ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron

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ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
AUSGABE 4 | 2020

DORFLEBEN
ALTBÜRON

           Foto: Heidy Koffel-Bieri

      WWW.ALTBUERON.CH
ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
GEMEINDEBEHÖRDE / VERWALTUNG                                                                      Telefon
GEMEINDERAT
Gemeindepräsident                Valentin Kreienbühl         praesidiales@altbueron.ch     079 248 36 01
Bauvorsteher                     Andreas Meyer               bauverwaltung@altbueron.ch 079 417 75 47
Bildungsvorsteherin              Renate Rölli-Affentranger   schulverwaltung@altbueron.ch 062 927 14 15
Finanzvorsteherin                Heidy Koffel-Bieri          finanzverwaltung@altbueron.ch 079 208 56 10
Sozialvorsteherin                Lidwina Frei-Blum           sozialamt@altbueron.ch        062 927 19 51

GEMEINDEVERWALTUNG               gemeindeverwaltung@altbueron.ch / www.altbueron.ch
Gemeindeschreiber                Peter Suppiger                                              062 207 00 80
Gemeindeschreiber-Substitutin    Jolanda Kuoni-Schütz
EWK/Arbeitsamt                   Iris Wehlauch
Redaktion „Dorfleben“            Redaktionssekretariat   dorfleben@bluewin.ch                062 207 00 80

Reg. Steueramt Pfaffnau/Altb.    Pfaffnau                                                      062 747 30 80
Betreibungsamt                   Reg. Betreibungsamt Willisau, Zehntenplatz 1                  041 972 63 30
Friedensrichterbezirk Willisau   Sandra Bättig Rölli                                           041 228 34 44
Gemeindeingenieur                TAGMAR AG, Baselstrasse 59, Dagmersellen                      062 748 66 00
Gemeindegeometer                 Heini Geomatik AG, Vorstadt 19, Willisau                      041 972 79 00
Grundbuchamt Luzern West         Schüpfheim, Bahnhofstrasse 5, Postfach 266                    041 228 39 00
Kaminfegermeister                R. Hecht, Zell 041 988 29 90 / F. Purtschert, Pfaffnau 062 754 20 46
Kehrichtabfuhr                   Geschäftsstelle Gemeindeverband                               041 914 60 84
                                 Josef Frey AG, Fuhrhalterei, Sursee                           041 925 77 77
Landwirtschaftsbeauftragter      Alois Rölli-Lischer                                           062 927 15 88
Bildungskommission               Sascha Studer-Bossert                                         062 558 98 58
Schulleitung                     Peter Studer                                                  062 207 00 91
Schulhaus unten                  Lehrerzimmer                                                  062 207 00 90
Schulhaus oben                   Basisstufe                                                    062 207 00 92
Schulhauswart                    Markus Johann                                 079 408 28 12 / 062 207 00 94
Strassenmeister                  Markus Bättig                                 079 336 17 78 / 062 927 28 15
Tierkörpersammelstelle           Ischlagmatt, Daiwil                 Notfälle: 079 474 10 11 / 079 208 72 10
Zivilstandsamt                   Willisau                                                      041 972 71 91

SICHERHEITSDIENSTE
Feuerwehrkommandant              Ueli Krauer                                                 079 666 66 54
Feuerwehrkommandant-StV          Reto Bättig                                                 062 927 30 20
Polizeiposten                    Zell                                                        041 289 27 60
Sektionskontrollführung          Amt für Militär und Zivilschutz                             041 317 44 55
Zivilschutz                      ZSO Napf                                                    041 971 04 10

ÄRZTE                            medici ärztezentrum Zell                                    041 989 70 70
                                 Hausärzte region reiden – Gemeinschaftspraxis               062 749 11 33
Notfallpraxis                    Spital Wolhusen                                             041 492 84 84
                                 Spital Langenthal                                           062 916 31 31
ZAHNARZT                         Dr. med. dent. Mathilda Stadelmann, Zell                    041 988 26 26
SCHULZAHNARZT                    Dr. med. dent. Goran Bobalj, Pfaffnau                       062 754 13 30
Zahnärztlicher Notfalldienst     Region Oberaargau                                           062 922 05 85

SOZIALDIENSTE
Spitex-Verein                    Pfaffnau – Roggliswil – Altbüron                            062 754 06 00
PFARRÄMTER                       Pfarramt römisch-katholisch, Grossdietwil                   062 927 12 60
                                 Pfarramt evangelisch-reformiert, Dagmersellen               062 756 21 07
Kapelle St. Antonius             Verwaltung: Edith Stadelmann-Wermelinger                    079 564 39 40
Friedhofverwaltung Grossd.       Gemeindeammannamt Grossdietwil                              062 927 29 61
Bestattungswärter                Josef Müller-Zimmerli, Grossdietwil                         079 328 89 37
Bestattungsunternehmen           Jakob Schärli, Ufhusen                                      041 988 18 68

EBL Telecom Media AG Worb        Kabelkommunikation                                          031 710 34 34
ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
Liebe Altbürerinnen und Altbürer
                                Liebe Leserinnen und Leser

Als wenn Sie nicht schon alles über Corona gelesen oder gehört hätten! Corona hier, Corona dort! Das Virus,
das uns seit dem Frühling, den Sommer über und jetzt bereits in den Herbst hinein begleitet, ist omnipräsent.
Was wurde nicht alles an Veranstaltungen abgesagt oder verschoben, um dann letztendlich definitiv abgesagt
zu werden. Dass so viele Anlässe nicht durchgeführt werden konnten bedeutet natürlich auch für die organi-
sierenden Vereine, dass eine wichtige Einnahmequelle zur Erhaltung der Vereinskasse fehlt. Und selbst in der
sonst so belebten Hiltbrunnenhalle war der Betrieb seit dem Frühling bis weit in den Sommer hinein komplett
eingestellt. So ist zu hoffen, dass wir bald wieder den gewohnten Vereinstätigkeiten mit all den dazugehören-
den Anlässen nachgehen und diese wahrnehmen können.
Trotz allem hoffe ich, dass Sie den wunderbaren Sommer mit all seinen Facetten geniessen konnten. Auch
wenn Sie vielleicht nicht in die Feriendestination reisen konnten, die ursprünglich geplant und eventuell
schon gebucht war. Wir dürfen uns privilegiert fühlen, in dieser traumhaften Umgebung zu Hause zu sein.
Unsere Gegend bietet so viel was es zu entdecken gilt! Wir müssen lediglich die Augen öffnen und die Schön-
heiten der Natur sehen! Ob direkt vor unserer Haustüre oder in der ganzen übrigen Schweiz. Gerade jetzt,
wenn sich die Blätter an den Bäumen langsam verfärben und sich die Natur in den schönsten Farben präsen-
tiert, wissen wir, es ist Herbst!
Herbst bedeutet für die Gemeinden aber auch Endspurt in der Budgetphase. Für den Gemeinderat hat der
Budgetprozess schon vor längerer Zeit begonnen. Bereits die ersten Besprechungen liessen erahnen, dass in
Zeiten von Corona das Budget 2021 nicht gerade einfach zu erstellen sein wird! In welchem Ausmass macht
sich der Lockdown bei den Unternehmern bemerkbar? Wie viele der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind von
Kurzarbeit betroffen und welche Auswirkungen hat die ganze Corona-Thematik auf die folgenden Monate, ja
sogar Jahre? Es ist schwierig abzuschätzen wie sich die momentane Lage weiter entwickelt mit all den Ein-
schränkungen, und eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt zu stellen ist unmöglich! Kommt dazu, dass auf
Grund der Annahme des AFR18 und dem damit verbundenen Steuerfussabtausch zwischen Kanton und den
Gemeinden die Steuern per 2020 um 1/10 Einheit gesenkt werden mussten. All dies wird sich zwangsläufig
auf die Steuererträge auswirken. Nebst dem, dass der Gemeinderat bestrebt ist, die Ausgaben zu optimieren,
muss mit weniger Einnahmen gerechnet werden. Das heisst, das Budget 2021 wird mit einem Aufwandüber-
schuss abschliessen. Trotzdem hält der Gemeinderat an den 2.2 Steuereinheiten für das Jahr 2021 fest.
Für eine detaillierte Budgetpräsentation freuen wir uns, Sie an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezem-
ber 2020 in der Mehrzweckhalle Hiltbrunnen zu begrüssen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen,
liebe Leserinnen und Leser, einen gol-
denen Herbst, vollgepackt mit vielen
bunten Blättern und beste Gesundheit
für Sie und ihre Liebsten

Ihre Gemeinderätin
Heidy Koffel-Bieri

                                                      1
ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
Aus dem Gemeinderat
Herzliche Gratulationen
Der Gemeinderat durfte am 1. Mai 2020 Peter Suppiger zu sei-
nem 15-jährigen Arbeitsjubiläum als Gemeindeschreiber gratu-
lieren.
Genau genommen kann er jedoch auf noch mehr Jahre im
Dienste der Gemeinde zurückblicken, hatte er doch bereits zehn
Jahre als Verwaltungsmitarbeiter auf der Gemeinde-kanzlei ge-
arbeitet.
Am 01. Mai 2005 hat Peter Suppiger das Zepter auf der Gemein-
deverwaltung übernommen. Mit seiner Persönlichkeit, mit sei-
ner menschlichen, kollegialen und loyalen Art führt er die Ge-
meindeverwaltung als engagierter und umsichtiger Allrounder.
Für seine Mitarbeitenden, aber auch für die Anliegen der Alt-
bürerinnen und Altbürer hat er stets ein offenes Ohr. In seiner
Funktion als „rechtliches Gewissen der Gemeinde“ berät er mit
grossem Fachwissen und mit seiner langjährigen Erfahrung den
Gemeinderat bei politischen und sachlichen Themen.

