Niedrigenergie-Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf Hauptstraße
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Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße INHALTSVERZEICHNIS Seite BESCHREIBUNG 3-10 FINANZFRAGEN 11-14 ALLGEMEINES / SONSTIGES 14-16 PROJEKTBETREUUNG 17-18 FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT 18 INFORMATION ÜBER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT 19 LAGEPLAN 20 GRUNDRISSE 21-24 Symbolbild 2
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße BESCHREIBUNG LAGE: Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft St. Pölten errichtet im Stadtteil Stattersdorf eine zukunftsweisende Niedrigenergie-Reihenhausanlage mit insgesamt 8 Einheiten. Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen, die Fertigstellung ist bei guter Witterung für das Frühjahr 2016 geplant. Frühestens 10 Jahre nach Fertigstellung der gesamten Reihenhausanlage können die Rei- henhäuser entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Übertragung in das Woh- nungseigentum angeboten werden. Hinweis: Im Falle des Kaufes ist nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen mit einem teilweisen Verlust des Vorsteuerabzuges zu rechnen. Die entsprechenden Beträge sind der Genossenschaft vom jeweiligen Käufer zu refundieren. 3
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße Die Reihenhäuser weisen folgende Größe auf. ERDGESCHOSS: ca. 52,40 m² OBERGESCHOSS: ca. 52,15 m² GESAMTWOHNNUTZFLÄCHE: ca. 104,55 m² Terrasse ca. 19,50 m² Lagerraum ca. 5,00 m² Keller ca. 58,00 m² HINWEIS: Rohbaumaße ohne Innenputz auf den tragenden Wänden, Flächen gerundet. Hinweis: Der Abstellraum des Erdgeschoßes wird lt. Mieterplan mit sämtlichen Anschlüssen für den späteren Einbau einer Dusche und eines Handwaschbeckens ausgeführt. (Ohne Wandverfliesung, ohne Armaturen). Der voraussichtliche Heizwärmebedarf wird mit ≤ 27 kWh/m² angenommen. Für jedes Reihenhaus kommen zwei Autoabstellflächen zur Ausführung, wobei eine Ab- stellfläche überdacht wird (Carport). Die Reihenhaushausanlage wird an das örtliche Wasserleitungs-, Kanal- und Stromnetz angeschlossen. Bauseits wird eine SAT-Anlage installiert. Für den privaten Anschluss bei Kabelplus wird eine Leerverrohrung ausgeführt. Die Anmeldung muss durch den Nutzungsberechtigten erfolgen. 4
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße TECHNISCHE BESCHREIBUNG - S C H L Ü S S E L F E R T I G : BAUMEISTERARBEITEN: Erdgeschoß/Obergeschoß: • Außenmauerwerk: 50 cm Ziegelmauerwerk 4 cm Hanfdämmung • Tragende Innenwände: 25 cm Ziegelmauerwerk • Nichttragende Wände: 10 cm Vollgipsdielen • Geschoßdecken: Stahlbetondecke lt. statischem Erfordernis • Isolierung Obergeschoßdecke: 30 cm Isover Uniroll Classic Das Ziegelmauerwerk im EG und OG wird mit einem Gips-Maschinenputz geglättet versehen. Die Gipsdielen und die Oberfläche der Deckenuntersicht werden gespachtelt. Ausführung lt. Energieausweis. ZIMMERERARBEITEN: Pultdach mit 5º Dachneigung, Vollschalung, diffusionsoffene Schalungsbahn, Kontralat- tung und Vollschalung für die Alu-Bahnenblechdeckung, Dachvorsprungschalung. SPENGLER/DACHDECKER: Sämtliche Spenglerarbeiten werden in Aluminium ausgeführt, Schneefangvorrichtungen im erforderlichen Ausmaß. FENSTER- UND EINGANGSTÜRKONSTRUKTION: Kunststoff-Fenster in der Farbe weiß mit 3-fach Wärmeschutzverglasung. Als Sonnen- schutz sind elektrisch betriebene Außenrollläden mit Funkfernbedienung vorgesehen. In den Schlafräumen sowie im Wohnzimmer wird bei je einem Fenster ein hygrostatisch geregeltes Zuluftelement zwecks Optimierung der Raumluftfeuchte eingebaut. In den Sanitärräumen kommen Einzellüfter zur Ausführung bzw. in den Nebenräumen Lüf- tungsgitter in den Türen. Ein allfälliger Dunstabzug in der Küche ist als Umluftsystem (mit Aktivkohlefilter) konzi- piert. 5
