QualifiziErungs-Programm 2020 - Hamburg.de
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QualifiziErungs- Programm 2020 KIndertagespflege Hamburger Qualifizierungsprogramm für Kindertagespflegepersonen
Impressum Herausgeberin: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg Träger und Programmkonzeption: Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Tagespflegebörsen der bezirklichen Jugendämter Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Internet: www.hamburg.de/spfz Titelfoto: Wolfgang Huppertz Grafische Gestaltung: [take shape] media design, Markus Schaefer Druck: Flyeralarm GmbH, Würzburg November 2019
Vorwort Foto: Oliver Tjaden Liebe Tagesmütter und -väter, „Wege entstehen beim Gehen“ – das gilt in vielen Bereichen unseres Lebens und auch für unser neues Qualifizierungsprogramm rund um die Kindertagespflege. Wir haben uns viel vorgenommen in Hamburg: Mit Teilnahme am „Bundesprogramm ProKindertagespflege – wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ haben wir uns verpflich- tet, die Grundqualifizierung der Kindertagespflegepersonen bis 2021 auf das Curricu- lum des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege (QHB) umzustellen. In diesem Jahr bieten wir Tagespflegepersonen die Möglichkeit, zwischen der Grundqualifizierung nach dem bisherigen DJI Curriculum oder dem neuen QHB zu wählen. Im Rahmen des Bundesprogrammes wollen wir auch die Vertretungssituation in der Kindertagespflege neu regeln und sie für Eltern, Kinder und die Tagespflegepersonen noch verlässlicher und passgenauer machen. Mit den vielfältigen Weiterbildungsangeboten aus den Bereichen ■ Erziehung, Bildung und Betreuung, ■ Pädagogik im Alltag / Kreativitätsentwicklung, ■ berufliche Identität, Selbstdarstellung und Stressmanagement, ■ rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, ■ Gesundheit und Ernährung unterstützen wir Sie, damit Sie für die wichtige Aufgabe der qualifizierten Betreuung gut gerüstet sind. Auch die im letzten Jahr wieder neu gestartete Aufstiegsfortbildung in die dritte Qualifikationsstufe bieten wir weiterhin an. „Wege entstehen beim Gehen“ – wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg der Selbstreflexion, Weiterbildung und Qualifizierung begleiten zu dürfen. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement als Tagesmutter und Tagesvater! Ihre Melanie Leonhard Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 3
Inhaltsverzeichnis Foto: Graham Oliver / Colourbox.de Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I Informationen Hamburger Qualifizierungsprogramm für Kindertagespflegepersonen für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ............................................................................................................... 6 Häufig gestellte Fragen zur Qualifizierung für die Kindertagespflege ............................................................................... 7 Aufbau des Hamburger Qualifizierungssystems ..................................................................................................................... 8 Rechtlich verbindliche Qualifizierungsanforderungen ............................................................................................................ 9 Erläuterungen zum Aufbau des Hamburger Qualifizierungssystems, zur Grundqualifizierung und zu den Qualifizierungswegen ............................................................................................... 10 II Anmeldeverfahren Anmeldeverfahren zum Qualifizierungsprogramm .............................................................................................................. 14 Auskünfte & Informationen ...................................................................................................................................................... 15 III Weitere Qualifizierungsangebote Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) ................................................................................................. 16 Weitere Qualifizierungsangebote ............................................................................................................................................ 18 IV Jahresübersicht 2020 ......................................................................................................................................................................... 19 V Themenübersicht Grundqualifizierung Teil 2 1. Feste Lerngruppen ................................................................................................................................................................. 22 2. Kinderschutz und Kinderrechte .......................................................................................................................................... 25 3. Praxisreflexion für Tagespflegepersonen .......................................................................................................................... 26 Fortbildungsthemen 1. Praxisreflexion – offene Gruppe ......................................................................................................................................... 27 2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen .................................................................................................. 28 3. Berufliche Identität, Selbstdarstellung und Stressmanagement .................................................................................. 31 4. Bildung, Erziehung und Betreuung ..................................................................................................................................... 32 5. Pädagogik im Alltag / Kreativitätsentwicklung ................................................................................................................. 42 6. Gesundheit und Ernährung .................................................................................................................................................. 47 VI Verzeichnis Ihre Übersicht für Fortbildungsthemen .................................................................................................................................. 49 Verzeichnis der Kursleiterinnen und Kursleiter .................................................................................................................... 50 Weitere Bildungsinformationen und informative Links ....................................................................................................... 51 Anschriften der Tagespflegebörsen, Veranstaltungsorte, Verkehrsanbindungen ......................................................... 52 Karte der Hamburger Bezirke mit den Veranstaltungsorten ............................................................................................. 53 VII Anmeldebögen ...................................................................................................................................................................................... 55 5
