Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...

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Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...
4. AUSGABE 2021

novus
 INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG (IFRS)

 Exposure Draft im Hinblick auf Angaben
 zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
 (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7)
 veröffentlicht
Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...
novus EDITORIAL

                  Vorwort

                  Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

                  dem Reverse Factoring wird seit dem Wirecard Skandal eine enorme Aufmerksamkeit seitens
                  den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden gewidmet, so dass dieses Thema erneut
                  Eingang in aktuell veröffentlichte IFRS Anforderungen gefunden hat. Da in der Praxis viele
                  Unternehmen die Möglichkeit der Vorfinanzierung gegenüber ihren Lieferanten über Reverse
                  Factoring-Vereinbarungen nutzen, haben wir für Sie in dieser Ausgabe des novus IFRS die
                  entsprechenden Neuerungen dargestellt.

                  Darüber hinaus haben wir wesentliche Anhangangaben zusammengestellt, über die in einem
                  EU-IFRS Konzernabschluss zum 31.12.2021 hinsichtlich bereits verabschiedeter Standards
                  und Interpretationen zu berichten ist. Die Neuerungen, die bereits für das Geschäftsjahr 2021
                  verpflichtend anzuwenden sind, sind überschaubar und betreffen u. a. die Verlängerung
                  des Bilanzierungswahlrechtes nach IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ für anlässlich Covid-19
                  gewährte Mieterleichterungen.

                  Die BaFin übernimmt ab 01.01.2022 die bisherigen Aufgaben der DPR im Rahmen der hoheit-
                  lichen Bilanzkontrolle, die sie nach dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)
                  ausübt. Die Prüfungsschwerpunkte 2022 für die Jahres- und Konzernabschlüsse 2021 hat die
                  BaFin im vierten Quartal 2021 veröffentlicht. Im Fokus der diesjährigen Bilanzkontrolle stehen
                  erneut die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Finanzberichterstattung, klimabe-
                  zogene Sachverhalte sowie als nationaler Schwerpunkt das Thema Reverse Factoring. Dabei
                  wird die BaFin sowohl den Ausweis im Abschluss hinsichtlich Reverse Factoring Vereinbarun-
                  gen prüfen als auch die entsprechenden Angaben im Lagebericht. In begründeten Einzel­
                  fällen wird sie auch die Existenz von angegeben Zahlungsmitteln und Vermögenswerten
                  überprüfen. Einen weiteren Schwerpunkt bei Kreditinstituten bilden die erwarteten Kredit­
                  verluste (Expected Credit Loss).

                  Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2022!
                  Sollten Sie zu einem der Themen Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne.

                  Sonja Kolb                                   Uwe Harr
                  Wirtschaftsprüferin und Partnerin            Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner
                  bei Ebner Stolz in Stuttgart                 bei Ebner Stolz in Bonn

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Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...
INHALT

    IM FOKUS

Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
(Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht                                        4

    HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

ERFORDERLICHE ANHANGANGABEN AUFGRUND IASB VERÖFFENTLICHUNGEN
Überblick zu den Angabepflichten in einem EU-IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2021            5
Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards oder Interpretationen (IAS 8.28)                6
Noch nicht angewendete neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen (IAS 8.30)­	       8

    IASB UND IFRS IC

VERÖFFENTLICHTE STANDARDENTWÜRFE
IASB veröffentlicht Entwurf ED/2021/9 zur Klassifizierung von langfristigen Schulden
mit Nebenbedingungen (vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)                                   15
IFRS INTERPRETATIONS COMMITTEE
Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee                                    15
IASB: LAUFENDE STANDARDSETZUNGSPROJEKTE
Post-Implementation Review von IFRS 9 (Kategorisierung & Bewertung)                         17
IFRS Taxonomy Update – 2021 Allgemeine Verbesserungen und gängige Praxis                    17

    SONSTIGE STANDARDSETTER

IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht weiteres Modul zu IDW RS HFA 50
zur Klärung von Anwendungsfragen im Zusammenhang mit IAS 1                                  18

    ENFORCEMENT-BEHÖRDEN

BAFIN
Prüfungsschwerpunkte 2022 der BaFin im Rahmen der Bilanzkontrolle                           19
ESMA
ESMA Prüfungsschwerpunkte 2022                                                              20
Enforcement-Entscheidungen veröffentlicht                                                   21

    DPR

Fehlerfeststellungen der DPR                                                                22

    INTERN

Vorankündigung: Handbuch Aktienrechtliche Organvergütung                                    23

                               3
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novus IM FOKUS

Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
(Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht
Das IASB hat am 26.11.2021 den Änderungs-              in der Kapitalflussrechnung als operative       ff
                                                                                                        die Bandbreite der Fälligkeitstermine von
entwurf ED/2021/10 „Supplier Finance                   Cashflows oder als Cashflows aus Finanzie-       Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Arrangements (vorgeschlagene Änderungen                rungstätigkeit auszuweisen sind. Der Ände-       Leistungen, die nicht Teil eines Supplier
an IAS 7 und IFRS 7)“ veröffentlicht, in dem           rungsentwurf enthält keine konkreten Vorga-      Finance Arrangements sind.
ergänzende Angabevorschriften im Rahmen                ben hinsichtlich des sachgerechten Ausweises,
von IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ und                 sondern zusätzliche quantitative und qualita­   Zudem hat das IASB in IFRS 7 Supplier Finance
IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ vorge-             tive Angabepflichten über Finanzierungsver-     Arrangements als Beispiel zu den Offen­
schlagen werden.                                       einbarungen mit Lieferanten. Damit soll den     legungsvorschriften zum Liquiditätsrisiko auf-
                                                       Abschlussadressaten ermöglicht werden, die      genommen. Die Unternehmen sollen im
Die zusätzlichen Angabevorschriften betreffen          Auswirkungen der Lieferantenfinanzierungs-      Rahmen der Angaben zur Steuerung des
den Ausweis der gegenüber Lieferanten ein-             vereinbarungen auf die Verbindlichkeiten und    Liquiditätsrisikos darstellen, ob sie auf Supplier
geräumten Finanzierungsvereinbarungen (sog.            Cashflows des Unternehmens zu beurteilen.       Finance Arrangements zurückgreifen können,
Supplier Finance Arrangements), zu denen               Zudem sollen diese auch die Risiken, die        und ob sie über entsprechende Vereinbarun-
insb. Reverse Factoring-Vereinbarungen zäh-            mit solchen Vereinbarungen verbunden sind,      gen verfügen, die dem Unternehmen verlän-
len. Eine Definition dieser Vereinbarungen wird        besser einschätzen können. Die Angabepflich-    gerte Zahlungsfristen gewähren.
im Entwurf nicht vorgenommen; stattdessen              ten betreffen u. a.:
werden die Merkmale einer Vereinbarung                                                                 Der Entwurf wurde seitens des IASB als Reak-
beschrieben, für die ein Unternehmen die vor-          ff
                                                        die Bedingungen der einzelnen Supplier         tion auf die entsprechende Agendaentschei-
geschlagenen Angaben aufnehmen müsste.                  Finance Arrangements (einschließlich ver-      dung des IFRS IC aus Dezember 2020 zu
Zudem sind Beispiele für die verschiedenen              längerter Zahlungsfristen, Sicherheiten        Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferket-
Formen solcher Vereinbarungen enthalten.                bzw. Garantien),                               te entwickelt.

