Nicht verges eine Stunde vorgestel l

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Nicht verges eine Stunde vorgestel l
Ausgabe 12 · 25. März 2021
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                                                            v e rg e s s e n :
                                                 Nicht                  e n   d i e  U h r en
                                                    n e n d e  w  e r d
                                      A m W o c h e                    g e s  t e l lt
                                                                  v o r
                                            eine Stunde
                                                                                                           Foto: A-Basler/iStock/Getty Images Plus
Nicht verges eine Stunde vorgestel l
2        Nummer 12
           Donnerstag, 25. März 2021

                          Die bunte Familienseite von den Kindertagesstätten

Fortsetzung:                                                          Nach einer innigen „Familienumarmung“ zum Abschied saßen
Überraschungsaktion in der Zeit vor Ostern                            sie wieder mit ihrer Mutter und den Rucksäcken, in denen sich
bei Oma Gerdi                                                         nun auch ihre selbstgebastelten Osterhasen befanden, im Auto
                                                                      und winkten ihrer Oma Gerdi zu. Sie freuten sich schon jetzt
„Wo willst du denn jetzt mit uns hin, dass wir unsere Jacken          auf das baldige Wiedersehen!
und Schuhe anziehen müssen?“, wollte Paul neugierig von sei-
ner Oma wissen. Aber die war die Ruhe in Person und antwor-           Hier folgen nun die Anleitungen zum Osterhasen Basteln:
tete: „Sei doch nicht so ungeduldig, mein Lieber. Das wirst du        „Astgabelosterhase“:
schon noch früh genug erfahren. Am besten gehe ich voraus             Zunächst geht man in den Wald und sucht jede Menge kleine
und ihr folgt mir einfach, einverstanden?“ Allzu lang mussten         Stöckchen. Hierbei sollte es zur Aufgabe der Kinder gehören,
sich die beiden Kinder tatsächlich nicht quälen, denn auf einmal      dass die Stöcke die Form einer Astgabel haben, da diese später
blieb Oma Gerdi vor ihnen auf einer kleinen Lichtung inmitten         die Hasenohren- bzw. Löffel darstellen sollen. Wenn man wieder
des Waldstückes stehen, welches direkt hinter dem großen Gar-         gemeinsam zu Hause angekommen und der „Basteltisch“ vorbe-
ten lag und somit an den Bauernhof grenzte. „So, meine Lieben.        reitet ist, werden die Äste in die richtige Form gesägt, danach
Nun dürft Ihr euch jeder einmal einzeln für sich auf die Suche        der „Hasenkörper“ mit Schafwolle oder Filz umwickelt und
nach einem schönen Tannenzapfen und einer Astgabel machen.            zum Schluss mit weißer und schwarzer Farbe ein Hasengesicht
Wofür wir diese dann benötigen, erkläre ich euch, wenn wir            aufgemalt bzw. noch ein Hasenbart aus Stroh gebastelt und an-
wieder im Haus sind, in Ordnung?“ Die Mutter beobachtete mit          bzw. aufgeklebt.
etwas Entfernung das Geschehen und war selbst schon sehr ge-          Materialien:
spannt darauf, was ihre Mutter für eine weitere Überraschung          - mehrere kleine Astgabeln
vorbereitet hatte.                                                    - kleine Säge
Kurz darauf hielt jeder der beiden das beschriebene Naturma-          - Schafwolle oder Filz in Naturtönen
terial in den Händen und sie kehrten zum Bauernhof zurück.            - eine Schere
Nachdem sie im Flur wieder ihre Schuhe und Jacken abgelegt            - weiße und schwarze Farbe für die Augen und das Näschen
und ihre Hände gewaschen hatten, kehrten sie an den großen              (Eddingstifte)
Küchentisch, der erneut mit der Basteldecke bedeckt worden            - Naturbast oder Stroh
war, zurück.                                                          - Klebstoff, um den Hasenbart anzukleben und evt. auch das
„Ich möchte noch Osterhasen aus dem gesammelten Waldma-                 Hasenkleid aus Schafwolle oder Filz zu befestigen
terial mit und für euch basteln, so dass ihr diese später mit nach      (flüssiger oder Heißkleber)
Hause nehmen könnt“, verkündete Oma Gerdi freudig. Sie ging           „Tannenzapfenosterhase“:
in ihre Vorratskammer neben der Küche und kam kurz darauf             Zunächst geht man in den Wald und sucht einige Tannenzap-
mit folgenden Materialien zurück: Bastelfilz in rosa und braun,       fen. Wieder zu Hause angekommen, werden dort zu Beginn die
mehrere „Wackelaugenpaare“, Holzperlen in Naturfarbe, etwas           „Filzohren“ passend zugeschnitten und im Anschluss einfach
Stroh (selbst geerntet auf dem Feld), zwei kleine Sägen, Schaf-       in den Zapfen geklebt. Danach werden zuerst die Wackelaugen
wolle in Naturtönen (natürlich von den eigenen Schafen), je-          und schließlich der Hasenbart samt „Holzperlennase“ an- bzw.
weils einen weißen und schwarzen Edding-Stift, zwei Scheren           aufgeklebt.
und eine Flasche Flüssigkleber.                                       Materialien:
Die beiden hatten sichtlich ihren Spaß beim Gestalten ihrer ganz      - beliebig viele Tannenzapfen
persönlichen Osterhasen und so sah schließlich das Ergebnis aus:      - Bastelfilz in braun und rosa
                                                                      - eine Schere
Doch irgendwann geht leider auch ein solch schöner Tag bei            - ausreichend „Wackelaugenpaare“
Oma Gerdi zu Ende. Daher mussten sie dann ziemlich bald nach          - Holzperlen in Naturfarbe(n)
dem Aufräumen des „Basteltisches“ auch den Heimweg antre-             - Naturbast oder Stroh
ten. Doch da die beiden Kinder ja wussten, dass Oma Gerdi             - Klebstoff (flüssiger oder Heißkleber)
                                                schon bald am Os-
                                                tersonntag zum        Viel Spaß beim Osterhasen Basteln!
                                                Frühstücksbrunch
                                                bei ihnen zu Gast
                                                sein würde, wa-
                                                ren sie nicht allzu
                                                traurig. Paul ließ
                                                ihr seinen „Tan-
                                                nenzapfenoster-
                                                hasen“ und Elisa
                                                ihr ihren „Astga-
                                                belosterhasen“
                                                als Andenken da.

                         Foto: AntiMartina/iStock/Thinkstock
Nicht verges eine Stunde vorgestel l
Nummer 12
                                                                Donnerstag, 25. März 2021   3
                  Die bunte Familienseite von den Kindertagesstätten

ACH DU DICKES Ei!!!
Liebe Kinder,
der Osterhase braucht Eure Hilfe! Ihm sind dieses Jahr alle guten Ideen für das Bemalen
seiner Ostereier ausgegangen.
Nutzt die Vorlage oder macht eine Kopie!
Lasst eurer Kreativiät freien Lauf. Klebt, malt, tupft…, alle Techniken sind erlaubt!
Die Osterei-Bilder könnt Ihr dann bis spätestens 06.04. im Rathaus Königsbach einwerfen.
Dort werden sie ausgestellt!
Viel Spaß beim Gestalten!!!
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

    Kontaktbeschränkungen                                                    Lockerung                                                Maskenpflicht
                                                                                                                                                                                                                       Nummer 12

   Private Treffen im öffentlichen oder privaten                             Lockerung in Stadt- und Land-                            In folgenden Bereichen müssen alle Personen
   Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                                    kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz                     ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:
   Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                            unter 35* möglich:                                       • Im öffentlichen Personenverkehr
   14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                              Treffen von bis zu zehn Personen aus                     • Beim Einkaufen
   nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                             maximal drei Haushalten möglich. Die                     • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                                             Kinder dieser Haushalte werden bis                         Öffentlichkeit oder für den Publikums-
                                                                                                                                                                                                                       Donnerstag, 25. März 2021

    Notbremse                                                                einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.                  verkehr bestimmt sind
   Verschärfte Kontaktbeschränkungen in                                      *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das   • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
                                                                              Gesundheitsamt geprüft                                  • Bei den erlaubten körpernahen
   Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
   Inzidenz von über 100*:                                                                                                              Dienstleistungen
   Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                                                                                           • Während Veranstaltungen der Religions-
   Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                                                                                       ausübung und Beerdigungen
   Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                                                     • In Arztpraxen
   14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                                                  • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege-
   *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft                                                                   einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt
                                                                                                                                        mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt
                                                                                                                                        ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.

