Soziales Handeln Tätigkeitsbericht 2017 - Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland

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Soziales Handeln Tätigkeitsbericht 2017 - Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland
Soziales

Handeln

Tätigkeitsbericht 2017
Soziales Handeln Tätigkeitsbericht 2017 - Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland
Soziales Handeln Tätigkeitsbericht 2017 - Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland
Inhaltsverzeichnis
01 — S E I T E 4 / Vorwort des Vorstandsvorsitzenden &
     des Landesgeschäftsführers

02 — S E I T E   8/   Mitgliederentwicklung 2006 bis 2016

03 — Referatsberichte
        SEITE    10 / Referat Altenhilfe & Pflege
        SEITE    14 / Referat Eingliederungshilfe & Rehabilitation
        SEITE    20 / Referat Kinder, Jugend & Familienhilfe
        SEITE    26 / Referat Arbeitsmarktförderung
        SEITE    30 / Referat Armut & soziale Sicherung
        SEITE    34 / Referat Suchthilfe
        SEITE    38 / Referat Frauenarbeit
        SEITE    40 / Referat Migration – Integration
        SEITE    44 / Referat Straffälligenhilfe & Wohnungslosenhilfe
        SEITE    46 / Referat Selbsthilfe

04 — Qualitätsgemeinschaft
        SEITE    50 / PARITÄTISCHE Qualitätsgemeinschaft®
        Behindertenhilfe/Jugendhilfe Rheinland-Pfalz/Saarland (PQG)
        SEITE    52 / PARITÄTISCHE Qualitätsgemeinschaft®
        Pflege Rheinland-Pfalz/Saarland (PQG)

05 — Tätigkeitsberichte
        SEITE    56 / KISS Kontakt- & Informationsstelle für Selbsthilfe, Mainz
        SEITE    58 / WeKISS – Westerwälder Kontakt- & Informationsstelle
        für Selbsthilfe, Westerburg
        SEITE    60 / Kompetenzzentrum Freiwilligendienste (ehem. PSV)
        SEITE    64 / Kompetenzzentrum Pflegequalität
        SEITE    68 / Kompetenz – Zentrum Leichte Sprache
        SEITE    70 / Paritätische Akademie Süd

05 — S E I T E   73 / Kontaktdaten
                      
Soziales Handeln Tätigkeitsbericht 2017 - Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland
Vorwort

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Soziales Handeln Tätigkeitsbericht 2017 - Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland
Vorwort

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                 Gemeinsames Vorwort des
                  Vorstandsvorsitzenden &
                 des Landesgeschäftsführers

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vertreterin-           Eine dieser Weichenstellungen war die Verabschie-
nen und Vertreter unserer Mitgliedsorganisationen           dung des Bundesteilhabegesetzes. Dem voraus ge-
in Rheinland-Pfalz und im Saarland,                         gangen war ein breit angelegter Partizipationspro-
                                                            zess – und eine große Enttäuschung, als der erste
wir freuen uns, Ihnen mit diesem Tätigkeitsbericht
                                                            Gesetzesentwurf vorlag und man feststellen musste,
einen Überblick über unsere Arbeit als Spitzenver-
                                                            dass viele der konstruktiven Hinweise aus eben die-
band der Freien Wohlfahrtspflege während der ver-
                                                            sem Partizipationsprozess nicht aufgegriffen wurden.
gangenen zwei Jahre geben zu können. Sie werden
                                                            Wir als Paritätischer haben uns direkt und klar ver-
es diesem Bericht auf den ersten Blick ansehen: wir
                                                            nehmbar gegen jedwede Verschlechterung für die
haben ihn, im Vergleich zu den Berichten aus den
                                                            Menschen mit Behinderung ausgesprochen und dies
vergangenen Jahren, neu und vor allem ansprechen-
                                                            auch im Rahmen verschiedener Bündnisse kundge-
der gestaltet. Wir möchten Ihnen einen Bericht an
                                                            tan – mit dem Ergebnis, dass viele kritische Rege-
die Hand geben, der die fachlichen Themen in der
                                                            lungen in der finalen Gesetzesvorlage abgewendet
gebotenen Tiefe abbildet – und wir wollen Ihnen
                                                            werden konnten. Nun wird es darum gehen, die
zugleich einen Einblick geben über die verschiede-
                                                            Regelungen des Bundesteilhabegesetzes auf Lände-
nen Aktivitäten unseres Landesverbandes. In diesem
                                                            rebene umzusetzen und im Zuge dessen passende
Sinne würden wir uns freuen, wenn Sie unseren
                                                            Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer als
Tätigkeitsbericht immer mal wieder zur Hand neh-
                                                            auch gleichermaßen für die Menschen mit Behinde-
men und insbesondere auch danach schauen, was
                                                            rung auszuhandeln. Eine ähnlich große Weichenstel-
außerhalb Ihres originären Arbeitsbereichs im Paritä-
                                                            lung ist auch in der Pflege vollzogen worden mit der
tischen so alles passiert ist.
                                                            Verabschiedung der Pflegestärkungsgesetze II und III.
Die vergangenen beiden Jahre waren sozialpolitisch          Damit verbunden ist unter anderem die seit Jahren
mit vielen Herausforderungen –aber vor allem mit            diskutierte Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbe-
vielen grundlegenden Weichenstellungen– verbunden.          griffs. Auch die Auswirkungen und Umsetzungen
Soziales Handeln Tätigkeitsbericht 2017 - Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland
Vorwort

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der Pflegestärkungsgesetze haben und werden uns             zu lassen. Dies werden wir in den nächsten Jahren
auch in den kommenden Jahren weiter beschäftigen.           immer wieder betonen (müssen).
In der Hilfe für langzeitarbeitslose Menschen muss-
                                                            Die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organi-
ten wir leider feststellen, dass offenbar immer noch
                                                            sationen sind in den vergangenen beiden Jahren lei-
nicht die erforderlichen politischen Maßnahmen er-
                                                            der nicht besser geworden. Wir müssen wahrnehmen,
griffen wurden, um hier spürbar Abhilfe zu schaffen.
                                                            dass die finanziellen Spielräume enger, die rechtli-
Dies zu forcieren wird eine Aufgabe für die kommen-
                                                            chen Rahmenbedingungen komplexer werden und
den Jahre werden.
                                                            die über Jahrzehnte unsere soziale Marktwirtschaft
Ebenfalls in den kommenden Jahren wird uns mit Si-          prägende Subsidiarität an vielen Stellen zu erodie-
cherheit wieder die sogenannten „große Lösung“ für          ren droht. Hier gilt es, sich mit allem Nachdruck und
die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und          mit all den guten Argumenten, die für eine starke
Jugendhilfe beschäftigen. Auch wenn es für einen            Wohlfahrtspflege sprechen, dem entgegen zu stellen.
kurzen Zeitraum so aussah, als würde diese noch vor         Und mehr noch: wir müssen mit dafür sorgen, dass
der Bundestagswahl verabschiedet werden – aber das,         unsere Demokratie nicht durch plumpen Populismus
was letztlich in Gesetzesform verabschiedet wurde,          mit vermeintlich einfachen Antworten erheblichen
lässt sich allerhöchstens als „kleine Lösung“ klassi-       Schaden nimmt. Ein funktionierender Sozialstaat mit
fizieren. Ein weiteres Thema – auch, aber nicht nur         aktiven zivilgesellschaftlichen Strukturen und einer
in der Kinder- und Jugendhilfe – war die Versorgung         solidarischen Gesellschaft – dafür müssen und wer-
von geflüchteten Menschen. Hier ist zunächst einmal         den wir gut hör- und sichtbar eintreten!
festzustellen, dass es mit einem wirklich außerge-
                                                            Auch im Paritätischen gab es zahlreiche Veränderun-
wöhnlichen Engagement von Bürgerinnen und Bür-
                                                            gen in den vergangenen beiden Jahren. Die größte
gern, aber auch von gemeinnützigen Organisationen,
                                                            Veränderung war sicherlich der Ruhestand unseres
gelungen ist, eine Vielzahl dieser Menschen bei uns
                                                            langjährigen Landesgeschäftsführers Wolfgang Krau-
aufzunehmen. In den kommenden Jahren wird es
                                                            se. Er hat rund drei Jahrzehnte unseren Verband ge-
nun um die Integration der geflüchteten Menschen in
                                                            prägt und ihn in Zusammenarbeit mit den Mitarbei-
unsere Gesellschaft gehen. Damit sind große Chancen
                                                            terinnen und Mitarbeitern des Verbandes zu einem
verbunden – aber gleichzeitig auch die Gefahr, dass
                                                            anerkannten Dienstleister für unsere Mitgliedsorgani-
jetzt, nachdem das mediale Interesse spürbar abebbt,
                                                            sationen und zu einem geschätzten Ansprechpartner
auch die dafür erforderlichen Ressourcen nicht mehr
                                                            und Ratgeber für Politik und Verwaltung gemacht.
ohne weiteres zur Verfügung gestellt werden. Die ge-
                                                            Diesen Weg werden wir auch in den kommenden
meinnützigen Organisationen bieten in ihrer Vielfalt
                                                            Jahren beibehalten. Gemäß der Erkenntnis „nichts
und in ihrer regionalen und kommunalen Verwurze-
                                                            ist so beständig wie der Wandel“, werden wir in
lung eine ideale Grundlage, um Integration gelingen
                                                            den nächsten Jahren systematisch und kontinuier-
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Vorwort

