RMV-JAHRESABO ENTSPANNT UNTERWEGS - EINFACH, SPARSAM UND BEQUEM: ALS ETICKET RHEINMAIN MIT NOCH MEHR VORTEILEN!

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RMV-JAHRESABO ENTSPANNT UNTERWEGS - EINFACH, SPARSAM UND BEQUEM: ALS ETICKET RHEINMAIN MIT NOCH MEHR VORTEILEN!
Einfach, sparsam und bequem:

RMV-JahresAbo
Entspannt unterwegs

Als eTicket RheinMain mit noch mehr Vorteilen!
RMV-JAHRESABO ENTSPANNT UNTERWEGS - EINFACH, SPARSAM UND BEQUEM: ALS ETICKET RHEINMAIN MIT NOCH MEHR VORTEILEN!
RMV-JahresAbo                                            Die Chipkarte voller
als eTicket RheinMain                                    neuer Möglichkeiten
Das RMV-JahresAbo ist als eTicket RheinMain im           Immer informiert
praktischen Scheckkartenformat erhältlich. Alle          Alle auf dem eTicket RheinMain gespeicherten Infor-
wichtigen Ticketdaten wie Gültigkeit, Fahrstrecke und    mationen lassen sich sowohl an allen RMV-Vertriebs-
Fahrkartenart sind auf dem Chip des eTickets gespei-     stellen und Fahrkartenautomaten mit einem (((e-Logo
chert. Und damit ist innerhalb des RMV vieles noch       als auch auf der RMV-Internetseite einsehen.
einfacher, schneller und komfortabler.
                                                         Online-Services
Einfacher                                                Um Online-Services rund um die Chipkarte nutzen zu
Das monatliche Austauschen der Wertmarken gehört         können, ist zunächst unter www.rmv.de eine Anmel-
dank der Chipkarte der Vergangenheit an.                 dung bei „meinRMV“ notwendig.

Schneller                                                Nach dem Anmelden bei ‚meinRMV‘ haben Sie in der
Hier wird Zeit gespart: Serviceleistungen sind online    Rubrik TicketServices – RMV-TicketShop – eTicket
schneller zugänglich und über das Internet gekaufte      RheinMain Chipkarte die Möglichkeit, die Chipkarte
Tickets sind bereits innerhalb kürzester Zeit nutzbar.   zu registrieren. Direkt danach können diverse Informa-
                                                         tionen unter „Ihre Chipkarten verwalten“ abgerufen
Sicherer                                                 werden. Mit der Registrierung wird auch eine Ersatz-
Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich das eTicket        Chipkartenbestellung (z. B. bei Verlust) online ganz
umgehend sperren. Als Abo-Kunde erhalten Sie eine        einfach.
Ersatzkarte.
                                                         Einfach kontrolliert
Robuster                                                 Ob beim Einstieg im Bus oder bei mobilen Kontrollen,
Ihr eTicket kann ruhig mal vom Regen überrascht wer-     zur Überprüfung der Gültigkeit muss die Chipkarte nur
den oder eine Runde in der Waschmaschine mitfah-         kurz an das dafür vorgesehene Kontrollgerät gehalten
ren – denn die praktische Plastikkarte kann wesentlich   werden – fertig.
mehr ab als eine Fahrkarte aus Papier.
                                                         Hinweis: Kunden der VGF, heag mobilo und ESWE
Achten Sie auf dieses Zeichen:                           Verkehr informieren sich bitte direkt bei ihrem Ver-
                                                         tragspartner, welche Services für sie zur Verfügung
                                                         stehen.

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Immer auf der                                            Auch beim Datenschutz*
sicheren Seite –                                         Sicherheit beim Datenschutz wird im RMV groß-
                                                         geschrieben. Bereits die Entwicklung des eTicket-
das eTicket RheinMain                                    Systems wurde von den Datenschutzbeauftragten
                                                         der beteiligten Partner begleitet und die zuständigen
                                                         Datenschutz-Aufsichtsbehörden wurden frühzeitig
Wird ein eTicket mit RMV-JahresAbo verloren, ist         informiert und eingebunden.
nichts verloren. Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich
Ihr eTicket umgehend sperren.                            So ist sichergestellt, dass alle im Zuge der Teilnahme
                                                         am eTicket RheinMain gespeicherten personenbezo-
Und als Abo-Kunde erhalten Sie eine Ersatzkarte –        genen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbe-
dies gilt dank der neuen Technologie auch für über-      stimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
tragbare RMV-JahresAbos.                                 verarbeitet werden.

