MITTELLANDKURIER Mitteilungsblatt der - Gemeinde Barleben
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MITTELLANDKURIER Mitteilungsblatt der Gemeinde Barleben Juni 2021 Tag der offenen Tür geplant Neuer Sand am Strand „Birkenwichtel“ ziehen ein Mit einem Tag der offenen Tür am 18. Vor Beginn der Badesaison am 1. Juni Nach zweijähriger Bauzeit konnten die September möchte die Gemeindever- hat der Strandbereich am Jersleber Meitzendorfer Kinder im Juni wieder in waltung den Bürger*innen Einblicke in See eine Erfrischungskur bekommen. ihre Einrichtung einziehen. Höhepunkt die Arbeit der verschiedenen Verwal- 2400 Tonnen feiner Sand sind ange- der Feier in kleinem Rahmen war die tungsbereiche gewähren. Zeitgleich fahren und verteilt worden. Besucher Eröffnung des Abenteuerlandes. wird auf Hof der Gemeindeverwaltung können nun ein ganz neues Strandge- S. 16/17 (Titelbild) das Grillen der Ortsbürgermeister fühl erleben. stattfinden. S. 4 S. 3
Informationen der Verwaltung | 3 Gemeindeverwaltung lädt Besucher zu einem „Tag der offenen Tür“ ein >> Was passiert täglich in einer Ge- Gemeinde. Der Tag der offenen Tür der Gemeinde Barleben finden nun meindeverwaltung? Was sind die soll den Bürgerinnen und Bürgern alle AnsprechpartnerInnen für Ihre Aufgaben und was kann ich wo erledi- die Möglichkeit geben, die Räume Anliegen auf dem Verwaltungsgelän- gen? In welchem Büro sitzt nach dem der Verwaltung nach dem Teil-Umzug de in der Ernst-Thälmann-Straße 22. Umzug der Verwaltung welcher Mit- der Mitarbeiter vom Alten Rathaus Für Verpflegung sorgen an diesem arbeiter? Darüber informiert der „Tag in das Verwaltungsgebäude in die Tag die Ortsbürgermeister beim der offenen Tür“ in der Gemeindever- Ernst-Thälmann-Straße neu kennen- zeitgleich stattfindenden Ortsbürger- waltung Barleben am 18. September zulernen und mit den anwesenden meister-Grillen auf dem Innenhof der 2021 von 14:00 bis 18:00 Uhr. MitarbeiterInnen ungezwungen ins Gemeindeverwaltung. Rund 9.300 Menschen leben in den Gespräch zu kommen. Die Zusam- Die Veranstaltung wird im Rahmen drei Ortschaften der Einheitsgemein- menlegung der beiden Standorte der der zu dem Zeitpunkt geltenden de Barleben, circa 1.000 Firmen Gemeindeverwaltung ist somit abge- Corona-Verordnung geplant und bilden das finanzielle Rückgrat der schlossen. Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. (kbr) Wieder Bürgermeistersprechstunde >> Jeden ersten Montag im Monat bie- in den vergangenen Monaten nicht findet am 05. Juli 2021 im Büro des tet Gemeindebürgermeister Frank Nase stattfinden. „Mit sinkenden Infek- Verwaltungschefs in der Gemeinde- eine Sprechstunde an. In der Zeit von tionszahlen und Öffnungsschritten in verwaltung, Ernst-Thälmann-Straße 16:00 bis 17:00 Uhr hat er dann ein vielen öffentlichen Bereichen ist jetzt 22 in Barleben, statt. Um eine schrift- offenes Ohr für Sorgen, Kritiken und die Zeit gekommen, dieses von den liche Voranmeldung per E-Mail an Wünsche der Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Gemeinde Barleben buergermeister@barleben.de wird aus den Ortschaften Barleben, Ebendorf rege genutzte Format wieder aufle- gebeten. Es besteht weiterhin die und Meitzendorf. Bedingt durch Corona ben zu lassen“, findet Frank Nase. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase- konnte die Bürgermeistersprechstunde nächste Bürgermeistersprechstunde Bedeckung. (tz) Kennen Sie schon unser ab 4.9 99 € neues Heizung-Sparpaket? Komplett preis Eine neue Heizung zum Paketpreis ab 4.999 € inklusiv Nebenleistungen und natürlich ohne versteckte Kosten. Schauen Sie vorbei oder vereinbaren Sie eine Beratungstermin. Lindenallee 14 39179 Barleben Tel. 039203/88 38 63 info@deta-magdeburg.de IMPRESSUM Herausgeber Gemeinde Barleben Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben Tel.: 039203 565 0 Verantwortlich im Sinne des Presserechts Bürgermeister Frank Nase (bm) Redaktion Thomas Zaschke (tz) Karolin Braunsberger-Reinhold (kbr) E-Mail: mittellandkurier@barleben.de Auflage: 4.700
4 | Informationen der Verwaltung Neuer Sand für den Strand >> Das Erholungscenter Jers- Mit einer Planirraupe hat leber See soll als touristisches Thomas Schäfer vom Ausflugsziel weiter ausgebaut und Wirtschaftshof der Gemeinde bekannter gemacht werden. Die Barleben den angelieferten Sand über den gesamten Gemeinde Barleben hat dafür ver- Strandbereich verteilt. Rund schiedene Investitionsmaßnahmen 50 Zentimeter dick ist die über einen Zeitraum von mehreren neue Sandschicht. Fotos: tz Jahren geplant. So soll beispielsweise das Strandband eine Auffrischungs- kur erhalten, Strandkörbe und Sonnenschirme angeschafft werden. Bungalows und Minihäuser, auch Tiny House genannt, sollen weitere Über- nachtungsgäste anziehen. Neben dem vorhandenen Beachvolleyball- feld, der Minigolfanlage und dem Grillplatz sollen die Freizeitangebote noch vielfältiger werden. Erste Aktivitäten zur Steigerung nun endlich auch dort übernachten. der Attraktivität waren bereits zu Auch Kurzcamping und die Anreise bemerken. So wurde der gesamte mit dem Wohnmobil sind seit Pfinge- Sandstrand am nördlichen Seeufer