Maisfeld am Linslerhof - MTYPE media

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Maisfeld am Linslerhof - MTYPE media
57. Jahrgang                        Donnerstag, 10.09.2020                                   37/20

                             Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn

                                                 Maisfeld am Linslerhof
       Altforweiler

             Berus

                                                                                               Foto: Anne Derouet
             Bisten

          Felsberg

         Überherrn

                      Themen in dieser Ausgabe u.a.
                      Aktuelle Nachrichten aus Überherrn, sowie
                      Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein
        Wohnstadt
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LESBISCHES LEBEN
          WANN SICHTBAR                  MACHEN
               Kurzfilme mit anschließender Podiumsdiskussion

          HAST
          DU DICH
          17.09.2020
               Thalia Lichtspiele Bous,
                                                              Einlass 18:30 Uhr
                                                              Beginn 19:00 Uhr

          ENT-
               Saarbrücker Str. 91, 66359 Bous

                                    Podium
                                    Schauspielerin Christina              Hecke
                                    und andere.

          SCHIEDEN
©Steffi Henn

                                    Moderation: Carolin Dylla,
                                    Saarländischer Rundfunk

          HETERO
                                                                                                   K a b 0 3.08.
                                                                                 c ke  t s  i m VV       tränk ,
                                                                              Ti                inem G e
                                                                                     i n k l. e
                                                                               5€

          ZU SEIN?
                                                                                              b ei

                    Eine Veranstaltung des Mädchenarbeitskreis im Landkreis Saarlouis
                                                                                                                   © ENOUGH is ENOUGH
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Überherrn                                                                Seite 3                                                        Woche 37/2020

Ärztliche Bereitschaftsdienste sowie                                           Notruf
Kinder-, Augen- und HNO-Ärzte                                                  Polizei.....................................................................110
Tel. 116 117                                                                   Feuerwehr ............................................................. 112
Es gilt die bundesweit einheitlich als Rufnummer für den ärzt-                 Rettungsdienst ..................................................... 112
lichen Bereitschaftsdienst 116 117 künftig an allen Tagen der
Woche. Alle ärztlichen Bereitschaftsdienste (inkl. dem kinder-,                Polizeirevier Bous................................. 06834 9250
augen- und HNO-ärztlichen Bereitschaftsdienst) sowie die Be-
reitschaftsdienstpraxen sind für die Patienten zu erreichen.                   Polizeiposten Überherrn ............................... 92520
Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie
geöffnet: Von Samstag, 08:00 Uhr bis Montag, 08:00 Uhr, an                     Ortsvorsteher Siehe im Innenteil
Feiertagen (inkl. Heiligabend/ Silvester), an Rosenmontag so-
wie an Brückentagen.                                                           Freiwillige Feuerwehr Überherrn
                                                                               Wehrführer: Alois Thilmont              Tel. 06837 909525
Zahnärzte-Dienst www.zahnaerzte-saarland.de                                    Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler       Tel. 7234008
Sa. 12.09./So. 13.09.2020                                                      Löschbezirk Berus: Markus Zöllner       Tel. 0163 6662352
Dr. Tilk J., Nalbach, Tel.: 06838/7021                                         Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger Tel: 06837 74557
                                                                               Löschbezirk Süd: Patrick Hörner               Tel. 7230077
Apotheken-Dienst 11.09 – 17.09.2020
Freitag:    St. Oranna-Apotheke, Überherrn,                                    Behindertenbeauftragter
            Hauptstraße 45, Tel. 06836 2995                                    Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 a                           Tel. 7248100
Samstag:    Pachtener-Apotheke, Dillingen,                                     n.guethler@gmx.de                                                ab 18 Uhr
            Nachtsheimstraße 2, Tel. 06831 7330
Sonntag:    Apotheke im EKC, Bous,                                             Schiedspersonen
            Saarbrückerstraße 197, Tel. 06834 782399                           Altforweiler und Berus:
Montag:     Gangolf-Apotheke, Wadgassen-Differten,                             Walter Grube, Brunnenstr. 55,                                  Tel. 3805
            Hauptstraße 2, Tel. 06834 60267                                    Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14                   Tel. 06837 708377
Dienstag:   Luzia-Apotheke, Dillingen                                          Bisten, Überherrn und Wohnstadt:
            Odilienplatz10, Tel. 06831 7066990                                 Wilhelm Wagner, Am Wald 15                                       Tel. 92383
Mittwoch:   Ludwigs-Apotheke, Saarlouis,
            Kirchstraße 9, Tel. 06834 2300                                     Revierförster Saar Forst Landesbetrieb
Donnerstag: Apollonia-Apotheke, Saarlouis-Fraulautern,                         Forstrevier Überherrn, Revierförster Matthias Krauser
            Lebacher Straße 33, Tel. 06831 82828                               Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln
Tierärztlicher Notfalldienst www.tierarzt-saar.de                              m.krauser@sfl.saarland.de                  Tel. 0681 9712-881
Sa. 12.09./So. 13.09.2020                                                      www.saarforst.de                         Mobil: 0170 8138324
Tierärzte Drs. Besse, Mottenerstr. 137, Lebach, Tel.: 06881 2178
                                                                               Frauenhaus Saarlouis Hilfe für misshandelte Frauen
Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst                           Tag und Nacht erreichbar                                  Tel. 06831 2200
Störungsnummer Strom                Tel. 0681 9069-2611
Störungsnummer Erdgas               Tel. 0681 9069-2610                        Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis
                                                                               Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis                        Tel. 06831 120630
KDÜ-Rufbereitschaft Wasser und Abwasser:
während der Dienstzeiten:           Tel. 06836 92194-0
nach Dienstschluss:                  Tel. 0171 6242474                         Leitstelle „Älter werden“
                                                                               Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis Tel. 06831 444-239
Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation)
Fa. Adam, Merzig                     Tel. 06835 9551227                        Seniorensicherheitsberater
                                                                               Frank Steinhauser, tel. Sprechstunde
Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft                            Tel. 4710100
                                                                               Di. und Do. 9:00-12:00 Uhr                           Tel. 06836 9212470
Öffnungszeiten Kompostieranlage:
März bis November:          jeden Sa. von 9:00-14:00 Uhr                       ABZÜ Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn
Dez. bis Febr.:    jeden 1. Sa. im Monat 9:00-14:00 Uhr                        Im Brückenhof 1                                                 Tel. 80 0 00
IMPRESSuM: Überherrner Rundschau mit amtlichem Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn
Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
Verantwortlich für den Anzeigenteil, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigenannahme: MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken,
Tel. 0681/58850, E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de, www.mtypemedia.de (Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber und der Verlag keine Haftung.)
Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil: Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags
Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn
Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
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Überherrn                                                        Seite 4                                            Woche 37/2020

