Pflanzenschutz - Aktuelles, Maßnahmen gegen Maisschädlinge - Maistagung, Emmendingen-Hochburg am 11.02.2020 - Aktuelles, Maßnahmen gegen ...
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Quelle:LTZ Pflanzenschutz - Aktuelles, Maßnahmen gegen Maisschädlinge Maistagung, Emmendingen-Hochburg am 11.02.2020 Hansjörg Imgraben Referat 33 / Pflanzenschutzdienst Quelle: ARVALIS 2020 Quellen: BVL u. PM-atemschutz.de
Themen: Pflanzenschutz - Aktuelles, Maßnahmen gegen Maisschädlinge • Eckpunktepapier zum Schutz der Insekten der Landes- regierung (Weiterentwicklung des Volksbegehrens “Rettet die Bienen”) • Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Mais • Maiswurzelbohrer - Ergebnisse des Monitorings mit Pheromonfallen in BW und Bekämpfung durch Fruchtfolge • Saatenschutz • Anwenderschutz – persönliche Schutzausrüstung Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden- Württemberg als Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfes „Rettet die Bienen“ Das Volksbegehren „Artenschutz – Rettet die Bienen“ zielt auf Änderungen im baden-württembergischen Naturschutzgesetz sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ab. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und das Ziel, unseren bäuerlichen Familienbetrieben eine verlässliche Zukunftsperspektive zu bieten, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg vorgelegt, in welchem sich weite Teile der Intention des Volksbegehrens wiederfinden und weitere Bereiche, die zur Stärkung der Biodiversität beitragen, einbezieht. Quelle: MLR Folie 3, 17.02.2020
Das Eckpunktepapier der Landesregierung 1) Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel --> Aufnahme im Naturschutzgesetz 2) Ausbau des Biotopverbundes sowie Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna. Land zahlt Fördermittel und strebt an, dass jeder Betrieb einen Mindestanteil von 5% ökologisch sinnvollen Maßnahmen umsetzt (FAKT), die biodiversitätsstärkend sind, z. B. Hecken, Raine, Blühflächen, Brachen, Altgrasstreifen 3) Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen wird gestärkt; Förderung Erhaltung u. Bewirtschaftung, Schutz vor Flächenverlust 4) konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, Kataster für Kompensationsmaßnahmen bei baurechtlichen Eingriffen 5) Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv gestalten - > restriktiver Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten, Einhaltung landesspezifischer Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz (IP) verändert nach Quelle: MLR
Das Eckpunktepapier der Landesregierung Zu 5. landesspezifische Vorgaben IP (von Betrieben zu dokumentieren, Fachrechtskontrolltatbestand) sind u.a. Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung Einhalten weiter Fruchtfolgen bei Auftreten von Fruchtfolge- schädlingen konsequente Bestandsüberwachung Aufstellen von z. B. Gelbtafeln zur Überwachung und Behandlung nach Prognosemodellen und Schadschwellen Verwendung nützlingsschonender Pflanzenschutzmittel Anlegen von Spritzfenstern Umsetzung kulturspezifischer Maßnahmen zur Förderung von Nützlingen Quelle: MLR
Das Eckpunktepapier der Landesregierung zu 5.: Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv gestalten --> In Naturschutzgebieten wird ab dem 01.01.2022 jeglicher Einsatz von PSM verboten • keine unbilligen Härten • keine wirtschaftliche Existenz darf bedroht sein Quelle: MLR
