Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
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Nr. 49 Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb 4. Dezember 2014 Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit Regen Zuspruch hatte der Nikolausmarkt im Rathausmarkt Waldbronn. Er findet traditionell am Samstag vor dem Ersten Advent statt. www.waldbronn.de
2 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 Nikolausmarkt war wieder gut besucht und bei den zahlreichen Besuchern waren der Jahreszeit angemessen Wärmendes wie Suppen oder Glühwein gefragt. Aber auch Weihnachtsschmuck wurde begutachtet und ge- kauft. Hier waren an vielen Ständen sehr schöne kunstge- werbliche Angebote vorhanden. Am Nachmittag waren viele Besucher auf dem Nikolaus- markt im Rathausmarkt Waldbronn unterwegs. Der Nikolausmarkt im Rathausmarkt ist in diesem Jahr der einzige große Weihnachtsmarkt in Waldbronn. Für die Durch- führung zuständig war dieses Mal die Gemeinde selbst. Änderungen im Ablauf gab es nur wenige. An 18 Stän- den verkauften Vereine oder Organisationen Essen, Trin- ken und weihnachtlichen Schmuck. Zugute kam der Erlös sozialen Zwecken wie der eigenen Jugendarbeit. Beim Förderverein für das Kinderhaus Rosa Maria in Honduras fließt das Geld in die dortige Einrichtung, der Verein Tuberöse Sklerose unterstützt unter anderem die Forschungsarbeit, und will so mithelfen, dass die- se Krankheit vielleicht ein- Dicht umlagert war der Nikolaus bei seinem Markt im Rat- mal heilbar ist. Parallel zum hausmarkt Waldbronn. Nikolausmarkt hatten auch Für passende vorweihnachtliche, musikalische Umrahmung die meisten Geschäfte im sorgten im Rathausmarkt die Musikvereine aus Reichenbach Rathausmarkt geöffnet, vie- und Busenbach, die Musikschule Waldbronn und die FCB- le von ihnen lockten die Singers. Bürgermeister Franz Masino hieß in einem kurzen Viele Kinder nutzten die Gele- Besucher auch mit vor- Grußwort vor allem die kleinen Besucher willkommen. Ein genheit zu einem Ritt auf einem weihnachtlichen Sonderan- Anziehungspunkt für die vielen Kinder –und ihre Eltern- war Pony. geboten. der Nikolaus, der immer dicht umlagert war, wenn er sich Wie es sich für einen vorweihnachtlichen Markt gehört, wa- auf „seinem“ Markt blicken ließ und dann eifrig Dambedeis ren die äußeren Temperaturen knapp an der Frostgrenze an die Kinder verteilte. Etzenroter Weihnachtsbaum leuchtet wieder Wer von Reichenbach kommt, sieht ihn schon von Ferne leuchten: Bereits zum vierten Mal haben Klaus Pukowski, Klaus Ring, Oliver Junge und Heiko Breckwaldt in Eigenre- gie einen Weihnachtsbaum in Etzenrot aufgestellt. Gespendet wurde der Baum von dem Garten- und Landschaftsbauunternehmen Clemens und Klaus Ring aus Schöllbronn. Vergangene Woche wurde der Baum von Klaus Ring und seinen Helfern aufgestellt. Tags darauf ging es auf die Leiter und der Baum wurde mit Lichterketten geschmückt. Jetzt ziert er den Sonnenuhrenplatz inmitten von Etzenrot und leuchtet schon von wei- tem. Familie Pukowski versorgt den Baum dankenswerterweise mit Strom. Die Männer hängen die Lichterketten an den Baum.
Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 AMTSBLATT WALDBRONN 3 Vorweihnachtlicher Seniorennachmittag Über 160 ältere Mitbürger, so viele wie schon lange nicht mehr, waren in diesem Jahr zum ad- ventlichen Seniorennachmittag ins Waldbronner Kurhaus gekom- men. Eingeladen hatte, wie die Jahre zuvor, die Gemeinde Wald- bronn. Gestaltet wurde der Nach- mittag in diesem Jahr von der Anne-Frank-Schule Busenbach. Das Programm verfolgten die Se- niorinnen und Senioren im Saal bei Kaffee, Kuchen, Dambedeis oder später auch einem Viertele. Für jeden gab es als Gruß für die Feiertage einen Weihnachtsstern mit auf den Weg. Bürgermeister Franz Masino ver- 90 Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Schule Busenbach erfreuten mit weih- sprach den Senioren bei seinem nachtlichen Liedern, Gedichten und einem Theaterstück Waldbronns ältere Mitbürger. Grußwort, in das er auch Ehren- bürger Helmut Völkle mit einbezog, einen stimmungsvollen, Schlusslied „Singen wir im Schein der Kerzen“ klang der vorweihnachtlichen Nachmittag. Rektor Rolf Nold, der auch Nachmittag aus. die Leitung des Programms hatte und den Schulchor diri- gierte, fand es einen schönen Brauch, dass dieser Nachmit- tag in jährlichem Wechsel von den drei Waldbronner Schulen gestaltet wird. Am Programm der Anne-Frank-Schule, so Nold, seien 90 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 beteiligt. Die Schule hatte ihr gut zweistündiges Programm in drei Themenblöcke aufgeteilt, die mit „Advent“, „Vorfreude auf Weihnachten“ und „Nikolaus“ überschrieben waren. Dabei wechselten sich Lieder des Schulchors, Lieder mit Orff- und Flötenbegleitung und auch gemeinsam gesungene Lieder mit Gedichten ab, so dass es für die Seniorinnen und Senioren ein abwechslungsreicher, besinnlicher Nachmittag wurde. Im zweiten Teil führte die Theater-AG unter der Leitung von Elke Straehler-Pohl „Der schönste Tag im Jahr“ auf. Bürgermeister Franz Masino dankte zum Schluss allen Mit- wirkenden und wünschte den Seniorinnen und Senioren fro- Gespannt verfolgten die Senioren das Geschehen auf der he und besinnliche Advents- und Weihnachtstage. Mit dem Bühne. Spendenübergabe für Indienprojekt „Mitraniketan“ ist ein gemeinnütziges Entwicklungsprojekt im Süden Indiens, das den Lehren Mahatma Gandhis folgt und vor allem dafür eintritt, dass alle gesellschaftlichen Gruppen friedlich zusammen leben. Im Jahr 2006 beging es sein Goldenes Jubiläum, d.h. es leistet nun schon seit über 50 Jahren unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ wert- volle Arbeit für die Ärmsten der Armen. Inzwischen sind ständig etwa 280 bis 300 Schulkinder hier, dazu kommen 30 bis 40 Kindergartenkinder, 40 Schüler/innen in der „National Open School“ (für Straßenkinder) und 80 jun- ge Erwachsene, die eine einjährige Vollzeitausbildung erhalten. Eine Vielzahl beruflicher Ausbildungsstätten sind in den ver- gangenen 50 Jahren entstanden, z.B. Spinnerei, Weberei, Schneiderei, Holzhandwerk, Bauhandwerk, Elektrikerhand- werk, Töpferei, Metallverarbeitung, Druckerei, etc., darunter auch die zwischenzeitlich neu errichtete Bäckerei, die das Projekt der Bäckerei Nussbaumer darstellt. Die Bäckerei ist gleichzeitig ideale Ausbildungsstätte und leis- tet einen wesentlichen Beitrag für die Ernährung der Kinder und Mitarbeiter. Die Bäckereiprodukte erzielen durch Verkauf ein zusätzliches Einkommen, mit dem die Schule und die Versorgung der Kinder und Jugendlichen finanziell unterstützt Spendenübergabe an die Bäckerei Nussbaumer für das In- werden kann. Da „Mitraniketan“ keine ständigen Geldgeber dien-projekt „Mitraniketan“. hat, weil es sich von keinen externen Einflüssen – politisch Der TSV Reichenbach und die ACURA Kliniken überga- oder konfessionell – abhängig machen will, ist der materielle ben jetzt die Spendensumme von 340,- € an die Bäckerei Überlebenskampf eine täglich zu bewältigende Aufgabe. Nussbaumer für deren Indienprojekt „Mitraniketan“. Sie ent- Ein herzliches Dankeschön für die Spende geht an alle stammt dem 5. Firmen- und Gesundheitslauf Waldbronn, Sportler und Teilnehmer des 5. Firmen- und Gesundheits- der am 12.10.2014 stattfand. Hier wurde um eine Spende laufes Waldbronn, ohne deren finanzielle Großzügigkeit die gebeten anstelle der Erhebung von Startgeld. Spendenübergabe nicht möglich gewesen wäre.