  AMTLICHES BEKANNTMACHuNGSBLATT
  DER GEMEINDE ÜBERHERRN
  Bekanntmachungen und Informationen

   GEMEINDE ÜBERHERRN                                     Öffnungszeiten:
   Postanschrift: Postfach 1261, 66800 Überherrn          Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr
   Hausanschrift: Rathausstraße 101, 66802 Überherrn                 14.00 – 16.00 Uhr
   Telefon: 0 68 36/90 9-0                                Fr.:       08.30 – 12.00 Uhr
   Telefax: 0 68 36/90 9-192                              Meldeamt, Standesamt, Gewerbeamt:
   Internet: www.ueberherrn.de                            Mo. - Mi.: 08.30 - 12.00 Uhr
   E-Mail:    rathaus@ueberherrn.de                       Do.:       07.00 - 12.00 Uhr
   (Bitte Hinweis im Internet beachten.)                  Fr.:       08.30 - 12.00 Uhr                 Aufgrund der aktuellen
                                                          und nach Vereinbarung                        Situation bitten wir
                                                                                                       um vorherige
   DIE PARTNERGEMEINDEN                                                                                Terminvereinbarung.

   Ailly-sur-Noie/FR        L‘Hopital/FR                 Le Havre/FR                 Camaiore/IT

Nummer 37/20                                           Donnerstag, 10.09.2020                                           57. Jahrgang

