TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019

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TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
Tätigkeitsbericht
der ElCom 2019

Schweizerische Eidgenossenschaft      Eidgenössische
                                   Schweizerische    Elektrizitätskommission
                                                  Eidgenossenschaft       Eidgenössische
                                                                             ElCom       Elektrizitätskommission ElCom
Confédération suisse               Confédération suisse
Confederazione Svizzera            Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra               Confederaziun svizra
TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
Impressum
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
Christoffelgasse 5, CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 58 33 · Fax +41 58 462 02 22
info@elcom.admin.ch · www.elcom.admin.ch

Bilder
Gino Gallucci (Seite 1, 78)
ElCom / www.bildkultur.ch (Seite 4, 7, 65, 69)
Swissgrid AG (Seite 6)
Axpo Holding AG (Seite 26)
BKW AG (Seite 38)
Chris Liverani (Seite 49)
iStock (Seite 56)

Auflage
D: 60, F: 30, I: 30, E: 30

Erscheint in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache · 6/2020

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TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
Inhaltsverzeichnis

1       Vorwort des Präsidenten................................................................................................................ 4
2       Der Schweizer Strommarkt............................................................................................................. 6
2.1     Struktur der Schweizer Netzbetreiber................................................................................................. 8
2.2     Marktzugang und Wechselrate........................................................................................................... 9
2.3     Tarife Übertragungsnetz................................................................................................................... 11
2.4     Tarife Verteilnetz..............................................................................................................................12
2.5     Prüfungen zu Tarifen.........................................................................................................................17
2.6     Gerichtspraxis...................................................................................................................................21
2.7     Sunshine-Regulierung.......................................................................................................................22
2.8     Messwesen......................................................................................................................................23
2.9     Entflechtung.....................................................................................................................................23
2.10    KEV, ZEV, Einmalvergütung und wettbewerbliche Ausschreibungen....................................................24
3       Die Netze....................................................................................................................................... 26
3.1     Fakten und Zahlen der Schweizer Stromnetze....................................................................................26
3.2     Netzausbau und Netzplanung...........................................................................................................32
3.2.1   Mehrjahresplanung Übertragungsnetz...............................................................................................32
3.2.2   Mehrjahresplanung Verteilnetze........................................................................................................33
3.2.3   Beteiligung an Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren................................................................ 34
3.3     Investitionen in Netzinfrastruktur..................................................................................................... 34
3.3.1   Investitionen ins Übertragungsnetz................................................................................................... 34
3.3.2   Investitionen ins Verteilnetz............................................................................................................. 34
3.4     Netzverstärkungen...........................................................................................................................35
3.5     Nationale Netzgesellschaft................................................................................................................37
3.6     Verfügungen und Entscheide zu den Netzen......................................................................................37
4       Versorgungssicherheit.................................................................................................................. 38
4.1     Einleitung........................................................................................................................................ 38
4.2     Die Versorgungssicherheit im Rück- und Ausblick...............................................................................39
4.2.1   Rückblick auf den Winter 2018/2019.................................................................................................39
4.2.2   Situation im Winter 2019/2020..........................................................................................................39
4.2.3   Sonstige Vorfälle im Jahresverlauf.................................................................................................... 40
4.3     Ungeplante Flüsse............................................................................................................................ 40
4.4     Cyber-Sicherheit...............................................................................................................................41
4.5     Qualität der Versorgung....................................................................................................................42
4.5.1   Verfügbarkeit des Netzes...................................................................................................................42
4.5.2   Importkapazität................................................................................................................................43
4.5.3   Exportkapazität................................................................................................................................ 44
4.5.4   Gesamte Import- und Exportkapazität.............................................................................................. 46
4.5.5   Nachrüstung dezentraler Energieerzeugungsanlagen......................................................................... 46
4.6     Systemdienstleistungen.....................................................................................................................47
5       Marktüberwachung...................................................................................................................... 49
5.1     Markttransparenz im Stromgrosshandel.............................................................................................49
5.2     Marktüberwachung 2019 in Zahlen...................................................................................................51
5.3     Fall im Day-Ahead-Markt Fehlmanipulation........................................................................................52
5.4     Fall Intraday-Market-Index Schweiz................................................................................................... 54
6       Internationales............................................................................................................................. 56
6.1     Engpassmanagement....................................................................................................................... 56
6.2     Grenzkraftwerke.............................................................................................................................. 58
6.3     Merchant Lines.................................................................................................................................59
6.4     Auktionserlöse.................................................................................................................................59
6.5     Internationale Plattformen für Regelenergie.......................................................................................61
6.6     Internationale Gremien.....................................................................................................................62
7       Ausblick......................................................................................................................................... 64
8       Über die ElCom............................................................................................................................. 65
8.1     Organisation und Personelles............................................................................................................67
8.1.1   Kommission......................................................................................................................................67
8.1.2   Fachsekretariat.................................................................................................................................69
8.2     Finanzen..........................................................................................................................................70
8.3     Veranstaltungen...............................................................................................................................70
9       Anhang...........................................................................................................................................71
9.1     Geschäftsstatistik.............................................................................................................................71
9.2     Sitzungsstatistik...............................................................................................................................71
9.3     Publikationen...................................................................................................................................72
9.4     Abkürzungen und Glossar.................................................................................................................73
TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
1 Vorwort des Präsidenten

                                                       jahr auf Stromimporte im Umfang von rund 17
                                                       Terawattstunden angewiesen sein. Das ist die
                                                       Hälfte des Landesverbrauchs im Winterhalbjahr.
                                                       Für die Schweizer Netze bedeutet dies eine Auf-
                                                       gabe, die kaum zu bewältigen ist. Wir erinnern
                                                       uns an den Winter 2016/2017. Damals waren
                                                       es nur 10.3 Terawattstunden, die das Schweizer
                                                       Netz an die Grenze der Belastbarkeit gebracht
                                                       haben. Mit einem deutlich höheren Import als
                                                       Regelfall zu budgetieren, bedeutet nach heutiger
                                                       Erfahrung, das Netz permanent am Limit zu be-
                                                       treiben, was für eine kritische Infrastruktur, wel-
                                                       che in Echtzeit funktioniert, nicht akzeptabel ist.
Carlo Schmid-Sutter                                    Auch ist der Umwelt nicht gedient, wenn statt
Präsident der ElCom                                    CO2-freier Energie zu einem grossen Teil Kohle-
                                                       strom aus den Nachbarländern importiert wird.
Aus Sicht der Versorgungssicherheit waren der
Winter 2018/2019 und die erste Hälfte des Win-         Ebenfalls kaum dienlich für die Versorgungssi-
ters 2019/2020 entspannt. Die Füllstände der           cherheit hierzulande ist die Tatsache, dass viele
Speicherseen sind überdurchschnittlich hoch, die       Unternehmen aus finanziellen Gründen nur noch
Niederschläge mit den hohen Flussständen und           in Produktionsanlagen im Ausland investieren.
die warmen Temperaturen tragen ihren Teil dazu         Im Ausland produzierter Strom ist nicht Schwei-
bei. Ärgerlich bleibt das Problem der ungeplanten      zer Strom und unterliegt den regulatorischen Re-
Lastflüsse, die vermehrt das Schweizer Netz belas-     striktionen, der Exportfähigkeit und Exportwillig-
ten. Das neu geschaffene Mittel des Trilateralen       keit des Auslands. Damit in der Schweiz vermehrt
Redispatch sollte dieses Problem für die Schweiz in    in neue Produktionen investiert wird, müssen
kritischen Zeiten entschärfen können. Dabei wer-       attraktivere Rahmenbedingungen geschaffen
den – auf Antrag der Schweiz – Deutschland und         werden, z. B. müssen Verfahrensdauern verkürzt
Frankreich die angespannte Schweizer Netzsituati-      und CO2-Belastungen zu international vergleich-
on durch abgestimmte Massnahmen entschärfen.           baren Konditionen abgegolten werden.

