Patientenverfügung Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?

 
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Patientenverfügung Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?
VORSORGE UND
PATIENTENTRECHTE

Patientenverfügung
Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in
gesundheitlichen Angelegenheiten?
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Patientenverfügung
Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in
gesundheitlichen Angelegenheiten?
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     Vorwort

Zur Würde des Menschen gehört sein          ist. Welche ärztlichen Maßnahmen und
Recht, über sich selbst zu bestimmen.       Eingriffe wünschen wir im Fall der Fälle?
Dem Menschen kommt dieses Recht             Auf welche soll, unter welchen Bedin­
auch dann zu, wenn er einen entspre­        gungen, verzichtet werden? Wie auch
chenden Willen nicht mehr selbst            immer wir entscheiden: Nur so können
ausdrüc­ken oder durchsetzen kann.          wir dafür vorsorgen, dass unser Wille
Selbstbestimmt, also frei, in allen         gilt, wenn wir selbst ihn nicht äußern
Lebens­lagen – diesem Ziel dient auch       können.
die Patientenverfügung.
                                            Solange wir selbst über medizinische
Sie finden in dieser Broschüre Hilfestel­   Maßnahmen entscheiden können, dür­
lung für Fragen, die sich aufgrund einer    fen Ärztinnen und Ärzte uns nur behan­
Krankheit, als Folge eines schweren         deln, wenn wir in die Behandlung zuvor
Unfalls oder am Ende des Lebens stel­       eingewilligt haben – § 630d des Bürger­
len können. Auch wenn es niemandem          lichen Gesetzbuchs. Wenn dies nicht
leichtfällt: Wir sollten uns mit solchen    mehr möglich ist, obliegt die Entschei­
Fragen schon in gesunden Tagen aus­         dung darüber, ob eingewilligt wird oder
einandersetzen, bevor es zu spät dafür      nicht, grundsätzlich einer Vertreterin
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oder einem Vertreter. Wir können diese      scheidet ein Gericht als neutrale Instanz.
Entscheidung aber eben auch vorsorg­        Die Verbindlichkeit unseres Willens ist
lich in einer Patientenverfügung treffen.   nicht an ein bestimmtes Stadium oder
                                            an einen prognostizierten Fortgang ei­
Dabei ist wichtig zu wissen, dass weder     ner Krankheit geknüpft. Umso wichtiger
Ehepartner noch Kinder oder andere          ist es, dass wir unseren wirklichen Wil­
nahe Angehörige uns im Falle unserer        len ergründen und ihn in regelmäßigen
eigenen Einwilligungsunfähigkeit in Ge­     Abständen erneut überdenken.
sundheitsangelegenheiten ohne Weite­
res vertreten können. Angehörige kön­       Diese Broschüre gibt eine Hilfestellung
nen nur in zwei Fällen stellvertretend      für diejenigen, die eine Patientenver­
für uns entscheiden oder Erklärungen        fügung treffen wollen. So vielfältig wie
abgeben: entweder aufgrund rechtsge­        die Wertvorstellungen und Glaubens­
schäftlicher Vollmacht oder wenn sie        überzeugungen der Menschen in unse­
gerichtlich bestellte Betreuer sind. Ein    rem Land sind, so vielfältig sind auch
Gesetz, das ein Notvertretungsrecht für     die individuellen Entscheidungen der
Ehegatten einführt, ist am 1. Januar 2023   Einzelnen, die in eine Patientenverfü­
in Kraft getreten.                          gung einfließen können. Deshalb finden
                                            Sie in dieser Broschüre kein fertiges For­
Mit der Patientenverfügung hat der          mular. Stattdessen sind Empfehlungen
Gesetzgeber allen volljährigen Bürger­      mit sorgfältig erarbeiteten Textbaustei­
innen und Bürgern ein Instrument an         nen zusammengestellt worden, mit de­
die Hand gegeben, mit dem wir in je­        nen Sie Ihre individuellen Entscheidun­
der Phase unseres Lebens vorsorglich        gen formulieren können. Zur besseren
für den Fall der Einwilligungsunfähig­      Veranschaulichung sind zwei Beispiele,
keit festlegen können, ob und inwieweit     wie eine Patientenverfügung aussehen
wir in eine ärztliche Behandlung oder       könnte, am Ende der Broschüre abge­
pflegerische Begleitung einwilligen oder    druckt.
diese ablehnen. Eine Patientenverfü­
gung ist für alle Beteiligten – Betreuer,   Die Empfehlungen zur Patientenver­
Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal      fügung wurden von der Arbeitsgruppe
oder Gerichte – verbindlich, soweit sie     „Patientenautonomie am Lebens­ende“
unseren Willen für eine konkrete Be­        unter der Leitung von Klaus Kutzer
handlungssituation klar erkennbar zum       (Vorsitzender Richter am Bundesge­
Ausdruck bringt. In Zweifelsfällen ent­     richtshof a. D.) entwickelt. Der Sach­
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verstand und die praktische Erfahrung       Diese Broschüre soll Sie anregen und
von Ärzten, Juristen, Vertretern aus        unterstützen, rechtzeitig für den Ernst­
der Hospizbewegung, aus Wohlfahrts-,        fall Vorkehrungen zu treffen. Sie ergänzt
Patien­ten- und Verbraucherschutzver­       die vom Bundesministerium der Justiz
bänden und beiden großen Kirchen            herausgegebene Broschüre „Betreuungs­
sind in diese Empfehlungen eingeflos­       recht“, in der Sie weitere wichtige Infor­
sen. Für die vorliegende Auflage hat eine   mationen rund um das Betreuungsrecht
Arbeits­gruppe unter Vorsitz von Prof.      und auch Muster für eine Vorsorgevoll­
Dr. Gian Domenico Borasio (Lehrstuhl        macht und eine Betreuungsverfügung
für Palliativ­medizin an der Universität    finden.
Lausanne) die Empfehlungen im Jahr
2012 aus medi­zinischer Sicht überarbei­
tet und aktualisiert.