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße Die Innenfensterbretter sind melaminharzbeschichtet, die Außensohlbänke werden in Alu- minium ausgeführt. Die Hauseingangstür wird als Aluminiumkonstruktion ausgeführt und mit einer Glaslichte versehen. INNENTÜREN: Oberfläche Buche natur furniert, 3-seitiger Massiveinleimer Buche natur, Klimaklasse I; Im Erdgeschoß wird die Türe zw. Vorraum und Wohnraum mit einer Glaslichte versehen. Dazupassend kommen Holzzargen in Buche natur furniert zur Ausführung. OBERFLÄCHENAUSFÜHRUNG: Fliesenlegerarbeiten: Badezimmer: • Einmauern der Badewanne mit Ytong • Feuchtigkeitsabdichtung am Fußboden, sowie auf den Wänden im Spritzwasserbereich • Bodenverfliesung mit Fliese Vitra 20x20 cm hellgrau • Wandverfliesung mit Fliese Zala 25x40 cm weiß matt bis auf ca. 2,00 m Höhe • Dauerelastische Verfugung in sämtlichen Ichsen • Abschlussschienen im Boden und Wandbereich bei ausspringenden Ecken WC (EG, OG )und AR: • Bodenverfliesung mit Fliese Vitra 20x20 cm hellgrau • Sockelherstellung Höhe ca. 10 cm aus Bodenfliese • Dauerelastische Verfugung in sämtlichen Ichsen • Abschlussschienen im Boden Bodenlegerarbeiten: Wohnküche und Zimmer: • Bodenbelag Laminat Buche 8 mm • Sesselleisten zum Bodenbelag passend • Sämtliche Übergangsschienen in Alu Natur bei Bodenbelagwechsel 6
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße Vorraum EG, Gang OG: • Einmaliges Spachteln der vorhandenen Estrichbeläge • Linolbelag Forbo Real 2,5 mm stark. • PVC Sockelleisten zum Bodenbelag passend • Sämtliche Übergangsschienen in Alu Natur bei Bodenbelagswechsel Keller • Estrich versiegelt Malerarbeiten: • Abschneiden der Estrichrandstreifen • Abdecken der Estriche sowie Türen und Fenster • Innendispersion (Farbe: weiß) auf Wand- und Deckenflächen • Herstellen der Wand- und Deckenanschlüsse mit einer Acrylfuge • Achtung: die Kellerdeckendämmung wird nicht gemacht. ZUFAHRTS- UND ZUGANGSWEGE: Die Zufahrts- und Zugangswege werden mit Raseneinfassungssteinen eingefasst, asphaltiert und mit Betonverbundsteinen gegliedert. HEIZUNG/WARMWASSERAUFBEREITUNG: Für die Heizung kommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Ausführung. Das gesamte Haus wird mit Heizkörpern ausgestattet, ausgenommen im Bad des OG, hier kommt eine Fußbodenheizung zur Ausführung. Es ist ein Warmwasserspeicher mit 300 l Fassungsvermögen vorgesehen. SANITÄR: Verrohrung mittels Kunststoffrohren, geschweißt verlegt, isoliert, komplette Abfluss- verrohrung. • WC im EG, bestehend aus : 1 Stück Niederspülklosett, Kunststoffsitzbrett weiß mit Deckel. • Badezimmer im OG, bestehend aus: 1 Waschtisch weiß mit Einhandmischbatterie samt Befestigungsmaterial, 1 Stahlblech- badewanne weiß, Ab- und Überlaufgarnitur, Wannenfüll- und Brausegarnitur. • WC im OG, bestehend aus: 1 Stück Niederspülklosett, Kunststoffsitzbrett weiß mit Deckel 7
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße • 1 Waschmaschinenanschluss ist im Abstellraum des Erdgeschoßes situiert. • 1 Spülbeckenanschluss in der Küche. • 1 Wasseranschluss für die Gartenbewässerung im Fassadensockel – gartenseitig. • Sämtliche Silikonfugen sind Wartungsfugen und vom Nutzungsberechtigten regelmäßig zu erneuern. ELEKTROINSTALLATION Grundausstattung laut Mieterpläne Telefonleerverrohrung bis ins Vorzimmer im Erdgeschoß Photovoltaikanlage, jedes Reihenhaus verfügt über eine 500Wp PV-Anlage (ca. 8 m²) Wir weisen darauf hin, dass der