Neue Unterkunft für die Feuerwehr Börsborn fertiggestellt
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 8. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 27. Februar 2021 Neue Unterkunft für die Feuerwehr Börsborn fertiggestellt Nach gut 16-monatiger Bauzeit Handlungsbedarf. Bereits im Jahr Grundstück für den Neubau zu su- das Feuerwehrgerätehaus in Die Gesamtkosten für den Neubau konnte die Feuerwehr Börsborn im 2013 beschäftigte sich erstmals chen. Nach langer, ergebnisloser Steinbach am Glan betreut haben. betrugen insgesamt 500.000,00 November in ihre neue Unterkunft der Verbandsgemeinderat der Grundstückssuche wurde man Nach vorliegender Planung konn- €. Seitens des Landes wird die in der Alten Woogstraße einzie- ehemaligen VG Glan-Münchweiler schließlich im Jahr 2018 in der Al- te der Verbandsgemeinderat der Maßnahme mit Zuwendungen in hen. Zuvor war die Feuerwehr Börs- mit diesem Thema. Es wurde der ten Woogstraße fündig und be- VG Oberes Glantal in seiner Sit- Höhe von 80.700,00 € gefördert. born in einer Garage am Dorfge- einstimmige Beschluss gefasst, gann mit den Planungen. Der Pla- zung vom 27.09.2018 den Neu- Bedingt durch die COVID-19-Pan- meinschaftshaus untergebracht. eine neue Unterkunft zu errichten nungsauftrag wurde an das Inge- bau abschließend auf den Weg demie erfolgt die offizielle Über- Die Unterbringung war nicht mehr und hierfür Fördermittel zu bean- nieurbüro Franz & Vatter aus Lin- bringen. Der Spatenstich erfolgte gabe/Einweihung erst zu einem zeitgemäß. Es bestand daher tragen sowie ein entsprechendes den vergeben, die bereits auch sodann im Mai 2019. späteren Zeitpunkt. Bild der neuen Unterkunft in der Alten Woogstraße FOTO: VG VERWALTUNG Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Bürgerbusse zum Impfzentrum Telefon: 06381-424 450, Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
Seite 2 AMTSBLATT 27. Februar 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Email:betreuungsverein-kusel@ L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. t-online.de und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 Fax: 06381/993279 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email: slb.landstuhl@diakonie- 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, pfalz.de Rufbereitschaft der 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Unsere Beratungsangebote Verbandsgemeindewerke 06356/1224 Verbandsgemeinde Rufbereitschaft Sozial- und Lebensberatung Entstörungsdienst: Eigenbetrieb Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Oberes Glantal Schwangerschafts- und Schwager- Wasser | Abwasser Telefon-Nr. für Störungen schaftskonfliktberatung Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Bereich Wasser fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- - Notruf 112 - (staatl. anerkannt) (VG Oberes Glantal) Strom: Telefon 0800/7977777 Kurberatung tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- APOTHEKEN-NOTDIENST Treten außerhalb der allgemeinen woch 09.00 - 12.00 Uhr) Zahnärztlicher Notfalldienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Bürozeiten Probleme bei der Was- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Deutsches Festnetz: Kuren, Kinder- und Jugenderholun- Hotline 0180/3319411 0180-5-258825-PLZ serversorgung (Rohrbrüche, Un- Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 gen, Familienerholungen) dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Mobilfunknetz: auf oder erkennen Sie sonstige Un- Gruppe Kusel. Weitere Information: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Vertraulich-kostenfrei - auf regelmäßigkeiten an öffentlichen 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im (max. 0,42 Euro/Min.) Anlagen (Ausfall der Straßenbe- Internet unter www.ilco.de Haus der Diakonie Kaiserslautern leuchtung, plötzliche Fahrbahnän- Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt Der Notdienst wechselt jeweils mor- derungen usw.) so rufen Sie für das Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: zu erfragen ist der jeweilige Notdienst in engen sozialen Beziehungen Gebiet der Verbandsgemeinde unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171 Betreuung und Beratung für Behinder- Tel.: 0631/37108425 / 5065303 an. Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- te sowie therapeutische Versorgung für bedürftige Menschen in der Ver- Bereich Abwasser nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- tern@diakonie-pfalz.de (Gebiet Süd und Nord): zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Treten außerhalb der allgemeinen 06371/934275-276, Fax 06371- Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Bürozeiten Probleme bei der Ent- Ausgabestelle: 934424. Zum Krämel 7, 66904 Brücken wässerung (Verstopfungen, Rück- Störungen Erdgasversorgung Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und stau usw.) auf oder erkennen Sie um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Stadtwerke Homburg GmbH sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu- Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel sammenhang mit der Abwasserbe- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und seitigung oder an Gewässern (z.B. Energieberatung-Stadtwerke 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Gewässerverschmutzungen, Öl- Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Homburg: 06841/694-220 bis Mittwoch 07.00 Uhr spuren) so rufen Sie für den Bereich Tierschutzverein im Landkreis Kusel Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, der Ortsgemeinden: Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- Wir sind rund um die Uhr für Sie er- Telefonnummern: bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, 1. Vorsitzende Christine Fauß, reichbar. Dittweiler und Schönenberg-Kü- Freitag 16.00 Uhr Tel.: 0175/4117712 bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: belberg die Telefon-Nr. 06373 / Schatzmeister Jutta Keller Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- 8290320 an (Gebiet Süd). VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Pfalz Kreisverband Kusel Tel.: 0160/94838930 bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, www.tierschutz-kusel.de t.weber@vgog.de born, Glan-Münchweil., Hensch- Samstag und Sonntag 66869 Kusel tal, Herschweiler-Pettersheim, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Telefonische Erreichbarkeit: Beratungsstellen im Haus Hüffler, Krottelbach, Langenbach, der Diakonie von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Matzenbach, Nanzdietschweiler, Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz Freitags geschlossen Marktstr. 