sten wieder möglich. erneuert. Dafür wurden 2400 Ton- Voraussetzung für den Betrieb des nen feiner Sand angeliefert und mit Campingplatzes ist ein Hygienekon- einer Planirraupe in dem Bereich ver- zept. Das sieht unter anderem vor, teilt. „In diesem Zuge haben wir hier dass der Zugang zum Naherholungs- auch mehr Platz für unsere Gäste ge- zentrum Jersleber See ausschließlich schaffen. Um rund 50 Meter wurde über den Haupteingang am Infocenter der Sandstrand verbreitert“, erklärte erfolgt. Campinggäste und Besucher Mitarbeiter Patrick Säuberlich. müssen einen negativen Corona- test vorweisen, der nicht älter ist als nutzen wir die Luca-App“, so Patrick Mit dem Außerkrafttreten der 24 Stunden. Vollständig Geimpf- Säuberlich. Besucher sollten sich Bundesnotbremse durfte am Pfingst- te und Corona-Genesene müssen also die „Luca-App“ auf ihr Smart- wochenende der Campingbetrieb den entsprechenden Nachweis per phone laden. Für diejenigen, die kein wieder beginnen. Dauercamper, die Impfausweis bzw. Nachweis vom Smartphone nutzen, ist weiterhin sich bis dato nur tagsüber auf ihren Gesundheitsamt erbringen. „Für die die analoge Kontaktdatenerfassung Parzellen aufhalten durften, konnten lückenlose Kontaktrückverfolgung möglich. (tz)
Informationen der Verwaltung | 5 Einwohner können beim Bewässern der Bäume helfen >> Bäume beleben und gliedern das Hitze- und Dürreperioden sowie Trockenzeit hinweg. Sollten Sie sich Ortsbild und haben insgesamt eine immer weniger natürliche Nie- entschieden haben, wären wir für Wohlfahrtswirkung für Natur, Umwelt derschläge setzten der gesamten eine kurze Information sehr dankbar. und somit auch für uns Menschen. Vegetation und insbesondere den Gerne geben unsere Mitarbeiter auch Sie tragen wesentlich zur Erhaltung Straßenbäumen mächtig zu. Tipps und Hinweise, so z. B. über das und Entwicklung der Funktions- Auch wenn im Frühjahr vermehrt Nie- Anlegen einer Baumscheibe. Vielen fähigkeit des Naturhaushaltes bei. derschläge zu verzeichnen waren, ist Dank für ihre Mithilfe. (Bau- und Ord- Sie bieten zudem Lebensraum für das Niederschlagsdefizit der vergan- nungsamt/B. Dummernix) zahlreiche Tierarten, produzieren genen „Trockenjahre“ und die daraus Sauerstoff und binden Kohlendioxyd. resultierende geringere Bodenfeuch- Sie spenden aber auch Schatten und te noch nicht wieder ausgeglichen. tragen somit in dieser Jahreszeit zur Damit es nicht zu größeren Schä- Kühlung bei. Wer sucht nicht gern den an der Vegetation kommt, sind bei hochsommerlichen Temperaturen derzeit die Mitarbeiter des Wirt- den Schatten eines Baumes auf, um schaftshofes der Gemeinde wieder die kühlende Wirkung des Blätterda- verstärkt im Einsatz, insbesondere ches zu verspüren. Auch dies ist ein die jüngeren Bäume mit zusätzlichem kleiner Teil der Wohlfahrtswirkung, Wasser zu versorgen. Doch sind die dessen wir uns bewusst sein sollten. Kapazitäten angesichts der vielen Doch um ihre Funktion möglichst Bäume, die in den letzten Jahren lange erfüllen zu können, bedarf es gepflanzt worden sind, begrenzt. In- einer gesunden Entwicklung. Hier- sofern: Helfen Sie den Schatten- und für brauchen sie Wasser, wie wir Sauerstoffspendern vor ihrem Haus Menschen. Dies wird jedoch in zu- oder auf dem Spielplatz nebenan mit nehmendem Maß immer schwieriger. einigen Kannen Wasser. Schon 50 bis Steigende Durchschnittstemperatu- 70 Liter einmal wöchentlich helfen ren, zunehmende und langanhaltende einem jungen Baum spürbar über die
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Amtsblatt im Mittellandkurier vom 18. Juni 2021 | 7 Bebauungsplan Nr. 36 für die Erweiterung des Wohngebietes „Am Dahlweg“ der Gemeinde Barleben / Ortschaft Ebendorf Der vom Gemeinderat der Gemeinde Barleben in der Sitzung am 20.04.2021 als Satzung beschlossene Bebau- ungsplan Nr. 36 für die Erweiterung des Wohngebietes „Am Dahlweg“ der Gemeinde Barleben / Ortschaft Ebendorf (BV-0005/2021) wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht und tritt mit der Be- kanntmachung im amtlichen Verkündungsblatt der Gemeinde Barleben in Kraft. Lagehinweis: Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 792 der Flur 2 und das Flurstück 996 der Flur 1, jeweils in der Gemarkung Ebendorf. Jedermann kann die Planzeichnung (Teil A und B) und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 36 für die Erweiterung des Wohngebietes „Am Dahlweg“ der Gemeinde Barleben / Ortschaft Ebendorf dazu ab dem Tag der Bekanntmachung im Bau- und Ordnungsamt (Zimmer 0.06) der Gemeinde Barleben, Ernst-Thälmann- Straße 22, 39179 Barleben während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zudem steht er auf der Homepage der Gemeinde Barleben www.barleben. de unter -> Satzungen / B- Pläne -> Bebauungspläne Ebendorf zur Verfügung. Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass a) eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Gemeinde, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB). Entsprechend § 44 Abs. 5 BauGB wird ebenfalls auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach den §§ 39 bis 42 BauGB und deren Ver- jährung nach drei Jahren hingewiesen.
