Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
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der Gemeinde Walddorfhäslach Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0 Verlag und Druck: Fink GmbH, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993 Az.: 047.19; 021.30; 042.231; 045.82; 056.81; 024.32; 300.01; 024.37; 024.39 - Hö 62. Jahrgang Donnerstag, 9. Dezember 2021 Nummer 49 Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit www.walddorfhaeslach.de
2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9. Dezember 2021, Nummer 49 Achtung: Vorgezogener Redaktionsschluss !!! Die letzte Ausgabe des Mitteilungsblattes 2021 erscheint in KW 51 (Ausgabedatum 22.12.2021). Re- daktionsschluss ist am Donnerstag, 16.12.2021 um 08:00 Uhr. Sollten Sie kein Mitteilungsblatt erhalten wenden Sie sich bitte direkt an den Fink-Verlag, Tel. 07121-9793-0 oder an Frau Schwinghammer, Bür- gerbüro, Tel. 07127-9266-11, Email Monika. Schwinghammer@Walddorfhaeslach.de Die erste Ausgabe des Mitteilungsblattes 2022 erscheint in KW 02 (Ausgabedatum Donnerstag, 13.01.2021). Ortsteil Häslach Papiertonne: Im Abfallkalender 2022 fehlen drei Abfuhren Im gedruckten Abfallkalender 2022 des Landkreises Reutlingen hat sich für Häslach ein Fehler einge- schlichen. In der App und online sind die Termine richtig. Im Ortsteil Häslach fehlen bei der Papiertonne im Abfuhrbezirk P1 drei Termine. Das Altpapier wird im 4-wöchentlichen Abstand auch am 20. Juni, 18. Juli und 15. August 2022 geleert. Am besten ergänzt man die Abfuhren im Kalender einfach handschriftlich. In Walddorf sind übrigens im gedruckten Abfall- kalender alle Daten richtig. Im App-Store, Online oder als QR-Code im gedruckten Kalender steht die App „AbfallKreisRT“ zum Download bereit. Im Internet können die Abfuhrtermine für die eigene Adresse unter „Abfalltermine On- line“ angesehen und ausgedruckt werden. Alle Informationen sind Online unter www.kreis-reutlingen. de > Service & Verwaltung > Abfallentsorgung zu finden. Hinweis des Fink-Verlags Sehr verehrte Leserinnen und Leser, das Mitteilungsblatt bzw. Amtsblatt ist eine unverzichtbare Einrichtung in Gemeinden und Städten und ein wichtiges „Sprachrohr“ Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Mit diesem Medium erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Geschehen in Ihrem Ort. Ab dem 01.01.2022 beläuft sich das Abonnement für das 1. Halbjahr auf 14,96 Euro. Der Grund für die Erhöhung sind die steigenden Preise für Papier sowie die Erhöhung der Vergütungen (Mindestlohn 9,82 Euro) für unsere Austräger. Wie gewohnt werden die Beträge jeweils abgebucht bzw. bei Rechnungsempfängern die Rechnung zugestellt. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, so teilen Sie uns dies bitte per E-Mail: ver- trieb@der-f.ink mit. Fink GmbH, Druck und Verlag Pressemitteilung des Landratsamtes Esslingen (eingegangen am 02.12.2021) Nachdem seit Mittwoch, den 17. November 2021 alle Leistungen des bisherigen Betreibers Melchinger von anderen Verkehrsunternehmen übernommen worden sind, können wir Ihnen mittteilen, dass der Betrieb des angefügten reduzierten Fahrplanangebots vorerst sichergestellt ist. Des Weiteren arbeiten wir mit Hochdruck daran, weitere Busse und Fahrer für das Linienbündel Esslingen 11 zur Verfügung zu stellen und in den nächsten Wochen ein stetiges Hochfahren zum Normalfahrplan bewerkstelligen zu können. Dies ist allerdings davon abhängig, dass ausreichend Fahrpersonal und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Insbesondere die Entwicklung der Corona-Pandemie mit zunehmenden Ausfällen des Fahrpersonals machen allen Unternehmen gerade zu schaffen. Sicherlich haben Sie Verständnis, wenn nicht alles zu 100 % funktioniert. Die Omnibusunternehmen, die zum Teil sogar aus anderen Bereichen des VVS aushelfen, können aber mit ihren Erfahrungen und ihrem Können den Notfahrplan durchführen und dazu beitragen, dass die Fahrgäste wieder ein zuverlässiges Angebot haben und ohne Ausfälle ihre Ziele erreichen. 805 (Bernhausen – Aich – Walddorfhäslach) und 808 (Bernhausen – Aich – Neckartenzlingen) Beide Linien fahren jeweils montags bis freitags durchgehend im 120-Minuten-Takt – auf der gemeinsa- men Strecke zwischen Aich und Bernhausen sind sie tagsüber durchgehend im Stunden-Takt. Die Verdichtung beider Linien im Berufsverkehr auf jeweils einen Stunden-Takt entfällt. Die Busse der Linien 805 und 808 fahren damit immer zur Minute 34 in Bernhausen ab und kommen dort zur Minute 26 an. Ausschließlich um 7.04 Uhr fährt noch ein zusätzlicher Bus der Linie 805 von Bernhausen Bahnhof nach Walddorf, der für den Schülerverkehr relevant ist. Im Gegenzug fährt der Bus um 6.34 Uhr von Bernhausen Bahnhof nur bis Aich.