31 in 66869 Kusel Quirbach/Pfalz, Steinbach am Tel.-Nr.: 06381/422900 Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. 1. Mittwoch im Monat Servicenach- Glan, Rehweiler und Wahnwegen den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Fax-Nr.: 06381/4229099 die Telefon-Nr. 06383/927681 an Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- - 17.30 Uhr (Gebiet Nord). arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungs- Telefon: 06381/425 044 - 0 Erziehungs- Sie wollen eine Störung melden? und Familienberatung angebote für Senioren, Pflegebe- Telefax: 06381/425 044 - 29 Dann wählen Sie die entsprechen- Deutsche Rheuma-Liga dürftige und Familien, Unterstüt- E-Mail: kv-kusel@vdk.de Email: erziehungsberatung.kusel@ de Telefonnummer. Der Telefonan- diakonie-pfalz.de Arbeitsgemeinschaft Kusel zung für Kranke, Genesende, Be- Termin nur nach telefonischer ruf wird von einer Sprachbox ange- Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler hinderte. Vereinbarung Suchtberatung, Jugend- und Dro- nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- genberatung, Angehörigenbera- Tel.: 06383/1386 Hausnotrufsystem: men sowie Ihre Telefonnummer, un- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas tung, Prävention ter der Sie erreichbar sind, mit. Email: fachstellesucht.kus@diako- hinderte, Alleinstehende. ambulanter Pflege- und Betreu- Nennen Sie uns den festgestellten Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- nie-pfalz.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Fachdienst Glückspielsucht sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr. Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- tags ab 20.00 Uhr Sozialkaufhaus: 44., Frau Schmidt Kerstin. Email: fachstellesucht.kus@diako- ße, Hausnummer sowie Gemein- nie-pfalz.de Secondhandbekleidung und -möbel. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, de). Sie werden umgehend (in der Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Geschäftsstelle: Tel. 06373/829992 Schwangeren- und Schwanger- Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- schaftskonfliktberatung für bedrohte und mißhandelte Frauen Trierer Str. 39, Kusel, Beratung kostenlos und neutral! nuten) vom Rufbereitschaftsperso- und deren Kinder: 0631/17000 Tel. 06381/9246-20 Pflegerufbereitschaft rund um d. (staatlich anerkannt) nal zurückgerufen. Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kleiderkammer: Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Kusel, Tel. 06381/ 425861 ANONYM-VERTRAULICH Bürgerbusse zum Impfzentrum Evangelische - Katholische Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige Telefon 06381 424 450 und Mutter-Kind-Kuren Personen Pflegestützpunkt Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Montag bis Freitag Öffentliche Beratungsstelle rund gebührenfrei - vertraulich Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte von 9.00 – 12.00 Uhr in den Verbandsgemeinden: um das Thema Pflege Tel.: 0800/111 0 111 Paulengrunder Straße 7a und 0800/111 0 222 Ökumenische Sozialstation Glan-Münchweiler 06384/323 Brücken e.V. Initiative des Kreisseniorenrates Kusel 66904 Brücken Ambulanter Hospiz- und Palliati- Tel.: 06386/40 40 364 Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulante-Hilfe-Zentrum ver Beratungsdienst Kusel - Ram- Pflegedienst, hauswirtschaftliche Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- und 06386/40 40 073 Deutsches Rotes Kreuz stein - Landstuhl - Westrich transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Die Beratung erfolgt kostenlos, Kreisverband Kusel e.V. Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Beratung und Unterstützung ratung, Service warmer Mittags- reit): DRK-Rettungswache Schönen- neutral und vertraulich Trierer Str. 39, 66869 Kusel schwerkranker und sterbender Tel: 06381/924615 tisch, Familienpflege. Paulengrun- Menschen bei Schmerzen und psy- der chosozialen Problemen, Remigius- Str. 7a, 66904 Brücken AWO Betreuungsverein bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Rettungsdienst/Krankentransport Trierer Str. 60, 66869 Kusel Telefon: 06386/9219-0 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Tel.: 06381/993277/78 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
27. 9. Februar 9. Januar Januar 2021 2021 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite 333 Seite Seite Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen Veröffentlichungen und und amtliche amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungen Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG Die Die öffentlichen öffentlichen bzw. bzw. ortsüblichen ortsüblichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen sind sind im im Internet Internet auf auf unserer unserer Homepage Homepage unter unter der der Adresse Adresse www.vgog.de abrufbar www.vgog.de abrufbar Stellenausschreibung Öffentliche Bekanntmachung der Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal bietet zum 01.08.2021 Verbandsgemeinde Oberes Glantal eine Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) an. Vollzug Vollzug des des Baugesetzbuches Baugesetzbuches (BauGB) (BauGB) 1. 1. Teiländerung der Teiländerung der Gesamtfortschreibung Gesamtfortschreibung des des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplanes der der ehemaligen ehemaligen Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Waldmohr Waldmohr Der Der Verbandsgemeinderat Verbandsgemeinderat hat hat inin Unbeachtlich Unbeachtlich werden werden Darlegung Darlegung des des die die Verletzung Verletzung be- be- schädigungspflichtigen schädigungspflichtigen bean- bean- lischt, lischt, wenn wenn nicht nicht innerhalb innerhalb von von seiner seiner Sitzung am 13.10.2020 1. eine nach § 214 Abs. 1 BauGB gründenden Sachverhalts geltend tragt. Entschädigungsleistungen drei Jahren nach Ablauf des Sitzung am 13.10.2020 1. eine nach § 214 Abs. 1 BauGB gründenden Sachverhalts geltend tragt. Entschädigungsleistungen drei Jahren nach Ablauf des Kalen- Kalen- den den Feststellungsbeschluss Feststellungsbeschluss zur zur 1. 