Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna

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Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Mitteilungsblatt
Herxheim       Hayna   Herxheimweyher         Insheim      Rohrbach

  Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim
46. Jahrgang              Freitag, den 25. Oktober 2019              Nr. 43/2019
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                              -2-                        Ausgabe 43/2019

                  Einladung zum 1. Treffen der Arbeitsgruppe
                        „Dorfjubiläum 750 Jahre Hayna“
                 Wir laden alle interessierten Bürger*innen

                 am Montag, 4. November 2019 um 19 Uhr
                         im Bürgerhaus Hayna

 herzlich zum 1. Treffen der Arbeitsgruppe für das 750-jährige Dorfjubiläum
 in Hayna ein.

 Eingeladen sind alle, die sich gerne bei der Planung und dem Fest anläss-
 lich des 750-jährigen Jubiläums von Hayna einbringen möchten.

 Ihre Ideen sind gesucht!

 Herzlichst,
 Ihr
 Markus Dudenhöffer

               Redaktionsschlussvorverlegung

                     Wir bitten um Beachtung!

           Der Redaktionsschluss für die Ausgabe des Mittei-
           lungsblattes in Kalenderwoche 44 ist bereits am

                 Montag, 28. Oktober, um 08.00 Uhr.

           Zu spät eingereichte Beiträge können leider
           nicht berücksichtigt werden.
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Herxheim                   -3-                    Ausgabe 43/2019

       KONZERT
                                                    
                     im DGH Insheim am
              Sonntag., 10. November, 17 Uhr
                       Karten: 12 Euro
                             WK:
                Infotheke Rathaus Herxheim
                                
           Rathaus & Bäckerei Baumstark  Insheim
               Rathaus Herxheim,
           Infos:                  07276/5010,
                   infotheke@herxheim.de

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Herxheim                                     -4-                                   Ausgabe 43/2019

             Die Verbandsgemeinde und Insheim laden ein zu

               am Freitag, 22. November, 19 Uhr
                        im DGH Insheim

                            Karten 16 € /11 € erm.
                Infotheke Rathaus, Bäckerei Baumstark Insheim
                            Abendkasse ab 18 Uhr
           Veranstalter: VG Herxheim in Kooperation mit der Ortsgemeinde Insheim
              Infos: Rathaus Herxheim | 07276 5010 | infotheke@herxheim.de
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Herxheim                                                                                      -5-                                                               Ausgabe 43/2019

                                         Wichtige Telefonnummern
                                Öffnungszeiten                                                 Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Rohrbach
        der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim                                                Ortsbürgermeister Thomas Kienzler,
                   Telefon: 07276/501-0                                                         Mo ................................................................. 17.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                und nach Vereinbarung unter
 Mo ................................................................. 08.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                ortsbuergermeister.kienzler@gmail.com
 Di ............. 08.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
 Mi .........................................................................geschlossen                    Jugendzentrum Ortsgemeinde Herxheim
 Do ................................................................. 08.00 - 16.00 Uhr        Di bis Fr, Tel. 07276/7751 .................................... ab 15.00 Uhr
 Fr .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr                        Jugendpflege Verbandsgemeinde
           Verbandsgemeinde- und Gemeindewerke                                                 Mo u Do ......................................................... 13.00 - 16.00 Uhr
                   Telefon: 07276/501-40                                                       Annelene Stripecke, Tel. 07276/501-308, Mobil 0171/8620300;
 Mo ................................................................... 08.00 - 18.00 Uhr      Elfriede Schäfer, Tel. 07276/501-310; Büro im JUZ Herxheim –
 Di ................ 08.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung                          Termine nach Vereinbarung.
 Mi .................................................................... 08.00 - 12.00 Uhr                          Gleichstellungsbeauftragte
 Do ................................................................... 08.00 - 16.00 Uhr      Rosemarie Tritschler, Tel. 07276/501-309, Rathaus Zi. 3.02
 Fr ..................................................................... 08.00 - 12.00 Uhr     Mo 09.30 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
 Fragen zur Wasserversorgung, Stromversorgung und Abwasserbeseiti-                              Termine nach Vereinbarung.
 gung beantworten die Verbands- und Gemeindewerke während der Öff-                                                        Seniorenbeauftragte
 nungszeiten.
                                                                                               Sylvia Zöller, Haus der Begegnung, Tel. 07276/5030-411
                                                                                                Mo bis Do..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
       Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infotheke                                                  Di ................................................................. 13.00 - 18.00 Uhr
                          (durchgängig geöffnet)                                                Do ................................................................ 15.00 - 18.00 Uhr
  Mo ................................................................ 08.00 - 18.00 Uhr
  Di ................................................................... 08.00 - 16.00 Uhr
                                                                                                    Beauftragte für die Belange behinderter Menschen
                                                                                               Nicole Flick, E-Mail: n.flick@herxheim.de
  Mi .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr
                                                                                               oder über das Bürgerbüro der VG, Tel. 07276 501-101
  Do ................................................................. 08.00 - 16.00 Uhr
  Fr .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr                        Ehrenamtsbörse ALTERNa(k)tiv
  Sa ................................................................ 09.00 - 11.00 Uhr        Haus der Begegnung, Tel. 07276/5030-405
                                                                                                Di 10.00 - 12.00 Uhr, Do 16.00 - 18.00 Uhr
                         Bürgersprechstunde
                      Bürgermeisterin Hedi Braun                                                           Revierförster, Brennholzbestellungen
 Mo (gerade Wochen) ..................................... 15.00 - 17.00 Uhr                    Mo (17.00 - 17.30 Uhr) und Do (07.30 - 08.00 Uhr)
 Bitte Termin vereinbaren unter der 07276 501-132.                                             Tel. 07276/918495; E-Mail: Siegfried.Knopp@wald-rlp.de
 Die Walkingtreff-Bürgersprechstunde findet aufgrund einer Win-                                                               Schiedsperson
 terpause momentan nicht statt.                                                                Tel. 07276/502175 oder 07276/7198
                       Dienststunden                                                                Annahme für Grünschnitt (A65, Anschl. Rohrbach)
          der Beigeordneten der Verbandsgemeinde                                                Sa, 08.30 - 12.30 Uhr; Di u. Do 13.00 - 17.00 Uhr
                      Zimmer 2.04, Tel. 07276 501-209                                           Mitte Dezember bis Mitte Januar geschlossen.
 Erster Beigeordneter Christian Sommer                                                                     Soziale und schulische Einrichtungen
 Mail: c.sommer@herxheim.de                                                                    Kindertageseinrichtungen
 Mo ................................................................. 16.00 - 18.00 Uhr         Am Niederteich Herxheim ...................................... 07276/8374
 Beigeordneter Joachim Rudolph                                                                  St. Josef Herxheim ................................................ 07276/7772
 Mail: j.rudolph@herxheim.de                                                                    Nord-West Herxheim ............................................. 07276/6233
 Di ................................................................... 08.00 - 10.00 Uhr       Kath. KiTa St. Maria Herxheim .............................. 07276/6908
 Beigeordneter Ewald Henkenhaf                                                                  Kath. KiTa Hayna................................................... 07276/5511
 Mail: e.henkenhaf@herxheim.de                                                                  Kleine Strolche Herxheimweyher ........................... 07276/8522
 Mo ................................................................. 10.00 - 12.00 Uhr         Kath. KiTa Insheim .............................................. 06341/84687
 Weitere Termine nach Vereinbarung: Tel. 07276/501-132.                                         Prot. KiTa Rohrbach .............................................. 06349/7855
                    Dienststunden                                                               Familienzentrum querbeet e. V. ......................... 0160/2498095
     der Beigeordneten der Ortsgemeinde Herxheim                                               Schulen
                      Zimmer E.08, Tel. 07276 501-109                                           Grundschule Herxheim ...................................... 07276/501501
                                                                                                Pamina Schulzentrum ............................................ 07276/9710
 Erster Beigeordneter Sven Koch                                                                 Grundschule Insheim ............................................. 06341/4997
 Mail: s.koch@herxheim.de                                                                       Grundschule Rohrbach .......................................... 06349/8333
  Mo ................................................................ 16.30 - 18.00 Uhr        Freizeit und Sport
 Beigeordnete Maria Eichenlaub                                                                  Zentrale Sportanlage ......................................... 0171/3052042
  nach Vereinbarung unter m.eichenlaub@herxheim.de                                              Waldfreibad............................................................ 07276/8274
 Beigeordneter Hans Müller                                                                      Großsporthalle ................................................... 07276/971201
 Mail: h.mueller@herxheim.de                                                                   Altenzentrum St. Josef ...................................... 07276/929390
  Mo ................................................................ 11.00 - 12.00 Uhr        St. Paulus Stift ...................................................... 07276/507-0
 Weitere Termine nach Vereinbarung: Tel. 07276/501-132
                                                                                                                                   Pfarrämter
               Bürostunden in den Ortsgemeinden                                                Kath. Pfarramt Herxh., Hayna, HxWeyher, Insh .. 07276/987100
 Ortsteil Hayna                                                                                Kath. Pfarramt Rohrbach ......................................... 06345/5944
 Ortsvorsteher Markus Dudenhöffer,                                                             Prot. Pfarramt Herxh., Hayna, HxWeyher. .......... 07276/919075
 Mobil: 0160 7439387, E-Mail: m.dudenhoeffer@herxheim.de                                       Prot. Pfarramt Insheim ........................................... 06341/86776
 Di ..................................................................... 17.30 - 18.30 Uhr    Prot. Pfarramt Rohrbach .......................................... 06349/6330
 Ortsgemeinde Herxheimweyher
 Ortsbürgermeister Dr. Markus Müller,                                                                                 Bestattungsunternehmen
 Termine nach Vereinbarung unter M.Mueller@Herxheim.de                                         Pfister Bestattungen und Trauerbegleitung ............. 07276/8155
 Ortsgemeinde Insheim, Tel. 06341/86320                                                        Simon Bestattungen ................................................ 07276/7543
 Ortsbürgermeister Martin Baumstark,                                                                              Fahrplangebundenes Ruftaxi
 Di + Do ............................................................ 17.30 - 18.30 Uhr        Taxifahren zum Buspreis
 Ortsgemeinde Rohrbach, Tel. 06349/9965874                                                     - fester Fahrplan: werktags von 7:30 Uhr – 17:00 Uhr
 Mo…………….. 10 - 12.00 Uhr, Mi………….. 17.00 - 19.00 Uhr                                          - Zubringer und Abholdienst zum Bahnhof Insheim u. Rohrbach
                                                                                               Anmeldung bis 30 min vor Fahrtantritt, Tel. 0621/1077 077
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                                                 -6-                                                           Ausgabe 43/2019

