RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
RSM INFORMIERT 2. AUSGABE 2022 SCHWERPUNKTTHEMA ALLE STEUERZAHLER WIRTSCHAFT UND RECHT Neues Instrument der gespaltenen Tankgutscheine zur Abmilderung der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Gewinnausschüttung bei einer GmbH erhöhten Kraftstoffpreise Rechnungslegung
LEITGEDANKEN Liebe Leserinnen und Leser, ein unvorstellbarer Krieg hat Europa heimgesucht und eine humanitäre Katastro- phe in der Ukraine verursacht. Wie in allen Kriegen sind auch unschuldige Zivilisten Opfer und Leidtragende. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, aber auch bei den Flüchtenden. Viele helfen in Deutschland, durch aktive Flücht- lingshilfe und insbesondere durch Spenden. Die Finanzverwaltung hat hierfür Erleichterungen geschaffen. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung sind nicht nur in der Ukraine verheerend, sondern weltweit spürbar. Wirtschaftliche Stützungsmaßnahmen und steuerliche Erleichterungen – Dr. Bastian Euler über den vorliegenden Entwurf eines Steuerentlastungsgesetztes 2022 hinaus Partner (vgl. S. 7) – werden auch in Deutschland diskutiert. Vor dem Hintergrund der Steuerberater | Rechtsanwalt (nochmals) gestiegenen Energiepreise hat sich die Bundesregierung auf weitere bastian.euler@rsm.de Entlastungsmaßnahmen verständigt. Allen einkommensteuerpflichtigen Er- werbstätigen soll eine einmalige (und einkommensteuerpflichtige) Energiepreis- pauschale von 300 € gewährt werden. Bei Arbeitnehmern soll die Auszahlung durch den Arbeitgeber über den Lohn erfolgen; vermutlich erhält der Arbeitgeber eine Lohnsteuergutschrift. Selbständige sollen eine einmalige Senkung ihrer Ein- kommensteuer-Vorauszahlung erhalten. Für jedes Kind soll ein Einmalbonus zum Kindergeld in Höhe von 100 € ausgezahlt werden. Der Bonus soll auf den Kinder- freibetrag angerechnet werden. Befristet für drei Monate soll zudem die Energie- steuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt und ein Ticket für 9 € für den Öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Das Schwerpunktthema dieser Ausgabe ist dem neuen Instrument der gespal- tenen Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften gewidmet. Nachdem schon bisher eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende, disquotale Gewinn- ausschüttung steuerlich anerkannt wurde, hat die Rechtsprechung nunmehr Dr. Dirk Iwanowitsch erweiternd auch eine gespaltene Gewinnausschüttung für zulässig erachtet. Partner Durch Gesellschafterbeschluss kann bestimmt werden, dass bestimmten Gesell- Wirtschaftsprüfer schaftern Ausschüttungen zufließen, während für andere Gesellschafter Gewinne dirk.iwanowitsch@rsm.de in einer gesellschafterbezogenen Rücklage thesauriert werden können. Die Corona-Pandemie hat weiterhin Auswirkungen auf unser persönliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben. Wir informieren Sie zu den ver- schiedenen Corona-Hilfen auf unserer Internetseite www.rsm.de im Coronavirus Resource Center. Mit moneo bieten wir Ihnen praxisrelevante Hinweise und Anregungen, die Ihnen nicht nur für Ihre tägliche Arbeit, sondern auch privat nützlich sind. Wir hoffen, mit der Themenauswahl und der auf den Punkt gebrachten Darstellungsweise Ihrem Informationsbedürfnis gerecht zu werden und freuen uns auf Ihr Feedback. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen gern an uns. Sollten Sie den Versand der moneo nicht mehr wünschen, genügt eine kurze Nachricht an die auf der letzten Seite genannte E-Mail-Adresse. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu den Inhalten von moneo, aber selbstver- ständlich auch zu allen anderen steuerlichen und rechtlichen Themen, beratend zur Seite. Mit Hilfe unseres weltweiten Netzwerks finden wir in jedem Fall eine maß- geschneiderte Lösung. Ihr RSM-Redaktionsteam 2
RSM moneo |Mandantenname 2. Ausgabe 2022 INHALT Schwerpunktthema Neues Instrument der gespaltenen Gewinnausschüttung bei einer GmbH 4 Alle Steuerzahler Ukraine-Krieg: Finanzverwaltung schafft Erleichterungen bei Spenden 5 Tankgutscheine zur Abmilderung der erhöhten Kraftstoffpreise 6 Neues von der Finanzverwaltung zu Gutscheinen 6 Steuerentlastungsgesetz 2022 7 Veräußerung von Kryptowährungen löst Steuerpflicht aus 8 Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft 8 Unternehmensbesteuerung Einbeziehung der Unternehmens-Compliance in die Betriebsprüfung 9 Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter 9 Erbschaft- und Schenkungsteuer Lohnsummenprüfung während der Corona-Pandemie 10 Wirtschaft und Recht Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung 10 Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € 11 Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung nach der Corona-Pandemie 11 Hinweis in eigener Sache Wir sind weiterhin für Sie da, auch wenn sich derzeit viele unserer Mitarbeiter aus Sicher- heitsgründen im Home-Office befinden. Sie erreichen Ihre Ansprechpartner unter den gewohnten Kontaktdaten. 3
