Neubau Werkhof Amriswil - Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten - Amazon AWS
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Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb
im offenen Verfahren für ArchitektenAuftraggeber: Kantonales Tiefbauamt Thurgau Langfeldstrasse 53A, 8510 Frauenfeld Veranstalter: Kantonales Hochbauamt Thurgau Verwaltungsgebäude Promenade Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld Wettbewerbsbegleitung: Aschwanden Schürer Architekten AG Dipl. Architekten ETH/SIA Fröbelstrasse 10, 8032 Zürich Stand: 9. Juni 2020 Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren
Zusammenfassung
Aufgabenstellung und Zielsetzung
Der Kanton Thurgau, vertreten durch das kantonale Tiefbauamt, beabsichtigt am Stand-
ort Amriswil einen neuen Werkhof für rund 20 Mitarbeitende zu erstellen. Die Aufgabe
umfasst die Erarbeitung eines Projektvorschlags für den Neubau einer Werkhofanlage, die
bis zum beabsichtigten Bezugstermin Ende 2023 den benötigten Raumbedarf für einen
effizienten und zeitgemässen Betrieb bereitstellt und den Werkhof Kesswil ersetzt.
Verfahren
Um qualitativ hochstehende Vorschläge für den neuen Werkhof zu erhalten, veranstaltet
das kantonale Hochbauamt einen einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren für
Architekten und Architektinnen.
Gesamtpreissumme
CHF 150'000.– exkl. MwSt.
Fachpreisrichter und Fachpreisrichterin
Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau
Lukas Imhof, Dipl. Architekt ETH SIA BSA
Barbara Müller, Dipl. Architektin ETH
Konrad Merz, Bauingenieur
Roland Ledergerber, Stv. Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau, Ersatz
Termine
Publikation und Bezug der Unterlagen ab 19.06.2020
Fragestellung bis 03.07.2020
Anmeldefrist bis 21.08.2020
Abgabe Pläne bis 22.10.2020
Abgabe Modell bis 13.11.2020
Bericht des Preisgerichts/Ausstellung Januar/Februar 2021
Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen
– Situationsplan mit Umgebungsgestaltung 1:500
– Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:200
– Fassadenschnitt und -ansicht 1:50
– Konzeptionelle Erläuterungen in Planform
– Formulare und Berechnungen
– Modell Situation 1:500 auf gelieferter Unterlage
– Verfasserkuvert
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 3GÜTTINGEN
KESSWIL
UTTWIL
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SOMMERI ROMANSHORN
AMRISWIL
STEINEBRUNN
EGNACH
MUOLEN
ZIHLSCHLACHT
Landeskarte
Standort Neubau Werkhof Amriswil
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 4Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung 3
1 Verfahrensbestimmungen 7
1.1 Auftraggeber und Adressen 7
1.2 Verfahren 7
1.3 Teilnahmeberechtigung und Teambildung 9
1.4 Preisgericht 10
1.5 Vorprüfung 11
1.6 Beurteilung 11
1.7 Preise und Entschädigungen 12
1.8 Auftrag und Weiterbearbeitung 12
2 Ablauf und Termine 14
2.1 Terminübersicht 14
2.2 Anmeldung 15
2.3 Ausgabe der Unterlagen 15
2.4 Besichtigung des Areals 15
2.5 Fragerunde 15
2.6 Einreichung der Wettbewerbsunterlagen 15
2.7 Bericht des Preisgerichts 16
2.8 Öffentliche Ausstellung 16
2.9 Rückgabe der Unterlagen 16
3 Wettbewerbsunterlagen 17
3.1 Grundlagen 17
3.2 Einzureichende Unterlagen 17
3.3 Darstellung und Kennzeichnung der Arbeiten 18
4 Umschreibung der Aufgabe 19
4.1 Ausgangslage 19
4.2 Aufgabenstellung 21
4.3 Projektanforderungen 26
4.4 Zwingende Rahmenbedingungen 28
5 Betriebsschema und Raumprogramm 32
5.1 Betriebsschema 32
5.2 Raumprogramm 33
6 Programmgenehmigung 36
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 5Orthofoto
Standort Neubau Werkhof Amriswil
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 61 Verfahrensbestimmungen
1.1 Auftraggeber und Adressen
Auftraggeber
Auftraggeber ist der Staat Thurgau, vertreten durch das kantonale Tiefbauamt.
Kantonales Tiefbauamt Thurgau
Langfeldstrasse 53A
8510 Frauenfeld
Veranstalter / Verfahrensadresse
Der Wettbewerb wird veranstaltet durch das kantonale Hochbauamt.
Kantonales Hochbauamt Thurgau
Promenadenstrasse 8
8510 Frauenfeld
Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über www.simap.ch.
Wettbewerbsbegleitung
Aschwanden Schürer Architekten AG
Dipl. Arch ETH SIA
Fröbelstrasse 10
8032 Zürich
1.2 Verfahren
Wettbewerbsart und Rechtsgrundlage
Es handelt sich um einen anonymen, einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren
gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB).
Das Verfahren untersteht zudem dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422).
Die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009, inkl. er-
gänzende Wegleitungen) wird subsidiär zu den gesetzlichen Bestimmungen angewendet.
Verfahrenssprache
Die Sprache des Verfahrens sowie der späteren Geschäftsabwicklung ist Deutsch.
Anonymität
Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt. Alle Teilnehmer und Teilnehmerin-
nen verpflichten sich, das Anonymitätsgebot einzuhalten. Die abzugebenden Unterlagen
dürfen keine Hinweise auf die Projektverfassende enthalten. Verstösse gegen das Anony-
mitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 7Verbindlichkeitserklärung und Rechtsmittelbelehrung Das Wettbewerbsprogramm und die Fragenbeantwortung sind für den Auftraggeber, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie für das Preisgericht verbindlich. Mit der Abgabe eines Projektvorschlags anerkennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Bedingungen dieses Wettbewerbsverfahrens und sämtliche Entscheidungen des Preisgerichts – auch in Ermessensfragen – vollumfänglich. Bei berechtigter Interessenslage sind Beschwerden schriftlich und mit Begründung inner- halb von zehn Tagen nach Publikation des Verfahrens sowie nach Eröffnung des Wett- bewerbsresultats beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau einzureichen. Entscheide des Preisgerichts in Ermessensfragen können nicht angefochten werden. Publikation Das Wettbewerbsverfahren wird über www.simap.ch sowie in der Fachzeitschrift TEC21 und im Amtsblatt publiziert. Das Programm inkl. Arbeitsunterlagen können als Download auf www.simap.ch bezogen werden. Der Bezug ist ab Freischaltung bis zum Termin der Ab- gabe der Wettbewerbsbeiträge möglich. Für Unterlagen oder Dokumente, die aus anderen Quellen stammen, werden jegliche Verbindlichkeit und Haftung vollumfänglich abgelehnt. Optionale Bereinigungsstufe Das Preisgericht kann bei Bedarf mit einer anonymen optionalen Bereinigungsstufe Ergeb- nisse der engeren Wahl überarbeiten lassen. Die Rangierung erfolgt dabei erst nach Ab- schluss der Bereinigungsstufe. Die Überarbeitung wird gemäss Art. 5.4 der SIA-Ordnung 142 separat entschädigt. Urheberrecht Das Urheberrecht an den Inhalten der Wettbewerbsbeiträge verbleibt bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Die eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum des Auftragge- bers über. Der Auftraggeber hat zudem unter Namensnennung der Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge. Weitere Bestimmungen Die Wettbewerbsteilnehmenden sind nicht befugt, die von dem Auftraggeber bereitgestell- ten Daten und Unterlagen für einen anderen als den vorgenannten Zweck zu gebrauchen oder sie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 8
1.3 Teilnahmeberechtigung und Teambildung
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Architektinnen mit Geschäfts- oder Wohnsitz in
der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentli-
che Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Ausländische Teilneh-
mer und Teilnehmerinnen müssen eine Zustelladresse in der Schweiz angeben.
