TÄTIGKEITS BERICHT 2020 - Hier kann das Jubiläums-Video angesehen werden - Gewaltschutzzentrum Steiermark

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TÄTIGKEITS BERICHT 2020 - Hier kann das Jubiläums-Video angesehen werden - Gewaltschutzzentrum Steiermark
TÄTIGKEITS
BERICHT
2020
             Hier kann das Jubiläums-Video
                        angesehen werden
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Impressum

Gewaltschutzzentrum gem. GmbH

       Granatengasse 4 / 2. Stock
                       8020 Graz
              T: +43 316 77 41 99
          F: +43 316 77 41 99 - 4
  office@gewaltschutzzentrum.at
    www.gewaltschutzzentrum.at
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Tätigkeitsbericht 2020
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4   Gewaltschutzzentrum Steiermark
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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie so viele soziale Einrichtungen hat auch uns Corona mit seinem ersten Lock-Down und
dessen enormen Auswirkungen überrascht und herausgefordert. Vieles, was vorher undenkbar
gewesen wäre, wurde möglich und wir konnten unseren KlientInnen vermitteln, dass Abstand
halten nicht gleichbedeutend ist mit sozialer Distanz und Alleingelassen werden. Durch die
in Kraft getretenen Covid-19-Beschränkungen konnten wir nicht, wie allgemein befürchtet,
einen Anstieg hinsichtlich der betreuten Personen und der polizeilich verhängten Betretungs-
und Annäherungsverbote nach Gewaltvorfällen im häuslichen Bereich beobachten. Unsere
konkreten Erfahrungen in dieser Zeit können Sie gerne auf Seite 40 nachlesen.
Die Spezialfälle, die Sie in diesem Jahresbericht finden, gewähren einen Einblick in
unsere tägliche Arbeit. Erwähnenswert ist auch unsere jährliche Zusammenfassung von
Reformvorschlägen, die Sie auf unserer Homepage unter www.gewaltschutzzentrum-
steiermark.at finden. Gestartet hat in diesem Jahr auch das anschlussfähige Projekt
Perspektive:Arbeit. Dabei werden Frauen, die im Gewaltschutzzentrum betreut werden, auf
dem Weg in die Arbeitswelt begleitet.
Kein Verdienst, aber dennoch besonders erwähnenswert ist die Tatsache, dass wir im Dezember
2020 25 Jahre alt geworden sind. Gefeiert haben wir das Jubiläum situationsbedingt nur im
kleinen Kreis, was uns natürlich sehr leidtut. Auf Seite 49 möchten wir Ihnen die Gelegenheit
geben, mit uns nachzufeiern.
In diesem Sinne bedanken wir uns herzlich bei allen Kooperationspartnerinnen und
Kooperationspartnern dafür, dass wir gemeinsam, und besonders in diesem Jahr, dem
Opferschutz eine besondere Bedeutung gegeben haben.

Marina Sorgo, MA
Geschäftsführerin

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                             5
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INHALTS
VERZEICHNIS
5    Vorwort

8    Philosophie und Leitbild

9    Unsere Arbeit

10 Unser Team

12 Gewaltschutzzentrum
12   Status & Finanzierung
13   Schwerpunkte
13   Handlungsfelder & Unterstützungsangebote
13    - Hilfestellung für Kinder
14    - Mobbingberatung
14    - Clearingstelle für Opfer von Gewalt in Institutionen des Landes Steiermark
14   Unterstützungsangebote für Opfer von Gewalt
14    - Psychosoziale Unterstützung
15    - Rechtliche Unterstützung
15   Kooperation & Vernetzung
15   Prävention & Schulungstätigkeit
15   Öffentlichkeitsarbeit
15   Evaluation
16   Prinzipien für die Arbeit mit Betroffenen

18   Empfehlungen
18   Für Betroffene
19   Hinweise für Angehörige & Freundinnen/Freunde
20   Stalking – Was tun?
20   Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun?
21   Mobbing bei Kindern und Jugendlichen –Was tun?
22   Ablauf des aktiven Betreuungsprozesses

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23 Statistik 2020

28 Kooperationen
28   Tätigkeiten im Rahmen von Kooperation & Vernetzung
30   Behördliche Vernetzungstreffen in den Bezirken
31   Kooperation mit Polizei
33   Betreuungsarbeit bei gerichtlichen Maßnahmen
34   Öffentlichkeitsarbeit/Schulungen/Vorträge
37   Fortbildungen – besuchte Veranstaltungen 2020

38 Sonderthemen
38   Erste Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz 2019
40   Die Arbeit mit Klientinnen und Klienten während der Corona-Beschränkungen
42   Klientinnen und Klienten Befragung 2018 bis 2020
46   Start des Projektes PERSPEKTIVE:ARBEIT im Gewaltschutzzentrum Steiermark
48   Onlineseminare für den ÖIF (Österreichischer Integrationsfond)
49   25 Jahre Gewaltschutzzentrum Steiermark

51 Exemplarische Falldarstellung

60 Öffentlichkeitsarbeit

64 Presse

73 Folder, Plakate, Sticker und Bücher

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                   7
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PHILOSOPHIE
UND
LEITBILD
Der Wunsch, in Würde und Sicherheit zu leben, ist Grundbedürfnis und Recht jedes Menschen.
Trotzdem sind viele Menschen, besonders Frauen und Kinder, in ihrem Alltag unterschiedlichen
Formen von Gewalt ausgesetzt. Diese Gewalterfahrungen wirken nachhaltig auf die
körperliche und seelische Integrität.

In diesem Sinne sehen wir es als Teil unserer Verantwortung, Gewalt klar zu benennen.
Durch vermittelnde Unterstützung tragen wir zur Beendigung von Gewalt und zum Schutz
vor weiteren Übergriffen bei. Wir gehen Opfern ein Stück des Weges entgegen, um ihnen
einen einfachen Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen. Wir sehen unsere Aufgabe
darin, gemeinsam mit ihnen Möglichkeiten für ein gewaltfreies Leben zu finden.

Dafür verpflichten wir uns zur Kooperation mit beteiligten Einrichtungen, um die besten
Unterstützungsmöglichkeiten sicher zu stellen. Wir nehmen Einfluss auf die öffentliche
Meinung, damit ein Leben in Sicherheit und Würde für alle Menschen zur Selbstverständlichkeit
werden kann. Sinn und Zweck unseres Einsatzes ist die Wiederherstellung von körperlicher
und seelischer Integrität von Menschen, sowie die Erhöhung von Schutz und Sicherheit
im sozialen Umfeld, insbesondere in der Familie. Darüber hinaus geht es uns auch darum,
präventiv zu wirken.

Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht,
Alter, Religion, Herkunft, Sprache und Lebensentwurf gleichermaßen Respekt erfahren
und ihr Zusammenleben von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist. Diese Vision eines
selbstbestimmten Lebens ist der Motor unseres Handelns.

Wir als gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung sind nicht nur professionelle
Partnerinnen in Krisensituationen, sondern wirken gleichzeitig gesellschaftsverändernd und
meinungsbildend. Wir arbeiten präventiv, lösungsorientiert und interdisziplinär. Getreu
unserem Menschenbild setzen wir uns für die Unantastbarkeit der Menschenwürde ein
und anerkennen den Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben. Empathie, Respekt vor
Entscheidungen und Vertraulichkeit sind Teil unserer Werthaltung.

