AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 01 2021 - Markt Roßtal
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AMTSBLATT Markt Roßtal Nr. 01 - 2021 1 27.01. - 16.02.2 Amtliche Veröffentlichungen - alle Termine vorbehaltlich aktueller Änderungen - Dienstag, 16.02.2021 Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanz- ausschusses
Corona - Informationen Gemeinsames Impfzentrum für Stadt und WICHTIG: Landkreis Fürth Die Impfungen sind bis auf Weiteres ausschließlich für alle Menschen in der ersten Priorisierungsgrup- Seit 11. Januar wieder Registrierung für pe möglich (d. h. alle über 80-Jährigen, Bewohnerin- Impftermin möglich (Stand: 11.01.2021) nen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen, me- dizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsri- Seit Montag, den 11. Januar 2021, steht bayernweit siko und Personal in der Altenpflege). unter www.impfzentren.bayern ein Onlineportal zur Verfügung, über das man sich für einen Impf- Die Termine mit dem Klinikum und den Einrichtun- termin registrieren kann. Diese zentrale Registrie- gen werden auch weiterhin individuell vereinbart. rungsmöglichkeit löst die bisherige Anmeldeliste im Eine möglichst schnelle Registrierung führt nicht Impfzentrum ab. automatisch zu einem schnelleren Impftermin. Alle Personen, die bereits auf der Warteliste vor- gemerkt sind, müssen sich NICHT erneut regis- Nach der erfolgten Registrierung werden die Per- trieren. sonen - je nach Art und Weise der Registrierung - online oder telefonisch durch die Mitarbeiterinnen Oberbürgermeister Thomas Jung und Landrat Mat- und Mitarbeiter des Impfzentrums über den Impf- thias Dießl haben Mitte Januar begonnen, Schrei- termin benachrichtigt. ben an alle rund 15.000 über 80-jährigen Bewoh- Diese Benachrichtigung kann jedoch einige Zeit in nerinnen und Bewohner (erste Priorisierungsgrup- Anspruch nehmen, da die Terminvergabe unmittel- pe) aus Stadt und Landkreis Fürth zu verschicken. bar davon abhängt, welche Impfstoffmenge zur Ver- Die Schreiben enthalten Informationen zur Termin- fügung gestellt wird. Eine eigenständige Kontakt- vergabe für Impfungen. aufnahme darüber hinaus ist nicht mehr erfor- derlich. Aus organisatorischen Gründen bitten Um sich für einen Termin zu registrieren, haben Sie die Verantwortlichen auch, davon abzusehen. drei Möglichkeiten: Derzeit rechnet man im Impfzentrum damit, wö- Online: chentlich rund 1.200 Personen impfen zu können. Die Online-Registrierung ist dabei der schnellste Sobald mehr Impfstoff vom Bund angekommen ist, Weg, da diese unmittelbar im System erfolgt. Es wird das Impfzentrum auch mehr Termine vergeben wird geraten, sich hierbei von jemandem aus der können. Vor Ort ist man organisatorisch gut darauf Familie oder dem Bekanntenkreis Unterstützung zu vorbereitet. holen, wenn man selbst nicht die Möglichkeit hat, das Internet zu bedienen. Wie funktioniert die Online-Registrierung? • Durch Angabe der E-Mail-Adresse und Auswahl Telefon: eines persönlichen Passwortes legt man dort Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich telefonisch zunächst seinen eigenen Account an. zu den Öffnungszeiten täglich zwischen 8.15 Uhr und • Hierzu wird auch eine Mobilfunknummer zum 16.15 Uhr (Stand: 11.01.2021) unter 0911 / 95 09 17-0 SMS-Empfang benötigt. direkt im Impfzentrum für einen Termin registrieren • Es folgt die Angabe persönlicher Daten zur Kon- zu lassen. taktaufnahme. • Einige weitere Fragen dienen dazu, festzustel- Rücksendeformular (liegt dem oben genannten len, ob man einer besonderen Risikogruppe an- Schreiben bei): gehört. Nachdem es durch die starke Nachfrage erwar- tungsgemäß zu einem erhöhten Anrufaufkommen Durch diese kurze Anmeldung ist sichergestellt, kommt, ist dem Schreiben von Landrat und Ober- dass alle Impf-Interessierten rechtzeitig kontaktiert bürgermeister auch ein Rückmeldeformular beige- werden, wenn ihre Impfung geplant ist, und mit den fügt, über das man sich alternativ zur Online-Regis- Zugangsdaten dann der Termin vereinbart werden trierung oder zum Telefon ebenfalls für einen Impf- kann. termin registrieren kann. 2 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 01 / 2021
Corona - Informationen Wo befindet sich das Impfzentrum? Die Coronaschutzimpfung wird, wie jede andere Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Land- Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbe- kreis Fürth befindet sich im ehemaligen Alten- und scheinigung dokumentiert. Pflegeheim Curanum in der Rosenstraße 16 - 20 in 90762 Fürth. Neben dem Impfzentrum werden die Wie ist die Reihenfolge für die Impfungen gegen Impfungen auch in mobilen Teams, die direkt vor Ort SARS-CoV-2? (z.B. in Pflegeeinrichtungen) kommen, durchgeführt. Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechts- verordnung des Bundesgesundheitsministeriums Parkplatzsituation festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Stän- Den Besucherinnen und Besuchern des Impfzent- digen Impfkommission beim Robert Koch-Institut rums stehen direkt vor der Einrichtung kostenlose (RKI) aufbaut. barrierefreie Parkplätze zur Verfügung. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht Darüber hinaus können ab sofort Besucherinnen ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle und Besucher kostenlos in der Parkgarage der Menschen zu impfen, die das wünschen. Fürther Stadthalle parken. Zu diesem Zweck be- kommt man im Impfzentrum Ausfahrttickets. Ins- Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über gesamt gibt es im Umkreis des Impfzentrums 650 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Be- Parkplätze. Auch mit dem ÖPNV ist die Einrichtung wohner von Pflegeheimen geimpft. gut erreichbar. Auch das Personal dieser Häuser und Beschäftigte Wie läuft die Impfung im Impfzentrum ab? im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen • Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der medizinische Personal die Daten ab. ersten Gruppe. • Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbo- gen ausgefüllt werden. Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Imp- • Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die fungen beibehalten. medizinische Vorgeschichte und informiert aus- führlich über die Impfung. • Nach Unterzeichnung der Einverständniserklä- Die Priorisierung im Einzelnen: rung wird der Impfwillige geimpft. 