SÜDLICHES ANHALT - SÜDLICHES ANHALT
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt SÜDLICHES PA sämtl. HH ANHALT Jahrgang 11 · Nummer 1 Donnerstag, den 9. Januar 2020 www.suedliches-anhalt.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen und Ihren Fa- weiter vorangetrieben werden. Nachdem zahlrei- milien ein gesundes und friedvol- che Beratungen und Begehungen im Zusammen- les neues Jahr. Ich hoffe, dass Sie hang mit der Erstellung des integrierten gemeind- einen schönen Jahreswechsel fei- lichen Entwicklungskonzeptes (IGEK) bereits im ern konnten und gut in das Jahr vergangenen Jahr durchgeführt wurden, soll das 2020 gestartet sind. Konzept nunmehr in diesem Jahr dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eben- In diesem Jahr begehen wir den falls in diesem Jahr fertiggestellt werden sollen die 30. Jahrestag der Wiedervereinigung Risikoanalyse und der Brandschutzbedarfsplan. von Ostdeutschland und Westdeutschland. Viel hat Hier wird sich dann zeigen, wie die künftigen Pla- sich seitdem verändert. Vieles zum Guten, man- nungen für den Bereich der Feuerwehr aussehen ches zum Schlechten. Oder eben, je nach Sicht- werden. Sowohl das IGEK, als auch die Risiko- weise des Betrachters, umgekehrt. analyse und der Brandschutzbedarfsplan werden von unabhängigen Planungsbüros erstellt. Bereits Aber auch wir begehen in diesem Jahr ein eigenes zu Beginn des Jahres soll der Stadtrat entschei- Jubiläum. Vor nunmehr 10 Jahren wurde die Stadt den, in welche Richtung die Weichen zum Thema Südliches Anhalt gebildet. Die ehemals selbststän- Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen digen Gemeinden und Städte fanden sich teilwei- unserer Stadt gestellt werden. Die Verwaltung se freiwillig, teilweise aber auch unfreiwillig zu der hat hierzu mögliche Varianten erstellt und einen Stadt in ihrer heutigen Form zusammen. Ein Zu- Vorschlag unterbreitet. Abschließend ist als eines sammenwachsen zu einer Stadt ist jedoch in den der wichtigen Themen auch für dieses Jahr wie- 10 Jahren des Bestehens noch nicht gelungen. der der Breitbandausbau zu benennen. Nachdem Dies wird aus meiner Sicht leider auch noch eine 2019 für große Teile unserer Stadt schnelleres In- reichliche Zeit dauern. Aber die Hoffnung stirbt ja ternet bereitgestellt werden konnte, soll der Aus- bekanntermaßen zuletzt. Ich jedenfalls gebe die bau für das gesamte Stadtgebiet in diesem Jahr Hoffnung auf ein Zusammenwachsen nicht auf. abgeschlossen werden. Zurückblickend ist festzustellen, dass in den ge- meinsamen Jahren auch bereits einiges erreicht Ich lade Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, ein, an wurde. Vieles liegt jedoch noch vor uns. Den be- der Entwicklung unserer Stadt weiter mitzuwirken. stehenden Investitionsstau aufzuholen, wird aber Sei dies in einem der Räte, in der Freiwilligen Feu- ebenfalls noch eine reichliche Zeit dauern. erwehr, im Verein, in anderer ehrenamtlicher Funk- tion oder einfach durch konstruktive Hinweise und Große Schritte in diese Richtung werden wir auch Vorschläge. in diesem Jahr leider nicht machen können. Der Haushalt der Stadt lässt dafür keinen Spielraum Ihr Thomas Schneider zu. Trotzdem soll die Entwicklung unserer Stadt Bürgermeister Die nächste Ausgabe Annahmeschluss für redaktionelle erscheint am: Beiträge und Anzeigen: Donnerstag, dem 13. Februar 2020 Montag, der 27. Januar 2020 Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 1/2020 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße 1 06369 Südliches Anhalt 06388 Südliches Anhalt 06386 Südliches Anhalt Tel.: 034978 265-0 Tel.: 034978 265-0 Fax: 034978 265-55 Fax: 034976 242-19 E-Mail: info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Montag: - Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: - Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: - Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Ortsvorsteher, Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsvorsteher, Büro Sprechzeiten Telefon/E-Mail Ortsbürgermeister/-in Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, jeden 3. Dienstag im Monat: Tel.: 034976 32104 OT Edderitz 16.00 - 18.00 Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 6, nach Vereinbarung Tel.: 0157 56434382 OT Fraßdorf Glauzig Lutz Schönburg Dorfstraße 38, nach Vereinbarung Tel.: 0176 62249661 OT Glauzig Görzig Swen Meyer Am Anger 1, nach kurzfristiger Vereinbarung, Tel.: 034975 18309 OT Görzig nach 17.00 Uhr Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, jeden 1. und 3. Dienstag von 17.00 - OT Gröbzig 18.00 Uhr Großbadegast Arno Reinsdorf Am Stangenteich 1, jeden 3. Donnerstag im Monat von Tel.: 0175 9621442 OT Großbadegast 16.00 - E-Mail: Kuni.Reinsdorf@t-online.de (Kulturzentrum) 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, nach Vereinbarung Tel.: 0157 81807241 OT Hinsdorf Libehna Matthias Schütz Mühlenstraße 13, nach Vereinbarung Tel.: 01577 4009228 OT Libehna E-Mail: ma-schuetz@web.de Maasdorf Andreas Böhme Dorfstraße 27, nach Vereinbarung Tel.: 0163 2511886 OT Maasdorf E-Mail: Andreas.Boehme@vb-select.de Meilendorf Silke Ziehm Meilendorfer Straße 16, nach Vereinbarung Tel.: 0157 85306666 OT Meilendorf Piethen Gesine Bihlmeyer Dorfstraße 21, jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: Tel.: 034976 32633 OT Piethen 17.00 - 18.00 Uhr Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15a, nach Vereinbarung Tel.: 0151 40164349 OT Prosigk Quellendorf Doris Zimmermann Schulstraße 16, nach Vereinbarung Tel.: 034977 21423 u. 0170 9490838 OT Quellendorf Radegast Hans-Helmut Schaaf Marktplatz 1, jeden Dienstag von 17.00 - 18.30 Uhr Tel.: 0151 61568200 OT Radegast und nach Vereinbarung E-Mail: obm.radegast@t-online.de Reinsdorf Rainer Poppe Friedensstraße 7, nach Vereinbarung Tel.: 0176 63802368 OT Reinsdorf Reupzig Heike Rumrich Dorfstraße 56a, nach Vereinbarung Tel.: 034977 21592 OT Reupzig Riesdorf Anke Schadewald Dorfstraße 7, nach Vereinbarung Tel.: 034978 22645 OT Riesdorf Scheuder Norman Tarnow Lausigker Str. 41, nach Vereinbarung Tel.: 0160 4474742 OT Lausigk Trebbichau Carsten Bartz Dorfstraße 2, nach Vereinbarung Tel.: 034975 21657 a. d. Fuhne OT Hohnsdorf Weißandt-Gölzau Burkhard Bresch Hauptstraße 31, OT Weißandt-Gölzau jeden Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr Tel.: 034978 30685 (Haus 1, Zi. 211) Werdershausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, nach Vereinbarung Tel.: 034976 383936 OT Werdershausen Wieskau Peter Leiser An der Gemeinde 5, OT Wieskau nach Vereinbarung Tel.: 034976 21272 Wörbzig Hubert Schüppel Schulstraße 9, nach Vereinbarung Tel.: 034976 26426 u. 0178 1314468 OT Wörbzig Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstraße 40, nach Vereinbarung Tel.: 0177 2598712 OT Zehbitz
