Monat Januar 2020 - Gemeinde Ottendorf-Okrilla

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AMTSBLATT
        der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
               Ortsteile Grünberg, Hermsdorf,
               Medingen und Ottendorf-Okrilla
                     Monat Januar 2020
              Erscheinungsdatum: 31. Dezember 2019

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr, vor allem Ge-
sundheit und persönliches Wohlergehen.
Das Jahr 2020 wird in vielerlei Hinsicht ein besonderes, aus meiner
Sicht entscheidendes Jahr.
Zum einen werden auch in 2020 viele Maßnahmen auf den Weg
gebracht. Der Haushalt 2020 ist noch in Diskussion und noch nicht
bestätigt.
Und zum anderen werden Sie die Weichen für das Wohl unserer Ge-
samtgemeinde stellen, denn am 08.03.2020 steht nach sieben Jahren
wieder die Bürgermeisterwahl an, hier liegt es in Ihren Händen, den
oder die Beste zu wählen, der/die die Geschicke der Verwaltung für
die nächsten Jahre lenkt.
Sollte sich im ersten Wahlgang kein Kandidat durchsetzen, so wird
es am 29.03.2020 eine Stichwahl geben.
Mein Wunsch ist es, dass sich Fachkompetenz sowie Denken und
Handeln für die Gesamtgemeinde inkl. aller Ortsteile durchsetzt.
Ich, liebe Bürgerinnen und Bürger, werde nicht wieder für dieses
wichtige Amt kandidieren.
Es ist ein gesellschaftliches und für unsere - wie für jede andere Ge-
meinde auch - bedeutendes Amt. Neben Verwaltungs- und Führungs-
kompetenz, gesamtgemeindliches Denken unter Berücksichtigung
der Besonderheiten der Ortsteile sind Ehrlichkeit und Offenheit,
Zielstrebigkeit und Durchsetzungsvermögen, eine gute körperliche
Verfassung, oft ein dickes Fell, und der Glaube an ein von gegen-
seitigem Respekt geprägtes Zusammenleben und -arbeiten gefragt.
Unabdingbar sind aber der Wille und die Motivation, diese Heraus-
forderung anzunehmen. Fast 14 Jahre habe ich diesen Anspruch für
die Gemeinde Ottendorf-Okrilla gelebt, nicht immer ist es mir gelun-
gen, aber es war und ist mein Anspruch. In diesem Sinne werde ich
mich auch weiterhin für die Gemeinde Ottendorf-Okrilla einsetzen.
Bereits jetzt bedanke ich mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen, Ihren
Respekt und ehrliche Kritik und bei allen engagierten Begleitern für
Ihren Einsatz zum Wohl der Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

Herzlichst - Ihr Bürgermeister
Michael Langwald
Monat Januar 2020

   Impressum                                                               Amtliche Bekanntmachungen
   Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den                        der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
   Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und
   Ottendorf-Okrilla                                                     Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 02.12.2019 eine
   Herausgeber:                                                          Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,                                 gefasst wurden:
   Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla                         GR 087/2019
   Satz und Druck:                                                       Beschluss Gemeindewahlausschuss
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                   Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0            Stimmenthaltungen: 0
   01471 Radeburg                                                        GR 088/2019
   Vertrieb:                                                             Bildung einer Arbeitsgruppe „Schloss“
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                  Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 1
   Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                GR 089/2019
   Bürgermeister Michael Langwald                                        Fahrgastunterstand, Neubau Haltestelle Medingen „Am Eichel-
                                                                         berg“ Steig Nr.: 663001
   Anzeigenannahmestellen:                                               Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 0
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,
   01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88   GR 090/2019
   ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de                            Fahrgastunterstand, Neubau Haltestelle Grünberg „Lausaer
                                                                         Straße“ Steig Nr.: 661802
   Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla,
                                                                         Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
   Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95
                                                                         GR 091/2019
   Redaktionsschluss für Nr. 02/2020: 10.01.2020                         Anschaffung Computertechnik Rathaus
                                                                         Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
   Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung.
   Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen.                GR 092/2019
   Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.                        14. Elternbeitragssatzung Kindertagesstätten
                                                                         Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 1        Stimmenthaltungen: 0
                                                                         GR 093/2019
  Hinweise an die Bürger der                                             Zustimmung zum Verkauf eines Teils vom Grundstück Lomnitzer
  Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen                        Straße 8a (T.v. Flurstück 538/8) - Grundsatzbeschluss -
                                                                         Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0          Stimmenthaltungen: 0
  An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-­Nummern und
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                  GR 094/2019
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                   Sitzungsplan des Gemeinderates und der Ausschüsse 2020
     Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla                      Ja-Stimmen: 8     Nein-Stimmen: 8   Stimmenthaltungen: 0
     Telefon: 513-0, Fax: 54600,
     E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de         Beschlüsse des Hauptausschusses vom 18.11.2019:
     Öffnungszeiten:                                                     HA 005/2019
     Dienstag              9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr           Zustimmung zum Verkauf eines Teils vom Grundstück Lomnitzer
     Donnerstag            9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr           Straße 8a (T.v. Flurstück 538/8) - Grundsatzbeschluss -
     Freitag               9.00 – 11.00 Uhr                              Ja-Stimmen: 9        Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 1
     Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine
     nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.                    Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und der
  Kontoverbindung der Gemeinde                                           Ausschüsse finden im Ratssaal der Gemeindeverwaltung
  Ostsächsische Sparkasse Dresden                                        Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-
  IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96                                      Okrilla an folgenden Terminen statt:
  SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX
                                                                         Gemeinderat		                 06.01.2020
  Gleichstellungsbeauftragte                                             Technischer Ausschuss         13.01.2020
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
                                                                         Hauptausschuss		              20.01.2020
  E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de
  Datenschutzbeauftragte                                                 Beginn jeweils 19:00 Uhr.
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,            Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den
  E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de
                                                                         Bekanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemein-
  Schiedsstelle                                                          deverwaltung veröffentlicht.
  Friedensrichterin Frau Wolff
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
  Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de              Öffentliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme
  Erreichbarkeit Ortsvorsteher
                                                                         in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
  Ortsteil Grünberg       Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35
  		                      E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de                 für die Wahl zum Bürgermeister am 08. März 2020 und für
                                                                         eineeventuell stattfindende Neuwahl am 29. März 2020
  Ortsteil Hermsdorf      Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47
  		                      E-Mail: osrhermsdorf@web.de                    1.
     Sprechstunde         nach Anfrage / Terminvereinbarung              Das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl für die Wahlbezirke
  		                      Else-Sommer-Str. 3                             der Gemeinde Ottendorf-Okrilla wird in der Zeit vom
  Ortsteil Medingen       Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00                         17. Februar bis 21. Februar 2020
  		                      E-Mail: rene-edelmann@t-online.de              im Rathaus der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Rade-
     Sprechstunde         mittwochs 16.30 – 18.00 Uhr
  		                      Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4          burger Straße 34, während der allgemeinen Öffnungszeiten für
                                                                         Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahl-
  Ortsteil
                                                                         berechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner
  Ottendorf-Okrilla       Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56
                                                                         Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
                                                                         Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit

         Amtsblatt
 2       Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2020
der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen            6.
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,     Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlbe-
aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des        rechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit
Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung        dem Wahlschein zugleich
besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für      - einen amtlichen Stimmzettel,
die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1         - einen amtlichen Wahlumschlag für die Briefwahl,
des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.                            - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist           zurückzusenden sind, versehenen Wahlbriefumschlag und
oder einen Wahlschein hat.                                          - ein Merkblatt für die Briefwahl.
                                                                    Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde
2.                                                                  auf Verlangen auch noch nachträglich bis spätestens am Wahl-
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,    tag, 15:00 Uhr ausgehändigt. Die Abholung von Wahlscheinen
kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 21. Februar         und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer
2020 bis 11.00 Uhr im Rathaus, Radeburger Straße 34, in 01458       plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechti-
Ottendorf-Okrilla schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-      gung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die
schrift eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.      Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch
Der Antragsteller hat die erforderlichen Beweismittel beizubrin-    die Deutsche Post AG übersandt oder amtlich überbracht
gen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.       werden können.
3.                                                                  Bei der Briefwahl muss der Wähler den amtlichen Wahlbrief
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,     mit dem darin befindlichen amtlichen Wahlumschlag, der den
erhalten spätestens bis zum 16. Februar 2020 eine Wahlbenach-       Stimmzettel enthält, sowie den Wahlschein im mit der Anschrift
richtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber       versehenen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die angege-
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis          bene Stelle absenden, dass die Unterlagen dort spätestens am
einsehen und ggf. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht    Wahltage bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Der Wahlbrief
Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.      wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-   besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann
getragen werden und die bereits Wahlscheine und Briefwahlun-        auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
terlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.      werden.
                                                                    Datenschutzrechtliche Hinweise
4.
                                                                    1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
Wer sein Wahlrecht für die Bürgermeisterwahl in einem anderen
                                                                       bzw. auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses gestellt, so
als dem vorgeschriebenen Wahllokal des Wahlkreises oder durch
                                                                       werden die in diesem Zusammenhang angegebenen, perso-
Briefwahl ausüben möchte, benötigt einen Wahlschein.
                                                                       nenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des
5.                                                                     Einspruchs verarbeitet, § 9 der Kommunalwahlordnung.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                     Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt
                                                                       oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines
1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
                                                                       Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit
2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-            Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in diesem Zu-
rechtigter,                                                            sammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten zur
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-            Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung der
tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 der         Bevollmächtigung verarbeitet, § 13 Kommunalwahlordnung.
Kommunalwahlordnung (16.02.2020) oder die Berichtigungsfrist           Die Angaben im Rahmen der Erklärung des Bevollmäch-
gegen das Wählerverzeichnis nach § 4 Kommunalwahlgesetz                tigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der
(21.02.2020) versäumt hat,                                             Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Berechtigung des
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf          Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw.
dieser Fristen entstanden ist,                                         die Berechtigung für den Empfang des Wahlscheins und der
                                                                       Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 13 Kommunalwahlordnung.
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
                                                                       Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine,
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wähler-
                                                                       § 14 Absatz 8 der Kommunalwahlordnung und ein Verzeichnis
verzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
                                                                       über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 14 Absatz 11 der
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-              Kommunalwahlordnung.
genen Wahlberechtigten bis 06.03.2020, 16.00 Uhr, bei der           2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt             bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung
werden. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die ge-              in das bzw. Berichtigung des Wählerverzeichnisses und des
naue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum            Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung
anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe           bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunter-
Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung.                     lagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte            möglich.
können aus den unter 5.2. Buchstabe a – c angegebenen Grün-         3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso-
den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum            nenbezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die
Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nach-          Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
gewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur          sind:
unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.         Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Ottendorf-Okrilla,
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-          Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla.
tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag        4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein-
vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.           tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage            Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis oder gegen die
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt      Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personen-
ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der          bezogenen Daten die Kreiswahlleiterin, Frau Andrea Peter,
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.                Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen.
                                                                                                       Amtsblatt
                                                                                                       Ottendorf-Okrilla       3
Monat Januar 2020
5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der        mende.hauptamt@ottendorf-okrilla.de. Bitte geben Sie bei Ihrer
   Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über         Bewerbung Ihre Anschrift und Telefonnummer für eventuelle
   erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig       Rückfragen an.
   erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Bevoll-
                                                                    Mende, Sachbarbeiterin EDV/Wahlen
   mächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine ver-
   arbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach § 62
   Absatz 2 der Kommunalwahlordnung: Wählerverzeichnisse,           Öffentliche Bekanntmachung
   Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungültig
                                                                    des Wahlablaufes für die Bürgermeisterwahl am 08. März 2020
   erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmächtigten
                                                                    und die eventuell stattfindende Neuwahl am 29. März 2020
   sind nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit
   der Wahl zu vernichten.                                          1. Am Sonntag, den 08. März 2020, findet die Wahl zum
6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen         Bürgermeister in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla statt. Die
   folgende Rechte zu:                                                 eventuell notwendig werdende Neuwahl findet am Sonntag,
    – Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe-              dem 29. März 2020, statt.
       zogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz-             Die Wahl dauert jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.
       durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundver-        2. Die Gemeinde ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt:
       ordnung)
    – Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen       Nr. des 		 Lage des Wahlraumes Barrierefreiheit
       personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Da-        Wahlbezirkes
       tenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Datenschutz-        001             Turnhalle I                        barrierefrei
       Grundverordnung)                                                             An der Blöße 1 b
    – Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab-           002             Turnhalle II                       barrierefrei
       satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,                           An der Blöße 1 b
       Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
                                                                    003             Grundschulgebäude I                barrierefrei
    – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbe-
                                                                                    Radeburger Straße 23 a
       zogener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz-
       durchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-Grundver-        004             Grundschulgebäude II               barrierefrei
       ordnung)                                                                     Radeburger Straße 23 a
  Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen              005             Vereinshaus Grünberg               barrierefrei
  Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das                        Prof.-Nagel-Straße 8 a
  Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den          006             ehemaliges Gemeindeamt Hermsdorf
  Erhalt einer Kopie, § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes                         Else-Sommer-Straße 3
  in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung.           007             Feuerwehrgerätehaus Medingen barrierefrei
7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref-                      Hauptstraße 19
   fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt,         008             Grundschule Medingen
   können Sie Beschwerden an den Sächsischen Datenschutz-                           Weixdorfer Straße 23
   beauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauf-
   tragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden,                       Die Wahllokale 001, 002, 003, 004, 005 und 007 sind als bar-
   E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.                       rierefrei gekennzeichnet. Wir bitten daher Bürger mit Ein-
                                                                    schränkungen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch
gez. Langwald, Bürgermeister
                                                                    zu machen oder in einem dieser Wahllokale zu wählen. Sollte
                                                                    auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ein anderer Wahlbezirk als
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht Wahlhelfer                     einer der vorgenannten ausgewiesen sein, benötigen Sie
                                                                    dafür ebenfalls einen Wahlschein.
für die Bürgermeisterwahl am 08.03.2020 sowie
ggf. 29.03.2020                                                     In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis
                                                                    zum 16. Februar 2020 übersandt worden sind, sind der Wahlbe-
Ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand können alle wahlberech-          zirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte
tigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ottendorf-               zu wählen hat.
Okrilla übernehmen.                                                 Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb-
Wahlhelfer haben die folgenden Aufgaben:                            nisses am 08. März 2020 um 18.00 Uhr im Ratssaal des Rat-
• im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler        hauses, Radeburger Straße 34 zusammen.
  auszugeben                                                        3.	  Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel
• die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen               wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Be-
• insgesamt für einen geordneten Ablauf der Wahl im Wahllokal            treten des Wahlraumes ausgehändigt.
  zu sorgen                                                         4.	  Jeder Wähler hat eine Stimme.
• die Stimmenauszählung vorzunehmen                                 	 Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen,
Der Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Am Wahltag erle-             Beruf oder Stand und die Angabe der Postleitzahl und des
digt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Dabei            Wohnortes (Hauptwohnung) der Bewerber der zugelassenen
sprechen sich die Mitglieder des Wahlvorstands untereinander             Wahlvorschläge in der nach § 19 Abs. 7 Kommunalwahlord-
ab, welche Vierergruppe vormittags und welche Vierergruppe               nung festgestellten Reihenfolge.
nachmittags im Wahllokal anwesend ist. Um 17:30 Uhr treffen         5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
sich alle Mitglieder des Wahlvorstands wieder im Wahllokal und         Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewer-
beginnen um 18:00 Uhr mit der Auszählung der abgegebenen               ber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise
Stimmen.                                                               kennzeichnet. Ist nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in sind keine Vorkenntnisse          worden, kann der Wähler seine Stimme dem Bewerber oder
notwendig. Die Anmeldung erfolgt freiwillig. Wahlhelfer erhalten       einer anderen Person geben. Er gibt seine Stimme in der
für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld von 50,00 €. Wahlbe-            Weise ab, dass er entweder den Bewerber durch Ankreuzen
rechtigte, die Interesse an einer ehrenamtlichen Mithilfe am           oder auf andere eindeutige Weise oder eine andere Person
Wahlsonntag haben, melden sich bitte im Rathaus bei Frau               durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet.
Mende: Telefon (035205) 513-63 oder bevorzugt per E-Mail an
         Amtsblatt
  4      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2020
6.	  Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur     § 2 Festsetzung der Elternbeiträge
     in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wäh-          (1) Für die Betreuung und Förderung von Kindern in einer
     lerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbe-        Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ist ein mo-
     nachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder             natlicher Elternbeitrag zu zahlen. Die Beitragspflicht entsteht
     Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger             mit der Aufnahme.
     Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die             (2) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die zuletzt
     Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl nicht abgegeben              bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten
     werden, da sie im Falle einer Neuwahl nochmals benötigt             eines Platzes je Einrichtungsart entsprechend § 14 Abs. 2
     wird. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle            SächsKitaG.
     des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet
                                                                     (3) Die Höhe der Elternbeiträge wird jährlich gemäß § 15 Abs.
     werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
                                                                         1 SächsKitaG in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der
7.	  Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimm-             öffentlichen Jugendhilfe neu festgesetzt. Die so festgesetz-
     abgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständi-           ten Elternbeiträge werden im Amtsblatt öffentlich bekannt
     gen Wahlkreises in seiner Gemeinde oder durch Briefwahl             gemacht und treten am 1. Januar des auf das Jahr der
     wählen.                                                             Betriebskostenbekanntmachung folgenden Jahres in Kraft.
8.	  Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen           (4) Die Höhe des Elternbeitrages wird durch die Gemeinde per
     Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen               Bescheid festgesetzt.
     amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen               § 3 Abgabenschuldner
     Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahl-
                                                                        Schuldner des Elternbeitrages und weiterer Entgelte sind
     umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so recht-            die Personensorgeberechtigten. Mehrere Personensorge-
     zeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses                berechtigte haften als Gesamtschuldner.
     der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde
     übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00        § 4 Ermäßigungsgründe
     Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen        (1) Für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine
     Stelle abgegeben werden.                                            Kindertageseinrichtung bzw. eine Kindertagespflegestelle
                                                                         gemäß dem SächsKitaG besuchen, erfolgt eine Absenkung
9.	  Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und
                                                                         des Elternbeitrages durch eine Staffelung für die einzelnen
     nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht
                                                                         Zählkinder. Dabei werden für das erste Zählkind 100 Prozent,
     schreiben oder lesen kann oder der durch körperliche
                                                                         für das zweite Zählkind 60 Prozent und für das dritte Zählkind
     Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,
                                                                         20 Prozent der ungekürzten Elternbeiträge erhoben.
     kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
     Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflich-     (2) Für Alleinerziehende erfolgt eine Absenkung auf 90 Prozent
     tet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen       der ungekürzten Elternbeiträge. Als Familien im Sinne dieser
     Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrich-           Satzung gelten auch eheähnliche Lebensgemeinschaften.
     tiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis             Dabei ist unerheblich, ob beide Partner Personensorgebe-
     verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder        rechtigte des Kindes sind.
     mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a      (3) Bei einer Eingewöhnung (gilt nur für Kinder bis zur Vollendung
     Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).                                      des 3. Lebensjahres) ist unabhängig von den tatsächlich
10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung                  in Anspruch genommenen Betreuungsstunden und der
    und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind              Dauer der Eingewöhnung anstatt des ersten hälftigen El-
    öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein-            ternbeitrages entsprechend der vereinbarten Betreuungs-
    trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.                           zeit der hälftige Elternbeitrag für eine Betreuungszeit von
                                                                         4,5 Stunden zu zahlen. Danach ist der volle Elternbeitrag
Ottendorf-Okrilla, den 04.12.2019                                        entsprechend der vereinbarten Betreuungszeit zu zahlen.
gez. Langwald, Bürgermeister                                         § 5 Fälligkeit und Zahlungspflicht
                                                                     (1) Der Elternbeitrag wird am 15. des Monats für den laufenden
                                                                         Monat fällig.
Öffentliche Bekanntmachung
                                                                     (2) Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung
der 14. Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zur                     des Kontos bzw. unberechtigter Rückbuchung durch den
anteiligen Deckung der in den Kindertageseinrichtungen                   Abgabenschuldner gehen zu Lasten der Personensorgebe-
anfallenden Sach- und Personalkosten (14. Elternbeitrags-                rechtigten.
satzung)
                                                                     (3) Die Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages entsteht bei
Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Frei-              Aufnahme eines Kindes in die Kindertageseinrichtung mit
staat Sachsen (SächsGemO), der §§ 2 und 9 des Sächsischen                dem Beginn des Monats, in dem das Kind aufgenommen
Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) und des Sächsischen                   wird. Erfolgt die Aufnahme bis einschließlich dem 15. des
Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen                 Monats, wird der ganze monatliche Elternbeitrag erhoben.
(SächsKitaG) und den dazu ergangenen Verordnungen und                    Erfolgt die Aufnahme nach dem 15. des Monats, wird der
Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen hat der Ge-                hälftige Elternbeitrag erhoben.
meinderat Ottendorf-Okrilla mit Beschluss GR 092/2019 vom            (4) Die Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages endet mit dem
02.12.2019 folgende Satzung beschlossen:                                 Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig die Kinderta-
                                                                         geseinrichtung besucht bzw. zum Ende der Kündigungsfrist.
§ 1 Geltungsbereich
                                                                         Endet das Betreuungsverhältnis vor oder zum 15. eines
(1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren               Monats, wird der hälftige Elternbeitrag erhoben.
    Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kin-          (5) Im Falle des Wechsels der Betreuungsart innerhalb der kom-
    dergärten, Horten) der Gemeinde Ottendorf-Okrilla betreut            munalen Kindertageseinrichtungen, der nicht zum Monats-
    werden.                                                              ersten erfolgt, wird der Elternbeitrag für die überwiegende
(2) Für die Festsetzung der Elternbeiträge sowie deren Ermä-             Betreuungsart erhoben.
    ßigungsgründe gelten §§ 2 und 4 dieser Satzung für die           (6) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß dieser Sat-
    Kindertagestagespflege und Kindertageseinrichtungen                  zung entsteht mit Inanspruchnahme der Betreuung in der
    anderer Träger entsprechend.                                         Kindertageseinrichtung.
                                                                                                         Amtsblatt
                                                                                                         Ottendorf-Okrilla         5
Monat Januar 2020
(7) Die Erhebung des Elternbeitrages erfolgt für die vertragsge-    § 10 Sonstiges
    mäße Bereitstellung des Platzes, nicht für die tatsächliche     (1) Die Gemeinde ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefäl-
    Inanspruchnahme. Elternbeiträge für Betreuungszeiten, die           len auf die Erhebung des Elternbeitrages ganz oder teilweise
    z. B. durch Urlaub, Krankheit, Kuren oder andere private            zu verzichten, soweit dadurch eine unbillige Härte entstehen
    Sachverhalte nicht in Anspruch genommen wurden, werden              würde.
    nicht erstattet. Elternbeiträge für Betreuungszeiten, die aus
                                                                    (2) Die Gemeinde ist für zusätzliche Leistungen und Angebote
    Gründen höherer Gewalt, z. B. Streik, nicht in Anspruch ge-
                                                                        berechtigt, weitere Entgelte zu erheben, wie z. B. den sog.
    nommen werden konnten, werden nicht erstattet. Gleiches
                                                                        „Kulturbeitrag“.
    gilt für vorübergehende Betriebsferien, Schließtage und die
    zeitweilige Schließung der Kindertageseinrichtung, welche       § 11 Erhebung und Aufbewahrungsfristen beitragsrele-
    die Dauer von einem Monat nicht überschreiten.                     vanter Daten
§ 6 Gastkinder                                                      (1) Für die Festsetzung des Elternbeitrags haben die Perso-
                                                                        nensorgeberechtigten gemäß § 60 Abs. 1 Sozialgesetzbuch
(1) Die Regelung für Gastkinder dient ausschließlich der
                                                                        Erstes Buch (SGB I) eine entsprechende Mitwirkungspflicht.
    stunden- bzw. tageweisen Betreuung von Kindern im
                                                                        Daher werden, falls erforderlich, folgende personenbezo-
    Ausnahmefall. Für eine regelmäßige Betreuung ist ein
                                                                        gene Daten erhoben und gespeichert:
    Betreuungsvertrag abzuschließen. Für Gastkinder ist ein
    Gastkindervertrag abzuschließen.                                      a. Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten
                                                                    		         und der Kinder
(2) Auf die Aufnahme von Gastkindern besteht kein Anspruch.         		 b. Geburtsdatum der Kinder
    Sie erfolgt nach Auslastung der Einrichtung und Dringlichkeit   		 c. Telefonnummer der Personensorgeberechtigten
    und liegt im Ermessen der Leitung der Einrichtung.              		d. Familienverhältnisse.
(3) Die Höhe der im Folgejahr zu entrichtenden Elternbeiträge       (2) Das Löschen bzw. Vernichten der beitragsrelevanten Daten
    für Gastkinder je Betreuungsform wird jährlich im Amtsblatt         (einschließlich Betreuungsvertrag) erfolgt spätestens zehn
    öffentlich bekannt gemacht.                                         Jahre nach dem Verlassen der Einrichtung durch das Kind,
§ 7 Überschreitung der Betreuungs- und Öffnungszeiten                   sofern keine gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsver-
                                                                        hältnis mehr bestehen. Alle sonstigen personenbezogenen
(1) Für alle drei Betreuungsformen gilt, dass bei Überschreitung
                                                                        Daten werden nach zwei Jahren gelöscht bzw. vernichtet.
    der vereinbarten Betreuungszeit innerhalb der Öffnungs-
                                                                        Rechtsgrundlagen der Datenerhebung und Speicherung
    zeiten für jede angefangene Stunde ein Entgelt analog des
                                                                        sind:
    Stundensatzes nach § 6 erhoben wird. Es erfolgt keine
                                                                           a. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    Zeitverrechnung mit anderen Tagen.
                                                                           b. Sächsische Kommunale Kassen- und Buchfüh-
(2) Für alle drei Betreuungsformen gilt, dass bei Überschreitung              rungsverordnung (SächsKomKBO)
    der Öffnungszeiten für jede angefangene Stunde ein Entgelt             c. Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG).
    von 25 € erhoben wird. Es erfolgt keine Zeitverrechnung mit
    anderen Tagen. Die Gemeinde ist darüber hinaus berechtigt,      § 12 Inkrafttreten
    Aufwendungen, die für eine Überschreitung der Öffnungszeit         Diese Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
    entstanden sind, in Rechnung zu stellen.                           für die Beitragserhebung ab 01.01.2020 in Kraft. Zum
                                                                       gleichen Zeitpunkt tritt die 13. Satzung zur Erhebung von
§ 8 Mitwirkungspflichten                                               Elternbeiträgen zur anteiligen Deckung der in den Kinder-
(1) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die für           tageseinrichtungen anfallenden Sach- und Personalkosten
    die Erhebung des Elternbeitrages maßgeblichen Daten                (Beschluss Nr. GR 071/2018) außer Kraft.
    wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich
                                                                    Ottendorf-Okrilla, den 03.12.2019
    mitzuteilen. Bestehen berechtigte Zweifel an den Angaben,
                                                                    gez. Langwald, Bürgermeister
    ist die Gemeinde berechtigt, Nachweise zu fordern.
(2) Ermäßigungen werden, soweit Angaben der Personensor-            Hinweis auf die Fristen zum Geltendmachen von Verlet-
    geberechtigten erforderlich sind, erst ab dem Zeitpunkt         zungen von Verfahrens- und Formvorschriften
    der Mitteilung berücksichtigt. Unrechtmäßig in Anspruch         Nach § 4 Abs. 4, Satz 1 SächsGemO gelten die Satzungen,
    genommene Ermäßigungen können von der Gemeinde                  die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
    zurückgefordert werden.                                         der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach
§ 9 Regelungen zur vereinbarten Betreuungszeit                      ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande
                                                                    gekommen.
(1) Eine Betreuungszeit von über 9 Stunden (Kinderkrippe und
    Kindergarten) im Rahmen der Öffnungszeiten kann nur             Dies gilt nicht, wenn
    ausnahmsweise bei entsprechender Berufstätigkeit beider           1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
    Personensorgeberechtigter in Anspruch genommen werden.                ist,
    Auf eine Betreuung über 9 Stunden besteht kein Anspruch.          2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
    Eine entsprechende Vereinbarung liegt im Ermessen des                 Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
    Trägers.                                                              verletzt worden sind,
                                                                      3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
(2) Das 5-Stunden-Modell (Hort) gilt ausschließlich für die Be-
                                                                          SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    treuung nach dem Unterricht in der Regel von 11.30 Uhr bis
                                                                      4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    16.30 Uhr. Das 6-Stunden-Modell gilt darüber hinaus für die
                                                                    		    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
    Betreuung im Frühhort ab 6.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn.
                                                                          det hat oder
    Für die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuung in den
                                                                    		    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
    Ferien ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages im
                                                                          gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
    6-Stunden-Modell erforderlich.
                                                                          verhaltes, der die Verletzung begründen soll, gemacht
(3) Änderungen der Betreuungszeit sind nur nach vorheriger                worden ist.
    Anmeldung in der Einrichtung und für volle Monate möglich.      Ist eine Verletzung nach § 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
(4) Im Übrigen gelten die entsprechenden Regelungen in der          den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    Kindertagesstättenordnung bzw. im Betreuungsvertrag.            jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind

         Amtsblatt
  6      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2020
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung          Hort            Betreuungs-      1. Kind      2. Kind     3. Kind
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung                        zeit
von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen
hingewiesen worden ist. Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt.                      5,0 Stunden      65,52 €      39,31 €     13,10 €
                                                                 Familien
gez. Langwald, Bürgermeister                                                     6,0 Stunden      78,62 €      47,17 €     15,72 €
                                                                 Alleiner-       5,0 Stunden      58,97 €      35,38 €     11,79 €
                        Information                              ziehende
                                                                                 6,0 Stunden      70,76 €      42,45 €     14,15 €
     zu § 2 Abs. 3 der 14. Satzung zur Erhebung von
         Elternbeiträgen zur anteiligen Deckung
                                                                                         Information
    der in den Kindertageseinrichtungen anfallenden
               Sach- und Personalkosten                               zu § 6 Abs. 3 der 14. Satzung zur Erhebung von
               (14. Elternbeitragssatzung)                                Elternbeiträgen zur anteiligen Deckung
                                                                     der in den Kindertageseinrichtungen anfallenden
Der Gebührensatz beträgt für                                                    Sach- und Personalkosten
Krippe       22 Prozent bzw. 23 Prozent     bei > 9,0 Stunden                   (14. Elternbeitragssatzung)
			                                         Betreuungszeit
                                                                Die monatlichen Elternbeiträge für Gastkinder ab 01.01.2020
Kindergarten 29 Prozent bzw. 30 Prozent     bei > 9,0 Stunden
                                                                betragen:
			                                         Betreuungszeit
Hort         29 Prozent
                                                                  Einrichtung       Entgelt pro Tag         Entgelt pro Stunde
der zuletzt nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bekannt gemachten
Personal- und Sachkosten.                                            Krippe             12,00 €                   5,00 €
                                                                 Kindergarten           7,00 €                    5,00 €
Die monatlichen Elternbeiträge ab 01.01.2020 betragen:
                                                                        Hort            3,50 €                    2,50 €
              Betreuungs-
 Krippe                        1. Kind    2. Kind    3. Kind
                  zeit
              4,5 Stunden      124,52 €   74,71 m    24,90 m
              6,0 Stunden      166,02 €   99,61 €    33,20 €      Mitteilungen der
              7,0 Stunden      193,69 €   116,21 €   38,74 €      Gemeindeverwaltung
 Familien     8,0 Stunden      221,36 €   132,82 €   44,27 €
                                                                Der Gemeindewahlausschuss tritt zu seiner 1. Sitzung am
              9,0 Stunden      249,03 €   149,42 €   49,81 €    Dienstag, den 07.01.2020, um 17:30 Uhr zusammen.
             10,0 Stunden      289,28 €   173,57 €   57,86 €    Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Prüfung
             11,0 Stunden      318,21 €   190,92 €   63,64 €    auf Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvor-
                                                                schläge ist öffentlich.
              4,5 Stunden      112,06 €   67,24 €    22,41 €
                                                                Mende, SB Wahlen
              6,0 Stunden      149,42 €   89,65 €    29,88 €
              7,0 Stunden      174,32 €   104,59 €   34,86 €
 Alleiner-
              8,0 Stunden      199,22 €   119,53 €   39,84 €
                                                                Information aus der Gemeindekasse
 ziehende
              9,0 Stunden      224,13 €   134,48 €   44,83 €    Aufgrund von Systemumstellungen kommt es in der Zeit vom
                                                                01.01. bis 15.01.2020 zu einer eingeschränkten Kassentätigkeit.
             10,0 Stunden      260,35 €   156,21 €   52,07 €
                                                                Wir bitten um Ihr Verständnis.
             11,0 Stunden      286,39 v   171,83 €   57,28 €
                                                                Gemeindekasse