Die Versorgung im Winter 2019/2020 ist durch           Parallel dazu muss der Zubau der erneuerbaren
die erstmalige endgültige Ausserbetriebnahme           Energien weiter vorangetrieben werden. Mit der
eines Kernkraftwerks in der Schweiz geprägt.           aktuellen Zubaurate dauert es mehr als 100 Jah-
Mühleberg wird nach 47 Jahren aus vorab wirt-          re, um die Energie im Winterhalbjahr aus den
schaftlichen Gründen vom Netz genommen. Die            wegfallenden Kernkraftwerken zu kompensie-
Produktion von rund fünf Prozent des gesamten          ren. Dazu kommt, dass der starke Zubau von
Schweizer Strombedarfs geht damit verloren. Aus        Photovoltaik das Netz im Sommer belastet. Es
regulatorischer Sicht ist dies zu bedauern. Die feh-   braucht deshalb zusätzliche Winterproduktion in
lende Energie wird durch zunehmende Stromim-           der Schweiz. Dabei ist dem Faktor Zeit Rechnung
porte kompensiert werden müssen. Kurzfristig           zu tragen: Planung, Bau und Inbetriebnahme
positiv ist, dass die verbleibenden vier Kernkraft-    von Stromproduktionsanlagen benötigen Jahre.
werke in der Schweiz planmässig während des            Vor diesem Hintergrund ist – wie bereits in der
ganzen Winters zur Verfügung stehen sollten.           Botschaft des Bundesrates zur Energiestrategie
                                                       2050 vorgezeichnet – als kurzfristig realisierbare
Akzentuieren wird sich die Versorgungssituati-         Übergangslösung der Bau und der Betrieb von
on dann, wenn sämtliche Kernkraftwerke in der          Gas- und Dampf-Kombikraftwerken (GUD) an
Schweiz vom Netz gehen. Das wird, bei einer            die Hand zu nehmen, deren CO2-Ausstoss pro
Laufzeit von 50 Jahren, in 10 bis 15 Jahren der        erzeugter Kilowattstunde Elektrizität nur rund
Fall sein. Die Schweiz wird dann im Winterhalb-        die Hälfte eines Kohlekraftwerkes beträgt.

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TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
Der vorliegende Tätigkeitsbericht ist der letzte, zu    zessfreudigen und von Anwaltskonzernen unter-
dem der Schreibende das Vorwort zu verfassen            stützten – Netzbetreibern eine kräfte- und vor
hat. Ein persönlicher Rückblick des Verfassers auf      allem eine zeitraubende Angelegenheit ist. Dies
die Anfänge der ElCom mag daher erlaubt sein.           gilt umso mehr, als die angerufenen Gerichte ent-
Der Aufbau und die Etablierung einer neuen Be-          gegen der gesetzlichen Vorgaben kaum je in der
hörde ist für alle Beteiligten stets eine interessan-   Sache selbst entscheiden. Sie beschränken sich
te Angelegenheit. In vergleichsweise kurzer Zeit        vielmehr darauf, die Entscheide der ElCom – sofern
sind organisatorische Strukturen aufzubauen,            sie diese nicht schützen – zu kassieren und zu neu-
personelle Entscheide zu treffen, administrative        em Entscheid an sie zurückzuweisen.
Abläufe festzulegen und die notwendigen finan-
ziellen Mittel zu sichern. Eine Regulierungsbehör-      Die Verrechtlichung der Verwaltungstätigkeit ist
de einzurichten, stellt allerdings eine besondere       eine der grossen Herausforderungen (nicht nur)
Herausforderung dar, da diese Behörde zwar              für die ElCom, da sie dazu missbraucht werden
vom Bundesrat gewählt, im Übrigen aber von              kann, die Verwaltung zu blockieren, zumal deren
den Verwaltungsbehörden unabhängig und auch             personelle Ressourcen auf den «courant normal»
gegenüber dem Bundesrat nicht weisungsunter-            ausgelegt sind. Weder Gesetzgeber noch Gerich-
worfen ist. Unabhängige Regulierungsbehörden            te sollten tolerieren oder mithelfen, die ordent-
sind im System des schweizerischen Staatsrechts         liche Verwaltungstätigkeit auf dem Rechtsweg
eine Anomalie, ein Import fremder Rechtstradi-          lahmzulegen. Die andere Herausforderung im
tionen, verständlich eigentlich nur im Kontext          Elektrizitätsbereich ist zweifellos die Gewähr-
internationaler Entwicklungen. So war die Schaf-        leistung der Versorgungssicherheit zwischen der
fung der ElCom im Jahre 2007 dem Bestreben              Skylla des Ausstiegs aus der Kernkraft und der
der Eidgenossenschaft geschuldet, mit der EU ein        Charybdis der CO2-Neutralität. Hier wird es die
Stromabkommen abzuschliessen, was die Über-             Aufgabe der ElCom bleiben, den politischen In-
nahme bestimmter EU-Institutionen verlangte,            stanzen die Konsequenzen ihrer Entscheidungen
darunter auch die Einrichtung eines von der na-         für die Versorgungssicherheit vor Augen zu füh-
tionalen Regierung unabhängigen Regulators.             ren und ihnen gelegentlich – die GUD seien hier
Damit stand die ElCom zu Beginn ihrer Tätigkeit         nochmals erwähnt – in Erinnerung zu rufen, dass
auf staatsrechtlich unsicherem Terrain, dessen          oftmals nur Kreuzen – nicht nur beim Segeln –
Grenzen und Festigkeit erst festgestellt werden         zum Ziele führt. Ob uns ein Stromabkommen mit
mussten. In den Beziehungen zum Ausland hat             der EU bei den anstehenden Herausforderungen
die ElCom keinen politischen Gestaltungsauftrag,        nützt, sei an dieser Stelle offengelassen.
sie hat den Primat der Politik zu respektieren und
darüber zu wachen, dass sich auch die Übertra-          Es bleibt mir, allen ehemaligen und amtierenden
gungsnetzbetreiber als weitere Akteure in den           Kolleginnen und Kollegen der Kommission, dem
Beziehungen zum Ausland an diese Regel halten           Geschäftsführer und den Mitarbeiterinnen und
und nicht auf technischem Weg integrationspoli-         Mitarbeitern des Fachsekretariats für ihre Arbeit
tische Fakten schaffen, die den Bundesbehörden          zu danken, die sie mit hoher fachlicher Kompe-
oder dem Souverän vorbehalten sind.                     tenz, wachem Sinn für neue Entwicklungen und
                                                        unanfechtbarer Unabhängigkeit beim Vollzug
Auch in der Innenpolitik kommt der ElCom keine          des schweizerischen Stromversorgungsrechts
gestaltende Rolle zu. Sie hat weder elektrizitäts-      geleistet haben und weiterhin leisten, geleitet
wirtschaftliche Strukturpolitik noch Energiepolitik     allein vom Bestreben, als ElCom dem Staat ein
zu betreiben; sie hat ihren gesetzlichen Auftrag zu     loyaler Diener und den Rechtsunterworfenen
erfüllen, d. h. den Netzzugang für die Berechtigten     ein fairer Regulator zu sein.
zu gewährleisten und vor allem die Versorgungssi-
cherheit im Auge zu behalten. In der Tarifaufsicht
hat sie die gesetzliche Vorgabe der «Cost-Plus»-Re-
gulierung in der Monopol- und Grundversorgung
durchzusetzen, was bei rund 650 – teilweise pro-

                                                                                                         5
TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
2 Der Schweizer Strommarkt

Die Netzleitstellen von Swissgrid in Aarau und Prilly bilden das Herzstück des Schweizer Übertragungsnetzes.

