Neubau Schulanlage Dohlenzelg Windisch - Submission für Architektur-leistungen (Planerwahlverfahren) im selektiven Verfahren Programm ...
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Neubau Schulanlage Dohlenzelg Windisch Submission für Architektur- leistungen (Planerwahlverfahren) im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation Bauherrschaft / Auftraggeberin Gemeinde Windisch Planung und Bau Dohlenzelgstrasse 6 5210 Windisch Zürich, 12.07.19
arc Consulting Binzstrasse 39 CH 8045 Zürich Telefon 044 454 25 00 arc@arc-consulting.ch Dieter Grab www.arc-consulting.ch Ivo Moeschlin
Einleitung Der Standort Chapf-Dohlenzelg deckt aktuell für die Gemeinde Win- disch ein vielfältiges Angebot an Lehrmöglichkeiten ab. Aufgrund von pädagogischen und betrieblichen Aspekten und des umfassenden Sanierungsbedarfs des Bestandes hat sich die Gemeinde für den Er- satzneubau des bestehenden Schulhaus Dohlenzelg entschieden. Das heutige Schulhaus wird rückgebaut und auf dem Areal Dohlenzelg ist ein Neubau für die Primarschule mit Kindergarten und Doppelturnhal- le geplant. Gemeinderat und der Einwohnerrat haben entschieden, dass mit einem Planerwahlverfahrens ein geeignetes GP-Team evaluiert und die Projektierung anschliessend angegangen werden soll. Das vorlie- gende Programm regelt den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens und ist verbindlich.
Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 7 1.1 Auftraggeberin / Veranstalterin 7 1.2 Verfahrensbegleitung und Organisation 7 1.3 Objektadresse 7 1.4 Verfahren 8 1.5 Ziel des Planerwahlverfahrens 8 1.6 Zusammensetzung Planerwahlgremium 9 1.7 Preise, Entschädigungen und Ankäufe 9 1.8 Verbindlichkeit 9 1.9 Teilnahmeberechtigung 9 1.10 Weiterbearbeitung 11 1.11 Leistungsumfang Architektur 11 1.12 Urheberrecht 12 1.13 Verfügung und Rechtsmittel 12 1.14 Termine des Verfahrens 13 2 Verfahrensablauf Präqualifikation 14 2.1 Termine Präqualifikationsverfahren 14 2.2 Publikation und Bezug der Ausschreibungsunterlagen 14 2.3 Einzureichende Unterlagen 14 2.4 Benachrichtigung 16 3 Bestimmungen für die Phase Planerwahlverfahren (provisorisch) 17 3.1 Allgemeines 17 3.2 Teilnahmebestätigung 17 3.3 Termine Planerwahlverfahren 17 3.4 Planungsgrundlagen 18 3.5 Fragestellung/ -beantwortung 18 3.6 Abgabetermine 18 3.7 Einzureichende Unterlagen 18 3.8 Vorprüfung 20 3.9 Zuschlagskriterien (Beurteilung) 20 3.10 Jurierung / Zuschlagserteilung 20 3.11 Veröffentlichung und Ausstellung 20
4 Aufgabenstellung (provisorisch) 21 4.1 Ausgangslage 21 4.2 Perimeter 22 4.3 Städtebau und Geschossigkeit 22 4.4 Nutzungsvorgaben Schule 23 4.5 Nutzungsvorgaben Kindergarten 27 4.6 Nutzungsvorgaben Turnhalle 28 4.7 Erschliessung Schulhausareal 29 4.8 Freiraum- und Umgebungsgestaltung 30 4.9 Etappierung, Realisierung unter Betrieb 31 4.10 Erweiterbarkeit der Schulhausanlage 32 4.11 Ökonomische Nachhaltigkeit 32 4.12 Energievorgaben, Nachhaltigkeit 32 4.13 Planungsrechtliche Vorgaben 33 5 Raumprogramm (provisorisch) 35 6 Genehmigung 38
1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Auftraggeberin / Veranstalterin Gemeinde Windisch Planung und Bau Dohlenzelgstrasse 6 5210 Windisch 1.2 Verfahrensbegleitung und Organisation Die Organisation des Planerwahlverfahrens und die Koordination der Vorprüfung der Präqualifikationsunterlagen erfolgt durch arc Consul- ting: arc Consulting Binzsstrasse 39 8045 Zürich Tel: 044 454 25 00 www.arc-consulting.ch Dieter Grab dipl. Architekt ETH SIA Tel.: 044 454 25 15 dieter.grab@arc-consulting.ch 1.3 Objektadresse Schulhaus Dohlenzelg Dohlenzelgstrasse 28 5210 Windisch 7
1.4 Verfahren Das Planerwahlverfahren wird im selektiven Verfahren gemäss den gesetzlichen Grundlagen über das öffentliche Beschaffungswesen (GATT/WTO und SubmD) ausgeschrieben. Subsidiär gilt sinngemäss die Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge SIA 143 und die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142/2009 bzw., mit Ausnahme von Art. 27 der Norm. Das Verfahren wird in deutscher Sprache geführt. Zur Bewerbung zugelassen sind Generalplanerteams gemäss Teil- nahmeberechtigung (Kap. 1.9). Über eine Referenzen-Präqualifikation werden durch das Beurtei- lungsgremium fünf bis sechs Teams für die Teilnahme am Planer- wahlverfahren ausgewählt. Die teilnehmenden Teams haben den Nachweis über Erfahrung in der Projektierung und Realisierung von Schulbauten zu erbringen. Das Planerwahlverfahren wird einstufig und nicht anonym durchgeführt. Das Beurteilungsgremium kann mit allen oder einzelnen selektionier- ten Projekten eine optionale, separat zu entschädigende Bereini- gungsstufe durchführen. 1.5 Ziel des Planerwahlverfahrens Mit dem vorliegenden Planerwahlverfahren soll das bestgeeignete Architektenteam/Generalplanerteam für die Projektierung, Ausschrei- bung und Realisierung des Bauvorhabens gefunden werden. Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Planungs- und Realisierungspro- zess zügig anzugehen. Ziele für das Projekt Es soll ein qualitativ hochstehendes, wirtschaftliches Projekt hervor- gehen, welches folgende Kriterien erfüllt: Architektonisch und konstruktiv angemessene Lösung Optimale Raumordnung und kurze Verbindungswege Qualitativ hochwertige Aussenraumgestaltung Tiefe Investitions- und Unterhaltskosten Wirtschaftlicher und effizienter Betrieb der Schule Ziele für das Planerwahlverfahren Es soll das bestgeeignetste GP-Team gefunden werden. Die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens müssen eingehalten werden. Der Aufwand für das Planerwahlverfahren soll sich in einem an- gemessenen Rahmen bewegen. 8 arc Consulting | Zürich
1.6 Zusammensetzung Planerwahlgremium Sachpreisrichter (mit Stimmrecht) Max Gasser, Gemeinderat Windisch (Vorsitz) Roland Schneider, Leiter Planung und Bau Windisch Amir Nuredini, Vertreter Schulpflege Windisch Vakant, Vertreterin Zyklus 1 - Vorschul- und Unterstufe Lehrerteam Dohlenzelg Co Streiff, Vertreterin Zyklus 2 - Mittelstufe Lehrerteam Dohlenzelg (Ersatz Sachpreisrichterin) Fachpreisrichter (mit Stimmrecht) Beat Klaus, dipl. Architekt HTL - Architheke AG, Brugg Stefan Schrämmli, Landschaftsarchitekt BSLA Schrämmli Landschaftsarchitektur, Brugg Barbara Schudel, Dipl. Architektin ETH SIA ABAP Ehrenbold Schudel Architektur, Bern Ivo Moeschlin, dipl. Architekt ETH SIA, arc Consulting, Zürich Bruno Wegmüller, Architekt FH, Bauökonom AEC E'xact Kostenplanung AG Bei Bedarf können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens weitere Exper- ten (ohne Stimmrecht) zugezogen werden. 1.7 Preise, Entschädigungen und Ankäufe Die Teilnahme am Präqualifikationsverfahren wird nicht entschädigt. Für das Planerwahlverfahren sieht der Auftraggeber für die Pauschal- entschädigung der selektionierten Teilnehmenden je CHF 14‘000.- (exkl. MwSt.) vor. Die Pauschalentschädigung wird ausgerichtet, wenn die Schlussabgabe termingerecht und vollständig erfolgt ist und das Projekt zur Beurteilung zugelassen wird. 1.8 Verbindlichkeit Die Bestimmungen dieses Programms und des Planerwahlverfahrens, sowie die Fragenbeantwortung sind für die Veranstalterin, das Beur- teilungsgremium sowie für die Teilnehmenden verbindlich. Mit der Teilnahme am Verfahren anerkennen die Teilnehmenden die Bedin- gungen des Verfahrens. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, es gilt der Gerichtsstand Brugg. 1.9 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Generalplanerteams bestehend aus Pla- nungsfachleuten (Architektur, Landschaftsarchitektur, Ingenieurwe- 9
