MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach

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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
MITTEILUNGSBLATT
                    Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung
46. Jahrgang   Donnerstag, 21. April 2022                                              Nr. 16

                                    Partnerschaft Etréchy – Ostrach
                                            Jubiläumsfahrt nach Etréchy
                                              über Christi Himmelfahrt

                                                Donnerstag, 26. Mai
                                              bis Sonntag 29. Mai 2022

                                            Freundschaft über Grenzen hinweg
                                                   seit über 50 Jahren

                                              Fahren Sie mit nach Frankreich
                                               und feiern Sie mit in Etréchy

                                      Übernachtung bei den Gastfamilien in Etréchy

                                   Bitte beachten: Kinder und Jugendliche unter 18 Jah-
                                   ren nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten
                                   oder eines bevollmächtigten Erwachsenen.
                                   Kosten ca. 120,- - 130,- Euro für Erwachsene und ca.
                                   70,- - 80,- Euro für Kinder, Jugendliche, Schüler und
                                   Studenten

                                   Noch sind Plätze frei, Anmeldung schnell bei der Ge-
                                   meinde Ostrach,

                                   Frau Walter, 07585-30012 oder per mail:
                                   info@ostrach.de
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
2 | Donnerstag, 21. April 2022                                                                                                                                 8

    NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
 NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST                                                 112     WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN:
Feuerwehr                                                                          Informationen für Schülerinnen und Schüler
Kommandant Eugen Kieferle                                          0175/9157636    Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr                                      0176 6340 1447
Stv. Kommandant Martin Widmer                                      0177/6565416
Feuerwehrleitstelle                                               0751/50915335
Polizei/Notruf                                                              110    Für Kinder und Jugendliche
Polizeirevier Bad Saulgau                                            07581/4820    Kummertelefon                                                  0800 1110 333
Rotes Kreuz Krankenfahrten                                         07571/742329    Caritasverband Sigmaringen
Giftnotruf Notfalltelefon                                            0761/19240    Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG)                          07571/7301-0
Kläranlage/Abwasser                                                0172/7420978    SKM Sigmaringen                                                07571/50767
                                                                                   Suchtberatung Sigmaringen
Wasserversorgung                                                   0172/7420976
                                                                                   Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de                       07571/4188
Gas-Stördienst                                                     0800/0824505
                                                                                   Elisabethenheim Ostrach                                       07585/ 930730
 ÄRZTLICHER NOTDIENST
                                                                                    PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN
Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat)
                     Tel. 116117 oder www.116117.de                                Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den         Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368
Wochenenden und Feiertagen erreichbar.
Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am            E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de
Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt            Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr
zu einem Ansprechpartner in ihrer Region“                                          nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr
Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung.
                                                                                   Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau
Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr                         0180 1929264

Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau                                          APOTHEKENNOTDIENST
Täglich 24h                                                Tel. 07581 204-5253
                                                                                   Apotheken Notdienstfinder                                      0800/0022833
Zahnarzt Notfalldienst                                             0180 5911660
Augenarzt Notfalldienst                                            0180 1929340    Donnerstag, 21.04.2022
                                                                                   Hohenzollern Apotheke, Krauchenwies                        Tel: 07576/96060
Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben
Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15,                   Freitag, 22.04.2022
88212 Ravensburg                                                                   Apotheke Leopold, Sigmaringen                              Tel: 07571/13665
Notdienst
                                                                                   Marien Apotheke, Ertingen                                   Tel: 07371/6225
Ravensburg                                                 0180 1929288
Sigmaringen                                                         0180 1929345   Samstag, 23.04.2022
                                                                                   Storchen Apotheke, Herbertingen                             Tel: 07586/1460
 FAMILIENHILFE                                                                     Sonntag, 24.04.2022
Familienhilfe im ländlichen Raum                               Tel. 07575 209531   Kastanien Apotheke, Bingen                                 Tel: 07571/74600
Dorfhelferinnenstation 1                                                           Rathaus Apotheke, Bad Schussenried                           Tel: 07583/505
                                                                                   Montag, 25.04.2022
 SOZIALSTATION
                                                                                   Hodrus`sche Apotheke, Altshausen                            Tel: 07584/3552
St. Elisabeth Pfullendorf-Ostrach                                                  Laizer Apotheke, Laiz                                       Tel: 07571/4455
„Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“                  07552 9289670
                                                                                   Kloster-Apotheke, Zwiefalten                                Tel: 07373/2879
St. Anna, Sozialstation
                                                                                   Dienstag, 26.04.2022
Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer
24 Std.bereitschaft                                                07572/76293     Strüb Apotheke Veringenstadt                                Tel: 07577/7326
Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach                 07585 6250549     Kanzach-Apotheke, Dürmentingen                            Tel: 07371/129333
Die Zieglerische e. V.                                                             Mittwoch, 27.03.2022
Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf                               07503/929900
Ambulante Dienste der Behindertenhilfe                            07503/929525     Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen                          Tel: 07571/5513
Spitalpflege Pfarrhofgasse 3                                                       Donau Apotheke, Riedlingen                                 Tel: 07371/93260
88630 Pfullendorf                                                  07552/252463    Donnerstag, 28.03.2022
                                                                                   Ostrachtal Apotheke, Ostrach                                 Tel: 07585/2600
                                                                                   Heuberg-Apotheke, Stetten a.k.M.                          Tel: 07573/95353 9
 HEBAMME
Barbara Hilgenfeldt
Buchenweg 10, 88636 Illmensee                             07558/938946
                                                                                    KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH
Andrea Trautmann                                                                   Herrn Michael Blatt  Sedanstr. 25  72474 Winterlingen
Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau          07581/2007529             Tel.: 07434/5520215  Schornsteinfeger.blatt@freenet.de
Familiengesundheitszentrum – guter und gesunder Start
Hebammensprechstunden und Fachstelle für Frühe Hilfen „Familie am Start“            FORSTREVIER OSTRACH
Information, Unterstützung und Beratung für Familien rund um die Geburt
bis zum Leben mit dem Kind.                                                        Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655
Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen
                                                                                   e-mail: daniel.benz@lrasig.de
Telefon                                                 07571 102-4209
www.landkreis-sigmaringen.de/fgz
                                                                                    CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL
 CARITAS                                                                           Helferkreis Hospiz                                          0152/01826728

Telefonseelsorge                                                   0800 1110 111
                                                                                    HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE
oder                                                               0800 1110 222
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start    Mit-Herz-und-Hand@gmx.de                             Tel. 07585/4879995
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Donnerstag, 21. April 2022 | 3

     AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Kreisstadt Sigmaringen                             2.   Neben dem Gebührenschuldner haf-                  stücksgleiches Recht beziehen, zu
SATZUNG                                                 tet, wer die Gebührenschuld durch                 bewerten, so ist die Gebühr aus der
                                                        schriftliche Erklärung gegenüber der              Summe der maßgeblichen Werte der
über die Erhebung von Gebühren für die                  Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut-              einzelnen Gegenstände zu berechnen.
Tätigkeit des „Gemeinsamen Gutachter-                   achterausschusses übernommen hat.                 Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede
ausschusses bei der Stadt Sigmaringen“                  Dies gilt auch für diejenigen, die für die        auf der Grundlage unterschiedlicher
und seiner Geschäftsstelle (Gutachter-                  Gebührenschuld eines anderen kraft                Grundstückseigenschaften zu ermit-
ausschussgebührensatzung)                               Gesetzes haften.                                  teln sind. Wertermittlungen mehre-
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für                                                                  rer Eigentumswohnungen auf einem
Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils            3.   Mehrere Gebührenschuldner haften als              Grundstück oder gleichartiger unbe-
geltenden Fassung, sowie § 4 der Öffent-                Gesamtschuldner.                                  bauter Grundstücke gelten hier als eine
lich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung                                                                 Wertermittlung.
des „Gemeinsamen Gutachterausschusses              §3
bei der Stadt Sigmaringen“ in Verbindung           Gebührenmaßstab                                   7.   Wird der Wert eines (ideellen) Mitei-
mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunal-                                                                     gentumsanteils ermittelt, der nicht
abgabengesetzes für Baden-Württemberg              1.   Die Gebühren für Wertermittlungen                 mit Sondereigentum nach dem Woh-
(KAG), in der jeweils geltenden Fassung, hat            werden nach dem Verkehrswert der                  nungseigentumsgesetz verbunden ist,
der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen am                Grundstücke,      grundstücksgleichen             so wird die Gebühr aus dem Wert des
23. Februar 2022 für den Wirkungskreis des              Rechte, Bauwerke, des Grundstücks-                gesamten Grundstücks berechnet.
„Gemeinsamen Gutachterausschusses bei                   zubehörs und der Rechte an Grund-
der Stadt Sigmaringen“1) folgende Satzung               stücken erhoben. Maßgebend ist der           8.   Bei Gutachten über die Ermittlung sa-
beschlossen:                                            Verkehrswert zum Zeitpunkt des Ab-                nierungsbedingter     Bodenwerterhö-
                                                        schlusses der Wertermittlung.                     hungen (§ 154 Abs. 2 BauGB) wird die
§1
                                                                                                          Gebühr aus dem ermittelten Neuord-
Gebührenpflicht                                    2.   Als Grundstück im Sinne dieser Satzung            nungswert des gesamten Grundstücks
                                                        gilt die wirtschaftliche Einheit, nicht
                                                                                                          nach § 4 Abs. 1 berechnet.
1.   Die Stadt Sigmaringen als erfüllende               das Grundstück im Sinne der Grund-
     Gemeinde des „Gemeinsamen Gutach-                  buchordnung. Als Grundstücke gelten
     terausschusses bei der Stadt Sigmarin-                                                          9.   Bei Wertermittlungen für Baulandum-
                                                        auch die grundstücksgleichen Rechte
     gen“ (nachfolgend nur Gemeinsamer                                                                    legungsverfahren auf Antrag der Umle-
                                                        (Wohnungs-/Teileigentum,       Erbbau-
     Gutachterausschuss genannt) erhebt                                                                   gungsstelle bildet der Wert der Vertei-
                                                        recht etc.).
     für Leistungen des Gemeinsamen                                                                       lungsmasse die Bemessungsgrundlage
     Gutachterausschusses und dessen Ge-           3.   Für jeden ermittelten Verkehrswert ei-            für die Gebührenfestsetzung nach § 4
     schäftsstelle die in dieser Satzung auf-           nes Grundstücks wird die Gebühr – mit             Abs. 1.
     geführten Gebühren.                                Ausnahmen der Absätze (4) bis (6) – ge-
                                                        sondert berechnet.                           10. Für die Ermittlung besonderer Boden-
2.   Werden Gutachten für ein Gericht oder                                                               richtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB)
     der Staatsanwaltschaft zu Beweiszwe-          4.   Liegen mehrere gleichartige, unbebau-            und für die Erstattung von Gutachten
     cken erstattet, bestimmt sich die Ent-             te, land- und/oder forstwirtschaftlich           nach § 5 Abs. 2 Bundeskleingartenge-
     schädigung des Gemeinsamen Gutach-                 genutzte Grundstücke nebeneinander               setz vom 01. September 2001 werden
     terausschusses nach den Vorschriften               und bilden diese eine wirtschaftliche            die Gebühren nach Verwaltungsauf-
     des Justizvergütungs- und -entschädi-              Einheit, wird die Gebühr aus der Sum-            wand nach § 4 Abs. 7 erhoben. Die Min-
     gungsgesetzes (JVEG).                              me der Verkehrswerte dieser Grundstü-            destgebühr beträgt 200 €.
                                                        cke berechnet.
3.   Soweit die Leistungen, die den in die-                                                          §4
     ser Satzung festgelegten Gebühren zu          5.   Bei gleichzeitiger Bewertung mehrerer        Gebührenhöhe
     Grunde liegen, umsatzsteuerpflichtig               Wohnungs-/Teileigentumsrechte eines
     sind, tritt zu diesen noch die Umsatz-             Eigentümers auf einem Grundstück             1.   Für Leistungen des Gutachterausschus-
     steuer in der jeweils gesetzlich festge-           wird aus dem höchsten Verkehrswert                ses und seiner Geschäftsstelle werden
     legten Höhe hinzu.                                 die volle Gebühr berechnet; für jeden             die folgenden Gebühren erhoben. Die
                                                        weiteren Verkehrswert ermäßigt sich               Gebühren werden auf volle Euro-Beträ-
§2                                                      die Gebühr nach § 4 Abs. 1 um 50 %.               ge (€) abgerundet.
Gebührenschuldner, Haftung
1. Gebührenschuldner ist, wer die öffent-          6.   Sind im Rahmen einer Wertermittlung          Bei der Wertermittlung von Grundstücken
   liche Leistung veranlasst oder in wes-               mehrere Sachen und Rechte, die sich          und grundstücksgleichen Rechten beträgt
   sen Interesse sie vorgenommen wird.                  auf ein Grundstück oder ein grund-           die Gebühr bei einem ermittelten Wert:

 GEMEINDEVERWALTUNG                                                          IMPRESSUM
Gemeindeverwaltung                                     Tel. 07585/300-0     Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach
Bürgerbüro                                         07585/300-31, 32, 35
Standesamt/ Rentenberatung                            07585-300-33, 34      Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Kasse                                                 07585/300-19, 20      Bürgermeister Christoph Schulz
Steueramt                                                 07585/300-16
Bauamt                                                07585/300-13, 22      Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck:
Öffnungszeiten:                                                             Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Bürgerbüro                                                                  Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,
Montag – Freitag              8.00 bis 12.00 Uhr                            Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40
Montagnachmittag             13.30 bis 17.00 Uhr                            E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Donnerstagnachmittag         13.30 bis 18.oo Uhr                            Homepage: www.primo-stockach.de
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
4 | Donnerstag, 21. April 2022                                                                                                             8

