Nikolausbesuch in Roßdorf am Forst - Gemeinde Strullendorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeindeverwaltung, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, Tel. 09543-8226-0 (Fax: 8226-90), E-Mail: info@strullendorf.de Jahrgang 57 Freitag, den 11. Dezember 2020 Nummer 50 Foto: Franz Will Nikolausbesuch in Roßdorf am Forst „Grüß Gott, bin Bischof Nikolaus, komm heuer gern in jedes Haus, wo lauter brave Kinder wohnen, will ich dafür sie gern belohnen.“ So begrüßte der Bischof Nikolaus in Roßdorf viele Kinder, die ihn vor ihrem Hoftor oder vor ihrer Haustüre erwarteten. Einen voll bepackten Wagen zogen sein Engel mit seinem Helfer durch alle Dorfstraßen. Helles Glockengebimmel kündete sein Kommen an. Es gab viel Lob und wenig Klagen. Natürlich überreichte der Engel jedem eine Gabe. Das Nikolauslied einiger Kinder und das Glockenspiel von Sebastian waren ein besonderer Dank. Franz Will
Strullendorf -2- Nr. 50/20 Strullendorf mobil – der Bürgerbus rollt an! Wenn man in Amlingstadt, Wernsdorf, Geisfeld, Leesten, Mistendorf, Roßdorf/Forst oder Zeegendorf wohnt und gerne nach Strullendorf möch- te, dann ist das nicht immer einfach, wenn kein Fahrer zur Verfügung steht bzw. man selbst nicht mehr fahren kann oder will. Nach längerer Vorbereitungszeit, mit zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit dem Landratsamt Bamberg und der Regierung von Oberfranken, kann nun ein neuer Service für alle angeboten werden. Seit dem 18. August werden jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag fes- te Touren angeboten. Ein lokaler Taxiunternehmer holt die Fahrgäste dann an den jeweiligen VGN-Haltestellen in jedem Ortsteil ab. Die Abfahrtszeiten sind dem nachfolgenden Fahrplan zu entnehmen. Die Hauptkosten für diese Fahrdienste werden von der Gemeinde Strullen- dorf getragen. Ein kleiner Obolus von 2.00 Euro fällt für den jeweiligen Nut- zer für die Hin- und Rückfahrt an. Nach einer einjährigen Testphase will man prüfen, in wieweit die Anschaf- fung eines Bürgerbuses gerechtfertigt ist. Daher sucht man schon jetzt eh- renamtlich tätige Fahrer. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich dafür bei Danielle Busboom, der Leiterin des Mehrgenerationenhauses unter der Tel: 09543/440693 oder 0152/54928856 melden.
Strullendorf -3- Nr. 50/20 Fahrplan Strullendorf Mobil – ab 18.08.2020 Dienstag/ Samstag Rück- Ort Haltestelle Hinfahrt fahrt Strullendorf Abzweig Bhf 11:30 Strullendorf Lindenallee 09:00 11:33 Roßdorf Roßdorf a.F. 09:03 11:35 Geisfeld Geisfeld 09:08 11:43 Mistendorf Mistendorf 09:17 11:51 Zeegendorf Waldstraße 09:25 11:59 Zeegendorf Josefstraße 09:28 12:02 Leesten Ortsmitte 09:34 12:08 Wernsdorf Ortsmitte 09:40 12:14 Amlingstadt Ortsmitte 09:45 12.20 Strullendorf Lindenallee 09:48 Strullendorf Abzweig Bhf 09:50 Donnerstag Rück- Ort Haltestelle Hinfahrt fahrt Strullendorf Abzweig Bhf 17:00 Strullendorf Lindenallee 12:50 17:03 Roßdorf Roßdorf a.F. 12:53 17:05 Geisfeld Geisfeld 12:58 17:13 Mistendorf Mistendorf 13:07 17:21 Zeegendorf Waldstraße 13:15 17:29 Zeegendorf Josefstraße 13:24 17:32 Leesten Ortsmitte 13:26 17:38 Wernsdorf Ortsmitte 13:30 17:44 Amlingstadt Ortsmitte 13:33 17:50 Strullendorf Lindenallee 13:35 Strullendorf Bahnhof 13:38 Strullendorf Abzweig Bhf 13:41
Strullendorf -4- Nr. 50/20 Kinderreisepässe, die noch vor Inkrafttreten des überarbeiteten Passgesetzes ausgestellt oder verlängert werden, behalten ihre Die kommende Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes eingetragene Gültigkeitsdauer. in der Kalenderwoche 51 beschließt das Jahr 2020. Wer möchte, hat bis dahin also noch die Möglichkeit einen Kin- Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint derreisepass zu alten Konditionen zu beantragen. in Kalenderwoche 1, die weiteren Ausgaben Wir bitten um Beachtung! dann wieder im gewohnten Rhythmus. Ihr Bürgerbüro Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine gesegnete Ablesung der Wasserzähler Advents- und Weihnachtszeit. In den nächsten Tagen werden den Grundstückseigentümern bzw. Hausverwaltern von unseren Austrägern die Ablesebriefe für die Was- Ihre LINUS WITTICH serzähler zugestellt. Medien KG Auf den Ablesebriefen sind bereits Zählerart, Zählernummer und Zäh- lerstand-Alt abgedruckt. Wir bitten Sie, diese Angaben sowie Namen und Anschrift auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Abweichungen entsprechend zu vermerken. Einzutragen ist in jedem Falle der Zählerstand-Neu sowie das Ab- lesedatum. Bitte vergessen Sie auch Ihre Unterschrift nicht. Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail wäre für Rückfragen von Vorteil. Die Zählerstände sind Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung der Verbrauchsgebühren und die Festsetzung der zukünftigen Ab- schlagszahlungen. Um Verzögerungen der Abrechnung für 2020, welche aufgrund der mitgeteilten Zählerstände erfolgt, zu vermeiden, Redaktionsschlussvorverlegung ist der ausgefüllte Ablesebrief bis spätestens 04.01.2021 an die Ge- meindeverwaltung zurückzusenden. Wegen des Feiertags Hl. Drei Könige muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 1 auf Dafür bieten wir folgende Möglichkeiten: Mittwoch, 30. Dezember 2020, 12.00 Uhr 1. Online-Meldung über unsere Internetseite www.strullendorf.de. vorverlegt werden. Auf der Startseite finden Sie rechts den Link zum „Bürgerser- Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte und viceportal“. Eingaben sind hier vom 15.12.2020 bis spätestens Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Später eingehende Beiträge 10.01.2021 möglich. können leider nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Ablesebrief in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Die Redaktion 3. Ablesebrief per Fax übermitteln Fax Nr. 09543/822690. Erhalten wir keine Rückantwort, muss der Wasserverbrauch auf Basis des Vorjahres geschätzt und berechnet werden, was jedoch oftmals mit Ungenauigkeiten verbunden ist. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne unter der Telefonnr. 6BIA>8=:H 09543/8226-53 von 08.00 – 12.00 Uhr zur Verfügung. Wichtige Information zur Gültigkeit An alle Tierhalter! von Kinderreisepässen Bezüglich der Abrechnung der Kanalgebühren möchten wir diejeni- gen Tierhalter, die keinen Stallzähler besitzen, hiermit daran erinnern, Wer künftig mit Kindern in den Urlaub fahren möchte, muss die Gül- den „Bescheid über die Tierseuchenbeiträge 2020“ von der Bayeri- tigkeit des Kinderreisepasses bald häufiger überprüfen: Das europäi- schen Tierseuchenkasse bis spätestens 31.12.2020 bei der Gemein- sche Recht schreibt vor, dass Ausweisdokumente mit einem RF-Chip de Strullendorf vorzulegen bzw. per e-mail oder Fax (09543/8226-90) ausgestattet sein müssen. zu übermitteln! Hintergrund hierfür ist, dass zum Schutz der Identität in der heutigen Zeit nur die Kombination von physischen und elektronischen Kompo- nenten einen für eine jahrelange Gültigkeit hergestellten Ausweis hin- reichend fälschungssicher und damit hochsicher macht. Öffentliche Gemeinderatssitzung Der deutsche Kinderreisepass besitzt dieses elektronische Speicher- am 14. Dezember 2020 element jedoch nicht und genügt somit nicht mehr dem europäischen Am Montag, 14.12.2020 findet um 19.00 Uhr in der Karl-Wagner-Halle Standard. Deshalb wird die Gültigkeitsdauer laut Mitteilung des Bun- Strullendorf eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesord- desministeriums des Innern, für Bau und Heimat voraussichtlich ab nung statt: dem 01.01.2021 von aktuell 6 Jahren auf 1 Jahr reduziert. Unverändert bleibt, dass der Kinderreisepass längstens bis zur Voll- 1. Genehmigung des Protokolls über die Gemeinderatssitzung vom endung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden kann (Gebühr 12.11.2020 13,00€). Eine Aktualisierung ist nötig, wenn das Kind auf dem Foto 2. Fränkische Toskana - Jahresbericht 2020; nicht mehr zweifelsfrei erkannt werden kann (Gebühr 6,00 €). Referentin: Frau Müller Bei jeder Beantragung oder Verlängerung ist ein aktuelles biome- 3. Erlass einer neuen Satzung für den Aufwendungs- und Kosten- trisches Lichtbild und die Geburtsurkunde im Original mitzubringen. ersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuer- Zudem muss der Passinhaber und ein Erziehungsberechtigter bei der wehren Beantragung dabei sein und ein Ausweisdokument bei sich führen. 