Die Teilnahmebedingungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
erfüllt sein.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Anbietende gemäss SIA-Wegleitung 142i-202d «Befangen-
heit und Ausstandsgründe».
Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) führt gestützt auf § 32 VöB eine «Ständige
Liste» über qualifizierte Anbieter und Anbieterinnen von Dienstleistungen, die dem Bauge-
werbe nahestehen (Architekten, Planer, Ingenieure). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen
inklusive zum Team gehörige Fachplaner müssen die Bedingungen für die Aufnahme in die
Ständige Liste spätestens vor Vertragsabschluss erfüllen bzw. das Zertifikat besitzen. Von
Anbietenden, die kein Zertifikat besitzen, müssen dem DBU spätestens zu diesem Zeit-
punkt die für dessen Erlangung erforderlichen Bescheinigungen und Angaben vorliegen
(vgl. Wegleitung auf www.dbu.tg.ch > Formulare Ständige Liste). Die nötigen Formulare
können heruntergeladen oder direkt bei dem Veranstalter bezogen werden. Bei Arbeitsge-
meinschaften muss jedes einzelne Architekturbüro über das Zertifikat verfügen.
Beizug von weiteren Fachplanenden
Die Teambildung mit einem Bauingenieurbüro wird von dem Veranstalter empfohlen. Die
fachlich kompetente Beurteilung von Beiträgen dieser Fachdisziplin ist durch den Einsitz
eines Bauingenieurs im Preisgericht sichergestellt. Den Wettbewerbsteilnehmenden steht
es zudem frei, weitere Fachplanende in der Wettbewerbsbearbeitung miteinzubeziehen.
Diese sind im Verfasserblatt namentlich zu benennen.
Fachplanende haben, vorbehältlich der Einigung bezüglich der Vertragsbedingungen,
Anspruch auf einen Folgeauftrag, wenn im Wettbewerbsprojekt ein wesentlicher, überzeu-
gender Beitrag erkennbar ist. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine weitere Beauftragung
besteht jedoch nicht.
Teambildung
Die Federführung des Teams liegt beim Architekturbüro. Eine Zusammenarbeit mit Fach-
leuten aus anderen Bereichen (z.B. Baumanagement, Statik, Landschaftsarchitektur) ist
möglich. Beigezogene Planer dürfen bei mehreren Teams mitwirken, müssen dies aber den
Federführenden offen legen. Die Gewährleistung der Anonymität innerhalb des Planungs-
teams ist Aufgabe des Federführenden. Alle Informationen des Veranstalters werden an
die Federführenden gerichtet.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 91.4 Preisgericht
Sachpreisrichter und Sachpreisrichterin
Carmen Haag, Regierungsrätin, Chefin Departement für Bau und Umwelt | Vorsitz
Andreas Heller, Kantonsingenieur, Kantonales Tiefbauamt Thurgau
Bruno Keller, Abteilungsleiter Betrieb, Kantonales Tiefbauamt Thurgau
Markus Stamm, Bezirkschef Werkhof Bezirk 1, Kantonales Tiefbauamt Thurgau | Ersatz
Fachpreisrichter und Fachpreisrichterin
Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau | Moderation
Lukas Imhof, Dipl. Architekt ETH SIA BSA
Barbara Müller, Dipl. Architektin ETH
Konrad Merz, Bauingenieur
Roland Ledergerber, Stv. Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau | Ersatz
Experten mit beratender Stimme
Daniel Goldinger, Fachspezialist Fahrzeuge und Geräte, Kantonales Tiefbauamt Thurgau
Michael Hofmann, Bereichsleiter Investitionen, Kantonales Hochbauamt Thurgau
Patricia Pomés Jiménez, Projektleiterin, Kantonales Hochbauamt Thurgau
Das Preisgericht behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten beizuziehen.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 101.5 Vorprüfung
Die Wettbewerbsbeiträge werden wertungsfrei vor der Beurteilung formell und materiell
vorgeprüft. Dabei entscheiden die formellen Kriterien über die Zulassung des Projektes
zur Beurteilung. Werden diese nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Die materiellen Kriterien entscheiden über die Zulassung zur Preiserteilung.
Formelle Kriterien
– Fristgerechte Einreichung der Unterlagen
– Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
– Lesbarkeit, Anonymität und Sprache
Materielle Kriterien
– Erfüllung der Projektaufgabe
– Einhaltung der Rahmenbedingungen
– Erfüllung des Raumprogramms
1.6 Beurteilung
Die aufgeführten Beurteilungskriterien legen aus einer Gesamtsicht heraus Qualitäten und
Defizite der Projekte offen. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Kriterien im
Rahmen seines Ermessens eine Gesamtwertung vornehmen. Die Reihenfolge enthält keine
Wertung.
– Ortsbauliche Eingliederung
– Funktionalität
– Räumliche Konzeption
– Architektonischer Ausdruck
– Umgebungsgestaltung
– Wirtschaftlichkeit
– Materialisierung
– Gesamteindruck
Die in der engeren Wahl verbleibenden Projekte werden einer Wirtschaftlichkeitsprüfung
unterzogen.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 111.7 Preise und Entschädigungen
Preissumme
Für die Auszeichnung von fünf bis acht Projekten steht dem Preisgericht eine Gesamt-
preissumme von CHF 150'000.— exkl. MwSt. zur Verfügung. Die Preissumme wird voll
ausgerichtet und ist nicht Bestandteil des späteren Honorars.
Ankäufe
Das Preisgericht kann gemäss Art. 22.3 der SIA-Ordnung 142 beschliessen, dass Wettbe-
werbsbeiträge, welche in wesentlichen Punkten von den Programmbestimmungen abwei-
chen, angekauft und – bei einstimmigem Beschluss – rangiert werden. Bei Einstimmigkeit
hat das Preisgericht ferner die Möglichkeit, einen angekauften Wettbewerbsbeitrag im
ersten Rang zur Weiterbearbeitung bzw. zur Erteilung des Planungsauftrags zu empfehlen.
Für allfällige Ankäufe stehen maximal 40% der Gesamtpreissumme zur Verfügung.
Entschädigungen
Eine feste Entschädigung ist nicht vorgesehen. Bei einer allfälligen, vom Preisgericht ange-
ordneten Überarbeitung der Projekte in der engeren Wahl, erfolgt eine separate Entschädi-
gung gemäss Art. 5.4 der SIA-Ordnung 142.
Auszahlung
Die Auszahlung allfälliger Preise und Ankäufe sowie die Rückerstattung der Modelldepot-
gebühr erfolgt an das federführende Mitglied der Planerteams. Für die Verteilung innerhalb
eines Planerteams haftet der Auftraggeber nicht.
1.8 Auftrag und Weiterbearbeitung
Absichtserklärung
Der Auftraggeber beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts, die Ver-
fasser des Siegerprojektes mit den weiteren Architekturleistungen zu beauftragen. Über
den Zuschlag entscheidet die Chefin des Departementes für Bau und Umwelt.
