MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
MITTEILUNGSBLATT
                   AMTSBLATT DER GEMEINDE EICHENAU

                                        6/2020
                               ausgegeben am 31.05.2020

Neun Gemeinderatsmitglieder                                                 „Mit dem Bürgermeister
                                                                            im Dialog“
verabschiedet
                                                                            am Samstag, 27. Juni 2020, von 10
                                                                            bis 12 Uhr vor der Schutzengel-Apo-
                                                                            theke in der Hauptstraße. Gerne be-
                                                                            antworte ich Ihre Fragen.

                                                                            Peter Münster, Erster Bürgermeister

                                                                            In der konstituierenden Gemeinde-
                                                                            ratsitzung am 05.05.2020 wurde

                                                                            Josef Spiess zum 2. Bürgermeister
                                                                            und
                                                                            Rike Schiele zur 3. Bürgermeisterin
                                                                            gewählt.

                                                                            Die Besetzung der Ausschüsse, der
                                                                            Referate sowie die Benennung der
In der letzten Sitzung des Gemeinderates der Amtsperiode 2014 - 2020        Mitglieder in den Zweckverbänden
am 28.04.2020 verabschiedete Erster Bürgermeister Peter Münster die         etc. finden Sie ab S. 5 im Sitzungsbe-
ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder und würdigte das ehren-              richt aus der Gemeinderatssitzung
amtliche langjährige Engagement:                                            vom 05.05.2020.
v.l.n.r. sitzend: Inge Hoffmann (12 Jahre), Gabriele Riehl (42 Jahre, da-
von 8 Jahre 3. Bürgermeisterin und 22 Jahre 2. Bürgermeisterin), Chris-
tine Ganzhorn (6 Jahre)
                                                                            Coronakrise: Informatio-
v.l.n.r. stehend: Oswald Hihn (5 Jahre), Sebastian Niedermeier (Altbür-     nen für Eichenau
germeister, 12 Jahre), Andreas Wendling (18 Jahre), Bernd Heilmeier (6      Siehe S. 13/14
Jahre), Andreas Knipping (6 Jahre)
                                                                            Sportlerehrung 2020
                                                                            Auch in diesem Jahr möchten wir
Acht Gemeinderatsmitglieder                                                 Sportlerinnen und Sportler ehren,
                                                                            die in der Saison 2019/2020 als Ein-
vereidigt                                                                   zelperson oder in der Mannschaft
                                                                            einen besonderen sportlichen Erfolg
                                                                            erzielt haben. Teilnahmebedingung
                                                                            ist ein erster, zweiter oder dritter
                                                                            Platz in einem regionalen oder über-
                                                                            regionalen Wettbewerb.
                                                                            Dies erfolgt ohne Berücksichtigung
                                                                            der Frage, ob die Ehrungen in einem
                                                                            Festakt, wie in den vergangenen Jah-
                                                                            ren, oder auf anderen Wegen statt-
                                                                            finden werden.
                                                                            Die Eichenauer Sportvereine, sowie
                                                                            Bürgerinnen und Bürger der Ge-
                                                                            meinde werden gebeten, „Kandi-
                                                                            datinnen und Kandidaten“ für die
                                                                            Sportlerehrung 2020 bis spätestens
                                                                            21. Juni 2020 schriftlich zu melden.
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Amtsperio-            Die Teilnahme hängt nicht davon ab,
de 2020 - 2026 am 05.05.2020 vereidigte Erster Bürgermeister Peter          ob die Sportlerinnen und Sportler in
Münster die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder:                           einem Eichenauer Sportverein orga-
v.l.n.r. sitzend: Elisabeth Böhlau (SPD), Markus Wendling (FWE), Dr. Ste-   nisiert sind.
fan Perras (CSU), Yasemin Bilgic (GRÜNE)                                    Ansprechpartnerin im Rathaus ist
v.l.n.r. stehend: Tina Schulz (GRÜNE), Markus Hausberger (GRÜNE),           Frau Stefanie Hoffmann, Tel. 08141
Hannelore Münster (FDP), Wolfgang Fiebig (CSU) (Markus Brüstle              730 – 160, E-Mail: meks@eichenau.
nicht auf dem Foto)                                                         de
                                                        1
                                                        1
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau                                 Wichtige Telefonnummern                                                                6/2020

Rathaus, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau
gemeinde@eichenau.de; www.eichenau.de
                                                    730-0
                                                    730-195
                                                                                           Ärzte-/Apotheken-Notdienst
                                                                                           Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: 116117
Parteiverkehr:
Mo-Fr, außer Mi, von 8-12 Uhr, Di auch 15-18 Uhr                                           Notarzt und Rettungsdienst: 112
und nach Vereinbarung
Parteiverkehr Bauamt:                               730-399
                                                                                           Kinderärztlicher Notdienst
                                                                                           (von 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung)
Mo, Do, Fr von 8-12 Uhr, Di 15-18 Uhr und nach Vereinbarung
                                                                                           01.06.      Dr. Normann, FFB, Leonhardpl. 8, 08141 44958
                                                                                           06./07.06. Dr. Schwertner, Germering, Sandstr. 5, 089 848008
Erster Bürgermeister Peter Münster                             730-100                    11.06.      Dr. Merget, Germering, Planeggerstr. 2, 089 844342
                                                               730-199                    13./14.06. Dr. Normann, FFB, Leonhardpl. 8, 08141 44958
Sprechstunden Di von 17-18 Uhr u. Fr von 8-9 Uhr;               priv. 82489                20./21.06. Dr. v. Hornstein, Olching, Hauptstr. 37, 08142 15700
Mo-Fr u. Sa Vormittag Termine nach Vereinbarung                                            27./26.06. Dr. M.Leps, Puchheim, Lochhauserstr. 12, 089 801684