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UNSERE ARBEIT

                                Hilfe für Opfer von Gewalt
 •   Gewalt an Frauen                            •   Gewalt an Migrantinnen und Migranten
 •   Gewalt an Kindern und Jugendlichen          •   Stalking
 •   Gewalt an Eltern und Angehörigen            •   Sexualisierte Gewalt
 •   Gewalt an Männern                           •   Zwangsheirat
 •   Gewalt in Institutionen                     •   Gewalt an ehemaligen Heim- und
 •   Gewalt in Pflege und Betreuung                  Pflegekindern
 •   Mobbing und Cybermobbing

 • Gesetzesevaluierung                           • Mitwirkung an Forschungs- und
 • Öffentlichkeitsarbeit                           Präventionsprojekte
 • Kooperationsarbeit                            • Praktikumsstelle für SozialarbeiterInnen
                                                   sowie RichteramtsanwärterInnen
 • Schulung- und Fortbildungsangebote für
   Exekutive und Justiz                          • Perspektive Arbeit
 • Prozessbegleitung

     Beauftragt und gefördert von:
     Bundesministerium für Justiz      Bundesministerium für Inneres, Bundeskanzleramt – Sektion
     für Prozessbegleitung der         Frauen und Gleichstellung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes
     Gewaltopfer
                                       Land Steiermark für Mobbingberatung, als Clearingstelle für Opfer
                                       von Gewalt in Institutionen und für die Außenstellen in Bruck a. d.
                                       Mur, Feldbach, Hartberg, Leoben, Leibnitz, Liezen

     Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                                          9
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UNSER TEAM
Um die komplexe Problematik von Gewalt im sozialen Nahraum nicht nur rechtlich, sondern
auch in psychosozialer Hinsicht möglichst umfassend behandeln zu können, erweist sich die
ergänzende Arbeit von JuristInnen und SozialarbeiterInnen als sehr sinnvoll.

Die MitarbeiterInnen verfügen über jahrelange Erfahrungen im Bereich der Opferschutzarbeit
und ein umfassendes Fachwissen. Standards im Umgang mit Gewaltopfern sowie klar
definierte Arbeitsmethoden dienen der Qualitätssicherung.

     Marina Sorgo, MA              Maga Marion Egger         Drin Barbara Jauk       Maga Annemarie Siegl, MSc
      Geschäftsführerin                   Juristin                Juristin                 Sozialarbeiterin

     Lisa-Maria Resch               Maga Birgit Reiner       Wolfgang Sommer              Lisa Hüttner, BA
         Front Office                     Juristin              Back Office                Sozialarbeiterin

Maga Sophie Feldenczer, BA       Laura Preitler-Höller, BA   Mirijam Raith, BA        Andreas Unterkirchner, MA
 Juristin und Sozialarbeiterin        Sozialarbeiterin        Sozialarbeiterin               Sozialarbeiter

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Maga Lena Enge              Karin Klöckl, BA        DI (FH) Mag. Philipp      Maga Katja Neger, BSc
          Juristin                Sozialarbeiterin        Hense-Lintschnig          Juristin und Psychologin
                                                                 Jurist

Judith Stadler-Fazekas, BA   Maga Nadine Lampel, MA    Gabriele Payerl-Gerstmann   Theresa Hirschmann, BA
           BSc                        Juristin           Öffentlichkeitsarbeit &        Sozialarbeiterin
      Sozialarbeiterin                                         Akademie

  Regina Kaufmann, MA         Teresa Kirchengast, BA    Ursula Hellemann, MA            Christian Pree
      Sozialarbeiterin            Sozialarbeiterin          Sozialarbeiterin              Front Office

  Sabine Prettner, MSc           Lisa Sungi, MA
     Perspektive Arbeit          Perspektive Arbeit

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                                                 11
GEWALTSCHUTZ
ZENTRUM
Das Gewaltschutzzentrum Steiermark (vormals Interventionsstelle) wurde 1995 eröffnet und ist
für das gesamte Bundesland Steiermark zuständig. Es ist eine nach dem Gewaltschutzgesetz
anerkannte Opferschutzeinrichtung und bietet Hilfe und Unterstützung für gewaltbetroffene
Personen (großteils Frauen, Kinder und Jugendliche, aber auch Männer) durch aufsuchende
Sozialarbeit und juristische Unterstützung an.
Die Polizei aus dem gesamten Bundesland ist verpflichtet, das Gewaltschutzzentrum
von der Verhängung eines Betretungsverbotes zu informieren. Die MitarbeiterInnen des
Gewaltschutzzentrums nehmen daraufhin unmittelbar mit den Opfern schriftlich, telefonisch
oder im Einzelfall auch persönlich Kontakt auf. Beratung und Unterstützung werden kostenlos
und vertraulich angeboten. Aber auch viele Personen (rund die Hälfte aller KlientInnen), die
noch keinen Kontakt mit der Polizei hatten, werden vom Gewaltschutzzentrum unterstützt. Im
Mittelpunkt der Arbeit des Gewaltschutzzentrums steht die Beendigung von Gewalt, nicht die
Aufrechterhaltung oder Beendigung einer Beziehung oder Lebensgemeinschaft.
Die Zusammenarbeit mit den Behörden und mit Einrichtungen des psychosozialen Feldes
sowie die Präventionsarbeit durch Einbringen von Fachwissen in die gesellschaftspolitische
Diskussion sind wesentliche Grundpfeiler des Gewaltschutzzentrums. Übergeordnetes Ziel ist
die Verhinderung von (weiterer) Gewalt im sozialen Nahraum.

Status & Finanzierung
Das Gewaltschutzzentrum Steiermark, dessen Träger die Gewaltschutzzentrum gem. GmbH ist,
bietet Hilfe für alle Opfer von Gewalt in der gesamten Steiermark an. In jedem Bundesland
gibt es ein Gewaltschutzzentrum. Diese wurden als Begleitmaßnahme zum Bundesgesetz zum
Schutz vor Gewalt in der Familie vom Innenministerium als anerkannte Opferschutzeinrichtungen
installiert. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundeskanzleramts - Sektion Frauen und
Gleichstellung und des Bundesministeriums für Inneres. Die Finanzierung der Prozessbegleitung
erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Justiz.

Die Mobbingberatungsstelle, die Clearingstelle für ehemalige Pflege- und Heimkinder und die
regionalen Außenstellen werden zum Teil vom Sozialressort des Landes Steiermark finanziert.

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Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen:
EEim Bereich der aktiven Unterstützung für Opfer in Form von rechtlicher und psychosozialer
  Betreuung und Begleitung
EEim Bereich der Vernetzungsarbeit mit den befassten Einrichtungen, um die Effektivität der
  Interventionen zum Schutz Gewaltbetroffener zu erhöhen
EEim Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in Form von diversen Veranstaltungsangeboten,
  Medienarbeit, Fachtagungen und Schulungen

Handlungsfelder und
Unterstützungsangebote
Vom Gewaltschutzzentrum wird psychosoziale und juristische Unterstützung angeboten bei:
Gewalt im sozialen Umfeld, Stalking, Mobbing, Kindesmisshandlung, sexualisierte Gewalt,
Zwangsheirat, Gewalt in Pflege und Betreuung. Im Gewaltschutzzentrum Steiermark können
Betroffene, Angehörige oder Bekannte von Gewaltopfern professionelle Hilfe erwarten.
Das Angebot reicht von Beratungen durch JuristInnen und SozialarbeiterInnen bis hin zur
Begleitung zu Gericht oder Polizei. Unser Angebot ist kostenlos und vertraulich. Wir betreuen
Opfer in der gesamten Steiermark und betreiben auch Außenstellen in den Bezirken.
Gefährdete Personen werden zu einem persönlichen Gespräch (zur Abklärung der Bedürfnisse)
in das Gewaltschutzzentrum nach Graz oder in die regionalen Außenstellen eingeladen.
Bei Bedarf werden Opfer auch vor Ort oder im Krankenhaus aufgesucht. Im Erstgespräch
werden mit den gefährdeten Personen gemeinsam individuelle Sicherheitspläne erstellt und
Entscheidungshilfen angeboten.
Es erfolgen nach Bedarf Begleitungen zu Anzeigenerstattung bei der Polizei und im
Straf- und Zivilverfahren im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung sowie die
Organisation juristischer Prozessbegleitung als auch die Weitervermittlung an therapeutische
Hilfseinrichtungen.

Hilfestellung für Kinder
Der Schutz von Frauen ist in Einheit mit dem Schutz von Kindern zu sehen. Gewalt gegen
Frauen hat immer auch Auswirkungen auf deren Kinder. Ein gewalttätiges Familienklima
beeinträchtigt in jedem Fall das Kind in seiner gesunden Entwicklung. Frauen, die misshandelt
werden und nicht in der Wohnung bleiben können, fliehen erfahrungsgemäß mit ihren Kindern
oder möchten mit ihren Kindern dort nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot
weiterhin leben.

