Nicht verges eine Stunde vorgestel l
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ausgabe 12 · 25. März 2021 Diese Ausgabe erscheint auch online v e rg e s s e n : Nicht e n d i e U h r en n e n d e w e r d A m W o c h e g e s t e l lt v o r eine Stunde Foto: A-Basler/iStock/Getty Images Plus
2 Nummer 12 Donnerstag, 25. März 2021 Die bunte Familienseite von den Kindertagesstätten Fortsetzung: Nach einer innigen „Familienumarmung“ zum Abschied saßen Überraschungsaktion in der Zeit vor Ostern sie wieder mit ihrer Mutter und den Rucksäcken, in denen sich bei Oma Gerdi nun auch ihre selbstgebastelten Osterhasen befanden, im Auto und winkten ihrer Oma Gerdi zu. Sie freuten sich schon jetzt „Wo willst du denn jetzt mit uns hin, dass wir unsere Jacken auf das baldige Wiedersehen! und Schuhe anziehen müssen?“, wollte Paul neugierig von sei- ner Oma wissen. Aber die war die Ruhe in Person und antwor- Hier folgen nun die Anleitungen zum Osterhasen Basteln: tete: „Sei doch nicht so ungeduldig, mein Lieber. Das wirst du „Astgabelosterhase“: schon noch früh genug erfahren. Am besten gehe ich voraus Zunächst geht man in den Wald und sucht jede Menge kleine und ihr folgt mir einfach, einverstanden?“ Allzu lang mussten Stöckchen. Hierbei sollte es zur Aufgabe der Kinder gehören, sich die beiden Kinder tatsächlich nicht quälen, denn auf einmal dass die Stöcke die Form einer Astgabel haben, da diese später blieb Oma Gerdi vor ihnen auf einer kleinen Lichtung inmitten die Hasenohren- bzw. Löffel darstellen sollen. Wenn man wieder des Waldstückes stehen, welches direkt hinter dem großen Gar- gemeinsam zu Hause angekommen und der „Basteltisch“ vorbe- ten lag und somit an den Bauernhof grenzte. „So, meine Lieben. reitet ist, werden die Äste in die richtige Form gesägt, danach Nun dürft Ihr euch jeder einmal einzeln für sich auf die Suche der „Hasenkörper“ mit Schafwolle oder Filz umwickelt und nach einem schönen Tannenzapfen und einer Astgabel machen. zum Schluss mit weißer und schwarzer Farbe ein Hasengesicht Wofür wir diese dann benötigen, erkläre ich euch, wenn wir aufgemalt bzw. noch ein Hasenbart aus Stroh gebastelt und an- wieder im Haus sind, in Ordnung?“ Die Mutter beobachtete mit bzw. aufgeklebt. etwas Entfernung das Geschehen und war selbst schon sehr ge- Materialien: spannt darauf, was ihre Mutter für eine weitere Überraschung - mehrere kleine Astgabeln vorbereitet hatte. - kleine Säge Kurz darauf hielt jeder der beiden das beschriebene Naturma- - Schafwolle oder Filz in Naturtönen terial in den Händen und sie kehrten zum Bauernhof zurück. - eine Schere Nachdem sie im Flur wieder ihre Schuhe und Jacken abgelegt - weiße und schwarze Farbe für die Augen und das Näschen und ihre Hände gewaschen hatten, kehrten sie an den großen (Eddingstifte) Küchentisch, der erneut mit der Basteldecke bedeckt worden - Naturbast oder Stroh war, zurück. - Klebstoff, um den Hasenbart anzukleben und evt. auch das „Ich möchte noch Osterhasen aus dem gesammelten Waldma- Hasenkleid aus Schafwolle oder Filz zu befestigen terial mit und für euch basteln, so dass ihr diese später mit nach (flüssiger oder Heißkleber) Hause nehmen könnt“, verkündete Oma Gerdi freudig. Sie ging „Tannenzapfenosterhase“: in ihre Vorratskammer neben der Küche und kam kurz darauf Zunächst geht man in den Wald und sucht einige Tannenzap- mit folgenden Materialien zurück: Bastelfilz in rosa und braun, fen. Wieder zu Hause angekommen, werden dort zu Beginn die mehrere „Wackelaugenpaare“, Holzperlen in Naturfarbe, etwas „Filzohren“ passend zugeschnitten und im Anschluss einfach Stroh (selbst geerntet auf dem Feld), zwei kleine Sägen, Schaf- in den Zapfen geklebt. Danach werden zuerst die Wackelaugen wolle in Naturtönen (natürlich von den eigenen Schafen), je- und schließlich der Hasenbart samt „Holzperlennase“ an- bzw. weils einen weißen und schwarzen Edding-Stift, zwei Scheren aufgeklebt. und eine Flasche Flüssigkleber. Materialien: Die beiden hatten sichtlich ihren Spaß beim Gestalten ihrer ganz - beliebig viele Tannenzapfen persönlichen Osterhasen und so sah schließlich das Ergebnis aus: - Bastelfilz in braun und rosa - eine Schere Doch irgendwann geht leider auch ein solch schöner Tag bei - ausreichend „Wackelaugenpaare“ Oma Gerdi zu Ende. Daher mussten sie dann ziemlich bald nach - Holzperlen in Naturfarbe(n) dem Aufräumen des „Basteltisches“ auch den Heimweg antre- - Naturbast oder Stroh ten. Doch da die beiden Kinder ja wussten, dass Oma Gerdi - Klebstoff (flüssiger oder Heißkleber) schon bald am Os- tersonntag zum Viel Spaß beim Osterhasen Basteln! Frühstücksbrunch bei ihnen zu Gast sein würde, wa- ren sie nicht allzu traurig. Paul ließ ihr seinen „Tan- nenzapfenoster- hasen“ und Elisa ihr ihren „Astga- belosterhasen“ als Andenken da. Foto: AntiMartina/iStock/Thinkstock
Nummer 12 Donnerstag, 25. März 2021 3 Die bunte Familienseite von den Kindertagesstätten ACH DU DICKES Ei!!! Liebe Kinder, der Osterhase braucht Eure Hilfe! Ihm sind dieses Jahr alle guten Ideen für das Bemalen seiner Ostereier ausgegangen. Nutzt die Vorlage oder macht eine Kopie! Lasst eurer Kreativiät freien Lauf. Klebt, malt, tupft…, alle Techniken sind erlaubt! Die Osterei-Bilder könnt Ihr dann bis spätestens 06.04. im Rathaus Königsbach einwerfen. Dort werden sie ausgestellt! Viel Spaß beim Gestalten!!!
