Rückblick Sommerferienfreizeit 2021 - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal

 
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Rückblick Sommerferienfreizeit 2021 - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                                    Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 38. Woche -                                     der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
25. September 2021

Rückblick Sommerferienfreizeit 2021
Wohin in den Sommerferien? Im vergangen Jahr haben die         en ordentlich durcheinandergebracht. Das erarbeitete Hy-     entdecken und neue Dinge auszuprobieren. Das kam gut
Kinder und Jugendliche besonders zurückstecken müs-            gienekonzept musste kurzfristig geändert, die Programm-      an, vor allem um etwas Abwechslung nach all dem Home-
sen. Unter anderem kamen die Freizeitaktivitäten oftmals       punkte wieder neu angepasst werden. Durch eingespielte       schooling in die Sommerferien zu bringen. Darüber hin-
zu kurz. Auch in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal           und schnelle Vorarbeit gelang es jedoch ein abwechs-         aus, fand in der Glantalschule in Glan-Münchweiler eine
mussten aufgrund von verschärften Auflagen viele Projek-       lungsreiches, buntes Ferienprogramm mit tollen Aktionen,     „Sommerwerkstatt - Da müsste Musik sein“ des Kreischor-
te abgesagt werden oder konnten nur unter starken Ein-         auf die Beine zu stellen. Viele Kinder nahmen die Gelegen-   verbandes NordwestPfalz statt. Erlebnis, Spaß und Ge-
schränkungen stattfinden. Statt Freunde umarmen und            heit war und besuchten in den Ferien die Standorte in Her-   meinschaft in der Gruppe, das ist das was bei jeder Ferien-
Gruppenspiele galt Abstand halten, Maskenpflicht und           schweiler-Pettersheim, Schönenberg-Kübelberg und             betreuung im Mittelpunkt steht. Dies wird nicht nur durch
Hygieneregeln. Ein kleiner Lichtblick in diesem Jahr war je-   Waldmohr. Beim Spielen und Basteln von Superhelden           die organisatorische, sondern auch durch die pädagogi-
doch die positive Aussicht auf ein gelockertes Sommerfe-       und Mini Monstern über Märchen und Indianer nutzten die      sche Qualität gestützt. Wir freuen uns, dass wir mit den
rienprogramm. Doch hatte der Corona-Virus nicht nur un-        Kinder auch die Projekte an der frischen Luft, wie dem Er-   Kindern die Ferien aktiv gestalten konnten und eine schö-
seren Alltag, sondern auch die gesamte Planung der Feri-       lebnistag Wald oder Lebensraum Bienen, um die Natur zu       ne Zeit ermöglicht haben.

Standort Herschweiler-Pettersheim

Standort Schönenberg-Kübelberg                                                                                Standort Waldmohr

                         Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.
                                              Bürgerbusse im Oberen Glantal
 Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde.
                   Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108
                         eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                             Die Fahrten sind für Sie kostenlos
      Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet!)
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Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                25. September 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Rufbereitschaft der                       L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                                                                  und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl           Verbandsgemeindewerke
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                                                                   serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                                                                                                         Eigenbetrieb
                                          berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-   Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de     Wasser | Abwasser                        Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        Unsere Beratungsangebote                  Bereich Wasser                           19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Sozial- und Lebensberatung                (VG Oberes Glantal)                      06356/1224
 Verbandsgemeinde Oberes Glantal          Rufbereitschaft                          Schwangerschafts- und Schwager-           Treten außerhalb der allgemeinen Büro-
                                          Entstörungsdienst:                       schaftskonfliktberatung                   zeiten Probleme bei der Wasserversor-    Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 - Notruf 112 -                           Telefon-Nr. für Störungen                (staatl. anerkannt)                       gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten,       Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Kurberatung                               Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie      fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
Zahnärztlicher Notfalldienst:             Strom: Telefon 0800/7977777              (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli-    tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         APOTHEKEN-NOTDIENST                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe-     woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      Deutsches Festnetz:                      gen, Familienerholungen)                  leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun-   Hotline 0180/3319411
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       Termine nach Vereinbarung                 genusw.)sorufenSiefürdasGebietder
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      Mobilfunknetz:                           Vertraulich-kostenfrei - auf              Verbandsgemeinde Oberes Glantal die      Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                             Telefon-Nr.0171/5065303an.               Gruppe Kusel. Weitere Information:
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                    Haus der Diakonie Kaiserslautern          Bereich Abwasser                         Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt          (Gebiet Süd und Nord):                   Internet unter www.ilco.de
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   Der Notdienst wechselt jeweils mor-      in engen sozialen Beziehungen             Treten außerhalb der allgemeinen Bü-
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                              rozeiten Probleme bei der Entwässe-      Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                       rung (Verstopfungen, Rückstau usw.)      Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-    auf oder erkennen Sie sonstige Unre-     Betreuung und Beratung für Behinder-
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-     für bedürftige Menschen in der Ver-     tern@diakonie-pfalz.de                    gelmäßigkeiten in Zusammenhang           te sowie therapeutische Versorgung
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                  mit der Abwasserbeseitigung oder an      nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
                                                                                                                             Gewässern (z.B. Gewässerverschmut-       66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym
                                           Ausgabestelle:                                                                    zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden         06371/934275-276, Fax 06371-
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                       Bereich der Ortsgemeinden:               934424.
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                    * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                   Störungen Erdgasversorgung
                                                                                                                               mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,        Stadtwerke Homburg GmbH
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel             Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                            Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
                                           Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                    belberg die Telefon-Nr. 06373 /        Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr                                             66892 Bruchmühlbach-Miesau,                 8290320 an (Gebiet Süd).
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                                  Energieberatung-Stadtwerke
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                       * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-         Homburg: 06841/694-220
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,              born, Glan-Münchweil., Hensch-
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641 Wir sind rund                                                    Tierschutzverein im Landkreis Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                         tal, Herschweiler-Pettersheim,
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        um die Uhr für Sie erreichbar.              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                           Matzenbach, Nanzdietschweiler,         Telefonnummern:
Freitag                      16.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-                Quirbach/Pfalz, Steinbach am           1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                                                                Tel.: 0175/4117712
