Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten

 
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Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
Nummer 51/52                               Donnerstag, 17. Dezember 2020                                       19. Jahrgang

  Gestutzte Weihnachten
  Liebe Mitmenschen in Rheinstetten,
  den abgebildeten Weihnachtsengel wollte ich eigentlich entsorgen.
  Denn der arme Kerl ist ja sichtlich kaputt...
  Aber damit wird er für mich unversehens zu einem Sinnbild für unsere
  persönliche und gesellschaftliche Lage in diesem speziellen Jahr: Durch
  die Corona-Krise wurden auch uns sozusagen „die Flügel gestutzt“. Auf
  schmerzliche Weise ist uns (mehr oder weniger) klar geworden, dass
  es vorerst keine Höhenflüge geben wird: Nicht, was unsere großen
  Erwartungen an die persönliche Freiheit angeht, nicht bezüglich unserer
  Einbildung, alles ständig im Griff zu haben, auch nicht hinsichtlich unse-
  rer hohen Erwartungen an ein perfektes Weihnachtsfest. Alles „zurecht-
  gestutzt“ durch ein Virus und die zu seiner Abwehr nötig gewordenen
  Einschränkungen.
  Ein derart ramponiertes Weihnachtsfest muss nicht ein schlechtes sein.
  Weil die eigentliche, christliche Botschaft vielleicht sogar besser zum
  Vorschein kommt, wenn sie nicht durch Drumherum „gestutzt“ oder
  gar „ramponiert“ wird: Dass der große Gott den unüberwindlich schei-
  nenden Abstand zu uns kleinen Menschen aufhebt, indem er in Jesus
  selbst Mensch wird. Dass sich der unbegreifliche Gott uns Menschen
  gegenüber demaskiert und als Mensch begreifbar, ja sogar angreifbar
  macht, indem er sich offenbart. Dass der ewige Gott sich freiwillig in die
  Begrenztheit unserer Existenz begibt und wirklich einer von uns wird -
  so weit, dass Jesus anfällig war für Viren und Krankheiten und letztlich                                 Foto: I. Siegel
  sogar den Tod...
  „O, lasst uns dieses Kindlein preisen, / das uns versöhnte mit dem Grab, / das uns das große Ziel der Weisen, / den
  Frieden und die Wahrheit, gab.“, so dichtete Adolph Kolping im 19. Jahrhundert. Und hat recht, denn die Frohe
  Botschaft, die auf dem Spruchband der Engelsfigur angedeutet ist, lautet ja vollständig: „Ehre sei Gott in der Höhe
  und Friede auf Erden euch Menschen, den Gottgeliebten!“ (Lukasevangelium 2,14; nach J. Zink). Die Liebeszusage
  Gottes ist aber weder an unsere Vorleistung geknüpft, noch kann sie durch irgendwelche widrigen Umstände ein-
  geschränkt werden, noch wird sie getrübt, wenn Weihnachten mal nicht ganz so ist, wie wir es gewohnt waren.
  Je mehr die Heraus- und Überforderungen der Pandemie uns quälen, desto mehr gilt die weihnachtliche Erkenntnis
  des Apostels Paulus: „Nichts (!) kann uns scheiden von der Liebe Gottes, die in Christus ist! Weder Tod noch Leben,
  noch sonst irgendetwas können uns jemals von der Liebe Gottes trennen, die er uns in Jesus Christus, unserem
  Herrn, erwiesen hat.“ (Römerbrief 8,39; nach A. Kammermayer)
  Ein gesegnetes, wenn auch „gestutztes“, Weihnachtsfest und ein zufriedenes, gesundes Jahr 2021 wünscht Ihnen
  allen, auch im Namen der evangelischen Pfarrgemeinden,
  Reinhart Fritz, Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde Rheinstetten

 FROHE WEIHNACHTEN:                        CORONA:                                    SANIERUNGSGEBIET:
 Landrat, Oberbürgermeister,               Die wichtigsten Informationen              Wir beantworten Ihre Fragen
 Gemeinderat und Verwaltung                zusammengefasst
 grüßen zum Fest

 AUF SEITE 2                               SEITE 6 BIS 9                              SEITE 10 UND 11
Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
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    Frohe Weihnachten
    Alle Lichter, die wir anzünden, zeugen von dem Licht,
    das da erschienen ist in der Dunkelheit.
    Friedrich von Bodelschwingh (1831 - 1910)

    Allen Einwohnerinnen und Einwohnern wünsche ich
    – auch im Namen der Stadtverwaltung und des Gemeinderates –
    friedvolle und besinnliche Weihnachtstage.
    Ihr Oberbürgermeister Sebastian Schrempp

Weihnachts- und Neujahrsgruß 2020/2021 vom
Landrat des Landkreises Karlsruhe Dr. Christoph Schnaudigel
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe,
es ist gute Tradition, zum Jahreswechsel auf das ablaufende Jahr    genblick in den Intensivstationen
zurückzublicken und einen Ausblick auf das neue Jahr zu wagen.      unserer Krankenhäuser um das
In beiderlei Hinsicht steht die Corona-Pandemie im Vordergrund.     Leben eines Menschen kämpfen.
Für alle, die in Stadt und Landkreis mitarbeiten, die Pandemie      Es gab aber auch ein Geschehen
zu bekämpfen, sind dies arbeitsreiche Monate. Deshalb möchte        außerhalb von Corona: Unserem
ich zuerst all denjenigen danken, die derzeit Außergewöhnliches     Ziel, das sanierungsbedürftige
leisten. Beispielhaft gilt dies für die Kräfte in den Arztpraxen,   Landratsamtsgebäude an der
Abstrichstellen, Fieberambulanzen, Krankenhäusern, Pflegeein-       Beiertheimer Allee durch einen
richtungen sowie bei den Hilfs- und Rettungsdiensten ebenso         funktionalen und energiespa-
für die Polizei. Die Schulen und Bildungseinrichtungen waren        renden Bau zu ersetzen, sind
vor besondere Herausforderungen gestellt und auch die Mitar-        wir wesentliche Schritte näher-
beiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes, insbesondere         gekommen. Nicht aus dem Auge
diejenigen des Gesundheitsamtes sind, unterstützt durch Solda-      verloren haben wir auch unser
ten der Bundeswehr, nahezu rund um die Uhr im Einsatz. Einmal       selbstgestecktes Ziel einer CO2-freien Energiegewinnung bis
mehr hat sich auch der Schulterschluss mit den Städten und          2050. Das Klimaschutzkonzept unserer Umwelt- und Energie-
Gemeinden im Landkreis und die gute Zusammenarbeit mit der          agentur wird gemeinsam mit den Kreiskommunen Schritt für
Stadt Karlsruhe bewährt.                                            Schritt umgesetzt. Ein Beitrag hierzu kann auch der ÖPNV leis-
                                                                    ten. Die Reaktivierung von Schienenstrecken soll ebenso neue
Unser Land und auch unsere Region sind bislang vergleichsweise      Impulse bringen wie unser innovatives On-Demand-Verkehrssys-
gut durch diese schwere Krise gekommen. Das liegt auch daran,       tem „MyShuttle“. Auch der zukünftig getrennt erfasste Biomüll,
weil die überwiegende Mehrheit der Menschen ihr Verhalten           aus dem in Biogasanlagen Energie erzeugt werden kann, ist ein
an die neuen Realitäten angepasst hat und Verständnis für die       Beispiel für den schonenden Umgang mit unseren Ressourcen.
getroffenen Maßnahmen zeigt. Ganz besonders danke ich des-
halb jedem und jeder Einzelnen, die die teilweise gravierenden      Mit dem Jahreswechsel verbinde ich auch den Wunsch auf ein
Einschränkungen hingenommen haben. Dass einige Wirtschafts-         Jahr 2021, das uns wieder schrittweise mehr Normalität ermög-
branchen massive Beschränkungen erleiden mussten, ist in            licht, als dies in diesem Jahr der Fall war. Unsere Vorbereitungen
dieser Situation unvermeidbar. Entschädigungszahlungen und          für eine Impfstrategie stimmen mich dabei zuversichtlich, ebenso
Rettungsschirme versuchen zumindest die größten Härten abzu-        wie die große Bereitschaft von Ihnen allen, durch Einhaltung der
federn. Über manche der getroffenen Einschränkungen lässt sich      Regeln einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.
streiten und in einer freien Gesellschaft ist dies, wie viele De-
monstrationen auch in unserem Landkreis zeigen, auch möglich.       Deshalb wünsche ich Ihnen gerade in diesem Jahr eine beson-
Kein Verständnis habe ich deshalb für diejenigen, die meinen,       ders friedvolle und besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage
in einer Diktatur zu leben. Und all denjenigen, die meinen, dass    und ein glückliches und vor allem gesundes Jahr 2021.
es Corona überhaupt nicht gibt, empfehle ich ein Gespräch mit       Dr. Christoph Schnaudigel
den Ärzten und Pflegenden, die vielleicht gerade in diesem Au-      Landrat
Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
Nr. 51-52/2020                                                                                                              Seite 3

