Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn

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Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
Nr. 49
Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb                       4. Dezember 2014

           Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit

     Regen Zuspruch hatte der Nikolausmarkt im Rathausmarkt Waldbronn.
        Er findet traditionell am Samstag vor dem Ersten Advent statt.

                                                    www.waldbronn.de
Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
2                                                AMTSBLATT       WALDBRONN
                                                                                                                Nummer 49
                                                                                              Donnerstag, 4. Dezember 2014

                       Nikolausmarkt war wieder gut besucht
                                                                und bei den zahlreichen Besuchern waren der Jahreszeit
                                                                angemessen Wärmendes wie Suppen oder Glühwein gefragt.
                                                                Aber auch Weihnachtsschmuck wurde begutachtet und ge-
                                                                kauft. Hier waren an vielen Ständen sehr schöne kunstge-
                                                                werbliche Angebote vorhanden.

Am Nachmittag waren viele Besucher auf dem Nikolaus-
markt im Rathausmarkt Waldbronn unterwegs.
Der Nikolausmarkt im Rathausmarkt ist in diesem Jahr der
einzige große Weihnachtsmarkt in Waldbronn. Für die Durch-
führung zuständig war dieses Mal die Gemeinde selbst.
Änderungen im Ablauf gab es nur wenige. An 18 Stän-
den verkauften Vereine oder Organisationen Essen, Trin-
                                ken und weihnachtlichen
                                Schmuck. Zugute kam der
                                Erlös sozialen Zwecken wie
                                der eigenen Jugendarbeit.
                                Beim Förderverein für das
                                Kinderhaus Rosa Maria in
                                Honduras fließt das Geld in
                                die dortige Einrichtung, der
                                Verein Tuberöse Sklerose
                                unterstützt unter anderem
                                die Forschungsarbeit, und
                                will so mithelfen, dass die-
                                se Krankheit vielleicht ein-    Dicht umlagert war der Nikolaus bei seinem Markt im Rat-
                                mal heilbar ist. Parallel zum   hausmarkt Waldbronn.
                                Nikolausmarkt hatten auch       Für passende vorweihnachtliche, musikalische Umrahmung
                                die meisten Geschäfte im        sorgten im Rathausmarkt die Musikvereine aus Reichenbach
                                Rathausmarkt geöffnet, vie-     und Busenbach, die Musikschule Waldbronn und die FCB-
                                le von ihnen lockten die        Singers. Bürgermeister Franz Masino hieß in einem kurzen
Viele Kinder nutzten die Gele- Besucher auch mit vor-           Grußwort vor allem die kleinen Besucher willkommen. Ein
genheit zu einem Ritt auf einem weihnachtlichen Sonderan-       Anziehungspunkt für die vielen Kinder –und ihre Eltern- war
Pony.                           geboten.                        der Nikolaus, der immer dicht umlagert war, wenn er sich
Wie es sich für einen vorweihnachtlichen Markt gehört, wa-      auf „seinem“ Markt blicken ließ und dann eifrig Dambedeis
ren die äußeren Temperaturen knapp an der Frostgrenze           an die Kinder verteilte.

                 Etzenroter Weihnachtsbaum leuchtet wieder

                                     Wer von Reichenbach kommt, sieht ihn schon von Ferne leuchten: Bereits zum vierten
                                     Mal haben Klaus Pukowski, Klaus Ring, Oliver Junge und Heiko Breckwaldt in Eigenre-
                                     gie einen Weihnachtsbaum in Etzenrot aufgestellt. Gespendet wurde der Baum von dem
                                     Garten- und Landschaftsbauunternehmen Clemens und Klaus Ring aus Schöllbronn.
                                     Vergangene Woche wurde der Baum von Klaus Ring und seinen Helfern aufgestellt.
                                     Tags darauf ging es auf die Leiter und der Baum wurde mit Lichterketten geschmückt.
                                     Jetzt ziert er den Sonnenuhrenplatz inmitten von Etzenrot und leuchtet schon von wei-
                                     tem. Familie Pukowski versorgt den Baum dankenswerterweise mit Strom.

                                     Die Männer hängen die Lichterketten an den Baum.
Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 49
Donnerstag, 4. Dezember 2014                   AMTSBLATT      WALDBRONN                                                   3
                     Vorweihnachtlicher Seniorennachmittag
Über 160 ältere Mitbürger, so
viele wie schon lange nicht mehr,
waren in diesem Jahr zum ad-
ventlichen     Seniorennachmittag
ins Waldbronner Kurhaus gekom-
men. Eingeladen hatte, wie die
Jahre zuvor, die Gemeinde Wald-
bronn. Gestaltet wurde der Nach-
mittag in diesem Jahr von der
Anne-Frank-Schule Busenbach.
Das Programm verfolgten die Se-
niorinnen und Senioren im Saal
bei Kaffee, Kuchen, Dambedeis
oder später auch einem Viertele.
Für jeden gab es als Gruß für die
Feiertage einen Weihnachtsstern
mit auf den Weg.
Bürgermeister Franz Masino ver- 90 Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Schule Busenbach erfreuten mit weih-
sprach den Senioren bei seinem nachtlichen Liedern, Gedichten und einem Theaterstück Waldbronns ältere Mitbürger.
Grußwort, in das er auch Ehren-
bürger Helmut Völkle mit einbezog, einen stimmungsvollen,   Schlusslied „Singen wir im Schein der Kerzen“ klang der
vorweihnachtlichen Nachmittag. Rektor Rolf Nold, der auch   Nachmittag aus.
die Leitung des Programms hatte und den Schulchor diri-
gierte, fand es einen schönen Brauch, dass dieser Nachmit-
tag in jährlichem Wechsel von den drei Waldbronner Schulen
gestaltet wird. Am Programm der Anne-Frank-Schule, so
Nold, seien 90 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4
beteiligt.
Die Schule hatte ihr gut zweistündiges Programm in drei
Themenblöcke aufgeteilt, die mit „Advent“, „Vorfreude auf
Weihnachten“ und „Nikolaus“ überschrieben waren. Dabei
wechselten sich Lieder des Schulchors, Lieder mit Orff- und
Flötenbegleitung und auch gemeinsam gesungene Lieder mit
Gedichten ab, so dass es für die Seniorinnen und Senioren
ein abwechslungsreicher, besinnlicher Nachmittag wurde.
Im zweiten Teil führte die Theater-AG unter der Leitung
von Elke Straehler-Pohl „Der schönste Tag im Jahr“ auf.
Bürgermeister Franz Masino dankte zum Schluss allen Mit-
wirkenden und wünschte den Seniorinnen und Senioren fro-    Gespannt verfolgten die Senioren das Geschehen auf der
he und besinnliche Advents- und Weihnachtstage. Mit dem     Bühne.

