Niedrigenergie-Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf Hauptstraße

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Niedrigenergie-Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf Hauptstraße
Niedrigenergie-
Reihenhausanlage

St. Pölten-Stattersdorf
Hauptstraße

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Niedrigenergie-Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf Hauptstraße
Niedrigenergie-
                          Reihenhausanlage
                     St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

INHALTSVERZEICHNIS                                     Seite

BESCHREIBUNG                                            3-10

FINANZFRAGEN                                           11-14

ALLGEMEINES / SONSTIGES                                14-16

PROJEKTBETREUUNG                                       17-18

FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT                                    18

INFORMATION ÜBER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT                 19

LAGEPLAN                                                20

GRUNDRISSE                                             21-24

Symbolbild                                                     2
Niedrigenergie-Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf Hauptstraße
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                             St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

BESCHREIBUNG
LAGE:
Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft St. Pölten errichtet im Stadtteil
Stattersdorf eine zukunftsweisende Niedrigenergie-Reihenhausanlage mit insgesamt 8
Einheiten.

Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen, die Fertigstellung ist bei guter Witterung
für das Frühjahr 2016 geplant.

Frühestens 10 Jahre nach Fertigstellung der gesamten Reihenhausanlage können die Rei-
henhäuser entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Übertragung in das Woh-
nungseigentum angeboten werden.

Hinweis: Im Falle des Kaufes ist nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen mit
einem teilweisen Verlust des Vorsteuerabzuges zu rechnen. Die entsprechenden Beträge
sind der Genossenschaft vom jeweiligen Käufer zu refundieren.

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Die Reihenhäuser weisen folgende Größe auf.

ERDGESCHOSS:                      ca. 52,40 m²
OBERGESCHOSS:                     ca. 52,15 m²
GESAMTWOHNNUTZFLÄCHE: ca. 104,55 m²
Terrasse                          ca. 19,50 m²
Lagerraum                         ca. 5,00 m²
Keller                            ca. 58,00 m²

HINWEIS: Rohbaumaße ohne Innenputz auf den tragenden Wänden, Flächen gerundet.

Hinweis:
Der Abstellraum des Erdgeschoßes wird lt. Mieterplan mit sämtlichen Anschlüssen für
den späteren Einbau einer Dusche und eines Handwaschbeckens ausgeführt. (Ohne
Wandverfliesung, ohne Armaturen).

Der voraussichtliche Heizwärmebedarf wird mit ≤ 27 kWh/m² angenommen.
Für jedes Reihenhaus kommen zwei Autoabstellflächen zur Ausführung, wobei eine Ab-
stellfläche überdacht wird (Carport).

Die Reihenhaushausanlage wird an das örtliche Wasserleitungs-, Kanal- und Stromnetz
angeschlossen.

Bauseits wird eine SAT-Anlage installiert. Für den privaten Anschluss bei Kabelplus wird
eine Leerverrohrung ausgeführt. Die Anmeldung muss durch den Nutzungsberechtigten
erfolgen.

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TECHNISCHE BESCHREIBUNG - S C H L Ü S S E L F E R T I G :

BAUMEISTERARBEITEN:
Erdgeschoß/Obergeschoß:
•   Außenmauerwerk:                           50 cm Ziegelmauerwerk
                                              4 cm Hanfdämmung
•   Tragende Innenwände:                      25 cm Ziegelmauerwerk
•   Nichttragende Wände:                      10 cm Vollgipsdielen
•   Geschoßdecken:                            Stahlbetondecke lt. statischem
                                              Erfordernis
•   Isolierung Obergeschoßdecke:              30 cm Isover Uniroll Classic

Das Ziegelmauerwerk im EG und OG wird mit einem Gips-Maschinenputz geglättet
versehen. Die Gipsdielen und die Oberfläche der Deckenuntersicht werden gespachtelt.
Ausführung lt. Energieausweis.

ZIMMERERARBEITEN:
Pultdach mit 5º Dachneigung, Vollschalung, diffusionsoffene Schalungsbahn, Kontralat-
tung und Vollschalung für die Alu-Bahnenblechdeckung, Dachvorsprungschalung.

SPENGLER/DACHDECKER:
Sämtliche Spenglerarbeiten werden in Aluminium ausgeführt, Schneefangvorrichtungen
im erforderlichen Ausmaß.

FENSTER- UND EINGANGSTÜRKONSTRUKTION:
Kunststoff-Fenster in der Farbe weiß mit 3-fach Wärmeschutzverglasung. Als Sonnen-
schutz sind elektrisch betriebene Außenrollläden mit Funkfernbedienung vorgesehen.

In den Schlafräumen sowie im Wohnzimmer wird bei je einem Fenster ein hygrostatisch
geregeltes Zuluftelement zwecks Optimierung der Raumluftfeuchte eingebaut. In den
Sanitärräumen kommen Einzellüfter zur Ausführung bzw. in den Nebenräumen Lüf-
tungsgitter in den Türen.
Ein allfälliger Dunstabzug in der Küche ist als Umluftsystem (mit Aktivkohlefilter) konzi-
piert.

