Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr - Gemeinde Ustersbach

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Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr - Gemeinde Ustersbach
Amtliches Mitteilungsblatt
                                            Über den Zaun
der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen,
der Gemeinden Gessertshausen und Ustersbach und amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Kutzenhausen

Jahrgang 42                          Freitag, den 27. April 2018                        Nummer 17

Maibaumfeier
in Gessertshausen
am Samstag, den 28. April 2018
um 17.00 Uhr

mit anschließendem
gemütlichen
Beisammensein.
Aufstellen des Maibaums
ca. 13.00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Die Gemeinschaft der Gessertshausener Ortsvereine
Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr - Gemeinde Ustersbach
Gessertshausen                                                                                                    -2-                                                                                                           Nr. 17/18

 Redaktionsschlussvorverlegung                                                                                            Redaktionsschlussvorverlegung
 Wegen des Feiertages am „01. Mai“ muss der Redaktionsschluss                                                             Wegen des Feiertages am „Christi Himmelfahrt“ muss der Redakti-
 für die Ausgabe in Kalenderwoche 18 auf                                                                                  onsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 19 auf
                                  Freitag, 27. April 2018                                                                                                     Freitag, 4. Mai 2018
 vorverlegt werden.                                                                                                       vorverlegt werden.
 Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte und                                                         Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Textbeiträge
 Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Später eingehende Beiträge                                                           bei der Annahmestelle ein. Später eingehende Beiträge können lei-
 können leider nicht mehr berücksichtigt werden.                                                                          der nicht mehr berücksichtigt werden.
 Die Redaktion                                                                                                            Die Redaktion

 Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                                         Häckselplatz Gessertshausen, Fa. Mayr Dietkircher Berg
                                                                                                                        Montag - Freitag.................................. 7.00 - 12.00 Uhr und 12.45 - 17.00 Uhr
 an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb                                                                               Samstag...................................................................................7.00 - 12.00 Uhr
 der Sprechzeiten Tel. 01805/191212 od. gebührenfrei 116117
 am Wochenende..............................................Freitag 18.00 - Montag 8.00 Uhr                             Wertstoffhof und Häckselplatz Ustersbach
 an Feiertagen................................................................Vortag 18.00 - 8.00 Uhr                   Samstag.......................................................................... von 10.00 - 12.00 Uhr
 ............................................................................... bis zum nachfolgenden Tag              Störungen in der Wasserversorgung Gessertshausen, Ustersbach und
 Mittwochnachmittag................................................12.00 - 8.00 Uhr nachf. Tag                          Ortsteile
                                                                                                                        24-Stunden-Hotline���������������������������������������������������������������� 08238 / 3006-50
 Allgemein- und Kinderärztliche Notfallpraxis Vincentinum                                                               (Gespräche werden zu Protokollzwecken aufgezeichnet)
                                                                                                                        LEW 24-Stunden-Störungshotline...................................Tel. 08005396380
 (keine Voranmeldung erforderlich) - Tel. 0821/5670770
 Sa., So. und Feiertage...............................................................9.00 - 21.00 Uhr                  Bücherei Margertshausen
 Mi..........................................................................................14.00 - 21.00 Uhr          Dienstag (nicht an Feiertagen)......................................... von 18.30 - 20.00 Uhr
 Fr...........................................................................................18.00 - 21.00 Uhr         Bücherei Ustersbach
 Chirurgische Ambulanz Dinkelscherben - Tel. 08292/1553                                                                 Donnerstag..................................................................... von 17.00 - 19.00 Uhr
 Montag 7.00 Uhr - Samstag 12.00 Uhr
                                                                                                                        Rathaus Gessertshausen - Telefon 08238/3006-0, Fax: 08238/3006-10
 Apothekendienst                                                                                                        Briefanschrift
                                                                                                                        Hauptstr. 31, 86459 Gessertshausen
 Samstag 28.04.2018 ������������������������������ Schmuttertal-Apotheke Gessertshausen,                               Internet-Adresse............................................................www.gessertshausen.de
 ������������������������������������������������������������������������� Hauptstr. 21, Tel.: 08238 / 2878            E-Mail.......................................................................... info@gessertshausen.de
 Sonntag 29.04.2018 ��������������������������������������� Marien-Apotheke Zusmarshausen,                             Bürgermeister Gessertshausen
 ����������������������������������������������������������������� Augsburgerstr. 8, Tel.: 08291 / 18850               Bürgermeister Gessertshausen
                                                                                                                        1. Bürgermeister Jürgen Mögele................................................ 08238/3006-11
                                                                                                                        am Schlauenfeld 14, Margertshausen....................................... 0152/52304587
 Feuerwehr Brandfall, Rettung                                                                          112             2. Bgm. Werner Pux�����������������������������������������������������������������������08238/3647
                                                                                                                        Wohlleibstraße 12, Wollishausen
 Polizeinotruf                                                                                                          3. Bgm. Karl Bauer..................................................................... 08238/967475
                                                                                                                        Kohlstattstr. 6, Wollishausen
 Für alle Gemeinden im Landkreis................................................................. 110                   Bürgermeister Ustersbach
 Inspektion Zusmarshausen.......................................................... 08291/18 900
                                                                                                                        1. Bgm. Dr. Maximilian Stumböck .............................................. 08238/3006-19
                                                                                                                        Am Feldweg 3, Mödishofen........................................................ 08236/959362
 Sterbefälle                                                                                                            2. Bgm. Bernhard Schmid�������������������������������������������������������������08236/90231
                                                                                                                        Sonnenhof 2, Ustersbach
 Gessertshausen: Fa. Friede..................................................... 0821/44 00 70
                                                                                                                        3. Bgm. Anja Völk....................................................................... 08236/962444
 Ustersbach: Bestattungsdienst Litzel............................................ 08292/1884
                                                                                                                        Eisbühlstr. 27, Ustersbach
 Öffnungszeiten                                                                                                         Öffentliche Einrichtungen
                                                                                                                        Bauhof Gessertshausen.................................................................. 08238/3385
                                                                                                                        Bauhof Ustersbach........................................................................... 08236/739
 Parteiverkehrszeiten Rathaus Gessertshausen                                                                            Kindergarten Gessertshausen......................................................... 08238/3598
 Montag, Mittwoch - Freitag...................................................8.00 bis 12.00 Uhr                        Kindergarten Ustersbach.................................................................. 08236/767
 Dienstag.............................................................................14.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                                                        Grundschule Gessertshausen.......................................................... 08238/2355
 Wertstoffhof Gessertshausen (beim Bauhof)                                                                              Mittagsbetreuung der Grundschule Gessertshausen
 Mittwoch........................................................................ von 15.00 - 17.00 Uhr                 ............................................................................................ 01520/6 45 87 84
 Samstag.......................................................................... von 09.00 - 12.00 Uhr                Grundschule Ustersbach................................................................. 08236/1753
 Abfallberater Dr. Dietmar Haugk..................................................... 08238/7391
 Abfallberatung Landratsamt....................................................... 08232/964322                         Förderschule Ustersbach................................................................. 08236/1753
                                                                                                                        Nachbarschaftshilfe Gessertshausen......................................... 0172 / 3219321
Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr - Gemeinde Ustersbach
Gessertshausen                                                        -3-                                                             Nr. 17/18

