November 2017 - Gemeinde Rüegsau
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INH A LT S V ER ZEIC HNIS INHALT Editorial 1 Gemeindeversammlung Botschaft zur Gemeindeversammlung 2 Offizielles Informationsorgan der Gemeinde Rüegsau Allgemeine Verwaltung Tageskarten – Anpassung Tarif 19 Online-Bestellung Tageskarten 19 Erscheint jährlich mit 4 Ausgaben Heimatkundebuch 19 Nächste Ausgabe: 16. März 2018 www.ruegsau.ch in neuem Kleid 20 Redaktionsschlüsse 2018: Wegzug ins Ausland 21 1 / 2018 – 5. Februar 2018 Anmeldung RAV 22 2 / 2018 – 4. April 2018 3 / 2018 – 6. August 2018 AHV 4 / 2018 – 15. Oktober 2018 AHV-Beiträge 23 Bau Kontakt: Gemeindeverwaltung, Redaktion Strassensanierung Mühlehölzli 25 «Rüegsau Nachrichten», Salome Bütler, Sanierung Kirchstutz Rüegsbach 26 034 460 70 70, salome.buetler@ruegsau.ch Sanierung und Erweiterung Schulanlagen 27 Eingegangene Baugesuche 27 Redaktionsausschuss: Sonja Steinmann, Susanne Muralt, Finanzen Salome Bütler, Bernhard Liechti Birnel 28 Umwelt Gestaltung, Druck: Haller + Jenzer AG, Burgdorf Biogene Abfälle 29 Grabpflegeverträge 30 Auflage: 1 600 Exemplare Verteiler: alle Haushalte der Gemeinde Rüegsau Soziales, Kultur und Sport Einbürgerung Christian Schluter 31 Titelbild: Anita Schärer Zu Besuch bei 33 Personelles Interview mit Daniel Fankhauser 34 Die Verwaltung stellt sich vor 36 Schule Hal-lo Bi-ber 37 Vermischtes Gemeindeverwaltung | Rüegsaustrasse 40 Rotkreuz-Fahrdienst 39 Seniorenessen im Jahr 2018 39 Postfach 282 | 3415 Rüegsauschachen Seniorenausflug 2017 40 Tel. 034 460 70 70 Brockenstube 41 gemeindeschreiberei@ruegsau.ch Tagesfamilien fehlen 41 Schneeschuhwandern 42 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Erste Bewährungsprobe bestanden – Schlittelregeln 42 Montag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 17.30 Uhr Brocki Härzlech 44 Dienstag bis Freitag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 16.30 Uhr Elternsprechstunde 44 Gemeindebibliothek 45 Sängerfründe Hasle-Rüegsau 46 Nach vorheriger telefonischer Absprache können Hochzeiten & Geburtstage 47 auch ausserhalb der Öffnungszeiten Termine Veranstaltungskalender 48 vereinbart werden. Notfallnummern 49
1 EDITORIAL EDITORIAL AUSBL IC K ZUR F IN A NZIELL EN SI T UAT ION DER GEMEINDE RÜEGSAU Werte Rüegsauerinnen Ein Hinweis liefert der Finanzplan 2017 – 2022, welcher und Rüegsauer wie immer die Entwicklung in den nächsten Jahren un- ter Berücksichtigung aller geplanten, aber noch nicht Was schreibt man bloss im Editorial bewilligten Investitionen vorsieht. Unter der Vorausset- beim x-ten Budget als Kommentar zung, dass alle Investitionen so realisiert werden, kön- ohne sich ständig zu wiederholen, wie kompliziert alles nen wir davon ausgehen, dass die Erhöhung um einen geworden ist mit HRM 2? Ohne zu erwähnen, dass wir fi- Steuerzehntel nicht reichen wird. nanziell ein strukturelles Problem haben? Ohne darauf hinzuweisen, dass wir mit dem Projekt der Schulhaus- Der Zeitpunkt für den Antrag dieser Massnahme wird de- sanierung und -erweiterung ein Jahrhundertprojekt vor finiert durch die Abnahme des massgeblichen Eigenka- der Tür stehen haben? Ohne darauf zu drängen, dass an- pitals auf einen kritischen Bestand, resp. einige Jahre dere Investitionen in den nächsten Jahren diesem Gross- bevor dieser Zustand eintreffen wird. Gemäss dem vor- projekt unterzuordnen sind? Das Fazit ist einfach. Es geht liegenden Finanzplan wird dies im Zeitraum 2019 / 2020 nicht! Zumindest nicht ohne einen Teil davon noch nä- der Fall sein. her zu erläutern. Wir haben nun alle die Aufgabe, die Projekte so zu pri- Budget 2018 und Finanzplan 2017 – 2022 orisieren, dass die Gemeinde Rüegsau nachhaltig davon Sie haben es bemerkt. Wir sind bereits wieder bei der profitiert und wir dafür Projekte zurückstellen müssen. letzten Ausgabe der Rüegsau Nachrichten in diesem Ich erwarte dabei, dass die Prioritäten objektiv betrach- Jahr angelangt. Es dreht sich wieder vieles um die Fi- tet werden und zu Gunsten der Gemeinde und deren Zu- nanzen. Für alle Akteure innerhalb der politischen Ge- kunft gesetzt werden. meinde Rüegsau bedeutet es das zweitletzte Budget der aktuellen Legislaturperiode. Fast noch wichtiger in die- Was mir beim Schreiben dieses Editorials ständig durch sem Jahr erscheint mir aber der Finanzplan für die Jahre den Kopf ging, war ein bekanntes Sprichwort: «Über den 2017 – 2022. Dieser zeigt doch viele Punkte der eingangs eigenen Schatten springen». In dem Sinne bin ich zu- erwähnten Fragen auf und mahnt uns zum wiederhol- versichtlich, dass wir uns nach den Resultaten der nächs- ten Male, sorgsam mit unseren finanziellen Mitteln um- ten Abstimmungen auf eine herausfordernde, aber gute zugehen. Ohne dass der Finanzplan zum Zeitpunkt des Zukunft in der Gemeinde Rüegsau freuen dürfen. Redaktionsschlusses der Rüegsau Nachrichten vom Ge- meinderat genehmigt worden wäre, lässt sich wie bereits Markus Mosimann, Gemeinderat Ressort Finanzen während verschiedener anderer Gelegenheiten erwähnt worden ist, feststellen, dass es ohne Steuererhöhung nicht mehr funktionieren wird, unsere geplanten Inves- titionen zu realisieren. Der Umfang und der Zeitpunkt der Massnahmen sind aber weiterhin schwierig voraus- zusehen.
