Lebens- und arbeitsbedingungen - praca.gov.pl

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I H R J O B I N E U R O PA

Ministerium für Arbeit und Soziales
     Abteilung für Arbeitsmarkt                                  Lebens- und
                                                                 arbeitsbedingungen
              I H R J O B I N E U R O PA

      www.eures.praca.gov.pl                                         2014
                                                                 Septemberin Polen
       www.eures.europa.eu
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Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist uns eine Ehre, Ihnen die Broschüre unter dem Titel: „Lebens- und Arbeitsbedingungen
in Polen“ vorstellen zu dürfen.

Die vorliegende Broschüre wurde vom Referat Arbeitsmarkt des Ministeriums für Arbeit
und Soziales erstellt.

Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Polen ist eine der Dienstleistungen
von EURES, die für Ausländer – Bürger anderer Länder der Europäischen Union und des
Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz erbracht werden. Diese Personen
werden nachstehend als „EU-Bürger“ bezeichnet.

EURES ist ein internationales Netzwerk für die Zusammenarbeit von öffentlichen
Arbeitsverwaltungen und deren Partnern am Arbeitsmarkt und hat zum Ziel, die berufliche
erwerbsmäßige Mobilität am europäischen Arbeitsmarkt zu fördern.

In der vorliegenden Broschüre können Sie Informationen finden, die denjenigen
EU-Bürgern von Nutzen sein können, die vorhaben, nach Polen zu kommen; es handelt
sich um Informationen unter anderem zum Thema Aufenthaltsrecht, Arbeitsaufnahme,
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Aufnahme eigener Wirtschaftstätigkeit,
Sozialversicherungen und Lebensbedingungen in Polen.

Die in der Broschüre enthaltenen Informationen geben den Rechtsstand zum Septem-
ber 2014 wieder und betreffen Bürger von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien,
Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Island,
Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Elektronische Version der vorliegenden Broschüre wird ab und zu aktualisiert und ist auf
der Internetseite http://www.eures.praca.gov.pl zu finden.

Wir hoffen, dass die in der vorliegenden Broschüre enthaltenen Informationen Ihnen dabei
helfen werden eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen, nach Polen zu kommen, um
hier einen Wohn- und Arbeitsplatz zu finden.

                                                 Ministerium für Arbeit und Soziales
                                                        Referat Arbeitsmarkt

                             2012 Lebens-und
                             2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                              ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                     Polen              1
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Inhaltsverzeichnis
I.     Allgemeine Informationen über Polen ...............................................................                     4

II.    Aufenthalt in Polen ...........................................................................................         6
       Einreise in das Hoheitsgebiet von Polen ..........................................................                      6
       Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für Polen .......................................................                     6
       Wohnmöglichkeiten...........................................................................................           11
       Erwerb von Immobilien .....................................................................................            12
       Führerschein ....................................................................................................      13
       Kapitalfluss und Zahlungen .............................................................................               14

III.   Arbeit in Polen ..................................................................................................     16
       Wie finden Sie Arbeit in Polen? ........................................................................               16
       Wie sollen Sie Ihren Lebenslauf (CV) und Ihre Bewerbung verfassen? ............                                        17
       Verträge, auf Grundlage deren in Polen gearbeitet wird ...................................                             18
       Anerkennung von Berufsqualifikationen ...........................................................                      25
       Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ...............................                                  27

IV.    Steuern ............................................................................................................   29

V.     Wirtschaftstätigkeit ..........................................................................................        31
       Natürliche Personen als selbständige Gewerbetreibende ...............................                                  31
       Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ..............................................................                    34
       Personengesellschaften ...................................................................................             34
       Kapitalgesellschaften .......................................................................................          35
       Niederlassung bzw. Vertretung .........................................................................                35

VI. Sozialversicherungen in Polen .........................................................................                   37
    Altersrentenversicherung ..................................................................................               38
    Rentenversicherung .........................................................................................              40
    Sozialversicherungen – Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung ........                                           41
    Sozialversicherung bei Krankheiten und Mutterschaft ......................................                                42

VII. Arbeitslosigkeit ................................................................................................        47
     Arbeitslosengeld ...............................................................................................         48
     Möglicher Transfer des in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz
     erworbenen Arbeitslosengeldes nach Polen .....................................................                           50

VIII. Medizinische Versorgung ................................................................................                52
      Anspruch auf medizinische Versorgung ............................................................                       52
      Inanspruchnahme medizinischer Versorgung ...................................................                            53

22
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IX. Leben in Polen .................................................................................................             55
    Löhne und Gehälter und die Lebenshaltungskosten .........................................                                    55
    Geschäfte .........................................................................................................          55
    Verkehr ............................................................................................................         55
    Kultur und Unterhaltung ...................................................................................                  56

X.     Privatleben .......................................................................................................       59
       Kindsgeburt ......................................................................................................        59
       Eheschließung .................................................................................................           59
       Tod ...................................................................................................................   60
       Schulwesen ......................................................................................................         60
       Lernen der polnischen Sprache ........................................................................                    63

                                           2012 Lebens-und
                                           2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                                            ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                                   Polen                                          3
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Allgemeine Informationen
            über Polen

                                    • GDAŃSK
                                    3RPRUVNLH
                                                                :DUPLĕVNRPD]XUVNLH
         • SZCZECIN
     =DFKRGQLRSRPRUVNLH

                                       • BYDGOSZCZ
                                   .XMDZVNRSRPRUVNLH                                       3RGODVNLH

                                                                      • WARSZAWA
                            • POZNAŃ                                 0D]RZLHFNLH
                          :LHONRSROVNLH
      /XEXVNLH

                                                     • ŁÓDŹ
                                                      áyG]NLH

                 • WROCŁAW                                                                 • LUBLIN
                 'ROQRğOĆVNLH                                                              /XEHOVNLH

                                                                   ĞZLċWRNU]\VNLH
                                   2SROVNLH
                                                •ĞOĆVNLH
                                                    KATOWICE

                                                                                    3RGNDUSDFNLH
                                                               0DâRSROVNLH
                                                                • KRAKÓW

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Allgemeine Informationen
       über Polen
Polen                    vollständiger Name Republik Polen (RP)
Amtssprache              Polnisch
Hauptstadt               Warschau / Warszawa
Wichtigste Städte        Łódź, Kraków, Wrocław, Poznań, Gdańsk, Szczecin,
                         Bydgoszcz, Katowice, Lublin, Białystok, Olsztyn
Staatsform               Parlamentarische Demokratie. Die Legislative wird von einem
                         Zweikammerparlament ausgeübt (Sejm 460 Abgeordnete,
                         Senat 100 Senatoren), die Exekutive vom Ministerrat und dem
                         Staatspräsidenten, die Judikative von unabhängigen Gerichten.
Verwaltungsgliederung    Seit dem 1.1.1999 gilt in Polen eine dreistufige Struktur der territorialen
                         Selbstverwaltung, die aus kommunalen Selbstverwaltung,
                         Kreisselbstverwaltung und Woiwodschaftsselbstverwaltung besteht.
                         Polen ist in 2.479 Gemeinden, 314 Kreise sowie 16 Woiwodschaften:
                         Dolnośląskie – (Niederschlesien), Kujawsko-Pomorskie (Kujawien-
                         Pommern), Lubelskie (Lublin), Lubuskie (Lebus), Łódzkie (Lodsch),
                         Małopolskie (Kleinpolen), Mazowieckie (Masowien), Opolskie (Oppeln),
                         Podkarpackie (Karpatenvorland), Podlaskie (Podlachien), Pomorskie
                         (Pommern), Śląskie (Schlesien), Świętokrzyskie (Heiligkreuz),
                         Warmińsko-Mazurskie (Ermland-Masuren), Wielkopolskie (Großpolen),
                         Zachodniopomorskie (Westpommern) gegliedert (Stand zum 1.
                         Januar 2013).
Geographische            Polen liegt in Mitteleuropa an der Ostsee. Es grenzt im Osten
Lage                     an: Russland, Litauen, Weißrussland, die Ukraine, im Süden an:
                         die Slowakei und Tschechien, im Westen: an Deutschland.
Fläche                   312.683.000 km²
Einwohnerzahl            ca. 38 Mio.
Klima                    Das Klima ist gemäßigt. Die mittlere Temperatur im Sommer
                         liegt zwischen 16,5°C und 20°C, im Winter: zwischen -6°C und
                         0°C. Der wärmste Monat ist Juli. Der kälteste Monat ist Januar.
Religion                 Katholisch 95%, Orthodox 1,5%, Evangelisch 1% und andere.
Ethnische                Ethnisch betrachtet ist Polen ein homogenes Land. ca. 97% der
Zusammensetzung          Bevölkerung sind Polen. Die größten nationalen
                         Minderheiten sind Deutsche, Ukrainer und Weißrussen.
Zentralbank              Polnische Nationalbank (Narodowy Bank Polski) mit Sitz in Warschau,
                         ul. Świętorzyska 11/21
Währung                  Der durchschnittliche Eurokurs im Jahr 2013 betrug laut Angaben der
                         Polnischen Nationalbank 4,1975; Ein Zloty das sind ca. 0,24 Euro
Alarm- und Infonummern 997 Polizei, 998 Feuerwehr, 999 ärztlicher Notdienst oder die
                       allgemeine Alarmnummer 112 (Verbindungen sind kostenlos)
Fest- und Feiertage      1. Januar Neujahr, 6. Januar – Heilige Drei Könige, Ostern
                         (bewegliches Fest), 1. Mai – Tag der Arbeit,
                         3. Mai – Nationalfeiertag, Fronleichnam (bewegliches Fest),
                         15. August – Mariä Himmelfahrt, 1. November – Allerheiligen,
                         11. November – Tag der Unabhängigkeit,
                         25. und 26. Dezember – Weihnachten