Nehmen Sie sich Zeit, diese schwierigen     Dr. Marco Buschmann MdB
Fragen in Ruhe für sich selbst zu über­     Bundesminister der Justiz
denken und die dabei auftauchenden
Fragen mit Ihrem Hausarzt oder mit
Menschen in fachkundigen Organisa­
tionen zu besprechen. Wenn Sie sich für
die Erstellung einer Patientenverfügung
entscheiden, ist es sinnvoll, auch eine
Vorsorgevollmacht oder Betreuungs­
verfügung zu verfassen.
7
8

      Inhalt

Vorwort.......................................................................................................................................4

Inhalt ..........................................................................................................................................8

1. Die Patientenv­ erfügung................................................................................................. 10
      1.1      Was ist eine Patientenverfügung?.................................................................... 11
      1.2   Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung,
            was sollteich bedenken?...................................................................................... 12
      1.3	 Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?............................. 13
      1.4      Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt
               meine Patientenverfügung?............................................................................... 13
      1.5      Muss meine Patientenverfügung beachtet werden?.................................... 13
      1.6      Warum sollte ich meiner Patientenverfügung auch eine
               Beschreibung meiner persönlichen Wertvorstellungen beifügen?.............. 15
      1.7      Wie kann ich noch vorsorgen, wenn ich nicht mehr
               selbst entscheiden kann?.................................................................................... 16
      1.8      Wo kann ich mich näher informieren?............................................................ 17
      1.9      Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?......................... 18
      1.10 Handreichungen für eine schriftliche Patientenverfügung........................ 19
      1.11 Empfohlener Aufbau einer Patientenverfügung
           und ergänzende Aussagen.................................................................................. 20

2. Textbausteine Patientenverfügung.............................................................................. 21
      2.2      Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll................... 22
      2.3      Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung
               bestimmter ärztlicher Maßnahmen................................................................. 23
9

              2.3.1         Lebenserhaltende Maßnahmen.......................................................... 23
              2.3.2         Schmerz- und Symptombehandlung................................................ 24
              2.3.3         Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ............................... 24
              2.3.4         Wiederbelebung...................................................................................... 25
              2.3.5         Künstliche Beatmung ........................................................................... 25
              2.3.6         Dialyse....................................................................................................... 26
              2.3.7         Antibiotika............................................................................................... 26
              2.3.8         Blut/Blutbestandteile............................................................................ 26

    2.4        Ort der Behandlung, Beistand........................................................................... 27
    2.5        Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht........................................... 27
    2.6        Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und
               Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung........................ 28
    2.7        Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen.................................................. 29
    2.8        Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung.............. 30
    2.9        Organspende......................................................................................................... 30
    2.10 Schlussformel........................................................................................................ 30
    2.11 Schlussbemerkungen........................................................................................... 31
    2.12 Information/Beratung ....................................................................................... 31
    2.13 Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit................. 31
    2.14 Aktualisierung....................................................................................................... 32

3. Die Beispiele...................................................................................................................... 33
    3.1        Beispiel 1................................................................................................................. 34
    3.2        Beispiel 2................................................................................................................. 38

4. Die Fußnoten..................................................................................................................... 42

Impressum.............................................................................................................................. 44
1. Die
Patienten­verfügung *
11

1.1    Was ist eine Patientenverfügung?             vorstellungen, Einstellungen zum eige­
                                                    nen Leben und Sterben und religiöse
In einer Patientenverfügung können Sie              Anschauungen als Ergänzung und Aus­
schriftlich für den Fall Ihrer Entschei­            legungshilfe Ihrer Patientenverfügung
dungsunfähigkeit im Voraus festlegen,               zu schildern.
ob und wie Sie in bestimmten Situatio­
nen ärztlich behandelt werden möchten.              Auf diese Weise können Sie Einfluss auf
Das Gesetz definiert die Patientenver­              eine spätere ärztliche Behandlung neh­
fügung als schriftliche Festlegung einer            men und damit Ihr Selbstbestimmungs­
volljährigen Person, ob sie in bestimm­             recht wahren, auch wenn Sie zum Zeit­
te, zum Zeitpunkt der Festlegung noch               punkt der Behandlung nicht mehr
nicht unmittelbar bevorstehende Unter­              selbst einwilligen können.
suchungen ihres Gesundheitszustands,
Heilbehandlungen oder ärztliche Ein­                Die Patientenverfügung richtet sich in
griffe einwilligt oder sie untersagt                erster Linie an die Ärztin oder den Arzt
(§ 1827 Absatz 1 des Bürgerlichen Ge­               und das Behandlungsteam. Sie kann sich
setzbuchs – BGB). Sie können die Patien­            zusätzlich an eine bevollmächtigte Per­
tenverfügung auch um Bitten oder blo­               son oder an eine rechtliche Betreuerin
ße Richtlinien für eine Vertreterin oder            oder einen rechtlichen Betreuer richten
einen Vertreter sowie für die behandeln­            und Anweisungen oder Bitten zur Aus­
den Ärztinnen und Ärzte und das Be­                 legung und Durchsetzung der Patienten­
handlungsteam ergänzen. Zudem kann                  verfügung enthalten.
es sinnvoll sein, auch persönliche Wert­

 Zur aktuellen Rechtsprechung des BGH beachten Sie bitte den Hinweis auf Seite 21 dieser Broschüre.
*
12