1. Höchste Priorität • Danach verbringt die geimpfte Person zur me- • Über 80-Jährige dizinischen Überwachung noch rund eine halbe • Personen, die in stationären Einrichtungen für Stunde in einem Beobachtungsraum. ältere oder pflegebedürftige Menschen behan- • Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten delt, betreut oder gepflegt werden oder tätig werden. sind • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten Zur Vorbereitung können die Aufklärungsbögen des • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit RKI und die Datenschutzinformationen unter www. hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung herunter- Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungs- geladen werden. erbringer der spezialisierten ambulanten Pallia- tivversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Welche Dokumente werden für die Impfung Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten benötigt? Neben der Terminbestätigung sollte der Impfaus- • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, weis, falls vorhanden, zu der Impfung mitgebracht die Menschen mit einem hohen Risiko be- werden. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Un- handeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato- terlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis Onkologie und Transplantationsmedizin) oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden. Nr. 01 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 3
Corona - Informationen 2. Hohe Priorität • Personen in relevanter Position in Unterneh- • Über 70-Jährige men der kritischen Infrastruktur, in Apotheken • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung geistiger Behinderung, nach einer Organtrans- und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Trans- plantation portwesen, Informationstechnik und Telekom- • Eine enge Kontaktperson von solchen pflege- munikation bedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt • Erzieher und Lehrer sind, Trisomie 21 oder eine geistige Behinderung • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebens- (bzw. Demenz) oder nach einer Organtrans- bedingungen plantation ein hohes Infektionsrisiko haben • Eine Kontaktperson von Schwangeren Wie viele Impfungen werden pro Person benötigt? • Personen, die in stationären Einrichtungen für Für einen wirksamen Schutz ist bei den absehbar geistig behinderter Menschen tätig sind oder im verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig im Abstand von 21 Tagen erforderlich. geistig behinderte Menschen behandeln, be- treuen oder pflegen Kosten die Impfungen etwas? • Personen, die in Bereichen medizinischer Ein- Die Impfung in den Impfzentren oder durch mobile richtungen mit einem hohen oder erhöhten Impfteams ist für die Bürgerinnen und Bürger kos- Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus. SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patien- Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. tenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspen- Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen dedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren Krankenversicherung und der privaten Krankenver- sicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzen- • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa tren. bei Demonstrationen, einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt sind Weitere Informationen erhalten Sie unter • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung und in relevanten Positionen der Krankenhaus- infrastruktur Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Impfen • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachlosen- können Sie sich auch an die Hotline des Landesam- einrichtungen leben oder tätig sind tes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit un- ter 09131/6808 5101 wenden. (Stand: 11.01.2021) 3. Erhöhte Priorität • Über 60-Jährige • Personen mit folgenden Krankheiten: Adiposi- tas, chron. Nierenerkrankung, chron. Leberer- krankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Au- toimmunerkrankungen und Rheuma • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katast- rophenschutz und THW, Justiz 4 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 01 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Öffentliche Sitzung des Zweckverband Sing- und Musikschule Haupt- und Finanzausschusses südlicher Landkreis Fürth am Dienstag, den 16.02.2021, 18.30 Uhr - Markt Ammerndorf- Markt Cadolzburg- Gemeinde im ehemaligen TUSPO-Sportheim, Großhabersdorf- Markt Roßtal- Sportplatzweg 1, Roßtal Die in der Verbandsversammlung vom 26.11.2020 Tagesordnung: beschlossene Haushaltssatzung für das Haushalts- 1. Genehmigung der Niederschrift über die jahr 2021 im Rathaus in Roßtal während der allge- Sitzung vom 14.12.2020 meinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. 2. Allgemeine Informationen des Ersten Bürgermeisters, ggf. Beratung und Die Haushaltssatzung 2021 liegt nach Art. 65 Abs. 3 Beschlussfassung Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Be- 3. Vorberatung des Haushaltes 2021 kanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich 4. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung zur Einsichtnahme im Rathaus Roßtal, Marktplatz 1, hier: ÖPNV Linienbündel 713/714 - 90574 Roßtal, Zi. UG 0.04 auf. Die Haushaltssatzung Kostenbeteiligung des Marktes Roßtal kann dort während des ganzen Haushaltsjahres ein- 5. Anfragen, Anträge gesehen werden. Das Landratsamt Fürth hat mit Schreiben vom Aufgrund der gegebenen Situation weisen wir 11.01.2021, AZ.: 142-941-2019-404-202 TS/Ord, die vorsorglich darauf hin, dass im Interesse der Haushaltssatzung haushaltsrechtlich gewürdigt; Vermeidung von Ansteckungen der Mindestabstand sie enthält keine genehmigungspflichtigen Be- von 1,50 Meter auch bei den Zuhörern der standteile. Die Haushaltssatzung wird öffentlich im öffentlichen Sitzung zwingend einzuhalten ist. Amtsblatt des Landreises Fürth bekannt gemacht (§4 Abs. 3 BekVO i. Verb. mit § 34 Geschäftsordnung). Dies kann dazu führen, dass die Anzahl der Zuhörer bei der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschränkt werden muss. Außerdem bitten wir darum, während der Sitzung Termine für Samstagstrauungen einen Mund- Nasen-Schutz zu tragen. im Jahr 2021 Auch weisen wir darauf hin, dass Zuhörer sich Im Jahr 2021 können Brautpaare aus Roßtal an registrieren müssen, entweder via Smartphone folgenden sieben Samstagen im Standesamt Roßtal und QR-Code oder durch Eintrag in eine zwischen 10.00 und 12.00 Uhr die Ehe schließen: Anwesenheitsliste. Änderungen und/oder Ergänzungen der Samstag, 10.04.2021 Tagesordnung werden auf der Internetseite des Samstag, 08.05.2021 Marktes www.rosstal.de und im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses bekannt gemacht. Samstag, 19.06.2021 Samstag, 10.07.2021 Samstag, 07.08.2021 Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth Samstag, 18.09.2021 Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und Samstag, 23.10.2021 Landkreis) bietet in Zusammenarbeit mit dem Markt Roßtal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt Für die nähere Terminabsprache setzen Sie sich Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an. bitte mit unserem Standesamt unter der E-Mail standesamt@rathaus.rosstal.de in Verbindung. Um telefonische Anmeldung unter Tel.: 0911 / 9756670 wird gebeten. Nr. 01 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 5