                   VG Gessertshausen
                          Aktuelles
24. Landkreismeisterschaft                                                  Die Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen (ca. 5.400 Einwoh-
im Stockschießen                                                            ner), Landkreis Augsburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
AUSSCHREIBUNG                                                               eine/einen Verwaltungsmitarbeiterin/
Zeit:             Sonntag, 15. Juli 2018                                    Verwaltungsmitarbeiter im Vorzimmer der
Ort:              Pflasteranlage des SV Untermeitingen                      Bürgermeister und des Geschäftsstellenleiters
Ausweichtermin:   Sonntag, 22. Juli 2018                                    (Die Stelle ist bedingt teilzeitfähig)
Veranstalter:     Landkreis Augsburg
Ausrichter:       SV Untermeitingen                                         Ihre Aufgabenschwerpunkte:
                                                                            • Sekretariats- und Assistenztätigkeiten
Schirmherr:       Landrat Martin Sailer
                                                                            • Unterstützung des Gemeinschaftsvorsitzenden, der Bürgermeis-
Internetadresse:  www.landkreis-augsburg.de/sport                               ter der Mitgliedgemeinden und des Geschäftsstellenleiters beim
E-Mail:           sport@lra-a.bayern.de                                         Fertigen von Schreiben aller Art sowie bei der Vor- und Nach-
Wettbewerb:       Mannschaftsschießen                                           bereitung der Sitzungen der politischen Gremien und Bespre-
                  der Herren und Damen sowie Mixed                              chungen
Startrecht:       Alle Vereine des Landkreises Augsburg, auch               • Betreuung der politischen Gremien
                  Zweitmannschaften sind spielberechtigt, max. 13           • Protokollführung bei Sitzungen und Bürgerversammlungen
                  Mannschaften, die Schützen müssen jedoch Mit-             • Mitarbeit bei der Organisation von Wahlen
                  glied des entsprechenden Vereins sein                     • Terminvereinbarungen und Terminorganisation
Siegerehrung:     nach Beendigung des Wettkampfes                           • Annahme und Verteilung der Posteingänge / Postausgänge
Preise:           Pokale, Medaillen und Urkunden                            • Annahme und Vermittlung von Telefonaten (Telefonzentrale)
                                                                            • Pflege des Amtsblatts „Über den Zaun“ und der Homepage
Meldung:          Die Vereine melden ihre Mannschaften schrift-
                                                                            • Ablagearbeiten
                  lich bis spätestens Sonntag, den 8. Juli 2018             Ihr Profil:
Meldeanschrift:   Helmut Pehmer, Brunhildstraße 16, 86356 Neu-              • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachan-
                  säß, Tel: 0821/451045, E-Mail: helmut.peh-                    gestellten oder eine vergleichbare Ausbildung aus dem Bereich
                  mer@augustakom.net                                            der Büroorganisation
Startgeld:        21 Euro                                                   • Sorgfalt und Zuverlässigkeit
                  (*0,50 Euro / Kind / Schüler / Jugendlicher und           • Loyalität und absolute Diskretion
                  1 Euro / Erwachsener / Mannschaft werden bei              • die Fähigkeit, strukturiert und nach zeitlichen Vorgaben zu
                  allen Landkreismeisterschaften an die Bürgerstif-             arbeiten
                  tung Augsburger Land gespendet.                           • überdurchschnittliches Engagement und Flexibilität, insbeson-
                  www.buergerstiftung-augsburger-land.de)                       dere auch die Bereitschaft zum Dienst in den Abendstunden
Wettbewerbsleiter Helmut Pehmer                                             Wir bieten Ihnen:
                                                                            • eine Vergütung nach dem TVöD, welche sich nach der Qualifi-
Schiedsrichter:   wird vor Beginn der Veranstaltung
                                                                                kation und den übertragenen Aufgaben richtet
                  bekannt gegeben
                                                                            • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
Zeiteinteilung:   Meldung 7.30 Uhr                                          • eine interessante und vielseitige Aufgabe
                  Beginn 8.15 Uhr                                           • flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Dienstvereinbarung
Bestimmungen:     Kein Passzwang
                                                                            Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewer-
Wertung:          Nach den Spielregeln der IER vom Oktober 2014             bungsunterlagen (z.B. Lebenslauf, Abschlusszeugnis der Berufsaus-
        Bei Schlechtwetterlage Rückfrage unter:                             bildung, Arbeitszeugnisse) bis spätestens 02.05.2018 an die
             Helmut Pehmer 0173 2598378                                     Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
            SV Untermeitingen 08232 905644                                  -Personalverwaltung-
                                                                            Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen
Augsburg, im April 2018                                                     oder an dietzw@gessertshausen.de
gez. Barbara Wengenmeir                  gez. Helmut Pehmer                 Verwenden Sie bei postalischen Bewerbungen nur Kopien, weil
Sportbeauftragte                         Ausrichter                         eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Unter-
Landratsamt Augsburg                     ESV Gersthofen                     lagen werden nach einem Fristablauf von 6 Monaten, sofern keine
                                                                            Abholung erfolgt, datengeschützt vernichtet.
                                                                            Nähere Auskünfte zur Tätigkeit erteilen Ihnen gerne Herr Bürger-
                                                                            meister Mögele (08238/3006-11) oder Herr Dietz (08238/3006-12).
Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr - Gemeinde Ustersbach
Gessertshausen                                                              -4-                                                                 Nr. 17/18
                                                                                  Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten
                       Aus dem Rathaus                                            Innenbereich. Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als
                                                                                  Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO analog einstu-
                                                                                  fen. Die Errichtung von Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe
 Rathaus geschlossen                                                              ist in einem Dorfgebiet zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die
 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                                             nähere Umgebung ein und widerspricht nicht der Eigenart des Bau-
 das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen                           gebiets. Der Bereich, der auf den Fl.Nrn. 274 und 275 der Gemarkung
 und der gemeindliche Bauhof bleiben am                                           Deubach bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als bebau-
                                                                                  bare Fläche ausgewiesen.
 Freitag, 11. Mai 2018
                                                                                  Die Bauherrschaft erläuterte vor Ort das geplante Bauvorhaben und
 geschlossen.
                                                                                  die örtlichen Gegebenheiten.
 Wir bitten um Ihr Verständnis.
                                                                                  2.   Neubau einer Futterlagerhalle auf Flur-Nrn. 274 + 275,
                                                                                       Gemarkung Deubach
                                                                                  Die Bauherrschaft beantragt den Neubau einer Futterlagerhalle (Wirt-
 Erster Bürgermeister und                                                         schaftsstelle landwirtschaftlicher Betrieb) auf der Fl.Nr. 274 + 275 der
 Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender                                             Gemarkung Deubach.
                                                                                  Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten
                                                                                  Innenbereich. Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als
          Gemeinde Gessertshausen                                                 Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO analog einstu-
                                                                                  fen. Die Errichtung von Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe
                                                                                  ist in einem Dorfgebiet zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die
                       Gemeinderat                                                nähere Umgebung ein und widerspricht nicht der Eigenart des Bau-
                                                                                  gebiets. Der Bereich, der auf den Fl.Nrn. 274 und 275 der Gemarkung
Niederschrift über die 1. Sitzung                                                 Deubach bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als bebau-
des Umwelt- und Bauausschusses                                                    bare Fläche ausgewiesen.
                                                                                  Die vom Gemeinderat Gessertshausen in der Sitzung vom 05.02.2018
Gessertshausen
                                                                                  beschlossene Ortseinsicht hat im Voraus stattgefunden.
Datum: 27. Februar 2018
                                                                                  2. Bürgermeister Pux schlägt vor, den Punkt nach einer Ortseinsicht
Uhrzeit: 17:00 Uhr - 20:15 Uhr                                                    des Umwelt- und Bauausschusses zu behandeln.
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Gessertshausen
Schriftführer/in: Margit Lacher                                                   Beschluss:                                              7 für / 1 gegen
Zahl der geladenen Mitglieder: 9                                                  Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Zahl der Anwesenden: 8
                                                                                  3.   Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom
Vorsitzender: Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister                                          14.11.2017 - öffentlicher Teil
Teilnehmer:
1. Bürgermeister           Mögele Jürgen                                          Beschluss:                                              8 für / 0 gegen
2. Bürgermeister           Pux Werner                                             Die Niederschrift über die Sitzung vom
Gemeinderat                Breunig Michael                                        14.11.2017 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis
Gemeinderat                Fendt Christian                                        genommen und genehmigt.
Gemeinderat                Mayr Thomas           Ab TOP 2
Gemeinderat                Oberlander Michael                                     4.   Bauanträge
Gemeinderat                Schaller Herbert
Gemeinderat                Winnerl Roman
                                                                                  4.1 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Ein-
Entschuldigt:                                                                          friedung auf Flur-Nr. 540/5, Gemarkung Gessertshau-
Gemeinderat                 Sohr Herbert                                               sen, Oberschönenfelder Str. 7
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele            Die Antragsteller beantragen eine isolierte Befreiung von der Festset-
die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.         zung des § 11 Bebauungsplan Nr. 44 „Weidenäcker“ bezüglich der
ÖFFENTLICHER TEIL                                                                 Höhe und bezüglich der Ausführung zum Bau einer Einfriedung.
                                                                                  Statt dem bisher errichteten Holzzaun soll die Einfriedung nun in Form
1.   Ortseinsicht zum BV Neubau einer Futterlagerhalle auf
     Flur-Nrn. 274 + 275, Gemarkung Deubach                                       einer Grundstücksmauer umgestaltet werden. Im Bebauungsplan ist
Die Bauherrschaft beantragt den Neubau einer Futterlagerhalle (Wirt-              festgesetzt, dass entlang öffentlicher Straßen und Wege die Grundstü-
schaftsstelle landwirtschaftlicher Betrieb) auf der Fl.Nr. 274 + 275 der          cke mit senkrechten Holzlattenzäunen einzufrieden sind.
Gemarkung Deubach.                                                                Auch bezüglich der Höhe wird eine Befreiung beantragt, da die Grund-
Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 05.02.2018 dem                      stücksmauer 1,90 m hoch werden soll. Im Bebauungsplan ist festge-
Gemeinderat Gessertshausen vorgestellt. Der Gemeinderat hat                       setzt, dass die max. zulässige Höhe von Einfriedungen 1,30 m beträgt.
beschlossen, die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens                     Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass die Einfriedung
zum vorgelegten Bauantrag auf die nächste Sitzung des Umwelt- und                 zum Zwecke einer Schallschutzmaßnahme aufgrund der Staatsstraße
Bauausschusses am 27.02.2018 zu verweisen. Dabei soll der Umwelt-                 2026 errichtet werden soll und verweisen auf § 10 „Immissions-
und Bauausschuss gleichzeitig eine Ortseinsicht vornehmen.                        schutz“ des Bebauungsplanes.
Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr - Gemeinde Ustersbach
Gessertshausen                                                          -5-                                                                 Nr. 17/18
Demnach sind zum Schutz vor Lärmeinwirkungen, die von der B 300               4. Dachflächenfenster
und der Staatsstraße 2026 ausgehen, geeignete Schallschutzmaßnah-                Beantragt wird der Einbau von Dachflächenfenstern in „zwei-
men zu treffen und nachzuweisen.                                                 ter“ Dachebene. Im Bebauungsplan ist unter Nr. 3.5 u.a. festge-
Das Vorhaben wird im Geltungsbereich eines wirksamen Bebauungs-                  setzt, dass Dachflächenfenster in der zweiten Dachgeschoßebene
planes errichtet (§ 30 BauGB). Das Vorhaben fügt sich der näheren                (Dachspitz) unzulässig sind.
Umgebung ein. Die Errichtung von Mauern und Einfriedungen ist bis             5. Garagen und Stellplätze
zu einer Höhe von 2 Metern nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a BayBO               Beantragt wird die Errichtung der Garagen und Stellplätze außer-
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes verfahrensfrei.                         halb der vorgeschlagenen Position im Bebauungsplan. Im Bebau-
Die Begründung der Antragsteller ist plausibel. Von Seiten einzelner             ungsplan ist unter Nr. 6.1 festgesetzt, dass Garagen nur auf den
Gemeinderäte wurden Bedenken wegen der Abstrahlung des Schalls                   in der Planzeichnung hierfür festgesetzten Flächen oder innerhalb
geäußert. Mit einer geänderten Ausführung (mit schallschluckender                der Baugrenze errichtet werden dürfen.
                                                                                 Außerdem sollen die Garagen mit Flachdach statt mit Satteldach
Oberfläche) kann ein neuer Antrag gestellt werden.
                                                                                 mit einer Mindestneigung von 21° ausgeführt werden. Im Bebau-
Beschluss:                                            8 für / 0 gegen            ungsplan ist unter Nr. 3.3 festgesetzt, dass die Dachneigung min-
Die Zustimmung zu der isolierten Befreiung bezüg-                                destens 21° betragen muss, wenn die Firstrichtung der Garage
lich der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 44                                  nicht der Firstrichtung des Hauptgebäudes entspricht.
„Weidenäcker“ wegen der Überschreitung der                                    Auf dieser Fl.Nr. wurde bereits eine frühere Planung mit 4 Reihenhäu-
maximal zulässigen Höhe mit 1,90 m wird erteilt.                              sern eingereicht. Dabei ergaben sich unter anderem Abweichungen bzgl.
Beschluss:                                            0 für / 8 gegen         der Geschoßflächenzahl und des Baufensters. Der Gemeinderat behan-
Die Zustimmung zu der isolierten Befreiung                                    delte das Vorhaben in seiner Sitzung vom 03.07.2017. Dabei beschloss
wegen der geänderten Ausführung der Einfrie-                                  der Gemeinderat, dass das gemeindliche Einvernehmen bzgl. der Abwei-
dung als Grundstücksmauer wird erteilt.                                       chungen der Geschoßflächenzahl und des Baufensters nicht erteilt wird.
                                                                              Maßgabe war, dass die Bebauung, wie im Bebauungsplan, als Drei-
4.2 Neubau eines Einfamilienhauses auf Flur-Nr. 523/21,                       spänner innerhalb des vorgesehenen Baufensters und Einhaltung der
     Gemarkung Gessertshausen, Fliederstr. 2                                  Geschossflächenzahlvorgabe erfolgt. Im September 2017 wurde erneut
Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses.               ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von drei Reihenhäusern
Dieses soll auf Fl.Nr. 523/21 der Gemarkung Gessertshausen errichtet          gestellt. Das vorgestellte Bauvorhaben wurde nunmehr den Vorgaben
werden, auf dem sich bereits ein Einfamilienhaus (Altbestand) befin-          des Bebauungsplanes und des vorgenannten Beschlusses des Gemein-
det. Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten          derates, mit drei Reihenhäusern innerhalb des vorgegeben Baufenster,
Innenbereich. Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als             sowie Einhaltung der Geschoßflächenzahl angepasst. In der Sitzung vom
allgemeines Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO               26.09.2017 erteilte der Umwelt- und Bauausschuss das gemeindliche
analog einstufen. Die Errichtung von Wohngebäuden ist in einem                Einvernehmen und stimmte den beantragten Befreiungen hinsichtlich
allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die             der Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung der Stellplätze und
nähere Umgebung ein und widerspricht nicht der Eigenart des Bauge-            Garagen, der Ausführung der Garage als Flachdach mit Begrünung (Vor-
biets. Bezüglich der Überdeckung der Abstandsflächen (Prüfungsum-             gabe Satteldach mind. 21 Grad) und der Dacheindeckung der Häuser
fang der unteren Bauaufsichtsbehörde) wurde ein Antrag auf Abwei-             in grau (Vorgabe Dacheindeckung ziegelrot bis braunrot) zu. Hinsicht-
chung von der Vorgabe des Art. 6 Abs. 3 BayBO gestellt.                       lich der Befreiungen bezüglich der Dachziegelfarbe anthrazit, bezüglich
Bezüglich des Neubaus wurde ein Antrag zum Anschluss an den                   der Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung der Stellplätze und
Schmutzwasser- und an den Regenwasserkanal gestellt.                          Garagen und bezüglich der Ausführung der Garagen mit Flachdächern
Beschluss:                                            8 für / 0 gegen         verhält sich aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung des Gemeinde-
                                                                              rats aufgrund der Entscheidung, die in der Sitzung vom 26.09.2017
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.                                   getroffen wurde, unproblematisch. Die Flachdächer der Garage sind zu
                                                                              begrünen. Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der Entscheidung
4.3 Errichtung von 4 Reihenhäusern mit 4 Garagen und 4                        in der Sitzung vom 03.07.2017 empfohlen, der Befreiung hinsichtlich
     Stellplätzen auf Flur-Nr. 266/19, Gemarkung Deubach,
     Bräuweg 1                                                                der Geschoßflächenzahl nicht zuzustimmen und daher das gemeindliche
                                                                              Einvernehmen zu verweigern. Aufgrund der erhöhten Geschoßflächen-
Die Bauherrschaft beantragt die Errichtung von vier Reihenhäusern             zahl wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Für die Befreiung
mit vier Garagen und vier Stellplätzen. Das Vorhaben befindet sich im         Kniestock wird auf den Grundsatzbeschluss der Gemeinde Gessertshau-
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nördl. der Kutzenhau-
                                                                              sen verwiesen, in dem festgelegt wurde, dass Kniestöcke generell bis zu
sener Str.“ in Deubach.
                                                                              einer Höhe von 80 cm genehmigt werden.
Vom Bebauungsplan werden folgende in der Anlage mit Begründung
aufgeführte Befreiungen von den Festsetzungen beantragt:                      Beschluss:                                      1 für / 7 gegen
                                                                              Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
1. Höhe Kniestock
   Beantragt wird ein Kniestock von 90,5 cm. Im Bebauungsplan ist             5.   Fertigstellung des Lärmaktionsplanes Teil A und
                                                                                   Ankündigung der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbe-
   unter Nr. 4.1 ein Kniestock von max 50 cm festgesetzt.
                                                                                   teiligung des Eisenbahn-Bundesamtes
2. Festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ),
     festgesetzte Geschoßflächenzahl (GFZ)                                    Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans
     Beantragt wird die Überschreitung der GRZ um 0,1 Punkte von              veröffentlicht. Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informa-
     0,6 auf 0,61 und die Überschreitung der GFZ von zulässig 0,5             tions- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.
