Lebens- und arbeitsbedingungen - praca.gov.pl
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I H R J O B I N E U R O PA Ministerium für Arbeit und Soziales Abteilung für Arbeitsmarkt Lebens- und arbeitsbedingungen I H R J O B I N E U R O PA www.eures.praca.gov.pl 2014 Septemberin Polen www.eures.europa.eu
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist uns eine Ehre, Ihnen die Broschüre unter dem Titel: „Lebens- und Arbeitsbedingungen in Polen“ vorstellen zu dürfen. Die vorliegende Broschüre wurde vom Referat Arbeitsmarkt des Ministeriums für Arbeit und Soziales erstellt. Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Polen ist eine der Dienstleistungen von EURES, die für Ausländer – Bürger anderer Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz erbracht werden. Diese Personen werden nachstehend als „EU-Bürger“ bezeichnet. EURES ist ein internationales Netzwerk für die Zusammenarbeit von öffentlichen Arbeitsverwaltungen und deren Partnern am Arbeitsmarkt und hat zum Ziel, die berufliche erwerbsmäßige Mobilität am europäischen Arbeitsmarkt zu fördern. In der vorliegenden Broschüre können Sie Informationen finden, die denjenigen EU-Bürgern von Nutzen sein können, die vorhaben, nach Polen zu kommen; es handelt sich um Informationen unter anderem zum Thema Aufenthaltsrecht, Arbeitsaufnahme, Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Aufnahme eigener Wirtschaftstätigkeit, Sozialversicherungen und Lebensbedingungen in Polen. Die in der Broschüre enthaltenen Informationen geben den Rechtsstand zum Septem- ber 2014 wieder und betreffen Bürger von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Elektronische Version der vorliegenden Broschüre wird ab und zu aktualisiert und ist auf der Internetseite http://www.eures.praca.gov.pl zu finden. Wir hoffen, dass die in der vorliegenden Broschüre enthaltenen Informationen Ihnen dabei helfen werden eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen, nach Polen zu kommen, um hier einen Wohn- und Arbeitsplatz zu finden. Ministerium für Arbeit und Soziales Referat Arbeitsmarkt 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 1
Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Informationen über Polen ............................................................... 4 II. Aufenthalt in Polen ........................................................................................... 6 Einreise in das Hoheitsgebiet von Polen .......................................................... 6 Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für Polen ....................................................... 6 Wohnmöglichkeiten........................................................................................... 11 Erwerb von Immobilien ..................................................................................... 12 Führerschein .................................................................................................... 13 Kapitalfluss und Zahlungen ............................................................................. 14 III. Arbeit in Polen .................................................................................................. 16 Wie finden Sie Arbeit in Polen? ........................................................................ 16 Wie sollen Sie Ihren Lebenslauf (CV) und Ihre Bewerbung verfassen? ............ 17 Verträge, auf Grundlage deren in Polen gearbeitet wird ................................... 18 Anerkennung von Berufsqualifikationen ........................................................... 25 Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ............................... 27 IV. Steuern ............................................................................................................ 29 V. Wirtschaftstätigkeit .......................................................................................... 31 Natürliche Personen als selbständige Gewerbetreibende ............................... 31 Gesellschaft des bürgerlichen Rechts .............................................................. 34 Personengesellschaften ................................................................................... 34 Kapitalgesellschaften ....................................................................................... 35 Niederlassung bzw. Vertretung ......................................................................... 35 VI. Sozialversicherungen in Polen ......................................................................... 37 Altersrentenversicherung .................................................................................. 38 Rentenversicherung ......................................................................................... 40 Sozialversicherungen – Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung ........ 41 Sozialversicherung bei Krankheiten und Mutterschaft ...................................... 42 VII. Arbeitslosigkeit ................................................................................................ 47 Arbeitslosengeld ............................................................................................... 48 Möglicher Transfer des in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz erworbenen Arbeitslosengeldes nach Polen ..................................................... 50 VIII. Medizinische Versorgung ................................................................................ 52 Anspruch auf medizinische Versorgung ............................................................ 52 Inanspruchnahme medizinischer Versorgung ................................................... 53 22
IX. Leben in Polen ................................................................................................. 55 Löhne und Gehälter und die Lebenshaltungskosten ......................................... 55 Geschäfte ......................................................................................................... 55 Verkehr ............................................................................................................ 55 Kultur und Unterhaltung ................................................................................... 56 X. Privatleben ....................................................................................................... 59 Kindsgeburt ...................................................................................................... 59 Eheschließung ................................................................................................. 59 Tod ................................................................................................................... 60 Schulwesen ...................................................................................................... 60 Lernen der polnischen Sprache ........................................................................ 63 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 3
