Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen

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Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Neustädter
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                          Anzeiger
                           Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
               und der Ortsteile: Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf,
                                 Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf, Rugiswalde

                             Jahrgang 31, Freitag, den 26. Juni 2020, Nummer 13
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
2         Anzeigenteil                                        Neustadt in Sachsen                                                             Nr. 13/2020

                                Ungerbergstraße 1                                          Götzinger Höhe 1
                         01844 Neustadt in Sachsen
                               Tel. 0 35 96 / 50 95 33
                                                                                 01844 Neustadt in Sachsen
                                                                                      Tel. 0 35 96 / 50 90 030              große Wirkung
                                mail@ungerberg.de                                 mail@goetzinger-hoehe.de
                                www.ungerberg.de                                  www.goetzinger-hoehe.de

        Wir sind wieder für Sie da - täglich ab 11.00 Uhr auf beiden Neustädter Bergen!
              Lassen Sie sämtlichen Corona-Stress hinter sich und genießen jetzt bei
              uns ein paar schöne Stunden bei bestem Wetter, traumhafter Landschaft
        und himmlischer Ruhe in unseren Biergärten oder unseren schönen Räumlichkeiten!
                           Feiern mit Büfetts & Tanz - alles wieder möglich!

                               Kommt mit uns über die nächsten Wellen!
                                                                                                                       Sie wollen Großes bewirken?
                  Wir suchen ab sofort zur unbefristeten und langjährigen Mitarbeit:                                   Dann investieren Sie in eine
                         Koch- und Restaurantfachmann (m/w/d)                                                          Zukunft ohne Alzheimer und
                   sowie zuverlässige Aushilfen für Wochenenden und Feiertage!                                         werden Sie Zustifter. Rufen Sie
                                                                                                                       uns an: 0211/83 68 06 3-0
           Wir bieten: einen sicheren Hafen mit angenehmen Arbeitsbedingungen, gute und

                                                                                                                     ZU06
     leistungsgerechte Bezahlung, 2 freie Tage in der Woche, 3 - 4 Wochen Urlaub in der Saison,
                hohe Trinkgelder als Dankeschön unserer sehr zufriedenen Kundschaft
                        und Einiges mehr! Anruf genügt - und wir reden darüber!
                                                                                                                      Stiftung Alzheimer Initiative gGmbH
                  Unser freundliches und motiviertes Team freut sich auf euch!                                        www.alzheimer-forschung.de/stiftung

      Fachgerecht • Zuverlässig • Preiswert

                                                                                                                                                        11764
                                                                                                                 seit 1965 in Bischofswerda

                                  Malermeister

                                  Renèe Pilz                                                                     MEHNERT
                                                                                                                 Bergstraße 19a • 01877 Bischofswerda
                                  Polenztalstraße 84                                                                         Tel. (0 35 94) 70 61 62
                                  01844 Neustadt /OT Polenz                     Wir machen Ihr Leben leichter                www.kuechen-mehnert.de
                                  Tel. 0 35 96/5 09 01 90
                                  Fax 0 35 96/9 38 96 75
                                  Funk 01 72/7 95 66 72
    Maler-, Tapezier- und Fußbodenlegearbeiten, Fassadengestaltung,
               kleinere Gerüstbau- und Trockenbauarbeiten

                                                                                                                   Matthias Riedel
              anzeigen.wittich.de
                                                                                          Ihr Medienberater vor Ort
                                                                                                 Tel.: 03535 489168
         Ich war noch niemals... am Plauer See.                                          Mobil: 0171 3147542 | Fax: 03535 489239
                                                                                    matthias.riedel@wittich-herzberg.de | www.wittich.de
                                                                                   Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen
                              Mecklenburg
                                 Vorpommern

                                                         Foto: Britta Hilpert

    www.traumurlaub-see.de · Tel.: 039932 825201
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Nr. 13/2020                                               Neustadt in Sachsen                                                        3

Fast alles wie zuvor
                            Liebe Bürgerinnen und Bürger,             für die Beplanung und Untersuchung des Geländes einzustellen.
                                                                      Ferner sollen in die Planung auch die Meinungen der Bürgerinnen
                            die Urlaubszeit beginnt.                  und Bürger mit einfließen und in einer Einwohnerversammlung
                            Umso erfreulicher ist es, dass neben      gemeinsam diskutiert werden.
                            unseren Freibadeanlagen, die ja be-
                            reits einige Tage wieder nutzbar sind,    Ziel ist es, in den nächsten Jahren die Anlage umzugestalten.
                            am 18. Juni 2020 die Mariba Freizeit-     Neben dem Erhalt der Bademöglichkeit wird der Schwerpunkt zu-
                            welt wieder vollumfänglich für den        künftig auf einer Nutzung als touristisches Zentrum mit Carava-
                            Besucherverkehr mit Bad, Sauna und        ning, einer „Raststelle“ an den kreuzenden Rad- und Wander-
                            Gastronomie geöffnet wurde. Damit         wegen, liegen. Natürlich wird es auch ein Ort für Veranstaltungen
                            sind alle Bereiche, wenn auch mit teil-   bleiben. Ein Zentrum, welches viele Faktoren der Freizeitgestal-
                            weisen Beschränkungen wieder nutz-        tung in sich vereinen soll. Bis zur Umsetzung ist es jedoch noch
                            bar.                                      ein langer Weg. Neben den konkreten Planungen müssen die ent-
                                                                      sprechenden Finanzmittel akquiriert und vorhanden sein. Zur Um-
Wenn auch die fehlenden Besucher des vergangenen Vierteljah-          setzung dieser freiwilligen Aufgabe sind zwingend Fördermittel
res sicher nicht kompensiert werden können, so hoffen Geschäfts-      notwendig. Deren Organisation wird sicher der schwierigste Part
führung und Gesellschafter gemeinsam auf einen nicht so heißen        der gegenwärtigen Zeit werden, aber wir müssen vorbereitet sein.
Sommer und damit auf eine rege Nachfrage der Angebote.
                                                                      In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine schöne Zeit der
In der Stadtratssitzung am 17. Juni 2020 wurden auch die ersten       Erholung und bleiben Sie bitte gesund.
Weichen für die Zukunft der Waldbadanlage im Ortsteil Polenz ge-
stellt. Der Stadtrat hat nach umfangreicher Diskussion beschlos-
sen, in den kommenden Doppelhaushalt der Stadt Finanzmittel           Ihr Bürgermeister