                             Notfall- und Bereitschaftsdienst
                                    Notrufe                                                               Ökumenische Sozialstation AHZ
 Polizei ...............................................................110               Käsgasse 15, 76863 Herxheim, Tel. 07276/98900
                                                                                          Sprechzeiten: Mo bis Fr nach telefonischer Vereinbarung.
 Feuerwehr .........................................................112
 Rettungsdienst/Notarzt .................................... 112                                               Pflegestützpunkt
 Krankentransport ........................................................... 19222                     Edenkoben – Herxheim – Offenbach
                                                                                          Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte
                 Notärztlicher Bereitschaftsdienst                                        Menschen und deren Angehörige.
 Praxisbereich Herxheim, Insheim:                                                         Käsgasse 15, Tel 07276/5030-163 oder -164, Fax -165
  Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Tel. 116117                                         Sprechzeiten: Mo bis Fr nach telefonischer Vereinbarung.
 Praxisbereich Hayna, Herxheimweyher, Rohrbach:                                           Achtung: Kein Notfall- und Bereitschaftsdienst!
  Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Tel. 07275/19292
                                                                                                                Gemeindeschwesterplus
                                    Zahnärzte                                             Patricia Niederer, Mobil: 0176/11989077
 Praxisbereich Herxheim, Hayna, Herxheimweyher:                                           E-Mail: gemeindeschwester.plus@sozialstation-ahz.de
 Sa., 26.10., ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr     Bonifatiusstraße 14, Herxheim. Termine nach Vereinbarung
 So., 27.10., ..................................................... 11.00 - 12.00 Uhr
 Dr. Fritz, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 4, Wörth, 07271 8244                                                  Haynaer Bürgerschaftshilfe
 Fr., 01.11., ...................................................... 11.00 - 12.00 Uhr    Renate Kuntz ............................................ Di, 09.00 - 12.00 Uhr
 Dr. Hermann, Rappengasse 5, Rheinzabern, 07272 4973                                      Gemeindeschwesterplus Patricia Niederer Do, 16.00 - 18.00 Uhr
                                                                                          Erreichbar unter mobil 0170/447 80 59
 Praxisbereich Insheim, Rohrbach:
 Sa., 26.10., ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr                           Rohrbacher Bürgerhilfe
 So., 27.10., ..................................................... 11.00 - 12.00 Uhr     Henrike Jonsson ............................................... Tel. 06349/7370
 ZA Zitzer, Im Stift 12, Klingenmünster, 06349 1074                                       Inge Angenendt ................................................ Tel. 06349/5399
 Fr., 01.11., ...................................................... 11.00 - 12.00 Uhr
 ZÄ Beer, Hauptstr. 26, Schweigen-Rechtenbach, 06342 6135                                                 Bereitschaftsdienst Apotheken
                                                                                          Deutsches Festnetz ............... 01805/5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
                                  Augenärzte                                              Mobilfunknetz.................... 080/5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.)
 Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1                                   www.lak-rlp.de
 67655 Kaiserslautern, Tel.: 0631-2030
 täglich 19.00 Uhr - 07.00 Uhr, Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr                             Fr. 25.10.2019
 Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr,                                                           Apotheke Queichheim Tel.: 06341/959600 Queichheimer
 Feier-/Brückentage, 24. und 31.12. ab 18 Uhr des Vortages                                Hauptstr. 31 76829 Landau Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
                                                                                          Zügel-Apotheke Tel.: 07271/7055 Ottstr. 7
 Dienstbereit außerhalb der Sprechstunden:
 Auskunft bekommen Sie über die Notfalldienstzentrale Landau                              76744 Wörth Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
 oder per Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis.                                         Sa. 26.10.2019
                                                                                          Mozart-Apotheke Tel.: 06348/98220 Raiffeisenstr. 7
         Kinderärztlicher Notdienst am Wochenende
 Sa u. So Vinzentiuskrankenhaus Landau:
                                                                                          76877 Offenbach Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
 09.00-11.00 Uhr und 17.00-19.00 Uhr, Tel. 06341/19292.                                   Römer-Apotheke Tel.: 07271/51075 Buchstr. 1
 Außerhalb dieser Zeit:                                                                   76751 Jockgrim Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
 Kinderklinik Vinzentiuskrankenhaus, Tel. 06341/172-500 o. -170.
                                                                                          So. 27.10.2019
                                     Tierarzt                                             Sonnen-Apotheke Tel.: 07276/9131220 Untere Hauptstr.
 Der tierärztliche Notdienst ist unter der Telefonnummer der nie-                         127 76863 Herxheim So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr
 dergelassenen Tierärzte zu erfahren.                                                     Mo. 28.10.2019
                                                                                          Ring-Apotheke Tel.: 06341/86979 Rheinstr. 2
                     Bienensachverständiger,
                                                                                          76829 Landau Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr
                   Wespen- und Hornissenberater
 Imker Thomas Hans………………………….Mobil 0170 7090660
                                                                                          farma-plus-Apotheke Tel.: 07271/6780 Am Bienwald 5
                                                                                          76744 Wörth Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr
                       Polizeiinspektion Landau                                           Di. 29.10.2019
 Sprechstunden während der Umbauphase nur                                                 Apotheke an der Passage Tel.: 07275/919891
 nach Vereinbarung, Rathaus Zimmer 2.09,
                                                                                          Hauptstr. 79 76870 Kandel Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr
 Tel. 07276/501-130 o. 06341/2870
                                                                                          Pfalz-Apotheke Tel.: 07272/3131 Ringstr. 12-16
          Verbands- und Gemeindewerke Herxheim                                            76773 Kuhardt Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr
                      Störungsdienst                                                      Mi. 30.10.2019
 Bei Störungen der Wasser- und Stromversorgung sowie Ab-
                                                                                          Kreuz-Apotheke Tel.: 07272/8352 Mittlere Ortsstr. 123
 wasserbeseitigung außerhalb der Dienstzeiten:
 Wasserversorgung ............................................... 07276/501-440           76761 Rülzheim Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr
 Abwasserbeseitigung .................................. Mobil 0171/4970419                Apotheke im MED-ZEN Tel.: 06341/14660 Max-Planck-
 Elektrizitätswerk (für Herxheim u. Hayna) ......... Mobil 0170/9982932                   Str. 1 76829 Landau Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr
 Baubetriebshof ............................................. Mobil 0171/8620301
                                                                                          Do. 31.10.2019
          Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG                                          Neue Löwen-Apotheke Tel.: 07272/8283 Hauptstr. 118
         (für Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach)                                       76756 Bellheim Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr
 Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel                                        Pelikan-Apotheke Tel.: 06349/8166 Marktstr. 20 76831
 Tel. 07275/955410, Fax 07275/955421                                                      Billigheim-Ingenheim Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr
 Stromentstörung: 0800/7 97 77 77
 Gasentstörung: 0800/1 00 34 48                                                           Fr. 01.11.2019
                                                                                          Rats-Apotheke Tel.: 07272/930915 Hauptstr. 28 76764
                               Gasversorgung                                              Rheinzabern Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
 Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH                                            Adler-Apotheke Tel.: 06341/86654 Rathausplatz 2 76829
 Tel. 0800/0837111 (gebührenfrei)                                                         Landau Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                             -7-                                                 Ausgabe 43/2019