                                                         Sprich: Alle datenschutzrechtlichen Anforderungen
                                                         wie Transparenz, Datensparsamkeit und Löschmög-
                                                         lichkeiten werden erfüllt. Vor allem aber erfolgt keine
                                                         Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen.

                                                         Zudem sind auf dem eTicket RheinMain nur die Daten
                                                         gespeichert, die bisher auch auf der Papierfahrkarte
                                                         aufgedruckt waren: die Von-nach-über-Relation, die
                                                         Fahrkartenart, der Gültigkeitszeitraum sowie die lau-
                                                         fende Nummer der Chipkarte.

                                                         Personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum
                                                         oder Anschrift sind NICHT auf dem Chip gespeichert
                                                         – bei einem persönlichen JahresAbo sind nur Name
                                                         und Foto auf die Chipkarte aufgedruckt.

                                                         * Bitte beachten Sie auch die Datenschutzbestimmungen des
                                                          jeweiligen Vertragspartners.

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Das RMV-JahresAbo
bringt Vorteile –                               für diese Fahrgäste:
       Ersparnis:                               Das RMV-JahresAbo ist für alle Menschen, die das
       12 Monate fahren zum Preis von 10.       ganze Jahr lang viel mit Bussen und Bahnen unter-
                                                wegs sind.
       Komfort:
       Einmal kaufen,                           Mit dem JahresAbo spart man den Preis von 2 Monats-
       ein ganzes Jahr fahren.                  karten. Es gilt ab dem ersten Tag eines gewählten
                                                Kalendermonats für zunächst ein Jahr.
       Service:
       Mehr Möglichkeiten
       dank des neuen eTicket RheinMain.

       Jederzeit kündbar
       Eine Kündigung Ihres JahresAbos ist
       jederzeit und tagesgenau möglich – und
       somit ein Abo ohne Mindestlaufzeit!

RMV-Service-Telefon: 01801 / 768 4636           3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,
                                                Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute

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Die 2 Varianten
                       des RMV-JahresAbos:

                        ·   Ihr übertragbares JahresAbo
                        ·   Ihr persönliches JahresAbo

Vertragsbedingungen:
www.rmv.de

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Das übertragbare                                       Das persönliche
RMV-JahresAbo                                          RMV-JahresAbo
·    12 Monate zum Preis von 10.                       ·   12 Monate zum Preis von 10.
·    Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr.              ·   Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr.
·    Ersatz bei Verlust.                               ·   Ersatz bei Verlust.
·    Raten- oder Einmalzahlung.                        ·   Raten- oder Einmalzahlung.
·    Kündigung jederzeit möglich.                      ·   Kündigung jederzeit möglich.
·    Mitnahmeregelung gilt. (siehe Seite 12)           ·   Mitnahmeregelung gilt. (siehe Seite 12)
·    Mit allen eTicket-Vorteilen.                      ·   Mit allen eTicket-Vorteilen.
·    Übertragbar.                                      ·   Chipkarte mit Lichtbild und Name.
                                                       ·   Mobilitätsgarantie als Bonus. (siehe Seite 12)

Das JahresAbo kann verliehen werden. Gültig ist die    Für das persönliche Abo ist ein eTicket RheinMain
Karte immer ab dem 1. eines Monats für mindestens      mit Lichtbild erforderlich. Das Abo muss bis zum
ein Jahr. Adressänderungen sind bis zum 10. des        10. des Vormonats bestellt werden und Adressände-
Vormonats mitzuteilen.                                 rungen sind bis zum 10. des Vormonats mitzuteilen.

Bei Verlust gibt es Ersatz (gegen Gebühr).             Bei Verlust gibt es Ersatz (gegen Gebühr). Bei vorzeiti-
                                                       ger Kündigung erfolgt bis einschließlich 10. Nutzungs-
Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt bis einschließlich   monat eine Erstattung. Das RMV-JahresAbo verlän-
10. Nutzungsmonat eine Erstattung. Das Abo verlän-     gert sich automatisch. Die Mobilitätsgarantie greift.
gert sich automatisch, wenn es nicht einen Monat vor
Ablauf gekündigt wird. Das JahresAbo kann jederzeit    Das JahresAbo kann jederzeit und tagesgenau gekün-
und tagesgenau gekündigt werden, sodass Sie nicht      digt werden, sodass Sie nicht an Mindestlaufzeiten
an Mindestlaufzeiten gebunden sind.                    gebunden sind.