Achtung! Beginn Gemeind e versammlung neu 19.30 Uhr! 2 GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 6. DEZEMBER 2017 Versammlung der Einwohnergemeinde Mittwoch, 6. Dezember 2017, 19.30 Uhr, Aula Primarschulanlage Rüegsauschachen T R A K TA NDEN Traktandum 1 – Traktandum 5 – Personalreglement 2014 Zustandsuntersuchungen sekundäre Teilrevision 2017 Abwasseranlagen Bewilligung Nachkredit von CHF 190’000.– Traktandum 2 – Feuerwehrmagazin Rüegsau; Ausbau Traktandum 6 – Bewilligung Verpflichtungskredit von CHF 424’000.– Budget 2018 Genehmigung der Erfolgsrechnung sowie Festlegung Traktandum 3 – der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer Betonbrücke Winterseistrasse; Ersatz Bewilligung Verpflichtungskredit von CHF 405’000.– Traktandum 7 – Verschiedenes Traktandum 4 – Schlossmattstrasse; Sanierung Strasse und Werkleitungen Abwasser Bewilligung Verpflichtungskredite von Total CHF 893’000.– Hinweise Die Unterlagen zur Versammlung liegen 30 Tage vor der Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen Versammlung, d.h. ab 06. November 2017, in der Ge- pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse meindeverwaltung Rüegsau öffentlich auf. Ausserdem nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. wird auf die Botschaft in den «Rüegsau Nachrichten» verwiesen. Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bür- ger zu dieser Versammlung freundlich ein. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind in- nert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und Rüegsauschachen, 3. Oktober 2017 begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmen- Der Gemeinderat tal einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegege- setz). Die Verletzung von Zuständigkeit- und Verfah- rensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a
3 BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 6. DEZEMBER 2017 TRAKTANDUM 1 – PERSONALREGLEMENT 2014 TEILREVISION 2017 Das Personalreglement der Gemeinde regelt das gungen einbezogen. Die Festlegung der Gehaltsklasse Rechtsverhältnis zwischen der Gemeinde (als Arbeitge- und der Gehaltsstufe innerhalb des vorgegebenen Rah- berin) und den durch die Gemeinde angestellten Per- mens erfolgt wie bis anhin durch den Gemeinderat und sonen. In den Anhängen zum Reglement werden weiter ist auch abhängig von der jährlichen Leistungsbeurtei- die Gehaltsklassen für die öffentlich-rechtlichen Ange- lung über das Personal. stellten der Gemeinde festgelegt, ferner die Jahresent- schädigungen und Sitzungsgelder an Behördenmit- Funktionsentschädigungen Gemeinderat glieder bestimmt. Das bestehende Reglement wurde Der überkommunale Vergleich der Funktionsentschä- durch die Gemeindeversammlung vom 04. Dezember digungen für Gemeinderäte in ähnlichen Gemeinde 2013 beschlossen. Der Gemeinderat beantragt der Ge- grössen zeigt auf, dass die Entschädigungen für meindeversammlung eine Teilrevision des Reglements Gemeinderäte in der Gemeinde Rüegsau sehr tief aus- mit Wirkung ab 01. Januar 2018. fallen. Eine zeitgemässe Anpassung der Entschädigun- gen ist daher nach Meinung des Gemeinderates an- Anpassung Gehaltsklassen gezeigt. Die Belastung der Gemeinderatsmitglieder, In Anhang I zum Reglement werden die Bandbreiten welche ihre Tätigkeit zu Gunsten der Öffentlichkeit er- der Gehaltsklassen der öffentlich-rechtlichen Mitar- füllen, nimmt stetig zu und erreicht das Ausmass ei- beitenden geregelt. Mit der seit dem Erlass des Regle- ner Nebenbeschäftigung. Andererseits wird es auch in ments umgesetzten teilweisen Reorganisation der Ver- unserer Gemeinde zunehmend schwierig, gerade die waltung und der technischen Dienste (u. a. Einführung Funktionen als Mitglied des Gemeinderates noch zu Funktion Gemeindeverwalter, leitender Hauswart und besetzen. Bauverwalter, Aufgabenerweiterung Wegmeister), ist eine teilweise Anpassung der Gehaltsklassen notwen- Mit einer zeitgemässen Anpassung der Funktionsent- dig. Diese Anpassung ermöglicht es dem Gemeinde- schädigungen an die Mitglieder des Gemeinderates soll rat, das Führungspersonal nach den ausgeübten Auf- erreicht werden, dass der Gemeinderat für seinen Zeit- gaben und Funktionen marktgerecht zu entschädigen. aufwand mindestens teilweise entschädigt wird. Der Bei der teilweisen Anpassung der Bandbreiten hat der Gemeinderat schlägt mit Wirkung ab 01. Januar 2018 Gemeinderat auch die Gehaltsklasseneinstufungen von folgende Anpassungen vor: vergleichbaren anderen Gemeinden in seine Überle- Funktion Jahresentschädigung bisher Jahresentschädigung neu Gemeindepräsident CHF 10’000.– CHF 15’000.– Gemeindevizepräsident CHF 5’000.– CHF 9’000.– Gemeinderat CHF 4’000.– CHF 6’000.– Die Entschädigungen an den Gemeinderat erhöhen sich dabei zusammengefasst um CHF 19’000.– pro Jahr. Formelle Reglementsanpassungen Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt weiter kleine formelle An- Der Gemeindeversammlung wird die Genehmi- passungen im Reglement, welche der aktuellen Ver- gung der Teilrevision 2017 des Personalreglements waltungsorganisation Rechnung tragen. beantragt.
4 TRAKTANDUM 2 – GEMEINDEVERSAMMLUNG FEUERWEHRMAGAZIN RÜEGSAU AUSBAU Am 1. Januar 2015 hat die Feuerwehr Brandis ihren Be- Ausbauprojekt Feuerwehrmagazin trieb aufgenommen. Im Zuge dieser Neuorganisa- Das Ausbauprojekt sieht vor, den zwischen dem be- tion hat sich der Löschzug Rüegsau auf die Magazine stehenden Feuerwehrmagazin und dem ehemaligen Rüegsauschachen, Rüegsau und Rüegsbach konzent- Schulgebäude liegenden Zwischenbau abzubrechen riert, wobei sich die Ersteinsatzelemente im Magazin und durch einen Neubau zu ersetzen. Im bestehen- Rüegsau und Rüegsbach befinden. den Zwischenbau sind derzeit die Waschküche sowie die WC-Anlagen des ehemaligen Schulhauses unter- Das Magazin Rüegsauschachen befindet sich einge- gebracht. Der Neubau mit einer Grundfläche von rund mietet in einer Liegenschaft der Firma Meister & Cie. 7 m x 11,5 m enthält eine Erweiterung des Feuerwehr- AG. Dazu bezahlt die Gemeinde gestützt auf den Miet- magazins und eine geschlechtergetrennte WC-Anlage vertrag aus dem Jahre 1979 derzeit einen jährlichen für die Angehörigen der Feuerwehr. Der Neubau wird Mietzins von CHF 18’000.–, zuzüglich Nebenkosten. wie bis anhin mit einem Flachdach versehen, damit das Gebäudedach als Aussenraum bzw. Terrasse für die Be- Der Löschzug Hasle betreibt sein Hauptmagazin im wohner des ehemaligen Schulhauses dienen kann. Hasle-Dorf. Aus betrieblichen Gründen ist es deshalb nicht notwendig, dass der Löschzug Rüegsau im Dorf Die Erweiterung des Magazins ist so dimensioniert, Rüegsauschachen ebenfalls ein Magazin betreibt. Zu- dass das Magazin Rüegsauschachen aufgehoben wer- dem ist es aus organisatorischen Gründen erstrebens- den kann. Fahrzeuge und Material werden künftig im wert, wenn das Magazin Rüegsau ausgebaut und als Magazin Rüegsau konzentriert. Hauptmagazin des Löschzugs Rüegsau mit Konzentra- tion aller Ersteinsatzelemente betrieben werden kann. Im bestehenden Teil des Feuerwehrmagazins wird ein Auf das Magazin Rüegsauschachen kann danach ver- neuer Zwischenboden eingebaut, damit zusätzliches zichtet werden, unter gleichzeitiger Einsparung der Material gelagert werden kann. Der bestehende Bau so- bisherigen Mietkosten. wie der Erweiterungsbau werden mit neuen Toren ver- sehen. Das Magazin Rüegsau vermag aus Platzgründen der Funktion als Hauptmagazin – mit Stationierung aller notwendigen Fahrzeuge und Gerätschaften – nicht zu genügen. Voraussetzung für eine Nutzung als Haupt- magazin ist deshalb ein entsprechender Ausbau mit Er- weiterung des Magazins.