                                                       ff
                                                        für jedes Supplier Finance Arrangement zu      Die Kommentierungsfirst endet am
  Zwei­fel­sfra­gen bei der bi­lan­zi­el­len Ab­bil­    Beginn und zum Ende der Berichtsperiode        28.03.2022. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens
  dung von Re­verse Fac­to­ring-Trans­ak­tio­                                                          soll nach Ende der Stellungnahmefrist fest­
  nen werden in der Modulverlautbarung                    ff
                                                           den Buchwert der finanziellen Verbind-      gelegt werden.
  IDW RS HFA 50: Modul IAS 1-M1 thema-                     lichkeiten, die Teil der Vereinbarung
  tisiert, die unter „Veröffentlichte Standar-             sind sowie                                  Hinweis: Der Entwurf kann unter folgendem
  dentwürfe“ in dieser Ausgabe des novus                  ff
                                                           den Buchwert der zuvor genannten            Link abgerufen werden.
  IFRS dargestellt wird.                                   finanziellen Verbindlichkeiten, für die
                                                           die Lieferanten bereits Zahlungen vom
                                                           Finanzdienstleister erhalten haben,
Bei diesen Vereinbarungen ist fraglich, ob die            ff
                                                           die Bandbreite der Fälligkeitstermine
zugrundeliegenden Verpflichtungen als finan-               der finanziellen Verbindlichkeiten (z. B.
zielle Verbindlichkeiten oder als Verbindlich-             30 bis 40 Tage nach dem Rechnungs-
keiten aus Lieferungen und Leistungen auszu-               datum), die Teil der Vereinbarung sind,
weisen sind. Dies gilt auch hinsichtlich der               sowie
damit verbundenen Zahlungsströme, ob diese

                                                                            4
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novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

ERFORDERLICHE ANHANGANGABEN AUFGRUND IASB VERÖFFENTLICHUNGEN

Überblick zu den Angabepflichten in einem EU-IFRS-
Konzernabschluss zum 31.12.2021
Bei der Erstellung und Prüfung des Konzern­     abschiedeten, aber noch nicht angewandten   10.12.2021) gegeben, über die gemäß
abschlusses sollte ein besonderes Augen-        Standards und Interpretationen zu machen    IAS 8.28 und IAS 8.30 in einem
merk auf die vollständigen Anhangangaben        (IAS 8.30).                                 EU-IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2021
zu neuen bzw. geänderten Standards gelegt                                                   zu berichten ist.
werden. Anhangangaben sind sowohl für           Im Folgenden wird ein Überblick über den
die neu angewendeten Standards und Inter-       Stand der durch das IASB verabschiedeten
pretationen (IAS 8.28), als auch für die ver-   Standards und Interpretationen (Stand:

                                                                   5
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Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards
oder Interpretationen (IAS 8.28)
IAS 8.28 verlangt die Angabe von neuen                      ff
                                                             Titel des Standards bzw. der Interpreta­                    Hinweis: Die folgende Tabelle gibt einen
bzw. geänderten Standards und Interpreta­                    tion,                                                       Überblick über potenziell angabepflichtige
tionen, wenn ihre erstmalige Anwendung                      ff
                                                             falls zutreffend, eine Beschreibung der                     Vorschriften nach IAS 8.28 in einem EU-IFRS-
Auswirkungen auf die Berichtsperiode oder                    Übergangsvorschriften,                                      Konzernabschluss zum 31.12.2021 sowie
eine frühere Periode hat. Der Anwendungs-                   ff
                                                             Art und Änderung der Rechnungs­        le-                  eine allgemeine Einschätzung hinsichtlich
bereich von IAS 8.28 umfasst daher alle                      gungsmethode,                                               der Auswirkung auf die Bilanzierungspraxis.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewer-                    ff
                                                             Betrag der Änderung jedes betroffe-                         Eine Auflistung aller neuen bzw. geänderten
tungsmethoden, die sich aus der erstmaligen                  nen Abschlusspostens (einschließlich                        Vorschriften ist nicht erforderlich. Ggf. kann
Anwendung eines neuen oder geänderten                        des Ergebnisses je Aktie) für den Beginn                    nach der Erläuterung der neuen Standards
Standards oder einer Interpretation ergeben.                 des Vorjahrs, für das Vorjahr und für das                   und Interpretationen, deren Anwendung
Die Anhangangaben müssen dann in Bezug                       laufende Jahr, soweit praktikabel.                          Auswirkungen auf den IFRS Konzernab-
auf den neuen Standard oder die Interpreta-                                                                              schluss haben, eine allgemeine Formulierung
tion u. a. folgende Inhalte umfassen:                       Ferner ist zu beachten, dass die Angaben                     aufgenommen werden, wonach die übrigen
                                                            nach IAS 8.28 auch bei einer frühzeitigen                    erstmals zum 01.01.2021 verpflichtend in
                                                            freiwilligen Anwendung eines neuen Stan-                     der EU anzuwendenden Standards und
                                                            dards oder einer Interpretation erforderlich                 Interpretationen keine wesentlichen Aus­
                                                            sind.                                                        wirkungen auf den Konzernabschluss haben.

 Standard                    Titel                                 IASB Effective date*                 voraussichtlicher                  Auswirkung**
                                                                                                        Erstanwendungs-
                                                                                                        zeitpunkt in der EU*

 Amend. IFRS 4               Versicherungsverträge –               01.01.2021                           01.01.2021                         Branchen- bzw. unterneh-
                             Anwendung von IFRS 9                                                                                          mensspezifische Bedeutung
                             Finanzinstrumente
                             mit IFRS 4 Versicherungs-
                             verträge

 Amend. IFRS 9,              Reform der Referenz­                  01.01.2021                           01.01.2021***                      Branchen- bzw. unterneh-
 IAS 39, IFRS 7,             zinssätze (Phase 2)                                                                                           mensspezifische Bedeutung
 IFRS 4, IFRS 16

 Amend. IFRS 16              Leasingverhältnisse:                  01.04.2021                           01.04.2021****                     Branchen- bzw. unterneh-
                             Covid-19-bezogene                                                                                             mensspezifische Bedeutung
                             Mietkonzessionen
                             nach dem 30.06.2021

* Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen.
** Die allgemeine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkung auf die Bilanzierungspraxis dient als Orientierung – die individuellen Auswirkungen auf das einzelne Unternehmen sind
    davon unabhängig zu erläutern.
*** Die Übernahme in EU-Recht der Änderungen an diesen Standards ist unterjährig im Jahr 2021 erfolgt; gemäß der entsprechenden Verordnung der EU-Kommission sind die
     Änderungen bereits für Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen, anzuwenden.
**** Die Übernahme in EU-Recht der Änderungen an diesem Standard ist am 30.08.2021 erfolgt; gemäß der entsprechenden Verordnung der EU-Kommission sind die Änderungen
      bereits ab dem 01.04.2021 für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen.

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Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