     Bildung & Betreuung                                                • Medizinsche Maskenpflicht für alle Schüler*innen      • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,
                                                                          sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenz-              Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen
     • Kitas sind für den Regelbetrieb unter
                                                                          unterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-            möglich. Alle Personen müssen eine medizinische
       Pandemiebedingungen offen.
                                                                          und Nachhilfebetreuung.                                 Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht
     • An Grundschulen findet Präsenzunterricht
                                                                        • Medizinische Maskenpflicht für Personal in              ist nur online möglich.
       statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.
                                                                          Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und            • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
     • Wechselunterricht für die Klassenstufen
                                                                          Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus-                  vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
       5 und 6 an den weiterführenden Schulen
                                                                          schließlichen Kontakt zu Kindern.                       Kontaktdaten möglich.
       ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen-
                                                                        • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                 • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
       stufen der Sonderschulen.
                                                                          Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-             Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein
      • Alle weiteren Klassenstufen der weiter-
                                                                          beschränkungen möglich.                                 Testkonzept für das Personal.
       führenden Schulen weiterhin im Fernunterricht
                                                                        • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
     • Sonderregelung für Abschlussklassen sind
                                                                          schließen.                                                    Notbremse
       möglich und werden individuell festgelegt.
                                                                        • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikums-
     • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                                                                                       Verschärfte Kontaktbeschränkungen in
                                                                          verkehr. Kontaktarmes Training mit maximal fünf
       alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                                                                                      Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                          Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist
       Bildungs- und Beratungszentren sind                                                                                             Inzidenz von über 100*:
                                                                          gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis
       weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die                                                                                     Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                          einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die
       Schulen und Kitas vor Ort.                                                                                                      dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
                                                                          nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
     • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal                                                                                        *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
                                                                                                                                         Gesundheitsamt geprüft                        Alle Details sowie Fragen und
       5 Schüler*innen wieder möglich.                                                                                                                                                 Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                       Stand: 19.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

    Einzelhandel                                       Sonstiger Einzelhandel darf neben                                    Arbeiten
                                                       „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                           • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
    Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf   auch „Click&Meet“ anbieten:                                            die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
    sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen    • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                             ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
    der Corona-Verordnung geöffnet:                      Corona-Verordnung                                                            Office, sofern möglich
                                                                                                                            • Home Office
                                                       • Tragen von medizinischen Masken                                    • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
       Babyfachmärkte                                 • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                          und Geschäftsbetriebes
       Bäckereien und Konditoreien                      festem Zeitfenster                                                 • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
       Banken                                         • Dokumentation der Kontaktdaten                                       auch in Präsenz möglich
       Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                       Regelung für offene Geschäfte:
       Buchhandlungen                                                                                                        Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                       • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
       Blumenläden                                                                                                           Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                         werden.
       Drogerien                                                                                                             (auch im Freien)
                                                       • Geschäfte mit weniger als 10 m²
       Getränkemärkte                                                                                                      • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                         Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
       Großhandel                                                                                                            auflagen
                                                       • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
       Hörgeräteakustiker
                                                         Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
       Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                       • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
        sowie Ersatzteilverkauf
                                                         ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
       Lebensmittelmärkte
                                                         den Lebensmitteleinzelhandel)                                      Gesundheit & Soziales
       Metzgereien
                                                       • Maskenpflicht vor den Geschäften und                               • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
       Optiker
                                                         auf den Parkplätzen                                                  Pflegeheimen, Senioren- und
       Orthopädieschuhtechniker
                                                       • Gesteuerter Zutritt                                                  Behinderteneinrichtungen
       Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                       • Warteschlangen vermeiden.                                          • Keine Isolation der Betroffenen
        den Verkauf von weiteren Waren
       Reformhäuser                                   Notbremse                                                            • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
       Reinigung und Waschsalons                      Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                               SARS-CoV2-Schnelltests für
       Reise- und Kundenzentren für den               mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                               Patienten*innen und Besucher*innen
        öffentlichen Verkehr                           Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                         • Regelmäßige, verpflichtende Tests
       Sanitätshäuser                                 anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                 des Pflegepersonals von Alten- und
       Tafeln                                         *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft     Pflegeheimen
       Tankstellen
       Telefonshops für Reparatur, Austausch          Lockerung
        und Störungsbehebung                           Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
       Tierbedarf- und Futtermärkte                   kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
       Wochenmärkte                                   unter 50* möglich:
       Zeitschriften- und Zeitungskioske              Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                                                       Bedingungen öffnen:
    Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de      • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                                                                                                                                                                                               Donnerstag, 25. März 2021
                                                                                                                                                                                                             Nummer 12

                                                         der Corona-Verordnung
                                                       • Tragen von medizinischen Masken                                                                       Alle Details sowie Fragen und
                                                       *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das                                                  Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                               Baden-Württemberg.de
                                                        Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                                                               5

                                                                                                                                                               Stand: 19.03.2021
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

      Dienstleistungen                                                      Gastronomie                                           Religionsausübung
                                                                            Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller            Gottesdienste und Beerdigungen unter
                                                                                                                                                                                                    Nummer 12

       Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                            Art bleiben geschlossen.                              Hygieneauflagen.
       folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                            • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder              • Einhalten der AHA-Regeln über die
       • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                              Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                 gesamte Dauer
         Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                              bis 21 Uhr)                                         • Tragen von medizinischen Masken
         müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                            • Kein Ausschank und Verzehr von                      • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
         tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                                                                                                                                                    Donnerstag, 25. März 2021

                                                                              alkoholischen Getränken im öffentlichen               als 10 Personen mindestens zwei
         Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                              Raum                                                  Werktage zuvor bei den zuständigen
         Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                            • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                 Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
         konzept für das Personal benötigt.
                                                                              in verschlossenen Behältnissen erlaubt                Beerdigungen.
       • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                  • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
       Weiterhin geschlossen:
                                                                            Kantinen schließen überall dort, wo es die              Räumen
        Prostitutionsgewerbe
                                                                            Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                            Mitnehmen sind erlaubt.
       Ausführliche Liste auf
       » Baden-Württemberg.de                                                                                                     Reisen
                                                                                                                                  Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
    Notbremse                                                               Veranstaltungen                                       sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
   Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
                                                                           Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen              Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
   mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                 im öffentlichen Raum.                                 beschränkungen an tagestouristischen
   Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                            Ausnahmen:
                                                                                                                                  Hotspots durch die örtlichen Behörden.
   Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                 • Gerichtsverhandlungen
   weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                       • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                  Nicht gestattet:
   bleiben.                                                                   und Ordnung dienen
   *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft       • Betriebsversammlungen                                Touristische Busreisen
                                                                            • Prüfungen und deren Vorbereitung                     Touristische Übernachtungsangebote
                                                                            • Eheschließungen                                       (auch Campingplätze)
      Ausgangsbeschränkungen                                                • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
      Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                              dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)               Weiterhin möglich:
      nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                 • Nominierungs- und Wahlkampf-                         Geschäftsreisen
      21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                     veranstaltungen, sowie dazugehörige                  Reisen und Übernachten in
      umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                Unterschriftensammlungen                               besonderen Härtefällen
      100 Neuinfektionen pro 100.000
      Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
      einem diffusen Infektionsgeschehen über-
      schritten ist und weitergehende regionale
      Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
      geführt haben.
      Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                   Abstand           Hygiene       Medizinische   Corona-App     Regelmäßig               Alle Details sowie Fragen und
      Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                                                                                                         Antworten finden Sie auf
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

