TÄTIGKEITS BERICHT 2020 - Hier kann das Jubiläums-Video angesehen werden - Gewaltschutzzentrum Steiermark
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Impressum Gewaltschutzzentrum gem. GmbH Granatengasse 4 / 2. Stock 8020 Graz T: +43 316 77 41 99 F: +43 316 77 41 99 - 4 office@gewaltschutzzentrum.at www.gewaltschutzzentrum.at
Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie so viele soziale Einrichtungen hat auch uns Corona mit seinem ersten Lock-Down und dessen enormen Auswirkungen überrascht und herausgefordert. Vieles, was vorher undenkbar gewesen wäre, wurde möglich und wir konnten unseren KlientInnen vermitteln, dass Abstand halten nicht gleichbedeutend ist mit sozialer Distanz und Alleingelassen werden. Durch die in Kraft getretenen Covid-19-Beschränkungen konnten wir nicht, wie allgemein befürchtet, einen Anstieg hinsichtlich der betreuten Personen und der polizeilich verhängten Betretungs- und Annäherungsverbote nach Gewaltvorfällen im häuslichen Bereich beobachten. Unsere konkreten Erfahrungen in dieser Zeit können Sie gerne auf Seite 40 nachlesen. Die Spezialfälle, die Sie in diesem Jahresbericht finden, gewähren einen Einblick in unsere tägliche Arbeit. Erwähnenswert ist auch unsere jährliche Zusammenfassung von Reformvorschlägen, die Sie auf unserer Homepage unter www.gewaltschutzzentrum- steiermark.at finden. Gestartet hat in diesem Jahr auch das anschlussfähige Projekt Perspektive:Arbeit. Dabei werden Frauen, die im Gewaltschutzzentrum betreut werden, auf dem Weg in die Arbeitswelt begleitet. Kein Verdienst, aber dennoch besonders erwähnenswert ist die Tatsache, dass wir im Dezember 2020 25 Jahre alt geworden sind. Gefeiert haben wir das Jubiläum situationsbedingt nur im kleinen Kreis, was uns natürlich sehr leidtut. Auf Seite 49 möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, mit uns nachzufeiern. In diesem Sinne bedanken wir uns herzlich bei allen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern dafür, dass wir gemeinsam, und besonders in diesem Jahr, dem Opferschutz eine besondere Bedeutung gegeben haben. Marina Sorgo, MA Geschäftsführerin Gewaltschutzzentrum Steiermark 5
INHALTS VERZEICHNIS 5 Vorwort 8 Philosophie und Leitbild 9 Unsere Arbeit 10 Unser Team 12 Gewaltschutzzentrum 12 Status & Finanzierung 13 Schwerpunkte 13 Handlungsfelder & Unterstützungsangebote 13 - Hilfestellung für Kinder 14 - Mobbingberatung 14 - Clearingstelle für Opfer von Gewalt in Institutionen des Landes Steiermark 14 Unterstützungsangebote für Opfer von Gewalt 14 - Psychosoziale Unterstützung 15 - Rechtliche Unterstützung 15 Kooperation & Vernetzung 15 Prävention & Schulungstätigkeit 15 Öffentlichkeitsarbeit 15 Evaluation 16 Prinzipien für die Arbeit mit Betroffenen 18 Empfehlungen 18 Für Betroffene 19 Hinweise für Angehörige & Freundinnen/Freunde 20 Stalking – Was tun? 20 Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun? 21 Mobbing bei Kindern und Jugendlichen –Was tun? 22 Ablauf des aktiven Betreuungsprozesses 6 Gewaltschutzzentrum Steiermark
23 Statistik 2020 28 Kooperationen 28 Tätigkeiten im Rahmen von Kooperation & Vernetzung 30 Behördliche Vernetzungstreffen in den Bezirken 31 Kooperation mit Polizei 33 Betreuungsarbeit bei gerichtlichen Maßnahmen 34 Öffentlichkeitsarbeit/Schulungen/Vorträge 37 Fortbildungen – besuchte Veranstaltungen 2020 38 Sonderthemen 38 Erste Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz 2019 40 Die Arbeit mit Klientinnen und Klienten während der Corona-Beschränkungen 42 Klientinnen und Klienten Befragung 2018 bis 2020 46 Start des Projektes PERSPEKTIVE:ARBEIT im Gewaltschutzzentrum Steiermark 48 Onlineseminare für den ÖIF (Österreichischer Integrationsfond) 49 25 Jahre Gewaltschutzzentrum Steiermark 51 Exemplarische Falldarstellung 60 Öffentlichkeitsarbeit 64 Presse 73 Folder, Plakate, Sticker und Bücher Gewaltschutzzentrum Steiermark 7
PHILOSOPHIE UND LEITBILD Der Wunsch, in Würde und Sicherheit zu leben, ist Grundbedürfnis und Recht jedes Menschen. Trotzdem sind viele Menschen, besonders Frauen und Kinder, in ihrem Alltag unterschiedlichen Formen von Gewalt ausgesetzt. Diese Gewalterfahrungen wirken nachhaltig auf die körperliche und seelische Integrität. In diesem Sinne sehen wir es als Teil unserer Verantwortung, Gewalt klar zu benennen. Durch vermittelnde Unterstützung tragen wir zur Beendigung von Gewalt und zum Schutz vor weiteren Übergriffen bei. Wir gehen Opfern ein Stück des Weges entgegen, um ihnen einen einfachen Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, gemeinsam mit ihnen Möglichkeiten für ein gewaltfreies Leben zu finden. Dafür verpflichten wir uns zur Kooperation mit beteiligten Einrichtungen, um die besten Unterstützungsmöglichkeiten sicher zu stellen. Wir nehmen Einfluss auf die öffentliche Meinung, damit ein Leben in Sicherheit und Würde für alle Menschen zur Selbstverständlichkeit werden kann. Sinn und Zweck unseres Einsatzes ist die Wiederherstellung von körperlicher und seelischer Integrität von Menschen, sowie die Erhöhung von Schutz und Sicherheit im sozialen Umfeld, insbesondere in der Familie. Darüber hinaus geht es uns auch darum, präventiv zu wirken. Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft, Sprache und Lebensentwurf gleichermaßen Respekt erfahren und ihr Zusammenleben von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist. Diese Vision eines selbstbestimmten Lebens ist der Motor unseres Handelns. Wir als gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung sind nicht nur professionelle Partnerinnen in Krisensituationen, sondern wirken gleichzeitig gesellschaftsverändernd und meinungsbildend. Wir arbeiten präventiv, lösungsorientiert und interdisziplinär. Getreu unserem Menschenbild setzen wir uns für die Unantastbarkeit der Menschenwürde ein und anerkennen den Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben. Empathie, Respekt vor Entscheidungen und Vertraulichkeit sind Teil unserer Werthaltung. 8 Gewaltschutzzentrum Steiermark
