Pflanzenschutz - Aktuelles, Maßnahmen gegen Maisschädlinge - Maistagung, Emmendingen-Hochburg am 11.02.2020 - Aktuelles, Maßnahmen gegen ...

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Pflanzenschutz - Aktuelles, Maßnahmen gegen Maisschädlinge - Maistagung, Emmendingen-Hochburg am 11.02.2020 - Aktuelles, Maßnahmen gegen ...
Quelle:LTZ

                          Pflanzenschutz - Aktuelles,
                       Maßnahmen gegen Maisschädlinge

                            Maistagung, Emmendingen-Hochburg
                                        am 11.02.2020

                                       Hansjörg Imgraben
                                 Referat 33 / Pflanzenschutzdienst

Quelle: ARVALIS 2020                                                 Quellen: BVL u. PM-atemschutz.de
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Themen:
Pflanzenschutz - Aktuelles, Maßnahmen gegen
  Maisschädlinge

   • Eckpunktepapier zum Schutz der Insekten der Landes-
     regierung (Weiterentwicklung des Volksbegehrens “Rettet die Bienen”)
   • Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Mais
   • Maiswurzelbohrer - Ergebnisse des Monitorings mit
     Pheromonfallen in BW und Bekämpfung durch
     Fruchtfolge
   • Saatenschutz
   • Anwenderschutz – persönliche Schutzausrüstung

                   Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Pflanzenschutz - Aktuelles, Maßnahmen gegen Maisschädlinge - Maistagung, Emmendingen-Hochburg am 11.02.2020 - Aktuelles, Maßnahmen gegen ...
Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-
      Württemberg als Weiterentwicklung des
       Gesetzesentwurfes „Rettet die Bienen“
Das Volksbegehren „Artenschutz – Rettet die Bienen“ zielt auf
Änderungen im baden-württembergischen Naturschutzgesetz
sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ab. Im
Hinblick auf die Umsetzbarkeit und das Ziel, unseren bäuerlichen
Familienbetrieben eine verlässliche Zukunftsperspektive zu
bieten, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft Eckpunkte zum Schutz der
Insekten in Baden-Württemberg vorgelegt, in welchem sich weite
Teile der Intention des Volksbegehrens wiederfinden und weitere
Bereiche, die zur Stärkung der Biodiversität beitragen,
einbezieht.
Quelle:    MLR
 Folie 3, 17.02.2020
Pflanzenschutz - Aktuelles, Maßnahmen gegen Maisschädlinge - Maistagung, Emmendingen-Hochburg am 11.02.2020 - Aktuelles, Maßnahmen gegen ...
Das Eckpunktepapier der Landesregierung
1)   Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel
     --> Aufnahme im Naturschutzgesetz
2)   Ausbau des Biotopverbundes sowie Erhalt und Ausbau einer
     vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine
     artenreiche Flora und Fauna. Land zahlt Fördermittel und strebt an,
     dass jeder Betrieb einen Mindestanteil von 5% ökologisch sinnvollen
     Maßnahmen umsetzt (FAKT), die biodiversitätsstärkend sind, z. B. Hecken,
     Raine, Blühflächen, Brachen, Altgrasstreifen
3)   Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen wird gestärkt;
     Förderung Erhaltung u. Bewirtschaftung, Schutz vor Flächenverlust
4)   konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft,
     Kataster für Kompensationsmaßnahmen bei baurechtlichen Eingriffen
5)   Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv
     gestalten - > restriktiver Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf
     landwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten, Einhaltung
     landesspezifischer Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz (IP)
verändert nach Quelle: MLR
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Das Eckpunktepapier der Landesregierung
Zu 5. landesspezifische Vorgaben IP
(von Betrieben zu dokumentieren, Fachrechtskontrolltatbestand) sind u.a.

 Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung
 Einhalten weiter Fruchtfolgen bei Auftreten von Fruchtfolge-
  schädlingen

 konsequente Bestandsüberwachung
 Aufstellen von z. B. Gelbtafeln zur Überwachung und Behandlung
  nach Prognosemodellen und Schadschwellen

 Verwendung nützlingsschonender Pflanzenschutzmittel
 Anlegen von Spritzfenstern
 Umsetzung kulturspezifischer Maßnahmen zur Förderung von
  Nützlingen                 Quelle: MLR
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Das Eckpunktepapier der Landesregierung
zu 5.: Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen
und Tiere effektiv gestalten
--> In Naturschutzgebieten wird ab dem 01.01.2022
    jeglicher Einsatz von PSM verboten
         • keine unbilligen Härten
         • keine wirtschaftliche Existenz darf bedroht
              sein

