DIE ePRIVACY-VERORDNUNG - Kann sie Verlagen helfen, sich aus unnötigen Abhängigkeiten zu befreien? Saalfelden, 23. April 2018 - Markendienst
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DIE ePRIVACY-VERORDNUNG Kann sie Verlagen helfen, sich aus unnötigen Abhängigkeiten zu befreien? Saalfelden, 23. April 2018 MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 1
Darum geht es 1 Was ist die ePrivacy-Verordnung? Was sie regelt – und ab wann 2 Die Folgen: Aktive Sterbehilfe für den Cookie 3 Kinder, der Tod ist gar nicht so schlimm. Die Konsequenzen für Marketing und Strategie 4 Ausblick: Gewinner und Verlierer MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 2
Bühne Randspalte LOOK WHO’S TALKING: CHRISTIAN BACHEM. Online seit 1989. Marketingberatung seit 1991. Digital Marketing seit 1995. 1985 –1991 Studium in Mainz, Berlin, Bloomington (USA) 1991 –1994 Mediaplaner und Strategischer Planer bei Werbeagenturen in Berlin und New York 1994 Promotion (‚Fernsehen in den USA‘) 1995 – 1998 Pixelpark, Berlin Aufbau und Leitung Strategische Planung & Online Marketing 1996 – 1997 zusätzlich Repräsentant des Deutschen Multimedia Verbandes (heute BVDW) bei der IVW 1998 Gründung .companion Strategieberatung 2003 – 2006 zusätzlich Professur für Marketing und Kommunikationsprozesse an der FHTW Berlin Diagramm 2004 Gründung Web Excellence Forum 2011 Moderator der AG „Medienkonvergenz“ der ag.ma MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 3
Bühne Randspalte DIE ePRIVACY-VERORDNUNG IN KURZFOM Vom Nichtjuristen für Nichtjuristen Eine von zwei EU-Verordnungen im Rahmen der Schaffung eines „Single Digital Market“ 1. DSGVO ■ Datenschutz-Grundverordnung (GDPR, General Data Protection Regulation) ■ wird in Österreich flankiert vom Datenschutz-Anpassungsgesetz, das wiederum das Datenschutzgesetz (DSG) als Nachfolger des DSG 2000 etabliert (für Öffnungsklauseln) in Deutschland ersetzt die DSGVO das BDSG ■ ist seit 25. Mai 2016 in Kraft und ab 25. Mai dieses Jahr EU-weit anzuwenden ■ Kernpunkte: – größere Transparenz über Datenverwendung für Betroffene (Nutzer) – Einwilligung muss aktiv, freiwillig und eindeutig erfolgen – erhöhter Strafrahmen bei Verstößen (bis 20 Mio. bzw. 4% des Konzernumsatzes) Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 6
Bühne Randspalte DIE ePRIVACY-VERORDNUNG IN KURZFOM Vom Nichtjuristen für Nichtjuristen Eine von zwei EU-Verordnungen im Rahmen der Schaffung eines „Single Digital Market“ 2. ePrivacy-Verordnung ■ ersetzt die ePrivacy-Direktive der EU (und damit in Deutschland des Telemediengesetz) und ergänzt die DSGVO ■ sollte ursprünglich gemeinsam mit der DSGVO am 25. Mai wirksam werden; nun voraussichtlich im Dezember (mit einjähriger Übergangsfrist) ■ Kernpunkte: – stuft digitale Endgeräte grundsätzlich als personenbezogen ein – schreibt Ananymisierung oder Löschung von Metadaten vor – verbietet Spam via Mail, SMS und Telefon – vereinfacht bestehende Cookie-Regeln ■ Strafrahmen bei Verstößen analog zu DSGVO Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 8
Bühne Randspalte ZUR ERINNERUNG: WAS SIND COOKIES? ■ kleine Textdateien, die von einem Server über den Browser im Computer des Nutzers gesetzt werden ■ 1994 von einem Netscape-Mitarbeiter entwickelt, Werbemittel mit Script zum um die paketvermittelte Zustandslosigkeit des Setzen von HTTP zu umgehen und das „empty shopping cart“- Cookies Problem zu lösen ■ Technische Unterscheidung nach – „persistent“ und „Session“ Cookie Nutzer Website mit Cookie – First Party und Third Party Cookie nach Aus- spielung des ■ Werden u.a. eingesetzt, um Nutzerprofile zu Werbemittels AdServer erstellen, Frequency Capping oder Sequencing zu ermöglichen oder um Retargeting zu betreiben Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 10
