Neubau Werkhof Amriswil - Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten - Amazon AWS

 
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Neubau Werkhof Amriswil - Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten - Amazon AWS
Kantonales Hochbauamt

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                        Neubau Werkhof Amriswil
                                    Einstufiger Projektwettbewerb
                              im offenen Verfahren für Architekten
Neubau Werkhof Amriswil - Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten - Amazon AWS
Auftraggeber:
Kantonales Tiefbauamt Thurgau
Langfeldstrasse 53A, 8510 Frauenfeld

Veranstalter:
Kantonales Hochbauamt Thurgau
Verwaltungsgebäude Promenade
Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld

Wettbewerbsbegleitung:
Aschwanden Schürer Architekten AG
Dipl. Architekten ETH/SIA
Fröbelstrasse 10, 8032 Zürich

Stand: 9. Juni 2020

Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren
Neubau Werkhof Amriswil - Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten - Amazon AWS
Zusammenfassung

    Aufgabenstellung und Zielsetzung
    Der Kanton Thurgau, vertreten durch das kantonale Tiefbauamt, beabsichtigt am Stand-
    ort Amriswil einen neuen Werkhof für rund 20 Mitarbeitende zu erstellen. Die Aufgabe
    umfasst die Erarbeitung eines Projektvorschlags für den Neubau einer Werkhofanlage, die
    bis zum beabsichtigten Bezugstermin Ende 2023 den benötigten Raumbedarf für einen
    effizienten und zeitgemässen Betrieb bereitstellt und den Werkhof Kesswil ersetzt.

    Verfahren
    Um qualitativ hochstehende Vorschläge für den neuen Werkhof zu erhalten, veranstaltet
    das kantonale Hochbauamt einen einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren für
    Architekten und Architektinnen.

    Gesamtpreissumme
    CHF 150'000.– exkl. MwSt.

    Fachpreisrichter und Fachpreisrichterin
    Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau
    Lukas Imhof, Dipl. Architekt ETH SIA BSA
    Barbara Müller, Dipl. Architektin ETH
    Konrad Merz, Bauingenieur
    Roland Ledergerber, Stv. Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau, Ersatz

    Termine

    Publikation und Bezug der Unterlagen                    ab                 19.06.2020

    Fragestellung                                           bis                 03.07.2020

    Anmeldefrist                                            bis                21.08.2020

    Abgabe Pläne                                            bis                 22.10.2020

    Abgabe Modell                                           bis                 13.11.2020

    Bericht des Preisgerichts/Ausstellung                             Januar/Februar 2021

    Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen
    – Situationsplan mit Umgebungsgestaltung 1:500
    – Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:200
    – Fassadenschnitt und -ansicht 1:50
    – Konzeptionelle Erläuterungen in Planform
    – Formulare und Berechnungen
    – Modell Situation 1:500 auf gelieferter Unterlage
    – Verfasserkuvert

    Neubau Werkhof Amriswil
    Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                        3
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GÜTTINGEN
                                                            KESSWIL

                                                                               UTTWIL

                                                                        DOZWIL

                                        SOMMERI                                                       ROMANSHORN

                                                 AMRISWIL

                                                                                        STEINEBRUNN

                                                                                                       EGNACH
                                                                      MUOLEN

           ZIHLSCHLACHT

Landeskarte

     Standort Neubau Werkhof Amriswil

Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                                                 4
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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung                                            3

1       Verfahrensbestimmungen                             7
        1.1   Auftraggeber und Adressen                    7
        1.2   Verfahren                                    7
        1.3   Teilnahmeberechtigung und Teambildung        9
        1.4   Preisgericht                                10
        1.5   Vorprüfung                                  11
        1.6   Beurteilung                                 11
        1.7   Preise und Entschädigungen                  12
        1.8   Auftrag und Weiterbearbeitung               12

2       Ablauf und Termine                                14
        2.1   Terminübersicht                             14
        2.2   Anmeldung                                   15
        2.3   Ausgabe der Unterlagen                      15
        2.4   Besichtigung des Areals                     15
        2.5   Fragerunde                                  15
        2.6   Einreichung der Wettbewerbsunterlagen       15
        2.7   Bericht des Preisgerichts                   16
        2.8   Öffentliche Ausstellung                     16
        2.9   Rückgabe der Unterlagen                     16

3       Wettbewerbsunterlagen                             17
        3.1  Grundlagen                                   17
        3.2  Einzureichende Unterlagen                    17
        3.3  Darstellung und Kennzeichnung der Arbeiten   18

4       Umschreibung der Aufgabe                          19
        4.1 Ausgangslage                                  19
        4.2 Aufgabenstellung                              21
        4.3 Projektanforderungen                          26
        4.4 Zwingende Rahmenbedingungen                   28

5       Betriebsschema und Raumprogramm                   32
        5.1   Betriebsschema                              32
        5.2   Raumprogramm                                33

6       Programmgenehmigung                               36

Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren             5
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Orthofoto

       Standort Neubau Werkhof Amriswil

Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren   6
1     Verfahrensbestimmungen

1.1   Auftraggeber und Adressen

      Auftraggeber
      Auftraggeber ist der Staat Thurgau, vertreten durch das kantonale Tiefbauamt.

      Kantonales Tiefbauamt Thurgau
      Langfeldstrasse 53A
      8510 Frauenfeld

      Veranstalter / Verfahrensadresse
      Der Wettbewerb wird veranstaltet durch das kantonale Hochbauamt.

      Kantonales Hochbauamt Thurgau
      Promenadenstrasse 8
      8510 Frauenfeld

      Kommunikation
      Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über www.simap.ch.

      Wettbewerbsbegleitung
      Aschwanden Schürer Architekten AG
      Dipl. Arch ETH SIA
      Fröbelstrasse 10
      8032 Zürich

1.2   Verfahren

      Wettbewerbsart und Rechtsgrundlage
      Es handelt sich um einen anonymen, einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren
      gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB).
      Das Verfahren untersteht zudem dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche
      Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422).

      Die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009, inkl. er-
      gänzende Wegleitungen) wird subsidiär zu den gesetzlichen Bestimmungen angewendet.

      Verfahrenssprache
      Die Sprache des Verfahrens sowie der späteren Geschäftsabwicklung ist Deutsch.

      Anonymität
      Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt. Alle Teilnehmer und Teilnehmerin-
      nen verpflichten sich, das Anonymitätsgebot einzuhalten. Die abzugebenden Unterlagen
      dürfen keine Hinweise auf die Projektverfassende enthalten. Verstösse gegen das Anony-
      mitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren.

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      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                       7
Verbindlichkeitserklärung und Rechtsmittelbelehrung
Das Wettbewerbsprogramm und die Fragenbeantwortung sind für den Auftraggeber, die
Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie für das Preisgericht verbindlich. Mit der Abgabe
eines Projektvorschlags anerkennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Bedingungen
dieses Wettbewerbsverfahrens und sämtliche Entscheidungen des Preisgerichts – auch in
Ermessensfragen – vollumfänglich.

Bei berechtigter Interessenslage sind Beschwerden schriftlich und mit Begründung inner-
halb von zehn Tagen nach Publikation des Verfahrens sowie nach Eröffnung des Wett-
bewerbsresultats beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau einzureichen. Entscheide
des Preisgerichts in Ermessensfragen können nicht angefochten werden.

Publikation
Das Wettbewerbsverfahren wird über www.simap.ch sowie in der Fachzeitschrift TEC21
und im Amtsblatt publiziert. Das Programm inkl. Arbeitsunterlagen können als Download
auf www.simap.ch bezogen werden. Der Bezug ist ab Freischaltung bis zum Termin der Ab-
gabe der Wettbewerbsbeiträge möglich. Für Unterlagen oder Dokumente, die aus anderen
Quellen stammen, werden jegliche Verbindlichkeit und Haftung vollumfänglich abgelehnt.

Optionale Bereinigungsstufe
Das Preisgericht kann bei Bedarf mit einer anonymen optionalen Bereinigungsstufe Ergeb-
nisse der engeren Wahl überarbeiten lassen. Die Rangierung erfolgt dabei erst nach Ab-
schluss der Bereinigungsstufe. Die Überarbeitung wird gemäss Art. 5.4 der SIA-Ordnung
142 separat entschädigt.

