Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit

 
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Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
der Gemeinde
                                                                                                      Walddorfhäslach
Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0
                Verlag und Druck: Fink GmbH, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen
                          Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993
                                                 Az.: 047.19; 021.30; 042.231; 045.82; 056.81; 024.32; 300.01; 024.37; 024.39 - Hö
62. Jahrgang                                    Donnerstag, 9. Dezember 2021                                      Nummer 49

                 Wir wünschen Ihnen
       eine schöne Advents- und Weihnachtszeit

                                                                                                     www.walddorfhaeslach.de
Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
2                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach          9. Dezember 2021, Nummer 49

                 Achtung: Vorgezogener Redaktionsschluss !!!
Die letzte Ausgabe des Mitteilungsblattes 2021 erscheint in KW 51 (Ausgabedatum 22.12.2021). Re-
daktionsschluss ist am Donnerstag, 16.12.2021 um 08:00 Uhr. Sollten Sie kein Mitteilungsblatt erhalten
wenden Sie sich bitte direkt an den Fink-Verlag, Tel. 07121-9793-0 oder an Frau Schwinghammer, Bür-
gerbüro, Tel. 07127-9266-11, Email Monika. Schwinghammer@Walddorfhaeslach.de
Die erste Ausgabe des Mitteilungsblattes 2022 erscheint in KW 02 (Ausgabedatum Donnerstag,
13.01.2021).

                            Ortsteil Häslach
         Papiertonne: Im Abfallkalender 2022 fehlen drei Abfuhren
Im gedruckten Abfallkalender 2022 des Landkreises Reutlingen hat sich für Häslach ein Fehler einge-
schlichen. In der App und online sind die Termine richtig.
Im Ortsteil Häslach fehlen bei der Papiertonne im Abfuhrbezirk P1 drei Termine. Das Altpapier wird im
4-wöchentlichen Abstand auch am 20. Juni, 18. Juli und 15. August 2022 geleert. Am besten ergänzt
man die Abfuhren im Kalender einfach handschriftlich. In Walddorf sind übrigens im gedruckten Abfall-
kalender alle Daten richtig.
Im App-Store, Online oder als QR-Code im gedruckten Kalender steht die App „AbfallKreisRT“ zum
Download bereit. Im Internet können die Abfuhrtermine für die eigene Adresse unter „Abfalltermine On-
line“ angesehen und ausgedruckt werden. Alle Informationen sind Online unter www.kreis-reutlingen.
de > Service & Verwaltung > Abfallentsorgung zu finden.

                              Hinweis des Fink-Verlags
Sehr verehrte Leserinnen und Leser,
das Mitteilungsblatt bzw. Amtsblatt ist eine unverzichtbare Einrichtung in Gemeinden und Städten und
ein wichtiges „Sprachrohr“ Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Mit diesem Medium erhalten Sie alle
wichtigen Informationen zum Geschehen in Ihrem Ort.
Ab dem 01.01.2022 beläuft sich das Abonnement für das 1. Halbjahr auf 14,96 Euro. Der Grund für die
Erhöhung sind die steigenden Preise für Papier sowie die Erhöhung der Vergütungen (Mindestlohn 9,82
Euro) für unsere Austräger.
Wie gewohnt werden die Beträge jeweils abgebucht bzw. bei Rechnungsempfängern die Rechnung
zugestellt. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, so teilen Sie uns dies bitte per E-Mail: ver-
trieb@der-f.ink mit.
Fink GmbH, Druck und Verlag

Pressemitteilung des Landratsamtes Esslingen (eingegangen am 02.12.2021)
Nachdem seit Mittwoch, den 17. November 2021 alle Leistungen des bisherigen Betreibers Melchinger
von anderen Verkehrsunternehmen übernommen worden sind, können wir Ihnen mittteilen, dass der
Betrieb des angefügten reduzierten Fahrplanangebots vorerst sichergestellt ist.
Des Weiteren arbeiten wir mit Hochdruck daran, weitere Busse und Fahrer für das Linienbündel Esslingen
11 zur Verfügung zu stellen und in den nächsten Wochen ein stetiges Hochfahren zum Normalfahrplan
bewerkstelligen zu können. Dies ist allerdings davon abhängig, dass ausreichend Fahrpersonal und
Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Insbesondere die Entwicklung der Corona-Pandemie mit zunehmenden
Ausfällen des Fahrpersonals machen allen Unternehmen gerade zu schaffen.
Sicherlich haben Sie Verständnis, wenn nicht alles zu 100 % funktioniert. Die Omnibusunternehmen, die
zum Teil sogar aus anderen Bereichen des VVS aushelfen, können aber mit ihren Erfahrungen und ihrem
Können den Notfahrplan durchführen und dazu beitragen, dass die Fahrgäste wieder ein zuverlässiges
Angebot haben und ohne Ausfälle ihre Ziele erreichen.
805 (Bernhausen – Aich – Walddorfhäslach) und 808 (Bernhausen – Aich – Neckartenzlingen)
Beide Linien fahren jeweils montags bis freitags durchgehend im 120-Minuten-Takt – auf der gemeinsa-
men Strecke zwischen Aich und Bernhausen sind sie tagsüber durchgehend im Stunden-Takt.
Die Verdichtung beider Linien im Berufsverkehr auf jeweils einen Stunden-Takt entfällt. Die Busse der
Linien 805 und 808 fahren damit immer zur Minute 34 in Bernhausen ab und kommen dort zur Minute 26
an. Ausschließlich um 7.04 Uhr fährt noch ein zusätzlicher Bus der Linie 805 von Bernhausen Bahnhof
nach Walddorf, der für den Schülerverkehr relevant ist. Im Gegenzug fährt der Bus um 6.34 Uhr von
Bernhausen Bahnhof nur bis Aich.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
9. Dezember 2021, Nummer 49                      Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                      3

Walddorfhäslach teilt!
Vom 27.11. bis 11.12. gibt es eine
Sammelaktion für die Reutlinger Tafel.
Dort können Menschen günstig einkaufen, die sich
normale Dinge zu normalen Preisen nicht leisten
können. Es macht nachdenklich, was die Reutlinger Tafel dazu schreibt:
„Es gibt immer mehr Haushalte, die auf die Hilfe der Tafel angewiesen sind. Wir unterstützen regelmä-
                                                        Walddorfhäslach
ßig und verlässlich über 500 Haushalte, damit diese besser         mit ihremteilt!schmalen Budget klarkommen.
Dahinter stecken oft große Familien mit minderjährigenVom  Kindern.        Auch    viele ältere Mitbürger kommen
                                                              27. 11 bis 11. 12. gibt es eine Sammelaktion für die Reutlinger
in die Tafel, weil die Rente nicht reicht. Alleinerziehende
                                                        Tafel.     werden genauso unterstützt wie kranke
Menschen, die aus der Erwerbstätigkeit herausgefallenDort sind.“
                                                              können Menschen günstig einkaufen, die sich normale Dinge zu
                                                        normalen Preisen nicht leisten können. Es macht nachdenklich, was die
Haltbare Lebensmittel und Drogeriewaren sind willkommen Reutlinger (auch
                                                                     Tafel    Dinge für Kinder!). Gerade in der
Weihnachtszeit ist es schön, wenn die Tafel ihren Kunden       Gutes anbieten kann – aber auch den ganz
                                                        dazu schreibt:
normalen Bedarf. Die Tafel schreibt speziell zu unserer„Es   gibt immer mehr Haushalte, die auf die Hilfe der Tafel angewiesen
                                                          Sammlung:
                                                        sind. Wir unterstützen regelmäßig und verlässlich über 500 Haushalte,
„Das ist natürlich eine tolle Aktion.Wir haben gerade wahnsinnig
                                                        damit diese besserviele   Kunden
                                                                             mit ihrem        und
                                                                                        schmalen    wissen
                                                                                                 Budget        kaum,
                                                                                                         klarkommen     wie
                                                                                                                      Dahinter
wir die alle versorgen sollen.“                         stecken oft große Familien mit minderjährigen Kindern. Auch viele ältere
                                                        Mitbürger kommen in die Tafel, weil die Rente nicht reicht.
Abgabestellen (Boxen stehen bereit):                    Alleinerziehende werden genauso unterstützt
• Gemeindehaus Häslach, Rosenweg 12, unterer Eingang    wie kranke Menschen, die aus der Erwerbstätigkeit herausgefallen sind.“
                                                        Haltbare Lebensmittel und Drogeriewaren sind willkommen (auch Dinge
• Evangelisches Gemeindehaus Walddorf, neben der Kirche,für Kinder!)Eingang       zum
                                                                      Gerade in der       Untergeschoss.
                                                                                    Weihnachtszeit ist es schön, wenn die Tafel
                                                        ihren Kunden Gutes anbieten kann – aber auch den ganz normalen
Was wird gebraucht? Haltbare Lebensmittel für alle Mahlzeiten    von    morgens      bis  abends.
                                                        Bedarf. Die Tafel schreibt speziell
                                                                                                     Babynahrung.
Windeln. Drogeriesachen für Mann, Frau und Kind (kein Alkohol,      kein   Gsälz).
                                                        zu unserer Sammlung:         Danke,     dass   Sie mitmachen!
                                                                   „Das ist natürlich eine tolle Aktion. Wir haben gerade wahnsinnig viele
                                                                   Kunden
                                      Herz zeigen – Licht sein     und wissen kaum, wie wir die alle versorgen sollen.“

