Mandanten-Information - zum Jahreswechsel 2020 / 2021 - PKF WULF SCHÄDLER BEY - PKF WULF GRUPPE
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PKF WULF SCHÄDLER BEY Steuerberater. Mandanten- Information zum Jahreswechsel 2020 / 2021
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, natürlich ist 2020 ein Ausnahmejahr, nicht nur, was das danten-Information gern auch die unaufgeregten Details Steuerrecht anbelangt. Bis März 2020 ging alles fast noch von Rechtsprechung und Gesetzgebung vor, die in Zu- seinen gewohnten Gang, doch spätestens mit den ersten kunft eine Rolle für Sie spielen werden. Lockdown-Anordnungen gab es wohl kaum jemanden, der nicht in irgend einer Form von den bundesweiten Ein- So vermittelt beispielsweise der Entwurf des Jahres- schränkungen betroffen war. steuergesetzes 2020 (JStG) fast schon den Eindruck von „business as usual“ und umfasst geplante Neuregelun- Derzeit leben wir in einer Unsicherheit, die zur neuen Nor- gen, die teils steuerliche Nachteile, teils auch Entlastun- malität im Ausnahmezustand geworden ist. Das gesamte gen für Sie als Steuerzahler beinhalten. Wie üblich ist das Ausmaß insbesondere der wirtschaftlichen Folgen der Jahressteuergesetz zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht Krise ist noch nicht final absehbar. Aber viele staatliche verabschiedet. Hilfen halten leider bei weitem nicht, was sie versprochen haben und was weiter versprochen wird. Entsprechend ist auch diese Mandanten-Information zum Jahresende nur eine Momentaufnahme, denn wir wissen nicht mit Si- Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann cherheit, was bis Ende des Jahres noch passieren kann. eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Vom Gesetzgeber wurden im Laufe des Jahres unter Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls anderem zwei Corona-Steuerhilfegesetze auf den Weg Sie Fragen - insbesondere zu den hier dargestellten The- gebracht, die einige Entlastungen enthalten. Wir werden men - haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären darüber hinaus noch weitere getroffene Maßnahmen im dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie Zuge der Corona-Pandemie thematisieren, die zum Jah- von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen reswechsel 2020/2021 für Sie relevant werden, zum Bei- mögliche Alternativen auf. spiel die geplanten Änderungen beim Kurzarbeitergeld und im Insolvenzrecht. Um die Krise samt ihren Auswirkungen beherrschbar zu machen, sollten wir uns von ihr aber nicht das Leben dik- tieren lassen. Deshalb stellen wir Ihnen in unserer Man- Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der informativen Lektüre und wünschen einen gesunden Start ins neue Jahr. Ihre Partner 2
Inhalt 1 TIPPS UND HINWEISE FÜR UNTERNEHMER Gültige Mehrwertsteuersätze 2020/2021....................... 4 Werbungskostenabzug im Homeoffice ....................... 15 Verbesserte Gewerbesteueranrechnung ....................... 5 Verschärfungen bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen . 16 Zeitlich begrenzte Einführung der degressiven Notfallpraxen als Arbeitszimmer? ................................ 17 Absetzung für Abnutzung ........................................... 6 Badezimmerrenovierung und Homeoffice .................. 17 Verlängerte Investitionszeiträume .............................. 6 Erhöhung der Entfernungspauschale und Mobilitäts- Weitere geplante Verbesserungen beim Investitions- prämie ab 2021 ............................................................ 17 abzugsbetrag .............................................................. 7 Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Erweiterte Möglichkeiten zum Verlustrücktrag ..... 7 Arbeitstagen ............................................................... 18 Verlängerung der Überbrückungshilfe ..................... 7 Werbungskosten bei Arbeitswegunfall ..................... 18 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ........................ 8 4 TIPPS UND HINWEISE FÜR HAUS- UND Mehrwertsteuer-Digitalpaket ab 2021 ....................... 8 GRUNDBESITZER Preisnachlässe und -erstattungen .............................. 9 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau .......... 18 Härtefallregelung für die TSE ........................................ 9 Bescheinigung zur Förderung der energetischen Neue Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Gebäudesanierung .................................................... 19 Rechnung ..................................................................... 10 Gefahr für die erweiterte Kürzung bei Grundstücks- Verpflichtung zur XRechnung ............................... 11 unternehmen ............................................................... 19 Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ... 11 Günstige Vermietung in Ballungsräumen ...................... 20 Europäische Warenlieferung via Amazon ................ 11 5 TIPPS UND HINWEISE FÜR KAPITALANLEGER Ausländer als Kleinunternehmer ................................ 12 Neue Verlustbeschränkungen bei Termingeschäften und Anscheinsbeweis privater Kfz-Nutzung ..................... 12 anderen Anlagen ............................................................. 20 2 TIPPS UND HINWEISE FÜR GMBH-GESELL- Neuerungen durch das JStG 2020 .......................... 21 SCHAFTER UND -GESCHÄFTSFÜHRER 6 TIPPS UND HINWEISE FÜR ALLE gGmbH: verdeckte Gewinnausschüttung ............ 12 STEUERZAHLER Zufluss einer Tantieme bei verspäteter Jahresabschlussfeststellung ...................................... 13 Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge ............. 21 Erhöhte Behinderten-Pauschbeträge .......................... 21 3 TIPPS UND HINWEISE FÜR ARBEITGEBER UND Erhöhung des Entlastungsbetrags für ARBEITNEHMER Alleinerziehende ........................................................... 22 E-Fahrzeuge als Dienstwagen .......................................... 13 Kosten für erstmalige Berufsausbildung .............. 22 Geplante Erhöhung des Mindestlohns ........................ 14 Abgrenzung von Erst- und Zweitausbildung beim Kindergeld .................................................................... 22 Steuerfreiheit für Corona-Bonus ............................... 14 Fristen für 2020 ........................................................... 23 Änderungen beim Kurzarbeitergeld .............................. 15 Übernahme von Umzugskosten ............................... 15 3
