Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. Im Internet unter: www.sulzdorf-adl.de email-Anschrift: buergermeisterin@sulzdorf-adl.de Nr. 3/2021 154. Ausgabe Juli-September Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! So langsam kehrt unser „normales“ Leben wieder zurück, wofür wir alle froh und dankbar sind. Doch die Corona-Pandemie ist beileibe noch nicht überstanden. Wir sind nach wie vor aufgerufen, vorsichtig zu sein und nicht übermütig zu werden. Ich bin überzeugt, wenn wir alle zusammenstehen, werden wir auch diese Krise meistern. Unser Mitgefühl gilt allen, die wegen dieser Seuche Angehörige verloren haben oder mit dem Corona-Virus infiziert wurden. Wer weiß, was in Zukunft noch alles auf uns zukommt? Im September findet wieder eine Bundestagwahl statt. Ich möchte Sie heute schon aufrufen, fleißig von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Demokratie ist ein hohes Gut, das nicht hoch genug zu schätzen ist und dass es zu bewahren gilt. Trotz Corona-Pandemie: Es ist nicht die Zeit, den Kopf hängen zu lassen und in Depression zu versinken. Das Leben hat doch auch seine schönen Seiten. Denken wir an die bevorstehenden Urlaubs- und Ferientage, in denen wir wieder Kraft für die kommenden Tage sammeln können. Ich wünsche Ihnen für die bevorstehenden Sommertage viele schöne Erlebnisse in unserer wunderschönen Natur und begrüße in diesem Zusammenhang herzlich alle Gäste, die unsere Gemeinde als Urlaubsort ausgewählt haben. Mein besonderer Wunsch ist einmal mehr: Bleiben Sie gesund! Ihre Bürgermeisterin
3 Inhaltsverzeichnis Aus dem Sulzdorfer Gemeinderat 4 Kirchturmuhr und Glocken der Pfarrkirche Sulzdorf Richtig entsorgen – der Umwelt zuliebe 8 Bitte der Gemeinde: Lasst die alte Tradition wieder aufleben 11 Langjähriger Wasserwart Hartmut Wagner verstorben 13 Problem Katzenfüttern Tütenpacken Luca-App startete im Landkreis 14 Corona-Immunitätsbescheinigung kann beantragt werden 15 Faltblatt „Hilfe bei häuslicher Gewalt“ in der Gemeindekanzlei 16 „Alternative Fakten“ gefährden Gesellschaft und Gesundheit 17 Warum die Corona-Impfung für uns alle wichtig ist 19 Verkauf von Feldern in Schwanhausen sorgt für Schlagzeilen 20 Corona-Schnellteststrecke des Landkreises 25 Der Coburger Bus fährt wieder 26 Neue Homepage des Landkreises 28 Müllabfuhrtermine im 3. Quartal 2021 29 Die Grabfeld-Allianz informiert 30 Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. (Folge 145) 32 Zins- und Lagerbuch des Dorfs Obereßfeld von 1608 Kommunion- und Konfirmationstermine 2021 39 Naturpark Haßberge mit neuen Internetseiten Neue Försterin in der Gemeinde 40 Neue Montagelinie bei Hund in Sulzdorf 41 Seniorenratgeber wurde neu aufgelegt Heimat-Gefühle – Da bin ich daheim 42 Beratung und Hilfe mit Herz 43 Wie sieht die Zukunft des Bayernturms aus? 45 Auch 2021 keine Grabfeldrallye 46 Brettspiel mit Zimmerauer Bayernturm 47 Ehemalige Schwanhäuser Bürgerin wurde besonders geehrt 49 Schwanhäuser Luitpoldlinde war Ortsmittelpunkt 50 Das Rotkehlchen ist der „Vogel des Jahres“ 51 Interessantes aus unserer Kindertagesstätte 52 Info der Sozialversicherung 56 Klappern 2021 in Corona-Zeiten 57 Damit ein Zeckenstich nicht krank macht 58 Hannelore Fischer bleibt unvergessen 59 Öffnungszeiten, Bereitschaftsdienst etc. 60 Wir gratulieren 62 Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
4 Interessantes aus dem Gemeinderat Ein Neubaugebiet in Obereßfeld ist im Bereich des Spielplatzes in Arbeit. Dort sollen voraussichtlich sechs Bauplätze entstehen. Keine Einwände gab es zu den Anträgen auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle mit Sozialräumen und einer Unterstellhalle auf dem vorhandenen Betriebsgelände in Sulzdorf und zum Neubau eines Wohnhauses mit integrierten Garagen, ebenfalls in Sulzdorf. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Sternberger Straße" bezüglich des Garagenstandorts und der Garagendachform wurde in Aussicht gestellt. Ebenfalls keine Einwände gab es zu einem Antrag auf Wohnhauserweiterung in Obereßfeld. Die Gemeinderäte genehmigten den Antrag auf Zuwendung aus dem Förderprogramm der Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau für ein lange leerstehendes Gebäude in Sulzdorf. Der Antrag erfüllt nach Prüfung durch die Verwaltung die Voraussetzungen des Förderprogramms. Das Ergebnis des Haushalts-Jahresabschlusses 2020 wurde zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungshaushalt schloss mit 3.004.483 Euro ab, der Vermögenshaushalt mit 742.813 Euro. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt betrug 162.374 Euro. Allgemeine Rücklagen bestanden Ende des Jahres 2020 in Höhe von 580.661 Euro, die Schulden betrugen 270.574 Euro, das sind pro Kopf bei 1104 Bewohnern (Stichtag 30.06.2020) 245,09 Euro. Appelliert wurde an die Verkehrsteilnehmer, das Parken an Engstellen zu unterlassen. Kirchturmuhr und Glocken der Pfarrkirche Sulzdorf Sowohl die Kirchturmuhr als auch die Glockenanlage der evangelischen Pfarrkirche in Sulzdorf sind sanierungsbedürftig. Wie allerorten ist auch in Sulzdorf die Baulastverpflichtung offen. Hat diese die politische oder die Kirchengemeinde? Eine Frage, die stets für viel Verdruss sorgt, aber stets in einem partnerschaftlichen Miteinander zumindest für die laufende Baumaßnahme geklärt wird. So ist es auch in unserer Gemeinde. Die Verwaltung unter ihrem Geschäftsstellenleiter Michael Heß hat zusammen mit unserer Bürgermeisterin Angelika Götz einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der bei einer Sitzung des Gemeinderats am 29. Juni zur Diskussion bzw. Abstimmung gestellt wurde. Die Sitzung konnte wegen eines pünktlichen Erscheinens unseres Echos nicht abgewartet werden. Mehr über das Ergebnis wird in der Anfang Oktober erscheinenden nächsten Ausgabe des EdL mitgeteilt. In dem Beschlussvorschlag heißt es: „… Die Gemeinde Sulzdorf stimmt der Erneuerung der Turmuhrenanlage zu und wird die Kosten dafür tragen, wenn die Kirchengemeinde Sulzdorf a.d.L. die Erneuerung der Glockenanlage übernimmt. Diese Übernahme der Kosten gilt nur für den Einzelfall und stellt keine generelle Anerkennung einer Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde Sulzdorf a.d.L. an der Evang.-Luth- Kirche in Sulzdorf dar. Von Seiten der Evang.-Luth. Kirchenverwaltung Sulzdorf a.d.L. wurden für die Reparatur der Turmuhrenanlage und der neuen Softsteuerung der Glockenanlage Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