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Pfalz Kreisverband Kusel                    Glan, Rehweiler und Wahnwegen
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Geschäftsstelle Lehnstraße 34,              die Telefon-Nr. 06383/927681 an        Schatzmeister Jutta Keller
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    66869 Kusel                                 (Gebiet Nord).                         Tel.: 0160/94838930
Samstag und Sonntag                        t.weber@vgog.de                         Telefonische Erreichbarkeit:              Sie wollen eine Störung melden?          www.tierschutz-kusel.de
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Dann wählen Sie die entsprechen-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Freitags geschlossen                      de Telefonnummer. Der Telefonan-          Beratungsstellen im Haus
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   1. Mittwoch im Monat Servicenach-         ruf wird von einer Sprachbox ange-        der Diakonie
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 mittag für Arbeitnehmer von 14.00         nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     - 17.30 Uhr                               men sowie Ihre Telefonnummer, un-         Tel.-Nr.: 06381/422900
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      Telefon: 06381/425 044 - 0                ter der Sie erreichbar sind, mit.         Fax-Nr.: 06381/4229099
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungsan-       Telefax: 06381/425 044 - 29               Nennen Sie uns den festgestellten
                                           gebotefürSenioren,Pflegebedürftige      E-Mail: kv-kusel@vdk.de                   Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem        Erziehungs-
Deutsche Rheuma-Liga                       und Familien, Unterstützung für Kran-   Termin nur nach telefonischer             Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-          und Familienberatung
Arbeitsgemeinschaft Kusel                                                          Vereinbarung                              ße, Hausnummer sowie Gemein-              Email: erziehungsberatung.kusel@
                                           ke, Genesende, Behinderte.
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler                                                                                        de). Sie werden umgehend (in der          diakonie-pfalz.de
                                           Hausnotrufsystem:                                                                 Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-
Tel.: 06383/1386                           Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                           Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de                                                    ambulanter Pflege- und Betreu-            nuten) vom Rufbereitschaftsperso-         genberatung, Angehörigenbera-
                                           hinderte, Alleinstehende.                                                         nal zurückgerufen.
                                           Essen auf Rädern:                       ungsdienst         Schönenberg-Kü-                                                  tung, Prävention
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt                                                   Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            Bürgerbusse im Oberen Glantal              nie-pfalz.de
sel, Gruppenabend im Stadtteilzent-        Sozialkaufhaus:                         Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,      Die beiden Bürgerbusse fahren wie-
rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don-     Secondhandbekleidung und -möbel.        Tel. 06373/829992                                                                   Fachdienst Glückspielsucht
                                                                                                                            der Dienstag und Donnerstag von            Email: fachstellesucht.kus@diako-
nerstags von 19:30-21:00 Uhr               Geschäftsstelle:                        Beratung kostenlos und neutral!          8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver-
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                    nie-pfalz.de
                                                                                                                            bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te-           Schwangeren- und Schwanger-
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause      lefon Montag und Mittwoch von
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                                                                                                              schaftskonfliktberatung
                                                                                                                            14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108,          (staatlich anerkannt)
und deren Kinder: 0631/17000               Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       ANONYM-VERTRAULICH                       eMail an: buchung@buergerbus-og.de
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Evangelische - Katholische                                                          Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                                                                                                            oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                                                                   Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                                                                                                              Die Fahrten sind für Sie kostenlos
                                                                                                                                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt                        gebührenfrei - vertraulich               Für die Fahrten gilt neben der Masken-
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        Tel.: 0800/111 0 111                     pflicht auch die sogenannte 3G-Regel       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                                                                 und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   um das Thema Pflege                     und 0800/111 0 222                       (Geimpft, Genesen oder Getestet!)
                                           Paulengrunder Straße 7a                                                                                                     Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Schuldner- und Insolvenzberatung          Ambulanter Hospiz- und Palliativer
Glan-Münchweiler            06384/323      Tel.: 06386/40 40 364                   Deutsches Rotes Kreuz                     Beratungsdienst Kusel-Altenglan,
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    und 06386/40 40 073                     Kreisverband Kusel e.V.                   Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-         Ökumenische Sozialstation
                                           Die Beratung erfolgt kostenlos,         Trierer Str. 39, 66869 Kusel              stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-         Brücken e.V.
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      neutral und vertraulich                 Tel: 06381/924615                         stein-Miesenbach und Landstuhl            Ambulante-Hilfe-Zentrum
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-                                                                                         Beratung und Unterstützung                Pflegedienst, hauswirtschaftliche
reit): DRK-Rettungswache Schönen-                                                  AWO Betreuungsverein                      schwerkranker und sterbender              Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel              Menschen bei Schmerzen und psy-           ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                     chosozialen Problemen, Remigius-          tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                   Email:betreuungsverein-kusel@             bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:         der Str. 7a, 66904 Brücken
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   t-online.de                               06381/9961147. Email: hospiz.ku-          Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Fax: 06381/993279                         sel@caritas-speyer.de                     Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112                                                                                            www.sozialstation-bruecken.de
Rückblick Sommerferienfreizeit 2021 - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
9. Januar 2021
25. September
                                                                                            AMTSBLATT
                                                                                            AMTSBLATT
                                                                                                                                                                                                          Seite 3
9. Januar 2021 2021                                                                                                                                                                                        Seite 33
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                                           Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                                           Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                              Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                              Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

    Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
    Hinweis     für alle
       Die öffentlichen        amtlichen
                        bzw. ortsüblichen       Bekanntmachungen
                                          Bekanntmachungen                         gemäß
                                                           sind im Internet auf unserer        §unter
                                                                                        Homepage 27deraAdresse
                                                                                                        VwVfG
              Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sindabrufbar
                                                         www.vgog.de   im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                         www.vgog.de abrufbar

                                                                                                          9. Projektaufruf zur Einreichung von
                     Stellenausschreibung                                                                 „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ bei
    Öffentliche Bekanntmachung
    Öffentliche Bekanntmachung der
                               der
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht ab sofort eine/n                                               der Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
    Verbandsgemeinde Oberes
                      Oberes Glantal
                                   Sachbearbeiter/in (m/w/d)                                              Westrich-Glantal
    Verbandsgemeinde         Glantal
                               im Fachbereich Bauen und Umwelt                                                   Vereine, Initiativen, NGO sowie Privatpersonen erhalten in Form von Projektaufrufen die
                                     -Vollzeit, unbefristet-                                                     Möglichkeit, „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ bei der LAG Westrich-Glantal einzureichen
                                                                                                                 und eine LEADER-Förderung zu erhalten.
 IhreVollzug
        wesentlichen desAufgaben
                              Baugesetzbuches
                                           befinden sich in(BauGB)
                                                                den Bereichen:                                   Für den 9. Projektaufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ gelten die folgenden
     Vollzug        des Baugesetzbuches
 - Freistellungsverfahren
      1. Teiländerung
 - Baugenehmigungsverfahren
                                     nach BauGB
                                      der Gesamtfortschreibung (BauGB)             des Flächennutzungsplanes     Rahmenbedingen:der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
     1.  Teiländerung
 - Vorkaufsrecht                     der     Gesamtfortschreibung
      Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden
                                                                                  des     Flächennutzungsplanes                 der ehemaligen Verbandsgemeinde
                                                                                             Darlegung des die Verletzung be- schädigungspflichtigen
                                                                                                                                                                                         Waldmohr
                                                                                                                                                                   bean- lischt, wenn nicht innerhalb von
 - Widmung
      seiner     von   Straßen,     Wegen
                Sitzung am 13.10.2020         und   Plätzen,  Straßenbenennung,
                                                      1. eine nach §werden           Hausnummerierung
                                                                       214 Abs. 1 BauGB Darlegung
                                                                                             gründendendes  Sachverhalts  geltend
     Der   Verbandsgemeinderat             hat in Unbeachtlich                                                die Verletzung   be- tragt.   Entschädigungsleistungen
                                                                                                                                    schädigungspflichtigen          bean- drei Jahren
                                                                                                                                                                           lischt, wennnach Ablauf
                                                                                                                                                                                          nicht    des Kalen-
                                                                                                                                                                                                innerhalb    von
 - Förderprogramme            wie z.B. Dorferneuerung,
      den Feststellungsbeschluss            zur 1. 1. eine      Städtebauförderung
                                                         beachtliche
     seiner    Sitzung am 13.10.2020                          nach § Verletzung
                                                                      214 Abs. 1der    dort gründenden
                                                                                   BauGB     gemacht worden      sind (§ 215
                                                                                                            Sachverhalts      Abs. in
                                                                                                                          geltend      GeldEntschädigungsleistungen
                                                                                                                                    tragt.    sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres,
                                                                                                                                                                           drei Jahreninnach
                                                                                                                                                                                          demAblauf
                                                                                                                                                                                               die bezeichne-
                                                                                                                                                                                                    des Kalen-
 - Ausgabe      von amtlichen
      Teiländerung                    Lageplänen fürbezeichneten
                            der Gesamtfort-                die Katasterverwaltung
                                                                         Verfahrens-   und gemacht
                                                                                             1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. vom        Hundert
     den  Feststellungsbeschluss            zur 1.      beachtliche Verletzung    der dort                                          in Geld   sind über  dem Basiszins-
                                                                                                                                                     ab Fälligkeit  mit 2 ten  Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                           derjahres,                eingetre-
                                                                                                                                                                                       in dem die bezeichne-
 - allgemeine
      schreibung   Verwaltungs-
                      des               und Archivierungsarbeiten,
                            Flächennutzungs-             Formvorschriften Schriftverkehr
                                                                            und
     Teiländerung der Gesamtfort-                       bezeichneten Verfahrens-       und 1Gem.   §§ 39 bis 42 BauGB entste- satz
                                                                                               BauGB).                              vom nach
                                                                                                                                         Hundert§ 247  des
                                                                                                                                                    über    Bürgerlichen
                                                                                                                                                          dem  Basiszins- ten   sind, die Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                           ten Vermögensnachteile     des An-
 - Sitzungs-/Schriftführungsdienste
      planes der des ehemaligen        Verbands- 2. Formvorschriften
                                                         nach § 214 Abs.und  3 BauGB be- Gem.hen §§Entschädigungsansprüche
     schreibung            Flächennutzungs-                                                            39 bis 42 BauGB entste- Gesetzbuchs
                                                                                                                                    satz nach § 247 jährlich  zu verzin- spruchs
                                                                                                                                                        des Bürgerlichen   ten sind,herbeigeführt  wirddes
                                                                                                                                                                                       die Fälligkeit     (§ 44
                                                                                                                                                                                                             An-
      gemeinde
     planes   der Waldmohr
                    ehemaligengefasst.Verbands-Der 2. achtliche
                                                         nach §Mängel    des3Abwägungs-
                                                                  214 Abs.     BauGB be- hen nach Eintritt    eines Vermögens- sen.
                                                                                                     Entschädigungsansprüche               Ist Entschädigung
                                                                                                                                    Gesetzbuchs                    durch Abs.
                                                                                                                                                     jährlich zu verzin-        4 BauGB).
                                                                                                                                                                           spruchs   herbeigeführt wird (§ 44
 WirPlanbereich
       suchen: ist beigefügter Karte vorgangs,                                               nachteils.  Der Entschädigungsbe-
     gemeinde Waldmohr             gefasst. Der achtliche Mängel des Abwägungs- nach                Eintritt  eines Vermögens- Übernahme           des Grundstücks
                                                                                                                                    sen. Ist Entschädigung             zu Abs. 4 BauGB).
                                                                                                                                                                    durch
      zu  entnehmen.
 Vorzugsweise
     Planbereich
                     suchen Gem.wir§ eine
                      ist beigefügter   6 Bauge-      wenn sie nicht
                                             aufgeschlossene
                                            Karte vorgangs,              innerhalb mit
                                                                    Persönlichkeit   eines   rechtigte kann
                                                                                         abgeschlossener
                                                                                             nachteils.        die Fälligkeit des leisten,
                                                                                                         Der Entschädigungsbe-      Übernahmefindetdes
                                                                                                                                                     aufGrundstücks
                                                                                                                                                          die Verzinsung
                                                                                                                                                                       zu Schönenberg-Kübelberg,            den
      setzbuch
 Ausbildung
     zu             (BauGB)
                  zum/zur
         entnehmen.        Gem. wurden          die wenn
                                                      Jahres sie
                                Verwaltungsfachangestellten
                                    § 6 Bauge-                seitnicht
                                                                    Bekanntmachung
                                                                      (möglichst der des     Anspruchs
                                                                                        Fachrichtung
                                                                         innerhalb eines rechtigte        dadurch
                                                                                                       Kom-
                                                                                                        kann        herbeiführen,
                                                                                                               die Fälligkeit  des §leisten,
                                                                                                                                      99 Abs.findet
                                                                                                                                                3 Anwendung    BauGB (§ 09.01.2021