I Informationen Hamburger Qualifizierungsprogramm für Kindertagespflegepersonen für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern T agesmütter und -väter finden im Hamburger Qualifizierungsprogramm vielfältige Möglichkeiten, sich für ihre an- spruchsvolle Tätigkeit vorzubereiten und fortzubilden. Das Themenspektrum des Programms umfasst die Bereiche Pädagogik, Psychologie, Kommunikation, Gesundheit, Recht und Organisation. In welchem Umfang müssen sich Tagespflegepersonen in ginn absolviert werden. Erfolgt eine ergänzende Betreuung Hamburg qualifizieren? zur Schule oder Kindertageseinrichtung, reicht dieser erste Teil der Grundqualifizierung aus. Nach der Verordnung über die Eignung von Tagespflegeper- sonen und Tagespflegegeld (KTagPflVO) vom 17.10.2017 Damit Sie die Inhalte und die Systematik des Qualifizie- besteht grundsätzlich für alle Tagespflegepersonen ohne rungsprogramms kennenlernen, bitten wir Sie, Ihre Auf- eine pädagogische Berufsausbildung die Verpflichtung merksamkeit besonders auf die folgenden Erläuterungen zu einer Grundqualifizierung im Gesamtumfang von 180 zu richten. Unterrichtsstunden bis spätestens ein Jahr nach Tätigkeits- beginn. Der erste Teil der Grundqualifizierung im Umfang Sie finden dort Antworten zu häufig gestellten Fragen, die von 45 Unterrichtsstunden muss bereits vor Tätigkeitsbe- Ihnen die Orientierung im Programm erleichtern sollen. Foto: picture alliance / Malte Christians Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
Informationen I Häufig gestellte Fragen zur Qualifizierung für die Kindertagespflege Welche Qualifizierungsangebote gibt es? 1. Grundqualifizierung Teil 1 Wann finden die Kurse der Grundqualifizierung statt? Die Einführung in die Tätigkeit Kindertagespflege umfasst Die Kurse der Grundqualifizierung werden in der Regel 45 Unterrichtsstunden (Informationsveranstaltung, E1: 15 abends im Umfang von drei Unterrichtsstunden à 45 Minu- Unterrichtsstunden inkl. Informationsveranstaltung, E2: 30 ten durchgeführt. Daneben gibt es zahlreiche Wochenend- Unterrichtsstunden). Eine erfolgreiche Teilnahme an dieser angebote. Qualifizierung zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tages- Informationen zu den Terminen und Veranstaltungsorten pflegeperson ist erforderlich. Sie gehört zur gesetzlich vor- entnehmen Sie bitte der Kursübersicht (ab Seite 19) und geschriebenen Überprüfung und Feststellung der fachlichen den Kursbeschreibungen (ab Seite 23). und persönlichen Eignung, welche in Hamburg durch die bezirklichen Tagespflegebörsen erfolgt. In Verbindung mit Welche Kosten entstehen für Sie? einem Kurs „Erste Hilfe am Kind“ bzw. „Erste Hilfe-Fortbil- dung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ Die Kosten der Qualifizierung trägt zurzeit die Behörde für sind anschließend, beim Vorliegen aller weiteren Vorausset- Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die Teilnahme an zungen, die Aufnahme eines Kindes und die Vermittlung als den Angeboten des Hamburger Qualifizierungsprogramms Tagespflegeperson durch eine Tagespflegebörse möglich. 2020 ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Hamburg Unter anderem abhängig vom Betreuungsort benötigen Sie kostenfrei. Bei einigen Kursen sind Aufwendungen für das vor der Aufnahme von Kindern noch eine Pflegeerlaubnis Lehrgangsmaterial zu tragen. der für Sie zuständigen Tagespflegebörse. (Seite 52) Wo erhalten Sie weitere Informationen? 2. Grundqualifizierung Teil 2 Auskünfte zur Kindertagespflege, zu der zentralen Infor- Der zweite Teil der Grundqualifizierung erfolgt tätigkeitsbe- mationsveranstaltung, zu Qualifizierungsmöglichkeiten gleitend, d.h. ab der Aufnahme eines Tageskindes. Innerhalb und -wegen sowie zu den Einführungskursen der Grund- eines Jahres nach Tätigkeitsbeginn sind 135 Unterrichts- qualifizierung (E1 und E2) erteilen die bezirklichen Tages- stunden zu absolvieren. Teil 2 der Grundqualifizierung pflegebörsen (Kontaktdaten Seite 52). schließt mit einem Kolloquium ab. (Seite 11) Informationen zum Hamburger Qualifizierungsprogramm und zur Aufstiegsfortbildung, KTP-A, erhalten Sie auch vom 3. Aufstiegsfortbildung (KTP-A) Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) unter Die Aufstiegsfortbildung ist nicht verpflichtend, über eine den Telefonnummern 040-428 63-5206/-5211. Teilnahme können Sie frei entscheiden. Sie bietet Tages- pflegepersonen auch ohne den formalen Abschluss einer Wann muss ein Kurs „Erste Hilfe am Kind“ absolviert einschlägigen pädagogischen Berufsausbildung nach mehr- werden? jähriger Tätigkeit und mit abgeschlossener Grundqualifizie- Alle Tagesmütter und Tagesväter müssen vor der ab- rung Möglichkeiten zur weiteren Professionalisierung und schließenden Eignungsfeststellung durch die zuständige Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Arbeit. Sie können Tagespflegebörse einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ bzw. durch die erfolgreiche Teilnahme ein deutlich höheres Ent- „Erste Hilfe-Fortbildung in Bildungs- und Betreuungsein- gelt für ihre Tätigkeit (Qualifikationsstufe 3) erzielen. Nähe- richtungen für Kinder“ mit mindestens 9 Unterrichtsstun- re Informationen dazu finden Sie auf Seite 13. den besucht haben. Die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Die Unterrichtsstunden müssen zu- Wer kann an den Angeboten teilnehmen? sätzlich zu den Anforderungen aus dem Hamburger Qualifi- Die Grundqualifizierung ist für alle Personen verpflichtend, zierungsprogramm geleistet werden. Adressen anerkannter die in Hamburg in der Kindertagespflege tätig werden möch- Anbieter dieser Kurse finden Sie in den Tagespflegebörsen, ten. Erfolgt eine ergänzende Betreuung zur Schule, Kinder- bei der Unfallkasse Nord und im Branchenverzeichnis. tageseinrichtung und Vertretung, ist nur der erste Teil der Grundqualifizierung (E1 und E2) zu absolvieren. Wird das Tagespflegegeld bei Fortbildung weitergewährt? Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist dabei auch, Das Tagespflegegeld wird während der Teilnahme am dass die Kriterien der persönlichen Eignung erfüllt sein Hamburger Qualifizierungsprogramm und an Fortbildungs- müssen. Zur persönlichen Eignung gehören unter anderem angeboten weitergezahlt. Durch die Teilnahme an den die Volljährigkeit der Tagespflegeperson, ausreichende Veranstaltungen wird die Fortbildungsverpflichtung der Deutschkenntnisse und mindestens der Hauptschul- oder Kindertagespflegeverordnung (§ 11 Absatz 3) erfüllt. Für ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Weitere Informatio- die Dauer der Teilnahme kann eine Vertretung gewährt wer- nen zu den Eignungsvoraussetzungen erhalten Sie in der den. Diese Regelungen gelten auch für die Teilnahme an der zuständigen Tagespflegebörse oder im Internet auf der Aufstiegsfortbildung für Tagespflegepersonen (KTP-A). Webseite www.hamburg.de/kindertagespflege. Für Perso- nen mit einer pädagogischen Berufsausbildung gelten nach der Teilnahme an der Grundqualifizierung Teil 1 (E1) andere Anforderungen (siehe Seite 15). 7
