Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nummer 51/52 Donnerstag, 17. Dezember 2020 19. Jahrgang Gestutzte Weihnachten Liebe Mitmenschen in Rheinstetten, den abgebildeten Weihnachtsengel wollte ich eigentlich entsorgen. Denn der arme Kerl ist ja sichtlich kaputt... Aber damit wird er für mich unversehens zu einem Sinnbild für unsere persönliche und gesellschaftliche Lage in diesem speziellen Jahr: Durch die Corona-Krise wurden auch uns sozusagen „die Flügel gestutzt“. Auf schmerzliche Weise ist uns (mehr oder weniger) klar geworden, dass es vorerst keine Höhenflüge geben wird: Nicht, was unsere großen Erwartungen an die persönliche Freiheit angeht, nicht bezüglich unserer Einbildung, alles ständig im Griff zu haben, auch nicht hinsichtlich unse- rer hohen Erwartungen an ein perfektes Weihnachtsfest. Alles „zurecht- gestutzt“ durch ein Virus und die zu seiner Abwehr nötig gewordenen Einschränkungen. Ein derart ramponiertes Weihnachtsfest muss nicht ein schlechtes sein. Weil die eigentliche, christliche Botschaft vielleicht sogar besser zum Vorschein kommt, wenn sie nicht durch Drumherum „gestutzt“ oder gar „ramponiert“ wird: Dass der große Gott den unüberwindlich schei- nenden Abstand zu uns kleinen Menschen aufhebt, indem er in Jesus selbst Mensch wird. Dass sich der unbegreifliche Gott uns Menschen gegenüber demaskiert und als Mensch begreifbar, ja sogar angreifbar macht, indem er sich offenbart. Dass der ewige Gott sich freiwillig in die Begrenztheit unserer Existenz begibt und wirklich einer von uns wird - so weit, dass Jesus anfällig war für Viren und Krankheiten und letztlich Foto: I. Siegel sogar den Tod... „O, lasst uns dieses Kindlein preisen, / das uns versöhnte mit dem Grab, / das uns das große Ziel der Weisen, / den Frieden und die Wahrheit, gab.“, so dichtete Adolph Kolping im 19. Jahrhundert. Und hat recht, denn die Frohe Botschaft, die auf dem Spruchband der Engelsfigur angedeutet ist, lautet ja vollständig: „Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden euch Menschen, den Gottgeliebten!“ (Lukasevangelium 2,14; nach J. Zink). Die Liebeszusage Gottes ist aber weder an unsere Vorleistung geknüpft, noch kann sie durch irgendwelche widrigen Umstände ein- geschränkt werden, noch wird sie getrübt, wenn Weihnachten mal nicht ganz so ist, wie wir es gewohnt waren. Je mehr die Heraus- und Überforderungen der Pandemie uns quälen, desto mehr gilt die weihnachtliche Erkenntnis des Apostels Paulus: „Nichts (!) kann uns scheiden von der Liebe Gottes, die in Christus ist! Weder Tod noch Leben, noch sonst irgendetwas können uns jemals von der Liebe Gottes trennen, die er uns in Jesus Christus, unserem Herrn, erwiesen hat.“ (Römerbrief 8,39; nach A. Kammermayer) Ein gesegnetes, wenn auch „gestutztes“, Weihnachtsfest und ein zufriedenes, gesundes Jahr 2021 wünscht Ihnen allen, auch im Namen der evangelischen Pfarrgemeinden, Reinhart Fritz, Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde Rheinstetten FROHE WEIHNACHTEN: CORONA: SANIERUNGSGEBIET: Landrat, Oberbürgermeister, Die wichtigsten Informationen Wir beantworten Ihre Fragen Gemeinderat und Verwaltung zusammengefasst grüßen zum Fest AUF SEITE 2 SEITE 6 BIS 9 SEITE 10 UND 11
Seite 2 Nr. 51-52/2020 Frohe Weihnachten Alle Lichter, die wir anzünden, zeugen von dem Licht, das da erschienen ist in der Dunkelheit. Friedrich von Bodelschwingh (1831 - 1910) Allen Einwohnerinnen und Einwohnern wünsche ich – auch im Namen der Stadtverwaltung und des Gemeinderates – friedvolle und besinnliche Weihnachtstage. Ihr Oberbürgermeister Sebastian Schrempp Weihnachts- und Neujahrsgruß 2020/2021 vom Landrat des Landkreises Karlsruhe Dr. Christoph Schnaudigel Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe, es ist gute Tradition, zum Jahreswechsel auf das ablaufende Jahr genblick in den Intensivstationen zurückzublicken und einen Ausblick auf das neue Jahr zu wagen. unserer Krankenhäuser um das In beiderlei Hinsicht steht die Corona-Pandemie im Vordergrund. Leben eines Menschen kämpfen. Für alle, die in Stadt und Landkreis mitarbeiten, die Pandemie Es gab aber auch ein Geschehen zu bekämpfen, sind dies arbeitsreiche Monate. Deshalb möchte außerhalb von Corona: Unserem ich zuerst all denjenigen danken, die derzeit Außergewöhnliches Ziel, das sanierungsbedürftige leisten. Beispielhaft gilt dies für die Kräfte in den Arztpraxen, Landratsamtsgebäude an der Abstrichstellen, Fieberambulanzen, Krankenhäusern, Pflegeein- Beiertheimer Allee durch einen richtungen sowie bei den Hilfs- und Rettungsdiensten ebenso funktionalen und energiespa- für die Polizei. Die Schulen und Bildungseinrichtungen waren renden Bau zu ersetzen, sind vor besondere Herausforderungen gestellt und auch die Mitar- wir wesentliche Schritte näher- beiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes, insbesondere gekommen. Nicht aus dem Auge diejenigen des Gesundheitsamtes sind, unterstützt durch Solda- verloren haben wir auch unser ten der Bundeswehr, nahezu rund um die Uhr im Einsatz. Einmal selbstgestecktes Ziel einer CO2-freien Energiegewinnung bis mehr hat sich auch der Schulterschluss mit den Städten und 2050. Das Klimaschutzkonzept unserer Umwelt- und Energie- Gemeinden im Landkreis und die gute Zusammenarbeit mit der agentur wird gemeinsam mit den Kreiskommunen Schritt für Stadt Karlsruhe bewährt. Schritt umgesetzt. Ein Beitrag hierzu kann auch der ÖPNV leis- ten. Die Reaktivierung von Schienenstrecken soll ebenso neue Unser Land und auch unsere Region sind bislang vergleichsweise Impulse bringen wie unser innovatives On-Demand-Verkehrssys- gut durch diese schwere Krise gekommen. Das liegt auch daran, tem „MyShuttle“. Auch der zukünftig getrennt erfasste Biomüll, weil die überwiegende Mehrheit der Menschen ihr Verhalten aus dem in Biogasanlagen Energie erzeugt werden kann, ist ein an die neuen Realitäten angepasst hat und Verständnis für die Beispiel für den schonenden Umgang mit unseren Ressourcen. getroffenen Maßnahmen zeigt. Ganz besonders danke ich des- halb jedem und jeder Einzelnen, die die teilweise gravierenden Mit dem Jahreswechsel verbinde ich auch den Wunsch auf ein Einschränkungen hingenommen haben. Dass einige Wirtschafts- Jahr 2021, das uns wieder schrittweise mehr Normalität ermög- branchen massive Beschränkungen erleiden mussten, ist in licht, als dies in diesem Jahr der Fall war. Unsere Vorbereitungen dieser Situation unvermeidbar. Entschädigungszahlungen und für eine Impfstrategie stimmen mich dabei zuversichtlich, ebenso Rettungsschirme versuchen zumindest die größten Härten abzu- wie die große Bereitschaft von Ihnen allen, durch Einhaltung der federn. Über manche der getroffenen Einschränkungen lässt sich Regeln einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. streiten und in einer freien Gesellschaft ist dies, wie viele De- monstrationen auch in unserem Landkreis zeigen, auch möglich. Deshalb wünsche ich Ihnen gerade in diesem Jahr eine beson- Kein Verständnis habe ich deshalb für diejenigen, die meinen, ders friedvolle und besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage in einer Diktatur zu leben. Und all denjenigen, die meinen, dass und ein glückliches und vor allem gesundes Jahr 2021. es Corona überhaupt nicht gibt, empfehle ich ein Gespräch mit Dr. Christoph Schnaudigel den Ärzten und Pflegenden, die vielleicht gerade in diesem Au- Landrat