9. Dezember 2021, Nummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 3 Walddorfhäslach teilt! Vom 27.11. bis 11.12. gibt es eine Sammelaktion für die Reutlinger Tafel. Dort können Menschen günstig einkaufen, die sich normale Dinge zu normalen Preisen nicht leisten können. Es macht nachdenklich, was die Reutlinger Tafel dazu schreibt: „Es gibt immer mehr Haushalte, die auf die Hilfe der Tafel angewiesen sind. Wir unterstützen regelmä- Walddorfhäslach ßig und verlässlich über 500 Haushalte, damit diese besser mit ihremteilt!schmalen Budget klarkommen. Dahinter stecken oft große Familien mit minderjährigenVom Kindern. Auch viele ältere Mitbürger kommen 27. 11 bis 11. 12. gibt es eine Sammelaktion für die Reutlinger in die Tafel, weil die Rente nicht reicht. Alleinerziehende Tafel. werden genauso unterstützt wie kranke Menschen, die aus der Erwerbstätigkeit herausgefallenDort sind.“ können Menschen günstig einkaufen, die sich normale Dinge zu normalen Preisen nicht leisten können. Es macht nachdenklich, was die Haltbare Lebensmittel und Drogeriewaren sind willkommen Reutlinger (auch Tafel Dinge für Kinder!). Gerade in der Weihnachtszeit ist es schön, wenn die Tafel ihren Kunden Gutes anbieten kann – aber auch den ganz dazu schreibt: normalen Bedarf. Die Tafel schreibt speziell zu unserer„Es gibt immer mehr Haushalte, die auf die Hilfe der Tafel angewiesen Sammlung: sind. Wir unterstützen regelmäßig und verlässlich über 500 Haushalte, „Das ist natürlich eine tolle Aktion.Wir haben gerade wahnsinnig damit diese besserviele Kunden mit ihrem und schmalen wissen Budget kaum, klarkommen wie Dahinter wir die alle versorgen sollen.“ stecken oft große Familien mit minderjährigen Kindern. Auch viele ältere Mitbürger kommen in die Tafel, weil die Rente nicht reicht. Abgabestellen (Boxen stehen bereit): Alleinerziehende werden genauso unterstützt • Gemeindehaus Häslach, Rosenweg 12, unterer Eingang wie kranke Menschen, die aus der Erwerbstätigkeit herausgefallen sind.“ Haltbare Lebensmittel und Drogeriewaren sind willkommen (auch Dinge • Evangelisches Gemeindehaus Walddorf, neben der Kirche,für Kinder!)Eingang zum Gerade in der Untergeschoss. Weihnachtszeit ist es schön, wenn die Tafel ihren Kunden Gutes anbieten kann – aber auch den ganz normalen Was wird gebraucht? Haltbare Lebensmittel für alle Mahlzeiten von morgens bis abends. Bedarf. Die Tafel schreibt speziell Babynahrung. Windeln. Drogeriesachen für Mann, Frau und Kind (kein Alkohol, kein Gsälz). zu unserer Sammlung: Danke, dass Sie mitmachen! „Das ist natürlich eine tolle Aktion. Wir haben gerade wahnsinnig viele Kunden Herz zeigen – Licht sein und wissen kaum, wie wir die alle versorgen sollen.“ Kein anderes Thema spaltet zur Zeit die Gesellschaft Abgabestellen mehr als Corona. Wirbereit): (Boxen stehen erleben im Moment eine besorgniserregende Entwicklung zwischen den Menschen. Das stimmtHäslach, • Gemeindehaus uns sehr traurig. Rosenweg Deshalb 12, unterer haben Eingang • Evangelisches Gemeindehaus Walddorf, neben der Kirche, wir eine spontane Aktion "Herz zeigen - Licht sein" zur Adventszeit geplant. Eingang zum Untergeschoss. Damit möchten wir einer- seits ein lichtvolles Zeichen gegen die Spaltung untereinander zu setzen und anderseits die Menschen Was wird gebraucht? Haltbare Lebensmittel für alle Mahlzeiten von wieder auf die besondere Zeit der Adventszeit zu erinnern. morgensDenn die Babynahrung. bis abends. Adventszeit steht Windeln. gleichzeitig Drogeriesachen für für Mann, Hoffnung, Liebe und den Glauben an das Gute, u.a. symbolisiert Frau und Kinddurch das kein (kein Alkohol, Licht. Wie Gsälz). genau Danke, dass diese Akti- Sie mitmachen! on coronakonform stattfinden wird, werden wir spätestens im nächsten Gemeindeblatt kommunizieren. Vielleicht können wir in den sozialen Medien schon früher Einblicke geben. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen für ein besseres Miteinander, Licht, Wärme und Hoffnung setzen. Noch nie war es so wichtig wie in dieser Adventszeit! Wir freuen uns über jedes Licht. Seien Sie gespannt. Schulförderverein der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule e.V. Erweiterung am 05.12.2021 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 04.12.2021 Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit. Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Be- reichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus- Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt: Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen). Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen. Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwi- schen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrich- tungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9. Dezember 2021, Nummer 49 Nächtliche Ausgangsbeschränkungen seit Sonntag, 05.12.2021 im Landkreis Reutlingen Im Landkreis Reutlingen gelten seit Sonntag, 5. Dezember 2021, Ausgangsbeschränkungen für nicht genesene und nicht geimpfte Personen. Sie dürfen zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Das hat das Landratsamt bekanntgemacht, nachdem die Inzidenz am Samstag, 4. Dezember 2021, bei 506,4 lag. Die Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbeschränkungen für Stadt- und Landkreise vor, deren 7-Tage-Inzidenz an zwei Tagen in Folge bei mindestens 500 liegt. Am Freitag hatte das Landesgesundheits- amt einen 7-Tage-Inzidenz von 500,2 für den Landkreis errechnet. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Nicht genesene und nicht geimpfte Personen dürfen sich also bereits seit Sonntag, 5. Dezember 2021, um 0 Uhr nur mit triftigem Grund außerhalb einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft aufhalten. Die Ausübung einer beruflichen bzw. dienstlichen Tätigkeit gilt als triftiger Grund. Die Wohnung darf also beispielsweise für den Weg von oder zur Arbeit auch nachts verlassen werden. Zudem dürfen Tiere versorgt werden, wenn dies nicht aufgeschoben werden kann. Gemeint ist unter anderem Gassi gehen oder das Füttern von Tieren. Weiterhin ist es erlaubt, das Haus zu verlassen, um Ehepartner, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung zu besuchen. Eine Übersicht der triftigen Gründe stellt die Landesregierung in ihrem FAQ zur Corona-Verordnung zur Verfügung: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ Aufgehoben werden die lokalen Ausgangsbeschränkungen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt. Das gibt das Landratsamt erneut ortsüblich bekannt und informiert darüber auf seinen Kanälen, unter anderem auch über den Landkreisfunk, den Bürgerinnen und Bürger abonnieren können. Die Aus- gangsbeschränkungen entfallen am Tag nach der Bekanntmachung. Weiterführende Informationen Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlicht täglich im Rahmen seines Lageberichts die aktu- ellen Inzidenzen der Landkreise. Der Lagebericht kann direkt beim Landesgesundheitsamt heruntergeladen oder zusammengefasst auf dem Landesportal Baden-Württemberg eingesehen werden. LGA: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/ lagebericht-covid-19/ Landesportal: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktu- ellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/ Stand: 3. Dezember 2021 1 Wer die Vorgaben für Kreise mit einer Inzidenz überMehr 500 nachlesen Informationen, möchte, Inzidenzen findet und FAQ auf diese in Paragraph Baden-Württemberg.de 17a der Corona-Verordnung: www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021 Stand: 3. Dezember 2021 Stand: Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf 3. Dezember 2021 Baden-Württemberg.de 1 1 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Corona-Regeln Corona-Regeln ab ab 4. 