                              2012 Lebens-und
                              2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                               ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                      Polen                        5
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Aufenthalt in Polen
       Einreise in das Hoheitsgebiet
                 von Polen1
Ein EU-Bürger2 kann nach Polen auf Grund
eines gültigen Reisedokumentes oder
eines anderen Dokumentes, das seine
Identität und Staatsbürgerschaft nachweist,
einreisen.

Ein Angehöriger eines EU-Bürgers, der
selbst kein EU-Bürger ist, kann nach Polen
auf Grund eines gültigen Reisedokumentes
und eines Visums, sofern es benötigt wird,
einreisen. Der Visumantrag wird beim Kon-
sul bzw. dem Kommandanten einer Grenz-
schutzdienststelle gestellt.

     Angehörige eines EU-Bürgers sind:
     a) Ehepartner,
     b) Direkter Abkömmling eines EU-
        -Bürgers oder seines Ehepartners
        (Abkömmling in gerader Linie: Kind,
        etc.), der im Alter von bis zu 21 Jah-                Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
        ren ist bzw. für dessen Unterhalt ein                              für Polen
        EU-Bürger oder sein Ehepartner auf-
                                                             1. Aufenthalt in Polen bis zu 3 Monaten
        kommt,
                                                             Ein EU-Bürger und ein Angehöriger eines
     c) Direkter Verwandter eines EU-
                                                             EU-Bürgers, der selbst kein EU-Bürger ist,
        -Bürgers oder seines Ehepartners in
                                                             können sich in Polen bis zu 3 Monaten au-
        aufsteigender Linie (Vorfahrer in ge-                fhalten, ohne ihren Aufenthalt registrieren
        rader Linie: Vater, Mutter), für dessen              lassen zu müssen. Wenn ein EU-Bürger
        Unterhalt ein EU-Bürger oder sein                    wegen Arbeitssuche in Polen eingereist ist,
        Ehepartner aufkommt.                                 darf er sich in Polen ohne Eintragung se-
                                                             ines Aufenthaltes nicht länger als 6 Mona-
                                                             te aufhalten. Dieser Zeitraum kann länger
1
     Genaue Informationen finden Sie im Gesetz vom           sein, wenn der EU-Bürger nachweisen kann,
     14.Juli 2006 über die Einreise, den Aufenthalt und      dass er aktiv seine Arbeitssuche gestaltet
     die Ausreise der Bürger aus den Mitgliedstaaten der     und echte Chancen auf eine Beschäftigung
     Europäischen Union und ihrer Familienangehörige in      hat. Der sich in Polen aufhaltende EU-Bür-
     das Hoheitsgebiet der Republik Polen, Gesetzblatt       ger ist verpflichtet, ein gültiges Reisedo-
     Dz.U. v. 2006 Nr. 144, Pos. 1043 mit Änderungen.
2
     Zum Zwecke der vorliegenden Broschüre wird sich
                                                             kument bzw. ein anderes Dokument, das
     die Abkürzung EU auf alle Staaten der Europäischen      seine Identität und Staatsbürgerschaft na-
     Union, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz   chweist, zu besitzen. Der Angehörige, der
     beziehen.                                               selbst kein EU-Bürger ist, ist verpflichtet,

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Aufenthalt in Polen
                                                    Ausgaben abdeckt, die während seines
                                                    Aufenthalts in Polen aufkommen können,
                                                 3) studiert oder an einer Berufsausbil-
                                                    dungsmaßnahme teilnimmt und kranke-
                                                    nversichert ist oder auf Grund von Vor-
                                                    schriften über die Koordinierung von
                                                    Sozialversicherungssystemen Anspruch
                                                    auf medizinische Versorgung hat und
                                                    über ausreichende Finanzmittel verfügt,
                                                    um für seinen eigenen Unterhalt und
                                                    den seiner Familienangehörigen in Po-
                                                    len aufkommen zu können, damit diese
                                                    Personen zu keiner Belastung für die
                                                    Sozialhilfe werden,
                                                 4) Ehegatte (Ehegattin) eines polnischen
                                                    Staatsbürgers ist,
                                                 5) er nach Arbeit sucht, aber sein unre-
                                                    gistrierter Aufenthalt nicht länger als
                                                    6 dauern darf, es sei denn, der EU-Bür-
                                                    ger kann nachweisen, dass er aktiv se-
                                                    ine Arbeitssuche gestaltet und echte
                                                    Chancen auf eine Beschäftigung hat.
ein gültiges Reisedokument und ein Visum
zu besitzen, falls ein Visum benötigt wird.       Ein EU-Bürger soll über ausreichend Fi-
                                                  nanzmitteln für den eigenen Unterhalt
2. Aufenthalt in Polen von über 3 Mona-           und den Unterhalt seiner Familienange-
    ten                                           hörigen im Hoheitsgebiet Polens ver-
Ein EU-Bürger kann sich in Polen länger           fügen, um das Sozialhilfesystem nicht
als 3 Monate aufhalten, wenn er:                  zu belasten. Als Nachweis für den Besitz
1) ein Arbeitnehmer bzw. ein selbständiger        von ausreichenden Finanzmitteln für
    Erwerbsträger im Hoheitsgebiet der            den eigenen Unterhalt und der seiner
    Republik Polen ist,                           Familienangehörigen, gelten vor allem:
2) er über ausreichende Finanzmittel ver-         1) Kreditkarte,
    fügt, um für seinen eigenen Unterhalt         2) Nachweis über den Besitz von Za-
    und den seiner Familienangehörigen in            hlungsmitteln in einer Bank bzw.
    Polen aufkommen zu können, damit diese           einem anderen Finanzinstitut, der mit
    Personen zu keiner Belastung für die             Stempel und Unterschrift eines be-
                                                     rechtigten Bank- bzw. Finanzinstitut-
    Sozialhilfe werden und krankenversi-
                                                     sangestellten versehen ist, wobei die
    chert ist oder auf Grund von Vorschri-
                                                     Bescheinigung spätestens einen Mo-
    ften über die Koordinierung von Sozial-
                                                     nat vor dem Beatragen der Registrie-
    versicherungssystemen Anspruch auf
                                                     rung des Aufenthalts in Polen ausge-
    medizinische Versorgung hat oder pri-            stellt sein muss.
    vate Krankenversicherung besitzt, die alle