Nr. 51-52/2020 Seite 3 Friedenslicht im Rathaus Mitte angekommen Bereits seit 1986 wird das Friedenslicht aus Bethlehem weltweit verteilt, seit 1994 auch in Deutschland. Mit dem Flugzeug von Bethlehem nach Wien transportiert, wird es dort regelmäßig am 3. Advent von Pfadfinderinnen und Pfadfindern in Empfang ge- nommen und direkt weiter transportiert. Und so ist es am Abend des 3. Adventssonntages über Au am Rhein bei der Frauengemeinschaft in Neuburgweier angekom- men, die es am Montag gleich an Oberbürgermeister Sebastian Schrempp weiter verteilt hat. Dort leuchtet es nun in diesen besonderen Zeiten im Rathaus Mitte - zur Freude und Besinnung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Ich freue mich sehr über diese Geste“, dankte OB Schrempp der Frauengemeinschaft. „Ich werde den Frieden weiter- tragen und auch ein Licht mit nach Hause nehmen.“ Stadt Rheinstetten installiert Pfandringe Vorschlag der Lokalen Agenda - Arbeitskreis Stadtentwicklung - umgesetzt Städtische Mitarbeiter montierten vergangene Woche „Pfandringe“ an Laternenmasten ver- schiedener Haltestellen. In diesen Vorrichtun- gen können Pfandflaschen abgestellt werden. Damit wird verhindert, dass sich bedürftige Per- sonen, die im Müll nach Pfandflaschen suchen, verletzen. Die Pfandringe befinden sich an den Haltestel- len Merkurstraße, Rösselsbrünnle, Hauptstraße, Hallenbad und Leichtsandstraße/Neue Messe. Bitte helfen Sie mit und stellen Ihre leeren Pfandflaschen - anstatt sie in den Müllbehälter zu werfen - einfach in den Pfandring. Oberbürgermeister Sebastian Schrempp sieht sich die neuen Pfandringe an, die der Vielen Dank. Stadtbetrieb an den Haltestellen – wie hier am Zentrum Rösselsbrünnle - montiert.
Seite 4 Nr. 51-52/2020 Stadtverwaltung ab 28.12.2020 geschlossen - siehe Seite 6 Notruf Polizei 110 Apotheken Polizeirevier Ettlingen (07243) 3200-0 Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr morgens. Polizeiposten Rheinstetten (07242) 9348-0 Montag - Freitag 7.00 bis 21.00 Uhr 18.12. Fächer-Apotheke, Karlsruhe Kaiserallee 5 / Mühlburger Tor, Tel. (0721) 845686 Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112 19.12. Paracelsus-Apotheke, Daxlanden Freiwillige Feuerwehr Pappelallee 30, Tel. (0721) 576640 Abteilung Rheinstetten, Am Gestadebruch 1 (0721) 1839500 20.12. Linda Apotheke Burgert am Ludwigsplatz, Karlsruhe Abteilung Neuburgweier, Gutenbergstraße 3 (07242) 6876 Waldstr. 65 (neben Krokodil), Tel. (0721) 25926 21.12. Entenfang-Apotheke, Karlsruhe Ärztlicher Notfalldienst Rheinstr. 59, Tel. (0721) 552780 Für Erwachsene, Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte, 116117 22.12. OK Apotheke am Kolpingplatz, Karlsruhe Franz-Lust-Str. 31. Zugang erfolgt über die Eingänge des Städt. Klinikums. Karlstr. 115, Tel. (0721) 30650 Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr 23.12. Löwen-Apotheke, Karlsruhe Mittwoch 13.00 - 22.00 Uhr, Freitag 16.00 - 22.00 Uhr Kaiserstr. 72 (am Marktplatz), Tel. (0721) 35409790 Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr 24.12. Apotheke 29, Karlsruhe Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre116117 Karlstr. 29, Tel. (0721) 91292-9 Kinder- und Jugend-Notfallpraxis, Knielinger Allee 101 25.12. Föhren-Apotheke, Forchheim Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr Hauptstr. 24a, Tel. (0721) 510574 Mittwoch 13.00 - 22 Uhr, Freitag 17.00 - 22.00 Uhr 26.12. Apotheke am Kirchplatz, Daxlanden Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr Holländerstr. 1, Tel. (0721) 571984 Ab 22.00 Uhr übernimmt die Kinderklinik (Eingang Kussmaulstraße) den Dienst. 27.12. Drei-Linden-Apotheke, Karlsruhe Rheinstr. 2, Tel. (0721) 553813 Sonstige Notdienste 28.12. Karl-Apotheke, Karlsruhe Bereitschaftsdienst Augenärzte 116117 Karlstr. 18 / Waldstr., Tel. (0721) 26740 Bereitschaftsdienst Zahnärzte (0721) 9744233 29.12. Hauptpost-Apotheke, Karlsruhe Bereitschaftsdienst Tiernotfall (0721) 495566 Kaiserstr. 156, Tel. (0721) 28603 Giftnotruf (0761) 19240 Telefonseelsorge 0800 1110111 o. 30.12. easyApotheke, Knielingen rund um die Uhr, anonym, kostenfrei 0800 1110222 Grünhutstraße 1, Tel. (0721) 57040950 31.12. Lilien-Apotheke, Neuburgweier Störungsdienste Neuburger Str. 7, Tel. (07242) 1010 Strom - Rund um die Uhr 0800 3629477 Apothekennotdienstfinder für die nähere Umgebung: 0800 0022833 (kostenfrei Störungshotline der Netze BW GmbH aus dem Festnetz) oder 22833 (nur Handy, max. 69 ct/min.) Ohne Gewähr Gas - Rund um die Uhr (0721) 59912 Störungshotline der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Behördenrufnummer 115 Wasserversorgung - Rund um die Uhr (0721) 5991155 nicht bei Schäden an der Hausinneninstallation Abwasserbeseitigung (07242) 1324 Stadtverwaltung Rheinstetten - geschlossen - s. S. 6! außerhalb der Dienstzeiten 0152 56446168 nicht bei Schäden und Verstopfungen an Leitungen innerhalb der Gebäude Telefonzentrale (07242) 9514-0, Telefax (07242) 9514-105 Tiefbau und Straßenbeleuchtung (07242) 9514-635 Rathaus@rheinstetten.de • www.rheinstetten.de Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung 0152 56446159 Öffnungszeiten der Stadtverwaltung ganzer Straßenzüge an Wochenenden und Feiertagen Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Soziale Dienste Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Seniorenzentrum St. Martin (0721) 20395-0 Bürgerbüro am Rösselsbrünnle im Rathaus Mitte Zentrum Rösselsbrünnle (07242) 701300 Tel. (07242) 9514-350, Fax (07242) 9514-27350, Arbeiter-Samariter-Bund Rheinstetten (07242) 9355-0 DRK-Bereitschaftsdienst, kostenfrei 0800 1000178 buergerbuero@rheinstetten.de Kirchliche Sozialstation Rheinstetten (07242) 701500 Öffnungszeiten des Bürgerbüros Mobiler Pflegeservice Nicole Prions (0721) 9512425 Montag und Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Rückenwind Pflegedienst GmbH (07242) 9699060 Hospizverein Rheinstetten e.V. 0151 57425733 Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Hospiz- und Palliativzentrum „Arista“ in Ettlingen (07243) 94542-77 Hinweis: nur mit Terminvereinbarung unter (07242) 9514-350 Kinderhospiz (0721) 83184925 Schuldnerberatung Landratsamt Karlsruhe (0721) 93666350 Förstersprechstunde (07242) 9514-259 Suchtberatung Ettlingen (AGJ) (07243) 215305 Dienstag, 10.00 - 12.00 Uhr im Bürgerbüro Rathaus Mitte Weitere Kontaktadressen auf www.rheinstetten.de/soziale-dienste Rathaus Neuburgweier, Rheinstraße 16 (07242) 9514-400 Sprechstunden des Landkreises im Rathaus Mitte Geschäftsstelle Ortschaftsrat -401 Montag 16.00 - 18.00 Uhr, Pflegestützpunkt Landkreis Kreis Karlsruhe (0721) 936 71240 o. Nu Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr „Beratung und Vernetzung rund um Pflege und Alter“ 0160 7077566 r te Montag 13:30 - 16:00 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich Stadtbibliothek Rheinstetten (07242) 9514-170 lefo Jugendamt Landkreis Karlsruhe (0721) 936-67150 o. 69710 Montag 14.30 - 19.00 Uhr Offene Sprechstunde, montags, 14 - 17 Uhr (07242 9514-333), 1. OG, Zimmer 213; Dienstag und Donnerstag geschlossen nis gerade Kalenderwochen Herr Bastian, ungerade Kalenderwochen Frau Heiler. Mittwoch und Freitag 14.30 - 18.00 Uhr ch Integrationsmanager (Sozialberatung Asyl) (0721) 93675210 o. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr Montag, Freitag zu 08.00 - 12.00 Uhr 0160 5900411 Hallenbad Rheinstetten (0721) 9517650 err Dienstag, Mittwoch Termine nach Vereinbarung nur telefonisch zu erreichen eic Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Museum für Siedlungsgeschichte im Pamina-Raum (07242) 9514-450 hen Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (0721) 936-67050 Derzeit geschlossen. ! Offene Sprechstunde, jeden ersten Dienstag im Monat, 15.00 - 17.00 Uhr, im Kinder Jugend & Familien Büro, Hauptstraße 2 Klärwerk (07242) 1324 Wertstoffhof/Kompostieranlage (07242) 1812 Notarsprechtag - Rathaus Neuburgweier, 1. OG, barrierefrei Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 9.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr 14-täglich donnerstags, von 8.00 - 12.30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich, Freitag 9.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Notar Roland Preis, (0721) 6193170, info@notar-preis.de Samstag 9.30 - 16.00 Uhr
Nr. 51-52/2020 Seite 5 Nachruf Die Stadt Rheinstetten trauert um Annette Ries Sie verstarb am 10.12.2020 im Alter von 62 Jahren. Annette Ries war vom 22.08.1994 bis zu ihrem Tod bei der Stadt Rheinstetten als Erzie- herin beschäftigt. Zunächst war sie im Kindergarten Kunterbunt, seit dem 01.09.2012 im Kindergarten Sterntaler tätig. Wir gedenken ihrer in Dankbarkeit. Unsere Trauer gilt der Verstorbenen, unser tiefes Mitgefühl ihren Angehörigen. Für die Stadt Rheinstetten Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Rheinstetten Sebastian Schrempp Reinhard Oberle Oberbürgermeister Personalratsvorsitzender Radschnellweg Rastatt - Karlsruhe Interkommunale Einigkeit über Ost-Variante entlang der B 36 neu/Intensiver Austausch mit dem Fahrradclub ADFC Bei einem Vor-Ort-Termin tauschten sich der CDU-Landtagabge- ordnete Dr. Alexander Becker und die Vertreter der Gemeinden Ötigheim, Bietigheim, Durmersheim und Rheinstetten mit den ADFC-Vertretern Ralph Neininger (Vorsitzender Rastatt) und Mursi Dekorsi (Vorsitzender Karlsruhe) aus. Die Gemeinden waren durch Bürgermeister Constantin Braun, Bürgermeister Frank Kiefer, Bürgermeisterstellvertreter Werner Hermann und Oberbürgermeister Sebastian Schrempp vertreten. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass die vom ADFC vorgeschla- gene Ost-Variante favorisiert werden soll. Diese Trasse verläuft östlich der Bahn-Neubaustrecke parallel zur Bundesstraße 36 und ist von Rastatt bis Karlsruhe fast kreuzungsfrei befahrbar und damit eine sehr sichere Strecke für Radfahrer. Die vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein vorgeschlagene Unter dieser Durmersheimer Brücke könnten Radfahrer zukünftig Trasse wird dagegen geschlossen abgelehnt, da diese direkt kreuzungsfrei Richtung Rastatt oder Karlsruhe fahren. durch die Gemeinden führt und daher keine sichere und schnelle Alternative darstellt. begünstigen. Die Corona-Pandemie hat diesen positiven Trend Mit dem geplanten Radschnellweg zwischen Rastatt und Karls- hin zum Radfahren/E-Bikes noch verstärkt. ruhe soll den rund 2.000 Berufspendlern nun eine geeignete Das Planverfahren des Radschnellweges wird durch das Regie- Strecke zur Verfügung gestellt werden. Auch den Umstieg vom rungspräsidium Karlsruhe durchgeführt. Hierbei werden alle Autofahren zum Radfahren wird der Radschnellweg zukünftig Alternativen geprüft und ein Beteiligungsprozess vollzogen. Sirenenprobe in Rheinstetten am 19.12.2020 Beim bundesweiten Warntag im September blieben vielerorts die Bis zur endgültigen Umrüstung funktionieren die Sirenen in Sirenen stumm. So auch - mit einer Ausnahme - in Rheinstetten. Rheinstetten noch. Sie kommen z. B. zum Einsatz, wenn im Grund für die Panne war, dass die Technik vor Ort die zentral Brandfall das Funkalarmierungssystem der Feuerwehr ausfällt. gesteuerten Alarmierungsbefehle des Bundes momentan noch Die Sirenen müssen dann manuell bedient werden. nicht verarbeiten kann. Im nächsten Jahr werden nun an einigen Zur Prüfung wird es am Samstag, 19. Dezember 2020, um 11 Uhr, Standorten neue Steuerungseinheiten eingebaut, um dies zu be- einen Probealarm geben. Dazu ertönt dreimal ein Heulton, unter- heben. Gleichzeitig werden die Standorte reduziert, die Sirenen brochen durch eine kurze Pause. sind dafür aber leistungsstärker und somit lauter. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn und Bekannten. Notrufnummer für sofortige Hilfe 112 (gilt europaweit)
Seite 6 Nr. 51-52/2020 Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einrichtungen und Betriebe der Stadt Rheinstetten vom 28.12.2020 bis zum 05.01.2021 geschlossen Zu Ihrem und zu unserem Schutz bleiben die Einrichtungen und Betriebe der Stadt Rheinstetten vom 28.12.2020 bis zum 05.01.2021 geschlossen. Die Stadt folgt damit der dringenden Empfehlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidentenkonferenz zu ausgeweiteten Betriebsferienregelungen. Eine Notbesetzung ist eingerichtet. In dringendsten Fällen (wie z. B. Sterbefälle, Wählbarkeitsbescheinigungen im Zuge der Landtagswahl, Bestattungen, Störungen städtischer Gebäude oder in außergewöhnlichen Lebenssituationen) erreichen Sie die Stadtverwaltung unter (07242) 9514-0 am 28., 29. und 30.12.2020 und am 04. und 05.01.2021 zwischen 9 und 11 Uhr. Die Telefonnummern für sonstige Not- und/oder Störungsdienste finden Sie auf Seite 4. Wir bitten Sie alle eindringlich, sich an die derzeitigen Vorgaben zu halten und Kontakte weitestgehend einzuschränken. Bitte bleiben Sie gesund. Ihre Stadtverwaltung Einrichtungen, Betriebe, Geschäfte: Was hat geöffnet - was ist zu beachten? Bibliothek Geschlossen vom 28.12.2020 - 05.01.2021 Bolzplätze, Beachvolleyball, Skateranlage Geschlossen Festhalle Neuburgweier Geschlossen Friedhöfe Geöffnet, bitte Abstand halten Jugendhaus Geschlossen vom 28.12.2020 - 05.01.2021 Kindergärten/Tagesstätten Seit 16.12.2020 geschlossen - Notbetreuung Keltenstadion Geschlossen Museum Geschlossen Rathäuser Geschlossen vom 28.12.2020 - 05.01.2021 Schulen Seit 16.12.2020 geschlossen - Notbetreuung Schwimmbad Geschlossen Spielplätze Geöffnet - bitte Abstandsregeln beachten, keine Ansammlungen Sporthallen Geschlossen VHS VHS-Büro vom 28.12.2020 - 05.01.2021 geschlossen - Kurse finden aktuell nicht statt Wochenmarkt Geöffnet, bitte Maskenpflicht beachten Wertstoffhof Geschlossen 24.12.2020 - 02.01.2021 Zelthalle Neuburgweier Geschlossen Handwerksbetriebe dürfen ihre Tätigkeit weiterhin ausüben. Der Einzelhandel ist seit 16.12.2020 überwiegend geschlossen. Insbesondere Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Optiker/Hörgeräteakustiker, Banken, Post und Rei- nigungen dürfen jedoch weiterhin öffnen. Bitte beachten Sie beim Besuch die allgemeinen Corona-Regeln. Corona-Update (Stand Redaktionsschluss 15.12.2020, 12 Uhr; aktuelle Informationen finden Sie darüber hinaus auf unserer Homepage https://www.rheinstetten.de/de/corona) Landesweite Ausgangbeschränkungen seit 12.12.2020 Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Land Baden-Württemberg weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die am 12. Dezember in Kraft getreten sind. Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbe- Diese triftigen Gründe sind insbesondere: schränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runter- - Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme zufahren. In anderen Ländern/ Regionen hat sich gezeigt, dass ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, durch Ausgangsbeschränkungen die Infektionszahlen gesenkt Katastrophenschutz und Rettungsdienst. werden konnten. - Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeuti- Seit Samstag, 12. Dezember 2020, ist daher der Aufenthalt au- scher und veterinärmedizinischer Leistungen. ßerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur - Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Min- aus triftigen Gründen erlaubt. derjährigen.
Nr. 51-52/2020 Seite 7 - Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbe- für private Feiern geben. Die Ausnahmen werden aber aufgrund drohlichen Zuständen. des dramatischen Infektionsgeschehens angepasst. Möglich - Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen. sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausge- - Der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten - Notbetreuung - henden Personen aus dem engsten Familienkreis. Wenn also in und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten. Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu - Der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs. Ihnen kommen. - Besuch von religiösen Veranstaltungen. Der engste Familienkreis bedeutet: - Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember. - Angehörige desselben Haushaltes. - Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- - Ehegatten. oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Unverheiratete Lebenspartner*innen und Partner*innen. oder der sozialen Fürsorge dienen. - Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkin- - Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung der und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen. (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder - Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnach- Sitzungen kommunaler Gremien. ten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu. Auch tagsüber gibt es Ausgangsbeschränkungen. Der Aufenthalt - Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weih- außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr nachtstagen für Familientreffen aufgehoben. ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben ge- Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnach- nannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, ten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht kommen hinzu: mehr als zwei Haushalten. - Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, Körpernahe Dienstleistungen mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter ge- - Erledigung von Einkäufen. schlossen. Auch Frisöre müssen seit dem 16. Dezember schließen. - Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum Silvester mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyro- und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich technik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Die in 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. (siehe Erklärung im Text Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten weiter unten) auch über den Jahreswechsel. - Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts Gottesdienste - Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaf- ten sind nur noch unter folgenden Bedingungen möglich: Ergänzende Regelungen seit 16.12.2020 - Mindestabstand von 1,5 Metern. Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und - Es gilt Maskenpflicht. der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern - Der Gemeindegesang ist untersagt. haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verstän- Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren digt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern. Ministerpräsident Kretschmann forderte die Arbeitgeber auf, wo Seit dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten zu den bereits immer möglich Home-Office zu ermöglichen oder vom 16. De- bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg folgende wei- zember 2020 bis 10. Januar 2021 ganz zu schließen. „Das Motto tere Einschränkungen (vorläufige Informationen Stand Redakti- sollte sein: ‚Wir bleiben zuhause‘„, brachte Kretschmann den Appell onsschluss 15.12.2020, 12 Uhr - bitte beachten Sie, dass aufgrund auf den Punkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Betrieben die der kurzfristigen Beschlüsse auf Landesebene der abschließende Hygieneregeln aus der Corona-Verordnung umzusetzen. Auch sind Verordnungstext zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag): sie gesetzlich gegenüber ihren Angestellten zur Fürsorge verpflichtet. Einzelhandel Um den bestmöglichen Schutz in den Alten- und Pflegeheimen Der Einzelhandel muss seit dem 16. Dezember weitgehend zu ermöglichen, werden Testungen des Pflegepersonals mehr- schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit un- mals pro Woche verpflichtend eingeführt - das gilt auch für das terschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund Personal von mobilen Pflegediensten. die Überbrückungshilfe auf und schafft Regeln für Teilabschrei- „Wir appellieren eindringlich an Sie alle, bis zum 10. Januar auf bungen, um mit den mit der Schließung verbundenen Wertverlust jegliche Reisen zu verzichten - das gilt besonders für touristische von Waren und anderen Wirtschaftsgütern unbürokratisch und Reisen“, sagte Kretschmann Wer aus einem ausländischen Risiko- schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende gebiet einreist, muss zehn Tagen in Quarantäne gehen. Diese Wertverluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd abset- Quarantäne kann durch einen negativen Test, der frühestens am zen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt. fünften Tag nach der Einreise gemacht wurde, beendet werden. Nicht betroffen von der Schließung sind: - Der Einzelhandel für Lebensmittel. Schließung von Schulen und Kitas/ - Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Le- Notbetreuung wird eingerichtet bensmitteln (z.B. Hofläden). Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf ver- - Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker ständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie und Hörgeräteakustiker. folgt im Einzelnen im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrich- tungen werden am 16.12. über die konkrete Umsetzung informiert: - Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten. - Banken und Poststellen. - Schulen und Kitas sind geschlossen: Schulen und Kindertages- einrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sind - Reinigungen und Waschsalons. seit Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar - Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte. 2021 geschlossen. - Der Weihnachtsbaumverkauf. - Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden - Der Großhandel. im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weih- Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. nachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unterrichtet (weitere Informationen siehe unten). Für die Schü- ist untersagt. lerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss Ausnahmen über Weihnachten eingeschränkt gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien. Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es wei- - Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen ter Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im
Seite 8 Nr. 51-52/2020 Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember 2020 im Fernunterricht eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen unterrichtet. Dies betrifft folgende Schülerinnen und Schüler Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis beziehungsweise Klassen: 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für - Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulä- Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen, ren Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungs- - Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschu- weise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertages- le, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die pflege erfolgt die Organisation durch den Träger. im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen, - Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide - Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferen- Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Allein- ten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos erziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. anschließendes Bildungsangebot vorbereiten, Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Ar- - Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des all- beitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl gemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf und der Gemeinschaftsschule, Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Not- - Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen betreuung mit an die Hand geben. Die Schulleitungen bzw. Träger (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufs- entscheiden über die Berechtigung zur Inanspruchnahme eines fachschule oder Berufskollegs). Notbetreuungsangebots. Arbeitgeberbescheinigungen sind hier- Hinweis: Zum Redaktionsschluss lagen aufgrund der sehr für voraussichtlich nicht vorzulegen. kurzfristigen Beschlüsse der Landesregierung noch nicht alle Ergänzende Informationen veröffentlichen wir auf unserer Inter- Detailinformationen vor. netseite, sobald uns diese vorliegen. Aktuelle Infos zu den neuen Maßnahmen einschließlich Fragen Fernunterricht für Abschlussklassen und Antworten zur Corona-Verordnung siehe auch auf Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ In der Messe soll im Drei-Schicht-Betrieb geimpft werden Gut gerüstet sehen sich die Verantwortlichen des im Aufbau be- findlichen Corona-Impfzentrums in der Messe Karlsruhe. Es geht um die größte medizinische Herausforderung des kommenden Jah- res. Der im Stadt- und Landkreis Karlsruhe dafür auserkorene me- dizinische Leiter, Privatdozent Andreas Ruf vom städtischen Klini- kum in Karlsruhe, erklärte bei einem Rundgang am vergangenen Freitagabend in Rheinstetten, worauf es ankommt: „Es gibt eine ganze Reihe von Parallelen zum Ablauf eines Blutspendetermins.“ Es gilt bei den jetzt anstehenden Impfungen, wegen der Pan- demie-Situation in relativ kurzer Zeit viele Menschen durchzu- schleusen. Ziel sei, wenn das Vakzin in ausreichender Menge da sei, so effektiv wie möglich die Menschen, die es wollen, nach den Vorgaben des Konzepts von Bund und Land zu impfen. Man Im Januar könnte es losgehen: Markus Pulm, Andreas Ruf, Britta wisse nicht, bis wann der Impfstoff zur Verfügung stehe, aber man Wirtz und Marianne Difflipp-Eppele (von links) erläuterten den wolle gleich voll durchstarten. Ruf betonte, bei der Massenimp- Stand beim Impfzentrum. fung in der Messe gehe es darum, die Hygiene-Regeln akribisch einzuhalten. Gleichzeitig gebe es einen erhöhten Aufwand, weil der aktuell aussichtsreichste Impfstoff bei Minus 60 Grad gela- gert werden müsse. Solche Minusgrade seien für das Klinikum, das mit ähnlichen Stoffen bis zu 140 Grad Minus arbeiten könne, keine große Schwierigkeit. Gleichwohl aber für Standardapothe- ken oder Arztpraxen, weshalb man solche zentralen Impfzentren einrichte. Zusätzlich habe man mit dem in Großbritannien ein- gesetzten Impfstoff ein nicht zu unterschätzendes Arzneimittel, weil es in Mehrfach-Dosen angewandt werden müsse. „Das ist nicht nur ein Pieks wie bei einer einfachen Tetanus-Spritze.“ Britta Wirtz, Leiterin der Messe Karlsruhe, und Branddirektor Markus Pulm vom Corona-Krisenstab des Stadt- und Landkreises Karlsruhe sprachen davon, dass ab Anfang Januar von 7 Uhr bis Wartehalle 21 Uhr ein Drei-Schicht-Betrieb geplant sei. Man gehe davon aus, dass täglich bis zu 1.500 Menschen in Halle 2 geimpft werden kön- Bezüglich der Zahl der für diesen enormen Durchlauf an zu nen. Laut Britta Wirtz hat der Corona-Krisenstab die Messehalle bis impfenden Personen nötigen Ärzte macht sich Andreas Ruf keine Sorgen. Er sei überrascht, wie viele Kollegen sich in den Ende April angemietet. Mindestens ein Dutzend Ärzte-Teams sollen vergangenen Tagen und Wochen schon gemeldet hätten. Auch gleichzeitig dort arbeiten. Das Impfzentrum ist so eingerichtet, dass Marianne Difflipp-Eppele von der Kassenärztlichen Vereinigung in den einzelnen aufgebauten Arztpraxen jeder „ZIP“ (Fachjargon (KV) glaubt, dass die Zahl der Ärzte ausreichen wird, um das für Zu impfende Person) allein das jeweilige Behandlungszimmer, angestrebte Ziel von 1.500 Geimpften pro Tag zu erreichen. Beim in dem ein Arzt und eine medizinische Fachkraft sind, besucht. Land hätten sich bereits rund 4.000 Mediziner gemeldet und bei Damit entsteht eine persönliche und vor Blicken geschützte der KV seien es 2.000. Allerdings sehe sie die Schwachstelle bei Atmosphäre. Bevor geimpft wird, findet in dem Arztzimmer noch- den erforderlichen Medizinischen Fachassistenten und -assis- mals eine persönliche Beratung und Aufklärung statt. Für jeden tentinnen (MFA). Hier fehle es an allen Ecken und Enden. Es gebe zu Impfenden planen die Verantwortlichen 13 Minuten Zeit ein. unter den MFA viele 450-Euro-Kräfte, die sich sorgten, ihre steu- Für den eigentlichen Impfvorgang sechseinhalb Minuten. erlichen Vorteile bei zusätzlichen Einsatzstunden zu verlieren.
