MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung 46. Jahrgang Donnerstag, 21. April 2022 Nr. 16 Partnerschaft Etréchy – Ostrach Jubiläumsfahrt nach Etréchy über Christi Himmelfahrt Donnerstag, 26. Mai bis Sonntag 29. Mai 2022 Freundschaft über Grenzen hinweg seit über 50 Jahren Fahren Sie mit nach Frankreich und feiern Sie mit in Etréchy Übernachtung bei den Gastfamilien in Etréchy Bitte beachten: Kinder und Jugendliche unter 18 Jah- ren nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten oder eines bevollmächtigten Erwachsenen. Kosten ca. 120,- - 130,- Euro für Erwachsene und ca. 70,- - 80,- Euro für Kinder, Jugendliche, Schüler und Studenten Noch sind Plätze frei, Anmeldung schnell bei der Ge- meinde Ostrach, Frau Walter, 07585-30012 oder per mail: info@ostrach.de
2 | Donnerstag, 21. April 2022 8 NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST 112 WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN: Feuerwehr Informationen für Schülerinnen und Schüler Kommandant Eugen Kieferle 0175/9157636 Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr 0176 6340 1447 Stv. Kommandant Martin Widmer 0177/6565416 Feuerwehrleitstelle 0751/50915335 Polizei/Notruf 110 Für Kinder und Jugendliche Polizeirevier Bad Saulgau 07581/4820 Kummertelefon 0800 1110 333 Rotes Kreuz Krankenfahrten 07571/742329 Caritasverband Sigmaringen Giftnotruf Notfalltelefon 0761/19240 Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG) 07571/7301-0 Kläranlage/Abwasser 0172/7420978 SKM Sigmaringen 07571/50767 Suchtberatung Sigmaringen Wasserversorgung 0172/7420976 Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de 07571/4188 Gas-Stördienst 0800/0824505 Elisabethenheim Ostrach 07585/ 930730 ÄRZTLICHER NOTDIENST PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat) Tel. 116117 oder www.116117.de Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368 Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr zu einem Ansprechpartner in ihrer Region“ nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr 0180 1929264 Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau APOTHEKENNOTDIENST Täglich 24h Tel. 07581 204-5253 Apotheken Notdienstfinder 0800/0022833 Zahnarzt Notfalldienst 0180 5911660 Augenarzt Notfalldienst 0180 1929340 Donnerstag, 21.04.2022 Hohenzollern Apotheke, Krauchenwies Tel: 07576/96060 Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15, Freitag, 22.04.2022 88212 Ravensburg Apotheke Leopold, Sigmaringen Tel: 07571/13665 Notdienst Marien Apotheke, Ertingen Tel: 07371/6225 Ravensburg 0180 1929288 Sigmaringen 0180 1929345 Samstag, 23.04.2022 Storchen Apotheke, Herbertingen Tel: 07586/1460 FAMILIENHILFE Sonntag, 24.04.2022 Familienhilfe im ländlichen Raum Tel. 07575 209531 Kastanien Apotheke, Bingen Tel: 07571/74600 Dorfhelferinnenstation 1 Rathaus Apotheke, Bad Schussenried Tel: 07583/505 Montag, 25.04.2022 SOZIALSTATION Hodrus`sche Apotheke, Altshausen Tel: 07584/3552 St. Elisabeth Pfullendorf-Ostrach Laizer Apotheke, Laiz Tel: 07571/4455 „Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“ 07552 9289670 Kloster-Apotheke, Zwiefalten Tel: 07373/2879 St. Anna, Sozialstation Dienstag, 26.04.2022 Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer 24 Std.bereitschaft 07572/76293 Strüb Apotheke Veringenstadt Tel: 07577/7326 Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach 07585 6250549 Kanzach-Apotheke, Dürmentingen Tel: 07371/129333 Die Zieglerische e. V. Mittwoch, 27.03.2022 Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf 07503/929900 Ambulante Dienste der Behindertenhilfe 07503/929525 Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen Tel: 07571/5513 Spitalpflege Pfarrhofgasse 3 Donau Apotheke, Riedlingen Tel: 07371/93260 88630 Pfullendorf 07552/252463 Donnerstag, 28.03.2022 Ostrachtal Apotheke, Ostrach Tel: 07585/2600 Heuberg-Apotheke, Stetten a.k.M. Tel: 07573/95353 9 HEBAMME Barbara Hilgenfeldt Buchenweg 10, 88636 Illmensee 07558/938946 KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH Andrea Trautmann Herrn Michael Blatt Sedanstr. 25 72474 Winterlingen Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau 07581/2007529 Tel.: 07434/5520215 Schornsteinfeger.blatt@freenet.de Familiengesundheitszentrum – guter und gesunder Start Hebammensprechstunden und Fachstelle für Frühe Hilfen „Familie am Start“ FORSTREVIER OSTRACH Information, Unterstützung und Beratung für Familien rund um die Geburt bis zum Leben mit dem Kind. Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655 Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen e-mail: daniel.benz@lrasig.de Telefon 07571 102-4209 www.landkreis-sigmaringen.de/fgz CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL CARITAS Helferkreis Hospiz 0152/01826728 Telefonseelsorge 0800 1110 111 HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE oder 0800 1110 222 https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start Mit-Herz-und-Hand@gmx.de Tel. 07585/4879995
Donnerstag, 21. April 2022 | 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Kreisstadt Sigmaringen 2. Neben dem Gebührenschuldner haf- stücksgleiches Recht beziehen, zu SATZUNG tet, wer die Gebührenschuld durch bewerten, so ist die Gebühr aus der schriftliche Erklärung gegenüber der Summe der maßgeblichen Werte der über die Erhebung von Gebühren für die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- einzelnen Gegenstände zu berechnen. Tätigkeit des „Gemeinsamen Gutachter- achterausschusses übernommen hat. Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede ausschusses bei der Stadt Sigmaringen“ Dies gilt auch für diejenigen, die für die auf der Grundlage unterschiedlicher und seiner Geschäftsstelle (Gutachter- Gebührenschuld eines anderen kraft Grundstückseigenschaften zu ermit- ausschussgebührensatzung) Gesetzes haften. teln sind. Wertermittlungen mehre- Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für rer Eigentumswohnungen auf einem Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils 3. Mehrere Gebührenschuldner haften als Grundstück oder gleichartiger unbe- geltenden Fassung, sowie § 4 der Öffent- Gesamtschuldner. bauter Grundstücke gelten hier als eine lich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung Wertermittlung. des „Gemeinsamen Gutachterausschusses §3 bei der Stadt Sigmaringen“ in Verbindung Gebührenmaßstab 7. Wird der Wert eines (ideellen) Mitei- mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunal- gentumsanteils ermittelt, der nicht abgabengesetzes für Baden-Württemberg 1. Die Gebühren für Wertermittlungen mit Sondereigentum nach dem Woh- (KAG), in der jeweils geltenden Fassung, hat werden nach dem Verkehrswert der nungseigentumsgesetz verbunden ist, der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen am Grundstücke, grundstücksgleichen so wird die Gebühr aus dem Wert des 23. Februar 2022 für den Wirkungskreis des Rechte, Bauwerke, des Grundstücks- gesamten Grundstücks berechnet. „Gemeinsamen Gutachterausschusses bei zubehörs und der Rechte an Grund- der Stadt Sigmaringen“1) folgende Satzung stücken erhoben. Maßgebend ist der 8. Bei Gutachten über die Ermittlung sa- beschlossen: Verkehrswert zum Zeitpunkt des Ab- nierungsbedingter Bodenwerterhö- schlusses der Wertermittlung. hungen (§ 154 Abs. 2 BauGB) wird die §1 Gebühr aus dem ermittelten Neuord- Gebührenpflicht 2. Als Grundstück im Sinne dieser Satzung nungswert des gesamten Grundstücks gilt die wirtschaftliche Einheit, nicht nach § 4 Abs. 1 berechnet. 