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Wir sind www.schonungen.de Neun745drei Amtliches und Aktuelles aus der Großgemeinde Schonungen mit den Gemeindeteilen: Abersfeld, Forst, Hausen, Löffelsterz, Mainberg, Marktsteinach, Reichmannshausen, Waldsachsen und den Weilern: Bayerhof, Kaltenhof, Rednershof und Reichelshof 39. Jahrgang • Nr. 46 Freitag, den 11. Dezember 2020 Bürgermeister Rottmann: 2020 kein verlorenes Jahr Hohe Schlagzahl bei der Gemeindeentwicklung Auch wenn in diesem Jahr „Corona“ das alles beherrschende Thema genden Haushaltskonsolidierungsprogramm erneut gegen andere war, war 2020 aus Schonunger Sicht alles andere als ein verlorenes Gemeinden und Städte durchsetzen.“, erklärt Rottmann. Freuen durfte Jahr. Die hohe Schlagzahl, die Fortführung von unzähligen Bau- sich die Gemeinde in diesem Jahr auch über eine beachtliche Stiftung stellen und Projekte konnte das Virus kaum einbremsen.„Unsere der Dres. Hofmann, die mit einem Millionenvermögen ausgestattet ist Großgemeinde bleibt ein beliebter und zugleich begehrter Wohnstandort – auch und vor allem in Corona-Zeiten.“, sagt Bürgermeister Stefan Rottmann in einem Jahresrückblick. Schonungen und seine Ortsteile bieten Bürgern mit höchsten Ansprüchen an Wohn- und Lebensqualität eine Heimat, ist Rottmann überzeugt. Weil die Nach- frage deutlich das Angebot übersteigt und auch kaum Leerstände zu verzeichnen sind, entwickelt die Gemeinde aktuell Neubaugebiete sowohl in Forst als auch Waldsachsen und im Hauptort Schonungen sollen bis zu hundert neue barriere- freie Wohnungen entstehen. Zwischenzeitlich konnte der dritte Bauabschnitt des Gewerbegebiets Tiefer Graben/Schonungen Süd abgeschlossen werden: Weitere Ansiedlungen und Expansionen von Unternehmen stehen unmittelbar bevor, kündigt der Bürgermeister an. Als zweiter wichtiger Gewerbestandort soll sich Abersfeld direkt an der B303 zwischen Coburg und dem Autozubringer A70 etablieren. Schonungen verspricht sich mehr Arbeitsplätze, Frequenz und Gewerbesteueraufkommen. Apro- pos Gewerbesteuer: Bis heute gab es trotz der anhaltenden Pandemie keine Steuereinbrüche in der Kämmerei des Rathauses zu verzeichnen. Die Großgemeinde verfüge über geschäftstüchtige Unternehmer und solide Betriebe, wie sich jetzt in der Krise zeige. Finanziell gesehen ist Schonungen gewappnet. Die Verschuldung konnte in den letzten Jahren fast halbiert und beachtliche Rücklagen aufge- baut werden.„Gemeinsam bleiben wir am Ball und versuchen bei jeder Gelegenheit Förde- rungen und Zuschüsse in Millionenhöhe in unsere Großgemeinde zu lenken – dies gelang uns in den letzten Jahren ausgesprochen gut.“, erklärt Bürgermeister Stefan Rottmann. Vor wenigen Wo- chen erst, war die Bewerbung um Mittel aus dem Stabilisierungshilfe-Fonds das sechste Mal in Folge erfolgreich: Mit einer Rekordsumme von 2,5 Mio. Euro erhält Schonungen als einzige Kommune des Landkreises diese beachtlichen Zuweisungen.„Für uns ist es ein hart erkämpfter Lottogewinn, denn die Zuschüsse fallen uns nicht in den Schoß und wir müssen uns jedes Jahr mit einem überzeu- Schonungen 1
und das kulturelle Leben der Gemeinde unter- stützt. Die Rathausverwaltung, die Bauhofmannschaft, der Forstbetrieb sowie das Schwimmbad- und Büchereiteam seien in hohem Maße motiviert und wachsen in ihren Aufgaben immer wieder über sich hinaus. Natürlich sind es vor allem die Bauprojekte, die den Bürgern am ehesten ins Auge fallen: Da wäre beispielsweise der Neubau des Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus in Reichmannshausen zu nennen, ein paar Kilome- ter weiter in Löffelsterz steht der Neubau des Bürger- und Feuerwehrhauses kurz bevor. Weitere markante Dorferneuerungsprojekte sind in Forst (Verlängerung des Dorfangers, Untere Straße) und in Hausen (Neugestaltung Hauptstraße, Kirchplatz) in Umsetzung bzw. Planung. Nach dem Kanalbau, der Neuausrichtung der Straßensituation, Neubau Kinderkrippe und Energiezentrale laufen nun aktuell die Erschließungsmaßnahmen im Vorgriff auf den Grundschulneubau, der mit hoher Wahr- scheinlichkeit im nächsten Jahr beginnen kann. Parallel befindet sich die Bauverwaltung in Vorbe- reitung der Sanierung von Turn- und Schwimm- halle am Schulzentrum. Eine Weiterentwicklung erfährt Schonungens neue Mitte: Hier entsteht gerade ein Wohnkomplex mit Tiefgarage und 15 Wohneinheiten. Als nächstes soll das Dürrgelände überplant und auch eine adäquate Nachnutzung für den Alten Friedhof muss gefunden werden. Mit der Städtebauförderung und einem Denkmalkon- zept soll auch das historische Mainberg nachhaltig aufgewertet werden – hier befinde man sich ge- rade in einem komplexen Planungs- und Abstim- mungsprozess. Nach Schonungens Bergfriedhof wurde nun auch in Reichmannshausen das Friedhofskonzept unter Beteiligung der Bürgerschaft zum Abschluss gebracht. Als Nächstes sind dann die Friedhöfe in Forst, Marktsteinach und Abersfeld an der Reihe. Einen großen Fortschritt will die Rathausspitze ge- meinsam mit dem Gemeinderat beim Mobilfunk- und Breitbandausbau erreichen: Aktuell laufen die Maßnahmen des Höfeprogramms an. 16 Kilometer Glasfaser sollen in den kommenden Monaten verlegt werden. Ein noch größeres Projekt stellt 2 Schonungen
die sogenannte „Gigabit-Richtlinie“ dar, für die sich die Kommunen nun bewerben können: Hier sollen dann Großgemeindeweit überall bis zu 100Mbit-Bandbreite zur Verfügung stehen. Auch hier stehen Zuschüsse in Millionenhöhe bereit. Weiter ausgebaut werden soll der Mobilfunk mit weiteren Anbietern in Hausen, Marktsteinach, Löffelsterz und Reichmannshausen. In diesem Jahr wurde Schonungen ganz offiziell zum Sitz der Allianz Schweinfurter OberLand (ca. 22.000 Einwohner) auserkoren: Geschäftssitz ist im Alten Rathaus der Gemeinde. Bürgermei- ster Stefan Rottmann wurde einstimmig zum Vorsitzenden bzw. Sprecher der Allianz für die kommenden 6 Jahre gewählt. Gemeindeweit sind es vor allem die Infrastruktur- projekte, also Kanal- und Wasserleitungsneubau die finanziell ins Gewicht fallen. Die Gemeinde schultert hier eine Investitionsoffensive in nie dagewesenem Ausmaß. Gleichzeitig laufen in Hausen, Marktsteinach, Löffelsterz, Mainberg und demnächst in Forst Neubaumaßnahmen. Eine Herkules-Aufgabe stellt die Betreuung bzw. Begleitung der zahlreichen den Fuhrpark von Bauhof und Forstbetrieb. Viele weitere kleine und Baustellen für die Bau-verwaltung dar. große, wichtige und bedeutende Projekte konnten in 2020 zum Ab- Auch die Feuerwehren durften sich im laufenden Jahr über Investiti- schluss gebracht werden, stellvertretend nennt Bürgermeister Stefan onen freuen: Mit einem nagelneuen TSF und HLF20 Einsatzfahrzeug Rottmann die Installation von Autobahnschildern an der A70 für die wurde die Fahrzeugflotte merklich modernisiert. Gleiches gilt für Großgemeinde Schonungen. Amtliche Nachrichten Liebe Leser, die letzte Veröffentlichung der Gemeindezeitung in diesem Jahr erfolgt am 18. Dezember. Corona-Pandemie: Vom 21.12.20 bis einschl. 