Novus Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
4. AUSGABE 2021 novus INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG (IFRS) Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht
novus EDITORIAL Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, dem Reverse Factoring wird seit dem Wirecard Skandal eine enorme Aufmerksamkeit seitens den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden gewidmet, so dass dieses Thema erneut Eingang in aktuell veröffentlichte IFRS Anforderungen gefunden hat. Da in der Praxis viele Unternehmen die Möglichkeit der Vorfinanzierung gegenüber ihren Lieferanten über Reverse Factoring-Vereinbarungen nutzen, haben wir für Sie in dieser Ausgabe des novus IFRS die entsprechenden Neuerungen dargestellt. Darüber hinaus haben wir wesentliche Anhangangaben zusammengestellt, über die in einem EU-IFRS Konzernabschluss zum 31.12.2021 hinsichtlich bereits verabschiedeter Standards und Interpretationen zu berichten ist. Die Neuerungen, die bereits für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwenden sind, sind überschaubar und betreffen u. a. die Verlängerung des Bilanzierungswahlrechtes nach IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ für anlässlich Covid-19 gewährte Mieterleichterungen. Die BaFin übernimmt ab 01.01.2022 die bisherigen Aufgaben der DPR im Rahmen der hoheit- lichen Bilanzkontrolle, die sie nach dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ausübt. Die Prüfungsschwerpunkte 2022 für die Jahres- und Konzernabschlüsse 2021 hat die BaFin im vierten Quartal 2021 veröffentlicht. Im Fokus der diesjährigen Bilanzkontrolle stehen erneut die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Finanzberichterstattung, klimabe- zogene Sachverhalte sowie als nationaler Schwerpunkt das Thema Reverse Factoring. Dabei wird die BaFin sowohl den Ausweis im Abschluss hinsichtlich Reverse Factoring Vereinbarun- gen prüfen als auch die entsprechenden Angaben im Lagebericht. In begründeten Einzel fällen wird sie auch die Existenz von angegeben Zahlungsmitteln und Vermögenswerten überprüfen. Einen weiteren Schwerpunkt bei Kreditinstituten bilden die erwarteten Kredit verluste (Expected Credit Loss). Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2022! Sollten Sie zu einem der Themen Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne. Sonja Kolb Uwe Harr Wirtschaftsprüferin und Partnerin Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart bei Ebner Stolz in Bonn 2
INHALT IM FOKUS Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht 4 HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS ERFORDERLICHE ANHANGANGABEN AUFGRUND IASB VERÖFFENTLICHUNGEN Überblick zu den Angabepflichten in einem EU-IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2021 5 Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards oder Interpretationen (IAS 8.28) 6 Noch nicht angewendete neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen (IAS 8.30) 8 IASB UND IFRS IC VERÖFFENTLICHTE STANDARDENTWÜRFE IASB veröffentlicht Entwurf ED/2021/9 zur Klassifizierung von langfristigen Schulden mit Nebenbedingungen (vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) 15 IFRS INTERPRETATIONS COMMITTEE Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee 15 IASB: LAUFENDE STANDARDSETZUNGSPROJEKTE Post-Implementation Review von IFRS 9 (Kategorisierung & Bewertung) 17 IFRS Taxonomy Update – 2021 Allgemeine Verbesserungen und gängige Praxis 17 SONSTIGE STANDARDSETTER IDW Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht weiteres Modul zu IDW RS HFA 50 zur Klärung von Anwendungsfragen im Zusammenhang mit IAS 1 18 ENFORCEMENT-BEHÖRDEN BAFIN Prüfungsschwerpunkte 2022 der BaFin im Rahmen der Bilanzkontrolle 19 ESMA ESMA Prüfungsschwerpunkte 2022 20 Enforcement-Entscheidungen veröffentlicht 21 DPR Fehlerfeststellungen der DPR 22 INTERN Vorankündigung: Handbuch Aktienrechtliche Organvergütung 23 3
novus IM FOKUS Exposure Draft im Hinblick auf Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht Das IASB hat am 26.11.2021 den Änderungs- in der Kapitalflussrechnung als operative ff die Bandbreite der Fälligkeitstermine von entwurf ED/2021/10 „Supplier Finance Cashflows oder als Cashflows aus Finanzie- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Arrangements (vorgeschlagene Änderungen rungstätigkeit auszuweisen sind. Der Ände- Leistungen, die nicht Teil eines Supplier an IAS 7 und IFRS 7)“ veröffentlicht, in dem rungsentwurf enthält keine konkreten Vorga- Finance Arrangements sind. ergänzende Angabevorschriften im Rahmen ben hinsichtlich des sachgerechten Ausweises, von IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ und sondern zusätzliche quantitative und qualita Zudem hat das IASB in IFRS 7 Supplier Finance IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ vorge- tive Angabepflichten über Finanzierungsver- Arrangements als Beispiel zu den Offen schlagen werden. einbarungen mit Lieferanten. Damit soll den legungsvorschriften zum Liquiditätsrisiko auf- Abschlussadressaten ermöglicht werden, die genommen. Die Unternehmen sollen im Die zusätzlichen Angabevorschriften betreffen Auswirkungen der Lieferantenfinanzierungs- Rahmen der Angaben zur Steuerung des den Ausweis der gegenüber Lieferanten ein- vereinbarungen auf die Verbindlichkeiten und Liquiditätsrisikos darstellen, ob sie auf Supplier geräumten Finanzierungsvereinbarungen (sog. Cashflows des Unternehmens zu beurteilen. Finance Arrangements zurückgreifen können, Supplier Finance Arrangements), zu denen Zudem sollen diese auch die Risiken, die und ob sie über entsprechende Vereinbarun- insb. Reverse Factoring-Vereinbarungen zäh- mit solchen Vereinbarungen verbunden sind, gen verfügen, die dem Unternehmen verlän- len. Eine Definition dieser Vereinbarungen wird besser einschätzen können. Die Angabepflich- gerte Zahlungsfristen gewähren. im Entwurf nicht vorgenommen; stattdessen ten betreffen u. a.: werden die Merkmale einer Vereinbarung Der Entwurf wurde seitens des IASB als Reak- beschrieben, für die ein Unternehmen die vor- ff die Bedingungen der einzelnen Supplier tion auf die entsprechende Agendaentschei- geschlagenen Angaben aufnehmen müsste. Finance Arrangements (einschließlich ver- dung des IFRS IC aus Dezember 2020 zu Zudem sind Beispiele für die verschiedenen längerter Zahlungsfristen, Sicherheiten Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferket- Formen solcher Vereinbarungen enthalten. bzw. Garantien), te entwickelt. ff für jedes Supplier Finance Arrangement zu Die Kommentierungsfirst endet am Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbil Beginn und zum Ende der Berichtsperiode 28.03.2022. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dung von Reverse Factoring-Transaktio soll nach Ende der Stellungnahmefrist fest nen werden in der Modulverlautbarung ff den Buchwert der finanziellen Verbind- gelegt werden. IDW RS HFA 50: Modul IAS 1-M1 thema- lichkeiten, die Teil der Vereinbarung tisiert, die unter „Veröffentlichte Standar- sind sowie Hinweis: Der Entwurf kann unter folgendem dentwürfe“ in dieser Ausgabe des novus ff den Buchwert der zuvor genannten Link abgerufen werden. IFRS dargestellt wird. finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits Zahlungen vom Finanzdienstleister erhalten haben, Bei diesen Vereinbarungen ist fraglich, ob die ff die Bandbreite der Fälligkeitstermine zugrundeliegenden Verpflichtungen als finan- der finanziellen Verbindlichkeiten (z. B. zielle Verbindlichkeiten oder als Verbindlich- 30 bis 40 Tage nach dem Rechnungs- keiten aus Lieferungen und Leistungen auszu- datum), die Teil der Vereinbarung sind, weisen sind. Dies gilt auch hinsichtlich der sowie damit verbundenen Zahlungsströme, ob diese 4
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS ERFORDERLICHE ANHANGANGABEN AUFGRUND IASB VERÖFFENTLICHUNGEN Überblick zu den Angabepflichten in einem EU-IFRS- Konzernabschluss zum 31.12.2021 Bei der Erstellung und Prüfung des Konzern abschiedeten, aber noch nicht angewandten 10.12.2021) gegeben, über die gemäß abschlusses sollte ein besonderes Augen- Standards und Interpretationen zu machen IAS 8.28 und IAS 8.30 in einem merk auf die vollständigen Anhangangaben (IAS 8.30). EU-IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2021 zu neuen bzw. geänderten Standards gelegt zu berichten ist. werden. Anhangangaben sind sowohl für Im Folgenden wird ein Überblick über den die neu angewendeten Standards und Inter- Stand der durch das IASB verabschiedeten pretationen (IAS 8.28), als auch für die ver- Standards und Interpretationen (Stand: 5
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards oder Interpretationen (IAS 8.28) IAS 8.28 verlangt die Angabe von neuen ff Titel des Standards bzw. der Interpreta Hinweis: Die folgende Tabelle gibt einen bzw. geänderten Standards und Interpreta tion, Überblick über potenziell angabepflichtige tionen, wenn ihre erstmalige Anwendung ff falls zutreffend, eine Beschreibung der Vorschriften nach IAS 8.28 in einem EU-IFRS- Auswirkungen auf die Berichtsperiode oder Übergangsvorschriften, Konzernabschluss zum 31.12.2021 sowie eine frühere Periode hat. Der Anwendungs- ff Art und Änderung der Rechnungs le- eine allgemeine Einschätzung hinsichtlich bereich von IAS 8.28 umfasst daher alle gungsmethode, der Auswirkung auf die Bilanzierungspraxis. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewer- ff Betrag der Änderung jedes betroffe- Eine Auflistung aller neuen bzw. geänderten tungsmethoden, die sich aus der erstmaligen nen Abschlusspostens (einschließlich Vorschriften ist nicht erforderlich. Ggf. kann Anwendung eines neuen oder geänderten des Ergebnisses je Aktie) für den Beginn nach der Erläuterung der neuen Standards Standards oder einer Interpretation ergeben. des Vorjahrs, für das Vorjahr und für das und Interpretationen, deren Anwendung Die Anhangangaben müssen dann in Bezug laufende Jahr, soweit praktikabel. Auswirkungen auf den IFRS Konzernab- auf den neuen Standard oder die Interpreta- schluss haben, eine allgemeine Formulierung tion u. a. folgende Inhalte umfassen: Ferner ist zu beachten, dass die Angaben aufgenommen werden, wonach die übrigen nach IAS 8.28 auch bei einer frühzeitigen erstmals zum 01.01.2021 verpflichtend in freiwilligen Anwendung eines neuen Stan- der EU anzuwendenden Standards und dards oder einer Interpretation erforderlich Interpretationen keine wesentlichen Aus sind. wirkungen auf den Konzernabschluss haben. Standard Titel IASB Effective date* voraussichtlicher Auswirkung** Erstanwendungs- zeitpunkt in der EU* Amend. IFRS 4 Versicherungsverträge – 01.01.2021 01.01.2021 Branchen- bzw. unterneh- Anwendung von IFRS 9 mensspezifische Bedeutung Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungs- verträge Amend. IFRS 9, Reform der Referenz 01.01.2021 01.01.2021*** Branchen- bzw. unterneh- IAS 39, IFRS 7, zinssätze (Phase 2) mensspezifische Bedeutung IFRS 4, IFRS 16 Amend. IFRS 16 Leasingverhältnisse: 01.04.2021 01.04.2021**** Branchen- bzw. unterneh- Covid-19-bezogene mensspezifische Bedeutung Mietkonzessionen nach dem 30.06.2021 * Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen. ** Die allgemeine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkung auf die Bilanzierungspraxis dient als Orientierung – die individuellen Auswirkungen auf das einzelne Unternehmen sind davon unabhängig zu erläutern. *** Die Übernahme in EU-Recht der Änderungen an diesen Standards ist unterjährig im Jahr 2021 erfolgt; gemäß der entsprechenden Verordnung der EU-Kommission sind die Änderungen bereits für Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen, anzuwenden. **** Die Übernahme in EU-Recht der Änderungen an diesem Standard ist am 30.08.2021 erfolgt; gemäß der entsprechenden Verordnung der EU-Kommission sind die Änderungen bereits ab dem 01.04.2021 für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. 6
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS Änderungen an IFRS 4 „Versicherungs- Die Änderungen betreffen folgende Berei- Angabevorschriften nach IFRS 7 ff verträge“ – Anwendung von IFRS 9 che: Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versiche- Damit die Abschlussadressaten Art und rungsverträge Modifikation von finanziellen Vermö- ff Umfang der Risiken, denen das Unterneh- genswerten, finanziellen Verbindlich- men aufgrund der IBOR-Reform aus Das IASB hat am 25.06.2020 eine Änderung keiten und Leasingverbindlichkeiten gesetzt ist, sowie den Umgang mit diesen an IFRS 4 „Versicherungsverträge“ heraus- Risiken bzw. den Übergang auf alternati- gegeben, die mit den zeitgleich veröffent- Das IASB hat durch Änderungen an IFRS 9 ve Referenzzinssätze verstehen können, lichten Änderungen an IFRS 17 „Versi- „Finanzinstrumente“ und IAS 39 „Finanz- sind umfassende Angaben dazu in den cherungsverträge“ zusammenhängt. Die instrumente: Ansatz und Bewertung“ Notes zu machen. vorgenommene Änderung an IFRS 4 er- praktische Erleichterungen gewährt, wenn möglicht eine verlängerte vorübergehende vertragliche Zahlungsströme als direkte Änderungen an IFRS 16 – Auf die Befreiung von IFRS 9 bis zum Erstanwen- Folge der IBOR-Reform geändert werden Coronavirus-Pandemie bezogene dungszeitpunkt von IFRS 17. Dadurch kön- und diese auf einer