1) 2) 3) 4) 5) Das Eckpunktepapier der Landesregierung Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel-> Aufnahme in NaturschG Ausbau des Biotopverbundes sowie Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna -> 5 % im FAKT Hecken, Raine, Blühflächen, Brachen, Altgrass. Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen stärken Konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv gestalten - > restriktiver Einsatz landesspezifische Vorgaben zum IP 6) Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wird bis 2030 um 40 % bis 50 % in der Menge reduziert positiv für Arten und positive Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer und des Bodens prioritär in Schutzgebieten; Fördermaßnahmen Entwicklung u. Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren verbesserte Beratung, insbesondere zu biologischen und mechanischen Pflanzenschutzmethoden Fördermaßnahmen (u.a. Agrarumweltförderung) Pflege Grünflächen und Verkehrsflächen im Innenbereich ohne chem.-synthetische PSM Bund: Glyphosatausstieg, auch auf Gleisanlagen und in Privathaushalten repräsentatives Betriebsnetz (Dokumentation und Bewertung), ca. 150 bis 200 Betriebe (alle Kulturen) Forschung: Einsatz PSM auf ein Minimum („Weiterentwicklung des IP, Sortenzüchtung hin zu Resistenz, Substitution chem.- synthetischer PSM zu biologischen Verfahren“) verändert nach Quelle: MLR
Das Eckpunktepapier der Landesregierung zu 6. 25-30 Demonstrationsbetriebe zur Weiterentwicklung des IP und als Multiplikatoren (z. B. Reduktion PSM, mechanische und biologische Verfahren) Weiterentwicklung Prognosemodelle Förderung Applikationstechnik, mechanische Verfahren, Digitalisierung 1) 2) 3) 4) 5) 6) Ausbildung, Fortbildung: verstärkter Fokus auf PSM-Reduktion Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel-> Aufnahme in NaturschG Ausbau des Biotopverbundes sowi Streuobstwiesene Pflege und Bewirtschaftung von stärken Konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna -> 5 % im FAKT Hecken, Raine, Blühflächen, Brachen, Altgrass. Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv gestalten - > restriktiver Einsatz landesspezifische Vorgaben zum IP 7) Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 – 40 % bis zum Jahr 2030 freiwillige nachfrageorientierte Steigerung des Anteils Betriebe (Vermeidung „Preis- kampf“), mit Erhöhung Zahl der Betriebe, dann Reduktion Menge chem.-synth. PSM Marketingkonzepte zur Erhöhung der Nachfrage Beratung; Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen Land übernimmt Vorbildfunktion (Domänen, Landeseinrichtungen, Kantinen, Schulen) 8) Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten -> Land setzt sich beim Bund für Verbot ein 9) Artenschutz in Städten u. Siedlungsbereichen: insektenfreundliche Grünflächen; mind. 20% Rasenflächen des Landes: Umwandlung zu „insektenfreundlichen Blühflächen; Eindämmung Lichtverschmutzung; Privatgärten: Verbot Schottergärten, Vorgaben in Bebauungsplänen; Verstärkung Wissensvermittlung und Forschung, Langzeitstudien 10) Einrichtung eines Dialogforums Landwirtschaft und Naturschutz: z.B. mit Vertreten Bauern- u. Naturschutzverbände, Ministerien Naturschutz u. Landwirtschaft mind. 1 x / Jahr. verändert nach Quelle: MLR
