ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
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GEMEINDEBEHÖRDE / VERWALTUNG Telefon GEMEINDERAT Gemeindepräsident Valentin Kreienbühl praesidiales@altbueron.ch 079 248 36 01 Bauvorsteher Andreas Meyer bauverwaltung@altbueron.ch 079 417 75 47 Bildungsvorsteherin Renate Rölli-Affentranger schulverwaltung@altbueron.ch 062 927 14 15 Finanzvorsteherin Heidy Koffel-Bieri finanzverwaltung@altbueron.ch 079 208 56 10 Sozialvorsteherin Lidwina Frei-Blum sozialamt@altbueron.ch 062 927 19 51 GEMEINDEVERWALTUNG gemeindeverwaltung@altbueron.ch / www.altbueron.ch Gemeindeschreiber Peter Suppiger 062 207 00 80 Gemeindeschreiber-Substitutin Jolanda Kuoni-Schütz EWK/Arbeitsamt Iris Wehlauch Redaktion „Dorfleben“ Redaktionssekretariat dorfleben@bluewin.ch 062 207 00 80 Reg. Steueramt Pfaffnau/Altb. Pfaffnau 062 747 30 80 Betreibungsamt Reg. Betreibungsamt Willisau, Zehntenplatz 1 041 972 63 30 Friedensrichterbezirk Willisau Sandra Bättig Rölli 041 228 34 44 Gemeindeingenieur TAGMAR AG, Baselstrasse 59, Dagmersellen 062 748 66 00 Gemeindegeometer Heini Geomatik AG, Vorstadt 19, Willisau 041 972 79 00 Grundbuchamt Luzern West Schüpfheim, Bahnhofstrasse 5, Postfach 266 041 228 39 00 Kaminfegermeister R. Hecht, Zell 041 988 29 90 / F. Purtschert, Pfaffnau 062 754 20 46 Kehrichtabfuhr Geschäftsstelle Gemeindeverband 041 914 60 84 Josef Frey AG, Fuhrhalterei, Sursee 041 925 77 77 Landwirtschaftsbeauftragter Alois Rölli-Lischer 062 927 15 88 Bildungskommission Sascha Studer-Bossert 062 558 98 58 Schulleitung Peter Studer 062 207 00 91 Schulhaus unten Lehrerzimmer 062 207 00 90 Schulhaus oben Basisstufe 062 207 00 92 Schulhauswart Markus Johann 079 408 28 12 / 062 207 00 94 Strassenmeister Markus Bättig 079 336 17 78 / 062 927 28 15 Tierkörpersammelstelle Ischlagmatt, Daiwil Notfälle: 079 474 10 11 / 079 208 72 10 Zivilstandsamt Willisau 041 972 71 91 SICHERHEITSDIENSTE Feuerwehrkommandant Ueli Krauer 079 666 66 54 Feuerwehrkommandant-StV Reto Bättig 062 927 30 20 Polizeiposten Zell 041 289 27 60 Sektionskontrollführung Amt für Militär und Zivilschutz 041 317 44 55 Zivilschutz ZSO Napf 041 971 04 10 ÄRZTE medici ärztezentrum Zell 041 989 70 70 Hausärzte region reiden – Gemeinschaftspraxis 062 749 11 33 Notfallpraxis Spital Wolhusen 041 492 84 84 Spital Langenthal 062 916 31 31 ZAHNARZT Dr. med. dent. Mathilda Stadelmann, Zell 041 988 26 26 SCHULZAHNARZT Dr. med. dent. Goran Bobalj, Pfaffnau 062 754 13 30 Zahnärztlicher Notfalldienst Region Oberaargau 062 922 05 85 SOZIALDIENSTE Spitex-Verein Pfaffnau – Roggliswil – Altbüron 062 754 06 00 PFARRÄMTER Pfarramt römisch-katholisch, Grossdietwil 062 927 12 60 Pfarramt evangelisch-reformiert, Dagmersellen 062 756 21 07 Kapelle St. Antonius Verwaltung: Edith Stadelmann-Wermelinger 079 564 39 40 Friedhofverwaltung Grossd. Gemeindeammannamt Grossdietwil 062 927 29 61 Bestattungswärter Josef Müller-Zimmerli, Grossdietwil 079 328 89 37 Bestattungsunternehmen Jakob Schärli, Ufhusen 041 988 18 68 EBL Telecom Media AG Worb Kabelkommunikation 031 710 34 34
Liebe Altbürerinnen und Altbürer Liebe Leserinnen und Leser Als wenn Sie nicht schon alles über Corona gelesen oder gehört hätten! Corona hier, Corona dort! Das Virus, das uns seit dem Frühling, den Sommer über und jetzt bereits in den Herbst hinein begleitet, ist omnipräsent. Was wurde nicht alles an Veranstaltungen abgesagt oder verschoben, um dann letztendlich definitiv abgesagt zu werden. Dass so viele Anlässe nicht durchgeführt werden konnten bedeutet natürlich auch für die organi- sierenden Vereine, dass eine wichtige Einnahmequelle zur Erhaltung der Vereinskasse fehlt. Und selbst in der sonst so belebten Hiltbrunnenhalle war der Betrieb seit dem Frühling bis weit in den Sommer hinein komplett eingestellt. So ist zu hoffen, dass wir bald wieder den gewohnten Vereinstätigkeiten mit all den dazugehören- den Anlässen nachgehen und diese wahrnehmen können. Trotz allem hoffe ich, dass Sie den wunderbaren Sommer mit all seinen Facetten geniessen konnten. Auch wenn Sie vielleicht nicht in die Feriendestination reisen konnten, die ursprünglich geplant und eventuell schon gebucht war. Wir dürfen uns privilegiert fühlen, in dieser traumhaften Umgebung zu Hause zu sein. Unsere Gegend bietet so viel was es zu entdecken gilt! Wir müssen lediglich die Augen öffnen und die Schön- heiten der Natur sehen! Ob direkt vor unserer Haustüre oder in der ganzen übrigen Schweiz. Gerade jetzt, wenn sich die Blätter an den Bäumen langsam verfärben und sich die Natur in den schönsten Farben präsen- tiert, wissen wir, es ist Herbst! Herbst bedeutet für die Gemeinden aber auch Endspurt in der Budgetphase. Für den Gemeinderat hat der Budgetprozess schon vor längerer Zeit begonnen. Bereits die ersten Besprechungen liessen erahnen, dass in Zeiten von Corona das Budget 2021 nicht gerade einfach zu erstellen sein wird! In welchem Ausmass macht sich der Lockdown bei den Unternehmern bemerkbar? Wie viele der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit betroffen und welche Auswirkungen hat die ganze Corona-Thematik auf die folgenden Monate, ja sogar Jahre? Es ist schwierig abzuschätzen wie sich die momentane Lage weiter entwickelt mit all den Ein- schränkungen, und eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt zu stellen ist unmöglich! Kommt dazu, dass auf Grund der Annahme des AFR18 und dem damit verbundenen Steuerfussabtausch zwischen Kanton und den Gemeinden die Steuern per 2020 um 1/10 Einheit gesenkt werden mussten. All dies wird sich zwangsläufig auf die Steuererträge auswirken. Nebst dem, dass der Gemeinderat bestrebt ist, die Ausgaben zu optimieren, muss mit weniger Einnahmen gerechnet werden. Das heisst, das Budget 2021 wird mit einem Aufwandüber- schuss abschliessen. Trotzdem hält der Gemeinderat an den 2.2 Steuereinheiten für das Jahr 2021 fest. Für eine detaillierte Budgetpräsentation freuen wir uns, Sie an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezem- ber 2020 in der Mehrzweckhalle Hiltbrunnen zu begrüssen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen gol- denen Herbst, vollgepackt mit vielen bunten Blättern und beste Gesundheit für Sie und ihre Liebsten Ihre Gemeinderätin Heidy Koffel-Bieri 1