Quelle: MLR
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1)
2)
3)
4)
5)
                            Das Eckpunktepapier der Landesregierung
     Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel-> Aufnahme in NaturschG
     Ausbau des Biotopverbundes sowie Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna -> 5 % im FAKT Hecken, Raine, Blühflächen, Brachen, Altgrass.
     Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen stärken
     Konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
     Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv gestalten - > restriktiver Einsatz landesspezifische Vorgaben zum IP

6)   Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wird bis
     2030 um 40 % bis 50 % in der Menge reduziert
      positiv für Arten und positive Auswirkungen auf den Zustand der
        Gewässer und des Bodens
      prioritär in Schutzgebieten; Fördermaßnahmen
      Entwicklung u. Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren
      verbesserte Beratung, insbesondere zu biologischen und
        mechanischen Pflanzenschutzmethoden
      Fördermaßnahmen (u.a. Agrarumweltförderung)
      Pflege Grünflächen und Verkehrsflächen im Innenbereich ohne
        chem.-synthetische PSM
      Bund: Glyphosatausstieg, auch auf Gleisanlagen und in
        Privathaushalten
      repräsentatives Betriebsnetz (Dokumentation und Bewertung), ca.
        150 bis 200 Betriebe (alle Kulturen)
      Forschung: Einsatz PSM auf ein Minimum („Weiterentwicklung des
        IP, Sortenzüchtung hin zu Resistenz, Substitution chem.-
        synthetischer PSM zu biologischen Verfahren“)
        verändert nach Quelle: MLR
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Das Eckpunktepapier der Landesregierung
     zu 6.
      25-30 Demonstrationsbetriebe zur Weiterentwicklung des IP und als Multiplikatoren
         (z. B. Reduktion PSM, mechanische und biologische Verfahren)
        Weiterentwicklung Prognosemodelle
        Förderung Applikationstechnik, mechanische Verfahren, Digitalisierung
1)

2)
3)
4)
5)
6)
        Ausbildung, Fortbildung: verstärkter Fokus auf PSM-Reduktion
          Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel-> Aufnahme in NaturschG

          Ausbau des Biotopverbundes sowi    Streuobstwiesene
          Pflege und Bewirtschaftung von stärken
          Konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
                                                                                 Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna -> 5 % im FAKT Hecken, Raine, Blühflächen, Brachen, Altgrass.

          Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv gestalten - > restriktiver Einsatz landesspezifische Vorgaben zum IP

7)        Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 – 40 % bis zum Jahr 2030
           freiwillige nachfrageorientierte Steigerung des Anteils Betriebe (Vermeidung „Preis-
            kampf“), mit Erhöhung Zahl der Betriebe, dann Reduktion Menge chem.-synth. PSM
           Marketingkonzepte zur Erhöhung der Nachfrage
           Beratung; Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen
           Land übernimmt Vorbildfunktion (Domänen, Landeseinrichtungen, Kantinen, Schulen)
8)        Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten
          -> Land setzt sich beim Bund für Verbot ein
9)        Artenschutz in Städten u. Siedlungsbereichen: insektenfreundliche Grünflächen; mind.
          20% Rasenflächen des Landes: Umwandlung zu „insektenfreundlichen Blühflächen;
          Eindämmung Lichtverschmutzung; Privatgärten: Verbot Schottergärten, Vorgaben in
          Bebauungsplänen; Verstärkung Wissensvermittlung und Forschung, Langzeitstudien
10)       Einrichtung eines Dialogforums Landwirtschaft und Naturschutz: z.B. mit Vertreten
          Bauern- u. Naturschutzverbände, Ministerien Naturschutz u. Landwirtschaft mind. 1 x / Jahr.
         verändert nach Quelle: MLR
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Umsetzung Eckpunktepapier
                        und Integrierter Pflanzenschutz
                                im Maisanbau!

IPS Leitlinie Mais siehe:
https://www.nap-
pflanzenschutz.de/fileadmin/user_upload/_imported/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente
/Integrierter_Pflanzenschutz/Leitlinien_IPS/Leitlinie_IPS_Mais.pdf
oder unter „RP Freiburg“ im Internet:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt3/Ref33/Seiten/default.aspx  Weitere Informationen

