Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt

Die Seite wird erstellt Veronika Held
 
WEITER LESEN
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
mts blat t
  A
    Sternberger
    Seenlandschaft
Jahrgang 17                    Samstag, den 10. Oktober 2020            Nr. 10/2020

       Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020.
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Sternberger Seenlandschaft                                   –2–                                                   Nr. 10/2020
Inhaltsverzeichnis                                               Vereine und Verbände
                                                                 •  Der TAV Brüel e. V. informiert                         15
                                                         Seite   •  Witziner Alphorngruppe wird erweitert                  15
Aktuelles aus den Städten und Gemeinden                          •  6. große Altpapieraktion                               16
•  Das Ordnungsamt informiert                    5              •  Der Behindertenverband lädt ein                        16
•  Aufruf zur Haus- und Straßensammlung 2020     6              •  Grillrunde in der Wohnanlage                           16
•  Gemütliche 2 Raum Wohnung im Nebenhaus                        •  Neues aus dem Mehrgenerationenhaus                     16
   der Seniorenwohnanlage                        6              •  Der Brüeler SV informiert                              16
•  Die Sternberger Tafel sucht einen Kraftfahrer 7              •  Die Rheumaliga AG Brüel informiert                     17
•  Blutspende Challenge wird fortgesetzt         7              •  Neues aus der Kita St. Martin Dabel                    17
•  Der Bürgermeister der Gemeinde Dabel                          •  Der Sternberger Heimatverein informiert                17
   informiert7
•  Die Stadt Sternberg informiert                8              Kultur, Tourismus und Freizeitangebote
•  Stellenausschreibung Hausmeister                              •   Es ist was los im Sternberger Seenland                18
   Schule Sternberg                              8              •   Geführte Wanderungen im Sternberger Seenland          19
•  Stellenausschreibung Steueramt                9              •   Klassisches Konzert am 17.10.2020 in Tempzin          20
•  Stellenausschreibung Vorarbeiter Bauhof Brüel 9              Geburtstage des Monats
•  Stellenausschreibung Leitung Stadtkasse       9              •  Der Vorstand der Ortsgruppe der V.S. Brüel
Öffentliche Bekanntmachungen                                        gratuliert21
•   Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung                   •  Geburtstage des Monats                          21
    der Friedhofsordnung Kobrow und Sülten                10    •  Der Vorstand der Rheumaliga/AG Brüel gratuliert 21
•   Ladung zur Bekanntgabe                                       Kirchliche Nachrichten
    Flurneuordnungsverfahren Borkow                       10    •   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brüel                       22
•   1. Nachtragshaushaltssatzung                                 •   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin                      22
    der Gemeinde Dabel                                     11   •   Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Brüel       23
•   1. Nachtragshaushaltssatzung                                 •   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dabel                       23
    der Gemeinde Hohen Pritz                              13    •   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg                   24

Telefonliste der Stadtverwaltung Sternberg
                                            Vorwahl 03847 ...   2.3 Steuern und Abgaben
Bürgermeister:      Armin Taubenheim                  4445 11        Gudrun Pankow                                      4445 41
Vorzimmer:          Heike Lohse                      4445 12         Judith Schulz                                      4445 47
                                                Fax: 4445 13     2.4 Geschäftsbuchhaltung
Vergabestelle:      Jan Karrasch                     4445 80         Cindy Kollodzey                                   4445 32
                                                                     Carmen Rossow                                     4445 33
1.     Zentrale Dienste                          Fax: 4445 13
                                                                 3. Bürgeramt                                     Fax: 4445 69
       Leiter:                Olaf Steinberg          4445 30
                                                                     Leiter:                Eckardt Meyer              4445 90
1.1    Personal
                                                                 3.1 Öffentliche Sicherheit
       Inge-Lore Damaschke                            4445 28
                                                                     und Ordnung,
1.2    Amtsangelegenheiten,
                                                                     Feuerwehr,
       Sitzungsdienst,
                                                                     Gewerbeamt, Bußgeld
       Satzungen, Recht,
                                                                     Eric Frank                                        4445 64
       Versicherungen
                                                                     Martina Meyer                                     4445 68
       Evelin Schmitz                                 4445 15
       Katja Fregien                                  4445 86        Angelika Dreßler                                  4445 85
1.3    Schulen, Kita, Jugend,                                    3.2 Kooperatives                                 Fax: 4445 34
       Sport                                                         Bürgerbüro                                        4445 73
       Margret Weihs/Rebekka                          4445 24        Stephanie Nixdorf                                 4445 61
       Kinetz                                                        Anica Laube                                       4445 62
       Brit Käker                                     4445 48        Sabine Kropp                                      4445 63
1.4    Standesamt                                                    Anja Loscher                                      4445 79
       Brigitte Berkau                                4445 18    3.3 Wohngeld
1.5    Touristinfo                               Fax: 4445 70        Liane Blaschkowski                                 4445 60
       Martin Bouvier                                 4445 35    3.4 Friedhofsverwaltung
       Kathrin Radloff                                4445 25        Manuela Reimer                                    4445 71
1.6.   Amtsblatt, Internet,                                      4. Amt für Bau- und                              Fax: 4445 82
       EDV                                                           Liegenschaften
       Michael Schwertner                             4445 36        Leiter:                Jörg Rußbült                4445 78
2.     Finanzverwaltung                          Fax: 4445 13    4.1 Tiefbau
       Leiter:                Hannelore Toparkus      4445 40        Edwin Junghans                                     4445 77
2.1    Haushaltsplanung                                          4.2 Hochbau
       Jessica Ohms                                   4445 27        Ramona Schmalfeldt                                 4445 88
       Christin Nordhaus                              4445 26    4.3 Bauleitplanung
2.2    Stadtkasse;                                                   Rolf Brümmer                                       4445 83
       Vollstreckung                                             4.4 Allgemeine
       Cornelia Köpcke                                4445 45        Bauverwaltung
       Bärbel Beyer                                   4445 46        Grundstücks- und
       Brigitte Merseburger                           4445 43        Gebäudemanagement
       Beate Schwarz                                  4445 74        Annett Willsch                                     4445 81
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Nr. 10/2020                                                      –3–                                Sternberger Seenlandschaft
4.5 Liegenschaften                                                 Telefonliste der öffentlichen Einrichtungen
    Dorothea Behrens                                  4445 75      im Amt Sternberger Seenlandschaft
    Susanne Balzer                                    4445 84
5. Stadtwerke                                    Fax: 4445 54      Bauhof Sternberg                  03847 2182 oder
    Kaufmännischer Be-       Ilona Windolph           4445 50                                        0171 6055295
    reich:                                                         Bauhof Brüel                      038483 296824 oder
                             Liane Dupke              4445 52                                        0172 3216545
     Technischer Bereich:    Kerstin Pohl             4445 51      Bibliothek Sternberg              03847 2712
6.   Bauhof                                                        Bibliothek Brüel                  038483 298752
     Dietmar Merseburger     Sternberg                   2182      Heimatmuseum                      03847 2162
                                                    oder 0171      Kindergarten Sternberg            03847 2465
                                                     6055295       Hort Sternberg                    03847 311945
     Norbert Krienke         Brüel                    038483       Grundschule Sternberg             03847 2622
                                                  296824 oder      Grundschule Brüel                 038483 293010
                                                         0172      Grundschule Dabel                 038485 20242
                                                                   Regionale Schule Brüel            038483 293030
                                                     3216545
                                                                   Sporthalle Sternberg              03847 2713
                                                                   Sporthalle Brüel                  038483 20040
Sprechzeiten der Bürgermeister                                     Sportlerheim Sternberg            03847 2806
                                                                   Stadtwerke (Kläranlage)           03847 312071
Amt Sternberger Seenlandschaft                                     Stadtwerke (Wasserwerk)           03847 2393
                                                                   Stadtwerke (Bereitschaft)         0171 7119336 und
Gemeinde               Sprechzeiten
                                                                                                     0171 7119337
Bürgermeisterin/
Bürgermeister
Blankenberg            Sprechzeiten immer am Donnerstag von        Öffnungszeiten der Verwaltung
Herr Ralf Kähler       18:00 bis 19:00 Uhr oder nach telefoni-     des Amtes Sternberger Seenlandschaft und
                       scher Absprache unter 0172 3942964,
                       ralf.kaehler1@freenet.de
                                                                   des Bürgerbüros in Brüel
Borkow                 01578 1897104 nach tel. Absprache           Stadtverwaltung Sternberg, Zentrale Dienste,
Herr Martin Wagner                                                 Finanzverwaltung
Stadt Brüel          Montag, 17:00 - 19:00 Uhr                     Montag       kein Sprechtag
Herr Burkhard Liese Rathaus Brüel                                  Dienstag     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
                     Tel.: 0172 3842042                            Mittwoch     09:00 bis 12:00 Uhr
Dabel                Sprechzeiten nach Voranmeldung unter          Donnerstag   09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Herr Jörg Neumann 0172 7362473                                     Freitag      09:00 bis 12:00 Uhr
                     Mo. - Do. ab 18:00 Uhr
                     Fr. ab 16:00 Uhr                              Bürgeramt
                     am Wochenende nach Vereinbarung               Allgemeines Ordnungsrecht, Gewerbeamt, Wohngeldbehörde,
Hohen Pritz          Sprechzeiten: Jeden 1. und 3. Freitag         Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle, Brand- und KatSchutz,
Herr Jan Kessel      von 16:30 bis 17:30 Uhr im Gemeinde-          Friedhofsverwaltung
                     haus                                          Montag        kein Sprechtag
                     Mobil: 0176 48101120                          Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
                     E-Mail: kessel@hohen-pritz.de                 Mittwoch      09:00 bis 12:00 Uhr
Kloster Tempzin      Sprechzeiten: nach Absprache                  Donnerstag    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Herr Sieghard Dörge Tel.: 0170 8328060                             Freitag       09:00 bis 12:00 Uhr
Kobrow               Sprechzeiten: jeden 1. Montag des
Herr Olaf Schröder Monats im Gemeinderaum der Mehr-                kooperatives Bürgerbüro Sternberg
                     zweckhalle Kobrow in der Zeit von 18:00       Allgemeines Melderecht, Paß- und Personalausweisange-
                     bis 19:00 Uhr                                 legenheiten, Kfz-Zulassung, Führerscheinangelegenheiten,
                     Tel.: 0179 2198511                            Jagdausübungsberechtigung, Bafög-Angelegenheiten, Fische-
Kuhlen-Wendorf       nach Absprache                                reischeinangelegenheiten, Ausgabe von Katasterauszügen,
Herr Ralf Toparkus Tel.: 038486 20520                              Restabfallsäcke
Mustin               nach Absprache                                Zentrale Rufnummer:
Herr Berthold Löbel Tel.: 038481 20725 oder                        Tel.: 03847 4445-73
                                                                   Fax: 03847 4445-34
                     0172 3137080
                                                                   nur nach Terminvereinbarung
Sternberg            nach Absprache
                                                                   Termine unter 03847 444573
Herr                 Tel.: 03847 444512
                                                                   oder per E-Mail an buergerbuero@amt-ssl.de
Armin Taubenheim
Weitendorf           Mo. - Fr. nach Absprache                      Bürgerbüro im Rathaus Brüel
Frau Andrea Sielaff Tel.: 03847 312585                             Das Bürgerbüro Brüel ist seit dem 01.04.2020 dauerhaft ge-
Witzin               Jeden Mittwoch                                schlossen.
Herr Hans Hüller     (sofern nicht dienstlich verhindert)
                                                                   Touristinformation Sternberg
                     von 18:00 bis 19:00 Uhr im
                     Gemeindezentrum Alternativ erreichbar         Mai bis September:
                     über: Mobil: 01515 0964504                    Montag bis Freitag     09:00 - 12:00 Uhr und
Sprechzeiten         nach telefonischer Absprache                                         13:00 - 17:00 Uhr
der Gleichstellungs- 0172 9647267                                  Juli und August
beauftragten                                                       zusätzlich Sonnabend 10:00 - 16:00 Uhr
Frau Antje Kühl                                                    Oktober bis April:
Amtsvorsteher        Sprechzeiten: nach telefonischer              Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und
Herr Olaf Schröder Absprache                                                             13:00 - 16:00 Uhr
                     Tel.: 0179 2198511                            Freitag               09:00 - 12:00 Uhr
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Sternberger Seenlandschaft                                  –4–                                                   Nr. 10/2020
Stadtarchiv der Stadt Sternberg                                 Heimatstube Dabel
Frau Petra Rauchfuß/ Frau Karina Kornweih                       W.-Pieck-Str. 20, 19406 Dabel
Finkenkamp 24n 19406 Sternberg                                  Tel.: 038485 20420
Telefon: 03847 4367797
E-Mail: archiv@stadt-sternberg.de/kornweih@stadt-sternberg.de   Mittwoch:         14:00 - 16:00 Uhr