1.2   Brauche ich unbedingt eine            Wenn Sie Festlegungen für oder gegen
      Patientenverfügung, was sollte        bestimmte Behandlungen treffen wol­
      ich bedenken?                         len, sollten Sie sich bewusst sein, dass
                                            Sie durch einen Behandlungsverzicht
Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patien­     unter Umständen auf ein Weiterleben
tenverfügung erstellen wollen oder          verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich
nicht, empfiehlt es sich zunächst dar­      darüber klar sein, dass Sie für eine Chan­
über nachzudenken, was Ihnen im Zu­         ce, weiterleben zu können, möglicher­
sammenhang mit Krankheit, Leiden und        weise Abhängigkeit und Fremdbestim­
Tod wichtig ist, wovor Sie Angst haben      mung in Kauf nehmen.
und was Sie sich erhoffen. Manche Men­
schen haben Angst, dass vielleicht nicht    Am Ende Ihrer persönlichen Willens-
mehr alles medizinisch Mögliche für sie     bildung kann die Entscheidung
getan werden könnte, wenn sie alt oder      stehen, eine Patientenverfügung zu
schwer krank sind. Andere befürchten,       erstellen oder der Entschluss, keine
dass man sie in solchen Situationen un­     Vorsorge treffen zu wollen. Sie soll­
ter Aufbieten aller technischen Möglich­    ten sich deshalb für diese Überlegun­
keiten nicht sterben lässt.                 gen Zeit nehmen und sich nicht unter
                                            Druck setzen.
Es ist nicht einfach, sich mit existenzi­
ellen Fragen auseinanderzusetzen, die       Natürlich ist niemand verpflichtet,
Krankheit, Leiden und auch das Sterben      eine Patientenverfügung abzufassen.
betreffen. Dennoch ist dies notwendig,      Das Gesetz stellt deshalb ausdrücklich
weil man sich über die Konsequenzen         klar, dass die Errichtung oder Vorlage
der eigenen Entscheidungen klar wer­        einer Patientenverfügung nicht zur
den muss. Festlegungen in einer Patien­     Bedingung für einen Vertragsschluss
tenverfügung bedeuten, dass man selbst      (zum Beispiel den Abschluss eines
die Verantwortung für die Folgen über­      Versicherungsvertrages oder eines
nimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt       Vertrages über die Überlassung von
diesen Anordnungen entspricht. Dabei        Wohnraum mit Pflege- oder Betreu­
sollten Sie bedenken, dass in bestimm­      ungsleistungen) gemacht werden darf
ten Grenzsituationen des Lebens Voraus­     (§ 1827 Absatz 5 BGB).
sagen über das Ergebnis medizinischer
Maßnahmen und mögliche Folgeschä­
den im Einzelfall kaum möglich sind.
13

1.3	 Welche Form muss meine                  1.4   Wie bekommt die behandelnde
      Patientenverfügung haben?                     Ärztin oder der Arzt meine
                                                    Patientenverfügung?
Die gesetzliche Regelung der Patien­
tenverfügung sieht vor, dass eine Pa­         Eine Patientenverfügung sollte so ver­
tien­tenverfügung schriftlich verfasst        wahrt werden, dass insbesondere Ihre
und durch Namensunterschrift eigen­           Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte,
händig oder durch ein von einer No­           Betreuerin oder Ihr Betreuer, aber gege­
tarin oder einem Notar beglaubigtes           benenfalls auch das Betreuungsgericht,
Handzeichen unterzeichnet werden              möglichst schnell und unkompliziert
muss (§ 1827 Absatz 1 Satz 1 i. V. m.         Kenntnis von der Existenz und vom
§ 126 Absatz 1 BGB). Niemand ist aber         Aufbewahrungsort einer Patientenver­
an seine schriftliche Patientenverfü­         fügung erlangen können. Dazu kann es
gung ein für alle Mal gebunden. Die           sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu
Patientenverfügung kann jederzeit             tragen, wo die Patientenverfügung auf­
formlos widerrufen werden (§ 1827             bewahrt wird. Bei der Aufnahme in ein
Absatz 1 Satz 3 BGB).                         Krankenhaus oder Pflegeheim sollten
                                              Sie auf Ihre Patientenverfügung hin­
Mündliche Äußerungen sind deshalb             weisen. Wenn Sie eine Vertrauensperson
aber nicht wirkungslos, denn sie              bevollmächtigt haben, sollte auch diese
müs­sen bei der Feststellung der              informiert sein.
Behandlungswünsche oder des mut­
maßlichen Patientenwillens von der
Vertreterin oder dem Vertreter beach­         1.5   Muss meine Patientenverfügung
tet werden.                                         beachtet werden?

Es ist nicht unbedingt erforderlich, aber     Die gesetzliche Regelung der Patienten­
sehr empfehlenswert, eine Patientenver­       verfügung sieht vor, dass Festlegungen
fügung in bestimmten Zeitabständen            für bestimmte ärztliche Maßnahmen
(z. B. jährlich) zu erneuern oder zu bestä­   verbindlich sind, wenn durch diese Fest­
tigen. So kann man im eigenen Interes­        legungen Ihr Wille für eine konkrete
se regelmäßig überprüfen, ob die einmal       Lebens- und ­Behandlungssituation ein­
getroffenen Festlegungen noch gelten          deutig und sicher festgestellt werden
sollen oder eventuell konkretisiert oder      kann. Dafür müssen Sie in der Patien­
abgeändert werden sollten.                    tenverfügung genau bezeichnen, ob Sie
14

in eine indizierte ärztliche Behandlung      fen worden sein. Festlegungen in einer
oder pflegerische Begleitung einwilligen     Patientenverfügung sind daher nicht
oder diese ablehnen. Die Ärztin oder der     bindend, wenn auf Grund konkreter An­
Arzt, aber auch alle anderen Personen,       haltspunkte anzunehmen ist, dass Sie sie
die mit Ihrer medizinischen Behandlung       zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr
befasst sind, also etwa Krankenhaus-         gelten lassen wollen. Unbeachtlich sind
und Pflegepersonal, müssen eine derart       Anordnungen, die gegen ein gesetzliches
verbindliche Patientenverfügung beach­       Verbot verstoßen (§ 134 BGB). Deshalb
ten, auch wenn keine Vertreterin oder        kann in einer Patientenverfügung bei­
kein Vertreter bestellt ist. Diese Ver­      spielsweise vom Arzt keine strafbare
pflichtung gilt unabhängig davon, wie        Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) gefor­
schwer die Patientin oder der Patient        dert werden.
erkrankt ist (§ 1827 Absatz 3 BGB). Die
Missachtung des Patientenwillens kann        Handelt es sich bei den in einer Patien­
als Körperverletzung strafbar sein.          tenverfügung genannten ärztlichen Maß­
                                             nahmen um einen Eingriff in die kör­
Wenn Sie eine Vertreterin oder einen         perliche Integrität (beispielsweise eine
Vertreter bevollmächtigt haben oder          Operation), ist die Einwilligung nur wirk­
das Betreuungsgericht einen Betreuer         sam, wenn ihr eine ärztliche Aufklärung
oder eine Betreuerin mit entsprechen­        vorausgegangen ist, es sei denn, Sie haben
dem Aufgabenkreis für Sie bestellt hat,      auf eine solche Aufklärung verzichtet. Aus
ist diese Person verpflichtet, die Patien­   der Patientenverfügung soll sich ergeben,
tenverfügung zu prüfen, Ihren Behand­        ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
lungswillen festzustellen und ihm
Ausdruck und Geltung zu verschaffen          Wenn Sie keine Patientenverfügung ha­
(§ 1827 Absatz 1 Satz 2 BGB). Sie darf       ben oder wenn die Festlegungen in einer
nicht ihren Willen an die Stelle Ihres       Patientenverfügung nicht auf die kon­
Patientenwillens setzen.                     krete Lebens- und Behandlungssituation
                                             zutreffen, muss für Sie eine Vertreterin
Damit Ihre Patientenverfügung beach­         oder ein Vertreter (Betreuer oder Bevoll­
tet werden kann, müssen Sie die darin        mächtigter) entscheiden, ob sie oder er
enthaltenen Erklärungen freiverant­          in die ärztlich indizierte Maßnahme ein­
wortlich, insbesondere ohne äußeren          willigt oder nicht. Bei dieser Entschei­
Druck, abgegeben haben. Zudem darf           dung darf die Vertreterin oder der Ver­
die Patientenverfügung nicht widerru­        treter keine eigenen Maßstäbe zugrunde
15

