RSM INFORMIERT - schwerpunktthema
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RSM INFORMIERT 4. AUSGABE 2021 SCHWERPUNKTTHEMA ALLE STEUERZAHLER WIRTSCHAFT UND RECHT Verwaltungsgrundsätze Verrechnungs- Doppelbesteuerung von Renten? Transparenzregister: neue Meldepflichten preise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG und Dokumentationspflichten
LEITGEDANKEN Liebe Leserinnen und Leser, zum Ende der Legislaturperiode ist eine stark erhöhte Aktivität des Gesetzgebers zu verzeichnen. Über einige Gesetzesänderungen wurde bereits in der letzten Ausgabe berichtet. In dieser Ausgabe steht die Reform der Besteuerung von Per- sonengesellschaften im Mittelpunkt. Bereits vor 20 Jahren vom Gesetzgeber ins Auge gefasst, dann aber doch verworfen, gibt es nunmehr die Möglichkeit, durch bloßen Antrag vom bisherigen Regime der transparenten Mitunternehmerbe- steuerung in die Körperschaftsbesteuerung, wie sie für Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigner gilt, zu wechseln. Die Komplexität hat damit erheblich zugenom- men: Steuerliche Vor- und Nachteile dieses Modells sind im Einzelfall aufzudecken Dr. Karsten Ley und abzuwägen. Die bisherige Möglichkeit der Thesaurierungsbegünstigung bleibt Steuerberater | Partner | zudem bestehen. Head of International Tax karsten.ley@rsm.de In einem umfangreichen Schreiben hat die Finanzverwaltung die Verwaltungs- grundsätze zu Verrechnungspreisen veröffentlicht. Hierbei werden der Fremd- vergleichsgrundsatz sowie die verschiedenen Verrechnungspreismethoden und Bewertungstechniken erläutert. Wir greifen dies als Schwerpunktthema des inter- nationalen Steuerrechts auf und nehmen eine praxisorientierte Erläuterung vor. In der Rubrik Wirtschaft und Recht beschäftigen wir uns mit der Reform des Trans- parenzregisters, das zu einem Vollregister ausgebaut wird: Künftig sind beinahe alle Rechtseinheiten verpflichtet, dem Transparenzregister Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten mittzuteilen. Mit moneo bieten wir Ihnen praxisrelevante Hinweise und Anregungen, die Ihnen nicht nur für Ihre tägliche Arbeit, sondern auch privat nützlich sind. Wir hoffen, mit der Themenauswahl und der auf den Punkt gebrachten Darstellungsweise Ihrem Informationsbedürfnis gerecht zu werden und freuen uns auf Ihr Feedback. Bitte Henning Straeter wenden Sie sich mit Wünschen gern an uns. Sollten Sie den Versand der moneo Senior Manager nicht mehr benötigen, so genügt eine kurze Nachricht an die auf der letzten Seite henning.straeter@rsm.de genannte E-Mail-Adresse. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu den Inhalten von moneo, aber selbstver- ständlich auch zu allen anderen steuerlichen und rechtlichen Themen, beratend zur Seite. Mit Hilfe unseres weltweiten Netzwerks finden wir in jedem Fall eine maß- geschneiderte Lösung. Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre! Ihr RSM-Redaktionsteam 2
RSM moneo Mandantenname | 4. Ausgabe 2021 INHALT Schwerpunktthema Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG und Dokumentationspflichten 4 Alle Steuerzahler Fahrtkosten bei Dienstreisen 6 Werbungskostenabzug und Home-Office 6 Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien verfassungswidrig? 7 Doppelbesteuerung von Renten? 7 Abzug von Erhaltungsaufwendungen im Todesfall 8 Unternehmensbesteuerung Optionsmodell für Personengesellschaften 8 Abschreibung von Elektro-Ladestationen 10 Umsatzsteuer Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen 10 Wirtschaft und Recht Transparenzregister: neue Meldepflichten 11 Kurzarbeit „Null“ kürzt Urlaubsanspruch 11 Hinweis in eigener Sache Wir sind weiterhin für Sie da, auch wenn sich derzeit viele unserer Mitarbeiter aus Sicher- heitsgründen im Home-Office befinden. Sie erreichen Ihre Ansprechpartner unter den gewohnten Kontaktdaten. 3
SCHWERPUNKTTHEMA Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG und Dokumentationspflichten Das Bundesministerium der Finanzen Das BMF-Schreiben verdeutlicht An- basis und die entsprechende Entschei‑ (BMF) hat am 14.07.2021 ein neues forderungen an Vertragsabschlüsse. dungskompetenz des Unternehmens. BMF-Schreiben „Verwaltungsgrund- Der maßgebende Zeitpunkt für den sätze Verrechnungspreise“ (VwGr-VP) Fremdvergleich ist nicht der Erfüllungs- Laut der „Leitlinien“ soll nicht nur eine veröffentlicht. Es folgt damit dem Trend zeitpunkt der Leistung, sondern der „bevorzugte“ Verrechnungspreisme- der internationalen Kooperation der Fi- des Vertragsabschlusses. Dabei ist der thode Anwendung finden. Vielmehr soll nanzverwaltungen, indem die VwGr-VP Grundsatz des „ordentlichen und ge- auch eine Kombination von Verrech- einen starken Bezug auf die „OECD wissenhaften Geschäftsleiters“ zu be- nungspreismethoden möglich sein. Da- Transfer Pricing Guidelines 2017“ achten, d. h. die