Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung - T+R AG

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Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung - T+R AG
Nr. 2 / Juni 2019

Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung,                                                  In dieser Ausgabe
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser

Das Schweizer Stimmvolk hat im letzten            Der Beitrag geht zudem auf die weiteren
Monat das neue Bundesgesetz über die              Änderungen ein, von denen die juristischen
Steuerreform und der AHV-Finanzierung             Personen betroffen sein werden.
(STAF) deutlich angenommen. Dadurch               Der praktische Tipp geht auf die Frage ein,
konnten die mehr als 10-jährige Debatte und       welche wenigen und einfachen Massnahmen
                                                                                                    Bundesgesetz über die Steuerre-
der langwierige politische Prozess um die         in einer Buchhaltung zu treffen sind, um          form und AHV-Finanzierung
Reform der Unternehmensbesteuerung in             deren Aussagefähigkeit, insbesondere für die      (STAF) angenommen – wie
der Schweiz abgeschlossen werden. Der             Ermittlung des effektiven Unternehmungs-          weiter?                         2
Hauptbeitrag der vorliegenden Ausgabe geht        ergebnisses, zu erhöhen.
auf die Fragen ein, welche wesentlichen           Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den nach-
Änderungen im steuerlichen Bereich dieses         folgenden Artikeln jeweils die männliche
Bundesgesetzes zu erwarten und welche             Form verwendet. Selbstverständlich
dringenden Planungsmassnahmen zu treffen          umfassen die Bezeichnungen jeweils beide
                                                                                                    Der praktische Tipp                         5
sind. Von der Einführung dieses neuen             Geschlechter.
                                                                                                    Jahresrechnung – von der Pflichterfüllung
Gesetzes sind insbesondere Holding- und
                                                                                                    zum unterstützenden, finanziellen
Domizilgesellschaften tangiert, deren             Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der
                                                                                                    Führungsinstrument
priviligierter Steuerstatus zukünftig nicht       Lektüre.
mehr zugelassen ist.
                                                  Ihre T+R AG                                       Personelles6
                                                                                                    Prüfungserfolge
                                                                                                    Dienstjubilare
Rückblick auf die
T+R Business-Apéros 2019                                                                            Vorschau Veranstaltungen                    6
                                                                                                    Steuerseminar
Im vergangenen Mai fanden zum 16. Mal die        in diesem Zeitraum gut 400'000 Arbeitsplätze
                                                                                                    MWST-Kurse
T+R Business-Apéros statt. An den drei           oder rund 10 % aller Beschäftigten in der
traditionellen Veranstaltungsorten in Biel,      Schweiz von einem Eigentümerwechsel
Bern und Thun konnten wir wiederum eine          betroffen. Die Aktualität des Themas zum
grosse Anzahl Gäste mit einem Fachreferat        diesjährigen Business-Apéro war also gegeben.
und kulinarischen Köstlichkeiten erfreuen.       In einem ersten Teil erhielten unsere Gäste
Wie vorangehend bereits erwähnt, möchten         eine Einführung über Begrifflichkeiten und
wir mit den T+R Business-Apéros unseren          Definitionen zum Thema des Referats. In
Kunden, Geschäftspartnern sowie Interessier-     einem zweiten Teil wurden Beispiele aus der
ten spezifische und aktuelle Fachthemen auf      Praxis erläutert, anhand deren die strukturier-
eine einfache Art vermitteln. Nebst fachlichen   te Vorgehensweise in einem Nachfolgepro-
Inputs wollen wir mit den Veranstaltungen        zess, Ausführungen zur Unternehmensbewer-
aber auch eine Plattform für den Wissens-        tung und steuerliche Aspekte ausgeleuchtet
transfer und das Knüpfen und Vertiefen von       wurden. Diverse interessante Fragen aus dem
Geschäftsbeziehungen zur Verfügung stellen.      Plenum rundeten den fachspezifischen Teil ab.

