RMV-JAHRESABO ENTSPANNT UNTERWEGS - EINFACH, SPARSAM UND BEQUEM: ALS ETICKET RHEINMAIN MIT NOCH MEHR VORTEILEN!
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Einfach, sparsam und bequem: RMV-JahresAbo Entspannt unterwegs Als eTicket RheinMain mit noch mehr Vorteilen!
RMV-JahresAbo Die Chipkarte voller als eTicket RheinMain neuer Möglichkeiten Das RMV-JahresAbo ist als eTicket RheinMain im Immer informiert praktischen Scheckkartenformat erhältlich. Alle Alle auf dem eTicket RheinMain gespeicherten Infor- wichtigen Ticketdaten wie Gültigkeit, Fahrstrecke und mationen lassen sich sowohl an allen RMV-Vertriebs- Fahrkartenart sind auf dem Chip des eTickets gespei- stellen und Fahrkartenautomaten mit einem (((e-Logo chert. Und damit ist innerhalb des RMV vieles noch als auch auf der RMV-Internetseite einsehen. einfacher, schneller und komfortabler. Online-Services Einfacher Um Online-Services rund um die Chipkarte nutzen zu Das monatliche Austauschen der Wertmarken gehört können, ist zunächst unter www.rmv.de eine Anmel- dank der Chipkarte der Vergangenheit an. dung bei „meinRMV“ notwendig. Schneller Nach dem Anmelden bei ‚meinRMV‘ haben Sie in der Hier wird Zeit gespart: Serviceleistungen sind online Rubrik TicketServices – RMV-TicketShop – eTicket schneller zugänglich und über das Internet gekaufte RheinMain Chipkarte die Möglichkeit, die Chipkarte Tickets sind bereits innerhalb kürzester Zeit nutzbar. zu registrieren. Direkt danach können diverse Informa- tionen unter „Ihre Chipkarten verwalten“ abgerufen Sicherer werden. Mit der Registrierung wird auch eine Ersatz- Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich das eTicket Chipkartenbestellung (z. B. bei Verlust) online ganz umgehend sperren. Als Abo-Kunde erhalten Sie eine einfach. Ersatzkarte. Einfach kontrolliert Robuster Ob beim Einstieg im Bus oder bei mobilen Kontrollen, Ihr eTicket kann ruhig mal vom Regen überrascht wer- zur Überprüfung der Gültigkeit muss die Chipkarte nur den oder eine Runde in der Waschmaschine mitfah- kurz an das dafür vorgesehene Kontrollgerät gehalten ren – denn die praktische Plastikkarte kann wesentlich werden – fertig. mehr ab als eine Fahrkarte aus Papier. Hinweis: Kunden der VGF, heag mobilo und ESWE Achten Sie auf dieses Zeichen: Verkehr informieren sich bitte direkt bei ihrem Ver- tragspartner, welche Services für sie zur Verfügung stehen. 2 3
Immer auf der Auch beim Datenschutz* sicheren Seite – Sicherheit beim Datenschutz wird im RMV groß- geschrieben. Bereits die Entwicklung des eTicket- das eTicket RheinMain Systems wurde von den Datenschutzbeauftragten der beteiligten Partner begleitet und die zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden wurden frühzeitig Wird ein eTicket mit RMV-JahresAbo verloren, ist informiert und eingebunden. nichts verloren. Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich Ihr eTicket umgehend sperren. So ist sichergestellt, dass alle im Zuge der Teilnahme am eTicket RheinMain gespeicherten personenbezo- Und als Abo-Kunde erhalten Sie eine Ersatzkarte – genen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbe- dies gilt dank der neuen Technologie auch für über- stimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) tragbare RMV-JahresAbos. verarbeitet werden. Sprich: Alle datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Transparenz, Datensparsamkeit und Löschmög- lichkeiten werden erfüllt. Vor allem aber erfolgt keine Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen. Zudem sind auf dem eTicket RheinMain nur die Daten gespeichert, die bisher auch auf der Papierfahrkarte aufgedruckt waren: die Von-nach-über-Relation, die Fahrkartenart, der Gültigkeitszeitraum sowie die lau- fende Nummer der Chipkarte. Personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift sind NICHT auf dem Chip gespeichert – bei einem persönlichen JahresAbo sind nur Name und Foto auf die Chipkarte aufgedruckt. * Bitte beachten Sie auch die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertragspartners. 4 5
Das RMV-JahresAbo bringt Vorteile – für diese Fahrgäste: Ersparnis: Das RMV-JahresAbo ist für alle Menschen, die das 12 Monate fahren zum Preis von 10. ganze Jahr lang viel mit Bussen und Bahnen unter- wegs sind. Komfort: Einmal kaufen, Mit dem JahresAbo spart man den Preis von 2 Monats- ein ganzes Jahr fahren. karten. Es gilt ab dem ersten Tag eines gewählten Kalendermonats für zunächst ein Jahr. Service: Mehr Möglichkeiten dank des neuen eTicket RheinMain. Jederzeit kündbar Eine Kündigung Ihres JahresAbos ist jederzeit und tagesgenau möglich – und somit ein Abo ohne Mindestlaufzeit! RMV-Service-Telefon: 01801 / 768 4636 3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute 6 7
Die 2 Varianten des RMV-JahresAbos: · Ihr übertragbares JahresAbo · Ihr persönliches JahresAbo Vertragsbedingungen: www.rmv.de 8 9