Sprechzeiten:
                                                                Das Mehrgenerationenhaus informiert:
Dienstag:     09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:   12:00 - 16:00 Uhr                                 E.-Thälman-Str. 3, Tel.: 279378
                                                                Öffnungszeiten:
                                                                montags - donnerstags      11:00 - 18:00 Uhr
                                                                freitags                   10:00 - 17:00 Uhr
                                                                Der Kinder- u. Jugendclub hat auch zu diesen Zeiten geöffnet.
                                                                Im Mgh gibt für alle Bürger auch die gelben Säcke.
                                                                Anke Zelas
                                                                Jugendsozialarbeiterin

                                                                Sprechzeiten des Jugendamtes
                                                                Jugendamt Bereich Sternberg/Brüel
                                                                Frau Neumann
                                                                Mecklenburgring 32
                                                                19406 Sternberg
                                                                03871 722-5169
                                                                Termine bzw. Sprechzeiten nach Vereinbarung!
Öffnungszeiten der Bibliotheken
im Amtsbereich                                                  Außensprechstunde des Jugendamtes
                                                                Ab dem 03.06.2019 gibt es wieder eine Außensprechstunde des
Stadtbibliothek Sternberg                                       Jugendamtes LWL-PCH für den Bereich Stadt Sternberg und
                                                                Umgebung (nicht Stadt Brüel und Umland) Beginnend mit dem
Finkenkamp 24, Tel.-Nr.: 03847 2712
                                                                03.06.2019, findet diese immer 14-täglich, montags, in der
Montag              von 08:00 bis 11:00 Uhr                     Zeit zwischen 08:00 - 16:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der
Donnerstag          von 08:00 bis 10:30 Uhr                     Erziehungsberatungsstelle des DRK Sternberg, Finken-
                    von 16:30 bis 17:30 Uhr                     kamp 5, statt. Eine vorherige Terminabsprache wird aufgrund
                                                                von vielen Außenterminen unter der Telefonnummer 03871
Stadtbibliothek Brüel                                           7225169 empfohlen.
August-Bebel-Straße 1, 19412 Brüel                              Bitte beachten Sie, dass ich im Falle von Umgangs-, Trennungs-
Leitung: Frau Sabine Saalmann                                   und Scheidungsproblematiken lediglich die Erstberatung über-
Tel.-Nr.: 038483 298752, Fax: 038483 276631                     nehmen kann. Der hierfür zuständige Kollege, Herr Parlow, ist
E-Mail: bibliothek@stadt-brueel.de                              unter 03871 7225105 ausschließlich in Parchim erreichbar.
Montag               geschlossen                                M. Neumann
Dienstag             von 10:00 bis 12:00 Uhr und                Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin
                     von 13:00 bis 18:00 Uhr                    Tel: +49 3871 722-5169
Mittwoch             von 14:00 bis 17:00 Uhr                    Fax: +49 3871 72277-5169
Donnerstag           von 13:00 bis 16:00 Uhr                    E-Mail: mneumann@kreis-lup.de
Freitag              von 10:00 bis 12:00 Uhr und
                     von 13:00 bis 16:00 Uhr
                                                                Beratung und Unterstützung für Familien
Gemeindebibliothek Dabel                                        des DRK KV Parchim e. V.
Wilhelm-Pieck-Straße 20
                                                                Erziehungsberatung
Montag, Dienstag                                                Kontakt:        Heike Ahlers
und Donnerstag     von 15:00 bis 17:00 Uhr                      Tel.:           0172 3133737
                                                                E-Mail:         heike.ahlers@drk-parchim.de
Gemeindebibliothek Witzin
                                                                Ort:            Finkenkamp 5, 19406 Sternberg
Gemeindezentrum
Mittwoch            von 18:00 bis 19:00 Uhr                     Schwangerschaftsberatung
                                                                Kontakt:        Barbara Guth
Heimatstube Brüel                                               Tel.:           03847 4359711
                                                                Mobil:          0172 3937655
August-Bebel-Str. 1, 19412 Brüel, (im Rathaus)                  E-Mail:         barbara.guth@drk-parchim.de
ist geöffnet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 bis    Ort:            Finkenkamp 5, 19406 Sternberg
17:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Voranmeldung bei:
                                                                Schiedsstelle in Sternberg
J. Goldberg:   038483 20357                                     Antje Kühl
R. Bründel:    038483 20404 oder 0152 51082834                  Tel.:               0172 9647267
H. Gröger:     038483 20551 oder 0152 24413357                  E-Mail:             schiedsstelle@stadt-sternberg.de
Der Freundeskreis der Heimatstube Brüel                         Sprechzeiten:       nach telefonischer Vereinbarung
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Nr. 10/2020                                                      –5–                                   Sternberger Seenlandschaft
                                                                     Information der Stadtwerke Sternberg
                                                                     zur Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Kleinkläranlagen
                                                                     und abflusslosen Gruben
Die Außensprechtage sind immer an jedem 1. Mittwoch im Monat!        Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Der Außensprechtag findet im alten Postgebäude nebenan               fordern Sie bitte direkt bei der nachfolgenden Firma an:
statt, Am Markt 3, Seiteneingang links.                              NWL
Kontaktdaten:                                                        Norddeutsche Wasser Logistik GmbH
Pflegestützpunkt Parchim                                             Vielbecker Weg
Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim                                   23936 Grevesmühlen
Telefon:       03871 722-5091
Fax:           03871 72277-5091                                      Sie erreichen diese Firma unter
Internet:      www.pflegestuetzpunkteMV.de                           Tel.: 03881 756490
                                                                     Fax: 03881 757484
Schuldnerberatung in Sternberg                                       oder über E-Mail-Adresse: info@nwl-gvm.de
                                                                     Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119337
Ansprechpartner: Anette Zimmermann
                                                                     Ihre Stadtwerke
Sprechzeiten:
Mittwoch:           09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:         09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr          Information der EURAWASSER Nord GmbH
Freitag:            09:00 - 12:00 Uhr                                Für die Störungsbeseitigung in der Trinkwasserversorgung und
und nach vorheriger Absprache                                        in der Abwasserentsorgung erreichen Sie uns:
Suchtberatung                                                        EURAWASSER Nord GmbH
                                                                     Am Augraben 2
Ansprechpartner: Marcus Müller                                       18273 Güstrow/Glasewitzer Burg
Sprechzeiten:                                                        Tel.: 03843 77600
Dienstag:            09:00 - 12:00 Uhr und                           Homepage: http://www.eurawasser-nord.de
                     13:00 - 16:00 Uhr                               E-Mail: info@eurawasser-nord.de
Adresse:
Schuldner/Suchtberatungsstelle Parchim
Außenstelle Sternberg
Luckower Str. 29 a, 19406 Sternberg
Telefon: 03847 451399
E-Mail: schuldnerberatung.sternberg@kloster-dobbertin.de

  Redaktion Amtsblatt                                                Das Ordnungsamt informiert
  Michael Schwertner
                                                                     Verbrennen und Verwerten pflanzlicher Abfälle
  Telefon:   03847 444536
  Fax:       03847 444570                                            Vom 01. Oktober bis 31. Oktober haben Besitzer von Garten-
  E-Mail:    schwertner@stadt-sternberg.de                           grundstücken wieder die Möglichkeit, ihre pflanzlichen Abfälle
                                                                     wie Baum- und Grünschnitt zu verbrennen, wenn keine Möglich-
                                                                     keit der Verwertung gegeben ist.
WEMAG-BAE Brüeler                                                    In der Pflanzenabfallverordnung des Landes Mecklenburg-Vor-
Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH                                  pommern ist festgeschrieben, dass Pflanzenmaterial auf priva-
                                                                     ten Gartengrundstücken verbrannt werden darf, wenn
Information für unsere Kunden in der Stadt Brüel                     •   das Verrotten auf dem eigenen Grundstück oder einem ge-
                                                                         meinsamen Kompostplatz nicht möglich oder nicht zumut-
1. Unsere Dienststelle in Brüel erreichen Sie an Werktagen
                                                                         bar ist,
   tagsüber unter:
   • für den Bereich Trinkwasser und Fernwärme, 038483 3130          •   die Nutzung des vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-
   • für den Bereich Abwasserentsorgung, 0385 755-2281                   ger angebotene Entsorgungssystem (meist Biotonne oder
2. für die Annahme von Störungsmeldungen in der Versorgung               Recyclinghof) ebenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar
   mit Strom, Wasser, Fernwärme und in der Abwasserentsor-               ist.
   gung außerhalb der Arbeitszeit erreichen Sie uns unter: 0385
                                                                     Das Verbrennen der Pflanzenabfälle auf nicht gewerblich
   755-111.
3. Zu allen Fragen zur Verbrauchsabrechnung Strom, Wasser,           genutzten Gartengrundstücken ist nur in den Monaten
   Abwasser haben wir folgende Service-Nr. eingerichtet: 0385        März und Oktober gestattet. In dieser Zeit darf immer von
   755-2755.                                                         Montag bis Samstag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr je-
4. Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlage und abflusslosen Gruben      weils 2 Stunden das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle
   fordern Sie bitte direkt bei der Firma Heck-Humus Kompostie-      vorgenommen werden.
   rungsgesellschaft mbH, Ludwigsluster Chaussee 55, 19061
   Schwerin an. Sie erreichen die Firma unter Tel.: 0385 3924510,    Wenn die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden sollen, so ist
   Telefax: 0385 3924513.                                            dies im abfallrechtlichen Sinne Beseitigung. Es entstehen un-
5. Zu Fragen der Abwasserentsorgung beraten wir Sie gern im          weigerlich gesundheitsschädliche Gase und Stäube, die eine
   persönlichen Gespräch zu unseren Sprechzeiten, die wir je-        Selbstgefährdung verursachen.
   den Dienstag für Sie in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr in   Je nach Lage der Brennstelle kann auch die Nachbarschaft er-
   der Netzdienststelle Brüel, Sternberger Str. 91, durchführen.     heblich belästigt und gefährdet werden. Dies gilt es strickt zu
   Termine außerhalb dieser Sprechzeit können Sie telefonisch        vermeiden.
   vereinbaren unter: 0385 755-2281.
                                                                     Diese Information stellt die Regelungsinhalte der Pflanzenab-
WEMAG AG                                                             falllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in geraffter
BAE GmbH                                                             Form dar. Rechtlich verbindlich ist nur der Verordnungstext.
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Sternberger Seenlandschaft                              –6–                                                     Nr. 10/2020

                            ,,  ,  ,,
                                        ## ###  ##
                                    ##!"## #
                                        #  #

                             ,(%(?>5*(5,22(2?82'?>5*(5?932?(&/0(2%85*!354311(52?