Anlässlich der diesjährigen T+R Business-        Die zahlreichen positiven Rückmeldungen zu
Apéros wurde die Unternehmensnachfolge im        den T+R Business-Apéros 2019 stellen eine
KMU-Bereich aus betriebswirtschaftlicher und     grosse Motivation für die Durchführung der
steuerlicher Sicht beleuchtet. Diverse Studien   Anlässe in den kommenden Jahren dar.
belegen, dass bei rund 20 % der gut 550'000      Entsprechend würden wir uns freuen, Sie im
KMU-Betriebe in den nächsten fünf Jahren         2020 zur 17. Ausgabe unserer Business-Apéros
eine Nachfolgeregelung ansteht. Dadurch sind     begrüssen zu dürfen.

                                                                                                                            T+R info Juni 2019   1
Hauptthema

Bundesgesetz über die Steuerreform und
AHV-Finanzierung (STAF) angenommen –
wie weiter?
                                       Martin Röthlisberger
                                       dipl. Steuerexperte
                                       Partner, Mitglied der Geschäftsleitung
                                       Leitung Geschäftsbereich
                                       Steuerberatung

Einleitung
Das Schweizer Stimmvolk hat am 19. Mai                wird, weil das (meist nur kantonal gelten-   •   Einführung Patentbox
2019 die STAF mit einem Ja-Anteil von 66.4 %          de) Steuerprivileg wegfällt. So müssen           Die Kantone müssen zukünftig Gewinne
deutlich angenommen. Sämtliche Kantone                beispielsweise Holdinggesellschaften             aus Patenten und vergleichbaren Rechten
haben dem neuen Gesetz zugestimmt, die                neu auch auf Kantons- und Gemeinde-              auf kantonaler und kommunaler Ebene
Stimmbeteiligung betrug 42.7 %. Dadurch               steuerebene Gewinnsteuern bezahlen,              reduziert besteuern. Diese Ermässigung
konnten die mehr als 10-jährige Debatte und           Domizilgesellschaften müssen auf kan-            darf dabei maximal 90 % betragen, wobei
der langwierige politische Prozess um die             tonaler und kommunaler Ebene neu ihren           der Kanton Bern diesen maximalen Spiel-
Reform der Unternehmensbesteuerung in                 gesamten Gewinn zum ordentlichen Tarif           raum gemäss dem am 4. April 2019 in die
der Schweiz abgeschlossen werden. Zudem               versteuern.                                      Vernehmlassung geschickten Gesetzesent-
ist damit das Risiko, dass die Schweiz auf                                                             wurf voll auszunutzen gedenkt.
einer grauen oder schwarzen Liste der EU oder    Um diesen steuerlichen Nachteil zu mindern
der OECD landet, vorerst gebannt. In diesem      und insbesondere zu verhindern, dass diese        •   Höhere Gewichtung der Abzüge
Artikel möchten wir aufzeigen, was zukünftig     meist mobilen Gesellschaften die Schweiz ver-         für Forschung und Entwicklung
ändert und was es aus unserer Sicht zu tun       lassen und Arbeitsplätze und Zulieferaufträge         Zur Förderung von Forschungs- und
gibt, um den Wechsel in das angepasste Steu-     dadurch verloren gehen, hat das Stimmvolk             Entwicklungsaktivitäten in der Schweiz
errecht möglichst friktionslos und steuerlich    am 19. Mai 2019 die nachstehenden Kompen-             können die Kantone den Abzug von
optimiert zu vollziehen.                         sationsmassnahmen beschlossen. Weil die               Kosten für Forschung und Entwicklung
                                                 STAF ein bundesrechtliches Reformpaket ist,           bis zu 150 % gewichten. Der Kanton Bern
                                                 sind ihre steuerrechtlichen Bestimmungen in           beabsichtigt, Kosten für Forschung und
Was ändert sich?                                 die kantonalen Steuerrechte zu überführen.            Entwicklung mit dem maximalen Faktor
                                                 In kursiver Schrift wird die im Kanton Bern           von 150 % zu gewichten.
Die STAF beinhaltet eine breite Palette an
                                                 vorgesehene Umsetzung aufgezeigt. Dabei ist
steuerlichen Neuerungen:
                                                 darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung in         •   Abzug für Eigenfinanzierung
                                                 vielen Kantonen noch nicht definitiv ist. Der         Sofern im Kantonshauptort über alle