                                       Amtliche Bekanntmachungen
             Verordnung zur Änderung                                   der Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweili-
        infektionsrechtlicher Verordnungen                             gen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).
                                                                       (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen
      zur Bekämpfung der Corona-Pandemie                               Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umgesetzt,
                    Vom 2. September 2020                              die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Ab-
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz          standsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend Be-
1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz-             lüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die
gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert         privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten wer- den.
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S.                                           §2
1385), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom                         Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel          (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit
1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hin-            vulnerablen Personen eine Mund-Nasen- Bedeckung getragen
sichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz 1         werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.
des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003           (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, ha-
(Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.           ben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung
März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz        zu tragen:
3 verordnet die Landesregierung:                                       1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenver-
                            Artikel 1                                     kehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und
 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für                       Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Halte-
 Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus                     stellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher
§ 7 der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und                    ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Per-
Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni                  sonal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim
2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung                Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von
vom 21. August 2020 (Amtsbl. I S. 768), wird wie folgt gefasst:           eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die ent-
              „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten                        gegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nut-
Diese Verordnung tritt am 3. September 2020 in Kraft und am               zung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen,
20. September 2020 außer Kraft.“                                       2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und
                            Artikel 2                                     Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zugehö-
                  Verordnung zur Bekämpfung                               rigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab Vollen-
                 der Corona-Pandemie (VO-CP)                              dung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Leis-
                               §1                                         tungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Personal,
               Grundsatz der Abstandswahrung                              soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge-
(1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges             genstehen oder eine andere gleichwertige Infektionsschutz-
Minimum beschränkt werden. Der Personen- kreis, zu dem                    maßnahme gewährleistet ist,
man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant           3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistun-
zu belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu an-               gen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer
deren Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.                         Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangs-
(2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eige-                    läufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe Dienst-
nen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer               leistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht
nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gera-               entgegensteht,
Überherrn                                                       Seite 5                                              Woche 37/2020
4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati-            gen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschränkungen
   onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und         durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl der Kun-
   Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera-              den oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 Quadrat-
   peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-              meter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche
   tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und           nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Min- destabstan-
   den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten ambu-           des im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kunden oder
   lanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswe-            Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.
   sens, soweit nicht die Art der Behandlung oder Leistungser-        (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststät-
   bringung entgegensteht,                                            tengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und
5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen Gast-          den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den
   stättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt       Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping-
   geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S.          plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte.
   156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie                                           §5
   von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und                                      Hygienekonzepte
   bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften,           (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher
   sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge-           nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtun-
   genstehen oder eine andere, gleichwertige Infektionsschutz-        gen, Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstal-
   maßnahme gewährleistet ist.                                        tungen nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trai-
(3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2         nings- und Wettkampf- betrieb im Sport haben entsprechend
genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum          den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein
Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung in ihrem jeweiligen Ver-           individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf
antwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den         Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen,            (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von
Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese            Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-
haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.                          standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden,
(4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen,          Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch-
dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des              führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter-
sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer              vallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen
Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der              Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektions-
Lage sind.                                                            schutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen
                                §3                                    Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsgenossen-
                    Kontaktnachverfolgung                             schaften zu beachten.
(1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich-        (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Hy-
tend zu gewährleisten                                                 gienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich
1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar-              zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für
   ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger           Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs-
   Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen Ab-          spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen-
   gabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke,                         de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland.
2. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern            de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen
   und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazuge-           Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten.
   hörigen Probenbetrieb,                                             Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson-
3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen,                               dere erforderlich für
4. bei Gottesdiensten und Bestattungen,                               1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän-
5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,                 dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger Gas-
6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,                               tronomiebetriebe jeder Art,
7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen,             2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping-
8. bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung           plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte,
   nicht untersagt sind.                                              3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern,
(2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen          Thermen und Saunaanlagen,
haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg-              4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder
barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines            Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller
Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familienna-             Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb,
me, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit. (3) Die          5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,
erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der           6. die Veranstaltung von Reisebusreisen,
Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter nach             7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser
Absatz 4 verwendet werden und sind nach Ablauf eines Mo-                 Verordnung nicht untersagt ist.
nats nach Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrund-                                §6 Kontaktbeschränkungen
verordnung zu löschen.                                                (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.
(4) Personenbezogene Daten, die auf Grundlage dieser Vor-             (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in
schrift erhoben werden, sind durch die die Daten erhebenden           der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen
Stellen – soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt – ausschließlich     und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu
aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu Zwecken der Ver-         erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als
hinderung der Ausbreitung des Infektionsgeschehens – soweit           20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters
nicht auf der Grundlage von Bundesrecht eine Herausgabe zu-           der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat geeig-
lässig ist – auf zu begründenden Antrag den Gesundheitsäm-            nete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach
tern herauszugeben. Betroffene sind von dem Antrag auf Her-           Maßgabe des § 3 zu treffen und besondere infektionsschutz-
ausgabe zu unterrichten. Ihnen ist vorheriges rechtliches Gehör       rechtliche Auflagen zu beachten. Hiervon ausgenommen sind:
zu gewähren. In Fällen einer Herausgabe bei Gefahr im Verzug          1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb von Ein-
sind die Betroffenen nachträglich unverzüglich zu unterrichten.          richtungen, die nicht nach dieser Verordnung untersagt sind, zu
                                §4                                       dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der jeweiligen Einrich-
                  Betretungsbeschränkungen                               tung geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten,
(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher          2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet sind,
nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anla-            dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nur den
Überherrn                                                      Seite 6                                            Woche 37/2020
    familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen sowie          von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraus-
    höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,                   setzungen aufgenommen werden:
3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Gruppe           1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen,
    von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe).       2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1
Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz                    Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Ei-
3 ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo im-               genart der Sportart möglich ist oder die Durchführung nicht
mer möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des fa-               im familiären Bezugs- kreis erfolgt,
miliären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren              3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaß-
weiteren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2                 nahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz
                                                                     4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands-
4 Nummer 3.
(3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in           und Hygieneregeln,
der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind             5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen
bis einschließlich 31. Dezember 2020 untersagt. Die übrigen              durch die Aufnahme des Trainingsbetriebs und
Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt.               6.  Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz
(4) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 kann die                 1 und Absatz 4 Satz 1.
Ortspolizeibehörde Veranstaltungen unter freiem Himmel mit           Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei
nicht mehr als 900 Personen gleichzeitig und in geschlosse-          der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist,
nen Räumen mit nicht mehr als 450 Personen gleichzeitig zu-          dass die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraus-
lassen, sofern vom Veranstalter ein schlüssiges Schutz- und          setzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des
Hygienekonzept im Sinne des § 5 vorgelegt wird, das unter            Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der
Berücksichtigung der individuellen örtlichen Gegebenhei-             Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Vor-
ten und konkreten Planungen eine unter Infektionsschutzge-           aussetzun- gen des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.
sichtspunkten sichere Durchführung der Veranstaltung und die         Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch
Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des §           im Rahmen des Wettkampfes die Voraus- setzungen des Sat-
3 gewährleistet. Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können          zes 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im
auf Antrag in atypischen Einzelfällen weitergehende Ausnah-
                                                                     Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sport-
megenehmigungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden,
                                                                     fachverbandes stattfindet.
soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht
unbedenklich ist.                                                    (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder bei
(5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und          der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften dürfen kei-
Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die          ne Gäste aufgenommen werden, die aus einem Landkreis oder
kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1         einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik
und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach §          Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem
4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.                   oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten An-
(6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-         reise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-
körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und          CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher als 50 pro 100.000
Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge-        Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten und klar regional ein-
richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der       grenzbaren Infektionsgeschehen können die Beschränkungen
Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Veran-          analog zur Vorgehensweise in den betroffenen Gebieten auf
staltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach §             diesen regionalen Bereich begrenzt werden. Aus- genommen
1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist.                                   sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, fran-
(7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei-     zösischer oder englischer Sprache verfügen, welches bestä-
licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der           tigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion
Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt
                                                                     mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses
werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtli-
cher Sicht vertretbar ist.                                           der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Verlangen unverzüg-
(8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem            lich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine mo-
Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen           lekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat
Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel            der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das
4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus           RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qua-
Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-             litätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens
merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstands-           48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Das Ver-
regeln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen            bot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die
gewährleistet sind.                                                  1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder me-
(9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind                 dizinisch veranlasst anreisen oder
zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin-     2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere ei-
den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz            nen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskreises
3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche           gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder
Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden.                       Umgangsrechts oder Bei- stand oder Pflege schutzbedürfti-
                                §7                                       ger Personen haben.
         Betriebsuntersagungen und -beschränkungen                   Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün-
              sowie Schließung von Einrichtungen                     deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für
(1) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sin- ne des
                                                                     Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands ver-
§ 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21.
Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel       bleibt es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantäne-
182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), au-          maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des
ßerhalb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Pros-        Coronavirus.
titutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4          (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein-
des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt.                     zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit
(2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe-      dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der
trieben und Swingerclubs.                                            Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegeneh-
(3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb         migung kann zeitlich befristet werden.
Überherrn                                                         Seite 7                                            Woche 37/2020
                                  §8                                      weisung regelmäßig durchzuführen.
         Einrichtungen für Menschen mit Behinderung                    3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Maß-
Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB                gabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesund-
IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leis- tungserbringer ein        heit, Frauen und Familie so zu planen und durchzuführen,
Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das            dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19-Patien-
auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlungen                 tinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere
der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-               für die Kapazitäten in der Intensivmedizin.
Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell             4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrich-
gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur              tungen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen
vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3                  und Besucher können unter Berücksichtigung der Vorgaben
und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1                  der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet werden. War-
Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung             tebereiche sind entsprechend den Empfehlungen des RKI
des Konzeptes ist der Leistungserbringer verantwortlich.                  kontaktreduzierend auszugestalten.
                                  §9                                   (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Be-
            Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und                    tretungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleis-
         Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser                   tungsrechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträ-
(1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-          ger ausgenommen.
und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu-                                            § 10
ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1                  Hochschulen,    Berufsakademien    und wissenschaftliche
können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund-                 Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen,
heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in                      Ausbildungsgänge sowie Fortbildungen
Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden.              (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der
Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.                             Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der
Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten für            Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule
Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Musterhy-       für Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungs-
gieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,        betriebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung
Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den          von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und
für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag          der Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hoch-
zuständigen Behörden, also den Landkreisen und dem Regional-           schule gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind
verband Saarbrücken, vor Wieder- aufnahme der Betreuungstä-            Online-Angebote zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen
tigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständigkeiten gemäß § 12      zur Anpassung von Lehre, Studium und Prüfungen können von
dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt.                           der für die jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehör-
(2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarlän-             de erlassen werden.
dischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom             (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver-
6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2         nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie
des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im           mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hier-
Rahmen eines Besuchskonzeptes zulässig. Hierzu erlässt das             für können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter         werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfeststellung zu
Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlini-         gewährleisten sind.
en, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der             (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten
Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besu-           laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten,
cher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des             Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend
Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der           anzupassen.
Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können.           (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich an-
(3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Re-              erkannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich
habilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen               anerkannte Berufsakademien und für wissenschaftliche For-
angeordnet:                                                            schungseinrichtungen im Saarland.
1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag            (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung un-
   von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu            berührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erfor-
   schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.              derlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
   Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezo-              Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatli-
   gene Aspekte zu berücksichtigen.                                    cher Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Be-
2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtun- gen ha-            stimmungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.
   ben auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Voraus-           (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits-
   setzungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der          tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie
   unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer           können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz-
   und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter Ein-            maßnahmen durchgeführt werden.
   bindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen.                                             § 11
   Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine voll-                       Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
   ständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass jedem          (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24
   Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch eine          des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahr-
   Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-        lässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 2 und 3 sowie der
   CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt. Die Be-          §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.
   suchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch auch be-          (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des
   rufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausgenommen von            Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund-
   dieser Einschränkung des Besuchsrechtes sind medizinisch            zwanzigtausend Euro geahndet werden.
   oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbesondere auf            (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des
   Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpatientinnen und          Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.
   -patienten, die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei                                           § 12
   risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder seelsor-                               Zuständige Behörden
   gerische Besuche. Alle Besucher müssen namentlich bei               (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser
   der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind geeig-        Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Ver-
   nete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunter-             waltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ord-
Überherrn                                                        Seite 8                                              Woche 37/2020
nungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemein-              Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher-
deverbände. Die Ortspolizeibehörden und die Vollzugspolizei            tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden
werden ermächtigt, bei Verstößen gegen die bußgeldbewehr-              rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren-
ten Vorschriften des § 2 Absatz 2 Verwarnungen zu erteilen             te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei-
und Verwarnungsgelder in Höhe von 50 Euro zu erheben.                  tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836
(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli-     471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen
zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen               Rentenversicherung
Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.
                                § 13                                   Der Versichertenberater
                      Besondere Regelungen                             der Knappschaft Bahn See
             bei regionalem Infektionsgeschehen                        Sachverstand vor Ort
Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS- CoV-2-Vi-           Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver-
rus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken             sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos-
innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35             tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli-
pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Beneh-              chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
men mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch             Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli-
Verordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be-               chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken-
stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen.           und  Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie           Andreas    Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn
unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen.                   Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer
                                                                       Tel. 06836 7235025 getroffen werden.
                                § 14
                  Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 3. September 2020 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämp- fung der Corona-
Pandemie vom 21. August 2020 (Amtsbl. I S. 738) außer Kraft.                                     informiert
(2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf
des 20. September 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten
mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.                          Wechsel der Wasserzähler
                       Artikel 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 3. September 2020 in Kraft. Saarbrü-
                                                                       gemäß den Eichbestimmungen
                                                                       Seit Montag, 31. August 2020, werden von Mitarbeitern unseres
cken, den 2. September 2020                                            Hauses wieder Wasserzähler gewechselt, deren Eichzeit gemäß
Die Regierung des Saarlandes: Der Ministerpräsident                    den Eichbestimmungen in diesem Jahr abläuft.
Hans                                                                   Treffen unsere Mitarbeiter den Kunden nicht an, wird eine Informa-
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr             tion hinterlassen und der Kunde darin gebeten, direkt eine Termin-
Rehlinger                                                              vereinbarung unter der in der Information angegebenen Rufnum-
Der Minister für Finanzen und Europa Der Minister der Justiz           mer zu treffen.
Strobel                                                                Unsere Mitarbeiter sind im Besitz eines Firmenausweises. Sind
Der Minister für Inneres, Bauen und Sport                              Sie im Zweifel, ob die Sie aufsuchende Person tatsächlich ein Mit-
Bouillon                                                               arbeiter der KDÜ ist, lassen Sie sich bitte den Ausweis vorlegen
Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie            oder rufen Sie in unserer Geschäftsstelle an (Tel. 06836 92194-0).
Bachmann                                                               Aufgrund des Zutrittsrechts nach § 16 der AVBWasserV bitten wir
Die Ministerin für Bildung und Kultur                                  unsere Kunden, unseren Mitarbeitern ungehindert den Zutritt zu
Streichert-Clivot                                                      den entsprechenden Räumen und Zählern zu gestatten und dafür
Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz                          Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler ohne Einschränkung frei
Jost                                                                   zugänglich sind.
                                                                       Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) bitten wir Sie zu
                                                                       Ihrer und der Sicherheit unserer Mitarbeiter die bestehenden Hy-
                                                                       giene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Für Ihre Mithilfe vie-
                Sonstige amtliche                                      len Dank.
               Bekanntmachungen
                                                                       Erneuerung der Wasserleitung
                                                                       im „Von-Menzel-Weg“, Wohnstadt
                                                                       Die Kommunalen Dienste Überherrn GmbH werden im Bereich
 Herzlichen Glückwunsch                                                „Von-Menzel-Weg“ eine neue Trinkwasserleitung verlegen sowie
                                                                       neue Hausanschlüsse herstellen. Nach dem derzeitigen Pla-