Friedenslicht im Rathaus Mitte angekommen
Bereits seit 1986 wird das Friedenslicht aus Bethlehem weltweit
verteilt, seit 1994 auch in Deutschland. Mit dem Flugzeug von
Bethlehem nach Wien transportiert, wird es dort regelmäßig am
3. Advent von Pfadfinderinnen und Pfadfindern in Empfang ge-
nommen und direkt weiter transportiert.
Und so ist es am Abend des 3. Adventssonntages über Au am
Rhein bei der Frauengemeinschaft in Neuburgweier angekom-
men, die es am Montag gleich an Oberbürgermeister Sebastian
Schrempp weiter verteilt hat.
Dort leuchtet es nun in diesen besonderen Zeiten im Rathaus
Mitte - zur Freude und Besinnung aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. „Ich freue mich sehr über diese Geste“, dankte OB
Schrempp der Frauengemeinschaft. „Ich werde den Frieden weiter-
tragen und auch ein Licht mit nach Hause nehmen.“

Stadt Rheinstetten installiert Pfandringe
Vorschlag der Lokalen Agenda - Arbeitskreis Stadtentwicklung - umgesetzt
Städtische Mitarbeiter montierten vergangene
Woche „Pfandringe“ an Laternenmasten ver-
schiedener Haltestellen. In diesen Vorrichtun-
gen können Pfandflaschen abgestellt werden.
Damit wird verhindert, dass sich bedürftige Per-
sonen, die im Müll nach Pfandflaschen suchen,
verletzen.
Die Pfandringe befinden sich an den Haltestel-
len Merkurstraße, Rösselsbrünnle, Hauptstraße,
Hallenbad und Leichtsandstraße/Neue Messe.
Bitte helfen Sie mit und stellen Ihre leeren
Pfandflaschen - anstatt sie in den Müllbehälter
zu werfen - einfach in den Pfandring.            Oberbürgermeister Sebastian Schrempp sieht sich die neuen Pfandringe an, die der
Vielen Dank.                                     Stadtbetrieb an den Haltestellen – wie hier am Zentrum Rösselsbrünnle - montiert.
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                                          Stadtverwaltung ab 28.12.2020 geschlossen - siehe Seite 6

     Notruf Polizei                                                           110    Apotheken
     Polizeirevier Ettlingen	                                     (07243) 3200-0     Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und
                                                                                      endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr morgens.
     Polizeiposten Rheinstetten	                                  (07242) 9348-0
     Montag - Freitag 7.00 bis 21.00 Uhr                                              18.12. Fächer-Apotheke, Karlsruhe
                                                                                      Kaiserallee 5 / Mühlburger Tor, Tel. (0721) 845686
     Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt                                112    19.12. Paracelsus-Apotheke, Daxlanden
     Freiwillige Feuerwehr                                                            Pappelallee 30, Tel. (0721) 576640
     Abteilung Rheinstetten, Am Gestadebruch 1	                  (0721) 1839500      20.12. Linda Apotheke Burgert am Ludwigsplatz, Karlsruhe
     Abteilung Neuburgweier, Gutenbergstraße 3	                    (07242) 6876      Waldstr. 65 (neben Krokodil), Tel. (0721) 25926
                                                                                      21.12. Entenfang-Apotheke, Karlsruhe
     Ärztlicher Notfalldienst                                                         Rheinstr. 59, Tel. (0721) 552780
     Für Erwachsene, Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte,	116117                22.12. OK Apotheke am Kolpingplatz, Karlsruhe
     Franz-Lust-Str. 31. Zugang erfolgt über die Eingänge des Städt. Klinikums.       Karlstr. 115, Tel. (0721) 30650
     Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr                                   23.12. Löwen-Apotheke, Karlsruhe
     Mittwoch 13.00 - 22.00 Uhr, Freitag 16.00 - 22.00 Uhr                            Kaiserstr. 72 (am Marktplatz), Tel. (0721) 35409790
     Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr                                    24.12. Apotheke 29, Karlsruhe
     Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre116117                                   Karlstr. 29, Tel. (0721) 91292-9
     Kinder- und Jugend-Notfallpraxis, Knielinger Allee 101                           25.12. Föhren-Apotheke, Forchheim
     Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr                                   Hauptstr. 24a, Tel. (0721) 510574
     Mittwoch 13.00 - 22 Uhr, Freitag 17.00 - 22.00 Uhr                               26.12. Apotheke am Kirchplatz, Daxlanden
     Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr                                    Holländerstr. 1, Tel. (0721) 571984
     Ab 22.00 Uhr übernimmt die Kinderklinik (Eingang Kussmaulstraße) den Dienst.     27.12. Drei-Linden-Apotheke, Karlsruhe
                                                                                      Rheinstr. 2, Tel. (0721) 553813
     Sonstige Notdienste
                                                                                      28.12. Karl-Apotheke, Karlsruhe
     Bereitschaftsdienst Augenärzte                                      116117      Karlstr. 18 / Waldstr., Tel. (0721) 26740
     Bereitschaftsdienst Zahnärzte                               (0721) 9744233      29.12. Hauptpost-Apotheke, Karlsruhe
     Bereitschaftsdienst Tiernotfall                              (0721) 495566      Kaiserstr. 156, Tel. (0721) 28603
     Giftnotruf	                                                    (0761) 19240
     Telefonseelsorge	                                          0800 1110111 o.      30.12. easyApotheke, Knielingen
     rund um die Uhr, anonym, kostenfrei                           0800 1110222      Grünhutstraße 1, Tel. (0721) 57040950
                                                                                      31.12. Lilien-Apotheke, Neuburgweier
     Störungsdienste                                                                  Neuburger Str. 7, Tel. (07242) 1010
     Strom - Rund um die Uhr	                                 0800 3629477           Apothekennotdienstfinder für die nähere Umgebung: 0800 0022833 (kostenfrei
     Störungshotline der Netze BW GmbH                                                aus dem Festnetz) oder 22833 (nur Handy, max. 69 ct/min.)  Ohne Gewähr
     Gas - Rund um die Uhr	                                    (0721) 59912
     Störungshotline der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH                        Behördenrufnummer	                                                 115
     Wasserversorgung - Rund um die Uhr                     (0721) 5991155
     nicht bei Schäden an der Hausinneninstallation
     Abwasserbeseitigung	                                      (07242) 1324          Stadtverwaltung Rheinstetten - geschlossen              - s. S. 6!
     außerhalb der Dienstzeiten	                            0152 56446168
     nicht bei Schäden und Verstopfungen an Leitungen innerhalb der Gebäude           Telefonzentrale (07242) 9514-0, Telefax (07242) 9514-105
     Tiefbau und Straßenbeleuchtung	                      (07242) 9514-635           Rathaus@rheinstetten.de • www.rheinstetten.de
     Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung                0152 56446159            Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
     ganzer Straßenzüge an Wochenenden und Feiertagen                                 Montag, Dienstag, Freitag        08.00 - 12.00 Uhr
     Soziale Dienste                                                                  Donnerstag                       14.00 - 18.00 Uhr
     Seniorenzentrum St. Martin	                              (0721) 20395-0         Bürgerbüro am Rösselsbrünnle im Rathaus Mitte
     Zentrum Rösselsbrünnle	                                 (07242) 701300          Tel. (07242) 9514-350, Fax (07242) 9514-27350,
     Arbeiter-Samariter-Bund Rheinstetten	                    (07242) 9355-0
     DRK-Bereitschaftsdienst, kostenfrei	                      0800 1000178          buergerbuero@rheinstetten.de
     Kirchliche Sozialstation Rheinstetten	                  (07242) 701500          Öffnungszeiten des Bürgerbüros
     Mobiler Pflegeservice Nicole Prions	                    (0721) 9512425          Montag und Donnerstag            8.00 - 18.00 Uhr
     Rückenwind Pflegedienst GmbH 	                         (07242) 9699060
     Hospizverein Rheinstetten e.V.                           0151 57425733          Dienstag, Mittwoch und Freitag   7.30 - 12.00 Uhr
     Hospiz- und Palliativzentrum „Arista“ in Ettlingen    (07243) 94542-77          Hinweis: nur mit Terminvereinbarung unter	           (07242) 9514-350
     Kinderhospiz	                                          (0721) 83184925
     Schuldnerberatung Landratsamt Karlsruhe                (0721) 93666350          Förstersprechstunde	                                 (07242) 9514-259
     Suchtberatung Ettlingen (AGJ)	                          (07243) 215305          Dienstag, 10.00 - 12.00 Uhr im Bürgerbüro Rathaus Mitte
     Weitere Kontaktadressen auf www.rheinstetten.de/soziale-dienste                  Rathaus Neuburgweier, Rheinstraße 16	                (07242) 9514-400
     Sprechstunden des Landkreises im Rathaus Mitte                                   Geschäftsstelle Ortschaftsrat	                                   -401
                                                                                      Montag                         16.00 - 18.00 Uhr,
     Pflegestützpunkt Landkreis Kreis Karlsruhe          (0721) 936 71240 o.
      Nu
                                                                                      Dienstag                       08.00 - 12.00 Uhr
     „Beratung und Vernetzung rund um Pflege und Alter“	      0160 7077566

