Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 46. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 20. November 2021 Neues Buch über die jüdische Geschichte vorgestellt auf, dass durch die einzelnen Bei- träge ein weiter Bogen zur jüdi- schen Geschichte im Oberen Glantal gespannt werden konnte. Im ersten Band „Die Geschichte der jüdischen Gemeinden“ wird die historische Entwicklung der jüdischen Tradition in den einzel- nen Dörfern von ihren Anfängen im 18. Jahrhundert, ihrem Aufblü- hen im 19. Jahrhundert, ihrem Rückgang zu Beginn des 20. Jahr- hundert und ihrer Vernichtung in der NS-Zeit dargestellt. Der zweite Band „Die jüdischen Einwohner von 1638-1966“ ist den jüdi- schen Bürgerinnen und Bürgern gewidmet, die in den verschiede- nen Ortschaften des oberen Glan- tals ihre Heimat hatten. Dabei wird deutlich, wie prägend jüdi- sche Kultur beispielsweise in Steinbach war, wo Mitte des 19. Jahrhundert ein Drittel der Bevöl- kerung dem jüdischen Glauben angehörte und welchen Einfluss jüdischer Unternehmergeist durch die Gründung der Diamant- schleiferei auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region hatte. Die jüdische Geschichte ist somit ein fester Teil der regionalen Ge- schichte. Auf den 868 reich bebilderten Sei- ten des zweibändigen Werkes gibt Die Autoren: Markus Bauer, Josef Wintringer, Dieter Zenglein und Roland Paul (v.l.n.r) es sehr viele interessante Details zur jüdischen Geschichte zu ent- In einer kleinen Feierstunde wur- nung an das in Steinbach am Glan hend mit der jüdischen Geschich- der jüdischen Gemeinden und ih- decken. Die Bücher, die mit EU- de am 7. November 2021 im evan- vorhandene Jüdische Museum te in unserer Region beschäftigt rer Einwohner in Erinnerung zu rü- Fördermittel gedruckt wurden, gelischen Gemeindehaus in auch einen Weg zur jüdischen Ge- und in unzähligen Recherchestun- cken. Schriftleiter Markus Bauer sind ab sofort in allen Bürgerbü- Steinbach am Glan das neue Buch schichte zu initiieren. Er dankte in den ein umfassendes Werk er- ging auf die gemeinsame Arbeit ros der Verbandsgemeinde Obe- über die jüdische Geschichte im diesem Zusammenhang auch den stellt haben, um die Geschichte des Autorenteams ein und zeigte res Glantal erhältlich. Oberen Glantal vorgestellt, das im beiden anwesenden früheren Bür- Zusammenhang mit dem EU-För- germeistern der Verbandsgemein- derprojekt „Erweiterung des Wan- de Glan-Münchweiler, Klaus Mül- derwegenetzes „Begehbares Ge- ler und Klaus Schillo, für deren En- schichtsbuch“ entstand. Bürger- gagement im Umgang mit der jü- meister Christoph Lothschütz dischen Kultur in unserer Region. führte in seiner Begrüßungsan- Ein herzliches Dankeschön richte- sprache aus, dass es der Ver- te er an die Autoren Markus Bauer, bandsgemeinde Oberes Glantal Roland Paul, Josef Wintringer und ein großes Anliegen war, in Anleh- Dieter Zenglein, die sich einge- Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Bürgerbusse im Oberen Glantal Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde. Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108 eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Die Fahrten sind für Sie kostenlos Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet! )
Seite 2 AMTSBLATT 20. November 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Verbandsgemeindewerke Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: Eigenbetrieb berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Sozial- und Lebensberatung (VG Oberes Glantal) 06356/1224 Verbandsgemeinde Oberes Glantal Rufbereitschaft Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Büro- Entstörungsdienst: schaftskonfliktberatung zeiten Probleme bei der Wasserversor- Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser - Notruf 112 - Telefon-Nr. für Störungen (staatl. anerkannt) gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten, Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Kurberatung Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- Zahnärztlicher Notfalldienst: Strom: Telefon 0800/7977777 (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli- tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an APOTHEKEN-NOTDIENST Kuren, Kinder- und Jugenderholun- chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe- woch 09.00 - 12.00 Uhr) Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 Deutsches Festnetz: gen, Familienerholungen) leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun- Hotline 0180/3319411 Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung genusw.)sorufenSiefürdasGebietder falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Mobilfunknetz: Vertraulich-kostenfrei - auf Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Telefon-Nr.0171/5065303an. Gruppe Kusel. Weitere Information: (max. 0,42 Euro/Min.) Haus der Diakonie Kaiserslautern Bereich Abwasser Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt (Gebiet Süd und Nord): Internet unter www.ilco.de zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Der Notdienst wechselt jeweils mor- in engen sozialen Beziehungen Treten außerhalb der allgemeinen Bü- unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking rozeiten Probleme bei der Entwässe- Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: Tel.: 0631/37108425 rung (Verstopfungen, Rückstau usw.) Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- auf oder erkennen Sie sonstige Unre- Betreuung und Beratung für Behinder- Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- für bedürftige Menschen in der Ver- tern@diakonie-pfalz.de gelmäßigkeiten in Zusammenhang te sowie therapeutische Versorgung zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - mit der Abwasserbeseitigung oder an nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Gewässern (z.B. Gewässerverschmut- 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Ausgabestelle: zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden 06371/934275-276, Fax 06371- Zum Krämel 7, 66904 Brücken Bereich der Ortsgemeinden: 934424. Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Störungen Erdgasversorgung mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Stadtwerke Homburg GmbH Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel Dittweiler und Schönenberg-Kü- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstag 10:00-11:00 Uhr und belberg die Telefon-Nr. 06373 / Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr 66892 Bruchmühlbach-Miesau, 8290320 an (Gebiet Süd). Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Energieberatung-Stadtwerke bis Mittwoch 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Homburg: 06841/694-220 Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, born, Glan-Münchweil., Hensch- Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 Wir sind rund Tierschutzverein im Landkreis Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr tal, Herschweiler-Pettersheim, Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- um die Uhr für Sie erreichbar. Hüffler, Krottelbach, Langenbach, e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde Matzenbach, Nanzdietschweiler, Telefonnummern: Freitag 16.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- Quirbach/Pfalz, Steinbach am 1. Vorsitzende Christine Fauß, bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: Tel.: 0175/4117712 Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Pfalz Kreisverband Kusel Glan, Rehweiler und Wahnwegen VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, die Telefon-Nr. 06383/927681 an Schatzmeister Jutta Keller bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, 66869 Kusel (Gebiet Nord). Tel.: 0160/94838930 Samstag und Sonntag t.weber@vgog.de Telefonische Erreichbarkeit: Sie wollen eine Störung melden? www.tierschutz-kusel.de von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitags geschlossen de Telefonnummer. Der Telefonan- Beratungsstellen im Haus Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz 1. Mittwoch im Monat Servicenach- ruf wird von einer Sprachbox ange- der Diakonie Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. mittag für Arbeitnehmer von 14.00 nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- Marktstr. 31 in 66869 Kusel den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: - 17.30 Uhr men sowie Ihre Telefonnummer, un- Tel.-Nr.: 06381/422900 Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- Telefon: 06381/425 044 - 0 ter der Sie erreichbar sind, mit. Fax-Nr.: 06381/4229099 arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungsan- Telefax: 06381/425 044 - 29 Nennen Sie uns den festgestellten gebotefürSenioren,Pflegebedürftige E-Mail: kv-kusel@vdk.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Erziehungs- Deutsche Rheuma-Liga und Familien, Unterstützung für Kran- Termin nur nach telefonischer Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- und Familienberatung Arbeitsgemeinschaft Kusel Vereinbarung ße, Hausnummer sowie Gemein- Email: erziehungsberatung.kusel@ ke, Genesende, Behinderte. Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler de). Sie werden umgehend (in der diakonie-pfalz.de Hausnotrufsystem: Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- Tel.: 06383/1386 Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas Suchtberatung, Jugend- und Dro- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de ambulanter Pflege- und Betreu- nuten) vom Rufbereitschaftsperso- genberatung, Angehörigenbera- hinderte, Alleinstehende. nal zurückgerufen. Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- tung, Prävention Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt Email: fachstellesucht.kus@diako- Bürgerbusse im Oberen Glantal nie-pfalz.de sel, Gruppenabend im Stadtteilzent- Sozialkaufhaus: Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, Die beiden Bürgerbusse fahren wie- rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don- Secondhandbekleidung und -möbel. Tel. 06373/829992 Fachdienst Glückspielsucht der Dienstag und Donnerstag von Email: fachstellesucht.kus@diako- nerstags von 19:30-21:00 Uhr Geschäftsstelle: Beratung kostenlos und neutral! 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver- Trierer Str. 39, Kusel, Pflegerufbereitschaft rund um d. nie-pfalz.de bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te- Schwangeren- und Schwanger- Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Tel. 06381/9246-20 Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause lefon Montag und Mittwoch von für bedrohte und mißhandelte Frauen Kleiderkammer: schaftskonfliktberatung 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108, (staatlich anerkannt) und deren Kinder: 0631/17000 Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), ANONYM-VERTRAULICH eMail an: buchung@buergerbus-og.de Kusel, Tel. 06381/ 425861 Evangelische - Katholische Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Die Fahrten sind für Sie kostenlos Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Pflegestützpunkt gebührenfrei - vertraulich Für die Fahrten gilt neben der Masken- Öffentliche Beratungsstelle rund Tel.: 0800/111 0 111 pflicht auch die sogenannte 3G-Regel Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige und Mutter-Kind-Kuren Personen um das Thema Pflege und 0800/111 0 222 (Geimpft, Genesen oder Getestet!) Paulengrunder Straße 7a Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Palliativer Glan-Münchweiler 06384/323 Tel.: 06386/40 40 364 Deutsches Rotes Kreuz Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Initiative des Kreisseniorenrates Kusel und 06386/40 40 073 Kreisverband Kusel e.V. Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Ökumenische Sozialstation Die Beratung erfolgt kostenlos, Trierer Str. 39, 66869 Kusel stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Brücken e.V. Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- neutral und vertraulich Tel: 06381/924615 stein-Miesenbach und Landstuhl Ambulante-Hilfe-Zentrum transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Beratung und Unterstützung Pflegedienst, hauswirtschaftliche reit): DRK-Rettungswache Schönen- AWO Betreuungsverein schwerkranker und sterbender Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Trierer Str. 60, 66869 Kusel Menschen bei Schmerzen und psy- ratung, Service warmer Mittags- Tel.: 06381/993277/78 chosozialen Problemen, Remigius- tisch, Familienpflege. Paulengrun- Email:betreuungsverein-kusel@ bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: der Str. 7a, 66904 Brücken Rettungsdienst/Krankentransport t-online.de 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Telefon: 06386/9219-0 Fax: 06381/993279 sel@caritas-speyer.de Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 www.sozialstation-bruecken.de