      Lieber Peter, im Namen der gesamten Bevölkerung, der Verwaltung und des Gemeinde-
      ratskollegiums gratulieren wir Dir herzlich zum 15-jährigen Jubiläum und danken Dir für
      deine wertvolle Arbeit. Wir wünschen Dir für die kommenden Jahre beste Gesundheit, Mo-
      tivation und Begeisterung im beruflichen wie privaten Alltag und freuen uns auf die wei-
      tere Zusammenarbeit.

                                        Am 01. September haben die Gemeinderäte die neue Legislaturpe-
                                        riode 2020-2024 in Angriff genommen. So auch Gemeinderätin Re-
                                        nate Rölli-Affentranger, welche bereits auf ein 20-jähriges Wirken
                                        im Gemeinderat zurückblicken darf.
                                        Über all die Jahre ist sie dem Ressort Bildung und Freizeit stets treu
                                        geblieben und hat im Gemeinderat in dieser Zeit ein enormes Wis-
                                        sen erworben. Nebst ihrem grossen Engagement im Bildungsbe-
                                        reich setzt sie sich als Familienmensch für ein gut funktionierendes
                                        Vereinsleben im Dorf ein. Wichtig ist ihr auch immer die Präsenz bei
                                        verschiedensten Veranstaltungen von Vereinen und im öffentlichen
                                        Leben.

                                               Liebe Renate, im Namen aller Kolleginnen und Kolle-
                                               gen des Gemeinderates und des Gemeindepersonals
                                               sowie der gesamten Bevölkerung von Altbüron gra-
                                               tulieren wir Dir herzlich zu diesem besonderen Jubi-
                                               läum. Wir danken Dir für Deinen unermüdlichen Ein-
                                               satz und wünschen Dir bei der Ausübung deiner
                                               Amtstätigkeit weiterhin alles Gute.

                                                     2
ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
Aus dem Gemeinderat
                                        Art in Wood 2020 – überragende Leistung von Jenny Bossert
                                        anlässlich des kantonalen Schreiner-Lehrlingswettbewerbs
                                        Der Höhepunkt des diesjährigen Schreiner-Lehrlingswettbewerbs
                                        des Kantons Luzern zum Thema Zeit und Raum erfolgte anfangs Sep-
                                        tember an der «Art in Wood 2020» in Bad Knutwil.
                                        Nach rund zwei Jahren Planung, Vorbereitung und Herstellung wur-
                                        den die von den 35 jungen Berufsfachleuten hauptsächlich in der
                                        Freizeit angefertigten Möbelkreationen prämiert.
                                        Dabei räumte Jenny Bossert richtiggehend ab und hat sich gleich in
                                        beiden Kategorien mit einer bemerkenswerten Arbeit an die Spitze
                                        der Rangliste positioniert.
                                        Der Gemeinderat Altbüron gratuliert der jungen Schreinerin zu die-
                                        ser herausragenden Leistung herzlichst und wir freuen uns mit ihr
                                        über diesen grossen Erfolg.

Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020
Am 27. September haben die Stimmberechtigen den beiden kommunalen Vorlagen, Jahresbericht mit Jah-
resrechnung 2019 sowie Wahl der Truvag Revisions AG Willisau als externe Revisionsstelle für die Prüfung
der Jahresrechnung 2020, mit einem deutlichen Ja-Anteil zugestimmt (die detaillierten Abstimmungsergeb-
nisse finden Sie in dieser Ausgabe). Der Gemeinderat dankt der Stimmbevölkerung für die Unterstützung und
das entgegengebrachte Vertrauen.
Herbstzeit – Budgetzeit
Die weltweite Pandemie Covid-19 hat auch Auswirkungen auf die Jahresrechnung 2020 sowie auf das Budget
2021 unserer Gemeinde. Diese nicht einfache Situation hat auch den Gemeinderat in den vergangenen Wo-
chen stark beschäftigt. Und trotzdem muss es weitergehen. Unter Beachtung der Budgetvorgaben haben die
Gemeinderäte in ihren Ressorts die Budgetzahlen 2021 erfasst und zusammengetragen. In den nächsten Wo-
chen wird das Budget 2021 sowie der Aufgaben- und Finanzplan 2021-2024 weiter bearbeitet, diskutiert und
angepasst und im Oktober vom Gemeinderat an der Schlusslesung zuhanden der Controlling-Kommission
finalisiert.
Das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHGG) sieht vor, dass die Gemeinden eine Beteiligungs-
strategie erarbeiten und diese alle vier Jahre einmal pro Legislatur den Stimmberechtigten zur Kenntnis-
nahme vorlegen. An der Budget-Gemeindeversammlung vom Dezember wird den Versammlungsteilneh-
menden die erarbeitete Beteiligungsstrategie erstmals unterbreitet. Sie ist ein Planungsinstrument mit den
strategischen Vorgaben für die Gesamtheit der Beteiligungen der Gemeinde. Die Beteiligungsstrategie hält
für jede Organisation mit kommunaler Beteiligung die Ziele der Gemeinde als Eignerin und die Vorgaben an
das strategische Leistungsprogramm fest.
Am Donnerstag, 10. Dezember 2020, 20.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Hiltbrunnen die Budget-Ge-
meindeversammlung statt. Wir laden die Bevölkerung dazu herzlich ein und freuen uns auf eine rege Betei-
ligung.
Sprechstunde Gemeindepräsident
Ich mache auf die Möglichkeit der letzten Sprechstunde in diesem Jahr aufmerksam. Auf Voranmeldung bin
ich am Mittwoch, 16. Dezember von 13.30 – 15.30 Uhr gerne für Sie da. Nutzen Sie die Gelegenheit und rufen
Sie mich an, 079 248 36 01.
   Liebe Leserinnen und Leser, langsam verfärben sich Gärten, Wiesen, Hecken und Wälder – ein wunder-
   bares Farbenspiel kündigt sich an. Geniessen Sie diese farbenfrohe Herbstzeit z.B. bei einem Spazier-
   gang durch unsere wunderschöne Landschaft.             Ihr Gemeindepräsident Valentin Kreienbühl
                                                    3
ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
Gemeinde Altbüron
Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 27. September 2020 sind folgende:
                                   Gemeinde Altbüron    Kanton Luzern           Bund
                                       Ja / Nein          Ja / Nein           Ja / Nein
1. Begrenzungsinitiative               206 / 225       67'900 / 101'048    38.3% / 61.7%
                                                                              Abgelehnt

2. Änderung des Jagdgesetzes           291 / 140        93'456 / 73'438    48.1% / 51.9%
                                                                              Abgelehnt

3. Änderung BG über die direkte
   Bundessteuer                        151 / 276       56’464 / 109’802    36.8 % / 63.2 %
                                                                              Abgelehnt

4. Änderung des Erwerbsersatz-
                                       196 / 230        87'091 / 80’741    60.3 % / 39.7 %
   gesetzes
                                                                           Angenommen

5. Beschaffung Kampfflugzeuge          254 / 175        92'057 / 75’741    50.1 % / 49.9 %
                                                                           Angenommen

Das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist folgendes:
                                   Gemeinde Altbüron    Kanton Luzern
                                       Ja / Nein          Ja / Nein
1. Fair von Anfang an, dank            149 / 263        80'299 / 79'935
   transparenter Vormiete
                                                         Angenommen

Die Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020 sind folgende:
                                   Gemeinde Altbüron
                                       Ja / Nein
1. Jahresbericht mit
   Jahresrechnung 2019                  368 / 16
                                      Genehmigt

2. Wahl externe Revisionsstelle
   Truvag Revisions AG, Willisau        366 / 18
                                       Gewählt

