Nachrichten - Es sind die kleinen Dinge im Leben - inkl. Ferienprogramm - Gemeinde Wülfershausen ad Saale
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Nachrichten Ausgabe Nr. 54 Juli 2021 bis September 2021 inkl. Ferienprogramm Es sind die kleinen Dinge im Leben die Freude machen!
Gemeinde Gemeinderatssitzung vom 31.03.2021 1. Festlegung und Beschlussfassung zu der Reihenfolge der Handlungs- felder des Projektes EUBeKO; Bewegungsfreundliche Gemeinde Wülfers- hausen a. d. Saale Die Mitglieder des Gemeinderates entscheiden, welchem Handlungsfeld sich die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale im Rahmen des Projekts EUBeKo vornehmlich widmen soll und sie legen die Reihenfolge der Projekte gemäß einer Stimmabgabe fest, die in der Zeit vom 18.03. – 21.03.2021 durchgeführt wurde. Das Ergebnis der Priorisierung der Handlungsfelder wird vom Auswer- teteam dem Gemeinderat vorgestellt. Ein Zeitfenster für die Umsetzung der Handlungsfelder wurde nicht vereinbart. Der Gemeinderat erkennt das Abstim- mungsergebnis einstimmig an. 2. Antrag auf Baugenehmigung; Erstellen einer Terrassenüberdachung Die Bauherren stellen einen Antrag auf Baugenehmigung. Sie beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl. Nr. 4585/5, Gemarkung Wülfershausen a. d. Saale, Josef-Bonfig-Straße 14, Wülfershausen a. d. Saale eine Terrassenüberdach- ung zu errichten. Das gemeindliche Einvernehmen für die Zulässigkeit des Bauvorhabens wird einstimmig erteilt. 3. Neu- bzw. Umgestaltung der Friedhöfe Wülfershausen a. d. Saale und Eichenhausen 1.Bürgermeister Wolfgang Seifert gibt einen kurzen Überblick über die Ände- rung der Bestattungskultur in den beiden Friedhöfen Wülfershausen a. d. Saale und Eichenhausen und teilt dem Gemeinderat mit, dass nur noch zwei Urnen- gräber auf dem Urnenfeld in Wülfershausen a. d. Saale und vier Urnengräber in Eichenhausen vorhanden sind. Er bittet den 2. Bürgermeister Willi Irtel die Ideen und Entwürfe zur Änderung bez. Erneuerung der beiden Friedhöfe vor- zustellen, die bei einer gemeinsamen Begehung der Bürgermeister diskutiert wurden. Wülfershausen 2. Bürgermeister Irtel stellt den Standort und Gestaltung des neuen Urnenfel- des vor. Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die beiden Bürgermeister, die Errichtung des Urnenfeldes, wie vorgestellt, voranzutreiben und durchführen zu lassen. Eichenhausen Neben den aktuell noch 4 freien Urnengräbern könnten drei weitere Gräber entstehen. Anschließend geht er auf zwei weitere Standorte ein. An beiden Standorten könnten jeweils 4 Gräber entstehen. Bei der Besichtigung des Friedhofes wurde Willi Irtel angesprochen, dass die jetzige Gestaltung des Ur- nenfeldes keinen Anklang bei den Bürgerinnen und Bürgern findet. Hier wird bemängelt, dass die Gräber hintereinander liegen und nur vor den gesamten 2
Gemeinde Gräbern gestanden werden kann. Dies ist an Tagen wie Allerheiligen nicht ge- wünscht. Hier schlägt Willi Irtel vor, dass Urnenfeld zukünftig zu verbreitern und die Gräber nur einreihig anzulegen. Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die beiden Bürgermeister, die Umgestaltung und Erweiterung, wie vorgestellt und diskutiert, zeitnah umzusetzen. 4. Beschlussfassung zur Beteiligung am LEADER-Kooperationsprojekt „Thematische Rad- und E-Radrouten von den Haßbergen bis in den Stei- gerwald zum Ausbau der freizeit-touristischen Angebote und stärkeren Vernetzung mit den Landkreisen“ Der Tourismusverband Haßberge e.V. plant eine Überarbeitung der touristisch vermarkteten Routen, da es kein tourismusstrategisches Gesamtkonzept gibt und die angebotenen 24 Routen nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechen. Geplant sind neue Themenrouten, die jeweils mit einem Arbeitskreis in den verschiedenen Allianzen erarbeitet werden. Die sechs neuen Routen starten jeweils in Bad Königshofen i. Gr. und decken das gesamte Gebiet der Grabfeldallianz ab. Um die bestehende Beschilderung mit Informations- & Gemeindetafeln und Wegweiser zu aktualisieren und die Rad- infrastruktur z. B. mit Servicestationen auszubauen sowie die Öffentlichkeitsar- beit zu finanzieren wird ein LEADER-Kooperationsprojekt mit dem Landkreis Haßberge angestrebt. Der Eigenanteil der Kommunen läge dann bei 30%. Es wird ein LEADER-Kooperationsprojekt angestrebt, um Fördermittel generieren zu können. Die Kommunen der Grabfeldallianz agieren als Projektpartner und verpflichten sich, den Projektträger bei der Umsetzung der Inhalte zu unterstüt- zen. Der Projektpartner beteiligt sich durch Zahlung eines Eigenanteils am Ge- samtprojekt. Dieser wird durch eine Finanzierungszusage – anhand der abge- stimmten Projektbestandteile – schriftlich fixiert. Die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale erklärt einstimmig ihr Einverständnis zur Projektbeteiligung am oben genannten Radtourismusprojekt. Es kommen ca. 1.000 € Kosten auf die Gemeinde zu, zzgl. Kosten für die Beschilderung. Gemeinderatssitzung vom 05.05.2021 1.Mittelfristige Finanzplanung nach Art. 70 GO; Beratung und Beschluss- fassung Nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Abs. 2 der Vorschrift normiert, dass als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustel- len ist. Im Sinne der Vorschrift ist das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr, Art. 70 Abs. 1 Satz 2 GO, das zweite Planungsjahr damit das Jahr, für das der Haushaltsentwurf zu erstellen ist. Die Finanzpla- nung nach Art. 70 GO erstreckt sich damit gegenwärtig auf den Zeitraum 2020 bis 2024. 3