20. November 2021 AMTSBLATT Seite 3 9.9.Januar Januar2021 2021 AMTSBLATT Seite33 Seite Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG VwVfG Die Die öffentlichen öffentlichen bzw. bzw. ortsüblichen ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage Homepage unter unter der der Adresse Adresse www.vgog.de abrufbar Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie unter: www.westrich-glan- BEKANNTMACHUNG tal.de. Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG Westrich-Glantal gerne Am Dienstag, den 23.11.2021, um 19:00 Uhr, findet in der Turnhalle der IGS Schö- zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Anne-Marie Kilpert Öffentliche Bekanntmachung der nenberg-Kübelberg, St. Wendeler Straße 16, 66901 Schönenberg-Kübelberg eine Sit- (anne-marie.kilpert@entra.de). Die Region freut sich auf Ihre Ideen! zung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Oberes Glantal statt. Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 14 – öffentlich. Verbandsgemeinde Oberes Glantal Tagesordnung: öffentlich 1. Einwohnerfragestunde (Hinweis zu TOP 1 – Einwohnerfragestunde Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Vollzug Einwohner des Baugesetzbuches können (BauGB) während dieses Tagesordnungspunktes Fragen aus dem Be- 1.reich 1. Teiländerung Teiländerung der öffentlichen der der Gesamtfortschreibung Gesamtfortschreibung Verwaltung stellen sowie Anregungen Vorschläge un- Ermittlungder desundFlächennutzungsplanes derehemaligen Zählerstände Verbandsgemeinde im Bereich ErdgasWaldmohr Verbandsgemeinde Waldmohr durch terbreiten. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, wird gebeten, die Stadtwerke Homburg Der Der Verbandsgemeinderat dieVerbandsgemeinderat hat in hat in Unbeachtlich Unbeachtlich werden werden Darlegung des dieDieVerletzung be- schädigungspflichtigen schädigungspflichtigen bean- bean- lischt, lischt, wenn nicht nicht innerhalb von Fragen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich bei Bürger- Stadtwerke Homburg bitten Ihre Erdgaskunden in denwenn Ortsgemeinden innerhalb von Bruchmühl- seiner seiner Sitzung Sitzung am am 13.10.2020 13.10.2020 meister Christoph Lothschütz einzureichen.) 1. 1. eine eine nach nach §§ 214 214 Abs. 1 BauGB gründenden Sachverhalts geltend tragt. Entschädigungsleistungen Entschädigungsleistungen drei drei Jahren Jahren nach nach Ablauf Ablauf des des Kalen- Kalen- bach, Miesau, Buchholz, Vogelbach, Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg, Sand, Gries den 2. den Feststellungsbeschluss Feststellungsbeschluss Erlass zur 1. zur 1. einer 1. Nachtragshaushaltssatzung beachtliche beachtliche Verletzung Verletzung und eines 1. der dort gemacht worden sind Nachtragswirtschafts- (§ 215 Abs. in Geld sind sind ab ab Fälligkeit Fälligkeit mit mit 22Sie derjahres, derjahres, in in dem dem die bezeichne- dieper bezeichne- Teiländerung der Gesamtfort- bezeichneten Verfahrens- und Brücken Ihre vomErdgaszähler Hundert selbst über dem abzulesen. Basiszins- ten können Ihre Daten Vermögensnachteile Internet, E- eingetre- Teiländerung der Gesamtfort- bezeichneten Verfahrens- und 1 BauGB). Hundert planes für den Betriebszweig Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Mail oder mit Hilfe von Selbstablesekarten bequem an die Stadtwerke Homburg über dem Basiszins- ten Vermögensnachteile eingetre-über- schreibung schreibung des des Flächennutzungs- Flächennutzungs- Oberes Glantal für das Wirtschaftsjahr 2021 Formvorschriften Formvorschriften und Gem. §§ 39 bis 42 BauGB entste- satz nach § § 247 247 des des Bürgerlichen Bürgerlichen ten ten sind, sind, die die Fälligkeit Fälligkeit des des An- An- mit planes derehemaligen ehemaligen Verbands- 2. nach nachund mitteln. Um die Arbeit zu erleichtern, haben wir unseren Erdgaskunden Ablesekarten 3. planes der Kläranlage Dunzweiler; Verbands- 2. P-Elimination §§ 214 214 Abs. 3 BauGB Abs. Erneuerung be- hen Entschädigungsansprüche der Rohrleitungen im ausführlichen Gesetzbuchs Gesetzbuchs jährlich jährlich zu verzin- verzin- spruchs zu zugesandt. spruchs herbeigeführt herbeigeführt wirdwird (§ (§ 44 44 gemeinde gemeinde Waldmohr gefasst. Waldmohr Emscher-Becken gefasst. DerDer achtliche achtliche Mängel Mängel desdes Abwägungs- nach Eintritt eines Vermögens-Erklärungen sen. Ist und Hinweisen Entschädigung Entschädigung durch durch Abs. Abs.44BauGB). BauGB). Planbereich ist beigefügter beigefügter Karte vorgangs, vorgangs, In diesen Gemeinden erfolgt deshalb keine Ablesung durch die Stadtwerke Homburg. 4. Planbereich Zwischenberichtist Karte zum Haushaltsjahr 2021 der Verbandsgemeinde Oberes nachteils. Der Entschädigungsbe- Übernahme Glantal Übernahme des des Grundstücks Grundstücks zu zu zu entnehmen. Gem. § 6 Bauge- wenn sie nicht innerhalb FürFälligkeit die Rückfragen des stehen leisten, wir jederzeit findet auf die unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: Verzinsung zu entnehmen. Gem. § 6 Bauge- wenn sie nicht 5. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zuminnerhalb eines rechtigte kann findet auf die Verzinsung Schönenberg-Kübelberg, Schönenberg-Kübelberg, den den setzbuch (BauGB) wurden die Jahres seit Bekanntmachung 06841 – 694 232.§ 99 Abs. 3 Anwendung BauGB (§ 09.01.2021 herbeiführen, setzbuch 01.01.2017 (BauGB) wurden die Jahres seit Bekanntmachung des Anspruchs dadurch 3 Anwendung BauGB (§ 09.01.2021 Planunterlagen 6. Planunterlagen Wiederberufung der der der Unteren Unteren Lan- Flächennutzungsplanes Lan- Schiedspersonen Flächennutzungsplanes schriftlich dass für die Schiedsamtsbezirke er die Leistung der Entschä- 44 Abs. 3 BauGB). für den BauGB). gez. gez.Lothschütz Lothschütz desplanungsbehörde desplanungsbehörde bei bei der der gegenüber gegenüber der der Gemeinde Gemeinde unter digung schriftlichZirkusprojekt bei dem Ent- der Ein Grundschule Breitenbach Entschädigungsanspruch Entschädigungsanspruch er- er- vom 25.10. bis zum Bürgermeister Bürgermeister Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Kreisverwaltung Kreisverwaltung Kusel Kusel zur zur 7. Flächennutzungsplan, Landschaftsplan Geneh- Geneh- 29.10.2021 migungvorgelegt. vorgelegt. 8. migung Grundstücks- und Gebäudesituation Zuerst haben sich die 3 Zir- Mit Schreiben Mit Schreiben vom vom 07.07. Dezember Dezember kusleute vorgestellt. Dann 9. Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsstudie über die Verwaltungsstandorte 2020,Aktenzeichen 2020, Aktenzeichen 5/55/610-10 5/55/610-10 durften wir uns aussu- der Verbandsgemeinde Oberes Glantal FNP-Waldmohr 1. FNP-Waldmohr 1. TÄnd.GF-1, TÄnd.GF-1, hat hat chen, ob man Teller dreht 10. Einmalige Zuwendung des Landkreises an die Gemeinden und Gemeindever- dieUntere die UntereLandesplanungsbehör- Landesplanungsbehör- oder ob man jonglieren bände aufgrund des § 3a Abs. 1 Satz 1 Landesaufnahmegesetz zur Entlastung degem. de gem.§§66Abs. Abs. 11 BauGB, BauGB, in in der der wollte. Anschließend ha- bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration von Asylbegeh- Fassung der Fassung der Bekanntmachung Bekanntmachung ben wir den Seiltanz aus- renden, Asylberechtigten und Flüchtlingen (Integrationspauschale) 2020 vom03. 03.November November2017 2017(BGBI.I (BGBI.IS. S. 11.vomNutzung der Mehrzweckhallen der Ortsgemeinden Breitenbach und Nanzdiet- probiert, den auch ich ge- 1728),i.V.m. 1728), i.V.m.§§203 203 Abs. Abs. 33 BauGB BauGB wählt habe. Als letztes schweiler als Schulsporthalle; und §§ 11 der und der Landesverordnung Landesverordnung konnten wir das Trapez Festlegung über die einer die Zuständigkeiten Nutzungsentschädigung Zuständigkeiten nach nach durch die Verbandsgemeinde 12.über Sachstandsbericht dem BauGB (BBauGZustV zu den Baumaßnahmen (BBauGZustV RP an den Grundschulen Waldmohr, testen. Das fand ich am dem BauGB Glan-Münchweiler und RP Breitenbach schwersten. Am nächsten 2007)die die1.1.Teiländerung Teiländerung der der Ge- Ge- 13.2007) Informationen samtfortschreibung des Flächen- Flächen- Tag übten wir den Seiltanz, samtfortschreibung nicht öffentlich des andere jonglierten und der nutzungsplanes der der ehemaligen ehemaligen 14.nutzungsplanes Wirtschaftlichkeits- Verbandsgemeinde und Machbarkeitsstudie Waldmohr ge- Rest probte am Trapez. Da- Verbandsgemeinde Waldmohr ge- nach durften wir uns aus- nehmigt. Die nehmigt. Die Genehmigungsertei- Genehmigungsertei- suchen, ob wir Trampolin Schönenberg lungwird – wirdhiermit Kübelberg, hiermit gem. den gem. §§ 66 Abs. 10. Abs. 55 November 2021 lung gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister springen, Hula Hoop oder BauGB ortsüblich BauGB ortsüblich bekannt bekannt gege-gege- Akrobatik machen wollen. Anschließend gab es eine kurze Discopause mit Musik und ben. ben. Licht. Nach dem Frühstück wurden die 5 Clowns gewählt und auch der Zirkusdirektor. Am Die 1. Die 1. Teiländerung Teiländerung der der Gesamt- Gesamt- Letzter Förderaufruf fortschreibung in Westrich-Glantal beschlossen des Flächennut- Flächennut- Ende des zweiten Tages probten wir das Finale und die Clown Show. fortschreibung Am 19.10.2021 kam des der Vorstand der Lokalen Aktionsgruppe (kurz: Am dritten Tag haben wir zungsplanes der der ehemaligen ehemaligen Ver- Ver- LAG)zungsplanes Westrich-Glantal bandsgemeinde im Sitzungssaal Waldmohr, wird in Landstuhl zusammen, um alles wiederholt. Neu überbandsgemeinde ein Kooperationsprojekt mit der öffentlichen Waldmohr, öffentlichen Bekanntma- wirdweitere Bürger- und LEADER-Projek- sowie Bekanntma- dazu kam der Salto auf mit te zuchung der beraten. dem Trampolin. Zu guter in Kraft gesetzt und kann ab Nachchung der in Kraft gesetzt Sitzung sofortbeibeider darf unddie nun derVerbandsgemeinde- kann Verbandsgemeinde- ab Ortsgemeinde Quirnbach ihr Vorhaben „Quirnbach ge- Letzt haben wir die sofort Denkt“ auf den Weg bringen. Auch fünf Bürgerprojekte dürfen sich voraussichtlich über Schwarzlichtshow ge- verwaltung verwaltung Oberes Oberes Glantal, Glantal, Rat- Rat- eine haus Förderung von bis zu 3.000 € freuen. Dazu gehört auch der Verein „Flowtrail Land- übt. Waldmohr, Zimmer Zimmer Nr. Nr. W1- W1- stuhlhaus e.V.“, 2.04, Waldmohr, der eine Strecke Rathausstraße 14fürWald- Mountainbiker im Pfälzerwald anlegen möchte. In den Wald- Am vorletzten Tag haben 2.04, vergangenen Rathausstraße Wochen konnte14 in der Presse vielfach verfolgt werden, dass immer wieder die Lehrer mit Feuer ge- mohr,zu zuden denallgemeinen allgemeinen Dienst- Dienst- sog.mohr, Trails –von zeiten also Abfahrt-Strecken montags bis mittwochs für Mountainbiker – angelegt werden aber nicht ge- übt. Das fand ich sehr zeitensind. nehmigt von montags Der Verein bisinmittwochs Landstuhl cool und die Clowns wa- von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und hat sich im Vorhinein mit der Verbandsgemeinde von und der 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und ren sehr witzig. von Stadt 14:00Landstuhl Uhr bis 16.00 abgestimmt Uhr, so- und auch den Forst und die Naturschutzbehörde von 14:00Zukünftig einbezogen. Uhr bis 16.00 soll Uhr, der so-für alle zugänglich sein. Auf der Tagesordnung stand Trail Am letzten Tag hatten wie donnerstags von 8.30 Uhr bis wie auch12.00 donnerstags der nächste und von 8.30 Uhr bis wir die Generalprobe Uhr und vondamit 14.00letzte Uhr bisProjektaufruf der LEADER-Region. Da das LEADER-Pro- gramm12.00 Uhr sieben immer und vonbis 14.00 neun Uhr bis dauert, befindet sich die LAG nun am Ende der För- und zwar haben wir 18.00 Uhr und freitags vonJahre 8.30 18.00 derung. Uhr und freitags von am8.30 nochmal die Schwarz- Uhr Der bis letzte 12.00 Aufruf Uhr vonwird jedermann 29.11.2021 veröffentlicht, Projekte können sich dann Uhr 25.03.2022 bis zum bis 12.00 Uhrbewerben. von jedermann lichtshow, das Trapez, eingesehen werden Die genaue Höhe des Aufrufs konnte in der Sitzung noch nichteingesehen festgelegtwerden werden, da mehrfach Beschlüsse unter Vorbehalt gefasst werden muss- das Jonglieren, den Seil- ten. 2023 soll es dann mit der LEADER-Förderung weitergehen, sofern das Wirtschafts- tanz, das Trampolin, die Akrobatik und den Hula Hoop geübt. Das meiste hat gut ge- ministerium die Region wieder als Fördergebiet auswählt. klappt. Frau Sticher hat mich für meinen Salto gelobt. Hoffentlich klappt es heute auch 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Der Start der Frühbetreuung musste aus verschiedenen Gründen verschoben werden, sodass als neuer Termin der Beginn des 2. Schulhalbjahres, 01.02.2022 angedacht ist. Die Betreuung in den jeweiligen Schulen wird durch Personal der Verbandsgemeinde übernommen und ist kostenpflichtig. Für die Betreuung Ihres Kindes ist -wie bei den