Aus dem Gemeinderat Herzliche Gratulationen Der Gemeinderat durfte am 1. Mai 2020 Peter Suppiger zu sei- nem 15-jährigen Arbeitsjubiläum als Gemeindeschreiber gratu- lieren. Genau genommen kann er jedoch auf noch mehr Jahre im Dienste der Gemeinde zurückblicken, hatte er doch bereits zehn Jahre als Verwaltungsmitarbeiter auf der Gemeinde-kanzlei ge- arbeitet. Am 01. Mai 2005 hat Peter Suppiger das Zepter auf der Gemein- deverwaltung übernommen. Mit seiner Persönlichkeit, mit sei- ner menschlichen, kollegialen und loyalen Art führt er die Ge- meindeverwaltung als engagierter und umsichtiger Allrounder. Für seine Mitarbeitenden, aber auch für die Anliegen der Alt- bürerinnen und Altbürer hat er stets ein offenes Ohr. In seiner Funktion als „rechtliches Gewissen der Gemeinde“ berät er mit grossem Fachwissen und mit seiner langjährigen Erfahrung den Gemeinderat bei politischen und sachlichen Themen. Lieber Peter, im Namen der gesamten Bevölkerung, der Verwaltung und des Gemeinde- ratskollegiums gratulieren wir Dir herzlich zum 15-jährigen Jubiläum und danken Dir für deine wertvolle Arbeit. Wir wünschen Dir für die kommenden Jahre beste Gesundheit, Mo- tivation und Begeisterung im beruflichen wie privaten Alltag und freuen uns auf die wei- tere Zusammenarbeit. Am 01. September haben die Gemeinderäte die neue Legislaturpe- riode 2020-2024 in Angriff genommen. So auch Gemeinderätin Re- nate Rölli-Affentranger, welche bereits auf ein 20-jähriges Wirken im Gemeinderat zurückblicken darf. Über all die Jahre ist sie dem Ressort Bildung und Freizeit stets treu geblieben und hat im Gemeinderat in dieser Zeit ein enormes Wis- sen erworben. Nebst ihrem grossen Engagement im Bildungsbe- reich setzt sie sich als Familienmensch für ein gut funktionierendes Vereinsleben im Dorf ein. Wichtig ist ihr auch immer die Präsenz bei verschiedensten Veranstaltungen von Vereinen und im öffentlichen Leben. Liebe Renate, im Namen aller Kolleginnen und Kolle- gen des Gemeinderates und des Gemeindepersonals sowie der gesamten Bevölkerung von Altbüron gra- tulieren wir Dir herzlich zu diesem besonderen Jubi- läum. Wir danken Dir für Deinen unermüdlichen Ein- satz und wünschen Dir bei der Ausübung deiner Amtstätigkeit weiterhin alles Gute. 2
Aus dem Gemeinderat Art in Wood 2020 – überragende Leistung von Jenny Bossert anlässlich des kantonalen Schreiner-Lehrlingswettbewerbs Der Höhepunkt des diesjährigen Schreiner-Lehrlingswettbewerbs des Kantons Luzern zum Thema Zeit und Raum erfolgte anfangs Sep- tember an der «Art in Wood 2020» in Bad Knutwil. Nach rund zwei Jahren Planung, Vorbereitung und Herstellung wur- den die von den 35 jungen Berufsfachleuten hauptsächlich in der Freizeit angefertigten Möbelkreationen prämiert. Dabei räumte Jenny Bossert richtiggehend ab und hat sich gleich in beiden Kategorien mit einer bemerkenswerten Arbeit an die Spitze der Rangliste positioniert. Der Gemeinderat Altbüron gratuliert der jungen Schreinerin zu die- ser herausragenden Leistung herzlichst und wir freuen uns mit ihr über diesen grossen Erfolg. Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020 Am 27. September haben die Stimmberechtigen den beiden kommunalen Vorlagen, Jahresbericht mit Jah- resrechnung 2019 sowie Wahl der Truvag Revisions AG Willisau als externe Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung 2020, mit einem deutlichen Ja-Anteil zugestimmt (die detaillierten Abstimmungsergeb- nisse finden Sie in dieser Ausgabe). Der Gemeinderat dankt der Stimmbevölkerung für die Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen. Herbstzeit – Budgetzeit Die weltweite Pandemie Covid-19 hat auch Auswirkungen auf die Jahresrechnung 2020 sowie auf das Budget 2021 unserer Gemeinde. Diese nicht einfache Situation hat auch den Gemeinderat in den vergangenen Wo- chen stark beschäftigt. Und trotzdem muss es weitergehen. Unter Beachtung der Budgetvorgaben haben die Gemeinderäte in ihren Ressorts die Budgetzahlen 2021 erfasst und zusammengetragen. In den nächsten Wo- chen wird das Budget 2021 sowie der Aufgaben- und Finanzplan 2021-2024 weiter bearbeitet, diskutiert und angepasst und im Oktober vom Gemeinderat an der Schlusslesung zuhanden der Controlling-Kommission finalisiert. Das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHGG) sieht vor, dass die Gemeinden eine Beteiligungs- strategie erarbeiten und diese alle vier Jahre einmal pro Legislatur den Stimmberechtigten zur Kenntnis- nahme vorlegen. An der Budget-Gemeindeversammlung vom Dezember wird den Versammlungsteilneh- menden die erarbeitete Beteiligungsstrategie erstmals unterbreitet. Sie ist ein Planungsinstrument mit den strategischen Vorgaben für die Gesamtheit der Beteiligungen der Gemeinde. Die Beteiligungsstrategie hält für jede Organisation mit kommunaler Beteiligung die Ziele der Gemeinde als Eignerin und die Vorgaben an das strategische Leistungsprogramm fest. Am Donnerstag, 10. Dezember 2020, 20.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Hiltbrunnen die Budget-Ge- meindeversammlung statt. Wir laden die Bevölkerung dazu herzlich ein und freuen uns auf eine rege Betei- ligung. Sprechstunde Gemeindepräsident Ich mache auf die Möglichkeit der letzten Sprechstunde in diesem Jahr aufmerksam. Auf Voranmeldung bin ich am Mittwoch, 16. Dezember von 13.30 – 15.30 Uhr gerne für Sie da. Nutzen Sie die Gelegenheit und rufen Sie mich an, 079 248 36 01. Liebe Leserinnen und Leser, langsam verfärben sich Gärten, Wiesen, Hecken und Wälder – ein wunder- bares Farbenspiel kündigt sich an. Geniessen Sie diese farbenfrohe Herbstzeit z.B. bei einem Spazier- gang durch unsere wunderschöne Landschaft. Ihr Gemeindepräsident Valentin Kreienbühl 3
Gemeinde Altbüron Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 27. September 2020 sind folgende: Gemeinde Altbüron Kanton Luzern Bund Ja / Nein Ja / Nein Ja / Nein 1. Begrenzungsinitiative 206 / 225 67'900 / 101'048 38.3% / 61.7% Abgelehnt 2. Änderung des Jagdgesetzes 291 / 140 93'456 / 73'438 48.1% / 51.9% Abgelehnt 3. Änderung BG über die direkte Bundessteuer 151 / 276 56’464 / 109’802 36.8 % / 63.2 % Abgelehnt 4. Änderung des Erwerbsersatz- 196 / 230 87'091 / 80’741 60.3 % / 39.7 % gesetzes Angenommen 5. Beschaffung Kampfflugzeuge 254 / 175 92'057 / 75’741 50.1 % / 49.9 % Angenommen Das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist folgendes: Gemeinde Altbüron Kanton Luzern Ja / Nein Ja / Nein 1. Fair von Anfang an, dank 149 / 263 80'299 / 79'935 transparenter Vormiete Angenommen Die Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020 sind folgende: Gemeinde Altbüron Ja / Nein 1. Jahresbericht mit Jahresrechnung 2019 368 / 16 Genehmigt 2. Wahl externe Revisionsstelle Truvag Revisions AG, Willisau 366 / 18 Gewählt Stimmbeteiligung Gemeinde Altbüron Kanton Luzern Bund Stimmberechtigte 737 Eingegangene Stimmkuverts 444 Stimmbeteiligung 60.25% 59.44% 59.35% 4
