Neubau Werkhof Amriswil - Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten - Amazon AWS
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Kantonales Hochbauamt ro gramm . P ko SIA nf 9 be 2 0 0 o rm 14 2 zu r O sga Au rd , nu ng S I A 1 42 Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten
Auftraggeber: Kantonales Tiefbauamt Thurgau Langfeldstrasse 53A, 8510 Frauenfeld Veranstalter: Kantonales Hochbauamt Thurgau Verwaltungsgebäude Promenade Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld Wettbewerbsbegleitung: Aschwanden Schürer Architekten AG Dipl. Architekten ETH/SIA Fröbelstrasse 10, 8032 Zürich Stand: 9. Juni 2020 Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren
Zusammenfassung Aufgabenstellung und Zielsetzung Der Kanton Thurgau, vertreten durch das kantonale Tiefbauamt, beabsichtigt am Stand- ort Amriswil einen neuen Werkhof für rund 20 Mitarbeitende zu erstellen. Die Aufgabe umfasst die Erarbeitung eines Projektvorschlags für den Neubau einer Werkhofanlage, die bis zum beabsichtigten Bezugstermin Ende 2023 den benötigten Raumbedarf für einen effizienten und zeitgemässen Betrieb bereitstellt und den Werkhof Kesswil ersetzt. Verfahren Um qualitativ hochstehende Vorschläge für den neuen Werkhof zu erhalten, veranstaltet das kantonale Hochbauamt einen einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten und Architektinnen. Gesamtpreissumme CHF 150'000.– exkl. MwSt. Fachpreisrichter und Fachpreisrichterin Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau Lukas Imhof, Dipl. Architekt ETH SIA BSA Barbara Müller, Dipl. Architektin ETH Konrad Merz, Bauingenieur Roland Ledergerber, Stv. Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau, Ersatz Termine Publikation und Bezug der Unterlagen ab 19.06.2020 Fragestellung bis 03.07.2020 Anmeldefrist bis 21.08.2020 Abgabe Pläne bis 22.10.2020 Abgabe Modell bis 13.11.2020 Bericht des Preisgerichts/Ausstellung Januar/Februar 2021 Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen – Situationsplan mit Umgebungsgestaltung 1:500 – Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:200 – Fassadenschnitt und -ansicht 1:50 – Konzeptionelle Erläuterungen in Planform – Formulare und Berechnungen – Modell Situation 1:500 auf gelieferter Unterlage – Verfasserkuvert Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 3
GÜTTINGEN KESSWIL UTTWIL DOZWIL SOMMERI ROMANSHORN AMRISWIL STEINEBRUNN EGNACH MUOLEN ZIHLSCHLACHT Landeskarte Standort Neubau Werkhof Amriswil Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 4
Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Verfahrensbestimmungen 7 1.1 Auftraggeber und Adressen 7 1.2 Verfahren 7 1.3 Teilnahmeberechtigung und Teambildung 9 1.4 Preisgericht 10 1.5 Vorprüfung 11 1.6 Beurteilung 11 1.7 Preise und Entschädigungen 12 1.8 Auftrag und Weiterbearbeitung 12 2 Ablauf und Termine 14 2.1 Terminübersicht 14 2.2 Anmeldung 15 2.3 Ausgabe der Unterlagen 15 2.4 Besichtigung des Areals 15 2.5 Fragerunde 15 2.6 Einreichung der Wettbewerbsunterlagen 15 2.7 Bericht des Preisgerichts 16 2.8 Öffentliche Ausstellung 16 2.9 Rückgabe der Unterlagen 16 3 Wettbewerbsunterlagen 17 3.1 Grundlagen 17 3.2 Einzureichende Unterlagen 17 3.3 Darstellung und Kennzeichnung der Arbeiten 18 4 Umschreibung der Aufgabe 19 4.1 Ausgangslage 19 4.2 Aufgabenstellung 21 4.3 Projektanforderungen 26 4.4 Zwingende Rahmenbedingungen 28 5 Betriebsschema und Raumprogramm 32 5.1 Betriebsschema 32 5.2 Raumprogramm 33 6 Programmgenehmigung 36 Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 5
Orthofoto Standort Neubau Werkhof Amriswil Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 6
1 Verfahrensbestimmungen 1.1 Auftraggeber und Adressen Auftraggeber Auftraggeber ist der Staat Thurgau, vertreten durch das kantonale Tiefbauamt. Kantonales Tiefbauamt Thurgau Langfeldstrasse 53A 8510 Frauenfeld Veranstalter / Verfahrensadresse Der Wettbewerb wird veranstaltet durch das kantonale Hochbauamt. Kantonales Hochbauamt Thurgau Promenadenstrasse 8 8510 Frauenfeld Kommunikation Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über www.simap.ch. Wettbewerbsbegleitung Aschwanden Schürer Architekten AG Dipl. Arch ETH SIA Fröbelstrasse 10 8032 Zürich 1.2 Verfahren Wettbewerbsart und Rechtsgrundlage Es handelt sich um einen anonymen, einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Das Verfahren untersteht zudem dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422). Die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009, inkl. er- gänzende Wegleitungen) wird subsidiär zu den gesetzlichen Bestimmungen angewendet. Verfahrenssprache Die Sprache des Verfahrens sowie der späteren Geschäftsabwicklung ist Deutsch. Anonymität Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt. Alle Teilnehmer und Teilnehmerin- nen verpflichten sich, das Anonymitätsgebot einzuhalten. Die abzugebenden Unterlagen dürfen keine Hinweise auf die Projektverfassende enthalten. Verstösse gegen das Anony- mitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 7
Verbindlichkeitserklärung und Rechtsmittelbelehrung Das Wettbewerbsprogramm und die Fragenbeantwortung sind für den Auftraggeber, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie für das Preisgericht verbindlich. Mit der Abgabe eines Projektvorschlags anerkennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Bedingungen dieses Wettbewerbsverfahrens und sämtliche Entscheidungen des Preisgerichts – auch in Ermessensfragen – vollumfänglich. Bei berechtigter Interessenslage sind Beschwerden schriftlich und mit Begründung inner- halb von zehn Tagen nach Publikation des Verfahrens sowie nach Eröffnung des Wett- bewerbsresultats beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau einzureichen. Entscheide des Preisgerichts in Ermessensfragen können nicht angefochten werden. Publikation Das Wettbewerbsverfahren wird über www.simap.ch sowie in der Fachzeitschrift TEC21 und im Amtsblatt publiziert. Das Programm inkl. Arbeitsunterlagen können als Download auf www.simap.ch bezogen werden. Der Bezug ist ab Freischaltung bis zum Termin der Ab- gabe der Wettbewerbsbeiträge möglich. Für Unterlagen oder Dokumente, die aus anderen Quellen stammen, werden jegliche Verbindlichkeit und Haftung vollumfänglich abgelehnt. Optionale Bereinigungsstufe Das Preisgericht kann bei Bedarf mit einer anonymen optionalen Bereinigungsstufe Ergeb- nisse der engeren Wahl überarbeiten lassen. Die Rangierung erfolgt dabei erst nach Ab- schluss der Bereinigungsstufe. Die Überarbeitung wird gemäss Art. 5.4 der SIA-Ordnung 142 separat entschädigt. Urheberrecht Das Urheberrecht an den Inhalten der Wettbewerbsbeiträge verbleibt bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Die eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum des Auftragge- bers über. Der Auftraggeber hat zudem unter Namensnennung der Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge. Weitere Bestimmungen Die Wettbewerbsteilnehmenden sind nicht befugt, die von dem Auftraggeber bereitgestell- ten Daten und Unterlagen für einen anderen als den vorgenannten Zweck zu gebrauchen oder sie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 8