bis 25.000 €             700,00 €                                                                Ausgefertigt:
bis 100.000 €            700,00 €        zzgl. 0,60 % aus dem Betrag über 25.000 €               Sigmaringen, den 24. Februar 2022
bis 250.000 €            1.150,00 €      zzgl. 0,35 % aus dem Betrag über 100.000 €
bis 500.000 €            1.675,00 €      zzgl. 0,25 % aus dem Betrag über 250.000 €              gez.
bis 5.000.000 €          2.300,00 €      zzgl. 0,10 % aus dem Betrag über 500.000 €
über 5.000.000 €         6.800,00 €      zzgl. 0,075 % aus dem Betrag über 5.000.000 €           Dr. Marcus Ehm
                                                                                                 Bürgermeister
2. Bei unbebauten Grundstücken oder Rech-         2.   Wird ein Antrag erst nach dem Be-
   ten an solchen Grundstücken beträgt die             schluss des Gutachterausschusses zu-
   Gebühr 50 % der Gebühr nach Absatz 1.               rückgenommen, so entstehen die vol-       Hinweis nach § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO:
   Grundstücke mit untergeordneten bauli-              len Gebühren.
   chen Anlagen (Gebäudewerte bis 2.500 €)                                                       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-
   werden als unbebaut behandelt.                 §6                                             oder Formvorschriften der Gemeindeord-
                                                  Besondere       Sachverständige,   erhöhte     nung für Baden-Württemberg (GemO)
3. Bei geringem Aufwand (Kleinbauten, zum         Auslagen                                       oder von auf Grund der GemO erlassener
   Beispiel Garagen oder Gartenhäuser; Be-                                                       Verfahrensvorschriften beim Zustande-
   rechnung des Herstellungswertes bauli-         1.   Werden mit Zustimmung des Antrag-         kommen dieser Satzung wird nach § 4
   cher Anlagen nach vorhandenen Unter-                stellers besondere Sachverständige bei    Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
   lagen) oder wenn dieselben Sachen oder              der Wertermittlung zugezogen, so hat      schriftlich oder elektronisch innerhalb ei-
   Rechte innerhalb von drei Jahren erneut             der Gebührenschuldner die hierdurch       nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser
   zu bewerten sind, ohne dass sich die Zu-            entstehenden Auslagen neben den           Satzung gegenüber der Stadt Sigmaringen
   standsmerkmale (§ 2 ImmoWertV) geän-                Gebühren nach dieser Satzung zu ent-      geltend gemacht worden ist. Der Sachver-
   dert haben, ermäßigt sich die Gebühr um             richten.                                  halt, der die Verletzung begründen soll, ist
   50 %.                                                                                         zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
                                                  2.   Soweit die sonstigen Auslagen das üb-     Vorschriften über die Öffentlichkeit der
4. Bei außergewöhnlich großem Aufwand                  liche Maß übersteigen, sind sie neben     Sitzung, die Genehmigung oder die Be-
   (z. B. bei gesonderter Berücksichtigung             der Gebühr nach § 4 Abs. 1 zu ersetzen.   kanntmachung der Satzung verletzt wor-
   von      Entschädigungsgesichtspunkten,                                                       den sind.
   zusätzlicher schriftlicher Begründung          3.   Für die Erstattung von Auslagen sind
   auf Verlangen des Antragstellers nach §             die für die Gebühren geltenden Vor-       1) Hierzu zählen neben der Stadt Sigmarin-
   6 Abs. 3 Gutachterausschussverordnung,              schriften entsprechend anzuwenden.        gen die Städte Bad Saulgau, Gammertin-
   Bauaufmessungen mit erheblichem Zeit-                                                         gen, Hettingen, Mengen, Meßkirch, Pful-
   aufwand) werden Gebühren nach Verwal-                                                         lendorf, Scheer und Veringenstadt sowie
   tungsaufwand gem. § 4 Abs. 7 erhoben.          §7                                             die Gemeinden Beuron, Bingen, Herbertin-
                                                  Entstehung und Fälligkeit                      gen, Herdwangen-Schönach, Hohenten-
5. Für schriftliche Auskünfte aus der Kauf-                                                      gen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies,
   preissammlung (d. h. ohne örtliche Be-         Die Gebühr entsteht mit der Beendigung         Leibertingen, Neufra, Ostrach, Sauldorf,
   sichtigung) gemäß § 195 Abs. 3 BauGB           der Wertermittlung, in den Fällen des § 5      Schwenningen, Sigmaringendorf, Stetten
   und § 13 der Gutachterausschussverord-         mit der Bekanntgabe der Gebührenfestset-       a. k. M. und Wald.
   nung werden die Gebühren nach Verwal-          zung. Die Gebühr wird einen Monat nach
   tungsaufwand gemäß § 4 Abs. 7 erhoben.         Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur
                                                  Zahlung fällig.
6. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte                                                      Verordnung
   (§ 196 Abs. 3 BauGB) beträgt die Gebühr        §8                                             des Landratsamtes Ravens-
   15 € pro Wert.                                 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung
                                                                                                 burg über das Landschafts-
7. Gebühren        nach          Verwaltungs-     Die Erstattung eines Gutachtens kann da-       schutzgebiet „Altshausen –
   aufwand im Zeithonorar:                        von abhängig gemacht werden, dass die          Fleischwangen - Königsegg“
   Für Leistungen des Gutachterausschusses        Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt
   oder der Geschäftsstelle, die in dieser Sat-   oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von    Präambel: Der Text der Verordnung des
   zung nach der Höhe des Verwaltungsauf-         der Anforderung einer Vorauszahlung oder       Landratsamts Saulgau über das Land-
   wands berechnet werden, wird je ange-          der Anordnung einer Sicherheitsleistung        schaftsschutzgebiet „Altshausen – Laub-
   fangene ¼-Stunde der Inanspruchnahme           ist abzusehen, wenn dadurch eine für den       bach – Fleischwangen“ vom 13.09.1963
   eine Gebühr in Höhe von 15 € erhoben.          Gebührenschuldner unzumutbare Verzöge-         entspricht nicht den Vorgaben der aktuel-
                                                  rung entstehen würde oder dies aus sonsti-     len Gesetzgebung. Durch zwischenzeitlich
8. In den Gebühren sind zwei Ausfertigun-         gen Gründen unbillig wäre.                     fünf Änderungen ist ein unübersichtliches
   gen des Gutachtens für den Antragsteller                                                      Verordnungswerk entstanden. Zudem sind
   und eine weitere für den Eigentümer ent-       §9                                             Schutzgegenstand und Schutzzweck zu un-
   halten, soweit dieser nicht Antragsteller      Übergangsbestimmungen                          bestimmt. Deshalb erfolgt eine Neufassung
   ist. Für jede weitere Ausfertigung – auch      Für Leistungen des Gemeinsamen Gutach-         der Landschaftsschutzgebietsverordnung
   aufgrund gesetzlicher Vorschriften – wird      terausschusses und seiner Geschäftsstelle,     „Altshausen – Laubbach – Fleischwangen“
   eine Gebühr in Höhe von 20 €/Stück be-         die vor Inkrafttreten dieser Satzung bean-     und Namensänderung in „Altshausen –
   rechnet.                                       tragt wurden, gilt die bisherige Gebühren-     Fleischwangen – Königsegg .
                                                  satzung.
§5                                                                                                Aufgrund des § 26 des Bundesnaturschutz-
Rücknahme eines Antrags                           § 10                                           gesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl.
1. Wird ein Antrag auf Erstattung eines           Inkrafttreten                                  I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des
    Wertgutachtens     zurückgenommen,                                                           Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
    bevor der Gutachterausschuss einen            Diese Satzung tritt am Tage nach der öffent-   geändert worden ist, sowie der §§ 29 Abs.
    Beschluss über den Wert des Ge-               lichen Bekanntmachung in Kraft. Gleich-        1 und 73 Abs. 4 des Gesetzes des Landes
    genstandes gefasst hat, so wird eine          zeitig tritt die Gutachterausschussgebüh-      Baden-Württemberg zum Schutz der Natur
    Gebühr entsprechend dem Bearbei-              rensatzung vom 16. November 1993 in der        und zur Pflege der Landschaft (Naturschutz-
    tungsstand von bis zu 90 % der vollen         am 16. Mai 2001 geänderten Fassung außer       gesetz - NatSchG) vom 23.06.2015 (GBl. S.
    Gebühr erhoben.                               Kraft.                                         585) wird verordnet:
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 21. April 2022 | 5