wirtschaftliche Vorteil- rüber hinaus wird ausdrücklich eine (OECD-TP) nehmen und direkt auf die haftigkeit für beide Vertragsparteien. „Mehrjahresanalyse“ für die Bestim- OECD-TP als „Anlage“ verweisen. Das Von den Vertragspartnern wird demzu- mung der Fremdvergleichsüblichkeit neue BMF-Schreiben ist auf alle offe- folge erwartet, im Interesse der eigenen zugelassen. Durchschnittswerte von nen Verrechnungspreisfälle anzuwen- Gesellschaft zu handeln und nicht im Vergleichswerten mehrerer Vorjahre den. Es enthält wichtige praxisnahe Konzerninteresse. können verwendet werden, wenn diese Hinweise, die im Folgenden dargestellt zu einer besseren Qualität der Ange- werden, auch um auf eventuelle Dis- Verrechnungspreisrelevante Leitlinien messenheitsanalyse führen. kussionen, u.a. im Rahmen einer Be- In den VwGr-VP aufgenommene „Leit- triebsprüfung, vorbereitet zu sein. linien“ sollen für die Bestimmung von Erfreulich ist die Aufnahme des „Vor- Verrechnungspreisen Orientierung bie- teilausgleichs“. Es soll für aufeinander- So wird z. B. der Begriff der „naheste- ten. Dabei ist der „Funktions- und Risi- folgende Wirtschaftsjahre möglich sein, henden Person“ weit ausgelegt. Be- koanalyse“ eine zentralere Rolle zuge- gegenläufige steuerliche Auswirkungen stehen Verflechtungen („Netzwerke“) ordnet, die auf (Personal-)Funktionen auszugleichen und steuerliche Vorteile mit einheitlichen Regelwerken bzw. und der Beachtung von finanziellen durch steuerliche Nachteile zu kompen- einem gemeinsamen Ziel, wird bereits Mitteln zur Übernahme der Risiko-Kon- sieren. Ein Vorteilsausgleich ohne Ein- eine „nahestehende Person“ ange- trolle beruht. Kontrolle bedeutet, Ent- künfteberichtigung ist aber nur mög- nommen. Was unter einem „gemeinsa- scheidungen zu treffen, Risiken einzu- lich, wenn bis spätestens zum Ende des men Ziel“ zu verstehen ist, lässt das gehen und Entscheidungsfunktionen Wirtschaftsjahres bestimmt ist, wann BMF-Schreiben „VwGr-VP“ allerdings auch wirklich auszuüben. Vorausset- und durch welche Vorteile die Nachteile unbeantwortet. zung hierfür sind geeignete Erfahrun- ausgeglichen werden. gen, eine ausreichende Informations- Behandlung von Verlusten bei Routinefunktionen Bei Routinefunktionen soll im Verlustfall innerhalb eines überschaubaren Zeit- raums von fünf Jahren ein angemesse- ner (Total-)Gewinn erzielt werden. Da- bei sind die Verlustursachen (bspw. lo- kales Missmanagement oder Markt- eroberung im Konzerninteresse) fest- zustellen und frühzeitig zu dokumen- tieren. Verfügt ein Unternehmen weder über maßgebliche Entscheidungskompe- tenzen, Risiken einzugehen oder zu vermindern, noch über die finanzielle Kapazität, solche Risiken übernehmen zu können, wird eine steuerliche Zuwei- sung von Risiken zu diesem Unterneh- men mit den daraus resultierenden Aufwendungen als fremdunüblich be- trachtet. 4
RSM moneo Mandantenname | 4. Ausgabe 2021 Die VwGr-VP nennen im Verlustfall aber auch unternehmerische Freihei- ten, wenn der unwirtschaftliche Ge- schäftsbetrieb im Verlustunternehmen von den davon profitierenden Unter- nehmen vergütet wird. Nachweis des wirtschaftlichen Vorteils bei Lizenzzahlungen In den VwGr-VP wird festgelegt, dass die Zurverfügungstellung eines Intel- lectual Property (IP) nur dann eine Li- dem muss das Fremdkapital dem halte nicht aufgeklärt werden können zenzzahlung rechtfertigt, wenn der Li- Unternehmenszweck dienen. oder die notwendigen Beweismittel (in zenznehmer einen wirtschaftlichen der Regel von verbundenen Auslands- Vorteil aus dem IP erwarten und nach- Dokumentationspflichten gesellschaften) nicht beschafft werden weisen kann. Die neuen Verwaltungsgrundsätze können. 2020 enthalten schließlich höhere An- Die Lizenzverrechnung für Namens- forderung an die Mitwirkungs- und Auf Basis der neuen Verwaltungs- rechte entspricht nicht dem Fremdver- Aufzeichnungspflichten bei grenzüber- grundsätze 2020 verlangt die Finanz- gleichsgrundsatz, wenn die Nutzungs- schreitenden Liefer- und/oder Leis- verwaltung nämlich für alle noch offe- überlassung im Zusammenhang mit tungsbeziehungen für multinationale nen Veranlagungszeiträume des Lieferungen/Leistungen steht, bei Unternehmen in Deutschland. Steuerpflichtigen, dass die im Unter- denen unter Fremden die Überlassung nehmen verantwortlichen Personen des IP im Preis der Lieferung/Leistung Regelmäßig sind Verrechnungspreise (z. B. CFO, Geschäftsführung, Steuer- mit abgegolten sein würde (z. B. bei Prüfungsschwerpunkte in Betriebsprü- leiter, etc.) bereits im Vorfeld einer ent- Vertriebsaktivitäten). Beim Vertrieb fungen. Die Finanzverwaltung erkennt sprechenden Geschäftsbeziehung alles von Markenerzeugnissen ist die Benut- zunehmend, dass sie weitaus höheres getan haben, um die Möglichkeiten der zung von Marken und Unternehmens- Besteuerungssubstrat