Allgemeine Informationen über Polen • GDAŃSK 3RPRUVNLH :DUPLĕVNRPD]XUVNLH • SZCZECIN =DFKRGQLRSRPRUVNLH • BYDGOSZCZ .XMDZVNRSRPRUVNLH 3RGODVNLH • WARSZAWA • POZNAŃ 0D]RZLHFNLH :LHONRSROVNLH /XEXVNLH • ŁÓDŹ áyG]NLH • WROCŁAW • LUBLIN 'ROQRğOĆVNLH /XEHOVNLH ĞZLċWRNU]\VNLH 2SROVNLH •ĞOĆVNLH KATOWICE 3RGNDUSDFNLH 0DâRSROVNLH • KRAKÓW 44
Allgemeine Informationen über Polen Polen vollständiger Name Republik Polen (RP) Amtssprache Polnisch Hauptstadt Warschau / Warszawa Wichtigste Städte Łódź, Kraków, Wrocław, Poznań, Gdańsk, Szczecin, Bydgoszcz, Katowice, Lublin, Białystok, Olsztyn Staatsform Parlamentarische Demokratie. Die Legislative wird von einem Zweikammerparlament ausgeübt (Sejm 460 Abgeordnete, Senat 100 Senatoren), die Exekutive vom Ministerrat und dem Staatspräsidenten, die Judikative von unabhängigen Gerichten. Verwaltungsgliederung Seit dem 1.1.1999 gilt in Polen eine dreistufige Struktur der territorialen Selbstverwaltung, die aus kommunalen Selbstverwaltung, Kreisselbstverwaltung und Woiwodschaftsselbstverwaltung besteht. Polen ist in 2.479 Gemeinden, 314 Kreise sowie 16 Woiwodschaften: Dolnośląskie – (Niederschlesien), Kujawsko-Pomorskie (Kujawien- Pommern), Lubelskie (Lublin), Lubuskie (Lebus), Łódzkie (Lodsch), Małopolskie (Kleinpolen), Mazowieckie (Masowien), Opolskie (Oppeln), Podkarpackie (Karpatenvorland), Podlaskie (Podlachien), Pomorskie (Pommern), Śląskie (Schlesien), Świętokrzyskie (Heiligkreuz), Warmińsko-Mazurskie (Ermland-Masuren), Wielkopolskie (Großpolen), Zachodniopomorskie (Westpommern) gegliedert (Stand zum 1. Januar 2013). Geographische Polen liegt in Mitteleuropa an der Ostsee. Es grenzt im Osten Lage an: Russland, Litauen, Weißrussland, die Ukraine, im Süden an: die Slowakei und Tschechien, im Westen: an Deutschland. Fläche 312.683.000 km² Einwohnerzahl ca. 38 Mio. Klima Das Klima ist gemäßigt. Die mittlere Temperatur im Sommer liegt zwischen 16,5°C und 20°C, im Winter: zwischen -6°C und 0°C. Der wärmste Monat ist Juli. Der kälteste Monat ist Januar. Religion Katholisch 95%, Orthodox 1,5%, Evangelisch 1% und andere. Ethnische Ethnisch betrachtet ist Polen ein homogenes Land. ca. 97% der Zusammensetzung Bevölkerung sind Polen. Die größten nationalen Minderheiten sind Deutsche, Ukrainer und Weißrussen. Zentralbank Polnische Nationalbank (Narodowy Bank Polski) mit Sitz in Warschau, ul. Świętorzyska 11/21 Währung Der durchschnittliche Eurokurs im Jahr 2013 betrug laut Angaben der Polnischen Nationalbank 4,1975; Ein Zloty das sind ca. 0,24 Euro Alarm- und Infonummern 997 Polizei, 998 Feuerwehr, 999 ärztlicher Notdienst oder die allgemeine Alarmnummer 112 (Verbindungen sind kostenlos) Fest- und Feiertage 1. Januar Neujahr, 6. Januar – Heilige Drei Könige, Ostern (bewegliches Fest), 1. Mai – Tag der Arbeit, 3. Mai – Nationalfeiertag, Fronleichnam (bewegliches Fest), 15. August – Mariä Himmelfahrt, 1. November – Allerheiligen, 11. November – Tag der Unabhängigkeit, 25. und 26. Dezember – Weihnachten 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 5
Aufenthalt in Polen Einreise in das Hoheitsgebiet von Polen1 Ein EU-Bürger2 kann nach Polen auf Grund eines gültigen Reisedokumentes oder eines anderen Dokumentes, das seine Identität und Staatsbürgerschaft nachweist, einreisen. Ein Angehöriger eines EU-Bürgers, der selbst kein EU-Bürger ist, kann nach Polen auf Grund eines gültigen Reisedokumentes und eines Visums, sofern es benötigt wird, einreisen. Der Visumantrag wird beim Kon- sul bzw. dem Kommandanten einer Grenz- schutzdienststelle gestellt. Angehörige eines EU-Bürgers sind: a) Ehepartner, b) Direkter Abkömmling eines EU- -Bürgers oder seines Ehepartners (Abkömmling in gerader Linie: Kind, etc.), der im Alter von bis zu 21 Jah- Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ren ist bzw. für dessen Unterhalt ein für Polen EU-Bürger oder sein Ehepartner auf- 1. Aufenthalt in Polen bis zu 3 Monaten kommt, Ein EU-Bürger und ein Angehöriger eines c) Direkter Verwandter eines EU- EU-Bürgers, der selbst kein EU-Bürger ist, -Bürgers oder seines Ehepartners in können sich in Polen bis zu 3 Monaten au- aufsteigender Linie (Vorfahrer in ge- fhalten, ohne ihren Aufenthalt registrieren rader Linie: Vater, Mutter), für dessen lassen zu müssen. Wenn ein EU-Bürger Unterhalt ein EU-Bürger oder sein wegen Arbeitssuche in Polen eingereist ist, Ehepartner aufkommt. darf er sich in Polen ohne Eintragung se- ines Aufenthaltes nicht länger als 6 Mona- te aufhalten. Dieser Zeitraum kann länger 1 Genaue Informationen finden Sie im Gesetz vom sein, wenn der EU-Bürger nachweisen kann, 14.Juli 2006 über die Einreise, den Aufenthalt und dass er aktiv seine Arbeitssuche gestaltet die Ausreise der Bürger aus den Mitgliedstaaten der und echte Chancen auf eine Beschäftigung Europäischen Union und ihrer Familienangehörige in hat. Der sich in Polen aufhaltende EU-Bür- das Hoheitsgebiet der Republik Polen, Gesetzblatt ger ist verpflichtet, ein gültiges Reisedo- Dz.U. v. 2006 Nr. 144, Pos. 1043 mit Änderungen. 2 Zum Zwecke der vorliegenden Broschüre wird sich kument bzw. ein anderes Dokument, das die Abkürzung EU auf alle Staaten der Europäischen seine Identität und Staatsbürgerschaft na- Union, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz chweist, zu besitzen. Der Angehörige, der beziehen. selbst kein EU-Bürger ist, ist verpflichtet, 66