                               2012 Lebens-und
                               2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                                ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                       Polen                 7
Lebens- und arbeitsbedingungen - praca.gov.pl
Aufenthalt in Polen
3. Aufenthaltsregistrierungspflicht                c) ein weiterer Nachweis zur Bestäti-
                                                       gung, dass der EU-Bürger eine Per-
ACHTUNG!
                                                       son ist, die als Selbständiger im Ho-
     Wenn der Aufenthalt in Polen länger als           heitsgebiet der Republik Polen ar-
     3 Monate dauert soll, ist der EU-Bürger           beitet,
     verpflichtet, seinen Aufenthalt regi-      3) bei Studenten und Personen, die an
     strieren zu lassen, und ein Familienan-       Berufsausbildungsmaßnahmen teilneh-
     gehöriger eines EU-Bürgers, der selbst        men:
     kein EU-Bürger ist, ist in diesem Falle       a) Bescheinigung aus einer Hochschu-
     verpflichtet, eine Aufenthaltskarte für           le über die Immatrikulation bzw. die
     Familienangehörige des EU-Bürgers                 Entsendung zur Teilnahme an Beru-
     zu erlangen.                                      fsausbildungsmaßnahmen,
                                                   b) ein Dokument, das die aktuelle
Der Antrag auf die Registrierung des Au-               Krankenversicherung oder den An-
fenthalts bzw. die Ausstellung der Aufen-              spruch auf medizinische Versorgung
thaltskarte für Familienangehörige eines               auf Grundlage von Vorschriften über
EU-Bürgers ist persönlich beim für den                 die Koordination der Sozialversiche-
jeweiligen Aufenthaltsort zuständigen Wo-              rungssysteme bescheinigt,
iwoden zu stellen. Im Woiwodschaftsamt             c) schriftliche Erklärung oder ein Nach-
ist das gültige Reisedokument oder ein an-             weis über den Besitz von Finanzmit-
deres Dokument, das die Identität und die              teln, die ausreichend sind, um für
Staatsbürgerschaft nachweist (bei EU-Bür-              den eigenen Aufenthalt und den Au-
gern) oder ein Reisedokument (bei Ange-                fenthalt der Familienangehörigen auf-
hörigen eines EU-Bürgers) vorzulegen.                  kommen zu können, damit diese
                                                       Personen zu keiner Belastung für die
Dem Antrag auf die Registrierung des                   Sozialhilfe werden oder ein Nach-
Aufenthalts eines EU-Bürgers sind fol-                 weis,
gende Unterlagen beizufügen:                    4) beim Ehepartner eines polnischen Sta-
1) bei Arbeitnehmern:                              atsbürgers: ein Dokument, das die Ehe-
   a) schriftliche Erklärung des Arbeitge-         schließung mit dem polnischen Staats-
       bers oder einer anderen Person über         bürger nachweist,
       die Absicht, den Arbeitnehmer mit        5) in sonstigen Fällen:
       Arbeitsausführung zu beauftragen,           a) ein Dokument, das die aktuelle
   b) Beschäftigungsnachweis,                          Krankenversicherung oder den An-
2) bei selbständig Gewerbetreibenden:                  spruch auf medizinische Versorgung
   a) Abschrift aus dem Landesgerichtsre-              auf Grundlage von Vorschriften über
       gister, falls eine Abschrift nach den           die Koordination der Sozialversiche-
       geltenden Rechtsvorschriften erfor-             rungssysteme bescheinigt,
       derlich ist,                                b) Bescheinigung des Besitzes von Fi-
   b) ein Nachweis zur Bestätigung der                 nanzmitteln, die ausreichend sind,
       Eintragung ins Zentralregister für die          um für den eigenen Aufenthalt und
       Gewerbetätigkeit,                               den Aufenthalt der Familienange-

88
Lebens- und arbeitsbedingungen - praca.gov.pl
Aufenthalt in Polen
      hörigen aufkommen zu können, da-
      mit diese Personen zu keiner Bela-
      stung für die Sozialhilfe werden.

Dem Antrag auf die Ausstellung der Au-
fenthaltskarte für Angehörige eines EU-
-Bürgers sind entsprechend beizufügen:
1) Bescheinigung über die Aufenthaltsregi-
   strierung eines EU-Bürgers, die demjeni-
   gen EU-Bürger erteilt wurde, mit dem der
   jeweilige Angehörige sich in Polen auf-
   hält,
2) 5 aktuelle Lichtbilder,
3) Bescheinigung der Eheschließung mit
   einem EU-Bürger (Ehepartner),
4) Bescheinigung der familiären Beziehun-
   gen und ein Dokument, das das Alter
   bzw. den Umstand nachweist, dass der
   EU-Bürger beziehungsweise die Ehe-
   gattin/ der Ehegatte für den Unterhalt
   der jeweiligen Person aufkommt (Ab-
   kömmlinge),
5) Bescheinigung der familiären Bezie-
   hungen und ein Dokument, das den
   Umstand nachweist, dass der EU-Bür-         Der Aufenthalt gilt als ununterbro-
   ger für den Unterhalt der jeweiligen        chen, wenn die jeweilige Person Polen
   Person aufkommt (Vorfahren).                für einen maximalen Zeitraum von 6 Mo-
                                               naten im Jahr (insgesamt) nicht verlas-
4. Daueraufenthaltsrecht für Polen             sen hat. Dieser Aufenthalt im Ausland
                                               kann aus folgenden Gründen länger sein:
ACHTUNG!                                       Ableistung des Militärdienstes oder an-
 Nach Ablauf von 5 Jahren eines unun-          dere wichtige persönliche Gründe, ins-
 terbrochenen Aufenthalts in Polen er-         besondere Schwangerschaft Geburt,
 wirbt der EU-Bürger ein Daueraufen-           Krankheit, Studium, Berufsausbildung,
 thaltsrecht.                                  Entsendung, vorausgesetzt, dass dieser
                                               Zeitraum nicht mehr als 12 aufeinander
                                               folgende Monate umfasst.
Ein Angehöriger, der selbst kein EU-Bürger
ist, erwirbt das Daueraufenthaltsrecht        Einem EU-Bürger, der das Daueraufen-
nach Ablauf von 5 Jahren eines ununter-       thaltsrecht erworben hat, wird auf seinen
brochenen Aufenthalt in Polen zusam-          Antrag ein Dokument ausgestellt, das
men mit dem EU-Bürger.                        sein Daueraufenthaltsrecht nachweist.

                             2012 Lebens-und
                             2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                              ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                     Polen               9
Aufenthalt in Polen
Ein Angehöriger, der kein EU-Bürger ist       Aufenthaltsregistrierung, Ersatz bzw. Aus-
und das Daueraufenthaltsrecht erworben        stellung eines neuen Nachweises über die
hat, hat das Recht auf eine Daueraufen-       Aufenthaltsregistrierung für einen EU-Bür-
thaltskarte für Angehörige eines EU-          ger, Ausstellung, Ersatz oder Ungültiger-
-Bürgers.                                     klärung von Aufenthaltskarten für Angehöri-
Der Antrag auf die Ausstellung der o. gen     ge von EU-Bürgern sowie Ausstellung, Er-
Dokumente ist persönlich beim für den je-     satz oder Ungültigerklärung von Nachweis-
weiligen Aufenthaltsort des EU-Bürgers        dokumenten für die Erteilung des Dauerau-
zuständigen Woiwoden zu stellen. Dem          fenthaltsrechts oder der Daueraufenthalt-
Antrag auf die Ausstellung des Nachweis-      skarten für Angehörige von EU-Bürgern.
dokumentes über die erfolgte Erteilung        Gegen die Entscheidung des Woiwoden
des Daueraufenthaltsrechts bzw. der           kann Widerspruch beim Präsidenten des
Daueraufenthaltskarte für Angehörige          Ausländeramtes in Warschau durch Ver-
eines EU-Bürgers sind 5 aktuelle Lichtbil-    mittlung des zuständigen Woiwoden einge-
der, die besondere Anforderungen erfüllen,    legt werden. Schriftlicher Widerspruch ist
beizufügen und es soll ein gültiges Reise-    innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
dokument vorgelegt werden. Der EU-Bür-        Entscheidung einzureichen.
ger kann auch ein anderes Dokument vor-
legen, das seine Identität und Staatsbür-     Die Adressen der Referate der Woiwod-
gerschaft nachweist.                          schaftsämter, die für Ausländerfragen zu-
                                              ständig sind und die die Anträge entge-
5. Ablehnung des Antrags auf Ausstel-         gennehmen, befinden sich auf der Inter-
   lung eines Registrierungsnachwe-           netseite des Ausländeramtes – http://
   ises bzw. einer Aufenthaltskarte für       www.udsc.gov.pl – unter dem Menüpunkt
   den Angehörigen eines EU-Bürgers           „Instytucje współpracujące“ (zusamme-
   und eines Dokumentes zur Bestäti-          narbeitende Stellen)
   gung des Daueraufenthalts bzw. einer
   Daueraufenthaltskarte für den Ange-        Mehr Informationen:
   hörigen eines EU-Bürgers.                     http://www.udsc.gov.pl
Der Woiwode lehnt einen Antrag ab, wenn:      das Ausländeramt.
1) die in den Vorschriften festgelegte Vo-
   raussetzungen für den Aufenthalt oder
                                               Meldepflicht
   den Daueraufenthalt nicht erfüllt wurden
                                               Ein EU-Bürger und seine Angehörigen,
   oder
                                               die sich außerhalb von Hotels und Ein-
2) der Aufenthalt der jeweiligen Person
                                               richtungen befinden, die im Zusammen-
   eine Gefahr für die Verteidigungsfähig-
                                               hang mit der Arbeit, Lehre, medizini-
   keit oder die Sicherheit des Staates
                                               schen Behandlung oder Erholung auch
   bzw. den Schutz der öffentlichen Sicher-
                                               Unterkunft anbieten, sind verpflichtet,
   heit und Ordnung darstellt oder
                                               sich in dem gebietsmäßig zuständigen
3) die Eheschließung mit einem EU-Bür-
                                               Stadt- bzw. Gemeindeamt spätestens
   ger zum Schein erfolgte.
                                               vor Ablauf des vierten Tages nach ihrer
                                               Einreise nach Polen für Zeitaufenthalt
Der Woiwode ist auch für folgende Angele-      anmelden zu lassen.
genheiten zuständig: Ungültigerklärung der

