Pflichtfortbildung Hygiene - UNIVERSITÄTSKLINIKUM TÜBINGEN - Gesamtpr 344sentation 2018
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UNIVERSITÄTSKLINIKUM TÜBINGEN Pflichtfortbildung Hygiene OA Dr. med. Jan Liese / Dr. Berit Schulte Krankenhaushygiene (KV 11) Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene
Nosokomiale Infektionen (NI)
„Krankenhausinfektion“: Im Rahmen einer stationären
Behandlung erworbene Infektion
Mindestens ein Drittel der NI sind vermeidbar!
Häufigste nosokomiale Infektionen:
• Harnwegsinfektion
• Wundinfektion
• Pneumonie
• Blutstrominfektion/Sepsis
• Clostridium difficile-assoziierte Diarrhoe (CDAD)
3Gesetzliche Grundlagen
Medizinhygiene- Technische Regeln für
verordnung Biol. Arbeitsstoffe
(MedHygV BW) (TRBA)
Infektions- KRINKO-
schutzgesetz Empfehlungen
(IfSG) (RKI)
HYGIENE-
PLAN
6Basishygiene
Unabhängig von Kenntnis über Vorliegen eines
Erregers oder einer Infektionskrankheit
• Händehygiene
• Barrieremaßnahmen
• Handschuhe
• Kittel/Schürzen
• Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz
• Flächendesinfektion
• Aufbereitung von Medizinprodukten
• Abfall- und Wäscheentsorgung
8Händehygiene
TRBA 250:
Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
„Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion
erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen keine
Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden.
Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der
Händedesinfektion vermindern.“
11Hautschutz und Hautpflege
Hautschutz:
• Steigerung der Widerstandsfähigkeit vor
hautbelastenden Tätigkeiten
• Bei Arbeitsbeginn, danach ca. alle 3 Stunden
• z.B. Stoko Protect Plus
Hautpflege:
• Zur Regeneration
• In den Pausen, nach Arbeitsende
• z.B. Stokolan sensitive, Baktolan Lotion
12Aufbereitung von Medizinprodukten
Einmalprodukte: keine Aufbereitung!
Zentrale Aufbereitung durch AEMP (ehemals ZSVA),
Endoskopie u.a.
Dezentrale Aufbereitung (auf Station):
• v.a. semikritische Medizinprodukte
(z.B. Ultraschallsonden, TEE-Sonden, starre
Bronchoskope)
• nur durch eingewiesenes Personal
• nur validierte Verfahren
• schriftliche Aufbereitungsanleitung (SOP)
13Gezielte Infektionsprävention
• Bei bekanntem Erreger oder Infektionskrankheit
• Ggf. über Basishygiene hinausgehend
• Maßnahmen abhängig von
• Transmissionsweg
• Virulenz
• Resistenz
• Isolation, Barrieremaßnahmen etc.
14Umgang mit MRE
Basishygiene und zusätzliche Maßnahmen
MRSA 3MRGN 4MRGN VRE
Isolation im EZ ja nur in ja ja
Risikobereichen
Handschuhe/Kittel ja nur in ja ja
Risikobereichen
Mund-Nasen- ja nein nein nein
Schutz
Risikoadaptiertes ja nur in ja ja
Screening Risikobereichen
Dekolonisation ja nein nein nein
möglich
15Überleitbögen bei MRE Formularcenter > Krankenhaushygiene 16
Meldung nach § 6 IfSG Formularcenter > Krankenhaushygiene 17
Impfungen
Influenza
Hepatitis B
Masern/Mumps/Röteln
Pertussis
(Varizellen)
© The New Yorker
„Wenn man die Punkte verbindet steht da: ‚Meine Eltern sind blöd.‘“
18Krankenhaushygiene 19
Krankenhaushygiene – Ansprechpartner Dr. J. Liese 29-80122 69005 krankenhaus.hygiene@med.uni-tuebingen.de Dr. B. Schulte (Med. Mikrobiologie) 69009 Dr. S. Jürgens (Med. Virologie) 64087 Hygienefachkräfte: Stefanie Beck (z.Zt. Elternzeit) 29-80121 Christa Gelhaus 29-85737 64091 Karsten Kasper 29-87317 64094 Tatjana Klink 29-87303 64095 Marianne Kunz 29-87368 69015 Klaus Siegle 29-87352 69017 Hans-Georg Weiskopf 29-80121 69011 Holger Zink 29-87380 64092 20