1 TIPPS UND HINWEISE FÜR UNTERNEHMER Befristete Mehrwertsteuersenkung Gültige Mehrwertsteuersätze 2020/2021 Bekanntermaßen wurden die Mehrwertsteuersätze zum + 16 % Umsatzsteuer (8.000 €) bestellt. Als Liefertermin 01.07.2020 von 19 % auf 16 % beim Regelsteuer- und war eigentlich der 01.12.2020 geplant. Die Auslieferung von 7 % auf 5 % beim ermäßigten Steuersatz abgesenkt. verzögert sich, so dass das Fahrzeug erst am 02.02.2021 Diese Umstellung hat viele Unternehmen vor große He- an A ausgeliefert werden kann. rausforderungen gestellt, zumal es viele Spezialregelun- gen gibt. Umsätze im rein unternehmerischen Bereich Lösung: Da die Auslieferung erst am 02.02.2021 erfolgt, konnten aufgrund einer Übergangsregelung noch bis ein- gilt hier entsprechend der Steuersatz von 19 %. Entspre- schließlich 31.07.2020 mit den bisherigen Steuersätzen chend muss A nun eine Umsatzsteuer von 9.500 € statt abgerechnet werden. 8.000 € (im Fall der Auslieferung bis zum 31.12.2020) zahlen. Auf der Rechnung hat B auch den höheren Be- Zum Jahresende ist allerdings eine erhöhte Wachsamkeit trag auszuweisen. geboten: So dürfen es Unternehmer keinesfalls verpas- sen, die abgesenkten Steuersätze von 16 % bzw. 5 % Anzahlungen und Vorauszahlungen nach dem 31.12.2020 wieder rückgängig zu machen. Für Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung Leistungen, die nach dem 31.12.2020 erbracht werden, ist es zudem wichtig, Anzahlungsrechnungen umsatz- müssen dann wieder 19 % bzw. 7 % berechnet werden. steuerlich korrekt abzubilden. Wenn Anzahlungsrech- Das sollten Unternehmer auch entsprechend für Ein- nungen im Zeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem gangsrechnungen im Rahmen des Vorsteuerabzugs be- 31.12.2020 für Leistungen ausgestellt werden, die erst achten. Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen! nach dem 31.12.2020 ausgeführt werden, gelten für die gesamte Leistung wieder die erhöhten Steuersätze von Achtung: 19 % bzw. 7 %. Wurden zuvor Anzahlungsrechnungen mit 16 % bzw. Die neuen Mehrwertsteuersätze gelten auch 5 % gestellt, muss in der Schlussrechnung auf die er- für die Besteuerung innergemeinschaftli- höhten Steuersätze korrigiert werden. Es ist aber auch möglich, in Anzahlungsrechnungen für Leistungen, die cher Erwerbe und bei Leistungen, die unter erst nach dem 31.12.2020 vollständig erbracht werden, die Umkehr der Steuerschuldnerschaft fal- bereits den (wieder erhöhten bzw. regulären) Steuersatz len (z.B. sonstige Leistungen ausländischer von 19 % oder 7 % auszuweisen. In diesem Fall muss Unternehmer oder Bauleistungen). dann keine zusätzliche Korrektur in der Schlussrechnung erfolgen. Bei einer Vorauszahlungsrechnung zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 für Leistungen, die Ausführung der Leistung erst nach dem 31.12.2020 erbracht werden, bei der keine Für die Anwendung des richtigen Steuersatzes kommt es Schlussrechnung erfolgt, muss die Rechnung ebenfalls entscheidend darauf an, wann die entsprechende Leis- auf die nach dem 31.12.2020 geltenden höheren Steuer- tung als ausgeführt gilt. Bei Warenlieferungen, die ver- sätze korrigiert werden. sendet oder befördert werden, ist der Umsatz mit Beginn der Versendung oder Beförderung ausgeführt. Dienst- Gestaltungshinweis: Um von den gesunkenen Steuer- leistungen (sonstige Leistungen) gelten grundsätzlich sätzen auch nach dem 31.12.2020 zu profitieren, kann im Zeitpunkt ihrer Vollendung als ausgeführt. Wenn eine ein Unternehmer bis zum 31.12.2020 Gutscheine über sonstige Leistung in abgrenzbare Teilleistungen aufgeteilt Leistungen ausgeben, die nur im Inland eingetauscht ist, gilt die sonstige Leistung jeweils mit Fertigstellung der werden können und für die die geschuldete Umsatzsteu- einzelnen Teilleistung als ausgeführt. Teilleistungen kön- er im Zeitpunkt der Begebung des Gutscheins feststeht. nen bei sonstigen Leistungen (nicht Werklieferungen oder Es liegt ein sogenannter Einzweckgutschein vor. Die Um- -leistungen) grundsätzlich schon durch die Zahlungswei- satzbesteuerung erfolgt dann im Zeitpunkt der Ausgabe se vereinbart werden, zum Beispiel ein Einjahresvertrag des Gutscheins, die spätere Einlösung ist im Regelfall für ein Fitnessstudio. Ist eine monatliche Zahlung verein- umsatzsteuerlich irrelevant. Wir erläutern Ihnen gern die bart, ist der einzelne Monat ein abgeschlossener (Teil-) Details! Leistungszeitraum; die sonstige Leistung ist am letzten Tag des Monats erbracht. Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfs- Beispiel Warenlieferung: A hat bereits am 30.09.2020 maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise bei Autohändler B einen neuen Firmen-Pkw für 50.000 € 4
(Corona-Steuerhilfegesetz) wurde der Steuersatz für vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 soll sich der Um- Speisen bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleis- satzsteuersatz für Speisen dann wieder auf 7 % erhöhen. tungen zunächst zeitlich befristet von regulär 19 % auf Ab dem 01.07.2021 steigt dieser wieder regulär auf 19 % 7 % herabgesetzt. Diese Senkung sollte jedoch nicht nur für Speisen, die direkt an Ort und Stelle zum Verzehr ab- die Speisenabgabe bei Restaurant- oder Imbissbesuchen gegeben werden (also z.B. in Restaurants). umfassen, sondern gilt auch für Speisenabgaben des Le- bensmitteleinzelhandels und von Cateringunternehmen, Bäckereien und Metzgereien. Voraussetzung hierfür ist, dass verzehrfertig zubereitete Speisen abgegeben wer- den. Der niedrigere Steuersatz gilt vom 01.07.2020 bis Hinweis: zum 30.06.2021 (ab dem 01.07.2021 gilt wieder der regu- Ausgenommen von dieser Senkung sind läre Umsatzsteuersatz von 19 %) und damit länger als die allerdings Getränke. Bei Kombiangeboten „normale“ Mehrwertsteuersenkung. aus Getränken und Speisen gestattet das Bundesfinanzministerium (BMF) eine pau- Durch die weitere Absenkung des ermäßigten Steuersat- zes von 7 % auf 5 % zum zweiten Halbjahr 2020 ist der schale Aufteilung von 30 % für Getränke Steuersatz auf Restaurations- und Verpflegungsdienst- und 70 % für die gereichten Speisen. leistungen noch günstiger geworden. Die ohnehin schon reduzierten Steuersätze bei Speisen verminderten sich Sie haben weitere Fragen zur Umsatzsteuer? somit zum 01.07.2020 von 7 % auf 5 %. Der Steuersatz Am 4. Februar 2021 bieten wir in unseren Kanzleiräumen bei der Abgabe von Getränken wurde im Zuge dessen ein Seminar zur Umsatzsteuer an. bis zum 31.12.2020 auf 16 % reduziert. Für den Zeitraum Neuerungen bei der Gewerbesteuer Verbesserte Gewerbesteueranrechnung Die bei einem Gewerbebetrieb gezahlte Gewerbesteuer Gewerbeertrag zum Teil wieder hinzugerechnet, wodurch kann zumindest