SPRECHZEITEN – SITZUNGEN – BEREITSCHAFT
SPRECHZEITEN                                                          STADTMUSEUM, Malzgasse 7, Tel. 505506
Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin unter den u. g.         STADTBIBLIOTHEK, Goethestraße 2, Tel. 604170
Telefonnummern zu den folgenden Sprechzeiten:                         (Öffnungszeiten unter Rubrik Kultur)
Dienstag/Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 –18:00 Uhr, Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr.                  POLIZEI
                                                                      Karl-Liebknecht-Straße 7, Tel. 58070
Rathaus (Fax 569580)                  Telefon
Bürgermeister                         569201                          TOURISMUS-SERVICEZENTRUM
Hauptamt                              569210                          J.-Sebastian-Bach-Straße 15
Amt Finanzen                          569220                          Tel./Fax 501516
Ordnungsamt                           569230                          bundeseinheitl. Rufnummer 19433
Meldeamt                              569233/237                      Ticket-Hotline 587555
Standesamt                            539234                          Montag/Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Amt Stadtentwicklung/Bauwesen         569260/Fax 569290               Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
www.neustadt-sachsen.de                                               Dienstag/Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
E-Mail: stadtverwaltung@neustadt-sachsen.de                           Samstag/Sonntag/Feiertag geschlossen
DE-Mail: stadtverwaltung@neustadt-sachsen.de-mail.de                  touristinfo@neustadthalle.de
                                                                      www.neustadthalle.de
Städtischer Bauhof Berthelsdorfer Str. 41
Mo bis Fr von 07:00 – 09:00 Uhr, Tel. 502247/Fax 602581,              HAVARIE – BEREITSCHAFT
E-Mail: bauhof@neustadt-sachsen.de
                                                                      Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH
                                                                      Bereich Abwasser
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise und Hygieneregeln         Neustadt Tel. 03596 501434        0175 5215749
in den Eingangsbereichen.                                             Sebnitz    Tel. 035971 56775      0175 1672878
                                                                      Sprechzeiten unter vorheriger Terminvereinbarung unter
SITZUNGEN                                                             Tel. 03596 581840.
Technischer Ausschuss             30.06.2020
Verwaltungsausschuss              02.07.2020                          ENSO-Störungsrufnummern
Stadtrat                          15.07.2020                          Erdgas    0351 50178880                Strom 0351 50178881
Die Tagesordnung wird durch Aushang, im Internet und im               Wasser    0351 50178882
Neustädter Amtsblatt bekannt gegeben.                                 ENSO-Servicenummer                     0800 6686868
                                                                      service@enso.de, www.enso.de
SOZIALES
Markt 1/Bürgerbüro Markt 24                                           Wohnungsbau- u. Wärmeversorgungsgesellschaft
soziale Sprechzeiten auf Anfrage, Auskünfte Zimmer 1D,                Neustadt i. Sa. mbH/Technische Dienste Neustadt GmbH
Tel. 569231, E-Mail: soziales@neustadt-sachsen.de                     Obergraben 1, Notruf 0172 6300798
                                                                      Sprechzeiten unter vorheriger Terminvereinbarung unter
FRIEDENSRICHTER                                                       Tel. 03596 509230.
nächster Termin: 02.07.2020
16:30 – 18:00 Uhr, nur nach tel. Vereinbarung unter 0171              WÄSCHEMANGELN
8655969 (ab 17:00 Uhr), E-Mail: friedensrichter@neustadt-             Langburkersdorf/Hofmühle: Anmeldung und Wäscheannahme
sachsen.de, Schriftverkehr an Schiedsstelle der Stadt Neustadt        dienstags 10:00 – 14:00 Uhr, Anmeldung unter Tel. 502645
in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen                        Niederottendorf: Anmeldung unter Tel. 504726
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
4                                                     Neustadt in Sachsen                                                 Nr. 13/2020

                                                                  -	 Bescheid Bund vom 27.07.2018 und Zusicherung vom
                                                                      05.12.2018 mit insgesamt 1.803.000 EUR und
                                                                  -	 Bescheid des Landes Sachsen vom 27.12.2018 mit
                                                                      1.743.504 EUR.
Stadtrat                                                          Für die fehlenden Einnahmen in Höhe von 1.180.275,20 EUR
                                                                  werden die finalen Anträge bei Bund und Land gestellt. Die
In der 12. Sitzung des Stadtrates am 17.06.2020 wurden folgen-
                                                                  Stadt Neustadt in Sachsen trägt den Eigenanteil in Höhe von
de Beschlüsse gefasst:
                                                                  59.496 EUR für den Ausbau und 30.000 EUR für die Prüfung
                                                                  und Baubegleitung. Auf der Grundlage des finalen Angebotes
SR-20-089
                                                                  – Ausbau des NGA-Netzes zur Verbesserung der Breitbandver-
Grundsatzbeschluss zur weiteren Entwicklung des Standor-
                                                                  sorgung in der Stadt Neustadt in Sachsen (Wirtschaftlichkeitslü-
tes Waldbad Polenz                                                ckenmodell) – sind für das Angebot der Telekom – Deutschland
Der Stadtrat bekennt sich zum Fortbestand des Waldbades Po-       GmbH vom 22.03.2020 die Anträge auf den finalen Fördermit-
lenz, dazu werden Varianten geprüft. Zur Erarbeitung der Pla-     telbescheid beim Bund und beim Land zu stellen. Nach Vorlie-
nung werden im Doppelhaushalt 2021/2022 die erforderlichen        gen der Förderzusagen wird der Bürgermeister beauftragt, den
Kosten in Höhe von 40.000,00 EUR und für die Baugrundun-          Zuwendungsbescheid zur Weiterleitung der Fördermittel an das
tersuchung/Vermessung 15.000,00 EUR eingestellt. Der Bürger-      TK-Unternehmen auszufertigen. Der Stadtrat ist über den Ablauf
meister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Fraktions-     kontinuierlich zu informieren.
vorsitzenden, fraktionslosen Stadträten unter Einbeziehung des
Stadtrates Herrn Mutscher, weitere Varianten zur Entwicklung      30 Jahre kommunale Selbstverwaltung
des Waldbades zu prüfen. Die Varianten werden in einer Einwoh-
nerversammlung vorgestellt.                                       in Neustadt in Sachsen
                                                                  Am 6. Mai 1990 fand die erste demokratische Kommunalwahl
SR-20-088                                                         in der Stadt Neustadt in Sachsen und den damals noch selbst-
Verkauf des Flurstückes Nr. 664/18 der Gemarkung Neustadt         ständigen Gemeinden Berthelsdorf, Langburkersdorf, Polenz
Der Beschluss SR-12-385 vom 19.12.2012 über den Verkauf           und Rückersdorf statt. Krumhermsdorf und Rugiswalde waren
des Flurstückes Nr. 664/18 der Gemarkung Neustadt an den          zu diesem Zeitpunkt bereits Ortsteile von Neustadt bzw. Lang-
bisherigen Interessenten wird aufgehoben. Es sind nunmehr         burkersdorf.
alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf des Flurstückes Nr.
664/18 der Gemarkung Neustadt mit einer Größe von 5.184 qm        So wurden
an den Antragsteller einzuleiten. Der Verkauf für den Grund und   in Neustadt in Sachsen 35 Stadtverordnete,
Boden erfolgt gemäß der „Gutachterlichen Stellungnahme zur        in Berthelsdorf 20 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
Festlegung des Verkaufspreises für das unbebaute Flurstück        in Langburkersdorf 25 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
Nr. 664/18 der Gemarkung Neustadt an der Bischofswerdaer          in Polenz 17 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und
Straße“ der Sachverständigen Ines Herrfurth vom 15.05.2020        in Rückersdorf 13 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
zu einem vorgeschlagenen Verkaufspreis von 36.500,00 EUR          gewählt.
unter Berücksichtigung der Mehraufwendungen aufgrund der
Altlastenproblematik gemäß dem Untersuchungsbericht zur
Gasmessung am ehemaligen Flurstück Nr. 664/14 der Gemar-
kung Neustadt vom 15.08.2001. Die Grunderwerbsnebenkos-
ten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem
Antragsteller zu tragen. Der Bürgermeister wird des Weiteren
bevollmächtigt, bei der Bestellung vollstreckbarer Grundschul-
den für die Finanzierung des Kaufpreises und der geplanten
Baumaßnahmen zugunsten deutscher Kreditinstitute mitzuwir-
ken. Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen
Ausnahmegenehmigung nach § 83 Abs. 2 der Sächsischen
Gemeindeordnung.
                                                                  Eine Delegation der gewählten Stadtverordnetenversammlung im
                                                                  Mai 1994 mit den im Jahr 1993 eingemeindeten Räten aus Polenz
SR-20-090
Haushalterische Fortschreibung für die Durchführung des
weiteren Ausbaus des NGA-Netzes zur Verbesserung der
Breitbandversorgung der Stadt Neustadt in Sachsen (Wirt-
schaftlichkeitslückenmodell) und Bevollmächtigung des
Bürgermeisters zum Abschluss der erforderlichen vertrag-
lichen Regelungen
Für das Vorhaben „Ausbau des NGA-Netzes zur Verbesserung
der Breitbandversorgung in der Stadt Neustadt in Sachsen (Wirt-
schaftlichkeitslückenmodell)“ wurden für Bau und Planung im
Doppelhaushalt 2019/2020 Gesamtaufwendungen in Höhe von
3.606.000 EUR bestätigt. Mit der erfolgten Ausschreibung der
Arbeiten werden nun Ausgaben in Höhe von 4.786.275,20 EUR
(netto) für die Baumaßnahmen benötigt. Dazu kommen Aus-
gaben in Höhe von 9.500 EUR (brutto) für die Prüfung der
Angebote sowie 20.500 EUR (brutto) für die begleitende Be-
treuung der Baumaßnahme – somit Gesamtausgaben in
Höhe von 4.816.275,20 EUR. Die Mehrausgaben in Höhe von
1.210.275,20 EUR werden mit dem Doppelhaushalt 2021/2022          Erster Mitgliedsausweis von Bürgermeister Peter Mühle in der Le-
eingeordnet. Durch Fördermittelbescheide des Bundes und des       gislaturperiode 1990 bis 1994, auch er war einer der ersten Stadträte
Landes sind folgende Einnahmen gesichert                          bis zur Bürgermeisterwahl im Jahr 2015
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Nr. 13/2020                                              Neustadt in Sachsen                                                         5