UNSERE ARBEIT Hilfe für Opfer von Gewalt • Gewalt an Frauen • Gewalt an Migrantinnen und Migranten • Gewalt an Kindern und Jugendlichen • Stalking • Gewalt an Eltern und Angehörigen • Sexualisierte Gewalt • Gewalt an Männern • Zwangsheirat • Gewalt in Institutionen • Gewalt an ehemaligen Heim- und • Gewalt in Pflege und Betreuung Pflegekindern • Mobbing und Cybermobbing • Gesetzesevaluierung • Mitwirkung an Forschungs- und • Öffentlichkeitsarbeit Präventionsprojekte • Kooperationsarbeit • Praktikumsstelle für SozialarbeiterInnen sowie RichteramtsanwärterInnen • Schulung- und Fortbildungsangebote für Exekutive und Justiz • Perspektive Arbeit • Prozessbegleitung Beauftragt und gefördert von: Bundesministerium für Justiz Bundesministerium für Inneres, Bundeskanzleramt – Sektion für Prozessbegleitung der Frauen und Gleichstellung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes Gewaltopfer Land Steiermark für Mobbingberatung, als Clearingstelle für Opfer von Gewalt in Institutionen und für die Außenstellen in Bruck a. d. Mur, Feldbach, Hartberg, Leoben, Leibnitz, Liezen Gewaltschutzzentrum Steiermark 9
UNSER TEAM Um die komplexe Problematik von Gewalt im sozialen Nahraum nicht nur rechtlich, sondern auch in psychosozialer Hinsicht möglichst umfassend behandeln zu können, erweist sich die ergänzende Arbeit von JuristInnen und SozialarbeiterInnen als sehr sinnvoll. Die MitarbeiterInnen verfügen über jahrelange Erfahrungen im Bereich der Opferschutzarbeit und ein umfassendes Fachwissen. Standards im Umgang mit Gewaltopfern sowie klar definierte Arbeitsmethoden dienen der Qualitätssicherung. Marina Sorgo, MA Maga Marion Egger Drin Barbara Jauk Maga Annemarie Siegl, MSc Geschäftsführerin Juristin Juristin Sozialarbeiterin Lisa-Maria Resch Maga Birgit Reiner Wolfgang Sommer Lisa Hüttner, BA Front Office Juristin Back Office Sozialarbeiterin Maga Sophie Feldenczer, BA Laura Preitler-Höller, BA Mirijam Raith, BA Andreas Unterkirchner, MA Juristin und Sozialarbeiterin Sozialarbeiterin Sozialarbeiterin Sozialarbeiter 10 Gewaltschutzzentrum Steiermark
Maga Lena Enge Karin Klöckl, BA DI (FH) Mag. Philipp Maga Katja Neger, BSc Juristin Sozialarbeiterin Hense-Lintschnig Juristin und Psychologin Jurist Judith Stadler-Fazekas, BA Maga Nadine Lampel, MA Gabriele Payerl-Gerstmann Theresa Hirschmann, BA BSc Juristin Öffentlichkeitsarbeit & Sozialarbeiterin Sozialarbeiterin Akademie Regina Kaufmann, MA Teresa Kirchengast, BA Ursula Hellemann, MA Christian Pree Sozialarbeiterin Sozialarbeiterin Sozialarbeiterin Front Office Sabine Prettner, MSc Lisa Sungi, MA Perspektive Arbeit Perspektive Arbeit Gewaltschutzzentrum Steiermark 11
GEWALTSCHUTZ ZENTRUM Das Gewaltschutzzentrum Steiermark (vormals Interventionsstelle) wurde 1995 eröffnet und ist für das gesamte Bundesland Steiermark zuständig. Es ist eine nach dem Gewaltschutzgesetz anerkannte Opferschutzeinrichtung und bietet Hilfe und Unterstützung für gewaltbetroffene Personen (großteils Frauen, Kinder und Jugendliche, aber auch Männer) durch aufsuchende Sozialarbeit und juristische Unterstützung an. Die Polizei aus dem gesamten Bundesland ist verpflichtet, das Gewaltschutzzentrum von der Verhängung eines Betretungsverbotes zu informieren. Die MitarbeiterInnen des Gewaltschutzzentrums nehmen daraufhin unmittelbar mit den Opfern schriftlich, telefonisch oder im Einzelfall auch persönlich Kontakt auf. Beratung und Unterstützung werden kostenlos und vertraulich angeboten. Aber auch viele Personen (rund die Hälfte aller KlientInnen), die noch keinen Kontakt mit der Polizei hatten, werden vom Gewaltschutzzentrum unterstützt. Im Mittelpunkt der Arbeit des Gewaltschutzzentrums steht die Beendigung von Gewalt, nicht die Aufrechterhaltung oder Beendigung einer Beziehung oder Lebensgemeinschaft. Die Zusammenarbeit mit den Behörden und mit Einrichtungen des psychosozialen Feldes sowie die Präventionsarbeit durch Einbringen von Fachwissen in die gesellschaftspolitische Diskussion sind wesentliche Grundpfeiler des Gewaltschutzzentrums. Übergeordnetes Ziel ist die Verhinderung von (weiterer) Gewalt im sozialen Nahraum. Status & Finanzierung Das Gewaltschutzzentrum Steiermark, dessen Träger die Gewaltschutzzentrum gem. GmbH ist, bietet Hilfe für alle Opfer von Gewalt in der gesamten Steiermark an. In jedem Bundesland gibt es ein Gewaltschutzzentrum. Diese wurden als Begleitmaßnahme zum Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie vom Innenministerium als anerkannte Opferschutzeinrichtungen installiert. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundeskanzleramts - Sektion Frauen und Gleichstellung und des Bundesministeriums für Inneres. Die Finanzierung der Prozessbegleitung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Justiz. Die Mobbingberatungsstelle, die Clearingstelle für ehemalige Pflege- und Heimkinder und die regionalen Außenstellen werden zum Teil vom Sozialressort des Landes Steiermark finanziert. 12 Gewaltschutzzentrum Steiermark
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen: EEim Bereich der aktiven Unterstützung für Opfer in Form von rechtlicher und psychosozialer Betreuung und Begleitung EEim Bereich der Vernetzungsarbeit mit den befassten Einrichtungen, um die Effektivität der Interventionen zum Schutz Gewaltbetroffener zu erhöhen EEim Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in Form von diversen Veranstaltungsangeboten, Medienarbeit, Fachtagungen und Schulungen Handlungsfelder und Unterstützungsangebote Vom Gewaltschutzzentrum wird psychosoziale und juristische Unterstützung angeboten bei: Gewalt im sozialen Umfeld, Stalking, Mobbing, Kindesmisshandlung, sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat, Gewalt in Pflege und Betreuung. Im Gewaltschutzzentrum Steiermark können Betroffene, Angehörige oder Bekannte von Gewaltopfern professionelle Hilfe erwarten. Das Angebot reicht von Beratungen durch JuristInnen und SozialarbeiterInnen bis hin zur Begleitung zu Gericht oder Polizei. Unser Angebot ist kostenlos und vertraulich. Wir betreuen Opfer in der gesamten Steiermark und betreiben auch Außenstellen in den Bezirken. Gefährdete Personen werden zu einem persönlichen Gespräch (zur Abklärung der Bedürfnisse) in das Gewaltschutzzentrum nach Graz oder in die regionalen Außenstellen eingeladen. Bei Bedarf werden Opfer auch vor Ort oder im Krankenhaus aufgesucht. Im Erstgespräch werden mit den gefährdeten Personen gemeinsam individuelle Sicherheitspläne erstellt und Entscheidungshilfen angeboten. Es erfolgen nach Bedarf Begleitungen zu Anzeigenerstattung bei der Polizei und im Straf- und Zivilverfahren im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Organisation juristischer Prozessbegleitung als auch die Weitervermittlung an therapeutische Hilfseinrichtungen. Hilfestellung für Kinder Der Schutz von Frauen ist in Einheit mit dem Schutz von Kindern zu sehen. Gewalt gegen Frauen hat immer auch Auswirkungen auf deren Kinder. Ein gewalttätiges Familienklima beeinträchtigt in jedem Fall das Kind in seiner gesunden Entwicklung. Frauen, die misshandelt werden und nicht in der Wohnung bleiben können, fliehen erfahrungsgemäß mit ihren Kindern oder möchten mit ihren Kindern dort nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot weiterhin leben. Hilfsangebote und Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Frauen müssen daher immer auch die Situation der Frauen als Mütter und die Bedürfnisse der Kinder mitberücksichtigen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch mit der Polizei und den Gerichten notwendig. Gewaltschutzzentrum Steiermark 13