Umsetzung Eckpunktepapier und Integrierter Pflanzenschutz im Maisanbau! IPS Leitlinie Mais siehe: https://www.nap- pflanzenschutz.de/fileadmin/user_upload/_imported/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente /Integrierter_Pflanzenschutz/Leitlinien_IPS/Leitlinie_IPS_Mais.pdf oder unter „RP Freiburg“ im Internet: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt3/Ref33/Seiten/default.aspx Weitere Informationen Folie 9, 17.02.2020 Hansjörg Imgraben, RP FR, Ref.33/Pflanzenschutz
Umsetzung Eckpunktepapier IPS Leitlinie Mais – Beispiele von Maßnahmen • Vorbeugende Maßnahmen wie Bodenbearbeitung, Zerkleinerung und Einarbeiten des Maistrohs gegen Maiszünsler, Fusarien, Blattkrankheiten • Alle wirtschaftlichen und wirksamen Maßnahmen zur Schonung und Förderung von Nützlingen sind zu nutzen - wie z. B. die Anwendung von Trichogramma-Eiparasiten gegen Maiszünsler Entomopathoge Nematoden gegen Maiswurzelbohrerlarven; für breiten Eingang in der Praxis: robuste Stämme, praxisgerechte Ausbringung weiter voranbringen, Reduzierung bis zu 65% jedoch schwankende Wirkungsgrade • Grüne Brücken für Insekten anlegen • Unkrautbekämpfung: Möglichkeit reduzierter Aufwandmengen und Teilflächenbehandlung zur Verringerung von Umweltrisiken ausschöpfen. • Untersaaaten (verminderter Unkrautdruck) • Abschwemmung vermeiden (Zwischenfrucht, Mulchsaat, Herbizidwahl) • Westlicher Maiswurzelbohrer: Derzeit keine Insektizide zugelassen, einzig erfolgversprechendes Instrument: Einhaltung einer Fruchtfolge von maximal 2 mal Mais in drei Jahren auf derselben Fläche. Folie 10, 17.02.2020 Hansjörg Imgraben, RP FR, Ref.33/Pflanzenschutz
Entwicklung der Maiswurzelbohrer-Fänge 2014 bis 2019 in Baden-Württemberg 160000 250 140000 212 Anzahl gefangener Käfer 200 Foto: Imgraben 192 120000 Anzahl Käfer je Falle bzw. Fundort 100000 Ab 2017 Fruchtfolgeregelung im Oberrheingraben 150 Landkreise Rastatt bis Lörrach 80000 Gesamt Quarantänestatus des Maiswurzelbohrers Anzahl Käfer je Falle endete 2014 , danach bis 2016 keine 105 100 60000 Fruchtfolgeregelung 40000 50 20000 30 17 Quelle: LTZ und RP S, KA, 4 9561 18541 65318 117738 150969 0 2500 0 FR, TÜ 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Fallen- 610 555 627 620 614 713 standorte Fundorte 158 150 243 235 479 498
Diabrotica-Fallenfänge und Ausbreitung in Baden-Württemberg Foto: Imgraben Foto: Imgraben Fallen ohne Befall bis 10 Käfer bis 100 Käfer bis 1000 Käfer über 1000 Käfer 620 Fallenstandorte Karte LTZ 614 Fallenstandorte 235 Fundorte / fängige Fallen 2017 479 Fundorte / 2018 fängige Fallen
Diabrotica Fallenfänge und Ausbreitung in BW Foto: Imgraben Foto: Imgraben Foto: Imgraben Fallen ohne Befall bis 10 Käfer bis 100 Käfer bis 1000 Käfer über 1000 Käfer 479 Fundorte / 2018:117.738 614 Fallenstandorte 713 Fallenstandorte 498 Fundorte / 2019:150.969Karte LTZ fängige Fallen 192 Käfer/Falle fängige Fallen 212 Käfer/Falle
Maiswurzelbohrer Pheromon-Fallenfänge im Elsass Photo : ARVALIS - Institut du végétal Foto: Imgraben Foto: Imgraben Fallen ohne Befall bis 10 Käfer bis 100 Käfer bis 1000 Käfer über 1000 Käfer 135 Fallenstandorte 2019: 32.222 + 127 Fundorte / 2018: 21.196 Fänge 91 Fallenstandorte 91 Fundorte / 2121Gelbtafel-Fänge; fängige Fallen 157 Fänge/Falle fängige Fallen 354 Fänge/Falle