Kein anderes Thema spaltet zur Zeit die Gesellschaft Abgabestellen
                                                        mehr als Corona.          Wirbereit):
                                                                       (Boxen stehen    erleben im Moment eine
besorgniserregende Entwicklung zwischen den Menschen.         Das stimmtHäslach,
                                                           • Gemeindehaus      uns sehr    traurig.
                                                                                      Rosenweg        Deshalb
                                                                                                 12, unterer       haben
                                                                                                             Eingang
                                                           • Evangelisches Gemeindehaus Walddorf, neben der Kirche,
wir eine spontane Aktion "Herz zeigen - Licht sein" zur Adventszeit        geplant.
                                                             Eingang zum Untergeschoss.
                                                                                       Damit    möchten        wir  einer-
seits ein lichtvolles Zeichen gegen die Spaltung untereinander     zu  setzen    und    anderseits      die  Menschen
                                                        Was wird gebraucht? Haltbare Lebensmittel für alle Mahlzeiten von
wieder auf die besondere Zeit der Adventszeit zu erinnern.
                                                        morgensDenn     die Babynahrung.
                                                                 bis abends. Adventszeit      steht
                                                                                          Windeln.     gleichzeitig
                                                                                                    Drogeriesachen       für
                                                                                                                     für Mann,
Hoffnung, Liebe und den Glauben an das Gute, u.a. symbolisiert
                                                        Frau und Kinddurch     das kein
                                                                      (kein Alkohol, Licht.  Wie
                                                                                        Gsälz).    genau
                                                                                                Danke,  dass diese    Akti-
                                                                                                             Sie mitmachen!
on coronakonform stattfinden wird, werden wir spätestens im nächsten Gemeindeblatt kommunizieren.
Vielleicht können wir in den sozialen Medien schon früher Einblicke geben. Lassen Sie uns gemeinsam
ein Zeichen für ein besseres Miteinander, Licht, Wärme und Hoffnung setzen. Noch nie war es so wichtig
wie in dieser Adventszeit! Wir freuen uns über jedes Licht. Seien Sie gespannt.
Schulförderverein der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule e.V.

Erweiterung am 05.12.2021 der aktuellen Corona-Verordnung
      des Landes Baden-Württemberg vom 04.12.2021
Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von
der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.
Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Be-
reichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test
(sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der
ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage
wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-
Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen
mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn
seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, Genesene,
deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch
eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwi-
schen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrich-
tungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum
Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
4                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                     9. Dezember 2021, Nummer 49

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen seit Sonntag, 05.12.2021 im Landkreis Reutlingen
Im Landkreis Reutlingen gelten seit Sonntag, 5. Dezember 2021, Ausgangsbeschränkungen für nicht genesene
und nicht geimpfte Personen. Sie dürfen zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen
verlassen. Das hat das Landratsamt bekanntgemacht, nachdem die Inzidenz am Samstag, 4. Dezember 2021,
bei 506,4 lag. Die Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbeschränkungen für Stadt- und Landkreise vor,
deren 7-Tage-Inzidenz an zwei Tagen in Folge bei mindestens 500 liegt. Am Freitag hatte das Landesgesundheits-
amt einen 7-Tage-Inzidenz von 500,2 für den Landkreis errechnet.
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Nicht genesene und
nicht geimpfte Personen dürfen sich also bereits seit Sonntag, 5. Dezember 2021, um 0 Uhr nur mit triftigem Grund
außerhalb einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft aufhalten. Die Ausübung einer beruflichen bzw. dienstlichen
Tätigkeit gilt als triftiger Grund. Die Wohnung darf also beispielsweise für den Weg von oder zur Arbeit auch nachts
verlassen werden. Zudem dürfen Tiere versorgt werden, wenn dies nicht aufgeschoben werden kann. Gemeint
ist unter anderem Gassi gehen oder das Füttern von Tieren. Weiterhin ist es erlaubt, das Haus zu verlassen, um
Ehepartner, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung zu besuchen.
Eine Übersicht der triftigen Gründe stellt die Landesregierung in ihrem FAQ zur Corona-Verordnung zur Verfügung:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Aufgehoben werden die lokalen Ausgangsbeschränkungen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf Tagen
in Folge unter 500 liegt. Das gibt das Landratsamt erneut ortsüblich bekannt und informiert darüber auf seinen
Kanälen, unter anderem auch über den Landkreisfunk, den Bürgerinnen und Bürger abonnieren können. Die Aus-
gangsbeschränkungen entfallen am Tag nach der Bekanntmachung.
Weiterführende Informationen
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlicht täglich im Rahmen seines Lageberichts die aktu-
ellen Inzidenzen der Landkreise. Der Lagebericht kann direkt beim Landesgesundheitsamt heruntergeladen oder
zusammengefasst auf dem Landesportal Baden-Württemberg eingesehen werden.
LGA: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/
lagebericht-covid-19/
Landesportal: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktu-
ellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/                                                        Stand: 3. Dezember 2021
                                                                                                                            1
Wer die Vorgaben für Kreise mit einer Inzidenz überMehr       500   nachlesen
                                                                 Informationen,       möchte,
                                                                                Inzidenzen          findet
                                                                                           und FAQ auf        diese in Paragraph
                                                                                                       Baden-Württemberg.de

17a der Corona-Verordnung: www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021                                                                                                   Stand: 3. Dezember 2021
                                                                                                                                    Stand:
                                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf     3. Dezember 2021
                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                           1
                                                                                                                                                                           1
                                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