teilweise auf die Einkommensteuer des sich dieser und gegebenenfalls auch die zu zahlende Unternehmers angerechnet werden. Ebenso ist dies bei Gewerbesteuer erhöht. der Einkommensteuer von Gesellschaftern gewerblich tätiger Personengesellschaften möglich. Die Regelung Die Aufwendungen werden generell nur zu 25 % bei der gilt allerdings nur für natürliche Personen, juristische Per- Hinzurechnung berücksichtigt. Einzelne Aufwendungen, sonen können die Anrechnung nicht nutzen. zum Beispiel für unbewegliches Vermögen (Mieten für Grundstücke usw.), werden nur mit 50 % angesetzt. Der Ermäßigungsfaktor betrug bis dato das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Bei einem Gewerbe- Bisher galt für Hinzurechnungen von Finanzierungsauf- steuerhebesatz von mehr als 380 % war gegebenen- wendungen ein Freibetrag von 100.000 € im Jahr. Bis zu falls ein Teil der Gewerbesteuer nicht anrechenbar (An- dieser Höhe war die Hinzurechnung von Finanzierungs- rechnungsüberhang). Im Zuge des am 29.06.2020 von aufwendungen steuerlich unbeachtlich. Im Rahmen des der Bundesregierung verabschiedeten Zweiten Corona- Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der Frei- Steuerhilfegesetzes wurde der Anrechnungsfaktor nun betrag auf 200.000 € pro Jahr verdoppelt. auf 4,0 erhöht. Bis zu einem Hebesatz von 400 % können damit im Einzelfall Personenunternehmer vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden. Hinweis: Hinweis: Gerade aufgrund der Corona-Krise ha- ben viele Unternehmen einen erhöhten Bedarf an Finanzierungen, die natürlich Die Regelung ist seit dem Veranlagungs- auch immer Zinsaufwand bedeuten. Die zeitraum 2020 anzuwenden und gilt Neuregelung schafft hier gewisse Spiel- unbefristet. räume hinsichtlich der Gewerbesteuer. Wir erläutern Ihnen die Details! Höherer Freibetrag für gewerbesteuerliche Hinzu- rechnung Profitieren können von der (verminderten) Gewerbesteu- erhinzurechnung in erster Linie Kapitalgesellschaften. Finanzierungsaufwendungen (z.B. Zinsen für langfristige Nur die Aufwendungen, die über den Freibetrag hinaus- Darlehen, Zahlungen an stille Gesellschafter, aber auch gehen, erhöhen den Gewerbeertrag. Aufwendungen für Mieten und Leasing) werden dem 5
Sonderabschreibung von Betriebsvermögen Zeitlich begrenzte Einführung der degressiven Absetzung für Abnutzung Für in den Jahren 2020 und 2021 angeschaffte oder AfA linear 2020: hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage- 100.000 €/6 Jahre = 16.666 € vermögens wurde mithilfe des Zweiten Corona-Steuer- AfA degressiv 2020: hilfegesetzes die Möglichkeit einer degressiven Abset- 16.666 x 2,5 = 41.665 € zung für Abnutzung (AfA) wiederbelebt. Somit sind unter jedoch nicht mehr als 25 % der Anschaffungskosten Umständen höhere Abschreibungen möglich, was zu von 100.000 € bzw. des jeweiligen Restbuchwertes niedrigeren steuerpflichtigen Einkommen führt. ->degressive AfA 25.000 € Als bewegliche Wirtschaftsgüter gelten gegebenenfalls Insgesamt ergibt sich also für das Jahr 2020 ein Vorteil auch größere Produktionsanlagen. Bei Gebäuden hin- von 8.334 €. In späteren Jahren sinkt die Bemessungs- gegen scheidet die erhöhte Abschreibung aus. Bei der grundlage der degressiven AfA jeweils, da die Anschaf- degressiven AfA erfolgt die prozentuale Minderung im- fungskosten als Grundlage immer um die AfA-Beträge mer ausgehend vom Restbuchwert des Wirtschaftsguts, der Vorjahre gemindert werden. Die jeweilige Jahres-AfA während bei der linearen AfA ein jährlich gleichbleibender wird also immer vom jeweiligen Restbuchwert des Vor- Betrag als Aufwand berücksichtigt wird. jahres berechnet. Durch die degressive Abschreibung entstehen so in den ersten Jahren gegenüber der line- Beispiel: aren AfA höhere Abschreibungen, es wird im Ergebnis Anschaffung eines Pkw zum 01.01.2020 für 100.000 €, Potential zur Steuerminderung zeitlich vorgezogen. Der Nutzungsdauer: sechs Jahre Übergang zur linearen AfA ist jedoch jederzeit möglich. Neuerungen bei steuerlichen Gestaltungsmitteln Verlängerte Investitionszeiträume Investitionsabzugsbeträge mäßig 2020 in ein entsprechendes Wirtschaftsgut inves- tieren wollten, dies aber aufgrund der Corona-Krise nicht Durch den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkom- mehr können oder wollen. mensteuergesetz (EStG) können kleinere und mittlere Unternehmen den steuerlichen Aufwand für geplante Reinvestitionsrücklage Investitionen vorwegnehmen. Insgesamt ist ein gewinn- mindernder Abzug von 40 % der Aufwendungen vorab Werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagever- möglich. Danach gilt bisher eine dreijährige Investitions- mögens verkauft (u.a. Grund und Boden, Gebäude und frist zur Anschaffung/Herstellung des entsprechenden Anteile an Kapitalgesellschaften), können die Gewinne Wirtschaftsguts. Erfolgt in diesem Zeitraum keine An- hieraus zunächst steuerfrei gemäß § 6b EStG in eine schaffung/Herstellung, muss der ursprüngliche Abzug Rücklage eingestellt werden. Diese muss innerhalb von im Veranlagungsjahr seiner Bildung rückgängig gemacht vier Jahren auf neu angeschaffte oder hergestellte Er- werden, und es fallen Nachzahlungszinsen von 6 % pro satzwirtschaftsgüter (z.B. Grund und Boden, Gebäude Jahr auf die Steuernachzahlung an. und Anteile an Kapitalgesellschaften) übertragen werden. Die Rücklage mindert dann die Anschaffungs- bzw. Her- Die Frist für Investitionsabzugsbeträge, deren dreijährige stellungskosten des Reinvestitionsguts. Dadurch bilden Investitionsfrist 2020 ausläuft, ist im Zuge des Zweiten sich wiederum sofort stille Reserven, bzw. es kommt in Corona-Steuerhilfegesetzes auf vier Jahre verlängert den Folgejahren zu einer niedrigeren Abschreibung. Die worden. Unternehmen haben also bis zum 31.12.2021 Regelung bewirkt also eine langfristige Steuerstundung. Zeit für entsprechende Investitionen. Von dieser Fristver- Die Frist zur Übertragung wurde nun für 2020 auslaufen- längerung profitieren demnach Steuerpflichtige, die plan- de Investitionszeiträume um ein Jahr verlängert. 6
