SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT

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SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt

                SÜDLICHES
PA sämtl. HH

                ANHALT
                Jahrgang 11 · Nummer 1
                Donnerstag, den 9. Januar 2020                                                    www.suedliches-anhalt.de

                                        Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                ich wünsche Ihnen und Ihren Fa-         weiter vorangetrieben werden. Nachdem zahlrei-
                                milien ein gesundes und friedvol-       che Beratungen und Begehungen im Zusammen-
                                les neues Jahr. Ich hoffe, dass Sie     hang mit der Erstellung des integrierten gemeind-
                                einen schönen Jahreswechsel fei-        lichen Entwicklungskonzeptes (IGEK) bereits im
                                ern konnten und gut in das Jahr         vergangenen Jahr durchgeführt wurden, soll das
                                2020 gestartet sind.                    Konzept nunmehr in diesem Jahr dem Stadtrat
                                                                        zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eben-
                              In diesem Jahr begehen wir den            falls in diesem Jahr fertiggestellt werden sollen die
                              30. Jahrestag der Wiedervereinigung       Risikoanalyse und der Brandschutzbedarfsplan.
               von Ostdeutschland und Westdeutschland. Viel hat         Hier wird sich dann zeigen, wie die künftigen Pla-
               sich seitdem verändert. Vieles zum Guten, man-           nungen für den Bereich der Feuerwehr aussehen
               ches zum Schlechten. Oder eben, je nach Sicht-           werden. Sowohl das IGEK, als auch die Risiko-
               weise des Betrachters, umgekehrt.                        analyse und der Brandschutzbedarfsplan werden
                                                                        von unabhängigen Planungsbüros erstellt. Bereits
               Aber auch wir begehen in diesem Jahr ein eigenes         zu Beginn des Jahres soll der Stadtrat entschei-
               Jubiläum. Vor nunmehr 10 Jahren wurde die Stadt          den, in welche Richtung die Weichen zum Thema
               Südliches Anhalt gebildet. Die ehemals selbststän-       Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen
               digen Gemeinden und Städte fanden sich teilwei-          unserer Stadt gestellt werden. Die Verwaltung
               se freiwillig, teilweise aber auch unfreiwillig zu der   hat hierzu mögliche Varianten erstellt und einen
               Stadt in ihrer heutigen Form zusammen. Ein Zu-           Vorschlag unterbreitet. Abschließend ist als eines
               sammenwachsen zu einer Stadt ist jedoch in den           der wichtigen Themen auch für dieses Jahr wie-
               10 Jahren des Bestehens noch nicht gelungen.             der der Breitbandausbau zu benennen. Nachdem
               Dies wird aus meiner Sicht leider auch noch eine         2019 für große Teile unserer Stadt schnelleres In-
               reichliche Zeit dauern. Aber die Hoffnung stirbt ja      ternet bereitgestellt werden konnte, soll der Aus-
               bekanntermaßen zuletzt. Ich jedenfalls gebe die          bau für das gesamte Stadtgebiet in diesem Jahr
               Hoffnung auf ein Zusammenwachsen nicht auf.              abgeschlossen werden.
               Zurückblickend ist festzustellen, dass in den ge-
               meinsamen Jahren auch bereits einiges erreicht           Ich lade Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, ein, an
               wurde. Vieles liegt jedoch noch vor uns. Den be-         der Entwicklung unserer Stadt weiter mitzuwirken.
               stehenden Investitionsstau aufzuholen, wird aber         Sei dies in einem der Räte, in der Freiwilligen Feu-
               ebenfalls noch eine reichliche Zeit dauern.              erwehr, im Verein, in anderer ehrenamtlicher Funk-
                                                                        tion oder einfach durch konstruktive Hinweise und
               Große Schritte in diese Richtung werden wir auch         Vorschläge.
               in diesem Jahr leider nicht machen können. Der
               Haushalt der Stadt lässt dafür keinen Spielraum          Ihr Thomas Schneider
               zu. Trotzdem soll die Entwicklung unserer Stadt          Bürgermeister

               Die nächste Ausgabe                                      Annahmeschluss für redaktionelle
               erscheint am:                                            Beiträge und Anzeigen:
               Donnerstag, dem 13. Februar 2020                         Montag, der 27. Januar 2020
               Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                                            Seite 2, Nr. 1/2020

                                                 Amtliche Mitteilungen

                              Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt

                              Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt
                                                            Verwaltungsstellen
 Weißandt-Gölzau                                 Gröbzig                                           Quellendorf
 Hauptstraße 31                                  Markplatz 1                                       Gartenstraße 1
 06369 Südliches Anhalt                          06388 Südliches Anhalt                            06386 Südliches Anhalt
 Tel.: 034978 265-0                              Tel.: 034978 265-0
 Fax: 034978 265-55                              Fax: 034976 242-19
 E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
                                                                Sprechzeiten
                              Weißandt-Gölzau und Gröbzig
 Montag:            -
 Dienstag           09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
 Mittwoch:          -
 Donnerstag:        09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
 Freitag:           -
 Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden.