Mobbingberatung Mobbing kommt am Arbeitsplatz sowie in Bildungs-, Freizeit-, Versorgungs-, Betreuungs- und Hilfseinrichtungen vor und kann alle Menschen betreffen. In den letzten Jahren haben sich immer wieder Mobbingopfer an das Gewaltschutzzentrum gewandt. Besonders im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing in Schulen gibt es diesbezüglich einen Unterstützungsbedarf. Mobbingberatung muss als multidisziplinäre Herausforderung gesehen werden und bedeutet eine Zusammenarbeit mit PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen, BetriebsrätInnen, Vorgesetzten, RechtsanwältInnen usw. Dabei geht es um gesundheitsfördernde Bewältigungsmechanismen und darum, die Eigenkompetenz zu stärken und eventuell juristische Interventionen zu setzen. Clearingstelle für Opfer von Gewalt in Institutionen des Landes Steiermark Das Gewaltschutzzentrum fungiert im Auftrag des Landes Steiermark als Clearingstelle für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Heimen oder in Pflegefamilien Gewalt erlebt haben. Wenn die Gewalt bereits verjährt ist und daher gerichtlich nicht mehr verfolgt werden kann, können seitens des Gewaltschutzzentrums diese Erlebnisse in Form eines Berichts erfasst und mit Einverständnis der betroffenen Person an eine weisungsfreie und unabhängige Begutachtungsstelle weitergeleitet werden. Diese entscheidet über die Zuerkennung eines finanziellen Anerkenntnisses für das erlittene Unrecht. Für viele Betroffene besteht damit die Möglichkeit, vom Land Steiermark eine Leistung als Geste der Wiedergutmachung zu erhalten. Weiters unterstützt das Gewaltschutzzentrum bei der Antragstellung für die seit Juli 2017 gesetzlich eingeführte Heimopferrente. Unterstützungsangebote für Opfer von Gewalt Psychosoziale Unterstützung EEErstellen von individuellen Sicherheitsplänen (Bedrohungsmanagement) EEKrisenintervention EEAnbieten von Entscheidungshilfen EEPsychosoziale Prozessbegleitung EESozialarbeiterische Hilfestellung EEUnterstützung mitbetroffener Kinder EEVermittlung an und Koordination mit Behörden, anderen Einrichtungen und Fachleuten im Einzelfall 14 Gewaltschutzzentrum Steiermark
Rechtliche Unterstützung EEUnterstützung und Information (bei Betretungs- und Annäherungsverbot), kostenlose Rechtsberatung EEUnterstützung beim Erstellen von Anträgen EEVorbereitung auf Straf- und Zivilverfahren in Form von ausführlicher Rechtsberatung EEBegleitung zu zivil- und strafgerichtlichen Verfahren EEOrganisation der juristischen Prozessbegleitung EEBeistellen einer rechtsanwaltlichen Vertretung im Bedarfsfall Kooperation & Vernetzung Kooperation und Vernetzung haben im Sinne der Gewaltprävention große Bedeutung. Die Kooperation ist neben der Einzelfallarbeit die zweite Schiene des Gewaltschutzzentrums. Sie dient der Professionalisierung des Handlungsfeldes, der wirksamen Sensibilisierungsarbeit in der Gesellschaft und der Wahrnehmung des Bildungsauftrages mit Öffentlichkeitswirkung. Sie erfolgt im Rahmen von Fallgesprächen und Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen oder sonstiger Problemstellungen sowie in interdisziplinären Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Gewaltprävention. Prävention & Schulungstätigkeit Ein Schwerpunkt der Arbeit des Gewaltschutzzentrums umfasst die Bewusstseinsbildung für gewaltfreie Beziehungen. Daher werden für die Polizei berufsbegleitend sowie auch in der Grundausbildung zweitägige Schulungen angeboten. Prävention, Aufklärung und Sensibilisierung sind auch zentrale Arbeitsfelder der dazu eigens eingerichteten Gewaltschutzakademie. Dort werden Fortbildungen, Vorträge und Begleitforschungen für verschiedene Berufsgruppen und Institutionen angeboten. Öffentlichkeitsarbeit Zur Erreichung der Ziele des Gewaltschutzzentrums ist es wichtig, eine öffentliche Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zu erreichen. Diese erfolgt durch Medienpräsenz, Beteiligung an Diskussionen der Fachöffentlichkeit, Informationsveranstaltungen, zur Verfügungstellung von Informationsmaterial usw. Evaluation Die laufende Überprüfung der Arbeit des Gewaltschutzzentrums ist wesentlich für die Qualitätssicherung. Hierfür erfolgen die Dokumentation der Einzelfallarbeit und die Führung einer Statistik sowie die Auswertung vorhandener Daten. Darüber hinaus ist das Gewaltschutzzentrum in die Evaluation und Konzeption einschlägiger Gesetze eingebunden. Gewaltschutzzentrum Steiermark 15
Prinzipien für die Arbeit mit Betroffenen Die Schaffung von Sicherheit und Schutz stellt das wichtigste Ziel in der Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen dar. Eine Aufarbeitung der Gewalterfahrungen kann meist erst dann erfolgen, wenn Gewaltopfer in Sicherheit sind und ihren Alltag ohne Angst leben können. SICHERHEIT & SCHUTZ Um den Betroffenen das Gefühl zu geben, dass sie im Gewaltschutzzentrum Unterstützung erwarten können und ihre Hilfesuche ein Ende hat, ist es notwendig zu vermitteln, dass ihnen geglaubt wird und dass sie mit ihren Wünschen, Ängsten und Bedürfnissen ernst genommen werden. RESPEKT VOR ENTSCHEIDUNGEN Es gehört zu unseren Arbeitsprinzipien, die Betroffenen zu keinem Schritt zu drängen, sondern Entscheidungshilfen anzubieten. Erfahrungen zeigen, dass Entscheidungen nur dann halten und getragen werden können, wenn sie von der gewaltbetroffenen Person selbst stammen. Wesentliche Faktoren in diesem Kontext sind die Transparenz behördlicher Vorgänge und das Wissen um deren Konsequenzen. Das Opfer selbst trifft die Entscheidungen über sein Leben und über die Schritte, die es unternehmen will. Dies wird von den BetreuerInnen respektiert und ist Basis für die Zusammenarbeit. EINVERSTÄNDNIS Bei Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen gilt das Prinzip, dass nur mit Einverständnis der Person gehandelt wird. Die Betroffenen müssen die Entscheidungsmacht und die Kontrolle darüber, was getan wird, behalten. Die Ausnahme besteht, wenn Kinder betroffen sind. Diesbezüglich wird die Mitteilungspflicht des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 wahrgenommen und darüber hinaus im Bedarfsfall mit der Kinder- und Jugendhilfe im Sinn des Kindeswohls zusammengearbeitet. Schutz und Sicherheit der betroffenen Personen müssen oberstes Ziel aller Maßnahmen sein, dabei darf die Sicherheit der (mit)betroffenen Kinder nicht zu einer individuellen Verantwortung der Mütter gemacht werden. 16 Gewaltschutzzentrum Steiermark