5 Anpassungsarbeiten ehemaliges Schulhaus GEMEINDEVERSAMMLUNG Die bisherige «Waschküche» im Zwischenbau wird in Der Erweiterungsbau des Feuerwehrmagazins wird neu das Erdgeschoss des ehemaligen Schulhauses verlegt. nicht mehr direkt an das ehemalige Schulhaus ange- Bereits aktuell befindet sich im Erdgeschoss der Kom- baut. Demzufolge muss der Eingangsbereich des ehe- mando- und Theorieraum des Löschzuges Rüegsau. Die- maligen Schulhauses neu gestaltet werden. ser Raum wird durch die Feuerwehr weiterhin genutzt. Kosten Der Projektverfasser rechnet gemäss Kostenvoranschlag vom 16. August 2017 mit folgenden Gesamtkosten: Rückbau und Entsorgung Zwischenbau CHF 45’000.– Erweiterung Feuerwehrmagazin CHF 295’400.– Umgebungsarbeiten CHF 5’000.– Baunebenkosten CHF 7’000.– Anpassungen ehemaliges Schulhaus (Fassade), Verlegung Waschküche CHF 37’900.– Reserven CHF 33’700.– Gesamtkosten CHF 424’000.– Folgekosten Antrag des Gemeinderates Die Investitionskosten sind gestützt auf die gemeinde Der Gemeindeversammlung wird die Bewilligung ei- rechtlichen Bestimmungen zu Lasten der Spezialfi- nes Verpflichtungskredites von CHF 424’000.– für den nanzierung Feuerwehr jährlich abzuschreiben. Die In- Um- und Ausbau des Feuerwehrmagazins Rüegsau vestitionen werden über eine Zeitdauer von 40 Jahren beantragt. abgeschrieben und belasten die Spezialfinanzierung daher mit voraussichtlich rund CHF 11’000.– pro Jahr, zu- sätzlich zu den Kapitalzinsen aus der allfällig notwen- digen Beschaffung von Fremdkapital. Die neuen Folge kosten führen nach aktueller Beurteilung zu keiner Erhöhung der Feuerwehrdienstpflicht-Ersatzabgaben, da andererseits die Mietzinsausgaben für das Magazin Rüegsauschachen nach Bauvollendung bzw. Bezug des ausgebauten Magazins Rüegsau entfallen.
6 TRAKTANDUM 3 – GEMEINDEVERSAMMLUNG BETONBRÜCKE WINTERSEISTRASSE ERSAT Z Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass die Betonbrücke wald und die ARA mittleres Emmental das Ingenieur- an der Winterseistrasse saniert werden muss. Die Brücke büro Stebler + Dällenbach Bauingenieurbüro GmbH aus stammt aus dem Jahr 1926 und hält den heutigen Be- Burgdorf beauftragt. lastungen nicht mehr stand. Die ARA mittleres Emmen- tal ist im Zusammenhang mit der Abwasser-Hauptsam- Bauprojekt melleitung, welche parallel der Betonbrücke verläuft, Im Wesentlichen beinhaltet das Projekt den Strassen- ebenfalls betroffen. Aufgrund von akut aufgetretenen brückenersatz mit genügendem Abflussprofil für den Schäden hat eine Beurteilung im Januar 2016 ergeben, Rüegsbach, die Sicherung der Schmutzwasserleitung dass eine Sanierung bzw. ein Ersatz der Betonbrücke der ARA mittleres Emmental sowie die Renaturierung unumgänglich ist. Aus Sicherheitsgründen musste die des unterhalb der Brücke gelegenen Rüegsaubach bis Brücke bereits im Frühling 2016 mit provisorischen Holz- zur Einmündung in die Emme. Dabei wird die beste- abstützungen gesichert werden. hende Betonbrücke durch zwei Wellstahlrohre ersetzt. Der Gemeindeverband ARA mittleres Emmental hat Baukosten sich entschlossen, seine wasserseitig ungeschützte Im Sommer 2017 hat die Gemeinde ein Submissionsver- Schmutzwasserleitung aus Eternit im Rahmen der be- fahren für die Baumeisterarbeiten durchgeführt. Gestützt vorstehenden Bauarbeiten zum Ersatz der Brücke eben- auf die bereinigten Offerten sowie die Kostenschätzun- falls zu ersetzen und in das Bauobjekt zu integrieren. gen der Ingenieurbüros und nach Berücksichtigung der Aufteilung der Kosten zwischen Gemeinde und Die Gemeinde Rüegsau hat für die Planung einer Gemeindeverband ARA Mittleres Emmental, fallen für neuen Brücke das Ingenieurbüro ITE GmbH aus Sumis- die Gemeinde voraussichtlich folgende Baukosten an: Baumeister CHF 165’000.– Geländer CHF 14’000.– Nebenleistungen, Bewilligungen CHF 20’000.– Ingenieurleistungen, Geologe CHF 70’000.– Renaturierung CHF 90’000.– Reserven CHF 46’000.– Total Baukosten Brutto CHF 405’000.–
7 An die Kosten der Renaturierung des Rüegsaubachs leis- Fremdkapital. Die neuen Folgekosten führen nach aktu- GEMEINDEVERSAMMLUNG ten Bund und Kanton sowie der BKW Ökofonds erhebli- eller Beurteilung für sich alleine zu keiner Erhöhung der che Subventionen. Die genaue Höhe der Beiträge ist zur- Steueranlage. zeit noch nicht bekannt. Folgekosten Antrag des Gemeinderates Die Investitionskosten sind gestützt auf die gemeinde- Der Gemeindeversammlung wird die Bewilligung ei- rechtlichen Bestimmungen zu Lasten des Steuerhaus- nes Verpflichtungskredites von Brutto CHF 405’000.– halts jährlich abzuschreiben. Die Investitionen werden für den Ersatz der Betonbrücke Winterseistrasse und über eine Zeitdauer von 40 Jahren abgeschrieben und die damit zusammenhängende Renaturierung des belasten die Gemeinderechnung daher mit voraussicht- Rüegsbach beantragt. lich rund CHF 9’000.– pro Jahr, zusätzlich zu den Kapi- talzinsen aus der allfällig notwendigen Beschaffung von
8 TRAKTANDUM 4 – GEMEINDEVERSAMMLUNG SCHLOSSMATTSTRASSE SANIERUNG STR ASSE UND WERKLEITUNGEN ABWASSER Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die Schlossmatt schlechten Zustandes innensaniert. Sämtliche Kontroll- strasse im Rüegsauschachen einer Totalsanierung be- und Einlaufschächte werden ersetzt. darf, inklusive Ersatz der Werkleitungen Wasser und Ab- wasser. Aus finanziellen Gründen wurde der Projektstart Mit dieser Sanierung und der vorgesehenen Entflech- immer wieder aufgeschoben. Der Zustand der betroffe- tung von privaten Abwasserleitungen wird es möglich, nen Werke verschlechtert sich zunehmend. Aus den Er- zahlreiche Situationen im Zusammenhang mit der Ei- gebnissen der Zustandsuntersuchungen an den sekun- gentumsabgrenzung (private Anlagen oder öffentliche dären und öffentlichen Abwasseranlagen im Gebiet Anlagen) zu klären und zu bereinigen. Schlossmattstrasse geht zudem hervor, dass sich Sa- nierungsmassnahmen kaum mehr länger aufschieben Strassenbau lassen. Zwischenzeitlich ist auch geklärt, wie sich die Aufgrund des schlechten Zustandes der heutigen Stra- Eigentumsverhältnisse der Abwasserleitungen im Ver- ssenoberfläche muss der Strassenbelag (Deck- und Trag- hältnis zwischen den privaten Grundeigentümern und schicht) auf der ganzen Fahrbahnbreite ersetzt werden. der Gemeinde in diesem Gebiet präsentieren. Die bestehende Fundationsschicht ist mit 45 – 70 cm aus- reichend tragfähig. Die erstellte Strukturwertanalyse des Neubau, Ersatz und Sanierung der Oberbaus hat gezeigt, dass der vorhandene Strassenauf- Mischabwasserleitung bau ausreichend ist. Ein Ersatz der Kofferung ist deshalb Die bestehenden Mischwasserabwasserleitungen wer- nicht erforderlich. Die bestehenden Fahrbahnbreiten von den ersetzt. Weiter wird eine neue Mischabwasserlei- 4,50 m – 5,00 m bleiben bestehen. Zusätzliche Massnah- tung von ca. 76 Meter zur Entflechtung und Verlegung men zur Einhaltung der bestehenden Tempo 30-Zone der Mischabwasserleitung in der öffentliche Strasse re- sind nicht erforderlich, da die Erschliessungsstrasse zum alisiert. Die neue Linienführung der Mischabwasser- einen in eine Sackgasse mündet und zum anderen die leitung zwischen der Schlossmattstrasse und der Al- geringe Fahrbahnbreite keine allzu hohen Geschwin- penstrasse verläuft entlang der Parzellengrenze Nr. 1138 digkeiten zulässt. Im gesamten Strassenareal sind keine und 1386. Weiter werden die Mischabwasserleitungen im Gehwege vorhanden und auch künftig nicht vorgesehen. Bereich der Liegenschaft Parzelle Nr. 81 aufgrund des