SCHWERPUNKTTHEMA Neues Instrument der gespaltenen Gewinnausschüttung bei einer GmbH Mit dem Gewinnverwendungsbe- Mehrheitsgesellschafter erfolgt auf- weis im Jahresabschluss dürfte große schluss entscheiden die Gesellschafter grund dieser Gestaltung keine Aus- Bedeutung zukommen, da im Falle einer darüber, ob bzw. inwieweit der Gewinn schüttung. Der Gewinnanteil dieses Ge- Gutschrift auf einem als Fremdkapital zu einer GmbH thesauriert oder ausge- sellschafters wird stattdessen einer wertenden Verrechnungskonto des Ge- schüttet wird. Jeder Gesellschafter gesellschafterbezogenen Gewinnrück- sellschafters ein steuerlicher Zufluss als wird am Gewinn entsprechend seinem lage gutgeschrieben. Diese personen- Dividende vorliegt. prozentualen Anteil beteiligt, und der bezogene Gutschrift zur Gewinnrück- Gewinn mit Wirkung für alle Gesell- lage der Kapitalgesellschaft bewirkt Im Rahmen der Gewinnverwendung schafter ganz oder teilweise entweder keinen Zufluss von Gewinnanteilen und können die Gesellschafter also be- thesauriert oder ausgeschüttet. Der mithin keine Einkünfte aus Kapitalver- schließen, dass nur die Anteile be- thesaurierte Gewinn kann in eine (all- mögen. Insofern kommt es nicht zur stimmter Gesellschafter am Gewinn gemeine) Gewinnrücklage eingestellt Steuerbelastung mit Abgeltungssteuer ausgeschüttet werden, während die oder als Gewinn vorgetragen werden. beim Gesellschafter. Anteile anderer Gesellschafter am Ge- Grundsätzlich wird die Gewinnverwen- winn nicht ausgeschüttet, sondern in dung und -verteilung einheitlich vorge- Im Jahresabschluss der Kapitalgesell- gesellschafterbezogene Gewinnrück- nommen. schaft wird die personenbezogene lagen eingestellt werden. Derartige Ge- Rücklage unter den Gewinnrücklagen im winnverwendungen erfolgen zwar be- Eine von diesen Grundsätzen abwei- Eigenkapital ausgewiesen. Diesem Aus- teiligungsproportional, aber gespalten chende Gewinnverwendung und -ver- teilung wurde lange Zeit in der Fachlite- ratur diskutiert. In jüngerer Zeit erfuhr zunächst die sogenannte disquotale oder inkongruente Gewinnverteilung durch die Rechtsprechung Anerken- nung und wird mittlerweile auch von der Finanzverwaltung akzeptiert. Bei der disquotalen Gewinnverteilung er- folgt eine Ausschüttung an Gesell- schafter nicht nach deren Beteiligungs- quote, sondern abweichend hiervon. Die Finanzverwaltung fordert hierfür zusätzlich das Vorliegen beachtlicher wirtschaftlicher Gründe als Rechtferti- gung (vgl. moneo 6/2021). Als sehr erfreulich im Sinne der allge- meinen Handlungs- und Dispositions- freiheit von Gesellschaftern ist nun- mehr die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu werten (BFH v. 28.09.2021, VIII R 25/19). Im Streitfall wurde ein Gesellschafterbeschluss zur Gewinnverwendung, nach dem die Ge- winnanteile von Minderheitsgesell- schaftern ausgeschüttet wurden, der auf den Mehrheitsgesellschafter ent- fallende Gewinnanteil hingegen in eine gesellschafterbezogene Gewinnrück- lage eingestellt wurde, akzeptiert. Die steuerliche Anerkennung erstreckt sich hierbei nicht nur auf die Ebene der Ka- pitalgesellschaft, sondern auch auf die Ebene des Gesellschafters. An den 4
RSM moneo |Mandantenname 2. Ausgabe 2022 hinsichtlich der Ausschüttung an die vorgesehen sein. Eine Aufnahme in die Die neue Rechtsprechung wird gerade einzelnen Gesellschafter. Satzung kann auch nachträglich erfol- für Familienunternehmen große gen. Auf Grundlage einer solchen Sat- Bedeutung erlangen. Die gespaltene Es handelt sich um eine in zeitlicher zungsregelung kann dann ein entspre- Gewinnausschüttung kann Anwen- Hinsicht zwischen den Gesellschaftern chender Gesellschafterbeschluss dung finden in Fällen, in denen ein Ge- inkongruente Gewinnausschüttung. gefasst werden. sellschafter (z.B. Senior) auf Gewinn- Solche Ausschüttungen sind gesell- ausschüttungen nicht angewiesen ist schaftsrechtlich zulässig, wenn sie Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzver- und die Selbstfinanzierung der Gesell- nach der Satzung möglich sind und die waltung