Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt

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Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                                 Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 46. Woche -                                  der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
20. November 2021

                         Neues Buch über
                die jüdische Geschichte vorgestellt
                                                                                                                                                    auf, dass durch die einzelnen Bei-
                                                                                                                                                    träge ein weiter Bogen zur jüdi-
                                                                                                                                                    schen Geschichte im Oberen
                                                                                                                                                    Glantal gespannt werden konnte.
                                                                                                                                                    Im ersten Band „Die Geschichte
                                                                                                                                                    der jüdischen Gemeinden“ wird
                                                                                                                                                    die historische Entwicklung der
                                                                                                                                                    jüdischen Tradition in den einzel-
                                                                                                                                                    nen Dörfern von ihren Anfängen
                                                                                                                                                    im 18. Jahrhundert, ihrem Aufblü-
                                                                                                                                                    hen im 19. Jahrhundert, ihrem
                                                                                                                                                    Rückgang zu Beginn des 20. Jahr-
                                                                                                                                                    hundert und ihrer Vernichtung in
                                                                                                                                                    der NS-Zeit dargestellt. Der zweite
                                                                                                                                                    Band „Die jüdischen Einwohner
                                                                                                                                                    von 1638-1966“ ist den jüdi-
                                                                                                                                                    schen Bürgerinnen und Bürgern
                                                                                                                                                    gewidmet, die in den verschiede-
                                                                                                                                                    nen Ortschaften des oberen Glan-
                                                                                                                                                    tals ihre Heimat hatten. Dabei
                                                                                                                                                    wird deutlich, wie prägend jüdi-
                                                                                                                                                    sche Kultur beispielsweise in
                                                                                                                                                    Steinbach war, wo Mitte des 19.
                                                                                                                                                    Jahrhundert ein Drittel der Bevöl-
                                                                                                                                                    kerung dem jüdischen Glauben
                                                                                                                                                    angehörte und welchen Einfluss
                                                                                                                                                    jüdischer        Unternehmergeist
                                                                                                                                                    durch die Gründung der Diamant-
                                                                                                                                                    schleiferei auf die wirtschaftliche
                                                                                                                                                    Entwicklung unserer Region hatte.
                                                                                                                                                    Die jüdische Geschichte ist somit
                                                                                                                                                    ein fester Teil der regionalen Ge-
                                                                                                                                                    schichte.
                                                                                                                                                    Auf den 868 reich bebilderten Sei-
                                                                                                                                                    ten des zweibändigen Werkes gibt
Die Autoren: Markus Bauer, Josef Wintringer, Dieter Zenglein und Roland Paul (v.l.n.r)                                                              es sehr viele interessante Details
                                                                                                                                                    zur jüdischen Geschichte zu ent-
In einer kleinen Feierstunde wur-    nung an das in Steinbach am Glan       hend mit der jüdischen Geschich-   der jüdischen Gemeinden und ih-      decken. Die Bücher, die mit EU-
de am 7. November 2021 im evan-      vorhandene Jüdische Museum             te in unserer Region beschäftigt   rer Einwohner in Erinnerung zu rü-   Fördermittel gedruckt wurden,
gelischen Gemeindehaus in            auch einen Weg zur jüdischen Ge-       und in unzähligen Recherchestun-   cken. Schriftleiter Markus Bauer     sind ab sofort in allen Bürgerbü-
Steinbach am Glan das neue Buch      schichte zu initiieren. Er dankte in   den ein umfassendes Werk er-       ging auf die gemeinsame Arbeit       ros der Verbandsgemeinde Obe-
über die jüdische Geschichte im      diesem Zusammenhang auch den           stellt haben, um die Geschichte    des Autorenteams ein und zeigte      res Glantal erhältlich.
Oberen Glantal vorgestellt, das im   beiden anwesenden früheren Bür-
Zusammenhang mit dem EU-För-         germeistern der Verbandsgemein-
derprojekt „Erweiterung des Wan-     de Glan-Münchweiler, Klaus Mül-
derwegenetzes „Begehbares Ge-        ler und Klaus Schillo, für deren En-
schichtsbuch“ entstand. Bürger-      gagement im Umgang mit der jü-
meister Christoph Lothschütz         dischen Kultur in unserer Region.
führte in seiner Begrüßungsan-       Ein herzliches Dankeschön richte-
sprache aus, dass es der Ver-        te er an die Autoren Markus Bauer,
bandsgemeinde Oberes Glantal         Roland Paul, Josef Wintringer und
ein großes Anliegen war, in Anleh-   Dieter Zenglein, die sich einge-