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Die Innenfensterbretter sind melaminharzbeschichtet, die Außensohlbänke werden in Alu-
minium ausgeführt.

Die Hauseingangstür wird als Aluminiumkonstruktion ausgeführt und mit einer Glaslichte
versehen.

INNENTÜREN:
Oberfläche Buche natur furniert, 3-seitiger Massiveinleimer Buche natur, Klimaklasse I; Im
Erdgeschoß wird die Türe zw. Vorraum und Wohnraum mit einer Glaslichte versehen.
Dazupassend kommen Holzzargen in Buche natur furniert zur Ausführung.

OBERFLÄCHENAUSFÜHRUNG:
    Fliesenlegerarbeiten:

    Badezimmer:

•   Einmauern der Badewanne mit Ytong
•   Feuchtigkeitsabdichtung am Fußboden, sowie auf den Wänden im Spritzwasserbereich
•   Bodenverfliesung mit Fliese Vitra 20x20 cm hellgrau
•   Wandverfliesung mit Fliese Zala 25x40 cm weiß matt bis auf ca. 2,00 m Höhe
•   Dauerelastische Verfugung in sämtlichen Ichsen
•   Abschlussschienen im Boden und Wandbereich bei ausspringenden Ecken

    WC (EG, OG )und AR:

•   Bodenverfliesung mit Fliese Vitra 20x20 cm hellgrau
•   Sockelherstellung Höhe ca. 10 cm aus Bodenfliese
•   Dauerelastische Verfugung in sämtlichen Ichsen
•   Abschlussschienen im Boden

    Bodenlegerarbeiten:

    Wohnküche und Zimmer:
•   Bodenbelag Laminat Buche 8 mm
•   Sesselleisten zum Bodenbelag passend
•   Sämtliche Übergangsschienen in Alu Natur bei Bodenbelagwechsel

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    Vorraum EG, Gang OG:
•   Einmaliges Spachteln der vorhandenen Estrichbeläge
•   Linolbelag Forbo Real 2,5 mm stark.
•   PVC Sockelleisten zum Bodenbelag passend
•   Sämtliche Übergangsschienen in Alu Natur bei Bodenbelagswechsel

    Keller
•   Estrich versiegelt

    Malerarbeiten:

•   Abschneiden der Estrichrandstreifen
•   Abdecken der Estriche sowie Türen und Fenster
•   Innendispersion (Farbe: weiß) auf Wand- und Deckenflächen
•   Herstellen der Wand- und Deckenanschlüsse mit einer Acrylfuge
•   Achtung: die Kellerdeckendämmung wird nicht gemacht.

ZUFAHRTS- UND ZUGANGSWEGE:
Die Zufahrts- und Zugangswege werden mit Raseneinfassungssteinen eingefasst,
asphaltiert und mit Betonverbundsteinen gegliedert.

HEIZUNG/WARMWASSERAUFBEREITUNG:
Für die Heizung kommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Ausführung. Das gesamte
Haus wird mit Heizkörpern ausgestattet, ausgenommen im Bad des OG, hier kommt
eine Fußbodenheizung zur Ausführung. Es ist ein Warmwasserspeicher mit 300 l
Fassungsvermögen vorgesehen.

SANITÄR:
Verrohrung mittels Kunststoffrohren, geschweißt verlegt, isoliert, komplette Abfluss-
verrohrung.
•   WC im EG, bestehend aus :
    1 Stück Niederspülklosett, Kunststoffsitzbrett weiß mit Deckel.
•   Badezimmer im OG, bestehend aus:
    1 Waschtisch weiß mit Einhandmischbatterie samt Befestigungsmaterial, 1 Stahlblech-
    badewanne weiß, Ab- und Überlaufgarnitur, Wannenfüll- und Brausegarnitur.

•   WC im OG, bestehend aus:
    1 Stück Niederspülklosett, Kunststoffsitzbrett weiß mit Deckel

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•   1 Waschmaschinenanschluss ist im Abstellraum des Erdgeschoßes situiert.

•   1 Spülbeckenanschluss in der Küche.

•   1 Wasseranschluss für die Gartenbewässerung im Fassadensockel – gartenseitig.

•   Sämtliche Silikonfugen sind Wartungsfugen und vom Nutzungsberechtigten
    regelmäßig zu erneuern.

ELEKTROINSTALLATION
   Grundausstattung laut Mieterpläne
   Telefonleerverrohrung bis ins Vorzimmer im Erdgeschoß
   Photovoltaikanlage, jedes Reihenhaus verfügt über eine 500Wp PV-Anlage
    (ca. 8 m²)

Wir weisen darauf hin, dass der Nutzungsberechtigte verpflichtet ist, den Nutzungsge-
genstand samt den bestimmten technischen und baulichen Einrichtungen (insbesonde-
re Wärmepumpe) regelmäßig im erforderlichen Umfang auf eigene Kosten zu warten.

