Neubau Schulanlage Dohlenzelg Windisch - Submission für Architektur-leistungen (Planerwahlverfahren) im selektiven Verfahren Programm ...

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Neubau Schulanlage Dohlenzelg Windisch - Submission für Architektur-leistungen (Planerwahlverfahren) im selektiven Verfahren Programm ...
Neubau Schulanlage
Dohlenzelg Windisch

Submission für Architektur-
leistungen (Planerwahlverfahren)
im selektiven Verfahren

Programm Präqualifikation

Bauherrschaft / Auftraggeberin
Gemeinde Windisch
Planung und Bau
Dohlenzelgstrasse 6
5210 Windisch

                                 Zürich, 12.07.19
Neubau Schulanlage Dohlenzelg Windisch - Submission für Architektur-leistungen (Planerwahlverfahren) im selektiven Verfahren Programm ...
arc Consulting
Binzstrasse 39
CH 8045 Zürich
Telefon 044 454 25 00
arc@arc-consulting.ch    Dieter Grab
www.arc-consulting.ch   Ivo Moeschlin
Neubau Schulanlage Dohlenzelg Windisch - Submission für Architektur-leistungen (Planerwahlverfahren) im selektiven Verfahren Programm ...
Einleitung

Der Standort Chapf-Dohlenzelg deckt aktuell für die Gemeinde Win-
disch ein vielfältiges Angebot an Lehrmöglichkeiten ab. Aufgrund von
pädagogischen und betrieblichen Aspekten und des umfassenden
Sanierungsbedarfs des Bestandes hat sich die Gemeinde für den Er-
satzneubau des bestehenden Schulhaus Dohlenzelg entschieden. Das
heutige Schulhaus wird rückgebaut und auf dem Areal Dohlenzelg ist
ein Neubau für die Primarschule mit Kindergarten und Doppelturnhal-
le geplant.

Gemeinderat und der Einwohnerrat haben entschieden, dass mit
einem Planerwahlverfahrens ein geeignetes GP-Team evaluiert und
die Projektierung anschliessend angegangen werden soll. Das vorlie-
gende Programm regelt den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens
und ist verbindlich.
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Inhalt

1      Allgemeine Bestimmungen                               7
1.1    Auftraggeberin / Veranstalterin                       7
1.2    Verfahrensbegleitung und Organisation                 7
1.3    Objektadresse                                         7
1.4    Verfahren                                             8
1.5    Ziel des Planerwahlverfahrens                         8
1.6    Zusammensetzung Planerwahlgremium                     9
1.7    Preise, Entschädigungen und Ankäufe                   9
1.8    Verbindlichkeit                                       9
1.9    Teilnahmeberechtigung                                 9
1.10   Weiterbearbeitung                                    11
1.11   Leistungsumfang Architektur                          11
1.12   Urheberrecht                                         12
1.13   Verfügung und Rechtsmittel                           12
1.14   Termine des Verfahrens                               13

2      Verfahrensablauf Präqualifikation                    14
2.1    Termine Präqualifikationsverfahren                   14
2.2    Publikation und Bezug der Ausschreibungsunterlagen   14
2.3    Einzureichende Unterlagen                            14
2.4    Benachrichtigung                                     16

3      Bestimmungen für die Phase Planerwahlverfahren
       (provisorisch)                                       17
3.1    Allgemeines                                          17
3.2    Teilnahmebestätigung                                 17
3.3    Termine Planerwahlverfahren                          17
3.4    Planungsgrundlagen                                   18
3.5    Fragestellung/ -beantwortung                         18
3.6    Abgabetermine                                        18
3.7    Einzureichende Unterlagen                            18
3.8    Vorprüfung                                           20
3.9    Zuschlagskriterien (Beurteilung)                     20
3.10   Jurierung / Zuschlagserteilung                       20
3.11   Veröffentlichung und Ausstellung                     20
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4      Aufgabenstellung (provisorisch)           21
4.1    Ausgangslage                              21
4.2    Perimeter                                 22
4.3    Städtebau und Geschossigkeit              22
4.4    Nutzungsvorgaben Schule                   23
4.5    Nutzungsvorgaben Kindergarten             27
4.6    Nutzungsvorgaben Turnhalle                28
4.7    Erschliessung Schulhausareal              29
4.8    Freiraum- und Umgebungsgestaltung         30
4.9    Etappierung, Realisierung unter Betrieb   31
4.10   Erweiterbarkeit der Schulhausanlage       32
4.11   Ökonomische Nachhaltigkeit                32
4.12   Energievorgaben, Nachhaltigkeit           32
4.13   Planungsrechtliche Vorgaben               33

5      Raumprogramm (provisorisch)               35

6      Genehmigung                               38
1       Allgemeine Bestimmungen

1.1     Auftraggeberin / Veranstalterin

Gemeinde Windisch
Planung und Bau
Dohlenzelgstrasse 6
5210 Windisch

1.2     Verfahrensbegleitung und Organisation

Die Organisation des Planerwahlverfahrens und die Koordination der
Vorprüfung der Präqualifikationsunterlagen erfolgt durch arc Consul-
ting:

arc Consulting
Binzsstrasse 39
8045 Zürich
Tel: 044 454 25 00
www.arc-consulting.ch

Dieter Grab dipl. Architekt ETH SIA
Tel.: 044 454 25 15
dieter.grab@arc-consulting.ch

1.3     Objektadresse

Schulhaus Dohlenzelg
Dohlenzelgstrasse 28
5210 Windisch

                                                                  7
1.4     Verfahren

Das Planerwahlverfahren wird im selektiven Verfahren gemäss den
gesetzlichen Grundlagen über das öffentliche Beschaffungswesen
(GATT/WTO und SubmD) ausgeschrieben. Subsidiär gilt sinngemäss
die Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge SIA 143
und die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA
142/2009 bzw., mit Ausnahme von Art. 27 der Norm. Das Verfahren
wird in deutscher Sprache geführt.
Zur Bewerbung zugelassen sind Generalplanerteams gemäss Teil-
nahmeberechtigung (Kap. 1.9).
Über eine Referenzen-Präqualifikation werden durch das Beurtei-
lungsgremium fünf bis sechs Teams für die Teilnahme am Planer-
wahlverfahren ausgewählt. Die teilnehmenden Teams haben den
Nachweis über Erfahrung in der Projektierung und Realisierung von
Schulbauten zu erbringen. Das Planerwahlverfahren wird einstufig
und nicht anonym durchgeführt.
Das Beurteilungsgremium kann mit allen oder einzelnen selektionier-
ten Projekten eine optionale, separat zu entschädigende Bereini-
gungsstufe durchführen.

1.5     Ziel des Planerwahlverfahrens

Mit dem vorliegenden Planerwahlverfahren soll das bestgeeignete
Architektenteam/Generalplanerteam für die Projektierung, Ausschrei-
bung und Realisierung des Bauvorhabens gefunden werden.
Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Planungs- und Realisierungspro-
zess zügig anzugehen.

Ziele für das Projekt
Es soll ein qualitativ hochstehendes, wirtschaftliches Projekt hervor-
gehen, welches folgende Kriterien erfüllt:
     Architektonisch und konstruktiv angemessene Lösung
     Optimale Raumordnung und kurze Verbindungswege
     Qualitativ hochwertige Aussenraumgestaltung
     Tiefe Investitions- und Unterhaltskosten
     Wirtschaftlicher und effizienter Betrieb der Schule

Ziele für das Planerwahlverfahren
   Es soll das bestgeeignetste GP-Team gefunden werden.
   Die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens müssen
    eingehalten werden.
   Der Aufwand für das Planerwahlverfahren soll sich in einem an-
    gemessenen Rahmen bewegen.