10
 10
Aufenthalt in Polen
GEBÜHREN:                                     www.transport.gov.pl, Menupunkt – „Bu-
Nachweisdokument über die erfolgte Au-        downictwo, Uprawnienia Zawodowe“ (Bau-
fenthaltsregistrierung eines EU-Bürgers,      wesen, Berechtigungen zur Berufsau-
ein Dokument, das das Daueraufenthalt-        sübung)“.
srecht eines EU-Bürgers bestätigt, Aufen-
thaltskarte / Daueraufenthaltskarte für Fa-   Bevor der Makler Aktivitäten auf dem Im-
milienangehörigen eines EU-Bürgers wer-       mobilienmarkt ergreift, ist ein Vermittlung-
den kostenfrei ausgestellt.                   svertrag abzuschließen. In diesem Vermit-
                                              tlungsvertrag ist festzuhalten, welche kon-
         Wohnmöglichkeiten                    kreten beruflichen Tätigkeiten der Makler
Nach einer Mietwohnung können Sie wie         auszuführen hat und welches Honorar ihm
folgt suchen:                                 dafür zusteht. In diesem Vertrag wird auch
                                              der beruflich für die Aufgabenumsetzung
• auf eigene Faust – indem Sie in Ihrem
    Bekanntenkreis fragen, Anzeigen in Ze-    verantwortliche Makler samt der Nummer
    itungen und im Internet lesen, eigene     seiner Berufslizenz genannt und eine Er-
    Anzeigen in Zeitungen und auf Internet-   klärung über abgeschlossene Haftpflicht-
    portalen schalten oder in der Umge-       versicherung für aus Vermittlungstätigke-
    bung, in der Sie die Wohnung suchen,      iten resultierende Schäden hinzugefügt.
    anschlagen,                               Der Vermittlungsvertrag bedarf der Schrift-
• mit Hilfe eines Immobilienmaklers –         form. Die Leistung eines Vermittlers hängt
    d.h. einer natürlichen Person, die eine   mit einer Gebühr zusammen, normalerwe-
    Berufslizenz für diesen Bereich be-       ise 50 bis 100% der im Vertrag festgelegten
    sitzt und die in das Zentralregister      monatlichen Miete.
    der Immobilienmakler eingetragen          Ein Wohnungsmietvertrag kann auf bestim-
    wurde.                                    mte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen
                                              werden. Die Kündigung eines Mietvertra-
Falls Sie sich für die Hilfe eines Immobi-    ges durch den Eigentümer kann aus Grün-
lienmaklers entscheiden, ist vorher zu        den erfolgen, die in gesetzlichen Vorschri-
prüfen, ob er eine Berufslizenz in diesem     ften festgelegt wurden. Vor Unterzeichnung
Bereich besitzt und eine Haftpflichtversi-    eines Vertrages kann der Eigentümer von
cherung abgeschlossen hat, die ihm vor        dem Mieter die Einzahlung einer rückzahl-
Schäden bei der Ausübung dieser Tätigkeit     baren Kaution verlangen. Diese Kaution ist
schützt. Der Minister für Transport, Bau-     eine Sicherheit für eventuelle Forderungen,
wesen und Meereswirtschaft verleiht den       die sich aus einer zu übermäßigen Abnut-
Immobilienmaklern Berufslizenzen und          zung des Lokals ergeben sowie eine Si-
prüft Beschwerden über die Arbeitsweise       cherheitsleistung für alle Forderungen aus
der Immobilienmakler Auf der Internetse-      der Wohnungsvermietung (sie darf die
ite des Ministeriums für Infrastruktur und    zwölffache Höhe der Monatsmiete nicht
Entwicklung befindet sich ein Auszug aus      überschreiten). Die Kaution soll binnen
dem Register der Immobilienmakler, wo         eines Monats, nachdem der Mieter aus der
jederzeit geprüft werden kann, ob eine        Wohnung ausgezogen ist, nach eventuel-
Person eine Berufslizenz besitzt (http://     lem Abzug der offenen Forderungen aus

                             2012 Lebens-und
                             2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                              ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                     Polen             11
Aufenthalt in Polen
der Wohnungsvermietung vom Vermieter              http://www.oferty.net/agencje
zurückerstattet werden.                       Immobilienfirmen aufgeschlüsselt nach
Die Höhe der Miete hängt von der Stadt,       einzelnen Woiwodschaften
dem Standard und der Wohnungsfläche
ab. Die teuersten Wohnungen gibt es in                  Erwerb von Immobilien3
Warschau und anderen Großstädten. Na-
                                              ACHTUNG!
chstehend wurden Mietpreisbeispiele für
Warschau angegeben:                               Ein EU-Bürger ist nicht verpflichtet, eine
• für eine Einzimmer-Wohnung                      entsprechende Genehmigung beim Mi-
   von 900 PLN bis 2100 PLN                       nister für Inneres zu beantragen, falls
   (ca. 215–500 EURO),                            er vorhat, eine selbständige Wohnung
• für eine Zweizimmer-Wohnung                     oder einen Geschäftsraum, bzw. eine
   von 1100 PLN bis 2500 PLN                      Garage oder ein Grundstück das weder
   (ca. 260–600 EURO),                            für landwirtschaftliche noch forstwirt-
• für eine Dreizimmer-Wohnung                     schaftliche Zwecke bestimmt ist, zu er-
   von 1500 PLN bis 3000 PLN                      werben.
   (ca. 360–720 EURO).                            Seit dem 1. Mai 2009 brauchen Auslän-
                                                  der aus anderen EU-Ländern keine Ge-
Große Unterschiede bei den Mieten inner-          nehmigung für den Erwerb eines sog.
halb der gleichen Wohnungskategorie er-           zweiten Wohnsitzes vorlegen, d.h. eines
geben sich aus ihrer Lage im Vergleich zur        Grundstücks für Wohn- oder Erho-
Stadtmitte.                                       lungszwecke, auf dem sich kein fester
                                                  Wohnsitz des Ausländers befinden wird.
Bei den obigen Beträgen handelt sich um           Die Ausländer aus anderen EU-Ländern
die Kaltmiete. Die Gebühren für Gas,              sind zurzeit verpflichtet eine Genehmi-
Strom, Heizung und Wasser werden in die
                                                  gung beim Kauf einer Immobilie für lan-
Miete in der Regel nicht berücksichtigt.
                                                  dwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche
Zeitungsanzeigen zum Immobilienvermie-
                                                  Zwecke in Polen, vorzulegen.
ten und -verkauf werden in folgenden Zei-
tungen geschaltet: „Oferta”, „Metro”, Mit-
twochausgabe von „Gazeta Wyborcza”            Nach dem polnischen Bürgerlichen Gesetz
(Beilage „Nieruchomości” [Immobilien]).       ist es erforderlich beim Erwerb irgendeiner
Sie befinden sich auch auf folgenden Inter-   Immobilie einen Vertrag in Form eines No-
netseiten: www.trader.pl, www.gratka.pl,      taraktes vor einem Notar abzuschließen.
www.oferty.net, www.gumtree.pl, www.          Verkaufsanzeigen für Wohnungen und
otodom.pl, www.bezposredników.pl, www.        Häuser sind in Zeitungen, auf Internetse-
nieruchomosci-online.pl, www.szybko.pl.       iten oder in Immobilienagenturen zu finden.
                                              Wenn Sie beim Kauf der Wohnung auf die
Mehr Informationen finden Sie unter:
                                              3
                                                  Der Erwerb von Immobilien wird im Gesetz vom 24.
   http://www.mir.gov.pl
                                                  März 1920 über den Erwerb von Immobilien durch
Ministerium für Infrastruktur und Entwick-        Ausländer geregelt (Gesetzblatt Dz.U. v. 2004 Nr. 167
lung                                              Pos. 1758 mit Änderungen).