Gemeinde Die Finanzplanung für den Zeitraum 2020 bis 2024 wird dem Gemeinderat von Manuel Mauer erläutert und wird nach eingehender Beratung einstimmig be- schlossen. 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021; Beratung und Beschluss- fassung Aufgrund der Vorberatung in der Gemeinderatssitzung am 31.03.2021 wurde der Haushaltsplan 2021 erstellt. Jedem Gemeinderatsmitglied wurde der Vor- bericht zum Haushaltsplan über das LIS zugestellt. Herr Mauer stellt anhand des Vorberichts zu den Haushaltsansätzen des Verwaltungs- und Vermögens- haushalts ergänzende Erläuterungen an. Die Haushaltsansätze sind realistisch und knapp kalkuliert. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.019.200 € ab. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 68.900 €. Im Vermögenshaushalt beträgt das Haushaltsvolumen 2.926.700 €. Die Schwerpunkte des Vermögenshaushalts sind x Baugebiet Am Kindergarten x Neubau Krippe x Grundschule x Breitbanderschließung x Tiefbaumaßnahmen (Zisternen) Es ist eine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 43.700 € vorge- sehen. Der Schuldenstand liegt mit 1.256,90 € je Einwohner zum 31.12.2020 deutlich über dem entsprechenden Landesdurchschnitt (die aktuellste Zahl zum 31.12.2019 weist hier 598 €/Einwohner aus). Im Haushaltsjahr 2021 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 398.000,00 € vorgesehen, um den Haushalt- sausgleich herzustellen. Die Pro-Kopf-Verschuldung erhöht sich somit zum 31.12.2021 auf 1.421,78 €/Einwohner. Nach eingehender Beratung wird der Haushalts- und Stellenplan für die Tarifbeschäftigten für das Jahr 2021 einstim- mig beschlossen. Ebenso wird die von Herrn Mauer vorgetragene und die dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung einstimmig beschlossen. 3. Absichtserklärung zur Erstellung eines gemeinsamen Energiekonzepts In einer Sitzung der Lenkungsgruppe der Grabfeldallianz wurde vom Ge- schäftsstellen-leiter der Verwaltungsgemeinschaft Saal a. d. Saale die Möglich- keit der Förderung von Energiekonzepten vorgestellt. Durch das im Markt Saal a. d. Saale durchgeführte Energiecoaching hat die Verwaltungsgemeinschaft einen Einblick in mögliche Konzepte und Förderszenarien erhalten. Die Mit- gliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Saal a. d. Saale sind, vorbe- haltlich der Zustimmung der Gemeinderäte, an der Erstellung eines solchen Konzeptes interessiert. Für Kommunen in einer Allianz mit einem Integrierten Ländlichen Entwick- lungskonzept bietet sich eine Förderung über das Amt für ländliche Entwick- lung an. 4
Gemeinde Hier beträgt der Fördersatz 75 % für die Aufstellung eines Konzeptes ein Fach- büro. Die Förderung wird allerdings nur gewährt, wenn sich alle Allianzkommu- nen bis auf eine, an dem Konzept beteiligen. Alternativ bietet sich die Erstellung eines Energienutzungsplans, welcher im Bayerischen Energieförderprogramm über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert wird. Die Förderquote liegt hier bei 70 % der Kosten für die Aufstellung eines Konzeptes durch ein Fachbüro. Die geförderten Inhalte beider Konzepte sind annähernd gleich und können modular aufgebaut werden. Auf die einzelnen Gemeinden kommen Kosten von ungefähr 10.000 bis 15.000 € je nach Umfang der beauftragten Module und zu untersuchen-den Einzelobjekte. Der Gemeinderat lehnt Die Erstellung eines gemeinsamen Energiekonzept der Grabfeldallianz mehr- heitlich ab. 4.Behandlung von Zuschussanträgen von Vereinen; TSV-DJK Wülfers- hausen a. d. Saale In der Sitzung vom 08.12.2020 wurde über die Zuschussanträge der Vereine entschieden. Im Nachgang der Sitzung ging noch ein Antrag des TSV-DJK Wülfershausen für die Anschaffung neuer Bestuhlung ein. Die Kosten belaufen sich auf 10.638,60 € (netto, da der Verein vorsteuerabzugsberechtigt ist). Eine Förderung von 40 % wären 4.255,44 €. Pro Jahr stehen 10.000 € zur Verfü- gung. In der Sitzung vom 08.12. wurde auch beschlossen, die nicht ausgezahl- ten Mittel aus 2020 mit ins Jahr 2021 zu übernehmen. Nach einer kurzen Diskussion hat sich bestätigt, dass allen eingegangenen Anträgen die maximale Fördersumme von max. 40 % der Gesamtkosten ge- währt werden kann. Auch für diesen Antrag kann die volle Fördersumme ausgezahlt werden. Dies wird von der Verwaltungsgemeinschaft per Brief an die betreffenden Ver- eine kommuniziert. Des Weiteren erhielt der Verein bis zum Jahr 2017 für die Zurverfügungstellung des Vereinsheims für die Bürger und die Gemeinde eine jährliche Zuwendung von 1.200 €. Diese wurde nach der alten Vereinsförderrichtlinie jährlich durch Beschluss des Gemeinderats für das Folgejahr festgesetzt. Die erstmalige Auszahlung erfolgte 2016, eine weitere 2017. In den neuen Vereinsförderrichtli- nien ab 01.01.2017 ist dieser „Sockelbetrag“ nicht mehr vorhanden. Auch er- folgte kein Beschluss des Gemeinderats für eine Auszahlung im Jahr 2018 und die Folgejahre. Was hier der Hintergrund war, dass im Jahr 2018 keine Aus- zahlung festgesetzt wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar, evtl. die neue Ver- einsförderrichtlinie. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht laut alter Richtlinie und Beschluss vom 04.11.2015 nicht. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem TSV-DJK Wülfershausen den Zuschuss in Höhe von jeweils 1.200 € für die Zurverfügungstellung des Vereinsheims rückwirkend für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 zu gewähren. 5
Gemeinde 5. Anträge auf Baugenehmigungen; a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses Der Bauherr stellt einen Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhau- ses auf dem Grundstück Kirchgasse 8, Flur-Nr. 240. Das gemeindliche Einvernehmen für die Zulässigkeit des Vorhabens wird ein- stimmig erteilt. b) Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes zu einer Wohnung Der Bauherr stellt einen Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Lebensmittel- marktes zu einer Wohnung auf dem Grundstück Kehlstraße 15, Flur-Nr. 111. Das gemeindliche Einvernehmen für die Zulässigkeit des Vorhabens wird ein- stimmig erteilt. c) Neuerrichtung Dachgeschoss mit Wohnhausanbau Der Bauherr stellt einen Bauantrag auf Neuerrichtung des Dachgeschosses mit Wohnhausanbau auf dem Grundstück Nähe Kastenstraße, Flur-Nr. 50. Das gemeindliche Einvernehmen für die Zulässigkeit des Vorhabens wird ein- stimmig erteilt. 6. Antrag auf Versetzung der Ortstafel an der NES 6 (Waltershäuser Stra- ße) in Wülfershausen a. d. Saale Mit Fertigstellung des Neubaugebietes „Am Kindergarten“ in Wülfershausen a. d. Saale und der bereits begonnenen Bautätigkeit auf den Bauplätzen kam von einem Bauherrn und den Anliegern die Anfragen, ob die Ortstafel (Verkehrszeichen 310) an der Waltershäuser Straße (Kreisstraße NES 6) in Richtung Waltershausen versetzt wird, um eine Geschwindigkeitsreduzierung und somit einen besseren Lärmschutz des Neubaugebietes zu erreichen. Die Ortstafel befindet sich derzeit an der Abzweigung zum Jugendclub (Am Hennig). Um einen effektiven Lärmschutz für das Neubaugebiet zu erreichen, müsste das Schild ca. 150 m in Richtung Waltershausen versetzt werden bis zum Weg Fl. Nr. 4900. Ortstafeln sind am Beginn der geschlossenen Bebau- ung aufzustellen. Dies ist bei der vorgeschlagenen neuen Position der Fall. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld ei- nen entsprechen-den Antrag zu stellen. 7. Erneuerung der gemeindlichen Internetseite Im Zuge der Neugestaltung der Webseite des Landkreises wurde auch für kommunale Webseiten die Möglichkeit zur Neugestaltung angeboten. Die Ver- waltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden möchten dieses Angebot nutzen und die bisher vorhandene Homepage grundlegend überarbeiten. Deshalb wurde in Kooperation mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld ein Ange- bot der Fa. Offizium angefordert. Es ist angedacht, je Gemeinde ein Arbeits- kreis „Homepage“ zu bilden, welcher aktiv an der Überarbeitung beteiligt wird. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und fasst folgenden Be- schluss: 6
Gemeinde Aufgrund des vorliegenden Angebotes wird nachfolgender Auftrag erteilt: Fa. Offizium 3.800,00 EUR (Netto) 722,00 EUR (MwSt) 4.522,00 EUR (Brutto) Für den Aufbau und die Ausarbeitung der neuen Internetseite bestellt der Ge- meinderat folgende Personen für den Arbeitskreis „Homepage“: Steffen Eng- lert, Michael Bach und Wolfgang Rudolph (Eichenhausen). 8. Aus Verschiedenes a)Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG): Mit Wir- kung zum 01.05.2021 wurde die neue Buslinie 8230 in Betrieb genommen. Die Linie wird vom Busunternehmen Otto Summ aus Mellrichstadt betrieben und verbindet zusätzlich ab 01.05. bis zum 31.10. als sogenannter „Bäderlandbus“ ca. alle zwei Stunden an Samstagen, Sonntagen und Feierta- gen die Städte und Ge-meinden: Bad Königshofen – Großeibstadt – Klein- eibstadt – Saal a. d. Saale – Wülfershausen a. d. Saale – Eichenhausen – Rödelmaier – Dürrnhof – Herschfeld und Bad Neustadt a. d. Saale mit An- schluss nach Bad Kissingen, Bad Bocklet und Bad Brückenau. Damit hat die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale mit seinem OT Ei-chenhausen eine weitere attraktive Busverbindung an den Wochenenden. Die Linie ist zunächst auf 2 Jahre vergeben. b) Bürgerversammlungen 2021: Die für Mai vorgesehenen Bürgerversamm- lungen werden auf Grundlage der anhaltenden Corona-Pandemie auf Mitte Oktober oder Mitte November verschoben. Wir kommen damit unserer Ver- antwortung zur Eindämmung des Corona-Virus nach. Rechtlich ist diese Vor- gehensweise bis hin zur Aussetzung der Bürgerversammlung 2021 durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration abgesi- chert. Gemeinderatssitzung vom 09.06.2021 1. Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Neubau eines Einfamilienhau- ses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport Die Bauherren haben eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Es wird beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl. Nr. 4902/11, Ge- markung Wülfershausen a. d. Saale, Am Kindergarten 2 ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage und Carport zu errichten. Der Gemeinderat nimmt die Bauvorlagen zur Kenntnis. 2.Antrag auf Baugenehmigung; Neubau Nebengebäude mit Heizungs- raum Die Bauherren stellen einen Bauantrag auf Neubau eines Nebenge-bäudes mit Heizungsraum auf dem Grundstück Am Steinbruch, Flur-Nrn. 1147 u. 1154. Das gemeindliche Einvernehmen für die Zulässigkeit des Vorhabens wird einstimmig erteilt. 7
Gemeinde 3. Beschlussfassung über den Beginn von vorbereitenden Untersuchun- gen nach § 141 Abs. 3 BauGB und die Einleitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme (Sanierungsgebiet) Im Zuge der Erstellung des geplanten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts soll auch ein Sanierungsgebiet im Sinne des Baugesetzbuches ausgewiesen werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, zur Gewinnung von Beurtei- lungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für das Sanierungsge- biet im Innenbereich des Ortsteils Wülfershausen a. d. Saale, auf der Grundla- ge des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Lageplan dargestellten Bereich (= Untersuchungsgebiet) Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzulei- ten. 4. Flächennutzungsplan; Beschluss zur 2. Änderung Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans Angertor um die Errichtung einer Ausstellungsfläche zu ermöglichen, ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Flächennutzungsplan in der Art zu ändern, dass die von der 1. Änderung des Bebauungsplans Angertor be- troffene Fläche zur Gewerbefläche wird. Der geänderte Flächennutzungsplan wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. 5. Bebauungsplan Angertor; Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.11.2020 bis 11.01.2021 statt. Sie blieb ohne Beteiligungen der Öffentlich- keit. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 30.11.2021 bis 11.01.2021 statt. Auf die Beschlussfassung vom 03.02.2021 wird verwiesen. Die öffentliche Auslegung fand vom 29.04.2021 bis 31.05.2021 statt und blieb ohne Reaktion. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 29.04.2021 bis 31.05.2021 statt und brachte folgende Ergeb- nisse: Von den 20 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 4 ge- antwortet. Die Stellungnahmen vom LRA Rhön Grabfeld – Untere Naturschutz- behörde und LRA Rhön Grabfeld – Untere Immissionsschutzbehörde enthiel- ten Anregungen bzw. Hinweise. Diese werden zur Kenntnis genommen und in die Planung eingearbeitet. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 1. Än- derung des Bebauungsplans Angertor nach § 10 BauGB als Satzung. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 6. Bebauungsplan Angertor II; Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.11.2020 bis 11.01.2021 statt. Sie blieb ohne Beteiligungen der 8
