Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.

Die Seite wird erstellt Paul-Egon Fischer
 
WEITER LESEN
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
                 Im Internet unter: www.sulzdorf-adl.de
                email-Anschrift: buergermeisterin@sulzdorf-adl.de
 Nr. 3/2021                       154. Ausgabe                  Juli-September

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

So langsam kehrt unser „normales“ Leben wieder zurück, wofür wir alle froh und
dankbar sind. Doch die Corona-Pandemie ist beileibe noch nicht überstanden. Wir
sind nach wie vor aufgerufen, vorsichtig zu sein und nicht übermütig zu werden. Ich
bin überzeugt, wenn wir alle zusammenstehen, werden wir auch diese Krise
meistern. Unser Mitgefühl gilt allen, die wegen dieser Seuche Angehörige verloren
haben oder mit dem Corona-Virus infiziert wurden. Wer weiß, was in Zukunft noch
alles auf uns zukommt?

Im September findet wieder eine Bundestagwahl statt. Ich möchte Sie heute schon
aufrufen, fleißig von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Demokratie ist ein
hohes Gut, das nicht hoch genug zu schätzen ist und dass es zu bewahren gilt.

Trotz Corona-Pandemie: Es ist nicht die Zeit, den Kopf hängen zu lassen und in
Depression zu versinken. Das Leben hat doch auch seine schönen Seiten. Denken
wir an die bevorstehenden Urlaubs- und Ferientage, in denen wir wieder Kraft für
die kommenden Tage sammeln können. Ich wünsche Ihnen für die bevorstehenden
Sommertage viele schöne Erlebnisse in unserer wunderschönen Natur und begrüße
in diesem Zusammenhang herzlich alle Gäste, die unsere Gemeinde als Urlaubsort
ausgewählt haben.

Mein besonderer Wunsch ist einmal mehr: Bleiben Sie gesund!

Ihre Bürgermeisterin
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
2

Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
3

                               Inhaltsverzeichnis

Aus dem Sulzdorfer Gemeinderat                                                 4
Kirchturmuhr und Glocken der Pfarrkirche Sulzdorf
Richtig entsorgen – der Umwelt zuliebe                                         8
Bitte der Gemeinde: Lasst die alte Tradition wieder aufleben                   11
Langjähriger Wasserwart Hartmut Wagner verstorben                              13
Problem Katzenfüttern
Tütenpacken
Luca-App startete im Landkreis                                                 14
Corona-Immunitätsbescheinigung kann beantragt werden                           15
Faltblatt „Hilfe bei häuslicher Gewalt“ in der Gemeindekanzlei                 16
„Alternative Fakten“ gefährden Gesellschaft und Gesundheit                     17
Warum die Corona-Impfung für uns alle wichtig ist                              19
Verkauf von Feldern in Schwanhausen sorgt für Schlagzeilen                     20
Corona-Schnellteststrecke des Landkreises                                      25
Der Coburger Bus fährt wieder                                                  26
Neue Homepage des Landkreises                                                  28
Müllabfuhrtermine im 3. Quartal 2021                                           29
Die Grabfeld-Allianz informiert                                                30
Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. (Folge 145)               32
Zins- und Lagerbuch des Dorfs Obereßfeld von 1608
Kommunion- und Konfirmationstermine 2021                                       39
Naturpark Haßberge mit neuen Internetseiten
Neue Försterin in der Gemeinde                                                 40
Neue Montagelinie bei Hund in Sulzdorf                                         41
Seniorenratgeber wurde neu aufgelegt
Heimat-Gefühle – Da bin ich daheim                                             42
Beratung und Hilfe mit Herz                                                    43
Wie sieht die Zukunft des Bayernturms aus?                                     45
Auch 2021 keine Grabfeldrallye                                                 46
Brettspiel mit Zimmerauer Bayernturm                                           47
Ehemalige Schwanhäuser Bürgerin wurde besonders geehrt                         49
Schwanhäuser Luitpoldlinde war Ortsmittelpunkt                                 50
Das Rotkehlchen ist der „Vogel des Jahres“                                     51
Interessantes aus unserer Kindertagesstätte                                    52
Info der Sozialversicherung                                                    56
Klappern 2021 in Corona-Zeiten                                                 57
Damit ein Zeckenstich nicht krank macht                                        58
Hannelore Fischer bleibt unvergessen                                           59
Öffnungszeiten, Bereitschaftsdienst etc.                                       60
Wir gratulieren                                                                62

                    Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
4

Interessantes aus dem Gemeinderat
Ein Neubaugebiet in Obereßfeld ist im Bereich des Spielplatzes in Arbeit. Dort
sollen voraussichtlich sechs Bauplätze entstehen.
Keine Einwände gab es zu den Anträgen auf Vorbescheid zum Neubau einer
Lagerhalle mit Sozialräumen und einer Unterstellhalle auf dem vorhandenen
Betriebsgelände in Sulzdorf und zum Neubau eines Wohnhauses mit integrierten
Garagen, ebenfalls in Sulzdorf.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Sternberger Straße"
bezüglich des Garagenstandorts und der Garagendachform wurde in Aussicht
gestellt. Ebenfalls keine Einwände gab es zu einem Antrag auf
Wohnhauserweiterung in Obereßfeld.
Die Gemeinderäte genehmigten den Antrag auf Zuwendung aus dem
Förderprogramm der Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau für ein lange
leerstehendes Gebäude in Sulzdorf. Der Antrag erfüllt nach Prüfung durch die
Verwaltung die Voraussetzungen des Förderprogramms.
Das Ergebnis des Haushalts-Jahresabschlusses 2020 wurde zur Kenntnis
genommen. Der Verwaltungshaushalt schloss mit 3.004.483 Euro ab, der
Vermögenshaushalt mit 742.813 Euro. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt
betrug 162.374 Euro. Allgemeine Rücklagen bestanden Ende des Jahres 2020 in
Höhe von 580.661 Euro, die Schulden betrugen 270.574 Euro, das sind pro Kopf bei
1104 Bewohnern (Stichtag 30.06.2020) 245,09 Euro.
Appelliert wurde an die Verkehrsteilnehmer, das Parken an Engstellen zu
unterlassen.

Kirchturmuhr und Glocken der Pfarrkirche Sulzdorf
Sowohl die Kirchturmuhr als auch die Glockenanlage der evangelischen Pfarrkirche
in Sulzdorf sind sanierungsbedürftig. Wie allerorten ist auch in Sulzdorf die
Baulastverpflichtung offen. Hat diese die politische oder die Kirchengemeinde?
Eine Frage, die stets für viel Verdruss sorgt, aber stets in einem partnerschaftlichen
Miteinander zumindest für die laufende Baumaßnahme geklärt wird. So ist es auch
in unserer Gemeinde.
Die Verwaltung unter ihrem Geschäftsstellenleiter Michael Heß hat zusammen mit
unserer Bürgermeisterin Angelika Götz einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der
bei einer Sitzung des Gemeinderats am 29. Juni zur Diskussion bzw. Abstimmung
gestellt wurde. Die Sitzung konnte wegen eines pünktlichen Erscheinens unseres
Echos nicht abgewartet werden. Mehr über das Ergebnis wird in der Anfang
Oktober erscheinenden nächsten Ausgabe des EdL mitgeteilt.
In dem Beschlussvorschlag heißt es: „… Die Gemeinde Sulzdorf stimmt der
Erneuerung der Turmuhrenanlage zu und wird die Kosten dafür tragen, wenn die
Kirchengemeinde Sulzdorf a.d.L. die Erneuerung der Glockenanlage übernimmt.
Diese Übernahme der Kosten gilt nur für den Einzelfall und stellt keine generelle
Anerkennung einer Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
an der Evang.-Luth- Kirche in Sulzdorf dar.
Von Seiten der Evang.-Luth. Kirchenverwaltung Sulzdorf a.d.L. wurden für die
Reparatur der Turmuhrenanlage und der neuen Softsteuerung der Glockenanlage