Urheberrecht
Das Urheberrecht an den Inhalten der Wettbewerbsbeiträge verbleibt bei den Teilnehmern
und Teilnehmerinnen. Die eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum des Auftragge-
bers über. Der Auftraggeber hat zudem unter Namensnennung der Urheber das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge.

Weitere Bestimmungen
Die Wettbewerbsteilnehmenden sind nicht befugt, die von dem Auftraggeber bereitgestell-
ten Daten und Unterlagen für einen anderen als den vorgenannten Zweck zu gebrauchen
oder sie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.

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1.3   Teilnahmeberechtigung und Teambildung

      Teilnahmeberechtigung
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Architektinnen mit Geschäfts- oder Wohnsitz in
      der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentli-
      che Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Ausländische Teilneh-
      mer und Teilnehmerinnen müssen eine Zustelladresse in der Schweiz angeben.

      Die Teilnahmebedingungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
      erfüllt sein.

      Nicht teilnahmeberechtigt sind Anbietende gemäss SIA-Wegleitung 142i-202d «Befangen-
      heit und Ausstandsgründe».

      Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) führt gestützt auf § 32 VöB eine «Ständige
      Liste» über qualifizierte Anbieter und Anbieterinnen von Dienstleistungen, die dem Bauge-
      werbe nahestehen (Architekten, Planer, Ingenieure). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen
      inklusive zum Team gehörige Fachplaner müssen die Bedingungen für die Aufnahme in die
      Ständige Liste spätestens vor Vertragsabschluss erfüllen bzw. das Zertifikat besitzen. Von
      Anbietenden, die kein Zertifikat besitzen, müssen dem DBU spätestens zu diesem Zeit-
      punkt die für dessen Erlangung erforderlichen Bescheinigungen und Angaben vorliegen
      (vgl. Wegleitung auf www.dbu.tg.ch > Formulare Ständige Liste). Die nötigen Formulare
      können heruntergeladen oder direkt bei dem Veranstalter bezogen werden. Bei Arbeitsge-
      meinschaften muss jedes einzelne Architekturbüro über das Zertifikat verfügen.

      Beizug von weiteren Fachplanenden
      Die Teambildung mit einem Bauingenieurbüro wird von dem Veranstalter empfohlen. Die
      fachlich kompetente Beurteilung von Beiträgen dieser Fachdisziplin ist durch den Einsitz
      eines Bauingenieurs im Preisgericht sichergestellt. Den Wettbewerbsteilnehmenden steht
      es zudem frei, weitere Fachplanende in der Wettbewerbsbearbeitung miteinzubeziehen.
      Diese sind im Verfasserblatt namentlich zu benennen.

      Fachplanende haben, vorbehältlich der Einigung bezüglich der Vertragsbedingungen,
      Anspruch auf einen Folgeauftrag, wenn im Wettbewerbsprojekt ein wesentlicher, überzeu-
      gender Beitrag erkennbar ist. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine weitere Beauftragung
      besteht jedoch nicht.

      Teambildung
      Die Federführung des Teams liegt beim Architekturbüro. Eine Zusammenarbeit mit Fach-
      leuten aus anderen Bereichen (z.B. Baumanagement, Statik, Landschaftsarchitektur) ist
      möglich. Beigezogene Planer dürfen bei mehreren Teams mitwirken, müssen dies aber den
      Federführenden offen legen. Die Gewährleistung der Anonymität innerhalb des Planungs-
      teams ist Aufgabe des Federführenden. Alle Informationen des Veranstalters werden an
      die Federführenden gerichtet.

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1.4   Preisgericht

      Sachpreisrichter und Sachpreisrichterin

      Carmen Haag, Regierungsrätin, Chefin Departement für Bau und Umwelt | Vorsitz

      Andreas Heller, Kantonsingenieur, Kantonales Tiefbauamt Thurgau

      Bruno Keller, Abteilungsleiter Betrieb, Kantonales Tiefbauamt Thurgau

      Markus Stamm, Bezirkschef Werkhof Bezirk 1, Kantonales Tiefbauamt Thurgau | Ersatz

      Fachpreisrichter und Fachpreisrichterin

      Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau | Moderation

      Lukas Imhof, Dipl. Architekt ETH SIA BSA

      Barbara Müller, Dipl. Architektin ETH

      Konrad Merz, Bauingenieur

      Roland Ledergerber, Stv. Kantonsbaumeister, Kantonales Hochbauamt Thurgau | Ersatz

      Experten mit beratender Stimme

      Daniel Goldinger, Fachspezialist Fahrzeuge und Geräte, Kantonales Tiefbauamt Thurgau

      Michael Hofmann, Bereichsleiter Investitionen, Kantonales Hochbauamt Thurgau

      Patricia Pomés Jiménez, Projektleiterin, Kantonales Hochbauamt Thurgau

      Das Preisgericht behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten beizuziehen.

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1.5   Vorprüfung

      Die Wettbewerbsbeiträge werden wertungsfrei vor der Beurteilung formell und materiell
      vorgeprüft. Dabei entscheiden die formellen Kriterien über die Zulassung des Projektes
      zur Beurteilung. Werden diese nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
      Die materiellen Kriterien entscheiden über die Zulassung zur Preiserteilung.

      Formelle Kriterien
      – Fristgerechte Einreichung der Unterlagen
      – Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
      – Lesbarkeit, Anonymität und Sprache

      Materielle Kriterien
      – Erfüllung der Projektaufgabe
      – Einhaltung der Rahmenbedingungen
      – Erfüllung des Raumprogramms

1.6   Beurteilung

      Die aufgeführten Beurteilungskriterien legen aus einer Gesamtsicht heraus Qualitäten und
      Defizite der Projekte offen. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Kriterien im
      Rahmen seines Ermessens eine Gesamtwertung vornehmen. Die Reihenfolge enthält keine
      Wertung.
      – Ortsbauliche Eingliederung
      – Funktionalität
      – Räumliche Konzeption
      – Architektonischer Ausdruck
      – Umgebungsgestaltung
      – Wirtschaftlichkeit
      – Materialisierung
      – Gesamteindruck
      Die in der engeren Wahl verbleibenden Projekte werden einer Wirtschaftlichkeitsprüfung
      unterzogen.

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1.7   Preise und Entschädigungen

      Preissumme
      Für die Auszeichnung von fünf bis acht Projekten steht dem Preisgericht eine Gesamt-
      preissumme von CHF 150'000.— exkl. MwSt. zur Verfügung. Die Preissumme wird voll
      ausgerichtet und ist nicht Bestandteil des späteren Honorars.

      Ankäufe
      Das Preisgericht kann gemäss Art. 22.3 der SIA-Ordnung 142 beschliessen, dass Wettbe-
      werbsbeiträge, welche in wesentlichen Punkten von den Programmbestimmungen abwei-
      chen, angekauft und – bei einstimmigem Beschluss – rangiert werden. Bei Einstimmigkeit
      hat das Preisgericht ferner die Möglichkeit, einen angekauften Wettbewerbsbeitrag im
      ersten Rang zur Weiterbearbeitung bzw. zur Erteilung des Planungsauftrags zu empfehlen.

      Für allfällige Ankäufe stehen maximal 40% der Gesamtpreissumme zur Verfügung.

      Entschädigungen
      Eine feste Entschädigung ist nicht vorgesehen. Bei einer allfälligen, vom Preisgericht ange-
      ordneten Überarbeitung der Projekte in der engeren Wahl, erfolgt eine separate Entschädi-
      gung gemäss Art. 5.4 der SIA-Ordnung 142.

      Auszahlung
      Die Auszahlung allfälliger Preise und Ankäufe sowie die Rückerstattung der Modelldepot-
      gebühr erfolgt an das federführende Mitglied der Planerteams. Für die Verteilung innerhalb
      eines Planerteams haftet der Auftraggeber nicht.

1.8   Auftrag und Weiterbearbeitung

      Absichtserklärung
      Der Auftraggeber beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts, die Ver-
      fasser des Siegerprojektes mit den weiteren Architekturleistungen zu beauftragen. Über
      den Zuschlag entscheidet die Chefin des Departementes für Bau und Umwelt.

      Grundsätzlich soll die Weiterbearbeitung zu 100% Teilleistungen (gemäss LHO SIA 102,
      Ausgabe 2014) an das siegreiche Planerteam vergeben werden, wobei die Freigabe der
      Teilleistungen etappenweise und unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung erfolgt. Der
      Auftraggeber behält sich vor, Einfluss auf die Zusammensetzung des Fachplanerteams zu
      nehmen und allenfalls für die Realisierung des Vorhabens eine externe Bauleitung beizu-
      ziehen. Dabei verbleiben mindestens 60.5% Teilleistungen beim Gewinner.