Seite 3, Nr. 1/2020 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung Schiedsstelle der Stadt Südliches Anhalt gez. Dr. Zschoche Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- von 16.00 - 18.00 Uhr und Gewerbeförderungsausschusses und nach telefonischer Vereinbarung über die Tel.-Nr. 034978 26522 Bekanntmachung Ort: Haus 2, Erdgeschoss, Zimmer 109, Am Mittwoch, dem 22.01.2020, 19:00 Uhr, findet im Sitzungs- Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Südli- 06369 Südliches Anhalt ches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, eine öffentliche/nichtöffentli- che Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung Bekanntmachung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe- Am Dienstag, dem 21.01.2020, 18:00 Uhr, findet im Sitzungs- senden Mitglieder raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Süd- 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit liches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, eine öffentliche/nichtöf- 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und fentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und der dazu vorliegenden Anträge Gewerbeförderungsausschusses statt. 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Tagesordnung vorangegangenen Sitzung/en A: Öffentlicher Teil 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 1. Eröffnung der Sitzung 8. Einwohnerfragestunde 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe- 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: senden Mitglieder 9.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si- 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit cherung und Durchführung von Kompensationsmaßnah- 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und men zum Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im der dazu vorliegenden Anträge Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord- 8. Einwohnerfragestunde nung und der dazu vorliegenden Anträge 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 9.1. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum Repow- 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils ering im Windpark Trebbichau an der Fuhne und gleich- der vorangegangenen Sitzung/en zeitigen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen 9.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Vorlagen: Baugesetzbuch zur Errichtung und Betrieb von 3 Wind- 16.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- energieanlagen im Windpark Quellendorf I unter Berück- ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind- sichtigung des Repowering von 2 technisch veralteten energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte- Windenergieanlagen im Landkreis Harz im Rahmen des witz (Windpark Weißandt-Gölzau II) Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissions- 16.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- schutzgesetz ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind- 9.3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si- energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz cherung und Durchführung von Kompensationsmaßnah- (Windpark Weißandt-Gölzau II) men zum Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt 18. Schließung der Sitzung 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung gez. Schneider Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord- Bekanntmachung nung und der dazu vorliegenden Anträge Am Mittwoch, dem 29.01.2020, 19:00 Uhr, findet im Gemein- 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes dezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils Anhalt OT Weißandt-Gölzau, eine öffentliche/nichtöffentliche der vorangegangenen Sitzung/en Sitzung des Stadtrates statt. 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) Tagesordnung 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen A: Öffentlicher Teil Vorlagen: 1. Eröffnung der Sitzung 16.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe- ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind- senden Mitglieder energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte- 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit witz (Windpark Weißandt-Gölzau II) 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und 16.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- der dazu vorliegenden Anträge ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind- 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der (Windpark Weißandt-Gölzau II) vorangegangenen Sitzung/en
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 1/2020 7. Bericht der Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentli- EGSA-SR-68-04/2019 die Aufgaben- und Vermögensübertragung chen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse Trinkwasserversorgung in den Ortschaf- 8. Bericht des Bürgermeisters ten Görzig, Glauzig, Trebbichau an der 9. Einwohnerfragestunde Fuhne, Wieskau, Reinsdorf und Rade- 9.1. Bericht aus Verbänden gast 10. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: EGSA-SR-69-04/2019 Zusammenlegung und Erweiterung be- 10.1. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum Repowe- stehender Wasserkonzessionsverträge ring im Windpark Trebbichau an der Fuhne und gleichzei- EGSA-SR-70-04/2019 Prioritätenentscheidung der Stadt Süd- tigen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 liches Anhalt hinsichtlich der Investiti- „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ onsbedürftigkeit an den Grundschulen 10.