4 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 Adventsfeier der Kolpingsfamilie Reichenbach mit Ehrungen und einer Spende Ehrungen und eine Spendenüber- gabe hatte die Kolpingsfamilie Reichenbach in ihrer Adventsfeier, deren besinnlicher Teil von Pasto- ralreferent Thomas Ries gestaltet wurde. Er vermittelte unter dem Thema „Warten“ Gedanken zur Adventszeit. Musikalisch umrahmt wurde sie durch eine Mandolinen- gruppe mit Herbert Becker, Hubert Becker, Klaus Becker und Horst Winter sowie durch die Kinder Nina und Lea Schwab. 1.000 Euro übergab Markus Kraft von der Kolpingsfamilie an Gab- riele Isenberg von der Gefährde- tenhilfe Enzklösterle. In dieser Ein- 60 Jahre bei der Kolpingsfamilie (von links): Vorstandsmit- glied Markus Kraft, Berthold Dreher, Franz Becker, Manfred Schwab, Alfred Becker, Horst Winter, Pastoralreferent Thomas Ries und Volker Schwab, der seit 25 Jahren bei der Kolpingsfamilie ist. richtung haben Jugendliche die Möglichkeit, mit der Familie Isenburg zu leben, zu arbeiten und eine Berufsausbildung zu absolvieren. Geehrt wurden langjährige Mitglieder. 25 Jahre gehören der Reichenbacher Kolpingsfamilie Thorsten Becker, Andreas Kraft, Volker Schwab und Holger Völkle an. Auf 60 Jahre bringen es Alfred Becker, Franz Becker, Berthold Dreher, Klaus Karcher, Manfred Schwab und Horst Winter. Die Ur- kunden überreichten Thomas Ries und Markus Kraft. 1.000 Euro übergab Markus Kraft an Gabriele Isenberg von der Gefährdetenhilfe Enzklösterle. Polytec nominiert für Photonik-Oscar Polytec entwickelte den MSA-100-3D Micro System Analyzer speziell zur 3D-Schwin- gungsmessung an Mikrostrukturen. Mit seiner einzigartigen Pikometer-Amplitudenauflö- sung für alle drei Raumrichtungen und der breitbandigen Messfähigkeit bis 25 MHz ist der MSA ein zukunftsweisendes Instrument. Es ist das ideale Werkzeug für die Entwick- lung mikromechanischer Komponenten wie auch für biologische Anwendungen. Eine internationale Fachjury nominierte nun das innovative Polytec Messgerät für den PRISM AWARD 2015 in der Kategorie „Other Measurement Instrumentation“. Die SPIE, der internationale Fachverband für Optik und Photonik und die Photonics Media Group verleihen die Prism Awards für herausragende Innovationen im Bereich Optik und Photonik. Die Awards gelten in der Branche als “Oscars der Photonik“. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt auf der Photonics West 2015 in San Francisco. Der Polytec MSA-100-3D Micro System Analyzer Wechsel in der Albtal Plus-Geschäftsführung Jana Kolodzie leitet Tourismusgemeinschaft Zustimmung für Wander-Projekt Eine insgesamt positive Bilanz hat die Tourismusgemein- übrigen Kennziffern auf ein schaft Albtal Plus e. V. am Ende ihres ersten vollständigen wachsendes Interesse an „Arbeitsjahres“ vorgelegt. Bei der Mitgliederversammlung der Destination Albtal hin. 2014 in Karlsbad wiesen sowohl der Albtal Plus-Vorsitzende, Zum Beispiel die steigenden Zugriffe auf die Albtal-Website der Bad Herrenalber Bürgermeister Norbert Mai, als auch und den Facebook-Account, die zunehmenden Online-Direkt- Geschäftsführer Rainer Laubig darauf hin, dass die Arbeit buchungen bei Albtal-Gastgebern oder die knapp 2000 Be- von Albtal Plus offenkundig erste Erfolge zeige. Gegenüber stellungen von Albtal-Broschüren, die aus ganz Deutschland dem Vorjahr seien in 2014 sowohl die Ankunfts- als auch und dem Ausland in der Geschäftsstelle eingegangen seien. die Übernachtungszahlen im Tal um 4,8 beziehungsweise 3,4 Die vorläufige Jahresbilanz 2014, die Vorstand und Ge- Prozent gestiegen. Außerdem, so Laubig, deuteten auch alle schäftsführung der Mitgliederversammlung vorlegten, weist
Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 AMTSBLATT WALDBRONN 5 zudem aus, dass Albtal Plus von Herbst 2013 bis heute ins- ein Tal übergreifendes Konzept für MTB-Strecken und Single gesamt mehr als 160.000 Broschüren distribuiert hat – vom Trails, um der dynamisch wachsenden Zielgruppe der Moun- beliebten Albtal-Magazin bis zur Ausflugsbroschüre „Fahrtziel tainbiker ein attraktives Angebot machen zu können. Albtal“. Zudem, so Laubig, sei man mittlerweile im Internet bei circa 4000 Website-Besuchern monatlich angelangt, auf Face- Darüber hinaus hat sich die Mitgliederversammlung dafür book steige die Zahl der „Freunde“ und „posts“ kontinuierlich. entschieden, das Projekt „KONUS für das ganze Albtal“ an- zugehen. Sollte KONUS, also die kostenlose ÖPNV-Nutzung Deutlich voran gehe es auch beim Thema Messen. So habe für Übernachtungsgäste, schrittweise in den Albtal Plus- man aus dem zu Recht kritisierten Auftritt auf der CMT 2014 Kommunen eingeführt werden, so würde das nach Überzeu- in Stuttgart die Konsequenzen gezogen und werde sich im gung der Tourismusorganisation einen erheblichen Schub für kommenden Jahr gemeinsam mit der TG Nördlicher Schwarz- den Tourismus im Tal bedeuten. wald sowie den Städten Karlsruhe und Pforzheim mit einem knapp 100 Quadratmeter großen Stand präsentieren. Geschäftsführer Rainer Laubig informierte die Mitgliederver- Die Mitgliederversammlung beschloss, noch in diesem Jahr sammlung offiziell darüber, dass er seine Tätigkeit zum Ende einen Förderantrag beim Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord diesen Jahres beenden wird. Er habe sich in Übereinstim- für ihr Pilotprojekt „Wander-Erlebnis Albtal“ zu stellen, das in mung mit dem Vereinsvorstand von Anfang an „als Ge- den Folgejahren sukzessive verwirklicht werden soll. Die an burts- und Entwicklungshelfer“ bei der Gründung und dem Albtal Plus beteiligten Kommunen waren sich darüber einig, Aufbau einer neuen Tourismusorganisation verstanden. Nun, dass das „Wander-Erlebnis“ ein für den Tourismus wegwei- nachdem „das Baby laufen gelernt hat“, könne er das Amt sendes Projekt ist, welches das Tal nicht nur für Gäste, son- beruhigt in die Hände seiner