Gemeinde Öffentlichkeit. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 30.11.2021 bis 11.01.2021 statt. Auf die Beschlussfassung vom 03.02.2021 wird verwiesen. Die öffentliche Auslegung fand vom 26.04.2021 bis 26.05.2021 statt und blieb ohne Reaktion. Die Beteiligung der Träger öffentli- cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 26.04.2021 bis 26.05.2021 statt und brachte folgende Ergebnisse: Von den 20 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 5 geantwortet. Die Stellungnahmen vom LRA Rhön Grabfeld – Untere Naturschutzbehörde und LRA Rhön Grabfeld – Untere Immissions- schutzbehörde enthielten Anregungen bzw. Hinweise. Diese werden zur Kenntnis genommen und in die Planung eingearbeitet. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplans Angertor II nach § 10 BauGB als Satzung. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 7. Anlage eines Bike-Trails Nach Rücksprache mit allen betroffenen Fachbehörden hat sich als geeigneter Bereich für den Bike-Trail die Flur-Nrn. 4889, 4888, 4890, 4860, 4862 und Um- griff, Gemarkung Wülfershausen a.d. Saale erwiesen. Die erarbeiteten Unterla- gen dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anlage eines Bike-Trails in Zusam- menarbeit mit der EUBeKo-Planungsgruppe, der Verwaltung und den beteilig- ten Fachbehörden. Die Gestaltung soll mit Naturmaterialien erfolgen. Gemeinderatssitzung vom 16.06.2021 Aus dem Nicht öffentlichen Teil zur Freigabe 1.Kinderkrippe Wülfershausen a. d. Saale; Vergabe der Rohbauarbeiten Für den Anbau einer Kinderkrippe mit drei Gruppen an den bestehenden Kin- dergarten in Wülfershausen a. d. Saale, Am Sportplatz 12, 97618 Wülfershau- sen a. d. Saale wurde durch eine beschränkte Ausschreibung (über das Main- Post eVergabeportal) für geeignete Bieter die Möglichkeit zur Angebotsabgabe für die Ausführung der Erd-, Maurer- und Betonarbeiten gegeben. 4 Bieter ga- ben hierfür ein Angebot ab. In der Kostenberechnung war für die Erd-, Maurer- und Betonarbeiten ein Betrag von brutto 591.672,33 Euro (inkl. 19% USt.) vor- gesehen. Die derzeitige Baukonjunktur zeigt eine Vollauslastung der Bauwirt- schaft. Aus diesem Grund, sowie einer deutlichen und überproportionalen Preiserhöhung bei Material, ist i. allg. mit einer Preissteigerung der Gewerke zu rechnen. Im September 2021 soll mit dem Bau der Kinderkrippe begonnen werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem günstigsten Anbieter, der Fa. Martin Wirsing Betonbau GmbH & Co. KG, Am Angertor 7, 97618 Wülfers- hausen a. d. Saale den Auftrag über die Erd-, Maurer- und Betonarbeiten für den Anbau einer Kinderkrippe mit drei Gruppen an den bestehenden 9
Gemeinde Kindergarten in Wülfershausen a. d. Saale mit einer Auftragssumme von brutto 710.931,94 Euro zu erteilen. 2. Beschaffung einer Buswartehalle für die Bushaltestelle an der Neu- städter Straße Die Bushaltestelle dorfseitig in der Neustädter Straße soll überdacht und ent- sprechend den heutigen Bedürfnissen ausgestattet werden. Hierfür ist die Be- schaffung einer Buswartehalle vorgesehen. Dies wurde im Vorfeld mit der Ver- kehrsbehörde des Landkreises sowie eines Mitarbeiters der Polizeiinspektion Bad Neustadt a. d. Saale vor Ort besprochen. Die Beschaffung wird durch den Landkreis Rhön-Grabfeld mit 50 %, maximal 5.000 Euro pro Haltestelle gefördert. Förderfähig ist die Halle selbst sowie Ar- beiten, die zur Errichtung der Bushaltestelle notwendig sind und nicht durch den eigenen Bauhof erledigt werden (Fundament, Baggerarbeiten etc.). Es wurde sich laut 1. Bürgermeister Seifert nach Diskussion in der Gemeinde- ratssitzung am 09.06.2021 für die Buswartehalle von MABEG entschieden. Die Wartehalle WH-X besteht aus zwei Feldern, Größe ca. 375 cm x 170 cm. Die Seitenteile und die Rückwand bestehen aus Einscheibensicherheitsglas mit Siebdruck als Durchlaufschutz. Die Metallträger sind im Grauton DB 702 pulverbeschichtet. Das Dach ist aus Glas. Das Angebot in Höhe von 7.303,40 € versteht sich mit Lieferung und Komplett- montage auf bauseits erstelltes Fundament.Der Gemeinderat beschließt ein- stimmig, das Angebot der Fa. MABEG, Soest für die Lieferung und Errichtung einer Buswartehalle zum Bruttoangebotspreis von 7.303,40 € anzunehmen. Die vorbereitenden Maßnahmen für die Buswartehalle wie das Anlegen der Fundamente, Baggerarbeiten, Pflasterarbeiten etc. sind durch die Gemeinde zu erbringen. Bei einer Vorort Besichtigung wird für die Haltestelle folgendes einstimmig fest- gelegt: •Die Buswartehalle soll auf die Grünfläche gestellt werden und nicht auf den Asphalt •Der Auftrag für die Herstellung einer kostengünstigen Betonplatte soll an die Firma Martin Wirsing Betonbau GmbH&Co.KG vergeben werden. Bürgersprechstunden: jeden Montag von 19.00-19.45 Uhr in der Gemeindekanzlei Wülfershausen Hauptstr. 5 10
Gemeinde Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, immer wieder werde ich von interessierten Ge- meindebürgern angesprochen, warum heute Flaggen in der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale gehisst wurden und wieso diese Flaggen immer an unter- schiedlichen Orten hängen. Diese berechtigten Anfragen an den Bürgermeister, haben mich inspiriert, eine Beflaggungsordnung für die Gemeinde Wülfershausen zu erlassen, in der diese Fragen zu regelmäßig wiederkehrenden Anlässen beantwortet werden und in der die Termine, Flaggenart und die zukünftigen offiziellen Orte für die Beflaggung in den beiden Gemeindeteilen Wülfershausen und Eichenhausen beschrieben und festgelegt werden. Die nachfolgende Flaggenordnung der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale be- antwortet diese Fragen. Beflaggungsordnung der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale - Gültig ab 23.05.2021 Übersicht der offiziellen Beflaggungstermine in der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger. Diese Beflag- gungstage sind auch von den Gebietskörperschaften und den sonstigen Körper- schaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen. Die Beflaggung in der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale erfolgt nach den emp- fohlenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung für die Beflaggung öffentli- cher Gebäude unter der Berücksichtigung der örtlichen Gedenk- und Feiertage. Daher ordnet die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale für ihren Geltungsbereich nachfolgende Beflaggungstage am Kriegerdenkmal an: Beflaggungstag Anlass der Be- Flaggenart Besonderheiten flaggung 27. Januar Gedenktag für die Europa, Deutsch- Flaggen mit Trauerflor Opfer des National- land, Bayern versehen sozialismus 1. Mai Tag der Arbeit Europa, Deutsch- land, Bayern 9. Mai Europatag Europa, Deutsch- land, Bayern 23. Mai Verkündung des Europa, Deutsch- Grundgesetzes land, Bayern 3. Sonntag im Juni Patronatsfest St. Bezirk, Gemeinde, Nur Wülfershausen Vitus Landkreis 17. Juni Volksaufstand in Europa, Deutsch- der DDR land, Bayern 2. Juli Tag der Franken Bayern, Bezirk, Gemeinde 11