1.3 Teilnahmeberechtigung und Teambildung Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Architektinnen mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentli- che Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Ausländische Teilneh- mer und Teilnehmerinnen müssen eine Zustelladresse in der Schweiz angeben. Die Teilnahmebedingungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsbeiträge erfüllt sein. Nicht teilnahmeberechtigt sind Anbietende gemäss SIA-Wegleitung 142i-202d «Befangen- heit und Ausstandsgründe». Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) führt gestützt auf § 32 VöB eine «Ständige Liste» über qualifizierte Anbieter und Anbieterinnen von Dienstleistungen, die dem Bauge- werbe nahestehen (Architekten, Planer, Ingenieure). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen inklusive zum Team gehörige Fachplaner müssen die Bedingungen für die Aufnahme in die Ständige Liste spätestens vor Vertragsabschluss erfüllen bzw. das Zertifikat besitzen. Von Anbietenden, die kein Zertifikat besitzen, müssen dem DBU spätestens zu diesem Zeit- punkt die für dessen Erlangung erforderlichen Bescheinigungen und Angaben vorliegen (vgl. Wegleitung auf www.dbu.tg.ch > Formulare Ständige Liste). Die nötigen Formulare können heruntergeladen oder direkt bei dem Veranstalter bezogen werden. Bei Arbeitsge- meinschaften muss jedes einzelne Architekturbüro über das Zertifikat verfügen. Beizug von weiteren Fachplanenden Die Teambildung mit einem Bauingenieurbüro wird von dem Veranstalter empfohlen. Die fachlich kompetente Beurteilung von Beiträgen dieser Fachdisziplin ist durch den Einsitz eines Bauingenieurs im Preisgericht sichergestellt. Den Wettbewerbsteilnehmenden steht es zudem frei, weitere Fachplanende in der Wettbewerbsbearbeitung miteinzubeziehen. Diese sind im Verfasserblatt namentlich zu benennen. Fachplanende haben, vorbehältlich der Einigung bezüglich der Vertragsbedingungen, Anspruch auf einen Folgeauftrag, wenn im Wettbewerbsprojekt ein wesentlicher, überzeu- gender Beitrag erkennbar ist. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht jedoch nicht. Teambildung Die Federführung des Teams liegt beim Architekturbüro. Eine Zusammenarbeit mit Fach- leuten aus anderen Bereichen (z.B. Baumanagement, Statik, Landschaftsarchitektur) ist möglich. Beigezogene Planer dürfen bei mehreren Teams mitwirken, müssen dies aber den Federführenden offen legen. Die Gewährleistung der Anonymität innerhalb des Planungs- teams ist Aufgabe des Federführenden. Alle Informationen des Veranstalters werden an die Federführenden gerichtet. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 9
1.4 Preisgericht Sachpreisrichter und Sachpreisrichterin Carmen Haag, Regierungsrätin, Chefin Departement für Bau und Umwelt | Vorsitz Andreas Heller, Kantonsingenieur, Kantonales Tiefbauamt Thurgau Bruno Keller, Abteilungsleiter Betrieb, Kantonales Tiefbauamt Thurgau Markus Stamm, Bezirkschef Werkhof Bezirk 1, Kantonales Tiefbauamt Thurgau | Ersatz Fachpreisrichter und Fachpreisrichterin Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau | Moderation Lukas Imhof, Dipl. Architekt ETH SIA BSA Barbara Müller, Dipl. Architektin ETH Konrad Merz, Bauingenieur Roland Ledergerber, Stv. Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau | Ersatz Experten mit beratender Stimme Daniel Goldinger, Fachspezialist Fahrzeuge und Geräte, Kantonales Tiefbauamt Thurgau Michael Hofmann, Bereichsleiter Investitionen, Kantonales Hochbauamt Thurgau Patricia Pomés Jiménez, Projektleiterin, Kantonales Hochbauamt Thurgau Das Preisgericht behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten beizuziehen. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 10
1.5 Vorprüfung Die Wettbewerbsbeiträge werden wertungsfrei vor der Beurteilung formell und materiell vorgeprüft. Dabei entscheiden die formellen Kriterien über die Zulassung des Projektes zur Beurteilung. Werden diese nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Die materiellen Kriterien entscheiden über die Zulassung zur Preiserteilung. Formelle Kriterien – Fristgerechte Einreichung der Unterlagen – Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen – Lesbarkeit, Anonymität und Sprache Materielle Kriterien – Erfüllung der Projektaufgabe – Einhaltung der Rahmenbedingungen – Erfüllung des Raumprogramms 1.6 Beurteilung Die aufgeführten Beurteilungskriterien legen aus einer Gesamtsicht heraus Qualitäten und Defizite der Projekte offen. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Kriterien im Rahmen seines Ermessens eine Gesamtwertung vornehmen. Die Reihenfolge enthält keine Wertung. – Ortsbauliche Eingliederung – Funktionalität – Räumliche Konzeption – Architektonischer Ausdruck – Umgebungsgestaltung – Wirtschaftlichkeit – Materialisierung – Gesamteindruck Die in der engeren Wahl verbleibenden Projekte werden einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 11