31.12.20 haben wir Betriebsurlaub. Feststellung der Katastrophe in Bayern Die erste Ausgabe des Jahres 2021 erscheint am 08.01. REVISTA Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 8. Dez. 2020, Az. D4-2257-3-43 Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integrati- on erlässt folgende Bekanntmachung: keit der schnellen Nachvollziehbarkeit und damit Durchbrechung der Aufgrund der Corona-Pandemie wird ab 9. Dezember 2020 das Vorlie- Infektionsketten. Bayern hat inzwischen eine 7-Tage-Inzidenz von 177. gen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 27 Landkreise und kreisfreie Städte überschreiten den Schwellenwert des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt. von 200. Gleichzeitig steigt die Belegung von Krankenhausbetten, ins- Begründung: besondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. Dies Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coro- erhöht den Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten na-Pandemie haben noch nicht zu einem spürbaren landesweiten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken. Auch die Rückgang der Infektionszahlen geführt. Das Infektionsgeschehen Zahl der täglichen Corona-Todesfälle in Bayern hat ein erschreckendes entwickelt sich dynamisch in allen Bevölkerungsgruppen, unabhängig Ausmaß angenommen. Die Belastung des Gesundheitssystems ver- von lokalisierbaren Ausbruchsgeschehen und erschwert die Möglich- schärft sich zudem weiter. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Schonungen 3
Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet §2 Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Begriffsbestimmungen Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastro- (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem phenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Joachim Herrmann, Staatsminister jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Winterdienst; Räum- und Streupflicht Stützmauern und Grünstreifen. in der Gemeinde Schonungen (2) Gehbahnen sind Es kann glatt werden! Deshalb rechtzeitig Streugut besorgen a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und Wie schnell ein eigentlich gut geräumter und sauberer Weg zur abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Rutschbahn werden kann, hat das wiederholt aufgetretene Blitzeis Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die in den vergangenen Jahren gezeigt. Eis- und Schnee kann in den selbständigen Gehwege sowie die selbständigen gemein- Monaten zwischen Oktober und März/April jederzeit und auch völlig samen Geh- und Radwege oder überraschend hereinbrechen. Mit Blick auf die gestiegenen Sturz- und b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung Fallunfälle in der kalten Jahreszeit raten wir allen Bürgerinnen und die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der Bürgern sich schon jetzt genügend Streugut sowie Schneeschaufeln öffentlichen Straßen und Schuhspikes zu besorgen. Bewahren Sie diese stets griffbereit im in der Breite von 1 m, gemessen von der Straßengrundstücksgren- Eingangsbereich des Wohnhauses auf, so dass Sie nicht erst über ver- ze bzw. vom begehbaren Straßenrand aus. eiste oder rutschige Flächen laufen müssen, um überhaupt zu ihrem Schneeräumgerät oder zum Streugut zu gelangen. (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in Die Grundstückseigentümer habe gemäß der gemeindlichen Ver- geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend gebaut ordnung die Gehbahnen der an ihren Grundstücken angrenzenden ist. Einzelne unbebaute Grund-stücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbre- (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. chen den Zusammenhang nicht. Dabei ist zu beachten das die Sicherungsfläche werktags ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee Reinhaltung der öffentlichen Straßen zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten §3 abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch Tausalz oder Verbote ätzende Mittel zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es unter- Glättegefahr (z. b. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen sagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unver- mit Tausalz zulässig. Die Maßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu meidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahr für Leben, Gesundheit, (2) Insbesondere ist es verboten, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder Vergessen Sie nicht das Nachstreuen bei Tauwetter. Die Verwendung ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige von Streusalz macht übrigens nur dann Sinn, wenn Sie nach dem Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder Antauen erneut räumen, damit der Matsch nicht wieder anfriert. auszuklopfen; Tierfutter auszubringen oder Tiere in einer Weise Räumen Sie den Schnee jedes Mal vollständig weg. Vermeiden Sie zu füttern, die geeignet ist, die Straße zu verunreinigen. das Festfahren, denn hier entstehen später Eisplatten. Bedenken Sie b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; auch, dass ausgebrachtes Streumaterial auf glatten, vereisten Wegen c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpa- häufig beiseite gefahren wird, weil es dort nur schlecht haftet. Gehen ckungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee Sie bei einer Gefahr von glattem oder rutschigem Untergrund bewusst 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu und passen Sie ihr Gehtempo den Witterungs- und Bodenverhält- lagern, nissen an. Gutes Schuhwerk mit einer rutschfesten Profilsohle ist die 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder „halbe Miete“. Wichtig ist, dass Sie einen sicheren Halt darin haben. Im zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden Fachhandel gibt es außerdem Spikes, die Sie bei Bedarf an die Sohlen können, schnallen können. 