Neustädter Anzeiger - Stadt Neustadt in Sachsen
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Neustädter PA sämtl. HH Anzeiger Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen und der Ortsteile: Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf, Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf, Rugiswalde Jahrgang 31, Freitag, den 26. Juni 2020, Nummer 13
2 Anzeigenteil Neustadt in Sachsen Nr. 13/2020 Ungerbergstraße 1 Götzinger Höhe 1 01844 Neustadt in Sachsen Tel. 0 35 96 / 50 95 33 01844 Neustadt in Sachsen Tel. 0 35 96 / 50 90 030 große Wirkung mail@ungerberg.de mail@goetzinger-hoehe.de www.ungerberg.de www.goetzinger-hoehe.de Wir sind wieder für Sie da - täglich ab 11.00 Uhr auf beiden Neustädter Bergen! Lassen Sie sämtlichen Corona-Stress hinter sich und genießen jetzt bei uns ein paar schöne Stunden bei bestem Wetter, traumhafter Landschaft und himmlischer Ruhe in unseren Biergärten oder unseren schönen Räumlichkeiten! Feiern mit Büfetts & Tanz - alles wieder möglich! Kommt mit uns über die nächsten Wellen! Sie wollen Großes bewirken? Wir suchen ab sofort zur unbefristeten und langjährigen Mitarbeit: Dann investieren Sie in eine Koch- und Restaurantfachmann (m/w/d) Zukunft ohne Alzheimer und sowie zuverlässige Aushilfen für Wochenenden und Feiertage! werden Sie Zustifter. Rufen Sie uns an: 0211/83 68 06 3-0 Wir bieten: einen sicheren Hafen mit angenehmen Arbeitsbedingungen, gute und ZU06 leistungsgerechte Bezahlung, 2 freie Tage in der Woche, 3 - 4 Wochen Urlaub in der Saison, hohe Trinkgelder als Dankeschön unserer sehr zufriedenen Kundschaft und Einiges mehr! Anruf genügt - und wir reden darüber! Stiftung Alzheimer Initiative gGmbH Unser freundliches und motiviertes Team freut sich auf euch! www.alzheimer-forschung.de/stiftung Fachgerecht • Zuverlässig • Preiswert 11764 seit 1965 in Bischofswerda Malermeister Renèe Pilz MEHNERT Bergstraße 19a • 01877 Bischofswerda Polenztalstraße 84 Tel. (0 35 94) 70 61 62 01844 Neustadt /OT Polenz Wir machen Ihr Leben leichter www.kuechen-mehnert.de Tel. 0 35 96/5 09 01 90 Fax 0 35 96/9 38 96 75 Funk 01 72/7 95 66 72 Maler-, Tapezier- und Fußbodenlegearbeiten, Fassadengestaltung, kleinere Gerüstbau- und Trockenbauarbeiten Matthias Riedel anzeigen.wittich.de Ihr Medienberater vor Ort Tel.: 03535 489168 Ich war noch niemals... am Plauer See. Mobil: 0171 3147542 | Fax: 03535 489239 matthias.riedel@wittich-herzberg.de | www.wittich.de Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen Mecklenburg Vorpommern Foto: Britta Hilpert www.traumurlaub-see.de · Tel.: 039932 825201
Nr. 13/2020 Neustadt in Sachsen 3 Fast alles wie zuvor Liebe Bürgerinnen und Bürger, für die Beplanung und Untersuchung des Geländes einzustellen. Ferner sollen in die Planung auch die Meinungen der Bürgerinnen die Urlaubszeit beginnt. und Bürger mit einfließen und in einer Einwohnerversammlung Umso erfreulicher ist es, dass neben gemeinsam diskutiert werden. unseren Freibadeanlagen, die ja be- reits einige Tage wieder nutzbar sind, Ziel ist es, in den nächsten Jahren die Anlage umzugestalten. am 18. Juni 2020 die Mariba Freizeit- Neben dem Erhalt der Bademöglichkeit wird der Schwerpunkt zu- welt wieder vollumfänglich für den künftig auf einer Nutzung als touristisches Zentrum mit Carava- Besucherverkehr mit Bad, Sauna und ning, einer „Raststelle“ an den kreuzenden Rad- und Wander- Gastronomie geöffnet wurde. Damit wegen, liegen. Natürlich wird es auch ein Ort für Veranstaltungen sind alle Bereiche, wenn auch mit teil- bleiben. Ein Zentrum, welches viele Faktoren der Freizeitgestal- weisen Beschränkungen wieder nutz- tung in sich vereinen soll. Bis zur Umsetzung ist es jedoch noch bar. ein langer Weg. Neben den konkreten Planungen müssen die ent- sprechenden Finanzmittel akquiriert und vorhanden sein. Zur Um- Wenn auch die fehlenden Besucher des vergangenen Vierteljah- setzung dieser freiwilligen Aufgabe sind zwingend Fördermittel res sicher nicht kompensiert werden können, so hoffen Geschäfts- notwendig. Deren Organisation wird sicher der schwierigste Part führung und Gesellschafter gemeinsam auf einen nicht so heißen der gegenwärtigen Zeit werden, aber wir müssen vorbereitet sein. Sommer und damit auf eine rege Nachfrage der Angebote. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine schöne Zeit der In der Stadtratssitzung am 17. Juni 2020 wurden auch die ersten Erholung und bleiben Sie bitte gesund. Weichen für die Zukunft der Waldbadanlage im Ortsteil Polenz ge- stellt. Der Stadtrat hat nach umfangreicher Diskussion beschlos- sen, in den kommenden Doppelhaushalt der Stadt Finanzmittel Ihr Bürgermeister SPRECHZEITEN – SITZUNGEN – BEREITSCHAFT SPRECHZEITEN STADTMUSEUM, Malzgasse 7, Tel. 505506 Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin unter den u. g. STADTBIBLIOTHEK, Goethestraße 2, Tel. 604170 Telefonnummern zu den folgenden Sprechzeiten: (Öffnungszeiten unter Rubrik Kultur) Dienstag/Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 –18:00 Uhr, Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr. POLIZEI Karl-Liebknecht-Straße 7, Tel. 58070 Rathaus (Fax 569580) Telefon Bürgermeister 569201 TOURISMUS-SERVICEZENTRUM Hauptamt 569210 J.