aufgrund der Beweismittelbeschaffung zu erfüllen namen regelmäßig nicht separat zu zunehmenden Komplexität der steuer- (Beweisvorsorge). vergüten, da der wirtschaftliche Vorteil lichen Mitwirkungspflichten bei grenz- hieraus bereits im Abgabepreis für die- überschreitenden Fällen generieren Verstößt der Steuerpflichtige gegen se Erzeugnisse berücksichtigt wurde. kann. seine Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO, wird widerlegbar ver- Vergütung von Dienstleistungen Die Aufzeichnungspflichten liegen allein mutet, dass die Einkünfte aus gruppen- Ein einheitlich im Konzern umgesetzter beim Steuerpflichtigen und sollen der internen Liefer- und Leistungsbezie- 5 %-Gewinnaufschlag wird nun bei Finanzverwaltung bei der Sachver- hungen durch eine nicht fremdübliche Routine-Dienstleistungen als fremdüb- haltsaufklärung ein tieferes Sachver- Gestaltung gemindert worden sind lich konkretisiert. Bei der Frage der Ver- haltsverständnis und die Prüfung von (§ 162 Abs. 3 Satz 1 AO). Es kann zu gütung von „Dienstleistungen auf Ab- erforderlichen Beweismitteln ermög- Schätzungen der Verrechnungspreise ruf“ ist zu prüfen, ob ein unabhängiger lichen. Hier liegt jedoch häufig das Pro- mit Strafzuschlägen und zur Doppelbe- Dritter für die Möglichkeit einer Verfüg- blem: Steuerpflichtige beriefen sich aus steuerung kommen. So sprechen die barkeit im Bedarfsfall ein Entgelt be- Sicht der Steuerbehörden zu oft darauf, neuen Verwaltungsgrundsätze 2020 zahlen würde (Optionswert) und sich die notwendigen Unterlagen und Be- explizit davon, dass der [Zitat:] „Be- auch ein Nutzen aus der Dienstleistung weismittel nicht oder nur unzureichend weisverderber aus seinem Verhalten und deren Bereitstellung erkennen lässt aus dem Ausland beschaffen zu kön- einer unzureichenden Beweismittel- (Benefit-Test). nen. nennung keinen Vorteil ziehen soll“. Höhere Anforderungen an Mit den neuen Verwaltungsgrundsät- Es ist somit für Steuerpflichtige mit Finanzierungen zen 2020 wird der Steuerpflichtige nun gruppeninternen Geschäftsbeziehun- Für die Fremdvergleichsüblichkeit von stärker in die Pflicht genommen, alle gen dringend zu empfehlen, ihre Ver- Finanzierungen soll eine Funktions- und bestehenden rechtlichen und tatsäch- rechnungspreise bereits vor einer zu- Risikoanalyse prüfen, ob es sich steuer- lichen Möglichkeiten auszuschöpfen, künftigen Betriebsprüfung auch auf die rechtlich überhaupt um Fremdkapital um die notwendigen Beweismittel zu oben genannten Aufzeichnungs- und handelt und ob die Finanzierung auch beschaffen und die Anforderungen an Mitwirkungspflichten hin zu analysie- wirtschaftlich vom Empfänger benötigt die Aufzeichnungs- und Mitwirkungs- ren, um die potenzielle Anwendung von wird. Hierfür hat auch eine begründete pflichten zu erfüllen. Dabei kann sich Schätzungen und Strafzuschlägen Aussicht auf eine Rendite, die die Finan- der Steuerpflichtige grundsätzlich nicht durch die Steuerbehörden zu vermei- zierungskosten deckt, zu bestehen. Zu- mehr darauf berufen, dass die Sachver- den. 5
ALLE STEUERZAHLER Fahrtkosten bei Dienstreisen Bei Dienstreisen nimmt der Ansatz von Aufwendungen können die Fahrtkosten gefahrenem km) angesetzt werden. Fahrtkosten als Werbungskosten bzw. mit den pauschalen Kilometersätzen Diese Grundsätze hat der Bundesfi- deren steuerfreie Erstattung durch den angesetzt werden, die für das jeweils nanzhof (BFH) bestätigt (v. 11.02.2021, Arbeitgeber eine zentrale Rolle ein. Hin- benutzte Beförderungsmittel als VI R 50/18). Im Urteilsfall wurden sichtlich der Höhe der anzusetzenden höchste Wegstreckenentschädigung Dienstreisen durchgeführt und hierfür Fahrtkosten ist geregelt, dass diese nach dem Bundesreisekostengesetz Bahn bzw. S-Bahn genutzt. Die tat- grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Hö- (BRKG) festgesetzt sind. Dabei ist es sächlich entstandenen Bahnfahrtkos- he als Werbungskosten zu berücksich- von besonderer Bedeutung, dass das ten wurden vom Arbeitgeber erstattet. tigen sind. Anstelle der tatsächlichen BRKG bei der Reisekostenvergütung bei Als Werbungskosten wurden im Rah- der Gewährung von Fahrt- und Flug- men der Einkommensteuererklärung kostenerstattung unterscheidet zwi- Fahrtkosten in Höhe des pauschalen schen Kilometersatzes von 0,30 € abzgl. der 1. der Benutzung regelmäßig verkeh- erstatteten Aufwendungen geltend ge- render Beförderungsmittel sowie macht. Zu Unrecht, entschied der BFH. 2. der Benutzung von Kraftfahrzeu- gen oder anderen motorbetriebe- nen Fahrzeugen. Bei Dienstreisen ist also stets die Bei der Nutzung regelmäßig verkeh- Art des genutzten Beförderungs- render Beförderungsmittel, wie der mittels aufzuzeichnen. Nur so Bahn, können nur die tatsächlich ent- kann entschieden werden, welche standenen Kosten angesetzt werden. Werbungskosten angesetzt bzw. Nur