FUSSBODENAUFBAUTEN:

Erdgeschoß:
   10 cm 		    Kellerdeckendämmplatte KDP
   20 cm		     Stahlbetonplatte
    8 cm		     Gebundene Schüttung
    4 cm 			   Trittschalldämmplatte
   			         PAE-Folie
    5 cm			    Estrich
    1 cm 			   Fußbodenbelag lt. Mieterplan

Obergeschoß:
    22 cm      Stahlbetonplatte
     8 cm 		   Gebundene Schüttung
     4 cm 		   Trittschalldämmplatte
               PAE-Folie
     5 cm		    Estrich
     1 cm      Fußbodenbelag lt. Mieterplan

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STIEGEN:
Vom Keller in das Erd- und Obergeschoß ist eine gewendelte Betonstiege mit
Wandhandlauf vorgesehen. Die Oberfläche der Kellerstiege wird verfliest, jene der
Stiege vom EG ins OG wird mit Laminat belegt.

SCHLIESSANLAGEN:
Gesperrtes System mit Profilzylinder: 1 Zylinder Hauseingangstüre, 1 Zylinder
Gartentüre, 1 Zylinder Lagerraum, insgesamt 5 Schlüssel.

HAUSZUGANG:
Die Hauseingänge sind überdacht und barrierefrei
ausgeführt.

TERRASSE:
Die Terrassen werden mit Betonestrichplatten
ausgeführt.

GÄRTNER:
Um eine individuelle Gartengestaltung zu ermöglichen wird das vorhandene
Humusmaterial höhenmäßig angeglichen, gefräst und gewalzt.
Eine Bodenverbesserung, Bepflanzung sowie Rasenbesämung ist Eigenleistung - des
Nutzungsberechtigten.

EINFRIEDUNG:
Die Eigengärten werden mit einem 1,00 m hohen Maschengitterzaun (PVC beschichtet)
mit auf Punktfundamenten befestigten Stehern eingefriedet und mit einer Gartentür
(Breite 1,00 m) versehen.

Ausdrücklich weisen wir auch darauf hin, dass die Anbringung von Schilfmatten an den
Gartenzäunen verboten ist.

Für die Anbringung eines allfälligen sonstigen Sichtschutzes ist die Zustimmung der
Genossenschaft notwendig.

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Bei eventuellen Änderungen baulicherseits wie:
- Änderungen der Situierung der Zwischenwände
- Situierung und Aufgehrichtung der Türen etc.

sind diese in einen Reihenhausplan einzutragen und an die
Genossenschaft (Abteilung Bauleitung) zu retournieren.

Seitens der Genossenschaft können aus technischen oder statischen Gründen
bzw. baubehördlichen Vorschriften erforderliche Änderungen gegenüber dem
Mieterplan vorgenommen werden. Diesbezüglich können von Ihnen keinerlei
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die ausführenden Firmen bezüglich allfälliger
Sonderwünsche rechtzeitig vor Arbeitsbeginn mit Ihnen Kontakt aufnehmen werden.
Sollten Sie Änderungen zur Grundausstattung wünschen, sind diese direkt bei
den entsprechenden Firmen zu beauftragen und zu bezahlen, wir empfehlen die
Einholung eines Kostenvoranschlags. Die Ausführung von Sonderwünschen ist aus
Haftungsgründen nur durch die von uns beauftragte Firma gestattet. Professionisten,
bei denen Sonderwünsche möglich sind, sind z.B. Elektriker, Sanitär- und
Heizungsinstallateur, Tischler, Fliesen- und Bodenleger.

Weiters weisen wir darauf hin, dass die Mieterlisten (Name, Adresse, Telefonnummer
und E-Mail-Adresse) von unserer Genossenschaft an die ausführenden Firmen
weitergegeben werden.

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FINANZFRAGEN

Die Finanzierung der Errichtungskosten wird voraussichtlich wie nach­stehend
angeführt erfolgen:

 Förderungsdarlehen des Landes

 Hypothekardarlehen

 Eigenmittel der Genossenschaft
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 Vom Wohnungswerber (Nutzer) aufzubringender
   vorläufiger Finanzierungsbeitrag

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einem allfälligen späteren Kauf die
abgezogene Umsatzsteuer zurückgezahlt werden muss.

Förderungsdarlehen des Landes - Objektförderung

Die Förderungen des Landes NÖ besteht aus einem bezuschusstem Darlehen als
Förderungsdarlehen auf die Dauer von 31 Jahren.

Das Land NÖ gewährt als Förderleistung ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der
Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwischen dem
Darlehens- und Förderzinssatz. Liegt der Darlehenszinssatz unter dem Förderzinssatz,
ist der Darlehenszinssatz zu leisten. Der Förderzinssatz beträgt im 1. bis 5. Jahr der
Rückzahlung höchstens 1 % jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5 Jahres-
sprüngen um 0,5 % und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 %
jährlich dekursiv verzinst.

Sollte die der Kalkulation zugrunde liegende Punkteanzahl der NÖ Wohnbauförderung
nicht erreicht werden, wird eine Umschuldung vorgenommen.