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1.6    Zusammensetzung Planerwahlgremium

Sachpreisrichter (mit Stimmrecht)
   Max Gasser, Gemeinderat Windisch (Vorsitz)
   Roland Schneider, Leiter Planung und Bau Windisch
   Amir Nuredini, Vertreter Schulpflege Windisch
   Vakant, Vertreterin Zyklus 1 - Vorschul- und
    Unterstufe Lehrerteam Dohlenzelg
   Co Streiff, Vertreterin Zyklus 2 - Mittelstufe Lehrerteam Dohlenzelg
    (Ersatz Sachpreisrichterin)

Fachpreisrichter (mit Stimmrecht)
   Beat Klaus, dipl. Architekt HTL - Architheke AG, Brugg
   Stefan Schrämmli, Landschaftsarchitekt BSLA
    Schrämmli Landschaftsarchitektur, Brugg
   Barbara Schudel, Dipl. Architektin ETH SIA ABAP
    Ehrenbold Schudel Architektur, Bern
   Ivo Moeschlin, dipl. Architekt ETH SIA, arc Consulting, Zürich
   Bruno Wegmüller, Architekt FH, Bauökonom AEC
    E'xact Kostenplanung AG

Bei Bedarf können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens weitere Exper-
ten (ohne Stimmrecht) zugezogen werden.

1.7    Preise, Entschädigungen und Ankäufe

Die Teilnahme am Präqualifikationsverfahren wird nicht entschädigt.
Für das Planerwahlverfahren sieht der Auftraggeber für die Pauschal-
entschädigung der selektionierten Teilnehmenden je CHF 14‘000.-
(exkl. MwSt.) vor. Die Pauschalentschädigung wird ausgerichtet,
wenn die Schlussabgabe termingerecht und vollständig erfolgt ist und
das Projekt zur Beurteilung zugelassen wird.

1.8    Verbindlichkeit

Die Bestimmungen dieses Programms und des Planerwahlverfahrens,
sowie die Fragenbeantwortung sind für die Veranstalterin, das Beur-
teilungsgremium sowie für die Teilnehmenden verbindlich. Mit der
Teilnahme am Verfahren anerkennen die Teilnehmenden die Bedin-
gungen des Verfahrens. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht
anwendbar, es gilt der Gerichtsstand Brugg.

1.9    Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Generalplanerteams bestehend aus Pla-
nungsfachleuten (Architektur, Landschaftsarchitektur, Ingenieurwe-

                                                                      9
sen, usw.) mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder einem
                      Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Be-
                      schaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Alle be-
                      teiligten Firmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Beschaf-
                      fungswesens erfüllen. Es gilt die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträ-
                      ge oder bei deren Fehlen das Gewähren von ortsüblichen Arbeitsbe-
                      dingungen.

Generalplanerteam     Die zum Projektwettbewerb zugelassenen Architekturbüros müssen
                      Generalplanerteams mit den Kernkompetenzen Architektur, Projekt-
                      management, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäude-
                      technik, Bauphysik/Akustik und Brandschutz bilden. Die Gesamtver-
                      antwortung liegt beim Architekturbüro. Die Fachkompetenz Projekt-
                      management und Realisation kann durch das Architekturbüro selbst,
                      durch eines der involvierten Fachplanerbüros oder ein weiteres Büro
                      abgedeckt werden. Übernimmt das federführende Architekturbüro
                      das Projektmanagement nicht selbst, muss es das dafür verantwortli-
                      che Büro in der Bewerbung ausweisen. Die oben aufgeführten
                      Teammitglieder müssen zwingend im Generalplanerteam vertreten
                      sein. Die Generalplanerteams können weitere Planer und Spezialisten
                      zuziehen, auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Teambildung Phase 1   Phase Präqualifikation: Bewerbung des federführenden Architektur-
                      büros (inkl. Baumanagement) und Landschaftsarchitekturbüros mit
                      Referenzen. Mehrfachnennungen von Architekturbüro und Land-
                      schaftsarchitekturbüro sind nicht erlaubt.
Teambildung Phase 2   Phase Projektwettbewerb: Das federführende Architekturbüro muss
                      sich definitiv mit Fachplanern aus den Bereichen Projektmanagement,
                      Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik (HLKSE)
                      und Bauphysik zu einem Generalplanerteam zusammenschliessen.

                      Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die
                      eine nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Beurteilungs-
                      gremiums haben. Nicht zugelassen sind insbesondere Fachleute, die
                      beim Auftraggeber oder einem Mitglied des Beurteilungsgremium
                      (inkl. Experten) angestellt sind, sowie Fachleute, die mit einem Mit-
                      glied des Beurteilungsgremiums nahe verwandt sind oder in einem
                      engen beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsver-
                      hältnis stehen.
                      Die Vergabebehörde schliesst Anbietende unter anderem bei Vorlie-
                      gen einer untersagten Vorbefassung vom Verfahren aus (§ 28 Abs. 1
                      lit. h SubmD). Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die drei Pla-
                      nungsteams: Ebinger Kuwatsch, IttenBrechbühl, Tschudin + Urech/
                      FSP Architekten im vorliegenden Projekt an der «Städtebauliche Stu-
                      die Schulareal Chapf-Dohlenzelg“ teilgenommen haben. Die Teil-
                      nahme führt nicht zu einer untersagten Vorbefassung. Die Resultate
                      der Studie werden allen Teams abgegeben.

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1.10 Weiterbearbeitung

Nach Abschluss des Planerwahlverfahrens werden die Teilnehmenden
schriftlich über das Ergebnis orientiert. Telefonische Auskünfte wer-
den nicht erteilt. Das Beurteilungsgremium gibt der Veranstalterin
eine Empfehlung für den Zuschlag ab.
Die mit dem Angebot im Rahmen des Planerwahlverfahrens einzu-
reichenden Unterlagen bilden eine Grundlage des Vertrags. Sie wer-
den vorgängig zu einem Vertragsabschluss noch eingehend aufgrund
des dannzumaligen Projektstandes überprüft und allenfalls bereinigt
und ergänzt. Vorbehalten bleiben einvernehmliche Vertragsverhand-
lungen und die Genehmigung der erforderlichen Kredite durch die
finanzkompetenten Organe der Vergabestelle. Bezüglich Ansprüche
aus dem Planerwahlverfahren wird Art. 27, insbesondere Abs. 3 der
Ordnung SIA 142/2009, ausdrücklich wegbedungen. Der Zuschlag
verschafft keinen Anspruch auf Abschluss des Generalplaner-
Vertrages.

1.11 Leistungsumfang Architektur

Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich nach der SIA Ordnung
SIA 102. Die Auslösung der Teilaufträge erfolgt unter Vorbehalt der
Kreditgenehmigung.

Teilauftrag 3.1:         Vorprojekt, Kostenschätzung +/-15%
Teilauftrag 3.2 / 3.3:   Bauprojekt / Bewilligungsverfahren
Teilauftrag 4:           Ausschreibung
Teilauftrag 5:           Realisierung

Es ist vorgesehen, die ausgewählten Planer mit den beschriebenen
Teilaufträgen zu beauftragen. Es besteht seitens des Auftragnehmers
kein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Stunden. Falls das Bauvor-
haben nicht oder nur teilweise ausgeführt werden sollte, wird der
Auftrag gemäss dem Stand der Arbeiten abgerechnet. Ein darüber
hinaus gehender Vergütungsanspruch besteht nicht. Die Auftragge-
berin behält sich vor, die Realisierung mit einem Generalunternehmer
durchzuführen. Bei einer möglichen Ausführung durch eine General-
unternehmung reduziert sich das Honorar analog zu den nicht zu
erbringenden Teilleistungen. Dabei hat das Architektenteam Erfah-
rung gemäss einen Leistungsanteil von mindestens 58.5%. Die Beauf-
tragung einer Generalunternehmung berechtigt nicht zu einer Hono-
rarnachforderung des Architekturbüros.

                                                                  11
Für die Weiterbearbeitung gelten als Verhandlungsbasis die Honorar-
konditionen gemäss nachfolgender Tabelle:
                                      Architektur,       HLKSE-Ingenieur
                                Land. Architektur,    Bauingenieur, Bau-
                                 Baumanagement                   physiker,
                                                       Brandschutzplaner
    Schwierigkeitsfaktor                       1.0                      1.0
    Anpassfaktor r                             1.0                      1.0
    Teamfaktor i                               1.0                      1.0
    Sonderleistungen s                         1.0                      1.0
    Teilleistungen %,q                        100                      100
    Stundenansatz chf,                        130                      130
    h

-       Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102, 103, 108 etc.
-       allfällige Reisekosten und Spesen werden nicht zusätzlich vergütet
-       Die Bauherrschaft behält sich eine GU/TU-Vergabe vor. Dabei
        entspricht der Leistungsanteil q des Architekten min. 58.5%.
-       die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das gesamte
        Projekt
-       zur Berechnung der Honorarkonditionen werden die dannzumali-
        gen Z-Werte (Koeffizient Z1 und Z2) gemäss SIA beigezogen

1.12 Urheberrecht

Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe eines Projektes, über die
Urheberrechte an ihrem Projekt zu verfügen. Mit Bezahlung der Ent-
schädigung gemäss Kap. 1.7 gehen sämtliche eingereichten Unterla-
gen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Das nicht abtretbare Ur-
heberrecht verbleibt bei den Projektverfassenden; vorbehalten bleiben
des Publikations- und das Ausstellungsrecht der Auftraggeberin ge-
mäss dem vorliegenden Wettbewerbsprogramm. Die Angebote und
Bewerbungsunterlagen werden vertraulich behandelt. Mit Abgabe
des Bauwerks geht die sachengerechte Verfügungsfreiheit an die
Auftraggeberin über. Das ausgeführte Bauwerk darf somit von der
Eigentümerin verändert werden (Art. 12 Abs. 3 URG).