                                                       Tarife und Preise:
                                                       www.rmv.de

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Mitnahmeregelung und                                       Weitere Leistungen
Mobilitätsgarantie
Die Mitnahmeregelung greift bei allen JahresAbos und       · Zuschlags-Abo 1. Klasse möglich.
erlaubt es, von montags bis freitags ab 19 Uhr, sams-      · Erwerb von Anschlussfahrkarten möglich.
tags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztä-      · Nutzung weiterer Mobilitätsangebote.
gig einen Erwachsenen und Kinder von 6 bis einschließ-
lich 14 Jahren (max. drei fremde, drei Enkel oder alle
eigenen Kinder) kostenlos mitzunehmen.                     Zusätzlich zu den RMV-JahresAbos gibt es ein
                                                           günstiges Zuschlags-Abonnement für die 1. Klasse,
Die Mobilitätsgarantie bietet beim persönlichen Abo        Anschlussfahrkarten für Fahrten über den Gültigkeits-
die Erstattung von Mehraufwand bis zu 15 Euro für eine     bereich der Jahreskarte hinaus.
Taxifahrt oder IC/ICE-Fahrkarte, wenn sich durch Verspä-
tung von mehr als 5 Minuten im Regionalverkehr (RB,        Das eTicket RheinMain mit Zusatzangeboten
SE, RE, S-Bahn, Regionalbus) die gesamte Reisezeit bei     Mit dem eTicket RheinMain können Sie weitere
fehlender Fahrtalternative um mehr als 20 Minuten ver-     Mobilitätsangebote nutzen. Es stehen Ihnen die
längert (ausgenommen bei höherer Gewalt). Kann der         CarSharing-Fahrzeuge von stadtmobil Rhein-Main und
letzte fahrplanmäßige Anschluss nicht erreicht werden,     das eMobil-Angebot des RMV zu besonders günsti-
werden maximal 30 Euro erstattet.                          gen Tarifen speziell für eTicket RheinMain-Kunden zur
                                                           Verfügung.

                                                           Mehr Informationen zu den neuen eTicket-RheinMain-
                                                           Zusatzleistungen unter www.rmv.de.

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RMV-Mobilitätszentrale auch in Ihrer Nähe.

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Tarife und Preise

Um die Preisstufe ermitteln zu können, ist es notwen-     Preisstufe         RMV-JahresAbo          RMV-JahresAbo
dig zu wissen, welche Tarifgebiete befahren werden.       		                    Betrag in e            Betrag in e
                                                          		                     10x Abbuchung           1x Abbuchung*
Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und      1		                             39,80                    390,00
Anzahl der befahrenen Tarifgebiete.
                                                          2/2   Stadttarif
                                                                Offenbach                 63,00                    617,40
Infos dazu gibt es auch über das RMV-Service-Telefon      3     Stadttarif
                                                                Frankfurt
                                                                                          81,00                    793,80
01801 / 768 46 36*.                                       3		                             82,00                    803,60
                                                          4		                           123,00                    1.205,40
*3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,
                                                          5		                           164,00                    1.607,20
 Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute
                                                          6		                           205,00                    2.009,00
                                                          7 (17) 1                      246,00                    2.410,80
                                                          13 2		                          72,40                    709,50
                                                          45 3		                        142,80                    1.399,40

                                                          1
                                                            Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für
                                                            Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe
                                                            haben keine Netzwirkung.
                                                          2
                                                            Tarifgebiet 65 Wiesbaden / Mainz.
                                                          3
                                                            RNN-Übergangsverkehr.

                                                          *Bei Einmalzahlung des JahresAbos gibt es 2% Skonto
                                                           auf den Gesamtbetrag der jeweiligen Preisstufe.