Hypothekardarlehen (nicht gefördert)

Zusätzlich wird ein Hypothekardarlehen aufgenommen. Die Laufzeit beträgt vorläufig
35 Jahre.

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Eigenmittel der Genossenschaft
Hierfür werden die gesetzlichen Eigenmittelzinsen im Rahmen der monatlichen
Mietenvorschreibung verrechnet.

Es wird einvernehmlich festgehalten, dass die nachträgliche Aufnahme von Darlehen z.B.
für die Umfinanzierung der Eigenmittel der Genossen­schaft für Grundkosten von Ihnen
anerkannt und die sodann anfallenden Kosten übernommen werden.

Zahlungsziele und -bedingungen
1. Zahlung:    bis 3 Wochen nach Zuweisung des Reihenhauses
2. Zahlung:    bis spätestens zur Schlüsselübergabe
3. Zahlung:    bis spätestens ein Jahr nach Bezug,
wobei für diese vereinbarte Stundung der Restzahlung ab Schlüsselübergabe, die bei
der Genossenschaft üblichen Eigenmittelzinsen, d. s. zur Zeit 3,5 % p. a. jährlich separat
vorgeschrieben werden.

Sollte die vom Amt der NÖ Landesregierung für die höchstmögliche Förderung
erforderliche Punkteanzahl nicht erreicht werden, wird eine Umschuldung
vorgenommen.

Jedem Reihenhaus ist ein Carport und ein zweiter Autoabstellplatz im Freien zugeordnet.
Die monatliche Gebühr für das Carport beträgt voraussichtlich ca. € 47,-- inkl. USt.
und für den zweiten Stellplatz ca. € 28,-- inkl. USt. Diese Kosten werden gesondert
vorgeschrieben.

Wohnzuschuss - Modell 2009

Zusätzlich zu den vorangeführten Förderungen kann vom Mieter beim Amt der NÖ Lan-
desregierung um „Wohnzuschuss - Modell 2009“ ange­sucht werden.
Information über die Beantragung ersehen Sie auf der Internetseite der NÖ
Landesregierung unter www.noel.gv.at. Bei einer solchen Zusicherung durch die NÖ
Landesregierung reduziert sich Ihre Aufwendung für das monatliche Entgelt um diesen
gewährten Betrag. Der Wohnzuschuss wird jeweils für die Dauer eines Jahres gewährt.

Steuerersparnis

Weiters haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen (Sonderausgaben für
Wohnraumschaffung). Entsprechende Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt.
Die dafür erforderliche Bestätigung über die geleisteten Finanzierungsbeiträge
übermitteln wir Ihnen automatisch im Folgejahr Ihrer Einzahlung - Änderungen können
im Zuge der geplanten Steuerreform eintreten.                                                12
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                                             unter der Vorraussetzung dass eine Förderung für 123 Punkte gewährt wird                                      12325,29

                                                                 direktes      Hypothekar-     vorläufige         1.Rate        2.Rate         **3.Rate  *Vorläufige

                                                                                                                                                                       FINANZIERUNG
                                                vorläufige     Förderungs-      darlehen       Eigenmittel        Fällig:        Fällig:        Fällig:  monatliche
              m2      Garten-   Nutzwert         Gesamt-        darlehen                         Mieter       bei Zuweisung    bei Bezug      bis 1 Jahr   Miete
                      flächen                   Baukosten        cirka           cirka                                                        nach Bezug zuzügl.Ust

                       cirka                        €              €               €               €               €              €               €           €
     RH 1    105,22       50           110        257.000,00     148.780,80        44.314,55      64.000,00        13.700,00      25.150,00    25.150,00      445,70
     RH 2    105,22       68           112        261.680,00     148.780,80        45.120,27      68.000,00        13.700,00      27.150,00    27.150,00      450,40
     RH 3    105,22       57           111        259.340,00     148.780,80        44.717,41      66.000,00        13.700,00      26.150,00    26.150,00      448,00
     RH 4    105,22       53           116        271.020,00     148.780,80        46.731,70      75.000,00        13.700,00      30.650,00    30.650,00      459,70
     RH 5    105,22       54           116        271.020,00     148.780,80        46.731,70      75.000,00        13.700,00      30.650,00    30.650,00      459,70
     RH 6    105,22       51           110        257.000,00     148.780,80        44.314,55      64.000,00        13.700,00      25.150,00    25.150,00      445,70
     RH 7    105,22       57           111        259.340,00     148.780,80        44.717,41      66.000,00        13.700,00      26.150,00    26.150,00      448,00
     RH 8    105,22     128            128        299.060,00     148.780,80        51.566,02      99.000,00        13.700,00      42.650,00    42.650,00      487,80
             841,76     518            914      2.135.460,00    1.190.246,40     368.213,60      577.000,00      109.600,00     233.700,00 233.700,00

     * zuzüglich geschätzte Betriebs- u. Nebenkosten ca. 1,30 je m2 WNFL zuzügl.ermäßigtem Steuersatz (USt. 10 %)
     ohne Heiz- und Warmwasserkosten
                                                                                                                                                                                                                             Niedrigenergie-