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lich unsere Strukturen und Prozesse überprüfen und
so ausrichten und anpassen, dass der Paritätische
auch künftig genau diese Rolle – die des kompeten-
ten Dienstleisters für seine Mitglieder und die des
anerkannten Ansprechpartners für politische Akteure
– wahrnehmen kann.

Hierfür werden wir uns engagieren – und hierfür
bauen wir, wie auch in den vergangenen Jahren, auf
die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenar-
beit mit unseren Mitgliedsorganisationen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine spannen-
de Lektüre.

Mit besten Grüßen

Prof. Reiner Feth		               Michael Hamm
Vorstandsvorsitzender             Landesgeschäftsführer
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Mitgliederentwicklung

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        Mitgliederentwicklung
            2006 bis 2016

2006   2007   2008   2009   2010      2 011       2012   2013   2014   2015   2016

                                                                              599
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                                      583                586
                                                  579           581
                     570    573

              557

       534
522
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Mitgliederentwicklung

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                           Herzlich
                          Willkommen.
                          Wir begrüßen ganz herzlich folgende
                          Mitgliedsorganisationen in unserem
                                    Landesverband:

SPZO gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Ottweiler – Schwesterverband Ambulante
Pflege gGmbH, Ottweiler – Lebenshilfe Betreuungsverein Worms-Alzey e.V., Worms –
Bildungsverein Eleganz Völklingen e. V., Völklingen – Deutscher Kinderschutzbund Orts-
und Kreisverband Mainz, Gem.Kinder- und Jugendhilfe GmbH, Mainz – Mit Jugend gegen
Drogen gGmbH, Worms – MZEB Rheinland-Pfalz Nord gGmbH, Neuwied – Neue Haus
Sonne gemeinnützige GmbH, Gersheim-Walsheim – Schwesternverband gemeinnützige
GmbH, Ottweiler – Karree Eifel e.V. Fachdienst für Familienhilfe und schulische Inklusion,
Bitburg – Prisma e. V., Homburg – Help a child e.V. Kinder finden Eltern, Kaltenengers
– Stiftung Europäische Begegnung, Föhren – Sozialstation Herrstein-Rhaunen
gemeinnützige GmbH, Herrstein – Schutzraum e. V., Ludwigshafen – Verein zur Förderung
von In Würde leben e. V., Ruppertsberg – Aktiv e.V., Bad Kreuznach – Arbeitskreis Asyl
Speyer e. V., Speyer – Babelfisch - Verein gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen
e.V., Karbach – AIM e.V. Kulturprojekte im ländlichen Raum, Burgbrohl – Trägerverein
Waldorfkindergarten Neustadt an der Weinstraße e.V., Neustadt an der Weinstraße – AAL-
Netzwerk Saar e. V., Saarbrücken – Systemische Kinder- und Jugendhilfen e. V., Urbar
– NOVA FamilienZentrum Neuhofen e.V., Neuhofen – Schatzkammer Oberwinter e. V.,
Remagen-Oberwinter – Tuchfabrik Trier e. V., Trier – Akademisches Bildungszentrum e. V.
(ABZ), Kaiserslautern – Dar-in e.V., Saarbrücken – Lernzirkel Ludwigshafen e. V., Ludwigshafen
– Erlebniswerkstatt Saar e.V., Taben-Rodt – Leitwerk gemeinnützige Gesellschaft für
Sozialpädagogik UG, Nonnweiler – Hand in Hand - Oberes Kylltal e. V., Lissendorf – Impuls
Orchidee e.V., Kaiserslautern – AURYN Trier e. V., Trier – SINUS Nachhilfe- und Schüler-
betreuung e. V., Worms – Freie Kunstschule Saarlouis e. V., Saarlouis – Gemeinsam Leben
– Worms – Wonnegau e. V., Worms – Bernd-Jung-Stiftung, Bobenheim-Roxheim – Mein
Seelentröpfchen e.V., Kaiserslautern – Elternkreis Down Syndrom Mainz e.V., Mainz –
SK – Andernach Soziales Kompetenz-Zentrum e.V., Andernach – Verein gegen sexuelle
Ausbeutung von Mädchen e.V. „Nele“, Saarbrücken – Villa Familia gGmbH, Carlsberg –
JUKUSCH Jugendkunstschule Klotten/Kail e.V., Klotten
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Referatsbericht

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Altenhilfe & Pflege
            ReferentInnen:
     Harald Kilian, Dr. Elke Nicolay,
   Regine Paulus, Stephan Tennhardt
Referatsbericht

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BUNDESEBENE

Im Berichtszeitraum stand die vom Gesetzgeber ange-                  tesicherung, Unterstützung demenzerkrankter
stoßene Reform der Gesetzlichen Pflegeversicherung                   Menschen
im Mittelpunkt. Die Pflegestärkungsgesetze (PSG) II
                                                               3.    Verhandlung von Vergütungs- und
und III haben zu weitreichenden und komplexen
                                                                     Rahmenvertragsvereinbarungen
Änderungen im Bereich der Gesetzlichen Pflegeversi-
                                                               4.    Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belan-
cherung geführt; die Vorgaben zu begleiten und auf
                                                                     ge der Pflege
die Ebene der Bundesländer zu transferieren, hat die
Referatstätigkeit maßgebend geprägt. Insbesondere              Die Referentinnen und Referenten führten dazu über-
der Paradigmenwechsel, den das PSG II mit der Ein-             wiegend im Rahmen der Pflegegesellschaften Ge-
führung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und             spräche und Verhandlungen mit den Kranken- und
eines entsprechenden Begutachtungsinstruments mit              Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern und den So-
sich gebracht hat, wird die Pflege nachhaltig beein-           zialministerien in den Bundesländern Rheinland-Pfalz
flussen. Das PSG III richtet den Fokus auf die Pfle-           und Saarland. Außerdem beteiligten sie sich über den
geberatung und die Rolle der Kommunen. Ebenfalls               PARITÄTISCHEN Gesamtverband an bundesrechtlichen
von hoher Relevanz sind Änderungen im Recht der                Stellungnahmen und Positionierungen.
Gesetzlichen Krankenversicherung des SGB V.
                                                               Im Berichtszeitraum haben folgende gesetzliche Än-
                                                               derungen und deren Auswirkungen die Arbeit des

RHEINLAND-PFALZ UND                                            Ressorts maßgeblich geprägt:

SAARLAND                                                       1.    die Beschlussfassung zu den Pflegestärkungsge-
                                                                     setzen II und III,
Im Zuge der Änderungen, die die bundesrechtlichen
Rahmenbedingungen mit sich gebracht haben, lassen              2.    neue ordnungsrechtliche Vorgaben zur Pflege
sich wesentliche Ziele der Arbeit wie folgt skizzieren:              in Rheinland-Pfalz (Landesgesetz zur Weiter-
                                                                     entwicklung der Wohnformen und zur Stärkung
1.   Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pfle-
                                                                     der Teilhabe – LWTG) und die entsprechenden
     geeinrichtungen und Dienste
                                                                     Durchführungsverordnungen,
2.   Stärkung der Paritätischen Dienste durch Infor-
                                                               3.    die Novellierung des Landesgesetzes zur Sicher-
     mation, Beratung, Schulungen, Fortbildungs-
                                                                     stellung und Weiterentwicklung der pflegeri-
     veranstaltungen, und Interessenvertretung
                                                                     schen Angebotsstruktur (LPflegeASG) in Rhein-
     in relevanten Gremien sowie fachpolitischer
                                                                     land-Pfalz und deren Durchführungsverordnung,
     Vertretung zu aktuellen Themen wie Fachkräf-
Referatsbericht

                                                        12

4.   neue ordnungsrechtliche Vorgaben zur Pflege
     im Saarland (Saarländisches Wohn-, Betreuungs-
     und Pflegequalitätsgesetz) mit den entsprechen-
     den Durchführungsverordnungen und

5.   die Diskussion zur Reform der Pflegeausbildung.