Nutzungsberechtigte verpflichtet ist, den Nutzungsge- genstand samt den bestimmten technischen und baulichen Einrichtungen (insbesonde- re Wärmepumpe) regelmäßig im erforderlichen Umfang auf eigene Kosten zu warten. FUSSBODENAUFBAUTEN: Erdgeschoß: 10 cm Kellerdeckendämmplatte KDP 20 cm Stahlbetonplatte 8 cm Gebundene Schüttung 4 cm Trittschalldämmplatte PAE-Folie 5 cm Estrich 1 cm Fußbodenbelag lt. Mieterplan Obergeschoß: 22 cm Stahlbetonplatte 8 cm Gebundene Schüttung 4 cm Trittschalldämmplatte PAE-Folie 5 cm Estrich 1 cm Fußbodenbelag lt. Mieterplan 8
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße STIEGEN: Vom Keller in das Erd- und Obergeschoß ist eine gewendelte Betonstiege mit Wandhandlauf vorgesehen. Die Oberfläche der Kellerstiege wird verfliest, jene der Stiege vom EG ins OG wird mit Laminat belegt. SCHLIESSANLAGEN: Gesperrtes System mit Profilzylinder: 1 Zylinder Hauseingangstüre, 1 Zylinder Gartentüre, 1 Zylinder Lagerraum, insgesamt 5 Schlüssel. HAUSZUGANG: Die Hauseingänge sind überdacht und barrierefrei ausgeführt. TERRASSE: Die Terrassen werden mit Betonestrichplatten ausgeführt. GÄRTNER: Um eine individuelle Gartengestaltung zu ermöglichen wird das vorhandene Humusmaterial höhenmäßig angeglichen, gefräst und gewalzt. Eine Bodenverbesserung, Bepflanzung sowie Rasenbesämung ist Eigenleistung - des Nutzungsberechtigten. EINFRIEDUNG: Die Eigengärten werden mit einem 1,00 m hohen Maschengitterzaun (PVC beschichtet) mit auf Punktfundamenten befestigten Stehern eingefriedet und mit einer Gartentür (Breite 1,00 m) versehen. Ausdrücklich weisen wir auch darauf hin, dass die Anbringung von Schilfmatten an den Gartenzäunen verboten ist. Für die Anbringung eines allfälligen sonstigen Sichtschutzes ist die Zustimmung der Genossenschaft notwendig. 9
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße Bei eventuellen Änderungen baulicherseits wie: - Änderungen der Situierung der Zwischenwände - Situierung und Aufgehrichtung der Türen etc. sind diese in einen Reihenhausplan einzutragen und an die Genossenschaft (Abteilung Bauleitung) zu retournieren. Seitens der Genossenschaft können aus technischen oder statischen Gründen bzw. baubehördlichen Vorschriften erforderliche Änderungen gegenüber dem Mieterplan vorgenommen werden. Diesbezüglich können von Ihnen keinerlei Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die ausführenden Firmen bezüglich allfälliger Sonderwünsche rechtzeitig vor Arbeitsbeginn mit Ihnen Kontakt aufnehmen werden. Sollten Sie Änderungen zur Grundausstattung wünschen, sind diese direkt bei den entsprechenden Firmen zu beauftragen und zu bezahlen, wir empfehlen die Einholung eines Kostenvoranschlags. Die Ausführung von Sonderwünschen ist aus Haftungsgründen nur durch die von uns beauftragte Firma gestattet. Professionisten, bei denen Sonderwünsche möglich sind, sind z.B. Elektriker, Sanitär- und Heizungsinstallateur, Tischler, Fliesen- und Bodenleger. Weiters weisen wir darauf hin, dass die Mieterlisten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) von unserer Genossenschaft an die ausführenden Firmen weitergegeben werden. 10