die neue Rechtsprechung und schaft fördert, wogegen Gesellschaf- Gesellschafter wirksam einen entspre- das neue Instrument einer gespaltenen ter der jüngeren Generation Zuflüsse in chenden Beschluss gefasst haben. Gewinnverwendung anerkennt und das Form von Gewinnausschüttungen be- BFH-Urteil durch eine Veröffentlichung nötigen, z.B. für den eigenen Lebens- Vor dem Hintergrund der neuen Recht- im Bundessteuerblatt für allgemein an- unterhalt oder den Vermögensaufbau. sprechung muss die Möglichkeit einer wendbar erklärt. Im Interesse der Hand- Derartige Ziele können durch die neue solchen gespaltenen Gewinnverwen- lungs- und Dispositionsfreiheit der Ge- Rechtsprechung zur Anerkennung von dung und der Gutschrift auf personen- sellschafter wäre eine Anerkennung der gespaltenen Gewinnausschüttungen bezogenen Rücklagekonten in der Sat- neuen BFH-Rechtsprechung durch die erreicht werden. zung bzw. im Gesellschaftsvertrag Finanzverwaltung zu begrüßen. ALLE STEUERZAHLER Ukraine-Krieg: Finanzverwaltung schafft Erleichterungen bei Spenden Die Finanzverwaltung hat steuerliche der Feststellung des steuerpflichtigen stellen, die für die Bewältigung der Erleichterungen zur Unterstützung Arbeitslohns außer Ansatz. Der Auswirkungen und Folgen des Krieges der vom Krieg in der Ukraine Geschä- Arbeitgeber muss jedoch die Verwen- in der Ukraine notwendig sind, wird es digten geschaffen (BMF-Schreiben dungsauflage erfüllen und dokumen- nicht beanstandet, wenn diese Betäti- v. 17.03.2022). Diese gelten für Maß- tieren. Es ist zu beachten, dass der gungen sowohl ertragsteuerlich als nahmen, die vom 24.02.2022 bis zum außer Ansatz bleibende Lohnbestand- auch umsatzsteuerlich dem Zweckbe- 31.12.2022 durchgeführt werden. teil nicht in der Lohnsteuerbescheini- trieb (§ 65 AO) zugeordnet werden. gung angegeben werden darf und in Weiter ist keine Vorsteuerkorrektur Als Nachweis für eine Spende auf ein der Einkommensteuerveranlagung des nach § 15a UStG notwendig, wenn eingerichtetes Sonderkonto ist keine Arbeitnehmers keine Spende darstellt. private Unternehmen Unterkünfte, die Zuwendungsbestätigung notwendig, für eine umsatzsteuerpflichtige Ver- ausreichend ist der Bareinzahlungsbe- Bei der Umsatzsteuer werden ver- wendung vorgesehen waren (Hotel- leg oder die Buchungsbestätigung schiedene Erleichterungen gewährt. zimmer, Ferienwohnungen o. ä.), eines Kreditinstituts (z.B. Kontoaus- Wenn steuerbegünstigte Körper- unentgeltlich Personen zur Verfügung zug, Lastschrifteinzugsbeleg oder schaften entgeltlich Personal, Räum- stellen, die aufgrund des Kriegs in der PC-Ausdruck bei Online-Banking). lichkeiten, Sachmittel oder andere Ukraine geflüchtet sind. Leistungen in Bereichen zur Verfügung Weiter ist es für steuerbegünstigte Körperschaften unschädlich, Spen- denaktionen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchzuführen, auch wenn die Körper- schaft diesen Zweck gemäß ihrer Satzung nicht fördert oder regional gebunden ist (z.B. Sportverein, Musik- verein, Kleingartenverein). Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer auf die Auszahlung eines Teils seines Arbeitslohns verzichtet (Arbeitslohn- spende), bleiben diese Lohnteile bei 5
Tankgutscheine zur Abmilderung der erhöhten Kraftstoffpreise Aufgrund der enorm gestiegenen Kraft- Die Ausgabe von Tankgutscheinen kann dem zusätzlich zum Arbeitslohn ge- stoffpreise suchen viele Arbeitgeber hier oftmals ohne großen Aufwand Ab- währt werden, Lohnumwandlung oder nach Möglichkeiten, ihre Arbeitnehmer hilfe schaffen. Für diese kann die steuer- Lohnverzicht sind nicht möglich. Die zu unterstützen, die für den Weg zur und sozialversicherungsfreie Sachbe- Aushändigung des Tankgutscheins an Arbeit auf das Auto angewiesen sind, zugsgrenze von 50 € pro Monat genutzt den Arbeitnehmer ist zu Kontroll- und oder sogar Dienstreisen mit dem priva- werden (siehe auch moneo 5/2021). Nachweiszwecken mit Datum und ten Pkw durchführen. Die Fahrten von Viele Tankstellenketten bieten bereits Unterschrift zu dokumentieren. Der der Wohnung zur Arbeitsstätte sind mit vorgefertigte Tankgutscheine an, die Zeitpunkt der Aushändigung des Tank- der Entfernungspauschale (siehe mo- den rechtlichen Vorgaben an Gutscheine gutscheins an den Arbeitnehmer durch neo 1/2022) abgegolten. Dienstlich mit entsprechen. Es bietet sich an, solche den Arbeitgeber ist für die lohnsteuer- dem privaten Auto gefahrene Kilometer Tankgutscheine in größerer Anzahl zu liche Betrachtung maßgeblich. können pauschal mit 30 ct erstattet kaufen und diese