Aufenthalt in Polen Ausgaben abdeckt, die während seines Aufenthalts in Polen aufkommen können, 3) studiert oder an einer Berufsausbil- dungsmaßnahme teilnimmt und kranke- nversichert ist oder auf Grund von Vor- schriften über die Koordinierung von Sozialversicherungssystemen Anspruch auf medizinische Versorgung hat und über ausreichende Finanzmittel verfügt, um für seinen eigenen Unterhalt und den seiner Familienangehörigen in Po- len aufkommen zu können, damit diese Personen zu keiner Belastung für die Sozialhilfe werden, 4) Ehegatte (Ehegattin) eines polnischen Staatsbürgers ist, 5) er nach Arbeit sucht, aber sein unre- gistrierter Aufenthalt nicht länger als 6 dauern darf, es sei denn, der EU-Bür- ger kann nachweisen, dass er aktiv se- ine Arbeitssuche gestaltet und echte Chancen auf eine Beschäftigung hat. ein gültiges Reisedokument und ein Visum zu besitzen, falls ein Visum benötigt wird. Ein EU-Bürger soll über ausreichend Fi- nanzmitteln für den eigenen Unterhalt 2. Aufenthalt in Polen von über 3 Mona- und den Unterhalt seiner Familienange- ten hörigen im Hoheitsgebiet Polens ver- Ein EU-Bürger kann sich in Polen länger fügen, um das Sozialhilfesystem nicht als 3 Monate aufhalten, wenn er: zu belasten. Als Nachweis für den Besitz 1) ein Arbeitnehmer bzw. ein selbständiger von ausreichenden Finanzmitteln für Erwerbsträger im Hoheitsgebiet der den eigenen Unterhalt und der seiner Republik Polen ist, Familienangehörigen, gelten vor allem: 2) er über ausreichende Finanzmittel ver- 1) Kreditkarte, fügt, um für seinen eigenen Unterhalt 2) Nachweis über den Besitz von Za- und den seiner Familienangehörigen in hlungsmitteln in einer Bank bzw. Polen aufkommen zu können, damit diese einem anderen Finanzinstitut, der mit Personen zu keiner Belastung für die Stempel und Unterschrift eines be- rechtigten Bank- bzw. Finanzinstitut- Sozialhilfe werden und krankenversi- sangestellten versehen ist, wobei die chert ist oder auf Grund von Vorschri- Bescheinigung spätestens einen Mo- ften über die Koordinierung von Sozial- nat vor dem Beatragen der Registrie- versicherungssystemen Anspruch auf rung des Aufenthalts in Polen ausge- medizinische Versorgung hat oder pri- stellt sein muss. vate Krankenversicherung besitzt, die alle 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 7
Aufenthalt in Polen 3. Aufenthaltsregistrierungspflicht c) ein weiterer Nachweis zur Bestäti- gung, dass der EU-Bürger eine Per- ACHTUNG! son ist, die als Selbständiger im Ho- Wenn der Aufenthalt in Polen länger als heitsgebiet der Republik Polen ar- 3 Monate dauert soll, ist der EU-Bürger beitet, verpflichtet, seinen Aufenthalt regi- 3) bei Studenten und Personen, die an strieren zu lassen, und ein Familienan- Berufsausbildungsmaßnahmen teilneh- gehöriger eines EU-Bürgers, der selbst men: kein EU-Bürger ist, ist in diesem Falle a) Bescheinigung aus einer Hochschu- verpflichtet, eine Aufenthaltskarte für le über die Immatrikulation bzw. die Familienangehörige des EU-Bürgers Entsendung zur Teilnahme an Beru- zu erlangen. fsausbildungsmaßnahmen, b) ein Dokument, das die aktuelle Der Antrag auf die Registrierung des Au- Krankenversicherung oder den An- fenthalts bzw. die Ausstellung der Aufen- spruch auf medizinische Versorgung thaltskarte für Familienangehörige eines auf Grundlage von Vorschriften über EU-Bürgers ist persönlich beim für den die Koordination der Sozialversiche- jeweiligen Aufenthaltsort zuständigen Wo- rungssysteme bescheinigt, iwoden zu stellen. Im Woiwodschaftsamt c) schriftliche Erklärung oder ein Nach- ist das gültige Reisedokument oder ein an- weis über den Besitz von Finanzmit- deres Dokument, das die Identität und die teln, die ausreichend sind, um für Staatsbürgerschaft nachweist (bei EU-Bür- den eigenen Aufenthalt und den Au- gern) oder ein Reisedokument (bei Ange- fenthalt der Familienangehörigen auf- hörigen eines EU-Bürgers) vorzulegen. kommen zu können, damit diese Personen zu keiner Belastung für die Dem Antrag auf die Registrierung des Sozialhilfe werden oder ein Nach- Aufenthalts eines EU-Bürgers sind fol- weis, gende Unterlagen beizufügen: 4) beim Ehepartner eines polnischen Sta- 1) bei Arbeitnehmern: atsbürgers: ein Dokument, das die Ehe- a) schriftliche Erklärung des Arbeitge- schließung mit dem polnischen Staats- bers oder einer anderen Person über bürger nachweist, die Absicht, den Arbeitnehmer mit 5) in sonstigen Fällen: Arbeitsausführung zu beauftragen, a) ein Dokument, das die aktuelle b) Beschäftigungsnachweis, Krankenversicherung oder den An- 2) bei selbständig Gewerbetreibenden: spruch auf medizinische Versorgung a) Abschrift aus dem Landesgerichtsre- auf Grundlage von Vorschriften über gister, falls eine Abschrift nach den die Koordination der Sozialversiche- geltenden Rechtsvorschriften erfor- rungssysteme bescheinigt, derlich ist, b) Bescheinigung des Besitzes von Fi- b) ein Nachweis zur Bestätigung der nanzmitteln, die ausreichend sind, Eintragung ins Zentralregister für die um für den eigenen Aufenthalt und Gewerbetätigkeit, den Aufenthalt der Familienange- 88
Aufenthalt in Polen hörigen aufkommen zu können, da- mit diese Personen zu keiner Bela- stung für die Sozialhilfe werden. Dem Antrag auf die Ausstellung der Au- fenthaltskarte für Angehörige eines EU- -Bürgers sind entsprechend beizufügen: 1) Bescheinigung über die Aufenthaltsregi- strierung eines EU-Bürgers, die demjeni- gen EU-Bürger erteilt wurde, mit dem der jeweilige Angehörige sich in Polen auf- hält, 2) 5 aktuelle Lichtbilder, 3) Bescheinigung der Eheschließung mit einem EU-Bürger (Ehepartner), 4) Bescheinigung der familiären Beziehun- gen und ein Dokument, das das Alter bzw. den Umstand nachweist, dass der EU-Bürger beziehungsweise die Ehe- gattin/ der Ehegatte für den Unterhalt der jeweiligen Person aufkommt (Ab- kömmlinge), 5) Bescheinigung der familiären Bezie- hungen und ein Dokument, das den Umstand nachweist, dass der EU-Bür- Der Aufenthalt gilt als ununterbro- ger für den Unterhalt der jeweiligen chen, wenn die jeweilige Person Polen Person aufkommt (Vorfahren). für einen maximalen Zeitraum von 6 Mo- naten im Jahr (insgesamt) nicht verlas- 4. Daueraufenthaltsrecht für Polen sen hat. Dieser Aufenthalt im Ausland kann aus folgenden Gründen länger sein: ACHTUNG! Ableistung des Militärdienstes oder an- Nach Ablauf von 5 Jahren eines unun- dere wichtige persönliche Gründe, ins- terbrochenen Aufenthalts in Polen er- besondere Schwangerschaft Geburt, wirbt der EU-Bürger ein Daueraufen- Krankheit, Studium, Berufsausbildung, thaltsrecht. Entsendung, vorausgesetzt, dass dieser Zeitraum nicht mehr als 12 aufeinander folgende Monate umfasst. Ein Angehöriger, der selbst kein EU-Bürger ist, erwirbt das Daueraufenthaltsrecht Einem EU-Bürger, der das Daueraufen- nach Ablauf von 5 Jahren eines ununter- thaltsrecht erworben hat, wird auf seinen brochenen Aufenthalt in Polen zusam- Antrag ein Dokument ausgestellt, das men mit dem EU-Bürger. sein Daueraufenthaltsrecht nachweist. 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 9