                                                                      Mit der Gründung des Industrie- und Gewerbeparks Neustadt-
                                                                      Langburkersdorf wurde zeitnah und mit Weitblick eine Möglich-
                                                                      keit zur Ansiedlung bis dato fremder Unternehmen in unserer
                                                                      Stadt geschaffen. Als erstes produzierendes Unternehmen
                                                                      siedelte sich im Jahr 1993 die „GERODUR MPM GmbH“ mit
                                                                      Stammsitz in der Schweiz im Industriegebiet an – heute ein wei-
                                                                      ter expandierendes stabiles Unternehmen unserer Stadt.

                                                                      Leider hatte zu diesem Zeitpunkt niemand so richtig erkannt,
                                                                      dass wir zur gleichen Zeit auch dem Konkurrenzkampf zwischen
                                                                      West und Ost vollkommen ausgesetzt waren. Aus der Euphorie
                                                                      der Einheit wurde schnell die bittere Wahrheit, dass unliebsame
                                                                      Konkurrenz und unrentable Unternehmen ausgeschaltet wurden.
                                                                      Die Folge war, extreme Arbeitslosigkeit, Abwanderungen dahin,
Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Hohwald nach dem
                                                                      wo es genügend gut bezahlte Arbeitsplätze gab. Uns ereilte ein
Gemeindezusammenschluss von Langburkersdorf, Berthelsdorf
und Rückersdorf im Jahr 1994
                                                                      massiver Rückgang unserer Bevölkerung. Ein Aspekt der so-
                                                                      wohl die Verwaltung wie auch den Stadtrat heute noch immer
Die Stadtverordnetenversammlung (wie sie damals noch hieß)            beschäftigt. Er hat die demografische Entwicklung unseres Sied-
wie auch die Gemeinderäte bestanden zu diesem Zeitpunkt aus           lungsraumes massivst beeinflusst.
einer breiten Palette an Parteien und Gruppierungen. Viele hat-
ten sich zur und kurz nach der Wendezeit gebildet. Neben den          Echte kommunale Unterstützung gab es für die Stadt und die
bereits existenten Parteien wie der CDU, der SPD, den Libera-         Gemeinden durch die sehr schnell entstandenen Partnerschaf-
len (Bund Freier Demokraten), der Bauernpartei und der PDS            ten, die leider heute nur noch teilweise aktiv sind und auch ge-
als Nachfolgepartei der SED, waren auch Gruppierungen wie             pflegt werden.
der Demokratische Aufbruch, der Kulturbund, die Deutsch So-
ziale Union (DSU) und in der Stadt Neustadt Klaus Anders als          Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen befindet sich nun-
Einzelkandidat angetreten, um gemeinsam Verantwortung zu              mehr in seiner siebenten Legislaturperiode. Die Stadträte wur-
übernehmen. Einzelkandidat Anders bekam in der Stadt so viele         den im vergangenen Jahr für die nächsten fünf Jahre bis 2024
Stimmen, dass er hätte zwei Sitze im Stadtparlament besetzen          gewählt. Heute ist es ein Gremium, in dem die Stadt und alle
können. Da das nicht möglich war, blieb in der ersten Legislatur      Ortsteile vertreten sein können und auf der Grundlage unserer
ein Sitz leer.                                                        Sächsischen Gemeindeordnung gleich behandelt werden.

Seit der ersten Legislaturperiode sind Martina Herrmann, Klaus        In den vergangenen 30 Jahren ist das zusammengewachsen,
Anders sowie Christian Kowalow auch heute noch als gewählte           was zusammengehört. Nämlich der Siedlungsraum, der auch
Stadträtin bzw. gewählte Stadträte ehrenamtlich tätig.                schon zu DDR-Zeiten zusammengearbeitet hat, sei es im da-
                                                                      maligen Gemeindeverband, in den Vereinen oder auch bei der
Die ehemalige Volkskammer beschloss am 17. Mai 1990 das Ge-           Freiwilligen Feuerwehr. Das dazu anfänglich Skepsis bestand ist
setz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise           nachvollziehbar, aber ich denke, diese Zeit ist vorbei. Das ge-
in der DDR, die erste Kommunalverfassung nach der Wende. Sie          meinsame Bemühen von Stadtrat und Verwaltung für alle Orts-
bildete die Grundlage dafür, dass nunmehr auf dem Gebiet der          teile ein gewisses Gleichmaß zu finden, ist von Erfolg gekrönt.
DDR freiheitlich und demokratisch Politik gemacht werden konn-        Unsere Stadt wird von vielen Gästen für ihr schmuckes Ausse-
te und vor allem, die kommunalen Verwaltungen eigenständig            hen und ihre Sauberkeit gelobt. Zahlreiche Unternehmen sind
und ohne Bevormundung arbeiten konnten. Aus dieser bisher             im Laufe der Jahre nach Neustadt in Sachsen gekommen und
nicht gekannten Möglichkeit auf der Basis eines Gesetzes ent-         bieten die dringend notwendigen Arbeitsplätze. Aber auch die
wickelte der Freistaat Sachsen dann die Sächsische Gemeinde-          Freizeitangebote kommen nicht zu kurz. Und trotzdem gibt es
ordnung, die Voraussetzung für unsere kommunale Arbeit.               noch eine lange Wunschliste …
Aus den Reihen der Gremien heraus wurde damals der jeweilige
                                                                      In den nächsten Wochen steht die Haushaltplanung für den Dop-
Bürgermeister und in der Stadt Neustadt in Sachsen auch ein
                                                                      pelhaushalt 2021/2022 an. Damit werden auch die Weichen für
Stadtverordnetenvorsteher gewählt.
                                                                      die Weiterentwicklung unseres 83 Quadratkilometer umfassen-
                                                                      den Siedlungsraumes gestellt. Das bedeutet auch, dass es dazu
Die Bürgermeister der ersten Stunde waren:
                                                                      intensive Beratungen im Gremium des heute 18 Rätinnen und
in Neustadt in Sachsen – Dieter Grützner
                                                                      Räte umfassenden Stadtrates geben wird.
in Berthelsdorf – Helmut Bischoff
in Langburkersdorf – Manfred Elsner
in Polenz – Ullrich Milde und                                         Ich will es jedoch nicht versäumen, mich bei allen, egal ob als
in Rückersdorf – Bernd Lehmann.                                       Gemeinde- oder Stadtrat, als sachkundiger Einwohner im Eh-
                                                                      renamt oder als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Verwaltung, die
Sie nahmen gemeinsam mit den Räten und ihren, meist aus art-          in diesen Jahrzehnten die Geschicke unserer Stadt lenkten und
fremden Berufen in die Verwaltungen gewechselten, Mitarbeite-         lenken und so mithalfen bzw. mithelfen sie zu dem werden zu
rinnen und Mitarbeitern das Heft des Handelns in die Hand und         lassen, was sie heute ist und in Zukunft sein wird, ganz herzlich
planten, organisierten Vorhaben der Kommune und beschafften           zu bedanken.
die nötigen Finanzmittel. Gemeinsam wurde so für den Aufbau
einer intakten Infrastruktur in kürzester Zeit gesorgt. Das war je-   Ich wünsche allen zum jetzigen Zeitpunkt ehrenamtlich tätigen
doch nur möglich, weil auch die gewählten Räte die sehr hohe          Stadträtinnen und Stadträten Entscheidungsfreudigkeit bei den
Verschuldung der Kommunen und die Veredlung dieser Finanz-            zu fassenden Beschlüssen, getreu ihrem geleisteten Eid und
mittel durch hohe Fördersummen von Bund und Land mittru-              uns allen viel Freude bei der weiteren Ausgestaltung unserer
gen. Und wie man heute sieht, ist das die richtige Entscheidung       Heimat.
gewesen. Die gesamte Stadt mit ihren Ortsteilen ist ein kleines
Schmuckstück geworden.                                                Ihr Bürgermeister
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
6                                                      Neustadt in Sachsen                                             Nr. 13/2020