Corona-Regeln
Corona-Regeln ab
              ab 4.
                 4. Dezember
                    Dezember 2021
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
                             2021
     » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
     » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
In Baden-Württemberg    richten sich die Corona-Maßnahmen
     » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz   von 3,0 odernach  einem
                                                              ab 390      vierstufigen System, dasbelegten
                                                                      mit COVID-19-Patient*innen   sich an den  Hospitalisierungen orientiert:
                                                                                                            Intensivbetten.
In Baden-Württemberg
     » Alarmstufe  II:  richten
                       Ab       sich die Corona-Maßnahmen
                          Hospitalisierunginzidenz von 6,0   nach
                                                           oder ab einem
                                                                   450 mitvierstufigen System, das sich
                                                                            COVID-19-Patient*innen      an denIntensivbetten.
                                                                                                    belegten    Hospitalisierungen orientiert:
     » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
     » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz
       Warnstufe: Ab                        unter
                     Hospitalisierunginzidenz  von1,5
                                                   1,5und nicht
                                                       oder  ab mehr alsCOVID-19-Patient*innen
                                                                250 mit  249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen
                                                                                                belegten Intensivbetten belegt.
                                                                                                                        (AIB).
     » Warnstufe:
Die Warnstufe    wirdAb
        Alarmstufe:       Hospitalisierunginzidenz
                       ausgerufen,
                      Ab                           von  3,0oder
                                                    von1,5   oderab
                                                                  ab250
                                                                     390mit
                                     wenn die Hospitalisierungsinzidenz
                           Hospitalisierunginzidenz                      an  COVID-19-Patient*innen
                                                                          mitzwei                   belegten
                                                                                  aufeinanderfolgenden
                                                                              COVID-19-Patient*innen          Intensivbetten
                                                                                                       Tagen den
                                                                                                     belegten                (AIB).
                                                                                                                  Wert von 1,5
                                                                                                               Intensivbetten.  erreicht oder
     » Alarmstufe:
überschreitet         AbAb
                oder II:
        Alarmstufe   die   Hospitalisierunginzidenz
                          Auslastung                von 3,0
                                       der Intensivbetten
                            Hospitalisierunginzidenz  von in
                                                          6,0oder
                                                              oderabab
                                                                     390  mit
                                                             Baden-Württemberg
                                                                       450 mitCOVID-19-Patient*innen belegten
                                                                                  den Wert von 250 erreicht
                                                                               COVID-19-Patient*innen          Intensivbetten.
                                                                                                            oder
                                                                                                       belegten  überschreitet. Für nicht geimpfte
                                                                                                                 Intensivbetten.
oder »nicht
        Alarmstufe
            genesene II: Personen
                         Ab Hospitalisierunginzidenz  von 6,0 oder
                                   gelten in einigen Bereichen      ab 450
                                                               bei 3G  einemit COVID-19-Patient*innen
                                                                            PCR-Testpflicht            belegten Intensivbetten.
                                                                                            sowie Kontaktbeschränkungen    von 1 Haushalt + 5 weitere
Personen
Die         (siehe
    Warnstufe      Ausnahmen).
                 wird  ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
Die   Warnstufeoder
überschreitet      wirddieausgerufen,
                               Auslastung   wenn    die Hospitalisierungsinzidenz
                                              der Intensivbetten                       an zwei aufeinanderfolgenden
                                                                    in Baden-Württemberg                                 Tagen
                                                                                                 den Wert von 250 erreicht      denüberschreitet.
                                                                                                                              oder   Wert von 1,5 erreicht
                                                                                                                                                    Für nichtoder
                                                                                                                                                              geimpfte
überschreitet
oderAlarmstufe
Die               oder
                    wird
       nicht genesene   die    Auslastung
                            ausgerufen,
                            Personen          der in
                                             wenn
                                          gelten   Intensivbetten
                                                     die            in Baden-Württemberg
                                                         Hospitalisierungsinzidenz
                                                     einigen   Bereichen                   zwei den  Wert von
                                                                           bei 3G eineanPCR-Testpflicht         250 erreicht
                                                                                                 aufeinanderfolgenden
                                                                                                            sowie             oder
                                                                                                                          Tagen  denüberschreitet.
                                                                                                                                     Wert von
                                                                                                                   Kontaktbeschränkungen        3,01Für
                                                                                                                                              von       nicht oder
                                                                                                                                                     Haushalt
                                                                                                                                                     erreicht geimpfte
                                                                                                                                                                 + 5 weitere
oder   nicht (siehe
Personen
überschreitetgenesene       Personen
                     Ausnahmen).
                  oder  die    Auslastung gelten
                                              der in einigen Bereichen
                                                   Intensivbetten          bei 3G eine PCR-Testpflicht
                                                                    in Baden-Württemberg                    sowie
                                                                                                 den Wert von   390Kontaktbeschränkungen      von 1Für
                                                                                                                    erreicht oder überschreitet.     Haushalt    + 5 weitere
                                                                                                                                                        nicht geimpfte
Personen
oder nicht (siehe
             geneseneAusnahmen).
                            Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
Die   Alarmstufe
1 Haushalt          wird ausgerufen,
               + 1 weitere      Person (siehewennAusnahmen).
                                                     die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
Die   Alarmstufe
überschreitet       wird
                  oder  die ausgerufen,
                               Auslastungwenn        die Hospitalisierungsinzidenz
                                              der Intensivbetten    in Baden-Württembergan zwei den
                                                                                                 aufeinanderfolgenden
                                                                                                     Wert von 390 erreichtTagen  den
                                                                                                                              oder   Wert von 3,0Für
                                                                                                                                    überschreitet.   erreicht
                                                                                                                                                        nicht oder
                                                                                                                                                              geimpfte
überschreitet
oderAlarmstufe    oder die
       nicht genesene          Auslastung
                            Personen          der in
                                          gelten   Intensivbetten   in Baden-Württemberg         den Wert von 390   erreicht  oder  überschreitet. Für nicht
                                                                                                                                                          von geimpfte
Die                 II wird    ausgerufen,      wenneinigen    Bereichen   ein Teilnahme-
                                                       die Hospitalisierungsinzidenz      an und
                                                                                              zweiZutrittsverbot (2G)
                                                                                                   aufeinanderfolgenden sowie Kontaktbeschränkungen
                                                                                                                            Tagen  den Wert von 6,0 erreicht    oder
oder   nicht genesene
1 Haushalt     + 1 weitere  Personen
                                Persongelten
                                           (sieheinAusnahmen).
                                                     einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
überschreitet     oder  die    Auslastung     der
1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).
                                                   Intensivbetten   in Baden-Württemberg         den Wert   von 450 erreicht  oder  überschreitet.  In der Alarmstufe  II
gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müs-
Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
sen.
Die    Im Einzelhandel,
      Alarmstufe
überschreitet       II wird
                  oder
                             der  nicht der der
                               ausgerufen,
                        die Auslastung
                                              Grundversorgung
                                                wenn                dient, gilt 2G. Für nicht
                                                       die Hospitalisierungsinzidenz
                                                   Intensivbetten   in Baden-Württemberg
                                                                                                geimpfte
                                                                                          an zwei          oder nicht genesene
                                                                                                   aufeinanderfolgenden
                                                                                                 den Wert von 450 erreicht  Tagen Personen
                                                                                                                              oder den Wert gelten
                                                                                                                                             von 6,0
                                                                                                                                    überschreitet.
                                                                                                                                                     Kontaktbeschränkungen
                                                                                                                                                       erreicht
                                                                                                                                                    In der      oder II
                                                                                                                                                           Alarmstufe
von   1 vielen
gilt in Haushalt
überschreitet       + 1die
                  oder    weitere
                Einrichtungen      2G+.Person
                               Auslastung  Dasder(siehe  Ausnahmen).
                                                   Intensivbetten
                                                  bedeutet,             Auf  bestimmten
                                                                    in Baden-Württemberg
                                                              dass auch  geimpfte            öffentlichen
                                                                                                 den Wert
                                                                                      und genesene         Plätzen
                                                                                                            von 450
                                                                                                       Personen    gilt ein
                                                                                                                    erreicht
                                                                                                                 einen      Alkohol- und Böllerverbot.
                                                                                                                              oder überschreitet.
                                                                                                                         negativen  Schnell-        In der Alarmstufe
                                                                                                                                             oder PCR-Test    vorlegen IImüs-
gilt
sen.inImvielen  Einrichtungen
          Einzelhandel,            2G+.der
                             der nicht     Das    bedeutet, dass auch
                                              Grundversorgung       dient,geimpfte    undnicht
                                                                           gilt 2G. Für    genesene    Personen
                                                                                                geimpfte         einen
                                                                                                           oder nicht    negativen
                                                                                                                       genesene     Schnell- gelten
                                                                                                                                  Personen   oder PCR-Test    vorlegen müs-
                                                                                                                                                     Kontaktbeschränkungen
Wenn
sen.
von 1Im ein  Test-, +
        Haushalt    Genesenen-
          Einzelhandel,      der nicht
                       1 weitere        oder
                                       Person  Impfnachweis
                                          der Grundversorgung    erforderlich
                                                 (siehe Ausnahmen). dient,
                                                                        Aufgilt ist,
                                                                                2G.sind   dieöffentlichen
                                                                                              Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
                                                                                      Für nicht
                                                                             bestimmten         geimpfte oder   nicht
                                                                                                           Plätzen giltgenesene   Personen
                                                                                                                        ein Alkohol-         gelten Kontaktbeschränkungen
                                                                                                                                     und Böllerverbot.
verpflichtet,
von 1 Haushalt  diese        kontrollieren.
                    + 1zuweitere       Person Sie    müssen
                                                 (siehe        die Angaben
                                                         Ausnahmen).          mit einem amtlichen
                                                                        Auf bestimmten                 Ausweisdokument
                                                                                             öffentlichen                    abgleichen.
                                                                                                           Plätzen gilt ein Alkohol- und Genesenen-
                                                                                                                                         Böllerverbot.und Impfnachweise
müssen
Wenn einelektronisch,
             Test-, Genesenen-etwa mitoderder Impfnachweis
                                               CoVPassCheck-App,       geprüftist,
                                                                 erforderlich     werden.
                                                                                     sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
Wenn    ein Test-,
verpflichtet,       Genesenen-
                diese  zu kontrollieren.oder Impfnachweis
                                                Sie müssen dieerforderlich
                                                                   Angaben mit  ist,einem
                                                                                     sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
                                                                                           amtlichen   Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
Inhaltsverzeichnis
verpflichtet,   diese der    Übersicht:
                       zu kontrollieren.        Sie müssen die Angaben        mitwerden.
                                                                                    einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
müssen elektronisch,          etwa mit der CoVPassCheck-App,           geprüft
2: Maskenpflicht,   3G,   2G   und  2G+
müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.
3: Weihnachtsmärkte
Inhaltsverzeichnis       | Private
                       der          Treffen
                             Übersicht:
Inhaltsverzeichnis
4: Maskenpflicht,
2:                     der2GÜbersicht:
   Öffentliche Veranstaltungen
                    3G,              | Öffentlicher Verkehr
                               und 2G+
2:
3: Maskenpflicht,
5: Weihnachtsmärkte 3G, |2G
   Kultureinrichtungen         und 2G+
                           |Private
                             Religiöse   Veranstaltungen | Beherbergung
                                    Treffen
3:
6: Weihnachtsmärkte
4: Öffentliche           | Private
                Veranstaltungen
   Messen, Ausstellungen,           Treffen
                                     | Öffentlicher
                                 Kongresse           Verkehr Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
                                              | Gastronomie,
4:
7: Öffentliche
5:              Veranstaltungen
   Kultureinrichtungen
   Freizeiteinrichtungen             | Öffentlicher
                           | Religiöse
                             | Körpernahe            Verkehr
                                         Veranstaltungen   | Beherbergung
                                             Dienstleistungen
5:
6: Kultureinrichtungen
8: Touristische  Verkehre| Religiöse
   Messen, Ausstellungen,             in Veranstaltungen
                                 Kongresse
                             | Sport                    und| Beherbergung
                                              | Gastronomie,
                                         Sportanlagen          Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
                                                             Sportstätten
6:
7: Messen,    Ausstellungen,   EinzelhandelDienstleistungenVergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
                                 Kongresse
   Freizeiteinrichtungen || Körpernahe
9: Sportveranstaltungen                       | Gastronomie,
7:
8: Freizeiteinrichtungen
10:Touristische  Verkehre
     Außerschuliche          |
                       Bildung Körpernahe
                               Sport         Dienstleistungen
                                      in Sportanlagen
                                 | Berufliche           und Sportstätten
                                                Fortbildung
8:
9: Touristische  Verkehre || Sport
   Sportveranstaltungen               in Sportanlagen und Sportstätten
                               Einzelhandel
11:  Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
10: Außerschuliche
11: Clubs,         Bildung
           Diskotheken      | Berufliche Fortbildung
                       | Prostitutionsstätten
11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
9. Dezember 2021, Nummer 49                                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                                   5
                                                                                                                                Stand: 3. Dezember 2021
                                                                                                                                Stand:
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf     3. Dezember 2021
                                                                                                                                   Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             3
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             2
   Stufenplan
   Medizinische Maskenpflicht                         3G, PCR-Testpflicht und 2G                                 2G+
   Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder               Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
   geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen                                          nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
   in Betriebsstätten, wenn der Abstand                                                3G
                                                      3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete,                           2G                                   2G+
   nicht eingehalten werden kann, im                  geimpfte oder genesene Personen
   Nah-  und Fernverkehr undDatenverarbeitung
     Hygienekonzept             auf                   2G: Zutritt nur für geimpfte
                                                       Maskenpflicht               oder geimpft,
                                                                             Nachweislich              2G      Nachweislich geimpft                                2G+
                                                                                                                                                    Nachweislich geimpft
   Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen getestet oder genesen                     oder genesen                    oder genesen und getestet