wirtschaftlich gleich- Mietkonzessionen nen Versicherer, die bestimmte Anforderun- wertigen Grundlage erfolgen. Nach der gen erfüllen, IFRS 17 weiterhin zusammen vorgenommenen Klarstellung kann es Als Reaktion auf die Corona-Pandemie mit IFRS 9 erstmalig ab 01.01.2023 anwen- sich dabei um eine Modifikation handeln, haben einige Leasinggeber den Leasingneh- den. Bis dahin sind Versicherer von der auch wenn keine Änderung vertraglicher mern Erleichterungen in Form von Konzes Anwendung des IFRS 9 befreit. Bedingungen erfolgt ist. Um den Über- sionen, z. B. mietfreie Monate, vergünstige gang auf die neuen Referenzzinssätze Mietzahlungen oder Stundung der Leasing- Hinweis: Die Ausnahme wurde gewährt, bilanziell abzubilden genügt es, wenn die zahlungen für einen bestimmten Zeitraum um bilanzielle Verwerfungen zwischen Aktiv- Berücksichtigung durch Aktualisierung gewährt. und Passivseite in den Bilanzen der Versiche- des Effektivzinssatzes erfolgt. Sofern rer (accounting mismatch) zu verhindern. weitere Modifikationen vorgenommen Das IASB hat die im vergangenen Jahr auf- werden, sind diese unter Anwendung der grund der Corona-Pandemie eingeführte Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, bestehenden IFRS-Vorschriften bilanziell Ausnahmeregelung zur Bilanzierung von IFRS 4 und IFRS 16 – Reform der Refe- zu berücksichtigen. Durch die Änderun- Leasingverhältnissen nach IFRS 16 um ein renzzinssätze (Phase 2) gen an IFRS 4 und IFRS 16 werden Ver weiteres Jahr verlängert. sicherern und Leasingnehmern ähnliche Das IASB hat am 27.08.2020 den Ände- Erleichterungen in Bezug auf ihre Finanz- Die am 31.03.2021 verabschiedete Ände- rungsstandard „Interest Rate Benchmark instrumente bzw. Leasingverhältnisse rung an IFRS 16 sieht eine optionale Befrei- Reform – Phase 2“ herausgegeben und da- gewährt. ung für Leasingnehmer vor, eine Beurteilung mit Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, vorzunehmen, ob eine auf die Corona-Pan- IFRS 4 und IFRS 16 vorgenommen. Phase 2 Bilanzierung ff von Sicherungsbezie- demie bezogene Mietkonzession eine Ände- adressiert Erleichterungen bei der Finanz hungen rung des Leasingverhältnisses i. S. d. IFRS 16 berichterstattung nach der Reform eines („lease modification“) darstellt. Referenzzinssatzes, wenn also ein beste- Die Änderungen ermöglichen die Fort hender Referenzzinssatz tatsächlich ersetzt führung des Hedge Accountings nach wird. Übergang auf die neuen Referenzzinssät- ze. Um die durch den Übergang erfolgte Modifikation widerzuspiegeln, ist es jedoch erforderlich, die Sicherungsbe ziehungen sowie die damit verbundene Dokumentation zu ändern. Ferner müs- sen die geänderten Sicherungsbeziehun- gen weiterhin alle Kriterien für das Hedge Accounting erfüllen. 7
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS Eine solche lease modification liegt vor, ff die Leasingkonzessionen die direkte Folge Hinweis: Der Leasingnehmer hat die Aus- wenn eine Anpassung des Nutzungsrechts der Corona-Pandemie sind, übung des Wahlrechts sowie die in diesem am Vermögenswert oder der Höhe der ff die geänderten Gesamtleasingzahlungen Zusammenhang erfolgswirksam erfassten Leasingzahlungen über die verbleibende nicht höher als diejenigen vor der Ände- Beträge in den Notes anzugeben. Die Verein- Vertragslaufzeit erfolgt, und somit vom rung sind, fachung gilt nur für Leasingnehmer, nicht für ursprünglichen Leasingvertrag abweicht. ff die Konzessionen nur Zahlungen mit Leasinggeber. Dann ist eine Neubewertung des Leasingver- Fälligkeit bis einschließlich 30.06.2022 trags vorzunehmen, bei der die modifizier- betreffen und ten zukünftigen Leasingzahlungen mit dem ff sonst keine wesentlichen Punkte der aktuellen Diskontierungssatz abzuzinsen Leasingvereinbarung verändert wurden. sind. In der Folge ist die Bewertung des bilanzierten Nutzungsrechts sowie der Sind diese Voraussetzungen kumulativ er- Leasingverbindlichkeit anzupassen. Die sich füllt, kann der Leasingnehmer bei Ausübung hieraus ergebenden Anpassungsbeträge des Wahlrechts auf die Prüfung verzichten, sind erfolgswirksam zu erfassen. ob eine lease modification vorliegt und stattdessen die Mietkonzession als negative Um diesen Aufwand der Einzelfallprüfungen variable Leasingzahlung erfolgswirksam für jeden Leasingvertrag zu vermeiden, erfassen. Bei (Teil-)Erlassen von Leasing eröffnet die Änderung in IFRS 16 den Lea- zahlungen ist darüber hinaus zu prüfen, ob singnehmern ein Wahlrecht zur vereinfach- die Leasingverbindlichkeit gemäß IFRS 9 ten Bilanzierung von Mietkonzessionen. Die auszubuchen und eine neue Verbindlichkeit Nutzung des Wahlrechts ist möglich, sofern in geringerer Höhe einzubuchen ist, wenn sich der Barwert der Verpflichtung um mehr als 10 % verändert hat. Noch nicht angewendete neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen (IAS 8.30) Nach IAS 8.30 ist über bereits verabschiedete ff Zeitpunkt, ab dem das Unternehmen folgt ist, so dass diese ab dem angegebenen Standards oder Interpretationen des IASB zu die Anwendung des Standards bzw. der Zeitpunkt verpflichtend in der EU anzuwen- berichten, sofern diese in dem Berichtszeit- Interpretation beabsichtigt, den sind (ggf. vorzeitige freiwillige Anwen- raum noch nicht verpflichtend anzuwen- ff erwartete Auswirkungen auf den Ab- dung). Für die übrigen tabellarisch darge- den sind und auch nicht vorzeitig ange- schluss oder wenn diese Auswirkungen stellten Standards und Interpretationen ist wandt werden. unbekannt oder nicht verlässlich abzu- noch keine Übernahme in EU-Recht erfolgt. schätzen sind, eine Erklärung mit diesem Bei den dargestellten potenziell angabe- Folgende Angaben im Anhang sind bspw. Inhalt. pflichtigen Vorschriften wird eine allgemeine erforderlich: Einschätzung hinsichtlich der Auswirkung Hinweis: Die folgende Tabelle gibt einen auf die Bilanzierungspraxis vorgenommen. ff Titel des neuen Standards oder der neuen Überblick über die potenziell angabepflich Auf Standards und Interpretationen mit Interpretation, tigen Vorschriften nach IAS 8.30 in einem grundsätzlicher Bedeutung sowie solche, bei ff Art der bevorstehenden Änderung der EU-IFRS Konzernabschluss zum 31.12.2021. denen eine Auswirkung erwartet wird, sollte Rechnungslegungsmethode, Bei den tabellarisch dargestellten Standards im Anhang eingegangen werden. Eine voll- ff Zeitpunkt, ab dem die Anwendung des oder Interpretationen ist mit einem Datum ständige Darstellung der nicht angewende- Standards bzw. der Interpretation ver- gekennzeichnet, sofern bereits eine Über- ten neuen bzw. geänderten Standards und pflichtend ist, nahme in EU-Recht (EU-Endorsement) er- Interpretationen ist nicht erforderlich. 8