5 Angebote bei der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. vorgelegt. Zur weiteren Beurteilung der Baulast an der Evang.-Luth. Kirche in Sulzdorf a.d.L. wurden die Angebote und die in der Verwaltung vorliegenden Unterlagen über eine evtl. Baulastverpflichtung der Rechtsabteilung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vorgelegt. Mit Schreiben vom 20.04.2021 hat das Landratsamt seine Sichtweise mitgeteilt. Nach der Abschrift eines Katasters aus dem Jahre 1841 ist es offensichtlich, dass die Baulast für das Kirchengebäude zu gleichen Teilen („simultan“) der kirchlichen wie politischen Gemeinde obliegt, was zumindest eine angemessene (hälftige) Kostenbeteiligung rechtfertigen würde.“ Regierungsrätin Wallrap, um juristischen Rat in dieser Sache gebeten, schrieb: „Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit der Frage der Baulast an der Evang.-Luth. Kirche in Sulzdorf a. d. Lederhecke näher beschäftigt. Als Ergebnis müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Verpflichtung zur kommunalen Baulast am Kirchengebäude rechtlich zwar nicht vollends bestätigen können, sich die Gemeinde nach unserer Auffassung einer Kostenbeteiligung jedoch vermutlich auch nur schwer gänzlich entziehen kann. Grundsätzlich obliegt es dem Eigentümer, sein Eigentum (baulich) zu unterhalten. Bei Kirchengebäuden gilt dies im Wesentlichen jedoch nur, wenn sie sich im Privatbesitz befinden (Schloss- und Klosterkirchen, Kapellen). Insbesondere im Bereich der Pfarrkirchen regelt sich die Pflicht zur baulichen Unterhaltung nach dem historisch tradierten Recht der Kirchenbaulast. Dabei dürfte es zunächst in der Verantwortung der „Kirchengemeinde“ liegen, eine Baulastpflicht der politischen Gemeinde nachzuweisen. Der in der vorgelegten Transkription (welche lediglich einen Auszug aus dem Kirchenbuch von 1916 darstellt) auf Seite 3 enthaltenen Zusammenfassung kann u. a. Folgendes entnommen werden: „ ... Fasst man nun obiges zusammen, so ergibt sich: Die Baulast an der hiesigen Kirche und zwar a. den Turm und das Äußere betreffend hat die Gemeindekasse zu Sulzdorf b. Die des Inneren hat vorerst die Gotteshaus-, resp. Kirchstiftungskasse. Sollten aber die Renten dieser Kasse nicht reichen (und sie werden nicht reichen), wieder die Gemeindekasse Sulzdorf.“ In der Gesamtschau und im Kontext mit den weiteren Ausführungen aus dem Kirchbuch könnte diese Zusammenfassung durchaus so verstanden werden, dass die Baulast für den Turm (insgesamt) und das Äußere (des Kirchenschiffes/Langhauses) der Gemeinde und die Baulast für das Innere (des Kirchenschiffes/Langhauses} zunächst der „Kirchengemeinde“ obliegt. Dies hätte zur Folge, dass die Kosten der seitens des Evang.-Luth. Pfarramtes vorgetragenen Maßnahmen durch die politische Gemeinde im Rahmen der Baulastpflicht zu trägen wären. Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
6 Andererseits könnte aber auch die Meinung vertreten werden, dass für die Frage der Baulast lediglich die im Kirchenbuch auf Seite 2 genannte Vereinbarung vom 13.08.1841 entscheidend ist. Dort heißt es unter 2.: „ …daß die Reparatur und Neubau des Turmes und Langhauses vom Gemeindevermögen zu bestreiten sind, alle Reparaturen im Turme der Kirche und des Turmes aber prinzipiell vom Gotteshausvermögen zu leisten seien ...“ Der im Weiteren auf Seite 3 zitierte Beschluss des Gemeinderates, nach welchem die politische Gemeinde u. a. für den Turm einschließlich Uhr und Glocken verantwortlich ist, würde insoweit nur eine freiwillige Absichtserklärung darstellen, die im Rahmen einer damals offensichtlich erforderlichen größeren Reparatur des Langhauses und des Turmes erfolgte. Eine sich aus der Baulast ergebende Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an den vorgetragenen Maßnahmen wäre bei dieser Sichtweise abzulehnen. Des Weiteren möchten wir aber darauf hinweisen, dass dem Landratsamt Rhön-Grabfeld eine Abschrift eines Katasters aus dem Jahre 1841 vorliegt. In dem am 25.11.1842 erstellten „Cataster über die Baulastpflichtigkeits- Verhältnisse der protestantischen Kirchen- Pfarr- und Meßners-Gebäude im königlichen Landgerichtsbezirk Königshofen“ heißt es zu Sulzdorf: Wem zunächst die Baulast obliegt: Der Kirche = ist simultan (d.h. gemeinschaftlich) Der Pfarrgebäude – dem Gemeindevermögen Sulzdorf Wer subsidiarisch (= unterstützende Hilfe) sowohl bei größeren Reparaturen als bei Neubauten zur Teilnahme an den Kosten verbunden ist: Die Parochianen (Gemeindemitglieder), nämlich die Protestanten von Sulzdorf, Serrfeld, Schwanhausen, Zimmerau und Brennhausen laut Gemeindebeschluss vom 22.August 1841 und Erklärung vom 1. September 1841. Wie es mit der Leistung der Hand- und Spannfrohnden nach der Familienzahl und dem Anspannviehe: Die Parochianen nach der Familienzahl und dem Anspannviehe.“ Hieraus ergibt sich, dass die Baulast für das Kirchengebäude in Sulzdorf a, d. Lederhecke offensichtlich zu gleichen Teilen („simultan“) der kirchlichen wie politischen Gemeinde obliegt, was zumindest eine angemessene (hälftige) Kostenbeteiligung rechtfertigen würde. Nachdem die Frage nach der Baulast damit nicht eindeutig beantwortet werden kann, wird der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke im Ergebnis geraten, eine Gesamtfinanzierung der genannten Maßnahmen zusammen mit der örtlichen Kirchengemeinde und ggf. der zuständigen evangelischen Landeskirche, anderen öffentlichen Stellen und freiwilligen Leistungen der Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
7 Gemeinde anzustreben. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die freiwilligen Leistungen nur als solche und nicht in Anerkenntnis einer etwaigen Baulastpflicht geleistet werden.“ Glockenanlage und Kirchturmuhr der Sulzdorfer Kirche benötigen eine Reparatur. Der Gemeinde wurden nun folgende Angebote vorgelegt: ➢ Erneuerung der Turmuhrenanlage 5.195,64 € ➢ Neue Softsteuerung der Glockenanlage 4.663,20 € Von Seiten der 1. Bürgermeisterin Angelika Götz und der Verwaltung wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, dass die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. die Kosten der Erneuerung der Turmuhrenanlage trägt und die Kirchengemeinde Sulzdorf a.d.L. die Erneuerung der Glockenanlage übernimmt. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat gebeten, festzulegen, dass diese Übernahme der Kosten nur für den Einzelfall gilt und keine generelle Anerkennung einer Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde Sulzdorf a.d.L. an der Evang.-Luth- Kirche in Sulzdorf darstellt. Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