Über zehn Jahre Strommarktaufsicht durch die ElCom: Grund genug, einmal Bilanz
zu ziehen. Geschäftsführer Renato Tami blickt zurück auf die Entstehung des Strom-
versorgungsgesetzes (StromVG), die Entwicklung der ElCom und zukünftige Her-
ausforderungen im Strommarkt.

Zwölf Jahre nach Einführung des Strom-                 meisten Fällen rechtskräftige Urteile als Basis
versorgungsgesetzes: Was sind die                      herangezogen werden. Die Anzahl der Ver-
grössten Veränderungen mit Blick auf                   fahren ist stark zurückgegangen.
die Rechtsprechung?
Mit dem Inkrafttreten des StromVG stiegen              Wie hat sich die Regulierungspraxis
die Strompreise um 10 bis 20 Prozent an. Die-          der ElCom in dieser Zeit entwickelt?
ser Preisanstieg löste eine Flut von Gerichts-         Zu Beginn nahm die ElCom – gezwunge-
verfahren aus, in denen vor allem Fragen rund          nermassen – vor allem die Funktion der Ta-
um die Berechnung und Höhe der Stromprei-              rifaufsicht und Strompreisregulierung wahr.
se geklärt werden mussten. In der Anfangs-             Zusätzlich ist die Versorgungssicherheit stär-
phase gab es noch viele offene Fragen zur              ker ins Bild gerückt: Mit dem Ausstieg aus
Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen.               der Kernenergie und dem Umbau des Ener-
Diese strittigen Punkte wurden in oft sehr             giesystems hin zu mehr erneuerbaren Energi-
langwierigen Gerichtsverfahren ausgefoch-              en ist inzwischen das Thema Versorgungssi-
ten. Man darf nicht vergessen: Im Strommarkt           cherheit im Fokus. Von Bedeutung für diese
geht es um sehr viel Geld. So ist es auch nur          Entwicklung waren ausserdem die Winter-
verständlich, dass die Stromwirtschaft diese           halbjahre 2015/2016 und 2016/2017, als es
juristischen Fragen von den obersten Gerich-           zu einem kritischen Engpass im Netz bzw. zu
ten beantwortet haben wollte. Inzwischen               einem Versorgungsengpass kam.
sind fast alle Rechtsfragen geklärt, alle Seiten
wissen, wie das Gesetz anzuwenden ist. Und             Was die Tarifaufsicht betrifft, so hat sich auch
auch wenn es einmal zu einer Beanstandung              hier einiges getan. Während früher viele Ein-
durch die ElCom kommt, können in den                   zelprüfungen durchgeführt wurden, setzen

6
TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
wir heute verstärkt auf die Sunshine-Re-          Herausforderung darstellt, weil mit der Kern-
gulierung, d. h. wir richten uns auf einen        energie für die Versorgungssicherheit wichti-
Benchmark aus. Basierend auf verschiedenen        ge Bandenergie wegfällt. Wir müssen darauf
Indikatoren werden Anreize zu mehr Effizienz      achten, dass die Energiestrategie durch einen
vorgegeben – ohne Zwang durch Gerichtsur-         unzureichenden Ausbau der erneuerbaren
teile. Ziel ist es, Aufwand und Nutzen sowohl     Energien nicht schleichend zu einer Import-
für die Energieversorgungsunternehmen als         strategie mutiert. Es ist aus Sicht der Versor-
auch für uns als Regulator zu optimieren.         gungssicherheit wichtig, dass ein substanzi-
                                                  eller Anteil der heutigen Stromproduktion im
Viele andere Länder haben eine An-                Winterhalbjahr im Inland verbleibt.
reizregulierung im Strombereich, in der
Schweiz setzt man bisher auf Cost-plus.
Wie beurteilen Sie als ElCom-Geschäfts-
führer diese Modelle?
Nach meiner Einschätzung hat sich das
Cost-Plus-Regime in der Vergangenheit
bewährt. Es führt zwar zugegebenermas-
sen nicht zwingend zu den effizientes-
ten Stromtarifen; hier ist eventuell ein An-
                                                                                   Renato Tami
reiz-Modell besser. Es liegt aber auch in                                          Geschäftsführer
der Cost-Plus-Regulierung ein grosses Effi-                                        der ElCom
zienzpotential, wenn man dieses denn auch
ausschöpft – Stichwort: WACC. Allgemein            « Ganz zentral ist, dass die Netzregulierung
kommt es auf die Gegebenheiten an, welches          auch in Zukunft so gestaltet wird, dass die
Modell sinnvoller ist. In der Schweiz sind wir    Finanzierung der Netze gewährleistet bleibt »
gerade dabei, das Energiesystem in Richtung
erneuerbare Energien umzubauen, weg von           Allgemein ist die Komplexität der Strom-
einer zentralen und hin zu einer dezentralen      versorgung gestiegen. Mit der dezentralen
Versorgung. Das stellt eine grosse Herausfor-     Stromproduktion und intelligenten Steuer-
derung für unsere Netze dar, die ausgebaut,       systemen werden neue Modelle entwickelt,
verstärkt und mit intelligenten Steuersyste-      die für sich in Anspruch nehmen, nur noch
men ausgerüstet werden müssen. Deshalb            die unteren Netzebenen zu belasten. Des-
muss das Regulierungsmodell auch Netzin-          halb werden dafür tiefere Netzentgelte oder
vestitionen gewährleisten, und das dürfte bei     gar eine gänzliche Befreiung gefordert. Der
einem Cost-Plus-Ansatz eher der Fall sein.        Betrieb der Schweizer Stromnetze kostet im
                                                  Jahr rund 5.3 Mrd. Franken. Bei diesem Betrag
Was sind die grössten Herausforderun-             handelt es sich um einen festen Kostenblock.
gen der ElCom für die Zukunft?                    Hier ist es wichtig, dass diese Kosten nicht
Die grösste Herausforderung für die nächs-        einseitig verlagert werden und dass Betrieb
ten Jahre sehe ich in der Gewährleistung          und Unterhalt der Netze weiterhin gewähr-
einer sicheren Stromversorgung speziell im        leistet bleiben. Längerfristig braucht es ein
Winterhalbjahr. Mit der Ausserbetriebnah-         neues Tarifmodell, das die richtigen Anreize
me der Kernkraftwerke wird in den nächs-          zum Bau intelligenter Netze und zur Bildung
ten Jahren ein beträchtlicher Teil der inländi-   effizienter Versorgungsmodelle schafft, aber
schen Produktion nicht mehr zur Verfügung         auch dafür sorgt, dass die Netzbetreiber wei-
stehen. Dieser muss durch erneuerbare Ener-       terhin genügend Geld erhalten, um die Net-
gien substituiert werden, was eine enorme         ze sicher und leistungsfähig zu betreiben.