Grundsätzlich soll die Weiterbearbeitung zu 100% Teilleistungen (gemäss LHO SIA 102,
Ausgabe 2014) an das siegreiche Planerteam vergeben werden, wobei die Freigabe der
Teilleistungen etappenweise und unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung erfolgt. Der
Auftraggeber behält sich vor, Einfluss auf die Zusammensetzung des Fachplanerteams zu
nehmen und allenfalls für die Realisierung des Vorhabens eine externe Bauleitung beizu-
ziehen. Dabei verbleiben mindestens 60.5% Teilleistungen beim Gewinner.
Vorbehalten für die weitere Projektbearbeitung bleibt die privatrechtliche Einigung betref-
fend dem Honorarvertrag. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens
mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen.
Die Zustimmung zur Realisierung und Finanzierung erfolgt durch die dafür zuständigen
Instanzen. Falls es aufgrund von Einsprachen oder Beschwerden zu einer Terminver-
schiebung oder zur Aufgabe des Projekts kommt, entsteht dadurch kein Anrecht auf eine
zusätzliche Entschädigung oder Schadenersatz.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 12Art der Honorierung und Nebenkosten
Es ist eine Honorierung nach Baukosten vorgesehen. Die aufwandbestimmenden Baukos-
ten werden bei Vorliegen von Projekt und Kostenvoranschlag bestimmt.
Als Basis für die späteren Vertragsverhandlungen gelten folgende Parameter gemäss den
SIA-Ordnungen 102, Ausgabe 2014:
Leistungsanteil (in %) q 100
Z1 0.062
Z-Werte 2017
Z2 10.580
Schwierigkeitsgrad: Kategorie IV n 1.0
Anpassungsfaktor/Teamfaktor/Sonderleistungen r/i/s 1.0
Mittlerer Stundenansatz (exkl. MwSt.) CHF/h 130
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 132 Ablauf und Termine
2.1 Terminübersicht
Wettbewerbsverfahren
Im Rahmen des Verfahrens gelten folgende Termine als verbindlich:
Publikation und Bezug der Unterlagen ab 19.06.2020
Bezug der Modellgrundlage ab 22.06.2020
Fragestellung bis 03.07.2020
Fragenbeantwortung bis 17.07.2020
Anmeldefrist bis 21.08.2020
Abgabe Pläne bis 22.10.2020
Abgabe Modell bis 13.11.2020
Vorprüfung November 2020
Beurteilung der Beiträge November/Dezember 2020
Bericht des Preisgerichts/Ausstellung Januar/Februar 2021
Termine nach Abschluss des Verfahrens
Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens mit den Pro-
jektierungsarbeiten zu beginnen. Zurzeit ist hierfür folgender Terminplan vorgesehen:
Vertragsverhandlungen/Teambildung Februar 2021
Abgabe Vorprojekt inkl. KS ±15% August 2021
Abgabe Bauprojekt inkl. KV ±10% Dezember 2021
Baubeginn Mitte 2022
Inbetriebnahme und Bezug Ende 2023
Die Terminangaben gelten vorbehältlich der politischen Entscheide, der Budgetgeneh-
migungen der entsprechenden Stellen sowie behördliche Anordnungen zur aktuellen
Pandemiesituation. Sollten aus finanziellen, technischen, rechtlichen und/oder politischen
Gründen Unterbrüche oder Verschiebungen auftreten, so verschieben sich die Rahmen-
termine sinngemäss.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 142.2 Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme hat schriftlich mit dem vollständig ausgefüllten und unter-
zeichneten Anmeldeformular bis Freitag, 21. August 2020 zu erfolgen.
Dem Anmeldeformular ist ein Nachweis (Kopie Bank- oder Postbeleg) der Einzahlung
eines Depots von CHF 300.– an das Kantonale Hochbauamt Thurgau beizulegen. Die
Bankverbindung ist auf dem Anmeldeformular ersichtlich. Eine Rückzahlung des Depots
erfolgt nur bei fristgerechter Abgabe eines vollständigen Projekts.
2.3 Ausgabe der Unterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen können ab Freitag, 19. Juni 2020 über www.simap.ch bezogen
werden.
Das Modell (Modellmasse: 60 cm x 60 cm) wird nicht versandt. Es kann nur unter Vor-
weisung des Zahlungsnachweises, nach Voranmeldung per E-Mail an die Adresse
margrit.salathe@tg.ch und mindestens einen Arbeitstag im Voraus ab Montag, 22. Juni
2020 bei dem Veranstalter abgeholt werden.
2.4 Besichtigung des Areals
Es findet keine geführte Begehung des Areals statt. Das Grundstück ist öffentlich zugäng-
lich und kann jederzeit frei besichtigt werden. Zur Orientierung ist der Wettbewerbsperime-
ter bis Ende August ausgesteckt.
2.5 Fragerunde
Fragestellung
Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Zur Beantwortung von Fragen wird eine
schriftliche Fragenbeantwortung durchgeführt. Die Fragen sind anonym auf www.simap.ch
bis spätestens Freitag, 3. Juli 2020 einzureichen.
Die Fragen müssen in ihrer Reihenfolge und Gliederung dem Wettbewerbsprogramm fol-
gen. Jede Frage soll auf die entsprechende Kapitel- und Seitennummer verweisen.
Fragebeantwortung
Die Antworten können spätestens ab Freitag, 17. Juli 2020 auf www.simap.ch eingesehen
und heruntergeladen werden. Die Angaben aus der Fragenbeantwortung sind verbindlich
und integraler Bestandteil des Wettbewerbsprogramms.
2.6 Einreichung der Wettbewerbsunterlagen
Abgabe Planunterlagen
Die Wettbewerbseingaben müssen mit dem Vermerk «Neubau Werkhof Amriswil» und
einem Kennwort bis spätestens am Donnerstag, 22. Oktober 2020 um 16:30 Uhr beim
Veranstalter eingereicht werden.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 15Zur Wahrung der Anonymität ist die Abgabe durch eine neutrale Person des Planerteams
oder durch einen Kurier gegen Ausstellung einer anonymen Empfangsbestätigung einzu-
reichen.
Bei Postzustellung ist der Teilnehmende verantwortlich, dass seine Sendung rechtzeitig bei
der Verfahrensadresse eintrifft (Das Aufgabedatum des Poststempels ist nicht massgebend).
Die Pläne sind ungefaltet in folgender Art und Anzahl abzugeben:
– 1 Plansatz (Präsentationspläne)
– 1 Plansatz (Vorprüfungspläne)
– 1 Plansatz A3 (Verkleinerungen)
– Sämtliche Formulare und Unterlagen 2-fach, einseitig bedruckt
– 1 Datenträger mit allen einzureichenden Unterlagen im PDF-Format
Abgabe Modell
Das einzureichende Modell für den Projektwettbewerb ist anonym, verpackt in der mit der
Modellgrundlage mitgelieferten Kiste und versehen mit dem Vermerk «Neubau Werkhof
Amriswil» und einem Kennwort bis spätestens Freitag, 13. November 2020 um 16:30 Uhr
beim Veranstalter einzureichen. Es gelten dieselben Eingabebedingungen wie für die Plan-
unterlagen.
2.7 Bericht des Preisgerichts
Das Preisgericht verfasst nach Abschluss der Beurteilung des Wettbewerbs einen Bericht.
Dieser wird den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zugestellt. Der Auftraggeber behält sich
vor, Inhalte des Berichtes auch in der Tages- und Fachpresse sowie im Internet zu veröf-
fentlichen.