                                  Ortsvorsteher, Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister
                                                          Büro und Sprechzeiten
Ortschaft       Ortsvorsteher,            Büro                                Sprechzeiten                          Telefon/E-Mail
                Ortsbürgermeister/-in
Edderitz        Annelie Fiedler           Leninplatz 8,                      jeden 3. Dienstag im Monat:            Tel.: 034976 32104
                                          OT Edderitz                        16.00 - 18.00 Uhr
Fraßdorf        Ralf Moritz               Alte Siedlung 6,                   nach Vereinbarung                      Tel.: 0157 56434382
                                          OT Fraßdorf
Glauzig         Lutz Schönburg            Dorfstraße 38,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 0176 62249661
                                          OT Glauzig
Görzig          Swen Meyer                Am Anger 1,                        nach kurzfristiger Vereinbarung,       Tel.: 034975 18309
                                          OT Görzig                          nach 17.00 Uhr
Gröbzig         Dirk Honsa                Marktplatz 1,                      jeden 1. und 3. Dienstag von 17.00 -
                                          OT Gröbzig                         18.00 Uhr
Großbadegast    Arno Reinsdorf            Am Stangenteich 1,                 jeden 3. Donnerstag im Monat von       Tel.: 0175 9621442
                                          OT Großbadegast                    16.00 -                                E-Mail: Kuni.Reinsdorf@t-online.de
                                          (Kulturzentrum)                    18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Hinsdorf        Hans-Rainer Homann        Bauernreihe 7,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 0157 81807241
                                          OT Hinsdorf
Libehna         Matthias Schütz           Mühlenstraße 13,                   nach Vereinbarung                      Tel.: 01577 4009228
                                          OT Libehna                                                                E-Mail: ma-schuetz@web.de
Maasdorf        Andreas Böhme             Dorfstraße 27,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 0163 2511886
                                          OT Maasdorf                                                               E-Mail: Andreas.Boehme@vb-select.de
Meilendorf      Silke Ziehm               Meilendorfer Straße 16,            nach Vereinbarung                      Tel.: 0157 85306666
                                          OT Meilendorf
Piethen         Gesine Bihlmeyer          Dorfstraße 21,                     jeden 2. und 4. Dienstag im Monat:     Tel.: 034976 32633
                                          OT Piethen                         17.00 - 18.00 Uhr
Prosigk         Olaf Feuerborn            Lindenstraße 15a,                  nach Vereinbarung                      Tel.: 0151 40164349
                                          OT Prosigk
Quellendorf     Doris Zimmermann          Schulstraße 16,                    nach Vereinbarung                      Tel.: 034977 21423 u. 0170 9490838
                                          OT Quellendorf
Radegast        Hans-Helmut Schaaf        Marktplatz 1,                      jeden Dienstag von 17.00 - 18.30 Uhr   Tel.: 0151 61568200
                                          OT Radegast                        und nach Vereinbarung                  E-Mail: obm.radegast@t-online.de
Reinsdorf       Rainer Poppe              Friedensstraße 7,                  nach Vereinbarung                      Tel.: 0176 63802368
                                          OT Reinsdorf
Reupzig         Heike Rumrich             Dorfstraße 56a,                    nach Vereinbarung                      Tel.: 034977 21592
                                          OT Reupzig
Riesdorf        Anke Schadewald           Dorfstraße 7,                      nach Vereinbarung                      Tel.: 034978 22645
                                          OT Riesdorf
Scheuder        Norman Tarnow             Lausigker Str. 41,                 nach Vereinbarung                      Tel.: 0160 4474742
                                          OT Lausigk
Trebbichau      Carsten Bartz             Dorfstraße 2,                      nach Vereinbarung                      Tel.: 034975 21657
a. d. Fuhne                               OT Hohnsdorf
Weißandt-Gölzau Burkhard Bresch           Hauptstraße 31, OT Weißandt-Gölzau jeden Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr   Tel.: 034978 30685
                                          (Haus 1, Zi. 211)
Werdershausen   Thorsten Breitschuh       Gröbziger Straße 15,               nach Vereinbarung                      Tel.: 034976 383936
                                          OT Werdershausen
Wieskau         Peter Leiser              An der Gemeinde 5, OT Wieskau      nach Vereinbarung                      Tel.: 034976 21272
Wörbzig         Hubert Schüppel           Schulstraße 9,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 034976 26426 u. 0178 1314468
                                          OT Wörbzig
Zehbitz         Reinhard Ulrich           Dorfstraße 40,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 0177 2598712
                                          OT Zehbitz
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Seite 3, Nr. 1/2020                                                         Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

                                                                  17.    Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)
                                                                  18.    Schließung der Sitzung
   Schiedsstelle der Stadt Südliches Anhalt
                                                                  gez. Dr. Zschoche
 Sprechzeiten:    jeden 1. Dienstag im Monat                      Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts-
                  von 16.00 - 18.00 Uhr                           und Gewerbeförderungsausschusses
                  und nach telefonischer Vereinbarung über
                  die Tel.-Nr. 034978 26522                                           Bekanntmachung
 Ort:             Haus 2, Erdgeschoss, Zimmer 109,                Am Mittwoch, dem 22.01.2020, 19:00 Uhr, findet im Sitzungs-
                  Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31,                raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Südli-
                  06369 Südliches Anhalt                          ches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, eine öffentliche/nichtöffentli-
                                                                  che Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.
                                                                  Tagesordnung
                                                                  A: Öffentlicher Teil
                                                                  1.    Eröffnung der Sitzung
                      Bekanntmachung                              2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-
Am Dienstag, dem 21.01.2020, 18:00 Uhr, findet im Sitzungs-             senden Mitglieder
raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Süd-       3.    Feststellung der Beschlussfähigkeit
liches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, eine öffentliche/nichtöf-       4.    Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und
fentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und            der dazu vorliegenden Anträge
Gewerbeförderungsausschusses statt.                               5.    Feststellung des Mitwirkungsverbotes
                                                                  6.    Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
Tagesordnung                                                            vorangegangenen Sitzung/en
A: Öffentlicher Teil                                              7.    Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)
1.    Eröffnung der Sitzung                                       8.    Einwohnerfragestunde
2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-           9.    Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:
      senden Mitglieder                                           9.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si-
3.    Feststellung der Beschlussfähigkeit                               cherung und Durchführung von Kompensationsmaßnah-
4.    Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und          men zum Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im
      der dazu vorliegenden Anträge                                     Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
5.    Feststellung des Mitwirkungsverbotes                        10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)
6.    Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der    11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
      vorangegangenen Sitzung/en
7.    Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)            B: Nichtöffentlicher Teil
                                                                  12.   Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord-
8.    Einwohnerfragestunde
                                                                        nung und der dazu vorliegenden Anträge
9.    Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:
                                                                  13.   Feststellung des Mitwirkungsverbotes
9.1. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum Repow-
                                                                  14.   Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils
      ering im Windpark Trebbichau an der Fuhne und gleich-
                                                                        der vorangegangenen Sitzung/en
      zeitigen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
                                                                  15.   Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)
      „Windpark Trebbichau an der Fuhne“
                                                                  16.   Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen
9.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36
                                                                        Vorlagen:
      Baugesetzbuch zur Errichtung und Betrieb von 3 Wind-
                                                                  16.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-
      energieanlagen im Windpark Quellendorf I unter Berück-
                                                                        ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind-
      sichtigung des Repowering von 2 technisch veralteten
                                                                        energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte-
      Windenergieanlagen im Landkreis Harz im Rahmen des
                                                                        witz (Windpark Weißandt-Gölzau II)
      Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissions-
                                                                  16.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-
      schutzgesetz
                                                                        ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind-
9.3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si-
                                                                        energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz
      cherung und Durchführung von Kompensationsmaßnah-
                                                                        (Windpark Weißandt-Gölzau II)
      men zum Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im
                                                                  17.   Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)
      Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
                                                                  18.   Schließung der Sitzung
10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)
11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung                 gez. Schneider
                                                                  Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses
B: Nichtöffentlicher Teil
12.   Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord-                          Bekanntmachung
      nung und der dazu vorliegenden Anträge                      Am Mittwoch, dem 29.01.2020, 19:00 Uhr, findet im Gemein-
13.   Feststellung des Mitwirkungsverbotes                        dezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches
14.   Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils   Anhalt OT Weißandt-Gölzau, eine öffentliche/nichtöffentliche
      der vorangegangenen Sitzung/en                              Sitzung des Stadtrates statt.
15.   Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)       Tagesordnung
16.   Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen             A: Öffentlicher Teil
      Vorlagen:                                                   1.     Eröffnung der Sitzung
16.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-        2.     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-
      ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind-              senden Mitglieder
      energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte-          3.     Feststellung der Beschlussfähigkeit
      witz (Windpark Weißandt-Gölzau II)                          4.     Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und
16.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-               der dazu vorliegenden Anträge
      ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind-      5.     Feststellung des Mitwirkungsverbotes
      energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz          6.     Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
      (Windpark Weißandt-Gölzau II)                                      vorangegangenen Sitzung/en
SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                                      Seite 4, Nr. 1/2020