                         Spendenübergabe für Indienprojekt
                                                              „Mitraniketan“ ist ein gemeinnütziges Entwicklungsprojekt im
                                                              Süden Indiens, das den Lehren Mahatma Gandhis folgt und
                                                              vor allem dafür eintritt, dass alle gesellschaftlichen Gruppen
                                                              friedlich zusammen leben. Im Jahr 2006 beging es sein
                                                              Goldenes Jubiläum, d.h. es leistet nun schon seit über 50
                                                              Jahren unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ wert-
                                                              volle Arbeit für die Ärmsten der Armen.
                                                              Inzwischen sind ständig etwa 280 bis 300 Schulkinder hier,
                                                              dazu kommen 30 bis 40 Kindergartenkinder, 40 Schüler/innen
                                                              in der „National Open School“ (für Straßenkinder) und 80 jun-
                                                              ge Erwachsene, die eine einjährige Vollzeitausbildung erhalten.
                                                              Eine Vielzahl beruflicher Ausbildungsstätten sind in den ver-
                                                              gangenen 50 Jahren entstanden, z.B. Spinnerei, Weberei,
                                                              Schneiderei, Holzhandwerk, Bauhandwerk, Elektrikerhand-
                                                              werk, Töpferei, Metallverarbeitung, Druckerei, etc., darunter
                                                              auch die zwischenzeitlich neu errichtete Bäckerei, die das
                                                              Projekt der Bäckerei Nussbaumer darstellt.
                                                              Die Bäckerei ist gleichzeitig ideale Ausbildungsstätte und leis-
                                                              tet einen wesentlichen Beitrag für die Ernährung der Kinder
                                                              und Mitarbeiter. Die Bäckereiprodukte erzielen durch Verkauf
                                                              ein zusätzliches Einkommen, mit dem die Schule und die
                                                              Versorgung der Kinder und Jugendlichen finanziell unterstützt
Spendenübergabe an die Bäckerei Nussbaumer für das In-        werden kann. Da „Mitraniketan“ keine ständigen Geldgeber
dien-projekt „Mitraniketan“.                                  hat, weil es sich von keinen externen Einflüssen – politisch
Der TSV Reichenbach und die ACURA Kliniken überga-            oder konfessionell – abhängig machen will, ist der materielle
ben jetzt die Spendensumme von 340,- € an die Bäckerei        Überlebenskampf eine täglich zu bewältigende Aufgabe.
Nussbaumer für deren Indienprojekt „Mitraniketan“. Sie ent-   Ein herzliches Dankeschön für die Spende geht an alle
stammt dem 5. Firmen- und Gesundheitslauf Waldbronn,          Sportler und Teilnehmer des 5. Firmen- und Gesundheits-
der am 12.10.2014 stattfand. Hier wurde um eine Spende        laufes Waldbronn, ohne deren finanzielle Großzügigkeit die
gebeten anstelle der Erhebung von Startgeld.                  Spendenübergabe nicht möglich gewesen wäre.
Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
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                                                                                            Donnerstag, 4. Dezember 2014

Adventsfeier der Kolpingsfamilie Reichenbach mit Ehrungen
                     und einer Spende
                                                                                      Ehrungen und eine Spendenüber-
                                                                                      gabe hatte die Kolpingsfamilie
                                                                                      Reichenbach in ihrer Adventsfeier,
                                                                                      deren besinnlicher Teil von Pasto-
                                                                                      ralreferent Thomas Ries gestaltet
                                                                                      wurde. Er vermittelte unter dem
                                                                                      Thema „Warten“ Gedanken zur
                                                                                      Adventszeit. Musikalisch umrahmt
                                                                                      wurde sie durch eine Mandolinen-
                                                                                      gruppe mit Herbert Becker, Hubert
                                                                                      Becker, Klaus Becker und Horst
                                                                                      Winter sowie durch die Kinder
                                                                                      Nina und Lea Schwab.
                                                                                      1.000 Euro übergab Markus Kraft
                                                                                      von der Kolpingsfamilie an Gab-
                                                                                      riele Isenberg von der Gefährde-
                                                                                      tenhilfe Enzklösterle. In dieser Ein-
60 Jahre bei der Kolpingsfamilie (von links): Vorstandsmit-
glied Markus Kraft, Berthold Dreher, Franz Becker, Manfred
Schwab, Alfred Becker, Horst Winter, Pastoralreferent
Thomas Ries und Volker Schwab, der seit 25 Jahren bei der
Kolpingsfamilie ist.
richtung haben Jugendliche die Möglichkeit, mit der Familie
Isenburg zu leben, zu arbeiten und eine Berufsausbildung
zu absolvieren.
Geehrt wurden langjährige Mitglieder. 25 Jahre gehören der
