INFORMATIONSBLATT WIESENFELDEN - April 2021 / 83. Auflage - Jedes Werden in der Natur, im Menschen, in der Liebe muss abwarten, geduldig sein, bis ...
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1 INFORMATIONSBLATT WIESENFELDEN April 2021 / 83. Auflage Jedes Werden in der Natur, im Menschen, in der Liebe muss abwarten, geduldig sein, bis seine Zeit zum Blühen kommt. Dietrich Bonhoeffer
2 Inhaltsverzeichnis: Liebe Gemeindebürgerinnen und Liebe Gemeindebürgerinnen Gemeindebürger, und Gemeindebürger, das Frühjahr steht vor der Tür und nach Seite 3 - 12 der langen Zeit des Winters freuen wir Aktuelle Maßnahmen uns alle, die Sonne zu genießen. Die Na- tur erblüht in vielseitiger Pracht und man Seite 13 - 27 kann einmal wieder so richtig durchat- Informationen aus dem Rathaus men. Vogelgezwitscher und das Summen der Insekten begleitet uns auf Spazier- gängen durch unsere schöne Gemeinde. Seite 28 Leider hat uns die Corona-Pandemie noch voll im Griff und ich bitte Sie, Kindertagesstätte alle Kraft aufzubringen und die notwendigen Einschränkungen auszuhal- ten. Wir alle möchten so bald wie möglich wieder die Menschen, die wir lieben, besuchen und in die Arme nehmen können. Denken wir in diesem Seite 29 Zusammenhang an kranke Menschen und an solche, die einsam sind und Grund- und Mittelschule denen die sozialen Kontakte sehr fehlen. Telefonieren Sie mit Leuten, die Sie schon lange nicht mehr gesprochen haben oder schreiben Sie einen Seite 30 Brief - der Empfänger wird sich sehr darüber freuen. Lassen Sie uns zu- Gemeindefeuerwehren sammenhalten, damit wir alle diese Pandemie so gut wie möglich über- stehen und unterstützen Sie mit regionalen Einkäufen unsere Betriebe. Das Jahr 2021 ist wieder ein sehr ereignisreiches Jahr für die Gemeinde. Seite 31 - 33 Viele Maßnahmen werden oder wurden bereits umgesetzt. So zum Bei- Sonstige Informationen spiel wird die Kläranlage in Zinzenzell saniert, im Rahmen der Dorferneue- rung Zinzenzell wurde der Bürgersaal fertiggestellt und die Baulandaus- Seite 34 - 35 weisung in Heilbrunn ist in Planung. Astronomie Ich wünschen Ihnen viel Freude beim Draußen sein—genießen Sie die Natur und vor allem: bleiben Sie gesund! Marienfigur in Thurasdorf: Ihr Bürgermeister Diese Figur wurde von der bereits Andreas Urban Ihr verstorbenen, ehemaligen Wirtin aus Thurasdorf Frau Amalie Tremmel Andreas Urban zur Ehre der Heiligen Maria aufge- Erster Bürgermeister stellt. Impressum: Herausgeber: Gemeinde Wiesenfelden Verantwortlich: BGM Andreas Urban Auflage: 1.650 Stück Info zum Titelbild: Es zeigt einen kleinen Ausschnitt der Blühfläche am Rathausparkplatz. Der OGV Wiesenfelden hat 2019 bei der Aktion „Hier blüht es für Mensch und Natur“ unter Anleitung von Frau Vorsitzender Gertraud Fischer und ihren vielen „Helferlein“ unzählige Blumenzwiebeln im Ortsbereich Wiesenfel- den gepflanzt. Nochmals vielen Dank für diese Aufwertung der Ortsan- sicht von Wiesenfelden!
3 Aktuelle Maßnahmen Sanierung der Kläranlage Zinzenzell (mh) Die Kläranlage Zinzenzell wird in diesem Jahr saniert. Die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Straubing-Bogen aus dem Jahr 2001 für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Zinzenzell in den Schönsteiner Bach ist befristet bis 30. November 2021. Ein entsprechender Bauantrag wurde beim Landrats- amt Straubing-Bogen eingereicht. Bei der Reinigungsleistung liegen zwar keine Probleme vor, allerdings können die Regeln der Technik nicht mehr eingehalten werden. Die wasserrechtlichen Anforderungen haben sich seither mehrfach geändert und müssen in das neue Verfahren integriert werden. Insbesondere durch die Anforderung Nitrifikation kann das bestehende Ver- fahren nicht weiter betrieben werden. Im Zuge einer Studie und unter Berücksichtigung des Sonderprogrammes „RZWas“ wurden mehrere Lösungsansät- ze untersucht. Als Vorzugslösung ergab sich die Ertüchtigung durch eine belüftete Festbettanlage mit den Reini- gungszielen Kohlenstoffabbau und Nitrifikation. Eine Auflassung der Kläranlage Zinzenzell mit Anschluss an die Klär- anlage Wiesenfelden ist nicht realistisch. Die Ableitungstrasse würde ca. 10 km betragen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Einwohnerzahl von Zinzenzell und Zirnberg mit 522, geringfügigem Frem- denverkehr, einzelnen Großabnehmern und angemessener Baulandausweisung bzw. Innenverdichtung ist für den Zeitraum bis 2042 eine biologische Ausbaugröße mit 650 Einwohnergleichwerten realistisch. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat Fördergelder in Höhe von 759.000,00 Euro in Aussicht gestellt (Förderprogramm RZWas2018). Die Fertigstellung ist bis Ende 2021 geplant. Kläranlage Zinzenzell
4 Aktuelle Maßnahmen Kläranlage Saulburg wird aufgelassen (mh) Eine grundsätzliche Entscheidung zum Thema Erhalt oder Auflassung der Kläranlage Saulburg hatte der Ge- meinderat zu fällen. Viel Geld ist im Spiel, wenn die Gemeinde in eine Kläranlage investieren muss. Genau das war das Thema bei der Gemeinderatssitzung im März. Dort wurde über die Sanierungsvarianten der Kläranlagen Saul- burg und Geßmannszell Beschluss gefasst. Bevor Bürgermeister Andreas Urban die Sitzung eröffnete, besichtigten die Ratsmitglieder die beiden Kläranlagen, um sich einen genauen Eindruck vor Ort machen zu können. Bereits in der Februarsitzung hat sich das Gremium mit dem Tagesordnungspunkt stark auseinandergesetzt. Dort stellte das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH aus Straubing auf Wunsch der Gemeinde eine Kostenvergleichsrechnung mit Auflassung der Kläranlage Saulburg und Anschluss an die Kläranlage Geßmannszell auf 800 EW sowie Sanierung der Kläranlage Saulburg auf 550 EW (belüftete Festbettanlage) und Sanierung der Kläranlage Geßmannszell auf 250 EW (belüftete Festbettanlage) vor. Die exakten Kosten werden im Zuge der Planung ermittelt. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Saulburg ist befristet bis 31.12.2022 und die Erlaubnis für die Klär- anlage Geßmannszell bis 31.12.2023. Die wasserrechtlichen Anforderungen haben sich seither mehrfach verändert und müssen in ein neues Verfahren integriert werden. Vom Ingenieurbüro wurde eine Studie mit entsprechenden Ertüchtigungsvorschlägen ausgearbeitet. Es wurden Vorschläge für die Sanierung von beiden Kläranlagen sowie ei- ne mögliche Auflassung der Kläranlage Saulburg mit Anschluss an die Kläranlage Geßmannszell untersucht. Das Kläranlagengelände Saulburg liegt ca. 500 m östlich des Ortsteiles Saulburg. Die derzeitige Abwasseranlage be- steht aus einem Kanalnetz im Trenn- und Mischverfahren mit Mischwasserentlastungsanlage und einer mechanisch -biologischen Kläranlage (Rotationstauchkörperanlage). Sie ist momentan auf 450 Einwohnerwerte ausgelegt. Kläranlage Saulburg