         !35? ?$+5(2?(2'(7(?'(5?#:(-7(?"(07/5-(*?1?? $-?  ?6&+:-(*(2?,2?8534$?'-(?"$))(2?
                     9-(5?32$7(?645?(,2?
               '-(?(85345? :$6?4$66-(5(2?/$22? :(22?2$7,32$0(?*3-61(2?
                ,2?'(2?!35'(5*582'?75(7(2? (5?!30/6%82'?(876&+(?5-(*6*55635*(?0(-67(7?
                         6(,2(2?(-75$*?)>5?(,2?*(1(,26$1(6?(8534
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Nr. 10/2020                                                    –7–                                     Sternberger Seenlandschaft
Die Sternberger Tafel sucht einen Kraftfahrer                      Natürlich werden wir auch, gemeinsam mit dem Investor, die
                                                                   Planungen des B-Planes für die Straße der DSF weiter voran-
Die Sternberger Tafel sucht zum 01.12.2020 einen Interessen-       getrieben.
ten für den Bundesfreiwilligendienst zur Besetzung der Stelle      Wir wollen uns auch im Gemeindeleben nicht mehr auf die Po-
als Kraftfahrer (PKW-Erlaubnis)                                    sition, alles nicht stattfinden zu lassen, zurückziehen. So unter-
Bitte melden Sie sich hier bei der Sternberger Tafel               stützen wir, natürlich immer unter Einhaltung der Hygienebestim-
oder telefonisch bei Herrn Dally, Tel.: 0160 94463811              mungen und bei ständiger Beurteilung der Lage, verschiedene
                                                                   Veranstaltungen im Bereich unserer Gemeinde. Dabei sind wir
Vielen Dank                                                        uns mit allen Beteiligten einig, dass wir dabei draußen besser
Ihr Vorstand der Sternberger Tafel e. V.                           aufgehoben sind, als in engen Räumen.
                                                                   Vom 23. bis 25. Oktober soll auf dem Festplatz in Dabel erstma-
Blutspende Challenge                                               lig ein Oldtimertreffen mit Ausfahrt stattfinden.
wird fortgesetzt
Vereine können noch bis 30. November Blut spenden
und damit ihre Kasse auffüllen
Gute Nachrichten für Vereine, die am Sonntag nicht bei der
Blutspende-Challenge im Freibad am Wockersee dabei sein
konnten: Die DRK-Aktion läuft noch bis zum 30. November.
Dazu dürfen Vereine die nächsten Blutspende-Termine nutzen,
informiert Michael Krüger, Ehrenamtskoordinator beim DRK-
Kreisverband. Allerdings bittet er um vorherige Anmeldungen
mit einer E-Mail an michael.krueger(at)drk-parchim.de.
Zur Challenge:
Vereine, die mit fünf registrierten Spendern anrücken, bekom-
men eine Prämie von 100 Euro, ab zehn Spendern werden so-
gar 200 Euro aufs Konto überwiesen.
Und das sind die nächsten Blutspende-Termine:
26. und 27. Oktober in der ehemaligen Kita in Sternberg            Am 11.11. planen wir zusammen mit unserer Kirchengemeinde
                                                                   den Martinstag. Die ersten Eckpunkte habe ich mit unserem
                                                                   Pastor, Herrn Hecker, bereits abgesprochen. Beginnen soll er
Der Bürgermeister                                                  mit einem Gottesdienst außerhalb der Kirche, dann soll es einen
der Gemeinde Dabel                                                 Laternenumzug durch Dabel geben und abschließend an unse-
                                                                   rer Feuerwehr mit einem Imbiss enden. Auch der Weihnachts-
informiert                                                         gottesdienst am 24.12. soll dieses Jahr im Freien auf dem Platz
Mit dem Oktober hat das nun das letzte Quartal dieses Jahres       an der Feuerwehr stattfinden.
begonnen. Dies soll nicht heißen, dass wir uns nun in der Ge-      Ganz auf den Karneval wollen wir dieses Jahr auch nicht ver-
meinde zurücklehnen und auf das Jahresende warten, in der          zichten. Die Vorschläge unseres KCD habe ich bereits an das
Hoffnung, im nächsten Jahr wird alles gut. Im Gegenteil, wir be-   Ordnungsamt weitergeben und mit Nachdruck befürwortet. Um
ginnen in unserer Gemeinde den Endspurt.                           den 14. November herum soll ein Markttreiben auf dem Gelände
Inzwischen haben wir gelernt, mit den Umständen der Corona-        um die Feuerwehr stattfinden. Ein schöner Kompromiss, wie ich
Pandemie umzugehen und lassen uns nicht mehr dermaßen              finde!
lähmen wie zu Anfang dieser unschönen Zeit. So wollen wir          Ich erwähnte anfangs den Beginn der dunklen Jahreszeit. Da-
noch in diesem Jahr die Arbeiten an der Straßenbeleuchtung         mit kommt wieder die Herausforderung der Sicherstellung der
am Roten Strumpf beginnen.                                         Funktion der Straßenbeleuchtung auf uns zu. Zurzeit moder-
Auch die konkreten Anpassungen der Planung für den Straßen-        nisieren wir den Internetauftritt unserer Gemeinde. Im Test ist
bau am Mattenstieg sollen zum Abschluss kommen. Die Beräu-         dabei auch eine Störungsmeldung, die es erlaubt, Störungen,
mung des Randstreifens am Mattenstieg hat damit jedoch nicht       nicht nur der Straßenbeleuchtung, von PC, Tablet oder Smart-
soviel zu tun. Hier schien es aber kurzfristig die beste Lösung    phone abzusetzen. So erreichen die Meldungen ohne Verzöge-
zu sein, um das Parkplatzproblem um die Arztpraxis etwas zu        rung die zuständigen Stellen. Also ab und an mal unter www.
mildern. Mehr vollwertige Parkplätze wird es dann nach dem         dabel.de nachschauen, wie weit wir sind.
Ausbau des Mattenstieges geben.                                    Ihr Bürgermeister der Gemeinde Dabel
                                                                   Jörg Neumann

                                                                     Die nächste Ausgabe des Amtsblattes
                                                                       erscheint am 14. November 2020.

                                                                                                                 www.pixabay.com
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Sternberger Seenlandschaft                                  –8–                                                      Nr. 10/2020

  Die Stadt Sternberg
  informiert!
  In der Zeit vom 12.10.2020 bis zum
  30.10.2020 wird es aufgrund von
  Bauarbeiten eine Vollsperrung der
  Straße „Maikamp“ geben.
  Grund für die Sperrung ist die enge
  Passage vor dem Campingplatz, die
  in diesem Zuge verbreitert wird. Für
  die Müllentsorgung der Anlieger Mai-
  kamp 1-6a wird ein Sammelplatz an
  der Einmündung B104 eingerichtet.
  Die ausführende Baufirma bringt die
  Behälter oder Säcke für die Anwoh-
  ner zu dieser Sammelstelle.
  Für alle anderen Anlieger sollte die
  Entsorgung wie gewohnt verlau-
  fen. Die Zufahrt über die Bützower
  Chaussee ist wie gewohnt befahrbar.
  Für die entstehenden Unannehmlich-
  keiten bitten wir um Verständnis.

