Stellungnahme des Arbeitsrings Lärm der DEGA zu den SRU-Empfehlungen zum Schutz gegen Verkehrslärm - Gemeinsame Digitalkonferenz des SRU und des ...

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Stellungnahme des Arbeitsrings Lärm der DEGA zu den SRU-Empfehlungen zum Schutz gegen Verkehrslärm - Gemeinsame Digitalkonferenz des SRU und des ...
Stellungnahme des Arbeitsrings Lärm der DEGA zu
     den SRU-Empfehlungen zum Schutz gegen
                 Verkehrslärm

                            M. Jäcker-Cüppers
                                   ALD

   Gemeinsame Digitalkonferenz des SRU und des ALD
                      14.12.2020

   Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020   1
Gliederung

▪ Grundsätzlicher Konsens mit den SRU-Empfehlungen
▪ Ergänzung und Umsetzung der WHO-Empfehlungen
  von 2018
▪ Abstimmung der Lärmaktionsplanung mit der
  Bundespolitik
▪ Gesamtlärmbewertung
▪ Fazit

     Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020   2
Grundsätzlicher Konsens mit den SRU-Empfehlungen 1

 ▪ WHO-Leitlinien 2018 Basis für die Ableitung von Schutzzielen
 ▪ „Dringend weitere Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm
   erforderlich“
 ▪ EU-Richtlinie zum Umgebungslärm ULR das zentrale
   Instrument des Lärmschutz (ALD: auf kommunaler Ebene)
 ▪ Sie muss verbessert werden:
    ▪ Lärmaktionsplanungs-Verordnung (LAP-VO) einführen:
       ▪ Verbindliche Auslösewerte/Immissionsgrenzwerte (kurzfristig 65/55,
         langfristig 55/45 dB(A) tags/nachts)
       ▪ Vorgaben für Ruhige Gebiete
       ▪ Außenwirkung der Maßnahmen klarstellen
    ▪ Dauerhafte Finanzierung der Lärmschutzmaßnahmen an Straßen
 ▪ Lärmschutz in die verpflichtende
   Verkehrsentwicklungsplanung integrieren
 ▪ Umweltgerechtigkeit in die kommunalen Leitbilder aufnehmen
       Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020       3
Grundsätzlicher Konsens mit den SRU-Empfehlungen 2

▪ Integration des Verkehrslärmschutzes in andere
  verkehrsbezogene Politikfelder: Klimaschutz, Luftreinhaltung,
  Biodiversität, Ressourcenschonung usw. : Gemeinsame
  Prioritätenfolge Vermeiden, Verlagern, Verbessern
▪ Bedeutung des Verkehrslärmschutzes als Gesundheitsschutz
  verbessern:
   ▪ Interministerielle Arbeitsgruppe (BMVI, BMU, BMG, BMI-
      Bau) einrichten
   ▪ Länder: Lärmschutzbeauftragte ernennen
   ▪ ALD: Ressortübergreifende Fortentwicklung des Nationalen
      Verkehrslärmschutzpakets II von 2009 unter Beteiligung der
      Zivilgesellschaft
   ▪ Aktuelles Bsp.: BMVI und DB AG haben heute ein Ziel für
      den Lärmschutz an der Schiene für 2030 vorgestellt

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Ergänzung und Umsetzung der WHO-Empfehlungen 1

▪ Vervollständigung der Lärmwirkungsforschung für alle Quellen
  (vor allem Gewerbe), dabei Integration der Ergebnisse von
  NORAH und SiRENE
▪ Erforderlich: Schwellen für Gesundheitsrisiken im engeren
  Sinn für den Schienenverkehr (bezogen auf klassifizierte
  Krankheiten, vgl. Art. 2(2) GG „körperliche Unversehrtheit“)
  ALD: Auf der Basis von NORAH wie für die Straße (LDEN ≤ 59
  dB(A))
► Lärmsanierungsschwellen im Sinne des GG 59/49 dB(A) für
  Straße und Schiene
▪ Aktualisierte Auslösewerte der Lärmsanierung des Bundes
  64/54 dB(A) tags/nachts: Bundesfernstraßen ab Aug. 2020,
  Schienenwege ab 2022

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Ergänzung und Umsetzung der WHO-Empfehlungen 2

▪ VLärmSchV (Lärmvorsorge):
   ▪ Immissionsgrenzwerte für gemischte Gebiete (MI, MK, MU) mit 64
     dB(A) tags über LDEN = 59 dB(A)
   ▪ Festgelegte Schwellenwerte für straßenverkehrsrechtliche
     Lärmschutzmaßnahmen mit ≥ 70/60 dB(A)tag/nachts deutlich zu
     hoch
▪ Fluglärm:
   ▪ Malus gegenüber Straße/Schiene tags (NORAH: > 10 dB(A), WHO-
     HA: 8 bis 9 dB(A))
   ► Stellungnahme des ALD zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes
      vom Mai 2018: Senkung der Schwellenwerte für die Schutzzonen
      um 10 d B(A)
   ▪ Bundesregierung: Geeignetheit der geltenden Schwellenwerte
     durch die neuen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung „nicht
     in Frage gestellt“ (Bericht vom Jan. 2019)