                     Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
5

Angebote bei der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. vorgelegt. Zur weiteren Beurteilung der
Baulast an der Evang.-Luth. Kirche in Sulzdorf a.d.L. wurden die Angebote und die
in der Verwaltung vorliegenden Unterlagen über eine evtl. Baulastverpflichtung der
Rechtsabteilung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vorgelegt.
Mit Schreiben vom 20.04.2021 hat das Landratsamt seine Sichtweise mitgeteilt.
Nach der Abschrift eines Katasters aus dem Jahre 1841 ist es offensichtlich, dass
die Baulast für das Kirchengebäude zu gleichen Teilen („simultan“) der kirchlichen
wie politischen Gemeinde obliegt, was zumindest eine angemessene (hälftige)
Kostenbeteiligung rechtfertigen würde.“
Regierungsrätin Wallrap, um juristischen Rat in dieser Sache gebeten, schrieb:
„Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit der Frage der Baulast an der
Evang.-Luth. Kirche in Sulzdorf a. d. Lederhecke näher beschäftigt. Als
Ergebnis müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund der uns von Ihnen
zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Verpflichtung zur kommunalen
Baulast am Kirchengebäude rechtlich zwar nicht vollends bestätigen
können, sich die Gemeinde nach unserer Auffassung einer
Kostenbeteiligung jedoch vermutlich auch nur schwer gänzlich entziehen
kann.
Grundsätzlich obliegt es dem Eigentümer, sein Eigentum (baulich) zu
unterhalten. Bei Kirchengebäuden gilt dies im Wesentlichen jedoch nur,
wenn sie sich im Privatbesitz befinden (Schloss- und Klosterkirchen,
Kapellen). Insbesondere im Bereich der Pfarrkirchen regelt sich die Pflicht
zur baulichen Unterhaltung nach dem historisch tradierten Recht der
Kirchenbaulast. Dabei dürfte es zunächst in der Verantwortung der
„Kirchengemeinde“ liegen, eine Baulastpflicht der politischen Gemeinde
nachzuweisen.
Der in der vorgelegten Transkription (welche lediglich einen Auszug aus
dem Kirchenbuch von 1916 darstellt) auf Seite 3 enthaltenen
Zusammenfassung kann u. a. Folgendes entnommen werden: „ ... Fasst
man nun obiges zusammen, so ergibt sich: Die Baulast an der hiesigen
Kirche und zwar
a. den Turm und das Äußere betreffend hat die Gemeindekasse zu Sulzdorf
b. Die des Inneren hat vorerst die Gotteshaus-, resp. Kirchstiftungskasse.
Sollten aber die Renten dieser Kasse nicht reichen (und sie werden nicht
reichen), wieder die Gemeindekasse Sulzdorf.“
In der Gesamtschau und im Kontext mit den weiteren Ausführungen aus
dem Kirchbuch könnte diese Zusammenfassung durchaus so verstanden
werden, dass die Baulast für den Turm (insgesamt) und das Äußere (des
Kirchenschiffes/Langhauses) der Gemeinde und die Baulast für das Innere
(des Kirchenschiffes/Langhauses} zunächst der „Kirchengemeinde“ obliegt.
Dies hätte zur Folge, dass die Kosten der seitens des Evang.-Luth.
Pfarramtes vorgetragenen Maßnahmen durch die politische Gemeinde im
Rahmen der Baulastpflicht zu trägen wären.

                    Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
6

Andererseits könnte aber auch die Meinung vertreten werden, dass für die
Frage der Baulast lediglich die im Kirchenbuch auf Seite 2 genannte
Vereinbarung vom 13.08.1841 entscheidend ist. Dort heißt es unter 2.:
„ …daß die Reparatur und Neubau des Turmes und Langhauses vom
Gemeindevermögen zu bestreiten sind, alle Reparaturen im Turme der
Kirche und des Turmes aber prinzipiell vom Gotteshausvermögen zu leisten
seien ...“
Der im Weiteren auf Seite 3 zitierte Beschluss des Gemeinderates, nach
welchem die politische Gemeinde u. a. für den Turm einschließlich Uhr und
Glocken verantwortlich ist, würde insoweit nur eine freiwillige
Absichtserklärung darstellen, die im Rahmen einer damals offensichtlich
erforderlichen größeren Reparatur des Langhauses und des Turmes
erfolgte.
Eine sich aus der Baulast ergebende Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an
den vorgetragenen Maßnahmen wäre bei dieser Sichtweise abzulehnen.
Des Weiteren möchten wir aber darauf hinweisen, dass dem Landratsamt
Rhön-Grabfeld eine Abschrift eines Katasters aus dem Jahre 1841 vorliegt.

In dem am 25.11.1842 erstellten „Cataster über die Baulastpflichtigkeits-
Verhältnisse der protestantischen Kirchen- Pfarr- und Meßners-Gebäude im
königlichen Landgerichtsbezirk Königshofen“ heißt es zu Sulzdorf:

Wem zunächst die Baulast obliegt:
Der Kirche = ist simultan (d.h. gemeinschaftlich)
Der Pfarrgebäude – dem Gemeindevermögen Sulzdorf

Wer subsidiarisch (= unterstützende Hilfe) sowohl bei größeren Reparaturen als bei
Neubauten zur Teilnahme an den Kosten verbunden ist:
Die Parochianen (Gemeindemitglieder), nämlich die Protestanten von Sulzdorf,
Serrfeld, Schwanhausen, Zimmerau und Brennhausen laut Gemeindebeschluss vom
22.August 1841 und Erklärung vom 1. September 1841.

Wie es mit der Leistung der Hand- und Spannfrohnden nach der Familienzahl und
dem Anspannviehe:
Die Parochianen nach der Familienzahl und dem Anspannviehe.“

Hieraus ergibt sich, dass die Baulast für das Kirchengebäude in Sulzdorf a,
d. Lederhecke offensichtlich zu gleichen Teilen („simultan“) der kirchlichen
wie politischen Gemeinde obliegt, was zumindest eine angemessene
(hälftige) Kostenbeteiligung rechtfertigen würde.
Nachdem die Frage nach der Baulast damit nicht eindeutig beantwortet
werden kann, wird der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke im Ergebnis
geraten, eine Gesamtfinanzierung der genannten Maßnahmen zusammen
mit der örtlichen Kirchengemeinde und ggf. der zuständigen evangelischen
Landeskirche, anderen öffentlichen Stellen und freiwilligen Leistungen der

                    Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
7

Gemeinde anzustreben. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass
die freiwilligen Leistungen nur als solche und nicht in Anerkenntnis einer
etwaigen Baulastpflicht geleistet werden.“

Glockenanlage und Kirchturmuhr der Sulzdorfer Kirche benötigen eine Reparatur.

Der Gemeinde wurden nun folgende Angebote vorgelegt:
  ➢ Erneuerung der Turmuhrenanlage 5.195,64 €
  ➢ Neue Softsteuerung der Glockenanlage 4.663,20 €

Von Seiten der 1. Bürgermeisterin Angelika Götz und der Verwaltung wurde dem
Gemeinderat vorgeschlagen, dass die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. die Kosten der
Erneuerung der Turmuhrenanlage trägt und die Kirchengemeinde Sulzdorf a.d.L.
die Erneuerung der Glockenanlage übernimmt.
Gleichzeitig wurde der Gemeinderat gebeten, festzulegen, dass diese Übernahme
der Kosten nur für den Einzelfall gilt und keine generelle Anerkennung einer
Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde Sulzdorf a.d.L. an der Evang.-Luth-
Kirche in Sulzdorf darstellt.