1. beachtliche beachtliche Verletzung Verletzung der der dort dort gemacht gemacht worden worden sind sind (§ (§ 215 215 Abs. Abs. in in Geld Geld sind sind abab Fälligkeit Fälligkeit mit mit 22 derjahres, derjahres, in in dem dem diedie bezeichne- bezeichne- Teiländerung der Teiländerung der Gesamtfort- Gesamtfort- bezeichneten Verfahrens- und 1 BauGB). bezeichneten Verfahrens- und 1 BauGB). vom vom Hundert über dem Basiszins- ten Vermögensnachteile eingetre- Hundert über dem Basiszins- ten Vermögensnachteile eingetre- schreibung schreibung des des Flächennutzungs- Flächennutzungs- Formvorschriften Formvorschriften und und Gem. Gem. §§ §§ 39 39 bis bis 42 42 BauGB BauGB entste- entste- satz satz nach nach § § 247 247 des des Bürgerlichen Bürgerlichen ten ten sind, sind, die die Fälligkeit Fälligkeit des des An- An- planes planes der ehemaligen Verbands- 2. nach § 214 Abs. 3 BauGB be- hen Entschädigungsansprüche Gesetzbuchs jährlich zu verzin- spruchs herbeigeführt wird (§ der ehemaligen Verbands- 2. nach § 214 Abs. 3 BauGB be- hen Entschädigungsansprüche Gesetzbuchs jährlich zu verzin- spruchs herbeigeführt wird (§ 44 44 gemeinde gemeinde Waldmohr Waldmohr gefasst. gefasst. Der Der achtliche achtliche Mängel Mängel des des Abwägungs- Abwägungs- nach nach Eintritt Eintritt eines eines Vermögens- Vermögens- sen. sen. Ist Ist Entschädigung Entschädigung durchdurch Abs. Abs. 44 BauGB). BauGB). Planbereich Planbereich ist ist beigefügter beigefügter Karte Karte vorgangs, vorgangs, nachteils. nachteils. Der Der Entschädigungsbe- Entschädigungsbe- Übernahme Übernahme des des Grundstücks Grundstücks zu zu zu zu entnehmen. entnehmen. Gem. Gem. § §6 6 Bauge- Bauge- wenn wenn siesie nicht nicht innerhalb innerhalb eines eines rechtigte rechtigte kann kann die die Fälligkeit Fälligkeit des des leisten, leisten, findet findet auf auf die die Verzinsung Verzinsung Schönenberg-Kübelberg, Schönenberg-Kübelberg, den den setzbuch (BauGB) wurden die Jahres seit Bekanntmachung des Anspruchs dadurch herbeiführen, § 99 Abs. setzbuch (BauGB) wurden die Jahres seit Bekanntmachung des Anspruchs dadurch herbeiführen, § 99 Abs. 3 Anwendung BauGB (§ 09.01.2021 3 Anwendung BauGB (§ 09.01.2021 Planunterlagen Planunterlagen der der Unteren Unteren Lan- Lan- Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplanes schriftlich schriftlich dass dass er er die die Leistung Leistung der der Entschä- Entschä- 44 44 Abs. Abs. 3 3 BauGB). BauGB). gez. gez. Lothschütz Lothschütz desplanungsbehörde desplanungsbehörde bei der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister bei der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister Kreisverwaltung Kreisverwaltung Kusel Kusel zur zur Geneh- Geneh- migung vorgelegt. migung vorgelegt. Mit Mit Schreiben Schreiben vom vom 07. 07. Dezember Dezember 2020, 2020, Aktenzeichen 5/55/610-10 Aktenzeichen 5/55/610-10 FNP-Waldmohr FNP-Waldmohr 1. 1. TÄnd.GF-1, TÄnd.GF-1, hat hat © COPYRIGHT BY HORST BULLACHER die Untere Landesplanungsbehör- die Untere Landesplanungsbehör- de gem. gem. § de3jährige §6 Abs. Abs. 1 1 BauGB, 6Ausbildung BauGB, in in der der DieFassung der findet Bekanntmachung im Warmfreibad in Waldmohr und im Rahmen des Ausbildungsplanes auch in benachbarten Hallenbädern statt. Die schulische Ausbil- Fassung dung erfolgtder Bekanntmachung in Blockunterricht in der Berufsschule in Trier. Zugangsvoraussetzung: mind. Hauptschulabschluss vom vom 03. November 2017 (BGBI.I S. 03. November 2017 (BGBI.I S. 1728), 1728), i.V.m. i.V.m. § § 203 203 Abs. Abs. 3 3 BauGB BauGB Neben und § einem soliden Schulabschluss benötigen Sie eine gute körperliche Konstitution und ein hohes Maß an Verantwortung, weil gefährliche Situationen rechtzei- tigund § 1 erkannt 1 der der und Landesverordnung Landesverordnung ggfs. auch lebensrettende Maßnahmen eingeleitet bzw. ausgeführt werden müssen. Die Bedienung der Bädertechnik erfordert handwerkliches über die Zuständigkeiten über dieTeamfähigkeit, nach ZuständigkeitenZuverlässigkeit, nach Geschick. dem BauGB (BBauGZustV RP Engagement sowie gute Umgangsformen werden ebenso vorausgesetzt. dem BauGB (BBauGZustV RP 2007) 2007) Bitte die die 1. richten Teiländerung 1.Sie Teiländerung Ihre Bewerbung der der Ge- Ge- unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis spätestens 31. März 2021 an die samtfortschreibung samtfortschreibung des des Flächen- Flächen- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal nutzungsplanes Fachbereich nutzungsplanes der ehemaligen der 1A.2 – Sachgebiet Personal ehemaligen Verbandsgemeinde Rathausstr.Waldmohr Verbandsgemeinde 8, 66901ge- Waldmohr Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt im PDF-Format). ge- nehmigt. Die Genehmigungsertei- nehmigt. Die Genehmigungsertei- lung lung wird wird hiermit Schwerbehindertehiermit gem. § §6 Menschen gem. 6 Abs. 5 Abs.werden 5 bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung, Frau BauGB Göddel, ortsüblich Tel. bekannt 06373/504-140, BauGB ortsüblich bekannt gege- gege- gerne zur Verfügung. ben. ben. Die Die 1. 1. Teiländerung Hinweise: Aus Kostengründen Teiländerung der der Gesamt- Gesamt- kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- bungsmappen fortschreibung oderdes Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Be- Flächennut- fortschreibung werbungs-, des Vorstellungs- Flächennut- und Reisekosten werden nicht erstattet. zungsplanes zungsplanes der der ehemaligen ehemaligen Ver- Ver- bandsgemeinde bandsgemeinde Waldmohr, Waldmohr, wird wird Gez. mit Christoph Lothschütz mit der der öffentlichen Bürgermeister öffentlichen Bekanntma- Bekanntma- chung chung inin Kraft Kraft gesetzt gesetzt und und kann kann abab sofort bei der Verbandsgemeinde- sofort bei der Verbandsgemeinde- verwaltung verwaltung Oberes Oberes Glantal, Glantal, Rat- Bekanntmachung des haus haus Waldmohr, Zimmer Nr. 2.04, Waldmohr, 2.04, Rathausstraße Zimmer Rathausstraße 14 Rat- Nr. W1- 14 Wald- W1- Wald- Das Fundamt Waldmohr mohr, mohr, zuzu den den allgemeinen allgemeinen Dienst- Wasserzweckverbandes Ohmbachtal zeiten zeiten von von von 8.30 von montags 8.30 Uhr montags bis Uhr bis bis 12.00 Dienst- bis mittwochs mittwochs 12.00 UhrUhr und und meldet von von 14:00 14:00 Uhr Uhr bis bis 16.00 16.00 Uhr, so- Uhr, 17.00 so- Im Bürgerbüro Waldmohr wurde ein Smartphone (Fundort Waldmohr, AmwieMontag den donnerstags 1. März von 2021, 8.30 Uhr bis Uhr, findet Tagesordnung: wie im 12.00 donnerstags Bürgerhaus von 8.30 Uhr in Dittweiler, bis Schmittweiler Stra- Rechtsstreit mit dem Bundeseisenbahnvermö- Bruchstraße ) als Fundsache gemeldet. 