Soziales Handeln Tätigkeitsbericht 2017 - Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland
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Inhaltsverzeichnis 01 — S E I T E 4 / Vorwort des Vorstandsvorsitzenden & des Landesgeschäftsführers 02 — S E I T E 8/ Mitgliederentwicklung 2006 bis 2016 03 — Referatsberichte SEITE 10 / Referat Altenhilfe & Pflege SEITE 14 / Referat Eingliederungshilfe & Rehabilitation SEITE 20 / Referat Kinder, Jugend & Familienhilfe SEITE 26 / Referat Arbeitsmarktförderung SEITE 30 / Referat Armut & soziale Sicherung SEITE 34 / Referat Suchthilfe SEITE 38 / Referat Frauenarbeit SEITE 40 / Referat Migration – Integration SEITE 44 / Referat Straffälligenhilfe & Wohnungslosenhilfe SEITE 46 / Referat Selbsthilfe 04 — Qualitätsgemeinschaft SEITE 50 / PARITÄTISCHE Qualitätsgemeinschaft® Behindertenhilfe/Jugendhilfe Rheinland-Pfalz/Saarland (PQG) SEITE 52 / PARITÄTISCHE Qualitätsgemeinschaft® Pflege Rheinland-Pfalz/Saarland (PQG) 05 — Tätigkeitsberichte SEITE 56 / KISS Kontakt- & Informationsstelle für Selbsthilfe, Mainz SEITE 58 / WeKISS – Westerwälder Kontakt- & Informationsstelle für Selbsthilfe, Westerburg SEITE 60 / Kompetenzzentrum Freiwilligendienste (ehem. PSV) SEITE 64 / Kompetenzzentrum Pflegequalität SEITE 68 / Kompetenz – Zentrum Leichte Sprache SEITE 70 / Paritätische Akademie Süd 05 — S E I T E 73 / Kontaktdaten
Vorwort 5 Gemeinsames Vorwort des Vorstandsvorsitzenden & des Landesgeschäftsführers Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vertreterin- Eine dieser Weichenstellungen war die Verabschie- nen und Vertreter unserer Mitgliedsorganisationen dung des Bundesteilhabegesetzes. Dem voraus ge- in Rheinland-Pfalz und im Saarland, gangen war ein breit angelegter Partizipationspro- zess – und eine große Enttäuschung, als der erste wir freuen uns, Ihnen mit diesem Tätigkeitsbericht Gesetzesentwurf vorlag und man feststellen musste, einen Überblick über unsere Arbeit als Spitzenver- dass viele der konstruktiven Hinweise aus eben die- band der Freien Wohlfahrtspflege während der ver- sem Partizipationsprozess nicht aufgegriffen wurden. gangenen zwei Jahre geben zu können. Sie werden Wir als Paritätischer haben uns direkt und klar ver- es diesem Bericht auf den ersten Blick ansehen: wir nehmbar gegen jedwede Verschlechterung für die haben ihn, im Vergleich zu den Berichten aus den Menschen mit Behinderung ausgesprochen und dies vergangenen Jahren, neu und vor allem ansprechen- auch im Rahmen verschiedener Bündnisse kundge- der gestaltet. Wir möchten Ihnen einen Bericht an tan – mit dem Ergebnis, dass viele kritische Rege- die Hand geben, der die fachlichen Themen in der lungen in der finalen Gesetzesvorlage abgewendet gebotenen Tiefe abbildet – und wir wollen Ihnen werden konnten. Nun wird es darum gehen, die zugleich einen Einblick geben über die verschiede- Regelungen des Bundesteilhabegesetzes auf Lände- nen Aktivitäten unseres Landesverbandes. In diesem rebene umzusetzen und im Zuge dessen passende Sinne würden wir uns freuen, wenn Sie unseren Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer als Tätigkeitsbericht immer mal wieder zur Hand neh- auch gleichermaßen für die Menschen mit Behinde- men und insbesondere auch danach schauen, was rung auszuhandeln. Eine ähnlich große Weichenstel- außerhalb Ihres originären Arbeitsbereichs im Paritä- lung ist auch in der Pflege vollzogen worden mit der tischen so alles passiert ist. Verabschiedung der Pflegestärkungsgesetze II und III. Die vergangenen beiden Jahre waren sozialpolitisch Damit verbunden ist unter anderem die seit Jahren mit vielen Herausforderungen –aber vor allem mit diskutierte Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbe- vielen grundlegenden Weichenstellungen– verbunden. griffs. Auch die Auswirkungen und Umsetzungen
Vorwort 6 der Pflegestärkungsgesetze haben und werden uns zu lassen. Dies werden wir in den nächsten Jahren auch in den kommenden Jahren weiter beschäftigen. immer wieder betonen (müssen). In der Hilfe für langzeitarbeitslose Menschen muss- Die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organi- ten wir leider feststellen, dass offenbar immer noch sationen sind in den vergangenen beiden Jahren lei- nicht die erforderlichen politischen Maßnahmen er- der nicht besser geworden. Wir müssen wahrnehmen, griffen wurden, um hier spürbar Abhilfe zu schaffen. dass die finanziellen Spielräume enger, die rechtli- Dies zu forcieren wird eine Aufgabe für die kommen- chen Rahmenbedingungen komplexer werden und den Jahre werden. die über Jahrzehnte unsere soziale Marktwirtschaft Ebenfalls in den kommenden Jahren wird uns mit Si- prägende Subsidiarität an vielen Stellen zu erodie- cherheit wieder die sogenannten „große Lösung“ für ren droht. Hier gilt es, sich mit allem Nachdruck und die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und mit all den guten Argumenten, die für eine starke Jugendhilfe beschäftigen. Auch wenn es für einen Wohlfahrtspflege sprechen, dem entgegen zu stellen. kurzen Zeitraum so aussah, als würde diese noch vor Und mehr noch: wir müssen mit dafür sorgen, dass der Bundestagswahl verabschiedet werden – aber das, unsere Demokratie nicht durch plumpen Populismus was letztlich in Gesetzesform verabschiedet wurde, mit vermeintlich einfachen Antworten erheblichen lässt sich allerhöchstens als „kleine Lösung“ klassi- Schaden nimmt. Ein funktionierender Sozialstaat mit fizieren. Ein weiteres Thema – auch, aber nicht nur aktiven zivilgesellschaftlichen Strukturen und einer in der Kinder- und Jugendhilfe – war die Versorgung solidarischen Gesellschaft – dafür müssen und wer- von geflüchteten Menschen. Hier ist zunächst einmal den wir gut hör- und sichtbar eintreten! festzustellen, dass es mit einem wirklich außerge- Auch im Paritätischen gab es zahlreiche Veränderun- wöhnlichen Engagement von Bürgerinnen und Bür- gen in den vergangenen beiden Jahren. Die größte gern, aber auch von gemeinnützigen Organisationen, Veränderung war sicherlich der Ruhestand unseres gelungen ist, eine Vielzahl dieser Menschen bei uns langjährigen Landesgeschäftsführers Wolfgang Krau- aufzunehmen. In den kommenden Jahren wird es se. Er hat rund drei Jahrzehnte unseren Verband ge- nun um die Integration der geflüchteten Menschen in prägt und ihn in Zusammenarbeit mit den Mitarbei- unsere Gesellschaft gehen. Damit sind große Chancen terinnen und Mitarbeitern des Verbandes zu einem verbunden – aber gleichzeitig auch die Gefahr, dass anerkannten Dienstleister für unsere Mitgliedsorgani- jetzt, nachdem das mediale Interesse spürbar abebbt, sationen und zu einem geschätzten Ansprechpartner auch die dafür erforderlichen Ressourcen nicht mehr und Ratgeber für Politik und Verwaltung gemacht. ohne weiteres zur Verfügung gestellt werden. Die ge- Diesen Weg werden wir auch in den kommenden meinnützigen Organisationen bieten in ihrer Vielfalt Jahren beibehalten. Gemäß der Erkenntnis „nichts und in ihrer regionalen und kommunalen Verwurze- ist so beständig wie der Wandel“, werden wir in lung eine ideale Grundlage, um Integration gelingen den nächsten Jahren systematisch und kontinuier-