                    Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
8

Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
9

Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.
10

Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
11

Bitte der Gemeinde: Lasst die alte Tradition wieder aufleben

Früher war es in unseren Dörfern gute Tradition, dass die Straßen und Gehwege vor
dem jeweiligen Grundstück am Samstagnachmittag oder am Tag vor einem Feiertag
gekehrt wurden. Das historische Foto von Dr. Karl Rügheimer entstand 1925 am
Schlossplatz in Sternberg.
Immer wieder gibt es Beschwerden bei der Gemeinde, dass der eine oder andere
Grundstückseigentümer die Straße und den Gehweg vor seinem Grundstück über
Wochen nicht reinigt.
Laut § 4/I der 2007 von der Gemeinde Sulzdorf erlassenen Streu- und Räumordnung
haben die Eigentümer und die zur Nutzung Berechtigten von Grundstücken
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit die innerhalb der
geschlossenen Ortslage öffentlichen Straßen zu reinigen.
Sie haben die Straße, die gemeinsamen Geh- und Radwege nach Bedarf
regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu
kehren und den Kehricht und sonstigen Unrat zu entfernen. Entsprechendes
gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub -
insbesondere bei feuchter Witterung - die Situation als verkehrsgefährdend
einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche,
jeweils am Samstag, durchzuführen.
Fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am
vorausgehenden Werktag durchzuführen.
Verstöße gegen die Verordnung können nach dem Bayer. Straßen- und
Wegegesetz mit bis zu 500 Euro geahndet werden.

                    Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
12

Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
13

Langjähriger Wasserwart Hartmut Wagner verstorben
                                                    Am 22. Mai 2021 verstarb der
                                                    langjährige Wasserwart des
                                                    Wasserzweckverbandes Bad
                                                    Königshofen - Gruppe Süd, Hartmut
                                                    Wagner aus Sulzdorf. Er war seit 1.
                                                    Januar 1983 beim Zweckverband tätig,
                                                    seit Oktober 2019 im Krankenstand
                                                    und bezog seit 1. März 2020 eine
                                                    Erwerbsminderungsrente. Zu seinen
                                                    Aufgaben als Wasserwart zählte u. a.
                                                    die Kontrolle der Hochbehälter und
                                                    des Pumphauses, das Beheben von
                                                    Wasserrohrbrüchen, das Auswechseln
                                                    der Wasseruhren, das Überwachen der
                                                    Baustellen sowie die Reparatur von
                                                    Anschlüssen und Schiebern. Diese
                                                    Aufgaben meisterte er stets ruhig und
                                                    zuverlässig. Hartmut Wagner, geboren
                                                    am 19.11.1955,
war eine große Stütze des Wasserzweckverbands, stets zu jeder Tages- und
Nachtzeit einsatzbereit, überaus pflichtbewusst und hilfsbereit. Um den gebürtigen
Sulzdorfer trauern insbesondere seine Ehefrau Birgit, mit der er einen
landwirtschaftlichen Betrieb führte, sowie seine Kinder Angelika, Bianca und
Michael und die Geschwister Ute und Wolfgang mit ihren Familien.

Gemeindebücherei Zimmerau lädt wieder ein
Ab sofort ist die Gemeindebücherei in Zimmerau wieder jeden Dienstag von 17 bis
18 Uhr geöffnet.

Problem Katzenfüttern
In der Gemeindekanzlei wurde wiederholt mitgeteilt, dass nach wie vor Katzen an
öffentlichen Orten, insbesondere im Huldengarten, gefüttert werden. Es wird
dringend gebeten, dies zu unterlassen. Das Futter zieht insbesondere Ungeziefer,
wie Ratten und Mäuse an und die Anlieger klagen darüber, dass die Unvernunft
einiger Zeitgenossen überhandnimmt. Durch das Füttern wird auch der natürliche
Fangtrieb der Katzen gestoppt. Es wird dringend gebeten, das Füttern einzustellen.

Tütenpacken
Nachdem die Corona-Pandemie zurückgegangen ist, möchte die Gemeinde wieder
zum alten Bestell-Rhythmus des Tütenpackens zurückkehren. Die Bestellzettel
sollen bis spätestens 8 Uhr am Mittwoch in die Kästen bzw. in der Gemeinde
abgegeben sein. Die Auslieferung der Ware erfolgt dann, wie gewohnt am
Freitagmittag. Bei Fragen bitte an Monika Scheider, Handy 01520870179 wenden.

                    Echo der Lederhecke - 154. Ausgabe Juli - September 2021
14

 Das digitale Kontaktverfolgungs-Angebot vereinfacht das Ein- und Auschecken in
                    Geschäften, Restaurants, Behörden und Co.

      Papierliste adé – die luca-App startete im Landkreis
Schon bevor sich der Freistaat Bayern dazu entschlossen hat, bei der Corona-
Kontaktnachverfolgung auf die Softwareanwendung luca zu setzen, hatte das Staatl.
Gesundheitsamt im Landkreis Rhön-Grabfeld die digitale Alternative zur analogen
Registrierung in Papierform auf der Agenda. „Wir müssen es den Bürgerinnen und
Bürgern sowie unseren Betrieben und Einrichtungen so einfach wie möglich
machen, die Auflagen zur Pandemiebekämpfung zu erfüllen“, erklärt Landrat
Thomas Habermann. Deshalb begrüßt er ausdrücklich die kostenlose und digitale
Lösung, die eine schnelle Kontaktregistrierung und -nachverfolgung möglich macht
und damit einen wertvollen Beitrag bei der Unterbrechung von Infektionsketten
leistet. Die App verbindet Gäste, Betriebe und das Staatl. Gesundheitsamt mit nur
einem Scan.
Die Nutzer können bei Veranstaltungen, Restaurantbesuchen, Behördengängen oder
in Geschäften schnell und einfach ein- und später wieder auschecken. Ein kurzer
Scan des QR-Codes, hinter dem die nötigen Daten gespeichert sind, reicht aus.
Sollte zur gleichen Zeit eine mit Corona infizierte Person in der Nähe gewesen sein,
werden diese Informationen nach entsprechender Freigabe verschlüsselt an das
zuständige Gesundheitsamt übermittelt und die möglichen Kontaktpersonen
informiert. Persönliche Daten der Nutzer sind für die Betriebe und Veranstalter
nicht einsehbar.
Die App kann mit jedem internetfähigen Smartphone oder Tablet im Apple App
Store oder Google Play Store heruntergeladen werden. Nutzer von Smartphones mit
anderen Betriebssystemen können eine Web App nutzen, die über die luca-Website
www.luca-app.de verfügbar ist oder einen bestimmten Schlüsselanhänger nutzen.
Details dazu sind auf der Website der luca-App nachzulesen.
Hier finden sie auch ausführliche Informationen und Hilfestellungen zur Anbindung
an das digitale System. Natürlich können sie nach wie vor auch Papierformulare
ausfüllen lassen. Schneller geht`s aber natürlich über luca. In ganz Bayern und
vielerorts darüber hinaus kann die luca-App genutzt werden. Das erspart wertvolle
Zeit auf allen Seiten.

