Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr - Gemeinde Ustersbach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtliches Mitteilungsblatt Über den Zaun der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, der Gemeinden Gessertshausen und Ustersbach und amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Kutzenhausen Jahrgang 42 Freitag, den 27. April 2018 Nummer 17 Maibaumfeier in Gessertshausen am Samstag, den 28. April 2018 um 17.00 Uhr mit anschließendem gemütlichen Beisammensein. Aufstellen des Maibaums ca. 13.00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch Die Gemeinschaft der Gessertshausener Ortsvereine
Gessertshausen -2- Nr. 17/18 Redaktionsschlussvorverlegung Redaktionsschlussvorverlegung Wegen des Feiertages am „01. Mai“ muss der Redaktionsschluss Wegen des Feiertages am „Christi Himmelfahrt“ muss der Redakti- für die Ausgabe in Kalenderwoche 18 auf onsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 19 auf Freitag, 27. April 2018 Freitag, 4. Mai 2018 vorverlegt werden. vorverlegt werden. Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte und Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Textbeiträge Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Später eingehende Beiträge bei der Annahmestelle ein. Später eingehende Beiträge können lei- können leider nicht mehr berücksichtigt werden. der nicht mehr berücksichtigt werden. Die Redaktion Die Redaktion Ärztlicher Bereitschaftsdienst Häckselplatz Gessertshausen, Fa. Mayr Dietkircher Berg Montag - Freitag.................................. 7.00 - 12.00 Uhr und 12.45 - 17.00 Uhr an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb Samstag...................................................................................7.00 - 12.00 Uhr der Sprechzeiten Tel. 01805/191212 od. gebührenfrei 116117 am Wochenende..............................................Freitag 18.00 - Montag 8.00 Uhr Wertstoffhof und Häckselplatz Ustersbach an Feiertagen................................................................Vortag 18.00 - 8.00 Uhr Samstag.......................................................................... von 10.00 - 12.00 Uhr ............................................................................... bis zum nachfolgenden Tag Störungen in der Wasserversorgung Gessertshausen, Ustersbach und Mittwochnachmittag................................................12.00 - 8.00 Uhr nachf. Tag Ortsteile 24-Stunden-Hotline���������������������������������������������������������������� 08238 / 3006-50 Allgemein- und Kinderärztliche Notfallpraxis Vincentinum (Gespräche werden zu Protokollzwecken aufgezeichnet) LEW 24-Stunden-Störungshotline...................................Tel. 08005396380 (keine Voranmeldung erforderlich) - Tel. 0821/5670770 Sa., So. und Feiertage...............................................................9.00 - 21.00 Uhr Bücherei Margertshausen Mi..........................................................................................14.00 - 21.00 Uhr Dienstag (nicht an Feiertagen)......................................... von 18.30 - 20.00 Uhr Fr...........................................................................................18.00 - 21.00 Uhr Bücherei Ustersbach Chirurgische Ambulanz Dinkelscherben - Tel. 08292/1553 Donnerstag..................................................................... von 17.00 - 19.00 Uhr Montag 7.00 Uhr - Samstag 12.00 Uhr Rathaus Gessertshausen - Telefon 08238/3006-0, Fax: 08238/3006-10 Apothekendienst Briefanschrift Hauptstr. 31, 86459 Gessertshausen Samstag 28.04.2018 ������������������������������ Schmuttertal-Apotheke Gessertshausen, Internet-Adresse............................................................www.gessertshausen.de ������������������������������������������������������������������������� Hauptstr. 21, Tel.: 08238 / 2878 E-Mail.......................................................................... info@gessertshausen.de Sonntag 29.04.2018 ��������������������������������������� Marien-Apotheke Zusmarshausen, Bürgermeister Gessertshausen ����������������������������������������������������������������� Augsburgerstr. 8, Tel.: 08291 / 18850 Bürgermeister Gessertshausen 1. Bürgermeister Jürgen Mögele................................................ 08238/3006-11 am Schlauenfeld 14, Margertshausen....................................... 0152/52304587 Feuerwehr Brandfall, Rettung 112 2. Bgm. Werner Pux�����������������������������������������������������������������������08238/3647 Wohlleibstraße 12, Wollishausen Polizeinotruf 3. Bgm. Karl Bauer..................................................................... 08238/967475 Kohlstattstr. 6, Wollishausen Für alle Gemeinden im Landkreis................................................................. 110 Bürgermeister Ustersbach Inspektion Zusmarshausen.......................................................... 08291/18 900 1. Bgm. Dr. Maximilian Stumböck .............................................. 08238/3006-19 Am Feldweg 3, Mödishofen........................................................ 08236/959362 Sterbefälle 2. Bgm. Bernhard Schmid�������������������������������������������������������������08236/90231 Sonnenhof 2, Ustersbach Gessertshausen: Fa. Friede..................................................... 0821/44 00 70 3. Bgm. Anja Völk....................................................................... 08236/962444 Ustersbach: Bestattungsdienst Litzel............................................ 08292/1884 Eisbühlstr. 27, Ustersbach Öffnungszeiten Öffentliche Einrichtungen Bauhof Gessertshausen.................................................................. 08238/3385 Bauhof Ustersbach........................................................................... 08236/739 Parteiverkehrszeiten Rathaus Gessertshausen Kindergarten Gessertshausen......................................................... 08238/3598 Montag, Mittwoch - Freitag...................................................8.00 bis 12.00 Uhr Kindergarten Ustersbach.................................................................. 08236/767 Dienstag.............................................................................14.00 bis 18.00 Uhr Grundschule Gessertshausen.......................................................... 08238/2355 Wertstoffhof Gessertshausen (beim Bauhof) Mittagsbetreuung der Grundschule Gessertshausen Mittwoch........................................................................ von 15.00 - 17.00 Uhr ............................................................................................ 01520/6 45 87 84 Samstag.......................................................................... von 09.00 - 12.00 Uhr Grundschule Ustersbach................................................................. 08236/1753 Abfallberater Dr. Dietmar Haugk..................................................... 08238/7391 Abfallberatung Landratsamt....................................................... 08232/964322 Förderschule Ustersbach................................................................. 08236/1753 Nachbarschaftshilfe Gessertshausen......................................... 0172 / 3219321