Stimmbeteiligung                   Gemeinde Altbüron    Kanton Luzern           Bund
Stimmberechtigte                         737
Eingegangene Stimmkuverts                444
Stimmbeteiligung                        60.25%              59.44%             59.35%
                                                   4
ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
Einladung
                         an die stimmfähige Bürgerschaft der Gemeinde Altbüron

                                      zur Gemeindeversammlung
                                  Donnerstag, 10. Dezember 2020, 20.00 Uhr
                                      in der Mehrzweckhalle Hiltbrunnen

Traktanden

1.       Aufgaben- und Finanzplan 2021 – 2024 mit Budget 2021
         1.1 Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan 2021 – 2024
         1.2 Genehmigung Budget 2021 mit dem Steuerfuss von 2.20 Einheiten
         1.3 Kenntnisnahme des Berichtes der Controllingkommission
         1.4 Kenntnisnahme Beteiligungsstrategie

2.       Informationen aus den Gemeinderatsressorts

3.       Wünsche und Anregungen

Altbüron, 16. September 2020
                                                                     Der Gemeinderat

Bemerkungen zur Gemeindeversammlung
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,
nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch
eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und seit mindestens fünf Tagen vor der
Gemeindeversammlung ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Altbüron geregelt haben.
Aktenauflage
Die den Traktanden zugrunde liegenden Akten können in der Gemeindekanzlei Altbüron einge-
sehen werden.
Zustellung der Botschaft
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird an alle Haushaltungen zugestellt. Die Darstellung
des Aufgaben- und Finanzplans mit Budget erfolgt aufgrund des neuen Gesetzes über den Finanz-
haushalt der Gemeinden (FHGG).

Gemeinderat Altbüron
Bühl 27 I 6147 Altbüron I 062 207 00 80
gemeindeverwaltung@altbueron.ch
www.altbueron.ch

                                                     5
ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat Altbüron freut sich, vielen jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
zu bestandenen Prüfungs-, Matura-, Diplom- und Berufserfolgen gratulieren zu dür-
fen:
Bei der Firma Affentranger Bau AG haben zwei Lehrlinge ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen:
Brou Kouame KRA, Zell hat seine zweijährige Ausbildung zum Baupraktiker EBA erfolgreich abgeschlossen.
Simon Roth, Bühl 9, Altbüron hat die dreijährige Ausbildung zum Maurer EFZ erfolgreich beendet.

Debora Alusi Bühl 8 B durfte ihr Diplom von der Kultur- und Sozial-wissenschaftlichen Fakultät der Universität
Luzern entgegennehmen. Ihr wurde der Grad eines Bachelor of Arts (BA) in Philosophy, Politics an Economics
(Major: Politikwissenschaft) der Universität Luzern zugesprochen. Der Titel ihrer sehr guten Arbeit lautet: Der
Brexit – Eine postfunktionale Analyse.

Michel Bieri, Meichten 12 hat seine zweijährige Ausbildung zum Küchenangestellten EBA im Begegnungs-
Zentrum St. Ulrich Luthern erfolgreich abgeschlossen.

Jenny Bossert, Halden 3 hat ihre vierjährige Lehre als Schreinerin EFZ (Möbel / Innenausbau) bei der Schrei-
nerei Bieri AG in Schötz mit der Ehrenmeldung abgeschlossen.

Bei Bossert Forst AG hat Tobias Birrer, Luthern seine dreijährige Lehre zum Forstwart EFZ sehr gut absolviert.

Rahel Fuchs, Ring 17 hat ihre dreijährige Lehre zur Fachfrau Gesundheit FaGe im Alters- und Pflegezentrum
Waldruh in Willisau absolviert. Sie hat den Lehrabschluss mit der Ehrenmeldung (Note 5.9) abgeschlossen.

Mara Foster, Steinhubel 6 hat ihre dreijährige Lehre als medizinische Praxisassistentin EFZ in der Hausarzt-
praxis Thalmann, Wolhusen erfolgreich beendet.

Annika Imbach, Hintergass 6 hat ihre zweijährige Zusatzlehre als Floristin EFZ bei der Firma Blumeninsel
Huttwil AG, (Floristik – Pflanzen – Gartenbau) erfolgreich beendet.

Tim Kramis, Lindenweg 9 hat in diesem Frühling die achtmonatige berufsbegleitende Weiterbildung als On-
line Marketing Manager sehr gut abgeschlossen. Er arbeitet bei der Firma Kramis Teppich Design AG.

Bei der Raiffeisenbank Luzerner Landschaft Nordwest hat Jan Bättig, Grosswangen seine dreijährige Ausbil-
dung zum Kaufmann EFZ, erweiterte Grundbildung Branche Bank, erfolgreich beendet.

Bei der Firma saa ag Farbe und Struktur am Bau haben zwei Lehrlinge ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlos-
sen:
Nico Bieri, Eriswil hat seine dreijährige Lehre als Kaufmann EFZ erfolgreich abgeschlossen.
Melvin Kläy, Huttwil hat seine zweijährige Lehre als Gipserpraktiker EBA erfolgreich beendet.

Bei der Firma schaerholzbau ag, Kreuzmatte 1 haben vier Zimmermann-Lehrlinge erfolgreich abgeschlossen:
Loris Kronenberg, Willisau hat seine vierjährige Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich beendet.
Flavio Reber, Zell hat seine vierjährige Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich abgeschlossen.
Thomas Hartmann, Reiden hat seine vierjährige Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich beendet und
Oliver Erzer, Aarwangen hat ebenfalls seine vierjährige Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich abge-
schlossen.

Lukas Schneider, Hornstrasse hat seine vierjährige Ausbildung als Mediamatiker bei der Firma Andermatt
Biocontrol AG Grossdietwil erfolgreich abgeschlossen.

Ermir Selmani, Ring 5 hat seine dreijährige Lehre als Detailhandelsfachmann EFZ bei der Migros Rothrist
erfolgreich abgeschlossen.
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ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
Aus dem Gemeinderat
Bei Blumen Wapf, Hintergass 7 hat Chantal Geiser, Roggliswil ihre dreijährige Lehre als Zierpflanzengärtne-
rin EFZ mit der Ehrenmeldung abgeschlossen.

Wir gratulieren allen jungen Absolventinnen und Absolventen ganz herzlich zu ihren positiven Ab-
schlüssen und wünschen ihnen viel Erfolg und alles Gute auf dem weiteren beruflichen und priva-
ten Lebensweg. In die Gratulationswünsche schliessen wir selbstverständlich auch die Eltern so-
wie die Lehrbetriebe mit ein.

Leider ist es auch nach diversen Nachfragen und Recherchen nicht immer möglich, alle Berufserfolge zu er-
fassen. Wenn Sie einen Abschluss gemacht haben, melden Sie sich bitte bei Renate Rölli (079 213 56 54),
damit wir auch Ihren Berufserfolg veröffentlichen können.

           Die Präsidentenkonferenz der Vereine und
         Körperschaften von Altbüron und Grossdietwil
            findet am Mittwoch, 18. November 2020,
         19.30 Uhr im Gasthof Löwen Grossdietwil statt.

   VOLKSNAHES                           ADVENTSKONZERT
   EMMA STIRNIMANN, Sopran
   TRIO SCHRAG BUEBE, verschiedene Instrumente
   Sonntag, 06. Dezember 2020 / 17 Uhr
   St. Antonius-Kapelle, 6147 Altbüron (LU)

PATRONAT: KULTURVEREINIGUNG HILTBRUNNENSTUBE, ALTBÜRON

Eintritt 20 Franken / Vorverkauf über die Gemeindeverwaltung Altbüron:
E-Mail: gemeindeverwaltung@altbueron.ch / Telefon: 062 207 00 80

www.altbueron.ch                             www.emmastirnimann.ch

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ALTBÜRON DORFLEBEN - Gemeinde Altbüron
Aus der Gemeinde
                      Messbericht Radonmessung in den beiden Schulhäusern

Was ist Radon?
Radon ist ein radioaktives Edelgas, welches natürlicherweise im Boden vorkommt. Es kann sich in Gebäuden
ansammeln und zerfällt in ebenfalls radioaktive Folgeprodukte. Werden diese kleinsten Partikel in hohen
Konzentrationen und über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann Lungenkrebs ausgelöst werden.
Wenn die Radongefahr bekannt ist kann die Konzentration mit geeigneten baulichen Massnahmen reduziert
werden.
Im Auftrag der Einwohnergemeinde Altbüron führte die Firma inNet Monitoring AG während des Winters
2019/2020 Radon-Dosimetermessungen gemäss Vorgabe BAG durch.
In allen untersuchten Räumen inkl. Räumen ohne Personenaufenthalt wird der Referenzwert von 300 BQ/m3
eingehalten.