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Bau- in Trägerschaft der Stadt – Edderitz, gesetzbuch zur Errichtung und Betrieb von 3 Windenergie- Görzig, Quellendorf und Radegast anlagen im Windpark Quellendorf I unter Berücksichtigung EGSA-SR-71-04/2019 3. Änderung der Satzung der Stadt des Repowering von 2 technisch veralteten Windenergiean- Südliches Anhalt über die Erhebung lagen im Landkreis Harz im Rahmen des Genehmigungs- von Gebühren für die Nutzung der Dorf- verfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gemeinschaftshäuser (Gebührensat- 10.3. Stellungnahme zum Antrag der Freien Wähler zur Verab- zung) schiedung eines Petitionsantrages „Erneuerbare Energi- EGSA-SR-72-04/2019 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2 en“/Leitlinienpapier für den Land- und Bundestag Baugesetzbuch (BauGB) für den vorzeiti- 10.4. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si- gen Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndor- cherung und Durchführung von Kompensationsmaßnah- fer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt men zum Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Südliches Anhalt sowie der ortsüblichen Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 11. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) BauGB 12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung EGSA-SR-73-04/2019 Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Bauleistungen, Sanierung Elektro- B: Nichtöffentlicher Teil anlage, Heizung, Maler- und Fußboden- 13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord- legearbeiten in der Grundschule Käthe nung und der dazu vorliegenden Anträge Kollwitz im OT Quellendorf 14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes EGSA-SR-74-04/2019 Annahme und Verwendung von einer 15. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils Schenkung der vorangegangenen Sitzung/en EGSA-SR-75-04/2019 Verkauf von Grund und Boden in der Ge- 16. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) markung Gnetsch, Flur 1, Flurstück 1105 17. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen tlw. und Gemarkung Weißandt-Gölzau, Vorlagen: Flur 5, Flurstücke 151/2 tlw. und 152/2 17.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind- energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte- 3. Änderung der Satzung der Stadt witz (Windpark Weißandt-Gölzau II) Südliches Anhalt über die 17.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind- Erhebung von Gebühren für die Nutzung energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz der Dorfgemeinschaftshäuser (Windpark Weißandt-Gölzau II) 18. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöf- (Gebührensatzung) fentlicher Teil) Aufgrund der §§ 5, 8, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgeset- 19. Schließung der Sitzung zes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) in der derzeit gültigen Fassung in gez. Rinke Verbindung mit den §§ 2 und 5 des Kommunalabgabegesetzes des Vorsitzende des Stadtrates Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 13.12.1996 (GVBL. LSA S. 405) in der zurzeit gültigen In der Sitzung des Haupt- und Fassung beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.12.2019 folgende Finanzausschusses am 27.11.2019 3. Änderung der Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftshäuser: wurde folgender Beschluss gefasst §1 Änderung Beschlussnummer Beschluss über … EGSA-HF-07-03/2019 die Vergabe – Server-Erneuerung/Ver- § 3 Gebührenfreie Benutzungen wird wie folgt geändert: waltung Gebühren werden nicht erhoben für die Benutzung und Überlas- sung eines Dorfgemeinschaftshauses für: In der Sitzung des Stadtrates 1. Veranstaltungen des Ortschaftsrates, 2. Einwohnerversammlungen, der Stadt Südliches Anhalt am 03.12.2019 3. Veranstaltungen anlässlich nationaler Feiertage, Erinne- wurden folgende Beschlüsse gefasst rungs- und Gedenkfeiern, 4. Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine, Parteien, der Seni- Beschlussnummer Beschluss über … orenbegegnung sowie zugelassene Glaubensgemeinschaften, EGSA-SR-65-04/2019 die Haushaltssatzung für das Haus- 5. Veranstaltungen kultureller oder der Volksbildung dienender haltsjahr 2020 Art wie z.B. Vorbereitung Ortschaftsfeste, Verkehrsteilneh- EGSA-SR-66-04/2019 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsat- merschulungen, zung der Einheitsgemeinde Stadt Süd- 6. für ehrenamtliche Mitglieder der Einsatz- sowie der Alters- liches Anhalt und Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der EGSA-SR-67-04/2019 die Abberufung des stellvertretenden Orts- zum Stadtgebiet der Stadt Südliches Anhalt gehörenden wehrleiters der Ortsfeuerwehr Radegast Ortsfeuerwehren zu folgenden Anlässen:
Seite 5, Nr. 1/2020 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt a) runder Geburtstag: 20.; 30.; 40.; 50.; 60.; 65.; 70.; 80.; 90.; Südliches Anhalt, den 04.12.2019 100. usw. aller 10 Jahre b) folgender Ehejubiläen: Hochzeit, Silberhochzeit, Golde- ne Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit. §2 Inkrafttreten Die 3. Änderung zur Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Schneider öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bürgermeister Stellenausschreibung Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt wegen der Vertretung vertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen. für Mutterschutz- und Elternzeit ab dem 01.02.2020 bis Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Be- 30.06.2021 eine Personalstelle als werbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Sachbearbeiter Kindertagesstätten/Schulen (m/w/d) Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum 16.01.2020 im in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt nach dem verschlossenen Umschlag an folgende Adresse zu richten: Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Stadt Südliches Anhalt Das Aufgabengebiet umfasst alle Tätigkeiten, die im Bereich FB I / Personalwesen Kindertagesstätten, Horte und Grundschulen zu erledigen Kennwort: Bewerbung Sachbearbeiter Kindertagesstät- sind, insbesondere: ten/Schulen • Kindertagessstätten- und Schulentwicklungsplanung Weißandt-Gölzau • Verwaltung und Unterhaltung der Einrichtungen Hauptstraße 31 • Beschaffung von Waren und Dienstleistungen 06369 Südliches Anhalt • Haushaltssachbearbeitung Voraussetzungen: Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfach- nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der angestellte/r (oder vergleichbarer Abschluss) möglichst Stadt Südliches Anhalt und werden nicht zurückgesandt. Nach mit Berufserfahrung Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewer- • Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit so- bungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber(innen) vernich- wie kontinuierliche Arbeitsweise tet. Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Aufgrund des vielseitigen Betätigungsfeldes wird ein hohes Maß Mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen willigt der Bewerber in an Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereit- eine Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten schaft, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit vorausgesetzt. im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren ein. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönli- gez. Thomas Schneider chen Voraussetzungen ist eine Vergütung entsprechend des Tarif- Bürgermeister Bekanntmachung Nach Bundesmeldegesetz (BMG) kann jede Einwohnerin und je- Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen ins- der Einwohner der Übermittlung ihrer/seiner Daten ohne Angabe gesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der von Gründen und kostenfrei widersprechen: Meldebehörde der Stadt Südliches Anhalt mit Sitz in 06369 Süd- a) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahl- liches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, oder in der vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstim- Außenstelle im OT Gröbzig, Marktplatz 1, schriftlich oder münd- mungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50(1) lich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, BMG) die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebe- b) an Mandatsträger sowie Presse und Rundfunk über Alters- hörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der und Ehejubiläen (§ 50(2) BMG) Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet. c) an Adressbuchverlage (§ 50(3) BMG) d) an Religionsgemeinschaften gemäß § 42(3) BMG Ihre Meldebehörde IMPRESSUM Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint monatlich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber, Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen Teil: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALTHauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mit- teilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht. - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: (034978) 265-10
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 1/2020 Öffentliche Bekanntmachung Die nachgereichten Unterlagen, einschließlich die (schon bekann- ten) entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen zur Die Windpark Quellendorf Eins GmbH & Co. KG, Schweizer Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie fachbehördlichen Stel- Straße 3a in 01069 Dresden beantragte beim Landkreis Anhalt- lungnahmen und Erwiderungen des Vorhabenträgers, die die An- Bitterfeld die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 Bun- gaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser zum Betrieb von Auswirkungen enthalten und der Genehmigungsbehörde zum 3 Windenergieanlagen (WEA bzw. WKA) im Windpark Zeitpunkt der Bekanntmachung vorlagen, liegen in der Zeit vom Quellendorf I vom Typ Vestas V150-4,2 MW (2x NH 166 m) 17.01.2020 bis einschließlich 17.02.2020 & V136-4,2 MW [1x NH 115 (112m Turm + 3m Fundamenterhöhung)] unter Berücksichtigung bei folgenden Behörden aus und können dort zu den angegebe- des Repowerings von zwei technisch veralteten nen Werktagen und Zeiten eingesehen werden: Windenergieanlagen im Landkreis Harz, 1. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Gemarkung Ditfurt Beratungsraum E64 Zeppelinstr. 15 (Anlage gemäß Nr. 1.6.2 V des Anhangs 1 der ersten Verord- 06366 Köthen (Anhalt) nung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) am Standort in der Gemarkung Libbesdorf, Flur 5, Flurstücke Mo. 09.00 bis 12.00 Uhr 76, 29 und Quellendorf, Flur 2, Flurstück 21. Di. 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Das Vorhaben wurde bereits der Öffentlichkeit nach den Bestim- Mi. 09.00 bis 12.00 Uhr mungen des § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Do. 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren Fr. 09.00 bis 12.00 Uhr – 9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht. Ein Erörterungster- 2. Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt min fand am 27.08.2019 statt. OT Weißandt-Gölzau Mit Datum vom 27.11.2019 wurden ergänzende naturschutz- Zimmer 111 und immissionsschutzfachliche Unterlagen nachgereicht, die Hauptstr. 31 einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Bestim- 06369 Weißandt-Gölzau mungen des Zweiten Abschnitts der 9. BImSchV bedürfen. Neben den (schon bekannten) entscheidungserheblichen Berich- Mo. 9.00 bis 12.00 Uhr ten und Empfehlungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit: Di. 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mi. 9.00 bis 12.00 Uhr - UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Be- Do. 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr gleitplan, Fr. geschlossen - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, - Avifaunistische Untersuchungen für einen geplanten Wind- 3. Einheitsgemeinde Osternienburger Land energiepark bei Quellendorf/LK Anhalt-Bitterfeld, Sachsen- OT Osternienburg Anhalt, Zimmer 21A - Horstkartierung 2014, Rudolf-Breitscheid-Straße 32e - Raumnutzungsanalyse 2015, 06386 Osternienburger Land - UVP-Anlage 5 Fledermausgutachten zum geplanten Wind- energiestandort Quellendorf im Land Sachsen-Anhalt, Mo. 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr - Visualisierung, Di. 09.00 bis 12.00 Uhr - Schallgutachten, Mi. geschlossen - Schattengutachten und Do. 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr - Vorprüfung FFH-Verträglichkeit FFH-Gebiet FFH0125 „Bram- Fr. 09.00 bis 12.00 Uhr bach südwestlich Dessau“ Windpark Quellendorf I, 4. Rathaus Roßlau werden ergänzend folgende Unterlagen ausgelegt: Untere Immissionsschutzbehörde - Erfassung der Greif- und Großvögel im Windpark Quellendorf I Zimmer 2.13 (September 2019), Markt 5 - Kartographische Darstellung der Erfassung windkraftrele- 06862 Dessau-Roßlau vanter Greif- und Großvögel im 3 km Umkreis des Windparks Quellendorf I, Mo. 