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet                      Ortsrand von Hoßkirch S anhand der Flstgr         330 sowie 54 in N Richtung bis zum Auftref-
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf             120, 101, 102, 100, 98, 94, 97, 109 bis zum       fen auf den Riedweg; hier führt die Grenze
dem Gebiet der Gemeinden Altshausen,                Auftreffen auf die Königseggwalder Straße.        weiter S entlang des Wegs nach O und biegt
Boms, Ebenweiler, Eichstegen, Fleischwan-           Die Grenze folgt der Straße rd. 90m nach          dann in den Mühlbachweg nach Ragenreute
gen, Fronreute, Guggenhausen, Hoßkirch,             W, dann knickt sie für ca. 50m nach S ab.         ab; sie umschwenkt den südlichen Ortsrand
Königseggwald, Riedhausen, Unterwald-               Auf Flst. 499 wechselt sie Richtung SO und        von Ragenreute und knickt vor Auftreffen
hausen und Wilhelmsdorf im Landkreis                umschwenkt nach ca. 60m den Parkplatz im          auf Flst. 82 nach O ab, wo sie das geschütz-
Ravensburg sowie der Gemeinde Ostrach               Abstand von ca. 30m; weiter führt sie nach        te Biotop „Mühlbach Ragenreute“ erreicht;
im Landkreis Sigmaringen wird zum Land-             NO entlang Flst. 505 sowie hernach in ge-         dieses umfährt sie an der Westgrenze in N
schaftsschutzgebiet erklärt. Das Schutzge-          rader Linie zur Baumreihe entlang Flst. 568       Richtung, führt weiter entlang des Fließge-
biet führt künftig die Bezeichnung „ Alts-          und umschließt den Ortsrand von Hoßkirch          wässers nach N bis zum erneuten Auftreffen
hausen – Fleischwangen – Königsegg „.               Richtung SO entlang der Flstgr. 505, 506, 507     auf das geschützte Biotop, umschwenkt es
                                                    und in geradliniger Verlängerung bis zur SO-      entlang seiner Grenze und hernach entlang
§ 2 Schutzgegenstand                                Ecke von Flst. 512; weiter läuft die Grenze       von Flst. 84/3 in Richtung O sowie entlang
 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine           zu auf die W-Ecke von Flst. 568, entlang an       der Südspitze von Flst. 95/1; sodann knickt
Größe von 5.188,74 ha und umfasst Bereiche          einer Baumreihe und hernach entlang der           die Grenze nach ca. 14m in Richtung SO ab
der Gemeinden Altshausen, Boms, Ebenwei-            Flstgr. 568 und 50m S entlang der Flstgr.         und verläuft in gerader Linie bis nach Que-
ler, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute,          577/2, dann knickt sie für ca. 45m nach SO        rung des Feldwegs; diesem folgt sie in NO
Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald,              ab. Hernach knickt die Grenze in Ö Richtung       Richtung bis zum Auftreffen auf den Ragen-
Riedhausen, Unterwaldhausen und Wil-                ab und führt in gerader Linie über die Sand-      reuter Weg; hier fährt die Grenze S entlang
helmsdorf im Landkreis Ravensburg sowie             straße; von dieser führt sie geradlinig weiter,   des Weges nach O, dann weiter entlang
der Gemeinde Ostrach im Landkreis Sigma-            zunächst ca. 180m nach NO, und schwenkt           der nächsten Abbiegung (Wirtschaftsweg)
ringen.                                             sodann auf Flst. 717 nach NW um, wo sie           nach SO und übertritt hernach die Gemar-
                                                    ca. 7m vor Erreichen der SW-Ecke von Flst.        kung Altshausen, wo sie bei Erreichen einer
(2) Das Landschaftsschutzgebiet wird durch          721 die südöstliche Tangente der Gemeinde         Einmündung vor einer Gehölzgruppe (Flst.
folgende in das Schutzgebiet einbezogene            Hoßkirch erreicht (Flst. 723). Entlang dieses     1928/8, Altshausen) nach NO abknickt und
Flurstücke, Teilflurstücke (TF) und Bäche           Weges führt die Grenze nach O bis zum Er-         im weiteren Verlauf die B32 erreicht.
bzw. außerhalb des Schutzgebietes liegen-           reichen des geschützten Biotops „Hecken
de Straßen, Wege und Gemarkungsgrenzen,             östlich Hoßkirch“. Hier knickt die Grenze         Auf der Gemarkung Altshausen verläuft
begrenzt:                                           nach N ab, umschwenkt das Biotop und ver-         die Grenze westlich entlang der B32 (Flstgr.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Be-             läuft weiter Richtung O entlang der L286 (S       1915/6, 1915, 1915/1) in Richtung SO; dann
reiche der Gemeinden Altshausen, Boms,              Flstgr. 885, Gem. Hoßkirch sowie 225, Gem.        führt sie entlang der Gehölzeingrünung,
Ebenweiler, Eichstegen, Fleischwangen,              Hüttenreute), bis sie die Haltebucht von Flst.    N des Altshausener Friedhofs auf den Flst.
Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald,              526 (Gem. Eichstegen) erreicht.                   1961/3 und nachfolgend 1965/1 zunächst
Riedhausen, Unterwaldhausen, Fronreute                                                                nach SW und im weiteren Verlauf entlang
und Wilhelmsdorf im Landkreis Ravensburg            Auf der Gemarkung Eichstegen führt sie            der Flstgr. 1965/1 nach SO, bis vor Erreichen
sowie der Gemeinde Ostrach im Landkreis             von der Haltebucht (Flst. 526) zunächst dem       der B32 (Flst. 1915/2). Weiter folgt die Gren-
Sigmaringen. Es werden die Abkürzungen              Wirtschaftsweg entlang des Wattwaldrands          ze dem Siedlungsrand (Flstgr. 1915/2 und
„Flst.“ (Flurstück/e), Flurstgr. (Flurstücksgren-   in S Richtung; weiter verläuft sie entlang        nachfolgend Flst. 231) bis zum Auftreffen
ze/n), „Gem.“ (Gemarkung), „N“ (Norden/             des Weges im Offenland in SÖ, und nach            auf das NSG „Altshauser Weiher“; sodann
nördlich), „O /Ö“ (Osten/ östlich, „S“ (Süden/      Querung der Kreenrieder Straße in Fortfüh-        führt sie entlang der NSG-Grenze gegen den
südlich) und „W“ (Westen/ westlich) verwen-         rung des Weges tendenziell in S Richtungen        Uhrzeigersinn bis zum Erreichen des Frei-
det. Nachfolgend sind zunächst die Außen-           bis kurz vor Erreichen der Bahntrasse (Flst.      bads am Weiher (Flst. 271/1); weiter läuft sie
grenzen des Landschaftsschutzgebiets be-            262); weiter fährt sie in Ö Richtung entlang      an der S Flstgr. 4015 bis zum Erreichen der
schrieben, gefolgt von einer Beschreibung           der Flstgr. 262, 82, bezieht das geschützte       SW Ecke des Flst. 4015 und dann in gera-
der Innengrenzen, welche sich durch eine            Biotop „Feuchtgebiet Burtenloh“ ein, und          der Linie Richtung SO bis vor Erreichen der
Herausnahme von Siedlungskörpern erge-              umschwenkt nachfolgend das geschützte             L286. Weiter führt die Grenze N entlang der
ben.                                                Biotop „Feuchtgebiet nordöstlich Kreenried“       L286 (Flst. 332) in W Richtung bis zum Auf-
Das Landschaftsschutzgebiet wird folgen-            (mit Verlauf entlang N Flstgr. 638/2). Weiter     treffen auf Flst. 332/10, sie folgt sodann dem
dermaßen begrenzt, beginnend N der Bahn-            führt die Grenze bis zur nächsten Bahn-           einmündenden Wirtschaftsweg (Flst. 3976,
trasse bei Flst. 541/2 zwischen Walder Holz         überquerung bei Flst. 634 (Wirtschaftsweg),       3975) zunächst nach SW, hernach nach SO
und dem Königseggsee auf der Gemarkung              fährt entlang des Weges zunächst in NW            und verläuft weiter N des Heckenbestands
Hoßkirch: Von Flst. 541/2 verläuft die Grenze       Richtung dann in N Richtung (Flst. 627) bis       in Ö und nachfolgend SÖ Richtung bis zum
zunächst N entlang der Bahnlinie in Rich-           zur Abzweigung Richtung Eichstegen, hier          Auftreffen auf die Altshauser Straße, hier
tung der Gemeinde Hoßkirch an den Flstgr.           schwenkt sie nach N und führt weiter ent-         folgt sie der Straße Richtung Litzelbach bis
541/2, 541, 1009/5, weiter in gradliniger Ver-      lang des Wirtschaftswegs (Flst. 55). Sodann       zum Erreichen von Flst. 244 (Gem. Boms);
längerung auf Flst.1009/6, 1004 sowie 448;          umfährt die Grenze den S Ortsrand von             Im Bereich der Gemarkung Boms führt die
sodann verläuft sie entlang der W Grenzen           Eichstegen erst Richtung NO (grenznah Flst.       Grenze weiter S angrenzend des geschütz-
von Flst. 448 und 1003/3 und entlang der            496/2), weiter rund 5m entlang der Grenze         ten Biotops „Hecke an Bahndamm südlich
Flstgr. 447. Hernach überquert sie den See-         nach S, dann knickt sie Richtung NO ab und        Litzelbach“ parallel zur Bahntrasse in W
bach und folgt NW Richtungen entlang der            verläuft in gerader Linie bis zum Auftreffen      Richtung bis zum Erreichen des ebenfalls
Flstgr. 445 und 444 und fährt sodann ent-           auf die Sraße „Oberer Brühl“. Dieser Straße       geschützten Biotops „Gehölze und Fließge-
lang der Flstgr. 444 nach N, dann nach O.           folgt die Grenze nach SO bis zur scharfen         wässer SÖ Litzelbach“, an dessen S und Ö
Die Grenze führt weiter am Ostrand von Flst.        Biegung und knickt an dieser nach N ab bis        Begrenzungen entlang und weiter nach SO
440/2 entlang bis vor Erreichen der L286;           zum Auftreffen auf die L286 (Flst. 600); so-      entlang des Wustgrabens (Flst. 266) sowie in
hier führt sie entlang der Straße (Flstgr. 443)     dann verläuft die Grenze parallel zur Straße      gradliniger Verlängerung bis zum Auftreffen
nach O bis rd. 170 m westlich der Flst-Gren-        in SÖ Richtungen bis nach Überquerung der         auf Flst. 279; hier folgt sie der Ö Flstgr. ent-
ze, wo sie nach S abknickt; sie erreicht im         Abzweigung „Dorfweg“ mit Verlauf Richtung         lang des Grabens, quert sodann die Maure-
weiteren Verlauf eine Baugruppe und führt           Reute; dieser Straße folgt die Grenze bis zum     ner Straße und umschwenkt Haggenmoos
südlich des Flst. 16 weiter zur K8036, wel-         Erreichen eines Einzelbaums (ca. 140m) an         im S entlang Flst. 287 bis vor Auftreffen auf
cher sie Richtung Hoßkirch bis zum Errei-           der SW Grenze von Flst. 389; sodann fährt sie     die Ebenweiler Straße. Dieser Straße folgt sie
chen der Ostracher Straße folgt; dieser Stra-       weiter entlang der SW Grenze von Flst 389         W angrenzend in S Richtungen folgend (Flst.
ße folgt die Grenze nach N bis auf Höhe von         und 384 und verläuft weiter entlang der Ö         303) und übertritt die Gemarkungsgrenze
