Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung - T+R AG
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Nr. 2 / Juni 2019 Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung, In dieser Ausgabe Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser Das Schweizer Stimmvolk hat im letzten Der Beitrag geht zudem auf die weiteren Monat das neue Bundesgesetz über die Änderungen ein, von denen die juristischen Steuerreform und der AHV-Finanzierung Personen betroffen sein werden. (STAF) deutlich angenommen. Dadurch Der praktische Tipp geht auf die Frage ein, konnten die mehr als 10-jährige Debatte und welche wenigen und einfachen Massnahmen Bundesgesetz über die Steuerre- der langwierige politische Prozess um die in einer Buchhaltung zu treffen sind, um form und AHV-Finanzierung Reform der Unternehmensbesteuerung in deren Aussagefähigkeit, insbesondere für die (STAF) angenommen – wie der Schweiz abgeschlossen werden. Der Ermittlung des effektiven Unternehmungs- weiter? 2 Hauptbeitrag der vorliegenden Ausgabe geht ergebnisses, zu erhöhen. auf die Fragen ein, welche wesentlichen Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den nach- Änderungen im steuerlichen Bereich dieses folgenden Artikeln jeweils die männliche Bundesgesetzes zu erwarten und welche Form verwendet. Selbstverständlich dringenden Planungsmassnahmen zu treffen umfassen die Bezeichnungen jeweils beide Der praktische Tipp 5 sind. Von der Einführung dieses neuen Geschlechter. Jahresrechnung – von der Pflichterfüllung Gesetzes sind insbesondere Holding- und zum unterstützenden, finanziellen Domizilgesellschaften tangiert, deren Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Führungsinstrument priviligierter Steuerstatus zukünftig nicht Lektüre. mehr zugelassen ist. Ihre T+R AG Personelles6 Prüfungserfolge Dienstjubilare Rückblick auf die T+R Business-Apéros 2019 Vorschau Veranstaltungen 6 Steuerseminar Im vergangenen Mai fanden zum 16. Mal die in diesem Zeitraum gut 400'000 Arbeitsplätze MWST-Kurse T+R Business-Apéros statt. An den drei oder rund 10 % aller Beschäftigten in der traditionellen Veranstaltungsorten in Biel, Schweiz von einem Eigentümerwechsel Bern und Thun konnten wir wiederum eine betroffen. Die Aktualität des Themas zum grosse Anzahl Gäste mit einem Fachreferat diesjährigen Business-Apéro war also gegeben. und kulinarischen Köstlichkeiten erfreuen. In einem ersten Teil erhielten unsere Gäste Wie vorangehend bereits erwähnt, möchten eine Einführung über Begrifflichkeiten und wir mit den T+R Business-Apéros unseren Definitionen zum Thema des Referats. In Kunden, Geschäftspartnern sowie Interessier- einem zweiten Teil wurden Beispiele aus der ten spezifische und aktuelle Fachthemen auf Praxis erläutert, anhand deren die strukturier- eine einfache Art vermitteln. Nebst fachlichen te Vorgehensweise in einem Nachfolgepro- Inputs wollen wir mit den Veranstaltungen zess, Ausführungen zur Unternehmensbewer- aber auch eine Plattform für den Wissens- tung und steuerliche Aspekte ausgeleuchtet transfer und das Knüpfen und Vertiefen von wurden. Diverse interessante Fragen aus dem Geschäftsbeziehungen zur Verfügung stellen. Plenum rundeten den fachspezifischen Teil ab. Anlässlich der diesjährigen T+R Business- Die zahlreichen positiven Rückmeldungen zu Apéros wurde die Unternehmensnachfolge im den T+R Business-Apéros 2019 stellen eine KMU-Bereich aus betriebswirtschaftlicher und grosse Motivation für die Durchführung der steuerlicher Sicht beleuchtet. Diverse Studien Anlässe in den kommenden Jahren dar. belegen, dass bei rund 20 % der gut 550'000 Entsprechend würden wir uns freuen, Sie im KMU-Betriebe in den nächsten fünf Jahren 2020 zur 17. Ausgabe unserer Business-Apéros eine Nachfolgeregelung ansteht. Dadurch sind begrüssen zu dürfen. T+R info Juni 2019 1