 Kinder-     Betreuungs-       1. Kind    2. Kind    3. Kind    Erscheinungstermine des Amtsblattes der
 garten          zeit                                           Gemeinde Ottendorf-Okrilla
              4,5 Stunden      72,80 €    43,68 €    14,56 €    Im Jahr 2020 wird das „Amtsblatt“ wie folgt herausgegeben
              6,0 Stunden      97,07 €    58,24 €    19,41 €    (Änderungen sind vorbehalten):
              7,0 Stunden      113,24 €   67,95 €    22,65 €         Ausgabe          Redaktions-      Erscheinungstermin
 Familien     8,0 Stunden      129,42 €   77,65 €    25,88 €                            schluss
              9,0 Stunden      145,60 €   87,36 €    29,12 €       Januar 2020         05.12.2019              31.12.2019
             10,0 Stunden      167,36 €   100,42 €   33,47 €       Februar 2020        10.01.2020              31.01.2020
             11,0 Stunden      184,10 €   110,46 €   36,82 €        März 2020          10.02.2020              29.02.2020
              4,5 Stunden      65,52 €    39,31 €    13,10 €        April 2020         09.03.2020              31.03.2020
              6,0 Stunden      87,36 €    52,42 €    17,47 €         Mai 2020          10.04.2020              30.04.2020
              7,0 Stunden      101,92 €   61,15 €    20,38 €         Juni 2020         10.05.2020              31.05.2020
 Alleiner-
              8,0 Stunden      116,48 €   69,89 €    23,30 €         Juli 2020         10.06.2020              30.06.2020
 ziehende
              9,0 Stunden      131,04 €   78,62 €    26,21 €       August 2020         10.07.2020              31.07.2020
             10,0 Stunden      150,62 €   90,37 €    30,12 €     September 2020        10.08.2020              31.08.2020
             11,0 Stunden      165,69 €   99,41 €    33,14 €       Oktober 2020        10.09.2020              30.09.2020

