Sozialreport - Knappschaft-Bahn-See
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Nr. 15 I 2021 Sozialreport Newsletter der Knappschaft-Bahn-See Sozialversicherung nachhaltig gestalten Das Sozial- und Gesundheitssystem in Deutschland hat in der Corona- Krise eindrucksvoll seine Leistungsfähigkeit bewiesen. Es hat gezeigt, dass es eine solche Krise beherzt annimmt und meistert. Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung und die Gesundheitsversorger haben im Schulterschluss eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland sichergestellt. Diese Anstrengungen haben jedoch ihren Preis. eine unbestimmt verlaufende Konjunktur absehbar Mit zahlreichen politischen Beschlüssen wurden weiter belastet wird. die Weichen dafür gestellt, dass das Gesundheits- und Sozialsystem die Herausforderungen der Pan- Darum ist auch für die Sozialversicherung in allen demie bewältigen kann. Dafür wurden u.a. finan- ihren Zweigen Nachhaltigkeit wichtig, damit sie zielle Hilfspakete als Bundeszuschüsse geschnürt ihren Aufgaben nachkommen kann. Nachhaltig- und zusätzliche kostenintensive Kapazitäten in keit heißt auch faire Lastenverteilung unter den den Kliniken geschaffen. Trotz der Bundeszuschüs- Trägern der Krankenversicherung und eine stabile se sind es hauptsächlich die Beitragszahler*innen Rentenversicherung. Die Politik ist hier in den der gesetzlichen Krankenkassen, die eine gesamt- nächsten Jahren gefordert. Gerne bringen wir gesellschaftliche Aufgabe unter sehr schwierigen unsere Erfahrungen und Kompetenzen in die Rahmenbedingungen schultern. Und dies in einer notwendigen Entscheidungsprozesse ein. ohnehin angespannten Finanzsituation, die durch Michael Weberink Edeltraud Glänzer Bettina am Orde Vorsitzender des Vorstandes Stellv. Vorsitzende des Vorstandes Vorsitzende der Geschäftsführung Deutsche Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Knappschaft-Bahn-See Knappschaft-Bahn-See
2 Sozialreport Nr. 15 | 2021 Arbeitgeber, Versicherte Rentenversicherungen,... € € > > Gesundheitsfonds + Berücksichtigung bei > Zuweisungen nach Risikostruktur: € € Alter, Geschlecht, Krankheiten der Versicherten, regionale Ausgabenunterschiede > Steuerzuschuss Krankenkasse KRANKENVERSICHERUNG Morbi-RSA: Berücksichtigung der Merkmale Pflegebedürftig- keit und Erwerbsminderung Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, kurz Morbi-RSA, hat seit Jahren systematische Veränderungen zu seiner Weiterentwicklung erfahren, so zuletzt im „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ 2020. Dort wurden das Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und ein Risikopool zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen eingeführt. Zudem werden seitdem die Ausgaben der Krankenkassen für Prävention im Morbi-RSA berücksichtigt. Diese Weiterentwicklungen waren richtig und wichtig. Eines der zentralen Ziele des Morbi-RSA bleibt die Risikostruktur begründete systematischen Unterde- Verhinderung von Risikoselektion durch die Kranken- ckungen auftreten. kassen. Darum sollten die Zuweisungen für ältere und kranke Versicherte im GKV-Durchschnitt deren Im gegenwärtigen Morbi-RSA hingegen sind zwei Ausgaben decken, so dass eine Krankenkasse bei Personengruppen systematisch unterdeckt: Die wirtschaftlichem Handeln mit diesen Zuweisungen Versicherten mit Pflegebedürftigkeit und die Versi- auskommt und keine in der kassenindividuellen cherten mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