dann nach und nach an werden. Die Arbeitnehmer können zwar die Arbeitnehmer auszugeben. Der Gutschein kann monatlich ausge- auf die Pauschale verzichten und der geben werden, wann ihn der Arbeitneh- Kilometerabrechnung die tatsächlichen Für die Steuer- und Sozialversiche- mer bei der Tankstelle einlöst, spielt Kosten zugrunde legen, dies setzt aller- rungsfreiheit sind allerdings einige Vor- keine Rolle. Die Tankgutscheine müssen dings voraus, dass die Gesamtkosten aussetzungen zu erfüllen: Der Arbeit- aber nicht in jedem Monat abgegeben für das Fahrzeug ermittelt und die be- nehmer darf maximal 50 € monatlich werden, ein solcher Sachbezug ist auch ruflichen Fahrten sowie die Jahresfahr- erhalten, Geldzahlungen sind nicht be- unregelmäßig oder nur einmalig mög- leistung aufgezeichnet werden. günstigt. Der Sachbezug muss außer- lich. Zu beachten ist jedoch immer, dass es sich um eine Freigrenze handelt: Werden die 50 € (Bruttobetrag) pro Monat durch die Ausgabe von Tankgut- scheinen – zusammen mit etwaigen anderen Sachbezügen, die der Frei- grenze unterliegen – überschritten, ist der gesamte Vorteil voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Auch Minijobber, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte dürfen einen solchen lohnsteuerfreien Sachbezug erhalten. Neues von der Finanzverwaltung zu Gutscheinen Die lohnsteuerliche Behandlung von geber und den Akzeptanzstellen bei Dienstleistungsverbünde auf die un- Gutscheinen ist komplex und jüngst einem begrenzten Kreis von Akzep- mittelbar räumlich angrenzenden zwei- verschärft worden (vgl. ausführlich tanzstellen im Inland berechtigen stelligen Postleitzahlbezirke begrenzt hierzu moneo 5/2021). Die Finanzver- (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a Zahlungs- werden – auch bundeslandübergrei- waltung hat sich erneut zu Zweifelsfra- diensteaufsichtsgesetz (ZAG)). Ein be- fend. Dabei gelten zudem Städte und gen geäußert (BMF-Schreiben v. grenzter Kreis von Akzeptanzstellen Gemeinden, die jeweils in zwei Postleit- 15.03.2022). liegt bei inländischen, städtischen oder zahlbezirke fallen, als ein Postleitzahl- regionalen Einkaufs- oder Dienstleis- bezirk. Es ist außerdem zulässig, dass Lohnsteuerlich begünstigt sind u.a. tungsverbünden auch dann vor, wenn der jeweilige Arbeitnehmer die Post- Gutscheine oder Geldkarten, die aus- die Einlösung von Gutscheinen oder leitzahlbezirke auswählt. schließlich zum Bezug von Waren oder Geldkarten im Internetshop der Ak- Dienstleistungen aufgrund von Akzep- zeptanzstellen möglich ist. Entspre- Von einem begrenzten Kreis von Ak- tanzverträgen zwischen dem Arbeit- chendes gilt, wenn Einkaufs- oder zeptanzstellen ist auch bei einer inlän- 6
RSM moneo |Mandantenname 2. Ausgabe 2022 tungen aus einer sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungspalette zu beziehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG). Auf die Anzahl der Akzeptanz- stellen und den Bezug der Leistung im Inland kommt es dabei nicht an. Von einer sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungspalette ist bei einer al- leinigen Bezugnahme auf eine Händ- lerkategorie (z.B. sog. Merchant Cate- gory Code) nicht auszugehen. In solch einem Fall ist nur dann ein Sachbezug anzunehmen, wenn ein begrenzter Kreis von Akzeptanzstellen vorliegt (Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG, siehe oben). In einigen Akzeptanzstellen ist es möglich, einen Gutschein gegen einen anderen Gutschein einzutauschen, der ggf. die Voraussetzungen des Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht dischen Ladenkette einschließlich des te aus verschiedenen Ladenketten eine erfüllt. Dies ist jedoch für die lohn- dazu gehörenden Internetshops mit auswählen kann. steuerliche Behandlung des ersten, einheitlichem Marktauftritt auszuge- vom Arbeitgeber ausgegebenen hen (z.B. ein Symbol, eine Marke oder Zu den lohnsteuerlich begünstigungs- Gutscheins unerheblich, wenn in der ein Logo). In diesem Fall ist es unbe- fähigen Gutscheinen oder Geldkarten Akzeptanzstelle mit dem ersten achtlich, wenn der Arbeitnehmer vor zählen auch solche, die unabhängig von Gutschein auch andere Waren oder Hingabe des Gutscheins oder vor Auf- einer Betragsangabe dazu berechtigen, Dienstleistungen erworben bzw. ladung des Guthabens auf die Geldkar- ausschließlich Waren oder Dienstleis- bezogen werden können. Steuerentlastungsgesetz 2022 Der Gesetzentwurf eines Steuerent- lastungsgesetztes 2022 wird derzeit parlamentarisch beraten (vgl. Leit- gedanken) und sieht folgende Maßnah- men vor: ■ Anhebung des Arbeitnehmer- Pauschbetrags bei der Einkom- mensteuer um 200 € auf 1.200 € rückwirkend zum 01.01.2022, ■ Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € rückwirkend zum 01.01.2022, ■ Vorziehen der bis 2026 befriste- ten Anhebung der Entfernungs- pauschale für Fernpendler (d.h. mit Wirkung ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 01.01.2022 von 35 auf 38 ct. Über die Mobilitäts- prämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen. 7