Das übertragbare Das persönliche RMV-JahresAbo RMV-JahresAbo · 12 Monate zum Preis von 10. · 12 Monate zum Preis von 10. · Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr. · Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr. · Ersatz bei Verlust. · Ersatz bei Verlust. · Raten- oder Einmalzahlung. · Raten- oder Einmalzahlung. · Kündigung jederzeit möglich. · Kündigung jederzeit möglich. · Mitnahmeregelung gilt. (siehe Seite 12) · Mitnahmeregelung gilt. (siehe Seite 12) · Mit allen eTicket-Vorteilen. · Mit allen eTicket-Vorteilen. · Übertragbar. · Chipkarte mit Lichtbild und Name. · Mobilitätsgarantie als Bonus. (siehe Seite 12) Das JahresAbo kann verliehen werden. Gültig ist die Für das persönliche Abo ist ein eTicket RheinMain Karte immer ab dem 1. eines Monats für mindestens mit Lichtbild erforderlich. Das Abo muss bis zum ein Jahr. Adressänderungen sind bis zum 10. des 10. des Vormonats bestellt werden und Adressände- Vormonats mitzuteilen. rungen sind bis zum 10. des Vormonats mitzuteilen. Bei Verlust gibt es Ersatz (gegen Gebühr). Bei Verlust gibt es Ersatz (gegen Gebühr). Bei vorzeiti- ger Kündigung erfolgt bis einschließlich 10. Nutzungs- Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt bis einschließlich monat eine Erstattung. Das RMV-JahresAbo verlän- 10. Nutzungsmonat eine Erstattung. Das Abo verlän- gert sich automatisch. Die Mobilitätsgarantie greift. gert sich automatisch, wenn es nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Das JahresAbo kann jederzeit Das JahresAbo kann jederzeit und tagesgenau gekün- und tagesgenau gekündigt werden, sodass Sie nicht digt werden, sodass Sie nicht an Mindestlaufzeiten an Mindestlaufzeiten gebunden sind. gebunden sind. Tarife und Preise: www.rmv.de 10 11 11
Mitnahmeregelung und Weitere Leistungen Mobilitätsgarantie Die Mitnahmeregelung greift bei allen JahresAbos und · Zuschlags-Abo 1. Klasse möglich. erlaubt es, von montags bis freitags ab 19 Uhr, sams- · Erwerb von Anschlussfahrkarten möglich. tags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztä- · Nutzung weiterer Mobilitätsangebote. gig einen Erwachsenen und Kinder von 6 bis einschließ- lich 14 Jahren (max. drei fremde, drei Enkel oder alle eigenen Kinder) kostenlos mitzunehmen. Zusätzlich zu den RMV-JahresAbos gibt es ein günstiges Zuschlags-Abonnement für die 1. Klasse, Die Mobilitätsgarantie bietet beim persönlichen Abo Anschlussfahrkarten für Fahrten über den Gültigkeits- die Erstattung von Mehraufwand bis zu 15 Euro für eine bereich der Jahreskarte hinaus. Taxifahrt oder IC/ICE-Fahrkarte, wenn sich durch Verspä- tung von mehr als 5 Minuten im Regionalverkehr (RB, Das eTicket RheinMain mit Zusatzangeboten SE, RE, S-Bahn, Regionalbus) die gesamte Reisezeit bei Mit dem eTicket RheinMain können Sie weitere fehlender Fahrtalternative um mehr als 20 Minuten ver- Mobilitätsangebote nutzen. Es stehen Ihnen die längert (ausgenommen bei höherer Gewalt). Kann der CarSharing-Fahrzeuge von stadtmobil Rhein-Main und letzte fahrplanmäßige Anschluss nicht erreicht werden, das eMobil-Angebot des RMV zu besonders günsti- werden maximal 30 Euro erstattet. gen Tarifen speziell für eTicket RheinMain-Kunden zur Verfügung. Mehr Informationen zu den neuen eTicket-RheinMain- Zusatzleistungen unter www.rmv.de. Persönliche Beratung gewünscht? RMV-Mobilitätszentrale auch in Ihrer Nähe. 12 13 13
Tarife und Preise Um die Preisstufe ermitteln zu können, ist es notwen- Preisstufe RMV-JahresAbo RMV-JahresAbo dig zu wissen, welche Tarifgebiete befahren werden. Betrag in e Betrag in e 10x Abbuchung 1x Abbuchung* Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und 1 39,80 390,00 Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. 2/2 Stadttarif Offenbach 63,00 617,40 Infos dazu gibt es auch über das RMV-Service-Telefon 3 Stadttarif Frankfurt 81,00 793,80 01801 / 768 46 36*. 3 82,00 803,60 4 123,00 1.205,40 *3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, 5 164,00 1.607,20 Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute 6 205,00 2.009,00 7 (17) 1 246,00 2.410,80 13 2 72,40 709,50 45 3 142,80 1.399,40 1 Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe haben keine Netzwirkung. 2 Tarifgebiet 65 Wiesbaden / Mainz. 3 RNN-Übergangsverkehr. *Bei Einmalzahlung des JahresAbos gibt es 2% Skonto auf den Gesamtbetrag der jeweiligen Preisstufe. Tarife und Preise: www.rmv.de 14 15
Was zu tun ist – um das RMV- JahresAbo zu bekommen · Variante persönliches oder übertragbares Das RMV-JahresAbo gibt es als übertragbares JahresAbo wählen. oder persönliches Abonnement. Es ist für alle · Start- und Zielgebiet wählen. Preisstufen und Übergangstarifgebiete – hier jedoch · Zahlungsart wählen nicht als eTicket RheinMain erhältlich. (Bankeinzug, Raten- oder Einmalzahlung). · RMV-TicketShop oder RMV-Vertriebsstelle Das Abo ist in 10 Raten oder einmalig (mit 2% Skonto) mit (((e-Logo nutzen. zahlbar. Den Bestellschein gibt’s mit Beratung an der RMV-Verkaufsstelle oder online. Das RMV- JahresAbo muss bis zum 10. des Vormonats bestellt werden. RMV-TicketShop: www.rmv.de 16 16 17 17