Amtliche Veröffentlichungen Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS, Bereitschaftsdienst für Wasserschäden der SMS und der Bücherei Roßtal Bei Wasserschäden sind die eingerichteten Be- Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Öffnungs- reitschaftsdienste für den Markt Roßtal unter der zeiten aufgrund der Infektionsschutzmaßnah- Tel.: 09127 / 57145 bzw. für den Bereich des Wasser- menverordnung von den Angaben abweichen zweckverbandes unter Tel.: 09127 / 95250 zu erreichen. können. Rathaus des Marktes Roßtal Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0 Notariats-Sprechstunde Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Die geplanten Notariatssprechstunden im Alten Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr Rathaus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, finden aufgrund Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr der aktuellen Situation nicht statt. Bücherei des Marktes Roßtal Die Wiederaufnahme der Sprechstunde wird zu Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157 gegebener Zeit hier im Amtsblatt veröffentlicht. Öfnungszeiten: Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr Hinweis Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr Donnerstag 14.00 - 19.00 Uhr Bitte beachten Sie die Hinweise zu den bisher Freitag 10.00 - 12.00 Uhr geplanten Sitzungen auf unserer Internetseite. Volkshochschule des Marktes Roßtal Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901070 Geänderte Öffnungszeiten ab Februar 2020: Mo., Di., Mi., Fr. 10.00 - 13.00 Uhr laurentius-realschule Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901036 Neue Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr Montag 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr Freitag geschlossen JETZT INFORMIEREN! INFORMATIONSVERANSTALTUNG - ONLINE Gender-Hinweis Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe Mittwoch, 24.02.2021 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Freitag, 26.02.2021 Personenbezeichnungen und personenbezogenen Jeweils 16:30 Uhr und 18:00 Uhr Hauptwörtern im Amtsblatt meist ausschließlich die Anmeldung über unsere Homepage! männliche Form verwendet. Schulhausführungen sind im April geplant. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage! Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleich- Laurentius-Realschule behandlung grundsätzlich für alle Geschlechter Tel.: +49 9874 8-6440 info@laurentius-realschule.de (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat nur redakti- www.laurentius-realschule.de onelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 6 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 01 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Vollsperrung der Oberen Bahnhofstraße in Für die Eltern liegen die Vorzüge auf der Hand: Roßtal • statt sich wie bisher bei vielen verschiedenen Betreuungseinrichtungen nach freien Plätzen Im Bereich der Oberen Bahnhofstraße wurde vom einzeln erkundigen zu müssen, können sie ihr 28.09.2020 bis 18.12.2020 der Bauabschnitt ab dem Kind nach erfolgter Registrierung nun zentral Bahnhof Roßtal bis zur Mitte der Buswendeschleife über „Little Bird“ bei 5 Einrichtungen gleichzeitig (Anfang Am Jakobsweg) aufgrund von Straßen- und vormerken lassen und hierbei eine Abstufung Tiefbauarbeiten gesperrt. Ihrer Favoriten vornehmen • eine Vormerkung ist dabei ab 24 Monaten vor Vom 18.01.2021 bis voraussichtlich 01.06.2021 wird dem gewünschten Aufnahmetermin möglich die Vollsperrung von der Mitte der Buswendeschleife • auch Schwangeren steht diese Option offen. bis zum Beginn der Weitersdorfer Hauptstraße erfolgen. Die letztliche Platzvergabe, d.h. der Vertrag mit der jeweiligen Einrichtung, ist frühestens 10 Monate vor Die Sperrung endet nach der Einmündung Beginn der Betreuung möglich. Waldstraße. Die Zufahrt zur Diakoniestation Roßtal ist aus Richtung Weitersdorf weiterhin möglich. Liegt ein Betreuungsplatzangebot einer Einrichtung vor, entscheiden die Eltern binnen einer Frist selbst Auch die Zufahrt von Roßtal kommend bis zur über dessen Annahme oder Ablehnung. Buswendeschleife ist in dieser Bauphase wieder Darüber hinaus können sich die Eltern über „Little freigegeben. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend Bird“ auch über allgemeine Dinge wie etwa die päda- ausgeschildert. gogischen Angebote der Einrichtungen informieren. Natürlich erhalten Sie auch weiterhin - spätestens Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis vor Vertragsabschluss - die Möglichkeit, die Einrich- gebeten. tungen persönlich kennenzulernen. Den Zugangslink zum neuen Onlineportal „Little Bird“ Anmeldung für Roßtaler Kindertagesstätten finden Sie ab März auf der Homepage des Marktes Roßtal. Auf eine erhebliche Erleichterung des Anmeldeprozesses für Kinderbetreuungseinrich- Alle Eltern werden gebeten, ihre Kinder über das tungen dürfen sich ab 1. März 2021 alle Roßtaler Onlineportal für das neue Betreuungsjahr ab März Eltern freuen. zu registrieren. Ab diesem Tag ist das neue, zentrale Anmeldeportal Wir bitten auch die Eltern, die sich bereits in den „Little Bird“ online verfügbar. Einrichtungen vormerken haben lassen, sich über das Onlineportal zu registrieren. Hinweis Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth hat in ihrer Sitzung am 26.11.2020 den (Neu-)Erlass der Entschädigungssatzung beschlossen. Da es für alle Beteiligten zahlreiche Vorteile Die Entschädigungssatzung für den Zweckverband verspricht, hat der Markt Roßtal das Onlineportal für Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth alle Kinderbetreuungseinrichtungen im Marktgebiet wurde im Amtsblatt des Landkreises Fürth Nr. 24 beschafft und sich mit deren Trägern auf eine vom 21.12.2020 unter der Nr. 127 amtlich bekannt gemeinsame Nutzung geeinigt. gemacht. Nr. 01 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 7