 Stellenausschreibung
 Der Schulverband und die Stadt Sternberg bieten zum 01. März 2021 eine unbefristete Vollzeitstelle als
 Hausmeister (m/w/d)
 für die Grundschule Sternberg, Kita „Sonnenschein“ und die Sporthalle am Finkenkamp.
 Zu den wesentlichen Aufgaben zählen u.a. folgende              • Arbeitsbereitschaft auch an Sonn- und Feiertagen über das
 Tätigkeiten:                                                     normale Arbeitszeitmaß hinaus bei Bedarf oder besonderen
 • regelmäßige Kontrolle der Schul- und Kitagebäude, des          Vorkommnissen
   Schulgeländes, der Sporthalle und Außenanlagen, der          • Bereitschaft zur Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr
   technischen Anlagen sowie des Mobiliars auf Ordnung,           Sternberg
   Mängel, Schäden und Sauberkeit
                                                                Die Stelle wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
 • Mitarbeit im Bauhof Sternberg entsprechend Anweisungen
                                                                Dienst vergütet.
   des Bauhofsleiters
                                                                Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei glei-
 • Sicherstellung der Gebäudefunktionen (Beleuchtung, Hei-
                                                                cher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sollten
   zung, Wasser usw.)
                                                                wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf ihre Bewer-
 • Koordination von Handwerker-, Reinigungs- und Wartungs-
                                                                bung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf,
   firmen
                                                                Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) vorrangig elektronisch
 • Überprüfung der von Fremd- und Wartungsfirmen ausge-
                                                                und in einer zusammengefassten pdf-Datei, bis zum
   führten Leistungen
                                                                                      30. Oktober 2020
 • Ausführen der nötigen Unterhaltungs- und Instandhaltungs-
   arbeiten                                                               an: steinberg@stadt-sternberg.de
 • Pflege und Unterhaltung der Grün- und Außenanlagen           Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen nur in Papierform ein-
 • Sichtprüfung von Elektroleitungen und elektrischen Geräten   reichen können, senden Sie uns bitte ausschließlich Kopien
 • Durchführung des Winterdienstes innerhalb und außerhalb      zu, da keine Rücksendung erfolgt. Eine Abholung ist möglich
   des Schulgeländes                                            - andernfalls werden alle Unterlagen nach Abschluss des Be-
 • Führen von erforderlichen Nachweisen                         werbungsverfahrens vernichtet. Teilen Sie uns bitte außer-
 Wir erwarten von Ihnen:                                        dem Ihre E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer mit, unter
 • Abschluss als Facharbeiter mit handwerklicher / techni-      der sie erreichbar sind.
   scher Ausrichtung                                            Die Unterlagen per Post sind ebenfalls bis zum 30. Oktober
 • Geschicklichkeit und Fachkenntnisse mit entsprechender       2020 an die
   mehrjähriger Berufserfahrung                                          Stadt Sternberg
 • gesundheitliche Eignung für körperliche Arbeiten                      Zentrale Dienste
 • Freude im Umgang mit Menschen, insbesondere mit Kin-                  Herr Steinberg
   dern und Jugendlichen                                                 Am Markt 1
 • Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, Erkennen von Auf-               19406 Sternberg
   gaben und Setzen von Prioritäten ohne Anleitung durch
   Dritte oder Vorgesetzte                                      zu senden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden
 • ausgeprägter Sinn für Ordnung und Sauberkeit sowie not-      durch die Stadt Sternberg nicht übernommen.
   wendiges Einfühlungsvermögen für den betrieblichen Ab-       Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktu-
   lauf einer schulischen Einrichtung                           ellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO
 • Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit so-   verwiesen.
   wie die Bereitschaft zur Qualifikation                       Steinberg
                                                                Leiter Zentrale Dienste
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Nr. 10/2020                                                       –9–                                     Sternberger Seenlandschaft

  Stellenausschreibung                                                  Stellenausschreibung
  Die Stadt Sternberg sucht ab sofort eine/-n                           Die Stadt Brüel sucht zum 01. April 2021 in unbefristeter
                                                                        Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden/Woche)
  Mitarbeiter/-in im Steueramt (m/w/d)
  im Bereich Finanzen als Schwangerschaftsvertretung. Die
                                                                        eine/einen Stadtarbeiter/-in (m/w/d)
  wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Vergü-               in der Funktion als Vorarbeiter/-in für den Bauhof Brüel.
  tung erfolgt in der EG 6 TVöD.                                        Die Aufgabenerfüllung erfolgt in enger Zusammenarbeit
                                                                        und entsprechend den Anweisungen des Bürgermeisters
  Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stellen zählen:                   als der Vorgesetzte für die Mitarbeiter des Bauhofes.
  • Veranlagung und Verwaltung der Gemeindesteuern: Ge-                 Aufgabenschwerpunkte:
    werbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Hunde-                 • Mitarbeit, Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten bei der allg.
    steuer                                                                Aufgabenerfüllung bezüglich Ordnung, Sauberkeit und
  • Veranlagung Fremdenverkehrsabgabe                                     Verkehrssicherheit von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Veranlagung Zweitwohnungssteuer                                     • Aufgabenverteilung und Personaleinsatzplanung
  • Aussetzung, Niederschlagung usw. von Steuern und Ab-                • Erarbeitung von Arbeitsplänen, Erstellung der Urlaubs-
    gaben                                                                 planung
  • Erhebungsverfahren für Gebühren und Beiträge                        • Bedienung, Wartung und Instandsetzung von Fahrzeu-
                                                                          gen, Geräten, Maschinen und Ausrüstungen
    (Straßenreinigung, Umlage Wasser- und Bodenverband,
                                                                        • hausmeisterliche Aufgaben sowie diverse andere Tätig-
    Wasser, Abwasser, Kleinleiterabgabe)                                  keiten im handwerklichen Bereich
  • Erarbeitung von Satzungsentwürfen einschl. notwendi-
    ger Kalkulationen für Gemeindeabgaben - Hundesteuer,                Erwartet wird:
                                                                        • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähri-
    Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer                                ger Berufserfahrung in einem der Tätigkeitsbereiche des
  • Gewerbesteuerstatistik                                                Bauhofes
  • Verfolgung von Steuerstraftaten und Ordnungswidrig-                 • eventuell Erfahrung in der Mitarbeiterführung und -mo-
    keiten                                                                tivation
                                                                        • Organisationstalent, Entscheidungskraft, Durchset-
  Erwartet wird von Ihnen:
                                                                          zungsvermögen und soziale Kompetenz
  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfa-                    • handwerkliches Geschick
    changestellten mit Erfahrung in der öffentlichen Verwal-            • Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit und
    tung                                                                  Flexibilität
  • Kenntnisse im kommunalen Steuer-, Abgaben- und Kom-                 • Sicherer Umgang mit PC sowie mobilen Endgeräten / MS
    munalrecht                                                            Office-Programmen
  • Sichere Anwendung der MS- Office-Programme                          • kostenbewusstes und selbstständiges Arbeiten
  • engagiertes, selbständiges und verantwortungsbewuss-                • freundliches und zuvorkommendes Auftreten, bürgerna-
    tes Arbeiten                                                          hes Denken und Handeln
                                                                        • Besitz des Führerscheins der Klasse CE und anderer Be-
  • gute Kommunikations- und Teamfähigkeit                                rechtigungen (z.B. Kettensägeschein usw.)
  Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei                     • Bereitschaft zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr
  gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksich-                 Die Stelle wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
  tigt. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns         Dienst vergütet.
  auf ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellari-            Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei
  scher Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise)               gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksich-
  vorrangig elektronisch und in einer zusammengefassten                 tigt. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns
  pdf-Datei, bis zum                                                    auf ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellari-
                                                                        scher Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise)
                       30. Oktober 2020                                 vorrangig elektronisch und in einer zusammengefassten
                                                                        pdf-Datei, bis zum
              an: steinberg@stadt-sternberg.de
                                                                                            30. Oktober 2020
  Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen nur in Papierform ein-
  reichen können, senden Sie uns bitte ausschließlich Kopi-                       an: steinberg@stadt-sternberg.de
  en zu, da keine Rücksendung erfolgt.                                  Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen nur in Papierform
  Eine Abholung ist möglich - andernfalls werden alle Unter-            einreichen können, senden Sie uns bitte ausschließlich
  lagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernich-                Kopien zu, da keine Rücksendung erfolgt. Eine Abholung
  tet. Teilen Sie uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und            ist möglich - andernfalls werden alle Unterlagen nach Ab-
  eine Telefonnummer mit, unter der sie erreichbar sind.                schluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Teilen Sie
                                                                        uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und eine Telefon-
  Die Unterlagen per Post sind ebenfalls bis zum 30. Okto-              nummer mit, unter der sie erreichbar sind.
  ber 2020 an die                                                       Die Unterlagen per Post sind ebenfalls bis zum 30. Okto-
           Stadt Sternberg                                              ber 2020 an die
           Zentrale Dienste                                                      Stadt Sternberg
           Herr Steinberg                                                        Zentrale Dienste
           Am Markt 1                                                            Herr Steinberg
           19406 Sternberg                                                       Am Markt 1
                                                                                 19406 Sternberg
  zu senden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten wer-
                                                                        zu senden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten wer-
  den durch die Stadt Sternberg nicht übernommen.
                                                                        den durch die Stadt Brüel nicht übernommen.
  Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktu-               Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktu-
  ellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO                  ellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO
  verwiesen.                                                            verwiesen.
  Steinberg                                                             Steinberg
  Leiter Zentrale Dienste                                               Leiter Zentrale Dienste
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 14. November 2020 - A blatt
Sternberger Seenlandschaft                                             – 10 –                                                                 Nr. 10/2020