Hilfsangebote und Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Frauen müssen daher immer
auch die Situation der Frauen als Mütter und die Bedürfnisse der Kinder mitberücksichtigen.
Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber
auch mit der Polizei und den Gerichten notwendig.

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                            13
Mobbingberatung
Mobbing kommt am Arbeitsplatz sowie in Bildungs-, Freizeit-, Versorgungs-, Betreuungs- und
Hilfseinrichtungen vor und kann alle Menschen betreffen.
In den letzten Jahren haben sich immer wieder Mobbingopfer an das Gewaltschutzzentrum
gewandt. Besonders im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing in Schulen gibt es diesbezüglich
einen Unterstützungsbedarf.
Mobbingberatung muss als multidisziplinäre Herausforderung gesehen werden und
bedeutet eine Zusammenarbeit mit PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen, BetriebsrätInnen,
Vorgesetzten, RechtsanwältInnen usw. Dabei geht es um gesundheitsfördernde
Bewältigungsmechanismen und darum, die Eigenkompetenz zu stärken und eventuell
juristische Interventionen zu setzen.

Clearingstelle für Opfer von Gewalt in
Institutionen des Landes Steiermark
Das Gewaltschutzzentrum fungiert im Auftrag des Landes Steiermark als Clearingstelle für
Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Heimen oder in Pflegefamilien Gewalt erlebt
haben. Wenn die Gewalt bereits verjährt ist und daher gerichtlich nicht mehr verfolgt werden
kann, können seitens des Gewaltschutzzentrums diese Erlebnisse in Form eines Berichts
erfasst und mit Einverständnis der betroffenen Person an eine weisungsfreie und unabhängige
Begutachtungsstelle weitergeleitet werden. Diese entscheidet über die Zuerkennung eines
finanziellen Anerkenntnisses für das erlittene Unrecht. Für viele Betroffene besteht damit
die Möglichkeit, vom Land Steiermark eine Leistung als Geste der Wiedergutmachung zu
erhalten. Weiters unterstützt das Gewaltschutzzentrum bei der Antragstellung für die seit Juli
2017 gesetzlich eingeführte Heimopferrente.

Unterstützungsangebote für
Opfer von Gewalt
Psychosoziale Unterstützung
EEErstellen von individuellen Sicherheitsplänen (Bedrohungsmanagement)
EEKrisenintervention
EEAnbieten von Entscheidungshilfen
EEPsychosoziale Prozessbegleitung
EESozialarbeiterische Hilfestellung
EEUnterstützung mitbetroffener Kinder
EEVermittlung an und Koordination mit Behörden, anderen Einrichtungen und
  Fachleuten im Einzelfall

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Rechtliche Unterstützung
EEUnterstützung und Information (bei Betretungs- und Annäherungsverbot),
  kostenlose Rechtsberatung
EEUnterstützung beim Erstellen von Anträgen
EEVorbereitung auf Straf- und Zivilverfahren in Form von ausführlicher Rechtsberatung
EEBegleitung zu zivil- und strafgerichtlichen Verfahren
EEOrganisation der juristischen Prozessbegleitung
EEBeistellen einer rechtsanwaltlichen Vertretung im Bedarfsfall

Kooperation & Vernetzung
Kooperation und Vernetzung haben im Sinne der Gewaltprävention große Bedeutung.
Die Kooperation ist neben der Einzelfallarbeit die zweite Schiene des Gewaltschutzzentrums.
Sie dient der Professionalisierung des Handlungsfeldes, der wirksamen Sensibilisierungsarbeit
in der Gesellschaft und der Wahrnehmung des Bildungsauftrages mit Öffentlichkeitswirkung.
Sie erfolgt im Rahmen von Fallgesprächen und Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen oder
sonstiger Problemstellungen sowie in interdisziplinären Arbeitsgruppen zur Verbesserung der
Zusammenarbeit und zur Gewaltprävention.

Prävention & Schulungstätigkeit
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Gewaltschutzzentrums umfasst die Bewusstseinsbildung für
gewaltfreie Beziehungen. Daher werden für die Polizei berufsbegleitend sowie auch in der
Grundausbildung zweitägige Schulungen angeboten.
Prävention, Aufklärung und Sensibilisierung sind auch zentrale Arbeitsfelder der dazu
eigens eingerichteten Gewaltschutzakademie. Dort werden Fortbildungen, Vorträge und
Begleitforschungen für verschiedene Berufsgruppen und Institutionen angeboten.

Öffentlichkeitsarbeit
Zur Erreichung der Ziele des Gewaltschutzzentrums ist es wichtig, eine öffentliche
Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zu erreichen. Diese erfolgt durch Medienpräsenz,
Beteiligung an Diskussionen der Fachöffentlichkeit, Informationsveranstaltungen,
zur Verfügungstellung von Informationsmaterial usw.

Evaluation
Die laufende Überprüfung der Arbeit des Gewaltschutzzentrums ist wesentlich für die
Qualitätssicherung. Hierfür erfolgen die Dokumentation der Einzelfallarbeit und die
Führung einer Statistik sowie die Auswertung vorhandener Daten. Darüber hinaus ist das
Gewaltschutzzentrum in die Evaluation und Konzeption einschlägiger Gesetze eingebunden.

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                            15
Prinzipien für die Arbeit mit Betroffenen
Die Schaffung von Sicherheit und Schutz stellt das wichtigste Ziel in der Beratung und
Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen dar. Eine Aufarbeitung der Gewalterfahrungen
kann meist erst dann erfolgen, wenn Gewaltopfer in Sicherheit sind und ihren Alltag ohne
Angst leben können.

            SICHERHEIT & SCHUTZ
            Um den Betroffenen das Gefühl zu geben, dass sie im Gewaltschutzzentrum
            Unterstützung erwarten können und ihre Hilfesuche ein Ende hat, ist es notwendig
            zu vermitteln, dass ihnen geglaubt wird und dass sie mit ihren Wünschen,
            Ängsten und Bedürfnissen ernst genommen werden.

            RESPEKT VOR ENTSCHEIDUNGEN
            Es gehört zu unseren Arbeitsprinzipien, die Betroffenen zu keinem Schritt zu
            drängen, sondern Entscheidungshilfen anzubieten. Erfahrungen zeigen, dass
            Entscheidungen nur dann halten und getragen werden können, wenn sie von
            der gewaltbetroffenen Person selbst stammen.
            Wesentliche Faktoren in diesem Kontext sind die Transparenz behördlicher
            Vorgänge und das Wissen um deren Konsequenzen. Das Opfer selbst trifft die
            Entscheidungen über sein Leben und über die Schritte, die es unternehmen will.
            Dies wird von den BetreuerInnen respektiert und ist Basis für die Zusammenarbeit.

            EINVERSTÄNDNIS
            Bei Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen gilt das Prinzip,
            dass nur mit Einverständnis der Person gehandelt wird. Die Betroffenen müssen
            die Entscheidungsmacht und die Kontrolle darüber, was getan wird, behalten.

            Die Ausnahme besteht, wenn Kinder betroffen sind. Diesbezüglich wird
            die Mitteilungspflicht des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013
            wahrgenommen und darüber hinaus im Bedarfsfall mit der Kinder- und
            Jugendhilfe im Sinn des Kindeswohls zusammengearbeitet. Schutz und
            Sicherheit der betroffenen Personen müssen oberstes Ziel aller Maßnahmen sein,
            dabei darf die Sicherheit der (mit)betroffenen Kinder nicht zu einer individuellen
            Verantwortung der Mütter gemacht werden.

16                                                             Gewaltschutzzentrum Steiermark
EMPOWERMENT
            Ziel der Beratung und Unterstützung ist die „Mächtigung“ der großteils
            weiblichen Opfer. Diese besteht darin, wieder Kontrolle und Entscheidungsfreiheit
            über das eigene Leben zu gewinnen und dieses nach den eigenen
            Bedürfnissen zu gestalten. Dazu stellt das Gewaltschutzzentrum unterstützend
            emotionale und rechtliche Ressourcen bereit. Dies ist eine mittelfristige
            Strategie, die das Opfer dabei unterstützen soll, seine Handlungsfähigkeit
            (wieder) herzustellen, sodass es sich aus der Gewaltbeziehung lösen
            kann bzw. das Machtungleichgewicht in der Beziehung ausgeglichen
            werden kann.