     auf 0,77.                                                                de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.
3. Dachziegelfarbe                                                            bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion ver-
   Beantragt wird der Einbau von Dachziegeln in Anthrazit. Im                 fügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteili-
   Bebauungsplan sind unter Nr. 5.1 Farben von ziegelrot bis braun-           gung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ers-
   rot festgesetzt.                                                           ten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen.
Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr - Gemeinde Ustersbach
Gessertshausen                                                            -6-                                                                   Nr. 17/18
Am 24. Januar 2018 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbe-              Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, um die Belange aller
teiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit dann die Gele-           Beteiligten ausreichend zu berücksichtigen, die Verlängerung der
genheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Ver-                   Befristung um ein weiteres Jahr zu genehmigen und das Projekt Neu-
fahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus               bau Mastbau am Umspannwerk weiter zu forcieren.
hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018
veröffentlicht.                                                                 Beschluss:                                       0 für / 8 gegen
Die Bauherrschaft erläuterte vor Ort das geplante Bauvorhaben und               Der befristete Betrieb der Mobilfunkanlage wird
die örtlichen Gegebenheiten.                                                    weiter bis zum 31.05.2020 genehmigt.
                                                                                Beschluss:                                     7 für / 1 gegen
Beschluss:                                       8 für / 0 gegen
                                                                                Der befristete Betrieb der Mobilfunkanlage wird
Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung des                                    weiter bis zum 31.05.2019 genehmigt.
Lärmaktionsplanes Teil A und Ankündigung der
                                                                                7.   Nutzungsänderung bzw. Umnutzung des bisher als
zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des
                                                                                     Gewerbefläche ausgelegten Untergeschosses zu
Eisenbahn-Bundesamtes zur Kenntnis.                                                  Wohnzwecken auf Flur-Nr. 294/5, Gemarkung Deu-
                                                                                     bach, Waldstraße 3
6.   Antrag auf isolierte Befreiung der Festsetzung vom
                                                                                Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung vom bisher als Gewer-
     Bebauungsplan Nr. 46 „Tierklinik“ zum zeitlich befris-
     teten Betrieb einer Mobilfunkanlage auf Fl.Nr. 301 der                     befläche (Friseursalon) genutzten Untergeschoss nun zu Wohnzwe-
     Gem. Gessertshausen, Grasweg 2                                             cken. Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten
Der Bebauungsplan Nr. 46 „Tierklinik“ schließt unter § 3 Festsetzung            Innenbereich (§ 34 BauGB).
Nr. 3.1 Mobilfunkanlagen generell aus.                                          Die näher umliegenden Bebauungen kann man faktisch als Allgemei-
Es wurde bereits Anfang 2017 eine befristete Zulassung für den wei-             nes Wohngebiet nach § 4 BauNVO analog i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB
teren Betrieb der Mobilfunkanlage bis Mai 2018 beantragt und vom                zuordnen. Die Umnutzung des Untergeschosses zu Wohnzwecken ist
Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom 28.03.2017 die                   gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO analog in dem faktischen Baugebiet
Zustimmung zugestimmt. Beantragt wird nun die Verlängerung der                  zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und
Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.1 § 3 des Bebauungsplanes Nr.               widerspricht nicht der Eigenart des faktischen Baugebiets. Ein Mehr-
46 „Tierklinik“ um zwei Jahre bis zum 31.05.2020.                               bedarf an Parkplätzen wird durch die Nutzungsänderung nicht aus-
Begründet wird der Antrag auf Befreiung, weil der Mobilfunkanbie-               gelöst.
ter, der am Umspannwerk einen neuen Mast errichten möchte, angibt,
dass es aufgrund von bau- und genehmigungsrechtlichen Problemen                 Beschluss:                                       8 für / 0 gegen
sowie durch die Insolvenz des beauftragten Mastherstellers im vergan-           Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
genen Herbst zu Verzögerungen des Neubaus gekommen ist.
Sollte der Verlängerung der Befreiung um zwei Jahre nicht zugestimmt
werden, wird die Verlängerung um ein Jahr beantragt.                            Niederschrift über die 2. Sitzung
Der Verantwortliche der Tierklinik, auf der derzeit der Mobilfunkmast           des Umwelt- und Bauausschusses
betrieben wird, strebt eine Vertragsverlängerung mit den Mobil-
                                                                                Gessertshausen
funkanbietern um fünf Jahre an, da es für ihn aufgrund der befristeten
Befreiungen einen erheblichen Aufwand bedeute, jährlich neue Ver-               Datum: 13. März 2018
tragsverhandlungen mit den Mobilfunkanbietern zu führen.                        Uhrzeit: 17:00 Uhr - 18:40 Uhr
Mit Schreiben vom 23.02.2018, eingegangen am 26.02.2018, ging                   Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Gessertshausen
von einem Bürger eine Beschwerde ein. Der Bürger brachte vor, dass              Schriftführer/in: Margit Lacher
er sich zum Kauf seines Grundstückes unter der Voraussetzung, dass
die Mobilfunkmasten nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgebaut wür-              Zahl der geladenen Mitglieder: 9
den, entschieden habe. Der nunmehr stattzufindende Abbau der Mas-               Zahl der Anwesenden: 9
ten sei für das Grundstück mit kaufentscheidend gewesen und er sei              Vorsitzender: Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister
von einer bindenden Wirkung der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 46 „Tierklinik“ ausgegangen. Der Bürger behält sich im Falle einer          Teilnehmer:
Genehmigung des Antrags rechtliche Schritte gegen eine positive Ent-
                                                                                1. Bürgermeister         Mögele Jürgen
scheidung des Umwelt- und Bauausschusses vor.
                                                                                Gemeinderat              Breunig Michael
Aus Sicht der Verwaltung und nach Rücksprache mit dem Landratsamt               Gemeinderat              Fendt Christian
Augsburg (Untere Bauaufsichtsbehörde) hat die Festsetzung, dass                 Gemeinderat              Mayr Thomas               ab TOP 2.4
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Tierklinik“ Mobil-
                                                                                Gemeinderat              Oberlander Michael
funkanlagen generell ausgeschlossen sind, nach der Begründung des
                                                                                Gemeinderat              Saßen Theodor             (Vertretung
Bebauungsplanes keinen drittschützenden Hintergrund.
                                                                                                                                   für Werner Pux)
Die Interessen des Bürgers, in einem Gebiet wohnhaft zu sein, in dem            Gemeinderat              Schaller Herbert
keine Mobilfunkanlage errichtet ist, ist mit dem Interesse der Allge-           Gemeinderat              Sohr Herbert
meinheit, den Zugang zum Mobilfunknetz weiterhin aufrecht zu erhal-             Gemeinderat              Winnerl Roman
ten, gegeneinander abzuwägen. Dadurch, dass der Mobilfunkbetrei-
ber, der den neuen Mast errichten wird, angibt, dass die Verzögerung            Entschuldigt:
des Neubaus u.a. durch die Insolvenz des beauftragten Mastherstel-
                                                                                2. Bürgermeister           Pux Werner
lers begründet ist, kann derzeit der neu geplante Standort nicht reali-
siert werden. Eine kurzfristige Sicherung des Zugangs zum Mobilfunk-            Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele
netz ist derzeit anderweitig nicht möglich.                                     die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Gessertshausen                                                          -7-                                                                Nr. 17/18
ÖFFENTLICHER TEIL                                                             Die Westwand des Hauses wird um 90 cm nach Westen verschoben,
                                                                              dadurch vergrößert sich das Haus. Die Vorgaben des Bebauungspla-
1.   Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom                       nes (Baufenster, GRZ, GFZ etc.) werden trotz der Vergrößerung des
     27.02.2018 - öffentlicher Teil                                           Hauses weiter eingehalten.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.                                      Zudem wird im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung die Garage
                                                                              im Gesamten um 40 cm in den Westen verschoben (eine Vergröße-
2.   Bauanträge
                                                                              rung der Garage erfolgt nicht). Dadurch, dass die Garage mit geänder-
2.1 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung von 6                      ter Lage weiterhin außerhalb des Baufensters errichtet wird, ist eine
     Fertigteilgaragen ohne Grenzabstand, Länge: 17,95 m,                     erneute Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes erforder-
     zum genehmigten Bauantrag auf Flur-Nr. 151, Gemar-
                                                                              lich.
     kung Gessertshausen, Hauptstr. 5 a
                                                                              Die Bauwerber führen zur Begründung aus, dass die Garage über
Der Antragsteller beantragt eine Abweichung der Vorgabe aus Art. 9
                                                                              das Baufeld hinaus in Richtung Grenze zur Kutzenhausener Straße
Satz 1 Nr. 1 BayBO zur Errichtung von 6 Fertigteilgaragen ohne Grenz-
                                                                              im Sinne einer symmetrischen Anordnung der Garagen zu den beiden
abstand mit einer Länge von 17,95 m. Die Errichtung des Neubaus
                                                                              Doppelhaushälften, zugunsten einer besseren Belichtung des Erdge-
einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten, 3 Fertiggaragen (5 Stell-
                                                                              schoßes (Küche) und um einen Gartenhof als Rückzugsort zu schaf-
plätze) und 2 Carports wurde bereits genehmigt. Die Garagen wurden
                                                                              fen, geschoben wurde. Wegen der Vergrößerung des Hauses soll die
jedoch planabweichend errichtet.
                                                                              Garage noch einmal um 40 cm verschoben werden. Das Sichtdreieck
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich. Die erforderlichen             an der Einmündung der Straße „Beim Kapellenholz“ zur „Kutzenhau-
Nachbarunterschriften wurden eingeholt.                                       sener Straße“ bleibt erhalten. Das Flachdach der Garage wird begrünt.
Da die Garagen über 50 m² Fläche aufweisen, sind ist ihre Errichtung          In der Sitzung vom 28.03.2017 hat der Umwelt- und Bauausschuss
nicht mehr verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO,           die Genehmigung zu den beantragten Befreiungen der ursprünglichen
sondern baurechtlich genehmigungspflichtig.                                   Planung (Garage außerhalb der Baugrenze, Garage mit Flachdach;
In Absprache mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde kann in              Dachbegrünung ist vorgesehen, Kniestock 77,5 cm statt 50 cm und
diesem Fall das gemeindliche Einvernehmen mit dem Abweichungsan-              veränderte Pflanzposition eines vorgeschriebenen Baumes) erteilt.
trag erteilt werden, da die Planunterlagen vollständig vorliegen.
                                                                              Beschluss:                                     8 für / 0 gegen
Beschluss:                                    8 für / 0 gegen                 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.                                   Hinsichtlich der Befreiung zum Bau der Garage
Zur Abweichung bezüglich der Überschreitung                                   außerhalb des Baufensters wird zugestimmt.
der Grenzabstände wird zugestimmt.
                                                                              2.4 Neubau einer Gewerbehalle mit Ausstellung und Büro-
2.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinhei-                              flächen Fl.Nr. 164/6 der Gemarkung Gessertshausen,
     ten und 3 Garagen auf Flur-Nr. 590, Gemarkung Mar-                            Am Bahndamm 6 und 8
     gertshausen, Fuggerstr. 19                                               Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Mehrfamilienhauses               Nr. 27 „Gewerbegebiet zwischen alter und neuer Bahnlinie, 1. Ände-
mit 7 Wohneinheiten und 3 Garagen. Dieses soll auf Fl.Nr. 590/0 der           rung“ in Gessertshausen. Der Bauwerber beantragt die Errichtung der
Gemarkung Margertshausen errichtet werden, auf dem sich bis jetzt             Stellplätze außerhalb des Baufensters und daher eine Befreiung von
ein Einfamilienhaus (Altbestand) befindet.                                    der Festsetzung Nr. 6.1.des Bebauungsplanes Nr. 27.
Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten               Als Begründung führt er an, dass das zu bebauende Grundstück
Innenbereich. Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als             durch die festgesetzten Baugrenzen erheblich in der Bebauung ein-
Mischgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO analog ein-              geschränkt ist. Es sind lediglich ca. 37 % der Grundstücksfläche mit
stufen. Die Errichtung von Wohngebäuden ist in einem Mischgebiet              Gebäuden bebaubar. Daher ist eine Verschiebung der Stellplätze nach
zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und            außerhalb der Baugrenze sinnvoll. Die geforderte Grünfläche ist von
widerspricht nicht der Eigenart des Baugebiets.                               dieser Verschiebung nicht betroffen. Von der Festsetzung, dass Stell-
                                                                              plätze und Garagen nur innerhalb der Baugrenze errichtet werden
Beschluss:                                    8 für / 0 gegen                 dürfen, kann gemäß Nr. 6.1 des Bebauungsplanes Nr. 27 im Einzelfall
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.                                   abgewichen werden, wenn ein Bedarf vorhanden ist.
                                                                              Der Bauwerber beantragt außerdem eine Befreiung von der Festset-
2.3 Tekturantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit                        zung Nr. 4.2 des Bebauungsplanes Nr. 27 wonach sämtliche Gebäude
     Garage und Carport an eine bestehende Doppelhaus-                        innerhalb der Grundstücke 1 bis 9 mit max. 30 cm über den festge-
     hälfte auf Fl.Nr. 266/27 der Gemarkung Deubach, Beim                     legten Geländeplateauhöhen mit den EG-Höhen (FFB) festgeschrieben
     Kapellenholz 2                                                           sind. Die geplante EG-Höhe (FFB) soll ca. 121 cm über der festgeleg-
Im Jahr 2017 wurde der Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage               ten Geländeplateauhöhe (476,50 NN) liegen.
und Carport an eine bestehende Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 266/27             Zur Begründung führt er an, dass das zu bebauende Grundstück in
der Gemarkung Deubach unter dem Aktenzeichen des Landratsamtes                Hallenlängsrichtung ein erhebliches Gefälle aufweise (ca. 1,40 m). Die
1-950-2017-BA baurechtlich genehmigt. Das Bauvorhaben befindet                festgelegte Geländeplateauhöhe von 476,50 NN stellt den niedrigsten
sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nördlich der              Punkt des Baugrundstücks dar. Eine Situierung der Halle mit einem
Kutzenhausener Straße, 1. Änderung“.                                          FFB (EG) von 30 cm über der festgesetzten Geländeplateauhöhe lässt
Der Bauwerber reicht nun einen Tekturantrag zur diesem Vorhaben               sich nur durch erhebliche Abgrabungen und Geländemodellierungen
ein, weil eine Umplanung des Kellers erforderlich war. Es gibt nun            verwirklichen. Durch Anhebung der FFB (EG) auf ca. 1,20 cm über die
einen Höhensprung auf volle Kellerhöhe. Gegenüber der ursprüngli-             festgesetzte Geländeplateauhöhe passt sich die Halle sehr gut in das
chen Planung muss die Treppe ins Untergeschoß wegen des Höhen-                vorhandene Gelände ein. Es sind erheblich weniger Abgrabungen und
sprungs versetzt werden.                                                      Geländemodellierungen notwendig.
Gessertshausen                                                         -8-                                                                 Nr. 17/18
Beschluss:                                      9 für / 0 gegen              Großabnehmer, wie landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebe-
                                                                             triebe, werden zwischen dem 08.05. und 18.05.2018 vom Wasser-
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Zu
                                                                             wart Herrn Schenzinger noch persönlich aufgesucht, um die Rahmen-
den beantragten Befreiungen vom Bebauungs-
plan Nr. 27 zur Errichtung der Stellplätze außer-                            bedingungen für die Wasserunterbrechung abzuklären.
halb des Baufensters und zur Überschreitung der                              Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt unter der 0 8238 – 3006 25
festgesetzten Geländeplateauhöhe auf 121 cm                                  zur Verfügung.
auf der Gebäudenordseite (FFB (EG) 477,71 NN)
wird zugestimmt.
                                                                             Bürgerbus – neuer Fahrplan ab Mai 2018
     Antrag eines Bürgers auf Errichtung eines Bushaltestel-
                                                                                                     Vor rund einem Jahr startete unser Bürgerbus
3.
     lenhäuschens am Wollishauser Weg in Margertshausen                                              in Gessertshausen. Seither bringt er zuverlässig
                                                                                                     seine Fahrgäste an ihr Ziel. Von Montag bis
Bereits mit E-Mail vom 12.09.2017 hat ein Bürger einen Antrag zur                                    Freitag dreht der Bus viermal am Tag seine
Aufstellung eines Bushäuschens für die Schüler am Wollishauser                                       Runde durch unsere Gemeinde. Für nur 50
Weg in Margertshausen gestellt. Der Antragsteller brachte vor, dass                                  Cent pro Fahrt kann jeder den Bus nehmen.
die Haltestelle am Wollishauser Weg in Margertshausen die einzige                                    Mittlerweile nutzen über 100 Fahrgäste jeden
sei, die kein Bushäuschen hatte, die Haltestellen in Margertshausen,         Monat diese Möglichkeit. Von Anfang an haben wir alle Anregungen
Wollishausen und Deubach hätten Bushäuschen. Der Antragstel-                 unserer Fahrgäste und die Erfahrungen unserer ehrenamtlichen Fahrer
ler findet diesen Zustand gerade wenn der Regen bzw. der Schnee              gesammelt. Diese Anregungen setzen wir nun um und passen den
komme, nicht hinnehmbar und stellt deswegen einen Antrag zur Auf-            Fahrplan entsprechend an.
stellung eines Schutzes für die Kinder, damit diese nicht schon nass
in der Schule ankämen. In Betracht zur Aufstellung des Bushalte-             So wird der Bus ab Mai am Ende seiner Runde noch einmal nach Deu-
stellenwartehäuschens käme die am Wollishauser Weg angrenzende               bach fahren, um so eine Rückfahrt zu ermöglichen. In Gessertshausen
Grünfläche (Fl.Nr. 112/9 Gemarkung Margertshausen). Der Bau von              werden die Haltestellen leicht geändert, um schwierige Aus- und Ein-
Fahrgastunterständen, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der          stiege zu vermeiden. Die Details entnehmen Sie bitte dem neuen Fahr-
Schülerbeförderung dienen, sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buch-             plan. Alle Haltestellen auf der Route sind durch das Bürgerbuszeichen
stabe e) BayBO verfahrensfrei.                                               gekennzeichnet. Wir wünschen allen unseren Fahrgästen weiterhin
                                                                             gute Fahrt.
Eventuell besteht die Möglichkeit, den Schulbusverkehr über die Fug-
                                                                             Ihr Bürgerbusteam
gerstraße zu leiten. Dadurch könnte das Bushäuschen auf der Flur-
stücknummer 112/27 der Gemarkung Margertshausen angefahren
werden. Das Bushäuschen in der Fuggerstraße liegt nur ca. 85 Meter           Aufstellung einer E-Bike Station
Luftlinie von der bisher angefahrenen Haltestelle entfernt.
                                                                             in Oberschönenfeld
Beschluss:                                          0 für / 9 gegen          Die Regionalentwicklung Augsburg Land West – ReAL West e.V. und
Die Verwaltung wird beauftragt, aus verkehrs-                                die Regionalentwicklung Stauden e.V. haben im vergangenen Jahr das
rechtlicher Sicht zu prüfen, ob die Aufstellung                              Projekt „E-Bike-Region Naturpark Augsburg – Westli-
eines Bushaltestellenwartehäuschens auf der am                               che Wälder“ umgesetzt.
Wollishauser Weg angrenzenden Grünfläche mög-                                In Gessertshausen wurde nun auch eine E-Bike Station am Kloster
lich ist. Sollte die Aufstellung möglich sein, wird                          Oberschönenfeld in Betrieb genommen.
die Verwaltung beauftragt, entsprechende Ange-
                                                                             Die Ladestation liegt im Blickwinkel vom Biergarten des Klosterstüble.
bote zur Aufstellung eines solchen Wartehäus-
chens einzuholen.