4. Dezember Dezember 2021 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: 2021 » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 odernach einem ab 390 vierstufigen System, dasbelegten mit COVID-19-Patient*innen sich an den Hospitalisierungen orientiert: Intensivbetten. In Baden-Württemberg » Alarmstufe II: richten Ab sich die Corona-Maßnahmen Hospitalisierunginzidenz von 6,0 nach oder ab einem 450 mitvierstufigen System, das sich COVID-19-Patient*innen an denIntensivbetten. belegten Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz Warnstufe: Ab unter Hospitalisierunginzidenz von1,5 1,5und nicht oder ab mehr alsCOVID-19-Patient*innen 250 mit 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten belegt. (AIB). » Warnstufe: Die Warnstufe wirdAb Alarmstufe: Hospitalisierunginzidenz ausgerufen, Ab von 3,0oder von1,5 oderab ab250 390mit wenn die Hospitalisierungsinzidenz Hospitalisierunginzidenz an COVID-19-Patient*innen mitzwei belegten aufeinanderfolgenden COVID-19-Patient*innen Intensivbetten Tagen den belegten (AIB). Wert von 1,5 Intensivbetten. erreicht oder » Alarmstufe: überschreitet AbAb oder II: Alarmstufe die Hospitalisierunginzidenz Auslastung von 3,0 der Intensivbetten Hospitalisierunginzidenz von in 6,0oder oderabab 390 mit Baden-Württemberg 450 mitCOVID-19-Patient*innen belegten den Wert von 250 erreicht COVID-19-Patient*innen Intensivbetten. oder belegten überschreitet. Für nicht geimpfte Intensivbetten. oder »nicht Alarmstufe genesene II: Personen Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder gelten in einigen Bereichen ab 450 bei 3G einemit COVID-19-Patient*innen PCR-Testpflicht belegten Intensivbetten. sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen Die (siehe Warnstufe Ausnahmen). wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder Die Warnstufeoder überschreitet wirddieausgerufen, Auslastung wenn die Hospitalisierungsinzidenz der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden in Baden-Württemberg Tagen den Wert von 250 erreicht denüberschreitet. oder Wert von 1,5 erreicht Für nichtoder geimpfte überschreitet oderAlarmstufe Die oder wird nicht genesene die Auslastung ausgerufen, Personen der in wenn gelten Intensivbetten die in Baden-Württemberg Hospitalisierungsinzidenz einigen Bereichen zwei den Wert von bei 3G eineanPCR-Testpflicht 250 erreicht aufeinanderfolgenden sowie oder Tagen denüberschreitet. Wert von Kontaktbeschränkungen 3,01Für von nicht oder Haushalt erreicht geimpfte + 5 weitere oder nicht (siehe Personen überschreitetgenesene Personen Ausnahmen). oder die Auslastung gelten der in einigen Bereichen Intensivbetten bei 3G eine PCR-Testpflicht in Baden-Württemberg sowie den Wert von 390Kontaktbeschränkungen von 1Für erreicht oder überschreitet. Haushalt + 5 weitere nicht geimpfte Personen oder nicht (siehe geneseneAusnahmen). Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von Die Alarmstufe 1 Haushalt wird ausgerufen, + 1 weitere Person (siehewennAusnahmen). die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder Die Alarmstufe überschreitet wird oder die ausgerufen, Auslastungwenn die Hospitalisierungsinzidenz der Intensivbetten in Baden-Württembergan zwei den aufeinanderfolgenden Wert von 390 erreichtTagen den oder Wert von 3,0Für überschreitet. erreicht nicht oder geimpfte überschreitet oderAlarmstufe oder die nicht genesene Auslastung Personen der in gelten Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht von geimpfte Die II wird ausgerufen, wenneinigen Bereichen ein Teilnahme- die Hospitalisierungsinzidenz an und zweiZutrittsverbot (2G) aufeinanderfolgenden sowie Kontaktbeschränkungen Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder oder nicht genesene 1 Haushalt + 1 weitere Personen Persongelten (sieheinAusnahmen). einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von überschreitet oder die Auslastung der 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müs- Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder sen. Die Im Einzelhandel, Alarmstufe überschreitet II wird oder der nicht der der ausgerufen, die Auslastung Grundversorgung wenn dient, gilt 2G. Für nicht die Hospitalisierungsinzidenz Intensivbetten in Baden-Württemberg geimpfte an zwei oder nicht genesene aufeinanderfolgenden den Wert von 450 erreicht Tagen Personen oder den Wert gelten von 6,0 überschreitet. Kontaktbeschränkungen erreicht In der oder II Alarmstufe von 1 vielen gilt in Haushalt überschreitet + 1die oder weitere Einrichtungen 2G+.Person Auslastung Dasder(siehe Ausnahmen). Intensivbetten bedeutet, Auf bestimmten in Baden-Württemberg dass auch geimpfte öffentlichen den Wert und genesene Plätzen von 450 Personen gilt ein erreicht einen Alkohol- und Böllerverbot. oder überschreitet. negativen Schnell- In der Alarmstufe oder PCR-Test vorlegen IImüs- gilt sen.inImvielen Einrichtungen Einzelhandel, 2G+.der der nicht Das bedeutet, dass auch Grundversorgung dient,geimpfte undnicht gilt 2G. Für genesene Personen geimpfte einen oder nicht negativen genesene Schnell- gelten Personen oder PCR-Test vorlegen müs- Kontaktbeschränkungen Wenn sen. von 1Im ein Test-, + Haushalt Genesenen- Einzelhandel, der nicht 1 weitere oder Person Impfnachweis der Grundversorgung erforderlich (siehe Ausnahmen). dient, Aufgilt ist, 2G.sind dieöffentlichen Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen Für nicht bestimmten geimpfte oder nicht Plätzen giltgenesene Personen ein Alkohol- gelten Kontaktbeschränkungen und Böllerverbot. verpflichtet, von 1 Haushalt diese kontrollieren. + 1zuweitere Person Sie müssen (siehe die Angaben Ausnahmen). mit einem amtlichen Auf bestimmten Ausweisdokument öffentlichen abgleichen. Plätzen gilt ein Alkohol- und Genesenen- Böllerverbot.und Impfnachweise müssen Wenn einelektronisch, Test-, Genesenen-etwa mitoderder Impfnachweis CoVPassCheck-App, geprüftist, erforderlich werden. sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen Wenn ein Test-, verpflichtet, Genesenen- diese zu kontrollieren.oder Impfnachweis Sie müssen dieerforderlich Angaben mit ist,einem sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise Inhaltsverzeichnis verpflichtet, diese der Übersicht: zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mitwerden. einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. 