12
 12
Aufenthalt in Polen
Hilfe eines Maklers von einer Immobiliena-       Mehr Informationen finden Sie unter:
gentur zurückgreifen, ist es ratsam, zuvor          http://www.mswia.gov.pl
zu prüfen, ob er die entsprechende Beru-         Innenministerium
fslizenz besitzt, ob er haftpflichtversichert       http://www.msw.gov.pl/portal/pl/88/260/
ist und von der Immobilienagentur bevoll-        Nabywanie_nieruchomosci.html
mächtigt wurde, in ihrem Namen zu agie-          ausführliche Informationen über den Erwerb
ren und Verträge abzuschließen. Für die          von Immobilien in Polen
Inanspruchnahme der Dienste einer Im-
mobilenagentur ist eine Provision in Höhe                         Führerschein4
von ca. 2–3% des Wohnungspreises fällig
(mehr über Immobilienvermittlung finden          Ein Führerschein, der in den anderen EU-
Sie im Kapitel: „Wohnmöglichkeiten“).            Ländern ausgestellt wurde, behält seine
                                                 Gültigkeit auch in Polen.
Eine Genehmigung des Ministers für Inne-         Der polnische Führerschein wird einer Per-
res ist beim Erwerb eines landwirtschaftlich     son ausgestellt, die:
bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grund-        1) das für die jeweilige Führerscheinklasse
stücks erforderlich (binnen 12 Jahren               erforderliche Mindestalter erreicht hat,
nach dem EU-Beitritt Polens dh. bis zum          2) ein ärztliches Attest vorgelegt hat, in dem
1 Mai 2016). Zu diesem Zweck ist es no-             bescheinigt wird, dass es für sie keine
twendig, eine Genehmigung des Ministers             gesundheitlichen Kontraindikationen da-
für Inneres für den Immobilienerwerb zu             für gibt, Fahrzeuge zu fahren, und ein
beantragen. Solche Genehmigung wird er-             psychologisches Attest vorlegt, in dem
teilt, wenn:                                        bescheinigt wird, dass es für sie keine
1) der Erwerb der Immobilie keine Gefahr            psychologischen Kontraindikationen da-
     für die Verteidigungsfähigkeit und Si-         für gibt, Fahrzeuge zu fahren – falls
     cherheit des Staates sowie für die öffen-      erforderlich,
     tliche Ordnung darstellt und dem Erwerb     3) für die jeweilige Führerscheinklasse er-
     keine Gründe der Sozialpolitik und der         forderliche Schulung absolviert hat,
     öffentlichen Gesundheit im Wege ste-        4) das für die jeweilige Führerscheinklasse
     hen,                                           erforderliche staatliche Examen bestan-
2) der EU-Bürger nachweisen kann, dass              den hat,
     Umstände vorliegen, die seine Bindung       5) sich in Polen mindestens 185 Tage in
     an Polen bestätigen.                           jedem Kalenderjahr aus Gründen der
                                                    persönlichen oder beruflichen Bezie-
Der Antrag auf die Erteilung der Immobi-            hungen aufgehalten hat, oder einen
lienkaufgenehmigung ist an den Minister             Nachweis vorlegen kann, dass sie in
für Inneres an die Adresse: Ministerstwo            Polen seit mindestens 6 Monaten stu-
Spraw Wewnętrznych, Departament Ze-                 diert.
zwoleń i Koncesji [Ministerium für Inneres,
Referat Genehmigungen und Konzessio-             4
                                                     Grundsätze für den Erwerb des Führerscheins regelt
nen], ul. Batorego 5, 02-591 Warszawa zu             das Gesetz über Fahrzeugführer Gesetzblatt Dz.U.
stellen.                                             v. 2008 Nr. 30 Pos. 151 mit Änderungen).

                               2012 Lebens-und
                               2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                                ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                       Polen                       13
Aufenthalt in Polen
ACHTUNG!                                      4) ein anderes Dokument besitzt, das ihre
 Ein EU-Bürger, der einen Führerschein           Berechtigung zum Führen eines mit
                                                 einem Motor ausgerüsteten Fahrzeugs
 bekommen, möchte muss das Minde-
                                                 Motor bestätigt;
 stalter für die jeweilige Kategorie erre-
                                              5) im Ausland eine Fahrerlaubnis bereits
 ichen: 14 Jahre – AM; 16 Jahre – A1,
                                                 erworben hat, aber bei der ein Bescheid
 B1, T; 18 Jahre – A2, B, B+E, C1, C1+E;         über die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis
 20 Jahre – A, wenn die Person seit min-         erlassen wurde oder ihre Fahrerlaubnis
 destens 2 Jahren den Führerschein der           einbehalten wurde – und zwar in einer
 A2-Kategorie besitzt; 21 Jahre – C,             Zeit und in einem Umfang, die in dem
 C+E, D1, D1+E, unter Vorbehalt der              Bescheid genannt wurden;
 besonderen Vorschriften zum Minde-           6) deren Fahrerlaubnis im Rahmen der
 stalter von Personen, die als Angehörige        Beaufsichtigung der Fahrzeugführer in
 von uniformierten Diensten Fahrzeuge            einem Umfang, der im Gesetz über die
 fahren und entsprechende Vorqualifi-            Fahrzeugführer festgelegt wurde, um-
 kationen besitzen; 24 Jahre – A, wenn           getauscht wurde.
 die jeweilige Person nicht mindestens
 2 Jahre einen Führerschein der A2-Ka-        Bei diesen Führerscheinklassen handelt
 tegorie besitzt; D und D+E, unter Vorbe-     sich um Kategorien, die EU-weit einheitlich
 halt der besonderen Vorschriften zum         sind.
 Mindestalter von Personen, die als An-
                                              Mehr Informationen finden Sie unter:
 gehörige der uniformierten Diensten Fah-
                                                  http://www.mir.gov.pl
 rzeuge fahren und zu Personen, die ent-
                                              Ministerium für Infrastruktur und Entwic-
 sprechende Vorqualifikationen besitzen.
                                              klung, [Ministerstwo Infrastruktury i Roz-
                                              woju], Menüpunkt – Transport auf Straßen
Der Führerschein darf einer Person nicht      [Transport drogowy]
ausgestellt werden:                               http://www.krbd.gov.pl
1) bei der während einer ärztlichen Unter-    Nationalrat für Sicherheit im Straßenver-
   suchung aktive Form der Abhängigkeit       kehr
   von Alkohol oder von einer ähnlich wie
   Alkohol wirkenden Substanz festgestellt        Kapitalfluss und Zahlungen
   wurde;                                     ACHTUNG!
2) gegen die in einem rechtskräftigen Urte-
   il Fahrverbot ausgesprochen wurde –         Gemäß Art. 63 des Vertrages über die
   und zwar während der Geltungsdauer          Arbeitsweise der Europäischen Union
   dieses Verbotes;                            gibt es in Polen für EU-Bürger keine
3) bei der ein Bescheid über die Entzie-       Beschränkungen in punkto Kapitalfluss
   hung ihrer Fahrerlaubnis erlassen wur-      und Zahlungen.
   de oder ihre Fahrerlaubnis einbehalten
   wurde – und zwar in einer Zeit und in      Die EU-Bürger können in Polen alle Finan-
   einem Umfang, die in dem Bescheid          zgeschäfte vornehmen u.a. Bankkonten
   genannt wurden;                            eröffnen, Kredite oder Darlehen bei Finan-

14
 14
Aufenthalt in Polen
zinstituten mit Sitz in Polen aufnehmen. Die
EU-Bürger können auch die nach Polen
überwiesene Finanzmittel oder die in Polen
erwirtschafteten Erträge frei ins Ausland
transferieren.