                                                                                     Öffentliche Bekanntmachung
                      Amtlicher Teil                                     Gremium:      Verbandsversammlung des Wasserversorgungs-
                                                                                       zweckverbandes „Impflinger Gruppe“
                                                                         Termin:       Mittwoch, 30.10.2019, 18:00 Uhr

     Neues
                                                                         Status:       1. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung
                                                                         Ort:          Herxheim, Obere Hauptstraße 2
                                                                         Raum:         Rathaus Herxheim, Ratssaal (Nr. 1.09) im 1. OG
           aus dem Rathaus                                               Tagesordnung
                                                                         A) Öffentlicher Teil
                                                                         1.     Verpflichtung von Verbandsversammlungsmitgliedern
              Geänderte Öffnungszeiten                                   2.     Wahl des Verbandsvorstehers und dessen Stellvertreters
                                                                         3.     Aufgaben des Zweckverbandes für Wasserversorgung Impflin-
                 über Allerheiligen                                             ger Gruppe
 Die Infotheke und das Bürgerbüro bleiben am Samstag nach Aller-                Informationen für neue Ausschussmitglieder
 heiligen, 02. November, geschlossen!                                    4.     Feststellung des Jahresabschlusses 2018 mit Beschlussfas-
 Wir bitten um Beachtung.                                                       sung über das Jahresergebnis sowie Entlastung des Verbands-
                                                                                vorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers
                                                                         5.     Erstattung des Zwischenberichtes nach § 21 EigAnVO für 2019
                                                                         6.     Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Wirt-
                                                                                schaftsplan 2020
                          Verbandsgemeinde                               7.     Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Wirtschaftsjahre
                                                                                2020 ff. für die Verbandsgemeindewerke Herxheim
                                                                         8.     Beschlussfassung über die Änderung der Verbandsordnung
                                                                         9.     Neufassung der Betriebssatzung des Zweckverbandes für
            Öffentliche Bekanntmachung                                          Wasserversorgung Impflinger Gruppe
Gremium:         Verbandsgemeinderat Herxheim                            10.    Mitteilungen und Anfragen
Termin:          Montag, 28.10.2019, 16:30 Uhr                           Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Status:          3. öffentliche Sitzung                                                                                                    gez.
Ort:             Herxheim, Niederhohlstraße 22                                                                                      Hedi Braun
Raum:            Feuerwehrhaus Herxheim                                                                                    Verbandsvorsteherin
Tagesordnung
                                                                                    Deutsche Rentenversicherung
1.     Einwohnerfragestunde
2.     Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendun-
                                                                                          Rheinland-Pfalz
       gen an die Verbandsgemeinde Herxheim                                            Info-Veranstaltung in Speyer:
3.     Zustimmung zur Übertragung von Geschäftsbereichen an die                „Frauen und Rente: Wie bin ich abgesichert?“
       Beigeordneten                                                     Die soziale Absicherung von Frauen, Babypause, Teilzeitarbeit und
4.     Wahl der Ausschussmitglieder                                      Minijobs, die Pflege von Angehörigen, die Hinterbliebenenrente und
5.     Öffentlicher Personennahverkehr                                   der Versorgungsausgleich, das sind Themen einer Informationsver-
6.     Antrag auf Unterstützung der Tafel Herxheim e.V.                  anstaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz am
7.1    Auftragsvergaben;                                                 13. November um 17:00 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle,
       Beschaffung von 20 St. Systemtrenner mit Prüfset für die Frei-    Eichendorffstraße 4-6 in Speyer.
       willige Feuerwehr Herxheim                                        Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Bitte
7.2    Auftragsvergaben                                                  anmelden per Mail an aub-stelle-speyer@drv-rlp.de oder unter Tele-
       Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine für den Baubetriebshof       fon 06232 17-2881.
8.     Mitteilungen und Anfragen                                              Infos schnell und sicher per Mausklick - Online-
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                            Dienste der Deutschen Rentenversicherung
                                                                gez.     Wer Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung erwarten
                                                         Hedi Braun      kann und Hilfe benötigt, muss nicht immer persönlich zur Rentenver-
                                                     Bürgermeisterin     sicherung kommen.
                                                                         Vieles geht schnell und unkompliziert mit ein paar Klicks über www.
              Sprechtage der Deutschen                                   drv-rlp.de Der Button „Online-Dienste“ auf der Startseite oben rechts
                 Rentenversicherung                                      führt direkt zu den Online-Diensten, Online-Rechnern und Formularen.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz berät an folgenden       Services für viele Lebenslagen
Terminen                                                                 Wer eine Rente, Kontenklärung oder Rehabilitation beantragen
                      19.11 und am 10.12.2019                            möchte, kann das online tun. Auch Versicherungsverlauf, Renten-
in der Verbandsgemeinde Herxheim von 08:30 bis 11:50 und von             auskunft, Renteninformation oder die Bescheinigung über den Ren-
13:00 bis 15:40 Uhr vor Ort in allen Fragen zu Rente, Reha und Alters-   tenbezug können online angefordert werden. Ergänzt werden diese
vorsorge individuell und neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher   Angebote durch verschiedene Online-Rechner, zum Beispiel zum
Rentenversicherungsträger das Konto führt.                               Rentenbeginn, zur Rentenhöhe oder zur Flexirente.
Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und        Schnell und sicher
die aktuelle Rentenhöhe.                                                 Vieles davon geht ganz einfach ohne besondere Registrierung. Damit
Dazu ist der Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auskünfte      die Daten immer geschützt sind, schickt die Rentenversicherung die
über andere Personen, zum Beispiel den Ehegatten, sind möglich,          gewünschten Informationen per Post zu. Mit einer Signaturkarte,
wenn eine Vollmacht vorliegt.                                            dem Personalausweis oder einem Aufenthaltstitel mit elektronischem
Einen Termin für eine persönliche Beratung gibt es bei Ihrer Verbands-   Identitätsausweis kommt man direkt zu seinen persönlichen Versiche-
gemeinde bei Frau Tornatore oder bei Frau Stibig, Zimmer 1.02, Tele-     rungsdaten, kann rechtsverbindlich Anträge online stellen und papier-
fon: 07276/501-122 oder 07276/501-123.                                   los kommunizieren.
Dabei muss die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung            Für die Kommunikation bietet die Rentenversicherung zusätzlich den
angegeben werden.                                                        sicheren Weg über die De-Mail.
Bitte sichern Sie sich frühzeitig Ihren Beratungstermin! Die Ter-        Und wer einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren möchte,
mine sind aufgrund der hohen Nachfrage schnell vergeben.                 kann auch dies online über www.deutsche-rentenversicherung.de/
                                               Ihre Verbandsgemeinde     Online-Dienste/Termine-online-buchen

     Gut informiert durch Ihr Amts- oder Mitteilungsblatt!
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                             -8-   Ausgabe 43/2019