Gemeinde Beflaggungstag Anlass der Be- Flaggenart Besonderheiten flaggung 3. Sonntag im Juli Armenseelenfest Europa, Gemeinde, Nur Wülfershausen Deutschland mit Trauerflor 20. Juli Attentat auf Hitler Europa, Deutsch- (1944) land, Bayern 4. Sonntag im Juli Patronatsfest St. Bezirk, Gemeinde, Nur Eichenhausen Anna Landkreis 1. Sonntag im Sep- Tag der Heimat Bezirk, Gemeinde, tember Landkreis 03. Oktober Tag der Deutschen Europa, Deutsch- Einheit land, Bayern 2. Sonntag vor Volkstrauertag Europa, Deutsch- Beflaggung mit dem Advent land, Bayern Trauerflor 1. Dezember Volksentscheid Deutschland, Ge- über die Annahme meinde, Bayern der bayerischen Verfassung Die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale hat die Tage und ihre Hintergründe hier zusammengestellt und einmal näher beleuchtet. Eine Beflaggung findet regelmäßig an den folgenden Tagen statt: 27. Januar, Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus: Das Datum erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27.1.1945 und ist seit 1996 Tag des Ge- denkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Dieser Gedenktag wird weltweit begangen, seit er 2005 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt wurde. 1. Mai, Tag der Arbeit: Ein internationaler Kongress sozialistischer Parteien und Gewerkschaften be- schloss am 14.7.1889 in Paris, am 1.5.1890, für den bereits eine Kundgebung des amerikanischen Arbeiterbundes geplant war, auch in anderen Ländern Proteste durchzuführen. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erst- mals gesetzlicher Feiertag in Deutschland. 9. Mai, Europatag: Gemäß dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs in Mailand aus dem Jahr 1985 erinnert dieser Tag europaweit an den Vorschlag des französi- schen Außenministers Robert Schuman am 9.5.1950, der zur Gründung der Euro- päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete. Die- ser Vorschlag gilt als Grundstein der Union. 23. Mai, Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes: Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamenta- rischen Rat am 23.5.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder angenommen worden war. 12
Gemeinde Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. 3. Sonntag im Juni und 4. Sonntag im Juli, Patronatsfest St. Vitus in Wülfers- hausen und St. Anna in Eichenhausen: Als „Patrozinium“ wird auch das „Titelfest“ oder „Patronatsfest“ bezeichnet, das am liturgischen Gedenktag des Schutzpatrons begangen wird, dessen Titel eine Kirche trägt (der Titelheilige). Es hat den Rang eines Hochfestes. 17. Juni, Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR: Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag. 2. Juli, Tag der Franken: Der Bayerische Landtag hat am 18. Mai 2006 beschlossen, den 2. Juli als „Tag der Franken“ zu begehen, daher regen die drei fränkischen Regierungspräsidenten seitdem für diesen Tag die Beflaggung aller Dienstgebäude in ihren Regierungsbe- zirken auch mit der jeweiligen Bezirksfahne an. 3. Sonntag im Juli, Armenseelenfest in Wülfershausen: Der Ortsteil Wülfershausen gedenkt an diesem Tag an die Opfer der Kriege und Gewaltherrschaft, besonders aber an die Opfer des I. Weltkrieges. Dieser Ortsfei- ertag wurde am 20. Juli 1919 als Stiftung von der Gemeindeversammlung ange- nommen und wird seitdem mit alljährlicher Wiederkehr begangen. 20. Juli, Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialis- tische Gewaltherrschaft: Am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler am 20. 7.1944 durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer finden zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft jedes Jahr an historischen Orten des Umsturzversuchs eine Feierstunde und eine Kranzniederle- gung statt. Erster Sonntag im September, Tag der Heimat: Dieser vom „Bund der Vertriebenen“ organisierte Tag geht auf die Verkündung der „Charta der Heimatvertriebenen“ am 6.8.1950 zurück. Er erinnert an die Vertrei- bung von 15 Millionen Deutschen infolge des Zweiten Weltkrieges und bildet den Auftakt für zahlreiche Veranstaltungen zum Thema „Vertreibung“. Im Jahr 2008 fand er am 6.9. erstmals statt. 3. Oktober, Tag der Deutschen Einheit: Zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990, der in Artikel 1 des am 31.8.1990 ausgefertigten Einigungsvertrages festgelegt worden war, ist dieser Tag seither, laut Artikel 2 dieses Vertrages, gesetzlicher Feiertag. Die Feierlichkeiten richtet jeweils dasjenige Bundesland aus, das den Vorsitz im Bundesrat innehat. 13
Gemeinde Zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag, Volkstrauertag: An diesem Tag wird der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Er wurde erstmals 1922 begangen und ist seit 1952 nationaler Trauertag in der Bundesre- publik Deutschland. 1. Dezember, Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der bayeri- schen Verfassung: Nach den bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1.12.1946 in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige bayeri- sche Verfassung abgestimmt. Sie fand die Zustimmung von 71 Prozent der Wähle- rinnen und Wähler. Beflaggung an Ortsfesten: Zu den Ortsfesten in Wülfershausen und Eichenhausen wird zusätzlich mit der Flaggenart Franken, Gemeinde und Landkreis beflaggt. Beflaggung im Trauerfall: Bei einer Beflaggung aufgrund eines Trauerfalls sowie am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am Armenseelenfest und am Volkstrauertag werden die Flaggen auf Halbmast gezogen oder mit einem Trauerflor versehen. Beflaggung aus besonderen Anlässen: Kraft besonderer Anordnung: Die Beflaggung kann außerdem bei besonderen Ein- zelanlässen vom Ministerpräsidenten, vom Regierungspräsidenten, dem Landrat oder dem Bürgermeister angeordnet werden. Zusätzlich wird am Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament beflaggt. Wülfershausen a. d. Saale, den 13. Mai 2021 Gezeichnet: Wolfgang Seifert 1. Bürgermeister Ein weiteres Urnenfeld wurde auf dem Friedhof Wülfershausen neu geschaffen Aufgrund der hohen Nachfragen für das bisherige Urnenfeld und der damit ver- bundenen Belegung aller Grabstätten hat der Gemeinderat der Gemeinde Wül- fershausen a. d. Saale in seiner Sitzung am 31. 03.2021 einstimmig festgelegt, dass der Friedhof in Wülfershausen mit einem weiteren Urnenfeld mit 18 neuen Gräbern an der westlichen Friedhofsmauer erweitert wird. Ferner wurde durch die Ratsmitglieder festgestellt, dass die Urnenstelen seit der Schaffung des Ur- nenfeldes kaum noch angefragt werden. Auch sind noch reichlich Urnengräber 14