Flst. 120; dann umschwenkt die Grenze den           Grenzen von Flst. 384 und nachfolgend Flst.       Ebenweiler bei Flst. 634/2; in einer Gelän-
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
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devertiefung verläuft sie weiter entlang der     Flst. 590; knickt sodann in Richtung NW bis       (N Flstgr. 282) und trifft dann erneut auf das
Feldwegmarkungen von Flst. 632, 629 und          ca. 5m vor die SO Ecke des Flst. 580; von hier    NSG „Pfrunger-Burgweiler Ried“ auf; weiter
493 bis zum Waldrand des „Gürttholz“ und         führt sie nach SW bis zum N Siedlungsrand         verläuft sie an der NSG-Grenze zunächst in
weiter entlang des Waldrands nach SO bis         von Steinishaus (Flst. 580), knickt für rd. 54m   S, dann in Ö Richtung und hernach auf dem
zur Querung der L289; sodann führt sie ent-      Richtung SW ab, führt dann rund 156m wei-         Weg (Flst. 244, Laubach) in N Richtung bis
lang der Grenze des FFH-Gebiets „Feucht-         ter nach W und fährt hernach ca. 10m vor          zum Auftreffen auf eine Wegkreuzung; hier
gebiete um Altshausen“ (Teilfläche) nach N,      Auftreffen eines Wirtschaftswegs parallel zu      führt sie weiter nach O und knickt an der
dann nach O sowie SO bis sie die Oberwei-        diesem in S Richtung bis zur Mitte einer Bau-     nächsten Kreuzung nach S ab mit Verlauf
lerstraße erreicht.                              reihe; von hier verläuft die Grenze in gerader    entlang des Waldgebiets „Laubbacher Holz“
                                                 Linie bis zur SÖ Ecke von Flst. 565/1 (Fronho-    bis zum Erreichen der Gemarkungsgrenze
Die Grenze verläuft erneut auf der Gemar-        fen) und folgt dem Flurstück entlang seiner       von Laubbach; dieser Grenze folgt sie nach
kung Altshausen entlang des Wandrands            S und W Grenze bis zum Auftreffen auf Flst.       NO.
des Waldgebiets „Oberholz“ anhand der            525/1 (Fleischwangen);
Oberweiler Straße und Flst. 3920 und 3021,       Auf der Gemarkung Fleischwangen verläuft          Im Bereich der Gemarkung Königseggwald
bis zum Auftreffen auf die K7967 N von           die Grenze an der S Gemarkungsgrenze in           führt die Grenze weiter entlang des Wal-
Mendelbeuren; hier folgt die Grenze dieser       Richtung SW bis zum Auftreffen auf Flst.          drands, schließt das Flst. 572 ein, und fährt
Straße Richtung S bis zum Ende des Flst.         77 am Waldrand des „Buckenbergs“. Dem             weiter entlang des Waldrands in Richtung
3023, dann verläuft sie weiter ca. 80m ent-      Wandrand folgt sie zunächst in N, dann in W       N; bei Erreichen von Flst. 557/1 verläuft die
lang Flstgr. 3026 am NW Bebauungsrand            Richtung und führt sodann weiter in der Ge-       Grenze entlang diesem nach O und führt
von Mendelbeuren; hernach umschwenkt             meinde Wilhelmsdorf entlang der N-Grenze          weiter über Flst. 515; sodann führt die Gren-
sie den Wohnplatz am dem Flst. 3025 W und        von Flst. 674/2 (Gemarkung Esenhausen)            ze entlang der Ö Flstgr 560 und 561/1 so-
führt dann in gerader Linie nach SW bis Er-      bis zum Erreichen der K8038. Die Grenze           wie in gerader Linie über Flst. 562/1 und in
reichen der N-Grenze des Wohnplatzes Nr.         verläuft weiter entlang der K8038 Richtung        gerader Linie grenznah entlang Flstgr. 562
10 auf Flst. 3120; den Wohnplatz umführt sie     S bis zum Waldrand und folgt diesem über          nach SO, dann nach NE; weiter verläuft die
an der W Grenze Richtung S; hernach führt        die Gemarkungsgrenze nach Fleischwangen           Grenze entlang der Flstgr. 563/1 und knickt
die Grenze in gerader Linie bis zur Ober-        (Flst. 187); auf der Gem. Fleischwangen führt     nach rund 52m nach O ab, überquert die
weiler Straße; nach Überquerung der Stra-        sie weiter entlang des Waldrands bis zum Er-      Straße bis zum Erreichen von Flst. 735, von
ße verläuft die Grenze ca. 40m Richtung O        reichen von Flst. 232/2, ab hier fährt sie ent-   hier führt die Grenze straßenbegleitend
parallel zur Straße; danach führt sie ca. 40 m   lang der Gem.-Grenze von Fleischwangen            nach S bis zur südwestlichen Ecke von Flst.
Richtung SO bis zum Mühlbach. Nach Über-         in Richtung NW sowie im weiterem Verlauf          732, entlang des Flurstückrands im S und E
querung des Mühlbachs verläuft die Gren-         entlang der Gem.grenze von Guggenhau-             entlangführend und fährt sodann in gera-
ze nach O bis zur NO Ecke von Flst. 3012;        senen bis zur Überquerung der Ostrach auf         der Linie zum SÖ Ende von Flst. 741; weiter
hernach umschwenkt sie das Gebäude auf           Flurstück 400 (Gem. Riedhausen) verläuft.         führt die Grenze ca. 115 m entlang der Flst-
Flst. 3012 an der N und W- Seite und führt       Auf der Gemarkung Riedhausen führt die            gr. 741 und knickt dann in Richtung O ab.
dann ca. 75m in Richtung W; hier verläuft        Grenze weiter entlang der Gemarkungs-             Die Grenze führt sodann entlang der Flstgr.
die Grenze in Richtung S bis zum Auftreffen      grenze in W Richtung und erreicht bei Flst.       743/11, 743/12, 743/7, 744/4, 744/1 und in
auf die K7965 und führt parallel zur K7965       430/2 das NSG „Pfrunger-Burgweiler Ried“,         gerader Linie zu Flst. 750; weiter verläuft
Richtung NO ca. 85 m weiter. Hier quert die      wo sie seinem Grenzverlauf in NW Richtung         sie an seinem Rand zunächst nach S, dann
Grenze die B32 und verläuft weiter an der        bis zur NW Ecke von Flst. 201 folgt.              nach N, zulaufend über Flst. 755 bis zur Ein-
Straße Richtung NO und sodann entlang            Weiter führt die Grenze in der Gemeinde           mündung in den Wirtschaftsweg. Von hier
Flstgr. 3179 nach SO parallel zur B32; nach      Ostrach und folgt bei Flst. 915/1 (Gemar-         führt sie weiter entlang des Waldrandes bis
Überquerung des Bachs „Hühler Ach“ führt         kung Laubbach) dem Grenzverlauf des               sie die Verbindungsstraße nach Oberweiler
sie weiter S parallel zur Flstgr 3168, benach-   NSG zunächst Richtung NW, dann Rich-              erreicht, die Bahntrasse quert und auf der
bart zu bachbegleitenden Gehölzen.               tung SW und weiter nach NW entlang der            Gemarkung Hosskirch den Ausgangspunkt
                                                 Ostrach folgt; sodann führt sie weiter an         erreicht.
Auf der Gemarkung Fronhofen führt die            der NSG-Grenze in N und W Richtungen bis          Im Gewann „Strut“, S Altshausen, verläuft die
Grenze weiter entlang Flst. 31 Richtung SW       zur W Ecke von Flst. 1199/1 (Gemarkung            Grenze des Landschaftsschutzgebiets, be-
und hernach nach N, bevor sie erneut die         Ostrach); im weiteren Verlauf führt sie über      ginnend an der NW Ecke entlang der Flstgr.
Gemarkungsgrenze von Altshausen über-            die Gemarkung Ostrach entlang der Ö Sei-          914, 913/3, 912/1, 910/1, 909/1, 908, 900/1,
tritt. Hier verläuft sie weiter entlang der      ten der Flstgr. 2020, 202, 2022, 2015/2, 2031;    929, 930, 872/1, 871/1, 870, 869, 868, 867,
Verwaltungsgrenze von Altshausen in NW           2032, 2034, 2035, 2036, 2037 in N Richtun-        866, 865, 864 und weiter in gerader Linie
Richtung, weiter entlang der Flstgr. 42/2        gen und knickt N von Flst. 2037 nach W ab;        zulaufend auf die N Ecke von Flst. 860 sowie
und 42/3 (Gem. Fronhofen) und hernach an         dann führt die Grenze weiter nach N ent-          fortführend entlang seiner NO-Grenze; her-
Flstgr. 3125 (Gem. Altshausen) bis zum Er-       lang der Ö Grenzen von Flst. 2024, 2029 und       nach verläuft die Grenze weiter in SÖ Rich-
reichen der Exklave von Fronreute mit Lage       2057 bis zum Auftreffen auf Flst. 1522 und        tung bis über die Zuwegung zur B32 (Flst.
innerhalb des FFH-Gebiets „Feuchtgebiete         folgt diesem nach NO bis zum Erreichen der        3038/1); hier knickt sie nach SW ab und führt
um Altshausen“; hier führt sie weiter entlang    Einmündung des Riedwegs an einem Feld-            entlang des Waldrands (Flstgr. 3038/1, 964,
der Gemarkungsgrenze von Fronhofen, so-          kreuz, von hier führt die Grenze weiter über      962, 961, 960, 959, 958, 957, 956, 955, 954,
dann entlang Ö Flstgr. 49/4 und 58 sowie ca.     Flst. 1089 (Ostrach) und umschwenkt das           951, 944), weiter im Bereich des Waldrands
60m entlang Flstgr. 84/1 (Gem. Fronhofen),       geschützte Biotop „Nasswiese südlich von          entlang der S Flstgr. 944, 948/2 und nachfol-
biegt hernach in NW-Richtung ab bis zur Ge-      Ostrach bei Modellflugzeugplatz“ und folgt        gend an der W Flstgr. von 948/2, 948/1, 947,
markungsgrenze von Ebenweiler. Entlang           hier der Biotopgrenze bis zum Auftreffen auf      946, 945, 918, 900/1, 917, 916, 915/2, 915/1
dieser Grenze verläuft sie in SW Richtung        Flst. 348/1 (Laubbach). Auf der Gemarkung         sowie schließlich entlang der W Flstgr. 914
bis zum SE Rand des Flst. 1231/2 (Ebenwei-       Laubbach führt die Grenze entlang der Zu-         zurück zum Ausgangspunkt.
ler). Weiter führt die Grenze vom SÖ Rand        wegung nach Laubbach (Flst. 99), begleitet
des Flst. 1231/2 (Ebenweiler) in gerader Li-     diese dann Richtung S bis zur Kurve vor           Herausnahme von Siedlungen
nie zum nordwestlichen Rand des Flst. 554        Laubbach; hier umschwenkt sie den Weiler          Ausgenommen vom Landschaftsschutzge-
(Fronhofen) und hernach zur NÖ Spitze des        Laubbach in einer Entfernung von ca. 30m          biet sind nachfolgend dargestellte Flächen
Flurstücks 558 (Fronhofen); sie fährt nachfol-   westlich sowie angrenzend der Streuobst-          um Weiler und Siedlungsplätze, welche wie
gend entlang des Flstgr. 556/2 (Fronhofen)       wiese auf Flst. 86 und 86/4 bis zum Errei-        folgt beschrieben werden:
benachbart zum Graben bis zum Auftreffen         chen der Zuwegung zur Laubbacher Mühle;
auf die Verbindungsstraße von Ruprechts-         die Grenze folgt dieser Zuwegung bis zum          Gemarkung Riedhausen
bruck nach Steinishaus; dieser Straße folgt      Erreichen der Mühle, sie umschwenkt die           In der Gemeinde Riedhausen verläuft die
sie an der Flstsgr. 556/2 und ca. 165m an        Laubbacher Mühle im W (Flstgr. 282/1) und S       Grenze N des Siedlungsrandes, ausgehend
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 21. April 2022 | 7