            VERANTWORTUNG LIEGT IMMER
            BEIM TÄTER/BEI DER TÄTERIN
            Ein weiterer Grundsatz unserer Arbeit ist es, dem Opfer zu vermitteln,
            dass es keine Rechtfertigung für Gewalttaten gibt, dass sie keinesfalls eine
            Mitschuld daran haben und dass gewalttätige Personen für ihr Verhalten
            verantwortlich sind.

            KEINE KOSTEN FÜR DIE OPFER
            Die Unterstützung des Gewaltschutzzentrums Steiermark wird aus öffentlichen
            Geldern finanziert. Beratungen und Begleitungen sind daher kostenlos. Im
            Rahmen der Prozessbegleitung kann der Staat die Kosten von der verurteilten
            bzw. zum Ersatz verpflichteten Person zurückfordern.

            PSYCHOHYGIENE DER MITARBEITERINNEN
            Die BeraterInnen achten darauf, dass sie ihre Arbeit reflektieren. Dies geschieht
            in Form von kollegialen Gesprächen, Intervisionen, Supervisionen, Klausuren
            und Fortbildungen.

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                            17
EMPFEHLUNGEN
Für Betroffene
Sind Sie in Ihrer Familie von Gewalt betroffen?
Werden Sie geschlagen und/oder bedroht?
Hier finden Sie einige Hinweise, wie Sie sich kurzfristig schützen können:
EERufen Sie in einer Gefahrensituation sofort die Polizei über die Notrufnummer 133. Wenn
  Sie die Polizei nicht verständigen möchten, können Sie in ein Frauenhaus oder in eine
  sonstige Hilfseinrichtung flüchten.

EESpeichern Sie die Notrufnummer 133 in Ihrem Handy bzw. im Handy Ihrer Kinder.

EEKontrollieren Sie, ob der Empfang Ihres Handys in allen Räumen der Wohnung oder des
  Hauses funktioniert (z.B. auch im Bad oder im WC, wo Sie sich im Notfall einschließen können).

EEFühren Sie Gespräche mit Nachbarinnen/Nachbarn und/oder Freundinnen/Freunden,
  damit diese für Sie notfalls die Polizei verständigen.

EESichern Sie relevante Mitteilungen auf dem Handy und melden Sie Drohungen der Polizei.

EENehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch und lassen Sie Verletzungen bestätigen.
  Suchen Sie die Opferambulanz auf, auch wenn Sie keine Anzeige erstatten wollen,
  erreichbar unter der Telefonnummer 0664 84 38 241.

EEMachen Sie Fotos von Ihren Verletzungen oder von Sachbeschädigungen.

EESchreiben Sie Gewaltvorfälle oder Drohungen auf.

EEBereiten Sie für Akutsituationen einen „Notfallkoffer“ mit notwendigen Dokumenten,
  Adressen, Medikamenten, Schlüssel, Kleidung, Geld usw. vor.

EEHaben Sie FreundInnen/Verwandte, die einige Zeit bei Ihnen wohnen und Sie außer Haus
  begleiten können?

EEBesitzt der Gefährder/die Gefährderin Waffen? Diese sollten behördlich
  gemeldet werden, auch wenn es sich um keine Schusswaffen handelt.

EEWeitere Sicherheitsmaßnahmen in der Wohnung/im                  Haus:   Gegensprechanlage,
  Sicherheitsschloss, Schlüssel immer innen stecken lassen.

EEErklären Sie Ihren Kindern die Situation, damit auch diese die Wohnungstüre nicht öffnen.

EENutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark.

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HINWEISE
Für Angehörige & Freundinnen
und Freunde
EEGehen Sie auf die betroffene Person zu, teilen Sie ihr mit, was Sie vermuten oder
  beobachtet haben.

EEVermitteln Sie der betroffenen Person das Gefühl, dass Sie Verständnis für sie und ihre
  Situation haben, wie auch immer sie reagieren wird.

EESignalisieren Sie, dass Opfer keine Schuld an der Gewalt haben.

EEFragen Sie nach, welche Unterstützung die betroffene Person haben möchte.

EEAuch wenn die betroffene Person Ihr Hilfsangebot zunächst ablehnt, bieten Sie immer
  wieder von Neuem Zuflucht und Unterstützung an.

EEGeben Sie die Adresse und Telefonnummer von Gewaltschutzzentren und Frauenhäusern
  weiter bzw. vermitteln und begleiten Sie die betroffene Person zu einem Gespräch dorthin.

EEPlanen oder unternehmen Sie nichts, was die betroffene                  Person   nicht   will.
  Entscheidungen müssen mit ihr gemeinsam erarbeitet werden.

EEMachen Sie der betroffenen Person keine Vorwürfe und drängen Sie sie nicht in eine
  Verteidigungsposition. Reden Sie nicht abwertend über die gewalttätige Person.

EERespektieren Sie die Entscheidung der Person, auch wenn Sie andere Wege gehen würden
  (z.B. im Zusammenhang mit einer Trennung).

EEWenn es in Ihrer Nachbarschaft zu Gewalt kommt, rufen Sie die Polizei. Diese muss
  einschreiten und entsprechende Maßnahmen setzen.

EEWenn Sie einen gewalttätigen Angriff mit ansehen, sollten Sie sich nicht selbst in Gefahr
  bringen. Rufen Sie die Polizei zu Hilfe! Stellen Sie sich als Zeugin/Zeuge zur Verfügung, das
  kann für die Opfer von großer Wichtigkeit sein.

EEFalls Kinder von Gewalt betroffen sind, melden Sie dies der Polizei und/oder dem Kinder-
  und Jugendhilfeträger. Beim Kinder- und Jugendhilfeträger sind diese Meldungen auch
  anonym möglich.

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                               19
Stalking – Was tun?
EEMachen Sie dem Gefährder/der Gefährderin nur einmal und unmissverständlich klar, dass
  Sie keinen Kontakt mehr zu ihm/ihr wollen. Ignorieren Sie dann diese Person konsequent!

EEDokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und sichern Sie Beweise (Briefe, SMS, etc.).
  Diese sind wichtig, falls Sie rechtliche Schritte unternehmen möchten.

EEInformieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden.
  Das stärkt Sie und schwächt den Gefährder/die Gefährderin.

EEBei Telefonterror informieren Sie sich über die technischen Schutzmöglichkeiten
  Ihres Telefonbetreibers.

EEWerden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeiinspektion.

EEIn konkreten Bedrohungssituationen wählen Sie unbedingt den Polizeinotruf 133
  oder den Euronotruf 112.

EENutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark.

Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun?
EEMit dem Ansprechen des Problems, mit dem Artikulieren des eigenen Unbehagens ist ein
  erster Schritt getan.

EEInformieren Sie sich umfassend über das Thema Mobbing.

EEDokumentieren Sie die Vorgänge in Ihrem Umfeld in einem Mobbing-Tagebuch.

EEBemühen Sie sich um (rechtliche und psychosoziale) Beratung und Hilfe (Mobbingberatung)
  und möglichst auch um UnterstützerInnen am Arbeitsplatz (z.B. Betriebsrat,
  Personalvertretung, Betriebsärztin/Betriebsarzt).

EESorgen Sie für einen psychischen Ausgleich (z.B. durch Hobbys und Sport).

EEVermeiden Sie Pauschalierungen und überzogene Angriffe gegen andere, sondern arbeiten
  Sie mit belegbaren Fakten.

EENutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark

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Mobbing bei Kindern und Jugendlichen –
Was tun?
EEBetroffene brauchen Unterstützung        von   außen,   denn   sie   können   sich   meist
  nicht mehr selbst wehren.

EELehrerInnen und Eltern sollten die Warnsignale kennen, Kinder und Jugendliche ernst
  nehmen und klar Stellung beziehen, damit Gewalt und Mobbing unterbunden werden
  können. Wird Gewalt und Mobbing geduldet, fördert das aggressives und gewalttätiges
  Verhalten an der gesamten Schule.