Gemeinde für Bestattungen vorhanden, bei der eine individuelle Grabgestaltung nach Rücksprache mit der Gemeinde oder dem Friedhofamt der VGem. Saal a. d. Saale vorgenommen werden kann. Bei der Betrachtung des vorhandenen Ur- nenfeldes wurde allerdings auch deutlich, dass das Anbringen von Grab- schmuck, zusätzlichen Kreuzen und das Niederlegen von Blumenschmuck nicht vorgesehen war und auch nicht erwünscht ist. Dieses Gräberfeld ist für Bestat- tungen vorgesehen, bei der eine dauerhafte Grabpflege aus den verschiedens- ten Gründen nicht sichergestellt ist und das einheitliche Erscheinungsbild des Urnenfeldes soll eine würdige Begräbnisstätte als Alternative zu den Erd- und Urnengräbern ohne den öffentlichen Zwang einer andauernden Grabpflege sein. (Näheres wird in der neuen Friedhofsatzung, die zurzeit in Bearbeitung ist, geregelt). Die betroffenen Bürger wurden von der Gemeinde angesprochen und aufge- fordert diesen Gräberschmuck auf dem Urnenfeld wieder zu entfernen, spätes- tens acht Wochen nach der Beisetzung der Urne. Der aufkommende Wunsch nach Gräbern für so genannte Sternenkinder (Kinder die vor, während oder kurz nach der Geburt verstarben) konnte leider nicht, wie angedacht, umgesetzt werden, da die rechtlichen Auflagen von der Gemeinde Wülfershausen nicht zu erfüllen sind, das ergab ein Gespräch mit einem Bestattungsunternehmen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld. Es soll aber eine Gedenkstätte für diese Kinder auf dem Friedhof von Wülfershausen entstehen. Über die Gestaltung und den Standort war man sich im Gemeinde- rat noch nicht einig, hier bedarf es weiterer Überlegungen. Das neue Urnenfeld wurde von den Mitarbeitern des Bauhofs Wülfershausen im April nach Vorplanung durch den 2. Bür- germeister Willi Irtel realisiert und ist ab sofort für Begräbnis- se offen. Bürgermeister Wolfgang Seifert bedankt sich im Namen der Gemeinde Wülfershausen bei allen Beteiligten für die rasche Umsetzung bei der Schaffung des neuen Urnenfeldes sehr herzlich. Bild/Text: Wolfgang Seifert 15
Gemeinde Kirschliebhaber aufgepasst Die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale versteigert wieder den Ertrag ihrer zahlrei- chen Kirschbäume und lädt dazu alle Kirschliebhaber* innen zur eigenen Kir- schenernte herzlichst ein. Die Kirschbaumversteigerung beginnt am Samstag, 02. Juli 2021 um 14.00 Uhr am Hundeheim, Am Hennig 3, Wülfershausen a. d. Saale. Die Gemeinde freut sich auf Ihre zahlreiche Teilnahme. Überprüfung der StandfesƟgkeit der Grabmale im Friedhof Wülfershausen a. d. Saale und Eichenhausen am 26.07.2021 Die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale ist aufgrund der Unfallver- hütungsvorschri en der Gartenbau-Berufsgenossenscha angewie- sen, einmal jährlich die Grabmale auf dem Friedhof in Wülfershausen a. d. Saale und Eichenhausen zu überprüfen. Die Überprüfung findet am Montag, den 26.07.2021 ab 08.30 Uhr auf dem Friedhof in Wülfershausen a. d. Saale und anschließend auf dem Friedhof in Eichenhausen sta . Impressum: Herausgeber: Gemeinde Wülfershausen Redaktion: Ruth Markert, ruth-markert@t-online.de Druck: kraus print u. media GmbH & Co.KG, Wülfershausen Beiträge der Verwaltungsgemeinschaft und anderer Institutionen sowie der Vereine, Verbände und Gruppen aus Wülfershausen Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 17.09.2021 Erscheinungstermine: vierteljährlich 16
Gemeinde ALLES UND UMSONST Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen hat uns die Zeit ermöglicht, einmal zu Hause aufzuräumen und zu stöbern. Dabei wurden die verschiedens- ten Gegenstände entdeckt, die Sie nicht mehr nutzen oder benö gen und kos- tenlos weitergeben möchten. O sind diese Dinge aber zu schade, um sie einfach zu entsorgen und wegzuwerfen, denn jemand anders könnte sie vielleicht noch gut nutzen. Machen Sie Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine große Freude und verschenken Sie, was nicht mehr benö gt wird. Am Sonntag, den 11. Juli 2021 haben Sie dazu Gele- genheit. Stellen Sie alles von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr vor Ihre Haustüre. Sollte es an diesem Tag regnen, verschiebt sich diese Ak on auf den nächs olgenden Sonntag (18.07.2021). Gerade Menschen mit geringen Einkommen wissen diese Art des Schenkens und des Beschenktwerdens zu schätzen. Es gibt aber auch Menschen, die bewusst auf Konsum und Luxus verzichten, um ein freieres Leben zu führen. Mit freundlichen Grüßen Euer Bürgermeister Wolfgang Seifert 17
Gemeinde Armenseelenfest soll wieder mit der traditionellen Würde begangen werden Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Damen und Herren der Vereinsvorstände, anlässlich des Gedenkens an die Opfer der Kriege und der Gewaltherr- schaft begeht die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale am Sonntag, den 18.07.2021 ihr traditionelles 102-jähriges Armenseelenfest. Das Armenseelenfest ist jedes Jahr der kulturelle Höhepunkt in unserer Gemeinde und aus diesem besonderen Anlass lade ich Sie im Namen der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale zur Teilnahme herzlichst ein. Zur Würdigung dieses jährlich wiederkehrenden Ereignisses, bittet die Gemeindeführung, dass die Häuser und Anwesen an diesem Tag von 08.00 - 18.00 Uhr mit den ortsüblichen Fahnen beflaggt werden und dass der Reinigungsdienst der Straße und die Pflege der Grünanlagen erfüllt im Vorfeld werden. Die Gemeinde Wülfershausen möchte mit der traditionellen Ausrichtung des Armenseelenfestes ein Zeichen der Toleranz und des Erinnerns an die Schrecken und das Elend der Kriege, die durch eine verfehlte und menschenverachtende Politik ausgelöst wurden und an das Leid, wel- ches unsere Eltern und Großeltern dadurch erfahren mussten, setzen. Aber auch die coronabedingten Einschränkungen wollen wir mit diesem Fest nach einer mehr als 17-monatigen Zeit der notwendigen Einschrän- kungen und persönlicher Zurückhaltung überwinden und in die Normalität unseres Zusammenlebens zurückkehren. Coronabedingt können sich kurzfristige Änderungen zum Ablauf des Ar- menseelenfestes ergeben, die wir dann unverzüglich mitteilen werden. Der Ablauf des Armenseelenfestes ist am Sonntag, den 18.07.2021 wie folgt geplant: Zeit Ereignis Geplanter Ablauf/Teilnehmer ab Aufstellung zur Vor der Gaststä e Brückenschenke, Hauptstr. 52, 09.00 Kirchenparade Wülfershausen a. d. Saale 09.15 Kirchenparade Musikkapelle, Ehrenabordnungen der Vereine und Trachtengruppen, Ehrengäste und Gemein- derat 18