5 Aktuelle Maßnahmen Das Kläranlagengelände Geßmannszell liegt an der Nebenstraße nach Falkenfels, ca. 1 km nordöstlich des Ortsteiles Geßmannszell und ca. 10 km nordöstlich des Hauptortes Wiesenfelden. Bei der Kläranlage handelt es sich um eine Teichkläranlage mit einer Rechenanlage, einem Absetzteich und drei natürlich belüfteten Teichen. Die derzeitige Abwasseranlage besteht aus einem Kanalnetz im Trennverfahren und einer mechanisch-biologischen Kläranlage (natürlich belüftete Teichkläranlage). Der Gemeinderat beschloss – vorbehaltlich einer Förderzusage – die Auflassung der Kläranlage Saulburg. Hinsicht- lich der beengten Platzverhältnisse im Kläranlagengelände in Saulburg mit enger Zufahrt und auch auf die Empfeh- lung des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf hin ist dies die sinnvollste Lösung. Für eine zukünftige Erweiterung ist in Saulburg nur wenig Platz und auch die Gewässerverhältnisse sind in Geßmannszell besser. Für die Auflassung der Kläranlage Saulburg mit Verbindung zur Kläranlage Geßmannszell wird eine ca. 2,3 km lange Druckleitung mit ein bis zwei Pumpstationen benötigt. Die Maßnahme ist zuwendungsfähig nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben „RZWas 2021“. Die Förderrichtlinien sind komplex, die Ableitung Saulburg nach Geßmannszell ist zuwendungsfähig mit 125 € pro laufende Meter bzw. max. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Ertüchtigung der Kläranla- ge Geßmannszell auf 800 EW mit 250 € pro angeschlossenen Einwohner im Satzungsgebiet bzw. maximal 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Kläranlage Geßmannszell
6 Aktuelle Maßnahmen Für einen lebendigen Ortskern in Zinzenzell: Teilabbruch des ehemaligen Schulgebäudes und Neubau eines Bürgersaales in Zinzenzell ist nun fertiggestellt (mh) Durch die Schließung des Schulstandortes Zinzenzell standen im ehemaligen Schulgebäude das Erd- und Obergeschoss leer. Während das Kellergeschoss als Kindergarten mit Kinderkrippe genutzt wird, ließ sich der Ein- bau eines großen und barrierefrei zugänglichen Versammlungsraumes im bestehenden Erd- und Obergeschoss statisch nicht vernünftig lösen. Im Ort bestand Bedarf an einem Bürgersaal, jedoch standen einem Umbau die zu erwartenden hohen Sanierungskosten sowie funktionale Einschränkungen aufgrund der vorgegebenen Raum- aufteilung entgegen. In Zeiten des demografischen Wandels sollte für einen Leerstand eine neue Nutzung zuge- führt werden, so die Meinung des Wiesenfeldener Gemeinderats. Aus diesem Grunde zielte ein Neubau des erd- geschossigen Bürgersaals auf den Teilabbruch des Schulgebäudes ab. Die Kindertagesstätte im Untergeschoss blieb erhalten. Das neuerrichtete Erdgeschoss bietet ausreichend Platz für einen großzügig dimensionierten und barrierefrei zugänglichen Bürgersaal. Hiervon profitieren sowohl die Dorfgemeinschaft als auch die Ortsvereine, denen dann moderne Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen und gemeinschaftliche Aktivitäten zur Ver- fügung stehen. Das neue Bürger- und Vereinszentrum leistet einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung sowie zur Revitalisierung des Ortes. Das Projekt wurde von Altbürgermeister Anton Drexler initiiert und in die Wege geleitet. Notwendig war ein Bauge- nehmigungsverfahren über das Landratsamt Straubing-Bogen. Die baurechtliche Genehmigung für den Neubau er- hielt die Gemeinde im Juli 2018 mit Auflagen zum Technischen Umweltschutz und Brandschutz. Die Planung der Maßnahme mit Baubegleitung übernahm das Architekturbüro hiw architekten gmbh aus Straubing mit Ingenieur Alexander Weny. Das Ingenieurbüro für Baustatik Walter Dietrich aus Zinzenzell arbeitete die Statik aus. Im Juni 2019 wurde schließlich mit dem Abbruch begonnen. Die Abbrucharbeiten wurden von der Firma Jäger Bau GmbH aus Rettenbach mit Bewässerung durchgeführt. Die Kindergartenbetreuung fand zwischenzeitlich im Pfarr- heim Zinzenzell statt. Hierzu ein recht herzliches Dankeschön an die Kirchenstiftung Zinzenzell für die Bereitstellung von Ausweichräumen und insbesondere auch an alle Kinder, Eltern und das Kindergartenpersonal für die unproble- matische Mithilfe, dem Dulden der Baustelle und dem Umzug ins Pfarrheim. Um die Kinderbetreuung wieder mög- lichst schnell sicherstellen zu können, wurde der Bürgersaal auf dem Untergeschoss in einer vorgefertigten Holzbauweise errich- tet. Mittlerweile sind die Arbeiten fertig. Das Richtfest fand nach Fertigstellung des Rohbaus bereits am 11. Oktober 2019 statt. Im Raumprogramm befinden sich für gemeinschaftliche Nutzungen 120 m², sowie eine Teeküche mit 11 m², ein Foyer mit 36 m², ein Nebenraum mit 25 m², sowie behindertengerechte WC-Anlagen und eine allgemeine Umkleide. Eingebaut wurde ebenfalls eine Bühnentechnik für kleinere Konzerte, Theater etc. Der Bürgersaal unterliegt allerdings nicht den allgemeinen Vorschriften der Ver- sammlungsstättenverordnung (VstättV), da dieser nur für Besu- cher unter 200 Personen vorgesehen ist. Aufgrund der Corona- Foto „Wild Cats“ 2020 Pandemie musste bisher auf eine Einweihungsfeier mit Segnung des Gebäudes verzichtet wer- den. Im November letzten Jah- res konnte das Gebäude bis zum Lockdown noch vereinzelt genutzt werden – dies haupt- sächlich von den beiden Sport- vereinen Zinzenzell und Wie- senfelden für die Tanzgruppe Wild-Cats, Damengymnastik, Yoga und Aikido- Erwachsenentraining.