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Abstimmung der Lärmaktionsplanung mit der Bundespolitik 1

▪ Zahlreiche Handlungsfelder des Lärmschutzes auf Bundesebene
  mit Auswirkung auf die Lärmaktionsplanung
   ▪ Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG (Gewerbe,
     Verkehrsanlagen, portanlagen usw., Lärmvorsorge)
   ▪ Straßenverkehrsrecht (Vorrang der verkehrlichen Belange)
   ▪ Luftverkehrsgesetz, Fluglärmgesetz
   ▪ Baugesetzbuch, Bauleitplanung (Innenverdichtung, heranrückende
     Wohnbebauung!)
   ▪ Infrastruktur:
       ▪ Vorgaben für die Geräuschemissionen
       ▪ Lärmabhängige Benutzungsgebühren (SRU: laTPS)
▪ Entsprechende Bandbreite von nicht harmonisierten
  Festlegungen zu Schutzzielen, Methoden,
  Minderungsmaßnahmen, Finanzierung
► Bessere Integration der Handlungsebene erforderlich
▪ Besonders wichtig: Lärmsanierungsprogramme des Bundes
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Abstimmung der Lärmaktionsplanung mit der Bundespolitik 2

▪ Lärmsanierung an Bundesfernstraßen (seit 1978) und
  Schienenwegen des Bundes (seit 1999):
   ▪ Langjährige Kontinuität
   ▪ Relativ gute Mittelausstattung
   ▪ Andere Methodik als LAP: Akustische Indikatoren,
     Auslöseschwellen (inzwischen unter den empfohlenen
     Kurzfristzielen der LAP!), Rechenverfahren usw.
   ▪ Schienenwege - Fortschrittliche Konzepte:
        ▪ Umrüstung der Güterwagen 2012 – 2020 (flächendeckendes ΔL
          von ca. 10 dB(A))
        ▪ Schienenlärmschutzgesetz: Verbot der lauten Güterwagen seit
          gestern
    ► Integration vor allem für die Bundes- und Landestraßen
      unbedingt erforderlich (für die Schiene bereits in Planung!)

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Gesamtlärmbewertung

▪ Erforderlich: Betrifft 73 % der                                  Mehrfachbelästigung
                                                                    durch verschiedene
  Bevölkerung (UBA 2018)                                         Lärmquellen Im Jahr 2018
▪ Grundsätzlich über die EU-Richtlinie zum                        Keine Quelle   1 Quelle
  Umgebungslärm möglich                                           2 Quellen      3 Quellen
  („Berücksichtigung der Belastung durch                          4 Quellen      5 Quellen
  mehrere Lärmquellen“ - BImSchG §47d)
▪ Einführung einer TA Gesamtlärm im
  BImSchG (UBA Texte 60/2019)                                               13% 11%

▪ „Lärmschutzgesetz“ (Entwurf UBA-                                    17%
                                                                                      16%;

  Bericht 2020) als Teil des BImSchG
   ▪ Rechtsanspruch auf Sanierung                                       21%;     22%;

   ▪ Immissionsgrenzwerte 65/55 dB(A)
   ▪ Feststellung eines Lärmsanierungsplans
▪ ALD: Wirkungsbezogene Summation der
  Belastungen (VDI 3722-2)
       Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020                          9
Fazit

▪   WHO-Leitlinien von 2018 als Basis der Lärmbekämpfung
▪   Vervollständigung der Lärmwirkungsforschung für alle Quellen
▪   Verbesserung der LAP durch Verordnung mit verbindlichen
    Immissionsgrenzwerten für den Bestand (Straße/Schiene 65/55 dB(A)
    tags/nachts)
▪   Harmonisierung der Lärmsanierung von Bund/Ländern mit der
    Aktionsplanung nach EU-ULR inklusive Finanzierung der Kommunen
▪   Integrierte Strategie der Lärmbekämpfung auf allen Handlungsebenen
    (EU, Bund – BMVI, BMU, BMG, BMI - , Länder, Kommunen, Verursacher,
    Betroffene)
▪   Harmonisierung und Vervollständigung der Vorschriften für die
    verschiedenen Quellen und Vorgaben für den Gesamtlärm (TA
    Gesamtlärm, Lärmschutzgesetz)

        Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020   10
Vielen Dank fürs Zuhören!

www.ald-laerm.de

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Vorstellung des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD)

▪ Entstehung
   ▪ Nachfolgeorganisation des Deutschen Arbeitsrings Lärm (DAL: 1952 -
     2007)