1.13 Verfügung und Rechtsmittel

Die Auftraggeberin teilt im Rahmen des Beschaffungsverfahrens den
Entscheid über die Auswahl der Anbietenden (Präqualifikationsent-
scheid) sowie den Zuschlag mit einer Verfügung schriftlich mit. Gegen
diese und die weiteren Verfügungen in diesem Verfahren kann inner-
halb von 10 Tagen nach Eröffnung beim Verwaltungsgericht des
Kantons Aargau schriftlich und begründet Beschwerde erhoben wer-
den (§ 24 f. SubmD).

12                                                     arc Consulting | Zürich
1.14 Termine des Verfahrens

 Publikation PQ-Verfahren auf SIMAP         12.07.2019
 Eingabe Bewerbungen Präqualifikation       15.08.2019
 Auswahl Teams (Beurteilungsgremium)       August 2019
 Benachrichtigung Teams                 September 2019
 Ausgabe Unterlagen Phase 2                 01.10.2019
 Abgabe Unterlagen 2. Phase                Januar 2020
 Jurierung                                Februar 2020
 Auftrag an Planerteam                       April 2020

                                                          13
2      Verfahrensablauf Präqualifikation

2.1    Termine Präqualifikationsverfahren

 Publikation PQ-Verfahren auf                              12.07.2019
 SIMAP, tec21 und Brugger Generalanzeiger
 Eingabe Bewerbungen Präqualifikation                      15.08.2019
 Auswahl Teams (Beurteilungsgremium)                     August 2019
 Benachrichtigung Teams                           September 2019

2.2    Publikation und Bezug der Ausschreibungsunterlagen

Die Publikation des Verfahrens erfolgt im offiziellen amtlichen Publi-
kationsorgan „Brugger Generalanzeiger“, sowie auf dem Internetpor-
tal SIMAP (www.simap.ch) und in der Zeitschrift tec21. Sie wird im
kantonalen Amtsblatt angezeigt (§ 12 Abs. 1 SubmD). Die Ausschrei-
bungsunterlagen können auf SIMAP unentgeltlich bezogen werden.

Die Präqualifikationsausschreibung enthält folgende Dokumente:
            Programm Präqualifikation
            Bewerbungsformular (Selbstdeklaration)

2.3    Einzureichende Unterlagen

Die verlangten Unterlagen müssen in einem verschlossenen Couvert
mit dem Vermerk `Planerwahlverfahren Schulanlage Dohlenzelg
Windisch` bis spätestens 15.08.2019 um 16.00 Uhr beim Organisa-
tionbüro (arc Consulting, Binzstrasse 39, 8045 Zürich) eingetroffen
sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Bewer-
benden haben in jedem Fall den Beweis der fristgerechten Bewer-
bung sicherzustellen. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen
werden nicht berücksichtigt und sind vom weiteren Verfahren ausge-
schlossen.

14                                                    arc Consulting | Zürich
Unterlagen
Die Bewerbungen werden anhand folgender einzureichender Präqua-
lifikationsunterlagen beurteilt:

A Bewerbungsformular
Das Bewerbungsformular kann am PC oder handschriftlich ausgefüllt
werden. Bewerbungen, in denen der Vorlagetext geändert wurde,
werden vom Verfahren ausgeschlossen.

B Referenzobjekte (Gewicht 70%)
Die Teams sollen insgesamt vier Referenzprojekte mit Plänen, Bildern         Beschriftung der Referenzblätter A3:
und Erläuterungstext abgeben:
   ein Projekt für einen Schulbau (das Projekt soll Erfahrung mit             Nr. und Bezeichnung Referenzprojekt                        Verfasser

    Schulbauten mit vorbildlicher und wirtschaftlicher Umsetzung
    nachweisen)
   zwei Projekte für die öff. Hand von vergleichbarer Komplexität
   ein Landschaftsarchitekturprojekt für eine Schule

                                                                               Präqualifikation Planerwahlverfahren Schulanlage Dohlenzelg Windisch
Es sind Referenzobjekte auszuwählen, die in den letzten fünfzehn
Jahren fertiggestellt worden sind. Die Wirtschaftlichkeit der realisier-
ten Lösungen wird in der Bewertung der Referenzen mitberücksich-
tigt. Eine Referenz darf ein nicht ausgeführtes Projekt sein (z.B. Wett-
bewerbsbeitrag). Pro Referenz ein A3 Blatt quer, einseitig bedruckt.
Weitere Referenzobjekte, Firmenbroschüren oder andere Dokumenta-
tionen sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.

C Projektbezogenes Management (Gewicht 30%)
Zusammensetzung, Ausbildung und Erfahrung der für das Projekt
vorgesehenen Schlüsselpersonen (vgl. Eingabeformular). Bewertet
werden     Kompetenz      und      Potenzial,   in   hoher   architektoni-
scher/städtebaulicher Qualität funktionale, ökonomische und nach-
haltige Projekte zu entwickeln und auszuführen.

D Nachweise, Selbstdeklaration und Ausschlusskriterien
Architekten und Landschaftsarchitekten:
   aktueller Handelsregisterauszug
   aktueller Betreibungsauszug des Architekturbüros (obligatorisch)

Ausschlusskriterien
Bewerbungen, welche eines der folgenden Kriterien nicht erfüllen,
werden vom Verfahren ausgeschlossen:
   Vollständigkeit der Unterlagen
   Termingerechte Einreichung der Unterlagen
   Korrektheit aller Angaben
   Der Betreibungsregisterauszug enthält Betreibungen für öffent-
    lich-rechtliche Forderungen iwS. (direkte und indirekte Steuern,
    AHV, BVG, SUVA, obligatorische Versicherungen, etc.)
   Der Betreibungsauszug enthält fortgesetzte Betreibungen.

                                                                       15
    Der Betreibungsauszug enthält mehr als 5 Betreibungen in den
     letzten 2 Jahren.

Im Zweifelsfall oder bei sehr geringfügigen Verstössen entscheidet die
Vergabestelle über den Verbleib im Verfahren. Das gilt insbesondere
für Betreibungen. Sofern der Betreibungsregisterauszug Betreibungen
enthält und die Anbieter der Meinung sind, die Betreibungen recht-
fertigten keinen Ausschluss, haben sie dies zu begründen. Die einge-
reichten Unterlagen verbleiben im Eigentum der Gemeinde Windisch.

Nachwuchsbüros
Bei der Präqualifikation soll auch ein Nachwuchsbüro für die Teilnah-
me an der Phase 2 ausgewählt werden. Als Nachwuchsbüros gelten
Büros deren Gründungsdatum nach dem 1. Januar 2014 liegt. Zu-
sätzlich dürfen die Geschäftsinhaber nicht älter als 45 Jahre alt sein
(Stichtag Eingabefrist). Nachwuchsbüros müssen nachweisen, dass
ihre internen Kapazitäten und ihre Erfahrungen im Projektmanage-
ment die erfolgreiche Realisierung des Projektes ermöglichen, oder sie
müssen sich gemeinsam mit einem geeigneten Partner aus dem Be-
reich Bauprojektmanagement bewerben. Nachwuchsbüros müssen
ebenfalls zwei Referenzprojekte einreichen. Diese können sich jedoch
auch noch in der Projektphase befinden oder Wettbewerbsbeiträge
sein.

Vorprüfung
Arc Consulting überprüft die eingereichten Unterlagen auf ihre Voll-
ständigkeit.