Änderungen an IFRS 4 „Versicherungs-            Die Änderungen betreffen folgende Berei-        Angabevorschriften nach IFRS 7
                                                                                               ff
verträge“ – Anwendung von IFRS 9                che:
Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versiche-                                                            Damit die Abschlussadressaten Art und
rungsverträge                                    Modifikation von finanziellen Vermö-
                                                ff                                                Umfang der Risiken, denen das Unterneh-
                                                 genswerten, finanziellen Verbindlich-            men aufgrund der IBOR-Reform aus­
Das IASB hat am 25.06.2020 eine Änderung         keiten und Leasingverbindlichkeiten              gesetzt ist, sowie den Umgang mit diesen
an IFRS 4 „Versicherungsverträge“ heraus-                                                         Risiken bzw. den Übergang auf alternati-
gegeben, die mit den zeitgleich veröffent-        Das IASB hat durch Änderungen an IFRS 9         ve Referenzzinssätze verstehen können,
lichten Änderungen an IFRS 17 „Versi-             „Finanzinstrumente“ und IAS 39 „Finanz-         sind umfassende Angaben dazu in den
cherungsverträge“ zusammenhängt. Die              instrumente: Ansatz und Bewertung“              Notes zu machen.
vorgenommene Änderung an IFRS 4 er-               praktische Erleichterungen gewährt, wenn
möglicht eine verlängerte vorübergehende          vertragliche Zahlungsströme als direkte      Änderungen an IFRS 16 – Auf die
Befreiung von IFRS 9 bis zum Erstanwen-           Folge der IBOR-Reform geändert werden        Coronavirus-Pandemie bezogene
dungszeitpunkt von IFRS 17. Dadurch kön-          und diese auf einer wirtschaftlich gleich-   Mietkonzessionen
nen Versicherer, die bestimmte Anforderun-        wertigen Grundlage erfolgen. Nach der
gen erfüllen, IFRS 17 weiterhin zusammen          vorgenommenen Klarstellung kann es           Als Reaktion auf die Corona-Pandemie
mit IFRS 9 erstmalig ab 01.01.2023 anwen-         sich dabei um eine Modifikation handeln,     haben einige Leasinggeber den Leasingneh-
den. Bis dahin sind Versicherer von der           auch wenn keine Änderung vertraglicher       mern Erleichterungen in Form von Konzes­
Anwendung des IFRS 9 befreit.                     Bedingungen erfolgt ist. Um den Über-        sionen, z. B. mietfreie Monate, vergünstige
                                                  gang auf die neuen Referenzzinssätze         Mietzahlungen oder Stundung der Leasing-
Hinweis: Die Ausnahme wurde gewährt,              bilanziell abzubilden genügt es, wenn die    zahlungen für einen bestimmten Zeitraum
um bilanzielle Verwerfungen zwischen Aktiv-       Berücksichtigung durch Aktualisierung        gewährt.
und Passivseite in den Bilanzen der Versiche-     des Effektivzinssatzes erfolgt. Sofern
rer (accounting mismatch) zu verhindern.          weitere Modifikationen vorgenommen           Das IASB hat die im vergangenen Jahr auf-
                                                  werden, sind diese unter Anwendung der       grund der Corona-Pandemie eingeführte
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,             bestehenden IFRS-Vorschriften bilanziell     Ausnahmeregelung zur Bilanzierung von
IFRS 4 und IFRS 16 – Reform der Refe-             zu berücksichtigen. Durch die Änderun-       Leasingverhältnissen nach IFRS 16 um ein
renzzinssätze (Phase 2)                           gen an IFRS 4 und IFRS 16 werden Ver­        weiteres Jahr verlängert.
                                                  sicherern und Leasingnehmern ähnliche
Das IASB hat am 27.08.2020 den Ände-              Erleichterungen in Bezug auf ihre Finanz-    Die am 31.03.2021 verabschiedete Ände-
rungsstandard „Interest Rate Benchmark            instrumente bzw. Leasingverhältnisse         rung an IFRS 16 sieht eine optionale Befrei-
Reform – Phase 2“ herausgegeben und da-           gewährt.                                     ung für Leasingnehmer vor, eine Beurteilung
mit Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,                                                      vorzunehmen, ob eine auf die Corona-Pan-
IFRS 4 und IFRS 16 vorgenommen. Phase 2          Bilanzierung
                                                ff                von    Sicherungsbezie-      demie bezogene Mietkonzession eine Ände-
adressiert Erleichterungen bei der Finanz­       hungen                                        rung des Leasingverhältnisses i. S. d. IFRS 16
berichterstattung nach der Reform eines                                                        („lease modification“) darstellt.
Referenzzinssatzes, wenn also ein beste-          Die Änderungen ermöglichen die Fort­
hender Referenzzinssatz tatsächlich ersetzt       führung des Hedge Accountings nach
wird.                                             Übergang auf die neuen Referenzzinssät-
                                                  ze. Um die durch den Übergang erfolgte
                                                  Modifikation widerzuspiegeln, ist es
                                                  jedoch erforderlich, die Sicherungsbe­
                                                  ziehungen sowie die damit verbundene
                                                  Dokumentation zu ändern. Ferner müs-
                                                  sen die geänderten Sicherungsbeziehun-
                                                  gen weiterhin alle Kriterien für das Hedge
                                                  Accounting erfüllen.

                                                                    7
Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

Eine solche lease modification liegt vor,       ff
                                                 die Leasingkonzessionen die direkte Folge     Hinweis: Der Leasingnehmer hat die Aus-
wenn eine Anpassung des Nutzungsrechts           der Corona-Pandemie sind,                     übung des Wahlrechts sowie die in diesem
am Vermögenswert oder der Höhe der              ff
                                                 die geänderten Gesamtleasingzahlungen         Zusammenhang erfolgswirksam erfassten
Leasingzahlungen über die verbleibende           nicht höher als diejenigen vor der Ände-      Beträge in den Notes anzugeben. Die Verein-
Vertragslaufzeit erfolgt, und somit vom          rung sind,                                    fachung gilt nur für Leasingnehmer, nicht für
ursprünglichen Leasingvertrag abweicht.         ff
                                                 die Konzessionen nur Zahlungen mit            Leasinggeber.
Dann ist eine Neubewertung des Leasingver-       Fälligkeit bis einschließlich 30.06.2022
trags vorzunehmen, bei der die modifizier-       betreffen und
ten zukünftigen Leasingzahlungen mit dem        ff
                                                 sonst keine wesentlichen Punkte der
aktuellen Diskontierungssatz abzuzinsen          Leasingvereinbarung verändert wurden.
sind. In der Folge ist die Bewertung des
bilanzierten Nutzungsrechts sowie der           Sind diese Voraussetzungen kumulativ er-
Leasingverbindlichkeit anzupassen. Die sich     füllt, kann der Leasingnehmer bei Ausübung
hieraus ergebenden Anpassungsbeträge            des Wahlrechts auf die Prüfung verzichten,
sind erfolgswirksam zu erfassen.                ob eine lease modification vorliegt und
                                                stattdessen die Mietkonzession als negative
Um diesen Aufwand der Einzelfallprüfungen       variable Leasingzahlung erfolgswirksam
für jeden Leasingvertrag zu vermeiden,          erfassen. Bei (Teil-)Erlassen von Leasing­
eröffnet die Änderung in IFRS 16 den Lea-       zahlungen ist darüber hinaus zu prüfen, ob
singnehmern ein Wahlrecht zur vereinfach-       die Leasingverbindlichkeit gemäß IFRS 9
ten Bilanzierung von Mietkonzessionen. Die      auszubuchen und eine neue Verbindlichkeit
Nutzung des Wahlrechts ist möglich, sofern      in geringerer Höhe einzubuchen ist, wenn
                                                sich der Barwert der Verpflichtung um mehr
                                                als 10 % verändert hat.

Noch nicht angewendete neue bzw. geänderte Standards
und Interpretationen (IAS 8.30)­
Nach IAS 8.30 ist über bereits verabschiedete   ff
                                                 Zeitpunkt, ab dem das Unternehmen             folgt ist, so dass diese ab dem angegebenen
Standards oder Interpretationen des IASB zu      die Anwendung des Standards bzw. der          Zeitpunkt verpflichtend in der EU anzuwen-
berichten, sofern diese in dem Berichtszeit-     Interpretation beabsichtigt,                  den sind (ggf. vorzeitige freiwillige Anwen-
raum noch nicht verpflichtend anzuwen-          ff
                                                 erwartete Auswirkungen auf den Ab-            dung). Für die übrigen tabellarisch darge-
den sind und auch nicht vorzeitig ange-          schluss oder wenn diese Auswirkungen          stellten Standards und Interpretationen ist
wandt werden.                                    unbekannt oder nicht verlässlich abzu-        noch keine Übernahme in EU-Recht erfolgt.
                                                 schätzen sind, eine Erklärung mit diesem      Bei den dargestellten potenziell angabe-
Folgende Angaben im Anhang sind bspw.            Inhalt.                                       pflichtigen Vorschriften wird eine allgemeine
erforderlich:                                                                                  Einschätzung hinsichtlich der Auswirkung
                                                Hinweis: Die folgende Tabelle gibt einen       auf die Bilanzierungspraxis vorgenommen.
ff
 Titel des neuen Standards oder der neuen       Überblick über die potenziell angabepflich­    Auf Standards und Interpretationen mit
 Interpretation,                                tigen Vorschriften nach IAS 8.30 in einem      grundsätzlicher Bedeutung sowie solche, bei
ff
 Art der bevorstehenden Änderung der            EU-IFRS Konzernabschluss zum 31.12.2021.       denen eine Auswirkung erwartet wird, sollte
 Rechnungslegungsmethode,                       Bei den tabellarisch dargestellten Standards   im Anhang eingegangen werden. Eine voll-
ff
 Zeitpunkt, ab dem die Anwendung des            oder Interpretationen ist mit einem Datum      ständige Darstellung der nicht angewende-
 Standards bzw. der Interpretation ver-         gekennzeichnet, sofern bereits eine Über-      ten neuen bzw. geänderten Standards und
 pflichtend ist,                                nahme in EU-Recht (EU-Endorsement) er-         Interpretationen ist nicht erforderlich.