I Informationen Aufbau des Hamburger Qualifizierungssystems Aufstiegsfortbildung/ KTP-A (nicht verpflichtend) Tätigkeitsbegleitende Fort- und Weiterbildung und Kolloquium 1.400 Unterrichtsstunden (individuelle Vorleistungen, z. B. Berufsabschlüsse, Fort- und Weiterbildungen, können auf die Stunden angerechnet werden) Grundqualifizierung Ziele: Teil 2 ■ Zertifikat Aufstiegsfortbildung ■ Entgelt Qualifikationsstufe 3 Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung und Kolloquium 135 Unterrichtsstunden (Feste Lerngruppe: 105 und Kolloquium: 30 Unterrichts- stunden) Ziele: ■ Zertifikat Grundqualizierung Grundqualifizierung ■ Entgelt Qualifikationsstufe 2 Teil 1 ■ Zertifikat Bundesverband für Kindertagespflege Tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung: E 1 und E 2 E 1: 15 Unterrichtsstunden E 2: (Informationsveranstaltung: 30 Unterrichtsstunden 3 und Einführung: 12 Unterrichtsstunden) Ziel: Ziele: Einführung in das Arbeits- ■ Zertifikat Grundqua- feld Kindertagespflege lifizierung Teil 1, als Bestandteil der Eignungsfeststellung ■ Betreuung von Kindern ■ Entgelt Qualifikations- stufe 1 Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
Informationen I Rechtlich verbindliche Qualifizierungsanforderungen Grundsätzlich müssen alle Tagespflegepersonen ■ vor Beginn der Tätigkeit den ersten Teil der Grundquali- fizierung (E1 und E2) erfolgreich abschließen, ■ innerhalb eines Jahres nach Tätigkeitsbeginn die vollständige Grundqualifizierung absolviert haben ■ und an einem Kurs „Erste Hilfe am Kind“ bzw. „Erste Hilfe-Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrich- tungen für Kinder“ teilnehmen, der alle zwei Jahre wiederholt werden muss. Darüber hinaus müssen innerhalb von zwei Jahren Qua- lifizierungskurse im Umfang von 18 Unterrichtsstunden besucht werden (Fortbildungsverpflichtung). Foto: #821 / Colourbox.de Tagespflegepersonen mit einer pädagogischen Ausbildung Tagespflegepersonen mit einer pädagogischen Ausbildung (z. B. sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten, Erzieherinnen/Erzieher, Sozialpädagoginnen/Sozialpädago- gen) absolvieren vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einschließlich Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen der zentralen Informationsveranstaltung den ersten Teil der Einführung (E 1 / 15 Unterrichtsstunden) der 180 Unter- Da sich insbesondere bei Großtagespflegestellen erhöhte richtsstunden umfassenden Grundqualifizierung. Anforderungen an die Räumlichkeiten ergeben, sollten Sie sich frühzeitig vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn mit der Zusätzlich ist ein Kurs „Erste Hilfe am Kind“ bzw. „Erste zuständigen Tagespflegebörse in Verbindung setzen. Wei- Hilfe-Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen tere Informationen rund um die Großtagespflege erhalten für Kinder“ nachzuweisen. Sie auch im Internet unter www.hamburg.de/handbuch- grosstagespflege. Danach kann die Tätigkeit in der Kindertagespflege auf- genommen werden. Unter anderem abhängig vom Betreu- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ungsort der Kinder muss vor der Betreuungsaufnahme eine Pflegeerlaubnis durch die zuständige Tagespflegebörse er- Alle Tagespflegepersonen sind gemäß Verordnung der Eu- teilt werden. Honoriert wird die Tätigkeit während dieser ropäischen Union von 2004 (852/2004, Artikel 6) Lebens- Zeit nach der Qualifikationsstufe 2. mittelunternehmer und müssen eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz absolvieren. Innerhalb von 12 Monaten sollten dann Praxisreflexion tätigkeitsbegleitend im Umfang von 24 Unterrichtsstunden Tagespflegepersonen, die ausschließlich im Haushalt der und der Kurs „Kinderschutz und Kinderrechte“ im Umfang Erziehungsberechtigten betreuen, sind keine Lebensmittel- von 9 Unterrichtsstunden absolviert werden. Nach erfolg- unternehmer. reichem Abschluss kann das Tagespflegegeld der Qualifi- kationsstufe 3 gewährt werden. Schulung Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege Ergänzende Kindertagespflege Als Lebensmittelunternehmer besuchen Sie auch die Schulung „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ Bei Tagespflegepersonen, die Kindertagespflege lediglich nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung. Diese Schu- in Ergänzung der Betreuung in einer Kindertageseinrich- lung wird vom Verbraucherschutzamt einmal im Monat im tung, einer qualifizierten Kindertagespflege mit Qualifi- Bezirksamt Hamburg-Nord angeboten (Kümmellstraße 6, kationsstufe 2 oder 3, der Schule beziehungsweise der 20249 Hamburg, Raum 246). ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS oder GTS) anbieten (ergänzende Kindertagespflege), ist gemäß Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular § 2 Absatz 3 KTagPflVO die erfolgreiche Teilnahme an Teil „Lebensmittelhygiene“ (S. 59), auf dem auch die Termine 1 der Grundqualifizierung im Umfang von 45 Unterrichts- zur Auswahl aufgelistet sind, oder Sie können es auch her- stunden (Qualifikationsstufe 1) ausreichend. unterladen: www.hamburg.de/spfz. 9