Veräußerung von Kryptowährungen löst Steuerpflicht aus Gewinne aus der Veräußerung von rungen um „andere Wirtschaftsgüter“ Kryptowährungen sind im Rahmen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Diese Qualifi- eines privaten Veräußerungsgeschäfts kation als Wirtschaftsgut verstoße einkommensteuerpflichtig (Finanzge- auch nicht gegen den Bestimmtheits- richt Köln v. 25.11.2021, 14 K 1178/20). grundsatz, da über den Gegenstand Gewinne aus An- und Verkäufen, die des Wirtschaftsguts keine Unklarhei- innerhalb der Jahresfrist erzielt werden, ten bestünden. Kryptowerte (z.B. Bitco- sind als Spekulationsgewinne somit mit in, Ethereum, Monero) seien verkehrs- dem regulären Einkommensteuersatz fähig und selbstständig bewertbar. zu versteuern. Entsprechende Verluste Zudem bestünde eine Vergleichbarkeit können gegengerechnet werden. mit Fremdwährungen. Das Finanzgericht Köln ist der Ansicht, dass dieser Besteuerung keine verfas- sungsrechtlichen Einwände gegen- überstehen. Ein strukturelles Vollzugs- defizit liege nicht vor und werde auch Zentralbanken und Finanzaufsicht nicht durch die anonyme Veräußerung weisen regelmäßig auf die hohe begründet. Die Voraussetzungen eines Risikoträchtigkeit von Geschäften privaten Veräußerungsgeschäfts lägen mit Kryptowährungen hin. vor; es handle sich bei den Kryptowäh- Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft Der Bundesfinanzhof hatte über einen Streitfall zu entscheiden, in dem ein Steuerpflichtiger nach einer Scheidung eine Zahlung an sein berufsständisches Versorgungswerk leistete, um seine in- folge des Versorgungsausgleichs gemin- derte Rentenanwartschaft wiederaufzu- füllen. Das Gericht urteilte, dass es sich hierbei um Zahlungen im Rahmen der Basisabsicherung der Altersversorgung handelt, die Sonderausgaben darstellen. Die Wiederauffüllungszahlung kann des- halb nicht als Werbungskosten, sondern nur (begrenzt) als Sonderausgabe abge- zogen werden (BFH v. 19.08.2021, X R 4/19). Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine zeitliche Streckung der Wieder- auffüllungszahlung an den Ver- sorgungsträger der Basisabsiche- rung möglich ist, um eine Abziehbarkeit als Sonderausgabe über mehrere Veranlagungszeit- räume zu erreichen. 8
RSM moneo |Mandantenname 2. Ausgabe 2022 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG Einbeziehung der Unternehmens-Compliance in die Betriebsprüfung Vorgaben im Hinblick auf Transparenz, fungsmethoden weiterentwickeln. Das Dokumentationspflichten und die Digi- soll auch zu effizienteren und schnelle- talisierung stellen Unternehmen im ren Prüfungen führen. Unternehmen, Ein unternehmenseigenes Bereich der steuerlichen Aufgaben vor die sich gegenüber der Finanzverwal- Steuerkontrollsystem bedeutet große Herausforderungen. In vielen tung transparent zeigen, sollen von nicht nur mehr Aufwand – es Unternehmen befinden sich deshalb einer schnelleren Abwicklung der Prü- bietet durchaus auch nennens- derzeit interne Steuerkontrollsysteme fungen und damit einer früheren werte Vorteile. Es bringt mehr im Aufbau, um die Einhaltung steuer- Rechtssicherheit profitieren können. Planungssicherheit für das licher Pflichten sicherzustellen. Als ers- Langfristiges Ziel der Finanzverwaltung Unternehmen und führt zu einer tes Bundesland startet Bayern ein ist es, unternehmensinterne Steuer- ressourcenschonenden Be- Pilotprojekt zur Einbeziehung von kontrollsysteme rechtssicher in triebsprüfung. Hinzu kommt der Compliance-Systemen der Unterneh- Betriebsprüfungen einbeziehen zu Aspekt, dass ein Steuerkontroll- men in die steuerliche Betriebsprüfung. können. Dazu muss jedoch auch das system auch im Nachhaltigkeits- dafür maßgebliche Bundesrecht der bericht eine wichtige Rolle spielt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen Abgabenordnung noch entsprechend möchte die Finanzverwaltung ihre Prü- modernisiert werden. Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter Für ab dem 01.01.2021 angeschaffte Clients, Workstations, Dockingstations, In der Handelsbilanz kann dieser Vorge- Computerhardware und Software kann externe Speicher- und Datenverarbei- hensweise nicht gefolgt werden. Es eine betriebsgewöhnliche Nutzungs- tungsgeräte (Small-Scale-Server), ex- muss die tatsächliche Nutzungsdauer dauer von einem Jahr zugrunde gelegt terne Netzteile sowie Peripheriegeräte der Abschreibung zugrunde gelegt wer- werden, so dass der Aufwand aus dem wie Drucker oder Scanner. Daneben ist den. Insoweit kann es zu Abweichungen Erwerb unmittelbar steuerlich geltend Software begünstigt, und zwar die Be- zwischen Handels- und Steuerbilanz gemacht werden kann. Eine zeitanteili- triebs- und Anwendersoftware zur kommen, die auch zum Ansatz passiver ge Abschreibung ist bei unterjähriger Dateneingabe und -verarbeitung. Dies latenter Steuern führen können. Eine Anschaffung nicht erforderlich. Die ist also z.B. ein Textverarbeitungspro- Sofortabschreibung ist handelsbilanziell Wirtschaftsgüter sind dennoch durch gramm, aber auch ein Buchhaltungs- zulässig, wenn der Vermögensgegen- Inventur zu erfassen und im Bestands- programm oder eine komplexe ERP- stand das Kriterium eines geringwerti- verzeichnis zum Bilanzstichtag aufzu- Software. gen Wirtschaftsguts erfüllt (Wertgrenze nehmen. Restbuchwerte von entspre- 800 €, § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). chenden Wirtschaftsgütern, die in früheren Wirtschaftsjahren ange- schafft wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdau- er angenommen wurde, können voll- ständig abgeschrieben werden. Es kann aber auch eine andere Abschreibungs- methode gewählt werden. Die Möglichkeit der Zugrundelegung einer einjährigen Nutzungsdauer gilt sowohl für gewerbliche oder freiberuf- liche Einkünfte als auch bspw. beim Werbungskostenabzug von Arbeitneh- mern. Begünstigt sind die materiellen Wirtschaftsgüter „Computerhard- ware“: Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin- 9
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER Lohnsummenprüfung während der Corona-Pandemie Erbschaft- und schenkungsteuerliche Lohnsummenkriterien führen. So waren 3. der Betrieb einer Branche angehör- Übertragungen von Betriebsvermögen viele Betriebe gezwungen, ihre betrieb- te, die von einer verordneten Schlie- können regelmäßig unter Inanspruch- liche Tätigkeit einzuschränken, was ßung wegen der Corona-Pandemie nahme gesetzlicher Verschonungen auch zur Verminderung der Lohnstum- unmittelbar betroffen war. erfolgen. Für die 85%ige Regelverscho- me geführt haben kann und damit eine nung hat die Finanzverwaltung corona- gewährte erbschaft-/schenkung- Sofern die Umstände zu 1. bis 3. nicht bedingte Billigkeitsmaßnahmen steuerliche Begünstigung in Frage kumulativ vorliegen, sei im Einzelfall zu hinsichtlich der Einhaltung der Lohn- stellt. Die Finanzverwaltung hat nun mit prüfen, ob dennoch von der erforder- summenregelung eingeräumt. gleich lautenden Erlassen der Obersten lichen Kausalität ausgegangen werden Finanzbehörden der Länder vom könne. Betroffene Unternehmen müs- Die steuerliche Begünstigung ist 30.12.2021 bekannt gegeben, dass in sen deshalb sorgfältig die Ursachen für grundsätzlich an gesetzliche Behal- solchen Fällen Billigkeitsmaßnahmen in ein Unterschreiten der geforderten tensfristen sowie an die Einhaltung der Betracht kommen. Mindestlohnsumme dokumentieren. sogenannten Lohnsummenregelung Aufgrund der mitunter deutlichen geknüpft. Festgestellt wird dazu zu- Voraussetzung hierfür ist allerdings, materiellen Auswirkungen sollte stets nächst eine Ausgangslohnsumme, die dass das Unterschreiten der Lohnsum- steuerlicher Rat eingeholt werden. abgeleitet wird aus dem Durchschnitt me ursächlich auf die Corona-Pande- der letzten 5 Wirtschaftsjahre vor der mie zurückzuführen ist. Insoweit wird Schenkung bzw. dem Erbfall. Die tat- auf den Zeitraum 01.03.2020 bis sächliche Lohnsumme muss bei der 30.06.2022 abgestellt. Von der erfor- Regelverschonung innerhalb der 5- derlichen Kausalität zwischen der durch jährigen Lohnsummenfrist mindestens das Corona-Virus ausgelösten Pande- 400 % der Ausgangslohnsumme errei- mie und dem Unterschreiten der Min- chen, wobei bei Betrieben mit weniger destlohnsumme kann in der Regel als 20 Arbeitnehmern geringere Quoten ausgegangen werden, wenn gelten. Wird die geforderte Lohnsumme nicht eingehalten, entfällt die gewährte 1. in dem o.g. Zeitraum die rechnerisch Steuerbegünstigung nicht vollständig, erforderliche durchschnittliche sondern nur in dem Verhältnis, in dem Lohnsumme zur Einhaltung der