Maisfeld am Linslerhof - MTYPE media
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57. Jahrgang Donnerstag, 10.09.2020 37/20 Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Maisfeld am Linslerhof Altforweiler Berus Foto: Anne Derouet Bisten Felsberg Überherrn Themen in dieser Ausgabe u.a. Aktuelle Nachrichten aus Überherrn, sowie Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein Wohnstadt
LESBISCHES LEBEN WANN SICHTBAR MACHEN Kurzfilme mit anschließender Podiumsdiskussion HAST DU DICH 17.09.2020 Thalia Lichtspiele Bous, Einlass 18:30 Uhr Beginn 19:00 Uhr ENT- Saarbrücker Str. 91, 66359 Bous Podium Schauspielerin Christina Hecke und andere. SCHIEDEN ©Steffi Henn Moderation: Carolin Dylla, Saarländischer Rundfunk HETERO K a b 0 3.08. c ke t s i m VV tränk , Ti inem G e i n k l. e 5€ ZU SEIN? b ei Eine Veranstaltung des Mädchenarbeitskreis im Landkreis Saarlouis © ENOUGH is ENOUGH
Überherrn Seite 3 Woche 37/2020 Ärztliche Bereitschaftsdienste sowie Notruf Kinder-, Augen- und HNO-Ärzte Polizei.....................................................................110 Tel. 116 117 Feuerwehr ............................................................. 112 Es gilt die bundesweit einheitlich als Rufnummer für den ärzt- Rettungsdienst ..................................................... 112 lichen Bereitschaftsdienst 116 117 künftig an allen Tagen der Woche. Alle ärztlichen Bereitschaftsdienste (inkl. dem kinder-, Polizeirevier Bous................................. 06834 9250 augen- und HNO-ärztlichen Bereitschaftsdienst) sowie die Be- reitschaftsdienstpraxen sind für die Patienten zu erreichen. Polizeiposten Überherrn ............................... 92520 Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag, 08:00 Uhr bis Montag, 08:00 Uhr, an Ortsvorsteher Siehe im Innenteil Feiertagen (inkl. Heiligabend/ Silvester), an Rosenmontag so- wie an Brückentagen. Freiwillige Feuerwehr Überherrn Wehrführer: Alois Thilmont Tel. 06837 909525 Zahnärzte-Dienst www.zahnaerzte-saarland.de Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler Tel. 7234008 Sa. 12.09./So. 13.09.2020 Löschbezirk Berus: Markus Zöllner Tel. 0163 6662352 Dr. Tilk J., Nalbach, Tel.: 06838/7021 Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger Tel: 06837 74557 Löschbezirk Süd: Patrick Hörner Tel. 7230077 Apotheken-Dienst 11.09 – 17.09.2020 Freitag: St. Oranna-Apotheke, Überherrn, Behindertenbeauftragter Hauptstraße 45, Tel. 06836 2995 Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 a Tel. 7248100 Samstag: Pachtener-Apotheke, Dillingen, n.guethler@gmx.de ab 18 Uhr Nachtsheimstraße 2, Tel. 06831 7330 Sonntag: Apotheke im EKC, Bous, Schiedspersonen Saarbrückerstraße 197, Tel. 06834 782399 Altforweiler und Berus: Montag: Gangolf-Apotheke, Wadgassen-Differten, Walter Grube, Brunnenstr. 55, Tel. 3805 Hauptstraße 2, Tel. 06834 60267 Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14 Tel. 06837 708377 Dienstag: Luzia-Apotheke, Dillingen Bisten, Überherrn und Wohnstadt: Odilienplatz10, Tel. 06831 7066990 Wilhelm Wagner, Am Wald 15 Tel. 92383 Mittwoch: Ludwigs-Apotheke, Saarlouis, Kirchstraße 9, Tel. 06834 2300 Revierförster Saar Forst Landesbetrieb Donnerstag: Apollonia-Apotheke, Saarlouis-Fraulautern, Forstrevier Überherrn, Revierförster Matthias Krauser Lebacher Straße 33, Tel. 06831 82828 Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln Tierärztlicher Notfalldienst www.tierarzt-saar.de m.krauser@sfl.saarland.de Tel. 0681 9712-881 Sa. 12.09./So. 13.09.2020 www.saarforst.de Mobil: 0170 8138324 Tierärzte Drs. Besse, Mottenerstr. 137, Lebach, Tel.: 06881 2178 Frauenhaus Saarlouis Hilfe für misshandelte Frauen Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst Tag und Nacht erreichbar Tel. 06831 2200 Störungsnummer Strom Tel. 0681 9069-2611 Störungsnummer Erdgas Tel. 0681 9069-2610 Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis Tel. 06831 120630 KDÜ-Rufbereitschaft Wasser und Abwasser: während der Dienstzeiten: Tel. 06836 92194-0 nach Dienstschluss: Tel. 0171 6242474 Leitstelle „Älter werden“ Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis Tel. 06831 444-239 Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation) Fa. Adam, Merzig Tel. 06835 9551227 Seniorensicherheitsberater Frank Steinhauser, tel. Sprechstunde Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft Tel. 4710100 Di. und Do. 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470 Öffnungszeiten Kompostieranlage: März bis November: jeden Sa. von 9:00-14:00 Uhr ABZÜ Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn Dez. bis Febr.: jeden 1. Sa. im Monat 9:00-14:00 Uhr Im Brückenhof 1 Tel. 80 0 00 IMPRESSuM: Überherrner Rundschau mit amtlichem Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Verantwortlich für den Anzeigenteil, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigenannahme: MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850, E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de, www.mtypemedia.de (Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber und der Verlag keine Haftung.) Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil: Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
Überherrn Seite 4 Woche 37/2020 AMTLICHES BEKANNTMACHuNGSBLATT DER GEMEINDE ÜBERHERRN Bekanntmachungen und Informationen GEMEINDE ÜBERHERRN Öffnungszeiten: Postanschrift: Postfach 1261, 66800 Überherrn Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr Hausanschrift: Rathausstraße 101, 66802 Überherrn 14.00 – 16.00 Uhr Telefon: 0 68 36/90 9-0 Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr Telefax: 0 68 36/90 9-192 Meldeamt, Standesamt, Gewerbeamt: Internet: www.ueberherrn.de Mo. - Mi.: 08.30 - 12.00 Uhr E-Mail: rathaus@ueberherrn.de Do.: 07.00 - 12.00 Uhr (Bitte Hinweis im Internet beachten.) Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr Aufgrund der aktuellen und nach Vereinbarung Situation bitten wir um vorherige DIE PARTNERGEMEINDEN Terminvereinbarung. Ailly-sur-Noie/FR L‘Hopital/FR Le Havre/FR Camaiore/IT Nummer 37/20 Donnerstag, 10.09.2020 57. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen Verordnung zur Änderung der Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweili- infektionsrechtlicher Verordnungen gen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis). (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umgesetzt, Vom 2. September 2020 die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Ab- Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz standsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend Be- 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz- lüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten wer- den. durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. §2 1385), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit 1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hin- vulnerablen Personen eine Mund-Nasen- Bedeckung getragen sichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz 1 werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003 (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, ha- (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. ben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz zu tragen: 3 verordnet die Landesregierung: 1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenver- Artikel 1 kehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Halte- Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus stellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher § 7 der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Per- Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni sonal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von vom 21. August 2020 (Amtsbl. I S. 768), wird wie folgt gefasst: eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die ent- „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten gegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nut- Diese Verordnung tritt am 3. September 2020 in Kraft und am zung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen, 20. September 2020 außer Kraft.