      Vorbehalten für die weitere Projektbearbeitung bleibt die privatrechtliche Einigung betref-
      fend dem Honorarvertrag. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens
      mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen.

      Die Zustimmung zur Realisierung und Finanzierung erfolgt durch die dafür zuständigen
      Instanzen. Falls es aufgrund von Einsprachen oder Beschwerden zu einer Terminver-
      schiebung oder zur Aufgabe des Projekts kommt, entsteht dadurch kein Anrecht auf eine
      zusätzliche Entschädigung oder Schadenersatz.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                             12
Art der Honorierung und Nebenkosten
Es ist eine Honorierung nach Baukosten vorgesehen. Die aufwandbestimmenden Baukos-
ten werden bei Vorliegen von Projekt und Kostenvoranschlag bestimmt.

Als Basis für die späteren Vertragsverhandlungen gelten folgende Parameter gemäss den
SIA-Ordnungen 102, Ausgabe 2014:

Leistungsanteil (in %)                                                    q       100

                                                                        Z1      0.062
Z-Werte 2017
                                                                        Z2     10.580

Schwierigkeitsgrad: Kategorie IV                                          n        1.0

Anpassungsfaktor/Teamfaktor/Sonderleistungen                          r/i/s        1.0

Mittlerer Stundenansatz (exkl. MwSt.)                               CHF/h         130

Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                       13
2     Ablauf und Termine

2.1   Terminübersicht

      Wettbewerbsverfahren
      Im Rahmen des Verfahrens gelten folgende Termine als verbindlich:

      Publikation und Bezug der Unterlagen                 ab                        19.06.2020

      Bezug der Modellgrundlage                            ab                        22.06.2020

      Fragestellung                                        bis                        03.07.2020

      Fragenbeantwortung                                   bis                        17.07.2020

      Anmeldefrist                                         bis                       21.08.2020

      Abgabe Pläne                                         bis                       22.10.2020

      Abgabe Modell                                        bis                       13.11.2020

      Vorprüfung                                                                November 2020

      Beurteilung der Beiträge                                       November/Dezember 2020

      Bericht des Preisgerichts/Ausstellung                                Januar/Februar 2021

      Termine nach Abschluss des Verfahrens
      Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens mit den Pro-
      jektierungsarbeiten zu beginnen. Zurzeit ist hierfür folgender Terminplan vorgesehen:

      Vertragsverhandlungen/Teambildung                                            Februar 2021

      Abgabe Vorprojekt inkl. KS ±15%                                               August 2021

      Abgabe Bauprojekt inkl. KV ±10%                                           Dezember 2021

      Baubeginn                                                                       Mitte 2022

      Inbetriebnahme und Bezug                                                        Ende 2023

      Die Terminangaben gelten vorbehältlich der politischen Entscheide, der Budgetgeneh-
      migungen der entsprechenden Stellen sowie behördliche Anordnungen zur aktuellen
      Pandemiesituation. Sollten aus finanziellen, technischen, rechtlichen und/oder politischen
      Gründen Unterbrüche oder Verschiebungen auftreten, so verschieben sich die Rahmen-
      termine sinngemäss.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                           14
2.2   Anmeldung

      Die Anmeldung zur Teilnahme hat schriftlich mit dem vollständig ausgefüllten und unter-
      zeichneten Anmeldeformular bis Freitag, 21. August 2020 zu erfolgen.

      Dem Anmeldeformular ist ein Nachweis (Kopie Bank- oder Postbeleg) der Einzahlung
      eines Depots von CHF 300.– an das Kantonale Hochbauamt Thurgau beizulegen. Die
      Bankverbindung ist auf dem Anmeldeformular ersichtlich. Eine Rückzahlung des Depots
      erfolgt nur bei fristgerechter Abgabe eines vollständigen Projekts.

2.3   Ausgabe der Unterlagen

      Die Wettbewerbsunterlagen können ab Freitag, 19. Juni 2020 über www.simap.ch bezogen
      werden.

      Das Modell (Modellmasse: 60 cm x 60 cm) wird nicht versandt. Es kann nur unter Vor-
      weisung des Zahlungsnachweises, nach Voranmeldung per E-Mail an die Adresse
      margrit.salathe@tg.ch und mindestens einen Arbeitstag im Voraus ab Montag, 22. Juni
      2020 bei dem Veranstalter abgeholt werden.

2.4   Besichtigung des Areals

      Es findet keine geführte Begehung des Areals statt. Das Grundstück ist öffentlich zugäng-
      lich und kann jederzeit frei besichtigt werden. Zur Orientierung ist der Wettbewerbsperime-
      ter bis Ende August ausgesteckt.

2.5   Fragerunde

      Fragestellung
      Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Zur Beantwortung von Fragen wird eine
      schriftliche Fragenbeantwortung durchgeführt. Die Fragen sind anonym auf www.simap.ch
      bis spätestens Freitag, 3. Juli 2020 einzureichen.

      Die Fragen müssen in ihrer Reihenfolge und Gliederung dem Wettbewerbsprogramm fol-
      gen. Jede Frage soll auf die entsprechende Kapitel- und Seitennummer verweisen.

      Fragebeantwortung
      Die Antworten können spätestens ab Freitag, 17. Juli 2020 auf www.simap.ch eingesehen
      und heruntergeladen werden. Die Angaben aus der Fragenbeantwortung sind verbindlich
      und integraler Bestandteil des Wettbewerbsprogramms.

2.6   Einreichung der Wettbewerbsunterlagen

      Abgabe Planunterlagen
      Die Wettbewerbseingaben müssen mit dem Vermerk «Neubau Werkhof Amriswil» und
      einem Kennwort bis spätestens am Donnerstag, 22. Oktober 2020 um 16:30 Uhr beim
      Veranstalter eingereicht werden.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                            15
Zur Wahrung der Anonymität ist die Abgabe durch eine neutrale Person des Planerteams
      oder durch einen Kurier gegen Ausstellung einer anonymen Empfangsbestätigung einzu-
      reichen.

      Bei Postzustellung ist der Teilnehmende verantwortlich, dass seine Sendung rechtzeitig bei
      der Verfahrensadresse eintrifft (Das Aufgabedatum des Poststempels ist nicht massgebend).

      Die Pläne sind ungefaltet in folgender Art und Anzahl abzugeben:
      – 1 Plansatz (Präsentationspläne)
      – 1 Plansatz (Vorprüfungspläne)
      – 1 Plansatz A3 (Verkleinerungen)
      – Sämtliche Formulare und Unterlagen 2-fach, einseitig bedruckt
      – 1 Datenträger mit allen einzureichenden Unterlagen im PDF-Format

      Abgabe Modell
      Das einzureichende Modell für den Projektwettbewerb ist anonym, verpackt in der mit der
      Modellgrundlage mitgelieferten Kiste und versehen mit dem Vermerk «Neubau Werkhof
      Amriswil» und einem Kennwort bis spätestens Freitag, 13. November 2020 um 16:30 Uhr
      beim Veranstalter einzureichen. Es gelten dieselben Eingabebedingungen wie für die Plan-
      unterlagen.

2.7   Bericht des Preisgerichts

      Das Preisgericht verfasst nach Abschluss der Beurteilung des Wettbewerbs einen Bericht.
      Dieser wird den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zugestellt. Der Auftraggeber behält sich
      vor, Inhalte des Berichtes auch in der Tages- und Fachpresse sowie im Internet zu veröf-
      fentlichen.

2.8   Öffentliche Ausstellung

      Nach Abschluss des Projektwettbewerbs werden alle zur Beurteilung zugelassenen
      Projekte, unter Namensnennung der Verfasser, während mindestens zehn Tagen öffentlich
      ausgestellt. Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden den Teilnehmern und Teilneh-
      merinnen bekannt gegeben.