EESchülerInnen sollten die Möglichkeit haben, sich an eine Person zu wenden, die helfen
  kann (Lehrpersonen, SchulpsychologInnen, SchulsozialarbeiterInnen, Eltern, Beratungs-
  stellen). Viele Betroffene schämen sich, weil sie gemobbt werden und leiden still vor sich
  hin. Es ist wichtig, dass sie sich Menschen anvertrauen können.

EEWissen schützt: Kenntnisse über Formen, Tragweite, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen
  bei (Cyber-) Mobbing sollten an Kinder und Jugendliche in altersgerechter Form vermittelt
  werden.

EEAllgemein sollten in Schulen präventive Maßnahmen gegen Gewalt und (Cyber-) Mobbing
  gesetzt werden, die das Schulklima verbessern und eine offene Atmosphäre und eine faire
  konstruktive Gesprächs- und Streitkultur ermöglichen.

EEBetroffene und Angehörige sollten die Möglichkeit haben, rechtzeitig rechtliche und
  psychologische Beratung und Hilfe (Mobbingberatung) in Anspruch nehmen zu können.

EENutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark.

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                            21
Ablauf des aktiven Betreuungsprozesses

                                           Datenübermittlung
                                            durch die Polizei

                                      Kontaktaufnahme durch das                 Kontaktaufnahme durch
                                        Gewaltschutzzentrum                           das Opfer

     Erstellung eines                                                       • Bedürfnisanalyse
       Sicherheits-                        Persönliches Erstgespräch        • Krisenintervention
          planes                                                            • ev. juristische Beratung

                                                                                 Verabschiedung bzw.
                                               Erstellung
                                                                             Weitervermittlung, wenn keine
                                           eines individuellen
                                                                             Maßnahmen ergriffen werden
                                           Betreuungsplanes
                                                                                       möchten

                        Rechtliche Betreuung                Psychosoziale Betreuung
                        aktive Unterstützung                  aktive Unterstützung

                                                 Abschluss
                                      Weitervermittlung zu Therapie,
                                       Selbsthilfe, anderen sozialen
                                              Einrichtungen

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STATISTIK
2020
Die Inanspruchnahme des
Gewaltschutzzentrums

2.990 Personen wurden im Jahr 2020 im Gewaltschutzzentrum Steiermark betreut.
Davon 1.112 nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot.

                                            Frauen Männer Mädchen Buben Gesamt
                  nach Betretungs- und
                  Annäherungsverbot     766  150 96 100                            1.112
  betreute
  Personen        ohne Betretungs- und
                  Annäherungsverbot    1.432 329 78  39                            1.878

                  Gesamt                     2.198      479      174         139   2.990

Mit 1.050 Personen haben wir persönliche Beratungsgespräche geführt. Weitere 1.940
Personen haben wir telefonisch und schriftlich unterstützt. Die folgende Statistik bezieht
sich auf die 1.050 persönlichen Beratungskontakte.

Betreute Personen von 1996 – 2020
Jahr                       Fälle           Jahr                      Fälle
1996                         101           2009                     1.808
1997                         179           2010                     1.950
1998                         295           2011                     2.117
1999                         486           2012                     2.235
2000                         726           2013                     2.393
2001                         682           2014                     2.304
2002                         936           2015                     2.656
2003                       1.001           2016                     2.588
2004                       1.259           2017                     2.723
2005                       1.336           2018                     2.798
2006                       1.508           2019                     2.993
2007                       1.695           2020                     2.990
2008                       1.713           Summe                   41.472

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                         23
Gefährdete Personen                                                        n=1.050

insgesamt

1.050
                       79,43% weiblich (834)

                       20,57% männlich (216)
Personen

Familienstand
                                                    GEMEINSAMER HAUSHALT
KEINE ANGABE                                                    12 (1.14%)
38 (3.62%)
                                                         SONSTIGE ANGABEN
                                                                   9 (0.86%)
LEDIG
402 (38.29%)
                                                          GETRENNT LEBEND
                                                                  6 (0.57%)

                                                                 VERWITWET
                                                                   11 (1.05%)
VERHEIRATET
334 (31.81%)

                                                      LEBENSGEMEINSCHAFT
GESCHIEDEN                                                     123 (11.71%)
115 (10.95%)

Wohnbezirk

Graz                                                      421       40.09%
Graz-Umgebung                                              87        8.29%
Südoststeiermark                                           80        7.62%
Bruck-Mürzzuschlag                                         69        6.57%
Hartberg-Fürstenfeld                                       60        5.71%
Weiz                                                       54        5.14%
Leibnitz                                                   48        4.57%
Deutschlandsberg                                           42        4.00%
Leoben                                                     38        3.62%
Liezen                                                     37        3.52%
Murtal                                                     33        3.14%
Voitsberg                                                  22        2.10%
Murau                                                       3        0.29%
unbekannt                                                   3        0.29%
anderes Bundesland                                         47        4.48%
Ausland                                                     6        0.57%
Gesamt                                                  1.050      100.00%

24                                             Gewaltschutzzentrum Steiermark
Zuweisung
SelbstmelderInnen                                                                                        483             45.99%
Polizei                                                                                                  370             35.24%
sonstige Einrichtung                                                                                     100              9.52%
sonstige/Unbekannt                                                                                        47              4.48%
andere Behörden                                                                                           40              3.81%
Krankenhaus                                                                                                8              0.76%
Arzt                                                                                                       1              0.10%
Frauenhelpline                                                                                             1              0.10%
Gesamt                                                                                                 1.050            100.00%

Alter
    300

    250

    200

    150

    100

     50

          27       14        43        49        155        212        233        192        81        27         6       11
        2,57%     1,33%     4,10%     4,67%     14,76%     20,19%     22,19%     18,29%     7,71%     2,57%     0,57%    1,05%
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    Ja

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                                                                               Ja

                                                                                          Ja

                                                                                                    Ja

                                                                                                              Ja

                                                                                                                      An
    0

              4

                       8

                                 1

                                           0

                                                     0

                                                                0

                                                                           0

                                                                                      0

                                                                                                 0

                                                                                                           80
  s1

            s1

                     s1

                               s2

                                         s3

                                                   s4

                                                              s5

                                                                         s6

                                                                                    s7

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                                                                                                                Ke
0

        11

                  15

                           19

                                     22

                                               31

                                                          41

                                                                     51

                                                                                61

                                                                                           71

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                                                                   25
Gefährdete Personen

                                         Österreich (780 / 74.29%)

                                        Drittstaaten (137 / 13.04%)

                   Nationalität
                                                  EU (103 / 9.81%)

                                        Keine Angabe (30 / 2.86%)

Ausbildung
Pflichtschule                              335           31.90%
abgeschl. Lehre                            296           28.19%
in Ausbildung                              107           10.19%
Matura                                      74            7.05%
Studium                                     67            6.38%
Akademie/Fachhochschule                     38            3.62%
BMS                                         38            3.62%
Kleinkind                                   19            1.81%
Keine Angabe                                76            7.24%
Gesamt                                   1.050          100.00%

26                                Gewaltschutzzentrum Steiermark
Gefährder und Gefährderinnen                           n=794

insgesamt

794
                      weiblich (64 / 8,06%)

                      männlich (727 / 91,56%)
Personen

                      unbekannt (3 / 0,38%)

Ausbildung
abgeschl. Lehre                                 292    36.78%
Pflichtschule                                   276    34.76%
Matura                                           46     5.79%
Studium                                          45     5.67%
in Ausbildung                                    23     2.89%
BMS                                              17     2.14%
Akademie/Fachhochschule                          11     1.38%
unbekannt                                        84    10.59%
Gesamt                                          794   100.00%

Alter
0 bis 10 Jahre                                    0     0.00%
11 bis 14 Jahre                                   0     0.00%
15 bis 18 Jahre                                  13     1.64%
19 bis 21 Jahre                                  30     3.78%
22 bis 30 Jahre                                 135    17.00%
31 bis 40 Jahre                                 205    25.82%
41 bis 50 Jahre                                 189    23.80%
51 bis 60 Jahre                                 116    14.61%
61 bis 70 Jahre                                  47     5.92%
71 bis 80 Jahre                                  20     2.52%
Über 80 Jahre                                     8     1.01%
Keine Angabe                                     31     3.90%
Gesamt                                          794   100.00%

Nationalität
Österreich                                      524    65.99%
Drittstaaten                                    145    18.26%
EU                                               98    12.35%
Staatenlos                                        3     0.38%
unbekannt                                        24     3.02%
Gesamt                                          794   100.00%

Gewaltschutzzentrum Steiermark                             27
KOOPERATION MIT
BEHÖRDEN UND
EINRICHTUNGEN
Das Gewaltschutzgesetz baut auf einem System der Kooperation verschiedener Institutionen
auf, ohne das die Anwendung und Vollziehung des Gewaltschutzgesetzes nicht denkbar und
möglich wäre.