von der L288, entlang der Abzweigung (Flst.        Richtung S, knickt bei Auftreffen auf Flst.     SW ab und wechselt nach NW rund 54m
1049) zunächst Richtung O, weiter abkni-           3164 entlang seiner Grenze zunächst SO ab       nach Übertreten von Flst. 21 in Richtung
ckend nach SO entlang der Ö Flstgr. 1010,          und führt entlang der Flstgr. 3164, 3163/1,     NW, zulaufend auf SW Ecke des Flst. 309/2,
1009/3 und biegt rd. 23m vor SW Flstgr. von        3163/2, 3163/3; von der S Ecke von Flst.        dann folgt sie seinem W Grenzverlauf und
1011 nach NE ab und verläuft im Abstand            3163/3 bis zu O Ecke von Flst. 3167/2; her-     an seiner NW-Spitze führt sie weiter in ge-
von rd. 30m vor S Flstgr. in gerader Linie         nach verläuft die Grenze entlang der Flstgr.    rader Linie auf die NO-Spitze von Flst. 310,
über die Flst. 1012, 1013, 1014 und 1015           3167/2 und 3167/1 bis zum Auftreffen des        bis vor Erreichen des geschützten Biotops
bis vor O-Grenze von Flst. 1015; hier knickt       Flst. 3168 (Wirtschaftsweg); sodann führt       „Hecke bei Sportplatz zwischen Ober- und
die Grenze in SÖ Richtung ab und verläuft          sie Richtung W entlang des Flst. 3168 und       Unterwaldhausen“, etwa 67m W der Haupt-
weiter entlang der NW Flstgr. von Flst. 1018;      überquert Flst. 3168 nach ca. 10m; hernach      straße; sodann führt die Grenze parallel zu
überquert Flst. 1030 und führt in gerader Li-      verläuft die Grenze W entlang des Wegs          diesem Biotop nach O, schwenkt auf Höhe
nie zur N-Ecke von Flst. 1001; sodann verläuft     und überquert nachfolgend den Aueweg,           der Südspitze von Flst 303 nach NW und an
die Grenze nach SO bis sie den Wirtschafts-        sodann führt sie in gerader Linie zur SO        der NW-Spitze von Flst. 304 zunächst an der
weg auf Flst. 935 an seiner N Ecke erreicht;       Ecke des Baumbestands auf Flst. 3193, um-       Flstgr. nach NO, quert dann die Hauptstraße
sodann verläuft sie entlang des Weges nach         schwenkt diesen zunächst an seiner O-Seite,     und kehrt hier zurück zum Ausgangspunkt
SE, die Waldhauser Straße querend, sowie           dann im N ca. 33m entlang des Auewegs           zurück.
weiter entlang der Straße Richtung Ried-           ortsauswärts; dann biegt die Grenze in N
hausen bis Erreichen der nächsten Einmün-          Richtung ab zulaufend auf die SW-Spitze         Gemarkung Guggenhausen / Eichstegen
dung von S; weiter führt die Grenze entlang        von Flst. 3135 und verläuft im Weiteren ent-    In der Gemeinde Guggenhausen führt
dieses Wegs nach S, hernach in gerader Linie       lang seiner W-Grenze sowie gradlinig fort-      die Grenze ausgehend von der NW Ecke
über die nächste Kreuzung entlang der Flst-        führend in NE Richtung, umschwenkt die          des Siedlungsrands (Flst. 298) entlang der
gr. von 685, 686, 687 und entlang der Ö, S         Hofanlage auf Flst. 3134 Richtung NO zulau-     O-Grenze des Flst. zunächst in SÖ Richtung;
und ca. 60m entlang der W Flstgr. von Flst.        fend auf die Ecke des Flst. 3134/4; hernach     nach Querung der Weiherstraße weiter ent-
656/3 bis zur nächsten Einmündung eines            führt die Grenze entlang der Flstgr. 3134/4,    lang der Flstgr. 12/2 sowie in Fortführung
Wirtschaftswegs bei Flst. 520; nachfolgend         3134/3, 3143, und 3144 und kehrt von der N      bis zum Auftreffen auf das geschützte Bio-
verläuft sie entlang des Wegs in S Richtung        Flst.-Ecke zum Ausgangspunkt zurück.            top „Guggenhauser Weiher“, weiter entlang
bis zur S Spitze des Flst. 520/5, von dieser                                                       seiner Grenzen nach S entlang der Flstgr.
weiter in gerader Linie nach W bis vor Errei-      Gemarkung Unterwaldhausen                       58/1 sowie bei Auftreffen auf Flst. 123 ent-
chen eines Kleingartengebiets bei Flst. 480.       Im Ortsteil Oberwaldhausen verläuft die         lang seiner Grenze zunächst in SW Richtung,
Weiter führt sie entlang der südlichen Zuwe-       Grenze ausgehend von der Kapellenstraße         dann in SÖ Richtung bis zum Erreichen des
gung des Gebiets nach W bis zur Überque-           N des Siedlungsrandes zunächst entlang der      Kapellenwegs und diesen in Ö Richtung
rung der Schloßstraße und an dieser weiter         N und Ö Grenze des Flst. 163, bei Auftreffen    querend; hernach führt die Grenze entlang
nach S bis zur nächsten Einmündung aus             auf Flst. 139/13 fährt sie weiter an seiner N   der Ö Flstgr. 124 in SO Richtung, bei Errei-
W. Hier führt die Grenze an der S Flstgr. von      Grenze bis zum Erreichen des Wirtschafts-       chen der SW Ecke des Flst. ca. 50m weiter
Flst. 458, 404, 406, weiter an NW Grenzen          wegs (Flst. 130), diesem folgt die Grenze       entlang seiner Grenzen; sodann überquert
von Flst. 406 und 404, dann in S Richtung          nach S und auf Höhe von Flst. 90 dem Flst.      die Grenze die Hauptstraße (K8028) und
und bei Flst. 404/1 und 407 Richtung O und         an seinen Grenzen nach W, dann nach S und       führt entlang der S Flstgr. 128 in SW Rich-
knickt 25 m vor der O-Spitze von Flst. 378         hernach nach W, weiter führt die Grenze         tung, bei Erreichen der SW Spitze des Flst.
nach NO ab; weiter führt sie fort nach N ent-      entlang Flst. 89/1 und 92/3, quert sodann       weiter entlang seiner Grenzen und fortfüh-
lang der Ö Flstgr. von 378, 380, 381, 382, 383,    die K 7964 und folgt hernach der S-Grenze       rend entlang Flst. 129/1, 133/1, 135/4; bei
373 bis zum Auftreffen auf Flst. 372/1; von        von Flst. 294 (Grasweg), knickt nachfolgend     Erreichen der SW Ecke des Flst. 139 knickt
hier fährt sie in W Richtung in gerader Linie      auf Höhe der W Flstgr 93 nach N ab, und         die Grenze nach W ab, bis zum Erreichen
bis zur Südspitze von Flst. 366 und folgt hier     hernach an seiner NW Ecke in SW Richtung        der Flstgr. 135/2; hier folgt sie der Ö Flstgr.
seiner E und N Grenze bis zum Auftreffen auf       mit Verlauf über Flst. 96, 99/2, 100 und 102;   nach N; überquert den Wirtschaftsweg (Flst.
den Wirtschaftsweg. Dann fährt die Grenze          sodann verläuft die Grenze auf Flst. 102 und    131) und führt in gerader Linie zur SW Ecke
entlang des Weges und in seiner Verlänge-          hernach Flst. 284 entlang der N Grenze des      von Flst. 195/4, führt sodann weiter entlang
rung entlang der Flstgr. 360 nach W bis ca.        geschützten Biotops „Hecke und Röhricht         seiner W Grenze Richtung NW; knickt an der
50m vor Erreichen der Flstgr. 358; hernach         am Ortsrand von Oberwaldhausen“ und             NW Ecke des Flst. 195/4 nach W ab und folgt
führt die Grenze zur NO Ecke von Flst. 354         fährt weiter entlang der S- Grenze der Flst.    der Flstgr. 204; bei Erreichen der NW Ecke