2.8 Öffentliche Ausstellung
Nach Abschluss des Projektwettbewerbs werden alle zur Beurteilung zugelassenen
Projekte, unter Namensnennung der Verfasser, während mindestens zehn Tagen öffentlich
ausgestellt. Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden den Teilnehmern und Teilneh-
merinnen bekannt gegeben.
2.9 Rückgabe der Unterlagen
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbe-
werbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers über. Die übrigen Projekte können
nach der Ausstellung von den Teilnehmenden abgeholt werden. Das Datum und der Ab-
holungsort werden ihnen mitgeteilt.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 163 Wettbewerbsunterlagen
3.1 Grundlagen
Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen werden am Publikationsdatum folgenden Unterla-
gen als Download auf www.simap.ch zu Verfügung gestellt (kein Versand):
– Wettbewerbsprogramm PDF
– Informationsplan PDF
– Katasterplan DXF/DWG
– Orthofoto TIFF
– Formular «Anmeldung» PDF
– Formular «Verfasserblatt» PDF
– Formular «Raumprogramm» XLS
– Fahrzeug- und Gerätekatalog PDF
– Beispiel Garagierung Fahrzeughallen PDF
– Fotos Modell 1:500 Zukunftsvision TIFF
3.2 Einzureichende Unterlagen
Situationsplan 1:500
Darstellung des Gesamtareals auf der Basis des abgegebenen Katasterplans. Für die Be-
arbeitung des Wettbewerbs ist die Situation ohne Gebäude auf der Parzelle 6044 massge-
bend (Abbruch geplant für Sommer 2020, s. S. 22). Gebäudevolumen als Dachaufsicht, mit
Angaben über die projektierten Bauten, die Erschliessung, die Bezeichnung der Eingänge, die
wichtigsten Höhenkoten (Umgebung und Gebäude) sowie die Gestaltung der Aussenanlagen.
Der Situationsplan ist ungefähr nach Norden auszurichten und mit einem Nordpfeil zu ver-
sehen. Die Situation ist massgebend für die Umgebungsgestaltung des Wettbewerbsprojekts.
Grundrisse/Ansichten/Schnitte 1:200
Sämtliche Grundrisse sowie alle zum Verständnis des Projekts notwendigen Schnitte und
Fassaden. Die Grundrisse sind wie der Situationsplan auszurichten, möbliert darzustellen
und mit den jeweiligen Höhenkoten zu versehen. Die Fahrzeughallen sind gemäss dem
abgegebenen Beispiel garagiert darzustellen. Die einzelnen Räume sind mit Raumnummer,
Raumbezeichnung und Nettoraumfläche zu beschriften. Im Erdgeschossgrundriss ist zudem
die Gestaltung der näheren Umgebung mit den entsprechenden Höhenkoten (m ü.M.) des
gestalteten Terrains einzuzeichnen. In den Schnitten und Ansichten sind das gewachsene
und das gestaltete Terrain einzutragen sowie die wichtigsten Geschosskoten zu deklarieren.
Fassadenschnitt und -ansicht 1:50
Ein Fassadenschnitt mit Fassadenansicht über alle Geschosse, der über den konstruktiven
Aufbau aller relevanten Schnittstellen, die beabsichtigte Materialisierung und den gestal-
terischen Ausdruck des Projektes Auskunft gibt. Die Materialien und Dimensionen der
einzelnen Konstruktionsschichten sowie des Gesamtaufbaus sind zu beschreiben.
Situationsplan Zukunftsvision 1:500
Darstellung der Zukunftsvision des Gesamtareals auf der Basis des abgegebenen Katas-
terplans mit der geplanten Bodensee-Thurtalstrasse und den Zubringerstrassen (s. S. 22).
Übrige Anforderungen an die Darstellung analog Situationsplan 1:500.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 17Konzeptionelle Erläuterungen
Der Erläuterungsbericht ist mit folgendem Inhalt auf den Plänen einzureichen:
– Ortsbauliches und architektonisches Konzept
– Freiraumgestaltung
– Nutzungsflexibilität
– Konstruktion und Materialisierung
– Wirtschaftlichkeit
– Tragwerkskonzept
– Nachhaltigkeit
Formular Raumprogramm
Das vollständig ausgefüllte Formular «Raumprogramm» ist für die Überprüfung des Raum-
programms abzugeben.
Achtung: Das Raumprogrammformular ist nicht im Verfasserkuvert abzugeben!
Modell Situation 1:500
Volumetrisches Modell, weiss, matt. Die Art der Darstellung für die Bepflanzung ist frei.
Um die Anonymität der Teilnehmenden zu wahren, dürfen auch durch den Modellbauer
keine Beschriftungen (Adressetiketten o.Ä.) angebracht werden.
Elektronischer Datenträger
Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich als PDF-Dateien auf einem geeigneten Datenträger
(USB-Stick) abzugeben. Das vollständig ausgefüllte Formular «Raumprogramm» ist zudem
als XLS-Dateien abzuspeichern. Alle Dateien haben im Dateinamen an erster Stelle das
Kennwort zu beinhalten. Auch bei den digitalen Unterlagen ist auf die Wahrung der Anony-
mität zu achten.
Verfasserkuvert
Das undurchsichtige, neutrale und verschlossene Verfasserkuvert ist aussen lediglich mit
Vermerk und Kennwort zu beschriften und enthält:
– Formular «Verfasserblatt»
– Einzahlungsschein (für die Rückzahlung des Modelldepots und allfälligen Preisgelds)
3.3 Darstellung und Kennzeichnung der Arbeiten
Sämtliche eingereichte Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und mit dem
Vermerk «Neubau Werkhof Amriswil» sowie mit einem Kennwort zu versehen.
Die Modellkiste ist seitlich auf einer Breitseite mit dem Kennwort zu versehen; so bleibt bei
gestapelten Modellkisten die Kennzeichnung sichtbar. Alle Pläne sind im Querformat DIN
A0 darzustellen. Es stehen maximal 4 A0-Blätter zur Verfügung. Das erste Blatt (von links
aus gesehen) enthält zwingend den Situationsplan 1:500; ansonsten ist die Darstellung
frei.
Varianten
Jeder Teilnehmende hat einen einzigen Projektvorschlag einzureichen. Lösungsvarianten
sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrages.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 184 Umschreibung der Aufgabe
4.1 Ausgangslage
Aufgabe des Kantonalen Tiefbauamtes Thurgau
Der Strassenunterhalt (Betrieb) ist zuständig für den betrieblichen und baulichen Unterhalt
auf den 800 km Kantonsstrassen und 1'000 km kantonalen Wanderwegen und betreut
entsprechende Baustellen. Die Hauptaufgaben sind die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit
und die Betriebssicherheit der Strassen, Wege und Nebenanlagen. Schwerpunkt ist eineA S C H W A N D E N SCHÜRER ARCHITEKTEN
langfristige Werterhaltung der vorhandenen Infrastrukturen, damit eine hohe Betriebsbe-
reitschaft
Neubau Werkhof Amriswil undMai
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Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet werden können. Der betrieb-
U N T E R H A liche
LT SUnterhalt
B E Z I Rauf
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T. T H U R G Aund U den1 :Rad-
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Unterhaltsbezirken sichergestellt.