4. Musikschule Strullendorf; Sollte das Kind, bevor es das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, ein Vorstellung Konzept - Referent: Musikschulleiter Saffer Ausweisdokument mit einer längeren Gültigkeitsdauer benötigen, ist 5. Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; es weiterhin möglich, einen Reisepass (Gebühr 37,50€) und/oder ei- Bericht über dringende und unaufschiebbare Geschäfte nen Personalausweis (Gebühr 22,80€) zu beantragen. Beide Ausweis- dokumente haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren und sind Die übrigen Tagesordnungspunkte werden im anschließenden nicht- mit einem Chip ausgestattet. öffentlichen Teil dieser Sitzung behandelt.
Strullendorf -5- Nr. 50/20 Satzung über die Erhebung b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I und Nr. III ge- nannten Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen von Erschließungsbeiträgen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Er- (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) schließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. aller im Ab- Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat rechnungsgebiet (§ 4) liegenden Grundstücksflächen, Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kom- munalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) V. für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen erlässt die/der Gemeinde Strullendorf folgende Satzung: a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I §1 bis Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m, b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I bis Nr. III ge- Erhebung des Erschließungsbeitrages nannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebauli- Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Er- chen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren schließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Ab- nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe dieser Satzung. rechnungsgebiet (§ 4) liegenden Grundstücksflächen, §2 VI. für Immissionsschutzanlagen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen (2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehö- (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand ren insbesondere die Kosten für I. für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege a) den Erwerb der Grundflächen, und Plätze (Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG) in b) die Freilegung der Grundflächen, c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich bis zu einer Straßenbreite des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie not- (Fahrbahnen, Radwege, Gehwege, wendiger Erhöhungen oder Vertiefungen, kombinierte Geh- und Radwege) von d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine, e) die Herstellung von Radwegen, 1. Wochenendhausgebieten mit einer 7,0 m f) die Herstellung von Gehwegen, Geschossflächenzahl bis 0,2 g) die Herstellung von kombinierten Geh- und Radwegen, 2. Kleinsiedlungsgebieten mit einer 10,0 m h) die Herstellung von Mischflächen, Geschossflächenzahl bis 0,3 i) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung, bei einseitiger Bebaubarkeit 8,5 m j) die Herstellung der Entwässerungseinrichtung der Erschlie- ßungsanlagen, 3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen, k) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen, Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohnge- l) die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bieten, Mischgebieten wegen Eingriffs beitragsfähiger Maßnahmen in Natur und Landschaft, a) mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7 14,0 m m) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschlie- ßungsanlagen, n) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern. bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 m (3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der b) mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 - 1,0 18,0 m Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeit- bei einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m punkt der Bereitstellung. c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 - 1,6 20,0 m (4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch d) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 23,0 m die Kosten, die für die Teile der Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße entstehen, die über die 4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten Breiten der anschließenden freien Strecken hinausgehen. (5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgas- sen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der Aufwand a) mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0 20,0 m bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sackgasse beitragsfähig. b) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 - 1,6 23,0 m c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 - 2,0 25,0 m §3 d) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0 27,0 m Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes 5. Industriegebieten (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tat- sächlichen Kosten ermittelt. a) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23,0 m (2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne Er- schließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 - 6,0 25,0 m Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte c) mit einer Baumassenzahl über 6,0 27,0 m Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine II. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Grün- Einheit bilden (Erschließungseinheit), ermitteln. den mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen (3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege; Art. II), für Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Parkflächen (§ 2 5a Abs. 2 Nr. 2 KAG) bis zu einer Breite von 5 m, Abs. 1 Nr. IV b), für Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und für Im- missionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. VI, § 10) werden den zum III. für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen sie von Baugebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Bau- der Erschließung her gehören, zugerechnet. Das Verfahren nach gebiete (Art. 5a Abs. 2 Nr. 3 KAG) bis zu einer Breite von 27 Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Abrechnungsgebiet m, (§ 4) der Fuß- und Wohnwege, der Sammelstraßen, Parkflächen, IV. für Parkflächen, Grünanlagen oder Immissionsschutzanlagen von dem Abrech- nungsgebiet der Straßen, Wege und Plätze abweicht; in diesem Fall werden die Fuß- und Wohnwege, die Sammelstraßen, Parkflä- a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. chen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen selbstständig I und Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m, als Erschließungsanlagen abgerechnet.