8 | Amtsblatt im Mittellandkurier vom 18. Juni 2021 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung Flurbereinigungsverfahren Schackensleben-Olbe und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben Landkreis: Börde Ritterstraße 17-19 – 39164 Stadt Wanzleben-Börde Verfahrensnummer: BK0015 Az.: 15.6 - 611 B1.14-BK0015 Öffentliche Bekanntmachung Mit Änderungsanordnung vom 06.05.2021 wurde im Flurbereinigungsverfahren Schackensleben-Olbe mit der Ver- fahrensnummer: BK0015 das Verfahrensgebiet erweitert. Folgende Flurstücke wurden hinzugezogen: Gemarkung Ackendorf, Flur 3, Flurstücke: 112/3, 112/12, 258/114, 427/112, 512, 513, 520 und 532 I. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Betreffend die vorgenannten Flurstücke werden gemäß § 14 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hiermit die In- haber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tag dieser Bekanntmachung - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben anzumelden. Es kommen insbesondere in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z.B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG); b) im Grundbuch nicht eingetragene Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fische- reirechte usw. die vor dem 01.01.1900 begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Auf Verlangen des Amtes hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nach- zuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der zuvor bezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG das Amt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines in § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechts muss gemäß § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. II. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums der hinzugezogenen Flurstücke Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgende Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Land- schaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den vorstehenden Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehör- de kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der vorstehenden Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbe- hörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durch- führung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
Amtsblatt im Mittellandkurier vom 18. Juni 2021 | 9 III. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die zeitweilige Einschränkung des Eigentums kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstrasse 17 - 19, 39164 Wanzleben – Börde, oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale einzulegen. Haushaltssatzung der Gemeinde Barleben für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat die Gemeinde Barleben die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 20.04.2021 be- schlossene Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnisplan und Finanzplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszah- lungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a. Gesamtbetrag der Erträge auf 41.138.150 Euro b. Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 41.138.150 Euro 2. im Finanzplan mit dem a. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 40.152.550 Euro b. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 37.676.250 Euro c. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 9.836.900 Euro d. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 12.842.900 Euro e. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 8.750.100 Euro f. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 513.000 Euro festgesetzt. §2 Kreditermächtigung für Investitionen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kredit- ermächtigung) wird auf 5.359.800 Euro festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigung Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt. §4 Liquiditätskredit Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 8.030.500 Euro festgesetzt. §5 Steuersätze Die Steuersätze sind in der 4. Änderung der Hebesatzsatzung vom 27.09.2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 335 v.H. 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 330 v.H.
10 | Amtsblatt im Mittellandkurier vom 18. Juni 2021 §6 Nachtragshaushaltssatzung Für den unverzüglichen Erlass einer Nachtragssatzung gem. § 103 KVG LSA gelten folgende Wertgrenzen: 1. Erheblich i. S. d. § 103 Abs. 2 Ziffer 1 KVG LSA ist ein Fehlbetrag, der 4 v.H. der ordentlichen Aufwendungen überschreitet. 2. Erheblich i. S. d. § 103 Abs. 2 Ziffer 2 KVG LSA sind Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen, wenn sie im Einzelfall 2 v.H. des Ergebnishaushaltsvolumens oder des Finanzhaushaltsvolumens übersteigen. 3. Erheblich i. S. d. § 103 Abs. 3 Ziffer 3 KVG LSA sind Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, wenn ihre voraussichtliche Höhe mehr als 5 v.H. der Summe aller Auszahlungen für Investitionstätigkeit beträgt. 4. Erheblich i. S. d. § 103 Abs. 3 Ziffer 4 KVG LSA ist eine Vermehrung oder Hebung von Stellen ab 1 v.H. der im Stellenplan des lfd. Haushaltsjahres ausgewiesenen Planstellen. §7 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen Die Wertgrenzen für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 4 Abs. 4 KomHVO Doppik i.V.m. Anlage 6 B VV Muster zum KVG LSA und KomHVO werden auf 5.000 Euro festgesetzt. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Barleben für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 21.06.2021 bis 29.06.2021 im Haus 1, Zimmer 1.21 der Gemeindeverwaltung Barleben, Ernst-Thälmann-Straße 22 in 39179 Barleben, zu fol- genden Zeiten öffentlich aus. Montag und Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Dienstag = Sprechzeit 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag = Sprechzeit 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag 8.00 Uhr - 11.00 Uhr Entsprechend § 102 Abs.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde die beschlossene Haus- haltssatzung der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Börde hat innerhalb eines Monats keine Stellung dazu genommen. Die Ge- nehmigung der Kommunalaufsicht gilt nach § 150 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt als erteilt.
Amtsblatt im Mittellandkurier vom 18. Juni 2021 | 11 Information zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt SuedOstLink in Ihrer Gemeinde A. Vorhaben Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie ver- bindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“). Der SuedOstLink ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) seit Dezember 2015, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.02.2021, als Vorhaben Nr. 5 gesetzlich verankert. Der Abschnitt A1 des SuedOstLinks befindet sich seit 2017 im formellen Planungs- und Genehmigungsverfahren, aktuell im Planfeststellungsverfahren. Einen Über- blick zum Projekt SuedOstLink bietet die Internetseite zum Projekt, erreichbar unter www.50hertz.com/suedostlink B. Baugrunduntersuchungen Als Vorhabenträger für die Abschnitte A1, A2 und B des Projekts SuedOstLink setzt 50Hertz im Rahmen des Geneh- migungsverfahrens demnächst mit Baugrunduntersuchungen in Ihrer Gemeinde fort. Die Baugrunduntersuchungen dienen dazu, für die Verlegung der Erdkabel in offener Grabenbauweise sowie in Be- reichen, in denen eine Unterbohrung durchgeführt werden muss oder in Betracht kommt, genaue Kenntnisse über die Bodenbeschaffenheit zu erhalten. Auf diese Weise erhält 50Hertz ein aussagekräftiges Bodenprofil und kann die bodenmechanischen Eigenschaften in die Planungen einbeziehen. Der SuedOstLink wird als HGÜ-Verbindung grundsätzlich als Erdkabel geplant. Die Verlegung der Erdkabel erfolgt in der Regel in offener Grabenbauweise. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel andere Infrastrukturen (z.B. Bahn- strecken, Autobahnen, Bundesstraßen), Gewässer oder naturschutzfachlich sensible Bereiche zu queren sind, wird eine Unterbohrung in Betracht gezogen. Abweichend vom Grundsatz der Errichtung als Erdkabel sind in eng begrenzten Ausnahmen Teilabschnitte in Frei- leitungsausführung möglich. Im Abschnitt A1 wird eine solche Freileitungsausnahme für zwei Teilabschnitte zwischen Wolmirstedt und Magdeburg-Olvenstedt sowie Welsleben und Förderstedt geprüft. Auslöser der Prüfung waren An- träge der örtlichen kommunalen Gebietskörperschaften. Bei den Baugrunduntersuchungen orientiert sich 50Hertz derzeit am aktuellen Planungsstand. Die Untersuchungen finden entlang des Trassenverlaufs sowie von Verlaufsalternativen des SuedOstLinks statt. Aufgrund der Ergebnisse aus den Baugrunduntersuchungen kann sich der Trassenverlauf des SuedOstLinks noch ändern. Erst am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Leitungsverlauf durchgängig und verbindlich fest. Nutzung der Grundstücke Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter/-innen der beauftragten Firma die Grund- stücke betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege befahren. Darüber hinaus kann es auch erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, zum Beispiel um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren. Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zu den Bohrpunkten über den kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen für den Eigentümer/-innen bzw. Bewirtschafter/-innen erfolgt. Bei den Maßnahmen achten 50Hertz und die beauftragten Firmen darauf, etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Grundstücke so gering wie möglich zu halten. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- oder Aufwuchsschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch 50Hertz in voller Höhe entschä- digt. 50Hertz entschädigt Flurschäden nach den aktuellen Entschädigungssätzen, wie sie z. B von den jeweiligen Landesbauernverbänden ermittelt und veröffentlicht werden. Sofern über die Entschädigung von Flur- und/oder Aufwuchsschäden keine Einigung erzielt wird, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Er- mittlung der Schadenshöhe beauftragt werden. Die Kosten hierfür werden von 50Hertz getragen. Die von den Baugrunduntersuchungen betroffenen Flurstücke, sind in der untenstehenden Liste „Flurstückliste Bau- grunduntersuchungen“ aufgeführt.