 Stellenausschreibung
 Die Stadt Sternberg, geschäftsführende Gemeinde des Amtes
 Sternberger Seenlandschaft, beabsichtigt zum nächstmöglichen
 Zeitpunkt die unbefristete Neubesetzung der
 Leitung der Stadtkasse (m/w/d)                                                 Hinweis: Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen
 mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40                  der Stadt Sternberg und der Stadt Brüel werden auf den
 Stunden. Die Eingruppierung der Stelle richtet sich nach der Ent-              jeweiligen Internetseiten unter www.stadt-sternberg.de und
 geltgruppe 9a TVöD.                                                            www.stadt-brueel.de veröffentlicht.
 Ihre Aufgabenschwerpunkte:
 • Leitung, Lenkung und Koordinierung der zum Verantwortungs-
   bereich gehörenden Aufgabenbereiche Buchhaltung, Zahlungs-
   verkehr, Vollstreckung                                                  Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung
 • Überwachung des Geschäftsganges der Stadtkasse und der
   Vollstreckungsbehörde                                                   der Friedhofsordnung und
 • Mitarbeiterführung (Einsatz, Arbeitsverteilung, Dienstaufsicht,         Friedhofsgebührenordnung für die
   Bewertung von Leistungszielen, Mitarbeitergespräche)
 • fachliche Anleitung und Kontrolle der unterstellten Mitarbeiter         Friedhöfe in Sülten und Kobrow
 • Erstellung von Dienstanweisungen für den Bereich Kasse und
   Vollstreckung                                                           Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung wurde
 • Produktplanung                                                          von den Kirchengemeinderäten Sternberg beschlossen am
 • verantwortliche Umsetzung der Zielvorgaben des Vorgesetzten             10.09.2020
 • EDV-Administratorenaufgaben für HKR - Programm
 • Entscheidung von Niederschlagung und Erlass von Forde-                  Dieser Beschluss wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kir-
   rungen im Bereich der Nebenforderungen, Vorbereitung der                chenkreis Mecklenburg genehmigt am 25.09.20 öffentlich be-
   Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass                kannt gemacht im Internet unter der Homepage des Amtes
   von Hauptforderung für die entsprechenden Gremien lt. Sat-              Sternberger Seelandschaft im September 2020 unter www.amt-
   zungsfestlegung
 • Erstellung der Vierteljahresstatistik, der Jahresrechnungsstatis-       ssl.de.
   tik und der Statistik über das öffentliche Finanzvermögen, damit        Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung und Friedhofsgebüh-
   verbundenen Kontenberichtigungen im Plan und Korrekturbu-               renordnung kann nach Voranmeldung in dem Gemeindebüro in
   chungen und Herausarbeitung von fehlerhaften Buchungen                  Sternberg oder der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.
 • Überwachung der Verwahr- und Vorschusskonten
 • Erstellung der kassenmäßigen Jahresabschlüsse für den Be-               Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung tritt am
   reich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände                Tage nach ihrer Veröffentlichung im Internet in Kraft.
   und Verbindlichkeiten
 • Verwahrung und Bearbeitung der Spendengelder
 • Durchführung von Vollstreckungsverfahren
 Ihr Anforderungsprofil:
 • abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachwirt/-in,
   mindestens aber als Verwaltungsfachangestellte/-r, und mehr-
   jährige berufliche Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung,                 8QWHUVFKULIW E
   idealerweise im Bereich Stadtkasse einer Kommunalverwaltung                                  
                                                                                      
                                                                                                             