                                                                     8
Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

Sofern sich bei mehreren neuen Standards                    Sammelaussage erfolgen, dass außer den                       pretationen durch das Unternehmen auch
oder Interpretationen keine wesentlichen                    ausführlich beschriebenen Standards und                      eine Sammelaussage getroffen werden, dass
Auswirkungen auf das Unternehmen erge-                      Interpretationen die übrigen vom IASB ver-                   eine frühzeitige Anwendung der neuen
ben, kann eine Formulierung verwendet                       abschiedeten Standards und Interpretatio-                    Standards bzw. Interpretationen nicht
werden, in der die betreffenden Standards                   nen erwartungsgemäß keinen wesentlichen                      geplant ist.
und Interpretationen ohne wesentliche Aus-                  Einfluss auf den Konzernabschluss haben
wirkung weder beschrieben noch aufgelistet                  werden. Ferner kann zum Zeitpunkt der
werden. Dies könnte bspw. in Form einer                     Anwendung der Standards oder der Inter-

 Standard                    Titel                                 IASB Effective date*                 voraussichtlicher                  Auswirkung**
                                                                                                        Erstanwendungs-
                                                                                                        zeitpunkt in der EU*

 EU-Endorsement ist erfolgt (Stand 10.12.2021)

 IFRS 17,                    Versicherungsverträge                 01.01.2023                           01.01.2023                         Branchen- bzw. unterneh-
 Amend. IFRS 17                                                                                                                            mensspezifische Bedeutung

 Amend. IFRS 3               Unternehmenszusammen-                 01.01.2022                           01.01.2022                         Branchen- bzw. unterneh-
                             schlüsse – Verweis auf das                                                                                    mensspezifische Bedeutung
                             Rahmenkonzept

 Amend. IAS 16               Sachanlagen – Erlöse                  01.01.2022                           01.01.2022                         Branchen- bzw. unterneh-
                             vor der beabsichtigten                                                                                        mensspezifische Bedeutung
                             Nutzung

 Amend. IAS 37               Rückstellungen, Eventual-             01.01.2022                           01.01.2022                         Branchen- bzw. unterneh-
                             schulden und Eventualfor-                                                                                     mensspezifische Bedeutung
                             derungen – Belastende
                             Verträge – Kosten für die
                             Erfüllung eines Vertrages

 Jährlicher                  Änderungen an IFRS 1,                 01.01.2022                           01.01.2022                         Branchen- bzw. unterneh-
 Verbesserungs-              IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41                                                                                    mensspezifische Bedeutung
 prozess
 (Zyklus 2018-2020)

* Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen.
** Die allgemeine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkung auf die Bilanzierungspraxis dient als Orientierung – die individuellen Auswirkungen auf das einzelne Unternehmen sind
    davon unabhängig zu erläutern.

                                                                                       9
Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

 Standard                    Titel                                 IASB Effective date*                 voraussichtlicher                  Auswirkung**
                                                                                                        Erstanwendungs-
                                                                                                        zeitpunkt in der EU*

 EU-Endorsement noch ausstehend (Stand 10.12.2021)

 Amend. IAS 1                Darstellung des Abschlus-             01.01.2023                           Ausstehend                         Grundsätzliche Bedeutung
                             ses – Klassifizierung von
                             Schulden als kurz- oder
                             langfristig sowie IFRS
                             Practice Statement 2:
                             Offenlegung von Bilanzie-
                             rungs- und Bewertungs-
                             methoden

 Amend. IAS 8                Bilanzierungs- und Bewer-             01.01.2023                           Ausstehend                         Grundsätzliche Bedeutung
                             tungsmethoden, Ände-
                             rungen von Schätzungen
                             und Fehler – Definition
                             von rechnungslegungs­
                             bezogenen Schätzungen

 Amend. IAS 12               Ertragsteuern – Latente               01.01.2023                           Ausstehend                         Grundsätzliche Bedeutung
                             Steuern, die sich auf
                             Vermögenswerte und
                             Schulden beziehen, die
                             aus einer einzigen
                             Transaktion entstehen

 Amend. IFRS 17              Versicherungsverträge –               01.01.2023                           Ausstehend                         Branchen- bzw. unterneh-
                             Darstellung von Ver-                                                                                          mensspezifische Bedeutung
                             gleichsinformationen
                             bei erstmaliger Anwen-
                             dung von IFRS 17
                             und IFRS 9

* Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen.
** Die allgemeine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkung auf die Bilanzierungspraxis dient als Orientierung – die individuellen Auswirkungen auf das einzelne Unternehmen sind
    davon unabhängig zu erläutern.

                                                                                       10
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

IFRS 17 „Versicherungsverträge“ und              Begrenzte Änderungen und Klarstellun-           Die grundlegenden Prinzipien des Standards
Änderungen an IFRS 17                            gen an IFRS 17 hat das IASB am 25.06.2020       wurden nicht geändert.
                                                 zusammen mit einer Änderung an IFRS 4
Das IASB hat am 18.05.2017 den Standard          veröffentlicht. Dadurch können Versicherer,     Die Europäische Union hat am 19.11.2021
IFRS 17 „Versicherungsverträge“ veröf-           die bestimmte Anforderungen erfüllen,           IFRS 17 inklusive der Änderungen von
fentlicht, der IFRS 4 „Versicherungsverträge“    IFRS 17 weiterhin zusammen mit IFRS 9 erst-     Juni 2020 in europäisches Recht übernom-
ersetzen soll. Zielsetzung des neuen Stan-       malig ab 01.01.2023 anwenden. Bis dahin         men. IFRS 17 ist ab 01.01.2023 anwendbar
dards ist es, durch eine konsistente und prin-   sind Versicherer von der Anwendung des          und wird sodann IFRS 4 „Versicherungs­
zipienbasierte Bilanzierung relevante Infor-     IFRS 9 befreit. Die Änderungen bzw. Klarstel-   verträge“ ersetzen.
mationen für Adressaten offen zu legen und       lungen betreffen acht Bereiche von IFRS 17
eine einheitliche Darstellung und Bewertung      und zielen insgesamt darauf ab, die Imple-      Hinweis: Zu der im Dezember 2021 veröf-
von Versicherungsverträgen zu gewährleis-        mentierung des Standards zu erleichtern.        fentlichten weiteren Änderung an IFRS 17
ten. Die neuen Ansatz-, Bewertungs- und          Dies soll u. a. durch folgende Änderungen       verweisen wir auf unsere Ausführungen
Ausweisvorschriften sind von Unternehmen         ermöglicht werden:                              unter „Änderungen an IFRS 17 „Versiche-
anzuwenden mit:                                                                                  rungsverträge“ – Darstellung von Vergleichs-
                                                 ff
                                                  Zusätzliche Ausnahmen vom Anwen-               informationen bei erstmaliger Anwendung
ff
 Versicherungsverträgen und aktiven Rück-         dungsbereich des IFRS 17 für bestimmte         von IFRS 17 und IFRS 9“auf S. 14 in dieser
 versicherungsverträgen,                          Verträge,                                      Ausgabe des novus IFRS.
ff
 passiven Rückversicherungsverträgen und         ff
                                                  zusätzliche Erleichterungen bei der An-
ff
 Kapitalanlageverträgen mit ermessensab-          wendung der Risikominderungsoption,            Änderungen an IFRS 3 „Unternehmens­
 hängiger Überschussbeteiligung, die ein         ff
                                                  Änderungen im Rahmen des Ansatzes,             zusammenschlüsse“ – Verweis auf das
 Unternehmen im Bestand hält, vorausge-           der Bewertung und Vereinfachungen              Rahmenkonzept
 setzt, dass das Unternehmen ebenso               hinsichtlich des Ausweises von Versiche-
 Versicherungsverträge ausgibt.                   rungsverträgen sowie                           Das IASB hat am 14.05.2020 Änderungen
                                                 ff
                                                  zusätzliche Übergangserleichterungen,          an IFRS 3 herausgegeben, bei der eine
Sofern der primäre Zweck eines Vertrags, der      u. a. bei Unternehmenszusammenschlüs-          Aktua­lisierung des Verweises auf das Rah-
nach IFRS 17 einen Versicherungsvertrag           sen.                                           menkonzept (Framework) erfolgt ist. Das
darstellt, die Erbringung von Dienstleistun-                                                     überarbeitete Rahmenkonzept wurde im
gen gegen ein festes Entgelt ist, kann die                                                       März 2018 mit geänderten Definitionen von
Bilanzierung nach IFRS 15 „Erlöse aus Verträ-                                                    Vermögenswerten und Schulden veröffent-
gen mit Kunden“ anstatt nach IFRS 17 erfol-                                                      licht. Zeitgleich wurden damals die Verweise
gen.                                                                                             bei einer Vielzahl von Standards und ande-