“ 2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und Artikel 2 Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zugehö- Verordnung zur Bekämpfung rigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab Vollen- der Corona-Pandemie (VO-CP) dung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Leis- §1 tungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Personal, Grundsatz der Abstandswahrung soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge- (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges genstehen oder eine andere gleichwertige Infektionsschutz- Minimum beschränkt werden. Der Personen- kreis, zu dem maßnahme gewährleistet ist, man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistun- zu belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu an- gen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer deren Personen von eineinhalb Metern einzuhalten. Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangs- (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eige- läufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe Dienst- nen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer leistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gera- entgegensteht,
Überherrn Seite 5 Woche 37/2020 4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati- gen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschränkungen onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl der Kun- Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera- den oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 Quadrat- peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu- meter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Min- destabstan- den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten ambu- des im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kunden oder lanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswe- Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig. sens, soweit nicht die Art der Behandlung oder Leistungser- (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststät- bringung entgegensteht, tengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und 5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen Gast- den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den stättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping- geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie §5 von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Hygienekonzepte bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften, (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge- nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtun- genstehen oder eine andere, gleichwertige Infektionsschutz- gen, Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstal- maßnahme gewährleistet ist. tungen nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trai- (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2 nings- und Wettkampf- betrieb im Sport haben entsprechend genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung in ihrem jeweiligen Ver- individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf antwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab- haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen. standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch- dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter- sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer vallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektions- Lage sind. schutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen §3 Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsgenossen- Kontaktnachverfolgung schaften zu beachten. (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich- (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Hy- tend zu gewährleisten gienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich 1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar- zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs- Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen Ab- spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen- gabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke, de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland. 2. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazuge- Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten. hörigen Probenbetrieb, Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson- 3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen, dere erforderlich für 4. bei Gottesdiensten und Bestattungen, 1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän- 5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport, dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger Gas- 6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6, tronomiebetriebe jeder Art, 7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen, 2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping- 8. bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte, nicht untersagt sind. 3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern, (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen Thermen und Saunaanlagen, haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg- 4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familienna- Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb, me, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit. (3) Die 5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen, erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der 6. die Veranstaltung von Reisebusreisen, Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter nach 7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser Absatz 4 verwendet werden und sind nach Ablauf eines Mo- Verordnung nicht untersagt ist. nats nach Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrund- §6 Kontaktbeschränkungen verordnung zu löschen. (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten. (4) Personenbezogene Daten, die auf Grundlage dieser Vor- (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in schrift erhoben werden, sind durch die die Daten erhebenden der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen Stellen – soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt – ausschließlich und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu Zwecken der Ver- erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als hinderung der Ausbreitung des Infektionsgeschehens – soweit 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters nicht auf der Grundlage von Bundesrecht eine Herausgabe zu- der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat geeig- lässig ist – auf zu begründenden Antrag den Gesundheitsäm- nete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach tern herauszugeben. Betroffene sind von dem Antrag auf Her- Maßgabe des § 3 zu treffen und besondere infektionsschutz- ausgabe zu unterrichten. Ihnen ist vorheriges rechtliches Gehör rechtliche Auflagen zu beachten. Hiervon ausgenommen sind: zu gewähren. In Fällen einer Herausgabe bei Gefahr im Verzug 1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb von Ein- sind die Betroffenen nachträglich unverzüglich zu unterrichten. richtungen, die nicht nach dieser Verordnung untersagt sind, zu §4 dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der jeweiligen Einrich- Betretungsbeschränkungen tung geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten, (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher 2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet sind, nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anla- dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nur den