Gemeinde Zeit Ereignis Geplanter Ablauf/Teilnehmer 09.30 Festgo esdienst Pater Silvester mit kirchlichem Ehrengast 10.30 Aufstellung zum Ehrenabordnung der FFW mit Ehrenkranz, Mu- Trauermarsch sikkapelle, Ministranten mit Fahnen, Pfarrer, Festprediger, Ehrengäste, BGM u. Gemeinderat, Vereinsabordnungen und Bürgerscha Trauermarsch zum Ehrenabordnung der FFW mit Ehrenkranz, Mu- Kriegerdenkmal sikkapelle, Ministranten mit Fahnen, Pfarrer, Festprediger, Ehrengäste, BGM u. Gemeinderat, Vereinsabordnungen und Bürgerscha 10.50 Festakt am Krieger- 1. Gebet (Ehrengast der Kirche) denkmal 2. Choral (Musikkapelle) 3. Gedenkrede (Staatsministerin Bär, MdB) 4. Musikstück (Musikkapelle) 5. Kranzniederlegung (Staatsministerin Bär u. Bgm. Seifert, dabei Trompetensolo: Ich ha e einen Kameraden 6. Totengedenken (GR’in Petra Seifert) 7. Bayernhymne (Musikkapelle) 8. Deutschlandlied, 3. Strophe (Musikkapelle) 9. Dankesworte (Bgm. Seifert) ca. Festmarsch zum DJK- Ehrengäste, Ehrenabordnungen der Vereine und 11.15 Sportheim mit an- Trachtengruppen, Musikkapelle schließendem Früh- schoppen Gemeinsames Mi ag- Pater Silvester, kirchlicher u. poli scher Ehren- essen auf Einladung gast, Kriegervereinsvorsitzender, Bürgermeister, des Bürgermeisters Gemeinderat Mit freundlichen Grüßen Euer Bürgermeister Wolfgang Seifert 19
Gemeinde Obstbaumversteigerung in Wülfershausen Liebe Obstliebhaber aufgepasst, die Gemeinde Wülfershausen veranstaltet wieder ihre traditionelle Obstbaum-Versteigerung! Am Samstag, den 04. September 2021 findet um 14.00 Uhr die Ver- steigerung der gemeindlichen Apfel- bäume statt. Die Versteigerung beginnt am Bauhof der Gemeinde, Industrie- str. 8 in Wülfershausen a. d. Saa- le. Es ist mittlerweile schon Tradition, dass Obstbäume der Gemeinde auf den Streuobstwiesen und an den Wegen im Spätsommer versteigert wer- den. Versteigert wird an den Meistbietenden. Wer den Zuschlag be- kommt, darf die Früchte sammeln und pflücken, um dann zu mosten, Ku- chen zu backen oder das Obst einfach so zu essen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es werden nicht die Bäume, sondern die Früchte der Bäume versteigert. Die Bäume, die unter anderem die Sorten Boskop, Golden Delicious und Royal Gala tragen, wurden in den letzten 30 Jahren im Rahmen der Ge- meindeentwicklung gepflanzt. Im Laufe der Zeit wuchsen die „Obstlieferanten“ recht stattlich heran, so dass sie nicht nur Blickpunkt in unserem schönen Wülfershausen sind, sondern auch den Bewohnern gestatteten, sich einfach mal eine Schüssel Äpfel zu holen. Das Mindestgebot beträgt 3,00 Euro pro Baum. Ein Schnäppchen alle- mal, wenn man sieht, was am Baum hängt und man im Geiste die Super- marktpreise vergleicht. Es ist auch sehr positiv zu erwähnen, dass das gesamte Obst absolut unbehandelt und frei von jeglichen Spritzmitteln ist. Mit freundlichen Grüßen Euer Bürgermeister Wolfgang Seifert 20
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Gemeinde Geburtstage Juli 2021 02.07. Herrn Elmar Oppelt zum 80. Geburtstag 30.07. Herrn Rudolf Wagner zum 80. Geburtstag August 2021 03.08. Frau Theodora Beer zum 75. Geburtstag 07.08. Herrn Klaus Englert zum 80. Geburtstag Geniesse deine Zeit, denn du lebst nur Jetzt und Heute Morgen kannst du gestern nicht nachholen und später kommt früher als du denkst. Albert Einstein Die Gemeinde gratuliert den Mitbürgerinnen und Mitbürgern ganz HERZLICH zu ihrem Geburtstag! Ehejubiläen Platinhochzeit (55 Jahre): Franz und Klara Wehner 22.07.2021 Goldene Hochzeit (50 Jahre): Manfred und Hannelore Then 23.07.2021 Diamantene Hochzeit (60 Jahre): Rudolf und Irene Wagner 29.09.2021 HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH Wer nicht veröffentlicht werden will, ob Geburtstage oder Ehejubilä- en, melde sich bitte rechtzeitig (spätestens bis Redaktionsschluss) bei der Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d. Saale telefonisch unter 09762/9100-1 oder per E-Mail unter info@saal-vgem.de 22
Gemeinde Familiennachrichten Geburten Der kleine Mann heißt Bennet Herzig und kam am 24.02.2021 gesund zur Welt. Die Eltern Julia und Tobias freuen sich sehr auf das schöne Leben zu Dritt. Bild/Text: Julia Herzig/Tobias Pfister 23
Gemeinde Lukas Zink wurde am 01.04.2021 geboren, er wog 3780g und war 50cm groß. Benjamin ist jetzt stolzer großer Bruder und auch wir Eltern (Ina Heizenröther und Steffen Zink) freuen uns sehr über unseren Lukas. Bild/Text: Ina Heizenröther/Steffen Zink 24
Gemeinde „Wenn aus Liebe Leben wird, bekommt das Glück einen Namen.“ Jannik hat am 14.03.2021 das Licht der Welt in Schweinfurt erblickt und ist der ganze Stolz der Eltern Jennifer Wetzel und Raphael Hikel. Bild: Ruppel Photography Text: Jennifer Wetzel/Raphael Hikel 25
Gemeinde Am Samstag, den 12. Juni 2021 legten die in Eichenhausen wohnende Regina Demling und Fabian Rosmanith auf der wunderschönen Seeterrasse von Eichenhausen vor Wolfgang Seifert dem 1. Bürgermeister und Standesbeamte der Zukunftsgemeinde Wülfershausen a. d. Saale ihr gegenseitiges Eheversprechen ab und kamen dabei auf ihre persönliche Insel der Glückseligkeit an. Bürgermeister Wolfgang Seifert gratulierte dem frischvermählten Paar im Namen der Gemeinde Wül- fershausen a. d. Saale zur Vermählung und wünschte ihnen eine immer anhaltende Spannung der Herzen, wel- che ihre gegenseitige und anhaltende Liebe durch das gemeinsame Leben mit Energie versorgen möge. Mit der Kraft und dem Zau- ber der Liebe wurde das jun- ge Paar in einen neuen Le- bensabschnitt vom Gemein- deoberhaupt verabschiedet. Bild: Steffen Eckert Text: Wolfgang Seifert 26