bei der Nutzung von Kraftfahrzeu- welche Kosten vom Arbeitgeber gen – insbesondere also bei Benutzung lohnsteuerfrei erstattet werden des eigenen Kfz – können Pauschalen können. (beim eigenen Kfz in Höhe von 0,30 € je Werbungskostenabzug und Home-Office In den Einkommensteuererklärungen Hinsichtlich des Werbungskostenab- über das Tätigwerden im Home-Office für die Kalenderjahre 2020 und 2021 zugs für ein häusliches Arbeitszimmer der Arbeitnehmer selbst ohne eine kann die sog. Home-Office-Pauschale (1.250 € bei Nichtvorhandensein eines ausdrückliche Anweisung des Arbeit- (5 € pro Tag, maximal 600 € p.a.) für anderen Arbeitsplatzes, Vollabzug der gebers getroffen hat, und der Arbeit- diejenigen Tage angesetzt werden, an Aufwendungen bei Tätigkeitsmittel- nehmer damit einer Empfehlung der denen der Arbeitnehmer ausschließlich punkt im häuslichen Arbeitszimmer) Bundes- oder Landesregierung gefolgt im Home-Office tätig war (siehe moneo hat die Finanzverwaltung geklärt, dass ist. Erbringt der Arbeitnehmer seine Ausgabe 2 und 3/2021). Die Finanzver- ein anderer Arbeitsplatz für die Zeit der berufliche Tätigkeit während der Coro- waltung hat klargestellt, dass Aufwen- Corona-Pandemie (01.03.2020 bis na-Pandemie unter Berücksichtigung dungen für Arbeitsmittel, Telefon-/ 31.12.2021) auch dann nicht zur Verfü- der wöchentlichen Regelarbeitszeit Internetkosten zusätzlich zur Home- gung steht, wenn die Entscheidung zeitlich überwiegend im häuslichen Office-Pauschale als Werbungskosten Arbeitszimmer, befindet sich dort der abziehbar sind. Kosten für eine Jahres- Tätigkeitsmittelpunkt: die Aufwendun- oder Monatsfahrkarte zur Benutzung gen sind in vollem Umfang als Wer- öffentlicher Verkehrsmittel für die We- bungskosten abziehbar. Die Home-Of- ge zwischen Wohnung und erster Tä- fice-Pauschale von 5 € täglich kann zu- tigkeitsstätte können als Werbungs- dem auch dann als Werbungskosten kosten anerkannt werden, soweit sie geltend gemacht werden, wenn in der die insgesamt für das Kalenderjahr zu Firma des Arbeitgebers ein anderer berücksichtigende Entfernungspau- Arbeitsplatz zur Verfügung steht schale übersteigen. (BMF-Schreiben vom 09.07.2021). 6
RSM moneo Mandantenname | 4. Ausgabe 2021 Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien verfassungswidrig? Gewinne aus der Veräußerung von im ausreichenden Aktiengewinne zur Ver- legt (BFH v. 17.11.2020, VIII R 11/18). Der Privatvermögen gehaltenen Aktien rechnung mit Aktienverlusten zur Ver- BFH geht von einer verfassungswidri- stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen fügung stehen, ist eine Verrechnung gen Ungleichbehandlung im Hinblick dar und unterliegen der Abgeltungs- der verbleibenden Aktienverluste nur in darauf aus, ob Verluste aus der Veräu- steuer von 25 % zzgl. Solidaritätszu- Folgejahren möglich. Die Bank ordnet ßerung von Aktien oder aus anderen schlag. Verluste, die aus der Veräuße- zu diesem Zweck die Verluste be- Kapitalanlagen erzielt werden. Sofern rung von Aktien entstehen, dürfen je- stimmten Verlustverrechnungstöpfen das BVerfG diese Meinung teilt, könnte doch nur mit Gewinnen aus der Veräu- zu. dies neue Möglichkeiten für die Verlust- ßerung von Aktien verrechnet werden. verrechnung eröffnen. Zumindest in- Eine Verrechnung von Aktienverlusten Der Bundesfinanzhof (BFH) hält diese nerhalb der Kapitaleinkünfte wäre dann mit anderen Kapitalerträgen (z. B. Verlustverrechnungsbeschränkung für eine unbeschränkte Verrechnung von Zinsen) oder anderen Einkünften (z. B. gleichheitswidrig und hat daher die Fra- Verlusten möglich. Der Ausgang dieses aus nichtselbständiger Arbeit oder ge der Verfassungsmäßigkeit dieser Verfahrens bleibt abzuwarten, einschlä- Vermietung) ist ausgeschlossen. So- Regelung dem Bundesverfassungsge- gige Fälle sind offenzuhalten. fern in einem Veranlagungsjahr keine richt (BVerfG) zur Entscheidung vorge- Doppelbesteuerung von Renten? Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Rentenzuflüsse mindestens ebenso Doppelbesteuerungsrisiko unterliegen. nachgelagerte Rentenbesteuerung bei hoch sei wie die Summe der aus dem Es ist davon auszugehen, dass der Ge- der sog. Basisversorgung eingeführt, bereits versteuerten Einkommen aufge- setzgeber Maßnahmen zur Lösung des beispielsweise aus der gesetzlichen Ren- brachten Rentenversicherungsbeiträge. Problems der Doppelbesteuerung er- tenversicherung oder einem berufs- Eine etwaige Doppelbesteuerung muss greifen wird. ständischen Versorgungswerk. Im Rah- der Steuerpflichtige dem Finanzamt men eines Übergangszeitraums wird gegenüber (zu Beginn der Rentenbe- In einer Parallelentscheidung hat der BFH stufenweise der steuerliche Abzug von zugsphase) in einem Rechtsbehelfsver- klargestellt, dass es bei Renten aus pri- Rentenversicherungsbeiträgen erhöht, fahren nachweisen. Der