-Sebastian-Bach-Straße 15 Amt Finanzen 569220 Tel./Fax 501516 Ordnungsamt 569230 bundeseinheitl. Rufnummer 19433 Meldeamt 569233/237 Ticket-Hotline 587555 Standesamt 539234 Montag/Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Amt Stadtentwicklung/Bauwesen 569260/Fax 569290 Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr www.neustadt-sachsen.de Dienstag/Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr E-Mail: stadtverwaltung@neustadt-sachsen.de Samstag/Sonntag/Feiertag geschlossen DE-Mail: stadtverwaltung@neustadt-sachsen.de-mail.de touristinfo@neustadthalle.de www.neustadthalle.de Städtischer Bauhof Berthelsdorfer Str. 41 Mo bis Fr von 07:00 – 09:00 Uhr, Tel. 502247/Fax 602581, HAVARIE – BEREITSCHAFT E-Mail: bauhof@neustadt-sachsen.de Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH Bereich Abwasser Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise und Hygieneregeln Neustadt Tel. 03596 501434 0175 5215749 in den Eingangsbereichen. Sebnitz Tel. 035971 56775 0175 1672878 Sprechzeiten unter vorheriger Terminvereinbarung unter SITZUNGEN Tel. 03596 581840. Technischer Ausschuss 30.06.2020 Verwaltungsausschuss 02.07.2020 ENSO-Störungsrufnummern Stadtrat 15.07.2020 Erdgas 0351 50178880 Strom 0351 50178881 Die Tagesordnung wird durch Aushang, im Internet und im Wasser 0351 50178882 Neustädter Amtsblatt bekannt gegeben. ENSO-Servicenummer 0800 6686868 service@enso.de, www.enso.de SOZIALES Markt 1/Bürgerbüro Markt 24 Wohnungsbau- u. Wärmeversorgungsgesellschaft soziale Sprechzeiten auf Anfrage, Auskünfte Zimmer 1D, Neustadt i. Sa. mbH/Technische Dienste Neustadt GmbH Tel. 569231, E-Mail: soziales@neustadt-sachsen.de Obergraben 1, Notruf 0172 6300798 Sprechzeiten unter vorheriger Terminvereinbarung unter FRIEDENSRICHTER Tel. 03596 509230. nächster Termin: 02.07.2020 16:30 – 18:00 Uhr, nur nach tel. Vereinbarung unter 0171 WÄSCHEMANGELN 8655969 (ab 17:00 Uhr), E-Mail: friedensrichter@neustadt- Langburkersdorf/Hofmühle: Anmeldung und Wäscheannahme sachsen.de, Schriftverkehr an Schiedsstelle der Stadt Neustadt dienstags 10:00 – 14:00 Uhr, Anmeldung unter Tel. 502645 in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen Niederottendorf: Anmeldung unter Tel. 504726
4 Neustadt in Sachsen Nr. 13/2020 - Bescheid Bund vom 27.07.2018 und Zusicherung vom 05.12.2018 mit insgesamt 1.803.000 EUR und - Bescheid des Landes Sachsen vom 27.12.2018 mit 1.743.504 EUR. Stadtrat Für die fehlenden Einnahmen in Höhe von 1.180.275,20 EUR werden die finalen Anträge bei Bund und Land gestellt. Die In der 12. Sitzung des Stadtrates am 17.06.2020 wurden folgen- Stadt Neustadt in Sachsen trägt den Eigenanteil in Höhe von de Beschlüsse gefasst: 59.496 EUR für den Ausbau und 30.000 EUR für die Prüfung und Baubegleitung. Auf der Grundlage des finalen Angebotes SR-20-089 – Ausbau des NGA-Netzes zur Verbesserung der Breitbandver- Grundsatzbeschluss zur weiteren Entwicklung des Standor- sorgung in der Stadt Neustadt in Sachsen (Wirtschaftlichkeitslü- tes Waldbad Polenz ckenmodell) – sind für das Angebot der Telekom – Deutschland Der Stadtrat bekennt sich zum Fortbestand des Waldbades Po- GmbH vom 22.03.2020 die Anträge auf den finalen Fördermit- lenz, dazu werden Varianten geprüft. Zur Erarbeitung der Pla- telbescheid beim Bund und beim Land zu stellen. Nach Vorlie- nung werden im Doppelhaushalt 2021/2022 die erforderlichen gen der Förderzusagen wird der Bürgermeister beauftragt, den Kosten in Höhe von 40.000,00 EUR und für die Baugrundun- Zuwendungsbescheid zur Weiterleitung der Fördermittel an das tersuchung/Vermessung 15.000,00 EUR eingestellt. Der Bürger- TK-Unternehmen auszufertigen. Der Stadtrat ist über den Ablauf meister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Fraktions- kontinuierlich zu informieren. vorsitzenden, fraktionslosen Stadträten unter Einbeziehung des Stadtrates Herrn Mutscher, weitere Varianten zur Entwicklung 30 Jahre kommunale Selbstverwaltung des Waldbades zu prüfen. Die Varianten werden in einer Einwoh- nerversammlung vorgestellt. in Neustadt in Sachsen Am 6. Mai 1990 fand die erste demokratische Kommunalwahl SR-20-088 in der Stadt Neustadt in Sachsen und den damals noch selbst- Verkauf des Flurstückes Nr. 664/18 der Gemarkung Neustadt ständigen Gemeinden Berthelsdorf, Langburkersdorf, Polenz Der Beschluss SR-12-385 vom 19.12.2012 über den Verkauf und Rückersdorf statt. Krumhermsdorf und Rugiswalde waren des Flurstückes Nr. 664/18 der Gemarkung Neustadt an den zu diesem Zeitpunkt bereits Ortsteile von Neustadt bzw. Lang- bisherigen Interessenten wird aufgehoben. Es sind nunmehr burkersdorf. alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf des Flurstückes Nr. 664/18 der Gemarkung Neustadt mit einer Größe von 5.184 qm So wurden an den Antragsteller einzuleiten. Der Verkauf für den Grund und in Neustadt in Sachsen 35 Stadtverordnete, Boden erfolgt gemäß der „Gutachterlichen Stellungnahme zur in Berthelsdorf 20 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Festlegung des Verkaufspreises für das unbebaute Flurstück in Langburkersdorf 25 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Nr. 664/18 der Gemarkung Neustadt an der Bischofswerdaer in Polenz 17 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und Straße“ der Sachverständigen Ines Herrfurth vom 15.05.2020 in Rückersdorf 13 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu einem vorgeschlagenen Verkaufspreis von 36.500,00 EUR gewählt. unter Berücksichtigung der Mehraufwendungen aufgrund der Altlastenproblematik gemäß dem Untersuchungsbericht zur Gasmessung am ehemaligen Flurstück Nr. 664/14 der Gemar- kung Neustadt vom 15.08.2001. Die Grunderwerbsnebenkos- ten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem Antragsteller zu tragen. Der Bürgermeister wird des Weiteren bevollmächtigt, bei der Bestellung vollstreckbarer Grundschul- den für die Finanzierung des Kaufpreises und der geplanten Baumaßnahmen zugunsten deutscher Kreditinstitute mitzuwir- ken. Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach § 83 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung. Eine Delegation der gewählten Stadtverordnetenversammlung im Mai 1994 mit den im Jahr 1993 eingemeindeten Räten aus Polenz SR-20-090 Haushalterische Fortschreibung für die Durchführung des weiteren Ausbaus des NGA-Netzes zur Verbesserung der Breitbandversorgung der Stadt Neustadt in Sachsen (Wirt- schaftlichkeitslückenmodell) und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss der erforderlichen vertrag- lichen Regelungen Für das Vorhaben „Ausbau des NGA-Netzes zur Verbesserung der Breitbandversorgung in der Stadt Neustadt in Sachsen (Wirt- schaftlichkeitslückenmodell)“ wurden für Bau und Planung im Doppelhaushalt 2019/2020 Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.606.000 EUR bestätigt. Mit der erfolgten Ausschreibung der Arbeiten werden nun Ausgaben in Höhe von 4.786.275,20 EUR (netto) für die Baumaßnahmen benötigt. Dazu kommen Aus- gaben in Höhe von 9.500 EUR (brutto) für die Prüfung der Angebote sowie 20.500 EUR (brutto) für die begleitende Be- treuung der Baumaßnahme – somit Gesamtausgaben in Höhe von 4.816.275,20 EUR. Die Mehrausgaben in Höhe von 1.210.275,20 EUR werden mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 Erster Mitgliedsausweis von Bürgermeister Peter Mühle in der Le- eingeordnet. Durch Fördermittelbescheide des Bundes und des gislaturperiode 1990 bis 1994, auch er war einer der ersten Stadträte Landes sind folgende Einnahmen gesichert bis zur Bürgermeisterwahl im Jahr 2015