                         Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.
                                              Bürgerbusse im Oberen Glantal
 Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde.
                   Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108
                         eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                             Die Fahrten sind für Sie kostenlos
      Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet! )
Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt
Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                 20. November 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Rufbereitschaft der                       L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                                                                  und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl           Verbandsgemeindewerke
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                                                                   serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                                                                                                         Eigenbetrieb
                                          berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-   Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de     Wasser | Abwasser                        Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        Unsere Beratungsangebote                  Bereich Wasser                           19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Sozial- und Lebensberatung                (VG Oberes Glantal)                      06356/1224
 Verbandsgemeinde Oberes Glantal          Rufbereitschaft                          Schwangerschafts- und Schwager-           Treten außerhalb der allgemeinen Büro-
                                          Entstörungsdienst:                       schaftskonfliktberatung                   zeiten Probleme bei der Wasserversor-    Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 - Notruf 112 -                           Telefon-Nr. für Störungen                (staatl. anerkannt)                       gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten,       Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Kurberatung                               Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie      fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
Zahnärztlicher Notfalldienst:             Strom: Telefon 0800/7977777              (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli-    tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         APOTHEKEN-NOTDIENST                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe-     woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      Deutsches Festnetz:                      gen, Familienerholungen)                  leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun-   Hotline 0180/3319411
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       Termine nach Vereinbarung                 genusw.)sorufenSiefürdasGebietder
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      Mobilfunknetz:                           Vertraulich-kostenfrei - auf              Verbandsgemeinde Oberes Glantal die      Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                             Telefon-Nr.0171/5065303an.               Gruppe Kusel. Weitere Information:
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                    Haus der Diakonie Kaiserslautern          Bereich Abwasser                         Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt          (Gebiet Süd und Nord):                   Internet unter www.ilco.de
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   Der Notdienst wechselt jeweils mor-      in engen sozialen Beziehungen             Treten außerhalb der allgemeinen Bü-
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                              rozeiten Probleme bei der Entwässe-      Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                       rung (Verstopfungen, Rückstau usw.)      Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-    auf oder erkennen Sie sonstige Unre-     Betreuung und Beratung für Behinder-
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-     für bedürftige Menschen in der Ver-     tern@diakonie-pfalz.de                    gelmäßigkeiten in Zusammenhang           te sowie therapeutische Versorgung
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                  mit der Abwasserbeseitigung oder an      nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
                                                                                                                             Gewässern (z.B. Gewässerverschmut-       66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym
                                           Ausgabestelle:                                                                    zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden         06371/934275-276, Fax 06371-
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                       Bereich der Ortsgemeinden:               934424.
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                    * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                   Störungen Erdgasversorgung
                                                                                                                               mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,        Stadtwerke Homburg GmbH
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel             Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                            Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
                                           Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                    belberg die Telefon-Nr. 06373 /        Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr                                             66892 Bruchmühlbach-Miesau,                 8290320 an (Gebiet Süd).
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                                  Energieberatung-Stadtwerke
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                       * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-         Homburg: 06841/694-220
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,              born, Glan-Münchweil., Hensch-
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641 Wir sind rund                                                    Tierschutzverein im Landkreis Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                         tal, Herschweiler-Pettersheim,
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        um die Uhr für Sie erreichbar.              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                           Matzenbach, Nanzdietschweiler,         Telefonnummern:
Freitag                      16.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-                Quirbach/Pfalz, Steinbach am           1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                                                                Tel.: 0175/4117712
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Pfalz Kreisverband Kusel                    Glan, Rehweiler und Wahnwegen
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Geschäftsstelle Lehnstraße 34,              die Telefon-Nr. 06383/927681 an        Schatzmeister Jutta Keller
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    66869 Kusel                                 (Gebiet Nord).                         Tel.: 0160/94838930
Samstag und Sonntag                        t.weber@vgog.de                         Telefonische Erreichbarkeit:              Sie wollen eine Störung melden?          www.tierschutz-kusel.de
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Dann wählen Sie die entsprechen-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Freitags geschlossen                      de Telefonnummer. Der Telefonan-          Beratungsstellen im Haus
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   1. Mittwoch im Monat Servicenach-         ruf wird von einer Sprachbox ange-        der Diakonie
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 mittag für Arbeitnehmer von 14.00         nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     - 17.30 Uhr                               men sowie Ihre Telefonnummer, un-         Tel.-Nr.: 06381/422900
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      Telefon: 06381/425 044 - 0                ter der Sie erreichbar sind, mit.         Fax-Nr.: 06381/4229099
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungsan-       Telefax: 06381/425 044 - 29               Nennen Sie uns den festgestellten
                                           gebotefürSenioren,Pflegebedürftige      E-Mail: kv-kusel@vdk.de                   Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem        Erziehungs-
Deutsche Rheuma-Liga                       und Familien, Unterstützung für Kran-   Termin nur nach telefonischer             Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-          und Familienberatung
Arbeitsgemeinschaft Kusel                                                          Vereinbarung                              ße, Hausnummer sowie Gemein-              Email: erziehungsberatung.kusel@
                                           ke, Genesende, Behinderte.
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler                                                                                        de). Sie werden umgehend (in der          diakonie-pfalz.de
                                           Hausnotrufsystem:                                                                 Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-
Tel.: 06383/1386                           Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                           Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de                                                    ambulanter Pflege- und Betreu-            nuten) vom Rufbereitschaftsperso-         genberatung, Angehörigenbera-
                                           hinderte, Alleinstehende.                                                         nal zurückgerufen.
                                           Essen auf Rädern:                       ungsdienst         Schönenberg-Kü-                                                  tung, Prävention
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt                                                   Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            Bürgerbusse im Oberen Glantal              nie-pfalz.de
sel, Gruppenabend im Stadtteilzent-        Sozialkaufhaus:                         Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,      Die beiden Bürgerbusse fahren wie-
rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don-     Secondhandbekleidung und -möbel.        Tel. 06373/829992                                                                   Fachdienst Glückspielsucht
                                                                                                                            der Dienstag und Donnerstag von            Email: fachstellesucht.kus@diako-
nerstags von 19:30-21:00 Uhr               Geschäftsstelle:                        Beratung kostenlos und neutral!          8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver-
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                    nie-pfalz.de
                                                                                                                            bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te-           Schwangeren- und Schwanger-
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause      lefon Montag und Mittwoch von
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                                                                                                              schaftskonfliktberatung
                                                                                                                            14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108,          (staatlich anerkannt)
und deren Kinder: 0631/17000               Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       ANONYM-VERTRAULICH                       eMail an: buchung@buergerbus-og.de
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Evangelische - Katholische                                                          Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                                                                                                            oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                                                                   Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                                                                                                              Die Fahrten sind für Sie kostenlos
                                                                                                                                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt                        gebührenfrei - vertraulich               Für die Fahrten gilt neben der Masken-
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        Tel.: 0800/111 0 111                     pflicht auch die sogenannte 3G-Regel       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                                                                 und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   um das Thema Pflege                     und 0800/111 0 222                       (Geimpft, Genesen oder Getestet!)
                                           Paulengrunder Straße 7a                                                                                                     Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Schuldner- und Insolvenzberatung          Ambulanter Hospiz- und Palliativer
Glan-Münchweiler            06384/323      Tel.: 06386/40 40 364                   Deutsches Rotes Kreuz                     Beratungsdienst Kusel-Altenglan,
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    und 06386/40 40 073                     Kreisverband Kusel e.V.                   Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-         Ökumenische Sozialstation
                                           Die Beratung erfolgt kostenlos,         Trierer Str. 39, 66869 Kusel              stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-         Brücken e.V.
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      neutral und vertraulich                 Tel: 06381/924615                         stein-Miesenbach und Landstuhl            Ambulante-Hilfe-Zentrum
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-                                                                                         Beratung und Unterstützung                Pflegedienst, hauswirtschaftliche
reit): DRK-Rettungswache Schönen-                                                  AWO Betreuungsverein                      schwerkranker und sterbender              Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel              Menschen bei Schmerzen und psy-           ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                     chosozialen Problemen, Remigius-          tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                   Email:betreuungsverein-kusel@             bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:         der Str. 7a, 66904 Brücken
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   t-online.de                               06381/9961147. Email: hospiz.ku-          Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Fax: 06381/993279                         sel@caritas-speyer.de                     Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112                                                                                            www.sozialstation-bruecken.de
Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt
20. November 2021                                                                                  AMTSBLATT                                                                                                            Seite 3
9.9.Januar
     Januar2021
           2021                                                                                    AMTSBLATT                                                                                                           Seite33
                                                                                                                                                                                                                       Seite

                                              Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                                 Gemeinsame
                                 Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                                                                            Bekanntmachungen

     Hinweis
     Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
                                                              VwVfG
                Die
                Die öffentlichen
                    öffentlichen bzw.
                                 bzw. ortsüblichen
                                      ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage
                                                                                                 Homepage unter
                                                                                                          unter der
                                                                                                                der Adresse
                                                                                                                    Adresse
                                                           www.vgog.de abrufbar

                                                                                                                  Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie unter: www.westrich-glan-
 BEKANNTMACHUNG                                                                                                   tal.de. Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG Westrich-Glantal gerne
  Am Dienstag, den 23.11.2021, um 19:00 Uhr, findet in der Turnhalle der IGS Schö-                                zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Anne-Marie Kilpert

     Öffentliche Bekanntmachung der
  nenberg-Kübelberg, St. Wendeler Straße 16, 66901 Schönenberg-Kübelberg eine Sit-                                (anne-marie.kilpert@entra.de). Die Region freut sich auf Ihre Ideen!
  zung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Oberes Glantal statt.
  Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 14 – öffentlich.

     Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  Tagesordnung:
  öffentlich
  1. Einwohnerfragestunde
        (Hinweis zu TOP 1 – Einwohnerfragestunde
      Vollzug         des      Baugesetzbuches                    (BauGB)
     Vollzug
        Einwohner    des      Baugesetzbuches
                         können                                   (BauGB)
                                      während dieses Tagesordnungspunktes                   Fragen aus dem Be-
      1.reich
     1.    Teiländerung
          Teiländerung
                der öffentlichen       der
                                       der     Gesamtfortschreibung
                                               Gesamtfortschreibung
                                         Verwaltung       stellen sowie Anregungen               Vorschläge un- Ermittlungder
                                                                                        desundFlächennutzungsplanes                    derehemaligen
                                                                                                                                              Zählerstände         Verbandsgemeinde
                                                                                                                                                                        im Bereich ErdgasWaldmohr
                                                                                                                                                                    Verbandsgemeinde                   Waldmohr
                                                                                                                                                                                                       durch
        terbreiten. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, wird gebeten, die Stadtwerke Homburg
      Der
     Der    Verbandsgemeinderat
        dieVerbandsgemeinderat               hat in
                                             hat   in Unbeachtlich
                                                        Unbeachtlich      werden
                                                                          werden                   Darlegung   des dieDieVerletzung be- schädigungspflichtigen
                                                                                                                                           schädigungspflichtigen             bean-
                                                                                                                                                                              bean- lischt,
                                                                                                                                                                                       lischt, wenn nicht
                                                                                                                                                                                                        nicht innerhalb   von
              Fragen spätestens drei               Arbeitstage      vor der    Sitzung schriftlich    bei Bürger-          Stadtwerke Homburg         bitten Ihre Erdgaskunden          in denwenn
                                                                                                                                                                                                 Ortsgemeinden innerhalb   von
                                                                                                                                                                                                                     Bruchmühl-
      seiner
     seiner      Sitzung
                Sitzung        am
                              am      13.10.2020
                                     13.10.2020
        meister Christoph Lothschütz einzureichen.)     1.
                                                       1.  eine
                                                           eine   nach
                                                                 nach    §§ 214
                                                                            214  Abs.  1 BauGB     gründenden    Sachverhalts   geltend    tragt.   Entschädigungsleistungen
                                                                                                                                                    Entschädigungsleistungen          drei
                                                                                                                                                                                       drei Jahren
                                                                                                                                                                                             Jahren nach
                                                                                                                                                                                                     nach  Ablauf
                                                                                                                                                                                                           Ablauf des
                                                                                                                                                                                                                   des Kalen-
                                                                                                                                                                                                                        Kalen-
                                                                                                                      bach, Miesau, Buchholz, Vogelbach, Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg, Sand, Gries
      den
  2. den    Feststellungsbeschluss
           Feststellungsbeschluss
        Erlass                                zur 1.
                                             zur   1.
                  einer 1. Nachtragshaushaltssatzung       beachtliche
                                                           beachtliche      Verletzung
                                                                           Verletzung
                                                                         und  eines 1. der  dort gemacht worden sind
                                                                                        Nachtragswirtschafts-               (§ 215 Abs. in Geld sind  sind ab ab  Fälligkeit
                                                                                                                                                                  Fälligkeit  mit
                                                                                                                                                                              mit 22Sie
                                                                                                                                                                                      derjahres,
                                                                                                                                                                                       derjahres,   in
                                                                                                                                                                                                     in dem
                                                                                                                                                                                                        dem   die bezeichne-
                                                                                                                                                                                                               dieper
                                                                                                                                                                                                                   bezeichne-
      Teiländerung           der      Gesamtfort-          bezeichneten       Verfahrens-
                                                                                                                      und   Brücken Ihre vomErdgaszähler
                                                                                                                                                Hundert
                                                                                                                                                               selbst
                                                                                                                                                            über   dem
                                                                                                                                                                       abzulesen.
                                                                                                                                                                         Basiszins-   ten
                                                                                                                                                                                          können    Ihre  Daten
                                                                                                                                                                                           Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                                                                      Internet, E-
                                                                                                                                                                                                                    eingetre-
     Teiländerung           der      Gesamtfort-           bezeichneten       Verfahrens-    und   1  BauGB).                                    Hundert
        planes für den Betriebszweig Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Mail oder mit Hilfe von Selbstablesekarten bequem an die Stadtwerke Homburg  über  dem    Basiszins-   ten Vermögensnachteile        eingetre-über-
      schreibung
     schreibung       des
                     des     Flächennutzungs-
                            Flächennutzungs-
        Oberes Glantal für das Wirtschaftsjahr 2021        Formvorschriften
                                                           Formvorschriften      und               Gem.  §§  39  bis 42  BauGB   entste-   satz nach    §
                                                                                                                                                        § 247
                                                                                                                                                           247   des
                                                                                                                                                                 des  Bürgerlichen
                                                                                                                                                                      Bürgerlichen    ten
                                                                                                                                                                                       ten  sind,
                                                                                                                                                                                             sind,  die
                                                                                                                                                                                                     die Fälligkeit
                                                                                                                                                                                                          Fälligkeit des
                                                                                                                                                                                                                      des  An-
                                                                                                                                                                                                                            An- mit
      planes    derehemaligen
                     ehemaligen         Verbands-       2. nach
                                                            nachund                                                   mitteln.  Um  die  Arbeit  zu erleichtern,     haben    wir unseren   Erdgaskunden        Ablesekarten
  3. planes    der
        Kläranlage       Dunzweiler;   Verbands-       2.
                                             P-Elimination         §§ 214
                                                                      214    Abs. 3 BauGB
                                                                            Abs.
                                                                       Erneuerung             be- hen Entschädigungsansprüche
                                                                                      der Rohrleitungen     im        ausführlichen
                                                                                                                                           Gesetzbuchs
                                                                                                                                           Gesetzbuchs jährlich
                                                                                                                                                              jährlich   zu  verzin-
                                                                                                                                                                             verzin- spruchs
                                                                                                                                                                         zu zugesandt. spruchs herbeigeführt
                                                                                                                                                                                                 herbeigeführt wirdwird (§
                                                                                                                                                                                                                         (§ 44
                                                                                                                                                                                                                             44
      gemeinde
     gemeinde       Waldmohr gefasst.
                   Waldmohr
        Emscher-Becken               gefasst. DerDer achtliche
                                                        achtliche Mängel
                                                                     Mängel desdes Abwägungs- nach Eintritt eines          Vermögens-Erklärungen
                                                                                                                                           sen. Ist und        Hinweisen
                                                                                                                                                         Entschädigung
                                                                                                                                                         Entschädigung durch  durch Abs.
                                                                                                                                                                                       Abs.44BauGB).
                                                                                                                                                                                               BauGB).
      Planbereich       ist beigefügter
                             beigefügter       Karte vorgangs,
                                                        vorgangs,                                                     In diesen Gemeinden erfolgt deshalb             keine Ablesung durch die Stadtwerke Homburg.
  4. Planbereich
        Zwischenberichtist                    Karte
                                  zum Haushaltsjahr          2021 der Verbandsgemeinde Oberes      nachteils.  Der Entschädigungsbe- Übernahme
                                                                                                          Glantal                          Übernahme des    des Grundstücks
                                                                                                                                                                  Grundstücks zu   zu
      zu   entnehmen.        Gem.     §  6  Bauge-      wenn    sie    nicht   innerhalb                              FürFälligkeit
                                                                                                                     die   Rückfragen
                                                                                                                                    des   stehen
                                                                                                                                           leisten, wir   jederzeit
                                                                                                                                                     findet   auf  die unter   folgender Telefonnummer zur Verfügung:
                                                                                                                                                                        Verzinsung
     zu  entnehmen.         Gem.     §  6  Bauge-      wenn     sie    nicht
  5. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zuminnerhalb   eines    rechtigte  kann                                   findet    auf die  Verzinsung Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                                                       Schönenberg-Kübelberg,             den
                                                                                                                                                                                                                           den
      setzbuch       (BauGB)         wurden       die   Jahres   seit   Bekanntmachung                                06841    – 694 232.§ 99 Abs. 3 Anwendung BauGB (§ 09.01.2021
                                                                                                                          herbeiführen,
     setzbuch
        01.01.2017  (BauGB)         wurden       die   Jahres   seit    Bekanntmachung       des   Anspruchs    dadurch                                 3  Anwendung       BauGB   (§  09.01.2021
      Planunterlagen
  6. Planunterlagen
        Wiederberufung       der der
                            der     Unteren
                                   Unteren      Lan- Flächennutzungsplanes
                                               Lan-
                                        Schiedspersonen Flächennutzungsplanes         schriftlich dass
                                                                 für die Schiedsamtsbezirke              er die Leistung der Entschä- 44 Abs. 3 BauGB).
                                                                                                    für den                                            BauGB).                        gez.
                                                                                                                                                                                       gez.Lothschütz
                                                                                                                                                                                             Lothschütz
      desplanungsbehörde
     desplanungsbehörde                  bei
                                        bei      der
                                                 der    gegenüber
                                                       gegenüber        der
                                                                        der   Gemeinde
                                                                              Gemeinde     unter   digung   schriftlichZirkusprojekt
                                                                                                                         bei  dem   Ent-     der
                                                                                                                                           Ein     Grundschule Breitenbach
                                                                                                                                                Entschädigungsanspruch
                                                                                                                                                Entschädigungsanspruch            er-
                                                                                                                                                                                  er-            vom 25.10. bis zum
                                                                                                                                                                                      Bürgermeister
                                                                                                                                                                                       Bürgermeister
        Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
      Kreisverwaltung
     Kreisverwaltung          Kusel
                             Kusel     zur
                                      zur
  7. Flächennutzungsplan, Landschaftsplan   Geneh-
                                           Geneh-                                                                      29.10.2021
      migungvorgelegt.
                 vorgelegt.
  8. migung
        Grundstücks- und Gebäudesituation                                                                                                                                                          Zuerst haben sich die 3 Zir-
      Mit Schreiben
     Mit    Schreiben vom  vom 07.07. Dezember
                                        Dezember                                                                                                                                                   kusleute vorgestellt. Dann
  9. Wirtschaftlichkeits-               und Machbarkeitsstudie über die Verwaltungsstandorte
      2020,Aktenzeichen
     2020,     Aktenzeichen 5/55/610-10
                                    5/55/610-10                                                                                                                                                    durften wir uns aussu-
        der Verbandsgemeinde                Oberes Glantal
      FNP-Waldmohr 1.
     FNP-Waldmohr           1. TÄnd.GF-1,
                                 TÄnd.GF-1, hat  hat                                                                                                                                               chen, ob man Teller dreht
  10. Einmalige Zuwendung des Landkreises an die Gemeinden und Gemeindever-
      dieUntere
     die   UntereLandesplanungsbehör-