Bundesfinanzhof vaten Kapitalanlageprodukten außerhalb während der Besteuerungsanteil des (BFH) hat nunmehr konkret aufgezeigt, der Basisversorgung (privaten Renten Rentenbezugs ansteigt. Steuerpflichtige anhand welcher Berechnungsparameter insbesondere der Lebensversicherung) haben zugleich einen verfassungsrecht- eine solche Doppelbesteuerung festzu- systembedingt zu keiner Doppelbe- lichen Anspruch auf die Vermeidung stellen ist (BFH v. 19.05.2021, X R 33/19). steuerung kommen kann. Denn private einer Doppelbesteuerung der Renten- Demnach könnten künftige Rentnerge- Renten werden lediglich mit dem jeweili- leistungen. Demnach muss die Summe nerationen und hierbei insbesondere gen Ertragsanteil besteuert (BFH v. der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Selbständige und Ledige einem erhöhten 19.05.2021, X R 20/19). 7
Abzug von Erhaltungsaufwendungen im Todesfall Bei der Vermietung von Immobilien fal- mögen, die überwiegend Wohnzwe- 10.11.2020, IX R 31/19). Laut BFH ist der len regelmäßig Renovierungsarbeiten cken dienen, der Erhaltungsaufwand noch nicht abgesetzte Teil der Erhal- an. Diese Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt tungsaufwendungen im Veranlagungs- sind – sofern nicht ausnahmsweise werden darf. Verstirbt der Steuer- jahr des Todes beim Verstorbenen als nachträgliche Herstellungskosten vor- pflichtige innerhalb dieses Zeitraumes, Werbungskosten im Rahmen seiner liegen – im Jahr des Zahlungsabflusses ist die Finanzverwaltung bisher groß- Einkünfte aus Vermietung und Ver- als Werbungskosten zu berücksichti- zügig so vorgegangen, dass bei unent- pachtung zu berücksichtigen. Diese gen. Bei umfangreichen Maßnahmen geltlichem Eigentumsübergang Sichtweise ist steuersystematisch be- kann dies aber steuerlich nachteilig (Schenkung oder Erbfall) der Rechts- gründet, denn auch bei Veräußerung sein, weil etwa die Vermietungsein- nachfolger den verbleibenden Erhal- oder Einbringung in ein Betriebsvermö- künfte zum Saldieren nicht ausreichen tungsauswand im restlichen Vertei- gen bzw. bei Beendigung der Vermie- oder Nachteile aufgrund des progressi- lungszeitraum geltend machen konnte. tung ist der vollständige Werbungskos- ven Einkommensteuertarifs entstehen. tenabzug im Jahr dieser Änderung der Die gesetzliche Regelung sieht daher Dem ist der Bundesfinanzhof (BFH) Verhältnisse vorzunehmen. Den ge- vor, dass bei Gebäuden im Privatver- nun entgegengetreten (BFH vom nannten Fällen ist gemein, dass an- schließend die Erzielung von Einkünf- ten aus Vermietung und Verpachtung durch den Steuerpflichtigen selbst nicht mehr möglich ist. In der Praxis dürfte diese Vorgehens- weise allerdings häufig nachteilig sein. Nur wenn der Verstorbene über genü- gend hohe andere Einkünfte verfügt, ist insoweit eine Verrechnung überhaupt durchführbar. Zudem haben Erben meist schon aus Altersgründen (Er- werbseinkommen statt Rente) einen höheren Steuersatz, der einen größe- ren steuermindernden Effekt aus dem Werbungskostenabzug bieten würde. UNTERNEHMENSBESTEUERUNG Optionsmodell für Personengesellschaften Das deutsche Steuerrecht ist nicht schaft erzielte Gewinne (Verluste) den ist, jedoch bei den Gesellschaftern in rechtsformneutral. Bei Kapitalgesell- einzelnen Gesellschaftern zugerechnet pauschalierter Form auf deren Einkom- schaften greift das Trennungsprinzip, und bei ihnen direkt der Einkommens- mensteuer angerechnet wird. wonach die Besteuerung der Gesell- besteuerung unterworfen. Der Gewinn schaft von der Besteuerung der An- einer Personengesellschaft unterliegt Eine Steuerneutralität soll nun durch ein teilseigner zu trennen ist. Für Kapital- somit bei den Gesellschaftern grund- Optionsmodell hergestellt werden: Per- gesellschaften gilt der Körperschafts sätzlich dem progressiven Einkommen- sonengesellschaften haben die Mög- teuersatz von 15 %. Einschließlich Ge- steuertarif mit einem Spitzensteuer- lichkeit, auf Antrag wie Kapitalgesell- werbesteuer beträgt die Gesamt- satz von bis zu 45 %. Dabei kommt es schaften besteuert zu werden. Erfor- steuerbelastung folglich abhängig vom nicht darauf an, ob der Gewinn im derlich ist hierfür ein unwiderruflicher Hebesatz der Gemeinde rd. 32 %. Unternehmen verbleibt oder vom Ge- Antrag, der von der Personengesell- sellschafter für private Zwecke ent- schaft in elektronischer Form spätes- Im Unterschied dazu greift für die Be- nommen wird. Das Transparenzprinzip tens einen Monat vor Beginn des Wirt- steuerung von Personengesellschaften wird allerdings im Bereich der Gewer- schaftsjahres zu stellen ist, ab dem die das Transparenzprinzip. Dementspre- besteuer durchbrochen, die von der Besteuerung wie für eine Kapitalgesell- chend werden von der Personengesell- Personengesellschaft selbst zu tragen schaft gelten soll. Die Option kann erst- 8