7.      Bericht der Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentli-     EGSA-SR-68-04/2019 die Aufgaben- und Vermögensübertragung
        chen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse                          Trinkwasserversorgung in den Ortschaf-
8.      Bericht des Bürgermeisters                                                          ten Görzig, Glauzig, Trebbichau an der
9.      Einwohnerfragestunde                                                                Fuhne, Wieskau, Reinsdorf und Rade-
9.1.    Bericht aus Verbänden                                                               gast
10.     Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:             EGSA-SR-69-04/2019 Zusammenlegung und Erweiterung be-
10.1.   Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum Repowe-                                stehender Wasserkonzessionsverträge
        ring im Windpark Trebbichau an der Fuhne und gleichzei-          EGSA-SR-70-04/2019 Prioritätenentscheidung der Stadt Süd-
        tigen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1                                 liches Anhalt hinsichtlich der Investiti-
        „Windpark Trebbichau an der Fuhne“                                                  onsbedürftigkeit an den Grundschulen
10.2.   Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Bau-                            in Trägerschaft der Stadt – Edderitz,
        gesetzbuch zur Errichtung und Betrieb von 3 Windenergie-                            Görzig, Quellendorf und Radegast
        anlagen im Windpark Quellendorf I unter Berücksichtigung         EGSA-SR-71-04/2019 3. Änderung der Satzung der Stadt
        des Repowering von 2 technisch veralteten Windenergiean-                            Südliches Anhalt über die Erhebung
        lagen im Landkreis Harz im Rahmen des Genehmigungs-                                 von Gebühren für die Nutzung der Dorf-
        verfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz                                       gemeinschaftshäuser        (Gebührensat-
10.3.   Stellungnahme zum Antrag der Freien Wähler zur Verab-                               zung)
        schiedung eines Petitionsantrages „Erneuerbare Energi-           EGSA-SR-72-04/2019 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2
        en“/Leitlinienpapier für den Land- und Bundestag                                    Baugesetzbuch (BauGB) für den vorzeiti-
10.4.   Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si-                              gen Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndor-
        cherung und Durchführung von Kompensationsmaßnah-                                   fer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt
        men zum Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im                                 Südliches Anhalt sowie der ortsüblichen
        Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt                                         Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3
11.     Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)                      BauGB
12.     Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung                    EGSA-SR-73-04/2019 Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe
                                                                                            von Bauleistungen, Sanierung Elektro-
B: Nichtöffentlicher Teil
                                                                                            anlage, Heizung, Maler- und Fußboden-
13.   Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord-
                                                                                            legearbeiten in der Grundschule Käthe
      nung und der dazu vorliegenden Anträge
                                                                                            Kollwitz im OT Quellendorf
14.   Feststellung des Mitwirkungsverbotes
                                                                         EGSA-SR-74-04/2019 Annahme und Verwendung von einer
15.   Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils
                                                                                            Schenkung
      der vorangegangenen Sitzung/en
                                                                         EGSA-SR-75-04/2019 Verkauf von Grund und Boden in der Ge-
16.   Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)
                                                                                            markung Gnetsch, Flur 1, Flurstück 1105
17.   Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen                                       tlw. und Gemarkung Weißandt-Gölzau,
      Vorlagen:                                                                             Flur 5, Flurstücke 151/2 tlw. und 152/2
17.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-
      ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind-
      energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte-                       3. Änderung der Satzung der Stadt
      witz (Windpark Weißandt-Gölzau II)                                            Südliches Anhalt über die
17.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-
      ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind-
                                                                            Erhebung von Gebühren für die Nutzung
      energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz                          der Dorfgemeinschaftshäuser
      (Windpark Weißandt-Gölzau II)
18.   Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöf-                                      (Gebührensatzung)
      fentlicher Teil)                                                   Aufgrund der §§ 5, 8, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgeset-
19.   Schließung der Sitzung                                             zes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014
                                                                         (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) in der derzeit gültigen Fassung in
gez. Rinke                                                               Verbindung mit den §§ 2 und 5 des Kommunalabgabegesetzes des
Vorsitzende des Stadtrates                                               Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntma-
                                                                         chung vom 13.12.1996 (GVBL. LSA S. 405) in der zurzeit gültigen
          In der Sitzung des Haupt- und                                  Fassung beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.12.2019 folgende
        Finanzausschusses am 27.11.2019                                  3. Änderung der Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftshäuser:
        wurde folgender Beschluss gefasst                                                                §1
                                                                                                      Änderung
Beschlussnummer    Beschluss über …
EGSA-HF-07-03/2019 die Vergabe – Server-Erneuerung/Ver-                  § 3 Gebührenfreie Benutzungen wird wie folgt geändert:
                   waltung                                               Gebühren werden nicht erhoben für die Benutzung und Überlas-
                                                                         sung eines Dorfgemeinschaftshauses für:
           In der Sitzung des Stadtrates                                 1. Veranstaltungen des Ortschaftsrates,
                                                                         2. Einwohnerversammlungen,
     der Stadt Südliches Anhalt am 03.12.2019                            3. Veranstaltungen anlässlich nationaler Feiertage, Erinne-
       wurden folgende Beschlüsse gefasst                                    rungs- und Gedenkfeiern,
                                                                         4. Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine, Parteien, der Seni-
Beschlussnummer    Beschluss über …                                          orenbegegnung sowie zugelassene Glaubensgemeinschaften,
EGSA-SR-65-04/2019 die Haushaltssatzung für das Haus-                    5. Veranstaltungen kultureller oder der Volksbildung dienender
                   haltsjahr 2020                                            Art wie z.B. Vorbereitung Ortschaftsfeste, Verkehrsteilneh-
EGSA-SR-66-04/2019 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsat-                     merschulungen,
                   zung der Einheitsgemeinde Stadt Süd-                  6. für ehrenamtliche Mitglieder der Einsatz- sowie der Alters-
                   liches Anhalt                                             und Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der
EGSA-SR-67-04/2019 die Abberufung des stellvertretenden Orts-                zum Stadtgebiet der Stadt Südliches Anhalt gehörenden
                   wehrleiters der Ortsfeuerwehr Radegast                    Ortsfeuerwehren zu folgenden Anlässen:
SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Seite 5, Nr. 1/2020                                                                                            Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

     a)     runder Geburtstag: 20.; 30.; 40.; 50.; 60.; 65.; 70.; 80.; 90.;                      Südliches Anhalt, den 04.12.2019
            100. usw. aller 10 Jahre
     b)     folgender Ehejubiläen: Hochzeit, Silberhochzeit, Golde-
            ne Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit.
                                       §2
                                  Inkrafttreten
Die 3. Änderung zur Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer                                     Schneider
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.                                                            Bürgermeister