4 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März Kontaktbeschränkungen Lockerung Maskenpflicht Nummer 12 Private Treffen im öffentlichen oder privaten Lockerung in Stadt- und Land- In folgenden Bereichen müssen alle Personen Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen: Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich unter 35* möglich: • Im öffentlichen Personenverkehr 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die Treffen von bis zu zehn Personen aus • Beim Einkaufen nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. maximal drei Haushalten möglich. Die • In geschlossenen Räumen, die für die Kinder dieser Haushalte werden bis Öffentlichkeit oder für den Publikums- Donnerstag, 25. März 2021 Notbremse einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. verkehr bestimmt sind Verschärfte Kontaktbeschränkungen in *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten Gesundheitsamt geprüft • Bei den erlaubten körpernahen Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage- Inzidenz von über 100*: Dienstleistungen Ein Haushalt plus höchstens eine weitere • Während Veranstaltungen der Religions- Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. ausübung und Beerdigungen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • In Arztpraxen 14 Jahre werden nicht mitgezählt. • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege- *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. Bildung & Betreuung • Medizinsche Maskenpflicht für alle Schüler*innen • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenz- Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen • Kitas sind für den Regelbetrieb unter unterricht sowie Schulhorte und Nachmittags- möglich. Alle Personen müssen eine medizinische Pandemiebedingungen offen. und Nachhilfebetreuung. Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht • An Grundschulen findet Präsenzunterricht • Medizinische Maskenpflicht für Personal in ist nur online möglich. statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit • Wechselunterricht für die Klassenstufen Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus- vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der 5 und 6 an den weiterführenden Schulen schließlichen Kontakt zu Kindern. Kontaktdaten möglich. ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen- • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder stufen der Sonderschulen. Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein • Alle weiteren Klassenstufen der weiter- beschränkungen möglich. Testkonzept für das Personal. führenden Schulen weiterhin im Fernunterricht • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen • Sonderregelung für Abschlussklassen sind schließen. Notbremse möglich und werden individuell festgelegt. • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikums- • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für Verschärfte Kontaktbeschränkungen in verkehr. Kontaktarmes Training mit maximal fünf alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage- Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist Bildungs- und Beratungszentren sind Inzidenz von über 100*: gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die Schulen und Kitas vor Ort. dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten. nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Alle Details sowie Fragen und 5 Schüler*innen wieder möglich. Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März Einzelhandel Sonstiger Einzelhandel darf neben Arbeiten „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: die gesundheitliche Fürsorge gegenüber sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung Office, sofern möglich • Home Office • Tragen von medizinischen Masken • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- Babyfachmärkte • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit und Geschäftsbetriebes Bäckereien und Konditoreien festem Zeitfenster • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen Banken • Dokumentation der Kontaktdaten auch in Präsenz möglich Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Regelung für offene Geschäfte: Buchhandlungen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten Blumenläden Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann werden. Drogerien (auch im Freien) • Geschäfte mit weniger als 10 m² Getränkemärkte • An den Betrieb angepasste Hygiene- Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in Großhandel auflagen • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Hörgeräteakustiker Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: sowie Ersatzteilverkauf ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Lebensmittelmärkte den Lebensmitteleinzelhandel) Gesundheit & Soziales Metzgereien • Maskenpflicht vor den Geschäften und • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Optiker auf den Parkplätzen Pflegeheimen, Senioren- und Orthopädieschuhtechniker • Gesteuerter Zutritt Behinderteneinrichtungen Poststellen und Paketshops, aber ohne • Warteschlangen vermeiden. • Keine Isolation der Betroffenen den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Notbremse • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Reinigung und Waschsalons Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen SARS-CoV2-Schnelltests für Reise- und Kundenzentren für den mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: Patienten*innen und Besucher*innen öffentlichen Verkehr Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr • Regelmäßige, verpflichtende Tests Sanitätshäuser anbieten. „Click&Collect“ ist möglich. des Pflegepersonals von Alten- und Tafeln *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Pflegeheimen Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch Lockerung und Störungsbehebung Weitere Öffnungen in Stadt- und Land- Tierbedarf- und Futtermärkte kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz Wochenmärkte unter 50* möglich: Zeitschriften- und Zeitungskioske Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen: Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de • Berücksichtigung der Hygieneauflagen Donnerstag, 25. März 2021 Nummer 12 der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken Alle Details sowie Fragen und *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Gesundheitsamt geprüft 5 Stand: 19.03.2021