Bauverwaltung Altbüron
Andreas Meyer

                           Bewilligungsablauf Heckenpflege neu geregelt

Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen und freistehende Einzelbäume sind ökologisch wertvoll und prägen
unsere Landschaft. Als Elemente der Kulturlandschaft brauchen sie die entsprechende Pflege. Gleichzeitig
sind diese Bestockungen rechtlich geschützt.

Pflegeeingriffe in Hecken gaben in den letzten Jahren im ganzen Kanton Luzern vermehrt Anlass zu Diskussi-
onen. Auslöser waren Anzeigen wegen Verstössen gegen die Heckenschutzverordnung, die in Einzelfällen
auch Bussen nach sich zogen. Dies führte bei etlichen Heckeneigentümern zu Verunsicherungen. Welche Ein-
griffe darf ich bei meiner Hecke machen? Ab wann und für welche Massnahmen brauche ich eine Bewilli-
gung? Wann darf ein freistehender Einzelbaum gefällt werden? Für diese Fragen ist, wie bei allen Bestockun-
gen welche juristisch gesehen nicht als Wald gelten, die Gemeinde zuständig.

Wald Luzerner Hinterland hat mit den Gemeinden in ihrem Perimeter und in Zusammenarbeit mit den zu-
ständigen Förstern die Abläufe überarbeitet. Die rechtliche Basis bilden wie bisher die Heckenschutzverord-
nung des Kantons und das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Die Grundeigentümer sind angehalten,
vor jedem Pflegeeingriff in Hecken oder einer geplanten Fällung von freistehenden Einzelbäumen mit dem
zuständigen Förster/Heckenbeauftragten der Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Dieser führt ein Beratungs-
gespräch, macht Abklärungen zur Bewilligungsfähigkeit und zeichnet den Aushieb an.

Neu wird bei jeder Heckenberatung ein Kurzprotokoll mit einem Bewilligungsantrag ausgefüllt. Die zustän-
dige Gemeinde wird das Gesuch prüfen und bewilligen. Die Zustellung der Bewilligung erfolgt per E-Mail.

Der neue Ablauf bringt einen minimalen Mehraufwand, schafft im Gegenzug aber Rechtssicherheit für die
Gemeinde, den Heckenbeauftragten und insbesondere für die Grundeigentümer. Die Heckenberatung wird
wie bisher durch die Gemeinde finanziert.

Bauverwaltung Altbüron
Andreas Meyer

                                                    8
Aus der Gemeinde
                                    Bäume und Sträucher schneiden

An unübersichtlichen Stellen schränken Sträucher und andere hochwachsende Pflanzen die erforderliche
Sicht ein und gefährden damit die Verkehrssicherheit. Dadurch werden auch der Strassenunterhalt und der
Winterdienst erschwert. Pflanzen in Privatgärten dürfen das sogenannte Lichtraumprofil auf öffentlichem
Grund nicht tangieren. Die Mindestmasse dürfen auch dann nicht unterschritten werden, wenn sich die Äste
bei Regen oder Schneefall nach unten biegen.
Das Strassengesetz des Kantons Luzern verpflichtet die Grundeigentümer zum rechtzeitigen Zurückschneiden
ihrer Pflanzen. Der Rückschnitt sollte ein bis zwei Mal pro Jahr erfolgen. Im Unterlassungsfall erfolgen Mass-
nahmen durch die Gemeinde zulasten der Grundeigentümer. Der Gemeinderat bittet darum, die notwendi-
gen Arbeiten vorzunehmen und dankt für das Verständnis.

                                               Häckseldienst

                               Freitag, 13. November 2020, ab 8.00 Uhr
Der Werkdienst wird mit einem Schredder unterwegs sein und Ast- und Staudenmaterial aus Privatgärten
vor Ort häckseln (10 Minuten gratis, bei längerem Einsatz kostenpflichtig).
Achtung:      Nur Äste und Holzstücke bis max. 10 cm Durchmesser können gehäckselt werden!
Anmeldung: Markus Bättig, Strassenmeister, Telefon 062 927 28 15 oder 079 336 17 78

                                         Grünabfuhr Januar 2021

Die erste Grüngutabfuhr im nächsten Jahr findet statt am Mittwoch, 13. Januar 2021 statt.
Die entsprechenden Grüngutmarken werden ab Anfang Januar beim SPAR Supermarkt erhältlich sein.

                                                      9
Aus der Gemeinde
                                              Gratulationen

                                  Ein ganzes Jahrhundert
Jeder in Altbüron kennt ihn – Anton Schürch. Viele waren schon bei ihm an der Ladentheke, hinter der er
unzählige Jahre stand. Am 4. Juli vor hundert Jahren wurde er geboren und im Laufe der Zeit erlangte er rund
um Altbüron Berühmtheit.

Die Sonne steht am Himmel über Reiden und nur einige wenige Wolken zieren den Himmel. Der 4. Juli ist
wohl in den letzten hundert Jahren immer in einem anderen Gewand dahergekommen. Umso schöner, dass
genau an dem diesjährigen die Sonne strahlt. Die Türen öffnen sich zum Alters- und Pflegezentrum Feldheim
Reiden. Hier ist der Mensch zuhause, der diese hundert «4. Juli» alle miterlebt hat – Anton Schürch. Er ver-
bringt erst kurze Zeit im Feldheim, wirklich zuhause ist er nämlich über dem Hügel in Altbüron.

Das Unikat von Altbüron

Dort im kleinen Dorf hat der hundertjährige Anton sein Leben verbracht und ist schon längst ein Dorfunikat.
Beinahe jeder kennt ihn und seinen ehemaligen Laden. Kein Wunder, denn Anton führte seinen Lebensmit-
telladen 71 Jahre lang. Mehr als genug Zeit, um einen hohen Bekanntheitsgrad zu erreichen, nicht zuletzt als
wohl einer der ältesten Ladenbesitzer der Schweiz. Er hat in seinem Laden alles verkauft, was die Bewohner
von Altbüron brauchten. Ab 1958 übernahm Anton auch den Obsthandel von Posthalter Kleeb. In einigen
Jahren waren dies bis zu 800 Tonnen Obst pro Saison. Sein Sortiment hat Anton laufend erweitert, sei es mit
Backwaren oder nach der Schliessung der Dorfkäserei auch mit Milchprodukten.
                                                    10
Aus der Gemeinde
Anton Schürch wurde aber nicht etwa als Sohn eines Ladenbesitzers geboren, sondern als Sohn einer Bau-
ernfamilie. In seinen ersten Jahren gab es noch kein elektrisches Licht und der Schulweg wurde zu Fuss oder
im Winter mit Schlitten bestritten. Anton hat viel auf dem Bauernhof mitgeholfen. Er packte bei der Stallar-
beit mit an und fuhr die Milch zur Käserei. So kam auch die Schule teilweise etwas zu kurz. 54 Absenzen hatte
Anton allein in der 6. Klasse und dies, obwohl es zu der Zeit noch die sogenannten Heuferien gab.

Mit 28 Jahren heiratete Anton seine Elisabeth und übernahm gemeinsam mit ihr noch im selben Jahr den
Laden. Die Beiden besuchten zahlreiche Kurse, weil sie nicht vom Fach waren. Die Familie des Ehepaars wuchs
in den weiteren Jahren um fünf Kinder, wovon einige in den heutigen Jahren bereits pensioniert sind. Die 60-
jährige Diamanthochzeit konnten Anton und Elsbeth noch gemeinsam feiern, danach starb Elisabeth
Schürch-Bucheli im Jahr 2008.

Sein neues Jahrhundert

Im Innern des Feldheimes erwartet Anton Schürch bereits seinen Besuch. Sein Augenlicht hat mit den Jahren
nachgelassen, nicht aber sein Lachen und die freundliche Art, mit der er auch seine Kunden stets begrüsste.
Dankend nimmt er den Blumenstrauss der Gemeinde Altbüron entgegen, die ihm herzlich zu seinem Geburts-
tag gratuliert. Mit den freudigen Klängen des Musikquartetts und voller Zufriedenheit startet Anton Schürch
bei Sonnenschein in sein nächstes Jahrhundert.

Ein grosser Tag für Emil Steimann!

90 Jahre alt wurde am Freitag, 24. Juli 2020,
Emil Steimann in der Gass in Altbüron.
Die Gemeindrätinnen Lidwina Frei und
Renate Rölli gratulierten dem Jubilar
im Namen der ganzen Gemeinde.
Emil Steimann hat zusammen mit seiner
verstorbenen Frau Marie fünf Kinder gross-
gezogen. Zuletzt arbeitete er in der
Wäscherei der psychiatrischen Klinik in
St. Urban.
Gesundheitlich geht es Herrn Steimann gut,
was man ihm auch ansieht.
Die Gratulantinnen wünschten ihm
das Allerbeste für die Zukunft.