•    Abschaffung Statusgesellschaften
                                                 Regierungsrat des Kantons Bern hat am                 Tarifstufen ein Steuersatz von mehr als
     (steuerliches Kernelement der STAF)
                                                 4. April 2019 die Vernehmlassung zum Steuer-          18.03 % auf dem Gewinn vor Steuern gilt,
     Gesellschaften, die über einen steu-
                                                 gesetz 2021 eröffnet, die bis zum 21. Juni 2019       können diese Kantone einen zusätzlichen
     erlichen Spezialstatus (Holdingge-
                                                 dauerte. Voraussichtlich bis im Herbst 2019           fiktiven Zinsabzug auf überschüssigem
     sellschaften, Domizilgesellschaften,
                                                 wird der Regierungsrat den Gesetzesentwurf            Eigenkapital einführen. Diese Vorausset-
     Finanzzweigniederlassungen und Prin-
                                                 überarbeiten und an den Grossen Rat des               zung erfüllt derzeit lediglich der Kanton
     zipalgesellschaften) verfügen, werden
                                                 Kantons Bern überweisen. Dieser dürfte somit          Zürich. Der Kanton Bern liegt bei tieferen
     diesen per 1. Januar 2020 verlieren. Das
                                                 frühestens im Dezember 2019 über das Gesetz           Gewinnen unter dem effektiven Steuersatz
     bedeutet, dass die Steuerlast dieser Ge-
                                                 beraten.                                              von 18.03 %, weshalb auch kein Abzug für
     sellschaften per 1. Januar 2020 ansteigen
                                                                                                       Eigenfinanzierung vorgesehen ist.
                                                                                                                                                 2
•   Entlastungsbegrenzung                              steuerneutral aufdecken, weil diese Re-         Dividende aus anderen Reserven als den
    Durch diese drei bereits erwähnten Mass-           serven ja vor Beginn der Steuerpflicht in       steuerlich begünstigten Kapitaleinlage-
    nahmen (sowie der so genannten «Step-              der Schweiz entstanden sind. Der Kanton         reserven ausschütten. Dies bedeutet,
    up-Lösung», an späterer Stelle erklärt)            Bern wird die analoge Regelung einführen.       dass bei Aktionärinnen und Aktionären,
    darf die zu bezahlende Steuer um maxi-                                                             welche die Aktien im Privatvermögen
    mal 70 % ermässigt werden. Der Kanton          Diese Kompensationsmassnahmen wiederum              halten, zukünftig mindestens der halbe
    Bern gedenkt, die Entlastungsbegrenzung        führen zu Steuerausfällen, die durch folgende       Dividendenertrag besteuert wird.
    bei den maximal zulässigen 70 % anzu-          Massnahmen reduziert werden:
    setzen.                                                                                        •   Anpassungen bei der Transponierungs-
                                                   •   Erhöhung Dividendenbesteuerung                  theorie
•   Reduktion Kapitalsteuer                            Aktionärinnen und Aktionäre, die mehr           Neu wird auch der Verkauf von Anteilen
    Die Kantone können das auf Beteiligun-             als 10 % der Kapitalanteile an einer            unter 5 % des Kapitals an eine selbst
    gen und Patente entfallende Eigenka-               Gesellschaft halten, entrichten auf Divi-       beherrschte Gesellschaft der Einkom-
    pital für die Zwecke der Kapitalsteuer             dendenerträgen eine reduzierte Einkom-          menssteuer unterstellt (verhindert rein
    ermässigt besteuern. Der Kanton Bern               menssteuer. Diese reduzierte Besteue-           steuerlich motivierte Transaktionen).
    beabsichtigt ab 2021 eine generelle Kapi-          rung wird bei der direkten Bundessteuer
    talsteuersatzsenkung. Die einfache Steuer          angehoben von 50 % (Beteiligungen im
    soll für alle juristischen Personen auf 0.05       Geschäftsvermögen) bzw. 60 % (Betei-
                                                                                                   Abschaffung Status-