9 Kosten GEMEINDEVERSAMMLUNG Gestützt auf den Kostenvoranschlag der Ostag Ingeni- eure AG sowie des durchgeführten Submissionsverfah- ren wird mit folgenden Gesamtkosten gerechnet: Sanierung / Ersatz Mischabwasserleitung CHF 479’000.– Sanierung Strassenbau CHF 327’000.– Ersatz öffentliche Beleuchtung CHF 87’000.– Gesamtkosten Sanierung CHF 893’000.– Folgekosten Beleuchtung über eine Zeitdauer von 20 Jahren abge- Die Investitionskosten sind gestützt auf die gemein- schrieben und belasten ebenfalls den Steuerhaushalt derechtlichen Bestimmungen zu Lasten der Erfolgs- mit jährlich rund CHF 4’400.–, zuzüglich allfälliger Ka- rechnung bzw. der Spezialfinanzierung Abwasserent- pitalzinsen. Die Investitionen werden nach aktueller Fi- sorgung jährlich abzuschreiben. Dabei belasten die nanzplanung zu keiner Gebührenerhöhung im Bereich Investitionsfolgekosten im Bereich der Abwasserleitun- der Abwasserentsorgung führen. Die Zusatzbelastung gen die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung und für den Steuerhaushalt führt für sich alleine ebenfalls werden durch die Abwassergebühren getragen. Die In- zu keiner Steuererhöhung. vestitionen im Bereich Strassenbau und öffentliche Be- leuchtung werden dem Steuerhaushalt belastet. Inves- titionen im Bereich der Abwasseranlagen werden über Antrag des Gemeinderates eine Zeitdauer von 80 Jahren abgeschrieben. Die Spe- Der Gemeindeversammlung werden für die Sanie- zialfinanzierung Abwasserentsorgung wird damit aus rung bzw. den Ersatz der Mischabwasserleitungen, dem vorliegenden Projekt (Basis Kosten Submissions- der Strassensanierung sowie den Ersatz der öffent- verfahren) mit zusätzlich rund CHF 6’000.– pro Jahr be- lichen Beleuchtung der Schlossmattstrasse nach- lastet, zusätzlich zu den Kapitalzinsen aus der allfällig folgende Verpflichtungskredite beantragt: notwendigen Beschaffung von Fremdkapital. Die Inves- titionen im Bereich des Strassenbaus werden über eine a) Sanierung / Ersatz CHF 479’000.– Zeitdauer von 40 Jahren abgeschrieben. Damit wird der Mischabwasserleitung Steuerhaushalt mit jährlich voraussichtlich CHF 8’200.– b) Sanierung Strassenbau CHF 327’000.– zusätzlich belastet, neben den Kapitalzinsen aus der allfällig notwendigen Beschaffung von Fremdkapital. c) Ersatz öffentliche CHF 87’000.– Schliesslich werden die Investitionen in die öffentliche Beleuchtung rga lan 9 6 Ro 74 96 Ma 65 mp Lamp 95 Wüthrich-Berger Daniel La 4 er- U er- 99 Wüthrich-Berger Franziska 300 dig dig 2547 He He 811 ich MW 29 NW 800 Ulr N D =572.18 A =570.75 nn Kanton Bern 9 E1 =570.61 E2 =570.52 Kanton Bern 97 lte r Jo ha O E3 E3 =570.56 ha urk A =570.56 r-B Gemeinde Rüegsau Gemeinde Rüegsau dle E2 S =570.56 9 E1 E4 1950 Sta PP200 E4neu =570.03 GG125 29 =573.1 W D Aneu =570.03 E5 1204 NW 800 SN10 23a D = 572.00 S 95 Aneu =569.90 27 807.3 alt 53 D = 571.84 956 SS 18 neu E1 = 570.86 PP200 29a D =572.00 E2 =570.71 A =571.40 E3 =570.86 S =570.40 SN10 E4 =570.78 l 91 E5 =570.86 35 rce 19 Rinne E3 1 Ma ra A = 570.61 2" GD125 1991 7 rt 97 eb nd 94 Ku xa an - Kle Ale E2 23 ten ten tm E4 SS 20 neu Pit st ris ris u 25 Ch Ch ne ffi- 1 aft 0 Ern D =571.81 ch Beat = 570.63 95 E4 Pfä 97 er ins r t örf 96 E3neu A =571.16 me he Brigi sd 653 E1 S =570.16 ge nbac er Sanierung Schlossmattstrasse Sanierung Schlossmattstrasse SS 16 neu nig 95 ter ch Kö 01 D =572.08 Gü linde ba P 970.1 rti- E5neu a S ca. = 570.50 12 32 A =571.50 -B en NW 800 Ma rm 1 1974 10 len -Bind He 199 S =570.50 ah D =572.04 er- Zw ahlen 5 plig er-He MW 700 U A =570.20 1950 99 125 21 Zw GG125 Op plig S ca. GD .25 Op str 807.3 neu ha att D =571.92 ret d sm 6 rga lan los E3neu =570.83 96 Ma Ro Sch 43 E4neu =570.75 GG125 1950 mp La mp VK h NP 3 La er- E5neu =570.83 PP160 ric er- SS 19 neu dig A =570.65 L=11.78 ed dig 1 Fri He He 811 D =571.94 38 m
10 TRAKTANDUM 5 – GEMEINDEVERSAMMLUNG ZUSTANDSUNTERSUCHUNGEN SEKUNDÄRE ABWASSERLEITUNGEN NACHKREDIT Die Gewässerschutzgesetzgebung gilt für öffentliche Im Jahre 2009 hat die OSTAG Ingenieure AG im Auftrag und private Abwasseranlagen. Bau und Unterhalt öf- der Einwohnergemeinde Rüegsau ein Konzept für die fentlicher Anlagen ist Aufgabe der Gemeinde. Dadurch öffentliche Kontrolle von sekundären Abwasseranlagen ist sichergestellt, dass die Anforderungen des Gewäs- (SAA) erarbeitet. Unter sekundären Abwasseranlagen serschutzes befolgt werden. Der Gewässerschutz ist werden Entwässerungsanlagen (Abwasserleitungen, aber nur dann gewährleistet, wenn auch die Funktion Abwasserschächte, Versickerungsschächte) im Privat- der Entwässerungsanlagen in Privatbesitz sichergestellt besitz bezeichnet. ist. Für Privatanlagen sind die Bestimmungen des Ge- wässerschutzes somit ebenfalls zwingend. Schadhafte Am 7. Dezember 2011 hat die Einwohnergemeindever- Entwässerungsanlagen bergen grosse Risiken. Da der sammlung für die Zustandsuntersuchungen der se- Inhaber der Anlagen dieses Risiko oftmals nicht kennt, kundären Abwasseranlagen einen Verpflichtungskredit diesem zu wenig Beachtung schenkt oder ihm die Be- in der Höhe von CHF 495’000.– bewilligt. Die Untersu- seitigung keinen direkt sichtbaren Nutzen einträgt, chungen werden seit 2010 etappenweise ausgeführt. bleiben die notwendigen Massnahmen oft aus. Die Projektbegleitung erfolgt durch die OSTAG Ingen ieure AG aus Burgdorf. Ende 2016 wurde festgestellt, Während die öffentliche Hand ihre Kanalnetze und dass der bewilligte Kredit voraussichtlich nicht ausrei- Bauwerke zur Sicherung des sauberen Grundwassers chen wird, um sämtliche privaten Abwasseranlagen im spätestens nach der Erstellung des Generellen Ent- Gemeindegebiet zu untersuchen. Die Baukommission wässerungsplans (GEP) regelmässig unterhält, wird der hat die weiteren Untersuchungen in der Folge vorläu- Unterhalt bei den privaten Abwasseranlagen vielerorts fig unterbrochen. vernachlässigt, da der Zustand der Anlagen in der Re- gel unbekannt ist. Die Kostenprognose präsentiert sich wie folgt: Bewilligter Kredit CHF 495’000.00 Voraussichtliche Gesamtkosten CHF 681’944.75 Nachkredit CHF 186’944.75