6 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Nummer 12 Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 21 Uhr) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Donnerstag, 25. März 2021 alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Notbremse Veranstaltungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Verstärkte Kontrollen und Zugangs- mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: im öffentlichen Raum. beschränkungen an tagestouristischen Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Ausnahmen: Hotspots durch die örtlichen Behörden. Medizinisch notwendige Behandlungen sind • Gerichtsverhandlungen weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Nicht gestattet: bleiben. und Ordnung dienen *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft • Betriebsversammlungen Touristische Busreisen • Prüfungen und deren Vorbereitung Touristische Übernachtungsangebote • Eheschließungen (auch Campingplätze) Ausgangsbeschränkungen • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Weiterhin möglich: nächtliche Ausgangsbeschränkungen von • Nominierungs- und Wahlkampf- Geschäftsreisen 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung veranstaltungen, sowie dazugehörige Reisen und Übernachten in umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von Unterschriftensammlungen besonderen Härtefällen 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen über- schritten ist und weitergehende regionale Maßnahmen nicht zu einem Rückgang geführt haben. Ansprechpartner*innen der Stadt- und Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig Alle Details sowie Fragen und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de Antworten finden Sie auf halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Baden-Württemberg.de Stand: 19.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März Sport Notbremse Individualsport im Freien und auf Außen- Ansonsten sind öffentlichen und privaten Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) Sportstätten für den allgemeinen Publikums- 7-Tage-Inzidenz von über 100*: mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als verkehr geschlossen: Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Frei- und Hallenbäder Paare, die nicht zusammenleben, zählen als Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften einen Haushalt. Kontaktbeschränkungen. Für Reha-Sport, Schulsport, Studien- *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft betrieb, Profi- oder Spitzensport und Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei Lockerung bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und Feuerwehren) dürfen die Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler ist erlaubt. Einrichtungen geöffnet werden. 7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich: Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal Die Benutzung der Umkleiden oder Spaßbäder 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis Skilifte und Gondeln einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Thermen und Saunen Paare, die nicht zusammenleben, zählen als Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. einen Haushalt. *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Kultur- und Freizeitgestaltung Theater Notbremse Kultur- und Freizeiteinrichtungen Volksfeste o.ä. Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen bleiben geschlossen. Zirkusse mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische Geschlossen: Geöffnet: und botanische Gärten werden für den Ateliers Spielplätze im Freien Publikumsverkehr geschlossen. Ausflugsschiffe Wandern und Spazieren *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Geöffnet für „Click&Collect“ sowie Lockerung Freizeitparks und Indoorspielplätze „Click&Meet“: Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land- Kinos und Autokinos Wettannahmestellen kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz Kletterparks (drinnen und draußen) unter 50* möglich: Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: zoologischen und botanischen Gärten ohne Krabbelgruppen Autokino, Autotheater, Autokonzerte Voranmeldung und Dokumentation der Messen Galerien Kontaktdaten erlaubt. Donnerstag, 25. März 2021 Nummer 12 Opern Museen *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, Gedenkstätten durch das Gesundheitsamt geprüft Alle Details sowie Fragen und Spielbanken- und hallen Antworten finden Sie auf Zoologische und botanische Gärten Baden-Württemberg.de 7 Stand: 19.03.2021
8 Nummer 12 Donnerstag, 25. März 2021 rufnummern der gemeindeVerWaltung öffnungszeiten der rathÄuser Abteilung Technik: Abteilungsleiterin, Verträge, Bürgerbüro Königsbach und Stein: Techn. Baurecht, eigene Bauprojekte, Mo. – Fr.: 7.30 – 13 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr Förderprogramme Daniela Stadie 3008-140 Übrige Ämter: Straßen-/Kanalbau, Hochwasserschutz, Mo. – Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 16 – 18 Uhr Wasserversorgung, öff. Anlagen, Sven-Michael Thiel 3008-141 Hochbau für Gemeinde: Arie de Jongh 3008-144 rufnummern Gebäudemanagement, Bitte machen Sie von den Durchwahlen Gebrauch Energiemanagement Martin Frey 3008-142 Mieten/Pachten, Rathaus Königsbach, Marktstraße 15 Hallenbelegung Silke Prager 3008-145 Zentrale 07232/3008-0 Gebäudereinigung, FAX – Zentrale Verwaltung 07232/3008-199 Friedhofswesen Jennifer Kellermann 3008-143 E-Mail: info@koenigsbach-stein.de Leiter Bauhof Stefan Giek 3008-147 Internet: www.koenigsbach-stein.de Hausmeister: Rathaus Martin Theil 3008-148 Bürgermeister: Heiko Genthner 3008-100 Johannes-Schoch-Schule Ralf Zentner 31 15 72 Sekretariat: Heynlinschule Michael Schroth 31 18 91 Mitteilungsblatt, Vereinsförderung, rufnummern des gemeindeVerWaltungs- Vereinskontakte, Jubiläen Ariane Schäfer 3008-100 Netzwerk 60 Plus Michaela Bruder 3008-158 VerBands kÄmpfelBachtal Hauptamt: Amtsleiterin Stefanie Haindl 3008-120 Rathaus Stein, Marktplatz 6 Telefonzentrale 07232/3009-1 Abteilung Zentrale Verwaltung und Personal: Fax 07232/3009-99 Personal, Ausbildung Christine Reimer 3008-121 Verbandsvorsitzender: Geschäftsstelle des Bürgermeister Thomas Karst 3811-14 Gemeinderats, Wahlen Frank Schreck 3008-122 Geschäftsführer Kevin Jost 3009-61 Janine Cordier 3008-128 Kämmerei Saskia Rückriem 3009-57 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, Julia Rambach 3009-50 Sommerferienprogramm Tobias Schindler 3008-123 Petra Karst 3009-52 Koordinationsstelle für frühkindliche Tina Katz-Baricevic 3009-51 Bildung und Erziehung: Ute Dreier 3008-129 Janine Barocke-Kassay 3009-62 Geschäftsstelle Schulverband Bildungszentrum Cornelia Wiesner 3009-63 Westlicher Enzkreis: Dominika Dahn 3008-124 Steueramt N.N. 3009-54 Abteilung Bürgerservice und Ordnung: Elke Faaß 3009-55 Abteilungsleiter, Dominik Laudamus 3008-150 