    Promille des steuerbaren Kapitals ange-            ligungen im Privatvermögen) auf neu         gesellschaften: Steuerfolgen
    setzt werden, was in der Stadt Bern einer          einheitlich 70 %.
    Kapitalsteuerbelastung von 0.24 Promille           Bei den kantonalen Steuern müssen die
                                                                                                   beim Übertritt von der privile-
    entspricht. Zum Vergleich: eine Holdingge-         Dividenden mindestens zu 50 % besteu-       gierten in die ordentliche
    sellschaft mit einem steuerbaren Eigenka-          ert werden. Einige wenige Kantone (GL,
    pital von CHF 1 Mio. oder weniger bezahlt          UR, AI und AG) müssen darum auch auf
                                                                                                   Besteuerung
    heute in der Stadt Bern eine Kapitalsteu-          kantonaler Ebene die Dividendenbesteu-
                                                                                                   Eine privilegiert besteuerte Gesellschaft kann
    er in der Höhe von ca. 1 Promille. Eine            erung erhöhen. Diejenigen Kantone, die
                                                                                                   über stille Reserven verfügen, die unter dem
    ordentlich besteuerte Gesellschaft zahlt           heute eine Steuersatzreduktion (Teilsatz-
                                                                                                   privilegierten Status entstanden sind. Wenn
    heute in der Stadt Bern eine Kapitalsteu-          verfahren) kennen, müssen ihr System
                                                                                                   die Gesellschaft nun diesen Status verliert und
    er in der Höhe von 1.44 Promille. Da im            auf das Teileinkünfteverfahren (Redukti-
                                                                                                   betreffend die Kantons- und Gemeindesteu-
    Kanton Bern heute und auch zukünftig die           on Bemessungsgrundlage) umstellen.
                                                                                                   ern in die ordentliche Besteuerung wechselt,
    Gewinn- an die Kapitalsteuer angerechnet           Der Kanton Bern wird sein heutiges Teil-
                                                                                                   so wäre es systemwidrig, die unter dem
    wird, hat die Kapitalsteuer jedoch nur eine        satzverfahren ebenfalls auf das Teilbe-
                                                                                                   Steuerstatus entstandenen stillen Reserven
    Bedeutung, wenn eine Gesellschaft keine            steuerungsverfahren umstellen. Dabei
                                                                                                   künftig der ordentlichen Besteuerung zu
    oder nur sehr tiefe Gewinne erzielt oder           ändert sich die Steuerbelastung grund-
                                                                                                   unterwerfen. Zudem soll auch der so genannte
    wenn die erzielten Gewinne aufgrund des            sätzlich nicht, da die Entlastung bereits
                                                                                                   «Fiskalschock» für ehemals privilegiert be-
    Beteiligungsabzuges nicht der Gewinn-              heute und voraussichtlich auch unter dem
                                                                                                   steuerte Gesellschaften reduziert werden.
    steuer unterliegen.                                neuen kantonalen Steuergesetz 50 %
                                                       betragen wird.
                                                                                                   Aus diesen Gründen gibt es zwei Möglichkei-
•   Aufdeckung stiller Reserven bei Zuzug
                                                                                                   ten, wie die stillen Reserven steueroptimiert
    Unternehmen, welche ihren Sitz vom             •   Anpassungen beim Kapitaleinlage-
                                                                                                   in die ordentliche Besteuerung überführt