sen, usw.) mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Be- schaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Alle be- teiligten Firmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Beschaf- fungswesens erfüllen. Es gilt die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträ- ge oder bei deren Fehlen das Gewähren von ortsüblichen Arbeitsbe- dingungen. Generalplanerteam Die zum Projektwettbewerb zugelassenen Architekturbüros müssen Generalplanerteams mit den Kernkompetenzen Architektur, Projekt- management, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäude- technik, Bauphysik/Akustik und Brandschutz bilden. Die Gesamtver- antwortung liegt beim Architekturbüro. Die Fachkompetenz Projekt- management und Realisation kann durch das Architekturbüro selbst, durch eines der involvierten Fachplanerbüros oder ein weiteres Büro abgedeckt werden. Übernimmt das federführende Architekturbüro das Projektmanagement nicht selbst, muss es das dafür verantwortli- che Büro in der Bewerbung ausweisen. Die oben aufgeführten Teammitglieder müssen zwingend im Generalplanerteam vertreten sein. Die Generalplanerteams können weitere Planer und Spezialisten zuziehen, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Teambildung Phase 1 Phase Präqualifikation: Bewerbung des federführenden Architektur- büros (inkl. Baumanagement) und Landschaftsarchitekturbüros mit Referenzen. Mehrfachnennungen von Architekturbüro und Land- schaftsarchitekturbüro sind nicht erlaubt. Teambildung Phase 2 Phase Projektwettbewerb: Das federführende Architekturbüro muss sich definitiv mit Fachplanern aus den Bereichen Projektmanagement, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik (HLKSE) und Bauphysik zu einem Generalplanerteam zusammenschliessen. Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Beurteilungs- gremiums haben. Nicht zugelassen sind insbesondere Fachleute, die beim Auftraggeber oder einem Mitglied des Beurteilungsgremium (inkl. Experten) angestellt sind, sowie Fachleute, die mit einem Mit- glied des Beurteilungsgremiums nahe verwandt sind oder in einem engen beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsver- hältnis stehen. Die Vergabebehörde schliesst Anbietende unter anderem bei Vorlie- gen einer untersagten Vorbefassung vom Verfahren aus (§ 28 Abs. 1 lit. h SubmD). Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die drei Pla- nungsteams: Ebinger Kuwatsch, IttenBrechbühl, Tschudin + Urech/ FSP Architekten im vorliegenden Projekt an der «Städtebauliche Stu- die Schulareal Chapf-Dohlenzelg“ teilgenommen haben. Die Teil- nahme führt nicht zu einer untersagten Vorbefassung. Die Resultate der Studie werden allen Teams abgegeben. 10 arc Consulting | Zürich
1.10 Weiterbearbeitung Nach Abschluss des Planerwahlverfahrens werden die Teilnehmenden schriftlich über das Ergebnis orientiert. Telefonische Auskünfte wer- den nicht erteilt. Das Beurteilungsgremium gibt der Veranstalterin eine Empfehlung für den Zuschlag ab. Die mit dem Angebot im Rahmen des Planerwahlverfahrens einzu- reichenden Unterlagen bilden eine Grundlage des Vertrags. Sie wer- den vorgängig zu einem Vertragsabschluss noch eingehend aufgrund des dannzumaligen Projektstandes überprüft und allenfalls bereinigt und ergänzt. Vorbehalten bleiben einvernehmliche Vertragsverhand- lungen und die Genehmigung der erforderlichen Kredite durch die finanzkompetenten Organe der Vergabestelle. Bezüglich Ansprüche aus dem Planerwahlverfahren wird Art. 27, insbesondere Abs. 3 der Ordnung SIA 142/2009, ausdrücklich wegbedungen. Der Zuschlag verschafft keinen Anspruch auf Abschluss des Generalplaner- Vertrages. 1.11 Leistungsumfang Architektur Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich nach der SIA Ordnung SIA 102. Die Auslösung der Teilaufträge erfolgt unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung. Teilauftrag 3.1: Vorprojekt, Kostenschätzung +/-15% Teilauftrag 3.2 / 3.3: Bauprojekt / Bewilligungsverfahren Teilauftrag 4: Ausschreibung Teilauftrag 5: Realisierung Es ist vorgesehen, die ausgewählten Planer mit den beschriebenen Teilaufträgen zu beauftragen. Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Stunden. Falls das Bauvor- haben nicht oder nur teilweise ausgeführt werden sollte, wird der Auftrag gemäss dem Stand der Arbeiten abgerechnet. Ein darüber hinaus gehender Vergütungsanspruch besteht nicht. Die Auftragge- berin behält sich vor, die Realisierung mit einem Generalunternehmer durchzuführen. Bei einer möglichen Ausführung durch eine General- unternehmung reduziert sich das Honorar analog zu den nicht zu erbringenden Teilleistungen. Dabei hat das Architektenteam Erfah- rung gemäss einen Leistungsanteil von mindestens 58.5%. Die Beauf- tragung einer Generalunternehmung berechtigt nicht zu einer Hono- rarnachforderung des Architekturbüros. 11
Für die Weiterbearbeitung gelten als Verhandlungsbasis die Honorar- konditionen gemäss nachfolgender Tabelle: Architektur, HLKSE-Ingenieur Land. Architektur, Bauingenieur, Bau- Baumanagement physiker, Brandschutzplaner Schwierigkeitsfaktor 1.0 1.0 Anpassfaktor r 1.0 1.0 Teamfaktor i 1.0 1.0 Sonderleistungen s 1.0 1.0 Teilleistungen %,q 100 100 Stundenansatz chf, 130 130 h - Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102, 103, 108 etc. - allfällige Reisekosten und Spesen werden nicht zusätzlich vergütet - Die Bauherrschaft behält sich eine GU/TU-Vergabe vor. Dabei entspricht der Leistungsanteil q des Architekten min. 58.5%. - die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das gesamte Projekt - zur Berechnung der Honorarkonditionen werden die dannzumali- gen Z-Werte (Koeffizient Z1 und Z2) gemäss SIA beigezogen 1.12 Urheberrecht Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe eines Projektes, über die Urheberrechte an ihrem Projekt zu verfügen. Mit Bezahlung der Ent- schädigung gemäss Kap. 1.7 gehen sämtliche eingereichten Unterla- gen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Das nicht abtretbare Ur- heberrecht verbleibt bei den Projektverfassenden; vorbehalten bleiben des Publikations- und das Ausstellungsrecht der Auftraggeberin ge- mäss dem vorliegenden Wettbewerbsprogramm. Die Angebote und Bewerbungsunterlagen werden vertraulich behandelt. Mit Abgabe des Bauwerks geht die sachengerechte Verfügungsfreiheit an die Auftraggeberin über. Das ausgeführte Bauwerk darf somit von der Eigentümerin verändert werden (Art. 12 Abs. 3 URG). 