Breiten Raum nahmen die schwierigen und aufwän-
digen Verhandlungen zur Umsetzung der Pflegestär-
kungsgesetze auf den Landesebenen ein. Dazu gehör-
ten auch Vergütungsvereinbarungen, die in Form von
landesweit gültigen Pauschalen (Rheinland-Pfalz)
bzw. in Form von sogenannte „gebündelten Ein-
zelverhandlungen“ (Saarland) vom PARITÄTISCHEN
durchgeführt wurden.

Daneben beteiligte sich der PARITÄTISCHE auf der Fa-
chebene u.a.

1.   bei den Landespflegeausschüssen,

2.   beim „Pflegepakt Saarland“,

3.   bei der Umsetzung des Strukturmodells für eine
     vereinfachte Pflegedokumentation,

4.   bei der Erarbeitung eines Kriterienpapiers
     zur Novellierung des LPflegeASG und der
     damit verbunden Neustrukturierung der
     Pflegestützpunkte,

5.   beim Landesprojekt „Gemeindeschwester Plus“,

6.   beim WohnPunkt Rheinland-Pfalz im Rahmen
     des Projektes „Gesundheit und Pflege 2020“,

7.   im Beirat der Landesberatungsstelle „Neues
     Wohnen“.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Unterstützung bei
Fragestellungen, die bei den Mitgliedseinrichtungen
in der Praxis auftraten. Diese konnten entweder di-
rekt einer Lösung zugeführt werden, oder sie wurden,
mit dem Ziel einer Lösung, im Rahmen von Verhand-
lungen und Gesprächen mit Kostenträgern bzw. den
jeweils zuständigen Stellen, thematisiert.
Referatsbericht

      13

           In Einzelfällen wurde bei sehr speziellen Frage-
           stellungen auf weitere Beratungspartner verwiesen
           Zur Mitgliederinformation über relevante Vorgänge
           im Bereich der Pflege sowie bei allgemein rechtli-
           chen Fragen wurden die Mitgliedsorganisationen per
           Mail-Rundschreiben zeitnah informiert. Der internet-
           basierte Informationsdienst „Pflegeinform“ ging 2015
           ans Netz und wurde von den Mitgliedseinrichtungen
           sehr gut angenommen. Neben einem öffentlichen Be-
           reich gibt es bei dieser Plattform für die Mitgliedsein-
           richtungen auch einen passwortgeschützten Bereich
           mit einer nach Einrichtungsart geordneten Datenbank.

           Eine wichtige Rolle im Bereich der Mitgliederkommu-
           nikation spielen auch die regelmäßig stattfindenden
           Trägerkonferenzen. In diesen erfolgten auch Abstim-
           mungen verbandlicher Positionen zu unterschiedli-
           chen Fragestellungen.

           Innerverbandlich wurden Organisationsstrukturen
           durch eine enge Verzahnung mit dem Kompetenz-
           zentrum Pflegequalität und der Paritätischen Quali-
           tätsgemeinschaft Pflege sowie durch die Einführung
           eines monatlichen „Jour-fixe“ des Teams Pflege
           weiterentwickelt.
Referatsbericht

                    14

Eingliederungshilfe &
    Rehabilitation
             Referentinnen:
      Christiane Lutz-Gräber und
        Regina Seibel-Schnell
Referatsbericht

      15

           BUNDESEBENE
           Bundesteilhabegesetz
           Das Jahr 2016 war geprägt durch eine intensive
           Auseinandersetzung mit dem Arbeitsentwurf, Re-
           ferentenentwurf und Gesetzesvorlagen sowie Stel-
           lungnahmen     zum    Bundesteilhabegesetz.      Dieses
           wurde Ende Dezember 2016 verabschiedet und wird
           nun stufenweise bis 2023 eingeführt. Da es zu ei-
           nem Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe
           führt, sind viele Umsetzungsschritte derzeit noch
           nicht konkret. Länder und Bund beraten aktuell
           über eine Vielzahl von Themen, wie die Teilhabe-
           planung, die Umsetzung des Gesamtplanes, die An-
           forderungen an die neuen Rahmenverträge in den
           Ländern, die Trennung der existenzsichernden Leis-
           tungen von den Fachleistungen und vieles mehr.

           Auch die Vielzahl der im Gesetz vereinbarten Evaluati-
           onen, allen voran die Unabhängige Teilhabeberatung,
           ist zu organisieren. Die Bundesländer müssen zudem
           bestimmen, wer in dem jeweiligen Bundesland der
           neue Träger der Eingliederungshilfe sein wird.
Referatsbericht

                                                          16

Aus Sicht des Saarlandes wird das Land weiterhin               Seit dem letzten Bericht wurden zwei Modellprojek-
Träger der Eingliederungshilfe bleiben. Daher bleiben          te neu vereinbart: „Ambulante Tagesstrukturierende
die schon eingespielten Kooperationen zwischen der             Maßnahmen“ und „Helferpool für Integrationshilfe
Liga der Freien Wohlfahrtspflege Saar und dem Sozi-            in Förderschulen“. Die beiden Modellprojekte laufen
alministerium erhalten.                                        bis Ende 2019 bzw. bis Ende 2018.

Um die Paritätischen Mitglieder in Rheinland-Pfalz             Es wurde zudem eine Studie des Landes zur „Entwick-
und Saarland über das neue BTHG grundständig zu                lung der Platzzahlen sowie strukturelle Weiterent-
informieren, fand am 20. Februar 2017 eine ganztägi-           wicklung der Angebote zum stationären Wohnen und
ge Strategiesitzung BTHG in Kaiserlautern statt, an der        zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger
120 Paritäterinnen und Paritäter teilgenommen hatten.          oder körperlicher Behinderung im Saarland von 2014 —
                                                               2025“ in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse hat das In-
Pflegestärkungsgesetz III                                      stitut Consens Mitte 2016 vorgelegt. Daran haben wir

Ebenfalls zum 1.1.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz           aktiv mitgearbeitet und waren im Beirat vertreten.

III in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wurde
                                                               2016/2017 können sich die Träger für neue Modelle
der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dem-
                                                               in der Eingliederungshilfe bewerben, die sich aus den
nach haben Menschen mit Behinderung Anspruch
                                                               Ergebnissen der Studie herauskristallisiert haben. Eine
auf Leistungen der Pflege in einem deutlich höheren
                                                               Vielzahl Paritätischer Mitglieder hat sich beworben.
Umfang wie bisher. Bis zum Ende der Beratungen
wurde heftig um die Schnittstelle zwischen Pflege-             Eine weitere Studie in der Sozialpsychiatrie „Wirk-

versicherung und Eingliederungshilfe sowie zwi-                samkeit und Weiterentwicklung der Angebote zur

schen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe gerun-          Alltagsgestaltung sowie Tagesstrukturierung für er-

gen. Letztlich blieb es bei der Gleichrangigkeit der           wachsene, seelisch behinderte Menschen im Saar-

Pflege und Eingliederungshilfe. Wie sich das PSG II            land“ wurde im Dezember 2016 mit einer Laufzeit

und III mit deren Neuausrichtung letztlich allerdings          bis Juli 2017 vom Land in Auftrag gegeben. Auch

in der Praxis der Eingliederungshilfe und auf die              hier sind wir als Paritätischer aktiv beteiligt. Die