Amtliche Veröffentlichungen Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Roßtal (BGS-WAS) Vom 17.12.2020 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (BayRS 2024-1-I) er- lässt der Markt Roßtal folgende Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensat- zung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Roßtal: §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Roßtal vom 31.10.2006 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 20/2006 vom 11.11.2006) zuletzt geändert durch Satzung vom 15.11.2012 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 20/2012 vom 24.11.2012) wird wie folgt geändert: 1. § 9 a wird wie folgt geändert: Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn) bis 2,5 cbm/h 36,00 € / Jahr bis 6,0 cbm/h 60,00 € / Jahr bis 10,0 cbm/h 72,00 € / Jahr bis 15,0 cbm/h 84,00 € / Jahr über 15,0 cbm/h 276,00 € / Jahr und bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) bis 4,0 cbm/h 36,00 € / Jahr bis 10,0 cbm/h 60,00 € / Jahr bis 16,0 cbm/h 72,00 € / Jahr bis 24,0 cbm/h 84,00 € / Jahr über 24,0 cbm/h 276,00 € / Jahr 8 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 01 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen 2. § 10 wird wie folgt geändert: In Abs. 3 wird die Zahl "2,70" durch die Zahl "2,93" ersetzt. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Marktgemeinderat am 15.12.2020 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekanntgemacht. Roßtal, 17.12.2020 Markt Roßtal gez. Gegner Erster Bürgermeister Vandalismus am Friedhof in Information für Hundehalter Großweismannsdorf Leider müssen wir in letzter Zeit wieder vermehrt Leider sind am Friedhof in Großweismannsdorf in feststellen, dass unsere Straßen von Hunden durch kurzer Zeit von uns angebrachte „Hunde verboten"- Kot verunreinigt werden. Schilder mutwillig entfernt worden. Derartige Verunreinigungen sind unhygienisch Die Schilder wurden angebracht, da sich die Be- und können auch eine nicht unerhebliche schwerden über Hundekot an Gräbern und freilau- gesundheitliche Gefährdung darstellen. fende Hunde auf dem Friedhof in den letzten Mona- ten gehäuft haben. Nach § 3 Abs. 2 b ist es deshalb untersagt, die Gehwege der öffentlichen Straßen innerhalb Gemäß unserer seit 20.01.2020 geltenden Bestat- der geschlossenen Ortschaften von Hunden tungs- und Friedhofssatzung ist unter § 5 Verhalten verunreinigen zu lassen und Zuwiderhandlungen auf den Friedhöfen unter Abs. 2 Nr. 7. geregelt, dass können mit einer Geldbuße belegt werden. das Mitbringen von Tieren, mit Ausnahme von Blin- denhunden, untersagt ist. Ausdrücklich bedanken möchte sich der Markt Roß- tal bei den vielen Hundebesitzern, die ihre Hunde Wir haben bei der Polizeiinspektion Stein eine An- verantwortungsbewusst ausführen und die Hinter- zeige gegen „Unbekannt“ gestellt. lassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen. Falls jemand etwas gesehen hat und Hinweise geben kann, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Markt Roßtal – Ordnungsamt Roßtal - 09127/9010-444 oder an die Polizeiinspek- tion Stein. Nr. 01 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 9
Amtliche Veröffentlichungen Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal (BGS-EWS) Vom 17.12.2020 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (BayRS 2024-1-I) er- lässt der Markt Roßtal folgende Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensat- zung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal: §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal vom 31.10.2006 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 20/2006 vom 11.11.2006) zuletzt geändert durch Satzung vom 18.02.2019 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 3/2019 vom 06.03.2019) wird wie folgt geändert: § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Das aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bezogene Wasser für Zwecke der Gartenbewässerung bleibt bei der Gebührenberechnung bis zum Ablauf der Eichfrist der zweiten Wasseruhr unberücksichtigt, wenn - es nicht der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, - die zweite Wasseruhr vor dem 01.01.2021 eingebaut wurde und - sie am 31.12.2020 den eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Eichfrist, entsprochen hat. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Marktgemeinderat am 15.12.2020 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Roßtal, 17.12.2020 Markt Roßtal gez. Gegner Erster Bürgermeister 10 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 01 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Anmeldung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Montag, den 01.03.2021 – bis Freitag, 05.03.2021 Diese findet über unser neues Anmeldeportal LITTLE BIRD online statt. Den dazugehörigen Link finden Sie demnächst LINK: auf der Homepage des Marktes Roßtal Ansprechpartner Frau Lösel 9599-23 oder mittagsbetreuung@grundschule-rosstal.de Ziel der Mittagsbetreuung ist es, vor allem halbtags berufstätige Mütter und Väter bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen, wenn ein Hortplatz für den ganzen Nachmittag nicht benötigt wird. Ihr grundschulpflichtiges Kind wird in unserer Einrichtung in der Zeit von 11.15 bis 14.30 Uhr bzw. 16.00 Uhr betreut. Die Mittagsbetreuung findet nur an Unterrichtstagen statt. Mit der AWO als Kooperationspartner bieten wir Ferienbetreuung an. Termine erhalten Sie über den Flyer oder direkt bei der AWO. Die pädagogische Gestaltung der Mittagsbetreuung richtet sich darauf aus, den Kindern nach einem arbeitsbetonten Unterricht eine Erholungs- und Entspannungsphase zu bieten. Im Rahmen der Mittagsbetreuung erhalten die Kinder Anregungen für freies Spielen (zum Beispiel Gesellschafts-, Rate- und Rollenspiele), Kicker, Bastel- sowie Malangebote. Bei geeignetem Wetter gehen wir täglich in den Hof, wo sich die Kinder mit Fußball, Tischtennis, Inlinern und verschiedenen Spielmaterialien austoben können. Die Hausaufgaben finden in einem separaten Raum statt. Wir geben den Kindern gerne Hilfestellung, können aber keine Einzelbetreuung bei den Hausaufgaben übernehmen. Von Montag bis Donnerstag bieten wir diese an. Das Angebot eines warmen Mittagessens besteht täglich für die Kinder. Mit der S-Bar haben wir einen tollen Caterer gefunden, der uns täglich mit frisch gekochtem Essen verwöhnt. Zubereitet wird es nach Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Per App Kitafino kann das Essen täglich von den Eltern gebucht werden. Getränke erhalten die Kinder von uns. Ansonsten kann mitgebrachtes Essen (Vesper, Cornflakes…) in unserer Küche verzehrt werden. Die Betreuungsgebühr ist in voller Höhe zu leisten, unabhängig davon, wie oft Ihr Kind die Betreuung in Anspruch nimmt. Nr. 01 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 11