Gemeindebauhof, Holzkirchner Str. 4                            72972                      Apotheken-Notdienst
                                                                                           (Dienstbereitschaft tägl. von 8.00 früh - 8.00 früh des nächsten Tages)
Großer Wertstoffhof, Holzkirchner Str. 2                       37441                      01.06. Amper-Ap., Olching, Dachauer Str. 5, Tel. 08142 13808
Öffnungszeiten siehe Seite 17                                                              02.06. Schutzengel-Ap., Eichenau, Hauptstr. 10, Tel. 08141 80067
                                                                                           03.06. Bären-Ap., Olching, Feursstr. 15 b, Tel. 08142 13037
Gemeindebücherei, Johanna-Oppenheimer-Pl.1           82183                                04.06. Marien-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 8, Tel. 089 807080
Mo 15-19.30, Di 10-13/15-18, Do 15-18, Fr 10-15 Uhr                                        05.06. Petri-Apotheke-Olching, Olching, Hauptstr. 31, Tel. 08142 13723
                                                                                           06.06. Bahnhof-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 3, Tel. 089 801125
                                                                                           07.06. Birken-Ap., Maisach, Hauptstr. 4, Tel. 08141 2285280
Bürgerzentrum, Hauptstr. 60, Verwaltung                         80498
                                                                                           08.06. St. Hildegard-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 62, Tel. 089 80078800
                                                                0174 4526778
                                                                                           09.06. Center-Ap., Olching, Hermann-Böcker-Str. 13, Tel. 08142 6698412
Sport- und Freizeitzentrum, Budrio Allee 2                     0174 4526873               10.06. Sonnen-Ap., Gröbenzell, Bahnhofstr. 6, Tel. 08142 9948
                                                               2286792                    11.06. Rosen-Apotheke, Olching, Hauptstr. 30, Tel. 08142 15042
Josef-Dering-Grundschule, Schulstr. 38                         36144                      12.06. St. Georgs-Ap., Gröbenzell, Tannenfleckstr. 2, Tel. 08142 51977
E-Mail: sekretariat@josefderingschule.de                       37452                      13.06. Linden-Ap., Maisach-Gernlinden, Heinestr. 5, Tel. 08142 12720
Intensivförderung, Schulstr. 34                                80415                      14.06. Erasmus-Ap., Eichenau, Hauptstr. 20, Tel. 08141 38380
                                                                                           15.06. Bahnhofs-Ap. Olching, Ilzweg 1, Tel. Tel. 08142 400705
Schüler-Mittagsbetreuung AWO, Schulstr. 34                     70745                      16.06. Kreuz-Ap., Gröbenzell, Puchheimer Str. 2, Tel. 08142 540222
Büro Arbeiterwohlfahrt (AWO)                                   5271969 (AB)               17.06. Petri-Apotheke-Neuesting, Olching, Jeisstr. 3, Tel. 08142 489025
E-Mail: deringschule@awo-ffb.de                                                            18.06. Apo. im Ikarus Center, Puchheim, Dornierstr. 3, Tel. 089 80072455
                                                                                           19.06. Löwen-Ap., Maisach, Hauptstr. 7, Tel. 08141 90584
Starzelbachschule, Parkstr. 41                                 36158                      20.06. Johannes-Ap., Gröbenzell, Kirchenstr. 7, Tel. 08142 59670
E-Mail: buero@starzelbachschule.eichenau.de                    37371                      21.06. Amper-Ap., Olching, Dachauer Str. 5, Tel. 08142 13808
Schüler-Mittagsbetreuung AWO, Parkstr. 41                      5250617                    22.06. Schutzengel-Ap., Eichenau, Hauptstr. 10, Tel. 08141 80067
                                                                                           23.06. Bären-Ap., Olching, Feursstr. 15 b, Tel. 08142 13037
                                                                                           24.06. Marien-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 8, Tel. 089 807080
Jugendzentrum, Adalbert-Stifter-Weg 1                          36143
                                                                                           25.06. Petri-Apotheke-Olching, Olching, Hauptstr. 31, Tel. 08142 13723
Rentenberatung, Frau Nagel, Frau Neff, Rathaus
                                                                                           26.06. Bahnhof-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 3, Tel. 089 801125
telefonische Terminvereinbarung                                730-185, -211              27.06. Birken-Ap., Maisach, Hauptstr. 4, Tel. 08141 2285280
                                                                                           28.06. St. Hildegard-Ap., Puchheim, Lochhauser Str. 62, Tel. 089 80078800
Kindertagesstätten                                                                         29.06. Center-Ap., Olching, Hermann-Böcker-Str. 13, Tel. 08142 6698412
Evang. Kinderhaus am Glockenturm, Hauptstr. 33                 360840                     30.06. Sonnen-Ap., Gröbenzell, Bahnhofstr. 6, Tel. 08142 9948
Gemeinde, Forststraße 11                                       539595  5372094
Gemeinde, Kapellenstraße 40                                    38110  5372091            Notfalldienst der Zahnärzte (jeweils 10 - 12 Uhr, 18 - 19 Uhr)
Gemeinde, Schulstraße 42                                      / 82430                    01.06.2020
Gemeinde, Parkstraße 41                                        5372040                    Dr. Inge Stövesand, Leonhardsplatz 2, 82256 FFB, 08141 / 517998
                                                                                           Dr. Teresa Hummel, Augsburger Str. 4, 82194 Gröbenzell, 08142 / 9251
Schutzengel-Kindergarten und -Hort der                                                     06./07.06.2020
Kath. Kirchenstiftung, Georg-Koch-Str. 1                       8889090/80635              Dr. St. Ring, Buschingstr. 1, 82216 Maisach/OT Gernlinden, 08142/12599
NBH Kinderhaus Rasselbande, Bahnhofstr. 115                    365394                     Dr. Heinz Wichert, Planegger Str. 7-9, 82110 Germering, 089 / 8413753
NBH Kindergarten Rasselbande, Fasanstr. 32                     3691-20                    11./12.06.2020
                                                                                           Dr. Susann Pinder, Daimlerstr. 3, 82291 Mammendorf, 08145 / 1011
NBH Kinderkrippe Rasselbande, Hauptstr. 29                     3633656                    Dr. Andreas Seidel, Bahnhofstr. 10, 82223 Eichenau, 08141 / 2284882
Denk Mit!, Tannenstr. 8                                        1507250                    13./14.06.2020
Private Kinderkrippe Eichenau, Bahnhofstr. 115 a               5372722                    Dr. Veronika von Borries, Aumühle 3, 82275 Emmering, 08141 / 42240
                                                                                           Andrea Roth, Untere Bahnhofstr. 17, 82110 Germering, 089 / 8413587
Evang.-Luth. Kirchengemeinde, Hauptstr. 33                     3608-00                    20./21.06.2020
                                                                                           Dr. Katrin Starken, Am Sulzbogen 27, 82256 FFB, 08141 / 21675
Kath. Pfarrgemeinde, Hauptstr. 2                               3782-0                     Dr. Christian Kaiser, Bahnhofplatz 2a, 82110 Germering, 089 / 89427979
                                                               378216                     27./28.06.2020
Ev. Pflegezentrum, Bahnhofstr. 117                             363800                     Raimund Weiß, Oberdorfer Str. 18, 82278 Althegnenberg, 08202 / 1016
Kranken- u. Altenpflegeverein, Fasanstr. 32                    538443                     Dr. Tilmann Fischer, Olchinger Str. 1, 82140 Olching/Neu Esting,
Polizei-Notruf                                                 110                        08142/16066
                                                                                           Die aktuellen Termine finden Sie im Internet unter www.notdienst-zahn.
Polizeiinspektion Germering                                    089 894157-0               de.
Feuerwehr-Notruf                                               112
Feuerwehrkommandant Christian Weber                            0173 8519787               Heilpraktiker-Bereitschaft
Stv. Feuerwehrkomm. Maximilian Grain                           0176 70414536              01.06.       Sabine Dietlmeier, Gröbenzell, Kirchenstr. 7, 08142 4222907
                                                                                           06./07.06.   S. u. G. Fraas, Eichenau, Wettersteinstr. 13, 08141 888987
                                                                                           11.06.       Sabine Dietlmeier, Gröbenzell, Kirchenstr. 7, 08142 4222907
Störungsdienst Strom (KommEnergie)                             0800 0202120               13./14.06.   Sabine Dietlmeier, Gröbenzell, Kirchenstr. 7, 08142 4222907
Störungsdienst Strom (Allgemein)                               0180 4192091               20./21.06.   Sandra Gaiser, Schloßstr. 82 A, 82140 Olching, 01525 3389053
Störungsdienst Wasser                                          0172 8991272               27./28.06.   S. u. G. Fraas, Eichenau, Wettersteinstr. 13, 08141 888987
Abwassernotdienst, Kanalbetrieb                                0172 8305975
                                                                                           (Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr)
Kläranlage                                                     0172 8151839
Gaswache                                                       089 1530-16, -17

  IMPRESSUM
                                                                                           Ärztliche Bereitschaftspraxis in der Kreisklinik Fürstenfeldbruck
  Herausgeber:              Gemeinde Eichenau                                              Tel. 08141 99-3700, Fax 08141 99-3709
                            Hauptplatz 2, 82223 Eichenau                                   Sprechzeiten: Mi und Fr 18 - 20 Uhr, Sa, So, Feiertag 9 - 19 Uhr
                            Tel. 08141 730-0
  Verantwortlich:           Amtlicher Teil: Erster Bürgermeister Peter Münster
                            Nichtamtlicher Teil: die jeweiligen Verfasser
                            -Kürzungen behält sich die Gemeinde vor-
  Redaktionelle Gestaltung
  und Anzeigenannahme: Doris Dietrich, Tel. 08141 730-101                                                   Redaktionsschluss für die
  Auflagenhöhe:
                               E-Mail: mitteilungsblatt@eichenau.de
                               5.750 Stück                                                                     Ausgabe 7/2020
  Verteilung:                  kostenlos an alle Haushalte in Eichenau
  Erscheinen:                  1 x monatlich und zus. bei gegebenem Bedarf                                     (ausgegeben am 30.06.2020):
  Druck:                       Digital- & Offsetdruck Wolfertstetter KG
                               82205 Gilching, Carl-Benz-Str. 14, Tel. 08105 5044
                               Fax 08105 5047; E-Mail: info@wolfertstetter.de
  Dieses Papier ist chlorfrei gebleicht und stammt aus nachhaltiger Forstwirtschaft.                 Mittwoch, 10. Juni 2020
                                                                                       2
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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau      Bürgermeister/Rathaus                                           6/2020