   ▪ 2009 gegründet als Fachgruppe der Deutschen Gesellschaft für
     Akustik (DEGA)

   ▪ Mehrfache Förderung durch Bundesministerium für Umwelt (einschließlich
     Informations- und Geschäftszentrum (IGZ) des ALD in Berlin)

   ▪ 359 Mitglieder und 64 Interessenten
     (Stand 19.12.2019)

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Vorstellung des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD) 1

  ▪ Ziele und Aufgaben
     ▪ ALD ist zentraler, nationaler und unabhängiger Ansprechpartner für die
       Lärmbekämpfung in Deutschland
     ▪ Mitwirkung bei der europäischen Lärmbekämpfung (NEG, WG OND)
     ▪ Alleinstellungsmerkmal in Deutschland: Thematisieren aller Probleme des
       Lärms, vor allem des Umgebungslärms
     ▪ Information und Beratung der Öffentlichkeit in allen Lärmfragen (Dienstleistung)
     ▪ Strategische Einflussnahme auf alle Akteure mit dem Ziel, den Lärmschutz in
       Deutschland und Europa zu verbessern (Politik)
     ▪ Beitrag zur Bündelung und Koordinierung der z. T. partikularen Interessen in der
       Lärmschutzdiskussion (integrierte Lärmschutzpolitik)
     ▪ Erarbeitung von Leitlinien und Positionspapieren zur Lärmbekämpfung
         ▪ Integriertes Gesamtkonzept
         ▪ Quellenspezifische Strategien

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Vorstellung des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD) 2

  ▪ Instrumente
     ▪   53 FachberaterInnen
     ▪   Druckschriften (Fibeln Lärm, StrVLärm, Energiewende, SchVLärm, usw.)
     ▪   Newsletter (anlassbezogen, subscribe: ald@ald-laerm.de)
     ▪   Veranstaltungen (Workshops, Tag gegen Lärm etc.)
     ▪   Internetauftritt (http://www.ald-laerm.de/)
     ▪   Veröffentlichungen und Stellungnahmen
     ▪   Beiträge zu lärmpolitischen Aktivitäten Dritter (EU-Kommission, BMVI-
         Zukunftsbündnis Schiene, „Forum leise Bahnen“, LAP Berlin, NGO-
         Luftverkehrskonzept, Aktionsbündnis „NRW wird leiser“ etc.)
  ▪ Finanzierung
     ▪   Mitgliederbeiträge
     ▪   Förderung durch BMU (Febr. 2008 – Februar 2015, April 2018 – März 2020)
     ▪   Eigenanteil DEGA
     ▪   Spenden
     ▪   Bußgeldzuweisungen von Gerichten

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Vorstellung des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD) 3

  Leitlinien des ALD
      ▪ Hohes Schutzniveau
          ▪ Basis: Lärmwirkungsforschung (z. B. NORAH 2025, WHO 2018)
          ▪ Rezeptorbezug (Kumulierte Einwirkungen)
          ▪ Vorrang des Außenschutzes
          ▪ „Nachtdilemma“ der Lärmschutzpolitik („Die Fracht braucht die Nacht“)
      ▪ Lärmbekämpfung an der Quelle
          ▪ Verminderung der Anzahl der Quellen (z. B. „Verkehrsvermeidung“)
          ▪ Emissionen nach dem Stand der Technik
          ▪ Verkehr: Reduktion der Geschwindigkeit, Fahrverhalten
      ▪ Verursacherprinzip
          ▪ Emissionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik (EU)
          ▪ Internalisierung externer Kosten
      ▪ Vorsorgeprinzip
      ▪ Kooperationsprinzip
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Beeinträchtigungen durch Lärm in Deutschland 1

 Lärmbelästigte in Deutschland 2018

            Belästigte in Deutschland 2018 in %                                  Straßenverkehrslärm:
                                                                                 „Äußerst/Stark“ in
 Straßenverkehr     6     15           24             30                   24    Großstädten ≥ 500.000
                                                                                 Einwohnern bei 31 %
      Nachbarn      5    10      17          28                       39

       Gewerbe 2 5        14           21                   56

    Flugverkehr    3 5    12           22                       58

Schienenverkehr    14    11       19                       63

                  0             20         40        60               80       100
                äußerst       stark    mittelmäßig   etwas           überhaupt nicht

       Quelle: UBA/BMU (2019): Umweltbewusstsein in Deutschland - Datenband

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Beeinträchtigungen durch Lärm in Deutschland 2

                       MEHRFACHBELÄSTIGUNG DURCH
                   VERSCHIEDENE LÄRMQUELLEN IM JAHR 2018
                            Keine Quelle       1 Quelle       2 Quellen
                            3 Quellen          4 Quellen      5 Quellen