11 Bitte der Gemeinde: Lasst die alte Tradition wieder aufleben Früher war es in unseren Dörfern gute Tradition, dass die Straßen und Gehwege vor dem jeweiligen Grundstück am Samstagnachmittag oder am Tag vor einem Feiertag gekehrt wurden. Das historische Foto von Dr. Karl Rügheimer entstand 1925 am Schlossplatz in Sternberg. Immer wieder gibt es Beschwerden bei der Gemeinde, dass der eine oder andere Grundstückseigentümer die Straße und den Gehweg vor seinem Grundstück über Wochen nicht reinigt. Laut § 4/I der 2007 von der Gemeinde Sulzdorf erlassenen Streu- und Räumordnung haben die Eigentümer und die zur Nutzung Berechtigten von Grundstücken zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit die innerhalb der geschlossenen Ortslage öffentlichen Straßen zu reinigen. Sie haben die Straße, die gemeinsamen Geh- und Radwege nach Bedarf regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu kehren und den Kehricht und sonstigen Unrat zu entfernen. Entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub - insbesondere bei feuchter Witterung - die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, jeweils am Samstag, durchzuführen. Fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen. Verstöße gegen die Verordnung können nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz mit bis zu 500 Euro geahndet werden. Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
12 Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
13 Langjähriger Wasserwart Hartmut Wagner verstorben Am 22. Mai 2021 verstarb der langjährige Wasserwart des Wasserzweckverbandes Bad Königshofen - Gruppe Süd, Hartmut Wagner aus Sulzdorf. Er war seit 1. Januar 1983 beim Zweckverband tätig, seit Oktober 2019 im Krankenstand und bezog seit 1. März 2020 eine Erwerbsminderungsrente. Zu seinen Aufgaben als Wasserwart zählte u. a. die Kontrolle der Hochbehälter und des Pumphauses, das Beheben von Wasserrohrbrüchen, das Auswechseln der Wasseruhren, das Überwachen der Baustellen sowie die Reparatur von Anschlüssen und Schiebern. Diese Aufgaben meisterte er stets ruhig und zuverlässig. Hartmut Wagner, geboren am 19.11.1955, war eine große Stütze des Wasserzweckverbands, stets zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit, überaus pflichtbewusst und hilfsbereit. Um den gebürtigen Sulzdorfer trauern insbesondere seine Ehefrau Birgit, mit der er einen landwirtschaftlichen Betrieb führte, sowie seine Kinder Angelika, Bianca und Michael und die Geschwister Ute und Wolfgang mit ihren Familien. Gemeindebücherei Zimmerau lädt wieder ein Ab sofort ist die Gemeindebücherei in Zimmerau wieder jeden Dienstag von 17 bis 18 Uhr geöffnet. Problem Katzenfüttern In der Gemeindekanzlei wurde wiederholt mitgeteilt, dass nach wie vor Katzen an öffentlichen Orten, insbesondere im Huldengarten, gefüttert werden. Es wird dringend gebeten, dies zu unterlassen. Das Futter zieht insbesondere Ungeziefer, wie Ratten und Mäuse an und die Anlieger klagen darüber, dass die Unvernunft einiger Zeitgenossen überhandnimmt. Durch das Füttern wird auch der natürliche Fangtrieb der Katzen gestoppt. Es wird dringend gebeten, das Füttern einzustellen. Tütenpacken Nachdem die Corona-Pandemie zurückgegangen ist, möchte die Gemeinde wieder zum alten Bestell-Rhythmus des Tütenpackens zurückkehren. Die Bestellzettel sollen bis spätestens 8 Uhr am Mittwoch in die Kästen bzw. in der Gemeinde abgegeben sein. Die Auslieferung der Ware erfolgt dann, wie gewohnt am Freitagmittag. Bei Fragen bitte an Monika Scheider, Handy 01520870179 wenden. Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
14 Das digitale Kontaktverfolgungs-Angebot vereinfacht das Ein- und Auschecken in Geschäften, Restaurants, Behörden und Co. Papierliste adé – die luca-App startete im Landkreis Schon bevor sich der Freistaat Bayern dazu entschlossen hat, bei der Corona- Kontaktnachverfolgung auf die Softwareanwendung luca zu setzen, hatte das Staatl. Gesundheitsamt im Landkreis Rhön-Grabfeld die digitale Alternative zur analogen Registrierung in Papierform auf der Agenda. „Wir müssen es den Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Betrieben und Einrichtungen so einfach wie möglich machen, die Auflagen zur Pandemiebekämpfung zu erfüllen“, erklärt Landrat Thomas Habermann. Deshalb begrüßt er ausdrücklich die kostenlose und digitale Lösung, die eine schnelle Kontaktregistrierung und -nachverfolgung möglich macht und damit einen wertvollen Beitrag bei der Unterbrechung von Infektionsketten leistet. Die App verbindet Gäste, Betriebe und das Staatl. Gesundheitsamt mit nur einem Scan. Die Nutzer können bei Veranstaltungen, Restaurantbesuchen, Behördengängen oder in Geschäften schnell und einfach ein- und später wieder auschecken. Ein kurzer Scan des QR-Codes, hinter dem die nötigen Daten gespeichert sind, reicht aus. Sollte zur gleichen Zeit eine mit Corona infizierte Person in der Nähe gewesen sein, werden diese Informationen nach entsprechender Freigabe verschlüsselt an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt und die möglichen Kontaktpersonen informiert. Persönliche Daten der Nutzer sind für die Betriebe und Veranstalter nicht einsehbar. Die App kann mit jedem internetfähigen Smartphone oder Tablet im Apple App Store oder Google Play Store heruntergeladen werden. Nutzer von Smartphones mit anderen Betriebssystemen können eine Web App nutzen, die über die luca-Website www.luca-app.de verfügbar ist oder einen bestimmten Schlüsselanhänger nutzen. Details dazu sind auf der Website der luca-App nachzulesen. Hier finden sie auch ausführliche Informationen und Hilfestellungen zur Anbindung an das digitale System. Natürlich können sie nach wie vor auch Papierformulare ausfüllen lassen. Schneller geht`s aber natürlich über luca. In ganz Bayern und vielerorts darüber hinaus kann die luca-App genutzt werden. Das erspart wertvolle Zeit auf allen Seiten. Neues Gesundheitszentrum in Bad Königshofen In diesem Jahr konnte der Praxisbetrieb in den komplett neugestalteten Räumlichkeiten des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ Rhön-Grabfeld) aufgenommen werden, das sich gegenüber dem Kurzentrum in Bad Königshofen befindet. Der neue Standort mit den Fachbereichen Chirurgie, Orthopädie- Unfallchirurgie/Sportmedizin sowie Innere Medizin / Gastroenterologie bieten auf über 600 qm viele Vorzüge. Ebenso gibt es hier nun einen von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Durchgangs-Arzt für Arbeits- und Wegeunfälle. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