Begehung des Areals
Es ist keine gemeinsame Begehung des Baugrundstücks geplant. Das
Areal ist frei zugänglich und kann von den Teilnehmern jederzeit
besichtigt werden.

2.4     Benachrichtigung

Die Benachrichtigung der Anbieter über das Ergebnis des Präqualifi-
kationsverfahrens erfolgt mit einer schriftlichen Verfügung Mitte
September 2019.

16                                                 arc Consulting | Zürich
3     Bestimmungen für die Phase
      Planerwahlverfahren (provisorisch)

3.1   Allgemeines

Gegenstand des Planerwahlverfahrens ist ein Projektvorschlag für ein
baubewilligungsfähiges, gut nutzbares Schulgebäude mit den zuge-
hörigen Aussenbereichen und der anschliessenden Umgebung, sowie
eine verbindliche Honorarofferte.
Die Bestimmungen des Planerwahlverfahrens in diesem Abschnitt Ziff.
3 können in Bezug auf Termine, Raumprogramm etc. noch kleinere
Änderungen erfahren, die bis zum Beginn des Planerwahlverfahrens
(Ausschreibung) definitiv beschlossen werden.

3.2   Teilnahmebestätigung

Die selektionierten Teams bestätigen ihre definitive Teilnahme am
Planerwahlverfahren bis spätestens am 18.09.2019 schriftlich (rechts-
gültig unterzeichneter Brief, Email genügt nicht; massgebend ist der
Posteingang) an den Wettbewerbsbegleiter (arc Consulting, Dieter
Grab, Binzstrasse 39, 8045 Zürich). Die Bestätigung bedeutet gleich-
zeitig die verbindliche Erklärung der Generalplanerteams, einen Pro-
jektvorschlag abzugeben.

3.3   Termine Planerwahlverfahren

Versand Unterlagen, Modellausgabe                       01.10.2019
Fragestellung                                           16.10.2019
Fragenbeantwortung                                      30.10.2019
Abgabe Planunterlagen                                   23.01.2020
Abgabe Modell                                           06.02.2020
Präsentation der Beiträge                               27.02.2020
Prüfung, Beurteilung, Jurierung                 Februar/März 2020

                                                                  17
3.4     Planungsgrundlagen

Folgende Unterlagen werden den präqualifizierten Teams zu Beginn
der Phase 2 zum Herunterladen auf SIMAP zur Verfügung gestellt:
    Ausschreibungsbeschrieb
    Formular Generalplanerteam
    Katasterplan M 1:500 (dwg)
    Grundrisse der bestehenden Schulgebäude M1:200
    Raumprogramm
    Bauzonenplan
    Baureglement der Gemeinde Windisch
    Städtebauliche Studie Schulareal Chapf-Dohlenzelg
    Geologische Gutachten
    Baumkataster

Gipsmodell
Das Gipsmodell Mst. 1:500 (l x b cm) kann nach telefonischer Anmel-
dung beim Modellbauer Knecht Modellbau in Wettingen abgeholt
werden.

3.5     Fragestellung/ -beantwortung

Fragen zum Programm sind über das Internetportal SIMAP zu stellen.
Zu spät eingehende Fragen können nicht beantwortet werden.
Die Fragen sind soweit möglich dem Programm Planerwahlverfahren
entsprechend zu strukturieren (Angabe Kapitel).
Die Fragen werden vom Beurteilungsgremium beantwortet und in
einer Gesamtzusammenstellung auf SIMAP zum Herunterladen zur
Verfügung gestellt. Die Fragenbeantwortung gilt als Ergänzung zum
Programm und ist für alle Teilnehmenden verbindlich.

3.6     Abgabetermine

Plansätze / Modell
Die Plansätze sind bis am 23.01.2020 bis 16.00 Uhr bei arc Consul-
ting, Binzstrasse 39, 8045 Zürich einzureichen bzw. abzugeben. Das
Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Bewerbenden
tragen den Beweis der fristgerechten Eingabe bzw. Ablieferung. Ver-
spätete Eingabe oder Ablieferung führt zum Ausschluss vom weiteren
Verfahren. Das Model ist bis am 06.02.2020 bis 16.00 Uhr bei arc
Consulting, Binzstrasse 39, 8045 Zürich einzureichen

3.7     Einzureichende Unterlagen

Pro teilnehmendes Team ist nur eine Lösung einzureichen. Varianten
oder Teilleistungen sind nicht zulässig. Alle eingereichten Unterlagen

18                                                 arc Consulting | Zürich
(Formulare, Pläne, Modell, usw.) sind mit dem Vermerk `Planer-
wahlverfahren Schulanlage Dohlenzelg Windisch` und mit ei-
nem Kennwort zu versehen. Durch die Teams sind im Rahmen des
Planerwahlverfahrens die nachfolgenden Unterlagen einzureichen:

   Situationsplan Mst. 1:500 mit Umgebung; Darstellung der Bau-
    volumen und der Verkehrserschliessung und aller wesentlichen
    Elemente der Umgebungsgestaltung, sowie der zum Verständnis
    notwendigen Höhenkoten.
   Schematische Grundriss-, Schnitt und Fassadenskizzen Mst.
    1:200 der Neubauten. Alle Räume sind mit den Bezeichnungen
    gemäss Raumprogramm sowie mit der Raumgrösse (m2 HNF) zu
    beschriften. Legenden sind nicht zulässig. In den Schnitten und im
    Erdgeschoss ist die Umgebung festzuhalten. Die zum Verständnis
    notwendigen Höhenkoten und Terrainveränderungen müssen
    sichtbar sein. Die Grundrisse sind analog dem Situationsplan zu
    orientieren. Erläuterungen auf den Plänen in Skizzen- und Text-
    form zum städtebaulichen und architektonischen Konzept und zur
    Aussenraumgestaltung. Darstellungsgrad analog Massstab 1:500
    ohne Möblierung.
   Angaben zum Generalplanerteam gemäss Formular mit Angabe
    einer Bankverbindung mit Einzahlungsschein für die Vergütung
    der Entschädigung aus dem Wettbewerb.
   Nachvollziehbare Berechnung der Geschossfläche und Gebäu-
    devolumen nach SIA 416 mit Schemas (Darstellung frei).
   CD mit allen digitalen Unterlagen.
   Es dürfen keine Visualisierungen abgegeben werden. Trotzdem
    eingereichte Visualisierungen werden vor der Beurteilung abge-
    deckt.

Sämtliche Unterlagen sind sowohl auf Papier, wie auch digital (auf
CD) abzugeben. Pläne: 2-fach ungefaltet, maximal x Pläne, Querfor-
mat, genordet. Sämtliche Arbeiten sind in deutscher Sprache zu ver-
fassen. Zusätzliche Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Modell
Das Modell Mst. 1:500, auf der abgegebenen Grundlage, ist mit den
wesentlichen Bepflanzungs- und Gestaltungselementen und den
Bauvolumen als einfache Kuben (matt, weiss) darzustellen.

Persönliche Präsentation
Die Autoren werden gebeten ihre Ideen dem Planerwahlgremium am
27.02.2020 zu präsentieren und sich im Rahmen einer kurzen nach-
folgenden Diskussion allfälligen Fragen zu stellen. Die Termine für die
Präsentation werden zu Beginn der Phase 2 festgelegt und den
präqualifizierten Teilnehmern mitgeteilt. Zum Präsentationstermin
dürfen keine Unterlagen an das Planerwahlgremium abgegeben wer-
den. Die Präsentation hat anhand der Unterlagen zu erfolgen, die
fristgerecht eingereicht wurden.

                                                                    19
3.8     Vorprüfung

Die Vorprüfung umfasst die Prüfung der Beiträge hinsichtlich:
-    Einhaltung der formellen Programmbestimmungen
-    Erfüllung der Anforderungen bezüglich Funktionalität und Betrieb
-    Einhaltung der Vorgaben bezüglich Baurecht, Brandschutz, Hin-
     dernisfreiheit
-    Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Projekteingaben
Arc Consulting legt dem Beurteilungsgremium einen neutralen Vor-
prüfungsbericht zur Beurteilung vor.