1.7 Preise und Entschädigungen Preissumme Für die Auszeichnung von fünf bis acht Projekten steht dem Preisgericht eine Gesamt- preissumme von CHF 150'000.— exkl. MwSt. zur Verfügung. Die Preissumme wird voll ausgerichtet und ist nicht Bestandteil des späteren Honorars. Ankäufe Das Preisgericht kann gemäss Art. 22.3 der SIA-Ordnung 142 beschliessen, dass Wettbe- werbsbeiträge, welche in wesentlichen Punkten von den Programmbestimmungen abwei- chen, angekauft und – bei einstimmigem Beschluss – rangiert werden. Bei Einstimmigkeit hat das Preisgericht ferner die Möglichkeit, einen angekauften Wettbewerbsbeitrag im ersten Rang zur Weiterbearbeitung bzw. zur Erteilung des Planungsauftrags zu empfehlen. Für allfällige Ankäufe stehen maximal 40% der Gesamtpreissumme zur Verfügung. Entschädigungen Eine feste Entschädigung ist nicht vorgesehen. Bei einer allfälligen, vom Preisgericht ange- ordneten Überarbeitung der Projekte in der engeren Wahl, erfolgt eine separate Entschädi- gung gemäss Art. 5.4 der SIA-Ordnung 142. Auszahlung Die Auszahlung allfälliger Preise und Ankäufe sowie die Rückerstattung der Modelldepot- gebühr erfolgt an das federführende Mitglied der Planerteams. Für die Verteilung innerhalb eines Planerteams haftet der Auftraggeber nicht. 1.8 Auftrag und Weiterbearbeitung Absichtserklärung Der Auftraggeber beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts, die Ver- fasser des Siegerprojektes mit den weiteren Architekturleistungen zu beauftragen. Über den Zuschlag entscheidet die Chefin des Departementes für Bau und Umwelt. Grundsätzlich soll die Weiterbearbeitung zu 100% Teilleistungen (gemäss LHO SIA 102, Ausgabe 2014) an das siegreiche Planerteam vergeben werden, wobei die Freigabe der Teilleistungen etappenweise und unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung erfolgt. Der Auftraggeber behält sich vor, Einfluss auf die Zusammensetzung des Fachplanerteams zu nehmen und allenfalls für die Realisierung des Vorhabens eine externe Bauleitung beizu- ziehen. Dabei verbleiben mindestens 60.5% Teilleistungen beim Gewinner. Vorbehalten für die weitere Projektbearbeitung bleibt die privatrechtliche Einigung betref- fend dem Honorarvertrag. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Die Zustimmung zur Realisierung und Finanzierung erfolgt durch die dafür zuständigen Instanzen. Falls es aufgrund von Einsprachen oder Beschwerden zu einer Terminver- schiebung oder zur Aufgabe des Projekts kommt, entsteht dadurch kein Anrecht auf eine zusätzliche Entschädigung oder Schadenersatz. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 12
Art der Honorierung und Nebenkosten Es ist eine Honorierung nach Baukosten vorgesehen. Die aufwandbestimmenden Baukos- ten werden bei Vorliegen von Projekt und Kostenvoranschlag bestimmt. Als Basis für die späteren Vertragsverhandlungen gelten folgende Parameter gemäss den SIA-Ordnungen 102, Ausgabe 2014: Leistungsanteil (in %) q 100 Z1 0.062 Z-Werte 2017 Z2 10.580 Schwierigkeitsgrad: Kategorie IV n 1.0 Anpassungsfaktor/Teamfaktor/Sonderleistungen r/i/s 1.0 Mittlerer Stundenansatz (exkl. MwSt.) CHF/h 130 Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 13
2 Ablauf und Termine 2.1 Terminübersicht Wettbewerbsverfahren Im Rahmen des Verfahrens gelten folgende Termine als verbindlich: Publikation und Bezug der Unterlagen ab 19.06.2020 Bezug der Modellgrundlage ab 22.06.2020 Fragestellung bis 03.07.2020 Fragenbeantwortung bis 17.07.2020 Anmeldefrist bis 21.08.2020 Abgabe Pläne bis 22.10.2020 Abgabe Modell bis 13.11.2020 Vorprüfung November 2020 Beurteilung der Beiträge November/Dezember 2020 Bericht des Preisgerichts/Ausstellung Januar/Februar 2021 Termine nach Abschluss des Verfahrens Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens mit den Pro- jektierungsarbeiten zu beginnen. Zurzeit ist hierfür folgender Terminplan vorgesehen: Vertragsverhandlungen/Teambildung Februar 2021 Abgabe Vorprojekt inkl. KS ±15% August 2021 Abgabe Bauprojekt inkl. KV ±10% Dezember 2021 Baubeginn Mitte 2022 Inbetriebnahme und Bezug Ende 2023 Die Terminangaben gelten vorbehältlich der politischen Entscheide, der Budgetgeneh- migungen der entsprechenden Stellen sowie behördliche Anordnungen zur aktuellen Pandemiesituation. Sollten aus finanziellen, technischen, rechtlichen und/oder politischen Gründen Unterbrüche oder Verschiebungen auftreten, so verschieben sich die Rahmen- termine sinngemäss. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 14
2.2 Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme hat schriftlich mit dem vollständig ausgefüllten und unter- zeichneten Anmeldeformular bis Freitag, 21. August 2020 zu erfolgen. Dem Anmeldeformular ist ein Nachweis (Kopie Bank- oder Postbeleg) der Einzahlung eines Depots von CHF 300.– an das Kantonale Hochbauamt Thurgau beizulegen. Die Bankverbindung ist auf dem Anmeldeformular ersichtlich. Eine Rückzahlung des Depots erfolgt nur bei fristgerechter Abgabe eines vollständigen Projekts. 2.3 Ausgabe der Unterlagen Die Wettbewerbsunterlagen können ab Freitag, 19. Juni 2020 über www.simap.ch bezogen werden. Das Modell (Modellmasse: 60 cm x 60 cm) wird nicht versandt. Es kann nur unter Vor- weisung des Zahlungsnachweises, nach Voranmeldung per E-Mail an die Adresse margrit.salathe@tg.ch und mindestens einen Arbeitstag im Voraus ab Montag, 22. Juni 2020 bei dem Veranstalter abgeholt werden. 2.4 Besichtigung des Areals Es findet keine geführte Begehung des Areals statt. Das Grundstück ist öffentlich zugäng- lich und kann jederzeit frei besichtigt werden. Zur Orientierung ist der Wettbewerbsperime- ter bis Ende August ausgesteckt. 2.5 Fragerunde Fragestellung Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Zur Beantwortung von Fragen wird eine schriftliche Fragenbeantwortung durchgeführt. Die Fragen sind anonym auf www.simap.ch bis spätestens Freitag, 3. Juli 2020 einzureichen. Die Fragen müssen in ihrer Reihenfolge und Gliederung dem Wettbewerbsprogramm fol- gen. Jede Frage soll auf die entsprechende Kapitel- und Seitennummer verweisen. Fragebeantwortung Die Antworten können spätestens ab Freitag, 17. Juli 2020 auf www.simap.ch eingesehen und heruntergeladen werden. Die Angaben aus der Fragenbeantwortung sind verbindlich und integraler Bestandteil des Wettbewerbsprogramms. 2.6 Einreichung der Wettbewerbsunterlagen Abgabe Planunterlagen Die Wettbewerbseingaben müssen mit dem Vermerk «Neubau Werkhof Amriswil» und einem Kennwort bis spätestens am Donnerstag, 22. Oktober 2020 um 16:30 Uhr beim Veranstalter eingereicht werden. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 15