                          Rückblick zum
            Herbstferienprogramm an der Grundschule
           Bei unserem Ferienprogramm in der zweiten Herbstferien-
           woche hatten die Grundschulkinder aus der Verbandsge-
           meinde wieder viel Spaß!
           Die insgesamt 28 Kinder verbrachten eine schöne Woche
           in den Räumlichkeiten der Grundschule und der Natur.
           Der Ausflug mit dem beliebten Herxheimer Schoppenbäh-
           nel zur Alla-Hopp-Anlage in Rülzheim kam besonders gut
           an, es hatten alle viel Spaß und sogar das Wetter spielte
           an diesem Tag mit. Außerdem wurde in dieser Woche viel
           gespielt, passend zur Herbstzeit mit Kürbissen und Kasta-
           nien gebastelt und in der Turnhalle gab es ein kleines Tur-
           nier mit den riesigen „Fun Balls“ bei dem sich die Kinder
           mal so richtig austoben konnten. Ein Highlight waren auch
           die selbstgemachten Crêpes mit dem Teig von Herr Rung
           und die selbstgemixten Cocktails zum Wochenabschluss
           am Freitag.
           Vielen Dank an alle Betreuer*innen für das tolle Programm
           und euren Einsatz für die Kinder!
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                           -9-                                                  Ausgabe 43/2019

          Schutz der Sonn- und Feiertage                               B) Nichtöffentlicher Teil
     in den Monaten November und Dezember                              1.     Festlegung der Strompreise 2020
Nach den Bestimmungen des Landesgesetzes über den Schutz der           Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz -LFtG-) ist in den Monaten                                                                        gez.
November und Dezember Folgendes zu beachten:                                                                                     Hedi Braun
1. Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen                                                                          Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Umzüge, soweit sie nicht der
Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages ent-                    Öffentliche Bekanntmachung
sprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran-    Gremium:         Ortsgemeinderat Herxheim
staltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages    Termin:          Dienstag, 29.10.2019, 18:30 Uhr
angepasst sind, sind verboten                                          Status:          3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung
- am Volkstrauertag (17.11.2019) und am Totensonntag (24.11.2019)      Ort:             Herxheim, Richard-Flick-Str. 2
jeweils ab 4.00 Uhr,                                                   Raum:            Kommunikationsraum Altenzentrum
- an Allerheiligen (01.11.2019) von 13.00 bis 20.00 Uhr und            Tagesordnung
- am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (24.12.2019) ab 13.00 Uhr.           A) Öffentlicher Teil
Auch in Gaststätten aufgestellte Spielgeräte dürfen an diesen Tagen    1. Einwohnerfragestunde
nicht betrieben werden.                                                2. Bebauungsplan „Eisenbahnstraße / Im Kalkofen / Am Bahnhof“
2. Verbot von Sportveranstaltungen                                     3. Bebauungsplan „Quartier Obere Hauptstraße 32-36 u. 45“
Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind verboten   4. Gemeinsamer Antrag der CDU und FWG Fraktion auf Anpassung
- am Totensonntag (24.11.2019), am Volkstrauertag (17.11.2019) und         der Aufwandsentschädigung der beiden weiteren Beigeordneten
am 1. Weihnachtstag (25.12.2019) jeweils bis 13.00 Uhr und             5. Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge
- am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (24.12.2019) ab 13.00 Uhr.               hier: Festlegung von Satzungsinhalten
3. Verbot von Tanzveranstaltungen                                      6. Straßenzustandsbewertung
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten                          7. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeindewerke
- am Allerheiligentag (01.11.2019), am Volkstrauertag (17.11.2019)         Herxheim
und am Totensonntag (24.11.2019) jeweils ab 4.00 Uhr und               8. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Wirtschaftsjahre 2020
- am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (24.12.2019) 13.00 Uhr bis zum 1.        ff. für die Gemeindewerke Herxheim
                                                                       9. Festlegung der Strompreise 2020
Weihnachtstag (25.12.2019) 16.00 Uhr.
                                                                       10. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für das Altenzentrum
Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrig-
                                                                           St. Josef mit Beschlussfassung über die Behandlung des Jahres-
keit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
                                                                           verlustes
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als örtliche Ordnungs-
                                                                       11. Beschluss über die „Satzung über die Verwaltung des Altenzent-
behörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen. Bei Fra-
                                                                           rums St. Josef“
gen wenden Sie sich bitte an Herrn Knoll, Tel. 07276-501125, E-Mail:
                                                                       12. Projektgesellschaft Herxheim mbH;
k.knoll@herxheim.de.
                                                                           Situationsbericht
                                                                       13. Projektgesellschaft Herxheim mbH
         Sperrzeit und Feiertagsruhe in                                    a) Wahl von Vertretern der Ortsgemeinde Herxheim in die Gesell-
        Gaststätten und Spielhallenin den                                  schafterversammlung und Erteilung von Weisungen,
                                                                           b) Entpflichtung und Neubestellung eines Geschäftsführers
        Monaten November und Dezember                                  14. Parkraumkonzept Hauptstraße Herxheim
Nach den Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) ist        15. Bauanträge und Bauvoranfragen;
in den Monaten November und Dezember Folgendes zu beachten:                15.1 Bauantrag zur Errichtung einer Stützwand, Am Kleinwald 13
Die Sperrzeit für das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen        15.2 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaues sowie den Umbau
beginnt jeweils um 02:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr.                       eines bestehenden Wohnhauses, Ave-Maria-Straße 6a
Während der Sperrzeit und an den nachfolgenden Tagen ist das Auto-         15.3 Bauvoranfrage zur Umnutzung einer Gewerbehalle in Woh-
matenspiel in Gaststätten und Spielhallen nicht zugelassen:                nungen, Siedlungsstraße 4c
- am Allerheiligentag (01.11.2019),                                    16. Antrag der FWG-Fraktion auf Teilnahme an der Initiative „Wir jagen
- am Volkstrauertag (17.11.2019),                                          Funklöcher“ der Telekom Deutschland GmbH
- am Totensonntag (24.11.2019) und                                     17. Mitteilungen und Anfragen
- am 1. Weihnachtstag (25.11.2019) jeweils ganztags und                B) Nichtöffentlicher Teil
- am 24.12.2019 ab 13:00 Uhr.                                          1. Grundstücksangelegenheiten
Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrig-       2. Vermächtnisangelegenheiten
keit mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.     Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kopf, Tel. 07276 501124,                                                                         gez.
E-Mail: m.kopf@herxheim.de.                                                                                                        Hedi Braun
                                                                                                                           Ortsbürgermeisterin

                                                                               Baufreigabe für das Neubaugebiet
                         Ortsgemeinde Herxheim                                 „An der Augustastraße“ Herxheim
                                                                       Nachdem die erschließungstechnischen Voraussetzungen im Neu-
                                                                       baugebiet „An der Augustastraße“ zum 11.11.2019 gegeben sein wer-
                                                                       den und die Vermessung und Abmarkung der Grundstücke erfolgt sein
                                                                       wird, wird seitens der Ortsgemeinde Herxheim die Baufreigabe zum
                          Öffentliche                                                             11. November 2019
                       Bekanntmachung                                  erteilt.
                                                                       Mit der Baufreigabe am 11.11.2019 gehen auch der Besitz und die
Gremium:         Werkausschuss für die Gemeindewerke
                 (Betriebszweige Elektrizitätswerk und Waldfreibad)    Nutzungen an den vormals gemeindlichen Baugrundstücken auf die
                                                                       Bauplatzerwerber über. Ebenso beginnen ab diesem Zeitpunkt die Fristen
Termin:          Montag, 28.10.2019, 18:00 Uhr                         zur Bebauung der vormals gemeindlichen Grundstücke zu laufen.
Status:          2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung               Das zuständige Vermessungsbüro wird voraussichtlich in der 46.
Ort:             Herxheim, Am Rathaus 6                                Kalenderwoche die Bauplatzeigentümer zu einem Grenzeinweisungs-
Raum:            Sozialraum der Gemeindewerke im UG                    termin einladen. Bei diesem Termin können sich die Bauplatzeigen-
Tagesordnung                                                           tümer die Grenzmarkierungen ihrer Grundstücke aufzeigen lassen.
A) Öffentlicher Teil                                                   Für Rückfragen steht das Vermessungsbüro Anefeld in 76829 Landau
                                                                       i.d.Pf. unter Tel. 06341/5575828 gerne zur Verfügung.
1.     Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeindewerke                                                                 Hedi Braun
       Herxheim                                                                                                          Ortsbürgermeisterin
2.     Erstattung des Zwischenberichtes nach § 21 EigAnVO 2019
3.     Sanierung der Becken, Rohrleitungs- und Wassertechnik sowie
       Rutschenanlagen im Waldfreibad