I Informationen Erläuterungen zum Aufbau des Hamburger Qualifizierungssystems, zur Grundqualifizierung und zu den Qualifizierungswegen Informationsveranstaltung: Sie planen oder überlegen eine verbindlicher Bestandteil der Einführung in die Tätigkeit der Tätigkeit als Tagespflegeperson? Dann besuchen Sie zur Kindertagespflege. Sie ist kostenfrei und kann ohne Anmel- ersten Orientierung bitte die Informationsveranstaltung dung besucht werden. Die Termine finden Sie im Internet: „Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater? Informationen www.hamburg.de/kindertagespflege/3597710/ zur Kindertagespflege in Hamburg“. Die Teilnahme ist ein infoveranstaltungen. Grundqualifizierung Teil 1: Informationsveranstaltung und Einführung in die Tätigkeit Kindertagespflege (E 1) Voraussetzungen: Planung und Vorbereitung einer Tätig- ■ Erstkontakt mit den Eltern – Verständigung und keit als Tagespflegeperson. Teilnahme an der zentralen Zusammenarbeit Informationsveranstaltung, Anmeldung für den E1-Kurs ■ Eingewöhnung in der Kindertagespflege in der zuständigen Tagespflegebörse. Dort findet auch ein ■ Organisation der Vertretung – Kooperation – Vernetzung – erstes persönliches Gespräch statt. Qualifizierung Umfang: 15 Unterrichtsstunden Den Kurs und Informationen über die Anmeldeformalitäten finden Sie in den Angeboten der Tagespflegebörse Ihres Themen/Inhalte: Erste Grundlagen für die Aufgabenstellung Bezirksamtes. als Tagespflegeperson werden vermittelt und erarbeitet. Die Entscheidungsfindung für die Tätigkeit in der Kinder- Ergebnis: Nach Abschluss dieser Phase können Sie Teil 2 tagespflege wird befördert. der Einführung (E 2) absolvieren. ■ Tagespflegetätigkeit: Den gesetzlichen Auftrag erfüllen – persönliche Fähigkeiten einbringen Grundqualifizierung Teil 1: E 2 Voraussetzungen: Die Teilnahme an der Einführung, E 1, ist ■ Anregungen für die Gestaltung des Tagespflegealltags abgeschlossen. ■ Erste konzeptionelle Vorstellungen für die Gestaltung der eigenen Kindertagespflege: Selbstdarstellung und Umfang: 30 Unterrichtsstunden Zukunftsüberlegungen als Tagesmutter/-vater Themen/Inhalte: Weitere Grundlagen für die Tätigkeit als Über die Kurse, Termine und die Anmeldeformalitäten Tagespflegeperson werden angeboten und erarbeitet. Im informiert Sie Ihre Tagespflegebörse. Vordergrund steht dabei der Blick auf die kindliche Ent- wicklung, die eigene Person und Motivation, die zwischen- Ergebnis: Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Einfüh- menschliche Kommunikation und die Gestaltung der rung in die Tätigkeit Kindertagespflege, E 1 und E 2, erwer- Kindertagespflege im Alltag. ben Sie das Zertifikat „Grundqualifizierung Teil 1“. ■ Die kindliche Entwicklung verstehen Sobald die gesamte Eignungsprüfung abgeschlossen ist ■ Zwei Seiten einer Medaille: Bindung und Beziehung und Sie an einem Kurs „Erste Hilfe am Kind“ bzw. „Erste ■ Erziehung: Wie erziehe ich, wie wurde ich erzogen? Hilfe-Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ■ Das Kind in zwei Familien für Kinder“ teilgenommen haben, können Sie mit der Tätig- ■ Kommunikation mit dem Kind keit als Tagesmutter oder Tagesvater beginnen und sich ■ Das Recht des Kindes auf Erziehung, Bildung und Betreuung über die Tagespflegebörsen für die Betreuung vermitteln ■ Informationen über die Organisation des Kinderschutzes lassen. Ggf. ist eine Pflegeerlaubnis von der zuständigen in Hamburg Tagespflegebörse erforderlich. ■ Räumlichkeiten: kindgerecht gestalten und ausstatten Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
Informationen I Grundqualifizierung Teil 2 Voraussetzungen: Die Einführung in die Tätigkeit der Kin- Entwicklung von Kindern – 18 UE dertagespflege ist abgeschlossen, das Zertifikat Grundqua- ■ Die Entwicklung der Kinder von 0 – 6 Jahren lifizierung Teil 1 wurde erteilt. Die Eignung für die Kinder- tagespflege wurde durch die Tagespflegebörse festgestellt, Kommunikation und Kooperation – 21 UE gegebenenfalls wurde eine Pflegeerlaubnis erteilt, und es ■ Grundlagen der Kommunikation mit Kindern und Eltern wird mindestens ein Tagespflegekind betreut. Erziehung und Bildung von Kindern – 18 UE Umfang: 135 Unterrichtsstunden ■ Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege Organisation: Die Qualifizierung wird in einer festen Lern- Gesunde Kindertagespflege – 9 UE gruppe durchgeführt. Sie beginnt zu einem vorgegebenen ■ Ernährung Termin und schließt für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen ■ Beziehungsvolle Pflege/Handling mit einem Kolloquium ab. (ab Seite 22) ■ Sicherheit und Unfallschutz Themen/Inhalte: Es werden vertiefte Kenntnisse über Er- Kinderschutz und Kinderrechte – 9 UE ziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in der Kinder- ■ Der Kurs Kinderschutz kann nach dem Start in die tagespflege vermittelt und erarbeitet. Hierzu gehören auch Grundqualifizierung Teil 2 begonnen werden. die Themenbereiche „Praxisreflexion“ und „Kinderrechte und Kinderschutz“. Zum Abschluss der Grundqualifizierung Rechtliche und finanzielle Grundlagen – 6 UE erfolgt eine weitere Reflexion der Kindertagespflegetätig- ■ Haftung, Steuern, Versicherungen keit in kleinen Lerngruppen, in denen auch auf die Anfer- tigung einer schriftlichen Arbeit, die Themenauswahl und Praxisreflexion – 24 UE Planung des Kolloquiumsgesprächs vorbereitet wird. Von ■ Die Praxisreflexion soll nach dem Start der den 30 Unterrichtsstunden dieses Teils werden pauschal 10 Grundqualifizierung Teil 2 begonnen werden. Unterrichtsstunden für das Vorbereiten und Erstellen der schriftlichen Abschlussarbeit angerechnet. Vorbereitung und Teilnahme am Kolloquium – 30 UE Die Anmeldeformalitäten finden Sie im Hamburger Qualifi- zierungsprogramm ab Seite 14. Ergebnis: Nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifi- zierung Teil 2 erhalten Sie: ■ das Hamburger Zertifikat „Grundqualifizierung – Förderung von Kindern in der Kindertagespflege“ ■ die Berechtigung für das Tagespflegegeld der Qualifikationsstufe 2 ■ beim Vorliegen der Voraussetzungen das bundesweit anerkannte Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“ vom Bundesverband für Kindertagespflege e. V. (siehe auch S. 15) ■ die Möglichkeit, kostenfrei an zahlreichen Fortbildungs- angeboten für pädagogische Fachkräfte des Sozial- pädagogischen Fortbildungszentrums teilzunehmen 11
I Informationen Foto: Anne MS / Colourbox.de Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
Informationen I Aufstiegsfortbildung (KTP-A): Aufstieg zur Qualifikationsstufe 3 Tagespflegepersonen können sich frei entscheiden, ob sie ■ Modul 1: Einstieg in die Fortbildung und Anleitung an dieser Fortbildung teilnehmen möchten. Die Aufstiegs- zum Selbststudium fortbildung soll Hamburger Tagespflegepersonen Wege er- ■ Modul 2: Teilnahme an verbindlichen und selbst- öffnen, das Niveau der dritten Qualifikationsstufe zu errei- gewählten Fort- und Weiterbildungsbausteinen chen, ohne dass eine staatlich anerkannte pädagogische ■ Modul 3: Lernergebnisfeststellung und Kolloquium Berufsausbildung absolviert werden muss. Teilnehmer und Teilnehmerinnen können den Zeitplan durch Das erste Ziel des Angebotes ist es, dass Tagespflegeper- ihre Themenwahl selbst bestimmen und organisieren ihn sonen ihre pädagogischen Handlungsmöglichkeiten durch nach ihren Möglichkeiten. Für den Abschluss der Fort- und eine Teilnahme an der Fortbildung weiter entwickeln kön- Weiterbildungen gibt es einen Zeitrahmen von bis zu fünf nen. Darüber hinaus bietet die erfolgreiche Teilnahme den Jahren. Das Fort- und Weiterbildungsangebot kann aber, finanziellen Anreiz eines deutlich höheren Tagespflegegel- abhängig von den persönlichen Voraussetzungen, auch in des der Qualifikationsstufe 3. wesentlich kürzerer Zeit absolviert werden. Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme an der Fort- Ergebnis: Zum Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Ih- bildung KTP-A sind: nen die Einstufung in die Qualifikationsstufe 3 ermöglicht. ■ ein erster allgemeinbildender Schulabschluss Weitere Informationen: (mindestens Hauptschulabschluss) ■ gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Ausführliche Informationen zur Konzeption der Fortbildung Schrift (B 2 Niveau) sowie zur Zulassungs- und Durchführungsrichtlinie finden ■ der Nachweis über eine mehrjährige Tätigkeit Sie im Internet: www.hamburg.de/basfi/programm/ in der Kindertagespflege und 4340060/kindertagespflege-qualifikationsstufe-drei. ■ die Bescheinigung (Zertifikat/180 Stunden) der erfolgreichen Teilnahme am Hamburger Qualifizierungs- Auskunft über die Termine für den nächsten Ausbildungs- programm beginn erteilt das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum. Bewerben Sie sich bitte mit einem Bewerbungsschreiben, Umfang: 1400 Unterrichtsstunden. Es können individuelle einem tabellarischen Lebenslauf und dem Anmeldeformular Vorleistungen (Ausbildung, Beruf, Fort- und Weiterbildun- KTP-A beim Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum. gen) angerechnet werden. Auskunft: Katja.Waselowsky@basfi.hamburg.de Kurse: Die Aufstiegsfortbildung besteht im Wesentlichen aus drei Modulen: Foto: PetraD / Colourbox.de 13
II Anmeldeverfahren Anmeldeverfahren und allgemeine Informationen zum Hamburger Qualifizierungsprogramm B. Anmeldeverfahren für den Themenbereich Lebens- mittelhygiene in der Kindertagespflege Für die Anmeldung nutzen Sie bitte nur das vorgesehene Anmeldeformular „Lebensmittelhygiene“. Die Vergabe der Plätze und die Zusage an Sie erfolgt nach dem Eingangsda- tum der Anmeldung. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Teilnehmer- und Teil- nehmerinnenplätze überschreiten, werden wir Sie darüber informieren und Ihnen einen anderen Veranstaltungstermin vorschlagen. Das Formular liegt diesem Programmheft bei. Außerdem können Sie es bei ihrer Tagespflegebörse erhal- ten oder im Internet herunterladen: www.hamburg.de/spfz. Foto: #2633 / Colourbox.de C. Zusagen für Kurse Die Kosten für die Qualifizierung werden derzeit von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) übernommen. Wir bitten Sie jedoch zur Erhaltung dieses Privilegs und im Sinne der Fairness anderen Interessierten gegenüber: Melden Sie sich nur bei den Veranstaltungen an, die Sie wirklich besuchen wollen und können. A. Anmeldeverfahren zum Qualifizierungsprogramm Sollten Sie an der Teilnahme eines Kurses verhindert sein, Eine Anmeldung für die zentrale Informationsveran- sind Sie verpflichtet, rechtzeitig abzusagen, das heißt staltung „Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater? spätestens fünf Tage vor dem Veranstaltungsbeginn. Ihre Informationen zur Kindertagespflege in Hamburg“ ist nicht Absage richten Sie bitte schriftlich oder telefonisch an die erforderlich. Die Termine erhalten Sie in Ihrer Tagespflege- zentrale Anmeldestelle im Sozialpädagogischen Fortbil- börse oder auf www.hamburg.de/kindertagespflege/ dungszentrum. (Die Kontaktdaten finden Sie ab Seite 52) 3597710/infoveranstaltung. Bedenken Sie, dass Ihnen gegebene Zusagen für alle Kurse gleichzeitig geldwerte Qualifizierungsgutscheine sind. 1. Anmeldung und Termine für die Grundqualifizierung Teil 1/ E1 und E2 Die angegebenen Termine gelten immer für einen Kurs. Sie finden die Angebote und die Anmeldeformulare in Sollten Sie für das Thema, für das Sie sich anmelden, schon den Ausschreibungen der Tagespflegebörsen. Bitte mel- einmal eine Absage erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte den Sie sich für diese Fortbildungen bei Ihrer zuständi- auf dem Anmeldeformular (2. Spalte) mit. gen Tagespflegebörse an. Vor Beginn der Kurse des zweiten Teils der Grundqualifi- 2. Anmeldung für die Kurse der Grundqualifizierung, Teil 2 zierung erhalten Sie zeitnah eine schriftliche oder telefoni- Sie finden die Kurse in diesem Programm. Bitte benut- sche Zu- oder Absage. Bei der zentralen Anmeldestelle im zen Sie für die Anmeldungen zu den Kursen das anlie- Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum, Telefon 040- gende Anmeldeformular (Seite 55) und senden Sie es 42863-5206, können Sie sich auch telefonisch über Ihren an die zentrale Anmeldestelle für das Qualifizierungs- Anmeldestand informieren. Das Anmeldeformular erhalten programm (Die Postanschrift ist auf der Vorderseite Sie auch im Internet unter www.hamburg.de/spfz. aufgedruckt). Tragen Sie bitte auf dem Anmeldeformular nur die Kurse ein, für die Sie sich verbindlich anmelden. Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist, dass Sie das Zerti- fikat Grundqualifizierung Teil 1 bereits erworben haben und mindestens ein Tagespflegekind betreuen. 3. Anmeldung für das Kolloquium zum Abschluss der Grundqualifizierung Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfahren die Ter- mine für die Vorbereitung und für den Abschluss des Kolloquiums in ihren Lerngruppen. Dort erhalten Sie auch die Anmeldeformulare. Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
ANMEldeverfahren II Auskünfte / Informationen Bitte lassen Sie sich zu den Angeboten im Qualifizie- Wenn Sie die Grundqualifizierung im Umfang von mindes- rungsprogramm 2020 von der für Sie zuständigen tens 180 Stunden erfolgreich absolviert haben, erfüllen Tagespflegebörse oder der zentralen Anmeldestelle im Sie die wesentlichen Voraussetzungen für den Erwerb des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum beraten! vom Bundesverband verliehenen Zertifikates „Qualifizierte Tagespflegeperson“. Anerkennung von anderen Zertifikaten und Kursen Dieses Zertifikat kann zusätzlich beantragt werden, wenn Beim Vorliegen der Voraussetzungen können Ihnen ander- Sie als weitig erworbene Weiterbildungen und Kurse angerechnet werden. Auskünfte erhalten Sie von Ihren Tagespflegebör- Tagespflegeperson ohne pädagogische Berufsausbildung sen und der zentralen Anmeldestelle. ■ einen Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss) nachweisen und Teilnahmebescheinigungen / Zertifikate ■ die Hamburger Grundqualifizierung erfolgreich absolviert haben. Für die Teilnahme an den einzelnen Kursen erhalten Sie Teilnahmebescheinigungen. Bitte bewahren Sie diese Be- Tagespflegepersonen mit einer anerkannten pädagogi- scheinigungen sorgfältig auf, sie sind die Grundlage für die schen Berufsausbildung müssen gem. § 4 der „Qualifizie- Ausstellung der Zertifikate Grundqualifizierung Teil 1 und 2. rungs- und Prüfungsordnung für Tagespflegepersonen“ des Bundesverbandes mindestens 60 Unterrichtsstunden Gebühren absolviert haben. Zurzeit werden keine Gebühren für die Kurse erhoben. Diesen Anforderungen können Sie in Hamburg nach- Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration kommen, indem Sie die allgemeinen Anforderungen für übernimmt für Tagespflegepersonen, die ihre Tätigkeit in Tagespflegepersonen mit einer pädagogischen Berufs- Hamburg ausüben, die Kosten der Qualifizierung. Für Lehr- ausbildung (siehe Seite 9) erfüllen sowie erfolgreich am gangsmaterial können den Teilnehmerinnen und Teilneh- Abschlusskolloquium der Grundqualifizierung Teil 2 im mern geringfügige Kosten entstehen. Umfang von 30 Unterrichtsstunden teilnehmen. Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“ vom Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben, wird die Be- Bundesverband für Kindertagespflege e. V. hörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration für Sie das bundesweit anerkannte Zertifikat „Qualifizierte Tages- Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration pflegeperson“ beantragen. Die Kosten für das Zertifikat hat mit dem Bundesverband für Kindertagespflege e.V. übernimmt zurzeit die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. In dieser und Integration (BASFI). Vereinbarung ist festgehalten, dass das Hamburger Qua- lifizierungsprogramm den Anforderungen der „Qualifizie- Auskünfte über den Erwerb des Zertifikates „Qualifizierte rungs- und Prüfungsordnung für Tagespflegepersonen“ des Tagespflegeperson“ erhalten Sie vom Sozialpädagogischen Bundesverbandes entspricht. Fortbildungszentrum, über E-Mail: Katja.Waselowsky@ basfi.hamburg.de, Telefon: 040-428 63-52 11. Fortbildungsverpflichtung Zur Sicherung und Weiterentwicklung des Qualifizierungs- niveaus gilt für alle Tagespflegepersonen eine Fortbildungs- verpflichtung in Höhe von 18 Unterrichtsstunden innerhalb von zwei Jahren. Als Fortbildung bieten sich insbesondere die Kurse aus dem vorliegenden Qualifizierungsprogramm an. Ebenso können nach erfolgreich abgeschlossener Grund- qualifizierung (Teil 1 und 2) die Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums für pädagogi- Foto: #233803 / Colourbox.de sche Fachkräfte genutzt werden. 15
III Weitere Qualifizierungsangebote Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) D ie Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und stellt hohe Anforderungen an die fachlichen und persönlichen Kompe- DJI-Curriculums wurde das Kompetenzorientierte Quali- fizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) entwickelt, welches sowohl im Umfang und Aufbau eine qualitative tenzen von Tagesmüttern und –vätern. Um auf diese an- Neuausrichtung in der Qualifizierung von angehenden Kin- spruchsvolle Tätigkeit gut vorbereitet zu sein und den stei- dertagespflegepersonen darstellt. Auch in Hamburg wollen genden Anforderungen im Arbeitsfeld gerecht zu werden wir bis 2021 den Qualifizierungsstandard in der Grundqua- hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen lifizierung auf das QHB umstellen. Unser Ziel ist es, damit und Jugend das Deutsche Jugendinstitut beauftragt, ein eine Qualitätsentwicklung und die Aufwertung des Berufs- neues Curriculum für die Ausbildung von Kindertagespflege- bildes Kindertagespflege zu erreichen und die Anschlussfä- personen zu erarbeiten. Anknüpfend an die Tradition des higkeit an pädagogische Berufe zu verbessern. QHB – Aufbau der Qualifizierung: Module, Praktika, Selbstlerneinheiten 300 UE Grundqualifizierung 160 UE tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung + 140 UE tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung Module Orientierungsphase 30 UE 1–7 Module 140 UE Module 25 – 46 Basisphase 130 UE 8 – 24 + + ca. 100 UE 80 Stunden Praktikum ca. 40 UE Selbstlerneinheiten Selbstlerneinheiten Lernergebnisfeststellung Lernergebnisfeststellung (Quelle: Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege © 2015 Friedrich Verlag) Foto: Diego Cervo / Colourbox.de Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
Weitere Qualifizierungsangebote III Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) Aufbau der Grundqualifizierung nach QHB Die Grundqualifizierung nach dem QHB umfasst 300 Un- terrichtseinheiten (UE) und setzt sich aus zwei Kursteilen zusammen: der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizie- rung von 160 UE und der tätigkeitsbegleitenden Grundqua- lifizierung von 140 UE. Zusätzlich müssen die angehenden Kindertagespflegepersonen ein 80-stündiges Praktikum absolvieren und insgesamt 140 UE an Selbstlerneinheiten nachweisen können. Beide Teile beinhalten eine Kompe- tenzbilanzierung und schließen mit einer Lernergebnisfest- stellung ab. Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung 160 UE Themen ■ Rechtliche und finanzielle Grundlagen ■ Aufbau der Kindertagespflegestelle ■ Inhalt und Aufbau der Konzeption ■ Planung und Nachbereitung der Praktika ■ Bindungsaufbau und Eingewöhnung ■ Hygiene, Ernährung, Gesundheit ■ Kommunikation ■ Frühkindliche Bildung ■ Kinderrechte und Kinderschutz Foto: #452 / Colourbox.de Kursleitung: Heger Abbassi Kursbeginn: März 2020 Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung 140 UE Themen Anschlussqualifizierung 160 + ■ Kompetenzen weiterentwickeln Bereits tätige Kindertagespflegepersonen, die schon über ■ Erziehung und Erziehungsstile eine Grundqualifizierung nach dem DJI Curriculum mit 160 ■ Erziehungspartnerschaft Unterrichtseinheiten verfügen, können mit dem Besuch der ■ Vertretungsmodelle realisieren Anschlussqualifizierung 160 + ihren Qualifizierungsstan- ■ Entwicklung begleiten dard auf die 300 UE des QHB erweitern. Der Kurs umfasst ■ Vorurteilsbewusst beobachten 140 UE und ist auf 18 Module und 40 UE Selbstlerneinhei- ■ Mit Konflikten umgehen ten verteilt. ■ Qualität sichern ■ Übergänge und Abschiede gestalten Abschlussprämie ■ Die Rolle der Tagespflegeperson Alle Absolventinnen und Absolventen der Grundqualifi- Kursleitung: Heger Abbassi zierung nach QHB mit 300 UE erhalten nach erfolgreicher Kursbeginn: August 2020 Teilnahme im Rahmen des Bundesprogrammes „ProKinder- tagespflege – Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ eine Abschlussprämie in Höhen von 400,00 €. Abschluss/ Zertifikat Auskunft und Information Nach regelmäßiger Teilnahme und erfolgreicher Lernergeb- nisfeststellung erhalten die Teilnehmenden das bundesweit Auskunft über die genauen Termine, Kurszeiten und den anerkannte Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertages- Veranstaltungsort erhalten Sie im Sozialpädagogischen pflege e. V. Fortbildungszentrum unter Tel. 040-428 63-5206 /-5211. 17