Hauptthema Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) angenommen – wie weiter? Martin Röthlisberger dipl. Steuerexperte Partner, Mitglied der Geschäftsleitung Leitung Geschäftsbereich Steuerberatung Einleitung Das Schweizer Stimmvolk hat am 19. Mai wird, weil das (meist nur kantonal gelten- • Einführung Patentbox 2019 die STAF mit einem Ja-Anteil von 66.4 % de) Steuerprivileg wegfällt. So müssen Die Kantone müssen zukünftig Gewinne deutlich angenommen. Sämtliche Kantone beispielsweise Holdinggesellschaften aus Patenten und vergleichbaren Rechten haben dem neuen Gesetz zugestimmt, die neu auch auf Kantons- und Gemeinde- auf kantonaler und kommunaler Ebene Stimmbeteiligung betrug 42.7 %. Dadurch steuerebene Gewinnsteuern bezahlen, reduziert besteuern. Diese Ermässigung konnten die mehr als 10-jährige Debatte und Domizilgesellschaften müssen auf kan- darf dabei maximal 90 % betragen, wobei der langwierige politische Prozess um die tonaler und kommunaler Ebene neu ihren der Kanton Bern diesen maximalen Spiel- Reform der Unternehmensbesteuerung in gesamten Gewinn zum ordentlichen Tarif raum gemäss dem am 4. April 2019 in die der Schweiz abgeschlossen werden. Zudem versteuern. Vernehmlassung geschickten Gesetzesent- ist damit das Risiko, dass die Schweiz auf wurf voll auszunutzen gedenkt. einer grauen oder schwarzen Liste der EU oder Um diesen steuerlichen Nachteil zu mindern der OECD landet, vorerst gebannt. In diesem und insbesondere zu verhindern, dass diese • Höhere Gewichtung der Abzüge Artikel möchten wir aufzeigen, was zukünftig meist mobilen Gesellschaften die Schweiz ver- für Forschung und Entwicklung ändert und was es aus unserer Sicht zu tun lassen und Arbeitsplätze und Zulieferaufträge Zur Förderung von Forschungs- und gibt, um den Wechsel in das angepasste Steu- dadurch verloren gehen, hat das Stimmvolk Entwicklungsaktivitäten in der Schweiz errecht möglichst friktionslos und steuerlich am 19. Mai 2019 die nachstehenden Kompen- können die Kantone den Abzug von optimiert zu vollziehen. sationsmassnahmen beschlossen. Weil die Kosten für Forschung und Entwicklung STAF ein bundesrechtliches Reformpaket ist, bis zu 150 % gewichten. Der Kanton Bern sind ihre steuerrechtlichen Bestimmungen in beabsichtigt, Kosten für Forschung und Was ändert sich? die kantonalen Steuerrechte zu überführen. Entwicklung mit dem maximalen Faktor In kursiver Schrift wird die im Kanton Bern von 150 % zu gewichten. Die STAF beinhaltet eine breite Palette an vorgesehene Umsetzung aufgezeigt. Dabei ist steuerlichen Neuerungen: darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung in • Abzug für Eigenfinanzierung vielen Kantonen noch nicht definitiv ist. Der Sofern im Kantonshauptort über alle • Abschaffung Statusgesellschaften Regierungsrat des Kantons Bern hat am Tarifstufen ein Steuersatz von mehr als (steuerliches Kernelement der STAF) 4. April 2019 die Vernehmlassung zum Steuer- 18.03 % auf dem Gewinn vor Steuern