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Gemeinde/Presseberichte Neues Feuerwehrfahrzeug (TSF) für Eichenhausen Bürgermeister Wolfgang Seifert: „Es ist ein Zeichen unserer Wertschät- zung.“ Die Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale ist eine sichere und zukunftsorientier- te Gemeinde, dazu tragen vor allem die Männer und Frauen der beiden Freiwil- ligen Feuerwehren aus Wülfershausen und Eichenhausen bei. Zu sehr vielen Einsätzen sind die Mitglieder der beiden Freiwilligen Feuerwehren aus Wülfers- hausen und Eichenhausen in den vergangenen drei Jahren ausgerückt, um ih- ren Mitmenschen zu helfen. Um die beiden Ortsteilwehren in Wülfershausen und Eichenhausen bei ihrer unverzichtbaren Arbeit zu unterstützen, hat die Gemeinde Wülfershausen die Anschaffung von zwei neuen Löschfahrzeugen beschlossen und die Förderan- träge bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Die Gemeinde Wülfers- hausen a. d. Saale und die Bayerische Landesregierung kamen damit ihrer Ver- pflichtung nach, den Brandschutz, aber auch die technische Unterstützung bei Unfällen und Naturkatastrophen in der Saalegemeinde weiter zu optimieren. Die vorhandenen Löschfahrzeuge (VW-Buse) waren aufgrund ihres Alters und der Reparaturanfälligkeit dazu nicht mehr geeignet. Frau Silke Schnell von der Re- gierung von Unterfranken genehmigte und erlies darauf zwei Förderbescheide von jeweils 24.200 EUR für das Feuerwehrfahrzeug TSF Eichenhausen und 73.500 EUR für das Feuerwehrfahrzeug LF10 Wülfershausen zur Anschaf- fung der beiden Einsatzfahrzeuge. Feuerwehr leistet elementaren Beitrag für die Sicherheit „Unseren Freiwilligen Feuerwehren gebührt mein allergrößter Respekt. Ihre Mit- glieder leisten nicht nur in ihrer Freizeit einen elementaren Beitrag für die Si- cherheit der Bevölkerung und ein funktionierendes Gemeinwesen, die Frauen und Männer bringen sich mitunter auch selbst in Gefahr, um andere zu helfen. Auch jetzt in der Corona-Krise bleiben sie nicht zu Hause, um sich selbst zu schützen, sondern helfen in der Not. Das ist alles andere als selbstverständlich. Es ist ein Zeichen unserer Wertschätzung dafür zu sorgen, dass unsere beiden Feuerwehren vernünftig ausgestattet werden und die zur Auftragserfüllung not- wendigen Fahrzeuge, die den Einsatz erleichtern und die Sicherheit der Feuer- wehrmänner und -frauen erhöhen, zur Verfügung gestellt bekommen.“, erklärte Bürgermeister Wolfgang Seifert. Fahrzeug ist für die zukünftigen Herausforderungen unverzichtbar TSF steht für Tragkraftspritzenfahrzeug, da es mit einer entnehmbaren Feuer- löschkreiselpumpe (Tragkraftspritze) ausgestattet ist. Bei der Besatzung handelt es sich um eine Staffel (6 Personen). Es verfügt über keinen eigenen Löschwassertank. Somit muss von der Mann- schaft an der Einsatzstelle immer zuerst eine Löschwasserversorgung herge- stellt werden. 28
Gemeinde/Presseberichte Das Fahrzeug ist mit sechs Einsatzkräften, also einer Staffel, besetzt, besitzt aber die Normbeladung für eine Löschgruppe (neun Personen). Als Feuer- löschkreiselpumpe dient eine Tragkraftspritze mit 1000 Litern Fördermenge pro Minute bei bis zu 10 bar Ausgangsdruck und ein TSF führt mindestens acht B-Druckschläuche à 20 Meter und grundsätzlich neun C-Druckschläuche nach C 42-15-KL 1-K mit sich. Das TSF der Feuerwehr Eichenhausen ist zusätzlich mit diverser Zusatzbela- dung zu den zukünftigen Herausforderungen ausgestattet. Hier wurden beson- ders die zusätzlichen Einsätze auf der B279 (Autobahnzubringer) und die Nä- he der Bundesautobahn A71 berücksichtigt und in die Ausstattungsplanung einbezogen. So ist z.B. neben dem Fahrzeuglichtmast ein zusätzlicher Schein- werfercontainer mit Stativ und ein Akkuscheinwerfer verlastet. Ebenso ist eine zusätzliche Beladung zu einer einfachen Technischen Hilfeleistung und Natur- katastrophen vorhanden (Glasmanagementsatz, Sperrwerkzeugsatz, Unter- baumateriealien, Akkusäbelsäge, elektrische Tauchpumpe, Stromerzeuger, usw.). Außerdem können durch die Motorsäge zusätzlich Sturmeinsätze abge- arbeitet werden. Der Fahrzeugaufbau erfolgte auf der Firma Furtner und Am- mer in Landau an der Isar. Als Fahrgestell dient ein Mercedes Sprinter mit Doppelkabine. Das Fahrzeug wurde am 26. April von den beiden Kommandanten Thorsten Hüllmantel und Dominik Zuszek und vom Gerätewart Thorsten Tunkowski in Landau a. d. Isar bei der Ausstatter-Firma Furtner und Ammer abgeholt und sie erhielten dort auch die Ersteinweisung und Kenntnisse zum Gebrauch, die sie an die Kammeraden weitergeben werden. Die Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges wurde nach Vorplanung der Eichenhäuser Feuerwehr- führung und nach Rücksprache mit dem Kreisbrandrat Stefan Schmöger, Kreisfeuerwehrführung Rhön-Grabfeld, im Herbst 2019 durch den Gemeinde- rat beschlossen und nach Vorlage der Ausschreibungsangebote im März 2020 vergeben, nachdem das bisherige Fahrzeug in Eichenhausen schon über 40 Jahre alt war und den Anforderungen und der Aufrechterhaltung des Brand- schutzes nicht mehr entsprach. Das Feuerwehrfahrzeug (TSF) für Eichenhau- sen kostete insgesamt 125.920, 25 EUR, nach Abzug der Zuschüsse der Regierung von Unterfranken von 24 200 Euro beläuft sich der Eigenanteil der Gemeinde auf noch 101.720,35 Euro. Wegen der Nähe zur Autobahn ist die Anschaffung besonders sinnvoll. Kommandant Thorsten Hüllmantel hätte das Fahrzeug gern bei einer zünftigen Willkommensfeier am 1. Mai 2021 der Öffentlichkeit von Eichenhausen vorge- stellt, was aber coronabedingt nicht möglich war. Bürgermeister Wolfgang Sei- fert übergab das Fahrzeug offiziell am 05. Mai 2021 an die Freiwillige Feuer- wehr Eichenhausen und wünschte gute Fahrt, viel Glück und wenig ernste Einsätze. Dabei wurde das neue Feuerwehrfahrzeug den Mitgliedern des Ge- meinderates der Saalegemeinde vor der der dann anschließenden turnusmä- ßigen Gemeinderatssitzung vorgestellt. 29
Gemeinde/Presseberichte Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) Eichenhausen Technische Fahrzeugdaten Fahrzeugbezeichnung: TSF Fahrzeughersteller: Mercedes-Benz Fahrgestell: Sprinter, Doppelkabine 120 KW Antriebsmotor: 2143 cm³ Nenndrehzahl / Minute: 3800 Antrieb: Straße Besatzung: 6 Personen Zul. Gesamtgewicht: 4500 Kilogramm 30
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