Psychoonkologische Versorgung bei niedergelassenen Psychotherapeuten: eine Befragung von Therapeuten mit und ohne Kassensitz
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Psychoonkologische Versorgung bei niedergelassenen Psychotherapeuten: eine Befragung von Therapeuten mit und ohne Kassensitz Susanne Singer1,2, Annette Rockenbach3, Erika Kojima1, Katrin Reuter4, Martina Prinz-Zaiss4, Andrea Petermann-Meyer5, Erhard Schneider6, Klaus Lang7 Summary Psycho-oncological care in private practices: a survey among psychotherapists with and without licence for reimbursement with public health insurance Objective: This study examined how certified psychotherapist working in an outpatient set- ting organise their practice to be able to treat cancer patients and what specific problems they encounter. We differentiated between therapists with and without licence. Methods: Out of the list of psychotherapists held by the German Cancer Information Service, a random sample of practices was selected. They received a mailed questionnaire. Per practice, only one therapist was selected. The questionnaire was developed by a group of psychotherapists from two psycho-oncological associations in Germany. Practices with and without licence were compared using chi-square, ranksum tests and multivariate regression analyses (adjusting for professional qualification and school of therapy). Results: Of 257 contacted practices, 160 therapists participated, and 144 were certified and could be included (62 without and 82 with licence). Waiting times for a first consultation for cancer patients were on average 10 days in practices of therapists without licence and 18 days with licence (p < 0.01). Crisis intervention within 3 days was possible for 62 % of the therapists without and for 44 % with licence (p = 0.08). There was no evidence for differences in what treatment options both types of therapists offered. Both groups reported that more than half of the cancer patients (60 % without and 58 % with licence) had to cancel their appointments at least once every 3 months, and 64 % of the therapists did not ask a fee for that. Financing of the treatment happened most frequently via compensation from health insurance companies via their licence in therapists with licence and via private payment or so called „Kostenerstattung“ in therapists without licence. Discussion: In psycho-oncological practices, waiting times for a first consultation for cancer patients are on average 4 weeks shorter than in general, especially short in practices without licence. Cancellation of appointments by patients are relatively frequent in both groups of therapists, which bears financial risks for them. Special methods of compensation for services such as selective contracts are infrequently used. Z Psychosom Med Psychother 67/2021, 132–152 1 Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik (IMBEI), Universitäts- medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 2 Universitätskrebszentrum (UCT), Mainz. 3 Psychotherapiepraxis, Homburg. 4 Psychotherapiepraxis, Freiburg. 5 Psychotherapiepraxis, Aachen. 6 Psychotherapiepraxis, Wangen. 7 Psychotherapiepraxis, München. © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 133 Key words Psychooncology – Health Care Research – Care Models – Financing – Psychotherapy Zusammenfassung Fragestellung: Diese Studie ging der Frage nach, wie niedergelassene Psychotherapeuten ihre Praxis organisieren, wenn sie Krebspatienten behandeln, und welche spezifischen Probleme dabei auftreten. Dabei unterschieden wir zwischen Praxen mit und ohne Kassenzulassung. Methode: Aus dem Verzeichnis der Psychotherapeuten beim Krebsinformationsdienst wurden Adressen von Praxen per Zufall gezogen, die postalisch einen Fragebogen mit frankiertem Rückumschlag erhielten. Pro Praxis wurde nur ein Therapeut angeschrieben. Der Fragebogen war vorher von einer Gruppe niedergelassener Psychotherapeuten zweier psychoonkologischer Fachgesellschaften entwickelt worden. Der Vergleich von Therapeuten mit und ohne Kassen- zulassung erfolgte anhand von Chi-Quadrat-Tests, Rangsummentests und multivariaten Regressionsanalysen (Adjustierung für Grundqualifikation und Fachkunde). Ergebnisse: Von 257 angeschriebenen Praxen nahmen 160 Therapeuten an der Befragung teil, von denen 144 approbiert waren und in die Analysen eingeschlossen wurden (62 ohne Kassenzulassung, 82 mit Kassenzulassung). Die Wartezeiten auf ein Erstgespräch für Krebs- patienten waren bei Therapeuten ohne Zulassung durchschnittlich zehn Tage, bei denen mit Zulassung 18 Tage (p < 0.01). Krisenintervention innerhalb von drei Tagen kann von 62 % der Therapeuten ohne und 44 % der Therapeuten mit Zulassung angeboten werden (p = 0.08). Das Leistungsangebot unterschied sich kaum zwischen den Praxistypen. Beide Gruppen be- richteten, dass Krebsbetroffene in mehr als der Hälfte der Fälle (60 % bei Therapeuten ohne und 58 % bei Therapeuten mit Zulassung) mindestens einmal pro Quartal Termine absagen müssen, wofür 64 % der Therapeuten keinerlei Ausfallhonorar nehmen. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt bei Therapeuten mit Zulassung überwiegend durch die Kassenärztlichen Vereinigungen oder gesetzlichen Krankenkassen, bei Praxen ohne Zu- lassung überwiegend durch Kostenerstattung und Privatliquidation. Diskussion: Die Wartezeiten auf ein Erstgespräch sind für Krebspatienten bei den psycho- onkologisch orientieren Psychotherapeuten durchschnittlich vier Wochen kürzer als im Bundesdurchschnitt, besonders kurz bei den Therapeuten ohne Zulassung. Terminausfälle aufgrund kurzfristiger Patientenabsagen sind bei beiden Therapeutengruppen vergleichs- weise häufig, was zu erhöhten finanziellen Risiken für die Therapeuten führen kann. Die Leistungen werden selten durch Ermächtigung, Sonderzulassungen oder Selektivverträge vergütet. 1. Einleitung Krebspatienten haben in etwa einem Drittel der Fälle neben ihrer Krebserkrankung auch noch eine psychische Erkrankung. Meta-Analysen und größere epidemio- logische Studien zeigen übereinstimmend Vier-Wochen-Prävalenzen dieser Ko- morbidität von etwa 30 % (Mehnert et al. 2014; Mitchell et al. 2011; Mitchell et al. 2013; Singer et al. 2010; Singer et al. 2013; Trautmann et al. 2018; Vehling et al. 2012). © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