                                                                                                                                                      auf die Verzinsung   Schönenberg-Kübelberg,            den
      Planunterlagen
 munalverwaltung),
     setzbuch      (BauGB)  der
                             aberUnteren
                                   wurden Lan-        Flächennutzungsplanes
                                     auch eine abgeschlossene
                                               die Jahres                       schriftlich
                                                                       Ausbildung
                                                              seit Bekanntmachung
                                                                                    in einemdass   er diedadurch
                                                                                               artverwand-
                                                                                       des Anspruchs       Leistungherbeiführen,
                                                                                                                     der Entschä- 44   Abs.
                                                                                                                                    § 99     3 BauGB).
                                                                                                                                          Abs.  3 Anwendung BauGB (§ gez.       Lothschütz
                                                                                                                                                                           09.01.2021
      desplanungsbehörde
 tenPlanunterlagen
       oder dem Aufgabengebiet
                           der Unteren  bei förderlichen
                                                der Flächennutzungsplanes
                                              Lan-    gegenüber     der Gemeinde
                                                             Berufsbild              unter dass
                                                                          ist denkbar.
                                                                                schriftlich  digung   schriftlich
                                                                                                   er die  Leistungbei
                                                                                                                     derdem   Ent- Ein
                                                                                                                         Entschä-        Entschädigungsanspruch
                                                                                                                                    44 Abs.  3 BauGB).                er- Bürgermeister
                                                                                                                                                                           gez. Lothschütz
      Kreisverwaltung
 Generell                    Kusel   zur   Geneh-
     desplanungsbehörde bei der gegenüber der Gemeinde ein
             erwarten       wir  von   allen   Bewerberinnen       und Bewerbern         hohes
                                                                                     unter      Maß an
                                                                                             digung   schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister
      migung vorgelegt.
 · Teamfähigkeit
     Kreisverwaltung    und    Motivation,
                            Kusel    zur Geneh- Leistungsbereitschaft und Flexibilität
      Mit  Schreiben
 · Zuverlässigkeit
     migung vorgelegt.    vom
                         und     07.   Dezember
                                eigenständiges        Arbeiten
      2020,
 · gute
     Mit      Aktenzeichen
         Kenntnisse
          Schreiben      vom      5/55/610-10
                           im Umgang
                                07.         mit Office-Anwendungen
                                      Dezember
      FNP-Waldmohr
 (Word,
     2020, Excel,   Power
             Aktenzeichen  1. Point,
                                TÄnd.GF-1,
                                        Outlook)
                                  5/55/610-10   hat
      die Untere
 · sicheres    undLandesplanungsbehör-
     FNP-Waldmohr     freundliches
                           1. TÄnd.GF-1,  Auftreten,
                                               hat gute Kommunikationsfähigkeit
      de Untere
          gem. § Landesplanungsbehör-
                    6 Abs. 1 BauGB,
 · Bürgerfreundlichkeit
     die                          und Freudein deram Umgang mit Menschen                                         Bitte beachten Sie folgende weitere Hinweise:
      Fassung
     de  gem. § 6der  Abs.Bekanntmachung
                              1 BauGB, in der                                                                    • Es muss ein konkreter Projektträger benannt werden
      vom
 WirFassung 03. Ihnen:
       bieten    November       2017 (BGBI.I S.
                   der Bekanntmachung                                                                            • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
      1728),
 Dievom    03.i.V.m.
       Vergütung        § 2032017
                     erfolgt
                November          Abs.(BGBI.I
                                nach     3 BauGB
                                        den   Bestimmungen
                                                 S.               des Tarifvertrages für den öffentlichen • Es ist eine Förderung von 2.000 € bzw. 3.000 € möglich (gültig ab 26.01.2021)1
      und (TVöD)
 Dienst
     1728), §i.V.m.
                1 der      Landesverordnung
                     in§Entgeltgruppe
                          203    Abs. 3 BauGB  6 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen • Projektträger können pro Förderperiode max. fünf Mal eine Förderung über Ehrenamtliche
      über§ die
 Sozialleistungen.
     und       1 derZuständigkeiten
                          Landesverordnung   nach
                            Die Stellenbesetzung          erfolgt in Vollzeit (39 Wochenstunden) und               Bürgerprojekte erhalten (gültig ab 26.01.2021)1
      dem BauGB (BBauGZustV RP
 unbefristet.
     über die Zuständigkeiten nach                                                                               • Die Förderung wird nach Einreichung von Rechnungen ausgezahlt
      2007) die 1. Teiländerung
 Schwerbehinderte            Menschender       Ge- bei entsprechender Eignung bevorzugt berück- • Das Projekt muss bis zum 31.10.2021 umgesetzt und abgerechnet worden sein
                                             werden
     dem BauGB (BBauGZustV                      RP
      samtfortschreibung des Flächen-
 sichtigt.                                                                                                       Themenbereiche:
     2007) die 1. Teiländerung der Ge-
      nutzungsplanes der ehemaligen                                                                              Ehrenamtliche Bürgerprojekte können, nach den Regelungen der LAG Westrich-Glantal, zu
     samtfortschreibung des Flächen-
      Verbandsgemeinde
 Dernutzungsplanes               Waldmohr ge-
       Dienstort des Fachbereiches
                             der ehemaligenBauen und Umwelt befindet sich derzeit in Wald- allen drei Handlungsfeldern der LILE einen Beitrag leisten. Die Handlungsfelder lauten:
 mohr.nehmigt. Die Genehmigungsertei-                                                                            • Nachhaltiges Wirtschaften vor Ort
     Verbandsgemeinde Waldmohr ge-
      lung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5                                                                          • Leben in zukunftsfähigen Gemeinden
     nehmigt. Die Genehmigungsertei-
 BitteBauGB
        richten ortsüblich
                   Sie Ihregem. bekannt gege- Bewerbung bis spätestens 06.10.2021 unter Bei- • Naturnahe Erholung aktiv gestalten
                               aussagefähige
     lung  wird hiermit               § 6 Abs. 5
      ben. der üblichen Unterlagen an die
 fügung                                                                                                          Näheres zu den Handlungsfeldern ist in der regionalen Strategie (LILE) auf den Seiten 33
     BauGB     ortsüblich bekannt gege-
      Die 1. Teiländerung der Gesamt-                                                                            bis47 nachzulesen. Die LILE ist auf der Website www.westrich-glantal.de unter Downlo-
     ben.
      fortschreibung des Flächennut-
 Verbandsgemeindeverwaltung                    Oberes   Glantal                                                  ads zufinden.
     Die 1. Teiländerung der Gesamt-
      zungsplanes
 Fachbereich       1A.2 der– ehemaligen
                              Personal         Ver-                                                              Auswahlkriterien:
     fortschreibung         des     Flächennut-
      bandsgemeinde
 Rathausstr.      8           Waldmohr, wird                                                                     Der Vorstand des LAG Westrich-Glantal e.V. stellt das Entscheidungsgremium dar, das
     zungsplanes       der ehemaligen
      mit Schönenberg-Kübelberg
           der öffentlichen         Bekanntma-Ver-
 66901                                                                                                           über die Förderwürdigkeit aller eingereichten Bürgerprojekte entscheidet. Durch die Ver-
     bandsgemeinde
      chung   in  Kraft      Waldmohr,
                         gesetzt    und      wird
                                          kann   ab                                                              fügung über öffentliche Gelder ist er einer transparenten Auswahl der Vorhaben anhand
 odermitper  Email
          derbei       an  bewerbung@vgog.de
                 öffentlichen      Bekanntma-             (bevorzugt   als PDF).
      sofort       der Verbandsgemeinde-                                                                         einer Checkliste verpflichtet. Die Checkliste ist ebenfalls auf der Website der LAG We-
     chung   in KraftOberes
      verwaltung        gesetztGlantal,
                                   und kannRat- ab
 Fürsofort
       Fragenbei steht
                  der     Ihnen der Fachbereichsleiter,
                        Verbandsgemeinde-                          Herr Stefan Bauer (Tel. 06373/504- strich-Glantal einsehbar oder kann beim Regionalmanagement angefragt werden.
 186),haus   Waldmohr,
         gerne    zur         Zimmer Nr. W1-
                        Verfügung.                                                                               Förderablauf:
     verwaltung      Oberes Glantal,
      2.04, Rathausstraße                     Rat-
                                       14 Wald-                                                                  Nach der Auswahlsitzung werden alle lokalen Akteure, die eine Projektbeschreibung
     haus
      mohr,Waldmohr,
              zu  den        Zimmer Nr.
                         allgemeinen          W1-
                                           Dienst-
 Hinweis:
     2.04,    Aus     Kostengründen
              Rathausstraße           14      kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, über das Ergebnis informiert. Wurde das Projekt zur Förderung aus-
                                            Wald-
      zeiten
 grundsätzlichvon   montags
                     nicht       bis   mittwochs
                                           Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungs- gewählt, schließen die LAG und der Akteur eine Zielvereinbarung, die alle Rahmenbedin-
                              erfolgen.Dienst-
     mohr,   zu den
      von 8.30     Uhr  allgemeinen
                          bis einzureichen.
                               12.00 Uhr undDie Verarbeitung der personenbezogenen Bewer- gung der Förderung regelt. Der Akteur geht in Vorleistung und bekommt nach Abgabe
 mappen
     zeiten  oder    Folien
             von montags         bis mittwochs
      von 14:00
 berdaten           Uhr sich
               richtet     bis 16.00
                                 nachUhr Uhr,   so-
                                          der und
                                               DSGVO     und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer- eines Durchführungsberichts die vereinbarten Kosten von der LAG erstattet.
     von   8.30   Uhr
      wie donnerstags    bis   12.00
                              vonund
                                   8.30    Uhr bis                                                               Ansprechpartner/in für Rückfragen:
 bungs-,
     von    Vorstellungs-
          14:00                         Reisekosten     werden    nicht erstattet.
      12.00   Uhr Uhr
                    undbis von16.00
                                 14.00Uhr,Uhr so-
                                                bis                                                              Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um LEADER, die Projektkonzeption, -förderung
     wie  donnerstags
      18.00                  von 8.30von
              Uhr und freitags            Uhr8.30
                                               bis                                                               und -abwicklung ist die LEADER-Regionalmanagerin Frau Rocío Fernandez-Suarez (Tel.:
 Schönenberg-Kübelberg,
     12.00   Uhr   und Uhrvon von14.00 10.09.2021
                                          Uhr bis
 gez. Uhr  bis  12.00
        Christoph      Lothschütz     jedermann                                                                  06302/9239-23, E-Mail: rocio.fernandez-suarez@entra.de).
     18.00   Uhr und
      eingesehen           freitags von 8.30
                      werden                                                                                     Das Regionalmanagement ist werktags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr und nach Verein-
 Bürgermeister
     Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann                                                                             barung erreichbar.
     eingesehen werden                                                                                           Der LAG Westrich-Glantal e.V. bittet um Beachtung, dass nur vollständig und korrekt aus-  10558958_30_3

