Pflichtfortbildung Hygiene - UNIVERSITÄTSKLINIKUM TÜBINGEN - Gesamtpr 344sentation 2018
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UNIVERSITÄTSKLINIKUM TÜBINGEN Pflichtfortbildung Hygiene OA Dr. med. Jan Liese / Dr. Berit Schulte Krankenhaushygiene (KV 11) Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene
Nosokomiale Infektionen (NI) „Krankenhausinfektion“: Im Rahmen einer stationären Behandlung erworbene Infektion Mindestens ein Drittel der NI sind vermeidbar! Häufigste nosokomiale Infektionen: • Harnwegsinfektion • Wundinfektion • Pneumonie • Blutstrominfektion/Sepsis • Clostridium difficile-assoziierte Diarrhoe (CDAD) 3
Gesetzliche Grundlagen Medizinhygiene- Technische Regeln für verordnung Biol. Arbeitsstoffe (MedHygV BW) (TRBA) Infektions- KRINKO- schutzgesetz Empfehlungen (IfSG) (RKI) HYGIENE- PLAN 6
Basishygiene Unabhängig von Kenntnis über Vorliegen eines Erregers oder einer Infektionskrankheit • Händehygiene • Barrieremaßnahmen • Handschuhe • Kittel/Schürzen • Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz • Flächendesinfektion • Aufbereitung von Medizinprodukten • Abfall- und Wäscheentsorgung 8
Händehygiene TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen „Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden. Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der Händedesinfektion vermindern.“ 11
Hautschutz und Hautpflege Hautschutz: • Steigerung der Widerstandsfähigkeit vor hautbelastenden Tätigkeiten • Bei Arbeitsbeginn, danach ca. alle 3 Stunden • z.B. Stoko Protect Plus Hautpflege: • Zur Regeneration • In den Pausen, nach Arbeitsende • z.B. Stokolan sensitive, Baktolan Lotion 12
Aufbereitung von Medizinprodukten Einmalprodukte: keine Aufbereitung! Zentrale Aufbereitung durch AEMP (ehemals ZSVA), Endoskopie u.a. Dezentrale Aufbereitung (auf Station): • v.a. semikritische Medizinprodukte (z.B. Ultraschallsonden, TEE-Sonden, starre Bronchoskope) • nur durch eingewiesenes Personal • nur validierte Verfahren • schriftliche Aufbereitungsanleitung (SOP) 13
Gezielte Infektionsprävention • Bei bekanntem Erreger oder Infektionskrankheit • Ggf. über Basishygiene hinausgehend • Maßnahmen abhängig von • Transmissionsweg • Virulenz • Resistenz • Isolation, Barrieremaßnahmen etc. 14
Umgang mit MRE Basishygiene und zusätzliche Maßnahmen MRSA 3MRGN 4MRGN VRE Isolation im EZ ja nur in ja ja Risikobereichen Handschuhe/Kittel ja nur in ja ja Risikobereichen Mund-Nasen- ja nein nein nein Schutz Risikoadaptiertes ja nur in ja ja Screening Risikobereichen Dekolonisation ja nein nein nein möglich 15
Überleitbögen bei MRE Formularcenter > Krankenhaushygiene 16
Meldung nach § 6 IfSG Formularcenter > Krankenhaushygiene 17
Impfungen Influenza Hepatitis B Masern/Mumps/Röteln Pertussis (Varizellen) © The New Yorker „Wenn man die Punkte verbindet steht da: ‚Meine Eltern sind blöd.‘“ 18
Krankenhaushygiene 19
Krankenhaushygiene – Ansprechpartner Dr. J. Liese 29-80122 69005 krankenhaus.hygiene@med.uni-tuebingen.de Dr. B. Schulte (Med. Mikrobiologie) 69009 Dr. S. Jürgens (Med. Virologie) 64087 Hygienefachkräfte: Stefanie Beck (z.Zt. Elternzeit) 29-80121 Christa Gelhaus 29-85737 64091 Karsten Kasper 29-87317 64094 Tatjana Klink 29-87303 64095 Marianne Kunz 29-87368 69015 Klaus Siegle 29-87352 69017 Hans-Georg Weiskopf 29-80121 69011 Holger Zink 29-87380 64092 20
Datenschutzteam Pflichtschulung Datenschutz Kurzvortrag Rechtsrahmen Grundsätze, Grundregeln Risiken, Faustregeln im Umgang mit Patienten- und Beschäftigtendaten Datenschutzteam des Klinikums (Schurer, Ruff)