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr - 1. Nachtrag UVP-bericht mit integriertem Landschaftspflege- Di. 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr rischem Begleitplan (November 2019), Mi. 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr - 1. Nachtrag UVP-bericht mit integriertem Landschaftspflege- Do. 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr rischem Begleitplan, Anlage 1 Artenschutzrechtlicher Fach- Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr beitrag (November 2019), - Schalltechnisches Gutachten (Juli 2019) und Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 17.01.2020 bis - Schattenwurfprognose (August 2019). einschließlich 16.03.2020 schriftlich oder in elektronischer Form bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stelle erhoben wer- Die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen so- den, bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen. wie die ergänzenden Unterlagen gem. § 20 Abs. 2 UVPG, sind Die Einwendungsmöglichkeit sowie die Erörterung be- über das zentrale Internetportal der Länder unter folgendem schränken sich gem. § 8 Abs. 2 letzter Satz der 9. BImSchV Link: https://www.uvp-verbund.de/portal/ mindestens bis zum i. V. m. § 22 Abs. 1 UVPG nur auf die vorgesehenen Änderun- Eintreten der Bestandskraft der Entscheidung abrufbar. gen der nachgereichten ergänzenden Unterlagen.
Seite 7, Nr. 1/2020 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsver- Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) fahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf beson- in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. ders privatrechtlichen Titeln beruhen. 686), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1294), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flur- die volle und leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Aus bereinigung keine aufschiebende Wirkung haben. den Einwendungen muss erkennbar sein, weshalb das Vorha- ben für unzulässig gehalten wird. Die Einwendungen werden der Hinzugezogen werden: Antragstellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders Gemarkung Raguhn werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, wenn Flur 7 Flurstücke 95/1, 95/2, 97/3, 146, 148, 149, 150, diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs- 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, verfahrens nicht erforderlich sind. 159, 210, 160 Gemarkung Retzau Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmi- Flur 2 Flurstücke 304, 323, 328 gungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens da- Gemarkung Sollnitz rüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die frist- Flur 6 Flurstücke 222 und formgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern. Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeich- Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser nis der Verfahrensflurstücke aufgeführt, welches Bestandteil wie folgt statt: dieser Anordnung ist. Datum: 31. März 2020 Begründung: Beginn der Erörterung: 10:00 Uhr Mit Beschluss vom 21.04.2016 wurde das Flurbereinigungsver- Ort der Erörterung: Kreistagssitzungsaal fahren Retzau-Mulde durch die Obere Flurbereinigungsbehörde Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) angeordnet. Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Bei Bedarf Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbe- wird in dieser Veranstaltung ein Termin für die Fortführung der reinigungsgebietes anordnen, wenn der Zweck der Flurbereini- Erörterung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass form- gung besser erreicht werden kann. und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben Eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes ist des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erho- immer dann anzunehmen, wenn sie keine wesentlichen Aus- ben haben, erörtert werden. wirkungen auf die Planung und die Bodenordnung hat. Das ist vorliegend der Fall. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschrifts- Für die Umsetzung der Deichbaumaßnahme ist es erforderlich, das listen unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Verfahrensgebiet an die geplante Neugestaltung anzupassen. Da- Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Ver- für müssen Flurstücke zum Verfahren hinzugezogen werden. Des fahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, Weiteren dürfen nach dem Flurbereinigungsgesetz nur ganze Flur- der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als stücke in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen werden. Dem- Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmäch- zufolge ist es erforderlich, wegen einer flächenmäßig geringfügigen tigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person Inanspruchnahme eines Teils eines Flurstücks durch das Unterneh- sein. Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenannten Angaben men, ein verhältnismäßig großes, rechtlich selbständiges Flurstück nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen nachträglich in das Flurbereinigungsgebiet einzubeziehen. Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben. Das Vorhaben ist Bestandteil der Hochwasserschutzkonzepti- Entscheidet die Genehmigungsbehörde, dass kein Erörterungs- on des Landes Sachsen-Anhalt. Der Hochwasserschutz ist eine termin stattfindet, wird dies bekannt gegeben. Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, bei dem die Interes- sen der durch das Vorhaben belasteten Eigentümer gegenüber Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung den öffentlichen Interessen zurücktreten müssen. Der uneinge- über die Einwendungen und den Genehmigungsantrag, mit Ausnah- schränkte Zugriff des Unternehmensträgers auf alle von dem Vor- me an die Antragstellerin, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt. haben betroffenen Flächen wird gewährleistet. Nutzungskonflik- te werden frühzeitig entschärft und widersprüchliche Interessen gez. Wohmann harmonisiert. Die Vorteile von Besitz- und Nutzungsregelungen Dezernentin können den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Landkreis Anhalt-Bitterfeld ________________________________________________________ Grundstücke so schnell wie möglich verschafft werden. Da Schäden bzw. Nachteile nur im Flurbereinigungsverfahren Amt für Landwirtschaft, Dessau, den 27.11.2019 unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Inte- Flurneuordnung und Forsten Anhalt ressen der Beteiligten gemindert bzw. durch Neugestaltung be- Kühnauer Str. 161 seitigt werden können und dies sofort und weiterhin baubeglei- 06846 Dessau-Roßlau tend geschehen muss, ist nach all dem die sofortige Vollziehung Flurbereinigungsverfahren Retzau-Mulde der 1. Änderungsanordnung geboten. Verf.-Nr.: 611-17AB3068 Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Öffentliche Bekanntmachung Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, 1. Änderungsanordnung sind innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. Bekanntmachung dieser 1. Anordnung - beim Amt für Landwirt- F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Str. 161, Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), wird hiermit die Ände- 06846 Dessau-Roßlau, anzumelden. rung des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfah- Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft, ren Retzau-Mulde angeordnet. Flurneuordnung und Forsten Anhalt innerhalb einer von diesem Zum Verfahrensgebiet werden die genannten Flurstücke hinzu- zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ab- gezogen. lauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Durch die Hinzuziehung der Flurstücke umfasst das Verfahrens- Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der gebiet nunmehr eine Fläche von ca. 466,94 ha. Das geänderte Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten Verfahrensgebiet ist auf der zu dieser Anordnung gehörigen Ge- lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekannt- bietskarte dargestellt. gabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 1/2020 Werden Rechte erst nach Ablauf der vorgezeichneten Frist an- gemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirt- schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Ver- handlungen und Festsetzungen gelten lassen. Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübergang außer- halb des Grundbuches unrichtig geworden sind, werden die Betei- ligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuch- amt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung von Un- terlagen für die Grundbuchberichtigung alsbald nachzukommen. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums nach § 34 Flurbe- reinigungsgesetz (FlurbG): Von der Bekanntgabe dieser 1. Anordnung an bis zur Unan- fechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes sind Änderungen in der Nutzungsart der Grundstücke, die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken, Einfriedungen u.ä. sowie die Be- seitigung von Pflanzungen unter bestimmten Voraussetzungen nach § 34 FlurbG von der Zustimmung des Amtes für Landwirt- Aufforderung zur Aufnahme schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt abhängig. Im Falle in die Grundschule der Stadt Köthen (Anhalt) der Nichtbeachtung des Zustimmungserfordernisses können für das Schuljahr 2021/2022 die Änderungen im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben und die Wiederherstellung des früheren Zustandes oder 1. Alle Eltern, deren Kinder bis zum 30.06.2021 das 6. Lebensjahr Ersatzanpflanzungen angeordnet werden. Unter bestimmten vollendet haben und ihren Wohnsitz in der Ortschaft Großba- Voraussetzungen stellen solche Veränderungen eine Ordnungs- degast mit den Ortsteilen Großbadegast, Kleinbadegast und widrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Pfriemsdorf haben, sind aufgerufen, diese in der Grundschule „Kastanienschule“ der Stadt Köthen (Anhalt) anzumelden. Rechtsbehelfsbelehrung Sie haben alternativ die Möglichkeit, ihr Kind an der Evange- Gegen diese 1. Anordnung kann innerhalb von einem Monat lischen Grundschule, Stiftstraße 12, anzumelden. nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. 2. Kinder, die bis zum 30.06.2021 das 5. Lebensjahr vollenden, Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig ein- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, geschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau zu richten. 3. An der Grundschule „Kastanienschule“ muss bei der Anmel- dung das Kind persönlich vorgestellt werden. Im Auftrag 4. Bei der Anmeldung des Schulanfängers sind unbedingt die Ge- burtsurkunde und der Nachweis über das Sorgerecht mitzubrin- gez. Mende gen. Falls nicht vorhanden, erhalten Sie den Nachweis über das Sorgerecht beim Jugendamt des LK Anhalt-Bitterfeld, Am Flug- platz 1, 06366 Köthen, Telefon 03496 601684 oder 03496 601687. Die vorstehende 1. Anordnung mit Gebietskarte liegt in Original- 5. Termine der Anmeldung: größe im Rathaus der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, Grundschule „Kastanienschule“, Kastanienstraße 1b 06779 Raguhn-Jeßnitz, im Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau, Mittwoch, 26.02.2020 14.00 bis 17.00 Uhr Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau, in den Diensträumen des Donnerstag, 27.02.2020 14.00 bis 17.00 Uhr Verwaltungsamtes der Stadt Gräfenhainichen, Markt 1, 06773 6. Die Eltern werden gebeten, gemäß § 41, Abs. 1, Satz 2 Gräfenhainichen, im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Mul- SchulG LSA, ihre Kinder grundsätzlich in der für ihren Ein- destausee, OT Pouch, Neuwerk 3, 06774 Muldestausee, im zugsbereich zuständigen Grundschule anzumelden. Verwaltungssitz der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, in Ausnahmefäl- Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, im Ortsteil Bitterfeld, len einen Antrag gemäß § 41, Abs. 1, Satz 3 SchulG LSA für Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, in der Stadtverwaltung der eine Beschulung Ihres Kindes in einem anderen Schulbezirk Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, zu stellen. 