Überherrn Seite 6 Woche 37/2020 familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen sowie von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraus- höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts, setzungen aufgenommen werden: 3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Gruppe 1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen, von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe). 2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Ei- 3 ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo im- genart der Sportart möglich ist oder die Durchführung nicht mer möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des fa- im familiären Bezugs- kreis erfolgt, miliären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren 3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaß- weiteren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 nahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten, oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- 4 Nummer 3. (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in und Hygieneregeln, der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind 5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen bis einschließlich 31. Dezember 2020 untersagt. Die übrigen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebs und Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt. 6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz (4) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 kann die 1 und Absatz 4 Satz 1. Ortspolizeibehörde Veranstaltungen unter freiem Himmel mit Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei nicht mehr als 900 Personen gleichzeitig und in geschlosse- der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, nen Räumen mit nicht mehr als 450 Personen gleichzeitig zu- dass die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraus- lassen, sofern vom Veranstalter ein schlüssiges Schutz- und setzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Hygienekonzept im Sinne des § 5 vorgelegt wird, das unter Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Berücksichtigung der individuellen örtlichen Gegebenhei- Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Vor- ten und konkreten Planungen eine unter Infektionsschutzge- aussetzun- gen des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen. sichtspunkten sichere Durchführung der Veranstaltung und die Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § im Rahmen des Wettkampfes die Voraus- setzungen des Sat- 3 gewährleistet. Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können zes 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im auf Antrag in atypischen Einzelfällen weitergehende Ausnah- Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sport- megenehmigungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, fachverbandes stattfindet. soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist. (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder bei (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften dürfen kei- Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die ne Gäste aufgenommen werden, die aus einem Landkreis oder kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem 4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist. oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten An- (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets- reise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS- körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher als 50 pro 100.000 Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge- Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten und klar regional ein- richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der grenzbaren Infektionsgeschehen können die Beschränkungen Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Veran- analog zur Vorgehensweise in den betroffenen Gebieten auf staltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach § diesen regionalen Bereich begrenzt werden. Aus- genommen 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist. sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, fran- (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei- zösischer oder englischer Sprache verfügen, welches bestä- licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der tigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtli- cher Sicht vertretbar ist. der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Verlangen unverzüg- (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem lich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine mo- Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen lekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das 4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qua- Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh- litätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstands- 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Das Ver- regeln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen bot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die gewährleistet sind. 1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder me- (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind dizinisch veranlasst anreisen oder zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin- 2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere ei- den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz nen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskreises 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden. Umgangsrechts oder Bei- stand oder Pflege schutzbedürfti- §7 ger Personen haben. Betriebsuntersagungen und -beschränkungen Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün- sowie Schließung von Einrichtungen deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für (1) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sin- ne des Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands ver- § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel bleibt es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantäne- 182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), au- maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des ßerhalb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Pros- Coronavirus. titutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein- des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt. zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe- dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der trieben und Swingerclubs. Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegeneh- (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb migung kann zeitlich befristet werden.