Bühne Randspalte DSGVO & ePRIVACY-RICHTLINIE BEHANDELN COOKIES UNTERSCHIEDLICH DSGVO ■ Cookie-basierte Nutzerprofile sind weiterhin zulässig, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt (z.B. Werbevermarktung zur Finanzierung von Web-Angeboten) ■ auch ohne explizite Einwillgung des Nutzers, sofern Opt Out auf Ebene Website möglich ePrivavy-Verordnung ■ Jede Software, die eine elektronische Kommunikation erlaubt, muss dem Nutzer die Möglichkeit geben zu verhindern, dass Dritte Informationen auf seinem Endgerät speichern oder gespeicherte Information verarbeiten ■ zwingende Abfrage bei der Installation (eines Browsers, einer App etc.), ob bzw. welche Cookies ein Nutzer zulässt Diagramm Browser und Apps werden zum Gatekeeper MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 11
Bühne Randspalte PROGNOSE: COOKIES WERDEN VERSCHWINDEN Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 12
Bühne Randspalte COOKIES VERKRÜMELN SICH BEREITS Der Anteil der Cookies, die bei Online-Werbekampagnen blockiert oder gelöscht werden ist bereits heute hoch. Er beträgt auf PCs Smartphones Tablets 41% 75% 80% Dieser Anteil steigt mit zunehmender Dauer ein Kampagne. Bei einer vierwöchigen Digital-Kampagne im „Open Internet“ muss man davon ausgehen, dass bis zu 75% der Cookies „verschwinden“. Diagramm Was bedeutet dies für‘s Marketing? Quelle: Cookie Rejection Index Q4/17 MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 14
Bühne Randspalte DIGITALE WERBUNG BASIERT AUF DER ILLUSION VON PRÄZISION… Durch Cookie-Löschung ausgelöste Reichweiten-Überschätzung Kontaktfrequenz-Unterschätzung 89% 47% Diagramm Quelle: Cookie Rejection Index Q4/17 MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 15
Bühne Randspalte …WAS NICHT OHNE FOLGEN BLEIBT PreRolls können sich gegen die Marke wenden – weil Capping selten greift. Wirkung von Bewegtbildkontakten auf das Markenbild FALLBEISPIEL 100 100 100 0 0 0 ohne Kontakt 1 Kontakt 3 Kontakte Diagramm Quelle: Eigene Werbewirkungsstudien MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 16
KINDER, DER TOD IST GAR NICHT SO SCHLIMM. DIE KONSEQUENZEN FÜR MARKETING UND STRATEGIE MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 17
Bühne Randspalte DIGITALE WERBUNG IST AUCH OHNE COOKIE- MORTALITÄT NOTORISCH UNPRÄZISE Das Gesetz der abnehmenden Zielgenauigkeit Die Präzision der Zielgruppenerreichung sinkt mit zunehmender Anzahl der Zielgruppen- Parameter. Schon bei üblichen Zielgruppen-Definitionen liegt der rechnerische Streuverlust oft über 50%. Beispiel: theoretische Trefferwahrscheinlichkeit Zielgruppe Frauen 20-49 Geschlecht Alter Geschlecht + Alter 50% 50% 25% Targeting gelingt es ohne „harte“ Profildaten (Adresse, geäußerte Interessen, Suchhistorien etc.), nicht oder nur selten, die theoretischen Trefferwahrscheinlichkeiten signifikant zu erhöhen. Diagramm “Targeting“ ist die vielleicht erfolgreichste Wortschöpfung im Marketing MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 18
DIE TARGETING-MEHRLEISTUNG IST OFT BEGRENZT tatsächlicher Zielgruppenanteil FALLBEISPIEL ohne Targeting mit Targeting 29% 30% 47% 42% 46% 53% 43% 44% Buchung A Buchung B Buchung C Buchung D Quelle: Eigene Werbewirkungsstudien MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 19
Bühne Randspalte AUCH RETARGETING FUNKTIONIERT NUR ”RELATIV” GUT Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 20
Bühne Randspalte UND WENN TARGETING FUNKTIONIERT… Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 21
Bühne Randspalte ABER: EXPERTEN WISSEN – DIGITALE WERBUNG WIRKT Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 22
AUSBLICK: GEWINNER UND VERLIERER MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 23
Bühne Randspalte DER SCHLECHTE TREPPENWITZ: AUSGERECHNET FACEBOOK PROFITIERT VON DEN NEUEN EU-REGELN ■ Facebook nutzt sein Zugangsprivileg, um die DSGVO zum Ermächtigungsgesetz zu machen – inklusive Zustimmung zur Gesichtserkennung. Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 24