Text und Foto: Eugen Bader

                                                    11
Aus der Gemeinde
Gratulation für Johann Bienz-Zemp

                                                                                          Bei bester Gesundheit und
                                                                                          im Beisein seiner Familie,
                                                                                          drei Kinder und Frau Dorli,
                                                                                          konnte der Altbürer Hans
                                                                                          Bienz seinen 90zigsten Ge-
                                                                                          burtstag feiern. Hans Bi-
                                                                                          enz, früher bekannt als Ge-
                                                                                          flügelzüchter, ist ein von
                                                                                          der Natur begeisterter Er-
                                                                                          denbürger. Zum Geburts-
                                                                                          tag überbrachten die drei
                                                                                          Gemeinderätinnen Renate
                                                                                          Rölli, Lidwina Frei und
                                                                                          Heidy Koffel die besten
                                                                                          Wünsche der Gemeinde
                                                                                          Altbüron.

                                                                                          Text und Foto: Eugen Bader

                               Einwohnerkontrolle: Mutationen 3. Quartal 2020

Zuzüge:
- Marina Felber                                 Grünbach 4                   von 6156 Luthern LU
- Elias Pike                                    Lindenweg 8                  von 6144 Zell LU
- Ralf Berg                                     Dorf 7                       von 4467 Rothenfluh BL
- Benjamin Schmidli                             Hintergass 15                von 6146 Grossdietwil LU
- Lisa Ammann                                   Hintergass 15                von 6146 Grossdietwil LU
- Fabio und Stefanie Imbach-Köpfli              Blatten 12                   von 6252 Dagmersellen LU
- Ramona Hasler                                 Melchnauerstrasse 1          von 4806 Wikon LU
- Patrik Meier und Gabriele Ducksch             Lindenweg 14                 von 4900 Langenthal BE
- Martin und Katerina Guzek                     Ring 5                       von 4704 Niederbipp BE
- Martina Kurer                                 am Rain 8                    von 6146 Grossdietwil LU

Wegzüge:
- Dominic Achermann                             Lindenweg 3                  nach 6144 Zell LU
- Cédric Achermann                              Lindenweg 3                  nach 6246 Altishofen LU
- Benedikt und Chantal Unternährer              Lindenweg 16                 nach 6146 Grossdietwil LU
  mit Yannis und Alina
- Rita Blum-Schurtenberger                      Bühl 5                       nach 6130 Willisau LU
- Alois und Theres Henseler-Kaufmann            Grünbach 3                   nach 6146 Grossdietwil LU

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Publikation verzichten können.

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Aus der Gemeinde
                                     Zivilstandsnachrichten 3. Quartal 2020

Eheschliessungen:
   Jonas Stadelmann und Sandra Stadelmann geb. Frank, geheiratet am 11. August 2020
Geburten:
   Ariana Thaqi, Tochter von Arianit Thaqi und Vanessa Thaqi geb. Butuci, geboren am 11. Juli 2020
   Luca Burkard, Sohn von Stefan Burkard und Angela Burkard geb. Järmann, geboren am 13. Juli 2020
   Emir Gülsoy, Sohn von Engin Gülsoy und My Hang Gülsoy geb. Chau, geboren am 28. Juli 2020
   Gino Amrein, Sohn von Flavio und Seraina-Barbara Amrein geb. Peter, geboren am 15. August 2020
   Mael Hirschi, Sohn von Daniel und Stephanie Hirschi geb. Oetterli, geboren am 24. August 2020

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                                         Handänderungen 3. Quartal 2020

Gemäss Artikel 970a ZGB und § 90 EGZGB werden folgende in das Grundbuch eingetragene Veräusserungen
von Grundstücken in Altbüron veröffentlicht:

GB Nr.     Ortsbezeichnung                           V: Veräusserer
                                                     E: Erwerber    T: Tausch

158       Usserdorf                                  V: Guido Bossert, Altbüron
(Teilfläche)                                         E: Anna Bär-Burri, Altbüron

84        Meichte                                    V: Gebau Immobilien AG, Hergiswil NW
(Teilflächen)                                        E: Erbengemeinschaft Franz Schöpfer-Zihlmann sel.
                                                        Liliane Müller-Stingel, Altbüron
                                                        Hans Peter Vogelsang-Knupp, Altbüron

4031       Rain                                      V: Don Casa AG, Stansstad
                                                     E: PT Immobilien GmbH, Möhlin

                                                       Brückentag

                      An folgendem Tag ist die Gemeindeverwaltung Altbüron geschlossen:
                              Montag, 7. Dezember 2020 (vor Maria Empfängnis)

                                                       Chond de Samichlaus?
                                                            Samichlausorganisation 2020
                                                     Der Samichlaus ist noch tief im Wald und
                                                     macht sich so seine «Corona-Gedanken».

                                                  Zu gegebener Zeit werden wir Sie via Flugblatt
                                                         über alles Weitere orientieren.
                                                             13
Möchten Sie Ihr „Dorfleben Altbüron“ mitgestalten?

Das „Dorfleben Altbüron“ erscheint 4 Mal im Jahr, jeweils zu Beginn des Quartals (Anfang Januar, April, Juli
und Oktober) als Heft im A5-Format und wird zusätzlich auf der Internetseite unserer Gemeinde (unter
www.altbueron.ch/downloads) veröffentlicht.

Herausgeberin ist die Einwohnergemeinde Altbüron. Die Redaktion besteht aus den Mitgliedern des Gemein-
derates, den Mitgliedern der Schulpflege und dem Gemeindeschreiber. Das Redaktionssekretariat wird von
der Gemeindekanzlei Altbüron betreut.

Der Redaktionsschluss für die jeweilige Ausgabe ist der 15. des Vormonats (15. Dezember, 15. März, 15. Juni,
15. September).

Möchten Sie uns dabei mit Fotos und Texten unterstützen?

                                  Senden Sie uns spannende Geschichten und Berichte über tolle Erlebnisse,
                                  interessante Neuigkeiten, Beiträge über Anlässe und Ausflüge, Artikel zum
                                  sportlichen und gesellschaftlichen Geschehen, Veranstaltungshinweise, all-
                                  gemein nützliche Informationen usw.
                                  Oder möchten Sie Ihr Unternehmen präsentieren, neue Produkte oder
                                  Dienstleistungen vorstellen?

                                  Vereine, gemeinnützige Organisationen, ortsansässige Betriebe und Privat-
                                  personen können ihre nicht vorwiegend Werbezwecken dienenden Berichte
                                  kostenfrei im „Dorfleben Altbüron“ veröffentlichen lassen.

Informationen zur Gestaltung von Artikeln
Die Beiträge sollten halbe oder ganze Seiten umfassen. Die Seiten sollten fertig gestaltet sein, d. h., Vereinslo-
gos sollten, falls vorhanden, verwendet werden, und Fotos in guter Qualität sollten eingefügt und ggf. mit
einer Legende versehen sein. In bereits veröffentlichten Artikeln sind möglicherweise Anregungen für die
Gestaltung zu finden.

Schrift und vor allem Fotos sollten nicht zu klein sein, da die Seiten von A4 auf A5 verkleinert werden und
Details auf den Fotos dann möglicherweise nicht mehr erkennbar sind. Die bevorzugte Schriftart ist Calibri in
Grösse 11 oder 12. Die Einsendung der Beiträge sollte per E-Mail, am besten als PDF und Word-Datei (Fotos
als JPEG-Datei), an dorfleben@bluewin.ch erfolgen.

Je nach Platzverhältnissen und Textinhalten werden wir Ihre Berichte so rasch wie möglich publizieren. Die
Redaktion behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen vorzunehmen oder Beiträge zu kürzen. Bei
Fragen steht Ihnen unser Gemeindeschreiber Peter Suppiger unter 062 207 00 80 oder gemeindeverwal-
tung@altbueron.ch gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Eingaben! Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden gerne entgegengenom-
men.

Die Redaktion

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WAS – Prämienverbilligung 2021
                                                            Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen:
                                                            • mit steuerrechtlichem Wohnsitz am 1. Januar 2021 im Kanton Luzern
                                                            • die einem obligatorischen Krankenversicherer angeschlossen sind
                                                            • sofern die Richtprämie höher ist als ein bestimmter Prozentsatz des
                                                              massgebenden Einkommens.
                                                            Anspruch auf mindestens 50 % der Richtprämie haben:
                                                            • Kinder, sofern das massgebende Einkommen der Eltern einen bestimmten
                                                              Wert nicht übersteigt
                                                            • junge Erwachsene (Jahrgang 1996 bis 2002), sofern sie sich am
                                                              1. Januar 2021 in einer mindestens 6 Monate dauernden Ausbildung
                                                              befinden und das massgebende Einkommen der Familie einen bestimmten
                                                              Wert nicht übersteigt.

