RSM INFORMIERT - schwerpunktthema

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RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
RSM INFORMIERT                                                                      2. AUSGABE 2022

SCHWERPUNKTTHEMA                    ALLE STEUERZAHLER                    WIRTSCHAFT UND RECHT
Neues Instrument der gespaltenen    Tankgutscheine zur Abmilderung der   Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die
Gewinnausschüttung bei einer GmbH   erhöhten Kraftstoffpreise            Rechnungslegung
RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
LEITGEDANKEN

                                   Liebe Leserinnen und Leser,

                                   ein unvorstellbarer Krieg hat Europa heimgesucht und eine humanitäre Katastro-
                                   phe in der Ukraine verursacht. Wie in allen Kriegen sind auch unschuldige Zivilisten
                                   Opfer und Leidtragende. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine,
                                   aber auch bei den Flüchtenden. Viele helfen in Deutschland, durch aktive Flücht-
                                   lingshilfe und insbesondere durch Spenden. Die Finanzverwaltung hat hierfür
                                   Erleichterungen geschaffen. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung
                                   sind nicht nur in der Ukraine verheerend, sondern weltweit spürbar.

                                   Wirtschaftliche Stützungsmaßnahmen und steuerliche Erleichterungen –
    Dr. Bastian Euler              über den vorliegenden Entwurf eines Steuerentlastungsgesetztes 2022 hinaus
    Partner                        (vgl. S. 7) – werden auch in Deutschland diskutiert. Vor dem Hintergrund der
    Steuerberater | Rechtsanwalt   (nochmals) gestiegenen Energiepreise hat sich die Bundesregierung auf weitere
    bastian.euler@rsm.de           Entlastungsmaßnahmen verständigt. Allen einkommensteuerpflichtigen Er-
                                   werbstätigen soll eine einmalige (und einkommensteuerpflichtige) Energiepreis-
                                   pauschale von 300 € gewährt werden. Bei Arbeitnehmern soll die Auszahlung
                                   durch den Arbeitgeber über den Lohn erfolgen; vermutlich erhält der Arbeitgeber
                                   eine Lohnsteuergutschrift. Selbständige sollen eine einmalige Senkung ihrer Ein-
                                   kommensteuer-Vorauszahlung erhalten. Für jedes Kind soll ein Einmalbonus zum
                                   Kindergeld in Höhe von 100 € ausgezahlt werden. Der Bonus soll auf den Kinder-
                                   freibetrag angerechnet werden. Befristet für drei Monate soll zudem die Energie-
                                   steuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt und ein Ticket
                                   für 9 € für den Öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden.

                                   Das Schwerpunktthema dieser Ausgabe ist dem neuen Instrument der gespal-
                                   tenen Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften gewidmet. Nachdem schon
                                   bisher eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende, disquotale Gewinn-
                                   ausschüttung steuerlich anerkannt wurde, hat die Rechtsprechung nunmehr
    Dr. Dirk Iwanowitsch           erweiternd auch eine gespaltene Gewinnausschüttung für zulässig erachtet.
    Partner                        Durch Gesellschafterbeschluss kann bestimmt werden, dass bestimmten Gesell-
    Wirtschaftsprüfer              schaftern Ausschüttungen zufließen, während für andere Gesellschafter Gewinne
    dirk.iwanowitsch@rsm.de        in einer gesellschafterbezogenen Rücklage thesauriert werden können.

                                   Die Corona-Pandemie hat weiterhin Auswirkungen auf unser persönliches,
                                   gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben. Wir informieren Sie zu den ver-
                                   schiedenen Corona-Hilfen auf unserer Internetseite www.rsm.de im Coronavirus
                                   Resource Center.

                                   Mit moneo bieten wir Ihnen praxisrelevante Hinweise und Anregungen, die Ihnen
                                   nicht nur für Ihre tägliche Arbeit, sondern auch privat nützlich sind. Wir hoffen, mit
                                   der Themenauswahl und der auf den Punkt gebrachten Darstellungsweise Ihrem
                                   Informationsbedürfnis gerecht zu werden und freuen uns auf Ihr Feedback. Bitte
                                   wenden Sie sich mit Ihren Anliegen gern an uns. Sollten Sie den Versand der moneo
                                   nicht mehr wünschen, genügt eine kurze Nachricht an die auf der letzten Seite
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                                   Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu den Inhalten von moneo, aber selbstver-
                                   ständlich auch zu allen anderen steuerlichen und rechtlichen Themen, beratend zur
                                   Seite. Mit Hilfe unseres weltweiten Netzwerks finden wir in jedem Fall eine maß-
                                   geschneiderte Lösung.

                                   Ihr RSM-Redaktionsteam

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RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
RSM moneo |Mandantenname
                                                                                       2. Ausgabe 2022

INHALT

   Schwerpunktthema
   Neues Instrument der gespaltenen Gewinnausschüttung bei einer GmbH                           4

   Alle Steuerzahler
   Ukraine-Krieg: Finanzverwaltung schafft Erleichterungen bei Spenden                           5
   Tankgutscheine zur Abmilderung der erhöhten Kraftstoffpreise                                  6
   Neues von der Finanzverwaltung zu Gutscheinen                                                 6
   Steuerentlastungsgesetz 2022                                                                  7
   Veräußerung von Kryptowährungen löst Steuerpflicht aus                                       8
   Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft                                      8

   Unternehmensbesteuerung
   Einbeziehung der Unternehmens-Compliance in die Betriebsprüfung                               9
   Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter                                              9

   Erbschaft- und Schenkungsteuer
   Lohnsummenprüfung während der Corona-Pandemie                                                10

   Wirtschaft und Recht
   Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung                                      10
   Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 €                                              11
   Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung nach der Corona-Pandemie                        11

                 Hinweis in eigener Sache
                 Wir sind weiterhin für Sie da, auch wenn sich
                 derzeit viele unserer Mitarbeiter aus Sicher-
                 heitsgründen im Home-Office befinden. Sie
                 erreichen Ihre Ansprechpartner unter den
                 gewohnten Kontaktdaten.