        Lebensbereich
   Ausnahmen:                              Basisstufe Ausnahmen:           Warnstufe                            Alarmstufe
                                                                                                                  Ausnahmen:                       Alarmstufe II
          » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.                 » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°                        » Genesen/geimpfte Personen, die ihre
         » Personen, die aus gesundheitlichen                  » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,                           Auffrischimpfung erhalten haben.
           Gründen keine Maske tragen können                     die noch nicht eingeschult sind.°             » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,
           (ärztliche Nachweis notwendig).       3G                            3G
                                                               » Grundschüler*innen, Schüler*innen
                                                                                                                   2G
                                                                                                                 die noch nicht eingeschult  sind.°
                                                                                                                                    nicht erlaubt
    Weihnachtsmärkte,     Volks-
         » In geschlossenen     Räumen bei                       eines sonderpädagogischen Bildungs-           » Grundschüler*innen, Schüler*innen
        und   Stadtfeste
           privaten  Treffen, privaten Feiern, in                und Beratungszentrums, einer auf der            eines sonderpädagogischen Bildungs-
                                                                                                 max. 50 % der üblichen
            der Gastronomie, Kantinen, Mensen                    Grundschule aufbauenden Schule                  und Beratungszentrums, einer auf der
            und Cafeterien während des Essens                                                     Besucherzahl
                                                                 oder einer beruflichen Schule – gilt          erlaubt.
                                                                                                                 Grundschule aufbauenden Schule
            und Trinkens und beim Sport treiben.                 nur für Schüler*innen bis                       oder einer beruflichen Schule – gilt
           » Im Freien nur dann, wenn der                        einschließlich 17 Jahre.°                       nur für Schüler*innen bis
             Mindestabstand von 1,5 Metern zu                  » Personen bis einschließlich 17                  einschließlich 17 Jahre.°
             anderen Personen dauerhaft                          Jahre, die nicht mehr zur Schule                     » Personen bis einschließlich 17
             eingehalten werden kann (gilt nicht                 gehen.°°1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus   1
                                                                                                                         Jahre,  die nicht 1 Haushalt
                                                                                                                                           mehr        plus 1
                                                                                                                                                 zur Schule
             auf Weihnachtsmärkten).      Ohne weitere                   weitere Personen                  weitere Persongehen.°°           weitere Person
                                        Regelungen oder        » Personen, die sich aus medizinischen
           » Beim 2G-Optionsmodell in Beschränkung
                                        der          der         Gründen    nicht
                                                                     Geimpfte  undimpfen   lassen können
                                                                                   Genesene,                          » Personen, dieGeimpfte
                                                                                                       Geimpfte und Genesene,            sich ausund
                                                                                                                                                   medizinischen
                                                                                                                                                      Genesene,
        Private  Zusammen-
             Basisstufe.                                         (ärztlicher Nachweis
                                                                  Personen bis           notwendig).°°
                                                                                einschl. 17  Jahre Personen bis einschl.Gründen
                                                                                                                          17 Jahre nicht impfen
                                                                                                                                     Personen  bislassen
                                                                                                                                                   einschl.können
                                                                                                                                                            17 Jahre
                                         Personenanzahl
         künfte und private                                        sowie Personen,                   sowie Personen, die (ärztlicher
                                                                                                                          sich aus Nachweis     notwendig).°°
          Veranstaltungen                                      » Personen,   für die die
                                                                                     es sich
                                                                                         keineaus
                                                                                                allgemeine                            sowie Personen,  die sich aus
   Bitte beachten   Sie: Die Maskenpflicht an                      medizinischen Gründen nicht         medizinischen Gründen nicht          medizinischen Gründen nicht
      (wie Geburtstage,   Hoch-                                  Impfempfehlung der Ständigen                      » Personen, für die es keine allgemeine
   Schulen  ist über die Corona-Verordnung   Schule               impfen lassen können, zählen   impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen
           zeitsfeiern etc.)                                     Impfkommission    (STIKO) gibt.°°
                                                                           nicht dazu.                    nicht dazu. Impfempfehlung dernicht
                                                                                                                                          Ständigen
                                                                                                                                              dazu.
   geregelt.                                                                                                          Impfkommission (STIKO) gibt.°°
                                                               » Schwangere und Stillende, da es für
                                                                    Paare,
                                                                 diese     die nicht
                                                                        Gruppen      zusammen
                                                                                   erst  seit dem 10. Paare, die nicht zusammen
                                                                                                                        » SchwangerePaare,   die nicht zusammen
                                                                                                                                       und Stillende,   da es für
                                                                  leben, zählen
                                                                 September       als ein
                                                                               2021      Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt.
                                                                                      eine                                          leben,
                                                                                                                          diese Gruppen    zählen
                                                                                                                                         erst seitals ein10.
                                                                                                                                                    dem   Haushalt.
                                                                 Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt                      September 2021 eine
                                                                 nur noch bis 10. Dezember 2021).°°                       Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt
                                                                                                                          nur noch bis 10. Dezember 2021).°°
                                                        °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                        °°Negativer Antigen-Test erforderlich                      °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                                                                                Stand: 3.erforderlich
                                                                                                               °°Negativer Antigen-Test   Dezember 2021
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             3

   Stufenplan                                                                                                                   Stand: 3. Dezember 2021
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             3

   Stufenplan                                                                          3G                              2G                                   2G+
     Hygienekonzept           Datenverarbeitung         Maskenpflicht                  3G
                                                                              Nachweislich geimpft,
                                                                              getestet oder genesen
                                                                                                                       2G
                                                                                                               Nachweislich geimpft
                                                                                                                  oder genesen
                                                                                                                                                            2G+
                                                                                                                                                    Nachweislich geimpft
                                                                                                                                                  oder genesen und getestet

                                                                            Nachweislich geimpft,              Nachweislich geimpft                 Nachweislich geimpft
          Lebensbereich
     Hygienekonzept                         Basisstufe Maskenpflicht
                              Datenverarbeitung                            Warnstufe                           Alarmstufe
                                                                                                                  oder genesen
                                                                                                                                                   Alarmstufe    II
                                                                              getestet oder genesen                                               oder genesen und getestet

         Lebensbereich                     Basisstufe                      Warnstufe                            Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                                 3G                            3G                                  2G                               nicht erlaubt
    Weihnachtsmärkte, Volks-
        und Stadtfeste
                                                 3G                            3G                              2G
                                                                                                       max. 50 % der üblichen                       nicht erlaubt
    Weihnachtsmärkte, Volks-                                                                            Besucherzahl erlaubt.
        und Stadtfeste
                                                                                                       max. 50 % der üblichen
                                                                                                        Besucherzahl erlaubt.

                                                                        1 Haushalt plus 5                    1 Haushalt plus 1                    1 Haushalt plus 1
                                          Ohne weitere                  weitere Personen                      weitere Person                       weitere Person
                                        Regelungen oder
                                                                         1 Haushalt
                                                                      Geimpfte          plus 5
                                                                                  und Genesene,               1 Haushalt
                                                                                                           Geimpfte          plus 1
                                                                                                                       und Genesene,               1 Haushalt
                                                                                                                                                Geimpfte          plus 1
                                                                                                                                                            und Genesene,
                                        Beschränkung der
       Private Zusammen-                  Ohne weitere                  weitere
                                                                  Personen          Personen
                                                                               bis einschl. 17 Jahre   Personenweitere    Person
                                                                                                                    bis einschl. 17 Jahre   Personenweitere    Person
                                                                                                                                                         bis einschl. 17 Jahre
                                         Personenanzahl
       künfte und private               Regelungen oder             sowie Personen, die sich aus         sowie Personen, die sich aus         sowie Personen, die sich aus
        Veranstaltungen                 Beschränkung der              Geimpfte    und  Genesene,
                                                                    medizinischen Gründen nicht            Geimpfte    und  Genesene,
                                                                                                         medizinischen Gründen nicht            Geimpfte    und  Genesene,
                                                                                                                                              medizinischen Gründen nicht
       Private Zusammen-                                          Personen     bis einschl. 17zählen
                                                                                               Jahre   Personen     bis einschl. 17zählen
                                                                                                                                    Jahre   Personen     bis einschl. 17zählen
                                                                                                                                                                         Jahre
     (wie Geburtstage, Hoch-             Personenanzahl            impfen lassen    können,             impfen lassen    können,             impfen lassen    können,
       künfte und private                                           sowie Personen,     die sich aus     sowie Personen,     die sich aus     sowie Personen,     die sich aus
          zeitsfeiern etc.)                                                   nicht dazu.                          nicht dazu.                          nicht dazu.
        Veranstaltungen                                             medizinischen Gründen nicht          medizinischen Gründen nicht          medizinischen Gründen nicht
     (wie Geburtstage, Hoch-                                       impfen
                                                                     Paare, lassen  können,
                                                                             die nicht        zählen
                                                                                       zusammen         impfen
                                                                                                          Paare, lassen  können,
                                                                                                                  die nicht        zählen
                                                                                                                            zusammen         impfen
                                                                                                                                               Paare, lassen  können,
                                                                                                                                                       die nicht        zählen
                                                                                                                                                                 zusammen
          zeitsfeiern etc.)                                                   nichtals
                                                                  leben, zählen      dazu.
                                                                                       ein Haushalt.               nichtals
                                                                                                       leben, zählen      dazu.
                                                                                                                            ein Haushalt.               nichtals
                                                                                                                                            leben, zählen      dazu.
                                                                                                                                                                 ein Haushalt.