Nachfolgerin legen. dern auch für die Bevölkerung attraktiver mache. Kernstück Die Geschäftsführung übernimmt mit Beginn des Jahres des „Wander-Erlebnis“ soll der mehrere Etappen umfassende 2015 die bisherige Leiterin des Albtal Plus-Büros, Jana Ko- Albtal-Abenteuertrail werden, dessen ersten beiden Etappen lodzie. Vor ihrer Tätigkeit bei Albtal Plus war Jana Kolodzie derzeit bereits konzipiert und mit den zuständigen Behörden in Rheinstetten für Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und abgestimmt werden. Tourismus zuständig. Davor hat sie lange Jahre als Ge- Auf der Agenda der Tourismusgemeinschaft für 2015 steht schäftsführerin die Tourismusgemeinschaft Kraichgau-Strom- zudem das Thema Rad. Hier geht es unter anderem um berg geleitet. Im Jugendgemeinderat notiert Dank an die Kandidaten – geringe Wahlbeteiligung Der Jugendgemeinderat ist gewählt. Doch die Wahlbeteili- ten und auch gemeinsam mit den Jugendgemeinderäten gung war leider „sehr ernüchternd“, so Bürgermeister Franz in Aktionen auf die Wichtigkeit des Jugendgemeinderates Masino. Lediglich 11,3 Prozent (2012: 17,6 Prozent) der hinzuweisen. 848 Wahlberechtigten Jugendlichen nahmen an der Wahl teil. Das sind insgesamt 96 Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimmzettel in den verschiedenen „Wahllokalen“ wie Eistreff, Schulen, Bücherei und Rathaus abgaben. Er sei enttäuscht von der Wahlbeteiligung, so Bürgermeister Franz Masino, doch gleichzeitig bedankte er sich bei den Kandi- datinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellten und den Jugendlichen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Alle sechs Kandidaten, die sich nach längerer Suche und Bewerbungsfristenverlängerung aufgestellt haben, wur- den auch gewählt: Aaron Völker 143 Stimmen, Maximilian Lumpp 139 Stimmen, Nicolas Anderer 82 Stimmen, Natha- lie Burkhard 75 Stimmen, Camilia Rockstroh 47 Stimmen, Philine Weinerth 41 Stimmen. Der Jugendgemeinderat setzt sich aus 12 Jugendgemein- deräten zusammen, die auf vier Jahre gewählt werden. Im Zwei-Jahre-Rhythmus wird die Hälfte der Jugendgemeinde- räte gewählt, so dass im Rat immer sechs erfahrene und sechs neue Räte sitzen. Jetzt muss überlegt werden, wie in zwei Jahren weiter verfahren werden soll. Er kann sich vorstellen, so der Ver- waltungschef, verstärkt mit den Schulen zusammenzuarbei- Die Kandidaten bei der Stimmenauszählung im Rathaus. Besuchen Sie uns auch im Internet: www.waldbronn.de
6 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 Mädchen wollen doch gerne Arzthelferin werden oder auch im Pharmaziebereich tätig sein. Für die Jungen fehlte in diesem Jahr eine Autowerkstatt. Vorsichtig nimmt Patrik Fischer eine Kirsche aus dem Eimer und legt sie als I-Tüpfelchen auf die perfekte Cremetorte. Nur nicht wackeln. Fertig. Der 13-jährige Schüler hat heute schon um 6 Uhr morgens beim Frickebäck begonnen. Ziemlich früh für einen Schüler. Aber er durfte auch tatkräftig mitarbeiten. Butterhörnchen mussten geformt und Streusel geknetet werden. „Mir macht es hier auch viel Spaß“, sagt Patrik Fischer, obwohl er bereits die Backstube kehren und wischen musste. „Und er ist wirklich sehr fleißig“, lobt Gesellin Alexandra Böser. Die 13-jährige Schülerin Elena Armbruster räumt Waren in die Kühltheke ein. Waldbronner Schnupperlehre: Verschiedene Berufe kennen lernen Wo liegen meine Interessen, was will ich werden, welchen Beruf will ich mal ergreifen? Fragen, die sich die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse der Albert- Schweitzer Schule in den vergangenen Wochen gestellt haben. Während der Waldbronner Schnupperlehre konnten die Jugendlichen in verschiedene Betriebe der Waldbronner Selbständigen und andere Einrichtungen reinschnuppern. Patrik Fischer dekoriert eine Cremetorte. Immer schön vorsichtig mit den Kirschen. Geschickt räumt die Elena Armbruster die Kühlprodukte in die Theke. Es muss gut gestapelt sein, nichts darf wackeln Ivan Stoyanov steht an einem Schneidegerät. Sehr oder runter fallen. Die 13-jährige Schülerin ist umsichtig schneidet er eine große Styroporplatte zu. Das ist Schnupperpraktikantin beim Lebensmittelmarkt edeka. Sie Maßarbeit. Schließlich muss sie hinterher passen. Seit neun durfte bereits Obst einsortieren und an der Kühltheke Waren Monaten ist der Schüler aus Bulgarien erst in Deutschland. einräumen. Ein bisschen Erfahrung bringt sie durch ihre Aber mit seinem „Chef“ Marco Marcone von der Hornikel große Schwester mit. Diese hat hier vor Jahren auch eine Gerüstbau GmbH kann er schon richtig über das Schnupperlehre gemacht und wurde dann nach dem Stuckateursdasein fachsimpeln. Die beiden haben Schulabschluss übernommen. „Ich weiß noch nicht, was ich gemeinsam an einem Haus Ausbesserungsarbeiten mal werden möchte“, so die 13-Jährige. Ihr macht es hier viel vorgenommen. Und sein „Chef“ ist sehr zufrieden mit ihm. Spaß, aber sie freut sich auch noch auf die anderen Schnupperbetriebe. Diverse Berufsbilder kennenlernen. Von der Schnupperlehre, die eine gemeinsame Aktion der Albert-Schweitzer-Schule, den Waldbronner Selbständigen und anderen Einrichtungen ist, können nur alle Beteiligten profitieren, erklärt Detlef Schäfer, Koordinator der Schnupperlehre: Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Berufsbilder kennen, indem sie in unterschiedliche Betriebe reinschnuppern dürfen, die Betriebe lernen potenzielle Auszubildende kennen. Ziel sei es, in erster Linie die Berufswahlkompetenz zu stärken. Die Jugendlichen müssen sich vorher telefonisch ankündigen oder auch absagen, wenn sie verhindert sind. Sie müssen lernen, mit ihnen unbekannten Menschen und Situationen umzugehen. Mit dabei sind Handwerksbetriebe, Kindergärten, diverse Einzelhandelsbetriebe oder Bäcker. Ivan Stoyanov schneidet Styroporplatten an einem Leider fehlen kaufmännische Berufe oder Heilberufe. Gerade Schneidegerät zu.
Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 AMTSBLATT WALDBRONN 7 Das 19.11. - Kunst im Rathaus - Bürgerbüro 23.12.14 Bilder von Emil Massinger 05.12.14 Jahresabschlussfeier - Gesangverein Concordia 1875 informiert: 05.12.14 Reichenbach Mitgliederversammlung und Nikolausfeier - Freundeskreis Saint-Gervais 06.12.14 Nikolausfeier - Musikverein „Lyra“ Reichenbach Das Bürgerbüro hat am 06.12.14 Nikolausdienst - Kolpingsfamilie Reichenbach 06.12. + Theaterabend Dienstag, 16.12.2014 07.12.14 - Gesangverein „Freundschaft“ Busenbach 07.12.14 Nikolausfeier - MSC Reichenbach e.V. von 7.00 bis 14.00 Uhr 07.12.14 Jugendbenefizkonzert mit vier Jugendkapellen - Musikverein „Edelweiß“ Busenbach geöffnet. 07.12.14 Schülerkonzert - Musikschule Waldbronn 07.12.14 Weihnachtsfeier - DLRG Waldbronn 10.12.14 Sitzung Gemeinderat Glühweinhütte beim Wochenmarkt Die Vorsorgemappe vor dem Rathaus zugunsten der Asylsuchenden in Waldbronn Es gibt sie auch dieses Jahr wieder - unsere ✷ Die Vorsorgemappe ist als stabile Aufbewahrmappe angelegt. Glühweinhütte in der Vorweihnachtszeit. An al- len Wochenmarkttagen und am Donnerstag, dem Inhalt der Vorsorgemappe: 4.12.2014, beim lebendigen Adventskalender im Rathaus, haben Sie Gelegenheit, nette Leute zu Die Begleitbroschüre treffen, gute Gespräche zu führen und für einen guten Zweck einen Glühwein/Punsch, mit oder Informationen und Hilfen über ohne Alkohol, zu trinken. Natürlich gibt es auch wieder die bekannt-beliebte, Vorsorgemöglichkeiten, Fallbeispiele und ✷✷✷ gute Wurst vom Grill. Entscheidungshilfen, Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Fragen zu Sterbehilfe, zum Umgang mit den Formularen, Ratschläge, Tipps, Kontakte. Die Termine der Öffnungszeiten Glühweinhütte im Einzelnen: Die Vorsorgeverfügungen Donnerstag, 17.00-19.00 Uhr Lebendiger Formulare mit Schritt-für-Schritt-Erläuterungen 04.12.14 Adventskalender Freitag, 09.30-13.00 Uhr Wochenmarkt Patientenverfügung 05.12.14 Vorsorgevollmacht Freitag, 09.30-13.00 Uhr Wochenmarkt 12.12.14 Betreuungsverfügung Freitag, 09.30-13.00 Uhr Wochenmarkt Notfallkärtchen ✷ ✷ ✷✷✷ 19.12.14 Erhältlich im Bürgerbüro zum Preis von 5,50 EURO
8 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 Störungsdienste Sprechzeiten BM Franz Masino Montag, 08.12.2014 10.00 - 12.00 Uhr Wasser: Tel. 0171 6517824 Donnerstag, 11.12.2014 16.00 - 18.00 Uhr Werktags zusätzlich Tel. 609-0 (Tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101) Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111 Tel. 01802 056-229 Montag - Mittwoch 7.00 - 16.00 Uhr Strom: EnBW Störungsnummer Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Tel. 0800 3629477 Freitag 7.00 - 12.00 Uhr Kabelfernsehen: Kabel Baden-Württemberg Öffnungszeiten Pforte, Rathaus, Tel. 609-0 Tel. 01806 888150 oder 0800 858590050 (kostenlos) Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-302 Montag - Mittwoch 8.00 - 12.15 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.15 Uhr Notrufe 13.15 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 13.00 Uhr Feuerwehr + Rettungsleitstelle 112 Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus. Polizei 110 Familienbüro, Tel. 609-330 Polizeirevier Ettlingen 3200-312 Polizeiposten Albtal 67779 Öffnungszeiten Grundbucheinsichtsstelle, Tel. 609-161 Montag + Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Krankentransporte 19222 Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr Sprechstunde Pflegestützpunkt Landkreis KA 1. Mi. im Monat, 13.30 - 16.00 Uhr, Rathaus Zi. 106 Ärztlicher Notdienst (tel. Voranmeldung unter 07243/101-546) An Wochentagen, 19 Uhr, bis zum Folgetag, 8 Uhr, Restmüll und Wertstoffe SA/SO/Feiertag ganztags bis 8 Uhr des Folgetages Restmüll Tel. 07243 19292 Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen, ganz Waldbronn Donnerstag, 11. Dez. 2014 Am Stadtbahnhof 8, Tel. 07243 19292 1,1-cbm-Container Freitag, 05. Dez. 2014 Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr Grüne Tonne (inkl. 1,1-cbm-Container) Sa/So/Feiertag 10 - 14 Uhr und 16 - 20 Uhr ganz Waldbronn Donnerstag, 18. Dez. 2014 An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten Schadstoffsammlung Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe- antworter Ihres Hausarztes! Reichenbach Busenbach Zahnärztlicher Notfalldienst Etzenrot Zusatztour Ettlingen Samstag, 20. Dez. 2014 Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier- (Albgauhalle) tagen unter 01806-112112 erreichbar. Die Standzeiten werden kurz vorher auf der Umweltseite veröffentlicht! Augenärztlicher Notfalldienst Papiersammlung Patienten, die außerhalb der Sprechstundenzeiten eine au- Etzenrot Samstag, 17. Jan. 2015 genärztliche Behandlung benötigen, können zu den nach- Sperrmüll/Elektronik-Schrott auf telefonische Anfrage folgenden Dienstzeiten unter der zentralen Rufnummer beim Abfallwirtschaftsbetrieb 0800 2982030 01805/19292-122 den Dienst habenden Arzt erreichen: oder der Gemeinde Waldbronn 609330 MO, DI, DO und FR: 19-8 Uhr / MI: 13-8 Uhr / SA, SO und Feiertag: 8-8 Uhr Wertstoffe Bauhof, Daimlerstr. Sa. 9.00 - 16.00 Uhr Notdienste der Apotheken Grüngutplatz Eistreffparkplatz Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Tages Di. und Fr. 9.00 - 17.00 Uhr Sa. 10.00 - 16.00 Uhr www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de. Grüngutplatz Wiesenfesthalle Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die r Dez./Jan. geschlossen von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833. Impressum Herausgeber: Gemeinde Waldbronn, Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Franz Masino, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, für "Was sonst noch interessiert" und Gemeindeverwaltung Waldbronn den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89 Tel.07243 5053-0, E-Mail: anzeigen.76275@nussbaummedien.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Presse- Sprechzeiten Verwaltung vertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Internet: www.wdspressevertrieb.de
Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 AMTSBLATT WALDBRONN 9 Im Gemeinderat notiert Keine Trinkwasserenthärtung sen Gründen gegen eine Erhöhung aus. Anders sah es bei der Einführung einer Kampfhundesteuer aus. Hier sind alle In Waldbronn gibt es voraussichtlich keine Trinkwasserent- Fraktionen für eine Einführung. Keine Einigkeit herrschte al- härtung. Darüber informierte die Verwaltung den Gemein- lerdings bei der Höhe der Steuer. Der Vorschlag der SPD mit derat unter der Leitung des 2. Bürgermeisterstellvertreters 504 Euro für den ersten und ebenfalls 504 Euro für jeden Klaus Bechtel in seiner jüngsten Sitzung. Die Gemeinde ist weiteren Hund fand die mehrheitliche Zustimmung. Mitglied in verschiedenen Wasserzweckverbänden. Der Här- tegrad liegt in den drei Ortsteilen zwischen 11 und 18 Grad. Sitzungsvorlagen weiterhin in Papierform Laut Verwaltung wird eine Enthärtung erst bei 19,6 Grad vorgeschlagen und wäre darüber hinaus sehr teuer. Die Gemeinderäte wollen weiterhin ihre Sitzungsvorlagen in Papierform haben und nicht nur in digitaler Form. Damit Informationen zur Gewerbe- und Einkommen- ließe sich besser arbeiten und Anmerkungen machen, so die einstimmige Meinung. Für eine Anschaffung von