                                                                                                    Amtsblatt
                                                                                                    Ottendorf-Okrilla          7
Monat Januar 2020

 November 2020         10.10.2020              31.10.2020           Ankündigung der Herausgabe einer Festschrift
                                                                    zum 100. Jahrestag des Bestehens der Gemeinde
  Dezember 2020        10.11.2020              30.11.2020
                                                                    Ottendorf-Okrilla
   Januar 2021         05.12.2020              31.12.2020
                                                                    Zwar feiern wir das Jubiläum erst am 01. Juli 2021, aber die
                                                                    Gründung der neuen Gemeinde begann durch den Zusammen-
                                                                    schluss der Gemeinden Cunnersdorf und Ottendorf-Moritzdorf
Veröffentlichung von Altersjubilaren im Amtsblatt
                                                                    bereits am 01. April 1920.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,                                  Die Schrift zum Fest ist zugleich ein Rückblick auf die bisherige,
wie bereits im Amtsblatt informiert, kann die Geburtstagsgratula-   gemeinsame Geschichte der Ortschaften Ottendorf-Okrilla,
tion in der bisher gewohnten Form leider nicht mehr erscheinen.     Medingen, Hermsdorf und Grünberg als neue Großgemeinde
Grund sind strengere Regelungen zum Datenschutz.                    Ottendorf-Okrilla.
Deshalb werden nur noch die Jubilare veröffentlicht, von denen      Damit gehört das Buch mit Text und Bildern in jeden Haushalt,
uns eine Zustimmungserklärung vorliegt.                             auch als Geschenk an hier aufgewachsene und heute fern der
Das Formular der Zustimmungserklärung finden Sie auf unserer        Heimat lebende Verwandte und Bekannte. Der Preis wird er-
Internetseite www.ottendorf-okrilla.de unter Rathaus online/        schwinglich sein.
Amtsblatt bzw. erhalten Sie dieses in der Gemeindeverwaltung,       Sie können sich schon jetzt vor Beginn des offiziellen Verkaufes
Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla.                      ihre Exemplare der Festschrift verbindlich reservieren.
Hauptamt                                                            Nähere Informationen sowie den Abschnitt zum reservieren
                                                                    finden Sie auf Seite 13.

Kindertagespflegeperson für Ersatzbetreuung
sowie Kindertagespflegeperson gesucht                               Sprechstunde der Friedensrichterin
                                                                    Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Wolff
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht dringend eine geeig-
                                                                    findet am Dienstag, den 21.01.2020 von 17:00 bis 18:00 Uhr
nete Person, die Interesse hat, als Kindertagespflegeperson
                                                                    im Ratssaal des Rathauses, Radeburger Straße 34, 01458
zu arbeiten. Diese Person soll Kinder in Vertretung betreuen,
                                                                    Ottendorf-Okrilla statt.
deren Tagespflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder
Fortbildung ausfällt.
Die Finanzierung erfolgt durch die Gemeinde. Die erforderliche      Rentensprechtag im Rathaus
Zulassung erfolgt durch das Landratsamt Bautzen.
                                                                    Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla und dazugehöriger
Es wird weiterhin eine geeignete Person gesucht, welche als
                                                                    Ortsteile können als kostenlosen Service der gesetzlichen
Tagespflegeperson arbeiten möchte. Die zu betreuende Grup-
                                                                    Rentenversicherung beim monatlichen Sprechtag ihren Renten-
pe umfasst maximal 5 Kinder im Alter von ein- bis drei Jahren.
                                                                    antrag direkt im Rathaus stellen. Eine vorherige Ausfüllung von
Um als Tagesmutter/-vater tätig zu werden, benötigt man
eine Erlaubnis, als Kindertagespflegeperson in der Gemeinde         Antragsformularen in Papierform ist dabei nicht mehr erforderlich
Ottendorf-Okrilla zu arbeiten.                                      (elektronische Antragserfassung).