                                                                    Paare, die nicht zusammen            Paare, die nicht zusammen            Paare, die nicht zusammen
                                                                  leben, zählen als ein Haushalt.      leben, zählen als ein Haushalt.      leben, zählen als ein Haushalt.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
6                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                        9. Dezember 2021, Nummer 49

                                                                                                                       Stand: 3. Dezember 2021
                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                    4

         Lebensbereich                    Basisstufe                 Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen     In geschlossenen Räumen

                                             3G                         3G
           Öffentliche
         Veranstaltungen                                            mit PCR-Test
    (wie Theater, Oper, Konzert,
      Stadtfest, Informations-                                                                        2G                           2G+
      veranstaltungen, Stadt-
         führungen, Sport-            Im Freien bei >5.000
     veranstaltungen, Betriebs-     Personen oder bei Nicht-                               Maximal 50 % Auslastung           Im Freien und in
      und Vereinsfeiern sowie       einhaltung des Mindest-           Im Freien              aber nicht mehr als         geschlossenen Räumen
        Veranstaltungen der                 abstands                                       25.000 Besucher*innen.           maximal 50 % der
           Breitenkultur)                                                                                               Kapazität aber nicht mehr
                                                                                                                         als 750 Besucher*innen.
                                             3G                         3G

    Öffentliche Verkehrsmittel                                                         3G

                                                                                                                       Stand: 3. Dezember 2021
                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                    5

         Lebensbereich                    Basisstufe                 Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

       Kultureinrichtungen
                                             3G                         3G
      (wie Galerien, Museen,
                                                                    mit PCR-Test
           Bibliotheken°,
     Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                      2G                          2G+
       °Abholung bestellter                Im Freien                  Im Freien
       Medien unbeschränkt                                                                    Ausnahme: Landes-
                                         ohne weitere
                                                                                                bibliotheken und
            möglich                      Regelungen                     3G                    Archive mit PCR-Test

                                                                                                    Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                            eingehalten werden.
    Religiöse Veranstaltungen

                                             3G                         3G                            2G                           2G
          Beherbergung                   Erneuter Test               Erneuter Test               Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                          alle 3 Tage                 alle 3 Tage               geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                             dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                                   Härtefälle.                   Härtefälle.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
9. Dezember 2021, Nummer 49                               Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                            7
                                                                                                                   Stand: 3. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                6

         Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                      3G
     Messen, Ausstellungen,                                       nur PCR-Test                    2G                           2G+
          Kongresse
                                           Im Freien               Im Freien
                                         ohne weitere
                                         Regelungen                  3G

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                      3G                           2G
      (Hotel-)Gastronomie,
      Vergnügungsstätten                                          nur PCR-Test
               sowie
     Mensen und Cafeterien
                                                                                                                               2G+
      (Regelung gilt nur für               Im Freien               Im Freien                   Im Freien
        externe Personen)                ohne weitere
                                         Regelungen                  3G                           3G
                                                                                             nur PCR-Test

                                                                                                                   Stand: 3. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                7

         Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                       3G
      Freizeiteinrichtungen                                       nur PCR-Test

          (wie Freizeitparks,
       (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                 2G                           2G+
        Spas, Solarien, Zoos,
    Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze,
    Fitnessstudios, Saunen etc.)           Im Freien               Im Freien
                                         ohne weitere
                                         Regelungen
                                                                      3G

            Körpernahe
         Dienstleistungen
         (ausgenommen                        3G                       3G                         2G                           2G+
      medizinisch notwendige
          Behandlungen)
                                                                                        Ausnahmen für Friseur-        Ausnahmen für Friseur-
                                                                                         betriebe und Barber-          betriebe und Barber-
                                                                                        shops. Hier gilt 3G mit       shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                               PCR-Test                      PCR-Test
Wir wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit
8                               Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                              9. Dezember 2021, Nummer 49

                                                                                                                                          Stand: 3. Dezember 2021
                                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                      8

          Lebensbereich                           Basisstufe                          Warnstufe                           Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                     3G                                   3G
      Touristische Verkehre                                                          nur PCR-Test
    (wie Schifffahrten, Skilifte,
    Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                                                2G                                2G+
                                                   Im Freien                           Im Freien
                                                 ohne weitere
                                                 Regelungen
                                                                                          3G

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                     3G                                   3G                                  2G                                 2G+
    Sport in Sportstätten und
          Sportanlagen
                                                                                     nur PCR-Test

                                                   Im Freien                           Im Freien                            Im Freien                           Im Freien
     keine Maskenpflicht wäh-                    ohne weitere
      rend der Sportausübung                     Regelungen
                                                                                          3G                                   3G                                 2G
      keine Datenverarbeitung
        auf frei zugänglichen
                                                                                                                         nur PCR-Test°
               Anlagen

                                                                                                      °Geregelt durch die Corona-Verordnung
                                                                                                                                          Stand:Sport (§5 Absatz
                                                                                                                                                 3. Dezember 20212 Satz 2)
                                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                        3
                                                                                                                                          Stand: 3. Dezember 2021
                                                                                                                                                                        9
    Stufenplan                                                                                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

          Lebensbereich                           Basisstufe                          Warnstufe                           Alarmstufe                         Alarmstufe II
                                                                                                 3G                              2G                                  2G+
                                  In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                             generell
     Hygienekonzept          Datenverarbeitung        Maskenpflicht    Nachweislich geimpft,                             Nachweislich geimpft                 Nachweislich geimpft
                                   und im Freien bei >5.000
                                    Personen oder bei Nicht-                              3G
                                                                      getestet oder genesen                                 oder genesen                    oder genesen und getestet

          Lebensbereich             einhaltung des Mindest-
                                           Basisstufe               Warnstufe                                             Alarmstufe                         Alarmstufe II
      Sportveranstaltungen
                                            abstands                mit PCR-Test
    im Profi- und Amateursport
      wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                                                             2G                                  2G+
                                                                     Im Freien
          Wettkämpfe etc.
                                                     3G
                                                     3G                                   3G                                 2G                           Imnicht erlaubt
                                                                                                                                                             Freien  und in
    Weihnachtsmärkte, Volks-                                                              3G                                                          geschlossenen Räumen
        und Stadtfeste
                                                                                                                  max. 50 % der üblichen                 maximal 50 % der
                                                                                                                   Besucherzahl erlaubt.             Kapazität aber nicht mehr
                                                                                                                                                     als 750 Zuschauer*innen.

                                                                          1 Haushalt plus 5                                  3G
                                                                                                                       1 Haushalt plus 1                          2G
                                                                                                                                                           1 Haushalt plus 1
            Einzelhandel                        Ohne weitere              weitere Personen                              weitere Person                      weitere Person
                                                       Ohne
                                              Regelungen oderweitere Regelungen
         (auch Flohmärkte)                                                                                        Ausgenommen       Grundver-         Ausgenommen       Grundver-
                                              Beschränkung der         Geimpfte und Genesene,                       Geimpfte und Genesene,              Geimpfte und Genesene,
        Private Zusammen-                                            Personen bis einschl. 17 Jahre               sorgung bis
                                                                                                                 Personen   sowie  Abhol-
                                                                                                                               einschl.     und
                                                                                                                                        17 Jahre      sorgung bis
                                                                                                                                                     Personen   sowie  Abhol-
                                                                                                                                                                   einschl.     und
                                                                                                                                                                            17 Jahre
                                               Personenanzahl
        künfte und private                                                    sowie Personen, die sich aus        sowie Lieferangebote
                                                                                                                        Personen, die sich aus        sowie Lieferangebote
                                                                                                                                                            Personen, die sich aus
         Veranstaltungen                                                      medizinischen Gründen nicht         medizinischen Gründen nicht         medizinischen Gründen nicht
      (wie Geburtstage, Hoch-                                                impfen lassen können, zählen        impfen lassen können, zählen        impfen lassen können, zählen
           zeitsfeiern etc.)                                                           nicht dazu.                         nicht dazu.                         nicht dazu.
    Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
    Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, BankenPaare,     die nicht zusammen
                                                                                 und Sparkassen,                   Paare, die
                                                                                                  Baumärkte, Baumschulen,     nicht zusammen Drogerien,
                                                                                                                           Blumenfachgeschäfte,         Paare,Futtermittelmärkte,
                                                                                                                                                               die nicht zusammen
                                                                              leben, zählen
    Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen,           als ein Haushalt.
                                                                                      Konditoreien,              leben, (Supermärkte)
                                                                                                     Lebensmittelhandel  zählen als eineinschließlich
                                                                                                                                        Haushalt. der leben, zählen als ein (Hofläden),
                                                                                                                                                         Direktvermarktung   Haushalt.
    Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
    häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
    verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.
9. Dezember 2021, Nummer 49                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                         9
                                                                                                                    Stand: 3. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                              10