Diabrotica-Pheromonfallenfänge in BW Entwicklung und Vergleich der Jahre 2016 - 2019 Käferfunde in BW 2019 Faktor 2018Faktor 2017Faktor 2016 Ortenaukreis 14465 0,7 21509 ~3,3x 6478 ~19x 341 Foto: Imgraben Emmendingen 33095 0,8 41441 ~1,7x 23723 ~5x 4447 Lörrach 14059 1,8 7947 ~2,4x 3265 ~11x 283 Breisgau-Hochschw. 81089 1,9 42624 ~1,3x 30965 ~2,3x 13376 Schwarzwald-Baar 863 7,2 120 0 0 Kreis Konstanz 59 1,6 35 ~17,5x 2 0 Kreis Rottweil 0 0 0 1 Waldshut-Tiengen 822 24,9 33 0 0 Tuttlingen 3 Reg.Bez. Freiburg 145455 1,3 113709 1,8 64432 3,5 18448 Reg.Bez. Karlsruhe*) 5235 1,3 3995 4,4 886 6,8 131 Reg.Bez. Tübingen*) 274 3,7 74 *) 2019: FN: 86 RV: 45 TÜ: 142 Reg.Bez. Stuttgart*) 5 *) 2019: LB: 5 Gesamt BW 150969 ~1,3x 117778 ~1,8x 65318 ~3,5x 18579 *) KA 2019: RA: 718 MA: 73 CW: 39 17.02.2020 Hansjörg Imgraben, Friederike Maass, RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst
Entwicklung Maiswurzelbohrer-Fänge und Maisanbau Mais wurde im Rheingraben von 2014 an wieder mit einen höheren Anteil als der von der Beratung empfohlene Anteil von max. 66 % Mais angebaut, d.h. 75 % u. Mais in Monokultur. Dies führte zu einem alarmierendem Anstieg der MWB-Fänge. Mit Einführung der Fruchtfolge verminder- te sich die Körnermaisanbaufläche und gleichzeitig auch die Zunahme der Anzahl Käfer pro Falle. Die Käferfänge insgesamt und Ausbreitung des Schädlings nahmen jedoch weiter zu! Körnermais (ha) 2016 2017 2018 2019 Diff. 2018- Diff. 2019- GA-Daten LGL / Stat.LA) 2017 % 2018 % BW 60.329 58.478 54.275 -2,9 -7.2 Regierungsbezirk 27.081 25.324 22.385 / -6.5 -11.6 Freiburg (25.100) Emmendingen 3.875 3.582 3.040 -7.6 -15.1 Breisgau-Hochs. 5.260 4.736 3.989 -10 -15 Stadt Freiburg 646 596 519 -7.8 -12.8 Lörrach 2.496 2.397 2.195 -4.0 -8.4 Ortenaukreis 13.108 12.321 11.079 -6.0 -10.1 Käfer/Falle Reg. 51 174 Diff. 2017 289 352 +66 +22 Bez. Freiburg -2016: +340 Foto: Imgraben Foto: Imgraben H. Imgraben, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Monitoring Maiswurzelbohrer 2015 – 2019: Anzahl gefangener Käfer und Ø Anzahl Käfer je Falle in den Landkreisen im Regierungsbezirk Freiburg Jahr Gesamt OG EM FR LÖ WT SBK KN Tut RW 2015 9389 416 1945 6708 310 0 0 0 0 0 2016 18448 341 4447 13376 283 0 0 0 0 1 MWB/ Falle 51,8 2,3 70,6 127,4 8,6 0 0 0 0 0,2 10.10.2017 64432 6478 23723 30965 3265 0 0 2 0 0 MWB/ Falle 174,1 43,2 395,4 322,6 98,9 0 0 0,06 0 0 30.09.2018 113709 21509 41441 42624 7947 33 120 35 0 0 MWB/Falle 289,3 143,4 690,7 405,9 240,8 3,3 24 1,2 0 0 30.09.2019 145455 15465 33095 81089 14059 822 863 59 3 0 MWB/Falle 352,2 106,7 551,6 711,3 426 51,4 172,6 2 0,3
Maiswurzelbohrer Monitoring 2019 - Maxima in Fallen, Entwicklung der Ausbreitung, Vergleich der Fänge West-Ost Fundorte über Landkreise 2019 im Fallen- Beispiele für maximale Fänge in 1000 u. bis 1000 Westen, Rheingraben standorte einer Falle MWB Emmendingen 60 Ca. 13 2544 Weisweil; 1703 Elzach Breísgau-Hochschwarzw. 114 Ca. 28 3830! Bad Krozingen Lörrach 33 Ca. 4 1926 Kandern-Tannenkirch Ortenaukreis 145 Bis 1000: ca. 54 555 Auenheim, 356 Oberkirch, Rastatt; Rhein-Neckar-Krs. 60; 54 Bis 1000 718 Bühl; 73 Mannheim zunehmende Fänge am Hochrhein, Bodensee, Baar……. Funde Landkreise 2019, Fallen- Fundorte Maxima in einer Falle weiter östliche Gebiete standorte bis 1000 MWB Lörrach 33 3 622 Herten; 209 Rheinfelden Waldshut 10 2 169 Geislingen; 209 Laufenburg Konstanz 33 36 Aach Donaueschingen 5 1 668 Bräunlingen-Hüfingen Tübingen; Ravensburg; 135 Rottenburg; 29 Hiltensweiler/Allg; 6; 8 7; 8; 1 28 Oberteuringen; 1 Langenau (Ulm); Bodenseekreis; Alb-Donau Calw 6 39 Calw Ludwigsburg 18 Ca. 3 5 Ludwigsburg