1. Die Stadt Sigmaringen als erfüllende das Grundstück im Sinne der Grund- Gemeinde des „Gemeinsamen Gutach- buchordnung. Als Grundstücke gelten terausschusses bei der Stadt Sigmarin- 9. Bei Wertermittlungen für Baulandum- auch die grundstücksgleichen Rechte gen“ (nachfolgend nur Gemeinsamer legungsverfahren auf Antrag der Umle- (Wohnungs-/Teileigentum, Erbbau- Gutachterausschuss genannt) erhebt gungsstelle bildet der Wert der Vertei- recht etc.). für Leistungen des Gemeinsamen lungsmasse die Bemessungsgrundlage Gutachterausschusses und dessen Ge- 3. Für jeden ermittelten Verkehrswert ei- für die Gebührenfestsetzung nach § 4 schäftsstelle die in dieser Satzung auf- nes Grundstücks wird die Gebühr – mit Abs. 1. geführten Gebühren. Ausnahmen der Absätze (4) bis (6) – ge- sondert berechnet. 10. Für die Ermittlung besonderer Boden- 2. Werden Gutachten für ein Gericht oder richtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB) der Staatsanwaltschaft zu Beweiszwe- 4. Liegen mehrere gleichartige, unbebau- und für die Erstattung von Gutachten cken erstattet, bestimmt sich die Ent- te, land- und/oder forstwirtschaftlich nach § 5 Abs. 2 Bundeskleingartenge- schädigung des Gemeinsamen Gutach- genutzte Grundstücke nebeneinander setz vom 01. September 2001 werden terausschusses nach den Vorschriften und bilden diese eine wirtschaftliche die Gebühren nach Verwaltungsauf- des Justizvergütungs- und -entschädi- Einheit, wird die Gebühr aus der Sum- wand nach § 4 Abs. 7 erhoben. Die Min- gungsgesetzes (JVEG). me der Verkehrswerte dieser Grundstü- destgebühr beträgt 200 €. cke berechnet. 3. Soweit die Leistungen, die den in die- §4 ser Satzung festgelegten Gebühren zu 5. Bei gleichzeitiger Bewertung mehrerer Gebührenhöhe Grunde liegen, umsatzsteuerpflichtig Wohnungs-/Teileigentumsrechte eines sind, tritt zu diesen noch die Umsatz- Eigentümers auf einem Grundstück 1. Für Leistungen des Gutachterausschus- steuer in der jeweils gesetzlich festge- wird aus dem höchsten Verkehrswert ses und seiner Geschäftsstelle werden legten Höhe hinzu. die volle Gebühr berechnet; für jeden die folgenden Gebühren erhoben. Die weiteren Verkehrswert ermäßigt sich Gebühren werden auf volle Euro-Beträ- §2 die Gebühr nach § 4 Abs. 1 um 50 %. ge (€) abgerundet. Gebührenschuldner, Haftung 1. Gebührenschuldner ist, wer die öffent- 6. Sind im Rahmen einer Wertermittlung Bei der Wertermittlung von Grundstücken liche Leistung veranlasst oder in wes- mehrere Sachen und Rechte, die sich und grundstücksgleichen Rechten beträgt sen Interesse sie vorgenommen wird. auf ein Grundstück oder ein grund- die Gebühr bei einem ermittelten Wert: GEMEINDEVERWALTUNG IMPRESSUM Gemeindeverwaltung Tel. 07585/300-0 Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach Bürgerbüro 07585/300-31, 32, 35 Standesamt/ Rentenberatung 07585-300-33, 34 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Kasse 07585/300-19, 20 Bürgermeister Christoph Schulz Steueramt 07585/300-16 Bauamt 07585/300-13, 22 Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck: Öffnungszeiten: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Bürgerbüro Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Montagnachmittag 13.30 bis 17.00 Uhr E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Donnerstagnachmittag 13.30 bis 18.oo Uhr Homepage: www.primo-stockach.de
4 | Donnerstag, 21. April 2022 8 bis 25.000 € 700,00 € Ausgefertigt: bis 100.000 € 700,00 € zzgl. 0,60 % aus dem Betrag über 25.000 € Sigmaringen, den 24. Februar 2022 bis 250.000 € 1.150,00 € zzgl. 0,35 % aus dem Betrag über 100.000 € bis 500.000 € 1.675,00 € zzgl. 0,25 % aus dem Betrag über 250.000 € gez. bis 5.000.000 € 2.300,00 € zzgl. 0,10 % aus dem Betrag über 500.000 € über 5.000.000 € 6.800,00 € zzgl. 0,075 % aus dem Betrag über 5.000.000 € Dr. Marcus Ehm Bürgermeister 2. Bei unbebauten Grundstücken oder Rech- 2. Wird ein Antrag erst nach dem Be- ten an solchen Grundstücken beträgt die schluss des Gutachterausschusses zu- Gebühr 50 % der Gebühr nach Absatz 1. rückgenommen, so entstehen die vol- Hinweis nach § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO: Grundstücke mit untergeordneten bauli- len Gebühren. chen Anlagen (Gebäudewerte bis 2.500 €) Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- werden als unbebaut behandelt. §6 oder Formvorschriften der Gemeindeord- Besondere Sachverständige, erhöhte nung für Baden-Württemberg (GemO) 3. Bei geringem Aufwand (Kleinbauten, zum Auslagen oder von auf Grund der GemO erlassener Beispiel Garagen oder Gartenhäuser; Be- Verfahrensvorschriften beim Zustande- rechnung des Herstellungswertes bauli- 1. Werden mit Zustimmung des Antrag- kommen dieser Satzung wird nach § 4 cher Anlagen nach vorhandenen Unter- stellers besondere Sachverständige bei Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht lagen) oder wenn dieselben Sachen oder der Wertermittlung zugezogen, so hat schriftlich oder elektronisch innerhalb ei- Rechte innerhalb von drei Jahren erneut der Gebührenschuldner die hierdurch nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser zu bewerten sind, ohne dass sich die Zu- entstehenden Auslagen neben den Satzung gegenüber der Stadt Sigmaringen standsmerkmale (§ 2 ImmoWertV) geän- Gebühren nach dieser Satzung zu ent- geltend gemacht worden ist. Der Sachver- dert haben, ermäßigt sich die Gebühr um richten. halt, der die Verletzung begründen soll, ist 50 %. zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die 2. Soweit die sonstigen Auslagen das üb- Vorschriften über die Öffentlichkeit der 4. Bei außergewöhnlich großem Aufwand liche Maß übersteigen, sind sie neben Sitzung, die Genehmigung oder die Be- (z. B. bei gesonderter Berücksichtigung der Gebühr nach § 4 Abs. 1 zu ersetzen. kanntmachung der Satzung verletzt wor- von Entschädigungsgesichtspunkten, den sind. zusätzlicher schriftlicher Begründung 3. Für die Erstattung von Auslagen sind auf Verlangen des Antragstellers nach § die für die Gebühren geltenden Vor- 1) Hierzu zählen neben der Stadt Sigmarin- 6 Abs. 3 Gutachterausschussverordnung, schriften entsprechend anzuwenden. gen die Städte Bad Saulgau, Gammertin- Bauaufmessungen mit erheblichem Zeit- gen, Hettingen, Mengen, Meßkirch, Pful- aufwand) werden Gebühren nach Verwal- lendorf, Scheer und Veringenstadt sowie tungsaufwand gem. § 4 Abs. 7 erhoben. §7 die Gemeinden Beuron, Bingen, Herbertin- Entstehung und Fälligkeit gen, Herdwangen-Schönach, Hohenten- 5. Für schriftliche Auskünfte aus der Kauf- gen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies, preissammlung (d. h. ohne örtliche Be- Die Gebühr entsteht mit der Beendigung Leibertingen, Neufra, Ostrach, Sauldorf, sichtigung) gemäß § 195 Abs. 3 BauGB der Wertermittlung, in den Fällen des § 5 Schwenningen, Sigmaringendorf, Stetten und § 13 der Gutachterausschussverord- mit der Bekanntgabe der Gebührenfestset- a. k. M. und Wald. nung werden die Gebühren nach Verwal- zung. Die Gebühr wird einen Monat nach tungsaufwand gemäß § 4 Abs. 7 erhoben. Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. 6. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte Verordnung (§ 196 Abs. 3 BauGB) beträgt die Gebühr §8 des Landratsamtes Ravens- 15 € pro Wert. Vorauszahlung, Sicherheitsleistung burg über das Landschafts- 7. Gebühren nach Verwaltungs- Die Erstattung eines Gutachtens kann da- schutzgebiet „Altshausen – aufwand im Zeithonorar: von abhängig gemacht werden, dass die Fleischwangen - Königsegg“ Für Leistungen des Gutachterausschusses Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder der Geschäftsstelle, die in dieser Sat- oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von Präambel: Der Text der Verordnung des zung nach der Höhe des Verwaltungsauf- der Anforderung einer Vorauszahlung oder Landratsamts Saulgau über das Land- wands berechnet werden, wird je ange- der Anordnung einer Sicherheitsleistung schaftsschutzgebiet „Altshausen – Laub- fangene ¼-Stunde der Inanspruchnahme ist abzusehen, wenn dadurch eine für den bach – Fleischwangen“ vom 13.09.1963 eine Gebühr in Höhe von 15 € erhoben. Gebührenschuldner unzumutbare Verzöge- entspricht nicht den Vorgaben der aktuel- rung entstehen würde oder dies aus sonsti- len Gesetzgebung. Durch zwischenzeitlich 8. In den Gebühren sind zwei Ausfertigun- gen Gründen unbillig wäre. fünf Änderungen ist ein unübersichtliches gen des Gutachtens für den Antragsteller Verordnungswerk entstanden. Zudem sind und eine weitere für den Eigentümer ent- §9 Schutzgegenstand und Schutzzweck zu un- halten, soweit dieser nicht Antragsteller Übergangsbestimmungen bestimmt. Deshalb erfolgt eine Neufassung ist. Für jede weitere Ausfertigung – auch Für Leistungen des Gemeinsamen Gutach- der Landschaftsschutzgebietsverordnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften – wird terausschusses und seiner Geschäftsstelle, „Altshausen – Laubbach – Fleischwangen“ eine Gebühr in Höhe von 20 €/Stück be- die vor Inkrafttreten dieser Satzung bean- und Namensänderung in „Altshausen – rechnet. tragt wurden, gilt die bisherige Gebühren- Fleischwangen – Königsegg . satzung. §5 Aufgrund des § 26 des Bundesnaturschutz- Rücknahme eines Antrags § 10 gesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. 1. Wird ein Antrag auf Erstattung eines Inkrafttreten I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Wertgutachtens zurückgenommen, Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) bevor der Gutachterausschuss einen Diese Satzung tritt am Tage nach der öffent- geändert worden ist, sowie der §§ 29 Abs. Beschluss über den Wert des Ge- lichen Bekanntmachung in Kraft. Gleich- 1 und 73 Abs. 4 des Gesetzes des Landes genstandes gefasst hat, so wird eine zeitig tritt die Gutachterausschussgebüh- Baden-Württemberg zum Schutz der Natur Gebühr entsprechend dem Bearbei- rensatzung vom 16. November 1993 in der und zur Pflege der Landschaft (Naturschutz- tungsstand von bis zu 90 % der vollen am 16. Mai 2001 geänderten Fassung außer gesetz - NatSchG) vom 23.06.2015 (GBl. S. Gebühr erhoben. Kraft. 585) wird verordnet:
Donnerstag, 21. April 2022 | 5 § 1 Erklärung zum Schutzgebiet Ortsrand von Hoßkirch S anhand der Flstgr 330 sowie 54 in N Richtung bis zum Auftref- Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf 120, 101, 102, 100, 98, 94, 97, 109 bis zum fen auf den Riedweg; hier führt die Grenze dem Gebiet der Gemeinden Altshausen, Auftreffen auf die Königseggwalder Straße. weiter S entlang des Wegs nach O und biegt Boms, Ebenweiler, Eichstegen, Fleischwan- Die Grenze folgt der Straße rd. 90m nach dann in den Mühlbachweg nach Ragenreute gen, Fronreute, Guggenhausen, Hoßkirch, W, dann knickt sie für ca. 50m nach S ab. ab; sie umschwenkt den südlichen Ortsrand Königseggwald, Riedhausen, Unterwald- Auf Flst. 499 wechselt sie Richtung SO und von Ragenreute und knickt vor Auftreffen hausen und Wilhelmsdorf im Landkreis umschwenkt nach ca. 60m den Parkplatz im auf Flst. 82 nach O ab, wo sie das geschütz- Ravensburg sowie der Gemeinde Ostrach Abstand von ca. 30m; weiter führt sie nach te Biotop „Mühlbach Ragenreute“ erreicht; im Landkreis Sigmaringen wird zum Land- NO entlang Flst. 505 sowie hernach in ge- dieses umfährt sie an der Westgrenze in N schaftsschutzgebiet erklärt. Das Schutzge- rader Linie zur Baumreihe entlang Flst. 568 Richtung, führt weiter entlang des Fließge- biet führt künftig die Bezeichnung „ Alts- und umschließt den Ortsrand von Hoßkirch wässers nach N bis zum erneuten Auftreffen hausen – Fleischwangen – Königsegg „. Richtung SO entlang der Flstgr. 505, 506, 507 auf das geschützte Biotop, umschwenkt es und in geradliniger Verlängerung bis zur SO- entlang seiner Grenze und hernach entlang § 2 Schutzgegenstand Ecke von Flst. 512; weiter läuft die Grenze von Flst. 84/3 in Richtung O sowie entlang (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine zu auf die W-Ecke von Flst. 568, entlang an der Südspitze von Flst. 95/1; sodann knickt Größe von 5.188,74 ha und umfasst Bereiche einer Baumreihe und hernach entlang der die Grenze nach ca. 14m in Richtung SO ab der Gemeinden Altshausen, Boms, Ebenwei- Flstgr. 