    Ausland in die Schweiz verlegen bzw.               prinzip
                                                                                                   werden können:
    deren Steuerpflicht in der Schweiz neu             Börsenkotierte Unternehmungen
    beginnt, können auf Kantons- und Ge-               müssen zukünftig bei Dividendenaus-
    meindesteuerebne ihre stillen Reserven             schüttungen mindestens 50 % der
                                                                                                                                                   3
1.   «Step-up-Lösung»                                  Sondersatz besteuert. Für die Praxis ist     Weiter wird ebenfalls noch im Jahr 2019 zu
     Die «Step-up-Lösung» basiert auf dem              gemäss dem heutigen Kenntnisstand da-        prüfen sein, ob aufgrund des Anstieges der
     jeweils geltenden kantonalen Recht                von auszugehen, dass sämtliche Gewinne       Dividendenbesteuerung allenfalls noch im
     beim Verlust eines Steuerprivilegs. Eine          zu diesem Sondersatz besteuert werden,       Jahr 2019 eine Substanzdividende ausge-
     Gesellschaft kann in ihrer Steuerbilanz die       bis der Bestand an stillen Reserven          schüttet werden soll. Der Grenzsteuersatz auf
     stillen Reserven inkl. des selbst geschaf-        aufgebraucht ist. Der Kanton Bern sieht      einer qualifiziert besteuerten Dividende aus
     fenen Goodwills steuerneutral aufdecken.          hierfür gemäss Vernehmlassungsentwurf        Aktien des Privatvermögens bei der direkten
     Bei Holdinggesellschaften geschieht               zum überarbeiteten Steuergesetz einen        Bundessteuer beträgt heute maximal 6.9 %,
     dies durch eine Aufdeckung der stillen            Satz auf dem Gewinn vor Steuern von ca.      unter dem neuen Recht wird dieser maximal
     Reserven lediglich auf Ebene Kantons-             2.4 % vor.                                   8.05 % betragen. Insbesondere bei Personen
     und Gemeindesteuer (auf dieser Steuer-                                                         mit Wohnsitz in den Kantonen GL, UR, AI und
     ebene bezahlte eine Holdinggesellschaft           Da es sich um die stille Reserven handelt,   AG dürfte die Ausschüttung einer Substanz-
     bisher keine Gewinnsteuern). Bei einer            die unter der «Step-up-Lösung» steuer-       dividende angezeigt sein. Der Sinn der
     gemischten Gesellschaft geschieht dies,           neutral aktiviert werden könnten, scheint    Ausschüttung einer Substanzdividende muss
     indem die stillen Reserven im Umfang der          ein Steuersatz von 2.4 % hoch. Zudem ist     jedoch im Einzelfall und unter Berücksichti-
     bisher auf Ebene Kanton- und Gemeinde-            die Sondersatzlösung auf einen Zeitraum      gung der folgenden Aspekte geprüft werden:
     steuer steuerfreien Quote (bspw. 85 %)            von lediglich fünf Jahren beschränkt. Der    Reduktion des Vermögenssteuerwerts der
     aufgedeckt werden können. Die Aktivie-            Vorteil der Sondersatzlösung hingegen        Aktien aufgrund der Reduktion des Substanz-
     rung in der Steuerbilanz hat den Vorteil,         ist, dass sich das steuerbare Eigenkapital   wertes und Auswirkungen auf die Vermögens-
     dass die Gesellschaft diese aufgedeckten          und damit die Kapitalsteuer nicht erhöht.    steuer bei der Aktionärin oder beim Aktionär
     stillen Reserven zukünftig steuermin-             Bei Gesellschaften, die ihre Jahres-         (inkl. allfällige Auswirkungen auf die «Vermö-
     dernd abschreiben kann. Die zu wäh-               rechnung nach einem internationalen          genssteuerbremse» im Kanton Bern).
     lende Abschreibungsdauer richtet sich             Rechnungslegungsstandard erstellen,
     dabei nach der Abschreibungsdauer des             ergibt sich zusätzlich der Vorteil, dass
     aufgewerteten Aktivums, wobei einige              unter dem Rechnungslegungsstandard
                                                                                                    Kurz- bis mittelfristige
     Kantone die Abschreibungsdauer auf fünf           kein «deferred tax asset» erfolgswirksam     Planungsmassnahmen
     Jahre beschränken werden. Durch solche            aktiviert werden muss.
     Abschreibungen dürfen zudem keine                                                              In einem weiteren Schritt wird es sodann