Gessertshausen -3- Nr. 17/18 VG Gessertshausen Aktuelles 24. Landkreismeisterschaft Die Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen (ca. 5.400 Einwoh- im Stockschießen ner), Landkreis Augsburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt AUSSCHREIBUNG eine/einen Verwaltungsmitarbeiterin/ Zeit: Sonntag, 15. Juli 2018 Verwaltungsmitarbeiter im Vorzimmer der Ort: Pflasteranlage des SV Untermeitingen Bürgermeister und des Geschäftsstellenleiters Ausweichtermin: Sonntag, 22. Juli 2018 (Die Stelle ist bedingt teilzeitfähig) Veranstalter: Landkreis Augsburg Ausrichter: SV Untermeitingen Ihre Aufgabenschwerpunkte: • Sekretariats- und Assistenztätigkeiten Schirmherr: Landrat Martin Sailer • Unterstützung des Gemeinschaftsvorsitzenden, der Bürgermeis- Internetadresse: www.landkreis-augsburg.de/sport ter der Mitgliedgemeinden und des Geschäftsstellenleiters beim E-Mail: sport@lra-a.bayern.de Fertigen von Schreiben aller Art sowie bei der Vor- und Nach- Wettbewerb: Mannschaftsschießen bereitung der Sitzungen der politischen Gremien und Bespre- der Herren und Damen sowie Mixed chungen Startrecht: Alle Vereine des Landkreises Augsburg, auch • Betreuung der politischen Gremien Zweitmannschaften sind spielberechtigt, max. 13 • Protokollführung bei Sitzungen und Bürgerversammlungen Mannschaften, die Schützen müssen jedoch Mit- • Mitarbeit bei der Organisation von Wahlen glied des entsprechenden Vereins sein • Terminvereinbarungen und Terminorganisation Siegerehrung: nach Beendigung des Wettkampfes • Annahme und Verteilung der Posteingänge / Postausgänge Preise: Pokale, Medaillen und Urkunden • Annahme und Vermittlung von Telefonaten (Telefonzentrale) • Pflege des Amtsblatts „Über den Zaun“ und der Homepage Meldung: Die Vereine melden ihre Mannschaften schrift- • Ablagearbeiten lich bis spätestens Sonntag, den 8. Juli 2018 Ihr Profil: Meldeanschrift: Helmut Pehmer, Brunhildstraße 16, 86356 Neu- • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachan- säß, Tel: 0821/451045, E-Mail: helmut.peh- gestellten oder eine vergleichbare Ausbildung aus dem Bereich mer@augustakom.net der Büroorganisation Startgeld: 21 Euro • Sorgfalt und Zuverlässigkeit (*0,50 Euro / Kind / Schüler / Jugendlicher und • Loyalität und absolute Diskretion 1 Euro / Erwachsener / Mannschaft werden bei • die Fähigkeit, strukturiert und nach zeitlichen Vorgaben zu allen Landkreismeisterschaften an die Bürgerstif- arbeiten tung Augsburger Land gespendet. • überdurchschnittliches Engagement und Flexibilität, insbeson- www.buergerstiftung-augsburger-land.de) dere auch die Bereitschaft zum Dienst in den Abendstunden Wettbewerbsleiter Helmut Pehmer Wir bieten Ihnen: • eine Vergütung nach dem TVöD, welche sich nach der Qualifi- Schiedsrichter: wird vor Beginn der Veranstaltung kation und den übertragenen Aufgaben richtet bekannt gegeben • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Zeiteinteilung: Meldung 7.30 Uhr • eine interessante und vielseitige Aufgabe Beginn 8.15 Uhr • flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Dienstvereinbarung Bestimmungen: Kein Passzwang Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewer- Wertung: Nach den Spielregeln der IER vom Oktober 2014 bungsunterlagen (z.B. Lebenslauf, Abschlusszeugnis der Berufsaus- Bei Schlechtwetterlage Rückfrage unter: bildung, Arbeitszeugnisse) bis spätestens 02.05.2018 an die Helmut Pehmer 0173 2598378 Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen SV Untermeitingen 08232 905644 -Personalverwaltung- Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen Augsburg, im April 2018 oder an dietzw@gessertshausen.de gez. Barbara Wengenmeir gez. Helmut Pehmer Verwenden Sie bei postalischen Bewerbungen nur Kopien, weil Sportbeauftragte Ausrichter eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Unter- Landratsamt Augsburg ESV Gersthofen lagen werden nach einem Fristablauf von 6 Monaten, sofern keine Abholung erfolgt, datengeschützt vernichtet. Nähere Auskünfte zur Tätigkeit erteilen Ihnen gerne Herr Bürger- meister Mögele (08238/3006-11) oder Herr Dietz (08238/3006-12).
Gessertshausen -4- Nr. 17/18 Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten Aus dem Rathaus Innenbereich. Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO analog einstu- fen. Die Errichtung von Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe Rathaus geschlossen ist in einem Dorfgebiet zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, nähere Umgebung ein und widerspricht nicht der Eigenart des Bau- das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen gebiets. Der Bereich, der auf den Fl.Nrn. 274 und 275 der Gemarkung und der gemeindliche Bauhof bleiben am Deubach bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als bebau- bare Fläche ausgewiesen. Freitag, 11. Mai 2018 Die Bauherrschaft erläuterte vor Ort das geplante Bauvorhaben und geschlossen. die örtlichen Gegebenheiten. Wir bitten um Ihr Verständnis. 2. Neubau einer Futterlagerhalle auf Flur-Nrn. 274 + 275, Gemarkung Deubach Die Bauherrschaft beantragt den Neubau einer Futterlagerhalle (Wirt- Erster Bürgermeister und schaftsstelle landwirtschaftlicher Betrieb) auf der Fl.Nr. 274 + 275 der Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender Gemarkung Deubach. Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten Innenbereich. Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als Gemeinde Gessertshausen Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO analog einstu- fen. Die Errichtung von Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe ist in einem Dorfgebiet zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die Gemeinderat nähere Umgebung ein und widerspricht nicht der Eigenart des Bau- gebiets. Der Bereich, der auf den Fl.Nrn. 274 und 275 der Gemarkung Niederschrift über die 1. Sitzung Deubach bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als bebau- des Umwelt- und Bauausschusses bare Fläche ausgewiesen. Die vom Gemeinderat Gessertshausen in der Sitzung vom 05.02.2018 Gessertshausen beschlossene Ortseinsicht hat im Voraus stattgefunden. Datum: 27. Februar 2018 2. Bürgermeister Pux schlägt vor, den Punkt nach einer Ortseinsicht Uhrzeit: 17:00 Uhr - 20:15 Uhr des Umwelt- und Bauausschusses zu behandeln. Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Gessertshausen Schriftführer/in: Margit Lacher Beschluss: 7 für / 1 gegen Zahl der geladenen Mitglieder: 9 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Zahl der Anwesenden: 8 3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom Vorsitzender: Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister 14.11.2017 - öffentlicher Teil Teilnehmer: 1. Bürgermeister Mögele Jürgen Beschluss: 8 für / 0 gegen 2. Bürgermeister Pux Werner Die Niederschrift über die Sitzung vom Gemeinderat Breunig Michael 14.11.2017 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis Gemeinderat Fendt Christian genommen und genehmigt. Gemeinderat Mayr Thomas Ab TOP 2 Gemeinderat Oberlander Michael 4. Bauanträge Gemeinderat Schaller Herbert Gemeinderat Winnerl Roman 4.1 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Ein- Entschuldigt: friedung auf Flur-Nr. 540/5, Gemarkung Gessertshau- Gemeinderat Sohr Herbert sen, Oberschönenfelder Str. 7 Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele Die Antragsteller beantragen eine isolierte Befreiung von der Festset- die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. zung des § 11 Bebauungsplan Nr. 44 „Weidenäcker“ bezüglich der ÖFFENTLICHER TEIL Höhe und bezüglich der Ausführung zum Bau einer Einfriedung. Statt dem bisher errichteten Holzzaun soll die Einfriedung nun in Form 1. Ortseinsicht zum BV Neubau einer Futterlagerhalle auf Flur-Nrn. 274 + 275, Gemarkung Deubach einer Grundstücksmauer umgestaltet werden. Im Bebauungsplan ist Die Bauherrschaft beantragt den Neubau einer Futterlagerhalle (Wirt- festgesetzt, dass entlang öffentlicher Straßen und Wege die Grundstü- schaftsstelle landwirtschaftlicher Betrieb) auf der Fl.Nr. 274 + 275 der cke mit senkrechten Holzlattenzäunen einzufrieden sind. Gemarkung Deubach. Auch bezüglich der Höhe wird eine Befreiung beantragt, da die Grund- Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 05.02.2018 dem stücksmauer 1,90 m hoch werden soll. Im Bebauungsplan ist festge- Gemeinderat Gessertshausen vorgestellt. Der Gemeinderat hat setzt, dass die max. zulässige Höhe von Einfriedungen 1,30 m beträgt. beschlossen, die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass die Einfriedung zum vorgelegten Bauantrag auf die nächste Sitzung des Umwelt- und zum Zwecke einer Schallschutzmaßnahme aufgrund der Staatsstraße Bauausschusses am 27.02.2018 zu verweisen. Dabei soll der Umwelt- 2026 errichtet werden soll und verweisen auf § 10 „Immissions- und Bauausschuss gleichzeitig eine Ortseinsicht vornehmen. schutz“ des Bebauungsplanes.