legen, sondern muss Ihre Behandlungs­         oder Betreuer hilfreich sein, Ihre per­
wünsche oder Ihren mutmaßlichen Wil­          sönlichen Auf­fassungen dazu zu ken­
len feststellen und auf dieser Grundla­       nen. Das ist insbesondere dann wichtig,
ge entscheiden (§ 1827 Absatz 2 BGB).         wenn es in Bezug auf den Patienten­
Dabei sind insbesondere Ihre früheren         willen Aus­legungsprobleme gibt oder
Äußerungen, Ihre Überzeugungen und            wenn die konkrete Situation nicht ge­
Wertvorstellungen zu berücksichtigen.         nau derjenigen entspricht, die Sie in
                                              der Patientenverfügung beschrieben
                                              haben. Insofern kann die schriftliche
1.6   Warum sollte ich meiner                 Festlegung eigener Wertvorstellungen
      Patientenverfügung auch eine            eine wichtige Ergänzung einer Patien­
      Beschreibung meiner persönlichen        tenverfügung sein.
      Wertvorstellungen beifügen?
                                              Folgende exemplarische Fragen sollen
Wenn Sie persönliche Wertvorstellun­          dazu anregen, über die eigenen Le­bens­­
gen, Einstellungen zum eigenen Leben          einstellungen und Wertvorstellungen
und Sterben und religiöse Anschauungen        nachzudenken. Sie beziehen sich auf:
schriftlich niederlegen, können sie als Er­
gänzung und Auslegungshilfe Ihrer Pa­         ↗ das bisherige Leben (Was ist mir in
tientenverfügung dienen. Dies gilt beson­       meinem Leben bislang wertvoll
ders dann, wenn eine Patientenverfügung         gewesen? Bin ich mit meinem Leben
noch „in gesunden Tagen“ erstellt wird.         zufrieden, so wie es war? Was hätte
                                                ich mir anders gewünscht in meinem
Die in einer Patientenverfügung fest­           Leben? Würde ich mein Leben anders
gelegten Anordnungen zum Ob und                 führen, wenn ich es von vorn anfan­
Wie ärztlicher Maßnahmen in kriti­              gen könnte? ...),
schen Krankheitssituationen beruhen
meist auf persönlichen Wertvorstel­           ↗ das zukünftige Leben (Möchte ich
lungen, Lebenshaltungen, religiö­               möglichst lange leben? Oder ist mir
sen Anschauungen, Hoffnungen oder               die Qualität des Lebens wichtiger als
Ängsten. Um die Festlegungen in einer           die Lebensdauer, wenn beides nicht in
Patientenverfügung besser nachvoll­             gleichem Umfang zu haben ist? Wel­
ziehen zu können, kann es für das me­           che Wünsche/Aufgaben sollen noch
dizinische Behandlungsteam ebenso               erfüllt werden? Wovor habe ich Angst
wie für Bevollmächtigte, Betreuerin             im Hinblick auf mein Sterben? ...),
16

↗ eigene leidvolle Erfahrungen            1.7   Wie kann ich noch vorsorgen,
  (Wie bin ich mit Krankheiten oder             wenn ich nicht mehr selbst
  Schicksalsschlägen fertig geworden?           entscheiden kann?
  Was hat mir in schweren Zeiten
  geholfen? ...),                         Mit einer Patientenverfügung können
                                          Sie dokumentieren, wie Sie behandelt
↗ die Beziehungen zu anderen Men­         werden möchten, wenn Sie nicht mehr
  schen (Welche Rolle spielen Fami­       selbst entscheiden können. Es ist jedoch
  lie oder Freunde für mich? Kann         wichtig, dass dieser Wille im Zweifel
  ich fremde Hilfe gut annehmen?          auch von jemandem zur Geltung ge­
  Oder habe ich Angst, anderen zur        bracht werden kann, der Sie vertritt,
  Last zu fallen? ...),                   wenn Sie nicht mehr für sich selbst spre­
                                          chen können. Das kann eine Person sein,
↗ das Erleben von Leid, Behinderung       der Sie vertrauen und die Sie dazu aus­
  oder Sterben anderer (Welche            drücklich bevollmächtigt haben. Wenn
  Erfahrungen habe ich da­                Sie eine solche Person bevollmächtigt
  mit? Löst das Angst bei mir aus?        haben, Sie in Gesundheitsangelegen­
  Was wäre für mich die schlimmste        heiten zu vertreten, sollten Sie Ihre
  Vorstellung? ...),                      Patientenverfügung unbedingt mit ihr
                                          besprechen, denn diese Person soll Ihre
↗ die Rolle von Religion/Spirituali­      Anordnungen durchsetzen.
  tät im eigenen Leben (Was bedeutet
  mir mein Glaube/meine Spiritua­         Wenn Sie niemandem eine Vollmacht
  lität angesichts von Leid und Ster­     erteilt haben, wird das Betreuungs­
  ben? Was kommt nach dem Tod? ...).      gericht im Bedarfsfall für Sie eine Be­
                                          treuerin oder einen Betreuer bestellen,
Die Beschäftigung mit diesen und ähn­     die oder der dann alle Fragen im Zusam­
lichen Fragen kann helfen, sich darüber   menhang mit Ihrer Gesundheitssorge
klar zu werden, was Sie in bestimm­       nach Ihrem Willen entscheidet. Durch
ten Situationen an ärztlicher Hil­        eine Betreuungsverfügung können Sie
fe in Anspruch nehmen wollen oder         eine Person bestimmen, die dem Betreu­
nicht. Eine schriftliche Dokumenta­       ungsgericht zur Bestellung als Betreue­
tion der eigenen Wertvorstellungen        rin oder Betreuer vorgeschlagen wird.
kann zudem die Ernsthaftigkeit einer      Auch die Betreuerin oder der Betreuer
Patienten­verfügung unterstreichen.       ist verpflichtet, Ihren zuvor in einer Pa­
17