                                                                       Stellenausschreibung
  Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt wegen der Vertretung                                   vertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen.
  für Mutterschutz- und Elternzeit ab dem 01.02.2020 bis                                         Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Be-
  30.06.2021 eine Personalstelle als                                                             werbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisabschriften,
     Sachbearbeiter Kindertagesstätten/Schulen (m/w/d)                                           Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum 16.01.2020 im
  in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt nach dem                                    verschlossenen Umschlag an folgende Adresse zu richten:
  Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
                                                                                                 Stadt Südliches Anhalt
  Das Aufgabengebiet umfasst alle Tätigkeiten, die im Bereich
                                                                                                 FB I / Personalwesen
  Kindertagesstätten, Horte und Grundschulen zu erledigen
                                                                                                 Kennwort: Bewerbung Sachbearbeiter Kindertagesstät-
  sind, insbesondere:
                                                                                                 ten/Schulen
  • Kindertagessstätten- und Schulentwicklungsplanung                                            Weißandt-Gölzau
  • Verwaltung und Unterhaltung der Einrichtungen                                                Hauptstraße 31
  • Beschaffung von Waren und Dienstleistungen                                                   06369 Südliches Anhalt
  • Haushaltssachbearbeitung
  Voraussetzungen:                                                                               Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden
  • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfach-                                               nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der
     angestellte/r (oder vergleichbarer Abschluss) möglichst                                     Stadt Südliches Anhalt und werden nicht zurückgesandt. Nach
     mit Berufserfahrung                                                                         Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewer-
  • Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit so-                                    bungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber(innen) vernich-
     wie kontinuierliche Arbeitsweise                                                            tet. Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügen Sie
                                                                                                 Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei.
  Aufgrund des vielseitigen Betätigungsfeldes wird ein hohes Maß                                 Mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen willigt der Bewerber in
  an Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereit-                                    eine Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten
  schaft, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit vorausgesetzt.                                       im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren ein.
  Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher                                          Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
  Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönli-                               gez. Thomas Schneider
  chen Voraussetzungen ist eine Vergütung entsprechend des Tarif-                                Bürgermeister

                                                                            Bekanntmachung
Nach Bundesmeldegesetz (BMG) kann jede Einwohnerin und je-                                       Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen ins-
der Einwohner der Übermittlung ihrer/seiner Daten ohne Angabe                                    gesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der
von Gründen und kostenfrei widersprechen:                                                        Meldebehörde der Stadt Südliches Anhalt mit Sitz in 06369 Süd-
a) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahl-                                        liches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, oder in der
    vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstim-                                           Außenstelle im OT Gröbzig, Marktplatz 1, schriftlich oder münd-
    mungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50(1)                                         lich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner,
    BMG)                                                                                         die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebe-
b) an Mandatsträger sowie Presse und Rundfunk über Alters-                                       hörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der
    und Ehejubiläen (§ 50(2) BMG)                                                                Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet.
c) an Adressbuchverlage (§ 50(3) BMG)
d) an Religionsgemeinschaften gemäß § 42(3) BMG                                                  Ihre Meldebehörde
IMPRESSUM

                                                                        Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

             Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint monatlich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden
             Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.

             - Herausgeber, Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489-0
             	Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
             -	Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALTHauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau
             - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:
                LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
                www.wittich.de/agb/herzberg
             -	Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mit-
                teilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder.
             	Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht
                nicht.
             - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: (034978) 265-10
SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                          Seite 6, Nr. 1/2020

