Jedermannschießen 2019 - Stadt Neuffen
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Nummer 37 | 65. Jahrgang Freitag, 13. September 2019 Schützenverein Neuffen e.V. Jedermannschießen 2019 Sonntag, 29.09. 9:00 bis 17:30 Für alle Schießsport-Interessierten ab 18 Jahren Spaßturnier mit vier verschiedenen Disziplinen Keinerlei Vorkenntnisse nötig Drei Teilnehmer pro Team Startgeld pro Team inkl. Munition: €45,- Nur für Laien keine Teilnahme für Sportschützen Anmeldung und Info: Jedermann@sv-neuffen.de Weitere Infos und im Heft und auf - www.sv-neuffen.de -
2 Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 Neuffener Anzeiger Obstverkauf in Kappis- häusern Der diesjährige Obstverkauf in Kap- pishäusern findet am Dienstag, den Herzliche Glückwünsche der Stadt- 17.09.2019, ab 18 Uhr statt. verwaltung Fundsachen Treffpunkt ist am Rathaus in Kappishäu- Am 16. September feiert Beim Bürgermeisteramt wurden folgende sern. Zum Verkauf kommen Bäume am Herr Helmut Herrmann seinen Fundsachen abgegeben: Hochsträß, im Täle und am Floriansweg. 70. Geburtstag • eine Softshelljacke Annemarie Schur Am 17. September feiert • eine Kindersweatjacke Ortsvorsteherin Herr Gerhard Gläser seinen Die Fundsachen können von den Eigen- 101. Geburtstag tümern auf dem Rathaus, Zimmer 5 ab- Am 20. September feiert geholt werden. Mosten im Ortsteil Kappis- Frau Ilse Sautter ihren häusern 70. Geburtstag Schließung des Freibads Ab 28.09.2019 wird die Kelter wieder für alle Bürgerinnen und Bürger zum Mosten Wir gratulieren unseren Jubilaren Das städtische Freibad ist letztmals am sehr herzlich zum Geburtstag und geöffnet. Sonntag, den 15. September 2019 geöff- wünschen alles Gute, vor allem net. Damit ist die diesjährige Badesaison Herr Marcus Schur führt den Mostbe- Gesundheit. beendet. Liegen gebliebene Gegenstän- trieb durch. Er nimmt unter Tel.-Nr. 0177 de sowie hinterlegte Sonnenschirme und 7967514 ab sofort Anmeldungen entge- Matthias Bäcker Liegestühle, sind bis zur Schließung des gen. Bürgermeister Freibads abzuholen. Annemarie Schur Die Stadtverwaltung bedankt sich für Orstvorsteherin Ihren Besuch. Sprechstunde der Ort- schaftsverwaltung Sprechstunde der Ortsvorsteherin Sommerferienprogramm Während der Trockenzeit der Gläser ging Donnerstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr es dann an die Knetseife. Duschgel und und nach Vereinbarung 2019 Stärke wurden verrührt und verknetet, Mondscheinkugel trifft Knetseife bis eine knetähnliche Konsistenz erreicht Anfang August trafen sich 15 gespannte war. Anschließend durften die Seifen bunt Hundehalter sind zur Beseiti- Mädchen und Jungen (aufgrund des gu- eingefärbt werden. Das Matschen in den gung von Hundekot verpflich- Schüsseln und Ausprobieren der Farben ten Sommerwetters konnten sogar noch bereitete ganz offensichtlich riesigen tet einige Kinder von der Warteliste mit einge- laden werden) bei Familie Ludwig auf der Spaß, so dass in mancher Familie der Leider muss in den vergangenen Wochen Terrasse, um das Geheimnis um „Mond- Seifenvorrat für die nächsten Monate immer wieder festgestellt werden, dass scheinkugeln trifft Knetseife“ zu lüften. ausreichen sollte. Wer wollte, durfte die insbesondere auf Geh- und öffentlichen Unter Anleitung von Claudia Kling und Seife auch auswellen und mit Keksaus- Verbindungswegen, sowie auf Grünanla- Kristina Ludwig wurden mit nachtleucht- stechern Herzen und Sterne gestalten. gen und Spielplätzen, Hinterlassenschaf- ender Farbe in verschiedenen Farbtö- So häufig, wie an diesem Vormittag, ha- ten von Hunden liegen. nen Kugelgläser bemalt, stets nach dem ben sich die Kinder vermutlich noch nie Für die Beseitigung des Hundekots sind Motto „Hauptsache viel Farbe, damit es die Hände gewaschen, die Seife musste Hundekottüten praktische Hilfsmittel. gut leuchtet“. Immer wieder wagten sich ja schließlich auch getestet werden. Nach Diese können kostenlos auf dem Bürger- die Kinder zwischendurch in die dunkle gut zwei Stunden war alles fertig und die meisteramt, Zimmer 5 abgeholt werden. Werkstatt, um die bisherigen Ergebnisse Kinder konnten ihre selbst gestalteten Im Stadtgebiet sind 18 spezielle Müllei- zu bestaunen. Ergebnisse mit nach Hause nehmen. mer für Hundekot aufgestellt. Der ent- sprechende Plan der Standorte kann auf dem Rathaus oder auf der Homepage der Stadt Neuffen eingesehen bzw. abgeholt werden. In diesen Mülleimer können die Tüten problemlos entsorgt werden. Wir bitten die Hundehalter, diese Tüten ausschließlich dort einzuwerfen, da bei der Leerung dieser Eimer durch den Bauhof besondere Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der Hygiene getroffen werden müssen. Natürlich können Sie diese Tü- ten auch in der eigenen Restmülltonne entsorgen. Die Verpflichtung zur Beseitigung von Hundekot gilt auch auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Auch dort ist darauf zu achten, dass abgelegte Hun- dehaufen sofort beseitigt werden. Wird der Hundehalter ausfindig gemacht, der den abgelegten Hundekot nicht be- seitigt, kann gegen diesen ein Ordnungs- widrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Wir bitten die Hundehalter Rücksicht auf Ihre Mitbürger zu nehmen.