                           Aktuelles
Wasserversorgung
VORABINFORMATION
Instandhaltungsarbeiten am Trinkwasserrohrnetz
Wichtige Information für Hauseigentümer und Mieter
in WOLLISHAUSEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von Instandhaltungsarbeiten am Trinkwasserrohrnetz im
Ortsteil Wollishausen muss die Trinkwasserversorgung voraussichtlich
am Dienstag, 29.05.2018 zwischen 13.00 Uhr und 14.30
Uhr (maximal 1,5 Stunden) unterbrochen werden.
Sie erhalten einige Tage vor der Unterbrechung, im Zeitraum vom 21.
bis 25.05.2018, nochmals eine gesonderte Information über den tat-
sächlichen Abstellungszeitraum des Wassers (Wurfzettel Brief-
kasten). Bitte verständigen Sie alle über diese Leitung versorgten
Personen, dass es voraussichtlich im oben genannten Zeitraum zu
einer Wasserunterbrechung kommen wird und währenddessen kein
Wasser aus den Leitungen entnommen werden darf.                              Foto: Kommune
Gessertshausen

Die Gemeinde Gessertshausen bietet ab dem 01.09.2018 folgende Praktikantenstellen in der
Kindertagesstätte Pusteblume an:                                                           Die Gemeinde Gessertshausen sucht ab September 2018