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten Eine große Gefahr birgt das Räumen von Dachflächen. Betreten Sie oder einzubringen. schneebedeckte Dächer, wenn es überhaupt sein muss, keinesfalls ungesichert. Es besteht immer die Gefahr des Einstürzens oder des (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Abrutschens. Holen Sie sich lieber professionelle Hilfe. Reinigung der öffentlichen Straßen §4 Reinigungspflicht Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die der öffentlichen Straßen und Anlagen und die Sicherung Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von der Gehbahnen im Winter vom 23.04.2009 Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an die (Amtl. Mitteilungsblatt Nr. 17 v. 01.05.2009) im Straßenverzeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und We- mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6 bestimmten gegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bek. vom 05. Oktober 1981 Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. (BayRS 91-1-I) erlässt die Gemeinde Schonungen folgende Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlos- sen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in rechtlich Allgemeine Vorschriften zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf. §1 Inhalt der Verordnung (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenverzeichnis (Anlage) Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reini- aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere der- gungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der artige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derar- Gemeinde Schonungen. tige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. 4 Schonungen
(3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reini- bedienen; das gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen gen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nach § 8 abgeschlossen sind. keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann. (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, angrenzt. soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen. §8 (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterlieger Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dau- (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung ernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung nach § 1093 BGB. zu regeln. §5 (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- Reinigungsarbeiten oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinter- Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbrin- lieger die im Straßenverzeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen gen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der Straßen innerhalb ihrer Reinigungsfläche (§ 6) zu reinigen. Sie haben einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) insbesonde- dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen re sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis a) nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat zu zueinander stehen, wie die Grundstücksflächen. kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu ent- fernen (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Pa- Sicherung der Gehbahnen im Winter pier- oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden §9 können); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Sicherungspflicht Grünstreifen. (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigen- tum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 b) Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit das bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück Laub insbesondere bei feuchter Witterung als verkehrsgefährdend angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in Woche durchzuführen. sicherem Zustand zu erhalten. c) von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5 §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die im Straßenkörper wächst, Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. d) ferner bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizuma- § 10 chen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen. Sicherungsarbeiten (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Von der Reinigungspflicht ausgenommen sind Sonderabfälle oder Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen Verschmutzungen, deren Beseitigung für die Anlieger nicht zumutbar ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder sind (z. B. Hundekot). Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder §6 das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen Reinigungsfläche oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. (1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wieder- zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks holen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, mit dem Straßengrundstück, und Eigentum oder Besitz erforderlich ist. a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenverzeichnisses einer par- allel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 m verlaufen- (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben de Linie innerhalb der Fahrbahn, die das Betreten der Fahr- der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder bahn nicht erfordert (wobei ein von der Fahrbahn getrennter erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist) Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenverzeichnisses der Mittel- der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, linie des Straßengrundstücks, wobei mehrere gleichlaufende Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räu- Fahrbahnen auch dann, wenn sie durch Mittelstreifen oder son- mung freizuhalten. stige Einrichtungen geteilt sind, als eine einheitliche Fahrbahn gelten § 11 liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Sicherungsfläche Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück inner- senkrecht zur Straßenmittellinie gezogenen Linien bestimmt halb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. werden. (2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß. (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich Schlussbestimmungen der ggf. in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen. § 12 Befreiung und abweichende Regelungen §7 (1) Befreiungen vom Verbot des § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt. (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. (2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der Schonungen 5
Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet Ebertshäuser Str. 12.10. – 18.12.2020 werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid Löffelsterz Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst Vollsperrung der Fahrbahn eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verord- Hausener 12.10. – 18.12.2020 nung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Hauptstraße Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Vollsperrung der Fahrbahn (ab Anfang November Widerrufsvorbehalt erteilt werden. 2020) u. Umleitung über Hartstraße u. Anton- Weber-Straße, sowie Kellnerweg § 13 Ordnungswidrigkeiten Kirchberg 3 – 02.11. – 18.12.2020 Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR Zellingen, Kanalbaumaßnahme belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Marktsteinach halbseitige Sperrung der Fahrbahn, Umleitung 1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreini- eingerichtet gen lässt, Weg von 02.11.2020 – 30.04.2021 2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht Schöpferwiese Ri. Kanalbaumaßnahme erfüllt, Kläranlage, Löffelst. Vollsperrung der Fahrbahn 3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht recht- Am Thörlich 1, 23.11. – 07.12.2020 zeitig sichert. Löffelsterz Arbeiten am Stromnetz Halbseitige Sperrung der Fahrbahn § 14 Inkrafttreten Grundstr. Höhe 26.11. – 16.12.2020 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Hs.-Nr. 43, Arbeiten am Kabelnetz Kraft. Sie gilt 20 Jahre. Mainberg Halbseitige Sperrung der Fahrbahn u. Vollsperrung des Fußgängerverkehrs (max. 2 Arbeitstage) Baustellen im Gemeindegebiet Grundstraße 7, 30.11. – 18.12.2020 Mainberg Erstellung Wasser-Hausanschluss Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen Halbseitige Sperrung der Fahrbahn besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Den Antrag zur Kreuzbergring 29, 09. – 18.12.2020 verkehrsrechtlichen Anordnung finden Sie auf unserer Homepage. Schonungen Gas-/Wasser-Hausanschluss Bitte beachten Sie das der Antrag mind. 2 Wochen vor Baubeginn im Halbseitige Sperrung der Fahrbahn Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen einzureichen ist. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilneh- Am Schulberg 02. – 18.12.2020 mer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Ecke Grundstraße, Wechsel Wasser-Schieberkreuz Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Die Beschilderung zur Mainberg Vollsperrung der Fahrbahn Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenver- kehrsbehörden angeordnet. Kreuzbergring 29, 04.12.2020, 08.00 – 11.00 Uhr Schonungen Arbeiten am Gebäude Aktuelle Baustellen im Gemeindegebiet Vollsperrung der Fahrbahn Ortsbezeichnung Zeitraum Grund/Anlass Für Rückfragen zu den Baustellen steht Ihnen das Ordnungsamt der Beeinträchtigung Gemeinde Schonungen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Hennebergstr. 28 10.02. – 03.01.2021 der Telefonnummer 09721/7570-120 oder per E-Mail unter ordnungs- Wohnhaussanierung amt@schonungen.de halbseitige Sperrung der Fahrbahn Hauptstraße 1-36, 01.03.2020 – 28.02.2021 Rhön-Maintal-Gruppe RMG Schonungen Kontrolle Kanalschächte tageweise, kurzfristige Fahrbahneinengung bis Ankündigung - Ablesung Wasserzähler ab 2020 im RMG- halbseitige Sperrung der Fahrbahn Verbandsgebiet Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe Reichelshof, 20.04. – 18.12.2020 sowie das Kommunalunternehmer der RMG (für den Bereich der Reichelshöfer Str. Neuverlegung Wasserleitung Gemeinde Schonungen) trägt der Corona-Pandemie Rechnung und u. Reichelshöfer halbseitige Sperrung der Fahrbahn, Vollsperrung ändert deshalb mit sofortiger Wirkung das Ableseverfahren. Weg des Fußgänger- u. Fahrradverkehr Sie als unsere Kunden waren es in der Vergangenheit gewohnt, dass eigenes RMG-Personal die Zählerstände vor Ort in Ihrem Gebäude alle Ortsteile 06.05. – 31.12.2020 abgelesen hat. betroffen Kanalbaumaßnahmen teilweise/halbseitige Sperrung der Fahrbahn u. Nunmehr sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sie können der RMG des Fußgängerverkehrs schnell und bequem über Smartphone, Tablet, Computer oder ganz traditionell mit Ablesekarte den Wasserzählerstand mitteilen. Bachstr. 10-12, 02.06.2020 – 30.06.2021 Weitere nähere Informationen erhalten Sie mit gesondertem Schonungen Abrissarbeiten und Neubau RMG-Schreiben, welches Ihnen als Hausbesitzer bis spätestens Mitte teilweise/halbseitige der Sperrung des Fahrbahn u. Dezember 2020 zugestellt wird. des Fußgängerverkehr, Umleitung erforderlich Ihr Wasserversorger Bergstraße – 24.08. – 18.12.2020 Rhön-Maintal-Gruppe Löffelst. Steige, Erneuerung Kanal- und Wasserleitung Marktsteinach Halbseitige Sperrung Fahrzeugverkehr 6 Schonungen
Rathausbesuch weiterhin nur Bauanträge mit Terminvereinbarung möglich Jaskulla Danuta 09721 / 75 70 -323 Wir befinden uns wegen der Corona-Pandemie weiterhin in einem Ausnahmezustand, sodass der Einlass in das Rathaus nach wie vor nur Beiträge mit einer Terminvereinbarung möglich ist. Wir bitten Sie dafür um Ver- Dietz Sina ständnis. Haben Sie ein Anliegen, dann rufen Sie den/die zuständige/n 09721 / 75 70 -314 Sachbearbeiter/in im Rathaus an – die Kontaktdaten finden Sie im An- schluss. Anhand dieser telefonischen Absprache kann der/die zustän- Assistenz Bauamt dige Mitarbeiter/in entscheiden, welche Dringlichkeit Ihr Anliegen hat Klöffel Annemarie, Ledermann Sandra und ob eine persönliche Vorsprache im Rathaus zwingend erforderlich 09721 / 75 70 -312, -311 ist. Trifft dieser Fall ein, erhalten Sie einen verbindlichen Termin. Am vereinbarten Besuchstermin klingeln Sie bitte an der Rathaustür. Kämmerei Anschließend werden Sie am Eingang abgeholt. Zu diesem Termin Leiter der Kämmerei ist zwingend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und wir bitten Sie, Kestel Tim sich die Hände mit dem Desinfektionsmittel im Eingangsbereich zu 09721 / 75 70 -210 desinfizieren. Zu beachten ist weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Besuchern und zu den Mitarbeitern. gemeindl. Liegenschaften, Hallenbad, Turnhallenbelegung, Unter diesen Bedingungen können wir Ihnen am Sichersten unseren Gemeindewald Service der Gemeindeverwaltung anbieten und das Risiko einer Virus- Mantel Kurt übertragung minimieren. 