1.13 Verfügung und Rechtsmittel Die Auftraggeberin teilt im Rahmen des Beschaffungsverfahrens den Entscheid über die Auswahl der Anbietenden (Präqualifikationsent- scheid) sowie den Zuschlag mit einer Verfügung schriftlich mit. Gegen diese und die weiteren Verfügungen in diesem Verfahren kann inner- halb von 10 Tagen nach Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau schriftlich und begründet Beschwerde erhoben wer- den (§ 24 f. SubmD). 12 arc Consulting | Zürich
1.14 Termine des Verfahrens Publikation PQ-Verfahren auf SIMAP 12.07.2019 Eingabe Bewerbungen Präqualifikation 15.08.2019 Auswahl Teams (Beurteilungsgremium) August 2019 Benachrichtigung Teams September 2019 Ausgabe Unterlagen Phase 2 01.10.2019 Abgabe Unterlagen 2. Phase Januar 2020 Jurierung Februar 2020 Auftrag an Planerteam April 2020 13
2 Verfahrensablauf Präqualifikation 2.1 Termine Präqualifikationsverfahren Publikation PQ-Verfahren auf 12.07.2019 SIMAP, tec21 und Brugger Generalanzeiger Eingabe Bewerbungen Präqualifikation 15.08.2019 Auswahl Teams (Beurteilungsgremium) August 2019 Benachrichtigung Teams September 2019 2.2 Publikation und Bezug der Ausschreibungsunterlagen Die Publikation des Verfahrens erfolgt im offiziellen amtlichen Publi- kationsorgan „Brugger Generalanzeiger“, sowie auf dem Internetpor- tal SIMAP (www.simap.ch) und in der Zeitschrift tec21. Sie wird im kantonalen Amtsblatt angezeigt (§ 12 Abs. 1 SubmD). Die Ausschrei- bungsunterlagen können auf SIMAP unentgeltlich bezogen werden. Die Präqualifikationsausschreibung enthält folgende Dokumente: Programm Präqualifikation Bewerbungsformular (Selbstdeklaration) 2.3 Einzureichende Unterlagen Die verlangten Unterlagen müssen in einem verschlossenen Couvert mit dem Vermerk `Planerwahlverfahren Schulanlage Dohlenzelg Windisch` bis spätestens 15.08.2019 um 16.00 Uhr beim Organisa- tionbüro (arc Consulting, Binzstrasse 39, 8045 Zürich) eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Bewer- benden haben in jedem Fall den Beweis der fristgerechten Bewer- bung sicherzustellen. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und sind vom weiteren Verfahren ausge- schlossen. 14 arc Consulting | Zürich
Unterlagen Die Bewerbungen werden anhand folgender einzureichender Präqua- lifikationsunterlagen beurteilt: A Bewerbungsformular Das Bewerbungsformular kann am PC oder handschriftlich ausgefüllt werden. Bewerbungen, in denen der Vorlagetext geändert wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen. B Referenzobjekte (Gewicht 70%) Die Teams sollen insgesamt vier Referenzprojekte mit Plänen, Bildern Beschriftung der Referenzblätter A3: und Erläuterungstext abgeben: ein Projekt für einen Schulbau (das Projekt soll Erfahrung mit Nr. und Bezeichnung Referenzprojekt Verfasser Schulbauten mit vorbildlicher und wirtschaftlicher Umsetzung nachweisen) zwei Projekte für die öff. Hand von vergleichbarer Komplexität ein Landschaftsarchitekturprojekt für eine Schule Präqualifikation Planerwahlverfahren Schulanlage Dohlenzelg Windisch Es sind Referenzobjekte auszuwählen, die in den letzten fünfzehn Jahren fertiggestellt worden sind. Die Wirtschaftlichkeit der realisier- ten Lösungen wird in der Bewertung der Referenzen mitberücksich- tigt. Eine Referenz darf ein nicht ausgeführtes Projekt sein (z.B. Wett- bewerbsbeitrag). Pro Referenz ein A3 Blatt quer, einseitig bedruckt. Weitere Referenzobjekte, Firmenbroschüren oder andere Dokumenta- tionen sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. C Projektbezogenes Management (Gewicht 30%) Zusammensetzung, Ausbildung und Erfahrung der für das Projekt vorgesehenen Schlüsselpersonen (vgl. Eingabeformular). Bewertet werden Kompetenz und Potenzial, in hoher architektoni- scher/städtebaulicher Qualität funktionale, ökonomische und nach- haltige Projekte zu entwickeln und auszuführen. D Nachweise, Selbstdeklaration und Ausschlusskriterien Architekten und Landschaftsarchitekten: aktueller Handelsregisterauszug aktueller Betreibungsauszug des Architekturbüros (obligatorisch) Ausschlusskriterien Bewerbungen, welche eines der folgenden Kriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen: Vollständigkeit der Unterlagen Termingerechte Einreichung der Unterlagen Korrektheit aller Angaben Der Betreibungsregisterauszug enthält Betreibungen für öffent- lich-rechtliche Forderungen iwS. (direkte und indirekte Steuern, AHV, BVG, SUVA, obligatorische Versicherungen, etc.) Der Betreibungsauszug enthält fortgesetzte Betreibungen. 15
Der Betreibungsauszug enthält mehr als 5 Betreibungen in den letzten 2 Jahren. Im Zweifelsfall oder bei sehr geringfügigen Verstössen entscheidet die Vergabestelle über den Verbleib im Verfahren. Das gilt insbesondere für Betreibungen. Sofern der Betreibungsregisterauszug Betreibungen enthält und die Anbieter der Meinung sind, die Betreibungen recht- fertigten keinen Ausschluss, haben sie dies zu begründen. Die einge- reichten Unterlagen verbleiben im Eigentum der Gemeinde Windisch. Nachwuchsbüros Bei der Präqualifikation soll auch ein Nachwuchsbüro für die Teilnah- me an der Phase 2 ausgewählt werden. Als Nachwuchsbüros gelten Büros deren Gründungsdatum nach dem 1. Januar 2014 liegt. Zu- sätzlich dürfen die Geschäftsinhaber nicht älter als 45 Jahre alt sein (Stichtag Eingabefrist). Nachwuchsbüros müssen nachweisen, dass ihre internen Kapazitäten und ihre Erfahrungen im Projektmanage- ment die erfolgreiche Realisierung des Projektes ermöglichen, oder sie müssen sich gemeinsam mit einem geeigneten Partner aus dem Be- reich Bauprojektmanagement bewerben. Nachwuchsbüros müssen ebenfalls zwei Referenzprojekte einreichen. Diese können sich jedoch auch noch in der Projektphase befinden oder Wettbewerbsbeiträge sein. Vorprüfung Arc Consulting überprüft die eingereichten Unterlagen auf ihre Voll- ständigkeit. Begehung des Areals Es ist keine gemeinsame Begehung des Baugrundstücks geplant. Das Areal ist frei zugänglich und kann von den Teilnehmern jederzeit besichtigt werden. 2.4 Benachrichtigung Die Benachrichtigung der Anbieter über das Ergebnis des Präqualifi- kationsverfahrens erfolgt mit einer schriftlichen Verfügung Mitte September 2019. 16 arc Consulting | Zürich