Datenschutz Rechtsrahmen Wesentliche Rechtsgrundlagen (ab 25. Mai 2018) Grundlagen, Verarbeitung, Sicherheit, Bußgelder: EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Versorgung: Landeskrankenhausgesetz BaWü (LKHG, Datenschutzabschnitt-neu) Forschung, Lehre, Beschäftigtendaten, punktuelle Konkretisierungen zur DS-GVO: Landesdatenschutzgesetz-neu BaWü (LDSG) Schweigepflicht: Strafgesetzbuch (StGB, § 203) Aktuelle Rechtsgrundlagen LKHG Datenschutzabschnitt-alt, LDSG BaWü-alt Ersetzt oder angepasst 22
Datenschutz Grundsätze, Grundregeln I Rechtmäßigkeit, Transparenz Zulässigkeit der Verarbeitung gesichert („Rechtsgrundlage“) - Gesetzlich (z.B. LKHG/DS-Abschnitt „erforderlich für die Versorgung“) - Durch aufgeklärte Einwilligung des Betroffenen - Betroffener nicht identifizierbar (anonymisierte Verarbeitung) Nachvollziehbar für den Betroffenen - Ist informiert oder allgemein üblich/selbstverständlich Zweckbindung Nur für ursprünglichen Zweck; neuer Zweck = neue Rechtsgrundlage Datenminimierung, -begrenzung Nur erforderliche Daten, nur solange wie erforderlich Integrität, Vertraulichkeit, Sicherheit Keine Kenntnisnahme, kein Zugriff durch Unbefugte Risiken ermittelt und minimiert/ausgeschaltet Hinweis: Auch Maßnahmen nach IT-Sicherheitsgesetz 23
Datenschutz Grundsätze, Grundregeln II Schweigepflicht, Datenweitergabe Nur an Versorgungsbeteiligte Infos im Datenschutzhandbuch Datenzugriff Nur soweit erforderlich für dienstliche Aufgaben Versorgung: Nur im Behandlungskontext Kontrollen (soweit mit PR geregelt) Sonstige, private Interessen: Verstoß, Bußgeld, Disziplinarmaßnahmen Datensammlungen Nur gemeldete Verarbeitungen zulässig „Verarbeitungsverzeichnis“ Meldung beim Datenschutzteam Grundsätzlich nur auf Servern des Klinikums 24
Datenschutz Praxisrisiken, Faustregeln Entsorgung Keine pers. bezogenen Dokumente in Altpapier oder Normalmüll Datenträger zum Entsorgungshof Telefax Medizinische Dokumente nur bei Eilbedürftigkeit Nur sorgfältig und nach Prüfung der Zielnummer mit Amts „0“ Türen Verschlossen oder stetige Präsenz ! EDV-Arbeitsplatz Passwortregeln beachten, Bildschirmsperre nutzen Tragbare Rechner ohne Patientendaten E-Mail über das Internet Keine personenbezogenen Daten ohne Sonderschutz (wie Postkarte auf der Treppe...) Keine automatisierten Weiterleitungen 25
Informationsquelle: Regeln und Praxis Das Datenschutzhandbuch In Überarbeitung ! Einrichtungen A-Z > Datenschutz 26
Arbeitssicherheit und Umweltmanagement Pflichtschulungen Arbeitssicherheit David Maier Leitung Stabsstelle KV 2
Stabsstelle KV 2 Arbeitssicherheit und Umweltmanagement Stabsstellenleitung David Maier Tel. 85003 Roswitha Schmid Tel. 80098 Verwaltung Organisation Erste-Hilfe Arbeitssicherheit Willfried Kliem-Kuster, Tel. 85005 Stefan Heun Tel. 83922, Brandschutz Markus Appenzeller Tel. 85007 Brandschutzbeauftragter Löschgruppe Kliniken Berg Tel. 85008 Gefahrstoffe Jonas Lindau Tel. 84033, Christine Müller Tel. 81003 Umweltmanagement Marco Stengel Tel. 80097 Lucia Haug 87530, Betriebsbeauftragte für Abfall Maria-Luise Fackelmeyer Tel. 87359 Gewässerschutzbeauftragte 28
Was ist Arbeitsschutz? Ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis Schutzaspekt Schutzaspekt Vermeidung von Förderung der Gesundheitsschäden Gesundheit Arbeitsbedingte Stärkung der Erkrankungen Leistungsfähigkeit Berufskrank- andere Förderung der heiten Erkrankungen Arbeitszufriedenheit Unfälle Leitfrage: Was macht krank? Leitfrage: Was hält gesund? 29
Warum Arbeitsschutz? • Humanes und ethisches Anliegen • Rechtliche Verpflichtung • Unternehmensinteressen • Wirtschaftliche Bedeutung • Ökologische Zusammenhänge 30
Rechtliche Grundlagen 31