12.00 Uhr Uhr und und vonvon 14.00 14.00 UhrUhr bis bis ße 18.00 Uhr Uhr und 12, unter 18.00 freitags freitags von Beachtung und Corona-Abstands- gen wegen der Verunreinigung des Grundwas- der 8.30 von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann sers in den Brunnen des Gewinnungsgebiet undUhrHygieneregeln bis 12.00 Uhr von eine nichtöffentliche Sit- Schönenberg-Kübelberg mit dem Pflanzen- jedermann Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im zungeingesehen eingesehen werden werden der Verbandsversammlung des Wasser- schutzmittel „Bromacil“. Bürgerbüro Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, zweckverbandes Ohmbachtal statt. gez. Klaus Müller, (Verbandsvorsteher) Tel.: 06373/504-220 oder -221. 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 27. Februar 2021 Dunzweiler Gries Fasching to go bei „den wilden Straßen-Endausbau Zwergen“ aus Dunzweiler Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet Hutschwald Endlich ist es so weit! Für den End- Ende Juli 2021 vorgesehen. ma Fasching von ihren Erzieherin- stufenausbau der Straßen im Neu- Der Ausbau erfolgt gemäß der Pla- nen nachhause geschickt. So kön- baugebiet Hutschwald wurden die nung im Bebauungsplan und der erforderlichen Bauarbeiten im No- in 2017 erfolgten Ausführungs- nen die Kinder, das was ihre vember letzten Jahres ausge- planung zum Straßenbaubau. Da- Freunde welche in der Kita betreut schrieben und im Februar das bei werden in den Stichstraßen je- werden, auch zuhause machen. günstigste Angebot der Firma F.K. weils ein einseitiger Gehweg und Wie schon im ersten Lokdown, Horn, Kaiserslautern, beauftragt. zwischen Zaunwiesstraße und werden die Kinder regelmäßig mit Der Endausbau musste vermehrt Goethestraße beidseitig Gehwege „Heimarbeit/Arbeitsmaterialien“ wegen des zwischenzeitlichen - angelegt. Um die Beeinträchtigun- versorgt. Diese können sie dann von Bund, Landkreis und Ver- gen für die Anwohner so gering zuhause individuell bearbei- bandsgemeinde finanzierten - wie möglich zu halten, hat die Fir- ten/gestallten. Da unser Vor- Breitbandausbaus verschoben ma Horn vorgesehen zuerst die werden. Die Verlegung der Glasfa- Gehwege der Stichstraßen, dann schulprogramm nicht wie geplant serkabel der Fa. Inexio sind mitt- die restlichen Gehwege und zum stattfinden kann, werden auch un- lerweile weitestgehend abge- Schluss die Asphaltarbeiten her- sere Maxis immer wieder mit Ar- schlossen. zustellen. Im Zuge der Bauarbei- beitsmaterialien zur Vorbereitung Bei der Baustelleneinweisung Mit- ten wird es mit zeitweisen Sper- auf die Schule versorgt. te Februar wurde der Baubeginn rungen zu Verkehrsbeeinträchti- In der Hoffnung auf ein baldiges für Mitte März bestätigt, sofern es gungen kommen - wir bitten hier- Wiedersehen die Witterung dann zulässt. Die für um Ihr Verständnis. Unter diesem Motto bekamen die downs zuhause betreut werden Fertigstellung der Straßen-Bauar- Die Erzieherinnen „Der Wilden Kinder die seit Beginn des Lok- ein „Heimarbeitspaket“ zum The- beiten ist nach derzeitigem Stand Ihr Olaf Klein, Ortsbürgermeister Zwerge“ Herschweiler-Pettersheim Nanzdietschweiler KinderPost Kita Nanzdietschweiler Überraschung aus der Kita Regenbogen ten besuchen. Auch wir vermissen euch sehr. Um euch eine Freude zu machen und euch zu zeigen, dass wir an euch denken, haben wir uns für euch eine kleine Über- raschung ausgedacht. Wir haben Ideen gesammelt und für euch Kinder Fingerspiele, Rezepte, Bas- telvorschläge, Lieder und Spiele zu besonderen Themen ausge- sucht. Diese haben wir in selbst- gestaltete Überraschungstüten gepackt und jedem von euch per- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbür- sönlich zugestellt. ger, Wir hoffen unsere Ideen haben unsere katholische Kita „Herz Je- hung und Bildung des Kindes an- tern, ihre Kinder hierher schicken, euch gut gefallen und ihr hattet su“ Nanzdietschweiler hat das zubieten, sondern auch die Wei- wissen Sie, dass Sie Ihre Kinder Liebe Kinder aus dem Kindergar- KTK-Gütesiegel! ten Regenbogen in Herschweiler- Spaß und Freude daran. terentwicklung zur Qualitätsver- nicht einer Aufbewahrungsanstalt Die katholische Kindertagesein- besserung aufrecht zu erhalten. überlassen. Seien Sie daher versi- Pettersheim, Herzliche Grüße an alle Kinder und richtung „Herz Jesu“ hat nachge- Der Konzeptionstag, der im Januar chert, dass in der Kindertagesstät- leider konntet ihr schon viele Wo- Eltern aus der Kita Regenbogen. wiesen, dass Sie ein wirksames chen nicht mehr euren Kindergar- Eure Erzieherinnen und Erzieher. 2021 stattgefunden hat, zeigte te Nanzdietschweiler wichtige, System zur Sicherung und Weiter- deutlich, dass die Kita die KINDER verantwortungsvolle und mitun- entwicklung der Qualität einge- in den Mittelpunkt ihrer Arbeit ter auch schwierige Arbeit im führt hat und aufrecht erhält. Das stellt. Jedes Kind hat die Chance Dienst an Ihren kleinsten Persön- IMPRESSUM Gütesiegel wird für die Dauer von sich individuell in der Gemein- lichkeiten geleistet wird. Arbeit, Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal drei Jahren vergeben. Danach ist schaft zu entwickeln. Dafür stehen die nur dann Erfolg verspricht, eine erneute, umfangreiche ihm zahlreiche Spiel und Förder- wenn sich Elternhaus und Kinder- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Ver- Hauptüberprüfung mit Vor-Ort-Be- möglichkeiten zur Verfügung. Die tagesstätte wie hier in vertrauens- bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901 Schönenberg- gehung, einem „externen Audit“, katholische Kindertageseinrich- voller Kooperation und engem Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel. für eine weitere Verleihung des tung Herz Jesu hat nachgewiesen, Kontakt gegenseitig begegnen Gütesiegels erforderlich. dass Sie ein wirksames System und somit unterstützen. 