1. Ausbildungsstellen für PRAKTIKANTEN/ PRAKTIKANTINNEN
   im Anerkennungsjahr für den Beruf Erzieher/in                                                                           eine/n Erzieher/in
                                                                                                                      (in Vollzeit mit 39 Wochenstunden)
   Das muss Ihre Bewerbung enthalten:
   - Anschreiben
   - Lebenslauf                                                                            für den Kindergarten- und Hortbereich der Kindertagesstätte Pusteblume in Gessertshausen.
   - Zeugnis der Fachakademie (Abschlusszeugnis 1. Jahr oder Zwischenzeugnis 2. Jahr)
                                                                                           Ihr Profil:
   - Teilnahmebestätigung (Lehrgang anderer Bewerber) oder Ähnliches
                                                                                           - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher(in)
   - Vorhandene Praktikumsbeurteilung aus dem SPS / Erzieherpraktikum oder Nachweise       - Spaß am liebevollen Umgang mit den Kindern
      über Erfahrung als Kinderpfleger/-in                                                 - selbständige Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein
                                                                                           - Teamfähigkeit und Flexibilität
2. Ausbildungsstellen für PRAKTIKANTEN/ PRAKTIKANTINNEN
   für das Sozialpädagogische Seminar (SPS 1) und (SPS 2)                                  Wir bieten:
                                                                                           - einen spannenden Arbeitsplatz mit der Möglichkeit, die eigenen Aufgaben
   Das muss Ihre Bewerbung enthalten:                                                        kreativ und eigenverantwortlich mitzugestalten
                                                                                                                                                                                           -9-