tientenverfügung festgelegten Willen        oder zumindest mit einer Betreuungs­
bei allen für Sie zu treffenden Entschei­   verfügung zu kombinieren.
dungen zu beachten; diese Person hat –
so sagt es das Gesetz – „dem Willen des     Dies gilt auch dann, wenn Sie ein Vertre­
Betreuten Ausdruck und Geltung zu ver­      tungsrecht Ihres Ehegatten oder sonstiger
schaffen.“ (§ 1827 Absatz 1 Satz 2 BGB).    naher Angehöriger im Falle Ihrer eigenen
                                            Einwilligungsunfähigkeit wünschen. Ein
Gerade wenn Sie allein leben und keine      gesetzliches Angehörigenvertretungs­
Ihnen nahestehenden Verwandten oder         recht besteht aktuell nicht, d. h. Sie soll­
Bekannten mehr haben, sollten Sie Ihre      ten in diesem Fall Ihrem Angehörigen
Patientenverfügung auch mit Personen        eine Vorsorgevollmacht erteilen. Zum
aus Ihrem Umfeld besprechen; das kann       1. ­Januar 2023 tritt ein Gesetz in Kraft, das
auch Ihre Hausärztin oder Ihr Haus­         ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in
arzt, eine Vertreterin oder ein Vertreter   Gesundheitsangelegenheiten auch ohne
Ihrer Religionsgemeinschaft oder eine       Bevollmächtigung vorsieht. Da dieses je­
Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines    doch an enge Voraussetzungen geknüpft
Pflegedienstes sein. Wenn Sie in Ihrer      ist und zeitlich begrenzt, ist die Erteilung
Patientenverfügung darauf hinweisen,        einer Vorsorgevollmacht trotzdem wei­
mit wem Sie darüber gesprochen haben,       terhin zu empfehlen.
wird das für eine Betreuerin oder einen
Betreuer, die oder der Sie nicht genau
kennt, eine wichtige Hilfe sein.            1.8   Wo kann ich mich näher
                                                  informieren?
Unabhängig davon, ob Sie eine Patien­
tenverfügung errichtet haben oder           Nähere Informationen zum Betreu­
nicht, sind eine Vorsorgevollmacht oder     ungsrecht, in dem auch die Patienten­
eine Betreuungsverfügung sehr zu emp­       verfügung gesetzlich geregelt ist, kön­
fehlende Möglichkeiten der Vorsorge.        nen Sie der vom Bundesministerium
Sie können damit Einfluss darauf neh­       der Justiz herausgegebenen Broschüre
men, wer Sie vertreten soll, wenn Sie       „Betreuungsrecht“1 entnehmen. Dort
Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst      finden Sie hilfreiche Informationen und
regeln können. Wenn Sie eine Patien­        Erläuterungen der gesetzlichen Vor­
tenverfügung haben, ist es sehr empfeh­     schriften, aber auch das Muster einer
lenswert, diese mit einer Vorsorgevoll­     Vorsorgevollmacht und einer Betreu­
macht für Gesundheitsangelegenheiten        ungsverfügung mit Erläuterungen.
18

1.9   Wie formuliere ich eine               oder die Ablehnung bestimmter Maß­
      schriftliche Patientenverfügung?      nahmen wie die künstliche Ernährung,
                                            die künstliche Beatmung und anderes) in
Am besten lassen Sie sich von einer         allen beschriebenen Situationen gelten
ärztlichen oder anderen fachkundigen        sollen oder ob Sie für verschiedene Situa­
Person oder Organisation beraten,           tionen auch verschiedene Behandlungs­
bevor Sie eine schriftliche Patienten­      wünsche festlegen möchten (Lehnen Sie
verfügung abfassen.                         beispielsweise eine künstliche Ernährung
                                            und Flüssigkeitszufuhr nur in der Sterbe­
Möglichst vermeiden sollte man allge­       phase oder auch bei einer weit fortge­
meine Formulierungen wie z.B.: „Solan­      schrittenen Demenzerkrankung ab?).
ge eine realistische Aussicht auf Erhal­
tung eines erträglichen Lebens besteht,     Eine fachkundige Beratung kann Ihnen
erwarte ich ärztlichen und pflegerischen    helfen, Widersprüche zwischen einzel­
Beistand unter Ausschöpfung der ange­       nen Festlegungen zu vermeiden. Wie soll
messenen Möglichkeiten“ oder Begrif­        z. B. verfahren werden, wenn Sie einer­
fe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“,        seits festlegen, möglichst lange leben zu
„qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“.     wollen, aber andererseits bestimmte le­
Solche Aussagen sind wenig hilfreich,       benserhaltende Maßnahmen ablehnen?
denn sie sagen nichts darüber aus, was
für den Betroffenen beispielsweise ein      Liegt bereits eine schwere Erkrankung
„erträgliches“ Leben ist. Beschreiben Sie   vor, empfiehlt es sich, die Patientenverfü­
deshalb möglichst konkret, in welchen       gung vor allem auf die konkrete Krank­
Situationen die Patientenverfügung gel­     heitssituation zu beziehen. Dabei sollten
ten soll und welche Behandlungswün­         Sie mit der Ärztin oder dem Arzt über den
sche Sie in diesen Situationen haben.       Krankheitsverlauf, mögliche Komplika­
                                            tionen und verschiedene Behandlungs­
Wenn die Patientenverfügung in ver­         möglichkeiten sprechen. Zudem kann es
schiedenen Situationen gelten soll (z. B.   sinnvoll sein, auch detailliertere Angaben
für die Sterbephase, bei einem dauern­      zur Krankheitsgeschichte, Diagnose und
den Verlust der Einsichts- und Kommu­       der aktuellen Medikation sowie zu den
nikationsfähigkeit, im Endstadium einer     Behandlungswünschen zu machen.2
unheilbaren Erkrankung), sollten Sie
überlegen, ob die festgelegten Behand­      Beachten Sie bitte auch die Hinweise vor
lungswünsche (z. B. die Durchführung        den Textbausteinen auf S. 21.
19