                                                                      11
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

ren Verlautbarungen – jedoch nicht bei IFRS 3       Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen,            IFRS 9 „Finanzinstrumente“ – Einzu-
                                                                                                    ff
– geändert, da dies aufgrund der unter-             Eventualschulden und Eventualforde-              beziehende Gebühren in den „10 %-
schiedlichen Definitionen zu Konflikten bei         rungen“ – Belastende Verträge – Kosten           Test“ für die Ausbuchung von finan­
IFRS 3 Anwendern hätte führen können.               für die Erfüllung eines Vertrages                ziellen Verbindlichkeiten

Die Änderungen an IFRS 3 enthalten neben            Ebenfalls am 14.05.2020 hat das IASB Ände-        Bei substantiellen Änderungen von Ver-
dem Verweis auch folgende Vorschriften:             rungen an IAS 37 zu Belastenden Verträgen         tragsbestandteilen, die dazu führen, dass
                                                    veröffentlicht. Die Änderungen betreffen          sich der Barwert einer finanziellen Ver-
ff
 Ein Erwerber hat bei der Identifizierung           eine Klarstellung, welche Kosten ein Unter-       bindlichkeit um mehr als 10 % ändert
 von übernommenen Verpflichtungen, die              nehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag        („10 %-Test“) ist grundsätzlich eine
 in den Anwendungsbereich von IAS 37                verlustbringend sein wird, einbeziehen soll-      Ausbuchung der Verbindlichkeit und
 oder IFRIC 21 fallen, die Vorschiften des          te. Demnach gehören zu den Kosten der             der Ansatz einer neuen Verbindlichkeit
 IAS 37 bzw. IFRIC 21 anstelle des Rah-             Vertragserfüllung diejenigen Kosten, die sich     vorzunehmen. Die Änderung in IFRS 9
 menkonzeptes anzuwenden.                           direkt auf den Vertrag beziehen. Damit sind       stellt klar, welche Gebühren in den
                                                    sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne        10 %-Test für die Ausbuchung finanziel-
ff
 Es wurde ein explizites Ansatzverbot für           den Auftrag nicht anfallen würden, wie            ler Verbindlichkeiten einzubeziehen sind.
 erworbene Eventualforderungen aufge-               bspw. direkte Material- oder Arbeitskosten        Es sind nur solche Gebühren und Kosten
 nommen.                                            („incremental costs“), als auch andere            zu berücksichtigen, die zwischen dem
                                                    dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten.           Unternehmen und dem Gläubiger ge-
Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“ –                Diese können bspw. Abschreibungen für             zahlt bzw. erhalten werden (einschließ-
Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung               Sachanlagen betreffen, die bei der Erfüllung      lich solcher, die im Namen des Unterneh-
                                                    verwendet werden.                                 mens bzw. Gläubigers gezahlt werden).
Ferner hat das IASB am 14.05.2020 Ände-                                                               Nicht einzubeziehen sind an Dritte
rungen an IAS 16 „Erlöse vor der beabsich-          Jährlicher Verbesserungsprozess (Zyklus           gezahlte oder von Dritten erhaltene
tigten Nutzung“ verabschiedet. Die Ände-            2018 – 2020): Änderungen an IFRS 1,               Gebühren bzw. Kosten.
rungen stellen klar, dass Erlöse, die durch         IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41
den Verkauf von Gegenständen entstehen,                                                              IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ – Lea-
                                                                                                    ff
die hergestellt wurden, während der Ver­            Das IASB hat am 14.05.2020 die Annual            singanreize
mögenswert zu seinem Standort und in den            Improvements to IFRS (2018 – 2020) veröf-
betriebsbereiten Zustand gebracht wurde             fentlicht. Die Änderungen betreffen folgen-       In den erläuternden Beispielen zu IFRS 16
(bspw. Produktmuster), erfolgswirksam zu            de Standards:                                     (Illustrative Example 13) enthielt ein Bei-
erfassen sind. Die Berücksichtigung derarti-                                                          spiel auch Aussagen zu Zahlungen des
ger Beträge bei der Ermittlung der Anschaf-          IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der
                                                    ff                                                Leasinggebers an den Leasingnehmer zur
fungs- oder Herstellungskosten einer Sach-           International Financial Reporting                finanziellen Erstattung von Mietereinbau-
anlage scheidet somit aus. Dies gilt auch für        Standards“ – Tochterunternehmen als              ten, die ausdrücklich nicht als Leasingan-
die mit der Herstellung des Gegenstandes             Erstanwender                                     reiz i. S. d. IFRS 16 eingestuft wurden.
verbundenen Kosten. Die Bewertung der                                                                 Da diese Aussagen in der Praxis zu Miss-
Herstellungskosten des Musters erfolgt nach            Für Tochterunternehmen, die nach ihren         verständnissen geführt haben, strich das
IAS 2 „Vorräte“.                                       Mutterunternehmen erstmalige Anwen-            IASB diese Passage aus dem Beispiel.
                                                       der der IFRS werden, besteht das Wahl-
Zudem ist eine Klarstellung erfolgt, wann              recht, Vermögenswerte und Schulden            IAS 41 „Landwirtschaft“ – Berücksich-
                                                                                                    ff
ein Vermögenswert „betriebsbereit“ ist. Die            mit den bisher im Konzernabschluss des        tigung von Steuereffekten bei der Be-
Betriebsbereitschaft ist maßgeblich für den            Mutterunternehmens dafür angesetzten          wertung zum beizulegenden Zeitwert
Beginn der Abschreibung. Um als betriebs-              Buchwerten (u. a. ohne Konsolidierungs-
bereit zu gelten, ist es nicht erforderlich, dass      anpassungen) zu bewerten. Die im Rah-          Mit der Änderung wird eine Vorschrift in
eine von der Geschäftsleitung angestrebte              men des Annual Improvements erfolgte           IAS 41 gestrichen, die geregelt hatte, dass
finanzielle Leistungsfähigkeit erreicht wird           Änderung erweitert diese Vorschrift um         Unternehmen steuerliche Cashflows bei
(z. B. gewünschte operative Gewinnmarge).              die kumulierten Währungsumrechnungs-           der Bemessung des beizulegenden Zeit-
Nicht aus der gewöhnlichen Geschäfts­                  differenzen des Tochterunternehmens, so        werts (Barwertmethode) eines biologi-
tätigkeit stammende Erlöse und Kosten                  dass diese ebenfalls mit den bisher in dem     schen Vermögenswertes nicht berück-
im Zusammenhang mit hergestellten Ge-                  Konzernabschluss des Mutterunterneh-           sichtigen sollen. Nun ist bei der Ermittlung
genständen sind nach den Änderungen an                 mens angesetzten Werten weitergeführt          des beizulegenden Zeitwerts nicht zwin-
IAS 16 getrennt auszuweisen.                           werden können.                                 gend ein Vorsteuerzinssatz im Rahmen