7 Aktuelle Maßnahmen Zuwendungsbescheid erhalten Mit der von der Staatsregierung Mitte letzten Jahres gestarteten Förderinitiative "Innen statt Außen" können be- sonders strukturschwache Kommunen einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent erreichen. "Durch das Förderpro- gramm wurden nun auch Projekte zur Beseitigung von Leerständen interessant, die bisher für die Gemeinden finan- ziell nicht zu stemmen waren", so Bürgermeister Andreas Urban, der die Baustelle im Mai 2020 übernommen hat. Im Mai 2019 wurde der Zuwendungsbescheid von Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung Landau im Rathaus Wiesenfelden überreicht. Es wurden Fördermittel in Höhe von 980.000 Euro in Aussicht gestellt, davon wurden bereits 694.400 Euro ausbezahlt. Die Kostenermittlung lag bei rund 1,3 Millionen Euro. Die Baukosten zum Stand 31. Dezember 2020 betrugen 992.972,21 Euro. Mit der neuen Förderinitiative konnte der für Wiesenfelden alte festgesetzte Fördersatz von 60 Prozent nochmal deutlich angehoben werden. Diese Erhöhung der Fördersätze schafft einen starken Anreiz die Ortsentwicklung noch konsequenter auf die Kerne zu konzentrieren, vorhandene Potentiale zu nutzen und damit letztlich auch weitere Flächenversiegelungen an den Ortsrändern zu reduzieren. Um diesen Bonus von zusätzlich 20 Prozent zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: das Objekt muss im Eigentum der Gemeinde sein und innerhalb einer Dorferneuerung liegen. Außerdem muss sich die Ge- meinde mit Beschluss verpflichten, vorrangig auf die Innenentwicklung zu setzen und ein Konzept vorzulegen, wie das Gebäude künftig genutzt werden soll. Gefördert werden können die Ausgaben für Planung, Konzepte, Beratung und den sogenannten Vitalitätscheck. Darüber hinaus sind der Gebäudeerwerb mit einer Gebäudeinstandsetzung, - modernisierung oder dem –umbau, sowie in Ausnahmefällen und wie hier in Zinzenzell ein Abbruch eines alten Ge- bäudes und die anschließende Wiederbebauung bzw. Gestaltung der freiwerdenden Flächen zuschussfähig. Außenbereichsgestaltung in diesem Jahr Das Büro G+2S Landschaftsarchitekten um Landschaftsarchitekt Josef Garnhartner hat die Planung für die Gestal- tung des Umfeldes beim Bürgersaal und der Kindertagesstätte in Zinzenzell erarbeitet. Hauptschwerpunkte sind eine eingezäunte Spielfläche für die Kindertagesstätte, ein öffentlicher Spielplatz, ein kleinerer Bolzplatz, ein Rodel- hang, ein barrierefreier Zugang, sowie eine angemessene Begrünung. Dankenswerterweise sind einige freiwillige Zuwendungen auf dem Spendenkonto eingegangen, mit denen sinnvolle Spielgeräte für den Außenbereich der Kin- dertagesstätte Zinzenzell beschafft werden können. Hierfür recht herzlichen Dank an alle freiwilligen Spenderinnen und Spender!
8 Aktuelle Maßnahmen Baulandausweisung Heilbrunn (mh) Die Gemeinde möchte im Ortsteil Heilbrunn weiter Bauland ausweisen. Für das im Eigentum der Benefizium- stiftung Heilbrunn befindliche Grundstück Flurnummer 1918 der Gemarkung Wiesenfelden mit einer Größe von 13.873 Quadratmetern fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren. Notwendig ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „WA Herrnwiesen II“. Das betroffene Grundstück verbleibt im Eigentum der Benefiziumstiftung Heilbrunn und die Gemeinde Wiesen- felden überplant, erschließt und parzelliert die Gesamtfläche. Die geschaffenen Bauparzellen werden anschließend im Wege des Erbbaurechts an Interessenten vergeben. Die rote Fläche soll überplant werden. Erstellung von Tiefbrunnen im Bereich Utzenzell (mh) Die Gemeinde Wiesenfelden plant die Erstellung von zwei weiteren Brunnen im Bereich Utzenzell. Die Brun- nen sollen die schwer schützbaren Quellen Q3, Q4 und Q5 ersetzen. Die Brunnen dienen zur Förderung von Grund- wasser aus der Verwitterungs-/Auflockerungszone kristalliner Gesteine und sind zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung der Gemeinde nötig. Im Vorfeld der Erschließung werden die vorgesehenen Erschließungsberei- che durch – je nach Erfolg – bis zu 3 Versuchsbohrungen hinsichtlich der Grundwasserhöffigkeit und -beschaffenheit erkundet. Die Bohrbereiche liegen im Bereich des Gewinnungsgebietes Utzenzell. Die Oberbauleitung und örtliche Bauüberwachung liegen beim Sachverständigenbüro für Grundwasser ANDERS & RAUM aus Velden/Vils. Die Brunnen liegen im Nahbereich von Q4 sowie im näheren Anstrom der Quellen Q3 und Q5. Eine Beeinflussung der jeweiligen Quelle(n) ist wahrscheinlich, bzw. nicht auszuschließen. Der Zeitpunkt der Bohrungen ist damit so zu terminieren, dass es nicht zu Versorgungsengpässen kommt. Ein Brunnen soll im Jahr 2021, der zweite im Jahr 2022 erstellt werden. Die Erkundungsbereiche liegen ca. 430 m nordöstlich von Utzenzell. Ein Schutzgebiet ist noch nicht ausgewiesen, die Bereiche liegen innerhalb des Schutzgebietsvorschlags für das Gewinnungsgebiet. Die Vorgehensweise beim Überbohren und Brunnenausbau erfolgt in enger Abstimmung mit dem Wasserwirt- schaftsamt Deggendorf. Es ist von einer Bohrtiefe von 50 m – 60 m auszugehen. Bei Hinweisen auf weitere, tiefer- gelegene Wasserzuströme wird die jeweilige Versuchsbohrung gegebenenfalls auf bis maximal 99 m vertieft. Bei ausreichender Ergiebigkeit und der erwarteten Wasserqualität erfolgt der Ausbau des Brunnens. Negative Auswir- kungen durch die Maßnahme sind nicht zu erwarten.