1.10 Handreichungen für eine                  ches Muster geben, das für jeden Men­
     schriftliche Patientenverfügung          schen gleichermaßen geeignet wäre.

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Mus­      Die vom Bundesministerium der Justiz
ter für Patientenverfügungen. Eine um­        eingesetzte Arbeitsgruppe „Patienten­
fängliche Sammlung solcher Muster,            autonomie am Lebensende“ hat sich
die unter verschiedenen Bezeichnungen         allerdings damit befasst, wie man
angeboten werden (z. B. als „Patienten­       Bürgerinnen und Bürgern Entschei­
brief“, „Patiententestament“, „Patien­        dungshilfen geben und sie bei der
tenanwaltschaft“, „Vorausverfügung“           Formulierung einer schriftlichen Pa­
u. v. m.) hat das Zentrum für medizini­       tientenverfügung unterstützen kann.
sche Ethik in Bochum zusammenge­              Dazu dienen die nachstehenden Text­
stellt (www.ethikzentrum.de/patien­           bausteine, an denen Sie sich orientie­
tenverfuegung)3. Den verschiedenen            ren können.
angebotenen Musterpatientenverfügun­
gen liegen sehr unterschiedliche kon­         Diese Textbausteine verstehen sich
zeptionelle Überlegungen zugrunde.            lediglich als Anregungen und Formulie­
Im Hintergrund spielen auch sehr ver­         rungshilfen. Wenn Sie sich für eine der
schiedene weltanschauliche und religiöse      vielen angebotenen Muster-Patienten­
Überzeugungen eine Rolle.                     verfügungen entscheiden, können Sie
                                              die Formulierungshilfen auch dazu nut­
Gerade wegen der Vielzahl an Mustern          zen, eine Musterverfügung zu ändern
und Formularen für Patientenverfügun­         oder zu ergänzen.
gen, die es in der Praxis gibt, sind viele
Bürgerinnen und Bürger verunsichert,          Für konkret beschriebene Situationen
welches Muster sie verwenden können           finden Sie auf den nächsten Seiten Text­
und ob überhaupt die Verwendung eines         bausteine. Für ein und dieselbe Situa­
Musters sinnvoll ist. So vielfältig wie die   tion finden Sie jeweils Textbausteine
Wertvorstellungen und Glaubensüber­           für jemanden, der als Therapieziel die
zeugungen der Bürgerinnen und ­Bürger         Lebenserhaltung hat. Für dieselbe Situ­
sind, können auch die individuellen           ation finden Sie aber auch Textbaustei­
Entscheidungen des Einzelnen sein, die        ne für jemanden, dessen Therapieziel
sich daraus ergeben und die dann ihren        ausschließlich die Beschwerdelinderung
Ausdruck in einer Patientenverfügung          ist. Daneben sind viele Zwischenstufen
finden. Deshalb kann es kein einheitli­       denkbar. Deshalb noch einmal die Emp­
20

fehlung: Setzen Sie sich ganz persön­         ↗ F
                                                 estlegungen zu ärztlichen/
lich mit diesen Fragen auseinander und          pflegerischen Maßnahmen*
­lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
                                              ↗ Wünsche zu Ort und Begleitung
Die nachstehenden Textbausteine ent­
halten zum Teil sich ausschließende           ↗ Aussagen zur Verbindlichkeit
Möglichkeiten (durch das Wort „oder“
gekennzeichnet).                              ↗ Hinweise auf weitere Vorsorge­
                                                verfügungen
Auch die Verbraucherzentralen bieten
die Möglichkeit, online Schritt für Schritt   ↗ Hinweis auf beigefügte
mit entsprechenden Erläuterungen eine           Erläuterungen zur
schriftliche Patientenverfügung zu er­          Patientenverfügung
stellen (www.verbraucherzentrale.de/
patientenverfuegung-online). Grundlage        ↗ Organspende
dafür sind ebenfalls die nachstehenden
Textbausteine.                                ↗ Schlussformel*

Hinweis: Die Befolgung der in den auf­        ↗ Schlussbemerkungen
geführten Textbausteinen beschrie­
benen Behandlungswünsche ist nach             ↗ Datum, Unterschrift*
geltendem Recht keine Tötung auf Ver­
langen (sog. „aktive Sterbehilfe“) und        ↗ A
                                                 ktualisierung(en), Datum,
keine Beihilfe zu einer Selbsttötung.           Unterschrift

                                              ↗ Anhang: Wertvorstellungen
1.11 Empfohlener Aufbau einer
     Patientenverfügung                       Die eigentlichen Bestandteile einer
     und ergänzende Aussagen                  ­Patientenverfügung sind mit Stern­
                                                chen* gekennzeichnet. Aber auch die
↗ Eingangsformel*                              ­ergänzenden Aussagen können zum
                                                Verständnis des Gewollten beitragen
↗ Situationen, für die                          und Anordnungen und Wünsche des
  die Patientenverfügung                        Verfassers deutlich machen.
  gelten soll*
21