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße FINANZFRAGEN Die Finanzierung der Errichtungskosten wird voraussichtlich wie nachstehend angeführt erfolgen: Förderungsdarlehen des Landes Hypothekardarlehen Eigenmittel der Genossenschaft MUSTER Vom Wohnungswerber (Nutzer) aufzubringender vorläufiger Finanzierungsbeitrag Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einem allfälligen späteren Kauf die abgezogene Umsatzsteuer zurückgezahlt werden muss. Förderungsdarlehen des Landes - Objektförderung Die Förderungen des Landes NÖ besteht aus einem bezuschusstem Darlehen als Förderungsdarlehen auf die Dauer von 31 Jahren. Das Land NÖ gewährt als Förderleistung ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwischen dem Darlehens- und Förderzinssatz. Liegt der Darlehenszinssatz unter dem Förderzinssatz, ist der Darlehenszinssatz zu leisten. Der Förderzinssatz beträgt im 1. bis 5. Jahr der Rückzahlung höchstens 1 % jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5 Jahres- sprüngen um 0,5 % und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 % jährlich dekursiv verzinst. Sollte die der Kalkulation zugrunde liegende Punkteanzahl der NÖ Wohnbauförderung nicht erreicht werden, wird eine Umschuldung vorgenommen. Hypothekardarlehen (nicht gefördert) Zusätzlich wird ein Hypothekardarlehen aufgenommen. Die Laufzeit beträgt vorläufig 35 Jahre. 11
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße Eigenmittel der Genossenschaft Hierfür werden die gesetzlichen Eigenmittelzinsen im Rahmen der monatlichen Mietenvorschreibung verrechnet. Es wird einvernehmlich festgehalten, dass die nachträgliche Aufnahme von Darlehen z.B. für die Umfinanzierung der Eigenmittel der Genossenschaft für Grundkosten von Ihnen anerkannt und die sodann anfallenden Kosten übernommen werden. Zahlungsziele und -bedingungen 1. Zahlung: bis 3 Wochen nach Zuweisung des Reihenhauses 2. Zahlung: bis spätestens zur Schlüsselübergabe 3. Zahlung: bis spätestens ein Jahr nach Bezug, wobei für diese vereinbarte Stundung der Restzahlung ab Schlüsselübergabe, die bei der Genossenschaft üblichen Eigenmittelzinsen, d. s. zur Zeit 3,5 % p. a. jährlich separat vorgeschrieben werden. Sollte die vom Amt der NÖ Landesregierung für die höchstmögliche Förderung erforderliche Punkteanzahl nicht erreicht werden, wird eine Umschuldung vorgenommen. Jedem Reihenhaus ist ein Carport und ein zweiter Autoabstellplatz im Freien zugeordnet. Die monatliche Gebühr für das Carport beträgt voraussichtlich ca. € 47,-- inkl. USt. und für den zweiten Stellplatz ca. € 28,-- inkl. USt. Diese Kosten werden gesondert vorgeschrieben. Wohnzuschuss - Modell 2009 Zusätzlich zu den vorangeführten Förderungen kann vom Mieter beim Amt der NÖ Lan- desregierung um „Wohnzuschuss - Modell 2009“ angesucht werden. Information über die Beantragung ersehen Sie auf der Internetseite der NÖ Landesregierung unter www.noel.gv.at. Bei einer solchen Zusicherung durch die NÖ Landesregierung reduziert sich Ihre Aufwendung für das monatliche Entgelt um diesen gewährten Betrag. Der Wohnzuschuss wird jeweils für die Dauer eines Jahres gewährt. Steuerersparnis Weiters haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen (Sonderausgaben für Wohnraumschaffung). Entsprechende Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt. Die dafür erforderliche Bestätigung über die geleisteten Finanzierungsbeiträge übermitteln wir Ihnen automatisch im Folgejahr Ihrer Einzahlung - Änderungen können im Zuge der geplanten Steuerreform eintreten. 12
Reihenhausanlage Stattersdorf, Hauptstraße unter der Vorraussetzung dass eine Förderung für 123 Punkte gewährt wird 12325,29 direktes Hypothekar- vorläufige 1.Rate 2.Rate **3.Rate *Vorläufige FINANZIERUNG vorläufige Förderungs- darlehen Eigenmittel Fällig: Fällig: Fällig: monatliche m2 Garten- Nutzwert Gesamt- darlehen Mieter bei Zuweisung bei Bezug bis 1 Jahr Miete flächen Baukosten cirka cirka nach Bezug zuzügl.Ust cirka € € € € € € € € RH 1 105,22 50 110 257.000,00 148.780,80 44.314,55 64.000,00 13.700,00 25.150,00 25.150,00 445,70 RH 2 105,22 68 112 261.680,00 148.780,80 45.120,27 68.000,00 13.700,00 