Aufenthalt in Polen Ein Angehöriger, der kein EU-Bürger ist Aufenthaltsregistrierung, Ersatz bzw. Aus- und das Daueraufenthaltsrecht erworben stellung eines neuen Nachweises über die hat, hat das Recht auf eine Daueraufen- Aufenthaltsregistrierung für einen EU-Bür- thaltskarte für Angehörige eines EU- ger, Ausstellung, Ersatz oder Ungültiger- -Bürgers. klärung von Aufenthaltskarten für Angehöri- Der Antrag auf die Ausstellung der o. gen ge von EU-Bürgern sowie Ausstellung, Er- Dokumente ist persönlich beim für den je- satz oder Ungültigerklärung von Nachweis- weiligen Aufenthaltsort des EU-Bürgers dokumenten für die Erteilung des Dauerau- zuständigen Woiwoden zu stellen. Dem fenthaltsrechts oder der Daueraufenthalt- Antrag auf die Ausstellung des Nachweis- skarten für Angehörige von EU-Bürgern. dokumentes über die erfolgte Erteilung Gegen die Entscheidung des Woiwoden des Daueraufenthaltsrechts bzw. der kann Widerspruch beim Präsidenten des Daueraufenthaltskarte für Angehörige Ausländeramtes in Warschau durch Ver- eines EU-Bürgers sind 5 aktuelle Lichtbil- mittlung des zuständigen Woiwoden einge- der, die besondere Anforderungen erfüllen, legt werden. Schriftlicher Widerspruch ist beizufügen und es soll ein gültiges Reise- innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der dokument vorgelegt werden. Der EU-Bür- Entscheidung einzureichen. ger kann auch ein anderes Dokument vor- legen, das seine Identität und Staatsbür- Die Adressen der Referate der Woiwod- gerschaft nachweist. schaftsämter, die für Ausländerfragen zu- ständig sind und die die Anträge entge- 5. Ablehnung des Antrags auf Ausstel- gennehmen, befinden sich auf der Inter- lung eines Registrierungsnachwe- netseite des Ausländeramtes – http:// ises bzw. einer Aufenthaltskarte für www.udsc.gov.pl – unter dem Menüpunkt den Angehörigen eines EU-Bürgers „Instytucje współpracujące“ (zusamme- und eines Dokumentes zur Bestäti- narbeitende Stellen) gung des Daueraufenthalts bzw. einer Daueraufenthaltskarte für den Ange- Mehr Informationen: hörigen eines EU-Bürgers. http://www.udsc.gov.pl Der Woiwode lehnt einen Antrag ab, wenn: das Ausländeramt. 1) die in den Vorschriften festgelegte Vo- raussetzungen für den Aufenthalt oder Meldepflicht den Daueraufenthalt nicht erfüllt wurden Ein EU-Bürger und seine Angehörigen, oder die sich außerhalb von Hotels und Ein- 2) der Aufenthalt der jeweiligen Person richtungen befinden, die im Zusammen- eine Gefahr für die Verteidigungsfähig- hang mit der Arbeit, Lehre, medizini- keit oder die Sicherheit des Staates schen Behandlung oder Erholung auch bzw. den Schutz der öffentlichen Sicher- Unterkunft anbieten, sind verpflichtet, heit und Ordnung darstellt oder sich in dem gebietsmäßig zuständigen 3) die Eheschließung mit einem EU-Bür- Stadt- bzw. Gemeindeamt spätestens ger zum Schein erfolgte. vor Ablauf des vierten Tages nach ihrer Einreise nach Polen für Zeitaufenthalt Der Woiwode ist auch für folgende Angele- anmelden zu lassen. genheiten zuständig: Ungültigerklärung der 10 10
Aufenthalt in Polen GEBÜHREN: www.transport.gov.pl, Menupunkt – „Bu- Nachweisdokument über die erfolgte Au- downictwo, Uprawnienia Zawodowe“ (Bau- fenthaltsregistrierung eines EU-Bürgers, wesen, Berechtigungen zur Berufsau- ein Dokument, das das Daueraufenthalt- sübung)“. srecht eines EU-Bürgers bestätigt, Aufen- thaltskarte / Daueraufenthaltskarte für Fa- Bevor der Makler Aktivitäten auf dem Im- milienangehörigen eines EU-Bürgers wer- mobilienmarkt ergreift, ist ein Vermittlung- den kostenfrei ausgestellt. svertrag abzuschließen. In diesem Vermit- tlungsvertrag ist festzuhalten, welche kon- Wohnmöglichkeiten kreten beruflichen Tätigkeiten der Makler Nach einer Mietwohnung können Sie wie auszuführen hat und welches Honorar ihm folgt suchen: dafür zusteht. In diesem Vertrag wird auch der beruflich für die Aufgabenumsetzung • auf eigene Faust – indem Sie in Ihrem Bekanntenkreis fragen, Anzeigen in Ze- verantwortliche Makler samt der Nummer itungen und im Internet lesen, eigene seiner Berufslizenz genannt und eine Er- Anzeigen in Zeitungen und auf Internet- klärung über abgeschlossene Haftpflicht- portalen schalten oder in der Umge- versicherung für aus Vermittlungstätigke- bung, in der Sie die Wohnung suchen, iten resultierende Schäden hinzugefügt. anschlagen, Der Vermittlungsvertrag bedarf der Schrift- • mit Hilfe eines Immobilienmaklers – form. Die Leistung eines Vermittlers hängt d.h. einer natürlichen Person, die eine mit einer Gebühr zusammen, normalerwe- Berufslizenz für diesen Bereich be- ise 50 bis 100% der im Vertrag festgelegten sitzt und die in das Zentralregister monatlichen Miete. der Immobilienmakler eingetragen Ein Wohnungsmietvertrag kann auf bestim- wurde. mte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Kündigung eines Mietvertra- Falls Sie sich für die Hilfe eines Immobi- ges durch den Eigentümer kann aus Grün- lienmaklers entscheiden, ist vorher zu den erfolgen, die in gesetzlichen Vorschri- prüfen, ob er eine Berufslizenz in diesem ften festgelegt wurden. Vor Unterzeichnung Bereich besitzt und eine Haftpflichtversi- eines Vertrages kann der Eigentümer von cherung abgeschlossen hat, die ihm vor dem Mieter die Einzahlung einer rückzahl- Schäden bei der Ausübung dieser Tätigkeit baren Kaution verlangen. Diese Kaution ist schützt. Der Minister für Transport, Bau- eine Sicherheit für eventuelle Forderungen, wesen und Meereswirtschaft verleiht den die sich aus einer zu übermäßigen Abnut- Immobilienmaklern Berufslizenzen und zung des Lokals ergeben sowie eine Si- prüft Beschwerden über die Arbeitsweise cherheitsleistung für alle Forderungen aus der Immobilienmakler Auf der Internetse- der Wohnungsvermietung (sie darf die ite des Ministeriums für Infrastruktur und zwölffache Höhe der Monatsmiete nicht Entwicklung befindet sich ein Auszug aus überschreiten). Die Kaution soll binnen dem Register der Immobilienmakler, wo eines Monats, nachdem der Mieter aus der jederzeit geprüft werden kann, ob eine Wohnung ausgezogen ist, nach eventuel- Person eine Berufslizenz besitzt (http:// lem Abzug der offenen Forderungen aus 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 11