  Folie 9, 17.02.2020         Hansjörg Imgraben, RP FR, Ref.33/Pflanzenschutz
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Umsetzung Eckpunktepapier
      IPS Leitlinie Mais – Beispiele von Maßnahmen
• Vorbeugende Maßnahmen wie Bodenbearbeitung, Zerkleinerung und
  Einarbeiten des Maistrohs gegen Maiszünsler, Fusarien, Blattkrankheiten
• Alle wirtschaftlichen und wirksamen Maßnahmen zur Schonung und
  Förderung von Nützlingen sind zu nutzen - wie z. B. die Anwendung von
    Trichogramma-Eiparasiten gegen Maiszünsler
    Entomopathoge Nematoden gegen Maiswurzelbohrerlarven; für breiten
         Eingang in der Praxis: robuste Stämme, praxisgerechte Ausbringung weiter
         voranbringen, Reduzierung bis zu 65% jedoch schwankende Wirkungsgrade
• Grüne Brücken für Insekten anlegen         
• Unkrautbekämpfung: Möglichkeit reduzierter
  Aufwandmengen und Teilflächenbehandlung
  zur Verringerung von Umweltrisiken ausschöpfen.
• Untersaaaten (verminderter Unkrautdruck)
• Abschwemmung vermeiden (Zwischenfrucht,
  Mulchsaat, Herbizidwahl)
• Westlicher Maiswurzelbohrer: Derzeit keine Insektizide zugelassen,
  einzig erfolgversprechendes Instrument: Einhaltung einer Fruchtfolge von
  maximal 2 mal Mais in drei Jahren auf derselben Fläche.
    Folie 10, 17.02.2020
                              Hansjörg Imgraben, RP FR, Ref.33/Pflanzenschutz
Entwicklung der Maiswurzelbohrer-Fänge
                                                2014 bis 2019 in Baden-Württemberg
160000                                                                                                       250

140000
                                                                                                      212
         Anzahl gefangener Käfer

                                                                                                             200                                        Foto: Imgraben

                                                                                          192
120000

                                                                                                                   Anzahl Käfer je Falle bzw. Fundort
100000                                                                         Ab 2017 Fruchtfolgeregelung
                                                                               im Oberrheingraben            150
                                                                               Landkreise Rastatt bis
                                                                               Lörrach
80000                                                                                                                                                                    Gesamt
                        Quarantänestatus des Maiswurzelbohrers                                                                                                           Anzahl Käfer je Falle
                        endete 2014 , danach bis 2016 keine              105
                                                                                                             100
60000                   Fruchtfolgeregelung

40000
                                                                                                             50

20000                                                         30
                                                     17
                                                                                                              Quelle: LTZ und RP S, KA,
                                          4      9561     18541    65318           117738        150969
     0                             2500                                                                      0          FR, TÜ
                                   2014          2015     2016     2017             2018          2019

Fallen-                             610          555      627      620              614            713
standorte
Fundorte                            158          150      243      235              479            498
Diabrotica-Fallenfänge und Ausbreitung in Baden-Württemberg

                             Foto: Imgraben

                                                   Foto: Imgraben
      Fallen ohne Befall
      bis 10 Käfer
      bis 100 Käfer
      bis 1000 Käfer
      über 1000 Käfer

620 Fallenstandorte                                                        Karte LTZ
                                              614 Fallenstandorte
235 Fundorte /
fängige Fallen
                      2017                    479 Fundorte /        2018
                                              fängige Fallen
Diabrotica Fallenfänge und Ausbreitung in BW

                                    Foto: Imgraben

                                        Foto: Imgraben
                                                                 Foto: Imgraben

       Fallen ohne Befall
       bis 10 Käfer
       bis 100 Käfer
       bis 1000 Käfer
       über 1000 Käfer

479 Fundorte /
                  2018:117.738
614 Fallenstandorte                                      713 Fallenstandorte
                                                         498 Fundorte /
                                                                                  2019:150.969Karte LTZ

fängige Fallen    192 Käfer/Falle                        fängige Fallen           212 Käfer/Falle
Maiswurzelbohrer Pheromon-Fallenfänge im Elsass

                                                                                           Photo : ARVALIS - Institut du végétal

                                    Foto: Imgraben

                                                                          Foto: Imgraben

      Fallen ohne Befall
      bis 10 Käfer
      bis 100 Käfer
      bis 1000 Käfer
      über 1000 Käfer

135 Fallenstandorte                                                       2019: 32.222 +
127 Fundorte /   2018: 21.196 Fänge                  91 Fallenstandorte
                                                     91 Fundorte /        2121Gelbtafel-Fänge;
fängige Fallen    157 Fänge/Falle                    fängige Fallen       354 Fänge/Falle
Diabrotica-Pheromonfallenfänge in BW
   Entwicklung und Vergleich der Jahre 2016 - 2019
Käferfunde in BW                    2019 Faktor                2018Faktor 2017Faktor                          2016
Ortenaukreis                       14465             0,7      21509         ~3,3x        6478        ~19x       341    Foto: Imgraben