2.9   Rückgabe der Unterlagen

      Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbe-
      werbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers über. Die übrigen Projekte können
      nach der Ausstellung von den Teilnehmenden abgeholt werden. Das Datum und der Ab-
      holungsort werden ihnen mitgeteilt.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                           16
3     Wettbewerbsunterlagen

3.1   Grundlagen

      Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen werden am Publikationsdatum folgenden Unterla-
      gen als Download auf www.simap.ch zu Verfügung gestellt (kein Versand):
      – Wettbewerbsprogramm                                PDF
      – Informationsplan                                   PDF
      – Katasterplan                                       DXF/DWG
      – Orthofoto                                          TIFF
      – Formular «Anmeldung»                               PDF
      – Formular «Verfasserblatt»                          PDF
      – Formular «Raumprogramm»                            XLS
      – Fahrzeug- und Gerätekatalog                        PDF
      – Beispiel Garagierung Fahrzeughallen                PDF
      – Fotos Modell 1:500 Zukunftsvision                  TIFF

3.2   Einzureichende Unterlagen

      Situationsplan 1:500
      Darstellung des Gesamtareals auf der Basis des abgegebenen Katasterplans. Für die Be-
      arbeitung des Wettbewerbs ist die Situation ohne Gebäude auf der Parzelle 6044 massge-
      bend (Abbruch geplant für Sommer 2020, s. S. 22). Gebäudevolumen als Dachaufsicht, mit
      Angaben über die projektierten Bauten, die Erschliessung, die Bezeichnung der Eingänge, die
      wichtigsten Höhenkoten (Umgebung und Gebäude) sowie die Gestaltung der Aussenanlagen.
      Der Situationsplan ist ungefähr nach Norden auszurichten und mit einem Nordpfeil zu ver-
      sehen. Die Situation ist massgebend für die Umgebungsgestaltung des Wettbewerbsprojekts.

      Grundrisse/Ansichten/Schnitte 1:200
      Sämtliche Grundrisse sowie alle zum Verständnis des Projekts notwendigen Schnitte und
      Fassaden. Die Grundrisse sind wie der Situationsplan auszurichten, möbliert darzustellen
      und mit den jeweiligen Höhenkoten zu versehen. Die Fahrzeughallen sind gemäss dem
      abgegebenen Beispiel garagiert darzustellen. Die einzelnen Räume sind mit Raumnummer,
      Raumbezeichnung und Nettoraumfläche zu beschriften. Im Erdgeschossgrundriss ist zudem
      die Gestaltung der näheren Umgebung mit den entsprechenden Höhenkoten (m ü.M.) des
      gestalteten Terrains einzuzeichnen. In den Schnitten und Ansichten sind das gewachsene
      und das gestaltete Terrain einzutragen sowie die wichtigsten Geschosskoten zu deklarieren.

      Fassadenschnitt und -ansicht 1:50
      Ein Fassadenschnitt mit Fassadenansicht über alle Geschosse, der über den konstruktiven
      Aufbau aller relevanten Schnittstellen, die beabsichtigte Materialisierung und den gestal-
      terischen Ausdruck des Projektes Auskunft gibt. Die Materialien und Dimensionen der
      einzelnen Konstruktionsschichten sowie des Gesamtaufbaus sind zu beschreiben.

      Situationsplan Zukunftsvision 1:500
      Darstellung der Zukunftsvision des Gesamtareals auf der Basis des abgegebenen Katas-
      terplans mit der geplanten Bodensee-Thurtalstrasse und den Zubringerstrassen (s. S. 22).
      Übrige Anforderungen an die Darstellung analog Situationsplan 1:500.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                            17
Konzeptionelle Erläuterungen
      Der Erläuterungsbericht ist mit folgendem Inhalt auf den Plänen einzureichen:
      – Ortsbauliches und architektonisches Konzept
      – Freiraumgestaltung
      – Nutzungsflexibilität
      – Konstruktion und Materialisierung
      – Wirtschaftlichkeit
      – Tragwerkskonzept
      – Nachhaltigkeit

      Formular Raumprogramm
      Das vollständig ausgefüllte Formular «Raumprogramm» ist für die Überprüfung des Raum-
      programms abzugeben.
      Achtung: Das Raumprogrammformular ist nicht im Verfasserkuvert abzugeben!

      Modell Situation 1:500
      Volumetrisches Modell, weiss, matt. Die Art der Darstellung für die Bepflanzung ist frei.
      Um die Anonymität der Teilnehmenden zu wahren, dürfen auch durch den Modellbauer
      keine Beschriftungen (Adressetiketten o.Ä.) angebracht werden.

      Elektronischer Datenträger
      Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich als PDF-Dateien auf einem geeigneten Datenträger
      (USB-Stick) abzugeben. Das vollständig ausgefüllte Formular «Raumprogramm» ist zudem
      als XLS-Dateien abzuspeichern. Alle Dateien haben im Dateinamen an erster Stelle das
      Kennwort zu beinhalten. Auch bei den digitalen Unterlagen ist auf die Wahrung der Anony-
      mität zu achten.

      Verfasserkuvert
      Das undurchsichtige, neutrale und verschlossene Verfasserkuvert ist aussen lediglich mit
      Vermerk und Kennwort zu beschriften und enthält:
      – Formular «Verfasserblatt»
      – Einzahlungsschein (für die Rückzahlung des Modelldepots und allfälligen Preisgelds)

3.3   Darstellung und Kennzeichnung der Arbeiten

      Sämtliche eingereichte Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und mit dem
      Vermerk «Neubau Werkhof Amriswil» sowie mit einem Kennwort zu versehen.

      Die Modellkiste ist seitlich auf einer Breitseite mit dem Kennwort zu versehen; so bleibt bei
      gestapelten Modellkisten die Kennzeichnung sichtbar. Alle Pläne sind im Querformat DIN
      A0 darzustellen. Es stehen maximal 4 A0-Blätter zur Verfügung. Das erste Blatt (von links
      aus gesehen) enthält zwingend den Situationsplan 1:500; ansonsten ist die Darstellung
      frei.

      Varianten
      Jeder Teilnehmende hat einen einzigen Projektvorschlag einzureichen. Lösungsvarianten
      sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrages.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                              18
4       Umschreibung der Aufgabe

        4.1     Ausgangslage

                Aufgabe des Kantonalen Tiefbauamtes Thurgau
                Der Strassenunterhalt (Betrieb) ist zuständig für den betrieblichen und baulichen Unterhalt
                auf den 800 km Kantonsstrassen und 1'000 km kantonalen Wanderwegen und betreut
                entsprechende Baustellen. Die Hauptaufgaben sind die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit
                und die Betriebssicherheit der Strassen, Wege und Nebenanlagen. Schwerpunkt ist eineA S C H W A N D E N   SCHÜRER ARCHITEKTEN
                langfristige Werterhaltung der vorhandenen Infrastrukturen, damit eine hohe Betriebsbe-
                reitschaft
Neubau Werkhof Amriswil    undMai
                        | 29.   die2020
                                    Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet werden können. Der betrieb-
U N T E R H A liche
                 LT SUnterhalt
                        B E Z I Rauf
                                   KEdenKKantonsstrassen
                                          T. T H U R G Aund U den1 :Rad-
                                                                     3 0 0und
                                                                           ' 0 Wanderwegen
                                                                               00          wird von vier
                Unterhaltsbezirken sichergestellt.

                                                                                       Kesswil
                                                 Frauenfeld             Sulgen
                                                                                    Amriswil

                                                  Eschlikon

                           Unterhaltsbezirk    1, Amriswil
                           Unterhaltsbezirk    2, Sulgen             Nationalstrassen                   Standort Werkhöfe
                           Unterhaltsbezirk    3, Eschlikon          Kantonsstrassen                    bisheriger Standort Kesswil
                           Unterhaltsbezirk    4, Frauenfeld         kantonale Bezirksgrenzen           neuer Standort Amriswil