15 In moderne Diagnostik und Therapie wurde viel investiert, eine neue digitale Röntgenanlage sowie neue Endoskopie-Geräte wurden angeschafft. Zudem können den Patienten durch die nun interdisziplinäre Behandlung vor Ort eventuelle weitere Fahrwege erspart und somit schneller und zielgerichteter geholfen werden. Mit Unterstützung des Landkreises und der Stadt Bad Königshofen konnte dieses weitere Standbein für die medizinische Versorgung im Altlandkreis Königshofen im Grabfeld geschaffen werden. Im Gesundheitszentrum mit ansässig sind ein Sanitätshaus, ein Zahnarzt, eine Mutter-Kind-Einrichtung sowie eine Versicherungsagentur. Parkplätze sind vorhanden und das Haus ist barrierefrei zu erreichen. Auf der Homepage www.mvz-rhoen-grabfeld.de finden Sie alle Informationen zu den Behandlungsspektren, Ansprechpartnern, Öffnungszeiten etc. Corona-Immunitätsbestätigung kann ab sofort beantragt werden Mehr Service im Umgang mit der Corona-Pandemie bietet der Landkreis Rhön- Grabfeld seinen Bürgerinnen und Bürgern und allen Unternehmen: Alle Zweitgeimpften erhalten im Impfzentrum Rhön-Grabfeld einen eigens vom Landkreis Rhön-Grabfeld entwickelten Corona-Immunitätsnachweis (Impfpass) in EC-Kartengröße. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor dieser Woche im Impfzentrum den vollen Impfschutz erhalten haben beziehungsweise in den Haus- und Facharztpraxen, in Einrichtungen oder Betrieben durchgeimpft wurden, haben jetzt zusammen mit Genesenen ebenfalls die Möglichkeit, sich diesen Immunitätsnachweis kostenfrei zu beantragen. Über die Homepage des Impfzentrums unter www.impfzentrum-rhoen-grabfeld.de können sie sich den Corona-Immunitätsnachweis bestellen. Wer außerhalb des Impfzentrums geimpft wurde, muss einen ärztlichen Nachweis auf der Antragsseite mit hochladen. Nach Prüfung aller Eingaben, wird das handliche Kärtchen durch die Landkreisverwaltung per Post übersandt. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
16 „Wir wollen nicht warten, bis aus Berlin oder Europa der digitale Impfpass kommt. Wir wollen jetzt eine praktische Lösung. Unsere Immunitätsbestätigung kann überall eingesetzt werden, wo ein Nachweis erforderlich ist. Statt dem gelben Impfpass oder einer Bescheinigung, dass man bereits mit dem SARS-Cov2-Virus infiziert war, reicht es also den scheckkartengroßen Nachweis zusammen mit einem Lichtbildausweis bei Bedarf vorzuzeigen“, erklärt Landrat Thomas Habermann. Er hofft und ist zuversichtlich, dass auch außerhalb des Landkreises der Immunitätsnachweis überall anerkannt wird. So ist es für die Gastronomie, den Einzelhandel, Events, Hotels und all den Orten, an denen aktuell Nachweise geprüft werden müssen, auf einen Blick erkennbar, dass keine persönlichen Einschränkungen bestehen. Der Corona-Immunitätsnachweis bietet also auch den Unternehmen einen echten Mehrwert und spart Zeit. Gültig ist der Nachweis ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung beziehungsweise 28 Tage nach dem ersten positiven PCR-Testergebnis. Während für Geimpfte aktuell noch kein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt ist, da es hier noch keine gesetzlichen Regelungen gibt, ist auf dem Genesenennachweis das Ablaufdatum auf sechs Monate nach dem PCR-Testergebnis eingetragen. Dem Landkreis ist bewusst, dass dieser Impf- beziehungsweise Genesenennachweis nur provisorische Wirkung bis zur Einführung eines europäischen Impfpasses hat. Nachdem der Zeitpunkt der Einführung aber noch nicht konkret absehbar ist, soll diese Bestätigung des Landkreises das Alltagsleben bereits heute schon erleichtern. Eine unkomplizierte Teilhabe am öffentlichen Leben ist das Ziel. Keine der derzeit verfügbaren Immunitätsnachweise sind fälschungssicher. Mit dem entsprechenden Aufwand kann auch die Karte des Landkreises gefälscht werden. Der Landrat weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um eine Straftat handeln würde, die seitens des Landratsamtes konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht wird. Faltblatt „Hilfe bei häuslicher Gewalt“ in der Gemeinde erhältlich Häusliche Gewalt ist ein Thema, das Öffentlichkeit braucht. Die Corona-Pandemie hat die Situation noch verschärft. Von häuslicher Gewalt Betroffene benötigen eine Anlaufstelle und müssen wissen, wo sie Hilfe erhalten können. Häusliche und allgemeine Gewalt gibt es überall, auch im Landkreis Rhön- Grabfeld. Betroffene und Beobachter koste es viel Überwindung, sich helfen und beraten zu lassen. Der Flyer bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote bei häuslicher Gewalt. Er liegt in allen Gemeinden im Landkreis aus. Er ist außerdem im Internet unter https://www.rhoen-grabfeld.de abrufbar. Die Online-Plattform www.bayern-gegen-gewalt.de macht ebenfalls auf Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt aufmerksam und bietet auch viele Tipps zum Thema. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
17 Informationen des Bayerischen Hausärzteverbandes für Patienten „Alternative Fakten“ gefährden Gesellschaft und Gesundheit Ein beachtenswerter Teil der Informationen in den sozialen Medien ist falsch. Da sich ständig ändert, was online steht, lassen sich natürlich keine exakten Zahlen für Falschinformationen im Allgemeinen bestimmen. Trotzdem gibt es zu einzelnen Themen Untersuchungen. Vor allem Geopolitik, Umwelt, Ernährung und Gesundheit befördern Diskussionen in den sozialen Medien, und hier lassen sich besonders viele verschwörungsmythische Aussagen finden. So wurden in einer Studie aus dem Jahr 2018 zum Beispiel die beliebtesten Youtube-Videos zum Zika-Virus untersucht. Etwa ein Viertel enthielten irreführende Informationen. Eine andere Studie betrachtete die weltweit beliebtesten Youtube-Videos über das Thema Impfen. In über 65 Prozent der Videos wurde vom Impfen abgeraten, obwohl es keine wissenschaftliche Grundlage für diesen Ratschlag gibt. Außerdem sind Inhalte mit Falschinformationen