Einladung an die stimmfähige Bürgerschaft der Gemeinde Altbüron zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 10. Dezember 2020, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hiltbrunnen Traktanden 1. Aufgaben- und Finanzplan 2021 – 2024 mit Budget 2021 1.1 Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan 2021 – 2024 1.2 Genehmigung Budget 2021 mit dem Steuerfuss von 2.20 Einheiten 1.3 Kenntnisnahme des Berichtes der Controllingkommission 1.4 Kenntnisnahme Beteiligungsstrategie 2. Informationen aus den Gemeinderatsressorts 3. Wünsche und Anregungen Altbüron, 16. September 2020 Der Gemeinderat Bemerkungen zur Gemeindeversammlung Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und seit mindestens fünf Tagen vor der Gemeindeversammlung ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Altbüron geregelt haben. Aktenauflage Die den Traktanden zugrunde liegenden Akten können in der Gemeindekanzlei Altbüron einge- sehen werden. Zustellung der Botschaft Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird an alle Haushaltungen zugestellt. Die Darstellung des Aufgaben- und Finanzplans mit Budget erfolgt aufgrund des neuen Gesetzes über den Finanz- haushalt der Gemeinden (FHGG). Gemeinderat Altbüron Bühl 27 I 6147 Altbüron I 062 207 00 80 gemeindeverwaltung@altbueron.ch www.altbueron.ch 5
Aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat Altbüron freut sich, vielen jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu bestandenen Prüfungs-, Matura-, Diplom- und Berufserfolgen gratulieren zu dür- fen: Bei der Firma Affentranger Bau AG haben zwei Lehrlinge ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen: Brou Kouame KRA, Zell hat seine zweijährige Ausbildung zum Baupraktiker EBA erfolgreich abgeschlossen. Simon Roth, Bühl 9, Altbüron hat die dreijährige Ausbildung zum Maurer EFZ erfolgreich beendet. Debora Alusi Bühl 8 B durfte ihr Diplom von der Kultur- und Sozial-wissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern entgegennehmen. Ihr wurde der Grad eines Bachelor of Arts (BA) in Philosophy, Politics an Economics (Major: Politikwissenschaft) der Universität Luzern zugesprochen. Der Titel ihrer sehr guten Arbeit lautet: Der Brexit – Eine postfunktionale Analyse. Michel Bieri, Meichten 12 hat seine zweijährige Ausbildung zum Küchenangestellten EBA im Begegnungs- Zentrum St. Ulrich Luthern erfolgreich abgeschlossen. Jenny Bossert, Halden 3 hat ihre vierjährige Lehre als Schreinerin EFZ (Möbel / Innenausbau) bei der Schrei- nerei Bieri AG in Schötz mit der Ehrenmeldung abgeschlossen. Bei Bossert Forst AG hat Tobias Birrer, Luthern seine dreijährige Lehre zum Forstwart EFZ sehr gut absolviert. Rahel Fuchs, Ring 17 hat ihre dreijährige Lehre zur Fachfrau Gesundheit FaGe im Alters- und Pflegezentrum Waldruh in Willisau absolviert. Sie hat den Lehrabschluss mit der Ehrenmeldung (Note 5.9) abgeschlossen. Mara Foster, Steinhubel 6 hat ihre dreijährige Lehre als medizinische Praxisassistentin EFZ in der Hausarzt- praxis Thalmann, Wolhusen erfolgreich beendet. Annika Imbach, Hintergass 6 hat ihre zweijährige Zusatzlehre als Floristin EFZ bei der Firma Blumeninsel Huttwil AG, (Floristik – Pflanzen – Gartenbau) erfolgreich beendet. Tim Kramis, Lindenweg 9 hat in diesem Frühling die achtmonatige berufsbegleitende Weiterbildung als On- line Marketing Manager sehr gut abgeschlossen. Er arbeitet bei der Firma Kramis Teppich Design AG. Bei der Raiffeisenbank Luzerner Landschaft Nordwest hat Jan Bättig, Grosswangen seine dreijährige Ausbil- dung zum Kaufmann EFZ, erweiterte Grundbildung Branche Bank, erfolgreich beendet. Bei der Firma saa ag Farbe und Struktur am Bau haben zwei Lehrlinge ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlos- sen: Nico Bieri, Eriswil hat seine dreijährige Lehre als Kaufmann EFZ erfolgreich abgeschlossen. Melvin Kläy, Huttwil hat seine zweijährige Lehre als Gipserpraktiker EBA erfolgreich beendet. Bei der Firma schaerholzbau ag, Kreuzmatte 1 haben vier Zimmermann-Lehrlinge erfolgreich abgeschlossen: Loris Kronenberg, Willisau hat seine vierjährige Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich beendet. Flavio Reber, Zell hat seine vierjährige Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich abgeschlossen. Thomas Hartmann, Reiden hat seine vierjährige Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich beendet und Oliver Erzer, Aarwangen hat ebenfalls seine vierjährige Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich abge- schlossen. Lukas Schneider, Hornstrasse hat seine vierjährige Ausbildung als Mediamatiker bei der Firma Andermatt Biocontrol AG Grossdietwil erfolgreich abgeschlossen. Ermir Selmani, Ring 5 hat seine dreijährige Lehre als Detailhandelsfachmann EFZ bei der Migros Rothrist erfolgreich abgeschlossen. 6
Aus dem Gemeinderat Bei Blumen Wapf, Hintergass 7 hat Chantal Geiser, Roggliswil ihre dreijährige Lehre als Zierpflanzengärtne- rin EFZ mit der Ehrenmeldung abgeschlossen. Wir gratulieren allen jungen Absolventinnen und Absolventen ganz herzlich zu ihren positiven Ab- schlüssen und wünschen ihnen viel Erfolg und alles Gute auf dem weiteren beruflichen und priva- ten Lebensweg. In die Gratulationswünsche schliessen wir selbstverständlich auch die Eltern so- wie die Lehrbetriebe mit ein. Leider ist es auch nach diversen Nachfragen und Recherchen nicht immer möglich, alle Berufserfolge zu er- fassen. Wenn Sie einen Abschluss gemacht haben, melden Sie sich bitte bei Renate Rölli (079 213 56 54), damit wir auch Ihren Berufserfolg veröffentlichen können. Die Präsidentenkonferenz der Vereine und Körperschaften von Altbüron und Grossdietwil findet am Mittwoch, 18. November 2020, 19.30 Uhr im Gasthof Löwen Grossdietwil statt. VOLKSNAHES ADVENTSKONZERT EMMA STIRNIMANN, Sopran TRIO SCHRAG BUEBE, verschiedene Instrumente Sonntag, 06. Dezember 2020 / 17 Uhr St. Antonius-Kapelle, 6147 Altbüron (LU) PATRONAT: KULTURVEREINIGUNG HILTBRUNNENSTUBE, ALTBÜRON Eintritt 20 Franken / Vorverkauf über die Gemeindeverwaltung Altbüron: E-Mail: gemeindeverwaltung@altbueron.ch / Telefon: 062 207 00 80 www.altbueron.ch www.emmastirnimann.ch 7