Aufenthalt in Polen der Wohnungsvermietung vom Vermieter http://www.oferty.net/agencje zurückerstattet werden. Immobilienfirmen aufgeschlüsselt nach Die Höhe der Miete hängt von der Stadt, einzelnen Woiwodschaften dem Standard und der Wohnungsfläche ab. Die teuersten Wohnungen gibt es in Erwerb von Immobilien3 Warschau und anderen Großstädten. Na- ACHTUNG! chstehend wurden Mietpreisbeispiele für Warschau angegeben: Ein EU-Bürger ist nicht verpflichtet, eine • für eine Einzimmer-Wohnung entsprechende Genehmigung beim Mi- von 900 PLN bis 2100 PLN nister für Inneres zu beantragen, falls (ca. 215–500 EURO), er vorhat, eine selbständige Wohnung • für eine Zweizimmer-Wohnung oder einen Geschäftsraum, bzw. eine von 1100 PLN bis 2500 PLN Garage oder ein Grundstück das weder (ca. 260–600 EURO), für landwirtschaftliche noch forstwirt- • für eine Dreizimmer-Wohnung schaftliche Zwecke bestimmt ist, zu er- von 1500 PLN bis 3000 PLN werben. (ca. 360–720 EURO). Seit dem 1. Mai 2009 brauchen Auslän- der aus anderen EU-Ländern keine Ge- Große Unterschiede bei den Mieten inner- nehmigung für den Erwerb eines sog. halb der gleichen Wohnungskategorie er- zweiten Wohnsitzes vorlegen, d.h. eines geben sich aus ihrer Lage im Vergleich zur Grundstücks für Wohn- oder Erho- Stadtmitte. lungszwecke, auf dem sich kein fester Wohnsitz des Ausländers befinden wird. Bei den obigen Beträgen handelt sich um Die Ausländer aus anderen EU-Ländern die Kaltmiete. Die Gebühren für Gas, sind zurzeit verpflichtet eine Genehmi- Strom, Heizung und Wasser werden in die gung beim Kauf einer Immobilie für lan- Miete in der Regel nicht berücksichtigt. dwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zeitungsanzeigen zum Immobilienvermie- Zwecke in Polen, vorzulegen. ten und -verkauf werden in folgenden Zei- tungen geschaltet: „Oferta”, „Metro”, Mit- twochausgabe von „Gazeta Wyborcza” Nach dem polnischen Bürgerlichen Gesetz (Beilage „Nieruchomości” [Immobilien]). ist es erforderlich beim Erwerb irgendeiner Sie befinden sich auch auf folgenden Inter- Immobilie einen Vertrag in Form eines No- netseiten: www.trader.pl, www.gratka.pl, taraktes vor einem Notar abzuschließen. www.oferty.net, www.gumtree.pl, www. Verkaufsanzeigen für Wohnungen und otodom.pl, www.bezposredników.pl, www. Häuser sind in Zeitungen, auf Internetse- nieruchomosci-online.pl, www.szybko.pl. iten oder in Immobilienagenturen zu finden. Wenn Sie beim Kauf der Wohnung auf die Mehr Informationen finden Sie unter: 3 Der Erwerb von Immobilien wird im Gesetz vom 24. http://www.mir.gov.pl März 1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ministerium für Infrastruktur und Entwick- Ausländer geregelt (Gesetzblatt Dz.U. v. 2004 Nr. 167 lung Pos. 1758 mit Änderungen). 12 12
Aufenthalt in Polen Hilfe eines Maklers von einer Immobiliena- Mehr Informationen finden Sie unter: gentur zurückgreifen, ist es ratsam, zuvor http://www.mswia.gov.pl zu prüfen, ob er die entsprechende Beru- Innenministerium fslizenz besitzt, ob er haftpflichtversichert http://www.msw.gov.pl/portal/pl/88/260/ ist und von der Immobilienagentur bevoll- Nabywanie_nieruchomosci.html mächtigt wurde, in ihrem Namen zu agie- ausführliche Informationen über den Erwerb ren und Verträge abzuschließen. Für die von Immobilien in Polen Inanspruchnahme der Dienste einer Im- mobilenagentur ist eine Provision in Höhe Führerschein4 von ca. 2–3% des Wohnungspreises fällig (mehr über Immobilienvermittlung finden Ein Führerschein, der in den anderen EU- Sie im Kapitel: „Wohnmöglichkeiten“). Ländern ausgestellt wurde, behält seine Gültigkeit auch in Polen. Eine Genehmigung des Ministers für Inne- Der polnische Führerschein wird einer Per- res ist beim Erwerb eines landwirtschaftlich son ausgestellt, die: bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grund- 1) das für die jeweilige Führerscheinklasse stücks erforderlich (binnen 12 Jahren erforderliche Mindestalter erreicht hat, nach dem EU-Beitritt Polens dh. bis zum 2) ein ärztliches Attest vorgelegt hat, in dem 1 Mai 2016). Zu diesem Zweck ist es no- bescheinigt wird, dass es für sie keine twendig, eine Genehmigung des Ministers gesundheitlichen Kontraindikationen da- für Inneres für den Immobilienerwerb zu für gibt, Fahrzeuge zu fahren, und ein beantragen. Solche Genehmigung wird er- psychologisches Attest vorlegt, in dem teilt, wenn: bescheinigt wird, dass es für sie keine 1) der Erwerb der Immobilie keine Gefahr psychologischen Kontraindikationen da- für die Verteidigungsfähigkeit und Si- für gibt, Fahrzeuge zu fahren – falls cherheit des Staates sowie für die öffen- erforderlich, tliche Ordnung darstellt und dem Erwerb 3) für die jeweilige Führerscheinklasse er- keine Gründe der Sozialpolitik und der forderliche Schulung absolviert hat, öffentlichen Gesundheit im Wege ste- 4) das für die jeweilige Führerscheinklasse hen, erforderliche staatliche Examen bestan- 2) der EU-Bürger nachweisen kann, dass den hat, Umstände vorliegen, die seine Bindung 5) sich in Polen mindestens 185 Tage in an Polen bestätigen. jedem Kalenderjahr aus Gründen der persönlichen oder beruflichen Bezie- Der Antrag auf die Erteilung der Immobi- hungen aufgehalten hat, oder einen lienkaufgenehmigung ist an den Minister Nachweis vorlegen kann, dass sie in für Inneres an die Adresse: Ministerstwo Polen seit mindestens 6 Monaten stu- Spraw Wewnętrznych, Departament Ze- diert. zwoleń i Koncesji [Ministerium für Inneres, Referat Genehmigungen und Konzessio- 4 Grundsätze für den Erwerb des Führerscheins regelt nen], ul. Batorego 5, 02-591 Warszawa zu das Gesetz über Fahrzeugführer Gesetzblatt Dz.U. stellen. v. 2008 Nr. 30 Pos. 151 mit Änderungen). 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 13
Aufenthalt in Polen ACHTUNG! 4) ein anderes Dokument besitzt, das ihre Ein EU-Bürger, der einen Führerschein Berechtigung zum Führen eines mit einem Motor ausgerüsteten Fahrzeugs bekommen, möchte muss das Minde- Motor bestätigt; stalter für die jeweilige Kategorie erre- 5) im Ausland eine Fahrerlaubnis bereits ichen: 14 Jahre – AM; 16 Jahre – A1, erworben hat, aber bei der ein Bescheid B1, T; 18 Jahre – A2, B, B+E, C1, C1+E; über die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis 20 Jahre – A, wenn die Person seit min- erlassen wurde oder ihre Fahrerlaubnis destens 2 Jahren den Führerschein der einbehalten wurde – und zwar in einer A2-Kategorie besitzt; 21 Jahre – C, Zeit und in einem Umfang, die in dem C+E, D1, D1+E, unter Vorbehalt der Bescheid genannt wurden; besonderen Vorschriften zum Minde- 6) deren Fahrerlaubnis im Rahmen der stalter von Personen, die als Angehörige Beaufsichtigung der Fahrzeugführer in von uniformierten Diensten Fahrzeuge einem Umfang, der im Gesetz über die fahren und entsprechende Vorqualifi- Fahrzeugführer festgelegt wurde, um- kationen besitzen; 24 Jahre – A, wenn getauscht wurde. die jeweilige Person nicht mindestens 2 Jahre einen Führerschein der A2-Ka- Bei diesen Führerscheinklassen handelt tegorie besitzt; D und D+E, unter Vorbe- sich um Kategorien, die EU-weit einheitlich halt der besonderen Vorschriften zum sind. Mindestalter von Personen, die als An- Mehr Informationen finden Sie unter: gehörige der uniformierten Diensten Fah- http://www.mir.gov.pl rzeuge fahren und zu Personen, die ent- Ministerium für Infrastruktur und Entwic- sprechende Vorqualifikationen besitzen. klung, [Ministerstwo Infrastruktury i Roz- woju], Menüpunkt – Transport auf Straßen Der Führerschein darf einer Person nicht [Transport drogowy] ausgestellt werden: http://www.krbd.gov.pl 1) bei der während einer ärztlichen Unter- Nationalrat für Sicherheit im Straßenver- suchung aktive Form der Abhängigkeit kehr von Alkohol oder von einer ähnlich wie Alkohol wirkenden Substanz festgestellt Kapitalfluss und Zahlungen wurde; ACHTUNG! 