                                          13%         11%

                                                               16%;
                                17%

                                                            22%;
                                        21%;

Quelle: Eigene Grafik nach UBA (2020): Gesundheitliche Belastung durch Umweltverschmutzung und Lärm.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/ubs-2018-factsheet-
gesundheitliche_belastungen_laerm_barrierefrei.pdf
          Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020                       17
Beeinträchtigungen durch Lärm in Deutschland 3

Verkehrslärmbelastete in Deutschland 2017 (END)

         Geräuschbelastete in Deutschland 2017 in Mio. (kumuliert)

 10
        8,72
  9
  8
               6,72
  7                                                  5,62
  6                                                         5,16
  5
  4
  3                    2,35                                          2,7
                                                                           2,01
  2                           1,29    0,70                                         0,87
  1                                          0,32                                         0,70
  0
       L DEN > 55     L DEN > 65     L DEN > 70     L Night > 50   L Night > 55   L Night > 60

                        Straßenverkehrslärm         Schienenverkehrslärm
 Quelle: Umweltbundesamt
 https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-umgebungslaerm

         Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020                            18
Beeinträchtigungen durch Lärm in Deutschland 4

 Vergleich der Kartierung 2012 und 2017
                               Hochbelastete in Deutschland
                                    in Mio. Einwohner
                               (Lden > 65, Lnight > 55 dB(A)
        4                                                   3,51
                  2,95
        3                                                          2,63   2,58
                         2,3
                                                                                 2,02
        2
                                     1,27
                                            1,01
        1

        0
               Straße Lden        Schiene Lden Straße Lnight Schiene Lnight
                                             2012     2017

            Quelle: Eigene Darstellung nach Daten des UBA

      Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020                      19
Beeinträchtigungen durch Lärm in Deutschland 5

 Risikobetroffene in Deutschland gemäß WHO ENG

 • Datengrundlage: Lärmkartierung nach der Richtlinie
   zum Umgebungslärm (nicht flächendeckend!)
 • Ischämische Herzerkrankungen IHK:
   Straßenverkehr:     Belastete über 60 dB(A) 4,6 Mio.
   Schienenverkehr: Belastete über 60 dB(A) 2,6 Mio.
 • Erhebliche Belästigungen HA:
   Straßenverkehr:     Belastete über 55 dB(A) 8,7 Mio.
   Schienenverkehr: Belastete über 55 dB(A) 6,7 Mio.

      Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020   20
Lärmaktionsplanung

Fortschritte durch die Richtlinie zum Umgebungslärm im Vergleich zur
Lärmminderungsplanung alt (§47a BImSchG, 1990):

▪   Umfassende Kartierung
▪   Vielfaches an Lärmaktionsplänen
▪   Stark gestiegene öffentliche Diskussion zu Lärmproblemen
     ▪ in den Medien;
     ▪ im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Bevölkerung
▪   Breitere Anwendung von Maßnahmen
     ▪ Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen
     ▪ Umgestaltung des Straßenraumes
     ▪ Einsatz lärmmindernder Beläge
     ▪ Verkehrsvermeidung und -verlagerung
▪   Beitrag zu verbesserten Regelungen zum Lärmschutz (Absenkung
    Lärmsanierungswerte, Abschaffung Schienenbonus usw.)

        Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020   21
Aktuelle Konflikte und Diskussionen

▪ Lärmschutz in der Bauleitplanung, speziell Innenentwicklung:
  Kontroverse Immissionsschutz gegen Bausektor. Dieser
  fordert:
   ▪ Abschaffung des ausschließlichen Außenschutzbezugs beim
     Gewerbelärm (Sportanlagenlärm, Baulärm usw.)
   ▪ Reduzierung von Zeiten besonderen Schutzes
   ▪ Erhöhung von Immissionsrichtwerten (IRW)
➢ „Problem Innenentwicklung“
▪ Windenergieanlagen:
  Mindestabstand 1000 m vs. Klimaschutz
▪ „Unnötig“ laute Kfz:
   ▪ Motorräder (spez. in Erholungsgebieten)
   ▪ Pkw: „Poser“ in Innenstädten

      Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020   22
Offene Probleme

▪ Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD 2018:
  „Lärm ist in unserem dichtbevölkerten Land ein großes Problem.
  Den durch Mobilität verursachten Lärm wollen wir deutlich
  reduzieren. Wir werden die Bürger frühzeitiger bei
  Verkehrsprojekten beteiligen und eine Gesamtlärmbetrachtung
  einführen. Wir werden ein verkehrsträgerübergreifendes
  Lärmkonzept erstellen.“
▪ Akustische Warnsysteme für leise PKW bei niedrigen
  Geschwindigkeiten (AVAS) ab 01.07.2019 (neue Pkw-Typen)

       Digitalkonferenz von SRU und ALD zum Verkehrlärm, 14.12.2020   23
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