Überherrn Seite 7 Woche 37/2020 §8 weisung regelmäßig durchzuführen. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Maß- Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB gabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesund- IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leis- tungserbringer ein heit, Frauen und Familie so zu planen und durchzuführen, Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19-Patien- auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlungen tinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona- für die Kapazitäten in der Intensivmedizin. Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrich- gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur tungen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 und Besucher können unter Berücksichtigung der Vorgaben und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet werden. War- Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung tebereiche sind entsprechend den Empfehlungen des RKI des Konzeptes ist der Leistungserbringer verantwortlich. kontaktreduzierend auszugestalten. §9 (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Be- Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und tretungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleis- Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser tungsrechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträ- (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- ger ausgenommen. und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu- § 10 ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund- Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in Ausbildungsgänge sowie Fortbildungen Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden. (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten für Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Musterhy- für Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungs- gieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, betriebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag der Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hoch- zuständigen Behörden, also den Landkreisen und dem Regional- schule gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind verband Saarbrücken, vor Wieder- aufnahme der Betreuungstä- Online-Angebote zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen tigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständigkeiten gemäß § 12 zur Anpassung von Lehre, Studium und Prüfungen können von dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt. der für die jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehör- (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarlän- de erlassen werden. dischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver- 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hier- Rahmen eines Besuchskonzeptes zulässig. Hierzu erlässt das für können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfeststellung zu Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlini- gewährleisten sind. en, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besu- laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, cher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der anzupassen. Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können. (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich an- (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Re- erkannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich habilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen anerkannte Berufsakademien und für wissenschaftliche For- angeordnet: schungseinrichtungen im Saarland. 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung un- von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu berührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erfor- schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. derlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezo- Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatli- gene Aspekte zu berücksichtigen. cher Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Be- 2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtun- gen ha- stimmungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. ben auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Voraus- (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits- setzungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz- und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter Ein- maßnahmen durchgeführt werden. bindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen. § 11 Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine voll- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass jedem (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch eine des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahr- Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS- lässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 