                                                                                                7
TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
2.1 Struktur der Schweizer Netzbetreiber
   Die Anzahl Netzbetreiber in der Schweiz ist                      Schweiz betrug in diesem Zeitraum etwas
   zwischen 2014 und 2019 um knapp sieben                           mehr als vier Prozent. Aufgrund dieser Effekte
   Prozent auf 632 gesunken. Die Entwicklung                        nahm die Anzahl Endverbraucher pro Netzbe-
   hin zu weniger Netzbetreibern lässt sich be-                     treiber zu. Ein typischer Verteilnetzbetreiber
   reits seit längerer Zeit beobachten. Gründe                      bleibt jedoch klein (Abbildung 1), im Median
   dafür sind einerseits Netzübernahmen und                         versorgt er gut 1’500 Endverbraucher. Ledig-
   andererseits Gemeindefusionen. Die Anzahl                        lich 81 Netzbetreiber versorgen mehr als
   Gemeinden sank gemäss amtlichem Gemein-                          10’000 Endverbraucher, 13 davon mehr als
   deverzeichnis der Schweiz im Zeitraum 2013                       100’000 Endverbraucher. Insgesamt versor-
   bis 2018 von 2’408 auf 2’205 oder um neun                        gen die Schweizer Netzbetreiber zusammen
   Prozent. Das Bevölkerungswachstum der                            mehr als 5.1 Millionen Kunden mit Elektrizität.

                        120'000

                        100'000
Anzahl Endverbraucher

                         80'000

                         60'000

                         40'000

                         20'000

                             0
                                  1   51   101   151   201   251    301     351     401   451   501   551   601
                                                               Verteilnetzbetreiber

   Abbildung 1: Anzahl Endkunden pro Verteilnetzbetreiber. Zugunsten der Lesbarkeit ist die vertikale Skala bei
   120’000 Endverbrauchern abgeschnitten – das betrifft acht Verteilnetzbetreiber.

   8
TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
2.2 Marktzugang und Wechselrate
In der ersten Stufe der Marktöffnung des        verbraucher mit Recht auf freien Marktzu-
Schweizer Strommarkts haben nur Grossver-       gang. Die Verbraucher, die den Marktzugang
braucher mit einem Jahresverbrauch von          gewählt haben, verbrauchen 17.6 TWh oder
mehr als 100 MWh das Recht auf freien           81 Prozent der zugangsberechtigten Energie.
Marktzugang, d. h. das Recht, den eigenen       Das Recht, den Stromlieferanten frei zu wäh-
Stromanbieter frei zu wählen. Diese können      len, wurde in den ersten Jahren der Marktöff-
jedes Jahr bis Ende Oktober entscheiden, ob     nung vergleichsweise wenig genutzt (Abbil-
sie im Folgejahr die Grundversorgung verlas-    dung 2). In Anbetracht von sinkenden
sen wollen. Einmal im freien Markt, kann ein    Marktpreisen nahm die Gruppe der Endver-
Grossverbraucher nicht mehr in die regulier-    braucher, die ihr Recht nutzten, in den Folge-
te Grundversorgung zurückkehren.                jahren stark zu. Im Jahr 2019 ist der Anteil
                                                der Endverbraucher im freien Markt leicht ge-
Die ElCom führt regelmässig eine Erhebung       sunken. Dieser Rückgang ist darauf zurückzu-
bei den grössten Verteilnetzbetreibern durch,   führen, dass die Anzahl Verbraucher mit
um die Anzahl potentieller und effektiver       Recht auf freien Marktzugang stärker ge-
Endverbraucher im freien Markt feststellen zu   wachsen ist als die Anzahl Verbraucher, die
können. Dabei werden derzeit 81 Netzbetrei-     den freien Marktzugang tatsächlich gewählt
ber berücksichtigt, welche insgesamt 3.9 Mil-   haben. Gemäss den aktuellsten Zahlen haben
lionen oder knapp 75 Prozent der Endver-        bisher zwei Drittel aller marktberechtigten
braucher in der Schweiz versorgen. Von den      Kunden in den Markt gewechselt (orange
32’708 Endverbrauchern mit Recht auf freien     Kurve). Diese beziehen vier Fünftel der Ener-
Marktzugang (0.6 Prozent aller Endverbrau-      giemenge der Kunden mit Recht auf freien
cher) haben 22’605, das sind 69 Prozent, ihr    Marktzugang (blaue Kurve). Dies deutet dar-
Recht genutzt. Die Endverbraucher in den        auf hin, dass die Verbraucher, die bisher nicht
Versorgungsgebieten dieser Netzbetreiber        von ihrem Recht auf Marktzugang Gebrauch
verbrauchen mit insgesamt 39.5 TWh rund         gemacht haben, vergleichsweise klein sind.
75 Prozent des Endverbrauchs in der Schweiz1.
Von diesen 39.5 TWh geht mit 21.8 TWh et-       1	Im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2019 betrug der Endverbrauch,
                                                   ohne öffentlichen Verkehr und Beleuchtung, 53.7 TWh (Quelle: Bun-
was mehr als die Hälfte der Energie an End-        desamt für Energie).

                                                                                                                  9
TÄTIGKEITSBERICHT DER ELCOM 2019
90%
                                                                                                 80%    80%    81%
                                                                                          79%
                                        80%
                                                                                   74%
Wechselrate aller Endkunden > 100 MWh

                                                                                                               69%
                                        70%                                                      67%    67%
                                                                                          64%

                                        60%                                        56%
                                                                           53%

                                        50%                         47%
                                                                                                                        Energie
                                        40%                                                                             Endverbraucher
                                                                           33%
                                                            28%     27%
                                        30%
                                                     20%
                                        20%
                                              13%           13%
                                                     9%
                                        10%   7%

                                        0%
                                              2011   2012    2013   2014    2015   2016   2017   2018   2019   2020

      Abbildung 2: Übertritt in den freien Markt

      Die folgende Abbildung 3 zeigt die Vertei-                                          grössten 50 Netzbetreiber, steigt der Anteil
      lung der abgesetzten Energiemengen in Ab-                                           auf über 70 Prozent der Energielieferungen.
      hängigkeit von der Netzbetreibergrösse. 42                                          Die nächstgrössten 50 Netzbetreiber liefern
      Prozent der Strommenge, die im Verteilnetz                                          zusammen einen Zehntel, die restlichen
      an die Endverbraucher abgesetzt wird, lie-                                          Netzbetreiber einen Sechstel der von den
      fern die grössten zehn Netzbetreiber (dun-                                          Endverbrauchern konsumierten Energie.
      kelblau). Erweitert man die Menge auf die

      10
100%

90%

80%                                                                                              Rest
                                                                                                 91 - 100
70%
                                                                                                 81 - 90
60%                                                                                              71 - 80
                                                                                                 61 - 70
50%
                                                                                                 51 - 60

40%                                                                                              41 - 50
                                                                                                 31 - 40
30%                                                                                              21 - 30
                                                                                                 11 - 20
20%
                                                                                                 1 - 10

10%

  0%
            2014             2015            2016             2017            2018

Abbildung 3: Prozentualer Anteil der Energielieferungen im Verteilnetz nach Unternehmensgrösse

2.3 Tarife Übertragungsnetz
Wie der Überblick in Tabelle 1 zeigt, bleiben       satz 3 Stromversorgungsverordnung (Strom-
die Tarife für das Übertragungsnetz erhebli-        VV) geregelt sind (30 Prozent Arbeitstarif, 60
chen Schwankungen unterworfen. Gegen-               Prozent Leistungstarif, 10 Prozent Grundta-
über 2019 sinkt der Tarif für 2020 für die all-     rif), konnten gegenüber dem Vorjahr dank
gemeinen      Systemdienstleistungen     (SDL)      des geringeren Abbaus der Unterdeckungen
erneut (33 Prozent). Neben geringeren Kos-          wiederum etwas reduziert werden. Demge-
ten für die Vorhaltung von Regelleistung            genüber wurde der Tarif für die Wirkverluste
wirkte sich der Anteil des Abbaus von De-           von 0.14 auf 0.25 Rp./kWh erhöht (vgl. dazu
ckungsdifferenzen tarifsenkend aus. Die             auch Kapitel 4.6 Systemdienstleistungen).
Netznutzungstarife, welche in Artikel 15 Ab-