die erforderliche Quote unterschritten Mindestlohnsumme unterschritten wird. wurde, 2. für den o.g. Zeitraum Kurzarbeiter- Die Corona-Pandemie kann zu Proble- geld an den Betrieb gezahlt wurde men hinsichtlich der Erfüllung dieser und WIRTSCHAFT UND RECHT Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung Der Angriff Russlands gegen die nach dem Abschlussstichtag Ukraine beeinträchtigt auch deutsche 31.12.2021 eingetretenes Ereignis Unternehmen und ihre Beschäftigten. handelt. Es liegt somit eine wertbe- Dessen ungeachtet können bereits Die Unternehmen und ihre Abschluss- gründende Tatsache vor. Aufgrund für Abschlüsse und Lageberichte prüfer bewerten aktuell Auswirkungen des Stichtagsprinzips sind die Auswir- zum Stichtag 31.12.2021 Berichts- der kriegerischen Ereignisse auf die kungen des Krieges damit grundsätz- pflichten für den Nachtragsbericht Rechnungslegung und die Prüfung lich erst in der Bilanz und Gewinn- und im Anhang und für die Risiko- und von Abschlüssen. Das Institut der Verlustrechnung der Folgeperiode zu Prognoseberichterstattung im Wirtschaftsprüfer ist der Auffassung, berücksichtigen. Lagebericht bestehen. dass es sich bei dem Angriff um ein 10
RSM moneo |Mandantenname 2. Ausgabe 2022 Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € Seit dem 01.01.2022 beträgt der gesetz- nehmer geltende Mindestlohn in einem und soll dynamisch ausgestaltet wer- liche Mindestlohn in Deutschland 9,82 €, einmaligen Schritt bereits zum 1.10.2022 den. Weiterhin wird die Möglichkeit eines und zum 01.07.2022 wird er auf 10,45 € auf einen Bruttostundenlohn von 12 € zulässigen unvorhersehbaren Über- steigen, wie von der Mindestlohnkom- hochgesetzt wird. schreitens der Entgeltgrenze für eine mission empfohlen. Zusätzlich wird es in geringfügig entlohnte Beschäftigung diesem Jahr eine dritte Erhöhung geben: Außerdem soll die Entgeltgrenze für gesetzlich geregelt. Analog dazu soll die Das Bundeskabinett hat ein Wahlver- Minijobs von bisher 450 € auf 520 € Höchstgrenze für eine Beschäftigung sprechen eingelöst und einen entspre- erhöht werden. Sie orientiert sich damit im Übergangsbereich von monatlich chenden Gesetzentwurf verabschiedet. an einer Wochenarbeitszeit von zehn 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden. Dieser sieht vor, dass der für alle Arbeit- Stunden zu Mindestlohnbedingungen Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung nach der Corona-Pandemie Virtuelle Hauptversammlungen von werden, um die Legitimation der Ent- Schließlich kann der Vorstand anord- Aktionären waren während der Pande- scheidung regelmäßig zu erneuern. nen, dass Fragen der Aktionäre zur mie als Übergangslösung gedacht, um Praktisch kann also bei Hauptver- Tagesordnung spätestens vier Tage vor die Hauptversammlungen nicht zu sammlungen, die bis einschließlich zum der Versammlung auf elektronischem einem Superspreader-Ereignis werden 31.08.2023 einberufen werden, der Wege eingeschickt werden müssen. zu lassen. Nebeneffekt war, dass die Vorstand mit Zustimmung des Auf- Nachdem der Vorstand die Fragen in Gesellschaften Kosten gespart haben sichtsrats beschließen, dass die Haupt- der virtuellen Versammlung beantwor- und die Teilnahme ausländischer Aktio- versammlung ohne physische Anwe- tet hat, haben die Aktionäre das Recht, näre erleichtert wurde. Die Bundesre- senheit der Aktionäre abgehalten wird. Anschlussfragen im Wege der elektro- gierung hat nun einen Gesetzentwurf nischen Kommunikation zu stellen. vorgelegt, um die virtuelle Hauptver- Soll eine virtuelle Hauptversammlung sammlung auch künftig, unabhängig stattfinden, ist die Versammlung in Bild von pandemischen Lagen, zu ermög- und Ton zu übertragen. Aktionäre müs- lichen. Hierfür soll eine dauerhafte sen also das Recht haben, ihr Stimm- Regelung im Aktiengesetz (AktG) als recht im Wege elektronischer Kommu- Ausblick § 118 a AktG eingefügt werden. nikation (elektronische Teilnahme oder Die geplante Gesetzesänderung elektronische Briefwahl) sowie durch stellt für die Praxis der Hauptver- Die Präsenzversammlung bleibt wei- Erteilung von Vollmachten auszuüben. sammlung eine grundlegende terhin die gesetzlich verankerte Grund- Veränderung dar. Das Bild der form der Hauptversammlung. Die Ge- Weiterhin muss die Gesellschaft den Hauptversammlung wird sich sellschaftssatzung kann künftig aber Aktionären die Möglichkeit einräumen, dauerhaft ändern. Insbesondere die Ausnahme einer virtuellen Haupt- sich vor der Versammlung im Wege der werden Diskussionen in der versammlung vorsehen, so dass die elektronischen Kommunikation zu den Hauptversammlung weitgehend Aktionäre über das Format der Haupt- Tagesordnungspunkten zu äußern. zurückgehen. Hier muss sich versammlung entscheiden. Dabei muss Entsprechende Stellungnahmen sind aber künftig jede Gesellschaft die Regelung in der Satzung oder eine bis spätestens vier Tage vor der Ver- selbst entscheiden, was für sie entsprechende Ermächtigung des Vor- sammlung einzureichen. sinnvoll ist. stands auf bis zu fünf Jahre befristet 11