2 und 3 sowie der CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt. Die Be- §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt. suchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch auch be- (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des rufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausgenommen von Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund- dieser Einschränkung des Besuchsrechtes sind medizinisch zwanzigtausend Euro geahndet werden. oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbesondere auf (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpatientinnen und Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. -patienten, die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei § 12 risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder seelsor- Zuständige Behörden gerische Besuche. Alle Besucher müssen namentlich bei (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind geeig- Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Ver- nete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunter- waltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ord-
Überherrn Seite 8 Woche 37/2020 nungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemein- Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher- deverbände. Die Ortspolizeibehörden und die Vollzugspolizei tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden werden ermächtigt, bei Verstößen gegen die bußgeldbewehr- rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren- ten Vorschriften des § 2 Absatz 2 Verwarnungen zu erteilen te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei- und Verwarnungsgelder in Höhe von 50 Euro zu erheben. tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836 (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli- 471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen Rentenversicherung Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. § 13 Der Versichertenberater Besondere Regelungen der Knappschaft Bahn See bei regionalem Infektionsgeschehen Sachverstand vor Ort Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS- CoV-2-Vi- Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver- rus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos- innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35 tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli- pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Beneh- chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. men mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli- Verordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be- chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken- stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen. Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer Tel. 06836 7235025 getroffen werden. § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 3. September 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämp- fung der Corona- Pandemie vom 21. August 2020 (Amtsbl. I S. 738) außer Kraft. informiert (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 20. September 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Wechsel der Wasserzähler Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 3. September 2020 in Kraft. Saarbrü- gemäß den Eichbestimmungen Seit Montag, 31. August 2020, werden von Mitarbeitern unseres cken, den 2. September 2020 Hauses wieder Wasserzähler gewechselt, deren Eichzeit gemäß Die Regierung des Saarlandes: Der Ministerpräsident den Eichbestimmungen in diesem Jahr abläuft. Hans Treffen unsere Mitarbeiter den Kunden nicht an, wird eine Informa- Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr tion hinterlassen und der Kunde darin gebeten, direkt eine Termin- Rehlinger vereinbarung unter der in der Information angegebenen Rufnum- Der Minister für Finanzen und Europa Der Minister der Justiz mer zu treffen. Strobel Unsere Mitarbeiter sind im Besitz eines Firmenausweises. Sind Der Minister für Inneres, Bauen und Sport Sie im Zweifel, ob die Sie aufsuchende Person tatsächlich ein Mit- Bouillon arbeiter der KDÜ ist, lassen Sie sich bitte den Ausweis vorlegen Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie oder rufen Sie in unserer Geschäftsstelle an (Tel. 06836 92194-0). Bachmann Aufgrund des Zutrittsrechts nach § 16 der AVBWasserV bitten wir Die Ministerin für Bildung und Kultur unsere Kunden, unseren Mitarbeitern ungehindert den Zutritt zu Streichert-Clivot den entsprechenden Räumen und Zählern zu gestatten und dafür Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler ohne Einschränkung frei Jost zugänglich sind. Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) bitten wir Sie zu Ihrer und der Sicherheit unserer Mitarbeiter die bestehenden Hy- giene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Für Ihre Mithilfe vie- Sonstige amtliche len Dank. Bekanntmachungen Erneuerung der Wasserleitung im „Von-Menzel-Weg“, Wohnstadt Die Kommunalen Dienste Überherrn GmbH werden im Bereich Herzlichen Glückwunsch „Von-Menzel-Weg“ eine neue Trinkwasserleitung verlegen sowie neue Hausanschlüsse herstellen. Nach dem derzeitigen Pla- unserer Jubilarin Frau Franziska Molter, Alleestraße 10, Ortsteil nungsstand wird voraussichtlich in der Woche vom 14. bis 18. September 2020 (38. KW 2020) mit der Maßnahme begonnen. Währen der Bauzeit werden Engpässe und Unannehmlichkeiten leider nicht zu vermeiden sein. Insbesondere im angrenzenden Überherrn, zur Vollendung des 85. Lebensjahres Bereich der „Albrecht-Dürer-Straße“ werden 14 Parkplätze für den am 13. September 2020. Zeitraum der Baumaßnahme entfallen. Diese werden im Vorfeld durch Parkverbotsschilder gekennzeichnet. Wir bitten die Anwoh- Überherrn, 07. September 2020 nerinnen und Anwohner, sowie alle Verkehrsteilnehmerinnen und Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin Verkehrsteilnehmer höflich um Verständnis für die mit diesen Ar- Arno Zenner, Ortsvorsteher beiten einhergehenden Beeinträchtigungen. Da wegen der Verlegung der Wasserleitungen möglicherwei- se bei verschiedenen Anwesen die Erdung nicht mehr gege- Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung ben ist, weisen wir besonders darauf hin, dass seit 01.10.1970 Auskunft in Rentenangelegenheiten Wasserleitungen nicht mehr als Erder und Schutzleiter be- Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland nutzt werden dürfen. Wenden Sie sich in dieser Angelegenheit Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler bitte unbedingt an einen Elektrofachbetrieb. führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch. Wenn Sie noch Fragen zur Baumaßnahme haben oder sich über Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und eine den Regeln der Technik entsprechende Hausinstallation in- Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle formieren möchten (z. B. Einbau eines Filters, Druckminderer und
Überherrn Seite 9 Woche 37/2020 dergleichen), geben wir Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen uns Andreas Will, der mit guten 898/8 Holz/EWP die „Höchststrafe“ montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis bei der Einzelwertung verhindern konnte. Weiter spielten Jürgen 17:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefon- John 851/5, Jörg Weber 838/4, Michael Brecker 815/3, Kai Fors- nummer 06836 92194-0. ter 807/2 und Rolf Ettelbrück 774/1 Holz/EWP. Beim Heimstart am Jörn Krzizok, KDÜ GmbH kommenden Wochenende wird das besser. Es ist viel zu tun um die Klasse halten zu können! KSC Differten 1 – BSÜ 3: - 0:3 bei 2655:2861 Holz und 10:26 EWP. Ja, da mussten die Gastgeber aus Differten eine Schlappe ein- Freiwillige Feuerwehr stecken und wurden dazu noch mit der „Höchststrafe“ in der Einzelwertung bestraft. Martin Becker war bester Akteur mit star- ken 734/8 Holz/EWP. Gut im Rennen auch Horst Lieberwirth mit 724/7 und Alexander Kulik mit 720/6 Holz/EWP. Markus Rupp Feuerwehr Berus besorgte den Rest mit 683/5 Holz/EWP. Ein gelungener Einstieg Hallo Kameraden, hier die Termine für die Nächte Zeit in die Saison, der an die Tabellenspitze führte. Weiter so! 11.09. 19.00 Uhr Übung Vorschau auf den 2. Spieltag: 26.09. 19.00 Uhr Übung BSÜ 1 – ESV Saarbrücken 1: Sa. 12.09. um 16.30 Uhr, Markus Zöllner BSÜ 2 – KSG Dudweiler 2: Sa. 12.09. um 13.00 Uhr, BSÜ 3 – KF Schaffhausen 2: Sa. 12.09. um 11.00 Uhr. Schmidt, Pressewart Löschbezirk Süd Hinweis für Hobby-Kegler: In der Kegelsporthalle Überherrn Hallo Kameraden, stehen 6 gepflegte Kegelbahnen zur Verfügung, die auch von Mittwoch, 09.09.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. Hobby-Keglern genutzt werden können. Anfragen/Termine unter Samstag, 12.09.2020, Atemschutzstrecke in SLS. Treffen um 15.15 06836/2791. Uhr am Gerätehaus. ABTEILuNG WANDERN Mittwoch, 16.09.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. Der Herbst beginnt mit der „Stausee-Tafeltour“ in Losheim am Freitags Arbeitsdienst ab 18.00 Uhr. Sonntag, 13.09.2020. Mit kameradschaftlichem Gruß, i.A. Aylin Meißner Die Tafeltour beginnt am Wander-Info-Zentrum. Der Weg zieht sich entlang des nördlichen Ufers des Stausees entlang zur schönsten Wassertretanlage im Südwesten. Weiter geht es den Metzenbach Ende des Amtlichen hoch bis zu einem Steinbruch, über die Verbindungsstraße nach Bekanntmachungsblattes Scheiden zum höchstgelegenen Ort im Saarland. Nach einer Rast an der Sinnesbank treten wir den Rückweg an zum Parkplatz am der Gemeinde Überherrn Losheimer Stausee. Treffpunkt ist am 13. September um 8 Uhr. Die Strecke ist etwa 9 km lang bei einer Wanderdauer von ca. 3,5 Stunden. Die Führung hat Walter Kunzler. Treffpunkt zu allen Wanderungen ist der REWE Markt in Überherrn. Einkehr bei allen Wanderungen. Mitwanderer sind herzlich willkommen. Schau mal rein www.esv-ueberherrn.de Gesamtgemeinde Handball in Überherrn HSG Fraulautern/Überherrn