Zur Wahrung der Anonymität ist die Abgabe durch eine neutrale Person des Planerteams oder durch einen Kurier gegen Ausstellung einer anonymen Empfangsbestätigung einzu- reichen. Bei Postzustellung ist der Teilnehmende verantwortlich, dass seine Sendung rechtzeitig bei der Verfahrensadresse eintrifft (Das Aufgabedatum des Poststempels ist nicht massgebend). Die Pläne sind ungefaltet in folgender Art und Anzahl abzugeben: – 1 Plansatz (Präsentationspläne) – 1 Plansatz (Vorprüfungspläne) – 1 Plansatz A3 (Verkleinerungen) – Sämtliche Formulare und Unterlagen 2-fach, einseitig bedruckt – 1 Datenträger mit allen einzureichenden Unterlagen im PDF-Format Abgabe Modell Das einzureichende Modell für den Projektwettbewerb ist anonym, verpackt in der mit der Modellgrundlage mitgelieferten Kiste und versehen mit dem Vermerk «Neubau Werkhof Amriswil» und einem Kennwort bis spätestens Freitag, 13. November 2020 um 16:30 Uhr beim Veranstalter einzureichen. Es gelten dieselben Eingabebedingungen wie für die Plan- unterlagen. 2.7 Bericht des Preisgerichts Das Preisgericht verfasst nach Abschluss der Beurteilung des Wettbewerbs einen Bericht. Dieser wird den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zugestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, Inhalte des Berichtes auch in der Tages- und Fachpresse sowie im Internet zu veröf- fentlichen. 2.8 Öffentliche Ausstellung Nach Abschluss des Projektwettbewerbs werden alle zur Beurteilung zugelassenen Projekte, unter Namensnennung der Verfasser, während mindestens zehn Tagen öffentlich ausgestellt. Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden den Teilnehmern und Teilneh- merinnen bekannt gegeben. 2.9 Rückgabe der Unterlagen Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbe- werbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers über. Die übrigen Projekte können nach der Ausstellung von den Teilnehmenden abgeholt werden. Das Datum und der Ab- holungsort werden ihnen mitgeteilt. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 16
3 Wettbewerbsunterlagen 3.1 Grundlagen Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen werden am Publikationsdatum folgenden Unterla- gen als Download auf www.simap.ch zu Verfügung gestellt (kein Versand): – Wettbewerbsprogramm PDF – Informationsplan PDF – Katasterplan DXF/DWG – Orthofoto TIFF – Formular «Anmeldung» PDF – Formular «Verfasserblatt» PDF – Formular «Raumprogramm» XLS – Fahrzeug- und Gerätekatalog PDF – Beispiel Garagierung Fahrzeughallen PDF – Fotos Modell 1:500 Zukunftsvision TIFF 3.2 Einzureichende Unterlagen Situationsplan 1:500 Darstellung des Gesamtareals auf der Basis des abgegebenen Katasterplans. Für die Be- arbeitung des Wettbewerbs ist die Situation ohne Gebäude auf der Parzelle 6044 massge- bend (Abbruch geplant für Sommer 2020, s. S. 22). Gebäudevolumen als Dachaufsicht, mit Angaben über die projektierten Bauten, die Erschliessung, die Bezeichnung der Eingänge, die wichtigsten Höhenkoten (Umgebung und Gebäude) sowie die Gestaltung der Aussenanlagen. Der Situationsplan ist ungefähr nach Norden auszurichten und mit einem Nordpfeil zu ver- sehen. Die Situation ist massgebend für die Umgebungsgestaltung des Wettbewerbsprojekts. Grundrisse/Ansichten/Schnitte 1:200 Sämtliche Grundrisse sowie alle zum Verständnis des Projekts notwendigen Schnitte und Fassaden. Die Grundrisse sind wie der Situationsplan auszurichten, möbliert darzustellen und mit den jeweiligen Höhenkoten zu versehen. Die Fahrzeughallen sind gemäss dem abgegebenen Beispiel garagiert darzustellen. Die einzelnen Räume sind mit Raumnummer, Raumbezeichnung und Nettoraumfläche zu beschriften. Im Erdgeschossgrundriss ist zudem die Gestaltung der näheren Umgebung mit den entsprechenden Höhenkoten (m ü.M.) des gestalteten Terrains einzuzeichnen. In den Schnitten und Ansichten sind das gewachsene und das gestaltete Terrain einzutragen sowie die wichtigsten Geschosskoten zu deklarieren. Fassadenschnitt und -ansicht 1:50 Ein Fassadenschnitt mit Fassadenansicht über alle Geschosse, der über den konstruktiven Aufbau aller relevanten Schnittstellen, die beabsichtigte Materialisierung und den gestal- terischen Ausdruck des Projektes Auskunft gibt. Die Materialien und Dimensionen der einzelnen Konstruktionsschichten sowie des Gesamtaufbaus sind zu beschreiben. Situationsplan Zukunftsvision 1:500 Darstellung der Zukunftsvision des Gesamtareals auf der Basis des abgegebenen Katas- terplans mit der geplanten Bodensee-Thurtalstrasse und den Zubringerstrassen (s. S. 22). Übrige Anforderungen an die Darstellung analog Situationsplan 1:500. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 17
Konzeptionelle Erläuterungen Der Erläuterungsbericht ist mit folgendem Inhalt auf den Plänen einzureichen: – Ortsbauliches und architektonisches Konzept – Freiraumgestaltung – Nutzungsflexibilität – Konstruktion und Materialisierung – Wirtschaftlichkeit – Tragwerkskonzept – Nachhaltigkeit Formular Raumprogramm Das vollständig ausgefüllte Formular «Raumprogramm» ist für die Überprüfung des Raum- programms abzugeben. Achtung: Das Raumprogrammformular ist nicht im Verfasserkuvert abzugeben! Modell Situation 1:500 Volumetrisches Modell, weiss, matt. Die Art der Darstellung für die Bepflanzung ist frei. Um die Anonymität der Teilnehmenden zu wahren, dürfen auch durch den Modellbauer keine Beschriftungen (Adressetiketten o.Ä.) angebracht werden. Elektronischer Datenträger Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich als PDF-Dateien auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick) abzugeben. Das vollständig ausgefüllte Formular «Raumprogramm» ist zudem als XLS-Dateien abzuspeichern. Alle Dateien haben im Dateinamen an erster Stelle das Kennwort zu beinhalten. Auch bei den digitalen Unterlagen ist auf die Wahrung der Anony- mität zu achten. Verfasserkuvert Das undurchsichtige, neutrale und verschlossene Verfasserkuvert ist aussen lediglich mit Vermerk und Kennwort zu beschriften und enthält: – Formular «Verfasserblatt» – Einzahlungsschein (für die Rückzahlung des Modelldepots und allfälligen Preisgelds) 3.3 Darstellung und Kennzeichnung der Arbeiten Sämtliche eingereichte Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und mit dem Vermerk «Neubau Werkhof Amriswil» sowie mit einem Kennwort zu versehen. Die Modellkiste ist seitlich auf einer Breitseite mit dem Kennwort zu versehen; so bleibt bei gestapelten Modellkisten die Kennzeichnung sichtbar. Alle Pläne sind im Querformat DIN A0 darzustellen. Es stehen maximal 4 A0-Blätter zur Verfügung. Das erste Blatt (von links aus gesehen) enthält zwingend den Situationsplan 1:500; ansonsten ist die Darstellung frei. Varianten Jeder Teilnehmende hat einen einzigen Projektvorschlag einzureichen. Lösungsvarianten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrages. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 18