Amtliche Veröffentlichungen Aufruf: Alte Schulbilder gesucht! 2. Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG in Verbindung mit Art. 73 Abs. Für ein Buch zur Roßtaler Schulgeschichte sucht 3 und 5 Bayerisches Verwaltungsverfah- der Markt Roßtal Schulbilder, die vor dem Jahr 1965 rensgesetz (BayVwVfG) bekannt gemacht. gemacht wurden. Die Planunterlagen für dieses Vorhaben lie- gen ab 28.01.2021 einen Monat lang bis ein- Insbesondere sollen die Bilder die alten Schulgebäu- schließlich 01.03.2021 im Rathaus des Mark- de in Buchschwabach, Raitersaich und Großweis- tes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, (Zi.: mannsdorf zeigen. Aber auch Bilder von der Schul- 2.05) während der üblichen Dienststun- anlage in Roßtals Oberem Markt und dem Alten Rat- den zur Einsichtnahme aus. (Art. 69 Satz haus sind willkommen. 2 BayWG, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG). Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe. Sollten Sie passende 3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben Bilder in Ihrem Fotobestand haben und uns diese berührt werden, kann Einwendungen dage- zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte gen bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf an Frau Morhard (09127 / 9010340). Hier erhalten der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nie- Sie nähere Informationen zum weiteren Vorgehen. derschrift bei dem Markt Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal (Zi.: 2.05) oder beim Land- Wir danken Ihnen fürs Mitmachen und freuen uns ratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirn- auf viele tolle Bilder. dorf, Zimmer Nr. 1.53 erheben (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG). 4. Vereinigungen, die auf Grund einer Aner- Bekanntmachung kennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwal- Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) tungsgerichtsordnung gegen die Entschei- und des Bay. Wassergesetzes (BayWG); Einlei- dung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, kön- ten von Mischwasser aus dem Ortsteil Oeden- nen innerhalb der Frist nach Nr. 3 Stellung- reuth in den Zwieselbach (Gew. III. Ordnung) nahmen zu dem Plan abgeben (Art. 69 Satz durch den Markt Roßtal mit Überleitung des 2 BayWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG). Schmutzwassers nach Roßtal; Entwurf des Inge- nieurbüros Wagner, Roßtal, vom 07.07.2020 Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet 1. Der Markt Roßtal beantragt die gehobene Er- oder in Form vervielfältigter gleichlautender laubnis für die Einleitung von Mischwasser Texte eingereicht wurden, ist ein Unterzeichner über eine Mischwasserentlastungsanlage mit mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter nachgeschaltetem Regenrückhaltebecken in der übrigen Unterzeichner für das Verfahren den Zwieselbach, Flur-Nr. 63/3 der Gemarkung zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen Großweismannsdorf. Bisher liegt auf dem Ge- als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter lände eine Teichkläranlage vor, die nicht dem kann nur eine natürliche Person sein. Diese Stand der Technik entspricht und aufgelassen Angaben müssen deutlich sichtbar auf wird. Das Abwasser wird über ein neu zu er- jeder mit einer Unterschrift versehenen richtendes Pumpwerk in die Kanalisation des Seite enthalten sein (vgl. Art. 17 BayVwVfG). Marktes Roßtal geleitet und letztendlich in der Kläranlage Roßtal behandelt. Zur Mischwasser- Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwen- entlastung wird auf dem Gelände ein Regen- dungen ausgeschlossen, die nicht auf besonde- überlaufbecken (Fangbecken im Nebenschluss) ren privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz errichtet. Dieses entlastet über ein Regenrück- 2 BayWG, Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BayVwVfG). haltebecken in den Zwieselbach. Die Umset- zung der Maßnahme soll im Jahr 2021 erfolgen. 12 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 01 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen 5. Personen, die Einwendungen erhoben haben Dienststunden zur Einsichtnahme aus (Art. 69 oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abge- Satz 2 BayWG, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG). geben haben bzw. deren Bevollmächtigte oder Vertreter werden von dem Erörterungstermin 2. Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 sol- 11.12.2020, Aktenzeichen 412-3108/20-632 DB cher Benachrichtigungen vorzunehmen sind, so wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, können diejenigen, die Einwendungen erhoben über deren Einwendungen entschieden worden haben, von dem Erörterungstermin durch öf- ist und den Vereinigungen, über deren Stel- fentliche Bekanntmachung benachrichtigt wer- lungnahme entschieden worden ist, zugestellt. den (Art. 73 Abs. 6 Sätze 3 und 4 BayVwVfG). 3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der 6. Durch Einsichtnahme in den Plan, durch Er- Bescheid den Betroffenen und denjeni- hebung von Einwendungen und durch Teil- gen gegenüber, die Einwendungen erho- nahme am Erörterungstermin entstehen- ben haben, als zugestellt (Art. 69 Satz 2 de Aufwendungen werden nicht erstattet. BayWG, Art. 74 Abs. 5 Satz 3 BayVwVfG). 7. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwen- 4. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusam- dungen kann durch öffentliche Bekanntmachung men mit dem Bescheid innerhalb der Frist unter ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrich- Ziffer 1 auch im Internet unter www.rosstal.de tigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. eingesehen werden. 8. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusam- Roßtal, den 15.12.2020 men mit den für das Vorhaben maßgeblichen Unterlagen innerhalb der Monatsfrist unter Zif- gez. Rainer Gegner fer 2 auch im Internet unter www.rosstal.de Erster Bürgermeister eingesehen werden. Roßtal, den 15.12.2020 Bekanntmachung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 gez. Rainer Gegner „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ Erster Bürgermeister hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Vorentwurf 2. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bekanntmachung Vorentwurf Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Der Marktgemeinderat hat auf Antrag der Firma Hitz und des Bay. Wassergesetzes (BayWG); Abwas- Erdbau GmbH, 90574 Roßtal, vom 11.01.2019 (Vorha- seranlage Markt Roßtal, Ortsteil Neuses, Antrag benträger) am 28.07.2020 beschlossen, den geneh- auf gehobene Erlaubnis, Einleiten von behandel- migten Flächennutzungsplan (17.05.2018) zu ändern. tem Abwasser aus der Kläranlage Neuses in die Bibert (Gew. II. Ordnung), Flur-Nr. 668/2, Ge- Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefüg- markung Weinzierlein ten nicht maßstabsgerechten Lageplan. 1. Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: 11.12.2020, Aktenzeichen 412-3108/20-632 DB Teilfläche aus Fl. Nr. 1033 und Fl. Nr. 1033/1 für dieses Vorhaben liegt ab 28.01.2021 zwei Gemarkung Buchschwabach in Roßtal. Wochen lang bis einschließlich 11.02.2021 im Rathaus des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 90574 Roßtal (Zi.: 2.05) während der üblichen wird dies hiermit amtlich bekannt gemacht. Nr. 01 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 13