3: Weihnachtsmärkte Inhaltsverzeichnis | Private der Treffen Übersicht: Inhaltsverzeichnis 4: Maskenpflicht, 2: der2GÜbersicht: Öffentliche Veranstaltungen 3G, | Öffentlicher Verkehr und 2G+ 2: 3: Maskenpflicht, 5: Weihnachtsmärkte 3G, |2G Kultureinrichtungen und 2G+ |Private Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung Treffen 3: 6: Weihnachtsmärkte 4: Öffentliche | Private Veranstaltungen Messen, Ausstellungen, Treffen | Öffentlicher Kongresse Verkehr Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien | Gastronomie, 4: 7: Öffentliche 5: Veranstaltungen Kultureinrichtungen Freizeiteinrichtungen | Öffentlicher | Religiöse | Körpernahe Verkehr Veranstaltungen | Beherbergung Dienstleistungen 5: 6: Kultureinrichtungen 8: Touristische Verkehre| Religiöse Messen, Ausstellungen, in Veranstaltungen Kongresse | Sport und| Beherbergung | Gastronomie, Sportanlagen Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien Sportstätten 6: 7: Messen, Ausstellungen, EinzelhandelDienstleistungenVergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien Kongresse Freizeiteinrichtungen || Körpernahe 9: Sportveranstaltungen | Gastronomie, 7: 8: Freizeiteinrichtungen 10:Touristische Verkehre Außerschuliche | Bildung Körpernahe Sport Dienstleistungen in Sportanlagen | Berufliche und Sportstätten Fortbildung 8: 9: Touristische Verkehre || Sport Sportveranstaltungen in Sportanlagen und Sportstätten Einzelhandel 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 10: Außerschuliche 11: Clubs, Bildung Diskotheken | Berufliche Fortbildung | Prostitutionsstätten 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
9. Dezember 2021, Nummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 5 Stand: 3. Dezember 2021 Stand: Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf 3. Dezember 2021 Baden-Württemberg.de 3 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Stufenplan Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. in Betriebsstätten, wenn der Abstand 3G 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, 2G 2G+ nicht eingehalten werden kann, im geimpfte oder genesene Personen Nah- und Fernverkehr undDatenverarbeitung Hygienekonzept auf 2G: Zutritt nur für geimpfte Maskenpflicht oder geimpft, Nachweislich 2G Nachweislich geimpft 2G+ Nachweislich geimpft Weihnachtsmärkten. genesene Personen getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Ausnahmen: Basisstufe Ausnahmen: Warnstufe Alarmstufe Ausnahmen: Alarmstufe II » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesen/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, Auffrischimpfung erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können die noch nicht eingeschult sind.° » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, (ärztliche Nachweis notwendig). 3G 3G » Grundschüler*innen, Schüler*innen 2G die noch nicht eingeschult sind.° nicht erlaubt Weihnachtsmärkte, Volks- » In geschlossenen Räumen bei eines sonderpädagogischen Bildungs- » Grundschüler*innen, Schüler*innen und Stadtfeste privaten Treffen, privaten Feiern, in und Beratungszentrums, einer auf der eines sonderpädagogischen Bildungs- max. 50 % der üblichen der Gastronomie, Kantinen, Mensen Grundschule aufbauenden Schule und Beratungszentrums, einer auf der und Cafeterien während des Essens Besucherzahl oder einer beruflichen Schule – gilt erlaubt. Grundschule aufbauenden Schule und Trinkens und beim Sport treiben. nur für Schüler*innen bis oder einer beruflichen Schule – gilt » Im Freien nur dann, wenn der einschließlich 17 Jahre.° nur für Schüler*innen bis Mindestabstand von 1,5 Metern zu » Personen bis einschließlich 17 einschließlich 17 Jahre.° anderen Personen dauerhaft Jahre, die nicht mehr zur Schule » Personen bis einschließlich 17 eingehalten werden kann (gilt nicht gehen.°°1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 Jahre, die nicht 1 Haushalt mehr plus 1 zur Schule auf Weihnachtsmärkten). Ohne weitere weitere Personen weitere Persongehen.°° weitere Person Regelungen oder » Personen, die sich aus medizinischen » Beim 2G-Optionsmodell in Beschränkung der der Gründen nicht Geimpfte undimpfen lassen können Genesene, » Personen, dieGeimpfte Geimpfte und Genesene, sich ausund medizinischen Genesene, Private Zusammen- Basisstufe. (ärztlicher Nachweis Personen bis notwendig).°° einschl. 17 Jahre Personen bis einschl.Gründen 17 Jahre nicht impfen Personen bislassen einschl.können 17 Jahre Personenanzahl künfte und private sowie Personen, sowie Personen, die (ärztlicher sich aus Nachweis notwendig).°° Veranstaltungen » Personen, für die die es sich keineaus allgemeine sowie Personen, die sich aus Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht (wie Geburtstage, Hoch- Impfempfehlung der Ständigen » Personen, für die es keine allgemeine Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen zeitsfeiern etc.) Impfkommission (STIKO) gibt.°° nicht dazu. nicht dazu. Impfempfehlung dernicht Ständigen dazu. geregelt. Impfkommission (STIKO) gibt.°° » Schwangere und Stillende, da es für Paare, diese die nicht Gruppen zusammen erst seit dem 10. Paare, die nicht zusammen » SchwangerePaare, die nicht zusammen und Stillende, da es für leben, zählen September als ein 2021 Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. eine leben, diese Gruppen zählen erst seitals ein10. dem Haushalt. Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt September 2021 eine nur noch bis 10. Dezember 2021).°° Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken Stand: 3.erforderlich °°Negativer Antigen-Test Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan Stand: 3. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht 3G Nachweislich geimpft, getestet oder genesen 2G Nachweislich geimpft oder genesen 2G+ Nachweislich geimpft oder genesen und getestet Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft Lebensbereich Hygienekonzept Basisstufe Maskenpflicht Datenverarbeitung Warnstufe Alarmstufe oder genesen Alarmstufe II getestet oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II 3G 3G 2G nicht erlaubt Weihnachtsmärkte, Volks- und Stadtfeste 3G 3G 2G max. 50 % der üblichen nicht erlaubt Weihnachtsmärkte, Volks- Besucherzahl erlaubt. und Stadtfeste max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 1 Haushalt plus 1 Ohne weitere weitere Personen weitere Person weitere Person Regelungen oder 1 Haushalt Geimpfte plus 5 und Genesene, 1 Haushalt Geimpfte plus 1 und Genesene, 1 Haushalt Geimpfte plus 1 und Genesene, Beschränkung der Private Zusammen- Ohne weitere weitere Personen Personen bis einschl. 17 Jahre Personenweitere Person bis einschl. 17 Jahre Personenweitere Person bis einschl. 17 Jahre Personenanzahl künfte und private Regelungen oder sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Veranstaltungen Beschränkung der Geimpfte und Genesene, medizinischen Gründen nicht Geimpfte und Genesene, medizinischen Gründen nicht Geimpfte und Genesene, medizinischen Gründen nicht Private Zusammen- Personen bis einschl. 17zählen Jahre Personen bis einschl. 17zählen Jahre Personen bis einschl. 17zählen Jahre (wie Geburtstage, Hoch- Personenanzahl impfen lassen können, impfen lassen können, impfen lassen können, künfte und private sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus zeitsfeiern etc.) nicht dazu. nicht dazu. nicht dazu. Veranstaltungen medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht (wie Geburtstage, Hoch- impfen Paare, lassen können, die nicht zählen zusammen impfen Paare, lassen können, die nicht zählen zusammen impfen Paare, lassen können, die nicht zählen zusammen zeitsfeiern etc.) nichtals leben, zählen dazu. ein Haushalt. nichtals leben, zählen dazu. ein Haushalt. nichtals leben, zählen dazu. ein Haushalt. Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt.