4 Umschreibung der Aufgabe 4.1 Ausgangslage Aufgabe des Kantonalen Tiefbauamtes Thurgau Der Strassenunterhalt (Betrieb) ist zuständig für den betrieblichen und baulichen Unterhalt auf den 800 km Kantonsstrassen und 1'000 km kantonalen Wanderwegen und betreut entsprechende Baustellen. Die Hauptaufgaben sind die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und die Betriebssicherheit der Strassen, Wege und Nebenanlagen. Schwerpunkt ist eineA S C H W A N D E N SCHÜRER ARCHITEKTEN langfristige Werterhaltung der vorhandenen Infrastrukturen, damit eine hohe Betriebsbe- reitschaft Neubau Werkhof Amriswil undMai | 29. die2020 Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet werden können. Der betrieb- U N T E R H A liche LT SUnterhalt B E Z I Rauf KEdenKKantonsstrassen T. T H U R G Aund U den1 :Rad- 3 0 0und ' 0 Wanderwegen 00 wird von vier Unterhaltsbezirken sichergestellt. Kesswil Frauenfeld Sulgen Amriswil Eschlikon Unterhaltsbezirk 1, Amriswil Unterhaltsbezirk 2, Sulgen Nationalstrassen Standort Werkhöfe Unterhaltsbezirk 3, Eschlikon Kantonsstrassen bisheriger Standort Kesswil Unterhaltsbezirk 4, Frauenfeld kantonale Bezirksgrenzen neuer Standort Amriswil Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 19
Nachfolgend sind die verschiedenen Arbeiten der Betriebe ausführlich aufgelistet: – Winterdienst: Glättebekämpfung, Pflügen der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Schnee abführen, Räumungen bei Hangrutsch, Fahrbahnreinigung, Signalisationen. – Reinigungen: Fahrbahn schwemmen, Fahrbahnreinigung maschinell und von Hand, Rad- und Gehwegreinigung, Reinigung der Entwässerungseinrichtungen. – Grünpflege: Fahrbahnränder und Entwässerungen von Pflanzenwuchs freihalten, Böschungen, Rabatten, Büsche, Sträucher, Bäume, Sicherheitsholzerei. – Unterhalt der Sicherheitseinrichtungen: Periodische Kontrolle der Rückhaltesysteme, Retentionsbecken, Kiesfänge und Pumpwerke. – Entsorgung: Abfall und Kadaver, Abfall kantonale Werkhöfe. – Reparaturen: Schlaglöcher, Belagsrisse, Belagsflicke, Randabschlüsse, Einlaufschächte, Kunstbauten. – Technischer Dienst: Unterhalt von Signalen und Wegweisern, Markierungen und Licht- signalanlagen, Reparatur von Unfallschäden. – Wartung Strassenausrüstung: Funktionskontrollen, Behebung Kleinschäden, Ersatz, Fixpunktenetz Strassen. – Beleuchtung, Elektroanlagen: Funktionskontrolle, Ersatz Verbrauchsteile, Unterhalt Tragwerksteile (Fundamente), Koordination Wartungsfirmen, Verkehrsdienst. – Wartung Tunnelanlagen / Unterführungen: Funktionskontrollen, Ersatz Verbrauchsteile, Koordination Wartungsfirmen, Verkehrsdienst. – Interne Dienste: Werkhofbetrieb, Liegenschaftsunterhalt, Geräteunterhalt. – Flächen neben Strassen: Unterhalt, Verunreinigungen entfernen. – Elementarereignisse: Sofortmassnahmen, Koordination, Räumung, Reparatur, Unterhalt Durchlässe nach Ereignissen. – Jakobsweg: Unterhalts- und Reparaturarbeiten sowie Abfallentsorgung. Neue Bodensee-Thurtalstrasse BTS Die bestehende Strassenverbindung Bonau – Amriswil – Arbon ist seit dem 1.1.2020 die Nationalstrasse N23. Sie soll künftig durch die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) ersetzt werden mit dem Ziel, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Sicher- heit des Langsamverkehrs zu erhöhen und die Siedlungsräume aufzuwerten. Die Linien- führung ist als Ergebnis einer rund 40-jährigen kantonalen Planung und eines intensiven partizipativen Prozesses (Verbände, Gemeinden, Privatpersonen, Direktbetroffene etc.) im kantonalen Richtplan fixiert. Das Thurgauer Volk hat 2012 der Netzergänzung mit den beiden Elementen BTS und Oberlandstrasse (OLS) zugestimmt. Ende 2019 wurde dem nun zuständigen Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein ausgearbeitetes generelles Projekt zur Genehmigung durch den Bundesrat übergeben. Der Realisierungszeitpunkt erstreckt sich über die nächsten 20 Jahre. Die BTS beginnt beim bestehenden Anschluss Arbon West, führt südlich an Egnach und Romanshorn vorbei und umfährt Amriswil, Erlen, Sulgen, Bürglen und Weinfelden auf der Nordseite. Ab Märstetten verläuft die BTS auf der bestehenden Kantonsstrasse und endet beim heutigen Anschluss Eschikofen. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 20
Vom Anschluss Amriswil West ist aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens so- wohl ein direkter Anschluss an die Weinfelderstrasse als auch an den Knoten Schrofen- / Kreuzlingerstrasse vorgesehen. Die BTS verläuft im Perimeter des Werkhofes in Tieflage, so dass der Knoten Schrofen- / Kreuzlingerstrasse höhenmässig nicht angepasst werden muss. Aufgrund der schwierigen geologischen Verhältnisse und des Grundwasserspiegels wird dies mit einer Betonwanne mit senkrechten Wänden gelöst. Die Anschlussspuren tauchen beidseitig in diese Wanne ab. Die Zubringerstrassen werden à niveau geführt. Der Knoten Schrofen- / Kreuzlinger- strasse wird zu einem Kreisel umgebaut. 4.2 Aufgabenstellung Projektaufgabe Innerhalb des Eingriffsperimeters soll ein architektonisch, ortsbaulich und betrieblich überzeugender Projektvorschlag für den Werkhof mit rund 20 Mitarbeitenden und mit einer Innenraumfläche von circa 3'180 m2 erarbeitet werden. Unter Beachtung des vorliegenden Wettbewerbsprogramms und dessen Beilagen ist auf- zuzeigen, wie das erforderliche Raumprogramm auf dem zur Verfügung stehenden Areal organisiert werden kann. Es wird Wert auf ein hoch funktionales und kostenoptimiertes Projekt gelegt. Nachhaltigkeit Der neue Werkhof Amriswil ist im ganzheitlichen Sinne des Leitfadens Standard Nachhal- tiges Bauen Schweiz «SNBS 2.0» zu planen. Darin werden Gesellschafts-, Wirtschafts-, und Umwelt-Aspekte gleichermassen beurteilt. Die Zertifizierung nach Minergie-A oder Minergie-P und die Anwendung des Eco-Bau Bauteilkatalogs, der Eco-Bau Produktemerk- blätter und Eco-Bau Devis werden vorausgesetzt. Innovative Lösungen sind erwünscht, wenn diese aus ganzheitlicher Sicht besser sind als zur Zeit im SNBS abgebildet. Der Gedanke «weniger ist mehr» (Suffizienz) sollte mitgedacht werden beim Einsatz von Tech- nik, Rohstoff- und Energie-Verbrauch. Es sind wirksame Massnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz zu treffen, z.B. bei der Wahl der Konstruktionen und Materialien. Wettbewerbs- und Betrachtungsperimeter Für den neu zu planenden Werkhof steht der rot dargestellte Wettbewerbsperimeter, der die Parzelle 6046, sowie Teile der Parzellen 6045 und 6499 umfasst, unter Beachtung der geltenden Rahmenbedingungen zur Verfügung. Der Betrachtungsperimeter umfasst neben dem Wettbewerbsperimeter die nähere Um- gebung und für die Zukunftsvision insbesondere den Korridor der BTS inkl. den Zubringer- strassen. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 21