                                                                   Abschnitt 1
                                                                   Allgemeine Regelungen
                                                                   § 1 Geltungsbereich
Neue Polizeiverordnung tritt in Kraft                              Die Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Neu-
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2020 die Polizei-   stadt in Sachsen einschließlich der Ortsteile Berthelsdorf, Krum-
                                                                   hermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf, Oberottendorf,
verordnung der Ortspolizeibehörde der Stadt Neustadt in Sach-
                                                                   Polenz, Rugiswalde und Rückersdorf.
sen (Stadtordnung) beschlossen. Das Landratsamt Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge, als zuständige Fachaufsichtsbehörde,        § 2 Begriffsbestimmungen
hat die Polizeiverordnung geprüft und mit Schreiben vom 8. Juni    (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die
2020 die Genehmigung erteilt.                                      dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tat-
                                                                   sächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.
Polizeiverordnung
                                                                   (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewid-
der Stadt Neustadt in Sachsen sowie den dazugehörigen              meten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen
Ortsteilen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit,          ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege
gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung,             nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am
zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,            Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 Metern. Als Gehwege
über Anbringen von Hausnummern und sonstigen Bestim-               gelten auch alle den Fußgängern vorbehaltenen Sonderwege,
mungen                                                             insbesondere Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und
                                                                   Treppen.
Auf Grund von § 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1         (3) Öffentliche Grün-, Erholungs- und Freizeitanlagen sind allge-
                                                                   mein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erho-
Nr. 4 sowie § 35 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 des Sächsischen
                                                                   lung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Land-
Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) vom 11. Mai 2019 (Sächs-
                                                                   schaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen
GVBl. S. 358, 389) wird durch Beschluss des Stadtrates der         und allgemein zugängliche Kinderspielplätze sowie Anlagen von
Stadt Neustadt in Sachsen in der Sitzung am 18. März 2020          Freibädern und Sportanlagen.
folgende Polizeiverordnung erlassen:
                                                                   Abschnitt 2
1. Allgemeine Regelungen                                           Umweltschädliches Verhalten
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen                                           § 3 Waschen von Fahrzeugen
                                                                   (1) Das Waschen von Fahrzeugen ist nur außerhalb von öffentli-
2. Umweltschädliches Verhalten                                     chen Straßen und öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ge-
§ 3 Waschen von Fahrzeugen                                         stattet, wenn klares Wasser oder biologisch abbaubare Zusätze
§ 4 Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Brunnen               verwendet werden und wenn durch das Waschen keine Glatteis-
§ 5 	Abfallentsorgung beim Verkauf von Speisen und Geträn-        bildung auf öffentlichen Straßen möglich ist.
      ken im Freien                                                (2) Motorraum- und/oder Unterbodenwäsche darf nur auf dafür
§ 6 Tierhaltung                                                    vorgesehenen versiegelten und mit Ölabscheidern versehenen
§ 7 Verwilderte und herrenlose Tiere                               Waschplätzen erfolgen.
§ 8 Stadtstreicherei und öffentliche Belästigung                   § 4 Benutzung öffentlicher Einrichtungen
§ 9 Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerken                  und Brunnen
                                                                   (1) Es ist untersagt, Einrichtungen auf öffentlichen Straßen und
3. Schutz gegen Lärmbelästigung
                                                                   Anlagen, z. B. Bänke, Spielgeräte, Papierkörbe oder Bushalte-
§ 10 Schutz der Nachtruhe                                          stellen und Rastplätze zu verunreinigen, zweckentfremdend zu
§ 11 	Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musik-        benutzen oder diese Einrichtungen an nicht dafür bestimmte
       instrumenten u. ä.                                          Orte zu verbringen.
§ 12 Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten                      (2) Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbe-
§ 13 Lärm von Sport- und Spielstätten                              stimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen
§ 14 Haus- und Gartenarbeiten                                      sowie das Wasser zu verunreinigen.
§ 15 	Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfall-
       behältern                                                   § 5 Abfallentsorgung beim Verkauf von Speisen
                                                                   und Getränken im Freien
4. Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen              Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle
§ 16 Benutzungsarten                                               verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Be-
§ 17 Verhalten in Grün- und Erholungsanlagen                       hälter in ausreichender Anzahl bereitzustellen und bei Bedarf
                                                                   rechtzeitig zu leeren.
5. Hausnummern                                                     § 6 Tierhaltung
§ 18 Anbringen von Hausnummern
                                                                   (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Men-
                                                                   schen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.
6. Plakatieren
                                                                   (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im
§ 19 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
                                                                   öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Auf-
                                                                   sichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet
7. Schlussbestimmungen                                             ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf gehorcht
§ 20 Zulassung von Ausnahmen                                       und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.
§ 21 Ordnungswidrigkeiten                                          (3) Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand
§ 22 Verhältnis zu anderen Vorschriften                            durch anhaltende tierische Laute, mehr als nach den Umständen
§ 23 Inkrafttreten                                                 unvermeidbar gestört wird.
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Nr. 13/2020                                               Neustadt in Sachsen                                                         7