Sandra Hausmann 3009-81 Bevölkerungsschutz, Jagdpacht, Kasse Karin Addai 3009-58 Ortspolizeibehörde, Umweltschutz Siegbert Lamprecht Standesamt Vanessa Frank 3008-157 Anita Schäfer 3009-64 Rentenversicherung, Werner Seifert 3008-161 Janine Schütze 3009-56 Mo. + Di. + Do. + Fr. erreichbar N.N. 3009-53 Bürgerbüro Königsbach: Lohnbüro Wolfgang Karst 3009-59 Einwohner- und Meldewesen, Sprechzeiten: Mo. bis Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr Fundbüro Ines Calin 3008-151 Weitere Wichtige telefonnummern Gewerbe, Soziales Kerstin Demel 3008-152 Polizeiposten Königsbach-Stein, OT Stein 31 17 00 Bürgerbüro Stein (Rathaus Stein, Marktplatz 6): Revierförster: Einwohner- und Meldewesen, Thilo Klotz 01 72 / 7 11 21 52 oder 0 70 43 / 9 50 79 43 Gewerbe, Soziales Katharina Maurer 3008-153 Bezirksschornsteinfeger Sailer 0 72 52 / 8 60 27 Rentenversicherung Gemeindebücherei 31 20 71 für OT Stein Sandra Haas 3008-154 Öffnungszeiten: Di.: 15 – 18 Uhr, Mi.: 10 – 12 Uhr, Vollzugsdienst Ernst Krämer Do.: 16 – 19 Uhr, Fr.: 15 – 18 Uhr Flüchtlings- u. Kindertagesstätte Krebsbachwiesen, Königsbach 7 34 79 65 Integrationsbeauftragter Ralf Schmidt 3008-159 Kindertagesstätte Regenbogen, Königsbach 15 11 Integrationsmanagerin Angelika Maier 3008-156 Kindertagesstätte Regenbogen „Kleines Haus“ 30 15 36 Feuerwehrverwaltung Sabine Roser-Rost 3008-155 Kindertagesstätte Arche Noah, Königsbach 27 75 Bauamt: Amtsleiter Thomas Brandl Heynlin-Kindertagesstätte, Stein 3 64 98 42 Kindergarten Storchennest, Stein 98 44 Abteilung Bauverwaltung: Johannes-Schoch-Schule Königsbach 25 63 Stadtplanung, Sanierung, Heynlinschule Stein 25 64 Grundstücksangelegenheiten, Bildungszentrum: Wirtschaftsförderung Thomas Brandl 3008-130 Willy-Brandt-Realschule 30 65 - 210 Gemeindeeigene Schulen, Lise-Meitner-Gymnasium 30 65 - 100 Vergabe VOL Manuela Rebholz 3008-133 Comenius-Förderschule 91 93 Rechnungsstellen für Pfarramt Königsbach 23 40 oder 01 76 / 81 03 39 44 Bauleistungen, Vergabe VOB, Pfarramt Stein 3 64 01 26 Vorkaufsrecht Andrea Wilde 3008-132 Kath. Kirchengemeinde Kämpfelbachtal 0 72 31/ 1 39 49-0 Bauanträge, Gutachterausschuss, Kläranlage Königsbach 65 44 oder 01 72 / 1 05 07 80 Wohnbauförderung, Baulasten Benjamin Bodemer 3008-131 Recyclinghof Königsbach 7 83 43 Schulsozialarbeit Christiane Holder 60 86 Straßenbeleuchtung: www.enbw.com/strassenbeleuchtung- EDV Robin Sailer 3008-134 melden oder Tel. 3008-131 oder 08 00 3 62 94 77
9 notdienste & soziale dienste und einrichtungen notdienste: Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Tel. 07231 - 308 70 Bereitschaftsdienst Bei störungen KISTE – Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und suchtkranken Eltern und mit Gewalterfahrung Wasserversorgung: Stadtwerke Bretten, Tel. 07252 - 913 133 bwlv-Zentrum Pforzheim Tel. 07231 - 1 39 4080 Notdienstnummer, Stadtwerke Bretten Tel. 07252 - 913 230 Fachstelle für psychisch kranke Menschen Strom: Tel. 0800 3 62 94 77 Erdgas: Tel. 0180 2 05 62 29 Caritasverband e.V. Pforzheim Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ Wichtige rufnummern Heilpädagogische und Psychosoziale Begleitung Rettungsdienst und Feuerwehr Tel. 112 Tel. 07231-128 844 Polizei Notruf Tel. 110 DRK Krankentransport Tel. 19 222 Deutsches Rotes Kreuz Allgemeiner medizinischer Notfalldienst Tel. 116 117 Essen auf Rädern: Menü-Service für zu Hause Tel. 07231 - 373 - 240 Hausnotrufsystem: DRK Tel. 07231 - 373 285 Ärztliche notdienste Zahnärztlicher Notdienst Tel. 07231 - 37 37 DemenzZentrum westlicher Enzkreis Tel. 07231 - 308 5033 Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in Beratung rund um das Thema Demenz, Gesprächskreis für Angehörige der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer vermittelt. Diakonie Pforzheim Tel. 07231 42865 - 0 Zentrale Notfallpraxen Pforzheim Tel. 0180 / 51 92 92 18 Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/ Siloah, St. Trudpert Klinikum Tel. 07231 - 498-0 Schwangerschaftskonfliktberatung Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 24 Uhr Frauenhaus Pforzheim Tel. 07231- 45763-0 Mittwoch: von 14 – 24 Uhr Ambulanter Hospizdienst Freitag 16 –Nummer 24 Uhr 12 westlicher Enzkreis e.V. Tel. 07236 - 279 9897 Samstag, 25. Donnerstag, Sonntag 2021an Feiertagen 8 – 24 Uhr März und Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Be- Kinder- und Jugendärztlicher gleitung, palliative Beratung Notdienst Tel. 07231 - 9 69 29 69 Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de Öffnungszeiten der Kinder-Notfallpraxis (NOKI) sind: Mittwoch 15 – 20 Uhr, Freitag 16 – 20 Uhr, Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen, Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 20 Uhr Plan B gGmbH Tel. 07231 - 92277 0 Jugend- und Suchtberatung, Beratung und Behandlung für Jugend- Tierärztlicher Notdienst liche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige Notdienstnummer für den Raum Pforzheim Tel. 07231 - 133 29 66 Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Bereitschaft der apotheken Pforzheim/Enzkreis e.V. Tel. 07231 - 3804 - 38 Nacht- und Notdienst jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr Behinderten-Fahrdienst Die nächstgelegene Notdienstapotheke erfahren Sie unter Tel. 0800 0022833 Lilith- Beratungsstelle für Mädchen und Jungen Oder vom Handy: 22833 zum Schutz vor sexueller Gewalt Tel. 07231 - 353434 soziale dienste und einrichtungen: Pflegestützpunkt westlicher Enzkreis Beratung rund um das Thema Pflege für alle Altersgruppen Diakoniestation e.V. – mobiDik für Königsbach, Tel. 07231 - 308 5030 Stein und Eisingen Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaftliche Dienste, Nachbar- Pro familia Pforzheim e.V. Tel. 07231 - 6075860 schaftshilfe, Demenzgruppe Beratung rund um Schwanger- und Elternschaft, Sexualität, Part- Goethestr. 4, Geschäftsführer: Thomas Grüninger, Tel. 3 13 38 0 nerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik Beratung und Pflegedienstleitung: Manuela Schmidt Einsatzleitung hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Tel. 07231 - 778705-0 Alkohol-. Medikamenten-, Nikotin-, Glücksspielprobleme Tagespflege Königsbach Tel. 31338-20 Träger: Ev. Krankenhilfsverein Königsbach e.V. Sterneninsel – ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Pforzheim und Enzkreis Tel 07231 - 8001008 Goethestr. 4, Tamara Vaupel http://www.sterneninsel.com Anlaufstelle – Hilfe in Lebenskrisen Tagesmütter Enztal e.V. Tel. 07041 8184711 und bei Suizid-Gefahr Tel. 0171 8025110 www.Tagesmuetter-enztal.de AIDS-Hilfe Pforzheim e.V. Tel. 07231 - 441110 Telefon-Seelsorge Nordschwarzwald Tel. 07231 - 10 28 22 Beratung zu HIV + AIDS, anderen sexuell übertragbaren Wohnberatungsstelle - Kreisseniorenrat Krankenheiten, HIV-Test Tel. 07231 - 308 9580 Fachberatungsstelle Enzkreis Tel. 07231 – 3577 14 Beratungsstelle für Hilfe im Alter Tel. 07232 - 313380 Wohnungsnotfallhilfe undExistenzsicherung Büro Tagestätte Wilferdingen, Tel. 07232 - 3133717 Tel. 07231 - 566 196 0