27.150,00 27.150,00 450,40 RH 3 105,22 57 111 259.340,00 148.780,80 44.717,41 66.000,00 13.700,00 26.150,00 26.150,00 448,00 RH 4 105,22 53 116 271.020,00 148.780,80 46.731,70 75.000,00 13.700,00 30.650,00 30.650,00 459,70 RH 5 105,22 54 116 271.020,00 148.780,80 46.731,70 75.000,00 13.700,00 30.650,00 30.650,00 459,70 RH 6 105,22 51 110 257.000,00 148.780,80 44.314,55 64.000,00 13.700,00 25.150,00 25.150,00 445,70 RH 7 105,22 57 111 259.340,00 148.780,80 44.717,41 66.000,00 13.700,00 26.150,00 26.150,00 448,00 RH 8 105,22 128 128 299.060,00 148.780,80 51.566,02 99.000,00 13.700,00 42.650,00 42.650,00 487,80 841,76 518 914 2.135.460,00 1.190.246,40 368.213,60 577.000,00 109.600,00 233.700,00 233.700,00 * zuzüglich geschätzte Betriebs- u. Nebenkosten ca. 1,30 je m2 WNFL zuzügl.ermäßigtem Steuersatz (USt. 10 %) ohne Heiz- und Warmwasserkosten Niedrigenergie- Carport monatlich ca. 47,-- inkl.USt. Stellplatz monatlich ca. 28,-- inkl.USt. Reihenhausanlage ** zuzüglich Eigenmittelzinsen St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße 13
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße Achtung: Weiters weisen wir darauf hin, dass die Kosten für sämtliche erforderliche Wartungsarbeiten gesondert von jedem Nutzungsberechtigten zu bezahlen sind. Auch anfallende Kosten für Schneeräumung, Reinigung und dergleichen sind in den vorbezifferden geschätzten Betriebskosten nicht enthalten. Rücktritt Im Falle eines Rücktrittes während der Bauzeit müssen Sie alle der Genossenschaft hiedurch anfallenden Kosten ersetzen, mindestens jedoch € 1.500,--. Dieser Betrag wird von Ihren einbezahlten Eigenmitteln in Abzug gebracht. Darüber hinaus werden für allfällig von Ihnen beauftragte Änderungen die anfallenden Kosten der Wiederherstellung des original bzw. ursprünglichen Zustandes gesondert verrechnet. ALLGEMEINES Wie schon erwähnt, wird dieses Reihenhausprojekt mit Unterstützung durch öffentliche Mittel errichtet und unterliegt dem „Förderungsmodell MH – NEU“ und den dazu ergangenen Verordnungen. Förderungsobjekt Die Wohneinheiten müssen folgende Merkmale aufweisen: Die Wohneinheit muss lt. § 3 ZI. 12 Nö. WFG von der Baubehörde zur ganzjährigen Benützung bewilligt worden sein. Förderungswerber Die Förderungen dürfen nur jenen Personen gewährt werden, die den NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien entsprechen (Details siehe Seite 17). Auch wird darauf verwiesen, dass Sie als Nutzungsberechtigter verpflichtet sind, Ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung Ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohneinheit, binnen 6 Monaten nach Bezug dieser geförderten Wohneinheit, aufzugeben. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Landes nur dann möglich, wenn Sie diese Wohneinheit aus beruflichen Gründen für sich selbst dringend benötigen oder wenn Verwandte in gerader Linie zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses diese regelmäßig verwenden und eine Abtretung des Mietrechtes an diese Person gem. § 12 MRG nicht in Betracht kommt. 14
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße SONSTIGES Jegliche Veränderung im und am Mietgegenstand, insbesondere solche, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen sind nur mit Zustimmung der Genossenschaft zulässig. Erfolgen nicht genehmigte Veränderungen dennoch, wird die Herstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Mieters veranlasst. Die vom Mieter vorgenommene zusätzliche Ausstattung des Nutzungsgegenstandes oder Änderungen der ursprünglichen Ausstattung sowie alle eingebrachten Fahrnisse, wie z.B. Einbaumöbel, werden bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses finanziell nicht abgelöst. Die Genossenschaft kann ihre Entfernung und die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen. Die Anbringung von Vorrichtungen und Aufschriften an der Baulichkeit ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Genossenschaft nicht gestattet. Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zur Einhaltung der von der Genossenschaft festgesetzten Hausordnung. Der Nutzungsberechtigte haftet für die Befolgung der Hausordnung auch für seine Mitbewohner und jene Personen, denen er den Zutritt zum Nutzungsgegenstand gestattet oder ermöglicht. Von der Hausordnung abweichende Handlungen sind ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Genossenschaft unzulässig. Den Beauftragen der Genossenschaft sind die gemieteten Räume werktags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich zu machen. Bei Gefahr kann die Genossenschaft jederzeit auch in Abwesenheit des Nutzungs- berechtigten den Nutzungsgegenstand betreten. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, den Nutzungsgegenstand in ordnungsgemäßem, gebrauchsfähigem und wiedervermietbarem Zustand geräumt zu übergeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist die Genossenschaft berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Nutzungsberechtigten herstellen zu lassen. Bis zum Vollzug der Rückstellung (Übergabe) ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, monatlich einen Entschädigungsbeitrag in der Höhe des bisherigen Entgeltes zu bezahlen. Sämtliche Angaben müssen vollkommen der Wahrheit entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Genossenschaft für eventuell daraus entstehende Schäden, welcher Art auch immer, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Weiters verweisen wir, dass diese Haftung solidarisch für alle Haushaltsangehörige gilt. 15
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße Ihre Wohneinheit ist ab Bezug gegen die Gebäuderisken Feuer, Haftpflicht und Leitungswasser versichert und die dafür anfallenden Kosten werden über die Betriebskosten verrechnet. Weiters machen wir darauf aufmerksam, dass Sie für die Betreuung der allgemeinen Grünflächen sowie für die Reinigung der Hauszugänge und Gehwege im Winter zuständig sind. Sollte sich diese Betreuungsvariante nicht bewähren, werden wir eine Betreuungsfirma mit diesen Arbeiten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten sind in den von uns genannten voraussichtlichen Betriebskosten nicht beinhaltet und werden zusätzlich verrechnet. Abschließend machen wir Sie noch aufmerksam, dass bei Zuweisung eines Reihenhauses der Beitritt zu unserer Genossenschaft erforderlich ist. Aus diesem Anlass ist ein einmaliger Betrag in Höhe von € 102,30, das sind 3 Geschäftsanteile à € 22.— zuzüglich Beitrittsgebühr, zu entrichten. 16
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße INFORMATION ZUR FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT Geförderte Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige, österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte in das Eigentum übertragen werden. Bei Ehegatten oder Lebensgemeinschaften muss zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum österreichischer Staatsbürger oder Gleichgestellter stehen bzw. verbleiben. In Anwendung des § 4 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 ist förderungswürdig, wer beabsichtigt, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen und dies nachweist. Das jährliche Familieneinkommen darf bei einer Haushaltsgröße von einer Person € 35.000,00, von zwei Personen € 55.000,00 nicht überschreiten und erhöht sich dieser Betrag für jede weitere Person um € 7.000,00. Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen sind beim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen; beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd zu berücksichtigen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten Unterhaltsleistungen werden die Durchschnittsbedarfssätze (verlautbart vom LG Wien für Zivilrechtssachen) herangezogen. Ist eine Wohnung nach den Bestimmungen des WFG 1968, WFG 1984, NÖ WFG oder NÖ WFG 2005 gefördert, und wird diese von nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Z. 6 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 bewohnt,müssen nur diese förderungswürdig sein. STICHTAGSREGELUNG: Der Stichtag für den Nachweis des Einkommens ist der Tag des Abschlusses des Vertrages (Vorvertrages, Kaufvertrages, vorangegangenen Mietvertrages) oder des Ansuchens um Zustimmung zur Eigentumsübertragung. Grundsätzlich kann der für die Bewohner günstigere Zeitraum nachgewiesen werden. INFORMATION ZUM EINKOMMENSNACHWEIS Das gesamte Familieneinkommen ist nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt für alle Einkommensbezieher für einen einheitlichen Zeitraum (Ausnahme: Zusammentreffen von selbständigen und unselbständigen Einkommen) durch: bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage des Einkommen- steuerbescheides für das letzte veranlagte Kalenderjahr; sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, sind der oder die Lohnzettel für das betreffende Kalenderjahr beizulegen; bei pauschalierten Landwirten sind der zuletzt festgestellte Einheitswertbescheid und gegebenenfalls die Pachtverträge mit Angabe des Einheitswertes beizulegen;bei Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage eines oder mehrerer Lohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr; gegebenenfalls kann mit einer monatlichen Lohnbestätigung über eines der drei vorangegangenen Monate vor Ansuchen um Förderung oder Zustimmung zur Eigentumsübertragung bzw. Abschluss des Vertrages (Vorvertrages) das Auslangen gefunden werden; die steuerfreien Einkünfte gem. § 3 EstG 1988 in der geltenden Fassung sind ebenfalls vorzulegen. Weiters kann die Vorlage der Einkommenssteuerbescheide für die letzten drei Kanlenderjahre verlangt werden, wenn dies zur Erfassung der tatsächlichen Einkommens-verhältnisse notwendig ist. Für Personen, die im Inland nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig sind, gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Einkommensnachweisen in ausländischer Währung ist eine bestätigte Umrechnung durch ein inländisches Geldinstitut zum Wechselkurs des Stichtages anzuschließen. Einkommensnachweise in fremder Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. 17
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße PROJEKTBETREUUNG Ihr Ansprechpartner Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft „St. Pölten“ eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung Josefstraße 70 - 72; 3100 St. Pölten Tel.: 02742-772 88-0 Fax: 02742-734 58 Internet: http:/ /www.wohnungsgen.at Wohnungsberatung Bettina Hoheneder DW 14 b.hoheneder@wohnungsgen.at Bauleitung Ing. Sylvia Klement DW 58 s.klement@wohnungsgen.at Ing. Robert Stanka DW 31 r.stanka@wohnungsgen.at Stefan Klaus DW 33 s.klaus@wohnungsgen.at Marion Bichler DW 39 m.bichler@wohnungsgen.at Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft in St. Pölten ist stets bemüht die langjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse des sozialen Wohnbaus in unsere aktuellen Projekte einfließen zu lassen, um diese Niedrigenergie- Reihenhäuser preiswert und lebensbereichernd für Sie zu schaffen. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Kompetenz sind die Sicherheiten für unsere 13.000 Mitglieder und jene, die es noch werden wollen. Wir sind stolz auf die zahlreichen Auszeichnungen, mit denen unsere Arbeit für die Menschen des Landes in den letzten Jahren gewürdigt wurden. Bei der Integration der Ökologie im sozialen Wohnbau, wie durch die Errichtung von Passiv- bzw. Niedrigenergie-Wohnanlagen, tragen wir dem Wunsch nach einer sicheren Zukunft für künftige Generationen Rechnung. St. Pölten, im Mai 2015 18
Niedrigenergie- Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße LAGEPLAN CARPORT PARKPLÄTZE D AUS- UN RT 5 6 7 8 EINFAH 4 STA 1 2 3 TTE PARKPLÄT MÜLLRAUM RSD EIGENGARTEN EIGENGARTEN EIGENGARTEN EIGENGARTEN ca. 60,00 m² ca. 50,00 m² ca. 57,00 m² ca. 130,00 m² ZE SPIELPLATZ N ORF EIGENGARTE CAR N EIGENGARTE ca. 55,00 m² N EIGENGARTE ca. 60,00 m² POR N EIGENGARTE ca. 70,00 m² ca. 50,00 m² ER T N HAU PTS TRA SSE 19
HAUSTYP A HAUS 1 und 5 NUTZFLÄCHE EG: ca. 52,40 m² NUTZFLÄCHE OG: ca. 52,15 m² WÄRMEP. WÄRMEP. AUSSEN AUSSEN NUTZFLÄCHE GESAMT: ca. 104,55 m² ABSTELLR. ABSTELLR. ca.5,00 m² ca.5,00 m² WM DUSCHE OPTIONAL MÖGLICH HAUSTECHNIK BAD BAD ca.8,40 m² KELLERRAUM 1 AR ca.8,40 m² ca.24,75 m² ca.5,50 m² ZIMMER 1 VORR ca.12,10 m² ca.5,50 m² WC WC WC ca.1,70 m² ca.1,85 m² ca.1,85 m² VORR. VORR. VORR. ca.4,30 m² ca.6,15 m² ca.4,30 m² LICHTKUPPEL LICHTKUPPEL SCHLAFZI. ca.14,50 m² KELLERRAUM 2 WOHNR/KÜCHE ca.39,70 m² ca. 27,50 m² SCHLAFZI. SCHLAFZI. ca.11,00 m² ca.11,00 m² Niedrigenergie- TERRASSE ca.19,50 m² Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße KELLERGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS 20
HAUSTYP B HAUS 2 und 6 NUTZFLÄCHE EG: ca. 52,40 m² NUTZFLÄCHE OG: ca. 52,15 m² WÄRMEP. WÄRMEP. AUSSEN AUSSEN NUTZFLÄCHE GESAMT: ca. 104,55 m² ABSTELLR. ca.5,00 m² WM DUSCHE OPTIONAL MÖGLICH HAUSTECHNIK BAD ca.8,40 m² KELLERRAUM 1 AR ca. 24,25 m² ca.5,50 m² ZIMMER 1 VORR ca.12,10 m² ca.5,50 m² WC WC ca.1,70 m² ca.1,85 m² VORR. VORR. ca.4,30 m² ca.6,15 m² LICHTKUPPEL SCHLAFZI. ca.14,50 m² WOHNR/KÜCHE KELLERRAUM 2 ca.39,70 m² ca.26,80 m² SCHLAFZI. ca.11,00 m² TERRASSE Niedrigenergie- ca.19,10 m² Reihenhausanlage St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße KELLERGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS 21
HAUSTYP C HAUS 3 und 7 NUTZFLÄCHE EG: ca. 52,40 m² NUTZFLÄCHE OG: ca. 52,15 m² WÄRMEP. WÄRMEP. AUSSEN AUSSEN NUTZFLÄCHE GESAMT: ca. 104,55 m² ABSTELLR. ca.5,00 m² WM DUSCHE OPTIONAL MÖGLICH HAUSTECHNIK BAD KELLERRAUM 1 AR ca.8,40 m² ca. 24,25 m² ca.5,50 m² ZIMMER 1 VORR ca.12,10 m² ca.5,50 m² WC WC ca.1,70 m² ca.1,85 m² VORR. VORR. ca.6,15 m² ca.4,30 m² LICHTKUPPEL SCHLAFZI. ca.14,50 m² WOHNR/KÜCHE KELLERRAUM 2 ca.39,70 m² ca.26,80 m² SCHLAFZI. ca.11,00 m² TERRASSE ca.19,10 m² Niedrigenergie- Reihenhausanlage KELLERGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße 22
HAUSTYP D HAUS 4 und 8 NUTZFLÄCHE EG: ca. 52,40 m² NUTZFLÄCHE OG: ca. 52,15 m² WÄRMEP. WÄRMEP. AUSSEN AUSSEN NUTZFLÄCHE GESAMT: ca. 104,55 m² ABSTELLR. ca.5,00 m² WM DUSCHE OPTIONAL MÖGLICH HAUSTECHNIK BAD KELLERRAUM 1 AR ca.8,40 m² ca. 24,75 m² ca.5,50 m² ZIMMER 1 VORR ca.12,10 m² ca.5,50 m² WC WC ca.1,70 m² ca.1,85 m² VORR. VORR. ca.6,15 m² ca.4,30 m² LICHTKUPPEL SCHLAFZI. ca.14,50 m² KELLERRAUM 2 WOHNR/KÜCHE ca.39,70 m² ca. 27,50 m² SCHLAFZI. ca.11,00 m² TERRASSE ca.19,50 m² Niedrigenergie- Reihenhausanlage KELLERGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS St. Pölten-Stattersdorf, Hauptstraße 23
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