9 Aktuelle Maßnahmen Breitband: Einstieg in Bundesförderprogramm mit bayerischer Kofinanzierung (mh) Das alte Förderprogramm „Höfe-Bonus“ wurde im September letzten Jahres wegen Unwirtschaftlichkeit abge- brochen. Das Angebot der Telekom Deutschland GmbH betrug nach einer Kostenschätzung des Büros (1.300.000 €) ganze 2.150.359 €, wodurch der Eigenanteil der Gemeinde Wiesenfelden auf 826.481 € gestiegen wäre. Dies für 56 Hausadressen. Das Büro Breitbandberatung Bayern GmbH aus Neumarkt in der Oberpfalz wurde mit der Projektabwicklung für das deutlich wirtschaftlichere Bundesförderprogramm mit bayerischer Kofinanzierung beauftragt. Der Fördersatz be- trägt 90 v. H., dabei 60 v. H. durch den Bund plus zusätzlich 30 v. H. durch das Land (bayerische Kofinanzierung). Es wird kein Programm mehr geben, das solch gute Förderkonditionen bietet. Eine Grobkalkulation durch das Büro auf Basis der aktuellen Marktpreise ergab eine Deckungslücke von 5.520.936,42 €. Davon können 4.968.842,78 € geför- dert werden. Dies ergibt einen Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 552.093,64 €. In dieses Förderprogramm wurden alle noch unterversorgten Adressen in der Gemeinde Wiesenfelden (weniger als 30 Mbit/s im Download), die sog. „weißen Flecken“, aufgenommen. Dies sind folgende 103 Hausadressen: Ebenhof 1 Edenhof 3 Frath 2, 2a, 3, 3a, 4, 5, 5a, 6 Gellersdorf 2 Geraszell 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 76a Geßmannszell 8 Großviecht 4 Hammermühl 4 Haslstein 1, 2 Hochried 1 Höhenberg, Wirtsgasse 3, 4, 5 Höhenberg, Wörther Str. 32 Hötzelsdorf 8, 8a, 8b, 8c, 10 Kager 1, 2, 3, 3a, 4 Kagerhof 1, 2 Kleinneundling 1, 2 Kälberhof 1 Lehenbach 10 Mittnach 1, 2, 3, 4, 5 Neuhaus 1 Neuweiher 1, 2 Ödenried 1, 1a Rupertshof 1 Saulburg, Hochfeldweg 1, 2 Saulburg, Wiesenfeldener Str. 17 Schwemm 4, 5, 5a, 5b, 10, 13, 13b, 14, 15, 15a, 16, 17, 18 Spitzhaus 1, 2, 3, 4 Thennengraben 8, 9 Utzenzell 1, 2, 3, 4, 5, 6, 6a, 7, 8, 8a, 9, 9a, 9b, 10, 10a, 11, 12 Vogelsang 1 Wiesenfelden, Falkensteiner Str. 31 Zieger 3 Zinzenzell, Burgstock 1, 2 Zinzenzell, Kieselhausstr. 4 Fl. Nr. 1086 (Kläranlage Geßmannszell) Die Gemeinde Wiesenfelden ist eine Flächengemeinde mit sehr vielen Weilern und Einöden, daher beläuft sich die voraussichtliche Gesamtlänge für den Tiefbau auf 35 km. Bei der Breitbandförderstelle „atene KOM“ in Berlin wurde außerdem ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Ingenieurleistungen gestellt. Im Februar erhielt die Gemeinde den Zuwendungsbescheid mit einer Bewilligung bis zu 50.000,00 €.
10 Aktuelle Maßnahmen Nahversorgung in der Gemeinde Wiesenfelden wird gestärkt: Die Ökokiste Kößnach verlagert ihren Standort nach Saulburg (mh) Es tut sich was im neuen Gewerbegebiet in Saulburg, denn die erste Firmen-Ansiedlung ist schon beschlosse- ne Sache. Direkt an den Wald angrenzend wird ein Bio-Lieferdienst aus der Region sein neues Firmengebäude bau- en und gleich noch die umliegende Nahversorgung durch einen Bio-Laden stärken: die Ökokiste Kößnach zieht nach Saulburg. Der Gemeinderat stimmte im Januar für die Erschließung des Gewerbegebietes Saulburg. Die Bauleitplanung wurde bereits im Jahr 2012 abgeschlossen. Die Erschließung ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Das Gewerbegebiet west- lich der bestehenden Wohnbebauung „Wirthsfeld“ beinhaltet zwei Gewerbeparzellen mit 4.901 m² und 2.111 m². Die größere Parzelle wurde nach einer umfassenden Bauplatzbewerbung an die Ökokiste vergeben. Das Firmenge- lände und der Neubau sollen sich gut ins Landschaftsbild einfügen und mit baubiologischen Materialien errichtet werden. In Kombination mit der geplanten Errichtung eines Bioladens stellt die Ökokiste eine Bereicherung für die Gemeinde Wiesenfelden dar. Bebauungs– und Gründordnungsplan für das Gewerbegebiet Saulburg
11 Aktuelle Maßnahmen Die Ökokiste stellt sich vor: Gegründet wurde das Unternehmen 2000 und hat seit- dem seinen Sitz in Kößnach. Heute bietet das Unterneh- men als umfassend zertifizierte Ökokiste einen bestens organisierten Lieferservice mit frischen Bio-Produkten, vieles aus der Region. Beliefert werden Haushalte an der Donau entlang zwischen Regensburg und Passau sowie Dingolfing, Landshut und Teile des Bayerischen Waldes. Das Lieferantennetzwerk ist über 20 Jahre hinweg ge- wachsen und besteht aus überwiegend regionalen Bio- Betrieben – darunter auch kleinere Produzenten, denen Die Geschäftsführer der Ökokiste Kößnach Martina Kögl und Johannes Kaufmann auf dem neuen Grundstück durch die Zusammenarbeit mit der Ökokiste Kößnach ein starker Partner in der Vermarktung ihrer hochwerti- gen Produkte zur Seite steht. So werden nicht nur die Kunden mit gesunden Produkten aus ökologischem Anbau versorgt, sondern auch die biologische Landwirtschaft in der Region ge- stärkt. Nachhaltigkeit hört aber bei der Ökokiste Kößnach nicht beim Sortiment auf: geliefert wird in Mehrweg-Kisten, 99% des Obsts und Gemüses ohne Plastikverpackung. Seit Beginn werden die Liefertouren ökologisch geplant, in der Regensburger Innenstadt werden über 200 Haushalte mit dem Lasten-E-Bike versorgt. Die eigene Photovoltaik- Anlage erzeugt Strom für die Kühlungen, der Rest ist natürlich 100% Naturstrom. Das Konzept überzeugt – und da die Räume in Kößnach inzwischen deutlich zu klein geworden sind, wurde nach einem neuen Standort ge- sucht. Nach der Erschließung im Sommer kann hoffentlich im Herbst mit dem Bau begonnen werden. Geplant ist ein Ge- bäude in Holzständerbauweise mit höchstem Energiestandard KFW 40. Dem nachhaltigen Gesamtkonzept folgend sollen überwiegend baubiologische, umweltverträgliche Baumaterialien verwendet werden. Zusätzlich wird beim Bau darauf geachtet, dass möglichst wenig Fläche versiegelt wird. Die Außenanlagen werden in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Landschaftsarchitekten naturnah gestaltet. Das Gebäude, komplett barrierefrei gebaut, wird unter anderem in Zusammenarbeit mit Wiesenfeldener Firmen errichtet, die schon jetzt zu jahrelangen Part- nern der Ökokiste zählen: der EDV-Firma Franke Data und dem Elektro- meister Christian Wagner. Besonders freuen sich die Mitarbeiter der Ökokiste wieder auf die Mög- lichkeit, Kunden direkt vor Ort im eigenen Bio-Laden bedienen zu kön- nen, denn auf dem neuen Firmengelände wird, direkt an den Bio- Lieferservice angrenzend, auch ein Bio-Laden eröffnet. Dort wird – wie beim Lieferservice – auf frische und regionale Produkte gesetzt, selbst- verständlich 100% bio. So entstehen direkt in der Gemeinde Wiesenfel- den wieder neue Arbeitsplätze, die das Team der Ökokiste Kößnach auf weit mehr als 40 Mitarbeiter anwachsen lassen werden. Martina Kögl und Johannes Kaufmann, Geschäftsführer der Ökokiste Kößnach, freuen sich: „Unser Neubau wird uns durch den Platzgewinn noch mehr Mög- lichkeiten bieten, regionale Bio-Produkte für einen wachsenden Kun- denkreis anbieten zu können. Der neu geplante Bio-Laden ermöglicht uns wieder direkten Kontakt mit der Kundschaft vor Ort: wir hoffen, dass er ein Treffpunkt für alle Menschen aus der Region wird, die auf der Suche nach regionalen Bio-Lebensmitteln sind!“ Die Fertigstellung des Firmengeländes ist für den Sommer 2022 geplant – hoffentlich wer- den bis dahin wieder größere Feiern möglich sein, denn zur Einweihung sind bereits jetzt viele Aktionen in Planung!