Auf ein Wort                                                    Erreichbarkeit
Liebe Eichenauerinnen,
                                                                Rathaus
liebe Eichenauer,                                               Schließtag
                                                                Am Freitag, 12.06.2020, sind die Gemeinde-
auch zu Pfingsten hat uns die Coronakrise voraus-               verwaltung im Rathaus, der Bauhof, die Kin-
sichtlich noch fest im Griff. Zwar sind zahlreiche Lo-          dertagesstätten, Horte, Bücherei und Jugend-
ckerungen inzwischen wieder ganz selbstverständ-                zentrum geschlossen.
lich und weitere kommen hinzu. Dennoch leben wir
weiter mit Einschränkungen (siehe S. 13/14). Auch               In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Po-
der Mund- und Nasenschutz bei jedem Einkauf er-                 lizeiinspektion Germering, Tel. 089 894157-0.
innert uns daran, dass wir noch nicht zurück in un-
serem gewohnten Alltag sind. Dennoch muss es uns
gelingen, eine neue Form der Normalität zumindest
für die nächsten Monate zu erringen. Dabei wer-              Sperrung des Badesees für Bade-
den wir die Möglichkeiten auszuloten haben, wie              gäste
wir zwischen notwendigem Abstand und sozialem
Miteinander einen ausgewogenen Ausgleich finden              Der Badesee ist am 06.06.2020, in der Zeit von 6.00
können. Restaurant- und Biergartenbesuche sind               Uhr bis 12.00 Uhr, für Badegäste gesperrt. In dieser
nun wieder möglich, auch beginnt die Badesaison.             Zeit veranstaltet der Fischereiverein Eichenau e.V.
Dies bietet Spielräume, die jeder von uns für sich           ein Gemeinschaftsfischen.
neu entdecken kann.
                                                                                       Ihre Gemeindeverwaltung
Bereits seit Anfang April ist der Große Wertstoffhof
wieder in Betrieb, seit 16. Mai hat der Abfallwirt-
schaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck
eine zweite Grüngutsammeleinrichtung eröffnet
(siehe S. 16), um dem Ansturm gerecht zu werden.             Aus dem Sitzungssaal
Dennoch ist festzustellen, dass die Schlangen vor            Gemeinderat 28.04.2020
dem Großen Wertstoffhof weiterhin lang sind. War-
tezeiten werden auch zukünftig das Bild bestimmen,           Antrag auf Vorbescheid zur Anpassung des gefor-
solange nicht mehr als 10 Fahrzeuge gleichzeitig             derten Stellplatznachweises aus der Baugenehmi-
entladen werden können. Ich bitte Sie daher, ins-            gung BV-Nr. 2011-0881 vom 04.09.2012 auf dem
besondere Kunststoffabfälle auf Anhängern so zu              Grundstück FlNr. 1910/7, Allinger Straße 2 b
transportieren, dass diese nicht von der Ladefläche          Die Bauwerberin stellte einen Antrag auf Vor-
geweht werden können. Denn diese sollen kein Bei-            bescheid zur Anpassung des geforderten Stell-
trag in die benachbarte Landwirtschaft werden und            platznachweises aus der Baugenehmigung BV-Nr.
Eingang in die Lebensmittelkette erhalten. Der Bitte         2011-0881 vom 04.09.2012 entsprechend der tat-
des betroffenen Landwirts kann ich mich an dieser            sächlichen Verhältnisse. Die Tiefgarage ist fertig-
Stelle nur anschließen und hoffe, dass wir auch in           gestellt, derzeit fehlen noch 11 Stellplätze einer
Zukunft eine weitere möglichst reibungslose Ab-              Combi-Stellplatzpalettenanlage. Gemäß Bebau-
wicklung der in Coronazeiten im Haushalt steigen-            ungsplan müssen 40 Stellplätze für FlNr. 1910/0 zur
den Abfallvolumina, insbesondere auch der Kunst-             Verfügung stehen. Nachdem 15 Stellplätze auf FlNr.
stoffhinterlassenschaften, bewältigen werden.                1910/0 und 16 Stellplätze auf FlNr. 1910/7 vorhan-
                                                             den sind, fehlen noch 9 Stellplätze zu der im Bebau-
Ich wünsche Ihnen, dass Sie diesen Juni wieder in            ungsplan geforderten Anzahl von 40 Stellplätzen.
stärkerem Maße nach Ihren Vorstellungen gestalten            Nach Einbau von 8 Duplex-Stellplätzen würden ins-
können.                                                      gesamt 39 Stellplätze für den Stellplatznachweis
                                                             der WEG Olchinger Straße 8 zur Verfügung stehen.
Einen schönen Sommeranfang und bleiben Sie ge-               Nachdem an dieser Stelle in Eichenau geringer Be-
sund!                                                        darf an Stellplätzen besteht, kann eine Ablösesum-
                                                             me zur Errichtung von öffentlichen Stellplätzen
Mit den besten Grüßen                                        in Eichenau verwendet werden. In der Beratung
                                                             erläuterte der Gemeinderat Rechtsnatur und Ver-
Ihr                                                          wendungsmöglichkeiten von Stellplatzablösebe-
                                                             trägen. Ebenso, warum es in dieser Sondersituation
                                                             gerechtfertigt ist, abweichend von der üblich rele-
                                                             vanten ablehnenden Haltung der Gemeinde, einen
                                                             Stellplatzablösevertrag abzuschließen. Der Gemein-
                                                             derat beschloss, die erforderlichen 27 Stellplätze für
                                                             das Grundstück FlNr. 1910/0, die auf dem Grund-
Peter Münster                                                stück FlNr. 1910/7 nachzuweisen sind, nicht auf
Erster Bürgermeister                                         25 Stellplätze zu reduzieren und dem Antrag, auf
                                                             die Errichtung der noch fehlenden 11 Stellplätze
                                                             ganz oder teilweise zu verzichten, nicht zu folgen.
                                                             (24:0 Stimmen) Die fehlenden 7 Stellplätze können
Sprechstunden Erster Bürgermeister                           (14:10 Stimmen) zu einem Betrag von 20.000,-- € je
Dienstag          17 - 18 Uhr                                Stellplatz von der Gemeinde abgelöst werden. (22:2
Freitag            8 - 9 Uhr                                 Stimmen) In der vorhandenen Tiefgaragenstell-

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau            Rathaus                                                6/2020

platzgrube sind noch 4 Einzelstellplätze zu errich-        bis zu einer Gesamtsumme von 35.000,00 € vorzu-
ten. (22:1 Stimmen)                                        nehmen. (22:2 Stimmen)