Strullendorf -6- Nr. 50/20 §4 (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen Abrechnungsgebiet oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden (7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zuläs- das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschließungsan- sig sind, gelten als eingeschossig bebaubare Grundstücke. Bei lage oder eine Erschließungseinheit abgerechnet, so bilden die von mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der Nutzungsfaktor dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit er- nach der Zahl ihrer Geschosse. schlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. (8) In unbeplanten Gebieten sowie im Fall des Abs. 5 Satz 6 ist maß- gebend §5 Gemeindeanteil 1. bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsauf- vorhandenen Vollgeschosse. wandes. 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl §6 der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwie- gend vorhandenen Vollgeschosse. Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürli- § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der chen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über min- Gemeinde (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes destens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens (§ 4) nach den Grundstücksflächen verteilt. 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten auch Kellergeschosse, (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) eine unterschiedliche bauli- deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt che oder sonstige Nutzung zulässig, wird der nach § 3 ermittelte als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche. Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ (9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 4) verteilt, Bauwerks nicht feststellbar, werden in Wohn- und Mischgebieten indem die Grundstücksflächen mit einem Nutzungsfaktor verviel- je angefangene 2,6 m Höhe und in Gewerbe- und Industriege- facht werden, der im Einzelnen beträgt: bieten je angefangene 3,5 m Höhe des Bauwerks als ein Vollge- schoss gerechnet. Ist ein Grundstück mit einer Kirche bebaut, so 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich sind zwei Vollgeschosse anzusetzen. Dies gilt für Türme, die nicht oder sonstig nutzbaren Grundstücken, auf denen kei- Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder ei- ne ner freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. oder nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist 1,0 (10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) außer überwiegend 2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je wei-0,3 gewerblich genutzten Grundstücken oder Grundstücken, die teres Vollgeschoss nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch andere Grundstücke (3) Als Grundstücksfläche gilt: erschlossen, so sind für die Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für die Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die in Abs. 2 genannten Nutzungs- 1. bei Grundstücken, die vollständig im Bereich eines Bebau- faktoren um je 50 v.H. zu erhöhen. Als gewerblich genutzt oder ungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder teil- nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn sie überwiegend Ge- weise im beplanten Bereich und im Übrigen im unbeplanten schäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähn- Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im unbeplanten lich genutzte Räume beherbergen oder in zulässiger Weise be- Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, der Flächeninhalt des herbergen dürfen. Buchgrundstücks, wie er sich aus der Eintragung im Grund- buch ergibt. Bei Grundstücken, die nur teilweise im Gel- tungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) liegen §7 und im Übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB), die Grund- Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke stücksfläche, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sin- Bebauungsplanes befindet. ne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die Grund- 2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 stücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei BauGB), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht, und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außen- bereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB 1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage ergibt, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaliger von 50 m, gemessen von der der Erschließungsanlage zuge- Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleich- wandten Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht baren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begren- werden, zung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die 2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. für Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt gelten. (4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmög- §8 lichkeit oder die mit einer untergeordneten baulichen Nutzungs- Kostenspaltung möglichkeit gewerblich oder in sonstiger Weise vergleichbar ge- Der Erschließungsbeitrag kann für nutzt werden oder genutzt werden dürfen, z. B. Friedhöfe, Sport- anlagen, Freibäder, Campingplätze, Dauerkleingärten, werden 1. den Grunderwerb, mit 0,5 der Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen. 2. die Freilegung der Grundflächen, (5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen, festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist der 4. die Radwege, Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl der 5. die Gehwege zusammen oder einzeln, Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Weist der 6. die gemeinsamen Geh- und Radwege, Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäudehöhe in 7. die unselbstständigen Parkplätze, Form der Wand- oder Firsthöhe aus, so gilt diese geteilt durch 2,6 8. die Mehrzweckstreifen, m in Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch 3,5 m in Gewerbe- und Industriegebieten. Sind beide Höhen festgesetzt, so ist die 9. die Mischflächen, höchstzulässige Wandhöhe maßgebend. Bruchzahlen werden auf 10. die Sammelstraßen, volle Zahlen auf- oder abgerundet. Setzt der Bebauungsplan we- 11. die Parkflächen, der die Zahl der Vollgeschosse noch eine Baumassenzahl noch 12. die Grünanlagen, die höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder First- 13. die Beleuchtungseinrichtungen und höhe fest, so findet Abs. 8 Anwendung. 14. die Entwässerungseinrichtungen