Vorwort 7 lich unsere Strukturen und Prozesse überprüfen und so ausrichten und anpassen, dass der Paritätische auch künftig genau diese Rolle – die des kompeten- ten Dienstleisters für seine Mitglieder und die des anerkannten Ansprechpartners für politische Akteure – wahrnehmen kann. Hierfür werden wir uns engagieren – und hierfür bauen wir, wie auch in den vergangenen Jahren, auf die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenar- beit mit unseren Mitgliedsorganisationen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine spannen- de Lektüre. Mit besten Grüßen Prof. Reiner Feth Michael Hamm Vorstandsvorsitzender Landesgeschäftsführer
Mitgliederentwicklung 8 Mitgliederentwicklung 2006 bis 2016 2006 2007 2008 2009 2010 2 011 2012 2013 2014 2015 2016 599 590 583 586 579 581 570 573 557 534 522
Mitgliederentwicklung 9 Herzlich Willkommen. Wir begrüßen ganz herzlich folgende Mitgliedsorganisationen in unserem Landesverband: SPZO gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Ottweiler – Schwesterverband Ambulante Pflege gGmbH, Ottweiler – Lebenshilfe Betreuungsverein Worms-Alzey e.V., Worms – Bildungsverein Eleganz Völklingen e. V., Völklingen – Deutscher Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Mainz, Gem.Kinder- und Jugendhilfe GmbH, Mainz – Mit Jugend gegen Drogen gGmbH, Worms – MZEB Rheinland-Pfalz Nord gGmbH, Neuwied – Neue Haus Sonne gemeinnützige GmbH, Gersheim-Walsheim – Schwesternverband gemeinnützige GmbH, Ottweiler – Karree Eifel e.V. Fachdienst für Familienhilfe und schulische Inklusion, Bitburg – Prisma e. V., Homburg – Help a child e.V. Kinder finden Eltern, Kaltenengers – Stiftung Europäische Begegnung, Föhren – Sozialstation Herrstein-Rhaunen gemeinnützige GmbH, Herrstein – Schutzraum e. V., Ludwigshafen – Verein zur Förderung von In Würde leben e. V., Ruppertsberg – Aktiv e.V., Bad Kreuznach – Arbeitskreis Asyl Speyer e. V., Speyer – Babelfisch - Verein gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen e.V., Karbach – AIM e.V. Kulturprojekte im ländlichen Raum, Burgbrohl – Trägerverein Waldorfkindergarten Neustadt an der Weinstraße e.V., Neustadt an der Weinstraße – AAL- Netzwerk Saar e. V., Saarbrücken – Systemische Kinder- und Jugendhilfen e. V., Urbar – NOVA FamilienZentrum Neuhofen e.V., Neuhofen – Schatzkammer Oberwinter e. V., Remagen-Oberwinter – Tuchfabrik Trier e. V., Trier – Akademisches Bildungszentrum e. V. (ABZ), Kaiserslautern – Dar-in e.V., Saarbrücken – Lernzirkel Ludwigshafen e. V., Ludwigshafen – Erlebniswerkstatt Saar e.V., Taben-Rodt – Leitwerk gemeinnützige Gesellschaft für Sozialpädagogik UG, Nonnweiler – Hand in Hand - Oberes Kylltal e. V., Lissendorf – Impuls Orchidee e.V., Kaiserslautern – AURYN Trier e. V., Trier – SINUS Nachhilfe- und Schüler- betreuung e. V., Worms – Freie Kunstschule Saarlouis e. V., Saarlouis – Gemeinsam Leben – Worms – Wonnegau e. V., Worms – Bernd-Jung-Stiftung, Bobenheim-Roxheim – Mein Seelentröpfchen e.V., Kaiserslautern – Elternkreis Down Syndrom Mainz e.V., Mainz – SK – Andernach Soziales Kompetenz-Zentrum e.V., Andernach – Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V. „Nele“, Saarbrücken – Villa Familia gGmbH, Carlsberg – JUKUSCH Jugendkunstschule Klotten/Kail e.V., Klotten
Referatsbericht 10 Altenhilfe & Pflege ReferentInnen: Harald Kilian, Dr. Elke Nicolay, Regine Paulus, Stephan Tennhardt
Referatsbericht 11 BUNDESEBENE Im Berichtszeitraum stand die vom Gesetzgeber ange- tesicherung, Unterstützung demenzerkrankter stoßene Reform der Gesetzlichen Pflegeversicherung Menschen im Mittelpunkt. Die Pflegestärkungsgesetze (PSG) II 3. Verhandlung von Vergütungs- und und III haben zu weitreichenden und komplexen Rahmenvertragsvereinbarungen Änderungen im Bereich der Gesetzlichen Pflegeversi- 4. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belan- cherung geführt; die Vorgaben zu begleiten und auf ge der Pflege die Ebene der Bundesländer zu transferieren, hat die Referatstätigkeit maßgebend geprägt. Insbesondere Die Referentinnen und Referenten führten dazu über- der Paradigmenwechsel, den das PSG II mit der Ein- wiegend im Rahmen der Pflegegesellschaften Ge- führung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und spräche und Verhandlungen mit den Kranken- und eines entsprechenden Begutachtungsinstruments mit Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern und den So- sich gebracht hat, wird die Pflege nachhaltig beein- zialministerien in den Bundesländern Rheinland-Pfalz flussen. Das PSG III richtet den Fokus auf die Pfle- und Saarland. Außerdem beteiligten sie sich über den geberatung und die Rolle der Kommunen. Ebenfalls PARITÄTISCHEN Gesamtverband an bundesrechtlichen von hoher Relevanz sind Änderungen im Recht der Stellungnahmen und Positionierungen. Gesetzlichen Krankenversicherung des SGB V. Im Berichtszeitraum haben folgende gesetzliche Än- derungen und deren Auswirkungen die Arbeit des RHEINLAND-PFALZ UND Ressorts maßgeblich geprägt: SAARLAND 1. die Beschlussfassung zu den Pflegestärkungsge- setzen II und III, Im Zuge der Änderungen, die die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen mit sich gebracht haben, lassen 2. neue ordnungsrechtliche Vorgaben zur Pflege sich wesentliche Ziele der Arbeit wie folgt skizzieren: in Rheinland-Pfalz (Landesgesetz zur Weiter- entwicklung der Wohnformen und zur Stärkung 1. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pfle- der Teilhabe – LWTG) und die entsprechenden geeinrichtungen und Dienste Durchführungsverordnungen, 2. Stärkung der Paritätischen Dienste durch Infor- 3. die Novellierung des Landesgesetzes zur Sicher- mation, Beratung, Schulungen, Fortbildungs- stellung und Weiterentwicklung der pflegeri- veranstaltungen, und Interessenvertretung schen Angebotsstruktur (LPflegeASG) in Rhein- in relevanten Gremien sowie fachpolitischer land-Pfalz und deren Durchführungsverordnung, Vertretung zu aktuellen Themen wie Fachkräf-
Referatsbericht 12 4. neue ordnungsrechtliche Vorgaben zur Pflege im Saarland (Saarländisches Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz) mit den entsprechen- den Durchführungsverordnungen und 5. die Diskussion zur Reform der Pflegeausbildung. Breiten Raum nahmen die schwierigen und aufwän- digen Verhandlungen zur Umsetzung der Pflegestär- kungsgesetze auf den Landesebenen ein. Dazu gehör- ten auch Vergütungsvereinbarungen, die in Form von landesweit gültigen Pauschalen (Rheinland-Pfalz) bzw. in Form von sogenannte „gebündelten Ein- zelverhandlungen“ (Saarland) vom PARITÄTISCHEN durchgeführt wurden. Daneben beteiligte sich der PARITÄTISCHE auf der Fa- chebene u.a. 1. bei den Landespflegeausschüssen, 2. beim „Pflegepakt Saarland“, 3. bei der Umsetzung des Strukturmodells für eine vereinfachte Pflegedokumentation, 4. bei der Erarbeitung eines Kriterienpapiers zur Novellierung des LPflegeASG und der damit verbunden Neustrukturierung der Pflegestützpunkte, 5. beim Landesprojekt „Gemeindeschwester Plus“, 6. beim WohnPunkt Rheinland-Pfalz im Rahmen des Projektes „Gesundheit und Pflege 2020“, 7. im Beirat der Landesberatungsstelle „Neues Wohnen“. Ein weiterer Schwerpunkt war die Unterstützung bei Fragestellungen, die bei den Mitgliedseinrichtungen in der Praxis auftraten. Diese konnten entweder di- rekt einer Lösung zugeführt werden, oder sie wurden, mit dem Ziel einer Lösung, im Rahmen von Verhand- lungen und Gesprächen mit Kostenträgern bzw. den jeweils zuständigen Stellen, thematisiert.