                                                          Tarife und Preise:
                                                          www.rmv.de

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Was zu tun ist –
                               um das RMV- JahresAbo zu bekommen

  · Variante persönliches oder übertragbares              Das RMV-JahresAbo gibt es als übertragbares
        JahresAbo wählen.                                 oder persönliches Abonnement. Es ist für alle
  ·     Start- und Zielgebiet wählen.               Preisstufen und Übergangstarifgebiete – hier jedoch
  ·     Zahlungsart wählen                          nicht als eTicket RheinMain erhältlich.
         (Bankeinzug, Raten- oder Einmalzahlung).
  ·     RMV-TicketShop oder RMV-Vertriebsstelle    Das Abo ist in 10 Raten oder einmalig (mit 2% Skonto)
         mit (((e-Logo nutzen.                      zahlbar. Den Bestellschein gibt’s mit Beratung an
                                                    der RMV-Verkaufsstelle oder online. Das RMV-
                                                    JahresAbo muss bis zum 10. des Vormonats bestellt
                                                    werden.

  RMV-TicketShop:
  www.rmv.de

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Besondere Bedingungen
Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements                          und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von
im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 09.12.2012                   seinem Jahreskarten-Abonnement bleibt es dem Kunden unbenommen,
                                                                            Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (z. B. Wochen- oder Monats-
1. Vertragsgrundlagen                                                       karten) zu erwerben. Darüber hinaus wird eine 65-plus-Jahreskarte im
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim-          Abonnement angeboten.Gemäß Ziffer A.3.4.1a) der Tarifbestimmungen
mungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)               sind zur Nutzung der 65-plus-Jahreskarte Personen ab 65 Jahren berech-
zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten           tigt. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in
besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch      dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. Spätere Änderungen bzw. Erweiterun-
für laufende Verträge.                                                      gen eines bestehenden Abonnements sind nach Maßgabe der Ziffer 11
                                                                            möglich.
2. Vertragspartner/-in
Vertragspartner/-in des Abonnements ist der/die Besteller/-in. Dies gilt    5. Geltungsbereich
insbesondere bei einem Abonnement von übertragbaren Jahreskarten            Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarifgebiets-
und bei Bestellung einer persönlichen Jahreskarte, die auf eine andere      kombinationen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung wird die
Person (Nutzer) ausgestellt wird, und/oder in den Fällen, in denen eine     65-plus-Jahreskarte nicht in Tarifgebietskombinationen zu den Übergang-
andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird.                     starifgebieten ausgegeben. Die räumliche Gültigkeit der 65-plus-Jahres-
                                                                            karte erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in
3. Fahrkarte (Nutzermedium)                                                 Hessen – unabhängig von der Preisstufe – auf den gesamten Verbund-
Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausge-        raum ohne Übergangstarifgebiete. 65-plus-Jahreskarten beinhalten
benden Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nut-            grundsätzlich die 1. Klasse-Nutzung, eine zusätzliche Zuschlagkarte wird
zermedium (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberech-       somit nicht benötigt.
tigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten
Fällen in Form von 12 einzelnen Monatskarten (Papier) oder als einfache     6. Geltungszeitraum
Plastikkarte. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die       a) Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats
Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. Bei Abonnements über persön-           für mindestens 1 Jahr.
liche (nicht übertragbare) Jahreskarten, dazu zählt auch die 65-plus-       b) Die Gültigkeit des 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements ist an Werktagen
Jahreskarte (siehe unter 4. Sortiment), werden diese nur personalisiert        auf den Zeitraum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt.
ausgegeben. Im Fall der Chipkarte wird diese dem/der Besteller/-in bzw.        An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am
Nutzer/-in mit ihrer Kartennummer konkret zugeordnet und die persön-           24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht.
lichen Merkmale Name und Foto des Nutzers/der Nutzerin auf
die Rückseite der Chipkarte aufgebracht.                                    7. Mitnahmerecht
                                                                            Die im Abonnement erworbenen Jahreskarten in den nach Ziffer 4 a)
4. Sortiment                                                                bis d) angebotenen Kombinationen sowie die 65-plus-Jahreskarte be-
Das Jahreskarten-Abonnement wird in verschiedenen Angebotskom-              rechtigen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen,
binationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen              an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unent-
Jahreskarten:                                                               geltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen
a) die übertragbar oder nur persönlich (von einem bestimmten Nutzer)        Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3
    genutzt werden können,                                                  Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich).
b) die an Werktagen in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind
    oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind („9-Uhr-Jahres-   8. Preise und Zahlungsbedingungen
    karten“),                                                               a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen
c) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen und           Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der
d) mit einmaliger Abbuchung im Voraus oder mit monatlicher Ab-                 entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe
    buchung in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums.               des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs. Für die 65-plus-Jahreskarten
In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse        gelten die nach den Preisstufen festgelegten Preise. Hat sich der
(Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch erst           Vertragspartner für die einmalige Abbuchung des Gesamtjahresbe-
zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räum-          trages im Voraus entschieden, wird auf den nach den Sätzen 1 bzw.
liche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche      2 ermittelten/festgelegten Preis noch ein Skonto von 2% gewährt.