Bei solchen Transaktionen und Geschäften
können in bestimmten Fällen und nach
dem EU-Recht Kontrollverfahren angewen-
det werden, die zur Vorbeugung der Gel-
dwäsche oder der Finanzierung von terrori-
stischen Organisationen vorgesehen sind.
Diese Verfahren bestehen in der Kundeni-
dentifizierung und Registrierung von Trans-
aktionen. Zur Vorbeugung dieser oben ge-
nannten negativen Aktivitäten wird auch die
Verbringung von Barmitteln in Höhe von
über 10.000 EUR, sowie mengenunab-
hängig von Gold und Platin in Devisenform
(Stäbe, Münzen, Halbprodukte) nach und
aus Polen kontrolliert. Diese Mittel und
Devisen sind den polnischen Zoll- oder
Grenzschutzbehörden bei der Einreise
nach Polen oder bei der Ausreise aus
Polen zu melden5. Die Anzeigepflicht für
diese Mittel und Devisen betrifft aber nicht
die Fälle, in den es zur Grenzüberschrei-
tung an einer Grenze zum Schengenstaat
kommt.

Mehr Information unter:
   http://www.mf.gov.pl
Finanzministerium

5
    Seit dem 15. Juni 2007 wird im Bezug auf
    Geldmitteleinfuhr und -ausfuhr in allen EU-Mit-
    gliedstaaten die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des
    Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
    Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln,
    die in die Gemeinschaft und aus der Gemeinschaft
    verbracht werden, angewendet (Amtsblatt L 309
    vom 25.11.2005, S. 9).

                                     2012 Lebens-und
                                     2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                                      ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                             Polen   15
Arbeit in Polen
    Wie finden Sie Arbeit in Polen?
In Polen kann man nach Arbeit auf unter-
schiedliche Art und Weise suchen. Eine
Möglichkeit Arbeit zu finden ist die Durch-
sicht der Internetseiten mit Jobangeboten.
Eine andere Möglichkeit ist es bei ausge-
wähltem Arbeitgeber eigenen Lebenslauf
mit einem Bewerbungsschreiben abzuge-
ben. Man kann auch die Vermittlung von
folgenden Stellen in Anspruch nehmen:

•   öffentliche Arbeitsverwaltungen
Kreisarbeitsämter verfügen über Jobange-
bote, die im Internet in einer zentralen
Datenbank mit Jobangeboten auf http://
oferty.praca.gov.pl. veröffentlicht werden.
Um Hilfe bei der Jobsuche, andere Formen
der Unterstützung und Formen der berufli-
chen Aktivierung in Anspruch nehmen zu
können, muss der Betroffene in dem Krei-
sarbeitsamt als Arbeitsuchender oder
Arbeitloser angemeldet sein.                              4) Dokumente aus den hervorgeht, dass
Die Registrierung kann direkt im Kreisarbe-                  die Person bestimmte Arbeiten nicht
itsamt oder übers Internet6 erfolgen.                        ausführen darf, falls die sich im Ar-
Eine Person, die sich als Arbeitsloser oder                  beitsamt registrierende Person solche
Arbeitssuchender anmelden möchte, über-                      Unterlagen besitzt.
gibt einem Mitarbeiter des Amts folgende
Unterlagen zur Einsichtsnahme:                            •   nichtöffentliche Arbeitsvermittlungs-
1) der Personalausweis oder ein anderes                       büros
    Identitätsdokument,                                   Jedes legale nichtöffentliche Arbeitsvermit-
2) Schulabschlusszeugnisse, Diplome bzw.                  tlungsbüro soll in das Register von Unter-
    andere Unterlagen, die Qualifikationen                nehmen, die Arbeitsvermittlungsbüros füh-
    oder abgeschlossene Schulungen be-                    ren, eingetragen sein, was durch ein vom
    stätigen,                                             Woiwodschaftsmarschall erteiltes Zerti-
3) Arbeitszeugnisse und alle sonstige Do-                 fikat bescheinigt wird. Die Liste der Arbeit-
    kumente, die für die Feststellung even-               svermittlungsbüros ist auf der Internetseite
    tueller Berechtigungen erforderlich sind,             http://www.kraz.praca.gov.pl oder auf der
                                                          Seite des Arbeitsamt-Infodienstes http://
6
    Das Verfahren zur Anmeldung von Arbeitslosen und      www.psz.praca.gov.pl unter dem Menü-
    Arbeitssuchenden legt die Verordnung des Ministers
    für Arbeit und Sozialpolitik v. 12.11.2012 über die
                                                          punkt: „Rejestr agencji zatrudnienia“ [Ve-
    Anmeldung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden       rzeichnis der Arbeitsvermittlungsbüros] zu
    fest (Gesetzblatt Dz.U. v. 2012, Pos. 1299).          finden. Die Liste kann auch im Kreis- und