in den sozialen Medien meistens beliebter als solche, die auf Fakten basieren, und werden deshalb häufiger geteilt Verschwörungsmythen ohne Ende Auch bei der aktuellen Coronavirus-Pandemie gibt es eine Menge Verschwörungsmythen im Internet. Von den weltweit beliebtesten Youtube-Videos zum Coronavirus enthält über ein Viertel Falschinformationen. Zu Beginn der Corona-Pandemie warnte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogar vor einer sogenannten Infodemie. Über das Coronavirus seien viel zu viele Informationen im Umlauf, wahre und falsche, und deshalb könnten Laien nur schwer vertrauenswürdige Quellen finden. Besonders problematisch: Solche teils harmlos wirkenden Verschwörungsmythen ebnen den Weg in antisemitische und rassistische Weltbilder, die zu konkreten Angriffen auf beispielsweise Menschen mit Einwanderungsgeschichte führen. Auch Wissenschaftler*innen sowie Ärztinnen und Ärzte sind davon betroffen. Extremisten schüren Ängste Durch die Corona-Pandemie sind bei vielen Menschen Unsicherheiten entstanden. Extremisten versuchen diese Ängste für ihre Ziele zu nutzen und durch die Verbreitung von Verschwörungsmythen und Falschmeldungen die Gesellschaft zu spalten. Gerade Falschinformationen im Gesundheitsbereich sind bedenklich: Wenn Menschen sich aufgrund unbegründeter Ängste nicht impfen lassen, gefährden sie nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern auch die der Schwächsten in der Gesellschaft. Das Bayerische Sozialministerium hat daher eine Aktion gegen Verschwörungsmythen gestartet, an der sich zahlreiche Träger von Präventionsprojekten beteiligen. Die Ergebnisse sind unter folgender Adresse nachzulesen: www.stmas.bayern.de/radikalisierungspraevention/aktion-gegen- verschwoerungsmythen.php Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
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19 Warum die Corona-Impfung für uns alle wichtig ist Ein kleiner Piks für Sie – ein großer Schritt für unsere Gesundheit! Schutzimpfungen retten Leben und gehören zu den wirkungsvollsten Vorbeugungsmaßnahmen der modernen Medizin. Durch Impfungen gelang es beispielsweise, die Pocken auszurotten, die schon in der Antike Schrecken verbreiteten und in Europa lange als eine der mörderischsten Seuchen galten. Nun gilt es gemeinsam, Corona zu überwinden. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet eine Corona-Impfung. Auf einen Corona-Impfstoff mussten wir glücklicherweise nicht lange warten: Ende Dezember, nicht einmal ein Jahr nach Bekanntwerden der ersten Krankheitsfälle in Deutschland, wurden die ersten Corona-Impfstoffe in Europa zugelassen. Die vergleichsweise kurze Entwicklungszeit dieser Impfstoffe hängt unter anderem damit zusammen, dass weltweit geforscht wurde und große Summen an Fördergeldern flossen. Allein Deutschland hat zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung gegen Corona ein Sonderprogramm mit bis zu 750 Millionen Euro für die Jahre 2020/2021 aufgelegt Sichere Impfstoffe mit milder Impfreaktion Die jetzt zugelassenen Impfstoffe sind sicher. Dafür sorgen die aufwendigen Zulassungsverfahren, die jedes Medikament und jeder Impfstoff durchlaufen muss, um in Europa zum Einsatz zu kommen - mit umfassenden wissenschaftlichen Tests, an denen Zehntausende Freiwillige teilgenommen haben. Wie bei jeder medizinischen Behandlung können auch nach einer Corona-Impfung Reaktionen auftreten. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um harmlose Beschwerden wie beispielsweise Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- oder Gliederschmerzen und Fieber, die nach kurzer Zeit wieder verschwinden und mit einfachen Schmerzmitteln gut und unkompliziert in den Griff zu bekommen sind. Kein Grund also, sich nicht impfen zu lassen. Durch eine Impfung schützen Sie sich selbst effektiv vor der für manche Menschen gefährlichen Infektionskrankheit, die bleibende Schäden hinterlassen und auch zum Tod führen kann. Und Sie tragen dazu bei, die Ausbreitung einzudämmen. Sie benötigen noch weitere Informationen zur Corona-Impfung? Verlässliche Auskünfte zum Coronavirus und zur Impfung dagegen finden Sie beispielsweise unter www.zusammengegencorona.de, dem gemeinsamen Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundesregierung. Zu allen Fragen rund um die Immunisierung können Sie sich natürlich auch vertrauensvoll an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden. In deren Praxis werden Sie kompetent, persönlich und individuell beraten. Lassen Sie sich impfen - es ist ein kleiner Piks für Sie. Und ein großer Schritt für unsere Gesundheit! (Informationen des Bayerischen Hausärzteverbandes) Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
20 Verkauf von Feldern in Schwanhausen sorgt für Schlagzeilen An Ludwig Uhlands Gedicht „Viel Steine gab’s und wenig Brot!“ fühlt man sich bei dieser Aufnahme von Regina Vossenkaul erinnert, die Matthias Klöffel, Werner Schleicher, Margit Ziegler und Michael Diestel auf einem Acker in Schwanhausen zeigt, der zu einem stolzen Preis verkauft wurde. Einigen Unmut verursachte im April der Verkauf von Feldern in Schwanhausen zu einem für hiesige Verhältnisse unangemessenen Preis. Selbst das Bayerische Fernsehen widmete dem Grundstücksgeschäft in der Sendung „Quer“ am 22.4.2021 einen Beitrag. Im Internet abrufbar unter: https://www.br.de/mediathek/video/kirchen-kapitalismus-stiftung-ueberbietet- bauern-beim-landkauf-av:6081de9bb2fc6c0007f86042 In Schwanhausen wurden Äcker zum Verkauf ausgeschrieben. Die Kirchenstiftung Zeil am Main griff zu und erwarb das Land. Sie legte das Geld aus einem Grundstücksverkauf in Zeil in Schwanhausen an. Üblich sind in unseren Breiten rund 1,50 bis 2,50 Euro pro Quadratmeter, die Kirchenstiftung Zeil zahlte in Schwanhausen 4,10 Euro pro qm. Zwar räumt das Grundstücksverkehrsgesetz Landwirten gegenüber Privatinvestoren ein Vorkaufsrecht ein. Schließlich sorgen sie für die Ernährung der Bevölkerung und sind auf ihre Arbeitsgrundlage, den Grund und Boden, angewiesen. Das Gesetz greift aber nicht beim Kauf durch eine Körperschaft, wie z.B. der Kirchenstiftung Zeil. Der Kauf ist also rechtlich nicht zu beanstanden. „Wirtschaftlich gesehen macht das allerdings keinen Sinn, es sei denn, man will Geld unterbringen, um keine Minuszinsen zu bezahlen“, so Werner Schleicher, Ortsobmann des Bayer. Bauernverbandes (BBV) Schwanhausen. „Hat die Kirche Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