 • EDV Kenntnisse und Umgang mit doppischer Software
 • Fachkenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht                                 1DPHLQ %ORFNVFKULIW 
 • Eigeninitiative, Engagement, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit,         9RUVLW]HQGHVRGHUVWHOOYHUWUHWHQGHV      ZHLWHUHV0LWJOLHGGHV.LUFKHQJH
   Flexibilität,                                                            YRUVLW]HQGHV0LWJOLHGGHV.LUFKHQJH      PHLQGHUDWHV
 • Fähigkeit zur selbständigen Arbeitsweise                                 PHLQGHUDWHV
 • hohe Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
 Wir bieten:
 • ein vielseitiges, verantwortungsvolles und interessantes Auf-
   gabengebiet                                                             Staatliches Amt
 • flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung
 • eine den tariflichen Bestimmungen entsprechende Vergütung               für Landwirtschaft und Umwelt
   und Altersvorsorge                                                      Westmecklenburg
 • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten                                   - Flurneuordnungsbehörde -
 Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher                Bleicherufer 13
 Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sollten wir              19053 Schwerin
 Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf ihre Bewerbung
 mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbil-           Aktenzeichen: 5433.3-76-34248
 dungs- und Tätigkeitsnachweise) vorrangig elektronisch und in             (bitte bei Schriftverkehr angeben)
 einer zusammengefassten pdf-Datei, bis zum                                                                      Schwerin, 29.09.2020
                          30. Oktober 2020
                                                                           Flurneuordnungsverfahren Borkow
             an: steinberg@stadt-sternberg.de
                                                                           Landkreis Ludwigslust-Parchim
 Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen nur in Papierform einreichen          Gemeinden:      Borkow, Dabel, Hohen Pritz und Mustin
 können, senden Sie uns bitte ausschließlich Kopien zu, da keine
 Rücksendung erfolgt. Eine Abholung ist möglich - andernfalls wer-         Stadt:          Sternberg
 den alle Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
 vernichtet. Teilen Sie uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und         Ausfertigung
 eine Telefonnummer mit, unter der sie erreichbar sind. Die Unter-
 lagen per Post sind ebenfalls bis zum 30. Oktober 2020 an die             Öffentliche Bekanntmachung
          Stadt Sternberg
          Zentrale Dienste                                                 Ladung zur Bekanntgabe und Erläuterung des Nach-
          Herr Steinberg                                                   trages I des Flurneuordnungsplans sowie zum Anhö-
          Am Markt 1
          19406 Sternberg                                                  rungstermin im Flurneuordnungsverfahren Borkow
 zu senden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden                  Nach §§ 53 und 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAn-
 durch die Stadt Sternberg nicht übernommen.                               pG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderun-
 Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktuellen               gen i. V. m. mit § 6 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.
 datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO verwiesen.
                                                                           März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ist das
 Steinberg
 Leiter Zentrale Dienste                                                   Flurneuordnungsverfahren Borkow am 26.01.2011 angeordnet
                                                                           worden.
Nr. 10/2020                                                      – 11 –                                  Sternberger Seenlandschaft
Gemäß § 59 (3) LwAnpG i. V. m. § 59 FlurbG ist der Nachtrag I         Ausfertigungsvermerk:
des Flurneuordnungsplans den vom Nachtrag I betroffenen Teil-         Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde
nehmern1) bekannt zu geben.                                           zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.
Zur Bekanntgabe erhalten die Teilnehmer neben dieser Ladung
                                                                      Ausgefertigt:
einen Auszug des Flurneuordnungsplans, Nachtrag I, beste-
hend aus Nachweisen und/oder Karte/n übersandt.                       Schwerin, 29.09.2020
Der Plantext liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten und          Im Auftrag
insbesondere für die Nebenbeteiligten2) im Staatlichen Amt für        gez. Stadie                              (LS)
Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13,           _____
19053 Schwerin, Raum 512 wie folgt aus:
•   Dienstag, 03. November 2020 (9:00 - 11:30 Uhr und                 1)   als Teilnehmer gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG
    13:00 - 18:00 Uhr)                                                     o die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flur-
•   Mittwoch, 04. November 2020 (9:00 - 11:30 Uhr und                          neuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke und
    13:00 - 15:30 Uhr)                                                     o die Eigentümer von i. S. v. § 64 LwAnpG zusammen-
•   Donnerstag, 05. November 2020 (9:00 - 11:30 Uhr und                        führungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen auf
    13:00 - 15:30 Uhr)                                                         Flächen im Flurneuordnungsgebiet.
                                                                      2)   als Nebenbeteiligte gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG
Zeitgleich mit der Auslegung finden hier die Erläuterungen
                                                                           o insbesondere die Gemeinden und andere Körperschaf-
zu den jeweiligen Abfindungen (Einzeltermine) und für zu
                                                                               ten des öffentlichen Rechts, in deren Bezirk Grundstü-
beantragende Grenzanzeigen statt.
                                                                               cke vom Flurneuordnungsverfahren betroffen werden,
Zur Erfüllung der Auflagen aus der Verordnung der Landes-
regierung zum dauerhaften Schutz gegen das Coronavirus in                  o die Inhaber von Rechten an den zum Flurneuordnungs-
Mecklenburg-Vorpommern ist es erforderlich, dass bei Wahr-                     gebiet gehörenden Flurstücken
nehmung einer der vorstehenden Termine vorab eine individu-                o die Inhaber von Rechten an Gebäuden und baulichen
elle Zeit mit den Bearbeitern vereinbart wird!                                 Anlagen auf Flächen im Flurneuordnungsgebiet,
Die unentgeltliche Anzeige der neuen Grundstücke in der Ört-               o die Empfänger von Grundstücken oder i. S. v. § 64
lichkeit (Grenzanzeige) wird nur auf Wunsch durchgeführt. Eine                 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und
Terminabsprache bis zum 05.11.2020 ist zwingend notwendig.                     baulichen Anlagen aufgrund von Verzichtserklärungen
Die Grenzanzeigen finden am 09. November 2020 von 8:00                         und
bis 15:00 Uhr statt.                                                       o die Eigentümer von nicht zum Flurneuordnungsgebiet
                                                                               gehörenden Flurstücken, die von der Festlegung der
Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Nachtrag I des
                                                                               Grenze des Flurneuordnungsgebietes nach § 56 Satz
Flurneuordnungsplanes müssen von den Beteiligten zur Ver-
                                                                               3 FlurbG betroffen sind.
meidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorge-
bracht werden.                                                        Teilnehmer und Nebenbeteiligte stellen die Beteiligten am
Der diesbezügliche Anhörungstermin, zu dem alle Beteiligten           Verfahren dar.
des Nachtrages I hiermit geladen werden, findet
am: Dienstag, dem 10. November 2020
um: 10:00 Uhr                                                         1. Nachtragshaushaltssatzung
im: Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt                     der Gemeinde Dabel
       Westmecklenburg,                                               für das Haushaltsjahr 2020
       Raum 325 (3. OG), Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
statt.                                                                Aufgrund des § 45 i. V. § 47, 48 der Kommunalverfassung
Ich weise darauf hin, dass gem. § 59 (2) FlurbG Widersprüche          (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
gegen den Nachtrag I des Flurneuordnungsplanes zur Vermei-            06.08.2020 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
dung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht              (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen
werden können.                                                        zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen) folgende 1.
Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht      Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegen-               §1
stand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Ver-          Ergebnis- und Finanzhaushalt
handlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 (1)
(FlurbG) hin.                                                                                                       von
Ich mache ferner ausdrücklich darauf aufmerksam, dass all-                                                       bisher          auf
gemeine Auskünfte und Erläuterungen im Anhörungstermin                                                             EUR         EUR
grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Ich bitte die Beteiligten,   Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
sich die erforderlichen Erläuterungen in den Einzelgesprächen         werden
geben zu lassen.                                                      1. im Ergebnishaushalt
Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur dann für die                     der Gesamtbetrag der Erträge      1.720.300   1.703.200
Teilnehmer erforderlich, wenn einer der Teilnehmer gegen                   der Gesamtbetrag der Aufwen-
den Nachtrag I des Flurneuordnungsplanes Widerspruch                       dungen                            1.721.800 1.800.900
einlegen will.                                                             das Jahresergebnis nach Ver-
Teilnehmer, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert                  änderung der Rücklagen von            -1.500     -31.700
sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten las-         2. im Finanzhaushalt
sen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich be-               a) der Gesamtbetrag der lau-
glaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind                       fenden Einzahlungen          1.541.200   1.518.500
beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt West-                        der Gesamtbetrag der lau-
mecklenburg, Abteilung integrierte ländliche Entwicklung, Blei-                 fenden Auszahlungen[1]       1.506.700   1.574.700
cherufer 13, in 19053 Schwerin, erhältlich. Ich empfehle im Inte-               der jahresbezogene Sal-
resse der Beteiligten, zu dem Termin persönlich zu erscheinen.                  do der laufenden Ein- und
Im Auftrag                                                                      Auszahlungen                    34.500     -56.200
                                                                           b) der Gesamtbetrag der Ein-
gez. W. Reiners                                 (LS)                            zahlungen aus der Investi-
Abteilungsleiter                                                                tionstätigkeit                  35.600     129.500
Sternberger Seenlandschaft                                                                              – 12 –                                                    Nr. 10/2020
          der Gesamtbetrag der                                                                                       Erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 KV sind
          Auszahlungen aus der In-                                                                                   Beträge von mehr als 150.000,00 €.
          vestitionstätigkeit                                                 500              34.300                Entscheidungen zu über und außerplanmäßigen Aus-
          der Saldo der Ein- und                                                                                     gaben
          Auszahlungen aus der In-                                                                                   Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Ausga-
          vestitionstätigkeit                                            35.100                95.200                ben wird durch die Gemeindevertretung getroffen, wenn
festgesetzt.                                                                                                         sie die in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten
                                                                                                                     Wertgrenzen für die Entscheidung des Bürgermeisters