        r te
     Montag 13:30 - 16:00 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich                        Stadtbibliothek Rheinstetten	                        (07242) 9514-170

            lefo
     Jugendamt Landkreis Karlsruhe	                    (0721) 936-67150 o. 69710     Montag                        14.30 - 19.00 Uhr
     Offene Sprechstunde, montags, 14 - 17 Uhr (07242 9514-333), 1. OG, Zimmer 213;   Dienstag und Donnerstag       geschlossen
                nis
     gerade Kalenderwochen Herr Bastian, ungerade Kalenderwochen Frau Heiler.         Mittwoch und Freitag          14.30 - 18.00 Uhr

                   ch
     Integrationsmanager (Sozialberatung Asyl)               (0721) 93675210 o.      Samstag                        9.30 - 12.00 Uhr
     Montag, Freitag
                      zu   08.00 - 12.00 Uhr	                       0160 5900411     Hallenbad Rheinstetten	                                (0721) 9517650
                         err
     Dienstag, Mittwoch Termine nach Vereinbarung                                     nur telefonisch zu erreichen

                            eic
     Donnerstag            14.00 - 18.00 Uhr
                                                                                      Museum für Siedlungsgeschichte im Pamina-Raum	 (07242) 9514-450
                               hen
     Psychologische Beratungsstelle 
     für Eltern, Kinder und Jugendliche           
                                                           (0721) 936-67050
                                                                                      Derzeit geschlossen.

                                  !
     Offene Sprechstunde, jeden ersten Dienstag im Monat, 15.00 - 17.00 Uhr,
     im Kinder Jugend & Familien Büro, Hauptstraße 2
                                                                                      Klärwerk	                                                  (07242) 1324

                                                                                      Wertstoffhof/Kompostieranlage                             (07242) 1812
     Notarsprechtag - Rathaus Neuburgweier, 1. OG, barrierefrei                       Dienstag, Mittwoch, Donnerstag	   9.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
     14-täglich donnerstags, von 8.00 - 12.30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich,   Freitag	                          9.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
     Notar Roland Preis, (0721) 6193170, info@notar-preis.de                          Samstag	                                                9.30 - 16.00 Uhr
Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
Nr. 51-52/2020                                                                                                               Seite 5

     Nachruf
     Die Stadt Rheinstetten trauert um

                                         Annette Ries
     Sie verstarb am 10.12.2020 im Alter von 62 Jahren.
     Annette Ries war vom 22.08.1994 bis zu ihrem Tod bei der Stadt Rheinstetten als Erzie-
     herin beschäftigt. Zunächst war sie im Kindergarten Kunterbunt, seit dem 01.09.2012 im
     Kindergarten Sterntaler tätig.
     Wir gedenken ihrer in Dankbarkeit.
     Unsere Trauer gilt der Verstorbenen, unser tiefes Mitgefühl ihren Angehörigen.

     Für die Stadt Rheinstetten Für die Mitarbeiterinnen und
     				Mitarbeiter der Stadt Rheinstetten
     Sebastian Schrempp		 Reinhard Oberle
     Oberbürgermeister		Personalratsvorsitzender

Radschnellweg Rastatt - Karlsruhe
Interkommunale Einigkeit über Ost-Variante entlang der B 36 neu/Intensiver Austausch mit dem Fahrradclub ADFC
Bei einem Vor-Ort-Termin tauschten sich der CDU-Landtagabge-
ordnete Dr. Alexander Becker und die Vertreter der Gemeinden
Ötigheim, Bietigheim, Durmersheim und Rheinstetten mit den
ADFC-Vertretern Ralph Neininger (Vorsitzender Rastatt) und Mursi
Dekorsi (Vorsitzender Karlsruhe) aus.
Die Gemeinden waren durch Bürgermeister Constantin Braun,
Bürgermeister Frank Kiefer, Bürgermeisterstellvertreter Werner
Hermann und Oberbürgermeister Sebastian Schrempp vertreten.
Einig waren sich alle Teilnehmer, dass die vom ADFC vorgeschla-
gene Ost-Variante favorisiert werden soll. Diese Trasse verläuft
östlich der Bahn-Neubaustrecke parallel zur Bundesstraße 36
und ist von Rastatt bis Karlsruhe fast kreuzungsfrei befahrbar
und damit eine sehr sichere Strecke für Radfahrer.
Die vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein vorgeschlagene          Unter dieser Durmersheimer Brücke könnten Radfahrer zukünftig
Trasse wird dagegen geschlossen abgelehnt, da diese direkt          kreuzungsfrei Richtung Rastatt oder Karlsruhe fahren.
durch die Gemeinden führt und daher keine sichere und schnelle
Alternative darstellt.                                              begünstigen. Die Corona-Pandemie hat diesen positiven Trend
Mit dem geplanten Radschnellweg zwischen Rastatt und Karls-         hin zum Radfahren/E-Bikes noch verstärkt.
ruhe soll den rund 2.000 Berufspendlern nun eine geeignete          Das Planverfahren des Radschnellweges wird durch das Regie-
Strecke zur Verfügung gestellt werden. Auch den Umstieg vom         rungspräsidium Karlsruhe durchgeführt. Hierbei werden alle
Autofahren zum Radfahren wird der Radschnellweg zukünftig           Alternativen geprüft und ein Beteiligungsprozess vollzogen.