                                                                         12
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

   der Diskontierung zu verwenden. Die             Hinweis: Als Zeitpunkt des Inkrafttretens       der IFRS vom Unternehmen in Übereinstim-
   Änderung führt zu einer Angleichung             der Änderungen war der 01.01.2022 vorge-        mung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurden.
   der Anforderungen des IAS 41 an die             sehen, der jedoch mit einer am 15.07.2020       Damit sollen zukünftig anstelle standardisier-
   Vorschriften des IFRS 13.                       veröffentlichten weiteren Änderung an IAS 1     ter Ausführungen unternehmensspezifische
                                                   („Klassifizierung von Schulden als kurz- oder   Ausführungen in den Fokus gerückt werden.
Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen,              langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts       Die Leitlinien im Practice Statement 2 wur-
Eventualschulden und Eventualforde-                des Inkrafttretens“) auf den 01.01.2023 ver-    den entsprechend angepasst.
rungen“ – Belastende Verträge – Kosten             schoben wurde.
für die Erfüllung eines Vertrages                                                                  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
                                                   Ferner hat das IASB am 12.02.2021 IAS 1         Änderungen von Schätzungen und Fehler
Am 23.01.2020 hat das IASB Änderungen              – Darstellung des Abschlusses einschließ-       – Definition von rechnungslegungs-
an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als         lich Änderungen am Begleitmaterial IFRS         bezogenen Schätzungen
kurz- oder langfristig“ veröffentlicht. Dabei      Practice Statement 2 „Making Materialty
handelt es sich um Klarstellungen hinsicht-        Judgements“ herausgegeben. Die Änderun-         Ebenfalls am 12.02.2021 hat das IASB Ände-
lich der Klassifizierung von Schulden mit          gen an IAS 1 konkretisieren, in welchem         rungen an IAS 8 Rechnungslegungsmetho-
einem ungewissen Fälligkeitstermin als kurz-       Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsme-         den, Änderung von rechnungslegungsbezo-
oder langfristig. Die Klassifizierung soll dabei   thoden in einem IFRS Anhang zu erläutern        genen Schätzungen und Fehler veröffentlicht.
ausgehend von bestehenden Rechten des              sind. Während die Angabepflicht bislang         Über die Änderungen an IAS 8 wird erst-
Unternehmens zum Abschlussstichtag abge-           sämtliche bedeutende (significant) Metho-       mals eine Definition des Begriffs einer
leitet werden. Sofern ein Recht zur Verlänge-      den umfasste, ist künftig nur auf wesent­       „rechnungslegungsbezogenen Schätzung“
rung einer Schuld an Kreditbedingungen             liche (material) Methoden einzugehen            (accounting estimate) eingeführt, um Ände-
(z. B. Covenants) gekoppelt ist und nach           (IAS 1.117). Um wesentlich zu sein, muss        rungen von Rechnungslegungsmethoden
dem Bilanzstichtag ein Vertragsbruch erfolgt,      die Rechnungslegungsmethode zum einen           besser von Schätzungsänderungen abgren-
ist letztlich maßgebend, ob diese Kredit­          mit wesentlichen Transaktionen oder ande-       zen zu können. In IAS 8 wird klargestellt,
bedingungen am Abschlussstichtag einge-            ren Ereignissen im Zusammenhang stehen.         dass eine rechnungslegungsbezogene Schät-
halten wurden. Erwartungen des Manage-             Zum anderen muss es einen Anlass für die        zung immer auf eine Bewertungsunsicher-
ments, ob ein Recht tatsächlich ausgeübt           Darstellung geben, wie z. B. die Änderung       heit einer finanziellen Größe im Abschluss
wird, sollen unberücksichtigt bleiben.             einer Bilanzierungsmethode infolge der Aus-     bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet
                                                   übung eines Wahlrechts oder das Vorliegen       neben Input-Parametern auch Bewertungs-
                                                   einer komplexen oder stark ermessensbehaf-      verfahren zur Ermittlung einer Schätzung.
                                                   teten Methode. Ferner kann die Angabe-          Bewertungsverfahren können Schätzverfah-
                                                   pflicht auch solche Methoden umfassen, die      ren oder Bewertungstechniken sein.
                                                   aufgrund einer Regelungslücke innerhalb

                                                                        13
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS

Eine Unterscheidung zu Bilanzierungsmetho-     Diese Ausnahmen gelten nun nicht mehr für       Der Anwendungsbereich eröffnet sich insb.
den ist entscheidend, da IAS 8 unterschied­    Transaktionen, durch die beim berichterstat-    in den Fällen, in denen IFRS 9 für die Darstel-
liche Folgen für die Änderung von Schätzun-    tenden Unternehmen gleichzeitig sowohl          lung der Vergleichszahlen auf einen finanzi-
gen und Rechnungslegungsmethoden vor-          abzugsfähige als auch zu versteuernde tem-      ellen Vermögenswert nicht angewendet
sieht. Während Änderungen von Bilanzie-        poräre Differenzen entstehen. IAS 12.22A        wurde. Dies betrifft folgende Fälle:
rungs- und Bewertungsmethoden retrospek-       wurde neu eingeführt und enthält einen
tiv abgebildet werden müssen, hat eine         expliziten Verweis auf Leasingverhältnisse      ff
                                                                                                die Vergleichszahlen wurden freiwillig auf
Änderungen von Schätzungen prospektiv          als Hauptanwendungsfall der überarbeiteten       Basis von IFRS 9 angepasst, jedoch wurde
zu erfolgen.                                   Regelung.                                        der finanzielle Vermögenswert in der Ver-
                                                                                                gleichsperiode ausgebucht oder
Ertragsteuern – Latente Steuern, die           Änderungen an IFRS 17 „Versicherungs-
sich auf Vermögenswerte und Schulden           verträge“ – Darstellung von Vergleichs-         ff
                                                                                                eine freiwillige Anpassung der Vergleichs-
beziehen, die aus einer einzigen Trans-        informationen bei erstmaliger Anwen-             zahlen auf Basis von IFRS 9 ist nicht
aktion entstehen                               dung von IFRS 17 und IFRS 9                      erfolgt.

Das IASB hat am 07.05.2021 gezielte Ände-      Das IASB hat am 09.12.2021 begrenzte            Unternehmen können für jeden finanziellen
rungen an IAS 12 veröffentlicht. Die Ände-     Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht.           Vermögenswert separat entscheiden, ob sie
rungen betreffen die bilanzielle Behandlung    Dadurch kann die Klassifizierung finanzieller   den Überlagerungsansatz anwenden wollen.
von latenten Steuern, die sich auf Vermö-      Vermögenswerte zum Übergangszeitpunkt           Zudem kann eine vorzeige Anwendung des
genswerte und Schulden beziehen, die aus       auf IFRS 17 „Versicherungsverträge“ (Anga-      Wertminderungsmodells nach IFRS 9 erfol-
einer einzigen Transaktion entstehen, also     be der Vergleichszahlen zum 01.01.2022)         gen.
z. B. bei der Einbuchung von Leasingverhält-   entsprechend der erwarteten Klassifizierung
nissen oder dem Einbezug von Stilllegungs-     nach IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (zum            Zum Umfang der Anwendung des optiona-
verpflichtungen in die Erstbewertung eines     01.01.2023) erfolgen, obwohl für diese          len Überlagerungsansatzes sind qualitative
Vermögenswerts.                                finanziellen Vermögenswerte noch IAS 39         Angaben zu machen.
                                               „Finanzinstrumente: Klassifizierung und
Neu eingeführt wurde eine Rückausnahme         Bewertung“ angewendet wird.
zu den in IAS 12.15 b) und IAS 12.24 defi-
nierten Ausnahmen. Diese sehen jeweils vor,    Hinweis: Durch diesen sog. optionalen
dass keine latente Steuerschuld anzusetzen     Überlagerungsansatz sollen Inkongruenzen
ist, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz     im Übergangszeitpunkt der Bilanzierung
eines Vermögenswerts oder einer Schuld         von Versicherungsverträgen nach IFRS 17
erwächst, die kein Unternehmenszusam-          aufgrund abweichender Übergangsvor-
menschluss ist und zum Zeitpunkt des           schriften zwischen IFRS 17 und IFRS 9 ver-
Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle        mieden werden.
Ergebnis vor Steuern noch das zu versteu-
ernde Ergebnis beeinflusst.