Emmendingen                        33095             0,8      41441         ~1,7x 23723               ~5x      4447
Lörrach                            14059             1,8        7947        ~2,4x        3265        ~11x       283
Breisgau-Hochschw.                 81089             1,9      42624         ~1,3x 30965              ~2,3x   13376
Schwarzwald-Baar                      863            7,2          120                         0                   0
Kreis Konstanz                          59           1,6            35 ~17,5x                 2                   0
Kreis Rottweil                            0                           0                       0                   1
Waldshut-Tiengen                    822            24,9             33                        0                   0
Tuttlingen                            3
Reg.Bez. Freiburg                145455              1,3 113709      1,8 64432    3,5                        18448
Reg.Bez. Karlsruhe*)               5235              1,3   3995       4,4  886     6,8                         131
Reg.Bez. Tübingen*)                 274              3,7     74 *) 2019: FN: 86 RV: 45                       TÜ: 142
Reg.Bez. Stuttgart*)                  5                                   *) 2019:       LB: 5
Gesamt BW                      150969 ~1,3x 117778 ~1,8x 65318 ~3,5x 18579
*) KA 2019:                      RA: 718        MA: 73       CW: 39

     17.02.2020
                  Hansjörg Imgraben, Friederike Maass, RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst
Entwicklung Maiswurzelbohrer-Fänge und Maisanbau
Mais wurde im Rheingraben von 2014 an wieder mit einen höheren Anteil als der von der Beratung
empfohlene Anteil von max. 66 % Mais angebaut, d.h. 75 % u. Mais in Monokultur. Dies führte
zu einem alarmierendem Anstieg der MWB-Fänge. Mit Einführung der Fruchtfolge verminder-
te sich die Körnermaisanbaufläche und gleichzeitig auch die Zunahme der Anzahl Käfer pro
Falle. Die Käferfänge insgesamt und Ausbreitung des Schädlings nahmen jedoch weiter zu!
Körnermais (ha)             2016   2017          2018            2019       Diff. 2018-          Diff. 2019-
GA-Daten LGL / Stat.LA)                                                     2017 %               2018 %

BW                                 60.329        58.478          54.275     -2,9                 -7.2
Regierungsbezirk                   27.081        25.324          22.385 /   -6.5                 -11.6
Freiburg                                                         (25.100)
Emmendingen                        3.875         3.582           3.040      -7.6                 -15.1
Breisgau-Hochs.                    5.260         4.736           3.989      -10                  -15
Stadt Freiburg                       646         596             519        -7.8                 -12.8
Lörrach                            2.496         2.397           2.195      -4.0                 -8.4
Ortenaukreis                       13.108        12.321          11.079     -6.0                 -10.1
Käfer/Falle Reg.            51     174 Diff. 2017 289            352        +66                  +22
Bez. Freiburg                      -2016: +340

           Foto: Imgraben                               Foto: Imgraben
                                                                                    H. Imgraben, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Monitoring Maiswurzelbohrer 2015 – 2019: Anzahl gefangener Käfer
und Ø Anzahl Käfer je Falle in den Landkreisen im Regierungsbezirk Freiburg

 Jahr
            Gesamt   OG      EM      FR      LÖ      WT     SBK     KN     Tut   RW

 2015       9389     416     1945    6708    310     0      0       0      0     0

 2016       18448    341     4447    13376   283     0      0       0      0     1

 MWB/ Falle 51,8     2,3     70,6    127,4   8,6     0      0       0      0     0,2

 10.10.2017 64432    6478    23723   30965   3265    0      0       2      0     0

 MWB/ Falle 174,1    43,2    395,4   322,6   98,9    0      0       0,06   0     0

 30.09.2018 113709   21509   41441   42624   7947    33     120     35     0     0

 MWB/Falle 289,3     143,4   690,7   405,9   240,8   3,3    24      1,2    0     0

 30.09.2019 145455   15465   33095   81089   14059   822    863     59     3     0

 MWB/Falle 352,2     106,7   551,6   711,3   426     51,4   172,6   2      0,3
Maiswurzelbohrer Monitoring 2019 - Maxima in Fallen,
Entwicklung der Ausbreitung, Vergleich der Fänge West-Ost
                                        Fundorte über
    Landkreise 2019 im        Fallen-                   Beispiele für maximale Fänge in
                                       1000 u. bis 1000
   Westen, Rheingraben       standorte                             einer Falle
                                            MWB
Emmendingen                      60         Ca. 13      2544 Weisweil; 1703 Elzach
Breísgau-Hochschwarzw.          114         Ca. 28      3830! Bad Krozingen
Lörrach                          33         Ca. 4       1926 Kandern-Tannenkirch
Ortenaukreis                    145    Bis 1000: ca. 54 555 Auenheim, 356 Oberkirch,
Rastatt; Rhein-Neckar-Krs.    60; 54      Bis 1000     718 Bühl; 73 Mannheim

zunehmende Fänge am Hochrhein, Bodensee, Baar…….
 Funde Landkreise 2019,       Fallen-     Fundorte
                                                            Maxima in einer Falle
 weiter östliche Gebiete     standorte bis 1000 MWB
Lörrach                         33            3       622 Herten; 209 Rheinfelden
Waldshut                        10            2       169 Geislingen; 209 Laufenburg
Konstanz                        33                     36 Aach
Donaueschingen                   5            1       668 Bräunlingen-Hüfingen
Tübingen; Ravensburg;                                 135 Rottenburg; 29 Hiltensweiler/Allg;
                             6; 8 7; 8;       1       28 Oberteuringen; 1 Langenau (Ulm);
Bodenseekreis; Alb-Donau
Calw                             6                     39 Calw