     Carport monatlich ca. 47,-- inkl.USt.
     Stellplatz monatlich ca. 28,-- inkl.USt.
                                                                                                                                                                                                                             Reihenhausanlage

     ** zuzüglich Eigenmittelzinsen
                                                                                                                                                                                      St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

13
Niedrigenergie-
                               Reihenhausanlage
                          St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

Achtung:
Weiters weisen wir darauf hin, dass die Kosten für sämtliche erforderliche
Wartungsarbeiten gesondert von jedem Nutzungsberechtigten zu bezahlen sind.
Auch anfallende Kosten für Schneeräumung, Reinigung und dergleichen sind in den
vorbezifferden geschätzten Betriebskosten nicht enthalten.

Rücktritt

Im Falle eines Rücktrittes während der Bauzeit müssen Sie alle der Genossenschaft
hiedurch anfallenden Kosten ersetzen, mindestens jedoch € 1.500,--. Dieser Betrag wird
von Ihren einbezahlten Eigenmitteln in Abzug gebracht.

Darüber hinaus werden für allfällig von Ihnen beauftragte Änderungen die anfallenden
Kosten der Wiederherstellung des original bzw. ursprünglichen Zustandes gesondert
verrechnet.

ALLGEMEINES
Wie schon erwähnt, wird dieses Reihenhausprojekt mit Unterstützung durch
öffentliche Mittel errichtet und unterliegt dem „Förderungsmodell MH – NEU“ und den
dazu ergangenen Verordnungen.

Förderungsobjekt
Die Wohneinheiten müssen folgende Merkmale aufweisen: Die Wohneinheit muss lt.
§ 3 ZI. 12 Nö. WFG von der Baubehörde zur ganzjährigen Benützung bewilligt worden
sein.

Förderungswerber
Die Förderungen dürfen nur jenen Personen gewährt werden, die den NÖ
Wohnbauförderungsrichtlinien entsprechen (Details siehe Seite 17).

Auch wird darauf verwiesen, dass Sie als Nutzungsberechtigter verpflichtet sind,
Ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung Ihres dringenden Wohnbedürfnisses
regelmäßig verwendeten Wohneinheit, binnen 6 Monaten nach Bezug dieser
geförderten Wohneinheit, aufzugeben. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Landes
nur dann möglich, wenn Sie diese Wohneinheit aus beruflichen Gründen für sich selbst
dringend benötigen oder wenn Verwandte in gerader Linie zur Befriedigung ihres
dringenden Wohnbedürfnisses diese regelmäßig verwenden und eine Abtretung des
Mietrechtes an diese Person gem. § 12 MRG nicht in Betracht kommt.

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Niedrigenergie-
                                  Reihenhausanlage
                             St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

SONSTIGES
Jegliche Veränderung im und am Mietgegenstand, insbesondere solche, die das
äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen sind nur mit Zustimmung der
Genossenschaft zulässig. Erfolgen nicht genehmigte Veränderungen dennoch, wird die
Herstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Mieters veranlasst.

Die vom Mieter vorgenommene zusätzliche Ausstattung des Nutzungsgegenstandes
oder Änderungen der ursprünglichen Ausstattung sowie alle eingebrachten Fahrnisse,
wie z.B. Einbaumöbel, werden bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses finanziell
nicht abgelöst. Die Genossenschaft kann ihre Entfernung und die Wiederherstellung des
früheren Zustandes verlangen.
Die Anbringung von Vorrichtungen und Aufschriften an der Baulichkeit ist ohne vorherige
schriftliche Zustimmung der Genossenschaft nicht gestattet.
Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zur Einhaltung der von der Genossenschaft
festgesetzten Hausordnung.
Der Nutzungsberechtigte haftet für die Befolgung der Hausordnung auch für seine
Mitbewohner und jene Personen, denen er den Zutritt zum Nutzungsgegenstand
gestattet oder ermöglicht.
Von der Hausordnung abweichende Handlungen sind ohne vorherige schriftliche
Erlaubnis der Genossenschaft unzulässig.
Den Beauftragen der Genossenschaft sind die gemieteten Räume werktags von 8.00 Uhr
bis 18.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich zu machen.
Bei Gefahr kann die Genossenschaft jederzeit auch in Abwesenheit des Nutzungs-
berechtigten den Nutzungsgegenstand betreten.
Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet,
den Nutzungsgegenstand in ordnungsgemäßem, gebrauchsfähigem und
wiedervermietbarem Zustand geräumt zu über­geben.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist die Genossenschaft berechtigt, diesen
Zustand auf Kosten des Nutzungsberechtigten herstellen zu lassen.
Bis zum Vollzug der Rückstellung (Übergabe) ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet,
monatlich einen Entschädigungsbeitrag in der Höhe des bisherigen Entgeltes zu bezahlen.
Sämtliche Angaben müssen vollkommen der Wahrheit entsprechen. Sollte dies nicht der
Fall sein, ist die Genossenschaft für eventuell daraus entstehende Schäden, welcher Art
auch immer, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Weiters verweisen wir, dass diese
Haftung solidarisch für alle Haushaltsangehörige gilt.