09721 / 75 70 -213 Telefonische Erreichbarkeit und Zuständigkeiten der einzelnen Zuschussangelegenheiten, Gewerbesteuer, Kindergärten, Holzverkauf Mitarbeiter im Rathaus Hammer Milena Aufgrund der Schließung des Rathauses sollen möglichst viele Bür- 09721 / 75 70 -214 geranfragen per Telefon abgewickelt werden. In der folgenden Liste finden Sie die zuständigen Mitarbeiter mit ihren Durchwahlnummern. Grundsteuer, Hundesteuer, Schmutz- und Niederschlagswasser, Versicherungen Ordnungsamt Ullrich Claudia Leiter des Ordnungsamtes, Feuerwehrwesen, StVO 09721 / 75 70 -215 Schlegel Sven 09721 / 75 70 -120 Gebäudemanager Kupfer Karlheinz Passangelegenheiten, Führungszeugnisse, An- und Ummeldungen 09721 / 75 70 -327 Schmitt Eva, Albert Linda 09721 / 75 70 -125, -126 Gemeindekasse Stock Anette, Schuler Gudrun Sterbefälle, Anmeldung Veranstaltungen 09721 / 75 70 -221, -220 Keicher Christina 09721 / 75 70 -128 Bauhof Bauhofleiter Hauptamt Nees Philipp Geschäftsleitung 0151 / 14757295 Schmidt Gerald 09721 / 75 70 -110 Bauhofbüro 09721 / 58383 Schulangelegenheiten, Datenschutz, Archiv Feser Uta e-mail der Gemeinde Schonungen 09721 / 75 70 -113 gemeinde@schonungen.de Personalangelegenheiten Wolker Beate 09721 / 75 70 -115 Postein- und –ausgang, Telefonzentrale Wir gratulieren Neumeier Bianca 09721 / 75 70 -0, -127 Geburten Vorzimmer 1. Bürgermeister, VHS Löffelsterz Wetz Birgit Julia und Andreas Schedel 09721 / 75 70 -101 zur Geburt der Tochter Emilia geboren am 25.08.2020 Kultur, Gemeindeblatt, Ferienspaß, Veranstaltungskalender, Weihnachtsmarkt Mainberg Herder Sigrid Christine und Tobias Dütsch 09721 / 75 70 -112 zur Geburt der Tochter Frida geboren am 14.07.2020 EDV Stock Rainer Schonungen 09721 / 75 70 -116 Bianca Michel und Julien Mulz zur Geburt der Tochter Selma Bauamt geboren am 10.08.2020 Bauamtsleiter Heurich Sebastian 09721 / 75 70 -310 Schonungen 7
Geburtstage Herrn Edgar Dorsch Am 17.11. zum 90. Geburtstag Abersfeld Herrn Edgar Mantel Frau Grete Ulsamer am 07.11. zum 88. Geburtstag am 27.11. zum 81. Geburtstag Forst Herrn Lothar Werner Eheschließung am 30.10. zum 87. Geburtstag Abersfeld Frau Brigitta Fritz Eheleute Katharina und Thomas Weth am 09.11. zum 86. Geburtstag am 25.09.2020 zur Eheschließung Hausen Frau Ursula Sigl Ehejubiläum am 12.11. zum 83. Geburtstag Waldsachsen Herrn Georg May Eheleute Lydia und Rudolf Spall am 13.11. zum 84. Geburtstrag am 11.11.2020 zum 60. Hochzeitstag Löffelsterz Herrn Elmar Werb am 21.09. zum 80. Geburtstag Mainberg Schulecke Frau Emma Dora Schweser am 16.10. zum 85. Geburtstag Grundschule und Mittelschule Sennfeld Marktsteinach Herrn Wilhelm Götzendörfer Weihnachten im Schuhkarton – am 13.11. zum 84. Geburtstag Aktion der Grundschule und Mittelschule Sennfeld 2020 Wie auch schon in den letzten Jahren beteiligte sich die Grund – und Reichmannshausen Mittelschule Sennfeld an der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. Herrn Richard Niklaus Diese beliebte Geschenkaktion von der Samaritan´s Purse Peration am 20.10. zum 87. Geburtstag (Die Barmherzigen Samariter) macht Kinder in Not zur Weihnachtszeit weltweit glücklich. Die Corona Pandemie und die damit verbunden Schonungen Einschränkungen treffen besonders Kinder sehr hart. Deshalb sind Herrn Hermann Ostendorp gerade jetzt in dieser schwierigen Zeit kleine Freuden und Gestern am 23.09. zum 81. Geburtstag der Aufmerksamkeit umso wertvoller und schöner. Durch die tatkräf- tige Unterstützung unserer beiden Bundefreiweilligen Gina Rudl und Frau Kunigunda Barthelmes Michelle Thiel verpackten wir in diesem Schuljahr mit 82 Päckchen am 20.10. zum 90. Geburtstag wieder eine große Anzahl. Viele Schülerinnen und Schüler spende- ten vermehrt Spielzeug und Kuscheltiere, da sie der Meinung sind: Frau Helma Promeuschel Während der Corona Pandemie ist es wichtig, viele Dinge zum Spielen am 26.10. zum 81. Geburtstag zu haben. Nun werden die liebevoll, weihnachtlich eingepackten Kartons mit dem Laster nach Rumänien gebracht. Eine wichtige Frage Herrn Hans Schömig der Kinder, ob der Lastwagen denn momentan wegen der Corona am 14.11. zum 83. Geburtstag Situation über die Grenzen kommt, konnten wir zum Glück mit „Ja“ beantworten. Wir wünschen uns, dass die Päckchen den bedürftigen Kindern eine große Freude bereiten und hoffen, dass Sie nächstes Jahr auch an der Aktion teilnehmen! Hanna Köth (Klasse 3a) Klassenspreche- rin, im Namen aller Schülerinnen und Schüler der Grund – und Mittelschu- le Sennfeld und J.Göbel, Schulsozial- pädagogin Michelle Thiel, Gina Rudl und das Erweiterungsteam der Schülerspre- cher der Grund- schule Sennfeld. 8 Schonungen
Kinder und Jugend Gottesdienstordnungen Kindergarten Abersfeld/Löffelsterz Evang.-Luth. Pfarramt Christuskirche Altpapiersammlung Ab 4. Mai hat die Staatsregierung unter strengen Vorgaben die Feier Liebe Bewohner von Abersfeld/Rednershof. von Gottesdiensten wieder zugelassen. Am Samstag 12. Dezember findet die nächste Altpapierannahme Die Kirche ist den strengen Hygienevorschriften umgestaltet worden. statt. Bitte bringen Sie Ihr Papier zum Container am Platz gegenüber Es gelten Sitzplatzregelungen und Abstandsnormen. Gaststätte Hofmann. Wir werden Ihnen beim entladen gerne behilflich Bitte beachten Sie folgende Vorgaben: sein. Bitte halten Sie die bekannten Corona Maßnahmen ein Nasen & • Halten Sie generell (vor und in der Kirche) 1,5 m Abstand vonei- Mundbedeckung. nander. Vielen Dank für Ihre Spende • Betreten Sie die Kirche bitte einzeln, es sei denn Sie kommen Wir wünschen Ihnen einen schöne Weihnachtszeit zusammen mit ihrem Lebenspartner/Ihrer Lebenspartnerin/ ihren Kindergarten Abersfeld/Löffelsterz Familienangehörigen aus Ihrem Hausstand. • Jede Sitzmöglichkeit in den Kirchenbänken ist durch Kerzen ange- zeigt. • Eheleute, Lebenspartner und Angehörige aus engstem Familien- kreis dürfen in einer Bankreihe zusammen sitzen. Kirchliche Nachrichten • Personen, die nicht aus einem Hausstand kommen, können in einer Bankreihe unter Einhaltung des Mindestabstandes Platz nehmen. Die maximale Belegung liegt dabei bei 5 Personen (max. 3 Personen aus einem Haushalt dort, wo 3 Kerzen stehen - max. 2 Evang.