3 Bestimmungen für die Phase Planerwahlverfahren (provisorisch) 3.1 Allgemeines Gegenstand des Planerwahlverfahrens ist ein Projektvorschlag für ein baubewilligungsfähiges, gut nutzbares Schulgebäude mit den zuge- hörigen Aussenbereichen und der anschliessenden Umgebung, sowie eine verbindliche Honorarofferte. Die Bestimmungen des Planerwahlverfahrens in diesem Abschnitt Ziff. 3 können in Bezug auf Termine, Raumprogramm etc. noch kleinere Änderungen erfahren, die bis zum Beginn des Planerwahlverfahrens (Ausschreibung) definitiv beschlossen werden. 3.2 Teilnahmebestätigung Die selektionierten Teams bestätigen ihre definitive Teilnahme am Planerwahlverfahren bis spätestens am 18.09.2019 schriftlich (rechts- gültig unterzeichneter Brief, Email genügt nicht; massgebend ist der Posteingang) an den Wettbewerbsbegleiter (arc Consulting, Dieter Grab, Binzstrasse 39, 8045 Zürich). Die Bestätigung bedeutet gleich- zeitig die verbindliche Erklärung der Generalplanerteams, einen Pro- jektvorschlag abzugeben. 3.3 Termine Planerwahlverfahren Versand Unterlagen, Modellausgabe 01.10.2019 Fragestellung 16.10.2019 Fragenbeantwortung 30.10.2019 Abgabe Planunterlagen 23.01.2020 Abgabe Modell 06.02.2020 Präsentation der Beiträge 27.02.2020 Prüfung, Beurteilung, Jurierung Februar/März 2020 17
3.4 Planungsgrundlagen Folgende Unterlagen werden den präqualifizierten Teams zu Beginn der Phase 2 zum Herunterladen auf SIMAP zur Verfügung gestellt: Ausschreibungsbeschrieb Formular Generalplanerteam Katasterplan M 1:500 (dwg) Grundrisse der bestehenden Schulgebäude M1:200 Raumprogramm Bauzonenplan Baureglement der Gemeinde Windisch Städtebauliche Studie Schulareal Chapf-Dohlenzelg Geologische Gutachten Baumkataster Gipsmodell Das Gipsmodell Mst. 1:500 (l x b cm) kann nach telefonischer Anmel- dung beim Modellbauer Knecht Modellbau in Wettingen abgeholt werden. 3.5 Fragestellung/ -beantwortung Fragen zum Programm sind über das Internetportal SIMAP zu stellen. Zu spät eingehende Fragen können nicht beantwortet werden. Die Fragen sind soweit möglich dem Programm Planerwahlverfahren entsprechend zu strukturieren (Angabe Kapitel). Die Fragen werden vom Beurteilungsgremium beantwortet und in einer Gesamtzusammenstellung auf SIMAP zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Fragenbeantwortung gilt als Ergänzung zum Programm und ist für alle Teilnehmenden verbindlich. 3.6 Abgabetermine Plansätze / Modell Die Plansätze sind bis am 23.01.2020 bis 16.00 Uhr bei arc Consul- ting, Binzstrasse 39, 8045 Zürich einzureichen bzw. abzugeben. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Bewerbenden tragen den Beweis der fristgerechten Eingabe bzw. Ablieferung. Ver- spätete Eingabe oder Ablieferung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Das Model ist bis am 06.02.2020 bis 16.00 Uhr bei arc Consulting, Binzstrasse 39, 8045 Zürich einzureichen 3.7 Einzureichende Unterlagen Pro teilnehmendes Team ist nur eine Lösung einzureichen. Varianten oder Teilleistungen sind nicht zulässig. Alle eingereichten Unterlagen 18 arc Consulting | Zürich
(Formulare, Pläne, Modell, usw.) sind mit dem Vermerk `Planer- wahlverfahren Schulanlage Dohlenzelg Windisch` und mit ei- nem Kennwort zu versehen. Durch die Teams sind im Rahmen des Planerwahlverfahrens die nachfolgenden Unterlagen einzureichen: Situationsplan Mst. 1:500 mit Umgebung; Darstellung der Bau- volumen und der Verkehrserschliessung und aller wesentlichen Elemente der Umgebungsgestaltung, sowie der zum Verständnis notwendigen Höhenkoten. Schematische Grundriss-, Schnitt und Fassadenskizzen Mst. 1:200 der Neubauten. Alle Räume sind mit den Bezeichnungen gemäss Raumprogramm sowie mit der Raumgrösse (m2 HNF) zu beschriften. Legenden sind nicht zulässig. In den Schnitten und im Erdgeschoss ist die Umgebung festzuhalten. Die zum Verständnis notwendigen Höhenkoten und Terrainveränderungen müssen sichtbar sein. Die Grundrisse sind analog dem Situationsplan zu orientieren. Erläuterungen auf den Plänen in Skizzen- und Text- form zum städtebaulichen und architektonischen Konzept und zur Aussenraumgestaltung. Darstellungsgrad analog Massstab 1:500 ohne Möblierung. Angaben zum Generalplanerteam gemäss Formular mit Angabe einer Bankverbindung mit Einzahlungsschein für die Vergütung der Entschädigung aus dem Wettbewerb. Nachvollziehbare Berechnung der Geschossfläche und Gebäu- devolumen nach SIA 416 mit Schemas (Darstellung frei). CD mit allen digitalen Unterlagen. Es dürfen keine Visualisierungen abgegeben werden. Trotzdem eingereichte Visualisierungen werden vor der Beurteilung abge- deckt. Sämtliche Unterlagen sind sowohl auf Papier, wie auch digital (auf CD) abzugeben. Pläne: 2-fach ungefaltet, maximal x Pläne, Querfor- mat, genordet. Sämtliche Arbeiten sind in deutscher Sprache zu ver- fassen. Zusätzliche Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Modell Das Modell Mst. 1:500, auf der abgegebenen Grundlage, ist mit den wesentlichen Bepflanzungs- und Gestaltungselementen und den Bauvolumen als einfache Kuben (matt, weiss) darzustellen. Persönliche Präsentation Die Autoren werden gebeten ihre Ideen dem Planerwahlgremium am 27.02.2020 zu präsentieren und sich im Rahmen einer kurzen nach- folgenden Diskussion allfälligen Fragen zu stellen. Die Termine für die Präsentation werden zu Beginn der Phase 2 festgelegt und den präqualifizierten Teilnehmern mitgeteilt. Zum Präsentationstermin dürfen keine Unterlagen an das Planerwahlgremium abgegeben wer- den. Die Präsentation hat anhand der Unterlagen zu erfolgen, die fristgerecht eingereicht wurden. 19
3.8 Vorprüfung Die Vorprüfung umfasst die Prüfung der Beiträge hinsichtlich: - Einhaltung der formellen Programmbestimmungen - Erfüllung der Anforderungen bezüglich Funktionalität und Betrieb - Einhaltung der Vorgaben bezüglich Baurecht, Brandschutz, Hin- dernisfreiheit - Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Projekteingaben Arc Consulting legt dem Beurteilungsgremium einen neutralen Vor- prüfungsbericht zur Beurteilung vor. 3.9 Zuschlagskriterien (Beurteilung) Die Auswahl (aus den Präqualifizierten) des mit der Weiterbearbei- tung zu beauftragenden Architekturbüros wird aufgrund der nach- folgenden Zuschlagskriterien getroffen: 1. Zugang zur Aufgabe - Funktionalität - Architektur / Landschaftsarchitektur - Wirtschaftlichkeit 2. Generalplanerteam Die Zusammenstellung des Generalplanerteams wird auf seine orga- nisatorische Eignung hin geprüft. 3.10 Jurierung / Zuschlagserteilung Die Beurteilung erfolgt voraussichtlich Ende Februar/Anfang März. Das Planerwahlgremium stellt den Antrag an die Gemeinde Windisch, dem erstplatzierten Architekturteam, den Auftrag zu erteilen. Die definitive Auftragserteilung erfolgt durch den Gemeinderat Windisch. Die weitere Projektierung und Realisation wird nach der Zustimmung durch den Souverän ausgelöst. 3.11 Veröffentlichung und Ausstellung Das Ergebnis des Planerwahlverfahrens wird unter Namensnennung öffentlich ausgestellt und der Tages- und Fachpresse zur Verfügung gestellt. Die Ausstellungsdaten und der Ausstellungsort werden spä- ter bekannt gegeben. 20 arc Consulting | Zürich