Jahresrechnung 2019                                        Ersatzbeschaffung eines LKW mit Kipperaufbau
Die scheidenden Rechnungsprüfungsausschuss-                und Ladekran
mitglieder waren sich im Rahmen der örtlichen              In der Sitzung am 16.07.2019 beschloss der Ge-
Prüfung für 2018 einig, die Prüfung für 2019 den           meinderat die Beschaffung eines Mercedes–Benz
Mitgliedern des neuen Ausschusses ab Mai 2020 zu           Atego Neu Bau 1324 und beauftragte die Verwal-
überlassen. Mit den Mittelbereitstellungen bestand         tung, hierzu Angebote einzuholen. Der Ferienaus-
Einverständnis. Der Gemeinderat nahm die Jahres-           schuss sollte über den Kauf ebenso wie über die
rechnung 2019, rechtskräftig erstellt am 09.03.2020,       erforderliche Mittelbereitstellung Beschluss fassen.
zur Kenntnis und leitete sie dem Rechnungsprü-             Bei der im Anschluss erfolgten Angebotseinholung
fungsausschuss zur Prüfung zu. (24:0 Stimmen)              bzw. Preisverhandlung wurde nochmals eine tech-
                                                           nische Prüfung durchgeführt, bei der die möglichen
Änderung der Satzung über die Benutzung des                Kombinationen der An- und Aufbaugeräte geprüft
Freibades an der Roggensteiner Allee                       wurden. Bei der Variante Winterdienst mit dem vor-
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für          handenen Schmidt Schneepflug, dem vorhandenen
Sport und Integration empfahl im Informations-             Salzstreuer und dem angebotenem Ladekran wurde
schreiben vom 26.03.2020 eine neue Formulierung            die Vorderachslast überschritten. Dies ist auch bei
zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten in öf-            dem vorhandenen LKW MAN mit Kran der Fall, je-
fentlichen Einrichtungen, wie z.B. Bädern. Insbe-          doch wurde in der Vergangenheit durch eine Son-
sondere sollen nicht Regelungen in gemeindlichen           dergenehmigung, bei Schneepflugbetrieb die zuläs-
Satzungen verwendet werden, die Menschen mit               sige Höchstgeschwindigkeit auf 62 km/h begrenzt
sichtbaren Hautkrankheiten von der Benutzung               und die zulässige Achslast um 15% erhöht. Diese
ganz oder teilweise ausschließen. Im Hinblick auf          Sondergenehmigung wird heute nicht mehr erteilt.
§ 1 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetztes genügt            Nun wurde mit den Herstellern Mercedes und MAN
nach fachlicher Einschätzung des Staatsministeri-          nach Möglichkeiten gesucht, ein Fahrzeug zusam-
ums für Gesundheit und Pflege hierfür insbeson-            menzustellen, das die geforderten Kriterien erfüllt.
dere folgende Formulierung: „Von der Benutzung             Beide Hersteller haben Informationsangebote für
der Bäder sind Personen ausgeschlossen, die an ei-         ein solches Fahrzeugkonzept unterbreitet, die ober-
ner übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann          halb von € 214.000 liegen. Der EU-Schwellenwert
die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefor-          für Liefer- und Dienstleistungsaufträge wurde zum
dert werden) oder offenen Wunden leiden.“ In der           01.01.2020 auf diesen Betrag reduziert. Da eine Stü-
anschließenden Beratung wurde über die Zweck-              ckelung der Vergabe in diesem Fall unzulässig wäre,
mäßigkeit, Zulässigkeit und Durchführbarkeit der           ist diese Beschaffung europaweit auszuschreiben.
Ergänzung in der bestehenden Satzung diskutiert.           Für die Erstellung des technischen Leistungsver-
Mehrheitlich herrschte die Meinung vor, die vorge-         zeichnisses und die Durchführung des Verfahrens
schlagene Ergänzung sei nicht erforderlich. Nach           ist ein Zeitrahmen von 3 - 4 Monaten vorgesehen.
einem Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der              Realistische Lieferzeiten für solche Fahrzeuge be-
Debatte (22:2 Stimmen) beschloss der Gemeinderat,          tragen zwischen 9 und 14 Monaten. Der Gemein-
die Satzung nicht zu ändern. (19:5 Stimmen)                derat beauftragte die Verwaltung, zur Beschaffung
                                                           eines LKW in der oben genannten Fahrzeugzu-
Erwerb eines Elektrofahrzeuges als Ersatzbeschaf-          sammenstellung ein offenes europaweites Verga-
fung                                                       beverfahren auch im Hinblick auf die Antriebsart
Nach einem Unfall mit einem Bauhoffahrzeug war             durchzuführen. Nach erfolgter Submission und der
eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Bei einer              anschließenden Prüfung der Angebote werden die
jährlichen Laufleistung von ca. 10.000 km und der          Ergebnisse mit entsprechender Vergabeempfeh-
überwiegenden Nutzung im Umkreis von etwa 20               lung dem Gemeinderat zur Auftragserteilung vor-
km, ist der Einsatz eines Elektrofahrzeuges sinn-          gestellt. (24:0 Stimmen)
voll. Bei der Fahrzeugauswahl hat sich der Nissan
e-NV200 wegen der Fahrzeuggröße, der möglichen             Ersatzbeschaffung eines Mähcontainers auf Fahr-
Reichweite und der langjährigen Erfahrung von Nis-         gestell mit Hochkippfunktion (Grasaufnahmewa-
san im Elektrofahrzeugbau als das geeignetste Fahr-        gen)
zeug herausgestellt. Der Renault Kangoo Z.E. kam           Nach langjähriger Nutzung der beiden gemeindli-
zunächst auch in Betracht, konnte aber als 5-Sitzer        chen Mähcontainer, Baujahr 1992, fiel der erste am
mit einem zu kleinen Kofferraum, langen Lieferfris-        12.03.2019 aufgrund eines Getriebeschadens aus.
ten und keinen sofort verfügbaren Fahrzeugen we-           Beim zweiten baugleichen Gerät trat dann im Som-
niger überzeugen. Die Angebote lagen zwischen ca.          mer 2019 ebenfalls ein Getriebeschaden auf. Im Ver-
33.000 und 44.000 €, die Kosten sollten 44.000 € da-       mögenshaushalt sind 15.000 € auf der Haushalts-
her nicht übersteigen. Der Gemeinderat stimmte der         stelle 1.5800.9350 angemeldet und bewilligt. Bei
Beschaffung eines Nissan e-NV 200 Evalia oder ei-          der Recherche nach einem Ersatzgerät hat sich das
nem vergleichbaren Modell zu (21:3 Stimmen) und            Modell Park Land CT 2513 als am besten geeignet
beauftragte die Verwaltung, aktuelle Angebote für          erwiesen, zumal es sich um ein Nachfolgemodell der
sofort verfügbare Vorführfahrzeuge einzuholen,             vorhandenen Mähcontainer handelt, die ihre Lang-
deren Wirtschaftlichkeit zu prüfen und eine Verga-         lebigkeit und Robustheit in den vielen Nutzungsjah-
beempfehlung zu erarbeiten. Der Ermächtigung,              ren unter Beweis gestellt haben. Der Gemeinderat
die Ersatzbeschaffung bis zu einer Gesamtsumme             beschloss die Beschaffung eines Mähcontainers, Park
von 40.000,00 € vorzunehmen, stimmte der Gemein-           Land CT 2513und erteilte den Zuschlag der Widhopf
derat nicht zu (9:15 Stimmen), vielmehr ermächtigte        GmbH für das Angebot in Höhe von 31.991,96 € ein-
er den Ersten Bürgermeister, die Ersatzbeschaffung         schließlich 19 % Mehrwertsteuer. Die erforderliche

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau            Rathaus                                                 6/2020

Mittelbereitstellung in Höhe von 17.000,- € erfolgt        Bekanntgabe der Fraktionen, deren Fraktionsspre-
von der Haushaltsstelle 1.7719.9350 für die Haus-          cher und Stellvertreter
haltsstelle 1.5800.9350. (22:2 Stimmen)                    Aus der Mitte des Gemeinderates sind fünf Frakti-
                                                           onen entstanden, die ihre Fraktionssprecher und
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentli-             Stellvertreter benannt haben:
chen Sitzungen
Der Gemeinderat beschloss am 17.12.2019, Frau Pia          CSU Fraktionssprecherin: Céline Lauer
Storch mit Wirkung ab 01.02.2020 zum Vollzug des           1. Stellvertreter:    Peter Zeiler
Personenstandsgesetzes/Personenstandrechts zur             2. Stellvertreter:    Michael Wölfl
Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Eichen-
au zu bestellen. (21:0 Stimmen)                            SPD Fraktionssprecher: Martin Eberl
                                                           Stellvertreter:        Andreas Zerbes
Der Gemeinderat stimmte in derselben Sitzung der
Unterverpachtung der Vereinsgaststätte des FC Ei-          FWE Fraktionssprecher: Claus Guttenthaler
chenau e.V., Walter-Schleich-Str. 37, 82223 Eiche-         Stellvertreter:       Elmar Ströhmer
nau, an Herrn Thomas Stumpf, Appenzellerstr. 37,
81475 München, ab 01.05.2020 zu. (20:1 Stimmen)            Bündnis90/Die GRÜNEN Fraktionssprecher:
                                                                                Markus Hausberger
Der Gemeinderat beschloss am 10.03.2020, an die            1. Stellvertreterin: Tina Schulz
Strabag AG aus München (Hauptsitz in Köln) den             2. Stellvertreter:   Markus Brüstle
Auftrag für den Straßenausbau der Carl-Orff-Straße,
gemäß Angebot vom 02.03.2020, in Höhe von insge-           FDP Fraktionssprecher: Ulrich Bode
samt 282.889,08 € zu vergeben.                             Stellvertreterin:      Hannelore Münster
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt unter
der Haushaltstelle 1.6300.9500 (Straßenbau) zur            Erlass einer Satzung zur Regelung der Fragen des
Verfügung.                                                 örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
                                                           Der Gemeinderat beschloss den Satzungsentwurf
Verabschiedung von Gemeinderatsmitgliedern                 vom 25.03.2020 über die Satzung zur Regelung von
Erster Bürgermeister Peter Münster teilte mit, dass        Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
mit der letzten Gemeinderatssitzung des Gemeinde-          (S. 8). (24:0 Stimmen)
rates 2014-2020 neun Gemeinderatsmitglieder aus
dem Gemeinderat ausscheiden. Er sprach jedem Ge-           Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinde-
meinderatsmitglied den Dank der Gemeinde für das           rat der Gemeinde Eichenau
ehrenamtliche Engagement aus. Besonders hervor-            Nach Art. 45 Abs. 1 der Bayer. Gemeindeordnung
zuheben ist 42-jährige Zugehörigkeit im Eichenauer         für den Freistaat Bayern (GO) gibt sich jeder Ge-
Gemeinderat von Gabriele Riehl von 1978 bis heute.         meinderat eine Geschäftsordnung. Der Erlass einer
Er verabschiedete und bedankte sich für die Zuge-          Geschäftsordnung ist demnach gesetzliche Pflicht
hörigkeit zum Gemeinderat bei                              eines jeden Gemeinderates. Der Entwurf war über
Jutta Huber            GR 2017 – 2020 für 3 Jahre,         die Fraktionsvorsitzenden in den Fraktionen vor-
Oswald Hihn            GR 2015 – 2020 für 5 Jahre,         besprochen und inhaltlich abgestimmt. Folgende
Christine Ganzhorn     GR 2014 – 2020 für 6 Jahre,         Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen zum
Bernd Heilmeier        GR 2014 – 2020 für 6 Jahre,         vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung wurden
Andreas Knipping       GR 2014 – 2020 für 6 Jahre,         zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen:
Inge Hoffmann          GR 2008 – 2020 für 12 Jahre,        Zu § 3 Abs. 6 (Referate) (siehe unten Besetzung der
Sebastian Niedermeier GR 2008 – 2020 für 12 Jahre,         Referate)
Andreas Wendling       GR 2002 – 2020 für 18 Jahre         Zu § 2 Ziffer 23/§ 13 Abs. 2 Ziffer 4 c:
und                                                        Bei diesen beiden Paragrafen bestand eine Über-
Gabriele Riehl         GR 1978 – 2020 für 42 Jahre         schneidung. Der Gemeinderat zeigte sich mit der
                       3. BM 1990-1998                     Formulierung in § 13 Abs. 2 Ziffer 4 c der bisherigen
                       2. BM 1998-2020                     Geschäftsordnung einverstanden: „4.c) Die Stellung-
                                                           nahme nach Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO, (gemeind-
ununterbrochener Gemeinderatstätigkeit für Eiche-          liche Stellungnahmen, wenn diese nicht mit einer
nau.                                                       Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen
                                                           Einvernehmens verbunden ist),“
                                                           Zu § 22 Abs. 2 Satz 4:
                                                           Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn der Antrag
                                                           auf Verlängerung der Sitzung abgelehnt wird, löste
Gemeinderat 05.05.2020 (konstituierende Sitzung)           folgende Ergänzung aus (Satz 5): „Sollte die Verlän-
                                                           gerung abgelehnt werden, gilt die Sitzung auch als
Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmit-             beendet.“
glieder                                                    Erfolglos blieb der Antrag, die Verlängerung der Sit-
Neun neue Gemeinderatsmitglieder sind am 1. Mai            zungsdauer auf max. ½ Stunde festzusetzen. (12:12.
2020 in den Gemeinderat eingerückt. Gemeinde-              Stimmen)
ratsmitglied Markus Brüstle war aus persönlichen           Zu § 13 Abs. 2:
Gründen an der Teilnahme verhindert. Die Gemein-           Der Vorschlag der Verwaltung, die Mittelverfü-
deratsmitglieder Wolfgang Fiebig, Dr. Stefan Perras,       gungsbefugnisse des Ersten Bürgermeisters inner-
Hannelore Münster, Markus Wendling und Elisa-              halb des vom Bay. Gemeindetag vorgeschlagenen
beth Böhlau legten den Eid ab, die Gemeinderats-           Rahmen zu halten, fand keine Mehrheit. (7:17 Stim-
mitglieder Yasemin Bilgic, Markus Hausberger und           men). Der Antrag, die Verfügungsbefugnisse wie
Tina Schulz legten das Gelöbnis ab.                        folgt festzusetzen, war erfolgreich:
                                                           „§ 13 (2) Nr. 2a) 50.000 € geändert in 40.000 €
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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau               Rathaus                                                6/2020