06373 504-0. Der Auditplan wurde am Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG zur Sicherung und Weiterentwick- Allen Erzieherinnen unserer Kin- 03.07.2020 zwischen der Audito- lung der Qualität eingeführt hat dertagesstätte an dieser Stelle Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH, rin und dem benannten Trägerver- und aufrechterhalten kann. Die meinen herzlichen Dank für Ihre 67071 Ludwigshafen treter abgestimmt und eingehal- Ortsgemeinde Nanzdietschweiler, wertvolle Arbeit, verbunden mit ten. Anschließend konnte beim sowie die Ortsgemeinde Börsborn dem Wunsch auf eine weiterhin Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de ersten Überwachungsaudit die oder Tel. 0621 572498-40 oder -41. beteiligen sich an Personal- und gute Zusammenarbeit. An dieser Einhaltung der Vorgaben der Zerti- den Sachkosten für Sanierungs- Stelle möchte ich mich auch bei Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/ fizierungsgesellschaft und des und Unterhaltungskosten. Aktuell dem Träger „Heiliger Remigius Ku- samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Glantal wird KTK-Bundesverbandes festge- wird ein Brandschutzkonzept sel“ der Kindertagesstätte, der ka- stellt werden. erarbeitet, wofür 40.000 Euro im tholischen Kirchengemeinde, für kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde Zur Qualitätssicherung des exter- Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030 Exemplare. Haushalt veranschlagt worden das vertrauensvolle Miteinander nen Audits wurde die aktuelle Au- sind. zum Wohle unserer Kinder bedan- Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorherseh- ditcheckliste 12-2018 des Bun- Es ist eine höchst anspruchsvolle ken. baren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle desverbandes der katholischen Arbeit, tagtäglich ein Kind Kind Tageseinrichtungen für Kinder e.V. sein zu lassen und es gleichwohl Mit freundlichem Gruß Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal so- genutzt und bearbeitet. wie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH auf die Anforderungen des Lebens Annette Filipiak-Bender Das Ziel der Kindertagesstätte ist - auf die Welt der Erwachsenen - Ortsbürgermeisterin Nanzdiet- & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden. es, nicht nur eine Hilfe zur Erzie- vorzubereiten. Wenn Sie, liebe El- schweiler
27. Februar 2021 AMTSBLATT Seite 5 Ohmbach Fasching to go… Bekanntmachung Am Donnerstag, den 04.03.2021, um 19:00 7. Winterdienst 2020/2021 und 2021/2022 Uhr, findet im Saal „Oberohmbach“ des Hei- 8. Zeiterfassung KITA Sonnenschein und Ge- mat- und Kulturtreffs, Höferstraße 16, 66903 meindearbeiter Ohmbach, unter Einhaltung der Abstands- und 9. Antrag der Kirchengemeinde zur Erneue- Hygieneregeln, eine Sitzung des Ortsgemeinde- rung der Heizung der Kath. Kirche rates der Ortsgemeinde Ohmbach statt. 10. Einvernehmen zur Stützmauer im Bauge- Die Sitzung ist – mit Ausnahme der Tagesord- biet Laimersbach nungspunkte 12 und 13 – öffentlich. 11. Informationen Tagesordnung: nicht öffentlich 12. Personalangelegenheit öffentlich 13. Grundstücksangelegenheit 1. Bildung eines Forstzweckverbandes; Beratung und Beschlussfassung über die Hinweis: Verbandsordnung des Forstzweckverban- des sowie über einen Beitritt Beschränkung der Teilnehmerzahl 2. Beratung und Beschlussfassung über den Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, so- Forstwirtschaftsplan 2021 und die Brenn- fern nicht gemäß § 35 Abs. I GemO aufgrund ei- holzpreise 2021 ner gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Ge- 3. Übertragung der Revierleitung des Gemein- meinwohls oder wegen schutzwürdiger Interes- dewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des sen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgese- Forstreviers Glantal hen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes In diesem Jahr ist im Kindergarten keiten, Luftschlangen, Luftballon, 4. Beratung und Beschlussfassung über den können jedoch aufgrund der aktuellen Corona- alles anders. Seit Januar schon Geschichte und einigem mehr vor- Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten können leider nicht alle Kinder bereitet. Ohmbach der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wer- den Kindergarten besuchen. Das Viele Kinder sind verkleidet an a) Bekanntgabe der Jahresrechnung 2017 den. Um die notwendigen Abstände zwischen finden die Erzieherinnen der Villa das Kindergartenfenster gekom- b) Bericht über die Prüfung des Jahresab- den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist Sonnenschein in Ohmbach sehr men um ihre „Fasching to go Ku- schlusses 2017 die Besucherzahl daher begrenzt. schade. Aus diesem Grund und gel“ abzuholen. c) Feststellung des Jahresabschlusses 2017 um mit den Kindern und Eltern et- Darüber haben wir uns sehr ge- d) Entlastungserteilung und nachträgliche Mund-Nasen-Bedeckung was in Kontakt zu bleiben gab es freut! Genehmigung der Haushaltsüberschrei- Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens Sie Ihr Amtsblatt immer malLesen wieder etwas Post, mit Wir wünschen uns sehr, dass die- tungen besteht während der gesamten Sitzung Mas- Bastelideen, Geschichten, Aus- se Zeit bald WOCHENBLATT vorbei ist und der Kin- jederzeit malbildern und anderen und aktuell online Ideen, -REPORTER.DE/amtsblatt unter: wieder dergarten mit vielen fröhli- 5. Festsetzung der Hebesätze für die ge- kenpflicht. meindlichen Abgaben für die Jahre 2021 nach Hause. chen Kinderstimmen gefüllt ist. und 2022 Ohmbach, den 18. Februar 2021 Für Fasching haben die Erzieherin- Bis dahin grüßen die Erzieherin- 6. Investitionsprogramm für die Haushalts- gez. Gerhard Kauf nen für die Kinder eine bunte nen der Villa Sonnenschein alle planung 2021 - 2024 -Ortsbürgermeister - Überraschungskugel mit Süßig- Kinder und ihre Eltern Schönenberg-Kübelberg Lesen Sie Ihr Amtsblatt WOCHENBLATT jederzeit und aktuell online unter: Bekanntmachung -REPORTER.DE/amtsblatt Am Donnerstag, den 04.03.2021, um 19:00 Uhr, findet 4. 1. Teiländerung zum Bebauungsplan „Im Hinweis: in der Aula der IGS, St. Wendeler Str. 16, 66901 Schö- Mehlpfuhl - Teil III a“ nenberg-Kübelberg, unter Einhaltung der Abstands- a) Aufstellungsbeschluss Beschränkung der Teilnehmerzahl und Hygieneregeln, eine Sitzung des Ortsgemeindera- b) Zustimmung zum Entwurf Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern tes der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg statt. 5. Machbarkeits-Standortsuche für den Bau nicht gemäß § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetz- Die Sitzung ist öffentlich. einer Mehrzweckhalle lichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder 6. NBG „In der Langgewanne“ - Vorausleistung wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nicht- Tagesordnung: Erschließungsbeiträge öffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Ge- Lesen Sie Ihr Amtsblatt 7. Erschließungsbeitragssatzung sundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktu- 8. Antrag der SPD-Fraktion; ellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Ka- öffentlich Soforthilfe für Vereine WOCHENBLATT pazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt jederzeit und aktuell online unter: 1. Verpflichtung eines nachrückenden Rats- mitgliedes 2. Friedhöfe Schönenberg-Kübelberg; 9. Antrag der CDU-Fraktion; -REPORTER.DE/amtsblatt Errichtung einer digitalen Werbetafel am werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besu- Ortseingang Kübelberg cherzahl daher begrenzt. Alternative Bestattungsmöglichkeiten 10.Informationen 3. Übertragung der Revierleitung des Gemein- Mund-Nasen-Bedeckung dewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des Schönenberg-Kübelberg, den 18. Februar 2021 Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens be- Forstreviers Glantal gez. Thomas Wolf, Ortsbürgermeister steht während der gesamten Sitzung Maskenpflicht. Lesen Sie Ihr Amtsblatt WOCHENBLATT jederzeit und aktuell online unter: -REPORTER.DE/amtsblatt