Tablets steuer auf Gemeindekosten bestünde kein Anlass, da die meisten Philippe Thomann, Leiter des Rechnungsamtes, informierte schon über private Tablets verfügen würden, so Gemeinderat den Gemeinderat über die Berechnungen zur Gewerbe- und Roland Bächlein (CDU). Einkommenssteuer sowie zum Zuschussbedarf ausgewählter Einrichtungen. Die SPD/Bürgerliste hatte in einem Antrag ge- Beteiligungsbericht von 2013: Kurverwaltung fordert, diese zum Teil sehr komplexen Berechnungen genau- mit konstanten Zahlen er darzustellen (nachzulesen auf der homepage der Gemeinde unter www.waldbronn.de, Stichwort Bürgerinformationssytem). Kämmerer Philippe Thomann stellte dem Gemeinderat den Beteiligungsbericht 2013 vor. Danach ist die Gemeinde Wald- Erhöhung des Wasserzins bronn alleinige Gesellschafterin der Kurverwaltung mit den Betriebszweigen Thermalbad, Kurhaus, Kurgastbetreuung, Eis- Der Gemeinderat hat der Erhöhung der Wasserverbrauchsge- treff, Gesellschaftshaus und dem Freibad. Geschäftsführer ist bühr ab 01.01.2015 zugestimmt. Die Verbrauchsgebühr wird Bürgermeister Franz Masino, dem Beirat gehören neun Ge- von bisher 2,08 Euro auf 2,29 Euro pro Kubikmeter erhöht. So meinderäte an. Das Jahresergebnis des Gesamtunternehmens muss eine vierköpfige Familie dann ab Januar etwa 36 Euro schließt, nach Abzug der Zuschüsse, mit einem Fehlbetrag im Jahr mehr bezahlen. Die Erhöhung ist erforderlich, weil von 141.000 Euro ab (2012: 129.000 Euro). Die Besucherzah- 2015 mit einem erheblichen Mehraufwand für die Beseitigung von Rohrbrüchen und den Wasserbezug gerechnet werden len sind bei den Albthermen und dem Eistreff leicht rückläufig. muss. Insgesamt werden für das kommende Jahr 138.000 Um gut 8.000 Besucher auf 71.000 Besucher ist die Zahl im Euro insbesondere für die Ausbesserungen veranschlagt. Dies Freibad gestiegen. Das Betriebsergebnis der Albtherme ist auch vor dem Hintergrund, dass in den Jahren 2011 und gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. Interessant ist ein 2012 der Wasserzins bereits jeweils 2,20 Euro betrug. Blick auf die Einrichtungen, die die Kurverwaltung im Auftrag der Gemeinde betreibt und für die die Gemeinde Verlustaus- Kernzeit- und Hortgebühren werden teurer gleich zu leisten hat. Die Defizite des Gesellschaftshauses konnten geringfügig verringert werden. Die Zuschüsse für das Die Kernzeit- und Hortgebühren werden ab 1. Januar erhöht. Kurhaus, den Eistreff und das Freibad lagen leicht über dem Auch das Essensgeld wird angehoben. Dies beschloss der Vorjahreswert. Insgesamt gewährt die Gemeinde der Kurver- Gemeinderat bei zehn Ja- und fünf Gegenstimmen. Die Mo- waltungsgesellschaft für den Betrieb der Einrichtungen einen natsbeiträge je Wochenbetreuungstag betragen dann wie folgt: Zuschuss von rund 465.000 Euro. Das sind etwa 25.000 Kernzeitbetreuung 11 Euro Euro mehr als im Vorjahr. Der Umsatzerlös der Gesellschaft Kernzeitbetreuung bis 14 Uhr 15 Euro liegt bei 3,309 Millionen Euro. Das sind nur rund 68.000 Kernzeitbetreuung bis 15 Uhr 20 Euro Euro weniger als im Vorjahr, da das Reisebüro Ende 2012 Kernzeitbetreuung bis 16 Uhr 25 Euro geschlossen hat und diese Umsätze wegfallen. Weiter ist die Hortbetreuung 25 Euro Gemeinde Mitglied des „Zweckverbandes Kommunale Infor- Kernzeit und Hortbetreuung 31 Euro mationsverarbeitung Baden-Franken“ sowie der „Grundstücks- Essensgeld pro Tag 3,50 Euro eigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsru- he“. Beteiligt ist die Gemeinde auch an der "Gemeinnützigen Die Beiträge sind zum letzten Mal zum 1.01.2010 ange- Baugenossenschaft Busenbach“. Weiterhin ist die Gemeinde passt worden. Als „moderate Anpassung“ bezeichneten die Mitglied im Vereins Albtal plus e.V. CDU-Fraktion und die SPD/Bürgerliste den Vorschlag der Verwaltung. Die Freien Wähler und die Grünen konnten der Spenden für das Holzkreuz Anpassung nicht zustimmen. „Wir sehen es nicht ein, bei Die Verwaltung gab bekannt, dass insgesamt 4.255 Euro der Kinderbetreuung die Schrauben anzuziehen, an anderer für die Erneuerung des Holzkreuzes eingegangen sind. Der Stelle aber wird das Geld ausgegeben“, so Ralf Störzbach Gemeinderat hatte in den vergangenen Wochen zu den (FW). Es träfe mal wieder Familie mit mehreren Kindern. Spenden aufgerufen. Keine Erhöhung der Hundesteuer, Einführung Fragestunde der Bürger einer Kampfhundesteuer Mehrere Anregungen kamen aus dem Kreis der zuhörenden Die Hundesteuer in Waldbronn beträgt seit 1.1.1995 für das Bürger: Für einen Mitbürger wird zu viel Wasser („Wasser Halten eines Hundes 96 Euro, für den zweiten und jeden ist ein kostbares Gut“) auf dem Reichenbacher Friedhof weiteres Hund 192 Euro. Die Gemeinderäte haben sich dafür verbraucht. Die Verwaltung solle die Bürger zum Sparen ausgesprochen diese Gebühren beizubehalten und nicht zu auffordern. Schließlich müsse das Wasser von allen Bürgern erhöhen. Die Verwaltung hatte eine Erhöhung u.a. mit dem gezahlt werden. Die bei der Bürgerversammlung vorgebrach- Aufstellen von 25 neuen Hundestationen begründet. Insge- ten Bedenken der Bürger gegen das geplante Kurzentrum samt sind in Waldbronn 358 Ersthunde und 15 Zweithunde sollten nochmals vorgestellt und bedacht werden. Dies wer- gemeldet. Udo Mackert (CDU) sprach sich gegen eine Er- de, laut Bürgermeisterstellvertreter Klaus Bechtel, in einer höhung aus, da es doch zumeist junge Familien oder ältere der nächsten Gemeinderatssitzungen geschehen. Die Bitte, alleinstehende Menschen seien, für die ein Hund sehr wich- die Berechnungen zur Gewerbe- und Einkommenssteuer tig sei. Außerdem würde in Waldbronn im Vergleich schon auf die homepage zu stellen, kam ebenfalls aus den Reihen eher der Spitzensatz berechnet. Auch Jens Puchelt (SPD) der Bürger. Die Verwaltung wird dieser Bitte (s.o.) zeitnah und Angelika Demetrio-Purreiter (FW) sprachen sich aus die- nachkommen.
10 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 Selbstablesung der Wasserzähler 2014 Amtlicher Teil In den nächsten Tagen erhalten die Grundstückseigentü- mer bzw. Hausverwalter ein Schreiben mit der Bitte, den Wasserzählerstand selbst abzulesen. Öffentliche Sitzung Gemeinderat Bitte melden Sie den Zählerstand per Karte, Fax oder übers Internet. Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Auf der Internetseite der Gemeinde Waldbronn hiermit lade ich Sie zu der öffentlichen Sitzung am Mitt- (www.waldbronn.de/buergerservice/A-Z) ist ab 04.12.2014 woch, den 10.12.2014 um 18:00 Uhr in den Bürgersaal im ein Link für Ihre Eingabe freigeschaltet. Das persönliche Rathaus ein. Passwort finden Sie im Anschreiben. Sitzungsinformationen sind so weit möglich im Internet unter Wir machen darauf aufmerksam, dass der Verbrauch al- www.waldbronn.de „Rathaus/Gemeinderat/Rats- und Bürger- ler Kunden die bis Donnerstag, 08.01.2015, keinen Zäh- informationssystem“ veröffentlicht. lerstand gemeldet haben, geschätzt wird. Herzliche Grüße Franz Masino Fragen zur Ablesung beantwortet Frau Kraft unter Bürgermeister Tel. 07243/609-211, Fax: 07243/609-8211 Tagesordnung: E-Mail: d.kraft@waldbronn.de 1. Bekanntgaben der Verwaltung 2. Forstwirtschaftsplan 2015 mit Hiebsplan für den Gemeinde- wald Beteiligungsbericht 2013 3. Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe; der Gemeinde Waldbronn Beteiligung der Gemeinde Waldbronn Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.11.2014 den 4. Ehrungen von Gemeinderäten durch den Gemeindetag Beteiligungsbericht der Gemeinde für das Jahr 2013 zur Baden-Württemberg Kenntnis genommen. Der Bericht liegt in der Zeit von 5. Bestandserhebung Bauflächen und Entwicklungspotentiale Freitag, den 05. Dezember 2014, bis einschließlich Mon- (Stand 13.11.2014) tag, den 15. Dezember, auf dem Rathaus, Pforte, Markt- Information und Aussprache platz 7, Waldbronn, öffentlich aus. 6. Vorberatung des Haushaltsplans 2015; insbesondere gez. Masino, Bürgermeister Beratung und Beschlussfassung über die Anträge der Gemeinderatsfraktionen Neukalkulation der Abwassergebühren 7. Fragestunde für Bürger und Einwohner 8. Fragen des Gemeinderates Rückwirkendes Inkrafttreten der Schmutz- 9. Sonstiges und Niederschlagswassergebühren für das Veranlagungsjahr 2015 Aufruf an alle Hundehalter und Das gemeindliche Rechnungsamt lässt derzeit die Ab- Hundehalterinnen! wassergebühren für das Jahr 2015 neu kalkulieren. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Gebührenerhöhungen für Die Bürger und Gäste im Gemeindebereich Waldbronn das Jahr 2015 ergeben. werden gebeten, ihre Hunde so zu halten, dass eine Ge- Die Fertigstellung der Gebührenkalkulation und die Be- fährdung für andere Menschen und Tiere vermieden wird. schlussfassung des Gemeinderates über die neuen Ge- In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgern bühren (Satzungsbeschluss) werden jedoch erst im 1. aus verschiedenen Ortsteilen wegen freilaufender Hun- Halbjahr 2015 erfolgen können. Dabei ist beabsichtigt, de innerhalb der Ortslage. Nach der Polizeiverordnung die neu beschlossenen Gebühren rückwirkend zum der Gemeinde Waldbronn sind innerhalb der Ortschaft 01.01.2015 in Kraft zu setzen. (Innenbereich nach §§ 30 und 34 Baugesetzbuch) auf Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass sich ab dem öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hunde an 01.01.2015 Gebührenerhöhungen für das Schmutzwasser der Leine zu führen. Dies gilt auch für den Kurpark und und Niederschlagswasser ergeben können. -bereich. Auf Friedhöfen und Kinderspielplätzen haben Hunde nichts zu suchen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Gez. Franz Masino Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier Bürgermeister einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Auch hat der Hundehalter bzw. –führer darauf zu achten, dass keine Verschmutzung durch Hundekot erfolgt. Zur Gemeinde Waldbronn Unterstützung der Hundehalter wurden an vielen Stellen der Gemeinde Hundekot-Tüten-Spender mit Abfallkörben Satzung zur Änderung der Satzung über die aufgestellt. öffentliche Abwasserbeseitigung Beachten Sie bitte: (Abwassersatzung – AbwS) vom 10.06.1998 Jeder Verstoß der oben genannten Punkte stellt eine Aufgrund von § 46 Abs. 4 u. 5 des Wassergesetzes für Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können durch Baden-Württemberg (WG) und der §§ 4, 11 und 142 der Ge- Schädigungen hohe Schadenersatzansprüche auf Sie zu- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ kommen. 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20, 29 und 42 des Kommunalabgaben- Wenn beweissichere Anzeigen z.B. wegen eines freilau- gesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat fenden Hundes beim Ordnungsamt eingehen, werden wir der Gemeinde Waldbronn in seiner Sitzung vom 26.11.2014 ggf. dies auch ahnden. Wer einen solchen Tatbestand folgende Satzung beschlossen: anzeigt, sollte allerdings auch bereit sein, bis zur letzten Konsequenz (meist als Zeuge vor Gericht) bei der Verfol- Artikel 1 gung und Ahndung der betreffenden Ordnungswidrigkeit Änderungen zur Verfügung zu stehen. IV. Abwasserbeitrag Helfen Sie bitte mit, dass unsere Gemeinde sauber bleibt, sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden wird. 1. § 26 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 erhält folgende Fassung: Vielen Dank! „2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche
Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 AMTSBLATT WALDBRONN 11 Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksflä- serzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die che bis zu einer Tiefe von 50 Meter von der der Erschlie- Gebührenbemessung erforderlich ist.“ ßungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.“ II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, V. Abwassergebühren Messeinrichtungen 1. § 38 Abs. 1 S. 3 erhält folgende Fassung: 1. § 14 Abs. 4 S. 2 erhält folgende Fassung: „Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebüh- „Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für renpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.“ 38) neu gebildet werden.“ 2. § 16 Abs. 2 S. 2 erhält folgende Fassung: 2. § 42 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 „In den Fällen des § 38 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Ge- BauGB).“ bührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats, 3. § 17 Abs. 4 erhält folgende Fassung: für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Ka- „Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden, lenderjahres.“ die den allgemein anerkannten Regeln der Technik ent- sprechen. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes Artikel 2 1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnung für den Inkrafttreten ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich vorhanden Artikel 1 dieser Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. ist. Sofern diese CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Ge- Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: rät ein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifizierers Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- trägt, insbesondere das DIN-DVGW-Zeichen oder DVGW- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Zeichen. Produkte und Geräte, die oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser 1. in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über Satzung wird nach § 4 den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in- worden sind oder nerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- 2. in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Uni- zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden on oder in der Türkei rechtmäßig hergestellt oder in ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist den Verkehr gebracht worden sind und die nicht den zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über technischen Spezifikationen der Zeichen nach Satz 3 die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die entsprechen, werden einschließlich der in den vorge- Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbe- nannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwa- achtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der chungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur in Deutschland geforderte Schutzniveau gleichermaßen geringfügigen Kostenüberdeckung führen. dauerhaft erreicht wird.