3.9     Zuschlagskriterien (Beurteilung)

Die Auswahl (aus den Präqualifizierten) des mit der Weiterbearbei-
tung zu beauftragenden Architekturbüros wird aufgrund der nach-
folgenden Zuschlagskriterien getroffen:

1. Zugang zur Aufgabe
- Funktionalität
- Architektur / Landschaftsarchitektur
- Wirtschaftlichkeit

2. Generalplanerteam
Die Zusammenstellung des Generalplanerteams wird auf seine orga-
nisatorische Eignung hin geprüft.

3.10 Jurierung / Zuschlagserteilung

Die Beurteilung erfolgt voraussichtlich Ende Februar/Anfang März.
Das Planerwahlgremium stellt den Antrag an die Gemeinde Windisch,
dem erstplatzierten Architekturteam, den Auftrag zu erteilen. Die
definitive Auftragserteilung erfolgt durch den Gemeinderat Windisch.
Die weitere Projektierung und Realisation wird nach der Zustimmung
durch den Souverän ausgelöst.

3.11 Veröffentlichung und Ausstellung

Das Ergebnis des Planerwahlverfahrens wird unter Namensnennung
öffentlich ausgestellt und der Tages- und Fachpresse zur Verfügung
gestellt. Die Ausstellungsdaten und der Ausstellungsort werden spä-
ter bekannt gegeben.

20                                                 arc Consulting | Zürich
4      Aufgabenstellung (provisorisch)

4.1    Ausgangslage

Im Auftrag des Gemeinderates von Windisch wurden in den Jahren
2015/2016 im Rahmen der Schulraumplanung die notwendigen
Schulinfrastrukturen der Gemeinde Windisch für die nächsten zehn
Jahre ermittelt. Aufgrund der räumlichen Situation und des baulichen
Zustandes der Gebäude, wurde entschieden die Umsetzung der Stra-
tegie zur Schulraumplanung am Standort Dohlenzelg prioritär anzu-
gehen. Der Standort Chapf-Dohlenzelg deckt aktuell für die Gemein-
de Windisch ein vielfältiges Angebot an Lehrmöglichkeiten ab. Die
Gesamtanlage des Schulareals setzt sich aus den Gebäudeensembles
der Primarschule Dohlenzelg, der Serealschule Chapf, der Bezirks-
schule, dem Kindergarten sowie den notwendigen Sporthallen, dem
Gebäude der Schulleitung, der Aula und der Bibliothek zusammen.
Die Schulraumplanung hat ergeben, dass eine Sanierung der beste-
henden Gebäude dringend notwendig ist, damit die Schule den zu-
künftigen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden kann.
Massnahmen müssen sowohl aus bautechnischer und aber auch aus
pädagogischer Sicht ergriffen werden. Das Lehrangebot soll aktuelle
Standards und die spezifischen Anforderungen der Schule berücksich-
tigen. Dabei sollen auch die Räumlichkeiten für die Infrastruktur ent-
sprechend angepasst werden.
Die Gemeinde hat aus diesem Grund eine städtebauliche Entwick-
lungsstudie mit drei eingeladenen Planungsteams durchgeführt. In
einer ersten Bearbeitungsphase der Studie galt es, die wichtigsten
Fragen zur Entwicklung des Schulareals Chapf-Dohlenzelg zu klären
und ein städtebauliches Konzept für die weitere Planung zu entwi-
ckeln. Die zweite Bearbeitungsphase beinhaltete eine tiefergehende
Machbarkeitsstudie mit Grobkostenschätzung.
Aufgrund von pädagogischen und betrieblichen Aspekten und des
umfassenden Sanierungsbedarfs des Bestandes hat sich die Gemein-
de auf Grundlage der Ideenstudie für einen Ersatzneubau entschie-
den. Nebst dem Ersatz des bestehenden Schulhauses Dohlenzelg
sollen zusätzlich ein Kindergarten mit drei Einheiten, sowie eine neue

                                                                   21
Doppelturnhalle neu erstellt werden. Nach Umlagerung des Betriebes
in den Neubau, wird das bestehende Primarschulhaus rückgebaut
und es werden in einer zweiten Etappe die Umgebungsanlagen für
den gesamten Schulstandort realisiert.

4.2    Perimeter

Der Bearbeitungsperimeter umfasst den westlichen Teil des Schulareal
Chapf-Dohlenzelg (Parzelle Nr. 1536) und ist im oben dargestellten
Plan rot markiert. Der Bebauungsperimeter ist blau markiert. Das
Areal liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA).
Innerhalb des Schulareals liegen die bestehenden Liegenschaften
Sporthalle Chapf (H), Schulhaus Chapf (G), Singsaal und Bibliothek (B)
und Bezirkschulhaus (A). Die zu eliminierenden Bauten sind Gelb
hinterlegt; es sind dies das Primarschulhaus Dohlenzelg (F), die Turn-
halle Dohlenzelg (E) sowie der Pavillon (C).

4.3    Städtebau und Geschossigkeit

Die Gemeinde erachtet, gemäss Ergebnis der städtebaulichen Studie
für Schule, Kindergarten und Turnhalle ein zusammenhängendes
kompaktes Gebäude als optimal.

Nach Möglichkeit soll der Neubau nicht mehr als drei Geschosse auf-
weisen. Die Schule erachtet ein Erdgeschoss und maximal zwei Ober-
geschosse als ideal für das neue Schulgebäude.

22                                                 arc Consulting | Zürich
4.4     Nutzungsvorgaben Schule

Als sichtbare und markante Infrastrukturen der öffentlichen Hand
prägen Schulbauten das Orts- und Stadtbild. Sie schaffen ein Identifi-
kationsmerkmal für das Quartier und verbinden dieses durch die
gemeinsamen Erfahrungen der Kinder, welche das Gebäude benut-
zen, bieten aber gleichzeitig auch Raum für Quartieranlässe.
Das Gebäude ist so zu konzipieren, dass die Architektur den Unter-
richt und die Gemeinschaftsbildung unterstützt und im Dienst der
BenutzerInnen steht. Konzept, Anordnung, Lichtführung, Farben,
Materialien und architektonischer Ausdruck prägen den Schulalltag
mit. Am Standort Chapf-Dohlenzelg soll ein Ausbau auf 13 Abteilun-
gen für die 1.-6. Primarklasse sowie drei Abteilungen für den Kinder-
garten erfolgen. Die Klassengrössen werden 18-25 SchülerInnen
umfassen. Das Leitbild sowie weitere Infos zur Schule Windisch ist auf
www.schule-windisch.ch einsehbar.

Erschliessungsstruktur Gebäude
Das Schulhaus soll über einen Haupteingang für die Schule, einen
separaten Zugang für die Turnhalle (externe Nutzer) und einen sepa-
raten Zugang für die Kindergärten verfügen. Im Eingangsbereich der
Schule ist ein Foyer wünschenswert, welches benutzt werden kann,
wenn grössere Anlässe (Ausstellungen, Apéros, Aufführungen etc. )
stattfinden.
Die Erschliessungszonen sollen eine zweckmässige Grösse aufweisen,
aber nicht überdimensioniert sein. Die Korridore sollen eine Breite
aufweisen, welche folgende Nutzungen erlaubt: Garderobe (jeweils
vor Klassenzimmer), Begegnungs- und Lernorte (nach Möglichkeit
akustisch abschliessbar). Korridore als reine Erschliessungsräume sind
zu vermeiden. Stattdessen ist im Rahmen der feuerpolizeilichen Vor-
schriften nach Lösungen zu suchen, welche eine Nutzung dieser
Räume zum Beispiel als Ausstellungsraum und als Einzel- und Grup-
penarbeitsplätze ermöglichen. Korridore sind nach Möglichkeit mittels
Tageslicht zu beleuchten. Sie sind Bewegungs- und Begegnungs-
raum.
Um die Hindernisfreie Erschliessung und den Transport von Schulma-
terialien sowie Reinigungsmaschinen zu allen Räumen zu gewährleis-
ten sind alle Geschosse mit einem Lift zu erschliessen. Die Liftkabine
soll gross genug für den Transport von Paletten und Schulmöbel sein.
Foyer und Musikraum werden voraussichtlich auch durch Externe
ausserhalb der Schulzeiten genutzt: Es ist somit sinnvoll, wenn diese
Räume inkl. einer Toilettenanlage beim Haupteingang liegen und die
Erschliessung so organisiert ist, dass der Rest des Schulhauses für die
Drittnutzer nicht zugänglich ist.