12 Aktuelle Maßnahmen Straßenbaumaßnahme der Staatsstraße St 2148 bei Wiesenfelden Die Staatsstraße St 2148 von der Landkreisgrenze bis einschließlich einen Teilbereich der Ortschaft Wiesenfelden (bis Metzgerei Heindl) soll heuer saniert werden. Ein Bauabschnitt wäre von der Landkreisgrenze bis hin zur Abzweigung Baugebiet Pfarrerfeld mit einer Tragschicht- verstärkung geplant, das Bankett der Innenkurven wird mit Rasengittersteinen befestigt. Da die Linksabbiegespur erst gebaut wurde, wird diese ausgespart. Im Anschluss an die Linksabbiegespur beginnt ortseinwärts ein weiterer Bauabschnitt, wobei hier ein lärmmindernder Belag eingebaut wird. Teilweise werden die Gehwege erneuert bzw. saniert. Der Einbau des Asphaltes innerorts soll in der Nacht stattfinden um den Innerortsverkehr nicht zu stark zu behindern. Die Baumaßnahme soll Mitte Juni beginnen und bis Mitte August abgeschlossen sein. Für die Nebenar- beiten wird eine halbseitige Sperrung ausreichend sein; für die Asphaltierungsarbeiten ist eine Vollsperrung unum- gänglich. Sofern genauere Termine und der Ablauf der Straßenbaumaßnahme bekannt sind werden, diese rechtzeitig in der Presse angekündigt. Neue Zuschussrichtlinie erlassen (mh) Der Gemeinderat hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Verbänden, Gruppen und staatlich an- erkannten Religionsgemeinschaften erlassen (Zuschussrichtlinie). Die Gemeinde Wiesenfelden fördert bereits seit mehreren Jahren sowohl die Ortsvereine als auch die kirchlichen Einrichtungen durch Zuschüsse und Jugendförder- beträge. Die Gemeinde misst der Arbeit der örtlichen Vereine, Verbände, Gruppen und staatlich anerkannten Reli- gionsgemeinschaften hohe gesellschaftliche Bedeutung zu. Mit einer Zuschussrichtlinie soll deren Arbeit wirkungs- voll, nach einheitlichen Kriterien, gleichberechtigt Rechnung getragen werden. Der Gemeinderat befand es daher für sinnvoll, diese Fördermöglichkeiten für die Ortsvereine und kirchlichen Einrichtungen in einer schriftlich fixier- ten Richtlinie zusammenzufassen. Diese ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und wurde allen Vorsitzenden zur Kenntnis übersandt. Gemeindebücherei (mh) Die Neubaumaßnahme steht nach langer Bauzeit kurz vor dem Abschluss. Bei einem Gewerk haben sich coronabedingt Verzögerungen ergeben. Die Bauausführung wurde zwar begonnen, aber nicht fertiggestellt. Sämtli- che Terminverzüge sind durch die Firma verursacht worden. Infolgedessen wurde durch die Gemeinde formgerecht ein Kündigungsverfahren abgewickelt. Bei einer öffentlichen Ausschreibung mit Auftragsvergabe ist eine Kündigung nicht ganz einfach. Hierzu bedarf es mehreren Fristsetzungen, formellen Mahnungen und Kündigungsandrohungen. Mit der Fertigstellung musste im Rahmen eines ordentlichen Vergabeverfahrens eine andere Firma beauftragt wer- den. Dadurch haben sich unnötige Verzögerungen ergeben. Die Kostenschätzung für den Neubau beläuft sich auf 615.000 € - davon werden 447.000 € bezuschusst durch das Förderprogramm „Innen statt Außen“. Die Eröffnung ist noch im April geplant.