 unserer Jubilarin
 Frau Franziska Molter, Alleestraße 10, Ortsteil
                                                                       nungsstand wird voraussichtlich in der Woche vom 14. bis 18.
                                                                       September 2020 (38. KW 2020) mit der Maßnahme begonnen.
                                                                       Währen der Bauzeit werden Engpässe und Unannehmlichkeiten
                                                                       leider nicht zu vermeiden sein. Insbesondere im angrenzenden
 Überherrn, zur Vollendung des 85. Lebensjahres                        Bereich der „Albrecht-Dürer-Straße“ werden 14 Parkplätze für den
 am 13. September 2020.                                                Zeitraum der Baumaßnahme entfallen. Diese werden im Vorfeld
                                                                       durch Parkverbotsschilder gekennzeichnet. Wir bitten die Anwoh-
 Überherrn, 07. September 2020                                         nerinnen und Anwohner, sowie alle Verkehrsteilnehmerinnen und
 Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin                                Verkehrsteilnehmer höflich um Verständnis für die mit diesen Ar-
 Arno Zenner, Ortsvorsteher                                            beiten einhergehenden Beeinträchtigungen.
                                                                       Da wegen der Verlegung der Wasserleitungen möglicherwei-
                                                                       se bei verschiedenen Anwesen die Erdung nicht mehr gege-
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung                             ben ist, weisen wir besonders darauf hin, dass seit 01.10.1970
Auskunft in Rentenangelegenheiten                                      Wasserleitungen nicht mehr als Erder und Schutzleiter be-
Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland                  nutzt werden dürfen. Wenden Sie sich in dieser Angelegenheit
Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler               bitte unbedingt an einen Elektrofachbetrieb.
führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch.          Wenn Sie noch Fragen zur Baumaßnahme haben oder sich über
Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und            eine den Regeln der Technik entsprechende Hausinstallation in-
Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle       formieren möchten (z. B. Einbau eines Filters, Druckminderer und
Überherrn                                                         Seite 9                                              Woche 37/2020
dergleichen), geben wir Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen uns        Andreas Will, der mit guten 898/8 Holz/EWP die „Höchststrafe“
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis           bei der Einzelwertung verhindern konnte. Weiter spielten Jürgen
17:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefon-     John 851/5, Jörg Weber 838/4, Michael Brecker 815/3, Kai Fors-
nummer 06836 92194-0.                                                  ter 807/2 und Rolf Ettelbrück 774/1 Holz/EWP. Beim Heimstart am
Jörn Krzizok, KDÜ GmbH                                                 kommenden Wochenende wird das besser. Es ist viel zu tun um
                                                                       die Klasse halten zu können!
                                                                       KSC Differten 1 – BSÜ 3: - 0:3 bei 2655:2861 Holz und 10:26
                                                                       EWP.
                                                                       Ja, da mussten die Gastgeber aus Differten eine Schlappe ein-
                   Freiwillige Feuerwehr                               stecken und wurden dazu noch mit der „Höchststrafe“ in der
                                                                       Einzelwertung bestraft. Martin Becker war bester Akteur mit star-
                                                                       ken 734/8 Holz/EWP. Gut im Rennen auch Horst Lieberwirth mit
                                                                       724/7 und Alexander Kulik mit 720/6 Holz/EWP. Markus Rupp
Feuerwehr Berus                                                        besorgte den Rest mit 683/5 Holz/EWP. Ein gelungener Einstieg
Hallo Kameraden, hier die Termine für die Nächte Zeit                  in die Saison, der an die Tabellenspitze führte. Weiter so!
11.09. 19.00 Uhr Übung                                                 Vorschau auf den 2. Spieltag:
26.09. 19.00 Uhr Übung                                                 BSÜ 1 – ESV Saarbrücken 1: Sa. 12.09. um 16.30 Uhr,
Markus Zöllner                                                         BSÜ 2 – KSG Dudweiler 2: Sa. 12.09. um 13.00 Uhr,
                                                                       BSÜ 3 – KF Schaffhausen 2: Sa. 12.09. um 11.00 Uhr.
                                                                       Schmidt, Pressewart
Löschbezirk Süd                                                        Hinweis für Hobby-Kegler: In der Kegelsporthalle Überherrn
Hallo Kameraden,                                                       stehen 6 gepflegte Kegelbahnen zur Verfügung, die auch von
Mittwoch, 09.09.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.                      Hobby-Keglern genutzt werden können. Anfragen/Termine unter
Samstag, 12.09.2020, Atemschutzstrecke in SLS. Treffen um 15.15        06836/2791.
Uhr am Gerätehaus.                                                     ABTEILuNG WANDERN
Mittwoch, 16.09.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.                      Der Herbst beginnt mit der „Stausee-Tafeltour“ in Losheim am
Freitags Arbeitsdienst ab 18.00 Uhr.                                   Sonntag, 13.09.2020.
Mit kameradschaftlichem Gruß, i.A. Aylin Meißner                       Die Tafeltour beginnt am Wander-Info-Zentrum. Der Weg zieht sich
                                                                       entlang des nördlichen Ufers des Stausees entlang zur schönsten
                                                                       Wassertretanlage im Südwesten. Weiter geht es den Metzenbach
            Ende des Amtlichen                                         hoch bis zu einem Steinbruch, über die Verbindungsstraße nach
          Bekanntmachungsblattes                                       Scheiden zum höchstgelegenen Ort im Saarland. Nach einer Rast
                                                                       an der Sinnesbank treten wir den Rückweg an zum Parkplatz am
          der Gemeinde Überherrn                                       Losheimer Stausee. Treffpunkt ist am 13. September um 8 Uhr.
