Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
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mts blat t A Sternberger Seenlandschaft Jahrgang 17 Samstag, den 10. Oktober 2020 Nr. 10/2020 Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020.
Sternberger Seenlandschaft –2– Nr. 10/2020 Inhaltsverzeichnis Vereine und Verbände • Der TAV Brüel e. V. informiert 15 Seite • Witziner Alphorngruppe wird erweitert 15 Aktuelles aus den Städten und Gemeinden • 6. große Altpapieraktion 16 • Das Ordnungsamt informiert 5 • Der Behindertenverband lädt ein 16 • Aufruf zur Haus- und Straßensammlung 2020 6 • Grillrunde in der Wohnanlage 16 • Gemütliche 2 Raum Wohnung im Nebenhaus • Neues aus dem Mehrgenerationenhaus 16 der Seniorenwohnanlage 6 • Der Brüeler SV informiert 16 • Die Sternberger Tafel sucht einen Kraftfahrer 7 • Die Rheumaliga AG Brüel informiert 17 • Blutspende Challenge wird fortgesetzt 7 • Neues aus der Kita St. Martin Dabel 17 • Der Bürgermeister der Gemeinde Dabel • Der Sternberger Heimatverein informiert 17 informiert7 • Die Stadt Sternberg informiert 8 Kultur, Tourismus und Freizeitangebote • Stellenausschreibung Hausmeister • Es ist was los im Sternberger Seenland 18 Schule Sternberg 8 • Geführte Wanderungen im Sternberger Seenland 19 • Stellenausschreibung Steueramt 9 • Klassisches Konzert am 17.10.2020 in Tempzin 20 • Stellenausschreibung Vorarbeiter Bauhof Brüel 9 Geburtstage des Monats • Stellenausschreibung Leitung Stadtkasse 9 • Der Vorstand der Ortsgruppe der V.S. Brüel Öffentliche Bekanntmachungen gratuliert21 • Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung • Geburtstage des Monats 21 der Friedhofsordnung Kobrow und Sülten 10 • Der Vorstand der Rheumaliga/AG Brüel gratuliert 21 • Ladung zur Bekanntgabe Kirchliche Nachrichten Flurneuordnungsverfahren Borkow 10 • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brüel 22 • 1. Nachtragshaushaltssatzung • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin 22 der Gemeinde Dabel 11 • Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Brüel 23 • 1. Nachtragshaushaltssatzung • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dabel 23 der Gemeinde Hohen Pritz 13 • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg 24 Telefonliste der Stadtverwaltung Sternberg Vorwahl 03847 ... 2.3 Steuern und Abgaben Bürgermeister: Armin Taubenheim 4445 11 Gudrun Pankow 4445 41 Vorzimmer: Heike Lohse 4445 12 Judith Schulz 4445 47 Fax: 4445 13 2.4 Geschäftsbuchhaltung Vergabestelle: Jan Karrasch 4445 80 Cindy Kollodzey 4445 32 Carmen Rossow 4445 33 1. Zentrale Dienste Fax: 4445 13 3. Bürgeramt Fax: 4445 69 Leiter: Olaf Steinberg 4445 30 Leiter: Eckardt Meyer 4445 90 1.1 Personal 3.1 Öffentliche Sicherheit Inge-Lore Damaschke 4445 28 und Ordnung, 1.2 Amtsangelegenheiten, Feuerwehr, Sitzungsdienst, Gewerbeamt, Bußgeld Satzungen, Recht, Eric Frank 4445 64 Versicherungen Martina Meyer 4445 68 Evelin Schmitz 4445 15 Katja Fregien 4445 86 Angelika Dreßler 4445 85 1.3 Schulen, Kita, Jugend, 3.2 Kooperatives Fax: 4445 34 Sport Bürgerbüro 4445 73 Margret Weihs/Rebekka 4445 24 Stephanie Nixdorf 4445 61 Kinetz Anica Laube 4445 62 Brit Käker 4445 48 Sabine Kropp 4445 63 1.4 Standesamt Anja Loscher 4445 79 Brigitte Berkau 4445 18 3.3 Wohngeld 1.5 Touristinfo Fax: 4445 70 Liane Blaschkowski 4445 60 Martin Bouvier 4445 35 3.4 Friedhofsverwaltung Kathrin Radloff 4445 25 Manuela Reimer 4445 71 1.6. Amtsblatt, Internet, 4. Amt für Bau- und Fax: 4445 82 EDV Liegenschaften Michael Schwertner 4445 36 Leiter: Jörg Rußbült 4445 78 2. Finanzverwaltung Fax: 4445 13 4.1 Tiefbau Leiter: Hannelore Toparkus 4445 40 Edwin Junghans 4445 77 2.1 Haushaltsplanung 4.2 Hochbau Jessica Ohms 4445 27 Ramona Schmalfeldt 4445 88 Christin Nordhaus 4445 26 4.3 Bauleitplanung 2.2 Stadtkasse; Rolf Brümmer 4445 83 Vollstreckung 4.4 Allgemeine Cornelia Köpcke 4445 45 Bauverwaltung Bärbel Beyer 4445 46 Grundstücks- und Brigitte Merseburger 4445 43 Gebäudemanagement Beate Schwarz 4445 74 Annett Willsch 4445 81
Nr. 10/2020 –3– Sternberger Seenlandschaft 4.5 Liegenschaften Telefonliste der öffentlichen Einrichtungen Dorothea Behrens 4445 75 im Amt Sternberger Seenlandschaft Susanne Balzer 4445 84 5. Stadtwerke Fax: 4445 54 Bauhof Sternberg 03847 2182 oder Kaufmännischer Be- Ilona Windolph 4445 50 0171 6055295 reich: Bauhof Brüel 038483 296824 oder Liane Dupke 4445 52 0172 3216545 Technischer Bereich: Kerstin Pohl 4445 51 Bibliothek Sternberg 03847 2712 6. Bauhof Bibliothek Brüel 038483 298752 Dietmar Merseburger Sternberg 2182 Heimatmuseum 03847 2162 oder 0171 Kindergarten Sternberg 03847 2465 6055295 Hort Sternberg 03847 311945 Norbert Krienke Brüel 038483 Grundschule Sternberg 03847 2622 296824 oder Grundschule Brüel 038483 293010 0172 Grundschule Dabel 038485 20242 Regionale Schule Brüel 038483 293030 3216545 Sporthalle Sternberg 03847 2713 Sporthalle Brüel 038483 20040 Sprechzeiten der Bürgermeister Sportlerheim Sternberg 03847 2806 Stadtwerke (Kläranlage) 03847 312071 Amt Sternberger Seenlandschaft Stadtwerke (Wasserwerk) 03847 2393 Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119336 und Gemeinde Sprechzeiten 0171 7119337 Bürgermeisterin/ Bürgermeister Blankenberg Sprechzeiten immer am Donnerstag von Öffnungszeiten der Verwaltung Herr Ralf Kähler 18:00 bis 19:00 Uhr oder nach telefoni- des Amtes Sternberger Seenlandschaft und scher Absprache unter 0172 3942964, ralf.kaehler1@freenet.de des Bürgerbüros in Brüel Borkow 01578 1897104 nach tel. Absprache Stadtverwaltung Sternberg, Zentrale Dienste, Herr