                     Landesplanungsbehör-                                                                                                                                                          oder ob man jonglieren
        bände aufgrund           des § 3a Abs. 1 Satz 1 Landesaufnahmegesetz zur Entlastung
      degem.
     de   gem.§§66Abs.  Abs. 11 BauGB,
                                   BauGB, in  in der
                                                 der                                                                                                                                               wollte. Anschließend ha-
        bei den Aufwendungen                im Zusammenhang             mit der Integration von Asylbegeh-
      Fassung der
     Fassung        der Bekanntmachung
                             Bekanntmachung                                                                                                                                                        ben wir den Seiltanz aus-
        renden, Asylberechtigten                und Flüchtlingen (Integrationspauschale) 2020
      vom03. 03.November
                  November2017   2017(BGBI.I
                                         (BGBI.IS. S.
  11.vomNutzung      der Mehrzweckhallen              der Ortsgemeinden Breitenbach und Nanzdiet-                                                                                                  probiert, den auch ich ge-
      1728),i.V.m.
     1728),     i.V.m.§§203 203 Abs.
                                   Abs. 33 BauGB
                                             BauGB                                                                                                                                                 wählt habe. Als letztes
        schweiler als Schulsporthalle;
      und §§ 11 der
     und            der Landesverordnung
                            Landesverordnung                                                                                                                                                       konnten wir das Trapez
        Festlegung
      über die            einer
               die Zuständigkeiten Nutzungsentschädigung
                     Zuständigkeiten nach      nach                    durch    die Verbandsgemeinde
  12.über
        Sachstandsbericht
      dem      BauGB (BBauGZustV      zu den Baumaßnahmen
                            (BBauGZustV           RP                     an den Grundschulen Waldmohr,                                                                                             testen. Das fand ich am
     dem      BauGB
        Glan-Münchweiler             und          RP
                                           Breitenbach                                                                                                                                             schwersten. Am nächsten
      2007)die die1.1.Teiländerung
                        Teiländerung der    der Ge-
                                                 Ge-
  13.2007)
        Informationen
      samtfortschreibung            des Flächen-
                                          Flächen-
                                                                                                                                                                                                   Tag übten wir den Seiltanz,
     samtfortschreibung
  nicht  öffentlich                des                                                                                                                                                             andere jonglierten und der
      nutzungsplanes der       der ehemaligen
                                      ehemaligen
  14.nutzungsplanes
        Wirtschaftlichkeits-
      Verbandsgemeinde                  und Machbarkeitsstudie
                                   Waldmohr      ge-
                                                                                                                                                                                                   Rest probte am Trapez. Da-
     Verbandsgemeinde             Waldmohr       ge-                                                                                                                                               nach durften wir uns aus-
      nehmigt. Die
     nehmigt.      Die Genehmigungsertei-
                         Genehmigungsertei-                                                                                                                                                        suchen, ob wir Trampolin
  Schönenberg
      lungwird       –
             wirdhiermit Kübelberg,
                   hiermit gem.           den
                                gem. §§ 66 Abs.  10.
                                             Abs. 55  November       2021
     lung
  gez.  Christoph      Lothschütz,        Bürgermeister                                                                                                                                            springen, Hula Hoop oder
      BauGB ortsüblich
     BauGB       ortsüblich bekannt
                                 bekannt gege-gege-                                                                    Akrobatik machen wollen. Anschließend gab es eine kurze Discopause mit Musik und
      ben.
     ben.                                                                                                             Licht. Nach dem Frühstück wurden die 5 Clowns gewählt und auch der Zirkusdirektor. Am
      Die 1.
     Die    1. Teiländerung
                Teiländerung der     der Gesamt-
                                          Gesamt-
Letzter       Förderaufruf
      fortschreibung                    in Westrich-Glantal beschlossen
                              des Flächennut-
                                      Flächennut-
                                                                                                                      Ende des zweiten Tages probten wir das Finale und die Clown Show.
     fortschreibung
Am 19.10.2021            kam des der   Vorstand      der   Lokalen      Aktionsgruppe     (kurz:                                                                                                      Am dritten Tag haben wir
      zungsplanes der    der ehemaligen
                               ehemaligen Ver-  Ver-
LAG)zungsplanes
       Westrich-Glantal
      bandsgemeinde               im Sitzungssaal
                               Waldmohr,        wird       in Landstuhl zusammen, um                                                                                                                  alles wiederholt. Neu
überbandsgemeinde
      ein Kooperationsprojekt
      mit   der öffentlichen
                              Waldmohr,
                  öffentlichen Bekanntma-
                                               wirdweitere Bürger- und LEADER-Projek-
                                           sowie
                                     Bekanntma-
                                                                                                                                                                                                      dazu kam der Salto auf
     mit
te zuchung der
       beraten.                                                                                                                                                                                       dem Trampolin. Zu guter
               in Kraft   gesetzt    und   kann   ab
Nachchung
       der    in Kraft gesetzt
              Sitzung
      sofortbeibeider     darf      unddie
                                  nun
                   derVerbandsgemeinde-
                                          kann
                          Verbandsgemeinde-
                                                  ab
                                               Ortsgemeinde         Quirnbach     ihr Vorhaben    „Quirnbach     ge-                                                                                  Letzt haben wir die
     sofort
Denkt“   auf den      Weg    bringen.      Auch    fünf Bürgerprojekte dürfen sich voraussichtlich über                                                                                               Schwarzlichtshow ge-
      verwaltung
     verwaltung        Oberes
                      Oberes        Glantal,
                                   Glantal,     Rat-
                                                Rat-
eine haus
      Förderung       von    bis  zu   3.000    €  freuen.   Dazu     gehört   auch   der Verein  „Flowtrail  Land-                                                                                   übt.
              Waldmohr, Zimmer Zimmer Nr.  Nr. W1-
                                                 W1-
stuhlhaus
       e.V.“,
      2.04,
             Waldmohr,
                der eine Strecke
                Rathausstraße           14fürWald-
                                                Mountainbiker im Pfälzerwald anlegen möchte. In den
                                              Wald-
                                                                                                                                                                                                      Am vorletzten Tag haben
     2.04,
vergangenen    Rathausstraße
                   Wochen        konnte14  in  der   Presse   vielfach    verfolgt  werden,    dass  immer   wieder                                                                                   die  Lehrer mit Feuer ge-
      mohr,zu  zuden
                   denallgemeinen
                          allgemeinen Dienst-
                                            Dienst-
sog.mohr,
      Trails –von
      zeiten      also   Abfahrt-Strecken
                    montags        bis  mittwochs   für Mountainbiker – angelegt werden aber nicht ge-                                                                                                übt. Das fand ich sehr
     zeitensind.
nehmigt       von montags
                    Der Verein    bisinmittwochs
                                         Landstuhl                                                                                                                                                    cool und die Clowns wa-
      von 8.30 Uhr         bis 12.00      Uhr und hat sich im Vorhinein mit der Verbandsgemeinde
     von
und der     8.30   Uhr    bis   12.00     Uhr   und                                                                                                                                                   ren sehr witzig.
      von Stadt
            14:00Landstuhl
                     Uhr bis 16.00   abgestimmt
                                           Uhr, so- und auch den Forst und die Naturschutzbehörde
     von 14:00Zukünftig
einbezogen.         Uhr bis 16.00 soll    Uhr,
                                        der      so-für alle zugänglich sein. Auf der Tagesordnung stand
                                             Trail                                                                                                                                                    Am letzten Tag hatten
      wie donnerstags von            8.30   Uhr   bis
     wie
auch12.00  donnerstags
       der nächste       und  von   8.30   Uhr   bis                                                                                                                                                  wir die Generalprobe
               Uhr und      vondamit
                                   14.00letzte
                                           Uhr bisProjektaufruf der LEADER-Region. Da das LEADER-Pro-
gramm12.00    Uhr sieben
          immer     und vonbis    14.00
                                     neun  Uhr bis dauert, befindet sich die LAG nun am Ende der För-                                                                                                 und zwar haben wir
      18.00    Uhr und freitags          vonJahre
                                                8.30
     18.00
derung.        Uhr  und     freitags    von am8.30                                                                                                                                                    nochmal die Schwarz-
      Uhr Der
            bis letzte
                 12.00 Aufruf
                           Uhr vonwird jedermann 29.11.2021 veröffentlicht, Projekte können sich dann
     Uhr 25.03.2022
bis zum    bis 12.00 Uhrbewerben.
                                von jedermann                                                                                                                                                         lichtshow, das Trapez,
      eingesehen werden                        Die genaue Höhe des Aufrufs konnte in der Sitzung noch
nichteingesehen
       festgelegtwerden
                      werden, da mehrfach Beschlüsse unter Vorbehalt gefasst werden muss-                                                                                                             das Jonglieren, den Seil-
ten. 2023 soll es dann mit der LEADER-Förderung weitergehen, sofern das Wirtschafts- tanz, das Trampolin, die Akrobatik und den Hula Hoop geübt. Das meiste hat gut ge-
ministerium die Region wieder als Fördergebiet auswählt.                                                              klappt. Frau Sticher hat mich für meinen Salto gelobt. Hoffentlich klappt es heute auch            10558958_30_3
                                                                                                                                                                                                                          10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                                 wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                                  wal_b103_amtsb.03
Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt
Der Start der Frühbetreuung musste aus verschiedenen Gründen verschoben werden, sodass als neuer Termin
                                                                                                    der Beginn des 2. Schulhalbjahres, 01.02.2022 angedacht ist.
                                                                                                    Die Betreuung in den jeweiligen Schulen wird durch Personal der Verbandsgemeinde übernommen und ist
                                                                                                    kostenpflichtig.
                                                                                                    Für die Betreuung Ihres Kindes ist -wie bei den anderen Betreuungsformen- eine schriftliche Anmeldung /
                                                                                                    Vereinbarung notwendig; die Anmeldung erfolgt grundsätzlich für das ganze Schuljahr und kann zum
                                                                                                    Schuljahresende gekündigt werden.
Seite 4                                                                           AMTSBLATT                                                                                                                 20. November 2021
                                                                                                    Es gilt der seit 01.08.2018 bestehende Betreuungssatz je Stunde in Höhe von 1,25 Euro (für Familien mit 1 Kind
                                                                                                    in der Betreuung), 1,125 Euro (Familien mit 2 Kinder…), 1,00 Euro (Familien mit 3 Kinder…) und 0,875 Euro
                                                                                                    (Familien mit 4 und mehr Kindern…). Der Betrag wird als monatlicher Festbetrag je nach Anmeldung fällig.
so gut wie bei der Probe. Jetzt ist die Aufführung vorbei. Ich fand sie sehr toll. Zum ersten   (für Familien mit 1 Kind in der Betreuung), 1,125 Euro (Familien mit 2 Kinder…), 1,00
Mal hatte ich kein Lampenfieber bei einer Aufführung. Die Kunststücke auf dem Trampo-           EuroUm   das Interesse
                                                                                                      (Familien    mitund   den Bedarf zu
                                                                                                                        3 Kinder…)     undermitteln,
                                                                                                                                             0,875möchten      wir Sie bitten,
                                                                                                                                                       Euro (Familien     mituns  den nachfolgenden
                                                                                                                                                                               4 und  mehr Kindern…). Der
lin haben mir am meisten Spaß gemacht und mein Salto hat auch gut geklappt. Das Pub-                Rückmeldebogen
                                                                                                Betrag                 bis spätestensFestbetrag
                                                                                                         wird als monatlicher         30.11.2021 zuzuleiten.
                                                                                                                                                    je nach Anmeldung fällig.
likum fand die Show der Clowns lustig. Meine Schwester hat mich gerufen, als ich in der         Um das Interesse und den Bedarf zu ermitteln, möchten wir Sie bitten, uns den nachfol-
                                                                                                    Bei Fragen zu der Betreuung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Schulabteilung zur Verfügung.
Manege war. Sie hat auch zur Musik getanzt. Am Ende der Vorstellung wollte das Publi-           genden     Rückmeldebogen bis spätestens 30.11.2021 zuzuleiten.
kum sogar eine Zugabe. Ich finde es schade, dass das Zirkusprojekt jetzt vorbei ist.            Bei Fragen    zu der Betreuung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Schulabteilung zur Verfügung.
                                                                                                    Grundschulen Glan-Münchweiler, Herschweiler-Pettersheim und Nanzdietschweiler:
 Jarik, Klasse 4                                                                                Grundschulen       Glan-Münchweiler,
                                                                                                    Frau Christa Backes, c.backes@vgog.de, Herschweiler-Pettersheim
                                                                                                                                             Tel.: 06373-504-205                und Nanzdietschweiler:
                                                                                                FrauGrundschulen
                                                                                                      Christa Backes,       c.backes@vgog.de,
                                                                                                                   Altenkirchen, Breitenbach, Brücken,Tel.: 06373-504-205
                                                                                                                                                         Schönenberg-Kübelberg:
Bienenzuchtverein Kohlbachtal                                                                   Grundschulen       Altenkirchen,
                                                                                                    Frau Mona Schuck,                 Breitenbach,
                                                                                                                        m.schuck@vgog.de,               Brücken, Schönenberg-Kübelberg:
                                                                                                                                             Tel.: 06373-504-206
Stammtisch                                                                                      Frau Mona Schuck, m.schuck@vgog.de, Tel.: 06373-504-206
Am Sonntag, den 21.11.2021 findet ab 09:30 Uhr in Altenkirchen im Bienenhaus ein                HerrHerr  TobiasWeber,
                                                                                                     Tobias      Weber, t.weber@vgog.de,
                                                                                                                         t.weber@vgog.de,   Tel.: 06373-504-201.
                                                                                                                                                   Tel.: 06373-504-201.
Imker-Stammtisch statt. Thema wird sein: „Wie soll es weitergehen? Ein Verein steht und         Die Frühbetreuung wird zunächst für zwei Schuljahre eingerichtet werden und danach
                                                                                                    Die Frühbetreuung
                                                                                                erfolgt  hinsichtlichwirdderzunächst für zwei Schuljahre eingerichtet werden und danach erfolgt hinsichtlich der
fällt mit seinen Mitgliedern.“ Wir wollen in das Jahr 2022 blicken und hoffen auf rege
                                                                                                    Auslastungeine
                                                                                                Auslastung      eine erneute
                                                                                                                      erneute Beratung im Verbandsgemeinderat.
                                                                                                                                 Beratung    im Verbandsgemeinderat.
Beteiligung. Wie immer sind auch Nichtmitglieder herzlich eingeladen und jene, die ger-
ne mit der Imkerei beginnen möchten. Warum warten, bis ein neuer Kurs beginnt? Infor-           IhreIhre
                                                                                                     Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                                                         Verbandsgemeindeverwaltung
mieren kostet ja nichts!                                                                            --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Tagesaktuelle Infos unter: www.bienenzuchtverein-kohlbachtal.de
                                                                                                    Rückantwort zur Frühbetreuung an die
                                                                                                    Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
                                                                                                    -Schulabteilung-
 Bekanntmachung                                                                                     Rathausstraße 8
 Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG)                                                   66901 Schönenberg-Kübelberg
 Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem                        (bitte per Mail, Post, Fax)
 Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
                                                                                                    Für mein Kind_________Name______________ in der Grundschule________Schule_____________ besteht
 Gemarkung Rehweiler:
                                                                                                    Interesse an einer Frühbetreuung. Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Vereinbarungen.
 Flst.Nr. 1482 - Grünland, im kleinen Brühlchen                 -zu 0,6270 ha.

 Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interes-                  Meine Anschrift und Telefonnummer für Rückfragen:
 siert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tag ab Erscheinen des Ver-
 bandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel,                     ____________________________________________________________________
 Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel.Nr. 06381-424245, Herr Hemm,
 schriftlich bekunden.
                                                                                                  Verbandsgemeindekasse – als Vollstreckungsbehörde – Oberes Glantal Standort S3
                                                                                                  – Glanstraße 46, 66901 Schönenberg-Kübelberg
 Das Fundamt Schönenberg-Kübelberg meldet
 Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurden eine weiße Katze (Fundort: Brücken)
 und eine Katze (Fundort: Schönenberg) als Fundtiere gemeldet.                                                                                  Öffentliche Mahnung
 Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schö-
 nenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210                       Die Verbandsgemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass bis zum

                                                                                                                                                            15.11.2021
Austausch von Wasseruhren in der Verbandsgemeinde Oberes                                          sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben und privatrechtliche Forderungen, wie z.B.
Glantal                                                                                           Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Kindergartenbei-
Mit dem Austausch der Wasseruhren für das Jahr 2021 wurde mittlerweile begonnen.                  träge, Mieten und Pachten,……..etc. fällig waren.
Die Firma AQUAMETER-System-Messtechnik, Provinzialstraße 232, 66806 Ensdorf
(Saarlouis), wurde beauftragt, den erforderlichen Austausch in den Ortsgemeinden                 Sollten Sie noch nicht alle geschuldeten Beträge beglichen haben, werden Sie gebe-
Breitenbach, Herschweiler-Pettersheim,Schönenberg-Kübelberg (OT Schönenberg)                     ten die
und Waldmohr, sowie Altenkirchen, Frohnhofen, Gries, Ohmbach, Krottelbach und                    Rückstände innerhalb einer Woche auszugleichen.
Wahnwegen vorzunehmen.
In den übrigen Ortsgemeinden erfolgt der Austausch der Wasseruhren durch Personal                Die Forderungen müssten sonst mittels Vollstreckung zwangsweise eingezogen wer-
der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal.                                                        den.
Die Grundstückseigentümer und Benutzer werden gebeten, sowohl den Mitarbeitern
der Firma Aquameter, als Beauftragte der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal, als               Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide.
auch dem Personal der Verbandsgemeindewerke, den Zutritt in die Gebäude und not-                 Manche Bescheide (z.B. Abgabenbescheid – Grundsteuer) haben eine Dauerwirk-
wendigen Räumlichkeiten zur Durchführung der Austauscharbeiten zu gewähren. Ge-                  samkeit, d.h. die 2017, 2018, 2019 oder 2020 ergangenen Bescheide gelten mögli-
mäß den Bestimmungen der Allgemeinen Wasserversorgungssatzungen der Verbands-                    cherweise weiterhin und sind auch dieses Jahr zu beachten (Zahlungsanforderung
gemeinde Oberes Glantal, steht den Beauftragten ein entsprechendes Zutrittsrecht zu              für kommende Jahre, Seite 2).
(§ 16 bzw. § 27 Allgemeine Wasserversorgungssatzungen).                                          Sie ersparen sich dadurch vermeidbare Mahn- bzw. Vollstreckungskosten.
Damit die Mitarbeiter der Firma Aquameter sich gegenüber den betroffenen Eigentü-
mern und Grundstücksnutzern ausweisen können, verfügen diese über eine schriftliche               Schönenberg-Kübelberg, den 13.11.2021
Vollmacht der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal.                                               Verbandsgemeindekasse
Das Personal der Verbandsgemeindewerke ist im Besitz eines mit Lichtbild versehenen
Dienstausweises. Sollten Fragen oder Unklarheiten bzgl. des Zähleraustausches entste-            gez. Feller
hen, können Sie sich gerne mit der Firma Aquameter - Tel. 06831-1241613 – oder mit               (Kassenverwalter)
Herrn Michael Jung, Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal – Tel. 06373/504254 – in
Verbindung setzen.
Schönenberg-Kübelberg, im November 2021
Sven Müller, kaufm. Werkleiter