Seite 6 AMTSBLATT 27. Februar 2021 Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan fang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, hier: Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebau- rechtsverbindlich. wenn ungsplanes „ALDI an der Festwiesenstraße, 2. Ände- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- rung“ der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg Gemäß § 215 in Verbindung mit § 214 Abs. 3 Satz 2 zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- und Form- Bekanntmachung der Satzung verletzt worden Der Ortsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg hat am vorschriften oder von Vorschriften über das Verhältnis sind, oder 24.09.2020 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla- 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- Bebauungsplanes „ALDI an der Festwiesenstraße, 2. nes sowie Mängel des Abwägungsvorganges unbe- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Änderung“ beschlossen. achtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form- Nachdem das Planverfahren abgeschlossen ist, hat seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schrift- vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg am lich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver- 10.02.2020 den Vorhabenbezogenen Bebauungs- Verletzung begründeten Sachverhalts geltend ge- letzung begründen soll, schriftlich geltend ge- plan „ALDI an der Festwiesenstraße, 2. Änderung“ (B- macht worden sind. macht hat. Plan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 2 BauGB) Entschädigungsansprüche nach den §§ 39, 40, 41, 42 Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt ge- und 43 entstehen nach Eintritt der Vermögensnach- gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge- mäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB und § 24 Abs. 3 der Ge- teile. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fällig- nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen“. meindeordnung (GemO) am Tag nach der öffentlichen keit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich ist die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Diese Bekanntmachung wird aufgrund § 37a VwVfG dem abgedruckten Bebauungsplan zu entnehmen. Entschädigungspflichtigen beantragt. Der Entschädi- auch auf der Homepage der Verbandsgemeindever- gungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 waltung Oberes Glantal unter Der Bebauungsplan liegt ab sofort zusammen mit den Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die planungs- und bauordnungsrechtlichen textlichen Vermögungsnachteile nach den genannten Paragra- www.vgog.de/Öffentliche Bekanntmachungen Festsetzungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung phen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches Oberes Glantal, Gebäude Waldmohr, Rathausstraße herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 3 und 4 BauGB). veröffentlicht. 14, Zimmer Nr. W1-2.05 auf unbegrenzte Zeit zu jeder- manns Einsichtnahme auf. Jedermann hat das Recht, Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO: Schönenberg-Kübelberg, den 18.02.2021 während den allgemeinen Dienststunden der Ver- „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- gez. bandsgemeindeverwaltung in den rechtsverbindli- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Thomas Wolf, chen Plan Einsicht zu nehmen und Auskunft zu verlan- Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, Ortsbürgermeister gen. gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von An-
27. Februar 2021 AMTSBLATT Seite 7 Bekanntmachung Neues aus dem Ortsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung nung in der vorliegenden Fassung zu. Darüber hinaus be- richtung von Dachgauben auf dem Grundstück mit der Flur- der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie schließt der Ortsgemeinderat dem Forstzweckverband Obe- stücknummer 393 in der Gemarkung Sand. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be- res Glantal zum 01.01.2021 beizutreten. schlüsse. Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof Der Ortsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg hat in seiner Die Zustimmung zum Entwurf der Verbandsordnung und der Das Autohaus Torpedo-Garage Kaiserslautern wird, zum An- Sitzung am 10.02.2021 folgende Beschlüsse gefasst: Beitritt zum Forstzweckverband Oberes Glantal gilt auch für gebotspreis den Fall, dass einzelne im Entwurf der Verbandsordnung ge- von 38.024,88 Euro netto, für die Beschaffung des Mercedes öffentlich nannten Ortsgemeinden, deren Waldfläche im Verhältnis zur Sprinter beauftragt. gesamten Waldfläche klein ist, nicht ihren Beitritt zum Forst- Aufruf der Tagesordnungspunkte, die in der Ortsgemein- zweckverband erklären. Vermindert sich die Anzahl der bei- Zustimmung zur Annahme einer Spende gem. § 94 deratssitzung am 8.12.2020 im Umlaufverfahren ge- tretenden Ortsgemeinden und/oder die Waldfläche erheb- Abs. 3 GemO fasst wurden lich oder bilden die beitretenden Ortsgemeinden keine zu- Der Ortsgemeinderat nimmt die Geldspende der Volksbank Der Ortsgemeinderat erhebt keine Einwände gegen die im sammenhängende Waldfläche, behält sich der Ortsgemein- Glan-Münchweiler eG in Höhe Umlaufverfahren am 08.12.2020 gefassten Beschlüsse der derat eine erneute Beschlussfassung und einen Widerruf von 2.000 Euro für die Umsetzung des Waldkindergarten- Tagesordnungspunkte 1-4. des Beitritts vor. Konzeptes an und bedankt sich bei dem Spender. Information über eine getroffene Eilentscheidung ge- Beratung und Beschlussfassung über den Forst- mäß § 48 GemO wirtschaftsplan 2021 und die Brennholzpreise Abschluss einer Amts- und Diensthaftpflichtver- Der Ortsgemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung, 2021 sicherung für Mandatsträger zur Erweiterung der Urnenwand auf dem Friedhof in Schö- a) Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan Der Gemeinderat beschließt für den Ortsbürgermeister und nenberg, zustimmend zur Kenntnis. 