   - Anschreiben                                                                           - eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), die sich an Ihrer
   - Lebenslauf                                                                              Berufserfahrung orientiert
   - ggf. Praktikumsbeurteilungen                                                          - ansprechende und großzügige Räumlichkeiten der Kindertagesstätte
                                                                                           - einen unbefristeten Arbeitsvertrag
Wir bieten:
Wir gewähren Ihnen eine feste Praktikumsvergütung.                                         Auskünfte:
                                                                                           Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Bürgermeister Mögele (08238-300611), Herr
Auskünfte:                                                                                 Dietz (08238-300612) oder Frau Schlittenbauer (08238-3598) gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Bürgermeister Mögele (08238-300611), Herr
Dietz (08238-300612) oder Frau Schlittenbauer (08238-3598) gerne zur Verfügung.            Ihre Bewerbung:
                                                                                           Wenn Sie unser Team verstärken wollen, dann senden Sie Ihre vollständigen
Ihre Bewerbung:                                                                            Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, usw.) bis spätestens
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 02.05.2018 bei der Gemeinde Gessertshausen,         02.05.2018 an die
Personalverwaltung, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen oder gerne per E-Mail:
dietzw@gessertshausen.de                                                                   Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
                                                                                           -Personalamt-
Bitte verwenden Sie bei postalischen Bewerbungen nur Kopien, weil eine Rücksendung der     Hauptstraße 31
Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Unterlagen werden nach einem Fristablauf von 6         86459 Gessertshausen
Monaten, sofern keine Abholung erfolgt, datengeschützt vernichtet.
                                                                                           oder an