134 S. Singer et al. Zum Vergleich: In der Allgemeinbevölkerung liegt die Vier-Wochen-Prävalenz psy- chischer Erkrankungen bei 20 % (Jacobi et al. 2004). Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung dieser Patientengruppe ist nach wie vor suboptimal. In Comprehensive Cancer Centers erhalten 28 % ein Gespräch mit einem Psychoonkologen (Weis et al. 2018), außerhalb dieser Spitzen- zentren sind es hingegen nur 9 % (Zeissig et al. 2015). Im ambulanten Bereich ist die Versorgungslage noch schlechter: Nur 3 % der Frauen und 1 % der Männer mit einer Krebserkrankung erhalten in Deutschland eine vertragspsychotherapeutische Behandlung (Bundesministerium für Gesundheit 2016). In einer großen Studie mit mehr als 2000 Krebspatienten (Faller et al. 2017) wurde gefunden, dass weniger als die Hälfte derjenigen mit psychischer Komorbidität irgendeine Form von psycho- onkologischer Unterstützung erhalten hatte, leider wurde hier jedoch nicht zwischen verschiedenen Leistungsanbietern (Psychotherapeuten, Krebsberatungsstellen, Psy- chiatern etc.) unterschieden. In einer anderen Studie mit 502 Krebspatienten er- hielten von denen mit psychischer Komorbidität nur 9 % innerhalb von drei Monaten nach Krebsdiagnose mindestens ein psychotherapeutisches Erstgespräch und 19 % innerhalb von sechs Monaten (Singer et al. 2013). Von 604 ehemaligen Lungenkrebs- patienten gaben 8 % an, ambulante psychotherapeutische Versorgung in Anspruch genommen zu haben (Eichler et al. 2019). Die Gründe für diese Unterversorgung sind vielfältig. Patientenseitige Zurück- haltung ist dabei vermutlich nicht das Hauptproblem, denn die Patienten möchten psychoonkologische Versorgung erhalten (Arch et al. 2018; Banach et al. 2013; Faller et al. 2016; Larisch et al. 2013; Tondorf et al. 2018) und stehen dieser auch überwiegend positiv gegenüber (Engesser et al. 2019). Vielmehr sind strukturelle Probleme ursäch- lich. Einerseits treffen natürlich auch hier die allgemeinen Strukturprobleme der am- bulanten Psychotherapie zu, mit Wartezeiten auf ein Erstgespräch von durchschnitt- lich zwölf Wochen vor und sechs Wochen nach der Psychotherapiestrukturreform (Bundespsychotherapeutenkammer 2011; Bundespsychotherapeutenkammer 2018). Hinzu kommen jedoch noch spezifische Probleme: In einer Befragung von nieder- gelassenen Psychotherapeuten hatte sich gezeigt, dass 18 % der Therapeuten keine Krebspatienten behandeln möchten und 34 % dem gegenüber zumindest ambivalent eingestellt sind. Dabei wurden vor allem organisatorische Gründe für diese Ein- stellung angegeben, da es – insbesondere in der Akutphase von Krebserkrankungen – häufiger zu Terminabsagen komme, die im Praxisalltag nicht so leicht zu integrieren seien (Schwarz et al. 2006). Da sich diese Studie jedoch nur auf Angaben von Therapeuten aus einer Großstadt bezog, beschlossen die beiden Arbeitsgruppen „Niedergelassene Psychotherapeuten“ der psychoonkologischen Fachgesellschaften in Deutschland, der AG Psychoonko- logie der Deutschen Krebsgesellschaft (PSO) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Onkologie (dapo), eine bundesweite Befragung zu diesem Thema durchzuführen. Ziel war es, herauszufinden, welche Probleme im realen Praxisall- tag bei der Versorgung von Krebsbetroffenen auftreten können, aber auch, wie die Therapeuten ihre Praxis organisieren, um diese Probleme zu reduzieren oder sogar © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 135 zu lösen. Dazu wurden qualitative Interviews geführt (Singer et al. 2017a) und Frage- bögen zu einer größeren Stichprobe von approbierten Psychotherapeuten mit Kassen- zulassung geschickt (Singer et al. 2017b). Dabei stellte sich heraus, dass im psychoonkologischen Bereich vergleichsweise viele Therapeuten in Praxen ohne Kassenzulassung tätig sind, die einen wesent- lichen Teil der Versorgung leisten. Um herauszufinden, ob und wenn ja in welcher Weise sich für diese Therapeutengruppe die Bedingungen in der Praxis von denen mit Kassensitz unterscheiden, wurde der Fragebogen noch einmal an eine größere Zahl von Therapeuten ohne Zulassung verschickt. Die Ergebnisse dieser Befragung sollen hier vorgestellt und denen der Therapeuten mit Zulassung gegenübergestellt werden. 2. Methoden 2.1. Erstellung des Fragebogens Der Fragebogen wurde von einer Gruppe niedergelassener Psychotherapeuten ent- wickelt, die sich für die Behandlung von Krebserkrankten und ihren Angehörigen interessieren. Die Gruppe traf sich mehrfach und in verschiedener Zusammensetzung, zunächst um die relevanten Themen zu identifizieren, die in der Befragung abgedeckt werden sollten. Es wurde dabei festgestellt, dass manche Themen besser anhand von qualitativen Interviews und manche besser in Form eines standardisierten Frage- bogens erfasst werden können. Die Ergebnisse der qualitativen Interviews sind separat erschienen (Singer et al. 2017a). Die Fragen für den standardisierten Teil wurden in der Gruppe formuliert, anschließend mit drei niedergelassenen Psychotherapeuten pilotiert, dann in der Gruppe noch einmal diskutiert und überarbeitet. Der Fragebogen enthielt folgende Kapitel: ‒ Charakteristika der Praxen und der Befragten (z. B. Postleitzahl der Praxis, Quali- fikation der Therapeuten, Alter, Geschlecht) ‒ Tätigkeit im onkologischen Bereich (z. B. Dauer, Häufigkeit) ‒ Spektrum der Ratsuchenden (z. B. Anteil von Krebsbetroffenen in der Praxis, Zeitpunkt der Kontaktaufnahme im Verlauf der Krebserkrankung, Krebsloka lisation) ‒ Rahmenbedingungen (z. B. Arbeit als Angestellte oder selbständig, Gemein- schaftspraxen, Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten) ‒ Arbeitsorganisation (Zugangswege, Wartezeiten, Angebot von Krisenintervention, Haus- und Krankenhausbesuche) ‒ Spezifika der Behandlung (Anteil von Kurz- und Langzeittherapien, Anteil von über Gesprächsziffer behandelten Patienten) ‒ Vernetzung (mit anderen niedergelassenen Psychotherapeuten beziehungsweise Fachärzten, mit Krebsberatungsstellen, mit Kliniken, mit Selbsthilfegruppen etc.) ‒ Supervision/Intervision © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