Besondere Bedingungen Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 09.12.2012 seinem Jahreskarten-Abonnement bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (z. B. Wochen- oder Monats- 1. Vertragsgrundlagen karten) zu erwerben. Darüber hinaus wird eine 65-plus-Jahreskarte im Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim- Abonnement angeboten.Gemäß Ziffer A.3.4.1a) der Tarifbestimmungen mungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) sind zur Nutzung der 65-plus-Jahreskarte Personen ab 65 Jahren berech- zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten tigt. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. Spätere Änderungen bzw. Erweiterun- für laufende Verträge. gen eines bestehenden Abonnements sind nach Maßgabe der Ziffer 11 möglich. 2. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in des Abonnements ist der/die Besteller/-in. Dies gilt 5. Geltungsbereich insbesondere bei einem Abonnement von übertragbaren Jahreskarten Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebiets- und bei Bestellung einer persönlichen Jahreskarte, die auf eine andere kombinationen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung wird die Person (Nutzer) ausgestellt wird, und/oder in den Fällen, in denen eine 65-plus-Jahreskarte nicht in Tarifgebietskombinationen zu den Übergang- andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird. starifgebieten ausgegeben. Die räumliche Gültigkeit der 65-plus-Jahres- karte erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in 3. Fahrkarte (Nutzermedium) Hessen – unabhängig von der Preisstufe – auf den gesamten Verbund- Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausge- raum ohne Übergangstarifgebiete. 65-plus-Jahreskarten beinhalten benden Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nut- grundsätzlich die 1. Klasse-Nutzung, eine zusätzliche Zuschlagkarte wird zermedium (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberech- somit nicht benötigt. tigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in Form von 12 einzelnen Monatskarten (Papier) oder als einfache 6. Geltungszeitraum Plastikkarte. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die a) Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. Bei Abonnements über persön- für mindestens 1 Jahr. liche (nicht übertragbare) Jahreskarten, dazu zählt auch die 65-plus- b) Die Gültigkeit des 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements ist an Werktagen Jahreskarte (siehe unter 4. Sortiment), werden diese nur personalisiert auf den Zeitraum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. ausgegeben. Im Fall der Chipkarte wird diese dem/der Besteller/-in bzw. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am Nutzer/-in mit ihrer Kartennummer konkret zugeordnet und die persön- 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. lichen Merkmale Name und Foto des Nutzers/der Nutzerin auf die Rückseite der Chipkarte aufgebracht. 7. Mitnahmerecht Die im Abonnement erworbenen Jahreskarten in den nach Ziffer 4 a) 4. Sortiment bis d) angebotenen Kombinationen sowie die 65-plus-Jahreskarte be- Das Jahreskarten-Abonnement wird in verschiedenen Angebotskom- rechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, binationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unent- Jahreskarten: geltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen a) die übertragbar oder nur persönlich (von einem bestimmten Nutzer) Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 genutzt werden können, Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich). b) die an Werktagen in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind („9-Uhr-Jahres- 8. Preise und Zahlungsbedingungen karten“), a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen c) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen und Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der d) mit einmaliger Abbuchung im Voraus oder mit monatlicher Ab- entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe buchung in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums. des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs. Für die 65-plus-Jahreskarten In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse gelten die nach den Preisstufen festgelegten Preise. Hat sich der (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch erst Vertragspartner für die einmalige Abbuchung des Gesamtjahresbe- zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räum- trages im Voraus entschieden, wird auf den nach den Sätzen 1 bzw. liche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche 2 ermittelten/festgelegten Preis noch ein Skonto von 2% gewährt. 18 19