2021 in der vorliegenden Form sowie der nachfolgenden für die Beigeordneten mit Geschäftsbereich eine Amts- und Ergänzung zu. Der Forstwirtschaftsplan soll um die Räu- Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Aldi an der Fest- mung von 200 Festmetern Fichten und die Anpflanzung wiesenstraße, 2. Änderung“ von 200 Festmetern Buchen -in dem vom Borkenkäfer-Be- Versicherungssumme: jeweils: 250.000,00 € a) Durchführungsvertrag fall betroffenen Bereich- erweitert werden. Jahresbeitrag: jeweils: 84,60 € b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Der Ortsgemeinderat stimmt den Brennholzpreisen gem.§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für 2021 zu. Informationen c) Satzungsbeschluss Beschluss: Flächennutzungsplan Ortsbürgermeister Thomas Wolf gab folgende Informationen Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Durchfüh- Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die nachfolgenden bekannt: rungsvertrag zu. Der Ortsbürgermeister wird zur Unterzeich- Änderungen (Einzelbeschlüsse) gemäß beigefügten Plänen, nung ermächtigt. in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden: • Mit Schreiben vom 14.12.2020 hat Ortsbürgermeister Tho- Der Ortsgemeinderat beschließt über die eingegangenen Stel- Beschluss a): mas Wolf, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu lungnahmen wie in beigefügter Abwägungstabelle aufgezeigt. Sonderfläche am Ohmbachsee als Hotelstandort (Fl.Nr. 598, den Baukosten für die Wald-Kita, einer Günstigerprüfung Da allen Ratsmitgliedern die Stellungnahmen schriftlich er- 599, 600/1, 601 und 602), siehe Plan gem. Ziffer 8.3 der Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen halten haben, hat man sich bereits vorab in der Fraktions- Sonderfläche für Einzelhandel in der Ortsmitte (20/17/N zu den Baukosten von Kindertagesstätten unterziehen las- sprecher- und Beigeordneten-Besprechung darauf verstän- 1,01 ha S), siehe Plan sen. Dadurch würde die Ortsgemeinde 20.000,- Euro mehr digt, nur die Behörden zu nennen, deren Stellungnahmen Fläche für die Rettungswache, siehe Plan Fördergelder erhalten. der Ortsgemeinderat zur Kenntnis zu nehmen hat (Kurzform). Erweiterung der Sonderfläche für den Reiterhof im Westen Bezüglich dieser Vorgehensweise gab es keine Einwände, der Ortsgemeinde, siehe Plan • Im Zuge der Digitalisierung wurden für die Kindertagesstät- der Rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis. Deklarierung der Flächen Fl.Nr. 334 und 222 als gemischte te Sand Tablets angeschafft. Mit diesen Tablets kann u.a. Beschlüsse: Baufläche, siehe Plan zwischen den Eltern und dem Kita-Personal DSGVO-konform b a) Stellungnahme der Kreisverwaltung Kusel als kommuniziert werden, das Personal kann diese für Recher- Untere Naturschutzbehörde vom 29.10.20 WaldKita; chen nutzen, durch die Nutzung der neuen Kita-Info-App Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Vergabe Außenanlage können Kinder vereinfacht an- oder abgemeldet werden so- Beratungsergebnis: Einstimmig Die Fa. Markus Wemmert, Schönenberg-Kübelberg, soll mit wie während der Pandemiezeit auch Teamsitzungen als On- b b) Stellungnahme der Kreisverwaltung Kusel als den Arbeiten zur Außenanlage an der Waldkita Schönen- linesitzungen durchgeführt werden. Untere Wasserbehörde vom 26.11.20 berg-Kübelberg zum Angebotspreis von 28.751,59 EUR Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. (brutto) beauftragt werden. • Per freihändiger Vergabe wurde ein Auftrag vergeben, die Beratungsergebnis: Einstimmig Thujen am Flurstück 270 (Gemarkung Kübelberg, Ecke: Saar- b c) Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Bike-Park Schönenberg-Kübelberg; brücker Straße / Flurstraße) fällen zu lassen. Der Auftrag ging Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäo- Aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise an das günstigste Angebot der Firma Frank, Nanzdietschwei- logie vom 20.10.20 Die Ausführungen zum aktuellen Sachstand werden zu ler zum Angebotspreis 1.166,20 Euro (brutto). Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Kenntnis genommen, das Vorhaben soll weiter vorangetrie- Beratungsergebnis: Einstimmig ben werden. Der 1. Beigeordnete Klaus Gummel gab folgende Informatio- b d) Stellungnahme der Pfalzwerke Netz AG vom Dem Abschluss des vorliegenden Nutzungsüberlassungs- nen bekannt: 03.12.20 vertrages mit dem Wasserzweckverband wird zugestimmt. Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Das Büro Stadt- und Natur wird mit der Vermessung und Pla- • Das Grundstück (Saarbrücker Straße 21) ist mittlerweile Beratungsergebnis: Einstimmig nung des Bike Parks beauftragt. Zudem soll das Planungsbü- auf die Ortsgemeinde umgeschrieben worden. Die Ortsge- b e) Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik ro die Genehmigungsbedürfnisse für das Vorhaben prüfen. meinde beabsichtigt, den Ein- und Ausmündungsbereich GmbH vom 20.10.20 Die Planentwürfe einschließlich Kostenschätzung sollen Flurstraße / Saarbrücker Straße neu zu ordnen. Hierzu müss- Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. dem Ortsgemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vor- ten in der nächsten Sitzung die Planungsarbeiten vergeben Beratungsergebnis: Einstimmig gestellt werden. werden. Ein Auftrag zur Entfernung der Thujen (siehe Infor- b f) Stellungnahme des Landesamtes für Geologie Die mögliche Zuwegung und Parkmöglichkeiten sollen von mationen Ortsbürgermeister) erfolgte bereits. und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 06.01.2021 der Verwaltung geprüft werden. Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Nachgang zu den Planungen soll die Verbandsgemeinde- • Am 04.02.2021 erfolgte die notarielle Beurkundung der verwaltung eine Benutzungsordnung als Satzung entwerfen. Grundstücksübertragung der Grundstücke, Flurstück Nr. Beschluss: In den kommenden Haushalt sollen Mittel in Höhe von 1034/35 und 1034/36 im Gewerbegebiet „Mehlpfuhl“ (un- Der Ortsgemeinderat beschließt – unter Berücksichtigung 5000.