EMPOWERMENT Ziel der Beratung und Unterstützung ist die „Mächtigung“ der großteils weiblichen Opfer. Diese besteht darin, wieder Kontrolle und Entscheidungsfreiheit über das eigene Leben zu gewinnen und dieses nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Dazu stellt das Gewaltschutzzentrum unterstützend emotionale und rechtliche Ressourcen bereit. Dies ist eine mittelfristige Strategie, die das Opfer dabei unterstützen soll, seine Handlungsfähigkeit (wieder) herzustellen, sodass es sich aus der Gewaltbeziehung lösen kann bzw. das Machtungleichgewicht in der Beziehung ausgeglichen werden kann. VERANTWORTUNG LIEGT IMMER BEIM TÄTER/BEI DER TÄTERIN Ein weiterer Grundsatz unserer Arbeit ist es, dem Opfer zu vermitteln, dass es keine Rechtfertigung für Gewalttaten gibt, dass sie keinesfalls eine Mitschuld daran haben und dass gewalttätige Personen für ihr Verhalten verantwortlich sind. KEINE KOSTEN FÜR DIE OPFER Die Unterstützung des Gewaltschutzzentrums Steiermark wird aus öffentlichen Geldern finanziert. Beratungen und Begleitungen sind daher kostenlos. Im Rahmen der Prozessbegleitung kann der Staat die Kosten von der verurteilten bzw. zum Ersatz verpflichteten Person zurückfordern. PSYCHOHYGIENE DER MITARBEITERINNEN Die BeraterInnen achten darauf, dass sie ihre Arbeit reflektieren. Dies geschieht in Form von kollegialen Gesprächen, Intervisionen, Supervisionen, Klausuren und Fortbildungen. Gewaltschutzzentrum Steiermark 17
EMPFEHLUNGEN Für Betroffene Sind Sie in Ihrer Familie von Gewalt betroffen? Werden Sie geschlagen und/oder bedroht? Hier finden Sie einige Hinweise, wie Sie sich kurzfristig schützen können: EERufen Sie in einer Gefahrensituation sofort die Polizei über die Notrufnummer 133. Wenn Sie die Polizei nicht verständigen möchten, können Sie in ein Frauenhaus oder in eine sonstige Hilfseinrichtung flüchten. EESpeichern Sie die Notrufnummer 133 in Ihrem Handy bzw. im Handy Ihrer Kinder. EEKontrollieren Sie, ob der Empfang Ihres Handys in allen Räumen der Wohnung oder des Hauses funktioniert (z.B. auch im Bad oder im WC, wo Sie sich im Notfall einschließen können). EEFühren Sie Gespräche mit Nachbarinnen/Nachbarn und/oder Freundinnen/Freunden, damit diese für Sie notfalls die Polizei verständigen. EESichern Sie relevante Mitteilungen auf dem Handy und melden Sie Drohungen der Polizei. EENehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch und lassen Sie Verletzungen bestätigen. Suchen Sie die Opferambulanz auf, auch wenn Sie keine Anzeige erstatten wollen, erreichbar unter der Telefonnummer 0664 84 38 241. EEMachen Sie Fotos von Ihren Verletzungen oder von Sachbeschädigungen. EESchreiben Sie Gewaltvorfälle oder Drohungen auf. EEBereiten Sie für Akutsituationen einen „Notfallkoffer“ mit notwendigen Dokumenten, Adressen, Medikamenten, Schlüssel, Kleidung, Geld usw. vor. EEHaben Sie FreundInnen/Verwandte, die einige Zeit bei Ihnen wohnen und Sie außer Haus begleiten können? EEBesitzt der Gefährder/die Gefährderin Waffen? Diese sollten behördlich gemeldet werden, auch wenn es sich um keine Schusswaffen handelt. EEWeitere Sicherheitsmaßnahmen in der Wohnung/im Haus: Gegensprechanlage, Sicherheitsschloss, Schlüssel immer innen stecken lassen. EEErklären Sie Ihren Kindern die Situation, damit auch diese die Wohnungstüre nicht öffnen. EENutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark. 18 Gewaltschutzzentrum Steiermark
HINWEISE Für Angehörige & Freundinnen und Freunde EEGehen Sie auf die betroffene Person zu, teilen Sie ihr mit, was Sie vermuten oder beobachtet haben. EEVermitteln Sie der betroffenen Person das Gefühl, dass Sie Verständnis für sie und ihre Situation haben, wie auch immer sie reagieren wird. EESignalisieren Sie, dass Opfer keine Schuld an der Gewalt haben. EEFragen Sie nach, welche Unterstützung die betroffene Person haben möchte. EEAuch wenn die betroffene Person Ihr Hilfsangebot zunächst ablehnt, bieten Sie immer wieder von Neuem Zuflucht und Unterstützung an. EEGeben Sie die Adresse und Telefonnummer von Gewaltschutzzentren und Frauenhäusern weiter bzw. vermitteln und begleiten Sie die betroffene Person zu einem Gespräch dorthin. EEPlanen oder unternehmen Sie nichts, was die betroffene Person nicht will. Entscheidungen müssen mit ihr gemeinsam erarbeitet werden. EEMachen Sie der betroffenen Person keine Vorwürfe und drängen Sie sie nicht in eine Verteidigungsposition. Reden Sie nicht abwertend über die gewalttätige Person. EERespektieren Sie die Entscheidung der Person, auch wenn Sie andere Wege gehen würden (z.B. im Zusammenhang mit einer Trennung). EEWenn es in Ihrer Nachbarschaft zu Gewalt kommt, rufen Sie die Polizei. Diese muss einschreiten und entsprechende Maßnahmen setzen. EEWenn Sie einen gewalttätigen Angriff mit ansehen, sollten Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Rufen Sie die Polizei zu Hilfe! Stellen Sie sich als Zeugin/Zeuge zur Verfügung, das kann für die Opfer von großer Wichtigkeit sein. EEFalls Kinder von Gewalt betroffen sind, melden Sie dies der Polizei und/oder dem Kinder- und Jugendhilfeträger. Beim Kinder- und Jugendhilfeträger sind diese Meldungen auch anonym möglich. Gewaltschutzzentrum Steiermark 19