11 Begründung der Mehrkosten Folgekosten GEMEINDEVERSAMMLUNG Die Gemeinde Rüegsau war im Zeitpunkt der Einfüh- Die Investitionskosten sind gestützt auf die gemeinde- rung des Projektes SAA eine der Pilotgemeinden im rechtlichen Bestimmungen zu Lasten der Spezialfinan- Kanton Bern. Erfahrungszahlen lagen zu diesem Zeit- zierung Abwasserentsorgung jährlich abzuschreiben. punkt weder beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) Dabei belasten die Investitionsfolgekosten im Bereich noch beim beauftragten Ingenieurbüro vor. Die dama- der Abwasserleitungen die Spezialfinanzierung Abwas- ligen Einschätzung in Bezug auf den Aufwand für Un- serentsorgung und werden durch die Abwassergebüh- tersuchungen und den Zustand der privaten Leitungen ren getragen. Die Investitionen werden nach heutigem waren zu optimistisch. Im Jahr 2011 ist die Baukom- Kenntnisstand über eine Zeitdauer von 10 Jahren ab- mission davon ausgegangen, dass ca. 50 % der Lei- geschrieben. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsor- tungen Mängel aufweisen. Heute ist klar, dass in der gung wird damit aus dem vorliegenden Projekt auf der Praxis über 60 % der privaten Abwasseranlagen Män- Basis der Nettokosten mit zusätzlich rund CHF 40’000.– gel aufweisen. Zudem ist der Aufwand für die Erstbe- pro Jahr belastet, zusätzlich zu den Kapitalzinsen aus ratung der Grundeigentümer grösser als angenommen. der allfällig notwendigen Beschaffung von Fremdkapi- Viele Grundeigentümer machen von den Beratungster- tal. Die Investitionen werden nach aktueller Finanzpla- minen Gebrauch und beanspruchen auch während der nung zu keiner Gebührenerhöhung im Bereich der Ab- Ausführung der Sanierungsmassnahmen weitere Bera- wasserentsorgung führen. tungen durch das beauftragte Ingenieurbüro. Es handelt sich beim Projekt SAA um eine Bruttofinan- Antrag des Gemeinderates zierung. Der Kanton Bern vergütet der Gemeinde pro Der Gemeindeversammlung wird beantragt, für das untersuchte Liegenschaft einen Beitrag von CHF 500.– Projekt «Zustandsuntersuchungen sekundäre Ab- aus dem kantonalen Abwasserfonds. In der Gemeinde wasseranlagen» einen Nachkredit von CHF 190’000.– Rüegsau werden rund 650 private Gebäude untersucht. zu bewilligen.
12 TRAKTANDUM 6 – BUDGET 2018 GEMEINDEVERSAMMLUNG 0 AUF EINEN BLICK (M A N AGEMENT SUMM A RY) Das Budget 2018 rechnet mit einem Aufwandüberschuss – Der Steuerertrag von juristischen Personen fällt von CHF 540’728.– (Vorjahr ausgeglichenes Budget). gegenüber dem Vorjahr tiefer aus. – Die geplanten Investitionen für das Jahr 2018 –D urch die geplanten Investitionen erhöhen sich belaufen sich im steuerfinanzierten Bereich die gesamten Abschreibungen auf total neu auf CHF 2’649’000.–. CHF 699’169.– (Rechnung 2016 CHF 334’544.–). – Im gebührenfinanzierten Bereich Abfall sind Diese werden die künftigen Rechnungen belasten. Investitionen von CHF 85’000.– eingestellt –G egenüber dem Budget 2017 sind die Lastenaus- und im Bereich Abwasser CHF 1’430’000.–. gleichszahlungen Lehrergehälter, Ergänzungsleis- – Für die Spezialfinanzierung Feuerwehr sind tungen, Sozialhilfe, öffentlicher Verkehr gerundet CHF 400’000.– Investitionen vorgesehen. um CHF 98’500.– höher. 1 R ECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄT ZE H A R MONISIERT E S R EC HNUNGSL EGUNGSMODELL 2 (HR M2) 1.1 Allgemeines 1.2.4 Zusätzliche Abschreibungen Das Budget 2018 wurde nach dem neuen Rechnungsle- Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allge- gungsmodell HRM2 erstellt. meinen Haushalt und werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr: 1.2 Abschreibungen a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss 1.2.1 Bestehendes Verwaltungsvermögen ausgewiesen wird und Das am 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als wurde zu Buchwerten in HRM2 übernommen und ergibt die Nettoinvestitionen sind. für die beschlossene Abschreibedauer von 12 Jahren ei- Für das Budgetjahr 2018 sind keine zusätzlichen Ab- nen jährlichen Abschreibungssatz von CHF 297’651.85. schreibungen zu budgetieren. 1.2.2 Sonderfälle Verwaltungsvermögen 1.3 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Da das Verwaltungsvermögen im Abwasser per 1. Januar Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis 2016 bereits auf CHF 0.– abgeschrieben war, müssen für zum Betrag von CHF 20’000.– (maximal bis zur Aktivie- das alte Verwaltungsvermögen keine weiteren linearen rungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Abschreibungen vorgenommen werden. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. 1.2.3 Neues Verwaltungsvermögen Auf neuen Vermögenswerten werden die planmässi- gen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nut- zungsdauer (Anhang 2 GV) berechnet. Die Abschrei- bungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer.
13 2 ERLÄUTERUNGEN GEMEINDEVERSAMMLUNG 2.1 Allgemeines Sämtliche Ansätze für die Berechnung des Budgets wurden unverändert belassen: Gemeindesteueranlage 1,59 Einheiten Liegenschaftssteuer 1,00 ‰ des amtlichen Wertes Wehrdienstersatzabgabe 5 % vom Staatssteuerbetrag max. CHF 450.– CHF Hundetaxe 40.00 Abwassergebühren Grundgebühren pro Wohnung 80.00 exkl. MwSt. pro Betrieb 80.00 exkl. MwSt. Benutzungsgebühren pro m3 0.80 exkl. MwSt. Regenabwassergebühren bis 7’000 m 2 0.70 pro m 2 exkl. MwSt. ab 7’001 m2 0.35 pro m2 exkl. MwSt. Kehrichtgebühren Grundgebühren pro Wohnung 80.00 exkl. MwSt. pro Betrieb 80.00 exkl. MwSt. Containergebühren 1’800.00 pro 800 l exkl. MwSt. Sackgebühren 1.90 pro 35 l inkl. MwSt. Tierkörperentsorgungsgebühren pro GVE 10.00 exkl. MwSt. 2.2 Erfolgsrechnung 2.2.2 Erläuterung zur Entwicklung Sachaufwand 2.2.1 Erläuterung zur Entwicklung Personalaufwand Budget 2018 Budget 2017 Budget 2018 Budget 2017 Aufwand Aufwand Aufwand Aufwand 2'312'607.00 2'350'060.00 1'850'940.00 1'698'880.00 Die Abnahme des Sachaufwands um 1,59 % oder Die Zunahme ist auf die geplante Anpassung von Entschä- CHF 37’453.– ist auf viele Einzelpositionen zurückzufüh- digungen im Jahr 2018 und die beschlossene Anpassung ren. Geringere Aufwendungen beim Material- und Wa- der Lohnsumme im Jahr 2017 (inklusive Auswirkungen renaufwand, Dienstleistungen und Honorare, baulicher auf die Sozialversicherungsbeiträge) zurückzuführen. und betrieblicher Unterhalt, Unterhalt von Mobilien, Die budgetierte Zahl für das Jahr 2018 ist mit der Bud- verschiedener Betriebsaufwand. Höhere Aufwendun- getzahl 2017 nur bedingt vergleichbar, da im Dezember gen für nicht aktivierbare Anlagen, Ver- und Entsor- 2016 beschlossene Lohnmassnahmen im Budgetbetrag gung Liegenschaften Verwaltungsvermögen, Mieten. 2017 noch nicht enthalten sind. Der Budgetbetrag für das Jahr 2017 ist somit tatsächlich zu tief.