                                                                                       www.wittich.de
       Festlegung des weiteren Vorgehens
4.     Übernahme des Messstellenbetriebs für intelligente Messein-
       richtungen
5.     Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                             - 10 -                                              Ausgabe 43/2019
                                                                          Ehrungen von langjährigen Mitgliedern, dem mehrgängigen Menu und
                                                                          den musikalischen Einlagen einer Tanz- und Showband war perfekt
                           Freundschaftskreis                             organisiert und die Stimmung aller Beteiligten war großartig.
                         Herxheim-St. Apollinaire
                       Großes Festwochenende
                    zum 40-jährigen Jubiläum der
          Partnerschaftam 12./13. Oktober 2019
                    in St-Apollinaire
              40e anniversaire du jumelage
                Herxheim-St-Apollinaire
Insgesamt 30 Personen – Mitglieder des Freundschaftskreises – fuhren
am frühen Morgen des 12. Oktober mit dem Bus nach St-Apollinaire,
während sich bereits zwei Tage vorher, am Donnerstag, 7 Mitglieder
des Radsportvereins per Rad und einem Begleitfahrzeug auf den Weg
dorthin machten, um unterwegs auf eine Gruppe von Radsportlern
aus St-Apo zu stoßen und die Wegstrecke gemeinsam zu meistern.

                                                                          Am Sonntagmorgen dann Frühstück in den Gastfamilien oder im
                                                                          Hotel, Spaziergänge in der näheren Umgebung und Packen für den
                                                                          Rückweg. Wir trafen uns alle gegen 12:30 Uhr im gleichen Saal wieder
                                                                          zu einem ausgiebigen Abschiedsbuffet und einem Café, bevor wir um
                                                                          15:30 Uhr nach einem Gruppenfoto im Bus die Rückreise antraten.
                                                                          Doch da gab es noch eine Überraschung: die französischen Freunde
                                                                          stellten sich um den Bus und verabschiedeten uns mit dem ‚Chanson
                                                                          der Partnerschaft‘.

Die Gemeinsamkeit sowie ein Rückblick auf diese 40-jährige Part-
nerschaft standen am Wochenende im Vordergrund und es zeigte
sich, dass persönliche Freundschaften über Grenzen hinweg Bestand
haben und ein großes Interesse besteht, weiter in diese Partnerschaft
zu investieren.
Zum ersten Mal auf den Weg nach St-Apollinaire machte sich auch
Bürgermeisterin Hedi Braun, um den Bürgermeister von St-Apollinaire,
Jean-François Dodet, kennenzulernen und um sich zu den bisherigen
und künftigen Aktivitäten des Vereins zu informieren.
Als wir gegen 12:30 Uhr mit dem Bus am Treffpunkt eintrafen (die
Radsportler stießen erst kurz nach 13:00 Uhr dazu), erwartete uns ein
Empfang mit Apéritif, Häppchen und anschließendem Buffet garni,
sodass wir bis ca. 15:00 Uhr bei wohlschmeckender Charcuterie,                                                                     Ariane Ball
diversen Salaten, Crémant de Bourgogne und Wein zusammensaßen
und viel erzählten.

                                                                                                   Ortsteil Hayna

                                                                              Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 S. 2
                                                                                 des Baugesetzbuches (BauGB)
                                                                                   des Beschlusses zur 2. Änderung des
                                                                                     Bebauungsplanes „Hauptstraße“
                                                                               der Ortsgemeinde Herxheim -Ortsteil Hayna-
                                                                                        im beschleunigten Verfahren
                                                                               (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)
                                                                          Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 16.09.2019
                                                                          beschlossen, den am 14.03.2019 als Satzung beschlossenen und
                                                                          am 03.05.2019 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim
                                                                          öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan „Hauptstraße, 1. Ände-
                                                                          rung“ zu ändern (2. Änderung). Dieser Beschluss wird hiermit öffent-
Die meisten Personen waren privat untergebracht, sodass der Nach-         lich bekannt gemacht.
mittag mit den Gastgebern ganz individuell gestaltet werden konnte:       Der Änderungsbereich umfasst den Änderungsbereich 1 (Grundstück
kleiner Rundgang in St-Apollinaire oder der Altstadt von Dijon, Besich-   Plan-Nr. 116/1, Hauptstraße 121) des bestehenden Bebauungsplanes
tigung der Fabrik MULOT & PETITJEAN, die das bekannte ‚Pain               „Hauptstraße, 1. Änderung“. Der Änderungsbereich und die einbezo-
d’épices‘ herstellt usw.                                                  genen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer brei-
Ausruhen sollte man sich auch noch im Vorfeld des großen Fest-            ten schwarzen Linie kenntlich gemacht.
abends, der um 19:30 Uhr wieder mit einem Apéritif begann. Vor dem        Es ist insbesondere vorgesehen, die zulässige Bauweise und die
Festsaal hatte das Comité de Jumelage eine meterlange Ausstel-            Wandhöhe für Dachaufbauten, Zwerchhäuser u.a. im Änderungsbe-
lung zu den 40 Jahren Partnerschaft aufgebaut. Fotos und Artikel zu       reich festzulegen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfah-
unserer Partnerschaft, aber auch Fotos und Artikel zu Stationen der       ren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
deutsch-französischen Freundschaft.                                       aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsge-
Dies war eine höchst beeindruckende Darstellung, die viele Recher-        meindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 2.13, während der
chen erforderte, aber auch zeigte, dass viele Besuche und Begeben-        üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Diens-
heiten bestens archiviert waren.                                          tag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Don-
Der Festabend mit den Reden von Bürgermeister J.F. Dodet und              nerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) über die allgemeinen
Bürgermeisterin Hedi Braun, den Reden der beiden Vorsitzenden             Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
der Partnerschaftsvereine Véronique Sansonny und Ariane Ball, den         unterrichten und sich bis zum 11.11.2019 zur Planung äußern.
Herxheim                                                             - 11 -                                                Ausgabe 43/2019
                                                                         Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), zu prüfen, ob die mög-
                                                                         lichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer
                                                                         Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
                                                                         Diese Vorprüfung des Einzelfalls ist am 13.09.2019 erfolgt, die Unter-
                                                                         lagen sind am 06.09.2019 eingegangen.
                                                                         Das Vorhaben wird nach Einschätzung der Aufsichts- und Dienst-
                                                                         leistungsdirektion aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berück-
                                                                         sichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine
                                                                         erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25
                                                                         UVPG zu berücksichtigen wären.
                                                                         Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwelt-
                                                                         verträglichkeitsprüfung.
                                                                         Diese Feststellung wird wie folgt begründet:
                                                                         1. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst 46 ha. Der Flächenumfang
                                                                               der baulichen Maßnahmen (Wegebau, Wegerekultivierung, Pla-
                                                                               nierung) beträgt rd. 1,6 ha, die landespflegerischen Maßnahmen
                                                                               umfassen rd. 0,64 ha (Gestaltung einer Böschung, Anlage einer
                                                                               Streuobstwiese) (1.1, 1.3 Anlage 3 UVPG).
                                                                         2. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelas-
                                                                               senen Vorhaben und Tätigkeiten ist nicht zu erwarten (1.2, 3.6
                                                                               Anlage 3 UVPG).
                                                                         3. Risiken für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch
                                                                               die Erzeugung von Abfällen, Umweltverschmutzung und Beläs-
                                                                               tigungen, verwendete Stoffe und Technologien sowie aufgrund
                                                                               von Störfällen, Katastrophen oder Unfällen sind nicht gegeben
                                                                               (1.4 bis 1.7 Anlage 3 UVPG).
                                                                         4. Bestehende Nutzungen und die ökologische Empfindlichkeit
                                                                               des Gebietes werden durch Auswirkungen des Vorhabens nicht
                                                                               beeinträchtigt. Die Maßnahmen zur Erschließung, zur Biotopver-
                                                                               netzung und Aufwertung des Landschaftsbildes verbessern die
                                                                               Nutzungsfähigkeit des Gebietes und die Eignung für landschafts-
                                                                               gebundene Erholung (2.1 Anlage 3 UVPG).
                                                                         5. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit
                                                                               der natürlichen Ressourcen des Gebietes werden durch das
                                                                               Vorhaben qualitativ bewahrt. Durch den Neubau von Bitumen-
                                                                               wegen (ca. 355 lfdm.), den Neubau unbefestigter Wege (ca. 3040
                                                                               lfdm.), die Rekultivierung leicht befestigter Wirtschaftswege (ca.
                                                                               925 lfdm.) sowie Planierungen (ca. 8500 m²) ergeben sich Aus-
                                                                               wirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere, Pflanzen und bio-
                                                                               logische Vielfalt, Boden, Wasser und Landschaft. Aufgrund des
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsge-
                                                                               geringen Ausmaßes der Auswirkungen sowie von Vermeidungs-
meinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntma-
                                                                               maßnahmen und Kompensationsmaßnahmen (Gestaltung einer
chungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
                                                                               Böschung, Neuanlage einer Streuobstwiese, ca. 6400 m²) sind
                                           Herxheim, 14.10.2019
                                                     Hedi Braun                diese nicht als erheblich einzustufen. Eine besondere Schwere
                                             Ortsbürgermeisterin               oder Komplexität der Auswirkungen sowie ein grenzüberschrei-
                                                                               tender Charakter können ausgeschlossen werden. (Nr. 2.2, 3.1
                                                                               bis 3.5, 3.7 Anlage 3 UVPG)
                                                                         6. Durch das Vorhaben sind keine nationalen oder internationalen
                                                                               Schutzgebiete, geschützten Biotope oder sonstige Schutzob-
                          Ortsgemeinde Insheim                                 jekte betroffen (Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 3 UVPG).
                                                                         7. Indirekte Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete können ausge-
                                                                               schlossen werden.
                                                                         8. Im Gebiet werden keine nach §30 BNatSchG bzw. §15 LNatSchG
                                                                               geschützten Biotope verändert, zerstört oder beeinträchtigt.
                                                                         Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstän-
                                  Halbseitige                            dig anfechtbar.
                                                                         Trier, den 21.10.2019
                               Straßensperrung                           Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
                                  im Bereich                             - Obere Flurbereinigungsbehörde -
                                                                         Willy-Brandt-Platz 3
                             „Am Wingertsberg 65“                        54290 Trier
                         Wegen der Aufstellung eines Baukra-
                         nes wird in der Zeit vom 04.11.2019 bis
 31.01.2020 die öffentliche Straße „Am Wingertsberg“ in 76865 Ins-
 heim im Bereich des Anwesens 65 halbseitig gesperrt.
                                                                                                    Ortsgemeinde Rohrbach
           Öffentliche Bekanntmachung
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, 21.10.2019
(ADD) Trier, Referat 44
Az.: 41228-HA99.5 / 2019
                                                                                     Vollsperrung in der Hintergasse
 Unternehmensflurbereinigungsverfahren Impflingen
             B38 Süd (Prod. Nr. 41228)                                                                  Zur Durchführung von Tiefbau-
          - Feststellung der UVP-Pflicht -                                                              arbeiten für die Erneuerung der
                                                                                                        Kanalhausanschlussleitungen wird
                   gemäß UVPG                                                                           die öffentliche Straße „Hintergasse“
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der                                          im Bereich der Anwesen 1 - 39 in
Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG                                                                76865 Rohrbach in der Zeit vom
In dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Süd                                         28.10. - 29.11.2019 vollgesperrt. Die
ist der Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des                                    Anlieger können ihre Grundstücke
Flurbereinigungsgesetzes vorgesehen.                                                                    erreichen. Die Umleitung erfolgt über
Für das Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umwelt-                                      die Insheimer Straße - Hauptstraße -
verträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung              Landauer Straße.
vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des
Herxheim                                                              - 12 -                                                Ausgabe 43/2019