                                                                                                         3
RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
SCHWERPUNKTTHEMA

Neues Instrument der gespaltenen Gewinnausschüttung bei einer GmbH
Mit dem Gewinnverwendungsbe-                Mehrheitsgesellschafter erfolgt auf-     weis im Jahresabschluss dürfte große
schluss entscheiden die Gesellschafter      grund dieser Gestaltung keine Aus-       Bedeutung zukommen, da im Falle einer
darüber, ob bzw. inwieweit der Gewinn       schüttung. Der Gewinnanteil dieses Ge-   Gutschrift auf einem als Fremdkapital zu
einer GmbH thesauriert oder ausge-          sellschafters wird stattdessen einer     wertenden Verrechnungskonto des Ge-
schüttet wird. Jeder Gesellschafter         gesellschafterbezogenen Gewinnrück-      sellschafters ein steuerlicher Zufluss als
wird am Gewinn entsprechend seinem          lage gutgeschrieben. Diese personen-     Dividende vorliegt.
prozentualen Anteil beteiligt, und der      bezogene Gutschrift zur Gewinnrück-
Gewinn mit Wirkung für alle Gesell-         lage der Kapitalgesellschaft bewirkt     Im Rahmen der Gewinnverwendung
schafter ganz oder teilweise entweder       keinen Zufluss von Gewinnanteilen und    können die Gesellschafter also be-
thesauriert oder ausgeschüttet. Der         mithin keine Einkünfte aus Kapitalver-   schließen, dass nur die Anteile be-
thesaurierte Gewinn kann in eine (all-      mögen. Insofern kommt es nicht zur       stimmter Gesellschafter am Gewinn
gemeine) Gewinnrücklage eingestellt         Steuerbelastung mit Abgeltungssteuer     ausgeschüttet werden, während die
oder als Gewinn vorgetragen werden.         beim Gesellschafter.                     Anteile anderer Gesellschafter am Ge-
Grundsätzlich wird die Gewinnverwen-                                                 winn nicht ausgeschüttet, sondern in
dung und -verteilung einheitlich vorge-     Im Jahresabschluss der Kapitalgesell-    gesellschafterbezogene Gewinnrück-
nommen.                                     schaft wird die personenbezogene         lagen eingestellt werden. Derartige Ge-
                                            Rücklage unter den Gewinnrücklagen im    winnverwendungen erfolgen zwar be-
Eine von diesen Grundsätzen abwei-          Eigenkapital ausgewiesen. Diesem Aus-    teiligungsproportional, aber gespalten
chende Gewinnverwendung und -ver-
teilung wurde lange Zeit in der Fachlite-
ratur diskutiert. In jüngerer Zeit erfuhr
zunächst die sogenannte disquotale
oder inkongruente Gewinnverteilung
durch die Rechtsprechung Anerken-
nung und wird mittlerweile auch von
der Finanzverwaltung akzeptiert. Bei
der disquotalen Gewinnverteilung er-
folgt eine Ausschüttung an Gesell-
schafter nicht nach deren Beteiligungs-
quote, sondern abweichend hiervon.
Die Finanzverwaltung fordert hierfür
zusätzlich das Vorliegen beachtlicher
wirtschaftlicher Gründe als Rechtferti-
gung (vgl. moneo 6/2021).

Als sehr erfreulich im Sinne der allge-
meinen Handlungs- und Dispositions-
freiheit von Gesellschaftern ist nun-
mehr die jüngste Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs zu werten (BFH v.
28.09.2021, VIII R 25/19). Im Streitfall
wurde ein Gesellschafterbeschluss zur
Gewinnverwendung, nach dem die Ge-
winnanteile von Minderheitsgesell-
schaftern ausgeschüttet wurden, der
auf den Mehrheitsgesellschafter ent-
fallende Gewinnanteil hingegen in eine
gesellschafterbezogene Gewinnrück-
lage eingestellt wurde, akzeptiert. Die
steuerliche Anerkennung erstreckt sich
hierbei nicht nur auf die Ebene der Ka-
pitalgesellschaft, sondern auch auf die
Ebene des Gesellschafters. An den