     steuerlichen Verlustvorträge entstehen.                                                        darum gehen, die Nutzbarkeit der neuen
                                                   Dringende Planungsmassnah-                       Instrumente der STAF zu evaluieren. Im Vor-
     Der Nachteil dieser «Step-up-Lösung» ist,     men bis Ende des Jahres 2019                     dergrund stehen dabei der zusätzliche Abzug
     dass die aufgedeckten stillen Reserven                                                         für Forschung und Entwicklung und die
     zukünftig Bestandteil des steuerbaren         Für Gesellschaften mit einem privilegierten      Patentbox. Allenfalls können diese Kom-
     Eigenkapitals sein werden. Kennt der          Steuerstatus müssen in einem ersten Schritt      pensationsmassnahmen der STAF zu einer
     Kanton keine Anrechnung der Gewinn- an        die vorhandenen stillen Reserven festgestellt    zusätzlichen Steuersatzreduktion genutzt
     die Kapitalsteuer, so erhöht die «Step-up-    werden. Stille Reserven auf Beteiligungen        werden.
     Lösung» also die Kapitalsteuer. Zudem         von mehr als 10 % qualifizieren wegen der
     werden die Abschreibungen aus der             auch zukünftigen Steuerfreiheit aufgrund des
     «Step-up-Lösung» in die Berechnung der        Beteiligungsabzugs nicht für eine Aufdeckung.
                                                                                                    Fazit
     Entlastungsbegrenzung miteinbezogen.          Im Vordergrund stehen stille Reserven auf
                                                                                                    Die STAF bringt interessante steuerliche
     Es ist denkbar, dass nicht alle Kantone die   Immaterialgüterrechten (z.B. Markenrech-
                                                                                                    Neuerungen. Dabei besteht bei gewissen
     «Step-up-Lösung» zulassen werden, so          te, Patentrechte), auf Wertschriften unter
                                                                                                    Fragen wie stille Reserven und Substanzdivi-
     hat insbesondere der Kanton Freiburg be-      10 % Kapitalanteil, auf Rückstellungen, auf
                                                                                                    dende dringender Abklärungs- und allenfalls
     reits entsprechende Signale ausgesandt.       Forderungen und Darlehen, auf zuvor wert-
                                                                                                    auch Handlungsbedarf. Schliesslich wird auch
                                                   berichtigten Beteiligungen und auf übrigen
                                                                                                    interessant sein, was die kantonale Steuerge-
2.   Sondersatzlösung                              Wertberichtigungen.
                                                                                                    setzrevision im Kanton Bern, aber auch in den
     Die Sondersatzlösung sieht vor, dass eine
                                                                                                    übrigen Kantonen, bringen wird. Hier bestehen
     Gesellschaft ihre stillen Reserven der        Wenn auf solchen Positionen stille Reserven
                                                                                                    zurzeit noch offene Fragen.
     Steuerverwaltung meldet. Diese erlässt        ermittelt werden können, dann reduziert sich
     anschliessend eine anfechtbare Fest-          die kantonale/kommunale Steuerbelastung in       Bei Fragen im Zusammenhang mit der Umset-
     stellungsverfügung, in der diese stillen      den ersten fünf bis zehn Jahren nach Eintritt    zung der STAF beraten Sie die Steuerspezialis-
     Reserven betragsmässig festgesetzt wer-       in den ordentlichen Steuerstatus massiv. Der     tinnen und -spezialisten der T+R AG gerne.
     den. In den folgenden Jahren werden die       Aufwand für die entsprechenden Bewertun-
     «realisierten» stillen Reserven zu diesem     gen lohnt sich somit auf jeden Fall.
                                                                                                                           T+R info Juni 2019   4
Der praktische Tipp