21 keine anderen Probleme und Aufgaben, als 600.000 Euro in überteuertes Ackerland zu investieren und damit zum Pachtpreistreiber zu mutieren?“, kritisierten BBV- Kreisobmann Mathias Klöffel und Kreisbäuerin Margit Ziegler. Sie monierten das rigorose Geschäftsgebaren der Kirchenstiftung vor dem Hintergrund der Ankündigung der Diözese, aus finanziellen Gründen in Bad Königshofen das Haus St. Michael und die Umweltbildungsstätte Thüringer Hütte zu schließen. Ausschnitt aus der BR-Sendung Quer mit einer Ansicht der betreffenden Felder. Bernhard Schweßinger, Sprecher der Diözese Würzburg, widersprach. Die Vermögensanlage einer Kirchenstiftung könne nicht mit dem Rückzug der Diözese aus der Trägerschaft von Tagungshäusern in direkte Verbindung gesetzt werden. Er schrieb: „Im konkreten Fall wurden Grundstücke der Kirchenstiftung zu Bauland in Zeil umgewidmet und deshalb verkauft. Die Erträge aus dem Verkauf hat die Kirchenstiftung gemäß ihres Auftrags, das Vermögen langfristig für kirchliche Aufgaben vor Ort zu sichern, in den Kauf anderer Grundstücke investiert. Von Bodenspekulation kann hier keine Rede sein. Die Pachtverträge des Verkäufers wurden übernommen. Die Pachtpreise sind angemessen. Die Pachtrendite ist ein akzeptabler Wert, um dem vorgeschriebenen Stiftungsauftrag nachzukommen.“ Die Diözese Würzburg teilte weiter schriftlich mit, die Pfründepachtstelle in Regensburg habe versichert, der Preis für die Äcker in Schwanhausen sei angemessen, was für Kopfschütteln bei den örtlichen Landwirten sorgt. Das mag für die Gegend um Regensburg gelten, aber nicht für Schwanhausen. Übrigens, eine Untersuchung über die Bodenverhältnisse im Grabfeld vor einigen Jahrzehnten ergab, dass in den vier höchstliegenden Orten im Altlandkreis Königshofen, Zimmerau (379 m), Sternberg (366 m), Leinach (357 m) und Schwanhausen (333 m) der Ertragswert der Felder am Geringsten ist. In den fruchtbaren Gefilden im Grabfeld um Königshofen liege der Ertragswert doppelt bis dreimal so hoch. Na ja, trotzdem war die Bemerkung eines Interviewpartners im TV, dass hier die „Sahara“ Bayerns sei, etwas deplatziert. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
22 Blumenhaus Matthias Heurung Poststr. 8, 97494 Bundorf-Stöckach, Tel.: 09523-452, Fax: 09523-79 64 email: info@blumencenter-eschenbach.de Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:30 Uhr - 18:00 Uhr, Sa 8:30 Uhr - 13:00 Uhr Filialgeschäft: Hindenburgstr. 29, 97631 Bad Königshofen Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
23 „Not amused!“ - Die Bürgermeisterin bei ihrem TV-Interview im Bayer. Fernsehen. Auch die Gemeinde hätte ein Vorkaufsrecht und braucht immer Ausgleichsflächen für örtlich durchgeführte Baumaßnahmen, wie z.B. jetzt der Ausweisung eines neuen Baugebietes in Obereßfeld, aber nicht um jeden Preis, versicherte Bürgermeisterin Angelika Götz. Und weiter: „Die Gemeinden tun sich heute schwer, ihre eigenen Objekte zu unterhalten, trotzdem haben die Kommunen in der Regel die Baulast an den Kirchtürmen und Pfarrhäusern und geben zum Teil Zuschüsse zu Renovierungsmaßnahmen.“ Die Gemeinde arbeite mit beiden Kirchen vertrauensvoll zusammen, könne aber auch den Ärger der Landwirte gut verstehen. Mathias Klöffel und Werner Schleicher fürchten, dass das Beispiel Schwanhausen für die Landwirte zukünftig zu einem Problem werden wird. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
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25 Corona- Schnellteststrecken des Landkreises Rhön-Grabfeld Corona-Tests sind eine der wichtigsten Säulen in der Pandemiebekämpfung. Neben den bereits etablierten PCR-Tests, sollen Selbst- und vor allem Schnelltests dabei helfen, eine Infektion frühzeitig zu erkennen um die Ansteckungsrate so gering wie möglich zu halten. Im Landkreis Rhön-Grabfeld haben sich die Verantwortlichen intensiv und sehr sorgfältig mit diesem Thema befasst. Neben den niedergelassenen Ärzten und zahlreichen Apotheken, die den so genannten „Bürgertest“ bereits anbieten, gibt es seit dem Frühjahr auch die Möglichkeit sich an Teststrecken des Staatl. Gesundheitsamtes schnelltesten zu lassen. Die zentrale Schnellteststrecke befindet sich in Heustreu. Hier können sich diejenigen, die einen Test wollen oder brauchen, von Montag bis Donnerstag jeweils in der Zeit von 13:30 Uhr bis 16:45 Uhr nach vorheriger Terminbuchung testen lassen. Neben Heustreu gibt es aktuell u. a. auch in Bad Königshofen jeweils an einem Tag in der Woche die Möglichkeit sich, nach vorheriger Terminvereinbarung, kostenfrei schnelltesten zu lassen: Montag bis Donnerstag: Heustreu, Teststrecke (Wetterstraße 30) 13:30 – 16:45 Uhr Mittwoch: Bad Königshofen, Kursaal Franken-Therme (Am Kurzentrum 1) 14:00 – 16:45 Uhr Für alle Teststrecken ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Über die Homepage des Landkreises www.rhoen-grabfeld.de gelangt man direkt auf der Startseite zum Bereich Schnelltest. Hier finden Sie neben wichtigen Informationen auch den Link um sich einen Termin buchen zu können. Bis zu zwei Wochen vorher ist eine Terminreservierung möglich. Wer kurzfristig noch einen freien Termin für sich in Anspruch nehmen will, muss sich bis spätestens 11 Uhr des aktuellen Testtages registriert haben. Ist das erledigt, erhalten Sie eine Bestätigung per Mail. Zur Teststrecke muss dann nur noch ein Ausweis mitgebracht werden und los geht`s! Diese Testangebote sind dank der tatkräftigen Unterstützung des Bayerischen Roten Kreuzes und der Bundeswehr möglich. Sie kümmern sich vor Ort darum, dass alles reibungslos abläuft. Das Beste: die Getesteten müssen vor Ort nicht warten, bis ihr Ergebnis ausgewertet ist. Circa 30 Minuten nach dem Test können sie es in einer App oder auf einer Homepage selbst abrufen. Möglich macht das die Verknüpfung mit „DoktorBox – Ihre digitale Gesundheitsakte“. Wer sich die so genannte DoktorBox-App herunterlädt, bekommt das Ergebnis also direkt auf sein Smartphone geliefert. Alternativ kann man über die Domain www.doctorbox.de/schnelltest auch seinen individuellen Barcode, den man beim Test erhält, eingeben und sieht so sein Ergebnis. Ein pdf-Dokument wird auch generiert, so dass man sich das Resultat bei Bedarf auch ausdrucken kann. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