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RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
RSM moneo |Mandantenname
                                                                                                      2. Ausgabe 2022

hinsichtlich der Ausschüttung an die      vorgesehen sein. Eine Aufnahme in die     Die neue Rechtsprechung wird gerade
einzelnen Gesellschafter.                 Satzung kann auch nachträglich erfol-     für Familienunternehmen große
                                          gen. Auf Grundlage einer solchen Sat-     Bedeutung erlangen. Die gespaltene
Es handelt sich um eine in zeitlicher     zungsregelung kann dann ein entspre-      Gewinnausschüttung kann Anwen-
Hinsicht zwischen den Gesellschaftern     chender Gesellschafterbeschluss           dung finden in Fällen, in denen ein Ge-
inkongruente Gewinnausschüttung.          gefasst werden.                           sellschafter (z.B. Senior) auf Gewinn-
Solche Ausschüttungen sind gesell-                                                  ausschüttungen nicht angewiesen ist
schaftsrechtlich zulässig, wenn sie       Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzver-   und die Selbstfinanzierung der Gesell-
nach der Satzung möglich sind und die     waltung die neue Rechtsprechung und       schaft fördert, wogegen Gesellschaf-
Gesellschafter wirksam einen entspre-     das neue Instrument einer gespaltenen     ter der jüngeren Generation Zuflüsse in
chenden Beschluss gefasst haben.          Gewinnverwendung anerkennt und das        Form von Gewinnausschüttungen be-
                                          BFH-Urteil durch eine Veröffentlichung    nötigen, z.B. für den eigenen Lebens-
Vor dem Hintergrund der neuen Recht-      im Bundessteuerblatt für allgemein an-    unterhalt oder den Vermögensaufbau.
sprechung muss die Möglichkeit einer      wendbar erklärt. Im Interesse der Hand-   Derartige Ziele können durch die neue
solchen gespaltenen Gewinnverwen-         lungs- und Dispositionsfreiheit der Ge-   Rechtsprechung zur Anerkennung von
dung und der Gutschrift auf personen-     sellschafter wäre eine Anerkennung der    gespaltenen Gewinnausschüttungen
bezogenen Rücklagekonten in der Sat-      neuen BFH-Rechtsprechung durch die        erreicht werden.
zung bzw. im Gesellschaftsvertrag         Finanzverwaltung zu begrüßen.

ALLE STEUERZAHLER

Ukraine-Krieg: Finanzverwaltung schafft Erleichterungen bei Spenden
Die Finanzverwaltung hat steuerliche      der Feststellung des steuerpflichtigen    stellen, die für die Bewältigung der
Erleichterungen zur Unterstützung         Arbeitslohns außer Ansatz. Der            Auswirkungen und Folgen des Krieges
der vom Krieg in der Ukraine Geschä-      Arbeitgeber muss jedoch die Verwen-       in der Ukraine notwendig sind, wird es
digten geschaffen (BMF-Schreiben          dungsauflage erfüllen und dokumen-        nicht beanstandet, wenn diese Betäti-
v. 17.03.2022). Diese gelten für Maß-     tieren. Es ist zu beachten, dass der      gungen sowohl ertragsteuerlich als
nahmen, die vom 24.02.2022 bis zum        außer Ansatz bleibende Lohnbestand-       auch umsatzsteuerlich dem Zweckbe-
31.12.2022 durchgeführt werden.           teil nicht in der Lohnsteuerbescheini-    trieb (§ 65 AO) zugeordnet werden.
                                          gung angegeben werden darf und in         Weiter ist keine Vorsteuerkorrektur
Als Nachweis für eine Spende auf ein      der Einkommensteuerveranlagung des        nach § 15a UStG notwendig, wenn
eingerichtetes Sonderkonto ist keine      Arbeitnehmers keine Spende darstellt.     private Unternehmen Unterkünfte, die
Zuwendungsbestätigung notwendig,                                                    für eine umsatzsteuerpflichtige Ver-
ausreichend ist der Bareinzahlungsbe-     Bei der Umsatzsteuer werden ver-          wendung vorgesehen waren (Hotel-
leg oder die Buchungsbestätigung          schiedene Erleichterungen gewährt.        zimmer, Ferienwohnungen o. ä.),
eines Kreditinstituts (z.B. Kontoaus-     Wenn steuerbegünstigte Körper-            unentgeltlich Personen zur Verfügung
zug, Lastschrifteinzugsbeleg oder         schaften entgeltlich Personal, Räum-      stellen, die aufgrund des Kriegs in der
PC-Ausdruck bei Online-Banking).          lichkeiten, Sachmittel oder andere        Ukraine geflüchtet sind.
                                          Leistungen in Bereichen zur Verfügung
Weiter ist es für steuerbegünstigte
Körperschaften unschädlich, Spen-
denaktionen zur Unterstützung der
vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
durchzuführen, auch wenn die Körper-
schaft diesen Zweck gemäß ihrer
Satzung nicht fördert oder regional
gebunden ist (z.B. Sportverein, Musik-
verein, Kleingartenverein).

Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer auf
die Auszahlung eines Teils seines
Arbeitslohns verzichtet (Arbeitslohn-
spende), bleiben diese Lohnteile bei