10 Nummer 12 Donnerstag, 25. März 2021 Gemeinde Königsbach-Stein AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Enzkreis Der Gemeinderat der Gemeinde Königsbach-Stein hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 aufgrund des§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), des § 2 des Kommunalabga- Redaktionsschluss in KW 13 bengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), sowie der §§ 16 vorgezogen und 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) fol- gende Satzung beschlossen: Wegen des Feiertags, Karfreitag, 02. April 2021 wird der Redaktionsschluss Satzung über Erlaubnisse und Gebühren auf Montag, 29. März 2021, 10 Uhr vorverlegt. für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Wir bitten um Beachtung. Sondernutzungssatzung § 1 Sachlicher Geltungsbereich 1. Diese Satzung gilt für Sondernutzungen an öffentlichen Stra- Information zum Kundenverkehr in den ßen, soweit die Gemeinde Königsbach-Stein zuständige Be- Rathäusern hörde ist. Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind die Rathäuser Kö- 2. Straßen im Sinne dieser Satzung sind Straßen, Wege und nigsbach und Stein für den allgemeinen Publikumsverkehr Plätze, entsprechend § 2 des Straßengesetzes für Baden- geschlossen. Württemberg (StrG). Hierzu zählen insbesondere: Fahrbah- Wir bitten stattdessen um Kontaktaufnahme per Email und Te- nen, Haltestellenbuchten, Brücken, Gehwege, Radwege, lefon. Parkplätze und straßenbegleitende Grünanlagen. Zu Straßen gehören der Straßenkörper, der darüber liegende Luftraum, In dringenden Angelegenheiten kann ein Termin direkt mit dem / das Zubehör und die Nebenanlagen. der zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbart werden. Angesichts der zwar sinkenden aber immer noch recht hohen § 2 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen Inzidenz wird dieses Verfahren bis auf weiteres fortgeführt. 1. Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung / Sie finden die Kontaktdaten im Mitteilungsblatt und auf unserer Inanspruchnahme (Sondernutzung) der öffentlichen Straßen Homepage. bedarf einer Erlaubnis. Dies gilt nicht, wenn eine solche Be- Auch die Telefonzentrale vermittelt Sie unter der Nummer nutzung einer Ausnahmegenehmigung oder einer Erlaubnis 07232/ 3008-0 während der Sprechzeiten des Rathauses gerne nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bedarf oder wenn diese sie besonders zulässt, ferner wenn die Be- weiter. nutzung einer Anlage dient, für welche eine Baugenehmi- Seit dem 25.01.2021 gilt in Baden-Württemberg in vielen Be- gung erforderlich ist. Darüber hinaus gilt die Erlaubnispflicht reichen eine verschärfte Maskenpflicht. Unter anderem sind nicht, wenn sich die Einräumung von Rechten zu einer Be- in Arztpraxen im ÖPNV, Einkaufszentren oder bei religiösen nutzung von Straßen gemäß § 21 Abs. 1 StrG nach bürgerli- Veranstaltungen nur noch medizinische Masken (FFP-2 oder chem Recht richtet. OP-Masken) erlaubt. Dasselbe gilt auch für die Rathäuser. 2. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Erlaubnisanträge sind unter Angabe von Ort, Umfang und Dauer der Sondernutzung rechtzeitig vor Inanspruch- nahme an die Gemeinde Königsbach-Stein zu richten. Auf Verlangen hat der Antragsteller ergänzende Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung sonstige für die Be- arbeitung des Antrages notwendige Unterlagen vorzulegen. § 3 Verkaufsstände und -wägen ABSTAND Verkaufsstände und –wägen dürfen ihre Waren nur auf den Marktplätzen in Königsbach und in Stein anbieten. Ausnahmen HALTEN hierfür bildet § 11 sowie die verkaufsoffenen Sonntage. Foto: Pekic/E+/Getty Images Plus § 4 Sondernutzungsgebühren 1. Für die Sondernutzung der in § 1 bezeichneten Straßen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeich- nisses erhoben. Gebühren werden auch erhoben, wenn eine impressum Verantwortlich für den amtlichen Erlaubnis für die Sondernutzung nach § 16 Abs. 6 StrG oder teil, alle sonstigen Verlautbarungen nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nicht erforder- herausgeber: und mitteilungen: lich ist oder eine erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt. Gemeinde Königsbach-Stein Bürgermeister Heiko Genthner, druck und Verlag: Nussbaum Medien Marktstraße 15, 75203 Königsbach- 2. Bezieht sich eine Sondernutzung sowohl auf Straßenteile in Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Stein, oder sein/e Vertreter/in im Amt. der Baulast der Gemeinde als auch auf Straßenteile in der 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch Baulast des Landes, sind Gesamtgebühren im Rahmen sämt- Merklinger Str. 20, interessiert“ und den anzeigenteil: licher Gebührenordnungen die zur Anwendung kommen, Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, www.nussbaum-medien.de zu erheben. 68789 St. Leon-Rot 3. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren, für die das Gebüh- informationen Tel.: 07033 6924-0, renverzeichnis keine Gebühr vorsieht, beträgt 15 Euro bis E-Mail: info@gsvertrieb.de 500 Euro. Vertrieb (abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, 4. Ist die Sondernutzungsgebühr innerhalb eines Gebührenrah- Josef-Beyerle-Str. 2, anzeigenverkauf: 71263 Weil der Stadt, ettlingen@nussbaum-medien.de mens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwal- tungsaufwand, nach der Bedeutung des Gegenstandes, ins-