Martin Wagner Finanzverwaltung Stadt Brüel Montag, 17:00 - 19:00 Uhr Montag kein Sprechtag Herr Burkhard Liese Rathaus Brüel Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Tel.: 0172 3842042 Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Dabel Sprechzeiten nach Voranmeldung unter Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Herr Jörg Neumann 0172 7362473 Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Mo. - Do. ab 18:00 Uhr Fr. ab 16:00 Uhr Bürgeramt am Wochenende nach Vereinbarung Allgemeines Ordnungsrecht, Gewerbeamt, Wohngeldbehörde, Hohen Pritz Sprechzeiten: Jeden 1. und 3. Freitag Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle, Brand- und KatSchutz, Herr Jan Kessel von 16:30 bis 17:30 Uhr im Gemeinde- Friedhofsverwaltung haus Montag kein Sprechtag Mobil: 0176 48101120 Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr E-Mail: kessel@hohen-pritz.de Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Kloster Tempzin Sprechzeiten: nach Absprache Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Herr Sieghard Dörge Tel.: 0170 8328060 Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Kobrow Sprechzeiten: jeden 1. Montag des Herr Olaf Schröder Monats im Gemeinderaum der Mehr- kooperatives Bürgerbüro Sternberg zweckhalle Kobrow in der Zeit von 18:00 Allgemeines Melderecht, Paß- und Personalausweisange- bis 19:00 Uhr legenheiten, Kfz-Zulassung, Führerscheinangelegenheiten, Tel.: 0179 2198511 Jagdausübungsberechtigung, Bafög-Angelegenheiten, Fische- Kuhlen-Wendorf nach Absprache reischeinangelegenheiten, Ausgabe von Katasterauszügen, Herr Ralf Toparkus Tel.: 038486 20520 Restabfallsäcke Mustin nach Absprache Zentrale Rufnummer: Herr Berthold Löbel Tel.: 038481 20725 oder Tel.: 03847 4445-73 Fax: 03847 4445-34 0172 3137080 nur nach Terminvereinbarung Sternberg nach Absprache Termine unter 03847 444573 Herr Tel.: 03847 444512 oder per E-Mail an buergerbuero@amt-ssl.de Armin Taubenheim Weitendorf Mo. - Fr. nach Absprache Bürgerbüro im Rathaus Brüel Frau Andrea Sielaff Tel.: 03847 312585 Das Bürgerbüro Brüel ist seit dem 01.04.2020 dauerhaft ge- Witzin Jeden Mittwoch schlossen. Herr Hans Hüller (sofern nicht dienstlich verhindert) Touristinformation Sternberg von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Alternativ erreichbar Mai bis September: über: Mobil: 01515 0964504 Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und Sprechzeiten nach telefonischer Absprache 13:00 - 17:00 Uhr der Gleichstellungs- 0172 9647267 Juli und August beauftragten zusätzlich Sonnabend 10:00 - 16:00 Uhr Frau Antje Kühl Oktober bis April: Amtsvorsteher Sprechzeiten: nach telefonischer Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und Herr Olaf Schröder Absprache 13:00 - 16:00 Uhr Tel.: 0179 2198511 Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Sternberger Seenlandschaft –4– Nr. 10/2020 Stadtarchiv der Stadt Sternberg Heimatstube Dabel Frau Petra Rauchfuß/ Frau Karina Kornweih W.-Pieck-Str. 20, 19406 Dabel Finkenkamp 24n 19406 Sternberg Tel.: 038485 20420 Telefon: 03847 4367797 E-Mail: archiv@stadt-sternberg.de/kornweih@stadt-sternberg.de Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr Sprechzeiten: Das Mehrgenerationenhaus informiert: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 12:00 - 16:00 Uhr E.-Thälman-Str. 3, Tel.: 279378 Öffnungszeiten: montags - donnerstags 11:00 - 18:00 Uhr freitags 10:00 - 17:00 Uhr Der Kinder- u. Jugendclub hat auch zu diesen Zeiten geöffnet. Im Mgh gibt für alle Bürger auch die gelben Säcke. Anke Zelas Jugendsozialarbeiterin Sprechzeiten des Jugendamtes Jugendamt Bereich Sternberg/Brüel Frau Neumann Mecklenburgring 32 19406 Sternberg 03871 722-5169 Termine bzw. Sprechzeiten nach Vereinbarung! Öffnungszeiten der Bibliotheken im Amtsbereich Außensprechstunde des Jugendamtes Ab dem 03.06.2019 gibt es wieder eine Außensprechstunde des Stadtbibliothek Sternberg Jugendamtes LWL-PCH für den Bereich Stadt Sternberg und Umgebung (nicht Stadt Brüel und Umland) Beginnend mit dem Finkenkamp 24, Tel.-Nr.: 03847 2712 03.06.2019, findet diese immer 14-täglich, montags, in der Montag von 08:00 bis 11:00 Uhr Zeit zwischen 08:00 - 16:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Donnerstag von 08:00 bis 10:30 Uhr Erziehungsberatungsstelle des DRK Sternberg, Finken- von 16:30 bis 17:30 Uhr kamp 5, statt. Eine vorherige Terminabsprache wird aufgrund von vielen Außenterminen unter der Telefonnummer 03871 Stadtbibliothek Brüel 7225169 empfohlen. August-Bebel-Straße 1, 19412 Brüel Bitte beachten Sie, dass ich im Falle von Umgangs-, Trennungs- Leitung: Frau Sabine Saalmann und Scheidungsproblematiken lediglich die Erstberatung über- Tel.-Nr.: 038483 298752, Fax: 038483 276631 nehmen kann. Der hierfür zuständige Kollege, Herr Parlow, ist E-Mail: bibliothek@stadt-brueel.de unter 03871 7225105 ausschließlich in Parchim erreichbar. Montag geschlossen M. Neumann Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin von 13:00 bis 18:00 Uhr Tel: +49 3871 722-5169 Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr Fax: +49 3871 72277-5169 Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr E-Mail: mneumann@kreis-lup.de Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr Beratung und Unterstützung für Familien Gemeindebibliothek Dabel des DRK KV Parchim e. V. Wilhelm-Pieck-Straße 20 Erziehungsberatung Montag, Dienstag Kontakt: Heike Ahlers und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr Tel.: 0172 3133737 E-Mail: heike.ahlers@drk-parchim.de Gemeindebibliothek