Besondere Bedingungen Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Ände- 9. Zustandekommen des Abonnementvertrages rungen (Ziffer 11.e)) und bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten-Abonnements ist die (Ziffer 13.2) möglich. Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den b) Für das Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Abbuchung der RMV festgelegten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes – Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums der Passbildformat – des Jahreskarten-Nutzers bei einem Abonnement Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn der aktuell gültige tarifmäßige über persönliche Jahreskarten sowie bei 65-plus-Jahreskarten zusätz- Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeit- lich ein amtlicher Altersnachweis des Nutzers) bis spätestens zum raum). Für das 65-plus-Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Ab- 10. des Vormonats bei einem das Jahreskarten-Abonnement abwi- buchung der Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeits- ckelnden Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann zeitraums der 65-plus-Jahreskarten, jeweils zum Monatsbeginn, auch auf dem Postweg erfolgen. Ausgewählte Jahreskarten-Abon- 1/10 des aktuell gültigen tarifmäßigen 65-plus-Jahreskartenpreises nements können nach erfolgter Registrierung auch im Kundenportal abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und 12. Monat des Gültig- „meinRMV“ unter www.rmv.de online bestellt werden. keitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar. ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit Zugang der jeweiligen Höhe, die von der personen-beförderungsrechtlichen einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung bzw. Übergabe Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. der Jahreskarte zustande. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus d) Innerhalb des Jahreskarten-Abonnements erfolgt der Versand der erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeweils erworbenen Jahreskarten im Regelfall per Post an die in der jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der Gel- Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfach- tungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen anschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. auch direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Aus- 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit schlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkraft- a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der persön- treten der Tarifänderung. Das Unternehmen ist nur dem/der Vertrags- lichen Jahreskarten. partner/-in zur Zahlung verpflichtet. b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeits- d) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund erteilter zeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen Einzugsermächtigung. Mit der abgegebenen Einzugsermächtigung von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag wird das das Jahreskarten-Abonnement abwickelnde Unternehmen der Reiseunfähigkeit, an den Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses bis auf Weiteres monatlich oder jährlich im Voraus von einem Giro- oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden. konto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb der Bundesrepublik c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer Deutschland abzubuchen. Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbu- räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte. chung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem ange- d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im gebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet. Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/-in, e) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeits- den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum zeitraums 1/30 des um 2/12 gekürzten Monatskartenpreises; bei Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode 65-plus-Jahreskarten 1/300 des um 2/12 gekürzten 65-plus-Jahres- bereitzuhalten. kartenpreises. f) Kosten, die dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unter- f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. nehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z. B. Urlaubsreisen, Dienst- nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der reisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt nicht. Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungs- aufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben. 11. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden a) Änderungen des Jahreskarten-Abonnements (z. B. der räumlichen Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsver- Gültigkeit) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. folgung, nicht aus. 20 21
Besondere Bedingungen Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder das 9-Uhr-Jah- Vertragspartner/-in hat gegen Zahlung von 25,– Euro Anspruch auf reskarten-Abonnement bzw. 65-plus-Jahreskarten-Abonnement. Ausstellung einer Ersatzkarte. Die Ersatzkarte wird dem Kunden/der b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Unter- Kundin schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an perso- nehmen von dem/der Vertragspartner/in bis zum 10. des Vormonats nalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur soforti- gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend gen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. Ersatzkarte erhält der/die Vertragspartner/-in auf Wunsch an einer der c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMV-Vertriebs- personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol stellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol sowie in ausgewählten Fällen eine vorläufige Fahrtberechtigung in Form einer übertragbaren Jahres- über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de karte. Dies gilt auch im Falle des Verlustes der 65-plus-Jahreskarte. beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in die- Damit entfallen für den Zeitraum bis zum Erhalt der Ersatzkarte die sem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen Vorteile „Nutzung der 1. Klasse“ sowie „verbundweite Gültigkeit am entweder an einer Vertriebstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit Wochenende und an Feiertagen in Hessen“. Fahrtkosten, die bis zum eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander werden nicht erstattet. folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungs- c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte hingegen um eine monat geltenden Tarif ausgestellt wird. übertragbare (nicht personalisierte) Papierfahrkarte, verliert diese mit d) Bei einer Plastik- oder Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der der Erfassung der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, so dass der/ Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander folgende Kalen- die Vertragspartner/-in bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung dermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden weiter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn Abbuchung im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen. der Gültigkeit der neuen Abonnement-Jahreskarte muss die bisherige Die vorzeitige Beendigung einer Jahreskarte durch Kündigung oder Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solan- die Einschränkung der zeitlichen oder räumlichen Gültigkeit für die ge die Abonnement-Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat Restlaufzeit der verlorenen Karte ist ebenfalls nicht möglich. der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis auch für die bisherige Jahreskarte weiterhin zu zahlen. 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses e) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden 13.1 Dauer des Abonnements/ordentliche Kündigung gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien ordentlich gekündigt werden. Bei Papier- und Plastikfahrkarten muss Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutge- die Rückgabe an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zum schrieben bzw. verrechnet (2/12 des zuletzt gültigen Monatskarten- Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum fahrpreises je genutzten Monat; bei der 65-plus-Jahreskarte 2/12 von des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. 1/10 des zuletzt gültigen 65-plus-Jahreskartenpreises je genutzten Bei einer Chipkarte muss die Sperrung der Fahrtberechtigung zum Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte Kündigungstermin erfolgt sein. Eine Kündigung durch das Unternehmen Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages vor der gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle Änderung) und der neue 12-Monats-Zeitraum belastet. einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 13.3 auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte. 12. Verlust/Ersatz Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der/die Vertragspartner/-in umge- gültigen Jahreskarte, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich mit hend zu melden. Die Verlustmeldung befreit den/die Vertragspartner/in der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. Liegt der Termin der Kündigung nicht von seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung. Die Verlustmeldung vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Jahreskarte (vorzeitige ist entweder direkt an das das Jahreskarten-Abonnement abwickeln- Beendigung), enden das Jahreskarten-Abonnement und die Gültigkeit de Unternehmen oder bei Chipkarten auch an eine der personalbe- von persönlichen Jahreskarten und von Jahreskarten auf Chipkarten dienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. automatisch zu diesem Termin. In ausgewählten Fällen kann die Verlustmeldung auch über das Die vorzeitige Beendigung eines Abonnements mit einer nicht persona- Internet auf „meinRMV“ unter www.rmv.de erfolgen. lisierten (übertragbaren) Papier- oder Plastikfahrkarte setzt zwingend die b) Die Plastikvariante der persönlichen (nicht übertragbaren) Jahreskarte Rückgabe der Fahrkarte zu dem Kündigungstermin voraus. Unterbleibt und die Chipkarte (mit persönlicher oder übertragbarer Jahreskarte) die Rückgabe (z. B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c)), endet das Abonne- verlieren mit Erfassung der Verlustmeldung ihre Gültigkeit (bei Chip- ment erst mit dem Ende der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. karten wird die Fahrtberechtigung der Karte gesperrt). Der/die 22 23