14 2.2.3 Erläuterung zur Entwicklung Steuerertrag Bereich der juristischen Personen wird wegen absehba- GEMEINDEVERSAMMLUNG Die Steuerprognose basiert auf der Berechnung der Fi- rer Rückzahlungen mit Mindererträgen gerechnet. Wie nanzplanungshilfe des Kantons Bern und den Progno- in den Vorjahren ist mit Abweichungen zu den Progno- seannahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern. Im seannahmen zu rechnen. Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 Direkte Steuern natürliche Personen CHF CHF CHF Einkommenssteuern natürliche Personen 4'733'400.00 4'779'700.00 4'656'335.65 Vermögenssteuern natürliche Personen 637'400.00 555'100.00 618'472.85 Quellensteuern natürliche Personen 36'000.00 51'000.00 34'033.67 Direkte Steuern juristische Personen Gewinnsteuern juristische Personen 663'800.00 864'200.00 972'831.15 Kapitalsteuern juristische Personen 5'000.00 3'500.00 5'085.65 Übrige direkte Steuern juristische Personen 15'000.00 13'500.00 15'546.30 Übrige direkte Steuern Grundsteuern 475'000.00 460'000.00 471'518.25 Vermögensgewinnsteuern 180'000.00 170'000.00 191'785.10 Erbschafts- und Schenkungssteuern 10'000.00 10'000.00 205'321.95 Eingang abgeschriebene Steuern 8'000.00 3'000.00 13'745.65 2.3 Investitionen Die geplanten Investitionen für das Budgetjahr 2018: Budget 2018 Investitionen Steuerhaushalt CHF Sanierung Kugelfang Schiessanlage Rüegsauschachen 100'000.00 Primarschule, Ersatz Pulte / Mobiliar 150'000.00 Sekundarschule, Ersatz Pulte / Mobiliar 180'000.00 Sekundarschule, ICT-Anlage gem. Konzept 100'000.00 Planung Umbau Schulanlagen 340'000.00 Primarschulanlage, diverse Sanierungen 490'000.00 Gemeindestrassen, div. Sanierungen 1'114'000.00 Ortsplanung 150'000.00 ÖREB-Kataster 25'000.00 Investitionen Spezialfinanzierungen Feuerwehrmagazin 400'000.00 Abwasser 1'430'000.00 Abfall 85'000.00 Gesamttotal 4'564'000.00
15 3 ERGEBNIS GEMEINDEVERSAMMLUNG 3.1 Allgemeine Übersicht Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 CHF CHF CHF Jahresergebnis ER Gesamthaushalt -626'255.00 -97'007.00 644'334.17 Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt -540'028.00 -36'100.00 562'744.27 Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen -86'227.00 -60'907.00 81'589.90 Steuerertrag natürliche Personen 5'406'800.00 5'385'800.00 5'308'842.07 Steuerertrag juristische Personen 683'800.00 881'200.00 993'463.10 Liegenschaftssteuer 475'000.00 460'000.00 471'518.25 Nettoinvestitionen 4'564'000.00 2'296'000.00 841'818.85 3.1.1 Finanzierungsergebnis Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 Selbstfinanzierung: CHF CHF CHF Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -626'255.00 -97'007.00 644'334.17 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 699'169.00 584'157.00 334'544.00 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 495'407.00 160'457.00 328'710.60 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen -142'500.00 -129'857.00 -22'650.00 Abschreibungen Investitionsbeiträge 11'800.00 0.00 0.00 Zusätzliche Abschreibungen 0.00 202'985.00 0.00 Einlagen in das Eigenkapital 0.00 0.00 223'926.05 Entnahmen aus dem Eigenkapital -540'028.00 0.00 0.00 Selbstfinanzierung -102'407.00 720'735.00 1'508'864.82 Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung -4'564'000.00 -2'296'000.00 -841'818.85 Finanzierungsergebnis -4'666'407.00 -1'575'265.00 667'045.97
16 4 ERFOLGSRECHNUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG 4.1 Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe) Rubrik Budget 2018 Budget 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 1'341'460.00 144'352.00 1'240'410.00 147'020.00 Netto Aufwand 1'197'108.00 1'093'390.00 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 319'680.00 263'650.00 348'510.00 295'550.00 Netto Aufwand 56'030.00 52'960.00 2 Bildung 3'855'181.00 1'838'936.00 3'657'800.00 1'970'590.00 Netto Aufwand 2'016'245.00 1'687'210.00 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 160'750.00 50'300.00 160'350.00 50'300.00 Netto Aufwand 110'450.00 110'050.00 4 Gesundheit 22'030.00 1'500.00 22'385.00 1'925.00 Netto Aufwand 20'530.00 20'460.00 5 Soziale Sicherheit 2'568'241.00 9'600.00 2'482'600.00 9'400.00 Netto Aufwand 2'558'641.00 2'473'200.00 6V erkehr und Nachrichtenübermittlung 929'788.00 117'040.00 870'150.00 110'050.00 Netto Aufwand 812'748.00 760'100.00 7 Umweltschutz und Raumordnung 1'575'092.00 1'348'952.00 1'272'774.00 1'015'849.00 Netto Aufwand 226'140.00 256'925.00 8 Volkswirtschaft 19'065.00 144'500.00 19'120.00 140'150.00 Netto Ertrag 125'435.00 121'030.00 9 Finanzen und Steuern 1'064'321.00 7'396'750.00 1'255'785.00 7'589'050.00 Netto Ertrag 6'332'429.00 6'333'265.00 Total 11'855'608.00 11'315'580.00 11'329'884.00 11'329'884.00 Nettoaufwand 540'028.00 0.00 Gesamttotal 11'855'608.00 11'855'608.00 11'329'884.00 11'329'884.00 Achtung! Beginn Gemeind e versammlung neu 19.30 Uhr!
17 5 INVESTITIONSRECHNUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG 5.1 Zusammenzug Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe) Budget 2018 Budget 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1 Öffentliche Ordnung und 500'000.00 0.00 Sicherheit, Verteidigung Netto Aufwand 500'000.00 0.00 2 Bildung 1'260'000.00 790'000.00 Netto Aufwand 1'260'000.00 790'000.00 5 Soziale Sicherheit 0.00 0.00 Netto Aufwand 0.00 0.00 6 Verkehr und 1'114'000.00 924'000.00 Nachrichtenübermittlung Netto Aufwand 1'114'000.00 924'000.00 7 Umweltschutz und 1'690'000.00 582'000.00 Raumordnung Netto Aufwand 1'690'000.00 582'000.00 Total 4'564'000.00 0.00 2'296'000.00 0.00 Netto Aufwand 4'564'000.00 2'296'000.00 Gesamttotal 4'564'000.00 4'564'000.00 2'296'000.00 2'296'000.00 6 A N T R AG DE S GEMEINDER AT E S Der Gemeinderat von Rüegsau hat das vorliegende a) Genehmigung der Steueranlage von 1.59 Einheiten. Budget 2018 mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegen- vom 22. August 2017 beschlossen und beantragt der Ge- schaftssteuern von 1.0 ‰ vom amtlichen Wert. meindeversammlung: c) Genehmigung des Budgets 2018 bestehend aus: Aufwand Ertrag CHF CHF Gesamthaushalt 11'757'988.00 11'131'733.00 Aufwandüberschuss 626'255.00 Allgemeiner Haushalt 10'323'231.00 9'783'203.00 Aufwandüberschuss 540'028.00 SF Abwasserentsorgung 869'507.00 803'350.00 Aufwandüberschuss 66'157.00 SF Abfall 388'170.00 389'730.00 Ertragsüberschuss 1'560.00 SF Feuerwehr 177'080.00 155'450.00 Aufwandüberschuss 21'630.00 TRAKTANDUM 7 – VERSCHIEDENES
18 WERBUNG E. Salvisberg AG SALVISBERG KENNT STEIN. Marmor- und Granitwerk 3417 Rüegsau KENNEN SIE SALVISBERG? Tel 034 460 35 35 Fax 034 460 35 36 info@salvisbergag.ch www.salvisbergag.ch Küchenabdeckungen, Tische, Bodenplatten, Bilder, Cheminéebänke, Skulpturen, Grabsteine, Lavabos ... A&D SEKRETARIAT Sekretariat, Buchhaltung u.m. Ihr mehrsprachiger Partner rund ums Büro und Administration. Rüegsaustrasse 4 3415 Rüegsauschachen Tel. 034 461 50 50 info@adsek.ch ANGEBOT Die vital Adresse im Emmental Passt gut, METABOLIC TYPING Stoffwechselanalyse / Stoffwechselernährung POWER PLATE Der 10 Minuten Erfolg POWER NARL Fettverbrennung mit Ultraschall geht gut. BIA Körperzusammensetzung-Analyse VITALITY-CHECK 15 Sekunden für Ihre Gesundheit TRISANA® Schönheit und Gesundheit die man essen kann Hasle-Rüegsau Rüegsaustrasse 5 www.tiefenbacher.ch Warum in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so nah. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Ihre Gesundheit wird Ihnen danken. Ich freue mich auf Sie. Affoltern a. A. | Altstätten | Appenzell | Baden | Buchs SG | Derendingen Dietikon | Einsiedeln | Frauenfeld | Goldau | Hasle-Rüegsau | Horgen schache vital plus | Beatrice Mösching | Alte Lützelflühstrasse 8A Huttwil | Münchenbuchsee | Oberengstringen | Turbenthal | Rapperswil 3415 Rüegsauschachen | Telefon 034 461 11 62 Spreitenbach | St.Gallen | Uster | Wädenswil | Wattwil | Weinfelden | Wil SG info@schachevitalplus.ch | www.schachevitalplus.ch Wohlen | Zürich | Guerini und Gabor im ShopVille Zürich Hauptbahnhof
19 A L LGEM EIN E V ERWA LT U NG ALLG. VERWALTUNG TAGE SK A RT EN GEMEINDE – A NPA SSUNG TA R IF PER 1. JA NUA R 2018 Die Gemeinde Rüegsau bietet pro Tag zwei unpersönli- che SBB-Tageskarten der zweiten Klasse an. Letztmals wurden die Preise per 1. Januar 2013 erhöht. Die Kosten für den Kauf der Tageskarten bei der SBB stei- gen von Jahr zu Jahr deutlich an. Aus diesem Grund wird der Tarif der Tageskarte per 1. Januar 2018 auf CHF 45.– pro Stück erhöht. Martina Blaser, Gemeindeschreiberei ONLINE-BESTELLUNG TAGE SK A RT EN Die Tageskarte ermöglicht die freie Fahrt auf allen Stre- cken der SBB, BLS und RhB sowie den meisten kon- zessionierten Privatbahnen und vielen Schiffsbetrie- ben der Schweiz. Seit einiger Zeit können die Tageskarten der Gemeinde Rüegsau online bestellt werden. Die Bestellung ist über folgende Internetseite möglich: www.ruegsau.ch > [Tageskarten GA] Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- Bitte füllen Sie bei der Online-Bestellung alle Felder schreiberei, Tel. 034 460 70 70. (inkl. Telefonnummer) vollständig und wahrheitsgetreu aus. Martina Blaser, Gemeindeschreiberei HEIM ATKUNDE VON RÜEGSAU Greifen Sie zu! Das historische Buch «Heimatkunde von Rüegsau» ist auf der Gemeindeverwaltung erhältlich. Das Buch enthält viel Wissenswertes über vergangene Zeiten der Gemeinde Rüegsau. Martina Blaser, Gemeindeschreiberei
20 W W W.RUEGSAU.CH IN NEUEM K LEID ALLG. VERWALTUNG Im Oktober 2017 wurde die neue Homepage der Ge- Sie für Ihr Anliegen zur richtigen Person oder Stelle ge- meinde Rüegsau aufgeschaltet. Durch die Änderungen langen. Das Tageskartenreservationssystem ist direkt in im Design und Layout wirkt die neue Internetseite mo- der Webseite integriert. dern und zeitgemäss. Mit dem sogenannten Respon- sive Webdesign wird die Webseite neu auf allen Gerä- Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie die neue ten wie Bildschirm, Tablet oder Handy in angepasster Homepage unter www.ruegsau.ch. Anregungen zu un- Form angezeigt. serem Internetauftritt nehmen wir jederzeit gerne ent- gegen. Was ist neu? Auf der neuen Seite finden Sie zum Beispiel den On- Impressionen zur neuen Homepage finden Sie auf der line Schalter. Sie können dort unter anderem Merkblät- letzten Innenseite. ter und Reglemente herunterladen. Der Online Schal- ter verfügt über ein Suchfenster. Ebenfalls neu ist die Anita Schärer, Finanzverwaltung Liste der Zuständigkeiten. Sie soll Ihnen helfen, dass
21 ALLG. VERWALTUNG WEGZUG INS AUSLAND Auslandaufenthalt bis zu einem Jahr Steuerpflicht Bei einem längeren Auslandaufenthalt (z. B. Sprachau- Bei einem Wegzug ins Ausland, bei welchem der Auf- fenthalt, Weltreise) müssen Sie keine steuerrechtliche enthalt länger als ein Jahr dauert, endet die Steuer- Abmeldung ins Ausland vornehmen. Teilen Sie der Ge- pflicht. Vom 1. Januar des entsprechenden Jahres bis meindeverwaltung Rüegsau in diesen Fällen jedoch zum Datum der Abmeldung besteht eine sogenannte mit, während welcher Zeitdauer Sie im Ausland verwei- unterjährige Steuerpflicht im Kanton Bern. Steuerbar len. Ebenfalls muss eine Zustelladresse mitgeteilt wer- sind das Einkommen, welches während dieser Zeit- den, damit allfällige Steuerrechnungen trotzdem zuge- spanne erzielt wurde sowie das Vermögen, welches am stellt werden können. Ende der Steuerpflicht (Wegzugsdatum) besteht. Auslandaufenthalt ab einem Jahr Sollten Sie weiterhin eine Liegenschaft besitzen, blei- Eine Abmeldung ins Ausland ist nur dann vorzuneh- ben Sie nach dem Wegzug weiterhin im Kanton Bern so- men, wenn der Aufenthalt in der Schweiz für mindes- wie in der Gemeinde Rüegsau teilweise steuerpflichtig. tens ein Jahr unterbrochen ist. Ebenfalls muss glaub- haft dargelegt werden können, dass tatsächlich ein Hinterlegung von Kontrollschildern Wegzug erfolgt (d. h. wenn am neuen Wohnort ein Kontrollschilder können jederzeit beim Strassenver- neuer Wohnsitz begründet wird). Andernfalls bleibt der kehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben oder durch die steuerrechtliche Wohnsitz in der Schweiz bestehen und Post zur Hinterlegung zugestellt werden. Dabei sind die die Person bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. Kontrollschilder ohne Rahmen und in gereinigtem