                                                                       Die Strecke ist etwa 9 km lang bei einer Wanderdauer von ca.
                                                                       3,5 Stunden. Die Führung hat Walter Kunzler. Treffpunkt zu allen
                                                                       Wanderungen ist der REWE Markt in Überherrn. Einkehr bei allen
                                                                       Wanderungen. Mitwanderer sind herzlich willkommen.
                                                                       Schau mal rein www.esv-ueberherrn.de
                   Gesamtgemeinde
                                                                      Handball in Überherrn
                                                                      HSG Fraulautern/Überherrn
                                                                      Einladung zur Mitgliederversammlung 2020
Dekanatschor „Intermezzo“                                             An alle Mitglieder des HC Überherrn e.V. und
Liebe Sängerinnen und Sänger.                                         des HSV 1924 Fraulautern e.V.
Herzliche Einladung zu folgenden Probeterminen: Donnerstag,           Die für den 3. April geplanten Mitgliederversammlungen mussten
den 10.9 (nicht wie ursprünglich geplant – Dienstag!) von 19.30-      aus bekannten Gründen abgesagt werden. Die Vorstände des HC
20.25 Uhr Sopran II/von 20.35-21.30 Uhr Sopran I in der Kirche        Überherrn und des HSV 1924 Fraulautern laden nunmehr erneut
St. Matthias Altforweiler;                                            zu der gemeinsamen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am
Donnerstag, den 17.9. von 19.30-20.25 Uhr Tenor/von 20.35-21.30       Freitag, 11. September 2020, 18:30 uhr im Vereinshaus Frau-
Uhr Bässe in der Kirche St. Bonifatius in Überherrn.                  lautern statt. Die Tagesordnung und weitere Informationen finden
Herzliche Grüße, Susanne Zapp-Lamar                                   Sie in den nachstehenden Erläuterungen. Die Vorstände des HC
                                                                      Überherrn und des HSV 1924 Fraulautern haben 2019 beschlos-
Eisenbahner-Sportverein Überherrn e.V.                                sen, dass die Mitgliederversammlungen gemeinsam durchgeführt
ABTEILuNG KEGELN                                                      werden. Wir würden uns freuen viele Vereinsmitglieder begrüßen
Ergebnis des 1. Spieltages vom 06.09.2020                             zu können. Die Mitgliederversammlungen sind lt. Satzung §15
KSC Losheim Britten 3 – ESV 1: 2454:2474 Holz; 18:18 EW; 0:3          (2) unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder be-
Punkte                                                                schlussfähig. Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich bis
ESV 1: Reinhold Rihm: 592 Holz/3 Punkte; Walter Kunzler: 519/2;       zum 04. September 2020 bei den jeweiligen Vorsitzenden einge-
Klemens Schneider: 680/6 und Holger Rink: 683/7                       reicht werden.
Vorschau auf den 2. Spieltag am 11.09.2020                            Tagesordnung
ESV 1 - spielfrei                                                     TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
Sportgeschehen 1. Spieltag                                            TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
Am ersten Spieltag waren Herren 1 und Herren 3 am Start; Herren       TOP 3 Feststellung der Anwesenheit und Stimmenanzahl
2 war spielfrei. Herren 1 musste bei den heimstarken Gastgebern       TOP 4 Genehmigung der Niederschrift der letzten Mitgliederver-
in Hüttersdorf antreten. Leider war für unser Team dort nichts zu              sammlung
ernten. Herren 3 war im Lokalderby Gast auf der Heimbahn und          TOP 5 Anträge zur Tagesordnung
hatte Differten als Gegner. Alle Punkte gingen an unsere Mann-        TOP 6 Genehmigung der Tagesordnung
schaft und die Gastgeber wurden mit der „Höchststrafe“ in der         TOP 7 Jahresbericht der Vorstände
Einzelwertung abgeschmettert. Erfreulich die Leistungen unserer       TOP 8 Jahresbericht der1. Kassierer
Neuzugänge Jörg Weber, Michael Brecker und Alexander Kulik.           TOP 9 Bericht der Kassenprüfer
Die Ergebnisse:                                                       TOP 10 Aussprache zu den Berichten
KSC Hüttersdorf 2 – BSÜ 1: -3:0 bei 5442:4983 Holz und 55:23          TOP 11 Entlastung der Vorstände
Einzelwertungspunkten (EWP).                                          TOP 12 Verschiedenes
Die hohe Differenz bei der Holzzahl zeigt die Überlegenheit der       Die Satzung der beiden Vereine, die Niederschrift der letzten
Gastgeber deutlich auf. Bester Akteur unserer Mannschaft war          Mitgliederversammlung sowie weitere Dokumente sind auf der
Überherrn                                                      Seite 10                                              Woche 37/2020
Webseite der HSG Fraulautern-Überherrn nachzulesen, bzw. be-
steht die Möglichkeit des Downloads von dieser Seite http://www.      Leichathletik-Gemeinschaft Berus
                                                                      Unser Trainingsplan sieht aktuell wie folgt aus:
hsg2011.de/downloads.php
                                                                      Montag: Sportplatz Häsfeld
Bei der Durchführung der Versammlung sind die Bestimmungen
                                                                                17:00 - 18:30 Uhr U8 bis U16 (Jg. 05 bis 14)
der Hygieneverordnung/des Hygienekonzeptes zu beachten!                         18:30 - 20:00 Uhr Gruppe Werner
Vorankündigung Kreismeisterschaften 2020                              Mittwoch: Schulturnhalle Berus
Am 19./20. September finden die diesjährigen HZB-Kreismeister-                  17:00 - 18:00 Uhr „Minis“ (3-5jährige)
schaften statt. Auch in diesem Jahr sind die HSG Falken Aus-                    Sportplatz Häsfeld
richter. Durch die Corona bedingten Hygieneauflagen, müssen                     18:30 - 20:00 Uhr Gruppe Werner
die Spiele ohne Zuschauer stattfinden. Da die Spiele sowohl am        Donnerstag: Sportplatz Häsfeld
Samstag für die Frauen als auch am Sonntag für die Männer im                    18:30 - 20:00 Uhr Gruppe Werner
Turniermodus ausgetragen werden, muss der Tribünenbereich             Freitag: Sportplatz Altforweiler
für die teilnehmenden Mannschaften vorgehalten werden. Das                      16:30 - 18:00 Uhr U12 bis U16 (Jg. 05 bis 10)
ist Schade. Die HSG Falken wollten das mittlerweile traditionelle     Samstag: Sportplatz Häsfeld
Turnier aber nicht ausfallen lassen, da es für die teilnehmenden                10:00 - 11:30 Uhr Gruppe Werner
Mannschaften so kurz vor Rundenbeginn eine wichtige Standort-         Für weitere Auskünfte stehen gerne zur Verfügung:
bestimmung ist. Über die Spiele werden wir zeitnah auf unseren        Michael Meyer 06836 5966, Werner Just 06836 4057 oder www.
Sozialen Medien berichten.                                            lg-berus.de
Infos, Fotos und ausführliche Berichte auf www.hsg2011.de, auf        Einfach vorbeikommen!
facebook/die Falken HSG Fraulautern/Überherrn oder instagram/         Thomas Weber, Geschäftsführer
die.falken
                                                                     Sportabzeichen in Überherrn
Initiative zur unterstützung                                         Nach einer längeren Zwangspause wollen wir auch für dieses Jahr
krebskranker Kinder e.V.                                             noch Training und die Abnahme des Sportabzeichens in Über-
Wir freuen uns sehr über eine private Spende von Eva-Marie           herrn / Altforweiler anbieten. Das Training beginnt am Freitag dem
Schwender.                                                           18.09.2020 um 18.00 Uhr in Altforweiler auf dem Sportplatz wie
Sie und ihre Mitschüler hatten nach bestandenem Abitur eine          die letzten Jahre auch.
„Abifeier“ geplant und dafür wurde Geld eingesammelt. Aus be-        Ab diesem Starttermin wollen wir so lange wie möglich , mindes-
kannten Gründen haben leider alle Abiturientinnen und Abituri-       tens bis Ende Oktober, jeden Freitag eine Abnahme anbieten. Leis-
enten auf diesen festlichen Abschluss verzichten müssen. Dieses      tungen für das Jahr 2020 sind aber bis Ende des Jahres möglich.
gesammelte Geld wurde den Schülern wieder zurückgezahlt.             Die Abzeichen des letzten Jahres ,die noch nicht verteilt wurden,
                                                                     können an diesen Tagen entgegengenommen werden.
Eva-Marie hat den Betrag auf 100.- Euro aufgerundet und im Sin-
                                                                     Zum Starttermin haben sich zwei Vertreter des Landessportver-
ne, kranke Kinder zu unterstützen, dieses Geld an die Überherrner
                                                                     bandes ,Herr Persch und Frau Loris ,angekündigt um eine Über-
Initiative gespendet.
                                                                     raschung zu überreichen. Daher wäre es schön, wenn einige Trai-
Wir danken ihr ganz herzlich für diese Großherzigkeit.               nierende an diesem Tag vorbeischauen würden.
Leider konnten wir nicht wie jedes Jahr mit den kranken Kindern      Weitere Auskünfte bei Dieter Sauerwein : 06836/9638779 ab dem
zum Disneyland Paris fahren und der Besuch von Starlight-Ex-         14.09.
press wird auch nicht stattfinden.
Wir hoffen, dass nächstes Jahr wieder alles normal abläuft.
In der Kinderonkologie Homburg wurde das Spielzimmer reno-           TC Bisttal e.V. Überherrn
viert, es wurden zwei Fernseher und zwei Laptop benötigt und         Mitgliederversammlung 2020
für die Terrasse der Kinderkrebsstation wurden neue Außenmöbel       Bedingt durch die Corona-Pandemie können
gebraucht. Dazu konnten wir mit den Spendengeldern unseres           wir erst jetzt zur Mitgliederversammlung für
Vereins beitragen.                                                   das Jahr 2020 einladen. Diese findet statt am Sonntag, 20.
DANKE an alle Spender und Unterstützer                               September 2020 um 11.00 uhr in unser Clubheim statt. Fol-
www.izukk.de                                                         gende Tagesordnung ist vorgesehen:
                                                                     • Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
                                                                     • Genehmigung der Tagesordnung
                                                                     • Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2019
                                                                     • Berichte des Vorstandes
                                                                     • Bericht der Kassenprüfer
                                                                     • Aussprache über die Vorstandsberichte
Liebe Freunde der Karnevalistischen Tradition,
                                                                     • Entlastung des Vorstandes
die KG Iwwerzwerch Überherrn hat entschieden, die Session 2021
                                                                     • Aufnahme eines Kredits zur Sanierung des Dachs unseres
abzusagen. Die gegenwärtigen Entwicklungen im Hinblick auf die         Clubheims
COVID 19 Pandemie fordern eine mutige und vorausschauende            • Anträge
Entscheidung, die zu unser aller Schutz getroffen werden muss.       • Sonstiges
Liebe Freunde, wir sind traurig und doch voller Zuversicht, in der   • Umtrunk
übernächsten Fünften Jahreszeit die Gemeinde Überherrn noch          Anträge können bis zum 13.09.2020 beim ersten Vorsitzenden in
mehr als zuvor mitzureißen, gemeinsam den Karneval zu feiern         schriftlicher Form eingereicht werden.
und uns in die Arme schließen zu können.                             Mit sportlichem Gruß, Helmut Bier (1. Vorsitzender)
Bleibt gesund und optimistisch, Eure KGI Überherrn.
Mit närrischem Gruß, Ralf Zimmer, Präsident
                                                                     TV 1963 Überherrn e.V.
                                                                     Wer rastet, der rostet? Nicht mit uns!
Kreisvolkshochschule Überherrn                                       Ab Montag, den 7. September beginnen wir wieder mit der Senio-
WICHTIGE INFO:                                                       rengymnastik. Ob im Gehen, stehend oder sitzend – alle Muskel-
Das Pfarrhaus hat seit 07.09.20 ausschließlich für                   gruppen werden altersgerecht angesprochen.
Kurse der KVHS geöffnet. Dies betrifft die Yogakurse!                Die Übungen zielen auf Erhaltung und Verbesserung der Beweg-
Im Yogaraum dürfen sich lediglich 7 Personen aufhalten mit Min-      lichkeit, der Koordination und des Gleichgewichts ab. Aber auch
destabstand von 1,50 m. Frau Winter startet mit ihrer Yogagruppe     die Kraftausdauer wird trainiert und das gesamte Kreislaufsystem
im Haus Bergfried Berus (Ittersdorfer Str. 2) am 15.09.20 um 8:45    angeregt. Ganz wichtig dabei ist der Spaß an der Bewegung und
Uhr! Nur schriftliche/online Anmeldungen berechtigen zur Teil-       die Gemeinschaft. Gerne können sie in unsere Übungsstunden
nahme! Ich bitte alle Yogainteressenten der Kurse von Frau Woll-     „reinschnuppern“. Außer bequemer Kleidung wird nichts benötigt.
scheit dringend um einen Anruf, wegen der Feinabstimmung in          Wann? Montags, 15.30 uhr im Pfarrheim Kloster.
diesen etwas schwierigeren Zeiten! Marion Frühling 06831-64210       Beate Putze, Übungsleiterin
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