                Neubau Werkhof Amriswil
                Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                                                    19
Nachfolgend sind die verschiedenen Arbeiten der Betriebe ausführlich aufgelistet:
– Winterdienst: Glättebekämpfung, Pflügen der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Schnee
  abführen, Räumungen bei Hangrutsch, Fahrbahnreinigung, Signalisationen.
– Reinigungen: Fahrbahn schwemmen, Fahrbahnreinigung maschinell und von Hand,
  Rad- und Gehwegreinigung, Reinigung der Entwässerungseinrichtungen.
– Grünpflege: Fahrbahnränder und Entwässerungen von Pflanzenwuchs freihalten,
  Böschungen, Rabatten, Büsche, Sträucher, Bäume, Sicherheitsholzerei.
– Unterhalt der Sicherheitseinrichtungen: Periodische Kontrolle der Rückhaltesysteme,
  Retentionsbecken, Kiesfänge und Pumpwerke.
– Entsorgung: Abfall und Kadaver, Abfall kantonale Werkhöfe.
– Reparaturen: Schlaglöcher, Belagsrisse, Belagsflicke, Randabschlüsse, Einlaufschächte,
  Kunstbauten.
– Technischer Dienst: Unterhalt von Signalen und Wegweisern, Markierungen und Licht-
  signalanlagen, Reparatur von Unfallschäden.
– Wartung Strassenausrüstung: Funktionskontrollen, Behebung Kleinschäden, Ersatz,
  Fixpunktenetz Strassen.
– Beleuchtung, Elektroanlagen: Funktionskontrolle, Ersatz Verbrauchsteile, Unterhalt
  Tragwerksteile (Fundamente), Koordination Wartungsfirmen, Verkehrsdienst.
– Wartung Tunnelanlagen / Unterführungen: Funktionskontrollen, Ersatz Verbrauchsteile,
  Koordination Wartungsfirmen, Verkehrsdienst.
– Interne Dienste: Werkhofbetrieb, Liegenschaftsunterhalt, Geräteunterhalt.
– Flächen neben Strassen: Unterhalt, Verunreinigungen entfernen.
– Elementarereignisse: Sofortmassnahmen, Koordination, Räumung, Reparatur, Unterhalt
  Durchlässe nach Ereignissen.
– Jakobsweg: Unterhalts- und Reparaturarbeiten sowie Abfallentsorgung.

Neue Bodensee-Thurtalstrasse BTS
Die bestehende Strassenverbindung Bonau – Amriswil – Arbon ist seit dem 1.1.2020 die
Nationalstrasse N23. Sie soll künftig durch die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) ersetzt
werden mit dem Ziel, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Sicher-
heit des Langsamverkehrs zu erhöhen und die Siedlungsräume aufzuwerten. Die Linien-
führung ist als Ergebnis einer rund 40-jährigen kantonalen Planung und eines intensiven
partizipativen Prozesses (Verbände, Gemeinden, Privatpersonen, Direktbetroffene etc.)
im kantonalen Richtplan fixiert. Das Thurgauer Volk hat 2012 der Netzergänzung mit den
beiden Elementen BTS und Oberlandstrasse (OLS) zugestimmt. Ende 2019 wurde dem
nun zuständigen Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein ausgearbeitetes generelles Projekt
zur Genehmigung durch den Bundesrat übergeben. Der Realisierungszeitpunkt erstreckt
sich über die nächsten 20 Jahre.

Die BTS beginnt beim bestehenden Anschluss Arbon West, führt südlich an Egnach und
Romanshorn vorbei und umfährt Amriswil, Erlen, Sulgen, Bürglen und Weinfelden auf der
Nordseite. Ab Märstetten verläuft die BTS auf der bestehenden Kantonsstrasse und endet
beim heutigen Anschluss Eschikofen.

Neubau Werkhof Amriswil
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                         20
Vom Anschluss Amriswil West ist aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens so-
      wohl ein direkter Anschluss an die Weinfelderstrasse als auch an den Knoten Schrofen- /
      Kreuzlingerstrasse vorgesehen.

      Die BTS verläuft im Perimeter des Werkhofes in Tieflage, so dass der Knoten Schrofen- /
      Kreuzlingerstrasse höhenmässig nicht angepasst werden muss. Aufgrund der schwierigen
      geologischen Verhältnisse und des Grundwasserspiegels wird dies mit einer Betonwanne
      mit senkrechten Wänden gelöst. Die Anschlussspuren tauchen beidseitig in diese Wanne
      ab. Die Zubringerstrassen werden à niveau geführt. Der Knoten Schrofen- / Kreuzlinger-
      strasse wird zu einem Kreisel umgebaut.

4.2   Aufgabenstellung

      Projektaufgabe
      Innerhalb des Eingriffsperimeters soll ein architektonisch, ortsbaulich und betrieblich
      überzeugender Projektvorschlag für den Werkhof mit rund 20 Mitarbeitenden und mit einer
      Innenraumfläche von circa 3'180 m2 erarbeitet werden.

      Unter Beachtung des vorliegenden Wettbewerbsprogramms und dessen Beilagen ist auf-
      zuzeigen, wie das erforderliche Raumprogramm auf dem zur Verfügung stehenden Areal
      organisiert werden kann. Es wird Wert auf ein hoch funktionales und kostenoptimiertes
      Projekt gelegt.

      Nachhaltigkeit
      Der neue Werkhof Amriswil ist im ganzheitlichen Sinne des Leitfadens Standard Nachhal-
      tiges Bauen Schweiz «SNBS 2.0» zu planen. Darin werden Gesellschafts-, Wirtschafts-,
      und Umwelt-Aspekte gleichermassen beurteilt. Die Zertifizierung nach Minergie-A oder
      Minergie-P und die Anwendung des Eco-Bau Bauteilkatalogs, der Eco-Bau Produktemerk-
      blätter und Eco-Bau Devis werden vorausgesetzt. Innovative Lösungen sind erwünscht,
      wenn diese aus ganzheitlicher Sicht besser sind als zur Zeit im SNBS abgebildet. Der
      Gedanke «weniger ist mehr» (Suffizienz) sollte mitgedacht werden beim Einsatz von Tech-
      nik, Rohstoff- und Energie-Verbrauch. Es sind wirksame Massnahmen zum sommerlichen
      Wärmeschutz zu treffen, z.B. bei der Wahl der Konstruktionen und Materialien.

      Wettbewerbs- und Betrachtungsperimeter
      Für den neu zu planenden Werkhof steht der rot dargestellte Wettbewerbsperimeter, der
      die Parzelle 6046, sowie Teile der Parzellen 6045 und 6499 umfasst, unter Beachtung der
      geltenden Rahmenbedingungen zur Verfügung.

      Der Betrachtungsperimeter umfasst neben dem Wettbewerbsperimeter die nähere Um-
      gebung und für die Zukunftsvision insbesondere den Korridor der BTS inkl. den Zubringer-
      strassen.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                         21
K
                      K ATA
                        ATA S
                            S TE
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                                 R
K ATA S TE R          S IT U AT IO N    1 :5'0 0 0
                      S
                      S0IT
                        IT0U
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                                IO N
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                                        1 :5'0
                                          :5'0 0
                                               000
S IT U AT IO N   1 :5'0
Neubau Werkhof Amriswil | 20. Mai 2020                                                               A S C H W A N D E N S C H Ü R E R A R C HIT E K T E N A G

K ATA S TE R
S IT U AT IO N   1 :5'0 0 0

                                                                                B E S C H RIF T U N G
                                                                                BROSCHÜRE
                                                                                                                         6044
                                                                                                                         6044
                                                                                              6044                       6044
                                                                                                                           6499
                                                                                                                           6499
                                                                                                6499                       6499
                                                                                                6045
                                                                                                6045
                                                                     6045                       6045

                                                                                              6044      PARZ.-NR.
                                                                                                        PARZ.-NR. 6046
                                                                             PARZ.-NR. 6046             PARZ.-NR. 6046
                                                                                                                  6046

                                                                                                6499
                                                                     6045

                                                                             PARZ.-NR. 6046

                        Situationsplan 1:5'000

                                                                                B E S C H RIF T U N G
                                                                                BROSCHÜRE

                                                                                                                                    0      100   200              500
                                                                                                               Massstab 1:10'000

                                                                                                                        6499        0 10   25    50         100
                                                                                                                 Massstab 1:2'500
                                                                                                                        6499
                                                                                                                        6499
                                                                                               6499 6045
                                                                                                    6045
                                                                         6045                       6045
                                                                                                        PARZ.-NR.
                                                                                                        PARZ.-NR. 6046
                                                                             PARZ.-NR. 6046             PARZ.-NR. 6046
                                                                                                                  6046

                                                                                                                                    0   10 20          50         100
                                                                                               6499              Massstab 1:2'000
                                                                         6045

                                                                             PARZ.-NR. 6046

                        Situationsplan Zukunftsvision 1:5'000

                                   Wettbewerbsperimeter
                                   Betrachtungsperimeter
                                   Geplante BTS

                                                                                                                                    0      100   200              500
                                                                                                               Massstab 1:10'000

                        Neubau Werkhof Amriswil
                        Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                                                                              22

                                                                                                                                    0 10   25    50         100
                                                                                                                 Massstab 1:2'500
Übersicht Raumprogramm
Das Raumprogramm ist in acht Hauptbereiche gegliedert und umfasst insgesamt 3'179 m2
Innenraumfläche sowie Aussenflächen in der Grössenordnung von 630 m2. Bei fehlenden
Angaben handelt es sich um Erschliessungs- oder Parkierungsflächen, welche nach gülti-
gen Normen zu planen sind. Das Raumprogramm gibt zusammen mit dem Betriebsschema
Auskunft über die Grösse, Funktionalität und betriebliche Abhängigkeiten der Nutzungen.