Sollten Sie Interesse haben, würden wir uns sehr freuen,            Die nächsten Termine sind:
wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen:                                 Dienstag, der 14. Januar 2020 und Dienstag, der 11. Februar
                                                                    2020
Frau Patitz und Frau La France
Fachberaterinnen Kindertagespflege                                  Es ist eine Anmeldung für den Sprechtag erforderlich. Diese
Malwina e. V.                                                       erfolgt vorab bei der Rentenversicherung 03578 / 310217 (zu-
Tel.: 0351-21523640                                                 ständiger Versichertenberater Wolfgang Deißler).
E-Mail: kindertagespflege@malwina-dresden.de                        Es ist die Rentenantragstellung für alle Rentenarten möglich
Kontakt in der Gemeindeverwaltung:                                  (z.B. Altersrenten, Hinterbliebenenrenten,
Anja Claus                                                          Erwerbsminderungsrenten), sowie für alle Rentenversicherungs-
Tel.: 035205-51362                                                  träger (z.B. Bund, Mitteldeutschland).
E-Mail: claus.hauptamt@ottendorf-okrilla.de                         Hinweis: Eine Kontenklärung z.B. in Verbindung mit dem kon-
                                                                    kreten Rentenantrag wird ebenfalls vorgenommen.
                                                                    Bitte haben Sie Verständnis, wenn für den Sprechtag keine
Herzlichen Glückwunsch
                                                                    Termine im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren und
Im Namen der Gemeinderäte, Ortsvorsteher,                           allgemeinen Versichertenberatungen vergeben werden.
Ortschaftsräte und der Verwaltung gratuliere
ich allen Bürgerinnen und Bürgern, die im                           Deutsche Rentenversicherung
Monat Januar geboren wurden, sehr herz-
lich zu Ihrem Geburtstag und wünsche alles                          Sprechtage der Industrie- und Handelskammer
erdenklich Gute.                                                    Dresden
Vor allem aber wünschen wir allen Jubilaren
beste Gesundheit.                                                   Am Dienstag, den 07. Januar 2020 und am Dienstag, den 04.
                                                                    Februar 2020 finden in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr die näch-
Insbesondere beglückwünschen möchte ich                             sten Sprechtage der IHK Dresden, Geschäftsstelle Kamenz, in
nachfolgende Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Ehrentag               der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße
                                                                    34, 01458 Ottendorf-Okrilla statt.
im Ortsteil Hermsdorf
                                                                    Diese kostenlosen Beratungen werden sowohl für bestehende
Frau Sigrid Dietrich        75. Geburtstag            am 27.01.     Unternehmen, als auch zur Unterstützung von Existenzgrün-
                                                                    dungen in der Region angeboten.
Ihr Michael Langwald, Bürgermeister                                 In einem persönlichen Beratungsgespräch können alle Gründer

         Amtsblatt
  8      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2020
auf dem Weg in die Selbstständigkeit wichtige Informationen er-        Öffnungszeiten:
fragen und ihre ganz individuellen Fragestellungen besprechen.         in Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23a (Grundschule)
Auch für bestehende Unternehmen wird die Beratung ange-                Dienstag      14:00 – 18:00 Uhr
boten, z.B. zum Thema Geschäftserweiterung, Businessplan/              Mittwoch      13:00 – 18:00 Uhr
Strategie oder zu entsprechenden Förderprogrammen sowie                Freitag       09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:30 Uhr
Unternehmensnachfolge.                                                 barrierefreier Zugang über Haupteingang Grundschule
Wir bitten um vorherige Anmeldung zu den Einzelgesprächen              Telefon: 035205 / 75 90 89
unter:                                                                 E-Mail: bib.otto@web.de
thieme-schmidt.gudrun@dresden.ihk.de oder telefonisch unter            in Hermsdorf, Else-Sommer-Straße 3
03578 374113.                                                          Donnerstag, 16:00 – 18:00 Uhr
Gudrun Thieme-Schmidt                                                  Ihre Bibliothek, gez. Fritsche

Informationen der Bibliothek                                           Ideen gesucht! Ein Schloss für alle.
Zur Erinnerung:                                                        Einladung zum gemeinsamen Gespräch
Die Bibliothek Ottendorf-Okrilla bleibt am                             Im Amtsblatt Mai 2019 haben wir den Aufruf „Ideen gesucht!
03.01.2020 geschlossen.                                                Ein Schloss für alle“ gestartet.
Die Ortsteilbibliothek Hermsdorf öffnet am 09.01.2020 das erste        Danke für Ihre zahlreiche und vielfältige Beteiligung.
Mal in diesem Jahr.                                                    Wir möchten gern mit allen, die an der Zukunft des Schlosses
                                                                       interessiert sind, ins Gespräch kommen.
Vorankündigung:
                                                                       Dazu laden wir am Donnerstag, den 30.01.2020 um 18.00 Uhr
Wir laden herzlich ein:
                                                                       zu einer Gesprächsrunde ins Schloss Hermsdorf ein.
In diesem Jahr möchten wir Sie bereits im Februar zu einer
Lesung mit Diashow einladen.                                           Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Am Donnerstag, den 13.02.2020 sind bei uns die ehemalige               Birgit Balzer und Evelin Helbig, Bauamt
Lehrerin und Übersetzerin Frau Ulla Ewald und ihr Mann Jörg zu
Gast. Unter der Überschrift „Hemingway – Nicht nur Macho,
sondern auch ein Kätzchen?“ nehmen sie uns mit auf eine                Aus der Ortsgeschichte
Reise in die Welt des Autors, wo wir Hemingway von einer meist
                                                                       Der Geflügelzüchterverein
unbekannten Seite kennenlernen dürfen. Beginn ist 19:00 Uhr.
                                                                       Am 15. März 1919 war im Gasthof Cunnersdorf der Geflügel-
Der Eintritt beträgt 7 €. Es gibt keinen Vorverkauf, wir bitten aber   züchterverein von Hermann Glahn, Kurt Kreher und Wilhelm
dringend um Reservierung, damit genügend Plätze vorhanden              Rössel gegründet worden. 1920 gab es die erste Ausstellung
sind.                                                                  von gezüchteten Geflügelrassen im Cunnersdorfer Gasthof.
Und hier noch unser Hinweis auf einige der letzten Neuerwer-           In den 1920er Jahren stieg die Zahl der Mitglieder des Vereins
bungen des vergangenen Jahres:                                         „Ottendorf-Okrilla und Umgebung“ auf über 50. Die Zucht-
Romane:                                                                freunde Glahn und Rössel konnten bei der Reichsausstellung in
                                                                       Essen hohe Auszeichnungen erringen. In der Notzeit nach 1945
  - Klüpfel/Kobr: Draußen (Der erste Thriller des Autoren-
                                                                       war der Verein neben der Zucht vor allem auf die Erzeugung
    Duos, Schöpfer der Kluftinger-Romane)
                                                                       von Geflügelfleisch und Eiern durch Masttiere und Legehennen
  - O. Tokarczuk: Gesang der Fledermäuse (Die diesjährige
                                                                       konzentriert. Der Staat honorierte das mit der Zuteilung von
    Nobelpreisträgerin für Literatur mit einem „Kriminalfall,
                                                                       Futtermitteln.
    philosophischem Essay, Fabel, literarischem Spiel“)
  - T. Hannig: Die Unvollkommenen (Fortsetzung von „Die                Zu den monatlichen Versammlungen kamen neben den Otten-
    Optimierer“ über eine Zukunft, wie wir sie nicht wollen)           dorfern auch Zuchtfreunde aus Medingen, Hermsdorf, Lomnitz,
  - A. L. Matre: Das Schweigen des Fjords (eine neue Krimi-            Seifersdorf und Wachau. Vereinsvorsitzende waren Richard
    Stimme aus Norwegen)                                               Jentsch, Fritz Lamm und Kurt Menzel. Die Zucht von Rasse-
                                                                       geflügel war für die Mitglieder ein wirkliches Hobby, manchmal
Kinderbücher:                                                          gleich in folgenden Generationen oder in der Verwandtschaft,
   - J. Kinney: Gregs Tagebuch 14 (Neuer Band über den                 so bei den Brüdern Kurt, Willy und Georg Menzel. Im Rahmen
     beleibten Comic-Roman-Helden, ab 9)                               des „Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter“
   - C. Funke: Palast aus Glas (märchenhafte Reise durch eine          (VKSK) war der Verein mit 60 Mitgliedern sehr aktiv, gestaltete
     Spiegelwelt, ab 13)                                               eigene Ausstellungen im Gasthof „Zum Hirsch“, später im
   - A. Pantermüller: einige Bände aus der Reihe „Mein Lotta-          Kulturhaus und nahm an Ausstellungen in Kreis und Bezirk
     Leben, ab 8)                                                      Dresden oder an Großschauen in Leipzig und Erfurt teil. Für
   - D. Kienle: Plastik? - probier's mal ohne! (Kindgerechte           die vielen Rassen gab es Sonderzuchtgemeinschaften. Weitere
     Darstellung zum aktuellen Thema)                                  Vorsitzende waren Tilo Urban und Fritz Mißbach. „Altmeister“
                                                                       der Ottendorfer Geflügelzüchter war mit den Rassen „Zwerg-
Sachbücher:
                                                                       Rheinländer“ und „Startauben“ Herbert List von der Bergstraße.
  - F. Rubin: Heilen mit Lebensmitteln: Meine Top 10 gegen
                                                                       In den 1980er Jahren fanden in Ottendorf-Okrilla mehrmals
     100 Krankheiten
                                                                       Sonderschauen für einzelne Geflügelrassen statt, die größte war
  - J. Remus: Vom Pkw zum Minicamper: Campingboxen,
                                                                       die Huhntaubenschau der DDR mit 1.800 gemeldeten Tieren.
     Dachzelte, Teardrops
  - M.+ J. Herzfeld: Familiy & Friends - Genussvolle Momente           Ab 1990 gab es Rassegeflügelausstellungen noch im Sportheim,
     mit dem Thermomix                                                 im Gasthof Hermsdorf und in der der Blöße-Turnhalle. Aber
  - G. Altekrüger: Abnehmen mit Brot und Kuchen Teil 2                 durch Alterung nahm die Mitgliederzahl ab, eigene Ausstellungen
                                                                       waren nicht mehr zu schaffen. Die Geflügelzüchter organisier-
DVDs: Falling Snow, Yesterday, X-Men – Dark Phoenix, Der Fall          ten sich als e.V., die Eintragung ins Vereinsregister erfolgte am
Collini, Pokémon Meisterdetektiv Pikachu, Game of Thrones              30.03.1994. Zum Vorsitzenden wurde Heinz Günther gewählt.
Staffel 8
                                                                       Seit 2001 waren Siegfried Trentzsch Vorsitzender und Walter
Und wie immer Vieles mehr…                                             Lange Stellvertreter. Bei der Wahlversammlung im Juni 2007