         Lebensbereich                   Basisstufe                Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                            3G                        3G
    Außerschulische Bildung                                       nur PCR-Test
     (wie VHS-Kurse, Musik-,
     Kunst- und Jugendkunst-                                                                       2G                          2G+
             schulen)                     Im Freien                 Im Freien
                                         ohne weitere
                                         Regelungen
                                                                      3G

             Bildung
          (wie berufliche                ohne weitere                                              3G
    Ausbildung, Fahr-, Flug- und         Regelungen
    Bootsschulen, Sprach- und
        Integrationskurse)                                                           bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                         erneuter Test alle 3 Tage

                                                                                                                    Stand: 3. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                              11

         Lebensbereich                   Basisstufe                Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen

                                            3G
     Diskotheken, Clubs und             nur PCR-Test
       clubähnliche Lokale                                                                                                  nicht erlaubt
       (Ausnahmen für nicht
                                                                      2G                           2G
     impffähige Personen und              Im Freien
    Schüler*innen gelten nicht)         wie öffentliche
                                       Veranstaltungen

                                            3G                        3G                           2G                          2G+
       Prostitutionsstätten

                                                                  nur PCR-Test

   Grundsätzlich gilt:

                 Abstand halten            Hygieneregeln          Medizinische          Corona-Warn-App              Regelmäßig
                                             beachten             Maske tragen              benutzen                   lüften
10                Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach        9. Dezember 2021, Nummer 49

         Erweitertes Impfangebot im Landkreis Reutlingen
Bereits nächste Woche kann das Impfangebot im Landkreis Reutlingen erweitert werden. Ab Mon-
tag, 6. Dezember 2021, sind zusätzliche Impfteams im Einsatz, die an den bestehenden regionalen
Impfstützpunkten weitere Impftermine ermöglichen. Außerdem wird am Stadion an der Kreuzeiche ein
zusätzlicher Impfstandort eröffnet, an dem ebenfalls ab Montag geimpft werden kann. Die Terminver-
gabe startet am Freitag, 3. Dezember 2021, um 9 Uhr.
Am regionalen Impfstützpunkt in der Festkelter Metzingen wird nächste Woche an allen Tagen von 10
bis 16 Uhr geimpft. Für Impfungen am Marktplatz 14 in Reutlingen können Termine Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag und Samstag ebenfalls zwischen 10 und 16 Uhr vereinbart werden. In Reutlingen
an der Kreuzeiche wird jeden Tag von 14 bis 21 Uhr geimpft. In der Beutenlayhalle Münsingen wird
am Dienstag, 7. Dezember 2021, von 11 bis 16 Uhr geimpft. Die Online-Terminvereinbarung findet ab
morgen 9 Uhr über das Tool „SAMEDI“ statt. Durch den Umzug der Impfteams und deren Organisa-
tion von Tübingen nach Reutlingen hat sich der Link geändert. Die Termine werden nun unter www.
kurzelinks.de/impfen-kreis-rt zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus bieten auch die Kreiskliniken an ihren Standorten Impfungen an. An den drei Klinik-
standorten wird nächste Woche erneut von Montag bis Freitag geimpft. Am Reutlinger Steinenberg
von 9 bis 17 Uhr, in der Ermstalklinik Bad Urach von 12 bis 16 Uhr und in der Albklinik in Münsingen
von 9 bis 13 Uhr. Termine können ab morgen 9 Uhr über den Link www.terminland.eu/impfungreut-
lingen/ gebucht werden.
Bei den meisten Impfangeboten werden im Vorfeld Termine vergeben. Das Landratsamt bittet die
Bürgerinnen und Bürger nur mit gültigem Termin zu diesen Impfangeboten zu kommen. Nur so kann
ein reibungsloser Ablauf ermöglicht und lange Wartezeiten vermieden werden. Ohne Termin wird am
Sonntag, 12. Dezember 2021, im Reutlinger Stadtbezirk Gönningen geimpft. Impfungen finden auch
am Mittwoch, 8. Dezember 2021, am Standort in Zwiefalten statt, diese Termine vergeben die Ge-
meinden vor Ort.
Gemeinschaftsleistung vieler Beteiligter
Nachdem das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration am vergangenen Freitag, 26.
November 2021, das Impfkonzept des Landkreises genehmigt hatte, haben der Landkreis und seine
Partner alle Hebel in Bewegung gesetzt, um schon nächste Woche mehr Impfungen anbieten zu kön-
nen. Das ist in einem ersten Schritt gelungen. Während für diese Woche mehr als 2.500 Impfungen
geplant sind, werden es zwischen dem 6. und 12. Dezember etwa 5.000 Impfungen sein. Sukzessive
werden die Impfteams weiter ausgebaut werden. Zukünftig sollen insgesamt elf Impfteams im Land-
kreis Reutlingen täglich etwa 1.600 Impfungen durchführen. Darüber hinaus impfen die Kreiskliniken
an ihren Standorten.
Landrat Dr. Fiedler betonte: „Es ist großartig zu sehen, wie unsere Städte und Gemeinden, die Feu-
erwehren, Hilfsorganisationen, Ärztinnen und Ärzte und auch unsere Kreiskliniken alle zusammen
anpacken. So gelingt es uns gemeinsam, die Impfkampagne im Kreis weiter voranzutreiben. Ihnen
allen und natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes danke ich herzlich
für Ihren tatkräftigen Einsatz.“
Landkreis Reutlingen bietet Impftelefon an
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Impfangebot stellt der Landkreis Reutlingen in einem FAQ
unter www.kreis-reutlingen/impfen zur Verfügung. Dort findet sich auch eine Übersicht der aktuellen
Impftermine. Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort von Montag bis Freitag von 10
- 13 Uhr an das Impftelefon des Landkreises wenden. Die Telefonnummer lautet: 07121 - 480 2188.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen gerne bei organisatorischen Fragen zu den Impfangebo-
ten weiter. Mit medizinischen Fragen wenden sich Ratsuchende bitte weiterhin an ihren Haus- oder
Facharzt.
Anhang zur Pressemitteilung
Impfangebote an den regionalen Impfstützpunkten 6. bis 12. Dezember 2021

                                                                                                                                            Terminvereinbarung
                                                                                                                                                                          9. Dezember 2021, Nummer 49

            Ort                   MO             DI                MI              DO               FR              SA           SO         (Start: Fr. 03.12.21
                                                                                                                                            um 9 Uhr)
 Reutlingen
           Marktplatz 14       10 - 16 Uhr   10 - 16 Uhr                       10 - 16 Uhr     10 - 16 Uhr      10 - 16 Uhr                 www.kurzelinks.de/impf
                                                                                                                                            en-kreis-rt
         FW Gönningen
                                                                                                                              11 - 16 Uhr   ohne Termin
        (Mühlwiesenstr.)
     Stadion Kreuzeiche        14 - 21 Uhr   14 - 21 Uhr      14 - 21 Uhr      14 - 21 Uhr     14 - 21 Uhr      14 - 21 Uhr                 www.kurzelinks.de/impf
                                                                                                                              14 - 21 Uhr
                                                                                                                                            en-kreis-rt
                Klinikum am                                                                                                                 www.terminland.eu/impf
                               9 - 17 Uhr    9 - 17 Uhr        9 - 17 Uhr      9 - 17 Uhr       9 - 17 Uhr
                Steinenberg                                                                                                                 ungreutlingen/
 Metzingen
                               10 - 16 Uhr   10 - 16 Uhr      10 - 16 Uhr      10 - 16 Uhr     10 - 16 Uhr      10 - 16 Uhr   10 - 16 Uhr   www.kurzelinks.de/impf
                  Festkelter
                                                                                                                                            en-kreis-rt
 Zwiefalten
                                                                                                                                            Termine vergeben die
                Rentalhalle                                   11 - 16 Uhr
                                                                                                                                            Gemeinden vor Ort
 Münsingen
                                             11 - 16 Uhr                                                                                    www.kurzelinks.de/impf
          Beutenlayhalle
                                                                                                                                            en-kreis-rt
                                                                                                                                            www.terminland.eu/impf
                                                                                                                                                                         Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach

                   Albklinik   9 - 13 Uhr    9 - 13 Uhr        9 - 13 Uhr      9 - 13 Uhr       9 - 13 Uhr
                                                                                                                                            ungreutlingen/
 Bad Urach
                                                                                                                                            www.terminland.eu/impf
              Ermstalklinik    12 - 16 Uhr   12 - 16 Uhr      12 - 16 Uhr      12 - 16 Uhr     12 - 16 Uhr
                                                                                                                                            ungreutlingen/
Die aktuelle Terminübersicht finden Sie unter: www.kreis-reutlingen.de/impfen
                                                                                                                                                                         11

Seite 1 von 1                                         Landratsamt Reutlingen  Bismarckstr. 47  72764 Reutlingen                                  kreis-reutlingen.de
12                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                   9. Dezember 2021, Nummer 49