136 S. Singer et al. ‒ Leistungsangebot (zusätzlich zur Richtlinienpsychotherapie) ‒ Finanzierung der Leistungen Der komplette Fragebogen ist auf Nachfrage bei der Erstautorin erhältlich. 2.2. Gewinnung der Stichprobe Der Krebsinformationsdienst (KID) führt ein bundesweites Verzeichnis nieder- gelassener Psychotherapeuten, die sich dafür interessieren, Krebspatienten psycho- therapeutisch zu behandeln (https://www.krebsinformationsdienst.de/service/adres- sen/psychoonkologen.php). Dieses Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und steht allen Interessierten zur Verfügung, die Suche erfolgt online anhand von Postleitzahlen. Aus diesem Verzeichnis wurden alle Psychotherapeuten herausgesucht, die – so er- sichtlich – approbiert waren. Daraus wurden 100 Therapeuten mit Kassenzulassung (Welle 1) per Zufall gezogen. Da im Verzeichnis des KID nur 137 Therapeuten ohne Zulassung (Welle 2) enthalten waren, entschieden wir, diese alle anzuschreiben (Total- erhebung). Bei Therapeuten, die gemeinsam in einer Praxis tätig waren, wurde nur einer der Kollegen angeschrieben, weil zu vermuten war, dass sich die Praxisabläufe innerhalb einer Praxis ähneln. Außerdem wurden 20 Therapeuten der Arbeitsgemeinschaften „Niedergelassene Therapeuten“ der Fachgesellschaften PSO und dapo angesprochen mit der Bitte, sich zu dem Thema qualitativ interviewen zu lassen. Die Auswahl dieser Kollegen erfolgte nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern so, dass eine möglichst große Heterogenität von Erfahrungen zu erwarten war (Prinzip der Varianzmaximierung in der quali- tativen Forschung). Diese Therapeuten wurden gebeten, ebenfalls den Fragebogen auszufüllen. 2.3. Durchführung Die Therapeuten erhielten zwischen April 2016 (Welle 1) und Oktober 2016 (Welle 2) einen Brief mit dem Fragebogen, eine kurze Erläuterung zu den Zielen der Studie und einen frankierten Rückumschlag. Jeder Fragebogen enthielt die Nummer (ID) des Psychotherapeuten, um den Rücklauf pseudonymisiert kontrollieren zu können. Den Psychotherapeuten wurde im Anschreiben das Angebot gemacht, die Befragung auch telefonisch durchführen zu können, wovon jedoch niemand Gebrauch machte. Wenn innerhalb von 14 Tagen keine Rücksendung des Fragebogens erfolgt war, wurde telefonisch nachgefragt und um Mitarbeit gebeten. Die Kontaktaufnahme erfolgte in einzelnen Fällen auch über Praxismitarbeiter oder per E-Mail; in einigen Fällen wurden auf dem Postweg verloren gegangene Fragebögen, zum Beispiel wenn sich die Praxisanschrift geändert hatte, auf Bitte der Therapeuten erneut versandt. Da es sich nicht um eine Befragung von Patienten, sondern von Therapeuten handelte, die aggregierte Daten über ihre Behandlung lieferten (also primär keine personenbezogenen Daten, außer den Angaben zur Qualifikation und Angaben, die © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 137 schon im Internet veröffentlicht waren (z. B. Postleitzahl der Praxis)), wurde von der Einholung eines Ethikvotums abgesehen. Die Daten wurden in das Statistikprogramm STATA (Version 12, StataCorp, College Station, Texas) eingegeben und auf Plausibilität hin geprüft. Nach der Aus- wertung der Daten erhielten alle Studienteilnehmer einen Bericht mit den Ergeb- nissen per Post. 2.4. Statistische Analyse Neben der deskriptiven Analyse in Form von Häufigkeiten, Prozenten, Mittelwerten und Median fanden vor allem Gruppenvergleiche (Therapeuten mit versus ohne Kassenzulassung) anhand von Chi-Quadrat-Tests beziehungsweise Rangsummen- tests statt. Bei Verdacht auf Konfundierung oder Effektmodifikation durch eine Drittvariable wurden Mantel-Haenszel-Tests durchgeführt und geprüft, ob sich die Odds Ratios (OR) dadurch verändern. Es wurden multivariate logistische beziehungsweise ordi- nale Regressionsanalysen durchgeführt mit Adjustierung für möglicherweise kon- fundierende Faktoren. 3. Ergebnisse 3.1. Teilnehmende Von den 257 angefragten Psychotherapeuten nahmen 160 (62 %) an der Befragung teil; 64 reagierten auch nach mehrfachen Anfragen nicht, 20 lehnten eine Teilnahme aktiv ab, einer hatte inzwischen die Praxis abgegeben, zwei waren verstorben und in zehn Fällen kamen die Briefe zurück und eine neue Praxisanschrift konnte nicht ermittelt werden. Von den angefragten männlichen Therapeuten nahmen 55 % teil und von den angefragten Frauen 65 %, der Unterschied in der Teilnahme war jedoch nicht statis- tisch signifikant (p = 0.19). Von den 160 Teilnehmenden hatten 15 Therapeuten keine Approbation und wur- den deshalb ausgeschlossen. Eine Therapeutin machte keine Angabe zu ihrer Ap- probation und wurde ebenfalls ausgeschlossen. Daraus resultierte ein auswertbarer Datensatz von 144 Fragebögen, von 82 (57 %) Therapeuten mit und 62 (43 %) ohne Kassensitz. 3.2. Stichprobenbeschreibung Von den 144 Teilnehmenden waren 64 % Psychologische Psychotherapeuten und 36 % Ärztliche Psychotherapeuten. Eine Teilnehmerin hatte sowohl Humanmedizin als auch Psychologie studiert und beides abgeschlossen (siehe Tabelle 1). © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
138 S. Singer et al. Abbildung 1: Verfahren der teilnehmenden Psychotherapeuten (Angaben in absoluten Zahlen) Von den insgesamt 52 Ärzten hatten 44 eine oder mehrere abgeschlossene Fach- arztweiterbildungen, am häufigsten Psychosomatische Medizin (n = 18), gefolgt von Gynäkologie (n = 10), Allgemeinmedizin (n = 8), Psychiatrie (n = 6), Innere Medizin (n = 6), Kinder- und Jugendpsychiatrie (n = 2), Radiologische Diagnostik (n = 2), und mit jeweils einer Nennung Chirurgie, Arbeitsmedizin, Anästhesiologie, Strahlen- therapie und Urologie. Die am häufigsten vertretenen Therapieverfahren waren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gesprächspsychotherapie und Syste- mische Therapie (siehe Tabelle 1 für Details), wobei einige der Teilnehmenden auch mehrere Fachkunden hatten, zum Beispiel Verhaltenstherapie und tiefenpsycho- logisch fundierte Psychotherapie (n = 4), Verhaltenstherapie und Gesprächspsycho- therapie (n = 7) oder Systemische Therapie und tiefenpsychologisch fundierte Psycho- therapie (n = 7). Fast alle (n = 142/144) hatten eine von der Deutschen Krebsgesellschaft anerkannte Fortbildung in Psychoonkologie absolviert. Es gab keine Hinweise darauf, dass in unserer Stichprobe Alter, Geschlecht oder Größe des Ortes damit zusammenhingen, ob die Therapeuten einen Kassensitz hatten oder nicht. Unterschiede zeigten sich jedoch bei der beruflichen Qualifikation und dem Therapieverfahren (siehe Tabelle 1). Deshalb wurde für diese beiden Variablen in den Regressionsanalysen adjustiert. © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 139 Tabelle 1: Stichprobenbeschreibung alle Therapeuten Therapeuten mit ohne Kassen- Kassenzulassung zulassung N % N % N % p-Wert gesamt 144 62 82 männlich 27 (19 %) 13 (21 %) 14 (17 %) 0.55 weiblich 117 (81 %) 49 (79 %) 68 (83 %) < 50 Jahre 44 (31 %) 24 (39 %) 20 (24 %) 0.14 ≥ 50 Jahre 99 (69 %) 38 (61 %) 61 (74 %) keine Angabe 1 (1 %) 0 (0 %) 1 (1 %) Psychologie 92 (64 %) 45 (73 %) 47 (57 %) 0.06 Medizin 52 (36 %) 16 (26 %) 36 (44 %) 0.03 Sozialpädagogik/Sozialarbeit 1 (1 %) 1 (2 %) 0 (0 %) 0.25 Pädagogik 2 (1 %) 0 (0 %) 2 (2 %) 0.21 Erziehungswissenschaften 2 (1 %) 2 (3 %) 0 (0 %) 0.18 zusätzlich noch weitere Berufsausbildung 14 (10 %) 7 (11 %) 7 (8 %) 0.41 Tiefenpsychologisch fundierte Psycho- 70 (49 %) 23 (37 %) 47 (57 %) 0.01 therapie* Analytische Psychotherapie 9 (6 %) 1 (2 %) 8 (10 %) 0.05 Verhaltenstherapie 76 (53 %) 41 (66 %) 35 (43 %) 0.01 Gesprächspsychotherapie 14 (10 %) 7 (11 %) 7 (9 %) 0.85 Systemische Therapie 13 (9 %) 6 (10 %) 7 (9 %) 0.45 Gestalttherapie 6 (4 %) 3 (5 %) 3 (4 %) 0.74 Psychoonkologische Fortbildung absolviert 142 (99 %) 61 (98 %) 81 (99 %) 0.84 Ort hat < 50.000 Einwohner 43 (30 %) 21 (34 %) 22 (27 %) 0.36 Ort hat ≥ 50.000 Einwohner 101 (70 %) 41 (66 %) 60 (73 %) * Mehrfachantworten möglich, die Gesamtzahl ergibt daher mehr als 100 %. © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
140 S. Singer et al. 3.3. Organisationsform der Praxis Bei dieser Frage konnten die Therapeuten mehrere Antworten ankreuzen. Die meis- ten gaben an, in eigener Einzelpraxis tätig zu sein (84 % von denen mit und 79 % von denen ohne Zulassung). Therapeuten mit Kassensitz arbeiteten häufiger in Praxis- gemeinschaften als Therapeuten ohne Kassensitz (36 % und 19 %, OR 2.5; p = 0.03). Keine Unterschiede gab es bei der Häufigkeit von Arbeit in Gemeinschaftspraxen (6 % und 8 %), Medizinischen Versorgungszentren (5 % und 2 %) und bei Anstellung in einer Praxis (2 % und 3 %). Therapeuten mit Zulassung arbeiteten seltener zusätzlich zu ihrer Praxistätigkeit im Konsildienst als diejenigen ohne Zulassung (12 % versus 31 %, OR 0.3; p = 0.01). Insgesamt 21 der Befragten hatten in ihrer Praxis andere Personen angestellt. Am häufigsten waren dies Sprechstundenhilfen (n = 15), gefolgt von Weiterbildungs- kandidat*innen (n = 10) und Psychotherapeuten (n = 4), in einem Fall eine Sozial- arbeiterin. Therapeuten mit Kassensitz hatten öfter Angestellte als diejenigen ohne Zu- lassung (21 % versus 8 %). Dabei zeigte sich jedoch, dass die berufliche Qualifikation eine entscheidende Rolle spielte: Ärzte mit Kassenzulassung hatten am häufigsten Angestellte (OR 6.4, p = 0.02); Psychologen mit Zulassung hatten zwar auch häufi- ger Angestellte als Psychologen ohne Zulassung, aber der Effekt war nicht statistisch signifikant (OR 2.2; p = 0.28). 3.4. Leistungsangebote In den Leistungsangeboten unterschieden sich die Therapeuten mit und ohne Kassen- sitz nicht wesentlich voneinander, weder bei den angebotenen Inhalten noch bei Abbildung 2: Leistungsangebot – Inhalte (zusätzlich zu den Gesprächen) © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 141 Abbildung 3: Leistungsangebot – Settings (zusätzlich zu Einzelgesprächen) den Settings (Abb. 2 und 3). Nur psychologische Schmerztherapie wurde häufiger von den Therapeuten ohne Kassensitz genannt als von denen mit Kassensitz (53 % vs. 37 %, p = 0.05). Bei näherer Analyse zeigte sich, dass dieser Unterschied nur bei den Psychologischen Psychotherapeuten bestand (OR 0.4, p = 0.03), nicht jedoch bei den Ärztlichen Psychotherapeuten (OR 1.1, p = 0.90). Es zeigte sich auch, dass Verhaltenstherapeuten deutlich häufiger Schmerztherapie anboten als die Therapeu- ten mit anderen Fachkunden (OR 4.7; p < 0.001). Bei Adjustierung für diese beiden Variablen fanden wir keinen Unterschied mehr zwischen den Therapeuten mit und ohne Kassenzulassung. Paargespräche wurden von fast allen Therapeuten als Angebot benannt (97 % und 93 %), Gruppenangebote hingegen nur relativ selten (13 % und 14 %). Die Gruppen- angebote in der Praxis waren Gruppentherapie (n = 13), Entspannungsverfahren in der Gruppe (n = 12), Gesprächsgruppen für Patienten (n = 11), Gesprächsgruppen für Angehörige (n = 3) und edukative Gruppen (n = 8). 3.5. Finanzierung der Leistungen Die erbrachten Leistungen werden – naheliegender Weise – von Therapeuten mit Kassenzulassung anders abgerechnet als von Therapeuten ohne Kassensitz. Ers- tere nutzen seltener die Möglichkeit der Kostenerstattung (2 % vs. 57 %, OR 0.1; p < 0.001) und der Privatliquidation (16 % vs. 51 %, OR 0.4; p = 0.03). Beide Grup- pen rechnen selten über Ermächtigung, Sonderbedarf, Selektivverträge, ambulante spezialfachärztliche Versorgung oder das Disease-Management-Programm Brust- krebs ab (Tabelle 2). Beide Gruppen berichteten, dass Krebsbetroffene in mehr als der Hälfte der Fälle (60 % bei Therapeuten ohne und 58 % bei Therapeuten mit Zulassung) mindestens einmal pro Quartal Termine absagen müssen. Dies ist bei anderen Patienten seltener der Fall (Abbildung 4). Der Umgang mit von Patienten abgesagten Stunden war ähnlich bei den Therapeu- ten mit und ohne Kassensitz (p = 0.69). Am häufigsten wird keinerlei Ausfallhonorar © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
142 S. Singer et al. Tabelle 2: Finanzierung der therapeutischen Leistungen bei Therapeuten mit und ohne Kassen- sitz (prozentualer Anteil) Therapeuten ohne Therapeuten mit Kassenzulassung Kassenzulassung oft manch- nie oft manch- nie p-Wert mal mal Kassenzulassung 0% 0% 100 % 99 % 1% 0% < 0.001 Ermächtigung 0% 2% 98 % 1% 0% 99 % 0.35 Sonderbedarf 0% 3% 97 % 0% 1% 99 % 0.40 Kostenerstattung 57 % 30 % 13 % 2% 5% 93 % < 0.001 Privatliquidation 51 % 34 % 15 % 16 % 54 % 30 % < 0.001 Selektivverträge 2% 2% 97 % 0% 5% 95 % 0.30 ASV/§ 116b 3% 0% 97 % 2% 4% 94 % 0.31 DMP Brustkrebs 0% 2% 98 % 3% 4% 94 % 0.35 Abbildung 4: Häufigkeit von Stundenausfällen (bedingt durch patientenseitige Absagen) genommen (65 % und 63 %). Die zweithäufigste Lösung war, dass ein Ausfallhonorar verlangt wird, wenn die Absage bis einen Tag vor der Sitzung erfolgt (26 % und 23 %). Nur Wenige nehmen Ausfallhonorar bei Absagen bis zu drei Tage vorher (6 % und 8 %) oder immer (3 % und 5 %). © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 143 3.6. Anteil von Krebsbetroffenen an allen Patienten Auf die Frage, wie viel Prozent ihrer Patienten Krebsbetroffene sind (definiert als Krebspatienten und deren Angehörige), gaben die Therapeuten mit Zulassung im Durchschnitt 47 % an (Range: 5 % bis 100 %, Median 40 %) und die Therapeuten ohne Zulassung 44 % (Range 0 % bis 100 %, Median 45 %). Dabei gab es keine Hinweise auf Unterschiede zwischen den beiden Gruppen hinsichtlich des Prozentsatzes von Krebsbetroffenen (p = 0.30). 