   Sport                                                                                             Notbremse
    Individualsport im Freien und auf Außen-           Ansonsten sind öffentlichen und privaten      Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
    und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)         Sportstätten für den allgemeinen Publikums-   7-Tage-Inzidenz von über 100*:
    mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als          verkehr geschlossen:                          Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
    2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis                                                    Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
    einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                 Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im
                                                        Frei- und Hallenbäder
    Paare, die nicht zusammenleben, zählen als                                                       Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften
    einen Haushalt.                                                                                  Kontaktbeschränkungen.
                                                        Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-         *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                        betrieb, Profi- oder Spitzensport und
    Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit             für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei     Lockerung
    bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre       und Feuerwehren) dürfen die                  Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
    ist erlaubt.                                        Einrichtungen geöffnet werden.               7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
                                                                                                     Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
    Die Benutzung der Umkleiden oder                    Spaßbäder                                   10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht
    Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                            mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                        Skilifte und Gondeln
                                                                                                     einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
    Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder      Thermen und Saunen
                                                                                                     Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
    Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.                                                    einen Haushalt.
                                                                                                     *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

     Kultur- und Freizeitgestaltung                             Theater                                                  Notbremse
     Kultur- und Freizeiteinrichtungen                          Volksfeste o.ä.                                         Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
     bleiben geschlossen.                                       Zirkusse                                                mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                         Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
     Geschlossen:                                              Geöffnet:                                                 und botanische Gärten werden für den
      Ateliers                                                 Spielplätze im Freien                                   Publikumsverkehr geschlossen.
      Ausflugsschiffe                                          Wandern und Spazieren                                  *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

      Camping- und Wohnmobilstellplätze
      Diskotheken und Clubs                                   Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                        Lockerung
      Freizeitparks und Indoorspielplätze                     „Click&Meet“:                                             Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
      Kinos und Autokinos                                      Wettannahmestellen                                      kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
      Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                unter 50* möglich:
                                                               Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                     Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
      Konzerte und Kulturhäuser                               und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                  zoologischen und botanischen Gärten ohne
      Krabbelgruppen                                           Autokino, Autotheater, Autokonzerte                     Voranmeldung und Dokumentation der
      Messen                                                   Galerien                                                Kontaktdaten erlaubt.
                                                                                                                                                                                                            Donnerstag, 25. März 2021
                                                                                                                                                                                                                          Nummer 12

      Opern                                                    Museen                                                  *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
                                                                Gedenkstätten                                            durch das Gesundheitsamt geprüft                  Alle Details sowie Fragen und
      Spielbanken- und hallen
                                                                                                                                                                            Antworten finden Sie auf
                                                                Zoologische und botanische Gärten                                                                          Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                                            7