26 Der „Coburger Bus“ fährt wieder Neue Buslinie „Der Coburger“ startet am 1. Mai 2021 im Landkreis Rhön-Grabfeld Von Links: Claudia Herbig, Heiner Geis, Karl Breitenbücher, Landrat Thomas Habermann, Bürgermeister Thomas Helbling und Eberhard Werner stellten die neue Busverbindung vor. Foto: Julia Weber (LRA Rhön-Grabfeld Wer erinnert sich nicht an den legendären Coburger Bus, der einst zwischen Coburg und Fulda verkehrte, dann aber wegen mangelnden Interesses in den 1980er Jahren eingestellt wurde. Am 1. Mai 2021 startete nun im Landkreis Rhön-Grabfeld unter dem Namen „Der Coburger“ die neue Buslinie 8300. Die Bezeichnung knüpft an die frühere Buslinie des „Coburgers“ an. Durchgeführt wird der neue Verkehr von der OVB GmbH mit Sitz in Bischofsheim i. d. Rhön. Die Linie verknüpft den Bahnhof Gersfeld über Bad Neustadt, Saal, Bad Königshofen, Ermershausen, Maroldsweisach und Schloss Tambach mit dem Hauptbahnhof Coburg. Der Coburger ist sowohl an Werktagen, als auch am Wochenende und an Feiertagen im Zweistundentakt unterwegs und bietet damit zahlreiche Möglichkeiten nicht nur zur Weiterfahrt mit der Bahn, sondern auch für tagestouristische Ausflüge. Der Busfahrplan ist auf der folgenden Seite abgebildet. Der Coburger ist die erste von sieben landesbedeutsamen Bahn-/Bus-Linien, die im Rahmen der Initiative „Fahrplan für mehr Mobilität in Bayern“ des Freistaats Bayern realisiert und im Zuge dessen in besonderem Maße gefördert wird. Hauptziel der von Seiten des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr angestoßenen Einführung dieser Linien ist die wirksame Ergänzung des bayerischen Schienennetzes durch die Herstellung von relevanten Verbindungen, die der Bahnverkehr selbst nicht anbieten kann. Der Coburger schafft für Rhön-Grabfeld sowohl eine Verbindung zum Bahnhof Gersfeld, der über die sog. Rhönbahn mit dem ICE-Knoten Fulda verbunden ist, als auch zum Hauptbahnhof Coburg, wo zahlreiche Anschlüsse zum regionalen und überregionalen Bahnverkehr – darunter auch mehrere ICE-Verbindungen – bestehen. Auf den Strecken des Coburgers gilt der im gesamten Landkreis Rhön-Grabfeld gültige Wabentarif der Verkehrsgemeinschaft Rhön-Grabfeld (VRG), so dass der Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
27 Verkehr uneingeschränkt in das bestehende Tarifsystem des Landkreises integriert ist und alle Zeit- und Mehrfahrtenkarten anerkannt werden. Darüber hinaus ist „Der Coburger“ in Kürze auch mit einem Übergangstarif in das Tarifsystem des deutschen Bahnverkehrs integriert, so dass Tickets im Schienennetz gemeinsam erworben werden können. Fahrgäste, die zur oder von der Bahn auf den Coburger umsteigen, benötigen damit nur einen Fahrausweis. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
28 Die Seite www.rhoen-grabfeld.de besticht durch ein klares Design und viel Service. Neue Homepage für den Landkreis Rhön-Grabfeld Übersichtlich, nutzerfreundlich und informativ – so ist sie, die neue Homepage des Landkreises Rhön-Grabfeld. Um den heutigen technischen und optischen Anforderungen gerecht zu werden, ist der bestehende Webauftritt komplett überarbeitet worden. Denn „Zukunft.“, wie es im Landkreislogo geschrieben steht, findet vor allem auch im Netz statt. Deshalb haben sich die Verantwortlichen im Landratsamt gemeinsam mit dem Bad Neustädter Unternehmen offizium/next ans Werk gemacht, um aus Alt Neu zu machen. Und der Relaunch, wie es so schön heißt, hat sich gelohnt: Wer ab sofort auf www.rhoen-grabfeld.de klickt, kommt auf das helle, freundliche und übersichtlich gehaltene Informations- und Serviceportal des Landkreises Rhön-Grabfeld. Schnell findet jede und jeder das, was gesucht wird. Denn statt Textwüsten und Informationsflut gibt es auf der neuen Internetseite eine klare und knappe Sprache, gepaart mit verständlichen Symbolen, durch die man schnell an das gewünschte Ziel kommt. Die Ostheimer Agentur texTDesign Tonya Schulz hat dabei redaktionell tatkräftig unterstützt. Neben aktuellen Informationen und Veranstaltungen sowie direkte Links zu den häufig besuchten Bereichen der Landkreisseite und darüber hinaus, gibt es auf der Startseite auch die Besonderheit, sich Seiteninhalte in eine persönliche Merkliste speichern zu können. Wer also häufiger einen bestimmten Ansprechpartner sucht, eine bestimmte Seite oder Veranstaltung auf einen Klick finden möchte, der kann sich in „gemerkte Elemente“ seine persönlichen Highlights der Seite individuell zusammenstellen. So kann man beim nächsten Besuch der Seite einfach rechts auf das Sternsymbol klicken – und schon ist man in seiner Übersicht. Landrat Thomas Habermann ist begeistert von dem neuen Webauftritt des Landkreises: „Das ruhige Design, das in den Farben unseres Corporate Designs gehalten ist, die sehr gut verständliche Seitenaufteilung und die einfache Handhabung machen absolut Lust darauf, die Themen und Möglichkeiten des Landkreises Rhön-Grabfeld auch online näher kennen zu lernen. Unser Team sorgt dafür, dass die Inhalte laufend aktuell gehalten werden. Hier arbeitet das ganze Haus zusammen. Denn: Bürgerservice steht bei uns an oberster Stelle!“ Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
29 Müllabfuhrtermine im 3. Quartal 2021 Problemmüllsammlung im dritten Quartal 2021 ist in Sulzdorf am Montag, 12. Juli in der Zeit von 13.55 – 14.25 Uhr am Feuerwehrhaus, in Schwanhausen am Montag, 12. Juli in der Zeit von 14.30 – 14.45 Uhr am Feuerwehrhaus, in Zimmerau am Montag, 12 Juli in der Zeit von 14.50 Uhr - 15.20 Uhr am Feuerwehrhaus und in Sternberg am Montag, 12. Juli in der Zeit von 15.25 Uhr – 15.40 Uhr am Plan. Restmüll, Biotonne und Gelber Sack werden in der Gemeinde gesammelt am 5. und 19. Juli, am 2., 16. und 30. August und am 13. und 27. September. Die Papiersammlung ist in der Gemeinde am 5. Juli, am 2. und 30. August sowie am 27. September. Sperrmüll wird bis zu zweimal im Jahr (max. 6 cbm pro Jahr) bei jedem Haushalt abgeholt. Diese Abholung muss Mo.-Fr. von 8 - 12.30 Uhr beim LRA unter der Rufnr. 09771/6884820 oder unter abfallwirtschaft@rhoen-grabfeld.de angemeldet werden. Parallel zur Sperrmüllabfuhr gibt es einen Service im Landkreis. Die Bürger haben die Möglichkeit, gut erhaltene Gebrauchtmöbel und Hausrat kostenlos abholen zu lassen. Es werden abgeholt: Bücher, Deco-Artikel, Fahrräder, Gebrauchtmöbel, Hausrat aller Art, Spielwaren, Sportartikel usw. Die Anmeldung erfolgt Mo.