gilt, Gesellschaften, die über einen steu- gesetz 2021 eröffnet, die bis zum 21. Juni 2019 können diese Kantone einen zusätzlichen erlichen Spezialstatus (Holdingge- dauerte. Voraussichtlich bis im Herbst 2019 fiktiven Zinsabzug auf überschüssigem sellschaften, Domizilgesellschaften, wird der Regierungsrat den Gesetzesentwurf Eigenkapital einführen. Diese Vorausset- Finanzzweigniederlassungen und Prin- überarbeiten und an den Grossen Rat des zung erfüllt derzeit lediglich der Kanton zipalgesellschaften) verfügen, werden Kantons Bern überweisen. Dieser dürfte somit Zürich. Der Kanton Bern liegt bei tieferen diesen per 1. Januar 2020 verlieren. Das frühestens im Dezember 2019 über das Gesetz Gewinnen unter dem effektiven Steuersatz bedeutet, dass die Steuerlast dieser Ge- beraten. von 18.03 %, weshalb auch kein Abzug für sellschaften per 1. Januar 2020 ansteigen Eigenfinanzierung vorgesehen ist. 2
• Entlastungsbegrenzung steuerneutral aufdecken, weil diese Re- Dividende aus anderen Reserven als den Durch diese drei bereits erwähnten Mass- serven ja vor Beginn der Steuerpflicht in steuerlich begünstigten Kapitaleinlage- nahmen (sowie der so genannten «Step- der Schweiz entstanden sind. Der Kanton reserven ausschütten. Dies bedeutet, up-Lösung», an späterer Stelle erklärt) Bern wird die analoge Regelung einführen. dass bei Aktionärinnen und Aktionären, darf die zu bezahlende Steuer um maxi- welche die Aktien im Privatvermögen mal 70 % ermässigt werden. Der Kanton Diese Kompensationsmassnahmen wiederum halten, zukünftig mindestens der halbe Bern gedenkt, die Entlastungsbegrenzung führen zu Steuerausfällen, die durch folgende Dividendenertrag besteuert wird. bei den maximal zulässigen 70 % anzu- Massnahmen reduziert werden: setzen. • Anpassungen bei der Transponierungs- • Erhöhung Dividendenbesteuerung theorie • Reduktion Kapitalsteuer Aktionärinnen und Aktionäre, die mehr Neu wird auch der Verkauf von Anteilen Die Kantone können das auf Beteiligun- als 10 % der Kapitalanteile an einer unter 5 % des Kapitals an eine selbst gen und Patente entfallende Eigenka- Gesellschaft halten, entrichten auf Divi- beherrschte Gesellschaft der Einkom- pital für die Zwecke der Kapitalsteuer dendenerträgen eine reduzierte Einkom- menssteuer unterstellt (verhindert rein ermässigt besteuern. Der Kanton Bern menssteuer. Diese reduzierte Besteue- steuerlich motivierte Transaktionen). beabsichtigt ab 2021 eine generelle Kapi- rung wird bei der direkten Bundessteuer talsteuersatzsenkung. Die einfache Steuer angehoben von 50 % (Beteiligungen im soll für alle juristischen Personen auf 0.05 Geschäftsvermögen) bzw. 60 % (Betei- Abschaffung Status- Promille des steuerbaren Kapitals ange- ligungen im Privatvermögen) auf neu gesellschaften: Steuerfolgen setzt werden, was in der Stadt Bern einer einheitlich 70 %. Kapitalsteuerbelastung von 0.24 Promille Bei den kantonalen Steuern müssen die beim Übertritt von der privile- entspricht. Zum Vergleich: eine Holdingge- Dividenden mindestens zu 50 % besteu- gierten in die ordentliche sellschaft mit einem steuerbaren Eigenka- ert werden. Einige wenige Kantone (GL, pital von CHF 1 Mio. oder weniger bezahlt UR, AI und AG) müssen darum auch auf Besteuerung heute in der Stadt Bern eine Kapitalsteu- kantonaler Ebene die Dividendenbesteu- Eine privilegiert besteuerte Gesellschaft kann er in der Höhe von ca. 1 Promille. Eine erung