2) gegen die in einem rechtskräftigen Urte- il Fahrverbot ausgesprochen wurde – Gemäß Art. 63 des Vertrages über die und zwar während der Geltungsdauer Arbeitsweise der Europäischen Union dieses Verbotes; gibt es in Polen für EU-Bürger keine 3) bei der ein Bescheid über die Entzie- Beschränkungen in punkto Kapitalfluss hung ihrer Fahrerlaubnis erlassen wur- und Zahlungen. de oder ihre Fahrerlaubnis einbehalten wurde – und zwar in einer Zeit und in Die EU-Bürger können in Polen alle Finan- einem Umfang, die in dem Bescheid zgeschäfte vornehmen u.a. Bankkonten genannt wurden; eröffnen, Kredite oder Darlehen bei Finan- 14 14
Aufenthalt in Polen zinstituten mit Sitz in Polen aufnehmen. Die EU-Bürger können auch die nach Polen überwiesene Finanzmittel oder die in Polen erwirtschafteten Erträge frei ins Ausland transferieren. Bei solchen Transaktionen und Geschäften können in bestimmten Fällen und nach dem EU-Recht Kontrollverfahren angewen- det werden, die zur Vorbeugung der Gel- dwäsche oder der Finanzierung von terrori- stischen Organisationen vorgesehen sind. Diese Verfahren bestehen in der Kundeni- dentifizierung und Registrierung von Trans- aktionen. Zur Vorbeugung dieser oben ge- nannten negativen Aktivitäten wird auch die Verbringung von Barmitteln in Höhe von über 10.000 EUR, sowie mengenunab- hängig von Gold und Platin in Devisenform (Stäbe, Münzen, Halbprodukte) nach und aus Polen kontrolliert. Diese Mittel und Devisen sind den polnischen Zoll- oder Grenzschutzbehörden bei der Einreise nach Polen oder bei der Ausreise aus Polen zu melden5. Die Anzeigepflicht für diese Mittel und Devisen betrifft aber nicht die Fälle, in den es zur Grenzüberschrei- tung an einer Grenze zum Schengenstaat kommt. Mehr Information unter: http://www.mf.gov.pl Finanzministerium 5 Seit dem 15. Juni 2007 wird im Bezug auf Geldmitteleinfuhr und -ausfuhr in allen EU-Mit- gliedstaaten die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft und aus der Gemeinschaft verbracht werden, angewendet (Amtsblatt L 309 vom 25.11.2005, S. 9). 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 15
Arbeit in Polen Wie finden Sie Arbeit in Polen? In Polen kann man nach Arbeit auf unter- schiedliche Art und Weise suchen. Eine Möglichkeit Arbeit zu finden ist die Durch- sicht der Internetseiten mit Jobangeboten. Eine andere Möglichkeit ist es bei ausge- wähltem Arbeitgeber eigenen Lebenslauf mit einem Bewerbungsschreiben abzuge- ben. Man kann auch die Vermittlung von folgenden Stellen in Anspruch nehmen: • öffentliche Arbeitsverwaltungen Kreisarbeitsämter verfügen über Jobange- bote, die im Internet in einer zentralen Datenbank mit Jobangeboten auf http:// oferty.praca.gov.pl. veröffentlicht werden. Um Hilfe bei der Jobsuche, andere Formen der Unterstützung und Formen der berufli- chen Aktivierung in Anspruch nehmen zu können, muss der Betroffene in dem Krei- sarbeitsamt als Arbeitsuchender oder Arbeitloser angemeldet sein. 4) Dokumente aus den hervorgeht, dass Die Registrierung kann direkt im Kreisarbe- die Person bestimmte Arbeiten nicht itsamt oder übers Internet6 erfolgen. ausführen darf, falls die sich im Ar- Eine Person, die sich als Arbeitsloser oder beitsamt registrierende Person solche Arbeitssuchender anmelden möchte, über- Unterlagen besitzt. gibt einem Mitarbeiter des Amts folgende Unterlagen zur Einsichtsnahme: • nichtöffentliche Arbeitsvermittlungs- 1) der Personalausweis oder ein anderes büros Identitätsdokument, Jedes legale nichtöffentliche Arbeitsvermit- 2) Schulabschlusszeugnisse, Diplome bzw. tlungsbüro soll in das Register von Unter- andere Unterlagen, die Qualifikationen nehmen, die Arbeitsvermittlungsbüros füh- oder abgeschlossene Schulungen be- ren, eingetragen sein, was durch ein vom stätigen, Woiwodschaftsmarschall erteiltes Zerti- 3) Arbeitszeugnisse und alle sonstige Do- fikat bescheinigt wird. Die Liste der Arbeit- kumente, die für die Feststellung even- svermittlungsbüros ist auf der Internetseite tueller Berechtigungen erforderlich sind, http://www.kraz.praca.gov.pl oder auf der Seite des Arbeitsamt-Infodienstes http:// 6 Das Verfahren zur Anmeldung von Arbeitslosen und www.psz.praca.gov.pl unter dem Menü- Arbeitssuchenden legt die Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik v. 12.11.2012 über die punkt: „Rejestr agencji zatrudnienia“ [Ve- Anmeldung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden rzeichnis der Arbeitsvermittlungsbüros] zu fest (Gesetzblatt Dz.U. v. 2012, Pos. 1299). finden. Die Liste kann auch im Kreis- und 16 16
Arbeit in Polen Woiwodschaftsarbeitsamt oder im Zentrum • Zeitungen mit Stellenanzeigen für Information und Planung der Berufli- Die meisten Tageszeitungen, sowohl die chen Laufbahn [Centrum Informacji i Pla- gesamtpolnischen als auch die lokalen, nowania Kariery Zawodowej] eingesehen haben besondere Spalten mit Stellenange- werden. boten. Die meisten Stellenanzeigen sind in den Montagsausgaben der „Gazeta Wy- Ein Arbeitsvermittlungsbüro darf von borcza”, in ihrer Beilage „Praca“ [Arbeit], Personen, für die es eine Stelle sucht und in der Mittwochsbeilage „Moja Kariera“ oder denen sie bei der Wahl des [Meine Karriere] zu der Zeitung „Rzeczpo- richtigen Berufs oder Arbeitsstelle hilft, spolita“ zu finden. keine Gebühren erheben, (mit Aus- nahme der tatsächlich angefallenen Mehr Informationen finden Sie unter: Kosten im Zusammenhang mit der www.praca.gov.pl Arbeitsentsendung ins Ausland). elektronische Leistungen der Öffentlichen Arbeitsverwaltung, http://www.psz.praca.gov.pl • Internetportale mit Arbeitsangeboten Infodienst der öffentlichen Arbeitsverwaltung, Man kann darin nach Arbeitsangeboten http://www.zielonalinia.gov.pl suchen oder den eigenen Lebenslauf ins Informations- und Beratungszentrum der Internet stellen. Die nachstehende Adres- Arbeitsverwaltung, senliste ist nicht vollständig, sie beinhaltet http://www.eures.praca.gov.pl nur einige Beispiele. Die Internetportale Infoservice des polnischen EURES-Net- werden