Witzin Ort: Finkenkamp 5, 19406 Sternberg Gemeindezentrum Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr Schwangerschaftsberatung Kontakt: Barbara Guth Heimatstube Brüel Tel.: 03847 4359711 Mobil: 0172 3937655 August-Bebel-Str. 1, 19412 Brüel, (im Rathaus) E-Mail: barbara.guth@drk-parchim.de ist geöffnet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 bis Ort: Finkenkamp 5, 19406 Sternberg 17:00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Voranmeldung bei: Schiedsstelle in Sternberg J. Goldberg: 038483 20357 Antje Kühl R. Bründel: 038483 20404 oder 0152 51082834 Tel.: 0172 9647267 H. Gröger: 038483 20551 oder 0152 24413357 E-Mail: schiedsstelle@stadt-sternberg.de Der Freundeskreis der Heimatstube Brüel Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Nr. 10/2020 –5– Sternberger Seenlandschaft Information der Stadtwerke Sternberg zur Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Die Außensprechtage sind immer an jedem 1. Mittwoch im Monat! Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Der Außensprechtag findet im alten Postgebäude nebenan fordern Sie bitte direkt bei der nachfolgenden Firma an: statt, Am Markt 3, Seiteneingang links. NWL Kontaktdaten: Norddeutsche Wasser Logistik GmbH Pflegestützpunkt Parchim Vielbecker Weg Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim 23936 Grevesmühlen Telefon: 03871 722-5091 Fax: 03871 72277-5091 Sie erreichen diese Firma unter Internet: www.pflegestuetzpunkteMV.de Tel.: 03881 756490 Fax: 03881 757484 Schuldnerberatung in Sternberg oder über E-Mail-Adresse: info@nwl-gvm.de Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119337 Ansprechpartner: Anette Zimmermann Ihre Stadtwerke Sprechzeiten: Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Information der EURAWASSER Nord GmbH Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Für die Störungsbeseitigung in der Trinkwasserversorgung und und nach vorheriger Absprache in der Abwasserentsorgung erreichen Sie uns: Suchtberatung EURAWASSER Nord GmbH Am Augraben 2 Ansprechpartner: Marcus Müller 18273 Güstrow/Glasewitzer Burg Sprechzeiten: Tel.: 03843 77600 Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und Homepage: http://www.eurawasser-nord.de 13:00 - 16:00 Uhr E-Mail: info@eurawasser-nord.de Adresse: Schuldner/Suchtberatungsstelle Parchim Außenstelle Sternberg Luckower Str. 29 a, 19406 Sternberg Telefon: 03847 451399 E-Mail: schuldnerberatung.sternberg@kloster-dobbertin.de Redaktion Amtsblatt Das Ordnungsamt informiert Michael Schwertner Verbrennen und Verwerten pflanzlicher Abfälle Telefon: 03847 444536 Fax: 03847 444570 Vom 01. Oktober bis 31. Oktober haben Besitzer von Garten- E-Mail: schwertner@stadt-sternberg.de grundstücken wieder die Möglichkeit, ihre pflanzlichen Abfälle wie Baum- und Grünschnitt zu verbrennen, wenn keine Möglich- keit der Verwertung gegeben ist. WEMAG-BAE Brüeler In der Pflanzenabfallverordnung des Landes Mecklenburg-Vor- Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH pommern ist festgeschrieben, dass Pflanzenmaterial auf priva- ten Gartengrundstücken verbrannt werden darf, wenn Information für unsere Kunden in der Stadt Brüel • das Verrotten auf dem eigenen Grundstück oder einem ge- meinsamen Kompostplatz nicht möglich oder nicht zumut- 1. Unsere Dienststelle in Brüel erreichen Sie an Werktagen bar ist, tagsüber unter: • für den Bereich Trinkwasser und Fernwärme, 038483 3130 • die Nutzung des vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ- • für den Bereich Abwasserentsorgung, 0385 755-2281 ger angebotene Entsorgungssystem (meist Biotonne oder 2. für die Annahme von Störungsmeldungen in der Versorgung Recyclinghof) ebenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar mit Strom, Wasser, Fernwärme und in der Abwasserentsor- ist. gung außerhalb der Arbeitszeit erreichen Sie uns unter: 0385 Das Verbrennen der Pflanzenabfälle auf nicht gewerblich 755-111. 3. Zu allen Fragen zur Verbrauchsabrechnung Strom, Wasser, genutzten Gartengrundstücken ist nur in den Monaten Abwasser haben wir folgende Service-Nr. eingerichtet: 0385 März und Oktober gestattet. In dieser Zeit darf immer von 755-2755. Montag bis Samstag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr je- 4. Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlage und abflusslosen Gruben weils 2 Stunden das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle fordern Sie bitte direkt bei der Firma Heck-Humus Kompostie- vorgenommen werden. rungsgesellschaft mbH, Ludwigsluster Chaussee 55, 19061 Schwerin an. Sie erreichen die Firma unter Tel.: 0385 3924510, Wenn die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden sollen, so ist Telefax: 0385 3924513. dies im abfallrechtlichen Sinne Beseitigung. Es entstehen un- 5. Zu Fragen der Abwasserentsorgung beraten wir Sie gern im weigerlich gesundheitsschädliche Gase und Stäube, die eine persönlichen Gespräch zu unseren Sprechzeiten, die wir je- Selbstgefährdung verursachen. den Dienstag für Sie in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr in Je nach Lage der Brennstelle kann auch die Nachbarschaft er- der Netzdienststelle Brüel, Sternberger Str. 91, durchführen. heblich belästigt und gefährdet werden. Dies gilt es strickt zu Termine außerhalb dieser Sprechzeit können Sie telefonisch vermeiden. vereinbaren unter: 0385 755-2281. Diese Information stellt die Regelungsinhalte der Pflanzenab- WEMAG AG falllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in geraffter BAE GmbH Form dar. Rechtlich verbindlich ist nur der Verordnungstext.