Gessertshausen -5- Nr. 17/18 Demnach sind zum Schutz vor Lärmeinwirkungen, die von der B 300 4. Dachflächenfenster und der Staatsstraße 2026 ausgehen, geeignete Schallschutzmaßnah- Beantragt wird der Einbau von Dachflächenfenstern in „zwei- men zu treffen und nachzuweisen. ter“ Dachebene. Im Bebauungsplan ist unter Nr. 3.5 u.a. festge- Das Vorhaben wird im Geltungsbereich eines wirksamen Bebauungs- setzt, dass Dachflächenfenster in der zweiten Dachgeschoßebene planes errichtet (§ 30 BauGB). Das Vorhaben fügt sich der näheren (Dachspitz) unzulässig sind. Umgebung ein. Die Errichtung von Mauern und Einfriedungen ist bis 5. Garagen und Stellplätze zu einer Höhe von 2 Metern nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a BayBO Beantragt wird die Errichtung der Garagen und Stellplätze außer- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes verfahrensfrei. halb der vorgeschlagenen Position im Bebauungsplan. Im Bebau- Die Begründung der Antragsteller ist plausibel. Von Seiten einzelner ungsplan ist unter Nr. 6.1 festgesetzt, dass Garagen nur auf den Gemeinderäte wurden Bedenken wegen der Abstrahlung des Schalls in der Planzeichnung hierfür festgesetzten Flächen oder innerhalb geäußert. Mit einer geänderten Ausführung (mit schallschluckender der Baugrenze errichtet werden dürfen. Außerdem sollen die Garagen mit Flachdach statt mit Satteldach Oberfläche) kann ein neuer Antrag gestellt werden. mit einer Mindestneigung von 21° ausgeführt werden. Im Bebau- Beschluss: 8 für / 0 gegen ungsplan ist unter Nr. 3.3 festgesetzt, dass die Dachneigung min- Die Zustimmung zu der isolierten Befreiung bezüg- destens 21° betragen muss, wenn die Firstrichtung der Garage lich der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 44 nicht der Firstrichtung des Hauptgebäudes entspricht. „Weidenäcker“ wegen der Überschreitung der Auf dieser Fl.Nr. wurde bereits eine frühere Planung mit 4 Reihenhäu- maximal zulässigen Höhe mit 1,90 m wird erteilt. sern eingereicht. Dabei ergaben sich unter anderem Abweichungen bzgl. Beschluss: 0 für / 8 gegen der Geschoßflächenzahl und des Baufensters. Der Gemeinderat behan- Die Zustimmung zu der isolierten Befreiung delte das Vorhaben in seiner Sitzung vom 03.07.2017. Dabei beschloss wegen der geänderten Ausführung der Einfrie- der Gemeinderat, dass das gemeindliche Einvernehmen bzgl. der Abwei- dung als Grundstücksmauer wird erteilt. chungen der Geschoßflächenzahl und des Baufensters nicht erteilt wird. Maßgabe war, dass die Bebauung, wie im Bebauungsplan, als Drei- 4.2 Neubau eines Einfamilienhauses auf Flur-Nr. 523/21, spänner innerhalb des vorgesehenen Baufensters und Einhaltung der Gemarkung Gessertshausen, Fliederstr. 2 Geschossflächenzahlvorgabe erfolgt. Im September 2017 wurde erneut Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses. ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von drei Reihenhäusern Dieses soll auf Fl.Nr. 523/21 der Gemarkung Gessertshausen errichtet gestellt. Das vorgestellte Bauvorhaben wurde nunmehr den Vorgaben werden, auf dem sich bereits ein Einfamilienhaus (Altbestand) befin- des Bebauungsplanes und des vorgenannten Beschlusses des Gemein- det. Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten derates, mit drei Reihenhäusern innerhalb des vorgegeben Baufenster, Innenbereich. Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als sowie Einhaltung der Geschoßflächenzahl angepasst. In der Sitzung vom allgemeines Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO 26.09.2017 erteilte der Umwelt- und Bauausschuss das gemeindliche analog einstufen. Die Errichtung von Wohngebäuden ist in einem Einvernehmen und stimmte den beantragten Befreiungen hinsichtlich allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die der Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung der Stellplätze und nähere Umgebung ein und widerspricht nicht der Eigenart des Bauge- Garagen, der Ausführung der Garage als Flachdach mit Begrünung (Vor- biets. Bezüglich der Überdeckung der Abstandsflächen (Prüfungsum- gabe Satteldach mind. 21 Grad) und der Dacheindeckung der Häuser fang der unteren Bauaufsichtsbehörde) wurde ein Antrag auf Abwei- in grau (Vorgabe Dacheindeckung ziegelrot bis braunrot) zu. Hinsicht- chung von der Vorgabe des Art. 6 Abs. 3 BayBO gestellt. lich der Befreiungen bezüglich der Dachziegelfarbe anthrazit, bezüglich Bezüglich des Neubaus wurde ein Antrag zum Anschluss an den der Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung der Stellplätze und Schmutzwasser- und an den Regenwasserkanal gestellt. Garagen und bezüglich der Ausführung der Garagen mit Flachdächern Beschluss: 8 für / 0 gegen verhält sich aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung des Gemeinde- rats aufgrund der Entscheidung, die in der Sitzung vom 26.09.2017 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. getroffen wurde, unproblematisch. Die Flachdächer der Garage sind zu begrünen. Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der Entscheidung 4.3 Errichtung von 4 Reihenhäusern mit 4 Garagen und 4 in der Sitzung vom 03.07.2017 empfohlen, der Befreiung hinsichtlich Stellplätzen auf Flur-Nr. 266/19, Gemarkung Deubach, Bräuweg 1 der Geschoßflächenzahl nicht zuzustimmen und daher das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Aufgrund der erhöhten Geschoßflächen- Die Bauherrschaft beantragt die Errichtung von vier Reihenhäusern zahl wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Für die Befreiung mit vier Garagen und vier Stellplätzen. Das Vorhaben befindet sich im Kniestock wird auf den Grundsatzbeschluss der Gemeinde Gessertshau- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nördl. der Kutzenhau- sen verwiesen, in dem festgelegt wurde, dass Kniestöcke generell bis zu sener Str.“ in Deubach. einer Höhe von 80 cm genehmigt werden. Vom Bebauungsplan werden folgende in der Anlage mit Begründung aufgeführte Befreiungen von den Festsetzungen beantragt: Beschluss: 1 für / 7 gegen Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 1. Höhe Kniestock Beantragt wird ein Kniestock von 90,5 cm. Im Bebauungsplan ist 5. Fertigstellung des Lärmaktionsplanes Teil A und Ankündigung der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbe- unter Nr. 4.1 ein Kniestock von max 50 cm festgesetzt. teiligung des Eisenbahn-Bundesamtes 2. Festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ), festgesetzte Geschoßflächenzahl (GFZ) Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans Beantragt wird die Überschreitung der GRZ um 0,1 Punkte von veröffentlicht. Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informa- 0,6 auf 0,61 und die Überschreitung der GFZ von zulässig 0,5 tions- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene. auf 0,77. de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba. 3. Dachziegelfarbe bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion ver- Beantragt wird der Einbau von Dachziegeln in Anthrazit. Im fügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteili- Bebauungsplan sind unter Nr. 5.1 Farben von ziegelrot bis braun- gung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ers- rot festgesetzt. ten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen.