______
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-
                                                                                                                     übersteigt.
förderungsmaßnahmen
                                                                                                              7.3. Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit
                                                                                                              7.3.1. Von der grundsätzlichen gegenseitigen Deckungsfähigkeit
§2                                                                                                                   der Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilhaus-
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-                                                             halts - entsprechend auch der Ansätze Auszahlungen im
nahmen                                                                                                               Teilfinanzhaushalt - gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-                                                      sind ausgenommen:
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                                                          • DK 0001 die Personalaufwendungen
§3                                                                                                                   • DK 0002 die Aufwendungen für die Unterhaltung des
Verpflichtungsermächtigungen                                                                                             Vermögens (ohne Straßen)
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                                                              • DK 0003 die Aufwendungen für die Bewirtschaftung be-
                                                                                                                         baute Grundstücke (einschl. Beleuchtung, Parkplätze)
§4                                                                                                                   • DK 0005 die Versicherungen
Kassenkredite
                                                                                                                     • DK 0009 die Abschreibungen
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähig-                                                        • DK 0010 Teilhaushalt 1 Zentrale Dienste Aufwendun-
keit wird festgesetzt auf                                                                                                gen
                                 Bisher          50.000 EUR                                                          • DK 0020 Teilhaushalt 1 Schule, Soziales, Kultur Auf-
                                                 unverändert                                                             wendungen
§5                                                                                                                   § DK 0030 Teilhaushalt 2 zentrale Finanzdienstleistun-
Hebesätze                                                                                                                gen
                                                                                                                     • DK 0031 UDK Mehrertrag Gewerbesteuer = Mehrauf-
Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.
                                                                                                                         wand Gewerbesteuerumlage
                                          2020
                                         bisher 1. NHH 2020                                                          • DK 0040 Teilhaushalt 4 Bürgeramt Aufwendungen
1. Grundsteuer                                                                                                       • DK 0042 Aufwendungen der Feuerwehr
    a) für land- und                                                                                                 • DK 0060 Teilhaushalt 5 Amt für Bau und Liegenschaf-
       forstwirtschaftlichen                                                                                             ten
       Flächen (Grundsteuer A)        320 v. H. unverändert                                                          Innerhalb dieser Deckungskreise 0001 - 0060 sind alle
    b) für die Grundstücke                                                                                           Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig.
       (Grundsteuer B)                400 v. H. unverändert                                                   7.3.2 Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze
2. Gewerbesteuer                      350 v. H. unverändert                                                          für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines
                                                                                                                     Teilhaushaltes jeweils für gegenseitig deckungsfähig er-
§6                                                                                                                   klärt.
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan                                                                            7.3.3 Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze
Die Gesamtzahl der im 1. Nachtragsstellenplan ausgewiesen                                                            für laufende Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen
Stellen beträgt statt                                                                                                aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaushaltes jeweils
                        bisher 2,78 Vollzeitäquivalente (VzÄ)                                                        für einseitig deckungsfähig erklärt.
                      nunmehr 3,13 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                                        Sofern die Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen
                                                                                                                     wird, vermindert sich der Ansatz für die korrespondieren-
§7                                                                                                                   den Aufwendungen.
Weitere Vorschriften                                                                                          7.3.4 Gemäß § 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik können Mehrer-
7.1. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung                                                                          träge in folgenden Produktsachkonten folgende Aufwen-
     Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2                                                           dungsansätze erhöhen:
     KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn                                                                  • DK            0031         61100.40130000            und
     a. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher                                                             61100.54310000/61200.57910000
        Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehl-                                                        • DK 0041 12605.44251000 und 12605.52310000
        betrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt ein                                                        Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der
        erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und                                                           Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu
        Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiese-                                                          kompensieren sind. Erst darüberhinausgehende Mehrer-
        ner negativer Saldo er laufenden Ein- und Auszahlun-                                                         träge können zur Deckung von Mehraufwendungen ver-
        gen sich wesentlich erhöhen wird; § 51 Absatz 4 bleibt                                                       wendet werden.
        unberührt,                                                                                            7.3.5 Gemäß § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik werden Erträge/
     b. sich zeigt, dass im Ergebnishaus bisher nicht veran-                                                         Einzahlungen aus Spenden für bestimmte Aufwen-
        schlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzel-                                                           dungen/Auszahlungen (Zweckbindung entsprechend
        nen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den                                                         Spendenvermerk) innerhalb eines Teilhaushaltes für
        Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt                                                               deckungsfähig(unecht) erklärt.
        werden sollen oder müssen, Entsprechendes gilt im Fi-                                                 7.4. Festlegung der Wertgrenze für die Einzeldarstellung
        nanzhaushalt für Auszahlungen,                                                                               der Ein- und Auszahlungen für Investitionsvorhaben
     c. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen zu Investiti-                                                 7.4.1. Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt,
        onen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet                                                          dass Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Inves-
        werden sollen,                                                                                               titionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze
     d. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere                                                       von 10.000 EUR für jede Investition oder Investitionsför-
        Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stel-                                                         derungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen
        lenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.                                                            sind.
Nr. 10/2020                                                  – 13 –                                                          Sternberger Seenlandschaft
      Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der     §1
      Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitions-   Ergebnis- und Finanzhaushalt
      förderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt.        Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
7.5   Übertragbarkeit                                             werden
      Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für laufende                                               von bis-
      Auszahlungen eines Teilhaushaltes werden für übertrag-                                                   her       auf
      bar erklärt, soweit hinsichtlich der Ansätze im laufenden                                               EUR      EUR
      Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen einge-     1. im Ergebnishaushalt
      gangen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden             der Gesamtbetrag der Erträge         557.300 486.000
      sind.                                                          der Gesamtbetrag der Aufwendungen    614.800 630.000
      Darüber hinaus können Ansätze für Instandhaltungsmaß-          das Jahresergebnis nach Veränderung
      nahmen durch Haushaltsvermerk für ganz oder teilweise          der Rücklagen von                     -57.500 -105.200
      übertragbar erklärt werden ohne Haushaltsausgleich im       2. im Finanzhaushalt
      Haushaltsfolgejahr. Im Übrigen gelten die Festlegungen in      a) der Gesamtbetrag der laufenden
      der GemHVO-Doppik §15.                                            Einzahlungen                      487.300 416.000
7.6   Kreditaufnahmen und Umschuldungen                                 der Gesamtbetrag der laufenden
      Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme               Auszahlungen[1]                   509.600 524.300
      oder Umschuldung trifft der Bürgermeister und die Käm-            der jahresbezogene Saldo der
      mereiamtsleiterin.                                                laufenden Ein- und Auszahlungen   -22.300 -108.300
      Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.        b) der Gesamtbetrag der
                                                                        Einzahlungen aus der
Nachrichtliche Angaben:                                                 Investitionstätigkeit                5.100 24.900
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich                         der Gesamtbetrag der
                                      von auf voraussicht-              Auszahlungen aus der
                                   bisher             lich              Investitionstätigkeit                5.100   31.500
1. zum Ergebnishaushalt                                                 der Saldo der Ein- und
   das Ergebnis zum                                                     Auszahlungen aus der
   31. Dezember des                                                     Investitionstätigkeit                    0   -6.600
   Haushaltsjahres beträgt                                        festgesetzt.
   voraussichtlich          540.982 EUR      510.782 EUR          _____
2. zum Finanzhaushalt                                             [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