Zusammenfassung des Raumprogramms

1      Fahrzeughallen                                                        1'950 m2

2      Büroräume                                                               159 m2

3      Werkräume                                                               320 m2

4      Nebenräume                                                              135 m2

5      Lagerräume                                                              490 m2

6      Technikräume                                                            125 m2

       Total Innenraumflächen                                                 3'179 m2

7      Aussenräume                                                             630 m2

Das Betriebsschema und das detaillierte Raumprogramm sind in den Kapiteln 5.1 und 5.2
ab Seite 32 abgebildet.

Erläuterungen zum Raumprogramm

Fahrzeughallen
Die Fahrzeughallen hoch und niedrig umfassen Stellplätze für LKWs, Lieferwagen, Perso-
nenwagen, Traktoren, Geräteträger, Anbaugeräte, Walzen, Markiermaschinen, Hubstapler
und weitere Geräte. Kleingeräte sind in Palettenregalen an den Wänden vorzusehen. In der
Fahrzeughalle Winterdienst werden über den Sommer Streuer und Schneepflüge gelagert.
Im Winter sind die Geräte an und auf den Fahrzeugen montiert, weswegen diese Fahrzeug-
halle ungedämmt geplant werden kann. Die Bodenbeläge in den Hallen sind frost- und
tausalzbeständig auszubilden. Ausserdem ist die Bodenbelastung zu beachten. Die Fahr-
zeughalle hoch ist auf Fahrzeuge von bis zu 40 t auszulegen, die Fahrzeughallen niedrig
und Winterdienst auf Fahrzeuge bis 18 t.

Krananlagen
Aufgrund von Synergien mit dem Werkhof Sulgen wird auf Krananlagen verzichtet. Am
Standort Amriswil wird kein Fahrzeugunterhalt stattfinden.

Neubau Werkhof Amriswil
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Nutzlasten
– Fahrzeughalle niedrig, Werkräume: Fahrzeuge bis 18 t, Nutzlast 5 kN/m2
– Fahrzeughalle hoch, Fahrzeugwaschraum: Fahrzeuge bis 40 t
– Lagerräume: Palett Zement ca. 1'200 kg, Nutzlast bis zu 15 kN/m2
– Büroräume, Nebenräume: Nutzlast 3 kN/m2

Büroräume
Der Hauptzugang zu den Büros soll für Besuchende klar ersichtlich sein. Der Aufent-
haltsraum dient auch Schulungen und Informationsanlässen. Der Rapportraum dient den
Mitarbeitenden unter anderem dazu, Arbeitsbesprechungen abzuhalten und ihre Arbeitszeit
zu erfassen.

Werkräume
Bei den Werkräumen sind Anlaufstellen für Lieferanten zu gewährleisten. Beim Fahr-
zeugwaschraum ist die Feuchtigkeitsresistenz bei der Materialwahl zu beachten sowie die
Frost- und Tausalzbeständigkeit des Bodenbelags. Der Fahrzeugwaschraum wird über die
Spaltanlage entwässert, welche direkt ins Freie entlüftet werden muss. Ein Fahrzeuglift
wird aufgrund der Synergie mit dem Werkhof Sulgen nicht benötigt. Die Einfahrt in den
Waschraum muss für 4-achsige LKWs gewährleistet sein.

Nebenräume
Die Anzahl der Putzräume und WC-Anlagen ist projektabhängig. Sie sind zentral zu orga-
nisieren. Bei einer Mehrgeschossigkeit ist auf jedem Geschoss ein Putzraum anzuordnen,
welche beide die geforderten Mindestmasse erfüllen. Sind Garderoben und Büros auf
unterschiedlichen Geschossen oder weit auseinander, ist je eine WC-Anlage in der Nähe zu
planen. Die Garderoben sind im Ergeschoss anzuordnen, damit Mitarbeitende mit schmutzi-
gen Arbeitsschuhen keine langen Wege zurücklegen müssen.

Lagerräume
Die Lagerhaltung erfolgt primär mit Palett-Lager. Teilweise sind einzelne Räume abzu-
trennen bzw. abschliessbar. Sämtliche Flächen müssen entsprechend mit einem Stapler
erreichbar sein. Bei den Lagern Farbe und Betriebsstoffe gilt es die EX-Schutzvorschriften
zu beachten und eine mechanische Lüftung vorzusehen.

Technikräume
Die im Raumprogramm angegebenen Räume und Flächen beruhen auf Annahmen auf-
grund des definierten Nachhaltigkeitziels sowie auf den Minergie P- bzw. A- ECO Stan-
dard. Die Anordnung der Räume ist so zu organisieren, dass sie in logischer Konsequenz
zur vorgesehenen Nutzung stehen und einen nachhaltig einfachen Wartungsaufwand der
technischen Systeme sicherstellen. Dazu gehört auch die Zugänglichkeit zu den Zentralen
für die Auswechslung von Komponenten. Es wird beabsichtigt, mittels Erdwärmesonde zu
heizen.

Lift
Ein Warenlift mit Innenmass min. 2.7 x 1.5 x 2.3 m (l x b x h), Türmass i.L. min. 1.5 x 2.3 m
(b x h) und Nutzlast von min 2.5 t ist bei einem mehrgeschossigen Projekt zwingend. Aus-
serdem muss der Warenlift auch zur behindertengerechten Erschliessung aller Geschosse
dienen. Falls die Signalwerkstatt nicht im Erdgeschoss liegt und nicht direkt angeliefert
werden kann, muss die Anlieferung über den Warenlift stattfinden, was eine gute Anbin-
dung des Warenlifts an den Hallenvorplatz und die Signalwerkstatt bedingt.

Neubau Werkhof Amriswil
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Aussenräume
Um die Aussenanlagen (Silos, Mulden, Lager) ist genügend Manövrierfläche für schwere
LKWs vorzusehen. Das freie Wenden von einem 18 m langen Sattelschlepper soll möglich
sein. Salz-Lieferungen erfolgen mit 40 t-LKWs. Die Ein- und Ausfahrt in die Fahrzeughalle
hoch ist für bis zu 14 m lange 4-achsige LKWs sicherzustellen. Der Nachweis mit den not-
wendigen Schleppkurven ist auf dem Umgebungsplan aufzuzeigen.

Bei den Einstellhallen sind über den Hallentoren Vordächer zu realisieren, damit diese Flä-
chen als Verlade- und Rangierzone genutzt werden können. Eine gute Aussenbeleuchtung
ist für die Einsätze in der Nacht unabdingbar. Ausserdem ist das gesamte Areal mit einem
2 m hohen Zaun zu umzäunen. Der Zaun ist so auszubilden, dass er nicht überklettert
werden kann.

Aussenwaschplatz
Der Aussenwaschplatz kann dezentral liegen. Es muss eine einfache Durchfahrt mit den
Fahrzeugen gewährleistet werden. Bei der Anordnung im Aussenraum gilt es, das Spritz-
wasser und die Gischt zu bedenken. Im Winter fahren die LKWs mit den Winterdienstge-
räten auf den Waschplatz und spülen ihre Fahrzeuge ab. Im Sommer wird bei den Bauma-
schinen und Fahrzeugen der grobe Schmutz wie zum Beispiel Erdschollen abgewaschen.
Aus diesem Grund ist der Waschplatz mit einem Schwerlastrost für Fahrzeuge bis zu 40 t
auszustatten.

Aussenlager
Das Aussenlager wird zum grossen Teil mit Abrollmulden, Welaki und Boxen bewirt-
schaftet. Die Mulden und Boxen sind auf einer betonierten Fläche mit einer Tiefe von 8 m
erforderlich. Die Mulden dienen der Abfalltrennung (Holz, Alteisen, Alu, Beton, Belag etc.).
Die Boxen mit einer Tiefe von 6 m und Breite von 3 m sind für die Lagerung von Baumate-
rialien (Betonkies, Splitt, Sand etc.) vorgesehen.