Menschen mit Behinderung auswirken wird, wird                  Ergebnisse werden im September 2017 vorliegen.

sich erst im Laufe der kommenden Monate und Jahre
                                                               Der aktuelle Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII wird
herauskristallisieren.
                                                               noch bis zum 31.12.2019 Gültigkeit haben. Zeitnah
                                                               muss der neue Rahmenvertrag nach SGB IX, der zum
                                                               1.1.2020 in Kraft treten muss, erarbeitet werden. Bis
SAARLAND
                                                               spätestens Mitte 2019 muss der Rahmenvertrag so-
Eingliederungshilfe nach § 75 Abs. 1 SGB XII                   wie alle Leistungstypen den neuen rechtlichen Be-

Der neue Rahmenvertrag, der 1.7.2015 in Kraft ge-              dingungen angepasst werden. Die Vorarbeiten laufen

treten ist, bildet die Grundlage der Arbeit. Im Herbst         bereits. Es wurde eine enge Abstimmung mit den Pa-

hat sich die Vertragskommission als ständige Kom-              ritätischen Mitgliedern vereinbart.

mission zur Umsetzung des Rahmenvertrages kons-
                                                               In der auf Landesebene als informelle Austauschrunde
tituiert. Ihre Aufgaben sind die Überarbeitung von
                                                               gegründete „AG BTHG Saarland“ ist der PARITÄTISCHE
Leistungstypen, Vereinbarung neuer Leistungstypen,
                                                               neben den anderen Wohlfahrtsverbänden vertreten.
Erarbeitung von weiteren verbindlichen Instrumen-
ten und Arbeitshilfen aber auch Vereinbarung z. B.
von linearen Erhöhungen.
Referatsbericht

                                                         17

Sitzungen und Gremienarbeit                                   chen der LIGA mit den kommunalen Spitzenverbän-
                                                              den und der LAG Selbsthilfe entstand eine gemeinsa-
Neben den individuellen Beratungen und Begleitun-
                                                              me Positionierung, die sich für die Trägerschaft des
gen von Mitgliedsorganisationen zu Verhandlungen,
                                                              Landes und für die komplette Durchführung durch
gibt es innerhalb des Paritätischen die Trägerkonfe-
                                                              das Landesamt ausspricht.
renzen zum fachlichen Austausch und der Abstim-
mung der Strategien.
                                                              Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
Viele Abstimmungen erfolgen mit der Liga in den               Eingliederungshilfe und Pflege sind zwar nach wie
Ligaausschüssen, die in der Regel viermal pro Jahr            vor gleichrangig, jedoch wurde die Abgrenzung durch
stattfinden. Im Saarland sind dies der Ligaausschuss          den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht einfacher.
Psychiatrie, der Ligaausschuss Behindertenhilfe und           Aus diesem Grund führte der Paritätische im Januar
der Ligaausschuss Pflegesatzfragen, Recht und Steu-           eine Informationsveranstaltung für die Eingliede-
ern sowie einmal im Jahr ein gemeinsamer Aus-                 rungshilfe mit dem Schwerpunkt `Neues Begutach-
schuss mit dem Liga – Ausschuss Kinder-, Jugendhilfe          tungsverfahren´ durch. Bereits einige Wochen später
und Familie.                                                  zeigte sich, dass bisherige Eingliederungshilfeleis-
                                                              tungen mit Verweis auf die jetzt neu gewährten Pfle-
Darüber hinaus finden Arbeitskreise auf der Ebene
                                                              gegrade gekürzt oder sogar gestrichen wurden. Die
des Gesamtverbandes statt: zweimal pro Jahr im
                                                              LIGA veranstalte dazu eine Fachtagung mit Frau RA
Arbeitskreis Behindertenhilfe und Psychiatrie und
                                                              Schindler, an dem eine rechtliche Bewertung auch
viermal pro Jahr im Arbeitskreis Pflegesatzfragen.
                                                              der vorgelegten Praxisfälle vorgenommen wurde.
Aufgrund der neuen Hausforderungen aus dem PSG
III und dem BTHG für den Fachbereich, finden zudem            Informationen und Abstimmung des weiteren
themenbezogene Workshops in Berlin statt. Die Häu-            Vorgehens
figkeit dieser Workshop hängt von den Themen und              Das BTHG tritt als Artikelgesetz und zu unterschiedli-
der Dringlichkeit ab.                                         chen Zeitpunkten in Kraft, und ist in einigen Punk-
                                                              ten mit PSG II und III verzahnt. Eine solide Infor-
                                                              mation der paritätischen Mitglieder ist deshalb aus
RHEINLAND-PFALZ                                               unserer Sicht geboten. Bereits am 5. Januar konnten
                                                              wir ihnen die Handreichung für Leistungserbringer
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
                                                              unseres Gesamtverbandes und der Kanzlei Hohage,
Träger der Eingliederungshilfe
                                                              May & Partner zur Umsetzung des BTHG zukommen
Die letzten Jahre waren in der Eingliederungshilfe
                                                              lassen. Darauf aufbauend informierten wir sie am 20.
durch eine zunehmende Kommunalisierung geprägt.
                                                              Februar in einem Strategieworkshop über die in den
Das BTHG bestimmt, dass die Länder den Träger der
                                                              nächsten Jahren bevorstehenden Veränderungen und
Eingliederungshilfe ab 01.01.2018 bestimmen müs-
                                                              diskutierten die bis dahin erkannten Handlungsbe-
sen. Von Seiten des Fachministeriums sind grund-
                                                              darfe. Am 22. Juni beschäftigten wir uns, ausgehend
sätzlich vier Modelle mit unterschiedlichen Vor- und
                                                              vom Hamburger Modell der dort bereits erfolgten
Nachteilen denkbar. Aufgrund der Erfahrungen der
                                                              Trennung, mit den nächsten anstehenden Schritten
letzten Jahre erstellte die LIGA ein Positionspapier,
                                                              zur Trennung der Fachleistung von den existenzsi-
indem sich für die Trägerschaft des Landes ausge-
                                                              chernden Leistungen im Bereich der Wohnheime. Die
sprochen wurde. Auch der Landesbehindertenbeirat
                                                              LIGA plant für Anfang Dezember einen Fachtag zur
spricht sich für das Land als Träger aus. Nach Gesprä-
                                                              Umsetzung des BTHG in Rheinland-Pfalz.
Referatsbericht

                                                       18

Unabhängige Teilhabeberatung                                Erweitertes Führungszeugnis
Gemeinsam mit der Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz            Mit dem neuen BTHG wurde auch im Eingliederungs-
hat das Sozialministerium Auswahlkriterien für das          hilfebereich das erweiterte Führungszeugnis einge-
vorzunehmende Ranking von Seiten des Landes er-             führt. Die LIGA hat bereits Kontakt mit dem Sozialmi-
stellt. Weiterhin gab es eine Veranstaltung für alle        nisterium aufgenommen, um hier eine Vereinbarung
interessierten Bewerber. Die anschließende Abfrage          über die offenen Fragen zu treffen.
der Interessensbekundungen zeigte, dass wohl mit
einer flächendeckenden Versorgung zu rechnen ist.           Teilhabeplanung
In einigen Regionen wurden Verbünde diskutiert.             Mit der Verabschiedung des BTHG wurde deutlich,
                                                            dass das in 2016 und 2017 in der Erprobung befind-
                                                            liche Instrument den neuen Anforderungen nicht ge-
                                                            nügen wird. Auf der Basis der gewonnenen Erkennt-
                                                            nisse soll ein neues Instrument entwickelt werden.
Referatsbericht

                                                      19

                                                           men werden quartalsweise an die Träger der Sozi-
                                                           alhilfe weitergeleitet. Der Stellenumfang des thera-
                                                           peutischen Personals bleibt unberührt. Während der
                                                           Verhandlungszeit und zur konkreten Umsetzung fan-
                                                           den begleitend Trägerkonferenzen statt.

                                                           Rahmenvereinbarung Soziotherapie
                                                           Durch die Verhandlungen konnte die Anpassung der
                                                           aus dem Jahr 2002 stammenden Rahmenvereinba-
                                                           rung an die neuen Gegebenheiten erreicht werden.
                                                           Insbesondere die neuen Möglichkeiten Soziotherapie
                                                           zu verordnen sind hier zu erwähnen. Auch die Aner-
                                                           kennung des Bachelor Abschlusses in der Nachfolge
                                                           des Diplom Sozialpädagogen wurde erreicht.