                                                                                                                                                                            Stand: 19.03.2021
8       Nummer 12
        Donnerstag, 25. März 2021

rufnummern der gemeindeVerWaltung
öffnungszeiten der rathÄuser                                     Abteilung Technik:
                                                                 Abteilungsleiterin, Verträge,
Bürgerbüro Königsbach und Stein:                                 Techn. Baurecht, eigene Bauprojekte,
Mo. – Fr.: 7.30 – 13 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr                       Förderprogramme                 Daniela Stadie        3008-140
Übrige Ämter:                                                    Straßen-/Kanalbau, Hochwasserschutz,
Mo. – Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 16 – 18 Uhr                          Wasserversorgung, öff. Anlagen, Sven-Michael Thiel    3008-141
                                                                 Hochbau für Gemeinde:           Arie de Jongh         3008-144
rufnummern                                                       Gebäudemanagement,
Bitte machen Sie von den Durchwahlen Gebrauch                    Energiemanagement               Martin Frey           3008-142
                                                                 Mieten/Pachten,
Rathaus Königsbach, Marktstraße 15
                                                                 Hallenbelegung                  Silke Prager          3008-145
Zentrale                                       07232/3008-0
                                                                 Gebäudereinigung,
FAX – Zentrale Verwaltung                      07232/3008-199    Friedhofswesen                  Jennifer Kellermann   3008-143
E-Mail: info@koenigsbach-stein.de                                Leiter Bauhof                   Stefan Giek           3008-147
Internet: www.koenigsbach-stein.de                               Hausmeister: Rathaus            Martin Theil          3008-148
Bürgermeister:                  Heiko Genthner        3008-100   Johannes-Schoch-Schule          Ralf Zentner          31 15 72
Sekretariat:                                                     Heynlinschule                   Michael Schroth       31 18 91
Mitteilungsblatt, Vereinsförderung,
                                                                 rufnummern des gemeindeVerWaltungs-
Vereinskontakte, Jubiläen       Ariane Schäfer        3008-100
Netzwerk 60 Plus                Michaela Bruder       3008-158
                                                                 VerBands kÄmpfelBachtal
Hauptamt: Amtsleiterin          Stefanie Haindl       3008-120   Rathaus Stein, Marktplatz 6
                                                                 Telefonzentrale                                 07232/3009-1
Abteilung Zentrale Verwaltung und Personal:                      Fax                                             07232/3009-99
Personal, Ausbildung            Christine Reimer      3008-121   Verbandsvorsitzender:
Geschäftsstelle des                                              Bürgermeister                 Thomas Karst             3811-14
Gemeinderats, Wahlen            Frank Schreck         3008-122   Geschäftsführer               Kevin Jost               3009-61
                                Janine Cordier        3008-128   Kämmerei                      Saskia Rückriem          3009-57
Betriebliche Gesundheitsfürsorge,                                                              Julia Rambach            3009-50
Sommerferienprogramm            Tobias Schindler      3008-123                                 Petra Karst              3009-52
Koordinationsstelle für frühkindliche                                                          Tina Katz-Baricevic      3009-51
Bildung und Erziehung:          Ute Dreier            3008-129                                 Janine Barocke-Kassay 3009-62
Geschäftsstelle Schulverband Bildungszentrum                                                   Cornelia Wiesner         3009-63
Westlicher Enzkreis:            Dominika Dahn         3008-124   Steueramt                     N.N.                     3009-54
Abteilung Bürgerservice und Ordnung:                                                           Elke Faaß                3009-55
Abteilungsleiter,               Dominik Laudamus 3008-150                                      Sandra Hausmann          3009-81
Bevölkerungsschutz, Jagdpacht,                                   Kasse                         Karin Addai              3009-58
Ortspolizeibehörde, Umweltschutz                                                               Siegbert Lamprecht
Standesamt                      Vanessa Frank        3008-157                                  Anita Schäfer            3009-64
Rentenversicherung,             Werner Seifert       3008-161                                  Janine Schütze           3009-56
Mo. + Di. + Do. + Fr. erreichbar                                                               N.N.                     3009-53
Bürgerbüro Königsbach:                                           Lohnbüro                      Wolfgang Karst           3009-59
Einwohner- und Meldewesen,                                       Sprechzeiten: Mo. bis Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr
Fundbüro                        Ines Calin           3008-151    Weitere Wichtige telefonnummern
Gewerbe, Soziales               Kerstin Demel        3008-152    Polizeiposten Königsbach-Stein, OT Stein              31 17 00
Bürgerbüro Stein (Rathaus Stein, Marktplatz 6):                  Revierförster:
Einwohner- und Meldewesen,                                       Thilo Klotz    01 72 / 7 11 21 52 oder 0 70 43 / 9 50 79 43
Gewerbe, Soziales               Katharina Maurer     3008-153    Bezirksschornsteinfeger Sailer               0 72 52 / 8 60 27
Rentenversicherung                                               Gemeindebücherei                                      31 20 71
für OT Stein                    Sandra Haas          3008-154    Öffnungszeiten: Di.: 15 – 18 Uhr, Mi.: 10 – 12 Uhr,
Vollzugsdienst                  Ernst Krämer                                      Do.: 16 – 19 Uhr, Fr.: 15 – 18 Uhr
Flüchtlings- u.                                                  Kindertagesstätte Krebsbachwiesen, Königsbach       7 34 79 65
Integrationsbeauftragter        Ralf Schmidt          3008-159   Kindertagesstätte Regenbogen, Königsbach                 15 11
Integrationsmanagerin           Angelika Maier        3008-156   Kindertagesstätte Regenbogen „Kleines Haus“           30 15 36
Feuerwehrverwaltung             Sabine Roser-Rost     3008-155   Kindertagesstätte Arche Noah, Königsbach                 27 75
Bauamt: Amtsleiter              Thomas Brandl                    Heynlin-Kindertagesstätte, Stein                    3 64 98 42
                                                                 Kindergarten Storchennest, Stein                         98 44
Abteilung Bauverwaltung:                                         Johannes-Schoch-Schule Königsbach                        25 63
Stadtplanung, Sanierung,                                         Heynlinschule Stein                                      25 64
Grundstücksangelegenheiten,                                      Bildungszentrum:
Wirtschaftsförderung            Thomas Brandl         3008-130   Willy-Brandt-Realschule                            30 65 - 210
Gemeindeeigene Schulen,                                          Lise-Meitner-Gymnasium                             30 65 - 100
Vergabe VOL                     Manuela Rebholz       3008-133   Comenius-Förderschule                                    91 93
Rechnungsstellen für                                             Pfarramt Königsbach            23 40 oder 01 76 / 81 03 39 44
Bauleistungen, Vergabe VOB,                                      Pfarramt Stein                                      3 64 01 26
Vorkaufsrecht                   Andrea Wilde          3008-132   Kath. Kirchengemeinde Kämpfelbachtal 0 72 31/ 1 39 49-0
Bauanträge, Gutachterausschuss,                                  Kläranlage Königsbach           65 44 oder 01 72 / 1 05 07 80
Wohnbauförderung, Baulasten Benjamin Bodemer          3008-131   Recyclinghof Königsbach                                7 83 43
Schulsozialarbeit               Christiane Holder        60 86   Straßenbeleuchtung: www.enbw.com/strassenbeleuchtung-
EDV                             Robin Sailer          3008-134   melden oder Tel. 3008-131 oder 08 00 3 62 94 77
9
 notdienste &
 soziale dienste und einrichtungen
    notdienste:                                                         Beratungsstelle für Eltern,
                                                                        Kinder und Jugendliche                    Tel. 07231 - 308 70
    Bereitschaftsdienst Bei störungen                                   KISTE – Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und
                                                                        suchtkranken Eltern und mit Gewalterfahrung
   Wasserversorgung:
   Stadtwerke Bretten,                         Tel. 07252 - 913 133     bwlv-Zentrum Pforzheim                  Tel. 07231 - 1 39 4080
   Notdienstnummer, Stadtwerke Bretten         Tel. 07252 - 913 230     Fachstelle für psychisch kranke Menschen
   Strom:                                      Tel. 0800 3 62 94 77
   Erdgas:                                     Tel. 0180 2 05 62 29     Caritasverband e.V. Pforzheim
                                                                        Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/
    Wichtige rufnummern                                                 Heilpädagogische und Psychosoziale Begleitung
   Rettungsdienst und Feuerwehr                              Tel. 112                                              Tel. 07231-128 844
   Polizei Notruf                                            Tel. 110
   DRK Krankentransport                                  Tel. 19 222    Deutsches Rotes Kreuz
   Allgemeiner medizinischer Notfalldienst              Tel. 116 117    Essen auf Rädern: Menü-Service für zu Hause Tel. 07231 - 373 - 240
                                                                        Hausnotrufsystem: DRK                       Tel. 07231 - 373 285
    Ärztliche notdienste
   Zahnärztlicher Notdienst                        Tel. 07231 - 37 37   DemenzZentrum westlicher Enzkreis Tel. 07231 - 308 5033
   Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in          Beratung rund um das Thema Demenz, Gesprächskreis für Angehörige
   der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer vermittelt.
                                                                        Diakonie Pforzheim                       Tel. 07231 42865 - 0
   Zentrale Notfallpraxen Pforzheim          Tel. 0180 / 51 92 92 18
                                                                        Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/
   Siloah, St. Trudpert Klinikum                   Tel. 07231 - 498-0   Schwangerschaftskonfliktberatung
   Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim
   Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 24 Uhr                            Frauenhaus Pforzheim                         Tel. 07231- 45763-0
   Mittwoch: von 14 – 24 Uhr                                            Ambulanter Hospizdienst
   Freitag 16 –Nummer
                24 Uhr 12                                               westlicher Enzkreis e.V.                  Tel. 07236 - 279 9897
   Samstag, 25.
Donnerstag,  Sonntag  2021an Feiertagen 8 – 24 Uhr
                März und                                                Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Be-
   Kinder- und Jugendärztlicher                                         gleitung, palliative Beratung
   Notdienst                                Tel. 07231 - 9 69 29 69     Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de
   Öffnungszeiten der Kinder-Notfallpraxis (NOKI) sind:
   Mittwoch 15 – 20 Uhr, Freitag 16 – 20 Uhr,                           Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen,
   Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 20 Uhr                        Plan B gGmbH                               Tel. 07231 - 92277 0
                                                                        Jugend- und Suchtberatung, Beratung und Behandlung für Jugend-
   Tierärztlicher Notdienst                                             liche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige
   Notdienstnummer für den Raum Pforzheim Tel. 07231 - 133 29 66
                                                                        Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen
    Bereitschaft der apotheken                                          Pforzheim/Enzkreis e.V.            Tel. 07231 - 3804 - 38
   Nacht- und Notdienst jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr                   Behinderten-Fahrdienst
   Die nächstgelegene Notdienstapotheke erfahren Sie unter
                                                Tel. 0800 0022833       Lilith- Beratungsstelle für Mädchen und Jungen
   Oder vom Handy: 22833                                                zum Schutz vor sexueller Gewalt         Tel. 07231 - 353434
    soziale dienste und einrichtungen:                                  Pflegestützpunkt westlicher Enzkreis
                                                                        Beratung rund um das Thema Pflege für alle Altersgruppen
   Diakoniestation e.V. – mobiDik für Königsbach,                                                               Tel. 07231 - 308 5030
   Stein und Eisingen
   Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaftliche Dienste, Nachbar-      Pro familia Pforzheim e.V.               Tel. 07231 - 6075860
   schaftshilfe, Demenzgruppe                                           Beratung rund um Schwanger- und Elternschaft, Sexualität, Part-
   Goethestr. 4, Geschäftsführer: Thomas Grüninger, Tel. 3 13 38 0      nerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik
   Beratung und Pflegedienstleitung: Manuela Schmidt
   Einsatzleitung hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus             Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
   Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele                    Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Tel. 07231 - 778705-0
                                                                        Alkohol-. Medikamenten-, Nikotin-, Glücksspielprobleme
   Tagespflege Königsbach                             Tel. 31338-20
   Träger: Ev. Krankenhilfsverein Königsbach e.V.                       Sterneninsel – ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
                                                                        Pforzheim und Enzkreis                Tel 07231 - 8001008
   Goethestr. 4, Tamara Vaupel
                                                                        http://www.sterneninsel.com
   Anlaufstelle – Hilfe in Lebenskrisen                                 Tagesmütter Enztal e.V.                     Tel. 07041 8184711
   und bei Suizid-Gefahr                         Tel. 0171 8025110      www.Tagesmuetter-enztal.de
   AIDS-Hilfe Pforzheim e.V.                    Tel. 07231 - 441110     Telefon-Seelsorge Nordschwarzwald           Tel. 07231 - 10 28 22
   Beratung zu HIV + AIDS, anderen sexuell übertragbaren                Wohnberatungsstelle - Kreisseniorenrat
   Krankenheiten, HIV-Test           Tel. 07231 - 308 9580              Fachberatungsstelle Enzkreis         Tel. 07231 – 3577 14