                                                                    14
novus IASB und IFRS IC

VERÖFFENTLICHTE STANDARDENTWÜRFE

IASB veröffentlicht Entwurf ED/2021/9 zur Klassifizierung
von langfristigen Schulden mit Nebenbedingungen
(vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)
Am 19.11.2021 hat das IASB den Standard-       klargestellt, wie ein Unternehmen beurteilt,     Zudem sieht der Entwurf vor, dass der Zeit-
entwurf ED/2021/9 „Langfristige Schulden       ob es das Recht hat, die Begleichung             punkt des Inkrafttretens der im Januar 2020
mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene           von Verbindlichkeiten aufzuschieben, wenn        veröffentlichten Änderungen an IAS 1 um
Änderungen an IAS 1)“ veröffentlicht, der      dieses Recht von der Einhaltung bestimmter       ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben
Klarstellungen zur Klassifizierung von Ver-    Bedingungen innerhalb von zwölf Monaten          wird.
bindlichkeiten sowie besondere Angabevor-      nach dem Berichtszeitraum abhängt.
schriften vorsieht, wenn langfristig klassi­                                                    Die Kommentierungsfirst endet am
fizierte Verbindlichkeiten aufgrund des        Kernelement der in ED/2021/9 vorgeschla-         21.03.2022. Der Zeitpunkt des Inkrafttre-
Nichterfüllens von Nebenbedingungen (oft       genen Änderungen ist, dass Bedingungen,          tens soll nach Ende der Stellungnahme-
als „Covenants“ bezeichnet) innerhalb von      die ein Unternehmen innerhalb von zwölf          frist festgelegt werden, frühestens zum
zwölf Monaten nach dem Berichtszeitpunkt       Monaten nach dem Abschlussstichtag erfül-        01.01.2024.
rückzahlbar werden könnten.                    len muss, die Klassifizierung von Verbindlich-
                                               keiten als kurz- oder langfristig nicht beein-   Hinweis: Der Entwurf kann unter folgen-
Die eng gefassten Klarstellungen konkreti-     flussen. Stattdessen würden Unternehmen          dem Link abgerufen werden.
sieren die im Januar 2020 veröffentlichten     langfristige Verbindlichkeiten, die solchen
Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von       Bedingungen unterliegen, gesondert aus-
Schulden als kurz- oder langfristig“, die ab   weisen und Informationen darüber offenle-
dem 01.01.2023 angewendet werden sol-          gen, dass die Verbindlichkeiten innerhalb
len. Mit den Änderungen in 2020 wurde          von zwölf Monaten fällig werden könnten.

IFRS INTERPRETATIONS COMMITTEE

Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee
Eignet sich eine an das IFRS IC adressierte    Nach Ablauf einer mindestens 30-tägigen          Anwender diese Äußerungen des IFRS IC
Fragestellung nach Ansicht des Committees      Kommentierungsfrist beschließt das IFRS IC       auch nicht ignorieren und nur bei Vorliegen
nicht als Grundlage für eine Interpretation,   den endgültigen Wortlaut der Entscheidung        gewichtiger Gründe von diesen abweichen.
wird die Entscheidung über die Nichtaufnah-    einschließlich der Begründung.
me in das Arbeitsprogramm im IFRIC Update                                                       Hinweis: Die nachfolgende Tabelle gibt
veröffentlicht. Diese sog. „Tentative Agenda   Zum Teil enthalten die Ablehnungsentschei-       einen Überblick über die Themen der Agen-
Decision“ enthält neben einer Beschreibung     dungen des IFRS IC auch materielle Aus­          da-Entscheidungen des IFRS Interpretations
des Sachverhalts auch eine Begründung für      sagen zur IFRS-Bilanzierung (Non-Interpre­       Committee im Zeitraum 24.06.2021 bis
die Ablehnung.                                 tations, Non-IFRICs). Die Agenda-Entschei-       10.12.2021. Die ausführliche Sachverhalts-
                                               dungen werden vom IASB ausdrücklich              beschreibung sowie die Entscheidung sind
                                               nur zu Informationszwecken veröffentlicht.       als sog. IFRS IC Agenda-Entscheidung im
                                               Dennoch dürfen nach Ansicht des IASB die         IFRIC Update veröffentlicht.

                                                                    15
novus IASB und IFRS IC

IFRIC Update Dezember 2021

 Standard/Thema                              Auszüge der wesentlichen Agenda-Entscheidungen

 IFRS 15: Prinzipal oder Agent:              Das IFRS IC erhielt eine Anfrage, ob ein Wiederverkäufer von Softwarelizenzen bei der
 Wiederverkäufer von Softwarelizenzen        Anwendung von IFRS 15 – unter Berücksichtigung der Leitlinien in IFRS 15.B34-B38 – ein
                                             Prinzipal oder ein Agent ist. Dabei hat der Ausschuss beurteilt, ob der Wiederverkäufer dem
                                             Kunden gegenüber ein Leistungsversprechen abgibt, die Waren oder Dienstleistungen
                                             (Softwarelizenzen inkl. Beratung) selbst zu erbringen (Unternehmen ist Prinzipal) oder dafür
                                             zu sorgen, dass die Waren oder Dienstleistungen von dem Softwarehersteller geliefert
                                             werden (Unternehmen ist Agent). Das IFRS IC stellte fest, dass die Beurteilung von den
                                             spezifischen Tatsachen und Umständen abhängt und der Wiederverkäufer bei seinem
                                             Ermessen zu berücksichtigen hat, inwieweit er die Kontrolle über die Standardsoftware­
                                             lizenzen vor der Übertragung an den Kunden nachweisen kann. Der Wiederverkäufer
                                             hat wesentliche Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß IAS 1 und
                                             IFRS 15 im Zusammenhang mit der Ermessensentscheidung, die Einfluss auf die Höhe und
                                             den Zeitpunkt der Umsatzerlöse ausübt offenzulegen.

IFRIC Update September 2021

 Standard/Thema                              Auszüge der wesentlichen Agenda-Entscheidungen

 IAS 7: Sichteinlagen mit Nutzungs­          Aus Sicht des IFRS IC hat ein Unternehmen eine Sichteinlage auch dann als Bestandteil
 beschränkungen                              der „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ in seine Kapitalflussrechnung einzu-
                                             beziehen, wenn die Sichteinlage vertraglichen Nutzungsbeschränkungen unterliegt, die mit
                                             einem Dritten vereinbart wurden (Nutzung des Bargeldes nur für bestimmte Zwecke). Dies
                                             gilt auch entsprechend für die Darstellung in der Bilanz. Sofern die Sichteinlage für
                                             das Verständnis der Finanzlage von Bedeutung ist, sollte das Unternehmen den Posten
                                             „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ aufgliedern und die Sichteinlage separat
                                             in einem zusätzlichen Posten darstellen. Zudem hat eine Offenlegung wesentlicher Zah-
                                             lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erfolgen, über die der Konzern nicht verfü-
                                             gen kann (IAS 7.48).

 IFRS 9: Erhaltene Barmittel in Form einer   Das IFRS IC hat sich mit der Frage befasst, wann eine Forderung aus Lieferungen und
 elektronischen Überweisung zum Aus-         Leistungen auszubuchen ist bzw. die erhaltenen Barmittel zu bilanzieren sind, wenn der
 gleich für Forderungen aus Lieferungen      Schuldner zur Begleichung der Forderung die entsprechende Geldüberweisung am Bilanz-
 und Leistungen                              stichtag getätigt hat, diese jedoch aufgrund des elektronischen Überweisungssystems erst
                                             zwei Werktage danach auf dem Empfängerkonto (Unternehmen) gutgeschrieben wird. Das
                                             IFRS IC betont, dass Forderungen an dem Tag auszubuchen sind, an dem die vertraglichen
                                             Rechte an den Zahlungsströmen erlöschen. Der Zeitpunkt des Erlöschens hängt u. a. von
                                             den geltenden Vorschriften und Merkmalen des elektronischen Überweisungssystems ab.
                                             Der Ansatz von Zahlungsmitteln erfolgt an dem Tag, an dem das Geld auf dem Konto des
                                             Empfängers gutgeschrieben wird. Sofern die vertraglichen Rechte an den Forderungen vor
                                             dem Erfüllungstag der Gutschrift erlöschen, würde das Unternehmen jeden erhaltenen
                                             finanziellen Vermögenswert als Ausgleich für die Forderung taggleich erfassen (bspw. ein
                                             Recht, Bargeld von der Bank des Schuldners zu erhalten).