                                                           Rechtsverordnung WfbM
                                                           Ein wichtiges Thema war 2016 und 2017 die Landes-
                                                           verordnung zur Festlegung von Rahmenbedingun-
                                                           gen nach § 79 Abs. 1 SGB XII. Der erste Entwurf von
                                                           November 2016 zog sehr kritische Stellungnahmen
                                                           sowohl von Seiten der LIGA als auch der LAG WfbM
                                                           nach sich. Nach vielen Gespräche und Interventio-
                                                           nen, auch von Seiten eines besonders betroffenen
                                                           paritätischen Werkstattträgers, wurde der Entwurf
                                                           überarbeitet und im Juni im Gesetzblatt veröffent-
                                                           licht. Begleitend zu dem Prozess fanden zwei Träger-
                                                           konferenzen statt. Einmal mit Solidaris und einmal
                                                           mit Frau RA Schindler zu den Auswirkungen der
Heilmittelbehandlung in integrativen Kinderta-             Rechtsverordnung.
gesstätten und Förderkindergärten
Mit der Neufassung der Heilmittelrichtlinie im Jahr        Verhandlung ambulante Leistungs-
2011 ging einher, dass unter bestimmten Bedingun-          vereinbarungen
gen die Heilmittelbehandlung von Kindern und Ju-           Die Verbundverhandlungen im Raum Vorderpfalz und
gendlichen auch in Tageseinrichtungen stattfinden          in Worms konnten zum Abschluss gebracht werden.
kann. 2017 wurden dazu zwei Rahmenvereinba-                Es gibt jedoch immer noch Landkreise und Städte, die
rungen verhandelt. Die Kindertagesstätten erbringen        keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben.
nun therapeutische Leistungen im SGB V Bereich und         Die Liga hat deshalb erneut die Abfrage zur ambu-
rechnen mit den Krankenkassen ab. Diese Einnah-            lanten Leistungsvereinbarung gestartet.
Referatsbericht

                   20

Kinder, Jugend
& Familienhilfe
           Referentinnen:
 Sabine Schmitt und Regine Schuster
Referatsbericht

                                                       21

Kindertagesbetreuung
BUNDESEBENE
Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern         Der Paritätische Gesamtverband hat in Kooperati-
und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und              on mit dem Fröbel – Bundesverband ein Gutachten
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ wur-          durch Prof. Wiesner zu Rahmenbedingungen einer
de das 3. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfi-         zeitgemäßen, fairen und transparenten Finanzierung
nanzierung“ für den Zeitraum 2015 – 2018 aufgelegt.         von Kindertageseinrichtungen in Auftrag gegeben. Ein
Mit diesen Bundesmitteln können erstmalig auch              verbändeübergreifender Austausch zum Reformbe-
Ausstattungsinvestitionen gefördert werden, die un-         darf in der Kindertagesbetreuung auf der Ebene der
ter anderem der gesundheitlichen Versorgung, den            BAGFW ergab höchst unterschiedliche Einschätzungen
Maßnahmen der Inklusion und der Einrichtung von             zum Reformbedarf. Eine gemeinsame Initiative ist
Ganztagsplätzen dienen. Zur Fortführung und weite-          daran gescheitert. Der Paritätische hat sich dennoch
ren Stärkung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung           positioniert und ein entsprechendes Eckpunktepapier
ist das 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs-          erarbeitet, das zu einem Finanzierungskonzept ausge-
finanzierung“ für den Zeitraum 2017 – 2020 auf den          weitet wird. Der Grundtenor der Paritätischen Positio-
Weg gebracht. Das 2007 eingerichtete Sondervermö-           nierung konstatiert, dass ein individueller Rechtsan-
gen „Kinderbetreuungsausbau“ wird hierdurch von             spruch für diesen Bildungsbereich besteht und spricht
2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro            sich für die Abkehr vom Prinzip der „Objektfinanzie-
aufgestockt, um zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze         rung zur Förderung der Jugendhilfe“ aus.
zu schaffen, erstmals auch für Kinder bis zum Schu-
leintritt. Seit Beginn der Investitionsprogramme im         RHEINLAND-PFALZ
Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote im bundes-           Die Entwicklung in RLP zum Thema Kindertagesstät-
weiten Durchschnitt von 17,6 Prozent mehr als ver-          ten steht sehr stark unter dem Aspekt der Änderung
doppelt. Im Kontext des weiteren Betreuungsausbaus,         des Kindertagesstättengesetzes (KitaG), die größte ge-
der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder         plante Gesetzesnovelle der Landesregierung in dieser
mit Fluchterfahrung, Kindern mit Behinderung, der           Wahlperiode nach Aussagen der Ministerpräsidentin.
Verbesserung der Personalschlüssel und des insge-
                                                            Diese Reform soll Änderungen im Bereich des Fach-
samt hohen Altersdurchschnitts des Fachpersonals
                                                            kraft-Kind-Schlüssels, der Leitungsfreistellung und
(hohe Ausscheidensquote aus Altersgründen) weitere
                                                            der Finanzierung für die ca. 2500 Kitas in RLP tan-
Fachkräfte benötigt.
                                                            gieren. Gerade die Finanzierung, hier insbesondere
Das Bundesprogramm Kita Plus startet im März 2016           die Eigenmittelfinanzierung ist elementar wichtiges
und ermöglicht die flexiblere Gestaltung von Öff-           Thema für die paritätischen Träger, die Elterninitia-
nungszeiten für Familien im Kontext der Vereinbar-          tiven, aber auch die großen Träger. Der Paritätische
keit von Beruf und Familie. Das Bundesprogramm              ist hier mit verschiedenen Vertreter/innen aus Mit-
Sprach – Kitas fördert Angebote sprachlicher Bildung        gliedsorganisationen in vielfältigen Gremien betei-
in Kindertageseinrichtungen, inklusive Bildung sowie        ligt und führt entsprechende Gespräche, erarbeitet
die Zusammenarbeit mit Familien. Das Programm rich-         Stellungnahmen und Forderungskataloge für ein
tet sich an Kindertageseinrichtungen mit einem über-        neues Gesetz. Dazu haben wir innerhalb des PARITÄ-
durchschnittlich hohen Anteil an Kindern mit beson-
derem Bedarf an sprachlicher Bildung und Förderung.
Referatsbericht

                                                        22

TISCHEN in RLP auch ein Aktionsbündnis gegründet,            ausrichtet – Aufnahmequoten der BL nach Königstei-
das rechtliche Schritte von Mitgliedsorganisationen          ner Schlüssel. Bundesländer ohne Kompetenz und
(z. B. Widerspruchsverfahren) auch monetär flankiert.        Struktur haben eine Übergangsfrist. Zuständigkeit
                                                             und Steuerungshoheit haben die Länder.
SAARLAND
                                                             Die beim Institut für Sozialpädagogische Forschung
Die Kita-Träger im Saarland haben im Rahmen der
                                                             Mainz gGmbH (ism) eingerichtete Servicestelle un-
LIGA Saar im Herbst 2015 eine Qualitätsoffensive mit
                                                             begleitete minderjährige Flüchtlinge richtet sich mit
einer sehr umfangreichen Kampagne gestartet: Posi-
                                                             einem Angebot an Beratungs- und Qualifizierungs-
tionspapier „Qualitätssicherung in den Kindertages-
                                                             leistungen schwerpunktmäßig an rheinland-pfälzi-
einrichtungen“, Hospitationswochen in Einrichtun-
                                                             sche und saarländische Jugendämter, Einrichtungen
gen mit saarländischen Mitgliedern des Landtages,
                                                             der Kinder- und Jugendhilfe, Vormünder und Fami-
Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugend-
                                                             liengerichte, die Unterstützung bei der gemeinsamen
stiftung in zwei Fachveranstaltungen, Fachaustausch
                                                             fachlichen und strukturellen Weiterentwicklung der
mit Bildungs- und Sozialministerium und den saar-
                                                             Kinder- und Jugendhilfe in Hinblick auf unbegleitete
ländischen Parteifraktionen. Die Paritätischen Kita
                                                             minderjährige Flüchtlinge anstreben.
– Träger wurden im Ausbau der Platzkapazitäten U3
und Ü3, sowie bei der Umsetzung der Bundespro-
                                                             RHEINLAND-PFALZ
gramme fachlich begleitet.
                                                             Eine UmF-Steuerungsgruppe auf Landesebene regelt
Unter aktiver Beteiligung des Paritätischen als Mit-         weiterhin bestehende Klärungsbedarfe in der Umset-
glied im Landesjugendhilfeausschuss wurden die               zung und in der Praxis deutlich werdende teilweise
Richtlinien für Kindertageseinrichtungen in Koopera-         schwierige Handhabung, z.B. bei Inobhutnahmen,
tion mit dem Landesjugendamt überarbeitet und den            Verteilungsmodalitäten,   Vormundschaften,    Zustän-
heute erforderlichen Standards angepasst.                    digkeiten/Steuerungshoheiten Land, Umsetzung des
                                                             Rechtsschutzes der UMF ohne Widerspruchsrecht,
                                                             JH-Entgelte der stationären Unterbringung und Versor-
Betreuung unbegleiteter minderjähri-                         gung sowie grundsätzlichen Leistungsansprüchen ein.
ger Ausländer UMA
                                                             Weiterhin wurde eine Modifikation der Betriebser-
BUNDESEBENE                                                  laubnis umgesetzt, das Modul Gastfamilien und be-