568 und 50m S entlang der Flstgr. und verläuft in gerader Linie bis nach Que- ler, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, 577/2, dann knickt sie für ca. 45m nach SO rung des Feldwegs; diesem folgt sie in NO Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, ab. Hernach knickt die Grenze in Ö Richtung Richtung bis zum Auftreffen auf den Ragen- Riedhausen, Unterwaldhausen und Wil- ab und führt in gerader Linie über die Sand- reuter Weg; hier fährt die Grenze S entlang helmsdorf im Landkreis Ravensburg sowie straße; von dieser führt sie geradlinig weiter, des Weges nach O, dann weiter entlang der Gemeinde Ostrach im Landkreis Sigma- zunächst ca. 180m nach NO, und schwenkt der nächsten Abbiegung (Wirtschaftsweg) ringen. sodann auf Flst. 717 nach NW um, wo sie nach SO und übertritt hernach die Gemar- ca. 7m vor Erreichen der SW-Ecke von Flst. kung Altshausen, wo sie bei Erreichen einer (2) Das Landschaftsschutzgebiet wird durch 721 die südöstliche Tangente der Gemeinde Einmündung vor einer Gehölzgruppe (Flst. folgende in das Schutzgebiet einbezogene Hoßkirch erreicht (Flst. 723). Entlang dieses 1928/8, Altshausen) nach NO abknickt und Flurstücke, Teilflurstücke (TF) und Bäche Weges führt die Grenze nach O bis zum Er- im weiteren Verlauf die B32 erreicht. bzw. außerhalb des Schutzgebietes liegen- reichen des geschützten Biotops „Hecken de Straßen, Wege und Gemarkungsgrenzen, östlich Hoßkirch“. Hier knickt die Grenze Auf der Gemarkung Altshausen verläuft begrenzt: nach N ab, umschwenkt das Biotop und ver- die Grenze westlich entlang der B32 (Flstgr. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Be- läuft weiter Richtung O entlang der L286 (S 1915/6, 1915, 1915/1) in Richtung SO; dann reiche der Gemeinden Altshausen, Boms, Flstgr. 885, Gem. Hoßkirch sowie 225, Gem. führt sie entlang der Gehölzeingrünung, Ebenweiler, Eichstegen, Fleischwangen, Hüttenreute), bis sie die Haltebucht von Flst. N des Altshausener Friedhofs auf den Flst. Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, 526 (Gem. Eichstegen) erreicht. 1961/3 und nachfolgend 1965/1 zunächst Riedhausen, Unterwaldhausen, Fronreute nach SW und im weiteren Verlauf entlang und Wilhelmsdorf im Landkreis Ravensburg Auf der Gemarkung Eichstegen führt sie der Flstgr. 1965/1 nach SO, bis vor Erreichen sowie der Gemeinde Ostrach im Landkreis von der Haltebucht (Flst. 526) zunächst dem der B32 (Flst. 1915/2). Weiter folgt die Gren- Sigmaringen. Es werden die Abkürzungen Wirtschaftsweg entlang des Wattwaldrands ze dem Siedlungsrand (Flstgr. 1915/2 und „Flst.“ (Flurstück/e), Flurstgr. (Flurstücksgren- in S Richtung; weiter verläuft sie entlang nachfolgend Flst. 231) bis zum Auftreffen ze/n), „Gem.“ (Gemarkung), „N“ (Norden/ des Weges im Offenland in SÖ, und nach auf das NSG „Altshauser Weiher“; sodann nördlich), „O /Ö“ (Osten/ östlich, „S“ (Süden/ Querung der Kreenrieder Straße in Fortfüh- führt sie entlang der NSG-Grenze gegen den südlich) und „W“ (Westen/ westlich) verwen- rung des Weges tendenziell in S Richtungen Uhrzeigersinn bis zum Erreichen des Frei- det. Nachfolgend sind zunächst die Außen- bis kurz vor Erreichen der Bahntrasse (Flst. bads am Weiher (Flst. 271/1); weiter läuft sie grenzen des Landschaftsschutzgebiets be- 262); weiter fährt sie in Ö Richtung entlang an der S Flstgr. 4015 bis zum Erreichen der schrieben, gefolgt von einer Beschreibung der Flstgr. 262, 82, bezieht das geschützte SW Ecke des Flst. 4015 und dann in gera- der Innengrenzen, welche sich durch eine Biotop „Feuchtgebiet Burtenloh“ ein, und der Linie Richtung SO bis vor Erreichen der Herausnahme von Siedlungskörpern erge- umschwenkt nachfolgend das geschützte L286. Weiter führt die Grenze N entlang der ben. Biotop „Feuchtgebiet nordöstlich Kreenried“ L286 (Flst. 332) in W Richtung bis zum Auf- Das Landschaftsschutzgebiet wird folgen- (mit Verlauf entlang N Flstgr. 638/2). Weiter treffen auf Flst. 332/10, sie folgt sodann dem dermaßen begrenzt, beginnend N der Bahn- führt die Grenze bis zur nächsten Bahn- einmündenden Wirtschaftsweg (Flst. 3976, trasse bei Flst. 541/2 zwischen Walder Holz überquerung bei Flst. 634 (Wirtschaftsweg), 3975) zunächst nach SW, hernach nach SO und dem Königseggsee auf der Gemarkung fährt entlang des Weges zunächst in NW und verläuft weiter N des Heckenbestands Hoßkirch: Von Flst. 541/2 verläuft die Grenze Richtung dann in N Richtung (Flst. 627) bis in Ö und nachfolgend SÖ Richtung bis zum zunächst N entlang der Bahnlinie in Rich- zur Abzweigung Richtung Eichstegen, hier Auftreffen auf die Altshauser Straße, hier tung der Gemeinde Hoßkirch an den Flstgr. schwenkt sie nach N und führt weiter ent- folgt sie der Straße Richtung Litzelbach bis 541/2, 541, 1009/5, weiter in gradliniger Ver- lang des Wirtschaftswegs (Flst. 55). Sodann zum Erreichen von Flst. 244 (Gem. Boms); längerung auf Flst.1009/6, 1004 sowie 448; umfährt die Grenze den S Ortsrand von Im Bereich der Gemarkung Boms führt die sodann verläuft sie entlang der W Grenzen Eichstegen erst Richtung NO (grenznah Flst. Grenze weiter S angrenzend des geschütz- von Flst. 448 und 1003/3 und entlang der 496/2), weiter rund 5m entlang der Grenze ten Biotops „Hecke an Bahndamm südlich Flstgr. 447. Hernach überquert sie den See- nach S, dann knickt sie Richtung NO ab und Litzelbach“ parallel zur Bahntrasse in W bach und folgt NW Richtungen entlang der verläuft in gerader Linie bis zum Auftreffen Richtung bis zum Erreichen des ebenfalls Flstgr. 445 und 444 und fährt sodann ent- auf die Sraße „Oberer Brühl“. Dieser Straße geschützten Biotops „Gehölze und Fließge- lang der Flstgr. 444 nach N, dann nach O. folgt die Grenze nach SO bis zur scharfen wässer SÖ Litzelbach“, an dessen S und Ö Die Grenze führt weiter am Ostrand von Flst. Biegung und knickt an dieser nach N ab bis Begrenzungen entlang und weiter nach SO 440/2 entlang bis vor Erreichen der L286; zum Auftreffen auf die L286 (Flst. 600); so- entlang des Wustgrabens (Flst. 266) sowie in hier führt sie entlang der Straße (Flstgr. 443) dann verläuft die Grenze parallel zur Straße gradliniger Verlängerung bis zum Auftreffen nach O bis rd. 170 m westlich der Flst-Gren- in SÖ Richtungen bis nach Überquerung der auf Flst. 279; hier folgt sie der Ö Flstgr. ent- ze, wo sie nach S abknickt; sie erreicht im Abzweigung „Dorfweg“ mit Verlauf Richtung lang des Grabens, quert sodann die Maure- weiteren Verlauf eine Baugruppe und führt Reute; dieser Straße folgt die Grenze bis zum ner Straße und umschwenkt Haggenmoos südlich des Flst. 16 weiter zur K8036, wel- Erreichen eines Einzelbaums (ca. 140m) an im S entlang Flst. 287 bis vor Auftreffen auf cher sie Richtung Hoßkirch bis zum Errei- der SW Grenze von Flst. 389; sodann fährt sie die Ebenweiler Straße. Dieser Straße folgt sie chen der Ostracher Straße folgt; dieser Stra- weiter entlang der SW Grenze von Flst 389 W angrenzend in S Richtungen folgend (Flst. ße folgt die Grenze nach N bis auf Höhe von und 384 und verläuft weiter entlang der Ö 303) und übertritt die Gemarkungsgrenze Flst. 120; dann umschwenkt die Grenze den Grenzen von Flst. 384 und nachfolgend Flst. Ebenweiler bei Flst. 634/2; in einer Gelän-