Referatsbericht 13 In Einzelfällen wurde bei sehr speziellen Frage- stellungen auf weitere Beratungspartner verwiesen Zur Mitgliederinformation über relevante Vorgänge im Bereich der Pflege sowie bei allgemein rechtli- chen Fragen wurden die Mitgliedsorganisationen per Mail-Rundschreiben zeitnah informiert. Der internet- basierte Informationsdienst „Pflegeinform“ ging 2015 ans Netz und wurde von den Mitgliedseinrichtungen sehr gut angenommen. Neben einem öffentlichen Be- reich gibt es bei dieser Plattform für die Mitgliedsein- richtungen auch einen passwortgeschützten Bereich mit einer nach Einrichtungsart geordneten Datenbank. Eine wichtige Rolle im Bereich der Mitgliederkommu- nikation spielen auch die regelmäßig stattfindenden Trägerkonferenzen. In diesen erfolgten auch Abstim- mungen verbandlicher Positionen zu unterschiedli- chen Fragestellungen. Innerverbandlich wurden Organisationsstrukturen durch eine enge Verzahnung mit dem Kompetenz- zentrum Pflegequalität und der Paritätischen Quali- tätsgemeinschaft Pflege sowie durch die Einführung eines monatlichen „Jour-fixe“ des Teams Pflege weiterentwickelt.
Referatsbericht 14 Eingliederungshilfe & Rehabilitation Referentinnen: Christiane Lutz-Gräber und Regina Seibel-Schnell
Referatsbericht 15 BUNDESEBENE Bundesteilhabegesetz Das Jahr 2016 war geprägt durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Arbeitsentwurf, Re- ferentenentwurf und Gesetzesvorlagen sowie Stel- lungnahmen zum Bundesteilhabegesetz. Dieses wurde Ende Dezember 2016 verabschiedet und wird nun stufenweise bis 2023 eingeführt. Da es zu ei- nem Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe führt, sind viele Umsetzungsschritte derzeit noch nicht konkret. Länder und Bund beraten aktuell über eine Vielzahl von Themen, wie die Teilhabe- planung, die Umsetzung des Gesamtplanes, die An- forderungen an die neuen Rahmenverträge in den Ländern, die Trennung der existenzsichernden Leis- tungen von den Fachleistungen und vieles mehr. Auch die Vielzahl der im Gesetz vereinbarten Evaluati- onen, allen voran die Unabhängige Teilhabeberatung, ist zu organisieren. Die Bundesländer müssen zudem bestimmen, wer in dem jeweiligen Bundesland der neue Träger der Eingliederungshilfe sein wird.
Referatsbericht 16 Aus Sicht des Saarlandes wird das Land weiterhin Seit dem letzten Bericht wurden zwei Modellprojek- Träger der Eingliederungshilfe bleiben. Daher bleiben te neu vereinbart: „Ambulante Tagesstrukturierende die schon eingespielten Kooperationen zwischen der Maßnahmen“ und „Helferpool für Integrationshilfe Liga der Freien Wohlfahrtspflege Saar und dem Sozi- in Förderschulen“. Die beiden Modellprojekte laufen alministerium erhalten. bis Ende 2019 bzw. bis Ende 2018. Um die Paritätischen Mitglieder in Rheinland-Pfalz Es wurde zudem eine Studie des Landes zur „Entwick- und Saarland über das neue BTHG grundständig zu lung der Platzzahlen sowie strukturelle Weiterent- informieren, fand am 20. Februar 2017 eine ganztägi- wicklung der Angebote zum stationären Wohnen und ge Strategiesitzung BTHG in Kaiserlautern statt, an der zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger 120 Paritäterinnen und Paritäter teilgenommen hatten. oder körperlicher Behinderung im Saarland von 2014 — 2025“ in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse hat das In- Pflegestärkungsgesetz III stitut Consens Mitte 2016 vorgelegt. Daran haben wir Ebenfalls zum 1.1.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz aktiv mitgearbeitet und waren im Beirat vertreten. III in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wurde 2016/2017 können sich die Träger für neue Modelle der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dem- in der Eingliederungshilfe bewerben, die sich aus den nach haben Menschen mit Behinderung Anspruch Ergebnissen der Studie herauskristallisiert haben. Eine auf Leistungen der Pflege in einem deutlich höheren Vielzahl Paritätischer Mitglieder hat sich beworben. Umfang wie bisher. Bis zum Ende der Beratungen wurde heftig um die Schnittstelle zwischen Pflege- Eine weitere Studie in der Sozialpsychiatrie „Wirk- versicherung und Eingliederungshilfe sowie zwi- samkeit und Weiterentwicklung der Angebote zur schen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe gerun- Alltagsgestaltung sowie Tagesstrukturierung für er- gen. Letztlich blieb es bei der Gleichrangigkeit der wachsene, seelisch behinderte Menschen im Saar- Pflege und Eingliederungshilfe. Wie sich das PSG II land“ wurde im Dezember 2016 mit einer Laufzeit und III mit deren Neuausrichtung letztlich allerdings bis Juli 2017 vom Land in Auftrag gegeben. Auch in der Praxis der Eingliederungshilfe und auf die hier sind wir als Paritätischer aktiv beteiligt. Die Menschen mit Behinderung auswirken wird, wird Ergebnisse werden im September 2017 vorliegen. sich erst im Laufe der kommenden Monate und Jahre Der aktuelle Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII wird herauskristallisieren. noch bis zum 31.12.2019 Gültigkeit haben. Zeitnah muss der neue Rahmenvertrag nach SGB IX, der zum 1.1.2020 in Kraft treten muss, erarbeitet werden. Bis SAARLAND spätestens Mitte 2019 muss der Rahmenvertrag so- Eingliederungshilfe nach § 75 Abs. 1 SGB XII wie alle Leistungstypen den neuen rechtlichen Be- Der neue Rahmenvertrag, der 1.7.2015 in Kraft ge- dingungen angepasst werden. Die Vorarbeiten laufen treten ist, bildet die Grundlage der Arbeit. Im Herbst bereits. Es wurde eine enge Abstimmung mit den Pa- hat sich die Vertragskommission als ständige Kom- ritätischen Mitgliedern vereinbart. mission zur Umsetzung des Rahmenvertrages kons- In der auf Landesebene als informelle Austauschrunde tituiert. Ihre Aufgaben sind die Überarbeitung von gegründete „AG BTHG Saarland“ ist der PARITÄTISCHE Leistungstypen, Vereinbarung neuer Leistungstypen, neben den anderen Wohlfahrtsverbänden vertreten. Erarbeitung von weiteren verbindlichen Instrumen- ten und Arbeitshilfen aber auch Vereinbarung z. B. von linearen Erhöhungen.