Am 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesse-             treutes Jugendwohnen wurden konzipiert und als

rung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung             Leistung der Jugendhilfe auch bundesrechtlich in der

ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getre-        neuen SGB VIII-Novelle weiter verteidigt.

ten. Ziel des Gesetzes ist die deutschlandweite Ver-
besserung der Situation von jungen Flüchtlingen. Es          SAARLAND
soll eine dem Kindeswohl entsprechenden, bedarfs-            Bis 31. Oktober 2015 sind im Saarland, als bis da-
gerechten Unterbringung, Versorgung und Betreu-              hin Einreiseknotenpunkt für unbegleitete minder-
ung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen            jährige Flüchtlinge UMA, bedarfsgerechte und indi-
sicherstellen. Das Gesetz regelt eine landesinterne          viduelle Versorgungsstrukturen aufgebaut worden.
und bundesweite Aufnahmepflicht aller Bundeslän-             Seit 2011 ist in Kooperation zwischen den öffentli-
der, die sich am Kindeswohl und dem besonderen               chen und freien Trägern der Jugendhilfe ein pädago-
Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen             gisch notwendige Ablaufsteuerung (Vorclearing-Cle-
Referatsbericht

                                                          23

aring-Regelversorgung-Verselbständigungswohnfor-               von Pflegefamilien, die Verstärkung der Zusammen-
men) und ein breit ausdifferenziertes Hilfesystem              arbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Ge-
mit unterschiedlicher Betreuungsintensität aufgebaut           sundheitswesen, sowie der Aufbau von Strukturen
worden. Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen             im Bereich Schule und Fördereinrichtungen wurden
Bundesgetzes waren vor dem Hintergrund des star-               als ausbaufähig erachtet. Reformbedarf wird in den
ken Zustroms von geflüchteten Jugendlichen im Saar-            Beteiligungs-   und   Beschwerdemöglichkeiten von
land 1200 UMA in Trägerschaft der freien Jugendhilfe           Kindern und Jugendlichen Richtung unabhängiger
versorgt, eine Verteilung von Neufällen ab November            Ombudsstellen gesehen.
2015 innerhalb des Saarlandes vor dem Hintergrund
der neuen Verteilpraxis ausgeschlossen.                        RHEINLAND-PFALZ
                                                               Seit Mai diesen Jahres ist eine unabhängige Ombuds-
Das Saarland hat zu Beginn des Jahres 2016 informiert,
                                                               stelle für die Kinder- und Jugendhilfe durch das Fa-
dass es die Umsetzung des Vorclearings und Clearings
                                                               milienministerium errichtet worden. Rheinland-Pfalz
mit sofortiger Wirkung in einer neuen Landeseinrich-
                                                               siedelt die Aufgabe einer Beschwerdestelle für die
tung, dem Schaumberger Hof in Tholey, durchführen
                                                               Kinder- und Jugendhilfe beim Bürgerbeauftragten an
wird. Die Federführung des Landes in diesem Bereich
                                                               und ist damit das zweite Flächenland mit solch einer
führte zur Schließung der fünf Clearinghäuser unter
                                                               unabhängigen Stelle. Diese Stelle wird durch einen
freier Trägerschaft. Aktuell sind derzeit zwischen
                                                               Beirat begleitet. Diese Forderung ist auch im Landes-
5 – 10 UMA im Schaumberger Hof versorgt. Das Land
                                                               beirat Heimkinder der 50/60 er Jahre über längere
hat angekündigt, dass in den nächsten Monaten
                                                               Zeit entstanden, in dem der PARITÄTISCHE Mitglied ist.
erstmalig die Verteilung von Neufällen innerhalb des
Saarlandes erforderlich wird. Weibliche UMA werden             Die in RLP existierenden 17 Kinderschutzdienste
grundsätzlich nicht bundesweit verteilt. Unter Fall-           (überwiegend unter dem Dach des Paritätischen), die
verantwortung des Jugendamtes des Regionalverban-              nach einem eigenen Programm des Landes gefördert
des wird diese Zielgruppe in Kooperation mit einem             werden und maßgeblich neben dem Kinderschutz-
freien Träger im Saarland versorgt.                            bund den Kinderschutz fachlich verantworten, ha-
                                                               ben sich nun auch in einem neu gegründeten Fachfo-
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege hat sich aktiv
                                                               rum der LIGA zusammen geschlossen, um gemeinsam
zur Versorgungsstruktur der UMA durch das Land und
                                                               stärker Themen zu platzieren. Im Juni diesen Jahres
der zu befürchtenden Absenkung von Standards po-
                                                               fand dazu auch die 1. landesweite Kinderschutzkon-
sitioniert und ihre Forderungen in vielfältigen politi-
                                                               ferenz statt.
schen Gremien vorgetragen.

                                                               SAARLAND

Kinderschutz                                                   Die Partizipations- und Beschwerdestrukturen für
                                                               Kinder und Jugendliche sind mittlerweile in stati-
BUNDESEBENE
                                                               onären und teilstationären Einrichtungen der Kin-
Der Evaluierungsbericht des BKiSchG liegt seit De-             der- und Jugendhilfe mit hohem Qualitätsstandard
zember 2015 vor. Die Vernetzung der wichtigen                  installiert.
Akteure funktioniert gut, die Angebotsstruktur von
Beratungs- und Hilfsangeboten ist weiter auf- und              Zur Thema Wahrnehmung der Beteiligungsrechte von

ausgebaut, werdende Eltern werden besser von den               Kindern und Jugendlichen in unabhängigen Ombuds-

Angeboten der Frühen Hilfen erreicht. Die Stärkung             stellen wurden alle Träger der Jugendarbeit, sowie der
Referatsbericht