4 Aufgabenstellung (provisorisch) 4.1 Ausgangslage Im Auftrag des Gemeinderates von Windisch wurden in den Jahren 2015/2016 im Rahmen der Schulraumplanung die notwendigen Schulinfrastrukturen der Gemeinde Windisch für die nächsten zehn Jahre ermittelt. Aufgrund der räumlichen Situation und des baulichen Zustandes der Gebäude, wurde entschieden die Umsetzung der Stra- tegie zur Schulraumplanung am Standort Dohlenzelg prioritär anzu- gehen. Der Standort Chapf-Dohlenzelg deckt aktuell für die Gemein- de Windisch ein vielfältiges Angebot an Lehrmöglichkeiten ab. Die Gesamtanlage des Schulareals setzt sich aus den Gebäudeensembles der Primarschule Dohlenzelg, der Serealschule Chapf, der Bezirks- schule, dem Kindergarten sowie den notwendigen Sporthallen, dem Gebäude der Schulleitung, der Aula und der Bibliothek zusammen. Die Schulraumplanung hat ergeben, dass eine Sanierung der beste- henden Gebäude dringend notwendig ist, damit die Schule den zu- künftigen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden kann. Massnahmen müssen sowohl aus bautechnischer und aber auch aus pädagogischer Sicht ergriffen werden. Das Lehrangebot soll aktuelle Standards und die spezifischen Anforderungen der Schule berücksich- tigen. Dabei sollen auch die Räumlichkeiten für die Infrastruktur ent- sprechend angepasst werden. Die Gemeinde hat aus diesem Grund eine städtebauliche Entwick- lungsstudie mit drei eingeladenen Planungsteams durchgeführt. In einer ersten Bearbeitungsphase der Studie galt es, die wichtigsten Fragen zur Entwicklung des Schulareals Chapf-Dohlenzelg zu klären und ein städtebauliches Konzept für die weitere Planung zu entwi- ckeln. Die zweite Bearbeitungsphase beinhaltete eine tiefergehende Machbarkeitsstudie mit Grobkostenschätzung. Aufgrund von pädagogischen und betrieblichen Aspekten und des umfassenden Sanierungsbedarfs des Bestandes hat sich die Gemein- de auf Grundlage der Ideenstudie für einen Ersatzneubau entschie- den. Nebst dem Ersatz des bestehenden Schulhauses Dohlenzelg sollen zusätzlich ein Kindergarten mit drei Einheiten, sowie eine neue 21
Doppelturnhalle neu erstellt werden. Nach Umlagerung des Betriebes in den Neubau, wird das bestehende Primarschulhaus rückgebaut und es werden in einer zweiten Etappe die Umgebungsanlagen für den gesamten Schulstandort realisiert. 4.2 Perimeter Der Bearbeitungsperimeter umfasst den westlichen Teil des Schulareal Chapf-Dohlenzelg (Parzelle Nr. 1536) und ist im oben dargestellten Plan rot markiert. Der Bebauungsperimeter ist blau markiert. Das Areal liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA). Innerhalb des Schulareals liegen die bestehenden Liegenschaften Sporthalle Chapf (H), Schulhaus Chapf (G), Singsaal und Bibliothek (B) und Bezirkschulhaus (A). Die zu eliminierenden Bauten sind Gelb hinterlegt; es sind dies das Primarschulhaus Dohlenzelg (F), die Turn- halle Dohlenzelg (E) sowie der Pavillon (C). 4.3 Städtebau und Geschossigkeit Die Gemeinde erachtet, gemäss Ergebnis der städtebaulichen Studie für Schule, Kindergarten und Turnhalle ein zusammenhängendes kompaktes Gebäude als optimal. Nach Möglichkeit soll der Neubau nicht mehr als drei Geschosse auf- weisen. Die Schule erachtet ein Erdgeschoss und maximal zwei Ober- geschosse als ideal für das neue Schulgebäude. 22 arc Consulting | Zürich
4.4 Nutzungsvorgaben Schule Als sichtbare und markante Infrastrukturen der öffentlichen Hand prägen Schulbauten das Orts- und Stadtbild. Sie schaffen ein Identifi- kationsmerkmal für das Quartier und verbinden dieses durch die gemeinsamen Erfahrungen der Kinder, welche das Gebäude benut- zen, bieten aber gleichzeitig auch Raum für Quartieranlässe. Das Gebäude ist so zu konzipieren, dass die Architektur den Unter- richt und die Gemeinschaftsbildung unterstützt und im Dienst der BenutzerInnen steht. Konzept, Anordnung, Lichtführung, Farben, Materialien und architektonischer Ausdruck prägen den Schulalltag mit. Am Standort Chapf-Dohlenzelg soll ein Ausbau auf 13 Abteilun- gen für die 1.-6. Primarklasse sowie drei Abteilungen für den Kinder- garten erfolgen. Die Klassengrössen werden 18-25 SchülerInnen umfassen. Das Leitbild sowie weitere Infos zur Schule Windisch ist auf www.schule-windisch.ch einsehbar. Erschliessungsstruktur Gebäude Das Schulhaus soll über einen Haupteingang für die Schule, einen separaten Zugang für die Turnhalle (externe Nutzer) und einen sepa- raten Zugang für die Kindergärten verfügen. Im Eingangsbereich der Schule ist ein Foyer wünschenswert, welches benutzt werden kann, wenn grössere Anlässe (Ausstellungen, Apéros, Aufführungen etc. ) stattfinden. Die Erschliessungszonen sollen eine zweckmässige Grösse aufweisen, aber nicht überdimensioniert sein. Die Korridore sollen eine Breite aufweisen, welche folgende Nutzungen erlaubt: Garderobe (jeweils vor Klassenzimmer), Begegnungs- und Lernorte (nach Möglichkeit akustisch abschliessbar). Korridore als reine Erschliessungsräume sind zu vermeiden. Stattdessen ist im Rahmen der feuerpolizeilichen Vor- schriften nach Lösungen zu suchen, welche eine Nutzung dieser Räume zum Beispiel als Ausstellungsraum und als Einzel- und Grup- penarbeitsplätze ermöglichen. Korridore sind nach Möglichkeit mittels Tageslicht zu beleuchten. Sie sind Bewegungs- und Begegnungs- raum. Um die Hindernisfreie Erschliessung und den Transport von Schulma- terialien sowie Reinigungsmaschinen zu allen Räumen zu gewährleis- ten sind alle Geschosse mit einem Lift zu erschliessen. Die Liftkabine soll gross genug für den Transport von Paletten und Schulmöbel sein. Foyer und Musikraum werden voraussichtlich auch durch Externe ausserhalb der Schulzeiten genutzt: Es ist somit sinnvoll, wenn diese Räume inkl. einer Toilettenanlage beim Haupteingang liegen und die Erschliessung so organisiert ist, dass der Rest des Schulhauses für die Drittnutzer nicht zugänglich ist. Nutzungsorganisation Schule Die Anforderungen an die einzelnen Unterrichtsräume und Nutzun- gen sind im Raumprogramm detailliert beschreiben. Alle Räume sol- len möglichst flexibel nutzbar sein. Die Räume sind so zu gruppieren, 23