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Besondere Bedingungen
   Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Ände-       9. Zustandekommen des Abonnementvertrages
   rungen (Ziffer 11.e)) und bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements         a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten-Abonnements ist die
   (Ziffer 13.2) möglich.                                                         Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den
b) Für das Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Abbuchung der                  RMV festgelegten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes –
   Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums der             Passbildformat – des Jahreskarten-Nutzers bei einem Abonnement
   Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn der aktuell gültige tarifmäßige           über persönliche Jahreskarten sowie bei 65-plus-Jahreskarten zusätz-
   Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeit-                lich ein amtlicher Altersnachweis des Nutzers) bis spätestens zum
   raum). Für das 65-plus-Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Ab-             10. des Vormonats bei einem das Jahreskarten-Abonnement abwi-
   buchung der Beträge wird in den ersten 10 Monaten des Gültigkeits-             ckelnden Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann
   zeitraums der 65-plus-Jahreskarten, jeweils zum Monatsbeginn,                  auch auf dem Postweg erfolgen. Ausgewählte Jahreskarten-Abon-
   1/10 des aktuell gültigen tarifmäßigen 65-plus-Jahreskartenpreises             nements können nach erfolgter Registrierung auch im Kundenportal
   abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und 12. Monat des Gültig-               „meinRMV“ unter www.rmv.de online bestellt werden.
   keitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen              b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen
   innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge                 Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar.
   ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in            c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit Zugang
   der jeweiligen Höhe, die von der personen-beförderungsrechtlichen              einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung bzw. Übergabe
   Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist.                                         der Jahreskarte zustande.
c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus                 d) Innerhalb des Jahreskarten-Abonnements erfolgt der Versand der
   erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats einer                 jeweils erworbenen Jahreskarten im Regelfall per Post an die in der
   jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der Gel-                 Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfach-
   tungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen               anschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe
   zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in.         auch direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen.
   Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements
   Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Aus-         10. Fahrgelderstattung bei Krankheit
   schlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkraft-      a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der persön-
   treten der Tarifänderung. Das Unternehmen ist nur dem/der Vertrags-            lichen Jahreskarten.
   partner/-in zur Zahlung verpflichtet.                                       b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeits-
d) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund erteilter               zeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen
   Einzugsermächtigung. Mit der abgegebenen Einzugsermächtigung                   von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag
   wird das das Jahreskarten-Abonnement abwickelnde Unternehmen                   der Reiseunfähigkeit, an den Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit
   ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge             muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses
   bis auf Weiteres monatlich oder jährlich im Voraus von einem Giro-             oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden.
   konto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb der Bundesrepublik          c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer
   Deutschland abzubuchen.                                                        Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der
e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbu-           räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte.
   chung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem ange-               d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im
   gebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger                  Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet.
   Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/-in,          e) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeits-
   den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum                  zeitraums 1/30 des um 2/12 gekürzten Monatskartenpreises; bei
   Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode                   65-plus-Jahreskarten 1/300 des um 2/12 gekürzten 65-plus-Jahres-
   bereitzuhalten.                                                                kartenpreises.
f) Kosten, die dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unter-             f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
   nehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge         g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z. B. Urlaubsreisen, Dienst-
   nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der                     reisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt nicht.
   Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungs-
   aufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben.             11. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in
   Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden                a) Änderungen des Jahreskarten-Abonnements (z. B. der räumlichen
   Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsver-             Gültigkeit) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich.
   folgung, nicht aus.