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Kinder- und Jugendhilfe mit ihrer Expertise im Sozi-          und Jugendhilfe. Der Ausschuss für Familie, Senio-
alausschuss des Landtages angehört. Derzeit sieht das         ren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages
Land kein Erfordernis der Einrichtung einer unabhän-          hat sich am 29.06.17 dennoch auf den Entwurf eines
gigen Ombudsstelle. Im Rahmen des Landesjugend-           „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“
hilfeausschusses hat der Paritätische aktiv am Positi-        geeinigt und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
onspapier „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen           (KJSG) verabschiedet. Im Rahmen der Bundesratssit-
– am Beispiel der Jugendarbeit“ mitgewirkt.                   zung am 07. Juli 2017 wurde die Entscheidung über
                                                              das KJSG kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Im Rahmen des Landesprojektes der Aufarbeitung
der Heimerziehung 1945 – 1975 hat der Paritätische
                                                              RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND
mit seinem Vorsitz im Betroffenenausschuss einen
                                                              Die Ligen der Freien Wohlfahrtspflege, sowie die
aktiven Part im Rahmen der Beteiligung der Betroffe-
                                                              Spitzenverbände selbst haben sich in einstimmiger
nen im Aufarbeitungsprozess übernommen. Das Lan-
                                                              Bewertung gegenüber den Ländern und dem Bund
desprojekt konnte im Februar 2017 mit einem be-
                                                              zum Reformvorhaben positioniert. Die Dimensionen
eindruckenden Dokument der Erfahrungswelten des
                                                              der geplanten gesetzlichen Reformierung des SGB VIII
Betroffenen und der Handlungserfordernisse für die
                                                              sind in weiten Teilen weder in einem fachlichen,
Zukunft abgeschlossen werden.
                                                              noch jugendhilferechtlichen Diskurs entwickelt wor-
                                                              den. Eine Reform des SGB VIII muss in einen fachlich
                                                              wesentlich breiter aufgestellten Diskurs erfolgen. Die
Reform des SGB VIII: Kinder- und Ju-
                                                              Forderung nach einer notwendigen zeitlichen und
gendstärkungsgesetz
                                                              inhaltlichen Sorgfalt bei der Reformierung in einer
Seit mehreren Jahren diskutieren Bund, Länder und
                                                              neuen Legislaturperiode sind vorgebracht.
Verbände über eine umfassende Reform der Kinder-
und Jugendhilfe, der Stärkung und Zusammenfüh-
rung der Rechte und Leistungsansprüche von Kin-
                                                              Familienhilfe und -politik, Familien-
dern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
                                                              bildung
im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII. Das ent-
sprechende Reformvorhaben firmiert seitdem unter              BUNDESEBENE
dem Titel „Große Lösung“. Zu den seit Anfang 2016             Folgende bundesgesetzliche Neuregelungen wurden
kursierenden inoffiziellen Arbeitsentwürfen positio-          umgesetzt: Änderung bei Kindergeld, Kinderzuschlag,
nierten sich seit 2016 zahlreiche Fachverbände und            Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag, Reform des Un-
alle Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zu           terhaltsvorschusses, Neuregelung des Mutterschutz-
den inhaltlichen Details der Arbeitsentwürfe, auch            rechts, Konzept der Familienarbeitszeit, Mindeststan-
mehrfach im Rahmen des offiziellen Gesetzgebungs-             dards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und
verfahrens. Die Kritikpunkte der Fachöffentlichkeit           Frauen in Flüchtlingsunterkünften, Gesetzes zum Na-
zur jetzigen Reformfassung sind mittlerweile hinrei-          mensrecht, Entwurf eines Gesetzes zur Abstammung,
chend bekannt: mit „heißer Nadel gestrickt“, weit             Adoption, Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, Gesetz
von Inklusion entfernt, Länderöffnungsklausel für             zur Zuständigkeit der Familienkassen für die Kinder-
abgesenkte Standrads für UMA, Streichung dringend             geldbearbeitung, BGH-Entscheidung: Pflicht zur Ge-
erforderlicher Änderungen im Pflegekinderwesen,               währleistung von Kinderbetreuungsplätzen, Reform
an einigen zentralen Stellen also eher Rückschritt            des Sexualstrafrechts, Gesamtkonzept zur Alterssiche-
als Verbesserung und Weiterentwicklung der Kinder-            rung, Mindestlohngesetz
Referatsbericht

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RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND                                       de freigemeinnütziger Schulen (Waldorf- und Mont-
                                                               essori-Schulverbände) in 2015 in den Paritätischen
Der Paritätische hat die Mitglieder bei der Umsetzung
                                                               existiert eine intensiv tagende Arbeitsgruppe - der
der gesetzlichen Vorgaben, sowie sonstiger politi-
                                                               Verband der Privatschulen (VdP) und die Gesellschaft
scher Vorhaben aus dem Bereich der Familien- und
                                                               für Gesamtschulen (GGG) haben sich angeschlossen.
Frauenpolitik begleitet und unterstützt. Darüber hin-
                                                               2016 wurde ein großer Fachtag mit 140 Teilnehmer/
aus stehen Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und
                                                               innen von diesem Schulbündnis zusammen mit dem
Familie, Pflege und Familie etc. ebenso bei unseren
                                                               Bildungsministerium veranstaltet zum Thema „Was
paritätischen Familieneinrichtungen, u.a. den Häu-
                                                               brauchen Kinder nach der Flucht?“. Für den 04.12.17
sern der Familien, Mehrgenerationenhäusern, Famili-
                                                               ist ein großer Fachtag zum Thema „Erfordernisse für
enberatungsstellen, Familienzentren im Mittelpunkt.
                                                               Lehrkräfte bei den heutigen Anforderungen an Schu-
Seit 01.01.2016 ist der Paritätische Landesverband             le“ terminiert.
Träger der Koordinierungsstelle und        bildet die
Schnittstelle zur Servicesstelle für Familienbildung           SAARLAND
des Ministeriums.                                              Die Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule FGTS
                                                               sind fast flächendeckend an den saarländischen
                                                               Grundschulen installiert. Politischer Wille ist erklär-
Schule und Bildung                                             termaßen der Ausbau der Ganztagsschulangebote.

BUNDESEBENE
                                                               Ein neues pauschaliertes Förderprogramm FGTS bein-
Mit dem aktuell im Bundestag verabschiedeten                   haltet zwar eine Dynamisierung der Personalkosten,
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz besteht die               verstärkt aber weiterhin die Finanzierungsproble-
Möglichkeit, dass auch Schulen in freier Trägerschaft          matik in den Regelungen der Geschwisterrabattie-
von diesen Bundesmitteln partizipieren. Zum Tag                rung, der Installierung von Inklusionsplätzen. Eine
der freigemeinnützigen Schulen bundesweit wurde                weitere Anpassung an die reellen Finanzierungser-
grundsätzlich der 18. September ausgerufen. Im PA-             fordernisse der Träger werden vom Bildungsministe-
RITÄTISCHEN sind überwiegend die freigemeinnützige             rium nicht zugesagt. Spitzengespräche der Liga Saar
Schulen, wie die Waldorf- und Montessori-Schulen,              mit den Regierungsfraktionen lassen bisher nicht
Mitglied. Der Paritätische Gesamtverband hat viel-             auf Besserung hoffen.
fältige Tagungen und Fachveranstaltungen durchge-
führt, auch an der Schnittstelle zur Schulsozialarbeit,
zur Inklusion an Schulen, zur Integration von Flücht-
lingskindern an Schulen.

RHEINLAND-PFALZ
Der Paritätische LV hat am 18.09.15 am Tag der frei-
gemeinnützigen Schulen mit einer großen Veran-
staltung in Kooperation mit ADD und Ministerium
zum Thema „Inklusive Schule“ unter Beteiligung
des Landesverbandes der Montessori-, der Waldorf-
schulen und der Porta-Nigra-Förderschule in Trier
teilgenommen. Seit Aufnahme aller Landesverbän-
Referatsbericht

                                                        26

          Arbeitsmarktförderung
                                             Referentin:
                                           Sabine Schmitt