   Beratungsstelle für Hilfe im Alter          Tel. 07232 - 313380      Wohnungsnotfallhilfe undExistenzsicherung
   Büro Tagestätte Wilferdingen,               Tel. 07232 - 3133717                                         Tel. 07231 - 566 196 0
10                 Nummer 12
                    Donnerstag, 25. März 2021

                                                                                    Gemeinde Königsbach-Stein
 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                          Enzkreis
                                                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Königsbach-Stein hat in seiner
                                                                                    Sitzung am 23.03.2021 aufgrund des§ 4 der Gemeindeordnung
                                                                                    für Baden-Württemberg (GemO), des § 2 des Kommunalabga-
 Redaktionsschluss in KW 13                                                         bengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), sowie der §§ 16
 vorgezogen                                                                         und 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) fol-
                                                                                    gende Satzung beschlossen:
 Wegen des Feiertags, Karfreitag, 02. April 2021
 wird der Redaktionsschluss                                                               Satzung über Erlaubnisse und Gebühren
 auf Montag, 29. März 2021, 10 Uhr vorverlegt.                                         für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen,
                                                                                                   Wegen und Plätzen
 Wir bitten um Beachtung.
                                                                                                    Sondernutzungssatzung
                                                                                    § 1 Sachlicher Geltungsbereich
                                                                                    1. Diese Satzung gilt für Sondernutzungen an öffentlichen Stra-
Information zum Kundenverkehr in den                                                   ßen, soweit die Gemeinde Königsbach-Stein zuständige Be-
Rathäusern                                                                             hörde ist.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind die Rathäuser Kö-                          2. Straßen im Sinne dieser Satzung sind Straßen, Wege und
nigsbach und Stein für den allgemeinen Publikumsverkehr                                Plätze, entsprechend § 2 des Straßengesetzes für Baden-
geschlossen.                                                                           Württemberg (StrG). Hierzu zählen insbesondere: Fahrbah-
Wir bitten stattdessen um Kontaktaufnahme per Email und Te-                            nen, Haltestellenbuchten, Brücken, Gehwege, Radwege,
lefon.                                                                                 Parkplätze und straßenbegleitende Grünanlagen. Zu Straßen
                                                                                       gehören der Straßenkörper, der darüber liegende Luftraum,
In dringenden Angelegenheiten kann ein Termin direkt mit dem /                         das Zubehör und die Nebenanlagen.
der zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
Angesichts der zwar sinkenden aber immer noch recht hohen                           § 2 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen
Inzidenz wird dieses Verfahren bis auf weiteres fortgeführt.                        1. Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung /
Sie finden die Kontaktdaten im Mitteilungsblatt und auf unserer                        Inanspruchnahme (Sondernutzung) der öffentlichen Straßen
Homepage.                                                                              bedarf einer Erlaubnis. Dies gilt nicht, wenn eine solche Be-
Auch die Telefonzentrale vermittelt Sie unter der Nummer                               nutzung einer Ausnahmegenehmigung oder einer Erlaubnis
07232/ 3008-0 während der Sprechzeiten des Rathauses gerne                             nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bedarf
                                                                                       oder wenn diese sie besonders zulässt, ferner wenn die Be-
weiter.
                                                                                       nutzung einer Anlage dient, für welche eine Baugenehmi-
Seit dem 25.01.2021 gilt in Baden-Württemberg in vielen Be-                            gung erforderlich ist. Darüber hinaus gilt die Erlaubnispflicht
reichen eine verschärfte Maskenpflicht. Unter anderem sind                             nicht, wenn sich die Einräumung von Rechten zu einer Be-
in Arztpraxen im ÖPNV, Einkaufszentren oder bei religiösen                             nutzung von Straßen gemäß § 21 Abs. 1 StrG nach bürgerli-
Veranstaltungen nur noch medizinische Masken (FFP-2 oder                               chem Recht richtet.
OP-Masken) erlaubt. Dasselbe gilt auch für die Rathäuser.                           2. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt
                                                                                       ist. Erlaubnisanträge sind unter Angabe von Ort, Umfang
                                                                                       und Dauer der Sondernutzung rechtzeitig vor Inanspruch-
                                                                                       nahme an die Gemeinde Königsbach-Stein zu richten. Auf
                                                                                       Verlangen hat der Antragsteller ergänzende Erläuterungen
                                                                                       durch Zeichnung, textliche Beschreibung sonstige für die Be-
                                                                                       arbeitung des Antrages notwendige Unterlagen vorzulegen.
                                                                                    § 3 Verkaufsstände und -wägen
     ABSTAND                                                                        Verkaufsstände und –wägen dürfen ihre Waren nur auf den
                                                                                    Marktplätzen in Königsbach und in Stein anbieten. Ausnahmen
     HALTEN                                                                         hierfür bildet § 11 sowie die verkaufsoffenen Sonntage.
   Foto: Pekic/E+/Getty Images Plus
                                                                                    § 4 Sondernutzungsgebühren
                                                                                    1. Für die Sondernutzung der in § 1 bezeichneten Straßen
                                                                                       werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des
                                                                                       als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeich-
                                                                                       nisses erhoben. Gebühren werden auch erhoben, wenn eine
 impressum                                Verantwortlich für den amtlichen
                                                                                       Erlaubnis für die Sondernutzung nach § 16 Abs. 6 StrG oder
                                          teil, alle sonstigen Verlautbarungen         nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nicht erforder-
 herausgeber:                             und mitteilungen:                            lich ist oder eine erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt.
 Gemeinde Königsbach-Stein                Bürgermeister Heiko Genthner,
 druck und Verlag: Nussbaum Medien        Marktstraße 15, 75203 Königsbach-         2. Bezieht sich eine Sondernutzung sowohl auf Straßenteile in
 Weil der Stadt GmbH & Co. KG,            Stein, oder sein/e Vertreter/in im Amt.      der Baulast der Gemeinde als auch auf Straßenteile in der
 71263 Weil der Stadt,                    Verantwortlich für „Was sonst noch           Baulast des Landes, sind Gesamtgebühren im Rahmen sämt-
 Merklinger Str. 20,                      interessiert“ und den anzeigenteil:          licher Gebührenordnungen die zur Anwendung kommen,
 Telefon 07033 525-0,                     Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
 www.nussbaum-medien.de                                                                zu erheben.
                                          68789 St. Leon-Rot
                                                                                    3. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren, für die das Gebüh-
 informationen                            Tel.: 07033 6924-0,                          renverzeichnis keine Gebühr vorsieht, beträgt 15 Euro bis
                                          E-Mail: info@gsvertrieb.de                   500 Euro.
 Vertrieb (abonnement und                 Internet: www.gsvertrieb.de
 zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,                                                  4. Ist die Sondernutzungsgebühr innerhalb eines Gebührenrah-