Kesswil
Frauenfeld Sulgen
Amriswil
Eschlikon
Unterhaltsbezirk 1, Amriswil
Unterhaltsbezirk 2, Sulgen Nationalstrassen Standort Werkhöfe
Unterhaltsbezirk 3, Eschlikon Kantonsstrassen bisheriger Standort Kesswil
Unterhaltsbezirk 4, Frauenfeld kantonale Bezirksgrenzen neuer Standort Amriswil
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 19Nachfolgend sind die verschiedenen Arbeiten der Betriebe ausführlich aufgelistet: – Winterdienst: Glättebekämpfung, Pflügen der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Schnee abführen, Räumungen bei Hangrutsch, Fahrbahnreinigung, Signalisationen. – Reinigungen: Fahrbahn schwemmen, Fahrbahnreinigung maschinell und von Hand, Rad- und Gehwegreinigung, Reinigung der Entwässerungseinrichtungen. – Grünpflege: Fahrbahnränder und Entwässerungen von Pflanzenwuchs freihalten, Böschungen, Rabatten, Büsche, Sträucher, Bäume, Sicherheitsholzerei. – Unterhalt der Sicherheitseinrichtungen: Periodische Kontrolle der Rückhaltesysteme, Retentionsbecken, Kiesfänge und Pumpwerke. – Entsorgung: Abfall und Kadaver, Abfall kantonale Werkhöfe. – Reparaturen: Schlaglöcher, Belagsrisse, Belagsflicke, Randabschlüsse, Einlaufschächte, Kunstbauten. – Technischer Dienst: Unterhalt von Signalen und Wegweisern, Markierungen und Licht- signalanlagen, Reparatur von Unfallschäden. – Wartung Strassenausrüstung: Funktionskontrollen, Behebung Kleinschäden, Ersatz, Fixpunktenetz Strassen. – Beleuchtung, Elektroanlagen: Funktionskontrolle, Ersatz Verbrauchsteile, Unterhalt Tragwerksteile (Fundamente), Koordination Wartungsfirmen, Verkehrsdienst. – Wartung Tunnelanlagen / Unterführungen: Funktionskontrollen, Ersatz Verbrauchsteile, Koordination Wartungsfirmen, Verkehrsdienst. – Interne Dienste: Werkhofbetrieb, Liegenschaftsunterhalt, Geräteunterhalt. – Flächen neben Strassen: Unterhalt, Verunreinigungen entfernen. – Elementarereignisse: Sofortmassnahmen, Koordination, Räumung, Reparatur, Unterhalt Durchlässe nach Ereignissen. – Jakobsweg: Unterhalts- und Reparaturarbeiten sowie Abfallentsorgung. Neue Bodensee-Thurtalstrasse BTS Die bestehende Strassenverbindung Bonau – Amriswil – Arbon ist seit dem 1.1.2020 die Nationalstrasse N23. Sie soll künftig durch die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) ersetzt werden mit dem Ziel, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Sicher- heit des Langsamverkehrs zu erhöhen und die Siedlungsräume aufzuwerten. Die Linien- führung ist als Ergebnis einer rund 40-jährigen kantonalen Planung und eines intensiven partizipativen Prozesses (Verbände, Gemeinden, Privatpersonen, Direktbetroffene etc.) im kantonalen Richtplan fixiert. Das Thurgauer Volk hat 2012 der Netzergänzung mit den beiden Elementen BTS und Oberlandstrasse (OLS) zugestimmt. Ende 2019 wurde dem nun zuständigen Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein ausgearbeitetes generelles Projekt zur Genehmigung durch den Bundesrat übergeben. Der Realisierungszeitpunkt erstreckt sich über die nächsten 20 Jahre. Die BTS beginnt beim bestehenden Anschluss Arbon West, führt südlich an Egnach und Romanshorn vorbei und umfährt Amriswil, Erlen, Sulgen, Bürglen und Weinfelden auf der Nordseite. Ab Märstetten verläuft die BTS auf der bestehenden Kantonsstrasse und endet beim heutigen Anschluss Eschikofen. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 20
Vom Anschluss Amriswil West ist aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens so-
wohl ein direkter Anschluss an die Weinfelderstrasse als auch an den Knoten Schrofen- /
Kreuzlingerstrasse vorgesehen.
Die BTS verläuft im Perimeter des Werkhofes in Tieflage, so dass der Knoten Schrofen- /
Kreuzlingerstrasse höhenmässig nicht angepasst werden muss. Aufgrund der schwierigen
geologischen Verhältnisse und des Grundwasserspiegels wird dies mit einer Betonwanne
mit senkrechten Wänden gelöst. Die Anschlussspuren tauchen beidseitig in diese Wanne
ab. Die Zubringerstrassen werden à niveau geführt. Der Knoten Schrofen- / Kreuzlinger-
strasse wird zu einem Kreisel umgebaut.
4.2 Aufgabenstellung
Projektaufgabe
Innerhalb des Eingriffsperimeters soll ein architektonisch, ortsbaulich und betrieblich
überzeugender Projektvorschlag für den Werkhof mit rund 20 Mitarbeitenden und mit einer
Innenraumfläche von circa 3'180 m2 erarbeitet werden.
Unter Beachtung des vorliegenden Wettbewerbsprogramms und dessen Beilagen ist auf-
zuzeigen, wie das erforderliche Raumprogramm auf dem zur Verfügung stehenden Areal
organisiert werden kann. Es wird Wert auf ein hoch funktionales und kostenoptimiertes
Projekt gelegt.
Nachhaltigkeit
Der neue Werkhof Amriswil ist im ganzheitlichen Sinne des Leitfadens Standard Nachhal-
tiges Bauen Schweiz «SNBS 2.0» zu planen. Darin werden Gesellschafts-, Wirtschafts-,
und Umwelt-Aspekte gleichermassen beurteilt. Die Zertifizierung nach Minergie-A oder
Minergie-P und die Anwendung des Eco-Bau Bauteilkatalogs, der Eco-Bau Produktemerk-
blätter und Eco-Bau Devis werden vorausgesetzt. Innovative Lösungen sind erwünscht,
wenn diese aus ganzheitlicher Sicht besser sind als zur Zeit im SNBS abgebildet. Der
Gedanke «weniger ist mehr» (Suffizienz) sollte mitgedacht werden beim Einsatz von Tech-
nik, Rohstoff- und Energie-Verbrauch. Es sind wirksame Massnahmen zum sommerlichen
Wärmeschutz zu treffen, z.B. bei der Wahl der Konstruktionen und Materialien.
Wettbewerbs- und Betrachtungsperimeter
Für den neu zu planenden Werkhof steht der rot dargestellte Wettbewerbsperimeter, der
die Parzelle 6046, sowie Teile der Parzellen 6045 und 6499 umfasst, unter Beachtung der
geltenden Rahmenbedingungen zur Verfügung.
Der Betrachtungsperimeter umfasst neben dem Wettbewerbsperimeter die nähere Um-
gebung und für die Zukunftsvision insbesondere den Korridor der BTS inkl. den Zubringer-
strassen.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 21K
K ATA
ATA S
S TE
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K ATA S TE R S IT U AT IO N 1 :5'0 0 0
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S IT U AT IO N 1 :5'0
Neubau Werkhof Amriswil | 20. Mai 2020 A S C H W A N D E N S C H Ü R E R A R C HIT E K T E N A G
K ATA S TE R
S IT U AT IO N 1 :5'0 0 0
B E S C H RIF T U N G
BROSCHÜRE
6044
6044
6044 6044
6499
6499
6499 6499
6045
6045
6045 6045
6044 PARZ.-NR.
PARZ.-NR. 6046
PARZ.-NR. 6046 PARZ.-NR. 6046
6046
6499
6045
PARZ.-NR. 6046
Situationsplan 1:5'000
B E S C H RIF T U N G
BROSCHÜRE
0 100 200 500
Massstab 1:10'000
6499 0 10 25 50 100
Massstab 1:2'500
6499
6499
6499 6045
6045
6045 6045
PARZ.-NR.