3 Bei der Regionalkomponente wird das Merkmal gar nicht mehr im Morbi-RSA berücksichtigt. Im Rah- Pflegebedürftigkeit global zur Klassifizierung der men des „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes“ wurde Landkreise und kreisfreier Städte bereits verwendet dieses Merkmal abgeschafft. – im Sinne der Bildung eines prozentualen Anteils der stationär bzw. ambulant Pflegebedürftigen eines Sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Erwerbs- Landkreises oder einer kreisfreien Stadt im Ver- minderungsrentner*innen sind in der gesetzlichen gleich zur Gesamtheit aller Pflegebedürftigen. Das Krankenversicherung sehr ungleich verteilt. Die allerdings reicht nicht aus, um die oben genannte Unterdeckungen bei diesen Versichertengruppen in der kassenindividuellen Risikostruktur begrün- führen zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten dete Unterdeckung zu relativieren. Deshalb sollte von Krankenkassen mit überdurchschnittlich vie- das Merkmal Pflegebedürftigkeit nicht prozentual, len alten und kranken Versicherten. Hier ließe sich sondern versichertenbezogen verwendet werden. Nur leicht mehr Fairness im Wettbewerb herbeiführen: dann wird eine systematische Unterdeckung bei den Bei beiden Merkmalen handelt es sich um Daten, Pflegebedürftigen vermieden. Die Versichertenbezo- die einfach zu erheben sind und nicht gefälscht genheit ist fairer und genauer. werden können. Auf diese Weise würde die Manipu- lationsresistenz des Morbi-RSA weiter erhöht. Die Die Versicherten mit Bezug einer Erwerbsminde- KNAPPSCHAFT würde eine Weiterentwicklung des rungsrente werden seit dem Ausgleichsjahr 2021 Morbi-RSA in diese Richtung begrüßen. KRANKENVERSICHERUNG GKV-Finanzierung: Bundeszuschuss zur Einhaltung der Sozialgarantie muss erhöht werden Eine Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten durch effektivere und effizientere Behandlungsstrukturen im ambulanten und stationären Bereich ist erklärtes Ziel gleichermaßen von Krankenkassen und Gesundheitsversorgern sowie den politisch Handelnden im Bund und in den Ländern. Hierzu sind eine auskömmliche Finanzierung, Innovations- fähigkeit und Investitionsbereitschaft der Leistungsträger notwendig.
4 Sozialreport Nr. 15 | 2021 Sowohl die Covid-19-Pandemie als auch die gesetz- ben dann „nur noch“ ein rechnerischer durchschnitt- lichen Neuregelungen in der Krankenversicherung, licher Zusatzbeitrag in Höhe von 1,8 Prozent erhoben wie zum Beispiel das Gesundheitsversorgungs- und werden müsste. Bei einer solchen Zusatzbeitrags- Pflegeverbesserungsgesetz, haben spürbare finanzi- satzshöhe ist jedoch die Sozialgarantie auch nicht zu elle Folgen für die gesetzliche Krankenversicherung halten. Trotz einer rechtsverbindlichen Zusicherung, nach sich gezogen. Im Jahr 2021 haben ein einma- diese Grenze einzuhalten (§ 221 a Abs. 3 Satz 3 SGB liger zusätzlicher Bundeszuschuss in den Gesund- V), steht eine Finanzierungszusage als Basis für heitsfonds von rund fünf Milliarden Euro sowie eine rechtzeitige Entscheidungen der Selbstverwaltungen einmalige Zuführung aus den Finanzreserven der in den Krankenkassen für das Jahr 2022 aus. Krankenkassen in Höhe von rund acht Milliarden Euro zu einer annähernden Ausgabendeckung bei Für die Erreichung des Zieles Sozialgarantie ist es einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von daher grundsätzlich wünschenswert, wenn der Bund 1,3 Prozent beigetragen. Dadurch konnte das für alle versicherungsfremden Leistungen der ge- Sozialgarantie-Versprechen der Bundesregierung, setzlichen Krankenversicherung aufkommen würde das heißt eine Begrenzung des Gesamtsozial- und den Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds versicherungsbeitrages auf maximal 40 Prozent, entsprechend anpasst. Dann wäre eine Begrenzung eingehalten werden. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages auf maxi- mal 40 Prozent möglich. Für das Jahr 2022 wird durch den GKV-Spitzen- verband eine Finanzlücke von zirka 14 Milliarden Lässt sich die Sozialgarantie durch einen auskömm- Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung lichen Bundeszuschuss nicht halten, sind Auswir- prognostiziert. Zur Deckung der Ausgaben müssten kungen auf die Versorgungsqualität zu befürchten. in diesem Fall die Krankenkassen einen durch- Das deutsche Gesundheitssystem ist nach wie vor schnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 2,2 Prozent stark von einer sektoral ausgerichteten Versor- erheben. Damit wäre die Absicht der Bundes- gung geprägt. Versorgungsbrüche und Ineffizienzen regierung, die Sozialgarantie auch im Jahr 2022 sind die Konsequenz. Diese Brüche kann ein gutes zu gewährleisten, nicht einzuhalten. Versorgungsmanagement auffangen. Mit den seit 1999 bestehenden Gesundheitsnetzen prosper Die Gewährleistung der Sozialgarantie 2022 ist nur und proGesund hat die KNAPPSCHAFT den Beweis über weitere Bundesmittel zu erzielen, weil die Ver- erbracht, dass über eine gut funktionierende sek- mögen der Krankenkassen durch die Verpflichtung torübergreifende Versorgung sowohl Qualitäts- als aus dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbes- auch Wirtschaftlichkeitspotentiale gehoben werden serungsgesetz bereits stark abgeschmolzen wurden. können. Solche Ansätze bedürfen allerdings der Gesetzlich zugesichert ist, dass zusätzlich sieben Investitionsbereitschaft einer beteiligten Kranken- Milliarden Euro als Bundeszuschuss dem Gesund- kasse. Diese Bereitschaft zu mehr Versorgungs- heitsfonds zugeführt und sämtliche Impfkosten des management wird deutlich abnehmen, wenn die Jahres 2021 übernommen werden. Dies würde die Zusatzbeiträge weiter steigen und dies nicht durch Finanzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung einen angemessenen Bundeszuschuss zur gesetzli- insofern reduzieren, als dass zur Deckung der Ausga- chen Krankenversicherung verhindert wird.
5 PFLEGEVERSICHERUNG Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung – Entlastung der Pflegebedürftigen Angesichts des demografischen Wandels besteht trotz der Reformen in der gesetzlichen Pflegeversicherung in den vergangenen Jahren weiterer Handlungsbedarf, um die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu stärken und zukunftsfest zu gestalten. Die letzte große Reform der Pflegeversicherung im Diese notwendigen Verbesserungen für das Pflege- Jahr 2017 war geprägt durch eine neue Definition personal dürfen nicht zu Lasten der Pflege- des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und durch die Aus- bedürftigen gehen. Es kommt darauf an, für die weitung des Leistungsspektrums. Beibehalten wurde Pflegebedürftigen auch in Zukunft Finanzierungs- seinerzeit der Teilleistungscharakter der Pflegever- und Planungssicherheit für die benötigten Leistun- sicherung. Trotz Anhebung der Leistungsbeträge gen zu gewährleisten. wurden die tatsächlichen Kostensteigerungen nicht abgebildet, so dass die Pflegebedürftigen und ihre Der Grundsatz, dass die Absicherung des Risikos, Familien bis heute mit ständig wachsenden Eigen- pflegebedürftig zu werden, auch immer in der Ei- belastungen konfrontiert werden. genverantwortung des Einzelnen liegt, ist richtig, darf aber nicht zu einer finanziellen Überforderung Die KNAPPSCHAFT spricht sich daher für eine Wei- führen. Da die Höhe der Eigenbeteiligung des Einzel- terentwicklung aus, die den Interessen aller an der nen abhängig ist von der Höhe der Leistungsbeträge Pflege Beteiligten gerecht wird und