Einladung zur Mitgliederversammlung 2020 Dekanatschor „Intermezzo“ An alle Mitglieder des HC Überherrn e.V. und Liebe Sängerinnen und Sänger. des HSV 1924 Fraulautern e.V. Herzliche Einladung zu folgenden Probeterminen: Donnerstag, Die für den 3. April geplanten Mitgliederversammlungen mussten den 10.9 (nicht wie ursprünglich geplant – Dienstag!) von 19.30- aus bekannten Gründen abgesagt werden. Die Vorstände des HC 20.25 Uhr Sopran II/von 20.35-21.30 Uhr Sopran I in der Kirche Überherrn und des HSV 1924 Fraulautern laden nunmehr erneut St. Matthias Altforweiler; zu der gemeinsamen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am Donnerstag, den 17.9. von 19.30-20.25 Uhr Tenor/von 20.35-21.30 Freitag, 11. September 2020, 18:30 uhr im Vereinshaus Frau- Uhr Bässe in der Kirche St. Bonifatius in Überherrn. lautern statt. Die Tagesordnung und weitere Informationen finden Herzliche Grüße, Susanne Zapp-Lamar Sie in den nachstehenden Erläuterungen. Die Vorstände des HC Überherrn und des HSV 1924 Fraulautern haben 2019 beschlos- Eisenbahner-Sportverein Überherrn e.V. sen, dass die Mitgliederversammlungen gemeinsam durchgeführt ABTEILuNG KEGELN werden. Wir würden uns freuen viele Vereinsmitglieder begrüßen Ergebnis des 1. Spieltages vom 06.09.2020 zu können. Die Mitgliederversammlungen sind lt. Satzung §15 KSC Losheim Britten 3 – ESV 1: 2454:2474 Holz; 18:18 EW; 0:3 (2) unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder be- Punkte schlussfähig. Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich bis ESV 1: Reinhold Rihm: 592 Holz/3 Punkte; Walter Kunzler: 519/2; zum 04. September 2020 bei den jeweiligen Vorsitzenden einge- Klemens Schneider: 680/6 und Holger Rink: 683/7 reicht werden. Vorschau auf den 2. Spieltag am 11.09.2020 Tagesordnung ESV 1 - spielfrei TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung Sportgeschehen 1. Spieltag TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung Am ersten Spieltag waren Herren 1 und Herren 3 am Start; Herren TOP 3 Feststellung der Anwesenheit und Stimmenanzahl 2 war spielfrei. Herren 1 musste bei den heimstarken Gastgebern TOP 4 Genehmigung der Niederschrift der letzten Mitgliederver- in Hüttersdorf antreten. Leider war für unser Team dort nichts zu sammlung ernten. Herren 3 war im Lokalderby Gast auf der Heimbahn und TOP 5 Anträge zur Tagesordnung hatte Differten als Gegner. Alle Punkte gingen an unsere Mann- TOP 6 Genehmigung der Tagesordnung schaft und die Gastgeber wurden mit der „Höchststrafe“ in der TOP 7 Jahresbericht der Vorstände Einzelwertung abgeschmettert. Erfreulich die Leistungen unserer TOP 8 Jahresbericht der1. Kassierer Neuzugänge Jörg Weber, Michael Brecker und Alexander Kulik. TOP 9 Bericht der Kassenprüfer Die Ergebnisse: TOP 10 Aussprache zu den Berichten KSC Hüttersdorf 2 – BSÜ 1: -3:0 bei 5442:4983 Holz und 55:23 TOP 11 Entlastung der Vorstände Einzelwertungspunkten (EWP). TOP 12 Verschiedenes Die hohe Differenz bei der Holzzahl zeigt die Überlegenheit der Die Satzung der beiden Vereine, die Niederschrift der letzten Gastgeber deutlich auf. Bester Akteur unserer Mannschaft war Mitgliederversammlung sowie weitere Dokumente sind auf der
Überherrn Seite 10 Woche 37/2020 Webseite der HSG Fraulautern-Überherrn nachzulesen, bzw. be- steht die Möglichkeit des Downloads von dieser Seite http://www. Leichathletik-Gemeinschaft Berus Unser Trainingsplan sieht aktuell wie folgt aus: hsg2011.de/downloads.php Montag: Sportplatz Häsfeld Bei der Durchführung der Versammlung sind die Bestimmungen 17:00 - 18:30 Uhr U8 bis U16 (Jg. 05 bis 14) der Hygieneverordnung/des Hygienekonzeptes zu beachten! 18:30 - 20:00 Uhr Gruppe Werner Vorankündigung Kreismeisterschaften 2020 Mittwoch: Schulturnhalle Berus Am 19./20. September finden die diesjährigen HZB-Kreismeister- 17:00 - 18:00 Uhr „Minis“ (3-5jährige) schaften statt. Auch in diesem Jahr sind die HSG Falken Aus- Sportplatz Häsfeld richter. Durch die Corona bedingten Hygieneauflagen, müssen 18:30 - 20:00 Uhr Gruppe Werner die Spiele ohne Zuschauer stattfinden. Da die Spiele sowohl am Donnerstag: Sportplatz Häsfeld Samstag für die Frauen als auch am Sonntag für die Männer im 18:30 - 20:00 Uhr Gruppe Werner Turniermodus ausgetragen werden, muss der Tribünenbereich Freitag: Sportplatz Altforweiler für die teilnehmenden Mannschaften vorgehalten werden. Das 16:30 - 18:00 Uhr U12 bis U16 (Jg. 05 bis 10) ist Schade. Die HSG Falken wollten das mittlerweile traditionelle Samstag: Sportplatz Häsfeld Turnier aber nicht ausfallen lassen, da es für die teilnehmenden 10:00 - 11:30 Uhr Gruppe Werner Mannschaften so kurz vor Rundenbeginn eine wichtige Standort- Für weitere Auskünfte stehen gerne zur Verfügung: bestimmung ist. Über die Spiele werden wir zeitnah auf unseren Michael Meyer 06836 5966, Werner Just 06836 4057 oder www. Sozialen Medien berichten. lg-berus.de Infos, Fotos und ausführliche Berichte auf www.hsg2011.de, auf Einfach vorbeikommen! facebook/die Falken HSG Fraulautern/Überherrn oder instagram/ Thomas Weber, Geschäftsführer die.falken Sportabzeichen in Überherrn Initiative zur unterstützung Nach einer längeren Zwangspause wollen wir auch für dieses Jahr krebskranker Kinder e.V. noch Training und die Abnahme des Sportabzeichens in Über- Wir freuen uns sehr über eine private Spende von Eva-Marie herrn / Altforweiler anbieten. Das Training beginnt am Freitag dem Schwender. 