erhöhen. Diejenigen Kantone, die über stille Reserven verfügen, die unter dem ordentlich besteuerte Gesellschaft zahlt heute eine Steuersatzreduktion (Teilsatz- privilegierten Status entstanden sind. Wenn heute in der Stadt Bern eine Kapitalsteu- verfahren) kennen, müssen ihr System die Gesellschaft nun diesen Status verliert und er in der Höhe von 1.44 Promille. Da im auf das Teileinkünfteverfahren (Redukti- betreffend die Kantons- und Gemeindesteu- Kanton Bern heute und auch zukünftig die on Bemessungsgrundlage) umstellen. ern in die ordentliche Besteuerung wechselt, Gewinn- an die Kapitalsteuer angerechnet Der Kanton Bern wird sein heutiges Teil- so wäre es systemwidrig, die unter dem wird, hat die Kapitalsteuer jedoch nur eine satzverfahren ebenfalls auf das Teilbe- Steuerstatus entstandenen stillen Reserven Bedeutung, wenn eine Gesellschaft keine steuerungsverfahren umstellen. Dabei künftig der ordentlichen Besteuerung zu oder nur sehr tiefe Gewinne erzielt oder ändert sich die Steuerbelastung grund- unterwerfen. Zudem soll auch der so genannte wenn die erzielten Gewinne aufgrund des sätzlich nicht, da die Entlastung bereits «Fiskalschock» für ehemals privilegiert be- Beteiligungsabzuges nicht der Gewinn- heute und voraussichtlich auch unter dem steuerte Gesellschaften reduziert werden. steuer unterliegen. neuen kantonalen Steuergesetz 50 % betragen wird. Aus diesen Gründen gibt es zwei Möglichkei- • Aufdeckung stiller Reserven bei Zuzug ten, wie die stillen Reserven steueroptimiert Unternehmen, welche ihren Sitz vom • Anpassungen beim Kapitaleinlage- in die ordentliche Besteuerung überführt Ausland in die Schweiz verlegen bzw. prinzip werden können: deren Steuerpflicht in der Schweiz neu Börsenkotierte Unternehmungen beginnt, können auf Kantons- und Ge- müssen zukünftig bei Dividendenaus- meindesteuerebne ihre stillen Reserven schüttungen mindestens 50 % der 3
1. «Step-up-Lösung» Sondersatz besteuert. Für die Praxis ist Weiter wird ebenfalls noch im Jahr 2019 zu Die «Step-up-Lösung» basiert auf dem gemäss dem heutigen Kenntnisstand da- prüfen sein, ob aufgrund des Anstieges der jeweils geltenden kantonalen Recht von auszugehen, dass sämtliche Gewinne Dividendenbesteuerung allenfalls noch im beim Verlust eines Steuerprivilegs. Eine zu diesem Sondersatz besteuert werden, Jahr 2019 eine Substanzdividende ausge- Gesellschaft kann in ihrer Steuerbilanz die bis der Bestand an stillen Reserven schüttet werden soll. Der Grenzsteuersatz auf stillen Reserven inkl. des selbst geschaf- aufgebraucht ist. Der Kanton Bern sieht einer qualifiziert besteuerten Dividende aus fenen Goodwills steuerneutral aufdecken. hierfür gemäss Vernehmlassungsentwurf Aktien des Privatvermögens bei der direkten Bei Holdinggesellschaften geschieht zum überarbeiteten Steuergesetz einen Bundessteuer beträgt heute maximal 6.9 %, dies durch eine Aufdeckung der stillen Satz auf dem Gewinn vor Steuern von ca. unter dem neuen Recht wird dieser maximal Reserven lediglich auf Ebene Kantons- 2.4 % vor. 8.05 % betragen. Insbesondere bei Personen und Gemeindesteuer (auf dieser Steuer- mit Wohnsitz in den Kantonen GL, UR, AI und ebene bezahlte eine Holdinggesellschaft Da es sich um die stille Reserven handelt, AG dürfte die Ausschüttung einer Substanz- bisher keine Gewinnsteuern). Bei einer die unter der «Step-up-Lösung» steuer- dividende angezeigt sein. Der Sinn der