-€ gestellt werden um flexibel und schnell, bei Bedarf, terhalb der Trockeneisfirma) an die Ortsgemeinde. Die Über- der unter A) beschlossenen Änderungen – den vorhabenbe- handeln zu können. tragung erfolgte aufgrund rechtskräftiger Urteile des Land- zogenen Bebauungsplan „Aldi an der Festwiesenstraße, 2. gerichts Zweibrücken vom 16.06.20 und 15.09.20. Die Ur- Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 24 Bebauungsplan „Im Mehlpfuhl - Teil III b“ gem. teile lagen in vollstreckbarer Form vor. Das Notariat wickelte GemO als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt die Veröf- § 13a BauGB; nunmehr die Rückübertragung ab. fentlichung gem. § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. a) Vorstellung und Annahme des Entwurfes b) Beschluss über die öffentliche Auslegung • Auf dem Grundstück der Ortsgemeinde, neben dem Sport- Nachhaltige Waldbewirtschaftung; c) Beschluss für die Beteiligung der Träger öffent- platzgelände des SV Sand wurden unrechtmäßige Ablage- Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Zertifizierung licher Belange rungen aus dem LOS 2, Neubaugebiet Langgewanne vorge- Der Ortsgemeinderat sieht die Notwendigkeit einer Zertifi- Dem vorgelegten Entwurf des B-Planes „Im Mehlpfuhl – Teil nommen. Die Ortsgemeinde hat diesbezüglich mit der SGD zierung des Forstbetriebes und beschließt, bei der PEFCTM III b“ (Text- und Planteil) wird zugestimmt. Süd in Kaiserslautern und der Unteren Naturschutzbehörde einen Antrag auf Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirt- Die öffentliche Auslegung wird beschlossen bei der Kreisverwaltung Kusel Kontakt aufgenommen. Von schaftung für den Forstbetrieb Schönenberg-Kübelberg zu Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird be- beiden Behörden hat die Ortsgemeinde die Aussage erhal- stellen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die schlossen ten, dass Ablagerungen im Wasserschutzgebiet generell ver- Nachhaltigkeitsprämie Wald zu beantragen. boten sind. Mit der verursachenden Baufirma wurde seitens Entscheidung über das gemeindliche Einverneh- der Ortsgemeinde nochmals Kontakt aufgenommen und ver- Bildung eines Forstzweckverbandes; men gem. § 36 BauGB einbart, dass die Erdablagerungen bis spätestens Ende Beratung und Beschlussfassung über die Verbandsord- Der Ortsgemeinderat entscheidet sich das Einvernehmen zu März/Anfang April zu beseitigen sind. nung des Forstzweckverbandes sowie über einen Beitritt ersetzen und erteilt nunmehr das Einvernehmen gem. § 36 Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Verbandsord- BauGB für den Ausbau des Dachgeschosses durch die Er-
Seite 8 AMTSBLATT 27. Februar 2021 Waldmohr looking4jobs.de - Einfache Erreichbarkeit für Bewerber - Sehr gute Google-Auffindbarkeit - Kombination aus Print und Online - Breite Zielgruppe Digital und lokal - WOCHENBLATT verlängert Erfolgskonzept ins Internet Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig? Melden Sie sich bei uns unter 0621 572498-40 wochenblatt-reporter.de/zustellung Kirchliche Meldungen Kath. Pfarrei Hl. Christophorus Schönenberg-Kübelberg Gottesdienste Freitag, 26. Februar: Live-Übertragung von Gottesdiensten 18.30 Uhr Waldmohr Kreuzwegandacht mit anschl. Beichtgelegenheit In der Zeit der Corona-Pandemie möchten wir insbesondere den Kranken und alten Men- Samstag, 27. Februar: schen die Möglichkeit geben, sich mit uns von zu Hause im gottesdienstlichen Gebet zu 17.00 Uhr Dunzweiler Messfeier am Vorabend verbinden. Dazu werden aus unserer Pfarrei Gottesdienste per Video-Streaming auf Yo- Sonntag, 28. Februar: uTube übertragen. Sie können sich dann live mit uns im Gebet verbinden. Über die 10.30 Uhr Waldmohr Messfeier Homepage der Pfarrei (www.pfarrei-schoenenberg-kuebelberg.de) kommen sie zum Yo- 10.30 Uhr Kübelberg Messfeier uTube-Kanal der Pfarrei Hl. Christophorus mit dem anstehenden Livestream. Mittwoch, 03. März: Weltgebetstag 2021 – trotz Corona 8.30 Uhr Kübelberg Messfeier Die Verantwortlichen der Weltgebetstagsgruppen der Gemeinden haben sich entschlos- Donnerstag, 04. März: sen, aufgrund der Infektionsgefahr in diesem Jahr keine öffentlichen Gottesdienste zu 18.30 Uhr Waldmohr Messfeier feiern. Stattdessen laden sie ein, den Weltgebetstag zu Hause zu feiern. Im Fernsehen Freitag, 05. März: überträgt Bibel TV am Freitag, den 5. März 2021 um 19.00 Uhr einen Gottesdienst zum 17.30 Uhr Breitenbach Kreuzwegandacht mit anschl. Beichtgelegenheit Weltgebetstag. Der Gottesdienst ist auch den ganzen Tag über im Internet unter Samstag, 06. März: www.weltgebetstag.de abrufbar. Die Hefte mit der Gottesdienstordnung und den Infor- 17.00 Uhr Elschbach Messfeier am Vorabend mationen zum Weltgebetstagsland können Sie im Pfarrbüro anfordern. Wir laden herz- 18.30 Uhr Breitenbach Messfeier am Vorabend lich alle Frauen und Männer zum Mitbeten am Weltgebetstag 2021 ein! Sonntag, 07. März: So erreichen Sie uns: 9.00 Uhr Waldmohr Messfeier Pfarramt Hl. Christophorus 10.30 Uhr Kübelberg Messfeier Kirchengasse 6, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Tel: 06373/3720 E-Mail: pfarramt.schoenenberg-kuebelberg@bistum-speyer.de Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten im Pfarrbüro (06373/3720) ist erforderlich. Homepage: www.pfarrei-schoenenberg-kuebelberg.de Kommen Sie bitte ca. 20 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes, bringen Sie ihr eigenes Öffnungszeiten: Gotteslob mit. Alle Gottesdienstteilnehmer müssen eine medizinische Gesichtsmaske Montag, Mittwoch und Freitag: 9.00-12.00 Uhr (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen. Die Maske ist Dienstag und Donnerstag: 16.00-18.00 Uhr während des gesamten Gottesdienstes zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass auf allen das Pastoralteam: öffentlichen Plätzen rund um die Kirchen Maskenpflicht besteht. Die Kirchen sind wäh- Pfarrer Michael Kapolka, Tel. 0151/14879755, rend der Gottesdienste nicht geheizt, bitte warm anziehen. E-Mail: michael.kapolka@bistum-speyer.de Aufgrund steigender Corona-Zahlen kann es zu kurzfristigen Verschärfungen oder Verän- Pfarrer Dr. Robert Maszkowski, Kooperator derungen von Hygieneregeln kommen oder zur Absage geplanter Gottesdienste. Alle In- E-Mail: robert.maszkowski@bistum-speyer.de formationen sind immer kurzfristig auf unserer Homepage veröffentlicht. Bei Rückfragen Gemeindereferentin Christine Pappon, Tel. 06373/8290422 o. 0151/14879828 können Sie sich gerne im Pfarrbüro melden. E-Mail: christine.pappon@bistum-speyer.de
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