K K ATA ATA S S TE TE R R K ATA S TE R S IT U AT IO N 1 :5'0 0 0 S S0IT IT0U U AT AT IO IO N N 1 1 :5'0 :5'0 0 000 S IT U AT IO N 1 :5'0 Neubau Werkhof Amriswil | 20. Mai 2020 A S C H W A N D E N S C H Ü R E R A R C HIT E K T E N A G K ATA S TE R S IT U AT IO N 1 :5'0 0 0 B E S C H RIF T U N G BROSCHÜRE 6044 6044 6044 6044 6499 6499 6499 6499 6045 6045 6045 6045 6044 PARZ.-NR. PARZ.-NR. 6046 PARZ.-NR. 6046 PARZ.-NR. 6046 6046 6499 6045 PARZ.-NR. 6046 Situationsplan 1:5'000 B E S C H RIF T U N G BROSCHÜRE 0 100 200 500 Massstab 1:10'000 6499 0 10 25 50 100 Massstab 1:2'500 6499 6499 6499 6045 6045 6045 6045 PARZ.-NR. PARZ.-NR. 6046 PARZ.-NR. 6046 PARZ.-NR. 6046 6046 0 10 20 50 100 6499 Massstab 1:2'000 6045 PARZ.-NR. 6046 Situationsplan Zukunftsvision 1:5'000 Wettbewerbsperimeter Betrachtungsperimeter Geplante BTS 0 100 200 500 Massstab 1:10'000 Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 22 0 10 25 50 100 Massstab 1:2'500
Übersicht Raumprogramm Das Raumprogramm ist in acht Hauptbereiche gegliedert und umfasst insgesamt 3'179 m2 Innenraumfläche sowie Aussenflächen in der Grössenordnung von 630 m2. Bei fehlenden Angaben handelt es sich um Erschliessungs- oder Parkierungsflächen, welche nach gülti- gen Normen zu planen sind. Das Raumprogramm gibt zusammen mit dem Betriebsschema Auskunft über die Grösse, Funktionalität und betriebliche Abhängigkeiten der Nutzungen. Zusammenfassung des Raumprogramms 1 Fahrzeughallen 1'950 m2 2 Büroräume 159 m2 3 Werkräume 320 m2 4 Nebenräume 135 m2 5 Lagerräume 490 m2 6 Technikräume 125 m2 Total Innenraumflächen 3'179 m2 7 Aussenräume 630 m2 Das Betriebsschema und das detaillierte Raumprogramm sind in den Kapiteln 5.1 und 5.2 ab Seite 32 abgebildet. Erläuterungen zum Raumprogramm Fahrzeughallen Die Fahrzeughallen hoch und niedrig umfassen Stellplätze für LKWs, Lieferwagen, Perso- nenwagen, Traktoren, Geräteträger, Anbaugeräte, Walzen, Markiermaschinen, Hubstapler und weitere Geräte. Kleingeräte sind in Palettenregalen an den Wänden vorzusehen. In der Fahrzeughalle Winterdienst werden über den Sommer Streuer und Schneepflüge gelagert. Im Winter sind die Geräte an und auf den Fahrzeugen montiert, weswegen diese Fahrzeug- halle ungedämmt geplant werden kann. Die Bodenbeläge in den Hallen sind frost- und tausalzbeständig auszubilden. Ausserdem ist die Bodenbelastung zu beachten. Die Fahr- zeughalle hoch ist auf Fahrzeuge von bis zu 40 t auszulegen, die Fahrzeughallen niedrig und Winterdienst auf Fahrzeuge bis 18 t. Krananlagen Aufgrund von Synergien mit dem Werkhof Sulgen wird auf Krananlagen verzichtet. Am Standort Amriswil wird kein Fahrzeugunterhalt stattfinden. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 23
Nutzlasten – Fahrzeughalle niedrig, Werkräume: Fahrzeuge bis 18 t, Nutzlast 5 kN/m2 – Fahrzeughalle hoch, Fahrzeugwaschraum: Fahrzeuge bis 40 t – Lagerräume: Palett Zement ca. 1'200 kg, Nutzlast bis zu 15 kN/m2 – Büroräume, Nebenräume: Nutzlast 3 kN/m2 Büroräume Der Hauptzugang zu den Büros soll für Besuchende klar ersichtlich sein. Der Aufent- haltsraum dient auch Schulungen und Informationsanlässen. Der Rapportraum dient den Mitarbeitenden unter anderem dazu, Arbeitsbesprechungen abzuhalten und ihre Arbeitszeit zu erfassen. Werkräume Bei den Werkräumen sind Anlaufstellen für Lieferanten zu gewährleisten. Beim Fahr- zeugwaschraum ist die Feuchtigkeitsresistenz bei der Materialwahl zu beachten sowie die Frost- und Tausalzbeständigkeit des Bodenbelags. Der Fahrzeugwaschraum wird über die Spaltanlage entwässert, welche direkt ins Freie entlüftet werden muss. Ein Fahrzeuglift wird aufgrund der Synergie mit dem Werkhof Sulgen nicht benötigt. Die Einfahrt in den Waschraum muss für 4-achsige LKWs gewährleistet sein. Nebenräume Die Anzahl der Putzräume und WC-Anlagen ist projektabhängig. Sie sind zentral zu orga- nisieren. Bei einer Mehrgeschossigkeit ist auf jedem Geschoss ein Putzraum anzuordnen, welche beide die geforderten Mindestmasse erfüllen. Sind Garderoben und Büros auf unterschiedlichen Geschossen oder weit auseinander, ist je eine WC-Anlage in der Nähe zu planen. Die Garderoben sind im Ergeschoss anzuordnen, damit Mitarbeitende mit schmutzi- gen Arbeitsschuhen keine langen Wege zurücklegen müssen. Lagerräume Die Lagerhaltung erfolgt primär mit Palett-Lager. Teilweise sind einzelne Räume abzu- trennen bzw. abschliessbar. Sämtliche Flächen müssen entsprechend mit einem Stapler erreichbar sein. Bei den Lagern Farbe und Betriebsstoffe gilt es die EX-Schutzvorschriften zu beachten und eine mechanische Lüftung vorzusehen. Technikräume Die im Raumprogramm angegebenen Räume und Flächen beruhen auf Annahmen auf- grund des definierten Nachhaltigkeitziels sowie auf den Minergie P- bzw. A- ECO Stan- dard. Die Anordnung der Räume ist so zu organisieren, dass sie in logischer Konsequenz zur vorgesehenen Nutzung stehen und einen nachhaltig einfachen Wartungsaufwand der technischen Systeme sicherstellen. Dazu gehört auch die Zugänglichkeit zu den Zentralen für die Auswechslung von Komponenten. Es wird beabsichtigt, mittels Erdwärmesonde zu heizen. Lift Ein Warenlift mit Innenmass min. 2.7 x 1.5 x 2.3 m (l x b x h), Türmass i.L. min. 1.5 x 2.3 m (b x h) und Nutzlast von min 2.5 t ist bei einem mehrgeschossigen Projekt zwingend. Aus- serdem muss der Warenlift auch zur behindertengerechten Erschliessung aller Geschosse dienen. Falls die Signalwerkstatt nicht im Erdgeschoss liegt und nicht direkt angeliefert werden kann, muss die Anlieferung über den Warenlift stattfinden, was eine gute Anbin- dung des Warenlifts an den Hallenvorplatz und die Signalwerkstatt bedingt. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 24