          Öffentliche Bekanntmachung                             Die nachgereichten Unterlagen, einschließlich die (schon bekann-
                                                                 ten) entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen zur
Die Windpark Quellendorf Eins GmbH & Co. KG, Schweizer           Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie fachbehördlichen Stel-
Straße 3a in 01069 Dresden beantragte beim Landkreis Anhalt-     lungnahmen und Erwiderungen des Vorhabenträgers, die die An-
Bitterfeld die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 Bun-    gaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft
des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und        und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser
zum Betrieb von                                                  Auswirkungen enthalten und der Genehmigungsbehörde zum
  3 Windenergieanlagen (WEA bzw. WKA) im Windpark                Zeitpunkt der Bekanntmachung vorlagen, liegen in der Zeit vom
 Quellendorf I vom Typ Vestas V150-4,2 MW (2x NH 166 m)                     17.01.2020 bis einschließlich 17.02.2020
       & V136-4,2 MW [1x NH 115 (112m Turm + 3m
      Fundamenterhöhung)] unter Berücksichtigung                 bei folgenden Behörden aus und können dort zu den angegebe-
     des Repowerings von zwei technisch veralteten               nen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
         Windenergieanlagen im Landkreis Harz,                   1.     Landkreis Anhalt-Bitterfeld
                    Gemarkung Ditfurt                                   Beratungsraum E64
                                                                        Zeppelinstr. 15
 (Anlage gemäß Nr. 1.6.2 V des Anhangs 1 der ersten Verord-
                                                                        06366 Köthen (Anhalt)
  nung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
am Standort in der Gemarkung Libbesdorf, Flur 5, Flurstücke             Mo.    09.00 bis 12.00 Uhr
76, 29 und Quellendorf, Flur 2, Flurstück 21.                           Di.    09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Das Vorhaben wurde bereits der Öffentlichkeit nach den Bestim-          Mi.    09.00 bis 12.00 Uhr
mungen des § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1             Do.    09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren               Fr.    09.00 bis 12.00 Uhr
– 9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht. Ein Erörterungster-
                                                                 2.     Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt
min fand am 27.08.2019 statt.
                                                                        OT Weißandt-Gölzau
Mit Datum vom 27.11.2019 wurden ergänzende naturschutz-                 Zimmer 111
und immissionsschutzfachliche Unterlagen nachgereicht, die              Hauptstr. 31
einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Bestim-              06369 Weißandt-Gölzau
mungen des Zweiten Abschnitts der 9. BImSchV bedürfen.
Neben den (schon bekannten) entscheidungserheblichen Berich-            Mo.    9.00 bis 12.00 Uhr
ten und Empfehlungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit:             Di.    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
                                                                        Mi.    9.00 bis 12.00 Uhr
- UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Be-
                                                                        Do.    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
   gleitplan,
                                                                        Fr.    geschlossen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
- Avifaunistische Untersuchungen für einen geplanten Wind-       3.     Einheitsgemeinde Osternienburger Land
   energiepark bei Quellendorf/LK Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-           OT Osternienburg
   Anhalt,                                                              Zimmer 21A
- Horstkartierung 2014,                                                 Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
- Raumnutzungsanalyse 2015,                                             06386 Osternienburger Land
- UVP-Anlage 5 Fledermausgutachten zum geplanten Wind-
   energiestandort Quellendorf im Land Sachsen-Anhalt,                  Mo.    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
- Visualisierung,                                                       Di.    09.00 bis 12.00 Uhr
- Schallgutachten,                                                      Mi.    geschlossen
- Schattengutachten und                                                 Do.    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
- Vorprüfung FFH-Verträglichkeit FFH-Gebiet FFH0125 „Bram-              Fr.    09.00 bis 12.00 Uhr
   bach südwestlich Dessau“ Windpark Quellendorf I,
                                                                 4.     Rathaus Roßlau
werden ergänzend folgende Unterlagen ausgelegt:                         Untere Immissionsschutzbehörde
- Erfassung der Greif- und Großvögel im Windpark Quellendorf I          Zimmer 2.13
  (September 2019),                                                     Markt 5
- Kartographische Darstellung der Erfassung windkraftrele-              06862 Dessau-Roßlau
  vanter Greif- und Großvögel im 3 km Umkreis des Windparks
  Quellendorf I,                                                        Mo.    08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
- 1. Nachtrag UVP-bericht mit integriertem Landschaftspflege-           Di.    08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
  rischem Begleitplan (November 2019),                                  Mi.    08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
- 1. Nachtrag UVP-bericht mit integriertem Landschaftspflege-           Do.    08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
  rischem Begleitplan, Anlage 1 Artenschutzrechtlicher Fach-            Fr.    08.00 bis 12.00 Uhr
  beitrag (November 2019),
- Schalltechnisches Gutachten (Juli 2019) und                    Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 17.01.2020 bis
- Schattenwurfprognose (August 2019).                            einschließlich 16.03.2020 schriftlich oder in elektronischer Form
                                                                 bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stelle erhoben wer-
Die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen so-       den, bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen.
wie die ergänzenden Unterlagen gem. § 20 Abs. 2 UVPG, sind       Die Einwendungsmöglichkeit sowie die Erörterung be-
über das zentrale Internetportal der Länder unter folgendem      schränken sich gem. § 8 Abs. 2 letzter Satz der 9. BImSchV
Link: https://www.uvp-verbund.de/portal/ mindestens bis zum      i. V. m. § 22 Abs. 1 UVPG nur auf die vorgesehenen Änderun-
Eintreten der Bestandskraft der Entscheidung abrufbar.           gen der nachgereichten ergänzenden Unterlagen.
SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Seite 7, Nr. 1/2020                                                               Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsver-           Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
fahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf beson-           in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S.
ders privatrechtlichen Titeln beruhen.                                  686), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.08.2019
                                                                        (BGBl. I S. 1294), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet,
Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch
                                                                        mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flur-
die volle und leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Aus
                                                                        bereinigung keine aufschiebende Wirkung haben.
den Einwendungen muss erkennbar sein, weshalb das Vorha-
ben für unzulässig gehalten wird. Die Einwendungen werden der           Hinzugezogen werden:
Antragstellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders           Gemarkung Raguhn
werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, wenn                  Flur 7 Flurstücke 95/1, 95/2, 97/3, 146, 148, 149, 150,
diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs-                                           151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158,
verfahrens nicht erforderlich sind.                                                                159, 210, 160
                                                                        Gemarkung Retzau
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmi-
                                                                            Flur 2 Flurstücke 304, 323, 328
gungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens da-
                                                                        Gemarkung Sollnitz
rüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die frist-
                                                                            Flur 6 Flurstücke 222
und formgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern.
                                                                        Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeich-
Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser           nis der Verfahrensflurstücke aufgeführt, welches Bestandteil
wie folgt statt:                                                        dieser Anordnung ist.
Datum:                  31. März 2020                                   Begründung:
Beginn der Erörterung: 10:00 Uhr                                        Mit Beschluss vom 21.04.2016 wurde das Flurbereinigungsver-
Ort der Erörterung:     Kreistagssitzungsaal                            fahren Retzau-Mulde durch die Obere Flurbereinigungsbehörde
                        Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)           angeordnet. Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die
Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Bei Bedarf            Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbe-
wird in dieser Veranstaltung ein Termin für die Fortführung der         reinigungsgebietes anordnen, wenn der Zweck der Flurbereini-
Erörterung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass form-           gung besser erreicht werden kann.
und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben              Eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes ist
des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erho-            immer dann anzunehmen, wenn sie keine wesentlichen Aus-
ben haben, erörtert werden.                                             wirkungen auf die Planung und die Bodenordnung hat. Das ist
                                                                        vorliegend der Fall.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschrifts-       Für die Umsetzung der Deichbaumaßnahme ist es erforderlich, das
listen unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender      Verfahrensgebiet an die geplante Neugestaltung anzupassen. Da-
Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Ver-    für müssen Flurstücke zum Verfahren hinzugezogen werden. Des
fahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender,     Weiteren dürfen nach dem Flurbereinigungsgesetz nur ganze Flur-
der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als       stücke in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen werden. Dem-
Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmäch-     zufolge ist es erforderlich, wegen einer flächenmäßig geringfügigen
tigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person   Inanspruchnahme eines Teils eines Flurstücks durch das Unterneh-
sein. Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenannten Angaben          men, ein verhältnismäßig großes, rechtlich selbständiges Flurstück
nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen     nachträglich in das Flurbereinigungsgebiet einzubeziehen.
Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben.                       Das Vorhaben ist Bestandteil der Hochwasserschutzkonzepti-
Entscheidet die Genehmigungsbehörde, dass kein Erörterungs-             on des Landes Sachsen-Anhalt. Der Hochwasserschutz ist eine
termin stattfindet, wird dies bekannt gegeben.                          Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, bei dem die Interes-
                                                                        sen der durch das Vorhaben belasteten Eigentümer gegenüber
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung        den öffentlichen Interessen zurücktreten müssen. Der uneinge-
über die Einwendungen und den Genehmigungsantrag, mit Ausnah-           schränkte Zugriff des Unternehmensträgers auf alle von dem Vor-
me an die Antragstellerin, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt.    haben betroffenen Flächen wird gewährleistet. Nutzungskonflik-
                                                                        te werden frühzeitig entschärft und widersprüchliche Interessen
gez. Wohmann
                                                                        harmonisiert. Die Vorteile von Besitz- und Nutzungsregelungen
Dezernentin
                                                                        können den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
________________________________________________________                Grundstücke so schnell wie möglich verschafft werden.
                                                                        Da Schäden bzw. Nachteile nur im Flurbereinigungsverfahren
Amt für Landwirtschaft,          Dessau, den 27.11.2019                unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Inte-
Flurneuordnung und Forsten Anhalt                                       ressen der Beteiligten gemindert bzw. durch Neugestaltung be-
Kühnauer Str. 161                                                       seitigt werden können und dies sofort und weiterhin baubeglei-
06846 Dessau-Roßlau                                                     tend geschehen muss, ist nach all dem die sofortige Vollziehung
Flurbereinigungsverfahren Retzau-Mulde                                  der 1. Änderungsanordnung geboten.
Verf.-Nr.: 611-17AB3068
                                                                        Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
           Öffentliche Bekanntmachung                                   Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur
                                                                        Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können,
             1. Änderungsanordnung
                                                                        sind innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage der
Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d.            Bekanntmachung dieser 1. Anordnung - beim Amt für Landwirt-
F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch          schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Str. 161,
Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), wird hiermit die Ände-          06846 Dessau-Roßlau, anzumelden.
rung des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfah-            Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft,
ren Retzau-Mulde angeordnet.                                            Flurneuordnung und Forsten Anhalt innerhalb einer von diesem
Zum Verfahrensgebiet werden die genannten Flurstücke hinzu-             zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ab-
gezogen.                                                                lauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der
Durch die Hinzuziehung der Flurstücke umfasst das Verfahrens-           Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der
gebiet nunmehr eine Fläche von ca. 466,94 ha. Das geänderte             Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten
Verfahrensgebiet ist auf der zu dieser Anordnung gehörigen Ge-          lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekannt-
bietskarte dargestellt.                                                 gabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                           Seite 8, Nr. 1/2020