 Josef-Beyerle-Str. 2,                    anzeigenverkauf:
 71263 Weil der Stadt,                    ettlingen@nussbaum-medien.de                 mens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwal-
                                                                                       tungsaufwand, nach der Bedeutung des Gegenstandes, ins-
Nummer 12
                                                                                                Donnerstag, 25. März 2021   11
   besondere nach Art und Maß der Einwirkung auf die Straße,       § 9 Anwendung des Kommunalabgabengesetzes
   nach dem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse für den      Soweit besondere gesetzliche Vorschriften nichts anderes be-
   Gebührenschuldner sowie nach seinen wirtschaftlichen Ver-       stimmen, sind für Sondernutzungsgebühren die Vorschriften
   hältnissen.                                                     des Kommunalabgabengesetzes für Benutzungsgebühren in der
5. Soweit lediglich die Monatsgebühren festgesetzt sind, wer-      jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.
   den für jeden Tag 1/30 der Monatsgebühr erhoben, wenn
   die Nutzung für einen geringeren Zeitraum als einen Monat       § 10 Antragstellung
   erfolgt.                                                        1. Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig, mindestens
6. Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro.                                 aber 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu beantra-
                                                                      gen. Wird die zur Sondernutzung festgesetzte Frist über-
§ 5 Gebührenschuldner                                                 schritten, so ist rechtzeitig, mindestens aber 3 Werktage vor
1. Gebührenschuldner ist                                              Ablauf der Frist die Verlängerung der Sondernutzungserlaub-
   a) der Antragsteller,                                              nis zu beantragen.
   b) der Sondernutzungsberechtigte,                               2. Wird eine Sondernutzung nicht oder nicht rechtzeitig nach
   c) wer ohne hierzu berechtigt zu sein, eine Sondernutzung          Absatz 1 beantragt oder wird die zur Sondernutzung fest-
      ausübt,                                                         gesetzte Frist überschritten, so verdoppelt sich die Sonder-
   d) wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung             nutzungsgebühr für den Zeitraum der unerlaubt ausgeübten
      übernommen hat oder für die Gebührenschuld kraft Ge-            Sondernutzung.
      setzes haftet.
                                                                   §11 Märkte und Veranstaltungen der Gemeinde
2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
                                                                   Auf von der Gemeinde durchgeführte Wochen- und Krämer-
§ 6 Entstehung der Gebührenschuld                                  märkte sowie Feste und sonstige Veranstaltungen findet diese
1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Erteilung der Erlaub-       Satzung keine Anwendung.
   nis oder mit der sonstigen Amtshandlung, die zur Sondernut-     § 12 Ordnungswidrigkeiten
   zung berechtigt. Erfolgt die Benutzung bereits vor Erteilung
   der Erlaubnis, entsteht die Gebührenschuld mit Inanspruch-      Ordnungswidrig im Sinne von § 16 Abs. 1 StrG handelt, wer
   nahme der Straße für Sondernutzungen.                           vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis nach § 2 eine Straße
                                                                   benutzt.
2. Bei wiederkehrenden Jahresgebühren entsteht die Gebüh-
   renschuld für das erste Jahr bei der Erteilung der Erlaubnis,   Ordnungswidrigkeiten können nach § 16 Abs. 2 StrG und § 17
   für die folgenden Jahre mit Beginn des jeweiligen Rech-         Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer
   nungsjahres.                                                    Geldbuße geahndet werden.
3. Wird die Sondernutzung ohne Berechtigung ausgeübt, ent-         § 13 Inkrafttreten
   steht die Gebührenschuld mit Beginn der Ausübung.               1. Diese Satzung gilt am 01.04.2021 in Kraft. Ziffer I.2. der
§ 7 Fälligkeit der Gebührenschuld                                     Anlage tritt abweichend erst ab dem 01.11.2021 in Kraft.
1. Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestset-        2. Gleichzeitig tritt die Satzung über Erlaubnisse und Gebüh-
   zung an den Gebührenschuldner fällig.                              ren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen
                                                                      und Plätzen außer Kraft.
2. Bei Gebühren, die in Jahresbeträgen festgesetzt werden,
   werden die auf das laufende Rechnungsjahr entfallenden Be-      Königsbach-Stein, den 24.03.2021
   träge sofort, die folgenden Jahresbeträge vom 2. Januar eines
   jeden Jahres ohne nachmalige Bekanntgabe fällig.
3. Gebühren, die in Monats- oder Tagesbeträgen oder nach
   Maßgabe von § 3 Abs. 5 festgesetzt werden, werden in ei-        Heiko Genthner
   nem Betrag sofort fällig.                                       Bürgermeister
§ 8 Gebührenbefreiung und Rückerstattung                           Anlage: Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren
1. Endet die Befugnis zu einer Sondernutzung vor Ablauf des
   der Gebührenbemessung zu Grunde liegenden Zeitraumes,           Hinweis:
   so ist ein entsprechender Teil der Gebühr zu erstatten, wenn    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
   dies innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Be-          der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) der auf-
   fugnis beantragt wird. Der zu erstattende Betrag bemisst sich   grund des Zustandekommens dieser Satzung wird nach § 4 Ab-
   nach dem Teil der Gebühr, der auf den Zeitraum entfällt, um     satz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
   den die Befugnis zu einer Sondernutzung vorzeitig endet.        eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber
2. Abs. 1 gilt entsprechend, wenn eine genehmigte Sondernut-       der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der
   zung nicht in Anspruch genommen wird.                           die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
                                                                   wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
3. Sondernutzungsgebühren werden nicht erhoben                     Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
   a) für Plakattafeln, wenn diese von politischen Parteien        worden sind.
       oder Wählervereinigungen aus Anlass von Wahlen aufge-
       stellt werden,                                              Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfahrens – und
   b) für Informationsstände von politischen Parteien oder         Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist geltend ge-
       Wählervereinigungen und von karitativen sowie gemein-       macht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss
       nützigen Organisationen,                                    nach § 43 GemO widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der
   c) für in den Straßenraum hinein ragende Gebäudesockel,         Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss
       Treppen, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker, Vordä-      beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens-
       cher, Markisen, wenn sie baurechtlich genehmigt sind        oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht
   d) in sonstigen Fällen, wenn die Sondernutzung überwie-         hat.
       gend im öffentlichen Interesse liegt oder ausschließlich                              Anlage
       gemeinnützigen Zwecken dient.                               Gebührenverzeichnis zur Satzung über Erlaubnisse und Gebüh-
4. Beträge unter 25 Euro werden generell nicht erstattet.          ren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
12      Nummer 12
        Donnerstag, 25. März 2021

Gegenstand                                                   Monat                  Tag
                                                             Euro                   Euro

I. Anbieten von Waren und Leistungen gegen Entgelt

  1. Warenauslagen und Straßenverkauf

       a) aus Behältnissen oder von Tischen
           je angefangener qm Grundfläche
           aa) Auslagen                                      5­75
           bb) Verkauf                                       5­100

       b) aus festen Verkaufseinrichtungen
          ( Kiosk o. Ä.)
          je angefangener qm Grundfläche                    15­150

       c) ohne besondere Verkaufseinrichtungen
           (ambulanter Straßenverkauf)
           je angefangener qm Grundfläche                    5­50

  2. Tische und Sitzgelegenheiten vor
       Gaststätten, Cafés u. a.
       je angefangener qm Grundfläche                        1­ 15

  3. Schaubuden, Schaustellungseinrichtungen,
       ambulantes Leistungsgewerbe                                                  5­15

  4. Ausstellungen oder Vorführungen
       je angefangener qm Grundfläche                                               3­15