insbesondere müssen sämtliche Leistungen – orientiert an den die Belange der pflegebedürftigen Menschen in den tatsächlichen Preiserhöhungen – angepasst werden. Fokus stellt. Die KNAPPSCHAFT spricht sich dafür aus, diese Preis anpassungen jährlich zu prüfen und bedarfsgerecht Weitere Kostensteigerungen in der Pflegeversiche- anzugleichen. rung sind aufgrund der wachsenden Zahl an pfle- gebedürftigen Menschen ebenso zu erwarten wie Die zur Debatte stehenden Detailfragen müssen durch die zu verbessernden Arbeitsbedingungen und jetzt auf Fachebene vorbereitet werden und sind die anzupassende Entlohnung für die Pflegekräfte. dann im sozialpolitischen Gesamtzusammenhang zu Da eine gute Pflege nur durch qualifizierte Fachkräf- diskutieren und zu bewerten. Die KNAPPSCHAFT wird te, die entsprechend bezahlt werden, sichergestellt sich hier gerne mit ihrer besonderen und praktischen werden kann, wird sich die KNAPPSCHAFT in diesen Erfahrung als eine der größten Pflegekassen mit der Fortentwicklungsprozess konstruktiv einbringen. bundesweit höchsten Pflegeprävalenz einbringen.
6 Sozialreport Nr. 15 | 2021 REHABILITATION Rehabilitation weiter stärken Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat infolge der Corona-Pandemie das Angebot individueller medizinischer Rehabilitati- onsleistungen in ihren eigenen Reha-Kliniken ausgebaut. Neben der flexi- blen Handhabung therapeutischer Leistungen steht dabei insbesondere die digitale Weiterentwicklung der Rehabilitation im Vordergrund. Zudem liegt ein Fokus auf der Etablierung vernetzter Versorgungsstrukturen und im Wissenstransfer zwischen den Versorgungseinrichtungen. Die medizinische Rehabilitation ist mit ihren indi- Um diesen neuen Herausforderungen gerecht kationsspezifischen Angeboten bereits gut aufge- zu werden und allen Patientinnen und Patienten stellt, den an COVID-19 erkrankten Menschen zu möglichst schnell und individuell helfen zu können, helfen, wieder gesund und voll belastbar zu werden. benötigen die Rentenversicherungsträger die Unter- Es wird jedoch sichtbar, dass der Bedarf an indivi- stützung der Politik, die Rehabilitation als Chancen- duellen Reha-Angeboten wegen schwerer Verläufe geber und wichtigen Bestandteil des Gesundheits- mit Betroffenheit verschiedener Organe wächst. systems in die Öffentlichkeit zu tragen. Auch zusätzliche, langandauernde Beschwerden wie Ziel muss es sein, Wartezeiten abzubauen, ohne chronische Müdigkeit, Kopfschmerzen, Luftnot und die Qualität der Rehabilitation zu gefährden. Dies Geruchsstörungen sowie psychische Belastungen gelingt mit einem flächendeckenden Einsatz digita- können nur mit Hilfe von stationären Reha-Leistun- ler Angebote während und nach der Rehabilitation. gen bewältigt werden. Im Bereich der Nachsorge, der Prävention und bei der Intervallrehabilitation konnte die Knappschaft- Diesem deutlich wachsenden Bedarf stehen Bahn-See im Rahmen von Modellprojekten bereits pandemiebedingte Kapazitätsbegrenzungen in wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Online-Tech- den Reha-Kliniken gegenüber, die je nach Indikation nologien sammeln. Geeignete klassische Reha- oder bereits heute zu einer Verlängerung der Wartezeiten Nachsorgeleistungen sind digitalisiert worden. Das führen. Hinzu kommt, dass viele Patientinnen und analoge Angebot wurde so sinnvoll ergänzt. Für Patienten ihre Reha-Maßnahme erst nach der eine flächendeckende Ausweitung dieser Angebote Pandemie antreten möchten. Dies wird den „Warte- müssten jedoch entsprechende flexible gesetzliche schlangendruck“ noch erhöhen. Regelungen für die Digitalisierung der Reha-Branche auf den Weg gebracht werden.