12 | Amtsblatt im Mittellandkurier vom 18. Juni 2021 Aufschluss-/Bohrverfahren Es ist beabsichtigt, dass folgende Aufschluss- bzw. Bohrverfahren und Gerätschaften zum Einsatz kommen: Schwere Rammsondierungen, Rammkernsondierungen, Bohrlochsondierungen, Drucksondierungen und Rotations- kernbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 100 bis 300 mm, die Tiefen von bis zu 15 Meter erreichen. Die Bohrungen werden mit einem kombinierten Ramm- und Drehbohrgerät (Gummikettenfahrwerk, Gesamtgewicht ca. 4,5 Tonnen, Länge ca. 5,20 Meter, Breite ca. 1,50 Meter, Höhe ca. 2,20 Meter im Fahrbetrieb, ca. 3,80 Meter im Bohrzustand) ausgeführt. Für die Ramm- und Rammkernsondierungen ist der Einsatz einer Bohrraupe mit Gummikettenfahrwerk als Träger- gerät, mit einem Gesamtgewicht von ca. 1 Tonne und Außenabmessungen von ca. 2,50 Meter mal 1,00 Meter bei einer Höhe von ca. 1,50 Meter im Fahrbetrieb bzw. 3,00 Meter im Arbeitszustand, vorgesehen. Die ggf. erforderliche Bohrlochsondierung wird mit einem mobilen Bagger durchgeführt. Für die Drucksondierungen wird ein Sondierungsgerät mit Kettenantrieb verwendet. Die notwendige Arbeitsfläche für das Gerät ist ca. 10 Quadratmeter. Das Gerät wiegt ca. 21 Tonnen und ist bis 3,5 Meter hoch. Alle Bohr- bzw. Sondierungslöcher werden – sofern kein Ausbau zu einer Grundwassermessstelle erfolgt – unmittel- bar nach Fertigstellung des Aufschlusses mit Tonpellets verfüllt. Zeitraum Die Maßnahmen beginnen voraussichtlich ab 12. Juli 2021 und enden spätestens am 12. Januar 2022. Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen. Details sind in der Flurstückliste Baugrunduntersuchungen am Ende dieser Veröffentlichung ersichtlich Dauer der Inanspruchnahme Die Sondierungen dauern voraussichtlich wenige Stunden, während für eine Bohrung jeweils ein bis drei Tage zu erwarten sind. Die Untersuchungen sind nicht an jedem einzelnen Standort in vollem Umfang notwendig und finden jeweils in zeit- lichem Abstand zueinander statt. Es kann also sein, dass auf einem Grundstück nur ein Teil der Arbeiten verrichtet, oder dass das Grundstück mehrfach betreten und befahren werden muss. Beauftragte Firmen Die Baugrunduntersuchungen erfolgen im Auftrag von 50Hertz durch die ARGE SOL TRASSIERUNG NORD GbR, mit den beteiligten Firmen ARCADIS Germany GmbH und G.U.B Ingenieur AG sowie weiteren beauftragten Drittunter- nehmern. Änderungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten. C. Gesetzesgrundlage Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen und von Kartierungen / faunistischen Sonderun- tersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Baugrunduntersuchungen und Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen informiert. D. Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen Bei Fragen und Mitteilungen steht 50Hertz gerne zur Verfügung. Ansprechpartner für das Vorhaben ist Axel Happe, T: +49 (0)30 5150-3414, E-Mail: Axel.Happe@50hertz.com. Flurstückliste Baugrunduntersuchungen Gemarkung: Meitzendorf | Flur: 1 | Flurstücke: 1/3, 20/2, 20/3, 24, 30/5, 4/1, 4/2, 45/5, 51/18, 6/1, 62/8, 63/7, 81 Gemarkung: Meitzendorf | Flur: 2 | Flurstücke: 1/3, 1/4, 2, 3/1, 3/2, 4/6, 73, 74 Gemarkung: Meitzendorf | Flur: 4 | Flurstücke: 1040, 1041, 118/1, 118/2, 138/7, 317/118, 559/140, 893, 894, 903, 904, 912, 914, 918, 919, 920, 922, 923, 925
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14 | Im Blickpunkt Breitbandausbau geht zügig voran >> Der Breitbandausbau ist derzeit Glasfaser versorgt. Am Ende werden durchgeführt werden. „Ein entspre- eines der größten Investitionsvor- etwa 3.800 Wohneinheiten in rund chendes Genehmigungsverfahren haben der Gemeinde Barleben. Die 2.500 Häusern mit einem Glasfaser- ist zwar bereits eingeleitet, baulich Gesamtinvestition für das Giganetz anschluss versorgt sein. können wir jedoch erst beginnen, beträgt rund 12 Millionen Euro. Al- „Mit dem Ausbau kommen wir zügig wenn wir die Zustimmung der Deut- lein in diesem Jahr sind dafür 5,4 voran. In Meitzendorf sind bereits schen Bahn erhalten haben“, so Jens Millionen Euro im Gemeindehaushalt alle Haupttrassen verlegt und 211 Sonnabend. eingestellt. Hauseinführungen hergestellt“, er- Seit März ist der Breitbandausbau Der Bau des kommunalen Glasfa- klärt Bauamtsleiter Jens Sonnabend. auch in Barleben in vollem Gang. sernetzes in der Gemeinde Barleben Derzeit werden in die verlegten Wie geplant, wurde im Norden der erfolgt in zwei Ausbaustufen. In der Leerrohre die Glasfaserkabel ein- Ortschaft begonnen. Alle Haupttras- ersten Ausbaustufe wird die Ort- geblasen. Bis aber tatsächlich ein sen sind hier schon verlegt. In der schaft Meitzendorf fast komplett Signal in den Häusern ankommen Ortsmitte sind mittlerweile rund 70 ausgebaut sowie in der Ortschaft kann, fehlen noch der Hauptvertei- Prozent fertiggestellt. Parallel zu den Barleben die Bereiche nördlich der ler im Ort sowie der Anschluss an Trassenarbeiten läuft die Herstellung Bahngleise und die Backhausbreite. den POP im Technologiepark Ostfa- der Hausanschlüsse. In der zweiten Ausbaustufe werden len. Hierbei sieht der Bauamtsleiter Indes steht auch der weitere dann nahezu der gesamte Rest der die größte Hürde, denn dafür muss Fahrplan für den Ausbau des kom- Ortschaft Barleben sowie die unter- die Glasfaserleitung unter der Bahn- munalen Glasfasernetzes fest. In versorgten Gebiete in Ebendorf mit linie von Barleben nach Meitzendorf der Arbeitsgruppe Breitband der Ge- meinde Barleben wurde kürzlich die Ausführungsplanung für die zweite Ausbaustufe beschlossen und die Baufreigabe dafür erteilt. Dass der Breitbandausbau in der Ge- meinde Barleben nun richtig Fahrt aufgenommen hat, bleibt nicht un- bemerkt. So äußerte der Vorsitzende der ARGE Breitband des Landkreis Börde, Holger Haupt, im Rahmen einer