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS Sofern sich bei mehreren neuen Standards Sammelaussage erfolgen, dass außer den pretationen durch das Unternehmen auch oder Interpretationen keine wesentlichen ausführlich beschriebenen Standards und eine Sammelaussage getroffen werden, dass Auswirkungen auf das Unternehmen erge- Interpretationen die übrigen vom IASB ver- eine frühzeitige Anwendung der neuen ben, kann eine Formulierung verwendet abschiedeten Standards und Interpretatio- Standards bzw. Interpretationen nicht werden, in der die betreffenden Standards nen erwartungsgemäß keinen wesentlichen geplant ist. und Interpretationen ohne wesentliche Aus- Einfluss auf den Konzernabschluss haben wirkung weder beschrieben noch aufgelistet werden. Ferner kann zum Zeitpunkt der werden. Dies könnte bspw. in Form einer Anwendung der Standards oder der Inter- Standard Titel IASB Effective date* voraussichtlicher Auswirkung** Erstanwendungs- zeitpunkt in der EU* EU-Endorsement ist erfolgt (Stand 10.12.2021) IFRS 17, Versicherungsverträge 01.01.2023 01.01.2023 Branchen- bzw. unterneh- Amend. IFRS 17 mensspezifische Bedeutung Amend. IFRS 3 Unternehmenszusammen- 01.01.2022 01.01.2022 Branchen- bzw. unterneh- schlüsse – Verweis auf das mensspezifische Bedeutung Rahmenkonzept Amend. IAS 16 Sachanlagen – Erlöse 01.01.2022 01.01.2022 Branchen- bzw. unterneh- vor der beabsichtigten mensspezifische Bedeutung Nutzung Amend. IAS 37 Rückstellungen, Eventual- 01.01.2022 01.01.2022 Branchen- bzw. unterneh- schulden und Eventualfor- mensspezifische Bedeutung derungen – Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrages Jährlicher Änderungen an IFRS 1, 01.01.2022 01.01.2022 Branchen- bzw. unterneh- Verbesserungs- IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 mensspezifische Bedeutung prozess (Zyklus 2018-2020) * Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen. ** Die allgemeine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkung auf die Bilanzierungspraxis dient als Orientierung – die individuellen Auswirkungen auf das einzelne Unternehmen sind davon unabhängig zu erläutern. 9
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS Standard Titel IASB Effective date* voraussichtlicher Auswirkung** Erstanwendungs- zeitpunkt in der EU* EU-Endorsement noch ausstehend (Stand 10.12.2021) Amend. IAS 1 Darstellung des Abschlus- 01.01.2023 Ausstehend Grundsätzliche Bedeutung ses – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie IFRS Practice Statement 2: Offenlegung von Bilanzie- rungs- und Bewertungs- methoden Amend. IAS 8 Bilanzierungs- und Bewer- 01.01.2023 Ausstehend Grundsätzliche Bedeutung tungsmethoden, Ände- rungen von Schätzungen und Fehler – Definition von rechnungslegungs bezogenen Schätzungen Amend. IAS 12 Ertragsteuern – Latente 01.01.2023 Ausstehend Grundsätzliche Bedeutung Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen Amend. IFRS 17 Versicherungsverträge – 01.01.2023 Ausstehend Branchen- bzw. unterneh- Darstellung von Ver- mensspezifische Bedeutung gleichsinformationen bei erstmaliger Anwen- dung von IFRS 17 und IFRS 9 * Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen. ** Die allgemeine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkung auf die Bilanzierungspraxis dient als Orientierung – die individuellen Auswirkungen auf das einzelne Unternehmen sind davon unabhängig zu erläutern. 10
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS IFRS 17 „Versicherungsverträge“ und Begrenzte Änderungen und Klarstellun- Die grundlegenden Prinzipien des Standards Änderungen an IFRS 17 gen an IFRS 17 hat das IASB am 25.06.2020 wurden nicht geändert. zusammen mit einer Änderung an IFRS 4 Das IASB hat am 18.05.2017 den Standard veröffentlicht. Dadurch können Versicherer, Die Europäische Union hat am 19.11.2021 IFRS 17 „Versicherungsverträge“ veröf- die bestimmte Anforderungen erfüllen, IFRS 17 inklusive der Änderungen von fentlicht, der IFRS 4 „Versicherungsverträge“ IFRS 17 weiterhin zusammen mit IFRS 9 erst- Juni 2020 in europäisches Recht übernom- ersetzen soll. Zielsetzung des neuen Stan- malig ab 01.01.2023 anwenden. Bis dahin men. IFRS 17 ist ab 01.01.2023 anwendbar dards ist es, durch eine konsistente und prin- sind Versicherer von der Anwendung des und wird sodann IFRS 4 „Versicherungs zipienbasierte Bilanzierung relevante Infor- IFRS 9 befreit. Die Änderungen bzw. Klarstel- verträge“ ersetzen. mationen für Adressaten offen zu legen und lungen betreffen acht Bereiche von IFRS 17 eine einheitliche Darstellung und Bewertung und zielen insgesamt darauf ab, die Imple- Hinweis: Zu der im Dezember 2021 veröf- von Versicherungsverträgen zu gewährleis- mentierung des Standards zu erleichtern. fentlichten weiteren Änderung an IFRS 17 ten. Die neuen Ansatz-, Bewertungs- und Dies soll u. a. durch folgende Änderungen verweisen wir auf unsere Ausführungen Ausweisvorschriften sind von Unternehmen ermöglicht werden: unter „Änderungen an IFRS 17 „Versiche- anzuwenden mit: rungsverträge“ – Darstellung von Vergleichs- ff Zusätzliche Ausnahmen vom Anwen- informationen bei erstmaliger Anwendung ff Versicherungsverträgen und aktiven Rück- dungsbereich des IFRS 17 für bestimmte von IFRS 17 und IFRS 9“auf S. 14 in dieser versicherungsverträgen, Verträge, Ausgabe des novus IFRS. ff passiven Rückversicherungsverträgen und ff zusätzliche Erleichterungen bei der An- ff Kapitalanlageverträgen mit ermessensab- wendung der Risikominderungsoption, Änderungen an IFRS 3 „Unternehmens hängiger Überschussbeteiligung, die ein ff Änderungen im Rahmen des Ansatzes, zusammenschlüsse“ – Verweis auf das Unternehmen im Bestand hält, vorausge- der Bewertung und Vereinfachungen Rahmenkonzept setzt, dass das Unternehmen ebenso hinsichtlich des Ausweises von Versiche- Versicherungsverträge ausgibt. rungsverträgen sowie Das IASB hat am 14.05.2020 Änderungen ff zusätzliche Übergangserleichterungen, an IFRS 3 herausgegeben, bei der eine Sofern der primäre Zweck eines Vertrags, der u. a. bei Unternehmenszusammenschlüs- Aktualisierung des Verweises auf das Rah- nach IFRS 17 einen Versicherungsvertrag sen. menkonzept (Framework) erfolgt ist. Das darstellt, die Erbringung von Dienstleistun- überarbeitete Rahmenkonzept wurde im gen gegen ein festes Entgelt ist, kann die März 2018 mit geänderten Definitionen von Bilanzierung nach IFRS 15 „Erlöse aus Verträ- Vermögenswerten und Schulden veröffent- gen mit Kunden“ anstatt nach IFRS 17 erfol- licht. Zeitgleich wurden damals die Verweise gen. bei einer Vielzahl von Standards und ande- 11