und weiter zur NW Ecke von Flst. 354; so-          103 und 281 in W Richtung; auf Höhe der         des Flst. 197, verläuft die Grenze in gera-
dann fährt die Grenze entlang der Pfrunger         W-Grenze von Flst. 214 läuft sie auf dieses     der Linie Richtung NW bis rd. 17m vor dem
Straße in SW Richtung und quert auf Höhe           Flst. nach Richtungswechsel in N Richtung       nächsten Gebäude; von hier führt sie gradli-
der Südspitze von Flst. 116/1 die Straße und       zu, und führt weiter an W Grenzen der Flst.     nig weiter Richtung zur NO-Spitze von Flst.
umfährt das Flst. 116/1 im W Grenzverlauf,         214, 20775, 207/1, 206 und quert hernach        247, knickt sodann über die Straße führend
führt weiter an seiner N Spitze in Richtung        den Wirtschaftsweg; sodann wechselt die         nach E ab und fährt hernach in gerader Linie
NO und sodann entlang der Flstgr. 114, 118         Grenze bei Flst. 222 die Richtung nach W        zum Ausgangspunkt zurück.
bis zum Auftreffen auf den Wirtschaftsweg          und führt entlang der S Flstgr. von 222,
(Flst. 120). Dem Weg folgt die Grenze nach         205/2, 205/1 und nachfolgend im W der Flst.     Um den Weiler Bauhof verläuft die Gren-
SW und in Verlängerung entlang Flst. 133.          169, 172 und 173; weiter folgt die Grenze NÖ    ze ausgehend vom NW Siedlungsrand des
Hernach führt sie weiter über Flst. 139 zu-        Richtung entlang Flst. 173 bis vor Auftreffen   Flst. 21 (Straße, Gem. Guggenhausen) in
nächst nach N, dann nach NW und erfährt            auf die Kapellenstraße und kehrt hier zurück    Richtung N entlang SW Flstgr. 122/5 (Gem.
bei Auftreffen von Flst. 154 einen weiteren        zum Ausgangspunkt.                              Eichstegen) und knickt nach rd. 17 m nach
Richtungswechsel in NW Richtung; sodann                                                            E ab, wo sie nach rd. 110m erneut die Rich-
trifft sie auf Flst. 155 auf und biegt hier nach   Im Ortsteil Unterwaldhausen verläuft die        tung nach SO wechselt und in gerade Linie
NE ab bis zum Erreichen des nächsten Wirt-         Grenze ausgehend von der K7964 zunächst         auf Flst. 1 (Gemarkung Guggenhausen) zu-
schaftswegs (Flst. 1124); die Grenze folgt         entlang der S Flstgr. von Flst. 88 und 139/12   läuft. Weiter führt die Grenze zunächst ent-
diesem Weg nach SO und kehrt auf Höhe              in Ö Richtung bis zum Erscheinen der            lang der Grenze von Flst.1 und über dieses
der zweiten Wegeinmündung aus südlicher            NE-Spitze von Flst. 85/2; von hier führt sie    hinaus Richtung NO, wo sie nach rund 101m
Richtung in gerader Linie zum Ausgangs-            in gerader Linie auf die NO-Spitze von Flst.    nach SE abbiegt, die Straße quert und nach
punkt zurück                                       84/2 zu und weiter entlang seiner O-Grenze      Umschwenken des SE Siedlungsrands auf
                                                   bis zum Erreichen der SW-Spitze; sodann         Flst. 23/5 (Gem. Guggenhausen) und Über-
Um den Weiler Ingenhart führt die Grenze,          verläuft sie in gerader Linie zur Ö Biegung     tretens des Wirtschaftswegs (Flst. 31 Gem.
beginnend im N an der Buchäckerstraße/             des „Öhmdwiesengrabens“ auf Flst. 77; von       Guggenhausen) diesem rd. 13m nach NW
NW-Ecke des Flst. 3162, entlang der Straße         hier biegt sie in gerader Linie Richtung        folgt. Hernach führt die Grenze in gerader Li-
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nie nach SW zur SÖ Grenze des Wirtschafts-       ner W-Grenze Richtung SO, dann nach NO            und weiter in geradliniger Verlängerung.
betriebs (Bauhof 3), diesen umschwenkt sie       folgend bis zum Erreichen von Flst. 250/1         Sie umschwenkt sodann den an die Ziegelei
entlang seiner Zuwegung und führt weiter         und folgt diesem im Weiteren an seiner            angrenzenden Gehölzbestand im SW und
fort Richtung SW auf Flst. 23/3 (Guggenhau-      W-Grenze entlang in Richtung S mit erneu-         S, einschließlich des geschützten Biotops
sen); hier biegt sie entlang der Flstgr. nach    tem Richtungswechsel an seiner S-Spitze           „Auwald einschließl. natürl. Bachabschnitt
NW ab bis zum Erreichen der Straße; dieser       nach NO (rd. 14m); von hier läuft die Grenze      sö ehem. Ziegelei“. Die Grenze führt sodann
folgt sie zunächst nach SW; bei Erreichen        auf die SW-Ecke von Flst. 267 zu und führt        zum geschützten Biotop „Fischweiher b. d.
der nächsten Einmündung (Flst. 20, 21 Gem.       dann fort in Ö Richtung an der Flstgr. sowie      Ziegelei“ und weiter Ö an diesem entlang
Guggenhausen) an der W Grenze dieser             weiter rd. 5m entlang der Grenze von Flst.        bis zum Auftreffen auf SÖ Flstgr. 129/4 und
Straße führt sie in N Richtung fort und auf      270, umfährt das Flst. 268/3 an W und wei-        129/1 bis zum Erreichen des Ausgangs-
Höhe des Flst. 122/5 (Gem. Eichstegen) wie-      ter rd. 40m entlang seiner S-Grenze, knickt       punkts.
der zum Ausgangspunkt zurück.                    dann in gerader Linie nach S ab bis zum
                                                 Auftreffen auf die S Flstgr. 274; weiter fährt    Den Weiler Litzelbach umschwenkt die
Den Weiler Luegen umschwenkt die Grenze          sie entlang dieser Grenze und nachfolgend         Grenze, ausgehend von der Schmiedstra-
ausgehend von der Querung des Luegener           rd. 38m entlang Flst. 269/1; knickt sodann in     ße S des Streuobstwiese, zunächst rd. 48m
Bachs im N der Siedlung zunächst in Rich-        NÖ Richtung ab mit Verlauf bis zur N Flstgr.;     Richtung SO entlang Flstgr. 421, knickt dann
tung NO entlang der Flstgr. 114, umfährt         sie folgt dieser Flstgr. und führt in gerader     nach SW ab, führt bei Auftreffen auf Flst.
den NE Siedlungsrand nach rund 69m nach          Linie über sie hinaus bis nach Querung der        Nr. 424 rd. 49m nach SO, knickt dann nach
O und hernach nach SO und weiter nach SW         Ebenweiler Straße. Die Grenze führt weiter        SW ab bis zum Erreichen des Streuobst-
entlang der Wirtschaftsgebäude sowie in          in Ö Richtung entlang des Streuobstbe-            bestands, umschwenkt diesen teilweise N
Fortführung angrenzend an die Begrünung          stands (Flst. 144/5), weiter verläuft sie in      sowie W und trifft nachfolgend in Verlän-
bis zum Auftreffen auf die Ortsdurchfahrt        S-Richtung an der W-Grenze Flst. 144/1 und        gerung rd. 43 entfernt der SW-Begrenzung
(Flst. 113), diese quert die Grenze Richtung     nachfolgend 228 und knickt ca. 16m vor            von Flst. 436 auf, hier biegt die Grenze nach
SO und verläuft weiter am S Siedlungsrand        Erreichen dessen Südspitze nach O ab bis          SO ab (rd. 31m) und umgrenzt des S Sied-
entlang von Flstgr. 146; hernach weiter ent-     zum Auftreffen auf die Ö Flstgr. Hier folgt       lungsrand von Litzelbach entlang seiner