Datenschutzteam
Pflichtschulung Datenschutz
Kurzvortrag
Rechtsrahmen
Grundsätze, Grundregeln
Risiken, Faustregeln
im Umgang mit Patienten- und Beschäftigtendaten
Datenschutzteam des Klinikums (Schurer, Ruff)Datenschutz
Rechtsrahmen
Wesentliche Rechtsgrundlagen (ab 25. Mai 2018)
Grundlagen, Verarbeitung, Sicherheit, Bußgelder:
EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Versorgung: Landeskrankenhausgesetz BaWü
(LKHG, Datenschutzabschnitt-neu)
Forschung, Lehre, Beschäftigtendaten,
punktuelle Konkretisierungen zur DS-GVO:
Landesdatenschutzgesetz-neu BaWü (LDSG)
Schweigepflicht: Strafgesetzbuch (StGB, § 203)
Aktuelle Rechtsgrundlagen
LKHG Datenschutzabschnitt-alt, LDSG BaWü-alt
Ersetzt oder angepasst
22Datenschutz
Grundsätze, Grundregeln I
Rechtmäßigkeit, Transparenz
Zulässigkeit der Verarbeitung gesichert („Rechtsgrundlage“)
- Gesetzlich (z.B. LKHG/DS-Abschnitt „erforderlich für die Versorgung“)
- Durch aufgeklärte Einwilligung des Betroffenen
- Betroffener nicht identifizierbar (anonymisierte Verarbeitung)
Nachvollziehbar für den Betroffenen
- Ist informiert oder allgemein üblich/selbstverständlich
Zweckbindung
Nur für ursprünglichen Zweck; neuer Zweck = neue Rechtsgrundlage
Datenminimierung, -begrenzung
Nur erforderliche Daten, nur solange wie erforderlich
Integrität, Vertraulichkeit, Sicherheit
Keine Kenntnisnahme, kein Zugriff durch Unbefugte
Risiken ermittelt und minimiert/ausgeschaltet
Hinweis: Auch Maßnahmen nach IT-Sicherheitsgesetz
23Datenschutz
Grundsätze, Grundregeln II
Schweigepflicht, Datenweitergabe
Nur an Versorgungsbeteiligte
Infos im Datenschutzhandbuch
Datenzugriff
Nur soweit erforderlich für dienstliche Aufgaben
Versorgung: Nur im Behandlungskontext
Kontrollen (soweit mit PR geregelt)
Sonstige, private Interessen: Verstoß, Bußgeld, Disziplinarmaßnahmen
Datensammlungen
Nur gemeldete Verarbeitungen zulässig
„Verarbeitungsverzeichnis“
Meldung beim Datenschutzteam
Grundsätzlich nur auf Servern des Klinikums
24Datenschutz
Praxisrisiken, Faustregeln
Entsorgung
Keine pers. bezogenen Dokumente in Altpapier oder Normalmüll
Datenträger zum Entsorgungshof
Telefax
Medizinische Dokumente nur bei Eilbedürftigkeit
Nur sorgfältig und nach Prüfung der Zielnummer mit Amts „0“
Türen
Verschlossen oder stetige Präsenz !
EDV-Arbeitsplatz
Passwortregeln beachten, Bildschirmsperre nutzen
Tragbare Rechner ohne Patientendaten
E-Mail über das Internet
Keine personenbezogenen Daten ohne Sonderschutz
(wie Postkarte auf der Treppe...)
Keine automatisierten Weiterleitungen
25Informationsquelle: Regeln und Praxis
Das Datenschutzhandbuch In Überarbeitung !
Einrichtungen A-Z > Datenschutz
26Arbeitssicherheit und Umweltmanagement Pflichtschulungen Arbeitssicherheit David Maier Leitung Stabsstelle KV 2
Stabsstelle KV 2 Arbeitssicherheit und
Umweltmanagement
Stabsstellenleitung David Maier Tel. 85003
Roswitha Schmid Tel. 80098
Verwaltung Organisation Erste-Hilfe
Arbeitssicherheit Willfried Kliem-Kuster, Tel. 85005
Stefan Heun Tel. 83922,
Brandschutz Markus Appenzeller Tel. 85007
Brandschutzbeauftragter
Löschgruppe Kliniken Berg Tel. 85008
Gefahrstoffe Jonas Lindau Tel. 84033,
Christine Müller Tel. 81003
Umweltmanagement Marco Stengel Tel. 80097
Lucia Haug 87530,
Betriebsbeauftragte für Abfall
Maria-Luise Fackelmeyer Tel. 87359
Gewässerschutzbeauftragte
28Was ist Arbeitsschutz?
Ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis
Schutzaspekt Schutzaspekt
Vermeidung von Förderung der
Gesundheitsschäden Gesundheit
Arbeitsbedingte Stärkung der
Erkrankungen Leistungsfähigkeit
Berufskrank- andere
Förderung der
heiten Erkrankungen
Arbeitszufriedenheit
Unfälle
Leitfrage: Was macht krank? Leitfrage: Was hält gesund?
29Warum Arbeitsschutz? • Humanes und ethisches Anliegen • Rechtliche Verpflichtung • Unternehmensinteressen • Wirtschaftliche Bedeutung • Ökologische Zusammenhänge 30
Rechtliche Grundlagen 31
Organisationsmodell Arbeitsschutz
Personalvertretung Unternehmer
Arbeitsmediziner/ Fachkraft für
Betriebsärzte Arbeitssicherheit
Führungskräfte
Sicherheits-
Mitarbeiter
beauftragtePflichten des Unternehmers
Technik
GESAMT
Einrichtung/Unterhaltung
VERANTWORTUNG
für - Arbeitsstätte, Arbeitsmittel
Organisation
Organisation
Regelung von Abläufen
- Gefährdungsbeurteilung
Pflichten: Durchführung
- Betriebsanweisung
- Unterweisung
§§ 2 - 14 DGUV Kontrolle
Vorschrift 1, Personell
§§ 3 - 7 ArbSchG, Auswahl Auswahl und Überwachung
geeigneter Mitarbeiter
....Konkrete Pflichten
Gefährdungsbeurteilung
Beschaffung von Sicherheitseinrichtungen und
persönlicher Schutzausrüstung
Veranlassung der ärztlichen Untersuchungen
Unterweisung der Arbeitnehmer
Überwachung aller Maßnahmen und Einrichtungen
Übertragung von Aufgaben an Dritte
Übernahme der entstehenden KostenÜbertragung von Unternehmerpflichten auf
Führungskräfte
Darlegen in
Arbeitsvertrag/Stellenbeschreibung
Organigramm
schriftlicher Pflichtenübertragung
Anweisung des Unternehmers
Aufsichtsverantwortung bleibt beim Unternehmer!Führungskraft Wesentliche Merkmale: - Weisungsbefugnis - Verfügungsgewalt über Mittel/Budget - Zuständigkeitsbereich
Organisationsmodell Arbeitsschutz
Personalvertretung Unternehmer
Arbeitsmediziner/ Fachkraft für
Betriebsärzte Arbeitssicherheit
Führungskräfte
Sicherheits-
Mitarbeiter
beauftragteFachkraft für Arbeitssicherheit • Beratung des Unternehmens über Arbeitsverfahren, technische Arbeitsmittel, Gestaltung von Arbeitsplätzen • sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten • Beeinflussung der Mitarbeiter zu sicherem Verhalten keine Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
Betriebsarzt • Beratung und Unterstützung des Unternehmens in allen Fragen des Gesundheitsschutzes • Vorsorgeuntersuchungen, arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Mitarbeiter • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten • Beeinflussung der Mitarbeiter zu sicherem Verhalten keine Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
Personalrat • „Wächter“ im Arbeitsschutz • Mitbestimmungsrecht bei Regelungen zur Arbeitssicherheit • Initiativrecht – auch bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes • Zustimmung zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten • Teilnahme an Besichtigungen • Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss keine Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
Sicherheitsbeauftragter • Information des Vorgesetzten über sicherheitstechnische Gefahren im Arbeitsbereich • Achten auf Vorhandensein und Benutzung von Schutzeinrichtungen und PSA • Beeinflussung der Kollegen zu sicherem Verhalten • Beteiligung an Unfalluntersuchungen • Teilnahme an Betriebsbegehungen
Mitarbeiter
• Befolgung der Weisungen
• Benutzung der zur Verfügung gestellten
- technischen Schutzeinrichtungen und
- persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
• Bestimmungsgemäße Benutzung von Einrichtungen
• Mängel beseitigen bzw. anzeigenInnerbetriebliches Arbeitsschutzsystem
verantwortlich beratend / unterstützend
Unternehmer
Fachkraft für
Arbeitssicherheit
Betriebliche Vorgesetzte
Betriebsarzt
Ärztliche Direktoren
Personalrat / Betriebsrat
Geschäftsbereichsleiter
Technische Leiter Sicherheitsbeauftragte
Pflegedienstleitungen
Laborleiter
Arbeitsschutzausschuss
BeschäftigteVersicherungsschutz
Unfallkasse
Baden – Württemberg
UKBW
Augsburger Strasse 700
70329 Stuttgart
0711 / 9321-0
44Versicherungsschutz
Sozialgesetzbuch Nr. VII
gesetzliche Unfallversicherung
Versicherte Personen innerhalb
eines Beschäftigungsverhältnisses
Jeder Arbeitnehmer
• Arbeiter, Angestellte, Azubis, FSJ
• in Verbänden Tätige
• Praktikanten und Ferienjobber
• Ein-Euro-Jobber
• Leiharbeitnehmer
45Versicherungsschutz
Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?