(4) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanla-             nutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden.
gen sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Men-            Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei
schenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der                 offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien
Leine führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenan-               oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
sammlungen einen Maulkorb tragen.                                      (2) Abs. 1 gilt nicht:
(5) Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass      a)	bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten, Messen und Ver-
dieses seine Notdurft nicht auf Straßen, Gehwegen, in öffentlichen         anstaltungen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem
Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter             herkömmlichen Brauch entsprechen.
Tierkot ist unverzüglich vom Tierhalter oder -führer zu beseitigen.    b) für amtliche und genehmigte Durchsagen.
(6) Der Halter von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen sowie
                                                                       § 12 Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten
anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder
Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehör-         (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veran-
de diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen.                         staltungsstätten innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebie-
(7) Von öffentlich zugängigen Kinderspiel- und Sportplätzen sowie      te oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen
Freizeitanlagen mit Bademöglichkeiten sind Hunde fernzuhalten.         dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster
                                                                       und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
§ 7 Verwilderte und herrenlose Tiere                                   (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt
(1) Verwilderte Katzen, Wildtauben und verwilderte Haustauben          auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw.
dürfen im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung nicht gefüt-        Versammlungsräumen.
tert werden.
                                                                       § 13 Lärm von Sport- und Spielstätten
(2) Wasservögel, gleich welcher Art, dürfen an und auf Gewäs-
sern und an den Uferzonen nicht gefüttert werden.                      (1) Auf Sport- und Spielplätzen, die weniger als 50 m von der
                                                                       Wohnbebauung entfernt sind, darf in der Zeit von 20:00 Uhr bis
§ 8 Stadtstreicherei und öffentliche Belästigung                       07:00 Uhr kein Lärm verursacht werden.
Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün-, Erholungs-         (2) Abs. 1 gilt nicht für den von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter
und Freizeitanlagen im Sinne des § 2 dieser Verordnung ist es          Aufsicht durchgeführten Spiel- und Trainingsbetrieb auf den je-
untersagt:                                                             weiligen Sportplätzen.
a) aggressiv zu betteln,                                               § 14 Haus- und Gartenarbeiten
b) die Notdurft zu verrichten,
c)	andere durch Lärm, besonders aufdringliches Verhalten, zum         Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, dürfen
    Beispiel in Form von in den Weg stellen, Anfassen, Herum-          an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie
    schreien, zu belästigen oder zu behindern.                         an Sonn- und Feiertagen nicht durchgeführt werden. Die Be-
                                                                       triebsregelungen, für Geräte und Maschinen der Verordnung zur
§ 9 Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerken                      Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte
                                                                       und Maschinenlärmverordnung) in der derzeit gültigen Fassung,
(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerken der
                                                                       sind zu beachten.
Klasse II ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich,
                                                                       Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere:
soweit keine Erlaubnis nach höherrangigem Recht (z. B. Spreng-
                                                                       -	der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgerä-
stoffgesetz) vorliegt. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grill-
                                                                           ten, Motorsensen und Motorrasenmähern,
feuer mit trockenem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit
                                                                       - das Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen,
handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Holzkohle, Grillbriketts) in
                                                                       - das Holzspalten,
handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen,
                                                                       -	das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen und ähn-
dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerü-
                                                                           lichen.
che entsteht.
(2) Traditionsfeuer zur Sommer- und Wintersonnenwende, am              § 15 Benutzung von Wertstoffcontainern und
Ostersamstag und am 30. April eines jeden Jahres sind statthaft.       sonstigen Abfallbehältern
Sie müssen der Ortspolizeibehörde mindestens 10 Tage vorher
                                                                       (1) Das Einwerfen von Flaschen und Gläsern in die dafür vorge-
per Formblatt schriftlich angezeigt werden.
                                                                       sehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der
(3) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen ver-
                                                                       Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
bunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses
                                                                       nicht gestattet.
Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können unter
                                                                       (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände
anderem extreme Trockenheit, unmittelbare Nähe des Waldes, un-
                                                                       auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.
mittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen sein.
                                                                       (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur all-
Abschnitt 3                                                            gemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen.
Schutz gegen Lärmbelästigung                                           Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbe-
                                                                       betrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.
§ 10 Schutz der Nachtruhe                                              Abschnitt 4
(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.        Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nacht-
ruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu            § 16 Benutzungsarten
unterlassen.                                                           (1) Anlagen dürfen benutzt werden:
(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom            - von Fußgängern,
Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Inter-          -	mit fahrbaren Krankenstühlen und vergleichbaren Versehr-
essen die Aktivität während der Nacht erfordern.                           tenfahrzeugen, Kinderwagen und Kinderspielfahrzeugen,
                                                                       -	mit Fahrzeugen und Geräten, die zur Überwachung, Pflege
§ 11 Benutzung von Rundfunkgeräten,                                        und Unterhaltung dienen.
Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.                                 (2) Andere als die nach Abs. 1 ausdrücklich zugelassenen Ar-
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiederga-            ten der Benutzung, insbesondere das Befahren der Anlagen mit
begeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder               Fahrzeugen oder das Abstellen von Fahrzeugen in oder unter
elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so be-          Inanspruchnahme der Anlagen sind untersagt.
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
8                                                        Neustadt in Sachsen                                             Nr. 13/2020