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Besondere Bedingungen
   Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder das 9-Uhr-Jah-         Vertragspartner/-in hat gegen Zahlung von 25,– Euro Anspruch auf
   reskarten-Abonnement bzw. 65-plus-Jahreskarten-Abonnement.                  Ausstellung einer Ersatzkarte. Die Ersatzkarte wird dem Kunden/der
b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Unter-               Kundin schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an perso-
   nehmen von dem/der Vertragspartner/in bis zum 10. des Vormonats             nalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur soforti-
   gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend                gen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der
   nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.               Ersatzkarte erhält der/die Vertragspartner/-in auf Wunsch an einer der
c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMV-Vertriebs-          personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol
   stellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol sowie in ausgewählten Fällen            eine vorläufige Fahrtberechtigung in Form einer übertragbaren Jahres-
   über das Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de                karte. Dies gilt auch im Falle des Verlustes der 65-plus-Jahreskarte.
   beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in die-              Damit entfallen für den Zeitraum bis zum Erhalt der Ersatzkarte die
   sem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen           Vorteile „Nutzung der 1. Klasse“ sowie „verbundweite Gültigkeit am
   entweder an einer Vertriebstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit         Wochenende und an Feiertagen in Hessen“. Fahrtkosten, die bis zum
   eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt           Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen,
   in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander           werden nicht erstattet.
   folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungs-             c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte hingegen um eine
   monat geltenden Tarif ausgestellt wird.                                     übertragbare (nicht personalisierte) Papierfahrkarte, verliert diese mit
d) Bei einer Plastik- oder Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der         der Erfassung der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, so dass der/
   Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander folgende Kalen-        die Vertragspartner/-in bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung
   dermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden                weiter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger
   Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn         Abbuchung im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen.
   der Gültigkeit der neuen Abonnement-Jahreskarte muss die bisherige          Die vorzeitige Beendigung einer Jahreskarte durch Kündigung oder
   Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solan-           die Einschränkung der zeitlichen oder räumlichen Gültigkeit für die
   ge die Abonnement-Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat           Restlaufzeit der verlorenen Karte ist ebenfalls nicht möglich.
   der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis auch für
   die bisherige Jahreskarte weiterhin zu zahlen.                           13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
e) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden             13.1 Dauer des Abonnements/ordentliche Kündigung
   gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das         Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit
   bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien      ordentlich gekündigt werden. Bei Papier- und Plastikfahrkarten muss
   Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutge-           die Rückgabe an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zum
   schrieben bzw. verrechnet (2/12 des zuletzt gültigen Monatskarten-       Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum
   fahrpreises je genutzten Monat; bei der 65-plus-Jahreskarte 2/12 von     des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in.
   1/10 des zuletzt gültigen 65-plus-Jahreskartenpreises je genutzten       Bei einer Chipkarte muss die Sperrung der Fahrtberechtigung zum
   Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte       Kündigungstermin erfolgt sein. Eine Kündigung durch das Unternehmen
   Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages vor der        gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle
   Änderung) und der neue 12-Monats-Zeitraum belastet.                      einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 13.3 auch gegenüber dem/der
                                                                            jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte.
12. Verlust/Ersatz                                                          Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell
a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der/die Vertragspartner/-in umge-      gültigen Jahreskarte, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich mit
   hend zu melden. Die Verlustmeldung befreit den/die Vertragspartner/in    der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. Liegt der Termin der Kündigung
   nicht von seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung. Die Verlustmeldung         vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Jahreskarte (vorzeitige
   ist entweder direkt an das das Jahreskarten-Abonnement abwickeln-        Beendigung), enden das Jahreskarten-Abonnement und die Gültigkeit
   de Unternehmen oder bei Chipkarten auch an eine der personalbe-          von persönlichen Jahreskarten und von Jahreskarten auf Chipkarten
   dienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten.     automatisch zu diesem Termin.
   In ausgewählten Fällen kann die Verlustmeldung auch über das             Die vorzeitige Beendigung eines Abonnements mit einer nicht persona-
   Internet auf „meinRMV“ unter www.rmv.de erfolgen.                        lisierten (übertragbaren) Papier- oder Plastikfahrkarte setzt zwingend die
b) Die Plastikvariante der persönlichen (nicht übertragbaren) Jahreskarte   Rückgabe der Fahrkarte zu dem Kündigungstermin voraus. Unterbleibt
   und die Chipkarte (mit persönlicher oder übertragbarer Jahreskarte)      die Rückgabe (z. B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c)), endet das Abonne-
   verlieren mit Erfassung der Verlustmeldung ihre Gültigkeit (bei Chip-    ment erst mit dem Ende der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte.
   karten wird die Fahrtberechtigung der Karte gesperrt). Der/die