meistens von privaten Unternehmen zwerks, geführt. Die Tatsache, dass einzelne Seiten www.kraz.praca.gov.pl hier genannt wurden, stellt keine Empfeh- Register mit Unternehmen, die Arbeitsver- lung des Ministeriums für Arbeit und Sozial- mittlungsbüros führen, politik für den Seitenbetreiber dar, sondern www.mbp.ohp.pl belegt ausschließlich ein umfangreiches Jobangebote, die von den Freiwilligen Ar- Spektrum von Möglichkeiten, die man bei beitsbrigaden veröffentlicht werden. Suche nach Arbeit im Internet nutzen kann. Wie sollen Sie Ihren Lebenslauf Exemplarische Internetseiten: (CV) und Ihre Bewerbung http://www.praca.interia.pl, verfassen? http://www.praca.gazeta.pl, http://www.pracuj.pl, Der Lebenslauf (CV) soll folgende Angaben http://www.praca.wp.pl, enthalten: http://www.praca.onet.pl, • personenbezogene Daten (Vorname, http://www.jobs.pl , Zuname, Wohnadresse, Kontakttelefon- http://www.jobpilot.pl, nummer, E-Mail), http://www.cvonline.pl, • Bildung, http://www.jobcenter.com.pl, • Berufserfahrung, http://monsterpolska.pl, • zusätzliche Qualifikationen, http://www.careerjet.pl. • Zusätzliche Fertigkeiten. 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 17
Arbeit in Polen Unter dem Lebenslauf ist folgende, eigen- man den Lebenslauf und die Bewerbung händig unterzeichnete Klausel anzuführen: schreibt. Oświadczam, że wyrażam zgodę na prze- chowywanie i przetwarzanie moich danych Verträge, auf Grundlage deren osobowych, niezbędnych dla potrzeb pro- in Polen gearbeitet wird cesu rekrutacji (zgodnie z ustawą z dnia ACHTUNG! 29 sierpnia 1997 r. o ochronie danych oso- bowych). Bürger der Mitgliedsstaaten der Euro- [Ich erkläre hiermit, dass ich damit einver- päischen Union können die Arbeit in standen bin, dass meine personenbezoge- Polen aufnehmen, ohne das sie zuvor nen Daten, die für das Rekrutierungsver- die Arbeitserlaubnis erteilt bekommen fahren erforderlich sind, gespeichert und müssen. verarbeitet werden (gemäß dem Daten- schutzgesetz vom 29. August 1997)]. 1. Arbeitsvertrag Die grundlegende Form der Einstellung in Der Lebenslauf soll nach Möglichkeit kurz Polen ist der Arbeitsvertrag. Es ist gleichze- und bündig sein und ein (max. 2) weißes itig der günstigste Vertrag, was zusätzliche A4-Blatt Papier umfassen. Rechte, also so genannte Arbeitnehmer- rechte, anbetrifft. Alle Angelegenheiten be- Der Bewerbung ist ein kurzer Brief beizu- züglich des Arbeitsvertrages sind in dem fügen, der die Wahl des jeweiligen Arbeit- Gesetz – das Arbeitsgesetzbuch geregelt.7 sangebotes begründen soll. Die Bewer- Andere Formen der Beschäftigung in Polen bung kann mehr persönlich als der Leben- sind die Ernennung, Bestellung, Wahl oder slauf sein. Sie soll über ein weißes Blatt ein genossenschaftlicher Arbeitsvertrag. A4-Papier nicht hinausgehen und eigen- Es können andere Formen der Beschäfti- händig unterzeichnet werden. gung angewandt werden, wenn Rechtsvor- schriften die jeweilige Möglichkeit vorse- Nachdem der Arbeitgeber Lebensläufe und hen. Bewerbungen der Anwärter gelesen hat, lädt er ausgewählte Personen zum Vorstel- Nach dem Abschluss des Arbeitsvertra- lungsgespräch ein. ges mit einem polnischen Arbeitgeber Einige Muster von Lebensläufen und Be- gelten für den EU-Bürger prinzipiell po- werbungen finden Sie im Infodienst der öf- lnische Arbeitsrechtsvorschriften. fentlichen Arbeitsverwaltung unter http:// www.psz.praca.gov.pl unter dem Menü- punkt „Jak przygotować się do rozmowy?“ Im Arbeitsgesetzbuch wurden folgende Ar- [Wie bereitet man sich auf ein Gespräch ten von Arbeitsverträgen genannt: vor?]. Auf der Internetseite des Informa- • auf Probe – solch ein Vertrag kann je- tions- und Beratungszentrums der Arbeit- dem anderen Vertrag vorangehen, er sverwaltung http://www.zielonalinia.gov.pl kann man unter dem Menüpunkt „Praca“ 7 Gesetzblatt Dz.U. v. 1998 Nr. 21 Pos. 94 mit [Arbeit] auch praktische Tipps finden, wie Änderungen 18 18
Arbeit in Polen kann jedoch für einen Zeitraum von oder solche Arbeit, deren Ausführung mehr als 3 Monaten nicht abgeschlos- durch Arbeitnehmer des Arbeitgeber sen werden, des Nutzers fristgerecht nicht möglich • auf bestimmte Zeit – es ist ein befriste- wäre; es können auch Arbeiten sein, die ter Vertrag, der auf eine bestimmte Zeit als Vertretung bei Abwesenheit eines geschlossen wird. Das Arbeitsgeset- Arbeitnehmers des Arbeitgebers des zbuch beschränkt die Anzahl von sol- Nutzens ausgeführt werden, chen Verträgen, die mit ein und demsel- • Telearbeit, d.h. Arbeit, die außerhalb ben Arbeitnehmer geschlossen werden der Arbeitstelle mit Hilfe von elektroni- können. Werden mit einem Arbeitneh- schen Kommunikationsmitteln ausge- mer zwei Arbeitsverträge auf Zeit für führt werden kann; die Aufnahme einer zwei aufeinander folgende Zeiträume Arbeit in Form von Tele-Arbeit ist freiwil- geschlossen, gilt der nächste Arbeit- lig. Vorschriften zur Telearbeit beinhal- svertrag – im Hinblick auf seine Rechts- ten Garantien für den Telearbeitnehmer, folgen – als Arbeitsvertrag auf Dauer in den es um Gleichbehandlung bei der (auch dann, wenn es rein formal ein Ar- Beschäftigung sowie Diskriminierung- beitsvertrag auf Zeit wäre). Diese Folge sverbot wegen der Arbeit als Telearbeit, tritt dann ein, wenn der Zeitraum zwi- oder Verweigerung der Aufnahme sol- schen der Auflösung des letzten befri- cher Arbeit geht. steten Arbeitsvertrags und dem Ab- schluss eines weiteren befristeten Arbe- Abschluss des Arbeitsvertrages itsvertrages kürzer als ein Monat ist, Arbeitnehmer kann jede Person sein, die • auf Dauer der auszuführenden Arbeit, das 18. Lebensjahr vollendet hat, unter • auf unbestimmte Zeit. Vorbehalt von Vorschriften, die sich auf Beschäftigung von Minderjährigen bezie- Zusätzlich treten neben den oben genann- hen. Minderjährig ist eine Person, die das ten Formen der Beschäftigung außerstan- 16 Lebensjahr vollendet, aber das 18 Le- dardmäßige Formen auf: bensjahr nicht vollendet hat. Grundsätzlich • Ein Teilzeitjob – diese Form der Be- ist die Beschäftigung von Personen unter schäftigung kann nicht zu Festlegung 16 verboten. von weniger günstigen Arbeits- und Der Arbeitsvertrag soll schriftlich abge- Lohnbedingungen im Vergleich mit einer schlossen werden und es sollen in ihm die gleichen oder ähnlichen Art von Arbeit Vertragsparteien, die Art des Vertrages, als Vollzeitbeschäftigung führen, das Abschlussdatum sowie die Arbeits- und • Zeitarbeit – der Arbeitnehmer wird durch Vergütungsbedingungen festgesetzt wer- die Zeitarbeitagentur auf Grundlage eines den, insbesondere: Arbeitsvertrages beschäftigt und soll die • Art der Arbeit, Zeitarbeit für und unter der Leitung eines • Arbeitsort, anderen Unternehmers sog. Arbeitsge- • Vergütung, die der Art der ausgeführten bers des Nutzers ausführen; diese Ar- Arbeit entspricht, dabei sind die einzel- beit kann Saisonarbeit, Arbeit in einer nen Bestandteile dieser Vergütung an- bestimmten Zeit oder ein Nebenjob sein, zugeben, 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 19