                                                                                                          11
2016         2017         2018         2019         2020
Netznutzung
Arbeitstarif [Rp./kWh]                      0.25         0.25         0.23          0.19         0.18
Leistungstarif [CHF/MW]                   41’000       41’000       38’200       31’100       28’800
Fixer Grundtarif pro Ausspeisepunkt      387’700      387’700      365’300      288’000      269’400
Allgemeiner SDL-Tarif [Rp./kWh]             0.45         0.40         0.32          0.24         0.16

Individueller SDL-Tarif
Wirkverluste [Rp./kWh]                       0.11        0.08         0.08          0.14         0.25

Tabelle 1: Entwicklung der Tarife des Übertragungsnetzes für die Netznutzung und die allgemeinen System-
dienstleistungen (SDL) für Verteilnetzbetreiber und Endverbraucher (Quelle: Swissgrid AG).

Um die Netztarife verschiedener Netzbetrei-          Jahresverbrauch von 4’500 kWh (Kategorie
ber zu vergleichen, rechnet die ElCom die Ta-        H4: 5-Zimmer Wohnung mit Elektroherd und
rifkomponenten Arbeits-, Leistungs- und              Tumbler, aber ohne Elektroboiler) für den
Grundtarif in Rp./kWh um. Werden die einzel-         Transport und die Verteilung von Energie 9.1
nen Tarifkomponenten des Übertragungsnet-            Rp./kWh an Netznutzungsentgelt (vgl. folgen-
zes in Rappen pro Kilowattstunde zusammen-           den Abschnitt, Abbildung 4). Damit entspricht
gefasst, resultierte für die Tarife des Jahres       der Anteil des Übertragungsnetzes an den ta-
2019 ein Wert von 0.95 Rp./kWh bzw. für die          rifierten Netzkosten dieses Haushalts für die
Tarife des Jahres 2020 0.91 Rp./kWh. Insge-          Tarife 2020 rund zehn Prozent.
samt bezahlt ein typischer Haushalt mit einem

2.4 Tarife Verteilnetz
Tarifstruktur im Allgemeinen
Am 1. Juni 2019 traten im Rahmen der «Stra-          entschieden, dass das neue Kriterium ab
tegie Stromnetze» unter anderem auch Än-             2020 anzuwenden ist. Weiter wurde die El-
derungen des Stromversorgungsgesetzes                Com mit zahlreichen Modellen virtueller Spei-
vom 23. März 2007 und der Stromversor-               cher konfrontiert, bei denen Prosumer einge-
gungsverordnung vom 14. März 2008 in                 speisten Strom vom Verteilnetzbetreiber zu
Kraft. Die ElCom beantwortete in diesem Zu-          speziellen Tarifen wieder über das Verteilnetz
sammenhang zahlreiche Fragen, wovon eini-            beziehen können. Die ElCom hat entschie-
ge in der ergänzten Mitteilung «Fragen und           den, dass solche Spezialtarife (für Netznut-
Antworten zur Energiestrategie 2050» publi-          zung oder die Energie) unter geltendem Recht
ziert sind. In tariflicher Hinsicht änderte sich     nicht zulässig sind, und hat ihre Mitteilung
hauptsächlich das Kriterium zur Einteilung in        «Fragen und Antworten zu neuartigen und
die Basiskundengruppe bei den Netznut-               dynamischen Netznutzungs- und Energielie-
zungstarifen. Die ElCom hat diesbezüglich            fertarifen» entsprechend ergänzt.

12
Im Jahr 2020 beträgt der Median des Strom-          nen Tarifkomponenten jedoch unterschied-
preises für einen Haushalt mit dem Konsum-          lich ausgeprägt: Während die Netztarife um
profil H4 21 Rp./kWh (Abbildung 4). Hochge-         0.1 Rp./kWh stiegen, stiegen die Energietari-
rechnet auf ein Jahr entspricht dies bei einem      fe um 0.5 Rp./kWh. Die Förderabgaben für
Verbrauch von 4’500 kWh einer Stromrech-            erneuerbare Energien sowie die Abgaben an
nung von 945 Franken. Der Strompreis setzt          das Gemeinwesen blieben konstant. Seit dem
sich aus vier Elementen zusammen: dem               Tarifjahr 2018 deklarieren die Netzbetreiber
Netznutzungsentgelt, dem Energiepreis, den          sowohl das günstigste als auch ihr Standard-
Abgaben an das Gemeinwesen sowie den                produkt. Das Standardprodukt wird dem
Bundesabgaben zur Förderung heimischer er-          Endverbraucher in Rechnung gestellt, wenn
neuerbarer Energien. Die Netzbetreiber müs-         er nicht aktiv ein anderes Produkt wählt. Es
sen die ersten drei Komponenten spätestens          bezieht sich in aller Regel ausschliesslich auf
Ende August vor dem jeweiligen Tarifjahr pu-        die Energie. Aufgrund dessen sind die Tarife
blizieren. Der Strompreis ist im Mittel damit       des Verteilnetzes ab 2018 nur beschränkt mit
2020 gegenüber dem Vorjahr leicht gestie-           den vorherigen Jahren vergleichbar.
gen. Die Veränderungen sind bei den einzel-

       Rp./kWh
25.0

20.0        1.3                                                         2.3
                          1.5            2.3             2.3
            1.3                                                                     Förderabgabe
                          1.4                                           1.3
                                         1.3             1.3                        erneuerbare Energien

15.0                                                                                Abgaben ans
            7.7                                                                     Gemeinwesen
                          7.3            7.2             7.4            7.9
                                                                                    Energie
10.0
                                                                                    Netznutzung

 5.0        10.1          9.9            9.6             9.4            9.5

 0.0
            2016          2017           2018           2019           2020

Abbildung 4: Kostenbestandteile des mittleren Gesamtstrompreises für das Konsumprofil H4 (exkl. MwSt.)

                                                                                                     13
Die Tarifzahlen in Abbildung 4 beziehen sich          Die Farbveränderungen zeigen also, wie sich
auf nationale Mediane. Auf kantonaler und             die kantonalen Tarife relativ zum nationalen
kommunaler Ebene gibt es jedoch teils er-             Vergleichswert entwickeln. Auf der einen
hebliche Unterschiede in den Tarifen. Detail-         Seite hat beispielsweise der Kanton Ba-
lierte Informationen zu den Tarifen jeder ein-        sel-Stadt im Jahr 2020 vergleichsweise hohe
zelnen Gemeinde sowie eine interaktive                Netztarife (orange). Auf der anderen Seite
Karte sind auf der Webseite der ElCom (www.           hat beispielsweise der Kanton Genf ver-
elcom.admin.ch) unter dem Link «Strom-                gleichsweise niedrige Netztarife (hellgrün).
preis-Übersicht» zu finden. In den nachfol-
genden Abbildungen 5 bis 8 werden die kan-            Die nachfolgend abgebildeten Landkarten zei-
tonalen Mediantarife für das Jahr 2020                gen jeweils die Situation im Jahr 2020. Einzig
dargestellt. Seit dem Tätigkeitsbericht für das       die Tarifbestandteile Netz und Energie sind
Jahr 2018 wurde die Systematik der Darstel-           von den Netzbetreibern direkt beeinflussbar
lung angepasst. Ein Vergleich zwischen den            und werden durch die ElCom kontrolliert. Der
Jahren findet nicht mehr statt. Je weiter ent-        Medianwert der Netznutzungsentgelte liegt
fernt der kantonale vom Schweizer Median-             im Jahr 2020 bei 9.4 Rp./kWh und der Medi-
wert liegt, desto roter (höherer Tarif) bzw.          anwert der Energietarife bei 7.9 Rp./kWh.
grüner (tieferer Tarif) wird die Kantonsfläche.