III Weitere Qualifizierungsangebote Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten Teilnahme an weiterführenden Qualifizierungsangeboten Aufstiegsfortbildung (KTP-A): Aufstieg durch Fort- des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums und Weiterbildung für Tagespflegepersonen zur Qualifikationsstufe 3 Tagespflegepersonen, die die Hamburger Grundqualifizie- rung erfolgreich absolviert haben und Tagesmütter und Allgemeine Auskünfte zur Qualifizierung, Terminen und -väter mit einer pädagogischen Berufsausbildung, können Informationen zur Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung an Fortbildungsangeboten des Sozialpädagogischen Fort- (KTP-A) erhalten Sie vom Sozialpädagogischen Fortbil- bildungszentrums teilnehmen. Die Kosten für die Teilnahme dungszentrum über E-Mail: Katja.Waselowsky@basfi. trägt zurzeit die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und hamburg.de, Telefon: 040-428 63-5211. Integration. Voraussetzung ist die laufende Betreuung min- destens eines Tagespflegekindes. Das aktuelle Programm ist im Internet unter www.hamburg.de/spfz abrufbar. Ebenso können Nachweise von Fort- und Weiterbildungen bei anerkannten Bildungsträgern für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung durch das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (Auskunft: Telefon 040-428 63- 5206/-5211) anerkannt werden. Erläuterung der folgenden Ortssymbole = Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum (SPFZ), Südring 32 oder Südring 38 b, 22303 Hamburg A = Tagespflegebörse Altona, Rathaus, Platz der Republik 1 (Eingang Palmaille), 22765 Hamburg E = Tagespflegebörse Eimsbüttel, Grindelberg 62 – 66, 20149 Hamburg M = Tagespflegebörse Hamburg-Mitte, Caffamacherreihe 1-3, 3. Stockwerk, 20355 Hamburg N = Tagespflegebörse Hamburg-Nord, Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg H = Tagespflegebörse Harburg, Harburger Rathausforum 1, 21073 Hamburg W = Tagespflegebörse Wandsbek, Wandsbeker Allee 62, 22041 Hamburg B = Tagespflegebörse Bergedorf, Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg E = Elternschule Am Grindel, Oberstraße 18 b, 20144 Hamburg E E = Elternschule Altona, Max-Brauer-Allee 134 (Eingang Hospitalstr.), 22765 Hamburg A = Ev. Familienbildungsstätte – Lehrküche, Loogeplatz 14 – 16, 20249 Hamburg = Gut Karlshöhe, Karlshöhe 60 d, 22175 Hamburg = pro familia Hamburg, Seewartenstraße 10, 20459 Hamburg = Haus Mignon, Sternstraße 106, 20357 Hamburg = Schule Rothestraße, Eingang Karl-Theodor-Straße 18, 22765 Hamburg Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
JAHRESÜBERSICHT 2020 IV Jahresübersicht der Kurse im Hamburger Programm 2020 Januar Datum Kurs Thema Ort Seite 30.01./13.02./20.02. 60.0101 Gebärden für die Kleinsten: Verständigung im Alltag M 35 FEBRUAR 08.02. & 18.02. 60.0201 Weltentdecker bei der Arbeit – Krippenkinder lernen spielend 42 10.02./17.02./24.02. 60.0202 Glückliche Trennungskinder NEU 40 11.02. & 18.02. 60.0203 Säuglings- und Kinderernährung gut gestalten 47 11.02. 60.0204 Nähen mit Schulkindern N NEU 45 15.02. 60.0205 Tiere im Winter NEU 45 17.02. bis 08.06. 60.0206 Praxisreflexion für Tagespflegepersonen W 26 19.02. & 26.02. 60.0207 Mit Haken und Ösen: Steuern, Kranken-, Unfall- und 28 Renten-Versicherung in der Kindertagespflege W 22.02. 60.0208 Bewegungsspiele für drinnen und draußen – für Kinder von 3 – 5 Jahren 42 25.02. 60.0209 Infektionskrankheiten & Co. – Ansteckung, Umgang und Prävention 47 29.02. 60.0210 Buchführung leicht gemacht A 28 MÄRZ 16.03./23.03./30.03. 60.0301 Ist das noch normal? Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten 38 17.03./24.03./31.03. 60.0302 Helikopter-Eltern 40 18.03. 60.0303 Wie sag ich’s den Eltern? Kindesentwicklung beschreiben und besprechen N 39 19.03./26.03./02.04. 60.0304 Anregungen zum kreativen Basteln mit „wertlosem“ Material W 44 21.03. 60.0305 Gitarre leicht lernen – über 80 Kinderlieder und Songs an nur einem Tag 43 21.03. 60.0306 Übergänge und Abschiede gestalten A 34 25.03. & 01.04. 60.0307 Das Geschichtensäckchen W 43 28.03. 60.0308 Leben ist Bewegung: Wenn Hände tanzen, Füße rechnen und 42 die Schaukel Schönschrift übt 28.03. 60.0309 Mehrsprachigkeit in der Kindertagespflege NEU 36 30.03. 60.0310 Wenn Bilder lebendig werden – Bücher für kleine Leute von 1 bis 3 Jahren A 43 APRIL 04.04. 60.0401 Kleine Forscher: Jetzt wird’s spannend! 46 04.04. 60.0402 Was ist das Kindeswohl und wann ist es gefährdet? E 25 E 04.04. & 07.04. 60.0403 Montessori, Waldorf und Co. A 32 14.04./21.04./28.04. 60.0404 Resilienz – die Entwicklung der Widerstandskraft 38 von Kindern verstehen und fördern 15.04. & 18.04. 60.0405 Elternarbeit zwischen Freundschaft und Profession A NEU 39 18.04. 60.0406 Signale und Feinzeichen bei Kindern von 0 – 3 Jahren sehen und verstehen 35 18.04. & 25.04. 60.0407 Gewaltfreie Kommunikation NEU 40 22.04. & 29.04. 60.0408 Bewegungsgeschichten für Kinder bis drei Jahren W 43 25.04. 60.0409 Bildungsanregungen für den Alltag der 0 – 3jährigen Kinder 32 25.04. 60.0410 Kindertagespflege im Haushalt der Eltern A 31 30.04. bis 19.06. 60.0411 Praxisreflexion für Tagespflegepersonen A 26 19
IV JAHRESÜBERSICHT 2020 Jahresübersicht der Kurse im Hamburger Programm 2020 MAI Datum Kurs Thema Ort Seite 09.05. 60.0501 Vom Umgang mit Streithähnen und Trotzköpfen: E 37 Streit schlichten unter Kindern E 12.05. 60.0502 Gesund beginnt im Mund – und das ab dem ersten Zahn NEU 47 26.05./02.06./09.06. 60.0503 Partizipation – frühkindliche Beteiligung von Anfang an 33 JUNI 06.06. 60.0601 Stressmanagement: Auch relaxen muss trainiert werden! 31 13.06. 60.0602 Filzen 44 13.06. 60.0603 Was ist das Kindeswohl und wann ist es gefährdet? 25 15.06. 60.0604 Betreuungsverträge gut gestalten A NEU 29 18.06. 60.0605 Sicherheit und Unfallschutz in der Kindertagespflege W 29 20.06. 60.0606 Älterwerden in der Kindertagespflege E 31 E AUGUST 15.08. 60.0801 Die Eingewöhnung – Ein Vertiefungsseminar A 34 17.08. 60.0802 Freud und Leid bei der Arbeit in Großtagespflegestellen N 30 17.08. bis 02.11. 60.0803 Praxisreflexion für Tagespflegepersonen 26 22.08. 60.0804 Mädchen suchen die Gefahr und Jungen die Traumfrau – 36 geschlechtsbewusste Pädagogik in der Kindertagespflege A 22.08. 60.0805 „Wasser, Wiese, Krabbeltiere“ – Die Natur im Sommer 46 29.08. 60.0806 Sprachliche Entwicklungswege begleiten 35 September 01.09. 60.0901 Körper, Liebe, Doktorspiele – Sexualpädagogik in der Kindertagespflege NEU 41 05.09. 60.0902 „Die spielen doch nur – und wann lernen sie?