anderen Betreuungsformen- eine schriftliche Anmeldung / Vereinbarung notwendig; die Anmeldung erfolgt grundsätzlich für das ganze Schuljahr und kann zum Schuljahresende gekündigt werden. Seite 4 AMTSBLATT 20. November 2021 Es gilt der seit 01.08.2018 bestehende Betreuungssatz je Stunde in Höhe von 1,25 Euro (für Familien mit 1 Kind in der Betreuung), 1,125 Euro (Familien mit 2 Kinder…), 1,00 Euro (Familien mit 3 Kinder…) und 0,875 Euro (Familien mit 4 und mehr Kindern…). Der Betrag wird als monatlicher Festbetrag je nach Anmeldung fällig. so gut wie bei der Probe. Jetzt ist die Aufführung vorbei. Ich fand sie sehr toll. Zum ersten (für Familien mit 1 Kind in der Betreuung), 1,125 Euro (Familien mit 2 Kinder…), 1,00 Mal hatte ich kein Lampenfieber bei einer Aufführung. Die Kunststücke auf dem Trampo- EuroUm das Interesse (Familien mitund den Bedarf zu 3 Kinder…) undermitteln, 0,875möchten wir Sie bitten, Euro (Familien mituns den nachfolgenden 4 und mehr Kindern…). Der lin haben mir am meisten Spaß gemacht und mein Salto hat auch gut geklappt. Das Pub- Rückmeldebogen Betrag bis spätestensFestbetrag wird als monatlicher 30.11.2021 zuzuleiten. je nach Anmeldung fällig. likum fand die Show der Clowns lustig. Meine Schwester hat mich gerufen, als ich in der Um das Interesse und den Bedarf zu ermitteln, möchten wir Sie bitten, uns den nachfol- Bei Fragen zu der Betreuung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Schulabteilung zur Verfügung. Manege war. Sie hat auch zur Musik getanzt. Am Ende der Vorstellung wollte das Publi- genden Rückmeldebogen bis spätestens 30.11.2021 zuzuleiten. kum sogar eine Zugabe. Ich finde es schade, dass das Zirkusprojekt jetzt vorbei ist. Bei Fragen zu der Betreuung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Schulabteilung zur Verfügung. Grundschulen Glan-Münchweiler, Herschweiler-Pettersheim und Nanzdietschweiler: Jarik, Klasse 4 Grundschulen Glan-Münchweiler, Frau Christa Backes, c.backes@vgog.de, Herschweiler-Pettersheim Tel.: 06373-504-205 und Nanzdietschweiler: FrauGrundschulen Christa Backes, c.backes@vgog.de, Altenkirchen, Breitenbach, Brücken,Tel.: 06373-504-205 Schönenberg-Kübelberg: Bienenzuchtverein Kohlbachtal Grundschulen Altenkirchen, Frau Mona Schuck, Breitenbach, m.schuck@vgog.de, Brücken, Schönenberg-Kübelberg: Tel.: 06373-504-206 Stammtisch Frau Mona Schuck, m.schuck@vgog.de, Tel.: 06373-504-206 Am Sonntag, den 21.11.2021 findet ab 09:30 Uhr in Altenkirchen im Bienenhaus ein HerrHerr TobiasWeber, Tobias Weber, t.weber@vgog.de, t.weber@vgog.de, Tel.: 06373-504-201. Tel.: 06373-504-201. Imker-Stammtisch statt. Thema wird sein: „Wie soll es weitergehen? Ein Verein steht und Die Frühbetreuung wird zunächst für zwei Schuljahre eingerichtet werden und danach Die Frühbetreuung erfolgt hinsichtlichwirdderzunächst für zwei Schuljahre eingerichtet werden und danach erfolgt hinsichtlich der fällt mit seinen Mitgliedern.“ Wir wollen in das Jahr 2022 blicken und hoffen auf rege Auslastungeine Auslastung eine erneute erneute Beratung im Verbandsgemeinderat. Beratung im Verbandsgemeinderat. Beteiligung. Wie immer sind auch Nichtmitglieder herzlich eingeladen und jene, die ger- ne mit der Imkerei beginnen möchten. Warum warten, bis ein neuer Kurs beginnt? Infor- IhreIhre Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung mieren kostet ja nichts! -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Tagesaktuelle Infos unter: www.bienenzuchtverein-kohlbachtal.de Rückantwort zur Frühbetreuung an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal -Schulabteilung- Bekanntmachung Rathausstraße 8 Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) 66901 Schönenberg-Kübelberg Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem (bitte per Mail, Post, Fax) Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Für mein Kind_________Name______________ in der Grundschule________Schule_____________ besteht Gemarkung Rehweiler: Interesse an einer Frühbetreuung. Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Vereinbarungen. Flst.Nr. 1482 - Grünland, im kleinen Brühlchen -zu 0,6270 ha. Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interes- Meine Anschrift und Telefonnummer für Rückfragen: siert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tag ab Erscheinen des Ver- bandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel, ____________________________________________________________________ Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel.Nr. 06381-424245, Herr Hemm, schriftlich bekunden. Verbandsgemeindekasse – als Vollstreckungsbehörde – Oberes Glantal Standort S3 – Glanstraße 46, 66901 Schönenberg-Kübelberg Das Fundamt Schönenberg-Kübelberg meldet Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurden eine weiße Katze (Fundort: Brücken) und eine Katze (Fundort: Schönenberg) als Fundtiere gemeldet. Öffentliche Mahnung Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schö- nenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210 Die Verbandsgemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass bis zum 15.11.2021 Austausch von Wasseruhren in der Verbandsgemeinde Oberes sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben und privatrechtliche Forderungen, wie z.B. Glantal Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Kindergartenbei- Mit dem Austausch der Wasseruhren für das Jahr 2021 wurde mittlerweile begonnen. träge, Mieten und Pachten,……..etc. fällig waren. Die Firma AQUAMETER-System-Messtechnik, Provinzialstraße 232, 66806 Ensdorf (Saarlouis), wurde beauftragt, den erforderlichen Austausch in den Ortsgemeinden Sollten Sie noch nicht alle geschuldeten Beträge beglichen haben, werden Sie gebe- Breitenbach, Herschweiler-Pettersheim,Schönenberg-Kübelberg (OT Schönenberg) ten die und Waldmohr, sowie Altenkirchen, Frohnhofen, Gries, Ohmbach, Krottelbach und Rückstände innerhalb einer Woche auszugleichen. Wahnwegen vorzunehmen. In den übrigen Ortsgemeinden erfolgt der Austausch der Wasseruhren durch Personal Die Forderungen müssten sonst mittels Vollstreckung zwangsweise eingezogen wer- der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal. den. Die Grundstückseigentümer und Benutzer werden gebeten, sowohl den Mitarbeitern der Firma Aquameter, als Beauftragte der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal, als Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide. auch