RSM moneo Mandantenname | 4. Ausgabe 2021 mals für das Jahr 2022 angewandt wer- den, so dass ein entsprechender elek tronischer Antrag spätestens bis Ende November 2021 einzureichen ist. Der Übergang zur Körperschaftsbe- steuerung gilt als Formwechsel. Dieser erfolgt ertragsteuerlich grundsätzlich steuerneutral, d.h. zum Buchwert. The- saurierungsrücklagen (§ 34a EStG) werden infolge der Option aufgelöst und nachversteuert. Ab dem Zeitpunkt des Formwechsels besteht eine Halte- frist für die bisherigen Anteile an der Personengesellschaft von sieben Jah- ren, innerhalb der ein Verkauf zu einer rückwirkenden Besteuerung eines Ein- bringungsgewinns auf den Options- stichtag führt. Dieser Einbringungsge- winn schmilzt jährlich um jeweils 1/7 ab. Als Folge des Formwechsels entfallen gesellschaften. Die Gewerbesteueran- gesellschaften anerkannt. Fremdübli- gewerbesteuerliche Verlustvorträge rechnung entfällt. Gewinne oder Ver- che Vergütungen begründen bei den der Personengesellschaft sowie künf- luste der Personengesellschaft werden Gesellschaftern anders als bisher keine tig noch verrechenbare Verluste nach bei den Gesellschaftern nicht mehr als gewerblichen Einkünfte, sondern sind § 15a EStG . Einkünfte berücksichtigt. Das bedeutet der jeweiligen originären Einkunftsart auch, dass dem Gesellschafter keine zuzuordnen, z. B. Vermietungs- oder Besondere Beachtung gilt stets etwai- Verluste aus der Personengesellschaft Kapitaleinkünfte oder ggf. Einkünfte gem Sonderbetriebsvermögen, also mehr zuzurechnen sind, die mit sonsti- aus nichtselbstständiger Arbeit für die Wirtschaftsgütern, die im Eigentum gen Einkünften des Gesellschafters Anstellung des Gesellschafters. Der eines Gesellschafters stehen und bis- verrechnet werden können oder seinen Gesellschafter gilt in diesen Fällen als lang der Personengesellschaft überlas- persönlichen steuerlichen Verlustvor- Arbeitnehmer, die Personengesell- sen wurden. Da wesentliche Betriebs- trag erhöhen. schaft als Arbeitgeber. Vom Arbeits- grundlagen des Sonderbetriebsvermö- lohn ist Lohnsteuer einzubehalten. gens in das Körperschaftsteuerregime Ebenso wie bei einer GmbH werden nur übergehen müssen, um beim Form- noch Ausschüttungen als Einkünfte aus Auch an die Möglichkeit einer Rückop- wechsel die Steuerneutralität zu errei- Kapitalvermögen beim Gesellschafter tion hat der Gesetzgeber gedacht. Es chen, ist eine Übertragung aus dem steuerlich erfasst. Werden die Anteile ist also möglich, die Gesellschaft zu- Vermögen des Gesellschafters in das im Privatvermögen gehalten, unterlie- künftig wieder wie eine Personenge- Vermögen der Personengesellschaft gen die Gewinnanteile grundsätzlich sellschaft besteuern zu lassen. Hinzu- zivilrechtlich erforderlich. Eine schlichte der Abgeltungssteuer. Bei Zuordnung weisen ist hier allerdings auf die 7-jäh- Weiterüberlassung wäre unzureichend. des Gesellschaftsanteils zum Betriebs- rige Beobachtungsfrist anlässlich des Die Übertragung von Grundstücken vermögen gilt das sogenannte Teilein- fiktiven Formwechsels. vom Gesellschafter in das Gesamt- künfteverfahren. Etwaige Ausschüt- handsvermögen der Personengesell- tungen aus der Gesellschaft nach der Vielen Unternehmen wird das Options- schaft innerhalb eines Zeitraumes von Option unterliegen der Kapitalertrag- modell den Weg in eine optimierte Zu- 10 Jahren vor der Option löst jedoch in- steuer. Nach der Option wird der Anteil kunft unter dem Körperschaftsteuer- folge der Option Grunderwerbsteuer einer Personengesellschaft im Veräu- regime erleichtern, bei dem die gesell- aus. ßerungsfall wie der Anteil an einer Ka- schaftsrechtliche Struktur des Unter- pitalgesellschaft behandelt. Ein etwai- nehmens unverändert bleibt. Sowohl Folge der Option ist, dass die zivilrecht- ger Gewinn genießt nach dem Teilein- die Zuordnung der Gesellschaftsanteile lich fortbestehende Personengesell- künfteverfahren eine 40%ige Steuer- zum Betriebs- oder Privatvermögen schaft wie eine Kapitalgesellschaft und freiheit, unterliegt aber dem normalen und die Verhältnisse beim Sonderbe- ihre Gesellschafter wie die Gesellschaf- Einkommensteuertarif. triebsvermögen als auch das jeweilige ter einer Kapitalgesellschaft behandelt Ausschüttungsverhalten sollten in eine werden. Die Personengesellschaft Leistungsbeziehungen zwischen Ge- Gesamtbetrachtung mit einbezogen unterliegt der Körperschaftsteuer. sellschaft und Gesellschafter nach der werden. Es empfiehlt sich, vorab eine Auch die Gewerbesteuerpflicht richtet Option werden nach allgemeinen individuelle Prüfung und Belastungs- sich nach den Regelungen für Kapital- steuerlichen Grundsätzen bei Kapital- rechnung durchzuführen. 9