Unter dem Dach des Paritätischen Landesverbandes         „Chancen      eröffnen-soziale   Teilhabe   sichern“   mit
bieten die Mitglieds-organisationen, die Träger im           10.000 Plätzen greift bei einer Gesamtzahl von 1 Mil-
Bereich der Arbeitsmarktförderung und der Gemein-            lion langzeitarbeitslosen Menschen zu kurz. Die Zu-
wesenarbeit sind, Strukturen zur Integration von             gangskriterien für die gedachte Zielgruppe der Lang-
Arbeitslosen, Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten.         zeitarbeitslosen sind bislang nicht erreicht. Diese
Sie entwickeln Bildungsmaßnahmen zur Feststellung,           Zielgruppe ist teilweise ausgeschlossen, die Aktivie-
Stärkung oder Vermittlung von berufsfachlichen               rungskriterien sind nicht passgenau auf die Zielgrup-
Kompetenzen, einschließlich sprachlicher Qualifika-          pe ausgerichtet. Die Besetzung der Plätze liegt von
tion. Zahlreiche Träger beim Landesverband Rhein-            daher weit hinter den Erwartungen zurück.
land-Pfalz / Saarland bieten ein vielfältiges Angebot
                                                             Der Paritätische hat, zusammen mit Vertreter/innen
an Arbeitsmarktinstrumenten zur Integration, Wie-
                                                             aus Wissenschaft, Wohlfahrts- und Fachverbänden
dereingliederung und Erwerb von Arbeit.
                                                             hierzu einen grundlegenden Diskussionsvorschlag
Der Paritätische Landesverband betreut und berät             in 2016 erarbeitet und veröffentlicht. Gefordert wird
alle Mitgliedsorganisationen zu Maßnahmen im Be-             hier ein sanktionsfreier Status und Teilhabegelegen-
reich Übergang von Schule in den Beruf, am Einstieg          heiten für diese Menschen. Fakt ist, dass hunderttau-
von jungen Erwachsenen in die Arbeitswelt, bei               sende AlgII – Empfänger/innen schon länger als vier
Unterstützungsprozessen und Maßnahmen für die                Jahre im Leistungsbezug das gesamte arbeitsmarkt-
Zielgruppe der langzeitarbeitslosen Menschen und             politische Angebot der Jobcenter ohne Integrations-
der Menschen mit Fluchterfahrung zur Vermittlung             erfolg durchlaufen. Mit seinen aktivierenden Ansatz
in den Arbeitsmarkt. Er unterstützt die Mitgliedsor-         und den derzeit vorhandenen Instrumenten ist das
ganisationen bei der Umsetzung von Maßnahmen                 SGB II-System bei dieser Zielgruppe an seine Grenzen
zur Beschäftigungsförderung und berät Kostenträger           gekommen. Der Diskussionsvorschlag enthält zudem
und Fachverwaltung zu Strukturen der öffentlichen            Anregungen zur notwendigen Weiterentwicklung der
Beschäftigung sowie zu Integrationsinstrumenten in           Arbeitsgelegenheiten und die Aufforderung, einen
den Arbeitsmarkt.                                            Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Grundsiche-
                                                             rung für Arbeitsuchende muss sich daran messen las-
                                                             sen, ob sie es schafft, für alle Leistungsbeziehenden
BUNDESEBENE                                                  – nicht nur die so genannten marktnahen Kundinnen
                                                             und Kunden – ein Förderangebot bereit zu stellen.
ESF Förderperiode 2014 – 2020
Die ESF-Förderperiode 2014 – 2020 für die Bundes-
und Länderprogramme ist gestartet. Das ESF-Pro-
gramm „Perspektiven eröffnen“ für Langzeitarbeits-
lose mit 30.000 Plätzen und das Bundesprogramm
Referatsbericht

      27

           Beschäftigungsperspektiven für geflüchtete
           Menschen
           Die    Förderkriterien   der   Beschäftigungsprogramme
           wurden in einem weiteren Schritt modifiziert. In An-
           lehnung an die aktuelle Lage der Fluchtbewegung
           wurde das Programm für die Zielgruppe der Menschen
           mit Fluchterfahrung geöffnet. Der Integrationsprozess
           ist nicht mit Abschluss des Asylverfahrens beendet, er
           beginnt ja da erst – Integration in das soziale Gefüge
           und in Arbeit und Beschäftigung ist eine gesamtge-
           sellschaftliche Aufgabe. In den Jobcentern ist die ar-
           beitsmarktliche Integration der Flüchtlinge bereits seit
           Anfang 2015 der bedeutende und alles beherrschen-
           de Schwerpunkt. Die kommunalen Akteure mit ihren
           grundlegenden Kompetenzen im SGB II, SGB VIII und
           SGB XII werden in den nächsten Jahren zusammen
           mit den Maßnahmeträgern zu den Hauptakteuren
           bei der Integration von Zuwanderern in das soziale
Referatsbericht

                                                           28

Gefüge und in den Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe der              erweitert worden, außerhalb des Eingliederungstitels
geflüchteten und im Rahmen des Familiennachzugs                 für langzeitarbeitslose Menschen.
in Deutschland angekommenen Frauen muss zudem
                                                                Die hohe Zuwanderung von geflüchteten Menschen
in den Blick der Beschäftigungsförderung genommen
                                                                aus Kriegsgebieten in Deutschland in den Jahren 2015
werden. Es gilt, die besondere Situation der Frauen
                                                                und 2016 stellt die Integrationssysteme vor besonde-
zu sehen und die vielfältigen Potenziale zu erkennen.
                                                                re Herausforderungen. Der wohl wichtigste Schritt bei
Diese Frauen in Arbeit zu bringen, verlangt eine enge
                                                                der gesellschaftlichen Integration dieser Menschen ist
individuelle Begleitung. Fakt ist, dass oft intensiv das
                                                                neben dem Erlernen der deutschen Sprache die Inte-
traditionelle Erziehungsmodell gepflegt wird, da ins-
                                                                gration in Arbeit. Dies ist angesichts der sehr unter-
titutionelle Kinderbetreuung nicht bekannt ist. Es gilt
                                                                schiedlichen Bildungssysteme in den Herkunftslän-
hier besondere Maßnahmen für Beschäftigungsmög-
                                                                dern eine besonders große Herausforderung.
lichkeiten zu konzipieren.
                                                                Der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rhein-
Öffentlich geförderter Arbeitsmarkt                             land-Pfalz ist es gelungen, in Kooperation mit dem

Die Idee des öffentlich geförderten Arbeitsmarkts, z.B.         rheinland-pfälzischen Ministerium für Soziales, Ar-

im Modell eines Passiv-Aktiv-Transfers, ist weiterhin           beit, Gesundheit und Demographie und der Regio-

in den sozialpolitischen Gremien ein Thema. Den-                naldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland mit der Ar-

noch ist ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt im             beitsmarktinitiative „Soziales Integriert – Chance

bestehenden Arbeitsmarkt bis jetzt, auch haushal-               solidarische Sozialwirtschaft“ einen aktiven Beitrag

terisch, nicht geplant. Durch die SGBII-Reform, das             zur Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Men-

Rechtsvereinfachungsgesetz, ist die Chance Lang-                schen in die Arbeitsfelder der Sozial- und Gesund-

zeitarbeitslosigkeit kontinuierlich zu fördern und ihr          heitswirtschaft umzusetzen. Modellhaft ist die Ini-

entsprechend entgegen wirken zu können weitestge-               tiative an den Pilotstandorten in den drei Regionen

hend nicht genutzt worden. Die bislang bekannten                Kaiserslautern, Bad Kreuznach und Mayen / Koblenz

Arbeitsgelegenheiten AGH werden auch als Beschäf-               / Neuwied gestartet.

tigungsinstrument für Flüchtlinge vermehrt genutzt.
                                                                Den bestehenden und zukünftig weiter wachsen-
                                                                den Fachkräftebedarf, vor allem in pflegerischen
                                                                und erzieherischen Berufen, begreift die Initiative
RHEINLAND-PFALZ
                                                                dabei als Chance zur Integration von geflüchteten
Arbeitsmarktinitiative „Soziales integriert –                   Menschen. Zwei Bausteine – die individuelle und
Chance solidarische Sozialwirtschaft“                           die strukturelle Integrationsförderung – bilden die

Arbeitsgelegenheiten nach SGB II sind weiterhin das             Säule der Arbeitsmarktinitiative. Zum 1. März 2017

Instrument der Beschäftigung für Langzeitarbeitslose            wurde in der LIGA-Geschäftsstelle eine landesweite

und zielgruppenerweitert für geflüchtete Menschen.              Koordinierungsstelle mit einer halben Personalstelle

Die paritätischen Mitgliedsorganisationen nehmen                eingerichtet, die mit Landesmitteln finanziert wird.

als AZAV zertifizierte Träger an den ESF-Programmen
                                                                Diese Koordinierungsstelle soll unter anderem wir-
teil. Das einzig verbliebene Steuerungsinstrument
                                                                kungsvolle Handlungsansätze zur Arbeitsmarktinte-
der Arbeitsverwaltung, die Arbeitsgelegenheiten AGH,
                                                                gration von Geflüchteten in den Bereichen Soziales,
ist auch auf Länderebene als Beschäftigungsinstru-
                                                                Pflege, Gesundheit entwickeln, Informations- und
ment auf die Zielgruppe der geflüchteten Menschen
                                                                Vernetzungsplattform für die örtlichen Pilotstandor-
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