                                                                  16
novus IASB und IFRS IC

IASB: LAUFENDE STANDARDSETZUNGSPROJEKTE

Post-Implementation Review von IFRS 9
(Kategorisierung & Bewertung)
Das IASB nimmt regelmäßig zwei bis drei       Hinweis: Die Überprüfung hinsichtlich des         Vermögenswerte, die Eigenkapitalinstru-
Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Stan-    Wertminderungsmodells (sowie des Hedge            mente darstellen, sowie Modifikation ver-
dards eine Überprüfung dahingehend vor,       Accountings) soll nachgelagert erfolgen, um       traglicher Zahlungsströme.
ob der Standard, wie vom IASB beabsichtigt,   beobachten zu können, wie der Standard
in der Praxis umgesetzt wurde oder ob         auf die Herausforderungen der COVID-19            Hinweis: Das Konsultationsdokument ist
Änderungen an den neuen Anforderungen         Pandemie reagiert.                                unter folgendem Link abrufbar. Die Kom-
in Betracht gezogen werden sollten.                                                             mentierungsfrist endet am 28.01.2022.
                                              Zur Diskussion wurden insgesamt neun
Am 30.09.2021 hat das IASB im Rahmen des      Themenbereiche gestellt, darunter u. a. die
Post-Implementation Reviews von IFRS 9        Kategorisierungs- und Bewertungsregeln
„Finanzinstrumente“ ein Konsultationsdo-      als Gesamtkonzept, die Bestimmung des
kument (sog. Request for Information) pub­    Geschäftsmodells, die Prüfung des Zahlungs-
liziert. Die Überprüfung beschränkt sich      stromkriteriums bei neuen Produkten (z. B.
zunächst auf die Klassifizierungs- und        mit Zahlungsströmen, die von Nachhaltig-
Bewertungsanforderungen.                      keitskriterien beeinflusst werden), finanzielle

IFRS Taxonomy Update – 2021 Allgemeine Verbesserungen
und gängige Praxis
Im Rahmen des Projektes IFRS Taxonomy         mente („Erweiterungen“) in den nach IFRS          Hinweis: Das Dokument kann unter dem
Update 2021 soll anhand empirischer Nach-     Standards erstellten Abschlüssen gemäß den        folgenden Link abgerufen werden. Die
weise beurteilt werden, ob Verbesserungen     SEC Einreichungsanforderungen untersucht.         Kommentierungsfirst endet am 03.01.2022.
der IFRS-Taxonomie erforderlich sind, um
eine qualitativ hochwertige Kennzeich-        Im Dezember 2021 hat die IFRS Foundation
nung von Informationen in Abschlüssen zu      auf Basis der Ergebnisse des Projektes eine
unterstützen. Dazu wurde das Feedback von     vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-
Stakeholdern eingeholt und es wurden die      Taxonomie (IFRS Taxonomy 2021 – Proposed
von Unternehmen erstellten Taxonomieele-      Update 2 Technology Update) veröffentlicht.

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novus SONSTIGE STANDARDSETTER

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht weiteres
Modul zu IDW RS HFA 50 zur Klärung von Anwendungsfragen
im Zusammenhang mit IAS 1
Um zu Praxisfragen flexibler Stellung nehmen      Das Modul befasst sich mit Zweifelfragen bei    Schuldner aus. Derartige Transaktionen dienen
zu können und die Stellungnahmen gebün-           der bilanziellen Abbildung von Reverse Facto-   häufig der Anpassung der Vertragsbedingun-
delt darzustellen, ist das IDW vor einigen Jah-   ring-Transaktionen unter Berücksichtigung       gen (bspw. Verlängerung des Zahlungsziels).
ren dazu übergegangen, Hinweise zu abge-          der entsprechenden Agenda-Entscheidung des
grenzten Fragen der IFRS-Rechnungslegung          IFRS IC aus Dezember 2020. Gleichzeitig         Das Modul konkretisiert die Darstellung
einheitlich in einer Modulverlautbarung zu        ersetzt das neue Modul die bisherigen Aus­      von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit
behandeln. Jedes der darin enthaltenen Mo-        führungen zur bilanziellen Abbildung sol-       diesen Transaktionen in der Bilanz und in
dule ist eigenständig und wird gesondert vom      cher Transaktionen in IDW RS HFA 48             der Kapitalflussrechnung sowie die erforder­
Hauptfachausschuss verabschiedet. In der          (Abschn. 3.2.3.) sowie in IDW RS HFA 9          lichen Angaben im Abschluss des Kunden/
Modulverlautbarung IDW RS HFA 50 werden           (Abschn. 5.3.).                                 Schuldners.
die einzelnen Module dann zusammengefasst
und in der Reihenfolge der IFRS sortiert.         Bei Reverse Factoring-Transaktionen werden      Im Vergleich zum entsprechenden Modulent-
                                                  Forderungen aus Lieferungen und Leistungen      wurf vom 01.07.2021 haben sich in der final
Das IDW hat im Dezember 2021 in IDW Life          bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und      verabschiedeten Fassung keine wesentlichen
12/2021 „IDW RS HFA 50: Modul IAS                 Leistungen an einen unabhängigen Dritten        Änderungen ergeben. Wir verweisen daher
1-M1“ (Reverse Factoring) veröffentlicht.         (bspw. eine Bank oder ein Factoringunterneh-    auf unsere Ausführungen in der 3. Ausgabe
                                                  men) verkauft. Dabei geht im Unterschied zu     2021 unseres novus IFRS vom August 2021.
                                                  üblichem Factoring die Initiative vom Kunden/

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novus ENFORCEMENT-BEHÖRDEN

BAFIN

Prüfungsschwerpunkte 2022 der BaFin im Rahmen
der Bilanzkontrolle
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-    Die ersten drei Prüfungsschwerpunkte stel-       Zum Thema Reverse Factoring wurden be-
aufsicht (BaFin) wird nach dem Gesetz zur       len die von den nationalen Enforcement-          reits seitens des IFRS IC im Dezember 2020
Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)       Institutionen gemeinsam mit der ESMA iden-       konkrete Vorgaben gemacht. Auch das IDW
ab 01.01.2022 allein in einem einstufigen       tifizierten „European Common Enforcement         hat sich im Rahmen der Modulverlautbarung
hoheitlichen System für die Bilanzkontrolle     Priorities“ dar. Erläuterungen zu diesen Prü-    „IDW RS HFA 50: IAS 1-M1 (Reverse Facto-
verantwortlich sein und sodann die bisheri-     fungsschwerpunkten werden in dieser Aus-         ring)“ mit Zweifelfragen bei der bilanziellen
gen Aufgaben der Deutschen Prüfstelle für       gabe des novus IFRS (S. 20) unter „ESMA          Abbildung dieser Transaktionen auseinan-
Rechnungslegung (DPR) übernehmen.               Prüfungsschwerpunkte 2022“ dargestellt.          dergesetzt (siehe S. 18 in dieser Ausgabe des
                                                Der letzte Prüfungsschwerpunkt stellt den        novus IFRS).
Die BaFin hat am 29.11.2021 für das Jahr        nationalen Schwerpunkt der BaFin dar.
2022 (betreffend Jahres- und Konzernab-                                                          Hinweis: Eine ausführliche Darstellung
schlüsse 2021) folgende Prüfungsschwer-         Im Fokus des nationalen Schwerpunktes ste-       des nationalen Prüfungsschwerpunktes hat
punkte veröffentlicht:                          hen die Lieferkettenfinanzierungen (Reverse      die BaFin in einer Pressemitteilung auf ihrer
                                                Factoring), insb. hinsichtlich ihres Ausweises   Internetseite veröffentlicht.
1. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie           in der Bilanz und Kapitalflussrechnung sowie
2. Klimabezogene Sachverhalte                   der entsprechenden Angaben im Anhang
3. Erwartete Kreditverluste (Expected Credit   und Lagebericht. In begründeten Einzelfällen
    Loss) bei Kreditinstituten                  wird die BaFin zudem die Existenz von ange-
4. Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Fac-    gebenen Zahlungsmitteln und Vermögens-
    toring).                                    werten überprüfen. Ferner betont die BaFin,
                                                dass sie verstärkt auf das Vorliegen von
                                                nachvollziehbaren und nachprüfbaren Buch-
                                                führungsunterlagen achten wird.

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