Ludwigsburg
   18                        Ca. 3                     5 Ludwigsburg
Minimale u. maximale MWB-Fänge im Kreis Breisgau-
Hochschw. –Vergleich Körnermais und Saatmais 2018 u. 2019

                                                                   Foto: Imgraben

   17.02.2020
                 Quelle: R. Maurath LRA Breisgau-Hochschwarzwald
Wirtschaftliche Schadschwellen
                                   Diabrotica in Ungarn
                                         je nach Maisproduktionsrichtung
Quelle: LTZ

                                                 Saatmais,                          Körnermais
                                                Zuckermais,                          Silomais
                                                Popcornmais
                            Anzahl Käfer / Falle / Tag
              Pheromonfallen                        10 – 20                         30 – 40
              (massenhafter Flug)

                  Gelbtafel                             1- 3                          5- 6
               (massenhafter Flug)
                        Anzahl Käfer / Pflanze
          Pflanzen überwachen   0,5 – 1                                               3- 5
                 (früh morgens)
                                  Hansjörg Imgraben, RP FR, Ref.33/Pflanzenschutz
Wirtschaftliche Schadschwellen MWB
                        - in Ungarn je nach Maisproduktionsrichtung
Quelle: LTZ
                       - in Italien, Provinz Bresica
                                                 Saatmais,                           Körnermais
                                                Zuckermais,                           Silomais
                                                Popcornmais
                            Anzahl Käfer
              Pheromonfallen 10 – 20 /Tag                                           30 – 40 /Tag
              Käfersumme 90 Tage:                 ~900 – 1800                        ~2700 - 3600

                  Gelbtafel                             1- 3
                                                  5 - 6 /Tag
            (massenhafter Flug)                 10 – 15 /Tag*)
                           Anzahl Käfer / Pflanze
          Pflanzen überwachen      0,5 – 1           3-5
                 (früh morgens)
                                  Hansjörg Imgraben, RP FR, Ref.33/Pflanzenschutz
    *) Quelle: Arvalis 2020
Bewertung des Diabrotica- Wurzelschadens
(Iowa-Skala, „alt“)

Bewertung > (3) wird als wirtschaftliche Schadensschwelle angesehen

                                     Befallszunahme

    (1)                  (2)                (3)                  (4)         (5)            (6)
   Keine              Fraßspuren       Einzelne Wurzel         Ein           Zwei            Drei
Fraßschäden,            sichtbar,        bis zu 4 cm     Wurzelknoten    Wurzelknoten    und mehr
oder minimale          aber keine       abgefressen,     (oder > 4 cm)    vollständig   Wurzelknoten
 Fraßspuren           gefressenen         aber kein        vollständig   abgefressen     vollständig
                         Wurzel        ganzer Knoten      abgefressen                   abgefressen

                                    Quelle: Petersen, Syngenta
Maiswurzelbohrer-Fallenfänge in der Obersteiermark

                                                           Beizmittelverbot
         Quelle: LK Steiermark 2014 Klug/Fragner
„Sobald sich in einer Region höhere Käferzahlen etablieren konnten,
 wird die Eindämmung zu einer kaum zu bewältigenden Aufgabe“.
(K. Wechselberger/AGES, Wien; Mais 4/2015)
Maiswurzelbohrer richtet in der Steiermark große
                   Schäden an
                                   Perbersdorf   bei Vogau,
Quelle : LK Steiermark 2014 DI Klug und Fragner

    §Bayern- Exkursion 13.8. 2014 Klug/Fragner
Stark gestiegene Maiswurzelbohrer-Fangzahlen
  bis 2017: Erlass einer Allgemeinverfügung zur
         Bekämpfung durch Fruchtfolge der
         Landratsämter FR, EM, LÖ, OG, RA
 Die Ertragsfähigkeit des Maisanbaus im Oberrhein-
  graben ist künftig gefährdet, auch bei Anbauern, die sich
  an die Fruchtfolge von maximal zwei Drittel Mais halten.
 Die starke Käfer-Vermehrung fördert zudem auch die
  weitere Ausbreitung in noch befallsfreie Gebiete oder in
  wenig befallene Regionen.
 Die Einhaltung der Fruchtfolge zur Abwehr von Schädlingen
  ist eine vorrangige Maßnahme des Integr. Pflanzenschutzes
  und des Nat. Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung
  von Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung
 Der Erlass einer Allgemeinverfügung und geographische
 Abgrenzung des Fruchtfolgegebiets / Gemarkungen im
  Rheintal erfolgte vom Landratsamt.
               Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst
Allgemeinverfügung der LRÄ über Maßnahmen zur Bekämpfung des
   Maiswurzelbohrers durch Fruchtfolgeregelung (Jahr 2017, 2019 )