Referatsbericht 17 Sitzungen und Gremienarbeit chen der LIGA mit den kommunalen Spitzenverbän- den und der LAG Selbsthilfe entstand eine gemeinsa- Neben den individuellen Beratungen und Begleitun- me Positionierung, die sich für die Trägerschaft des gen von Mitgliedsorganisationen zu Verhandlungen, Landes und für die komplette Durchführung durch gibt es innerhalb des Paritätischen die Trägerkonfe- das Landesamt ausspricht. renzen zum fachlichen Austausch und der Abstim- mung der Strategien. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege Viele Abstimmungen erfolgen mit der Liga in den Eingliederungshilfe und Pflege sind zwar nach wie Ligaausschüssen, die in der Regel viermal pro Jahr vor gleichrangig, jedoch wurde die Abgrenzung durch stattfinden. Im Saarland sind dies der Ligaausschuss den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht einfacher. Psychiatrie, der Ligaausschuss Behindertenhilfe und Aus diesem Grund führte der Paritätische im Januar der Ligaausschuss Pflegesatzfragen, Recht und Steu- eine Informationsveranstaltung für die Eingliede- ern sowie einmal im Jahr ein gemeinsamer Aus- rungshilfe mit dem Schwerpunkt `Neues Begutach- schuss mit dem Liga – Ausschuss Kinder-, Jugendhilfe tungsverfahren´ durch. Bereits einige Wochen später und Familie. zeigte sich, dass bisherige Eingliederungshilfeleis- tungen mit Verweis auf die jetzt neu gewährten Pfle- Darüber hinaus finden Arbeitskreise auf der Ebene gegrade gekürzt oder sogar gestrichen wurden. Die des Gesamtverbandes statt: zweimal pro Jahr im LIGA veranstalte dazu eine Fachtagung mit Frau RA Arbeitskreis Behindertenhilfe und Psychiatrie und Schindler, an dem eine rechtliche Bewertung auch viermal pro Jahr im Arbeitskreis Pflegesatzfragen. der vorgelegten Praxisfälle vorgenommen wurde. Aufgrund der neuen Hausforderungen aus dem PSG III und dem BTHG für den Fachbereich, finden zudem Informationen und Abstimmung des weiteren themenbezogene Workshops in Berlin statt. Die Häu- Vorgehens figkeit dieser Workshop hängt von den Themen und Das BTHG tritt als Artikelgesetz und zu unterschiedli- der Dringlichkeit ab. chen Zeitpunkten in Kraft, und ist in einigen Punk- ten mit PSG II und III verzahnt. Eine solide Infor- mation der paritätischen Mitglieder ist deshalb aus RHEINLAND-PFALZ unserer Sicht geboten. Bereits am 5. Januar konnten wir ihnen die Handreichung für Leistungserbringer Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unseres Gesamtverbandes und der Kanzlei Hohage, Träger der Eingliederungshilfe May & Partner zur Umsetzung des BTHG zukommen Die letzten Jahre waren in der Eingliederungshilfe lassen. Darauf aufbauend informierten wir sie am 20. durch eine zunehmende Kommunalisierung geprägt. Februar in einem Strategieworkshop über die in den Das BTHG bestimmt, dass die Länder den Träger der nächsten Jahren bevorstehenden Veränderungen und Eingliederungshilfe ab 01.01.2018 bestimmen müs- diskutierten die bis dahin erkannten Handlungsbe- sen. Von Seiten des Fachministeriums sind grund- darfe. Am 22. Juni beschäftigten wir uns, ausgehend sätzlich vier Modelle mit unterschiedlichen Vor- und vom Hamburger Modell der dort bereits erfolgten Nachteilen denkbar. Aufgrund der Erfahrungen der Trennung, mit den nächsten anstehenden Schritten letzten Jahre erstellte die LIGA ein Positionspapier, zur Trennung der Fachleistung von den existenzsi- indem sich für die Trägerschaft des Landes ausge- chernden Leistungen im Bereich der Wohnheime. Die sprochen wurde. Auch der Landesbehindertenbeirat LIGA plant für Anfang Dezember einen Fachtag zur spricht sich für das Land als Träger aus. Nach Gesprä- Umsetzung des BTHG in Rheinland-Pfalz.
Referatsbericht 18 Unabhängige Teilhabeberatung Erweitertes Führungszeugnis Gemeinsam mit der Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz Mit dem neuen BTHG wurde auch im Eingliederungs- hat das Sozialministerium Auswahlkriterien für das hilfebereich das erweiterte Führungszeugnis einge- vorzunehmende Ranking von Seiten des Landes er- führt. Die LIGA hat bereits Kontakt mit dem Sozialmi- stellt. Weiterhin gab es eine Veranstaltung für alle nisterium aufgenommen, um hier eine Vereinbarung interessierten Bewerber. Die anschließende Abfrage über die offenen Fragen zu treffen. der Interessensbekundungen zeigte, dass wohl mit einer flächendeckenden Versorgung zu rechnen ist. Teilhabeplanung In einigen Regionen wurden Verbünde diskutiert. Mit der Verabschiedung des BTHG wurde deutlich, dass das in 2016 und 2017 in der Erprobung befind- liche Instrument den neuen Anforderungen nicht ge- nügen wird. Auf der Basis der gewonnenen Erkennt- nisse soll ein neues Instrument entwickelt werden.