Gessertshausen -6- Nr. 17/18 Am 24. Januar 2018 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbe- Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, um die Belange aller teiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit dann die Gele- Beteiligten ausreichend zu berücksichtigen, die Verlängerung der genheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Ver- Befristung um ein weiteres Jahr zu genehmigen und das Projekt Neu- fahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus bau Mastbau am Umspannwerk weiter zu forcieren. hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Beschluss: 0 für / 8 gegen Die Bauherrschaft erläuterte vor Ort das geplante Bauvorhaben und Der befristete Betrieb der Mobilfunkanlage wird die örtlichen Gegebenheiten. weiter bis zum 31.05.2020 genehmigt. Beschluss: 7 für / 1 gegen Beschluss: 8 für / 0 gegen Der befristete Betrieb der Mobilfunkanlage wird Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung des weiter bis zum 31.05.2019 genehmigt. Lärmaktionsplanes Teil A und Ankündigung der 7. Nutzungsänderung bzw. Umnutzung des bisher als zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Gewerbefläche ausgelegten Untergeschosses zu Eisenbahn-Bundesamtes zur Kenntnis. Wohnzwecken auf Flur-Nr. 294/5, Gemarkung Deu- bach, Waldstraße 3 6. Antrag auf isolierte Befreiung der Festsetzung vom Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung vom bisher als Gewer- Bebauungsplan Nr. 46 „Tierklinik“ zum zeitlich befris- teten Betrieb einer Mobilfunkanlage auf Fl.Nr. 301 der befläche (Friseursalon) genutzten Untergeschoss nun zu Wohnzwe- Gem. Gessertshausen, Grasweg 2 cken. Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten Der Bebauungsplan Nr. 46 „Tierklinik“ schließt unter § 3 Festsetzung Innenbereich (§ 34 BauGB). Nr. 3.1 Mobilfunkanlagen generell aus. Die näher umliegenden Bebauungen kann man faktisch als Allgemei- Es wurde bereits Anfang 2017 eine befristete Zulassung für den wei- nes Wohngebiet nach § 4 BauNVO analog i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB teren Betrieb der Mobilfunkanlage bis Mai 2018 beantragt und vom zuordnen. Die Umnutzung des Untergeschosses zu Wohnzwecken ist Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom 28.03.2017 die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO analog in dem faktischen Baugebiet Zustimmung zugestimmt. Beantragt wird nun die Verlängerung der zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.1 § 3 des Bebauungsplanes Nr. widerspricht nicht der Eigenart des faktischen Baugebiets. Ein Mehr- 46 „Tierklinik“ um zwei Jahre bis zum 31.05.2020. bedarf an Parkplätzen wird durch die Nutzungsänderung nicht aus- Begründet wird der Antrag auf Befreiung, weil der Mobilfunkanbie- gelöst. ter, der am Umspannwerk einen neuen Mast errichten möchte, angibt, dass es aufgrund von bau- und genehmigungsrechtlichen Problemen Beschluss: 8 für / 0 gegen sowie durch die Insolvenz des beauftragten Mastherstellers im vergan- Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. genen Herbst zu Verzögerungen des Neubaus gekommen ist. Sollte der Verlängerung der Befreiung um zwei Jahre nicht zugestimmt werden, wird die Verlängerung um ein Jahr beantragt. Niederschrift über die 2. Sitzung Der Verantwortliche der Tierklinik, auf der derzeit der Mobilfunkmast des Umwelt- und Bauausschusses betrieben wird, strebt eine Vertragsverlängerung mit den Mobil- Gessertshausen funkanbietern um fünf Jahre an, da es für ihn aufgrund der befristeten Befreiungen einen erheblichen Aufwand bedeute, jährlich neue Ver- Datum: 13. März 2018 tragsverhandlungen mit den Mobilfunkanbietern zu führen. Uhrzeit: 17:00 Uhr - 18:40 Uhr Mit Schreiben vom 23.02.2018, eingegangen am 26.02.2018, ging Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Gessertshausen von einem Bürger eine Beschwerde ein. Der Bürger brachte vor, dass Schriftführer/in: Margit Lacher er sich zum Kauf seines Grundstückes unter der Voraussetzung, dass die Mobilfunkmasten nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgebaut wür- Zahl der geladenen Mitglieder: 9 den, entschieden habe. Der nunmehr stattzufindende Abbau der Mas- Zahl der Anwesenden: 9 ten sei für das Grundstück mit kaufentscheidend gewesen und er sei Vorsitzender: Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister von einer bindenden Wirkung der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Tierklinik“ ausgegangen. Der Bürger behält sich im Falle einer Teilnehmer: Genehmigung des Antrags rechtliche Schritte gegen eine positive Ent- 1. Bürgermeister Mögele Jürgen scheidung des Umwelt- und Bauausschusses vor. Gemeinderat Breunig Michael Aus Sicht der Verwaltung und nach Rücksprache mit dem Landratsamt Gemeinderat Fendt Christian Augsburg (Untere Bauaufsichtsbehörde) hat die Festsetzung, dass Gemeinderat Mayr Thomas ab TOP 2.4 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Tierklinik“ Mobil- Gemeinderat Oberlander Michael funkanlagen generell ausgeschlossen sind, nach der Begründung des Gemeinderat Saßen Theodor (Vertretung Bebauungsplanes keinen drittschützenden Hintergrund. für Werner Pux) Die Interessen des Bürgers, in einem Gebiet wohnhaft zu sein, in dem Gemeinderat Schaller Herbert keine Mobilfunkanlage errichtet ist, ist mit dem Interesse der Allge- Gemeinderat Sohr Herbert meinheit, den Zugang zum Mobilfunknetz weiterhin aufrecht zu erhal- Gemeinderat Winnerl Roman ten, gegeneinander abzuwägen. Dadurch, dass der Mobilfunkbetrei- ber, der den neuen Mast errichten wird, angibt, dass die Verzögerung Entschuldigt: des Neubaus u.a. durch die Insolvenz des beauftragten Mastherstel- 2. Bürgermeister Pux Werner lers begründet ist, kann derzeit der neu geplante Standort nicht reali- siert werden. Eine kurzfristige Sicherung des Zugangs zum Mobilfunk- Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele netz ist derzeit anderweitig nicht möglich. die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Gessertshausen -7- Nr. 17/18 ÖFFENTLICHER TEIL Die Westwand des Hauses wird um 90 cm nach Westen verschoben, dadurch vergrößert sich das Haus. Die Vorgaben des Bebauungspla- 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom nes (Baufenster, GRZ, GFZ etc.) werden trotz der Vergrößerung des 27.02.2018 - öffentlicher Teil Hauses weiter eingehalten. Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Zudem wird im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung die Garage im Gesamten um 40 cm in den Westen verschoben (eine Vergröße- 2. Bauanträge rung der Garage erfolgt nicht). Dadurch, dass die Garage mit geänder- 2.1 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung von 6 ter Lage weiterhin außerhalb des Baufensters errichtet wird, ist eine Fertigteilgaragen ohne Grenzabstand, Länge: 17,95 m, erneute Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes erforder- zum genehmigten Bauantrag auf Flur-Nr. 151, Gemar- lich. kung Gessertshausen, Hauptstr. 5 a Die Bauwerber führen zur Begründung aus, dass die Garage über Der Antragsteller beantragt eine Abweichung der Vorgabe aus Art. 9 das Baufeld hinaus in Richtung Grenze zur Kutzenhausener Straße Satz 1 Nr. 1 BayBO zur Errichtung von 6 Fertigteilgaragen ohne Grenz- im Sinne einer symmetrischen Anordnung der Garagen zu den beiden abstand mit einer Länge von 17,95 m. Die Errichtung des Neubaus Doppelhaushälften, zugunsten einer besseren Belichtung des Erdge- einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten, 3 Fertiggaragen (5 Stell- schoßes (Küche) und um einen Gartenhof als Rückzugsort zu schaf- plätze) und 2 Carports wurde bereits genehmigt. Die Garagen wurden fen, geschoben wurde. Wegen der Vergrößerung des Hauses soll die jedoch planabweichend errichtet. Garage noch einmal um 40 cm verschoben werden. Das Sichtdreieck Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich. Die erforderlichen an der Einmündung der Straße „Beim Kapellenholz“ zur „Kutzenhau- Nachbarunterschriften wurden eingeholt. sener Straße“ bleibt erhalten. Das Flachdach der Garage wird begrünt. Da die Garagen über 50 m² Fläche aufweisen, sind ist ihre Errichtung In der Sitzung vom 28.03.2017 hat der Umwelt- und Bauausschuss nicht mehr verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO, die Genehmigung zu den beantragten Befreiungen der ursprünglichen sondern baurechtlich genehmigungspflichtig. Planung (Garage außerhalb der Baugrenze, Garage mit Flachdach; In Absprache mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde kann in Dachbegrünung ist vorgesehen, Kniestock 77,5 cm statt 50 cm und diesem Fall das gemeindliche Einvernehmen mit dem Abweichungsan- veränderte Pflanzposition eines vorgeschriebenen Baumes) erteilt. trag erteilt werden, da die Planunterlagen vollständig vorliegen. Beschluss: 8 für / 0 gegen Beschluss: 8 für / 0 gegen Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Hinsichtlich der Befreiung zum Bau der Garage Zur Abweichung bezüglich der Überschreitung außerhalb des Baufensters wird zugestimmt. der Grenzabstände wird zugestimmt. 2.4 Neubau einer Gewerbehalle mit Ausstellung und Büro- 2.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinhei- flächen Fl.Nr. 164/6 der Gemarkung Gessertshausen, ten und 3 Garagen auf Flur-Nr. 590, Gemarkung Mar- Am Bahndamm 6 und 8 gertshausen, Fuggerstr. 19 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Mehrfamilienhauses Nr. 27 „Gewerbegebiet zwischen alter und neuer Bahnlinie, 1. Ände- mit 7 Wohneinheiten und 3 Garagen. Dieses soll auf Fl.Nr. 590/0 der rung“ in Gessertshausen. Der Bauwerber beantragt die Errichtung der Gemarkung Margertshausen errichtet werden, auf dem sich bis jetzt Stellplätze außerhalb des Baufensters und daher eine Befreiung von ein Einfamilienhaus (Altbestand) befindet. der Festsetzung Nr. 6.1.des Bebauungsplanes Nr. 27. Das vorgestellte Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten Als Begründung führt er an, dass das zu bebauende Grundstück Innenbereich. Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als durch die festgesetzten Baugrenzen erheblich in der Bebauung ein- Mischgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO analog ein- geschränkt ist. Es sind lediglich ca. 37 % der Grundstücksfläche mit stufen. Die Errichtung von Wohngebäuden ist in einem Mischgebiet Gebäuden bebaubar. Daher ist eine Verschiebung der Stellplätze nach zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und außerhalb der Baugrenze sinnvoll. Die geforderte Grünfläche ist von widerspricht nicht der Eigenart des Baugebiets. dieser Verschiebung nicht betroffen. Von der Festsetzung, dass Stell- plätze und Garagen nur innerhalb der Baugrenze errichtet werden Beschluss: 8 für / 0 gegen dürfen, kann gemäß Nr. 6.1 des Bebauungsplanes Nr. 27 im Einzelfall Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. abgewichen werden, wenn ein Bedarf vorhanden ist. Der Bauwerber beantragt außerdem eine Befreiung von der Festset- 2.3 Tekturantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit zung Nr. 4.2 des Bebauungsplanes Nr. 27 wonach sämtliche Gebäude Garage und Carport an eine bestehende Doppelhaus- innerhalb der Grundstücke 1 bis 9 mit max. 30 cm über den festge- hälfte auf Fl.Nr. 266/27 der Gemarkung Deubach, Beim legten Geländeplateauhöhen mit den EG-Höhen (FFB) festgeschrieben Kapellenholz 2 sind. Die geplante EG-Höhe (FFB) soll ca. 121 cm über der festgeleg- Im Jahr 2017 wurde der Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage ten Geländeplateauhöhe (476,50 NN) liegen. und Carport an eine bestehende Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 266/27 Zur Begründung führt er an, dass das zu bebauende Grundstück in der Gemarkung Deubach unter dem Aktenzeichen des Landratsamtes Hallenlängsrichtung ein erhebliches Gefälle aufweise (ca. 1,40 m). Die 1-950-2017-BA baurechtlich genehmigt. Das Bauvorhaben befindet festgelegte Geländeplateauhöhe von 476,50 NN stellt den niedrigsten sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nördlich der Punkt des Baugrundstücks dar. Eine Situierung der Halle mit einem Kutzenhausener Straße, 1. Änderung“. FFB (EG) von 30 cm über der festgesetzten Geländeplateauhöhe lässt Der Bauwerber reicht nun einen Tekturantrag zur diesem Vorhaben sich nur durch erhebliche Abgrabungen und Geländemodellierungen ein, weil eine Umplanung des Kellers erforderlich war. Es gibt nun verwirklichen. Durch Anhebung der FFB (EG) auf ca. 1,20 cm über die einen Höhensprung auf volle Kellerhöhe. Gegenüber der ursprüngli- festgesetzte Geländeplateauhöhe passt sich die Halle sehr gut in das chen Planung muss die Treppe ins Untergeschoß wegen des Höhen- vorhandene Gelände ein. Es sind erheblich weniger Abgrabungen und sprungs versetzt werden. Geländemodellierungen notwendig.