Vor allem Polizei, Gewaltschutzzentren, Gerichte und Kinder- und Jugendhilfeträger sind in
ihrer Tätigkeit durch teilweise gesetzlich vorgegebene Kooperationsschienen miteinander
verbunden. Zum Schutz gefährdeter Personen müssen Behörden und Einrichtungen
miteinander kooperieren. Dem Opferschutz wird damit Vorrang vor Institutionengrenzen
und gegenseitigen Berührungsängsten eingeräumt.

Tätigkeiten im Rahmen von
Kooperation & Vernetzung
LAUFEND        EEFachforum JuristInnen (Arbeitstreffen der JuristInnen der
                 Gewaltschutzzentren)
               EEFachforum Sozialarbeit (Arbeitstreffen der SozialarbeiterInnen der
                 Gewaltschutzzentren)
               EEGeschäftsführerinnenkonferenz und Bundesdachverbandstreffen aller
                 Gewaltschutzzentren
               EEJour fixe für Prozessbegleitung im BM für Justiz
               EEInterministerielle Arbeitsgruppe Prozessbegleitung im Bundeskanzleramt
                 - Sektion für Frauen und Gleichstellung
               EEBundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit
               EEMitgliedschaft im Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft Wien
               EEInterministerielle Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Frauen“,
                 Bundeskanzleramt Wien

28                                                           Gewaltschutzzentrum Steiermark
LAUFEND         EEArbeitskreis Recht (Arbeitstreffen für JuristInnen der Grazer Frauen- und
                  Sozialeinrichtungen)
                EESteirisches Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt
                EENetzwerktreffen mit ExpertInnen im Jugend- und Internetbereich
                  „Sicher im Netz“
                EEAustauschtreffen mit den Opferschutzgruppen der steirischen
                  Krankenhäuser
                EEVernetzungstreffen mit Soziale Dienste Feldbach
                EEVernetzungstreffen mit Soziale Dienste Bezirk Weiz
                EEVernetzungstreffen mit Soziale Dienste Bezirk Hartberg/Fürstenfeld
                EEJour fixe mit Kinderschutzzentrum Liezen
                EEJuristisches Fachgespräch (interne Fachgruppe)
                EEFachgespräch Sozialarbeit (interne Fachgruppe)
                EEJour fixe mit dem Kinderschutzzentrum Liezen
                EENetzwerktreffen frauenrelevanter Einrichtungen

JÄNNER          EEAustauschtreffen mit dem Frauenhaus Kapfenberg
                EEKooperationsgespräch mit dem Verein für Männer- und
                  Geschlechterthemen, Obersteiermark
                EEKooperationstreffen mit der Präsidialabteilung der Stadt Graz

FEBRUAR         EEKooperationstreffen Projekt „PERSPEKTIVE:ARBEIT“ im BM für Soziales,
                  Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                EEAustausch mit Pro Mente Bruck a. d. Mur
                EEJahresempfang des Landespolizeidirektors Hofrat Mag. Gerald Ortner
                EEVernetzungstreffen mit der Kinder- und Jugendhilfe Bezirk Liezen

MÄRZ            EEKooperationstreffen mit der Polizei Graz „Gewalt im öffentlichen Raum“
                EEAustausch mit dem Gewaltschutzzentrum Oberösterreich zum Projekt
                  PERSPEKTIVE:ARBEIT
                EETermin im politischen Büro für Soziales, Land Steiermark

JUNI            EEKooperationstreffen mit dem Psychosozialen Netzwerk Liezen
                EETeilnahme an der Abschiedsfeier der Geschäftsführung des
                  ISGS Bruck a. d. Mur

JULI            EEAustausch mit dem Büro des Ministers im Bundesministerium für Inneres
                  in Wien

AUGUST          EEKooperationstreffen mit dem Kinderschutschutzzentrum Kapfenberg

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                                29
SEPTEMBER        EEKooperationsgespräch mit der Frauen- und Mädchenberatung Graz
                   Umgebung
                 EEKooperationstreffen mit MitarbeiterInnen der Sozialarbeit
                   Bedarfsorientierte Mindestsicherung
                 EEKooperationstreffen mit IKEMBA
                 EEVernetzungstreffen mit der Kinder- und Jugendhilfe Weiz

OKTOBER          EEVernetzungstreffen mit Neustart
                 EEKooperationstreffen mit IKEMBA
                 EETeilnahme am Regionalen Dialogforum in der
                   Landespolizeidirektion Steiermark
                 EETeilnahme am Gewaltschutzgipfel der Landesrätin für Soziales

NOVEMBER         EETeilnahme am Round Table zum Thema „Gewaltschutz“ mit dem
                   Bundesminister für Inneres und der Bundesministerin für Frauen und
                   Gleichstellung

Behördliche Vernetzungstreffen
in den Bezirken
Die Stadt- und Bezirkspolizeikommanden haben lt. Erlass des Bundeskriminalamtes
vom 12.12.2019 einmal jährlich bezirksweit ein regionales Vernetzungstreffen mit dem
Gewaltschutzzentrum und unter Einbindung des Landespolizeikommandos, der Kinder- und
Jugendhilfeträger, der Bezirksgerichte, der Schulbehörden und ansässiger Hilfseinrichtungen
zu veranstalten.

Ziel eines derartigen Treffens ist es, Probleme beim Vollzug des Gewaltschutzgesetzes zu
diskutieren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Weiters dienen diese Treffen
der Vernetzung sämtlicher Behörden und Einrichtungen, die im jeweiligen Bezirk mit der
Thematik der familiären Gewalt befasst sind. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass durch
diese Treffen wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Kooperation von Behörden und
Einrichtungen und damit auch in der Einzelfallarbeit erreicht werden.

Aufgrund der Möglichkeit des Informationsaustausches und der inhaltlichen Diskussionen,
welche sich meist sehr rege gestalten, werden die Kontakte zu den Verantwortlichen in den
jeweiligen Bezirken intensiviert.

EEVernetzungstreffen Südost-Steiermark
EEVernetzungstreffen Graz-Umgebung
EEVernetzungstreffen Hartberg-Fürstenfeld

Aufgrund der Corona Pandemie wurden etliche Treffen verschoben.

30                                                           Gewaltschutzzentrum Steiermark
Kooperation mit der Polizei
Die Rolle der Polizei ist im Opferschutzbereich   es möglich, bereits im Vorfeld notwendige
von großer Bedeutung. Sie ist meist die erste     Maßnahmen ergreifen zu können, um weitere
Institution, die bei akuter häuslicher Gewalt     Gewaltausbrüche zu verhindern.
tätig wird. An ihrer Reaktion und an ihrem
Handeln können von Gewaltbetroffene, aber         1237 Meldungen bekamen wir von der
auch gewalttätige Menschen ermessen, wie          Exekutive über Einschreiten wegen Gewalt
der Staat mit Gewalt im familiären Bereich        in der Familie und Stalking.
umgeht.                                           Davon waren 961 (Zählweise alt) bzw.
Die gute Zusammenarbeit der Polizei mit           1.193 (Zählweise neu) Betretungs- und
dem Gewaltschutzzentrum ist besonders             Annäherungsverbote, 3 der 961 bzw. 1.193
hervorzuheben.        Ebenso      entscheidend    wurden uns von Polizeiinspektionen aus
für die Gewaltprävention wäre auch die            anderen Bundesländern übermittelt.
Übermittlung von Anzeigen, wenn es zu             Von den übrigen Meldungen waren 27
keinem Betretungs- bzw. Annäherungs-              Stalkinganzeigen und 19 sonstige Anzeigen.
verbot gekommen ist. Nur dadurch wäre

Übermittelte Betretungs- und Annäherungsverbote
Steiermark
Im Jahr 2020 erhielten wir vom Stadtpolizeikommando Graz 408 (*340) verhängte Betretungs-
verbote. Von den steirischen Polizeiinspektionen wurden uns 718 (*560) Betretungsverbote,
vom Stadtpolizeikommando Leoben 67 (*61) Betretungsverbote gemeldet.