Weitere geplante Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag Der Bundestag hat am 16.12.2020 das finalisierte JStG Bislang galten für die Anwendung des Investitionsab- 2020 beschlossen, das am 18.12.2020 dem Bundesrat zugsbetrags je nach Einkunftsart und Gewinnermitt- zur Zustimmung vorgelegt wurde. lungsmethode unterschiedliche Voraussetzungen. Beim Investitionsabzugsbetrag soll es tiefgreifende Än- derungen zugunsten von Unternehmen geben. Bisher musste ein Investitionsgut zu mindestens 90 % im Be- Hinweis: trieb genutzt werden. Künftig sollen auch zur Vermie- tung gedachte Wirtschaftsgüter begünstigt werden. Die Die Änderungen sollen erstmals für In- begünstigten Investitionskosten, mit denen der Abzug vestitionsabzugsbeträge und Sonderab- vorgenommen werden kann, sollen von 40 % auf 50 % schreibungen, die in nach dem 31.12.2019 angehoben werden. Es soll außerdem für alle Einkunfts- endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch arten (bei bilanzierenden Unternehmen, bei Land- und genommen werden, gelten. Forstwirten sowie Einnahmenüberschussrechnungen) eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 € gelten. Steuerliche Nutzung von Verlusten Erweiterte Möglichkeiten zum Verlustrücktrag Durch den steuerlichen Verlustrücktrag ist es möglich, juristische Personen auf 5 Mio. € angehoben und für die Verluste eines Jahres mit Gewinnen des Vorjahres zu Zusammenveranlagung auf 10 Mio. €. Ab 2022 sollen verrechnen. Hierfür galt bislang ein Höchstbetrag von dann für den Verlustrücktrag aus heutiger Sicht wieder 1 Mio. € bei Einzelveranlagung und von 2 Mio. € bei die vorherigen Werte gelten. Zusammenveranlagung. Es ist also möglich, zum Beispiel Corona-bedingte Ver- Für juristische Personen, insbesondere Kapitalgesell- luste mit Gewinnen der Vorjahre in einem erhöhten Maße schaften (z.B. GmbHs), galt ein Höchstbetrag von auszugleichen. Wenn in den Vorjahren bereits Steuern 1 Mio. €. Für Verluste des Jahres 2020 und 2021 wird gezahlt wurden, kommt es durch den Verlustrücktrag zu die Höchstgrenze nun für die Einzelveranlagung und für entsprechenden Erstattungen. Weitere Corona-bedingte Erleichterungen Verlängerung der Überbrückungshilfe Die Überbrückungshilfe hat für die von der Corona-Pan- in Baden-Württemberg die Auszahlung wegen Überfor- demie betroffenen Unternehmen die im Jahr 2020 bereits derung der L-Bank und massiven IT-Problemen keine unterjährig gewährten Sofortmaßnahmen von Bund und große Hilfe. Ländern abgelöst bzw. ergänzt. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe für die Förder- Die Überbrückungshilfe soll generell die Belastung monate September bis Dezember 2020 ist nun angelau- durch laufende Betriebsausgaben der von der Pandemie fen. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt betroffenen Unternehmen abmildern. Hierfür wird grund- und die Förderung ausgeweitet. Anträge sollten „ab Mit- sätzlich auf einen Vergleich mit den entsprechenden te Oktober“ gestellt werden können. Tatsächlich ist dies Kennzahlen des Vorjahres abgestellt. Die möglichen För- seit 21.10.2020 möglich. Bitte melden Sie sich bei uns, derbeträge sind dabei nach der Höhe des Umsatzein- wir erläutern Ihnen gern die entsprechenden Details zur bruchs und der Größe des Unternehmens gestaffelt. Der Überbrückungshilfe II. Antrag wird über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerbera- ter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer) gestellt. Die erste Phase der Überbrückungshilfe galt für die Fördermonate Juni bis August 2020, die Antragstellung war spätestens bis zum 09.10.2020 vorzunehmen. Leider war zumindest 7
forthilfeprogrammen wird es im Nachgang Praxistipp: zu den Anträgen zu entsprechenden Prü- fungen durch die Behörden kommen. Bei Ergeben sich Abweichungen von der Um- der Schätzung des Umsatzeinbruchs ist satzprognose, sind zu viel gezahlte Zu- immer vom Maximum auszugehen, weil schüsse zurückzuzahlen. Sowohl bei der diese im Nachhinein nicht mehr nach oben Überbrückungshilfe als auch bei den So- korrigiert werden kann. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Am 27.03.2020 wurde vom Bundesrat das Gesetz zur Sanierung bestehen. Dies war im Einzelfall zu prüfen. Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zi- vil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Am 30.09.2020 ist das Gesetz zur Änderung des COVID- Dem Gesetz zufolge ist die Insolvenzantragspflicht für 19-Insolvenzaussetzungsgesetzes im Bundesgesetzblatt Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in veröffentlicht worden. Es ist am 01.10.2020 in Kraft ge- wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder insolvent treten. geworden sind, zunächst bis zum 30.09.2020 ausgesetzt worden. Die Aussetzung gilt nur noch für Unternehmen mit dem Insolvenzgrund der Überschuldung aufgrund der Coro- Eine der Voraussetzungen hierfür war, dass der Insol- na-Pandemie. Unternehmen mit dem Insolvenzgrund venzgrund in den Auswirkungen der Corona-Pandemie der Zahlungsunfähigkeit hingegen müssen seit dem lag. Beim Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit konnte 01.10.2020 wieder regulär einen Insolvenzantrag durch dies zum Beispiel vermutet werden, wenn der Schuldner ihre gesetzlichen Vertreter (üblicherweise die Geschäfts- am 31.12.2019 noch nicht zahlungsunfähig war. Des Wei- führung) stellen. Sollten Sie davon betroffen sein, neh- teren mussten öffentliche Hilfen beantragt bzw. ernsthaf- men Sie das nicht auf die leichte Schulter – es droht te Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen erfolgt Strafbarkeit! sein. Es musste insgesamt eine begründete Aussicht auf JStG: Geplante Neuerungen im Umsatzsteuerrecht Mehrwertsteuer-Digitalpaket ab 2021 Ausdehnung des One-Stop-Shop-Prinzips Bei Überschreiten dieser Geringfügigkeitsschwelle kann eine Registrierung in anderen Mitgliedstaaten gegebe- Im Rahmen des JStG 2020 sollen umsatzsteuerliche Re- nenfalls durch eine Meldung über den neuen One-Stop- gelungen auf EU-Ebene umgesetzt werden. Bisher kön- Shop vermieden werden. Für Importeure aus Drittstaaten nen EU-Unternehmen, wenn sie bestimmte elektronische soll zudem beim Verkauf von Gegenständen mit einem Dienstleistungen oder Fernsehübertragungen an Nicht- Sachwert von bis zu 150 € ein neues Import-One-Stop- unternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbringen, eine dor- Shop-Verfahren eingeführt werden. tige Registrierung vermeiden, indem sie die geschuldete Umsatzsteuer über das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren zentral in einem Mitgliedstaat erklären. Dieses System soll auf sogenannte Fernverkäufe und alle Hinweis: am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Gemein- Die Regelungen sollen ab dem 01.07.2021 schaftsgebiet ausgedehnt werden. Anstelle der je nach gelten. Unternehmer haben aber bereits Mitgliedstaat unterschiedlichen Schwellenwerte wird seit dem 01.10.2020 die Möglichkeit, sich eine einheitliche Geringfügigkeitsschwelle in Höhe von für dieses Verfahren anzumelden. Wir erläu- 10.000 € eingeführt. tern Ihnen gern die Details! 8