Elternbrief – An alle Eltern der Grundschulen
Einrichtung einer sog. Frühbetreuung in den Grundschulen
der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
In einem Elternbrief im Februar und September 2020 wurde bereits darüber informiert,                                                     looking4jobs.de
dass in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Oberes Glantal eine sog. Frühbetreu-                                                       -   Einfache Erreichbarkeit für Bewerber
ung eingerichtet werden soll. Das zusätzliche Angebot sollte ursprünglich zum Schul-                                                     -   Sehr gute Google-Auffindbarkeit
jahresbeginn 2020/2021 anlaufen und den Schülerinnen und Schülern unserer Grund-                                                         -   Kombination aus Print und Online
schulen täglich ab 7 Uhr bis Schulbeginn angeboten werden. Der Start der Frühbetreu-                                                     -   Breite Zielgruppe
ung musste aus verschiedenen Gründen verschoben werden, sodass als neuer Termin
der Beginn des 2. Schulhalbjahres, 01.02.2022 angedacht ist. Die Betreuung in den je-                                                                                               Digital und lokal -
weiligen Schulen wird durch Personal der Verbandsgemeinde übernommen und ist kos-
tenpflichtig. Für die Betreuung Ihres Kindes ist -wie bei den anderen Betreuungsformen-                                                                                                       WOCHENBLATT
eine schriftliche Anmeldung /Vereinbarung notwendig; die Anmeldung erfolgt grund-                                                                                                              verlängert
                                                                                                                                                                                    Erfolgskonzept ins Internet
sätzlich für das ganze Schuljahr und kann zum Schuljahresende gekündigt werden.
Es gilt der seit 01.08.2018 bestehende Betreuungssatz je Stunde in Höhe von 1,25 Euro
Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt
20. November 2021                                                            AMTSBLATT                                                                                 Seite 5