Aus der Gemeinde Messbericht Radonmessung in den beiden Schulhäusern Was ist Radon? Radon ist ein radioaktives Edelgas, welches natürlicherweise im Boden vorkommt. Es kann sich in Gebäuden ansammeln und zerfällt in ebenfalls radioaktive Folgeprodukte. Werden diese kleinsten Partikel in hohen Konzentrationen und über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann Lungenkrebs ausgelöst werden. Wenn die Radongefahr bekannt ist kann die Konzentration mit geeigneten baulichen Massnahmen reduziert werden. Im Auftrag der Einwohnergemeinde Altbüron führte die Firma inNet Monitoring AG während des Winters 2019/2020 Radon-Dosimetermessungen gemäss Vorgabe BAG durch. In allen untersuchten Räumen inkl. Räumen ohne Personenaufenthalt wird der Referenzwert von 300 BQ/m3 eingehalten. Bauverwaltung Altbüron Andreas Meyer Bewilligungsablauf Heckenpflege neu geregelt Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen und freistehende Einzelbäume sind ökologisch wertvoll und prägen unsere Landschaft. Als Elemente der Kulturlandschaft brauchen sie die entsprechende Pflege. Gleichzeitig sind diese Bestockungen rechtlich geschützt. Pflegeeingriffe in Hecken gaben in den letzten Jahren im ganzen Kanton Luzern vermehrt Anlass zu Diskussi- onen. Auslöser waren Anzeigen wegen Verstössen gegen die Heckenschutzverordnung, die in Einzelfällen auch Bussen nach sich zogen. Dies führte bei etlichen Heckeneigentümern zu Verunsicherungen. Welche Ein- griffe darf ich bei meiner Hecke machen? Ab wann und für welche Massnahmen brauche ich eine Bewilli- gung? Wann darf ein freistehender Einzelbaum gefällt werden? Für diese Fragen ist, wie bei allen Bestockun- gen welche juristisch gesehen nicht als Wald gelten, die Gemeinde zuständig. Wald Luzerner Hinterland hat mit den Gemeinden in ihrem Perimeter und in Zusammenarbeit mit den zu- ständigen Förstern die Abläufe überarbeitet. Die rechtliche Basis bilden wie bisher die Heckenschutzverord- nung des Kantons und das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Die Grundeigentümer sind angehalten, vor jedem Pflegeeingriff in Hecken oder einer geplanten Fällung von freistehenden Einzelbäumen mit dem zuständigen Förster/Heckenbeauftragten der Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Dieser führt ein Beratungs- gespräch, macht Abklärungen zur Bewilligungsfähigkeit und zeichnet den Aushieb an. Neu wird bei jeder Heckenberatung ein Kurzprotokoll mit einem Bewilligungsantrag ausgefüllt. Die zustän- dige Gemeinde wird das Gesuch prüfen und bewilligen. Die Zustellung der Bewilligung erfolgt per E-Mail. Der neue Ablauf bringt einen minimalen Mehraufwand, schafft im Gegenzug aber Rechtssicherheit für die Gemeinde, den Heckenbeauftragten und insbesondere für die Grundeigentümer. Die Heckenberatung wird wie bisher durch die Gemeinde finanziert. Bauverwaltung Altbüron Andreas Meyer 8
Aus der Gemeinde Bäume und Sträucher schneiden An unübersichtlichen Stellen schränken Sträucher und andere hochwachsende Pflanzen die erforderliche Sicht ein und gefährden damit die Verkehrssicherheit. Dadurch werden auch der Strassenunterhalt und der Winterdienst erschwert. Pflanzen in Privatgärten dürfen das sogenannte Lichtraumprofil auf öffentlichem Grund nicht tangieren. Die Mindestmasse dürfen auch dann nicht unterschritten werden, wenn sich die Äste bei Regen oder Schneefall nach unten biegen. Das Strassengesetz des Kantons Luzern verpflichtet die Grundeigentümer zum rechtzeitigen Zurückschneiden ihrer Pflanzen. Der Rückschnitt sollte ein bis zwei Mal pro Jahr erfolgen. Im Unterlassungsfall erfolgen Mass- nahmen durch die Gemeinde zulasten der Grundeigentümer. Der Gemeinderat bittet darum, die notwendi- gen Arbeiten vorzunehmen und dankt für das Verständnis. Häckseldienst Freitag, 13. November 2020, ab 8.00 Uhr Der Werkdienst wird mit einem Schredder unterwegs sein und Ast- und Staudenmaterial aus Privatgärten vor Ort häckseln (10 Minuten gratis, bei längerem Einsatz kostenpflichtig). Achtung: Nur Äste und Holzstücke bis max. 10 cm Durchmesser können gehäckselt werden! Anmeldung: Markus Bättig, Strassenmeister, Telefon 062 927 28 15 oder 079 336 17 78 Grünabfuhr Januar 2021 Die erste Grüngutabfuhr im nächsten Jahr findet statt am Mittwoch, 13. Januar 2021 statt. Die entsprechenden Grüngutmarken werden ab Anfang Januar beim SPAR Supermarkt erhältlich sein. 9
Aus der Gemeinde Gratulationen Ein ganzes Jahrhundert Jeder in Altbüron kennt ihn – Anton Schürch. Viele waren schon bei ihm an der Ladentheke, hinter der er unzählige Jahre stand. Am 4. Juli vor hundert Jahren wurde er geboren und im Laufe der Zeit erlangte er rund um Altbüron Berühmtheit. Die Sonne steht am Himmel über Reiden und nur einige wenige Wolken zieren den Himmel. Der 4. Juli ist wohl in den letzten hundert Jahren immer in einem anderen Gewand dahergekommen. Umso schöner, dass genau an dem diesjährigen die Sonne strahlt. Die Türen öffnen sich zum Alters- und Pflegezentrum Feldheim Reiden. Hier ist der Mensch zuhause, der diese hundert «4. Juli» alle miterlebt hat – Anton Schürch. Er ver- bringt erst kurze Zeit im Feldheim, wirklich zuhause ist er nämlich über dem Hügel in Altbüron. Das Unikat von Altbüron Dort im kleinen Dorf hat der hundertjährige Anton sein Leben verbracht und ist schon längst ein Dorfunikat. Beinahe jeder kennt ihn und seinen ehemaligen Laden. Kein Wunder, denn Anton führte seinen Lebensmit- telladen 71 Jahre lang. Mehr als genug Zeit, um einen hohen Bekanntheitsgrad zu erreichen, nicht zuletzt als wohl einer der ältesten Ladenbesitzer der Schweiz. Er hat in seinem Laden alles verkauft, was die Bewohner von Altbüron brauchten. Ab 1958 übernahm Anton auch den Obsthandel von Posthalter Kleeb. In einigen Jahren waren dies bis zu 800 Tonnen Obst pro Saison. Sein Sortiment hat Anton laufend erweitert, sei es mit Backwaren oder nach der Schliessung der Dorfkäserei auch mit Milchprodukten. 10
Aus der Gemeinde Anton Schürch wurde aber nicht etwa als Sohn eines Ladenbesitzers geboren, sondern als Sohn einer Bau- ernfamilie. In seinen ersten Jahren gab es noch kein elektrisches Licht und der Schulweg wurde zu Fuss oder im Winter mit Schlitten bestritten. Anton hat viel auf dem Bauernhof mitgeholfen. Er packte bei der Stallar- beit mit an und fuhr die Milch zur Käserei. So kam auch die Schule teilweise etwas zu kurz. 54 Absenzen hatte Anton allein in der 6. Klasse und dies, obwohl es zu der Zeit noch die sogenannten Heuferien gab. Mit 28 Jahren heiratete Anton seine Elisabeth und übernahm gemeinsam mit ihr noch im selben Jahr den Laden. Die Beiden besuchten zahlreiche Kurse, weil sie nicht vom Fach waren. Die Familie des Ehepaars wuchs in den weiteren Jahren um fünf Kinder, wovon einige in den heutigen Jahren bereits pensioniert sind. Die 60- jährige Diamanthochzeit konnten Anton und Elsbeth noch gemeinsam feiern, danach starb Elisabeth Schürch-Bucheli im Jahr 2008. Sein neues Jahrhundert Im Innern des Feldheimes erwartet Anton Schürch bereits seinen Besuch. Sein Augenlicht hat mit den Jahren nachgelassen, nicht aber sein Lachen und die freundliche Art, mit der er auch seine Kunden stets begrüsste. Dankend nimmt er den Blumenstrauss der Gemeinde Altbüron entgegen, die ihm herzlich zu seinem Geburts- tag gratuliert. Mit den freudigen Klängen des Musikquartetts und voller Zufriedenheit startet Anton Schürch bei Sonnenschein in sein nächstes Jahrhundert. Ein grosser Tag für Emil Steimann! 90 Jahre alt wurde am Freitag, 24. Juli 2020, Emil Steimann in der Gass in Altbüron. Die Gemeindrätinnen Lidwina Frei und Renate Rölli gratulierten dem Jubilar im Namen der ganzen Gemeinde. Emil Steimann hat zusammen mit seiner verstorbenen Frau Marie fünf Kinder gross- gezogen. Zuletzt arbeitete er in der Wäscherei der psychiatrischen Klinik in St. Urban. Gesundheitlich geht es Herrn Steimann gut, was man ihm auch ansieht. Die Gratulantinnen wünschten ihm das Allerbeste für die Zukunft. Text und Foto: Eugen Bader 11