Preisnachlässe und -erstattungen Preisnachlässe und -erstattungen wirken sich normaler- in Deutschland, darf der erste Lieferer die Bemessungs- weise mindernd auf die umsatzsteuerliche Bemessungs- grundlage für seinen Umsatz nicht um den Rabatt min- grundlage aus. Hier soll es nun zukünftig eine Ausnah- dern. Es muss die volle Umsatzsteuer abgeführt werden. me geben. Werden Preisnachlässe und -erstattungen an einen in der Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgen- den Abnehmer gewährt, soll dies die Bemessungsgrund- lage nur mindern, wenn der begünstigte Abnehmer im Hinweis: Inland der Steuerpflicht unterliegt. Unternehmer, die Preisnachlässe nicht ih- ren direkten, sondern nachfolgenden Ab- Es geht hierbei um Lieferketten mit mindestens drei Be- teiligten. Der erste Lieferant gewährt dabei nicht dem nehmern gewähren, sollten sich bereits unmittelbaren Abnehmer, sondern erst dem nächsten jetzt auf die Neuerung einstellen. Wir be- Abnehmer einen Rabatt. Sitzt der letzte Abnehmer nicht raten Sie gerne! Aufrüstung elektronischer Kassen Härtefallregelungen für die TSE Seit dem Jahr 2020 ist für elektronische Kassensysteme und weltfremde Entscheidung! Fast alle Bundesländer eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben jedoch zwischenzeitlich eigene Härtefallregelun- verpflichtend. Diese zeichnet alle Kassenvorgänge gen erlassen, mittels derer die Frist unter bestimmten lückenlos und fälschungssicher auf. Vergleichbar ist die Voraussetzungen verlängert wird. Diese bundeslandspe- TSE etwa mit einem Flugschreiber für Kassen. Technisch- zifischen Regelungen unterscheiden sich nur geringfügig. handelt es sich um ein öffentlich zertifiziertes Modul, das Gemeinsam ist allen, dass die Frist zur Einführung der Manipulationen fast unmöglich machen soll. TSE bis zum 31.03.2021 verlängert wurde. Bereits 2019 war absehbar, dass die Industrie aufgrund Die Voraussetzungen für eine Verlängerung unterschei- der notwendigen Zertifizierung bis zum 01.01.2020 noch den sich im Detail. Allen Bundesländern ist aber gemein- keine Kassen mit TSE bzw. entsprechende Module zur sam, dass ein Einbau der TSE oder die Bestellung eines Nachrüstung würde liefern können. Deshalb beschlos- neuen Systems bereits jetzt konkret beauftragt sein muss. sen Bund und Länder, dass es bis zum 30.09.2020 von Betroffene müssen also trotz der Übergangsfrist umge- den Finanzämtern nicht beanstandet werden sollte, wenn hend handeln, falls dies noch nicht erfolgt ist. Die Finanz- eine elektronische Registrierkasse ohne die vorgeschrie- verwaltung wird entsprechende Nachweise des Anbie- bene TSE betrieben wird. ters einfordern. Zudem müssen die Voraussetzungen für die Verlängerung in der Verfahrensdokumentation für die Für Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem Kassen dokumentiert werden. Die Verfahrensdokumen- 01.01.2020 angeschafft wurden und nicht umrüstbar tation zum ersetzenden Scannen in der Finanzbuchfüh- sind, jedoch insbesondere im Hinblick auf die Einzelauf- rung erstellen wir gerne mit Ihnen. zeichnungspflicht den Grundsätzen zur ordnungsmäßi- gen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich- nungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) entsprechen, gilt eine Über- Hinweis: gangsfrist von zwei Jahren, damit eine gegebenenfalls zeitnah vor 2020 neu angeschaffte Kasse nicht schon Das BMF hat auch bereits zur steuerlichen wieder komplett ausgetauscht werden muss. Diese Kas- Behandlung der Kosten für die Einführung sen dürfen allerdings längstens bis zum 31.12.2022 ver- der TSE Stellung bezogen. Im Kern geht wendet werden. es darum, welche Kosten sofort abzugs- fähig sind und welche abgeschrieben wer- Auch der Start zum 30.09.2020 gestaltete sich schwierig. Zwar sind mittlerweile TSE-Modelle auf dem Markt, aber den müssen. Die Aufwendungen für die es gibt zum Beispiel bei Terminen für den Einbau und die Anschaffung der TSE sind grundsätzlich Implementierung bei den Anbietern Schwierigkeiten auf- über die betriebsgewöhnliche Nutzungs- grund der Corona-Krise. Zudem verzögert sich derzeit dauer von drei Jahren abzuschreiben. Bei noch die Zertifizierung von cloudbasierten Lösungen für einer festen Verbauung der TSE in der die TSE. Kasse stellen die Kosten nachträgliche An- Das Bundesfinanzministerium hat eine weitere Verlänge- schaffungskosten dar, die über die Rest- rung der Frist zwar mit Nachdruck abgelehnt – eine sture nutzungsdauer der Kasse abzuschreiben 9
sind. Es kann aber gegebenenfalls von Entgelte für cloudbasierte TSE-Lösungen einer Vereinfachungsregel zum Sofortab- können sofort als Betriebsausgaben gel- zug Gebrauch gemacht werden. Laufende tend gemacht werden. Umsatzsteuerliche Rechnungsanforderungen Neue Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Rechnung Rechnungen müssen im Detail den umsatzsteuerlichen Vorschriften entsprechen, sonst ist der Vorsteuerabzug nungsberichtigung kein rückwirkendes Er- gefährdet oder es sind zumindest aufwendige Korrek- eignis im Sinne der Abgabenordnung dar- turen erforderlich. 2020 hat der Bundesfinanzhof (BFH) einige interessante Urteile zu diesem Thema gefällt. stellt. Diese Auffassung ist zwar strittig, soll aber durch das JStG 2020 gesetzlich ver- Rechnung bleibt für Vorsteuerabzug erforderlich ankert werden. In bestimmten Konstella- Schon länger gibt es in Fachkreisen die Diskussion, ob tionen könnte der Vorsteuerabzug dadurch für den Vorsteuerabzug wirklich unbedingt eine Rech- komplett verloren gehen. Damit ist neuer nung mit all den strengen formalen Anforderungen Streit vorprogrammiert. notwendig ist (z.B. Angabe von Rechnungsaussteller, Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung sowie Ent- Leistungsbeschreibung gelt und gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer). Dies gilt insbesondere dann, wenn klar ist, dass entsprechen- In einem Urteilsfall des BFH beanstandete das Finanz- de Leistungen getätigt wurden und das Abrechnungsdo- amt bei der Rechnung eines Bauunternehmers konkret kument nur kleine Fehler aufweist. die Leistungsbeschreibung „Trockenbauarbeiten“. Insbe- sondere deshalb wurde der Vorsteuerabzug verweigert. Der BFH hat zwar überbordenden Anforderungen der Grundsätzlich müsse die Leistungsbeschreibung in der Finanzverwaltung eine Absage erteilt, im Grundsatz Rechnung hinreichend konkret und handelsüblich sein. rückt er aber nicht von den formalen Anforderungen an Auch hier hat der BFH zwar entschieden, dass die Anfor- die Rechnung ab. Es muss folglich generell ein Rech- derungen an die Leistungsbeschreibung nicht übertrie- nungsdokument vorliegen. Die Voraussetzungen des ben hoch sein dürfen. Aber: Die