dass mehrere kleinere Räume zu grösseren Einheiten zusammenge- legt werden können. Zwischenwände müssen mit möglichst wenig Aufwand später verändert werden können. Die Nutzungsflexibilität muss auf der Ebene der Statik gewährleistet werden. Da noch offen ist, ob künftig eine Einteilung 1.-3./4.-6. Klasse oder 1-2, 3-4, 5-6.- Klasse erfolgt, sollte das Raumkonzept keine Fixierung von Unter- und Mittelstufe vorsehen. Unterrichtsräume Die maximale Raumtiefe für Unterrichtsräume bei einseitiger Belich- tung beträgt 7.5 m inkl. Schränke. Quadratische Unterrichtsräume haben sich für den Unterricht als ungeeignet erwiesen, da sie die Aufteilung der Klasse in Arbeitsgruppen erschwert. Unterrichtsräume, welche für mehr als ein halbes Tagespensum von SchülerInnen und/oder LehrerInnen benutzt werden, dürfen max. 70cm unter dem angrenzenden Terrain liegen. Klassenräume Durch eine Einteilung in Cluster (z.B. vier Klassenzimmer und zwei Gruppenräume als geschossene Einheit) können klassenübergreifende Kooperationen gestärkt und überschaubare Einheiten geschaffen werden. Die Klassenzimmer sollten über die Gruppenräume mitei- nander verbunden sein. Auch die Gänge sollten als Lern- und Ar- beitsplatz gestaltet werden. Die Klassenzimmer sollten sowohl einzeln wie auch kombinierbar mit anderen Klassenzimmern nutzbar sein. Gruppenräume Diese Räume werden in erster Linie für Gruppenarbeit oder Werkstat- tunterricht der normalen Klassenverbände verwendet. Daneben wer- den die Gruppenräume auch für ergänzende Angebote verwendet. Der Gruppenraum entspricht einem halben Standardunterrichtsraum. Gruppenräume sind direkt zwei Klassenzimmern zugeordnet, sie stehen jedoch auch der ganzen Schule zur Verfügung. Es ist somit eine direkte Verbindung zu den Klassenzimmern und zur Erschlies- sung zu planen. Spezialraum DaZ Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht, der Schüler und Schülerinnen nichtdeutscher Erstsprache unterstützt, dem Unterricht sprachlich zu folgen und den Anschluss in eine Regelklasse schnell zu finden. Für Kinder ohne Deutschkenntnisse wird er auf der Primarstu- fe als DaZ-Anfangsunterricht in einer Gruppe oder einer Aufnahme- klasse angeboten. Zwischen DaZ-Räumen und Erschliessung soll kein Sichtkontakt bestehen (z.B. durch verglaste Wände oder Glastüren). Textiles Werken Im Textilen Werken werden die Fertigkeiten und Kenntnisse der Schü- lerInnen in der Bearbeitung von Textilien gefördert. Die Werkstoffe werden kennengelernt, die gestalterischen und handwerklichen Grundtechniken und deren Anwendung im kreativen Prozess geübt. 24 arc Consulting | Zürich
Die Handhabung der Nähmaschine und anderer Werkzeuge sowie deren Pflege und Unterhalt wird erlernt. Der Unterricht findet in Halbklassen statt. Dieser kann in Form von Frontalunterricht, Werk- stattunterricht oder als Gruppenarbeit abgehalten werden. Werkraum Der Werkraum ist ein Unterrichtsraum für den Werkunterricht in der Mittelstufe sowie für fakultative Kurse. Der Unterricht findet in Halb- klassen statt. Im Werkunterricht werden die Fertigkeiten der Schüle- rInnen in der Gestaltung mit Holz, Papier, Karton, Metall und Kunst- stoff gefördert. Im Unterschied zum Textilen Werken und zum Klas- senzimmer kann der Werkraum auch im Untergeschoss liegen, da dieser nicht durch Lehrkräfte oder SchülerInnen im Vollpensum ge- nutzt wird. In diesem Fall ist der Werkraum trotzdem soweit wie möglich mit Tageslicht zu beleuchten, sei dies durch Oberlichtbänder, Lichtschächte oder andere Mittel. Musikzimmer Das Musikzimmer wird primär für die musikalische Elementarerzie- hung, Psychomotorik, Rhythmik sowie für Instrumentalunterricht der Jugendmusikschule verwendet. Durch Singen, Bewegen, Musizieren und aktives Zuhören lernen die SchülerInnen die Grundlagen der Rhythmik, der Klangfarbe und der Melodie. Sie werden zudem mit Musikinstrumenten in Kontakt gebracht. Wegen der Verwendung von Musikinstrumenten - Klavier, Trommel, Glockenspiel, Tambourin - ist der Musikraum von den Klassenzimmern entfernt zu platzieren oder entsprechend gut gegen Schall zu isolieren. Sprachen / Aufgabenhilfe Die Sprachen- und Aufgabenzimmer dienen während des Tages dem Englisch- und Französischunterricht. Nach dem Nachmittagsunterricht werden die Räume für die Aufgabenbetreuung und Aufgabenhilfe benutzt. Die beiden Räume müssen nicht zwingend nebeneinander liegen und können auf verschiedenen Geschossen sein. LehrerInnenzimmer Das LehrerInnenzimmer dient dem Aufenthalt der Lehrkräfte. Es wird als Pausenraum, aber auch als Sitzungszimmer für Konvente und Teambesprechungen verwendet. Generell entspricht der Ausbau dem eines Unterrichtsraumes. Das nachträgliche Umnutzen eines Lehrer- zimmers in einen Unterrichtsraum muss grundsätzlich möglich sein. Liegt das Lehrerzimmer im Erdgeschoss soll ein Aussenzugang mit Vordach direkt auf den Pausenplatz führen. Vorbereitung Der Vorbereitungsraum ist der gemeinsame Arbeitsplatz der Lehrkräf- te. In diesem Raum werden Lektionen vorbereitet, für welche Zugriff auf die Sammlung und die gemeinsame Infrastruktur nötig ist. Hier werden auch die notwendigen Fotokopien und Druckerzeugnisse 25
hergestellt, welche im Unterricht verteilt werden. Das Vorbereitungs- zimmer ist vom Lehrerzimmer abgetrennt, um Störungen zu vermei- den. Der Vorbereitungsraum ist zugleich Arbeitsplatz, Kopier- sowie Lagerraum für die A-Artikel der Sammlung, welche oft benutzt wer- den und des Schulmaterials sowie Lehrerbibliothek. Die weniger oft benutzten Artikel der Sammlung, sowie das Gros der Schulmaterialien werden im separaten Sammlungsraum oder im Untergeschoss gela- gert. Sammlung Die weniger oft benutzten Artikel (B- und C-Artikel), sowie ein Teil der Schulmaterialien (EDV-Korpus) werden im Sammlungsraum gela- gert. Dieser ist angrenzend an den Lehrervorbereitungsraum, in wel- chem die A-Artikel der Sammlung (welche oft benutzt werden) auf- bewahrt werden. Die Proportion des Raumes ist so zu wählen, dass in der Mitte des Raumes ein Ablage-/Vorbereitungstisch platziert wer- den kann. Sitzungszimmer Das Sitzungszimmer ist ein normaler Büroraum. Es dient als Bespre- chungsraum für die Schulhausleitung, kann aber auch vom Lehrerte- am und von der Schulsozialarbeit genutzt werden. Daher ist eine gute Verbindung zur Schulhausleitung, zum Lehrerbereich, wie auch zum Büro für die Schulsozialarbeit sinnvoll. Der Sitzungszimmer ist haupt- sächlich Besprechungsraum, trotzdem ist er auch die Kontaktstelle für Eltern und Dritte und darf eine repräsentative Qualität aufweisen. Im Sitzungsraum finden Besprechungen mit bis zu 20 Personen statt. Schulhauseitung Das Büro der Schulhauseitung ist ein normaler Büroraum mit einem Arbeitsplatz und einem Bereich mit einem Tisch für sechs Personen für Besprechungen. Die Schulhausleitung arbeitet eng mit dem Lehr- erteam zusammen. Das Lehrerzimmer wird als Kontakt- und Bespre- chungsbereich des gesamten Teams verwendet. Daher ist eine gute Verbindung zum Lehrerbereich, wie auch zum Vorbereitungsraum, sinnvoll. Das Büro und der Besprechungsraum der Schulhausleitung sind hauptsächlich Arbeitsplatz und Besprechungsraum. Trotzdem sind sie auch die Kontaktstelle für Eltern und Dritte und dürfen auch eine repräsentative Qualität aufweisen. Schulsekretariat Das Schulsekretariat ist ein normaler Büroraum mit einem Arbeitsplatz und einem Empfangsbereich mit Theke. Da das Schulsekretariat eng mit der Schulhausleitung und dem Lehrerteam zusammenarbeitet, ist eine gute Verbindung zum Schulhausleitungsbüro und zum Lehrerbe- reich wichtig. 26 arc Consulting | Zürich
Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit ist ein normaler Büroraum mit einem Arbeits- platz und einem Bereich mit einem Tisch für vier Personen für Bespre- chungen. Die Schulsozialarbeit hat das primäre Ziel, Kinder und Ju- gendliche im Prozess des Erwachsenwerdens und bei der Entwicklung von Strategien zur Lebensbewältigung zu unterstützen, sowie ihre Kompetenzen zur Erarbeitung von Lösungswegen bei persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Die Schulsozialarbeitenden sind in der Regel fest in einem Schulhaus zugeteilt und mit den Ge- gebenheiten des Quartiers vertraut. Sie greifen auf ein dichtes Netz- werk von Institutionen und Fachstellen zurück, um die Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigten, die Schulleitungen und Lehrpersonen und bei sozialen Problemstellungen zu unterstützen. Büro Hauswart Das Hauswartbüro ist ein normaler Büroraum mit zwei Arbeitsplätzen. Die Funktion des Hauswartes entwickelt sich immer mehr in Richtung des «Facility-Managements» oder der Liegenschaftsbetreuung. Das Hauswartbüro ist für Externe, welche Lieferungen, Reparaturen und Instandstellungsarbeiten durchführen, die Kontaktstelle der Schule. Daher ist das Büro gut auffindbar im Erdgeschoss nahe beim Haupt- eingang der Anlage zu platzieren. 4.5 Nutzungsvorgaben Kindergarten Im Schulhaus Dohlenzelg sollen drei Kindergarteneinheiten geplant werden, eine davon wird als Waldkindergarten betrieben. Zwei Kin- dergarten umfassen zirka je 22 Kinder, welche von je zwei Betreu- ungspersonen betreut werden. Der Waldkindergarten umfasst bis zu 27 Kinder (drei Betreuungspersonen), welche etwa die Hälfte der Unterrichtszeit drinnen (im geschützten Raum) verbringen. Die Kin- dergärten umfassen sowohl Innen- als auch Aussenbereiche, welche abwechslungsweise oder parallel genutzt werden. Die Aktivitäten finden in Gross- und Kleingruppen sowie individuell statt. Der Kin- dergarten ist generell wie ein normaler Unterrichtsraum zu planen. Der Kindergarten ist wenn möglich nicht durch dessen Aussenanlage zu erreichen, sondern über einen separaten Weg durch die Gardero- ben-/Korridorzone. Kindergärten sind in Neubauten konsequent im Erdgeschoss zu planen, und haben über ihre Garderoben- /Korridorzone einen direkten Bezug zu ihren eigenen Aussenanlagen. Bei der Integration der Kindergärten in eine Primarschule sind folgen- de Punkte zu beachten: • Jeder Kindergarten braucht einen eigenen Zugang. Bei drei Kin- dergärten ist auch ein gemeinsamer Eingang mit drei separaten Garderobenbereichen denkbar. • Die Garderoben-/Korridorzone des Kindergartens muss vom Korri- dor der Primarstufe klar getrennt werden. 27
• Die Garderoben-/Korridorzone des Kindergartens ist direkt mit der Aussenanlage des Kindergartens zu verbinden. • Der Kindergarten wird hauptsächlich am Morgen und früheren Nachmittag benutzt (primäre Ausrichtung in den Sektor Süd/Ost/West, reine Nord-, Ost- oder Westausrichtung ist nicht akzeptabel). Kindergartenräume können leicht überhöht werden, um Spielgalerien zu ermöglichen. Dabei können Materialräume unter die Galerie ver- sorgt werden. Diese Räume unter der Galerie haben eine minimale lichte Raumhöhe von 2.0 m einzuhalten. Der Kindergartenraum ist der Hauptraum. In diesem werden die Hauptaktivitäten in der Grossgruppe abgehalten sowie die Gruppen- arbeit. Der Raum hat Proportionen, welche einen Kreis mit 24 Stühlen ermöglichen und trotzdem mit Möbeln so gegliedert werden kann, dass für diverse Gruppen Rückzugsnischen geschaffen werden kön- nen. Die Kindergartenräume sollten aneinander liegen und durch- gängig sein. Der Gruppenraum ist mit dem Kindergartenraum über eine Türe verbunden. Der Gruppenraum übernimmt die Funktion des ruhigen Lernraumes, in dem sich die Kinder, welche konzentriert lernen wol- len, zurückziehen können, evtl. mit einer Lehrkraft. Eine Sichtverbin- dung zum Kindergartenraum ist erwünscht. Garderobe/Korridor ist ein grosszügiger Bereich, wo die Kinder ihre Schuhe abstellen und Jacken aufhängen und die Kinder vor einer Verschiebung versammelt werden können. Der Bereich Gardero- be/Korridor verbindet den Kindergartenraum mit der Aussenanlage der Toilettenanlage, dem WC LP sowie mit den Materialräumen. Der Arbeitsraum wird als Therapieraum, Büroraum und Bespre- chungsraum für Elterngespräche verwendet. Er ist auch Sanitätsraum und Sitzungsraum. 4.6 Nutzungsvorgaben Turnhalle In der Schulanlage Dohlenzelg ist eine Doppelturnhalle zu planen. Der Turnhallenbereich ist der Bereich der Schule, welcher den grössten Raum bietet. Dieser Raum dient in erster Linie dem Sportunterricht und -anlässen. Er kann jedoch auch als Mehrzwecksaal für Versamm- lungen, Rituale und Veranstaltungen aller Art verwendet werden. Da die Turnhalle auch von externen Vereinen benutzt werden soll, ist sie mit einem separaten Zugang zu erschliessen. Wegen der Verwendung als Versammlungslokal sind die Fluchtwege entsprechend zu planen. Diese Fluchtwege dienen auch als Anliefe- rungszugänge für Turngeräte (z.B. Barren usw.). Die Raumanforderungen für den Turnbereich sind in der BASPO Norm 201 und den entsprechenden DIN-Normen festgehalten. Ein direkter Tageslichteinfall ist in Turnhallen unzulässig. Eine «Fensterflä- 28 arc Consulting | Zürich