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorgezeichneten Frist an-
gemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirt-
schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Ver-
handlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübergang außer-
halb des Grundbuches unrichtig geworden sind, werden die Betei-
ligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuch-
amt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken
bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung von Un-
terlagen für die Grundbuchberichtigung alsbald nachzukommen.

Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums nach § 34 Flurbe-
reinigungsgesetz (FlurbG):
Von der Bekanntgabe dieser 1. Anordnung an bis zur Unan-
fechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes sind Änderungen in der
Nutzungsart der Grundstücke, die Errichtung, Veränderung oder
Beseitigung von Bauwerken, Einfriedungen u.ä. sowie die Be-
seitigung von Pflanzungen unter bestimmten Voraussetzungen
nach § 34 FlurbG von der Zustimmung des Amtes für Landwirt-                 Aufforderung zur Aufnahme
schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt abhängig. Im Falle       in die Grundschule der Stadt Köthen (Anhalt)
der Nichtbeachtung des Zustimmungserfordernisses können
                                                                            für das Schuljahr 2021/2022
die Änderungen im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt
bleiben und die Wiederherstellung des früheren Zustandes oder      1. Alle Eltern, deren Kinder bis zum 30.06.2021 das 6. Lebensjahr
Ersatzanpflanzungen angeordnet werden. Unter bestimmten               vollendet haben und ihren Wohnsitz in der Ortschaft Großba-
Voraussetzungen stellen solche Veränderungen eine Ordnungs-           degast mit den Ortsteilen Großbadegast, Kleinbadegast und
widrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.          Pfriemsdorf haben, sind aufgerufen, diese in der Grundschule
                                                                      „Kastanienschule“ der Stadt Köthen (Anhalt) anzumelden.
Rechtsbehelfsbelehrung                                                Sie haben alternativ die Möglichkeit, ihr Kind an der Evange-
Gegen diese 1. Anordnung kann innerhalb von einem Monat               lischen Grundschule, Stiftstraße 12, anzumelden.
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.                       2. Kinder, die bis zum 30.06.2021 das 5. Lebensjahr vollenden,
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das         können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig ein-
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt,            geschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau zu richten.
                                                                   3. An der Grundschule „Kastanienschule“ muss bei der Anmel-
                                                                      dung das Kind persönlich vorgestellt werden.
Im Auftrag                                                         4. Bei der Anmeldung des Schulanfängers sind unbedingt die Ge-
                                                                      burtsurkunde und der Nachweis über das Sorgerecht mitzubrin-
gez. Mende                                                            gen. Falls nicht vorhanden, erhalten Sie den Nachweis über das
                                                                      Sorgerecht beim Jugendamt des LK Anhalt-Bitterfeld, Am Flug-
                                                                      platz 1, 06366 Köthen, Telefon 03496 601684 oder 03496 601687.
Die vorstehende 1. Anordnung mit Gebietskarte liegt in Original-   5. Termine der Anmeldung:
größe im Rathaus der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16,          Grundschule „Kastanienschule“, Kastanienstraße 1b
06779 Raguhn-Jeßnitz, im Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau,             Mittwoch,        26.02.2020     14.00 bis 17.00 Uhr
Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau, in den Diensträumen des         Donnerstag, 27.02.2020          14.00 bis 17.00 Uhr
Verwaltungsamtes der Stadt Gräfenhainichen, Markt 1, 06773         6. Die Eltern werden gebeten, gemäß § 41, Abs. 1, Satz 2
Gräfenhainichen, im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Mul-              SchulG LSA, ihre Kinder grundsätzlich in der für ihren Ein-
destausee, OT Pouch, Neuwerk 3, 06774 Muldestausee, im                zugsbereich zuständigen Grundschule anzumelden.
Verwaltungssitz der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen,         Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, in Ausnahmefäl-
Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, im Ortsteil Bitterfeld,      len einen Antrag gemäß § 41, Abs. 1, Satz 3 SchulG LSA für
Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, in der Stadtverwaltung der          eine Beschulung Ihres Kindes in einem anderen Schulbezirk
Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31,              zu stellen.
06369 Südliches Anhalt, Stadt Zörbig, Markt 12, 06780 Zörbig,
sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten        gez. Birgit Schlendorn
Anhalt zwei Wochen lang nach seiner Bekanntgabe zur Einsicht-      Amtsleiterin Schul-, Sport- und Jugendamt
nahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.
                                                                     Bekanntmachung des Zweckverbandes –
                                                                       Gewerbegebiet „Um die Dorfstätte“
                                                                           der Haushaltssatzung 2020
                                                                           (gemäß § 16 (1) GKG i. V. m. § 102 (2) KVG LSA)
                                                                   Auf Grund der §§ 11 und 12 der Verbandssatzung vom
                                                                   13.12.2005, der §§ 13 (1) und 16 (1) des Gesetzes über die
                            Gebietskarte siehe rechte Spalte
                                                                   Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26.2.1998, in
                                                                   der jeweils zurzeit gültigen Fassung, und des § 100 des Kom-
                                                                   munalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
                                                                   LSA) vom 17.6.2014 (GVBl. S. 288 ff), in der jeweils zurzeit gül-
                                                                   tigen Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am
                                                                   14.11.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
                                                                                                 §1
                                                                   Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfül-
                                                                   lung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich an-
SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Seite 9, Nr. 1/2020                                                          Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

fallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die          Wirtschaftsart und Lage: Gebäude- und Freifläche, Walther-Ra-
Einzahlungen und die zu leistenden Auszahlungen enthält, wird      thenau-Straße 7,
1. im Ergebnisplan mit dem                                         Größe: 525 m²
     a) Gesamtbetrag der Erträge auf           180.800,00 €       Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.09.2010 in das Grund-
     b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  122.800,00 €           buch eingetragen.
2. im Finanzplan mit dem                                           Verkehrswert: 143.000,00 €
     a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufenden
         Verwaltungstätigkeit auf              126.700,00 €       Objektbeschreibung:
     b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender                Walther-Rathenau-Straße 7, 06369 Südliches Anhalt OT Rade-
         Verwaltungstätigkeit auf               62.700,00 €       gast; zweigeschossiges, teilweise unterkellertes Wohn- und Ge-
     c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der                      schäftshaus (Vorderhaus, Seitenflügel - hofseitig -),
                                                                   mit einer Gewerbeeinheit und vier Wohnungen; Baujahr vermut-
         Investitionstätigkeit auf                    0,00 €
                                                                   lich vor 1990, Mitte der 90er Jahre umfassende Modernisierun-
     d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
                                                                   gen.
         Investitionstätigkeit auf                    0,00 €
                                                                   Die erste Beschlagnahme wurde am 20.09.2010 bewirkt.
     e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
                                                                   Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Köthen montags bis
         Finanzierungstätigkeit auf                   0,00 €
                                                                   freitags in der Zeit 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich diens-
     d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
                                                                   tags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Zimmer 16 ein-
         Finanzierungstätigkeit auf             88.000,00 €
                                                                   gesehen werden.
festgesetzt.
                              §2                                   Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteige-
                                                                   rungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de (3K 62/10).
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Inves-
titionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird auf                                              0,00 €
festgesetzt.
                              §3
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.
                                                                                          Mitteilungen
                              §4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zah-
lungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung
                                                                              Umstellung auf elektronische
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird                       Eingangsrechnungen
auf                                                15.000,00 €    Mit der EU-Richtlinie 2014/55 und dem E-Rechnungsgesetz
festgesetzt.                                                       Sachsen-Anhalt i.V.m. § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
                              §5                                   beschränkungen sind öffentliche Auftraggeber spätestens ab
                                                                   dem 18.04.2020 verpflichtet, Rechnungen nur noch in elektro-
Die Umlage für die Mitglieder des Zweckverbandes wird auf
                                                                   nischer Form zu empfangen und zu verarbeiten (E-Rechnung).
                                            125.700,00 €
                                                                   Die Stadt Südliches Anhalt hat hierfür die Voraussetzungen ge-
festgesetzt.
                                                                   schaffen, so dass die Umstellung bereits zum 07.02.2020 er-
Davon trägt die Stadt Köthen (Anhalt)         94.275,00 €
                                                                   folgt.
und die Stadt Südliches Anhalt               31.425,00 €.
                                                                   Unter E-Rechnung versteht man alle Rechnungen, die den Vor-
                                                                   gaben der Europäischen Union entsprechen (Rechnungen im
                                                                   PDF-, JPEG oder TIF-Format, XML-Format). Eine Rechnung ist
                                                                   elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen
                                                                   Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, so dass
                                                                   ihre automatische und elektronische Verarbeitung möglich ist.
                                                                   Bitte senden Sie Ihre Rechnungen zukünftig an folgende E-Mail-
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-       Adresse: post@suedliches-anhalt.de
kanntgemacht. Mit Schreiben vom 11.12.2019 sieht die Kom-          - Jede Rechnung (inkl. Anlagen) muss in einer einzelnen
munalaufsichtsbehörde von einer Beanstandung ab. Der                   PDF/A-Datei enthalten sein.
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 liegt in der Zeit vom     - Jede Rechnung muss in einer gesonderten E-Mail übermit-
27.01.2020 bis zum 6.2.2020 im Büro des Oberbürgermeisters             telt werden.
der Stadt Köthen (Anhalt), 06366 Köthen (Anhalt), Marktstraße      - Es dürfen keine gepackten Dateien genutzt werden.
1 - 3, Zimmer 27, zu den Sprechzeiten (Mo. 9:00 - 12:00 Uhr, Di.   Für eine reibungslose Abwicklung benötigen wir daher Rech-
9:00 - 12:00 Uhr, Mi. geschlossen, Do. 8:00 - 12:30 und 13:30 -    nungen, die alle notwendigen Informationen enthalten. Diese
17:00 Uhr, Fr. 9:00 - 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.            sind insbesondere folgende:
________________________________________________________           - Rechnungen müssen die Anforderungen des § 14 UStG er-
                                                                       füllen.
Amtsgericht Köthen                                                 - Der korrekte und vollständige Unternehmensname muss mit
Beschluss                                                              korrekter Anschrift aufgeführt sein.
                                                                   - Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem Lieferdatum liegen.
                  Terminbestimmung                                 - Ihre vollständige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw.
                            3 K 62/10                                  Steuernummer ist anzugeben.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 22. Januar 2020,           - Ihre aktuelle und vollständige Bankverbindung ist anzuge-
10.00 Uhr, im Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, 06366             ben.
Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss), versteigert werden:         - Die Brutto- und Nettorechnungswerte (mit Steuerbetrag) sind
das im Grundbuch von Radegast Blatt 761 eingetragene Grund-            aufgegliedert.
stück;                                                             - Die Währung ist ausgewiesen.
lfd. Nr. 1, Gemarkung Radegast, Flur 3, Flurstück 99,              - Die Rechnung darf kein Duplikat sein.
SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                            Seite 10, Nr. 1/2020