Nr. 51-52/2020 Seite 9 Am Ostausgang der Messehalle wird der Einlass sein. Hier kommen nur „ZIPS“ hinein, die keine Erkältung oder gar Fieber haben. Geschultes Personal wird standardisierte Fragen stellen, damit keine Corona-Infizierten hineinkommen können. Wer durch die automatische Temperaturmessung durch ist, kommt zur eigentlichen Registrierung. Dazu sind mehrere Schalter in der Halle aufgebaut. Dort wird die Identität geprüft und geschaut, ob eine Impfberechtigung vorliegt. Wer das hinter sich hat, darf in einer Empfangshalle Platz neh- men. In einem großen Rechteck sind die Behandlungszimmer der Arztpraxen, wo geimpft wird, aufgebaut. Nach der Impfung geht es direkt in einen großen Ruheraum, wo die Personen 30 Minuten lang beobachtet werden, bevor sie wieder das Zentrum verlassen dürfen. Alles läuft in dem Impfzentrum auf mehreren Wegen in einer „Einbahnstraßen-Regelung“ immer auf die gleiche Weise ab, ohne dass sich die Menschen begegnen können. Damit ist immer ein großer Hygiene-Abstand garantiert. (m.f.G.d.BNN) Anmeldung Mithilfe im Impfzentrum - Online-Anmeldeformular eingerichtet Aufgerufen sind an der Mitarbeit interessierte Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal sowie Menschen, die das Zentrum in der Administration unterstützen können. In Kooperation zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe wurde hierfür ein zentrales Anmeldeformular ein- gerichtet, das über www.karlsruhe.de/impfpersonal aufgerufen werden kann. Rheinstettens Bürgerinnen und Bürger verhalten sich vorbildlich Quarantäne-Regeln werden eingehalten Im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktkontrolle wurden auch in Rheinstetten die von einer Quarantänepflicht betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner durch den Vollzugsdienst der Stadt Rheinstetten aufgesucht. Bei dieser Überprüfung der Quarantäne- Regeln waren in der vergangenen Woche alle 40 betroffenen Personen auch zu Hause anzutreffen. „Die konsequente und gewissenhafte Einhaltung der Quarantäne- Regeln ist nicht selbstverständlich, wenn ich die Rückmeldun- gen zu dieser Schwerpunktkontrolle aus anderen Städten und Gemeinden betrachte. Ich danke allen, die durch dieses vorbild- liche und verantwortungsbewusste Verhalten dazu beitragen, die äußerte sich Oberbürgermeister Sebastian Schrempp dankbar. Ausbreitung des Corona-Virus in unserer Stadt zu verlangsamen“, „Wir hier in Rheinstetten halten zusammen.“ Hilfe-Angebote in Corona-Zeiten Einkaufsservice - 07242 9346980 (gSofa GmbH) - werktags von 9 - 12 Uhr - 07242 7385 oder moersch@kbz.ekiba.de (Ev. Pfarrgemeinde Mörsch) - 01736 849644 oder info@albanisches-islamisches-zentrum.de (Albanisch Islamisches Zentrum e. V.) - ab 18 Uhr Nachbarschaftshilfe - Gabenlädchen für bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger, Karlsruher Straße 55: gabentisch-rheinstetten@web.de oder www.facebook.com/groups/gabentisch, Annahme freitags, 15 - 17.30 Uhr, Ausgabe samstags, 10 - 13 Uhr - Caritas Babyhilfe für Mütter und Familien in Notsituationen, Rastatter Straße 18: 07243 515-0 oder info@caritas-ettlingen.de - montags von 10 - 17 Uhr Finanzielle Hilfe - Hilfs-Aktion „Osterlicht“ der Caritativen Fördervereine der kath. Kirchengemeinde Rheinstetten: www.kath-rheinstetten.de Kummer-Nummer - 07242 9346980 (gSofa GmbH) - Anliegen aufsprechen: Wir rufen zurück, hören zu, erledigen notwendige Fahrten mit Ihnen o. Ä.
Seite 10 Nr. 51-52/2020 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Mörsch“ Land Baden-Württemberg und Bund fördern Sanierung Mit der Aufnahme des städtebaulichen Erneuerungsgebiets „Stadtmitte Mörsch“ in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusam- menhalt“ (SZP) kann die Stadt Rheinstetten bis April 2029 mit Zuschüssen die Stadtmitte in Mörsch attraktiver gestalten. Der Stadtteil Mörsch besitzt großes Entwicklungspotential. Dieses soll aktiviert werden. Zusammen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern privater Wohnhäuser will die Stadt in den nächsten Jahren das Gebiet sanieren und zu einer lebendigen und starken Mitte weiterentwickeln. Das Sanierungsgebiet: Nach erfolgreicher Durch- führung der Vorbereitenden Untersuchungen konnte die Stadt das Sanierungsgebiet förmlich festlegen und hat am 28.07.2020 eine Sanierungs- satzung beschlossen. Die Sa- nierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt und ist bis 31.12.2030 befristet. Die Sanierungsziele: - Aufwertung der Gebäudesubstanz: Sicherung und Modernisie- rung privater Bausubstanz, Behebung von Leerständen durch Nach- bzw. Umnutzungen - Schaffung von Wohnraum: Abbruch nicht mehr benötigter Bausubstanz und Neube- bauung, Intensivierung der Wohnnutzung in Bestandsge- bäuden, Nutzung der Entwick- lungspotenziale - Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums: Neugestaltung Straßenraum, Gestaltung und Schaffung Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestellen, Schaffung “Grünen Bands“ in der neuen Stadtmitte u. v. m. Steuervorteile: - Verbesserung der kommunalen Infrastruktur: Für Modernisierungsaufwendungen gibt es Sonderabschreibungs- Gestaltung des Festplatzes, möglichkeiten nach dem EStG, vorbehaltlich der Prüfung und Erweiterung des bestehenden Rathauses Gewährung durch das Finanzamt: - Verkehrsinfrastruktur: 1. Bei vermieteten Wohnungen/Gebäuden (§7h EStG) Neugestaltung von Erschließungsstraßen, Schaffung und In den ersten 8 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Neuordnung von Stellplätzen u. v. m. Jahren bis zu 7 % der bescheinigten Sanierungskosten (= insgesamt bis zu 100 %). - Ökologische Maßnahmen: 2. Bei Eigennutzung (§10f EStG) Aufwertung privater Grünflächen, Pflanzen von Straßenbäumen, In den ersten 10 Jahren jeweils bis zu 9 % der bescheinigten Sanie- Gestaltung von Freiflächen rungskosten (= insgesamt bis zu 90 %). Vorteile für Eigentümer: Wenn Sie eine der aufgeführten Maßnahmen planen, nehmen Neben der Sanierung und Neugestaltung öffentlicher Plätze und Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung der Stadt Straßenräumen sollen und dürfen auch private Hauseigentümer wahr. Vor der Modernisierung können Sie eine Vereinbarung mit und Anwohner einbezogen werden. der Stadt abschließen und nach Fertigstellung der Modernisie- Wir freuen uns über jeden Haushalt, der sich mit einer Maßnah- rungsmaßnahme eine Steuerbescheinigung erhalten. me beteiligt. Art der berücksichtigungsfähigen Maßnahmen So können Eigentümer im Sanierungsgebiet bei der Realisierung 1. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Sanierungsziele mitwirken und von Steuervorteilen profitie- Wohnwertverbessernde, wertsteigernde Maßnahmen an beste- ren. hendem Wohnraum, wie z. B.:
Nr. 51-52/2020 Seite 11 - Einbau / Erneuerung von Heizungsanlagen, sanitäre Anlagen, Rechtsvorgänge bedürfen zur Wirksamkeit der Genehmigung. Elektroinstallation Zum Vollzug im Grundbuch ist das Vorliegen der Genehmigung - Erneuerung / Isolierung Fassade, Daches, Einbau neuer Fenster erforderlich. - Verbesserung der Raumaufteilung, Schaffung von Wohnungs- - die Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und abschlüssen, Verbesserung Gebäudezugang Veräußerung eines Erbbaurechts* - Verbesserung der Belichtung und Belüftung - Bestellung von Grundschulden und Hypotheken* - Verwendung / Umstellung auf regenerative Energien - die Begründung von Baulasten - Umfangreiche Innensanierungen und Modernisierungen - die Teilung von Grundstücken. * diese Anträge werden in der Regel durch den Notar gestellt. 2. Umnutzung von Gebäuden Genehmigungsfrei ist die Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge. Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum an bestehenden Gebäuden, wie z. B.: Eintragung der Sanierungsvermerke - Ausbau Dachgeschoss Durch den Satzungsbeschluss im Juli 2020 werden nun Sanie- - Umnutzung Scheune zu Wohnraum rungsvermerke in allen Grundbüchern der Grundstücke eingetra- gen, die im Sanierungsgebiet liegen. Der Vermerk im Grundbuch Sanierungsrechtliche Genehmigungen verweist darauf, dass eine Sanierung durchgeführt wird und Mit dem Beschluss des Gemeinderates zur förmlichen Festlegung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 143 Abs. 2 BauGB). Dieser Sa- des Sanierungsgebietes ist die Genehmigungspflicht gem. § 144 nierungsvermerk wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung Baugesetzbuch (BauGB) eingetreten. Dadurch sollen der unge- wieder gelöscht. störte Ablauf der Sanierungsmaßnahme und eine Absicherung der Sanierungsziele ermöglicht werden. Die Stadt Rheinstetten freut sich sehr auf eine rege Beteiligung von interessierten Eigentümern und hofft auf viele spannende Welche Vorhaben und Rechtsvorgänge Projekte. sind genehmigungspflichtig? Kommen Sie gerne frühzeitig auf die Verwaltung zu und verein- Vorhaben: baren Sie einen Informationstermin. Ihre Anfragen können sie - Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder der Ab- schriftlich an stadtplanung@rheinstetten.de oder telefonisch an bruch von baulichen Anlagen. Beispiele: Errichtung eines 07242/9514-612 richten. Neubaus, Umbau eines Ladens für eine Nutzungsänderung, Wir helfen Ihnen gerne weiter. Dachgeschoßausbau, Einbau eines Aufzuges, Errichtung eines Nebengebäudes, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Forchheim“ Umfanges und anderes Sanierung Stadtteil Forchheim - wie geht es weiter - erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Grundstücken und baulichen Anlagen. Beispiele: Energetische Rücksendung der Fragebögen und das Interesse, an der Umset- Sanierungsmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung), Einbau eines zung der Sanierungsziele im Stadtteil Forchheim mitzuwirken. Bades, Einbau einer Heizungsanlage Die Fragebögen können auch jetzt noch nachgereicht werden. Auch genehmigungsfreie Vorhaben und Vorhaben im Kenntnis- Die Stadt hat im Oktober 2020 den Antrag auf Aufnahme in ein gabeverfahren fallen unter die Genehmigungspflicht. Eine Bauge- Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Mit nehmigung ersetzt nicht die sanierungsrechtliche Genehmigung. einer Entscheidung ist im ersten Quartal 2021 zu rechnen. - Miet- und Pachtverträge oder ähnliche Gebrauchsüberlassungs- Bei positiver Entscheidung durch das Regierungspräsidium, wer- verträge, wenn sie auf eine befristete Zeit von mehr als einem den wir die Bürgerinnen und Bürger ausführlich informieren. Erst Jahr eingegangen oder verlängert werden dann können Termine für Beratungsgespräche angeboten werden. Preisverleihung KULT2020 im Live-Stream übertragen: Kulturpreis der TechnologieRegion für besondere Zukunftskonzepte Vier besondere „Zukunftsrezepte“ für Kulturvereine wurden am 4. Dezember mit dem KULT2020, dem Kulturpreis der Techno- logieRegion Karlsruhe gewürdigt. Diese Auszeichnung möchte ehrenamtliche Kulturarbeit in der Region sichtbar machen. Gesucht waren diesmal Ideen, um langfristig neue Mitglieder, neues Publikum, oder beides zu gewinnen. Sieger wurde der Musikverein Selbach mit seiner „Musikantenscheune“, einem Video-Konzept zum Mitmachen. Die Musikerinnen und Musiker können sich je nach Vorliebe auch als Regisseurin, Schauspieler oder Kameramann betätigen, was gerade in diesen besonderen Zeiten zum Mitmachen animiert. „Der KULT zeigt einmal mehr, welche herausragenden Beispiele innovativer Kulturarbeit und Kulturvermittlung mit großer Krea- tivität und Innovationskraft es in der Region gibt. Das zahlt sich gerade in Corona-Zeiten aus, in denen wir Kultur als wichtiges Lebensmittel so vermissen“, zeigte sich Dr. Frank Mentrup, Auf- sichtsratsvorsitzender der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH Der 1. Preis des KULT2020 ging an den Musikverein Selbach e. V. und Oberbürgermeister von Karlsruhe, bei der virtuellen Preis- aus Gaggenau. verleihung beeindruckt. „Ganz offensichtlich haben die außerge- (v. l.): Aufsichtsratsvorsitzender der TechnologieRegion Karlsruhe wöhnlichen Rahmenbedingungen zusätzliche Dynamik auslösen GmbH und Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup, können und zu überzeugenden Ergebnissen geführt. Ich bin immer Theresa Wunsch vom Musikverein Selbach, Oberbürgermeisterin wieder beeindruckt, welch große Bedeutung der ehrenamtlichen der Stadt Baden-Baden Margret Mergen und Oberbürgermeister der Arbeit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zufällt.“ Stadt Gaggenau Christof Florus. (Foto: Paul Gärtner)