Jahresrechnung – von der Pflichterfüllung zum unterstützenden, finanziellen
Führungsinstrument

                         Thomas Zurbriggen
                         dipl. Treuhandexperte
                         Vizedirektor
                         Geschäftsbereich Wirtschaftsberatung

 Das Grundgerüst einer Jahresrechnung ist einheitlich. Sofern lediglich die Mindestgliederungsvorschriften des Obligationenrechtes umge-
 setzt werden, ist die handels- und steuerrechtliche Pflicht erfüllt. Chancen, die Jahresrechnung als wertvolles Hilfsmittel zu nutzen, sind
 jedoch verpasst. Es gilt daher, den Kontenplan und die Gliederung sinnvoll festzulegen, um die wesentlichen Informationen direkt aus der
 Jahresrechnung herauslesen zu können.

 Aufgrund von verschiedensten Einflussfaktoren (z.B. beabsichtigte Investitionen, Wachstumsstrategie, notwendige Restrukturierungen)
 erfüllt selbst eine gut gegliederte Jahresrechnung oftmals die Mindestbedürfnisse an ein finanzielles Führungsinstrument nicht. Gerade
 die Veränderung von stillen Reserven kann wesentliche Tendenzen massiv verfälschen.

 Während die stillen Reserven per Jahresende bekannt sind, gehen ohne systematische Erfassung die Vergangenheitswerte vergessen.
 Wer denkt schon daran, dass z.B. ein vor fünf Jahren gekaufter Lastwagen, die in der Bilanz seit zwei Jahren mit CHF 1 ausgewiesen ist, für
 die Ermittlung des effektiven Gewinnes dennoch zu berücksichtigen ist? Die umfassende Einführung einer Kostenrechnung ist aufgrund
 von notwendigem Zusatzwissen und ausgelösten Zusatzkosten zudem erst ab einer bestimmten Unternehmensgrösse ein Thema.

 Das jährliche Festhalten der stillen Reserven je Bilanzposition kann mit geringem Zusatzaufwand gelöst werden. Allenfalls löst die Imple-
 mentierung eines Anlagespiegels einen Initialaufwand aus – ein pragmatischer Ansatz und klare Aktivierungsrichtlinien dienen dabei
 einer sachgerechten Lösung. Gerne können wir hierzu auch bewährte Hilfsmittel zur Verfügung stellen.

 Wir dürfen feststellen, dass die Buchhaltungen aufgrund von technischen Hilfsmitteln heute sehr zeitnah geführt werden und ab einer
 gewissen Unternehmensgrösse viele hilfreiche Informationen bereitstehen. Oftmals ermöglicht die Ermittlung des betriebswirtschaft-
 lichen Gewinnes ganz neue Optionen: sei es als Zwischenschritt zu einem sinnvollen, finanziellen Cockpit mit Budgetvergleich (hierbei
 werden die wesentlichen Führungsinformationen periodisch auch unter dem Jahr ermittelt), die Grundlage zur Ermittlung des tatsächli-
 chen Einkommens oder einer ersten, summarischen Unternehmensbewertung.

 Die Datengrundlage liegt grundsätzlich bereits in der Finanzbuchhaltung vor – es gilt, diese zu verwerten. An eine Pflichterfüllung denkt
 danach niemand mehr. Gerne veranschaulichen wir dies visuell:

                                                                                                                       Periodisches
                                                                                                                     Cockpit / Budget-
                                                                                                                         vergleich

                                       Anpassung                             Jährliches
      KMU-                                                                                                         Ermittlung effektiver
                                       Kontenplan,                          Festhalten
     Muster -                                                                                                     Unternehmensgewinn /
                                       Festlegung                              stiller
    Kontenplan                                                                                                       Unternehmerlohn
                                        Gliederung                           Reserven

                                                                                                                      Unternehmens-
                                                                                                                        bewertung

 Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. Ihr Mandatsleiter oder die Spezialisten des Geschäftsbereiches Wirtschaftsberatung helfen
 Ihnen gerne weiter.