Aussenräume Um die Aussenanlagen (Silos, Mulden, Lager) ist genügend Manövrierfläche für schwere LKWs vorzusehen. Das freie Wenden von einem 18 m langen Sattelschlepper soll möglich sein. Salz-Lieferungen erfolgen mit 40 t-LKWs. Die Ein- und Ausfahrt in die Fahrzeughalle hoch ist für bis zu 14 m lange 4-achsige LKWs sicherzustellen. Der Nachweis mit den not- wendigen Schleppkurven ist auf dem Umgebungsplan aufzuzeigen. Bei den Einstellhallen sind über den Hallentoren Vordächer zu realisieren, damit diese Flä- chen als Verlade- und Rangierzone genutzt werden können. Eine gute Aussenbeleuchtung ist für die Einsätze in der Nacht unabdingbar. Ausserdem ist das gesamte Areal mit einem 2 m hohen Zaun zu umzäunen. Der Zaun ist so auszubilden, dass er nicht überklettert werden kann. Aussenwaschplatz Der Aussenwaschplatz kann dezentral liegen. Es muss eine einfache Durchfahrt mit den Fahrzeugen gewährleistet werden. Bei der Anordnung im Aussenraum gilt es, das Spritz- wasser und die Gischt zu bedenken. Im Winter fahren die LKWs mit den Winterdienstge- räten auf den Waschplatz und spülen ihre Fahrzeuge ab. Im Sommer wird bei den Bauma- schinen und Fahrzeugen der grobe Schmutz wie zum Beispiel Erdschollen abgewaschen. Aus diesem Grund ist der Waschplatz mit einem Schwerlastrost für Fahrzeuge bis zu 40 t auszustatten. Aussenlager Das Aussenlager wird zum grossen Teil mit Abrollmulden, Welaki und Boxen bewirt- schaftet. Die Mulden und Boxen sind auf einer betonierten Fläche mit einer Tiefe von 8 m erforderlich. Die Mulden dienen der Abfalltrennung (Holz, Alteisen, Alu, Beton, Belag etc.). Die Boxen mit einer Tiefe von 6 m und Breite von 3 m sind für die Lagerung von Baumate- rialien (Betonkies, Splitt, Sand etc.) vorgesehen. Die restliche Fläche kann in Beton oder Belag ausgebildet werden und dient als reine Lagerfläche z.B. für Betonsockel für Randleitpfosten, Signaltafeln, New Jersey Elemente, Leitplanken, Schachtdeckel, Absperrgitter etc. Silos Im Winterdienst werden als Streumittel Salz und Sole (Salzwasserlösung) verwendet. Das Salz wird in Silos gelagert, die Solelösung in Spezialtanks. Die Salzsilos müssen insgesamt mindestens 600 m3 fassen können, die Soleanlage 80 m3. Salz und Sole müssen in einem Arbeitsgang geladen werden können. Ausserdem muss die Standfläche für den LKW eben sein für die Befüllung. Beim Bodenbelag gilt es, die Frost- und Tausalzbeständigkeit zu beachten. Die Anlage wird mit einem Wägesystem ausgestattet. Der Soletank kann im Innenraum oder im Freien platziert werden und muss in jedem Fall temperiert sein. Parkplätze und Veloabstellplätze Es sind 20 Parkplätze für Personenwagen der Mitarbeitenden des Werkhofs sowie 5 Besucherparkplätze zu planen, ein Parkfeld davon behindertengerecht. Grundlage zur Planung der Parkierung bilden die VSS Normen. Für Motorräder sind 5 Parkplätze vor- zusehen. Die Abstellplätze für 10 Velos sind gedeckt zu planen. Die Zweiradabstellplätze müssen innerhalb der Umzäunung geplant werden, die Parkplätze für die Personenwagen können auch ausserhalb geplant werden. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 25
4.3 Projektanforderungen Betrieb Die Aussenanlagen und Innenräume sind so in Beziehung zu setzen, dass effiziente Be- triebsabläufe ermöglicht werden. Für die Fahrzeuge bedeutet dies kurze und übersichtliche Wege ohne Wendemanöver und Kreuzungskonflikte. Zwischen Lager, Werkräumen und Fahrzeughallen soll ein effizienter Warenumschlag ermöglicht werden. Im Sommer- und Winterbetrieb werden je nach Witterungsverhältnissen unterschiedliche Geräte zur Verrichtung der Arbeiten eingesetzt. Die für den Flächenbedarf massgebende Nutzung ist der Winterbetrieb. Im Winterbetrieb müssen die Fahrzeuge und Geräte mit samt ihren Anbaugeräten im Erdgeschoss zugänglich gelagert werden. Systemtrennung In Bezug auf die bauliche Flexibilität gilt es, die Grundsätze der Systemtrennung zu be- rücksichtigen: Erweiterbarkeit, horizontale und vertikale Nutzungsflexibilität und Bauteil- trennung. Die Primär- und Sekundärstruktur sowie der Fassadenraster sollen so ausgelegt werden, dass modulare und flexibel anpassbare Raumunterteilungen möglich sind. Tageslichtnutzung und Fassadengestaltung Für eine hohe Arbeitsleistungsfähigkeit sind gute Tageslichtverhältnisse wichtig. Grund- sätzlich soll mit Tageslicht gearbeitet werden können, auch in den Fahrzeughallen. Der Einsatz von Kunstlicht ist so gering wie möglich zu halten. Damit die Räume im Sommer nicht übermässig erhitzen und auch ohne aktive Kühlung angenehme Temperaturen aufweisen, ist ein optimaler Fensteranteil zur Fassadenfläche anzustreben sowie ein geeigneter aussenliegender Sonnenschutz vorzusehen. Geologie / Baugrund Im Rahmen der Planung Mobilität Thurgau wurden 2015 von CSD Ingenieure und Geo- logen AG geologische Abklärungen durchgeführt. Es muss mit unterschiedlich gutem Bodenaufbau gerechnet werden. Aus der Kernbohrung KB 8/15 sind die verschiedenen Schichten ersichtlich. Unter einer nicht tragfähigen Deckschicht befindet sich in 2-4 m unter OK Terrain eine gut tragfähige und wenig setzungsempfindliche Schicht aus Sand und Kies. Darunter folgen mässig tragfähige und setzungsempfindliche Delta- und See- ablagerungen. Ab 14 m folgt die gut tragfähige Moräne. Hydrologische Verhältnisse Bei einem SPT am gleichen Ort wurde der Grundwasserspiegel in der Schicht aus Sand und Kies auf Kote 449.71 m ü. M., d.h. in rund 2.50 m unter OK Terrain angetroffen. Naturgefahren Das Areal für den neuen Werkhof befindet sich teilweise am Rande in der gelben Gefah- renzone, d.h., es besteht eine geringe Gefährdung durch Hochwasser. Bei einem Gebäude in der gelben Gefahrenzone werden geringe Auflagen gemacht. So muss im Rahmen des Vorprojekts mit entsprechenden Objektschutzmassnahmen gewährleistet werden, dass die Überflutungen nicht in das Gebäude eindringen können. Dies kann beispielsweise über eine erhöhte Anordnung des Erdgeschosses und erhöhte Gebäudeöffnungen des Untergeschosses erfolgen oder baulich über mobile Hochwassersperren und -klappen. Die massgebliche Überflutungshöhe liegt bei 25cm. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 26