Reichenbacher Kolpingsfamilie Thorsten Becker, Andreas
Kraft, Volker Schwab und Holger Völkle an. Auf 60 Jahre
bringen es Alfred Becker, Franz Becker, Berthold Dreher,
Klaus Karcher, Manfred Schwab und Horst Winter. Die Ur-
kunden überreichten Thomas Ries und Markus Kraft.

1.000 Euro übergab Markus Kraft an Gabriele Isenberg von
der Gefährdetenhilfe Enzklösterle.

                       Polytec nominiert für Photonik-Oscar
                                  Polytec entwickelte den MSA-100-3D Micro System Analyzer speziell zur 3D-Schwin-
                                  gungsmessung an Mikrostrukturen. Mit seiner einzigartigen Pikometer-Amplitudenauflö-
                                  sung für alle drei Raumrichtungen und der breitbandigen Messfähigkeit bis 25 MHz ist
                                  der MSA ein zukunftsweisendes Instrument. Es ist das ideale Werkzeug für die Entwick-
                                  lung mikromechanischer Komponenten wie auch für biologische Anwendungen.
                                  Eine internationale Fachjury nominierte nun das innovative Polytec Messgerät für den
                                  PRISM AWARD 2015 in der Kategorie „Other Measurement Instrumentation“.
                                  Die SPIE, der internationale Fachverband für Optik und Photonik und die Photonics
                                  Media Group verleihen die Prism Awards für herausragende Innovationen im Bereich
                                  Optik und Photonik. Die Awards gelten in der Branche als “Oscars der Photonik“. Die
                                  Bekanntgabe der Preisträger erfolgt auf der Photonics West 2015 in San Francisco.

                          Der Polytec MSA-100-3D Micro System Analyzer

Wechsel in der Albtal Plus-Geschäftsführung
                Jana Kolodzie leitet Tourismusgemeinschaft
                     Zustimmung für Wander-Projekt
Eine insgesamt positive Bilanz hat die Tourismusgemein-       übrigen Kennziffern auf ein
schaft Albtal Plus e. V. am Ende ihres ersten vollständigen   wachsendes Interesse an
„Arbeitsjahres“ vorgelegt. Bei der Mitgliederversammlung      der Destination Albtal hin.
2014 in Karlsbad wiesen sowohl der Albtal Plus-Vorsitzende,   Zum Beispiel die steigenden Zugriffe auf die Albtal-Website
der Bad Herrenalber Bürgermeister Norbert Mai, als auch       und den Facebook-Account, die zunehmenden Online-Direkt-
Geschäftsführer Rainer Laubig darauf hin, dass die Arbeit     buchungen bei Albtal-Gastgebern oder die knapp 2000 Be-
von Albtal Plus offenkundig erste Erfolge zeige. Gegenüber    stellungen von Albtal-Broschüren, die aus ganz Deutschland
dem Vorjahr seien in 2014 sowohl die Ankunfts- als auch       und dem Ausland in der Geschäftsstelle eingegangen seien.
die Übernachtungszahlen im Tal um 4,8 beziehungsweise 3,4     Die vorläufige Jahresbilanz 2014, die Vorstand und Ge-
Prozent gestiegen. Außerdem, so Laubig, deuteten auch alle    schäftsführung der Mitgliederversammlung vorlegten, weist
Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 49
Donnerstag, 4. Dezember 2014                       AMTSBLATT       WALDBRONN                                                5
zudem aus, dass Albtal Plus von Herbst 2013 bis heute ins-         ein Tal übergreifendes Konzept für MTB-Strecken und Single
gesamt mehr als 160.000 Broschüren distribuiert hat – vom          Trails, um der dynamisch wachsenden Zielgruppe der Moun-
beliebten Albtal-Magazin bis zur Ausflugsbroschüre „Fahrtziel      tainbiker ein attraktives Angebot machen zu können.
Albtal“. Zudem, so Laubig, sei man mittlerweile im Internet bei
circa 4000 Website-Besuchern monatlich angelangt, auf Face-        Darüber hinaus hat sich die Mitgliederversammlung dafür
book steige die Zahl der „Freunde“ und „posts“ kontinuierlich.     entschieden, das Projekt „KONUS für das ganze Albtal“ an-
                                                                   zugehen. Sollte KONUS, also die kostenlose ÖPNV-Nutzung
Deutlich voran gehe es auch beim Thema Messen. So habe             für Übernachtungsgäste, schrittweise in den Albtal Plus-
man aus dem zu Recht kritisierten Auftritt auf der CMT 2014        Kommunen eingeführt werden, so würde das nach Überzeu-
in Stuttgart die Konsequenzen gezogen und werde sich im            gung der Tourismusorganisation einen erheblichen Schub für
kommenden Jahr gemeinsam mit der TG Nördlicher Schwarz-            den Tourismus im Tal bedeuten.
wald sowie den Städten Karlsruhe und Pforzheim mit einem
knapp 100 Quadratmeter großen Stand präsentieren.                  Geschäftsführer Rainer Laubig informierte die Mitgliederver-
Die Mitgliederversammlung beschloss, noch in diesem Jahr           sammlung offiziell darüber, dass er seine Tätigkeit zum Ende
einen Förderantrag beim Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord           diesen Jahres beenden wird. Er habe sich in Übereinstim-
für ihr Pilotprojekt „Wander-Erlebnis Albtal“ zu stellen, das in   mung mit dem Vereinsvorstand von Anfang an „als Ge-
den Folgejahren sukzessive verwirklicht werden soll. Die an        burts- und Entwicklungshelfer“ bei der Gründung und dem
Albtal Plus beteiligten Kommunen waren sich darüber einig,         Aufbau einer neuen Tourismusorganisation verstanden. Nun,
dass das „Wander-Erlebnis“ ein für den Tourismus wegwei-           nachdem „das Baby laufen gelernt hat“, könne er das Amt
sendes Projekt ist, welches das Tal nicht nur für Gäste, son-      beruhigt in die Hände seiner Nachfolgerin legen.
dern auch für die Bevölkerung attraktiver mache. Kernstück         Die Geschäftsführung übernimmt mit Beginn des Jahres
des „Wander-Erlebnis“ soll der mehrere Etappen umfassende          2015 die bisherige Leiterin des Albtal Plus-Büros, Jana Ko-
Albtal-Abenteuertrail werden, dessen ersten beiden Etappen         lodzie. Vor ihrer Tätigkeit bei Albtal Plus war Jana Kolodzie
derzeit bereits konzipiert und mit den zuständigen Behörden        in Rheinstetten für Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und
abgestimmt werden.                                                 Tourismus zuständig. Davor hat sie lange Jahre als Ge-
Auf der Agenda der Tourismusgemeinschaft für 2015 steht            schäftsführerin die Tourismusgemeinschaft Kraichgau-Strom-
zudem das Thema Rad. Hier geht es unter anderem um                 berg geleitet.