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Carina Burkhalter                                                                                 Auch in diesem Jahr führen wir MWST-Kurse zu
Fachfrau in Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis                                      unterschiedlichen Themenbereichen durch. Eine
Carina Burkhalter hat berufsbegleitend an der Wirtschaftsschule in Thun den anspruchsvollen       gute Gelegenheit, die Chancen und Risiken Ihrer
Lehrgang zur Fachfrau in Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis besucht und             Unternehmung oder Ihrer Institution in Bezug
erfolgreich abgeschlossen.                                                                        auf die MWST zu thematisieren.

Markus de Jeso                                                                                    29. 10.
Diplomierter Steuerberater NDS HF                                                                 MWST Spitäler und Gesundheitszentren
Markus de Jeso hat berufsbegleitend am Schweizerischen Institut für Betriebsökonomie (SIB         Zürich, EXPERTsuisse CAMPUS
Zürich) den anspruchsvollen Lehrgang zum dipl. Steuerberater NDS HF besucht und erfolgreich
abgeschlossen.                                                                                    06. 11.
                                                                                                  MWST Hochschulen/Forschungsanstalten
Wir gratulieren Carina Burkhalter und Markus de Jeso ganz herzlich zur erfolgreich bestandenen    und bildungsnahe Institutionen
Fachprüfung und wünschen ihnen für die Zukunft viel Erfolg, grosse Herausforderungen, viel        Bern, vatter Business Center
Genugtuung in der Anwendung des erlangten Wissens und Befriedigung in ihrer beruflichen
Tätigkeit.                                                                                        13. 11.
                                                                                                  MWST-Update
                                                                                                  Bern, vatter Business Center
Dienstjubilare                                                                                    Nähere Informationen zu den Programmen
                                                                                                  und Anmeldung unter
Wir danken unseren Mitarbeitenden herzlich für ihre Treue im Interesse unserer Kundschaft
                                                                                                  www.t-r.ch/veranstaltungen
und Gesellschaft. Bei ihrer weiteren Tätigkeit für die T+R AG wünschen wir Ihnen viel Erfolg
und Freude.

						15
 20 Jahre		              Jahre
						Thomas
 Daniel Leuenberger		          Kunz
						dipl.
 dipl. Wirtschaftsprüfer   Steuerexperte
						Partner
 Partner

 Vorschau Veranstaltungen

Steuerseminar 2019
Donnerstag, 15. August 2019, 13.30-17.45 Uhr im Stade de Suisse Bern
«Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)»
Herr Andreas Remund wird als ausgewiesener Spezialist der Eidgenössischen Steuerverwal-
tung die Kernpunkte der STAF vorstellen. Seine Ausführungen werden komplettiert durch ein
Referat von Herrn Reto Arnold, Regionenleiter der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ab
1. Juli 2019 Revisor juristische Personen Steuerverwaltung des Kanton Schwyz, über den aktu-
ellen Stand aus Sicht der Kantone. Der Anlass wird sodann abgerundet durch Ausführungen von
Beratern der T+R, in welchen Ihnen Einblick über die konkreten Planungsschritte im Hinblick auf
die Einführung der STAF gewährt wird.
Nähere Informationen zum Programm und Online-Anmeldung unter
www.t-r.ch/veranstaltungen

                                                                                                                                          www.t-r.ch

                                 T+ R AG
                                 CH-3073 Gümligen | Sägeweg 11         Tel. + 41 31 950 09 09
                                                                       Fax + 41 31 950 09 10
                                                                       info@t-r.ch | www.t-r.ch

                                                                                                                                                       6
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