Rechnungsangabe „Tro- Vorsteuerabzugs können demnach nicht auf andere Wei- ckenbauarbeiten“ sei nur dann ausreichend, wenn noch se nachgewiesen werden. Deshalb sollten Unternehmer weitere konkrete Angaben zum Ort der Leistungserbrin- ordnungsgemäße Rechnungen stellen und Empfänger gung, also der Adresse der entsprechenden Bauarbeiten, darauf achten, dass alle Angaben enthalten sind. vorlägen. Ohne diese Konkretisierung seien die Angaben grundsätzlich nicht ausreichend für eine ordnungsgemä- Rückwirkung der Rechnungsberichtigung ße Leistungsbeschreibung. Ist in einer Rechnung zum Beispiel die Rechtsform des Empfängers unzutreffend angegeben worden, so kann eine Korrektur der Rechnung auch für die Vergangenheit vorgenommen werden. Der BFH hat in einem Urteil vom Hinweis: 22.01.2020 bekräftigt, dass die Berichtigung einer Rech- In einem weiteren aktuellen Urteil hat der nung auf den ursprünglichen Zeitpunkt der Rechnungs- erteilung zurückwirkt. Durch die Rückwirkung entstehen BFH festgelegt, dass die „Handelsüb- dann bei einem zu Unrecht vorgenommen Vorsteuerab- lichkeit“ einer Leistungsbeschreibung im zug, der berichtigt wird, keine Nachzahlungszinsen. Der Zweifel durch einen Branchengutachter BFH hat im Urteil klargestellt, dass sich die Rückwirkung zu ermitteln ist. Wir raten Ihnen daher, bei sowohl zum Nachteil als auch zum Vorteil auswirken der Leistungsbeschreibung so konkret kann. wie möglich vorzugehen, also ggf. Marke, Modell, Farbe usw. eines Gegenstandes Hinweis: mitaufzunehmen, oder aber als Leistungs- empfänger auf eine möglichst konkrete Die Finanzverwaltung folgt zwar der Recht- Leistungsbeschreibung hinzuwirken. sprechung mittlerweile, geht allerdings davon aus, dass die rückwirkende Rech- 10
Digitalisierung der Buchführung Verpflichtung zur XRechnung Die XRechnung ist ein elektronisches Dateiformat, durch das eine vollständig automatisierte Verarbeitung von Rechnungen in der Buchhaltung ermöglicht wird. Eine grundsätzliche Verpflichtung für die Versendung elektro- Hinweis: nischer Rechnungen im Format der XRechnung an Be- Die XRechnung dürfte bald bei allen Be- hörden besteht ab dem 27.11.2020. Zwingend ist dies hörden Standard werden und muss dann für Rechnungen an Bundesbehörden vorgeschrieben; die von Unternehmern, die Leistungen an Be- einzelnen Bundesländer können abweichende Regelun- gen treffen. Ausgenommen davon sind Direktaufträge mit hörden erbringen,elektronisch übersandt einem Auftragswert bis zu 1.000 € netto. werden. Ein weiterer großartiger Beitrag zur Entbürokratisierung. Internationale steuerrechtliche Themen Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen Informationen zu bestimmten grenzüberschreitenden diese Weise sollen frühzeitig legale, aber unerwünschte Steuergestaltungen waren 2020 spätestens bis zum Steuergestaltungen erkannt werden. Die Meldepflicht be- 01.08.2020 elektronisch an das Bundeszentralamt für trifft grundsätzlich sogenannte Intermediäre (z.B. Steuer- Steuern zu übermitteln. Eine grenzüberschreitende berater, Rechtsanwälte, Banken), die an der Gestaltung Steuergestaltung liegt vor, wenn bestimmte detaillierte mitgewirkt haben. Aber auch Steuerpflichtige können be- Kriterien (sog. Hallmarks) erfüllt sind. troffen sein. Es kann sich zum Beispiel um Treuhandverhältnisse, Aufgrund der Corona-Krise wurde der Zeitpunkt für die Gesellschaften im Offshore-Bereich (sog. Steuerpara- Meldungen auf EU-Ebene um sechs Monate verschoben. diese) oder auch die Sitzverlegung in ein Niedrigsteuer- Deutschland setzt dies allerdings nicht um und blieb stur gebiet handeln. Die übersendeten Daten werden inner- und realitätsfern beim 1.8.2020. halb der EU zwischen den Staaten ausgetauscht. Auf Europäische Warenlieferung via Amazon Der BFH hat sich aktuell zu Warenlieferungen über Ama- das Warenlager schon im Staat des Endkunden befindet, zon in Europa geäußert. Es ging um das Modell „Verkauf gibt es keine steuerfreie innergemeinschaftliche Liefe- durch Händler, europaweiter Versand durch Amazon“. rung. Es könnten sich dann weitere steuerliche Pflichten Hier hatte eine niederländische Gesellschaft an deutsche im Staat des Endkunden ergeben. Kunden Waren verkauft, die dann von Amazon über ver- schiedene Logistikzentren ausgeliefert wurden. Im Rah- men der Vereinbarung mit Amazon hatte die niederlän- dische Gesellschaft verschiedene Logistikzentren von Amazon mit ihren Waren bestückt. Hinweis: Beim Onlinehandel über Marktplätze wie Die Frage lautete hier, ob die Waren zuvor an Amazon Amazon kann es also durchaus Fallstricke ausgeliefert worden waren, so dass Amazon als Verkäu- geben. Bei solchen Modellen sollte des- fer an die Endkunden anzusehen war. Der BFH sah Ama- halb vorab auf eine klare steuerliche Ana- zon nicht als Leistungsempfänger oder Wiederverkäufer der Ware an. Die Bestückung der Warenlager war ein so- lyse geachtet werden. Das Modell „Ver- genanntes innergemeinschaftliches Verbringen, das eine kauf durch Händler, europaweiter Versand Registrierung im Staat des Warenlagers erforderte. Auch durch Amazon“ ist nur ein mögliches Mo- die Lieferung an den Endkunden wurde von der nieder- dell im Rahmen des grenzüberschreiten- ländischen Gesellschaft und nicht von Amazon ausge- den Onlinehandels. führt. Soweit sich die Ware aufgrund der Verbringung in 11
Ausländer als Kleinunternehmer Durch die Kleinunternehmerregelung müssen bestimm- Der BFH hat am 12.12.2019 die hiesige gesetzliche te Unternehmer, die die gesetzlichen Umsatzschwellen Regelung für richtig befunden, wonach ausländische nicht überschreiten, keine Umsatzsteuer ausweisen und Unternehmer, die in Deutschland steuerpflichtige Leis- sind auch nicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmel- tungen erbringen, die deutschen Regelungen zur Klein- dungen verpflichtet. Die Kehrseite ist allerdings, dass ein unternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen können. Kleinunternehmer auch keinen Vorsteuerabzug geltend Dies gilt auch für Unternehmer aus anderen EU-Staaten. machen kann. Der leistende Unternehmer muss also im Inland ansässig sein, um die Kleinunternehmerregelung beanspruchen zu können. Neues zur Privatnutzung betrieblicher Pkws Anscheinsbeweis privater Kfz-Nutzung Grundsätzlich ist bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs auch eine Nutzung für private Zwecke einge- schlossen (Anscheinsbeweis). Dies gilt für die Nutzung durch den Unternehmer selbst, aber auch für die Über- Hinweis: lassung betrieblicher Pkws an Arbeitnehmer. Die Ver- Das Urteil gibt konkrete Hinweise im Hin- mutung der Privatnutzung kann aber