PARZ.-NR. 6046
PARZ.-NR. 6046 PARZ.-NR. 6046
6046
0 10 20 50 100
6499 Massstab 1:2'000
6045
PARZ.-NR. 6046
Situationsplan Zukunftsvision 1:5'000
Wettbewerbsperimeter
Betrachtungsperimeter
Geplante BTS
0 100 200 500
Massstab 1:10'000
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 22
0 10 25 50 100
Massstab 1:2'500Übersicht Raumprogramm
Das Raumprogramm ist in acht Hauptbereiche gegliedert und umfasst insgesamt 3'179 m2
Innenraumfläche sowie Aussenflächen in der Grössenordnung von 630 m2. Bei fehlenden
Angaben handelt es sich um Erschliessungs- oder Parkierungsflächen, welche nach gülti-
gen Normen zu planen sind. Das Raumprogramm gibt zusammen mit dem Betriebsschema
Auskunft über die Grösse, Funktionalität und betriebliche Abhängigkeiten der Nutzungen.
Zusammenfassung des Raumprogramms
1 Fahrzeughallen 1'950 m2
2 Büroräume 159 m2
3 Werkräume 320 m2
4 Nebenräume 135 m2
5 Lagerräume 490 m2
6 Technikräume 125 m2
Total Innenraumflächen 3'179 m2
7 Aussenräume 630 m2
Das Betriebsschema und das detaillierte Raumprogramm sind in den Kapiteln 5.1 und 5.2
ab Seite 32 abgebildet.
Erläuterungen zum Raumprogramm
Fahrzeughallen
Die Fahrzeughallen hoch und niedrig umfassen Stellplätze für LKWs, Lieferwagen, Perso-
nenwagen, Traktoren, Geräteträger, Anbaugeräte, Walzen, Markiermaschinen, Hubstapler
und weitere Geräte. Kleingeräte sind in Palettenregalen an den Wänden vorzusehen. In der
Fahrzeughalle Winterdienst werden über den Sommer Streuer und Schneepflüge gelagert.
Im Winter sind die Geräte an und auf den Fahrzeugen montiert, weswegen diese Fahrzeug-
halle ungedämmt geplant werden kann. Die Bodenbeläge in den Hallen sind frost- und
tausalzbeständig auszubilden. Ausserdem ist die Bodenbelastung zu beachten. Die Fahr-
zeughalle hoch ist auf Fahrzeuge von bis zu 40 t auszulegen, die Fahrzeughallen niedrig
und Winterdienst auf Fahrzeuge bis 18 t.
Krananlagen
Aufgrund von Synergien mit dem Werkhof Sulgen wird auf Krananlagen verzichtet. Am
Standort Amriswil wird kein Fahrzeugunterhalt stattfinden.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 23Nutzlasten – Fahrzeughalle niedrig, Werkräume: Fahrzeuge bis 18 t, Nutzlast 5 kN/m2 – Fahrzeughalle hoch, Fahrzeugwaschraum: Fahrzeuge bis 40 t – Lagerräume: Palett Zement ca. 1'200 kg, Nutzlast bis zu 15 kN/m2 – Büroräume, Nebenräume: Nutzlast 3 kN/m2 Büroräume Der Hauptzugang zu den Büros soll für Besuchende klar ersichtlich sein. Der Aufent- haltsraum dient auch Schulungen und Informationsanlässen. Der Rapportraum dient den Mitarbeitenden unter anderem dazu, Arbeitsbesprechungen abzuhalten und ihre Arbeitszeit zu erfassen. Werkräume Bei den Werkräumen sind Anlaufstellen für Lieferanten zu gewährleisten. Beim Fahr- zeugwaschraum ist die Feuchtigkeitsresistenz bei der Materialwahl zu beachten sowie die Frost- und Tausalzbeständigkeit des Bodenbelags. Der Fahrzeugwaschraum wird über die Spaltanlage entwässert, welche direkt ins Freie entlüftet werden muss. Ein Fahrzeuglift wird aufgrund der Synergie mit dem Werkhof Sulgen nicht benötigt. Die Einfahrt in den Waschraum muss für 4-achsige LKWs gewährleistet sein. Nebenräume Die Anzahl der Putzräume und WC-Anlagen ist projektabhängig. Sie sind zentral zu orga- nisieren. Bei einer Mehrgeschossigkeit ist auf jedem Geschoss ein Putzraum anzuordnen, welche beide die geforderten Mindestmasse erfüllen. Sind Garderoben und Büros auf unterschiedlichen Geschossen oder weit auseinander, ist je eine WC-Anlage in der Nähe zu planen. Die Garderoben sind im Ergeschoss anzuordnen, damit Mitarbeitende mit schmutzi- gen Arbeitsschuhen keine langen Wege zurücklegen müssen. Lagerräume Die Lagerhaltung erfolgt primär mit Palett-Lager. Teilweise sind einzelne Räume abzu- trennen bzw. abschliessbar. Sämtliche Flächen müssen entsprechend mit einem Stapler erreichbar sein. Bei den Lagern Farbe und Betriebsstoffe gilt es die EX-Schutzvorschriften zu beachten und eine mechanische Lüftung vorzusehen. Technikräume Die im Raumprogramm angegebenen Räume und Flächen beruhen auf Annahmen auf- grund des definierten Nachhaltigkeitziels sowie auf den Minergie P- bzw. A- ECO Stan- dard. Die Anordnung der Räume ist so zu organisieren, dass sie in logischer Konsequenz zur vorgesehenen Nutzung stehen und einen nachhaltig einfachen Wartungsaufwand der technischen Systeme sicherstellen. Dazu gehört auch die Zugänglichkeit zu den Zentralen für die Auswechslung von Komponenten. Es wird beabsichtigt, mittels Erdwärmesonde zu heizen. Lift Ein Warenlift mit Innenmass min. 2.7 x 1.5 x 2.3 m (l x b x h), Türmass i.L. min. 1.5 x 2.3 m (b x h) und Nutzlast von min 2.5 t ist bei einem mehrgeschossigen Projekt zwingend. Aus- serdem muss der Warenlift auch zur behindertengerechten Erschliessung aller Geschosse dienen. Falls die Signalwerkstatt nicht im Erdgeschoss liegt und nicht direkt angeliefert werden kann, muss die Anlieferung über den Warenlift stattfinden, was eine gute Anbin- dung des Warenlifts an den Hallenvorplatz und die Signalwerkstatt bedingt. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 24
Aussenräume Um die Aussenanlagen (Silos, Mulden, Lager) ist genügend Manövrierfläche für schwere LKWs vorzusehen. Das freie Wenden von einem 18 m langen Sattelschlepper soll möglich sein. Salz-Lieferungen erfolgen mit 40 t-LKWs. Die Ein- und Ausfahrt in die Fahrzeughalle hoch ist für bis zu 14 m lange 4-achsige LKWs sicherzustellen. Der Nachweis mit den not- wendigen Schleppkurven ist auf dem Umgebungsplan aufzuzeigen. Bei den Einstellhallen sind über den Hallentoren Vordächer zu realisieren, damit diese Flä- chen als Verlade- und Rangierzone genutzt werden können. Eine gute Aussenbeleuchtung ist für die Einsätze in der Nacht unabdingbar. Ausserdem ist das gesamte Areal mit einem 2 m hohen Zaun zu umzäunen. Der Zaun ist so auszubilden, dass er nicht überklettert werden kann. Aussenwaschplatz Der Aussenwaschplatz kann dezentral liegen. Es muss eine einfache Durchfahrt mit den Fahrzeugen gewährleistet werden. Bei der Anordnung im Aussenraum