                                                         2020           2021          2022

 Die Allgemeinverfügung gilt ab 1.1. 2017 in abgegrenzten Gemarkungen, wo
  steigende bzw. erhöhte Käferzahlen mit Pheromonfallen festgestellt worden
  sind, sowie in angrenzenden Gemarkungen/Gemeinden. Diese Regelung gilt
  nicht für den Saatmais bei Anbau in Folge.
 Verlängerung der Allgemeinverfügung im Jahr 2019 für die Jahre 2020 bis
  2022, Beginn der Fruchtfolge: 1.1.2018. D.h. Mais darf im Anbauzeitraum 2017
  bis 2022 auf derselben Fläche nur in zwei von drei aufeinanderfolgenden
  Jahren angebaut werden. Die Nichteinhaltung der Allgemeinverfügung ist ein
  Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz.
 Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle durch die Landratsämter ab 2019.
 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung werden nach dem Pflanzenschutz-
  gesetz geahndet und als Cross-Compliance Verstoß sanktioniert.
                     Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst
Fazit Maiswurzelbohrer-Bekämpfung und Fruchtfolge
 Seit 2017 und voraussichtlich bis 2022 gilt die Fruchtfolge-
  regelung der Allgemeinverfügung der Landratsämter: D.h.
  max. 2 x Maisanbau in Folge; Die Fruchtfolgevorgabe wird seit
  dem Jahr 2019 kontrolliert. Verstöße werden geahndet und
  über Cross Compliance sanktioniert.
 Noch sind keine sichtbaren Schäden in Erscheinung getreten
  - bei weiter steigenden hohen Fangzahlen ist das eher fraglich
  –> daher konsequent die Frucht wechseln!
 Die 2/3 Mais-Fruchtfolge wirkt derzeit (noch) ausreichend bei                                   Diabrotica an der „Maisseide“ 2018 (Foto: Imgraben)

  dem derzeitigen Befallsniveau und Witterungsverhältnissen.
 Achtung! Hohe Anpassungsfähigkeit des Schädlings:
      0,2 % Prozent der Eier schlüpfen erst im übernächsten
        Jahr (sind zwei Winter im Boden)
      ca. 2,5 % (bis max. ca. 12 %) der Käferpopulation fliegt vom
       Maisfeld in Nachbarkulturen – das reduziert die
       Vorfruchtwirkung bei Eiablage!
 Das Unterbrechen das Maisanbaus ist unbedingt erforderlich
  um Fraßschäden und Lager auf den Maisfeldern zu vermeiden
  - siehe Schäden, die in Österreich auftraten ----------------------->
                                                                                                   Quelle : LK Steiermark 2014 DI Klug und Fragner
 Am besten nach dem Anbau von Mais dann im Folgejahr
  gewannweise einheitlich keinen Mais aussäen und eine andere
  Kultur, z.B. Sommergetreide, Soja oder Kartoffeln anbauen.
                                  Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Saatgutbehandlung in Mais und Krähenabwehr
•   Am 30.01.2019 endete die Zulassung der Beizmittel Aatiram 65 und TMTD
    98% Satec. Thiram-behandeltes Saatgut 2020 (auch Flowswan FS) darf
    nicht mehr ausgesät werden! Der Fungizid-Wirkstoff Thiram (Wirkung gegen
    ‚Auflaufkrankheiten) wurde Anfang 2019 nicht mehr in der EU genehmigt.
•   Auch der Wirkstoff Methiocarb des Beizmittels Mesurol flüssig ist zur
    Saatgutbehandlung gegen Fasanen, Krähen, Tauben und Fritfliege seit 31.07.
    2019 nicht mehr zugelassen. Die Abverkaufsfrist endete am 31.01.2020
    und die Aufbrauchfrist endet am 03.04.2020. Achtung: Nach Ende der
    Aufbrauchfrist besteht ein Aussaatverbot, eventuelle Reste sind
    entsorgungspflichtig!