13 Informationen aus dem Rathaus Standesamtliche Nachrichten Standesamtliche Ereignisse in der Gemeinde Wiesenfelden vom 01.01.2021 bis 31.03.2021: Geburten 7 Eheschließungen 1 Sterbefälle 15 Ferienprogramm „Xund ins Leben“ Die Gemeinde Wiesenfelden plant in Zu- sammenarbeit mit der Firma Xund ins Le- ben eine erlebnisorientierte und abenteu- erliche Ferienprogramm-Woche für Kinder von 6 bis 14 Jahren direkt vor Ort in Wie- senfelden. Bei 24 Kindern belaufen sich die Kosten pro Kind auf € 148 exkl. Mittagsverpflegung - die Gemeinde Wiesenfelden fördert dieses Projekt mit 50 % , somit betragen die Kosten pro teilnehmendem Kind € 74. Zeitraum wäre eine Woche in den Sommerferien 2021; Betreuungszeit 8 - 16 Uhr oder 9 - 17 Uhr; genauer Zeitraum und Betreuungszeit wird aktuell noch mit dem Anbie- ter geklärt. Mittagessen wird durch die Firma organisiert: z. B. in einem örtlichem Gasthaus. Die angemeldeten Kin- der erwartet in dieser Erlebnis-Sport-Woche ein Mix aus unterschiedlichen Schwerpunkten. Der Spaß am Sport und das Erlebnis stehen im Vordergrund. Themeninhalte: Trendsports, Ballspiele, Erlebnissport, Abenteuersport, Wald- pädagogik, Fungames, Summersports und Workshops. Die Anmeldung zu diesem Ferienprogramm erfolgt direkt über den Anbieter Xund ins Leben. Falls es zu einer behördlichen Absage der Veranstaltung kommt, entstehen kei- ne Kosten. Es werden lediglich € 15 pro angemeldete Familie für das Onlineferienprogramm mit mehr als 100 Übungsvideos verrechnet. Nähere Informationen hierzu demnächst auf der Homepage der Gemeinde Wiesenfelden www.wiesenfelden.de oder bei Herrn Bürgermeister Urban unter Tel. 09966/9400-15 oder bei Frau Käufl unter Tel. 09966/9400-16. Aufruf an Vereine und Organisationen zum Ferienprogramm in Wiesenfelden Nach dem Ferienprogramm 2020 möchte die Gemeinde Wiesenfelden auch in den Sommerferien 2021 neben der Erlebniswoche durch den Anbieter „Xund ins Leben“ weitere abwechslungsreiche Projekte anbieten. Im letzten Jahr wurden durch verschiedene Aktionen für viele Kinder die Ferien noch attraktiver gemacht. In diesem Zusammen- hang nochmals ein großes Dankeschön an alle Beteiligten. Um auch 2021 ein abwechslungsreiches Ferienpro- gramm durchführen zu können, bitten wir die Gemeindevereine und sonstigen Institutionen um Mithilfe. Gerne können sich auch mehrere Vereine zusam- menschließen. Thema, Teilnehmerzahl, Altersgruppe, Ort und evtl. Unkosten- beitrag (sollte sich auf eine Minimum beschränken), bestimmt der anbietende Verein selbst. Die Teilnehmer sind über die Gemeinde Wiesenfelden unfallver- sichert. Wenn Sie eine Aktion anbieten möchten oder Fragen zum geplanten Ferienprogramm haben, melden Sie sich bitte bei Herrn Bürgermeister Urban unter Tel. 09966/9400-15 oder bei Frau Käufl unter Tel. 09966/9400-16.
14 Informationen aus dem Rathaus Krisendienste Bayern Seelische Krisen können jeden treffen - unabhängig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Enttäuschungen oder schwere Verluste, traumatisierende Erlebnisse, familiäre, partnerschaftliche oder be- rufliche Konflikte, lebensverändernde Umstände wie die Geburt eines Kindes, Entwurzelung durch Flucht oder Mig- ration. In einer seelischen Krise erleben die meisten Menschen die Grenzen ihrer emotionalen und körperlichen Belastbar- keit. Sie befinden sich in einem Ausnahmezustand - verunsichert, empfindsam, verletzbar. Bewährte Lösungsstrate- gien und Verhaltensmuster greifen nicht mehr. Rufen Sie an, wenn Sie alleine nicht mehr weiterwissen - je früher, desto besser! Denn kompetente Hilfe erleichtert den Weg aus der Krise. Aktuelle Sprechzeiten unter www.krisendienste.bayern/niederbayern Die Leistungen des Krisendienstes sind für die Anrufer kostenfrei. Tel. 0800 / 655 3000 Telefonische Beratung Zuhören, nachfragen und ordnen: In einer seelischen Krise genügt es manchmal schon, wenn jemand am Telefon zuhört, nachfragt und die Situation klärt. Ambulante Krisentermine Kurzfristige Termine: Was geschieht, wenn die telefonische Beratung nicht ausreicht? Dann ist ambulante Krisenhil- fe angezeigt. Mobile Einsätze Die Krisenintervention durch erfahrene Fachkräfte am Ort der Krise kann derzeit noch nicht angeboten werden, ist aber in Vorbereitung. Stationäre Behandlung Milieuwechsel und Schutz: Bei manchen akuten Notlagen kann eine vorübergehende stationäre Krisenbehandlung die geeignete Hilfe sein. Weitere Notfallnummern: Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Kinder– und Jugendtelefon: 116 111 Giftnotruf: 089 / 19 240 Kath. Telefonseelsorge 0800 / 111 02 22 Ev. Telefonseelsorge 088 / 111 01 11 Sucht– und Drogen-Hotline 01806 / 31 30 31* *0,20 € pro Anruf aus dem deutschen Festnetz 0,60 € pro Anruf aus dem dt. Mobilfunknetz (Quelle: Krisendienste Bayern)
15 Informationen aus dem Rathaus Personalausweis und Kinderreisepass Seit 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro. Die Gebühr für Ausweise für Personen unter 24 Jahren bleibt bei 22,80 Euro. Ab dem 2. August 2021 werden unter Verweis auf die europarechtlichen Vorgaben zwei Fingerabdrücke verpflich- tend in den Chip des Ausweises aufgenommen. Außerdem erhält dann der Personalausweis ein neues Design: auf der Vorderseite wird der zwei Buchstaben umfassende Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaates im Negativ- druck in einem blauen Rechteck angeordnet. Das blaue Rechteck ist von zwölf gelben Sternen umgeben. (Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) Zum 1. Januar 2021 hat sich auch die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 beantragt werden, können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Ebenso wird der Verlänge- rungsaufkleber für den Kinderreisepass ab 1. Januar 2021 nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Verlängerung um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich. Soll das Reisedokument für das Kind eine sechsjährige Gültigkeitsdauer haben, kann ein regulärer (elektronischer) Reisepass beantragt werden. Dabei ist auf Identifizierbarkeit des Kindes auf dem Foto zu achten. Betreiber einer Kleinkläranlage Liebe Betreiber einer Kleinkläranlage, bitte denken Sie daran, dass Sie halbjährlich Ihre Wartungsprotokolle in der Gemeindeverwaltung abgeben. Sie ha- ben die Möglichkeit diese per Post (auch Einwurf in den gemeindlichen Briefkasten), per E-Mail : b.landstorfer@wiesenfelden.de oder per Fax: 0 99 66 / 94 00 21 an uns zu senden. Hundeanmeldung Liebe Hundebesitzer, bitte denken Sie daran, Ihre geliebten Vierbeiner in der Gemeindeverwaltung an- bzw. abzumelden. Im April wer- den mit dem Hundesteuerbescheid 2021 die neuen Hundesteuermarken für 2021/2022 versendet .