                                                                                   ung
                                                           Online-Anmeld
                                                              Die Anmeldung kann direkt im Internet unter ipv.was-luzern.ch erfasst oder
                                                              bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle der Wohn-
                                                              sitzgemeinde beantragt werden. Jetzt anmelden bis 31. Oktober 2020!

                                                                    Information und Beratung
                                                                    WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
                                                                    Ausgleichskasse Luzern
                                                                    www.was-luzern.ch/ipv
                                                                    oder bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes

was_ak_IPV_Prämienverbilligung_Plakat_297x420_4f.indd 1                                                                               06.07.20 14:00

                                                                                         15
Merkblatt
                                                                       Nr. 02 / 20
                                                                       August 2020 Merkblatt
                                                                                   Nr. 02 / 20
                                                                                   August 2020

WAS – Prämienverbilligung 2021
Anspruch WAS – Prämienverbilligung               2021
                      Auszahlung der Prämienverbilligung
Einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Perso-                    Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Kran-
nen und Familien,Anspruch
                      die am 1. Januar 2021 im Kanton Lu- kenversicherung.                  Diese stellt reduzierte
                                                                                         Auszahlung                      Prämienrech-
                                                                                                           der Prämienverbilligung
zern steuerrechtlichen
                     EinenWohnsitz
                             Anspruchhaben      und bei einer
                                         auf Prämienverbilligung       nungen
                                                                     haben       aus. IstDie
                                                                             Perso-       die Auszahlung
                                                                                              Prämienverbilligung        höher als die
                                                                                                             erfolgt ausnahmslos       direkt an die Kran-
obligatorischen Krankenpflegeversicherung
                     nen und Familien, die am 1.angeschlos-
                                                       Januar 2021 im  tatsächlich
                                                                         Kanton Lu-geschuldete      Krankenkassenprämie,
                                                                                         kenversicherung.                          wird nur
                                                                                                               Diese stellt reduzierte     Prämienrech-
sen sind. Zudem muss        die Krankenkassenprämie          höher     die
                     zern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und bei einer   effektive  Prämie   verbilligt.
                                                                                         nungen aus. Ist die Prämienverbilligung höher als die
sein als ein bestimmter      Prozentsatz    des   massgebenden
                    obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlos- tatsächlich geschuldete Krankenkassenprämie, wird nur
Einkommens.         sen sind. Zudem muss die Krankenkassenprämie                höher die effektive Prämie verbilligt.
                                                                       Berechnungsfaktoren
                    sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden
                                                                       Für die Berechnung ist die letzte rechtskräftige Steuer-
Anmeldung           Einkommens.                                                          Berechnungsfaktoren
                                                                       veranlagung massgebend.          Diese darf nicht mehr als
Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Oktober 2020                                       Für die Berechnung
                                                                       vier Jahre zurückliegen.                   ist die letzte rechtskräftige
                                                                                                     WAS Ausgleichskasse           Luzern         Steuer-
                    Anmeldung
erfolgen. Sie kann entweder direkt im Internet unter                                     veranlagung
                                                                       berechnet das massgebende         massgebend.
                                                                                                           EinkommenDiese   anhand darfdie-
                                                                                                                                        nicht mehr als
ipv.was-luzern.ch Die     Anmeldung
                     eingegeben     oder muss
                                           bei bis
                                                WAS spätestens
                                                       Aus-     31. Oktober    2020      vier JahreDas
                                                                       ser Steuerveranlagung.         zurückliegen.
                                                                                                          massgebende  WASEinkommen
                                                                                                                              Ausgleichskasse Luzern
gleichskasse Luzern erfolgen.   Sieder
                         oder bei   kann    entweder direkt der
                                         AHV-Zweigstelle      im Internet
                                                                       wirdunter         berechnet das massgebende
                                                                             aus dem Nettoeinkommen           und 10% desEinkommen
                                                                                                                                Reinver- anhand die-
Wohnsitzgemeinde    ipv.was-luzern.ch
                       eingereicht werden. eingegeben    oder bei WAS
                                                 Bei Anmeldung           Aus- sowie allfälligen
                                                                       mögens            ser Steuerveranlagung.
                                                                                                      Aufrechnungen    Das  massgebende
                                                                                                                          und  Abzügen Einkommen
                    gleichskasse
nach dem 31. Dezember         2020 Luzern
                                     bestehtoder     bei der AHV-Zweigstelle
                                                ein Anspruch           ermittelt.der     wirdSteuerveranlagung
                                                                                   Bei einer   aus dem Nettoeinkommen           und 10% des Reinver-
                                                                                                                       nach Ermessen
                    Wohnsitzgemeinde
erst ab dem Folgemonat                       eingereicht
                              der Einreichung.            werden. Beibesteht
                                                   Pro Anmel-           Anmeldung        mögensauf
                                                                                 kein Anspruch      sowie  allfälligen Aufrechnungen und Abzügen
                                                                                                        Prämienverbilligung.
                    nach   dem   31.  Dezember
dung werden alle berechtigten Familienangehörigen, 2020   besteht  ein Anspruch          ermittelt.  Bei einer  Steuerveranlagung        nach Ermessen
                    erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Pro Anmel-                   besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung.
die im selben Haushalt      leben (Ehepartner, Kinder und              Nicht    erwerbstätige       Familienangehörige, die in
                    dung werden alle berechtigten Familienangehörigen,
junge Erwachsene bis Jahrgang 1996 in Ausbildung),
                    die im selben Haushalt leben (Ehepartner, Kinder           und
                                                                       EU/EFTA-Staaten   Nichtwohnen
                                                                                                 erwerbstätige Familienangehörige, die in
automatisch für die    Berechnung       ermittelt.
                    junge Erwachsene bis Jahrgang 1996 in Ausbildung), Für nicht erwerbstätige     Familienangehörige,
                                                                                         EU/EFTA-Staaten           wohnendie in
                    automatisch für die Berechnung ermittelt. EU/EFTA-Staaten                wohnen     und in der Schweiz        versi-
Junge Erwachsene mit Jahrgang 1996 bis 2002 chert sind, kannFür                               nicht erwerbstätige
                                                                                          die Anmeldung zusammen
                                                                                                                      Familienangehörige,
                                                                                                                             mit
                                                                                                                                               die in
Junge Erwachsene       in Ausbildung     werden    zusammen                              EU/EFTA-Staaten        wohnen und      in der
                                                                                                                                   der in
                                                                                                                                        Schweiz versi-
                    Junge Erwachsene mit Jahrgang 1996                 derbis   2002 wohnenden
                                                                            Schweiz      chert  sind, und
                                                                                                       kann/ oder
                                                                                                             die    erwerbstätigen
                                                                                                                  Anmeldung             Per- mit der in
                                                                                                                                 zusammen
mit den Eltern berechnet      (Einreichunginder
                    Junge Erwachsene                Anmeldung
                                                Ausbildung   werden zusammen
                                                                       son eingereicht derwerden.
über die Eltern). Als                                                                        Schweiz wohnenden und / oder erwerbstätigen Per-
                    mitAusbildung      im Sinne der
                         den Eltern berechnet          Prämien- der Anmeldung
                                                   (Einreichung                          son eingereicht werden.
verbilligung gilt eine
                    übermindestens
                           die Eltern).sechs    Monate dau-
                                         Als Ausbildung    im Sinne der Prämien-
ernde Ausbildung,verbilligung
                      welche einen gilt Anspruch    auf Familien-
                                        eine mindestens
                                                                       Neuberechnung des Anspruchs
                                                            sechs Monate dau-
zulagen begründet.     EineAusbildung,
                    ernde     eigene Anmeldung        müssen
                                            welche einen               Falls
                                                            Anspruch auf   Familien-     Neuberechnung des Anspruchs
                                                                              sich die Einkommensverhältnisse           im Jahr 2021 im
junge Erwachsenezulagen
                      einreichen,   die amEine
                               begründet.      1. Januar    AnmeldungVergleich
                                                   eigene2021            müssen zur verwendeten
                                                                                         Falls sich dieSteuerveranlagung
                                                                                                         Einkommensverhältnisse   um mehr im Jahr 2021 im
nicht in Ausbildungjunge
                       sind Erwachsene
                             oder die ameinreichen,
                                             1. Januar 2021            als 25%
                                                               in 1. Januar
                                                          die am             2021 verschlechtern,
                                                                                         Vergleich kann     über unsereSteuerveranlagung
                                                                                                     zur verwendeten        Internetseite        um mehr
Ausbildung sind und nicht  in Ausbildung
                         einen               sind oder die am 1. Januar
                                eigenen steuerrechtlichen                   2021 in      als 25% bis
                                                                       www.was-luzern.ch/ipv        verschlechtern,
                                                                                                        spätestens am  kann   über
                                                                                                                            31.     unsere Internetseite
                                                                                                                                 Dezem-
Wohnsitz haben. Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen                      www.was-luzern.ch/ipv
                                                                       ber 2021 ein Änderungsantrag          gestelltbis  spätestens am 31. Dezem-
                                                                                                                       werden.
                    Wohnsitz haben.                                                      ber 2021 ein Änderungsantrag gestellt werden.