Strullendorf -7- Nr. 50/20 gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, (2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirksam, wenn sich zum Zeitpunkt sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ergibt, dass der werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Ge- auf das betreffende Grundstück entfallende Erschließungsbeitrag meinde fest. das Doppelte oder mehr als Doppelte bzw. die Hälfte oder we- §9 niger als die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag durch Bescheid festzu- Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen setzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungsbetrages (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem Ablösungs- Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn betrag und Erschließungsbeitrag zu erstatten. sie die nachstehenden Merkmale aufweisen: § 16 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke Inkrafttreten neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Un- (1) Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. terbau, (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 2. Straßenentwässerung und Beleuchtung, 20.11.1992 außer Kraft. 3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- Strullendorf, den 07.12.2020 ße. Desel Erster Bürgermeister (2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Ab- grenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander (außer bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster, As- Zurückschneiden von Bäumen, Hecken phaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau aufweisen. und Sträuchern an öffentlichen Straßen (3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärt- und Gehwegen nerisch gestaltet sind. Wir wollen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte von (4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Abs. Grundstücken wieder einmal darauf hinweisen, dass Anpflanzungen 1 bis 3 genannten Erschließungsanlagen gehören alle Maßnah- (Bäume, Hecken, Büsche, Sträucher oder Ähnliches) an öffentlichen men, die durchgeführt werden müssen, damit die Gemeinde das Straßen, Wegen und Gehwegen so zurück geschnitten werden müs- Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsan- sen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beein- lage erforderlichen Grundstücken erlangt. trächtigt wird. Die Grundstückseigentümer sind nach dem Straßenge- setz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine § 10 Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hinein- ragen. Beim Zurückschneiden der Pflanzen ist zu beachten, dass fol- Immissionsschutzanlagen gende so genannte „Mindestlichträume“ freizuhalten sind: Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von An- lagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein- - bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,50 Meter über der ge- wirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden samten Fahrbahn durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt. - bei Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 Meter; § 11 - an Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtliche An- pflanzungen so nieder zu halten (höchstens 80 Zentimeter Höhe), Entstehen der Beitragspflicht dass jederzeit eine ausreichende Übersicht für den Kraftfahrer ge- Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Er- geben ist; schließungsanlagen, für Teilbeträge, sobald die Maßnahmen, deren - Verkehrszeichen und auch Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Verkehrszeichen von den Verkehrteilnehmern ständig rechtzeitig BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme durch die Ge- ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können. meinde. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Grundstücke dahingehend zu überprüfen § 12 und gegebenenfalls entsprechende Missstände zu beheben. Weiter- Vorausleistungen hin weisen wir darauf hin, dass z.B. Schadenersatz als Folge eines Im Fall des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 133 Abs. 3 BauGB können Unfalls, der durch (Sicht-) Behinderungen wegen Anpflanzungen ent- Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungs- steht, den Grundstückseigentümern gegenüber geltend gemacht wer- beitrages erhoben werden. den kann. § 13 Beitragspflichtiger Fundsachen Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des In der Gemeindeverwaltung wurden Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grund- - 1 Brille stück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte - 1 Schlüssel anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige abgegeben. haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind Der/Die Eigentümer/in wird gebeten, sich im Rathaus, Forchheimer die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Straße 32, Zimmer 1 zu melden. Miteigentumsanteil beitragspflichtig. § 14 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbe- scheids, die Vorausleistung einen Monat nach Bekanntgabe des Vo- rausleistungsbescheids fällig. ;GtC@>H8=:IDH@6C6 § 15 Ablösung des Erschließungsbeitrages Weihnachtsgruß der Tourist-Information (1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Fränkische Toskana Beitragspflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Ein ganz anderes, völlig unvorhergesehenes Jahr geht zu Ende. Zu Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht Beginn des Jahres ahnte noch niemand, vor welche Herausforde- nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Hö- rungen uns dieses Jahr stellen würde. Die Corona-Krise hat uns al- he des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages. len weltweit gezeigt, wie wichtig Gesundheit und Zusammenhalt sind.
Strullendorf -8- Nr. 50/20 Allen Urlaubern, Gastgebern, Gastronomen, Wanderwegewarten, eh- stadt mit einem zweistelligen Millionenbetrag fördern. Das kann zu einem renamtlichen Helfern und allen Bürgerinnen und Bürgern wünscht das zentralen Schlüssel für die Transformation der Automobilzulieferer wer- Team der Tourist-Information Fränkische Toskana ein besinnliches den, die in der Region mehr als 20.000 Menschen beschäftigen. Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein ganz besonders gesun- Es gibt also trotz der vielfältigen Herausforderungen durchaus gute des, neues und erfolgreiches Jahr 2021! Gründe, zuversichtlich in das neue Jahr 2021 zu blicken. Nach diesen aufregenden Wochen: Nutzen Sie die anstehenden Feiertage, um die Zeit im Kreise Ihrer Familie zu genießen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahrzehnt. Zum Abschluss das Wichtigste: Bleiben Sie und Ihre Familien gesund! 6C9:G:HI:AA:CJC97:=yG9:C Weihnachtsgrüße des Landrats Liebe Mitbürgerinnen, Johann Kalb, Landrat liebe Mitbürger, lassen Sie mich mein diesjähriges Weihnachtsgruß- wort mit einem Zitat des Schriftstellers Hermann Hes- Staatlich anerkannte Beratungsstelle für se beginnen, der einmal sagte: „Jedem Ende wohnt Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt ein Anfang inne“. Wenn in diesen Tagen das Jahr Bambergbeim Landratsamt Bamberg 2020 seinem Abschluss entgegen geht, dann steht das neue Jahr 2021 – und mit ihm wieder ein Neuanfang – bereits vor der Tür. Wir informieren… - über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Ge- Dieser Übergang ist in diesen sehr burt, wie z. B. Elterngeld, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz bewegten und bewegenden Zei- usw. ten für viele die Gelegenheit, Ruhe einkehren zu lassen, sich Zeit zu - über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für nehmen zur Besinnung, zurückzu- Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich). blicken und einen Ausblick zu wa- - über Hilfsangebote von anderen Stellen. gen. und beraten… Dieser Ausblick fällt uns allen dieses Mal deutlich schwerer als - bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt sonst. Wir sind seit dem Frühjahr bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. gefordert, einer weltweiten Pan- - zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen. demie die Stirn zu bieten. Covid19 - in Krisenzeiten hat die gesamte Bevölkerung in den vergangenen Monaten auf Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungs- eine harte Probe gestellt. Obwohl stelle direkt unter der Rufnummer 0951/ 85-669 oder per e-mail wir uns noch mitten in der Pan- unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de. demie befinden, sprechen viele Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch an- schon heute von der größten Herausforderung seit dem Zweiten Welt- onym erfolgen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. krieg für unser Land, für Europa und für die Welt. Deutschland ist im Vergleich mit vielen anderen Ländern bisher den Umständen entsprechend gut durch diese Pandemie gekommen. Online-Portal für den lokalen Einzelhandel Das ist vor allem den sehr umsichtigen, verantwortungsvollen Men- Nur noch wenige Tage bis Weihnachten, dem Fest der Liebe und auch schen, Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu verdanken. Ich dem Fest, an dem man seine Liebsten mit einem kleinen und auch größe- möchte deshalb die Gelegenheit nutzen und mich ausdrücklich für Ihr ren Geschenk überraschen möchte. Schenken macht Freude, vor allem, Engagement und Ihre Einsatzbereitschaft bedanken. Diesen Schul- wenn man damit den heimischen Einzelhandel unterstützt. Denn der ist terschluss der Bevölkerung werden wir auch in den kommenden Wo- von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in besonderem chen und Monaten benötigen. Maße getroffen. Sinkenden Umsätzen sowie der Konkurrenz durch den Das Jahr 2020 bestand aber nicht nur aus der Corona-Pandemie. Online-Handel zu kämpfen machen vor allem in der ansonsten umsatz- Der Auftakt für dieses neue Jahrzehnt war von der Kommunalwahl stärksten Zeit vor Weihnachten zu schaffen. geprägt. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises haben Neues Lokalhandel-Portal der Wirtschaftsförderung 666 Frauen und Männern im Landkreis Bamberg das Vertrauen ge- Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Bamberg unterstützt daher schenkt, sechs Jahre lang Weichen für ihre Kommunen zu stellen. den stationären Einzelhandel im Landkreis und stellt diesen mit seinen Ich danke sehr herzlich für das Mandat, auch in der Wahlperiode bis besonderen Angeboten in einer digitalen Karte dar. Sie verfügen über 2026 als Landrat die Geschicke des Landkreises Bamberg lenken zu einen eigenen Onlineshop? Sie bieten einen Liefer-, Abhol- oder Ver- dürfen. sandservice? Bei Ihnen gibt es Gutscheine oder Fairtrade-Produkte? Mit einer Herausforderung weltweiter Dimension sehen wir uns bereits Bei Ihnen können Produkte sogar nachgefüllt werden? Oder Sie ver- seit einiger Zeit konfrontiert: dem Klimawandel. Mit dem Klimabeirat, fügen über einen barrierefreien Zugang? Dann sollten Sie unbedingt einem zusätzlichen Klimaschutzmanager und einem Klimaanpas- mit Ihrem Geschäft in dem neuen „Lokalhandel-Portal“, das gerade sungskonzept von Stadt und Landkreis Bamberg werden wir die um- aufgebaut wird, vertreten sein. fassenden Aktivitäten in der seit 2008 bestehenden Klimaallianz weiter verstärken. Sie möchten Ihren Laden eintragen? Wenn Sie Interesse haben, Ihre Angebote transparent zu machen und Als großen Erfolg auf dem Weg zur Bewerbung um das Europäische kostenlos mit einem Unternehmenseintrag in der digitalen Karte prä- Kulturerbe-Siegel in der Kategorie Kulturlandschaft dürfen wir die In- sent zu sein, füllen Sie einfach den kurzen Fragebogen aus: ternationale Fachtagung des Projekts „Cisterscapes – Cistercian land- scapes connecting Europe“ im ehemaligen Kloster Pforte bei Naum- http://bit.ly/Abfrage-lieferservice burg und die Zusage von LEADER-Fördermitteln für dieses Projekt Lokalhandel - digitale Landkarte werten. Die 18 beteiligten Klosterlandschaften in sechs europäischen Unser Portal befindet sich derzeit noch im Aufbau. Es wird sich aber Ländern gelten als Wiege der europäischen Vernetzung. an unser bereits bestehendes Liefer- und Abholservice-Portal der Für die Automobilzuliefererbranche, die sich mitten im größten Wandel Gastronomie (www.landkreis-bamberg.de/lokalkueche) anlehnen. Un- ihrer Geschichte befindet, gab es im Herbst frohe Kunde: Der Frei- ter www.landkreis-bamberg.de/lokalhandel finden Kunden demnächst staat Bayern wird eine in der Region entwickelte Idee unterstützen einen Überblick über Einzelhandelsbetriebe im Landkreis Bamberg, und einen Cleantech Innovation Park auf dem Michelin-Areal in Hall- die einen besonderen Mehrwert bieten.
Strullendorf -9- Nr. 50/20 Alltagsradverkehrskonzept vorgestellt Das neue Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis ist in der Form eines Handbuchs vorgelegt worden. Neben allgemeingültigen Teilen sind es die auf die jeweiligen Kommunen abgestimmten Da- tenblätter, die sicher vor Ort auf großes Interesse stoßen werden. Die Datenblätter beschreiben detailliert die vorgeschlagenen Ent- wicklungsmaßnahmen mit Lagebeschreibung, Längenangaben, Empfehlungen, Informationen zum Baulastträger bzw. zum Belang- träger, zur Ausbaupriorität und möglichen Alternativen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Strullendorf werden vier mögliche Maßnahmen vorgestellt. Es ist ein Alltagsradweg zwischen Amling- stadt und Hirschaid mit rund 4,4 km, der den schon lang erwarteten Lückenschluss der Nord-Süd Achse zwischen den beiden Kommu- nen realisieren würde. Ein Radweg von Wernsdorf nach Friesen mit Ein wichtiger Lückenschluss wäre ein Radweg von Amlingstadt nach 3,1 km und ein Weg von Leesten über Mistendorf und Zeegendorf Hirschaid. Die aktuelle Situation empfiehlt hier das Radfahren nicht. und dann weiter nach Teuchatz und Burggrub mit rund 9,6 km. Interessant könnte auch die geplante schnelle Radverbindung Bamberg-Forchheim (15,2 km) und dann weiter nach Erlangen, Fürth und Nürnberg werden. Hier gibt es bereits intensive Vorbera- tungen. Der Abschnitt bis Forchheim ist befahrbar, jedoch in vielen Teilen in einem sehr schlechten Zustand. Für schnelle Radverbin- dungen ist ein hoher Ausbauzustand notwendig. Alle Gemeinden entlang der Achse haben bereits ihre Unterstützung zugesagt. Es gibt hierfür einen eigenen Arbeitskreis. Auf den Kanalwegen der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung ist eine Förderung des Ausbaus bis zu 90 Prozent der Kosten möglich. Im Bereich der Strullendorfer Schleuse werden umfassende Pla- nungen notwendig sein. Für Strullendorfs Bürgermeister Wolfgang Desel muss insbesondere geklärt werden, wie der ertüchtigte Rad- weg von Bamberg kommend, auf der Seite des Strullendorfer In- Die Planungen schlagen einen Alltagradweg von Leesten nach Misten- dustriegebiets, die Bahnstrecke Schlüsselfeld-Strullendorf queren dorf und Zeegendorf und dann weiter nach Teuchatz und Burggrub. kann. Ist dafür eine Überführung oder eine Unterführung zweck- Hier die Straßenführung zwischen Mistendorf und Zeegendorf. dienlicher? Die Lösung muss darüber hinaus behindertengerecht ausgebaut werden. Erste Besprechungen mit Markus Hammrich vom Landratsamt Bamberg, Vertretern der Bayerischen Regionalbahn GmbH, der Be- treibergesellschaft der Strecke und der Regierung von Mittelfranken hat es bereits gegeben. Nach der Querung der Eisenbahnstrecke soll der Radweg weiter auf dem bereits vorhandenen Weg vor der Strullendorfer Schleuse vorbei und dann auf der Dammkrone wei- tergeführt werden. Auch hier sind umfangreiche Ertüchtigungsmaß- nahmen notwendig. Strullendorfs Gemeindeoberhaupt sieht die vorgelegten Planungsunterlagen als eine wichtige Datengrundlage für die betroffenen Kommunen an, doch bei der Umsetzung brau- chen die Gemeinden nach seiner Meinung professionelle Unterstüt- zung. „Etwa in der Art eines Projekt-Managers“, so Desel, der dann die notwendigen Abstimmungsgespräche mit anderen Kommunen Eine mögliche schnelle Radverbindung Bamberg-Forchheim und oder Baulastträgern machen und insbesondere Finanzierungsmög- dann weiter nach Erlangen, Fürth und Nürnberg. Die Bahnstrecke lichkeiten der Maßnahmen für die einzelnen Kommunen aufzeigen von Schlüsselfeld nach Strullendorf muss vom Alltagsradweg in kann. irgendeiner Form gequert werden. Im Hintergrund ist der aktuelle Andrea Spörlein Radweg von Bamberg nach Strullendorf zu erkennen. Für den Alltagsradfahrer würde es dann auf einem bereits vorhan- Die Planungen schlagen für Strullendorf einen Alltagsradweg von denen Weg, der noch optimiert werden muss, vor der Schleuße Wernsdorf nach Friesen vor. Strullendorf weitergehen.