Neuffener Anzeiger Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 3
4 Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 Neuffener Anzeiger Bekanntmachung über die Durchführung des Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein- Volksbegehrens Artenschutz - „Rettet die Bie- tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unterzeich- nen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur- nenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, Landeskulturgesetzes“ bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Ein- Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Ände- tragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde auf- rung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und grund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben Landeskulturgesetzes“ feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Ein- durchgeführt. tragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren Perso- Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. nalausweis mitbringen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Sep- 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra- tember 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich inner- gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet halb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Mon- werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbe- tag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des gehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz- entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauens- 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemein- leuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der deverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit- Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und Einsicht ausgelegt: startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020. „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz- gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge- Die Eintragungsliste für die Stadt Neuffen wird in der Zeit setzes vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus Neuffen, Hauptstraße 19, Zimmer 5 zu fol- A. Zielsetzung genden Öffnungszeiten Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz Montag, Dienstag, Freitag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz und am Donnerstag von 7:30 Uhr – 12:30 Uhr und (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenom- von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr men, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanze- narten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra- Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Un- Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der um sicherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich ge- Eintragung nutzten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht - mindestens 18 Jahre alt sind, durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die Artenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Doku- - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahl- mentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben. recht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. B. Wesentlicher Inhalt 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm- Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh- und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegen- nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich zuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Le- gewöhnlich aufhalten. bensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht 1 Nummer 1) nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunter- • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, schrift leisten. in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsbe- öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) rechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende- die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt- ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaum- und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. weiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäu- Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der men (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Be- geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel gründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich- 1 Nummer 5) nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der öko- B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar logischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Land- wirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2)
Neuffener Anzeiger Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 5 • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinaus- 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis gehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der zum Jahr 2025 (Artikel 2) Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt. C. Alternativen (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes und Nachhaltigkeitsprüfung erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicher- heit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interes- Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige ses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Arten- und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht vielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Siche- in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. rung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die der Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesener- sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe in Streuobst- maßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der bestände unverzüglich durch Pflanzungen eines gleichwer- Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum tigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, Eingriffs auszugleichen hat. ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa- als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung aufzuerlegen.“ angemessen zu bewerten. 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen „§ 34 Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Verbot von Pestiziden Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insge- Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und samt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nach- Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/ haltig einzuordnen. EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetz- Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft entwurf seine Zustimmung zu erteilen: für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz- Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflege- gesetzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Artikel 1 Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern Änderungen des Naturschutzgesetzes und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regene- 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert: rationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und „§ 1a Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbe- Artenvielfalt hörde kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutz- Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt zwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder ge- in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen schützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel deren Lebensräume zu befördern.” für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Vorausset- über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften zungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, bleiben unberührt.” Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, 6. § 71 wird wie folgt geändert: die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Pro- duktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“ „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden ge- darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 strichen. fortgeführt werden.“ 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. „§ 33a Artikel 2 Erhalt von Streuobstbeständen Änderung des Landwirtschafts- und (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden Landeskulturgesetzes (LLG) oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verord- Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen nung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobst- geändert: bestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträch- „§ 2a tigung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, Ökologischer Landbau
6 Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 Neuffener Anzeiger (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermä- Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Land- ßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand-Hardy, schaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Verarmung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württem- Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und berg nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grund- Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch sätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen. (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Natur- Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Eu- schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskul- ropäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land- turgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung baus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und Fassung bewirtschaftet werden. des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Lan- (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung deskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 Stärkung unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Land- Da in Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zustän- bau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des dige Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pesti- Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zidreduktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die zu bewirtschaften. Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landesei- beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der gentum werden an nach den Grundsätzen des Ökolo- Artenvielfalt zu ermöglichen. gischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmög- B. Einzelbegründung lichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaf- Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes ten sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Zu 1.: Einfügung des § 1a Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pesti- Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 ziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/ bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden und zu verbessern. Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig. Zu 2.: Änderung des § 7 (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf Landwirtschaftsflächen zu erstatten. landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt § 2b sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen- Reduktion des Pestizideinsatzes Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments geboten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktions- konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qua- rahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung lifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangs- soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen läufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Flächen reduziert werden. Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen. (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 Zu 3.: Änderung des § 22 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Si- der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen cherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gar- Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer tenbau- und Kommunalverbände) begleitet. Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusam- (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz menhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotop- wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsin- verbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wanderungs- tensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. bewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jähr- infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die lich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidre- Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz duktion.“ von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die struktu- Artikel 3 relle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im Inkrafttreten Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebens- räumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Begründung Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies A. Allgemeiner Teil bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende plane- Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein drama- rische Sicherung des Biotopverbundes. tischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rück- Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen gang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für beson- den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen ders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche anderen Bundesländern eine europaweite Verantwortung
Neuffener Anzeiger Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 7 für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen § 2a befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamt- resultiert daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. system der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise stren- Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltscho- ge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleichzei- nende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den tig an die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungs- gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es soll für Streu- grund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom obstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Ein- „Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen. satzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (San- Zu 5.: Neufassung des § 34 ders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Na- für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben turschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den An- Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich teil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen ge- Studie: „More than 75 percent decline over 27 years in total mäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemein- von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um schaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des mehr als 75 % zurückgegangen ist. ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräu- me, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche § 2b Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf „Kollateralschäden" an anderen Tieren und Pflanzen. Die Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich in- tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber direkt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaf- Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich fen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaf- oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespie- fen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche lte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pesti- groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europawei- ziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Ein- ten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Aus- deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirt- wirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa schaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insekti- kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von ziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: "Persistent erhalten werden, wenn die Verwendung von Mitteln in groß- negative effects of pesticides on biodiversity and biological en Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt control potential on European farmland"). Zu den gleichen wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden reduziert einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internati- werden (Geiger u.a. 2010: "Persistent negative effects of onale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle pesticides on biodiversity and biological control potential der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion on European farmland"). Zu den gleichen einschlägigen (IPBES 2016). Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicks- Zu 6.: Änderung des § 71 studie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). eine Übergangsfrist eingeführt. Zu Artikel 3: Inkrafttreten Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsüber- Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“ sicht entsprechend anzupassen. Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landes- Neuffen, den 12. September 2019 kulturgesetzes gez. Einfügung der §§ 2a und 2b Matthias Bäcker Bürgermeister Impressum: Amtsblatt der Stadt Neuffen. Herausgeber: Stadtverwaltung Neuffen, Hauptstraße 19, Telefon 07025/10 60, Telefax 07025/106 293, E-Mail:stadt@neuffen.de. Verantwortlich für den Inhalt (ohne Anzeigen und Beilagen): Bürgermeister Matthias Bäcker oder seine Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Teil und Verlag: Neue Anzeigen-und Kommunalblatt GmbH & Co. KG, Frauenstraße 77, 89073 Ulm. Geschäftsführer: Stefan Schaumburg, Homepage: www.nak-verlag.de, E-Mail: nak.metzingen@n-pg.de, Druck: Druckzentrum NAK Verlag. Gutenbergstraße 1, 72525 Münsingen. Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, Redaktions- schluss: Dienstag, 23.30 Uhr. Bürger, die einmal kein Mitteilungsblatt erhalten haben, können sich zu den üblichen Öffnungszeiten ein Exemplar im Rathaus oder bei den Ortsverwaltung abholen. Zuständig für Reklamationen bei Nichterhalt des Neuffener Anzeigers ist der Vertrieb. Telefon 07123/3688-639, E-Mail: nak.aboservice@swp.de Telefon Anzeigen: 07123/3688-630, Fax. 07123/3688-222, E-Mail: nak.metzingen@n-pg.de.de, Telefon Redaktion: 07123/3688- 511, E-Mail: nak.redaktion@swp.de
8 Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 Neuffener Anzeiger Apothekennotdienste Festnetz kostenfreie Rufnummer 0800 00 22 833 Schulzentrum Halde, Hohenzollernstr. 28, Untergeschoss Mobilnetz Rufnummer 22 833 (Kosten max. 69ct/Min) Warenausgabe in der Kleiderkammer Homepage für Apothekennot- am Freitag, 20. September 2019, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr dienste www.aponet.de Herzlich eingeladen sind ALLE aus Neuffen und Umgebung, die ihren Geldbeu- http://www.lak-bw.de/Notdienst- tel schonen wollen. Gut erhaltene Bekleidung für Herren, Damen undKinder portal sowie Haushaltswaren aller Art, können günstig erworben werden. Samstag, 14. September 2019 Das Team der Kleiderkammer freut sich auf Ihren Besuch. Apotheke Rossdorf im Ladenzen- trum, Dürerplatz 8, Kontaktaufnahme unter ag-kleiderkammer@ak-asyl-neuffen.de 72622 Nürtingen (Rossdorf), Tel.: 07022 43333 Nächster Annahmetermin von Kleider- und Sachspenden: Freitag, 4. Oktober 2019 von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr Sonntag, 15. September 2019 Sonnen-Apotheke Großbettlingen, Nürtinger Str. 58, 72663 Großbettlingen, Tel.: 07022 44644 Wir übernehmen für die Angaben keine Haftung. Aktuelle Auskunftsquelle unter: Folgende Marktbeschicker werden Höpler, Erika - Kappishäusern Landesapothekenkammer Baden- am Samstag, den 14. September Marktcafe mit selbstgebackenen Württemberg - Notdienstportal - 2019 wie gewohnt mit ihrem guten Kuchen, Marmelade und, Socken Notdienstkreis - Kirchheim-Nürtin- und erzeugernahen Sortiment von gen-Plochingen 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr für die Kund- Kommen Sie vorbei und besuchen schaft in der Marktscheune, Paulus- Sie unseren Wochenmarkt. Augenärztlicher Notfalldienst straße 2 aufgestellt sein. Ab dem 1. Juli wird der Auge- Die Marktbeschicker freuen sich auf Hild, Sven - Neuffen Sie. närztliche Notfalldienst in den Kartoffeln, Dosenwurst und Gemüse Landkreisen Stuttgart, Esslingen, Böblingen, Rems-Murr neu struk- turiert: Patienten wenden sich an die zen- trale Augenärztliche Notfallpraxis am Katharinenhospital in der Au- genklinik, Kriegsbergstraße 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Listenausgabe für den Erwachsenen- Freitag 16 – 22 Uhr und an den basar Wochenenden und Feiertagen von 9 – 22 Uhr. Zu den übrigen Am 16.September 2019 findet dieses Zeiten im Notfalldienst ist die Not- Jahr die Listenausgabe für den Erwach- aufnahme der Augenklinik zustän- senenbasar statt. dig. Zwischen 18.00 - 18.30 Uhr findet die Sie erreichen den Augenärztlichen Ausgabe der Verkaufslisten im Gemein- Bereitschaftsdienst unter 0180 6 dehaus Neuffen statt. 071122. Nächste Gruppenübungen Der Termin des Erwachsenenbasars ist der 19.10.2019 Samstag, 14.09.2019 . 18:00 Uhr Montag, 16.09.2019 - 19:30 Uhr Heinrich Das große Hütten- Thema: Atemschutz Bauregger: wanderbuch Übungsleiter: Axel Hess Dieter Buck: Erlebniswandern im Einsatz Nr.: 26 / 2019 Streuobstparadies Mittwoch, 04.09.2019 - 16:23 Uhr Rachael Drei Schritte zu dir Hilfeleistung 1 - Auslaufende Betriebs- Lippincott: stoffe/Ölspur Einsatzende: 16:57 Uhr Ursula Erebos 2 Poznanski: Einsatz Nr.: 27 / 2019 Cornelia Das Labyrinth des Faun Montag, 09.09.2019 - 10:15 Uhr Funke: Brand 3 - Auslösung einer Brandmelde- Neue Bücher Lucinda Riley: Das Schmetterlings- anlage Marie Kondo: Das große Magic zimmer Einsatzabbruch auf Anfahrt. Die Brand- Cleaning Buch Helene Die Ärztin 3: Wege der meldeanlage wurde durch Bauarbeiten Ina Andresen: Puppenkleidung nähen Sommerfeld: Liebe ausgelöst. aus Jersey