Infoveranstaltung in Meitzen- dorf, dass die Gemeinde Barleben beim Glasfaserausbau ein „ordent- liches Tempo an den Tag“ legt und trotz dessen, dass sie „als letztes An mehreren Stellen in Barleben, wie hier in der Dahlenwarsleber Straße, sind Arbeiter dabei, ARGE-Mitglied gestartet ist, schon die Haupttrassen für die Glasfaserkabel zu verlegen. Foto: tz drei andere Mitgliedskommunen überholt“ hat. (tz) Kinderflohmärkte in der Gemeinde Barleben >> Während des Corona-Lockdowns nach dem Motto „Des Einen Über- von 13-18 Uhr auf dem Alten Schul- haben viele Menschen mehr Zeit in flüssiges, ist des Anderen Schatz“ hof in Meitzendorf statt. (kbr) ihrem Zuhause verbracht als sonst. hatten die Kinder und Jugendlichen Manch einem ist in dieser Zeit sicher Zuhause Dinge aussortiert und zum auch das eine oder andere überflüs- geschickten Verhandeln mit den sige Teil in die Hände gekommen, Schnäppchenjägern freigegeben. das eigentlich schon längst die 17 junge Händler hatten am ers- eigenen Räumlichkeiten hätte ver- ten Veranstaltungstag in Barleben lassen sollen. Um das Aufräumen ihre Stände aufgebaut. Angeboten und Aussortieren zu unterstützen wurden Spielzeug, Bücher, Comics und gleichzeitig etwas gegen die und vieles mehr. Zahlreiche Besu- Wegwerfgesellschaft zu tun, hat Ge- cher schlenderten über den Hof der meindesozialarbeiterin Sabine Unze Mittellandhalle und stöberten nach zwei Flohmärkte organisiert. Aber „ihren“ Schnäppchen. Unterstützung nicht irgendwelche. Damit die Kin- kam vom MGZ und vom Kinder- und der in der Gemeinde Barleben die Jugendförderverein Barleben, die Möglichkeit bekommen, ihr Taschen- mit Kaffee und Kuchen sowie einer geld aufzubessern, war die Idee, in Saftbar und Zuckerwatte für das Es gab so manches zu entdecken auf dem Kinderflohmarkt in Barleben. Einige Dinge Barleben und in Meitzendorf Kinder- leibliche Wohl sorgten. Der nächste entpuppten sich erst auf den zweiten Blick als flohmärkte zu veranstalten. Frei Kinderflohmarkt findet am 19. Juni wahrer Schatz. Foto: S. Unze
Anzeige | 15 © Jenny Sturm, Fotolia #65624468 Panorama Wissenswertes aus der Risikovorsorge Wenn Kinder Dummheiten machen... werden. Bei älterer Rechtsprechung wurde geurteilt, dass Kürzlich schaffte es ein Vorkommnis in die bundesweiten man bei einem Vierjährigen alle halbe Stunde nach dem Medien, von dem man so nicht jeden Tag lesen kann. Zwei Rechten sehen müsse, wenn dieser alleine draußen spiele. Buben (sechs und vier Jahre alt) hatten sich eigenmächtig Sollte im konkreten Falle keine Aufsichtspflichtverletzung von daheim aufgemacht und eine Spur der Zerstörung in der der Eltern nachgewiesen werden können, müssen auch Nachbarschaft hinterlassen. Mit Utensilien, die sie auf einem diese nicht zahlen. Das wird den Nachbarn nicht gefallen. Grundstück fanden, zündeten sie zunächst ein Carport an. Die Lösung ist der Einschluss des Verzichts auf Prüfung Mithilfe des Gartenschlauchs eines anderen Nachbarn woll- der Aufsichtspflichtverletzung bei Schäden, die durch delik- ten sie den Brand löschen, scheiterten jedoch an der Länge tunfähige Kinder verursacht werden, in die Privathaftpflicht des Schlauchs. In der Folge entfernten sie einen Filter am der Eltern. Wichtig ist dann nur, dass eine grundsätzliche Wasseranschluss, wodurch der Keller geflutet wurde. Auf ih- Haftungsgrundlage besteht (z. B. ist dies bedingt durch den rem weiteren Weg durch die Nachbarschaft sammelten sie Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Schule oder diverses Werkzeug und eine Farbspraydose ein. Mit dieser Kindergarten bei Körperverletzungen NICHT gegeben). So besprühten sie eine Haustür, ein Garagentor und zwei Autos. kommen die Nachbarn zu ihrem Geld und man kann die Bis die beiden gestoppt wurden, hatten sie einen Gesamt- Sache ohne böses Blut wieder vergessen. Gerne prüfen wir schaden von rund 15.000 Euro verursacht. Stellt sich zurecht Ihren Schutz. die Frage, wer das nun zahlt. Die Kinder selbst sind jedenfalls noch nicht haftbar zu ma- chen, da keines von ihnen schon sieben Jahre alt ist. Damit gelten beide noch als deliktunfähig (§ 828 BGB). Dann evtl. die Eltern? Diese sind nach § 832 BGB aufsichtspflichtig für ihre Kinder. Leider ist nicht überliefert, wie lange die bei- den Jungs unterwegs waren oder wann die Eltern das Ver- © inarik, Clipdealer #A:15337864 schwinden der beiden bemerkt hatten. Ob eine Aufsichts- pflichtverletzung vorliegt, muss immer im Einzelfall geklärt Privathaftpflichteinschluss und gut is? Grundsätzlich ist das Problem der Haftungsfragen bei Schäden, die Deliktunfähige verursachen, gut zu lösen, Sie haben Fragen zu einem Thema? wenn man auf einen entsprechenden Einschluss in der Pri- Sie wünschen weitere Informationen? vathaftpflicht achtet. Allerdings gibt es da noch zwei Punk- Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da! te, die bei dieser sinnvollen Deckungserweiterung immer wieder übersehen werden: So beschränken viele Versicherer ihre Leistung für Fälle dieser Art. Das ist dann ein Problem, wenn das Sublimit z. B. bei nur 5.000 oder 10.000 Euro liegt. Im geschilderten Fall wäre dann wohl doch irgendwer zumindest auf einem Teil seines Schadens sitzengeblieben. Finex Magdeburg GmbH Eine weitere Einschränkung ist oft nur mit Blick in die Be- dingungen ersichtlich. So leisten manche Versicherungsun- Breiteweg 131 • 39179 Barleben ternehmen nur dann für die Schäden Deliktunfähiger, wenn Tel.: 039203 / 562392 • Fax: 039203 / 567530 für den Schaden keine andere Versicherung eintritt. Das r.hippler@finex-group.de kann die Brandversicherung des Hauses sein, die Vollkasko http://www.finex-magdeburg.de des Pkws... Wenn ein Nachbar nun die eigene Versicherung bemühen muss, bleibt die Stimmung wohl verhagelt... Das Rev. 2019-09-P kann man umgehen. Wir achten darauf!