-   Das eingereichte Dokument muss eine Rechnung oder ein           sen-Anhalt das Beratungshilfeprogramm an. Hier können bis zu
    gültiger Ersatz sein (Bestellscheine, Kontoauszüge, Briefe      50 % der Beratungshonorare erstattet werden. Die Maximalsumme
    usw. sind für die Verarbeitung unzulässig).                     der zuwendungsfähigen Honorare ist auf 12.000 Euro (netto) be-
- Die Rechnung muss maschinell lesbar sein (keine handge-           grenzt. Unternehmen können auf einen gelisteten Berater aus
    schriebene Rechnung).                                           dem Beraterpool zurückgreifen, um die Unternehmensstrategie
Rechnungen, die eine der obigen Anforderungen nicht erfüllen,       überprüfen zu lassen, Defizite zu beheben und somit effizienter
müssen abgelehnt und zur Korrektur an Sie in elektronischer         zu werden.
Form zurückgeschickt werden.                                        Der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsbedingungen entspre-           Anhalt findet am 6. Februar 2020 im Technologie- und Grün-
chend zeitverzögert gelten.                                         derzentrum Bitterfeld-Wolfen (TGZ), Andresenstraße 1a in 06766
                                                                    Bitterfeld-Wolfen, statt.
                                                                    Eine vorherige Anmeldung ist notwendig. Die Terminvergabe
                                                                    übernimmt die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsge-
                                                                    sellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH (EWG), Telefonnummer 03494
                                                                    638366 oder per Mail unter info@ewg-anhalt-bitterfeld.de.
Schneider
Bürgermeister                                                                Einrichtungen zur Durchführung
                                                                              von Ferienlagern im Landkreis
  Anhalt-Bitterfeld auf der Internationalen                                     Anhalt-Bitterfeld gesucht
    Grünen Woche - Interessantes und
                                                                    Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt, in den Sommer-
Köstlichkeiten zum „Anhalten und Genießen“                          ferien 2020 Ferienlager für Kinder aus einkommensschwachen
Im Jahr 2020 organisieren der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die   Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
EWG Anhalt-Bitterfeld mbH die Präsentation von Unternehmen          haben, zu finanzieren.
aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit ihren Produkten und         Es werden Einrichtungen gesucht, die ihren Sitz im Landkreis
Neuigkeiten bereits zum vierzehnten Mal. Die weltgrößte Messe       Anhalt-Bitterfeld haben und über langjährige Erfahrungen bei
für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau (IGW) findet vom        der Durchführung von Ferienlagern verfügen.
17. bis 26. Januar 2020 in der Messe Berlin statt. Wie gewohnt      Die Dauer der geplanten Ferienlager beträgt maximal sieben Tage.
finden Besucher in der Länderhalle 23b – Sachsen-Anhalt, Fir-       Der Teilnehmerbeitrag wird komplett vom Jugendamt getragen.
men der Tourismus- und Ernährungsbranche aus dem Landkreis          Alle interessierten Einrichtungen melden sich bitte bis 24. Fe-
Anhalt-Bitterfeld. Hierzu fand am 28. November 2019 eine Auf-       bruar 2020 beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Anzugeben bzw.
taktveranstaltung mit allen Ausstellern und Organisatoren statt.    einzureichen sind folgende Daten und Unterlagen:
Der Gemeinschaftsstand der Firmen aus dem Landkreis wird            • Zeitraum des Ferienlagers
die Besucher zur IGW erneut mit einem erprobten Konzept erfri-      • Anzahl der Plätze
schen. „Bereits zum vierten Mal betreiben wir neben dem klas-       • Kostenplan/Kostenkalkulation insgesamt und Kosten pro
sischen Standkonzept auch das Anhalt-Bitterfelder Bio-Café.              Person
Dieses lädt die Besucher zum „anhalten & genießen“ vom Mes-         • Konzeption der Maßnahme
semarathon ein.“ berichtet Elena Herzel, die Geschäftsführerin      Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
der EWG Anhalt-Bitterfeld von den Vorbereitungen zur Messe.         Frau Stelter, Tel.-Nr. 03496 601605
Der Stand hält ein breites, immer wechselndes Ausstellerspek-       (E-Mail: baerbel.stelter@anhalt-bitterfeld.de)
trum bereit. Täglich vor Ort sind die Kaffeerösterei Hannemann      Landkreis Anhalt-Bitterfeld
und die Eisdiele Matteo. Tageweise werden die Schafmilchkä-         Jugendamt
serei JAARE, Brauhaus Köthen, Ananastasya, Fläminger Enten-         Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
spezialitäten und die Molkerei Hof Pfaffendorf dabei sein. Au-
ßerdem ist die Agrar-Insekt GbR, Hof Kühn sowie die Ölmühle                      Aus dem kirchlichen Leben
Fuhneaue am Landkreisstand vertreten.
Besuchen Sie uns in Berlin – wir freuen uns auf Sie.
                                                                                  KATHOLISCH IN ANHALT
Welches Unternehmen zu welcher Zeit an unserem Gemein-
schaftsstand anzutreffen ist, können Sie gern bei Frau Zjaba                  mit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt
(Tel.: 03493 341808) vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfragen.                  und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt),
                                                                                       Herz Jesu Osternienburg
Ansprechpartner:                                                                    mit dem Osternienburger Land,
Stephan Spehr                                                               Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt
Projektleiter                                                                          und weiteren Ortschaften
Andresenstraße 1a, 06766 Bitterfeld-Wolfen (OT Wolfen)
Telefon: 03494 638368                                                                         Anschriften
Telefax: 03494 638358                                               Pfarrbüro für die kath. Gemeinden:
E-Mail: s.spehr@ewg-anhalt-bitterfeld.de                            Pfarrei St. Maria
                                                                    Springstraße 34, 06366 Köthen (Anhalt)
    Beratungssprechtag der Investitionsbank                         Tel.: 03496 212240, Fax: 03496 212253
                 Sachsen-Anhalt                                     E-Mail:
                                                                    koethen.st-maria@bistum-magdeburg.de
      Positive Entwicklung durch Beratung                           Home: www.st-maria-koethen.de
Die Führung eines Unternehmens fordert von der Geschäftsleitung
und den Mitarbeitern einiges ab. Ständig müssen neue Anpassun-      Öffnungszeiten Pfarrbüro
gen vorgenommen werden, Pläne verworfen oder umgestaltet wer-       Montag       08.30 – 12.00 Uhr
den. Auf Innovationen am Markt, neue gesetzliche Richtlinien oder   Dienstag     08.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr
auch personelle Veränderungen muss schnell reagiert werden.         Mittwoch     08.30 – 12.00 Uhr
Um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern Ent-       Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr
scheidungen zu erleichtern, bietet die Investitionsbank Sach-
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