-Fr. von 8 -12.30 Uhr unter der Nr. 09771/6884820. Das Gebrauchtwarenkaufhaus in Unsleben, Friedhofsweg 14 (Tel. 09773/897260, ist geöffnet: Do. 13-17 Uhr, Fr. 13-17 Uhr und am Samstag von 9-12 Uhr. Für die kostenlose Abholung eines Kühlschranks oder einer Gefriertruhe wird gebeten unter der Rufnr. 09761/6729 einen Abholtermin zu vereinbaren. Das Wertstoffzentrum in Bad Neustadt – Brendlorenzen, Am Aspen 1, ist geöffnet von Dienstag bis Freitag von 13 Uhr bis 17 Uhr. Die Umladestation Herbstadt (Tel. 09761/6729) ist Mo.-Fr. von 08.45 Uhr - 16.45 Uhr geöffnet. Weitere Informationen bezüglich Müllabfuhr entnehmen Sie bitte dem im Dezember 2020 an alle Haushalte verteilten Wertstoff- und Abfall-Kalender 2021. In der Gemeinde Sulzdorf sind zusätzliche Gelbe Säcke im Rathaus Sulzdorf erhältlich. In Bad Königshofen gibt es sie bei Haushaltwaren Bassing, Hindenburgstr.11/13 und bei Landfuxx Guck. Restmüllsäcke gibt es in Bad Königshofen bei Landfuxx Guck, Am Hohen Markstein. Seit 2016 bietet der Landkreis einen zusätzlichen Service an. Sie können online ihre Entsorgungstermine individuell zusammenstellen. Näheres hierzu erfahren Sie auf der homepage www.abfallinfo-rhoen-grabfeld.de Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
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32 Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. (Folge 145) Im Staatsarchiv Würzburg entdeckt Zins- und Lagerbuch des Dorfs Obereßfeld von 1608 Im Staatsarchiv Würzburg befindet sich unter der Bestellsignatur „Amtsbücher 5476“ ein „Zins- und Lagerbuch über das Dorf Obereßfeld, fürstbischöfliche Amtskellerei Königshofen“ aus dem Jahre 1608 - dem Jahr, in dem das Rathaus der Gemeinde errichtet wurde. In diesem Archivband heißt es eingangs (nach heutigem Sprachgebrauch): „In diesem Ort Obereßfeld hat der hochwürdigste Fürst und Herr von Würzburg (der Fürstbischof) die geistliche Obrigkeit, Kirchensetzung und Bestallung allein, und ist von alters her eine Filiale der Pfarrei Untereßfeld. Desgleichen untersteht ein jeder Einwohner, ausgenommen denjenigen des adeligen Ostheimischen Ansitzes, in allen christlichen Ehr und dergleichen Fällen dem Konsistorium Würzburg. Ein kleines Kirchlein steht außerhalb des Dorfs im Felde gegen Untereßfeld, ist inwendig im Lichten 45 Schuh (13,50 m) lang und 36 (10,80 m) Schuh breit bis an den Chor, dann auch der Chor 25 Schuh (7,50 m) lang und 19 Schuh (5,70 m) breit, mit drei Altären. Der Hochaltar im Chor ist dem hl. Nikolaus, die Seitenaltäre im Langhaus der hl. Maria und den hl. Aposteln geweiht. Der Kirchhof ist mit einem lichten Zaun umgeben. Im Kirchhof befindet sich ein geringes, kleines, niedriges und baufälliges Häuslein, einem Stall gleich, worin der Flurknecht seine Wohnung hat. Ein Kirchweg führt ins Dorf.“ Aufnahme des Obereßfelder Rathauses aus den 1950er Jahren, als das Untergeschoss noch als Schmiede diente. Im Jahr seiner Erbauung 1608 wurde das kürzlich im Staatsarchiv Würzburg entdeckte Zins- und Lagerbuch ausgestellt. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
33 Die Obereßfelder Einwohner hatten der Kirche alljährlich den sog. Wachszins in Form von Wachs oder Wachskerzen zu liefern. Wachszinsen (jeweils 2 Pfund Wachs) bezog das Obereßfelder Kirchlein z.B. auch von einem Feld in den „Wolfsbeeten“, das Paul Libich bestellte, ebenso vom sog. Heiligenlehen, das Hanns Schmids Erben bewirtschafteten. Außerdem hatte der Untereßfelder Hanns Hummel für eine Wiese auf der Untereßfelder Gemarkung Wachs für die Obereßfelder Kirche zu liefern. Als Wachsdienstpflichtige werden genannt Veit Brönn, Hannes Schurling, Hanns Bauernschubert, Adam Stoder, Jörg Warmuth, Hanns Schönning, Kilian Thein, Valtin Güller, Georg Rögler, Hans Bauer, Jacob Wagenschwanz, H. Schubart, Conrad Schneider und Jörg Hofgesang. Von einem Gut in Obereßfeld, das Lehen der Kapelle St. Nikolaus war und von Michel Keller, Nicolaus Schmidts Erben und Jörg Hofgesang bewirtschaftet wurde, waren alljährlich Korn und Hafer an die Kirche abzuführen. Sie bestellten die zum Gut gehörenden sieben Felder „Im Heiligengrund“, „Am Bundorfer Pfad“ und „In der Bündt“. Der Erlös fand für den Unterhalt des Kirchleins Verwendung. Anstelle der 1777 errichteten Pfarrkirche St. Nikolaus stand einstmals eine kleine Kapelle, die ebenfalls schon dem hl. Nikolaus geweiht war. Abgaben standen dem Obereßfelder Kirchlein weiter von Feldern in den Flurgemarkungen „Im Bansig“, „Auf der Malm“, „Im Kleinfeld“, „Bei dem Nussbaum“, „Bei dem Turmbronn in Untereßfelder Gemarkung“, „Am Sternberger Weg“, „Im Hohenbruch“, „Am Bergersbrunn“, „In den Hopfenleiten“ „Bei der Stuhlstange“ und „Auf dem Großen Weg“ zu, die von Hansen Feux, Hansen Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
34 Wachtel, Adolf Goller, Barbara Hubnerin, Caspar Balzen, Hansen Schönings, Hans Bühler, Marx Schöninger, Matthes Albert und Luitgart Dippert bewirtschaftet wurden. In den vor über 400 Jahren gefertigten Aufzeichnungen werden weiter die Flurgemarkungen „Ochsengrube“, „Gefell“, „Beim Sodtbrunnen“, „Hofstanz“, „Alte Maßkammer“, „Kreuzberg“ und „Heiligenacker“ genannt. Und auch einige Weinberge in der Gemarkung finden 1608 Erwähnung, so z.B. „An der Hopfenleite“, die Jörg Scheublein und Hanns Bauer bewirtschafteten. Ob dieser reichlich fließenden Einnahmen hatte die Kirche natürlich genügend Kapital (325 Gulden), das sie verleihen konnte. So hatten 1608 Carges Löffelholz, Bastian Bader, Hanns Bauernschubert, Jörg Hoffgesang, Michel Söder, Hanns Schober, Jacob Kolb, Wolf Büller, Hanns Schöninger, Moritz Schöninger, Hans Schmidt, Claus Thein, Hanns Schürling, Claus Wiener, Bastian Hoffgesang und Hanns Bader Geld von der Kirche geliehen. Sog. Dreschgesteck in Obereßfeld vor etwa 100 Jahren. Aus der Kirchenkasse wurden für ihre Dienste der Schulmeister, der Kirchner (Küster), beide Heiligenmeister, der Untereßfelder Pfarrherr sowie der Flurknecht entlohnt. Dem Untereßfelder Pfarrer standen anlässlich der Feier des Kirchenpatroziniums am St. Nikolaustag drei Mahlzeiten zu, deren Kosten ebenfalls aus der Kirchenkasse zu bestreiten waren. Aus den Aufzeichnungen von 1608 geht weiter hervor, dass das Einzugsgeld in Obereßfeld 5 Gulden betrug. Heiratete eine Frau in die Gemeinde, wurde das Einzugsgeld halbiert. Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
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