-Luth. Pfarramt Christuskirche Personen aus einem anderen Haushalt dort, wo 2 Kerzen stehen. • Für das Betreten und Verlassen des Gottesdienstraumes und auch Die Christuskirche ist zum persönlichen Gebet, wie gewohnt, täglich während des Gottesdienstes besteht eine Mund-Nasen-Schutz- von 8 Uhr bis 18 Uhr unverschlossen. Kerzen auf den Gesangbuchabla- pflicht. Bitte nehmen Sie Ihre Schutzmaske von zuhause mit. gen zeigen an, wo den Hygienebestimmungen gemäß Platz genom- • Zum Gottesdienst werden sie am Eingang der Kirche von Platzan- men werden darf. weisern empfangen. Bitte leisten Sie deren Anweisungen Folge Jeder, der seelsorgerliche Begleitung möchte, kann sich unter und nehmen Sie den Platz in der Kirche ein, der Ihnen zugewiesen 09721/59204 an Pfarrer Duft wenden. Die Nummern der Telefonseel- wird. Halten Sie bitte vor der Kirche den Schutzabstand von 1,5 sorge lauten: 0800/111 0 111 · 0800/111 0 222 Gott segne Sie in einer Metern ein. Vor allem auch dann, wenn sich vor der Kirche wegen Zeit, die uns allen ungewöhnliche Wege abverlangt. der Einlassregelungen eine Schlange bilden sollte. Andreas Duft, Pfarrer • Wir halten zu Ihrem Schutz strenge Hygieneregeln ein. Die Plätze und Kerzen am Platz werden vor und nach jedem Gottesdienst mit Kirchliche Nachrichten Desinfektionsmittel gesäubert. Coronabedingt müssen leider alle Veranstaltungen entfallen! Sonntag, 13.12.2020 - 3. Advent Kath. Pfarrgemeinden 18.00 Uhr Ruhepol-Gottesdienst mit Liedern aus Taizé mit DuDett (Pfr. Andreas Duft) Advent der Senioren Auf Grund der Donnerstag, 17.12.2020 Pandemie konn- 19.00 Uhr Vorweihnachtliches Ökum. Taizé-Gebet im großen Saal ten in diesem des evang. Gemeindehauses mit Veeh-Harfen Jahr die Advent- (Lektorin Ursula Saffer) sfeiern nicht wie üblich stattfinden. Sonntag, 20.12.2020 - 4. Advent In den meisten 10.00 Uhr Gottesdienst mit den Chori-Veehen Pfarrgemeinden (Lektorin Ursula Saffer) wurde daher der "Seniorenadvent" Der Ort unserer Gottesdienste wird in den nächsten Wochen immer mit einer gottes- die Christuskirche sein. Andere Gottesdienstorte (Rednershof, Gemein- dienstlichen Feier desaal) bieten unter Einhaltung der Rechtsvorschriften nicht genug in den jeweiligen Raum für die Feier eines Gottesdienstes. Kirchen began- nen. Dankenswerter Kath. Pfarreiengemeinschaft Weise hat die Maria Königin vom Kolben und St. Sebastian am Main Gemeinde Schonungen Freitag 11.12. - Hl. Damasus I., Papst ihren finanziellen Hausen 18:00 Eröffnung des Adventsfenster an der Zuschuss zur Alten Schule (PGR) Gestaltung auch in diesem Jahr geleistet. Mainberg 09:00 He Rorate-Messfeier, anschl. euch. Anbetung Den Seniorinnen und Senioren wurde nach den Gottesdiensten ein - Ang. d. Pfarrei Mainberg Präsent überreicht. Beispielhaft zeigt das Bild das Geschenk für die Marktsteinach 07:00 Anbetung bis 8 Uhr Seniorinnen und Senioren der Pfarrgemeinde St. Leonhard in Hausen, 19:00 Adventsfeier der KAB im Pfarrsaal Markt- welches von der Pfarrgemeinderatsvorsitzenden, Frau Ingrid Fickert, steinach gestaltet wurde. Waldsachsen 07:00 Od Rorate-Messfeier Ihnen allen, die sich für die Begleitung der Seniorinnen und Senioren - Leb. u. Verst. d. Pfarrgemeinde - Anton u. in diesen Adventstagen verantwortich gezeigt haben, sei ein herz- Bibiana Seufert (JT) u. verst. Ang. - Rita u. liches Vergelt's Gott gesagt! Ferdinand Mai, leb. u. verst. Ang. - Richard Diakon Frank Menig u. Melitta Müller. leb. u. verst. Ang. Schonungen 9
Samstag 12.12. - Gedenktag Unserer Lieben Frau in Guadeloupe Donnerstag 17.12. - Donnerstag der 3. Adventswoche Schonungen 17:30 Ku Messfeier anschl. bieten die Ministranten Forst 18:00 Rosenkranz verpackten Kuchen gegen Spende an 18:30 Od Rorate-Messfeier (musikalische Gestaltung: Pedrodracones) - Alfred u. Helga Hammelmann, Verst. - Maria u. Wilhelm Götzendörfer u. verst. d. Fam. Weinmann - Gudrun Hüttner u. Ang. - Rosa u. Alois Gößmann - Margarete, verst. Ang. - Verst. d. Fam. Seemann u. Wilhelm u. Theodor Kostka - Hildegard u. Druckenbrod Otto Salomon, Roland Sterzer u. Ang. d. Löffelsterz 09:00 He Rorate-Messfeier, anschl. euch. Anbetung Fam. - Fam. Wagenhäuser u. Fischer u. - Rosa Halbig u. Rosa Dünniger - Georg Ang. d, Familien - Fritz u. Elfriede Steiner Halbig (JT) u. Benno Vollert (JT), leb. u. (best. v. d. Nachbarn) - Angela Mohr u. verst. Ang. - Leokadia u. Sophie Biegner, Ang. d. Fam. leb. u. verst. Ang. - Oswald Stahl, Erwin Barth u. Winfried Stühler u. verst. Ang. Sonntag 13.12. - 3. ADVENTSSONNTAG (GAUDETE) Abersfeld 08:45 He Messfeier Freitag 18.12. - Freitag der 3. Adventswoche - Rosa Mantel (JT) u. Justin Mantel u. verst. Löffelsterz 13:30 Ki Adventsandacht der Senioren in der Kir- Ang. - Sabine Blaurock - Viktor Zimmer- che (anstelle des Seniorennachmittages) mann (JT) u. Sohn Winfried, leb. u. verst. Mainberg 18:30 Od Rorate-Messfeier Ang. - Irmgard, Erwin u. Juliane Elfert, leb. - Karlheinz Hauber (best. von der Kuratie u. verst. Ang. - Franz Gütlein (JT), leb. u. St. Michael Mainberg) verst. Ang. Marktsteinach 07:00 Anbetung bis 8 Uhr Forst 08:45 Od Messfeier Waldsachsen 09:00 Ku Rorate-Messfeier - Philomena Feustel, Thomas Mohr, Ang. - Fam. Hildegard u. Albin Fambach, Fam. d. Fam. Feustel u. Hohleiter - Siegfried u. Blanka u. Eugen Müller - Ferdinand Sten- Luise Heusinger u. verst. Ang. zinger, Schwester Geminana u. Schwester 18:00 Rosenkranz Waltona - Hermann Barthel, Josef, Doro- Hausen 08:45 Wa Wortgottesfeier thea u. Alfons Leimig, leb. u. verst. Ang. Löffelsterz 08:45 Ki Wortgottesfeier - Berthold Fambach u. Josef Koch, leb. u. Mainberg 10:15 Wb Wortgottesfeier (Fr. Fickert) verst. Ang. - Anna u Martin Bedenk, verst. Marktsteinach 10:15 Ku Messfeier, anschl. Eine-Welt-Verkauf Eltern u. Geschwister - Vinzenz Keicher - Waltraud u. Benno Hubert u. Tochter (JT) Ingeborg - Herbert Stumpf (JT) u. Barbara