Minimale u. maximale MWB-Fänge im Kreis Breisgau- Hochschw. –Vergleich Körnermais und Saatmais 2018 u. 2019 Foto: Imgraben 17.02.2020 Quelle: R. Maurath LRA Breisgau-Hochschwarzwald
Wirtschaftliche Schadschwellen Diabrotica in Ungarn je nach Maisproduktionsrichtung Quelle: LTZ Saatmais, Körnermais Zuckermais, Silomais Popcornmais Anzahl Käfer / Falle / Tag Pheromonfallen 10 – 20 30 – 40 (massenhafter Flug) Gelbtafel 1- 3 5- 6 (massenhafter Flug) Anzahl Käfer / Pflanze Pflanzen überwachen 0,5 – 1 3- 5 (früh morgens) Hansjörg Imgraben, RP FR, Ref.33/Pflanzenschutz
Wirtschaftliche Schadschwellen MWB - in Ungarn je nach Maisproduktionsrichtung Quelle: LTZ - in Italien, Provinz Bresica Saatmais, Körnermais Zuckermais, Silomais Popcornmais Anzahl Käfer Pheromonfallen 10 – 20 /Tag 30 – 40 /Tag Käfersumme 90 Tage: ~900 – 1800 ~2700 - 3600 Gelbtafel 1- 3 5 - 6 /Tag (massenhafter Flug) 10 – 15 /Tag*) Anzahl Käfer / Pflanze Pflanzen überwachen 0,5 – 1 3-5 (früh morgens) Hansjörg Imgraben, RP FR, Ref.33/Pflanzenschutz *) Quelle: Arvalis 2020
Bewertung des Diabrotica- Wurzelschadens (Iowa-Skala, „alt“) Bewertung > (3) wird als wirtschaftliche Schadensschwelle angesehen Befallszunahme (1) (2) (3) (4) (5) (6) Keine Fraßspuren Einzelne Wurzel Ein Zwei Drei Fraßschäden, sichtbar, bis zu 4 cm Wurzelknoten Wurzelknoten und mehr oder minimale aber keine abgefressen, (oder > 4 cm) vollständig Wurzelknoten Fraßspuren gefressenen aber kein vollständig abgefressen vollständig Wurzel ganzer Knoten abgefressen abgefressen Quelle: Petersen, Syngenta
Maiswurzelbohrer-Fallenfänge in der Obersteiermark Beizmittelverbot Quelle: LK Steiermark 2014 Klug/Fragner „Sobald sich in einer Region höhere Käferzahlen etablieren konnten, wird die Eindämmung zu einer kaum zu bewältigenden Aufgabe“. (K. Wechselberger/AGES, Wien; Mais 4/2015)
Maiswurzelbohrer richtet in der Steiermark große Schäden an Perbersdorf bei Vogau, Quelle : LK Steiermark 2014 DI Klug und Fragner §Bayern- Exkursion 13.8. 2014 Klug/Fragner
Stark gestiegene Maiswurzelbohrer-Fangzahlen bis 2017: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung durch Fruchtfolge der Landratsämter FR, EM, LÖ, OG, RA Die Ertragsfähigkeit des Maisanbaus im Oberrhein- graben ist künftig gefährdet, auch bei Anbauern, die sich an die Fruchtfolge von maximal zwei Drittel Mais halten. Die starke Käfer-Vermehrung fördert zudem auch die weitere Ausbreitung in noch befallsfreie Gebiete oder in wenig befallene Regionen. Die Einhaltung der Fruchtfolge zur Abwehr von Schädlingen ist eine vorrangige Maßnahme des Integr. Pflanzenschutzes und des Nat. Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung Der Erlass einer Allgemeinverfügung und geographische Abgrenzung des Fruchtfolgegebiets / Gemarkungen im Rheintal erfolgte vom Landratsamt. Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst
Allgemeinverfügung der LRÄ über Maßnahmen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers durch Fruchtfolgeregelung (Jahr 2017, 2019 ) 2020 2021 2022 Die Allgemeinverfügung gilt ab 1.1. 2017 in abgegrenzten Gemarkungen, wo steigende bzw. erhöhte Käferzahlen mit Pheromonfallen festgestellt worden sind, sowie in angrenzenden Gemarkungen/Gemeinden. Diese Regelung gilt nicht für den Saatmais bei Anbau in Folge. Verlängerung der Allgemeinverfügung im Jahr 2019 für die Jahre 2020 bis 2022, Beginn der Fruchtfolge: 1.1.2018. D.h. Mais darf im Anbauzeitraum 2017 bis 2022 auf derselben Fläche nur in zwei von drei aufeinanderfolgenden Jahren angebaut werden. Die Nichteinhaltung der Allgemeinverfügung ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz. Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle durch die Landratsämter ab 2019. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung werden nach dem Pflanzenschutz- gesetz geahndet und als Cross-Compliance Verstoß sanktioniert. Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst
Fazit Maiswurzelbohrer-Bekämpfung und Fruchtfolge Seit 2017 und voraussichtlich bis 2022 gilt die Fruchtfolge- regelung der Allgemeinverfügung der Landratsämter: D.h. max. 2 x Maisanbau in Folge; Die Fruchtfolgevorgabe wird seit dem Jahr 2019 kontrolliert. Verstöße werden geahndet und über Cross Compliance sanktioniert. Noch sind keine sichtbaren Schäden in Erscheinung getreten - bei weiter steigenden hohen Fangzahlen ist das eher fraglich –> daher konsequent die Frucht wechseln! Die 2/3 Mais-Fruchtfolge wirkt derzeit (noch) ausreichend bei Diabrotica an der „Maisseide“ 2018 (Foto: Imgraben) dem derzeitigen Befallsniveau und Witterungsverhältnissen. Achtung! Hohe Anpassungsfähigkeit des Schädlings: 0,2 % Prozent der Eier schlüpfen erst im übernächsten Jahr (sind zwei Winter im Boden) ca. 2,5 % (bis max. ca. 12 %) der Käferpopulation fliegt vom Maisfeld in Nachbarkulturen – das reduziert die Vorfruchtwirkung bei Eiablage! Das Unterbrechen das Maisanbaus ist unbedingt erforderlich um Fraßschäden und Lager auf den Maisfeldern zu vermeiden - siehe Schäden, die in Österreich auftraten -----------------------> Quelle : LK Steiermark 2014 DI Klug und Fragner Am besten nach dem Anbau von Mais dann im Folgejahr gewannweise einheitlich keinen Mais aussäen und eine andere Kultur, z.B. Sommergetreide, Soja oder Kartoffeln anbauen. Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Saatgutbehandlung in Mais und Krähenabwehr • Am 30.01.2019 endete die Zulassung der Beizmittel Aatiram 65 und TMTD 98% Satec. Thiram-behandeltes Saatgut 2020 (auch Flowswan FS) darf nicht mehr ausgesät werden! Der Fungizid-Wirkstoff Thiram (Wirkung gegen ‚Auflaufkrankheiten) wurde Anfang 2019 nicht mehr in der EU genehmigt. • Auch der Wirkstoff Methiocarb des Beizmittels Mesurol flüssig ist zur Saatgutbehandlung gegen Fasanen, Krähen, Tauben und Fritfliege seit 31.07. 2019 nicht mehr zugelassen. Die Abverkaufsfrist endete am 31.01.2020 und die Aufbrauchfrist endet am 03.04.2020. Achtung: Nach Ende der Aufbrauchfrist besteht ein Aussaatverbot, eventuelle Reste sind entsorgungspflichtig! Quelle : ARVALIS 2020 Quelle : ARVALIS 2020 Quelle : Heitz LRA Ortenaukreis • Notfallzulassung (nach Art. 53 EU) für Korit 420 FS, Repellent zur Abwehr von Fasan, Rabenkrähe, Taube (nicht gegen Fritfliege); Wirkstoff Ziram mit 87,5 ml pro Einheit Saatgut bis 12.4.2020. Auch Inverkehrbringen nach D und Aussaat ist möglich, dt. Kennzeichnung ist erforderlich. Folie 28, 17.02.2020 Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Folie 29, 17.02.2020