Arbeit in Polen • Arbeitszeit, Auflösung des Arbeitsvertrages • Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme. Der Arbeitsvertrag kann: • durch einvernehmliche Vereinbarung der Wurde ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich Parteien, abgeschlossen, hat der Arbeitgeber dem • durch Erklärung einer Partei unter Ein- Arbeitnehmer spätestens am Tag der haltung der Kündigungsfrist, Arbeitsaufname die Vereinbarungen be- • durch Erklärung einer Partei ohne Ein- züglich der Vertragsart, Vertragsparteien haltung der Kündigungsfrist, und der Vertragsbedingungen schriftlich • nach Ablauf der Vertragsdauer, zu bestätigen. • mit dem Tag der Beendigung der Arbeit, für deren Verrichtung der Vertrag abge- schlossen war aufgelöst werden. Änderung der Arbeitsvertragsbedingun- gen Auflösung des Arbeitsvertrages durch Eine Änderung der Arbeitsvertragsbedingun- einvernehmliche Vereinbarung der Par- gen bedarf der schriftlichen Form und kann: teien – in diesem Fall erklären sich der Ar- • durch einvernehmliche Vereinbarung beitgeber und der Arbeitnehmer einverstan- der Parteien – der Arbeitgeber und der den, dass der Arbeitsvertrag im von beiden Arbeitnehmer erklären sich damit ein- Parteien vereinbarten Termin aufgelost wird. verstanden, dass die Arbeitsvertragsbe- dingungen verändert werden, und be- Auflösung des Arbeitsvertrages durch stimmen den Zeitpunkt, ab dem die Än- Kündigung – der Arbeitsvertrag wird durch derung gilt, eine schriftliche Erklärung des Arbeitneh- • vom Arbeitgeber durch eine Kündi- mers oder des Arbeitgebers unter Einhal- gung, die die Arbeits- und Vergü- tung der Kündigungsfrist aufgelöst. tungsbedingungen ändert erfolgen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitsver- Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall: trag auf unbestimmte Zeit hängt von der – erklären, dass er die angebotenen Be- Beschäftigungsdauer des jeweiligen Ar- dingungen akzeptiert; in diesem Fall gel- beitnehmers ab. Die Kündigungsfrist ten die neuen Konditionen nach Ablauf beträgt jeweils: 2 Wochen – wenn der der Kündigungsfrist, Arbeitnehmer kürzer als 6 Monate be- – noch vor dem Ablauf der Hälfte der Kün- schäftigt war, 1 Monat – wenn der Arbe- digungsfrist erklären, dass er die ange- itnehmer mindestens 6 Monate beschä- botenen Bedingungen nicht akzeptiert; ftigt war, 3 Monate – wenn der Arbeit- in diesem Fall wird der Arbeitsvertrag nehmer mindestens 3 Jahre beschäftigt nach Ablauf der Kündigungsfrist aufge- war. Beim Abschluss eines befristeten löst, Arbeitsvertrages für den Zeitrum von – keine Erklärung abgeben, was die An- über sechs Monaten können die Parte- nahme der neuen Bedingungen be- ien die Zulässigkeit einer früheren Au- deutet; und in diesem Fall gelten neue flösung dieses Vertrages mit einer zwe- Bedingungen nach Ablauf der Kün- iwöchigen Kündigungsfrist vereinbaren. digungsfrist. 20 20
Arbeit in Polen Fristlose Kündigung des Arbeitsvertra- alifikationen des Arbeitnehmers ent- ges – der Arbeitsvertrag wird durch eine spricht, schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers • wenn der Arbeitgeber seine Grundp- oder des Arbeitgebers ohne Einhaltung flichten gegenüber dem Arbeitnehmer der Kündigungsfrist aufgelöst. Der Arbe- schwerwiegend verletzt hat. itgeber kann den Arbeitsvertrag in diesem Verfahren nur durch Verschulden des In Polen gelten auch besondere Vorschriften Arbeitnehmers auflösen: über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses • wenn der Arbeitnehmer die grundlegen- aus Gründen, die nicht an der Seite des den Arbeitnehmerpflichten schwerwie- Arbeitnehmers liegen. Sie regeln wie Grup- gend verletzt hat, penentlassung und Einzelentlassung zu • wenn der Arbeitnehmer während der erfolgen hat, und gelten für Arbeitgeber, die Dauer des Arbeitsvertrages eine Stra- mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen. ftat begangen hat, die seine weitere Beschäftigung auf der bisherigen Stelle Arbeitszeit unmöglich macht, wenn diese Straftat Die Arbeitzeit darf 8 Stunden täglich und offensichtlich ist oder durch ein recht- durchschnittlich 40 Stunden in einer durch- skräftiges Urteil bestätigt wurde, schnittlichen Fünf-Tage-Arbeitswoche inner- • infolge eines durch den Arbeitnehmer halb eines Berechnungszeitraumes nicht verschuldeten Verlustes der zur Ausfüh- überschreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit rung seiner beruflichen Aufgaben erfor- mit Überstunden darf durchschnittlich keine derlichen Berechtigungen, 48 Stunden im Berechnungszeitraum über- schreiten. Arbeit am Sonntagen und Feier- oder aus Gründen, die vom Arbeitneh- tagen ist in Fällen zulässig, die im Arbeits- mer nicht verschuldet waren: gesetzbuch genannt wurden, z.B. bei • bei Erwerbsunfähigkeit des Arbeitneh- Schichtarbeit, im Transport- und Verkehr- mers durch eine Krankheit, die nach swesen, bei Arbeiten, die wegen ihres ge- den Arbeitsrechtsvorschriften eine be- sellschaftlichen Nutzens und der täglichen stimmte Zeit andauert, Bedürfnissen der Gesellschaft erforderlich • bei entschuldigter Abwesenheit des Ar- sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den beitsnehmers, die länger als einen Mo- Arbeitnehmern, die am Sonntagen und Fe- nat dauert, und zwar aus anderen Grün- iertagen arbeiten, an einem anderen Tag den, als eine Krankheit. frei zu geben und ihnen mindestens jede 4 Wochen einen arbeitsfreien Sonntag zu Der Arbeitnehmer kann einen Arbeitsver- gewährleisten. trag fristlos kündigen: Die Nachtzeit umfasst 8 Stunden zwischen • wenn der Arzt einen gesundheits- 21.00 – 07.00 Uhr. Arbeitnehmern, die in schädlichen Einfluss der ausgeübten der Nacht arbeiten steht eine Zulage zu ih- Tätigkeit auf ihn festgestellt und der Ar- rem Entgelt für jede Arbeitsstunde in der beitgeber ihn nicht mit einer anderen Nachtzeit zu. Tätigkeit betraut hat, welche dem Ge- Bei der Arbeit in Überstunden handelt sich sundheitszustand und beruflichen Qu- um Arbeit, die über die reguläre Arbeitsnor- 2012 Lebens-und 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen ArbeitsbedingungenininPolen Polen 21
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