16 Informationen aus dem Rathaus Mikrozensus 2021 im Januar gestartet - das Bayerische Landesamt für Statistik informiert Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft. Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bay- ern und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayeri- schen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Aus- kunftspflicht. Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu The- men wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der aus- kunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Gesundheit beinhaltet. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobenen Daten z.B. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäi- schen Union erhält. Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armuts- berichterstattung, wurde der Mikrozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingun- gen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiede- nen Erhebungsteile LFS, EU-SILC und IKT verteilt werden. Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird. Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und In- terviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Interview wün- schen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln. Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Le- bensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensuses eine gesetzlich festgelegte Aus- kunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Ver- schwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich an. Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
17 Informationen aus dem Rathaus Nutzungsänderung von Gebäuden und Räumen Es kommt immer wieder vor, dass die Nutzung eines Gebäudes oder Raumes geändert wird. Dies kann aufgrund einer gewerblichen Nutzung oder auch die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden sein. Vor allem bei der Anmeldung eines Gewerbes oder auch dessen Erweiterung führt dies im Regelfall zu einer Nut- zungsänderung von Gebäuden oder einzelnen Räumen. Hier kann dies ein Büro, Lager-, Verkaufsraum, Werkstatt etc. sein. Aber auch eine Umnutzung von landwirtschaftlichen zu privaten Zwecken kommt hier in Betracht. Nach Art. 55 der Bayer. Bauordnung (BayBO) sind nicht nur die Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage baugenehmigungspflichtig, sondern auch eine reine Nutzungsänderung, also auch dann, wenn bei einer baulichen Anlage nur die Zweckbestimmung geändert wird. Einen baulichen Umbau, also eigentliche Bauarbeiten, braucht es hierfür nicht. Das notwendige Bauantragsverfahren wird weder durch die Gewerbeanmeldung ersetzt oder aufgrund dessen au- tomatisch eingeleitet und abgewickelt, noch von der Gemeinde automatisch eingeleitet. Hier muss jeder selbst tä- tig werden, sich informieren bzw. den entsprechenden Bauantrag mit den notwendigen Unterlagen einreichen. Vor allem aus Gründen des Nachbar-, Lärm-, Arbeits- und Brandschutzes etc. ist eine baurechtliche Prüfung wichtig. Immer wieder erreichen die Gemeinde Beschwerden hierzu. In letzter Zeit fragen auch andere Abteilungen im Landratsamt nach, ob eine baurechtliche Prüfung (z.B. Stellplätze wegen rotem Kennzeichen) erfolgt ist. Sollten sich Nachbarn von Bauantragspflichtigen an die Gemeindeverwaltung mit Beschwerden oder Anfragen wen- den, müssen diese direkt an die Bauaufsicht beim Landratsamt Straubing-Bogen weitergegeben werden, mit der Folge, dass evtl. ein Verfahren eingeleitet wird. Auch die Gemeinde wird aus oben genannten Gründen künftig darauf achten und nur mehr Aufträge an Firmen vergeben, bei denen baurechtlich alles ordnungsgemäß genehmigt ist. Bei Fragen zu einer evtl. baurechtlichen Genehmigungspflicht wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde (Herr Hecht Tel. 09966/9400-20) oder an die Bauverwaltung beim Landratsamt Straubing-Bogen (Frau Geiger, Tel. 09421 973-457). Herstellungsbeiträge zur Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage Das Gemeindeamt möchte darauf hinweisen, dass gemäß Beitrags– und Gebührensatzung zur Entwässerungssat- zung/Wasserversorgungssatzung die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Erweiterungen der Grundstücks– und Geschossflächen unverzüglich im Rathaus Wiesenfelden bekannt zu geben wie z. B.: • Ausbau des Dachgeschosses • An– und Umbauten (z. B. Wintergarten) • Einbau einer Schmutzwasserableitung z. B. Gully, Waschbecken in der Garage. Neuer Mitarbeiter in den Liegenschaften Bürgermeister Andreas Urban begrüßte den neuen Mitarbeiter in den Liegenschaften - Fabian Metschl - sehr herzlich. Herr Metschl ist seit 1. April in der Gemeinde be- schäftigt und wird vor allem im Bereich der Instandhaltung und Wartung der kommu- nalen Trinkwasserversorgung eingesetzt. Die nächsten Wochen sind geprägt von der Einarbeitung in die Wiesenfeldener Wasserversorgung. Hier gilt es, ein sehr großes Netz durch unsere weitläufige Gemeinde mit Hochbehältern, Druckschächten, vielen Kilometern Wasserleitungen und Pumpstationen kennenzulernen. In diesen komple- xen Arbeitsbereich mit moderner Technik arbeitet Herr Metschl künftig mit und trägt dazu bei, auch weiterhin eine reibungslose Wasserversorgung der Bürger sicher zu stellen.
18 Informationen aus dem Rathaus Bürgerservice-Portal Im Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Ver- waltung der Gemeinde Wiesenfelden online zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Falls Ihr per- sönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich ist, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen. Die auf der Homepage unter dem Link „Bürgerservice-Portal“ zu errei- chenden Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar. Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrich- ten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrages. Bei Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals oder wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter: s.guerster@wiesenfelden.de - wir helfen Ihnen gerne wei- ter. Hinweis an alle Hundebesitzer Leider gehen trotz mehrmaliger Hinweise in den gemeindlichen Infoblättern immer wieder Beschwerden über Ver- unreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Teilweise beschweren sich die Bürger aber auch dar- über, dass Hundekot in ihren Vorgärten oder Grünflächen hinterlassen wurde. Aber auch Bürgersteige, Rad- und Fußwege, Spielplätze, Grünanlagen und andere Flächen werden leider immer wieder durch Hundekot verschmutzt. Diese Verunreinigungen sind nicht nur kein schöner Anblick, sondern kön- nen auch Krankheiten übertragen, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind. Leidtragende sind unter anderem auch Sparziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten o- der die Anlieger, die dann den Hundekot entfernen müssen. Auch unsere Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes werden bei Arbeiten auf öffentli- chen Flächen tagtäglich mit diesem Problem konfrontiert. Dieses Ärgernis kann jeder Hundebesitzer durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermei- den. Achten Sie darauf, wo Ihr Hund „sein Geschäft erledigt“. Führen Sie stets einen entsprechenden Beutel mit und entsorgen Sie diesen bitte fach- gerecht - und nicht - wie leider auch mehrfach festgestellt werden muss, in der freien Natur.