2. Textbausteine
Patientenverfügung

Für die Patientenverfügung gilt insge­     Flüssigkeitszufuhr) erge­
samt, dass auf allgemeine Formulierun­     ben. Aus diesem Grund
gen möglichst verzichtet werden soll.      wird in den Textbaustei­
Vielmehr muss möglichst konkret be­        nen unter 2.3, die Formulierungshilfen
schrieben werden, in welchen Situatio­     zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen
nen die Patientenverfügung gelten soll     enthalten, jeweils ausdrücklich Bezug
(Formulierungshilfen hierzu unter 2.2)     auf die zuvor beschriebene konkrete
und welche Behandlungswünsche in           Behandlungssituation genommen („In
diesen Situationen bestehen (Formulie-     den oben beschriebenen Situationen
rungshilfen hierzu unter 2.3). Auch vor    wünsche ich,“). Insbesondere sollte der
dem Hintergrund der Rechtsprechung         Textbaustein unter 2.3.1, wonach „alle
des Bundesgerichtshofs4 sollte sich aus    lebenserhaltenden Maßnahmen unter­
der Patientenverfügung sowohl die kon­     lassen werden“ sollen, nicht ausschließ­
krete Behandlungssituation (z. B.: „End­   lich, sondern stets im Zusammenhang
stadium einer unheilbaren, tödlich ver­    mit weiteren konkretisierenden Erläu­
laufenden Krankheit“) als auch die auf     terungen der Behandlungssituationen
diese Situation bezogenen Behandlungs­     und medizinischen Maßnahmen ver­
wünsche (z. B. die Durchführung oder       wendet werden (vgl. auch Fußnote 7).
die Ablehnung bestimmter Maßnah­
men wie die künstliche Ernährung und
22

Im Einzelfall kann sich die erforderliche     zugnahme auf ausreichend spezifizierte
Konkretisierung aber auch bei einer we­       Krankheiten oder Behandlungssitua­
niger detaillierten Benennung bestimm­        tionen ergeben (vgl. Beschluss des BGH
ter ärztlicher Maßnahmen durch die Be­        vom 8. Februar 2017).

   Eingangsformel

   Ich ... (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall,
   dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann ... .

   2.2    Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll

   Wenn

   ↗ i ch mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren
      Sterbeprozess befinde ...

   ↗ i ch mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
      befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist ...

   ↗ i nfolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen,
      Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten,
      nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können nament-
      lich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erlo-
      schen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für
      direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung
      ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock
      oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die
23

   ­ ähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus
   F
   diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.5

↗ ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenz-
  erkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin,
  Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.6

↗ Eigene Beschreibung der Anwendungssituation:

   Anmerkung: Es sollten nur Situationen beschrieben werden, die mit einer
   Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können.

2.3   Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung
      bestimmter ärztlicher Maßnahmen

2.3.1 Lebenserhaltende Maßnahmen

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

↗ d ass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich
   am ­Leben zu erhalten.
  oder
↗ dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger
   und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls
   mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche
   fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschen­
   würdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern
   von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belas­
   tender Symptome.7
24

 2.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung8

 In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz-
 und Symptombehandlung,

 ↗ a ber ohne bewusstseinsdämpfende Wirkungen.
   oder
 ↗ wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symp-
   tomkontrolle versagen, auch Mittel mit bewusstseinsdämpfenden Wirkungen
   zur Beschwerdelinderung.

 ↗ die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner
   Le­benszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme
   ich in Kauf.

 2.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr9

 In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

 ↗ dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder
   weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.
   oder
 ↗ dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeits-
    zufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation10 zur Beschwerdelin-
    derung erfolgen bzw. erfolgt.
   oder
 ↗ dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künst-
   lichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase
    oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeits­
    zufuhr erfolgen.
25

2.3.4 Wiederbelebung11

A. In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

↗ Versuche der Wiederbelebung.
  oder
↗ die Unterlassung von Versuchen der Wiederbelebung.

↗ dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall einer
  Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungs-
  maßnahmen informiert wird.

B. Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen eines
Kreislaufstillstands oder Atemversagens

↗ lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab.
  oder
↗ lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im
   Rahmen ärztlicher Maßnahmen (z. B. Operationen) unerwartet eintreten.

2.3.5 Künstliche Beatmung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

↗ eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.
  oder
↗ dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingelei­tete
  Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medi­kamente
  zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseins­
  dämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese
  Medikamente nehme ich in Kauf.
26

 2.3.6 Dialyse

 In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

 ↗ eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann.
   oder
 ↗ dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse
   ­eingestellt wird.

 2.3.7 Antibiotika

 In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

 ↗ Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.
   oder
 ↗ Antibiotika nur bei palliativmedizinischer Indikation10 zur Beschwerde­
   linderung.
   oder
 ↗ keine Antibiotika.

 2.3.8 Blut/Blutbestandteile

 In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

 ↗ die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben
   verlängern kann.
   oder
 ↗ die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur bei palliativmedizinischer
   Indikation10 zur Beschwerdelinderung.
   oder
 ↗ keine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen.
27

2.4   Ort der Behandlung, Beistand

Ich möchte

↗ z um Sterben ins Krankenhaus verlegt werden.
  oder
↗ wenn möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben.
  oder
↗ wenn möglich in einem Hospiz sterben.

Ich möchte

↗ Beistand durch folgende Personen:

↗ Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oder
  Weltanschauungsgemeinschaft:

↗ hospizlichen Beistand.

2.5   Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

↗ I ch entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der
   Schweigepflicht gegenüber folgenden Personen:
28

 2.6   Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und
       zum Widerruf der Patientenverfügung

 ↗ Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen
   und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärztinnen und
   Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e) Vertreter(in) –
   z. B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) – soll dafür Sorge tragen, dass mein
   Patientenwille durchgesetzt wird.

 ↗ Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein,
   meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte
   ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behand-
   lung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z. B. Bevollmäch-
   tigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organi-
   siert, dass meinem Willen entsprochen wird.