3.7. Wartezeiten, Behandlungsfrequenz und Kapazitätsgrenzen Die durchschnittliche Wartezeit auf ein sondierendes Erstgespräch für Krebsbetroffene gaben die Therapeuten mit 15 Tagen an (Median: 10 Tage). Bei Therapeuten ohne Zulassung betrug diese Wartezeit im Durchschnitt zehn Tage (Median: 7 Tage), bei denen mit Zulassung durchschnittlich 18 Tage (Median: 14 Tage) (p < 0.01). Nach dem Erstgespräch dauert es bei beiden Gruppen im Median zwei Wochen, bis ein Folgegespräch angeboten werden kann (Mittelwert bei Therapeuten ohne Kassensitz: 2.1 Wochen, bei Therapeuten mit Kassensitz 3.3 Wochen; p = 0.04). Einen Therapieplatz für Krebsbetroffene können Therapeuten ohne Kassensitz in 46 % der Fälle innerhalb von zwei Wochen nach Anfragedatum anbieten, bei den Therapeuten mit Kassensitz sind dies 19 % (OR 2.8; p = 0.002, Tabelle 3). Wöchentliche Termine erhalten durchschnittlich 50 % der Krebsbetroffenen bei den Therapeuten ohne und 30 % bei den Therapeuten mit Kassensitz (p = 0.005). Pro Quartal müssen von Therapeuten ohne Zulassung durchschnittlich zwei bis drei Krebsbetroffene abgewiesen beziehungsweise weitervermittelt werden (das heißt, Abbildung 5: Möglichkeit der zeitnahen Krisenintervention bei Therapeuten mit und ohne Kassenzulassung © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
144 S. Singer et al. Tabelle 3: Wartezeiten, zeitnahe Krisenintervention sowie Haus- und Krankenhausbesuche (jeweils bezogen auf Krebsbetroffene) bei Therapeuten mit und ohne Kassensitz Therapeuten Therapeuten ohne Zulassung mit Zulassung N % N % p-Wert Wartezeit auf Therapieplatz < 2 Wochen 28 46 % 15 19 % 0.01 2 bis 4 Wochen 21 34 % 35 44 % 1–3 Monate 8 13 % 21 27 % 4–6 Monate 3 5% 7 9% > 6 Monate 1 2% 1 1% Krisenintervention kann angeboten werden … innerhalb von 3 Tagen 38 62 % 36 44 % 0.12 innerhalb von 4–7 Tagen 18 30 % 35 43 % nur > 7 Tagen 5 8% 10 12 % Hausbesuche finden statt … nie 20 33 % 28 34 % 0.20 seltener als 1x/Quartal 34 56 % 36 44 % mindestens 1x/Quartal 7 11 % 18 22 % Krankenhausbesuche finden statt … nie 31 51 % 35 43 % 0.61 seltener als 1x/Quartal 25 41 % 38 46 % mindestens 1x/Quartal 5 8% 9 11 % es können weder Erstgespräche noch Probatorik oder Therapie angeboten werden), von Therapeuten mit Zulassung vier bis fünf Krebsbetroffene (Median bei Thera- peuten ohne Zulassung 0 Patienten, Schiefe 2.4 sowie Range 0 bis 22 Patienten; bei Therapeuten mit Zulassung im Median 0 Patienten, Schiefe 3.1 und Range 0 bis 50 Patienten). 3.8. Krisenintervention, Haus- und Krankenbesuche Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung gaben häufiger an, innerhalb von drei Tagen eine Krisenintervention anbieten zu können (62 % vs. 44 %); innerhalb von vier bis sieben Tagen konnten dies 30 % (ohne Zulassung) und 43 % (mit Zulassung) © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 145 anbieten (Abbildung 5, Tabelle 3). Dieser Unterschied könnte jedoch möglicherweise auch durch Zufall zu erklären sein (OR 1.9; p = 0.08). Haus- und Krankenhausbesuche wurden von den meisten Therapeuten nie oder seltener als einmal pro Quartal durchgeführt, hier gab es keine größeren Unterschiede zwischen den Psychotherapeuten mit und ohne Kassensitz (Tabelle 3). 3.9. Erreichbarkeit Telefonische Sprechzeiten wurden häufiger von Therapeuten mit Kassensitz an- geboten (OR 3.1; p = 0.003). Dies betraf insbesondere Sprechzeiten zur Termin vereinbarung (33 % vs. 6 %). Sprechzeiten für telefonische Beratung wurden von 24 % der Therapeuten mit und von 21 % derjenigen ohne Kassensitz angeboten. Es gab hier außerdem unabhängige Effekte von Grundberuf und Therapieverfahren: Ärzte bieten nach eigener Auskunft häufiger telefonische Sprechzeiten an als Psycho- logen (OR 2.5, p = 0.02) und Verhaltenstherapeuten gaben dies öfter an als Thera- peuten mit anderen Fachkunden (OR 2.4, p = 0.03), jeweils adjustiert für den Effekt der Kassenzulassung. 3.10. Kommunikation mit Überweisern und Netzwerken Auf die Frage, ob sie nach dem Erstgespräch einen Brief an die Zuweiser verfassen, antworteten die Therapeuten ohne Zulassung in 53 % der Fälle „nie“, in 40 % „manch- mal“ und in 7 % „immer“. Bei den Therapeuten mit Zulassung kam dies häufiger vor: 57 % tun dies manchmal, 34 % nie und 9 % immer. Dieser Effekt ist zwar statis- tisch signifikant (unadjustiertes OR 2.1; p = 0.03), er reduziert sich aber, wenn man für Grundberuf und Therapieverfahren kontrolliert (adjustiertes OR 1.9; p = 0.08). Ärzte schreiben deutlich häufiger Briefe an die Zuweiser als die Psychologen (OR 3.1; p = 0.004), wohingegen es keine Hinweise darauf gibt, dass sich Therapeuten unter- schiedlicher Therapieverfahren diesbezüglich unterscheiden (OR 1.1; p = 0.87). Therapeuten aus beiden Gruppen berichteten über häufige Kontakte mit nieder- gelassenen Onkologen, mit Kliniken und Teilnehmern von Qualitätszirkeln Psycho- onkologie. Mindestens einmal pro Quartal waren 29 % der Therapeuten ohne und 32 % der Therapeuten mit Kassenzulassung in Kontakt mit niedergelassenen Onko- logen (p = 0.27). Kontakte mit Kliniken kamen bei 37 % (ohne Zulassung) beziehungs- weise 36 % (mit Zulassung) vor (p = 0.67). In beiden Gruppen nahm fast die Hälfte der Therapeuten mindestens einmal pro Quartal an einem Qualitätszirkel Psycho- onkologie teil (45 % und 46 %, p = 0.51). 3.11. Spontane Kommentare Einige der Befragten nutzten die Möglichkeit, am Ende des Fragebogens noch Dinge aufzuschreiben, die ihnen am Herzen lagen. Manche schrieben auch an den Rand, wenn ihnen etwas wichtig oder erklärungsbedürftig erschien. Wir nehmen an, dass © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