Gessertshausen -8- Nr. 17/18 Beschluss: 9 für / 0 gegen Großabnehmer, wie landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebe- triebe, werden zwischen dem 08.05. und 18.05.2018 vom Wasser- Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Zu wart Herrn Schenzinger noch persönlich aufgesucht, um die Rahmen- den beantragten Befreiungen vom Bebauungs- plan Nr. 27 zur Errichtung der Stellplätze außer- bedingungen für die Wasserunterbrechung abzuklären. halb des Baufensters und zur Überschreitung der Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt unter der 0 8238 – 3006 25 festgesetzten Geländeplateauhöhe auf 121 cm zur Verfügung. auf der Gebäudenordseite (FFB (EG) 477,71 NN) wird zugestimmt. Bürgerbus – neuer Fahrplan ab Mai 2018 Antrag eines Bürgers auf Errichtung eines Bushaltestel- Vor rund einem Jahr startete unser Bürgerbus 3. lenhäuschens am Wollishauser Weg in Margertshausen in Gessertshausen. Seither bringt er zuverlässig seine Fahrgäste an ihr Ziel. Von Montag bis Bereits mit E-Mail vom 12.09.2017 hat ein Bürger einen Antrag zur Freitag dreht der Bus viermal am Tag seine Aufstellung eines Bushäuschens für die Schüler am Wollishauser Runde durch unsere Gemeinde. Für nur 50 Weg in Margertshausen gestellt. Der Antragsteller brachte vor, dass Cent pro Fahrt kann jeder den Bus nehmen. die Haltestelle am Wollishauser Weg in Margertshausen die einzige Mittlerweile nutzen über 100 Fahrgäste jeden sei, die kein Bushäuschen hatte, die Haltestellen in Margertshausen, Monat diese Möglichkeit. Von Anfang an haben wir alle Anregungen Wollishausen und Deubach hätten Bushäuschen. Der Antragstel- unserer Fahrgäste und die Erfahrungen unserer ehrenamtlichen Fahrer ler findet diesen Zustand gerade wenn der Regen bzw. der Schnee gesammelt. Diese Anregungen setzen wir nun um und passen den komme, nicht hinnehmbar und stellt deswegen einen Antrag zur Auf- Fahrplan entsprechend an. stellung eines Schutzes für die Kinder, damit diese nicht schon nass in der Schule ankämen. In Betracht zur Aufstellung des Bushalte- So wird der Bus ab Mai am Ende seiner Runde noch einmal nach Deu- stellenwartehäuschens käme die am Wollishauser Weg angrenzende bach fahren, um so eine Rückfahrt zu ermöglichen. In Gessertshausen Grünfläche (Fl.Nr. 112/9 Gemarkung Margertshausen). Der Bau von werden die Haltestellen leicht geändert, um schwierige Aus- und Ein- Fahrgastunterständen, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der stiege zu vermeiden. Die Details entnehmen Sie bitte dem neuen Fahr- Schülerbeförderung dienen, sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buch- plan. Alle Haltestellen auf der Route sind durch das Bürgerbuszeichen stabe e) BayBO verfahrensfrei. gekennzeichnet. Wir wünschen allen unseren Fahrgästen weiterhin gute Fahrt. Eventuell besteht die Möglichkeit, den Schulbusverkehr über die Fug- Ihr Bürgerbusteam gerstraße zu leiten. Dadurch könnte das Bushäuschen auf der Flur- stücknummer 112/27 der Gemarkung Margertshausen angefahren werden. Das Bushäuschen in der Fuggerstraße liegt nur ca. 85 Meter Aufstellung einer E-Bike Station Luftlinie von der bisher angefahrenen Haltestelle entfernt. in Oberschönenfeld Beschluss: 0 für / 9 gegen Die Regionalentwicklung Augsburg Land West – ReAL West e.V. und Die Verwaltung wird beauftragt, aus verkehrs- die Regionalentwicklung Stauden e.V. haben im vergangenen Jahr das rechtlicher Sicht zu prüfen, ob die Aufstellung Projekt „E-Bike-Region Naturpark Augsburg – Westli- eines Bushaltestellenwartehäuschens auf der am che Wälder“ umgesetzt. Wollishauser Weg angrenzenden Grünfläche mög- In Gessertshausen wurde nun auch eine E-Bike Station am Kloster lich ist. Sollte die Aufstellung möglich sein, wird Oberschönenfeld in Betrieb genommen. die Verwaltung beauftragt, entsprechende Ange- Die Ladestation liegt im Blickwinkel vom Biergarten des Klosterstüble. bote zur Aufstellung eines solchen Wartehäus- chens einzuholen. Aktuelles Wasserversorgung VORABINFORMATION Instandhaltungsarbeiten am Trinkwasserrohrnetz Wichtige Information für Hauseigentümer und Mieter in WOLLISHAUSEN Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund von Instandhaltungsarbeiten am Trinkwasserrohrnetz im Ortsteil Wollishausen muss die Trinkwasserversorgung voraussichtlich am Dienstag, 29.05.2018 zwischen 13.00 Uhr und 14.30 Uhr (maximal 1,5 Stunden) unterbrochen werden. Sie erhalten einige Tage vor der Unterbrechung, im Zeitraum vom 21. bis 25.05.2018, nochmals eine gesonderte Information über den tat- sächlichen Abstellungszeitraum des Wassers (Wurfzettel Brief- kasten). Bitte verständigen Sie alle über diese Leitung versorgten Personen, dass es voraussichtlich im oben genannten Zeitraum zu einer Wasserunterbrechung kommen wird und währenddessen kein Wasser aus den Leitungen entnommen werden darf. Foto: Kommune
Gessertshausen Die Gemeinde Gessertshausen bietet ab dem 01.09.2018 folgende Praktikantenstellen in der Kindertagesstätte Pusteblume an: Die Gemeinde Gessertshausen sucht ab September 2018 1. Ausbildungsstellen für PRAKTIKANTEN/ PRAKTIKANTINNEN im Anerkennungsjahr für den Beruf Erzieher/in eine/n Erzieher/in (in Vollzeit mit 39 Wochenstunden) Das muss Ihre Bewerbung enthalten: - Anschreiben - Lebenslauf für den Kindergarten- und Hortbereich der Kindertagesstätte Pusteblume in Gessertshausen. - Zeugnis der Fachakademie (Abschlusszeugnis 1. Jahr oder Zwischenzeugnis 2. Jahr) Ihr Profil: - Teilnahmebestätigung (Lehrgang anderer Bewerber) oder Ähnliches - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher(in) - Vorhandene Praktikumsbeurteilung aus dem SPS / Erzieherpraktikum oder Nachweise - Spaß am liebevollen Umgang mit den Kindern über Erfahrung als Kinderpfleger/-in - selbständige Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein - Teamfähigkeit und Flexibilität 2. Ausbildungsstellen für PRAKTIKANTEN/ PRAKTIKANTINNEN für das Sozialpädagogische Seminar (SPS 1) und (SPS 2) Wir bieten: - einen spannenden Arbeitsplatz mit der Möglichkeit, die eigenen Aufgaben Das muss Ihre Bewerbung enthalten: kreativ und eigenverantwortlich mitzugestalten -9- - Anschreiben - eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), die sich an Ihrer - Lebenslauf Berufserfahrung orientiert - ggf. Praktikumsbeurteilungen - ansprechende und großzügige Räumlichkeiten der Kindertagesstätte - einen unbefristeten Arbeitsvertrag Wir bieten: Wir gewähren Ihnen eine feste Praktikumsvergütung. Auskünfte: Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Bürgermeister Mögele (08238-300611), Herr Auskünfte: Dietz (08238-300612) oder Frau Schlittenbauer (08238-3598) gerne zur Verfügung. Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Bürgermeister Mögele (08238-300611), Herr Dietz (08238-300612) oder Frau Schlittenbauer (08238-3598) gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung: Wenn Sie unser Team verstärken wollen, dann senden Sie Ihre vollständigen Ihre Bewerbung: Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, usw.) bis spätestens Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 02.05.2018 bei der Gemeinde Gessertshausen, 02.05.2018 an die Personalverwaltung, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen oder gerne per E-Mail: dietzw@gessertshausen.de Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen -Personalamt- Bitte verwenden Sie bei postalischen Bewerbungen nur Kopien, weil eine Rücksendung der Hauptstraße 31 Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Unterlagen werden nach einem Fristablauf von 6 86459 Gessertshausen Monaten, sofern keine Abholung erfolgt, datengeschützt vernichtet. oder an Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. dietzw@gessertshausen.de Verwenden Sie bei postalischen Bewerbungen nur Kopien, weil eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Unterlagen werden nach einem Fristablauf von 6 Monaten, sofern keine Abholung erfolgt, datengeschützt vernichtet. Nr. 17/18
Gessertshausen - 10 - Nr. 17/18 Gemeinde Ustersbach 4. Neukalkulation und Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für den Gebühren- bemessungszeitraum 2016 bis 2019 (01.01.2016 bis Gemeinderat 31.12.2019) Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Spahn, Heil- bronn, als Berichterstatter anwesend. Herr Spahn erläutert die Niederschrift über die 4. Sitzung des Schmutz- und Niederschlagswassergebührenkalkulation der Fa. Gemeinerates Ustersbach 20. März 2018 Schneider & Zajontz 2016 - 2019. Einzelheiten werden in einer Datum: 20. März 2018 Power-Point-Präsentation dargestellt. Die Gebührenkalkulation 2016 - 2019 wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung Uhrzeit: 18:30 Uhr - 22:15 Uhr gestellt. Ort: in der Schule Ustersbach Schriftführer/in: Wolfgang Dietz Beschluss: 12 für / 0 gegen Zahl der geladenen Mitglieder: 13 Aufgrund der vorliegenden Neukalkulation wird Zahl der Anwesenden: 12 die Schmutzwassergebühr ab dem 01.01.2016 für den neuen Bemessungszeitraum 2016 – 2019 Vorsitzender: Dr. Maximilian Stumböck, 1. Bürgermeister (01.01.2016 – 31.12.2019) in Höhe von 1,34 €/ Teilnehmer: m³ Schmutzwasser festgesetzt. Die Niederschlags- wassergebühr wird aufgrund der vorliegenden 1. Bürgermeister Dr. Stumböck Maximilian Neukalkulation ab dem 01.01.2016 für den 2. Bürgermeister Schmid Bernhard Bemessungszeitraum 2016 – 2019 (01.01.2016 3. Bürgermeisterin Völk Anja – 31.12.2019) in Höhe von 0,29 €/m²/Veranla- Gemeinderat Biber Andreas gungsjahr festgesetzt. Diese Gebührensätze wer- Gemeinderätin Braun Andrea den in der noch zu beschließenden Neufassung Gemeinderat Braun Andreas der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) Gemeinderat Braun Christian von der Gemeinde Ustersbach übernommen und Gemeinderat Hillenbrand Hubert festgesetzt. Gemeinderat Kast Jürgen Gemeinderat Kögel Thomas Gemeinderat Kohler Markus 5. Neufassung der Satzung für die für die öffentliche Gemeinderat Spennesberger Matthias Entwässerungseinrichtung (EWS) der Gemeinde Entschuldigt: Ustersbach Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Spahn, Heil- Gemeinderat Beck Andreas bronn, als Berichterstatter anwesend. Die Neufassung der Entwässe- Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Dr. Maximi- rungssatzung (EWS) wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen lian Stumböck die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die in Textform übermittelt. Einzelheiten werden in einer Power-Point-Prä- Beschlussfähigkeit fest. sentation dargestellt. Herr Rechtsanwalt Spahn hat die entsprechende ÖFFENTLICHER TEIL Neufassung der Satzung zur Beschlussfassung vorbereitet. 1. Bürgerinformation über das Satzungsrecht und Beschluss: 12 für / 0 gegen die neuen Gebührensätze der Entwässerungsein- richtung der Gemeinde Ustersbach Aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeord- Herr Rechtsanwalt Spahn stellt im Rahmen einer Bürgerinformati- nung sowie Artikel 34 Abs. 2 Satz 1 des Bay- onsveranstaltung die Ergebnisse der Einführung des Gebührensplit- rischen Wassergesetzes erlässt die Gemeinde tings und das neue Satzungsrecht der Einwässerungseinrichtung der Ustersbach die der Niederschrift über diese Sit- Gemeinde Ustersbach vor. Zudem erläutert er die Gründe für die rück- zung beiliegende Satzung für die öffentliche wirkende Einführung der getrennten Gebührensätze zum 01.01.2016 Entwässerungseinrichtung (EWS) der Gemeinde und den Zusammenhang mit der Einbeziehung der Schmutzwässer Ustersbach. Die Anlage wird zum Bestandteil des und der einleitenden versigelten Flächen eines Großeinleiters („Son- Beschlusses erklärt. dervereinbarung“). Die von den Bürgern gestellten Fragen werden von Herrn Rechtsanwalt Spahn vollumfänglich beantwortet. 6. Neufassung der Beitrags- und Gebührensat- 2. Wünsche und Anfragen von Bürgern zung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Die Jugendbeauftragte Angelika Ortner erinnert an ein Projekt, in dem Gemeinde Ustersbach, mit Inkrafttreten zum auf dem TSV-Gelände eine Garagenwand für „Farbsprühkunst“ frei- Gebührenteil rückwirkend zum 01.01.2016 gegeben wurde. Sie bittet die Mitbürgerinnen und Mitbürger um Hin- Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Spahn, Heil- weis auf eine geeignete Wand, um im Jahr 2018 eine ähnliche Veran- bronn, als Berichterstatter anwesend. Die Beitrags- und Gebühren- staltung durchführen zu können. satzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS 2018) wurde dem Gre- 3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung mium mit den Sitzungsunterlagen in Textform zur Verfügung gestellt. vom 06.03.2018- öffentlicher Teil Einzelheiten werden in einer Power-Point-Präsentation dargestellt. In der Präsentation wird auch erläutert, warum der Gebührenteil der Sat- Beschluss: 12 für / 0 gegen zung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt werden soll. Herr Die Niederschrift über die Sitzung vom Spahn hat die entsprechende Neufassung der Satzung zur Beschluss- 06.03.2018 – öffentlicher Teil – wird zur fassung vorbereitet. Kenntnis genommen und genehmigt.