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Im Blickpunkt | 17 Grundschule erhält Spendenscheck >> Mit einem großen symbolischen Scheck in den Händen begaben sich Bürgermeister Frank Nase und Avacon- Kommunalreferent Thomas Braumann kürzlich in die Grundschule Barleben. Dort wurden sie bereits freudig von Schulleiterin Anja Krause erwartet. Immerhin stand der Grundschule eine Geldspende von 1.200 Euro ins Haus. „Es ist eurem Bürgermeister zu verdanken, dass wir heute diesen symbolischen Scheck überreichen können“, sagte Braumann bei der Übergabe in einem Klassenraum. Frank Nase hatte seinerzeit an einem Gewinnspiel des Energiedienstleis- ters teilgenommen und mit dem 1. Preis einen Klassenausflug zu den Gandersheimer Domfestspielen gewonnen. Doch wegen der Corona- Pandemie konnte die Veranstaltung In der Grundschule Barleben überreichten Bürgermeister Frank Nase (li.) und Avacon bisher nicht stattfinden und somit Kommunalreferent Thomas Braumann (re.) einen Spendenscheck an Schulleiterin Anja Krause.Foto: tz der Gewinn nicht eingelöst werden. „Wir haben uns daher gemeinsam ent- die Kinder mal eine Freistunde, kön- damals war es Frank Nase, zu jener schlossen, den Geldwert des Ausfluges nen sie sich nach den Schulaufgaben Zeit Ortsbürgermeister in Barleben, an die Grundschule zu übergeben“, damit weiter sinnvoll beschäftigen“, der das Gewinnerglück hatte. Als fügte Bürgermeister Frank Nase hinzu. erläutert Schulleiterin Anja Krause. Siegerprämie winkte damals der Mit dem Geld sollen unter anderem Vor fünf Jahren konnte sich die Besuch des Marionettentheaters neue Lern- und Konzentrationsspiele Grundschule Barleben schon einmal Märchenland mit der Aufführung für die Klassenräume in der Grund- über einen Gewinn beim Avacon- des Märchens „Räuber Hotzen- schule angeschafft werden. „Haben Preisausschreiben freuen. Auch plotz“. (tz)
18 | Im Blickpunkt Neueröffnung für die Kita „Birkenwichtel“ Der Forscherturm mit zahlreichen Möglichkeiten zum Experimentieren zieht das Interesse von Merle Oelze und Yuna Guderjahn (v.l.) auf sich. erklärte Kitaleiterin Kerstin Martin. Welches Datum passte da besser als der Kindertag? Höhepunkt der kleinen Feier war die Eröffnung des Abenteuerlandes. Das neue Abenteuerland wurde feierlich eröffnet. Janina Stahlke und Max Berger durften den Max Berger und Janina Stahlke aus symbolischen Banddurchschnitt vornehmen. Fotos: tz der Bärengruppe hatten dabei die besondere Aufgabe, das rote Band >> Nach zweijähriger Bauzeit ist Kontaktbeschränkungen nicht mög- durchzuschneiden und somit offiziell am 01. Juni die Kita „Birkenwich- lich. „Damit jedoch auch die ältesten den Zugang in das Abenteuerland tel“ in Meitzendorf wiedereröffnet Kinder vor ihrem Wechsel in die freizugeben. worden. Eine pompöse Feier, wie Schule die ‚neue‘ Kita erleben kön- „Es ist der schönste Winkel in es sich für diesen Anlass gehört nen, haben wir uns für einen Termin unserem Haus mit zahlreichen hätte, war aufgrund der geltenden noch vor dem Sommer entschieden“, Beschäftigungsmöglichkeiten“, Klimmek Die Mehrmarkenwerkstatt Inhaber: Tino Klimmek HU/AU UNFALLINSTANDSETZUNG REPARATUREN ALLER MARKEN INSPEKTION MOTORDIAGNOSE REIFENSERVICE STOSSDÄMPFER u n d -um- R rvice ÖLWECHSEL Se lleAuto- für a rken ma KLIMASERVICE Lindenallee 10 Firmenwhatsapp: 039203/6 27 40 39179 Barleben Mobil 01522/8 64 55 19 Telefon 039203/627 40 Telefax 039203/627 11
Im Blickpunkt | 19 schwärmt Kerstin Martin. Die Kinder können sich an der Kletterwand aus- toben, an einem Forscherturm mit dem Mikroskop, Lupen und Spiegel- reflektionen experimentieren, oder in der Musikecke verschiedene Ins- trumente ausprobieren. Noch am Vorabend hatte das Team der Ein- richtung gemeinsam mit einigen Eltern geschraubt, gebohrt und her- gerichtet, damit zur Eröffnung alles perfekt ist. Zwei Jahre wurde die Meitzendorfer Kindereinrichtung komplett saniert und umgebaut. Mit einem Neubau wurde ein zusätzlicher Gruppenbe- reich mit Schlaf, Garderoben- und Sanitärbereich geschaffen. Auch der Eingangsbereich wurde neu gestaltet. Das Bestandsgebäude der Kita wurde um einen kompletten Neubau für die Krippe erweitert. Rund 2,5 Millionen Euro haben die gestiegenen Baukosten haben das beteiligten Planer, Architekten und Sanierung des Bestandsgebäudes Projekt jedoch um ca. 800.000 Euro Baufirmen einladen. Wie es sich und der Neubau gekostet. Davon verteuert. eben für ein solches Projekt gehört.“ sind rund 1,3 Millionen Euro Förder- Bürgermeister Frank Nase stell- (tz) mittel aus dem Stark III Programm te bereits in Aussicht, dass es im des Landes Sachsen-Anhalt. Ur- Sommer nach den Ferien eine große sprünglich waren für die Maßnahme Eröffnungsveranstaltung geben soll. 1,73 Millionen Euro Gesamtkosten „Dazu werden wir alle Eltern, Groß- geplant. Die seit der Planung deutlich eltern, Ratsmitglieder sowie die