“ 32 Zur besonderen Bedeutung des kindlichen Spiels im Tagespflegealltag 05.09. bis 29.09. 60.0903 „Starke Eltern – starke Kinder“ – 33 Ein Kurs zur Stärkung der Erziehungskompetenz 08.09. & 12.09. 60.0904 Für (viele) Kinder gesund kochen und backen: so kann es gehen – Basiswissen 48 12.09. & 19.09. 60.0905 Selbstständig mit Konzept – Businessplan Kindertagespflege W 28 12.09. & 21.09. 60.0906 Kratzen, Hauen, Beißen – Wenn Kleinkinder ihre Kräfte einsetzen 36 16.09. & 23.09. 60.0907 Rechtliche Fragestellungen in Großtagespflegestellen W 29 19.09. & 26.09. 60.0908 Kultureller Vielfalt in der Kindertagespflege kompetent begegnen 41 26.09. 60.0909 Signale und Feinzeichen bei Kindern von 0 – 3 Jahren sehen und verstehen A 35 Oktober 24.10. 60.1001 Was ist das Kindeswohl und wann ist es gefährdet? 25 24.10. 60.1002 Gespenster, Monster & Co. – Wie wir den Ängsten der Kinder begegnen 37 24.10. & 27.10. 60.1003 Resilienz – die Entwicklung der Widerstandskraft von Kindern 38 verstehen und fördern 24.10. & 29.10. 60.1004 Sinnvolle Grenzen setzen und gute Laune bewahren A NEU 41 26.10. & 02.11. 60.1005 Holzliese und Sockenkrokodil – Einführung in das Handpuppenspiel A 45 28.10. & 04.11. 60.1006 Mit Haken und Ösen: Steuern, Kranken-, Unfall- und 28 Renten-Versicherung in der Kindertagespflege Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
JAHRESÜBERSICHT 2020 IV Jahresübersicht der Kurse im Hamburger Programm 2020 Oktober November Datum Kurs Thema Ort Seite 04.11. 60.1101 Haftpflichtversicherung für Tagespflegepersonen W 29 07.11. 60.1102 Halt haben, Halt sagen, Halt geben 33 07.11. 60.1103 Zwischen Beratung und Betroffenheit: Schwierige Gespräche meistern A 39 07.11. & 12.11. 60.1104 Portfolio: Ein Tagebuch für die Beobachtung und Aufzeichnung 38 der kindlichen Entwicklung 09.11. & 16.11. 60.1105 Achtsamkeit und Ruhe im Alltag E NEU 31 E 12.11.2020 bis 60.1106 Praxisreflexion für Tagespflegepersonen 26 11.02.2021 14.11. 60.1107 Mit Herz und Verstand: Bindungsorientierte Pflege von Babys und 34 Kleinkindern ist mehr als Routine – Ein Praxistag 14.11. 60.1108 Vertretung in der Kindertagespflege: suchen, finden und organisieren 30 14.11. 60.1109 Buchführung leicht gemacht W 28 17.11. & 21.11. 60.1110 Das verträgt mein Kind nicht! Umgang mit Nahrungsmittelallergien 48 und Intoleranzen 27.11. & 28.11. 60.1111 Ausdrucksmalen: Wie Kinder sich in Bildern ausdrücken können 44 28.11. 60.1112 Respektvolle und wertschätzende Kommunikation mit Kindern 37 28.11. 60.1113 „Hat Oma Flügel? – Gibt es im Himmel Nutella?“ – 37 Kinder trauern anders Foto: Alena Ozerova / Colourbox.de 21
V Themenübersicht – Grundqualifizierung Teil 2 1. Feste Lerngruppen: Inhalte Entwicklung der Kinder von 0 – 6 Jahren ■ Die Umsetzung des Bildungsauftrages in der Kinder- tagespflege: Die Gestaltung des Alltags ■ Die seelische, geistige und körperliche Entwicklung der Kinder in den ersten 6 Lebensjahren ■ Verlässliche Bindungsbeziehungen als Grundlage für Bildungsprozesse ■ Kinder eignen sich die Welt an: Entwicklungsphasen und . die Ausbildung von Fähigkeiten ■ Die Bindungstheorie von Bowlby ■ Kinder brauchen Zuwendung, Unterstützung und ■ Bindungen in der Kindertagespflege Ermutigung: Die förderliche Gestaltung des Tages- ■ Die Förderung verlässlicher Bindungsbeziehungen pflegealltags ■ Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern ■ Lasst es die Kinder selbst tun: Zur Rolle und Aufgabe der Erwachsenen bei der Förderung der 0 – 6-jährigen Kinder ■ Bildung in der Kindertagespflege ■ Kinder wahrnehmen, beobachten, Dokumentation ■ Elterliche Berufstätigkeit und kindliche Entwicklung ■ Zur Förderung von Selbstbildungsprozessen der Kinder Grundlagen der Kommunikation mit Kindern und Eltern im Alltag der Kindertagespflege ■ Man kann nicht nicht kommunizieren: Theorie, Praxis und Grundlagen einer förderlichen Kommunikation Kinderschutz und Kinderrechte ■ Gesprächssituationen im Alltag der Kindertagespflege Gesunde Kindertagespflege ■ Gesprächsmethoden: Ich-Botschaften, aktives und ■ Gesunde Ernährung passives Zuhören ■ Beziehungsvolle Pflege / Handling ■ Nähe und Distanz: Die eigenen Kommunikationsmuster und „Haltungen“ erkennen ■ Sicherheit und Unfallschutz ■ Kreativer und konstruktiver Umgang mit Konflikten Finanzielle und rechtliche Grundlagen in der Kindertagespflege Die Bedeutung des Bildungsauftrages in der Kindertagespflege ■ Haftung, Steuern, Versicherung ■ Gesetzliche Grundlagen und Hamburger Bildungs- Praxisreflexion empfehlungen ■ Der Bildungsbegriff in der Pädagogik und in der Kindertagespflege Foto: Graham Oliver / Colourbox.de Qualifizierungsprogramm 2020 – KIndertagespflege
THemenübersicht – Grundqualifizierung Teil 2 V 1. Feste Lerngruppe 1/2020 Ort der Veranstaltung: Die Kurse finden im Sozialpädago- Stunden: 135 Unterrichtsstunden. Davon entfallen 30 gischen Fortbildungszentrum, Südring 32 oder 38b, 22303 Unterrichtsstunden auf die Vorbereitung und Durchführung Hamburg, statt. des Kolloquiums. Thema Termin Uhrzeit Kursleitung/Anmerkungen Die Entwicklung der Kinder von 0 – 6 Jahren Montag 30.03.2020 19.00 – 21.15 Angela Jaeger Montag 06.04.2020 19.00 – 21.15 Samstag 18.04.2020 10.00 –15.00 Montag 20.04.2020 19.00 – 21.15 Montag 27.04.2020 19.00 – 21.15 Achtung: Die Praxisreflexion beginnt am 23.04.2020 (siehe unten) Grundlagen der Kommunikation Montag 04.05.2020 19.00 – 21.15 Angela Jaeger mit Kindern und Eltern Samstag 09.05.2020 10.00 – 15.00 Montag 11.05.2020 19.00 – 21.15 Montag 25.05.2020 19.00 – 21.15 Montag 08.06.2020 19.00 – 21.15 Montag 15.06.2020 19.00 – 21.15 Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege Montag 10.08.2020 19.00 – 21.15 Angela Jaeger Samstag 15.08.2020 10.00 – 15.00 Montag 17.08.2020 19.00 – 21.15 Montag 24.08.2020 19.00 – 21.15 Montag 31.08.2020 19.00 – 21.15 Kinderschutz und Kinderrechte Samstag 20.06.2020 10.00 – 17.45 Angela Jaeger Gesunde Ernährung Donnerstag 11.06.2020 19.00 – 21.15 Pamela Koch Beziehungsvolle Pflege und Handling Donnerstag 04.06.2020 19.00 – 21.15 Martin Sievers Sicherheit und Unfallschutz Donnerstag 16.04.2020 19.00 – 21.15 Britta Muß Finanzielle und rechtliche Grundlagen Samstag 04.04.2020 10.00 – 15.00 Isgard Rhein Praxisreflexion: Donnerstag 23.04.2020 19.00 – 21.15 Petra Sohst-Westphal Gruppe 1 und 2 Renate Groß Donnerstag 30.04.2020 19.00 – 21.15 Donnerstag 28.05.2020 19.00 – 21.15 Samstag 06.06.2020 10.00 – 15.00 Donnerstag 18.06.2020 19.00 – 21.15 Donnerstag 20.08.2020 19.00 – 21.15 Donnerstag 27.08.2020 19.00 – 21.15 Vorbereitung und Durchführung Start: Mittwoch, 16.09.2020 N.N., N.N. des Kolloquiums Die Folgetermine werden nach Kursbeginn vereinbart. 23
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