Neuffener Anzeiger Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 9 Matthias Brandt: Blackbird Paprika-Gulasch, karibische Kürbissup- zu einem selbstbewussteren Auftreten pe, Kürbis-Bananen-Pudding und vieles und vermeidet, dass wir von vornherein Termine im September: mehr ... ein genussvoller Kürbisabend die Opferrolle übernehmen. Cane-Fu ist offene Samstage: 21.09. Mitzubringen: Geschirrtuch, Getränk, neben Selbstverteidigung auch mentale Bücherwürmchen: 12.09. Gefäß für Kostproben, Schreibzeug Stärkung für Deeskalation, Bewegung, 14:30 Uhr 39771 Gymnastik, Sturzprophylaxe und Spaß. Abschluss „Heiß auf Lesen“ Dienstag, 08.10.19, 18:30-21:30 Uhr Wir werden keine Kämpfe austragen, 20.09. 14:00 Uhr Neuffen, Schulzentrum Halde, RS Mittel- keine blauen Flecken mit heimnehmen. bau, Schulküche Mit Spaß und Neugier lernen wir Grund- Gebühr: 24,20 € (inkl. 9 € Lebensmittel- techniken der Stockführung kennen, die kosten) uns hilfreich sein können, falls wir uns einmal zur Selbstverteidigung entschlie- Slow Flow Yoga ßen müssen. Vorkenntnisse sind nicht Stefanie Dehn erforderlich. Stöcke werden gestellt. In diesem Kurs werden verschiedene Yo- Mitzubringen: bequeme Kleidung und gahaltungen (Asanas) zu ruhig fließenden Getränk. Gehstöcke werden gestellt. kreativen Abfolgen komponiert, wobei 32741 Inge Hess einzelne Positionen auch länger gehal- Telefon (07025) 4321, Fax: 841214 Donnerstag, 10.10.19, 19:45-21:45 Uhr ten werden können. Die Flows können Donnerstag, 17.10.19, 19:45-21:45 Uhr E-Mail: neuffen@vhs-nuertingen.de sowohl kraftvoll als auch regenerierend Schulzentrum Halde, Realschule, sein. Unser Atem begleitet uns stetig. Foyer. Gebühr: 35,00 € Französisch für Anfänger(innen) - A 1 So öffnen wir unseren Körper sanft und (Buch: Voyages neu A 1, ab Lektion 1) erreichen zugleich kraftvolle Flexibilität. Ursula Raven Italienisch - A 1 Atem- und Meditationsübungen zu Be- (Buch: Allegro Nuovo A 1, ab Lektion 8/9) In diesem Kurs können Sie diese schö- ginn und Ende ne Sprache in angenehmer Atmosphäre Dr. Fabrizio Brena der Stunde helfen uns den gegenwär- 44704 von Grund auf erlernen und Interessantes tigen Moment zu erfahren und mit grö- über Land und Leute erfahren. 15-mal, freitags, ab 11.10.19 ßerer Gelassenheit den Wirbeln des 18:00-19:30 Uhr 43705 Lebens standzuhalten. Es wird großes 12-mal, montags, ab 07.10.19 Neuffen, Schulzentrum Halde, Realschu- Augenmerk auf die korrekte Ausführung le Gebäude B, Raum B 207 18:00-19:30 Uhr der einzelnen Asanas gelegt. Daher ist Neuffen, Schulzentrum Halde, Gebühr: 80,10 € die Stunde gut für Yogaanfänger(innen) Realschule. Gebühr: 79,90 € und all jene geeignet, die ihren Tag ruhig Italienisch - Vertiefungskurs B 1 ZUMBA® und dennoch kraftvoll ausklingen lassen (Buch: Azzurro più B1, ab Lektion 2) für Erwachsene, ab 16 Jahren möchten. Wir üben barfuß in bequemer Dr. Fabrizio Brena Ilonka Kovac Kleidung. 44705 36740 Mitzubringen: Yogamatte, Yogablöcke 12-mal, donnerstags, ab 10.10.19 11-mal, montags, ab 07.10.19 und Gurt, evtl. kleine Decke 18:00-19:30 Uhr, kein Kurs am 17.10.2019 19:00-20:00 Uhr 32705 Neuffen, Schulzentrum Halde, Kein Kurs am 16.12.19 12-mal, dienstags, ab 08.10.19 Realschule. Gebäude B, Raum B207 Schulzentrum Halde, 18:00-19:30 Uhr Gebühr: 79,90 €, Kleingruppe Realschule, Foyer. Gebühr: 52,80 € Schulzentrum Halde, Realschule, Foyer Südafrika - die Welt in einem Land ZUMBA® Gebühr: 86,40 € Vom Nordosten zum Indischen Ozean ZUMBA®, die Tanzbewegung aus USA, Kleingruppe Multimediashow ist zu einem Kult geworden. ZUMBA® Gudrun Pahl, Robert Moser Selbstbehauptung und Selbstverteidi- Nur wenige Länder dieser Welt können vereint Tanz und Fitness. Nach latein- gung für Frauen sich mit der exotischen Vielfalt Südafrikas amerikanischen Rhythmen wie Salsa, Rolf Kersten vergleichen. Besuchen Sie das Land der Merengue, Samba oder Reggaeton, wird Durch den Kurs sollen Frauen das nötige Kontraste. Tiere - Tiere - Tiere. In den Na- in der Gruppe mit Gleichgesinnten (aber Selbstvertrauen erlangen, um in bedroh- tionalparks und Wildreservaten haben die ohne direkten Partner) im Aerobic-Stil lichen Situationen oder bei Gewaltangrif- "Big Five" eine Heimat gefunden. Spek- getanzt. Dabei wird das Herzkreislaufsy- fen richtig und angemessen reagieren zu takuläre Naturwunder warten auf Sie am stem angeregt, die Muskeln gestärkt und können. Dazu werden das frühzeitige Blyde River Canyon und den Bourke’s die koordinativen Fähigkeiten verbessert. Erkennen von Gefahrensituationen und Luck Potholes. Eng beieinander liegen Für ZUMBA® sind keine Vorkenntnisse die Schaffung der psychischen Voraus- die einsame Bergwelt der Drakensberge notwendig, Sie bestimmen selbst die setzung für eine Abwehrbereitschaft und die feinsandigen Strände der Wild Ausführung und Intensität der einzelnen vermittelt. Einfache aber wirkungsvolle Coast. Wieder landeinwärts besuchen Bewegungen. Man muss nicht tanzen Abwehrtechniken, die keine sportlichen wir den Addo Elefanten Nationalpark. können, das Wichtigste ist, sich zur Mu- Voraussetzungen erfordern, werden ge- Unzählige Dickhäuter streifen hier durch sik zu bewegen und Spaß daran haben. übt. den Busch. Der erste Teil des Vortrags Mitzubringen: bequeme Sportkleidung, Mitzubringen: bequeme Kleidung und endet im Tsitsikamma Nationalpark. Getränk, Handtuch Getränk Die Multivisionsshow wird in HDAV Qua- ZUMBA® 32740 lität gezeigt und live kommentiert. für Erwachsene, ab 16 Jahren Dienstag, 08.10.19, 19:45-21:15 Uhr 14172 Ilonka Kovac Dienstag, 15.10.19, 19:45-21:15 Uhr Freitag, 11.10.19, 20:00-21:30 Uhr 36740 Schulzentrum Halde, Realschule, Schulzentrum Halde, Realschule, Foyer, 11-mal, montags, ab 07.10.19 Foyer. Gebühr: 23,00 € Gebäude B, Aula, 19:00-20:00 Uhr Gebühr: 5,00 € (Abendkasse) Kein Kurs am 16.12.19 Cane-Fu Schulzentrum Halde, Selbstverteidigung für Senioren mit Geh- Englisch: Realschulabschluss Realschule, Foyer. Gebühr: 52,80 € stock oder Regenschirm EuroKom intensiv Dr. Jan Fitzner Herbert Stoermer Vielerlei aus Kürbis Bei Auseinandersetzungen oder Pöbe- Im Mittelpunkt von diesem Kurs steht die Freya Mast leien auf der Straße verhilft uns die Mög- Präsentation. Je nach den individuellen Aus diesen tollen herbstlichen Früchten lichkeit, mit unserem Gehstock oder Re- Bedürfnissen werden Thema, sprachlich- kochen wir: Kürbisschnitten, Kürbis- genschirm wehrhaft umgehen zu können, inhaltliche und methodische Gestaltung