Organisationsmodell Arbeitsschutz Personalvertretung Unternehmer Arbeitsmediziner/ Fachkraft für Betriebsärzte Arbeitssicherheit Führungskräfte Sicherheits- Mitarbeiter beauftragte
Pflichten des Unternehmers Technik GESAMT Einrichtung/Unterhaltung VERANTWORTUNG für - Arbeitsstätte, Arbeitsmittel Organisation Organisation Regelung von Abläufen - Gefährdungsbeurteilung Pflichten: Durchführung - Betriebsanweisung - Unterweisung §§ 2 - 14 DGUV Kontrolle Vorschrift 1, Personell §§ 3 - 7 ArbSchG, Auswahl Auswahl und Überwachung geeigneter Mitarbeiter ....
Konkrete Pflichten Gefährdungsbeurteilung Beschaffung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung Veranlassung der ärztlichen Untersuchungen Unterweisung der Arbeitnehmer Überwachung aller Maßnahmen und Einrichtungen Übertragung von Aufgaben an Dritte Übernahme der entstehenden Kosten
Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte Darlegen in Arbeitsvertrag/Stellenbeschreibung Organigramm schriftlicher Pflichtenübertragung Anweisung des Unternehmers Aufsichtsverantwortung bleibt beim Unternehmer!
Führungskraft Wesentliche Merkmale: - Weisungsbefugnis - Verfügungsgewalt über Mittel/Budget - Zuständigkeitsbereich
Organisationsmodell Arbeitsschutz Personalvertretung Unternehmer Arbeitsmediziner/ Fachkraft für Betriebsärzte Arbeitssicherheit Führungskräfte Sicherheits- Mitarbeiter beauftragte
Fachkraft für Arbeitssicherheit • Beratung des Unternehmens über Arbeitsverfahren, technische Arbeitsmittel, Gestaltung von Arbeitsplätzen • sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten • Beeinflussung der Mitarbeiter zu sicherem Verhalten keine Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
Betriebsarzt • Beratung und Unterstützung des Unternehmens in allen Fragen des Gesundheitsschutzes • Vorsorgeuntersuchungen, arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Mitarbeiter • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten • Beeinflussung der Mitarbeiter zu sicherem Verhalten keine Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
Personalrat • „Wächter“ im Arbeitsschutz • Mitbestimmungsrecht bei Regelungen zur Arbeitssicherheit • Initiativrecht – auch bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes • Zustimmung zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten • Teilnahme an Besichtigungen • Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss keine Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
Sicherheitsbeauftragter • Information des Vorgesetzten über sicherheitstechnische Gefahren im Arbeitsbereich • Achten auf Vorhandensein und Benutzung von Schutzeinrichtungen und PSA • Beeinflussung der Kollegen zu sicherem Verhalten • Beteiligung an Unfalluntersuchungen • Teilnahme an Betriebsbegehungen
Mitarbeiter • Befolgung der Weisungen • Benutzung der zur Verfügung gestellten - technischen Schutzeinrichtungen und - persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) • Bestimmungsgemäße Benutzung von Einrichtungen • Mängel beseitigen bzw. anzeigen
Innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem verantwortlich beratend / unterstützend Unternehmer Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebliche Vorgesetzte Betriebsarzt Ärztliche Direktoren Personalrat / Betriebsrat Geschäftsbereichsleiter Technische Leiter Sicherheitsbeauftragte Pflegedienstleitungen Laborleiter Arbeitsschutzausschuss Beschäftigte
Versicherungsschutz Unfallkasse Baden – Württemberg UKBW Augsburger Strasse 700 70329 Stuttgart 0711 / 9321-0 44
Versicherungsschutz Sozialgesetzbuch Nr. VII gesetzliche Unfallversicherung Versicherte Personen innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses Jeder Arbeitnehmer • Arbeiter, Angestellte, Azubis, FSJ • in Verbänden Tätige • Praktikanten und Ferienjobber • Ein-Euro-Jobber • Leiharbeitnehmer 45