7 Borkum Bad Driburg Bottrop Gelsenkirchen Warmbad Bad Neuenahr Bad Homburg Bad Soden- Die Reha-Kliniken der Salmünster Knappschaft-Bahn-See Püttlingen Badenweiler Marquartstein Aufgrund der zunehmenden Erkenntnisse über in das Erwerbsleben kann nur dann erfolgen, wenn SARS-CoV-2, den Verläufen einer COVID-19-Erkran- die Sozialversicherungsträger gemeinsam Hand kung und deren Langzeitfolgen ist es wichtig, die in Hand arbeiten. Hier ist der Gesetzgeber aufge- bestehenden Leistungen an die speziellen Bedürf- rufen, für eine leistungsfähige, sektorenübergrei- nisse der COVID-19-Patientinnen und Patienten fende Versorgung zu sorgen und Barrieren für den anzupassen. Die Knappschaft-Bahn-See hat dazu Reha-Zugang abzubauen. besondere Konzepte in ihren Kliniken etabliert. Sie wird diese Konzepte anhand der Erkenntnisse aus Die Rehabilitation ist insbesondere in unserer älter der Praxis sowie aus bereits laufenden Forschungs- werdenden Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil projekten erweitern. des Gesundheitssystems. Deshalb muss das Bewusstsein für die Bedeutung der Rehabilitation Darüber hinaus muss der Übergang vom Kranken- insbesondere im Zusammenhang mit der Bewälti- haus in die Reha-Klinik reibungslos und bedarfs- gung der Folgen einer COVID-19-Erkrankung gerecht gestaltet werden. Das Verbundsystem der geschärft werden, um Patientinnen und Patienten Knappschaft-Bahn-See macht dies schon heute schnell und individuell zu helfen. möglich. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung
8 Sozialreport Nr. 15 | 2021 MINIJOB-ZENTRALE Die Minijob-Zentrale – digital, modern und bewährt Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in eine finanzielle Notlage gebracht. Als Deutschlands größte Einzugsstelle für Melde- und Beitrags- wesen betreut die Minijob-Zentrale jeden zweiten Arbeitgeber in Deutsch- land und ist an etwa 60 Prozent aller eröffneten Insolvenzverfahren be- teiligt. Die Minijob-Zentrale hat in der Krisensituation der Pandemie neue Ansätze in Bezug auf die besondere Situation bei den Insolvenzverfahren entwickelt und mit Blick auf die Arbeitgeber einen besonderen Service angeboten. Seit 2003 ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Die bereits seit vielen Jahren vollständig digitali- Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für sierten Arbeitsabläufe der Minijob-Zentrale werden alle Minijobs die zuständige Einzugsstelle für das von den Arbeitgebern geschätzt. Eine Arbeitgeberbe- Beitrags- und Meldeverfahren zur Sozialversicherung fragung zur Minijob-Zentrale der START-Forschungs- und – falls vom Arbeitgeber gewünscht – auch als gesellschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die Steuerbehörde für die Erhebung der Pauschsteuer Minijob-Zentrale deutlich moderner, zuverlässiger tätig. So wird das Beitrags- und Meldeverfahren für und kompetenter wahrgenommen wird als andere Minijobber*innen nicht getrennt von der Sozialversi- öffentliche Einrichtungen. cherung und den Steuerbehörden durchgeführt, son- dern einheitlich und bundesweit von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