                                                                                                        Quelle : ARVALIS 2020
                                                Quelle : ARVALIS 2020                  Quelle : Heitz LRA Ortenaukreis

•   Notfallzulassung (nach Art. 53 EU) für Korit 420 FS, Repellent zur Abwehr
    von Fasan, Rabenkrähe, Taube (nicht gegen Fritfliege); Wirkstoff Ziram mit
    87,5 ml pro Einheit Saatgut bis 12.4.2020. Auch Inverkehrbringen nach D und
    Aussaat ist möglich, dt. Kennzeichnung ist erforderlich.
    Folie 28, 17.02.2020
                           Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Folie 29, 17.02.2020
Auflagen Korit 420 FS in Mais
                               gemäß der Notfallzulassung (1)
NH-Anwendungsbestimmungen ohne Kode
•   Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende
    Kennzeichnung anzubringen: "Bei der Aussaat ist
    mindestens ein Abstand von 5 m zwischen der letzten
    Pflanzreihe und Oberflächengewässern - ausgenommen
    nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich
    periodisch wasserführender Oberflächengewässer –
    einzuhalten. In BW sowieso 5 m Abstand!
•   Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende
    Kennzeichnung anzubringen: Auf derselben Fläche in den
    folgenden zwei Kalenderjahren keine Ausbringung von
                                                           gebeiztes Saatgut auf dem
    mit den Wirkstoffen Thiram oder Ziram behandeltem
                                                           Vorgewende
    Saatgut.                                                               Quelle: Maier, RP Karlsruhe

•   (NH677) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende
    Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut
                                                        Gilt auch                           für Mais-
    sofort zusammenkehren und entfernen.“
                                                                                    Fungizid-Beizen!
•   (NH678) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende
    Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für
    Kleinsäuger; deshalb vor dem Ausheben der Schar dafür
    sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt.
    Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um
                                                                                               gebeiztes Saatgut mit Boden
    Nachrieseln zu vermeiden."
      Folie 30, 17.02.2020
                                                                                               bedeckt       Quelle: Maier, RP Karlsruhe
                                   Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Auflagen Korit 420 FS in Mais und Kennzeichnung
                                    gemäß der Notfallzulassung (2)
•   (NH680) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
    "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder
    Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
    indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
    Abwasserkanäle."
•   (NH 681) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
    "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten
    über 5 m/s."
•   (NH682) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
    "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang
    entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen.“
•   (NH6831) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung
    anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem
    pneumatischen Gerät, das mit Unterdruckarbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste
    der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf
    der Homepage des Julius Kühn-Instituts, www.julius-kuehn.de).
•   Kennzeichnung nach CLP-Verordnung:
•   Signalwort: (S2) Gefahr
•   Gefahrenpiktogramme: (GHS06) Totenkopf mit gekreuzten Knochen, (GHS08) Gesundheitsgefahr,
    (GHS09) Umwelt
•   Gefahrenhinweise (H-Sätze): H317, H330, H335, H373, H400, H410
•   Sicherheitshinweise (P-Sätze): P391, P50
     Folie 31, 17.02.2020
                                      Hansjörg Imgraben, RP Freiburg, Ref.33 / Pflanzenschutzdienst
Anwenderschutz
                          persönliche Schutzausrüstung
• Die Vorgaben für Schutzausrüstung waren bisher „nur“
 Kennzeichnungsauflagen;
• Seit 1.5. 2018 erhalten PSM mittelbezogene Anwendungs-
 bestimmungen (AWB) für den Gesundheitsschutz von
 Anwendern, Arbeitern, unbeteiligter Dritter (Anwohner,
 sogenannte Umstehende und Verbraucher)
• Die AWB und Kennzeichnungsauflagen müssen in die
 Gebrauchsanleitungen aufgenommen und befolgt werden.
 Verstöße können geahndet werden.
   – Anwender: Schutz für Ausbringung und Wiederbetretung (Aufnahme
     über Haut, Lungen)
   – Schutzniveau für Arbeiten in der Kultur
   – Verbraucher: Rückstände von PSM in behandelten Erzeugnissen

   Folie 32, 17.02.2020
Persönliche Schutzausrüstung

   • Arbeitskleidung

   • (Ärmel-) Schürzen

   • Schutzanzug

   • Handschuhe

   • Augen- und Gesichtsschutz

   • Atemschutz
                                                     Foto: Sebastian Dittmar, SVLFG
                                                     (Kassel)
   • Schuhwerk

   “BVL Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
   Schutzausrüstung im Pflanzenschutz.”
Dr. Markus Röver                                          15. Oktober 2019     Seite 33
Fachmeldung Ärmelschürze
                                 Ärmelschürze plus Arbeitskleidung
                                  Alternative zum Schutzanzug
                                 Tätigkeiten, bei denen fast nur die vordere
                                 Körperseite exponiert wird:
                                    Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen
                                     des Pflanzenschutzgerätes,
                                    Befüllen eines Granulatstreuers,
                                    Umgang mit behandeltem Saatgut,
                                    Reinigen von Maschinen und Geräten,
                                    Tätigkeiten außerhalb der Schlepperkabine
                                     während der Anwendung, z. B. Beheben
                                     von Gerätestörungen, Kontrollen oder
                                     Maßnahmen an den behandelten
                                     Kulturpflanzen.