§ 13 (2) Nr. 2b) 5.000 € geändert in 4.000€; Nieder-         te eine Kandidatur ab. Der Gemeinderat wählte da-
schlagung 25.000 € geändert in 20.000 €; Stundung            raufhin bei 24 abgegebenen Stimmen, einer Stimme
25.000 € geändert in 20.000 €;                               für Tina Schulz, einer Stimme für Claus Guttentha-
§ 13 (2) Nr. 2c) 25.000 € geändert in 20.000 €; 12.500       ler, zwei Stimmen für Gertrud Merkert und vier un-
€ geändert in 10.000 €;                                      gültigen Stimmen mit 16 Stimmen Gemeinderats-
§ 13 (2) Nr. 2d) 50.000 € geändert in 40.000 €               mitglied Rike Schiele zur 3. Bürgermeisterin.
§ 13 (2) Nr. 2e) 25.000 € geändert in 20.000 €
§ 13 (2) Nr. 3c) 5.000 € geändert in 4.000 €“ (23:1          Vereidigung der/des 2. und 3. Bürgermeisterin/
Stimmen)                                                     Bürgermeisters
Zu § 20 Abs. 4:
Nicht erfolgreich war der Antrag, die „Aktuelle Vier-
telstunde“ an den Anfang der Sitzung zu verlegen,
um den Bürgern die Gelegenheit zu geben, Fragen
zu stellen und Anregungen abzugeben. (4:24 Stim-
men) Erfolg hingegen hatte der Antrag, den Ge-
meindebürgern zu Beginn der öffentlichen Sitzung
Gelegenheit zu geben, 10 Minuten lang Fragen an
den ersten Bürgermeister oder die erste Bürgermeis-
terin bzw. an die Gemeinderatsmitglieder zu stellen
und Anregungen zu geben, die nicht Angelegen-
heiten der Tagesordnung betreffen und nach Been-
digung der öffentlichen Sitzung 10 Minuten lang
Fragen an den ersten Bürgermeister oder die erste
Bürgermeisterin bzw. an die Gemeinderatsmitglie-             Erster Bürgermeister Peter Münster nahm Herrn Jo-
der zu allen Themen zu stellen und Anregungen zu             sef Spiess als 2. Bürgermeister den Eid und Frau Rike
geben. (13:11 Stimmen)                                       Schiele als 3. Bürgermeisterin das Gelöbnis ab.
Zu § 9 Kommissionen:
Kommissionssitzungen sind grundsätzlich öffent-              Benennung der Ausschussmitglieder und deren
lich.                                                        Stellvertreter durch die Fraktionssprecher
Zu § 2 Ziffer 19:                                            Die nach der Gemeindeverfassungsrechtssatzung
Erfolglos war der Antrag, die Grenze zur Herabset-           des Gemeinderates der Gemeinde Eichenau vorge-
zung der Entgeltgruppen, bei denen der Gemein-               sehenen Ausschüsse erhalten unter Berücksichti-
derat und nicht der Erste Bürgermeister bei der Ein-         gung der in der Geschäftsordnung des Gemeindera-
stellung zuständig ist. (7:17 Stimmen) Abschließend          tes vorgesehene Sitzverteilungsverfahrens folgende
beschloss der Gemeinderat den Geschäftsordnungs-             Sitzverteilung und werden wie folgt besetzt:
entwurf vom 26. März 2020 für den Gemeinderat
der Gemeinde Eichenau mit den in dieser Sitzung
beratenen bzw. beschlossenen Änderungen als Ge-              Rechnungsprüfungsausschuss:
schäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde
Eichenau. (24:0 Stimmen)                                     Mitglieder                     Stellvertreter
                                                             Hans Hösch                     Céline Lauer
Entschädigungsregelung für die Vertreter des Ers-            Peter Zeiler                   Wolfgang Fiebig
ten Bürgermeisters                                           Markus Hausberger              Markus Brüstle
Ein Antrag, die laufende monatliche Entschädigung            Thomas Barenthin               Marion Behr
der weiteren Bürgermeister auf 100,00 € festzuset-           Martin Eberl                   Gertrud Merkert
zen fand keine Mehrheit (5:19 Stimmen). Der Ge-              Claus Gutthentaler             Angela Heilmeier
meinderat beschloss, dass die weiteren Bürgermeis-
ter eine Entschädigung im Vertretungsfalle und
eine laufende monatliche Entschädigung erhalten.             Ferienausschuss:
Die Entschädigung für den amtierenden weiteren
Bürgermeister (2. und 3. Bürgermeister) im Falle der         Mitglieder                     Stellvertreter
Vertretung des Ersten Bürgermeisters wird für jeden          Peter Zeiler                   Michael Wölfl
angefangenen Kalendertag auf 1/30 der monatli-               Hans Hösch                     Josef Spiess
chen Entschädigung des Höchstsatzes nach Anlage              Tina Schulz                    Rike Schiele
3 KWBG für ehrenamtliche erste Bürgermeister in              Thomas Barenthin               Yasemin Bilgic
der jeweils gültigen Fassung entsprechend der Orts-          Gertrud Merkert                Elisabeth Böhlau
größe der Gemeinde Eichenau festgesetzt.                     Angela Heilmeier               Markus Wendling
Die laufende monatliche Entschädigung beträgt                Hannelore Münster              Ulrich Bode
65,00 €. (24:0 Stimmen)                                      (24:0 Stimmen)