6 | Donnerstag, 21. April 2022 8 devertiefung verläuft sie weiter entlang der Flst. 590; knickt sodann in Richtung NW bis (N Flstgr. 282) und trifft dann erneut auf das Feldwegmarkungen von Flst. 632, 629 und ca. 5m vor die SO Ecke des Flst. 580; von hier NSG „Pfrunger-Burgweiler Ried“ auf; weiter 493 bis zum Waldrand des „Gürttholz“ und führt sie nach SW bis zum N Siedlungsrand verläuft sie an der NSG-Grenze zunächst in weiter entlang des Waldrands nach SO bis von Steinishaus (Flst. 580), knickt für rd. 54m S, dann in Ö Richtung und hernach auf dem zur Querung der L289; sodann führt sie ent- Richtung SW ab, führt dann rund 156m wei- Weg (Flst. 244, Laubach) in N Richtung bis lang der Grenze des FFH-Gebiets „Feucht- ter nach W und fährt hernach ca. 10m vor zum Auftreffen auf eine Wegkreuzung; hier gebiete um Altshausen“ (Teilfläche) nach N, Auftreffen eines Wirtschaftswegs parallel zu führt sie weiter nach O und knickt an der dann nach O sowie SO bis sie die Oberwei- diesem in S Richtung bis zur Mitte einer Bau- nächsten Kreuzung nach S ab mit Verlauf lerstraße erreicht. reihe; von hier verläuft die Grenze in gerader entlang des Waldgebiets „Laubbacher Holz“ Linie bis zur SÖ Ecke von Flst. 565/1 (Fronho- bis zum Erreichen der Gemarkungsgrenze Die Grenze verläuft erneut auf der Gemar- fen) und folgt dem Flurstück entlang seiner von Laubbach; dieser Grenze folgt sie nach kung Altshausen entlang des Wandrands S und W Grenze bis zum Auftreffen auf Flst. NO. des Waldgebiets „Oberholz“ anhand der 525/1 (Fleischwangen); Oberweiler Straße und Flst. 3920 und 3021, Auf der Gemarkung Fleischwangen verläuft Im Bereich der Gemarkung Königseggwald bis zum Auftreffen auf die K7967 N von die Grenze an der S Gemarkungsgrenze in führt die Grenze weiter entlang des Wal- Mendelbeuren; hier folgt die Grenze dieser Richtung SW bis zum Auftreffen auf Flst. drands, schließt das Flst. 572 ein, und fährt Straße Richtung S bis zum Ende des Flst. 77 am Waldrand des „Buckenbergs“. Dem weiter entlang des Waldrands in Richtung 3023, dann verläuft sie weiter ca. 80m ent- Wandrand folgt sie zunächst in N, dann in W N; bei Erreichen von Flst. 557/1 verläuft die lang Flstgr. 3026 am NW Bebauungsrand Richtung und führt sodann weiter in der Ge- Grenze entlang diesem nach O und führt von Mendelbeuren; hernach umschwenkt meinde Wilhelmsdorf entlang der N-Grenze weiter über Flst. 515; sodann führt die Gren- sie den Wohnplatz am dem Flst. 3025 W und von Flst. 674/2 (Gemarkung Esenhausen) ze entlang der Ö Flstgr 560 und 561/1 so- führt dann in gerader Linie nach SW bis Er- bis zum Erreichen der K8038. Die Grenze wie in gerader Linie über Flst. 562/1 und in reichen der N-Grenze des Wohnplatzes Nr. verläuft weiter entlang der K8038 Richtung gerader Linie grenznah entlang Flstgr. 562 10 auf Flst. 3120; den Wohnplatz umführt sie S bis zum Waldrand und folgt diesem über nach SO, dann nach NE; weiter verläuft die an der W Grenze Richtung S; hernach führt die Gemarkungsgrenze nach Fleischwangen Grenze entlang der Flstgr. 563/1 und knickt die Grenze in gerader Linie bis zur Ober- (Flst. 187); auf der Gem. Fleischwangen führt nach rund 52m nach O ab, überquert die weiler Straße; nach Überquerung der Stra- sie weiter entlang des Waldrands bis zum Er- Straße bis zum Erreichen von Flst. 735, von ße verläuft die Grenze ca. 40m Richtung O reichen von Flst. 232/2, ab hier fährt sie ent- hier führt die Grenze straßenbegleitend parallel zur Straße; danach führt sie ca. 40 m lang der Gem.-Grenze von Fleischwangen nach S bis zur südwestlichen Ecke von Flst. Richtung SO bis zum Mühlbach. Nach Über- in Richtung NW sowie im weiterem Verlauf 732, entlang des Flurstückrands im S und E querung des Mühlbachs verläuft die Gren- entlang der Gem.grenze von Guggenhau- entlangführend und fährt sodann in gera- ze nach O bis zur NO Ecke von Flst. 3012; senen bis zur Überquerung der Ostrach auf der Linie zum SÖ Ende von Flst. 741; weiter hernach umschwenkt sie das Gebäude auf Flurstück 400 (Gem. Riedhausen) verläuft. führt die Grenze ca. 115 m entlang der Flst- Flst. 3012 an der N und W- Seite und führt Auf der Gemarkung Riedhausen führt die gr. 741 und knickt dann in Richtung O ab. dann ca. 75m in Richtung W; hier verläuft Grenze weiter entlang der Gemarkungs- Die Grenze führt sodann entlang der Flstgr. die Grenze in Richtung S bis zum Auftreffen grenze in W Richtung und erreicht bei Flst. 743/11, 743/12, 743/7, 744/4, 744/1 und in auf die K7965 und führt parallel zur K7965 430/2 das NSG „Pfrunger-Burgweiler Ried“, gerader Linie zu Flst. 750; weiter verläuft Richtung NO ca. 85 m weiter. Hier quert die wo sie seinem Grenzverlauf in NW Richtung sie an seinem Rand zunächst nach S, dann Grenze die B32 und verläuft weiter an der bis zur NW Ecke von Flst. 201 folgt. nach N, zulaufend über Flst. 755 bis zur Ein- Straße Richtung NO und sodann entlang Weiter führt die Grenze in der Gemeinde mündung in den Wirtschaftsweg. Von hier Flstgr. 3179 nach SO parallel zur B32; nach Ostrach und folgt bei Flst. 915/1 (Gemar- führt sie weiter entlang des Waldrandes bis Überquerung des Bachs „Hühler Ach“ führt kung Laubbach) dem Grenzverlauf des sie die Verbindungsstraße nach Oberweiler sie weiter S parallel zur Flstgr 3168, benach- NSG zunächst Richtung NW, dann Rich- erreicht, die Bahntrasse quert und auf der bart zu bachbegleitenden Gehölzen. tung SW und weiter nach NW entlang der Gemarkung Hosskirch den Ausgangspunkt Ostrach folgt; sodann führt sie weiter an erreicht. Auf der Gemarkung Fronhofen führt die der NSG-Grenze in N und W Richtungen bis Im Gewann „Strut“, S Altshausen, verläuft die Grenze weiter entlang Flst. 31 Richtung SW zur W Ecke von Flst. 1199/1 (Gemarkung Grenze des Landschaftsschutzgebiets, be- und hernach nach N, bevor sie erneut die Ostrach); im weiteren Verlauf führt sie über ginnend an der NW Ecke entlang der Flstgr. Gemarkungsgrenze von Altshausen über- die Gemarkung Ostrach entlang der Ö Sei- 914, 913/3, 912/1, 910/1, 909/1, 908, 900/1, tritt. Hier verläuft sie weiter entlang der ten der Flstgr. 2020, 202, 2022, 2015/2, 2031; 929, 930, 872/1, 871/1, 870, 869, 868, 867, Verwaltungsgrenze von Altshausen in NW 2032, 2034, 2035, 2036, 2037 in N Richtun- 866, 865, 864 und weiter in gerader Linie Richtung, weiter entlang der Flstgr. 42/2 gen und knickt N von Flst. 2037 nach W ab; zulaufend auf die N Ecke von Flst. 860 sowie und 42/3 (Gem. Fronhofen) und hernach an dann führt die Grenze weiter nach N ent- fortführend entlang seiner NO-Grenze; her- Flstgr. 3125 (Gem. Altshausen) bis zum Er- lang der Ö Grenzen von Flst. 2024, 2029 und nach verläuft die Grenze weiter in SÖ Rich- reichen der Exklave von Fronreute mit Lage 2057 bis zum Auftreffen auf Flst. 1522 und tung bis über die Zuwegung zur B32 (Flst. innerhalb des FFH-Gebiets „Feuchtgebiete folgt diesem nach NO bis zum Erreichen der 3038/1); hier knickt sie nach SW ab und führt um Altshausen“; hier führt sie weiter entlang Einmündung des Riedwegs an einem Feld- entlang des Waldrands (Flstgr. 