   Der Saldo der laufenden                                        förderungsmaßnahmen

   Ein- und Auszahlungen                                          §2
   zum 31. Dezember des                                           Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
   Haushaltsjahres         1.119.282 EUR 1.028.582 EUR            nahmen
3. zum Eigenkapital                                               Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-
   der Stand des                                                  derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
   Eigenkapitals zum
   31. Dezember des                                               §3
   Haushaltsjahres         4.852.194 EUR 4.856.294 EUR            Verpflichtungsermächtigungen
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Dabel, den 30.09.2020                                             §4
J. Neumann                                                        Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Bürgermeister                                                     Der Höchstbetrag der Kredite zur
                                                                  Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
Verfahrensvermerk:                                                festgesetzt                              Auf 20.000 Euro 2020
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020                                                        (unverändert)
der Gemeinde Dabel wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt
                                                                  §5
des Amtes Sternberger Seenlandschaft dem „Amtsblatt Stern-
                                                                  Hebesätze
berger Seenlandschaft“ Nr. 10/2020 vom 10.10.2020 bekannt
gemacht.                                                          Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur      1. Grundsteuer                             2020
                                                                                                            bisher 1. NHH 2020
Einsichtnahme vom 13.10.2020 bis 21.10.2020 von 9:00 Uhr bis
                                                                      a) für land- und
12:00 Uhr im Rathaus Zimmer 24 öffentlich aus.
                                                                         forstwirtschaftlichen Flächen
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-
                                                                         (Grundsteuer A)                  320 v.H. unverändert
und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß
                                                                      b) für die Grundstücke (Grundsteu-
§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-
                                                                         er B)                           400 v. H. unverändert
Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht
                                                                  2. Gewerbesteuer                       350 v. H. unverändert
werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,   §6
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.                   Stellen gemäß Stellenplan
                                                                  Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen beträgt
                                                                                             bisher    0,375 Vollzeitäquivalente
1. Nachtragshaushaltssatzung                                                                                              (VzÄ)
der Gemeinde Hohen Pritz                                                                                          (unverändert)
für das Haushaltsjahr 2020                                        §7
                                                                  weitere Vorschriften
Aufgrund des § 45 i. V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV
M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohen Pritz       7.1 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
vom 26.05.2020 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbe-             Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2
hörde folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:                  KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
Sie können auch lesen