146 S. Singer et al. sich darin ausdrückt, was die Therapeuten in ihrer Praxis besonders beschäftigt, wes- halb wir hier einige der Kommentare exemplarisch wiedergeben möchten. Viele Kommentare bezogen sich auf Probleme mit der Kostenerstattung, vor allem auf zunehmende Schwierigkeiten seit der Psychotherapiestrukturreform: „Ich habe unendlich viele Anfragen von krebsbetroffenen Menschen, arbeite seit 25 Jahren sowohl in einer Klinik als auch in einer Privatpraxis PT (Psychotherapie)8 mit psychoonkologischem Schwerpunkt. Seit diesem Jahr werde ich aufgrund der neuen Bestimmungen (Strukturgesetz) … von der Kostenerstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen. Das kommt de facto einem Berufsverbot zugunsten der zugelassenen PT (Psychotherapeuten) gleich!“ (ID 507, Psychologin, 59 Jahre). „Trotz Hinweis auf meine Qualifikation hat die KV (Kassenärztliche Vereinigung) [Bundesland] eine vertragsärztliche Behandlung abgelehnt. Die KK (Krankenkassen) in [Großstadt] lehnen ebenfalls Kostenerstattung trotz Nachfragen der Patienten ab. … Ich bekomme auch durch Kollegen keine onkologischen Patienten. Ein Jammertal!“ (ID 549, Ärztin, 65 Jahre). „aufgrund der zunehmenden Problematik mit dem Kostenerstattungsverfahren für Privatpraxen, muss ich sehr häufig Betroffene, die einen Therapieplatz suchen, ent- täuschen. Die GKVen (Gesetzliche Krankenversicherung) in Verbindung mit dem MdK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) lehnen seit ca. 2 Jahren die meisten Anträge ab beziehungsweise verzögern auf unzumutbare Weise für die Patienten.“ (ID 512, Psychologin, 64 Jahre). „[Anträge werden] immer zuerst im Kostenerstattungsverfahren vom MdK ab- gelehnt“ (ID 609, Psychologin, 49 Jahre). Einige Kommentare bezogen sich auf den (gescheiterten) Versuch, eine Sonder- bedarfszulassung zu erwirken: „Ich hatte bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) einen Antrag auf Sonderbedarfszulassung gestellt … der Antrag ist abgelehnt worden. Be- gründung: Krebsbetroffene können auch in psychotherapeutischen Praxen ohne psycho- onkologischen Schwerpunkt behandelt werden und es bestehe in hiesiger Region kein Sonderbedarf.“ (ID 553, Psychologin, 40 Jahre). „Hätte gern einen KV-Sitz für Psychoonkologie, aber da wird ja nicht differenziert. [Großstadt] gilt als „überversorgt“ psychotherapeutisch. Aber einen kaufen ist wirtschaft- lich Wahnsinn.“ (ID 514, Arzt, 63 Jahre). Zur (mangelnden) Passung der Psychotherapie-Richtlinien bei Krebspatienten wurde sich so geäußert: „Gerade für die Palliativpatienten fände ich eine psychoonko- logische Versorgung zur Begleitung ihrer existentiellen Fragen ohne oder mit verein- fachtem Gutachterverfahren wichtig, da deren Bedarf an therapeutischer Unterstützung oft nur sehr konstruiert in die Psychodynamik zu passen ist.“ (ID 368, Ärztin, 48 Jahre). 8 Runde Klammern in Kursivschrift wurden von den Therapeutinnen so in den Texten ver- wendet. Runde Klammern in Standardschrift wurden von uns eingefügt, um Abkürzungen der Therapeuten zu erläutern. Eckige Klammern in Kursivschrift wurden verwendet, um die Texte zu anonymisieren. So wurden zum Beispiel Städtenamen durch [Stadt] ersetzt. © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 147 „Zudem finde ich es anstrengend, psychodynamische Konflikte beschreiben zu müssen, wenn die Angst, an einer Krebserkrankung zu sterben, realistischerweise im Vordergrund steht. Hier wünsche ich mir eine Veränderung der Richtlinien.“ (ID 345, Psychologin und Ärztin, 57 Jahre) Finanzielle oder organisatorische Probleme, da die spezielle Behandlungs- situation bei Krebspatienten nicht im Abrechnungssystem abbildbar sei, wurden mehrfach thematisiert: „Ich finde es schwierig für meine Praxis, dass psychoonkologische Patienten eine sehr viel höhere Terminflexibilität benötigen, die im Kassensystem in keiner Weise honoriert wird.“ (ID 345, Psychologin und Ärztin, 57 Jahre) „Zu wenig Unterstützung durch die KV, beziehungsweise Krankenkassen, hinsicht- lich der Abrechnungsmöglichkeiten (beispielsweise Hospiz- und Hausbesuche, Stunden- ausfälle aufgrund notwendiger Krankenhausaufenthalte, Schwächung durch Chemo etc.). Das ist gerade bei einem hälftigen Versorgungsauftrag schwer zu kompensieren.“ (ID 316, Psychologin, 56 Jahre). 4. Diskussion Diese Studie ging der Frage nach, wie niedergelassene Psychotherapeuten mit und ohne Kassenzulassung die Arbeit mit Krebsbetroffenen organisieren. Wir fanden, dass bei den von uns Befragten Psychologische Psychotherapeuten häufiger als Ärztliche Psychotherapeuten keine Kassenzulassung hatten. Dies könnte daran liegen, dass es in Deutschland insgesamt weniger Ärztliche als Psychologische Psychotherapeuten gibt – im Jahr 2018 nahmen 6.302 Ärztliche Psychotherapeuten, 20.801 Psychologische Psychotherapeuten und 5.892 Kinder- und Jugendlichen psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil (Kassenärztliche Bundesvereinigung 2019) – und diese von den Kassenärztlichen Vereinigungen, auch aufgrund politischer Vorgaben, eher zugelassen werden beziehungsweise wurden. Ähnlich verhielt es sich bei den Verfahren: Verhaltenstherapeuten bildeten die größte Gruppe der Befragten und sie hatten überproportional häufiger keinen Kassensitz. Keine Unterschiede fanden wir hinsichtlich des Geschlechts oder Alters der Thera- peuten oder hinsichtlich der Größe des Ortes, an dem sich die Praxis befindet. Die Leistungsangebote waren bei den Therapeuten mit und ohne Zulassung sehr ähnlich, lediglich psychologische Schmerztherapie wurde von Therapeuten ohne Zulassung häufiger angeboten, jedoch nur bei Psychologen; bei Ärztlichen Psycho- therapeuten bestand dieser Unterschied nicht. Gruppenangebote wurden insgesamt vergleichsweise selten angeboten, nämlich nur von 14 % der Befragten. Schulz et al. (2018) fanden in ihrer PSOVID-Studie, einer bundesweiten Bestandsaufnahme zu psychoonkologischen Leistungsangeboten, an der 257 Therapeuten teilnahmen, dass 5 % aller niedergelassenen Psychotherapeuten Gruppenangebote machen. Die Quote von Gruppenangeboten in unserer Studie war somit etwas höher. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass in unserer Studie der Anteil derjenigen, die schwer- © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