Bühne Randspalte FACEBOOK & GOOGLE UND IHR BESONDERES VERHÄLTNIS ZU VERLAGEN Facebook Instant Articles und die Rolle von Medien-Inhalten im Newsfeed Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 25
Bühne Randspalte OLD NEWS: CONTENT-BEREITSTELLUNG MONETARISIERT BESSER ALS CONTENT-ERSTELLUNG Suchanfragen sind manifestiertes Kaufinteresse. Suchmaschinen Spendings 45 40 35 30 25 20 15 „You only get lousy 10 Pennies on the web.“ 5 – Hubert Burda 0 Diagramm Zeitbudget Spendings Quelle: IAB, alle Angaben in % MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 26
Bühne Randspalte OLD NEWS: CONTENT-BEREITSTELLUNG MONETARISIERT BESSER ALS CONTENT-ERSTELLUNG Suchanfragen sind manifestiertes Kaufinteresse. „Wir dachten alle, im Web gäbe es ein gutes Werbemodell, aber es hat nicht geklappt. Google hat alles Diagramm verändert.“ – Hubert Burda MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 27
Bühne Randspalte VON ANGLERN UND FISCHERN. Suchanfragen sind manifestiertes Kaufinteresse. „… dann kommen die Jungs von Google zum Dynamit-Fischen vorbei und der Werbeteich ist praktisch leer.“ Diagramm – Philipp Welte MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 28
Bühne Randspalte FACEBOOK & GOOGLE UND IHR BESONDERES VERHÄLTNIS ZU VERLAGEN Programmatic Advertising: Automatisiert – effizient – transparent – lukrativ? Diagramm MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 29
Bühne Randspalte >80% VON US-PROGRAMMATIC DURCH GOOBOOK Das Duopol dominiert den Markt – und vereinnahmt sein Wachstum des Online- ≈ 60% Werbemarktes in den USA Der hohe Anteil von Programmatic in den USA ist Ausdruck der Dominanz von Google und Diagramm Facebook – und nicht Zeichen der Dynamik von Programmatic Quelle: eMarketer 2017 MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 30
Bühne Randspalte PROGRAMMATIC HAT MISSBRAUCH BEFÖRDERT Selbstverschuldete, systematische Folgen einer durch Ad Tech und Programmatic Advertising ausgelösten „digitalen Kriegsführung“. Diagramm Quelle: Comscore 2017 MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 31
Bühne Randspalte AD FRAUD: DER „SWEET SPOT“ DES CYBER CRIME Genauso einträglich wie „klassische“ organisierte Kriminalität – nur weit weniger aufwändig und riskant. Diagramm Quelle: HP 2016, Comscore 2017 MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 32
DAS ÖKOSYSTEM DER DIGITALEN WERBUNG: ENTWEDER UMZÄUNT ODER KOMPLEX & INEFFIZIENT Im Open Internet entfällt ein beträchtlicher Teil der Spendings auf die Bewirtschaftung des „Ökosystems“ Walled Gardens Open Internet Quelle: WFA 2016 MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 33
Bühne Randspalte WAS SOLLTEN VERLEGER TUN? Vom Nichtjuristen für Nichtjuristen 1. Engagement bei Facebook und Google überprüfen ■ Facebook Articles, Sponsored Posts, eingebundene Like-Buttons, SEM 2. Digital-Vermarktungsmodell neu rechnen ■ Kosten: AdStack (Set Up, Betrieb, Pflege & Erweiterung); Vertrieb ■ Erlöse: Werbeformate & Abrechnungsmodelle 3. Digital-Erlösmodell justieren ■ Werbeerlöse vs. Vertriebserlöse 4. Neue rechtssichere Kundenkanäle etablieren ■ Newsletter Diagramm ■ Podcasts ■… MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 34
VIELEN DANK! NOCH FRAGEN? MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 35
Dr. Christian Bachem 0177.623 21 89 c.bachem@markendienst.com M.O.M. Markendienst Berlin GmbH Meinekestraße 26 10719 Berlin www.markendienst.com Jede Verwertung der von M.O.M. Markendienst Berlin GmbH erbrachten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens unzulässig. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von M.O.M. Markendienst Berlin GmbH, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sind. MARKENDIENST VÖZ KLAUSURTAGUNG 23.04.18 36
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