Auflagen Korit 420 FS in Mais gemäß der Notfallzulassung (1) NH-Anwendungsbestimmungen ohne Kode • Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Bei der Aussaat ist mindestens ein Abstand von 5 m zwischen der letzten Pflanzreihe und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – einzuhalten. In BW sowieso 5 m Abstand! • Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Ausbringung von gebeiztes Saatgut auf dem mit den Wirkstoffen Thiram oder Ziram behandeltem Vorgewende Saatgut. Quelle: Maier, RP Karlsruhe • (NH677) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut Gilt auch für Mais- sofort zusammenkehren und entfernen.“ Fungizid-Beizen! • (NH678) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb vor dem Ausheben der Schar dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um gebeiztes Saatgut mit Boden Nachrieseln zu vermeiden." Folie 30, 17.02.2020 bedeckt Quelle: Maier, RP Karlsruhe Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Auflagen Korit 420 FS in Mais und Kennzeichnung gemäß der Notfallzulassung (2) • (NH680) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle." • (NH 681) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s." • (NH682) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen.“ • (NH6831) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruckarbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts, www.julius-kuehn.de). • Kennzeichnung nach CLP-Verordnung: • Signalwort: (S2) Gefahr • Gefahrenpiktogramme: (GHS06) Totenkopf mit gekreuzten Knochen, (GHS08) Gesundheitsgefahr, (GHS09) Umwelt • Gefahrenhinweise (H-Sätze): H317, H330, H335, H373, H400, H410 • Sicherheitshinweise (P-Sätze): P391, P50 Folie 31, 17.02.2020 Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Anwenderschutz persönliche Schutzausrüstung • Die Vorgaben für Schutzausrüstung waren bisher „nur“ Kennzeichnungsauflagen; • Seit 1.5. 2018 erhalten PSM mittelbezogene Anwendungs- bestimmungen (AWB) für den Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern, unbeteiligter Dritter (Anwohner, sogenannte Umstehende und Verbraucher) • Die AWB und Kennzeichnungsauflagen müssen in die Gebrauchsanleitungen aufgenommen und befolgt werden. Verstöße können geahndet werden. – Anwender: Schutz für Ausbringung und Wiederbetretung (Aufnahme über Haut, Lungen) – Schutzniveau für Arbeiten in der Kultur – Verbraucher: Rückstände von PSM in behandelten Erzeugnissen Folie 32, 17.02.2020
Persönliche Schutzausrüstung • Arbeitskleidung • (Ärmel-) Schürzen • Schutzanzug • Handschuhe • Augen- und Gesichtsschutz • Atemschutz Foto: Sebastian Dittmar, SVLFG (Kassel) • Schuhwerk “BVL Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz.” Dr. Markus Röver 15. Oktober 2019 Seite 33
Fachmeldung Ärmelschürze Ärmelschürze plus Arbeitskleidung Alternative zum Schutzanzug Tätigkeiten, bei denen fast nur die vordere Körperseite exponiert wird: Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen des Pflanzenschutzgerätes, Befüllen eines Granulatstreuers, Umgang mit behandeltem Saatgut, Reinigen von Maschinen und Geräten, Tätigkeiten außerhalb der Schlepperkabine während der Anwendung, z. B. Beheben von Gerätestörungen, Kontrollen oder Maßnahmen an den behandelten Kulturpflanzen. Foto: Manulatex Dr. Markus Röver 24. Januar 2019 Seite 34