Referatsbericht 19 men werden quartalsweise an die Träger der Sozi- alhilfe weitergeleitet. Der Stellenumfang des thera- peutischen Personals bleibt unberührt. Während der Verhandlungszeit und zur konkreten Umsetzung fan- den begleitend Trägerkonferenzen statt. Rahmenvereinbarung Soziotherapie Durch die Verhandlungen konnte die Anpassung der aus dem Jahr 2002 stammenden Rahmenvereinba- rung an die neuen Gegebenheiten erreicht werden. Insbesondere die neuen Möglichkeiten Soziotherapie zu verordnen sind hier zu erwähnen. Auch die Aner- kennung des Bachelor Abschlusses in der Nachfolge des Diplom Sozialpädagogen wurde erreicht. Rechtsverordnung WfbM Ein wichtiges Thema war 2016 und 2017 die Landes- verordnung zur Festlegung von Rahmenbedingun- gen nach § 79 Abs. 1 SGB XII. Der erste Entwurf von November 2016 zog sehr kritische Stellungnahmen sowohl von Seiten der LIGA als auch der LAG WfbM nach sich. Nach vielen Gespräche und Interventio- nen, auch von Seiten eines besonders betroffenen paritätischen Werkstattträgers, wurde der Entwurf überarbeitet und im Juni im Gesetzblatt veröffent- licht. Begleitend zu dem Prozess fanden zwei Träger- konferenzen statt. Einmal mit Solidaris und einmal mit Frau RA Schindler zu den Auswirkungen der Heilmittelbehandlung in integrativen Kinderta- Rechtsverordnung. gesstätten und Förderkindergärten Mit der Neufassung der Heilmittelrichtlinie im Jahr Verhandlung ambulante Leistungs- 2011 ging einher, dass unter bestimmten Bedingun- vereinbarungen gen die Heilmittelbehandlung von Kindern und Ju- Die Verbundverhandlungen im Raum Vorderpfalz und gendlichen auch in Tageseinrichtungen stattfinden in Worms konnten zum Abschluss gebracht werden. kann. 2017 wurden dazu zwei Rahmenvereinba- Es gibt jedoch immer noch Landkreise und Städte, die rungen verhandelt. Die Kindertagesstätten erbringen keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben. nun therapeutische Leistungen im SGB V Bereich und Die Liga hat deshalb erneut die Abfrage zur ambu- rechnen mit den Krankenkassen ab. Diese Einnah- lanten Leistungsvereinbarung gestartet.
Referatsbericht 20 Kinder, Jugend & Familienhilfe Referentinnen: Sabine Schmitt und Regine Schuster
Referatsbericht 21 Kindertagesbetreuung BUNDESEBENE Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern Der Paritätische Gesamtverband hat in Kooperati- und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und on mit dem Fröbel – Bundesverband ein Gutachten qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ wur- durch Prof. Wiesner zu Rahmenbedingungen einer de das 3. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfi- zeitgemäßen, fairen und transparenten Finanzierung nanzierung“ für den Zeitraum 2015 – 2018 aufgelegt. von Kindertageseinrichtungen in Auftrag gegeben. Ein Mit diesen Bundesmitteln können erstmalig auch verbändeübergreifender Austausch zum Reformbe- Ausstattungsinvestitionen gefördert werden, die un- darf in der Kindertagesbetreuung auf der Ebene der ter anderem der gesundheitlichen Versorgung, den BAGFW ergab höchst unterschiedliche Einschätzungen Maßnahmen der Inklusion und der Einrichtung von zum Reformbedarf. Eine gemeinsame Initiative ist Ganztagsplätzen dienen. Zur Fortführung und weite- daran gescheitert. Der Paritätische hat sich dennoch ren Stärkung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung positioniert und ein entsprechendes Eckpunktepapier ist das 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs- erarbeitet, das zu einem Finanzierungskonzept ausge- finanzierung“ für den Zeitraum 2017 – 2020 auf den weitet wird. Der Grundtenor der Paritätischen Positio- Weg gebracht. Das 2007 eingerichtete Sondervermö- nierung konstatiert, dass ein individueller Rechtsan- gen „Kinderbetreuungsausbau“ wird hierdurch von spruch für diesen Bildungsbereich besteht und spricht 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro sich für die Abkehr vom Prinzip der „Objektfinanzie- aufgestockt, um zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze rung zur Förderung der Jugendhilfe“ aus. zu schaffen, erstmals auch für Kinder bis zum Schu- leintritt. Seit Beginn der Investitionsprogramme im RHEINLAND-PFALZ Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote im bundes- Die Entwicklung in RLP zum Thema Kindertagesstät- weiten Durchschnitt von 17,6 Prozent mehr als ver- ten steht sehr stark unter dem Aspekt der Änderung doppelt. Im Kontext des weiteren Betreuungsausbaus, des Kindertagesstättengesetzes (KitaG), die größte ge- der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder plante Gesetzesnovelle der Landesregierung in dieser mit Fluchterfahrung, Kindern mit Behinderung, der Wahlperiode nach Aussagen der Ministerpräsidentin. Verbesserung der Personalschlüssel und des insge- Diese Reform soll Änderungen im Bereich des Fach- samt hohen Altersdurchschnitts des Fachpersonals kraft-Kind-Schlüssels, der Leitungsfreistellung und (hohe Ausscheidensquote aus Altersgründen) weitere der Finanzierung für die ca. 2500 Kitas in RLP tan- Fachkräfte benötigt. gieren. Gerade die Finanzierung, hier insbesondere Das Bundesprogramm Kita Plus startet im März 2016 die Eigenmittelfinanzierung ist elementar wichtiges und ermöglicht die flexiblere Gestaltung von Öff- Thema für die paritätischen Träger, die Elterninitia- nungszeiten für Familien im Kontext der Vereinbar- tiven, aber auch die großen Träger. Der Paritätische keit von Beruf und Familie. Das Bundesprogramm ist hier mit verschiedenen Vertreter/innen aus Mit- Sprach – Kitas fördert Angebote sprachlicher Bildung gliedsorganisationen in vielfältigen Gremien betei- in Kindertageseinrichtungen, inklusive Bildung sowie ligt und führt entsprechende Gespräche, erarbeitet die Zusammenarbeit mit Familien. Das Programm rich- Stellungnahmen und Forderungskataloge für ein tet sich an Kindertageseinrichtungen mit einem über- neues Gesetz. Dazu haben wir innerhalb des PARITÄ- durchschnittlich hohen Anteil an Kindern mit beson- derem Bedarf an sprachlicher Bildung und Förderung.