II . Anlagen und Einrichtungen

  1. a) Baustelleneinrichtungen, Bauhütten,
        Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte
        einschließlich Hilfseinrichtungen wie
        Zuleitungskabel, Baugrubenumschließung,
        Baumaterial, Schuttmulden u. a.

         aa) Je angefangener Woche                           1­ 10
         bb) ab dem siebten Monat der Einrichtung:
         je angefangener qm                                   20

  1. b) Gerüste
        aa) je angefangener Woche                            1­10

         bb) ab dem vierten Monat der Einrichtung:
         je angefangener qm                                   20

  2.    Lagerung von Gegenständen aller Art,
        soweit nicht nach Nr. 1 bestimmt, bei einer
        Dauer von mehr als 24 Stunden
        je angefangener qm                                                          5

III. Sonstige Benutzungen öffentlichen Straßenraumes

  1. Straßenfeste u. ä.                                                             10­50

  2.    Info­Stände je qm                                                           1­5

  Die Mindestgebühr für alle gebührenpflichtigen Sondernutzungen beträgt 15 Euro.
Nummer 12
                                                                                              Donnerstag, 25. März 2021    13
          Rede Kämmerin Julia Rambach
                                                                    INVESTITIONEN 2021              Tilgung
     zur Verabschiedung des Haushaltes 2021
                                                                                                    Kredite
                  am 23.03.2021
                                                                                                       7%
                -Es gilt das gesprochene Wort-
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Genthner,                                Übertragene
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,                           Mittel aus
liebe Kolleginnen und Kollegen,                                              2020
meine sehr geehrten Damen und Herren,                                        48%                               Investitionen
I. Einleitung                                                                                                      2021
Die Corona-Pandemie stellt alle vor eine große Herausforde-                                                        45%
rung, auch den Haushalt der Gemeinde Königsbach-Stein.
Dies beginnt schon bei der Erstellung des Zahlenwerkes. Wie
hoch werden die Ertragseinbrüche sein? Was ergeben die             Mittel aus dem Haushalt 2020 für angedachte Maßnahmen wer-
Steuerschätzungen? Welche Summen werden für die Corona-            den in Höhe von 2.018.000 Euro in 2021 übertragen werden.
Schutzmaßnahmen benötigt? Bis hin zu der Frage: Wie werden         Es handelt sich hierbei um nicht umgesetzte Vorhaben aus dem
sich die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der        Vorjahr.
Pandemie weiterentwickeln?                                         Zusätzlich zu diesen Maßnahmen enthält der Haushalt Ver-
Mit unserem Haushalt gehen wir dieses Jahr auf eine neue Rei-      pflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.052.000 Euro für
se, da wir nie so genau wissen was alles auf unsere Kommune        Vorhaben, welche in kommenden Jahren zu Mittelabflüssen
                                                                   führen werden. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung
zukommen wird. Wir wissen aber immer: Wenn wir ankommen
                                                                   eines Drehleiterfahrzeuges, der Neubau der Heynlinturnalle, die
wollen, dann darf nicht viel passieren!                            Städtebauliche Sanierung des Ortskerns Königsbach, sowie Sa-
Es zeigt sich – wie auch schon im vergangenen Jahr – dass es für   nierungen im Abwasserbereich.
die Gemeinde Königsbach-Stein oberste Priorität bleiben muss,
                                                                   IV. Liquidität
vor allem im konsumtiven Bereich weiter sparsam zu sein. Ich
empfehle uns daher, in intensiven Dialogen darüber zu beraten,     Zur Finanzierung werden 1.589.000 Euro aus verfügbaren li-
                                                                   quiden Eigenmitteln (Kassenbestand) geleistet, welche sich
was künftig an Leistungen angeboten werden soll, in welchem
                                                                   dementsprechend verringern werden. Der Bestand der liqui-
Rahmen man bereit ist diese zu stemmen, ohne dass künftige         den Eigenmittel zum Jahresende wird sich voraussichtlich auf
Generationen über Gebühr belastet werden müssen.                   4.909.100 Euro belaufen. Die errechnete Mindestliquidität von
II. Ergebnishaushalt                                               396.400 Euro ist nicht gefährdet.
Wie bereits im vergangenen Planjahr müssen wir aufgrund der
Planzahlen 2021 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in                   Liquide Eigenmittel zum Jahresende
Höhe von -215.000 Euro rechnen.                                      7.000.000 €
Dieses kommt daher, dass unseren ordentlichen Erträgen in            6.000.000 €
Höhe von 25.045.700 Euro, ordentliche Aufwendungen in                5.000.000 €
Höhe von 25.260.700 Euro entgegenstehen. Nicht zuletzt ist
                                                                     4.000.000 €
dies dem Einbruch der Gewerbesteuer geschuldet. Zahlreiche
                                                                     3.000.000 €
Unternehmen haben auf Grund derer wirtschaftlichen Lage
ihre Vorauszahlungen angepasst. Von einer erneuten Kompen-           2.000.000 €
sationszahlung kann nach derzeitigem Stand nicht ausgegangen         1.000.000 €
werden. Das negative Ergebnis ist mit einer Entnahme aus der                - €
Ergebnisrücklage kompensierbar, so dass sich diese zum Ende                        2020     2021     2022      2023       2024
des Planjahres auf 785.000 Euro schmälern wird.
In den Jahren 2022-2024 kann von positiven ordentlichen Er-        In den Jahren 2022 bis 2024 werden – nach derzeitigem Stand
                                                                   – die liquiden Mittel weiter abnehmen, sodass von einem Stand
gebnissen ausgegangen werden. Hierbei sollten jedoch Instand-
                                                                   in Höhe von 1.857.700 Euro zum 31.12.2024 auszugehen ist.
haltungs- und Reparaturmaßnahmen besondere Beachtung fin-
den, da sich diese nur sehr schwer vorausplanen lassen. Ebenso     Eine weitere Kreditaufnahme ist im Planungszeitraum nicht an-
sind nur vage Prognosen zur weiteren wirtschaftlichen Entwick-     gedacht, diese wird aufgrund der sich von Jahr zu Jahr schmä-
                                                                   lernden Liquidität in künftigen Jahren jedoch unumgänglich
lung möglich. All diese Faktoren machen eine genaue Einschät-      sein.
zung der Folgejahre fast unmöglich.
                                                                   V. Schluss
III. Investitionsprogramm
                                                                   Ich erlaube mir noch eine Bitte an Sie: Egal, auf welche The-
Bereits mit dem Beschluss unseres 1. doppischen Haushaltes         matik Sie bei dem vorliegenden Haushalt eingehen. Denken Sie
2020 wurden Schwerpunkte, wie der Neubau Heynlinturnhalle,         daran, dass es nie ein Tropfen ist, der ein Fass zum Überlaufen
die Sanierung der Ortsmitte Königsbach oder die Hochwasser-        bringt, sondern immer alle Tropfen gemeinsam. Will heißen,
schutzmaßnahmen definiert. Diese finden sich auch im diesjäh-      wir müssen gemeinsam, ausgewogen, behutsam und verant-
rigen Haushalt wieder. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten    wortungsvoll mit den Haushaltsthemen umgehen. Denn es geht
sind in Höhe von 2.113.100 Euro vorgesehen. Einzahlungen           am Ende um die Zukunft unserer Kommune Königsbach-Stein.
aus Investitionstätigkeiten werden voraussichtlich in Höhe von     Vielen Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit
228.000 Euro erfolgen, so dass sich die Netto-Investitionen auf    dem Gremium und den Kollegen der Gemeindeverwaltung wel-
1.885.100 Euro belaufen werden. In den Folgejahren pendeln         che maßgeblich zur Erstellung des vorliegenden Zahlenwerkes
sich die Netto-Investitionen bei rund vier Millionen Euro/Jahr     beigetragen haben.
ein, was ein deutlicher Anstieg des Volumens bedeutet.             Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
14        Nummer 12
           Donnerstag, 25. März 2021