Zu- stand zu übergeben. Nicht entfernte Rahmen werden Bitte melden Sie sich spätestens 30 Tage vor dem Weg- vernichtet. zug bei der Gemeindeverwaltung Rüegsau ab, damit die Steuerveranlagung noch vor dem Wegzug ins Aus- Die Rückgabe des Fahrzeugausweises ist nicht erfor- land vorgenommen werden kann. Bei der Abmeldung derlich. Die Versicherung ruht von dem auf die Abgabe muss der Gemeinde zwingend eine Zustelladresse in oder Versendung der Schilder folgenden Tag an. Allen- der Schweiz bekannt gegeben werden. falls bereits bezahlte Steuern werden zurückerstattet. Das Guthaben wird entweder mit offenen Forderungen AHV-Pflicht verrechnet oder auf das gewünschte Konto ausbezahlt. Personen, welche nicht mehr der obligatorischen Versi- Ohne Angabe eines gültigen Post- oder Bankkontos er- cherung unterstellt sind und ihren Wohnsitz im Ausland folgt die Auszahlung, unter Abzug der Postgebühren, haben, können der freiwilligen Versicherung beitreten per Postmandat. und somit der schweizerischen AHV / IV angeschlossen bleiben. Die Beitragszahlungen an die freiwillige Versi- Stellen, welche über den Wegzug informiert werden cherung ermöglichen es, die Versicherungszeit zu ver- müssen: längern, damit die künftige Altersrente höher ist. – Einwohnerkontrolle – Zahnarzt – Krankenkasse – Post Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt – Versicherung – Bank an die Schweizerische Ausgleichskasse: – Hausarzt – Strassenverkehrsamt Schweizerische Ausgleichskasse (Siehe auch «Hinterlegung von Kontrollschildern») Freiwillige Versicherung – Beiträge Av. Edmond Vaucher 18, Postfach 3100, 1211 Genf 2 Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ein- wohnerkontrolle der Gemeinde Rüegsau. Tel. +41 22 795 91 11, (034 460 70 70 oder gemeindeschreiberei@ruegsau.ch) Kontakt: csc-af@zas.admin.ch Martina Blaser, Gemeindeschreiberei
22 VORGEHEN BEI ARBEITSLOSIGKEIT ALLG. VERWALTUNG Benötigte Dokumente für die Anmeldung beim RAV: Personalausweis: – Identitätskarte, Pass, Führerausweis oder Ausländer- ausweis – Aktuelles und vollständiges Bewerbungsdossier (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, Zertifikate) – Letzter Arbeitsvertrag sowie Kündigung Sie verkürzen die Anmeldezeit, wenn Sie folgende Formulare bereits ausgefüllt zum RAV mitnehmen: – Formular «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung beim Anmelden beim RAV RAV» Melden Sie sich so früh als möglich, aber spätestens am – Formular «Sind Sie fit für Ihre neue Stelle?» 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Regionalen Arbeits- – Formular «Nachweis der persönlichen vermittlung (RAV) in Burgdorf an. Für die Anmeldung Arbeitsbemühungen» ist keine Terminreservation erforderlich. Anmelden bei der Arbeitslosenkasse RAV Burgdorf Die Unterlagen für die Arbeitslosenkasse erhalten Sie Oberburgstrasse 8, Postfach 1419, 3400 Burgdorf bei der Anmeldung beim RAV. Tel. 031 636 13 22, rav.burgdorf@vol.be.ch Martina Blaser, Gemeindeschreiberei Achtung! Beginn Gemeind e versammlung neu 19.30 Uhr!
23 AHV AHV AHV-BEITR ÄGE Was ich wissen sollte Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen Alle Personen, die in der Schweiz einen Erwerb aus- Als Nichterwerbstätig gilt, wer kein oder nur ein gerin- üben oder hier ihren Wohnsitz haben, müssen AHV / IV / ges Erwerbseinkommen erzielt. Dazu gehören vorzeitig EO-Beiträge bezahlen. Pensionierte, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Ren- ten, Empfängerinnen und Empfänger von Kranken- Beitragspflicht von Erwerbstätigen taggeldern, Studierende, Weltreisende sowie ausge- Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müs- steuerte Arbeitslose. Ebenfalls dazu gehören Witwen / sen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, IV und EO ent- Witwer, geschiedene Personen und Ehepartner von vor- richten. zeitig pensionierten Personen. Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Voll- Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Voll- endung ihres 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Beispiel: endung ihres 20. Altersjahrs Beiträge entrichten. Falls Eine erwerbstätige Person, die am 15. November 2017 nicht genügend AHV / IV / EO-Beiträge einbezahlt wur- 17 Jahre alt wird, muss ab dem 1. Januar 2018 Lohnbei- den, kommt es zu Lücken in den Beitragsjahren, welche träge bezahlen. im Rentenalter zu einer Kürzung der Altersrente füh- ren. Nichterwerbstätige müssen keine Beiträge bezah- Für erwerbstätige Altersrentnerinnen und Altersrent- len, wenn ihr Ehepartner erwerbstätig ist und mindes- ner gilt ein Freibetrag von CHF 1’400.– monatlich oder tens Beiträge in der Höhe von 960 Franken (doppelter CHF 16'800.– jährlich, auf dem sie keine Beiträge ent- Mindestbeitrag) entrichtet. Hierfür wird ein jährliches richten müssen. Hat jemand gleichzeitig mehrere Ar- Bruttoeinkommen von CHF 10’000.– benötigt. Bei einem beitgeber, so gilt der Freibetrag für jedes einzelne Ar- Vermögen von über CHF 300’000.– erhöht sich der Min- beitsverhältnis. Sobald das Einkommen den Freibetrag destbeitrag. Eine Überprüfung der Beitragshöhe kann übersteigt, müssen Beiträge an die AHV, IV und EO, bei der AHV-Zweigstelle verlangt werden. nicht jedoch an die Arbeitslosenversicherung, bezahlt werden. Beitragspflicht für Hausdienstarbeitgeber Wer einen eigenen Haushalt führt und Personen als Beitragspflicht von Selbständigerwerbenden Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt und sie ent- Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die löhnt (Geld- und Naturallohn) ist verpflichtet, von die- Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzord- sem Lohn Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, nung (EO) unterscheiden zwischen Unselbständiger- auch wenn dieser noch so bescheiden ist. Ferienent- werbenden und Selbständigerwerbenden. Als sozial- schädigungen unterstehen ebenfalls der Beitragspflicht. versicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die unter eigenem Namen und auf Als Hausdienstarbeitnehmende gelten Raumpfleger, eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stel- Kindermädchen, Kinderbetreuung, Haushaltshilfen, lung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tra- Hauswarte sowie andere Berufsleute, welche Tätigkei- gen. Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selb- ten im Haus bzw. in der Wohnung oder ums Haus he- ständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im rum erledigen. Hausdienstarbeit gilt im sozialversiche- Einzelfall für jedes Entgelt separat. rungsrechtlichen Sinne als Erwerbstätigkeit. Selbständigerwerbende müssen ab dem 1. Januar nach Auskunft Vollendung ihres 17. Altersjahrs Beiträge entrichten. Bei- Die Anmeldeformulare sowie die Merkblätter können spiel: Eine Selbständigerwerbende, die am 13. Juli 2017 im Internet unter www.akbern.ch heruntergeladen 17 Jahre alt wird, muss ab dem 1. Januar 2018 Beiträge an oder direkt bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. die AHV, IV und EO bezahlen. Selbständigerwerbende Für weitere Auskünfte steht Ihnen die AHV-Zweigstelle sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und auch nicht obliga- Rüegsau gerne zur Verfügung. torisch gegen Unfall versichert. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge. Martina Blaser, AHV-Zweigstelle
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