Nummer 12 Donnerstag, 25. März 2021 11 besondere nach Art und Maß der Einwirkung auf die Straße, § 9 Anwendung des Kommunalabgabengesetzes nach dem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse für den Soweit besondere gesetzliche Vorschriften nichts anderes be- Gebührenschuldner sowie nach seinen wirtschaftlichen Ver- stimmen, sind für Sondernutzungsgebühren die Vorschriften hältnissen. des Kommunalabgabengesetzes für Benutzungsgebühren in der 5. Soweit lediglich die Monatsgebühren festgesetzt sind, wer- jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. den für jeden Tag 1/30 der Monatsgebühr erhoben, wenn die Nutzung für einen geringeren Zeitraum als einen Monat § 10 Antragstellung erfolgt. 1. Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig, mindestens 6. Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro. aber 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu beantra- gen. Wird die zur Sondernutzung festgesetzte Frist über- § 5 Gebührenschuldner schritten, so ist rechtzeitig, mindestens aber 3 Werktage vor 1. Gebührenschuldner ist Ablauf der Frist die Verlängerung der Sondernutzungserlaub- a) der Antragsteller, nis zu beantragen. b) der Sondernutzungsberechtigte, 2. Wird eine Sondernutzung nicht oder nicht rechtzeitig nach c) wer ohne hierzu berechtigt zu sein, eine Sondernutzung Absatz 1 beantragt oder wird die zur Sondernutzung fest- ausübt, gesetzte Frist überschritten, so verdoppelt sich die Sonder- d) wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung nutzungsgebühr für den Zeitraum der unerlaubt ausgeübten übernommen hat oder für die Gebührenschuld kraft Ge- Sondernutzung. setzes haftet. §11 Märkte und Veranstaltungen der Gemeinde 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Auf von der Gemeinde durchgeführte Wochen- und Krämer- § 6 Entstehung der Gebührenschuld märkte sowie Feste und sonstige Veranstaltungen findet diese 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Erteilung der Erlaub- Satzung keine Anwendung. nis oder mit der sonstigen Amtshandlung, die zur Sondernut- § 12 Ordnungswidrigkeiten zung berechtigt. Erfolgt die Benutzung bereits vor Erteilung der Erlaubnis, entsteht die Gebührenschuld mit Inanspruch- Ordnungswidrig im Sinne von § 16 Abs. 1 StrG handelt, wer nahme der Straße für Sondernutzungen. vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis nach § 2 eine Straße benutzt. 2. Bei wiederkehrenden Jahresgebühren entsteht die Gebüh- renschuld für das erste Jahr bei der Erteilung der Erlaubnis, Ordnungswidrigkeiten können nach § 16 Abs. 2 StrG und § 17 für die folgenden Jahre mit Beginn des jeweiligen Rech- Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer nungsjahres. Geldbuße geahndet werden. 3. Wird die Sondernutzung ohne Berechtigung ausgeübt, ent- § 13 Inkrafttreten steht die Gebührenschuld mit Beginn der Ausübung. 1. Diese Satzung gilt am 01.04.2021 in Kraft. Ziffer I.2. der § 7 Fälligkeit der Gebührenschuld Anlage tritt abweichend erst ab dem 01.11.2021 in Kraft. 1. Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestset- 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über Erlaubnisse und Gebüh- zung an den Gebührenschuldner fällig. ren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen außer Kraft. 2. Bei Gebühren, die in Jahresbeträgen festgesetzt werden, werden die auf das laufende Rechnungsjahr entfallenden Be- Königsbach-Stein, den 24.03.2021 träge sofort, die folgenden Jahresbeträge vom 2. Januar eines jeden Jahres ohne nachmalige Bekanntgabe fällig. 3. Gebühren, die in Monats- oder Tagesbeträgen oder nach Maßgabe von § 3 Abs. 5 festgesetzt werden, werden in ei- Heiko Genthner nem Betrag sofort fällig. Bürgermeister § 8 Gebührenbefreiung und Rückerstattung Anlage: Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren 1. Endet die Befugnis zu einer Sondernutzung vor Ablauf des der Gebührenbemessung zu Grunde liegenden Zeitraumes, Hinweis: so ist ein entsprechender Teil der Gebühr zu erstatten, wenn Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dies innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Be- der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) der auf- fugnis beantragt wird. Der zu erstattende Betrag bemisst sich grund des Zustandekommens dieser Satzung wird nach § 4 Ab- nach dem Teil der Gebühr, der auf den Zeitraum entfällt, um satz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb den die Befugnis zu einer Sondernutzung vorzeitig endet. eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber 2. Abs. 1 gilt entsprechend, wenn eine genehmigte Sondernut- der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der zung nicht in Anspruch genommen wird. die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die 3. Sondernutzungsgebühren werden nicht erhoben Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt a) für Plakattafeln, wenn diese von politischen Parteien worden sind. oder Wählervereinigungen aus Anlass von Wahlen aufge- stellt werden, Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfahrens – und b) für Informationsstände von politischen Parteien oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist geltend ge- Wählervereinigungen und von karitativen sowie gemein- macht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nützigen Organisationen, nach § 43 GemO widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der c) für in den Straßenraum hinein ragende Gebäudesockel, Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss Treppen, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker, Vordä- beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- cher, Markisen, wenn sie baurechtlich genehmigt sind oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht d) in sonstigen Fällen, wenn die Sondernutzung überwie- hat. gend im öffentlichen Interesse liegt oder ausschließlich Anlage gemeinnützigen Zwecken dient. Gebührenverzeichnis zur Satzung über Erlaubnisse und Gebüh- 4. Beträge unter 25 Euro werden generell nicht erstattet. ren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
12 Nummer 12 Donnerstag, 25. März 2021 Gegenstand Monat Tag Euro Euro I. Anbieten von Waren und Leistungen gegen Entgelt 1. Warenauslagen und Straßenverkauf a) aus Behältnissen oder von Tischen je angefangener qm Grundfläche aa) Auslagen 575 bb) Verkauf 5100 b) aus festen Verkaufseinrichtungen ( Kiosk o. Ä.) je angefangener qm Grundfläche 15150 c) ohne besondere Verkaufseinrichtungen (ambulanter Straßenverkauf) je angefangener qm Grundfläche 550 2. Tische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten, Cafés u. a. je angefangener qm Grundfläche 1 15 3. Schaubuden, Schaustellungseinrichtungen, ambulantes Leistungsgewerbe 515 4. Ausstellungen oder Vorführungen je angefangener qm Grundfläche 315 II . Anlagen und Einrichtungen 1. a) Baustelleneinrichtungen, Bauhütten, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte einschließlich Hilfseinrichtungen wie Zuleitungskabel, Baugrubenumschließung, Baumaterial, Schuttmulden u. a. aa) Je angefangener Woche 1 10 bb) ab dem siebten Monat der Einrichtung: je angefangener qm 20 1. b) Gerüste aa) je angefangener Woche 110 bb) ab dem vierten Monat der Einrichtung: je angefangener qm 20 2. Lagerung von Gegenständen aller Art, soweit nicht nach Nr. 1 bestimmt, bei einer Dauer von mehr als 24 Stunden je angefangener qm 5 III. Sonstige Benutzungen öffentlichen Straßenraumes 1. Straßenfeste u. ä. 1050 2. InfoStände je qm 15 Die Mindestgebühr für alle gebührenpflichtigen Sondernutzungen beträgt 15 Euro.