Sternberger Seenlandschaft –6– Nr. 10/2020 ,, , ,, ## ### ## ##!"## # # # ,(%(?>5*(5,22(2?82'?>5*(5?932?(&/0(2%85*!354311(52? !35? ?$+5(2?(2'(7(?'(5?#:(-7(?"(07/5-(*?1?? $-? ?6&+:-(*(2?,2?8534$?'-(?"$))(2? 9-(5?32$7(?645?(,2? '-(?(85345? :$6?4$66-(5(2?/$22? :(22?2$7,32$0(?*3-61(2? ,2?'(2?!35'(5*582'?75(7(2? (5?!30/6%82'?(876&+(?5-(*6*55635*(?0(-67(7? 6(,2(2?(-75$*?)>5?(,2?*(1(,26$1(6?(8534
Nr. 10/2020 –7– Sternberger Seenlandschaft Die Sternberger Tafel sucht einen Kraftfahrer Natürlich werden wir auch, gemeinsam mit dem Investor, die Planungen des B-Planes für die Straße der DSF weiter voran- Die Sternberger Tafel sucht zum 01.12.2020 einen Interessen- getrieben. ten für den Bundesfreiwilligendienst zur Besetzung der Stelle Wir wollen uns auch im Gemeindeleben nicht mehr auf die Po- als Kraftfahrer (PKW-Erlaubnis) sition, alles nicht stattfinden zu lassen, zurückziehen. So unter- Bitte melden Sie sich hier bei der Sternberger Tafel stützen wir, natürlich immer unter Einhaltung der Hygienebestim- oder telefonisch bei Herrn Dally, Tel.: 0160 94463811 mungen und bei ständiger Beurteilung der Lage, verschiedene Veranstaltungen im Bereich unserer Gemeinde. Dabei sind wir Vielen Dank uns mit allen Beteiligten einig, dass wir dabei draußen besser Ihr Vorstand der Sternberger Tafel e. V. aufgehoben sind, als in engen Räumen. Vom 23. bis 25. Oktober soll auf dem Festplatz in Dabel erstma- Blutspende Challenge lig ein Oldtimertreffen mit Ausfahrt stattfinden. wird fortgesetzt Vereine können noch bis 30. November Blut spenden und damit ihre Kasse auffüllen Gute Nachrichten für Vereine, die am Sonntag nicht bei der Blutspende-Challenge im Freibad am Wockersee dabei sein konnten: Die DRK-Aktion läuft noch bis zum 30. November. Dazu dürfen Vereine die nächsten Blutspende-Termine nutzen, informiert Michael Krüger, Ehrenamtskoordinator beim DRK- Kreisverband. Allerdings bittet er um vorherige Anmeldungen mit einer E-Mail an michael.krueger(at)drk-parchim.de. Zur Challenge: Vereine, die mit fünf registrierten Spendern anrücken, bekom- men eine Prämie von 100 Euro, ab zehn Spendern werden so- gar 200 Euro aufs Konto überwiesen. Und das sind die nächsten Blutspende-Termine: 26. und 27. Oktober in der ehemaligen Kita in Sternberg Am 11.11. planen wir zusammen mit unserer Kirchengemeinde den Martinstag. Die ersten Eckpunkte habe ich mit unserem Pastor, Herrn Hecker, bereits abgesprochen. Beginnen soll er Der Bürgermeister mit einem Gottesdienst außerhalb der Kirche, dann soll es einen der Gemeinde Dabel Laternenumzug durch Dabel geben und abschließend an unse- rer Feuerwehr mit einem Imbiss enden. Auch der Weihnachts- informiert gottesdienst am 24.12. soll dieses Jahr im Freien auf dem Platz Mit dem Oktober hat das nun das letzte Quartal dieses Jahres an der Feuerwehr stattfinden. begonnen. Dies soll nicht heißen, dass wir uns nun in der Ge- Ganz auf den Karneval wollen wir dieses Jahr auch nicht ver- meinde zurücklehnen und auf das Jahresende warten, in der zichten. Die Vorschläge unseres KCD habe ich bereits an das Hoffnung, im nächsten Jahr wird alles gut. Im Gegenteil, wir be- Ordnungsamt weitergeben und mit Nachdruck befürwortet. Um ginnen in unserer Gemeinde den Endspurt. den 14. November herum soll ein Markttreiben auf dem Gelände Inzwischen haben wir gelernt, mit den Umständen der Corona- um die Feuerwehr stattfinden. Ein schöner Kompromiss, wie ich Pandemie umzugehen und lassen uns nicht mehr dermaßen finde! lähmen wie zu Anfang dieser unschönen Zeit. So wollen wir Ich erwähnte anfangs den Beginn der dunklen Jahreszeit. Da- noch in diesem Jahr die Arbeiten an der Straßenbeleuchtung mit kommt wieder die Herausforderung der Sicherstellung der am Roten Strumpf beginnen. Funktion der Straßenbeleuchtung auf uns zu. Zurzeit moder- Auch die konkreten Anpassungen der Planung für den Straßen- nisieren wir den Internetauftritt unserer Gemeinde. Im Test ist bau am Mattenstieg sollen zum Abschluss kommen. Die Beräu- dabei auch eine Störungsmeldung, die es erlaubt, Störungen, mung des Randstreifens am Mattenstieg hat damit jedoch nicht nicht nur der Straßenbeleuchtung, von PC, Tablet oder Smart- soviel zu tun. Hier schien es aber kurzfristig die beste Lösung phone abzusetzen. So erreichen die Meldungen ohne Verzöge- zu sein, um das Parkplatzproblem um die Arztpraxis etwas zu rung die zuständigen Stellen. Also ab und an mal unter www. mildern. Mehr vollwertige Parkplätze wird es dann nach dem dabel.de nachschauen, wie weit wir sind. Ausbau des Mattenstieges geben. Ihr Bürgermeister der Gemeinde Dabel Jörg Neumann Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020. www.pixabay.com
Sternberger Seenlandschaft –8– Nr. 10/2020 Die Stadt Sternberg informiert! In der Zeit vom 12.10.2020 bis zum 30.10.2020 wird es aufgrund von Bauarbeiten eine Vollsperrung der Straße „Maikamp“ geben. Grund für die Sperrung ist die enge Passage vor dem Campingplatz, die in diesem Zuge verbreitert wird. Für die Müllentsorgung der Anlieger Mai- kamp 1-6a wird ein Sammelplatz an der Einmündung B104 eingerichtet. Die ausführende Baufirma bringt die Behälter oder Säcke für die Anwoh- ner zu dieser Sammelstelle. Für alle anderen Anlieger sollte die Entsorgung wie gewohnt verlau- fen. Die Zufahrt über die Bützower Chaussee ist wie gewohnt befahrbar. Für die entstehenden Unannehmlich- keiten bitten wir um Verständnis. Stellenausschreibung Der Schulverband und die Stadt Sternberg bieten zum 01. März 2021 eine unbefristete Vollzeitstelle als Hausmeister (m/w/d) für die Grundschule Sternberg, Kita „Sonnenschein“ und die Sporthalle am Finkenkamp. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen u.a. folgende • Arbeitsbereitschaft auch an Sonn- und Feiertagen über das Tätigkeiten: normale Arbeitszeitmaß hinaus bei Bedarf oder besonderen • regelmäßige Kontrolle der Schul- und Kitagebäude, des Vorkommnissen Schulgeländes, der Sporthalle und Außenanlagen, der • Bereitschaft zur Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr technischen Anlagen sowie des Mobiliars auf Ordnung, Sternberg Mängel, Schäden und Sauberkeit Die Stelle wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen • Mitarbeit im Bauhof Sternberg entsprechend Anweisungen Dienst vergütet. des Bauhofsleiters Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei glei- • Sicherstellung der Gebäudefunktionen (Beleuchtung, Hei- cher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sollten zung, Wasser usw.) wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf ihre Bewer- • Koordination von Handwerker-, Reinigungs- und Wartungs- bung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, firmen Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) vorrangig