Seite 12 Nr. 51-52/2020 Auf dem 2. Platz landete die Ortsgruppe Karlsruhe der „Lands- „Wir freuen uns, dass in diesem Jahr erstmals eine französische mannschaft der Deutschen aus Russland e. V.“ mit ihren integra- Initiative beim KULT mit dabei ist. Dieser Wettbewerb zeigt, wie tiven Angeboten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senio- kreativ die ehrenamtliche Kulturarbeit auf beiden Seiten des ren. Ob Theater, Tanz oder Sport - alle werden mit einbezogen Rheins ist“, sagte die Vorsitzende der KulturRegion Karlsruhe, und dabei unterstützt, sich hier heimisch zu fühlen. Dritter wurde Baden-Badens Oberbürgermeisterin Margret Mergen. „Daran der Kunstverein Art Ettlingen, seine offene Galerie ermöglicht knüpft auch unser neues kulturelles Regionalmanagement an, Vereinsmitgliedern und Fremdkünstlern alle zwei Wochen eine das sich zwischen städtischen und ländlichen, ehrenamtlichen neue Ausstellung. Einen Sonderpreis erhält das französische Pro- und hauptamtlichen oder digitalen und analogen Kulturangebo- jekt „Sur les Sentiers du Théâtre“. Seit 15 Jahren veranstalten die ten bewegt.“ Macher kulturelle Aktionen im ländlichen Raum des Gemeindever- bands Plaine du Rhin: Professionelle Darbietungen, künstlerische Für die Konzeption und Organisation des KULT2020 war erneut Bildung an Schulen oder Begegnungen zwischen darstellender die KulturRegion Karlsruhe mit ihrer Geschäftsstelle im Haus der Kunst und Bürgern. Region in Karlsruhe verantwortlich. - Aus dem Gemeinderat Jugendgemeinderat thematisiert Wohnen soll entstehen. Knackpunkt der Planung war, dass für Verschmutzung und Lärmbelästigung das Heim der Bebauungsplan Stadtmitte Rheinstetten geändert Lob für die Spielplatz-Initiative werden musste. Die Grundfläche von rund 20.000 Quadratme- Die Rückmeldung zur Spielplatzaktion, die Verschmutzung um tern ändert sich nicht, aber die Grundflächenzahl (GRZ) muss das Schulzentrum herum und die Verabschiedung eines Mit- von 0,6 auf 0,8 erhöht werden. Das heißt, 80 Prozent der Ge- glieds waren Themen der letzten Jugendgemeinderatssitzung in samtfläche dürften überbaut werden. Die Architekten Nicole Rheinstetten. Die Rückmeldung zur Spielplatzaktion fiel dabei Kuballa und Stefan Pfeil vom Büro Pfeil Projektentwicklung, das positiv aus. Die Aktion sah vor, Spielplätze von Verschmutzun- den Planungswettbewerb gewonnen hatte und seit 1995 für den gen zu befreien und neu herzurichten. Bis jetzt wurde das auf ASB Projekte entwickelt, betonten in der Sitzung, dass die höhere zwei Spielplätzen realisiert, im Frühjahr sollen weitere folgen. GRZ Vorgaben der Landesheimbauverordnung geschuldet sei. Rheinstettens Oberbürgermeister Sebastian Schrempp lobte Der Wettbewerbsentwurf hat eine Grundflächenzahl von die Gruppe dafür, dass sie es geschafft habe, einigen Schmiere- 0,69, die Überarbeitung von 0,71, müsse aber letztlich mit reien ein Ende zu setzen. 0,8 genehmigt werden. „Es geht dabei ausschließlich um Zunehmend gibt es Beschwerden von Jugendlichen aus der Stadt größere Balkone und Terrassen für die Pflegeheimbewoh- und von Anwohnern über Randale, Verschmutzung und Lärmbe- ner“, so Pfeil. Diese erweitern die genutzte Fläche. Da es lästigung am Schulzentrum. Der OB kündigte an, dass im Januar keine größeren Grünanlagen gebe, sei es wichtig, mit den eine Gesprächsrunde mit Vertretern der Polizei, des Ordnungs- Freisitzen den Bewohnern etwas Lebensqualität zu bieten. amtes, der Jugendarbeit, des Schulzentrums und Besuchern des Aus dem Ausschuss gab es auch Kritik. Martin Resch (Grüne) Areals angesetzt ist. Die derzeitigen Verhaltensmuster einiger sprach sogar von „Erpressung“ - dass diese Notwendigkeit Heranwachsenden sind nicht tolerierbar und fallen auch auf die der höheren GRZ nicht schon bei Vorlage des Entwurfes be- Besucher zurück, die dort unauffällig ihre Freizeit verbringen. Diese nannt geworden sei. Aber „angesichts der Lage und Nutzung und die Anwohner gilt es zu schützen. Für die Umgestaltung des des Projekts mit ÖPNV, Einkauf und Kultur in der Nähe“, so Fußballkäfigs schlugen die Jugendlichen vor, diesen von Künst- Andreas Rottner (CDU) wie auch Hans Peter Kleß (SPD) und lern besprayen zu lassen und somit weitere Verschmutzungen zu Manfred Rihm (ULR), sei die Änderung von allgemeinem verhindern. Das könnte Vorbild sein für andere Orte. Wohngebiet in „Sondergebiet Seniorenzentrum“ mit Blick Um die neu entstehende Stadtmitte Rheinstetten auch für Ju- auf die Pflegeplätze gerechtfertigt. gendliche attraktiv zu machen, sprachen die Jugendgemeinde- Das Projekt in Zahlen: Das Gebäude entsteht von der B 36 ratsmitglieder mit dem anwesenden Bürgermeister Michael parallel zur Umgehungsstraße bis zum neuen Kreisel, um- Heuser über ihre Ideen zur Neugestaltung. Unter anderem fasst 21 Wohneinheiten für betreutes Wohnen und neun wünschen sie sich Platz für E-Roller. Sozialwohnungen sowie 88 Pflegeplätze in sechs Gruppen. Abschließend verabschiedete der Jugendgemeinderat mit Der Lage an der Straße geschuldet, ist eine aufwändige Urkunde und Präsent Danny Gerstner als stellvertretende Lärmdämmung und Begrünung von Fassade und Fenstern. Sprecherin aus dem Jugendgemeinderat. Sie hatte drei Jahre im Der Komplex dient auch als Lärmschutz für das Wohngebiet Gremium mitgewirkt und dabei die verschiedensten Aufgaben dahinter. Laut Bürgermeister Michael Heuser gibt es dort auf übernommen. „Der Jugendgemeinderat hat mich als Person sechs Hektar Fläche 33 Grundstücke, die alle verkauft sind. sehr geprägt“, sagte Danny Gerstner. Sie zieht aus Rheinstetten 80 Prozent der Fläche befand sich in Besitz der Stadt. Eine weg. Als stellvertretender Sprecher folgt ihr Jugendgemeinderat Doppelhaushälfte sei bereits bezogen, zwei Geschosswoh- Franceso Pititto. Für die Zukunft hat der Jugendgemeinderat nungsbauten in Bau und zwei weitere folgen im Frühjahr schon weitere Pläne: Im Frühjahr 2021 soll für besondere eh- 2021. Insgesamt sind es 350 Wohneinheiten für knapp 900 renamtliche Tätigkeiten der Jugendehrenamtspreis verliehen Bürger. Hinzu kommen zur Stadtmitte hin in zwei Gebäuden, werden. Außerdem wollen die Mitglieder eine Bolzplatzkonzep- durch einen Marktplatz getrennt, Einzelhandel (dm und Ede- tion erstellen, um den Zustand der Plätze zu dokumentieren, ka als Ankermieter), Büros, Praxen, Brauhausgastronomie damit dann vorhandene Mängel beseitigt werden können. und Wohnen sowie das Bürger- und Kulturhaus mit Sitzungs- Der Weg fürs neue Seniorenzentrum ist frei und Veranstaltungsräumen sowie Stadtbibliothek. Einstimmig hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) Für das neue Seniorenheim - der ASB investiert laut Geschäfts- den Weg frei gemacht für das Seniorenzentrum des ASB Regi- stellenleiter Stefan Nagel rund 28 Millionen Euro - werde, so onalverbandes Rheinstetten/Rastatt an der Neuen Stadtmitte. Nicole Kuballa, jetzt das Baugesuch eingereicht. Gerechnet Ein Zentrum mit Pflegeheim, Tagespflege und betreutem wird mit Baubeginn im Frühsommer 2021. (m.f.G.d.BNN)
Sie können auch lesen