                                                                                                                          5
RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
Tankgutscheine zur Abmilderung der erhöhten Kraftstoffpreise
Aufgrund der enorm gestiegenen Kraft-      Die Ausgabe von Tankgutscheinen kann         dem zusätzlich zum Arbeitslohn ge-
stoffpreise suchen viele Arbeitgeber       hier oftmals ohne großen Aufwand Ab-         währt werden, Lohnumwandlung oder
nach Möglichkeiten, ihre Arbeitnehmer      hilfe schaffen. Für diese kann die steuer-   Lohnverzicht sind nicht möglich. Die
zu unterstützen, die für den Weg zur       und sozialversicherungsfreie Sachbe-         Aushändigung des Tankgutscheins an
Arbeit auf das Auto angewiesen sind,       zugsgrenze von 50 € pro Monat genutzt        den Arbeitnehmer ist zu Kontroll- und
oder sogar Dienstreisen mit dem priva-     werden (siehe auch moneo 5/2021).            Nachweiszwecken mit Datum und
ten Pkw durchführen. Die Fahrten von       Viele Tankstellenketten bieten bereits       Unterschrift zu dokumentieren. Der
der Wohnung zur Arbeitsstätte sind mit     vorgefertigte Tankgutscheine an, die         Zeitpunkt der Aushändigung des Tank-
der Entfernungspauschale (siehe mo-        den rechtlichen Vorgaben an Gutscheine       gutscheins an den Arbeitnehmer durch
neo 1/2022) abgegolten. Dienstlich mit     entsprechen. Es bietet sich an, solche       den Arbeitgeber ist für die lohnsteuer-
dem privaten Auto gefahrene Kilometer      Tankgutscheine in größerer Anzahl zu         liche Betrachtung maßgeblich.
können pauschal mit 30 ct erstattet        kaufen und diese dann nach und nach an
werden. Die Arbeitnehmer können zwar       die Arbeitnehmer auszugeben.                 Der Gutschein kann monatlich ausge-
auf die Pauschale verzichten und der                                                    geben werden, wann ihn der Arbeitneh-
Kilometerabrechnung die tatsächlichen      Für die Steuer- und Sozialversiche-          mer bei der Tankstelle einlöst, spielt
Kosten zugrunde legen, dies setzt aller-   rungsfreiheit sind allerdings einige Vor-    keine Rolle. Die Tankgutscheine müssen
dings voraus, dass die Gesamtkosten        aussetzungen zu erfüllen: Der Arbeit-        aber nicht in jedem Monat abgegeben
für das Fahrzeug ermittelt und die be-     nehmer darf maximal 50 € monatlich           werden, ein solcher Sachbezug ist auch
ruflichen Fahrten sowie die Jahresfahr-    erhalten, Geldzahlungen sind nicht be-       unregelmäßig oder nur einmalig mög-
leistung aufgezeichnet werden.             günstigt. Der Sachbezug muss außer-          lich. Zu beachten ist jedoch immer, dass
                                                                                        es sich um eine Freigrenze handelt:
                                                                                        Werden die 50 € (Bruttobetrag) pro
                                                                                        Monat durch die Ausgabe von Tankgut-
                                                                                        scheinen – zusammen mit etwaigen
                                                                                        anderen Sachbezügen, die der Frei-
                                                                                        grenze unterliegen – überschritten, ist
                                                                                        der gesamte Vorteil voll steuer- und
                                                                                        sozialversicherungspflichtig.

                                                                                          Auch Minijobber, Aushilfen und
                                                                                          geringfügig Beschäftigte dürfen
                                                                                          einen solchen lohnsteuerfreien
                                                                                          Sachbezug erhalten.

Neues von der Finanzverwaltung zu Gutscheinen
Die lohnsteuerliche Behandlung von         geber und den Akzeptanzstellen bei           Dienstleistungsverbünde auf die un-
Gutscheinen ist komplex und jüngst         einem begrenzten Kreis von Akzep-            mittelbar räumlich angrenzenden zwei-
verschärft worden (vgl. ausführlich        tanzstellen im Inland berechtigen            stelligen Postleitzahlbezirke begrenzt
hierzu moneo 5/2021). Die Finanzver-       (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a Zahlungs-       werden – auch bundeslandübergrei-
waltung hat sich erneut zu Zweifelsfra-    diensteaufsichtsgesetz (ZAG)). Ein be-       fend. Dabei gelten zudem Städte und
gen geäußert (BMF-Schreiben v.             grenzter Kreis von Akzeptanzstellen          Gemeinden, die jeweils in zwei Postleit-
15.03.2022).                               liegt bei inländischen, städtischen oder     zahlbezirke fallen, als ein Postleitzahl-
                                           regionalen Einkaufs- oder Dienstleis-        bezirk. Es ist außerdem zulässig, dass
Lohnsteuerlich begünstigt sind u.a.        tungsverbünden auch dann vor, wenn           der jeweilige Arbeitnehmer die Post-
Gutscheine oder Geldkarten, die aus-       die Einlösung von Gutscheinen oder           leitzahlbezirke auswählt.
schließlich zum Bezug von Waren oder       Geldkarten im Internetshop der Ak-
Dienstleistungen aufgrund von Akzep-       zeptanzstellen möglich ist. Entspre-         Von einem begrenzten Kreis von Ak-
tanzverträgen zwischen dem Arbeit-         chendes gilt, wenn Einkaufs- oder            zeptanzstellen ist auch bei einer inlän-

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RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
RSM moneo |Mandantenname
                                                                                                     2. Ausgabe 2022

                                                                                   tungen aus einer sehr begrenzten
                                                                                   Waren- oder Dienstleistungspalette zu
                                                                                   beziehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b
                                                                                   ZAG). Auf die Anzahl der Akzeptanz-
                                                                                   stellen und den Bezug der Leistung im
                                                                                   Inland kommt es dabei nicht an. Von
                                                                                   einer sehr begrenzten Waren- oder
                                                                                   Dienstleistungspalette ist bei einer al-
                                                                                   leinigen Bezugnahme auf eine Händ-
                                                                                   lerkategorie (z.B. sog. Merchant Cate-
                                                                                   gory Code) nicht auszugehen. In solch
                                                                                   einem Fall ist nur dann ein Sachbezug
                                                                                   anzunehmen, wenn ein begrenzter
                                                                                   Kreis von Akzeptanzstellen vorliegt
                                                                                   (Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1
                                                                                   Nr. 10 Buchst. a ZAG, siehe oben).