Stalking – Was tun? EEMachen Sie dem Gefährder/der Gefährderin nur einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt mehr zu ihm/ihr wollen. Ignorieren Sie dann diese Person konsequent! EEDokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und sichern Sie Beweise (Briefe, SMS, etc.). Diese sind wichtig, falls Sie rechtliche Schritte unternehmen möchten. EEInformieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden. Das stärkt Sie und schwächt den Gefährder/die Gefährderin. EEBei Telefonterror informieren Sie sich über die technischen Schutzmöglichkeiten Ihres Telefonbetreibers. EEWerden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeiinspektion. EEIn konkreten Bedrohungssituationen wählen Sie unbedingt den Polizeinotruf 133 oder den Euronotruf 112. EENutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark. Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun? EEMit dem Ansprechen des Problems, mit dem Artikulieren des eigenen Unbehagens ist ein erster Schritt getan. EEInformieren Sie sich umfassend über das Thema Mobbing. EEDokumentieren Sie die Vorgänge in Ihrem Umfeld in einem Mobbing-Tagebuch. EEBemühen Sie sich um (rechtliche und psychosoziale) Beratung und Hilfe (Mobbingberatung) und möglichst auch um UnterstützerInnen am Arbeitsplatz (z.B. Betriebsrat, Personalvertretung, Betriebsärztin/Betriebsarzt). EESorgen Sie für einen psychischen Ausgleich (z.B. durch Hobbys und Sport). EEVermeiden Sie Pauschalierungen und überzogene Angriffe gegen andere, sondern arbeiten Sie mit belegbaren Fakten. EENutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark 20 Gewaltschutzzentrum Steiermark
Mobbing bei Kindern und Jugendlichen – Was tun? EEBetroffene brauchen Unterstützung von außen, denn sie können sich meist nicht mehr selbst wehren. EELehrerInnen und Eltern sollten die Warnsignale kennen, Kinder und Jugendliche ernst nehmen und klar Stellung beziehen, damit Gewalt und Mobbing unterbunden werden können. Wird Gewalt und Mobbing geduldet, fördert das aggressives und gewalttätiges Verhalten an der gesamten Schule. EESchülerInnen sollten die Möglichkeit haben, sich an eine Person zu wenden, die helfen kann (Lehrpersonen, SchulpsychologInnen, SchulsozialarbeiterInnen, Eltern, Beratungs- stellen). Viele Betroffene schämen sich, weil sie gemobbt werden und leiden still vor sich hin. Es ist wichtig, dass sie sich Menschen anvertrauen können. EEWissen schützt: Kenntnisse über Formen, Tragweite, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen bei (Cyber-) Mobbing sollten an Kinder und Jugendliche in altersgerechter Form vermittelt werden. EEAllgemein sollten in Schulen präventive Maßnahmen gegen Gewalt und (Cyber-) Mobbing gesetzt werden, die das Schulklima verbessern und eine offene Atmosphäre und eine faire konstruktive Gesprächs- und Streitkultur ermöglichen. EEBetroffene und Angehörige sollten die Möglichkeit haben, rechtzeitig rechtliche und psychologische Beratung und Hilfe (Mobbingberatung) in Anspruch nehmen zu können. EENutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark. Gewaltschutzzentrum Steiermark 21
Ablauf des aktiven Betreuungsprozesses Datenübermittlung durch die Polizei Kontaktaufnahme durch das Kontaktaufnahme durch Gewaltschutzzentrum das Opfer Erstellung eines • Bedürfnisanalyse Sicherheits- Persönliches Erstgespräch • Krisenintervention planes • ev. juristische Beratung Verabschiedung bzw. Erstellung Weitervermittlung, wenn keine eines individuellen Maßnahmen ergriffen werden Betreuungsplanes möchten Rechtliche Betreuung Psychosoziale Betreuung aktive Unterstützung aktive Unterstützung Abschluss Weitervermittlung zu Therapie, Selbsthilfe, anderen sozialen Einrichtungen 22 Gewaltschutzzentrum Steiermark
STATISTIK 2020 Die Inanspruchnahme des Gewaltschutzzentrums 2.990 Personen wurden im Jahr 2020 im Gewaltschutzzentrum Steiermark betreut. Davon 1.112 nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot. Frauen Männer Mädchen Buben Gesamt nach Betretungs- und Annäherungsverbot 766 150 96 100 1.112 betreute Personen ohne Betretungs- und Annäherungsverbot 1.432 329 78 39 1.878 Gesamt 2.198 479 174 139 2.990 Mit 1.050 Personen haben wir persönliche Beratungsgespräche geführt. Weitere 1.940 Personen haben wir telefonisch und schriftlich unterstützt. Die folgende Statistik bezieht sich auf die 1.050 persönlichen Beratungskontakte. Betreute Personen von 1996 – 2020 Jahr Fälle Jahr Fälle 1996 101 2009 1.808 1997 179 2010 1.950 1998 295 2011 2.117 1999 486 2012 2.235 2000 726 2013 2.393 2001 682 2014 2.304 2002 936 2015 2.656 2003 1.001 2016 2.588 2004 1.259 2017 2.723 2005 1.336 2018 2.798 2006 1.508 2019 2.993 2007 1.695 2020 2.990 2008 1.713 Summe 41.472 Gewaltschutzzentrum Steiermark 23
Gefährdete Personen n=1.050 insgesamt 1.050 79,43% weiblich (834) 20,57% männlich (216) Personen Familienstand GEMEINSAMER HAUSHALT KEINE ANGABE 12 (1.14%) 38 (3.62%) SONSTIGE ANGABEN 9 (0.86%) LEDIG 402 (38.29%) GETRENNT LEBEND 6 (0.57%) VERWITWET 11 (1.05%) VERHEIRATET 334 (31.81%) LEBENSGEMEINSCHAFT GESCHIEDEN 123 (11.71%) 115 (10.95%) Wohnbezirk Graz 421 40.09% Graz-Umgebung 87 8.29% Südoststeiermark 80 7.62% Bruck-Mürzzuschlag 69 6.57% Hartberg-Fürstenfeld 60 5.71% Weiz 54 5.14% Leibnitz 48 4.57% Deutschlandsberg 42 4.00% Leoben 38 3.62% Liezen 37 3.52% Murtal 33 3.14% Voitsberg 22 2.10% Murau 3 0.29% unbekannt 3 0.29% anderes Bundesland 47 4.48% Ausland 6 0.57% Gesamt 1.050 100.00% 24 Gewaltschutzzentrum Steiermark
Zuweisung SelbstmelderInnen 483 45.99% Polizei 370 35.24% sonstige Einrichtung 100 9.52% sonstige/Unbekannt 47 4.48% andere Behörden 40 3.81% Krankenhaus 8 0.76% Arzt 1 0.10% Frauenhelpline 1 0.10% Gesamt 1.050 100.00% Alter 300 250 200 150 100 50 27 14 43 49 155 212 233 192 81 27 6 11 2,57% 1,33% 4,10% 4,67% 14,76% 20,19% 22,19% 18,29% 7,71% 2,57% 0,57% 1,05% e e e e e e e e e e e be hr hr hr hr hr hr hr hr hr hr hr ga Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja An 0 4 8 1 0 0 0 0 0 0 80 s1 s1 s1 s2 s3 s4 s5 s6 s7 s8 e er in bi bi bi bi bi bi bi bi bi bi üb Ke 0 11 15 19 22 31 41 51 61 71 Gewaltschutzzentrum Steiermark 25
Gefährdete Personen Österreich (780 / 74.29%) Drittstaaten (137 / 13.04%) Nationalität EU (103 / 9.81%) Keine Angabe (30 / 2.86%) Ausbildung Pflichtschule 335 31.90% abgeschl. Lehre 296 28.19% in Ausbildung 107 10.19% Matura 74 7.05% Studium 67 6.38% Akademie/Fachhochschule 38 3.62% BMS 38 3.62% Kleinkind 19 1.81% Keine Angabe 76 7.24% Gesamt 1.050 100.00% 26 Gewaltschutzzentrum Steiermark
Gefährder und Gefährderinnen n=794 insgesamt 794 weiblich (64 / 8,06%) männlich (727 / 91,56%) Personen unbekannt (3 / 0,38%) Ausbildung abgeschl. Lehre 292 36.78% Pflichtschule 276 34.76% Matura 46 5.79% Studium 45 5.67% in Ausbildung 23 2.89% BMS 17 2.14% Akademie/Fachhochschule 11 1.38% unbekannt 84 10.59% Gesamt 794 100.00% Alter 0 bis 10 Jahre 0 0.00% 11 bis 14 Jahre 0 0.00% 15 bis 18 Jahre 13 1.64% 19 bis 21 Jahre 30 3.78% 22 bis 30 Jahre 135 17.00% 31 bis 40 Jahre 205 25.82% 41 bis 50 Jahre 189 23.80% 51 bis 60 Jahre 116 14.61% 61 bis 70 Jahre 47 5.92% 71 bis 80 Jahre 20 2.52% Über 80 Jahre 8 1.01% Keine Angabe 31 3.90% Gesamt 794 100.00% Nationalität Österreich 524 65.99% Drittstaaten 145 18.26% EU 98 12.35% Staatenlos 3 0.38% unbekannt 24 3.02% Gesamt 794 100.00% Gewaltschutzzentrum Steiermark 27