148 S. Singer et al. punktmäßig psychoonkologisch arbeiten, höher war (in der PSOVID-Studie hatten 15 % der Befragten im Referenzjahr gar keine Krebsbetroffenen behandelt – in unse- rer Studie war dies nur eine Person, d. h. 0.7 %). Dies könnte auch erklären, warum bei uns 66 % der Befragten Hausbesuche durchführten und bei PSOVID nur 38 %. Ein wichtiges Ergebnis unserer Studie ist, dass die durchschnittliche Wartezeit auf ein Erstgespräch für Krebspatienten bei den psychoonkologisch orientierten Psychotherapeuten vier Wochen kürzer ist als im bundesweiten Vergleich (Bundes- psychotherapeutenkammer 2011; Bundespsychotherapeutenkammer 2018). Zu be- rücksichtigen ist dabei, dass unsere Daten vor der Psychotherapiestrukturreform erhoben wurden, also noch vor der Einführung der Sprechstunde. Es zeigte sich, dass die Wartezeit bei Therapeuten ohne Zulassung sogar noch durchschnittlich acht Tage kürzer war als die bei Therapeuten mit Zulassung. Die naheliegendste Erklärung dafür ist, dass die Praxen der Therapeuten mit Zulassung stärker ausgelastet sind. Dies würde auch zu der Tatsache passen, dass auch die Frequenz der Gespräche bei Therapeuten ohne Zulassung höher war. Leider haben wir jedoch keine Angaben zur Auslastung der Praxen, um das überprüfen zu können. Auch die PSOVID-Studie (Schulz et al. 2018) fand beträchtliche Kapazitäts- probleme bei den Therapeuten: Es konnten nur 38 % der Therapeuten allen An- fragenden im Jahr 2016 ein psychotherapeutisches Angebot machen, das heißt 62 % mussten zumindest einen Krebsbetroffenen abweisen. Der Hauptgrund dafür waren Kapazitätsprobleme, nämlich in 71 % der Fälle. Bei 30 % wurden andere Angebote, zum Beispiel die von Krebsberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen, als passender angesehen, bei 13 % waren Sprachbarrieren entscheidend. In unserer Befragung gaben Therapeuten mit Zulassung an, vier bis fünf Krebsbetroffene pro Quartal abweisen beziehungsweise weitervermitteln zu müssen, bei denen ohne Zulassung waren es nur zwei bis drei Patienten. Dies spricht dafür, dass die Kapazitäten für die ambu- lante psychotherapeutische Versorgung von Krebserkrankten noch weiter ausgebaut werden müssten. Ein möglicher Baustein dabei wäre, das Kostenerstattungsverfahren zu erleichtern und für die Patienten verlässlicher zu gestalten. Zusätzlich könnten Sonderbedarfszulassungen die Versorgung verbessern. Die Organisation einer psychotherapeutischen Praxis erfordert besondere An- strengungen, um den besonderen Bedingungen von Krebspatienten Rechnung zu tragen. Ein wesentlicher Punkt dabei sind die häufigeren Terminabsagen, die sich unter anderem aus akuten Nebenwirkungen von Therapien (z. B. Übelkeit), aus konkurrieren- den Terminen beim Onkologen oder aus Abwesenheiten wegen stationärer Aufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen ergeben. Deshalb müssen Termine deutlich flexibler gehandhabt werden (Singer et al. 2017a), was einen erhöhten organisatorischen Auf- wand mit sich bringt. Dabei ist zu beachten, dass die meisten Therapeuten bei Krebs- patienten kein Ausfallhonorar nehmen, hierbei gab es keinen Unterschied zwischen Therapeuten mit und ohne Zulassung. Dies kann natürlich finanzielle Risiken mit sich bringen, wenn keine anderen Patienten für diese Stunden terminiert werden können. Die Finanzierung der Leistungen erfolgte bei den Therapeuten mit Zulassung überwiegend durch Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und kassen- © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 149 ärztlichen Vereinigungen, bei denen ohne Zulassung über das Kostenerstattungs verfahren oder Privatliquidation. Letztere wurde bei Therapeuten ohne Zulassung in 51 % der Fälle als „oft“ angegeben. Wir hatten im Fragebogen in diesem Punkt leider nicht zwischen Selbstzahlern und Abrechnung mit Privatkassen unterschieden, aber es ist aufgrund unserer Erfahrung aus der Praxis zu vermuten, dass in dieser Zahl ein beträchtlicher Anteil von Selbstzahlern enthalten ist. Vergleichsweise selten wurde in beiden Gruppen über Selektivverträge, Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) oder das Disease-Management-Programm (DMP) Brustkrebs abgerechnet. Es scheint also, dass diese Modelle in der Fläche nicht recht „greifen“. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Therapeuten dies als ungerecht empfinden, da nur ein Teil der Versicherten davon profitieren würde; so zumindest wurde es in den qualitativen Interviews kommentiert (Singer et al. 2017a). Ein wei- terer Grund bezüglich der geringen Nutzung von DMP ist, dass dieses Programm lediglich in Bayern umgesetzt worden ist. Die Leistungen werden besser honoriert als Richtlinien-Psychotherapie, so dass Niedergelassene dieses Modell gern nutzen, allerdings ist es nur für Brustkrebspatientinnen möglich. Ein weiterer Grund für die seltene Nutzung der ASV ist, dass die Honorierung der Leistungen deutlich nied- riger ist als für Richtlinien-Psychotherapie. Der einzige Vorteil besteht hier darin, dass Gesprächsziffern häufiger abgerechnet werden können als in der Richtlinien- Psychotherapie. Da diese Ziffern aber so schlecht vergütet werden, lohnt sich das für die Niedergelassenen nicht. Ein Vergleich mit der PSOVID-Studie ist hier leider nicht möglich, da dort nicht nach Abrechnungen anhand von Sonderbedarfszulassung, Selektivverträgen etc. ge- fragt wurde und weil Privatpraxen und Praxen ohne Kassenzulassung aus der Studie ausgeschlossen worden waren (Schulz et al. 2018). Die Ergebnisse unserer Befragung sollten im Lichte ihrer methodischen Stärken und Schwächen gesehen und interpretiert werden. Als eine Stärke kann die vergleichs- weise hohe Teilnahmequote von 62 % angesehen werden. In der PSOVID-Studie waren es nur 22 % (Schulz et al. 2018). Dies könnte damit zusammenhängen, dass unsere Studie von Kolleg*innen aus der Praxis initiiert und gestaltet wurde, getragen von zwei Fachgesellschaften. Das könnte die Teilnahmebereitschaft erhöht haben. Trotzdem hat ein relevanter Anteil von Angeschriebenen nicht teilgenommen und es ist zu vermuten, dass zwischen Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern Unterschiede bestehen, zum Bei- spiel hinsichtlich ihrer Motiviertheit zu psychoonkologischem Arbeiten oder hinsicht- lich ihres Interesses an dem Thema. Dies lässt sich jedoch leider nicht überprüfen. Immerhin können wir davon ausgehen, dass es zu keinem wesentlichen Bias hin- sichtlich der vertretenen Psychotherapieverfahren gekommen ist. In unserer Studie entspricht diese Verteilung nämlich ziemlich genau der in der PSOVID Studie (in beiden Studien waren Mehrfachnennungen möglich): Verhaltenstherapie in beiden Studien 53 % und Analytische Psychotherapie in beiden Studien 6 %, tiefenpsycho- logisch fundierte Psychotherapie bei uns 49 %, in der PSOVID-Studie 46 %. Wir kön- nen also davon ausgehen, dass unsere Stichprobe annähernd repräsentativ bezüglich der Therapieverfahren ist. © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