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.                                                        dietzw@gessertshausen.de

                                                                                           Verwenden Sie bei postalischen Bewerbungen nur Kopien, weil eine Rücksendung der Unterlagen
                                                                                           nicht erfolgen kann. Die Unterlagen werden nach einem Fristablauf von 6 Monaten, sofern keine
                                                                                           Abholung erfolgt, datengeschützt vernichtet.
                                                                                                                                                                                           Nr. 17/18
Gessertshausen                                                      - 10 -                                                            Nr. 17/18

                 Gemeinde Ustersbach                                     4.   Neukalkulation und Festsetzung der Schmutz- und
                                                                              Niederschlagswassergebühren für den Gebühren-
                                                                              bemessungszeitraum 2016 bis 2019 (01.01.2016 bis
                      Gemeinderat                                             31.12.2019)
                                                                         Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Spahn, Heil-
                                                                         bronn, als Berichterstatter anwesend. Herr Spahn erläutert die
Niederschrift über die 4. Sitzung des                                    Schmutz- und Niederschlagswassergebührenkalkulation der Fa.
Gemeinerates Ustersbach 20. März 2018                                    Schneider & Zajontz 2016 - 2019. Einzelheiten werden in einer
Datum: 20. März 2018                                                     Power-Point-Präsentation dargestellt. Die Gebührenkalkulation 2016 -
                                                                         2019 wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung
Uhrzeit: 18:30 Uhr - 22:15 Uhr
                                                                         gestellt.
Ort: in der Schule Ustersbach
Schriftführer/in: Wolfgang Dietz                                         Beschluss:                                      12 für / 0 gegen
Zahl der geladenen Mitglieder: 13                                        Aufgrund der vorliegenden Neukalkulation wird
Zahl der Anwesenden: 12                                                  die Schmutzwassergebühr ab dem 01.01.2016
                                                                         für den neuen Bemessungszeitraum 2016 – 2019
Vorsitzender: Dr. Maximilian Stumböck, 1. Bürgermeister                  (01.01.2016 – 31.12.2019) in Höhe von 1,34 €/
Teilnehmer:                                                              m³ Schmutzwasser festgesetzt. Die Niederschlags-
                                                                         wassergebühr wird aufgrund der vorliegenden
1. Bürgermeister        Dr. Stumböck Maximilian                          Neukalkulation ab dem 01.01.2016 für den
2. Bürgermeister        Schmid Bernhard                                  Bemessungszeitraum 2016 – 2019 (01.01.2016
3. Bürgermeisterin      Völk Anja                                        – 31.12.2019) in Höhe von 0,29 €/m²/Veranla-
Gemeinderat             Biber Andreas                                    gungsjahr festgesetzt. Diese Gebührensätze wer-
Gemeinderätin           Braun Andrea                                     den in der noch zu beschließenden Neufassung
Gemeinderat             Braun Andreas
                                                                         der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS)
Gemeinderat             Braun Christian
                                                                         von der Gemeinde Ustersbach übernommen und
Gemeinderat             Hillenbrand Hubert
                                                                         festgesetzt.
Gemeinderat             Kast Jürgen
Gemeinderat             Kögel Thomas
Gemeinderat             Kohler Markus                                    5.   Neufassung der Satzung für die für die öffentliche
Gemeinderat             Spennesberger Matthias                                Entwässerungseinrichtung (EWS) der Gemeinde
Entschuldigt:                                                                 Ustersbach
                                                                         Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Spahn, Heil-
Gemeinderat           Beck Andreas
                                                                         bronn, als Berichterstatter anwesend. Die Neufassung der Entwässe-
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Dr. Maximi-
                                                                         rungssatzung (EWS) wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen
lian Stumböck die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die
                                                                         in Textform übermittelt. Einzelheiten werden in einer Power-Point-Prä-
Beschlussfähigkeit fest.
                                                                         sentation dargestellt. Herr Rechtsanwalt Spahn hat die entsprechende
ÖFFENTLICHER TEIL                                                        Neufassung der Satzung zur Beschlussfassung vorbereitet.
1.   Bürgerinformation über das Satzungsrecht und                        Beschluss:                                       12 für / 0 gegen
     die neuen Gebührensätze der Entwässerungsein-
     richtung der Gemeinde Ustersbach                                    Aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1
                                                                         und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeord-
Herr Rechtsanwalt Spahn stellt im Rahmen einer Bürgerinformati-
                                                                         nung sowie Artikel 34 Abs. 2 Satz 1 des Bay-
onsveranstaltung die Ergebnisse der Einführung des Gebührensplit-
                                                                         rischen Wassergesetzes erlässt die Gemeinde
tings und das neue Satzungsrecht der Einwässerungseinrichtung der
                                                                         Ustersbach die der Niederschrift über diese Sit-
Gemeinde Ustersbach vor. Zudem erläutert er die Gründe für die rück-
                                                                         zung beiliegende Satzung für die öffentliche
wirkende Einführung der getrennten Gebührensätze zum 01.01.2016
                                                                         Entwässerungseinrichtung (EWS) der Gemeinde
und den Zusammenhang mit der Einbeziehung der Schmutzwässer
                                                                         Ustersbach. Die Anlage wird zum Bestandteil des
und der einleitenden versigelten Flächen eines Großeinleiters („Son-
                                                                         Beschlusses erklärt.
dervereinbarung“). Die von den Bürgern gestellten Fragen werden von
Herrn Rechtsanwalt Spahn vollumfänglich beantwortet.
                                                                         6.   Neufassung der Beitrags- und Gebührensat-
2. Wünsche und Anfragen von Bürgern                                           zung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der
Die Jugendbeauftragte Angelika Ortner erinnert an ein Projekt, in dem         Gemeinde Ustersbach, mit Inkrafttreten zum
auf dem TSV-Gelände eine Garagenwand für „Farbsprühkunst“ frei-               Gebührenteil rückwirkend zum 01.01.2016
gegeben wurde. Sie bittet die Mitbürgerinnen und Mitbürger um Hin-
                                                                         Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Spahn, Heil-
weis auf eine geeignete Wand, um im Jahr 2018 eine ähnliche Veran-
                                                                         bronn, als Berichterstatter anwesend. Die Beitrags- und Gebühren-
staltung durchführen zu können.
                                                                         satzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS 2018) wurde dem Gre-
3.   Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung                      mium mit den Sitzungsunterlagen in Textform zur Verfügung gestellt.
     vom 06.03.2018- öffentlicher Teil                                   Einzelheiten werden in einer Power-Point-Präsentation dargestellt. In
                                                                         der Präsentation wird auch erläutert, warum der Gebührenteil der Sat-
Beschluss:                               12 für / 0 gegen                zung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt werden soll. Herr
Die Niederschrift über die Sitzung vom                                   Spahn hat die entsprechende Neufassung der Satzung zur Beschluss-
06.03.2018 – öffentlicher Teil – wird zur                                fassung vorbereitet.
Kenntnis genommen und genehmigt.
Gessertshausen                                                     - 11 -                                                           Nr. 17/18
Beschluss:                                      12 für / 0 gegen        Einzelheiten werden in der Power-Point-Präsentation dargestellt. Herr
Aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Bayrischen                          Rechtsanwalt Spahn hat die entsprechende Übergangs- und Vollzugs-
Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde                            regelung zur Beschlussfassung vorbereitet.
Ustersbach die der Niederschrift über diese Sit-
zung beiliegende Beitrags- und Gebührensat-                             Beschluss:                                    12 für / 0 gegen
zung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der                             Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift
Gemeinde Ustersbach. Die Anlage wird zum                                der dieser Sitzung beiliegenden Übergangs- und
Bestandteil des Beschlusses erklärt.                                    Vollzugsregelung zur Beitrags- und Gebüh-
                                                                        rensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-
7.   Übergangs- und Vollzugsregelung zur Beitrags-                      EWS 2018) der Gemeinde Ustersbach vom
     und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung                       20.03.2018. Die Anlage wird zum Bestandteil
     der Gemeinde Ustersbach vom 20.03.2018                             des Beschlusses erklärt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Spahn, Heil-
                                                                        8.   Bauanträge
bronn, als Berichterstatter anwesend.
Die Übergangs- und Vollzugsregelung zur Beitrags- und Gebühren-         Es liegen keine Bauanträge vor.
satzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS 2018) wurde dem Gre-          9. Verschiedenes
mium mit den Sitzungsunterlagen in Textform zur Verfügung gestellt.     Dazu erfolgen keine Wortmeldungen.