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS ren Verlautbarungen – jedoch nicht bei IFRS 3 Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen, IFRS 9 „Finanzinstrumente“ – Einzu- ff – geändert, da dies aufgrund der unter- Eventualschulden und Eventualforde- beziehende Gebühren in den „10 %- schiedlichen Definitionen zu Konflikten bei rungen“ – Belastende Verträge – Kosten Test“ für die Ausbuchung von finan IFRS 3 Anwendern hätte führen können. für die Erfüllung eines Vertrages ziellen Verbindlichkeiten Die Änderungen an IFRS 3 enthalten neben Ebenfalls am 14.05.2020 hat das IASB Ände- Bei substantiellen Änderungen von Ver- dem Verweis auch folgende Vorschriften: rungen an IAS 37 zu Belastenden Verträgen tragsbestandteilen, die dazu führen, dass veröffentlicht. Die Änderungen betreffen sich der Barwert einer finanziellen Ver- ff Ein Erwerber hat bei der Identifizierung eine Klarstellung, welche Kosten ein Unter- bindlichkeit um mehr als 10 % ändert von übernommenen Verpflichtungen, die nehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag („10 %-Test“) ist grundsätzlich eine in den Anwendungsbereich von IAS 37 verlustbringend sein wird, einbeziehen soll- Ausbuchung der Verbindlichkeit und oder IFRIC 21 fallen, die Vorschiften des te. Demnach gehören zu den Kosten der der Ansatz einer neuen Verbindlichkeit IAS 37 bzw. IFRIC 21 anstelle des Rah- Vertragserfüllung diejenigen Kosten, die sich vorzunehmen. Die Änderung in IFRS 9 menkonzeptes anzuwenden. direkt auf den Vertrag beziehen. Damit sind stellt klar, welche Gebühren in den sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne 10 %-Test für die Ausbuchung finanziel- ff Es wurde ein explizites Ansatzverbot für den Auftrag nicht anfallen würden, wie ler Verbindlichkeiten einzubeziehen sind. erworbene Eventualforderungen aufge- bspw. direkte Material- oder Arbeitskosten Es sind nur solche Gebühren und Kosten nommen. („incremental costs“), als auch andere zu berücksichtigen, die zwischen dem dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten. Unternehmen und dem Gläubiger ge- Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“ – Diese können bspw. Abschreibungen für zahlt bzw. erhalten werden (einschließ- Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung Sachanlagen betreffen, die bei der Erfüllung lich solcher, die im Namen des Unterneh- verwendet werden. mens bzw. Gläubigers gezahlt werden). Ferner hat das IASB am 14.05.2020 Ände- Nicht einzubeziehen sind an Dritte rungen an IAS 16 „Erlöse vor der beabsich- Jährlicher Verbesserungsprozess (Zyklus gezahlte oder von Dritten erhaltene tigten Nutzung“ verabschiedet. Die Ände- 2018 – 2020): Änderungen an IFRS 1, Gebühren bzw. Kosten. rungen stellen klar, dass Erlöse, die durch IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 den Verkauf von Gegenständen entstehen, IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ – Lea- ff die hergestellt wurden, während der Ver Das IASB hat am 14.05.2020 die Annual singanreize mögenswert zu seinem Standort und in den Improvements to IFRS (2018 – 2020) veröf- betriebsbereiten Zustand gebracht wurde fentlicht. Die Änderungen betreffen folgen- In den erläuternden Beispielen zu IFRS 16 (bspw. Produktmuster), erfolgswirksam zu de Standards: (Illustrative Example 13) enthielt ein Bei- erfassen sind. Die Berücksichtigung derarti- spiel auch Aussagen zu Zahlungen des ger Beträge bei der Ermittlung der Anschaf- IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der ff Leasinggebers an den Leasingnehmer zur fungs- oder Herstellungskosten einer Sach- International Financial Reporting finanziellen Erstattung von Mietereinbau- anlage scheidet somit aus. Dies gilt auch für Standards“ – Tochterunternehmen als ten, die ausdrücklich nicht als Leasingan- die mit der Herstellung des Gegenstandes Erstanwender reiz i. S. d. IFRS 16 eingestuft wurden. verbundenen Kosten. Die Bewertung der Da diese Aussagen in der Praxis zu Miss- Herstellungskosten des Musters erfolgt nach Für Tochterunternehmen, die nach ihren verständnissen geführt haben, strich das IAS 2 „Vorräte“. Mutterunternehmen erstmalige Anwen- IASB diese Passage aus dem Beispiel. der der IFRS werden, besteht das Wahl- Zudem ist eine Klarstellung erfolgt, wann recht, Vermögenswerte und Schulden IAS 41 „Landwirtschaft“ – Berücksich- ff ein Vermögenswert „betriebsbereit“ ist. Die mit den bisher im Konzernabschluss des tigung von Steuereffekten bei der Be- Betriebsbereitschaft ist maßgeblich für den Mutterunternehmens dafür angesetzten wertung zum beizulegenden Zeitwert Beginn der Abschreibung. Um als betriebs- Buchwerten (u. a. ohne Konsolidierungs- bereit zu gelten, ist es nicht erforderlich, dass anpassungen) zu bewerten. Die im Rah- Mit der Änderung wird eine Vorschrift in eine von der Geschäftsleitung angestrebte men des Annual Improvements erfolgte IAS 41 gestrichen, die geregelt hatte, dass finanzielle Leistungsfähigkeit erreicht wird Änderung erweitert diese Vorschrift um Unternehmen steuerliche Cashflows bei (z. B. gewünschte operative Gewinnmarge). die kumulierten Währungsumrechnungs- der Bemessung des beizulegenden Zeit- Nicht aus der gewöhnlichen Geschäfts differenzen des Tochterunternehmens, so werts (Barwertmethode) eines biologi- tätigkeit stammende Erlöse und Kosten dass diese ebenfalls mit den bisher in dem schen Vermögenswertes nicht berück- im Zusammenhang mit hergestellten Ge- Konzernabschluss des Mutterunterneh- sichtigen sollen. Nun ist bei der Ermittlung genständen sind nach den Änderungen an mens angesetzten Werten weitergeführt des beizulegenden Zeitwerts nicht zwin- IAS 16 getrennt auszuweisen. werden können. gend ein Vorsteuerzinssatz im Rahmen 12
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS der Diskontierung zu verwenden. Die Hinweis: Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der IFRS vom Unternehmen in Übereinstim- Änderung führt zu einer Angleichung der Änderungen war der 01.01.2022 vorge- mung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurden. der Anforderungen des IAS 41 an die sehen, der jedoch mit einer am 15.07.2020 Damit sollen zukünftig anstelle standardisier- Vorschriften des IFRS 13. veröffentlichten weiteren Änderung an IAS 1 ter Ausführungen unternehmensspezifische („Klassifizierung von Schulden als kurz- oder Ausführungen in den Fokus gerückt werden. Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen, langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts Die Leitlinien im Practice Statement 2 wur- Eventualschulden und Eventualforde- des Inkrafttretens“) auf den 01.01.2023 ver- den entsprechend angepasst. rungen“ – Belastende Verträge – Kosten schoben wurde. für die Erfüllung eines Vertrages Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ferner hat das IASB am 12.02.2021 IAS 1 Änderungen von Schätzungen und Fehler Am 23.01.2020 hat das IASB Änderungen – Darstellung des Abschlusses einschließ- – Definition von rechnungslegungs- an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als lich Änderungen am Begleitmaterial IFRS bezogenen Schätzungen kurz- oder langfristig“ veröffentlicht. Dabei Practice Statement 2 „Making Materialty handelt es sich um Klarstellungen hinsicht- Judgements“ herausgegeben. Die Änderun- Ebenfalls am 12.02.2021 hat das IASB Ände- lich der Klassifizierung von Schulden mit gen an IAS 1 konkretisieren, in welchem rungen an IAS 8 Rechnungslegungsmetho- einem ungewissen Fälligkeitstermin als kurz- Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsme- den, Änderung von rechnungslegungsbezo- oder langfristig. Die Klassifizierung soll dabei thoden in einem IFRS Anhang zu erläutern genen Schätzungen und Fehler veröffentlicht. ausgehend von bestehenden Rechten des sind. Während die Angabepflicht bislang Über die Änderungen an IAS 8 wird erst- Unternehmens zum Abschlussstichtag abge- sämtliche bedeutende (significant) Metho- mals eine Definition des Begriffs einer leitet werden. Sofern ein Recht zur Verlänge- den umfasste, ist künftig nur auf wesent „rechnungslegungsbezogenen Schätzung“ rung einer Schuld an Kreditbedingungen liche (material) Methoden einzugehen (accounting estimate) eingeführt, um Ände- (z. B. Covenants) gekoppelt ist und nach (IAS 1.117). Um wesentlich zu sein, muss rungen von Rechnungslegungsmethoden dem Bilanzstichtag ein Vertragsbruch erfolgt, die Rechnungslegungsmethode zum einen besser von Schätzungsänderungen abgren- ist letztlich maßgebend, ob diese Kredit mit wesentlichen Transaktionen oder ande- zen zu können. In IAS 8 wird klargestellt, bedingungen am Abschlussstichtag einge- ren Ereignissen im Zusammenhang stehen. dass eine rechnungslegungsbezogene Schät- halten wurden. Erwartungen des Manage- Zum anderen muss es einen Anlass für die zung immer auf eine Bewertungsunsicher- ments, ob ein Recht tatsächlich ausgeübt Darstellung geben, wie z. B. die Änderung heit einer finanziellen Größe im Abschluss wird, sollen unberücksichtigt bleiben. einer Bilanzierungsmethode infolge der Aus- bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet übung eines Wahlrechts oder das Vorliegen neben Input-Parametern auch Bewertungs- einer komplexen oder stark ermessensbehaf- verfahren zur Ermittlung einer Schätzung. teten Methode. Ferner kann die Angabe- Bewertungsverfahren können Schätzverfah- pflicht auch solche Methoden umfassen, die ren oder Bewertungstechniken sein. aufgrund einer Regelungslücke innerhalb 13
novus HINWEISE ZUM KONZERNABSCHLUSS Eine Unterscheidung zu Bilanzierungsmetho- Diese Ausnahmen gelten nun nicht mehr für Der Anwendungsbereich eröffnet sich insb. den ist entscheidend, da IAS 8 unterschied Transaktionen, durch die beim berichterstat- in den Fällen, in denen IFRS 9 für die Darstel- liche Folgen für die Änderung von Schätzun- tenden Unternehmen gleichzeitig sowohl lung der Vergleichszahlen auf einen finanzi- gen und Rechnungslegungsmethoden vor- abzugsfähige als auch zu versteuernde tem- ellen Vermögenswert nicht angewendet sieht. Während Änderungen von Bilanzie- poräre Differenzen entstehen. IAS 12.22A wurde. Dies betrifft folgende Fälle: rungs- und Bewertungsmethoden retrospek- wurde neu eingeführt und enthält einen tiv abgebildet werden müssen, hat eine expliziten Verweis auf Leasingverhältnisse ff die Vergleichszahlen wurden freiwillig auf Änderungen von Schätzungen prospektiv als Hauptanwendungsfall der überarbeiteten Basis von IFRS 9 angepasst, jedoch wurde zu erfolgen. Regelung. der finanzielle Vermögenswert in der Ver- gleichsperiode ausgebucht oder Ertragsteuern – Latente Steuern, die Änderungen an IFRS 17 „Versicherungs- sich auf Vermögenswerte und Schulden verträge“ – Darstellung von Vergleichs- ff eine freiwillige Anpassung der Vergleichs- beziehen, die aus einer einzigen Trans- informationen bei erstmaliger Anwen- zahlen auf Basis von IFRS 9 ist nicht aktion entstehen dung von IFRS 17 und IFRS 9 erfolgt. Das IASB hat am 07.05.2021 gezielte Ände- Das IASB hat am 09.12.2021 begrenzte Unternehmen können für jeden finanziellen rungen an IAS 12 veröffentlicht. Die Ände- Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht. Vermögenswert separat entscheiden, ob sie rungen betreffen die bilanzielle Behandlung Dadurch kann die Klassifizierung finanzieller den Überlagerungsansatz anwenden wollen. von latenten Steuern, die sich auf Vermö- Vermögenswerte zum Übergangszeitpunkt Zudem kann eine vorzeige Anwendung des genswerte und Schulden beziehen, die aus auf IFRS 17 „Versicherungsverträge“ (Anga- Wertminderungsmodells nach IFRS 9 erfol- einer einzigen Transaktion entstehen, also be der Vergleichszahlen zum 01.01.2022) gen. z. B. bei der Einbuchung von Leasingverhält- entsprechend der erwarteten Klassifizierung nissen oder dem Einbezug von Stilllegungs- nach IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (zum Zum Umfang der Anwendung des optiona- verpflichtungen in die Erstbewertung eines 01.01.2023) erfolgen, obwohl für diese len Überlagerungsansatzes sind qualitative Vermögenswerts. finanziellen Vermögenswerte noch IAS 39 Angaben zu machen. „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Neu eingeführt wurde eine Rückausnahme Bewertung“ angewendet wird. zu den in IAS 12.15 b) und IAS 12.24 defi- nierten Ausnahmen. Diese sehen jeweils vor, Hinweis: Durch diesen sog. optionalen dass keine latente Steuerschuld anzusetzen Überlagerungsansatz sollen Inkongruenzen ist, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz im Übergangszeitpunkt der Bilanzierung eines Vermögenswerts oder einer Schuld von Versicherungsverträgen nach IFRS 17 erwächst, die kein Unternehmenszusam- aufgrund abweichender Übergangsvor- menschluss ist und zum Zeitpunkt des schriften zwischen IFRS 17 und IFRS 9 ver- Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle mieden werden. Ergebnis vor Steuern noch das zu versteu- ernde Ergebnis beeinflusst. 14