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                            St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

Ihre Wohneinheit ist ab Bezug gegen die Gebäuderisken Feuer, Haftpflicht und
Leitungswasser versichert und die dafür anfallenden Kosten werden über die
Betriebskosten verrechnet.
Weiters machen wir darauf aufmerksam, dass Sie für die Betreuung der allgemeinen
Grünflächen sowie für die Reinigung der Hauszugänge und Gehwege im Winter
zuständig sind. Sollte sich diese Betreuungsvariante nicht bewähren, werden wir eine
Betreuungsfirma mit diesen Arbeiten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten sind in
den von uns genannten voraussichtlichen Betriebskosten nicht beinhaltet und werden
zusätzlich verrechnet.

Abschließend machen wir Sie noch aufmerksam, dass bei Zuweisung eines
Reihenhauses der Beitritt zu unserer Genossenschaft erforderlich ist. Aus diesem
Anlass ist ein einmaliger Betrag in Höhe von € 102,30, das sind
3 Geschäftsanteile à € 22.— zuzüglich Beitrittsgebühr, zu entrichten.

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                                     Reihenhausanlage
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                        INFORMATION ZUR FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT

Geförderte Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige, österreichische Staatsbürger oder
Gleichgestellte in das Eigentum übertragen werden. Bei Ehegatten oder Lebensgemeinschaften
muss zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum österreichischer Staatsbürger oder
Gleichgestellter stehen bzw. verbleiben.
In Anwendung des § 4 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 ist förderungswürdig, wer
beabsichtigt, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen und dies nachweist.
Das jährliche Familieneinkommen darf bei einer Haushaltsgröße von einer Person € 35.000,00,
von zwei Personen € 55.000,00 nicht überschreiten und erhöht sich dieser Betrag für jede weitere
Person um € 7.000,00.
Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen sind
beim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen; beim Unterhaltspflichtigen
einkommensmindernd zu berücksichtigen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten
Unterhaltsleistungen werden die Durchschnittsbedarfssätze (verlautbart vom LG Wien für
Zivilrechtssachen) herangezogen.
Ist eine Wohnung nach den Bestimmungen des WFG 1968, WFG 1984, NÖ WFG oder NÖ
WFG 2005 gefördert, und wird diese von nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Z. 6 NÖ
Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 bewohnt,müssen nur diese förderungswürdig sein.
STICHTAGSREGELUNG: Der Stichtag für den Nachweis des Einkommens ist der Tag des Abschlusses
des Vertrages (Vorvertrages, Kaufvertrages, vorangegangenen Mietvertrages) oder des Ansuchens
um Zustimmung zur Eigentumsübertragung. Grundsätzlich kann der für die Bewohner günstigere
Zeitraum nachgewiesen werden.

                          INFORMATION ZUM EINKOMMENSNACHWEIS

Das gesamte Familieneinkommen ist nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt für alle
Einkommensbezieher für einen einheitlichen Zeitraum (Ausnahme: Zusammentreffen von
selbständigen und unselbständigen Einkommen) durch:
bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage des Einkommen-
steuerbescheides für das letzte veranlagte Kalenderjahr; sind im Einkommen Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit enthalten, sind der oder die Lohnzettel für das betreffende Kalenderjahr
beizulegen;
bei pauschalierten Landwirten sind der zuletzt festgestellte Einheitswertbescheid und
gegebenenfalls die Pachtverträge mit Angabe des Einheitswertes beizulegen;bei Arbeitnehmern,
die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage eines oder mehrerer
Lohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr; gegebenenfalls kann mit einer monatlichen
Lohnbestätigung über eines der drei vorangegangenen Monate vor Ansuchen um Förderung
oder Zustimmung zur Eigentumsübertragung bzw. Abschluss des Vertrages (Vorvertrages) das
Auslangen gefunden werden;
die steuerfreien Einkünfte gem. § 3 EstG 1988 in der geltenden Fassung sind ebenfalls vorzulegen.
Weiters kann die Vorlage der Einkommenssteuerbescheide für die letzten drei Kanlenderjahre
verlangt werden, wenn dies zur Erfassung der tatsächlichen Einkommens-verhältnisse notwendig
ist.
Für Personen, die im Inland nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig sind, gelten diese
Bestimmungen sinngemäß. Einkommensnachweisen in ausländischer Währung ist eine bestätigte
Umrechnung durch ein inländisches Geldinstitut zum Wechselkurs des Stichtages anzuschließen.
Einkommensnachweise in fremder Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

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Niedrigenergie-
                               Reihenhausanlage
                           St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

 PROJEKTBETREUUNG
 Ihr Ansprechpartner

Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft „St. Pölten“
eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Josefstraße 70 - 72; 3100 St. Pölten
Tel.: 02742-772 88-0       Fax: 02742-734 58
Internet: http:/ /www.wohnungsgen.at