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Besondere Bedingungen
13.2 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung                     2. Fahrkarte (Nutzermedium)
Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit einmaliger Abbuchung     Die Ausgabe der Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden
wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits genutzten Monat 1/10   Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedi-
des bezahlten Jahrespreises berechnet. Bei angebrochenen Monaten          um (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für
wird für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatskartenpreises       das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in
berechnet; bei angebrochenen Monaten der 65-plus-Jahreskarten für         Form von 12 einzelnen, übertragbaren Monatskarten (Papier). Ohne die
jeden bereits genutzten Tag 1/300 des 65-plus-Jahreskartenpreises. Eine   elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch
etwaige Differenz zum gezahlten Jahrespreis wird maximal bis zur Höhe     nicht zur Fahrt.
des gezahlten Jahrespreises erstattet. Eine Erstattung für die Monate
11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte scheidet   3. Sortiment
damit aus. Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit monatli-      Die übertragbare Jahreskarte wird in verschiedenen Angebotskombina-
cher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre         tionen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahres-
tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet; bei 65-plus-Jahreskarten         karten:
1/10 des regulären tarifmäßigen 65-plus-Jahreskartenpreises. Maximal      a) die an Werktagen in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind
wird aber nur bis zur Höhe des Jahrespreises berechnet. Bei angebro-         oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind („9-Uhr-Jahreskar-
chenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären         ten“) und
tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet; bei 65-plus-Karten 1/300      b) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen.
des regulären tarifmäßigen 65-plus-Jahreskartenpreises. Für die Monate       In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klas-
11 und 12 des laufenden Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte erfolgt       se (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch
keine Erstattung.                                                            erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt.
Beträge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt       Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch
wird nicht erhoben.                                                          die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein.
                                                                             Unabhängig von seiner Jahreskarte bleibt es dem Kunden unbenom-
13.3 Sonderkündigungsrecht durch das das Jahreskarten-                       men, Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (z. B. Wochen- oder
Abonnement abwickelnde Unternehmen                                           Monatskarten) zu erwerben. Spätere Änderungen bzw. Erweiterun-
Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht               gen einer Jahreskarte sind nach Maßgabe der Ziffer 9 möglich.
werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/von der Kontoinha-
berin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugs-      4. Geltungsbereich
ermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem das Jahreskar-       Die Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarif-
ten-Abonnement abwickelnden Unternehmen mit sofortiger Wirkung            gebietskombinationen ausgegeben.
gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig.
Die restlichen Abonnement-Monatskarten bzw. die Plastikkarte sind         5. Geltungszeitraum
unverzüglich an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zurück-        a) Jahreskarten gelten ab dem 1.Tag eines beliebigen Kalendermonats
zugeben. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrtberechtigung         für 1 Jahr.
umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen     b) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeit-
Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am          raum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen,
Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich.                                  Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12.
                                                                             besteht diese Begrenzung nicht.
                                                                          6. Mitnahmerecht
Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten –                     Jahreskarten gemäß Ziffern 3a) und 3b) berechtigen montags bis frei-
bei Barzahlung im Voraus – im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV),           tags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feier-
gültig ab 11.12.2011                                                      tagen sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme
                                                                          eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6
1. Vertragsgrundlagen                                                     bis 14 Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim-        6 bis 14 Jahren (einschließlich).
mungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten
besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