150 S. Singer et al. Eine weitere Einschränkung unserer Studie ist, dass die Angaben der Therapeu- ten lediglich (Selbst-)Einschätzungen sind. So wissen wir beispielsweise nicht, ob die Wartenzeiten auf ein Erstgespräch oder einen Therapieplatz in Wahrheit länger oder kürzer sind. Auch bezüglich anderer Punkte (z. B. Leistungsangebot, häufigere Kommunikation mit Zuweisern, Ausfallzeiten) ist es naheliegend, dass die Befragten ihre eigene Leistung eher positiv erinnerten und ihre eigenen „Schwächen“ weniger deutlich benennen konnten oder wollten. Das liegt in der Natur von Selbstauskünften. Dies ist zwar auch bei der Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer der Fall gewesen (Bundespsychotherapeutenkammer 2018), trotzdem liegt hierin eine nicht zu vernachlässigende Fehlerquelle. Genauer wäre es gewesen, dokumentierte Daten, zum Beispiel zu Wartezeiten, nutzen zu können. Da die Therapeuten jedoch nicht gesetzlich verpflichtet sind, die Wartezeiten zu dokumentieren, findet keine routine- mäßige Erfassung dieser Angaben statt und kann deshalb auch nicht ohne weiteres für Studien genutzt werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Mangel an ambulanter psycho- therapeutischer Versorgung für Krebsbetroffene durch engagierte Psychotherapeuten reduziert werden kann. Insbesondere Therapeuten ohne Kassensitz können zeitnah Erstgespräche, Krisenintervention und Therapieplätze sowie eine wöchentliche Fre- quenz von Terminen anbieten. Dazu wäre es notwendig, die in der Studie deutlich werdenden Vorzüge einer Tätigkeit ohne Kassenzulassung für die Psychoonkologische Versorgung als klare Herausforderung für eine zukünftige Entwicklung des Kassen- systems zu sehen oder aber den Weg in Sonderzulassung und Kostenerstattung kon- sequenter zu beschreiten. 5. Erklärung zu möglichen Interessenskonflikten Die Autoren haben keine finanziellen Interessenskonflikte. Um transparent zu sein, möchten wir jedoch unsere möglichen immateriellen Interessenskonflikte angeben: AR, APM und KL haben eine Kassenzulassung; KR und MPZ sind approbierte Psychotherapeutinnen ohne Kassenzulassung; ES hatte eine Zulassung zum Zeit- punkt der Datenerhebung; SS arbeitet im Rahmen einer Institutsambulanz. SS, KR, MPZ, APM, ES und KL sind fachpolitisch engagiert für die die Interessen nieder- gelassener psychoonkologisch tätiger Psychotherapeut*innen. Literatur Arch, J. J., Vanderkruik, R., Kirk, A., Carr, A. L. (2018): A closer lens: Cancer survivors’ sup- portive intervention preferences and interventions received. Psychooncology 27, 1434–1441. Banach, R., Bartes, B., Farnell, K., Rimmele, H., Shey, J., Singer, S., Verburg, F. A., Luster, M. (2013): Results of the Thyroid Cancer Alliance international patient/survivor survey: Psy- chosocial/informational support needs, treatment side effects and international differences in care. Hormones (Athens) 12, 428–438. © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
Ambulante psychoonkologische Versorgung 151 Bundesministerium für Gesundheit (2016): Bericht zum Krebsgeschehen in Deutschland. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit. Bundespsychotherapeutenkammer (2011): BPtK-Studie zu Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Berlin: BPtK. Bundespsychotherapeutenkammer (2018): Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie- Richtlinie. Wartezeiten 2018. Berlin: BPtK. Eichler, M., Hechtner, M., Wehler, B., Buhl, R., Stratmann, J., Sebastian, M., Schmidberger, H., Kortsik, C., Nestle, U., Wiesemann, S., Wirtz, H., Wehler, Th., Blettner, M., Singer, S. (2019): Use of psychosocial services by lung cancer survivors in Germany. Results of a German multicenter study (LARIS). Strahlenther Onkol 195, 1018–1027. Engesser, D., Krauß, O., Briest, S., Stolzenburg, J.-U., Singer, S. (2019): „Für mich ein Fremd- wort, das ich bisher nicht gehört habe“- Was Krebspatienten unter dem Begriff „Psycho- soziale Unterstützung“ verstehen. Eine mixed-method-Studie. Der Onkologe 25, 802–810. Faller, H., Weis, J., Koch, U., Brahler, E., Harter, M., Keller, M., Schulz, H., Wegscheider, K., Boehncke, A., Hund, B., Reuter, K., Richard, M., Sehner, S., Szalai, C., Wittchen, H. U., Mehnert, A. (2016): Perceived need for psychosocial support depending on emotional dis- tress and mental comorbidity in men and women with cancer. J Psychosom Res 81, 24–30. Faller, H., Weis, J., Koch, U., Brahler, E., Harter, M., Keller, M., Schulz, H., Wegscheider, K., Boehncke, A., Hund, B., Reuter, K., Richard, M., Sehner, S., Wittchen, H. U., Mehnert, A. (2017): Utilization of professional psychological care in a large German sample of cancer patients. Psychooncology 26, 537–543. Jacobi, F., Wittchen, H. U., Holting, C., Hofler, M., Pfister, H., Muller, N., Lieb, R. (2004): Prevalence, co-morbidity and correlates of mental disorders in the general population: results from the German Health Interview and Examination Survey (GHS). Psychol Med 34, 597–611. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2019): Statistische Informationen aus dem Bundesarzt- register. Berlin: KBV. Larisch, A., Heuft, G., Engbrink, S., Brähler, E., Herzog, W., Kruse, J. (2013): Behandlung psy- chischer und psychosomatischer Beschwerden – Inanspruchnahme, Erwartungen und Kenntnisse der Allgemeinbevölkerung in Deutschland. Z Psychosom Med Psychother 59, 153–169. Mehnert, A., Brähler, E., Faller, H., Härter, M., Keller, M., Schulz, H., Wegscheider, K., Weis, J., Boehncke, A., Hund, B., Reuter, K., Richard, M., Sehner, S., Sommerfeldt, S., Szalai, C., Wittchen, H. U., Koch, U. (2014): Four-week prevalence of mental disorders in cancer patients across major tumor entitites. J Clin Oncol 32, 3540–3546. Mitchell, A. J., Chan, M., Bhatti, H., Halton, M., Grassi, L., Johansen, C., Meader, N. (2011): Prevalence of depression, anxiety, and adjustment disorder in oncological, haematological, and palliative-care settings: a meta-analysis of 94 interview-based studies. Lancet Oncol 12, 160–174. Mitchell, A. J., Ferguson, D. W., Gill, J., Paul, J., Symonds, P. (2013): Depression and anxiety in long-term cancer survivors compared with spouses and healthy controls: a systematic review and meta-analysis. Lancet Oncol 14, 721–732. Schulz, H., Bleich, C., Bokemeyer, C., Koch-Gromus, U., Härter, M. (2018): Psychoonkologische Versorgung in Deutschland: Bundesweite Bestandsaufnahme und Analyse. Wissenschaft- liches Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Hamburg: Uni- versitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. © 2021 Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN 2196-8349
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