Nr. 13/2020 Neustadt in Sachsen 5 Mit der Gründung des Industrie- und Gewerbeparks Neustadt- Langburkersdorf wurde zeitnah und mit Weitblick eine Möglich- keit zur Ansiedlung bis dato fremder Unternehmen in unserer Stadt geschaffen. Als erstes produzierendes Unternehmen siedelte sich im Jahr 1993 die „GERODUR MPM GmbH“ mit Stammsitz in der Schweiz im Industriegebiet an – heute ein wei- ter expandierendes stabiles Unternehmen unserer Stadt. Leider hatte zu diesem Zeitpunkt niemand so richtig erkannt, dass wir zur gleichen Zeit auch dem Konkurrenzkampf zwischen West und Ost vollkommen ausgesetzt waren. Aus der Euphorie der Einheit wurde schnell die bittere Wahrheit, dass unliebsame Konkurrenz und unrentable Unternehmen ausgeschaltet wurden. Die Folge war, extreme Arbeitslosigkeit, Abwanderungen dahin, Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Hohwald nach dem wo es genügend gut bezahlte Arbeitsplätze gab. Uns ereilte ein Gemeindezusammenschluss von Langburkersdorf, Berthelsdorf und Rückersdorf im Jahr 1994 massiver Rückgang unserer Bevölkerung. Ein Aspekt der so- wohl die Verwaltung wie auch den Stadtrat heute noch immer Die Stadtverordnetenversammlung (wie sie damals noch hieß) beschäftigt. Er hat die demografische Entwicklung unseres Sied- wie auch die Gemeinderäte bestanden zu diesem Zeitpunkt aus lungsraumes massivst beeinflusst. einer breiten Palette an Parteien und Gruppierungen. Viele hat- ten sich zur und kurz nach der Wendezeit gebildet. Neben den Echte kommunale Unterstützung gab es für die Stadt und die bereits existenten Parteien wie der CDU, der SPD, den Libera- Gemeinden durch die sehr schnell entstandenen Partnerschaf- len (Bund Freier Demokraten), der Bauernpartei und der PDS ten, die leider heute nur noch teilweise aktiv sind und auch ge- als Nachfolgepartei der SED, waren auch Gruppierungen wie pflegt werden. der Demokratische Aufbruch, der Kulturbund, die Deutsch So- ziale Union (DSU) und in der Stadt Neustadt Klaus Anders als Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen befindet sich nun- Einzelkandidat angetreten, um gemeinsam Verantwortung zu mehr in seiner siebenten Legislaturperiode. Die Stadträte wur- übernehmen. Einzelkandidat Anders bekam in der Stadt so viele den im vergangenen Jahr für die nächsten fünf Jahre bis 2024 Stimmen, dass er hätte zwei Sitze im Stadtparlament besetzen gewählt. Heute ist es ein Gremium, in dem die Stadt und alle können. Da das nicht möglich war, blieb in der ersten Legislatur Ortsteile vertreten sein können und auf der Grundlage unserer ein Sitz leer. Sächsischen Gemeindeordnung gleich behandelt werden. Seit der ersten Legislaturperiode sind Martina Herrmann, Klaus In den vergangenen 30 Jahren ist das zusammengewachsen, Anders sowie Christian Kowalow auch heute noch als gewählte was zusammengehört. Nämlich der Siedlungsraum, der auch Stadträtin bzw. gewählte Stadträte ehrenamtlich tätig. schon zu DDR-Zeiten zusammengearbeitet hat, sei es im da- maligen Gemeindeverband, in den Vereinen oder auch bei der Die ehemalige Volkskammer beschloss am 17. Mai 1990 das Ge- Freiwilligen Feuerwehr. Das dazu anfänglich Skepsis bestand ist setz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise nachvollziehbar, aber ich denke, diese Zeit ist vorbei. Das ge- in der DDR, die erste Kommunalverfassung nach der Wende. Sie meinsame Bemühen von Stadtrat und Verwaltung für alle Orts- bildete die Grundlage dafür, dass nunmehr auf dem Gebiet der teile ein gewisses Gleichmaß zu finden, ist von Erfolg gekrönt. DDR freiheitlich und demokratisch Politik gemacht werden konn- Unsere Stadt wird von vielen Gästen für ihr schmuckes Ausse- te und vor allem, die kommunalen Verwaltungen eigenständig hen und ihre Sauberkeit gelobt. Zahlreiche Unternehmen sind und ohne Bevormundung arbeiten konnten. Aus dieser bisher im Laufe der Jahre nach Neustadt in Sachsen gekommen und nicht gekannten Möglichkeit auf der Basis eines Gesetzes ent- bieten die dringend notwendigen Arbeitsplätze. Aber auch die wickelte der Freistaat Sachsen dann die Sächsische Gemeinde- Freizeitangebote kommen nicht zu kurz. Und trotzdem gibt es ordnung, die Voraussetzung für unsere kommunale Arbeit. noch eine lange Wunschliste … Aus den Reihen der Gremien heraus wurde damals der jeweilige In den nächsten Wochen steht die Haushaltplanung für den Dop- Bürgermeister und in der Stadt Neustadt in Sachsen auch ein pelhaushalt 2021/2022 an. Damit werden auch die Weichen für Stadtverordnetenvorsteher gewählt. die Weiterentwicklung unseres 83 Quadratkilometer umfassen- den Siedlungsraumes gestellt. Das bedeutet auch, dass es dazu Die Bürgermeister der ersten Stunde waren: intensive Beratungen im Gremium des heute 18 Rätinnen und in Neustadt in Sachsen – Dieter Grützner Räte umfassenden Stadtrates geben wird. in Berthelsdorf – Helmut Bischoff in Langburkersdorf – Manfred Elsner in Polenz – Ullrich Milde und Ich will es jedoch nicht versäumen, mich bei allen, egal ob als in Rückersdorf – Bernd Lehmann. Gemeinde- oder Stadtrat, als sachkundiger Einwohner im Eh- renamt oder als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Verwaltung, die Sie nahmen gemeinsam mit den Räten und ihren, meist aus art- in diesen Jahrzehnten die Geschicke unserer Stadt lenkten und fremden Berufen in die Verwaltungen gewechselten, Mitarbeite- lenken