Pangerl (JT), leb. u. verst. Ang. - Johann Samstag 19.12. - Samstag der 3. Adventswoche u. Maria Lohr, leb. u. verst. Ang. d. Fam. Schonungen 17:30 Od Messfeier (Diakon Wahler, musikalische Hubert - Rosa, Heinrich u. Otto Schnepf u. Gestaltung: Utta Tzschach, Sopran) verst. Ang. - Werner Gütlein (JT) - Karola - Leo Stenzinger (JT) - Geng Emma u. Büttel (JT), leb.u. verst. Ang. - Oswald verst. Ang. Seuffert, leb. u. verst. Ang. - Winfried Nä- der, leb. u. verst. Ang. Sonntag 20.12. - 4. ADVENTSSONNTAG 13:30 Friedensrosenkranz an der Mariengrotte Abersfeld 10:15 Ku Messfeier auf dem Kolben (KAB) - Maria Eschbach (JT) - Leb. u. verst. Ang. 14:00 Andacht auf dem Kolben (KAB) d. Fam. Zimmermann u. Göbel - Josef u. 18:30 Au Messfeier mit Primizsegen (Neupriester Gertrud Weigand - Lothar u. Hildegard Bertram Ziegler) Schnepf - Justin Mantel (JT) u. Rosa - Emilie Oßwald (JT) Mantel u. verst. Ang. - Luzia Hau (JT), leb. Waldsachsen 10:15 Wb Wortgottesfeier (Fr. Margraf ) u. verst. Ang. Forst 10:15 He Messfeier Montag 14.12. - Hl. Johannes vom Kreuz - Georg u. Rosa Kraus u. verst. Ang. - Ger- Forst 18:00 Rosenkranz linde Schnepf u. verst. Ang. - Verst. d. Fam. Schneider u. Schreiner u. z. Danksagung Dienstag 15.12. - Dienstag der 3. Adventswoche - Eugen u. Nittaya Hümpfer, Leb. u. Verst. d. Hausen 18:30 He Rorate-Messfeier Fam. Kippes, Hümpfer, Richter u. Kraft - 3: Seelengottesdienst für Rita Klüpfel 18:00 Rosenkranz und Ang. d. Fam. Klüpfel - Maria u. Wil- Hausen 10:15 Gb Wortgottesfeier (Hr.Doile) helm Götzendörfer u. verst. Ang. Löffelsterz 10:15 Wa Wortgottesfeier Marktsteinach 17:00 Ki Gottesdienst zur Gewissenserforschung Mainberg 08:45 Ki Wortgottesfeier für alle neun Gemeinden Marktsteinach 08:45 He Messfeier 17:30 Od Beichte - 2. Seelengottesdiienst f. Udo Keidel - 2. 18:30 Od Rorate-Messfeier Seelengottesdienst f. Maria Deak - Luzia u. - Max Wilczek (JT), leb. u. verst. Ang. Otto Barthelmes, leb. u. verst. Ang. - Maria Schonungen 18:30 Gb Adventsandacht (Hr.Doile) u. Josef von der Gracht, leb. u. verst. Ang. - Norbert Schmitt Mittwoch 16.12. - Mittwoch der 3. Adventswoche 18:15 Rosenkranz Abersfeld 09:00 Ku Rorate-Messfeier 19:00 He Messfeier, anschl. Anbetung bis 21 Uhr - Helmut Löser - Mathilde u. Peter Schne- mit Beichtgelegenheit (Pater Stephan, pf - Sabine Blaurock, leb. u. verst. Ang. d. Konzelebrant: B.Odo) Fam. Blaurock u. Albert - zur Danksagung - Anton Schröck (JT), leb. u. verst. Ang. u. z. Ehren des Hl. Antonius in einem Schonungen 14:00 He Messfeier mit Spendung der Sakramente besonderen Anliegen - Elfriede Mantel von Erstkommunion und Firmung Forst 18:00 Rosenkranz Waldsachsen 08:45 Gb Wortgottesfeier (Fr.Fickert) Schonungen 07:00 He Rorate-Messfeier 17:00 Viertes Adventsfender am Sportheim 10 Schonungen
Vereinsnachrichten DJK Marktsteinach 2020 – das etwas andere Jahr Zu Beginn des Vereinsjahr 2020 stand die traditionelle Dreikönigswan- derung an. Zu diesem Zeitpunkt dachte von uns noch niemand an einen Lockdown oder gar an die Ausrufung einer Katastrophe. Auch der Faschingstanz und der Kinderfasching wurde noch unbeschwert gefeiert. Die Tischtennisabteilung konnte durch die Meisterschaft in der Bezirksklasse D in die Bezirksklasse C aufsteigen. Ab Mitte März stand dann alles still – kein Sport, keine Veranstal- tungen oder Feiern. Unsere lieb gewordene Jugendfreizeit, ausgefal- len. Als kleine Abwechslung haben wir dazu aufgerufen, Wimpel für den Biergarten zu gestalten. Die Wimpelkette flattert im Biergarten mit vielen aufmunternden Sprüchen. Die Zumba-Trainerinnen boten über Zoom-Meetings Sport an und sorgten so für Abwechslung und Fitness. Sobald es möglich war, fand wieder Gymnastik in Form von Walking, unterbrochen durch Stretching und Gymnastikübungen im Freien statt. Der Sportbetrieb Volleyball, Tischtennis und Fußball wurde im Herbst, unter Einhaltung der Hygienerichtlinien, wieder aufgenom- men. Auch bei der Johannisfeier improvisierten wir und passten sie der aktuellen Lage an. Symbolisch feierten wir die Sonnwende mit dem Anzünden des Feuerkorbs im Biergarten unter Einhaltung der AHA-Re- geln. Auch der Saisonabschluss der Gymnastik- und Zumbaabteilung Schonungen 11
griechische Speisen anbietet – zunächst, der Corona-Pandemie ge- schuldet, als to-go. Wanns genau losgeht, wird über Flyer und Aushang bekannt gemacht. Unterstützen wir ihn und tragen wir zu einem guten Neustart bei. Da auch die Adventsfeier und die Waldweihnacht der Pandemie zum Opfer fallen, soll zumindest über die Beleuchtung des Vereinsheims etwas adventliche Stimmung vermittelt werden. Hoffen wir, dass 2021 das Vereinsleben wieder anlaufen kann und die sportlichen Aktivitäten bald wieder aufgenommen und sozialen Kontakte gepflegt werden können. Bleibt gesund, bis hoffentlich bald. Das "Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Schonungen" erscheint wöchentlich, jeweils freitags. Herausgeber, Verlag und Druck: REVISTA e.K., 97424 Schweinfurt, Londonstr. 14b, Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: post@revista.de Verantwortlich für den amtl. Teil: Gemeindeverwaltung Schonungen Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Florian Kohl (REVISTA e.K.) Mit der Einsendung oder Überlassung von Textbeiträgen und Fotos im Biergarten wurde gerne angenommen, ebenso ein Grillnachmittag übernimmt der Verfasser bzw. Einsender die Gewähr dafür, dass durch der Altherrenzeltlagerer. Durch den schönen Sommer besuchten viele eine Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt werden und überträgt Gäste unseren Biergarten. damit gleichzeitig das Recht zur Veröffentlichung an die Gemeinde und Unsere jahrzehntelang gewachsene, gute Geschäftsbeziehung mit der an den Verlag. ISSN: 1865-8016 / Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE307415338 / Wernecker Brauerei wurde im Sommer, durch die Auflösung der Braue- Handelsregister: HRA 9740 rei beendet. Die Vorstandschaft entschied sich, unter Einbeziehung der Bezugspreis: Jährlich einschließlich Trägerlohn 54,99 Euro inkl. Mwst. Meinung der Ehrenmitglieder, für die Brauerei Göller, die künftig den Informationen zur Abobestellung und zum Email-Abo finden Sie unter Verein und die Gaststätte beliefert. http://gemeindeblatt-schonungen.de Die nächste Verabschiedung stand mit der Kündigung