elektronisch • Überprüfung der von Fremd- und Wartungsfirmen ausge- und in einer zusammengefassten pdf-Datei, bis zum führten Leistungen 30. Oktober 2020 • Ausführen der nötigen Unterhaltungs- und Instandhaltungs- arbeiten an: steinberg@stadt-sternberg.de • Pflege und Unterhaltung der Grün- und Außenanlagen Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen nur in Papierform ein- • Sichtprüfung von Elektroleitungen und elektrischen Geräten reichen können, senden Sie uns bitte ausschließlich Kopien • Durchführung des Winterdienstes innerhalb und außerhalb zu, da keine Rücksendung erfolgt. Eine Abholung ist möglich des Schulgeländes - andernfalls werden alle Unterlagen nach Abschluss des Be- • Führen von erforderlichen Nachweisen werbungsverfahrens vernichtet. Teilen Sie uns bitte außer- Wir erwarten von Ihnen: dem Ihre E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer mit, unter • Abschluss als Facharbeiter mit handwerklicher / techni- der sie erreichbar sind. scher Ausrichtung Die Unterlagen per Post sind ebenfalls bis zum 30. Oktober • Geschicklichkeit und Fachkenntnisse mit entsprechender 2020 an die mehrjähriger Berufserfahrung Stadt Sternberg • gesundheitliche Eignung für körperliche Arbeiten Zentrale Dienste • Freude im Umgang mit Menschen, insbesondere mit Kin- Herr Steinberg dern und Jugendlichen Am Markt 1 • Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, Erkennen von Auf- 19406 Sternberg gaben und Setzen von Prioritäten ohne Anleitung durch Dritte oder Vorgesetzte zu senden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden • ausgeprägter Sinn für Ordnung und Sauberkeit sowie not- durch die Stadt Sternberg nicht übernommen. wendiges Einfühlungsvermögen für den betrieblichen Ab- Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktu- lauf einer schulischen Einrichtung ellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO • Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit so- verwiesen. wie die Bereitschaft zur Qualifikation Steinberg Leiter Zentrale Dienste
Nr. 10/2020 –9– Sternberger Seenlandschaft Stellenausschreibung Stellenausschreibung Die Stadt Sternberg sucht ab sofort eine/-n Die Stadt Brüel sucht zum 01. April 2021 in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden/Woche) Mitarbeiter/-in im Steueramt (m/w/d) im Bereich Finanzen als Schwangerschaftsvertretung. Die eine/einen Stadtarbeiter/-in (m/w/d) wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Vergü- in der Funktion als Vorarbeiter/-in für den Bauhof Brüel. tung erfolgt in der EG 6 TVöD. Die Aufgabenerfüllung erfolgt in enger Zusammenarbeit und entsprechend den Anweisungen des Bürgermeisters Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stellen zählen: als der Vorgesetzte für die Mitarbeiter des Bauhofes. • Veranlagung und Verwaltung der Gemeindesteuern: Ge- Aufgabenschwerpunkte: werbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Hunde- • Mitarbeit, Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten bei der allg. steuer Aufgabenerfüllung bezüglich Ordnung, Sauberkeit und • Veranlagung Fremdenverkehrsabgabe Verkehrssicherheit von Straßen, Wegen und Plätzen • Veranlagung Zweitwohnungssteuer • Aufgabenverteilung und Personaleinsatzplanung • Aussetzung, Niederschlagung usw. von Steuern und Ab- • Erarbeitung von Arbeitsplänen, Erstellung der Urlaubs- gaben planung • Erhebungsverfahren für Gebühren und Beiträge • Bedienung, Wartung und Instandsetzung von Fahrzeu- gen, Geräten, Maschinen und Ausrüstungen (Straßenreinigung, Umlage Wasser- und Bodenverband, • hausmeisterliche Aufgaben sowie diverse andere Tätig- Wasser, Abwasser, Kleinleiterabgabe) keiten im handwerklichen Bereich • Erarbeitung von Satzungsentwürfen einschl. notwendi- ger Kalkulationen für Gemeindeabgaben - Hundesteuer, Erwartet wird: • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähri- Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer ger Berufserfahrung in einem der Tätigkeitsbereiche des • Gewerbesteuerstatistik Bauhofes • Verfolgung von Steuerstraftaten und Ordnungswidrig- • eventuell Erfahrung in der Mitarbeiterführung und -mo- keiten tivation • Organisationstalent, Entscheidungskraft, Durchset- Erwartet wird von Ihnen: zungsvermögen und soziale Kompetenz • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfa- • handwerkliches Geschick changestellten mit Erfahrung in der öffentlichen Verwal- • Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit und tung Flexibilität • Kenntnisse im kommunalen Steuer-, Abgaben- und Kom- • Sicherer Umgang mit PC sowie mobilen Endgeräten / MS munalrecht Office-Programmen • Sichere Anwendung der MS- Office-Programme • kostenbewusstes und selbstständiges Arbeiten • engagiertes, selbständiges und verantwortungsbewuss- • freundliches und zuvorkommendes Auftreten, bürgerna- tes Arbeiten hes Denken und Handeln • Besitz des Führerscheins der Klasse CE und anderer Be- • gute Kommunikations- und Teamfähigkeit rechtigungen (z.B. Kettensägeschein usw.) Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei • Bereitschaft zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksich- Die Stelle wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen tigt. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns Dienst vergütet. auf ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellari- Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei scher Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksich- vorrangig elektronisch und in einer zusammengefassten tigt. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns pdf-Datei, bis zum auf ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellari- scher Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) 30. Oktober 2020 vorrangig elektronisch und in einer zusammengefassten pdf-Datei, bis zum an: steinberg@stadt-sternberg.de 30. Oktober 2020 Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen nur in Papierform ein- reichen können, senden Sie uns bitte ausschließlich Kopi- an: steinberg@stadt-sternberg.de en zu, da keine Rücksendung erfolgt. Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen nur in Papierform Eine Abholung ist möglich - andernfalls werden alle Unter- einreichen können, senden Sie uns bitte ausschließlich lagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernich- Kopien zu, da keine Rücksendung erfolgt. Eine Abholung tet. Teilen Sie uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und ist möglich - andernfalls werden alle Unterlagen nach Ab- eine Telefonnummer mit, unter der sie erreichbar sind. schluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Teilen Sie uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und eine Telefon- Die Unterlagen per Post sind ebenfalls bis zum 30. Okto- nummer mit, unter der sie erreichbar sind. ber 2020 an die Die Unterlagen per Post sind ebenfalls bis zum 30. Okto- Stadt Sternberg ber 2020 an die Zentrale Dienste Stadt Sternberg Herr Steinberg Zentrale Dienste Am Markt 1 Herr Steinberg 19406 Sternberg Am Markt 1 19406 Sternberg zu senden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten wer- zu senden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten wer- den durch die Stadt Sternberg nicht übernommen. den durch die Stadt Brüel nicht übernommen. Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktu- Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktu- ellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO ellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO verwiesen. verwiesen. Steinberg Steinberg Leiter Zentrale Dienste Leiter Zentrale Dienste