gilt es, das Spritz- wasser und die Gischt zu bedenken. Im Winter fahren die LKWs mit den Winterdienstge- räten auf den Waschplatz und spülen ihre Fahrzeuge ab. Im Sommer wird bei den Bauma- schinen und Fahrzeugen der grobe Schmutz wie zum Beispiel Erdschollen abgewaschen. Aus diesem Grund ist der Waschplatz mit einem Schwerlastrost für Fahrzeuge bis zu 40 t auszustatten. Aussenlager Das Aussenlager wird zum grossen Teil mit Abrollmulden, Welaki und Boxen bewirt- schaftet. Die Mulden und Boxen sind auf einer betonierten Fläche mit einer Tiefe von 8 m erforderlich. Die Mulden dienen der Abfalltrennung (Holz, Alteisen, Alu, Beton, Belag etc.). Die Boxen mit einer Tiefe von 6 m und Breite von 3 m sind für die Lagerung von Baumate- rialien (Betonkies, Splitt, Sand etc.) vorgesehen. Die restliche Fläche kann in Beton oder Belag ausgebildet werden und dient als reine Lagerfläche z.B. für Betonsockel für Randleitpfosten, Signaltafeln, New Jersey Elemente, Leitplanken, Schachtdeckel, Absperrgitter etc. Silos Im Winterdienst werden als Streumittel Salz und Sole (Salzwasserlösung) verwendet. Das Salz wird in Silos gelagert, die Solelösung in Spezialtanks. Die Salzsilos müssen insgesamt mindestens 600 m3 fassen können, die Soleanlage 80 m3. Salz und Sole müssen in einem Arbeitsgang geladen werden können. Ausserdem muss die Standfläche für den LKW eben sein für die Befüllung. Beim Bodenbelag gilt es, die Frost- und Tausalzbeständigkeit zu beachten. Die Anlage wird mit einem Wägesystem ausgestattet. Der Soletank kann im Innenraum oder im Freien platziert werden und muss in jedem Fall temperiert sein. Parkplätze und Veloabstellplätze Es sind 20 Parkplätze für Personenwagen der Mitarbeitenden des Werkhofs sowie 5 Besucherparkplätze zu planen, ein Parkfeld davon behindertengerecht. Grundlage zur Planung der Parkierung bilden die VSS Normen. Für Motorräder sind 5 Parkplätze vor- zusehen. Die Abstellplätze für 10 Velos sind gedeckt zu planen. Die Zweiradabstellplätze müssen innerhalb der Umzäunung geplant werden, die Parkplätze für die Personenwagen können auch ausserhalb geplant werden. Neubau Werkhof Amriswil Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 25
4.3 Projektanforderungen
Betrieb
Die Aussenanlagen und Innenräume sind so in Beziehung zu setzen, dass effiziente Be-
triebsabläufe ermöglicht werden. Für die Fahrzeuge bedeutet dies kurze und übersichtliche
Wege ohne Wendemanöver und Kreuzungskonflikte. Zwischen Lager, Werkräumen und
Fahrzeughallen soll ein effizienter Warenumschlag ermöglicht werden.
Im Sommer- und Winterbetrieb werden je nach Witterungsverhältnissen unterschiedliche
Geräte zur Verrichtung der Arbeiten eingesetzt. Die für den Flächenbedarf massgebende
Nutzung ist der Winterbetrieb. Im Winterbetrieb müssen die Fahrzeuge und Geräte mit
samt ihren Anbaugeräten im Erdgeschoss zugänglich gelagert werden.
Systemtrennung
In Bezug auf die bauliche Flexibilität gilt es, die Grundsätze der Systemtrennung zu be-
rücksichtigen: Erweiterbarkeit, horizontale und vertikale Nutzungsflexibilität und Bauteil-
trennung. Die Primär- und Sekundärstruktur sowie der Fassadenraster sollen so ausgelegt
werden, dass modulare und flexibel anpassbare Raumunterteilungen möglich sind.
Tageslichtnutzung und Fassadengestaltung
Für eine hohe Arbeitsleistungsfähigkeit sind gute Tageslichtverhältnisse wichtig. Grund-
sätzlich soll mit Tageslicht gearbeitet werden können, auch in den Fahrzeughallen. Der
Einsatz von Kunstlicht ist so gering wie möglich zu halten.
Damit die Räume im Sommer nicht übermässig erhitzen und auch ohne aktive Kühlung
angenehme Temperaturen aufweisen, ist ein optimaler Fensteranteil zur Fassadenfläche
anzustreben sowie ein geeigneter aussenliegender Sonnenschutz vorzusehen.
Geologie / Baugrund
Im Rahmen der Planung Mobilität Thurgau wurden 2015 von CSD Ingenieure und Geo-
logen AG geologische Abklärungen durchgeführt. Es muss mit unterschiedlich gutem
Bodenaufbau gerechnet werden. Aus der Kernbohrung KB 8/15 sind die verschiedenen
Schichten ersichtlich. Unter einer nicht tragfähigen Deckschicht befindet sich in 2-4 m
unter OK Terrain eine gut tragfähige und wenig setzungsempfindliche Schicht aus Sand
und Kies. Darunter folgen mässig tragfähige und setzungsempfindliche Delta- und See-
ablagerungen. Ab 14 m folgt die gut tragfähige Moräne.
Hydrologische Verhältnisse
Bei einem SPT am gleichen Ort wurde der Grundwasserspiegel in der Schicht aus Sand
und Kies auf Kote 449.71 m ü. M., d.h. in rund 2.50 m unter OK Terrain angetroffen.
Naturgefahren
Das Areal für den neuen Werkhof befindet sich teilweise am Rande in der gelben Gefah-
renzone, d.h., es besteht eine geringe Gefährdung durch Hochwasser. Bei einem Gebäude
in der gelben Gefahrenzone werden geringe Auflagen gemacht. So muss im Rahmen des
Vorprojekts mit entsprechenden Objektschutzmassnahmen gewährleistet werden, dass
die Überflutungen nicht in das Gebäude eindringen können. Dies kann beispielsweise
über eine erhöhte Anordnung des Erdgeschosses und erhöhte Gebäudeöffnungen des
Untergeschosses erfolgen oder baulich über mobile Hochwassersperren und -klappen. Die
massgebliche Überflutungshöhe liegt bei 25cm.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 26Amt für Geoinformation
ThurGIS Viewer
Gefahrenkarte Wasser, Auszug ThurGIS
Geringe Gefährdung 0 20 40
Massstab 1: 2,000
60m
Gedruckt am 29.05.2020 15:36
https://map.geo.tg.ch/gsuo7HsH9g9
© Bundesamt für Landestopografie,Amt für Geoinformation TG
map.geo.tg.ch ist ein Portal zur Einsicht von geolokalisierten Informationen, Daten und Diensten, die von öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden
Haftung: Für die inhaltliche Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Quelle: Kantonale Verwaltung Thurgau, Copyright: Amt für Geoinformation
Kanton Thurgau, geoinformation.tg.ch/disclaimer
Tragwerk
Das Tragwerk soll einen zweckdienlichen Umgang mit den Anforderungen eines Werkhofs
aufweisen und die Anforderungen an die Erdbebensicherheit erfüllen.