che/Lichtdurchlassfläche von mindestens 10% der Bodenfläche ist anzustreben. Da Turnhallen sehr grosse Volumen bilden, werden sie oft teilweise oder ganz in das Erdreich versenkt. Auch in diesem Fall ist eine indi- rekte Tageslichtbeleuchtung sicherzustellen. 4.7 Erschliessung Schulhausareal Der Hauptzugang zur Schulanlage soll, wie bis anhin von der Dohlen- zelgstrasse her erfolgen. Als Nebenzugänge sind weiterhin auch die Fussgängerzugänge von der Schulstrasse an der Nordecke und von der Chapfstrasse her vorzusehen. Schulbauten sind als öffentliche Bauten grundsätzlich behindertenge- recht zu gestalten, sämtliche Schulräume und die Aussenanlagen sind deshalb zwingend behindertengerecht zu erschliessen. Die Rollstuhl- gängigkeit der Anlage erleichtert zudem die Anlieferung von Materi- al, sowie die Pflege der Anlage mittels Maschinen (Schneepflug, Ra- senmäher usw.) Parkierung Die Parkplätze sollen am jetzigen Standort bestehen bleiben. Deren Lage (Südecke), Zufahrt und Organisation ist grundsätzlich ideal. Für die Aussenanlagen/Pausenplätze ist die Zufahrtsmöglichkeit für das Abstellen von PW’s grundsätzlich mittels demontierbaren Pfosten für Ausnahmefälle an Abenden oder Wochenenden vorzusehen. Für die SchülerInnen und Lehrpersonen sollen Veloabstellplätze vor- gesehen werden. Die zu planende Veloabstellanlage muss fahrend erreicht werden können, gut einsehbar sein und einen Schutz vor Diebstahl und Beschädigung für die Velos bieten. Bei mehreren Schulhauszugängen empfiehlt sich eine dezentrale Anordnung der Parkierung. Ein Witterungsschutz ist erforderlich, da bei einer Schule Velos länger abgestellt werden. Für das Abstellen der Kickboards sollen Kickboard-Ständer vorgese- hen werden. Anlieferung Entsorgung Die Anlieferung und Entsorgung erfolgt zurzeit mit LKW’s von der Chapfstrasse. Gebäudeumfeld Die Fassadenreinigung von Schulbauten wird generell mit einem Skyworker (Hebebühne) durchgeführt. Der Vorteil ist, dass Vergla- sungen fest und ohne Reinigungsflügel geplant werden können. Grundsätzlich sollen die Fenster des neuen Schulgebäudes geöffnet werden können. Dazu müssen entlang der zu reinigenden Fassade Bereiche von mindestens 3.50 m Breite von der Fassade weg befahr- bar sein (der direkte Bezug von Kindergarten zum Aussenraum muss trotzdem gewährleistet werden). Dieser Bereich muss eine Nutzlast 29
von mindestens 3.5 Tonnen tragen können. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Fenster (gesichert) zu Reinigungszwecken geöffnet und beidseitig gereinigt werden können. 4.8 Freiraum- und Umgebungsgestaltung Qualität und Grösse der Aussenanlagen sind für das Schulklima sowie für die Entwicklung der Kinder von grosser Wichtigkeit. Die Aussen- anlagen sind so zu gestalten, dass diese auch ausserhalb der Unter- richtszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich und benutzbar sind. Die Umgebungsgestaltung muss einen aktiv erlebbaren Naturbezug er- möglichen und altersgerecht ausgelegt werden. Der Freiraum soll ein harmonisches Ganzes mit den Bauten und der Umgebung bilden und generell folgende Qualitäten aufweisen: vielfältig, erlebnisreich, räumliche Gliederung, ökologische Vielfalt, möglichst standortgerech- te und einheimische Bäume. Die Aussenanlagen dienen als Spiel- und Pausenplatz sowie dem Schulsportunterricht und sollte nicht im Schattenbereich des Gebäudes stehen. Die Pausenflächen werden hauptsächlich morgens und nachmittags benutzt. Es ist für genügend Schattenplätze zu sorgen (schattenspendende Bepflanzung). Die Aussenanlagen setzen sich insbesondere aus den Bereichen Pau- senfläche, Hartplatz und Spielwiese zusammen: Pausenplatz Mittelstufe (Hartplatz): Die Pausenfläche dient eher dem ruhigen Aufenthalt. Eine Glie- derung der gesamten Pausenplatzfläche – durch Grünbereiche, Trockenmauern und Niveausprünge – in kleinere Zonen ist anzu- streben. Sitzgelegenheiten sind erwünscht. Kinder der Primarstu- fe brauchen Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsräume. Ein Teil der Pausenfläche ist unter Vordächern, Loggien oder Unterständen zu planen. Eine schattenspendende Bepflanzung ist vorzusehen. Pausenplatz Unterstufe Die Pausenfläche der Unterstufe ist als Spielplatz zu gestalten. Dieser ist mit einem zweckmässigen Belag zu bestücken, der den Fallschutz normgerecht gewährleistet. Eine schattenspendende Bepflanzung ist vorzusehen. Pausenplatz Kindergarten: Die Pausenfläche des Kindergartens ist als Spielplatz zu gestalten. Dieser ist mit einem zweckmässigen Belag zu bestücken, der den Fallschutz normgerecht gewährleistet. Eine schattenspendende Bepflanzung ist vorzusehen. Mehrere Kindergärten können eine kombinierte Aussenanlage gemeinsam benutzen. Diese muss je- doch so gegliedert sein, dass jede Kindergartenklasse die Anlage gleichzeitig aber unabhängig voneinander nutzen kann. Die Spielwiese ist ein wichtiger Ort für die Schule und das Quar- tier. Da sie auch am Abend und an Wochenenden benutzt wird, ist sie so zu platzieren, dass die Emissionen die umliegenden Wohnbauten so wenig wie möglich belasten. Spielwiesen wer- 30 arc Consulting | Zürich
den intensiv genutzt. Der Aufbau und die Drainage haben der in- tensiven Nutzung Rechnung zu tragen. Der Sportplatz (Allwetterplatz) dient dem aktiven Spiel. Sport- plätze werden am Wochenende und am Abend auch durch die Quartierbevölkerung genutzt. Der Sportplatz ist auf dem Areal so zu platzieren, dass die Emissionen die umliegenden Wohnbauten möglichst wenig belasten. Weitere Elemente der Freiraumgestaltung: Kugelstoss- und Weitsprunganlage mit drei Anlaufbahnen in Kombination mit Sportplatz und 100 Meterbahn 100 Meter Bahn mit Startzone und Auslaufbereich (130 m) Laufstrecke für 12 Minutenlauf „Freiluftzimmer“ für den Unterricht im Freien Trinkwasserbrunnen Pausenhalle (gedeckter Pausenbereich) Für die Schüler soll beim neuen Schulhaus freistehend oder am Ge- bäude eine Überdachung für den Aufenthalt oder auch für Unterricht im Freien vorgesehen werden. Für den Kindergarten muss eine sepa- rate Fläche ausgewiesen werden. Baumbestand Der Baumbestand ist, wenn möglich zu erhalten. Die Bäume gelten grundsätzlich als erhaltenswert. Ein grosser Ahorn sowie eine Blutbu- che stehen unter Schutz. Wenn Bäume gefällt werden müssen, ist für adäquaten Ersatz zu sorgen. Bleiben Bäume bestehen, darf die Bau- grube nicht näher als bis 1.5m an den Kronenbereich (d.h. Projektion Baumkrone plus 1.5m nach aussen = Wurzelbereich) heranreichen, um die Vitalität langfristig zu gewährleisten. Ferner stehen die Wur- zelbereiche für Logistik und Baustelleninstallation nicht zur Verfügung (keine Bodenverdichtung, keine Lagerung, kein Befahren). Diese Flä- chen sind während der gesamten Bauzeit abzuzäunen und zu schüt- zen. Oberflächenentwässerung: Anfallendes Oberflächenwasser ist vor Ort versickern zu lassen. Es wird Wert auf einen kreativen Umgang mit anfallendem Regenwas- ser, vor allem bei Starkregen, gelegt. Mögliche Massnahmen wie Rückhalteflächen, entsiegelte Oberflächen (wo möglich und sinnvoll) und Versickerung sind in der Umgebungsplanung zu berücksichtigen. Bei den Gebäuden ist eine Dachbegrünung mit min. 10cm Sub- strataufbau vorzusehen. 4.9 Etappierung, Realisierung unter Betrieb Der ordentliche Schulbetrieb muss während allen Phasen der Baurea- lisierung gewährleistet sein und darf höchsten minimale Einschrän- 31
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