Amtliche Veröffentlichungen Ziel und Zweck der Änderung Normen, VDE, etc.) oder Sicherheitsbestimmungen Das Plangebiet befindet sich im Gemeindegebiet vom hinweisen, kann beim Markt Roßtal eine Einsicht- Markt Roßtal ca. 500 m südlich des Ortsteiles Raiter- nahme diesbezüglich erfolgen. saich. Der Umgriff der 5. Flächennutzungsplanände- rung umfasst eine Fläche von ca. 7,17 Hektar. Erforderliche Gutachten, die im Zuge des weiteren Verfahrens im Auftrag des Vorhabenträgers erstellt Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 werden, sind während der späteren öffentlichen sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit ausgelegt. zur Entwicklung eines Baustoffrecyclinghofes mit Darstellung als Sondergebiet geschaffen werden. Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 wird das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ziel ist die Nutzung als Baustoffrecyclinghof zu er- Die 5. Änderung des FNP Nr. 5/2021 sowie die Auf- möglichen. Dazu zählen u.a. folgende Vorhaben: stellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Baustoffrecy- Entsorgung, Wiederverwertung, Aufbereitung von clinghof Raitersaich“ werden im Parallelverfahren Humus, Aushubmaterial, Baugrubenaushub so- durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB). wie Bauschutt und Abbruchmaterial auf geeignete Lagerflächen zur temporären Zwischenlagerung. Auslegung der Planunterlagen Errichten von Sozial- und Büroräumen, Fahrzeug- Die o.g. Planunterlagen können vom unterstand, Wiegeeinrichtung, Schüttgutboxen, Trockenlagerhalle und asphaltierten Lagerflächen 04.02. bis einschließlich 08.03.2021 sowie die zugehörigen Verkehrsflächen. während der Parteiverkehrszeiten Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 (FNP) ist die Darstellung eines Sondergebietes Bau- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr stoffrecyclinghof sowie einer Fläche für Wald. Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr Verfahren In der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am nach Terminvereinbarung unter der Telefon- 20.10.2020 wurde der Vorentwurf der Planungen nummer 09127/9010-551 im Rathaus, Marktplatz gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrich- 1, 90574 Roßtal, sowie auf unserer Internetseite tung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und www.rosstal.de unter der Rubrik Bauen & Woh- die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. nen eingesehen werden. Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, den Online- service. Auskünfte zum Planentwurf werden Die Planunterlagen mit Stand vom 20.10.2020 beste- telefonisch unter 09127/9010-551 erteilt. hen aus: Während dieser Zeit besteht auch allgemein Gele- 1. Planblatt i.M. 1:5000 genheit zur Äußerung und zur Erörterung mit dem 2. Begründung zur 5. Änderung des FNP Marktbauamt. Anregungen und Stellungnahmen 3. Standortgutachten können während der Auslegungsfrist schriftlich 4. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan oder während der Dienststunden zur Niederschrift 5. Fachliche Stellungnahme zum Vorkommen von abgegeben werden. Lebensstätten und wildlebender Tiere 6. Fachliche Stellungnahme Verkehrslärmemission Wir weisen darauf hin, dass auch während der spä- 7. evtl. weitere Gutachten teren öffentlichen Auslegung, die im Amtsblatt be- kannt gemacht wird, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Hinweis: Möglichkeit besteht, fristgerecht Stellungnahmen Falls o.g. Planunterlagen, Unterlagen, Begründun- abzugeben. gen, Stellungnahmen, etc. auf Normen (z.B. DIN- 14 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 01 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Hinweis zum Datenschutz Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt Sie ebenfalls auf unserer Internetseite: auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DS- https://www.rosstal.de/informationen-zum- GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie datenschutz-nach-art.-13-dsgvo Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abge- ben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Anlage Planblatt (nicht maßstabsgerecht) Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations- Markt Roßtal pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öf- -Bauamt- fentlich ausliegt. Vorentwurf zur Vorentwurf 5. Änderungzur des 5. Flächennutzungsplans des Marktes Roßtal Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Roßtal für den Bereichfür des Bebauungsplanentwurfs den Nr. 62 "Baustoffrecyclinghof Bereich des Bebauungsplanentwurfs Raiteraich" Nr. 62 "Baustoffrecyclinghof Raiteraich" Planstand 20.10.2020 Planstand 20.10.2020 M 1:5000 M 1:5000 Bereich des Bebauungsplanvorentwurfs Nr. 62 "Baustoffrecyclinghof Bereich des Bebauungsplanvorentwurfs Raiteraich" vor der Nr. 62 "Baustoffrecyclinghof 5. Änderung Raiteraich" vor der 5. Änderung Bereich des Bebauungsplanvorentwurfs Nr. 62 "Baustoffrecyclinghof Bereich des Bebauungsplanvorentwurfs Raiteraich" nach der Nr. 62 "Baustoffrecyclinghof 5. Änderung Raiteraich" nach der 5. Änderung Markt Roßtal Markt Roßtal Markt Roßtal Markt Roßtal Datum: 23.07.2020 Datum: 23.07.2020 Datum: 23.07.2020 Datum: 23.07.2020 1002/22 999 1002/22 999 1002/22 999 1002/22 999 963 963 987 963 987 963 987 987 3 3 1002/1 1002/1 3 3 1002/1 1002/1 984 984 999/6 984 999/6 984 999/6 999/6 10 10 876/2 876/2 1002/23 1002/23 10 10 876/2 876/2 1002/23 1002/23 985 985 8a 8a 985 985 1000/5 1000/5 8a 8a 1000/5 1000/5 1000/3 1000/3 980 980 8 1000/3 8 1000/3 980 980 8 8 986 986 102 102 986 986 102 102 2 2 HsNr. 22i HsNr. 22i 22 22 2 2 P P HsNr. 22i HsNr. 22i S F 22 S F 22 I I F P I I F P Im Gäßlein Im Gäßlein III S III S 1000 I I 1000 I I Im Gäßlein Im Gäßlein III III 1000 962 1000 962 962 962 6 6 1 1 6 6 986/ 986/ 1 1 986/ 986/ 1000/4 1000/4 962/4 962/4 1000/4 1000/4 13 962/4 13 962/4 879 13 879 13 879 879 875 875 875 S 875 S I 11 S I 11 S 9 I 11 9 I 11 /6 9 /6 9 882 884 884/1 962 882 884 884/1 962 884 /6 884 /6 882 884/1 962 882 884/1 962 Gottmannsdorfer Str. 7 961 Gottmannsdorfer Str. 7 961 Gottmannsdorfer Str. S S 7 961 Gottmannsdorfer Str. S S 7 961 869 5 IV II S S 869 5 IV II S S 869 1 3 IV 869 1 3 IV Dorfstraße II Dorfstraße II 5 5 S 5 1 3 5 1 3 5 Dorfstraße S 5 Dorfstraße 877 I S 877 I S 3 877 I 3 877 I 886/2 886/2 3 3 876 887 876 887 876 886/2 876 886/2 1 1 888 887 888 887 1 1 888 888 2 2 4 6 2 4 6 2 4 4 1002/1 4 6 886 1002/1 4 6 886 4 4 5a 1002/1 886 5a 1002/1 886 5a 5a 873 897 890 873 897 890 873 897 890 873 897 890 898/2 898/2 898/2 898/2 894 894 918 894 918 894 919/2 918 919/2 918 10 919/2 10 919/2 872 872 10 10 894 920 894 920 872 872 894 920 894 920 868 898 868 898 868 898 868 898 865 920/2 865 920/2 865 920/2 865 920/2 917 919 917 919 894 917 919 894 917 919 885 885 894 