                                                                                         Brand- und Katastrophenschutzinpekteurs Norbert Braun, der die Lehrgangsnachweise
 Öffentliche Bekanntmachung                                                              an die Teilnehmer heraus gab.
 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum  67655 Kaiserslautern, 05.11.2021                14 Lehrgangsteilnehmer ließen sich an 3 Wochenenden in Theorie und Praxis als Atem-
 DLR Westpfalz                           Fischerstraße 12                                schutzgeräteträger ausbilden. In dieser Zeit mussten mehrere Übungen unter Atem-
 Abteilung Landentwicklung und                                                           schutz absolviert werden, wobei die Praktische Prüfung auf der Atemschutzübungstre-
 Ländliche Bodenordnung                  Telefon: 0631-36740                             cke in Pirmasens unter professioneller Anleitung und Einsatzbedingungen abgelegt
 Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren                                                 werden musste. Als Atemschutzgeräteträger fungiert man im Einsatz nahezu komplett
 Hütschenhausen - Nord                   Telefax: 0631-3674255                           Eigenverantwortlich. So wurden die Handhabung des Atemschutzgerätes, die Einsatz-
 Aktenzeichen: 21048-HA11.5.             Internet: www.dlr.rlp.de                        grundsätze, wie Truppweises vorgehen sowie Taktisches Vorgehen im Innenangriff und
                                                                                         verhalten in Notsituationen, intensiv vermittelt. Denn die Eigene Sicherheit hat obers-
                              Schlussfeststellung                                        tes Gebot und nur so können die Einsätze von Erfolg gekrönt sein.
      des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Hütschenhausen - Nord                 Norbert Braun, Heiko Dörr, sowie Christoph Lothschütz gratulierten den Teilnehmern
                   gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)                           und hoben diese Punkte in Ihrer Abschlussrede nochmal besonders hervor, sowie Ulrich
                                                                                         Luba lobte die sehr hohe Motivation des Lehrganges.
 I. Feststellung des Abschlusses des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens            Somit stehen neue Ausgebildete Atemschutzgeräteträger in der VG zur Verfügung und
 Hütschenhausen - Nord                                                                   werden in Zukunft einen wesentlichen Teil zum Bevölkerungsschutz beitragen.
 Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Beschleunigte Zusammenle-
 gungsverfahren Hütschenhausen - Nord durch folgende Feststellung ab:
 1. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt.
 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Beschleunigten Zusam-
 menlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
 II. Hinweise
 Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmerge-
 mein­schaft ist das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren beendet.
 Gründe
 Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz
 (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),
 zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)
 liegen vor.
 Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher
 Hin­sicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Be-
 tei­ligten erledigt.
 Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Un-
 terlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuch-
 ämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wur-
 den der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.
 Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und
 dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
 Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht
 be­kannt.
 Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 11.12.2019 ordnungsgemäß ab-
 ge­schlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der
 Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Hütschenhausen insbesondere zur Unterhal-
 tung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie
 der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden überge-
 ben und die Kasse aufgelöst.                                                            Teilgenommen haben: Becker Nova, Brücken; Braun Michel, Brücken; Ley Anabel, Brü-
 Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Beschleunigte Zusammen-        cken; Zerbin Lena, Dittweiler; Schmidt Daniel, Glan-Mw; Heil Dennis, Gries; Kurasinsin-
 legungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.                      ski Luca, Matzenbach; Fuchs Eric, Schbg; Löhfelm Luca, Schbg; Michel Marcel, Schbg;
 Rechtsbehelfsbelehrung                                                                  Wagner Kevin, Schbg; Walle Tim, Schbg; Schlößer Pascal, Wahnwegen; Schwann Jan,
 Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1. Tag der öffentli-       Waldmohr.
 chen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
 Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim                             Erfolgreiche Abschlussveranstaltung zur neuen Entwicklungs-
 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
 Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder
                                                                                         strategie der LEADER-Region Westrich-Glantal – Was ist ab 2023
 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,                                   geplant?
 Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz oder wahlweise bei der                          Am Donnerstagabend (4.11.2021) hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich
 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),                                       auf Einladung der LAG Westrich-Glantal, über die neue Entwicklungsstrategie der gleich-
 - Obere Flurbereinigungsbehörde -                                                    namigen LEADER-Region digital zu informieren. Die vorgestellte Strategie stellt die Basis
 Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier                                                    dar, um auch in der nächsten Förderperiode, ab dem Jahr 2023, weiterhin LEADER-Regi-
 einzulegen.                                                                          on zu bleiben und im Rahmen des LEADER-Programms EU-Fördermittel zu erhalten.
 Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, Während der Begrüßung der beiden Landräte Ralf Leßmeister (Kreis Kaiserslautern) und
 wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten      Otto Rubly (Kreis Kusel), wurden die Chancen und Ziele, welche mit der LEADER-Förde-
 Behörden eingegangen ist.                                                            rung verfolgt werden, noch einmal zusammengefasst. „Durch LEADER können wir inno-
 Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist vative Projekte in unserer Region umsetzen und haben die Möglichkeit die EU für Bürge-
 das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach     rinnen und Bürger in ihrer Alltagswelt greifbar zu machen. Wichtig ist auch, dass LEADER
 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom       die Menschen und das Wissen vor Ort miteinbezieht, da so Projekte angestoßen wer-
 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektroni-den, die regional Rückhalt erfahren.“ versicherte Otto Rubly.
 sche Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG        Anschließend erhielten die Anwesenden Informationen darüber, wie die neue Lokale In-
 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.      tegrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) entwickelt wurde und welche Themen in
 Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind be-      Zukunft im Fokus stehen. Diese Themenbereiche setzten den Rahmen für Projekte, die
 sondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite      sich ab 2023 um eine LEADER-Förderung bewerben möchten. Die vier vorgestellten
 www.dlr.rlp.de unter service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.            Handlungsfelder lauten: Gemeinden zukunftsfähig ausrichten, Wirtschaft aktiv weiter-
 Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind be-      entwickeln, Erleben aktiv gestalten, Natur- und Kulturlandschaft langfristig sichern. Ziel
 sondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite      dieser Schwerpunkte ist es unter anderem, nachhaltig zu einer Stärkung des Ehrenamts
 www.add.rlp.de/de/service/Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.              und der Vereine beizutragen, regionale Produkte stärker zu bewerben, die Region für
 Im Auftrag                                                                           Naherholer und Touristen noch attraktiver zu gestalten und den Umweltschutz auszu-
 Barbara Meierhöfer                                                                   bauen. Beispiele für die Umsetzung dieser Ziele sind digitale Formate zur Organisation
                                                                                      von Vereinsarbeit, das Aufstellen von Regiomaten oder die Aufwertung des Rad- und
                                                                                      Wanderwegenetzes.
Abschluss Atemschutzgeräteträger Lehrgang innerhalb der VG Um                             die Region und ihre Strategie nach außen zu präsentieren und die Handlungsfelder
Oberes Glantal am 31.10.2021                                                          unter einem Slogan zusammenzuführen, wurden von den Teilnehmenden Anregungen
Lehrgangsleiter Ulrich Luba, sowie die Ausbilder André Guth, Fabian Buck und Thorsten und Ideen für das neue Leitbild der LILE eingeholt. Stichworte seitens des Publikums
Müller, begrüßten neben einigen Ortswehrführern, Ausbildungsleiter Peter Rohrbacher, waren: Natur, Dorfgemeinschaft, Ehrenamt oder auch Gastfreundlichkeit. Ralf Leßmeis-
Wehrleiter Heiko Dörr, Verbandsbürgermeister Christoph Lothschütz auch unseren ter bewertete die neue Entwicklungsstrategie mit den Worten: „Wir sind davon über-
Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt
Seite 6                                                                       AMTSBLATT                                                                     20. November 2021

zeugt, die richtigen Weichen für eine neue Förderperiode gesetzt zu haben und bedan-        cher Schadensersatzforderungen in diesen Fällen kein Risiko einzugehen und den Win-
ken uns für die rege Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Region. Diese wert-    terdienst dort einzustellen.
vollen Impulse und Ideen fließen nun in unsere Bewerbung mit ein, damit es uns über         Wir bitten Sie deshalb im eigenen Interesse so zu parken, dass der Räumdienst durch-
die LAG Westrich-Glantal auch in Zukunft gelingt, allen Akteuren in unserer Region eine     geführt werden kann bzw. nach Möglichkeit auf das Parken am Straßenbereich ganz zu
Förder-Plattform zu bieten, um unseren ländlichen Raum weiter voranzubringen.“              verzichten.
                                                                                            Vielen Dank für Ihr Verständnis.
                                                                                            Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, der Stadtbürgermeister
                                                                                            im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

                                                                                             Bekanntmachung
                                                                                             Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG)
                                                                                             Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem
                                                                                             Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

                                                                                             Gemarkung Waldmohr:
                                                                                             Flst.Nr. 5370/1  Ackerland in den Birken
                                                                                                              neben der Schönenberger Str.                            - 0,6603 ha.
                                                                                             Flst.Nr. 5372/1  desgleichen                                             - 0,5074 ha,
                                                                                             Flst.Nr. 5396    desgleichen                                             - 0,1980 ha,
                                                                                             Flst.Nr. 5399    desgleichen                                              -1,9980 ha,
                                                                                             Flst.Nr. 5426    Ackerland rechts dem Kübelberger Weg                    - 0,2790 ha,
                                                                                             Flst.Nr. 5643    Acker im Öhlbühl                                        - 0,3440 ha,
                                                                                             Flst.Nr. 5690    desgleichen                                             - 1,1270 ha,
                                                                                             Flst.Nr. 5695/1  desgleichen                                             - 1,2257 ha.