Aus der Gemeinde Gratulation für Johann Bienz-Zemp Bei bester Gesundheit und im Beisein seiner Familie, drei Kinder und Frau Dorli, konnte der Altbürer Hans Bienz seinen 90zigsten Ge- burtstag feiern. Hans Bi- enz, früher bekannt als Ge- flügelzüchter, ist ein von der Natur begeisterter Er- denbürger. Zum Geburts- tag überbrachten die drei Gemeinderätinnen Renate Rölli, Lidwina Frei und Heidy Koffel die besten Wünsche der Gemeinde Altbüron. Text und Foto: Eugen Bader Einwohnerkontrolle: Mutationen 3. Quartal 2020 Zuzüge: - Marina Felber Grünbach 4 von 6156 Luthern LU - Elias Pike Lindenweg 8 von 6144 Zell LU - Ralf Berg Dorf 7 von 4467 Rothenfluh BL - Benjamin Schmidli Hintergass 15 von 6146 Grossdietwil LU - Lisa Ammann Hintergass 15 von 6146 Grossdietwil LU - Fabio und Stefanie Imbach-Köpfli Blatten 12 von 6252 Dagmersellen LU - Ramona Hasler Melchnauerstrasse 1 von 4806 Wikon LU - Patrik Meier und Gabriele Ducksch Lindenweg 14 von 4900 Langenthal BE - Martin und Katerina Guzek Ring 5 von 4704 Niederbipp BE - Martina Kurer am Rain 8 von 6146 Grossdietwil LU Wegzüge: - Dominic Achermann Lindenweg 3 nach 6144 Zell LU - Cédric Achermann Lindenweg 3 nach 6246 Altishofen LU - Benedikt und Chantal Unternährer Lindenweg 16 nach 6146 Grossdietwil LU mit Yannis und Alina - Rita Blum-Schurtenberger Bühl 5 nach 6130 Willisau LU - Alois und Theres Henseler-Kaufmann Grünbach 3 nach 6146 Grossdietwil LU Die Angaben sind möglicherweise nicht vollständig, da die betroffenen Personen aufgrund der Datenschutzbestimmungen auf eine Publikation verzichten können. 12
Aus der Gemeinde Zivilstandsnachrichten 3. Quartal 2020 Eheschliessungen: Jonas Stadelmann und Sandra Stadelmann geb. Frank, geheiratet am 11. August 2020 Geburten: Ariana Thaqi, Tochter von Arianit Thaqi und Vanessa Thaqi geb. Butuci, geboren am 11. Juli 2020 Luca Burkard, Sohn von Stefan Burkard und Angela Burkard geb. Järmann, geboren am 13. Juli 2020 Emir Gülsoy, Sohn von Engin Gülsoy und My Hang Gülsoy geb. Chau, geboren am 28. Juli 2020 Gino Amrein, Sohn von Flavio und Seraina-Barbara Amrein geb. Peter, geboren am 15. August 2020 Mael Hirschi, Sohn von Daniel und Stephanie Hirschi geb. Oetterli, geboren am 24. August 2020 Die Angaben sind möglicherweise nicht vollständig, da die betroffenen Personen aufgrund der Datenschutzbestimmungen auf eine Publikation verzichten können. Handänderungen 3. Quartal 2020 Gemäss Artikel 970a ZGB und § 90 EGZGB werden folgende in das Grundbuch eingetragene Veräusserungen von Grundstücken in Altbüron veröffentlicht: GB Nr. Ortsbezeichnung V: Veräusserer E: Erwerber T: Tausch 158 Usserdorf V: Guido Bossert, Altbüron (Teilfläche) E: Anna Bär-Burri, Altbüron 84 Meichte V: Gebau Immobilien AG, Hergiswil NW (Teilflächen) E: Erbengemeinschaft Franz Schöpfer-Zihlmann sel. Liliane Müller-Stingel, Altbüron Hans Peter Vogelsang-Knupp, Altbüron 4031 Rain V: Don Casa AG, Stansstad E: PT Immobilien GmbH, Möhlin Brückentag An folgendem Tag ist die Gemeindeverwaltung Altbüron geschlossen: Montag, 7. Dezember 2020 (vor Maria Empfängnis) Chond de Samichlaus? Samichlausorganisation 2020 Der Samichlaus ist noch tief im Wald und macht sich so seine «Corona-Gedanken». Zu gegebener Zeit werden wir Sie via Flugblatt über alles Weitere orientieren. 13
Möchten Sie Ihr „Dorfleben Altbüron“ mitgestalten? Das „Dorfleben Altbüron“ erscheint 4 Mal im Jahr, jeweils zu Beginn des Quartals (Anfang Januar, April, Juli und Oktober) als Heft im A5-Format und wird zusätzlich auf der Internetseite unserer Gemeinde (unter www.altbueron.ch/downloads) veröffentlicht. Herausgeberin ist die Einwohnergemeinde Altbüron. Die Redaktion besteht aus den Mitgliedern des Gemein- derates, den Mitgliedern der Schulpflege und dem Gemeindeschreiber. Das Redaktionssekretariat wird von der Gemeindekanzlei Altbüron betreut. Der Redaktionsschluss für die jeweilige Ausgabe ist der 15. des Vormonats (15. Dezember, 15. März, 15. Juni, 15. September). Möchten Sie uns dabei mit Fotos und Texten unterstützen? Senden Sie uns spannende Geschichten und Berichte über tolle Erlebnisse, interessante Neuigkeiten, Beiträge über Anlässe und Ausflüge, Artikel zum sportlichen und gesellschaftlichen Geschehen, Veranstaltungshinweise, all- gemein nützliche Informationen usw. Oder möchten Sie Ihr Unternehmen präsentieren, neue Produkte oder Dienstleistungen vorstellen? Vereine, gemeinnützige Organisationen, ortsansässige Betriebe und Privat- personen können ihre nicht vorwiegend Werbezwecken dienenden Berichte kostenfrei im „Dorfleben Altbüron“ veröffentlichen lassen. Informationen zur Gestaltung von Artikeln Die Beiträge sollten halbe oder ganze Seiten umfassen. Die Seiten sollten fertig gestaltet sein, d. h., Vereinslo- gos sollten, falls vorhanden, verwendet werden, und Fotos in guter Qualität sollten eingefügt und ggf. mit einer Legende versehen sein. In bereits veröffentlichten Artikeln sind möglicherweise Anregungen für die Gestaltung zu finden. Schrift und vor allem Fotos sollten nicht zu klein sein, da die Seiten von A4 auf A5 verkleinert werden und Details auf den Fotos dann möglicherweise nicht mehr erkennbar sind. Die bevorzugte Schriftart ist Calibri in Grösse 11 oder 12. Die Einsendung der Beiträge sollte per E-Mail, am besten als PDF und Word-Datei (Fotos als JPEG-Datei), an dorfleben@bluewin.ch erfolgen. Je nach Platzverhältnissen und Textinhalten werden wir Ihre Berichte so rasch wie möglich publizieren. Die Redaktion behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen vorzunehmen oder Beiträge zu kürzen. Bei Fragen steht Ihnen unser Gemeindeschreiber Peter Suppiger unter 062 207 00 80 oder gemeindeverwal- tung@altbueron.ch gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Eingaben! Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden gerne entgegengenom- men. Die Redaktion 14