Nutzungsorganisation Schule
Die Anforderungen an die einzelnen Unterrichtsräume und Nutzun-
gen sind im Raumprogramm detailliert beschreiben. Alle Räume sol-
len möglichst flexibel nutzbar sein. Die Räume sind so zu gruppieren,

                                                                    23
dass mehrere kleinere Räume zu grösseren Einheiten zusammenge-
legt werden können. Zwischenwände müssen mit möglichst wenig
Aufwand später verändert werden können. Die Nutzungsflexibilität
muss auf der Ebene der Statik gewährleistet werden. Da noch offen
ist, ob künftig eine Einteilung 1.-3./4.-6. Klasse oder 1-2, 3-4, 5-6.-
Klasse erfolgt, sollte das Raumkonzept keine Fixierung von Unter-
und Mittelstufe vorsehen.

Unterrichtsräume
Die maximale Raumtiefe für Unterrichtsräume bei einseitiger Belich-
tung beträgt 7.5 m inkl. Schränke. Quadratische Unterrichtsräume
haben sich für den Unterricht als ungeeignet erwiesen, da sie die
Aufteilung der Klasse in Arbeitsgruppen erschwert. Unterrichtsräume,
welche für mehr als ein halbes Tagespensum von SchülerInnen
und/oder LehrerInnen benutzt werden, dürfen max. 70cm unter dem
angrenzenden Terrain liegen.

Klassenräume
Durch eine Einteilung in Cluster (z.B. vier Klassenzimmer und zwei
Gruppenräume als geschossene Einheit) können klassenübergreifende
Kooperationen gestärkt und überschaubare Einheiten geschaffen
werden. Die Klassenzimmer sollten über die Gruppenräume mitei-
nander verbunden sein. Auch die Gänge sollten als Lern- und Ar-
beitsplatz gestaltet werden. Die Klassenzimmer sollten sowohl einzeln
wie auch kombinierbar mit anderen Klassenzimmern nutzbar sein.

Gruppenräume
Diese Räume werden in erster Linie für Gruppenarbeit oder Werkstat-
tunterricht der normalen Klassenverbände verwendet. Daneben wer-
den die Gruppenräume auch für ergänzende Angebote verwendet.
Der Gruppenraum entspricht einem halben Standardunterrichtsraum.
Gruppenräume sind direkt zwei Klassenzimmern zugeordnet, sie
stehen jedoch auch der ganzen Schule zur Verfügung. Es ist somit
eine direkte Verbindung zu den Klassenzimmern und zur Erschlies-
sung zu planen.

Spezialraum DaZ
Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht, der Schüler und
Schülerinnen nichtdeutscher Erstsprache unterstützt, dem Unterricht
sprachlich zu folgen und den Anschluss in eine Regelklasse schnell zu
finden. Für Kinder ohne Deutschkenntnisse wird er auf der Primarstu-
fe als DaZ-Anfangsunterricht in einer Gruppe oder einer Aufnahme-
klasse angeboten. Zwischen DaZ-Räumen und Erschliessung soll kein
Sichtkontakt bestehen (z.B. durch verglaste Wände oder Glastüren).

Textiles Werken
Im Textilen Werken werden die Fertigkeiten und Kenntnisse der Schü-
lerInnen in der Bearbeitung von Textilien gefördert. Die Werkstoffe
werden kennengelernt, die gestalterischen und handwerklichen
Grundtechniken und deren Anwendung im kreativen Prozess geübt.
24                                                 arc Consulting | Zürich
Die Handhabung der Nähmaschine und anderer Werkzeuge sowie
deren Pflege und Unterhalt wird erlernt. Der Unterricht findet in
Halbklassen statt. Dieser kann in Form von Frontalunterricht, Werk-
stattunterricht oder als Gruppenarbeit abgehalten werden.

Werkraum
Der Werkraum ist ein Unterrichtsraum für den Werkunterricht in der
Mittelstufe sowie für fakultative Kurse. Der Unterricht findet in Halb-
klassen statt. Im Werkunterricht werden die Fertigkeiten der Schüle-
rInnen in der Gestaltung mit Holz, Papier, Karton, Metall und Kunst-
stoff gefördert. Im Unterschied zum Textilen Werken und zum Klas-
senzimmer kann der Werkraum auch im Untergeschoss liegen, da
dieser nicht durch Lehrkräfte oder SchülerInnen im Vollpensum ge-
nutzt wird. In diesem Fall ist der Werkraum trotzdem soweit wie
möglich mit Tageslicht zu beleuchten, sei dies durch Oberlichtbänder,
Lichtschächte oder andere Mittel.

Musikzimmer
Das Musikzimmer wird primär für die musikalische Elementarerzie-
hung, Psychomotorik, Rhythmik sowie für Instrumentalunterricht der
Jugendmusikschule verwendet. Durch Singen, Bewegen, Musizieren
und aktives Zuhören lernen die SchülerInnen die Grundlagen der
Rhythmik, der Klangfarbe und der Melodie. Sie werden zudem mit
Musikinstrumenten in Kontakt gebracht. Wegen der Verwendung
von Musikinstrumenten - Klavier, Trommel, Glockenspiel, Tambourin -
ist der Musikraum von den Klassenzimmern entfernt zu platzieren
oder entsprechend gut gegen Schall zu isolieren.

Sprachen / Aufgabenhilfe
Die Sprachen- und Aufgabenzimmer dienen während des Tages dem
Englisch- und Französischunterricht. Nach dem Nachmittagsunterricht
werden die Räume für die Aufgabenbetreuung und Aufgabenhilfe
benutzt. Die beiden Räume müssen nicht zwingend nebeneinander
liegen und können auf verschiedenen Geschossen sein.

LehrerInnenzimmer
Das LehrerInnenzimmer dient dem Aufenthalt der Lehrkräfte. Es wird
als Pausenraum, aber auch als Sitzungszimmer für Konvente und
Teambesprechungen verwendet. Generell entspricht der Ausbau dem
eines Unterrichtsraumes. Das nachträgliche Umnutzen eines Lehrer-
zimmers in einen Unterrichtsraum muss grundsätzlich möglich sein.
Liegt das Lehrerzimmer im Erdgeschoss soll ein Aussenzugang mit
Vordach direkt auf den Pausenplatz führen.

Vorbereitung
Der Vorbereitungsraum ist der gemeinsame Arbeitsplatz der Lehrkräf-
te. In diesem Raum werden Lektionen vorbereitet, für welche Zugriff
auf die Sammlung und die gemeinsame Infrastruktur nötig ist. Hier
werden auch die notwendigen Fotokopien und Druckerzeugnisse

                                                                    25
hergestellt, welche im Unterricht verteilt werden. Das Vorbereitungs-
zimmer ist vom Lehrerzimmer abgetrennt, um Störungen zu vermei-
den. Der Vorbereitungsraum ist zugleich Arbeitsplatz, Kopier- sowie
Lagerraum für die A-Artikel der Sammlung, welche oft benutzt wer-
den und des Schulmaterials sowie Lehrerbibliothek. Die weniger oft
benutzten Artikel der Sammlung, sowie das Gros der Schulmaterialien
werden im separaten Sammlungsraum oder im Untergeschoss gela-
gert.

Sammlung
Die weniger oft benutzten Artikel (B- und C-Artikel), sowie ein Teil
der Schulmaterialien (EDV-Korpus) werden im Sammlungsraum gela-
gert. Dieser ist angrenzend an den Lehrervorbereitungsraum, in wel-
chem die A-Artikel der Sammlung (welche oft benutzt werden) auf-
bewahrt werden. Die Proportion des Raumes ist so zu wählen, dass in
der Mitte des Raumes ein Ablage-/Vorbereitungstisch platziert wer-
den kann.

Sitzungszimmer
Das Sitzungszimmer ist ein normaler Büroraum. Es dient als Bespre-
chungsraum für die Schulhausleitung, kann aber auch vom Lehrerte-
am und von der Schulsozialarbeit genutzt werden. Daher ist eine gute
Verbindung zur Schulhausleitung, zum Lehrerbereich, wie auch zum
Büro für die Schulsozialarbeit sinnvoll. Der Sitzungszimmer ist haupt-
sächlich Besprechungsraum, trotzdem ist er auch die Kontaktstelle für
Eltern und Dritte und darf eine repräsentative Qualität aufweisen. Im
Sitzungsraum finden Besprechungen mit bis zu 20 Personen statt.