Haushaltsreden                                                      Heynlinsporthalle:
der Gemeinderatsfraktionen                                          Die Planungen für die Halle sind in vollem Gange und müssen
zum Haushalt 2021                                                   für die Nutzungsanforderungen optimiert werden. Die Kosten-
                                                                    entwicklung und auch die Umsetzung der beschlossenen Bau-
                                                                    maßnahme sind genau zu verfolgen.
Freie Wählervereinigung                                             Fördermöglichkeiten sollten selbstverständlich geprüft und bei
Königsbach-Stein                                                    Förderfähigkeit zur Anwendung kommen.
Stellungnahme zum Haushaltsplan                                     Seniorenwohnen/
2021
                                                                    Pflegeheim in Stein und evtl. Königsbach:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Genthner,                                                           Endlich sind die Bauarbeiten für das Projekt Seniorenwohnen
liebe Kolleginnen und Kollegen,                                     und Pflegeheim in der Wilhelmstraße in vollem Gange, sodass
sehr geehrte Damen und Herren,                                      sie in eine tatsächliche Zeitplanung gebracht werden können.
                                                                    Die Alterspyramide mit der sich abzeichnenden Bedarfsentwick-
2021 - ein Haushaltsjahr zwischen
Demut und Silberstreif bei den                                      lung lässt für Königsbach ebenfalls eine Einrichtung notwendig
Finanzperspektiven                                                  werden. Hier ist Handlungsbedarf angezeigt, um nach geeigne-
                                                                    ten Standorten, Investoren und Betreibern Ausschau zu halten.
so stellt sich das Haushaltsjahr 2021 dar, mit einem restriktiven
Finanzhaushalt und einigen Lücken im Ergebnishaushalt.              Gemeinsam Zukunft gestalten in Königsbach-Stein -
Nun die Bereiche im Einzelnen:                                      Quartiersentwicklung:
Kindertagesstätten:                                                 Der erfreuliche Start wurde durch CORONA ausgebremst.
                                                                    Der Kontakt zu den vielen Bürgern, die sich einbringen wollen,
Nach den enormen finanziellen Anstrengungen für die Aus-
weitung von Betreuungsplätzen in allen Altersstufen, höheren        muss aufrechterhalten werden.
Standards und qualifiziertem Personal, kann und muss dieser         Ortskern Stein:
gut ausgestattete Bereich ohne größere zusätzliche Investitionen    Im Rahmen der Dorfsanierungsmaßnahmen konnte einiges an
auskommen.
Die Gemeinde Königsbach-Stein hat Anfang des Jahres eine Be-        positiver Innenentwicklung mit aufgewertetem Wohnraum er-
darfsabfrage bei den Kita-Eltern durchgeführt, um besser und        folgreich umgesetzt werden -Spielräume für weitere Umsetzun-
flexibler auf die Bedürfnisse zur Betreuung ihrer Kinder reagie-    gen bleiben.
ren zu können. Wir begrüßen eine Umsetzung der Ergebnisse           Die erarbeiteten Vorschläge und Konzeptideen von beauftragten
dieser Umfrage.                                                     Ingenieurbüros in Verbindung mit Bürgerbegehungen sollten für
Da auch die Neubesetzung von Stellen aufgrund von Kündigun-         die weitere Innenentwicklung nicht verloren gehen; auch wenn
gen immer wieder eine finanzielle Belastung mit sich bringt,        sie nicht sofort umgesetzt werden.
sollte Wert auf ein gutes Miteinander nicht nur zwischen den        Die Parksituation im Ortskern Stein ist für Gastronomie, Einzel-
Kindern und den ErzieherInnen gelegt werden, sondern auch           handel und Dienstleister auf einem nicht ausreichenden Niveau
auf das Miteinander unter den ErzieherInnen und den Leitun-         und bedarf trotz begrenzter Möglichkeiten einer Nachjustie-
gen bzw. den Vorgesetzten.                                          rung.
Schulen:                                                            Dorfsanierung Königsbach:
Wir freuen uns, dass durch Frau Carolin Kraut an der Heynlin-       Mit dem Einstieg in die Umsetzung des Dorfsanierungspro-
schule und Frau Manuela Frank an der Johannes-Schoch-Schule
                                                                    gramms Königsbach lassen sich viele positive Impulse für die
zwei junge, engagierte Rektorinnen gewonnen werden konn-
ten. Sie verdienen die volle Unterstützung durch Verwaltung         Innenentwicklung erzielen.
und den Gemeinderat, damit sie die notwendigen Weiterent-           Der finanzielle Beitrag der Gemeinde sollte durch eine längere
wicklungen angehen können.                                          Laufzeit des Programms an die finanziellen Möglichkeiten ange-
                                                                    passt und abgefedert werden.
Königsbach-Stein hat ein breit angelegtes Schulangebot, wel-
ches von unseren Nachbargemeinden teils mit gemeinsamer, als        Wohnen:
auch ohne Schulträgerschaft genutzt wird. Hiervon profitieren       Freier gemeindeeigener Baugrund braucht gut überlegte Kon-
auch unsere Nachbargemeinden mit angenehmer Erreichbarkeit
                                                                    zeptionen, in denen sie sinnvollen, generationsübergreifenden
ohne teilweises oder volles Kostenrisiko.
                                                                    und altersgerechten Wohnformen mit geeigneten Bau- und Be-
Leider gibt es keinen Kostenausgleich wie bei den Kitas. Die        triebspartnern zugeführt werden können - dazu eine kleinma-
Erwartung von solidarischem Verhalten der Nachbargemeinden          schige Ausweisung neuer Flächen für Wohnraum.
wurde bisher sehr enttäuscht.
                                                                    Dem zunehmenden Parkdruck und Verkehrsaufkommen müs-
Größere Schülerzahlen, eine breite Vielfalt im Bildungsangebot,
größere und technisch stärker ausgerüstete Schuleinrichtungen       sen wir durch Schaffung und Förderung mobiler Nutzungsmo-
werden, begleitet von Schulsozialarbeit, ständig steigende An-      delle entgegenwirken.
forderungen in der Schulorganisation mit sich bringen.              Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit:
Diese spiegeln sich in höherem Personalbedarf und höheren
Sachkosten wieder!                                                  Die Unterhaltung gemeindeeigener Gebäude muss neben der
                                                                    reinen Kostenorientierung, auch unter Nachhaltigkeit bewertet
Die Ernüchterung durch die vor einem Jahr vom Verwaltungsrat        werden. Fördermöglichkeiten von Bund und Land müssen aktu-
festgestellten Mehrkosten beim Erweiterungsbau des Bildungs-
zentrums hält an. Eine Containerlösung wird die Planungs- und       alisiert zur Anwendung kommen.
Bauzeit für die Erweiterung überbrücken.                            Gemeindeeigene Grundstücke und Gebäude sollten sowohl
Eine Weiterplanung der Erweiterung nach den bisherigen Ar-          unter wirtschaftlichen, sozialen, aber auch ökologisch nachhal-
chitektenvorschlägen wurde von der Mehrheit der Schulträger-        tigen Gesichtspunkten genutzt, erneuert und instandgehalten
schaft in Frage gestellt.                                           werden.
Wenn Einsparungen erreicht werden können, dann ohne Ver-            In dem Bewusstsein, dass naturgegebene Ressourcen begrenzt
ringerung der Qualitätsstandards und der notwendigen Raum-          sind, setzen sich die Freien Wähler weiter dafür ein, dass inner-
kapazitäten.                                                        örtliche Flächen nachhaltig bebaut und genutzt werden.
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