Ökologische Verträglichkeit
Es gelten die Kriterien und Grundsätze des nachhaltigen Bauens gemäss dem Minergie
Zusatzprodukt ECO. Bei der Auswahl der Materialien sind möglichst gut verfügbare bzw.
erneuerbare Primärrohstoffe und Baustoffe mit einem hohen Anteil an Sekundärrohstoffen
und mit geringer grauer Energie zu verwenden. Die gewählten Konstruktionen müssen ein-
fach voneinander trennbar sein (keine Sandwich-Konstruktionen).
Das natürliche und einheimische Potenzial (Flora und Fauna) ist auszuschöpfen. Der
Versiegelungsanteil ist auf dem Werkhof auf das Notwendigste zu beschränken und das
Abfliessen von Regenwasser zu begrenzen.
Um eine hohe Biodiversität zu ermöglichen, sind möglichst grosse Grünflächen zu schaffen.
Mittelgrosse bis grosse Bäume spenden in den Sommermonaten Schatten und unter-
stützen ein angenehmes Klima. Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zwischen
Dachbegrünung und Fotovoltaik-Nutzung ist ein optimales Verhältnis zu finden. Das
Meteorwasser ist auf dem Areal zu sammeln und soweit möglich als Grauwasser zu nutzen,
Überschüsse sind versickern zu lassen.
Energie und Gebäudetechnik
Der elektrische Eigenbedarf soll möglichst autonom mit einer Fotovoltaikanlage erzeugt
werden; die Nutzung geeigneter Dach- und Fassadenflächen für die Produktion von Strom
aus erneuerbaren Energien ist zu prüfen und in den Plänen mit Angabe der hierfür vorge-
sehenen Fotovoltaik-Flächen darzustellen.
Die Horizontal- und Vertikalerschliessungen der gebäudetechnischen Installationen sind
wartungsfreundlich und gut zugänglich zu lösen. Eine Nutzungsveränderbarkeit muss in
der Gebäudetechnik ebenso einfach lösbar sein wie die grundrissliche Veränderbarkeit. Es
sollen Aufputzinstallationen geplant werden.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 27Umgebungsgestaltung
Die Umgebungsgestaltung soll der Gebäudefunktion gerecht werden. Eine klare Signaletik
ist für die Abläufe wichtig. Es ist ein Freiraumkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, das
die bestehenden Qualitäten und den Umgebungscharakter des Areals und des Quartiers
berücksichtigt und gut in dem unmittelbar angrenzenden Grünraum eingebunden ist. Die
Erschliessungsräume sollen klar definiert, die verschiedenen Nutzungen – wo möglich und
sinnvoll – verbunden und die Wegeführung gestalterisch integriert werden.
Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit, eine hohe Funktionalität und ein verantwortungsvoller Umgang mit
den Ressourcen über deren gesamten Lebenszyklus sind Grundvoraussetzung für dieses
Bauvorhaben. Die Kostenbetrachtung bezieht sich auf die Life Cycle Costs (LCC), womit
die Erstellungskosten, die Kosten während der Nutzungsphase sowie die Rückbaukosten
betrachtet werden. In der Wettbewerbsphase sind vor allem die Flächeneffizienz und Kom-
paktheit relevant: auf ein effizientes Verhältnis von Energiebezugsfläche zu thermischer
Gebäudehülle sowie Nutzfläche zu Geschossfläche ist zu achten.
4.4 Zwingende Rahmenbedingungen
Grundsatz
Sämtliche planungs- und baurechtlichen sowie bauherrenseitigen Rahmenbedingungen,
welche für die Erarbeitung des Projektvorschlags und hinsichtlich Bewilligungsfähigkeit
relevant sind, werden unter diesem Kapitel zusammengefasst.
Die nachfolgenden Rahmenbedingungen sind zwingend einzuhalten. Der Verstoss gegen
diese Rahmenbedingungen kann den Ausschluss von der Preiserteilung zur Folge haben.
Hindernisfreies Bauen
Das öffentliche Gebäude muss für körperlich behinderte Menschen nutzbar sein. Sämtliche
Nutzflächen sind nach den Kriterien des hindernisfreien Bauens zu erschliessen und zu ge-
stalten. Übergänge sind stufenlos und barrierefrei auszuführen. Das hindernisfreie Bauen
ist auch im Aussenbereich sicherzustellen.
Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes und dessen Verordnung, die
Norm SIA 500 (Hindernisfreie Bauten) sowie das Bundesgesetz über die Beseitigung von
Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG).
Brandschutz
Die Brandschutznorm und die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerver-
sicherungen VKF sind einzuhalten.
Räumliche Mindestmasse
Grundsätzlich sollen die gewählten Raumhöhen in einem guten Verhältnis zu den geplan-
ten Raum- und Gebäudetiefen stehen, wobei jedoch die im Raumprogramm aufgeführten
räumlichen Mindestmasse zwingend einzuhalten sind. Die Angaben definieren die minimale
lichte Raumhöhe (i.L. = im Licht); gemeint ist damit die effektiv nutzbare Breite oder Höhe
zwischen der Oberkante des fertigen Bodens und der Unterkante der fertigen (abgehäng-
ten) Decke bzw. Balkenlage, wenn die Nutzbarkeit eines Geschosses durch die Balkenlage
bestimmt wird.
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 28Perimeter
Der zu erarbeitende Projektvorschlag muss innerhalb des im Informationsplan rot darge-
stellten Wettbewerbsperimeters zu liegen kommen. Der Perimeter umfasst die Grundstück-
fläche 6046, sowie Teile der Parzellen 6045 und 6499 und wird gegen Norden begrenzt
durch die geplante Zubringerstrasse der BTS.
Baurecht
Das Bauvorhaben untersteht dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Die vom Kanton
und der Gemeinde erlassenen baurechtlichen und raumplanerischen Vorgaben sind daher
einzuhalten. Hierzu sind insbesondere folgende Erlasse zu beachten:
– Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau PBG (RB 700) und dessen
Verordnung PBV (RB 700.1)
– Baureglement 2020 der Stadt Amriswil, Thurgau
– Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Thurgau
– Gesetz über Flur und Garten des Kantons Thurgau
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Wettbewerbsparzelle voraussichtlich ab
dem 1.1.2021 im Zonenplan in der Arbeitszone Industrie AI befindet. Nachfolgend sind die
für das Areal relevanten baurechtlichen Vorgaben tabellarisch zusammengefasst. trasse
les
müh
6007
Neu
6035
6020
6685
6528
6018
6015
6037
6289
6655
6686 6043
210
Schrofe
Güüssbett 6656
Himmelriich
6044
LW Himmelriich
6039
60
42 Schrofe
6499 AG 6651
6492
6040 6045
6683 6053
(6419)
Güüssbett Kr
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6514 zli
ng
32
31
AI er
str
6019
6597
6652
50
as (4)
66
6498
se
Schrofe
6046 (6573)
6047
Underholz
3214 6622
6684
nstrass
6542 6574 6072
6277 6017
6241
6573
e
Isewis AE 6016
6631
3426
Stadt Amriswil
6058
6406
6051
6572
Ausschnitt
6407 Schrofe
3215
6493 6416
1:2'500
6602
6565
60606248
6048 6564
3220 6611
3219
Mühlebach 6566
6453
6569
Zonenplan, voraussichtlich gültig ab 1.1.2021, Gemeinde Amriswil 6571
6567
659
3
6599 6568
3216
Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren 29Sie können auch lesen