Schulhauseitung
Das Büro der Schulhauseitung ist ein normaler Büroraum mit einem
Arbeitsplatz und einem Bereich mit einem Tisch für sechs Personen
für Besprechungen. Die Schulhausleitung arbeitet eng mit dem Lehr-
erteam zusammen. Das Lehrerzimmer wird als Kontakt- und Bespre-
chungsbereich des gesamten Teams verwendet. Daher ist eine gute
Verbindung zum Lehrerbereich, wie auch zum Vorbereitungsraum,
sinnvoll. Das Büro und der Besprechungsraum der Schulhausleitung
sind hauptsächlich Arbeitsplatz und Besprechungsraum. Trotzdem
sind sie auch die Kontaktstelle für Eltern und Dritte und dürfen auch
eine repräsentative Qualität aufweisen.

Schulsekretariat
Das Schulsekretariat ist ein normaler Büroraum mit einem Arbeitsplatz
und einem Empfangsbereich mit Theke. Da das Schulsekretariat eng
mit der Schulhausleitung und dem Lehrerteam zusammenarbeitet, ist
eine gute Verbindung zum Schulhausleitungsbüro und zum Lehrerbe-
reich wichtig.

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Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein normaler Büroraum mit einem Arbeits-
platz und einem Bereich mit einem Tisch für vier Personen für Bespre-
chungen. Die Schulsozialarbeit hat das primäre Ziel, Kinder und Ju-
gendliche im Prozess des Erwachsenwerdens und bei der Entwicklung
von Strategien zur Lebensbewältigung zu unterstützen, sowie ihre
Kompetenzen zur Erarbeitung von Lösungswegen bei persönlichen
und/oder sozialen Problemen zu fördern. Die Schulsozialarbeitenden
sind in der Regel fest in einem Schulhaus zugeteilt und mit den Ge-
gebenheiten des Quartiers vertraut. Sie greifen auf ein dichtes Netz-
werk von Institutionen und Fachstellen zurück, um die Schülerinnen
und Schüler, deren Erziehungsberechtigten, die Schulleitungen und
Lehrpersonen und bei sozialen Problemstellungen zu unterstützen.

Büro Hauswart
Das Hauswartbüro ist ein normaler Büroraum mit zwei Arbeitsplätzen.
Die Funktion des Hauswartes entwickelt sich immer mehr in Richtung
des «Facility-Managements» oder der Liegenschaftsbetreuung. Das
Hauswartbüro ist für Externe, welche Lieferungen, Reparaturen und
Instandstellungsarbeiten durchführen, die Kontaktstelle der Schule.
Daher ist das Büro gut auffindbar im Erdgeschoss nahe beim Haupt-
eingang der Anlage zu platzieren.

4.5    Nutzungsvorgaben Kindergarten

Im Schulhaus Dohlenzelg sollen drei Kindergarteneinheiten geplant
werden, eine davon wird als Waldkindergarten betrieben. Zwei Kin-
dergarten umfassen zirka je 22 Kinder, welche von je zwei Betreu-
ungspersonen betreut werden. Der Waldkindergarten umfasst bis zu
27 Kinder (drei Betreuungspersonen), welche etwa die Hälfte der
Unterrichtszeit drinnen (im geschützten Raum) verbringen. Die Kin-
dergärten umfassen sowohl Innen- als auch Aussenbereiche, welche
abwechslungsweise oder parallel genutzt werden. Die Aktivitäten
finden in Gross- und Kleingruppen sowie individuell statt. Der Kin-
dergarten ist generell wie ein normaler Unterrichtsraum zu planen.
Der Kindergarten ist wenn möglich nicht durch dessen Aussenanlage
zu erreichen, sondern über einen separaten Weg durch die Gardero-
ben-/Korridorzone. Kindergärten sind in Neubauten konsequent im
Erdgeschoss   zu    planen,   und   haben   über   ihre   Garderoben-
/Korridorzone einen direkten Bezug zu ihren eigenen Aussenanlagen.
Bei der Integration der Kindergärten in eine Primarschule sind folgen-
de Punkte zu beachten:
•   Jeder Kindergarten braucht einen eigenen Zugang. Bei drei Kin-
    dergärten ist auch ein gemeinsamer Eingang mit drei separaten
    Garderobenbereichen denkbar.
•   Die Garderoben-/Korridorzone des Kindergartens muss vom Korri-
    dor der Primarstufe klar getrennt werden.

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•    Die Garderoben-/Korridorzone des Kindergartens ist direkt mit der
     Aussenanlage des Kindergartens zu verbinden.
•    Der Kindergarten wird hauptsächlich am Morgen und früheren
     Nachmittag     benutzt   (primäre   Ausrichtung     in   den     Sektor
     Süd/Ost/West, reine Nord-, Ost- oder Westausrichtung ist nicht
     akzeptabel).

Kindergartenräume können leicht überhöht werden, um Spielgalerien
zu ermöglichen. Dabei können Materialräume unter die Galerie ver-
sorgt werden. Diese Räume unter der Galerie haben eine minimale
lichte Raumhöhe von 2.0 m einzuhalten.

Der Kindergartenraum ist der Hauptraum. In diesem werden die
Hauptaktivitäten in der Grossgruppe abgehalten sowie die Gruppen-
arbeit. Der Raum hat Proportionen, welche einen Kreis mit 24 Stühlen
ermöglichen und trotzdem mit Möbeln so gegliedert werden kann,
dass für diverse Gruppen Rückzugsnischen geschaffen werden kön-
nen. Die Kindergartenräume sollten aneinander liegen und durch-
gängig sein.
Der Gruppenraum ist mit dem Kindergartenraum über eine Türe
verbunden. Der Gruppenraum übernimmt die Funktion des ruhigen
Lernraumes, in dem sich die Kinder, welche konzentriert lernen wol-
len, zurückziehen können, evtl. mit einer Lehrkraft. Eine Sichtverbin-
dung zum Kindergartenraum ist erwünscht.
Garderobe/Korridor ist ein grosszügiger Bereich, wo die Kinder ihre
Schuhe abstellen und Jacken aufhängen und die Kinder vor einer
Verschiebung versammelt werden können. Der Bereich Gardero-
be/Korridor verbindet den Kindergartenraum mit der Aussenanlage
der Toilettenanlage, dem WC LP sowie mit den Materialräumen.
Der Arbeitsraum wird als Therapieraum, Büroraum und Bespre-
chungsraum für Elterngespräche verwendet. Er ist auch Sanitätsraum
und Sitzungsraum.

4.6     Nutzungsvorgaben Turnhalle

In der Schulanlage Dohlenzelg ist eine Doppelturnhalle zu planen. Der
Turnhallenbereich ist der Bereich der Schule, welcher den grössten
Raum bietet. Dieser Raum dient in erster Linie dem Sportunterricht
und -anlässen. Er kann jedoch auch als Mehrzwecksaal für Versamm-
lungen, Rituale und Veranstaltungen aller Art verwendet werden. Da
die Turnhalle auch von externen Vereinen benutzt werden soll, ist sie
mit einem separaten Zugang zu erschliessen.
Wegen der Verwendung als Versammlungslokal sind die Fluchtwege
entsprechend zu planen. Diese Fluchtwege dienen auch als Anliefe-
rungszugänge für Turngeräte (z.B. Barren usw.).
Die Raumanforderungen für den Turnbereich sind in der BASPO
Norm 201 und den entsprechenden DIN-Normen festgehalten. Ein
direkter Tageslichteinfall ist in Turnhallen unzulässig. Eine «Fensterflä-

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che/Lichtdurchlassfläche von mindestens 10% der Bodenfläche ist
anzustreben.
Da Turnhallen sehr grosse Volumen bilden, werden sie oft teilweise
oder ganz in das Erdreich versenkt. Auch in diesem Fall ist eine indi-
rekte Tageslichtbeleuchtung sicherzustellen.

4.7    Erschliessung Schulhausareal

Der Hauptzugang zur Schulanlage soll, wie bis anhin von der Dohlen-
zelgstrasse her erfolgen. Als Nebenzugänge sind weiterhin auch die
Fussgängerzugänge von der Schulstrasse an der Nordecke und von
der Chapfstrasse her vorzusehen.
Schulbauten sind als öffentliche Bauten grundsätzlich behindertenge-
recht zu gestalten, sämtliche Schulräume und die Aussenanlagen sind
deshalb zwingend behindertengerecht zu erschliessen. Die Rollstuhl-
gängigkeit der Anlage erleichtert zudem die Anlieferung von Materi-
al, sowie die Pflege der Anlage mittels Maschinen (Schneepflug, Ra-
senmäher usw.)