50% Richtprämie für Kinder und junge Erwach- Hinweis
                50% Richtprämie für Kinder und junge    Erwach-
                                                     Dieses          Hinweis vermittelt eine Übersicht. Für
                                                            Informationsblatt
sene in Ausbildung                                   die Beurteilung Dieses Informationsblatt
                                                                     von Einzelfällen         vermittelt einedie
                                                                                      sind ausschliesslich    Übersicht. Für
                sene
Einen Anspruch auf 50%inder
                         Ausbildung
                            Richtprämie haben Kinder                 die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die
                   Einen                                          gesetzlichen
                                                                        Kinder Bestimmungen     massgebend. Weitere In-
mit Jahrgängen 2003     bisAnspruch  aufder
                            2021 unter   50%   der Richtprämie
                                             Obhut   der El-    haben
                                                                  formationen     gesetzlichen
                                                                                      Sie unterBestimmungen     massgebend. Weitere In-
                                                                                                 www.was-luzern.ch/ipv.
                   mit Jahrgängen
tern oder eines Elternteils          2003 Erwachsene
                             sowie junge   bis 2021 unterinder Obhut   der El- finden
                                                                                  formationen finden Sie unter www.was-luzern.ch/ipv.
                   tern oder eines Elternteils sowie junge Erwachsene in
Ausbildung mit Jahrgängen 1996 bis 2002, die bei ihren
                   Ausbildung mit Jahrgängen 1996 bis 2002, die bei ihren
unterhaltspflichtigen Eltern wohnen und eine mindes-
                   unterhaltspflichtigen Eltern wohnen und eine mindes-
tens sechs Monatetensdauernde   Ausbildung absolvieren            WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
                         sechs Monate dauernde Ausbildung absolvieren
oder in Ausbildungoder
                     stehen  und einenstehen
                                         eigenen   steuer-                        WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
                         in Ausbildung          und  einen eigenenAusgleichskasse
                                                                     steuer-       Luzern
                                                                                  Ausgleichskasse  Luzern
rechtlichen Wohnsitz   begründen.
                   rechtlichen       Es istbegründen.
                               Wohnsitz     eine Einkom-
                                                       Es ist eineWürzenbachstrasse
                                                                    Einkom-           8 | Postfach | 6000
                                                                                  Würzenbachstrasse        Luzern 15
                                                                                                      8 | Postfach | 6000 Luzern 15
mensobergrenze definiert.
                   mensobergrenze definiert.                      Telefon +41 41 209 01 51
                                                                                    Telefon +41 41 209 01 51
                                                                      www.was-luzern.ch/ipv
                                                                                    www.was-luzern.ch/ipv
Trennung 2020Trennung 2020
Bei einer Trennung eines
                 Bei einerEhepaares  im Jahr
                           Trennung eines     2020 im Jahr 2020
                                           Ehepaares
muss zwingend jeder
                 mussder beiden Ehegatten
                       zwingend             eine Anmel-
                                 jeder der beiden Ehegatten eine Anmel-
dung einreichen. dung einreichen.

                                                                    16
Pro Senectute Kanton Luzern - Herbstsammlung 2020

Gemeinsam stärker. Dafür sorgen wir. Auch in Zukunft.
Vom 21. September bis 31. Oktober 2020 führt Pro Senectute Kanton Luzern die diesjährige
Herbstsammlung durch. „Gemeinsam stärker. Dafür sorgen wir. Auch in Zukunft.“ – so lautet das
Motto. Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass Seniorinnen und Senioren in der Schweiz möglichst
lange am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, auch in schwierigen Zeiten.
Mit den Spenden aus der Bevölkerung kann Pro Senectute Kanton Luzern die kostenlose Sozialberatung so-
wie das Engagement für ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben weiterhin flächendeckend im ganzen
Kanton anbieten. Während der diesjährigen Herbstsammlung vom 21. September bis 31. Oktober 2020 sind
wiederum rund 700 freiwillige Helferinnen und Helfer, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen, in den Ge-
meinden des Kantons Luzern, persönlich oder brieflich, unterwegs. Dieses Jahr kann zum ersten Mal auch
bargeldlos via TWINT gespendet werden. Ein Teil des gespendeten Geldes wird für die Altersarbeit in der
jeweiligen Gemeinde eingesetzt. Jede einzelne Spende trägt dazu bei, dass Pro Senectute Kanton Luzern die
dringend notwendige Arbeit im Dienste älterer Menschen weiterführen kann.

                                                                                 In der Krise ist Verlass auf
                                                                                 Pro Senectute
                                                                                 „Gemeinsam stärker. Da-
                                                                                 für sorgen wir. Auch in Zu-
                                                                                 kunft.“ So lautet der der
                                                                                 Slogan der Herbstsamm-
                                                                                 lung 2020. Seniorinnen
                                                                                 und Senioren sind in vielen
                                                                                 Bereichen eine unverzicht-
                                                                                 bare Stütze für die Gesell-
                                                                                 schaft. Sie sorgen unter
                                                                                 anderem für ihre Partner,
                                                                                 sie unterstützen ihre Kin-
                                                                                 der und Enkel, sie geben
                                                                                 ihre Berufserfahrungen an
                                                                                 die jüngere Generation
                                                                                 weiter oder engagieren
                                                                                 sich sehr oft in der Freiwil-
                                                                                 ligenarbeit.

Und wenn sie einmal nicht mehr weiterwissen, ist Pro Senectute für sie da. Leider erleben wir aber auch viele
traurige Schicksale. Wir wissen, worauf es in solchen Momenten ankommt. Wir helfen älteren Menschen,
Krisen zu meistern, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Engagement fördert die finanzielle, rechtliche und gesundheitliche Selbstständigkeit - dies nicht nur
in der Corona-Zeit, sondern auch in Zukunft. Verlässlich und kompetent.

Dank den Spenden aus der Herbstsammlung können diese Angebote weiterhin im ganzen Kanton Luzern
angeboten werden. Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass Seniorinnen und Senioren in der Schweiz mög-
lichst lange am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, auch in schwierigen Zeiten.

Foto: zVg

                                                     17
Aus der Schule

                                 Schulstart
Am Montag 17. August 2020 startete die Schule Altbüron das Schuljahr unter
dem Motto „Let’s go!“. Passend zum Thema kamen die Lehrpersonen mit einem
Sportgerät in der Hand im Slow Motion Gang vor die versammelten Schülerinnen
und Schüler, welche gespannt auf den ersten Schultag warteten. Der Schulleiter
Peter Studer begrüsste die Kinder und alle anwesenden Eltern. In diesem Jahr
                          waren       nur     die      Eltern     der    neuen
                          Basisstufenschülerinnen und -schüler eingeladen,
                          deshalb fiel die Anzahl Eltern dieses Jahr etwas tiefer
                          aus als sonst.

                           Begrüsst wurden auch die neuen Lehrpersonen,
                           altbekannte Gesichter und vor allem die
                           Basisstufenschülerinnen und Basisstufenschüler,
                           welche heute ihren allerersten Schultag hatten. Ihnen
                           wurde von ihrem zugeteilten Gotti oder Götti ein feiner
                           Spitzbub als Willkommensgeschenk überreicht.

Nach dem Jahresmottolied, welches von den Lehrpersonen vorgesungen wurde,
waren die Kinder gefragt. In drei Gruppen eingeteilt, durften sie im Wechsel ihr
tänzerisches Können unter Beweis stellen, das Schuljahr mit einem Warm-up
Rap einläuten und das neue Jahresmottolied üben. Nach diesen drei Ateliers, die
dem
Jahresmotto
gerecht wurden,
läutete es in die
Pause und alle
Schülerinnen
und       Schüler
erhielten für den
1. Schultag noch
ein Snacksäckli.

Wir wünschen allen ein interessantes, abwechslungsreiches und vor allem
bewegungsreiches Schuljahr.
                                                                    Sabrina Geiser

                                        18
.