Sirenenprobe in Rheinstetten am 19.12.2020
Beim bundesweiten Warntag im September blieben vielerorts die       Bis zur endgültigen Umrüstung funktionieren die Sirenen in
Sirenen stumm. So auch - mit einer Ausnahme - in Rheinstetten.      Rheinstetten noch. Sie kommen z. B. zum Einsatz, wenn im
Grund für die Panne war, dass die Technik vor Ort die zentral       Brandfall das Funkalarmierungssystem der Feuerwehr ausfällt.
gesteuerten Alarmierungsbefehle des Bundes momentan noch            Die Sirenen müssen dann manuell bedient werden.
nicht verarbeiten kann. Im nächsten Jahr werden nun an einigen      Zur Prüfung wird es am Samstag, 19. Dezember 2020, um 11 Uhr,
Standorten neue Steuerungseinheiten eingebaut, um dies zu be-       einen Probealarm geben. Dazu ertönt dreimal ein Heulton, unter-
heben. Gleichzeitig werden die Standorte reduziert, die Sirenen     brochen durch eine kurze Pause.
sind dafür aber leistungsstärker und somit lauter.                  Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn und Bekannten.

                 Notrufnummer für sofortige Hilfe 112 (gilt europaweit)
Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
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     Geänderte Öffnungszeiten
     der Stadtverwaltung

    Einrichtungen und Betriebe der Stadt Rheinstetten
    vom 28.12.2020 bis zum 05.01.2021 geschlossen
    Zu Ihrem und zu unserem Schutz bleiben die Einrichtungen und Betriebe der Stadt Rheinstetten vom 28.12.2020 bis zum
    05.01.2021 geschlossen. Die Stadt folgt damit der dringenden Empfehlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der
    Ministerpräsidentenkonferenz zu ausgeweiteten Betriebsferienregelungen.
    Eine Notbesetzung ist eingerichtet. In dringendsten Fällen (wie z. B. Sterbefälle, Wählbarkeitsbescheinigungen im Zuge der
    Landtagswahl, Bestattungen, Störungen städtischer Gebäude oder in außergewöhnlichen Lebenssituationen) erreichen Sie
    die Stadtverwaltung unter (07242) 9514-0 am 28., 29. und 30.12.2020 und am 04. und 05.01.2021 zwischen 9 und 11 Uhr.
    Die Telefonnummern für sonstige Not- und/oder Störungsdienste finden Sie auf Seite 4.
    Wir bitten Sie alle eindringlich, sich an die derzeitigen Vorgaben zu halten und Kontakte weitestgehend einzuschränken. Bitte
    bleiben Sie gesund.
    Ihre Stadtverwaltung

    Einrichtungen, Betriebe, Geschäfte: Was hat geöffnet - was ist zu beachten?
    Bibliothek                                  Geschlossen vom 28.12.2020 - 05.01.2021
    Bolzplätze, Beachvolleyball, Skateranlage   Geschlossen
    Festhalle Neuburgweier                      Geschlossen
    Friedhöfe                                   Geöffnet, bitte Abstand halten
    Jugendhaus                                  Geschlossen vom 28.12.2020 - 05.01.2021
    Kindergärten/Tagesstätten                   Seit 16.12.2020 geschlossen - Notbetreuung
    Keltenstadion                               Geschlossen
    Museum                                      Geschlossen
    Rathäuser                                   Geschlossen vom 28.12.2020 - 05.01.2021
    Schulen                                     Seit 16.12.2020 geschlossen - Notbetreuung
    Schwimmbad                                  Geschlossen
    Spielplätze                                 Geöffnet - bitte Abstandsregeln beachten, keine Ansammlungen
    Sporthallen                                 Geschlossen
    VHS                                         VHS-Büro vom 28.12.2020 - 05.01.2021 geschlossen - Kurse finden aktuell nicht statt
    Wochenmarkt                                 Geöffnet, bitte Maskenpflicht beachten
    Wertstoffhof                                Geschlossen 24.12.2020 - 02.01.2021
    Zelthalle Neuburgweier                      Geschlossen

    Handwerksbetriebe dürfen ihre Tätigkeit weiterhin ausüben. Der Einzelhandel ist seit 16.12.2020 überwiegend geschlossen.
    Insbesondere Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Optiker/Hörgeräteakustiker, Banken, Post und Rei-
    nigungen dürfen jedoch weiterhin öffnen. Bitte beachten Sie beim Besuch die allgemeinen Corona-Regeln.

Corona-Update
(Stand Redaktionsschluss 15.12.2020, 12 Uhr; aktuelle Informationen finden Sie darüber hinaus auf unserer Homepage
https://www.rheinstetten.de/de/corona)
Landesweite Ausgangbeschränkungen seit 12.12.2020
Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Land Baden-Württemberg weitere Maßnahmen zur Eindämmung
der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die am 12. Dezember in Kraft getreten sind.
Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbe-            Diese triftigen Gründe sind insbesondere:
schränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runter-       - Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme
zufahren. In anderen Ländern/ Regionen hat sich gezeigt, dass          ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr,
durch Ausgangsbeschränkungen die Infektionszahlen gesenkt              Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
werden konnten.                                                      - Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeuti-
Seit Samstag, 12. Dezember 2020, ist daher der Aufenthalt au-          scher und veterinärmedizinischer Leistungen.
ßerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur         - Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Min-
aus triftigen Gründen erlaubt.                                         derjährigen.
Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
Nr. 51-52/2020                                                                                                                      Seite 7

- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbe-           für private Feiern geben. Die Ausnahmen werden aber aufgrund
  drohlichen Zuständen.                                              des dramatischen Infektionsgeschehens angepasst. Möglich
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.        sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausge-
- Der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten - Notbetreuung -        henden Personen aus dem engsten Familienkreis. Wenn also in
  und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten.              Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu
- Der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs.                Ihnen kommen.
- Besuch von religiösen Veranstaltungen.                             Der engste Familienkreis bedeutet:
- Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember.   - Angehörige desselben Haushaltes.
- Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst-      - Ehegatten.
  oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung    - Unverheiratete Lebenspartner*innen und Partner*innen.
  oder der sozialen Fürsorge dienen.                                 - Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkin-
- Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung                 der und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.
  (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder              - Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnach-
  Sitzungen kommunaler Gremien.                                        ten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu.
Auch tagsüber gibt es Ausgangsbeschränkungen. Der Aufenthalt         - Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weih-
außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr         nachtstagen für Familientreffen aufgehoben.
ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben ge-         Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnach-
nannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten,        ten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht
kommen hinzu:                                                        mehr als zwei Haushalten.
- Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine,    Körpernahe Dienstleistungen
  mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person        Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit
  oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.                        Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter ge-
- Erledigung von Einkäufen.                                          schlossen. Auch Frisöre müssen seit dem 16. Dezember schließen.
- Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum          Silvester
  mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen      Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen
  aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie       Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyro-
  und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich    technik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Die in
  14 Jahre sind hiervon ausgenommen. (siehe Erklärung im Text        Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten
  weiter unten)                                                      auch über den Jahreswechsel.
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts                           Gottesdienste
- Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.               Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaf-
                                                                     ten sind nur noch unter folgenden Bedingungen möglich:
Ergänzende Regelungen seit 16.12.2020                                - Mindestabstand von 1,5 Metern.
Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und     - Es gilt Maskenpflicht.
der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern      - Der Gemeindegesang ist untersagt.
haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verstän-        Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren
digt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern.      Ministerpräsident Kretschmann forderte die Arbeitgeber auf, wo
Seit dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten zu den bereits       immer möglich Home-Office zu ermöglichen oder vom 16. De-
bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg folgende wei-            zember 2020 bis 10. Januar 2021 ganz zu schließen. „Das Motto
tere Einschränkungen (vorläufige Informationen Stand Redakti-        sollte sein: ‚Wir bleiben zuhause‘„, brachte Kretschmann den Appell
onsschluss 15.12.2020, 12 Uhr - bitte beachten Sie, dass aufgrund    auf den Punkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Betrieben die
der kurzfristigen Beschlüsse auf Landesebene der abschließende       Hygieneregeln aus der Corona-Verordnung umzusetzen. Auch sind
Verordnungstext zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag):              sie gesetzlich gegenüber ihren Angestellten zur Fürsorge verpflichtet.
Einzelhandel                                                         Um den bestmöglichen Schutz in den Alten- und Pflegeheimen
Der Einzelhandel muss seit dem 16. Dezember weitgehend               zu ermöglichen, werden Testungen des Pflegepersonals mehr-
schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit un-         mals pro Woche verpflichtend eingeführt - das gilt auch für das
terschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund        Personal von mobilen Pflegediensten.
die Überbrückungshilfe auf und schafft Regeln für Teilabschrei-      „Wir appellieren eindringlich an Sie alle, bis zum 10. Januar auf
bungen, um mit den mit der Schließung verbundenen Wertverlust        jegliche Reisen zu verzichten - das gilt besonders für touristische
von Waren und anderen Wirtschaftsgütern unbürokratisch und           Reisen“, sagte Kretschmann Wer aus einem ausländischen Risiko-
schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende         gebiet einreist, muss zehn Tagen in Quarantäne gehen. Diese
Wertverluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd abset-        Quarantäne kann durch einen negativen Test, der frühestens am
zen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt.        fünften Tag nach der Einreise gemacht wurde, beendet werden.
Nicht betroffen von der Schließung sind:
- Der Einzelhandel für Lebensmittel.                                 Schließung von Schulen und Kitas/
- Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Le-         Notbetreuung wird eingerichtet
  bensmitteln (z.B. Hofläden).                                       Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf ver-
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker        ständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie
  und Hörgeräteakustiker.                                            folgt im Einzelnen im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrich-
                                                                     tungen werden am 16.12. über die konkrete Umsetzung informiert:
- Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
- Banken und Poststellen.                                            - Schulen und Kitas sind geschlossen: Schulen und Kindertages-
                                                                       einrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sind
- Reinigungen und Waschsalons.                                         seit Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar
- Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte.                            2021 geschlossen.
- Der Weihnachtsbaumverkauf.                                         - Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden
- Der Großhandel.                                                      im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weih-
Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich.         nachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht
Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum            unterrichtet (weitere Informationen siehe unten). Für die Schü-
ist untersagt.                                                         lerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss
Ausnahmen über Weihnachten eingeschränkt                               gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es wei-        - Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen
ter Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen              1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im
Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
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  Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen             Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember 2020 im Fernunterricht
  eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen            unterrichtet. Dies betrifft folgende Schülerinnen und Schüler
  Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis        beziehungsweise Klassen:
  22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für         - Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule,
  alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder,        Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im
  die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulä-        Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen,
  ren Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die
  Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungs-      - Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschu-
  weise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertages-           le, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die
  pflege erfolgt die Organisation durch den Träger.                       im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen,
- Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide               - Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferen-
  Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Allein-              ten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos
  erziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.               anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Ar-          - Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des all-
  beitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl            gemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums
  eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf                  und der Gemeinschaftsschule,
  Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen
  kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Not-        - Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen
  betreuung mit an die Hand geben. Die Schulleitungen bzw. Träger         (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufs-
  entscheiden über die Berechtigung zur Inanspruchnahme eines             fachschule oder Berufskollegs).
  Notbetreuungsangebots. Arbeitgeberbescheinigungen sind hier-          Hinweis: Zum Redaktionsschluss lagen aufgrund der sehr
  für voraussichtlich nicht vorzulegen.                                 kurzfristigen Beschlüsse der Landesregierung noch nicht alle
Ergänzende Informationen veröffentlichen wir auf unserer Inter-         Detailinformationen vor.
netseite, sobald uns diese vorliegen.                                   Aktuelle Infos zu den neuen Maßnahmen einschließlich Fragen
Fernunterricht für Abschlussklassen                                     und Antworten zur Corona-Verordnung siehe auch auf
Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im               https://www.baden-wuerttemberg.de/de/

In der Messe soll im Drei-Schicht-Betrieb geimpft werden
Gut gerüstet sehen sich die Verantwortlichen des im Aufbau be-
findlichen Corona-Impfzentrums in der Messe Karlsruhe. Es geht
um die größte medizinische Herausforderung des kommenden Jah-
res. Der im Stadt- und Landkreis Karlsruhe dafür auserkorene me-
dizinische Leiter, Privatdozent Andreas Ruf vom städtischen Klini-
kum in Karlsruhe, erklärte bei einem Rundgang am vergangenen
Freitagabend in Rheinstetten, worauf es ankommt: „Es gibt eine
ganze Reihe von Parallelen zum Ablauf eines Blutspendetermins.“
Es gilt bei den jetzt anstehenden Impfungen, wegen der Pan-
demie-Situation in relativ kurzer Zeit viele Menschen durchzu-
schleusen. Ziel sei, wenn das Vakzin in ausreichender Menge da
sei, so effektiv wie möglich die Menschen, die es wollen, nach
den Vorgaben des Konzepts von Bund und Land zu impfen. Man              Im Januar könnte es losgehen: Markus Pulm, Andreas Ruf, Britta
wisse nicht, bis wann der Impfstoff zur Verfügung stehe, aber man       Wirtz und Marianne Difflipp-Eppele (von links) erläuterten den
wolle gleich voll durchstarten. Ruf betonte, bei der Massenimp-         Stand beim Impfzentrum.
fung in der Messe gehe es darum, die Hygiene-Regeln akribisch
einzuhalten. Gleichzeitig gebe es einen erhöhten Aufwand, weil
der aktuell aussichtsreichste Impfstoff bei Minus 60 Grad gela-
gert werden müsse. Solche Minusgrade seien für das Klinikum,
das mit ähnlichen Stoffen bis zu 140 Grad Minus arbeiten könne,
keine große Schwierigkeit. Gleichwohl aber für Standardapothe-
ken oder Arztpraxen, weshalb man solche zentralen Impfzentren
einrichte. Zusätzlich habe man mit dem in Großbritannien ein-
gesetzten Impfstoff ein nicht zu unterschätzendes Arzneimittel,
weil es in Mehrfach-Dosen angewandt werden müsse. „Das ist
nicht nur ein Pieks wie bei einer einfachen Tetanus-Spritze.“
Britta Wirtz, Leiterin der Messe Karlsruhe, und Branddirektor
Markus Pulm vom Corona-Krisenstab des Stadt- und Landkreises
Karlsruhe sprachen davon, dass ab Anfang Januar von 7 Uhr bis           Wartehalle
21 Uhr ein Drei-Schicht-Betrieb geplant sei. Man gehe davon aus,
dass täglich bis zu 1.500 Menschen in Halle 2 geimpft werden kön-       Bezüglich der Zahl der für diesen enormen Durchlauf an zu
nen. Laut Britta Wirtz hat der Corona-Krisenstab die Messehalle bis     impfenden Personen nötigen Ärzte macht sich Andreas Ruf
                                                                        keine Sorgen. Er sei überrascht, wie viele Kollegen sich in den
Ende April angemietet. Mindestens ein Dutzend Ärzte-Teams sollen
                                                                        vergangenen Tagen und Wochen schon gemeldet hätten. Auch
gleichzeitig dort arbeiten. Das Impfzentrum ist so eingerichtet, dass   Marianne Difflipp-Eppele von der Kassenärztlichen Vereinigung
in den einzelnen aufgebauten Arztpraxen jeder „ZIP“ (Fachjargon         (KV) glaubt, dass die Zahl der Ärzte ausreichen wird, um das
für Zu impfende Person) allein das jeweilige Behandlungszimmer,         angestrebte Ziel von 1.500 Geimpften pro Tag zu erreichen. Beim
in dem ein Arzt und eine medizinische Fachkraft sind, besucht.          Land hätten sich bereits rund 4.000 Mediziner gemeldet und bei
Damit entsteht eine persönliche und vor Blicken geschützte              der KV seien es 2.000. Allerdings sehe sie die Schwachstelle bei
Atmosphäre. Bevor geimpft wird, findet in dem Arztzimmer noch-          den erforderlichen Medizinischen Fachassistenten und -assis-
mals eine persönliche Beratung und Aufklärung statt. Für jeden          tentinnen (MFA). Hier fehle es an allen Ecken und Enden. Es gebe
zu Impfenden planen die Verantwortlichen 13 Minuten Zeit ein.           unter den MFA viele 450-Euro-Kräfte, die sich sorgten, ihre steu-
Für den eigentlichen Impfvorgang sechseinhalb Minuten.                  erlichen Vorteile bei zusätzlichen Einsatzstunden zu verlieren.
Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
Nr. 51-52/2020                                                                                                               Seite 9