Wahl der/des 2. Bürgermeisterin/Bürgermeisters               Bestimmung einer/eines Vorsitzenden und de-
Zur Wahl stellte sich Gemeinderatsmitglied Josef             ren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter für den
Spiess. Der Gemeinderat wählte bei 24 abgegebe-              Rechnungsprüfungsausschuss
nen Stimmen, einer Stimme für Rike Schiele und ei-           Gemeinderatsmitglied Hans Hösch wird zum Vor-
ner ungültigen Stimme mit 22 Stimmen Josef Spiess            sitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses be-
zum 2. Bürgermeister.                                        stimmt, er wird vertreten durch Gemeinderatsmit-
                                                             glied Markus Hausberger. (24:0 Stimmen)
Wahl der/des 3. Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Zur Wahl stellte sich Gemeinderatsmitglied Rike              Besetzung der Referate
Schiele. Gemeinderatsmitglied Gertrud Merkert,               Die in § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung genannten
die aus der Fraktion FWE vorgeschlagen war, lehn-
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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau            Rathaus                                                                 6/2020

22 Referate besetzte der Gemeinderat folgender-           Die Gemeinde Eichenau entsendet in den Beirat des
maßen:                                                    TCE:
• Bau                        Josef Spiess                 Mitglied              Stellvertreter
• Planung                    Andreas Zerbes               Gertrud Merkert       Elmar Ströhmer
• Beteiligungen              Peter Zeiler
• Feuerwehr und                                           Die Gemeinde Eichenau ist Mitglied in der Bauge-
   technische Sicherheit     Wolfgang Fiebig              nossenschaft Eichenau und Umgebung e.G. und
• Finanzen                   Hans Hösch                   entsendet hierzu einen Vertreter. Dies ist der Erste
• Familie u. Kinderbetreuung Angela Heilmeier             Bürgermeister. Die Stellvertreterfolge richtet sich
• Zusammenleben                                           nach der gesetzlichen Stellvertretung des Ersten
   und Gleichstellung        Elisabeth Böhlau             Bürgermeisters.
• Gewerbe                    Markus Wendling
• Digitalisierung und IT     Ulrich Bode                  Die Gemeinde Eichenau ist Mitglied der Kreismusik-
• Jugend                     Tina Schulz                  schule Fürstenfeldbruck mit zwei Vertretern:
• Kultur                     Céline Lauer                 Mitglieder             Stellvertreter
• Liegenschaften,                                         Céline Lauer           Angela Heilmeier
   energetische Sanierung    Michael Wölfl                Elisabeth Böhlau       Tina Schulz
• Migration und Integration Yasemin Bilgic
• Personal                   Gertrud Merkert              Die Gemeinde Eichenau ist im Kuratorium der Mu-
• Schulen                    Hannelore Münster            sikschule Eichenau mit dem Ersten Bürgermeister
• Senioren/Seniorinnen       Thomas Barenthin             und zwei Gemeinderatsmitgliedern vertreten:
• Soziales, Menschen                                      Mitglieder            Stellvertreter
   mit Behinderungen         Martin Eberl                 Céline Lauer          Angela Heilmeier
• Sport                      Elmar Ströhmer               Elisabeth Böhlau      Tina Schulz
• Städtepartnerschaften      Claus Guttenthaler
• Mobilität                  Markus Brüstle               Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen
• Umwelt und Ernährung       Marion Behr                  Gemeindevertretern für Zweckverbände und ande-
• Energie                    Dr. Stefan Perras            re Institutionen sowie der Spendenjury der Komm-
(24:0 Stimmen)                                            Energie zu. (24:0 Stimmen)

Bestimmung von Gemeindevertretern für Zweck-              Beschluss über die Einrichtung einer Ortsentwick-
verbände und andere Institutionen                         lungskommission
                                                          Mit Beschluss vom 05.06.2018 hatte der Gemein-
Gemeinderatsmitglied Angela Heilmeier vertritt die        derat 2014 – 2020 eine Kommission für Ortsent-
Gemeinde Eichenau auch weiterhin in der Spenden-          wicklung (OEK) für die Dauer seiner Amtsperiode
jury der KommEnergie.                                     gebildet. Der Gemeinderat bildete erneut eine
                                                          Kommission für Ortsentwicklung für die Dauer der
Neben dem Ersten Bürgermeister vertritt die Ge-           Amtsperiode des neu gewählten Gemeinderates
meinde Eichenau zukünftig nach Losverfahren zwi-          2020 – 2026. Jede Fraktion benannte ein bis zwei
schen CSU und Grünen um einen Sitz zugunsten der          Kommissionsmitglieder. Die Bauverwaltung nimmt
Grünen unter gleichzeitigem Abtreten der Stellver-        an den Kommissionssitzungen regelmäßig teil.
treterposition im Zweckverband zur Wasserversor-          Die Kommission wird ermächtigt, sich bei Bedarf
gung der Ampergruppe (WVA):                               externen fachkundigen Rat, insbesondere beim Pla-
Mitglieder             Stellvertreter                     nungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
1. Michael Wölfl       Wolfgang Fiebig                    einzuholen. (24:0 Stimmen)
2. Rike Schiele        Josef Spiess
3. Thomas Barenthin    Marion Behr                        Benennung der Mitglieder der Ortsentwicklungs-
4. Andreas Zerbes      Gertrud Merkert                    kommission und deren Stellvertreter durch die Ge-
5. Angela Heilmeier    Claus Guttenthaler                 meinderatsfraktionen
                                                          Folgende Gemeinderatsmitglieder wurden als or-
Neben dem Ersten Bürgermeister vertritt die Ge-           dentliche Kommissionsmitglieder der Ortsentwick-
meinde Eichenau zukünftig nach Losverfahren zwi-          lungskommission benannt:
schen FWE und SPD um einen Sitz zugunsten der SPD
unter gleichzeitigem Abtreten der Stellvertreterpo-       Josef Spiess
sition im Abwasserverband der Ampergruppe:                Dr. Stefan Perras
Mitglieder             Stellvertreter                     Marion Behr
1. Hans Hösch          Dr. Stefan Perras                  Markus Brüstle
2. Rike Schiele        Thomas Barenthin                   Andreas Zerbes
3. Elisabeth Böhlau    Claus Guttenthaler                 Gertrud Merkert
                                                          Markus Wendling
In den Wasser- und Bodenverband zur Instandhal-           Claus Guttenthaler
tung der Gewässer dritter Ordnung im Landkreis            Hannelore Münster
Fürstenfeldbruck entsendet die Gemeinde Eichen-
au als Vertreter:                                         Die Kommission besteht somit aus 9 Gemeinderats-
Mitglied              Stellvertreter                      mitgliedern zzgl. Erstem Bürgermeister und zzgl.
Hannelore Münster     Marion Behr,                        Verwaltungsmitarbeiter. (24:0 Stimmen)
                             1. Stellvertreterin
                      Elmar Ströhmer,
                             2. Stellvertreter            ------------------------------------------------------------------------
                                                                Internet-Adresse: www.eichenau.de
                                                          ------------------------------------------------------------------------

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau             Rathaus                                                 6/2020

                                                                nisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsord-
  Nächste öffentliche Sitzung:                                  nung übertragen werden.
                                                            (2) Jedes ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied
  Gemeinderat                                                   erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Auf-
                                                                wandsentschädigung von 70,00 € zuzüglich ei-
  Dienstag, 23.06.2020                                          ner IT-Pauschale von 30,00 € bei Einführung ei-
                                                                nes Ratsinformationssystems und für die not-
  Bürgerzentrum, großer Saal, Hauptstr. 60                      wendige Teilnahme an Sitzungen des Gemein-
                                                                derates oder eines Ausschusses pro Sitzung
  Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen                   50,00 €, dies gilt auch für maximal 20 Fraktions-
  finden Sie auch im Internet unter www.eichen-                 sitzungen pro Jahr, zuzüglich Fraktionsspre-
  au.de.                                                        cherrunden.
                                                            (3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer
                                                                sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des
                                                                nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbststän-
Bekanntmachung                                                  dig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung
                                                                von 15,00 € je volle Stunde für den Verdienstaus-
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Ge-               fall, der durch Zeitversäumnis in ihrer berufli-
meindeverfassungsrechts                                         chen Tätigkeit vor 18.00 Uhr entstanden ist.
vom 06. Mai 2020                                                Sonstigen Gemeinderatsmitgliedern, denen im
                                                                beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nach-
Die Gemeinde Eichenau erläßt aufgrund der Artikel               teil entsteht, der in der Regel nur durch das
20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 88, und 103 der Gemein-            Nachholen versäumter Arbeit oder die Inan-
deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung               spruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen wer-
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.                   den kann, erhalten eine Pauschalentschädi-
S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Geset-           gung von 15,00 € je volle Stunde. Die Ersatz-
zes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende              leistungen nach diesem Absatz werden nur auf
Satzung:                                                        Antrag gewährt. Die Entschädigung nach Satz
                                                                2 und 3 dieses Absatzes wird nicht für die Sit-
§1                                                              zungsstunden während der üblichen Sitzungs-
Zusammensetzung des Gemeinderates                               zeiten gewährt. Die Ersatzleistungen nach die-
                                                                sem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen               (4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
ersten Bürgermeister oder der berufsmäßigen ers-                erhalten für auswärtige Tätigkeiten Reisekosten
ten Bürgermeisterin und vierundzwanzig ehren-                   und Tagegelder nach den Bestimmungen des
amtlichen Mitgliedern.                                          Bayerischen Reisekostengesetzes.