                   Let’s go ins neue Schuljahr
«Let’s go!» heisst das
diesjährige Jahresmotto der
Schule Altbüron. Es soll alle
motivieren, immer wieder
aktiv zu sein. Natürlich ist
damit nicht nur die geistige,
sondern vor allem auch die
körperliche Aktivität gemeint.
Damit die Schülerinnen und
Schüler dieses Motto schnell
spürten, trafen sich in der
ersten    Schulwoche      alle
Kinder    und     Lehrerinnen
jeweils am Morgen auf dem Schulhausplatz oder in der Turnhalle, um gemeinsam
und sportlich in den Tag zu starten.

                         Am Dienstag hatten alle bald genug warm mit dem
                         Warm-up-Rap.

                         Am Mittwoch schallte der neue Jahressong über den
                         Schulhausplatz und die Bewegungen dazu klappten
                         schon ziemlich gut!

                         Am Donnerstag stand ein Sitzball mit allen auf dem
                         Programm. Das machte grossen Spass.

                         Am Freitag tanzte die ganze Schar auf dem
                         Pausenplatz.

                                                         Christine Aschwanden

                                     19
Unsere neue «Zahnfee»
                              Mein Name ist Sandra Gattuso, von den Kindern
                              auch liebevoll «Zahnfee» genannt. Ich bin die neue
                              Schulzahnpflegeinstruktorin (SZPI).

                              Bereits im August habe ich zum ersten Mal jede
                              Klasse in Altbüron besucht. Von den Kindern und
                              Lehrpersonen bin ich sehr herzlich aufgenommen
                              worden!

                              Märchenhaft ist mein Besuch vielleicht nicht
                              immer, trotzdem erleben wir jeweils tolle
                              Geschichten miteinander.

Sechzehn Jahre habe ich in einer Zahnarztpraxis Patienten betreut. Ich habe die
Zähne kontrolliert und gereinigt, den Erwachsenen, sowie den Kindern viele
wertvolle Tipps zur Zahnreinigung und Ernährung mit auf den Weg gegeben.

Als Mami von 2 Kindern ist es mir sehr wichtig, die Gesundheit der Zähne zu
erhalten. Darum habe ich vor 10 Jahren mit der Schulzahnpflege begonnen. Ich
arbeite mittlerweile in 2 Gemeinden und freue mich ab diesem Schuljahr auch in
Fischbach, Grossdietwil und Altbüron tätig zu sein.

Gerne dürfen Sie mich bei Fragen oder einem Anliegen kontaktieren.

Ich freue mich SEHR bei Ihnen zu sein!

                           Herbstwanderung
Eigentlich war es in diesem Jahr eher eine
Sommerwanderung als eine Herbstwanderung. Denn
am 15. September zeigte sich das Wetter von seiner
sonnigen Seite und die Temperaturen stiegen fast bis
30°C! Bei diesem wunderbaren Wetter war es natürlich
ein besonderer Genuss, durch die grüne Natur zu
wandern.

In vier Gruppen machten sich alle Schülerinnen und
Schüler auf den Weg in Richtung Babeliplatz. Auf den
vier verschiedenen Wegen war unterwegs bei allen
etwas versteckt, das fleissig gesucht werden musste. In
einem Mäppchen fanden sich Gummitwists und
Hüpfanleitungen. Nach anfänglich fragenden Blicken
kam sehr schnell Begeisterung für dieses einfache Spiel auf. Schnell wollten sich
                                       20
die     Kinder     mit    noch
                                                schwierigeren      Hüpfmustern
                                                übertrumpfen und feuerten sich
                                                gegenseitig zu immer höheren
                                                Gummitwist-Sprüngen        an.
                                                Nachdem sich alle ausgehüpft
                                                hatten,     gab     es    eine
                                                wohlverdiente Belohnung und
                                                die     Wanderung       konnte
                                                fortgesetzt werden. Nach und
                                                nach trafen alle Gruppen auf
                                                dem Babeliplatz ein, wo schon
                                                ein Feuer loderte.

Bald schon waren alle Kinder irgendwo im Wald verschwunden und in
verschiedene Spiele vertieft. Da wurden Zwergenhäuser gebaut, Fussball und
Verstecken gespielt oder einfach nur die kühle Waldluft genossen.

Gegen Mittag tauchten die Schülerinnen und Schüler wieder beim Feuer auf, um
das Mittagessen zu bräteln. Mit vollen Bäuchen vertieften sich die Kinder sogleich
wieder in verschiedene Spiele im Wald.

Nach intensiven
Stunden      im
Wald,      kam
schon die Zeit,
zurück    nach
Altbüron     zu
wandern.

Die      jüngsten
Kinder          der
Basisstufe
durften
erleichtert in den
Schulbus sitzen
und            sich
gemütlich       ins
Schulhaus fahren lassen. Alle anderen schulterten ihre Rucksäcke und machten
sich gemeinsam auf den Rückweg.

Verschwitzt und mehr oder weniger müde kamen alle wieder heil in Altbüron. Wie
viele sich wohl zu Hause im Pool abgekühlt haben?

                                                                     Esther Kallweit

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Infos Schulleitung
Geschätzte Eltern, Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner

ABC Infobroschüre
Die Schulleitung stellt wichtige Informationen für das jeweilige Schuljahr in einer
ABC Infobroschüre zusammen. Diese wird zu Beginn jeden Schuljahres auf
unserer Website der Schule als pdf-Datei hochgeladen.

Medien und Informatik
Auch in diesem Schuljahr steht der Bereich der Medien und Informatik in
Zusammenhang        mit      digitalem Lernen    im     Vordergrund.     Die
Schlüsselkompetenzen in diesem Bereich werden von der Basisstufe beginnend
über alle Stufen hinweg aufgebaut und gezielt im Unterricht eingesetzt. Dafür
schaffen die Lehrpersonen mediale Lernumgebungen und unterstützen die
Lernenden dabei, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu lernen. Zu
diesem Zweck wurden auf dieses Schuljahr hin weitere Anschaffungen von
Tablets in die Wege geleitet

Schulweg
Grundsätzlich liegt der Schulweg im Verantwortungsbereich der
Erziehungsberechtigten, welche entscheiden, wie ihr Kind den Weg zurücklegt.
Für die Lernenden aus weiter Entfernung ist der Schulweg jedoch nicht zumutbar,
sodass die Gemeinde für die Organisation und Finanzierung des
Schülertransportes zuständig ist (vgl. § 36a Volksschulbildungsgesetz).

Termine:
29.10.2020                             Projektmorgen
12.11.2020                             Zukunftstag
23.-26.11.2020                         Adventswoche
                                       Adventsmarkt: Do 26.11.2020
29.11.2020                             Samichlauseinzug
08.12.2020                             Maria Empfängnis, schulfrei
17./18.01 – 22.01.2021                 Sportwoche / Lager
05.02.2021                             Schulfasnacht
04.03.2021                             Projektmorgen
16.03.2021                             Besuchstag
17.03.2021                             Besuchstag
18.03.2021                             Tag der Volksschule
19.03.2021                             Schulgottesdienst, 10.45 Uhr
07.05.2021                             Projektmorgen
09.07.2021                             Schulschuss, 11.30 Uhr

Schulleitung und Lehrerschaft        wünschen     allen   Kindern   weiterhin     ein
erfolgreiches Schuljahr.
                                                             Peter Studer, Schulleiter
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Die Schule in Bildern
Basisstufe A

Basisstufe B

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3./4 Klasse

5./6. Klasse A

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5./6. Klasse
5./6. KlasseBB

Alle Klassenfotos und aktuelle Infos finden Sie auch auf der Website der
Schule unter www.schule-altbueron.ch

Alle Klassenfotos und aktuelle Infos 25
                                      finden Sie auch auf der Website der
Schule unter www.schule-altbueron.ch
Schülerrat

                                                  Die Kinder des Schülerrates beraten
                                                  regelmässig über Angelegenheit der
                                                  Gesamtschule.      Sie   besprechen
                                                  Regeln,    erteilen    wenn    nötig
                                                  Massnahmen und helfen beim
                                                  Organisieren von Schulanlässen.

                                                  Für dieses Jahr vertreten diese
                                                  gewählten Schülerinnen und Schüler
                                                  ihre Klassen.

                                                  Der Schülerrat wird von einer
                                                  Lehrperson und einem Mitglied der
                                                  Bildungskommission geleitet.

Lehrerinnenteam und Schulleitung

Hintere Reihe von links: Ruth Röthlin, Alexandra Kurmann, Sabrina Geiser, Caroline
Röthlisberger, Sara Flügge, Esther Kallweit,
Vordere Reihe von links: Christine Aschwanden, Antonia Loosli, Rita Renner, Rita Müller,
Chantal Leuenberger, Peter Studer (Schulleiter), Melanie Renner

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