*Zahl in Klammer Zählweise bis 2019

Übermittelte Betretungs- und Annäherungsverbote
                                                                    BV (In Klammer die Zählweise alt)
BV Bruck-Mürzzuschlag                                                                    116 (82)
BV Deutschlandsberg                                                                       45 (32)
BV Graz                                                                                408 (340)
BV Graz Umgebung                                                                         102 (91)
BV Hartberg-Fürstenfeld                                                                   67 (53)
BV Leibnitz                                                                               74 (54)
BV Leoben                                                                                 67 (61)
BV Liezen                                                                                 46 (35)
BV Murau                                                                                      8 (6)
BV Murtal                                                                                 50 (45)
BV Südoststeiermark                                                                       86 (63)
BV Voitsberg                                                                              52 (43)
BV Weiz                                                                                   69 (53)
anderes Bundesland                                                                            3 (3)
Gesamt                                                                             1.193 (961)

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                                    31
Unerlässlich für die Gewaltprävention ist     des        Gewaltschutzzentrums        nach
eine lückenlose Datenübermittlung der der     sicherheitspolizeilichen        Maßnahmen
Betretungs- und Annäherungsverbote an         aussagen, da manche Opfer erst nach
das Gewaltschutzzentrum, da wir Opfern,       einem wiederholten Betretungs- und
die wir nicht kontaktieren können, auch       Annäherungsverbot unsere Unterstützung
keine Unterstützung anbieten können.          in Anspruch nehmen bzw. gegen den
Eine     Gegenüberstellung    der    Zahlen   gewalttätigen     Partner/die   gewalttätige
hinsichtlich der verhängten Betretungs- und   Partnerin     mehrmals       während     der
Annäherungsverbote und der Zahlen der         aufrechten Betreuung ein Betretungs- und
von uns betreuten Personen kann nichts        Annäherungsverbot verhängt wurde.
Eindeutiges über die Inanspruchnahme

Statistik Betretungsverbote Steiermark
            Betretungsverbote      Betretungsverbote      Betretungsverbote       Stmk.
     Jahr
               Polizei Graz         Polizei Leoben           Polizei Land        gesamt
ab 01.05.1997       77                       6                    87               170
    1998           352                      16                   272               640
    1999           300                      21                   312               633
    2000           304                      17                   267               588
    2001           276                      21                   307               604
    2002           327                      17                   320               664
    2003           347                      18                   296               661
    2004           356                      11                   334               701
    2005           345                       5                   413               763
    2006           363                      12                   413               788
    2007           239                      31                   424               694
    2008           248                       6                   413               667
    2009           228                      30                   396               654
    2010           271                      27                   433               731
    2011           289                      23                   607               919
    2012           333                      29                   546               908
    2013           360                      34                   518               912
    2014           318                      39                   520               877
    2015           278                      58                   518               854
    2016           312                      38                   528               878
    2017           327                      45                   562               934
    2018           301                      63                   493               857
    2019           321*                     53                   546               920
   2020**       408 (340)                67 (61)              718* (560)       961 (1.193)
  Summen          7.280                    687                  10.243           18.210
                 (7.212)                  (681)                (10.085)         (17.978)

* 3 BVs andere Bundesländer
** seit 2020 Betretungs- und Annäherungsverbot

32                                                          Gewaltschutzzentrum Steiermark
Betreuungsarbeit bei
gerichtlichen Maßnahmen
Zivilverfahren
Damit      bedrohte     und   misshandelte      In weiterer Folge kann ein Antrag auf
Menschen nach einem Betretungs- und             einstweilige Verfügung gemäß § 382b,
Annäherungsverbot weitere gerichtliche          § 382e oder § 382g EO gemeinsam im
Maßnahmen       ergreifen   können,   stellt    Gewaltschutzzentrum erarbeitet und bei
für viele Opfer die Unterstützung durch         Gericht eingebracht werden. Der Antrag
das Gewaltschutzzentrum in Form von             wird mit der/dem Betroffenen meist im
ausführlicher     Rechtsberatung     einen      Gewaltschutzzentrum, in Einzelfällen auch
wesentlichen Faktor dar.                        außer Haus, z.B. im Krankenhaus, verfasst.

Strafverfahren
Die Vorbereitung auf ein Strafverfahren         sich um schwere Körperverletzung.
und die Begleitung einer von Gewalt             Die Aufgabe im Zusammenhang mit einem
betroffenen Person zu einem Strafverfahren      anhängigen      Strafverfahren     beschränkt
stellen eine wesentliche Komponente             sich nicht nur auf die Prozessbegleitung,
unserer Betreuungsarbeit dar. Viele der         sondern besteht auch darin, in Form
von uns betreuten Personen werden damit         von     Stellungnahmen      den     Gerichten
konfrontiert, als Opfer/ZeugIn in einem         eine      Gefährlichkeitseinschätzung     zur
Strafverfahren geladen zu werden.               Kenntnis zu bringen, insbesondere auf
                                                Gefahrenmomente, die sich aus der
Die häufigsten Delikte, die nach familiärer     Gewaltgeschichte ergeben, hinzuweisen
Gewaltausübung zur Anzeige gebracht             und die Erteilung von Weisungen im
werden, sind leichte Körperverletzung,          Strafverfahren zum Schutz der gefährdeten
gefährliche    Drohung,    Nötigung     und     Person anzuregen.
Sexualdelikte. In seltenen Fällen handelt es

Psychosoziale Prozessbegleitung
Prozessbegleitung hat das Ziel, die Rechte      einem ungewiss verlaufenden und großteils
der Opfer im Verfahren geltend zu machen,       unbekannten Strafverfahren verbunden sind,
damit diese sich gestärkt und sicher fühlen.    durch intensive Aufklärung und Vorbereitung
Besonders bei Kindern und traumatisierten       zu nehmen.
Personen ist das Hauptanliegen, diese           Die     psychosoziale      Prozessbegleitung
so schonend wie möglich durch ein               umfasst die Vorbereitung der Opfer auf ein
Strafverfahren zu begleiten.                    Strafverfahren und die mit ihm verbundenen
                                                emotionalen Belastungen, die Begleitung
Psychosoziale Prozessvorbereitung und           zu Vernehmungen im Ermittlungs- und
–begleitung dienen dazu, den Frauen,            Hauptverfahren und die Betreuung im
Männern, Jugendlichen und Kindern               Kontext diversioneller Erledigungen.
möglichst die Angst und Unsicherheit, die mit

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                            33
Juristische Prozessbegleitung
Die juristische Prozessbegleitung umfasst die   hat, kann die psychosoziale und auch die
rechtliche Beratung und Vertretung. Diese       juristische Prozessbegleitung in Form der
erfolgt durch RechtsanwältInnen. Da das         Beauftragung      von     RechtsanwältInnen
Gewaltschutzzentrum einen Fördervertrag         abgedeckt werden.
vom Bundesministerium für Justiz erhalten

Das Gewaltschutzzentrum führte in 498 Strafverfahren und in 157 Zivilverfahren Prozess-
begleitung durch.