Versicherungsschutz Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft? 1. Nach einem Arbeitsunfall Ist gegeben, wenn ein körperlich schädigendes, plötzlich eintretendes und zeitlich eng begrenztes Ereignis, mit einer versicherten Tätigkeit in ursächlichem Zusammenhang steht. 2. Nach einem Wegeunfall 3. Nach Erlangen einer Berufskrankheit 46
Erläuterungen zum Wegeunfall • Auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und dem Ort der Tätigkeit. • Fahrgemeinschaft • Ein Kind wegen beruflicher Tätigkeit einer fremden Obhut anvertrauen muss. • Durch den Arbeitgeber veranlasste Dienstfahrten Merke: nur Personenschäden sind versichert, keine Sachschäden wie PKW (Unfallanzeige erforderlich) Dienstgang muss mit der Tätigkeit in Zusammenhang gebracht werden können. 47
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Akademie für Bildung und Personalentwicklung (ABiP) Tübingen Notfallmanagement Silvia Boudjakdjian, Ute Buhlmann, Julia Daub
Inhalt 1. Wissensbank 2. ERC-Guidelines 3. Alarmierung 4. Cardio-pulmonale Reanimation 5. AED 51
In der Wissensbank sind wichtige Informationen und Dokumente zum Thema Reanimation • Leitlinien Reanimation der unterschiedlichen Bereiche • Alarmierung bei einer Reanimation • AED-Standorte • Notfallschulungen 52
Wissensbank UKT Leitlinie Reanimation beim Erwachsenen (Rea) Quelle: Wissensbank UKT, LL (Rea), Seite 1 53
Die aktuell gültigen europäischen Leitlinien definiert der europäische Rat für Wiederbelebung (ERC) BLS-Ablauf beim Erwachsenen Bewusstseinsprüfung – keine Reaktion Atemwege frei machen Atmung überprüfen Keine Reaktion Keine normale Atmung Notruf absetzen – AED holen Herzdruckmassage 30:2 Quelle: mod. BLS-Ablauf beim Erwachsenen des ERC 54
Die frühzeitige und korrekte Alarmierung ist entscheidend bei der Notfallversorgung eines Patienten Bitte informieren Sie sich in ihrem Bereich, wie der Notruf abgesetzt werden muss und welches Notfallteam für Sie zuständig ist! 55
Die Telefone der Bereiche sind mit entsprechenden Notfalletiketten versehen Quelle: Wissensbank UKT 56
Zuständigkeiten Reanimationsteam Berg Quelle: Wissensbank UKT 57
Zuständigkeiten Reanimationsteam Tal Quelle: Wissensbank UKT 58
Die frühzeitige und effektive Durchführung der Herz- Druckmassage verbessert das Outcome des Patienten JDrücken, Drücken, Drücken! • Frühzeitiger Beginn der Herz-Druckmassage • Druckpunkt: Mitte der Brust = untere Sternumhälfte • Drucktiefe: 5- (6) cm • Frequenz: 100 –120 / Min. • Personenwechsel, wenn möglich alle 2 Minuten • Fester Untergrund • Auf gute Entlastung des Thorax achten Quelle: ERC-Guidelines 2015 59
Der Einsatz eines AEDs kann die Überlebensrate des Patienten signifikant erhöhen Automatischer-externer Defibrillator (AED) • Die Defibrillation innerhalb von 3-5 Min. nach dem Kollaps kann die Überlebensrate auf 50-70% erhöhen • AEDs sind sicher und effektiv • Folgen Sie bei der Anwendung der Sprachanweisung des Gerätes • Informieren Sie sich über den an ihrem Arbeitsplatz am schnellsten zu erreichenden AED Quelle: ERC-Guidelines 2015 60
In den Kliniken werden in den unterschiedlichen Bereichen AEDs vorgehalten AED-Standorte am Universitätsklinikum Quelle: Wissensbank UKT, AED-Standorte 61
Zusammenfassung Frühzeitige und korrekte Alarmierung An den AED denken Und: Drücken – Drücken – Drücken 62
Universitätsklinikum Tübingen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kompetenz mit Herz www.uniklinikum-tuebingen.de
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