Nummer 12 Donnerstag, 25. März 2021 13 Rede Kämmerin Julia Rambach INVESTITIONEN 2021 Tilgung zur Verabschiedung des Haushaltes 2021 Kredite am 23.03.2021 7% -Es gilt das gesprochene Wort- Sehr geehrter Herr Bürgermeister Genthner, Übertragene sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, Mittel aus liebe Kolleginnen und Kollegen, 2020 meine sehr geehrten Damen und Herren, 48% Investitionen I. Einleitung 2021 Die Corona-Pandemie stellt alle vor eine große Herausforde- 45% rung, auch den Haushalt der Gemeinde Königsbach-Stein. Dies beginnt schon bei der Erstellung des Zahlenwerkes. Wie hoch werden die Ertragseinbrüche sein? Was ergeben die Mittel aus dem Haushalt 2020 für angedachte Maßnahmen wer- Steuerschätzungen? Welche Summen werden für die Corona- den in Höhe von 2.018.000 Euro in 2021 übertragen werden. Schutzmaßnahmen benötigt? Bis hin zu der Frage: Wie werden Es handelt sich hierbei um nicht umgesetzte Vorhaben aus dem sich die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Vorjahr. Pandemie weiterentwickeln? Zusätzlich zu diesen Maßnahmen enthält der Haushalt Ver- Mit unserem Haushalt gehen wir dieses Jahr auf eine neue Rei- pflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.052.000 Euro für se, da wir nie so genau wissen was alles auf unsere Kommune Vorhaben, welche in kommenden Jahren zu Mittelabflüssen führen werden. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung zukommen wird. Wir wissen aber immer: Wenn wir ankommen eines Drehleiterfahrzeuges, der Neubau der Heynlinturnalle, die wollen, dann darf nicht viel passieren! Städtebauliche Sanierung des Ortskerns Königsbach, sowie Sa- Es zeigt sich – wie auch schon im vergangenen Jahr – dass es für nierungen im Abwasserbereich. die Gemeinde Königsbach-Stein oberste Priorität bleiben muss, IV. Liquidität vor allem im konsumtiven Bereich weiter sparsam zu sein. Ich empfehle uns daher, in intensiven Dialogen darüber zu beraten, Zur Finanzierung werden 1.589.000 Euro aus verfügbaren li- quiden Eigenmitteln (Kassenbestand) geleistet, welche sich was künftig an Leistungen angeboten werden soll, in welchem dementsprechend verringern werden. Der Bestand der liqui- Rahmen man bereit ist diese zu stemmen, ohne dass künftige den Eigenmittel zum Jahresende wird sich voraussichtlich auf Generationen über Gebühr belastet werden müssen. 4.909.100 Euro belaufen. Die errechnete Mindestliquidität von II. Ergebnishaushalt 396.400 Euro ist nicht gefährdet. Wie bereits im vergangenen Planjahr müssen wir aufgrund der Planzahlen 2021 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Liquide Eigenmittel zum Jahresende Höhe von -215.000 Euro rechnen. 7.000.000 € Dieses kommt daher, dass unseren ordentlichen Erträgen in 6.000.000 € Höhe von 25.045.700 Euro, ordentliche Aufwendungen in 5.000.000 € Höhe von 25.260.700 Euro entgegenstehen. Nicht zuletzt ist 4.000.000 € dies dem Einbruch der Gewerbesteuer geschuldet. Zahlreiche 3.000.000 € Unternehmen haben auf Grund derer wirtschaftlichen Lage ihre Vorauszahlungen angepasst. Von einer erneuten Kompen- 2.000.000 € sationszahlung kann nach derzeitigem Stand nicht ausgegangen 1.000.000 € werden. Das negative Ergebnis ist mit einer Entnahme aus der - € Ergebnisrücklage kompensierbar, so dass sich diese zum Ende 2020 2021 2022 2023 2024 des Planjahres auf 785.000 Euro schmälern wird. In den Jahren 2022-2024 kann von positiven ordentlichen Er- In den Jahren 2022 bis 2024 werden – nach derzeitigem Stand – die liquiden Mittel weiter abnehmen, sodass von einem Stand gebnissen ausgegangen werden. Hierbei sollten jedoch Instand- in Höhe von 1.857.700 Euro zum 31.12.2024 auszugehen ist. haltungs- und Reparaturmaßnahmen besondere Beachtung fin- den, da sich diese nur sehr schwer vorausplanen lassen. Ebenso Eine weitere Kreditaufnahme ist im Planungszeitraum nicht an- sind nur vage Prognosen zur weiteren wirtschaftlichen Entwick- gedacht, diese wird aufgrund der sich von Jahr zu Jahr schmä- lernden Liquidität in künftigen Jahren jedoch unumgänglich lung möglich. All diese Faktoren machen eine genaue Einschät- sein. zung der Folgejahre fast unmöglich. V. Schluss III. Investitionsprogramm Ich erlaube mir noch eine Bitte an Sie: Egal, auf welche The- Bereits mit dem Beschluss unseres 1. doppischen Haushaltes matik Sie bei dem vorliegenden Haushalt eingehen. Denken Sie 2020 wurden Schwerpunkte, wie der Neubau Heynlinturnhalle, daran, dass es nie ein Tropfen ist, der ein Fass zum Überlaufen die Sanierung der Ortsmitte Königsbach oder die Hochwasser- bringt, sondern immer alle Tropfen gemeinsam. Will heißen, schutzmaßnahmen definiert. Diese finden sich auch im diesjäh- wir müssen gemeinsam, ausgewogen, behutsam und verant- rigen Haushalt wieder. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten wortungsvoll mit den Haushaltsthemen umgehen. Denn es geht sind in Höhe von 2.113.100 Euro vorgesehen. Einzahlungen am Ende um die Zukunft unserer Kommune Königsbach-Stein. aus Investitionstätigkeiten werden voraussichtlich in Höhe von Vielen Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit 228.000 Euro erfolgen, so dass sich die Netto-Investitionen auf dem Gremium und den Kollegen der Gemeindeverwaltung wel- 1.885.100 Euro belaufen werden. In den Folgejahren pendeln che maßgeblich zur Erstellung des vorliegenden Zahlenwerkes sich die Netto-Investitionen bei rund vier Millionen Euro/Jahr beigetragen haben. ein, was ein deutlicher Anstieg des Volumens bedeutet. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