9 Aussagen von gewerblichen Arbeitgebern: Eigenschaften, die auf die Minijob Zentrale / auf Behörden zutreffen modern 2,23 3,10 informativ 2,09 2,85 verständlich 2,17 3,09 unkompliziert 2,40 3,47 zuverlässig 2,07 2,72 serviceorientiert 2,25 3,24 schnell 2,28 3,34 freundlich 1,97 2,60 kompetent 2,01 2,66 1 2 3 4 5 stimme Minijob-Zentrale stimme zu nicht zu andere Behörden Die erfolgreichen Auftritte der Minijob-Zentrale in Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für den Sozialen Medien und die hohe Nutzung der Arbeit eingezogen; die Pauschsteuern in Höhe von Informationsangebote durch die Minijobber*innen rund sieben Milliarden Euro hat sie an das Bundes selber zeigen, dass die Minijob-Zentrale auch bei zentralamt für Steuern weitergeleitet. Durch ihr un- den Beschäftigten eine hohe Wertschätzung als bürokratisches Tätigwerden hat sie zur Eindämmung Einzugsstelle und Teil der Sozialversicherung und der Schwarzarbeit beigetragen. Sie ist in Bezug auf Steuerverwaltung genießt. die Betreuung der Anzahl der Arbeitgeber die größte Einzugsstelle Deutschlands und leistet einen Die Minijob-Zentrale hat seit dem Jahr 2003 mehr beachtlichen Beitrag zur finanziellen Stabilität als 114 Milliarden Euro zugunsten der gesetzli- unserer Sozialsysteme. chen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitgeber- und
10 Sozialreport Nr. 15 | 2021 ARBEITGEBERVERSICHERUNG Umlageverfahren AAG: Status quo sichert Wirtschaftlichkeit Im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sind zwei Umlageverfahren festgelegt: die Erstattung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bei Rehabilitation (U1) und die Erstattung bei Mutterschaft von Arbeit- nehmerinnen (U2). Das Umlageverfahren wird von den gesetzlichen Kran- kenkassen durchgeführt. Das heißt, die Krankenkasse, bei der der Arbeit- nehmer bzw. die Arbeitnehmerin versichert ist, erhält die Beiträge bzw. Umlagen und ist auch für die Erstattungsanträge zuständig. Für das Um- lageverfahren bei geringfügig Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See zuständig. Seit einiger Zeit wird eine Zentralisierung des Sicherung die insgesamt vorhandenen Finanzmittel AAG-Umlageverfahrens bei einer einzigen Kranken- zwischen den Pflegekassen aus. kasse ebenso politisch thematisiert wie eine Ein- führung einheitlicher Umlagesätze. Anlass für die Die Einführung einheitlicher Umlagesätze U1 und U2 Überlegungen sind unterschiedliche Umlagesätze in der Krankenversicherung würde den Arbeitgebern bei den einzelnen Krankenkassen. die Entscheidungsautonomie nehmen und sie dem Gesetzgeber oder Verordnungsgeber übertragen. Um Die Umlagesätze liegen aktuell zwischen 1,0 Prozent die jederzeitige Finanzierung des Gesamtsystems und 4,1 Prozent bei der Umlage U1 und zwischen zu gewährleisten und häufige Veränderungen des 0,19 Prozent und 0,89 Prozent bei der Umlage U2. einheitlichen Umlagesatzes zu vermeiden, wären Die unterschiedlichen Umlagesätze spiegeln die höhere Sicherheitsmargen bei der Umlagesatzer- unterschiedliche Versichertenmorbidität oder den mittlung zu berücksichtigen, die zusätzliche Mittel Anteil von Frauen am Gesamtversichertenbestand der Arbeitgeber binden würden. der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen wider. Die mögliche Einführung einheitlicher Umlagesätze Das aktuelle System der Angliederung der Umlage- für alle Krankenkassen erfordert einen zusätzlichen verfahren an die Krankenkassen zeigt erhebliche Finanzausgleich in der gesetzlichen Krankenversi- Vorteile gegenüber einem zentralisierten Verfahren. cherung. In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird Der administrative Aufwand für Arbeitgeber und dies bereits praktiziert. Hier werden die Gesamt Krankenkassen ist im Vergleich zu einem zentrali- ausgaben solidarisch finanziert: In einem komple- sierten Verfahren geringer und das Verfahren insge- xen Verfahren gleicht das Bundesamt für Soziale samt wirtschaftlicher.