3038/1, 964, der Gemarkungsgrenze von Fronhofen, so- kreuz, von hier führt die Grenze weiter über 962, 961, 960, 959, 958, 957, 956, 955, 954, dann entlang Ö Flstgr. 49/4 und 58 sowie ca. Flst. 1089 (Ostrach) und umschwenkt das 951, 944), weiter im Bereich des Waldrands 60m entlang Flstgr. 84/1 (Gem. Fronhofen), geschützte Biotop „Nasswiese südlich von entlang der S Flstgr. 944, 948/2 und nachfol- biegt hernach in NW-Richtung ab bis zur Ge- Ostrach bei Modellflugzeugplatz“ und folgt gend an der W Flstgr. von 948/2, 948/1, 947, markungsgrenze von Ebenweiler. Entlang hier der Biotopgrenze bis zum Auftreffen auf 946, 945, 918, 900/1, 917, 916, 915/2, 915/1 dieser Grenze verläuft sie in SW Richtung Flst. 348/1 (Laubbach). Auf der Gemarkung sowie schließlich entlang der W Flstgr. 914 bis zum SE Rand des Flst. 1231/2 (Ebenwei- Laubbach führt die Grenze entlang der Zu- zurück zum Ausgangspunkt. ler). Weiter führt die Grenze vom SÖ Rand wegung nach Laubbach (Flst. 99), begleitet des Flst. 1231/2 (Ebenweiler) in gerader Li- diese dann Richtung S bis zur Kurve vor Herausnahme von Siedlungen nie zum nordwestlichen Rand des Flst. 554 Laubbach; hier umschwenkt sie den Weiler Ausgenommen vom Landschaftsschutzge- (Fronhofen) und hernach zur NÖ Spitze des Laubbach in einer Entfernung von ca. 30m biet sind nachfolgend dargestellte Flächen Flurstücks 558 (Fronhofen); sie fährt nachfol- westlich sowie angrenzend der Streuobst- um Weiler und Siedlungsplätze, welche wie gend entlang des Flstgr. 556/2 (Fronhofen) wiese auf Flst. 86 und 86/4 bis zum Errei- folgt beschrieben werden: benachbart zum Graben bis zum Auftreffen chen der Zuwegung zur Laubbacher Mühle; auf die Verbindungsstraße von Ruprechts- die Grenze folgt dieser Zuwegung bis zum Gemarkung Riedhausen bruck nach Steinishaus; dieser Straße folgt Erreichen der Mühle, sie umschwenkt die In der Gemeinde Riedhausen verläuft die sie an der Flstsgr. 556/2 und ca. 165m an Laubbacher Mühle im W (Flstgr. 282/1) und S Grenze N des Siedlungsrandes, ausgehend
Donnerstag, 21. April 2022 | 7 von der L288, entlang der Abzweigung (Flst. Richtung S, knickt bei Auftreffen auf Flst. SW ab und wechselt nach NW rund 54m 1049) zunächst Richtung O, weiter abkni- 3164 entlang seiner Grenze zunächst SO ab nach Übertreten von Flst. 21 in Richtung ckend nach SO entlang der Ö Flstgr. 1010, und führt entlang der Flstgr. 3164, 3163/1, NW, zulaufend auf SW Ecke des Flst. 309/2, 1009/3 und biegt rd. 23m vor SW Flstgr. von 3163/2, 3163/3; von der S Ecke von Flst. dann folgt sie seinem W Grenzverlauf und 1011 nach NE ab und verläuft im Abstand 3163/3 bis zu O Ecke von Flst. 3167/2; her- an seiner NW-Spitze führt sie weiter in ge- von rd. 30m vor S Flstgr. in gerader Linie nach verläuft die Grenze entlang der Flstgr. rader Linie auf die NO-Spitze von Flst. 310, über die Flst. 1012, 1013, 1014 und 1015 3167/2 und 3167/1 bis zum Auftreffen des bis vor Erreichen des geschützten Biotops bis vor O-Grenze von Flst. 1015; hier knickt Flst. 3168 (Wirtschaftsweg); sodann führt „Hecke bei Sportplatz zwischen Ober- und die Grenze in SÖ Richtung ab und verläuft sie Richtung W entlang des Flst. 3168 und Unterwaldhausen“, etwa 67m W der Haupt- weiter entlang der NW Flstgr. von Flst. 1018; überquert Flst. 3168 nach ca. 10m; hernach straße; sodann führt die Grenze parallel zu überquert Flst. 1030 und führt in gerader Li- verläuft die Grenze W entlang des Wegs diesem Biotop nach O, schwenkt auf Höhe nie zur N-Ecke von Flst. 1001; sodann verläuft und überquert nachfolgend den Aueweg, der Südspitze von Flst 303 nach NW und an die Grenze nach SO bis sie den Wirtschafts- sodann führt sie in gerader Linie zur SO der NW-Spitze von Flst. 304 zunächst an der weg auf Flst. 935 an seiner N Ecke erreicht; Ecke des Baumbestands auf Flst. 3193, um- Flstgr. nach NO, quert dann die Hauptstraße sodann verläuft sie entlang des Weges nach schwenkt diesen zunächst an seiner O-Seite, und kehrt hier zurück zum Ausgangspunkt SE, die Waldhauser Straße querend, sowie dann im N ca. 33m entlang des Auewegs zurück. weiter entlang der Straße Richtung Ried- ortsauswärts; dann biegt die Grenze in N hausen bis Erreichen der nächsten Einmün- Richtung ab zulaufend auf die SW-Spitze Gemarkung Guggenhausen / Eichstegen dung von S; weiter führt die Grenze entlang von Flst. 3135 und verläuft im Weiteren ent- In der Gemeinde Guggenhausen führt dieses Wegs nach S, hernach in gerader Linie lang seiner W-Grenze sowie gradlinig fort- die Grenze ausgehend von der NW Ecke über die nächste Kreuzung entlang der Flst- führend in NE Richtung, umschwenkt die des Siedlungsrands (Flst. 298) entlang der gr. von 685, 686, 687 und entlang der Ö, S Hofanlage auf Flst. 3134 Richtung NO zulau- O-Grenze des Flst. zunächst in SÖ Richtung; und ca. 60m entlang der W Flstgr. von Flst. fend auf die Ecke des Flst. 3134/4; hernach nach Querung der Weiherstraße weiter ent- 656/3 bis zur nächsten Einmündung eines führt die Grenze entlang der Flstgr. 3134/4, lang der Flstgr. 12/2 sowie in Fortführung Wirtschaftswegs bei Flst. 520; nachfolgend 3134/3, 3143, und 3144 und kehrt von der N bis zum Auftreffen auf das geschützte Bio- verläuft sie entlang des Wegs in S Richtung Flst.-Ecke zum Ausgangspunkt zurück. top „Guggenhauser Weiher“, weiter entlang bis zur S Spitze des Flst. 520/5, von dieser seiner Grenzen nach S entlang der Flstgr. weiter in gerader Linie nach W bis vor Errei- Gemarkung Unterwaldhausen 58/1 sowie bei Auftreffen auf Flst. 123 ent- chen eines Kleingartengebiets bei Flst. 480. Im Ortsteil Oberwaldhausen verläuft die lang seiner Grenze zunächst in SW Richtung, Weiter führt sie entlang der südlichen Zuwe- Grenze ausgehend von der Kapellenstraße dann in SÖ Richtung bis zum Erreichen des gung des Gebiets nach W bis zur Überque- N des Siedlungsrandes zunächst entlang der Kapellenwegs und diesen in Ö Richtung rung der Schloßstraße und an dieser weiter N und Ö Grenze des Flst. 163, bei Auftreffen querend; hernach führt die Grenze entlang nach S bis zur nächsten Einmündung aus auf Flst. 139/13 fährt sie weiter an seiner N der Ö Flstgr. 124 in SO Richtung, bei Errei- W. Hier führt die Grenze an der S Flstgr. von Grenze bis zum Erreichen des Wirtschafts- chen der SW Ecke des Flst. ca. 50m weiter Flst. 458, 404, 406, weiter an NW Grenzen wegs (Flst. 130), diesem folgt die Grenze entlang seiner Grenzen; sodann überquert von Flst. 406 und 404, dann in S Richtung nach S und auf Höhe von Flst. 90 dem Flst. die Grenze die Hauptstraße (K8028) und und bei Flst. 404/1 und 407 Richtung O und an seinen Grenzen nach W, dann nach S und führt entlang der S Flstgr. 