16
 16
Arbeit in Polen
Woiwodschaftsarbeitsamt oder im Zentrum          •  Zeitungen mit Stellenanzeigen
für Information und Planung der Berufli-         Die meisten Tageszeitungen, sowohl die
chen Laufbahn [Centrum Informacji i Pla-         gesamtpolnischen als auch die lokalen,
nowania Kariery Zawodowej] eingesehen            haben besondere Spalten mit Stellenange-
werden.                                          boten. Die meisten Stellenanzeigen sind in
                                                 den Montagsausgaben der „Gazeta Wy-
    Ein Arbeitsvermittlungsbüro darf von         borcza”, in ihrer Beilage „Praca“ [Arbeit],
    Personen, für die es eine Stelle sucht       und in der Mittwochsbeilage „Moja Kariera“
    oder denen sie bei der Wahl des              [Meine Karriere] zu der Zeitung „Rzeczpo-
    richtigen Berufs oder Arbeitsstelle hilft,   spolita“ zu finden.
    keine Gebühren erheben, (mit Aus-
    nahme der tatsächlich angefallenen           Mehr Informationen finden Sie unter:
    Kosten im Zusammenhang mit der                   www.praca.gov.pl
    Arbeitsentsendung ins Ausland).              elektronische Leistungen der Öffentlichen
                                                 Arbeitsverwaltung,
                                                     http://www.psz.praca.gov.pl
•   Internetportale mit Arbeitsangeboten
                                                 Infodienst der öffentlichen Arbeitsverwaltung,
Man kann darin nach Arbeitsangeboten
                                                     http://www.zielonalinia.gov.pl
suchen oder den eigenen Lebenslauf ins
                                                 Informations- und Beratungszentrum der
Internet stellen. Die nachstehende Adres-
                                                 Arbeitsverwaltung,
senliste ist nicht vollständig, sie beinhaltet
                                                     http://www.eures.praca.gov.pl
nur einige Beispiele. Die Internetportale
                                                 Infoservice des polnischen EURES-Net-
werden meistens von privaten Unternehmen
                                                 zwerks,
geführt. Die Tatsache, dass einzelne Seiten
                                                     www.kraz.praca.gov.pl
hier genannt wurden, stellt keine Empfeh-
                                                 Register mit Unternehmen, die Arbeitsver-
lung des Ministeriums für Arbeit und Sozial-
                                                 mittlungsbüros führen,
politik für den Seitenbetreiber dar, sondern
                                                     www.mbp.ohp.pl
belegt ausschließlich ein umfangreiches
                                                 Jobangebote, die von den Freiwilligen Ar-
Spektrum von Möglichkeiten, die man bei
                                                 beitsbrigaden veröffentlicht werden.
Suche nach Arbeit im Internet nutzen kann.
                                                     Wie sollen Sie Ihren Lebenslauf
Exemplarische Internetseiten:
                                                        (CV) und Ihre Bewerbung
http://www.praca.interia.pl,
                                                               verfassen?
http://www.praca.gazeta.pl,
http://www.pracuj.pl,                            Der Lebenslauf (CV) soll folgende Angaben
http://www.praca.wp.pl,                          enthalten:
http://www.praca.onet.pl,                        • personenbezogene Daten (Vorname,
http://www.jobs.pl ,                                Zuname, Wohnadresse, Kontakttelefon-
http://www.jobpilot.pl,                             nummer, E-Mail),
http://www.cvonline.pl,                          • Bildung,
http://www.jobcenter.com.pl,                     • Berufserfahrung,
http://monsterpolska.pl,                         • zusätzliche Qualifikationen,
http://www.careerjet.pl.                         • Zusätzliche Fertigkeiten.
                                 2012 Lebens-und
                                 2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                                  ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                         Polen              17
Arbeit in Polen
Unter dem Lebenslauf ist folgende, eigen-      man den Lebenslauf und die Bewerbung
händig unterzeichnete Klausel anzuführen:      schreibt.
Oświadczam, że wyrażam zgodę na prze-
chowywanie i przetwarzanie moich danych             Verträge, auf Grundlage deren
osobowych, niezbędnych dla potrzeb pro-                in Polen gearbeitet wird
cesu rekrutacji (zgodnie z ustawą z dnia
                                               ACHTUNG!
29 sierpnia 1997 r. o ochronie danych oso-
bowych).                                           Bürger der Mitgliedsstaaten der Euro-
[Ich erkläre hiermit, dass ich damit einver-       päischen Union können die Arbeit in
standen bin, dass meine personenbezoge-            Polen aufnehmen, ohne das sie zuvor
nen Daten, die für das Rekrutierungsver-           die Arbeitserlaubnis erteilt bekommen
fahren erforderlich sind, gespeichert und          müssen.
verarbeitet werden (gemäß dem Daten-
schutzgesetz vom 29. August 1997)].            1. Arbeitsvertrag
                                               Die grundlegende Form der Einstellung in
Der Lebenslauf soll nach Möglichkeit kurz      Polen ist der Arbeitsvertrag. Es ist gleichze-
und bündig sein und ein (max. 2) weißes        itig der günstigste Vertrag, was zusätzliche
A4-Blatt Papier umfassen.                      Rechte, also so genannte Arbeitnehmer-
                                               rechte, anbetrifft. Alle Angelegenheiten be-
Der Bewerbung ist ein kurzer Brief beizu-      züglich des Arbeitsvertrages sind in dem
fügen, der die Wahl des jeweiligen Arbeit-     Gesetz – das Arbeitsgesetzbuch geregelt.7
sangebotes begründen soll. Die Bewer-          Andere Formen der Beschäftigung in Polen
bung kann mehr persönlich als der Leben-       sind die Ernennung, Bestellung, Wahl oder
slauf sein. Sie soll über ein weißes Blatt     ein genossenschaftlicher Arbeitsvertrag.
A4-Papier nicht hinausgehen und eigen-         Es können andere Formen der Beschäfti-
händig unterzeichnet werden.                   gung angewandt werden, wenn Rechtsvor-
                                               schriften die jeweilige Möglichkeit vorse-
Nachdem der Arbeitgeber Lebensläufe und        hen.
Bewerbungen der Anwärter gelesen hat,
lädt er ausgewählte Personen zum Vorstel-          Nach dem Abschluss des Arbeitsvertra-
lungsgespräch ein.                                 ges mit einem polnischen Arbeitgeber
Einige Muster von Lebensläufen und Be-             gelten für den EU-Bürger prinzipiell po-
werbungen finden Sie im Infodienst der öf-         lnische Arbeitsrechtsvorschriften.
fentlichen Arbeitsverwaltung unter http://
www.psz.praca.gov.pl unter dem Menü-
punkt „Jak przygotować się do rozmowy?“        Im Arbeitsgesetzbuch wurden folgende Ar-
[Wie bereitet man sich auf ein Gespräch        ten von Arbeitsverträgen genannt:
vor?]. Auf der Internetseite des Informa-      • auf Probe – solch ein Vertrag kann je-
tions- und Beratungszentrums der Arbeit-          dem anderen Vertrag vorangehen, er
sverwaltung http://www.zielonalinia.gov.pl
kann man unter dem Menüpunkt „Praca“           7
                                                   Gesetzblatt Dz.U. v. 1998 Nr. 21 Pos. 94 mit
[Arbeit] auch praktische Tipps finden, wie         Änderungen

18
 18
Arbeit in Polen
    kann jedoch für einen Zeitraum von              oder solche Arbeit, deren Ausführung
    mehr als 3 Monaten nicht abgeschlos-            durch Arbeitnehmer des Arbeitgeber
    sen werden,                                     des Nutzers fristgerecht nicht möglich
•   auf bestimmte Zeit – es ist ein befriste-       wäre; es können auch Arbeiten sein, die
    ter Vertrag, der auf eine bestimmte Zeit        als Vertretung bei Abwesenheit eines
    geschlossen wird. Das Arbeitsgeset-             Arbeitnehmers des Arbeitgebers des
    zbuch beschränkt die Anzahl von sol-            Nutzens ausgeführt werden,
    chen Verträgen, die mit ein und demsel-     •   Telearbeit, d.h. Arbeit, die außerhalb
    ben Arbeitnehmer geschlossen werden             der Arbeitstelle mit Hilfe von elektroni-
    können. Werden mit einem Arbeitneh-             schen Kommunikationsmitteln ausge-
    mer zwei Arbeitsverträge auf Zeit für           führt werden kann; die Aufnahme einer
    zwei aufeinander folgende Zeiträume             Arbeit in Form von Tele-Arbeit ist freiwil-
    geschlossen, gilt der nächste Arbeit-           lig. Vorschriften zur Telearbeit beinhal-
    svertrag – im Hinblick auf seine Rechts-        ten Garantien für den Telearbeitnehmer,
    folgen – als Arbeitsvertrag auf Dauer           in den es um Gleichbehandlung bei der
    (auch dann, wenn es rein formal ein Ar-         Beschäftigung sowie Diskriminierung-
    beitsvertrag auf Zeit wäre). Diese Folge        sverbot wegen der Arbeit als Telearbeit,
    tritt dann ein, wenn der Zeitraum zwi-          oder Verweigerung der Aufnahme sol-
    schen der Auflösung des letzten befri-          cher Arbeit geht.
    steten Arbeitsvertrags und dem Ab-
    schluss eines weiteren befristeten Arbe-    Abschluss des Arbeitsvertrages
    itsvertrages kürzer als ein Monat ist,      Arbeitnehmer kann jede Person sein, die
•   auf Dauer der auszuführenden Arbeit,        das 18. Lebensjahr vollendet hat, unter
•   auf unbestimmte Zeit.                       Vorbehalt von Vorschriften, die sich auf
                                                Beschäftigung von Minderjährigen bezie-
Zusätzlich treten neben den oben genann-        hen. Minderjährig ist eine Person, die das
ten Formen der Beschäftigung außerstan-         16 Lebensjahr vollendet, aber das 18 Le-
dardmäßige Formen auf:                          bensjahr nicht vollendet hat. Grundsätzlich
• Ein Teilzeitjob – diese Form der Be-          ist die Beschäftigung von Personen unter
   schäftigung kann nicht zu Festlegung         16 verboten.
   von weniger günstigen Arbeits- und           Der Arbeitsvertrag soll schriftlich abge-
   Lohnbedingungen im Vergleich mit einer       schlossen werden und es sollen in ihm die
   gleichen oder ähnlichen Art von Arbeit       Vertragsparteien, die Art des Vertrages,
   als Vollzeitbeschäftigung führen,            das Abschlussdatum sowie die Arbeits- und
• Zeitarbeit – der Arbeitnehmer wird durch      Vergütungsbedingungen festgesetzt wer-
   die Zeitarbeitagentur auf Grundlage eines    den, insbesondere:
   Arbeitsvertrages beschäftigt und soll die    • Art der Arbeit,
   Zeitarbeit für und unter der Leitung eines   • Arbeitsort,
   anderen Unternehmers sog. Arbeitsge-         • Vergütung, die der Art der ausgeführten
   bers des Nutzers ausführen; diese Ar-            Arbeit entspricht, dabei sind die einzel-
   beit kann Saisonarbeit, Arbeit in einer          nen Bestandteile dieser Vergütung an-
   bestimmten Zeit oder ein Nebenjob sein,          zugeben,