KOOPERATION MIT BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN Das Gewaltschutzgesetz baut auf einem System der Kooperation verschiedener Institutionen auf, ohne das die Anwendung und Vollziehung des Gewaltschutzgesetzes nicht denkbar und möglich wäre. Vor allem Polizei, Gewaltschutzzentren, Gerichte und Kinder- und Jugendhilfeträger sind in ihrer Tätigkeit durch teilweise gesetzlich vorgegebene Kooperationsschienen miteinander verbunden. Zum Schutz gefährdeter Personen müssen Behörden und Einrichtungen miteinander kooperieren. Dem Opferschutz wird damit Vorrang vor Institutionengrenzen und gegenseitigen Berührungsängsten eingeräumt. Tätigkeiten im Rahmen von Kooperation & Vernetzung LAUFEND EEFachforum JuristInnen (Arbeitstreffen der JuristInnen der Gewaltschutzzentren) EEFachforum Sozialarbeit (Arbeitstreffen der SozialarbeiterInnen der Gewaltschutzzentren) EEGeschäftsführerinnenkonferenz und Bundesdachverbandstreffen aller Gewaltschutzzentren EEJour fixe für Prozessbegleitung im BM für Justiz EEInterministerielle Arbeitsgruppe Prozessbegleitung im Bundeskanzleramt - Sektion für Frauen und Gleichstellung EEBundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit EEMitgliedschaft im Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft Wien EEInterministerielle Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Frauen“, Bundeskanzleramt Wien 28 Gewaltschutzzentrum Steiermark
LAUFEND EEArbeitskreis Recht (Arbeitstreffen für JuristInnen der Grazer Frauen- und Sozialeinrichtungen) EESteirisches Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt EENetzwerktreffen mit ExpertInnen im Jugend- und Internetbereich „Sicher im Netz“ EEAustauschtreffen mit den Opferschutzgruppen der steirischen Krankenhäuser EEVernetzungstreffen mit Soziale Dienste Feldbach EEVernetzungstreffen mit Soziale Dienste Bezirk Weiz EEVernetzungstreffen mit Soziale Dienste Bezirk Hartberg/Fürstenfeld EEJour fixe mit Kinderschutzzentrum Liezen EEJuristisches Fachgespräch (interne Fachgruppe) EEFachgespräch Sozialarbeit (interne Fachgruppe) EEJour fixe mit dem Kinderschutzzentrum Liezen EENetzwerktreffen frauenrelevanter Einrichtungen JÄNNER EEAustauschtreffen mit dem Frauenhaus Kapfenberg EEKooperationsgespräch mit dem Verein für Männer- und Geschlechterthemen, Obersteiermark EEKooperationstreffen mit der Präsidialabteilung der Stadt Graz FEBRUAR EEKooperationstreffen Projekt „PERSPEKTIVE:ARBEIT“ im BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz EEAustausch mit Pro Mente Bruck a. d. Mur EEJahresempfang des Landespolizeidirektors Hofrat Mag. Gerald Ortner EEVernetzungstreffen mit der Kinder- und Jugendhilfe Bezirk Liezen MÄRZ EEKooperationstreffen mit der Polizei Graz „Gewalt im öffentlichen Raum“ EEAustausch mit dem Gewaltschutzzentrum Oberösterreich zum Projekt PERSPEKTIVE:ARBEIT EETermin im politischen Büro für Soziales, Land Steiermark JUNI EEKooperationstreffen mit dem Psychosozialen Netzwerk Liezen EETeilnahme an der Abschiedsfeier der Geschäftsführung des ISGS Bruck a. d. Mur JULI EEAustausch mit dem Büro des Ministers im Bundesministerium für Inneres in Wien AUGUST EEKooperationstreffen mit dem Kinderschutschutzzentrum Kapfenberg Gewaltschutzzentrum Steiermark 29
SEPTEMBER EEKooperationsgespräch mit der Frauen- und Mädchenberatung Graz Umgebung EEKooperationstreffen mit MitarbeiterInnen der Sozialarbeit Bedarfsorientierte Mindestsicherung EEKooperationstreffen mit IKEMBA EEVernetzungstreffen mit der Kinder- und Jugendhilfe Weiz OKTOBER EEVernetzungstreffen mit Neustart EEKooperationstreffen mit IKEMBA EETeilnahme am Regionalen Dialogforum in der Landespolizeidirektion Steiermark EETeilnahme am Gewaltschutzgipfel der Landesrätin für Soziales NOVEMBER EETeilnahme am Round Table zum Thema „Gewaltschutz“ mit dem Bundesminister für Inneres und der Bundesministerin für Frauen und Gleichstellung Behördliche Vernetzungstreffen in den Bezirken Die Stadt- und Bezirkspolizeikommanden haben lt. Erlass des Bundeskriminalamtes vom 12.12.2019 einmal jährlich bezirksweit ein regionales Vernetzungstreffen mit dem Gewaltschutzzentrum und unter Einbindung des Landespolizeikommandos, der Kinder- und Jugendhilfeträger, der Bezirksgerichte, der Schulbehörden und ansässiger Hilfseinrichtungen zu veranstalten. Ziel eines derartigen Treffens ist es, Probleme beim Vollzug des Gewaltschutzgesetzes zu diskutieren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Weiters dienen diese Treffen der Vernetzung sämtlicher Behörden und Einrichtungen, die im jeweiligen Bezirk mit der Thematik der familiären Gewalt befasst sind. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass durch diese Treffen wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Kooperation von Behörden und Einrichtungen und damit auch in der Einzelfallarbeit erreicht werden. Aufgrund der Möglichkeit des Informationsaustausches und der inhaltlichen Diskussionen, welche sich meist sehr rege gestalten, werden die Kontakte zu den Verantwortlichen in den jeweiligen Bezirken intensiviert. EEVernetzungstreffen Südost-Steiermark EEVernetzungstreffen Graz-Umgebung EEVernetzungstreffen Hartberg-Fürstenfeld Aufgrund der Corona Pandemie wurden etliche Treffen verschoben. 30 Gewaltschutzzentrum Steiermark