Neues Gesundheitszentrum in Bad Königshofen
In diesem Jahr konnte der Praxisbetrieb in den komplett neugestalteten
Räumlichkeiten des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ Rhön-Grabfeld)
aufgenommen werden, das sich gegenüber dem Kurzentrum in Bad Königshofen
befindet. Der neue Standort mit den Fachbereichen Chirurgie, Orthopädie-
Unfallchirurgie/Sportmedizin sowie Innere Medizin / Gastroenterologie bieten auf
über 600 qm viele Vorzüge. Ebenso gibt es hier nun einen von der
Berufsgenossenschaft zugelassenen Durchgangs-Arzt für Arbeits- und Wegeunfälle.

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
15

In moderne Diagnostik und Therapie wurde viel investiert, eine neue digitale
Röntgenanlage sowie neue Endoskopie-Geräte wurden angeschafft. Zudem können
den Patienten durch die nun interdisziplinäre Behandlung vor Ort eventuelle weitere
Fahrwege erspart und somit schneller und zielgerichteter geholfen werden.
Mit Unterstützung des Landkreises und der Stadt Bad Königshofen konnte dieses
weitere Standbein für die medizinische Versorgung im Altlandkreis Königshofen im
Grabfeld geschaffen werden.
Im Gesundheitszentrum mit ansässig sind ein Sanitätshaus, ein Zahnarzt, eine
Mutter-Kind-Einrichtung sowie eine Versicherungsagentur. Parkplätze sind
vorhanden und das Haus ist barrierefrei zu erreichen.
Auf der Homepage www.mvz-rhoen-grabfeld.de finden Sie alle Informationen zu
den Behandlungsspektren, Ansprechpartnern, Öffnungszeiten etc.

  Corona-Immunitätsbestätigung kann ab sofort beantragt werden

Mehr Service im Umgang mit der Corona-Pandemie bietet der Landkreis Rhön-
Grabfeld seinen Bürgerinnen und Bürgern und allen Unternehmen: Alle
Zweitgeimpften erhalten im Impfzentrum Rhön-Grabfeld einen eigens vom
Landkreis Rhön-Grabfeld entwickelten Corona-Immunitätsnachweis (Impfpass) in
EC-Kartengröße. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor dieser Woche im
Impfzentrum den vollen Impfschutz erhalten haben beziehungsweise in den Haus-
und Facharztpraxen, in Einrichtungen oder Betrieben durchgeimpft wurden, haben
jetzt zusammen mit Genesenen ebenfalls die Möglichkeit, sich diesen
Immunitätsnachweis kostenfrei zu beantragen.
Über die Homepage des Impfzentrums unter www.impfzentrum-rhoen-grabfeld.de
können sie sich den Corona-Immunitätsnachweis bestellen. Wer außerhalb des
Impfzentrums geimpft wurde, muss einen ärztlichen Nachweis auf der Antragsseite
mit hochladen. Nach Prüfung aller Eingaben, wird das handliche Kärtchen durch die
Landkreisverwaltung per Post übersandt.

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
16

„Wir wollen nicht warten, bis aus Berlin oder Europa der digitale Impfpass kommt.
Wir wollen jetzt eine praktische Lösung. Unsere Immunitätsbestätigung kann
überall eingesetzt werden, wo ein Nachweis erforderlich ist. Statt dem gelben
Impfpass oder einer Bescheinigung, dass man bereits mit dem SARS-Cov2-Virus
infiziert war, reicht es also den scheckkartengroßen Nachweis zusammen mit einem
Lichtbildausweis bei Bedarf vorzuzeigen“, erklärt Landrat Thomas Habermann. Er
hofft und ist zuversichtlich, dass auch außerhalb des Landkreises der
Immunitätsnachweis überall anerkannt wird.
So ist es für die Gastronomie, den Einzelhandel, Events, Hotels und all den Orten,
an denen aktuell Nachweise geprüft werden müssen, auf einen Blick erkennbar, dass
keine persönlichen Einschränkungen bestehen. Der Corona-Immunitätsnachweis
bietet also auch den Unternehmen einen echten Mehrwert und spart Zeit.
Gültig ist der Nachweis ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung beziehungsweise 28
Tage nach dem ersten positiven PCR-Testergebnis. Während für Geimpfte aktuell
noch kein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt ist, da es hier noch keine gesetzlichen
Regelungen gibt, ist auf dem Genesenennachweis das Ablaufdatum auf sechs
Monate nach dem PCR-Testergebnis eingetragen.
Dem Landkreis ist bewusst, dass dieser Impf- beziehungsweise Genesenennachweis
nur provisorische Wirkung bis zur Einführung eines europäischen Impfpasses hat.
Nachdem der Zeitpunkt der Einführung aber noch nicht konkret absehbar ist, soll
diese Bestätigung des Landkreises das Alltagsleben bereits heute schon erleichtern.
Eine unkomplizierte Teilhabe am öffentlichen Leben ist das Ziel.
Keine der derzeit verfügbaren Immunitätsnachweise sind fälschungssicher. Mit dem
entsprechenden Aufwand kann auch die Karte des Landkreises gefälscht werden.
Der Landrat weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich
dabei um eine Straftat handeln würde, die seitens des Landratsamtes konsequent
verfolgt und zur Anzeige gebracht wird.

Faltblatt „Hilfe bei häuslicher Gewalt“ in der Gemeinde erhältlich

Häusliche Gewalt ist ein Thema, das Öffentlichkeit braucht. Die Corona-Pandemie
hat die Situation noch verschärft. Von häuslicher Gewalt Betroffene benötigen eine
Anlaufstelle und müssen wissen, wo sie Hilfe erhalten können.

Häusliche und allgemeine Gewalt gibt es überall, auch im Landkreis Rhön-
Grabfeld. Betroffene und Beobachter koste es viel Überwindung, sich helfen und
beraten zu lassen. Der Flyer bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote bei
häuslicher Gewalt. Er liegt in allen Gemeinden im Landkreis aus.

Er ist außerdem im Internet unter https://www.rhoen-grabfeld.de abrufbar.

Die Online-Plattform www.bayern-gegen-gewalt.de macht ebenfalls auf
Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt aufmerksam und bietet auch viele Tipps
zum Thema.

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
17

Informationen des Bayerischen Hausärzteverbandes für Patienten

„Alternative Fakten“ gefährden Gesellschaft und Gesundheit
Ein beachtenswerter Teil der Informationen in den sozialen Medien ist falsch. Da
sich ständig ändert, was online steht, lassen sich natürlich keine exakten Zahlen für
Falschinformationen im Allgemeinen bestimmen. Trotzdem gibt es zu einzelnen
Themen Untersuchungen. Vor allem Geopolitik, Umwelt, Ernährung und
Gesundheit befördern Diskussionen in den sozialen Medien, und hier lassen sich
besonders viele verschwörungsmythische Aussagen finden.
So wurden in einer Studie aus dem Jahr 2018 zum Beispiel die beliebtesten
Youtube-Videos zum Zika-Virus untersucht. Etwa ein Viertel enthielten
irreführende Informationen. Eine andere Studie betrachtete die weltweit beliebtesten
Youtube-Videos über das Thema Impfen. In über 65 Prozent der Videos wurde vom
Impfen abgeraten, obwohl es keine wissenschaftliche Grundlage für diesen
Ratschlag gibt. Außerdem sind Inhalte mit Falschinformationen in den sozialen
Medien meistens beliebter als solche, die auf Fakten basieren, und werden deshalb
häufiger geteilt

Verschwörungsmythen ohne Ende
Auch bei der aktuellen Coronavirus-Pandemie gibt es eine Menge
Verschwörungsmythen im Internet. Von den weltweit beliebtesten Youtube-Videos
zum Coronavirus enthält über ein Viertel Falschinformationen. Zu Beginn der
Corona-Pandemie warnte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogar vor einer
sogenannten Infodemie. Über das Coronavirus seien viel zu viele Informationen im
Umlauf, wahre und falsche, und deshalb könnten Laien nur schwer
vertrauenswürdige Quellen finden. Besonders problematisch: Solche teils harmlos
wirkenden Verschwörungsmythen ebnen den Weg in antisemitische und rassistische
Weltbilder, die zu konkreten Angriffen auf beispielsweise Menschen mit
Einwanderungsgeschichte führen. Auch Wissenschaftler*innen sowie Ärztinnen und
Ärzte sind davon betroffen.