WAS – Prämienverbilligung 2021 Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen: • mit steuerrechtlichem Wohnsitz am 1. Januar 2021 im Kanton Luzern • die einem obligatorischen Krankenversicherer angeschlossen sind • sofern die Richtprämie höher ist als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens. Anspruch auf mindestens 50 % der Richtprämie haben: • Kinder, sofern das massgebende Einkommen der Eltern einen bestimmten Wert nicht übersteigt • junge Erwachsene (Jahrgang 1996 bis 2002), sofern sie sich am 1. Januar 2021 in einer mindestens 6 Monate dauernden Ausbildung befinden und das massgebende Einkommen der Familie einen bestimmten Wert nicht übersteigt. ung Online-Anmeld Die Anmeldung kann direkt im Internet unter ipv.was-luzern.ch erfasst oder bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle der Wohn- sitzgemeinde beantragt werden. Jetzt anmelden bis 31. Oktober 2020! Information und Beratung WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Ausgleichskasse Luzern www.was-luzern.ch/ipv oder bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes was_ak_IPV_Prämienverbilligung_Plakat_297x420_4f.indd 1 06.07.20 14:00 15
Merkblatt Nr. 02 / 20 August 2020 Merkblatt Nr. 02 / 20 August 2020 WAS – Prämienverbilligung 2021 Anspruch WAS – Prämienverbilligung 2021 Auszahlung der Prämienverbilligung Einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Perso- Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Kran- nen und Familien,Anspruch die am 1. Januar 2021 im Kanton Lu- kenversicherung. Diese stellt reduzierte Auszahlung Prämienrech- der Prämienverbilligung zern steuerrechtlichen EinenWohnsitz Anspruchhaben und bei einer auf Prämienverbilligung nungen haben aus. IstDie Perso- die Auszahlung Prämienverbilligung höher als die erfolgt ausnahmslos direkt an die Kran- obligatorischen Krankenpflegeversicherung nen und Familien, die am 1.angeschlos- Januar 2021 im tatsächlich Kanton Lu-geschuldete Krankenkassenprämie, kenversicherung. wird nur Diese stellt reduzierte Prämienrech- sen sind. Zudem muss die Krankenkassenprämie höher die zern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und bei einer effektive Prämie verbilligt. nungen aus. Ist die Prämienverbilligung höher als die sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlos- tatsächlich geschuldete Krankenkassenprämie, wird nur Einkommens. sen sind. Zudem muss die Krankenkassenprämie höher die effektive Prämie verbilligt. Berechnungsfaktoren sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Für die Berechnung ist die letzte rechtskräftige Steuer- Anmeldung Einkommens. Berechnungsfaktoren veranlagung massgebend. Diese darf nicht mehr als Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Oktober 2020 Für die Berechnung vier Jahre zurückliegen. ist die letzte rechtskräftige WAS Ausgleichskasse Luzern Steuer- Anmeldung erfolgen. Sie kann entweder direkt im Internet unter veranlagung berechnet das massgebende massgebend. EinkommenDiese anhand darfdie- nicht mehr als ipv.was-luzern.ch Die Anmeldung eingegeben oder muss bei bis WAS spätestens Aus- 31. Oktober 2020 vier JahreDas ser Steuerveranlagung. zurückliegen. massgebende WASEinkommen Ausgleichskasse Luzern gleichskasse Luzern erfolgen. Sieder oder bei kann entweder direkt der AHV-Zweigstelle im Internet wirdunter berechnet das massgebende aus dem Nettoeinkommen und 10% desEinkommen Reinver- anhand die- Wohnsitzgemeinde ipv.was-luzern.ch eingereicht werden. eingegeben oder bei WAS Bei Anmeldung Aus- sowie allfälligen mögens ser Steuerveranlagung. Aufrechnungen Das massgebende und Abzügen Einkommen gleichskasse nach dem 31. Dezember 2020 Luzern bestehtoder bei der AHV-Zweigstelle ein Anspruch ermittelt.der wirdSteuerveranlagung Bei einer aus dem Nettoeinkommen und 10% des Reinver- nach Ermessen Wohnsitzgemeinde erst ab dem Folgemonat eingereicht der Einreichung. werden. Beibesteht Pro Anmel- Anmeldung mögensauf kein Anspruch sowie allfälligen Aufrechnungen und Abzügen Prämienverbilligung. nach dem 31. Dezember dung werden alle berechtigten Familienangehörigen, 2020 besteht ein Anspruch ermittelt. Bei einer Steuerveranlagung nach Ermessen erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Pro Anmel- besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung. die im selben Haushalt leben (Ehepartner, Kinder und Nicht erwerbstätige Familienangehörige, die in dung werden alle berechtigten Familienangehörigen, junge Erwachsene bis Jahrgang 1996 in Ausbildung), die im selben Haushalt leben (Ehepartner, Kinder und EU/EFTA-Staaten Nichtwohnen erwerbstätige Familienangehörige, die in automatisch für die Berechnung ermittelt. junge Erwachsene bis Jahrgang 1996 in Ausbildung), Für nicht erwerbstätige Familienangehörige, EU/EFTA-Staaten wohnendie in automatisch für die Berechnung ermittelt. EU/EFTA-Staaten wohnen und in der Schweiz versi- Junge Erwachsene mit Jahrgang 1996 bis 2002 chert sind, kannFür nicht erwerbstätige die Anmeldung zusammen Familienangehörige, mit die in Junge Erwachsene in Ausbildung werden zusammen EU/EFTA-Staaten wohnen und in der der in Schweiz versi- Junge Erwachsene mit Jahrgang 1996 derbis 2002 wohnenden Schweiz chert sind, und kann/ oder die erwerbstätigen Anmeldung Per- mit der in zusammen mit den Eltern berechnet (Einreichunginder Junge Erwachsene Anmeldung Ausbildung werden zusammen son eingereicht derwerden. über die Eltern). Als Schweiz wohnenden und / oder erwerbstätigen Per- mitAusbildung im Sinne der den Eltern berechnet Prämien- der Anmeldung (Einreichung son eingereicht werden. verbilligung gilt eine übermindestens die Eltern).sechs Monate dau- Als Ausbildung im Sinne der Prämien- ernde Ausbildung,verbilligung welche einen gilt Anspruch auf Familien- eine mindestens Neuberechnung des Anspruchs sechs Monate dau- zulagen begründet. EineAusbildung, ernde eigene Anmeldung müssen welche einen Falls Anspruch auf Familien- Neuberechnung des Anspruchs sich die Einkommensverhältnisse im Jahr 2021 im junge Erwachsenezulagen einreichen, die amEine begründet. 1. Januar AnmeldungVergleich eigene2021 müssen zur verwendeten Falls sich dieSteuerveranlagung Einkommensverhältnisse um mehr im Jahr 2021 im nicht in Ausbildungjunge sind Erwachsene oder die ameinreichen, 1. Januar 2021 als 25% in 1. Januar die am 2021 verschlechtern, Vergleich kann über unsereSteuerveranlagung zur verwendeten Internetseite um mehr Ausbildung sind und nicht in Ausbildung einen sind oder die am 1. Januar eigenen steuerrechtlichen 2021 in als 25% bis www.was-luzern.ch/ipv verschlechtern, spätestens am kann über 31. unsere Internetseite Dezem- Wohnsitz haben. Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen www.was-luzern.ch/ipv ber 2021 ein Änderungsantrag gestelltbis spätestens am 31. Dezem- werden. Wohnsitz haben. ber 2021 ein Änderungsantrag gestellt werden. 50% Richtprämie für Kinder und junge Erwach- Hinweis 50% Richtprämie für Kinder und junge Erwach- Dieses Hinweis vermittelt eine Übersicht. Für Informationsblatt sene in Ausbildung die Beurteilung Dieses Informationsblatt von Einzelfällen vermittelt einedie sind ausschliesslich Übersicht. Für sene Einen Anspruch auf 50%inder Ausbildung Richtprämie haben Kinder die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die Einen gesetzlichen Kinder Bestimmungen massgebend. Weitere In- mit Jahrgängen 2003 bisAnspruch aufder 2021 unter 50% der Richtprämie Obhut der El- haben formationen gesetzlichen Sie unterBestimmungen massgebend. Weitere In- www.was-luzern.ch/ipv. mit Jahrgängen tern oder eines Elternteils 2003 Erwachsene sowie junge bis 2021 unterinder Obhut der El- finden formationen finden Sie unter www.was-luzern.ch/ipv. tern oder eines Elternteils sowie junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgängen 1996 bis 2002, die bei ihren Ausbildung mit Jahrgängen 1996 bis 2002, die bei ihren unterhaltspflichtigen Eltern wohnen und eine mindes- unterhaltspflichtigen Eltern wohnen und eine mindes- tens sechs Monatetensdauernde Ausbildung absolvieren WAS Wirtschaft Arbeit Soziales sechs Monate dauernde Ausbildung absolvieren oder in Ausbildungoder stehen und einenstehen eigenen steuer- WAS Wirtschaft Arbeit Soziales in Ausbildung und einen eigenenAusgleichskasse steuer- Luzern Ausgleichskasse Luzern rechtlichen Wohnsitz begründen. rechtlichen Es istbegründen. Wohnsitz eine Einkom- Es ist eineWürzenbachstrasse Einkom- 8 | Postfach | 6000 Würzenbachstrasse Luzern 15 8 | Postfach | 6000 Luzern 15 mensobergrenze definiert. mensobergrenze definiert. Telefon +41 41 209 01 51 Telefon +41 41 209 01 51 www.was-luzern.ch/ipv www.was-luzern.ch/ipv Trennung 2020Trennung 2020 Bei einer Trennung eines Bei einerEhepaares im Jahr Trennung eines 2020 im Jahr 2020 Ehepaares muss zwingend jeder mussder beiden Ehegatten zwingend eine Anmel- jeder der beiden Ehegatten eine Anmel- dung einreichen. dung einreichen. 16
Pro Senectute Kanton Luzern - Herbstsammlung 2020 Gemeinsam stärker. Dafür sorgen wir. Auch in Zukunft. Vom 21. September bis 31. Oktober 2020 führt Pro Senectute Kanton Luzern die diesjährige Herbstsammlung durch. „Gemeinsam stärker. Dafür sorgen wir. Auch in Zukunft.“ – so lautet das Motto. Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass Seniorinnen und Senioren in der Schweiz möglichst lange am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, auch in schwierigen Zeiten. Mit den Spenden aus der Bevölkerung kann Pro Senectute Kanton Luzern die kostenlose Sozialberatung so- wie das Engagement für ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben weiterhin flächendeckend im ganzen Kanton anbieten. Während der diesjährigen Herbstsammlung vom 21. September bis 31. Oktober 2020 sind wiederum rund 700 freiwillige Helferinnen und Helfer, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen, in den Ge- meinden des Kantons Luzern, persönlich oder brieflich, unterwegs. Dieses Jahr kann zum ersten Mal auch bargeldlos via TWINT gespendet werden. Ein Teil des gespendeten Geldes wird für die Altersarbeit in der jeweiligen Gemeinde eingesetzt. Jede einzelne Spende trägt dazu bei, dass Pro Senectute Kanton Luzern die dringend notwendige Arbeit im Dienste älterer Menschen weiterführen kann. In der Krise ist Verlass auf Pro Senectute „Gemeinsam stärker. Da- für sorgen wir. Auch in Zu- kunft.“ So lautet der der Slogan der Herbstsamm- lung 2020. Seniorinnen und Senioren sind in vielen Bereichen eine unverzicht- bare Stütze für die Gesell- schaft. Sie sorgen unter anderem für ihre Partner, sie unterstützen ihre Kin- der und Enkel, sie geben ihre Berufserfahrungen an die jüngere Generation weiter oder engagieren sich sehr oft in der Freiwil- ligenarbeit. Und wenn sie einmal nicht mehr weiterwissen, ist Pro Senectute für sie da. Leider erleben wir aber auch viele traurige Schicksale. Wir wissen, worauf es in solchen Momenten ankommt. Wir helfen älteren Menschen, Krisen zu meistern, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unser Engagement fördert die finanzielle, rechtliche und gesundheitliche Selbstständigkeit - dies nicht nur in der Corona-Zeit, sondern auch in Zukunft. Verlässlich und kompetent. Dank den Spenden aus der Herbstsammlung können diese Angebote weiterhin im ganzen Kanton Luzern angeboten werden. Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass Seniorinnen und Senioren in der Schweiz mög- lichst lange am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, auch in schwierigen Zeiten. Foto: zVg 17
Aus der Schule Schulstart Am Montag 17. August 2020 startete die Schule Altbüron das Schuljahr unter dem Motto „Let’s go!“. Passend zum Thema kamen die Lehrpersonen mit einem Sportgerät in der Hand im Slow Motion Gang vor die versammelten Schülerinnen und Schüler, welche gespannt auf den ersten Schultag warteten. Der Schulleiter Peter Studer begrüsste die Kinder und alle anwesenden Eltern. In diesem Jahr waren nur die Eltern der neuen Basisstufenschülerinnen und -schüler eingeladen, deshalb fiel die Anzahl Eltern dieses Jahr etwas tiefer aus als sonst. Begrüsst wurden auch die neuen Lehrpersonen, altbekannte Gesichter und vor allem die Basisstufenschülerinnen und Basisstufenschüler, welche heute ihren allerersten Schultag hatten. Ihnen wurde von ihrem zugeteilten Gotti oder Götti ein feiner Spitzbub als Willkommensgeschenk überreicht. Nach dem Jahresmottolied, welches von den Lehrpersonen vorgesungen wurde, waren die Kinder gefragt. In drei Gruppen eingeteilt, durften sie im Wechsel ihr tänzerisches Können unter Beweis stellen, das Schuljahr mit einem Warm-up Rap einläuten und das neue Jahresmottolied üben. Nach diesen drei Ateliers, die dem Jahresmotto gerecht wurden, läutete es in die Pause und alle Schülerinnen und Schüler erhielten für den 1. Schultag noch ein Snacksäckli. Wir wünschen allen ein interessantes, abwechslungsreiches und vor allem bewegungsreiches Schuljahr. Sabrina Geiser 18