6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9. Dezember 2021, Nummer 49 Stand: 3. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Öffentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- 2G 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Sport- Im Freien bei >5.000 veranstaltungen, Betriebs- Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in und Vereinsfeiern sowie einhaltung des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen Veranstaltungen der abstands 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der Breitenkultur) Kapazität aber nicht mehr als 750 Besucher*innen. 3G 3G Öffentliche Verkehrsmittel 3G Stand: 3. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Landes- ohne weitere bibliotheken und möglich Regelungen 3G Archive mit PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle.
9. Dezember 2021, Nummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7 Stand: 3. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen, Ausstellungen, nur PCR-Test 2G 2G+ Kongresse Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Regelungen 3G 3G nur PCR-Test Stand: 3. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Spas, Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen 3G 3G 2G 2G+ medizinisch notwendige Behandlungen) Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test
8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9. Dezember 2021, Nummer 49 Stand: 3. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.) 2G 2G+ Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen nur PCR-Test Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien keine Maskenpflicht wäh- ohne weitere rend der Sportausübung Regelungen 3G 3G 2G keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen nur PCR-Test° Anlagen °Geregelt durch die Corona-Verordnung Stand:Sport (§5 Absatz 3. Dezember 20212 Satz 2) Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stand: 3. Dezember 2021 9 Stufenplan Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II 3G 2G 2G+ In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- 3G getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich einhaltung des Mindest- Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Sportveranstaltungen abstands mit PCR-Test im Profi- und Amateursport wie Ligaspiele, Tuniere, 2G 2G+ Im Freien Wettkämpfe etc. 3G 3G 3G 2G Imnicht erlaubt Freien und in Weihnachtsmärkte, Volks- 3G geschlossenen Räumen und Stadtfeste max. 50 % der üblichen maximal 50 % der Besucherzahl erlaubt. Kapazität aber nicht mehr als 750 Zuschauer*innen. 1 Haushalt plus 5 3G 1 Haushalt plus 1 2G 1 Haushalt plus 1 Einzelhandel Ohne weitere weitere Personen weitere Person weitere Person Ohne Regelungen oderweitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- Beschränkung der Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Private Zusammen- Personen bis einschl. 17 Jahre sorgung bis Personen sowie Abhol- einschl. und 17 Jahre sorgung bis Personen sowie Abhol- einschl. und 17 Jahre Personenanzahl künfte und private sowie Personen, die sich aus sowie Lieferangebote Personen, die sich aus sowie Lieferangebote Personen, die sich aus Veranstaltungen medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht (wie Geburtstage, Hoch- impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen zeitsfeiern etc.) nicht dazu. nicht dazu. nicht dazu. Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, BankenPaare, die nicht zusammen und Sparkassen, Paare, die Baumärkte, Baumschulen, nicht zusammen Drogerien, Blumenfachgeschäfte, Paare,Futtermittelmärkte, die nicht zusammen leben, zählen Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, als ein Haushalt. Konditoreien, leben, (Supermärkte) Lebensmittelhandel zählen als eineinschließlich Haushalt. der leben, zählen als ein (Hofläden), Direktvermarktung Haushalt. Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.
9. Dezember 2021, Nummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9 Stand: 3. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage Stand: 3. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test clubähnliche Lokale nicht erlaubt (Ausnahmen für nicht 2G 2G impffähige Personen und Im Freien Schüler*innen gelten nicht) wie öffentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften
10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9. Dezember 2021, Nummer 49 Erweitertes Impfangebot im Landkreis Reutlingen Bereits nächste Woche kann das Impfangebot im Landkreis Reutlingen erweitert werden. Ab Mon- tag, 6. Dezember 2021, sind zusätzliche Impfteams im Einsatz, die an den bestehenden regionalen Impfstützpunkten weitere Impftermine ermöglichen. Außerdem wird am Stadion an der Kreuzeiche ein zusätzlicher Impfstandort eröffnet, an dem ebenfalls ab Montag geimpft werden kann. Die Terminver- gabe startet am Freitag, 3. Dezember 2021, um 9 Uhr. Am regionalen Impfstützpunkt in der Festkelter Metzingen wird nächste Woche an allen Tagen von 10 bis 16 Uhr geimpft. Für Impfungen am Marktplatz 14 in Reutlingen können Termine Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag ebenfalls zwischen 10 und 16 Uhr vereinbart werden. In Reutlingen an der Kreuzeiche wird jeden Tag von 14 bis 21 Uhr geimpft. In der Beutenlayhalle Münsingen wird am Dienstag, 7. Dezember 2021, von 11 bis 16 Uhr geimpft. Die Online-Terminvereinbarung findet ab morgen 9 Uhr über das Tool „SAMEDI“ statt. Durch den Umzug der Impfteams und deren Organisa- tion von Tübingen nach Reutlingen hat sich der Link geändert. Die Termine werden nun unter www. kurzelinks.de/impfen-kreis-rt zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bieten auch die Kreiskliniken an ihren Standorten Impfungen an. An den drei Klinik- standorten wird nächste Woche erneut von Montag bis Freitag geimpft. Am Reutlinger Steinenberg von 9 bis 17 Uhr, in der Ermstalklinik Bad Urach von 12 bis 16 Uhr und in der Albklinik in Münsingen von 9 bis 13 Uhr. Termine können ab morgen 9 Uhr über den Link www.terminland.eu/impfungreut- lingen/ gebucht werden. Bei den meisten Impfangeboten werden im Vorfeld Termine vergeben. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger nur mit gültigem Termin zu diesen Impfangeboten zu kommen. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf ermöglicht und lange Wartezeiten vermieden werden. Ohne Termin wird am Sonntag, 12. Dezember 2021, im Reutlinger Stadtbezirk Gönningen geimpft. Impfungen finden auch am Mittwoch, 8. Dezember 2021, am Standort in Zwiefalten statt, diese Termine vergeben die Ge- meinden vor Ort. Gemeinschaftsleistung vieler Beteiligter Nachdem das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration am vergangenen Freitag, 26. November 2021, das Impfkonzept des Landkreises genehmigt hatte, haben der Landkreis und seine Partner alle Hebel in Bewegung gesetzt, um schon nächste Woche mehr Impfungen anbieten zu kön- nen. Das ist in einem ersten Schritt gelungen. Während für diese Woche mehr als 2.500 Impfungen geplant sind, werden es zwischen dem 6. und 12. Dezember etwa 5.000 Impfungen sein. Sukzessive werden die Impfteams weiter ausgebaut werden. Zukünftig sollen insgesamt elf Impfteams im Land- kreis Reutlingen täglich etwa 1.600 Impfungen durchführen. Darüber hinaus impfen die Kreiskliniken an ihren Standorten. Landrat Dr. Fiedler betonte: „Es ist großartig zu sehen, wie unsere Städte und Gemeinden, die Feu- erwehren, Hilfsorganisationen, Ärztinnen und Ärzte und auch unsere Kreiskliniken alle zusammen anpacken. So gelingt es uns gemeinsam, die Impfkampagne im Kreis weiter voranzutreiben. Ihnen allen und natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes danke ich herzlich für Ihren tatkräftigen Einsatz.“ Landkreis Reutlingen bietet Impftelefon an Antworten auf die häufigsten Fragen zum Impfangebot stellt der Landkreis Reutlingen in einem FAQ unter www.kreis-reutlingen/impfen zur Verfügung. Dort findet sich auch eine Übersicht der aktuellen Impftermine. Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort von Montag bis Freitag von 10 - 13 Uhr an das Impftelefon des Landkreises wenden. Die Telefonnummer lautet: 07121 - 480 2188. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen gerne bei organisatorischen Fragen zu den Impfangebo- ten weiter. Mit medizinischen Fragen wenden sich Ratsuchende bitte weiterhin an ihren Haus- oder Facharzt.
Anhang zur Pressemitteilung Impfangebote an den regionalen Impfstützpunkten 6. bis 12. Dezember 2021 Terminvereinbarung 9. Dezember 2021, Nummer 49 Ort MO DI MI DO FR SA SO (Start: Fr. 03.12.21 um 9 Uhr) Reutlingen Marktplatz 14 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr www.kurzelinks.de/impf en-kreis-rt FW Gönningen 11 - 16 Uhr ohne Termin (Mühlwiesenstr.) Stadion Kreuzeiche 14 - 21 Uhr 14 - 21 Uhr 14 - 21 Uhr 14 - 21 Uhr 14 - 21 Uhr 14 - 21 Uhr www.kurzelinks.de/impf 14 - 21 Uhr en-kreis-rt Klinikum am www.terminland.eu/impf 9 - 17 Uhr 9 - 17 Uhr 9 - 17 Uhr 9 - 17 Uhr 9 - 17 Uhr Steinenberg ungreutlingen/ Metzingen 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr 10 - 16 Uhr www.kurzelinks.de/impf Festkelter en-kreis-rt Zwiefalten Termine vergeben die Rentalhalle 11 - 16 Uhr Gemeinden vor Ort Münsingen 11 - 16 Uhr www.kurzelinks.de/impf Beutenlayhalle en-kreis-rt www.terminland.eu/impf Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Albklinik 9 - 13 Uhr 9 - 13 Uhr 9 - 13 Uhr 9 - 13 Uhr 9 - 13 Uhr ungreutlingen/ Bad Urach www.terminland.eu/impf Ermstalklinik 12 - 16 Uhr 12 - 16 Uhr 12 - 16 Uhr 12 - 16 Uhr 12 - 16 Uhr ungreutlingen/ Die aktuelle Terminübersicht finden Sie unter: www.kreis-reutlingen.de/impfen 11 Seite 1 von 1 Landratsamt Reutlingen Bismarckstr. 47 72764 Reutlingen kreis-reutlingen.de
12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9. Dezember 2021, Nummer 49 Informationen der Gemeindeverwaltung Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112 Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Ev. Kindergarten Walddorf 10. Notrufe Telefon 07127/9266-0 Gustav-Werner-Straße 22 Polizei Reutlingen 07121 / 9420 Telefax 07127/9266-44 Kindergartenleitung 07127 / 34451 Polizei Pliezhausen 07127 / 7340 Postanschrift: Hauptstraße 9 TigeR Kunterbunt 07127 / 9695598 Feuerwehr RT 112 72141 Walddorfhäslach Feuerwehr Walddorfhäslach U3 Betreuung (TigeR) E-Mail: info@walddorfhaeslach.de TigeR Bambini Gruppe 1 OG 07127/5600761 Gemeindeverwaltung 07127 / 9266-0 Homepage: http://www.walddorfhaeslach.de (Brühlstraße 2) Gruppe 2 DG 07127/5600762 Feuerwehrhaus 07127 / 21221 TigeR Häslach Kommandant 0171 / 4321776 1. Rathaus Walddorfhäslach Dorfstraße 30 07127 / 237017 oder 07127 / 21289 Hauptstraße 9 Tiger Kunterbunt Stv. Kommandant 0160 / 1828355 Telefon Zentrale 07127/9266-0 (im Ev. Kindergarten) Telefax 07127/9266-44 Gustav-Werner-Straße 22 07127 / 9695598 Bürgerbüro 9266-10/-11/-13 Krankenhaus RT 07121 / 2000 5. Bauhof, technische Betriebsdienste