“ Waldbronn, den 26.11.2014 4. § 22 Abs. 1 S. 1 erhält folgende Fassung: gez. Franz Masino „Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung Bürgermeister der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes verlangen.“ Gemeinde Waldbronn, Landkreis Karlsruhe 5. § 23 erhält folgende Fassung: Satzung zur Änderung der Satzung über den „(1) Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung der Anschluss an die öffentliche Wasser- Gemeindewerke vom Anschlussnehmer selbst abzulesen. Die Ableseergebnisse sind in den von den Gemeinde- versorgungsanlage und die Versorgung der werken hierfür übermittelten Vordruck einzutragen. Der Grundstücke mit Wasser ausgefüllte Vordruck ist an die Gemeindewerke innerhalb (Wasserversorgungssatzung – WVS) einer festgesetzten Frist zurückzusenden. Alternativ kann der Zählerstand elektronisch über die Internetseite der vom 10.06.1998 Gemeinde übermittelt werden. Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- (2) Geht der ausgefüllte Vordruck nicht innerhalb der Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 festgesetzten Frist bei den Gemeindewerken ein, wird der des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung ge- der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am 26.11.2014 schätzt; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen folgende Satzung beschlossen: zu berücksichtigen. § 12 bleibt davon unberührt.“ Artikel 1 III. Wasserversorgungsbeitrag Änderungen 1. § 29 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 erhält folgende Fassung: I. Allgemeine Bestimmungen „2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforder- 1. In § 1 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: liche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grund- „Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestim- stücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 Meter von der der men die Gemeindewerke.“ Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.“ 2. § 8 Abs. 6 S. 1 erhält folgende Fassung: „Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist IV. Benutzungsgebühren sorgsam umzugehen.“ 1. § 40 erhält folgende Fassung: 3. § 12 erhält folgende Fassung: „(1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der An- „Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis ver- schlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners sehenen Beauftragten der Gemeindewerke, im Rahmen geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Über- des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg gang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebüh- und des § 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen renschuldner über. Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen (2) In den Fällen des § 42 Abs. 3 ist Gebührenschuldner zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der techni- der Wasserabnehmer. schen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.“ und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur 2. § 42 erhält folgende Fassung: Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Was- „(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen
12 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am beträgt pro Kubikmeter 2,29 €. 26.11.2014 folgende Satzung beschlossen: (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger bewegli- cher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsge- Artikel 1 bühr pro Kubikmeter 2,29 €. Änderungen (3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen 1. § 5 erhält folgende Fassung: Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (ein- „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96,- schließlich Grundgebühr gem. § 41 und Umsatzsteuer Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 gem. § 53) pro Kubikmeter 3,50 €.“ beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 504,- 3. § 45 erhält folgende Fassung: Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des „(1) In den Fällen der §§ 41 und 42 Abs. 1 entsteht Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benut- (2) Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, zungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungs- den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192,- Euro, verhältnisses. für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund beträgt (2) In den Fällen des § 40 Abs. 1 Satz 2 entsteht die der Steuersatz 504,- Euro. Werden neben Kampfhunden Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als „wei- Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermo- tere Hunde“. Steuerfreie Hunde (§ 6) sowie Hunde in nats, für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des einem Zwinger (§7) bleiben hierbei außer Betracht. Kalenderjahres. (3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Ver- (3) In den Fällen des § 42 Abs. 2 entsteht die Gebüh- haltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine renschuld mit der Beendigung der Baumaßnahme, spä- Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und testens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift (4) In den Fällen des § 44 entsteht die Gebührenschuld sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American mit Beginn der Bauarbeiten. Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinan- (5) In den Fällen des § 42 Abs. 3 entsteht die Gebüh- der oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino renschuld mit der Wasserentnahme. Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Es- (6) Die Gebührenschuld gemäß § 41 und § 42 ruht auf panol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche und Tosa Inu. Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit § 27 KAG).“ (4) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 4. § 46 Abs. 2 und 4 erhalten folgende Fassung: beträgt das 3fache des Steuersatzes nach Absatz 1 Satz „(2) Jeder Vorauszahlung wird ein Sechstel des Jah- 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, reswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundge- so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere bühr (§ 41) zugrunde gelegt. Beim erstmaligen Beginn Hunde die Zwingersteuer nach Satz 1.“ der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der 2. § 7 erhält folgende Fassung: Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebühren- „(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine satzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im laufenden Jahres ermittelt. zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die (4) In den Fällen des § 42 Abs. 2 und 3 sowie des § 44 Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung.“ Abs. 4 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und 5. In § 47 wird folgender Absatz 3 angefügt: die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der „In den Fällen des § 42 Abs. 3 wird die Gebührenschuld Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung einge- mit der Wasserentnahme fällig.“ tragen sind. Artikel 2 (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letz- Inkrafttreten ten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von Kampfhunden i.S. von § Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. 5 Abs. 3.“ Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: 3. § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- „Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 3 werden Steu- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ervergünstigungen nicht gewährt.“ oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 4. In § 10 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in- „Bei Kampfhunden gem. § 5 Abs. 3 ist auch die Rasse nerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden anzuzeigen.“ ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über 5. § 12 erhält folgende Fassung: die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die „Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbe- 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer vorsätzlich oder achtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ 10 oder 11 zuwi- Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur derhandelt.“ geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Artikel 2 Inkrafttreten Waldbronn, den 26.11.2014 Artikel 1 dieser Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. gez. Franz Masino Bürgermeister Artikel 3 Übergangsbestimmung Gemeinde Waldbronn 1. Der Satzung wird folgender § 14 „Übergangsbestim- Satzung zur Änderung der Satzung über die mung“ angefügt: „Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung Erhebung der Hundesteuer in Waldbronn einen Kampfhund i.S. des § 5 Abs. 3 im Gemeindegebiet Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. dieser Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. § 10 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.“
Nummer 49 Donnerstag, 4. Dezember 2014 AMTSBLATT WALDBRONN 13 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Austritts geschäftsführender Gesellschafter bei Personenge- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- sellschaften (OHG, KG, GbR), ein Wechsel der Betriebstä- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) tigkeit (z.B. Umwandlung eines Großhandels in einen Ein- oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser zelhandel), eine Ausdehnung der Tätigkeit auf Waren oder Satzung wird nach § 4 Leistungen, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in- geschäftsüblich sind (z.B. Erweiterung eines Großhandels um nerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- einen Einzelhandel), ist erneut anzuzeigen. zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden Die Gewerbeanzeige dient der Überwachung der Gewerbe- ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist ausübung. zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbe- Das Bürgerbüro informiert: achtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Allein reisende Kinder Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für allein geringfügigen Kostenüberdeckung führen. reisende Kinder eine Zustimmungserklärung der Eltern zum Waldbronn, den 26.11.2014 Grenzübertritt erforderlich ist. gez. Franz Masino Die Unterschriften beider Elternteile müssen beim Bürgerbüro Bürgermeister unter Vorlage des Personalausweises geleistet und beglau- bigt werden. Wir bitten um Beachtung. Freuen Sie sich mit uns über das eBlättle Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie gewohnt informieren wir Sie über das Amtsblatt mit Das Umweltamt informiert den wichtigsten Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Als Abonnent des Amtsblattes stehen Ihnen ab KW50 die amtlichen Bekanntmachungen, die Vereinsnachrichten und Manchmal sieht man den Wald vor lauter alle anderen Inhalte des Amtsblattes auch in elektroni- scher Form zur Verfügung. Bäumen nicht! Das von Nussbaum Medien entwickelte eBlättle ist eine Kopie des gedruckten Amtsblattes. Das eBlättle erscheint wie das gedruckte Amtsblatt, also immer am Donnerstag um 12 Uhr. Damit steht das Amtsblatt nicht nur allen Abonnenten zeitgleich, sondern überall auf der ganzen Welt zur Ver- fügung. Sie brauchen also auch auf Reisen jetzt nicht mehr auf Ihr Amtsblatt verzichten und Sie können es zum Beispiel auch in der Mittagspause im Büro lesen. Hierzu benötigen Sie lediglich einen Internetzugang. Darüber hinaus bietet das eBlättle komfortable Funktio- nen, die es im gedruckten Amtsblatt nicht geben kann: - Suchalarm – Damit verpassen Sie nie wieder einen Artikel! - Artikel ausschneiden – Ausgewählte Artikel können Sie ganz bequem archivieren! - Komfortable Volltextsuche – Mit dieser finden Sie Stichwörter und ganze Sätze! In den vergangenen Herbsttagen stand zur Abwechslung Wir haben mit dem Verlag Nussbaum Medien ausge- mal ein ganz anderer Unterricht auf dem Plan: die ersten handelt, dass jeder Abonnent des Amtsblattes, dessen und zweiten Klassen der Albert-Schweitzer-Schule und der Bezugsgebühren über das Lastschriftverfahren bezahlt Waldschule besuchten das Naturklassenzimmer. werden, einen kostenlosen Zugang zur elektronischen Amtsblattausgabe erhält. Hierzu ist lediglich eine Regis- Um ein bisschen genauer hinzuschauen und den Wald, seine trierung auf der Seite www.eblättle.de erforderlich. Diese Bäume und Tiere zu erkunden, waren die Schülerinnen und ist während der Startphase ebenfalls kostenlos. Schüler mit Frau Leyk-Anderer von der Naturschule und mit Natürlich wissen wir, dass das gedruckte Amtsblatt bei Frau Weinerth sowie Lukas Schroff von der Gemeinde Wald- vielen Menschen zum festen Bestandteil ihres Lebens bronn im Herbstwald unterwegs. geworden ist. Das ist gut so und soll auch so bleiben. Dabei konnten die Kinder spielerisch viele Entdeckungen Jedoch soll Ihnen das eBlättle als kostenlose Zugabe machen. Zum Beispiel wie man mit verbundenen Augen den jederzeitigen Zugriff auf alle Inhalte des Amtsblat- besondere Merkmale eines Baumes ertastet, um ihn später tes ermöglichen und Ihnen die oben aufgezeigten Vortei- daran sehend wiederzuerkennen. Wie mit Stöcken, Laub und le entsprechend des aktuellen Standes der technischen Moos die kunstvollsten Tipis und Igel-Betten gebaut werden Möglichkeiten bieten. können. Welches Blatt und welche Frucht zu welchem Baum Weitere Informationen zum eBlättle erhalten Sie direkt gehören oder wie man einen Zapfen mit einer Astgabel am vom Verlag oder online unter geschicktesten ins Ziel bringt. www.nussbaummedien.de/eblaettle_anleitung. Ebenso konnten die Kinder erfahren, wo Insekten überwin- tern; wo Steinkauz, Dachs und andere Waldtiere leben und Das Gewerbeamt informiert! wie man sich in einer Hecke fühlt. Dass das Überwintern oft nicht leicht ist, besonders für Eichhörnchen, das mussten Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes die Kinder feststellen, als sie ihre versteckten Nüsse nicht oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer un- mehr fanden, bzw. nur noch einen kleinen Teil davon. selbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies beim Gewer- beamt der Gemeinde Waldbronn, Bürgerbüro, anzeigen. Das Auch wie die Tierarten untereinander und ihre verschiedenen gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt oder aufgegeben wird. Lebensräume zusammenhängen – und im wahrsten Sinne Ein Wechsel des Betriebsinhabers (z.B. durch Kauf, Pacht, des Wortes miteinander „verwoben“ sind, konnten die Kinder Erbfolge, Änderung der Rechtsform) einschl. des Ein- oder auf spielerische Art und Weise lernen.
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