Referatsbericht 22 TISCHEN in RLP auch ein Aktionsbündnis gegründet, ausrichtet – Aufnahmequoten der BL nach Königstei- das rechtliche Schritte von Mitgliedsorganisationen ner Schlüssel. Bundesländer ohne Kompetenz und (z. B. Widerspruchsverfahren) auch monetär flankiert. Struktur haben eine Übergangsfrist. Zuständigkeit und Steuerungshoheit haben die Länder. SAARLAND Die beim Institut für Sozialpädagogische Forschung Die Kita-Träger im Saarland haben im Rahmen der Mainz gGmbH (ism) eingerichtete Servicestelle un- LIGA Saar im Herbst 2015 eine Qualitätsoffensive mit begleitete minderjährige Flüchtlinge richtet sich mit einer sehr umfangreichen Kampagne gestartet: Posi- einem Angebot an Beratungs- und Qualifizierungs- tionspapier „Qualitätssicherung in den Kindertages- leistungen schwerpunktmäßig an rheinland-pfälzi- einrichtungen“, Hospitationswochen in Einrichtun- sche und saarländische Jugendämter, Einrichtungen gen mit saarländischen Mitgliedern des Landtages, der Kinder- und Jugendhilfe, Vormünder und Fami- Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugend- liengerichte, die Unterstützung bei der gemeinsamen stiftung in zwei Fachveranstaltungen, Fachaustausch fachlichen und strukturellen Weiterentwicklung der mit Bildungs- und Sozialministerium und den saar- Kinder- und Jugendhilfe in Hinblick auf unbegleitete ländischen Parteifraktionen. Die Paritätischen Kita minderjährige Flüchtlinge anstreben. – Träger wurden im Ausbau der Platzkapazitäten U3 und Ü3, sowie bei der Umsetzung der Bundespro- RHEINLAND-PFALZ gramme fachlich begleitet. Eine UmF-Steuerungsgruppe auf Landesebene regelt Unter aktiver Beteiligung des Paritätischen als Mit- weiterhin bestehende Klärungsbedarfe in der Umset- glied im Landesjugendhilfeausschuss wurden die zung und in der Praxis deutlich werdende teilweise Richtlinien für Kindertageseinrichtungen in Koopera- schwierige Handhabung, z.B. bei Inobhutnahmen, tion mit dem Landesjugendamt überarbeitet und den Verteilungsmodalitäten, Vormundschaften, Zustän- heute erforderlichen Standards angepasst. digkeiten/Steuerungshoheiten Land, Umsetzung des Rechtsschutzes der UMF ohne Widerspruchsrecht, JH-Entgelte der stationären Unterbringung und Versor- Betreuung unbegleiteter minderjähri- gung sowie grundsätzlichen Leistungsansprüchen ein. ger Ausländer UMA Weiterhin wurde eine Modifikation der Betriebser- BUNDESEBENE laubnis umgesetzt, das Modul Gastfamilien und be- Am 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesse- treutes Jugendwohnen wurden konzipiert und als rung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung Leistung der Jugendhilfe auch bundesrechtlich in der ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getre- neuen SGB VIII-Novelle weiter verteidigt. ten. Ziel des Gesetzes ist die deutschlandweite Ver- besserung der Situation von jungen Flüchtlingen. Es SAARLAND soll eine dem Kindeswohl entsprechenden, bedarfs- Bis 31. Oktober 2015 sind im Saarland, als bis da- gerechten Unterbringung, Versorgung und Betreu- hin Einreiseknotenpunkt für unbegleitete minder- ung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen jährige Flüchtlinge UMA, bedarfsgerechte und indi- sicherstellen. Das Gesetz regelt eine landesinterne viduelle Versorgungsstrukturen aufgebaut worden. und bundesweite Aufnahmepflicht aller Bundeslän- Seit 2011 ist in Kooperation zwischen den öffentli- der, die sich am Kindeswohl und dem besonderen chen und freien Trägern der Jugendhilfe ein pädago- Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen gisch notwendige Ablaufsteuerung (Vorclearing-Cle-
Referatsbericht 23 aring-Regelversorgung-Verselbständigungswohnfor- von Pflegefamilien, die Verstärkung der Zusammen- men) und ein breit ausdifferenziertes Hilfesystem arbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Ge- mit unterschiedlicher Betreuungsintensität aufgebaut sundheitswesen, sowie der Aufbau von Strukturen worden. Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen im Bereich Schule und Fördereinrichtungen wurden Bundesgetzes waren vor dem Hintergrund des star- als ausbaufähig erachtet. Reformbedarf wird in den ken Zustroms von geflüchteten Jugendlichen im Saar- Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten von land 1200 UMA in Trägerschaft der freien Jugendhilfe Kindern und Jugendlichen Richtung unabhängiger versorgt, eine Verteilung von Neufällen ab November Ombudsstellen gesehen. 2015 innerhalb des Saarlandes vor dem Hintergrund der neuen Verteilpraxis ausgeschlossen. RHEINLAND-PFALZ Seit Mai diesen Jahres ist eine unabhängige Ombuds- Das Saarland hat zu Beginn des Jahres 2016 informiert, stelle für die Kinder- und Jugendhilfe durch das Fa- dass es die Umsetzung des Vorclearings und Clearings milienministerium errichtet worden. Rheinland-Pfalz mit sofortiger Wirkung in einer neuen Landeseinrich- siedelt die Aufgabe einer Beschwerdestelle für die tung, dem Schaumberger Hof in Tholey, durchführen Kinder- und Jugendhilfe beim Bürgerbeauftragten an wird. Die Federführung des Landes in diesem Bereich und ist damit das zweite Flächenland mit solch einer führte zur Schließung der fünf Clearinghäuser unter unabhängigen Stelle. Diese Stelle wird durch einen freier Trägerschaft. Aktuell sind derzeit zwischen Beirat begleitet. Diese Forderung ist auch im Landes- 5 – 10 UMA im Schaumberger Hof versorgt. Das Land beirat Heimkinder der 50/60 er Jahre über längere hat angekündigt, dass in den nächsten Monaten Zeit entstanden, in dem der PARITÄTISCHE Mitglied ist. erstmalig die Verteilung von Neufällen innerhalb des Saarlandes erforderlich wird. Weibliche UMA werden Die in RLP existierenden 17 Kinderschutzdienste grundsätzlich nicht bundesweit verteilt. Unter Fall- (überwiegend unter dem Dach des Paritätischen), die verantwortung des Jugendamtes des Regionalverban- nach einem eigenen Programm des Landes gefördert des wird diese Zielgruppe in Kooperation mit einem werden und maßgeblich neben dem Kinderschutz- freien Träger im Saarland versorgt. bund den Kinderschutz fachlich verantworten, ha- ben sich nun auch in einem neu gegründeten Fachfo- Die Liga der freien Wohlfahrtspflege hat sich aktiv rum der LIGA zusammen geschlossen, um gemeinsam zur Versorgungsstruktur der UMA durch das Land und stärker Themen zu platzieren. Im Juni diesen Jahres der zu befürchtenden Absenkung von Standards po- fand dazu auch die 1. landesweite Kinderschutzkon- sitioniert und ihre Forderungen in vielfältigen politi- ferenz statt. schen Gremien vorgetragen. SAARLAND Kinderschutz Die Partizipations- und Beschwerdestrukturen für Kinder und Jugendliche sind mittlerweile in stati- BUNDESEBENE onären und teilstationären Einrichtungen der Kin- Der Evaluierungsbericht des BKiSchG liegt seit De- der- und Jugendhilfe mit hohem Qualitätsstandard zember 2015 vor. Die Vernetzung der wichtigen installiert. Akteure funktioniert gut, die Angebotsstruktur von Beratungs- und Hilfsangeboten ist weiter auf- und Zur Thema Wahrnehmung der Beteiligungsrechte von ausgebaut, werdende Eltern werden besser von den Kindern und Jugendlichen in unabhängigen Ombuds- Angeboten der Frühen Hilfen erreicht. Die Stärkung stellen wurden alle Träger der Jugendarbeit, sowie der