§2                                                          §4
Ausschüsse                                                  Erster Bürgermeister

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei             Der erste Bürgermeister oder die erste Bürgermeis-
    der Erledigung seiner Aufgaben folgende stän-           terin ist Beamter oder Beamtin auf Zeit.
    dige Ausschüsse:
    a) Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend                §5
        aus 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglie-           Weitere Bürgermeister
        dern,
    b) Ferienausschuss, bestehend aus dem ersten            (1) Der erste Bürgermeister oder die erste Bürger-
        Bürgermeister oder der ersten Bürgermeis-               meisterin wird im Fall seiner oder ihrer Verhin-
        terin als Vorsitzendem und 7 ehrenamtli-                derung durch den zweiten Bürgermeister oder
        chen Gemeinderatsmitgliedern.                           die zweite Bürgermeisterin, sofern auch dieser
(2) Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom                 oder diese verhindert ist, durch den dritten Bür-
    Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Ge-                   germeister oder die dritte Bürgermeisterin ver-
    meinderatsmitglied den Vorsitz. Der Ferienaus-              treten.
    schuss ist ausschließlich beschließend anstelle
    des Gemeinderats tätig.                                 (2) Der zweite und dritte Bürgermeister oder die
(3) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzel-                zweite und dritte Bürgermeisterin sind Ehren-
    nen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, so-               beamte.
    weit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen
    festgelegt ist.                                         §6
                                                            In Kraft Treten
§3
Tätigkeit und Entschädigung der ehrenamtlichen              Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Mai 2020
Gemeinderatsmitglieder                                      in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung
                                                            von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungs-
(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinde-              rechts vom 08. Mai 2014 außer Kraft.
    ratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwir-
    kung bei den Beratungen und Entscheidungen              Eichenau, 06. Mai 2020
    des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Au-             Gemeinde Eichenau
    ßerdem können einzelnen Mitgliedern beson-
    dere Verwaltungs- und Überwachungsbefug-                Peter Münster
                                                            Erster Bürgermeister
                                                        8
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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau              Rathaus                                                          6/2020

Bekanntmachung                                               entsprechend, wenn die Fehler nach § 214 Abs. 2a
                                                             BauGB beachtlich sind.
Inkraftsetzen der 3. Änderung des Bebauungspla-
nes B 17 Ortsmitte für den Bereich der Grundstücke           Hinweis über die Einsichtmöglichkeit von DIN-Nor-
FlNrn. 1875/28 und 1875/31                                   men
                                                             Die DIN-Normen, auf welche die Festsetzungen
Der Gemeinderat hat am 26.05.2020 die 3. Än-                 (Teil A) Bezug nehmen, sind im Beuth-Verlag GmbH,
derung des Bebauungsplanes B 17 Ortsmitte für                Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erschienen und
den Bereich der Grundstücke FlNrn. 1875/28 und               bei allen DIN-Normen-Auslegestellen kostenfrei
1875/31 als Satzung beschlossen.                             einzusehen:
                                                             • Deutsches Patent- und Markenamt, Auslegestel-
Der Bebauungsplanumgriff umfasst die Grundstü-                 le, Zweibrückenstraße 12, 80331 München,
cke FlNrn. 1875/28 und 1875/31, die sich westlich              www.dpma.de
der Schillerstraße, südlich der Schilfstraße und nörd-       • Hochschule München, Bibliothek, Auslegestelle
lich der Einmündung in die Bahnhofstraße befin-                mit DIN-Normen und VDI-Richtlinien, Lothstraße
den, und Teile der Schillerstraße (siehe Lageplan).            13d, 80335 München, www.fh-muenchen.de
                                                             Außerdem können die DIN-Normen in der Gemein-
Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag                de Eichenau, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau, Tel.
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an                08141/730-311 eingesehen werden.
zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde
Eichenau, Zimmer Nr. 211/I, während der Dienst-              Eichenau, 27.05.2020
stunden (Montag, Donnerstag und Freitag von 8.00             Peter Münster
Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 Uhr bis             Erster Bürgermeister
18.00 Uhr) bereitgehalten. Außerhalb dieses Zeit-
raumes können Termine zur Einsichtnahme wäh-
rend der allgemeinen Dienstzeiten (Montag - Don-
nerstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr) vereinbart werden
(Tel. 08141/730-311). Auf Verlangen wird über den
Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.
Außerdem kann der Bebauungsplan mit Begrün-
dung im Internet unter www.eichenau.de eingese-
hen werden.

Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches tritt die 3.
Änderung des Bebauungsplanes B 17 Ortsmitte für
den Bereich der Grundstücke FlNrn. 1875/28 und
1875/31 mit der Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis gemäß § 44 BauGB:
Sind durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhe-
bung des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetre-
ten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschä-
digung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines An-
spruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung
der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi-             Hinweis:
gungspflichtigen beantragt.                                  Amtliche Bekanntmachungen zur Bauleitplanung werden auch
                                                             auf der Internetseite der Gemeinde Eichenau unter www.eiche-
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht              nau.de veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Internet ersetzt
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen-             nicht die amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt.
derjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB be-
zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,
die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden                                             Energieberatung im Rathaus
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB              Gemeinde Eichenau und ZIEL 21 bieten 2020
   beachtliche Verletzung der dort bezeichneten                 wieder kostenlose Energieberatung für Ge-
   Verfahrens- oder Formvorschriften,                           meindebürger/innen an. Eine Voranmeldung
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2                 bei der Gesch.stelle von ZIEL 21 im Landrat-
   BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften                samt Fürstenfeldbruck, Tel. 08141 519-225
   über das Verhältnis des Bebauungsplans und des               oder per E-Mail energieberatung@ziel21.de
   Flächennutzungsplans und                                     ist erforderlich!
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män-              Termin:      Montag, 22.06.2020
   gel des Abwägungsvorgangs,                                   Uhrzeit:     09:30 – 12:00 Uhr
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt-             Ort:         Rathaus Eichenau, Hauptpl. 2
machung des vorstehenden Bebauungsplanes                        Informationen zum Einsatz von erneuerbarer
schriftlich gegenüber der Gemeinde Eichenau unter               Energie oder zu Energie-Effizienz erhalten Sie
Darlegung des die Verletzung begründenden Sach-                 in der Geschäftsstelle von ZIEL 21 im Landrat-
verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt               samt Fürstenfeldbruck (Tel. 08141 519225).

                                                         9
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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Eichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau            Rathaus                                                  6/2020

Bekanntmachung                                              ses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme
                                                            telefonisch vereinbart werden (Tel. 08141/730-311).
über die eingeschränkte öffentliche Auslegung               Ansprechpartnerin ist Frau Dietz, Zimmer Nr. 211.
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
des Bebauungsplanes B 53 Nahversorgung an der               Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begrün-
Hauptstraße zwischen Wiesen- und Niblerstraße               dung ist während der Auslegungszeit auch im In-
                                                            ternet unter der Adresse www.eichenau.de unter
                                                            Bekanntmachungen zu finden.

                                                            Während der Auslegungsfrist können Stellungnah-
                                                            men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge-
                                                            gebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-
                                                            fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
                                                            bleiben.

                                                            Datenschutz:
                                                            Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
                                                            auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-
                                                            GVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie
                                                            Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abge-
                                                            ben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergeb-
                                                            nis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen
                                                            Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche In-
                                                            formationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das
                                                            ebenfalls öffentlich ausliegt.