 ↗ In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung
   nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im
   Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als
   Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzu-
   wendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der
   Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen:
   Alternativen
       ∙ meiner/meinem Bevollmächtigten.
       ∙ meiner Betreuerin/meinem Betreuer.
       ∙ der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
       ∙ anderer Person: …

 ↗ Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich
   nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines
   Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/
   das Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in) aufgrund
   meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass
29

   ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt
   oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller
   Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung
   noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen
   soll in diesen Fällen der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung
   zukommen:
   Alternativen
        ∙ meiner/meinem Bevollmächtigten.
        ∙ meiner Betreuerin/meinem Betreuer.
        ∙ der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
        ∙ anderer Person: …

2.7   Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen

↗ I ch habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht
   für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patienten­ver­
   fügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:
  Bevollmächtigte(r)
  Name:
  Anschrift:
  Telefon/Telefax/E-Mail:

↗ Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des
  Betreuers erstellt (ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem
  von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen).
  Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer
  Name:
  Anschrift:
  Telefon/Telefax/E-Mail:
30

 2.8   Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung

 Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt:

 ↗ Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen.

 ↗ Sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachte:

 2.9   Organspende

 ↗ Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplan-
   tationszwecken zu12 (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt).
   Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirn-
   tod als Organspender/in in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen
   durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen
   habe, dann
   Alternativen13
        ∙ geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.
        ∙ gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor.
   oder
 ↗ Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu
    Transplantationszwecken ab.

 2.10 Schlussformel

 ↗ Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich
   ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.14
31

2.11 Schlussbemerkungen

↗ M
   ir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patienten­
  verfügung bekannt.

↗ I ch bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen
  Entscheidungen bewusst.

↗ I ch habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne
   äußeren Druck erstellt.

↗ Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.

2.12 Information/Beratung

↗ Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei/
  durch
  und beraten lassen durch

2.13 Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit

Herr/Frau
wurde von mir am
bezüglich der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt.
Er/Sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig.
Datum
Unterschrift, Stempel der Ärztin/des Arztes15
32

 2.14 Aktualisierung

 ↗ Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.
   oder
 ↗ Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von (Zeitangabe) ihre Gültigkeit
   verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.

 ↗ U
    m meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen,
   bestätige ich diesen nachstehend:
   Alternativen
       ∙ in vollem Umfang.
       ∙ mit folgenden Änderungen:

 Datum
 Unterschrift
3. Die Beispiele

Die nachstehenden Beispiele sollen ver­   gaben in den Beispielen
anschaulichen, wie anhand der Text­       sind daher auf erfun­
bausteine eine individuelle Patienten­    dene Personen bezogen
verfügung erstellt werden könnte. Eine    und eignen sich nicht dazu, als eigene
persönliche Auseinandersetzung mit        Patienten­verfügung abgeschrieben zu
der individuellen Lebenssituation         werden. Eine fachkundige Beratung bei
und den eigenen Wünschen und Vor­         der Erstellung einer individuellen Patien-
stellungen über Krankheit, Leiden         tenverfügung ist an dieser Stelle noch-
und Sterben ist unerlässlich. Die An­     mals zu empfehlen.
34

 3.1     Beispiel 1

 Patientenverfügung

       Ich, Lieselotte Beispiel,
       geboren am: 18.06.1936,
       wohnhaft in: Zechenstraße 623, 44581 Castrop-Rauxel,
       bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden
       oder verständlich äußern kann:

 Wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen,
 Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach
 Einschätzung zweier erfahrener Ärzte (Dr. med. Hausarzt und Dr. med. Neuro-
 loge) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn
 der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, oder wenn ich bereits infolge eines
 weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenz­erkrankung) auch
 mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüs-
 sigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen, oder wenn ich mich im Endstadi-
 um einer unheilbaren Erkrankung befinde, so treffe ich folgende Festlegungen:

 Es sollen alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und
 Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei
 der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von
 Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung,
 Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe
 und anderer belastender Symptome.

 Ich erwarte eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung. Wenn alle
 sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle
 versagen, sollen bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung einge-
 setzt werden. Dabei nehme ich die unwahrscheinliche Möglichkeit einer unge-
 wollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde
 Maßnahmen in Kauf.
35

Ich wünsche, dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüs-
sigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinde-
rung erfolgen.

Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen sondern in allen Fällen eines
Kreislaufstillstandes oder Atemversagens lehne ich Maßnahmen der Wieder-
belebung ab.

Künstliche Beatmung lehne ich ab und eine schon eingeleitete Beatmung soll
eingestellt werden, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linde-
rung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder
einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente
nehme ich in Kauf.

Ich lehne eine Dialyse ab und möchte auch keine fremden Gewebe oder Orga-
ne empfangen. Ich wünsche Blut oder Blutersatzstoffe nur zur Beschwerdelin-
derung. Zu einer Entnahme von Organen zu Transplantationszwecken bin ich
nicht bereit.

Ich möchte, wenn möglich, in einem Hospiz sterben und dort geistlichen Bei-
stand meines Heimatpfarrers oder, wenn dies nicht möglich ist, den Beistand
durch einen Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirche.

Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu be-
stimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelnden
Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird. Mein Bevoll-
mächtigter soll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird.

Sollte ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser
Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine
anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird.
Von meinem Bevollmächtigten erwarte ich, dass er die weitere Behandlung so
organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.
36

 In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist
 mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln.
 Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unter-
 schiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/
 pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung meines Bevollmächtigten besonde-
 re Bedeutung zukommen.

 Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht,
 dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens
 unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärzte oder das Behandlungsteam
 aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung ver-
 treten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch
 behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens
 aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung
 noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Auch in diesen Fällen soll bei unter-
 schiedlichen Meinungen der Auffassung meines Bevollmächtigten besondere Be-
 deutung zukommen.

 Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesund-
 heitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der
 von mir bevollmächtigten Person besprochen:

     Bevollmächtigter:
     Name: Max Rührig
     Anschrift: Zum Rosenblick 12, 98765 Musterstadt
     Telefon: 0123 / 456789
     Telefax: 0123 / 987654

 Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich eine Darstellung
 meiner allgemeinen Wertvorstellungen beigelegt.

 Soweit ich in dieser Verfügung bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne,
 verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.
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