                              2012 Lebens-und
                              2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                               ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                      Polen                 19
Arbeit in Polen
•     Arbeitszeit,                               Auflösung des Arbeitsvertrages
•     Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme.             Der Arbeitsvertrag kann:
                                                 • durch einvernehmliche Vereinbarung der
    Wurde ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich     Parteien,
    abgeschlossen, hat der Arbeitgeber dem       • durch Erklärung einer Partei unter Ein-
    Arbeitnehmer spätestens am Tag der             haltung der Kündigungsfrist,
    Arbeitsaufname die Vereinbarungen be-        • durch Erklärung einer Partei ohne Ein-
    züglich der Vertragsart, Vertragsparteien      haltung der Kündigungsfrist,
    und der Vertragsbedingungen schriftlich      • nach Ablauf der Vertragsdauer,
    zu bestätigen.                               • mit dem Tag der Beendigung der Arbeit,
                                                   für deren Verrichtung der Vertrag abge-
                                                   schlossen war aufgelöst werden.
Änderung der Arbeitsvertragsbedingun-
gen                                              Auflösung des Arbeitsvertrages durch
Eine Änderung der Arbeitsvertragsbedingun-       einvernehmliche Vereinbarung der Par-
gen bedarf der schriftlichen Form und kann:      teien – in diesem Fall erklären sich der Ar-
• durch einvernehmliche Vereinbarung             beitgeber und der Arbeitnehmer einverstan-
   der Parteien – der Arbeitgeber und der        den, dass der Arbeitsvertrag im von beiden
   Arbeitnehmer erklären sich damit ein-         Parteien vereinbarten Termin aufgelost wird.
   verstanden, dass die Arbeitsvertragsbe-
   dingungen verändert werden, und be-           Auflösung des Arbeitsvertrages durch
   stimmen den Zeitpunkt, ab dem die Än-         Kündigung – der Arbeitsvertrag wird durch
   derung gilt,                                  eine schriftliche Erklärung des Arbeitneh-
• vom Arbeitgeber durch eine Kündi-              mers oder des Arbeitgebers unter Einhal-
   gung, die die Arbeits- und Vergü-             tung der Kündigungsfrist aufgelöst.
   tungsbedingungen ändert erfolgen.
                                                  Die Kündigungsfrist für den Arbeitsver-
Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall:             trag auf unbestimmte Zeit hängt von der
– erklären, dass er die angebotenen Be-           Beschäftigungsdauer des jeweiligen Ar-
  dingungen akzeptiert; in diesem Fall gel-       beitnehmers ab. Die Kündigungsfrist
  ten die neuen Konditionen nach Ablauf           beträgt jeweils: 2 Wochen – wenn der
  der Kündigungsfrist,                            Arbeitnehmer kürzer als 6 Monate be-
– noch vor dem Ablauf der Hälfte der Kün-         schäftigt war, 1 Monat – wenn der Arbe-
  digungsfrist erklären, dass er die ange-        itnehmer mindestens 6 Monate beschä-
  botenen Bedingungen nicht akzeptiert;           ftigt war, 3 Monate – wenn der Arbeit-
  in diesem Fall wird der Arbeitsvertrag          nehmer mindestens 3 Jahre beschäftigt
  nach Ablauf der Kündigungsfrist aufge-          war. Beim Abschluss eines befristeten
  löst,                                           Arbeitsvertrages für den Zeitrum von
– keine Erklärung abgeben, was die An-            über sechs Monaten können die Parte-
  nahme der neuen Bedingungen be-                 ien die Zulässigkeit einer früheren Au-
  deutet; und in diesem Fall gelten neue          flösung dieses Vertrages mit einer zwe-
  Bedingungen nach Ablauf der Kün-                iwöchigen Kündigungsfrist vereinbaren.
  digungsfrist.

20
 20
Arbeit in Polen
Fristlose Kündigung des Arbeitsvertra-               alifikationen des Arbeitnehmers ent-
ges – der Arbeitsvertrag wird durch eine             spricht,
schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers         •   wenn der Arbeitgeber seine Grundp-
oder des Arbeitgebers ohne Einhaltung                flichten gegenüber dem Arbeitnehmer
der Kündigungsfrist aufgelöst. Der Arbe-             schwerwiegend verletzt hat.
itgeber kann den Arbeitsvertrag in diesem
Verfahren nur durch Verschulden des              In Polen gelten auch besondere Vorschriften
Arbeitnehmers auflösen:                          über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
• wenn der Arbeitnehmer die grundlegen-          aus Gründen, die nicht an der Seite des
   den Arbeitnehmerpflichten schwerwie-          Arbeitnehmers liegen. Sie regeln wie Grup-
   gend verletzt hat,                            penentlassung und Einzelentlassung zu
• wenn der Arbeitnehmer während der              erfolgen hat, und gelten für Arbeitgeber, die
   Dauer des Arbeitsvertrages eine Stra-         mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen.
   ftat begangen hat, die seine weitere
   Beschäftigung auf der bisherigen Stelle       Arbeitszeit
   unmöglich macht, wenn diese Straftat          Die Arbeitzeit darf 8 Stunden täglich und
   offensichtlich ist oder durch ein recht-      durchschnittlich 40 Stunden in einer durch-
   skräftiges Urteil bestätigt wurde,            schnittlichen Fünf-Tage-Arbeitswoche inner-
• infolge eines durch den Arbeitnehmer           halb eines Berechnungszeitraumes nicht
   verschuldeten Verlustes der zur Ausfüh-       überschreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit
   rung seiner beruflichen Aufgaben erfor-       mit Überstunden darf durchschnittlich keine
   derlichen Berechtigungen,                     48 Stunden im Berechnungszeitraum über-
                                                 schreiten. Arbeit am Sonntagen und Feier-
oder aus Gründen, die vom Arbeitneh-             tagen ist in Fällen zulässig, die im Arbeits-
mer nicht verschuldet waren:                     gesetzbuch genannt wurden, z.B. bei
• bei Erwerbsunfähigkeit des Arbeitneh-          Schichtarbeit, im Transport- und Verkehr-
  mers durch eine Krankheit, die nach            swesen, bei Arbeiten, die wegen ihres ge-
  den Arbeitsrechtsvorschriften eine be-         sellschaftlichen Nutzens und der täglichen
  stimmte Zeit andauert,                         Bedürfnissen der Gesellschaft erforderlich
• bei entschuldigter Abwesenheit des Ar-         sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den
  beitsnehmers, die länger als einen Mo-         Arbeitnehmern, die am Sonntagen und Fe-
  nat dauert, und zwar aus anderen Grün-         iertagen arbeiten, an einem anderen Tag
  den, als eine Krankheit.                       frei zu geben und ihnen mindestens jede
                                                 4 Wochen einen arbeitsfreien Sonntag zu
Der Arbeitnehmer kann einen Arbeitsver-          gewährleisten.
trag fristlos kündigen:                          Die Nachtzeit umfasst 8 Stunden zwischen
• wenn der Arzt einen gesundheits-               21.00 – 07.00 Uhr. Arbeitnehmern, die in
    schädlichen Einfluss der ausgeübten          der Nacht arbeiten steht eine Zulage zu ih-
    Tätigkeit auf ihn festgestellt und der Ar-   rem Entgelt für jede Arbeitsstunde in der
    beitgeber ihn nicht mit einer anderen        Nachtzeit zu.
    Tätigkeit betraut hat, welche dem Ge-        Bei der Arbeit in Überstunden handelt sich
    sundheitszustand und beruflichen Qu-         um Arbeit, die über die reguläre Arbeitsnor-

                               2012 Lebens-und
                               2014 Lebens- undArbeitsbedingungen
                                                ArbeitsbedingungenininPolen
                                                                       Polen               21
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