Parkierung
Die Parkplätze sollen am jetzigen Standort bestehen bleiben. Deren
Lage (Südecke), Zufahrt und Organisation ist grundsätzlich ideal. Für
die Aussenanlagen/Pausenplätze ist die Zufahrtsmöglichkeit für das
Abstellen von PW’s grundsätzlich mittels demontierbaren Pfosten für
Ausnahmefälle an Abenden oder Wochenenden vorzusehen.
Für die SchülerInnen und Lehrpersonen sollen Veloabstellplätze vor-
gesehen werden. Die zu planende Veloabstellanlage muss fahrend
erreicht werden können, gut einsehbar sein und einen Schutz vor
Diebstahl und Beschädigung für die Velos bieten. Bei mehreren
Schulhauszugängen empfiehlt sich eine dezentrale Anordnung der
Parkierung. Ein Witterungsschutz ist erforderlich, da bei einer Schule
Velos länger abgestellt werden.
Für das Abstellen der Kickboards sollen Kickboard-Ständer vorgese-
hen werden.

Anlieferung Entsorgung
Die Anlieferung und Entsorgung erfolgt zurzeit mit LKW’s von der
Chapfstrasse.

Gebäudeumfeld
Die Fassadenreinigung von Schulbauten wird generell mit einem
Skyworker (Hebebühne) durchgeführt. Der Vorteil ist, dass Vergla-
sungen fest und ohne Reinigungsflügel geplant werden können.
Grundsätzlich sollen die Fenster des neuen Schulgebäudes geöffnet
werden können. Dazu müssen entlang der zu reinigenden Fassade
Bereiche von mindestens 3.50 m Breite von der Fassade weg befahr-
bar sein (der direkte Bezug von Kindergarten zum Aussenraum muss
trotzdem gewährleistet werden). Dieser Bereich muss eine Nutzlast

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von mindestens 3.5 Tonnen tragen können. Falls dies nicht möglich
ist, müssen die Fenster (gesichert) zu Reinigungszwecken geöffnet
und beidseitig gereinigt werden können.

4.8     Freiraum- und Umgebungsgestaltung

Qualität und Grösse der Aussenanlagen sind für das Schulklima sowie
für die Entwicklung der Kinder von grosser Wichtigkeit. Die Aussen-
anlagen sind so zu gestalten, dass diese auch ausserhalb der Unter-
richtszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich und benutzbar sind. Die
Umgebungsgestaltung muss einen aktiv erlebbaren Naturbezug er-
möglichen und altersgerecht ausgelegt werden. Der Freiraum soll ein
harmonisches Ganzes mit den Bauten und der Umgebung bilden und
generell folgende Qualitäten aufweisen: vielfältig, erlebnisreich,
räumliche Gliederung, ökologische Vielfalt, möglichst standortgerech-
te und einheimische Bäume. Die Aussenanlagen dienen als Spiel- und
Pausenplatz sowie dem Schulsportunterricht und sollte nicht im
Schattenbereich des Gebäudes stehen. Die Pausenflächen werden
hauptsächlich morgens und nachmittags benutzt. Es ist für genügend
Schattenplätze zu sorgen (schattenspendende Bepflanzung).

Die Aussenanlagen setzen sich insbesondere aus den Bereichen Pau-
senfläche, Hartplatz und Spielwiese zusammen:
     Pausenplatz Mittelstufe (Hartplatz):
      Die Pausenfläche dient eher dem ruhigen Aufenthalt. Eine Glie-
      derung der gesamten Pausenplatzfläche – durch Grünbereiche,
      Trockenmauern und Niveausprünge – in kleinere Zonen ist anzu-
      streben. Sitzgelegenheiten sind erwünscht. Kinder der Primarstu-
      fe brauchen Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsräume. Ein Teil der
      Pausenfläche ist unter Vordächern, Loggien oder Unterständen
      zu planen. Eine schattenspendende Bepflanzung ist vorzusehen.
     Pausenplatz Unterstufe
      Die Pausenfläche der Unterstufe ist als Spielplatz zu gestalten.
      Dieser ist mit einem zweckmässigen Belag zu bestücken, der den
      Fallschutz normgerecht gewährleistet. Eine schattenspendende
      Bepflanzung ist vorzusehen.
     Pausenplatz Kindergarten:
      Die Pausenfläche des Kindergartens ist als Spielplatz zu gestalten.
      Dieser ist mit einem zweckmässigen Belag zu bestücken, der den
      Fallschutz normgerecht gewährleistet. Eine schattenspendende
      Bepflanzung ist vorzusehen. Mehrere Kindergärten können eine
      kombinierte Aussenanlage gemeinsam benutzen. Diese muss je-
      doch so gegliedert sein, dass jede Kindergartenklasse die Anlage
      gleichzeitig aber unabhängig voneinander nutzen kann.
     Die Spielwiese ist ein wichtiger Ort für die Schule und das Quar-
      tier. Da sie auch am Abend und an Wochenenden benutzt wird,
      ist sie so zu platzieren, dass die Emissionen die umliegenden
      Wohnbauten so wenig wie möglich belasten. Spielwiesen wer-

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den intensiv genutzt. Der Aufbau und die Drainage haben der in-
       tensiven Nutzung Rechnung zu tragen.
      Der Sportplatz (Allwetterplatz) dient dem aktiven Spiel. Sport-
       plätze werden am Wochenende und am Abend auch durch die
       Quartierbevölkerung genutzt. Der Sportplatz ist auf dem Areal so
       zu platzieren, dass die Emissionen die umliegenden Wohnbauten
       möglichst wenig belasten.

Weitere Elemente der Freiraumgestaltung:
      Kugelstoss- und Weitsprunganlage mit drei Anlaufbahnen in
       Kombination mit Sportplatz und 100 Meterbahn
      100 Meter Bahn mit Startzone und Auslaufbereich (130 m)
      Laufstrecke für 12 Minutenlauf
      „Freiluftzimmer“ für den Unterricht im Freien
      Trinkwasserbrunnen

Pausenhalle (gedeckter Pausenbereich)
Für die Schüler soll beim neuen Schulhaus freistehend oder am Ge-
bäude eine Überdachung für den Aufenthalt oder auch für Unterricht
im Freien vorgesehen werden. Für den Kindergarten muss eine sepa-
rate Fläche ausgewiesen werden.

Baumbestand
Der Baumbestand ist, wenn möglich zu erhalten. Die Bäume gelten
grundsätzlich als erhaltenswert. Ein grosser Ahorn sowie eine Blutbu-
che stehen unter Schutz. Wenn Bäume gefällt werden müssen, ist für
adäquaten Ersatz zu sorgen. Bleiben Bäume bestehen, darf die Bau-
grube nicht näher als bis 1.5m an den Kronenbereich (d.h. Projektion
Baumkrone plus 1.5m nach aussen = Wurzelbereich) heranreichen,
um die Vitalität langfristig zu gewährleisten. Ferner stehen die Wur-
zelbereiche für Logistik und Baustelleninstallation nicht zur Verfügung
(keine Bodenverdichtung, keine Lagerung, kein Befahren). Diese Flä-
chen sind während der gesamten Bauzeit abzuzäunen und zu schüt-
zen.

Oberflächenentwässerung:
Anfallendes Oberflächenwasser ist vor Ort versickern zu lassen. Es
wird Wert auf einen kreativen Umgang mit anfallendem Regenwas-
ser, vor allem bei Starkregen, gelegt. Mögliche Massnahmen wie
Rückhalteflächen, entsiegelte Oberflächen (wo möglich und sinnvoll)
und Versickerung sind in der Umgebungsplanung zu berücksichtigen.
Bei den Gebäuden ist eine Dachbegrünung mit min. 10cm Sub-
strataufbau vorzusehen.

4.9      Etappierung, Realisierung unter Betrieb

Der ordentliche Schulbetrieb muss während allen Phasen der Baurea-
lisierung gewährleistet sein und darf höchsten minimale Einschrän-

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