Referatsbericht 24 Kinder- und Jugendhilfe mit ihrer Expertise im Sozi- und Jugendhilfe. Der Ausschuss für Familie, Senio- alausschuss des Landtages angehört. Derzeit sieht das ren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages Land kein Erfordernis der Einrichtung einer unabhän- hat sich am 29.06.17 dennoch auf den Entwurf eines gigen Ombudsstelle. Im Rahmen des Landesjugend- „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ hilfeausschusses hat der Paritätische aktiv am Positi- geeinigt und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz onspapier „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) verabschiedet. Im Rahmen der Bundesratssit- – am Beispiel der Jugendarbeit“ mitgewirkt. zung am 07. Juli 2017 wurde die Entscheidung über das KJSG kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Im Rahmen des Landesprojektes der Aufarbeitung der Heimerziehung 1945 – 1975 hat der Paritätische RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND mit seinem Vorsitz im Betroffenenausschuss einen Die Ligen der Freien Wohlfahrtspflege, sowie die aktiven Part im Rahmen der Beteiligung der Betroffe- Spitzenverbände selbst haben sich in einstimmiger nen im Aufarbeitungsprozess übernommen. Das Lan- Bewertung gegenüber den Ländern und dem Bund desprojekt konnte im Februar 2017 mit einem be- zum Reformvorhaben positioniert. Die Dimensionen eindruckenden Dokument der Erfahrungswelten des der geplanten gesetzlichen Reformierung des SGB VIII Betroffenen und der Handlungserfordernisse für die sind in weiten Teilen weder in einem fachlichen, Zukunft abgeschlossen werden. noch jugendhilferechtlichen Diskurs entwickelt wor- den. Eine Reform des SGB VIII muss in einen fachlich wesentlich breiter aufgestellten Diskurs erfolgen. Die Reform des SGB VIII: Kinder- und Ju- Forderung nach einer notwendigen zeitlichen und gendstärkungsgesetz inhaltlichen Sorgfalt bei der Reformierung in einer Seit mehreren Jahren diskutieren Bund, Länder und neuen Legislaturperiode sind vorgebracht. Verbände über eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe, der Stärkung und Zusammenfüh- rung der Rechte und Leistungsansprüche von Kin- Familienhilfe und -politik, Familien- dern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung bildung im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII. Das ent- sprechende Reformvorhaben firmiert seitdem unter BUNDESEBENE dem Titel „Große Lösung“. Zu den seit Anfang 2016 Folgende bundesgesetzliche Neuregelungen wurden kursierenden inoffiziellen Arbeitsentwürfen positio- umgesetzt: Änderung bei Kindergeld, Kinderzuschlag, nierten sich seit 2016 zahlreiche Fachverbände und Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag, Reform des Un- alle Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zu terhaltsvorschusses, Neuregelung des Mutterschutz- den inhaltlichen Details der Arbeitsentwürfe, auch rechts, Konzept der Familienarbeitszeit, Mindeststan- mehrfach im Rahmen des offiziellen Gesetzgebungs- dards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und verfahrens. Die Kritikpunkte der Fachöffentlichkeit Frauen in Flüchtlingsunterkünften, Gesetzes zum Na- zur jetzigen Reformfassung sind mittlerweile hinrei- mensrecht, Entwurf eines Gesetzes zur Abstammung, chend bekannt: mit „heißer Nadel gestrickt“, weit Adoption, Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, Gesetz von Inklusion entfernt, Länderöffnungsklausel für zur Zuständigkeit der Familienkassen für die Kinder- abgesenkte Standrads für UMA, Streichung dringend geldbearbeitung, BGH-Entscheidung: Pflicht zur Ge- erforderlicher Änderungen im Pflegekinderwesen, währleistung von Kinderbetreuungsplätzen, Reform an einigen zentralen Stellen also eher Rückschritt des Sexualstrafrechts, Gesamtkonzept zur Alterssiche- als Verbesserung und Weiterentwicklung der Kinder- rung, Mindestlohngesetz
Referatsbericht 25 RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND de freigemeinnütziger Schulen (Waldorf- und Mont- essori-Schulverbände) in 2015 in den Paritätischen Der Paritätische hat die Mitglieder bei der Umsetzung existiert eine intensiv tagende Arbeitsgruppe - der der gesetzlichen Vorgaben, sowie sonstiger politi- Verband der Privatschulen (VdP) und die Gesellschaft scher Vorhaben aus dem Bereich der Familien- und für Gesamtschulen (GGG) haben sich angeschlossen. Frauenpolitik begleitet und unterstützt. Darüber hin- 2016 wurde ein großer Fachtag mit 140 Teilnehmer/ aus stehen Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und innen von diesem Schulbündnis zusammen mit dem Familie, Pflege und Familie etc. ebenso bei unseren Bildungsministerium veranstaltet zum Thema „Was paritätischen Familieneinrichtungen, u.a. den Häu- brauchen Kinder nach der Flucht?“. Für den 04.12.17 sern der Familien, Mehrgenerationenhäusern, Famili- ist ein großer Fachtag zum Thema „Erfordernisse für enberatungsstellen, Familienzentren im Mittelpunkt. Lehrkräfte bei den heutigen Anforderungen an Schu- Seit 01.01.2016 ist der Paritätische Landesverband le“ terminiert. Träger der Koordinierungsstelle und bildet die Schnittstelle zur Servicesstelle für Familienbildung SAARLAND des Ministeriums. Die Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule FGTS sind fast flächendeckend an den saarländischen Grundschulen installiert. Politischer Wille ist erklär- Schule und Bildung termaßen der Ausbau der Ganztagsschulangebote. BUNDESEBENE Ein neues pauschaliertes Förderprogramm FGTS bein- Mit dem aktuell im Bundestag verabschiedeten haltet zwar eine Dynamisierung der Personalkosten, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz besteht die verstärkt aber weiterhin die Finanzierungsproble- Möglichkeit, dass auch Schulen in freier Trägerschaft matik in den Regelungen der Geschwisterrabattie- von diesen Bundesmitteln partizipieren. Zum Tag rung, der Installierung von Inklusionsplätzen. Eine der freigemeinnützigen Schulen bundesweit wurde weitere Anpassung an die reellen Finanzierungser- grundsätzlich der 18. September ausgerufen. Im PA- fordernisse der Träger werden vom Bildungsministe- RITÄTISCHEN sind überwiegend die freigemeinnützige rium nicht zugesagt. Spitzengespräche der Liga Saar Schulen, wie die Waldorf- und Montessori-Schulen, mit den Regierungsfraktionen lassen bisher nicht Mitglied. Der Paritätische Gesamtverband hat viel- auf Besserung hoffen. fältige Tagungen und Fachveranstaltungen durchge- führt, auch an der Schnittstelle zur Schulsozialarbeit, zur Inklusion an Schulen, zur Integration von Flücht- lingskindern an Schulen. RHEINLAND-PFALZ Der Paritätische LV hat am 18.09.15 am Tag der frei- gemeinnützigen Schulen mit einer großen Veran- staltung in Kooperation mit ADD und Ministerium zum Thema „Inklusive Schule“ unter Beteiligung des Landesverbandes der Montessori-, der Waldorf- schulen und der Porta-Nigra-Förderschule in Trier teilgenommen. Seit Aufnahme aller Landesverbän-