und so mithalfen bzw. mithelfen sie zu dem werden zu rinnen und Mitarbeitern das Heft des Handelns in die Hand und lassen, was sie heute ist und in Zukunft sein wird, ganz herzlich planten, organisierten Vorhaben der Kommune und beschafften zu bedanken. die nötigen Finanzmittel. Gemeinsam wurde so für den Aufbau einer intakten Infrastruktur in kürzester Zeit gesorgt. Das war je- Ich wünsche allen zum jetzigen Zeitpunkt ehrenamtlich tätigen doch nur möglich, weil auch die gewählten Räte die sehr hohe Stadträtinnen und Stadträten Entscheidungsfreudigkeit bei den Verschuldung der Kommunen und die Veredlung dieser Finanz- zu fassenden Beschlüssen, getreu ihrem geleisteten Eid und mittel durch hohe Fördersummen von Bund und Land mittru- uns allen viel Freude bei der weiteren Ausgestaltung unserer gen. Und wie man heute sieht, ist das die richtige Entscheidung Heimat. gewesen. Die gesamte Stadt mit ihren Ortsteilen ist ein kleines Schmuckstück geworden. Ihr Bürgermeister
6 Neustadt in Sachsen Nr. 13/2020 Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen § 1 Geltungsbereich Neue Polizeiverordnung tritt in Kraft Die Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Neu- Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2020 die Polizei- stadt in Sachsen einschließlich der Ortsteile Berthelsdorf, Krum- hermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf, Oberottendorf, verordnung der Ortspolizeibehörde der Stadt Neustadt in Sach- Polenz, Rugiswalde und Rückersdorf. sen (Stadtordnung) beschlossen. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, als zuständige Fachaufsichtsbehörde, § 2 Begriffsbestimmungen hat die Polizeiverordnung geprüft und mit Schreiben vom 8. Juni (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die 2020 die Genehmigung erteilt. dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tat- sächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Polizeiverordnung (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewid- der Stadt Neustadt in Sachsen sowie den dazugehörigen meten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen Ortsteilen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 Metern. Als Gehwege über Anbringen von Hausnummern und sonstigen Bestim- gelten auch alle den Fußgängern vorbehaltenen Sonderwege, mungen insbesondere Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Treppen. Auf Grund von § 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 (3) Öffentliche Grün-, Erholungs- und Freizeitanlagen sind allge- mein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erho- Nr. 4 sowie § 35 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 des Sächsischen lung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Land- Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) vom 11. Mai 2019 (Sächs- schaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen GVBl. S. 358, 389) wird durch Beschluss des Stadtrates der und allgemein zugängliche Kinderspielplätze sowie Anlagen von Stadt Neustadt in Sachsen in der Sitzung am 18. März 2020 Freibädern und Sportanlagen. folgende Polizeiverordnung erlassen: Abschnitt 2 1. Allgemeine Regelungen Umweltschädliches Verhalten § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Waschen von Fahrzeugen (1) Das Waschen von Fahrzeugen ist nur außerhalb von öffentli- 2. Umweltschädliches Verhalten chen Straßen und öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ge- § 3 Waschen von Fahrzeugen stattet, wenn klares Wasser oder biologisch abbaubare Zusätze § 4 Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Brunnen verwendet werden und wenn durch das Waschen keine Glatteis- § 5 Abfallentsorgung beim Verkauf von Speisen und Geträn- bildung auf öffentlichen Straßen möglich ist. ken im Freien (2) Motorraum- und/oder Unterbodenwäsche darf nur auf dafür § 6 Tierhaltung vorgesehenen versiegelten und mit Ölabscheidern versehenen § 7 Verwilderte und herrenlose Tiere Waschplätzen erfolgen. § 8 Stadtstreicherei und öffentliche Belästigung § 4 Benutzung öffentlicher Einrichtungen § 9 Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerken und Brunnen (1) Es ist untersagt, Einrichtungen auf öffentlichen Straßen und 3. Schutz gegen Lärmbelästigung Anlagen, z. B. Bänke, Spielgeräte, Papierkörbe oder Bushalte- § 10 Schutz der Nachtruhe stellen und Rastplätze zu verunreinigen, zweckentfremdend zu § 11 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musik- benutzen oder diese Einrichtungen an nicht dafür bestimmte instrumenten u. ä. Orte zu verbringen. § 12 Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten (2) Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbe- § 13 Lärm von Sport- und Spielstätten stimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen § 14 Haus- und Gartenarbeiten sowie das Wasser zu verunreinigen. § 15 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfall- behältern § 5 Abfallentsorgung beim Verkauf von Speisen und Getränken im Freien 4. Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle § 16 Benutzungsarten verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Be- § 17 Verhalten in Grün- und Erholungsanlagen hälter in ausreichender Anzahl bereitzustellen und bei Bedarf rechtzeitig zu leeren. 5. Hausnummern § 6 Tierhaltung § 18 Anbringen von Hausnummern (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Men- schen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. 6. Plakatieren (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im § 19 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Auf- sichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet 7. Schlussbestimmungen ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf gehorcht § 20 Zulassung von Ausnahmen und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. § 21 Ordnungswidrigkeiten (3) Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand § 22 Verhältnis zu anderen Vorschriften durch anhaltende tierische Laute, mehr als nach den Umständen § 23 Inkrafttreten unvermeidbar gestört wird.