                                                                                                          Amtsblatt
                                                                                                          Ottendorf-Okrilla        9
Monat Januar 2020
waren noch 14 Mitglieder anwesend. Es gab weitere Todesfälle.        Die Weihnachtszeit ist auch für unsere Kinder eine sehr wichtige
2011 wurde die e.V.-Registratur für den Ottendorfer Verein nota-     Zeit. Bunt geschmückte Häuser, glänzende Lichter überall und
riell gelöscht. 2019 gab es noch acht Zuchtfreunde, als Jüngster     natürlich kommen Nikolaus und Weihnachtsmann. So wollen
ist Frank Krause dabei. Man ist in den Kreisverband Dresden          wir natürlich auch in den Kindergärten die festliche Weihnachts-
integriert. Walter Lange von der Wachbergstraße kümmert sich         stimmung einziehen lassen.
um die notwendigen Dinge, Wilfried Bergmann vom Hermsdorfer
                                                                     Es wird geschmückt, gebastelt und gebacken. Was jedoch nicht
Wiesenweg regelt alles Schriftliche. Ein Wunsch der verbliebe-
                                                                     fehlen darf, ist ein leuchtender Weihnachtsbaum.
nen Zuchtfreunde ist es, einen Raum zur Ausstellung der in 100
Jahren erhaltenen Pokale und Urkunden zu finden, vielleicht
im Sportheim. Die Zeit der Rassegeflügel-Ausstellungen ist in
Ottendorf-Okrilla vorbei. In Radeberg jedoch lebt diese Tradition.
Anfang November 2019 gab es dort die 116. Ausstellung von
Rassegeflügel mit 60 Ausstellern und 600 Tieren.
Ich danke Walter Lange und Wilfried Bergmann. Durch Ge-
spräche mit ihnen und bereitgestellte Unterlagen konnte ich
diesen Text verfassen.
Werner Junitz

         INFORMATIONEN UNSERER
        KINDEREINRICHTUNGEN UND
                SCHULEN

Ein leuchtender Weihnachtsbaum

                                                                     Aufgrund der großen Trockenheit, der Plagen und Krankheiten
                                                                     konnte die Gemeinde aus eigenen Beständen keine sponsern.
                                                                     Um die Kinder nicht ohne Weihnachtsbaum durch die Weih-
                                                                     nachtszeit zu begleiten hat der Elternrat vom Waldkindergarten
                                                                     einen Aufruf gestartet.
                                                                     Dieser Aufruf wurde von der Firma Florales Ambiente Innenraum
                                                                     und Objektbegrünung mit dem Inhaber René Edelmann erhört.
                                                                     Die Firma spendete soviel Bäume, dass alle Einrichtungen
                                                                     Bäume erhielten und so konnten wir unseren Kindern einen
Ein paar Tage Ruhe, Zeit um die Gedanken schweifen zu las-           wunderschönen Weihnachtsbaum stellen.
sen, um einen Spaziergang zu unternehmen oder völlig für die
                                                                     An dieser Stelle wollen wir uns recht Herzlich bei der Firma und
Familie da zu sein. Viele genießen die Weihnachtszeit genau
                                                                     Herrn Edelmann bedanken.
dafür. Die Adventszeit ist dafür da sich auf die bevorstehenden
Weihnachtstage einzustimmen.                                         Die Elternräte
Es wird das Heim geschmückt, geht auf den Weihnachtsmarkt,           Kita Waldkindergarten
kümmert sich um Essen und Geschenke und versucht ein wenig           Kita Sonnenhügel
Besinnlichkeit und Vorfreude aufkommen zu lassen.                    Kita Zwergenland

         Amtsblatt
 10      Ottendorf-Okrilla
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