Amt für Geoinformation ThurGIS Viewer Gefahrenkarte Wasser, Auszug ThurGIS Geringe Gefährdung 0 20 40 Massstab 1: 2,000 60m Gedruckt am 29.05.2020 15:36 https://map.geo.tg.ch/gsuo7HsH9g9 © Bundesamt für Landestopografie,Amt für Geoinformation TG map.geo.tg.ch ist ein Portal zur Einsicht von geolokalisierten Informationen, Daten und Diensten, die von öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden Haftung: Für die inhaltliche Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Quelle: Kantonale Verwaltung Thurgau, Copyright: Amt für Geoinformation Kanton Thurgau, geoinformation.tg.ch/disclaimer Tragwerk Das Tragwerk soll einen zweckdienlichen Umgang mit den Anforderungen eines Werkhofs aufweisen und die Anforderungen an die Erdbebensicherheit erfüllen. Ökologische Verträglichkeit Es gelten die Kriterien und Grundsätze des nachhaltigen Bauens gemäss dem Minergie Zusatzprodukt ECO. Bei der Auswahl der Materialien sind möglichst gut verfügbare bzw. erneuerbare Primärrohstoffe und Baustoffe mit einem hohen Anteil an Sekundärrohstoffen und mit geringer grauer Energie zu verwenden. Die gewählten Konstruktionen müssen ein- fach voneinander trennbar sein (keine Sandwich-Konstruktionen). Das natürliche und einheimische Potenzial (Flora und Fauna) ist auszuschöpfen. Der Versiegelungsanteil ist auf dem Werkhof auf das Notwendigste zu beschränken und das Abfliessen von Regenwasser zu begrenzen. Um eine hohe Biodiversität zu ermöglichen, sind möglichst grosse Grünflächen zu schaffen. Mittelgrosse bis grosse Bäume spenden in den Sommermonaten Schatten und unter- stützen ein angenehmes Klima. Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zwischen Dachbegrünung und Fotovoltaik-Nutzung ist ein optimales Verhältnis zu finden. Das Meteorwasser ist auf dem Areal zu sammeln und soweit möglich als Grauwasser zu nutzen, Überschüsse sind versickern zu lassen. Energie und Gebäudetechnik Der elektrische Eigenbedarf soll möglichst autonom mit einer Fotovoltaikanlage erzeugt werden; die Nutzung geeigneter Dach- und Fassadenflächen für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien ist zu prüfen und in den Plänen mit Angabe der hierfür vorge- sehenen Fotovoltaik-Flächen darzustellen. Die Horizontal- und Vertikalerschliessungen der gebäudetechnischen Installationen sind wartungsfreundlich und gut zugänglich zu lösen. Eine Nutzungsveränderbarkeit muss in der Gebäudetechnik ebenso einfach lösbar sein wie die grundrissliche Veränderbarkeit. Es sollen Aufputzinstallationen geplant werden. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 27
Umgebungsgestaltung Die Umgebungsgestaltung soll der Gebäudefunktion gerecht werden. Eine klare Signaletik ist für die Abläufe wichtig. Es ist ein Freiraumkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, das die bestehenden Qualitäten und den Umgebungscharakter des Areals und des Quartiers berücksichtigt und gut in dem unmittelbar angrenzenden Grünraum eingebunden ist. Die Erschliessungsräume sollen klar definiert, die verschiedenen Nutzungen – wo möglich und sinnvoll – verbunden und die Wegeführung gestalterisch integriert werden. Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit, eine hohe Funktionalität und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen über deren gesamten Lebenszyklus sind Grundvoraussetzung für dieses Bauvorhaben. Die Kostenbetrachtung bezieht sich auf die Life Cycle Costs (LCC), womit die Erstellungskosten, die Kosten während der Nutzungsphase sowie die Rückbaukosten betrachtet werden. In der Wettbewerbsphase sind vor allem die Flächeneffizienz und Kom- paktheit relevant: auf ein effizientes Verhältnis von Energiebezugsfläche zu thermischer Gebäudehülle sowie Nutzfläche zu Geschossfläche ist zu achten. 4.4 Zwingende Rahmenbedingungen Grundsatz Sämtliche planungs- und baurechtlichen sowie bauherrenseitigen Rahmenbedingungen, welche für die Erarbeitung des Projektvorschlags und hinsichtlich Bewilligungsfähigkeit relevant sind, werden unter diesem Kapitel zusammengefasst. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen sind zwingend einzuhalten. Der Verstoss gegen diese Rahmenbedingungen kann den Ausschluss von der Preiserteilung zur Folge haben. Hindernisfreies Bauen Das öffentliche Gebäude muss für körperlich behinderte Menschen nutzbar sein. Sämtliche Nutzflächen sind nach den Kriterien des hindernisfreien Bauens zu erschliessen und zu ge- stalten. Übergänge sind stufenlos und barrierefrei auszuführen. Das hindernisfreie Bauen ist auch im Aussenbereich sicherzustellen. Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes und dessen Verordnung, die Norm SIA 500 (Hindernisfreie Bauten) sowie das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG). Brandschutz Die Brandschutznorm und die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerver- sicherungen VKF sind einzuhalten. Räumliche Mindestmasse Grundsätzlich sollen die gewählten Raumhöhen in einem guten Verhältnis zu den geplan- ten Raum- und Gebäudetiefen stehen, wobei jedoch die im Raumprogramm aufgeführten räumlichen Mindestmasse zwingend einzuhalten sind. Die Angaben definieren die minimale lichte Raumhöhe (i.L. = im Licht); gemeint ist damit die effektiv nutzbare Breite oder Höhe zwischen der Oberkante des fertigen Bodens und der Unterkante der fertigen (abgehäng- ten) Decke bzw. Balkenlage, wenn die Nutzbarkeit eines Geschosses durch die Balkenlage bestimmt wird. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 28
Perimeter Der zu erarbeitende Projektvorschlag muss innerhalb des im Informationsplan rot darge- stellten Wettbewerbsperimeters zu liegen kommen. Der Perimeter umfasst die Grundstück- fläche 6046, sowie Teile der Parzellen 6045 und 6499 und wird gegen Norden begrenzt durch die geplante Zubringerstrasse der BTS. Baurecht Das Bauvorhaben untersteht dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Die vom Kanton und der Gemeinde erlassenen baurechtlichen und raumplanerischen Vorgaben sind daher einzuhalten. Hierzu sind insbesondere folgende Erlasse zu beachten: – Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau PBG (RB 700) und dessen Verordnung PBV (RB 700.1) – Baureglement 2020 der Stadt Amriswil, Thurgau – Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Thurgau – Gesetz über Flur und Garten des Kantons Thurgau Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Wettbewerbsparzelle voraussichtlich ab dem 1.1.2021 im Zonenplan in der Arbeitszone Industrie AI befindet. Nachfolgend sind die für das Areal relevanten baurechtlichen Vorgaben tabellarisch zusammengefasst. trasse les müh 6007 Neu 6035 6020 6685 6528 6018 6015 6037 6289 6655 6686 6043 210 Schrofe Güüssbett 6656 Himmelriich 6044 LW Himmelriich 6039 60 42 Schrofe 6499 AG 6651 6492 6040 6045 6683 6053 (6419) Güüssbett Kr eu 6514 zli ng 32 31 AI er str 6019 6597 6652 50 as (4) 66 6498 se Schrofe 6046 (6573) 6047 Underholz 3214 6622 6684 nstrass 6542 6574 6072 6277 6017 6241 6573 e Isewis AE 6016 6631 3426 Stadt Amriswil 6058 6406 6051 6572 Ausschnitt 6407 Schrofe 3215 6493 6416 1:2'500 6602 6565 60606248 6048 6564 3220 6611 3219 Mühlebach 6566 6453 6569 Zonenplan, voraussichtlich gültig ab 1.1.2021, Gemeinde Amriswil 6571 6567 659 3 6599 6568 3216 Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 29
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