                                             Im Jugendgemeinderat notiert

           Dank an die Kandidaten – geringe Wahlbeteiligung
Der Jugendgemeinderat ist gewählt. Doch die Wahlbeteili-           ten und auch gemeinsam mit den Jugendgemeinderäten
gung war leider „sehr ernüchternd“, so Bürgermeister Franz         in Aktionen auf die Wichtigkeit des Jugendgemeinderates
Masino. Lediglich 11,3 Prozent (2012: 17,6 Prozent) der            hinzuweisen.
848 Wahlberechtigten Jugendlichen nahmen an der Wahl
teil. Das sind insgesamt 96 Wählerinnen und Wähler, die
ihre Stimmzettel in den verschiedenen „Wahllokalen“ wie
Eistreff, Schulen, Bücherei und Rathaus abgaben. Er sei
enttäuscht von der Wahlbeteiligung, so Bürgermeister Franz
Masino, doch gleichzeitig bedankte er sich bei den Kandi-
datinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellten und den
Jugendlichen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht
haben. Alle sechs Kandidaten, die sich nach längerer Suche
und Bewerbungsfristenverlängerung aufgestellt haben, wur-
den auch gewählt: Aaron Völker 143 Stimmen, Maximilian
Lumpp 139 Stimmen, Nicolas Anderer 82 Stimmen, Natha-
lie Burkhard 75 Stimmen, Camilia Rockstroh 47 Stimmen,
Philine Weinerth 41 Stimmen.
Der Jugendgemeinderat setzt sich aus 12 Jugendgemein-
deräten zusammen, die auf vier Jahre gewählt werden. Im
Zwei-Jahre-Rhythmus wird die Hälfte der Jugendgemeinde-
räte gewählt, so dass im Rat immer sechs erfahrene und
sechs neue Räte sitzen.
Jetzt muss überlegt werden, wie in zwei Jahren weiter
verfahren werden soll. Er kann sich vorstellen, so der Ver-
waltungschef, verstärkt mit den Schulen zusammenzuarbei-           Die Kandidaten bei der Stimmenauszählung im Rathaus.

                               Besuchen Sie uns auch im Internet:

                                  www.waldbronn.de
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                                                                                                Donnerstag, 4. Dezember 2014

                                                                Mädchen wollen doch gerne Arzthelferin werden oder auch
                                                                im Pharmaziebereich tätig sein. Für die Jungen fehlte in
                                                                diesem Jahr eine Autowerkstatt.
                                                                Vorsichtig nimmt Patrik Fischer eine Kirsche aus dem Eimer
                                                                und legt sie als I-Tüpfelchen auf die perfekte Cremetorte. Nur
                                                                nicht wackeln. Fertig. Der 13-jährige Schüler hat heute schon
                                                                um 6 Uhr morgens beim Frickebäck begonnen. Ziemlich früh
                                                                für einen Schüler. Aber er durfte auch tatkräftig mitarbeiten.
                                                                Butterhörnchen mussten geformt und Streusel geknetet
                                                                werden. „Mir macht es hier auch viel Spaß“, sagt Patrik
                                                                Fischer, obwohl er bereits die Backstube kehren und wischen
                                                                musste. „Und er ist wirklich sehr fleißig“, lobt Gesellin
                                                                Alexandra Böser.

Die 13-jährige Schülerin Elena Armbruster räumt Waren in
die Kühltheke ein.

  Waldbronner Schnupperlehre:
Verschiedene Berufe kennen lernen
Wo liegen meine Interessen, was will ich werden,
welchen Beruf will ich mal ergreifen? Fragen, die sich
die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse der Albert-
Schweitzer Schule in den vergangenen Wochen gestellt
haben. Während der Waldbronner Schnupperlehre
konnten die Jugendlichen in verschiedene Betriebe der
Waldbronner Selbständigen und andere Einrichtungen
reinschnuppern.                                        Patrik Fischer dekoriert eine Cremetorte. Immer schön
                                                                vorsichtig mit den Kirschen.
Geschickt räumt die Elena Armbruster die Kühlprodukte in
die Theke. Es muss gut gestapelt sein, nichts darf wackeln      Ivan Stoyanov steht an einem Schneidegerät. Sehr
oder runter fallen. Die 13-jährige Schülerin ist                umsichtig schneidet er eine große Styroporplatte zu. Das ist
Schnupperpraktikantin beim Lebensmittelmarkt edeka. Sie         Maßarbeit. Schließlich muss sie hinterher passen. Seit neun
durfte bereits Obst einsortieren und an der Kühltheke Waren     Monaten ist der Schüler aus Bulgarien erst in Deutschland.
einräumen. Ein bisschen Erfahrung bringt sie durch ihre         Aber mit seinem „Chef“ Marco Marcone von der Hornikel
große Schwester mit. Diese hat hier vor Jahren auch eine        Gerüstbau GmbH kann er schon richtig über das
Schnupperlehre gemacht und wurde dann nach dem                  Stuckateursdasein     fachsimpeln.   Die beiden       haben
Schulabschluss übernommen. „Ich weiß noch nicht, was ich        gemeinsam an einem Haus Ausbesserungsarbeiten
mal werden möchte“, so die 13-Jährige. Ihr macht es hier viel   vorgenommen. Und sein „Chef“ ist sehr zufrieden mit ihm.
Spaß, aber sie freut sich auch noch auf die anderen
Schnupperbetriebe.
Diverse Berufsbilder kennenlernen.
Von der Schnupperlehre, die eine gemeinsame Aktion der
Albert-Schweitzer-Schule, den Waldbronner Selbständigen
und anderen Einrichtungen ist, können nur alle Beteiligten
profitieren, erklärt Detlef Schäfer, Koordinator der
Schnupperlehre: Die Schülerinnen und Schüler lernen
verschiedene     Berufsbilder   kennen,    indem   sie   in
unterschiedliche Betriebe reinschnuppern dürfen, die
Betriebe lernen potenzielle Auszubildende kennen.
Ziel sei es, in erster Linie die Berufswahlkompetenz zu
stärken. Die Jugendlichen müssen sich vorher telefonisch
ankündigen oder auch absagen, wenn sie verhindert sind.
Sie müssen lernen, mit ihnen unbekannten Menschen und
Situationen umzugehen. Mit dabei sind Handwerksbetriebe,
Kindergärten, diverse Einzelhandelsbetriebe oder Bäcker. Ivan Stoyanov schneidet Styroporplatten an einem
Leider fehlen kaufmännische Berufe oder Heilberufe. Gerade Schneidegerät zu.
Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 49
Donnerstag, 4. Dezember 2014                AMTSBLATT   WALDBRONN                                          7