                                                                                                                 gefüllte Projektbeschreibungen inklusive aller nötigen Anlagen in die Projektauswahl
                                                                                                                 einbezogen werden können!                                                          wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                            10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                    wal_b103_amtsb.03
Rückblick Sommerferienfreizeit 2021 - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
Seite 4                                                                     AMTSBLATT                                                                    25. September 2021

Weitere Informationen:                                                                    Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal bedankt sich bei der Freiwilligen Feuerwehr für
Weitere wichtige Informationen, die lokale Akteure bei der Einreichung seines Projekts-   ihren Einsatz und den über 3300 ausgeführten Testungen zum Wohle der Bürger.
teckbriefs unterstützen, sind auf der Website www.westrich-glantal.de der LAG We-
strich-Glantal zu finden.
Dazu gehören:
• Karte der LEADER-Region Westrich-Glantal: Nur in den aufgeführten Gemeinden
                                                                                          Sozialverband VdK OV Schönenberg-
  können Projekte umgesetzt werden. Ausnahmeregelungen sind möglich, bitte
  kontaktieren Sie hierzu vorab das Regionalmanagement.
                                                                                          Kübelberg
                                                                                          Einladung zum Oktoberfest am Sonntag, den 17.Oktober 2021 ab 11,30 Uhr in das
• Lokale Ländliche Entwicklungsstrategie der LAG Westrich-Glantal: Hier werden alle       Schützenhaus in Schönenberg neben der IG Schule. Der Sozialverband VdK OV Schönen-
  thematischen Bereiche beschrieben, in denen Projekte mit einer LEADER-Förderung         berg lädt seine Mitglieder mit Lebebsgefärten zu seinem jährlichen Oktoberfest ein.
  umgesetzt werden können.                                                                Folgende Speisen bieten wir Ihnen an: Salatbuffet, Rindfleisch mit Meerrettich, Brasil-
• Projektbeschreibung für Bürgerprojekte in der LAG Westrich-Glantal: Diese ist in        braten plus die entsprechen Beilagen. Kaffee und Kuchen folgen am Nachmittag.
  ausgefüllter Form zum oben genannten Stichtag bei den oben genannten Adressen           Kosten für Mitglieder 5,00 Euro für Nichtmitglieder 10,00 Euro.
  einzureichen, inkl. aller nötigen Unterlagen.                                           Getränke gehen zu Ihren Lasteen. Die Coronavorschriften sind einzuhalten. Bei Bewe-
• Checkliste zur Projektauswahl: Auf diesem Weg kann sich der Projektträger               gungen innerhalb des Veranstaltungs Raumes ist ein Mundschutz zu tragen. Kuchen-
  informieren, anhand welcher Kriterien sein Projekt vom LAG-Vorstand bewertet wird       spenden nehmen wir sehr gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Auf-
  und entsprechende Bezüge in seine Projektbeschreibung aufnehmen.                        enthalt und freun uns über Ihre Teilnahme.
• Anhang 1 der Vereinssatzung: Das Dokument fasst zusammen, aus welchen Personen          Eine Anmeldung bis zum 10. Oktober ist unbedingt erforderlich.
  sich der LAG-Vorstand zusammensetzt.                                                    Anmeldungen bei Josef Mai Tel. Nr. 06373 2416 E-MAIL maijosef@web.de
                                                                                          Die Vorstandschaft
Kottweiler-Schwanden, den 19.05.2021

                                                                                           Das Fundamt
                                                                                           Schönenberg-Kübelberg meldet:
                                                                                           Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde eine Jacke als Fundsache
                                                                                           (Fundort: Schönenberg-Kübelberg) abgegeben.
                                                                                           Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schö-
                                                                                           nenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210

                                                                                                                           Altenkirchen

                                                                                           Neues aus dem Ortsgemeinderat
                                                                                           Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Er-
                                                                                           gebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefass-
                                                                                           ten Beschlüsse.
                                                                                           Der Ortsgemeinderat Altenkirchen hat in seiner Sitzung am 26.08.2021 folgende Be-
                                                                                           schlüsse gefasst:
                                                                                           öffentlich
                                                                                              Friedhofsangelegenheiten;
                                                                                              Anpassung der Friedhofsgebühren
                                                                                           Der Ortsgemeinderat Altenkirchen beschließt, die im Entwurf vorliegende Neufas-
                                                                                           sung der Friedhofsgebührensatzung und wünscht eine Ausarbeitung einer genauen
                                                                                           Gebührenkalkulation im Nachgang.
                                                                                              Endstufenausbau Hühnerhecke;
                                                                                              Erweiterung der Straßenentwässerung
                                                                                           Dem Einbau von drei zusätzlichen Entwässerungsschächten im Endstufenausbau
                                                                                           Neubaugebiet Hühnerhecke, laut Kalkulation von Ing. Decker GmbH, zum Gesamtbe-
                                                                                           trag von 9.000,- €, wird zugestimmt.
                                                                                              Entlüftungsanlage in der Kindertagesstätte
                                                                                           Der Ortsgemeinderat vertagt die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt. Es
                                                                                           sollen Alternativen wie z.B. mobile Lüftungsgeräte, geprüft werden. Die Kosten zu
                                                                                           den Alternativen sollen in der nächsten Sitzung nochmals dargestellt werden. Die
                                                                                           Möglichkeit der tatsächlichen Umsetzung einer Installation der Lüftungsanlage in die
                                                                                           Deckenkonstruktion des Kindergartengebäudes soll geprüft werden.
                                                                                              Ausbau Schlauer Weg
                                                                                           Der Zuschussantrag für den Ausbau der Straße Schlauer Weg soll 2021 gestellt wer-
                                                                                           den und 2022 soll der Ausbau erfolgen. Die Ausbaubeiträge werden als wiederkeh-
                                                                                           render Beitrag umgelegt.

                                                                                          Landfrauenverein - Altenkirchen
                                                                                          Am 03. Oktober gibt es im Rahmen der „Kerwe - Bilder - Präsentation“ im Museum auch
                                                                                          von den Landfrauen „Kerwe - Kaffee – Kuchen“. Ab 14/00 Uhr im Rathaus Obergeschoss
                                                                                          oder je nach Wetterlage hinterm Rathaus. Kommt vorbei, auch wenn es keine Kerb oder
                                                                                          in kleinem Rahmen gibt, wir freuen uns auf Euch !!
                                                                                          Es gelten die aktuellen Corona Vorschriften !

                                                                                          Grußwort zur Alekeijer Kerb
                                                                                          vom 2. bis 4. Oktober
                                                                                       Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste!
Testzentrum schließt                                                                   An diesem Wochenende feiert die Ortsgemeinde Altenkirchen wieder ihre Kerwe. Hierzu
                                                                                       darf ich alle Bürger und Bürgerinnen herzlich willkommen heißen.
Das von der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal betriebene
                                                                                       In diesem Jahr wird es allerdings keine Straußjugend geben.
Corona-Testzentrum in der Kulturhalle Waldmohr, schließt zum 30.09.2021. Letzter Test-
                                                                                       Die Kerwe beginnt Samstags mit den Kerwespielen des SV-Kohlbachtal.
tag ist Mittwoch, der 29.09.2021.
Rückblick Sommerferienfreizeit 2021 - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
25. September 2021                                                          AMTSBLATT                                                                                   Seite 5