gemischten Gesellschaft geschieht dies, neutral aktiviert werden könnten, scheint Ausschüttung einer Substanzdividende muss indem die stillen Reserven im Umfang der ein Steuersatz von 2.4 % hoch. Zudem ist jedoch im Einzelfall und unter Berücksichti- bisher auf Ebene Kanton- und Gemeinde- die Sondersatzlösung auf einen Zeitraum gung der folgenden Aspekte geprüft werden: steuer steuerfreien Quote (bspw. 85 %) von lediglich fünf Jahren beschränkt. Der Reduktion des Vermögenssteuerwerts der aufgedeckt werden können. Die Aktivie- Vorteil der Sondersatzlösung hingegen Aktien aufgrund der Reduktion des Substanz- rung in der Steuerbilanz hat den Vorteil, ist, dass sich das steuerbare Eigenkapital wertes und Auswirkungen auf die Vermögens- dass die Gesellschaft diese aufgedeckten und damit die Kapitalsteuer nicht erhöht. steuer bei der Aktionärin oder beim Aktionär stillen Reserven zukünftig steuermin- Bei Gesellschaften, die ihre Jahres- (inkl. allfällige Auswirkungen auf die «Vermö- dernd abschreiben kann. Die zu wäh- rechnung nach einem internationalen genssteuerbremse» im Kanton Bern). lende Abschreibungsdauer richtet sich Rechnungslegungsstandard erstellen, dabei nach der Abschreibungsdauer des ergibt sich zusätzlich der Vorteil, dass aufgewerteten Aktivums, wobei einige unter dem Rechnungslegungsstandard Kurz- bis mittelfristige Kantone die Abschreibungsdauer auf fünf kein «deferred tax asset» erfolgswirksam Planungsmassnahmen Jahre beschränken werden. Durch solche aktiviert werden muss. Abschreibungen dürfen zudem keine In einem weiteren Schritt wird es sodann steuerlichen Verlustvorträge entstehen. darum gehen, die Nutzbarkeit der neuen Dringende Planungsmassnah- Instrumente der STAF zu evaluieren. Im Vor- Der Nachteil dieser «Step-up-Lösung» ist, men bis Ende des Jahres 2019 dergrund stehen dabei der zusätzliche Abzug dass die aufgedeckten stillen Reserven für Forschung und Entwicklung und die zukünftig Bestandteil des steuerbaren Für Gesellschaften mit einem privilegierten Patentbox. Allenfalls können diese Kom- Eigenkapitals sein werden. Kennt der Steuerstatus müssen in einem ersten Schritt pensationsmassnahmen der STAF zu einer Kanton keine Anrechnung der Gewinn- an die vorhandenen stillen Reserven festgestellt zusätzlichen Steuersatzreduktion genutzt die Kapitalsteuer, so erhöht die «Step-up- werden. Stille Reserven auf Beteiligungen werden. Lösung» also die Kapitalsteuer. Zudem von mehr als 10 % qualifizieren wegen der werden die Abschreibungen aus der auch zukünftigen Steuerfreiheit aufgrund des «Step-up-Lösung» in die Berechnung der Beteiligungsabzugs nicht für eine Aufdeckung. Fazit Entlastungsbegrenzung miteinbezogen. Im Vordergrund stehen stille Reserven auf Die STAF bringt interessante steuerliche Es ist denkbar, dass nicht alle Kantone die Immaterialgüterrechten (z.B. Markenrech- Neuerungen. Dabei besteht bei gewissen «Step-up-Lösung» zulassen werden, so te, Patentrechte), auf Wertschriften unter Fragen wie stille Reserven und Substanzdivi- hat insbesondere der Kanton Freiburg be- 10 % Kapitalanteil, auf Rückstellungen, auf dende dringender Abklärungs- und allenfalls reits entsprechende Signale ausgesandt. Forderungen und Darlehen, auf zuvor wert- auch Handlungsbedarf. Schliesslich wird auch berichtigten Beteiligungen und auf übrigen interessant sein, was die kantonale Steuerge- 2. Sondersatzlösung Wertberichtigungen. setzrevision