Gessertshausen - 11 - Nr. 17/18 Beschluss: 12 für / 0 gegen Einzelheiten werden in der Power-Point-Präsentation dargestellt. Herr Aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Bayrischen Rechtsanwalt Spahn hat die entsprechende Übergangs- und Vollzugs- Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde regelung zur Beschlussfassung vorbereitet. Ustersbach die der Niederschrift über diese Sit- zung beiliegende Beitrags- und Gebührensat- Beschluss: 12 für / 0 gegen zung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift Gemeinde Ustersbach. Die Anlage wird zum der dieser Sitzung beiliegenden Übergangs- und Bestandteil des Beschlusses erklärt. Vollzugsregelung zur Beitrags- und Gebüh- rensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS- 7. Übergangs- und Vollzugsregelung zur Beitrags- EWS 2018) der Gemeinde Ustersbach vom und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 20.03.2018. Die Anlage wird zum Bestandteil der Gemeinde Ustersbach vom 20.03.2018 des Beschlusses erklärt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Spahn, Heil- 8. Bauanträge bronn, als Berichterstatter anwesend. Die Übergangs- und Vollzugsregelung zur Beitrags- und Gebühren- Es liegen keine Bauanträge vor. satzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS 2018) wurde dem Gre- 9. Verschiedenes mium mit den Sitzungsunterlagen in Textform zur Verfügung gestellt. Dazu erfolgen keine Wortmeldungen. Aktuelles Liebe Ustersbacher und Mödishofer Bürgerinnen und Bürger, in dieser Ausgabe liegt ein Prospekt zu den Kreuzweg- stationen im Wäldchen der Grotte Ustersbach. Diese werden in den nächsten Monaten saniert. Die Gemeinde und die Pfarrei würden sich freuen, wenn Sie die Sanierung mit einer einmaligen Spende unterstützen würden. Ihre Spende hilft mit, dass in unserer schnelllebigen Zeit Erhaltenswertes erhalten bleibt. Herzlichen Dank im Voraus Gemeinde Ustersbach Pfarrei St. Fridolin Ustersbach
Gessertshausen - 12 - Nr. 17/18 Problemabfallsammlung Frühjahr 2018 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.237,13 € Abfälle, die wegen ihres Schadstoffgehalts getrennt vom Hausmüll zu festgesetzt. entsorgen sind, werden im Landkreis Augsburg über die mobile Prob- 4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- lemabfallsammlung erfasst. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt Augsburg können Problemabfälle in haushaltsüblicher Menge wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 29.500,00 € festgesetzt und an dem unten aufgeführten Sammelort abgeben. Die Abfälle sollten nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schul- möglichst in Originalbehältnissen angeliefert werden. verbandes umgelegt (Vermögensumlage). 5. Die Investitionsumlage (Vermögensumlage) wird je Verbands- Bitte beachten: Keine Abgabe von Dispersionsfarben möglich! schüler auf 475,81 € festgesetzt. Ustersbach, Samstag, 28.04.2018, 13:45-14:45 Uhr, Dinkelscherbe- §5 ner Str., Raiffeisenlagerhaus 1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 52.900,-- € festgesetzt. Änderung bei der Befüllung §6 von Swimmingpools Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Gemeinde Ustersbach weist darauf hin, dass eine Befüllung von §7 Swimmingpools über Hydranten des öffentlichen Trinkwassernetzes Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft. aus Gründen des Trinkwasserschutzes zukünftig nicht mehr zulässig Gessertshausen, den 27.04.2018 ist. Des Weiteren fällt Wasser aus Swimmingpools unter den Begriff des Abwassers gemäß § 54 WHG und ist demzufolge in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Demnach sind sowohl die Trinkwasser- als auch die Abwassergebühren für die Füllung von Swimmingpools zu entrichten. Dr. Stumböck Die Gemeindeverwaltung Schulverbandsvorsitzender II. Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. Schulverband Ustersbach 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art 40 Abs. 1 KommZG und Art. 117, 110 GO, Art 27 Abs. 1 Haushaltssatzung die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 03.04.2018 genehmigt bzw. gewürdigt. des Schulverbandes Ustersbach Der Haushaltsplan liegt während des ganzen Jahres in der Geschäfts- (Landkreis Augsburg) für das Haushaltsjahr 2018 stelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gesserts- Auf Grund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – hausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden BaySchFG -, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeord- zur Einsichtnahme auf. nung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung: Gessertshausen, den 27.04.2018 §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt Dr. Stumböck im Verwaltungshaushalt Schulverbandsvorsitzender in den Einnahmen und Ausgaben mit 298.700,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 92.400,00 € Ende des amtlichen Teils ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men sind in Höhe von 0 € vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden mit 0 € festgesetzt. §4 Schulverbandsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 200.700 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schul- verbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßge- bende Schülerzahl nach dem Stand 1. Oktober 2017 auf 62 Ver- bandsschüler festgesetzt.
Sie können auch lesen