Nr. 13/2020 Neustadt in Sachsen 7 (4) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanla- nutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. gen sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Men- Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei schenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien Leine führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenan- oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. sammlungen einen Maulkorb tragen. (2) Abs. 1 gilt nicht: (5) Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten, Messen und Ver- dieses seine Notdurft nicht auf Straßen, Gehwegen, in öffentlichen anstaltungen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter herkömmlichen Brauch entsprechen. Tierkot ist unverzüglich vom Tierhalter oder -führer zu beseitigen. b) für amtliche und genehmigte Durchsagen. (6) Der Halter von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen sowie § 12 Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehör- (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veran- de diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. staltungsstätten innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebie- (7) Von öffentlich zugängigen Kinderspiel- und Sportplätzen sowie te oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen Freizeitanlagen mit Bademöglichkeiten sind Hunde fernzuhalten. dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. § 7 Verwilderte und herrenlose Tiere (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt (1) Verwilderte Katzen, Wildtauben und verwilderte Haustauben auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. dürfen im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung nicht gefüt- Versammlungsräumen. tert werden. § 13 Lärm von Sport- und Spielstätten (2) Wasservögel, gleich welcher Art, dürfen an und auf Gewäs- sern und an den Uferzonen nicht gefüttert werden. (1) Auf Sport- und Spielplätzen, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, darf in der Zeit von 20:00 Uhr bis § 8 Stadtstreicherei und öffentliche Belästigung 07:00 Uhr kein Lärm verursacht werden. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün-, Erholungs- (2) Abs. 1 gilt nicht für den von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter und Freizeitanlagen im Sinne des § 2 dieser Verordnung ist es Aufsicht durchgeführten Spiel- und Trainingsbetrieb auf den je- untersagt: weiligen Sportplätzen. a) aggressiv zu betteln, § 14 Haus- und Gartenarbeiten b) die Notdurft zu verrichten, c) andere durch Lärm, besonders aufdringliches Verhalten, zum Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, dürfen Beispiel in Form von in den Weg stellen, Anfassen, Herum- an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie schreien, zu belästigen oder zu behindern. an Sonn- und Feiertagen nicht durchgeführt werden. Die Be- triebsregelungen, für Geräte und Maschinen der Verordnung zur § 9 Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerken Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte und Maschinenlärmverordnung) in der derzeit gültigen Fassung, (1) Für das Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerken der sind zu beachten. Klasse II ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich, Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere: soweit keine Erlaubnis nach höherrangigem Recht (z. B. Spreng- - der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgerä- stoffgesetz) vorliegt. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grill- ten, Motorsensen und Motorrasenmähern, feuer mit trockenem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit - das Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Holzkohle, Grillbriketts) in - das Holzspalten, handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, - das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen und ähn- dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerü- lichen. che entsteht. (2) Traditionsfeuer zur Sommer- und Wintersonnenwende, am § 15 Benutzung von Wertstoffcontainern und Ostersamstag und am 30. April eines jeden Jahres sind statthaft. sonstigen Abfallbehältern Sie müssen der Ortspolizeibehörde mindestens 10 Tage vorher (1) Das Einwerfen von Flaschen und Gläsern in die dafür vorge- per Formblatt schriftlich angezeigt werden. sehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der (3) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen ver- Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses nicht gestattet. Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können unter (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände anderem extreme Trockenheit, unmittelbare Nähe des Waldes, un- auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. mittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen sein. (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur all- Abschnitt 3 gemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Schutz gegen Lärmbelästigung Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbe- betrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. § 10 Schutz der Nachtruhe Abschnitt 4 (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nacht- ruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu § 16 Benutzungsarten unterlassen. (1) Anlagen dürfen benutzt werden: (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom - von Fußgängern, Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Inter- - mit fahrbaren Krankenstühlen und vergleichbaren Versehr- essen die Aktivität während der Nacht erfordern. tenfahrzeugen, Kinderwagen und Kinderspielfahrzeugen, - mit Fahrzeugen und Geräten, die zur Überwachung, Pflege § 11 Benutzung von Rundfunkgeräten, und Unterhaltung dienen. Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (2) Andere als die nach Abs. 1 ausdrücklich zugelassenen Ar- (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiederga- ten der Benutzung, insbesondere das Befahren der Anlagen mit begeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder Fahrzeugen oder das Abstellen von Fahrzeugen in oder unter elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so be- Inanspruchnahme der Anlagen sind untersagt.