Extremisten schüren Ängste
Durch die Corona-Pandemie sind bei vielen Menschen Unsicherheiten entstanden.
Extremisten versuchen diese Ängste für ihre Ziele zu nutzen und durch die
Verbreitung von Verschwörungsmythen und Falschmeldungen die Gesellschaft zu
spalten. Gerade Falschinformationen im Gesundheitsbereich sind bedenklich: Wenn
Menschen sich aufgrund unbegründeter Ängste nicht impfen lassen, gefährden sie
nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern auch die der Schwächsten in der
Gesellschaft.
Das Bayerische Sozialministerium hat daher eine Aktion gegen
Verschwörungsmythen gestartet, an der sich zahlreiche Träger von
Präventionsprojekten beteiligen. Die Ergebnisse sind unter folgender Adresse
nachzulesen:       www.stmas.bayern.de/radikalisierungspraevention/aktion-gegen-
verschwoerungsmythen.php

                       Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
18

Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
19

Warum die Corona-Impfung für uns alle wichtig ist

                     Ein kleiner Piks für Sie –
             ein großer Schritt für unsere Gesundheit!
Schutzimpfungen retten Leben und gehören zu den wirkungsvollsten
Vorbeugungsmaßnahmen der modernen Medizin. Durch Impfungen gelang es
beispielsweise, die Pocken auszurotten, die schon in der Antike Schrecken
verbreiteten und in Europa lange als eine der mörderischsten Seuchen galten.
Nun gilt es gemeinsam, Corona zu überwinden. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet
eine Corona-Impfung. Auf einen Corona-Impfstoff mussten wir glücklicherweise
nicht lange warten: Ende Dezember, nicht einmal ein Jahr nach Bekanntwerden der
ersten Krankheitsfälle in Deutschland, wurden die ersten Corona-Impfstoffe in
Europa zugelassen.
Die vergleichsweise kurze Entwicklungszeit dieser Impfstoffe hängt unter anderem
damit zusammen, dass weltweit geforscht wurde und große Summen an
Fördergeldern flossen. Allein Deutschland hat zur Beschleunigung der
Impfstoffentwicklung gegen Corona ein Sonderprogramm mit bis zu 750 Millionen
Euro für die Jahre 2020/2021 aufgelegt

Sichere Impfstoffe mit milder Impfreaktion
Die jetzt zugelassenen Impfstoffe sind sicher. Dafür sorgen die aufwendigen
Zulassungsverfahren, die jedes Medikament und jeder Impfstoff durchlaufen muss,
um in Europa zum Einsatz zu kommen - mit umfassenden wissenschaftlichen Tests,
an denen Zehntausende Freiwillige teilgenommen haben.
Wie bei jeder medizinischen Behandlung können auch nach einer Corona-Impfung
Reaktionen auftreten. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um harmlose
Beschwerden wie beispielsweise Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- oder
Gliederschmerzen und Fieber, die nach kurzer Zeit wieder verschwinden und mit
einfachen Schmerzmitteln gut und unkompliziert in den Griff zu bekommen sind.
Kein Grund also, sich nicht impfen zu lassen. Durch eine Impfung schützen Sie sich
selbst effektiv vor der für manche Menschen gefährlichen Infektionskrankheit, die
bleibende Schäden hinterlassen und auch zum Tod führen kann. Und Sie tragen
dazu bei, die Ausbreitung einzudämmen.
Sie benötigen noch weitere Informationen zur Corona-Impfung? Verlässliche
Auskünfte zum Coronavirus und zur Impfung dagegen finden Sie beispielsweise
unter www.zusammengegencorona.de, dem gemeinsamen Informationsportal der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Robert Koch-Instituts
(RKI) und der Bundesregierung.
Zu allen Fragen rund um die Immunisierung können Sie sich natürlich auch
vertrauensvoll an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden. In deren Praxis
werden Sie kompetent, persönlich und individuell beraten.
Lassen Sie sich impfen - es ist ein kleiner Piks für Sie. Und ein großer Schritt für
unsere Gesundheit!

                                (Informationen des Bayerischen Hausärzteverbandes)

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
20

Verkauf von Feldern in Schwanhausen sorgt für Schlagzeilen

An Ludwig Uhlands Gedicht „Viel Steine gab’s und wenig Brot!“ fühlt man sich bei
dieser Aufnahme von Regina Vossenkaul erinnert, die Matthias Klöffel, Werner
Schleicher, Margit Ziegler und Michael Diestel auf einem Acker in Schwanhausen
zeigt, der zu einem stolzen Preis verkauft wurde.

Einigen Unmut verursachte im April der Verkauf von Feldern in Schwanhausen zu
einem für hiesige Verhältnisse unangemessenen Preis. Selbst das Bayerische
Fernsehen widmete dem Grundstücksgeschäft in der Sendung „Quer“ am 22.4.2021
einen Beitrag. Im Internet abrufbar unter:

   https://www.br.de/mediathek/video/kirchen-kapitalismus-stiftung-ueberbietet-
              bauern-beim-landkauf-av:6081de9bb2fc6c0007f86042

In Schwanhausen wurden Äcker zum Verkauf ausgeschrieben. Die Kirchenstiftung
Zeil am Main griff zu und erwarb das Land. Sie legte das Geld aus einem
Grundstücksverkauf in Zeil in Schwanhausen an. Üblich sind in unseren Breiten
rund 1,50 bis 2,50 Euro pro Quadratmeter, die Kirchenstiftung Zeil zahlte in
Schwanhausen 4,10 Euro pro qm.
Zwar räumt das Grundstücksverkehrsgesetz Landwirten gegenüber Privatinvestoren
ein Vorkaufsrecht ein. Schließlich sorgen sie für die Ernährung der Bevölkerung
und sind auf ihre Arbeitsgrundlage, den Grund und Boden, angewiesen. Das Gesetz
greift aber nicht beim Kauf durch eine Körperschaft, wie z.B. der Kirchenstiftung
Zeil. Der Kauf ist also rechtlich nicht zu beanstanden.
„Wirtschaftlich gesehen macht das allerdings keinen Sinn, es sei denn, man will
Geld unterbringen, um keine Minuszinsen zu bezahlen“, so Werner Schleicher,
Ortsobmann des Bayer. Bauernverbandes (BBV) Schwanhausen. „Hat die Kirche

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
21

keine anderen Probleme und Aufgaben, als 600.000 Euro in überteuertes Ackerland
zu investieren und damit zum Pachtpreistreiber zu mutieren?“, kritisierten BBV-
Kreisobmann Mathias Klöffel und Kreisbäuerin Margit Ziegler. Sie monierten das
rigorose Geschäftsgebaren der Kirchenstiftung vor dem Hintergrund der
Ankündigung der Diözese, aus finanziellen Gründen in Bad Königshofen das Haus
St. Michael und die Umweltbildungsstätte Thüringer Hütte zu schließen.

  Ausschnitt aus der BR-Sendung Quer mit einer Ansicht der betreffenden Felder.