Um 12.30 Uhr D-Jugend:                                                                   - Aus-, Um- oder Anbau sonstiger älterer,
SVHP/Ohmbach/Kohlbachtal gegen JFV Pfälzerbergland .                                       Ortsbild prägender Gebäude                                 max. 30.000,00 Euro
Um 13.45 Uhr E-Jugend:                                                                   - Verbesserung des Wohnumfeldes in Verbindung
SVHP/Ohmbach/Kohlbachtal gegen JFV Bruchmühlbach.                                          mit Maßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden und
Um 16.00 Uhr Aktiv:                                                                        Abrisse zur Schaffung von innerörtlichen Bauflächen
SV Kohlbachtal gegen FSV Krickenbach.                                                    - Bauvorhaben innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und
Um 18.00 Uhr AH:                                                                           Neueinrichtung von Arbeitsplätzen                          max. 40.900,00 Euro
SG Kohlbachtal/Lautenbach gegen SG Linxweiler.                                           - Bauvorhaben zur Schaffung von Umwelt verträglichem,
Anschließend gehts zum Suhr, wo ab 20.00 Uhr die „Hüttenrocker“ fürStimmung sor-           dörflichem Fremdenverkehr                                  max. 40.900,00 Euro
gen. Auch über die restlichen Tage, ist beim Suhr gute Kerwestimmung angesagt, und       - Bauvorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer
Montags wird mit einem Frühschoppen die Kerwe ihren Abschluss finden.                      bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit
Auf dem Kerweplatz gibt es ein Kinderkarusell, Schießbude und ein Süßwarenstand,         Waren und Dienstleistungen                                   max. 40.900,00 Euro
hier werden die Kleinen und Großen auf ihre Kosten kommen.                               Die Förderquote beträgt maximal 35 % Eigenleistungen können bis zu 30 % erbracht
Auch ein Bier und Weinstand wird bereitstehen um flüssige Nahrung anbieten.              werden. Diese werden ebenfalls bezuschusst. Vor Bescheidung durch die Kreisverwal-
Das neu gestaltet Museum ist Sonntags geöffnet, die Initiatoren des Museums werden       tung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.
sich auf einen Besuch freuen. Die Landfrauen werden in diesem Jahr im Rathaus mit Kaf-
fee und selbst gebackenen Kuchen ihre Besucher bewirten. Die aktuellen Coronaregeln
sind einzuhalten.                                                                        Schwerpunktgemeinde Altenkirchen
                                                                                         Einen sehr informativen Nachmittag wurde am 15.September den Bürgerinnen und Bür-
Die Ortsgemeinde Altenkirchen, freut sich auf ihren Besuch und wünscht allen viel
Spaß und vergnügte Kerwetage.                                                            gern aus Altenkirchen und Umgebung im Freizeitgelände Höbelgraben geboten.
Geis Manfred, Ortsbürgermeister                                                          Mit Ihrem fesselnden Vortrag über Kräuter für Jung und Alt hat die Kräuterpädagogin
                                                                                         Frau Christel Trost nicht nur über die Brennesseln, Bärlauch, Giersch und Ringelblumen
                                                                                         referiert, sondern ein breites Kräuterspektrum vorgestellt und erklärt. Kräuter, als Tee
                                                                                         oder Salbe helfen bei der Linderung und Bewältigung von kleinen und großen Wehwe-
 Ortsübliche                Bekanntmachung
 über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücks-
                                                                                         chen, aber auch bei ernsten Krankheiten das ganze Jahr über. Bei der angebotenen Ver-
                                                                                         kostung konnte sich jeder überzeugen wie gut unsere, oft nicht beachteten Kräuter
 grenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Altenkirchen                                     schmecken.
 In der Gemarkung Altenkirchen, Flurstücke 302/1 und 4562/8 wurden die Flur-             Dass es im Anschluss auch noch Weck und Worscht gab hat niemanden gestört.
 stücksgrenzen aus Anlass einer Straßenschlussvermessung der Straße „Neuer Weg“
 auf Antrag der Ortsgemeinde Altenkirchen bestimmt und abgemarkt. Über diese
 Maßnahmen wurde am 05.08.2021 eine Grenzniederschrift angefertigt.
 Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen
 (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 8 des
 Gesetzes vom 8. Oktober 2013 (GVBI. S. 359), BS 219-1 werden den Eigentümerin-
 nen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenznieder-
 schrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende
 Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
 „Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermitt-
 lung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.
 Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in
 der Skizze dargestellt, abgemarkt.“
 Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 11.10.2021 bis 11.11.2021 bei der öffent-
 lichen Vermessungsstelle Vermessungsbüro Strauß & Benzel (Öffentlich bestellte
 Vermessungsingenieure) in 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 ausgelegt und
 kann während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 - 12:00 und 14:00 -            Der Alekeijer Generationentreff findet am Mittwoch 13. Oktober, ebenfalls wieder um
 16:00 Uhr) eingesehen werden.                                                           14.00 Uhr statt. Wo, wird rechtzeitig bekannt gegeben.
 Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrens-
 gesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41
 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassun-                                           Börsborn
 gen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als be-
 kannt gegeben.
 Rechtsbehelfsbelehrung:
 Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Be-
                                                                                                  Grußwort zur Börsborner Kerb
 kanntgabe                                                                                              Liebe Mtbürgerinnen und Mitbürger sehr geehrte Gäste.
 Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermes-
 sungsstelle
 (Vermessungsbüro Strauß & Benzel) einzulegen.
 Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungsbüro
 Strauß & Benzel,
 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8
 erhoben werden.

 Kusel, den 25.09.2021
 Vermessungsbüro Strauß & Benzel
 B.Sc. Michell Benzel, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
 Lehnstraße 16, 66869 Kusel (Öffentliche Vermessungsstelle)

Schwerpunktgemeinde Altenkirchen
Da mit der Anerkennung der Ortsgemeinde Altenkirchen als Schwerpunktgemeinde
auch eine kostenlose Beratungsleistung für die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Dorf-       Am 4. Wochenende im September findet traditionell die Berschborner Kerb statt.
erneuerung gefördert wird, soll mit der nachfolgenden Kurzbeschreibung gezeigt wer-                           Leider zum 2. Mal unter Corona Bedingungen.
den welche Maßnahmen gefördert werden.                                                                Aber wir Berschborner lassen uns das feiern nicht vermiesen.
Es ist im Sinne der Ortsgemeinde, dass möglichst viele Vorhaben in den Genuss einer                  Darum feiern wir ab Freitag den 24.09.21 ab 19 Uhr unser Kerb.
Förderung kommen. Wenden Sie sich dazu bitte an den beauftragten Architekten Klaus                       Los geht“s um 19 Uhr mit de Eichung der Straußjugend.
Dockendorf, tel. 06383 / 9266066 oder k.dockendorf@architekt-dockendorf.de.                                Samstags ab 21 Uhr Musik mit der Band Roast Beat
Über eine positive Resonanz freut sich der Ortsgemeinderat und der Bürgermeister.                                               Eintritt 8€
                         DORFERNEUERUNG IM KREIS KUSEL                                                             Sonntags ab 15 Uhr die Kerwerede.
                               FÖRDERMÖGLICHKEITEN                                                Für die musikalische Unterhaltung sorgen die Jungs von Bumsfallera.
bei privaten Bauvorhaben                                                                                            Montags ab 11Uhr Frühschoppen.
Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch                                                           Ab 16 Uhr mit musikalischer Umrahmung von Armenius.
- Umnutzung von Leerständen und Schließung                                                                Mitwochs ab 17Uhr Heringsessen,bitte Vorbestellen.
  von Baulücken nach Abrissen                                   max. 30.000,00 Euro      Bitte helfen Sie uns, das die Börsborner Kerb für niemanden ein unschönes Nachspiel
- Erhaltung und Gestaltung best, oder ehem.
  landwirtschaftlicher Gebäude mit                                                        hat und halten Sie sich an die Hygienerichtlinien der aktuellen Corona-Verordnung.
  ortsbild- prägendem Charakter                                 max. 30.000,00 Euro        Auf Euer kommen und ne schöne Kerb freuen sich das Kerwe Team vom Treffpunkt.
                                                                                                                    Euer Ortsbürgermeister Uwe Bier
Rückblick Sommerferienfreizeit 2021 - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
Seite 6                                                                   AMTSBLATT                                                                      25. September 2021