                    Das                                 19.11. -      Kunst im Rathaus -

                Bürgerbüro
                                                        23.12.14      Bilder von Emil Massinger
                                                        05.12.14      Jahresabschlussfeier -
                                                                      Gesangverein Concordia 1875
                informiert:                             05.12.14
                                                                      Reichenbach
                                                                      Mitgliederversammlung und
                                                                      Nikolausfeier - Freundeskreis
                                                                      Saint-Gervais
                                                        06.12.14      Nikolausfeier - Musikverein „Lyra“
                                                                      Reichenbach
         Das Bürgerbüro hat am                          06.12.14      Nikolausdienst - Kolpingsfamilie
                                                                      Reichenbach
                                                        06.12. +      Theaterabend
            Dienstag, 16.12.2014                        07.12.14      - Gesangverein „Freundschaft“
                                                                      Busenbach
                                                        07.12.14      Nikolausfeier - MSC Reichenbach e.V.
          von 7.00 bis 14.00 Uhr                        07.12.14      Jugendbenefizkonzert mit vier
                                                                      Jugendkapellen - Musikverein
                                                                      „Edelweiß“ Busenbach
                      geöffnet.                         07.12.14      Schülerkonzert - Musikschule
                                                                      Waldbronn
                                                        07.12.14      Weihnachtsfeier - DLRG Waldbronn
                                                        10.12.14      Sitzung Gemeinderat

  Glühweinhütte beim Wochenmarkt                        Die Vorsorgemappe
  vor dem Rathaus zugunsten der
  Asylsuchenden in Waldbronn
  Es gibt sie auch dieses Jahr wieder - unsere
                                              ✷         Die Vorsorgemappe ist als stabile
                                                        Aufbewahrmappe angelegt.
  Glühweinhütte in der Vorweihnachtszeit. An al-
  len Wochenmarkttagen und am Donnerstag, dem           Inhalt der Vorsorgemappe:
  4.12.2014, beim lebendigen Adventskalender im
  Rathaus, haben Sie Gelegenheit, nette Leute zu
                                                        Die Begleitbroschüre
  treffen, gute Gespräche zu führen und für einen
  guten Zweck einen Glühwein/Punsch, mit oder           Informationen und Hilfen über
  ohne Alkohol, zu trinken.
  Natürlich gibt es auch wieder die bekannt-beliebte,   Vorsorgemöglichkeiten, Fallbeispiele und

                                    ✷✷✷
  gute Wurst vom Grill.                                 Entscheidungshilfen,
  Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
                                                        Fragen zu Sterbehilfe, zum Umgang mit den
                                                        Formularen, Ratschläge, Tipps, Kontakte.
  Die Termine der Öffnungszeiten Glühweinhütte im
  Einzelnen:                                            Die Vorsorgeverfügungen
  Donnerstag,   17.00-19.00 Uhr   Lebendiger            Formulare mit Schritt-für-Schritt-Erläuterungen
  04.12.14                        Adventskalender
  Freitag,      09.30-13.00 Uhr   Wochenmarkt           Patientenverfügung
  05.12.14                                              Vorsorgevollmacht
  Freitag,      09.30-13.00 Uhr   Wochenmarkt
  12.12.14                                              Betreuungsverfügung
  Freitag,      09.30-13.00 Uhr   Wochenmarkt           Notfallkärtchen

             ✷ ✷ ✷✷✷
  19.12.14
                                                        Erhältlich im Bürgerbüro zum Preis von
                                                        5,50 EURO
Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
8                                               AMTSBLATT       WALDBRONN
                                                                                                                       Nummer 49
                                                                                                     Donnerstag, 4. Dezember 2014

Störungsdienste                                                Sprechzeiten BM Franz Masino
                                                               Montag, 08.12.2014                     10.00 - 12.00 Uhr
Wasser: Tel. 0171 6517824                                      Donnerstag, 11.12.2014                 16.00 - 18.00 Uhr
Werktags zusätzlich Tel. 609-0                                 (Tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101)
Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH                Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111
Tel. 01802 056-229                                             Montag - Mittwoch                       7.00 - 16.00 Uhr
Strom: EnBW Störungsnummer                                     Donnerstag                              7.00 - 18.00 Uhr
Tel. 0800 3629477                                              Freitag                                 7.00 - 12.00 Uhr
Kabelfernsehen: Kabel Baden-Württemberg
                                                               Öffnungszeiten Pforte, Rathaus, Tel. 609-0
Tel. 01806 888150 oder 0800 858590050 (kostenlos)
Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-302               Montag - Mittwoch                       8.00 - 12.15 Uhr
                                                               Donnerstag                              8.00 - 12.15 Uhr
Notrufe                                                                                               13.15 - 18.00 Uhr
                                                               Freitag                                 7.00 - 13.00 Uhr
Feuerwehr + Rettungsleitstelle                           112
                                                               Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus.
Polizei                                                  110
                                                               Familienbüro, Tel. 609-330
Polizeirevier Ettlingen                             3200-312
Polizeiposten Albtal                                   67779   Öffnungszeiten Grundbucheinsichtsstelle, Tel. 609-161
                                                               Montag + Mittwoch                       9.00 - 12.00 Uhr
Krankentransporte 19222                                        Donnerstag                             16.00 - 18.00 Uhr
                                                               Sprechstunde Pflegestützpunkt Landkreis KA
                                                               1. Mi. im Monat, 13.30 - 16.00 Uhr, Rathaus Zi. 106
Ärztlicher Notdienst                                           (tel. Voranmeldung unter 07243/101-546)
An Wochentagen, 19 Uhr, bis zum Folgetag, 8 Uhr,               Restmüll und Wertstoffe
SA/SO/Feiertag ganztags bis 8 Uhr des Folgetages               Restmüll
Tel. 07243 19292
Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen,                      ganz Waldbronn                Donnerstag, 11. Dez. 2014
Am Stadtbahnhof 8, Tel. 07243 19292                            1,1-cbm-Container                 Freitag, 05. Dez. 2014
Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr                                         Grüne Tonne (inkl. 1,1-cbm-Container)
Sa/So/Feiertag 10 - 14 Uhr und 16 - 20 Uhr                     ganz Waldbronn                Donnerstag, 18. Dez. 2014
An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten          Schadstoffsammlung
Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe-
antworter Ihres Hausarztes!                                    Reichenbach
                                                               Busenbach
Zahnärztlicher Notfalldienst                                   Etzenrot
                                                               Zusatztour Ettlingen            Samstag, 20. Dez. 2014
Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier-           (Albgauhalle)
tagen unter 01806-112112 erreichbar.
                                                               Die Standzeiten werden kurz vorher auf der Umweltseite
                                                               veröffentlicht!
Augenärztlicher Notfalldienst                                  Papiersammlung
Patienten, die außerhalb der Sprechstundenzeiten eine au-      Etzenrot                         Samstag, 17. Jan. 2015
genärztliche Behandlung benötigen, können zu den nach-         Sperrmüll/Elektronik-Schrott auf telefonische Anfrage
folgenden Dienstzeiten unter der zentralen Rufnummer           beim Abfallwirtschaftsbetrieb              0800 2982030
01805/19292-122 den Dienst habenden Arzt erreichen:            oder der Gemeinde Waldbronn                       609330
MO, DI, DO und FR: 19-8 Uhr / MI: 13-8 Uhr /
SA, SO und Feiertag: 8-8 Uhr                                   Wertstoffe
                                                               Bauhof, Daimlerstr.                 Sa. 9.00 - 16.00 Uhr
Notdienste der Apotheken                                       Grüngutplatz Eistreffparkplatz
Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Tages     Di. und Fr. 9.00 - 17.00 Uhr      Sa. 10.00 - 16.00 Uhr
www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de.             Grüngutplatz Wiesenfesthalle
Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die                                                                                  r
                                                               Dez./Jan. geschlossen
von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833.