Netznutzung

Abbildung 5: Mittlere kantonale Tarife (Median) für die Netznutzung für das Konsumprofil H4 des Jahres 2020

14
Energie

Abbildung 6: Mittlere kantonale Tarife (Median) für die Energie für das Konsumprofil H4 des Jahres 2020

Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen

In Abbildung 7 ist der Median der kantonalen          ist, dass sie im lokalen politischen Entschei-
und kommunalen Abgaben und Leistungen                 dungsprozess bestimmt werden. Der Median-
an das Gemeinwesen abgebildet. Keine Be-              wert der Abgaben und Leistungen liegt im
rücksichtigung finden darin die schweizweit           Jahr 2020 bei 0.8 Rp./kWh. Es fällt auf, dass
einheitlichen Bundesabgaben zur Förderung             es häufig hohe und tiefe, aber eher selten
der erneuerbaren Energien2. Die Abgaben und           mittlere Beträge (gelb eingezeichnet) gibt.
Leistungen an das Gemeinwesen werden nicht            2	D a der Netzzuschlag schweizweit einheitlich ist, wird auf eine
                                                         gesonderte Abbildung verzichtet. Er ist jedoch im Total der Ab-
durch die ElCom kontrolliert. Der Grund dafür            bildung 8 enthalten.

                                                                                                                    15
Abbildung 7: Kantonale Mediantarife für die kantonalen und kommunalen Abgaben und Leistungen an das
Gemeinwesen für das Konsumprofil H4 des Jahres 2020

Gesamtstromtarif

Abbildung 8: Mittlere kantonale Tarife (Median) für den Gesamtstrompreis für das Konsumprofil H4 des
Jahres 2020

16
Im Gesamttarif ist auch der Netzzuschlag zur      fast verdoppelt. Der Anteil von Netzzuschlag
Förderung der erneuerbaren Energien enthal-       und Abgaben an das Gemeinwesen am
ten. Dieser wurde in den Jahren 2016 bis 2020     Stromtarif beträgt im Jahr 2020 15 Prozent.
sukzessive von 1.3 Rp./kWh auf 2.3 Rp./kWh

2.5 Prüfungen zu Tarifen
Die ElCom hat im Berichtsjahr die Konformität der Tarife entsprechend ihrer bisherigen Praxis
auf vier verschiedene Arten untersucht:

ƒ ƒ Jeder Netzbetreiber muss bis Ende August        der Kostenrechnung ausweisen. Die ElCom
    die Kostenrechnung einreichen, welche die       hat im Berichtsjahr wie bereits im Jahr zu-
    Grundlage für die Netz- und Energietarife       vor insbesondere die fehlerhafte Berech-
    für das folgende Jahr bildet. Die ElCom         nung von Deckungsdifferenzen aus den
    analysiert diese mittels rund 180 Tests auf     Vorjahren sowie zu hohe Gewinne bei der
    Fehler, Inkonsistenzen sowie unplausible        Umsetzung der 95-Franken-Regel gerügt.
    Angaben und stellt diese Auswertung dem         Bei den Deckungsdifferenzen geht es ei-
    Netzbetreiber zur Korrektur oder Begrün-        nerseits um deren Ermittlung in einem Jahr
    dung zu. Insgesamt wurden dabei über            und andererseits um den Übertrag in das
    9'000 Bemerkungen an die Netzbetreiber          Folgejahr. Demgegenüber betrifft die
    geschickt. Die 626 Netzbetreiber, welche        95-Franken-Regel die Kosten und Gewin-
    bis und mit der ersten Mahnung ihre Kos-        ne im Energievertrieb bei Endverbrauchern
    tenrechnung einreichten, haben die Aus-         in der Grundversorgung. Wichtiges Thema
    wertung noch im Berichtsjahr mit der Auf-       war 2019 der kontinuierliche Aufbau von
    forderung erhalten, die auffälligen Angaben     Unterdeckungen, welche per 2019 insge-
    zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigie-       samt 1’528’691’847 Franken ausmachten
    ren oder sie zu begründen.                      (Netz und Energie). Diese Unterdeckungen
                                                    sind – wie alle Deckungsdifferenzen – ge-
ƒƒ 2019 hat die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) die     mäss der Weisung 2/2019 in der Regel
   Arbeit der ElCom im Bereich der Preise und       über drei Jahre abzubauen.
   Tarife geprüft. Die EFK kam zum Schluss,
   dass die Aufsicht der EICom über die Tarife    ƒƒ Die ElCom hat nach rund zehn Jahren Re-
   der Stromunternehmungen ordnungs- und             gulierungstätigkeit entschieden, eine Reor-
   rechtmässig ausgeübt wird. Der Bericht der        ganisation des Regulierungskonzeptes vor-
   EFK wird im Februar 2020 publiziert.              zunehmen. Dieses Projekt umfasst die
                                                     Neuordnung des Umgangs mit den Tests
ƒ ƒ Die ElCom überprüft gezielt Netzbetreiber,       und anderen Rückmeldungen an die Netz-
    die auch nach der Überarbeitung geset-           betreiber aufgrund der Analyse ihrer Daten.
    zeswidrige oder nicht plausible Werte in

                                                                                             17
Bewertung des Netzes:
Bei der Bewertung der Netze standen die glei-     in die Tarife eingerechnet wurden (vgl. Ab-
chen Probleme wie in früheren Jahren im Vor-      schlussschreiben IWB vom 9. September 2013,
dergrund. Auch im Berichtsjahr ist die ElCom      abrufbar unter: www.elcom.admin.ch > Do-
auf Anlagen gestossen, deren synthetische         kumentation > Verfügungen > Tarife).
Werte nicht sachgerecht hergeleitet, nur un-
genügend dokumentiert oder aufgrund einer         Diverse Unternehmen schreiben ihre Anlagen
sehr geringen Anzahl von historisch bewerte-      nicht ab dem Moment der Inbetriebnahme,
ten Anlagen ermittelt wurden. Synthetische        sondern erst im Folgejahr oder nach der defi-
Werte müssen im Verteilnetz auf eine transpa-     nitiven Verbuchung im System zum ersten Mal
rente und nachvollziehbare Weise anhand der       ab. Dies verstösst gegen Artikel 13 Absatz 2
Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)        StromVV, wonach die Anlagen linear über die
einer genügenden Anzahl vergleichbarer Anla-      gesamte Lebensdauer auf den Restwert Null
gen hergeleitet werden. Andernfalls besteht       abzuschreiben sind. Die verspätete Abschrei-
die Gefahr, dass sie den Wert einer vergleich-    bung erhöht unzulässigerweise die Restwerte
baren Anlage überschreiten und so Artikel 13      der Anlagen und somit auch die geltend ge-
Absatz 4 StromVV verletzen. Dies gilt nicht für   machten kalkulatorischen Zinskosten.
die Kosten von Grundstücken, welche histo-
risch nachzuweisen sind. Die Grundbuchbele-       Die Fragen rund um die korrekte Bewertung
ge sind aufgrund der unbegrenzten Aufbe-          der Netzinfrastruktur waren auch 2019 in Ver-
wahrungspflicht       beim      Grundbuchamt      fahren der ElCom ein wesentlicher Prüfungs-
erhältlich. Ab 1999 dürfen Anlagen nicht mehr     schwerpunkt. Hier war insbesondere ein Fall
synthetisch bewertet werden, sondern müs-         zu beurteilen, welcher aus einer Gemeindefu-
sen aufgrund von Jahresrechnungen und In-         sion hervorging: Die Prüfung der ElCom führte
vestitionsbelegen historisch nachgewiesen         dazu, dass eine Bereinigung der fusionierten
werden. Auch bei den historischen Bewertun-       regulatorischen Anlagewerte vorgenommen
gen ist die ElCom auf Kosten gestossen, die       wurde, welche bislang nicht erfolgt war. Die
nicht belegt werden konnten. Zudem dürfen         ElCom hat dabei bei den verwendeten Ein-
seit dem Inkrafttreten des Stromversorgungs-      heitswerten durch eine gezielte Ausrichtung
gesetzes am 1. April 2008 Anlagenzugänge          auf Bauprojekte und Bauart der abzubilden-
nicht mehr sowohl als Betriebskosten verrech-     den Periode vor 1998 z.T. massive Einheits-
net als auch zusätzlich in das Anlagevermögen     wertanpassungen bewirkt.
aufgenommen werden, da die Kosten bereits