            Öffentliche Bekanntmachung
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, 21.10.2019
(ADD) Trier, Referat 44
Az.: 41228-HA99.5 / 2019                                                                               .LQGHUWDJHVVWlWWHQ
 Unternehmensflurbereinigungsverfahren Impflingen
             B38 Süd (Prod. Nr. 41228)
          - Feststellung der UVP-Pflicht -                                                 Kita St. Maria Herxheim
                   gemäß UVPG                                                             Wir möchten DANKE sagen …
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der
                                                                           … unserem Elternausschuss für die Idee und das Ausrichten der
Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG
In dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Süd            Cocktailbar am diesjährigen Kirchbergfest.
ist der Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des
Flurbereinigungsgesetzes vorgesehen.
Für das Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des
Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), zu prüfen, ob die mög-
lichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Diese Vorprüfung des Einzelfalls ist am 13.09.2019 erfolgt, die Unter-
lagen sind am 06.09.2019 eingegangen.
Das Vorhaben wird nach Einschätzung der Aufsichts- und Dienst-
leistungsdirektion aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berück-
sichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25
UVPG zu berücksichtigen wären.
1. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst 46 ha. Der Flächenumfang
      der baulichen Maßnahmen (Wegebau, Wegerekultivierung, Pla-
      nierung) beträgt rd. 1,6 ha, die landespflegerischen Maßnahmen
      umfassen rd. 0,64 ha (Gestaltung einer Böschung, Anlage einer
      Streuobstwiese) (1.1, 1.3 Anlage 3 UVPG).
2. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelas-
      senen Vorhaben und Tätigkeiten ist nicht zu erwarten (1.2, 3.6
                                                                           Der Erlös des Abends wurde in diverse Anschaffungen für unsere
      Anlage 3 UVPG).
                                                                           Kindertagesstätte gesteckt, unter anderem in eine Feuerschale, einen
3. Risiken für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch
      die Erzeugung von Abfällen, Umweltverschmutzung und Beläs-           Foto, Tonie-Box-Figuren und andere Spielsachen.
      tigungen, verwendete Stoffe und Technologien sowie aufgrund          Vielen Dank für euer Engagement!
      von Störfällen, Katastrophen oder Unfällen sind nicht gegeben                                                Das Team der Kita St. Maria
      (1.4 bis 1.7 Anlage 3 UVPG).
4. Bestehende Nutzungen und die ökologische Empfindlichkeit                             Kindertagesstätte St. Josef
      des Gebietes werden durch Auswirkungen des Vorhabens nicht
      beeinträchtigt. Die Maßnahmen zur Erschließung, zur Biotopver-                          Eltern-Ausschuss-Wahl
      netzung und Aufwertung des Landschaftsbildes verbessern die          Am 24. September haben unsere Eltern ihren neuen Eltern-Ausschuss
      Nutzungsfähigkeit des Gebietes und die Eignung für landschafts-      gewählt.
      gebundene Erholung (2.1 Anlage 3 UVPG).                              Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Elternteilen, die bereit waren
5. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit            zu kandidieren.
      der natürlichen Ressourcen des Gebietes werden durch das             Ebenso bei allen Müttern und Vätern, die ihr Wahlrecht genutzt haben.
      Vorhaben qualitativ bewahrt. Durch den Neubau von Bitumen-           Frau Verena Wagner ist in der ersten konstituierenden Sitzung zur Vor-
      wegen (ca. 355 lfdm.), den Neubau unbefestigter Wege (ca. 3040       sitzenden gewählt worden, Frau Marion Trauth zu ihrer Stellvertreterin
      lfdm.), die Rekultivierung leicht befestigter Wirtschaftswege (ca.   Wir gratulieren allen zur Wahl und freuen uns auf eine konstruktive
      925 lfdm.) sowie Planierungen (ca. 8500 m²) ergeben sich Aus-        Zusammenarbeit.
      wirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere, Pflanzen und bio-
      logische Vielfalt, Boden, Wasser und Landschaft. Aufgrund des
      geringen Ausmaßes der Auswirkungen sowie von Vermeidungs-
      maßnahmen und Kompensationsmaßnahmen (Gestaltung einer
      Böschung, Neuanlage einer Streuobstwiese, ca. 6400 m²) sind
      diese nicht als erheblich einzustufen. Eine besondere Schwere
      oder Komplexität der Auswirkungen sowie ein grenzüberschrei-
      tender Charakter können ausgeschlossen werden. (Nr. 2.2, 3.1
      bis 3.5, 3.7 Anlage 3 UVPG)
6. Durch das Vorhaben sind keine nationalen oder internationalen
      Schutzgebiete, geschützten Biotope oder sonstige Schutzob-
      jekte betroffen (Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 3 UVPG).
7. Indirekte Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete können ausge-
      schlossen werden.8. Im Gebiet werden keine nach §30 BNatSchG
      bzw. §15 LNatSchG geschützten Biotope verändert, zerstört oder
      beeinträchtigt.
Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstän-
dig anfechtbar.
Trier, den 21.10.2019                                                      Carolin Knoll, Sandra Schultz, Simone Trauth, Marion Trauth, Verena
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion                                    Wagner, Isabell Kerner, Simone Boesner, Katrin Ring, Christian Suplie,
- Obere Flurbereinigungsbehörde -                                          Bianca Aldinger. Es fehlen Vanessa Grimm und Tharraney Thirunavuk-
Willy-Brandt-Platz 3                                                       karasu
54290 Trier                                                                                                                            M. Sladek