128 in SW Rich- knickt 25 m vor der O-Spitze von Flst. 378 hernach nach W, weiter führt die Grenze tung, bei Erreichen der SW Spitze des Flst. nach NO ab; weiter führt sie fort nach N ent- entlang Flst. 89/1 und 92/3, quert sodann weiter entlang seiner Grenzen und fortfüh- lang der Ö Flstgr. von 378, 380, 381, 382, 383, die K 7964 und folgt hernach der S-Grenze rend entlang Flst. 129/1, 133/1, 135/4; bei 373 bis zum Auftreffen auf Flst. 372/1; von von Flst. 294 (Grasweg), knickt nachfolgend Erreichen der SW Ecke des Flst. 139 knickt hier fährt sie in W Richtung in gerader Linie auf Höhe der W Flstgr 93 nach N ab, und die Grenze nach W ab, bis zum Erreichen bis zur Südspitze von Flst. 366 und folgt hier hernach an seiner NW Ecke in SW Richtung der Flstgr. 135/2; hier folgt sie der Ö Flstgr. seiner E und N Grenze bis zum Auftreffen auf mit Verlauf über Flst. 96, 99/2, 100 und 102; nach N; überquert den Wirtschaftsweg (Flst. den Wirtschaftsweg. Dann fährt die Grenze sodann verläuft die Grenze auf Flst. 102 und 131) und führt in gerader Linie zur SW Ecke entlang des Weges und in seiner Verlänge- hernach Flst. 284 entlang der N Grenze des von Flst. 195/4, führt sodann weiter entlang rung entlang der Flstgr. 360 nach W bis ca. geschützten Biotops „Hecke und Röhricht seiner W Grenze Richtung NW; knickt an der 50m vor Erreichen der Flstgr. 358; hernach am Ortsrand von Oberwaldhausen“ und NW Ecke des Flst. 195/4 nach W ab und folgt führt die Grenze zur NO Ecke von Flst. 354 fährt weiter entlang der S- Grenze der Flst. der Flstgr. 204; bei Erreichen der NW Ecke und weiter zur NW Ecke von Flst. 354; so- 103 und 281 in W Richtung; auf Höhe der des Flst. 197, verläuft die Grenze in gera- dann fährt die Grenze entlang der Pfrunger W-Grenze von Flst. 214 läuft sie auf dieses der Linie Richtung NW bis rd. 17m vor dem Straße in SW Richtung und quert auf Höhe Flst. nach Richtungswechsel in N Richtung nächsten Gebäude; von hier führt sie gradli- der Südspitze von Flst. 116/1 die Straße und zu, und führt weiter an W Grenzen der Flst. nig weiter Richtung zur NO-Spitze von Flst. umfährt das Flst. 116/1 im W Grenzverlauf, 214, 20775, 207/1, 206 und quert hernach 247, knickt sodann über die Straße führend führt weiter an seiner N Spitze in Richtung den Wirtschaftsweg; sodann wechselt die nach E ab und fährt hernach in gerader Linie NO und sodann entlang der Flstgr. 114, 118 Grenze bei Flst. 222 die Richtung nach W zum Ausgangspunkt zurück. bis zum Auftreffen auf den Wirtschaftsweg und führt entlang der S Flstgr. von 222, (Flst. 120). Dem Weg folgt die Grenze nach 205/2, 205/1 und nachfolgend im W der Flst. Um den Weiler Bauhof verläuft die Gren- SW und in Verlängerung entlang Flst. 133. 169, 172 und 173; weiter folgt die Grenze NÖ ze ausgehend vom NW Siedlungsrand des Hernach führt sie weiter über Flst. 139 zu- Richtung entlang Flst. 173 bis vor Auftreffen Flst. 21 (Straße, Gem. Guggenhausen) in nächst nach N, dann nach NW und erfährt auf die Kapellenstraße und kehrt hier zurück Richtung N entlang SW Flstgr. 122/5 (Gem. bei Auftreffen von Flst. 154 einen weiteren zum Ausgangspunkt. Eichstegen) und knickt nach rd. 17 m nach Richtungswechsel in NW Richtung; sodann E ab, wo sie nach rd. 110m erneut die Rich- trifft sie auf Flst. 155 auf und biegt hier nach Im Ortsteil Unterwaldhausen verläuft die tung nach SO wechselt und in gerade Linie NE ab bis zum Erreichen des nächsten Wirt- Grenze ausgehend von der K7964 zunächst auf Flst. 1 (Gemarkung Guggenhausen) zu- schaftswegs (Flst. 1124); die Grenze folgt entlang der S Flstgr. von Flst. 88 und 139/12 läuft. Weiter führt die Grenze zunächst ent- diesem Weg nach SO und kehrt auf Höhe in Ö Richtung bis zum Erscheinen der lang der Grenze von Flst.1 und über dieses der zweiten Wegeinmündung aus südlicher NE-Spitze von Flst. 85/2; von hier führt sie hinaus Richtung NO, wo sie nach rund 101m Richtung in gerader Linie zum Ausgangs- in gerader Linie auf die NO-Spitze von Flst. nach SE abbiegt, die Straße quert und nach punkt zurück 84/2 zu und weiter entlang seiner O-Grenze Umschwenken des SE Siedlungsrands auf bis zum Erreichen der SW-Spitze; sodann Flst. 23/5 (Gem. Guggenhausen) und Über- Um den Weiler Ingenhart führt die Grenze, verläuft sie in gerader Linie zur Ö Biegung tretens des Wirtschaftswegs (Flst. 31 Gem. beginnend im N an der Buchäckerstraße/ des „Öhmdwiesengrabens“ auf Flst. 77; von Guggenhausen) diesem rd. 13m nach NW NW-Ecke des Flst. 3162, entlang der Straße hier biegt sie in gerader Linie Richtung folgt. Hernach führt die Grenze in gerader Li-
8 | Donnerstag, 21. April 2022 8 nie nach SW zur SÖ Grenze des Wirtschafts- ner W-Grenze Richtung SO, dann nach NO und weiter in geradliniger Verlängerung. betriebs (Bauhof 3), diesen umschwenkt sie folgend bis zum Erreichen von Flst. 250/1 Sie umschwenkt sodann den an die Ziegelei entlang seiner Zuwegung und führt weiter und folgt diesem im Weiteren an seiner angrenzenden Gehölzbestand im SW und fort Richtung SW auf Flst. 23/3 (Guggenhau- W-Grenze entlang in Richtung S mit erneu- S, einschließlich des geschützten Biotops sen); hier biegt sie entlang der Flstgr. nach tem Richtungswechsel an seiner S-Spitze „Auwald einschließl. natürl. Bachabschnitt NW ab bis zum Erreichen der Straße; dieser nach NO (rd. 14m); von hier läuft die Grenze sö ehem. Ziegelei“. Die Grenze führt sodann folgt sie zunächst nach SW; bei Erreichen auf die SW-Ecke von Flst. 267 zu und führt zum geschützten Biotop „Fischweiher b. d. der nächsten Einmündung (Flst. 20, 21 Gem. dann fort in Ö Richtung an der Flstgr. sowie Ziegelei“ und weiter Ö an diesem entlang Guggenhausen) an der W Grenze dieser weiter rd. 5m entlang der Grenze von Flst. bis zum Auftreffen auf SÖ Flstgr. 129/4 und Straße führt sie in N Richtung fort und auf 270, umfährt das Flst. 268/3 an W und wei- 129/1 bis zum Erreichen des Ausgangs- Höhe des Flst. 122/5 (Gem. Eichstegen) wie- ter rd. 40m entlang seiner S-Grenze, knickt punkts. der zum Ausgangspunkt zurück. dann in gerader Linie nach S ab bis zum Auftreffen auf die S Flstgr. 274; weiter fährt Den Weiler Litzelbach umschwenkt die Den Weiler Luegen umschwenkt die Grenze sie entlang dieser Grenze und nachfolgend Grenze, ausgehend von der Schmiedstra- ausgehend von der Querung des Luegener rd. 38m entlang Flst. 269/1; knickt sodann in ße S des Streuobstwiese, zunächst rd. 48m Bachs im N der Siedlung zunächst in Rich- NÖ Richtung ab mit Verlauf bis zur N Flstgr.; Richtung SO entlang Flstgr. 421, knickt dann tung NO entlang der Flstgr. 