8 Neustadt in Sachsen Nr. 13/2020 § 17 Verhalten in Grün- und Erholungsanlagen (4) Der Auftraggeber, der auf dem Plakat als Ausstellungs-, Kon- zert- bzw. Werbeveranstalter usw. ausgewiesen ist, ist für das (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt: ordnungsgemäße Plakatieren und das Entfernen der Werbung 1. Beete, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlage- innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf der Genehmigung verant- flächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders wortlich. freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie über den durch Hinweis- Abschnitt 7 schilder bestimmten Umfang zu benutzen, Schlussbestimmungen 2. jede ungenehmigte gewerbliche Nutzung, 3. der Umgang mit offenem Feuer sowie das Betreiben offener § 20 Zulassung von Ausnahmen Feuerstellen und Grillplätze, mit Ausnahme der für das Gril- len zugelassener Plätze, Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften 4. zu lagern und zu nächtigen, dieser Polizeiverordnung zulassen: 5. Spielgeräte, Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfrie- 1. wenn für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte ent- dungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekle- steht und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen, ben, zu beschmutzen oder zu entfernen, 2. wenn es im öffentlichen Interesse steht. 6. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen und in ihnen § 21 Ordnungswidrigkeiten unerlaubt zu fischen, 7. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie au- (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 39 Abs. 1 SächsPBG handelt, ßerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend wer vorsätzlich oder fahrlässig: gekennzeichneten Stellen Sport zu treiben, zu reiten, zu zel- 1. entgegen § 3 Abs. 1 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen ten, zu baden oder Boot zu fahren, wäscht, bzw. nicht biologisch abbaubare Zusätze verwendet, 8. Motorbetriebene Modellschiffe in der Zeit vom 15. Mai bis 2. entgegen § 3 Abs. 2 Motorraum- und/oder Unterbodenwä- 15. September von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Bereich der sche nicht auf dafür vorgesehenen versiegelten und mit Öl- Freibadeanlage zu betreiben. abscheidern versehenen Waschplätzen durchführt, 3. entgegen § 4 Abs. 1 Einrichtungen auf öffentlichen Straßen (2) Auftretende Verunreinigungen der öffentlichen Grün- und und Anlagen, z. B. Bänke, Spielgeräte, Papierkörbe oder Erholungsanlagen sind durch den Verursacher unverzüglich zu Bushaltestellen und Rastplätze verunreinigt, zweckentfrem- beseitigen. Bei Unterlassung kann die Ortspolizeibehörde die dend benutzt oder diese Einrichtungen an nicht dafür be- Verunreinigung auf Kosten der Verursacher beseitigen lassen. stimmte Orte verbringt, Abschnitt 5 4. entgegen § 4 Abs. 2 öffentliche Brunnen nicht ihrer Zweck- Hausnummern bestimmung entsprechend benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt, § 18 Anbringen von Hausnummern 5. entgegen § 5 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereithält, (1) Der Hauseigentümer hat jedes zur selbständigen Wohnnut- 6. entgegen § 6 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass zung bestimmte Gebäude unverzüglich mit der von andere belästigt oder gefährdet werden, der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern 7. entgegen § 6 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffent- und kleingeschriebenen Buchstaben zu versehen. Für die Zahlen lichen Verkehrsraum oder auf öffentlich zugängigen Flächen wird eine Mindesthöhe von 65 mm, für Buchstaben eine Min- nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen, desthöhe von 50 mm vorgeschrieben. 8. entgegen § 6 Abs. 3 Tiere, insbesondere Hunde so hält, dass (2) Unleserliche und falsche Hausnummern sind unverzüglich zu durch anhaltende tierische Laute Störungen entstehen, die erneuern. Die Hausnummer ist in einer Höhe von maximal 3 m mehr sind, als nach den Umständen unvermeidbar, an der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über 9. entgegen § 6 Abs. 4 Hunde nicht an der Leine führt und Hun- oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäu- den in größeren Menschenansammlungen keinen Maulkorb deeingang nicht an der Straßenseite befindet, an dem Grund- anlegt, stückszugang nächstgelegener Gebäudeseite anzubringen. Bei 10. entgegen § 6 Abs. 5 die durch Tiere verursachten Verunrei- Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Haus- nigungen nicht unverzüglich entfernt, nummern am Grundstückseingang angebracht werden. 11. entgegen § 6 Abs. 6 das Halten von Raubtieren, Gift- und Abschnitt 6 Riesenschlangen der Ortspolizeibehörde nicht anzeigt, 12. entgegen § 6 Abs. 7 Hunde nicht von öffentlich zugängigen Plakatieren Kinderspiel- und Sportplätzen sowie Freizeitanlagen mit Ba- demöglichkeiten fernhält, § 19 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen 13. entgegen § 7 Abs. 1 verwilderte Katzen, Wildtauben und ver- (1) Das Anbringen von Plakaten, die weder eine Ankündigung wilderte Haustauben füttert, noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Be- 14. entgegen § 7 Abs. 2 Wasservögel, gleich welcher Art, an und ruf zum Inhalt haben, ist an den Stellen, die von Flächen im Sin- auf Gewässern und an den Uferzonen füttert, ne des § 2 dieser Verordnung oder von Bahnanlagen aus sicht- 15. entgegen § 8 auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen bar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren Grün-, Erholungs- oder Freizeitanlagen im Sinne des § 2 ag- auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z. B. Plakatsäulen, gressiv bettelt oder Notdurft verrichtet oder andere durch Werbetafeln, Anschlagtafeln, Lampenträgern u. a.) bzw. für das Lärm, besonders aufdringliches Verhalten, zum Beispiel in Beschriften und Bemalen speziell dafür zugelassener Flächen, Form von in den Weg stellen, Anfassen, Herumschreien, zu soweit hierfür eine Genehmigung der Ortspolizeibehörde erteilt belästigen oder zu behindern, wurde. 16. entgegen § 9 Abs. 1 Feuer oder Feuerwerke abbrennt, ob- (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen vom Abs. 1 Satz 1 wohl er dazu keine Erlaubnis besitzt, geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht ent- 17. entgegen § 9 Abs. 2 Traditionsfeuer ohne die erforderliche gegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- Anzeige durchführt, und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und 18. entgegen § 9 Abs. 3 Feuer oder Feuerwerke, ohne Einhal- Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist. tung der Auflagen, abbrennt, (3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßen- 19. entgegen § 10 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung verkehrsordnung sowie Rechte Privater an ihrem Eigentum, blei- nach § 10 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr ben von dieser Regelung unberührt. als unvermeidbar stört,
Nr. 13/2020 Neustadt in Sachsen 9 20. entgegen § 11 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Laut- (2) Gleichzeitig tritt die Allgemeine Polizeiverordnung der Orts- sprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie polizeibehörde Stadt Neustadt in Sachsen (Stadtordnung) vom andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur 26. Mai 2010 außer Kraft. Lauterzeugung so benutzt, dass andere unzumutbar beläs- tigt werden, Neustadt in Sachsen, den 19. März 2020 21. entgegen § 12 aus Gast- und Veranstaltungsstätten und Ver- sammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch die andere unzumutbar belästigt werden, 22. entgegen § 13 Kinderspielplätze nutzt, 23. entgegen § 14 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, 24. entgegen § 15 Abs. 1 Wertstoffcontainer benutzt, Mühle 25. entgegen § 15 Abs. 2 Wertstoffe, Gegenstände und Abfälle Bürgermeister ablagert, 26. entgegen § 15 Abs. 3 größere Abfallmengen in die zur allge- Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei- meinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt, staat Sachsen: 27. entgegen § 16 öffentliche Anlagen und Plätze auf andere als Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter die ausdrücklich zugelassene Art benutzt, Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Sächs- 28. entgegen § 17 Nr. 1 Beete, Anpflanzungen, Rasenflächen KomZG i.V.m. der SächsGemO zustande gekommen sind, ein und sonstige Anlageflächen