Am Ostausgang der Messehalle wird der Einlass sein. Hier
kommen nur „ZIPS“ hinein, die keine Erkältung oder gar Fieber
haben. Geschultes Personal wird standardisierte Fragen stellen,
damit keine Corona-Infizierten hineinkommen können. Wer
durch die automatische Temperaturmessung durch ist, kommt
zur eigentlichen Registrierung. Dazu sind mehrere Schalter in der
Halle aufgebaut. Dort wird die Identität geprüft und geschaut, ob
eine Impfberechtigung vorliegt.
Wer das hinter sich hat, darf in einer Empfangshalle Platz neh-
men. In einem großen Rechteck sind die Behandlungszimmer der
Arztpraxen, wo geimpft wird, aufgebaut. Nach der Impfung geht
es direkt in einen großen Ruheraum, wo die Personen 30 Minuten
lang beobachtet werden, bevor sie wieder das Zentrum verlassen
dürfen. Alles läuft in dem Impfzentrum auf mehreren Wegen in
einer „Einbahnstraßen-Regelung“ immer auf die gleiche Weise
ab, ohne dass sich die Menschen begegnen können. Damit ist
immer ein großer Hygiene-Abstand garantiert. (m.f.G.d.BNN)          Anmeldung

    Mithilfe im Impfzentrum - Online-Anmeldeformular eingerichtet
    Aufgerufen sind an der Mitarbeit interessierte Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal sowie Menschen, die das
    Zentrum in der Administration unterstützen können.
    In Kooperation zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe wurde hierfür ein zentrales Anmeldeformular ein-
    gerichtet, das über www.karlsruhe.de/impfpersonal aufgerufen werden kann.

Rheinstettens Bürgerinnen und Bürger verhalten sich vorbildlich
Quarantäne-Regeln werden eingehalten
Im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktkontrolle wurden
auch in Rheinstetten die von einer Quarantänepflicht betroffenen
Einwohnerinnen und Einwohner durch den Vollzugsdienst der Stadt
Rheinstetten aufgesucht. Bei dieser Überprüfung der Quarantäne-
Regeln waren in der vergangenen Woche alle 40 betroffenen
Personen auch zu Hause anzutreffen.
„Die konsequente und gewissenhafte Einhaltung der Quarantäne-
Regeln ist nicht selbstverständlich, wenn ich die Rückmeldun-
gen zu dieser Schwerpunktkontrolle aus anderen Städten und
Gemeinden betrachte. Ich danke allen, die durch dieses vorbild-
liche und verantwortungsbewusste Verhalten dazu beitragen, die      äußerte sich Oberbürgermeister Sebastian Schrempp dankbar.
Ausbreitung des Corona-Virus in unserer Stadt zu verlangsamen“,     „Wir hier in Rheinstetten halten zusammen.“

   Hilfe-Angebote in Corona-Zeiten
   Einkaufsservice
   - 07242 9346980 (gSofa GmbH) - werktags von 9 - 12 Uhr
   - 07242 7385 oder moersch@kbz.ekiba.de (Ev. Pfarrgemeinde Mörsch)
   - 01736 849644 oder info@albanisches-islamisches-zentrum.de
     (Albanisch Islamisches Zentrum e. V.) - ab 18 Uhr
   Nachbarschaftshilfe
   - Gabenlädchen für bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger,
     Karlsruher Straße 55: gabentisch-rheinstetten@web.de oder
     www.facebook.com/groups/gabentisch,
     Annahme freitags, 15 - 17.30 Uhr, Ausgabe samstags, 10 - 13 Uhr
   - Caritas Babyhilfe für Mütter und Familien in Notsituationen, Rastatter Straße 18:
     07243 515-0 oder info@caritas-ettlingen.de - montags von 10 - 17 Uhr
   Finanzielle Hilfe
   - Hilfs-Aktion „Osterlicht“ der Caritativen Fördervereine der kath. Kirchengemeinde Rheinstetten: www.kath-rheinstetten.de
   Kummer-Nummer
   - 07242 9346980 (gSofa GmbH) - Anliegen aufsprechen: Wir rufen zurück, hören zu, erledigen notwendige Fahrten mit Ihnen o. Ä.
Gestutzte Weihnachten - Rheinstetten
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Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Mörsch“
Land Baden-Württemberg und Bund fördern Sanierung
Mit der Aufnahme des städtebaulichen Erneuerungsgebiets „Stadtmitte Mörsch“ in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusam-
menhalt“ (SZP) kann die Stadt Rheinstetten bis April 2029 mit Zuschüssen die Stadtmitte in Mörsch attraktiver gestalten.
Der Stadtteil Mörsch besitzt großes Entwicklungspotential. Dieses soll aktiviert werden. Zusammen mit den Eigentümerinnen und
Eigentümern privater Wohnhäuser will die Stadt in den nächsten Jahren das Gebiet sanieren und zu einer lebendigen und starken
Mitte weiterentwickeln.

Das Sanierungsgebiet:
Nach     erfolgreicher    Durch-
führung der Vorbereitenden
Untersuchungen konnte die
Stadt das Sanierungsgebiet
förmlich festlegen und hat am
28.07.2020 eine Sanierungs-
satzung beschlossen. Die Sa-
nierung wird im vereinfachten
Verfahren durchgeführt und ist
bis 31.12.2030 befristet.
Die Sanierungsziele:
- Aufwertung
  der Gebäudesubstanz:
  Sicherung und Modernisie-
  rung privater Bausubstanz,
  Behebung von Leerständen
  durch Nach- bzw.
  Umnutzungen
- Schaffung von Wohnraum:
  Abbruch nicht mehr benötigter
  Bausubstanz und Neube-
  bauung, Intensivierung der
  Wohnnutzung in Bestandsge-
  bäuden, Nutzung der Entwick-
  lungspotenziale
- Aufwertung und Gestaltung
  des öffentlichen Raums:
  Neugestaltung Straßenraum,
  Gestaltung und Schaffung
  Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestellen, Schaffung
  “Grünen Bands“ in der neuen Stadtmitte u. v. m.                 Steuervorteile:
- Verbesserung der kommunalen Infrastruktur:                      Für Modernisierungsaufwendungen gibt es Sonderabschreibungs-
  Gestaltung des Festplatzes,                                     möglichkeiten nach dem EStG, vorbehaltlich der Prüfung und
  Erweiterung des bestehenden Rathauses                           Gewährung durch das Finanzamt:
- Verkehrsinfrastruktur:                                          1. Bei vermieteten Wohnungen/Gebäuden (§7h EStG)
  Neugestaltung von Erschließungsstraßen, Schaffung und           In den ersten 8 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4
  Neuordnung von Stellplätzen u. v. m.                            Jahren bis zu 7 % der bescheinigten Sanierungskosten (= insgesamt
                                                                  bis zu 100 %).
- Ökologische Maßnahmen:                                          2. Bei Eigennutzung (§10f EStG)
  Aufwertung privater Grünflächen, Pflanzen von Straßenbäumen,    In den ersten 10 Jahren jeweils bis zu 9 % der bescheinigten Sanie-
  Gestaltung von Freiflächen                                      rungskosten (= insgesamt bis zu 90 %).
Vorteile für Eigentümer:                                          Wenn Sie eine der aufgeführten Maßnahmen planen, nehmen
Neben der Sanierung und Neugestaltung öffentlicher Plätze und     Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung der Stadt
Straßenräumen sollen und dürfen auch private Hauseigentümer       wahr. Vor der Modernisierung können Sie eine Vereinbarung mit
und Anwohner einbezogen werden.                                   der Stadt abschließen und nach Fertigstellung der Modernisie-
Wir freuen uns über jeden Haushalt, der sich mit einer Maßnah-    rungsmaßnahme eine Steuerbescheinigung erhalten.
me beteiligt.                                                     Art der berücksichtigungsfähigen Maßnahmen
So können Eigentümer im Sanierungsgebiet bei der Realisierung     1. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
der Sanierungsziele mitwirken und von Steuervorteilen profitie-   Wohnwertverbessernde, wertsteigernde Maßnahmen an beste-
ren.                                                              hendem Wohnraum, wie z. B.:
Nr. 51-52/2020                                                                                                                  Seite 11