24                                                                                                                                                25
Besondere Bedingungen
7. Preise                                                                    d) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden
Der Preis der Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen           gemäß Tarif ver-/berechnet. Für den nicht genutzten Zeitraum der
Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden                  ursprünglichen Jahreskarte wird 1/12 des Jahrespreises je Monat gut-
Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs, auf den zusätzlich         geschrieben und mit dem Betrag für den neuen 12-Monats-Zeitraum
noch ein Skonto von 2% gewährt wird.                                            verrechnet.
Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus in bar
bezahlten Jahreskarte eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldfor-    10. Verlust/Ersatz
derung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissenkungen hat der Erwer-           a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Jahreskar-
ber/die Erwerberin der Jahreskarte Anspruch auf Erstattung des zu viel          ten erfolgt nicht. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Jahreskarten auf
bezahlten Fahrpreises. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungs-             Chipkarten, zu denen der Kunde/die Kundin die ihm/ihr beim Erwerb
pflicht durch Zahlung an den Inhaber oder die Inhaberin der Jahreskarte         der Jahreskarte ausgehändigte Quittung (Ziffer 8) vorlegen kann.
frei. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate      b) Unter Vorlage der ihm/ihr beim Erwerb ausgehändigten Quittung
ab Inkrafttreten der Tarifänderung.                                             kann der Kunde/die Kundin seine/ihre ihm/ihr als Chipkarte ausge-
Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Ände-           stellte Jahreskarte sperren lassen und gegen Zahlung von 25,– Euro
rungen (Ziffer 9.d)) und bei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 11.c) möglich.      Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der
                                                                                ursprünglichen Jahreskarte verlangen. Den Antrag auf Sperrung und/
8. Fahrkartenverkauf                                                            oder Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin entwe-
Jahreskarten können bei Barzahlung im Voraus zum gültigen Tarifpreis            der direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/sie die Karte erworben
bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden.                           hat, oder auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen
Bei Ausgabe der Jahreskarte als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin           mit eTicket-Akzeptanzsymbol einreichen. Wünscht der Kunde/die
auch eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechti-           Kundin eine Ersatzkarte, wird ihm/ihr diese schnellstmöglich auf dem
gung, die Kartennummer und die zeitliche Gültigkeit des Nutzermedi-             Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit
ums festgehalten sind. Die Quittung ist sorgfältig aufzubewahren und            eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt.
bei allen Transaktionen (z.B. Sperrung und Ersatz) vorzulegen.                  Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der
                                                                                Kunde/die Kundin auf Wunsch an einer der personalbedienten RMV-
9. Änderungen durch den Kunden/die Kundin                                       Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtbe-
a) Gewünschte Änderungen während des Gültigkeitszeitraums einer                 rechtigung. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der
   Jahreskarte, hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder die        vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet.
   9-Uhr-Jahreskarte, sind jeweils nur zum Monatsersten des Folgemo-
   nats möglich.                                                             11. Vorzeitige Beendigung
b) Handelt es sich bei der Jahreskarte um eine Papierkarte, können           a) Jahreskarten können zu jeder Zeit zurückgegeben werden.
   die gewünschten Änderungen nur bei einer RMV-Vertriebsstelle des          b) Wegen der Übertragbarkeit der Karte kann eine Erstattung von
   Unternehmens, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt            Beförderungsentgelt im Fall der Papierfahrkarte nur für die Zeit ab
   werden. Die Änderung erfolgt hier durch Ausgabe einer neuen Jahres-          Rückgabe der Karten erfolgen, im Fall der Chipkarte nur für die Zeit
   karte zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif.              ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder dem
   Die nicht genutzten Monatskarten sind zurückzugeben.                         gewünschten Vertragsende.
c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMV-             c) Bei Rückgabe innerhalb der ersten 10 Monate des Gültigkeitszeit-
   Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol sowie – mit Ausnahme            raums wird dem Kunden/der Kundin für jeden bereits genutzten Mo-
   des Umstiegs auf ein JobTicket – in ausgewählten Fällen über das             nat 1/10 des bezahlten Jahrespreises berechnet, bei angebrochenen
   Kundenportal „meinRMV“ im Internet unter www.rmv.de beantragt                Monaten für jeden genutzten Tag 1/30 des bezahlten Monatspreises,
   werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf              und die Differenz zum gezahlten Jahrespreis, maximal bis zur Höhe
   elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder                des Jahrespreises, erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden
   an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-         Gültigkeitszeitraums einer Jahreskarte erfolgt keine Erstattung. Be-
   Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der             träge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt
   Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für 12 aufeinander folgende          wird nicht erhoben.
   Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat
   geltenden Tarif ausgestellt wird.

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65719 Hofheim am Taunus

www. rmv.de

                                         Stand Dezember 2012
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