                                                             Aktuelles

                                                                             Liebe Ustersbacher und
                                                                             Mödishofer Bürgerinnen
                                                                             und Bürger,

                                                                             in dieser Ausgabe liegt ein
                                                                             Prospekt zu den Kreuzweg-
                                                                             stationen im Wäldchen der
                                                                             Grotte    Ustersbach.    Diese
                                                                             werden in den nächsten
                                                                             Monaten saniert. Die Gemeinde
                                                                             und die Pfarrei würden sich
                                                                             freuen, wenn Sie die Sanierung
                                                                             mit einer einmaligen Spende
                                                                             unterstützen würden. Ihre
                                                                             Spende hilft mit, dass in
                                                                             unserer schnelllebigen Zeit
                                                                             Erhaltenswertes       erhalten
                                                                             bleibt.

                                                                             Herzlichen Dank im Voraus

                                                                             Gemeinde Ustersbach
                                                                             Pfarrei St. Fridolin Ustersbach
Gessertshausen                                                     - 12 -                                                          Nr. 17/18
Problemabfallsammlung Frühjahr 2018                                     3.   Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.237,13 €
Abfälle, die wegen ihres Schadstoffgehalts getrennt vom Hausmüll zu          festgesetzt.
entsorgen sind, werden im Landkreis Augsburg über die mobile Prob-      4.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage-
lemabfallsammlung erfasst. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises            soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt
Augsburg können Problemabfälle in haushaltsüblicher Menge                    wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 29.500,00 € festgesetzt und
an dem unten aufgeführten Sammelort abgeben. Die Abfälle sollten             nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schul-
möglichst in Originalbehältnissen angeliefert werden.                        verbandes umgelegt (Vermögensumlage).
                                                                        5.   Die Investitionsumlage (Vermögensumlage) wird je Verbands-
Bitte beachten: Keine Abgabe von Dispersionsfarben möglich!                  schüler auf 475,81 € festgesetzt.
Ustersbach, Samstag, 28.04.2018, 13:45-14:45 Uhr, Dinkelscherbe-        §5
ner Str., Raiffeisenlagerhaus
                                                                        1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
                                                                        Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 52.900,-- € festgesetzt.
Änderung bei der Befüllung                                              §6
von Swimmingpools                                                       Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Gemeinde Ustersbach weist darauf hin, dass eine Befüllung von       §7
Swimmingpools über Hydranten des öffentlichen Trinkwassernetzes         Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
aus Gründen des Trinkwasserschutzes zukünftig nicht mehr zulässig
                                                                        Gessertshausen, den 27.04.2018
ist. Des Weiteren fällt Wasser aus Swimmingpools unter den Begriff
des Abwassers gemäß § 54 WHG und ist demzufolge in die öffentliche
Kanalisation abzuleiten. Demnach sind sowohl die Trinkwasser- als
auch die Abwassergebühren für die Füllung von Swimmingpools zu
entrichten.                                                             Dr. Stumböck
Die Gemeindeverwaltung                                                  Schulverbandsvorsitzender
                                                                        II.
                                                                        Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art.
                 Schulverband Ustersbach                                9 Abs. 9 BaySchFG
                                                                        i.V.m. Art 40 Abs. 1 KommZG und Art. 117, 110 GO, Art 27 Abs. 1
Haushaltssatzung                                                        die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 03.04.2018 genehmigt bzw.
                                                                        gewürdigt.
des Schulverbandes Ustersbach
                                                                        Der Haushaltsplan liegt während des ganzen Jahres in der Geschäfts-
(Landkreis Augsburg) für das Haushaltsjahr 2018                         stelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gesserts-
Auf Grund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –       hausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden
BaySchFG -, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeord-       zur Einsichtnahme auf.
nung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:                 Gessertshausen, den 27.04.2018
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
wird hiermit festgesetzt; er schließt
                                                                        Dr. Stumböck
im Verwaltungshaushalt
                                                                        Schulverbandsvorsitzender
in den Einnahmen und Ausgaben mit              298.700,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit              92.400,00 €                              Ende des amtlichen Teils
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
men sind in Höhe von 0 € vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden mit 0 €
festgesetzt.
§4
Schulverbandsumlage
1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage-
     soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt
     wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 200.700 € festgesetzt und
     nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schul-
     verbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.   Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßge-
     bende Schülerzahl nach dem Stand 1. Oktober 2017 auf 62 Ver-
     bandsschüler festgesetzt.
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