894 885 885 896 896 P 896 P 896 I P I P P P 871 I P I 871 I P I 871 P I 871 P I I P I P I I 916 916 916 916 1029 1029 1029 1029 1031/1 1031/1 1031/1 1031/1 901 901 901 901 915 914 915 914 915 914 915 914 1031 1031 1031 1031 1032 1032 1032 1032 1027 1027 1027 1027 1028 1028 1028 1028 1030 900 1030 900 1030 900 1030 900 865 865 865 865 913 913 913 913 902 902 902 902 1033 1033 103 1033 103 1033 8/3 103 8/3 103 8/3 8/3 865 865 865 865 903 903 903 912 903 912 912 912 1035 1035 1035 1035 904 904 904 904 SO 905 905 SO 905 905 910 910 910 910 1033/1 1033/1 Baustoffrecycling Baustoffrecycling 1033/1 1033/1 906 906 906 906 907 907 907 907 930 930 930 930 1034/1 1034/1 1034/1 1034/1 932 932 932 932 909 909 909 909 909/1 909/1 909/1 909/1 933 933 933 933 908 908 908 908 Der Ausdruck basiert auf Originaldaten Der Ausdruckdesbasiert VA. Eineauf Ableitung des amtlichen Originaldaten des VA. Eine Ableitung des amtlichen Der Ausdruck basiert auf Originaldaten Der Ausdruckdesbasiert VA. Eineauf Ableitung des amtlichen Originaldaten des VA. Eine Ableitung des amtlichen Katasterstandes ist nicht zulässig und ersetzt ist nicht den Katasterauszug. 0 100 0 200 m 100 200 m Katasterstandes ist nicht zulässig und ersetzt ist nicht den Katasterauszug. 0 100 0 200 m 100 200 m Katasterstandes nicht zulässig und ersetzt nicht den Katasterauszug. Katasterstandes nicht zulässig und ersetzt nicht den Katasterauszug. Karte nicht zur Maßentnahme geeignet! Karte nicht zur Maßentnahme geeignet! Maßstab = 1 : 5000Maßstab = 1 : 5000 Karte nicht zur Maßentnahme geeignet! Karte nicht zur Maßentnahme geeignet! Maßstab = 1 : 5000Maßstab = 1 : 5000 VorhandeneVorhandene Nutzung Nutzung Geplante Nutzung Geplante Nutzung Grenze des räumlichen GrenzeGeltungsbereiches des räumlichen Geltungsbereiches Grenze des räumlichen GrenzeGeltungsbereiches des räumlichen Geltungsbereiches des Entwurfs der 5.des Änderung Entwurfsdes derFlächennutzungsplans 5. Änderung des Flächennutzungsplans des Entwurfs der 5.des Änderung Entwurfsdes derFlächennutzungsplans 5. Änderung des Flächennutzungsplans Fläche für die Landwirtschaftx Fläche für die Landwirtschaftx Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Fläche für Wald Fläche für Wald Fläche für Wald Fläche für Wald Fläche für Aufschüttungen Fläche für Aufschüttungen SO Baustoffrecycling Fläche fürSO ein Sondergebiet Fläche für"Baustoffrecyclinghof" ein Sondergebiet "Baustoffrecyclinghof" Baustoffrecycling Nr. 01 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 15
Amtliche Veröffentlichungen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses tung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 62 durchzuführen. „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ Die Planunterlagen mit Stand vom 20.10.2020 beste- hier: hen aus: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Planblatt i.M. 1:1000 2. Begründung zum Vorentwurf des Bebauungs- Der Marktgemeinderat hat auf Antrag der Firma Hitz plans Nr. 62 Erdbau GmbH, 90574 Roßtal, vom 11.01.2019 (Vorha- 3. Standortgutachten benträger) am 28.07.2020 beschlossen, den Bebau- 4. Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebau- ungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 ungsplans Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ aufzustellen. 5. Fachliche Stellungnahme zum Vorkommen von Lebensstätten und wildlebender Tiere Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefüg- 6. Fachliche Stellungnahme Verkehrslärmemission ten nicht maßstabsgerechten Lageplan. Der Gel- 7. evtl. weitere Gutachten tungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Teilfläche aus Fl. Nr. 1033 und Fl. Nr. 1033/1 Hinweis: Gemarkung Buchschwabach in Roßtal. Falls o.g. Planunterlagen, Unterlagen, Begründun- gen, Stellungnahmen, etc. auf Normen (z.B. DIN- Dieser Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- Normen, VDE, etc.) oder Sicherheitsbestimmungen plans Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ wird hinweisen, kann beim Markt Roßtal eine Einsicht- hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt ge- nahme diesbezüglich erfolgen. macht. Erforderliche Gutachten, die im Zuge des weiteren Ziel und Zweck der Änderung Verfahrens im Auftrag des Vorhabenträgers erstellt Das Plangebiet befindet sich im Gemeindegebiet werden, sind während der späteren öffentlichen vom Markt Roßtal ca. 500 m südlich des Ortsteiles Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit ausgelegt. Raitersaich. Der Umgriff des Bebauungsplans um- fasst eine Fläche von ca. 7,17 Hektar. Mit der Aufstel- Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Bau- lung des Bebauungsplans sollen die bauplanungs- stoffrecyclinghof Raitersaich“ wird das Verfahren rechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baustoffrecyclinghofes mit Darstellung als Sonder- § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. gebiet geschaffen werden. Ziel ist die Nutzung als Baustoffrecyclinghof zu er- Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) möglichen. Dazu zählen u.a. folgende Vorhaben: Ent- Nr. 5/2021 sowie die Aufstellung des Bebauungsplans sorgung, Wiederverwertung, Aufbereitung von Hu- Nr. 62 „Baustoffrecyclinghof Raitersaich“ werden im mus, Aushubmaterial, Baugrubenaushub sowie Bau- Parallelverfahren durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB). schutt und Abbruchmaterial auf geeignete Lagerflä- chen zur temporären Zwischenlagerung. Errichten Auslegung der Planunterlagen von Sozial- und Büroräumen, Fahrzeugunterstand, Die o.g. Planunterlagen können vom Wiegeeinrichtung, Schüttgutboxen, Trockenlager- halle und asphaltierten Lagerflächen sowie die zu- 04.02. bis einschließlich 08.03.2021 gehörigen Verkehrsflächen. während der Parteiverkehrszeiten Verfahren In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 20.10.2020 wurde der Vorentwurf der Planungen Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrich- Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr 16 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 01 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Planblatt zum Vorentwurf M1:1000 Festsetzungen zum Vorentwurf 1. Festsetzungen durch Planzeichen 1.1 Art der baulichen Nutzung SO Sondergebiet Baustoffrecycling A Baustoffrecycling 1.2 Maß der baulichen Nutzung Zulässige Gebäudehöhe, hier 420,00m über NN 1033 GH 420,0 max (Normalnull). Maßbezug ist der höchste Punkt der Dachhaut, Untergeordnete Bauteile wie z.B. Attikas bis 0,50 m über die Oberkante der Dachhaut, Antennen, Kamine, Anlagen zur solaren Nutzung, Lichtkuppeln, Dachausstiege, sonstige technische Anlagen, die zur Nutzung und zum 39 Betrieb der Gebäude erforderlich sind, werden für den SO 5.8 3 Maßbezug zur Gebäudehöhe nicht einbezogen. Baustoffrecycling DM 409,0 max Zulässige Höhe der Dauermieten, hier 409,00m über NN 39 5.8 (Normalnull). 