novus IASB und IFRS IC VERÖFFENTLICHTE STANDARDENTWÜRFE IASB veröffentlicht Entwurf ED/2021/9 zur Klassifizierung von langfristigen Schulden mit Nebenbedingungen (vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) Am 19.11.2021 hat das IASB den Standard- klargestellt, wie ein Unternehmen beurteilt, Zudem sieht der Entwurf vor, dass der Zeit- entwurf ED/2021/9 „Langfristige Schulden ob es das Recht hat, die Begleichung punkt des Inkrafttretens der im Januar 2020 mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene von Verbindlichkeiten aufzuschieben, wenn veröffentlichten Änderungen an IAS 1 um Änderungen an IAS 1)“ veröffentlicht, der dieses Recht von der Einhaltung bestimmter ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben Klarstellungen zur Klassifizierung von Ver- Bedingungen innerhalb von zwölf Monaten wird. bindlichkeiten sowie besondere Angabevor- nach dem Berichtszeitraum abhängt. schriften vorsieht, wenn langfristig klassi Die Kommentierungsfirst endet am fizierte Verbindlichkeiten aufgrund des Kernelement der in ED/2021/9 vorgeschla- 21.03.2022. Der Zeitpunkt des Inkrafttre- Nichterfüllens von Nebenbedingungen (oft genen Änderungen ist, dass Bedingungen, tens soll nach Ende der Stellungnahme- als „Covenants“ bezeichnet) innerhalb von die ein Unternehmen innerhalb von zwölf frist festgelegt werden, frühestens zum zwölf Monaten nach dem Berichtszeitpunkt Monaten nach dem Abschlussstichtag erfül- 01.01.2024. rückzahlbar werden könnten. len muss, die Klassifizierung von Verbindlich- keiten als kurz- oder langfristig nicht beein- Hinweis: Der Entwurf kann unter folgen- Die eng gefassten Klarstellungen konkreti- flussen. Stattdessen würden Unternehmen dem Link abgerufen werden. sieren die im Januar 2020 veröffentlichten langfristige Verbindlichkeiten, die solchen Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Bedingungen unterliegen, gesondert aus- Schulden als kurz- oder langfristig“, die ab weisen und Informationen darüber offenle- dem 01.01.2023 angewendet werden sol- gen, dass die Verbindlichkeiten innerhalb len. Mit den Änderungen in 2020 wurde von zwölf Monaten fällig werden könnten. IFRS INTERPRETATIONS COMMITTEE Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee Eignet sich eine an das IFRS IC adressierte Nach Ablauf einer mindestens 30-tägigen Anwender diese Äußerungen des IFRS IC Fragestellung nach Ansicht des Committees Kommentierungsfrist beschließt das IFRS IC auch nicht ignorieren und nur bei Vorliegen nicht als Grundlage für eine Interpretation, den endgültigen Wortlaut der Entscheidung gewichtiger Gründe von diesen abweichen. wird die Entscheidung über die Nichtaufnah- einschließlich der Begründung. me in das Arbeitsprogramm im IFRIC Update Hinweis: Die nachfolgende Tabelle gibt veröffentlicht. Diese sog. „Tentative Agenda Zum Teil enthalten die Ablehnungsentschei- einen Überblick über die Themen der Agen- Decision“ enthält neben einer Beschreibung dungen des IFRS IC auch materielle Aus da-Entscheidungen des IFRS Interpretations des Sachverhalts auch eine Begründung für sagen zur IFRS-Bilanzierung (Non-Interpre Committee im Zeitraum 24.06.2021 bis die Ablehnung. tations, Non-IFRICs). Die Agenda-Entschei- 10.12.2021. Die ausführliche Sachverhalts- dungen werden vom IASB ausdrücklich beschreibung sowie die Entscheidung sind nur zu Informationszwecken veröffentlicht. als sog. IFRS IC Agenda-Entscheidung im Dennoch dürfen nach Ansicht des IASB die IFRIC Update veröffentlicht. 15
novus IASB und IFRS IC IFRIC Update Dezember 2021 Standard/Thema Auszüge der wesentlichen Agenda-Entscheidungen IFRS 15: Prinzipal oder Agent: Das IFRS IC erhielt eine Anfrage, ob ein Wiederverkäufer von Softwarelizenzen bei der Wiederverkäufer von Softwarelizenzen Anwendung von IFRS 15 – unter Berücksichtigung der Leitlinien in IFRS 15.B34-B38 – ein Prinzipal oder ein Agent ist. Dabei hat der Ausschuss beurteilt, ob der Wiederverkäufer dem Kunden gegenüber ein Leistungsversprechen abgibt, die Waren oder Dienstleistungen (Softwarelizenzen inkl. Beratung) selbst zu erbringen (Unternehmen ist Prinzipal) oder dafür zu sorgen, dass die Waren oder Dienstleistungen von dem Softwarehersteller geliefert werden (Unternehmen ist Agent). Das IFRS IC stellte fest, dass die Beurteilung von den spezifischen Tatsachen und Umständen abhängt und der Wiederverkäufer bei seinem Ermessen zu berücksichtigen hat, inwieweit er die Kontrolle über die Standardsoftware lizenzen vor der Übertragung an den Kunden nachweisen kann. Der Wiederverkäufer hat wesentliche Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß IAS 1 und IFRS 15 im Zusammenhang mit der Ermessensentscheidung, die Einfluss auf die Höhe und den Zeitpunkt der Umsatzerlöse ausübt offenzulegen. IFRIC Update September 2021 Standard/Thema Auszüge der wesentlichen Agenda-Entscheidungen IAS 7: Sichteinlagen mit Nutzungs Aus Sicht des IFRS IC hat ein Unternehmen eine Sichteinlage auch dann als Bestandteil beschränkungen der „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ in seine Kapitalflussrechnung einzu- beziehen, wenn die Sichteinlage vertraglichen Nutzungsbeschränkungen unterliegt, die mit einem Dritten vereinbart wurden (Nutzung des Bargeldes nur für bestimmte Zwecke). Dies gilt auch entsprechend für die Darstellung in der Bilanz. Sofern die Sichteinlage für das Verständnis der Finanzlage von Bedeutung ist, sollte das Unternehmen den Posten „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ aufgliedern und die Sichteinlage separat in einem zusätzlichen Posten darstellen. Zudem hat eine Offenlegung wesentlicher Zah- lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erfolgen, über die der Konzern nicht verfü- gen kann (IAS 7.48). IFRS 9: Erhaltene Barmittel in Form einer Das IFRS IC hat sich mit der Frage befasst, wann eine Forderung aus Lieferungen und elektronischen Überweisung zum Aus- Leistungen auszubuchen ist bzw. die erhaltenen Barmittel zu bilanzieren sind, wenn der gleich für Forderungen aus Lieferungen Schuldner zur Begleichung der Forderung die entsprechende Geldüberweisung am Bilanz- und Leistungen stichtag getätigt hat, diese jedoch aufgrund des elektronischen Überweisungssystems erst zwei Werktage danach auf dem Empfängerkonto (Unternehmen) gutgeschrieben wird. Das IFRS IC betont, dass Forderungen an dem Tag auszubuchen sind, an dem die vertraglichen Rechte an den Zahlungsströmen erlöschen. Der Zeitpunkt des Erlöschens hängt u. a. von den geltenden Vorschriften und Merkmalen des elektronischen Überweisungssystems ab. Der Ansatz von Zahlungsmitteln erfolgt an dem Tag, an dem das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird. Sofern die vertraglichen Rechte an den Forderungen vor dem Erfüllungstag der Gutschrift erlöschen, würde das Unternehmen jeden erhaltenen finanziellen Vermögenswert als Ausgleich für die Forderung taggleich erfassen (bspw. ein Recht, Bargeld von der Bank des Schuldners zu erhalten). 16