im Kanton Bern, aber auch in den Die Sondersatzlösung sieht vor, dass eine übrigen Kantonen, bringen wird. Hier bestehen Gesellschaft ihre stillen Reserven der Wenn auf solchen Positionen stille Reserven zurzeit noch offene Fragen. Steuerverwaltung meldet. Diese erlässt ermittelt werden können, dann reduziert sich anschliessend eine anfechtbare Fest- die kantonale/kommunale Steuerbelastung in Bei Fragen im Zusammenhang mit der Umset- stellungsverfügung, in der diese stillen den ersten fünf bis zehn Jahren nach Eintritt zung der STAF beraten Sie die Steuerspezialis- Reserven betragsmässig festgesetzt wer- in den ordentlichen Steuerstatus massiv. Der tinnen und -spezialisten der T+R AG gerne. den. In den folgenden Jahren werden die Aufwand für die entsprechenden Bewertun- «realisierten» stillen Reserven zu diesem gen lohnt sich somit auf jeden Fall. T+R info Juni 2019 4
Der praktische Tipp Jahresrechnung – von der Pflichterfüllung zum unterstützenden, finanziellen Führungsinstrument Thomas Zurbriggen dipl. Treuhandexperte Vizedirektor Geschäftsbereich Wirtschaftsberatung Das Grundgerüst einer Jahresrechnung ist einheitlich. Sofern lediglich die Mindestgliederungsvorschriften des Obligationenrechtes umge- setzt werden, ist die handels- und steuerrechtliche Pflicht erfüllt. Chancen, die Jahresrechnung als wertvolles Hilfsmittel zu nutzen, sind jedoch verpasst. Es gilt daher, den Kontenplan und die Gliederung sinnvoll festzulegen, um die wesentlichen Informationen direkt aus der Jahresrechnung herauslesen zu können. Aufgrund von verschiedensten Einflussfaktoren (z.B. beabsichtigte Investitionen, Wachstumsstrategie, notwendige Restrukturierungen) erfüllt selbst eine gut gegliederte Jahresrechnung oftmals die Mindestbedürfnisse an ein finanzielles Führungsinstrument nicht. Gerade die Veränderung von stillen Reserven kann wesentliche Tendenzen massiv verfälschen. Während die stillen Reserven per Jahresende bekannt sind, gehen ohne systematische Erfassung die Vergangenheitswerte vergessen. Wer denkt schon daran, dass z.B. ein vor fünf Jahren gekaufter Lastwagen, die in der Bilanz seit zwei Jahren mit CHF 1 ausgewiesen ist, für die Ermittlung des effektiven Gewinnes dennoch zu berücksichtigen ist? Die umfassende Einführung einer Kostenrechnung ist aufgrund von notwendigem Zusatzwissen und ausgelösten Zusatzkosten zudem erst ab einer bestimmten Unternehmensgrösse ein Thema. Das jährliche Festhalten der stillen Reserven je Bilanzposition kann mit geringem Zusatzaufwand gelöst werden. Allenfalls löst die Imple- mentierung eines Anlagespiegels einen Initialaufwand aus – ein pragmatischer Ansatz und klare Aktivierungsrichtlinien dienen dabei einer sachgerechten Lösung. Gerne können wir hierzu auch bewährte Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Wir dürfen feststellen, dass die Buchhaltungen aufgrund von technischen Hilfsmitteln heute sehr zeitnah geführt werden und ab einer gewissen Unternehmensgrösse viele hilfreiche Informationen bereitstehen. Oftmals ermöglicht die Ermittlung des betriebswirtschaft- lichen Gewinnes ganz neue Optionen: sei es als Zwischenschritt zu einem sinnvollen, finanziellen Cockpit mit Budgetvergleich (hierbei werden die wesentlichen Führungsinformationen periodisch auch unter dem Jahr ermittelt), die Grundlage zur Ermittlung des tatsächli- chen Einkommens oder einer ersten, summarischen