§ 17 Verhalten in Grün- und Erholungsanlagen                         (4) Der Auftraggeber, der auf dem Plakat als Ausstellungs-, Kon-
                                                                     zert- bzw. Werbeveranstalter usw. ausgewiesen ist, ist für das
(1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt:
                                                                     ordnungsgemäße Plakatieren und das Entfernen der Werbung
1.	Beete, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlage-
                                                                     innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf der Genehmigung verant-
     flächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders
                                                                     wortlich.
     freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen
     zu betreten und zu befahren sowie über den durch Hinweis-       Abschnitt 7
     schilder bestimmten Umfang zu benutzen,                         Schlussbestimmungen
2.	jede ungenehmigte gewerbliche Nutzung,
3.	der Umgang mit offenem Feuer sowie das Betreiben offener         § 20 Zulassung von Ausnahmen
     Feuerstellen und Grillplätze, mit Ausnahme der für das Gril-
     len zugelassener Plätze,                                        Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften
4. zu lagern und zu nächtigen,                                       dieser Polizeiverordnung zulassen:
5.	Spielgeräte, Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfrie-      1.	wenn für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte ent-
     dungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekle-           steht und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen,
     ben, zu beschmutzen oder zu entfernen,                          2. wenn es im öffentlichen Interesse steht.
6.	Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen und in ihnen         § 21 Ordnungswidrigkeiten
     unerlaubt zu fischen,
7.	Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie au-        (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 39 Abs. 1 SächsPBG handelt,
     ßerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend         wer vorsätzlich oder fahrlässig:
     gekennzeichneten Stellen Sport zu treiben, zu reiten, zu zel-   1.	entgegen § 3 Abs. 1 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
     ten, zu baden oder Boot zu fahren,                                   wäscht, bzw. nicht biologisch abbaubare Zusätze verwendet,
8.	Motorbetriebene Modellschiffe in der Zeit vom 15. Mai bis        2.	entgegen § 3 Abs. 2 Motorraum- und/oder Unterbodenwä-
     15. September von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Bereich der             sche nicht auf dafür vorgesehenen versiegelten und mit Öl-
     Freibadeanlage zu betreiben.                                         abscheidern versehenen Waschplätzen durchführt,
                                                                     3.	entgegen § 4 Abs. 1 Einrichtungen auf öffentlichen Straßen
(2) Auftretende Verunreinigungen der öffentlichen Grün- und
                                                                          und Anlagen, z. B. Bänke, Spielgeräte, Papierkörbe oder
Erholungsanlagen sind durch den Verursacher unverzüglich zu
                                                                          Bushaltestellen und Rastplätze verunreinigt, zweckentfrem-
beseitigen. Bei Unterlassung kann die Ortspolizeibehörde die
                                                                          dend benutzt oder diese Einrichtungen an nicht dafür be-
Verunreinigung auf Kosten der Verursacher beseitigen lassen.
                                                                          stimmte Orte verbringt,
Abschnitt 5                                                          4.	entgegen § 4 Abs. 2 öffentliche Brunnen nicht ihrer Zweck-
Hausnummern                                                               bestimmung entsprechend benutzt, sie beschmutzt oder
                                                                          das Wasser verunreinigt,
§ 18 Anbringen von Hausnummern                                       5.	entgegen § 5 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle
                                                                          nicht bereithält,
(1) Der Hauseigentümer hat jedes zur selbständigen Wohnnut-          6.	entgegen § 6 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass
zung bestimmte Gebäude unverzüglich mit der von                           andere belästigt oder gefährdet werden,
der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern          7.	entgegen § 6 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffent-
und kleingeschriebenen Buchstaben zu versehen. Für die Zahlen             lichen Verkehrsraum oder auf öffentlich zugängigen Flächen
wird eine Mindesthöhe von 65 mm, für Buchstaben eine Min-                 nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen,
desthöhe von 50 mm vorgeschrieben.                                   8.	entgegen § 6 Abs. 3 Tiere, insbesondere Hunde so hält, dass
(2) Unleserliche und falsche Hausnummern sind unverzüglich zu             durch anhaltende tierische Laute Störungen entstehen, die
erneuern. Die Hausnummer ist in einer Höhe von maximal 3 m                mehr sind, als nach den Umständen unvermeidbar,
an der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über        9.	entgegen § 6 Abs. 4 Hunde nicht an der Leine führt und Hun-
oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäu-                  den in größeren Menschenansammlungen keinen Maulkorb
deeingang nicht an der Straßenseite befindet, an dem Grund-               anlegt,
stückszugang nächstgelegener Gebäudeseite anzubringen. Bei           10.	entgegen § 6 Abs. 5 die durch Tiere verursachten Verunrei-
Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Haus-               nigungen nicht unverzüglich entfernt,
nummern am Grundstückseingang angebracht werden.                     11.	entgegen § 6 Abs. 6 das Halten von Raubtieren, Gift- und
Abschnitt 6                                                               Riesenschlangen der Ortspolizeibehörde nicht anzeigt,
                                                                     12.	entgegen § 6 Abs. 7 Hunde nicht von öffentlich zugängigen
Plakatieren
                                                                          Kinderspiel- und Sportplätzen sowie Freizeitanlagen mit Ba-
                                                                          demöglichkeiten fernhält,
§ 19 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
                                                                     13.	entgegen § 7 Abs. 1 verwilderte Katzen, Wildtauben und ver-
(1) Das Anbringen von Plakaten, die weder eine Ankündigung                wilderte Haustauben füttert,
noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Be-         14.	entgegen § 7 Abs. 2 Wasservögel, gleich welcher Art, an und
ruf zum Inhalt haben, ist an den Stellen, die von Flächen im Sin-         auf Gewässern und an den Uferzonen füttert,
ne des § 2 dieser Verordnung oder von Bahnanlagen aus sicht-         15.	entgegen § 8 auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen
bar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren          Grün-, Erholungs- oder Freizeitanlagen im Sinne des § 2 ag-
auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z. B. Plakatsäulen,             gressiv bettelt oder Notdurft verrichtet oder andere durch
Werbetafeln, Anschlagtafeln, Lampenträgern u. a.) bzw. für das            Lärm, besonders aufdringliches Verhalten, zum Beispiel in
Beschriften und Bemalen speziell dafür zugelassener Flächen,              Form von in den Weg stellen, Anfassen, Herumschreien, zu
soweit hierfür eine Genehmigung der Ortspolizeibehörde erteilt            belästigen oder zu behindern,
wurde.                                                               16.	entgegen § 9 Abs. 1 Feuer oder Feuerwerke abbrennt, ob-
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen vom Abs. 1 Satz 1               wohl er dazu keine Erlaubnis besitzt,
geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht ent-      17.	entgegen § 9 Abs. 2 Traditionsfeuer ohne die erforderliche
gegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts-                 Anzeige durchführt,
und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und            18.	entgegen § 9 Abs. 3 Feuer oder Feuerwerke, ohne Einhal-
Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.                 tung der Auflagen, abbrennt,
(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßen-        19.	entgegen § 10 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung
verkehrsordnung sowie Rechte Privater an ihrem Eigentum, blei-            nach § 10 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr
ben von dieser Regelung unberührt.                                        als unvermeidbar stört,
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
Nr. 13/2020                                             Neustadt in Sachsen                                                          9

20.	entgegen § 11 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Laut-        (2) Gleichzeitig tritt die Allgemeine Polizeiverordnung der Orts-
     sprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie          polizeibehörde Stadt Neustadt in Sachsen (Stadtordnung) vom
     andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur          26. Mai 2010 außer Kraft.
     Lauterzeugung so benutzt, dass andere unzumutbar beläs-
     tigt werden,                                                   Neustadt in Sachsen, den 19. März 2020
21.	entgegen § 12 aus Gast- und Veranstaltungsstätten und Ver-
     sammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch
     die andere unzumutbar belästigt werden,
22. entgegen § 13 Kinderspielplätze nutzt,
23. entgegen § 14 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,
24. entgegen § 15 Abs. 1 Wertstoffcontainer benutzt,                Mühle
25.	entgegen § 15 Abs. 2 Wertstoffe, Gegenstände und Abfälle       Bürgermeister
     ablagert,
26.	entgegen § 15 Abs. 3 größere Abfallmengen in die zur allge-    Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei-
     meinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt,       staat Sachsen:
27.	entgegen § 16 öffentliche Anlagen und Plätze auf andere als    Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
     die ausdrücklich zugelassene Art benutzt,                      Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Sächs-
28.	entgegen § 17 Nr. 1 Beete, Anpflanzungen, Rasenflächen         KomZG i.V.m. der SächsGemO zustande gekommen sind, ein
     und sonstige Anlageflächen betritt, befährt oder anderweitig   Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu-
     benutzt,                                                       stande gekommen
29.	entgegen § 17 Nr. 2 gewerbliche Nutzung durchführt,            Dies gilt nicht, wenn
30.	entgegen § 17 Nr. 3 mit offenem Feuer umgeht oder offene       1.	die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist.
     Feuerstellen oder einen Grill betreibt,                        2.	Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
31. entgegen § 17 Nr. 4 lagert oder nächtigt,                           nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
32.	entgegen § 17 Nr. 5 Spielgeräte, Bänke, Schilder, Hinwei-          worden sind.
     se, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen be-      3.	der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-
     schriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt,              GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat.
33.	entgegen § 17 Nr. 6 Gewässer oder Wasserbecken verunrei-       4. vor Ablauf eines Jahres nach Veröffentlichung der Satzung
     nigt oder unerlaubt darin fischt,                                  a)	die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
34.	entgegen § 17 Nr. 7 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte                  det hat oder
     benutzt oder außerhalb der dafür bestimmten und entspre-           b)	die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-
     chend gekennzeichneten Stellen Sport treibt, reitet, zeltet,             genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
     badet oder Boot fährt,                                                   verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
35.	entgegen § 17 Nr. 8 motorbetriebe Modellschiffe außerhalb                geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach
     der vorgeschriebenen Zeit betreibt,                                      dem Satz 3, Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
36.	entgegen § 18 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht                kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-
     mit den festgelegten Hausnummern versieht,                               GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel-
37.	entgegen § 18 Abs. 2 unleserliche und falsche Hausnum-                   tend machen.
     mern nicht unverzüglich erneuert,
38.	entgegen § 19 Abs. 1 ohne Genehmigung plakatiert, be-          In eigener Sache –
     schriftet oder bemalt.                                         Hinweis der Stadtverwaltung
(2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 39 Abs. 2 SächsPBG
und § 17 Abs. 1 und 2 des OWiG mit einer Geldbuße von min-          In den letzten Monaten erreichten mich als Bürgermeister und
destens 5,00 EURO und höchstens 5.000,00 EURO und bei               auch die Stadtverwaltung vermehrt anonyme Schreiben von Bür-
fahrlässiger Zuwiderhandlung mit höchstens 2.500,00 EURO            gerinnen und Bürgern.
geahndet werden.
                                                                    Derartige anonyme Schreiben werden durch meine Person und
§ 22 Verhältnis zu anderen Vorschriften                             durch die Verwaltung nicht mit offiziellen Antwortschreiben und
Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie bereits       im Amtsblatt beantwortet.
bestehender Verordnungen, insbesondere aus
- der Sächsischen Bauordnung,                                       Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit seinem Anliegen
- dem Sächsischen Polizeibehördengesetz,                            schriftlich, aber auch persönlich nach Terminabsprache, an meine
- dem Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz,                      Person wenden. Eine vertrauliche Behandlung wird zugesichert.
- dem Bundesimmissionsschutzgesetz,
- dem Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Bodenschutzgesetz,            Mühle
- dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz,                        Bürgermeister
-	dem Ersten Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Boden-
    schutz im Freistaat Sachsen,                                    Befahren von Feld- oder Radwegen
- dem Sächsischen Straßengesetz,
- dem Tierkörperbeseitigungsgesetz,
                                                                    im Gebiet von Neustadt in Sachsen
- sowie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung,              Das Befahren von für den Fahrerverkehr gesperrten Feld- oder
- der Sportanlagenlärmschutzverordnung,                             Radwegen mit dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftli-
-	dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen          cher Verkehr frei“ war bisher für Pkw-Fahrer an hohe Auflagen
    Hunden,                                                         gebunden. Wollten Bewirtschafter oder Eigentümer mit dem Pkw
- dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen und                      zu den an den gesperrten Wegen liegenden Flächen gelangen,
-	der Straßenverkehrsordnung                                       mussten sie eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung beim
bleiben durch die Regelungen in dieser Verordnung unberührt.        Landratsamt beantragen. Die Befreiung „Land- und forstwirt-
                                                                    schaftlicher Verkehr frei“ hängt nicht von der Art des Fahrzeu-
§ 23 Inkrafttreten                                                  ges ab (also Pkw oder Traktor), sondern allein vom Zweck der
(1) Die Polizeiverordnung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntma-        Fahrt. Dient die Fahrt der Ausübung einer landwirtschaftlichen
chung in Kraft.                                                     oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit auf einer Fläche, die durch
Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
10                                                       Neustadt in Sachsen                                             Nr. 13/2020