- Einbau / Erneuerung von Heizungsanlagen, sanitäre Anlagen,         Rechtsvorgänge bedürfen zur Wirksamkeit der Genehmigung.
  Elektroinstallation                                                Zum Vollzug im Grundbuch ist das Vorliegen der Genehmigung
- Erneuerung / Isolierung Fassade, Daches, Einbau neuer Fenster      erforderlich.
- Verbesserung der Raumaufteilung, Schaffung von Wohnungs-           - die Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und
  abschlüssen, Verbesserung Gebäudezugang                              Veräußerung eines Erbbaurechts*
- Verbesserung der Belichtung und Belüftung                          - Bestellung von Grundschulden und Hypotheken*
- Verwendung / Umstellung auf regenerative Energien                  - die Begründung von Baulasten
- Umfangreiche Innensanierungen und Modernisierungen                 - die Teilung von Grundstücken.
                                                                     * diese Anträge werden in der Regel durch den Notar gestellt.
2. Umnutzung von Gebäuden
                                                                     Genehmigungsfrei ist die Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge.
Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum an bestehenden
Gebäuden, wie z. B.:                                                 Eintragung der Sanierungsvermerke
- Ausbau Dachgeschoss                                                Durch den Satzungsbeschluss im Juli 2020 werden nun Sanie-
- Umnutzung Scheune zu Wohnraum                                      rungsvermerke in allen Grundbüchern der Grundstücke eingetra-
                                                                     gen, die im Sanierungsgebiet liegen. Der Vermerk im Grundbuch
Sanierungsrechtliche Genehmigungen                                   verweist darauf, dass eine Sanierung durchgeführt wird und
Mit dem Beschluss des Gemeinderates zur förmlichen Festlegung        ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 143 Abs. 2 BauGB). Dieser Sa-
des Sanierungsgebietes ist die Genehmigungspflicht gem. § 144        nierungsvermerk wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung
Baugesetzbuch (BauGB) eingetreten. Dadurch sollen der unge-          wieder gelöscht.
störte Ablauf der Sanierungsmaßnahme und eine Absicherung
der Sanierungsziele ermöglicht werden.                               Die Stadt Rheinstetten freut sich sehr auf eine rege Beteiligung
                                                                     von interessierten Eigentümern und hofft auf viele spannende
Welche Vorhaben und Rechtsvorgänge                                   Projekte.
sind genehmigungspflichtig?                                          Kommen Sie gerne frühzeitig auf die Verwaltung zu und verein-
Vorhaben:                                                            baren Sie einen Informationstermin. Ihre Anfragen können sie
- Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder der Ab-            schriftlich an stadtplanung@rheinstetten.de oder telefonisch an
  bruch von baulichen Anlagen. Beispiele: Errichtung eines           07242/9514-612 richten.
  Neubaus, Umbau eines Ladens für eine Nutzungsänderung,             Wir helfen Ihnen gerne weiter.
  Dachgeschoßausbau, Einbau eines Aufzuges, Errichtung eines
  Nebengebäudes, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren             Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Forchheim“
  Umfanges und anderes                                               Sanierung Stadtteil Forchheim - wie geht es weiter
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von        Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die
  Grundstücken und baulichen Anlagen. Beispiele: Energetische        Rücksendung der Fragebögen und das Interesse, an der Umset-
  Sanierungsmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung), Einbau eines              zung der Sanierungsziele im Stadtteil Forchheim mitzuwirken.
  Bades, Einbau einer Heizungsanlage                                 Die Fragebögen können auch jetzt noch nachgereicht werden.
Auch genehmigungsfreie Vorhaben und Vorhaben im Kenntnis-            Die Stadt hat im Oktober 2020 den Antrag auf Aufnahme in ein
gabeverfahren fallen unter die Genehmigungspflicht. Eine Bauge-      Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Mit
nehmigung ersetzt nicht die sanierungsrechtliche Genehmigung.        einer Entscheidung ist im ersten Quartal 2021 zu rechnen.
- Miet- und Pachtverträge oder ähnliche Gebrauchsüberlassungs-       Bei positiver Entscheidung durch das Regierungspräsidium, wer-
  verträge, wenn sie auf eine befristete Zeit von mehr als einem     den wir die Bürgerinnen und Bürger ausführlich informieren. Erst
  Jahr eingegangen oder verlängert werden                            dann können Termine für Beratungsgespräche angeboten werden.

Preisverleihung KULT2020 im Live-Stream übertragen:
Kulturpreis der TechnologieRegion für besondere Zukunftskonzepte
Vier besondere „Zukunftsrezepte“ für Kulturvereine wurden am
4. Dezember mit dem KULT2020, dem Kulturpreis der Techno-
logieRegion Karlsruhe gewürdigt. Diese Auszeichnung möchte
ehrenamtliche Kulturarbeit in der Region sichtbar machen.
Gesucht waren diesmal Ideen, um langfristig neue Mitglieder,
neues Publikum, oder beides zu gewinnen. Sieger wurde der
Musikverein Selbach mit seiner „Musikantenscheune“, einem
Video-Konzept zum Mitmachen. Die Musikerinnen und Musiker
können sich je nach Vorliebe auch als Regisseurin, Schauspieler
oder Kameramann betätigen, was gerade in diesen besonderen
Zeiten zum Mitmachen animiert.
„Der KULT zeigt einmal mehr, welche herausragenden Beispiele
innovativer Kulturarbeit und Kulturvermittlung mit großer Krea-
tivität und Innovationskraft es in der Region gibt. Das zahlt sich
gerade in Corona-Zeiten aus, in denen wir Kultur als wichtiges
Lebensmittel so vermissen“, zeigte sich Dr. Frank Mentrup, Auf-
sichtsratsvorsitzender der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH          Der 1. Preis des KULT2020 ging an den Musikverein Selbach e. V.
und Oberbürgermeister von Karlsruhe, bei der virtuellen Preis-       aus Gaggenau.
verleihung beeindruckt. „Ganz offensichtlich haben die außerge-      (v. l.): Aufsichtsratsvorsitzender der TechnologieRegion Karlsruhe
wöhnlichen Rahmenbedingungen zusätzliche Dynamik auslösen            GmbH und Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup,
können und zu überzeugenden Ergebnissen geführt. Ich bin immer       Theresa Wunsch vom Musikverein Selbach, Oberbürgermeisterin
wieder beeindruckt, welch große Bedeutung der ehrenamtlichen         der Stadt Baden-Baden Margret Mergen und Oberbürgermeister der
Arbeit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zufällt.“           Stadt Gaggenau Christof Florus. (Foto: Paul Gärtner)
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Auf dem 2. Platz landete die Ortsgruppe Karlsruhe der „Lands-               „Wir freuen uns, dass in diesem Jahr erstmals eine französische
mannschaft der Deutschen aus Russland e. V.“ mit ihren integra-             Initiative beim KULT mit dabei ist. Dieser Wettbewerb zeigt, wie
tiven Angeboten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senio-              kreativ die ehrenamtliche Kulturarbeit auf beiden Seiten des
ren. Ob Theater, Tanz oder Sport - alle werden mit einbezogen               Rheins ist“, sagte die Vorsitzende der KulturRegion Karlsruhe,
und dabei unterstützt, sich hier heimisch zu fühlen. Dritter wurde          Baden-Badens Oberbürgermeisterin Margret Mergen. „Daran
der Kunstverein Art Ettlingen, seine offene Galerie ermöglicht              knüpft auch unser neues kulturelles Regionalmanagement an,
Vereinsmitgliedern und Fremdkünstlern alle zwei Wochen eine                 das sich zwischen städtischen und ländlichen, ehrenamtlichen
neue Ausstellung. Einen Sonderpreis erhält das französische Pro-            und hauptamtlichen oder digitalen und analogen Kulturangebo-
jekt „Sur les Sentiers du Théâtre“. Seit 15 Jahren veranstalten die         ten bewegt.“
Macher kulturelle Aktionen im ländlichen Raum des Gemeindever-
bands Plaine du Rhin: Professionelle Darbietungen, künstlerische            Für die Konzeption und Organisation des KULT2020 war erneut
Bildung an Schulen oder Begegnungen zwischen darstellender                  die KulturRegion Karlsruhe mit ihrer Geschäftsstelle im Haus der
Kunst und Bürgern.                                                          Region in Karlsruhe verantwortlich.