des Vereins- wirtes Panos mit Familie an, der sich beruflich verändert. Nach vielen Jahren treuer Zusammenarbeit mussten wir ihn schweren Herzens Die nachfolgenden Beiträge und Anzeigen liegen außerhalb ziehen lassen und uns auf die Suche nach einem neuen Wirt machen. des Verantwortungsbereichs der Gemeinde und sind Ab Januar wird ein neuer Wirt das DJK-Sportheim übernehmen, der vertraglich Angelegenheit des Revista-Verlages Apfel-Zimt-Schnecken Zutaten Für circa zwölf Stück: 450 g Äpfel, 3 EL gemahlener Zimt, 1 TL Orangenschale, 3 EL Orangensaft, 250 ml Vollmilch, 7 g Trockenbackhefe, 150 g Zucker, 500 g Mehl 130 g ungesalzene Butter (weich), ¼ TL Salz, 1 TL Vanillezucker, 1 Ei, 2 EL Zitronensaft, 180 g Puderzucker Zubereitung Sechs Esslöffel Milch erwärmen, bis sie lauwarm ist. Mit Trockenhefe und zwei Esslöffeln Zucker verrüh- ren. Mischung ca. 15 Minuten ruhen lassen. Mehl, etwas weiche Butter, Salz, restlichen Zucker, Vanillezucker, Ei und Milch zugeben, zu einem glatten Teig durchkneten. Anschließend an einem warmen Ort gehen lassen. Restliche Butter schmelzen. Äpfel in ca. 0,5 cm große Würfel schneiden und in einer Schüssel mit Zitronensaft, Zimt, Zucker und Butter vermischen. Teig ausrollen, Apfelmischung darauf verteilen. Backofen auf 170 Grad vorheizen und die Schnecken 20 bis 25 Minuten goldbraun backen. Puderzucker mit Orangenschale und Saft glatt rühren und die noch warmen Zimtschnecken mit der Glasur bestreichen. Tipp: Die aromatische Nascherei passt geschmacklich sehr gut zu der Bio- Teesorte Rote Beeren von Meßmer. (djd-mk) 12 Schonungen
Lö- nieder- Jugend- Ski- nacht- Zwerg dt. aktiver Kompo- Grippeschutz ist wichtig sungs- österr. licher langlauf- erprobt der Halb- nist mittel Abtei (Kw.) spur affe Edda † 1847 Jedes Jahr werden etwa 4 Kranke, Bewohner von Apostel bis 16 Millionen Deutsche Alten- und Pflegeheimen, der Eskimos mit den Grippeviren infi- medizinisches Personal nord- nieder- ziert. Typisch sind hohes sowie Schwangere ab dem nicht amerika- nische deutsch: Fieber, ein starkes Krank- zweiten Trimester. Ihnen viel Indianer was Haupt- Emirat heitsgefühl mit Kopf-, empfiehlt die Ständige stadt am am Per- Hals- und Gliederschmer- Impfkommission STIKO Ubangi sischen (ZAR) Golf zen, Husten und Erschöp- daher die Impfung mit Schrift- einer der steller- ver- fung. In schweren Fällen einem Vierfachimpfstoff verband Argo- zaubern kann es zu Lungen- oder gegen Influenza. Das ist (Abk.) nauten also engl. Herzmuskelentzündun- Pandemie-bedingt beson- runze- gefühls- dann Männer- gen und sogar zu tödli- ders wichtig, um schwere lig mäßig (ugs.) name griech. Vorname chen Verläufen kommen. Influenza-Verläufe zu ver- Göttin des Stark gefährdet sind Risi- hindern und Engpässe in der Schausp. Kunst Astaire † kogruppen wie Personen Krankenhäusern zu ver- altröm. Flug- Ehren- Feuer- Gewand ab 60 Jahre, chronisch meiden. djd-mk aus wei- zeug- titel stein ßer Wolle start Gandhis rheini- karges eiszeit- sches Land am licher Mittel- Tropen- Höhen- Wer gut vorgesorgt hat, kann sicher Zuhause wohnen bleiben. gebirge rand zug Foto: djd-mk/Allianz Deutschland/rh2010 - stock.adobe.com teil- Floren- immer tiner nahms- Dichter (veraltet) Pflege und Umbau sind teuer los † 1321 kleiner Gift Junge 92 Prozent der Immobili- rung hat deshalb unter (Kose- gegen wort) Insekten enbesitzer, die im eigenen dem Namen „BestAger“ russi- algeri- Berlins Haus oder in der eigenen eine Darlehenslösung scher sche Groß- Männer- Geröll- biblio- Wohnung leben, möch- entwickelt. Sie lässt sich name wüste thek Börsen- schrullig, engl. ten dort einer Umfrage sowohl für die Pflege als Frauen- tages- ver- kurz- zufolge auch im Alter auch für die senioren- werte schroben name Mit einer Grippe ist nicht zu spaßen. Oft liegen Patienten Wo- nicht ausziehen. Wenn gerechte Renovierung Frau Klan, Abra- chen lang flach. Foto: djd-mk/Dr. Kaske/istock/Bartek Szewczyk der Alltag beschwerlicher nutzen. Die Darlehenslö- hams Familien- (A.T.) verband wird und man auf exter- sung lässt sich sowohl für Sport- Spreiz- franzö- Positive ökologische Wirkung unbe- schritt ne Hilfe angewiesen ist, die Pflege als auch für den gewichts- beim sisch: Laufzeit, Rendite, Sicher- stimmt schonung, aber auch so- klasse Ballett Korn können sich von den über altersgerechten Umbau heit: Viele Faktoren kom- ziale Projekte finanzieren. Maß- österr. S G O N T A M 65-Jährigen nur 22 Pro- der Immobilie nutzen. gehor- band- Medi- men bei der Entscheidung sam ein- ziner U I K O L P A Unter www.bettervest. teilung † 1970 A N I N A T zent vorstellen, von ihren Der Kunde hat nur einen für eine Geldanlage in Be- com können Anleger aus Sonder- N E P A C K A N Angehörigen unterstützt geringen monatlichen ein zu- polizei- tracht. Neu ist, dass auch K E R S A Billi- einer Vielzahl solcher Vor- greifen einheit L R A V B zu werden. Oftmals woh- Aufwand, weil er keine onstel (Abk.) E L B E P S I P Fragen der Nachhaltigkeit haben auswählen, mit T A A G P S G S V A nen die Kinder zu weit Tilgungsraten leisten N N A P U R S E K und der positiven Wir- Schwerpunkten auf Afri- weg, um sich intensiv um muss. Die verbleibende A O G R E L J A I kung für viele eine wach- ka und Indien, aber auch D I I Z S T F P E N ihre Eltern kümmern zu Darlehensbelastung geht Kamel- Roman T T E S B I S B U sende Rolle spielen. Wenn in Deutschland und Eu- schaf von S O L S A U N U T können. Ein professio- auf die Erben über, die in Süd- Emile sich private Investoren im ropa. Alle Projekte müssen amerika Zola A M A T A H G M neller Pflegedienst und diese zum Beispiel über Sklavin D E F R W I N T F L Sinne eines Crowdfun- strenge Kriterien erfüllen in der I H O E J A J T der altersgerechte Umbau Mieterträge wieder aus- ding zusammentun, las- und werden vorab Oper ‚Tu- N C E I R B E C T der Immobilie können gleichen können. Bei den randot‘ I T W A K U N P P E sen sich Projekte zur Nut- an W gründlich geprüft. Man anzeigen@revista.de A T W M E N I G schnell ins Geld gehen. Allianzagenturen gibt es einem D E G E E E T O N A Z zung erneuerbarer Ener- kann sich ab 50 Euro als In- Wochen- B L T L Die Allianz Baufinanzie- mehr Infos. djd-mk tag gien und zur Ressourcen- Schonungen 13 vestor beteiligen. djd-mk
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