                                                        Informationen der Gemeindeverwaltung
                                                         Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112
Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach                               Ev. Kindergarten Walddorf                                    10. Notrufe
Telefon 07127/9266-0                                             Gustav-Werner-Straße 22                                      Polizei Reutlingen                           07121 / 9420
Telefax 07127/9266-44                                            Kindergartenleitung                     07127 / 34451        Polizei Pliezhausen                          07127 / 7340
Postanschrift: Hauptstraße 9                                     TigeR Kunterbunt                      07127 / 9695598        Feuerwehr RT                                          112
72141 Walddorfhäslach                                                                                                         Feuerwehr Walddorfhäslach
                                                                 U3 Betreuung (TigeR)
E-Mail: info@walddorfhaeslach.de                                 TigeR Bambini Gruppe 1 OG                 07127/5600761      Gemeindeverwaltung          07127 / 9266-0
Homepage: http://www.walddorfhaeslach.de                         (Brühlstraße 2) Gruppe 2 DG               07127/5600762      Feuerwehrhaus                07127 / 21221
                                                                 TigeR Häslach                                                Kommandant                 0171 / 4321776
1. Rathaus Walddorfhäslach                                       Dorfstraße 30                           07127 / 237017                               oder 07127 / 21289
Hauptstraße 9                                                    Tiger Kunterbunt                                             Stv. Kommandant            0160 / 1828355
Telefon Zentrale                               07127/9266-0      (im Ev. Kindergarten)
Telefax                                       07127/9266-44      Gustav-Werner-Straße 22               07127 / 9695598

Bürgerbüro                                   9266-10/-11/-13                                                                  Krankenhaus RT                          07121 / 2000
                                                                 5. Bauhof, technische Betriebsdienste
Ordnungsamt                                         9266-16                                                                   Rettungsdienst                                   112
                                                                 und Gebäudebetreuung
Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen)                                                                Krankentransport                    RT 07121 / 19222
Vorzimmer Bürgermeisterin                           9266-40      5.1 Bauhof                                                                                       TÜ 07071 / 19222
Verwaltungssekretariat                           9266-19/-32     Telefon 21223, Telefax 237023
Finanzwesen                                     9266-20 / -23    Mobil                                   0162 / 9717733       Telefonseelsorge                            07121 / 11101
Steueramt                                           9266-21      Bereitschaft                            0163 / 3649806       Kinderschutzbund RT                         07121 / 11103
Gemeindekasse                                       9266-22      5.2                                                          Giftnotruf                                   0761 / 19240
                                                                 Gebäudebetreuungsdienste
Hauptamt                                 9266-30                 Gebäude- und Hallenbetreuung           0172 / 7679754        Wohngiftnotruf                                  116117
Bauamt                                9266-15/-30                                                      0151 / 70901021        Krebsinformationsdienst                         116117
Öffnungszeiten:  Mo.,Di.,Mi.,Fr.: 08.00-12.00 Uhr                Bereitschaft                          0151 / 70901031        Schwanger in Not                                116117
                            Do.: 07.30-12.00 Uhr                 Gemeindehalle/Ballspielhalle                                 Gewalt gegen Frauen                             116117
                             Di.: 16.00-19.00 Uhr                Weiherwiesen 1 und 2/2                 07127 / 928960        kostenfrei, täglich                      von 8 – 20 Uhr
2. Ortsverwaltung Häslach                                        Hallenbetreuung                        0172 / 7679754
Dorfstraße 30                                                                                          0151 / 70901021
Telefon                                    31356                 Bereitschaft                          0151 / 70901031        11. Wasserversorgung
Telefax                                   237015                 5.3 Winterdienst:                                            ZV Ammertal-Schönbuchgruppe
Bürgerbüro                                 31356                 Bauhof                 Mo.-Fr: 07.00-17.00 Uhr               Entstörungsdienst                        0800 / 8151815
(Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt,                                                  0162 / 9717733               24-Std.-Service (Gebührenfrei dt. Inland)
Friedhofswesen)
                                                                                                 0163 / 3649806               12. FairEnergie GmbH
Öffnungszeiten: NEU            Di..und Do.08.00-10.00 Uhr        Fa. Schmidt Weissgrün GmbH       07032 / 71728               Zentrale                             07121 / 5823000
                                       Di. 14.30-16.00 Uhr       Mo.-Fr.: 4.00–07.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr                  Netzanschlüsse                       07121 / 5823900
                                                                 Sa., So., Feiertage 5:00 – 22:00 Uhr                         Störungsannahme Strom                07121 / 5825211
                                                                 (sowie Schließtage des Bauhof)
3. Schulen                                                       5.4 Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen                  13. NetzeBW Straßenbeleuchtung
Gustav-Werner-Schule                                             Bereitschaft                    0151/70901031                Störungsstelle            0800 / 3629-477
Grundschule Klassen 3+4                                          6. Senioren und Altenpflegewohnheim                          14. Abfallwirtschaft/Müllabfuhr
Gemeinschaftsschule Klassen 5-10                                 Gustav-Werner-Stift Walddorfhäslach                          Landkreis Reutlingen
Nonnengasse 34                                                   Hausleiter Herr Roy Zutavern                                 E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de
Telefon                         07127 / 34505                    Stuttgarter Str. 9              07127 / 9231609              Telefon allgemein              07121 / 4803341
Telefax                         07127 / 23424                                                                                 Abfallberatung                 07121 / 4803348
www.gustav-werner-gemeinschaftsschule.de                         7. Sozial- und Diakoniestation                                                                     und –3349
                                                                 Pliezhausen-Walddorfhäslach                                  Sperrmülltelefon               07121 / 4803399
Römerwegschule                                                   Häusliche Pflege/Krankenpflege                               Behälter und Gebühren          07121 / 4803345
Grundschule Klassen 1+2                                          Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege
Schulstraße 24                             07127 / 3754 (AB)     Schulberg 8-14, 72124 Pliezhausen                            15. Kabelfernsehen
                                                                 Telefon (AB)                         07127 / 80362           Pyur Tele Columbus AG
4. Kindergärten                                                  E-Mail: mail@sozialstation-pliezhausen.de                    Kaiserin-Augusta-Allee 108               030 / 25777777
                                                                 Bürozeiten:             Mo. - Fr.: 08.00-11.00 Uhr
Kindergarten Schönbuchwichtel                                                                                                 16. Forstverwaltung
Tiergartenweg 6               07127 / 34543                      und nach Vereinbarung             Do.:14.00-16.00 Uhr
                                                                                                                              E-Mail: f.rupp@kreis-reutlingen.de
Kindergarten Häslach                                             8 . Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.V                  Landratsamt Reutlingen        07121 / 4803221
Schulstraße 22                                 07127 / 18357     Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann                        Förster Herr Rupp             0151 / 14043933
                                                                 Schützenstraße 14                  07127 / 32652
Waldkindergarten
Mobilnummer                                 0151 / 70918760      9. Pflegestützpunkt
                                                                 Pliezhausen-Walddorfhäslach
                                                                 Schulberg 8-14, Pliezhausen
                                                                 Ansprechpartner: Frau Andrea Wiese
                                                                 Telefon                          07127 / 980015
                                                                 E-Mail: pflegestützpunkt@pliezhausen.de

                                                                         Öffnungszeiten Häckselplatz
                                           Erreichbarkeit des Betreuungspersonals während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151)70901079
        01. Januar                           01. März                        16. April                  16. September                    16.Oktober                  1.Dezember
      bis 28. Februar                      bis 15. April                bis 15. September               bis 15. Oktober               bis 30.November              bis 31.Dezember
                                      Di    15:00-18:00 Uhr            Di 17:00-20:00 Uhr             Di 15:00-18:00 Uhr            Di 14:00-16:00 Uhr
                                      Fr    10:00-12:00 Uhr            Fr 10:00-12:00 Uhr             Fr 10:00-12:00 Uhr            Fr 10:00-12:00 Uhr
                                      Fr    15:00-18:00 Uhr            Fr 17:00-20:00 Uhr             Fr 15:00-18:00 Uhr            Fr 14:00-16:00 Uhr
    Sa    11:00-15:00 Uhr             Sa    11:00-16:30 Uhr            Sa 11:00-16:30 Uhr             Sa 11:00-16:30 Uhr            Sa 11:00-16:30 Uhr            Sa      11:00-15:00 Uhr
9. Dezember 2021, Nummer 49                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                    13

          Gemeinde Walddorfhäslach

Nutzen Sie die Chance einer für Sie kostenlosen Energieerstberatung, die durch die Gemeinde Walddorfhäslach in
gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mit-
bürger angeboten wird. Die Beratung erfolgt, unter Einhaltung der Kontakt- und Hygienevorschriften, durch neutrale
Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das Thema Energie.