                                                               Impressum
                                                               Herausgeber: Gemeinde Waldbronn, Druck und Verlag: Nussbaum
                                                               Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil
                                                               der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,
                                                               www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle
                                                               sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Franz Masino,
                                                               Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, für "Was sonst noch interessiert" und
Gemeindeverwaltung Waldbronn                                   den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263
                                                               Weil der Stadt. Anzeigenannahme:
Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89         Tel.07243 5053-0, E-Mail: anzeigen.76275@nussbaummedien.de
                                                               Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden
gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de                        Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Presse-
Sprechzeiten Verwaltung                                        vertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033
                                                               6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de
Montag, Mittwoch, Freitag        9.00 - 12.00 Uhr              Internet: www.wdspressevertrieb.de
Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 49
Donnerstag, 4. Dezember 2014                    AMTSBLATT      WALDBRONN                                                  9
                                            Im Gemeinderat notiert

Keine Trinkwasserenthärtung                                    sen Gründen gegen eine Erhöhung aus. Anders sah es bei
                                                               der Einführung einer Kampfhundesteuer aus. Hier sind alle
In Waldbronn gibt es voraussichtlich keine Trinkwasserent-
                                                               Fraktionen für eine Einführung. Keine Einigkeit herrschte al-
härtung. Darüber informierte die Verwaltung den Gemein-
                                                               lerdings bei der Höhe der Steuer. Der Vorschlag der SPD mit
derat unter der Leitung des 2. Bürgermeisterstellvertreters
                                                               504 Euro für den ersten und ebenfalls 504 Euro für jeden
Klaus Bechtel in seiner jüngsten Sitzung. Die Gemeinde ist
                                                               weiteren Hund fand die mehrheitliche Zustimmung.
Mitglied in verschiedenen Wasserzweckverbänden. Der Här-
tegrad liegt in den drei Ortsteilen zwischen 11 und 18 Grad.   Sitzungsvorlagen weiterhin in Papierform
Laut Verwaltung wird eine Enthärtung erst bei 19,6 Grad
vorgeschlagen und wäre darüber hinaus sehr teuer.              Die Gemeinderäte wollen weiterhin ihre Sitzungsvorlagen in
                                                               Papierform haben und nicht nur in digitaler Form. Damit
Informationen zur Gewerbe- und Einkommen-                      ließe sich besser arbeiten und Anmerkungen machen, so
                                                               die einstimmige Meinung. Für eine Anschaffung von Tablets
steuer                                                         auf Gemeindekosten bestünde kein Anlass, da die meisten
Philippe Thomann, Leiter des Rechnungsamtes, informierte       schon über private Tablets verfügen würden, so Gemeinderat
den Gemeinderat über die Berechnungen zur Gewerbe- und         Roland Bächlein (CDU).
Einkommenssteuer sowie zum Zuschussbedarf ausgewählter
Einrichtungen. Die SPD/Bürgerliste hatte in einem Antrag ge-   Beteiligungsbericht von 2013: Kurverwaltung
fordert, diese zum Teil sehr komplexen Berechnungen genau-     mit konstanten Zahlen
er darzustellen (nachzulesen auf der homepage der Gemeinde
unter www.waldbronn.de, Stichwort Bürgerinformationssytem).    Kämmerer Philippe Thomann stellte dem Gemeinderat den
                                                               Beteiligungsbericht 2013 vor. Danach ist die Gemeinde Wald-
Erhöhung des Wasserzins                                        bronn alleinige Gesellschafterin der Kurverwaltung mit den
                                                               Betriebszweigen Thermalbad, Kurhaus, Kurgastbetreuung, Eis-
Der Gemeinderat hat der Erhöhung der Wasserverbrauchsge-
                                                               treff, Gesellschaftshaus und dem Freibad. Geschäftsführer ist
bühr ab 01.01.2015 zugestimmt. Die Verbrauchsgebühr wird
                                                               Bürgermeister Franz Masino, dem Beirat gehören neun Ge-
von bisher 2,08 Euro auf 2,29 Euro pro Kubikmeter erhöht. So
                                                               meinderäte an. Das Jahresergebnis des Gesamtunternehmens
muss eine vierköpfige Familie dann ab Januar etwa 36 Euro
                                                               schließt, nach Abzug der Zuschüsse, mit einem Fehlbetrag
im Jahr mehr bezahlen. Die Erhöhung ist erforderlich, weil
                                                               von 141.000 Euro ab (2012: 129.000 Euro). Die Besucherzah-
2015 mit einem erheblichen Mehraufwand für die Beseitigung
von Rohrbrüchen und den Wasserbezug gerechnet werden           len sind bei den Albthermen und dem Eistreff leicht rückläufig.
muss. Insgesamt werden für das kommende Jahr 138.000           Um gut 8.000 Besucher auf 71.000 Besucher ist die Zahl im
Euro insbesondere für die Ausbesserungen veranschlagt. Dies    Freibad gestiegen. Das Betriebsergebnis der Albtherme ist
auch vor dem Hintergrund, dass in den Jahren 2011 und          gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. Interessant ist ein
2012 der Wasserzins bereits jeweils 2,20 Euro betrug.          Blick auf die Einrichtungen, die die Kurverwaltung im Auftrag
                                                               der Gemeinde betreibt und für die die Gemeinde Verlustaus-
Kernzeit- und Hortgebühren werden teurer                       gleich zu leisten hat. Die Defizite des Gesellschaftshauses
                                                               konnten geringfügig verringert werden. Die Zuschüsse für das
Die Kernzeit- und Hortgebühren werden ab 1. Januar erhöht.     Kurhaus, den Eistreff und das Freibad lagen leicht über dem
Auch das Essensgeld wird angehoben. Dies beschloss der         Vorjahreswert. Insgesamt gewährt die Gemeinde der Kurver-
Gemeinderat bei zehn Ja- und fünf Gegenstimmen. Die Mo-        waltungsgesellschaft für den Betrieb der Einrichtungen einen
natsbeiträge je Wochenbetreuungstag betragen dann wie folgt:   Zuschuss von rund 465.000 Euro. Das sind etwa 25.000
Kernzeitbetreuung                      11 Euro                 Euro mehr als im Vorjahr. Der Umsatzerlös der Gesellschaft
Kernzeitbetreuung bis 14 Uhr           15 Euro                 liegt bei 3,309 Millionen Euro. Das sind nur rund 68.000
Kernzeitbetreuung bis 15 Uhr           20 Euro                 Euro weniger als im Vorjahr, da das Reisebüro Ende 2012
Kernzeitbetreuung bis 16 Uhr           25 Euro                 geschlossen hat und diese Umsätze wegfallen. Weiter ist die
Hortbetreuung                          25 Euro                 Gemeinde Mitglied des „Zweckverbandes Kommunale Infor-
Kernzeit und Hortbetreuung             31 Euro                 mationsverarbeitung Baden-Franken“ sowie der „Grundstücks-
Essensgeld pro Tag                     3,50 Euro               eigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsru-
                                                               he“. Beteiligt ist die Gemeinde auch an der "Gemeinnützigen
Die Beiträge sind zum letzten Mal zum 1.01.2010 ange-          Baugenossenschaft Busenbach“. Weiterhin ist die Gemeinde
passt worden. Als „moderate Anpassung“ bezeichneten die        Mitglied im Vereins Albtal plus e.V.
CDU-Fraktion und die SPD/Bürgerliste den Vorschlag der
Verwaltung. Die Freien Wähler und die Grünen konnten der       Spenden für das Holzkreuz
Anpassung nicht zustimmen. „Wir sehen es nicht ein, bei        Die Verwaltung gab bekannt, dass insgesamt 4.255 Euro
der Kinderbetreuung die Schrauben anzuziehen, an anderer       für die Erneuerung des Holzkreuzes eingegangen sind. Der
Stelle aber wird das Geld ausgegeben“, so Ralf Störzbach       Gemeinderat hatte in den vergangenen Wochen zu den
(FW). Es träfe mal wieder Familie mit mehreren Kindern.        Spenden aufgerufen.
Keine Erhöhung der Hundesteuer, Einführung                     Fragestunde der Bürger
einer Kampfhundesteuer                                         Mehrere Anregungen kamen aus dem Kreis der zuhörenden
Die Hundesteuer in Waldbronn beträgt seit 1.1.1995 für das     Bürger: Für einen Mitbürger wird zu viel Wasser („Wasser
Halten eines Hundes 96 Euro, für den zweiten und jeden         ist ein kostbares Gut“) auf dem Reichenbacher Friedhof
weiteres Hund 192 Euro. Die Gemeinderäte haben sich dafür      verbraucht. Die Verwaltung solle die Bürger zum Sparen
ausgesprochen diese Gebühren beizubehalten und nicht zu        auffordern. Schließlich müsse das Wasser von allen Bürgern
erhöhen. Die Verwaltung hatte eine Erhöhung u.a. mit dem       gezahlt werden. Die bei der Bürgerversammlung vorgebrach-
Aufstellen von 25 neuen Hundestationen begründet. Insge-       ten Bedenken der Bürger gegen das geplante Kurzentrum
samt sind in Waldbronn 358 Ersthunde und 15 Zweithunde         sollten nochmals vorgestellt und bedacht werden. Dies wer-
gemeldet. Udo Mackert (CDU) sprach sich gegen eine Er-         de, laut Bürgermeisterstellvertreter Klaus Bechtel, in einer
höhung aus, da es doch zumeist junge Familien oder ältere      der nächsten Gemeinderatssitzungen geschehen. Die Bitte,
alleinstehende Menschen seien, für die ein Hund sehr wich-     die Berechnungen zur Gewerbe- und Einkommenssteuer
tig sei. Außerdem würde in Waldbronn im Vergleich schon        auf die homepage zu stellen, kam ebenfalls aus den Reihen
eher der Spitzensatz berechnet. Auch Jens Puchelt (SPD)        der Bürger. Die Verwaltung wird dieser Bitte (s.o.) zeitnah
und Angelika Demetrio-Purreiter (FW) sprachen sich aus die-    nachkommen.
Nikolausmarkt eröffnete Adventszeit - Nr. 49 4. Dezember 2014 - Gemeinde Waldbronn
10                                                AMTSBLATT      WALDBRONN
                                                                                                                Nummer 49
                                                                                              Donnerstag, 4. Dezember 2014