Bernhard Schweßinger, Sprecher der Diözese Würzburg, widersprach. Die
Vermögensanlage einer Kirchenstiftung könne nicht mit dem Rückzug der Diözese
aus der Trägerschaft von Tagungshäusern in direkte Verbindung gesetzt werden. Er
schrieb: „Im konkreten Fall wurden Grundstücke der Kirchenstiftung zu Bauland in
Zeil umgewidmet und deshalb verkauft. Die Erträge aus dem Verkauf hat die
Kirchenstiftung gemäß ihres Auftrags, das Vermögen langfristig für kirchliche
Aufgaben vor Ort zu sichern, in den Kauf anderer Grundstücke investiert. Von
Bodenspekulation kann hier keine Rede sein. Die Pachtverträge des Verkäufers
wurden übernommen. Die Pachtpreise sind angemessen. Die Pachtrendite ist ein
akzeptabler Wert, um dem vorgeschriebenen Stiftungsauftrag nachzukommen.“
Die Diözese Würzburg teilte weiter schriftlich mit, die Pfründepachtstelle in
Regensburg habe versichert, der Preis für die Äcker in Schwanhausen sei
angemessen, was für Kopfschütteln bei den örtlichen Landwirten sorgt. Das mag für
die Gegend um Regensburg gelten, aber nicht für Schwanhausen. Übrigens, eine
Untersuchung über die Bodenverhältnisse im Grabfeld vor einigen Jahrzehnten
ergab, dass in den vier höchstliegenden Orten im Altlandkreis Königshofen,
Zimmerau (379 m), Sternberg (366 m), Leinach (357 m) und Schwanhausen (333
m) der Ertragswert der Felder am Geringsten ist. In den fruchtbaren Gefilden im
Grabfeld um Königshofen liege der Ertragswert doppelt bis dreimal so hoch. Na ja,
trotzdem war die Bemerkung eines Interviewpartners im TV, dass hier die „Sahara“
Bayerns sei, etwas deplatziert.

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
22

                   Blumenhaus Matthias Heurung
Poststr. 8, 97494 Bundorf-Stöckach, Tel.: 09523-452, Fax: 09523-79 64
                email: info@blumencenter-eschenbach.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:30 Uhr - 18:00 Uhr, Sa 8:30 Uhr - 13:00 Uhr
       Filialgeschäft: Hindenburgstr. 29, 97631 Bad Königshofen

                Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
23

„Not amused!“ - Die Bürgermeisterin bei ihrem TV-Interview im Bayer. Fernsehen.

Auch die Gemeinde hätte ein Vorkaufsrecht und braucht immer Ausgleichsflächen
für örtlich durchgeführte Baumaßnahmen, wie z.B. jetzt der Ausweisung eines
neuen Baugebietes in Obereßfeld, aber nicht um jeden Preis, versicherte
Bürgermeisterin Angelika Götz. Und weiter: „Die Gemeinden tun sich heute
schwer, ihre eigenen Objekte zu unterhalten, trotzdem haben die Kommunen in der
Regel die Baulast an den Kirchtürmen und Pfarrhäusern und geben zum Teil
Zuschüsse zu Renovierungsmaßnahmen.“ Die Gemeinde arbeite mit beiden Kirchen
vertrauensvoll zusammen, könne aber auch den Ärger der Landwirte gut verstehen.

 Mathias Klöffel und Werner Schleicher fürchten, dass das Beispiel Schwanhausen
           für die Landwirte zukünftig zu einem Problem werden wird.

                     Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
24

Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
25

Corona- Schnellteststrecken des Landkreises Rhön-Grabfeld

Corona-Tests sind eine der wichtigsten Säulen in der Pandemiebekämpfung. Neben
den bereits etablierten PCR-Tests, sollen Selbst- und vor allem Schnelltests dabei
helfen, eine Infektion frühzeitig zu erkennen um die Ansteckungsrate so gering wie
möglich zu halten. Im Landkreis Rhön-Grabfeld haben sich die Verantwortlichen
intensiv und sehr sorgfältig mit diesem Thema befasst. Neben den niedergelassenen
Ärzten und zahlreichen Apotheken, die den so genannten „Bürgertest“ bereits
anbieten, gibt es seit dem Frühjahr auch die Möglichkeit sich an Teststrecken des
Staatl. Gesundheitsamtes schnelltesten zu lassen.
Die zentrale Schnellteststrecke befindet sich in Heustreu. Hier können sich
diejenigen, die einen Test wollen oder brauchen, von Montag bis Donnerstag jeweils
in der Zeit von 13:30 Uhr bis 16:45 Uhr nach vorheriger Terminbuchung testen
lassen.
Neben Heustreu gibt es aktuell u. a. auch in Bad Königshofen jeweils an einem Tag
in der Woche die Möglichkeit sich, nach vorheriger Terminvereinbarung, kostenfrei
schnelltesten zu lassen:

         Montag bis Donnerstag: Heustreu, Teststrecke (Wetterstraße 30)
                              13:30 – 16:45 Uhr

Mittwoch: Bad Königshofen, Kursaal Franken-Therme (Am Kurzentrum 1)
                             14:00 – 16:45 Uhr

Für alle Teststrecken ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Über die
Homepage des Landkreises www.rhoen-grabfeld.de gelangt man direkt auf der
Startseite zum Bereich Schnelltest. Hier finden Sie neben wichtigen Informationen
auch den Link um sich einen Termin buchen zu können. Bis zu zwei Wochen vorher
ist eine Terminreservierung möglich. Wer kurzfristig noch einen freien Termin für
sich in Anspruch nehmen will, muss sich bis spätestens 11 Uhr des aktuellen
Testtages registriert haben.
Ist das erledigt, erhalten Sie eine Bestätigung per Mail. Zur Teststrecke muss dann
nur noch ein Ausweis mitgebracht werden und los geht`s!
Diese Testangebote sind dank der tatkräftigen Unterstützung des Bayerischen Roten
Kreuzes und der Bundeswehr möglich. Sie kümmern sich vor Ort darum, dass alles
reibungslos abläuft.
Das Beste: die Getesteten müssen vor Ort nicht warten, bis ihr Ergebnis ausgewertet
ist. Circa 30 Minuten nach dem Test können sie es in einer App oder auf einer
Homepage selbst abrufen. Möglich macht das die Verknüpfung mit „DoktorBox –
Ihre digitale Gesundheitsakte“. Wer sich die so genannte DoktorBox-App
herunterlädt, bekommt das Ergebnis also direkt auf sein Smartphone geliefert.
Alternativ kann man über die Domain www.doctorbox.de/schnelltest auch seinen
individuellen Barcode, den man beim Test erhält, eingeben und sieht so sein
Ergebnis. Ein pdf-Dokument wird auch generiert, so dass man sich das Resultat bei
Bedarf auch ausdrucken kann.