WIR ÜBER UNS Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterexamen Dresden wächst weiter Aus unserer Düsseldorfer Niederlassung haben in diesem Jahr Seit dem 01.01.2022 Frau Katrin Peters das Wirtschaftsprüferexamen sowie Herr Philip Elpel ergänzt Herr das Wirtschaftsprüfer- und das Steuerberaterexamen bestanden. Alexander Schreyer (LL.M.) als Steuer- Aus Bremen haben folgende Personen das Steuerberaterexamen be berater das Team standen und konnten sich über eine Zulassung als Steuerberater freuen: der RSM GmbH in Dresden. Seine ■ Kimberley Manig ■ Maximilian Körber fachlichen Schwer- ■ Melanie Niehuus ■ Julian Willkomm punkte liegen im Umsatzsteuerrecht und der steuerlichen Gestaltungberatung. Die In Dresden haben Frau Anne Karl und Herr Norman Maeding, in Krefeld hat von ihm betreuten Mandanten kommen aus Frau Caroline Reddemann erfolgreich das Steuerberaterexamen abgelegt. dem öffentlichen Bereich, der Gesund- heits-, Immobilien- und Baubranche sowie Wir gratulieren herzlich und wünschen den Kolleginnen und Kollegen aus dem Maschinen- und Anlagenbau. weiterhin viel Erfolg in ihrem Beruf. RSM GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT | STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Niederlassung Telefon E-Mail Niederlassung Telefon E-Mail Bamberg +49 951 980980 bamberg@rsm.de Koblenz +49 261 304280 koblenz@rsm.de B.-Gendarmenm. +49 30 2549010 berlin@rsm.de Köln +49 221 207000 koeln@rsm.de B.-Spittelmarkt +49 30 8857790 berlin@rsm.de Krefeld +49 2151 5090 krefeld@rsm.de Bremen +49 421 23880 bremen@rsm.de Landshut +49 871 9229870 landshut@rsm.de Chemnitz +49 371 383810 chemnitz@rsm.de Mannheim +49 621 40549900 mannheim@rsm.de Dresden +49 351 8118030 dresden@rsm.de München +49 89 290640 muenchen@rsm.de Düsseldorf +49 211 60055400 duesseldorf@rsm.de Nürnberg +49 911 926680 nuernberg@rsm.de Frankfurt +49 69 1700000 frankfurt@rsm.de Stuttgart +49 711 5053690 stuttgart@rsm.de Halle (Saale) +49 345 4700400 halle@rsm.de Zell (Mosel) +49 6542 963000 zell@rsm.de Hannover +49 511 4758210 hannover@rsm.de RSM LEGAL GMBH RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT RSM DE TECHNOLOGY & MANAGEMENT CONSULTING GMBH Niederlassung Telefon E-Mail Niederlassung Telefon E-Mail B.-Gendarmenm. +49 30 2549010 info@rsm-legal.de Bremen +49 421 98966900 info-tmc@rsm.de Bremen +49 421 23880 info@rsm-legal.de Koblenz +49 261 304280 info@rsm-legal.de Krefeld +49 2151 5090 info@rsm-legal.de Alle Texte in diesem Dokument dienen der allgemeinen Orientierung in Interessenbe Impressum langen und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Haftung für Handlungen, die Herausgeber aufgrund der Nutzung der angebotenen Informationen erfolgen, wird grundsätzlich RSM GmbH ausgeschlossen. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität Georg-Glock-Straße 4 | 40474 Düsseldorf | Telefon: +49 211 60055400 der Inhalte wird nicht übernommen. V.i.S.d.P. Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist Dr. André Briese c/o RSM GmbH Mitglied des RSM-Netzwerks. RSM ist die Marke, die von einem Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen verwendet wird, die jeweils eigenstän- Markgrafenstraße 32 | 10117 Berlin dig tätig sind. Das Netzwerk selbst ist keine eigenständige juristische Person in irgend- einer Rechtsordnung. Das Netzwerk wird von RSM International Limited verwaltet, einem Bildnachweise: stock.adobe.com, unsplash.com, pexels.com und pixabay.com in England und Wales eingetragenen Unternehmen (Unternehmensnr. 4040598) mit eingetragenem Sitz in 50 Cannon Street, London, EC4N 6JJ. Die Marke und das Marken- Möchten Sie die Zeitschrift nicht weiter beziehen, senden Sie bitte eine E-Mail an: zeichen RSM sowie andere von den Mitgliedern des Netzwerks genutzte geistige Eigen- berlin@rsm.de tumsrechte sind Eigentum der RSM International Association, einem Verein gemäß Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zug. © 2022 RSM GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sie können auch lesen