                                                                                       Herzlich Willkommen zur
 Öffentliche Bekanntmachung                                                            Brädebacher Kerb!
 Der Ortsgemeinderat Börsborn hat in seiner Sitzung vom 09.09.2021 folgende Be-
 schlüsse über die Jahresrechnung für das Jahr 2019 gefasst:                           Liebe Kerwegäste,
 1. Der Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Börsborn wird mit folgenden Werten       Bürgerinnen und Bürger von Breitenbach,
 festgestellt:                                                                         vom 25.09.-27.09.2021 ist es wieder so weit. Die Brädebacher Kerb soll nach umfang-
                                                                                       reicher Absprache unter bestimmten Voraussetzungen der aktuellen Coronasituation, statt-
 Ergebnisrechnung:                                                                     finden. Hierzu lade ich Sie, im Namen der Ortsgemeinde sowie allen tatkräftig unterstützen-
 Erträge                                                            510.398,90 €       den Vereine wie die der Straußjugend, TuS Breitenbach/Dunzweiler sowie der BCV Breiten-
 Aufwendungen                                                       497.692,59 €       bach, herzlich ein. Auch unsere Straußjugend steht schon in den Startlöchern und freut sich
 Jahresüberschuss                                                    12.706,31 €       auf eine in diesem Jahr besondere Kerwe unter besonderen Umständen. Ich bin sehr stolz
                                                                                       sagen zu können, dass auch in diesem Jahr ein starkesTeam an zahlreichenStraußbuwe und
 Finanzrechnung:                                                                       Straußmäd sich zusammengefunden hat.
 Veränderung Finanzmittelbestand                                      65.093,82 €      Der Startschuss fällt am Samstag, den 25.September mit dem gebürtigen Kerwespiel. Be-
                                                                                       ginn ist um 15 Uhr mit dem Zweitmannschaftsspiel SG Breitenbach/Dunzweiler II gegen VfR
 Bilanz:                                                                               Hundheim – Offenbach II. Direkt im Anschluss folgt um 17 Uhr das Spiel SG Breiten-
 Aktiva                                                           2.193.115,85 €       bach/Dunzweiler gegen SV Spesbach. Unter den gegebenen Voraussetzungen findet der
 Passiva                                                          2.193.115,85 €
                                                                                       Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Essen statt. Höhepunkt am Abend ist die
 Kapitalrücklage unter Berücksichtigung                                                alljährliche Eichung der zukünftig neuen Mitgliedern der Straußbuwe und Straußmäd. Am
 aller Ergebnisse:                                                  790.201,73 €       Kerwesonntag, 26.09.2021, zugleich auch ein wichtiger Tag in der politischen Geschichte.
                                                                                       Mit der 20. Bundestagswahl obliegt den deutschen Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit
 2. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Börsborn sowie        eine zukunftweisende Entscheidung mit der jeweiligen Stimme zu treffen.
 dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird Entlastung          Auch hier ein persönlicher Appell von mir, geht wählen – jede Stimme zählt!
 erteilt.                                                                              Auf dem Kerweplatz erwartenSie ab 11 Uhr vormittags Bierstand,Schausteller, Karussell für
                                                                                       Groß und Klein sowie Essensstand. Gekrönt wird der weitere Tag durch die Kerweredd um 15
 Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und den sonstigen Anlagen liegt       Uhr am bekannten Restaurant „Hellas“ Auch hier mit einem freudigen und weinenden Auge,
 in der Zeit vom 27.09. bis 05.10.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei      da dies ein letztmaliges Ereignis mit dem aktuellen Pächter Laki sein wird. Begleitet wird
 der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schö-           dies mit unseren bekannten „Herzbuwe“, das persönliche Highlight von Brädebach ab 17
 nenberg-Kübelberg, Zimmer S1-5.07, zur Einsichtnahme aus                              Uhr. Der traditionelle Frühshoppen, am Kerwemontag 27.09.2021, findet auf dem Kerwe-
                                                                                       platz an diesem Tag ab 13 Uhr, unter den gegebenen Voraussetzungen statt. Zusätzlich ab
 Schönenberg-Kübelberg, den 10.09.2021                                                 15 Uhr wird das Ganze mit musikalischer Unterhaltung begleitet, sodass ein schöner Ab-
 gez. Lothschütz, Bürgermeister                                                        schluss dieser besonderen Kerwe einhergeht.Schon jetzt ein herzliches Dankeschön an alle
                                                                                       Mitwirkende, die für das gute Gelingen unser diesjährigen besonderen Kerwe dazu beitra-
                                                                                       gen und es ermöglichen den Brauch zu erhalten. In der Hoffnung, diese besondere Kerwe
                                Breitenbach                                            unter den aktuellen Vorrausetzungen durchführen zu können, verbleibe ich mit vielen
                                                                                       Grüßen und wünsche allen ein schönes Kerwewochenende! Schlussendlich bitte ich
                                                                                       jegliche Gäste die hierzu herzlich Willkommen sind, sich an die aktuellen Bedingungen
                                                                                       der Coronaverordnung zu halten. Denn nur gemeinsam mit Euch kann solch eine Veran-
                                                                                       staltung für Euch umgesetzt werden.
 Öffentliche             Bekanntmachung
 der Sitzung des Abstimmungsausschusses der Ortsgemeinde Breitenbach zur Fest-
                                                                                       Roth Johannes, Ortsbürgermeister Breitenbach

 stellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides am Sonntag, den 26. September
 2021
 Die Sitzung des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des Abstimmungsergeb-
 nisses findet statt am Mittwoch, den 29. September 2021 um 18.00 Uhr im Dorfge-
 meinschaftshaus, Kirchstraße 15, 66916 Breitenbach.

 Tagesordnung:
 1. Feststellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheides am 26. Septem-
 ber 2021.

 Die Sitzung ist öffentlich.

 Breitenbach, den 25.09.2021
 Gez. Johannes Roth, Abstimmungsleiter

Neuverpachtung der Gaststätte
in der Schönbachtalhalle
Die Ortsgemeinde Breitenbach sucht ab dem 01.01.2022 einen Pächter (m/w/d) für
das Speiserestaurant, das der Schönbachtalhalle angegliedert ist. Eine frühere Über-
nahme der Gaststätte ist in Absprache mit dem jetzigen Pächter und der Ortsgemeinde
Breitenbach möglich. Das Objekt bietet:
· Gastraum mit 70 Sitzplätzen
· große Sonnenterrasse mit ca. 48 Plätzen im
  Biergarten
· zwei Kegelbahnen - auch nutzbar als Neben-
  raum für Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen
· Teilinventar in gutem Zustand vorhanden.
Die Bewirtschaftung der Gaststätte ist brauerei-
gebunden. Neben dem Gaststättenbetrieb ist
bei Bedarf die Bewirtung für stattfindende Ver-
anstaltungen in der Schönbachtalhalle zu übernehmen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit Betreiberkonzept an die Ortsge-
meinde Breitenbach über Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901
Schönenberg-Kübelberg.
Für nähere Informationen zu dem Objekt und den Pachtbedingungen bzw. zur Vereinba-
rung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an
Herrn Ortsbürgermeister Johannes Roth, Breitenbach, Tel.: 0170 389 83 89,
E-Mail: ortsbuergermeister@breitenbachpfalz.de.
Rückblick Sommerferienfreizeit 2021 - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
25. September 2021                                                             AMTSBLATT                                                                                    Seite 7

Auf zur Kerwe beim TuS Breitenbach !!!                                                  Mitbringen:Turnschläppchen oder Rennsocken (keine Straßenschuhe in der Turnhalle!)
                                                                                        Wir wollen gemeinsam mir den Kindern spielen, singen, musizieren, toben, lachen, viel
Am 4.Wochenende im September feiert die Ortsgemeinde Breitenbach traditionell ihre Spaß und die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch haben.
Kerwe, so will man es auch in diesem Jahr, wenngleich aber nur unter den derzeit gege- Einfach vorbeischauen und mitmachen! Wir freuen uns auf euch!
benen Bedingungen, wieder tun.                                                          Jessica Müller Nathalie Kramer und Larisa
Den Auftakt hierzu macht der TuS Breitenbach mit seinen Heimspielen der 1. + 2. Fuß- Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Larisa Karlin Tel.:01520I4272762
ball-Mannschaften.                                                                      Es gilt die 3G-Regel
Die zweite Mannschaft spielt am Samstag, dem 25.09.2021 um 15.00 Uhr gegen die
Auswahl des VfR Hundheim/Offenbach 2.
Danach findet das Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft um 17.00 Uhr im Mühlenwald-
stadion gegen den SV Spesbach statt.
                                                                                             Rückblick Mini-Kerwe        Die Straußjugend und der Förderverein der Freiwilligen
Die Verantwortlichen und das Wirtschaftsteam des TuS Breitenbach würden sich sehr                                        Feuerwehr danken allen Gästen und Helfer die uns an
über zahlreiche Besucher und Unterstützer freuen.                                                                        unserer Mini-Kerwe unterstützt haben. Trotz der Kürze
Im Anschluss an die Spiele soll es auf dem Vorplatz des Sportheimes zu einem gemütli-                                    der Zeit und den einschneidenden Maßnahmen durch
chen Zusammensein kommen.                                                                                                die Corona Pandemie wurde uns das Feiern nicht ver-
Alle Besucher werden gebeten sich an die dem Verein vorgegebenen Coronavorschriften wehrt. Die Mini-Kerwe war für 2021 die erste Veranstaltung, welche in dieser Art so statt-
zu halten um diesem Event einen tollen und unvergesslichen Verlauf zu ermöglichen.      finden konnte.
Für den Kerwesonntag bzw. evtl. auch für den Kerwemontag ist von der Ortsgemeinde Nach mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen Behörden, der Erstellung eines
eine Feierzone zwischen dem Schulhaus und neuem Feuerwehrhaus geplant, in der der Hygienekonzepts und Einhaltung der aktuellen Corona Schutzmaßnahmen, konnte die
TuS auch unterstützungsmäßig teilnehmen will.                                           Kerwe wie von uns geplant, wenn auch in einer leicht abgespeckten Version, stattfinden
Unterstützen sie bitte die örtlichen Vereine und somit auch die Dorfgemeinschaft, damit Dies gibt uns Hoffnung das Dorfleben aufrecht zu erhalten.
bald wieder Normalität in unseren aller Alltag einkehrt !                               In diesem Sinne, bleibt gesund!
Für Speise und Getränke wird wieder ausreichend gesorgt sein.                           Im Namen der Straußjugend und des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr
 Auf, auf zur Kerwe nach Breitenbach und alle schön gesund bleiben !!!                  Patrik Becker, 2. Vorstand, Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Dunzweiler
Die Vorstandschaft des TuS Breitenbach.