den gesperrten Weg erschlossenen wird, so ist diese Fahrt auch
mit dem Pkw zulässig. Im Fall einer Kontrolle durch die Polizei
muss jedoch dieser Zweck der Fahrt glaubhaft nachgewiesen
werden. Das heißt, dass auch Eigentümer oder Bewirtschafter
von an dem Weg anliegenden Flurstücken den gesperrten Weg
nicht pauschal für jede Fahrt als Abkürzung verwenden dürfen.

Die Bestätigung, dass man Eigentümer oder Nutzungsberechtigter
an einem betreffenden Weg ist, wird ab sofort von der Stadtverwal-
tung ausgestellt. Interessenten melden sich dafür zu den bekann-
ten Öffnungszeiten im Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen,
Sachgebiet Liegenschaften, bei Frau Schreiber oder Herrn Büttner.
Für das Ausstellen der Bestätigung wird eine Bearbeitungsge-
bühr von 23,63 EUR erhoben. Die bestätigte Ausstellung gilt bis
31.12.2021. Eine Verlängerung kann bis 31.12.2023 ausgestellt
werden und wird mit einer Gebühr von 5,00 EUR erhoben.

Die Nutzungsberechtigten müssen durch Vorlage eines Grund-
buchauszuges, einer entsprechenden vertraglichen Regelung            Fertigstellung einer Maßnahme im Programm
oder Vollmacht ihr Interesse nachweisen.                             „Brücken in die Zukunft“
Mühle                                                                Träger des Vorhabens: Stadt Neustadt in Sachsen
Bürgermeister                                                        Friedrich-Schiller-Oberschule
                                                                     Flachdachsanierung Verbindungsbau mit Aula und Pausenhalle
Information der Stadtkasse
Sehr geehrte Steuerzahler,
am 1. Juli 2020 werden für alle Jahreszahler die Grundsteuer
und Hundesteuer zur Zahlung fällig.

Diejenigen Steuerzahler der Stadt Neustadt in Sachsen und
Ortsteile Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Nie-
derottendorf, Oberottendorf, Polenz, Rugiswalde und Rückers-         Umstrukturierung des Wochenmarktes
dorf, die noch nicht am vorteilhaften SEPA-Basis-Lastschriftver-     Sicher haben Sie schon bei Ihrem Besuch auf dem Neustädter
fahren teilnehmen, bitten wir, die fällige Steuer unter Angabe des   Wochenmarkt bemerkt, dass es in letzter Zeit ein paar Stand-
Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Neustadt in Sachsen           ortänderungen der Händler gab. Dies war nötig, da im Rathaus
bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden:                            eine Brandmeldeanlage installiert wurde, die wiederum die
IBAN:		            DE74 8505 0300 3000 0533 78                       Schaffung einer Stellfläche für Feuerwehrfahrzeuge erfordert. Die
SWIFT-BIC:         OSDDDE81XXX                                       Feuerwehrzufahrt befindet sich auf dem Untermarkt. Das Halten
oder in der Stadtkasse Neustadt in Sachsen, Markt 1, Zimmer 1 a,
                                                                     und Parken in diesem Bereich ist untersagt. Händlerstände kön-
01844 Neustadt in Sachsen, zu den allgemeinen Sprechzeiten
                                                                     nen hier ebenfalls nicht mehr aufgebaut werden.
einzuzahlen.
                                                                     Aus diesem Grund musste die Anordnung des Wochenmarktes
Hinweis                                                              neu festgelegt werden. Seit dem 16. Juni 2020 finden Sie nun auf
Die Erklärung zur Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren       dem Obermarkt alle Händler mit Lebensmitteln, wie Obst, Ge-
kann jederzeit auf Vordruck erfolgen.                                müse, Fleisch, Fisch, Hähnchen etc. An den Seiten zur Dresdner
Das entsprechende Formular finden Sie auch im Internet unter         und Böhmische Straße wurden die Händler mit Textilien, Leder-
www.neustadt-sachsen.de.                                             waren, Haushaltswaren u. ä. angeordnet.
                                                                     Wir bitten um Verständnis, dass es in den nächsten Wochen
Grundstücksverkauf                                                   noch kleinere Veränderung geben kann, bis alle Händler neu an-
                                                                     geordnet sind.
Die Stadt Neustadt in Sachsen verkauft in Ortsrandlage im Orts-
teil Rückersdorf eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 142/4 der       In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch das
Gemarkung Rückersdorf mit einer Größe von ca. 2.500 qm und           Parken auf dem Markt außerhalb gekennzeichneter Flächen eine
bebaut mit einer sanierungsbedürftigen Lagerhalle, gelegen an        Ordnungswidrigkeit darstellt, da es sich um ein eingeschränktes
der Straßenkreuzung Kreisstraße K8726/Kirchstraße/Radweg             Halteverbot für eine Zone handelt. Entsprechende Kontrollen
nach Langenwolmsdorf.                                                werden durch den Gemeindevollzugsdienst durchgeführt.
Interessenten können das zugehörige Verkehrswertgutachten ab         Ordnungsamt
02.07.2020 bei der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Amt
für Stadtentwicklung und Bauwesen, Markt 24, in 01844 Neu-
stadt in Sachsen, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter
                                                                     Hallenschließung während
der Rufnummer 03596 569260 zu den Sprechzeiten einsehen.             der Sommerferien 2020
Das Mindestgebot gemäß dem v. g. Verkehrswertgutachten be-
                                                                     Die Neustädter Turnhallen einschließlich Sportforum sind laut
trägt 11.500,00 EUR.
                                                                     Nutzungsgebührensatzung § 6 während der Sommerferien in der
Bewerbungen sind bis zum 31.07.2020 an die Stadtverwaltung
                                                                     Zeit vom 20. Juli bis 28. August 2020 grundsätzlich geschlossen.
Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, zu
                                                                     Sie stehen in dieser Zeit nur im Ausnahmefall auf Antrag mit ein-
richten.
                                                                     geschränktem Leistungsumfang zur Verfügung. Über den Antrag
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Zwischenverkauf wird
                                                                     entscheidet die Stadtverwaltung.
vorbehalten.
Mühle                                                                Sachgebiet
Bürgermeister                                                        Kultur-Jugend-Sport
Nr. 13/2020                                                 Neustadt in Sachsen                                                           11