20 | Im Blickpunkt Ein neues Produkt für die „Heidekiste“ >> Als vierter Barleber Erzeuger be- Außerdem befasst sich der leiden- reichert seit kurzem Kevin Zachau schaftliche Gärtner mit der Züchtung (Bild) die „Heidekiste“ – eine regio- seltener Hühnerrassen. Unter www. nale Produktkiste, die im Rahmen zachaus-pflanzenwelt.de ist mehr des LEADER/CLLD-Projektes „Lecker über die Gärtnerei zu erfahren, die und von hier“ kreiert wurde - mit in normalen Zeiten einmal jährlich seinen Teesorten „Ostindisches Le- zum „Tag der offenen Tür“ einlädt. mongras“ bzw. „Zitronenverbene“. Unsere Empfehlung: unbedingt Unter dem Motto „Natur und Viel- sehenswert! falt, statt Gift und Leere“ betreibt Kevin Zachau sein Raritätengärtne- Eine „Heidekiste“ mit regionalen rei „Zachau´s Pflanzenwelt“ in der Produkten zum Verkosten oder Ver- Thälmannstr. 1 in Barleben. Neben schenken kann beim LIBa e.V. unter Jungpflanzen, Stauden-Raritäten 039203 753910 oder per Mail unter und Saatgut kann man dort saisonal info@liba-bemb.de bestellt werden. auch Tee und Gewürze erwerben. (LiBA Verein) Wieder Leben im Tiergehege am Jersleber See >> Noch bevor an dem Pfingstwo- Besucher des „Naherholungszentrum chenende im Mai die Campingsaison Jersleber See“. Vor allem Kinder freuen begonnen hatte, zogen fünf Ziegen sich, wenn sie die Tiere füttern können. in das Tiergehege am Jersleber See Bei den Ziegen handelt es sich um ein ein. Damit waren die kleinen Vierbei- Muttertier mit ihrem Nachwuchs und ner die ersten Dauergäste um die sich zwei weitere erwachsene Tiere. die Mitarbeiter vor Ort gekümmert Das rund 100 Quadratmeter große Ge- haben. Siegmar Thorun, Vorsitzen- hege ist vor rund sechs Jahren errichtet der des Kleintierzuchtverein Barleben worden. In den vergangenen zwei Jah- 1922 hat die fünf Huftiere an das Nah- ren stand es allerdings leer. Nun haben erholungszentrum „ausgeliehen“. In die Gemeinde Barleben und Siegmar Tiertransportboxen wurden die Ziegen Thorun vereinbart, dass jedes Jahr in an ihr Sommerdomizil chauffiert. Das der Saison von April bis Oktober vier Tiergehege in der Nähe des Sandstran- bis fünf Ziegen in das Tiergehege ein- des ist ein beliebter Anlaufpunkt für die ziehen. (tz)
Wirtschaft | 21 Frischer Wind bei „Kamm & Schere“ in Barleben >> Friseurmeisterin Sarah Bolz und der Tatsache, dass Sarah Bolz ihren Verstärkung gebrauchen kann. „Der- ihr Mann Andreas schauen sich stolz Salon während der Pandemie bisher zeit bin ich auf der Suche nach einer im neuen Salon um: die Räume er- insgesamt fünf Monate lang schlie- weiteren Mitarbeiterin oder einem strahlen im edlen Vintage Look. ßen musste, blickt sie der Zukunft Mitarbeiter“, berichtet sie. In ihrem Gut 250 Arbeitsstunden und knapp optimistisch entgegen. Die Kunden Salon werden sowohl Männer- als 20.000 Euro haben die Beiden in die haben ihr die Treue gehalten und auch Frauenfrisuren bedient. Zudem Räumlichkeiten investiert. Vieles hat für volle Auftragsbücher bis Weih- stehen Event- und Hochzeitsfrisuren Andreas Bolz in Eigenleistung erle- nachten gesorgt. „Aufgrund der auf dem Plan. Der oder die neue Kol- digt. In seiner ehemaligen Werkstatt Lage meines Salons habe ich kaum legIn sollte also flexibel sein. Später hat er Wasser- und Abwasserleitun- Laufkundschaft und bin auf Stamm- will Sarah Bolz in ihrem Frisiersa- gen verlegt, die Elektrik erneuert, kunden angewiesen“, so Bolz. Die lon auch ausbilden, sobald sie nicht Fliesen angebracht, verputzt und Mund-zu-Mund-Propaganda laufe al- mehr allein im Salon steht. Viele gemalert. Mit viel Liebe zum Detail lerdings erfolgreich und die Kunden Pläne stehen also an, die sich – so hat Sarah Bolz mitgewirkt und dem seien offensichtlich sehr zufrieden, die Hoffnung der Friseurmeisterin – neuen Salon Leben eingehaucht. Alle berichtet die Friseurmeisterin stolz. bis zum 5-jährigen Jubiläum bereits Friseurstühle sind über die Jahre ge- So zufrieden, dass Sarah Bolz erfüllt haben sollen. (kbr) sammelte Einzelstücke. Die Ablagen an den Kundenplätzen wurden aus alten Nähmaschinen gestaltet. Auch Schränke und Dekoration aus der Alten Apotheke in Barleben haben im Friseursalon ihren Platz gefunden. „Wir wollen mit den wunderschönen Schränken eine wichtige Epoche aus Barleben retten“, so Sarah Bolz. Sie bedauert, dass nicht mehr Inventar aus der Alten Apotheke gerettet wer- den konnte, denn der Vintage-Stil liegt ihr auch privat am Herzen. Seit Mai 2017 hat sich die Friseur- meisterin in Barleben niedergelassen und will somit im nächsten Jahr ihr 5-jähriges Jubiläum feiern. Trotz