Strullendorf - 10 - Nr. 50/20 Pflanzenbautage 2021 Infos/Anmeldung: pfarrer.martin.kuehn@web.-de – FO/Thuisbrunn, Tel. 09191-7941433 über Online-Seminare Behüt‘ Sie/Dich Gott! Ihr/Dein Auf Grund der Corona-Pandemie werden die traditionellen Pflanzen- Pfr. Martin Kühn bautage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bam- 91301 Forchheim, Schleifweg 3, Tel. 09191-7941433 berg und dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung (VlF) im Januar 2021 nicht als Präsenzveranstaltungen, sondern nur als On- Die Jahreslosung für 2020: „Herr, ich vertraue dir ja - hilf mir doch line-Seminare stattfinden. gegen meinen Zweifel!“ (Markus 9, 24) Gerne im Dienst der Ev. Kirche in Bayern: Online-Termine Pflanzenbautage: 0,5 Stelle Thuisbrunn + 0,5 Stelle Dienstleistung im Dek. Gräfenberg Freitag, 22.01.2021 9:30 bis 12:00 Uhr Gaben-orientiert vermittle ich gerne Christl. Bücher + Reisen (Ge- Montag, 25.01.2021 19:00 bis 21:30 Uhr meindereisen/ Studienfahrten) Online-Termin Informationsveranstaltung mit Wasserwirtsamt Darf ich vorstellen: ERF-Medien - der Sender für ein ganzes Leben. Kronach: Gute Nachrichten in Radio, Fernsehen und Internet. Einfach mal rein- klicken unter www.erf.de und auswählen! Montag, 18.01.2021 17:00 bis 20:00 Uhr Finanziert wird der ERF durch Spenden dankbarer Hörer, Zuschauer Anmeldung für die Online-Veranstaltungen ist nur über E-Mail unter und Freunde. Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Sie. Angabe des gewünschten Termins, Namen und Anschrift möglich! Zugangsvoraussetzungen ist eine stabile Internetverbindung. Tel. 06441 957-0 oder info@erf.de. Außerdem sehenswert, weil objek- tiv: „Faszination Israel“ - in Mediathek auf www.bibelTV.de Die Zugangsdaten und Einladung zu dem angemeldeten Online-Ter- min werden Ihnen anschließend mit einer separaten E-Mail zugesen- det. Theaterfreunde Gunzendorf Kontakt-E-Mail zur Anmeldung: Carmen.Mueller@aelf-ba.bayern.de Ende März 2021 wäre der geplante Termin für unser Bauernthea- Anmeldeschluss: Montag, 11.01.2021 ter gewesen. Aufgrund der aktuellen Situation ist es uns leider nicht Weitere Informationen und das jeweilige Tagungsprogramm fin- möglich, dies zu realisieren. Falls Sie noch Karten von 2020 besitzen den Sie im Internet unter: www.aelf-ba.bayern.de können Sie diese gerne bei den von Ihnen bekannten Theaterspielern zurückgeben. Ihre Gültigkeit als Gutschein verlieren sie jedoch nicht. Wir würden uns freuen, Sie bei der nächsten möglichen Aufführung Öffnungszeiten Wertstoffhöfe begrüßen zu können. Vielleicht ist es uns möglich im Herbst 2021 ein zum Jahreswechsel Theaterstück aufzuführen. Nähere Informationen werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen. Nutzen Sie hierzu auch unsere im Aufbau befind- „Heiligabend“ geschlossen - Silvester geöffnet liche Homepage www.theaterfreunde-gunzendorf.de Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg weist Bleiben Sie gesund! darauf hin, dass am 24. Dezember 2020 sämtliche Wertstoffhöfe ge- Ihre Theaterfreunde Gunzendorf schlossen bleiben. An Silvester sind jedoch Anlieferungen bei den Einrichtungen möglich, die donnerstags regulär geöffnet sind. Standorte und Öffnungszeiten aller 11 Wertstoffhöfe sind im Abfallka- lender oder auf unserer Internetseite unter www.landkreis-bamberg. Impressum de/abfallwirtschaft veröffentlicht. Strullendorfer Gemeindeblatt Öffnungszeiten Müllheizkraftwerk und Deponie Gosberg Das Strullendorfer Gemeindeblatt erscheint wöchentlich jeweils freitags und wird kostenlos an alle erreichbaren Der Zweckverband Müllheizkraftwerk hat die Abfallwirtschaft darüber Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. informiert, dass Privat- und Gewerbekunden weder am Heiligabend Herausgeber, Druck und Verlag: noch an Silvester Abfälle anliefern können. Zudem bleibt die Verbren- LINUS WITTICH Medien KG, nungsanlage am Samstag, 2. Januar 2021 geschlossen. Peter-Henlein-Str. 1, 91301 Forchheim Der Nachbarlandkreis Forchheim gibt bekannt, dass sein Entsor- Telefon 09191/7232-0 gungszentrum an der Deponie Gosberg ebenfalls sowohl am 24. als Verantwortlich für den amtlichen Teil: auch am 31. Dezember 2020 geschlossen bleibt. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Strullendorf Wolfgang Desel, Forchheimer Straße 32, 96129 Strullendorf Anlieferer werden gebeten, diese Informationen bei ihren Planungen für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: entsprechend zu berücksichtigen. Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG. Bei Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Bamberg unter Einzelexemplare im Bedarfsfall durch den Verlag zum Preis von € 0,40 den Rufnummern 0951/85-706 bzw. -708 gerne zur Verfügung. zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Mei- nung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die C68=76GC9:C z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. CVJM-Hirschaid/Buttenheim e.V. 1. Vors. (Pfarrer) Martin Kühn, 91301 Forchheim, Schleifweg 3, Tel. 09191-7941433 2. Vors. Tobias Reckerth, 96114 Sassanfahrt, Teichstr. 8, Tel. 0173-40378 Angebote – über Konfessionsgrenzen hinaus – im Jugendzentrum DANKE FÜR ALLES Buttenheim (Hager-Villa) oder Online: Hauskreis für jg. Leute /Jugendgrp mit Tabea Hartnagel sos-kinderdoerfer.de (Tel.0152-53923251): fr. 19 Uhr 18.Dez. SNC Jugendgottesdienst in FO-Christuskirche: 19. Dez. (www.snc-info.de) Reisen in christl. Atmosphäre für jedermann: 14./21.2.Israel: Land der Bibel, Gegensätze + Faszination - 5./10.4. Spring-Festival 26.5./3.6. Bus/ Schiff:Schottland „best off“ - 1./10.9. Polen/Masuren