Ordnungsamt 9266-16 Rettungsdienst 112 und Gebäudebetreuung Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen) Krankentransport RT 07121 / 19222 Vorzimmer Bürgermeisterin 9266-40 5.1 Bauhof TÜ 07071 / 19222 Verwaltungssekretariat 9266-19/-32 Telefon 21223, Telefax 237023 Finanzwesen 9266-20 / -23 Mobil 0162 / 9717733 Telefonseelsorge 07121 / 11101 Steueramt 9266-21 Bereitschaft 0163 / 3649806 Kinderschutzbund RT 07121 / 11103 Gemeindekasse 9266-22 5.2 Giftnotruf 0761 / 19240 Gebäudebetreuungsdienste Hauptamt 9266-30 Gebäude- und Hallenbetreuung 0172 / 7679754 Wohngiftnotruf 116117 Bauamt 9266-15/-30 0151 / 70901021 Krebsinformationsdienst 116117 Öffnungszeiten: Mo.,Di.,Mi.,Fr.: 08.00-12.00 Uhr Bereitschaft 0151 / 70901031 Schwanger in Not 116117 Do.: 07.30-12.00 Uhr Gemeindehalle/Ballspielhalle Gewalt gegen Frauen 116117 Di.: 16.00-19.00 Uhr Weiherwiesen 1 und 2/2 07127 / 928960 kostenfrei, täglich von 8 – 20 Uhr 2. Ortsverwaltung Häslach Hallenbetreuung 0172 / 7679754 Dorfstraße 30 0151 / 70901021 Telefon 31356 Bereitschaft 0151 / 70901031 11. Wasserversorgung Telefax 237015 5.3 Winterdienst: ZV Ammertal-Schönbuchgruppe Bürgerbüro 31356 Bauhof Mo.-Fr: 07.00-17.00 Uhr Entstörungsdienst 0800 / 8151815 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, 0162 / 9717733 24-Std.-Service (Gebührenfrei dt. Inland) Friedhofswesen) 0163 / 3649806 12. FairEnergie GmbH Öffnungszeiten: NEU Di..und Do.08.00-10.00 Uhr Fa. Schmidt Weissgrün GmbH 07032 / 71728 Zentrale 07121 / 5823000 Di. 14.30-16.00 Uhr Mo.-Fr.: 4.00–07.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr Netzanschlüsse 07121 / 5823900 Sa., So., Feiertage 5:00 – 22:00 Uhr Störungsannahme Strom 07121 / 5825211 (sowie Schließtage des Bauhof) 3. Schulen 5.4 Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen 13. NetzeBW Straßenbeleuchtung Gustav-Werner-Schule Bereitschaft 0151/70901031 Störungsstelle 0800 / 3629-477 Grundschule Klassen 3+4 6. Senioren und Altenpflegewohnheim 14. Abfallwirtschaft/Müllabfuhr Gemeinschaftsschule Klassen 5-10 Gustav-Werner-Stift Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Nonnengasse 34 Hausleiter Herr Roy Zutavern E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de Telefon 07127 / 34505 Stuttgarter Str. 9 07127 / 9231609 Telefon allgemein 07121 / 4803341 Telefax 07127 / 23424 Abfallberatung 07121 / 4803348 www.gustav-werner-gemeinschaftsschule.de 7. Sozial- und Diakoniestation und –3349 Pliezhausen-Walddorfhäslach Sperrmülltelefon 07121 / 4803399 Römerwegschule Häusliche Pflege/Krankenpflege Behälter und Gebühren 07121 / 4803345 Grundschule Klassen 1+2 Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege Schulstraße 24 07127 / 3754 (AB) Schulberg 8-14, 72124 Pliezhausen 15. Kabelfernsehen Telefon (AB) 07127 / 80362 Pyur Tele Columbus AG 4. Kindergärten E-Mail: mail@sozialstation-pliezhausen.de Kaiserin-Augusta-Allee 108 030 / 25777777 Bürozeiten: Mo. - Fr.: 08.00-11.00 Uhr Kindergarten Schönbuchwichtel 16. Forstverwaltung Tiergartenweg 6 07127 / 34543 und nach Vereinbarung Do.:14.00-16.00 Uhr E-Mail: f.rupp@kreis-reutlingen.de Kindergarten Häslach 8 . Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.V Landratsamt Reutlingen 07121 / 4803221 Schulstraße 22 07127 / 18357 Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann Förster Herr Rupp 0151 / 14043933 Schützenstraße 14 07127 / 32652 Waldkindergarten Mobilnummer 0151 / 70918760 9. Pflegestützpunkt Pliezhausen-Walddorfhäslach Schulberg 8-14, Pliezhausen Ansprechpartner: Frau Andrea Wiese Telefon 07127 / 980015 E-Mail: pflegestützpunkt@pliezhausen.de Öffnungszeiten Häckselplatz Erreichbarkeit des Betreuungspersonals während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151)70901079 01. Januar 01. März 16. April 16. September 16.Oktober 1.Dezember bis 28. Februar bis 15. April bis 15. September bis 15. Oktober bis 30.November bis 31.Dezember Di 15:00-18:00 Uhr Di 17:00-20:00 Uhr Di 15:00-18:00 Uhr Di 14:00-16:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 15:00-18:00 Uhr Fr 17:00-20:00 Uhr Fr 15:00-18:00 Uhr Fr 14:00-16:00 Uhr Sa 11:00-15:00 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-15:00 Uhr
9. Dezember 2021, Nummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 13 Gemeinde Walddorfhäslach Nutzen Sie die Chance einer für Sie kostenlosen Energieerstberatung, die durch die Gemeinde Walddorfhäslach in gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mit- bürger angeboten wird. Die Beratung erfolgt, unter Einhaltung der Kontakt- und Hygienevorschriften, durch neutrale Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das Thema Energie. Aufgrund der Corona-Pandemie, findet die Beratung per Telefon statt. Dienstag, den 21. Dezember 2021 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An Hand Az.: 504.06 - sp eines Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt. Az.: 504.06 - sp Unser Bürgerauto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung! Unser Unser Bürgerauto Bürgerauto steht ist für Sie dienstags undIhnen jederzeit donnerstags für örtlichezur Verfügung! Einkäufe, Arztbesuche und alle Unser sonstigen Bürgerauto istAnliegen unterwegs. für Sie dienstags und Sie werden vonfürzuörtliche donnerstags Hause Einkäufe, abgeholt. Arztbesuche Unsere Fahrerinnen und Fahrer tragen eine medizinische Maske und das Fahrzeug und alle sonstigen Anliegen unterwegs. Sie werden von zu Hause abgeholt. Unsere wird regelmäßig desinfiziert. Wenn Fahrerinnen Sie das und Fahrer Bürgerauto tragen nutzen, ist das eine medizinische MaskeTragen und einer medizinischen das Fahrzeug wird Maske regelmäßig erforderlich. Falls Sie keine haben, halten wir diese für Sie bereit. desinfiziert. Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist das Tragen einer medizinischen Maske erforderlich. Falls Sie keine haben, halten wir diese für Sie bereit. Bürgerauto 0151/70901011 Bürgerauto 0151/70901011