18
Zudem mussten auch die anrechenbaren Ei-        konferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane
genleistungen auf die StromVG (Artikel 15       der öffentlichen Bauherren) oder anderen Re-
Absatz 1 StromVG) konforme Berechnung re-       gieansätzen erfolgen dürfen.
duziert werden. Dabei führte dies bei den
Prüfungen zu Kürzungen von bis zu 48 Pro-       Im Weiteren hat die ElCom betreffend Akten-
zent gegenüber den ursprünglich angewen-        einsichtsrecht entschieden, dass es sich bei
deten Stundensätzen, weil die internen Ver-     Informationen aus der Kostenrechnung, der
rechnungen ohne Gewinnzuschlag zu               Netzkostenkalkulation und -wälzung nicht um
erfolgen haben und nicht nach Ansätzen ge-      Geschäftsgeheimnisse handelt, da das Ver-
mäss VSEI (Verband Schweizerischer Elektro-     teilnetz ein natürliches Monopol darstellt.
Installationsfirmen), KBOB (Koordinations-      Ausgenommen sind Daten von Dritten.

Betriebskosten:
Wie bereits in den Vorjahren betrafen die       soring sowie diverse netzfremde Tätigkeiten
meisten von der ElCom veranlassten Korrektu-    wie öffentliche Beleuchtung oder administrati-
ren die Anrechenbarkeit an sich und die Ver-    ve Tätigkeiten für andere Geschäftsbereiche.
teilung der Kosten nach Bereich.
                                                Bei der Verteilung der Kosten nach Bereich
Als anrechenbare Kosten gelten gemäss Artikel   zeigte sich wiederholt, dass das Entgelt für
15 Absatz 1 StromVG die Kosten eines siche-     die Netznutzung mit zu hohen Gemeinkosten
ren, leistungsfähigen und effizienten Netzes.   belastet wurde. Zudem wählen einzelne Netz-
Folglich sind Kosten, die diese Bedingungen     betreiber Schlüssel, die entgegen Artikel 7
nicht erfüllen, auch nicht anrechenbar. Dazu    Absatz 5 StromVV nicht verursachergerecht,
gehören beispielsweise Marketing und Spon-      sachgerecht und nachvollziehbar sind.

Energiekosten:
Im Bereich der Energielieferungen an Endver-    richtsjahr die Themen Durchschnittspreismetho-
braucher in Grundversorgung standen im Be-      de und die 95-Franken-Regel im Vordergrund.

                                                                                           19
Durchschnittspreismethode:
Mit der Schlussabstimmung vom 15. Dezem-           gekommen, im Berichtsjahr haben zwei wei-
ber 2017 hatte das Parlament an Artikel 6 Ab-      tere Netzbetreiber ihre Kostenrechnungen
satz 5 StromVG und somit an der vom Bundes-        entsprechend angepasst.
gericht gestützten Durchschnittspreismethode
der ElCom festgehalten. Bei Letzterer geht es      Bei den verbleibenden sechs Fällen ist ein Fall
um die Frage, wie die Kosten der Strombe-          bis zum Abschluss eines älteren, noch lau-
schaffung zwischen den im Monopol gefan-           fenden Verfahrens sistiert. Vier Netzbetrei-
genen Endverbrauchern in Grundversorgung           ber bestreiten grundsätzlich die Rechtmäs-
und den freien Marktkunden aufzuteilen sind.       sigkeit der Verfahrenseröffnung für einen
                                                   Teil respektive die gesamte Untersuchungs-
Basierend auf den der ElCom eingereichten          periode (2013 bis 2018); gegen die von der
Kostenrechnungsdaten wurden verschiedene           ElCom erlassenen Zwischenverfügungen
Netzbetreiber identifiziert, welche ihren festen   wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht
Endverbrauchern in den vergangenen Jahren          Beschwerde erhoben (vgl. Kapitel 2.6). In-
überproportional hohe Energiekosten verrech-       haltlich sind bei sämtlichen noch laufenden
net hatten und somit die Durchschnittspreisme-     Verfahren alle oder einige der folgenden
thode möglicherweise nicht nach der Praxis der     Punkte strittig: Definition der für die Berech-
Gerichte und der ElCom angewendet hatten.          nung der Durchschnittspreismethode zu be-
                                                   rücksichtigenden Energiemengen und -kos-
Konkret wurden ursprünglich dreizehn Netz-         ten, Umsetzung der Weisung der ElCom
betreiber aufgefordert, ihre Kostenrechnun-        3/2018 zum WACC Produktion, Verzinsung
gen zu überprüfen und gemäss den regula-           der Deckungsdifferenzen Energie sowie Ab-
torischen Vorgaben anzupassen. Bis Ende            grenzung von Netzbetreibern innerhalb einer
2018 waren fünf dieser Aufforderung nach-          Unternehmensgruppe.

95-Franken-Regel:
Erneut hat die ElCom bei der sogenannten           gehend analysiert. Aufgrund dieser Analyse
95-Franken-Regel einen Schwerpunkt gelegt          legte die ElCom ab dem 1. Januar 2020 neue
und bei diversen Netzbetreibern eine Anpas-        Schwellenwerte von 75 Franken und 120
sung verlangt. Diese Regel wurde von der El-       Franken zur Überprüfung der Energietarife
Com entwickelt, um auf einfache Art und            grundversorgter Endkunden fest. Diese tie-
Weise eine Beurteilung der angemessenen            feren Werte flossen in die Festlegung der
Verwaltungs- und Vertriebskosten und des           Tarife für das Jahr 2020 ein. Die Angemes-
Gewinns der Netzbetreiber im Energievertrieb       senheit der Schwellenwerte wird im Jahr
in der Grundversorgung zu ermöglichen.             2020 neu beurteilt werden. Die detaillierte
                                                   Anwendung der 75-Franken-Regel hielt die
Die ElCom hatte im Jahr 2018 die Kosten-           ElCom in ihrer neuen Weisung 5/2018 fest.
und Gewinnsituation im Energievertrieb ein-