                                                                                                                               Frohnhofen
Pfadfinder
Liebe Breitenbacher,
am 2. Oktober findet die Umweltaktion in Breitenbach statt. Dazu treffen wir uns um 9
Uhr am Feuerwehrhaus und werden in Gruppen unseren Ort, sowie die umliegenden
Wiesen und Wälder von Müll befreien.
                                                                                              Bekanntmachung
                                                                                              Am Donnerstag, den 30.09.2021, um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Bürger-
Alle Breitenbacher Vereine sowie Privatpersonen sind herzlich eingeladen sich zu betei-       zentrums „Am Kohlbach“, St. Wendeler Straße 12, 66903 Frohnhofen eine Sitzung
ligen- für ein sauberes Breitenbach!                                                          des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Frohnhofen statt.
Zur Stärkung werden die Pfadfinder im Anschluss am Bergmannsbauern-Museum                     Die Sitzung ist öffentlich.
Flammkuchen und Getränke verkaufen. Der Gewinn wird der gemeinnützigen Organisa-
tion „Sea Shepherd“ gespendet, die unsere Ozeane von Müll befreit.                            Tagesordnung:
Wer kommt und hilft kann also gleich zweimal was Gutes tun!                                   öffentlich
Natürlich freuen wir uns auch über jeden, der einfach so zum Flammkuchen essen                1. Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Haupt- und Finanzausschuss
kommt! Wir zählen auf Euch!                                                                   2. Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der
Bitte an Warnweste und Handschuhe denken!!                                                       Einwohner gemäß § 97 I GemO an der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Eure Pfadfinder, sowie die VG Oberes Glantal                                                     den Anlagen für die Jahre 2021 und 2022 der Ortsgemeinde Frohnhofen
                                                                                              3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Frohnhofen für die
                                                                                                 Haushaltsjahre 2021/2022
                                      Brücken                                                    a) Haushaltssatzung
                                                                                                 b) Haushaltsplan (Ergebnis- u. Finanzhaushalt)
                                                                                                 c) Stellenplan
Reservistenvereinigung                         1974 e.V.
Zu unserem nächsten Dämmerschoppen laden wir für Freitag, dem 01. Oktober 2021
                                                                                                 d) Investitionsübersicht
                                                                                                 e) Ermächtigung der Verwaltung zur Kreditaufnahme im Bedarfsfall
ein. Treffpunkt ist ab 18.oo Uhr im Gasthaus Saini. Alle Mitglieder und Interessierte sind    4. Bebauungsplan „Östlich der Schulstraße“
herzlich willkommen.                                                                             Veränderungssperre
Die Vorstandschaft freut sich auf eine rege Teilnahme.                                        5. Entscheidung über das Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
gez. Hoffmann, 1. Vorsitzender                                                                6. Informationen

                                                                                              Frohnhofen, den 17. September 2021
                                    Dittweiler                                                gez. Thomas Weyrich, Ortsbürgermeister

Jagdgenossenschaft Dittweiler
Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Dittweiler für das abgelau-
fenen Jagdjahr 2020/2021, findet am Montag, dem 11. Oktober 2021 um 19.00 Uhr im
                                                                                                                          Glan-Münchweiler
Bürgerhaus in Dittweiler statt. Hierzu ergeht an alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Dittweiler herzliche Einladung. Die derzeit geltenden Corona-Auflagen und Bestimmun-
gen sind zu beachten.
                                                                                             Stromabschaltung
                                                                                             Sehr geehrter Anschlussnutzer,
Tagesordnung                                                                                 hiermit informieren wir Sie, dass die Pfalzwerke Netz AG gemäß § 17 Niederspannungs-
1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher und Beschluss über die vorläufige Tagesordnung.         anschlussverordnung (NAV) dringende Wartungs- und Sanierungsarbeiten im Stromver-
2. Informationen durch den Jagdvorsteher, Jagdpächter und Geschäftsführer                    sorgungsnetz durchführt. Diese Wartungsarbeiten werden am Sonntag, den 26.09.21,
3. Geschäfts-und Kassenbericht für das abgelaufene Jagdjahr 2020/2021                        in der Gemeinde Glan-Münchweiler in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 9:30 Uhr erfol-
4. Bericht der Kassenprüfer                                                                  gen. Während der Zeit der Arbeitsausführung findet keine Belieferung mit elektrischer
5. Entlastung des Jagdvorstandes und des Geschäftsführers für das Jagdjahr                   Energie statt. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist während der Durchfüh-
   2020/2021.                                                                                rung der Arbeiten nicht möglich. Bitte schützen Sie Ihre empfindlichen Geräte (z.B. Com-
6. Verwendung des Reinerlöses der Jagdpacht für das Jagdjahr 2021/2022 hier:                 puter, TV-Geräte, Telefonanlagen), indem Sie diese Geräte vom Netz trennen (z.B. durch
   Nachträgliche Zustimmung zur getroffenen Eilentscheidung.                                 Ziehen des Netzsteckers) und erst wieder zuschalten, nachdem die regelmäßige Strom-
7. Aussprache                                                                                versorgung wiederhergestellt ist. Bei ortsfesten Geräten (z.B. Heizungsanlagen, Anten-
gez. Winfried Cloß, Jagdvorsteher                                                            nenanlagen, Durchlauferhitzer) ist die Steuersicherung auszuschalten. Beachten Sie
                                                                                             hierzu die jeweilige Bedienungsanleitung des Herstellers und schalten Sie die Steuersi-
                                                                                             cherung erst wieder ein, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wiederhergestellt
                                                                                             ist. Beachten Sie darüber hinaus insbesondere auch unsere zusätzlichen Hinweise:
                                   Dunzweiler                                                Elektrische Wecker, oft auch Zeitschaltuhren an Haushaltsgeräten bzw. Alarmanlagen,
                                                                                             schalten sich aus und müssen neu gestellt werden Kühlschränke und Tiefkühlgeräte
Krabbelgruppe Fruchtzwerge                                                                   sollten Sie während der Unterbrechung möglichst nicht öffnen Werden zentrale Telefon-,
                                                                                             Antennen-, Aufzugs-, Warmwasser- oder Heizungsanlagen betrieben, informieren Sie
Wer?  Mamas, Papas, Omas oder Opas mit Kindern von 0 bis 3 Jahren                            bitte den jeweiligen Betreiber Bei Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken beach-
Wann? Jeden 2. Und 4.Mittwoch von 9:30- 11:30 Uhr                                            ten Sie bitte die Betriebsanleitung Für Rückfragen steht Ihnen die Servicekoordination,
      Start: 22.09.2021                                                                      unter der Tel.-Nr.: 0621-585 2560 zur Verfügung.
Wo?   In der Turnhalle am Kindergarten, Schulstraße 10 in Dunzweiler
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