114, umfährt sie folgt dieser Flstgr. und führt in gerader nach SW ab, führt bei Auftreffen auf Flst. den NE Siedlungsrand nach rund 69m nach Linie über sie hinaus bis nach Querung der Nr. 424 rd. 49m nach SO, knickt dann nach O und hernach nach SO und weiter nach SW Ebenweiler Straße. Die Grenze führt weiter SW ab bis zum Erreichen des Streuobst- entlang der Wirtschaftsgebäude sowie in in Ö Richtung entlang des Streuobstbe- bestands, umschwenkt diesen teilweise N Fortführung angrenzend an die Begrünung stands (Flst. 144/5), weiter verläuft sie in sowie W und trifft nachfolgend in Verlän- bis zum Auftreffen auf die Ortsdurchfahrt S-Richtung an der W-Grenze Flst. 144/1 und gerung rd. 43 entfernt der SW-Begrenzung (Flst. 113), diese quert die Grenze Richtung nachfolgend 228 und knickt ca. 16m vor von Flst. 436 auf, hier biegt die Grenze nach SO und verläuft weiter am S Siedlungsrand Erreichen dessen Südspitze nach O ab bis SO ab (rd. 31m) und umgrenzt des S Sied- entlang von Flstgr. 146; hernach weiter ent- zum Auftreffen auf die Ö Flstgr. Hier folgt lungsrand von Litzelbach entlang seiner lang der Flstgr. 121 nach SW bis vor Erreichen sie weiter der Flst.-Grenze 228 in N-Rich- Zuwegungen. Nach ca. 105m entlang der des geschützten Biotops „Bach Luegen“, die- tung mit Richtungswechsel ca. 2m nach Schmiedstraße biegt die Grenze nach NW ab ses zunächst in NW, dann rund 34m in SW Flurstücksende Richtung SO bis vor Auf- mit Verlauf über Flst. 60 und im Weiteren mit Richtung umschwenkend; dann knickt die treffen der Litzelbacher Straße. Die Grenze Richtungswechsel nach NO entlang seiner Grenze nach NW ab und führt gradlinig rd. folgt dieser ca. 25m nach SW, biegt sodann Grenze und in gradliniger Verlängerung bis 21m fort; sodann biegt sie nach NO ab mit nach SO ab und verläuft nachfolgend nach zum Auftreffen auf die SO-Ecke von Flst. 463, Verlauf benachbart des geschützten Biotops SW entlang der Flstgr. 156/5; nachfolgend führt hier rd. 58m entlang der Flstgr. und „Hecke in Luegen“ und weiter geradlinig in verläuft die Grenze auf Höhe der N Ecke des wechselt sodann in NW Richtungen über NO Richtung bis zum Erreichen der NO Flst- Flst. 193/1 entlang seiner Grenze nach SO das Flst. und weiter über Flst. 467 sowie her- gr. von Flst. 118; sodann kehrt sie entlang und weiter entlang Flst.-Grenze 193/2 nach nach entlang seiner Grenze nach SO bis vor der Flstgr. zum Ausgangspunkt zurück. SO und hernach nach SW und übertritt die Auftreffen auf die Zuwegung. sodann führt Ebenweiler Straße. An dieser Straße führt sie die Grenze entlang der Zuwegung Richtung Den Weiler Egg umgrenzt das Landschafts- entlang sie nach NW und an der Flstgr. 219/2 NO bis nach Querung eines Wirtschafts- schutzgebiet, ausgehend von der Straße in W Richtung und hernach nach N, das ge- wegs. Weiter führt die Grenze entlang des „Egg“, rund 50m N des Gebäudes mit Haus- schützte Biotop „Baumhecke Kreenried“ Ö Wegs nach SO und umschwenkt schließlich nr. 5, zunächst in gerader Linie nach O und umschwenkend. Weiter verläuft die Grenze den NW Siedlungsrand über Flst. 471, im führt sodann entlang des Waldrands (Flst. entlang des Mühlbachs in Ö Richtung und Abstand zur Schmiedstraße von zunächst 62) in S Richtung sowie in gradliniger Ver- einige Meter vor Auftreffen auf die Ebenwei- ca. 65m zulaufend bis auf rd. 25m auf Flst, längerung weiter bis vor Auftreffen auf die ler Straße Richtung NW, sodann entlang der 471, bevor sie zum entlang der Flstgr. zum K7963, dann weiter in W Richtung entlang N Flstgr. von 233 nach W und entlang des Ausgangspunkt zurückkehrt. der Straße (Flstgr. 54) bis auf Höhe der Flst- Streuobstbestand (Flstgr. 237) nach N. An gr. 54/1, biegt hier nach N ab zulaufend auf der NO Ecke von Flst. 231 biegt die Grenze Gemarkung Ebenweiler Flstgr 54/1(W) und in gradliniger Verlänge- geradlinig nach W ab, führt weiter entlang Den Siedlungsraum von Ebenweiler be- rung weiter bis Erreichen von Flst. 173/1; an der S-Grenzen der Flst. 240/3 und 240/4 und grenzt das Landschaftsschutzgebiet im N, seiner Grenze fährt sie zunächst rund 24m umfährt dessen W-Grenze bis zum Ende. ausgehend von der Kornstraße, in Ö Rich- weiter nach W, sodann knickt sie in N und Von hier läuft die Grenze in gerader Linie tung mit rd. 35m zulaufend auf rd. 30m pa- hernach rd. 33m in Ö Richtung (Flst. 172) auf den Südrand von Flst. 240/2 zu, führt rallel zu Flstgr. 568 und 570 und biegt nach ab; hier biegt die Grenze in NW Richtung hier weiter entlang und knickt bei Auftref- etwa 190m in SÖ Richtung ab, führt über ab, zulaufend auf W-Grenze von Flst. 168; an fen auf Flst. 242 in S-Richtung für ca. 48m den NÖ Spitze von Flst. 569 und weiter ent- dieser führt sie weiter bis zu seiner NW-Ecke ab; rd. 5m benachbart zum geschützten lang seiner Grenze in Richtung SO bis zur und läuft von dieser auf ca. 60m westlich des Biotop „Hecken südlich Käfersulgen“ biegt NW Ecke von Flst. 556/3 und sodann entlang Ausgangspunkt zu und erreicht den Start- die Grenze nach W ab und führt in gerader der Flstgr. 556/3, 556/4, 549 und wechselt punkt abschließend in Richtung O. Linie zu Flst. 11 und weiter an seinem östli- beim Auftreffen auf Flst. 539 nach SO wei- chen Rand nach NW bis zum Auftreffen auf ter bis zur Kirchstraße; überquert die Straße Gemarkung Eichstegen die Straße; sodann führt sie entlang der Stra- und verläuft entlang dieser in NO, sodann an Um das Siedlungsgebiet von Käfersul- ße bis zum Erreichen von Flst. 13, umgrenzt Ö Flstgr. 552 Richtung SO und umschwenkt gen und Kreenried verläuft die Grenze dieses im Ö, S und W Richtung erreicht er- das geschützte Biotop „Gehölze am Mühl- des ausgehend vom NW Punkt (Flst. 74) neut die Straße. Weiter führt sie in gerader bach, östlich Ebenweiler“ vor Auftreffen in zunächst entlang der N-Grenzen von Flst. Linie zur S-Ecke von Flst. 44, wo sie an seiner SW Richtung. Hernach führt die Grenze rd. 74, 74/3 und 75 bis zum Auftreffen auf das S-Grenze und weiter auf Flst. 4 entlang läuft 80m weiter nach SW entlang der L289, knickt geschützte Biotop „Hecken und Sumpfseg- bis zum Erreichen der O-Grenze von Flst. 43; dann nach SO und führt in gerader Linie genried am Bahndamm in Käfersulgen“ entlang dieser verläuft sie Richtung NW bis über Flst. 281, 285, 286, 287, 288, 289, 291 bis (Teilbereich), dieses umschwenkt die Grenze zum Flst.-Ende und führt von hier zum Aus- zum Auftreffen eines Wirtschaftwegs aus SO entlang seiner Grenzen zunächst nach SO, gangspunkt zurück. (Flst. 296); diesem folgt die Grenze auf seiner dann nach NO, weiter Richtung O und her- Ö Seite (Flst. 296); die Grenze knickt hernach nach Richtung SO entlang der Flstgr. 76. Bei Gemarkung Boms ab entlang des SÖ Siedlungsrands (Flstgr. Auftreffen des Wirtschaftswegs knickt sie in Die Grenze führt um das ehemalige Ziegel- 270, 270/4, 270/3, 269/14, 269/13, 269/16, SW Richtung ab und bei Erreichen von Flst. werk Litzelbach, beginnend an der N-Ecke 265/3, 262 mit Verlauf in SW Richtungen und 79 folgt die Grenze diesem zunächst an sei- von Flst. 97, dann entlang der Zuwegung überquert die Schlupfener Straße, führt wei-
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