               Foto: Manulatex

Dr. Markus Röver                                              24. Januar 2019   Seite 34
Schutzanzug (Pflanzenschutz)
                                         Quelle: PM-atemschutz.de

Dr. Markus Röver                    15. Oktober 2019      Seite 35
BVL-Aktivitäten – FAQ-Liste

Fragen und Antworten zu Anwendungsbestimmungen (FAQ-Liste)
• Warum gibt es die neuen Anwendungsbestimmungen im
  Gesundheitsschutz?
• Nach welchen Regeln werden AWB festgelegt?
• Welche persönliche Schutzausrüstung ist geeignet?
• Welche Regelungen gibt es für den Schutz von Personen bei
  Nachfolgearbeiten?
• Welche Regelungen gibt es für den Schutz von Anwohnern und
  Spaziergängern?
• Welche Auswirkungen kann es haben, wenn AWB
  nicht befolgt werden?
• Gibt es Übergangsregelungen?
• Wo findet man aktuelle Informationen zu geltenden
  Auflagen und Anwendungsbestimmungen?

Dr. Markus Röver                                      15. Oktober 2019   Seite 36
Produktbezeichnung             Zertifikate (gemäß BVL-           Piktogramm(e)              Produktbeschreibung des                    Hersteller /
                               Richtlinie)                       z. B. ISO 7000-3126        Herstellers / Hinweise                     Bezugsquelle

                                                                         Schutzanzug
                  geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten, Ausbringung von PSM, Reinigung von Geräten
Schutzanzug Firma Kind         DIN 32781 Typ 4                   Erlenmeyerkolben           Schutzanzug Pflanzenschutz                 z. B. PM-Atemschutz
                                                                Schutzanzug (Einwegprodukte)
                  geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten, Ausbringung von PSM, Reinigung von Geräten
Tyvek Classic 600 PLUS         EN 14605 Typ 4                    Erlenmeyerkolben           Einmalanzug Pflanzenschutz                 www.dpp-europe.eu
                                                                 zertifizierte Arbeitskleidung
geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten sowie Reinigung von Geräten (jeweils kombiniert mit Ärmelschürze), Ausbringung
                                                     von PSM, Nachfolgetätigkeiten in behandelten Kulturen
AEGIS „Phyto“                  DIN EN ISO 27065 C2                                          z. B. vorhandene (Sonder-)größen           axe-environnement
Jacke, Hose, Overall                                                                        Ausführungen, Farben,                      www.axe-environnement.eu

                                                                      (Ärmel-)Schürzen
                         geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten sowie Reinigung von Geräten,
                                       Behebung von Gerätestörungen und Maßnahmen an der Kultur während der Ausbringung
S-protec                       DIN EN ISO 27065 C3                                          Zum Ansetzen von Spritzflüssigkeit,        www.Manulatex.fr
                                                                                            Reinigung von Gerätschaften                www.syngenta.fr

                                                               Handschuhe (wiederverwendbar)
                         geeignet für: Umgang mit unverdünntem Mittel und Befüllen von Ausbringungsgeräten sowie Reinigung von Geräten,
                                       Behebung von Gerätestörungen und Maßnahmen an der Kultur während der Ausbringung
MAPA Ultranitril 493           EN 388 (4102), EN 374 (AJKL),     Hammer,                    Hier würde die Beschreibung des            www.MAPA-pro.com
Art. # 493130                                                    Erlenmeyerkolben,          Herstellers stehen.
                                                                 biohaz
                                                                      Einmalhandschuhe
                                                    geeignet für: Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen,
                                      Behebung von Gerätestörungen und Maßnahmen an der Kultur während der Ausbringung
UVEX u-fit lite                EN ISO 374-1:2016/Type C          CE, weitere                Chemikalienschutzhandschuh aus Nitril,     www.UVEX-beispiel.com
Art. ‚ 60597                                                                                auf Passform und Feingefühl optimiert.

                                                                teilbeschichtete Handschuhe
                                                      geeignet für: Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen
BEISPIEL
 Dr. Markus Röver              ISO 18889 Type GR                                            Hier würde die Beschreibung des            www.beispiel.com
                                                                                                                                  15. Oktober 2019             Seite 37
Art. ‚ AAAxxx                                                                               Herstellers stehen.
Vielen Dank für Ihre
 Aufmerksamkeit!

      Quelle: BBZ Nr. 36 vom 09.09.2017, S. 5
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