                                                                                   In einigen Akzeptanzstellen ist es
                                                                                   möglich, einen Gutschein gegen einen
                                                                                   anderen Gutschein einzutauschen, der
                                                                                   ggf. die Voraussetzungen des Zah-
                                                                                   lungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht
dischen Ladenkette einschließlich des     te aus verschiedenen Ladenketten eine    erfüllt. Dies ist jedoch für die lohn-
dazu gehörenden Internetshops mit         auswählen kann.                          steuerliche Behandlung des ersten,
einheitlichem Marktauftritt auszuge-                                               vom Arbeitgeber ausgegebenen
hen (z.B. ein Symbol, eine Marke oder     Zu den lohnsteuerlich begünstigungs-     Gutscheins unerheblich, wenn in der
ein Logo). In diesem Fall ist es unbe-    fähigen Gutscheinen oder Geldkarten      Akzeptanzstelle mit dem ersten
achtlich, wenn der Arbeitnehmer vor       zählen auch solche, die unabhängig von   Gutschein auch andere Waren oder
Hingabe des Gutscheins oder vor Auf-      einer Betragsangabe dazu berechtigen,    Dienstleistungen erworben bzw.
ladung des Guthabens auf die Geldkar-     ausschließlich Waren oder Dienstleis-    bezogen werden können.

Steuerentlastungsgesetz 2022
Der Gesetzentwurf eines Steuerent-
lastungsgesetztes 2022 wird derzeit
parlamentarisch beraten (vgl. Leit-
gedanken) und sieht folgende Maßnah-
men vor:

■   Anhebung des Arbeitnehmer-
    Pauschbetrags bei der Einkom-
    mensteuer um 200 € auf 1.200 €
    rückwirkend zum 01.01.2022,
■   Anhebung des Grundfreibetrags
    für 2022 von derzeit 9.984 € um
    363 € auf 10.347 € rückwirkend
    zum 01.01.2022,
■   Vorziehen der bis 2026 befriste-
    ten Anhebung der Entfernungs-
    pauschale für Fernpendler (d.h.
    mit Wirkung ab dem 21. Kilometer)
    rückwirkend ab dem 01.01.2022 von
    35 auf 38 ct. Über die Mobilitäts-
    prämie wird die Entlastung auch auf
    Geringverdiener übertragen.

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RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
Veräußerung von Kryptowährungen löst Steuerpflicht aus
Gewinne aus der Veräußerung von             rungen um „andere Wirtschaftsgüter“
Kryptowährungen sind im Rahmen              (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Diese Qualifi-
eines privaten Veräußerungsgeschäfts        kation als Wirtschaftsgut verstoße
einkommensteuerpflichtig (Finanzge-         auch nicht gegen den Bestimmtheits-
richt Köln v. 25.11.2021, 14 K 1178/20).    grundsatz, da über den Gegenstand
Gewinne aus An- und Verkäufen, die          des Wirtschaftsguts keine Unklarhei-
innerhalb der Jahresfrist erzielt werden,   ten bestünden. Kryptowerte (z.B. Bitco-
sind als Spekulationsgewinne somit mit      in, Ethereum, Monero) seien verkehrs-
dem regulären Einkommensteuersatz           fähig und selbstständig bewertbar.
zu versteuern. Entsprechende Verluste       Zudem bestünde eine Vergleichbarkeit
können gegengerechnet werden.               mit Fremdwährungen.

Das Finanzgericht Köln ist der Ansicht,
dass dieser Besteuerung keine verfas-
sungsrechtlichen Einwände gegen-
überstehen. Ein strukturelles Vollzugs-
defizit liege nicht vor und werde auch        Zentralbanken und Finanzaufsicht
nicht durch die anonyme Veräußerung           weisen regelmäßig auf die hohe
begründet. Die Voraussetzungen eines          Risikoträchtigkeit von Geschäften
privaten Veräußerungsgeschäfts lägen          mit Kryptowährungen hin.
vor; es handle sich bei den Kryptowäh-

Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft
                                                                                       Der Bundesfinanzhof hatte über einen
                                                                                       Streitfall zu entscheiden, in dem ein
                                                                                       Steuerpflichtiger nach einer Scheidung
                                                                                       eine Zahlung an sein berufsständisches
                                                                                       Versorgungswerk leistete, um seine in-
                                                                                       folge des Versorgungsausgleichs gemin-
                                                                                       derte Rentenanwartschaft wiederaufzu-
                                                                                       füllen. Das Gericht urteilte, dass es sich
                                                                                       hierbei um Zahlungen im Rahmen der
                                                                                       Basisabsicherung der Altersversorgung
                                                                                       handelt, die Sonderausgaben darstellen.
                                                                                       Die Wiederauffüllungszahlung kann des-
                                                                                       halb nicht als Werbungskosten, sondern
                                                                                       nur (begrenzt) als Sonderausgabe abge-
                                                                                       zogen werden (BFH v. 19.08.2021,
                                                                                       X R 4/19).

                                                                                          Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine
                                                                                          zeitliche Streckung der Wieder-
                                                                                          auffüllungszahlung an den Ver-
                                                                                          sorgungsträger der Basisabsiche-
                                                                                          rung möglich ist, um eine
                                                                                          Abziehbarkeit als Sonderausgabe
                                                                                          über mehrere Veranlagungszeit-
                                                                                          räume zu erreichen.