Öffentlichkeitsarbeit/Schulungen/Vorträge
LAUFEND         EELehrveranstaltung „Krisenintervention bei Gewalt im sozialen Nahraum“,
                  FH Joanneum Graz, Studiengang Sozialarbeit/Sozialmanagement
                EEBetreuung von PraktikantInnen und DiplomandInnen der Fachhochschule
                  für Sozialarbeit
                EEBetreuung des Praktikums von RichteramtsanwärterInnen
                EEInterviews für diverse Abschlussarbeiten für AbsolventInnen von
                  Fachhochschulen und Universitäten
                EEQuartalsrichtlinien 2020: MitarbeiterInnen- und KlientInnenbefragung
                EESeminare „Diagnose Gewalt“ im Rahmen der Opferschutzgruppen in
                  allen Landes- und Bezirkskrankenhäusern der KAGES (Steiermärkische
                  Krankenanstaltengesellschaft)
                EEErarbeitung von Stellungnahmen im parlamentarischen
                  Begutachtungsverfahren im Rahmen der Delegiertentätigkeit für
                  justizielle Belange
                EEErarbeitung der jährlichen Reformvorschläge an Ministerien im Rahmen
                  des juristischen Fachforums

JÄNNER          EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im
                  sozialen Nahraum“
                EESchulungen zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des
                  Bezirks Deutschlandsberg
                EESchulungen zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des
                  Bezirks Weiz
                EESchulung zum Thema „Gewalt in der Familie“ für ZivilrichterInnen am
                  Oberlandesgericht, Linz
                EESchulungen zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des
                  Bezirks Hartberg/Fürstenfeld
                EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums bei Asylwerberinnen Jugend am Werk
                EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums bei der Praktikumsbörse der FH
                  JOANNEUM
                EEBeitrag im ORF Steiermark Heute „Regierung möchte Gewaltschutz
                  verbessern“

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FEBRUAR         EESchulungen zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des
                  Bezirks Hartberg/Fürstenfeld
                EESchulung zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des Bezirks
                  Weiz
                EESchulung zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des Bezirks
                  Deutschlandsberg
                EEInterview für ORF Steiermark zum Thema „Gewalt in der Coronakrise“
                EEInterview für Antenne Steiermark „Gewalt in der Coronakrise“
                EEBeitrag in ORF Steiermark Heute „Nach Messerattacken Hilfe suchen“
                EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums beim Österreichischen
                  Integrationsfond (ÖIF)

MÄRZ            EEArtikel in der Kleinen Zeitung „Hilfe in der Region“
                EEPresseaussendung der Österreichischen Gewaltschutzzentren und
                  der Österreichischen Frauenhäuser „Aktuelle Situation in den
                  Gewaltschutzeinrichtungen in Bezug auf COVID19“
                EEInterview für die Antenne Steiermark

APRIL           EEInterview für die Antenne Steiermark
                EEBeitrag im ORF Steiermark „Häusliche Gewalt - Warnung vor
                  Trugschluss“
                EEInterview für den ORF Steiermark Heute
                  „Häusliche Gewalt - Trügerische Ruhe“
                EEArtikel in der Annenpost „Gewaltschutzzentrum Steiermark: Mehr Gewalt
                  in der Coronakrise?“
                EEInterview für die Kronen Zeitung „Corona und Gewalt“
                EEBeitrag für Thema im ORF „Gewalt in der Familie“
                  mit Christoph Feurstein
                EEInterview für die Tageszeitung Die Presse „Das Paradoxon um häusliche
                  Gewalt in der Krise“

MAI             EEBeitrag im Der Grazer „Bilanz: Häusliche Gewalt hält sich in der
                  Steiermark in Grenzen“

JUNI            EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im
                  sozialen Nahraum“
                EEGemeinsame Initiative mit dem Sozialressort Land Steiermark und SPAR
                  Österreich „Sind Sie Opfer von Gewalt?“
                EEBeitrag im ORF Steiermark „Gewaltopfer im Supermarkt erreichen“
                EEArtikel im ÖGZ „Gewaltschutz für öffentlich Bedienstete“
                EEArtikel in der Kleinen Zeitung „Vier Millionen Euro für Opfer
                  von Misshandlung“
                EEArtikel in der Woche „Gemeinsam gegen Gewalt, gemeinsam für
                  mehr Schutz“

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                           35
JULI        EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im
              sozialen Nahraum“
            EETeilnahme an der Initiative „Gemeinsam Sicher in der Steiermark“,
              Land Steiermark und Landespolizeidirektion Steiermark
            EEInterview für ÖIF „Auswirkungen Covid 19 auf Migrantinnen“
            EEPressetermin Land Steiermark und SPAR Steiermark „Weiter gemeinsam
              mit Gewalt an Frauen“

AUGUST      EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im
              sozialen Nahraum“

SEPTEMBER   EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im
              sozialen Nahraum“
            EESchulung der RichteramtsanwärterInnen „Gewalt in der Familie“,
              Schwechat
            EEWorkshop mit Migrantinnen, Österreichischer Integrationsfond

OKTOBER     EEInterview für MitarbeiterInnen des Kontaktladens & Streetwork
            EEArtikel im Falter „Wenn Du Dich trennst, bring ich Dich um“
            EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums bei der Telefonseelsorge
            EEInterview für MitarbeiterInnen des Kontaktladens & Streetwork
            EEORF Steiermark Beitrag: „Gewalt und CoV: Zahlen steigen“
            EESchulung bei den Barmherzigen Brüdern „Anzeigepflichten der
              Gesundheitsberufe“

NOVEMBER    EEInterview für die Kronen Zeitung „Gewalt an Frauen: Es gibt immer
              einen Ausweg“
            EEInterview für den ORF Steiermark „Gewalt an Frauen:
              Immer mehr junge Täter“
            EEReferat beim Gewaltschutzgipfel in Wien
            EEORF Beitrag „Gewaltschutzgipfel - Bessere Vernetzung als Ziel“
            EEGewaltschutz-Initiative in den Wartezimmern mit Land Steiermark und
              Ärztekammer Steiermark
            EEInterview für Radio Soundportal
            EEStadtgespräch mit Gregor Withalm „Lautes Nein aus Graz gegen Gewalt“
            EEInterview für ORF Steiermark „Weitere Entschädigung für Heimopfer“
            EEArtikel in der Kleinen Zeitung „Frauenhäuser in der Steiermark: 90 % voll“
            EEORF Beitrag in Steiermark Heute „Internationaler Tag gegen
              Gewalt an Frauen“
            EEVortrag „Hilfe für Opfer von Gewalt“ im Rahmen der UN-Kampagne
              „Orange The World“
            EEInterview im Harlekin „Annemarie Siegl - Sozialarbeiterin im
              Gewaltschutzzentrum“

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DEZEMBER        EEArtikel in Meinbezirk „Gutscheine für Frauenhaus und
                  Gewaltschutzzentrum“
                EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums bei Studierenden des Kollegs
                  für Elementarpädagogik
                EEPresseaussendung anlässlich „25 Jahre Gewaltschutzzentrum“
                EEInterview für den ORF Radio Steiermark „Betretungsverbote:
                  Oft Kinder die Opfer“
                EEArtikel in der Kleinen Zeitung „25 Jahre Gewaltschutzzentrum“
                EEArtikel in der Woche: „Resolution für mehr Gewaltschutz“

Fortbildungen, besuchte
Fachveranstaltungen 2020

LAUFEND         EERegelmäßiger fachlicher Austausch
                EERegelmäßige Team- und Fallsupervision
                EEKlausur zur Bearbeitung von Themen
                EEDreimonatige Einschulungsphase für neue MitarbeiterInnen

JÄNNER          EEInterne Fortbildung „Arbeit mit psychisch kranken Menschen“
                EEAusbildung „Konflikt- und Mobbingberatung“ Teil 1

FEBRUAR         EEFortbildung „Das Soziale Gehirn“ - Der Einfluss von Emotionen auf unser
                  Stressverhalten, Pinkafeld
                EEFortbildung „Personenzentrierte Gesprächsführung“ Teil 1

MÄRZ            EEAusbildung „Konflikt- und Mobbingberatung“ Teil 2
                EEFortbildung „Personenzentrierte Gesprächsführung“ Teil 2

MAI             EEFortbildung „Personenzentrierte Gesprächsführung“ Teil 3

JUNI            EEFortbildung Cyberstalking „Umgang und Fallanalyse“, Wien
                EEAusbildung „Konflikt- und Mobbingberatung“ Teil 3

JULI            EEAusbildung „Konflikt- und Mobbingberatung“ Teil 4

SEPTEMBER       EEFortbildung „Neurodeeskalation“

DEZEMBER        EEFortbildung „Exploring Links beetween Trafficking and Labour Discussing
                  Migration and Gender in the Context of Pandemic“

Gewaltschutzzentrum Steiermark                                                         37
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