Die restliche Fläche kann in Beton oder Belag ausgebildet werden und dient als reine
Lagerfläche z.B. für Betonsockel für Randleitpfosten, Signaltafeln, New Jersey Elemente,
Leitplanken, Schachtdeckel, Absperrgitter etc.

Silos
Im Winterdienst werden als Streumittel Salz und Sole (Salzwasserlösung) verwendet. Das
Salz wird in Silos gelagert, die Solelösung in Spezialtanks. Die Salzsilos müssen insgesamt
mindestens 600 m3 fassen können, die Soleanlage 80 m3. Salz und Sole müssen in einem
Arbeitsgang geladen werden können. Ausserdem muss die Standfläche für den LKW
eben sein für die Befüllung. Beim Bodenbelag gilt es, die Frost- und Tausalzbeständigkeit
zu beachten. Die Anlage wird mit einem Wägesystem ausgestattet. Der Soletank kann im
Innenraum oder im Freien platziert werden und muss in jedem Fall temperiert sein.

Parkplätze und Veloabstellplätze
Es sind 20 Parkplätze für Personenwagen der Mitarbeitenden des Werkhofs sowie
5 Besucherparkplätze zu planen, ein Parkfeld davon behindertengerecht. Grundlage zur
Planung der Parkierung bilden die VSS Normen. Für Motorräder sind 5 Parkplätze vor-
zusehen. Die Abstellplätze für 10 Velos sind gedeckt zu planen. Die Zweiradabstellplätze
müssen innerhalb der Umzäunung geplant werden, die Parkplätze für die Personenwagen
können auch ausserhalb geplant werden.

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4.3   Projektanforderungen

      Betrieb
      Die Aussenanlagen und Innenräume sind so in Beziehung zu setzen, dass effiziente Be-
      triebsabläufe ermöglicht werden. Für die Fahrzeuge bedeutet dies kurze und übersichtliche
      Wege ohne Wendemanöver und Kreuzungskonflikte. Zwischen Lager, Werkräumen und
      Fahrzeughallen soll ein effizienter Warenumschlag ermöglicht werden.

      Im Sommer- und Winterbetrieb werden je nach Witterungsverhältnissen unterschiedliche
      Geräte zur Verrichtung der Arbeiten eingesetzt. Die für den Flächenbedarf massgebende
      Nutzung ist der Winterbetrieb. Im Winterbetrieb müssen die Fahrzeuge und Geräte mit
      samt ihren Anbaugeräten im Erdgeschoss zugänglich gelagert werden.

      Systemtrennung
      In Bezug auf die bauliche Flexibilität gilt es, die Grundsätze der Systemtrennung zu be-
      rücksichtigen: Erweiterbarkeit, horizontale und vertikale Nutzungsflexibilität und Bauteil-
      trennung. Die Primär- und Sekundärstruktur sowie der Fassadenraster sollen so ausgelegt
      werden, dass modulare und flexibel anpassbare Raumunterteilungen möglich sind.

      Tageslichtnutzung und Fassadengestaltung
      Für eine hohe Arbeitsleistungsfähigkeit sind gute Tageslichtverhältnisse wichtig. Grund-
      sätzlich soll mit Tageslicht gearbeitet werden können, auch in den Fahrzeughallen. Der
      Einsatz von Kunstlicht ist so gering wie möglich zu halten.

      Damit die Räume im Sommer nicht übermässig erhitzen und auch ohne aktive Kühlung
      angenehme Temperaturen aufweisen, ist ein optimaler Fensteranteil zur Fassadenfläche
      anzustreben sowie ein geeigneter aussenliegender Sonnenschutz vorzusehen.

      Geologie / Baugrund
      Im Rahmen der Planung Mobilität Thurgau wurden 2015 von CSD Ingenieure und Geo-
      logen AG geologische Abklärungen durchgeführt. Es muss mit unterschiedlich gutem
      Bodenaufbau gerechnet werden. Aus der Kernbohrung KB 8/15 sind die verschiedenen
      Schichten ersichtlich. Unter einer nicht tragfähigen Deckschicht befindet sich in 2-4 m
      unter OK Terrain eine gut tragfähige und wenig setzungsempfindliche Schicht aus Sand
      und Kies. Darunter folgen mässig tragfähige und setzungsempfindliche Delta- und See-
      ablagerungen. Ab 14 m folgt die gut tragfähige Moräne.

      Hydrologische Verhältnisse
      Bei einem SPT am gleichen Ort wurde der Grundwasserspiegel in der Schicht aus Sand
      und Kies auf Kote 449.71 m ü. M., d.h. in rund 2.50 m unter OK Terrain angetroffen.

      Naturgefahren
      Das Areal für den neuen Werkhof befindet sich teilweise am Rande in der gelben Gefah-
      renzone, d.h., es besteht eine geringe Gefährdung durch Hochwasser. Bei einem Gebäude
      in der gelben Gefahrenzone werden geringe Auflagen gemacht. So muss im Rahmen des
      Vorprojekts mit entsprechenden Objektschutzmassnahmen gewährleistet werden, dass
      die Überflutungen nicht in das Gebäude eindringen können. Dies kann beispielsweise
      über eine erhöhte Anordnung des Erdgeschosses und erhöhte Gebäudeöffnungen des
      Untergeschosses erfolgen oder baulich über mobile Hochwassersperren und -klappen. Die
      massgebliche Überflutungshöhe liegt bei 25cm.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                            26
Amt für Geoinformation
ThurGIS Viewer

                                        Gefahrenkarte Wasser, Auszug ThurGIS

                                                         Geringe Gefährdung                                                                                                                           0        20       40
                                                                                                                                                                                                             Massstab 1: 2,000
                                                                                                                                                                                                                                60m
                                                                                                                                                                                                       Gedruckt am 29.05.2020 15:36
                                                                                                                                                                                                    https://map.geo.tg.ch/gsuo7HsH9g9
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Kanton Thurgau, geoinformation.tg.ch/disclaimer

                                        Tragwerk
                                        Das Tragwerk soll einen zweckdienlichen Umgang mit den Anforderungen eines Werkhofs
                                        aufweisen und die Anforderungen an die Erdbebensicherheit erfüllen.

                                        Ökologische Verträglichkeit
                                        Es gelten die Kriterien und Grundsätze des nachhaltigen Bauens gemäss dem Minergie
                                        Zusatzprodukt ECO. Bei der Auswahl der Materialien sind möglichst gut verfügbare bzw.
                                        erneuerbare Primärrohstoffe und Baustoffe mit einem hohen Anteil an Sekundärrohstoffen
                                        und mit geringer grauer Energie zu verwenden. Die gewählten Konstruktionen müssen ein-
                                        fach voneinander trennbar sein (keine Sandwich-Konstruktionen).

                                        Das natürliche und einheimische Potenzial (Flora und Fauna) ist auszuschöpfen. Der
                                        Versiegelungsanteil ist auf dem Werkhof auf das Notwendigste zu beschränken und das
                                        Abfliessen von Regenwasser zu begrenzen.

                                        Um eine hohe Biodiversität zu ermöglichen, sind möglichst grosse Grünflächen zu schaffen.
                                        Mittelgrosse bis grosse Bäume spenden in den Sommermonaten Schatten und unter-
                                        stützen ein angenehmes Klima. Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zwischen
                                        Dachbegrünung und Fotovoltaik-Nutzung ist ein optimales Verhältnis zu finden. Das
                                        Meteorwasser ist auf dem Areal zu sammeln und soweit möglich als Grauwasser zu nutzen,
                                        Überschüsse sind versickern zu lassen.

                                        Energie und Gebäudetechnik
                                        Der elektrische Eigenbedarf soll möglichst autonom mit einer Fotovoltaikanlage erzeugt
                                        werden; die Nutzung geeigneter Dach- und Fassadenflächen für die Produktion von Strom
                                        aus erneuerbaren Energien ist zu prüfen und in den Plänen mit Angabe der hierfür vorge-
                                        sehenen Fotovoltaik-Flächen darzustellen.