lang der Flstgr. 121 nach SW bis vor Erreichen   sie weiter der Flst.-Grenze 228 in N-Rich-        Zuwegungen. Nach ca. 105m entlang der
des geschützten Biotops „Bach Luegen“, die-      tung mit Richtungswechsel ca. 2m nach             Schmiedstraße biegt die Grenze nach NW ab
ses zunächst in NW, dann rund 34m in SW          Flurstücksende Richtung SO bis vor Auf-           mit Verlauf über Flst. 60 und im Weiteren mit
Richtung umschwenkend; dann knickt die           treffen der Litzelbacher Straße. Die Grenze       Richtungswechsel nach NO entlang seiner
Grenze nach NW ab und führt gradlinig rd.        folgt dieser ca. 25m nach SW, biegt sodann        Grenze und in gradliniger Verlängerung bis
21m fort; sodann biegt sie nach NO ab mit        nach SO ab und verläuft nachfolgend nach          zum Auftreffen auf die SO-Ecke von Flst. 463,
Verlauf benachbart des geschützten Biotops       SW entlang der Flstgr. 156/5; nachfolgend         führt hier rd. 58m entlang der Flstgr. und
„Hecke in Luegen“ und weiter geradlinig in       verläuft die Grenze auf Höhe der N Ecke des       wechselt sodann in NW Richtungen über
NO Richtung bis zum Erreichen der NO Flst-       Flst. 193/1 entlang seiner Grenze nach SO         das Flst. und weiter über Flst. 467 sowie her-
gr. von Flst. 118; sodann kehrt sie entlang      und weiter entlang Flst.-Grenze 193/2 nach        nach entlang seiner Grenze nach SO bis vor
der Flstgr. zum Ausgangspunkt zurück.            SO und hernach nach SW und übertritt die          Auftreffen auf die Zuwegung. sodann führt
                                                 Ebenweiler Straße. An dieser Straße führt sie     die Grenze entlang der Zuwegung Richtung
Den Weiler Egg umgrenzt das Landschafts-         entlang sie nach NW und an der Flstgr. 219/2      NO bis nach Querung eines Wirtschafts-
schutzgebiet, ausgehend von der Straße           in W Richtung und hernach nach N, das ge-         wegs. Weiter führt die Grenze entlang des
„Egg“, rund 50m N des Gebäudes mit Haus-         schützte Biotop „Baumhecke Kreenried“ Ö           Wegs nach SO und umschwenkt schließlich
nr. 5, zunächst in gerader Linie nach O und      umschwenkend. Weiter verläuft die Grenze          den NW Siedlungsrand über Flst. 471, im
führt sodann entlang des Waldrands (Flst.        entlang des Mühlbachs in Ö Richtung und           Abstand zur Schmiedstraße von zunächst
62) in S Richtung sowie in gradliniger Ver-      einige Meter vor Auftreffen auf die Ebenwei-      ca. 65m zulaufend bis auf rd. 25m auf Flst,
längerung weiter bis vor Auftreffen auf die      ler Straße Richtung NW, sodann entlang der        471, bevor sie zum entlang der Flstgr. zum
K7963, dann weiter in W Richtung entlang         N Flstgr. von 233 nach W und entlang des          Ausgangspunkt zurückkehrt.
der Straße (Flstgr. 54) bis auf Höhe der Flst-   Streuobstbestand (Flstgr. 237) nach N. An
gr. 54/1, biegt hier nach N ab zulaufend auf     der NO Ecke von Flst. 231 biegt die Grenze        Gemarkung Ebenweiler
Flstgr 54/1(W) und in gradliniger Verlänge-      geradlinig nach W ab, führt weiter entlang        Den Siedlungsraum von Ebenweiler be-
rung weiter bis Erreichen von Flst. 173/1; an    der S-Grenzen der Flst. 240/3 und 240/4 und       grenzt das Landschaftsschutzgebiet im N,
seiner Grenze fährt sie zunächst rund 24m        umfährt dessen W-Grenze bis zum Ende.             ausgehend von der Kornstraße, in Ö Rich-
weiter nach W, sodann knickt sie in N und        Von hier läuft die Grenze in gerader Linie        tung mit rd. 35m zulaufend auf rd. 30m pa-
hernach rd. 33m in Ö Richtung (Flst. 172)        auf den Südrand von Flst. 240/2 zu, führt         rallel zu Flstgr. 568 und 570 und biegt nach
ab; hier biegt die Grenze in NW Richtung         hier weiter entlang und knickt bei Auftref-       etwa 190m in SÖ Richtung ab, führt über
ab, zulaufend auf W-Grenze von Flst. 168; an     fen auf Flst. 242 in S-Richtung für ca. 48m       den NÖ Spitze von Flst. 569 und weiter ent-
dieser führt sie weiter bis zu seiner NW-Ecke    ab; rd. 5m benachbart zum geschützten             lang seiner Grenze in Richtung SO bis zur
und läuft von dieser auf ca. 60m westlich des    Biotop „Hecken südlich Käfersulgen“ biegt         NW Ecke von Flst. 556/3 und sodann entlang
Ausgangspunkt zu und erreicht den Start-         die Grenze nach W ab und führt in gerader         der Flstgr. 556/3, 556/4, 549 und wechselt
punkt abschließend in Richtung O.                Linie zu Flst. 11 und weiter an seinem östli-     beim Auftreffen auf Flst. 539 nach SO wei-
                                                 chen Rand nach NW bis zum Auftreffen auf          ter bis zur Kirchstraße; überquert die Straße
Gemarkung Eichstegen                             die Straße; sodann führt sie entlang der Stra-    und verläuft entlang dieser in NO, sodann an
Um das Siedlungsgebiet von Käfersul-             ße bis zum Erreichen von Flst. 13, umgrenzt       Ö Flstgr. 552 Richtung SO und umschwenkt
gen und Kreenried verläuft die Grenze            dieses im Ö, S und W Richtung erreicht er-        das geschützte Biotop „Gehölze am Mühl-
des ausgehend vom NW Punkt (Flst. 74)            neut die Straße. Weiter führt sie in gerader      bach, östlich Ebenweiler“ vor Auftreffen in
zunächst entlang der N-Grenzen von Flst.         Linie zur S-Ecke von Flst. 44, wo sie an seiner   SW Richtung. Hernach führt die Grenze rd.
74, 74/3 und 75 bis zum Auftreffen auf das       S-Grenze und weiter auf Flst. 4 entlang läuft     80m weiter nach SW entlang der L289, knickt
geschützte Biotop „Hecken und Sumpfseg-          bis zum Erreichen der O-Grenze von Flst. 43;      dann nach SO und führt in gerader Linie
genried am Bahndamm in Käfersulgen“              entlang dieser verläuft sie Richtung NW bis       über Flst. 281, 285, 286, 287, 288, 289, 291 bis
(Teilbereich), dieses umschwenkt die Grenze      zum Flst.-Ende und führt von hier zum Aus-        zum Auftreffen eines Wirtschaftwegs aus SO
entlang seiner Grenzen zunächst nach SO,         gangspunkt zurück.                                (Flst. 296); diesem folgt die Grenze auf seiner
dann nach NO, weiter Richtung O und her-                                                           Ö Seite (Flst. 296); die Grenze knickt hernach
nach Richtung SO entlang der Flstgr. 76. Bei     Gemarkung Boms                                    ab entlang des SÖ Siedlungsrands (Flstgr.
Auftreffen des Wirtschaftswegs knickt sie in     Die Grenze führt um das ehemalige Ziegel-         270, 270/4, 270/3, 269/14, 269/13, 269/16,
SW Richtung ab und bei Erreichen von Flst.       werk Litzelbach, beginnend an der N-Ecke          265/3, 262 mit Verlauf in SW Richtungen und
79 folgt die Grenze diesem zunächst an sei-      von Flst. 97, dann entlang der Zuwegung           überquert die Schlupfener Straße, führt wei-
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