22 | Wirtschaft Neue Forschungseinrichtung im Technologiepark Ostfalen wächst des Projektes „Forschung Ausstat- ten“ investiert PPM derzeit knapp zwei Millionen Euro in den Bau einer hochmodernen Laborhalle. Die vollständige Inbetriebnahme des Standortes in Barleben soll vor- Der Forschungsdienstleister PPM baut derzeit ein modernes Technikum im Technologiepark rausichtlich Ende 2021 erfolgen. Ostfalen. Bürgermeister Frank Nase (re.) und Wirtschaftsförderer Sven Fricke (li.) lassen sich von PPM ist seit mehr als zehn Jahren Geschäftsführerin Dr. Sara Hadjiali über den Baufortschritt informieren. Fotos: tz führend in der Entwicklung von Technologien zur Gewinnung und >> Der Technologiepark Ostfa- vom Unternehmerbüro der Gemein- Verarbeitung alternativer Proteine len in Barleben entwickelt sich von de Barleben halten regelmäßigen sowie aus Produkten daraus. Bei- einem überwiegend von Produktion Kontakt zu den Geschäftsführern spiele sind Raps, Ackerbohnen, und Dienstleistung geprägten Wirt- Dr. Frank Pudel und Dr. Sara Had- Mikroalgen- oder Insektenprotei- schaftsstandort zunehmend auch jiali. Kürzlich besuchten beide die ne. Alternative Proteine dienen als ein bedeutender Forschungs- Baustelle „Im Hasenwinkel 11“ und dazu, tierische Proteinquellen we- standort in Sachsen-Anhalt. informierten sich über den Bau- nigstens partiell zu ersetzen, um Jüngste Forschungseinrichtung, die fortschritt. „Die Pilotanlage, die so die durch die Tierproduktion sich hier mit einer neuen Laborhalle wir hier errichten, wird etwa zehn- verursachten agrarökonomischen, niederlässt, ist der Pilot Pflanzenöl- mal so groß sein, wie die Anlage an ökologischen und ethischen Proble- technologie Magdeburg e. V. (PPM). unserem Stammsitz in Magdeburg“, me zu mindern. Im Februar dieses Jahres hatte der erklärte Dr. Hadijali. „Wir sind damit Darüber hinaus wird in einem wei- Forschungsdienstleister in einer mehr denn je in der Lage, die For- teren Forschungsvorhaben derzeit virtuellen Veranstaltung unter an- schung auf dem Gebiet der Proteine untersucht, inwieweit sich Pflan- derem mit Wirtschaftsminister weiter voranzutreiben.“ zenproteine als Basis für neue Armin Willingmann und Bürger- Mit finanzieller Unterstützung des hochwirksame Filter eignen. In die- meister Frank Nase das Richtfest Ministerium für Wirtschaft, Wis- sem Projekt ist auch das Barleber für sein Technikum gefeiert. Bürger- senschaft und Digitalisierung des Unternehmen „Fauter Filter“ invol- meister Frank Nase und Sven Fricke Landes Sachsen-Anhalt innerhalb viert. (tz)
Wirtschaft | 23 Entwicklungs- und Marketingkonzept Wirtschaftsraum Mittellandkanal startet Der ländliche Raum entlang des die Stärkung der Wirtschaftsstruktur Mittelandkanals zwischen Wolfs- (Handel, Gewerbe, Handwerk), des burg und Magdeburg soll zukünftig (Natur-)Tourismus, der Mobilität, die stärker als Wirtschaftsraum ent- Schaffung gleich- und hochwertiger wickelt und in den Fokus gerückt Lebensverhältnisse (Wohnen, Frei- werden. So sieht es der Regionale zeit, Bildung, ...) und die nachhaltige Entwicklungsplan für die Planungs- Flächennutzung (Bau- und Gewerbe- region Magdeburg vor. Und genau gebiete) unter Berücksichtigung der so sehen es auch die Bürgermeis- Herausforderungen durch den demo- ter und Vertreter der anliegenden grafischen Wandel. Städte und Gemeinden. Eigens zu „Das Konzept soll bewusst mit den diesem Zweck haben die Gemeinden Beteiligten vor Ort entstehen und Barleben, Bülstringen und Calvörde verankert werden. Hierzu möch- Schiffsverkehr auf dem Mittellandkanal bei eine Kooperationsvereinbarung zur ten wir alle interessierten Bürger, Bülstringen. Foto: U. Baumgart Erarbeitung eines interkommunalen Vertreter aus der Wirtschaft und Baruschke und Sonja Licht kommen Konzeptes „Wirtschaftsraum Mittel- Verwaltung sowie weitere relevan- gebürtig aus der Drömlingsregion landkanal“ abgeschlossen. An dem te Akteure einbinden“, unterstreicht und freuen sich sehr, wieder in Nähe Projekt sollen auch die Städte Hal- Mareen Cieslik von der Verbandsge- der alten Heimat aktiv zu sein und an densleben, Oebisfelde-Weferlingen meinde Flechtingen, die, gemeinsam die Arbeit aus den vorhergehenden und Wolmirstedt sowie die Einheits- mit Birgit Hagemann von der Ge- Projekten anknüpfen zu können. gemeinde Niedere Börde beteiligt meinde Barleben, die Federführung Anfang Juni 2021 startet das Pro- werden. Forciert und getragen wird des Projektes übernimmt. Unterstüt- jekt mit Expertenspaziergängen in das Vorhaben über die LEADER-Re- zung bekommen sie dabei durch das den beteiligten Gemeinden entlang gionen „Colbitz-Letzlinger Heide“, Unternehmen BTE Tourismus- und des Mittellandkanals. Im Juli ist eine „Rund um den Drömling“ und „Flech- Regionalberatung. BTE kennt die Re- öffentliche Auftaktveranstaltung ge- tinger Höhenzug“. gion gut und hat sowohl das aktuelle plant, in der erste Handlungsansätze Das gemeinsame Entwicklungs- Tourismuskonzept für die Reisere- präsentiert werden, die im Laufe des und Vermarktungskonzept soll die gion Magdeburg, Elbe, Börde, Heide Jahres in gemeindeübergreifenden, Potenziale des Wirtschaftsraumes erstellt als auch das Radwegekonzept thematischen Arbeitsgruppen weiter Mittellandkanal feststellen und für für den Landkreis Börde sowie das vertieft werden sollen. eine zukunftssichere Entwicklung Tourismus- und Vermarktungskon- Im März 2022 sollen die Ergebnisse und Vermarktung fortschreiben. zept für den Drömling bearbeitet. Die des Entwicklungs- und Marketing- Handlungsfelder sind dabei vor allem beiden Projektbearbeiterinnen Malin konzeptes vorliegen. (PM)
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