06369 Südliches Anhalt, Stadt Zörbig, Markt 12, 06780 Zörbig, sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gez. Birgit Schlendorn Anhalt zwei Wochen lang nach seiner Bekanntgabe zur Einsicht- Amtsleiterin Schul-, Sport- und Jugendamt nahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Bekanntmachung des Zweckverbandes – Gewerbegebiet „Um die Dorfstätte“ der Haushaltssatzung 2020 (gemäß § 16 (1) GKG i. V. m. § 102 (2) KVG LSA) Auf Grund der §§ 11 und 12 der Verbandssatzung vom 13.12.2005, der §§ 13 (1) und 16 (1) des Gesetzes über die Gebietskarte siehe rechte Spalte Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26.2.1998, in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, und des § 100 des Kom- munalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.6.2014 (GVBl. S. 288 ff), in der jeweils zurzeit gül- tigen Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 14.11.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfül- lung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich an-
Seite 9, Nr. 1/2020 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt fallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die Wirtschaftsart und Lage: Gebäude- und Freifläche, Walther-Ra- Einzahlungen und die zu leistenden Auszahlungen enthält, wird thenau-Straße 7, 1. im Ergebnisplan mit dem Größe: 525 m² a) Gesamtbetrag der Erträge auf 180.800,00 € Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.09.2010 in das Grund- b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 122.800,00 € buch eingetragen. 2. im Finanzplan mit dem Verkehrswert: 143.000,00 € a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit auf 126.700,00 € Objektbeschreibung: b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Walther-Rathenau-Straße 7, 06369 Südliches Anhalt OT Rade- Verwaltungstätigkeit auf 62.700,00 € gast; zweigeschossiges, teilweise unterkellertes Wohn- und Ge- c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der schäftshaus (Vorderhaus, Seitenflügel - hofseitig -), mit einer Gewerbeeinheit und vier Wohnungen; Baujahr vermut- Investitionstätigkeit auf 0,00 € lich vor 1990, Mitte der 90er Jahre umfassende Modernisierun- d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der gen. Investitionstätigkeit auf 0,00 € Die erste Beschlagnahme wurde am 20.09.2010 bewirkt. e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Köthen montags bis Finanzierungstätigkeit auf 0,00 € freitags in der Zeit 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich diens- d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der tags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Zimmer 16 ein- Finanzierungstätigkeit auf 88.000,00 € gesehen werden. festgesetzt. §2 Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteige- rungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de (3K 62/10). Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Inves- titionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0,00 € festgesetzt. §3 Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt. Mitteilungen §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zah- lungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung Umstellung auf elektronische von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird Eingangsrechnungen auf 15.000,00 € Mit der EU-Richtlinie 2014/55 und dem E-Rechnungsgesetz festgesetzt. Sachsen-Anhalt i.V.m. § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- §5 beschränkungen sind öffentliche Auftraggeber spätestens ab dem 18.04.2020 verpflichtet, Rechnungen nur noch in elektro- Die Umlage für die Mitglieder des Zweckverbandes wird auf nischer Form zu empfangen und zu verarbeiten (E-Rechnung). 125.700,00 € Die Stadt Südliches Anhalt hat hierfür die Voraussetzungen ge- festgesetzt. schaffen, so dass die Umstellung bereits zum 07.02.2020 er- Davon trägt die Stadt Köthen (Anhalt) 94.275,00 € folgt. und die Stadt Südliches Anhalt 31.425,00 €. Unter E-Rechnung versteht man alle Rechnungen, die den Vor- gaben der Europäischen Union entsprechen (Rechnungen im PDF-, JPEG oder TIF-Format, XML-Format). Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, so dass ihre automatische und elektronische Verarbeitung möglich ist. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen zukünftig an folgende E-Mail- Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- Adresse: post@suedliches-anhalt.de kanntgemacht. Mit Schreiben vom 11.12.2019 sieht die Kom- - Jede Rechnung (inkl. Anlagen) muss in einer einzelnen munalaufsichtsbehörde von einer Beanstandung ab. Der PDF/A-Datei enthalten sein. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 liegt in der Zeit vom - Jede Rechnung muss in einer gesonderten E-Mail übermit- 27.01.2020 bis zum 6.2.2020 im Büro des Oberbürgermeisters telt werden. der Stadt Köthen (Anhalt), 06366 Köthen (Anhalt), Marktstraße - Es dürfen keine gepackten Dateien genutzt werden. 1 - 3, Zimmer 27, zu den Sprechzeiten (Mo. 9:00 - 12:00 Uhr, Di. Für eine reibungslose Abwicklung benötigen wir daher Rech- 9:00 - 12:00 Uhr, Mi. geschlossen, Do. 8:00 - 12:30 und 13:30 - nungen, die alle notwendigen Informationen enthalten. Diese 17:00 Uhr, Fr. 9:00 - 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. sind insbesondere folgende: ________________________________________________________ - Rechnungen müssen die Anforderungen des § 14 UStG er- füllen. Amtsgericht Köthen - Der korrekte und vollständige Unternehmensname muss mit Beschluss korrekter Anschrift aufgeführt sein. - Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem Lieferdatum liegen. Terminbestimmung - Ihre vollständige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. 3 K 62/10 Steuernummer ist anzugeben. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 22. Januar 2020, - Ihre aktuelle und vollständige Bankverbindung ist anzuge- 10.00 Uhr, im Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, 06366 ben. Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss), versteigert werden: - Die Brutto- und Nettorechnungswerte (mit Steuerbetrag) sind das im Grundbuch von Radegast Blatt 761 eingetragene Grund- aufgegliedert. stück; - Die Währung ist ausgewiesen. lfd. Nr. 1, Gemarkung Radegast, Flur 3, Flurstück 99, - Die Rechnung darf kein Duplikat sein.