                                                                                             Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interes-
                                                                                             siert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tag ab Erscheinen des Ver-
                                                                                             bandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung
                                                                                             Kusel, Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel.Nr. 06381-424245, Herr
                                                                                             Hemm, schriftlich bekunden.

                                                                                             Bekanntmachung
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht                                                des Abwasserzweckverbandes „Mittleres Glantal“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                                          Gemäß § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
die bevorstehende winterliche Witterung gibt Anlass, die Bevölkerung wieder auf ihre         (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) weist der Ab-
Schneeräum- und Streupflicht hinzuweisen.                                                    wasserzweckverband „Mittleres Glantal“ daraufhin, dass der Entwurf der Haushalts-
In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz haben die Ortsgemeinden/              satzung mit Wirtschaftsplanentwurf für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Zeit vom 22.
die Stadt im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Verpflichtung zur Reini-        November bis einschließlich 3. Dezember 2021 bei der Verbandsgemeinde-verwal-
gung der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, hierzu zählen die reinen Orts-        tung Kusel-Altenglan, am Standort Altenglan, Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan,
straßen als auch die klassifizierten Ortsdurchfahrten (Bundes-, Landes- und Kreisstra-       Zimmer A – EG 04, nach Terminvereinbarung, für die Einwohnerinnen und Einwohner
ßen), durch Ortssatzungen auf die Grundstückseigentümer und Bürger übertragen.               im Verbandsbereich zur Einsichtnahme ausliegt. Bis zum Ablauf der 14-tägigen Of-
Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist           fenlegung (Ausschlussfrist) können bei vorgenannter Stelle schriftlich Vorschläge
der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch         zum Planentwurf eingereicht werden.
Loshacken zu beseitigen. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.                     Kusel, den 10. November 2021
Der weggeräumte Schnee ist so zu beseitigen, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und         gez. Roger Schmitt, Verbandsvorsteher
Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beein-
trächtigt wird.
Neben der Schneeräumung obliegt den Anliegern und sonstigen Nutzungsberechtigten            Tag der offenen Tür an der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
bei auftretender Glätte auch die Streupflicht. Dieser erstreckt sich auf die Gehwege und    Am Samstag, dem 20. November 2021, ist es wieder so weit: Die IGS am Standort Wald-
die Fußgängerüberwege sowie auf die durch Satzung ausdrücklich festgelegten beson-          mohr öffnet von 10:00 bis 14:00 Uhr Tür und Tor für Kinder, die zurzeit das 4. Schuljahr
ders gefährlichen Fahrbahnstellen.                                                          besuchen und zusammen mit einem Elternteil auf Entdeckungsreise der IGS gehen wol-
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite ent-       len. Die Veranstaltung findet im Rahmen der 3G-Regeln statt, es besteht darüber hinaus
lang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit auf diesen Wegen und Fahrbahnstellen          Maskenpflicht. Genaueres entnehmen Sie bitte dem aktualisierten Hygieneplan für die
ist durch abstumpfende Stoffe (z. B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.         Veranstaltung, der sich auf der Homepage der Schule befindet. Die IGS behält sich vor,
Eisflächen sind aufzuhacken und zu beseitigen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen         die Veranstaltung bei extrem hohen Coronazahlen im Landkreis Kusel abzusagen. Bitte
von Schnee und Schneematsch freizuhalten.                                                   informieren Sie sich in jedem Fall kurzfristig nochmals unter www.igs-skw.de
Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen aufein-         Um 10:00 Uhr findet in der Kultur- und Festhalle und ca. 15 min. später auch in der Men-
ander abgestimmt sein. Der später Räumende muss sich nach der schon geräumten Flä-          sa am Standort Waldmohr eine Infoveranstaltung durch die Schulleitung statt. Eine wei-
che des Nachbarn richten, sodass eine durchgehend benutzbare Fläche vorhanden ist.          tere Infoveranstaltung erfolgt um 11.30 Uhr ausschließlich in der Mensa vor Ort.
Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich zu vermeiden und soll nur ein-      Ihr Kind hat Gelegenheit, gemeinsam mit einem Elternteil das Schulgebäude etwas ge-
gesetzt werden, wenn hierdurch der Oberflächenbelag der Flächen nicht beschädigt            nauer unter die Lupe zu nehmen und auch in den unterschiedlichsten Workshops und
werden kann.                                                                                Kursen aktiv zu sein. Hierzu bietet eine Vielzahl von attraktiven Workshops einen Ein-
Bei Schneefällen während der Nachtzeit sind der Schnee und der Schneematsch bis             blick in die verschiedenen Fächer der IGS und lädt zum aktiven Mitmachen ein. Die Hy-
zum Beginn der allgemeinen Hauptverkehrszeiten zu räumen. Als Hauptverkehrszeit             gieneregeln sind stets zu beachten.
ist in der Regel für Werktage die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (außer Waldmohr, hier gilt   Darüber hinaus werden Infostände rund um die Themen Wahlpflichtfächer, Oberstufe,
die Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr       unsere Sportklasse und die Ganztagsschule angeboten. Lehrerinnen und Lehrer sowie
anzusehen.                                                                                  Mitglieder der Schulleitung stehen dort Rede und Antwort.
Erforderlichenfalls sind während dieser allgemeinen Hauptverkehrszeiten die Gehwe-          Für das leibliche Wohl sorgt in bewährter Form der Förderverein der IGS.
ge, Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen zur Vermeidung             Wir freuen uns auf Ihren Besuch
von Rutschgefahren mehrmals am Tag zu streuen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Räum- und Streupflicht eine Ord-
nungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.                                                      Altenkirchen
Die Schneeräumpflicht der Grundstücksangrenzer bleibt auch dann bestehen, wenn
die jeweilige Ortsgemeinde/ Stadt eigene Fahrzeuge oder eigenes Personal zur Räu-
mung der Schneemassen und zur Bestreuung der Straßen einsetzt oder hierfür Dritte           AGV Altenkirchen informiert
beauftragt.                                                                                 Der AGV Altenkirchen singt für seine verstorbenen Mitglieder am Ewigkeitssonntag, den
Gleiches gilt auch für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen. Wie   21.11.2021, nach dem Gottesdienst gegen 11 Uhr auf dem Friedhof in Altenkirchen. Alle
Ihnen bekannt ist, werden die Ortsdurchfahrten durch die Straßenmeisterei geräumt und       Bürgerinnen und Bürger sowie Mitgliederinnen und Mitglieder sind eingeladen.
gestreut, obwohl nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür die Ortsgemeinden/ Stadt
bzw. die Grundstückseigentümer zuständig sind. Diese Arbeiten werden innerorts oft          Landfrauenverein Altenkirchen
durch parkende Fahrzeuge auf der Straße oder den Bürgersteigen erschwert, so dass die       Ab sofort können beim Team der Landfrauen Zimtwaffeln bestellt werden. Auch unsere
Räumfahrzeuge nur mit erhöhtem Risiko wegen evtl. Schäden räumen können.                    fleißigen Strickfrauen haben wieder Strümpfe gestrickt. Von Baby bis Erwachsene in allen
Die Winterdienstfahrer der Straßenmeisterei sind deshalb angewiesen, wegen mögli-
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