Wohnungsberatung

Bettina Hoheneder		          DW 14         b.hoheneder@wohnungsgen.at

Bauleitung

Ing. Sylvia Klement          DW 58		       s.klement@wohnungsgen.at
Ing. Robert Stanka           DW 31		       r.stanka@wohnungsgen.at
Stefan Klaus                 DW 33         s.klaus@wohnungsgen.at
Marion Bichler               DW 39         m.bichler@wohnungsgen.at

Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft in St. Pölten ist stets
bemüht die langjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse des sozialen Wohnbaus
in unsere aktuellen Projekte einfließen zu lassen, um diese Niedrigenergie-
Reihenhäuser preiswert und lebensbereichernd für Sie zu schaffen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Kompetenz sind die Sicherheiten für unsere
13.000 Mitglieder und jene, die es noch werden wollen.

Wir sind stolz auf die zahlreichen Auszeichnungen, mit denen unsere Arbeit für die
Menschen des Landes in den letzten Jahren gewürdigt wurden.

Bei der Integration der Ökologie im sozialen Wohnbau, wie durch die Errichtung
von Passiv- bzw. Niedrigenergie-Wohnanlagen, tragen wir dem Wunsch nach einer
sicheren Zukunft für künftige Generationen Rechnung.

St. Pölten, im Mai 2015

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Niedrigenergie-
                                                               Reihenhausanlage
                                              St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

LAGEPLAN

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                                                                                                                PARKPLÄTZE

              D
      AUS- UN
             RT

                                                                                                                                         5                6 7                        8
      EINFAH

                                                                                                 4
    STA

                                              1                  2 3
     TTE

                        PARKPLÄT

                                   MÜLLRAUM
     RSD

                                                                                                                                       EIGENGARTEN    EIGENGARTEN    EIGENGARTEN    EIGENGARTEN
                                                                                                                                       ca. 60,00 m²   ca. 50,00 m²   ca. 57,00 m²   ca. 130,00 m²
                          ZE

                                                                                                               SPIELPLATZ
                                                                                                           N
          ORF

                                                                                               EIGENGARTE
                                   CAR

                                                                                           N
                                                                               EIGENGARTE      ca. 55,00 m²
                                                                           N
                                                               EIGENGARTE      ca. 60,00 m²
                                     POR

                                                           N
                                              EIGENGARTE       ca. 70,00 m²
                                              ca. 50,00 m²
           ER

                                      T

                                                                                                                                                                             N
            HAU
                PTS
                 TRA
                  SSE

                                                                                                                                                                                                    19
HAUSTYP A
     HAUS 1 und 5
     NUTZFLÄCHE EG:     ca. 52,40 m²
     NUTZFLÄCHE OG:     ca. 52,15 m²                                                              WÄRMEP.   WÄRMEP.
                                                                                                  AUSSEN    AUSSEN
     NUTZFLÄCHE GESAMT: ca. 104,55 m²
                                                                                   ABSTELLR.                  ABSTELLR.
                                                                                   ca.5,00 m²                 ca.5,00 m²

                                                                                                 WM                                          DUSCHE
                                                                                                                                             OPTIONAL
                                                                                                                                             MÖGLICH

                        HAUSTECHNIK                                                                                                                          BAD             BAD
                                                                                                                                                                             ca.8,40 m²
                        KELLERRAUM 1                                                AR                                                                       ca.8,40 m²
                        ca.24,75 m²                                                 ca.5,50 m²

                                                                                                                               ZIMMER 1
                                                                     VORR                                                      ca.12,10 m²
                                                                     ca.5,50 m²

                                                                                  WC                                                                           WC           WC
                                                                                  ca.1,70 m²                                                                   ca.1,85 m²   ca.1,85 m²

                                                                                                                                              VORR.                                       VORR.
                               VORR.                                                                                                          ca.4,30 m²
                               ca.6,15 m²                                                                                                                                                 ca.4,30 m²
                                                                                                                                                             LICHTKUPPEL    LICHTKUPPEL

                                                                                                                              SCHLAFZI.
                                                                                                                              ca.14,50 m²

                KELLERRAUM 2                    WOHNR/KÜCHE
                                                ca.39,70 m²
                ca. 27,50 m²
                                                                                                                                                           SCHLAFZI.        SCHLAFZI.
                                                                                                                                                           ca.11,00 m²      ca.11,00 m²
                                                                                                                                                                                                                                              Niedrigenergie-

                                                       TERRASSE
                                                       ca.19,50 m²
                                                                                                                                                                                                                                              Reihenhausanlage
                                                                                                                                                                                                       St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

     KELLERGESCHOSS                         ERDGESCHOSS                                                                    OBERGESCHOSS

20
HAUSTYP B
     HAUS 2 und 6
     NUTZFLÄCHE EG:     ca. 52,40 m²
     NUTZFLÄCHE OG:     ca. 52,15 m²    WÄRMEP.   WÄRMEP.
                                        AUSSEN    AUSSEN
     NUTZFLÄCHE GESAMT: ca. 104,55 m²
                                                    ABSTELLR.
                                                    ca.5,00 m²