Kooperation mit der Polizei Die Rolle der Polizei ist im Opferschutzbereich es möglich, bereits im Vorfeld notwendige von großer Bedeutung. Sie ist meist die erste Maßnahmen ergreifen zu können, um weitere Institution, die bei akuter häuslicher Gewalt Gewaltausbrüche zu verhindern. tätig wird. An ihrer Reaktion und an ihrem Handeln können von Gewaltbetroffene, aber 1237 Meldungen bekamen wir von der auch gewalttätige Menschen ermessen, wie Exekutive über Einschreiten wegen Gewalt der Staat mit Gewalt im familiären Bereich in der Familie und Stalking. umgeht. Davon waren 961 (Zählweise alt) bzw. Die gute Zusammenarbeit der Polizei mit 1.193 (Zählweise neu) Betretungs- und dem Gewaltschutzzentrum ist besonders Annäherungsverbote, 3 der 961 bzw. 1.193 hervorzuheben. Ebenso entscheidend wurden uns von Polizeiinspektionen aus für die Gewaltprävention wäre auch die anderen Bundesländern übermittelt. Übermittlung von Anzeigen, wenn es zu Von den übrigen Meldungen waren 27 keinem Betretungs- bzw. Annäherungs- Stalkinganzeigen und 19 sonstige Anzeigen. verbot gekommen ist. Nur dadurch wäre Übermittelte Betretungs- und Annäherungsverbote Steiermark Im Jahr 2020 erhielten wir vom Stadtpolizeikommando Graz 408 (*340) verhängte Betretungs- verbote. Von den steirischen Polizeiinspektionen wurden uns 718 (*560) Betretungsverbote, vom Stadtpolizeikommando Leoben 67 (*61) Betretungsverbote gemeldet. *Zahl in Klammer Zählweise bis 2019 Übermittelte Betretungs- und Annäherungsverbote BV (In Klammer die Zählweise alt) BV Bruck-Mürzzuschlag 116 (82) BV Deutschlandsberg 45 (32) BV Graz 408 (340) BV Graz Umgebung 102 (91) BV Hartberg-Fürstenfeld 67 (53) BV Leibnitz 74 (54) BV Leoben 67 (61) BV Liezen 46 (35) BV Murau 8 (6) BV Murtal 50 (45) BV Südoststeiermark 86 (63) BV Voitsberg 52 (43) BV Weiz 69 (53) anderes Bundesland 3 (3) Gesamt 1.193 (961) Gewaltschutzzentrum Steiermark 31
Unerlässlich für die Gewaltprävention ist des Gewaltschutzzentrums nach eine lückenlose Datenübermittlung der der sicherheitspolizeilichen Maßnahmen Betretungs- und Annäherungsverbote an aussagen, da manche Opfer erst nach das Gewaltschutzzentrum, da wir Opfern, einem wiederholten Betretungs- und die wir nicht kontaktieren können, auch Annäherungsverbot unsere Unterstützung keine Unterstützung anbieten können. in Anspruch nehmen bzw. gegen den Eine Gegenüberstellung der Zahlen gewalttätigen Partner/die gewalttätige hinsichtlich der verhängten Betretungs- und Partnerin mehrmals während der Annäherungsverbote und der Zahlen der aufrechten Betreuung ein Betretungs- und von uns betreuten Personen kann nichts Annäherungsverbot verhängt wurde. Eindeutiges über die Inanspruchnahme Statistik Betretungsverbote Steiermark Betretungsverbote Betretungsverbote Betretungsverbote Stmk. Jahr Polizei Graz Polizei Leoben Polizei Land gesamt ab 01.05.1997 77 6 87 170 1998 352 16 272 640 1999 300 21 312 633 2000 304 17 267 588 2001 276 21 307 604 2002 327 17 320 664 2003 347 18 296 661 2004 356 11 334 701 2005 345 5 413 763 2006 363 12 413 788 2007 239 31 424 694 2008 248 6 413 667 2009 228 30 396 654 2010 271 27 433 731 2011 289 23 607 919 2012 333 29 546 908 2013 360 34 518 912 2014 318 39 520 877 2015 278 58 518 854 2016 312 38 528 878 2017 327 45 562 934 2018 301 63 493 857 2019 321* 53 546 920 2020** 408 (340) 67 (61) 718* (560) 961 (1.193) Summen 7.280 687 10.243 18.210 (7.212) (681) (10.085) (17.978) * 3 BVs andere Bundesländer ** seit 2020 Betretungs- und Annäherungsverbot 32 Gewaltschutzzentrum Steiermark
Betreuungsarbeit bei gerichtlichen Maßnahmen Zivilverfahren Damit bedrohte und misshandelte In weiterer Folge kann ein Antrag auf Menschen nach einem Betretungs- und einstweilige Verfügung gemäß § 382b, Annäherungsverbot weitere gerichtliche § 382e oder § 382g EO gemeinsam im Maßnahmen ergreifen können, stellt Gewaltschutzzentrum erarbeitet und bei für viele Opfer die Unterstützung durch Gericht eingebracht werden. Der Antrag das Gewaltschutzzentrum in Form von wird mit der/dem Betroffenen meist im ausführlicher Rechtsberatung einen Gewaltschutzzentrum, in Einzelfällen auch wesentlichen Faktor dar. außer Haus, z.B. im Krankenhaus, verfasst. Strafverfahren Die Vorbereitung auf ein Strafverfahren sich um schwere Körperverletzung. und die Begleitung einer von Gewalt Die Aufgabe im Zusammenhang mit einem betroffenen Person zu einem Strafverfahren anhängigen Strafverfahren beschränkt stellen eine wesentliche Komponente sich nicht nur auf die Prozessbegleitung, unserer Betreuungsarbeit dar. Viele der sondern besteht auch darin, in Form von uns betreuten Personen werden damit von Stellungnahmen den Gerichten konfrontiert, als Opfer/ZeugIn in einem eine Gefährlichkeitseinschätzung zur Strafverfahren geladen zu werden. Kenntnis zu bringen, insbesondere auf Gefahrenmomente, die sich aus der Die häufigsten Delikte, die nach familiärer Gewaltgeschichte ergeben, hinzuweisen Gewaltausübung zur Anzeige gebracht und die Erteilung von Weisungen im werden, sind leichte Körperverletzung, Strafverfahren zum Schutz der gefährdeten gefährliche Drohung, Nötigung und Person anzuregen. Sexualdelikte. In seltenen Fällen handelt es Psychosoziale Prozessbegleitung Prozessbegleitung hat das Ziel, die Rechte einem ungewiss verlaufenden und großteils der Opfer im Verfahren geltend zu machen, unbekannten Strafverfahren verbunden sind, damit diese sich gestärkt und sicher fühlen. durch intensive Aufklärung und Vorbereitung Besonders bei Kindern und traumatisierten zu nehmen. Personen ist das Hauptanliegen, diese Die psychosoziale Prozessbegleitung so schonend wie möglich durch ein umfasst die Vorbereitung der Opfer auf ein Strafverfahren zu begleiten. Strafverfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen, die Begleitung Psychosoziale Prozessvorbereitung und zu Vernehmungen im Ermittlungs- und –begleitung dienen dazu, den Frauen, Hauptverfahren und die Betreuung im Männern, Jugendlichen und Kindern Kontext diversioneller Erledigungen. möglichst die Angst und Unsicherheit, die mit Gewaltschutzzentrum Steiermark 33
Juristische Prozessbegleitung Die juristische Prozessbegleitung umfasst die hat, kann die psychosoziale und auch die rechtliche Beratung und Vertretung. Diese juristische Prozessbegleitung in Form der erfolgt durch RechtsanwältInnen. Da das Beauftragung von RechtsanwältInnen Gewaltschutzzentrum einen Fördervertrag abgedeckt werden. vom Bundesministerium für Justiz erhalten Das Gewaltschutzzentrum führte in 498 Strafverfahren und in 157 Zivilverfahren Prozess- begleitung durch. Öffentlichkeitsarbeit/Schulungen/Vorträge LAUFEND EELehrveranstaltung „Krisenintervention bei Gewalt im sozialen Nahraum“, FH Joanneum Graz, Studiengang Sozialarbeit/Sozialmanagement EEBetreuung von PraktikantInnen und DiplomandInnen der Fachhochschule für Sozialarbeit EEBetreuung des Praktikums von RichteramtsanwärterInnen EEInterviews für diverse Abschlussarbeiten für AbsolventInnen von Fachhochschulen und Universitäten EEQuartalsrichtlinien 2020: MitarbeiterInnen- und KlientInnenbefragung EESeminare „Diagnose Gewalt“ im Rahmen der Opferschutzgruppen in allen Landes- und Bezirkskrankenhäusern der KAGES (Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft) EEErarbeitung von Stellungnahmen im parlamentarischen Begutachtungsverfahren im Rahmen der Delegiertentätigkeit für justizielle Belange EEErarbeitung der jährlichen Reformvorschläge an Ministerien im Rahmen des juristischen Fachforums JÄNNER EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im sozialen Nahraum“ EESchulungen zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des Bezirks Deutschlandsberg EESchulungen zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des Bezirks Weiz EESchulung zum Thema „Gewalt in der Familie“ für ZivilrichterInnen am Oberlandesgericht, Linz EESchulungen zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des Bezirks Hartberg/Fürstenfeld EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums bei Asylwerberinnen Jugend am Werk EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums bei der Praktikumsbörse der FH JOANNEUM EEBeitrag im ORF Steiermark Heute „Regierung möchte Gewaltschutz verbessern“ 34 Gewaltschutzzentrum Steiermark