Besondere Bedingungen 13.2 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung 2. Fahrkarte (Nutzermedium) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit einmaliger Abbuchung Die Ausgabe der Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits genutzten Monat 1/10 Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedi- des bezahlten Jahrespreises berechnet. Bei angebrochenen Monaten um (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für wird für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatskartenpreises das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in berechnet; bei angebrochenen Monaten der 65-plus-Jahreskarten für Form von 12 einzelnen, übertragbaren Monatskarten (Papier). Ohne die jeden bereits genutzten Tag 1/300 des 65-plus-Jahreskartenpreises. Eine elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch etwaige Differenz zum gezahlten Jahrespreis wird maximal bis zur Höhe nicht zur Fahrt. des gezahlten Jahrespreises erstattet. Eine Erstattung für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte scheidet 3. Sortiment damit aus. Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit monatli- Die übertragbare Jahreskarte wird in verschiedenen Angebotskombina- cher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre tionen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahres- tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet; bei 65-plus-Jahreskarten karten: 1/10 des regulären tarifmäßigen 65-plus-Jahreskartenpreises. Maximal a) die an Werktagen in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind wird aber nur bis zur Höhe des Jahrespreises berechnet. Bei angebro- oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind („9-Uhr-Jahreskar- chenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären ten“) und tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet; bei 65-plus-Karten 1/300 b) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen. des regulären tarifmäßigen 65-plus-Jahreskartenpreises. Für die Monate In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klas- 11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte erfolgt se (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch keine Erstattung. erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Beträge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch wird nicht erhoben. die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von seiner Jahreskarte bleibt es dem Kunden unbenom- 13.3 Sonderkündigungsrecht durch das das Jahreskarten- men, Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (z. B. Wochen- oder Abonnement abwickelnde Unternehmen Monatskarten) zu erwerben. Spätere Änderungen bzw. Erweiterun- Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht gen einer Jahreskarte sind nach Maßgabe der Ziffer 9 möglich. werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/von der Kontoinha- berin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugs- 4. Geltungsbereich ermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem das Jahreskar- Die Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarif- ten-Abonnement abwickelnden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gebietskombinationen ausgegeben. gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten bzw. die Plastikkarte sind 5. Geltungszeitraum unverzüglich an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zurück- a) Jahreskarten gelten ab dem 1.Tag eines beliebigen Kalendermonats zugeben. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrtberechtigung für 1 Jahr. umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen b) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeit- Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am raum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. 6. Mitnahmerecht Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten – Jahreskarten gemäß Ziffern 3a) und 3b) berechtigen montags bis frei- bei Barzahlung im Voraus – im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), tags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feier- gültig ab 11.12.2011 tagen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6 1. Vertragsgrundlagen bis 14 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim- 6 bis 14 Jahren (einschließlich). mungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 24 25
Besondere Bedingungen 7. Preise d) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden Der Preis der Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen gemäß Tarif ver-/berechnet. Für den nicht genutzten Zeitraum der Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden ursprünglichen Jahreskarte wird 1/12 des Jahrespreises je Monat gut- Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs, auf den zusätzlich geschrieben und mit dem Betrag für den neuen 12-Monats-Zeitraum noch ein Skonto von 2% gewährt wird. verrechnet. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus in bar bezahlten Jahreskarte eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldfor- 10. Verlust/Ersatz derung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissenkungen hat der Erwer- a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Jahreskar- ber/die Erwerberin der Jahreskarte Anspruch auf Erstattung des zu viel ten erfolgt nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Jahreskarten auf bezahlten Fahrpreises. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungs- Chipkarten, zu denen der Kunde/die Kundin die ihm/ihr beim Erwerb pflicht durch Zahlung an den Inhaber oder die Inhaberin der Jahreskarte der Jahreskarte ausgehändigte Quittung (Ziffer 8) vorlegen kann. frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim Erwerb ausgehändigten Quittung ab Inkrafttreten der Tarifänderung. kann der Kunde/die Kundin seine/ihre ihm/ihr als Chipkarte ausge- Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Ände- stellte Jahreskarte sperren lassen und gegen Zahlung von 25,– Euro rungen (Ziffer 9.d)) und bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 11.c) möglich. Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Jahreskarte verlangen. Den Antrag auf Sperrung und/ 8. Fahrkartenverkauf oder Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin entwe- Jahreskarten können bei Barzahlung im Voraus zum gültigen Tarifpreis der direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/sie die Karte erworben bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. hat, oder auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen Bei Ausgabe der Jahreskarte als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin mit eTicket-Akzeptanzsymbol einreichen. Wünscht der Kunde/die auch eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechti- Kundin eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese schnellstmöglich auf dem gung, die Kartennummer und die zeitliche Gültigkeit des Nutzermedi- Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit ums festgehalten sind. Die Quittung ist sorgfältig aufzubewahren und eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. bei allen Transaktionen (z.B. Sperrung und Ersatz) vorzulegen. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der Kunde/die Kundin auf Wunsch an einer der personalbedienten RMV- 9. Änderungen durch den Kunden/die Kundin Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtbe- a) Gewünschte Änderungen während des Gültigkeitszeitraums einer rechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der Jahreskarte, hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder die vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. 9-Uhr-Jahreskarte, sind jeweils nur zum Monatsersten des Folgemo- nats möglich. 11. Vorzeitige Beendigung b) Handelt es sich bei der Jahreskarte um eine Papierkarte, können a) Jahreskarten können zu jeder Zeit zurückgegeben werden. die gewünschten Änderungen nur bei einer RMV-Vertriebsstelle des b) Wegen der Übertragbarkeit der Karte kann eine Erstattung von Unternehmens, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt Beförderungsentgelt im Fall der Papierfahrkarte nur für die Zeit ab werden. Die Änderung erfolgt hier durch Ausgabe einer neuen Jahres- Rückgabe der Karten erfolgen, im Fall der Chipkarte nur für die Zeit karte zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif. ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder dem Die nicht genutzten Monatskarten sind zurückzugeben. gewünschten Vertragsende. c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMV- c) Bei Rückgabe innerhalb der ersten 10 Monate des Gültigkeitszeit- Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol sowie – mit Ausnahme raums wird dem Kunden/der Kundin für jeden bereits genutzten Mo- des Umstiegs auf ein JobTicket – in ausgewählten Fällen über das nat 1/10 des bezahlten Jahrespreises berechnet, bei angebrochenen Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de beantragt Monaten für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatspreises, werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf und die Differenz zum gezahlten Jahrespreis, maximal bis zur Höhe elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder des Jahrespreises, erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket- Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte erfolgt keine Erstattung. Be- Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der träge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende wird nicht erhoben. Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. 26 27
Wussten Sie eigentlich … … dass das RMV-Service-Telefon 0 18 01 / 7 68 46 36 rund um die Uhr erreichbar ist? Unter dieser Nummer bekommen Sie 24 Stunden täglich alle Infos für Ihr Weiter- kommen. Fahrplanauskünfte, Infos zur aktuellen Lage im Straßenverkehr, Freizeit-Tipps und vieles mehr. Egal, mit welchem Verkehrsmittel Sie zwischen Marburg und Darmstadt oder zwischen Limburg und Fulda unterwegs sind, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen die gewünschte Auskunft. Für 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, maximal 42 Cent pro Minute. Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Alte Bleiche 5 65719 Hofheim am Taunus www. rmv.de Stand Dezember 2012
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