Referatsbericht 26 Arbeitsmarktförderung Referentin: Sabine Schmitt Unter dem Dach des Paritätischen Landesverbandes „Chancen eröffnen-soziale Teilhabe sichern“ mit bieten die Mitglieds-organisationen, die Träger im 10.000 Plätzen greift bei einer Gesamtzahl von 1 Mil- Bereich der Arbeitsmarktförderung und der Gemein- lion langzeitarbeitslosen Menschen zu kurz. Die Zu- wesenarbeit sind, Strukturen zur Integration von gangskriterien für die gedachte Zielgruppe der Lang- Arbeitslosen, Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten. zeitarbeitslosen sind bislang nicht erreicht. Diese Sie entwickeln Bildungsmaßnahmen zur Feststellung, Zielgruppe ist teilweise ausgeschlossen, die Aktivie- Stärkung oder Vermittlung von berufsfachlichen rungskriterien sind nicht passgenau auf die Zielgrup- Kompetenzen, einschließlich sprachlicher Qualifika- pe ausgerichtet. Die Besetzung der Plätze liegt von tion. Zahlreiche Träger beim Landesverband Rhein- daher weit hinter den Erwartungen zurück. land-Pfalz / Saarland bieten ein vielfältiges Angebot Der Paritätische hat, zusammen mit Vertreter/innen an Arbeitsmarktinstrumenten zur Integration, Wie- aus Wissenschaft, Wohlfahrts- und Fachverbänden dereingliederung und Erwerb von Arbeit. hierzu einen grundlegenden Diskussionsvorschlag Der Paritätische Landesverband betreut und berät in 2016 erarbeitet und veröffentlicht. Gefordert wird alle Mitgliedsorganisationen zu Maßnahmen im Be- hier ein sanktionsfreier Status und Teilhabegelegen- reich Übergang von Schule in den Beruf, am Einstieg heiten für diese Menschen. Fakt ist, dass hunderttau- von jungen Erwachsenen in die Arbeitswelt, bei sende AlgII – Empfänger/innen schon länger als vier Unterstützungsprozessen und Maßnahmen für die Jahre im Leistungsbezug das gesamte arbeitsmarkt- Zielgruppe der langzeitarbeitslosen Menschen und politische Angebot der Jobcenter ohne Integrations- der Menschen mit Fluchterfahrung zur Vermittlung erfolg durchlaufen. Mit seinen aktivierenden Ansatz in den Arbeitsmarkt. Er unterstützt die Mitgliedsor- und den derzeit vorhandenen Instrumenten ist das ganisationen bei der Umsetzung von Maßnahmen SGB II-System bei dieser Zielgruppe an seine Grenzen zur Beschäftigungsförderung und berät Kostenträger gekommen. Der Diskussionsvorschlag enthält zudem und Fachverwaltung zu Strukturen der öffentlichen Anregungen zur notwendigen Weiterentwicklung der Beschäftigung sowie zu Integrationsinstrumenten in Arbeitsgelegenheiten und die Aufforderung, einen den Arbeitsmarkt. Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Grundsiche- rung für Arbeitsuchende muss sich daran messen las- sen, ob sie es schafft, für alle Leistungsbeziehenden BUNDESEBENE – nicht nur die so genannten marktnahen Kundinnen und Kunden – ein Förderangebot bereit zu stellen. ESF Förderperiode 2014 – 2020 Die ESF-Förderperiode 2014 – 2020 für die Bundes- und Länderprogramme ist gestartet. Das ESF-Pro- gramm „Perspektiven eröffnen“ für Langzeitarbeits- lose mit 30.000 Plätzen und das Bundesprogramm
Referatsbericht 27 Beschäftigungsperspektiven für geflüchtete Menschen Die Förderkriterien der Beschäftigungsprogramme wurden in einem weiteren Schritt modifiziert. In An- lehnung an die aktuelle Lage der Fluchtbewegung wurde das Programm für die Zielgruppe der Menschen mit Fluchterfahrung geöffnet. Der Integrationsprozess ist nicht mit Abschluss des Asylverfahrens beendet, er beginnt ja da erst – Integration in das soziale Gefüge und in Arbeit und Beschäftigung ist eine gesamtge- sellschaftliche Aufgabe. In den Jobcentern ist die ar- beitsmarktliche Integration der Flüchtlinge bereits seit Anfang 2015 der bedeutende und alles beherrschen- de Schwerpunkt. Die kommunalen Akteure mit ihren grundlegenden Kompetenzen im SGB II, SGB VIII und SGB XII werden in den nächsten Jahren zusammen mit den Maßnahmeträgern zu den Hauptakteuren bei der Integration von Zuwanderern in das soziale
Referatsbericht 28 Gefüge und in den Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe der erweitert worden, außerhalb des Eingliederungstitels geflüchteten und im Rahmen des Familiennachzugs für langzeitarbeitslose Menschen. in Deutschland angekommenen Frauen muss zudem Die hohe Zuwanderung von geflüchteten Menschen in den Blick der Beschäftigungsförderung genommen aus Kriegsgebieten in Deutschland in den Jahren 2015 werden. Es gilt, die besondere Situation der Frauen und 2016 stellt die Integrationssysteme vor besonde- zu sehen und die vielfältigen Potenziale zu erkennen. re Herausforderungen. Der wohl wichtigste Schritt bei Diese Frauen in Arbeit zu bringen, verlangt eine enge der gesellschaftlichen Integration dieser Menschen ist individuelle Begleitung. Fakt ist, dass oft intensiv das neben dem Erlernen der deutschen Sprache die Inte- traditionelle Erziehungsmodell gepflegt wird, da ins- gration in Arbeit. Dies ist angesichts der sehr unter- titutionelle Kinderbetreuung nicht bekannt ist. Es gilt schiedlichen Bildungssysteme in den Herkunftslän- hier besondere Maßnahmen für Beschäftigungsmög- dern eine besonders große Herausforderung. lichkeiten zu konzipieren. Der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rhein- Öffentlich geförderter Arbeitsmarkt land-Pfalz ist es gelungen, in Kooperation mit dem Die Idee des öffentlich geförderten Arbeitsmarkts, z.B. rheinland-pfälzischen Ministerium für Soziales, Ar- im Modell eines Passiv-Aktiv-Transfers, ist weiterhin beit, Gesundheit und Demographie und der Regio- in den sozialpolitischen Gremien ein Thema. Den- naldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland mit der Ar- noch ist ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt im beitsmarktinitiative „Soziales Integriert – Chance bestehenden Arbeitsmarkt bis jetzt, auch haushal- solidarische Sozialwirtschaft“ einen aktiven Beitrag terisch, nicht geplant. Durch die SGBII-Reform, das zur Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Men- Rechtsvereinfachungsgesetz, ist die Chance Lang- schen in die Arbeitsfelder der Sozial- und Gesund- zeitarbeitslosigkeit kontinuierlich zu fördern und ihr heitswirtschaft umzusetzen. Modellhaft ist die Ini- entsprechend entgegen wirken zu können weitestge- tiative an den Pilotstandorten in den drei Regionen hend nicht genutzt worden. Die bislang bekannten Kaiserslautern, Bad Kreuznach und Mayen / Koblenz Arbeitsgelegenheiten AGH werden auch als Beschäf- / Neuwied gestartet. tigungsinstrument für Flüchtlinge vermehrt genutzt. Den bestehenden und zukünftig weiter wachsen- den Fachkräftebedarf, vor allem in pflegerischen und erzieherischen Berufen, begreift die Initiative RHEINLAND-PFALZ dabei als Chance zur Integration von geflüchteten Arbeitsmarktinitiative „Soziales integriert – Menschen. Zwei Bausteine – die individuelle und Chance solidarische Sozialwirtschaft“ die strukturelle Integrationsförderung – bilden die Arbeitsgelegenheiten nach SGB II sind weiterhin das Säule der Arbeitsmarktinitiative. Zum 1. März 2017 Instrument der Beschäftigung für Langzeitarbeitslose wurde in der LIGA-Geschäftsstelle eine landesweite und zielgruppenerweitert für geflüchtete Menschen. Koordinierungsstelle mit einer halben Personalstelle Die paritätischen Mitgliedsorganisationen nehmen eingerichtet, die mit Landesmitteln finanziert wird. als AZAV zertifizierte Träger an den ESF-Programmen Diese Koordinierungsstelle soll unter anderem wir- teil. Das einzig verbliebene Steuerungsinstrument kungsvolle Handlungsansätze zur Arbeitsmarktinte- der Arbeitsverwaltung, die Arbeitsgelegenheiten AGH, gration von Geflüchteten in den Bereichen Soziales, ist auch auf Länderebene als Beschäftigungsinstru- Pflege, Gesundheit entwickeln, Informations- und ment auf die Zielgruppe der geflüchteten Menschen Vernetzungsplattform für die örtlichen Pilotstandor-
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