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RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
RSM moneo |Mandantenname
                                                                                                          2. Ausgabe 2022

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

Einbeziehung der Unternehmens-Compliance in die Betriebsprüfung
Vorgaben im Hinblick auf Transparenz,        fungsmethoden weiterentwickeln. Das
Dokumentationspflichten und die Digi-        soll auch zu effizienteren und schnelle-
talisierung stellen Unternehmen im           ren Prüfungen führen. Unternehmen,           Ein unternehmenseigenes
Bereich der steuerlichen Aufgaben vor        die sich gegenüber der Finanzverwal-         Steuerkontrollsystem bedeutet
große Herausforderungen. In vielen           tung transparent zeigen, sollen von          nicht nur mehr Aufwand – es
Unternehmen befinden sich deshalb            einer schnelleren Abwicklung der Prü-        bietet durchaus auch nennens-
derzeit interne Steuerkontrollsysteme        fungen und damit einer früheren              werte Vorteile. Es bringt mehr
im Aufbau, um die Einhaltung steuer-         Rechtssicherheit profitieren können.         Planungssicherheit für das
licher Pflichten sicherzustellen. Als ers-   Langfristiges Ziel der Finanzverwaltung      Unternehmen und führt zu einer
tes Bundesland startet Bayern ein            ist es, unternehmensinterne Steuer-          ressourcenschonenden Be-
Pilotprojekt zur Einbeziehung von            kontrollsysteme rechtssicher in              triebsprüfung. Hinzu kommt der
Compliance-Systemen der Unterneh-            Betriebsprüfungen einbeziehen zu             Aspekt, dass ein Steuerkontroll-
men in die steuerliche Betriebsprüfung.      können. Dazu muss jedoch auch das            system auch im Nachhaltigkeits-
                                             dafür maßgebliche Bundesrecht der            bericht eine wichtige Rolle spielt.
Mit den gewonnenen Erkenntnissen             Abgabenordnung noch entsprechend
möchte die Finanzverwaltung ihre Prü-        modernisiert werden.

Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
Für ab dem 01.01.2021 angeschaffte           Clients, Workstations, Dockingstations,    In der Handelsbilanz kann dieser Vorge-
Computerhardware und Software kann           externe Speicher- und Datenverarbei-       hensweise nicht gefolgt werden. Es
eine betriebsgewöhnliche Nutzungs-           tungsgeräte (Small-Scale-Server), ex-      muss die tatsächliche Nutzungsdauer
dauer von einem Jahr zugrunde gelegt         terne Netzteile sowie Peripheriegeräte     der Abschreibung zugrunde gelegt wer-
werden, so dass der Aufwand aus dem          wie Drucker oder Scanner. Daneben ist      den. Insoweit kann es zu Abweichungen
Erwerb unmittelbar steuerlich geltend        Software begünstigt, und zwar die Be-      zwischen Handels- und Steuerbilanz
gemacht werden kann. Eine zeitanteili-       triebs- und Anwendersoftware zur           kommen, die auch zum Ansatz passiver
ge Abschreibung ist bei unterjähriger        Dateneingabe und -verarbeitung. Dies       latenter Steuern führen können. Eine
Anschaffung nicht erforderlich. Die          ist also z.B. ein Textverarbeitungspro-    Sofortabschreibung ist handelsbilanziell
Wirtschaftsgüter sind dennoch durch          gramm, aber auch ein Buchhaltungs-         zulässig, wenn der Vermögensgegen-
Inventur zu erfassen und im Bestands-        programm oder eine komplexe ERP-           stand das Kriterium eines geringwerti-
verzeichnis zum Bilanzstichtag aufzu-        Software.                                  gen Wirtschaftsguts erfüllt (Wertgrenze
nehmen. Restbuchwerte von entspre-                                                      800 €, § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG).
chenden Wirtschaftsgütern, die in
früheren Wirtschaftsjahren ange-
schafft wurden und bei denen eine
andere als die einjährige Nutzungsdau-
er angenommen wurde, können voll-
ständig abgeschrieben werden. Es kann
aber auch eine andere Abschreibungs-
methode gewählt werden.

Die Möglichkeit der Zugrundelegung
einer einjährigen Nutzungsdauer gilt
sowohl für gewerbliche oder freiberuf-
liche Einkünfte als auch bspw. beim
Werbungskostenabzug von Arbeitneh-
mern. Begünstigt sind die materiellen
Wirtschaftsgüter „Computerhard-
ware“: Computer, Desktop-Computer,
Notebook-Computer, Desktop-Thin-