Schutzanzug (Pflanzenschutz) Quelle: PM-atemschutz.de Dr. Markus Röver 15. Oktober 2019 Seite 35
BVL-Aktivitäten – FAQ-Liste Fragen und Antworten zu Anwendungsbestimmungen (FAQ-Liste) • Warum gibt es die neuen Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz? • Nach welchen Regeln werden AWB festgelegt? • Welche persönliche Schutzausrüstung ist geeignet? • Welche Regelungen gibt es für den Schutz von Personen bei Nachfolgearbeiten? • Welche Regelungen gibt es für den Schutz von Anwohnern und Spaziergängern? • Welche Auswirkungen kann es haben, wenn AWB nicht befolgt werden? • Gibt es Übergangsregelungen? • Wo findet man aktuelle Informationen zu geltenden Auflagen und Anwendungsbestimmungen? Dr. Markus Röver 15. Oktober 2019 Seite 36
Produktbezeichnung Zertifikate (gemäß BVL- Piktogramm(e) Produktbeschreibung des Hersteller / Richtlinie) z. B. ISO 7000-3126 Herstellers / Hinweise Bezugsquelle Schutzanzug geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten, Ausbringung von PSM, Reinigung von Geräten Schutzanzug Firma Kind DIN 32781 Typ 4 Erlenmeyerkolben Schutzanzug Pflanzenschutz z. B. PM-Atemschutz Schutzanzug (Einwegprodukte) geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten, Ausbringung von PSM, Reinigung von Geräten Tyvek Classic 600 PLUS EN 14605 Typ 4 Erlenmeyerkolben Einmalanzug Pflanzenschutz www.dpp-europe.eu zertifizierte Arbeitskleidung geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten sowie Reinigung von Geräten (jeweils kombiniert mit Ärmelschürze), Ausbringung von PSM, Nachfolgetätigkeiten in behandelten Kulturen AEGIS „Phyto“ DIN EN ISO 27065 C2 z. B. vorhandene (Sonder-)größen axe-environnement Jacke, Hose, Overall Ausführungen, Farben, www.axe-environnement.eu (Ärmel-)Schürzen geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten sowie Reinigung von Geräten, Behebung von Gerätestörungen und Maßnahmen an der Kultur während der Ausbringung S-protec DIN EN ISO 27065 C3 Zum Ansetzen von Spritzflüssigkeit, www.Manulatex.fr Reinigung von Gerätschaften www.syngenta.fr Handschuhe (wiederverwendbar) geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten sowie Reinigung von Geräten, Behebung von Gerätestörungen und Maßnahmen an der Kultur während der Ausbringung MAPA Ultranitril 493 EN 388 (4102), EN 374 (AJKL), Hammer, Hier würde die Beschreibung des www.MAPA-pro.com Art. # 493130 Erlenmeyerkolben, Herstellers stehen. biohaz Einmalhandschuhe geeignet für: Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen, Behebung von Gerätestörungen und Maßnahmen an der Kultur während der Ausbringung UVEX u-fit lite EN ISO 374-1:2016/Type C CE, weitere Chemikalienschutzhandschuh aus Nitril, www.UVEX-beispiel.com Art. ‚ 60597 auf Passform und Feingefühl optimiert. teilbeschichtete Handschuhe geeignet für: Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen BEISPIEL Dr. Markus Röver ISO 18889 Type GR Hier würde die Beschreibung des www.beispiel.com 15. Oktober 2019 Seite 37 Art. ‚ AAAxxx Herstellers stehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: BBZ Nr. 36 vom 09.09.2017, S. 5
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