betritt, befährt oder anderweitig Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu- benutzt, stande gekommen 29. entgegen § 17 Nr. 2 gewerbliche Nutzung durchführt, Dies gilt nicht, wenn 30. entgegen § 17 Nr. 3 mit offenem Feuer umgeht oder offene 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist. Feuerstellen oder einen Grill betreibt, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- 31. entgegen § 17 Nr. 4 lagert oder nächtigt, nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt 32. entgegen § 17 Nr. 5 Spielgeräte, Bänke, Schilder, Hinwei- worden sind. se, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen be- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs- schriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat. 33. entgegen § 17 Nr. 6 Gewässer oder Wasserbecken verunrei- 4. vor Ablauf eines Jahres nach Veröffentlichung der Satzung nigt oder unerlaubt darin fischt, a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- 34. entgegen § 17 Nr. 7 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte det hat oder benutzt oder außerhalb der dafür bestimmten und entspre- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- chend gekennzeichneten Stellen Sport treibt, reitet, zeltet, genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- badet oder Boot fährt, verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich 35. entgegen § 17 Nr. 8 motorbetriebe Modellschiffe außerhalb geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach der vorgeschriebenen Zeit betreibt, dem Satz 3, Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so 36. entgegen § 18 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs- mit den festgelegten Hausnummern versieht, GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- 37. entgegen § 18 Abs. 2 unleserliche und falsche Hausnum- tend machen. mern nicht unverzüglich erneuert, 38. entgegen § 19 Abs. 1 ohne Genehmigung plakatiert, be- In eigener Sache – schriftet oder bemalt. Hinweis der Stadtverwaltung (2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 39 Abs. 2 SächsPBG und § 17 Abs. 1 und 2 des OWiG mit einer Geldbuße von min- In den letzten Monaten erreichten mich als Bürgermeister und destens 5,00 EURO und höchstens 5.000,00 EURO und bei auch die Stadtverwaltung vermehrt anonyme Schreiben von Bür- fahrlässiger Zuwiderhandlung mit höchstens 2.500,00 EURO gerinnen und Bürgern. geahndet werden. Derartige anonyme Schreiben werden durch meine Person und § 22 Verhältnis zu anderen Vorschriften durch die Verwaltung nicht mit offiziellen Antwortschreiben und Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie bereits im Amtsblatt beantwortet. bestehender Verordnungen, insbesondere aus - der Sächsischen Bauordnung, Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit seinem Anliegen - dem Sächsischen Polizeibehördengesetz, schriftlich, aber auch persönlich nach Terminabsprache, an meine - dem Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz, Person wenden. Eine vertrauliche Behandlung wird zugesichert. - dem Bundesimmissionsschutzgesetz, - dem Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Bodenschutzgesetz, Mühle - dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz, Bürgermeister - dem Ersten Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Boden- schutz im Freistaat Sachsen, Befahren von Feld- oder Radwegen - dem Sächsischen Straßengesetz, - dem Tierkörperbeseitigungsgesetz, im Gebiet von Neustadt in Sachsen - sowie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, Das Befahren von für den Fahrerverkehr gesperrten Feld- oder - der Sportanlagenlärmschutzverordnung, Radwegen mit dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftli- - dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen cher Verkehr frei“ war bisher für Pkw-Fahrer an hohe Auflagen Hunden, gebunden. Wollten Bewirtschafter oder Eigentümer mit dem Pkw - dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen und zu den an den gesperrten Wegen liegenden Flächen gelangen, - der Straßenverkehrsordnung mussten sie eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung beim bleiben durch die Regelungen in dieser Verordnung unberührt. Landratsamt beantragen. Die Befreiung „Land- und forstwirt- schaftlicher Verkehr frei“ hängt nicht von der Art des Fahrzeu- § 23 Inkrafttreten ges ab (also Pkw oder Traktor), sondern allein vom Zweck der (1) Die Polizeiverordnung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntma- Fahrt. Dient die Fahrt der Ausübung einer landwirtschaftlichen chung in Kraft. oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit auf einer Fläche, die durch
10 Neustadt in Sachsen Nr. 13/2020 den gesperrten Weg erschlossenen wird, so ist diese Fahrt auch mit dem Pkw zulässig. Im Fall einer Kontrolle durch die Polizei muss jedoch dieser Zweck der Fahrt glaubhaft nachgewiesen werden. Das heißt, dass auch Eigentümer oder Bewirtschafter von an dem Weg anliegenden Flurstücken den gesperrten Weg nicht pauschal für jede Fahrt als Abkürzung verwenden dürfen. Die Bestätigung, dass man Eigentümer oder Nutzungsberechtigter an einem betreffenden Weg ist, wird ab sofort von der Stadtverwal- tung ausgestellt. Interessenten melden sich dafür zu den bekann- ten Öffnungszeiten im Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Liegenschaften, bei Frau Schreiber oder Herrn Büttner. Für das Ausstellen der Bestätigung wird eine Bearbeitungsge- bühr von 23,63 EUR erhoben. Die bestätigte Ausstellung gilt bis 31.12.2021. Eine Verlängerung kann bis 31.12.2023 ausgestellt werden und wird mit einer Gebühr von 5,00 EUR erhoben. Die Nutzungsberechtigten müssen durch Vorlage eines Grund- buchauszuges, einer entsprechenden vertraglichen Regelung Fertigstellung einer Maßnahme im Programm oder Vollmacht ihr Interesse nachweisen. „Brücken in die Zukunft“ Mühle Träger des Vorhabens: Stadt Neustadt in Sachsen Bürgermeister Friedrich-Schiller-Oberschule Flachdachsanierung Verbindungsbau mit Aula und Pausenhalle Information der Stadtkasse Sehr geehrte Steuerzahler, am 1. Juli 2020 werden für alle Jahreszahler die Grundsteuer und Hundesteuer zur Zahlung fällig. Diejenigen Steuerzahler der Stadt Neustadt in Sachsen und Ortsteile Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Nie- derottendorf, Oberottendorf, Polenz, Rugiswalde und Rückers- Umstrukturierung des Wochenmarktes dorf, die noch nicht am vorteilhaften SEPA-Basis-Lastschriftver- Sicher haben Sie schon bei Ihrem Besuch auf dem Neustädter fahren teilnehmen, bitten wir, die fällige Steuer unter Angabe des Wochenmarkt bemerkt, dass es in letzter Zeit ein paar Stand- Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Neustadt in Sachsen ortänderungen der Händler gab. Dies war nötig, da im Rathaus bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden: eine Brandmeldeanlage installiert wurde, die wiederum die IBAN: DE74 8505 0300 3000 0533 78 Schaffung einer Stellfläche für Feuerwehrfahrzeuge erfordert. Die SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX Feuerwehrzufahrt befindet sich auf dem Untermarkt. Das Halten oder in der Stadtkasse Neustadt in Sachsen, Markt 1, Zimmer 1 a, und Parken in diesem Bereich ist untersagt. Händlerstände kön- 01844 Neustadt in Sachsen, zu den allgemeinen Sprechzeiten nen hier ebenfalls nicht mehr aufgebaut werden. einzuzahlen. Aus