18.09.2020 um 18.00 Uhr in Altforweiler auf dem Sportplatz wie Sie und ihre Mitschüler hatten nach bestandenem Abitur eine die letzten Jahre auch. „Abifeier“ geplant und dafür wurde Geld eingesammelt. Aus be- Ab diesem Starttermin wollen wir so lange wie möglich , mindes- kannten Gründen haben leider alle Abiturientinnen und Abituri- tens bis Ende Oktober, jeden Freitag eine Abnahme anbieten. Leis- enten auf diesen festlichen Abschluss verzichten müssen. Dieses tungen für das Jahr 2020 sind aber bis Ende des Jahres möglich. gesammelte Geld wurde den Schülern wieder zurückgezahlt. Die Abzeichen des letzten Jahres ,die noch nicht verteilt wurden, können an diesen Tagen entgegengenommen werden. Eva-Marie hat den Betrag auf 100.- Euro aufgerundet und im Sin- Zum Starttermin haben sich zwei Vertreter des Landessportver- ne, kranke Kinder zu unterstützen, dieses Geld an die Überherrner bandes ,Herr Persch und Frau Loris ,angekündigt um eine Über- Initiative gespendet. raschung zu überreichen. Daher wäre es schön, wenn einige Trai- Wir danken ihr ganz herzlich für diese Großherzigkeit. nierende an diesem Tag vorbeischauen würden. Leider konnten wir nicht wie jedes Jahr mit den kranken Kindern Weitere Auskünfte bei Dieter Sauerwein : 06836/9638779 ab dem zum Disneyland Paris fahren und der Besuch von Starlight-Ex- 14.09. press wird auch nicht stattfinden. Wir hoffen, dass nächstes Jahr wieder alles normal abläuft. In der Kinderonkologie Homburg wurde das Spielzimmer reno- TC Bisttal e.V. Überherrn viert, es wurden zwei Fernseher und zwei Laptop benötigt und Mitgliederversammlung 2020 für die Terrasse der Kinderkrebsstation wurden neue Außenmöbel Bedingt durch die Corona-Pandemie können gebraucht. Dazu konnten wir mit den Spendengeldern unseres wir erst jetzt zur Mitgliederversammlung für Vereins beitragen. das Jahr 2020 einladen. Diese findet statt am Sonntag, 20. DANKE an alle Spender und Unterstützer September 2020 um 11.00 uhr in unser Clubheim statt. Fol- www.izukk.de gende Tagesordnung ist vorgesehen: • Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit • Genehmigung der Tagesordnung • Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2019 • Berichte des Vorstandes • Bericht der Kassenprüfer • Aussprache über die Vorstandsberichte Liebe Freunde der Karnevalistischen Tradition, • Entlastung des Vorstandes die KG Iwwerzwerch Überherrn hat entschieden, die Session 2021 • Aufnahme eines Kredits zur Sanierung des Dachs unseres abzusagen. Die gegenwärtigen Entwicklungen im Hinblick auf die Clubheims COVID 19 Pandemie fordern eine mutige und vorausschauende • Anträge Entscheidung, die zu unser aller Schutz getroffen werden muss. • Sonstiges Liebe Freunde, wir sind traurig und doch voller Zuversicht, in der • Umtrunk übernächsten Fünften Jahreszeit die Gemeinde Überherrn noch Anträge können bis zum 13.09.2020 beim ersten Vorsitzenden in mehr als zuvor mitzureißen, gemeinsam den Karneval zu feiern schriftlicher Form eingereicht werden. und uns in die Arme schließen zu können. Mit sportlichem Gruß, Helmut Bier (1. Vorsitzender) Bleibt gesund und optimistisch, Eure KGI Überherrn. Mit närrischem Gruß, Ralf Zimmer, Präsident TV 1963 Überherrn e.V. Wer rastet, der rostet? Nicht mit uns! Kreisvolkshochschule Überherrn Ab Montag, den 7. September beginnen wir wieder mit der Senio- WICHTIGE INFO: rengymnastik. Ob im Gehen, stehend oder sitzend – alle Muskel- Das Pfarrhaus hat seit 07.09.20 ausschließlich für gruppen werden altersgerecht angesprochen. Kurse der KVHS geöffnet. Dies betrifft die Yogakurse! Die Übungen zielen auf Erhaltung und Verbesserung der Beweg- Im Yogaraum dürfen sich lediglich 7 Personen aufhalten mit Min- lichkeit, der Koordination und des Gleichgewichts ab. Aber auch destabstand von 1,50 m. Frau Winter startet mit ihrer Yogagruppe die Kraftausdauer wird trainiert und das gesamte Kreislaufsystem im Haus Bergfried Berus (Ittersdorfer Str. 2) am 15.09.20 um 8:45 angeregt. Ganz wichtig dabei ist der Spaß an der Bewegung und Uhr! Nur schriftliche/online Anmeldungen berechtigen zur Teil- die Gemeinschaft. Gerne können sie in unsere Übungsstunden nahme! Ich bitte alle Yogainteressenten der Kurse von Frau Woll- „reinschnuppern“. Außer bequemer Kleidung wird nichts benötigt. scheit dringend um einen Anruf, wegen der Feinabstimmung in Wann? Montags, 15.30 uhr im Pfarrheim Kloster. diesen etwas schwierigeren Zeiten! Marion Frühling 06831-64210 Beate Putze, Übungsleiterin
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