Abschreibung von Elektro-Ladestationen Der Anteil elektrisch betriebener Fahr- mit einhergehend ist auch der Bedarf an für die Abnutzung von Ladeinfrastruktur zeuge hat in den letzten Jahren, nicht zu- Ladestationen gestiegen. Dies hat die Fi- für E-Mobilität zu äußern. Demnach wird letzt aufgrund verschiedener Förder- nanzverwaltung zum Anlass genommen, die Annahme einer betriebsgewöhnli- möglichkeiten, stark zugenommen. Da- sich zur Bemessung der Abschreibung chen Nutzungsdauer von 6 bis 10 Jahren nicht beanstandet. Dies gilt sowohl für eine intelligente Wandladestation für Elektrofahrzeuge (sog. Wallbox bzw. Wall Connector) als auch für die öffentlich zu- gängliche Ladeinfrastruktur, wie Lade- säulen auf öffentlichen Parkplätzen. Solche Vorgaben sind für die Steuerpflichtigen nicht verbind- lich, geben aber einen verläss- lichen Anhaltspunkt. Die große Bandbreite bietet zudem Gestal- tungsspielräume. UMSATZSTEUER Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen Die Finanzverwaltung vertrat bisher die Aufwandsentschädi- Auffassung, dass ein Mitglied eines gungen sind keine Fest- Aufsichtsrats seine Tätigkeit selbstän- vergütungen. Bei sog. dig ausübe, mithin die Tätigkeit der Um- „Mischvergütungen“ satzsteuer unterliege und entspre- (fester und variabler chend umsatzsteuerlich zu deklarieren Anteil) ist der Auf- sei. Nach der Rechtsprechung ist ein sichtsrat selbständig Aufsichtsratsmitglied zumindest dann tätig, wenn der variable nicht selbständig, wenn es für seine Tä- Anteil mindestens 10 % tigkeit eine Festvergütung erhält und der gesamten Vergü- somit kein Vergütungsrisiko trägt. tung (einschließlich Dem hat sich die Finanzverwaltung Aufwandsentschädi- nunmehr grundsätzlich angeschlossen gungen) ausmacht. (BMF-Schreiben v. 08.07.2021): Die Tä- Die Regelungen des tigkeit eines Aufsichtsrats ist nicht als BMF-Schreibens sind in eine selbständige Tätigkeit anzusehen, allen offenen Fällen an- wenn aufgrund einer nicht variablen zuwenden. Es wird nicht Festvergütung kein Vergütungsrisiko beanstandet, wenn die besteht (Abschn. 2.2 Abs. 3a Satz 1 bisher geltenden Rege- UStAE). Die Vergütung kann dabei in lungen auf Leistungen Geldzahlungen oder in Form von Sach- angewendet werden, zuwendungen erfolgen. Sitzungsgelder, die bis einschließlich die nur für die tatsächliche Teilnahme 31.12.2021 ausgeführt an Sitzungen geleistet werden, oder am worden sind. tatsächlichen Aufwand bemessene 10
RSM moneo Mandantenname | 4. Ausgabe 2021 WIRTSCHAFT UND RECHT Transparenzregister: neue Meldepflichten Aufgrund von Neuregelungen des Geld- Partnerschaft) sowie 31.12.2022 (in Die folgenden Angaben zu den wirt- wäschegesetzes wurde das Transpa- sonstigen Fällen). Vereine werden auto- schaftlich Berechtigten haben die renzregister mit Wirkung zum matisch anhand der im Vereinsregister transparenzpflichtigen Rechtseinheiten 01.08.2021 von einem Auffang- zu eingetragenen Daten in das Transpa- einzuholen, aufzubewahren, auf aktuel- einem Vollregister fortentwickelt. Hin- renzregister eingetragen. Im Transpa- lem Stand zu halten und der register- tergrund ist die in der 5. EU-Geldwä- renzregister werden alle Mitglieder des führenden Stelle unverzüglich zur Ein- scherichtlinie (Art. 67) vorgesehene Vorstands des Vereins als wirtschaft- tragung in das Transparenzregister mit- Vernetzung der Transparenzregister lich Berechtigte erfasst. zuteilen: der EU-Mitgliedstaaten. Bisher waren 1. Vor- und Nachname, viele Rechtsträger wegen einer Mittei- Mitteilungspflichtig sind juristische 2. Geburtsdatum, lungsfiktion davon entbunden, Angaben Personen des Privatrechts, eingetrage- 3. Wohnort, zu wirtschaftlich Berechtigten an das ne Personengesellschaften, nicht- 4. Art und Umfang des wirtschaft- Transparenzregister zu melden. Die rechtsfähige Stiftungen, Trusts und lichen Interesses und Mitteilungsfiktion war erfüllt, wenn sich vergleichbare Rechtsgestaltungen 5. alle Staatsangehörigkeiten. die Angaben zu wirtschaftlich Berech- (transparenzpflichtige Rechtseinhei- tigten aus Dokumenten und Eintragun- ten). Damit die transparenzpflichtigen gen ergaben, die elektronisch aus dem Rechtseinheiten ihre Mitteilungspflich- Handels-, Partnerschafts-, Genossen- Wirtschaftlich Berechtigter einer trans- ten erfüllen können, besteht eine Mit- schafts-, Vereins- oder Unterneh- parenzpflichtigen Rechtseinheit ist jede teilungspflicht/Auskunftspflicht der mensregister abrufbar waren. natürliche Person, die unmittelbar oder wirtschaftlich Berechtigten und der mittelbar Anteilseigner, die wirtschaftlich Be- Nunmehr besteht eine Pflicht zur akti- 1. mehr als 25 % der Kapitalanteile rechtigte sind oder von einem wirt- ven Meldung. In Abhängigkeit von den hält oder schaftlich Berechtigten unmittelbar Rechtsformen der Meldepflichtigen 2. mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert werden, den transparenz- gibt es allerdings folgende Übergangs- kontrolliert oder pflichtigen Rechtseinheiten die zur Er- fristen: 