Sternberger Seenlandschaft – 10 – Nr. 10/2020 Stellenausschreibung Die Stadt Sternberg, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Sternberger Seenlandschaft, beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Neubesetzung der Leitung der Stadtkasse (m/w/d) Hinweis: Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 der Stadt Sternberg und der Stadt Brüel werden auf den Stunden. Die Eingruppierung der Stelle richtet sich nach der Ent- jeweiligen Internetseiten unter www.stadt-sternberg.de und geltgruppe 9a TVöD. www.stadt-brueel.de veröffentlicht. Ihre Aufgabenschwerpunkte: • Leitung, Lenkung und Koordinierung der zum Verantwortungs- bereich gehörenden Aufgabenbereiche Buchhaltung, Zahlungs- verkehr, Vollstreckung Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung • Überwachung des Geschäftsganges der Stadtkasse und der Vollstreckungsbehörde der Friedhofsordnung und • Mitarbeiterführung (Einsatz, Arbeitsverteilung, Dienstaufsicht, Friedhofsgebührenordnung für die Bewertung von Leistungszielen, Mitarbeitergespräche) • fachliche Anleitung und Kontrolle der unterstellten Mitarbeiter Friedhöfe in Sülten und Kobrow • Erstellung von Dienstanweisungen für den Bereich Kasse und Vollstreckung Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung wurde • Produktplanung von den Kirchengemeinderäten Sternberg beschlossen am • verantwortliche Umsetzung der Zielvorgaben des Vorgesetzten 10.09.2020 • EDV-Administratorenaufgaben für HKR - Programm • Entscheidung von Niederschlagung und Erlass von Forde- Dieser Beschluss wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kir- rungen im Bereich der Nebenforderungen, Vorbereitung der chenkreis Mecklenburg genehmigt am 25.09.20 öffentlich be- Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass kannt gemacht im Internet unter der Homepage des Amtes von Hauptforderung für die entsprechenden Gremien lt. Sat- Sternberger Seelandschaft im September 2020 unter www.amt- zungsfestlegung • Erstellung der Vierteljahresstatistik, der Jahresrechnungsstatis- ssl.de. tik und der Statistik über das öffentliche Finanzvermögen, damit Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung und Friedhofsgebüh- verbundenen Kontenberichtigungen im Plan und Korrekturbu- renordnung kann nach Voranmeldung in dem Gemeindebüro in chungen und Herausarbeitung von fehlerhaften Buchungen Sternberg oder der Friedhofsverwaltung eingesehen werden. • Überwachung der Verwahr- und Vorschusskonten • Erstellung der kassenmäßigen Jahresabschlüsse für den Be- Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung tritt am reich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Tage nach ihrer Veröffentlichung im Internet in Kraft. und Verbindlichkeiten • Verwahrung und Bearbeitung der Spendengelder • Durchführung von Vollstreckungsverfahren Ihr Anforderungsprofil: • abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachwirt/-in, mindestens aber als Verwaltungsfachangestellte/-r, und mehr- jährige berufliche Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung, 8QWHUVFKULIW E idealerweise im Bereich Stadtkasse einer Kommunalverwaltung • EDV Kenntnisse und Umgang mit doppischer Software • Fachkenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht 1DPHLQ %ORFNVFKULIW • Eigeninitiative, Engagement, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, 9RUVLW]HQGHVRGHUVWHOOYHUWUHWHQGHV ZHLWHUHV0LWJOLHGGHV.LUFKHQJH Flexibilität, YRUVLW]HQGHV0LWJOLHGGHV.LUFKHQJH PHLQGHUDWHV • Fähigkeit zur selbständigen Arbeitsweise PHLQGHUDWHV • hohe Sozialkompetenz und Teamfähigkeit Wir bieten: • ein vielseitiges, verantwortungsvolles und interessantes Auf- gabengebiet Staatliches Amt • flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung • eine den tariflichen Bestimmungen entsprechende Vergütung für Landwirtschaft und Umwelt und Altersvorsorge Westmecklenburg • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Flurneuordnungsbehörde - Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Bleicherufer 13 Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sollten wir 19053 Schwerin Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbil- Aktenzeichen: 5433.3-76-34248 dungs- und Tätigkeitsnachweise) vorrangig elektronisch und in (bitte bei Schriftverkehr angeben) einer zusammengefassten pdf-Datei, bis zum Schwerin, 29.09.2020 30. Oktober 2020 Flurneuordnungsverfahren Borkow an: steinberg@stadt-sternberg.de Landkreis Ludwigslust-Parchim Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen nur in Papierform einreichen Gemeinden: Borkow, Dabel, Hohen Pritz und Mustin können, senden Sie uns bitte ausschließlich Kopien zu, da keine Rücksendung erfolgt. Eine Abholung ist möglich - andernfalls wer- Stadt: Sternberg den alle Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Teilen Sie uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und Ausfertigung eine Telefonnummer mit, unter der sie erreichbar sind. Die Unter- lagen per Post sind ebenfalls bis zum 30. Oktober 2020 an die Öffentliche Bekanntmachung Stadt Sternberg Zentrale Dienste Ladung zur Bekanntgabe und Erläuterung des Nach- Herr Steinberg trages I des Flurneuordnungsplans sowie zum Anhö- Am Markt 1 19406 Sternberg rungstermin im Flurneuordnungsverfahren Borkow zu senden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden Nach §§ 53 und 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAn- durch die Stadt Sternberg nicht übernommen. pG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderun- Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktuellen gen i. V. m. mit § 6 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO verwiesen. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ist das Steinberg Leiter Zentrale Dienste Flurneuordnungsverfahren Borkow am 26.01.2011 angeordnet worden.