diesem Grund musste die Anordnung des Wochenmarktes Hinweis neu festgelegt werden. Seit dem 16. Juni 2020 finden Sie nun auf Die Erklärung zur Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren dem Obermarkt alle Händler mit Lebensmitteln, wie Obst, Ge- kann jederzeit auf Vordruck erfolgen. müse, Fleisch, Fisch, Hähnchen etc. An den Seiten zur Dresdner Das entsprechende Formular finden Sie auch im Internet unter und Böhmische Straße wurden die Händler mit Textilien, Leder- www.neustadt-sachsen.de. waren, Haushaltswaren u. ä. angeordnet. Wir bitten um Verständnis, dass es in den nächsten Wochen Grundstücksverkauf noch kleinere Veränderung geben kann, bis alle Händler neu an- geordnet sind. Die Stadt Neustadt in Sachsen verkauft in Ortsrandlage im Orts- teil Rückersdorf eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 142/4 der In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch das Gemarkung Rückersdorf mit einer Größe von ca. 2.500 qm und Parken auf dem Markt außerhalb gekennzeichneter Flächen eine bebaut mit einer sanierungsbedürftigen Lagerhalle, gelegen an Ordnungswidrigkeit darstellt, da es sich um ein eingeschränktes der Straßenkreuzung Kreisstraße K8726/Kirchstraße/Radweg Halteverbot für eine Zone handelt. Entsprechende Kontrollen nach Langenwolmsdorf. werden durch den Gemeindevollzugsdienst durchgeführt. Interessenten können das zugehörige Verkehrswertgutachten ab Ordnungsamt 02.07.2020 bei der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen, Markt 24, in 01844 Neu- stadt in Sachsen, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Hallenschließung während der Rufnummer 03596 569260 zu den Sprechzeiten einsehen. der Sommerferien 2020 Das Mindestgebot gemäß dem v. g. Verkehrswertgutachten be- Die Neustädter Turnhallen einschließlich Sportforum sind laut trägt 11.500,00 EUR. Nutzungsgebührensatzung § 6 während der Sommerferien in der Bewerbungen sind bis zum 31.07.2020 an die Stadtverwaltung Zeit vom 20. Juli bis 28. August 2020 grundsätzlich geschlossen. Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, zu Sie stehen in dieser Zeit nur im Ausnahmefall auf Antrag mit ein- richten. geschränktem Leistungsumfang zur Verfügung. Über den Antrag Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Zwischenverkauf wird entscheidet die Stadtverwaltung. vorbehalten. Mühle Sachgebiet Bürgermeister Kultur-Jugend-Sport
Nr. 13/2020 Neustadt in Sachsen 11 Anmeldung zur Nutzung von Turnhallen Bohlenbelag und somit entsprechend dauerhafter ausgeführt. Hergestellt wurde die neue Konstruktion durch die Neustädter und Schulgebäuden im Schuljahr 2020/21 Firma Metallbau Göttlich, die diesen Überbau am 9. Juni 2020 Alle Vereine, Sportgruppen, Chöre, Musikgruppen und Musik- installierte. Die Baukosten belaufen sich auf 12,3 TEUR und wer- bands sowie alle sonstigen Nutzer von Turnhallen und Räum- den aus Eigenmitteln der Stadt Neustadt in Sachsen finanziert. lichkeiten in den Schulgebäuden werden gebeten, den Bedarf für Trainings- und Probenzeiten (mit Angabe der Feriennutzung/ ausgenommen Weihnachts- und Sommerferien) in den Neustäd- ter Turnhallen/Schulgebäuden für das Schuljahr 2020/2021 bis zum 30. Juni 2020 bei der Stadtverwaltung Neustadt in Sach- sen, Sachgebiet Kultur-Jugend-Sport, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen per Post, Fax 03596 569291 oder per E-Mail unter sport.vereine@neustadt-sachsen.de anzumelden. Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Turnhallen- zeiten befindet sich auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen im Untermenü „Erleben“/„Vereine“ oder ist im Sachge- biet Kultur-Jugend-Sport, Markt 24, erhältlich. Sachgebiet Kultur-Jugend-Sport Abbau des alten Brückenoberbaus durch den Städtischen Bauhof Ende des amtlichen Teils --------------------------------------------- Gehwegausbau Sebnitzer Straße im Ortsteil Langburkersdorf Der erste Abschnitt des Gehwegausbaus auf der Sebnitzer Stra- ße im Ortsteil Langburkersdorf mit einer Länge von ca. 50 Meter wurde Ende Mai 2020 fertiggestellt, sodass die Baustellenampel weiter gerückt ist. Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt ca. 633 Meter. Bis zur Ziegeleistraße wird der Gehweg in sol- chen kurzen Abschnitten von 50 bis 100 Meter weiter gebaut. Die Durchführung erfolgt unter halbseitiger Sperrung der Staats- straße S 159/Sebnitzer Straße bis hinter die Einfahrt zur Flei- scherei Weber. Für die Anlieger wird entlang des Baubereiches ein Notgehweg angelegt. Die Zugänglichkeit zu den angrenzen- den Grundstücken wird ständig gewährt. Erforderliche zeitliche Installation der neuen Konstruktion durch die Firma Göttlich Metall- Einschränkungen werden durch die Baufirma gegenüber den bau, Foto: Göttlich Metallbau Eigentümern rechtzeitig bekannt gegeben. Städtischer Bauhof muss 700.000 Quadratmeter Die Fertigstellung des gesamten Abschnittes ist bis zum Ende der Sommerferien Ende August 2020 geplant. Rasenfläche bewältigen In den vergangenen Maiwochen hat die Vegetation einiges aus dem Monat April nachgeholt. War es im April noch sehr trocken und kühl, wurde es im Mai und Juni doch wärmer und auch der Regen hat nicht auf sich warten lassen. Das hat zur Folge, dass Gras und Unkraut sehr schnell wachsen. Problematisch dabei ist, dies erfolgt überall und gleich schnell im Gemeindegebiet. Die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes sind sehr bemüht, das Ortsbild so zu wahren, wie es gewohnt und gewünscht ist, kommen derzeitig jedoch nicht so schnell nach, da ca. 700.000 Quadratmeter Rasenfläche gleichzeitig zur Pflege anstehen. Dazu kommen Gehölzflächen, Wechselbepflanzung etc. Um eine Gleichbehandlung aller Ortsteile zu erreichen, gibt es ein Rotationssystem, d. h. dass der Beginn der Rasenpflege jähr- lich zwischen den einzelnen Ortsteilen wechselt. In diesem Jahr war in Polenz der Start. Sicher ist das für viele Bürgerinnen und Gehwegausbau an der Sebnitzer Straße Bürger nicht zufriedenstellend, jedoch aufgrund der Witterung, der Größe der Flächen und des vorhandenen Personals derzeitig Erneuerung des Brückenüberbaues am Radweg nicht besser zu bewerkstelligen. Dafür bitten wir um Verständnis. Wiesenweg im Ortsteil Langburkersdorf Im Zuge der planmäßigen Unterhaltung der Brückenbauwer- Abordnung der Vorfahrtsstraße im Ortsteil ke in der Stadt Neustadt in Sachsen wurde in diesem Jahr der Krumhermsdorf erfolgt Überbau der Brücke am Wiesenweg im Zuge des Radweges in Wie im Neustädter Amtsblatt Nr. 9 vom 30. April 2020 mitge- Richtung Sebnitzer Straße saniert. Die Erneuerung war dringend teilt, erfolgte am 9. Juni 2020 die Abordnung des Vorfahrtsstra- erforderlich, da die aus Holz vorhandenen Brückenträger und der ßenschildes am abknickenden Verlauf „Neuhäuser“ im Ortsteil Bohlenbelag die erforderlichen Lasten aufgrund von massiven Krumhermsdorf durch die Mitarbeiter des Städtischen Bauho- Holzschädigungen vor allem durch Fäulniseinwirkung nicht mehr fes. Gleichzeitig wurden aus Gründen der öffentlichen Sicherheit aufnehmen konnten. und Ordnung zusätzliche Zeichen/Warntafeln installiert, die die Die neue Konstruktion ist als Stahlträgerkonstruktion in feuerver- veränderte Verkehrsführung dem Fahrzeugführer für mindestens zinkter Ausführung mit seitlichen Füllstabgeländern und Riffel- vier Wochen anzeigen.
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