                                     Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes
                                     nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:
                                                                06502/9147-800
                                          Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
                                                        vertrieb@wittich-foehren.de
Herxheim                                   - 13 -                            Ausgabe 43/2019

                           Kita Nord-West Herxheim
       Groß und Klein genießen in vollen Zügen die schöne Herbstzeit

           Bei strahlendem Sonnenschein feierte vor kurzem die Kita Nord-West ihr
                                    kleines Herbstfest im Hof.
               Die Kinder durften gemeinsam mit ihren Eltern an verschiedenen
                 kreativen Aktivitäten teilnehmen. Zudem stellten die Eltern ein
                       leckeres Fingerfood-Buffet für unsere Gäste bereit.
                   Ein besonderes Highlight, war das diesjährige Ährenlesen,
               welches bei allen Kindern und Eltern für viel Begeisterung sorgte.
                Hier geht ein großes Dankeschön an die Landjugend Herxheim
                   für die Ährenspende zu unserem diesjährigen Herbstfest.
                             Mit einem fröhlichen Herbstlied ließen
                            wir unser schönes Herbstfest ausklingen.
Herxheim                                                             - 14 -                                                Ausgabe 43/2019

                                                                                 i
                Kita St. Michael Insheim
                      Projekt St. Michael
In der Kita St. Michael liegen sehr spannende Wochen hinter uns,
                                                                                         Andere Behörden und Stellen
in denen sich „fast“ alles um unseren Namensgeber und Patron St.
Michael drehte.
Aber wer war eigentlich dieser Michael?                                               Landkreis Südliche Weinstraße
Natürlich stellten sich bei den Kindern viele Fragen. Ich möchte Ihnen
einen Einblick in die Gedanken der Kinder geben.                                          Öffentliche Bekanntmachung
„Was ist ein Engel?“ und „Was machen sie überhaupt?“                                    3. Sitzung des Kreisausschusses
„Sie verstecken sich im Himmel - die können uns immer sehen.“                         des Landkreises Südliche Weinstraße
„Die schickt der liebe Gott.“                                                     in der Wahlperiode 2019/2024 am 28.10.2019
Aber: Was sagen Sie dazu? Denken Sie ähnlich?
„Die schickt der liebe Gott“ - Engel sind Gottes Boten. Von ihm                          - Bekanntmachung vom 18.10.2019 -
gesandt, um uns zu helfen, zu beschützen.                                 Am Montag, den 28.10.2019, 16:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Silz,
Jetzt ist da dieser Michael, der Beschützer des Himmelreichs. Und         Hauptstraße 54, 76875 Silz die 3. Sitzung des Kreisausschusses
der hat ein Schwert. Aber wie kann jemand, der ein Schwert hat und        des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2019/2024,
kämpft „gut“ sein. Auch diese Frage haben sich die Kinder gestellt.       statt.
Deutlicher wurde es, als sie die Geschichte dazu hörten. Da war Luzi-
fer, damals ein Engel. Der wollte sich von seinem Chef, dem lieben
Gott, nichts mehr sagen lassen. Er wollte nun auch Chef im Himmel                          Stellenausschreibungen
sein. Das gefiel Michael aber nicht, wir denken er - Erzengel Michael         Bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße sind zum nächst-
- ist mit seinem Chef sehr zufrieden, und er sagte „Wer ist wie Gott?“        möglichen Zeitpunkt die im Folgenden aufgeführten Stellen zu
Und da Luzifer immer noch der Meinung war, er könne auch Chef                 besetzen:
sein, musste Michael ihm zeigen, dass das nicht geht. Beide kämpften                          stellvertretender Leiter (m/w/d)
gegeneinander bis der gute Engel Michael gewonnen hat und Luzifer                     des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
jetzt nicht mehr im Himmel wohnte.                                            Besoldungsgruppe A 12 LBesG | Voraussetzung ist die abge-
Jetzt sagen die Kinder: „Kämpfen darf man nicht und wenn jemand               schlossene Laufbahnprüfung für das dritte Einstiegsamt der Fach-
kämpft ist er nicht gut, sondern böse.“ Und ja, schauen wir heute in          richtung Verwaltung und Finanzen.
die Welt hinaus und schauen „warum“ und „wofür“ gekämpft wird, so                     Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Demografie
müssen wir ihnen recht geben. Kinder verbinden das Kämpfen nicht              Entgeltgruppe 9b TVöD | Voraussetzung ist ein abgeschlossenes
mit der Sicht des Erzengel Michael, für etwas Gutes einzustehen,              Hochschulstudium im Studiengang Pflegepädagogik oder Pflege-
für Frieden, für etwas zu beschützen. Nein kämpfen in unserer Welt            management oder ein Fachhochschul- bzw. Bachelorabschluss
bedeutet Krieg, Gewalt und leiden - Kämpfen bedeutet heute Luzifer.           im Studiengang Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik mit staatli-
Nun jetzt sagen Sie vielleicht, für Kinder ist das schwer zu verstehen,       cher Anerkennung.
damit müssen sie sich noch nicht beschäftigen oder das kann man mit           Bewerbungsschluss ist jeweils der 3. November 2019.
ihrer „Welt“ nicht vergleichen. Ich muss ihnen leider wiedersprechen.         Bitte beachten Sie die detaillierten Einstellungsvoraussetzungen
Kinder haben eine ganz klare Vorstellung davon, wie man für etwas             und weitere Informationen auf unserer Homepage unter der Rubrik
„kämpfen“, - nennen wir es einstehen - kann, ohne Gewalt und all              > Aktuelles > Stellenangebote.
das andere. Sie brauchen dazu kein Schwert, keine Hände und keine
Füße. Sie brauchen dazu nur Worte.                                                Problemabfallsammlung im November 2019
Liebe Worte in schwierigen Zeiten, klare Worte, wenn wir verwirrt sind.   Am 16.11. 2019 werden von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr auf dem Wert-
Durch Worte die Liebe in uns herrschen lassen? Die Kinder sind der        stoffwirtschaftszentrum Nord bei Edesheim - wie bereits angekün-
Überzeugung, dass das geht.                                               digt - wieder Problemabfälle eingesammelt. Den Bürgern im Landkreis
„Ich mag dich.“; „Du bist mein Freund“; „Du darfst mitspielen.“ Was       wird dabei wieder Gelegenheit gegeben, ihr Umweltbewusstsein unter
können sie mit lieben Worten erreichen. Was macht sie zu einem guten      Beweis zu stellen und Problemabfälle umweltgerecht zu entsorgen.
Menschen, so wie Michael ein guter Engel ist?                             Eingesammelt werden Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungs-
Abschließend möchte ich noch auf die Frage eingehen, warum unsere         mittel, Batterien, Pflanzenschutzmittel und Giftstoffe. Gebrauch-
Kirche und Kindertagesstätte St. Michael als Namensgeber und Pat-         tes Motoren- und Getriebeöl wird nicht angenommen. Seit dem
ron haben. Nachdem die Kinder die Michaelsgeschichte gehört hatten        1. Juli 1987 müssen Verkäufer von Motoren- und Getriebeöl das
und sich über viele Fragen ausgetauscht hatten, trafen sie eine Ent-      Altöl von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen.
scheidung:                                                                Bei der Problemabfallsammlung werden lediglich ölverunreinigte
„Weil Michael uns beschützt und Gott uns lieb hat.“                       Putzlappen u. Ä. angenommen. Auch Altmedikamente werden bei
                                                                          der Problemabfallsammlung nicht mehr erfasst. Altmedikamente in
                                                                          haushaltsüblichen Mengen können in die Restabfalltonne gegeben
                                                                          werden. Verpackungen aus Pappe und Beipackzettel gehören in die
                                                                          Papiertonne.
                                                                          Leere Kunststoffdosen, Folien, Blister und Tuben gehören in den gel-
                                                                          ben Wertstoffsack.
                                                                          Leere Glasflaschen gehören in den Altglascontainer.
                                                                          Bei der Sammlung werden die Problemabfälle von Privathaushalten
                                                                          kostenlos mitgenommen. Es sollten pro Haushalt nur Mengen bis 50
                                                                          kg bzw. 50 l abgegeben werden. Gewerbebetriebe, die Problemab-
                                                                          fälle entsorgen lassen möchten, können sich unmittelbar mit der
                                                                          SAM GmbH (Tel.: 06131 982-980) in Verbindung setzen. Es wird
                                                                          auch darauf hingewiesen, dass die Problemabfälle nur in geschlosse-
                                                                          nen Behältern und Verpackungen abgegeben werden können.
                                                                          Vor Eintreffen des Sammelfahrzeuges sowie während und nach der
                                                                          Sammlung dürfen keine Problemabfälle abgestellt werden.
                                                                          Die Problemabfälle sind direkt beim Sammelpersonal abzugeben !
                                                                          Weitere Informationen finden Sie im SÜW-Wertstoff-Ratgeber 2019 !
                                                                          Für Rückfragen steht Ihnen die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße,
                                                                          Tel.: 06341 940-420, zur Verfügung.
                                                                               Meldungen zur Freizeitbroschüre für Kinder und
Foto: Dominik Schöps                                                            Jugendliche an das Kreisjugendamt möglich
Kita St. Michael Insheim                                                  Noch bis 29. November 2019 können sich freie, kirchliche und kom-
                                                                          munale Träger an die Jugendpflege des Landkreises wenden, wenn
                                                                          sie ein Ferienfreizeitangebot anbieten, das in der Freizeitbroschüre
                                                                          des Landkreises Südliche Weinstraße für Kinder und Jugendliche auf-
                                                                          genommen werden soll.