20
2.6 Gerichtspraxis
Im Urteil A-321/2017 vom 20. Februar 2019       Im Urteil A-699/2017 vom 26. August 2019 hat
hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit       sich das Bundesverwaltungsgericht mit den
der Zuständigkeit der ElCom zur Prüfung von     Energiekosten eines weiteren Stadtwerks aus-
Abgaben und Leistungen an das Gemeinwe-         einandergesetzt. Es hat dabei insbesondere die
sen sowie von Energieprodukten mit ökolo-       Anwendbarkeit der Durchschnittspreismetho-
gischem Mehrwert auseinandergesetzt. Es         de, der 95-Franken-Regel sowie des Mechanis-
hielt dabei fest, dass die bundesrechtliche     mus der Deckungsdifferenzen bestätigt. Das
Regelung zu den Abgaben und Leistungen          Bundesverwaltungsgericht hielt ausserdem
an das Gemeinwesen den Kantonen und Ge-         fest, dass die Energietarife in der Grundversor-
meinden zwar eine gewisse Autonomie be-         gung kostenbasiert zu ermitteln sind.
lassen wollte, die ElCom aber unter Wahrung
dieser Autonomie über eine umfassende           Gegen beide Urteile wurde Beschwerde beim
Aufsichtskompetenz verfügt. Gemäss Bun-         Bundesgericht erhoben. Die Beschwerdever-
desverwaltungsgericht erstreckt sich die Prü-   fahren waren im Berichtsjahr noch hängig.
fungskompetenz der ElCom in der Grundver-
sorgung zudem auch auf die sogenannten          Mit Zwischenverfügung 211-00300 vom 7.
Ökostromprodukte. Das Bundesverwaltungs-        Februar 2019 wies die ElCom einen Antrag
gericht bestätigte in diesem Sinne die Auf-     auf Einstellung des Prüfverfahrens in Bezug
fassung der ElCom, wonach die unzulässi-        auf die Jahre 2013 bis 2015 ab mit der Be-
gerweise über die Energietarife erhobenen       gründung, dass die Zustellung der automati-
Abgaben an das Gemeinwesen sowie die            sierten Rückmeldungen zur Kostenrechnung
übermässigen Gewinnmargen bei den Ener-         nicht einem Tarifprüfungsverfahren gleich-
gietarifen mit ökologischem Mehrwert durch      kommen und einem solchen auch nicht ent-
das Stadtwerk über das Instrument der De-       gegenstehen. Gegen diese Verfügung wurde
ckungsdifferenzen an die Endkunden zu-          Beschwerde erhoben, welche das Bundesver-
rückzuerstatten sind. Das Bundesverwal-         waltungsgericht mit Urteil A-1360/2019 vom
tungsgericht stellte ausserdem klar, dass die   9. Dezember 2019 teilweise gutgeheissen
Schlüsselung von Gemeinkosten nach Um-          hat. Das Bundesverwaltungsgericht führte
satz nicht gesetzeskonform ist sowie dass       aus, dass im konkreten Fall für zwei der an-
Kosten für Abbruch und Provisorien Be-          gefochtenen drei Jahre aus Gründen des Ver-
triebskosten darstellen und nicht aktiviert     trauensschutzes die Durchführung eines Ta-
werden dürfen. Die von der ElCom in ständi-     rifprüfungsverfahrens nicht mehr zulässig sei.
ger Praxis angewandte Durchschnittspreis-       Das Eidgenössische Departement für Um-
methode bei den Energiekosten betrachtete       welt, Verkehr, Energie und Kommunikation
das Bundesverwaltungsgericht schliesslich       (UVEK) sowie die betroffenen Parteien haben
auch im konkreten Fall als anwendbar.           gegen dieses Urteil Beschwerde erhoben.

                                                                                             21
2.7 Sunshine-Regulierung
Die Sunshine-Regulierung vergleicht mit Hilfe   Grundlage im Rahmen der Revision des
eines transparenten und standardisierten        Stromversorgungsgesetzes ein wichtiges The-
Prozesses die Qualität, Kosten und Effizienz    ma. Ziel soll sein, die Publikation der individu-
der Netzbetreiber untereinander. Abwei-         ellen Ergebnisse der Netzbetreiber zu ermög-
chungen lassen sich so besser sichtbar ma-      lichen. Für die Vorbereitung der Gesetzgebung
chen. Diese Regulierungsform ergänzt die        im Energiebereich zuständig ist das Bundes-
Tarifprüfungsverfahren, die sich zum Teil als   amt für Energie (BFE). Die ElCom bringt sich
sehr ressourcenintensiv erweisen. Ausge-        im Rahmen von Ämterkonsultationen und
wählte Indikatoren in den Bereichen Versor-     Vernehmlassungen in die Verfahren ein.
gungs- und Dienstleistungsqualität sowie
Kosten und Tarife messen dabei die Güte,        In der zweiten Hälfte des Berichtsjahrs stan-
Kosten und Effizienz der Leistungserbringung    den die Bildung der Vergleichsgruppen und
der einzelnen Anbieter. Indikatoren im Be-      die Berechnung der Indikatoren im Vorder-
reich Compliance weisen zudem die Einhal-       grund. Dazu hat die ElCom die rund 630
tung gesetzlich vorgeschriebener Termine        Netzbetreiber nach topografischen Gege-
und regulatorischer Vorgaben aus. Der direk-    benheiten, Siedlungsdichte sowie aufgrund
te Vergleich unter den Netzbetreibern soll      der Menge an ausgespiesener Energie an
Anreize schaffen, allfällige eigene Schwächen   Endverbraucher (Energiedichte) in insgesamt
zu beheben, ohne dass der Regulator eingrei-    acht Vergleichsgruppen eingeteilt. Zudem
fen muss. Bei diesen Vergleichen werden         errechnete die ElCom die nötigen Indikato-
Netzbetreiber mit ähnlichen Strukturen in       ren für die fünfte Runde. Die individuellen
Vergleichsgruppen zusammengefasst.              Ergebnisse wurden den Betreibern nach
                                                Sprachen gestaffelt im Herbst 2019 zuge-
Zur Berechnung der Indikatoren verwendet        sandt. Wie bereits in den Vorjahren wurden
die ElCom Daten, welche ihr die Netzbetrei-     sämtliche Vergleichsresultate nur den jewei-
ber im Rahmen der Kostenrechnungen und          ligen Netzbetreibern zugestellt. Im Berichts-
den Erhebungen zur Versorgungsqualität          jahr blieben die errechneten Indikatoren un-
jährlich einreichen. Ebenso greift die ElCom    verändert. Im neuen Jahr soll geprüft
auf öffentlich zugängliche Daten des Bun-       werden, ob allenfalls neue Indikatoren in die
desamtes für Statistik (BFS) zurück. Dadurch    Berechnungen miteinbezogen werden.
entsteht für die Netzbetreiber durch die
Sunshine-Regulierung praktisch kein zusätz-     Wie in früheren Jahren hat die ElCom zahl-
licher administrativer Aufwand.                 reiche erläuternde Dokumente und Ergeb-
                                                nisse zur Sunshine-Regulierung auf ihrer
Die Arbeiten im Zusammenhang mit der            Internetseite veröffentlicht. Diese Publikati-
Sunshine-Regulierung beschäftigten die El-      onen richten sich in erster Linie an die be-
Com das ganze Jahr. Wie bereits in den Vor-     troffenen Netzbetreiber, aber auch an eine
jahren war die Schaffung einer rechtlichen      interessierte Öffentlichkeit.

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