1. Nach einem Arbeitsunfall
Ist gegeben, wenn ein körperlich schädigendes,
plötzlich eintretendes und zeitlich eng
begrenztes Ereignis, mit einer versicherten
Tätigkeit in ursächlichem Zusammenhang steht.
2. Nach einem Wegeunfall
3. Nach Erlangen einer Berufskrankheit
46Erläuterungen zum Wegeunfall
• Auf dem unmittelbaren Weg zwischen
Wohnung und dem Ort der Tätigkeit.
• Fahrgemeinschaft
• Ein Kind wegen beruflicher Tätigkeit einer
fremden Obhut anvertrauen muss.
• Durch den Arbeitgeber veranlasste
Dienstfahrten
Merke:
nur Personenschäden sind versichert, keine Sachschäden wie PKW
(Unfallanzeige erforderlich)
Dienstgang muss mit der Tätigkeit in Zusammenhang gebracht werden
können.
4748
49
Akademie für Bildung und Personalentwicklung (ABiP) Tübingen Notfallmanagement Silvia Boudjakdjian, Ute Buhlmann, Julia Daub
Inhalt
1. Wissensbank
2. ERC-Guidelines
3. Alarmierung
4. Cardio-pulmonale Reanimation
5. AED
51In der Wissensbank sind wichtige Informationen und
Dokumente zum Thema Reanimation
• Leitlinien Reanimation der unterschiedlichen Bereiche
• Alarmierung bei einer Reanimation
• AED-Standorte
• Notfallschulungen
52Wissensbank UKT
Leitlinie Reanimation beim Erwachsenen (Rea)
Quelle: Wissensbank UKT, LL (Rea), Seite 1
53Die aktuell gültigen europäischen Leitlinien definiert der
europäische Rat für Wiederbelebung (ERC)
BLS-Ablauf beim Erwachsenen Bewusstseinsprüfung – keine Reaktion
Atemwege frei machen
Atmung überprüfen
Keine Reaktion
Keine normale Atmung
Notruf absetzen – AED holen
Herzdruckmassage 30:2
Quelle: mod. BLS-Ablauf beim Erwachsenen des ERC
54Die frühzeitige und korrekte Alarmierung ist
entscheidend bei der Notfallversorgung eines Patienten
Bitte informieren Sie sich in
ihrem Bereich, wie der Notruf
abgesetzt werden muss und
welches Notfallteam für Sie
zuständig ist!
55Die Telefone der Bereiche sind mit entsprechenden
Notfalletiketten versehen
Quelle: Wissensbank UKT
56Zuständigkeiten Reanimationsteam Berg
Quelle: Wissensbank UKT
57Zuständigkeiten Reanimationsteam Tal
Quelle: Wissensbank UKT
58Die frühzeitige und effektive Durchführung der Herz-
Druckmassage verbessert das Outcome des Patienten
JDrücken, Drücken, Drücken!
• Frühzeitiger Beginn der Herz-Druckmassage
• Druckpunkt: Mitte der Brust = untere Sternumhälfte
• Drucktiefe: 5- (6) cm
• Frequenz: 100 –120 / Min.
• Personenwechsel,
wenn möglich alle 2 Minuten
• Fester Untergrund
• Auf gute Entlastung des Thorax achten
Quelle: ERC-Guidelines 2015
59Der Einsatz eines AEDs kann die Überlebensrate des
Patienten signifikant erhöhen
Automatischer-externer Defibrillator (AED)
• Die Defibrillation innerhalb von 3-5 Min. nach dem
Kollaps kann die Überlebensrate auf 50-70% erhöhen
• AEDs sind sicher und effektiv
• Folgen Sie bei der Anwendung der Sprachanweisung des
Gerätes
• Informieren Sie sich über den an ihrem Arbeitsplatz am
schnellsten zu erreichenden AED
Quelle: ERC-Guidelines 2015
60In den Kliniken werden in den unterschiedlichen
Bereichen AEDs vorgehalten
AED-Standorte am
Universitätsklinikum
Quelle: Wissensbank UKT, AED-Standorte
61Zusammenfassung
Frühzeitige und korrekte Alarmierung
An den AED denken
Und:
Drücken – Drücken – Drücken
62Universitätsklinikum Tübingen
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Kompetenz
mit Herz
www.uniklinikum-tuebingen.deSie können auch lesen