4 GH 414,0 max 1.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 39 6.5 1 Baugrenze DM 409,0 max 1.4 Verkehrsflächen 39 1033 1.00 cken 1 388.66 7.3 3 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung; 0 m3 387.93 12,0 387.87 387.92 389.17 hier private Zufahrt mit Zugangskontrolle ltebe 388.42 387.81 Auslauf DN 300 Kontrollschacht und mit Angabe der Breite uvol ckha 387.82 DN 100 389.90 en 387.87 389.66 395.20 OK Deckel um 395.43 Gedros Sta enrü 387.77 selter 387.78 395.28 Abl auf in 390.20 Befestigte, wasserundurchlässige Fläche Reg Vorflut 395.52 39 387.92 7.8 387.91 395.74 Kontrollschacht 9 395.54 Schl 395.04 DN 100 388.11 395.68 Was ammfa 388.31 Stau se395.58 ng re be 396.36 OK Rohr 395.58 395.68 bbin ntnahm cken Über 391.30 39 7.9 1.5 Wasserflächen 388.20 dung e fü un d 395.63 lauf 0 2 388.68 395.76 395.68 60 r Lö 395.65 395.64 m 3 scht 396.21eiOK Deckel 388.81 395.68 395.85 ch Wasserfläche mit eingetragener 395.71 396.12 395.94 388.66 389.13 396.18 395.99 395.90 395.70 Kontrollschacht 396.56 Zweckbestimmung 396.16 395.84 DN 100 393.26 1033/1 395.88 389.22 396.07 389.52 396.29 396.36 390.01 396.59 396.25 395.96 396.58 395.94 396.08 396.48 395.47 391.16 395.76 392.05 396.23 396.08 396.50 396.57 396.13 396.16 395.52 1.6 Flächen für Aufschüttungen 390.12 390.60 396.54 396.17 395.26 390.18 396.67 Bepr 390.61 396.00 396.70 396.39 392.34 obun 390.91 391.90 395.91 OK Deckel 393.90 Fläche für die Aufschüttung einer Dauermiete 390.36 gsflä 396.65 397.00 Lösc 396.77 396.27 Kontrollschacht 391.77 che 396.69 nach hwas DN 100 396.17 als Erdwall 396.15 serte xh) 393.39 396.94 397.08 min DIN ich 396.51 396.30 396.04 395.92 394.68 1033/1 396.91 d. 14 396.80 (bxt Ok Signalfundament Was396.711.00 12 396.25 serv 0 m 3 0 1.6 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung entspricht 392.00 397.16 0.00 =397.90 396.59 395.92 394.46 392.83 orha 396.26 10m 395.64 394.75 395.88 397.34 397.48 397.24 ltu 396.73ng 396.76 396.12 395.74 von Natur und Landschaft 3 392.40 396.68 x30x 396.82 396.75 396.20 396.92 396.67 396.30 393.83 395.53 397.45 396.81 396.40 Kontrollschacht Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung ttgüt halle60 DN 100 396.93 396.83 395.13 395.47 393.00 396.00 396.79 396.95 396.85 396.77 395.95 OK Deckel 395.08 395.06 standortgerechter Mischwälder er 394.77 Schü er 396.77 397.58 396.96 396.54 für kenlag 396.97 395.26 394.75 396.72 395.80 397.00 396.90 397.01 396.81 393.84 393.76 397.00 397.04 396.82 396.88 1 Umgrenzung von Flächen zum Erhalt Troc 396.91 393.76 395.73 397.07 396.86 394.86 394.77 bestehender Waldflächen 395.47 397.02 396.67 397.46 Spei 396.89 395.35 393.93 394.16 395.69 su397.04 ng 397.07 396.91 Lösc - 394.43 396.89 Büro 396.81 395.42 396.04 397.41 397.43 397.06 397.35 htei 397.13 ch 397.03 Umgrenzung von Flächen zum Erhalt 396.59 396.73 396.86 395.05 396.96 von 396.63396.84 396.95 397.07 394.81 von bestehenden Hecken Dach räum l- u. 397.18 397.07 394.71 0x7m 395.22 396.86 396.82 396.89 397.41 397.36 fläch 396.81 Sozia 397.07 en 20x1 e 397.68 397.07 396.74 397.04 397.02 396.86 396.89 397.19 397.66 397.65 397.28 397.37 397.30 397.24 397.12 Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung 397.51 396.81 397.23 397.14 397.05 396.97 395.03 von Hecken und Staudenfluren 397.62 397.37 397.34 397.09 394.80 397.25 397.17 397.24 397.18 396.88 397.63 397.52 Offe 397.02 397.03 397.66 ne 396.92 Lage 397.25 397.24 397.14 rhal 397.26 396.92 397.06 2 1.7 Sonstige Planzeichen len 396.76 443 397.64 397.49 80x1 396.85 396.95 397.48 5x 8m 397.19 397.20 397.35 397.22 397.52 397.15 (bxt 397.08 396.50 396.43 396.32 395.14 397.31 396.89 xh) 397.30 397.18 397.06 395.85 395.10 397.47 397.44 397.42 397.27 397.04 Geltungsbereich 397.22 397.42 396.97 397.43 397.47 397.36 397.29 397.45 397.61 397.53 397.29 397.56 397.54 Fläche zum Lagern von Oberböden, Humus, Aushub- A 397.49 397.38 395.71 395.55 397.61 397.67 397.63 397.58 und Recyclingmaterial sowie zur Probenentnahme 397.60 397.51 397.36 395.89 397.37 397.62 397.39 397.42 397.19 397.09 397.07 396.80 396.16 2. Hinweise und nachrichtliche Übernahmen durch Planzeichen 396.12 396.34 12 397.16 396.84 396.52 396.36 Vorhandene Grundstücksgrenzen 396.70 3 50 396.65 1033 Flurstücksnummer 396.92 396.92 Sozial- u. Büro- Vorgeschlagene Gebäudestellung mit Zweckbestimmung räume und vorgeschlagener Gebäudegröße 3. Schemaschnitte als Hinweise zum Geländeverlauf 20x10x7m Gedrosselter Ablauf in Vorflut Entwässerungseinrichtungen als Konzept 395.88 Geländehöhe Bestand 414,00 max 409,00 max A Darstellung des Schnittebenenverlaufes 399,00 Schnitt A-A 397,66 397,66 A 397,83 397,05 396,97 396,48 395,44 396,60 390,00 üNN 390,86 30,69 23,24 27,68 23,00 13,46 8,27 7,03 57,16 83,45 414,00 max 409,00 max 399,00 Schnitt 1-1 396,15 396,22 396,23 396,08 395,54 395,63 395,99 395,23 395,45 390,00 üNN 396,02 387,87 387,87 10,39 17,20 23,27 35,11 43,33 41,78 37,35 19,69 30,05 10,80 414,00 max Markt Roßtal 409,00 max Landkreis Fürth 399,00 Schnitt 2-2 Vorentwurf zum 390,00 üNN 395,47 396,20 395,79 397,40 396,68 397,07 397,07 396,82 396,83 395,03 394,80 Bebauungsplan 397,15 392,05 Nr. 62 "Baustoffrecyclinghof Raitersaich" 389,46 389,22 19,75 9,31 6,27 8,06 5,73 24,90 35,92 46,01 34,83 24,51 22,49 12,29 38,53 10,12 Stand: 20.10.2020 414,00 max 409,00 max 399,00 Schnitt 3-3 397,25 397,28 397,38 397,60 397,12 395,24 394,93 394,80 396,28 390,00 üNN 393,84 393,93 396,48 395,53 Architekturbüro Kühnl Integrale Planung - Städtebau - Sanierung - Passivhäuser Weingasse 19 91462 Dachsbach 14,10 15,89 18,18 19,36 19,94 55,20 38,41 56,26 48,75 28,48 17,57 9,56 Fon: 09163/959576 Fax:09163/959575 kuehnl.architekt@web.de und LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + PLANUNG Bruns, Stotz & Gräßle Partnerschaft Nürnberger Str. 61 90762 Fürth Fon 0911-9749159 Fax 9749161 graessle@buero-lp.de nach Terminvereinbarung unter der Telefon- Während dieser Zeit besteht auch allgemein Gele- nummer 09127/9010-551 im Rathaus, Marktplatz genheit zur Äußerung und zur Erörterung mit dem 1, 90574 Roßtal, sowie auf unserer Internetseite Marktbauamt. Anregungen und Stellungnahmen www.rosstal.de unter der Rubrik Bauen & Woh- können während der Auslegungsfrist schriftlich nen eingesehen werden. oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, den Online- Wir weisen darauf hin, dass auch während der spä- service. Auskünfte zum Planentwurf werden teren öffentlichen Auslegung, die im Amtsblatt be- telefonisch unter 09127/9010-551 erteilt. kannt gemacht wird, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit besteht, fristgerecht Stellungnahmen abzugeben. Nr. 01 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 17
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