                                        Die Horizontal- und Vertikalerschliessungen der gebäudetechnischen Installationen sind
                                        wartungsfreundlich und gut zugänglich zu lösen. Eine Nutzungsveränderbarkeit muss in
                                        der Gebäudetechnik ebenso einfach lösbar sein wie die grundrissliche Veränderbarkeit. Es
                                        sollen Aufputzinstallationen geplant werden.

                                        Neubau Werkhof Amriswil
                                        Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                                                                                                                                                       27
Umgebungsgestaltung
      Die Umgebungsgestaltung soll der Gebäudefunktion gerecht werden. Eine klare Signaletik
      ist für die Abläufe wichtig. Es ist ein Freiraumkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, das
      die bestehenden Qualitäten und den Umgebungs­charakter des Areals und des Quartiers
      berücksichtigt und gut in dem unmittelbar angrenzenden Grünraum eingebunden ist. Die
      Erschliessungsräume sollen klar definiert, die verschiedenen Nutzungen – wo möglich und
      sinnvoll – verbunden und die Wegeführung gestalterisch integriert werden.

      Wirtschaftlichkeit
      Die Wirtschaftlichkeit, eine hohe Funktionalität und ein verantwortungsvoller Umgang mit
      den Ressourcen über deren gesamten Lebenszyklus sind Grundvoraussetzung für dieses
      Bauvorhaben. Die Kostenbetrachtung bezieht sich auf die Life Cycle Costs (LCC), womit
      die Erstellungskosten, die Kosten während der Nutzungsphase sowie die Rückbaukosten
      betrachtet werden. In der Wettbewerbsphase sind vor allem die Flächeneffizienz und Kom-
      paktheit relevant: auf ein effizientes Verhältnis von Energiebezugsfläche zu thermischer
      Gebäudehülle sowie Nutzfläche zu Geschossfläche ist zu achten.

4.4   Zwingende Rahmenbedingungen

      Grundsatz
      Sämtliche planungs- und baurechtlichen sowie bauherrenseitigen Rahmenbedingungen,
      welche für die Erarbeitung des Projektvorschlags und hinsichtlich Bewilligungsfähigkeit
      relevant sind, werden unter diesem Kapitel zusammengefasst.

      Die nachfolgenden Rahmenbedingungen sind zwingend einzuhalten. Der Verstoss gegen
      diese Rahmenbedingungen kann den Ausschluss von der Preiserteilung zur Folge haben.

      Hindernisfreies Bauen
      Das öffentliche Gebäude muss für körperlich behinderte Menschen nutzbar sein. Sämtliche
      Nutzflächen sind nach den Kriterien des hindernisfreien Bauens zu erschliessen und zu ge-
      stalten. Übergänge sind stufenlos und barrierefrei auszuführen. Das hindernisfreie Bauen
      ist auch im Aussenbereich sicherzustellen.

      Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes und dessen Verordnung, die
      Norm SIA 500 (Hindernisfreie Bauten) sowie das Bundesgesetz über die Beseitigung von
      Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG).

      Brandschutz
      Die Brandschutznorm und die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerver-
      sicherungen VKF sind einzuhalten.

      Räumliche Mindestmasse
      Grundsätzlich sollen die gewählten Raumhöhen in einem guten Verhältnis zu den geplan-
      ten Raum- und Gebäudetiefen stehen, wobei jedoch die im Raumprogramm aufgeführten
      räumlichen Mindestmasse zwingend einzuhalten sind. Die Angaben definieren die minimale
      lichte Raumhöhe (i.L. = im Licht); gemeint ist damit die effektiv nutzbare Breite oder Höhe
      zwischen der Oberkante des fertigen Bodens und der Unterkante der fertigen (abgehäng-
      ten) Decke bzw. Balkenlage, wenn die Nutzbarkeit eines Geschosses durch die Balkenlage
      bestimmt wird.

      Neubau Werkhof Amriswil
      Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                            28
Perimeter
                                   Der zu erarbeitende Projektvorschlag muss innerhalb des im Informationsplan rot darge-
                                   stellten Wettbewerbsperimeters zu liegen kommen. Der Perimeter umfasst die Grundstück-
                                   fläche 6046, sowie Teile der Parzellen 6045 und 6499 und wird gegen Norden begrenzt
                                   durch die geplante Zubringerstrasse der BTS.

                                   Baurecht
                                   Das Bauvorhaben untersteht dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Die vom Kanton
                                   und der Gemeinde erlassenen baurechtlichen und raumplanerischen Vorgaben sind daher
                                   einzuhalten. Hierzu sind insbesondere folgende Erlasse zu beachten:
                                   – Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau PBG (RB 700) und dessen
                                     Verordnung PBV (RB 700.1)
                                   – Baureglement 2020 der Stadt Amriswil, Thurgau
                                   – Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Thurgau
                                   – Gesetz über Flur und Garten des Kantons Thurgau

                                   Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Wettbewerbsparzelle voraussichtlich ab
                                   dem 1.1.2021 im Zonenplan in der Arbeitszone Industrie AI befindet. Nachfolgend sind die
                                   für das Areal relevanten baurechtlichen Vorgaben tabellarisch zusammengefasst. trasse
                                                                                                                                                                                                les
                                                                                                                                                                                         müh
                                                                                                                               6007

                                                                                                                                                                                     Neu
                                                                                    6035

                                                                                                                                                                       6020
                                                           6685

                                                                                        6528

                                                                                                                                                                                                                              6018
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     6015

         6037
                                                                                                                  6289

                                                                                                                                         6655

                                    6686                                                                             6043
210
                                                                                                                                                                        Schrofe
                                                     Güüssbett                                                                                                                6656

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Himmelriich
                                                                                                                              6044

                                                                  LW                                                                                                                                        Himmelriich

                 6039
                                                                                    60
                                                                                       42                                Schrofe
                                                                                                                              6499                                                    AG                                                       6651

                                                                                                                                                                                                                      6492
                            6040                                    6045
                                                           6683                                                                                                   6053
                                                                                                                                                       (6419)
                                                                  Güüssbett                                                                                                                Kr
                                                                                                                                                                                               eu
                                                                                                                                                                 6514                            zli
                                                                                                                                                                                                    ng
  32
    31
                                                                                                             AI                                                                                        er
                                                                                                                                                                                                         str
                                                                                                                                                                                                            6019
                                                                                                                                                                                                                                                               6597
                                                                                                                                                                                                                                                                   6652
                                                                                                                                                                                                                                        50

                                                                                                                                                                                                            as                                                                (4)
                                                                                                                                                                                                                                     66

                                                                                                                                                                                                                                                      6498
                                                                                                                                                                                                               se
                                                                                                                                                    Schrofe

                                                                                               6046                                                                                   (6573)
                                                                                                                            6047
                Underholz
                3214                                                                                                                                                                                                         6622
                                                    6684
                                                                                                                                                      nstrass

                                                                                                                                      6542                                                                         6574                                                                                     6072
                                                                                                                               6277                                                                                                                                           6017
                                                                                                                                                                                                                                                           6241

                                                                                                                                                                       6573
                                                                                                                                                         e

                                                                                  Isewis                                    AE                                                                                                                                                           6016

                                                                           6631
                                      3426

                                                                                                                                                                                                                                                                        Stadt Amriswil
                                                                                                                                                                                                                                                              6058

                                                                                                                                             6406
                                                                                                                                                                6051
                                                                                                                                                                                                6572
                                                                                                                                                                                                                                                                        Ausschnitt
                                                                                                                                                                                                                                                                             6407  Schrofe
                        3215

                                                                                                                                                                                                                                                       6493            6416
                                                                                                                                                                                                                                                                        1:2'500
                                                                                                                                                    6602
                                                                                                                                                                                                                                                    6565
                                                                                                                                                                                                                                                                                    60606248
                                                                                                      6048                                                                                                                                                           6564
                                             3220                   6611

  3219
                                                                                                                                                                                                                    Mühlebach                  6566
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     6453

                                                                                                                                                                                                                                                                6569

                                   Zonenplan, voraussichtlich gültig ab 1.1.2021, Gemeinde Amriswil                                                                                                                                                                            6571
                                                                                                                                                                                                                                             6567
                                                                                                                                                                                                                                                                              659
                                                                                                                                                                                                                                                                                  3
                                                                                                       6599                                                                                                                                                  6568
                        3216

                                   Neubau Werkhof Amriswil
                                   Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren                                                                                                                                                                                                           29
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