entkräftet werden, blick auf das zweite, private Fahrzeug im wenn ein weiteres Fahrzeug mit vergleichbarem Status Rahmen der Widerlegung des Anscheins- und Gebrauchswert privat zur Verfügung steht. beweises und ist somit durchaus steuer- In einem Fall vor dem Finanzgericht Niedersachsen (FG) zahlerfreundlich. Das FG bestimmt den nutzte ein Unternehmer einen neu erworbenen Kasten- Gebrauchswert über den Nutzwert, also wagen für betriebliche Zwecke. Das Finanzamt ging von die Brauchbarkeit und die Eignung für einer Privatnutzung des Kastenwagens aus und unterwarf bestimmte Zwecke und Funktionen. Der diese nachträglich der 1-%-Regelung. Der Unternehmer hatte allerdings noch einen Mercedes von 1997 im Privat- „Status“ wird vom FG vornehmlich nach vermögen. Das Finanzamt hatte diesen jedoch unberück- Prestigegesichtspunkten betrachtet. Ge- sichtigt gelassen, da dieser nicht mit dem Kastenwagen nerell ist die Versteuerung der Privatnut- vergleichbar sei. Das FG ging allerdings davon aus, dass zung des Kfz eine der Spielwiesen in den der alte Mercedes in Gebrauchswert und Status mindes- Betriebsprüfungen. Wir raten zur pauscha- tens vergleichbar mit dem neuen Kastenwagen sei. Die Besteuerung einer vermeintlichen Privatnutzung durch len Versteuerung oder zum ordnungsge- das Finanzamt war somit hinfällig. mäßen Fahrtenbuch, das mittlerweile auch elektronisch geführt werden kann. 2 TIPPS UND HINWEISE FÜR GMBH-GESELLSCHAFTER UND -GESCHÄFTSFÜHRER Geschäftsführer bei Körperschaften gGmbH: verdeckte Gewinnausschüttung In einem Urteil des BFH vom 12.03.2020 ging es um den ordnungsgemäße Mittelverwendung und damit die Ge- Gesellschafter-Geschäftsführer einer gemeinnützigen meinnützigkeit der Gesellschaft als solcher an. Dies hätte GmbH (gGmbH). Das Finanzamt war der Ansicht, dass dann zur Folge gehabt, dass steuerliche Vorteile und die die Geschäftsführervergütung im Ergebnis zu hoch war, Möglichkeit der Ausstellung von Spendenquittungen für da diese auf dem Niveau eines Gehalts für Geschäfts- die gGmbH weggefallen wären. führer in der freien Wirtschaft lag. Es ging von einem notwendigen Abschlag aufgrund der Gemeinnützigkeit Der BFH war jedoch der Ansicht, dass für die Bestim- aus. Hinsichtlich der vermeintlich überhöhten Vergü- mung des angemessenen Gehalts des Gesellschafter- tung zweifelte das Finanzamt dann aber auch noch die Geschäftsführers einer gGmbH sehr wohl Vergleichsda- 12
ten von Gehältern aus der freien Wirtschaft herangezogen werden könnten. Gründe, warum aufgrund der Gemein- nützigkeit per se ein Abschlag berechnet werden sollte, erkannten die Bundesrichter nicht. Zudem sahen sie in Hinweis: lediglich geringfügigen Überschreitungen der Angemes- Mit diesem Urteil erhalten gemeinnützige senheit einer Geschäftsführervergütung noch keinen Grund für den Wegfall der Gemeinnützigkeit. Körperschaften mehr Spielraum für eine konkurrenzfähige Vergütung ihrer Füh- rungskräfte. Insbesondere bei größeren Institutionen sollten jedoch bei Geschäfts- führern, die gleichzeitig auch Mitglieder oder Gesellschafter sind, unabhängige Gehaltsstudien von entsprechenden An- bietern eingeholt werden. Zufluss einer Tantieme bei verspäteter Jahresabschlussfeststellung Dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Der BFH sah die Fälligkeit jedoch erst 2010 als gegeben einer GmbH fließt eine Forderung (z.B. auf eine Tantieme) an. Dass eine Abweichung vom Regelfall bei der Fest- bereits mit deren Fälligkeit zu, also bevor gegebenenfalls stellung des Jahresabschlusses vorlag, sah er insoweit tatsächlich eine Überweisung erfolgt ist. Der Zufluss löst als nicht schädlich an. Auch ein fremder Geschäftsführer dann auch bereits Lohnsteuer aus. Von einer Beherr- hätte sich auf eine Vereinbarung der Fälligkeit der Tantie- schung des Gesellschafters ist üblicherweise auszuge- me bei Jahresabschlussfeststellung eingelassen. hen, wenn dieser mehr als 50 % der Stimmrechte an der Gesellschafterversammlung besitzt. Der Zufluss findet aber grundsätzlich erst mit der Feststellung des Jahres- abschlusses statt, der insbesondere die Grundlage für eine Tantieme darstellt. Hinweis: Allerdings kann eine willkürliche oder auch In einem vom BFH am 28.04.2020 entschiedenen Fall geplante Verschiebung der Abschluss- wurde der Abschluss für das Jahr 2008 erst verspätet (nämlich 2010) festgestellt. Das Finanzamt ging aber feststellung, um den Zufluss zunächst zu bereits von einem Zufluss von Tantiemen für 2008 beim vermeiden, als eine missbräuchliche Ge- beherrschenden Gesellschafter 2009 aus, da der Jahres- staltung angesehen werden. Im Zweifel abschluss bis spätestens 31.12.2009 hätte regelmäßig müssten dann dem Finanzamt nachvoll- festgestellt werden müssen. Dies führte dazu, dass es ziehbare Gründe für die verspätete Fest- bereits 2009 einen entsprechend erhöhten Lohnsteuer- abzug für den Gesellschafter mit entsprechendem Ab- stellung genannt werden können. fluss von Liquidität gegeben hatte. 3 TIPPS UND HINWEISE FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER Förderung der E-Mobilität E-Fahrzeuge als Dienstwagen Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die thode 0,25 % der entsprechend maßgeblichen Aufwen- Attraktivität für reine E-Fahrzeuge als Firmenwagen wei- dungen angesetzt, für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ter erhöht. Schon bislang werden bei der Ermittlung des oder Hybridfahrzeuge gelten Sätze von 1 % bzw. 0,5 % geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung lediglich der entsprechenden Aufwendungen. 0,25 % des Listenpreises bzw. bei der Fahrtenbuchme- 13
Der 0,25-%-Ansatz war bis dato nur bis zu einer Kauf- nach dem 04.11.2019 und die Zweitzulassung nach dem preisgrenze von 40.000 € möglich. Diese wurde nun auf 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 erfolgt ist. 60.000 € angehoben. Die Änderung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 angeschafft, geleast oder erst- Änderungen bei der Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge malig zur privaten Nutzung überlassen wurden. Die zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine E-Fahrzeuge (also jede Art von E-Hybrid ausgenommen) Innovationsprämie endet nach derzeitigem Stand zum 31.12.2020. Nach Zudem ist am 08.07.2020 die sogenannte Innovations- den Plänen der Bundesregierung soll die Befreiung aber prämie in Kraft getreten. Reine E-Fahrzeuge erhalten verlängert werden. Geplant ist, dass sie für Fahrzeuge eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 €. Plug-in-Hyb- gilt, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen oder