10 Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 Neuffener Anzeiger erarbeitet sowie Präsentationstechniken und Panoramen von hoch oben, das Volk Gymnastikraum geübt. Selbstverständlich kommen das und sein Treiben in der Innenstadt. Ein Gebühr: 54,60 € Hörverstehen und die situative Kommu- Einblick in die Geschichte Venedigs und nikation nicht zu kurz. die Besonderheiten seiner Bauwerke, die Get fit (34418) Mitzubringen: USB-Stick vielen Schätze seiner Läden und kleine für Fortgeschrittene 61761 Erlebnisse am Rande vervollständigen Maren Löhr 5-mal, dienstags, ab 01.10.19 das Gezeigte. 13-mal, Montag, ab 23.09.19 18:00-20:15 Uhr 14171 18:30-19:30 Uhr Neuffen, Schulzentrum Halde, Freitag, 27.09.19, 20:00 Uhr Nürtingen, Johannes-Wagner-Schule, Realschule Neuffen, Schulzentrum Halde, Gebäude Turnhalle Gebühr: 55,00 € (inkl. 4 € Materialko- B, Aula Gebühr: 51,20 € sten) Gebühr: 5,00 € (Abendkasse) Abendkurs Deutsch - B 1/1 (41020) Mathematik: Hauptschulabschluss Brigitte Basler Richard Rösch 25-mal, Montag und Mittwoch, In Kleingruppen werden wir gemeinsam ab 23.09.19, 18:00-19:30 Uhr die Prüfungsaufgaben der vergangenen Geschäftsstelle: Nürtingen, Altes Postamt, Raum 02 Jahre besprechen. Ziel wird es sein, Wis- Frickenhäuser Str. 3, 72622 Nürtingen Gebühr: 137,50 € senslücken zu schließen und die indivi- Tel. 07022 75330, Fax: 07022 75331, duellen Rechentechniken zu verbessern. Internet: www.vhs-nuertingen.de Englisch - A 1 (42011) Mitzubringen: Heft, Schreibzeug Irene Ganter 61763 Falls nichts anderes angegeben, ist 12-mal, Montag, ab 23.09.19 6-mal, montags, ab 11.11.19 eine Anmeldung erforderlich. 19:45-21:15 Uhr 18:00-19:30 Uhr Nürtingen, Max-Planck-Gymnasium, Neuffen, Schulzentrum Halde, Menschen und Maschinen: Heller- Raum 202 Realschule. Gebühr: 48,00 € Sonderausstellung und Industriege- Gebühr: 64,10 € schichte (11103) Mathematik: Realschulabschluss Führung ohne Anmeldung Italienisch für Anfänger(innen) - A 1 Richard Rösch Angela Wagner-Gnan (44012) In einer Kleingruppe werden wir gemein- Donnerstag, 26.09.19, 18:30 Uhr Mariella Sgroi sam die Prüfungsaufgaben der vergan- Nürtingen, Stadtmuseum 15-mal, Dienstag, ab 24.09.19 genen Jahre besprechen. Nach einer Gebühr: 4,00 € (Museumseintritt) 18:00-19:30 Uhr kurzen aber gründlichen Wiederholung Nürtingen, Schloßbergschule, Raum 104 des Unterrichts gehen wir in Lernphase vhs-Foto-Treff (24010) Gebühr: 80,10 € zwei über. Dort kann jeder anhand von Dozententeam Übungsaufgaben seine Kenntnisse über- 6-mal, Freitag, ab 27.09.19 (einmal mo- Spanisch für die Reise (45000) prüfen und vertiefen. Dabei wird sowohl natlich) Cristina Lara de Burk auf eine individuelle Betreuung als auch 19:00-21:00 Uhr 10-mal, Mittwoch, ab 25.09.19 auf eine gemeinsame Besprechung Wert Nürtingen, Schloßbergschule, Raum 205 19:00-20:30 Uhr gelegt. keine Gebühr, ohne Anmeldung Nürtingen, Max-Planck-Gymnasium, 61764 Raum 101 6-mal, freitags, ab 15.11.19 Taijiquan – Gymnastik und Meditation Gebühr: 66,60 € 18:00-19:30 Uhr für alle die's etwas ruhiger angehen Neuffen, Schulzentrum Halde, wollen (33312) Neugriechisch - Grundstufe 2 - A 1 Realschule. Gebühr: 48,00 € Peter Scharfenberger (47012) 8-mal, Dienstag, ab 24.09.19 Christos Pappos Weinprobe im Weinkeller der Winzer- 18:00-19:30 Uhr 12-mal, Mittwoch, ab 25.09.19 genossenschaft Hohenneuffen/Teck Kein Kurs am 12.11.19 18:30-20:00 Uhr Willy Heinickel Nürtingen, Bürgerhaus Enzenhardt, Be- Nürtingen, Max-Planck-Gymnasium, Erleben Sie einen interessanten Abend wegungsraum Raum 001 im Weinkeller der Winzergenossenschaft Gebühr: 57,60 € Gebühr: 80,40 € Hohenneuffen/Teck. Bei Brot, Käsewürfel und einer 6-er-Weinprobe erfahren Sie Yoga - sanft und entspannt (33215) PowerPoint intensiv: Die Präsentation viel Wissenswertes über die Weine der Birgit Schiemann (50720) Winzergenossenschaft und den Weinan- 12-mal, Montag, ab 23.09.19 Heike Stallherm bau im Neuffener Tal. 17:00-18:30 Uhr Geeignet für die PowerPoint Versionen 39770 Nürtingen, Gemeinschaftshaus Roßdorf, 2007 – 2016. Samstag, 12.10.19, 18:30-21:30 Uhr Raum 1 und 2 2-mal, Mittwoch, ab 25.09.19 Neuffen, Weinkeller der Winzergenossen- Gebühr: 134,40 € 18:00-21:00 Uhr schaft Hohenneuffen/Teck, Kelterplatz Nürtingen, Schloßbergschule, edv3 Gebühr: 18,00 € Powerfitness nach Feierabend (34404) Gebühr: 156,00 € (inkl. Handbuch) für Wein, Brot und Seminarunterlagen für Anfänger(innen) vhespresso-Kurs: 2 - 4 Teilnehmende Siegfried Greiner Venedig, die prächtige Lagunenstadt 14-mal, Montag, ab 23.09.19 OneNote – Grundkurs (50740) Diavortrag. Reinhold Richter 17:55-18:55 Uhr Rainer Finger Zweifellos ist Venedig eine der besuchen- Nürtingen, Schulzentrum auf dem Säer, 2-mal, Montag, ab 23.09.19 swertesten Städte der Welt. Der Referent Gymnastikhalle 08:30-11:30 Uhr bereiste sie ausgiebig, zuletzt 2018, wo Gebühr: 67,20 € Nürtingen, Schloßbergschule, edv3 er sich im Hotel San Marco im Zentrum Gebühr: 94,00 € (inkl. Handbuch) aufhielt. Dabei entstand sein neuester Fascial Fitness® - kraftvoll den Tag Bildbericht, zu Fuß erwandert, per Schiff beginnen (34410) Bewerbungstraining: Das Einzelcoa- ergänzt. Er erlebte San Marco "mit und Michaela Haupt ching (59022) ohne Wasser", quasi die zwei Gesichter 13-mal, Dienstag, ab 24.09.19 Manfred Bagowski Venedigs. Gezeigt wird die Vielfalt der 07:30-08:15 Uhr Termine nach Vereinbarung Kanäle rings um Rialto, die prächtigen kein Kurs am 01.10.19 Nürtingen, Schloßbergschule, Raum 02 Plätze, Kirchen und Paläste, Ausblicke Nürtingen, Friedrich-Glück-Schule, Gebühr: 65,00 € (pro Unterrichtseinheit)