dem Personal der Verbandsgemeindewerke, den Zutritt in die Gebäude und not- Manche Bescheide (z.B. Abgabenbescheid – Grundsteuer) haben eine Dauerwirk- wendigen Räumlichkeiten zur Durchführung der Austauscharbeiten zu gewähren. Ge- samkeit, d.h. die 2017, 2018, 2019 oder 2020 ergangenen Bescheide gelten mögli- mäß den Bestimmungen der Allgemeinen Wasserversorgungssatzungen der Verbands- cherweise weiterhin und sind auch dieses Jahr zu beachten (Zahlungsanforderung gemeinde Oberes Glantal, steht den Beauftragten ein entsprechendes Zutrittsrecht zu für kommende Jahre, Seite 2). (§ 16 bzw. § 27 Allgemeine Wasserversorgungssatzungen). Sie ersparen sich dadurch vermeidbare Mahn- bzw. Vollstreckungskosten. Damit die Mitarbeiter der Firma Aquameter sich gegenüber den betroffenen Eigentü- mern und Grundstücksnutzern ausweisen können, verfügen diese über eine schriftliche Schönenberg-Kübelberg, den 13.11.2021 Vollmacht der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal. Verbandsgemeindekasse Das Personal der Verbandsgemeindewerke ist im Besitz eines mit Lichtbild versehenen Dienstausweises. Sollten Fragen oder Unklarheiten bzgl. des Zähleraustausches entste- gez. Feller hen, können Sie sich gerne mit der Firma Aquameter - Tel. 06831-1241613 – oder mit (Kassenverwalter) Herrn Michael Jung, Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal – Tel. 06373/504254 – in Verbindung setzen. Schönenberg-Kübelberg, im November 2021 Sven Müller, kaufm. Werkleiter Elternbrief – An alle Eltern der Grundschulen Einrichtung einer sog. Frühbetreuung in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Oberes Glantal In einem Elternbrief im Februar und September 2020 wurde bereits darüber informiert, looking4jobs.de dass in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Oberes Glantal eine sog. Frühbetreu- - Einfache Erreichbarkeit für Bewerber ung eingerichtet werden soll. Das zusätzliche Angebot sollte ursprünglich zum Schul- - Sehr gute Google-Auffindbarkeit jahresbeginn 2020/2021 anlaufen und den Schülerinnen und Schülern unserer Grund- - Kombination aus Print und Online schulen täglich ab 7 Uhr bis Schulbeginn angeboten werden. Der Start der Frühbetreu- - Breite Zielgruppe ung musste aus verschiedenen Gründen verschoben werden, sodass als neuer Termin der Beginn des 2. Schulhalbjahres, 01.02.2022 angedacht ist. Die Betreuung in den je- Digital und lokal - weiligen Schulen wird durch Personal der Verbandsgemeinde übernommen und ist kos- tenpflichtig. Für die Betreuung Ihres Kindes ist -wie bei den anderen Betreuungsformen- WOCHENBLATT eine schriftliche Anmeldung /Vereinbarung notwendig; die Anmeldung erfolgt grund- verlängert Erfolgskonzept ins Internet sätzlich für das ganze Schuljahr und kann zum Schuljahresende gekündigt werden. Es gilt der seit 01.08.2018 bestehende Betreuungssatz je Stunde in Höhe von 1,25 Euro
20. November 2021 AMTSBLATT Seite 5 Brand- und Katastrophenschutzinpekteurs Norbert Braun, der die Lehrgangsnachweise Öffentliche Bekanntmachung an die Teilnehmer heraus gab. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum 67655 Kaiserslautern, 05.11.2021 14 Lehrgangsteilnehmer ließen sich an 3 Wochenenden in Theorie und Praxis als Atem- DLR Westpfalz Fischerstraße 12 schutzgeräteträger ausbilden. In dieser Zeit mussten mehrere Übungen unter Atem- Abteilung Landentwicklung und schutz absolviert werden, wobei die Praktische Prüfung auf der Atemschutzübungstre- Ländliche Bodenordnung Telefon: 0631-36740 cke in Pirmasens unter professioneller Anleitung und Einsatzbedingungen abgelegt Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren werden musste. Als Atemschutzgeräteträger fungiert man im Einsatz nahezu komplett Hütschenhausen - Nord Telefax: 0631-3674255 Eigenverantwortlich. So wurden die Handhabung des Atemschutzgerätes, die Einsatz- Aktenzeichen: 21048-HA11.5. Internet: www.dlr.rlp.de grundsätze, wie Truppweises vorgehen sowie Taktisches Vorgehen im Innenangriff und verhalten in Notsituationen, intensiv vermittelt. Denn die Eigene Sicherheit hat obers- Schlussfeststellung tes Gebot und nur so können die Einsätze von Erfolg gekrönt sein. des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Hütschenhausen - Nord Norbert Braun, Heiko Dörr, sowie Christoph Lothschütz gratulierten den Teilnehmern gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und hoben diese Punkte in Ihrer Abschlussrede nochmal besonders hervor, sowie Ulrich Luba lobte die sehr hohe Motivation des Lehrganges. I. Feststellung des Abschlusses des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Somit stehen neue Ausgebildete Atemschutzgeräteträger in der VG zur Verfügung und Hütschenhausen - Nord werden in Zukunft einen wesentlichen Teil zum Bevölkerungsschutz beitragen. Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Beschleunigte Zusammenle- gungsverfahren Hütschenhausen - Nord durch folgende Feststellung ab: 1. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Beschleunigten Zusam- menlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. II. Hinweise Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmerge- meinschaft ist das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren beendet. Gründe Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor. Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Be- teiligten erledigt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Un- terlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuch- ämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wur- den der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 11.12.2019 ordnungsgemäß ab- geschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Hütschenhausen insbesondere zur Unterhal- tung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden überge- ben und die Kasse aufgelöst. Teilgenommen haben: Becker Nova, Brücken; Braun Michel, Brücken; Ley Anabel, Brü- Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Beschleunigte Zusammen- cken; Zerbin Lena, Dittweiler; Schmidt Daniel, Glan-Mw; Heil Dennis, Gries; Kurasinsin- legungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. ski Luca, Matzenbach; Fuchs Eric, Schbg; Löhfelm Luca, Schbg; Michel Marcel, Schbg; Rechtsbehelfsbelehrung Wagner Kevin, Schbg; Walle Tim, Schbg; Schlößer Pascal, Wahnwegen; Schwann Jan, Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1. Tag der öffentli- Waldmohr. chen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Erfolgreiche Abschlussveranstaltung zur neuen Entwicklungs- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder strategie der LEADER-Region Westrich-Glantal – Was ist ab 2023 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, geplant? Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz oder wahlweise bei der Am Donnerstagabend (4.11.2021) hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), auf Einladung der LAG Westrich-Glantal, über die neue Entwicklungsstrategie der gleich- - Obere Flurbereinigungsbehörde - namigen LEADER-Region digital zu informieren. Die vorgestellte Strategie stellt die Basis Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier dar, um auch in der nächsten Förderperiode, ab dem Jahr 2023, weiterhin LEADER-Regi- einzulegen. on zu bleiben und im Rahmen des LEADER-Programms EU-Fördermittel zu erhalten. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, Während der Begrüßung der beiden Landräte Ralf Leßmeister (Kreis Kaiserslautern) und wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Otto Rubly (Kreis Kusel), wurden die Chancen und Ziele, welche mit der LEADER-Förde- Behörden eingegangen ist. rung verfolgt werden, noch einmal zusammengefasst. „Durch LEADER können wir inno- Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist vative Projekte in unserer Region umsetzen und haben die Möglichkeit die EU für Bürge- das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach rinnen und Bürger in ihrer Alltagswelt greifbar zu machen. Wichtig ist auch, dass LEADER der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom die Menschen und das Wissen vor Ort miteinbezieht, da so Projekte angestoßen wer- 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektroni-den, die regional Rückhalt erfahren.“ versicherte Otto Rubly. sche Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG Anschließend erhielten die Anwesenden Informationen darüber, wie die neue Lokale In- (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. tegrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) entwickelt wurde und welche Themen in Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind be- Zukunft im Fokus stehen. Diese Themenbereiche setzten den Rahmen für Projekte, die sondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite sich ab 2023 um eine LEADER-Förderung bewerben möchten. Die vier vorgestellten www.dlr.rlp.de unter service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind. Handlungsfelder lauten: Gemeinden zukunftsfähig ausrichten, Wirtschaft aktiv weiter- Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind be- entwickeln, Erleben aktiv gestalten, Natur- und Kulturlandschaft langfristig sichern. Ziel sondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite dieser Schwerpunkte ist es unter anderem, nachhaltig zu einer Stärkung des Ehrenamts www.add.rlp.de/de/service/Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind. und der Vereine beizutragen, regionale Produkte stärker zu bewerben, die Region für Im Auftrag Naherholer und Touristen noch attraktiver zu gestalten und den Umweltschutz auszu- Barbara Meierhöfer bauen. Beispiele für die Umsetzung dieser Ziele sind digitale Formate zur Organisation von Vereinsarbeit, das Aufstellen von Regiomaten oder die Aufwertung des Rad- und Wanderwegenetzes. Abschluss Atemschutzgeräteträger Lehrgang innerhalb der VG Um die Region und ihre Strategie nach außen zu präsentieren und die Handlungsfelder Oberes Glantal am 31.10.2021 unter einem Slogan zusammenzuführen, wurden von den Teilnehmenden Anregungen Lehrgangsleiter Ulrich Luba, sowie die Ausbilder André Guth, Fabian Buck und Thorsten und Ideen für das neue Leitbild der LILE eingeholt. Stichworte seitens des Publikums Müller, begrüßten neben einigen Ortswehrführern, Ausbildungsleiter Peter Rohrbacher, waren: Natur, Dorfgemeinschaft, Ehrenamt oder auch Gastfreundlichkeit. Ralf Leßmeis- Wehrleiter Heiko Dörr, Verbandsbürgermeister Christoph Lothschütz auch unseren ter bewertete die neue Entwicklungsstrategie mit den Worten: „Wir sind davon über-
Seite 6 AMTSBLATT 20. November 2021 zeugt, die richtigen Weichen für eine neue Förderperiode gesetzt zu haben und bedan- cher Schadensersatzforderungen in diesen Fällen kein Risiko einzugehen und den Win- ken uns für die rege Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Region. Diese wert- terdienst dort einzustellen. vollen Impulse und Ideen fließen nun in unsere Bewerbung mit ein, damit es uns über Wir bitten Sie deshalb im eigenen Interesse so zu parken, dass der Räumdienst durch- die LAG Westrich-Glantal auch in Zukunft gelingt, allen Akteuren in unserer Region eine geführt werden kann bzw. nach Möglichkeit auf das Parken am Straßenbereich ganz zu Förder-Plattform zu bieten, um unseren ländlichen Raum weiter voranzubringen.“ verzichten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, der Stadtbürgermeister im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Bekanntmachung Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung Waldmohr: Flst.Nr. 5370/1 Ackerland in den Birken neben der Schönenberger Str. - 0,6603 ha. Flst.Nr. 5372/1 desgleichen - 0,5074 ha, Flst.Nr. 5396 desgleichen - 0,1980 ha, Flst.Nr. 5399 desgleichen -1,9980 ha, Flst.Nr. 5426 Ackerland rechts dem Kübelberger Weg - 0,2790 ha, Flst.Nr. 5643 Acker im Öhlbühl - 0,3440 ha, Flst.Nr. 5690 desgleichen - 1,1270 ha, Flst.Nr. 5695/1 desgleichen - 1,2257 ha. Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interes- siert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tag ab Erscheinen des Ver- bandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel, Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel.Nr. 06381-424245, Herr Hemm, schriftlich bekunden. Bekanntmachung Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht des Abwasserzweckverbandes „Mittleres Glantal“ Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemäß § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit die bevorstehende winterliche Witterung gibt Anlass, die Bevölkerung wieder auf ihre (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) weist der Ab- Schneeräum- und Streupflicht hinzuweisen. wasserzweckverband „Mittleres Glantal“ daraufhin, dass der Entwurf der Haushalts- In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz haben die Ortsgemeinden/ satzung mit Wirtschaftsplanentwurf für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Zeit vom 22. die Stadt im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Verpflichtung zur Reini- November bis einschließlich 3. Dezember 2021 bei der Verbandsgemeinde-verwal- gung der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, hierzu zählen die reinen Orts- tung Kusel-Altenglan, am Standort Altenglan, Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, straßen als auch die klassifizierten Ortsdurchfahrten (Bundes-, Landes- und Kreisstra- Zimmer A – EG 04, nach Terminvereinbarung, für die Einwohnerinnen und Einwohner ßen), durch Ortssatzungen auf die Grundstückseigentümer und Bürger übertragen. im Verbandsbereich zur Einsichtnahme ausliegt. Bis zum Ablauf der 14-tägigen Of- Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist fenlegung (Ausschlussfrist) können bei vorgenannter Stelle schriftlich Vorschläge der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch zum Planentwurf eingereicht werden. Loshacken zu beseitigen. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Kusel, den 10. November 2021 Der weggeräumte Schnee ist so zu beseitigen, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und gez. Roger Schmitt, Verbandsvorsteher Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beein- trächtigt wird. Neben der Schneeräumung obliegt den Anliegern und sonstigen Nutzungsberechtigten Tag der offenen Tür an der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr bei auftretender Glätte auch die Streupflicht. Dieser erstreckt sich auf die Gehwege und Am Samstag, dem 20. November 2021, ist es wieder so weit: Die IGS am Standort Wald- die Fußgängerüberwege sowie auf die durch Satzung ausdrücklich festgelegten beson- mohr öffnet von 10:00 bis 14:00 Uhr Tür und Tor für Kinder, die zurzeit das 4. Schuljahr ders gefährlichen Fahrbahnstellen. besuchen und zusammen mit einem Elternteil auf Entdeckungsreise der IGS gehen wol- Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite ent- len. Die Veranstaltung findet im Rahmen der 3G-Regeln statt, es besteht darüber hinaus lang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit auf diesen Wegen und Fahrbahnstellen Maskenpflicht. Genaueres entnehmen Sie bitte dem aktualisierten Hygieneplan für die ist durch abstumpfende Stoffe (z. B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Veranstaltung, der sich auf der Homepage der Schule befindet. Die IGS behält sich vor, Eisflächen sind aufzuhacken und zu beseitigen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen die Veranstaltung bei extrem hohen Coronazahlen im Landkreis Kusel abzusagen. Bitte von Schnee und Schneematsch freizuhalten. informieren Sie sich in jedem Fall kurzfristig nochmals unter www.igs-skw.de Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen aufein- Um 10:00 Uhr findet in der Kultur- und Festhalle und ca. 15 min. später auch in der Men- ander abgestimmt sein. Der später Räumende muss sich nach der schon geräumten Flä- sa am Standort Waldmohr eine Infoveranstaltung durch die Schulleitung statt. Eine wei- che des Nachbarn richten, sodass eine durchgehend benutzbare Fläche vorhanden ist. tere Infoveranstaltung erfolgt um 11.30 Uhr ausschließlich in der Mensa vor Ort. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich zu vermeiden und soll nur ein- Ihr Kind hat Gelegenheit, gemeinsam mit einem Elternteil das Schulgebäude etwas ge- gesetzt werden, wenn hierdurch der Oberflächenbelag der Flächen nicht beschädigt nauer unter die Lupe zu nehmen und auch in den unterschiedlichsten Workshops und werden kann. Kursen aktiv zu sein. Hierzu bietet eine Vielzahl von attraktiven Workshops einen Ein- Bei Schneefällen während der Nachtzeit sind der Schnee und der Schneematsch bis blick in die verschiedenen Fächer der IGS und lädt zum aktiven Mitmachen ein. Die Hy- zum Beginn der allgemeinen Hauptverkehrszeiten zu räumen. Als Hauptverkehrszeit gieneregeln sind stets zu beachten. ist in der Regel für Werktage die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (außer Waldmohr, hier gilt Darüber hinaus werden Infostände rund um die Themen Wahlpflichtfächer, Oberstufe, die Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr unsere Sportklasse und die Ganztagsschule angeboten. Lehrerinnen und Lehrer sowie anzusehen. Mitglieder der Schulleitung stehen dort Rede und Antwort. Erforderlichenfalls sind während dieser allgemeinen Hauptverkehrszeiten die Gehwe- Für das leibliche Wohl sorgt in bewährter Form der Förderverein der IGS. ge, Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen zur Vermeidung Wir freuen uns auf Ihren Besuch von Rutschgefahren mehrmals am Tag zu streuen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Räum- und Streupflicht eine Ord- nungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Altenkirchen Die Schneeräumpflicht der Grundstücksangrenzer bleibt auch dann bestehen, wenn die jeweilige Ortsgemeinde/ Stadt eigene Fahrzeuge oder eigenes Personal zur Räu- mung der Schneemassen und zur Bestreuung der Straßen einsetzt oder hierfür Dritte AGV Altenkirchen informiert beauftragt. Der AGV Altenkirchen singt für seine verstorbenen Mitglieder am Ewigkeitssonntag, den Gleiches gilt auch für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen. Wie 21.11.2021, nach dem Gottesdienst gegen 11 Uhr auf dem Friedhof in Altenkirchen. Alle Ihnen bekannt ist, werden die Ortsdurchfahrten durch die Straßenmeisterei geräumt und Bürgerinnen und Bürger sowie Mitgliederinnen und Mitglieder sind eingeladen. gestreut, obwohl nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür die Ortsgemeinden/ Stadt bzw. die Grundstückseigentümer zuständig sind. Diese Arbeiten werden innerorts oft Landfrauenverein Altenkirchen durch parkende Fahrzeuge auf der Straße oder den Bürgersteigen erschwert, so dass die Ab sofort können beim Team der Landfrauen Zimtwaffeln bestellt werden. Auch unsere Räumfahrzeuge nur mit erhöhtem Risiko wegen evtl. Schäden räumen können. fleißigen Strickfrauen haben wieder Strümpfe gestrickt. Von Baby bis Erwachsene in allen Die Winterdienstfahrer der Straßenmeisterei sind deshalb angewiesen, wegen mögli-
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