Strullendorf - 11 - Nr. 50/20 Jugendarbeit JAM in Strullendorf Jugendzentrum „U“ | Kachelmannplatz 1 | 96129 Strullendorf Neues Angebot: MiA – „Mädchen in Aktion“ ein offener Treff nur für Mädchen. Vorerst leider nur online. Schaut vorbei und lernt unsere neue Kollegin Verena kennen. Kontakt: Robert Scheuring (Dipl. Pädagoge) Mobil: 0151/56937084 | Email: robert.scheuring@iso-ev.de
Strullendorf - 12 - Nr. 50/20 Café und Treffpunkt Dienstag Vormittag „Offener Treff“ als Frühstück von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag „Offener Treff“ als Kaffeetrinken mit Gebäck von 15:00 -- 18:00 Uhr Bitte unsere Schließzeiten während der bayerischen Schulferien und Coronazeiten beachten Sternenkinder Gedenktag „World Wide Candle lighting 2020“ am 13.12.2020 Dieses Jahr findet der Sternenkinder Gedenktag am 13.12.2020 statt. Ein Licht geht um die Welt Da viele Gottesdienste aufgrund von Corona entfallen, haben wir, Jedes Jahr am 2. Sonntag im die ehrenamtliche Gruppe Sternenkinder Erinnerungen einige Ge- Dezember stellen seit vielen danken gemacht und laden Sie recht herzlich zu einem abendlichen Jahren betroffene Familien um Spaziergang zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr in die Lindenallee 19 Uhr brennende Kerzen in 51 zu unsrem Sternenkinder Raum ein. die Fenster. Während die Ker- Im Schaufenster befindet sich für jedes Sternenkind eine Kerze und zen in der einen Zeitzone erlö- am Fenster sind Sterne aus Papier. Auf jeden Stern steht der Name schen, werden sie in der eines Sternenkindes. Falls Sie auch Sternenkind-Eltern sind, dürfen nächsten entzündet, so dass Sie gerne auf dem kleinen Tisch vor dem Schaufenster eine LED eine Lichterwelle 24 Stunden Kerze anmachen und einen Stern mit dem Namen Ihres Sternenkin- die ganze Welt umringt. Jedes des an das Fenster hängen. (Die LED Kerzen, die Sterne und die Licht im Fenster steht für ein Kind, welches verstorben ist und für Stifte liegen vor Ort.) das Wissen, dass diese Kinder das Leben erhellt haben und sie nie Bitte beachten Sie dabei den Abstand von 1,5 Metern vor dem vergessen werden. Fenster und tragen Sie einen Mund-Nasenschutz. Das Licht steht auch für die Hoffnung, dass die Trauer das Leben Jeder, der nicht vorbei kommen kann, darf gerne von 19 bis 20 Uhr der Angehörigen nicht für immer dunkel bleiben lässt. Das Licht eine Kerze in sein Fenster stellen und an alle Sternenkinder und de- schlägt Brücken von einem betroffenen Menschen zum anderen, ren Eltern denken. von einer Familie zur anderen, von einem Haus zum anderen, von Für Betroffene ist gerade die Weihnachtszeit besonders schwer, las- einer Stadt zur anderen, von einem Land zum anderen – und versi- sen wir sie nicht alleine und zünden eine Kerze an. chert damit die Solidarität der Betroffenen untereinander. Es wärmt Wir freuen uns auf Euch ein wenig das kalt gewordene Leben und wird sich ausbreiten, wie Sternenkinder Erinnerungen. es ein erster Sonnenstrahl am Morgen tut. Tanja Kloha Es wird weihnachtlich im MGH Rückblick zum Online-Vortrag Tannenbaumschmuck „Corona-Krise – Familien im Stress“ von drei Familien mit Durch „Corona“ haben wir eine ganz besondere, gesellschaftli- ihren Kindern hängt che Herausforderung, die Familien zusätzlich sehr viel abverlangt. bereits am Baum: Häufig gehen haltgebende Strukturen verloren, neue Situationen Salzteig Figuren, müssen gemeistert werden (z.B. eine Balance zwischen Home- Baumkugeln und En- office und der Betreuung und Beschäftigung der Kindern finden) gel aus Moosgummi, und dabei die Ungewissheit aushalten müssen, wie lange dieser alles liebevoll gebas- Zustand anhält. telt und verziert. Wenn wir auch dieses Jahr Unser erster virtueller Elternabend als Online-Vortrag von Chris- nicht gemeinsam tine Brockard mit anschließendem Austausch, traf auf positive Weihnachten feiern, so Resonanz. Frau Brockard, freiberufliche Diplom-Pädagogin, hat ist es Dank Eurer Kre- sich auf frühkindliche Entwicklung bis zum 8. Lebensjahr spezia- ativität doch möglich, lisiert. Sie sprach über konkrete Möglichkeiten, wie der Familien- die Veränderungen alltag während der Krise gestaltet werden kann, wie Unruhe und des Tannenbaumes Anspannung aufgefangen und Anforderungen und Anregungen durch das Fenster im richtig dosiert werden können - mit einem positiven Blick auf die MGH zu bestaunen Chancen, die auch in jeder Krise liegen. und am 23.12. unser Etwa ein Dutzend Eltern nahmen an der Veranstaltung teil, die von Adventsfenster zu be- 3 Familienstützpunkten (Hirschaid, Buttenheim und Strullendorf) suchen. Wer für Baum organisiert worden war. oder Fenstern noch basteln mag, kann den Schmuck dienstags oder donnerstags jeweils am Nachmittag bei mir abgeben oder Für Februar 2021 wird ein nächster virtueller Elternabend mit Frau ihn in die rote Tasche legen, die neben der MGH Tür hängt. Brockard angestrebt.