Unternehmensbewertung. Die Datengrundlage liegt grundsätzlich bereits in der Finanzbuchhaltung vor – es gilt, diese zu verwerten. An eine Pflichterfüllung denkt danach niemand mehr. Gerne veranschaulichen wir dies visuell: Periodisches Cockpit / Budget- vergleich Anpassung Jährliches KMU- Ermittlung effektiver Kontenplan, Festhalten Muster - Unternehmensgewinn / Festlegung stiller Kontenplan Unternehmerlohn Gliederung Reserven Unternehmens- bewertung Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. Ihr Mandatsleiter oder die Spezialisten des Geschäftsbereiches Wirtschaftsberatung helfen Ihnen gerne weiter. 5
Personelles Vorschau Veranstaltungen Prüfungserfolge MWST-Kurse 2019 Carina Burkhalter Auch in diesem Jahr führen wir MWST-Kurse zu Fachfrau in Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis unterschiedlichen Themenbereichen durch. Eine Carina Burkhalter hat berufsbegleitend an der Wirtschaftsschule in Thun den anspruchsvollen gute Gelegenheit, die Chancen und Risiken Ihrer Lehrgang zur Fachfrau in Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis besucht und Unternehmung oder Ihrer Institution in Bezug erfolgreich abgeschlossen. auf die MWST zu thematisieren. Markus de Jeso 29. 10. Diplomierter Steuerberater NDS HF MWST Spitäler und Gesundheitszentren Markus de Jeso hat berufsbegleitend am Schweizerischen Institut für Betriebsökonomie (SIB Zürich, EXPERTsuisse CAMPUS Zürich) den anspruchsvollen Lehrgang zum dipl. Steuerberater NDS HF besucht und erfolgreich abgeschlossen. 06. 11. MWST Hochschulen/Forschungsanstalten Wir gratulieren Carina Burkhalter und Markus de Jeso ganz herzlich zur erfolgreich bestandenen und bildungsnahe Institutionen Fachprüfung und wünschen ihnen für die Zukunft viel Erfolg, grosse Herausforderungen, viel Bern, vatter Business Center Genugtuung in der Anwendung des erlangten Wissens und Befriedigung in ihrer beruflichen Tätigkeit. 13. 11. MWST-Update Bern, vatter Business Center Dienstjubilare Nähere Informationen zu den Programmen und Anmeldung unter Wir danken unseren Mitarbeitenden herzlich für ihre Treue im Interesse unserer Kundschaft www.t-r.ch/veranstaltungen und Gesellschaft. Bei ihrer weiteren Tätigkeit für die T+R AG wünschen wir Ihnen viel Erfolg und Freude. 15 20 Jahre Jahre Thomas Daniel Leuenberger Kunz dipl. dipl. Wirtschaftsprüfer Steuerexperte Partner Partner Vorschau Veranstaltungen Steuerseminar 2019 Donnerstag, 15. August 2019, 13.30-17.45 Uhr im Stade de Suisse Bern «Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)» Herr Andreas Remund wird als ausgewiesener Spezialist der Eidgenössischen Steuerverwal- tung die Kernpunkte der STAF vorstellen. Seine Ausführungen werden komplettiert durch ein Referat von Herrn Reto Arnold, Regionenleiter der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ab 1. Juli 2019 Revisor juristische Personen Steuerverwaltung des Kanton Schwyz, über den aktu- ellen Stand aus Sicht der Kantone. Der Anlass wird sodann abgerundet durch Ausführungen von Beratern der T+R, in welchen Ihnen Einblick über die konkreten Planungsschritte im Hinblick auf die Einführung der STAF gewährt wird. Nähere Informationen zum Programm und Online-Anmeldung unter www.t-r.ch/veranstaltungen www.t-r.ch T+ R AG CH-3073 Gümligen | Sägeweg 11 Tel. + 41 31 950 09 09 Fax + 41 31 950 09 10 info@t-r.ch | www.t-r.ch 6
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