11 Verbundsystem Knappschaft-Bahn-See Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist ein vielfältiger Sozialversiche- rungsträger. Zu unserem Kerngeschäft gehören die gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung mit Renten-Zusatzversicherung und Seemannskasse. In diesem Bereich geben wir rund 4 Millionen Menschen Sicherheit im Alter und bei Berufsunfähigkeit. Unser zweiter großer Bereich ist die Kranken- und Pflegeversicherung, die KNAPPSCHAFT, mit rund 1,5 Millionen Versicherten. Der KNAPPSCHAFT ist ein Medizinisches Kompetenz- netz angeschlossen mit eigenen Krankenhäusern, Reha-Kliniken und niedergelassenen Knappschaftsärzten*innen. Die KNAPPSCHAFT als Versicherer und das Medizinische Kompe- tenznetz als Versorger arbeiten erfolgreich Hand in Hand für mehr Qualität in der Gesund- heitsversorgung. Unsere Innovationen, die daraus entstehen, finden seit Jahren Beachtung – so zum Beispiel unsere sektorübergreifenden Gesundheitsnetze prosper und proGesund. Ein dritter großer Bereich ist seit 2003 die Minijob-Zentrale. Mit der Minijob-Zentrale sorgt die Knappschaft-Bahn-See zentral und bundesweit für den Beitragseinzug bei geringfügi- gen Beschäftigungsverhältnissen. Rund 6,5 Millionen Minijobber*innen und rund 2,1 Millionen Arbeitgeber*innen vertrauen aktuell auf unsere Kompetenz. Daneben hat die Knappschaft-Bahn-See in den vergangenen Jahren weitere Aufgaben übernommen, die uns vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen wurden: die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die Überwachungsstelle des Bundes für Barriere- freiheit im Internet, die Fachstelle rehapro, die Fachstelle für Fördermittel des Bundes mit dem Fachbereich Europäischer Sozialfonds. Darüber hinaus betreibt die Knappschaft-Bahn-See im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Geschäftsstelle der Stiftung für Anerkennung und Hilfe. Die Knappschaft-Bahn-See hat ein breites Spektrum an sozial- und gesundheitspolitischen Aufgaben. Mit rund 23.000 Beschäftigten ist sie darüber hinaus in ihren Kernregionen ein wichtiger Arbeitgeber. Jede/r siebte Einwohner/in und jede/r zweite Arbeitgeber/in in Deutschland hat bei seiner Sozialversicherung Kontakt zur Knappschaft-Bahn-See.
Impressum KBS-Sozialreport - Newsletter der Knappschaft-Bahn-See Herausgeber V.i.S.d.P. Anfragen Die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge Deutsche Rentenversicherung Bettina am Orde Referat 0.2 sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Knappschaft-Bahn-See Vorsitzende der Büro der Geschäftsführung fotomechanische Wiedergabe oder Speicherung Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum Geschäftsführung der Referatsleiter in elektronischen Medien von Beiträgen, Deutschen Rentenversicherung Gilbert Gratzel auch auszugsweise, sind nach vorheriger www.kbs.de Knappschaft-Bahn-See Telefon 0234 304-83000 Genehmigung des Herausgebers und mit E-Mail Quellenangaben gestattet. sozialreport@kbs.de Stand: September 2021 QR-Code scannen und barrierefreie Broschüre downloaden.
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