14 Nummer 12 Donnerstag, 25. März 2021 Haushaltsreden Heynlinsporthalle: der Gemeinderatsfraktionen Die Planungen für die Halle sind in vollem Gange und müssen zum Haushalt 2021 für die Nutzungsanforderungen optimiert werden. Die Kosten- entwicklung und auch die Umsetzung der beschlossenen Bau- maßnahme sind genau zu verfolgen. Freie Wählervereinigung Fördermöglichkeiten sollten selbstverständlich geprüft und bei Königsbach-Stein Förderfähigkeit zur Anwendung kommen. Stellungnahme zum Haushaltsplan Seniorenwohnen/ 2021 Pflegeheim in Stein und evtl. Königsbach: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Genthner, Endlich sind die Bauarbeiten für das Projekt Seniorenwohnen liebe Kolleginnen und Kollegen, und Pflegeheim in der Wilhelmstraße in vollem Gange, sodass sehr geehrte Damen und Herren, sie in eine tatsächliche Zeitplanung gebracht werden können. Die Alterspyramide mit der sich abzeichnenden Bedarfsentwick- 2021 - ein Haushaltsjahr zwischen Demut und Silberstreif bei den lung lässt für Königsbach ebenfalls eine Einrichtung notwendig Finanzperspektiven werden. Hier ist Handlungsbedarf angezeigt, um nach geeigne- ten Standorten, Investoren und Betreibern Ausschau zu halten. so stellt sich das Haushaltsjahr 2021 dar, mit einem restriktiven Finanzhaushalt und einigen Lücken im Ergebnishaushalt. Gemeinsam Zukunft gestalten in Königsbach-Stein - Nun die Bereiche im Einzelnen: Quartiersentwicklung: Kindertagesstätten: Der erfreuliche Start wurde durch CORONA ausgebremst. Der Kontakt zu den vielen Bürgern, die sich einbringen wollen, Nach den enormen finanziellen Anstrengungen für die Aus- weitung von Betreuungsplätzen in allen Altersstufen, höheren muss aufrechterhalten werden. Standards und qualifiziertem Personal, kann und muss dieser Ortskern Stein: gut ausgestattete Bereich ohne größere zusätzliche Investitionen Im Rahmen der Dorfsanierungsmaßnahmen konnte einiges an auskommen. Die Gemeinde Königsbach-Stein hat Anfang des Jahres eine Be- positiver Innenentwicklung mit aufgewertetem Wohnraum er- darfsabfrage bei den Kita-Eltern durchgeführt, um besser und folgreich umgesetzt werden -Spielräume für weitere Umsetzun- flexibler auf die Bedürfnisse zur Betreuung ihrer Kinder reagie- gen bleiben. ren zu können. Wir begrüßen eine Umsetzung der Ergebnisse Die erarbeiteten Vorschläge und Konzeptideen von beauftragten dieser Umfrage. Ingenieurbüros in Verbindung mit Bürgerbegehungen sollten für Da auch die Neubesetzung von Stellen aufgrund von Kündigun- die weitere Innenentwicklung nicht verloren gehen; auch wenn gen immer wieder eine finanzielle Belastung mit sich bringt, sie nicht sofort umgesetzt werden. sollte Wert auf ein gutes Miteinander nicht nur zwischen den Die Parksituation im Ortskern Stein ist für Gastronomie, Einzel- Kindern und den ErzieherInnen gelegt werden, sondern auch handel und Dienstleister auf einem nicht ausreichenden Niveau auf das Miteinander unter den ErzieherInnen und den Leitun- und bedarf trotz begrenzter Möglichkeiten einer Nachjustie- gen bzw. den Vorgesetzten. rung. Schulen: Dorfsanierung Königsbach: Wir freuen uns, dass durch Frau Carolin Kraut an der Heynlin- Mit dem Einstieg in die Umsetzung des Dorfsanierungspro- schule und Frau Manuela Frank an der Johannes-Schoch-Schule gramms Königsbach lassen sich viele positive Impulse für die zwei junge, engagierte Rektorinnen gewonnen werden konn- ten. Sie verdienen die volle Unterstützung durch Verwaltung Innenentwicklung erzielen. und den Gemeinderat, damit sie die notwendigen Weiterent- Der finanzielle Beitrag der Gemeinde sollte durch eine längere wicklungen angehen können. Laufzeit des Programms an die finanziellen Möglichkeiten ange- passt und abgefedert werden. Königsbach-Stein hat ein breit angelegtes Schulangebot, wel- ches von unseren Nachbargemeinden teils mit gemeinsamer, als Wohnen: auch ohne Schulträgerschaft genutzt wird. Hiervon profitieren Freier gemeindeeigener Baugrund braucht gut überlegte Kon- auch unsere Nachbargemeinden mit angenehmer Erreichbarkeit zeptionen, in denen sie sinnvollen, generationsübergreifenden ohne teilweises oder volles Kostenrisiko. und altersgerechten Wohnformen mit geeigneten Bau- und Be- Leider gibt es keinen Kostenausgleich wie bei den Kitas. Die triebspartnern zugeführt werden können - dazu eine kleinma- Erwartung von solidarischem Verhalten der Nachbargemeinden schige Ausweisung neuer Flächen für Wohnraum. wurde bisher sehr enttäuscht. Dem zunehmenden Parkdruck und Verkehrsaufkommen müs- Größere Schülerzahlen, eine breite Vielfalt im Bildungsangebot, größere und technisch stärker ausgerüstete Schuleinrichtungen sen wir durch Schaffung und Förderung mobiler Nutzungsmo- werden, begleitet von Schulsozialarbeit, ständig steigende An- delle entgegenwirken. forderungen in der Schulorganisation mit sich bringen. Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit: Diese spiegeln sich in höherem Personalbedarf und höheren Sachkosten wieder! Die Unterhaltung gemeindeeigener Gebäude muss neben der reinen Kostenorientierung, auch unter Nachhaltigkeit bewertet Die Ernüchterung durch die vor einem Jahr vom Verwaltungsrat werden. Fördermöglichkeiten von Bund und Land müssen aktu- festgestellten Mehrkosten beim Erweiterungsbau des Bildungs- zentrums hält an. Eine Containerlösung wird die Planungs- und alisiert zur Anwendung kommen. Bauzeit für die Erweiterung überbrücken. Gemeindeeigene Grundstücke und Gebäude sollten sowohl Eine Weiterplanung der Erweiterung nach den bisherigen Ar- unter wirtschaftlichen, sozialen, aber auch ökologisch nachhal- chitektenvorschlägen wurde von der Mehrheit der Schulträger- tigen Gesichtspunkten genutzt, erneuert und instandgehalten schaft in Frage gestellt. werden. Wenn Einsparungen erreicht werden können, dann ohne Ver- In dem Bewusstsein, dass naturgegebene Ressourcen begrenzt ringerung der Qualitätsstandards und der notwendigen Raum- sind, setzen sich die Freien Wähler weiter dafür ein, dass inner- kapazitäten. örtliche Flächen nachhaltig bebaut und genutzt werden.
Sie können auch lesen