              Aufgrund der Corona-Pandemie, findet die Beratung per Telefon statt.
                         Dienstag, den 21. Dezember 2021 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter
Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572.        An Hand
                                                                                             Az.: 504.06 - sp eines
Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt.                                      Az.: 504.06 - sp

       Unser Bürgerauto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!
    Unser
 Unser        Bürgerauto
       Bürgerauto                  steht
                  ist für Sie dienstags undIhnen    jederzeit
                                            donnerstags für örtlichezur  Verfügung!
                                                                     Einkäufe, Arztbesuche
 und alle
Unser        sonstigen
        Bürgerauto     istAnliegen   unterwegs.
                           für Sie dienstags   und Sie  werden vonfürzuörtliche
                                                     donnerstags            Hause Einkäufe,
                                                                                   abgeholt. Arztbesuche
                                                                                              Unsere
 Fahrerinnen    und  Fahrer  tragen eine  medizinische   Maske   und   das  Fahrzeug
und alle sonstigen Anliegen unterwegs. Sie werden von zu Hause abgeholt. Unsere      wird regelmäßig
 desinfiziert. Wenn
Fahrerinnen            Sie das
                und Fahrer       Bürgerauto
                              tragen         nutzen, ist das
                                      eine medizinische     MaskeTragen
                                                                     und einer  medizinischen
                                                                           das Fahrzeug   wird Maske
                                                                                               regelmäßig
 erforderlich. Falls Sie keine haben, halten wir diese für Sie bereit.
desinfiziert. Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist das Tragen einer medizinischen Maske
erforderlich. Falls Sie keine haben, halten wir diese für Sie bereit.

        Bürgerauto
       0151/70901011
       Bürgerauto
      0151/70901011
14                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                  9. Dezember 2021, Nummer 49

     Einzelhandelsgeschäfte und landwirtschaftliche Hofläden für den
         täglichen Bedarf und Gaststätten für die tägliche Einkehr
     a netts Lädle                                   Gaststätten/Imbiss:                              Imkereien / Honig:
     Bastelartikel, Anlassdekoration, Schreibwaren
                                                      o Kaffee in der Karlstraße                        o Herr Karlheinz Brändle
     Inhaberin Frau Ursula Kittelmann                                                                     Schönbuchstraße 9
     Dettenhauser Straße 59                             Inhaberinnen Beate Bertsch und
                                                        Cornelia Ortlieb                                o Frau Sonette Plathau
     Anke Heim                                          Karlstraße 7                                      Herr Hans Jürgen Schneider
     Scraphexe-Stempel,                                  Öffnungszeiten: Donnerstag und Freitag           Kächelwangstraße 1
     Workshops & Geschenke                               09:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr        o Herr Ralf-Michael Röckel
     Unabhänige Stampin’Up! Demonstratorin
                                                       o Pizza Express Samra                              Im Grind 12
     Landstraße 25                                       Inhaber Familie Samra                          o Herr Markus Straub
     Apotheke Schönbuch                                  Im Gässle 1                                      Eschenstraße 37
     Inhaberin Frau Dagmar Kinkelin                    o Turmgaststätte (Kleintierzüchter)              o Herr Helmut Strittmatter
     Hauptstraße 5                                       Inhaber Margarethe und                           Siedlerweg 33
     ArtLädle                                            Konstantinos Patelis                           o Herr Jürgen Wagner
     Inhaberin Madeleine Petermann                       Turmstraße 25                                    Im Fürhaupt 3
     Ringstraße 22                                     o Ristorante/Pizzeria Linde                    KA-Möbel-Systeme-Vertrieb
                                                         Inhaberin Frau Lucia Passariello             U.a. Holzspielwaren, Spielwaren
     Bäckereien:                                         Bachstraße 1
      o Bäckerei Treiber                                                                              Inhaber Familie Alter
                                                       o Ristorante/Pizzeria                          Walddorfer Straße 5/1
        Filialen: Stuttgarter Straße 36                  Venere e Peperoncino
                  Joh.-Majer-Straße 2 (Netto)            Inhaberin Frau Emilia Palmieri               Kaffeerösterei Oonikat Coffee
      o Bäckerei Schmid (mit Cafe)                       Weiherwiesen 6                               Inhaber Thorsten Buss
        Rathausgasse 2                                 o Sportgaststätte Weiherwiesen                 Wiesenweg 1 / Dettenhauser Straße
     Böttler Schreibwaren                                Inhaber Herr Martin Werner                   Kaufhaus Löffler-Schweiker
     Schreibwaren, Spielwaren, Geschenke                 Weiherwiesen 5                               Haushaltswaren, Eisenwaren, Tag- und
     Inhaberin Frau Helga Böttler                      o Waldhorn                                     Nachtwäsche, Lotto-Annahmestelle
     Hauptstraße 11                                      Inhaber Familie Wild                         Inhaber Familie Löffler-Schweiker
                                                         Stuttgarter Straße 27                        Hauptstraße 15
     DESSA
     Lebensmittelmarkt                               gusto italiano -M-G Quadrino GbR                 KLEIN & WILD Kinder Secondhand
     Stuttgarter Str. 38                             Ital. Spezialitäten und Lebens-mittel            Umstandsmode, Baby- und Kinderkleidung,
                                                                                                      Spielsachen, Bücher
     Dürr Gebr. – Landmaschinen und                  Inhaber Familie Quadrino
                                                                                                      Inhaberin: Kerstin Rist
     Gartengeräte aller Art                          Hauptstraße 28
                                                                                                      Jakobstraße 4
     Inhaber Gebr. Dürr                              EZN-E-Bike Zentrum Neckaralb GmbH                Samstags nach Vereinbarung
     Nonnengasse 40                                  Vertrieb und Reparatur von Fahrrädern und        Tel. 0170/4313655
                                                     Fitnessgeräten
     Edelkäserei Migliore                                                                             Mayer/Knauf Textilien
                                                     Inhaber Jörg Heim                                Wolle und Garne, Kurzwaren, Strumpf- und
     Inhaberin Frau U. Stiernskog-Migliore           Bertha-Benz-Straße 1                             Miederwaren, Tag- + Nachtwäsche,
     Brühlstraße 28                                                                                   Babybekleidung, Damen/Herren Pullis+Shirts,
                                                     Heim Nähmaschinen GmbH                           Annahme für Reinigung
     Eiswagen/-mobil „Walters Eismobil“              Inhaber Familie Lutz                             Inhaberin Frau Hedwig Knauf
     Inhaber Herr Marcus Worlitschek                 Bertha-Benz-Straße 3                             Bachstraße 28
     Hauptstraße/Talbrunnenweg
     am Kreisverkehr von Frühjahr bis Herbst         Hofläden (landwirtschaftliche                    Metzgereien:
     bei gutem Wetter                                Verkaufsstellen):                                 o Metzgerei Rein
                                                      o Landwirtschaftsbetrieb                           Inhaber Familie Rein
     Friseurgeschäfte:
                                                        Wolfgang Heim                                    Dorfstraße 29
       o Boris Hair Art                                  Eier, Kartoffeln, Zwiebeln
         Inhaber Herr Boris Ehrlich                                                                    o Metzgerei Schneider
                                                         Dorfstraße 41                                   Inhaber Familie Schneider
         Dettenhauser Straße 53/2                      o Landwirtschaftsbetrieb Karl Gaiser
       o Friseursalon Damson                                                                             Filiale Walddorfhäslach
                                                         Eier, Obst und Gemüse, Südfrüchte, Mehl,
         Inhaberin Frau Katy Walch                       Kartoffeln, Käse                                Stuttgarter Straße 38
         Dorfstraße 8                                    Hohebildstraße 8                             Kunst im Raum (Raumausstattung)
       o Martinas Stüberl - Friseur & Nagel            o Schönbuchhof Familien                        Inhaberin Frau Kornelia Rebmann-Mehl
         Inhaberin Frau Martina Fürst                    Neuscheler                                   Dorfstraße 11
         Forchenstraße 9                                 Frischmilch, Grillfleisch, Wurst, Eier und
                                                         Milchprodukte                                Ölmanufaktur Rilli
       o Salon Renate
                                                         Schönbuchhof 1                               Inhaber Familie Rilli
         Inhaberin Frau Renate Mannhardt
                                                       o Landwirtschaftsbetrieb Wetzel                Kürnsteigweg 8
         Schlattgrabenstraße 38                          Eier, Marmelade, Nudeln, Mehl, Kartoffeln,
       o Skurril Hairstyling                             Salat, Gemüse, Obst                          OMV Tankstelle
         Inhaberin Frau Linda Rupp                       Beundengärten 2                              Inhaber Herr Felix Kaufmann
         Stuttgarter Straße 33                         o Landwirtschaft Ludwig Wezel                  Stuttgarter Straße 54
                                                         Landwirtschaftliche Erzeugnisse
     Gärtnerei Gaiser und Fischer                                                                     Rebmann Vereinsbedarf
                                                         Im Gässle 4
     Setzlingware, Gemüse aus eigenem Anbau                                                           Inhaber Erwin Rebmann
     Inhaber Familie Gaiser und Fischer                o Brennerei (Adler) Thomas Heim
                                                                                                      Achalmstraße 5
     Dorfstraße 101-103                                  Landstraße 25
                                                       o Brennerei Wild (Wildbrenner)                 Wezel GmbH Schuhhaus und
     Gärtnerei Speier                                    Inhaber Herr Rainer Stoll                    Orthopädie-Schuhtechnik
     Blumenwerkstatt, Gärtnerei, Saison-Gemüse                                                        Inhaber Familie Wezel
     aus eigenem Anbau                                   Heerstraße 31
                                                                                                      Dettenhauser Straße 16
     Inhaber Familie Speier                          HottPott Saucen Manufaktur
     Lachenweg 7                                     Inhaberin Frau Njeri Kinyanjui
                                                     Stuttgarter Straße 2
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