Anmeldung zur Nutzung von Turnhallen                                     Bohlenbelag und somit entsprechend dauerhafter ausgeführt.
                                                                         Hergestellt wurde die neue Konstruktion durch die Neustädter
und Schulgebäuden im Schuljahr 2020/21                                   Firma Metallbau Göttlich, die diesen Überbau am 9. Juni 2020
Alle Vereine, Sportgruppen, Chöre, Musikgruppen und Musik-               installierte. Die Baukosten belaufen sich auf 12,3 TEUR und wer-
bands sowie alle sonstigen Nutzer von Turnhallen und Räum-               den aus Eigenmitteln der Stadt Neustadt in Sachsen finanziert.
lichkeiten in den Schulgebäuden werden gebeten, den Bedarf
für Trainings- und Probenzeiten (mit Angabe der Feriennutzung/
ausgenommen Weihnachts- und Sommerferien) in den Neustäd-
ter Turnhallen/Schulgebäuden für das Schuljahr 2020/2021 bis
zum 30. Juni 2020 bei der Stadtverwaltung Neustadt in Sach-
sen, Sachgebiet Kultur-Jugend-Sport, Markt 1, 01844 Neustadt
in Sachsen per Post, Fax 03596 569291 oder per E-Mail unter
sport.vereine@neustadt-sachsen.de anzumelden.
Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Turnhallen-
zeiten befindet sich auf der Homepage der Stadt Neustadt in
Sachsen im Untermenü „Erleben“/„Vereine“ oder ist im Sachge-
biet Kultur-Jugend-Sport, Markt 24, erhältlich.
Sachgebiet
Kultur-Jugend-Sport
                                                                         Abbau des alten Brückenoberbaus durch den Städtischen Bauhof
Ende des amtlichen Teils ---------------------------------------------

Gehwegausbau Sebnitzer Straße im Ortsteil
Langburkersdorf
Der erste Abschnitt des Gehwegausbaus auf der Sebnitzer Stra-
ße im Ortsteil Langburkersdorf mit einer Länge von ca. 50 Meter
wurde Ende Mai 2020 fertiggestellt, sodass die Baustellenampel
weiter gerückt ist. Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt
ca. 633 Meter. Bis zur Ziegeleistraße wird der Gehweg in sol-
chen kurzen Abschnitten von 50 bis 100 Meter weiter gebaut.
Die Durchführung erfolgt unter halbseitiger Sperrung der Staats-
straße S 159/Sebnitzer Straße bis hinter die Einfahrt zur Flei-
scherei Weber. Für die Anlieger wird entlang des Baubereiches
ein Notgehweg angelegt. Die Zugänglichkeit zu den angrenzen-
den Grundstücken wird ständig gewährt. Erforderliche zeitliche           Installation der neuen Konstruktion durch die Firma Göttlich Metall-
Einschränkungen werden durch die Baufirma gegenüber den                  bau, Foto: Göttlich Metallbau
Eigentümern rechtzeitig bekannt gegeben.
                                                                         Städtischer Bauhof muss 700.000 Quadratmeter
Die Fertigstellung des gesamten Abschnittes ist bis zum Ende
der Sommerferien Ende August 2020 geplant.                               Rasenfläche bewältigen
                                                                         In den vergangenen Maiwochen hat die Vegetation einiges aus
                                                                         dem Monat April nachgeholt. War es im April noch sehr trocken
                                                                         und kühl, wurde es im Mai und Juni doch wärmer und auch der
                                                                         Regen hat nicht auf sich warten lassen. Das hat zur Folge, dass
                                                                         Gras und Unkraut sehr schnell wachsen. Problematisch dabei
                                                                         ist, dies erfolgt überall und gleich schnell im Gemeindegebiet.
                                                                         Die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes sind sehr bemüht,
                                                                         das Ortsbild so zu wahren, wie es gewohnt und gewünscht ist,
                                                                         kommen derzeitig jedoch nicht so schnell nach, da ca. 700.000
                                                                         Quadratmeter Rasenfläche gleichzeitig zur Pflege anstehen.
                                                                         Dazu kommen Gehölzflächen, Wechselbepflanzung etc. Um
                                                                         eine Gleichbehandlung aller Ortsteile zu erreichen, gibt es ein
                                                                         Rotationssystem, d. h. dass der Beginn der Rasenpflege jähr-
                                                                         lich zwischen den einzelnen Ortsteilen wechselt. In diesem Jahr
                                                                         war in Polenz der Start. Sicher ist das für viele Bürgerinnen und
Gehwegausbau an der Sebnitzer Straße                                     Bürger nicht zufriedenstellend, jedoch aufgrund der Witterung,
                                                                         der Größe der Flächen und des vorhandenen Personals derzeitig
Erneuerung des Brückenüberbaues am Radweg                                nicht besser zu bewerkstelligen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Wiesenweg im Ortsteil Langburkersdorf
Im Zuge der planmäßigen Unterhaltung der Brückenbauwer-
                                                                         Abordnung der Vorfahrtsstraße im Ortsteil
ke in der Stadt Neustadt in Sachsen wurde in diesem Jahr der             Krumhermsdorf erfolgt
Überbau der Brücke am Wiesenweg im Zuge des Radweges in                  Wie im Neustädter Amtsblatt Nr. 9 vom 30. April 2020 mitge-
Richtung Sebnitzer Straße saniert. Die Erneuerung war dringend           teilt, erfolgte am 9. Juni 2020 die Abordnung des Vorfahrtsstra-
erforderlich, da die aus Holz vorhandenen Brückenträger und der          ßenschildes am abknickenden Verlauf „Neuhäuser“ im Ortsteil
Bohlenbelag die erforderlichen Lasten aufgrund von massiven              Krumhermsdorf durch die Mitarbeiter des Städtischen Bauho-
Holzschädigungen vor allem durch Fäulniseinwirkung nicht mehr            fes. Gleichzeitig wurden aus Gründen der öffentlichen Sicherheit
aufnehmen konnten.                                                       und Ordnung zusätzliche Zeichen/Warntafeln installiert, die die
Die neue Konstruktion ist als Stahlträgerkonstruktion in feuerver-       veränderte Verkehrsführung dem Fahrzeugführer für mindestens
zinkter Ausführung mit seitlichen Füllstabgeländern und Riffel-          vier Wochen anzeigen.
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