                www.wittich.de                                            Die Freizeitenbroschüre wird jedes Jahr vom Kreisjugendamt für Kin-
                                                                          der und Jugendliche erstellt. In der Broschüre wird über Ferienfahrten
                                                                          und Freizeiten, die von den freien Trägern und Jugendverbänden im
                                                                          Landkreis Südliche Weinstraße in den Ferienzeiten von Rheinland-
Herxheim                                                            - 15 -                                               Ausgabe 43/2019
Pfalz angeboten werden, informiert. Die Angebote richten sich an alle    Personen können teilnehmen. Es wird um eine unverbindliche Anmel-
Kinder und Jugendliche unabhängig davon, ob diese in den jeweili-        dung bis 02. November unter keasuew@t-online.de gebeten, Kurzent-
gen Vereinen/Verbänden registriert sind. In Form eines Kurzauszuges      schlossene sind dennoch herzlich willkommen.
werden die Veranstaltungen in der Freizeitbroschüre beschrieben. Die     Anschließend findet die Neuwahl des Kreiselternausschusses SÜW
Broschüre steht neben einer geringen Auflage an Druckexemplaren          für das Kita-Jahr 2019/2020 statt.
auf der Internetseite des Landkreises (www.suedliche-weinstrasse.de)     Der Kreiselternausschuss SÜW versteht sich als Ansprechpartner,
zum Download bereit.                                                     Vermittler und Schaltstelle zwischen Kreisjugendamt, Träger der Ein-
Für Veranstalter hält das Kreisjugendamt einen Vordruck zur Meldung      richtungen, den Kindertagesstätten selbst und den Eltern. Er setzt
der Freizeitangebote bereit. Bei Fragen können sich Träger unter der     sich aus gewählten Vertretern der Eltern der 73 Kindertagesstätten im
Telefonnummer 06341/940-793 oder per E-Mail an anna.theileis@            Landkreis zusammen und entsendet Mitglieder zum Landeselternaus-
suedliche-weinstrasse.de wenden.                                         schuss (LEA) in Mainz sowie zum Jugendhilfeausschuss SÜW.

 Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße                                              Agentur für Arbeit Landau
                 Infoabend und Neuwahlen                                             Nach der Schule – Ab ins Ausland
Der Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Landkreis Süd-        Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler im
liche Weinstraße (KEA SÜW) lädt zu einer Informationsveranstaltung       Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Landau.
und zu Neuwahlen am Donnerstag, 07. November um 19:30 Uhr,               Am Donnerstag, den 31. Oktober, findet im Berufsinformationszen-
ins Casino der Kreisverwaltung SÜW (An der Kreuzmühle 2, 76829           trum der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str. 2, von 16
Landau) ein. Referentin Veronika Snider-Wenz, Schulungsbeauftragte       bis 18 Uhr eine Informationsveranstaltung für Jugendliche und junge
des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz, hält einen Vortrag          Erwachsene zum Thema Au-Pair und Work & Travel statt. Lisa Dimpfl
über die Mitwirkung von Eltern und Elternausschüssen in Kinderta-        vom AIFS Saarbrücken informiert über Au Pair Aufenthalte in Übersee
gesstätten sowie die Neuerungen durch das neue Kita-Gesetz. Die          und Europa, sowie über Sommerjobs in den USA und andere „Work &
Veranstaltung mit anschließender Möglichkeit zur Diskussion ist kos-     Travel“ Programme für junge Leute.
tenfrei und offen für Eltern, Erziehungsberechtigte und Mitglieder der   Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Elternausschüsse. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Leitungskräfte        Informationen zur Vortragsreihe und weitere Veranstaltungen gibt es
und Trägervertreter aus Kindertagesstätten sowie alle interessierten     im Internet unter www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen .

                                                                 Volkshochschule

                              Vortrag:
                                                                                Professioneller
                 Burnout und
                                                                               Schminkworkshop
                 Depression                                                            am Donnerstag 05.11.2019
                  am Mittwoch, 06.11.2019                                                  18.45 – 21.00 Uhr
                       ab 19.30 Uhr                                               Pamina Schulzentrum Herxheim
             „Haus der Begegnung“                                                   Südring 11, 76863 Herxheim
      Leonhard-Peters-Str. 3, 76863 Herxheim                             In diesem Kurs erlernen Sie sich perfekt, mit Stil und Ausdruck
 In dem Vortrag von Frau Dr. Helma Gröschel, Ärztin und                  zu schminken und zwar so, dass sie es jeden Tag anwenden
 Apothekerin mit dem Schwerpunkt Ernährungsmedizin, geht                 können. Mit ein paar Tipps und Tricks werden Sie zum
 es um ein sehr vernachlässigtes Feld in der Behandlung von              Schmink-Profi für Ihr Gesicht.
 Depressionen und Burnout, nämlich darum, wie wichtig es ist,            Was erwartet Sie?
 sich als Ganzes zu betrachten und alle Bereiche des Lebens              - Wie Sie sich typgerecht schminken
 mit in die Behandlung einzubeziehen. Bewegung,                          - ihre Augen richtig betonen und in Szene setzen
 Körperpflege, aber eben vor allem auch die Ernährung sind               - den Umgang mit Make-up, Aufheller, Puder und Rouge
 wichtige Faktoren. Frau Dr. Gröschel beschreibt die                     Es werden Themen besprochen: Wie schminke ich mich für
 Grundlagen, gibt Tipps und Hinweise, wie man nicht nur                  den Alltag, für eine Bewerbungsgespräch, für eine Gala-
 Schaden abwenden kann, sondern sich - oder eben einem                   Veranstaltung/Feierlichkeit.
 Betroffenen - etwas Gutes tun kann!                                     Kursleiterin: Vera Vogelgesang-Schantz
 Referentin: Dr. Helma Gröschel (Ärztin und                              21 €, zuzügl. Materialkosten (Materialkosten sind direkt
 Apothekerin)                                                            beim Kursleiter zu entrichten)
 3 €, 1 Termin                                                           1 Termin
 Kurs A 505                                                              Kurs G 561
 Anmeldung bei der Volkshochschule                                       Anmeldung bei der Volkshochschule
 Herxheim, vormittags unter Tel. 07276/501-106                           Herxheim, vormittags unter Tel. 07276/501-106
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