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 1/2020 - Das eingereichte Dokument muss eine Rechnung oder ein sen-Anhalt das Beratungshilfeprogramm an. Hier können bis zu gültiger Ersatz sein (Bestellscheine, Kontoauszüge, Briefe 50 % der Beratungshonorare erstattet werden. Die Maximalsumme usw. sind für die Verarbeitung unzulässig). der zuwendungsfähigen Honorare ist auf 12.000 Euro (netto) be- - Die Rechnung muss maschinell lesbar sein (keine handge- grenzt. Unternehmen können auf einen gelisteten Berater aus schriebene Rechnung). dem Beraterpool zurückgreifen, um die Unternehmensstrategie Rechnungen, die eine der obigen Anforderungen nicht erfüllen, überprüfen zu lassen, Defizite zu beheben und somit effizienter müssen abgelehnt und zur Korrektur an Sie in elektronischer zu werden. Form zurückgeschickt werden. Der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen- Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsbedingungen entspre- Anhalt findet am 6. Februar 2020 im Technologie- und Grün- chend zeitverzögert gelten. derzentrum Bitterfeld-Wolfen (TGZ), Andresenstraße 1a in 06766 Bitterfeld-Wolfen, statt. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig. Die Terminvergabe übernimmt die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsge- sellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH (EWG), Telefonnummer 03494 638366 oder per Mail unter info@ewg-anhalt-bitterfeld.de. Schneider Bürgermeister Einrichtungen zur Durchführung von Ferienlagern im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf der Internationalen Anhalt-Bitterfeld gesucht Grünen Woche - Interessantes und Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt, in den Sommer- Köstlichkeiten zum „Anhalten und Genießen“ ferien 2020 Ferienlager für Kinder aus einkommensschwachen Im Jahr 2020 organisieren der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld EWG Anhalt-Bitterfeld mbH die Präsentation von Unternehmen haben, zu finanzieren. aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit ihren Produkten und Es werden Einrichtungen gesucht, die ihren Sitz im Landkreis Neuigkeiten bereits zum vierzehnten Mal. Die weltgrößte Messe Anhalt-Bitterfeld haben und über langjährige Erfahrungen bei für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau (IGW) findet vom der Durchführung von Ferienlagern verfügen. 17. bis 26. Januar 2020 in der Messe Berlin statt. Wie gewohnt Die Dauer der geplanten Ferienlager beträgt maximal sieben Tage. finden Besucher in der Länderhalle 23b – Sachsen-Anhalt, Fir- Der Teilnehmerbeitrag wird komplett vom Jugendamt getragen. men der Tourismus- und Ernährungsbranche aus dem Landkreis Alle interessierten Einrichtungen melden sich bitte bis 24. Fe- Anhalt-Bitterfeld. Hierzu fand am 28. November 2019 eine Auf- bruar 2020 beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Anzugeben bzw. taktveranstaltung mit allen Ausstellern und Organisatoren statt. einzureichen sind folgende Daten und Unterlagen: Der Gemeinschaftsstand der Firmen aus dem Landkreis wird • Zeitraum des Ferienlagers die Besucher zur IGW erneut mit einem erprobten Konzept erfri- • Anzahl der Plätze schen. „Bereits zum vierten Mal betreiben wir neben dem klas- • Kostenplan/Kostenkalkulation insgesamt und Kosten pro sischen Standkonzept auch das Anhalt-Bitterfelder Bio-Café. Person Dieses lädt die Besucher zum „anhalten & genießen“ vom Mes- • Konzeption der Maßnahme semarathon ein.“ berichtet Elena Herzel, die Geschäftsführerin Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: der EWG Anhalt-Bitterfeld von den Vorbereitungen zur Messe. Frau Stelter, Tel.-Nr. 03496 601605 Der Stand hält ein breites, immer wechselndes Ausstellerspek- (E-Mail: baerbel.stelter@anhalt-bitterfeld.de) trum bereit. Täglich vor Ort sind die Kaffeerösterei Hannemann Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Eisdiele Matteo. Tageweise werden die Schafmilchkä- Jugendamt serei JAARE, Brauhaus Köthen, Ananastasya, Fläminger Enten- Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) spezialitäten und die Molkerei Hof Pfaffendorf dabei sein. Au- ßerdem ist die Agrar-Insekt GbR, Hof Kühn sowie die Ölmühle Aus dem kirchlichen Leben Fuhneaue am Landkreisstand vertreten. Besuchen Sie uns in Berlin – wir freuen uns auf Sie. KATHOLISCH IN ANHALT Welches Unternehmen zu welcher Zeit an unserem Gemein- schaftsstand anzutreffen ist, können Sie gern bei Frau Zjaba mit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt (Tel.: 03493 341808) vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfragen. und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt), Herz Jesu Osternienburg Ansprechpartner: mit dem Osternienburger Land, Stephan Spehr Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt Projektleiter und weiteren Ortschaften Andresenstraße 1a, 06766 Bitterfeld-Wolfen (OT Wolfen) Telefon: 03494 638368 Anschriften Telefax: 03494 638358 Pfarrbüro für die kath. Gemeinden: E-Mail: s.spehr@ewg-anhalt-bitterfeld.de Pfarrei St. Maria Springstraße 34, 06366 Köthen (Anhalt) Beratungssprechtag der Investitionsbank Tel.: 03496 212240, Fax: 03496 212253 Sachsen-Anhalt E-Mail: koethen.st-maria@bistum-magdeburg.de Positive Entwicklung durch Beratung Home: www.st-maria-koethen.de Die Führung eines Unternehmens fordert von der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern einiges ab. Ständig müssen neue Anpassun- Öffnungszeiten Pfarrbüro gen vorgenommen werden, Pläne verworfen oder umgestaltet wer- Montag 08.30 – 12.00 Uhr den. Auf Innovationen am Markt, neue gesetzliche Richtlinien oder Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr auch personelle Veränderungen muss schnell reagiert werden. Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr Um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern Ent- Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr scheidungen zu erleichtern, bietet die Investitionsbank Sach-
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