31.03.2022 (AG, SE, KGaA), 3. auf vergleichbare Weise Kontrolle füllung ihrer Pflichten notwendigen An- 30.06.2022 (GmbH, Genossenschaft, ausübt. gaben mitzuteilen und jede Änderung Europäische Genossenschaft oder dieser Angaben unverzüglich bekannt zu geben. Die vorsätzliche oder fahrlässige Ver- letzung der Mitteilungspflicht durch die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei vor- sätzlicher Begehung mit einer Geldbu- ße bis zu 150.000 €, im Übrigen mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € ge- ahndet werden kann. Nach Ablauf der Übergangsfristen wird das zuständige Bundesverwaltungsamt die Nichterfül- lung der Meldepflichten prüfen und sanktionieren. Es besteht daher Hand- lungsbedarf. Kurzarbeit „Null“ kürzt Urlaubsanspruch Im Zeitraum einer Kurzarbeit „Null“ er- pendierung der Arbeitspflicht während war (LAG Düsseldorf vom 12.03.2021, 6 werben Arbeitnehmer keinen Urlaubs- einer Kurzarbeit „Null“ in Höhe von 1/12 Sa 824/20). anspruch. Der Jahresurlaubsanspruch für jeden vollen Monat gekürzt, in dem eines Arbeitnehmers wird mit der Sus- der Arbeitnehmer in Kurzarbeit „Null“ 11
WIR ÜBER UNS Unterstützung der Flutopfer Verstärkung in Krefeld Vom 14. auf den 15.07.2021 hat es eine dramatische Flutkatastrophe in Rhein- Frau Anna land-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegeben. Hiervon waren auch Mitarbeiter, Chmeljow ver- Familienangehörige, Freunde und Mandanten betroffen. Unsere Niederlassung stärkt seit Juli Zell/Mosel hat daraufhin Bekleidung beschafft und auf dem Fußweg in betrof- 2021 als Wirt- fene Orte bringen lassen. schaftsprüferin Mitarbeiter und Geschäfts- und Steuerbe- führung der Niederlassung raterin unsere Koblenz haben über 4.600 € Niederlassung in Krefeld. Sie hat zu Gunsten der Flutopfer zuvor mehr als fünf Jahre Berufs- gespendet. Zusätzlich sind erfahrung in einer großen mittel- 11 Mitarbeiter nach Ahrwei- ständischen Wirtschaftsprüfungs- ler gefahren und haben bei gesellschaft gesammelt. Ihre Aufräumarbeiten geholfen. zukünftigen Schwerpunkte bei RSM RSM ist in Gedanken bei den liegen in der Prüfung und Beratung Opfern und Betroffenen. mittelständischer Unternehmen Weitere Hilfsmaßnahmen sowie gemeinnütziger und öffentli- sind geplant. cher Einrichtungen. RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Telefon E-Mail Niederlassung Telefon E-Mail Bamberg +49 951 980980 bamberg@rsm.de Köln +49 221 207000 koeln@rsm.de Berlin +49 30 2549010 berlin@rsm.de Krefeld +49 2151 5090 krefeld@rsm.de Bremen +49 421 23880 bremen@rsm.de Landshut +49 871 922980 landshut@rsm.de Chemnitz +49 371 383810 chemnitz@rsm.de Mannheim +49 621 40549900 mannheim@rsm.de Dresden +49 351 8118030 dresden@rsm.de München +49 89 290640 muenchen@rsm.de Düsseldorf +49 211 60055400 duesseldorf@rsm.de Nürnberg +49 911 926680 nuernberg@rsm.de Frankfurt +49 69 1700000 frankfurt@rsm.de Stuttgart +49 711 5053690 stuttgart@rsm.de Hannover +49 511 64217412 hannover@rsm.de Zell (Mosel) +49 6542 963000 zell@rsm.de Koblenz +49 261 304280 koblenz@rsm.de RSM legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft RSM DE Technology & Management Consulting GmbH Niederlassung Telefon E-Mail Niederlassung Telefon E-Mail Berlin +49 30 2549010 info@rsm-legal.de Bremen +49 421 98966900 info-tmc@rsm.de Bremen +49 421 23880 info@rsm-legal.de Koblenz +49 261 304280 info@rsm-legal.de Krefeld +49 2151 5090 info@rsm-legal.de Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist ein Impressum unabhängiges Mitglied des RSM-Netzwerks, einem Zusammenschluss unabhängiger Herausgeber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft RSM International ist der Name eines Netzwerks unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf und Steuerberatungsgesellschaften, in dem jede einzelne Gesellschaft als eigenstän Telefon: +49 211 60055400 dige unternehmerische Einheit operiert. V.i.S.d.P. RSM International Limited ist ein in England und Wales registriertes Unternehmen Dr. André Briese (Nr. 4040598) mit Sitz in 50 Cannon Street, London EC 4N 6JJ. c/o RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Die Nutzung der Marke RSM sowie sonstige gewerbliche Schutz- und Urheberrechte Markgrafenstraße 32 gehören der RSM International Association, einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts 10117 Berlin nach Artikel 60 et seq der Schweiz mit Sitz in Zug. © RSM International Association, 2021 Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wechsel der Rechtsmaterie machen Möchten Sie die Zeitschrift nicht weiter beziehen, senden Sie bitte eine E-Mail an es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. berlin@rsm.de Bildnachweise: unsplash.com, pexels.com und pixabay.com THE POWER OF BEING UNDERSTOOD AUDIT | TAX | CONSULTING
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