                                                            Eichenau, 15.05.2020
                                                            Peter Münster
                                                            Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichenau hat am
18.02.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes B 53
Nahversorgung an der Hauptstraße zwischen Wie-
sen- und Niblerstraße in der Fassung vom 26.08.2019
mit Änderungen gebilligt und die nochmalige Be-
teiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §
3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dabei wurde bestimmt, dass die Stellungnahmen
nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abge-
geben werden können und die Auslegungsfrist ver-
kürzt wird (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfah-                               Jugendzentrum Eichenau
ren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer                                  Adalbert-Stifter-Weg 1,
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.                               82223 Eichenau
                                                                               Telefon: 08141 36143
Die Geltungsbereichsgrenzen verlaufen wie folgt:
Hauptstraße im Westen,
Wiesenstraße Ost im Norden,                                 Juz Eichenau goes online!
Niblerstraße Ost im Süden und
die östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke            Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Eltern,
FlNrn. 1952/13, 1952/33 und 1953/14 im Osten (sie-          leider hat uns Corona immer noch fest im Griff und
he Lageplanskizze).                                         das Jugendzentrum muss aktuell noch geschlossen
                                                            bleiben. Trotzdem: Wir sind immer noch für Euch da!
Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes ist der            Wenn Euch langweilig ist, ihr Sorgen habt oder ihr
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum Mün-                einfach jemand zum Ratschen braucht – schreibt uns
chen beauftragt.                                            an jugendzentrum@eichenau.de oder ruft uns unter
                                                            0151-50392769 an!
Der Entwurf des Bebauungsplanes B 53 Nahversor-
gung an der Hauptstraße zwischen Wiesen- und                Unter Hochdruck arbeiten wir gerade daran, ein di-
Niblerstraße mit Begründung, jeweils in der Fassung         gitales Juz aufzubauen. Dort könnt ihr digital andere
vom 15.05.2020, liegt in der Zeit von                       Juz-Besucher/innen treffen, in Voice-Chats mitein-
                                                            ander quatschen, zusammen Spiele spielen oder an
Dienstag, 16. Juni 2020, bis einschließlich Freitag,        Challenges teilnehmen. Wir freuen uns auf Euch,
3. Juli 2020,                                               hoffentlich auch bald wieder live!
im Rathaus der Gemeinde Eichenau, an der Be-                Wir freuen uns auf Euch, bleibt gesund und munter!
kanntmachungstafel der Bauverwaltung im I. Stock,
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Montag                                                Hüseyin Mentes
und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr und Dienstag                                             Vanessa Eberhard
von 15.00 - 18.00 Uhr öffentlich aus. Außerhalb die-                                             Yüksel Mentes

                                                       10
                                                       10
Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau            Rathaus                                                  6/2020

                                                            Kinderbetreuung in Eichenau
......im Gedenken
                                                            Die Platzvergabe der Eichenauer Kinderbetreuungs-
                                                            einrichtungen wurde Mitte Mai abgeschlossen. Die
Sterbefälle im April:                                       Zu- und Absagen wurden versandt. Eichenauer El-
                                                            tern mit Kindern im Kindergarten- und Hortalter
04.04.   Maria Erna Möller (86)                             können sich freuen, einen Platz erhalten zu haben,
07.04.   Katharina Ecker (90)                               hier konnte allen Eltern ein Platz angeboten wer-
07.04.   Alice Anna Hollenbach (86)                         den.
09.04.   Maria Huber (98)                                   Die Gemeinde Eichenau ist aktuell um eine entspre-
11.04.   Horst Karl Alfred Grelle (83)                      chende Lösung bemüht, um denjenigen Eltern, de-
18.04.   Rudolf Josef Fecher (76)                           ren Kinder aktuell eine Absage für einen Krippen-
22.04.   Erwin Hermann Pfeuffer (89)                        platz erhalten haben, eine Alternative anbieten zu
                                                            können. Wir hoffen, dass bis zum September alle Ei-
Nachtrag:                                                   chenauer Kinder wieder eine Einrichtung besuchen
03.03. Wolfgang Hans Ohner (58)                             können. Sei es als Neustart oder die Fortführung des
19.03. John Magnus Nielsen (77)                             regulären Betriebs, welcher jetzt seit Mitte März nur
24.03. Manfred Knittel (80)                                 stark eingeschränkt möglich ist.
27.03. Josef Saxinger (82)                                  Die Aktuellen Informationen zur Kinderbetreuung,
30.03. Federica Kofler (89)                                 wer ist anspruchsberechtigt auf eine Notfallbetreu-
30.03. Hans Franz Fritz Möller (85)                         ung, wann darf mein Kind wieder in die Einrichtung,
                                                            u.a. finden Sie auf unserer Homepage unter Aktu-
                                                            elles. Bei weitergehenden Fragen steht ihnen das
                                                            Sachgebiet 2, Kinderbetreuung, jederzeit für Fragen
         Die Gemeinde Eichenau trauert um                   zur Verfügung.

                                                            Bei Fragen zu Elternbeiträgen wenden Sie sich bitte
                  Christa Kraatz                            an Ihren Träger. Dieser wird Sie informieren, sobald
                                                            weitergehende Informationen vom Freistaat Bayern
             Mitglied des Gemeinderates                     vorliegen.
                   von 1996 - 2002
                                                            Teststrecke Straßenbeleuchtung
       Für Ihr ehrenamtliches Engagement gilt
                                                            Seit 2011 werden in Eichenau bei Erneuerung der
       Christa Kraatz der Dank der Gemeinde.
                                                            Straßenbeleuchtung, insbesondere im Zuge des
                                                            Straßenausbaus, LED-Leuchten aufgestellt. In der
                In ehrendem Andenken
                                                            Zeit von 2011 bis 2016 kam immer das Modell Stela
                                                            der Firma Philips zum Einsatz. Seit 2017 kommt aus
                  Gemeinde Eichenau
                                                            technischen Gründen ein anderes Modell zum Ein-
                     Peter Münster
                                                            satz (Teceo der Firma Schréder). Bei beiden Model-
                  Erster Bürgermeister
                                                            len wurde, aus Energiespargründen, die Lichtfarbe
                                                            „Neutralweiß“ (4000 Kelvin) gewählt.
                                                            Die Gemeinde plant derzeit die gesamte Straßen-
                                                            beleuchtungsanlage zu modernisieren und auf LED
                                                            umzurüsten. Im Zuge dessen wird nach dem künftig
                                                            zu verwendenden Leuchtentyp gesucht. Bei dieser
Obstzeit ist Wespenzeit                                     Gelegenheit könnte auch die Entscheidung über die
                                                            Lichtfarbe (Neutralweiß 4000 Kelvin oder Warm-
Wespen stellen grundsätzlich keine Gefahr für Leib          weiß 3000 Kelvin) überprüft werden.
und Leben dar. Alle Wespenarten in Bayern stehen            Hierfür hat die Gemeindeverwaltung in der Roggen-
unter Naturschutz und dürfen nicht mit Absicht ver-         steiner Allee nördlich der Moosstraße verschiedene
letzt, eingefangen, gestört oder getötet werden. Für        Leuchttypen zur Begutachtung aufgestellt.
geplante Wespennestentfernungen kontaktieren                Zwischen den Masten 512 (Moosstraße) und 507
Sie bitte Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde          (Bolzplatz) können die Leuchten in Augenschein ge-
(LRA) oder zugelassene Schädlingsbekämpfungsun-             nommen werden.
ternehmen. Generell ist unbedingt die Inanspruch-
nahme professioneller Hilfe zu empfehlen. So wird           Nutzen Sie die Gelegenheit die verschiedenen
eine endgültige Entfernung sichergestellt und Sie           Leuchten anzuschauen.
bringen sich nicht in Gefahr. Die Freiwillige Feuer-
wehr sollte bitte nur in absoluten Notfällen zu Rate        Wir würden uns freuen, wenn Sie uns, unter stras-
gezogen werden, vorrangig müssen immer Fachleu-             sen@eichenau.de, Rückmeldung geben, welche
te wie Sachkundige des Landratsamts oder profes-            Leuchte Ihnen, unter Angabe der Mastnummer
sionelle Kammerjäger beauftragt werden. Tätigkei-           und einer kurzen Begründung, am geeignetsten er-
ten der Feuerwehr im Zusammenhang mit Insekten              scheint. Kriterien sind dabei insbesondere die Qua-
sind als freiwillige Leistungen der Feuerwehr nach          lität der Ausleuchtung, die Lichtfarbe sowie das Er-
der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz              scheinungsbild der Leuchte selbst.
für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen         Die Rückmeldungen werden wir dem Gemeinderat
Feuerwehr Eichenau (Feuerwehrgebührensatzung                zur Kenntnisnahme übermitteln, um dies in die Ent-
– FwGS) abrechnungsfähig und werden von der Ge-             scheidung über den künftigen Leuchtentyp bzw. die
meindeverwaltung regelmäßig abgerechnet.                    künftige Lichtfarbe einfließen zu lassen.

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