                                                                                                                                9
RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Lohnsummenprüfung während der Corona-Pandemie
Erbschaft- und schenkungsteuerliche        Lohnsummenkriterien führen. So waren       3. der Betrieb einer Branche angehör-
Übertragungen von Betriebsvermögen         viele Betriebe gezwungen, ihre betrieb-       te, die von einer verordneten Schlie-
können regelmäßig unter Inanspruch-        liche Tätigkeit einzuschränken, was           ßung wegen der Corona-Pandemie
nahme gesetzlicher Verschonungen           auch zur Verminderung der Lohnstum-           unmittelbar betroffen war.
erfolgen. Für die 85%ige Regelverscho-     me geführt haben kann und damit eine
nung hat die Finanzverwaltung corona-      gewährte erbschaft-/schenkung-             Sofern die Umstände zu 1. bis 3. nicht
bedingte Billigkeitsmaßnahmen              steuerliche Begünstigung in Frage          kumulativ vorliegen, sei im Einzelfall zu
hinsichtlich der Einhaltung der Lohn-      stellt. Die Finanzverwaltung hat nun mit   prüfen, ob dennoch von der erforder-
summenregelung eingeräumt.                 gleich lautenden Erlassen der Obersten     lichen Kausalität ausgegangen werden
                                           Finanzbehörden der Länder vom              könne. Betroffene Unternehmen müs-
Die steuerliche Begünstigung ist           30.12.2021 bekannt gegeben, dass in        sen deshalb sorgfältig die Ursachen für
grundsätzlich an gesetzliche Behal-        solchen Fällen Billigkeitsmaßnahmen in     ein Unterschreiten der geforderten
tensfristen sowie an die Einhaltung der    Betracht kommen.                           Mindestlohnsumme dokumentieren.
sogenannten Lohnsummenregelung                                                        Aufgrund der mitunter deutlichen
geknüpft. Festgestellt wird dazu zu-       Voraussetzung hierfür ist allerdings,      materiellen Auswirkungen sollte stets
nächst eine Ausgangslohnsumme, die         dass das Unterschreiten der Lohnsum-       steuerlicher Rat eingeholt werden.
abgeleitet wird aus dem Durchschnitt       me ursächlich auf die Corona-Pande-
der letzten 5 Wirtschaftsjahre vor der     mie zurückzuführen ist. Insoweit wird
Schenkung bzw. dem Erbfall. Die tat-       auf den Zeitraum 01.03.2020 bis
sächliche Lohnsumme muss bei der           30.06.2022 abgestellt. Von der erfor-
Regelverschonung innerhalb der 5-          derlichen Kausalität zwischen der durch
jährigen Lohnsummenfrist mindestens        das Corona-Virus ausgelösten Pande-
400 % der Ausgangslohnsumme errei-         mie und dem Unterschreiten der Min-
chen, wobei bei Betrieben mit weniger      destlohnsumme kann in der Regel
als 20 Arbeitnehmern geringere Quoten      ausgegangen werden, wenn
gelten. Wird die geforderte Lohnsumme
nicht eingehalten, entfällt die gewährte   1. in dem o.g. Zeitraum die rechnerisch
Steuerbegünstigung nicht vollständig,         erforderliche durchschnittliche
sondern nur in dem Verhältnis, in dem         Lohnsumme zur Einhaltung der
die erforderliche Quote unterschritten        Mindestlohnsumme unterschritten
wird.                                         wurde,
                                           2. für den o.g. Zeitraum Kurzarbeiter-
Die Corona-Pandemie kann zu Proble-           geld an den Betrieb gezahlt wurde
men hinsichtlich der Erfüllung dieser         und

WIRTSCHAFT UND RECHT

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung
Der Angriff Russlands gegen die            nach dem Abschlussstichtag
Ukraine beeinträchtigt auch deutsche       31.12.2021 eingetretenes Ereignis
Unternehmen und ihre Beschäftigten.        handelt. Es liegt somit eine wertbe-         Dessen ungeachtet können bereits
Die Unternehmen und ihre Abschluss-        gründende Tatsache vor. Aufgrund             für Abschlüsse und Lageberichte
prüfer bewerten aktuell Auswirkungen       des Stichtagsprinzips sind die Auswir-       zum Stichtag 31.12.2021 Berichts-
der kriegerischen Ereignisse auf die       kungen des Krieges damit grundsätz-          pflichten für den Nachtragsbericht
Rechnungslegung und die Prüfung            lich erst in der Bilanz und Gewinn- und      im Anhang und für die Risiko- und
von Abschlüssen. Das Institut der          Verlustrechnung der Folgeperiode zu          Prognoseberichterstattung im
Wirtschaftsprüfer ist der Auffassung,      berücksichtigen.                             Lagebericht bestehen.
dass es sich bei dem Angriff um ein

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RSM moneo |Mandantenname
                                                                                                           2. Ausgabe 2022

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 €
Seit dem 01.01.2022 beträgt der gesetz-       nehmer geltende Mindestlohn in einem       und soll dynamisch ausgestaltet wer-
liche Mindestlohn in Deutschland 9,82 €,      einmaligen Schritt bereits zum 1.10.2022   den. Weiterhin wird die Möglichkeit eines
und zum 01.07.2022 wird er auf 10,45 €        auf einen Bruttostundenlohn von 12 €       zulässigen unvorhersehbaren Über-
steigen, wie von der Mindestlohnkom-          hochgesetzt wird.                          schreitens der Entgeltgrenze für eine
mission empfohlen. Zusätzlich wird es in                                                 geringfügig entlohnte Beschäftigung
diesem Jahr eine dritte Erhöhung geben:       Außerdem soll die Entgeltgrenze für        gesetzlich geregelt. Analog dazu soll die
Das Bundeskabinett hat ein Wahlver-           Minijobs von bisher 450 € auf 520 €        Höchstgrenze für eine Beschäftigung
sprechen eingelöst und einen entspre-         erhöht werden. Sie orientiert sich damit   im Übergangsbereich von monatlich
chenden Gesetzentwurf verabschiedet.          an einer Wochenarbeitszeit von zehn        1.300 € auf 1.600 € angehoben werden.
Dieser sieht vor, dass der für alle Arbeit-   Stunden zu Mindestlohnbedingungen

Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung nach der Corona-Pandemie
Virtuelle Hauptversammlungen von              werden, um die Legitimation der Ent-       Schließlich kann der Vorstand anord-
Aktionären waren während der Pande-           scheidung regelmäßig zu erneuern.          nen, dass Fragen der Aktionäre zur
mie als Übergangslösung gedacht, um           Praktisch kann also bei Hauptver-          Tagesordnung spätestens vier Tage vor
die Hauptversammlungen nicht zu               sammlungen, die bis einschließlich zum     der Versammlung auf elektronischem
einem Superspreader-Ereignis werden           31.08.2023 einberufen werden, der          Wege eingeschickt werden müssen.
zu lassen. Nebeneffekt war, dass die          Vorstand mit Zustimmung des Auf-           Nachdem der Vorstand die Fragen in
Gesellschaften Kosten gespart haben           sichtsrats beschließen, dass die Haupt-    der virtuellen Versammlung beantwor-
und die Teilnahme ausländischer Aktio-        versammlung ohne physische Anwe-           tet hat, haben die Aktionäre das Recht,
näre erleichtert wurde. Die Bundesre-         senheit der Aktionäre abgehalten wird.     Anschlussfragen im Wege der elektro-
gierung hat nun einen Gesetzentwurf                                                      nischen Kommunikation zu stellen.
vorgelegt, um die virtuelle Hauptver-         Soll eine virtuelle Hauptversammlung
sammlung auch künftig, unabhängig             stattfinden, ist die Versammlung in Bild
von pandemischen Lagen, zu ermög-             und Ton zu übertragen. Aktionäre müs-
lichen. Hierfür soll eine dauerhafte          sen also das Recht haben, ihr Stimm-
Regelung im Aktiengesetz (AktG) als           recht im Wege elektronischer Kommu-
                                                                                         Ausblick
§ 118 a AktG eingefügt werden.                nikation (elektronische Teilnahme oder       Die geplante Gesetzesänderung
                                              elektronische Briefwahl) sowie durch         stellt für die Praxis der Hauptver-
Die Präsenzversammlung bleibt wei-            Erteilung von Vollmachten auszuüben.         sammlung eine grundlegende
terhin die gesetzlich verankerte Grund-                                                    Veränderung dar. Das Bild der
form der Hauptversammlung. Die Ge-            Weiterhin muss die Gesellschaft den          Hauptversammlung wird sich
sellschaftssatzung kann künftig aber          Aktionären die Möglichkeit einräumen,        dauerhaft ändern. Insbesondere
die Ausnahme einer virtuellen Haupt-          sich vor der Versammlung im Wege der         werden Diskussionen in der
versammlung vorsehen, so dass die             elektronischen Kommunikation zu den          Hauptversammlung weitgehend
Aktionäre über das Format der Haupt-          Tagesordnungspunkten zu äußern.              zurückgehen. Hier muss sich
versammlung entscheiden. Dabei muss           Entsprechende Stellungnahmen sind            aber künftig jede Gesellschaft
die Regelung in der Satzung oder eine         bis spätestens vier Tage vor der Ver-        selbst entscheiden, was für sie
entsprechende Ermächtigung des Vor-           sammlung einzureichen.                       sinnvoll ist.
stands auf bis zu fünf Jahre befristet

                                                                                                                                 11
WIR ÜBER UNS

Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterexamen                                                                            Dresden wächst weiter
Aus unserer Düsseldorfer Niederlassung haben in diesem Jahr                                                                                 Seit dem 01.01.2022
Frau Katrin Peters das Wirtschaftsprüferexamen sowie Herr Philip Elpel                                                                      ergänzt Herr
das Wirtschaftsprüfer- und das Steuerberaterexamen bestanden.                                                                               Alexander Schreyer
                                                                                                                                            (LL.M.) als Steuer-
Aus Bremen haben folgende Personen das Steuerberaterexamen be­                                                                              berater das Team
standen und konnten sich über eine Zulassung als Steuerberater freuen:                                                                      der RSM GmbH in
                                                                                                                                            Dresden. Seine
■     Kimberley Manig                               ■     Maximilian Körber                                                                 fachlichen Schwer-
■     Melanie Niehuus                               ■     Julian Willkomm                                            punkte liegen im Umsatzsteuerrecht und
                                                                                                                     der steuerlichen Gestaltungberatung. Die
In Dresden haben Frau Anne Karl und Herr Norman Maeding, in Krefeld hat                                              von ihm betreuten Mandanten kommen aus
Frau Caroline Reddemann erfolgreich das Steuerberaterexamen abgelegt.                                                dem öffentlichen Bereich, der Gesund-
                                                                                                                     heits-, Immobilien- und Baubranche sowie
Wir gratulieren herzlich und wünschen den Kolleginnen und Kollegen                                                   aus dem Maschinen- und Anlagenbau.
weiterhin viel Erfolg in ihrem Beruf.

RSM GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT | STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Niederlassung              Telefon                       E-Mail                             Niederlassung              Telefon                        E-Mail
Bamberg                    +49 951 980980                bamberg@rsm.de                     Koblenz                    +49 261 304280                 koblenz@rsm.de
B.-Gendarmenm.             +49 30 2549010                berlin@rsm.de                      Köln                       +49 221 207000                 koeln@rsm.de
B.-Spittelmarkt            +49 30 8857790                berlin@rsm.de                      Krefeld                    +49 2151 5090                  krefeld@rsm.de
Bremen                     +49 421 23880                 bremen@rsm.de                      Landshut                   +49 871 9229870                landshut@rsm.de
Chemnitz                   +49 371 383810                chemnitz@rsm.de                    Mannheim                   +49 621 40549900               mannheim@rsm.de
Dresden                    +49 351 8118030               dresden@rsm.de                     München                    +49 89 290640                  muenchen@rsm.de
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