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
26

                  Der „Coburger Bus“ fährt wieder
Neue Buslinie „Der Coburger“ startet am 1. Mai 2021 im Landkreis Rhön-Grabfeld

Von Links: Claudia Herbig, Heiner Geis, Karl Breitenbücher, Landrat Thomas
Habermann, Bürgermeister Thomas Helbling und Eberhard Werner stellten die
neue Busverbindung vor.             Foto: Julia Weber (LRA Rhön-Grabfeld

Wer erinnert sich nicht an den legendären Coburger Bus, der einst zwischen Coburg
und Fulda verkehrte, dann aber wegen mangelnden Interesses in den 1980er Jahren
eingestellt wurde. Am 1. Mai 2021 startete nun im Landkreis Rhön-Grabfeld unter
dem Namen „Der Coburger“ die neue Buslinie 8300. Die Bezeichnung knüpft an die
frühere Buslinie des „Coburgers“ an. Durchgeführt wird der neue Verkehr von der
OVB GmbH mit Sitz in Bischofsheim i. d. Rhön.
Die Linie verknüpft den Bahnhof Gersfeld über Bad Neustadt, Saal, Bad
Königshofen, Ermershausen, Maroldsweisach und Schloss Tambach mit dem
Hauptbahnhof Coburg.
Der Coburger ist sowohl an Werktagen, als auch am Wochenende und an Feiertagen
im Zweistundentakt unterwegs und bietet damit zahlreiche Möglichkeiten nicht nur
zur Weiterfahrt mit der Bahn, sondern auch für tagestouristische Ausflüge. Der
Busfahrplan ist auf der folgenden Seite abgebildet.
Der Coburger ist die erste von sieben landesbedeutsamen Bahn-/Bus-Linien, die im
Rahmen der Initiative „Fahrplan für mehr Mobilität in Bayern“ des Freistaats
Bayern realisiert und im Zuge dessen in besonderem Maße gefördert wird.
Hauptziel der von Seiten des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
angestoßenen Einführung dieser Linien ist die wirksame Ergänzung des bayerischen
Schienennetzes durch die Herstellung von relevanten Verbindungen, die der
Bahnverkehr selbst nicht anbieten kann. Der Coburger schafft für Rhön-Grabfeld
sowohl eine Verbindung zum Bahnhof Gersfeld, der über die sog. Rhönbahn mit
dem ICE-Knoten Fulda verbunden ist, als auch zum Hauptbahnhof Coburg, wo
zahlreiche Anschlüsse zum regionalen und überregionalen Bahnverkehr – darunter
auch mehrere ICE-Verbindungen – bestehen.
Auf den Strecken des Coburgers gilt der im gesamten Landkreis Rhön-Grabfeld
gültige Wabentarif der Verkehrsgemeinschaft Rhön-Grabfeld (VRG), so dass der

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
27

Verkehr uneingeschränkt in das bestehende Tarifsystem des Landkreises integriert
ist und alle Zeit- und Mehrfahrtenkarten anerkannt werden. Darüber hinaus ist „Der
Coburger“ in Kürze auch mit einem Übergangstarif in das Tarifsystem des
deutschen Bahnverkehrs integriert, so dass Tickets im Schienennetz gemeinsam
erworben werden können. Fahrgäste, die zur oder von der Bahn auf den Coburger
umsteigen, benötigen damit nur einen Fahrausweis.

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
28

Die Seite www.rhoen-grabfeld.de besticht durch ein klares Design und viel Service.
       Neue Homepage für den Landkreis Rhön-Grabfeld

Übersichtlich, nutzerfreundlich und informativ – so ist sie, die neue Homepage des
Landkreises Rhön-Grabfeld. Um den heutigen technischen und optischen
Anforderungen gerecht zu werden, ist der bestehende Webauftritt komplett
überarbeitet worden. Denn „Zukunft.“, wie es im Landkreislogo geschrieben steht,
findet vor allem auch im Netz statt. Deshalb haben sich die Verantwortlichen im
Landratsamt gemeinsam mit dem Bad Neustädter Unternehmen offizium/next ans
Werk gemacht, um aus Alt Neu zu machen.
Und der Relaunch, wie es so schön heißt, hat sich gelohnt: Wer ab sofort auf
www.rhoen-grabfeld.de klickt, kommt auf das helle, freundliche und übersichtlich
gehaltene Informations- und Serviceportal des Landkreises Rhön-Grabfeld. Schnell
findet jede und jeder das, was gesucht wird. Denn statt Textwüsten und
Informationsflut gibt es auf der neuen Internetseite eine klare und knappe Sprache,
gepaart mit verständlichen Symbolen, durch die man schnell an das gewünschte Ziel
kommt. Die Ostheimer Agentur texTDesign Tonya Schulz hat dabei redaktionell
tatkräftig unterstützt.
Neben aktuellen Informationen und Veranstaltungen sowie direkte Links zu den
häufig besuchten Bereichen der Landkreisseite und darüber hinaus, gibt es auf der
Startseite auch die Besonderheit, sich Seiteninhalte in eine persönliche Merkliste
speichern zu können. Wer also häufiger einen bestimmten Ansprechpartner sucht,
eine bestimmte Seite oder Veranstaltung auf einen Klick finden möchte, der kann
sich in „gemerkte Elemente“ seine persönlichen Highlights der Seite individuell
zusammenstellen. So kann man beim nächsten Besuch der Seite einfach rechts auf
das Sternsymbol klicken – und schon ist man in seiner Übersicht.
Landrat Thomas Habermann ist begeistert von dem neuen Webauftritt des
Landkreises: „Das ruhige Design, das in den Farben unseres Corporate Designs
gehalten ist, die sehr gut verständliche Seitenaufteilung und die einfache
Handhabung machen absolut Lust darauf, die Themen und Möglichkeiten des
Landkreises Rhön-Grabfeld auch online näher kennen zu lernen. Unser Team sorgt
dafür, dass die Inhalte laufend aktuell gehalten werden. Hier arbeitet das ganze Haus
zusammen. Denn: Bürgerservice steht bei uns an oberster Stelle!“

                       Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
29

                  Müllabfuhrtermine im 3. Quartal 2021

Problemmüllsammlung im dritten Quartal 2021 ist
in Sulzdorf am Montag, 12. Juli in der Zeit von 13.55 – 14.25 Uhr am
Feuerwehrhaus,
in Schwanhausen am Montag, 12. Juli in der Zeit von 14.30 – 14.45 Uhr am
Feuerwehrhaus,
in Zimmerau am Montag, 12 Juli in der Zeit von 14.50 Uhr - 15.20 Uhr am
Feuerwehrhaus und
in Sternberg am Montag, 12. Juli in der Zeit von 15.25 Uhr – 15.40 Uhr am Plan.

Restmüll, Biotonne und Gelber Sack werden in der Gemeinde gesammelt am
5. und 19. Juli, am 2., 16. und 30. August und am 13. und 27. September.

Die Papiersammlung ist in der Gemeinde am 5. Juli, am 2. und 30. August sowie
am 27. September.

Sperrmüll wird bis zu zweimal im Jahr (max. 6 cbm pro Jahr) bei jedem Haushalt
abgeholt. Diese Abholung muss Mo.-Fr. von 8 - 12.30 Uhr beim LRA unter der
Rufnr. 09771/6884820 oder unter abfallwirtschaft@rhoen-grabfeld.de angemeldet
werden.

Parallel zur Sperrmüllabfuhr gibt es einen Service im Landkreis. Die Bürger haben
die Möglichkeit, gut erhaltene Gebrauchtmöbel und Hausrat kostenlos abholen
zu lassen. Es werden abgeholt: Bücher, Deco-Artikel, Fahrräder, Gebrauchtmöbel,
Hausrat aller Art, Spielwaren, Sportartikel usw. Die Anmeldung erfolgt Mo.-Fr. von
8 -12.30 Uhr unter der Nr. 09771/6884820.
Das Gebrauchtwarenkaufhaus in Unsleben, Friedhofsweg 14 (Tel. 09773/897260,
ist geöffnet: Do. 13-17 Uhr, Fr. 13-17 Uhr und am Samstag von 9-12 Uhr.
Für die kostenlose Abholung eines Kühlschranks oder einer Gefriertruhe wird
gebeten unter der Rufnr. 09761/6729 einen Abholtermin zu vereinbaren.
Das Wertstoffzentrum in Bad Neustadt – Brendlorenzen, Am Aspen 1, ist
geöffnet von Dienstag bis Freitag von 13 Uhr bis 17 Uhr. Die Umladestation
Herbstadt (Tel. 09761/6729) ist Mo.-Fr. von 08.45 Uhr - 16.45 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen bezüglich Müllabfuhr entnehmen Sie bitte dem im Dezember
2020 an alle Haushalte verteilten Wertstoff- und Abfall-Kalender 2021.
In der Gemeinde Sulzdorf sind zusätzliche Gelbe Säcke im Rathaus Sulzdorf
erhältlich. In Bad Königshofen gibt es sie bei Haushaltwaren Bassing,
Hindenburgstr.11/13 und bei Landfuxx Guck.
Restmüllsäcke gibt es in Bad Königshofen bei Landfuxx Guck, Am Hohen
Markstein.