-   Aus dem Gemeinderat

    Jugendgemeinderat thematisiert                                          Wohnen soll entstehen. Knackpunkt der Planung war, dass für
    Verschmutzung und Lärmbelästigung                                       das Heim der Bebauungsplan Stadtmitte Rheinstetten geändert
    Lob für die Spielplatz-Initiative                                       werden musste. Die Grundfläche von rund 20.000 Quadratme-
    Die Rückmeldung zur Spielplatzaktion, die Verschmutzung um              tern ändert sich nicht, aber die Grundflächenzahl (GRZ) muss
    das Schulzentrum herum und die Verabschiedung eines Mit-                von 0,6 auf 0,8 erhöht werden. Das heißt, 80 Prozent der Ge-
    glieds waren Themen der letzten Jugendgemeinderatssitzung in            samtfläche dürften überbaut werden. Die Architekten Nicole
    Rheinstetten. Die Rückmeldung zur Spielplatzaktion fiel dabei           Kuballa und Stefan Pfeil vom Büro Pfeil Projektentwicklung, das
    positiv aus. Die Aktion sah vor, Spielplätze von Verschmutzun-          den Planungswettbewerb gewonnen hatte und seit 1995 für den
    gen zu befreien und neu herzurichten. Bis jetzt wurde das auf           ASB Projekte entwickelt, betonten in der Sitzung, dass die höhere
    zwei Spielplätzen realisiert, im Frühjahr sollen weitere folgen.        GRZ Vorgaben der Landesheimbauverordnung geschuldet sei.
    Rheinstettens Oberbürgermeister Sebastian Schrempp lobte                Der Wettbewerbsentwurf hat eine Grundflächenzahl von
    die Gruppe dafür, dass sie es geschafft habe, einigen Schmiere-         0,69, die Überarbeitung von 0,71, müsse aber letztlich mit
    reien ein Ende zu setzen.                                               0,8 genehmigt werden. „Es geht dabei ausschließlich um
    Zunehmend gibt es Beschwerden von Jugendlichen aus der Stadt            größere Balkone und Terrassen für die Pflegeheimbewoh-
    und von Anwohnern über Randale, Verschmutzung und Lärmbe-               ner“, so Pfeil. Diese erweitern die genutzte Fläche. Da es
    lästigung am Schulzentrum. Der OB kündigte an, dass im Januar           keine größeren Grünanlagen gebe, sei es wichtig, mit den
    eine Gesprächsrunde mit Vertretern der Polizei, des Ordnungs-           Freisitzen den Bewohnern etwas Lebensqualität zu bieten.
    amtes, der Jugendarbeit, des Schulzentrums und Besuchern des            Aus dem Ausschuss gab es auch Kritik. Martin Resch (Grüne)
    Areals angesetzt ist. Die derzeitigen Verhaltensmuster einiger          sprach sogar von „Erpressung“ - dass diese Notwendigkeit
    Heranwachsenden sind nicht tolerierbar und fallen auch auf die          der höheren GRZ nicht schon bei Vorlage des Entwurfes be-
    Besucher zurück, die dort unauffällig ihre Freizeit verbringen. Diese   nannt geworden sei. Aber „angesichts der Lage und Nutzung
    und die Anwohner gilt es zu schützen. Für die Umgestaltung des          des Projekts mit ÖPNV, Einkauf und Kultur in der Nähe“, so
    Fußballkäfigs schlugen die Jugendlichen vor, diesen von Künst-          Andreas Rottner (CDU) wie auch Hans Peter Kleß (SPD) und
    lern besprayen zu lassen und somit weitere Verschmutzungen zu           Manfred Rihm (ULR), sei die Änderung von allgemeinem
    verhindern. Das könnte Vorbild sein für andere Orte.                    Wohngebiet in „Sondergebiet Seniorenzentrum“ mit Blick
    Um die neu entstehende Stadtmitte Rheinstetten auch für Ju-             auf die Pflegeplätze gerechtfertigt.
    gendliche attraktiv zu machen, sprachen die Jugendgemeinde-             Das Projekt in Zahlen: Das Gebäude entsteht von der B 36
    ratsmitglieder mit dem anwesenden Bürgermeister Michael                 parallel zur Umgehungsstraße bis zum neuen Kreisel, um-
    Heuser über ihre Ideen zur Neugestaltung. Unter anderem                 fasst 21 Wohneinheiten für betreutes Wohnen und neun
    wünschen sie sich Platz für E-Roller.                                   Sozialwohnungen sowie 88 Pflegeplätze in sechs Gruppen.
    Abschließend verabschiedete der Jugendgemeinderat mit                   Der Lage an der Straße geschuldet, ist eine aufwändige
    Urkunde und Präsent Danny Gerstner als stellvertretende                 Lärmdämmung und Begrünung von Fassade und Fenstern.
    Sprecherin aus dem Jugendgemeinderat. Sie hatte drei Jahre im           Der Komplex dient auch als Lärmschutz für das Wohngebiet
    Gremium mitgewirkt und dabei die verschiedensten Aufgaben               dahinter. Laut Bürgermeister Michael Heuser gibt es dort auf
    übernommen. „Der Jugendgemeinderat hat mich als Person                  sechs Hektar Fläche 33 Grundstücke, die alle verkauft sind.
    sehr geprägt“, sagte Danny Gerstner. Sie zieht aus Rheinstetten         80 Prozent der Fläche befand sich in Besitz der Stadt. Eine
    weg. Als stellvertretender Sprecher folgt ihr Jugendgemeinderat         Doppelhaushälfte sei bereits bezogen, zwei Geschosswoh-
    Franceso Pititto. Für die Zukunft hat der Jugendgemeinderat             nungsbauten in Bau und zwei weitere folgen im Frühjahr
    schon weitere Pläne: Im Frühjahr 2021 soll für besondere eh-            2021. Insgesamt sind es 350 Wohneinheiten für knapp 900
    renamtliche Tätigkeiten der Jugendehrenamtspreis verliehen              Bürger. Hinzu kommen zur Stadtmitte hin in zwei Gebäuden,
    werden. Außerdem wollen die Mitglieder eine Bolzplatzkonzep-            durch einen Marktplatz getrennt, Einzelhandel (dm und Ede-
    tion erstellen, um den Zustand der Plätze zu dokumentieren,             ka als Ankermieter), Büros, Praxen, Brauhausgastronomie
    damit dann vorhandene Mängel beseitigt werden können.                   und Wohnen sowie das Bürger- und Kulturhaus mit Sitzungs-
    Der Weg fürs neue Seniorenzentrum ist frei                              und Veranstaltungsräumen sowie Stadtbibliothek.
    Einstimmig hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT)               Für das neue Seniorenheim - der ASB investiert laut Geschäfts-
    den Weg frei gemacht für das Seniorenzentrum des ASB Regi-              stellenleiter Stefan Nagel rund 28 Millionen Euro - werde, so
    onalverbandes Rheinstetten/Rastatt an der Neuen Stadtmitte.             Nicole Kuballa, jetzt das Baugesuch eingereicht. Gerechnet
    Ein Zentrum mit Pflegeheim, Tagespflege und betreutem                   wird mit Baubeginn im Frühsommer 2021. (m.f.G.d.BNN)
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