Strullendorf - 13 - Nr. 50/20 Telefonseelsorge Elterntelefon: 0800 – 111 0 550 Beratungszeiten: montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr sowie diens- Ansprechpartner, Gesprächspartner und Seelsorger tags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr. Manchmal geht nichts mehr und es braucht einfach jemanden zum Kinder- und Jugendtelefon: 116 111 (bundesweit) Reden… „Nummer gegen Kummer“ Hier sind für Sie die Nummern zusammen gestellt, die Sie kos- Beratungszeiten: Mo-Sa von 14-20 Uhr und zusätzlich Mo + Mi + Do tenfrei, anonym und vertraulich anrufen können: von 10-12 Uhr. Telefonseelsorge Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 Die allgemeine Telefonseelsorge ist 24 Stunden am Tag zu errei- Telefonische Beratung auch in unterschiedlichen Sprachen möglich: chen. 24 Std. am Tag. 0800 - 111 0 111 oder Senioren Telefonseelsorge: 0951 9178255 0800 - 111 0 222 Malteser Patenruf e.V. „Wir schenken Ihnen ein Ohr“ Silbertelefon gegen Einsamkeit im Alter 0800 4 70 80 90 Familienstützpunkt und Mehrgenerationenhaus: 0152 54928856 „Über 60 und niemand da zum Reden?“ Selbstverständlich erreichen Sie auch mich für Ihr Anliegen inner- Täglich von 08:00 - 22:00 Uhr halb üblicher Bürozeiten, Danielle Busboom ***) !"!# !) @>G8=: Kath. Pfarrgemeinde St. Paul in Strullendorf Liebe Pfarrgemeinde, Montag 14.12. bis Mittwoch 16.12.2020 in der Zeit von 14.00 – wir befinden uns jetzt mitten im Advent und bald ist Weihnachten. 16.00 Uhr. Für mich und die verantwortlichen Gremien unserer Pfarrei stellt sich Die Kindermette findet im Freien an der Laurentiuskirche um 16.30 die Frage, wie können möglichst viele Gläubige möglichst sicher in Uhr statt. Auch hierzu ist eine Anmeldung erforderlich. Die Kinder unserer Kirche die Christmette mitfeiern?! dürfen ihre Martinslaterne mitbringen. Wir bitten um Verständnis, Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, in jeder Pfarrkirche d.h. in dass aus Platzgründen nur die Eltern mit ihren Kindern teilnehmen Amlingstadt, Mistendorf und Strullendorf statt einer, zwei Christ- sollten. metten zu feiern, so dass in der Zwischenzeit der Kirchenraum ge- Anmeldung ebenfalls unter Tel-Nr. 09543-4419811 vom 14. - 16.12. lüftet und desinfiziert werden kann. Um alles gut planen zu können jeweils 14.00 bis 16.00 Uhr. ist wegen des begrenzten Platzangebotes eine Voranmeldung mit Wer keinen Platz bekommt: Auf der Homepage der Pfarrei Litzen- Ausgabe von Platzkarten unumgänglich. Falls trotzdem der Eine dorf ( www.pfarrei-litzendorf.de) wird um 16.00 Uhr eine Kindermette oder Andere keinen Platz bekommen sollte, wird auf dem Vorplatz übertragen. ein Lautsprecher installiert werden um wenigsten akustisch bei Christmetten finden am Hl. Abend in Amlingstadt um 17.00 Uhr der Gottesdienstfeier mit dabei sein zu können. Auch die Hl. Kom- und um 20.00 Uhr statt. munion würde nach draußen gebracht werden und wer Angst vor Anmeldung unter Tel.-Nr. 09543-40496 Ansteckung im Kirchenraum hat, könnte auf diese Weise auch die Dienstag, 15.12.2020 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und Mittwoch, Christmette miterleben. Ich und wir alle spüren deutlich, dass die 16.12.2020 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Einschränkungen vielen von uns auf das Gemüt schlagen und wir sehnen uns nach Normalität und Lebensfreude. Möge dieser Kelch Die Kindermette findet im Freien im Pfarrgarten um 15.30 Uhr statt. bald an uns vorübergehen. Anmeldung ebenfalls unter 09543 40496, Dienstag 15.12.2020 von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und Mittwoch 16.12.2020 von 16.00 Es grüßt Sie herzlich Uhr bis 18.00 Uhr. Wir bitten um Verständnis, dass aus Platzgrün- Ihr Pfarrer Johannes Reinsch den nur die Eltern mit ihren Kindern teilnehmen sollten. Christmetten finden am Hl. Abend in Strullendorf um 17.00 Uhr und Christmetten finden am Hl. Abend in Mistendorf um 16.00 Uhr und um 22.00 Uhr statt. um 22.00 Uhr statt. Anmeldung unter der Tel.-Nr. 09543-4419811 Anmeldung unter Tel-Nr. 09505-7517 Montag, 14.12.2020 von 16.00 und 18.00 Uhr Pfarramt Strullendorf, Kalterfeldstr. 2, Tel. 09543/6386 + Georg Bergmann zum Sterbetag Geöffnet: Mittwoch und Donnerstag von 9.00 – 11.30 Uhr + Agnes und Heinrich Müller und Ang. Homepage: www.st-paul-strullendorf.de + Edith Wagner Samstag, 12.12. + Hedwig und Otto Müller und Ang. Sonntag, 13.12. – 3. Adventssonntag - Gaudete + Roswitha und Simon Kehl und Ang. 10.30 Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 17.00 Fatima-Rosenkranz Gebetsgedenken (Intentionen für die Mission) Montag, 14.12. + Jörg Roppelt und Großeltern Dienstag, 15.12. + Michael und Georgine Stein und Sohn Franz Mittwoch, 16.12. – Messe vom Wochentag Pfarrkirche + Regina u.Werner Bittel, Manfred Sticker u. Annemarie 18.00 Rosenkranz Schuhmann 18.30 Eucharistiefeier
Sie können auch lesen