. Let’s go ins neue Schuljahr «Let’s go!» heisst das diesjährige Jahresmotto der Schule Altbüron. Es soll alle motivieren, immer wieder aktiv zu sein. Natürlich ist damit nicht nur die geistige, sondern vor allem auch die körperliche Aktivität gemeint. Damit die Schülerinnen und Schüler dieses Motto schnell spürten, trafen sich in der ersten Schulwoche alle Kinder und Lehrerinnen jeweils am Morgen auf dem Schulhausplatz oder in der Turnhalle, um gemeinsam und sportlich in den Tag zu starten. Am Dienstag hatten alle bald genug warm mit dem Warm-up-Rap. Am Mittwoch schallte der neue Jahressong über den Schulhausplatz und die Bewegungen dazu klappten schon ziemlich gut! Am Donnerstag stand ein Sitzball mit allen auf dem Programm. Das machte grossen Spass. Am Freitag tanzte die ganze Schar auf dem Pausenplatz. Christine Aschwanden 19
Unsere neue «Zahnfee» Mein Name ist Sandra Gattuso, von den Kindern auch liebevoll «Zahnfee» genannt. Ich bin die neue Schulzahnpflegeinstruktorin (SZPI). Bereits im August habe ich zum ersten Mal jede Klasse in Altbüron besucht. Von den Kindern und Lehrpersonen bin ich sehr herzlich aufgenommen worden! Märchenhaft ist mein Besuch vielleicht nicht immer, trotzdem erleben wir jeweils tolle Geschichten miteinander. Sechzehn Jahre habe ich in einer Zahnarztpraxis Patienten betreut. Ich habe die Zähne kontrolliert und gereinigt, den Erwachsenen, sowie den Kindern viele wertvolle Tipps zur Zahnreinigung und Ernährung mit auf den Weg gegeben. Als Mami von 2 Kindern ist es mir sehr wichtig, die Gesundheit der Zähne zu erhalten. Darum habe ich vor 10 Jahren mit der Schulzahnpflege begonnen. Ich arbeite mittlerweile in 2 Gemeinden und freue mich ab diesem Schuljahr auch in Fischbach, Grossdietwil und Altbüron tätig zu sein. Gerne dürfen Sie mich bei Fragen oder einem Anliegen kontaktieren. Ich freue mich SEHR bei Ihnen zu sein! Herbstwanderung Eigentlich war es in diesem Jahr eher eine Sommerwanderung als eine Herbstwanderung. Denn am 15. September zeigte sich das Wetter von seiner sonnigen Seite und die Temperaturen stiegen fast bis 30°C! Bei diesem wunderbaren Wetter war es natürlich ein besonderer Genuss, durch die grüne Natur zu wandern. In vier Gruppen machten sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Weg in Richtung Babeliplatz. Auf den vier verschiedenen Wegen war unterwegs bei allen etwas versteckt, das fleissig gesucht werden musste. In einem Mäppchen fanden sich Gummitwists und Hüpfanleitungen. Nach anfänglich fragenden Blicken kam sehr schnell Begeisterung für dieses einfache Spiel auf. Schnell wollten sich 20
die Kinder mit noch schwierigeren Hüpfmustern übertrumpfen und feuerten sich gegenseitig zu immer höheren Gummitwist-Sprüngen an. Nachdem sich alle ausgehüpft hatten, gab es eine wohlverdiente Belohnung und die Wanderung konnte fortgesetzt werden. Nach und nach trafen alle Gruppen auf dem Babeliplatz ein, wo schon ein Feuer loderte. Bald schon waren alle Kinder irgendwo im Wald verschwunden und in verschiedene Spiele vertieft. Da wurden Zwergenhäuser gebaut, Fussball und Verstecken gespielt oder einfach nur die kühle Waldluft genossen. Gegen Mittag tauchten die Schülerinnen und Schüler wieder beim Feuer auf, um das Mittagessen zu bräteln. Mit vollen Bäuchen vertieften sich die Kinder sogleich wieder in verschiedene Spiele im Wald. Nach intensiven Stunden im Wald, kam schon die Zeit, zurück nach Altbüron zu wandern. Die jüngsten Kinder der Basisstufe durften erleichtert in den Schulbus sitzen und sich gemütlich ins Schulhaus fahren lassen. Alle anderen schulterten ihre Rucksäcke und machten sich gemeinsam auf den Rückweg. Verschwitzt und mehr oder weniger müde kamen alle wieder heil in Altbüron. Wie viele sich wohl zu Hause im Pool abgekühlt haben? Esther Kallweit 21
Infos Schulleitung Geschätzte Eltern, Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner ABC Infobroschüre Die Schulleitung stellt wichtige Informationen für das jeweilige Schuljahr in einer ABC Infobroschüre zusammen. Diese wird zu Beginn jeden Schuljahres auf unserer Website der Schule als pdf-Datei hochgeladen. Medien und Informatik Auch in diesem Schuljahr steht der Bereich der Medien und Informatik in Zusammenhang mit digitalem Lernen im Vordergrund. Die Schlüsselkompetenzen in diesem Bereich werden von der Basisstufe beginnend über alle Stufen hinweg aufgebaut und gezielt im Unterricht eingesetzt. Dafür schaffen die Lehrpersonen mediale Lernumgebungen und unterstützen die Lernenden dabei, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu lernen. Zu diesem Zweck wurden auf dieses Schuljahr hin weitere Anschaffungen von Tablets in die Wege geleitet Schulweg Grundsätzlich liegt der Schulweg im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten, welche entscheiden, wie ihr Kind den Weg zurücklegt. Für die Lernenden aus weiter Entfernung ist der Schulweg jedoch nicht zumutbar, sodass die Gemeinde für die Organisation und Finanzierung des Schülertransportes zuständig ist (vgl. § 36a Volksschulbildungsgesetz). Termine: 29.10.2020 Projektmorgen 12.11.2020 Zukunftstag 23.-26.11.2020 Adventswoche Adventsmarkt: Do 26.11.2020 29.11.2020 Samichlauseinzug 08.12.2020 Maria Empfängnis, schulfrei 17./18.01 – 22.01.2021 Sportwoche / Lager 05.02.2021 Schulfasnacht 04.03.2021 Projektmorgen 16.03.2021 Besuchstag 17.03.2021 Besuchstag 18.03.2021 Tag der Volksschule 19.03.2021 Schulgottesdienst, 10.45 Uhr 07.05.2021 Projektmorgen 09.07.2021 Schulschuss, 11.30 Uhr Schulleitung und Lehrerschaft wünschen allen Kindern weiterhin ein erfolgreiches Schuljahr. Peter Studer, Schulleiter 22
Die Schule in Bildern Basisstufe A Basisstufe B 23
3./4 Klasse 5./6. Klasse A 24
5./6. Klasse 5./6. KlasseBB Alle Klassenfotos und aktuelle Infos finden Sie auch auf der Website der Schule unter www.schule-altbueron.ch Alle Klassenfotos und aktuelle Infos 25 finden Sie auch auf der Website der Schule unter www.schule-altbueron.ch
Schülerrat Die Kinder des Schülerrates beraten regelmässig über Angelegenheit der Gesamtschule. Sie besprechen Regeln, erteilen wenn nötig Massnahmen und helfen beim Organisieren von Schulanlässen. Für dieses Jahr vertreten diese gewählten Schülerinnen und Schüler ihre Klassen. Der Schülerrat wird von einer Lehrperson und einem Mitglied der Bildungskommission geleitet. Lehrerinnenteam und Schulleitung Hintere Reihe von links: Ruth Röthlin, Alexandra Kurmann, Sabrina Geiser, Caroline Röthlisberger, Sara Flügge, Esther Kallweit, Vordere Reihe von links: Christine Aschwanden, Antonia Loosli, Rita Renner, Rita Müller, Chantal Leuenberger, Peter Studer (Schulleiter), Melanie Renner 26
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