19 Informationen aus dem Rathaus FFH-Monitoring in Bayern - Das Bayerische Landesamt für Umwelt informiert Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannten Ziele. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen. Im Gemeindegebiet Wiesenfelden befindet sich mindestens eine Probefläche eines oder mehrerer Lebensraumty- pen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt im Zeitraum 2021 bis 2022 ein- mal begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentü- mer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke. Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlandes ist das Bayerische Landesamt für Um- welt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Straubing-Bogen zur Verfü- gung. Ansprechpartnerin : Manuela Kern, Fachreferentin für Naturschutz und Landschaftspflege am Landratsamt Straubing – Bogen, Tel. 09421/973-449, Kern.Manuela@landkreis-straubing-bogen.de. Wegepaten gesucht Der Bayerische Waldverein - Sektion Wiesenfelden - sucht Wegepaten für die Betreuung der Wanderwege im Gemein- degebiet Wiesenfelden. Die Wegepflege ist eine verantwor- tungsvolle Aufgabe. Ziel ist, dass sich Ortsunkundige mittels der Wanderwegmarkierung ohne Probleme auf unseren Wanderwegen zurechtfinden. Aufgabe der Wegepaten wie- derum ist es, mindestens zweimal im Jahr die Markierungen auf ihren Streckenabschnitten zu prüfen. Dies kann der Wegepate jederzeit nach Lust und Laune durchführen. Interessenten melden sich bitte beim Hauptwegewart des Bayerischen Waldvereins - Sektion Wiesenfelden Herrn Thomas Hornauer unter Tel. 01515 462 40 70 oder per E-Mail unter: thomas_hornauer@web.de Wandern ist eine Tätigkeit der Beine und ein Zustand der Seele Josef Hofmiller
20 Informationen aus dem Rathaus Die VHS informiert: Tschechisch für unterwegs Sie fahren gern über die Grenze in unser schönes Nachbarland? Dann lernen Sie in diesem Kurs wichtige Alltagsflos- keln, Schilder lesen und die unbekannten Buchstaben und deren Aussprache. Sie können künftig z. B. im Restaurant bestellen und bezahlen, im Hotel ein Zimmer reservieren oder leichter Einkaufen. Es sind keine Vorkenntnisse erfor- derlich. Sa., 17.04. 2021 und 08.05., 9:30 bis 12:45 Uhr, Gemeindehaus Ascha, mit Michaela Gramlich, Kursgebühr 40,00 € "Männerhandtaschen" oder Wellnesskisterl zum Vatertag Aus unbehandelten Holztragerln entstehen ganze besondere Geschenke zum Vatertag oder zum Männergeburtstag. Mit Papieren/Stempeln/Stanzen und Deko-Materialien werden die Kisten individuell für den Beschenkten gestaltet und müssen nur noch daheim befüllt werden. Passend dazu wird ein persönlicher Flaschenöffner angefertigt. Mo., 06.05. 2021, 19:00 bis 22:00 Uhr, Pfarrheim Stallwang, mit Maria Sporrer, Kursgebühr 20,00 € zzgl. 12,00 € Materialkosten Informationen und Anmeldung bei Heidi Schöberl, Tel. 0151 / 23 72 09 74 oder auf der vhs-Homepage: www.vhs-straubing-bogen.de ZAW sammelt Silofolien und Silonetze Der ZAW Straubing sammelt Silofolien und Silonetze. Die Folien der einzelnen Anlieferer werden mit einem Lkw mit einer Frontladereinrichtung (mit integrierter Wiegeeinrichtung) geleert. Die Kosten in Höhe von 0,40 Euro pro kg Folie werden anhand der Wiegescheine direkt vor Ort abgerechnet. Angenommen werden Siloplanen, Rundballenfolien und –netze aller Art. Anliefern können auch Landwirte der um- liegenden Gemeinden. Die aktuellen Corona-Hygieneregeln sind einzuhalten. Bei Fragen zu dieser Sammelaktion steht Ihnen Herr Kölbl unter Tel. 09421/9902-19 zur Verfügung. Sammeltermin in Wiesenfelden: 22.04.2021 beim Wertstoffhof in Wiesenfelden von 8.00 bis 9.00 Uhr Wir denken selten an das , was wir haben aber immer an das, was uns fehlt. Arthur Schopenhauer
21 Informationen aus dem Rathaus Neuer Behindertenbeauftragter Sebastian Stockmann ein "Glücksfall" für die Gemeinde (mh) Nach Art. 19 BayBGG sollen die Bezirke, die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eine Persönlichkeit zur Beratung in Fra- gen der Behindertenpolitik bestellen. In der Gemeinderatssitzung am 13. Januar 2021 wurde Sebastian Stockmann aus Öd zum Beauftragten der Gemeinde Wiesenfelden für die Belange von Menschen mit Behinderung bestellt. Der 38 Jahre alte gelernte Wirtschaftsinformatiker und Rettungssa- nitäter ist seit 2015 selbst schwerbehindert und möchte sich fortan in der Gemeinde ehrenamtlich für Menschen mit ähnlichem Schick- sal engagieren. "Durch meine eigenen körperlichen Einschränkungen weiß ich ge- nau, was ein Leben mit Behinderung heißt und bedeutet - nicht nur körperlich und psychisch für mich, sondern auch für meine Angehö- rigen, Freunde und Mitmenschen allgemein", so Stockmann. Herr Stockmann ist 38 Jahre alt, wohnt seit Mai 2019 in Wiesenfel- den und ist seit Mitte 2015 mit einem inkompletten Querschnitt schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen. Er hat einige Jahre als Rettungssanitäter gearbeitet, hat anschließend ein Studium zum Wirtschaftsinformatiker absolviert und ist beruflich bei der Re- gierung von Niederbayern in Deggendorf als EDV-Sachbearbeiter angestellt. Weiterhin absolviert er zurzeit ein Abendstudium zum Betriebswirt mit Spezialisierung auf europäische Förderungen. Menschen mit Behinderung und deren Angehörige wissen oft nicht, wie es weiter gehen soll - egal, ob sie unver- schuldet durch Unfall oder Krankheit oder aufgrund fortschreitenden Alters in eine solche Lebenssituation kom- men. Ihm persönlich fehlte damals ein Ansprechpartner, der ihm sagen konnte, was zu tun wäre, wo er sich hin- wenden könnte und welche Unterstützungen er erhalten könnte. Fragen zur beruflichen Zukunft, der Wohnsituati- on, der Versorgung mit Hilfsmitteln, der Beantragung von Dokumenten oder finanzieller Unterstützung, der Mobili- tät und vielem mehr waren plötzlich elementar und blieben anfangs unbeantwortet, belasteten jedoch, neben der eigentlichen Erkrankung, zusätzlich. So wie ihm geht es den meisten Menschen. Daher setzt er sich seither für andere Betroffene und deren Angehörige ein und möchte dies nun als direkter Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wiesenfelden machen. Als Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wiesenfelden ist er Dreh- und Angelpunkt für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen und deren Angehörige, kann diese beraten und als Bindeglied zwi- schen diesen und den richtigen Anlaufstellen, Behörden, Einrichtungen, Organisationen und Beratungsstellen fun- gieren. Er wird sich für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen einsetzen und somit versuchen, ihnen ein völlig normales, selbstbestimmtes Leben in allen Lebensbereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Außerdem ist er Ansprechpartner für die Gemeinde selber, wodurch die spezielleren Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung von z. B. Bauprojekten, Veranstaltungen, Freizeitangeboten etc. besser berücksichtigt werden können. Weiterhin kann er die Gemeinde beraten und unterstützen, die Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) umzusetzen. Die Aufgaben und Möglichkeiten eines Behindertenbeauftragten für sowohl Betroffene und deren Angehörige als auch die Gemeinde sind sehr umfangreich. Durch seine langjährigen beruflichen und persönlichen Erfahrungen und seine eigene gesundheitliche Situation sieht er sich diesen Aufgaben überaus gewachsen und möchte Teil einer le- bensfreundlichen „Gemeinde für Alle“ sein und diese mit vollem Engagement unterstützen. Die Gemeinderäte zollen Sebastian Stockmann und seiner Arbeit Respekt. "Er ist ein Glücksfall für alle Menschen mit Behinderung", fand etwa Gemeinderätin Anita Schießl und hob besonders das ehrenamtliche Engagement her- vor. Erreichbar ist Herr Stockmann unter Tel. 09966/6979997 oder per Mail: behindertenbeauftragter@wiesenfelden.de
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