                                                                 Selbstablesung der Wasserzähler 2014
                   Amtlicher Teil                                In den nächsten Tagen erhalten die Grundstückseigentü-
                                                                 mer bzw. Hausverwalter ein Schreiben mit der Bitte, den
                                                                 Wasserzählerstand selbst abzulesen.
Öffentliche Sitzung Gemeinderat                                  Bitte melden Sie den Zählerstand per Karte, Fax oder
                                                                 übers Internet.
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,                           Auf der Internetseite der Gemeinde Waldbronn
hiermit lade ich Sie zu der öffentlichen Sitzung am Mitt-        (www.waldbronn.de/buergerservice/A-Z) ist ab 04.12.2014
woch, den 10.12.2014 um 18:00 Uhr in den Bürgersaal im           ein Link für Ihre Eingabe freigeschaltet. Das persönliche
Rathaus ein.                                                     Passwort finden Sie im Anschreiben.
Sitzungsinformationen sind so weit möglich im Internet unter     Wir machen darauf aufmerksam, dass der Verbrauch al-
www.waldbronn.de „Rathaus/Gemeinderat/Rats- und Bürger-          ler Kunden die bis Donnerstag, 08.01.2015, keinen Zäh-
informationssystem“ veröffentlicht.                              lerstand gemeldet haben, geschätzt wird.
Herzliche Grüße
Franz Masino                                                     Fragen zur Ablesung beantwortet Frau Kraft unter
Bürgermeister                                                    Tel. 07243/609-211,
                                                                 Fax: 07243/609-8211
Tagesordnung:                                                    E-Mail: d.kraft@waldbronn.de
1. Bekanntgaben der Verwaltung
2. Forstwirtschaftsplan 2015 mit Hiebsplan für den Gemeinde-
    wald                                                         Beteiligungsbericht 2013
3. Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe;                          der Gemeinde Waldbronn
    Beteiligung der Gemeinde Waldbronn                           Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.11.2014 den
4. Ehrungen von Gemeinderäten durch den Gemeindetag              Beteiligungsbericht der Gemeinde für das Jahr 2013 zur
    Baden-Württemberg                                            Kenntnis genommen. Der Bericht liegt in der Zeit von
5. Bestandserhebung Bauflächen und Entwicklungspotentiale        Freitag, den 05. Dezember 2014, bis einschließlich Mon-
    (Stand 13.11.2014)                                           tag, den 15. Dezember, auf dem Rathaus, Pforte, Markt-
    Information und Aussprache                                   platz 7, Waldbronn, öffentlich aus.
6. Vorberatung des Haushaltsplans 2015; insbesondere             gez. Masino, Bürgermeister
    Beratung und Beschlussfassung über die Anträge der
    Gemeinderatsfraktionen
                                                                  Neukalkulation der Abwassergebühren
7. Fragestunde für Bürger und Einwohner
8. Fragen des Gemeinderates                                      Rückwirkendes Inkrafttreten der Schmutz-
9. Sonstiges                                                        und Niederschlagswassergebühren
                                                                      für das Veranlagungsjahr 2015
 Aufruf an alle Hundehalter und                                  Das gemeindliche Rechnungsamt lässt derzeit die Ab-
 Hundehalterinnen!                                               wassergebühren für das Jahr 2015 neu kalkulieren. Es ist
                                                                 nicht auszuschließen, dass sich Gebührenerhöhungen für
 Die Bürger und Gäste im Gemeindebereich Waldbronn               das Jahr 2015 ergeben.
 werden gebeten, ihre Hunde so zu halten, dass eine Ge-          Die Fertigstellung der Gebührenkalkulation und die Be-
 fährdung für andere Menschen und Tiere vermieden wird.          schlussfassung des Gemeinderates über die neuen Ge-
 In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgern         bühren (Satzungsbeschluss) werden jedoch erst im 1.
 aus verschiedenen Ortsteilen wegen freilaufender Hun-           Halbjahr 2015 erfolgen können. Dabei ist beabsichtigt,
 de innerhalb der Ortslage. Nach der Polizeiverordnung           die neu beschlossenen Gebühren rückwirkend zum
 der Gemeinde Waldbronn sind innerhalb der Ortschaft             01.01.2015 in Kraft zu setzen.
 (Innenbereich nach §§ 30 und 34 Baugesetzbuch) auf              Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass sich ab dem
 öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hunde an             01.01.2015 Gebührenerhöhungen für das Schmutzwasser
 der Leine zu führen. Dies gilt auch für den Kurpark und         und Niederschlagswasser ergeben können.
 -bereich. Auf Friedhöfen und Kinderspielplätzen haben
 Hunde nichts zu suchen. Ansonsten dürfen Hunde ohne             Gez. Franz Masino
 Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier           Bürgermeister
 einwirken kann, nicht frei herumlaufen.
 Auch hat der Hundehalter bzw. –führer darauf zu achten,
 dass keine Verschmutzung durch Hundekot erfolgt. Zur                       Gemeinde Waldbronn
 Unterstützung der Hundehalter wurden an vielen Stellen
 der Gemeinde Hundekot-Tüten-Spender mit Abfallkörben            Satzung zur Änderung der Satzung über die
 aufgestellt.                                                         öffentliche Abwasserbeseitigung
 Beachten Sie bitte:                                             (Abwassersatzung – AbwS) vom 10.06.1998
 Jeder Verstoß der oben genannten Punkte stellt eine            Aufgrund von § 46 Abs. 4 u. 5 des Wassergesetzes für
 Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können durch          Baden-Württemberg (WG) und der §§ 4, 11 und 142 der Ge-
 Schädigungen hohe Schadenersatzansprüche auf Sie zu-           meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§
 kommen.                                                        2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20, 29 und 42 des Kommunalabgaben-
 Wenn beweissichere Anzeigen z.B. wegen eines freilau-          gesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat
 fenden Hundes beim Ordnungsamt eingehen, werden wir            der Gemeinde Waldbronn in seiner Sitzung vom 26.11.2014
 ggf. dies auch ahnden. Wer einen solchen Tatbestand            folgende Satzung beschlossen:
 anzeigt, sollte allerdings auch bereit sein, bis zur letzten
 Konsequenz (meist als Zeuge vor Gericht) bei der Verfol-                               Artikel 1
 gung und Ahndung der betreffenden Ordnungswidrigkeit                                  Änderungen
 zur Verfügung zu stehen.                                       IV. Abwasserbeitrag
 Helfen Sie bitte mit, dass unsere Gemeinde sauber bleibt,
 sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden wird.             1. § 26 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 erhält folgende Fassung:
 Vielen Dank!                                                      „2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach §
                                                                   34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche
Nummer 49
Donnerstag, 4. Dezember 2014                     AMTSBLATT      WALDBRONN                                                11
  Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksflä-      serzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die
  che bis zu einer Tiefe von 50 Meter von der der Erschlie-        Gebührenbemessung erforderlich ist.“
  ßungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.“
                                                                II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers,
V. Abwassergebühren                                                 Messeinrichtungen
1. § 38 Abs. 1 S. 3 erhält folgende Fassung:                    1. § 14 Abs. 4 S. 2 erhält folgende Fassung:
  „Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebüh-               „Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für
  renpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden               Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§
  Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.“              38) neu gebildet werden.“
                                                                2. § 16 Abs. 2 S. 2 erhält folgende Fassung:
2. § 42 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
                                                                     „Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35
  „In den Fällen des § 38 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Ge-
                                                                     BauGB).“
  bührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit
  Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats,         3. § 17 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
  für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Ka-             „Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden,
  lenderjahres.“                                                     die den allgemein anerkannten Regeln der Technik ent-
                                                                     sprechen. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes
                          Artikel 2                                  1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnung für den
                        Inkrafttreten                                ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich vorhanden
Artikel 1 dieser Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.              ist. Sofern diese CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben
                                                                     ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Ge-
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:                                        rät ein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifizierers
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-          trägt, insbesondere das DIN-DVGW-Zeichen oder DVGW-
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)                 Zeichen. Produkte und Geräte, die
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser                    1. in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
Satzung wird nach § 4                                                den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in-             worden sind oder
nerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat-             2. in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Uni-
zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden                   on oder in der Türkei rechtmäßig hergestellt oder in
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist         den Verkehr gebracht worden sind und die nicht den
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über           technischen Spezifikationen der Zeichen nach Satz 3
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die             entsprechen, werden einschließlich der in den vorge-
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbe-
                                                                     nannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwa-
achtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der
                                                                     chungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das
Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur
                                                                     in Deutschland geforderte Schutzniveau gleichermaßen
geringfügigen Kostenüberdeckung führen.
                                                                     dauerhaft erreicht wird.“
Waldbronn, den 26.11.2014                                       4. § 22 Abs. 1 S. 1 erhält folgende Fassung:
gez. Franz Masino                                                    „Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung
Bürgermeister                                                        der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine
                                                                     staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4
                                                                     des Eichgesetzes verlangen.“
 Gemeinde Waldbronn, Landkreis Karlsruhe
                                                                5. § 23 erhält folgende Fassung:
Satzung zur Änderung der Satzung über den                            „(1) Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung der
   Anschluss an die öffentliche Wasser-                              Gemeindewerke vom Anschlussnehmer selbst abzulesen.
                                                                     Die Ableseergebnisse sind in den von den Gemeinde-
versorgungsanlage und die Versorgung der                             werken hierfür übermittelten Vordruck einzutragen. Der
         Grundstücke mit Wasser                                      ausgefüllte Vordruck ist an die Gemeindewerke innerhalb
    (Wasserversorgungssatzung – WVS)                                 einer festgesetzten Frist zurückzusenden. Alternativ kann
                                                                     der Zählerstand elektronisch über die Internetseite der
             vom 10.06.1998                                          Gemeinde übermittelt werden.
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-              (2) Geht der ausgefüllte Vordruck nicht innerhalb der
Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42              festgesetzten Frist bei den Gemeindewerken ein, wird der
des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat                Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung ge-
der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am 26.11.2014                 schätzt; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen
folgende Satzung beschlossen:                                        zu berücksichtigen. § 12 bleibt davon unberührt.“
                         Artikel 1                              III. Wasserversorgungsbeitrag
                        Änderungen                              1. § 29 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 erhält folgende Fassung:
I. Allgemeine Bestimmungen                                           „2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach §
                                                                      34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforder-
1. In § 1 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:                      liche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grund-
    „Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestim-              stücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 Meter von der der
    men die Gemeindewerke.“                                           Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.“
2. § 8 Abs. 6 S. 1 erhält folgende Fassung:
    „Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist       IV. Benutzungsgebühren
    sorgsam umzugehen.“                                         1. § 40 erhält folgende Fassung:
3. § 12 erhält folgende Fassung:                                    „(1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der An-
    „Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis ver-              schlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners
    sehenen Beauftragten der Gemeindewerke, im Rahmen               geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Über-
    des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg              gang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebüh-
    und des § 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen          renschuldner über.
    Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen               (2) In den Fällen des § 42 Abs. 3 ist Gebührenschuldner
    zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der techni-           der Wasserabnehmer.
    schen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte             (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.“
    und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur         2. § 42 erhält folgende Fassung:
    Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Was-             „(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen
12                                              AMTSBLATT       WALDBRONN
                                                                                                                Nummer 49
                                                                                              Donnerstag, 4. Dezember 2014

   Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr          (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am
   beträgt pro Kubikmeter 2,29 €.                              26.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
   (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger bewegli-
   cher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsge-                                   Artikel 1
   bühr pro Kubikmeter 2,29 €.                                                            Änderungen
   (3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen            1. § 5 erhält folgende Fassung:
   Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (ein-     „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96,-
   schließlich Grundgebühr gem. § 41 und Umsatzsteuer               Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3
   gem. § 53) pro Kubikmeter 3,50 €.“                               beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 504,-
3. § 45 erhält folgende Fassung:                                    Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des
   „(1) In den Fällen der §§ 41 und 42 Abs. 1 entsteht              Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der
   die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des           Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
   Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benut-     (2) Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde,
   zungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums,            so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für
   entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungs-             den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192,- Euro,
   verhältnisses.                                                   für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund beträgt
   (2) In den Fällen des § 40 Abs. 1 Satz 2 entsteht die            der Steuersatz 504,- Euro. Werden neben Kampfhunden
   Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit            noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als „wei-
   Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermo-                tere Hunde“. Steuerfreie Hunde (§ 6) sowie Hunde in
   nats, für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des               einem Zwinger (§7) bleiben hierbei außer Betracht.
   Kalenderjahres.                                             (3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Ver-
   (3) In den Fällen des § 42 Abs. 2 entsteht die Gebüh-            haltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine
   renschuld mit der Beendigung der Baumaßnahme, spä-               Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und
   testens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21.              Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift
   (4) In den Fällen des § 44 entsteht die Gebührenschuld           sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American
   mit Beginn der Bauarbeiten.                                      Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinan-
   (5) In den Fällen des § 42 Abs. 3 entsteht die Gebüh-            der oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino
   renschuld mit der Wasserentnahme.                                Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Es-
   (6) Die Gebührenschuld gemäß § 41 und § 42 ruht auf              panol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff
   dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche              und Tosa Inu.
   Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit § 27 KAG).“                      (4) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1
4. § 46 Abs. 2 und 4 erhalten folgende Fassung:                     beträgt das 3fache des Steuersatzes nach Absatz 1 Satz
   „(2) Jeder Vorauszahlung wird ein Sechstel des Jah-              1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten,
   reswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundge-               so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere
   bühr (§ 41) zugrunde gelegt. Beim erstmaligen Beginn             Hunde die Zwingersteuer nach Satz 1.“
   der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der      2. § 7 erhält folgende Fassung:
   Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebühren-
                                                               „(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine
   satzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des
                                                                    Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im
   laufenden Jahres ermittelt.
                                                                    zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die
   (4) In den Fällen des § 42 Abs. 2 und 3 sowie des § 44           Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5
   entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung.“                         Abs. 4 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und
5. In § 47 wird folgender Absatz 3 angefügt:                        die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der
   „In den Fällen des § 42 Abs. 3 wird die Gebührenschuld           Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung einge-
   mit der Wasserentnahme fällig.“                                  tragen sind.
                         Artikel 2                             (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letz-
                       Inkrafttreten                                ten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden
                                                                    sind sowie für die Zucht von Kampfhunden i.S. von §
Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.                        5 Abs. 3.“
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:                                  3. § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-      „Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 3 werden Steu-
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)             ervergünstigungen nicht gewährt.“
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4                                          4. In § 10 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in-         „Bei Kampfhunden gem. § 5 Abs. 3 ist auch die Rasse
nerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat-         (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres)
zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden               anzuzeigen.“
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über     5. § 12 erhält folgende Fassung:
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die         „Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr.
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbe-           2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer vorsätzlich oder
achtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der          leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ 10 oder 11 zuwi-
Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur        derhandelt.“
geringfügigen Kostenüberdeckung führen.                                                     Artikel 2
                                                                                         Inkrafttreten
Waldbronn, den 26.11.2014                                      Artikel 1 dieser Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
gez. Franz Masino
Bürgermeister                                                                          Artikel 3
                                                                                 Übergangsbestimmung
           Gemeinde Waldbronn                                  1. Der Satzung wird folgender § 14 „Übergangsbestim-
 Satzung zur Änderung der Satzung über die                        mung“ angefügt:
                                                                  „Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung
  Erhebung der Hundesteuer in Waldbronn                           einen Kampfhund i.S. des § 5 Abs. 3 im Gemeindegebiet
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-                  hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten
Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs.                dieser Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. § 10
3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg               Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.“
Nummer 49
Donnerstag, 4. Dezember 2014                    AMTSBLATT      WALDBRONN                                             13
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:                                  Austritts geschäftsführender Gesellschafter bei Personenge-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-    sellschaften (OHG, KG, GbR), ein Wechsel der Betriebstä-
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)           tigkeit (z.B. Umwandlung eines Großhandels in einen Ein-
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser              zelhandel), eine Ausdehnung der Tätigkeit auf Waren oder
Satzung wird nach § 4                                          Leistungen, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in-       geschäftsüblich sind (z.B. Erweiterung eines Großhandels um
nerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat-       einen Einzelhandel), ist erneut anzuzeigen.
zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden             Die Gewerbeanzeige dient der Überwachung der Gewerbe-
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist   ausübung.
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbe-         Das Bürgerbüro informiert:
achtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der        Allein reisende Kinder
Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur      Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für allein
geringfügigen Kostenüberdeckung führen.                        reisende Kinder eine Zustimmungserklärung der Eltern zum
Waldbronn, den 26.11.2014                                      Grenzübertritt erforderlich ist.
gez. Franz Masino                                              Die Unterschriften beider Elternteile müssen beim Bürgerbüro
Bürgermeister                                                  unter Vorlage des Personalausweises geleistet und beglau-
                                                               bigt werden.
                                                               Wir bitten um Beachtung.
 Freuen Sie sich mit uns über das eBlättle
 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 wie gewohnt informieren wir Sie über das Amtsblatt mit                 Das Umweltamt informiert
 den wichtigsten Neuigkeiten aus unserer Gemeinde.
 Als Abonnent des Amtsblattes stehen Ihnen ab KW50 die
 amtlichen Bekanntmachungen, die Vereinsnachrichten und        Manchmal sieht man den Wald vor lauter
 alle anderen Inhalte des Amtsblattes auch in elektroni-
 scher Form zur Verfügung.                                     Bäumen nicht!
 Das von Nussbaum Medien entwickelte eBlättle ist eine
 Kopie des gedruckten Amtsblattes. Das eBlättle erscheint
 wie das gedruckte Amtsblatt, also immer am Donnerstag
 um 12 Uhr.
 Damit steht das Amtsblatt nicht nur allen Abonnenten
 zeitgleich, sondern überall auf der ganzen Welt zur Ver-
 fügung. Sie brauchen also auch auf Reisen jetzt nicht
 mehr auf Ihr Amtsblatt verzichten und Sie können es zum
 Beispiel auch in der Mittagspause im Büro lesen. Hierzu
 benötigen Sie lediglich einen Internetzugang.
 Darüber hinaus bietet das eBlättle komfortable Funktio-
 nen, die es im gedruckten Amtsblatt nicht geben kann:
 - Suchalarm –
 Damit verpassen Sie nie wieder einen Artikel!
 - Artikel ausschneiden –
 Ausgewählte Artikel können Sie ganz bequem archivieren!
 - Komfortable Volltextsuche –
 Mit dieser finden Sie Stichwörter und ganze Sätze!            In den vergangenen Herbsttagen stand zur Abwechslung
 Wir haben mit dem Verlag Nussbaum Medien ausge-               mal ein ganz anderer Unterricht auf dem Plan: die ersten
 handelt, dass jeder Abonnent des Amtsblattes, dessen          und zweiten Klassen der Albert-Schweitzer-Schule und der
 Bezugsgebühren über das Lastschriftverfahren bezahlt          Waldschule besuchten das Naturklassenzimmer.
 werden, einen kostenlosen Zugang zur elektronischen
 Amtsblattausgabe erhält. Hierzu ist lediglich eine Regis-     Um ein bisschen genauer hinzuschauen und den Wald, seine
 trierung auf der Seite www.eblättle.de erforderlich. Diese    Bäume und Tiere zu erkunden, waren die Schülerinnen und
 ist während der Startphase ebenfalls kostenlos.               Schüler mit Frau Leyk-Anderer von der Naturschule und mit
 Natürlich wissen wir, dass das gedruckte Amtsblatt bei        Frau Weinerth sowie Lukas Schroff von der Gemeinde Wald-
 vielen Menschen zum festen Bestandteil ihres Lebens           bronn im Herbstwald unterwegs.
 geworden ist. Das ist gut so und soll auch so bleiben.        Dabei konnten die Kinder spielerisch viele Entdeckungen
 Jedoch soll Ihnen das eBlättle als kostenlose Zugabe          machen. Zum Beispiel wie man mit verbundenen Augen
 den jederzeitigen Zugriff auf alle Inhalte des Amtsblat-      besondere Merkmale eines Baumes ertastet, um ihn später
 tes ermöglichen und Ihnen die oben aufgezeigten Vortei-       daran sehend wiederzuerkennen. Wie mit Stöcken, Laub und
 le entsprechend des aktuellen Standes der technischen
                                                               Moos die kunstvollsten Tipis und Igel-Betten gebaut werden
 Möglichkeiten bieten.
                                                               können. Welches Blatt und welche Frucht zu welchem Baum
 Weitere Informationen zum eBlättle erhalten Sie direkt        gehören oder wie man einen Zapfen mit einer Astgabel am
 vom Verlag oder online unter                                  geschicktesten ins Ziel bringt.
 www.nussbaummedien.de/eblaettle_anleitung.
                                                               Ebenso konnten die Kinder erfahren, wo Insekten überwin-
                                                               tern; wo Steinkauz, Dachs und andere Waldtiere leben und
Das Gewerbeamt informiert!                                     wie man sich in einer Hecke fühlt. Dass das Überwintern oft
                                                               nicht leicht ist, besonders für Eichhörnchen, das mussten
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes       die Kinder feststellen, als sie ihre versteckten Nüsse nicht
oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer un-
                                                               mehr fanden, bzw. nur noch einen kleinen Teil davon.
selbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies beim Gewer-
beamt der Gemeinde Waldbronn, Bürgerbüro, anzeigen. Das        Auch wie die Tierarten untereinander und ihre verschiedenen
gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt oder aufgegeben wird.   Lebensräume zusammenhängen – und im wahrsten Sinne
Ein Wechsel des Betriebsinhabers (z.B. durch Kauf, Pacht,      des Wortes miteinander „verwoben“ sind, konnten die Kinder
Erbfolge, Änderung der Rechtsform) einschl. des Ein- oder      auf spielerische Art und Weise lernen.
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