FEBRUAR EESchulungen zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des Bezirks Hartberg/Fürstenfeld EESchulung zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des Bezirks Weiz EESchulung zum Thema „Gewaltschutzgesetz“ für PolizistInnen des Bezirks Deutschlandsberg EEInterview für ORF Steiermark zum Thema „Gewalt in der Coronakrise“ EEInterview für Antenne Steiermark „Gewalt in der Coronakrise“ EEBeitrag in ORF Steiermark Heute „Nach Messerattacken Hilfe suchen“ EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums beim Österreichischen Integrationsfond (ÖIF) MÄRZ EEArtikel in der Kleinen Zeitung „Hilfe in der Region“ EEPresseaussendung der Österreichischen Gewaltschutzzentren und der Österreichischen Frauenhäuser „Aktuelle Situation in den Gewaltschutzeinrichtungen in Bezug auf COVID19“ EEInterview für die Antenne Steiermark APRIL EEInterview für die Antenne Steiermark EEBeitrag im ORF Steiermark „Häusliche Gewalt - Warnung vor Trugschluss“ EEInterview für den ORF Steiermark Heute „Häusliche Gewalt - Trügerische Ruhe“ EEArtikel in der Annenpost „Gewaltschutzzentrum Steiermark: Mehr Gewalt in der Coronakrise?“ EEInterview für die Kronen Zeitung „Corona und Gewalt“ EEBeitrag für Thema im ORF „Gewalt in der Familie“ mit Christoph Feurstein EEInterview für die Tageszeitung Die Presse „Das Paradoxon um häusliche Gewalt in der Krise“ MAI EEBeitrag im Der Grazer „Bilanz: Häusliche Gewalt hält sich in der Steiermark in Grenzen“ JUNI EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im sozialen Nahraum“ EEGemeinsame Initiative mit dem Sozialressort Land Steiermark und SPAR Österreich „Sind Sie Opfer von Gewalt?“ EEBeitrag im ORF Steiermark „Gewaltopfer im Supermarkt erreichen“ EEArtikel im ÖGZ „Gewaltschutz für öffentlich Bedienstete“ EEArtikel in der Kleinen Zeitung „Vier Millionen Euro für Opfer von Misshandlung“ EEArtikel in der Woche „Gemeinsam gegen Gewalt, gemeinsam für mehr Schutz“ Gewaltschutzzentrum Steiermark 35
JULI EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im sozialen Nahraum“ EETeilnahme an der Initiative „Gemeinsam Sicher in der Steiermark“, Land Steiermark und Landespolizeidirektion Steiermark EEInterview für ÖIF „Auswirkungen Covid 19 auf Migrantinnen“ EEPressetermin Land Steiermark und SPAR Steiermark „Weiter gemeinsam mit Gewalt an Frauen“ AUGUST EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im sozialen Nahraum“ SEPTEMBER EESchulungen der Polizei im Rahmen der Grundausbildung „Gewalt im sozialen Nahraum“ EESchulung der RichteramtsanwärterInnen „Gewalt in der Familie“, Schwechat EEWorkshop mit Migrantinnen, Österreichischer Integrationsfond OKTOBER EEInterview für MitarbeiterInnen des Kontaktladens & Streetwork EEArtikel im Falter „Wenn Du Dich trennst, bring ich Dich um“ EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums bei der Telefonseelsorge EEInterview für MitarbeiterInnen des Kontaktladens & Streetwork EEORF Steiermark Beitrag: „Gewalt und CoV: Zahlen steigen“ EESchulung bei den Barmherzigen Brüdern „Anzeigepflichten der Gesundheitsberufe“ NOVEMBER EEInterview für die Kronen Zeitung „Gewalt an Frauen: Es gibt immer einen Ausweg“ EEInterview für den ORF Steiermark „Gewalt an Frauen: Immer mehr junge Täter“ EEReferat beim Gewaltschutzgipfel in Wien EEORF Beitrag „Gewaltschutzgipfel - Bessere Vernetzung als Ziel“ EEGewaltschutz-Initiative in den Wartezimmern mit Land Steiermark und Ärztekammer Steiermark EEInterview für Radio Soundportal EEStadtgespräch mit Gregor Withalm „Lautes Nein aus Graz gegen Gewalt“ EEInterview für ORF Steiermark „Weitere Entschädigung für Heimopfer“ EEArtikel in der Kleinen Zeitung „Frauenhäuser in der Steiermark: 90 % voll“ EEORF Beitrag in Steiermark Heute „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ EEVortrag „Hilfe für Opfer von Gewalt“ im Rahmen der UN-Kampagne „Orange The World“ EEInterview im Harlekin „Annemarie Siegl - Sozialarbeiterin im Gewaltschutzzentrum“ 36 Gewaltschutzzentrum Steiermark
DEZEMBER EEArtikel in Meinbezirk „Gutscheine für Frauenhaus und Gewaltschutzzentrum“ EEVorstellung des Gewaltschutzzentrums bei Studierenden des Kollegs für Elementarpädagogik EEPresseaussendung anlässlich „25 Jahre Gewaltschutzzentrum“ EEInterview für den ORF Radio Steiermark „Betretungsverbote: Oft Kinder die Opfer“ EEArtikel in der Kleinen Zeitung „25 Jahre Gewaltschutzzentrum“ EEArtikel in der Woche: „Resolution für mehr Gewaltschutz“ Fortbildungen, besuchte Fachveranstaltungen 2020 LAUFEND EERegelmäßiger fachlicher Austausch EERegelmäßige Team- und Fallsupervision EEKlausur zur Bearbeitung von Themen EEDreimonatige Einschulungsphase für neue MitarbeiterInnen JÄNNER EEInterne Fortbildung „Arbeit mit psychisch kranken Menschen“ EEAusbildung „Konflikt- und Mobbingberatung“ Teil 1 FEBRUAR EEFortbildung „Das Soziale Gehirn“ - Der Einfluss von Emotionen auf unser Stressverhalten, Pinkafeld EEFortbildung „Personenzentrierte Gesprächsführung“ Teil 1 MÄRZ EEAusbildung „Konflikt- und Mobbingberatung“ Teil 2 EEFortbildung „Personenzentrierte Gesprächsführung“ Teil 2 MAI EEFortbildung „Personenzentrierte Gesprächsführung“ Teil 3 JUNI EEFortbildung Cyberstalking „Umgang und Fallanalyse“, Wien EEAusbildung „Konflikt- und Mobbingberatung“ Teil 3 JULI EEAusbildung „Konflikt- und Mobbingberatung“ Teil 4 SEPTEMBER EEFortbildung „Neurodeeskalation“ DEZEMBER EEFortbildung „Exploring Links beetween Trafficking and Labour Discussing Migration and Gender in the Context of Pandemic“ Gewaltschutzzentrum Steiermark 37
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