Neuffener Anzeiger Nr. 37/2019 Freitag, 13. September 2019 11 Läden sehr billig in Sonderaktionen. Die SMV wird die gefüllten Schulranzen zur Sammelstelle bringen und die Transport- kosten von fünf Euro pro Rucksack in eines der armen Länder bezahlen. So wird Euer alter Schulranzen einem Kind in einem armen Land ermöglichen, die Schule zu besuchen, später einen Beruf auszuüben und damit sich und seine Familie besser ernähren, vielleicht Helfen macht Schule - SMV der Real- sogar vor dem Verhungern bewahren schule Neuffen hilft Kindern in armen zu können. Die Aktion läuft über „GAiN“ Ländern. Die Schulranzenaktion geht (Global Aid Network), das ist ein Arbeits- weiter. zweig des überkonfessionellen Missions- Gemeindebüro: Renate Munk,Tel. 2720, Lernen ist manchmal ganz schön lästig. werkes Campus für Christus. E-Mail: info@ev-kirche-neuffen.de Kaum vorstellbar ist es vor allem für un- Mitarbeiter der Organisation sind uns Kontaktzeit: Mo. bis Do., 10 - 12 Uhr sere Schülerinnen und Schüler, dass es persönlich bekannt. Der Transport der Millionen von Kindern auf der Welt gibt, Pfarramt-Ost: Pfarrer Gunther Seibold, Schulranzen kostet ca. 400 Euro. Das ist Tel. 2720, seibold@ev-kirche-neuffen.de die nichts lieber täten als zur Schule zu allerdings für eine Schülerkasse schon gehen, dies aber leider nicht können. Die- ein ziemlicher Happen und nicht jedes Pfarramt-West: Pfarrerin Anne Rahlen- sen Kindern wurde nicht wie unseren bei Jahr machbar. Deshalb freut es uns be- beck, Tel. 9128190, der Geburt ein gewisser Wohlstand von sonders, dass uns das Team des Kinder- rahlenbeck@ev-kirche-neuffen.de ihren Eltern in den Schoß gelegt, sondern kleiderbasars Neuffen seit einigen Jah- Jugendbüro/CVJM: sie müssen sich einen sehr bescheidenen ren mit einer Spende aus dem Erlös des Jugendreferentin Franziska Goller, Wohlstand, den wir wohl kaum als sol- Basars die Finanzierung der Transporte Tel. 841489, goller@ev-kirche-neuffen.de chen bezeichnen würdet, selber erarbei- ermöglicht. ten. Und dazu brauchen sie dringend Es wäre natürlich sehr schön, wenn wir Pfarrer Seibold ist vom 18.-20. Septem- Schulbildung. Aber genau die können mit dieser Hilfe auch in diesem Jahr wie- ber bei einer Fortbildung. Die Vertretung sich die meisten dieser Kinder nicht lei- der rechnen könnten. übernimmt Pfarrrerin Rahlenbeck. sten, weil das Geld oft nicht einmal zum Sattessen reicht. Und genau da können Wochenspruch: wir alle helfen und diese Hilfe kann sich Christus spricht: Was ihr getan habt bei uns fast jeder leisten, ohne auf etwas einem von diesen meinen geringsten verzichten zu müssen. Wie geht das? Brüdern, das habt ihr mir getan. Wenn Ihr einen alten Schulranzen habt Matthäus 25,40 (der darf auch schon gebraucht ausse- hen), füllt Ihr ihn mit folgenden Dingen: Mindestausstattung: GOTTESDIENSTE 3 Schreib- und 3 Rechenhefte (DIN A4) Samstag, 14. September 2 Schreibblöcke 8.45 Ökumenischer Schulanfänger- 1 Zeichenblock (DIN A 4) gottesdienst 1 Packung Buntstifte 1 Packung Filz- Sonntag, 15. September stifte, mehrere Bleistifte, 1 Spitzer 10.00 Gottesdienst zum Jugend- 1 Füller mit 4 Packungen Patronen oder sonntag 1 Kugelschreiber mit 6 Minen Predigt: Jugendreferentin Goller 1 Lineal Predigttext: 1. Mose 39,21-23 + 2 Radiergummis 40,1-4 oder ein gefülltes Mäppchen Am Samstag, den 21. September 2019 Thema: "Licht am Ende des Zusatzausstattung: findet von 10.30 – 12.30 Uhr in der Ju- Tunnels?“ 1 Wasserfarbenkasten, 5 Pinsel, 1 Zirkel, sihalle in Kohlberg ein Kindersachen- Opfer: Jugendarbeit 1 Schere markt statt. Hygieneartikel: Seife (kein Shampoo) 11.00 Kirche im Grünen auf dem Zahnbürste, Zahnpasta Achtung! Bitte einmalig geänderteVer- Hohenneuffen Spielzeug: Plüschtier kaufszeiten beachten!!! Dienstag, 17. September Kleidung: T-Shirt, Socken, Mütze, Un- Die Annahme von gut erhaltenen und sau- 16.00 Gottesdienst im Haus Gebor- terwäsche beren Kinderkleidern für Herbst/Winter genheit mit Pfr. Geyer Abgabe: Nach den Sommerferien in der in den Größen 50 – 176 sowie Spiel- Realschule Neuffen (Beschilderung vor sachen, Babyausstattung, Umstandsbe- TERMINE dem Sekretariat beachten). Bei einer grö- kleidung etc. erfolgt am Freitag, den 20. Samstag, 14. September ßeren Menge (5 oder mehr Schulranzen) September 2019 von 16.00 – 18.00 Uhr 16.00 Start der WG auf Zeit holen wir auch gerne in umliegenden Ge- in der Jusihalle. meinden ab. So könnten sich auch ande- Näheres unter http://www.foerderverein- Dienstag, 17. September re Schulen an unserer Aktion beteiligen. gs-kohlberg.de. 9.30 CVJM-Gebet (Tel.: 07025 921121) Die Sammelaktion Die Rückgabe nicht verkaufter Ware ist läuft bis zum Beginn der Herbstferien. am Samstag, 21. September 2019 Mittwoch, 18. September Natürlich kann man auch einen leeren von 17.00 – 17.30 Uhr. 9.00 Gebets- und Gesprächskreis Schulrucksack oder Schulranzen abge- Außerdem gibt´s wie immer Kaffee und 14.15 Konfi-Unterricht 1 ben ebenso wie die Gebrauchsgegen- leckere Kuchen (auch zum Mitnehmen). 16.00 Konfi-Unterricht 2 stände allein, auch teilweise. 19.00 Jugendkreis meets WG Die SMV wird dann alles sortieren und 20.00 CHORgrenzenlos in der Kirche Es fließen 10% des Erlöses als Spende befüllen und notfalls selber ergänzen. an den Förderverein Grundschule Kohl- Ebenso trägt die SMV die Transportko- Donnerstag, 19. September berg e.V.. 7.30 CVJM-Gebetsfrühstück sten von 5 Euro pro Schulranzen in die betreffenden Länder. Schulzubehör gibt 15.00 offener Flötenkreis www.nak-verlag.de 20.00 Posaunenchor es in den nächsten Wochen in vielen
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