Seit 2016 bietet der Landkreis einen zusätzlichen Service an. Sie können online ihre
Entsorgungstermine individuell zusammenstellen. Näheres hierzu erfahren Sie auf
der homepage www.abfallinfo-rhoen-grabfeld.de

                       Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
30

Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
31

Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
32

Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. (Folge 145)

Im Staatsarchiv Würzburg entdeckt

      Zins- und Lagerbuch des Dorfs Obereßfeld von 1608
Im Staatsarchiv Würzburg befindet sich unter der Bestellsignatur „Amtsbücher
5476“ ein „Zins- und Lagerbuch über das Dorf Obereßfeld, fürstbischöfliche
Amtskellerei Königshofen“ aus dem Jahre 1608 - dem Jahr, in dem das Rathaus der
Gemeinde errichtet wurde. In diesem Archivband heißt es eingangs (nach heutigem
Sprachgebrauch):
„In diesem Ort Obereßfeld hat der hochwürdigste Fürst und Herr von Würzburg
(der Fürstbischof) die geistliche Obrigkeit, Kirchensetzung und Bestallung allein,
und ist von alters her eine Filiale der Pfarrei Untereßfeld. Desgleichen untersteht
ein jeder Einwohner, ausgenommen denjenigen des adeligen Ostheimischen
Ansitzes, in allen christlichen Ehr und dergleichen Fällen dem Konsistorium
Würzburg.
Ein kleines Kirchlein steht außerhalb des Dorfs im Felde gegen Untereßfeld, ist
inwendig im Lichten 45 Schuh (13,50 m) lang und 36 (10,80 m) Schuh breit bis an
den Chor, dann auch der Chor 25 Schuh (7,50 m) lang und 19 Schuh (5,70 m) breit,
mit drei Altären. Der Hochaltar im Chor ist dem hl. Nikolaus, die Seitenaltäre im
Langhaus der hl. Maria und den hl. Aposteln geweiht. Der Kirchhof ist mit einem
lichten Zaun umgeben. Im Kirchhof befindet sich ein geringes, kleines, niedriges
und baufälliges Häuslein, einem Stall gleich, worin der Flurknecht seine Wohnung
hat. Ein Kirchweg führt ins Dorf.“

                                                   Aufnahme des Obereßfelder Rathauses
                                                   aus den 1950er Jahren, als das
                                                   Untergeschoss noch als Schmiede
                                                   diente. Im Jahr seiner Erbauung 1608
                                                   wurde das kürzlich im Staatsarchiv
                                                   Würzburg entdeckte Zins- und
                                                   Lagerbuch ausgestellt.

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
33

Die Obereßfelder Einwohner hatten der Kirche alljährlich den sog. Wachszins in
Form von Wachs oder Wachskerzen zu liefern. Wachszinsen (jeweils 2 Pfund
Wachs) bezog das Obereßfelder Kirchlein z.B. auch von einem Feld in den
„Wolfsbeeten“, das Paul Libich bestellte, ebenso vom sog. Heiligenlehen, das
Hanns Schmids Erben bewirtschafteten. Außerdem hatte der Untereßfelder Hanns
Hummel für eine Wiese auf der Untereßfelder Gemarkung Wachs für die
Obereßfelder Kirche zu liefern. Als Wachsdienstpflichtige werden genannt Veit
Brönn, Hannes Schurling, Hanns Bauernschubert, Adam Stoder, Jörg Warmuth,
Hanns Schönning, Kilian Thein, Valtin Güller, Georg Rögler, Hans Bauer, Jacob
Wagenschwanz, H. Schubart, Conrad Schneider und Jörg Hofgesang.
Von einem Gut in Obereßfeld, das Lehen der Kapelle St. Nikolaus war und von
Michel Keller, Nicolaus Schmidts Erben und Jörg Hofgesang bewirtschaftet wurde,
waren alljährlich Korn und Hafer an die Kirche abzuführen. Sie bestellten die zum
Gut gehörenden sieben Felder „Im Heiligengrund“, „Am Bundorfer Pfad“ und „In
der Bündt“. Der Erlös fand für den Unterhalt des Kirchleins Verwendung.

 Anstelle der 1777 errichteten Pfarrkirche St. Nikolaus stand einstmals eine kleine
            Kapelle, die ebenfalls schon dem hl. Nikolaus geweiht war.

Abgaben standen dem Obereßfelder Kirchlein weiter von Feldern in den
Flurgemarkungen „Im Bansig“, „Auf der Malm“, „Im Kleinfeld“, „Bei dem
Nussbaum“, „Bei dem Turmbronn in Untereßfelder Gemarkung“, „Am Sternberger
Weg“, „Im Hohenbruch“, „Am Bergersbrunn“, „In den Hopfenleiten“ „Bei der
Stuhlstange“ und „Auf dem Großen Weg“ zu, die von Hansen Feux, Hansen

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
34

Wachtel, Adolf Goller, Barbara Hubnerin, Caspar Balzen, Hansen Schönings, Hans
Bühler, Marx Schöninger, Matthes Albert und Luitgart Dippert bewirtschaftet
wurden.
In den vor über 400 Jahren gefertigten Aufzeichnungen werden weiter die
Flurgemarkungen „Ochsengrube“, „Gefell“, „Beim Sodtbrunnen“, „Hofstanz“,
„Alte Maßkammer“, „Kreuzberg“ und „Heiligenacker“ genannt. Und auch einige
Weinberge in der Gemarkung finden 1608 Erwähnung, so z.B. „An der
Hopfenleite“, die Jörg Scheublein und Hanns Bauer bewirtschafteten.
Ob dieser reichlich fließenden Einnahmen hatte die Kirche natürlich genügend
Kapital (325 Gulden), das sie verleihen konnte. So hatten 1608 Carges Löffelholz,
Bastian Bader, Hanns Bauernschubert, Jörg Hoffgesang, Michel Söder, Hanns
Schober, Jacob Kolb, Wolf Büller, Hanns Schöninger, Moritz Schöninger, Hans
Schmidt, Claus Thein, Hanns Schürling, Claus Wiener, Bastian Hoffgesang und
Hanns Bader Geld von der Kirche geliehen.

             Sog. Dreschgesteck in Obereßfeld vor etwa 100 Jahren.

Aus der Kirchenkasse wurden für ihre Dienste der Schulmeister, der Kirchner
(Küster), beide Heiligenmeister, der Untereßfelder Pfarrherr sowie der Flurknecht
entlohnt. Dem Untereßfelder Pfarrer standen anlässlich der Feier des
Kirchenpatroziniums am St. Nikolaustag drei Mahlzeiten zu, deren Kosten ebenfalls
aus der Kirchenkasse zu bestreiten waren.
Aus den Aufzeichnungen von 1608 geht weiter hervor, dass das Einzugsgeld in
Obereßfeld 5 Gulden betrug. Heiratete eine Frau in die Gemeinde, wurde das
Einzugsgeld halbiert.

                      Echo der Lederhecke 113. Ausgabe April – Juni 2011
Sie können auch lesen