Nr. 10/2020 – 11 – Sternberger Seenlandschaft Gemäß § 59 (3) LwAnpG i. V. m. § 59 FlurbG ist der Nachtrag I Ausfertigungsvermerk: des Flurneuordnungsplans den vom Nachtrag I betroffenen Teil- Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde nehmern1) bekannt zu geben. zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Zur Bekanntgabe erhalten die Teilnehmer neben dieser Ladung Ausgefertigt: einen Auszug des Flurneuordnungsplans, Nachtrag I, beste- hend aus Nachweisen und/oder Karte/n übersandt. Schwerin, 29.09.2020 Der Plantext liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten und Im Auftrag insbesondere für die Nebenbeteiligten2) im Staatlichen Amt für gez. Stadie (LS) Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, _____ 19053 Schwerin, Raum 512 wie folgt aus: • Dienstag, 03. November 2020 (9:00 - 11:30 Uhr und 1) als Teilnehmer gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG 13:00 - 18:00 Uhr) o die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flur- • Mittwoch, 04. November 2020 (9:00 - 11:30 Uhr und neuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke und 13:00 - 15:30 Uhr) o die Eigentümer von i. S. v. § 64 LwAnpG zusammen- • Donnerstag, 05. November 2020 (9:00 - 11:30 Uhr und führungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen auf 13:00 - 15:30 Uhr) Flächen im Flurneuordnungsgebiet. 2) als Nebenbeteiligte gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG Zeitgleich mit der Auslegung finden hier die Erläuterungen o insbesondere die Gemeinden und andere Körperschaf- zu den jeweiligen Abfindungen (Einzeltermine) und für zu ten des öffentlichen Rechts, in deren Bezirk Grundstü- beantragende Grenzanzeigen statt. cke vom Flurneuordnungsverfahren betroffen werden, Zur Erfüllung der Auflagen aus der Verordnung der Landes- regierung zum dauerhaften Schutz gegen das Coronavirus in o die Inhaber von Rechten an den zum Flurneuordnungs- Mecklenburg-Vorpommern ist es erforderlich, dass bei Wahr- gebiet gehörenden Flurstücken nehmung einer der vorstehenden Termine vorab eine individu- o die Inhaber von Rechten an Gebäuden und baulichen elle Zeit mit den Bearbeitern vereinbart wird! Anlagen auf Flächen im Flurneuordnungsgebiet, Die unentgeltliche Anzeige der neuen Grundstücke in der Ört- o die Empfänger von Grundstücken oder i. S. v. § 64 lichkeit (Grenzanzeige) wird nur auf Wunsch durchgeführt. Eine LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und Terminabsprache bis zum 05.11.2020 ist zwingend notwendig. baulichen Anlagen aufgrund von Verzichtserklärungen Die Grenzanzeigen finden am 09. November 2020 von 8:00 und bis 15:00 Uhr statt. o die Eigentümer von nicht zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Flurstücken, die von der Festlegung der Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Nachtrag I des Grenze des Flurneuordnungsgebietes nach § 56 Satz Flurneuordnungsplanes müssen von den Beteiligten zur Ver- 3 FlurbG betroffen sind. meidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorge- bracht werden. Teilnehmer und Nebenbeteiligte stellen die Beteiligten am Der diesbezügliche Anhörungstermin, zu dem alle Beteiligten Verfahren dar. des Nachtrages I hiermit geladen werden, findet am: Dienstag, dem 10. November 2020 um: 10:00 Uhr 1. Nachtragshaushaltssatzung im: Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt der Gemeinde Dabel Westmecklenburg, für das Haushaltsjahr 2020 Raum 325 (3. OG), Bleicherufer 13, 19053 Schwerin statt. Aufgrund des § 45 i. V. § 47, 48 der Kommunalverfassung Ich weise darauf hin, dass gem. § 59 (2) FlurbG Widersprüche (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom gegen den Nachtrag I des Flurneuordnungsplanes zur Vermei- 06.08.2020 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde dung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden können. zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen) folgende 1. Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht Nachtragshaushaltssatzung erlassen: bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegen- §1 stand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Ver- Ergebnis- und Finanzhaushalt handlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 (1) (FlurbG) hin. von Ich mache ferner ausdrücklich darauf aufmerksam, dass all- bisher auf gemeine Auskünfte und Erläuterungen im Anhörungstermin EUR EUR grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Ich bitte die Beteiligten, Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 sich die erforderlichen Erläuterungen in den Einzelgesprächen werden geben zu lassen. 1. im Ergebnishaushalt Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur dann für die der Gesamtbetrag der Erträge 1.720.300 1.703.200 Teilnehmer erforderlich, wenn einer der Teilnehmer gegen der Gesamtbetrag der Aufwen- den Nachtrag I des Flurneuordnungsplanes Widerspruch dungen 1.721.800 1.800.900 einlegen will. das Jahresergebnis nach Ver- Teilnehmer, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert änderung der Rücklagen von -1.500 -31.700 sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten las- 2. im Finanzhaushalt sen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich be- a) der Gesamtbetrag der lau- glaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind fenden Einzahlungen 1.541.200 1.518.500 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt West- der Gesamtbetrag der lau- mecklenburg, Abteilung integrierte ländliche Entwicklung, Blei- fenden Auszahlungen[1] 1.506.700 1.574.700 cherufer 13, in 19053 Schwerin, erhältlich. Ich empfehle im Inte- der jahresbezogene Sal- resse der Beteiligten, zu dem Termin persönlich zu erscheinen. do der laufenden Ein- und Im Auftrag Auszahlungen 34.500 -56.200 b) der Gesamtbetrag der Ein- gez. W. Reiners (LS) zahlungen aus der Investi- Abteilungsleiter tionstätigkeit 35.600 129.500
Sternberger Seenlandschaft – 12 – Nr. 10/2020 der Gesamtbetrag der Erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 KV sind Auszahlungen aus der In- Beträge von mehr als 150.000,00 €. vestitionstätigkeit 500 34.300 Entscheidungen zu über und außerplanmäßigen Aus- der Saldo der Ein- und gaben Auszahlungen aus der In- Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Ausga- vestitionstätigkeit 35.100 95.200 ben wird durch die Gemeindevertretung getroffen, wenn festgesetzt. sie die in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Entscheidung des Bürgermeisters ______ [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- übersteigt. förderungsmaßnahmen 7.3. Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit 7.3.1. Von der grundsätzlichen gegenseitigen Deckungsfähigkeit §2 der Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilhaus- Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- halts - entsprechend auch der Ansätze Auszahlungen im nahmen Teilfinanzhaushalt - gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- sind ausgenommen: derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. • DK 0001 die Personalaufwendungen §3 • DK 0002 die Aufwendungen für die Unterhaltung des Verpflichtungsermächtigungen Vermögens (ohne Straßen) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. • DK 0003 die Aufwendungen für die Bewirtschaftung be- baute Grundstücke (einschl. Beleuchtung, Parkplätze) §4 • DK 0005 die Versicherungen Kassenkredite • DK 0009 die Abschreibungen Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähig- • DK 0010 Teilhaushalt 1 Zentrale Dienste Aufwendun- keit wird festgesetzt auf gen Bisher 50.000 EUR • DK 0020 Teilhaushalt 1 Schule, Soziales, Kultur Auf- unverändert wendungen §5 § DK 0030 Teilhaushalt 2 zentrale Finanzdienstleistun- Hebesätze gen • DK 0031 UDK Mehrertrag Gewerbesteuer = Mehrauf- Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt. wand Gewerbesteuerumlage 2020 