ride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 €. komplett auf E-Antrieb umgerüstet werden. Längstens Auch rückwirkend kann profitiert werden: Begünstigt sind wird die Befreiung bis zum 31.12.2030 gewährt. Kleine- Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 und bis einschließ- re Nutzfahrzeuge bis 3,5 t mit Verbrennungsmotor sollen lich zum 31.12.2021 erstmalig zugelassen werden. Eben- außerdem künftig günstiger nach den gewichtsbezoge- so können auch junge gebrauchte Fahrzeuge gefördert nen Steuerklassen für Nutzfahrzeuge besteuert werden. werden. Voraussetzung ist hier, dass die Erstzulassung Geplante Erhöhung des Mindestlohns Der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 € pro Stunde im von Tarifverträgen teilweise Branchenmindestlöhne, die Jahr 2020 soll nach dem heutigen Stand in insgesamt jedoch die gesetzlichen Vorgaben unterschritten. Seit vier Stufen erhöht werden. Es sind folgende Erhöhungen 2020 sind solche Regelungen nicht mehr zulässig, die geplant (jeweils brutto pro Zeitstunde): Übergangsfristen sind mittlerweile ausgelaufen. 1. zum 01.01.2021: 9,50 € 2. zum 01.07.2021: 9,60 € 3. zum 01.01.2022: 9,82 € 4. zum 01.07.2022: 10,45 € Hinweis: Ausgenommen sind nach wie vor Jugendliche unter 18 Azubis erhalten seit 2020 einen Mindest- Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Azubis, lohn von monatlich 515 € im ersten Aus- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate bildungsjahr. Ab 2021 soll der Mindestlohn ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosig- auf 550 €, ab 2022 auf 585 € steigen. Wir keit und Praktikanten (u.a. Pflichtpraktika im Rahmen erklären Ihnen gern die Details! einer Ausbildung). In der Vergangenheit gab es aufgrund Corona-bedingte Unterstützungen für Arbeitnehmer Steuerfreiheit für Corona-Bonus Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes wurde be- schlossen, dass im Zeitraum zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 1.500 € steuer- und sozialversiche- Praxistipp: rungsfrei gewährt werden können. Im Fokus stehen hier Wichtig ist, dass die Zahlung zusätzlich zwar vor allem Beschäftigte, die im Zuge der Corona- Krise zusätzlichen Belastungen ausgesetzt waren oder zum üblichen Arbeitslohn geleistet und der noch sind, etwa im Gesundheitsbereich oder im Einzel- Grund für die Zahlung im Lohnkonto auf- handel. Die Gewährung der steuerfreien Sonderzahlung gezeichnet wird. ist jedoch nicht von einer direkten Betroffenheit durch die Corona-Krise abhängig, gilt also für jeden Beschäftigten, egal welcher Branche. 14
Änderungen beim Kurzarbeitergeld Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers möglich von derzeit regelmäßig zwölf Monaten auf 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung soll bis längstens Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine teilweise zum 31.12.2021 gelten. Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sowie zum Saisonkurzarbeitergeld Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge, die bei eingeführt. Steuerfrei sind Zuschüsse von bis zu 80 % Kurzarbeit gezahlt werden müssen, bis zum 30.06.2021 des Unterschiedsbetrags zwischen dem sogenannten in voller Höhe durch die Bundesagentur für Arbeit erstat- Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt (also im Ergebnis dem tet. Vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021 werden die So- Unterschied zwischen dem normalen Gehalt und dem zialversicherungsbeiträge zu 50 % erstattet, wenn mit der Gehalt in Kurzarbeit). Die Steuerfreiheit gilt für Zahlungen Kurzarbeit bis zum 30.01.2021 begonnen wurde. Auch in Lohnzahlungszeiträumen, die nach dem 29.02.2020 weitere Erleichterungen bei den Zugangsvoraussetzun- begonnen haben und vor dem 01.01.2021 enden. Ob es gen, zum Beispiel der Verzicht auf den Abbau negativer gegebenenfalls noch eine Verlängerung dieser Regelung Arbeitszeitsalden, werden bis zum 31.12.2020 gewährt. gibt, ist bislang noch nicht entschieden. Die Pläne müssen jedoch noch das Gesetzgebungsver- fahren durchlaufen. Geplante Verlängerung des Kurzarbeitergeldes Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 16.09.2020 soll die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes Übernahme von Umzugskosten In einem am 06.06.2019 vom BFH entschiedenen Fall hatte eine Konzerngesellschaft einem Arbeitnehmer aus • Reisekosten zum neuen Wohnort, dem Ausland die Maklerkosten im Zusammenhang mit • Kosten für Spediteur und Umzugshelfer, dem Umzug an den Unternehmensstandort im Inland • Mietentschädigung für die neue Woh- gezahlt. Nach Ansicht des BFH sind die Erstattungen nung längstens für drei Monate, wenn die durch die Erfordernisse der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens bedingt und stehen daher im überwiegen- neue Wohnung noch nicht genutzt wer- den Interesse des Arbeitgebers. Deshalb kann aus Sicht den kann, des BFH auch ein Vorsteuerabzug auf die Kosten geltend • Auslagen für einen durch den Umzug be- gemacht werden. dingten zusätzlichen Unterricht der Kin- der (ab 01.06.2020 beschränkt auf 1.146 € Hinweis: pro Kind). Die Übernahme von Umzugskosten durch Alternativ ist ein pauschaler Ansatz von den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer beruflich bedingten Umzugskosten mög- in der Regel lohnsteuer- und sozialversi- lich. Seit dem 01.06.2020 beträgt dieser cherungsfrei. Insbesondere können neben laut BMF 860 € und für jede weitere Per- ortsüblichen Maklerkosten folgende Kos- son des Haushalts zusätzlich 573 €. Die- ten geltend gemacht werden: se Werte gelten auch für das Jahr 2021, zumindest so lange, bis ein aktualisiertes BMF-Schreiben herausgegeben wird. Werbungskostenabzug im Homeoffice Im Zuge der Corona-Krise hat die Arbeit im Home- Arbeiten im Homeoffice steuerlich vom Arbeitnehmer office durch Arbeitnehmer zwangsweise zugenommen. geltend gemacht werden können. An die Geltend- Schon allein deshalb, weil in den Unternehmen Abstände machung eines häuslichen Arbeitszimmers stellt der eingehalten werden müssen, kann oft nicht mehr jedem Gesetzgeber einige Anforderungen. Es muss sich um Arbeitnehmer ein sicherheitskonformer und arbeitsrecht- einen eigenen Raum in der Wohnung handeln, der aus- lich vorschriftsmäßiger Arbeitsplatz angeboten werden. schließlich für die Arbeitstätigkeit genutzt wird. Eine Arbeitsecke wird nicht anerkannt. Auch die Einrichtung Wann liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor? muss sich auf berufliche Belange beschränken. Hier stellt sich die Frage, welche Kosten für das 15
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