                                                            WM                                                                 DUSCHE
                                                                                                                               OPTIONAL
                                                                                                                               MÖGLICH

                HAUSTECHNIK                                                                                    BAD
                                                                                                               ca.8,40 m²
                KELLERRAUM 1                                     AR
                ca. 24,25 m²                                     ca.5,50 m²

                                                                                                                                          ZIMMER 1
                                                                                          VORR                                            ca.12,10 m²
                                                                                          ca.5,50 m²

                                                                      WC                                      WC
                                                                      ca.1,70 m²                              ca.1,85 m²

                           VORR.                                                                                            VORR.
                                                                                                                            ca.4,30 m²
                           ca.6,15 m²                                                                         LICHTKUPPEL

                                                                                                                                             SCHLAFZI.
                                                                                                                                             ca.14,50 m²

                                                                                             WOHNR/KÜCHE
                       KELLERRAUM 2                                                         ca.39,70 m²
                       ca.26,80 m²
                                                                                                              SCHLAFZI.
                                                                                                              ca.11,00 m²

                                                                                   TERRASSE
                                                                                                                                                                                                  Niedrigenergie-

                                                                                   ca.19,10 m²
                                                                                                                                                                                                  Reihenhausanlage
                                                                                                                                                           St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

     KELLERGESCHOSS                               ERDGESCHOSS                                              OBERGESCHOSS

21
HAUSTYP C
     HAUS 3 und 7
     NUTZFLÄCHE EG:     ca. 52,40 m²
     NUTZFLÄCHE OG:     ca. 52,15 m²                                                          WÄRMEP.   WÄRMEP.
                                                                                              AUSSEN    AUSSEN
     NUTZFLÄCHE GESAMT: ca. 104,55 m²
                                                                             ABSTELLR.
                                                                             ca.5,00 m²

                                                                                             WM                                        DUSCHE
                                                                                                                                       OPTIONAL
                                                                                                                                       MÖGLICH

                      HAUSTECHNIK                                                                                                                       BAD
                      KELLERRAUM 1                                              AR                                                                      ca.8,40 m²
                      ca. 24,25 m²                                              ca.5,50 m²
                                                                                                                         ZIMMER 1
                                                                VORR                                                     ca.12,10 m²
                                                                ca.5,50 m²

                                                                             WC                                                                         WC
                                                                             ca.1,70 m²                                                                 ca.1,85 m²

                               VORR.                                                                                                    VORR.
                               ca.6,15 m²                                                                                               ca.4,30 m²
                                                                                                                                                      LICHTKUPPEL

                                                                                                                    SCHLAFZI.
                                                                                                                    ca.14,50 m²

                                                WOHNR/KÜCHE
                 KELLERRAUM 2                   ca.39,70 m²
                 ca.26,80 m²
                                                                                                                                                     SCHLAFZI.
                                                                                                                                                     ca.11,00 m²

                                                              TERRASSE
                                                              ca.19,10 m²
                                                                                                                                                                                                            Niedrigenergie-
                                                                                                                                                                                                            Reihenhausanlage

     KELLERGESCHOSS                         ERDGESCHOSS                                                           OBERGESCHOSS
                                                                                                                                                                     St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

22
HAUSTYP D
     HAUS 4 und 8
     NUTZFLÄCHE EG:     ca. 52,40 m²
     NUTZFLÄCHE OG:     ca. 52,15 m²    WÄRMEP.   WÄRMEP.
                                        AUSSEN    AUSSEN
     NUTZFLÄCHE GESAMT: ca. 104,55 m²
                                                     ABSTELLR.
                                                     ca.5,00 m²

                                                            WM                                                                    DUSCHE
                                                                                                                                  OPTIONAL
                                                                                                                                  MÖGLICH

                HAUSTECHNIK                                                                                        BAD
                KELLERRAUM 1                                     AR                                                ca.8,40 m²
                ca. 24,75 m²                                     ca.5,50 m²

                                                                                                                                             ZIMMER 1
                                                                                        VORR                                                 ca.12,10 m²
                                                                                        ca.5,50 m²

                                                                      WC                                          WC
                                                                      ca.1,70 m²                                  ca.1,85 m²

                               VORR.                                                                                            VORR.
                           ca.6,15 m²                                                                                           ca.4,30 m²
                                                                                                                  LICHTKUPPEL

                                                                                                                                               SCHLAFZI.
                                                                                                                                               ca.14,50 m²

                 KELLERRAUM 2                                                                    WOHNR/KÜCHE
                                                                                                 ca.39,70 m²
                 ca. 27,50 m²
                                                                                                                  SCHLAFZI.
                                                                                                                  ca.11,00 m²

                                                                                   TERRASSE
                                                                                   ca.19,50 m²
                                                                                                                                                                                                    Niedrigenergie-
                                                                                                                                                                                                    Reihenhausanlage

     KELLERGESCHOSS                               ERDGESCHOSS                                                  OBERGESCHOSS
                                                                                                                                                             St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße

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www.wohnungsgen.at
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