novus IASB und IFRS IC IASB: LAUFENDE STANDARDSETZUNGSPROJEKTE Post-Implementation Review von IFRS 9 (Kategorisierung & Bewertung) Das IASB nimmt regelmäßig zwei bis drei Hinweis: Die Überprüfung hinsichtlich des Vermögenswerte, die Eigenkapitalinstru- Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Stan- Wertminderungsmodells (sowie des Hedge mente darstellen, sowie Modifikation ver- dards eine Überprüfung dahingehend vor, Accountings) soll nachgelagert erfolgen, um traglicher Zahlungsströme. ob der Standard, wie vom IASB beabsichtigt, beobachten zu können, wie der Standard in der Praxis umgesetzt wurde oder ob auf die Herausforderungen der COVID-19 Hinweis: Das Konsultationsdokument ist Änderungen an den neuen Anforderungen Pandemie reagiert. unter folgendem Link abrufbar. Die Kom- in Betracht gezogen werden sollten. mentierungsfrist endet am 28.01.2022. Zur Diskussion wurden insgesamt neun Am 30.09.2021 hat das IASB im Rahmen des Themenbereiche gestellt, darunter u. a. die Post-Implementation Reviews von IFRS 9 Kategorisierungs- und Bewertungsregeln „Finanzinstrumente“ ein Konsultationsdo- als Gesamtkonzept, die Bestimmung des kument (sog. Request for Information) pub Geschäftsmodells, die Prüfung des Zahlungs- liziert. Die Überprüfung beschränkt sich stromkriteriums bei neuen Produkten (z. B. zunächst auf die Klassifizierungs- und mit Zahlungsströmen, die von Nachhaltig- Bewertungsanforderungen. keitskriterien beeinflusst werden), finanzielle IFRS Taxonomy Update – 2021 Allgemeine Verbesserungen und gängige Praxis Im Rahmen des Projektes IFRS Taxonomy mente („Erweiterungen“) in den nach IFRS Hinweis: Das Dokument kann unter dem Update 2021 soll anhand empirischer Nach- Standards erstellten Abschlüssen gemäß den folgenden Link abgerufen werden. Die weise beurteilt werden, ob Verbesserungen SEC Einreichungsanforderungen untersucht. Kommentierungsfirst endet am 03.01.2022. der IFRS-Taxonomie erforderlich sind, um eine qualitativ hochwertige Kennzeich- Im Dezember 2021 hat die IFRS Foundation nung von Informationen in Abschlüssen zu auf Basis der Ergebnisse des Projektes eine unterstützen. Dazu wurde das Feedback von vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS- Stakeholdern eingeholt und es wurden die Taxonomie (IFRS Taxonomy 2021 – Proposed von Unternehmen erstellten Taxonomieele- Update 2 Technology Update) veröffentlicht. 17
novus SONSTIGE STANDARDSETTER IDW Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht weiteres Modul zu IDW RS HFA 50 zur Klärung von Anwendungsfragen im Zusammenhang mit IAS 1 Um zu Praxisfragen flexibler Stellung nehmen Das Modul befasst sich mit Zweifelfragen bei Schuldner aus. Derartige Transaktionen dienen zu können und die Stellungnahmen gebün- der bilanziellen Abbildung von Reverse Facto- häufig der Anpassung der Vertragsbedingun- delt darzustellen, ist das IDW vor einigen Jah- ring-Transaktionen unter Berücksichtigung gen (bspw. Verlängerung des Zahlungsziels). ren dazu übergegangen, Hinweise zu abge- der entsprechenden Agenda-Entscheidung des grenzten Fragen der IFRS-Rechnungslegung IFRS IC aus Dezember 2020. Gleichzeitig Das Modul konkretisiert die Darstellung einheitlich in einer Modulverlautbarung zu ersetzt das neue Modul die bisherigen Aus von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit behandeln. Jedes der darin enthaltenen Mo- führungen zur bilanziellen Abbildung sol- diesen Transaktionen in der Bilanz und in dule ist eigenständig und wird gesondert vom cher Transaktionen in IDW RS HFA 48 der Kapitalflussrechnung sowie die erforder Hauptfachausschuss verabschiedet. In der (Abschn. 3.2.3.) sowie in IDW RS HFA 9 lichen Angaben im Abschluss des Kunden/ Modulverlautbarung IDW RS HFA 50 werden (Abschn. 5.3.). Schuldners. die einzelnen Module dann zusammengefasst und in der Reihenfolge der IFRS sortiert. Bei Reverse Factoring-Transaktionen werden Im Vergleich zum entsprechenden Modulent- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurf vom 01.07.2021 haben sich in der final Das IDW hat im Dezember 2021 in IDW Life bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und verabschiedeten Fassung keine wesentlichen 12/2021 „IDW RS HFA 50: Modul IAS Leistungen an einen unabhängigen Dritten Änderungen ergeben. Wir verweisen daher 1-M1“ (Reverse Factoring) veröffentlicht. (bspw. eine Bank oder ein Factoringunterneh- auf unsere Ausführungen in der 3. Ausgabe men) verkauft. Dabei geht im Unterschied zu 2021 unseres novus IFRS vom August 2021. üblichem Factoring die Initiative vom Kunden/ 18
novus ENFORCEMENT-BEHÖRDEN BAFIN Prüfungsschwerpunkte 2022 der BaFin im Rahmen der Bilanzkontrolle Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- Die ersten drei Prüfungsschwerpunkte stel- Zum Thema Reverse Factoring wurden be- aufsicht (BaFin) wird nach dem Gesetz zur len die von den nationalen Enforcement- reits seitens des IFRS IC im Dezember 2020 Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) Institutionen gemeinsam mit der ESMA iden- konkrete Vorgaben gemacht. Auch das IDW ab 01.01.2022 allein in einem einstufigen tifizierten „European Common Enforcement hat sich im Rahmen der Modulverlautbarung hoheitlichen System für die Bilanzkontrolle Priorities“ dar. Erläuterungen zu diesen Prü- „IDW RS HFA 50: IAS 1-M1 (Reverse Facto- verantwortlich sein und sodann die bisheri- fungsschwerpunkten werden in dieser Aus- ring)“ mit Zweifelfragen bei der bilanziellen gen Aufgaben der Deutschen Prüfstelle für gabe des novus IFRS (S. 20) unter „ESMA Abbildung dieser Transaktionen auseinan- Rechnungslegung (DPR) übernehmen. Prüfungsschwerpunkte 2022“ dargestellt. dergesetzt (siehe S. 18 in dieser Ausgabe des Der letzte Prüfungsschwerpunkt stellt den novus IFRS). Die BaFin hat am 29.11.2021 für das Jahr nationalen Schwerpunkt der BaFin dar. 2022 (betreffend Jahres- und Konzernab- Hinweis: Eine ausführliche Darstellung schlüsse 2021) folgende Prüfungsschwer- Im Fokus des nationalen Schwerpunktes ste- des nationalen Prüfungsschwerpunktes hat punkte veröffentlicht: hen die Lieferkettenfinanzierungen (Reverse die BaFin in einer Pressemitteilung auf ihrer Factoring), insb. hinsichtlich ihres Ausweises Internetseite veröffentlicht. 1. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Bilanz und Kapitalflussrechnung sowie 2. Klimabezogene Sachverhalte der entsprechenden Angaben im Anhang 3. Erwartete Kreditverluste (Expected Credit und Lagebericht. In begründeten Einzelfällen Loss) bei Kreditinstituten wird die BaFin zudem die Existenz von ange- 4. Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Fac- gebenen Zahlungsmitteln und Vermögens- toring). werten überprüfen. Ferner betont die BaFin, dass sie verstärkt auf das Vorliegen von nachvollziehbaren und nachprüfbaren Buch- führungsunterlagen achten wird. 19
Sie können auch lesen