bisher 1. NHH 2020 • DK 0040 Teilhaushalt 4 Bürgeramt Aufwendungen 1. Grundsteuer • DK 0042 Aufwendungen der Feuerwehr a) für land- und • DK 0060 Teilhaushalt 5 Amt für Bau und Liegenschaf- forstwirtschaftlichen ten Flächen (Grundsteuer A) 320 v. H. unverändert Innerhalb dieser Deckungskreise 0001 - 0060 sind alle b) für die Grundstücke Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. (Grundsteuer B) 400 v. H. unverändert 7.3.2 Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze 2. Gewerbesteuer 350 v. H. unverändert für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes jeweils für gegenseitig deckungsfähig er- §6 klärt. Stellen gemäß Nachtragsstellenplan 7.3.3 Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze Die Gesamtzahl der im 1. Nachtragsstellenplan ausgewiesen für laufende Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen Stellen beträgt statt aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaushaltes jeweils bisher 2,78 Vollzeitäquivalente (VzÄ) für einseitig deckungsfähig erklärt. nunmehr 3,13 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Sofern die Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Ansatz für die korrespondieren- §7 den Aufwendungen. Weitere Vorschriften 7.3.4 Gemäß § 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik können Mehrer- 7.1. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung träge in folgenden Produktsachkonten folgende Aufwen- Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 dungsansätze erhöhen: KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn • DK 0031 61100.40130000 und a. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher 61100.54310000/61200.57910000 Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehl- • DK 0041 12605.44251000 und 12605.52310000 betrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt ein Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiese- kompensieren sind. Erst darüberhinausgehende Mehrer- ner negativer Saldo er laufenden Ein- und Auszahlun- träge können zur Deckung von Mehraufwendungen ver- gen sich wesentlich erhöhen wird; § 51 Absatz 4 bleibt wendet werden. unberührt, 7.3.5 Gemäß § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik werden Erträge/ b. sich zeigt, dass im Ergebnishaus bisher nicht veran- Einzahlungen aus Spenden für bestimmte Aufwen- schlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzel- dungen/Auszahlungen (Zweckbindung entsprechend nen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Spendenvermerk) innerhalb eines Teilhaushaltes für Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt deckungsfähig(unecht) erklärt. werden sollen oder müssen, Entsprechendes gilt im Fi- 7.4. Festlegung der Wertgrenze für die Einzeldarstellung nanzhaushalt für Auszahlungen, der Ein- und Auszahlungen für Investitionsvorhaben c. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen zu Investiti- 7.4.1. Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt, onen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet dass Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Inves- werden sollen, titionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze d. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere von 10.000 EUR für jede Investition oder Investitionsför- Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stel- derungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen lenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. sind.
Nr. 10/2020 – 13 – Sternberger Seenlandschaft Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der §1 Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitions- Ergebnis- und Finanzhaushalt förderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt. Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 7.5 Übertragbarkeit werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für laufende von bis- Auszahlungen eines Teilhaushaltes werden für übertrag- her auf bar erklärt, soweit hinsichtlich der Ansätze im laufenden EUR EUR Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen einge- 1. im Ergebnishaushalt gangen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden der Gesamtbetrag der Erträge 557.300 486.000 sind. der Gesamtbetrag der Aufwendungen 614.800 630.000 Darüber hinaus können Ansätze für Instandhaltungsmaß- das Jahresergebnis nach Veränderung nahmen durch Haushaltsvermerk für ganz oder teilweise der Rücklagen von -57.500 -105.200 übertragbar erklärt werden ohne Haushaltsausgleich im 2. im Finanzhaushalt Haushaltsfolgejahr. Im Übrigen gelten die Festlegungen in a) der Gesamtbetrag der laufenden der GemHVO-Doppik §15. Einzahlungen 487.300 416.000 7.6 Kreditaufnahmen und Umschuldungen der Gesamtbetrag der laufenden Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme Auszahlungen[1] 509.600 524.300 oder Umschuldung trifft der Bürgermeister und die Käm- der jahresbezogene Saldo der mereiamtsleiterin. laufenden Ein- und Auszahlungen -22.300 -108.300 Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Nachrichtliche Angaben: Investitionstätigkeit 5.100 24.900 Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich der Gesamtbetrag der von auf voraussicht- Auszahlungen aus der bisher lich Investitionstätigkeit 5.100 31.500 1. zum Ergebnishaushalt der Saldo der Ein- und das Ergebnis zum Auszahlungen aus der 31. Dezember des Investitionstätigkeit 0 -6.600 Haushaltsjahres beträgt festgesetzt. voraussichtlich 540.982 EUR 510.782 EUR _____ 2. zum Finanzhaushalt [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- Der Saldo der laufenden förderungsmaßnahmen Ein- und Auszahlungen §2 zum 31. Dezember des Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Haushaltsjahres 1.119.282 EUR 1.028.582 EUR nahmen 3. zum Eigenkapital Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- der Stand des derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Eigenkapitals zum 31. Dezember des §3 Haushaltsjahres 4.852.194 EUR 4.856.294 EUR Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Dabel, den 30.09.2020 §4 J. Neumann Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Bürgermeister Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird Verfahrensvermerk: festgesetzt Auf 20.000 Euro 2020 Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (unverändert) der Gemeinde Dabel wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt §5 des Amtes Sternberger Seenlandschaft dem „Amtsblatt Stern- Hebesätze berger Seenlandschaft“ Nr. 10/2020 vom 10.10.2020 bekannt gemacht. Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur 1. Grundsteuer 2020 bisher 1. NHH 2020 Einsichtnahme vom 13.10.2020 bis 21.10.2020 von 9:00 Uhr bis a) für land- und 12:00 Uhr im Rathaus Zimmer 24 öffentlich aus. forstwirtschaftlichen Flächen Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- (Grundsteuer A) 320 v.H. unverändert und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß b) für die Grundstücke (Grundsteu- § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- er B) 400 v. H. unverändert Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht 2. Gewerbesteuer 350 v. H. unverändert werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, §6 Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen beträgt bisher 0,375 Vollzeitäquivalente 1. Nachtragshaushaltssatzung (VzÄ) der Gemeinde Hohen Pritz (unverändert) für das Haushaltsjahr 2020 §7 weitere Vorschriften Aufgrund des § 45 i. V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohen Pritz 7.1 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vom 26.05.2020 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbe- Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 hörde folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen: KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
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