14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9. Dezember 2021, Nummer 49 Einzelhandelsgeschäfte und landwirtschaftliche Hofläden für den täglichen Bedarf und Gaststätten für die tägliche Einkehr a netts Lädle Gaststätten/Imbiss: Imkereien / Honig: Bastelartikel, Anlassdekoration, Schreibwaren o Kaffee in der Karlstraße o Herr Karlheinz Brändle Inhaberin Frau Ursula Kittelmann Schönbuchstraße 9 Dettenhauser Straße 59 Inhaberinnen Beate Bertsch und Cornelia Ortlieb o Frau Sonette Plathau Anke Heim Karlstraße 7 Herr Hans Jürgen Schneider Scraphexe-Stempel, Öffnungszeiten: Donnerstag und Freitag Kächelwangstraße 1 Workshops & Geschenke 09:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr o Herr Ralf-Michael Röckel Unabhänige Stampin’Up! Demonstratorin o Pizza Express Samra Im Grind 12 Landstraße 25 Inhaber Familie Samra o Herr Markus Straub Apotheke Schönbuch Im Gässle 1 Eschenstraße 37 Inhaberin Frau Dagmar Kinkelin o Turmgaststätte (Kleintierzüchter) o Herr Helmut Strittmatter Hauptstraße 5 Inhaber Margarethe und Siedlerweg 33 ArtLädle Konstantinos Patelis o Herr Jürgen Wagner Inhaberin Madeleine Petermann Turmstraße 25 Im Fürhaupt 3 Ringstraße 22 o Ristorante/Pizzeria Linde KA-Möbel-Systeme-Vertrieb Inhaberin Frau Lucia Passariello U.a. Holzspielwaren, Spielwaren Bäckereien: Bachstraße 1 o Bäckerei Treiber Inhaber Familie Alter o Ristorante/Pizzeria Walddorfer Straße 5/1 Filialen: Stuttgarter Straße 36 Venere e Peperoncino Joh.-Majer-Straße 2 (Netto) Inhaberin Frau Emilia Palmieri Kaffeerösterei Oonikat Coffee o Bäckerei Schmid (mit Cafe) Weiherwiesen 6 Inhaber Thorsten Buss Rathausgasse 2 o Sportgaststätte Weiherwiesen Wiesenweg 1 / Dettenhauser Straße Böttler Schreibwaren Inhaber Herr Martin Werner Kaufhaus Löffler-Schweiker Schreibwaren, Spielwaren, Geschenke Weiherwiesen 5 Haushaltswaren, Eisenwaren, Tag- und Inhaberin Frau Helga Böttler o Waldhorn Nachtwäsche, Lotto-Annahmestelle Hauptstraße 11 Inhaber Familie Wild Inhaber Familie Löffler-Schweiker Stuttgarter Straße 27 Hauptstraße 15 DESSA Lebensmittelmarkt gusto italiano -M-G Quadrino GbR KLEIN & WILD Kinder Secondhand Stuttgarter Str. 38 Ital. Spezialitäten und Lebens-mittel Umstandsmode, Baby- und Kinderkleidung, Spielsachen, Bücher Dürr Gebr. – Landmaschinen und Inhaber Familie Quadrino Inhaberin: Kerstin Rist Gartengeräte aller Art Hauptstraße 28 Jakobstraße 4 Inhaber Gebr. Dürr EZN-E-Bike Zentrum Neckaralb GmbH Samstags nach Vereinbarung Nonnengasse 40 Vertrieb und Reparatur von Fahrrädern und Tel. 0170/4313655 Fitnessgeräten Edelkäserei Migliore Mayer/Knauf Textilien Inhaber Jörg Heim Wolle und Garne, Kurzwaren, Strumpf- und Inhaberin Frau U. Stiernskog-Migliore Bertha-Benz-Straße 1 Miederwaren, Tag- + Nachtwäsche, Brühlstraße 28 Babybekleidung, Damen/Herren Pullis+Shirts, Heim Nähmaschinen GmbH Annahme für Reinigung Eiswagen/-mobil „Walters Eismobil“ Inhaber Familie Lutz Inhaberin Frau Hedwig Knauf Inhaber Herr Marcus Worlitschek Bertha-Benz-Straße 3 Bachstraße 28 Hauptstraße/Talbrunnenweg am Kreisverkehr von Frühjahr bis Herbst Hofläden (landwirtschaftliche Metzgereien: bei gutem Wetter Verkaufsstellen): o Metzgerei Rein o Landwirtschaftsbetrieb Inhaber Familie Rein Friseurgeschäfte: Wolfgang Heim Dorfstraße 29 o Boris Hair Art Eier, Kartoffeln, Zwiebeln Inhaber Herr Boris Ehrlich o Metzgerei Schneider Dorfstraße 41 Inhaber Familie Schneider Dettenhauser Straße 53/2 o Landwirtschaftsbetrieb Karl Gaiser o Friseursalon Damson Filiale Walddorfhäslach Eier, Obst und Gemüse, Südfrüchte, Mehl, Inhaberin Frau Katy Walch Kartoffeln, Käse Stuttgarter Straße 38 Dorfstraße 8 Hohebildstraße 8 Kunst im Raum (Raumausstattung) o Martinas Stüberl - Friseur & Nagel o Schönbuchhof Familien Inhaberin Frau Kornelia Rebmann-Mehl Inhaberin Frau Martina Fürst Neuscheler Dorfstraße 11 Forchenstraße 9 Frischmilch, Grillfleisch, Wurst, Eier und Milchprodukte Ölmanufaktur Rilli o Salon Renate Schönbuchhof 1 Inhaber Familie Rilli Inhaberin Frau Renate Mannhardt o Landwirtschaftsbetrieb Wetzel Kürnsteigweg 8 Schlattgrabenstraße 38 Eier, Marmelade, Nudeln, Mehl, Kartoffeln, o Skurril Hairstyling Salat, Gemüse, Obst OMV Tankstelle Inhaberin Frau Linda Rupp Beundengärten 2 Inhaber Herr Felix Kaufmann Stuttgarter Straße 33 o Landwirtschaft Ludwig Wezel Stuttgarter Straße 54 Landwirtschaftliche Erzeugnisse Gärtnerei Gaiser und Fischer Rebmann Vereinsbedarf Im Gässle 4 Setzlingware, Gemüse aus eigenem Anbau Inhaber Erwin Rebmann Inhaber Familie Gaiser und Fischer o Brennerei (Adler) Thomas Heim Achalmstraße 5 Dorfstraße 101-103 Landstraße 25 o Brennerei Wild (Wildbrenner) Wezel GmbH Schuhhaus und Gärtnerei Speier Inhaber Herr Rainer Stoll Orthopädie-Schuhtechnik Blumenwerkstatt, Gärtnerei, Saison-Gemüse Inhaber Familie Wezel aus eigenem Anbau Heerstraße 31 Dettenhauser Straße 16 Inhaber Familie Speier HottPott Saucen Manufaktur Lachenweg 7 Inhaberin Frau Njeri Kinyanjui Stuttgarter Straße 2
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