Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker

Die Seite wird erstellt Kira Fischer
 
WEITER LESEN
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
KobV
                                                               Das Service-Magazin des Kriegsopfer- und Behindertenver-
                                                                       bandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland
                                                                         Ausgabe 1/2014, Nr. 380 / 58. Jahrgang

                                                        Gemeinsam stärker

                                                                                                                     © by sis
               Alles Neu 2014?

Seiten 18 - 19                          Seite 19                                 Seiten 24 - 25
Die „ausgebildeten BVP“ Jahrgang 2013   Verbindende Hände im Parlament           Schloss Freiland „Da tut sich was!“
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                    Aus dem Inhalt

Aus dem Inhalt
Seite 5                                   Seite 17
Alles Neu 2014?                           Einfach nachgedacht! - Kolumne von            Seiten 18 - 19
                                          Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer        Die „ausgebildeten BVP“
Seite 6                                                                                 Jahrgang 2013
Rezeptgebührenbefreiung                   Seite 26
                                          Urlaub für pflegende Angehörige
Seiten 6 - 7
Pensionsinformation 2014                  Seite 28
                                          KOBV Trafikbörse
Seite 8 - 9
KOVG Rententabelle 2014                   Seite 29
                                          Die orthopädische Sprechstunde                Seite 19
                                                                                        Verbindende Hände im Parlament
Seite 10
Rundfundgebührenbefreiung                 Seiten 30 - 40
                                          Berichte aus den Untergruppen
Seite 11
Parkausweis gem. § 29b StVO               Seiten 40 - 44
                                          Wir gratulieren
Seite 12
Fahrpreisermäßigung für                   Seiten 46-47
Menschen mit Behinderung                  Behindertenberatung von A-Z
                                                                                        Seiten 24 - 25
                                          Sprechtagstermine                             Schloss Freiland „Da tut sich was!“
Seiten 14-15
ELGA – Mehr wissen hilft!

Impressum                                 Redaktion: Elisabeth Schrenk, KOBV,          Redaktionsschluss Ausgabe 2/2014:
                                          Tel: +43 1 406 15 86 - 37 DW                 Donnerstag 30.04.2014
Alleineigentümer:                         Rubrik - Sozialrecht: Dr.in Regina Baum-
Kriegsopfer- und Behindertenverband für   gartl, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 - 35 DW   Anzeigen, Layout, Satz und Druck:
Wien, NÖ und Bgld.                        Redaktionssekretariat: Frau Manuela          RS Medien GmbH
1080 Wien, Lange Gasse 53                 Bütterich, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 -     Römerstraße 8, 4800 Attnang-P.
Tel: +43 1 406 15 86                      28 DW, E-Mail: redaktion@kobv.at             Tel.: +43 7674 62900
Fax: +43 1 406 15 86 – 12                 Kleinanzeigen: Eveline Deutsch-Pum-          Mail: office@rs-medien.at
Homepage: www.kobv.at                     mer, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 - 10        www.rs-medien.at
E-Mail: redaktion@kobv.at                 DW, E-Mail: edp@kobv.at

                                                                                                               www.kobv.at    3
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                            Leitartikel

                                         ALLES NEU 2014 ?
                                                                                    von Präsident Mag. Michael SVOBODA

                                         Sozialentschädigung, etc.).                  verteilungseffekten (reich wird reicher,
                                         Es darf aber nicht übersehen wer-            arm wird ärmer) entgegengewirkt
                                         den, dass das Regierungsprogramm             wird. Es wird künftig nicht ausreichen,
                                         auch im Bereich der Sozial- und              nach alten Rezepten (z.B. reflexartige
                                         Behindertenpolitik den „großen Wurf“         Erhöhung von Verbrauchssteuern
                                         vermissen lässt. Die langjährige             und Abgaben einerseits und rasen-
Der Beginn des Jahres 2014 brachte       Forderung des KOBV-Österreich, z.B.          mäherartige Einsparungsvorgaben)
speziell für den Sozial- und Behinder-   das System der Pflegevorsorge auf            vorzugehen, sondern dort zu investie-
tenbereich einiges an Neuerungen,        finanziell sichere Beine zu stellen und      ren, wo nachhaltige Stärkungen der
die den KOBV-Österreich und seine        mit einer regelmäßigen Valorisierung         Wirtschaftsleistungen erzielt werden
Mitgliedsverbände vor besondere          der Pflegegelder sicherzustellen,            können (auch die Kaufkraftstärkung
Herausforderungen bei der Beratung       dass das Leben zu Hause für Pfle-            der Menschen zur Konsumbelebung
und Vertretung seiner Mitglieder         gebedürftige auch weiterhin leistbar         gehört dazu) und dort einzusparen,
stellen werden, z.B. die Invalidi-       ist, fehlt im Regierungsprogramm.            wo dies ohne Qualitätsverlust („Ent-
tätspension neu (Abschaffung der         Auch der kürzlich ins Leben gerufene         fesselung“ der öffentlichen Hand,
befristeten Pensionen an deren Stelle    Pflegefonds mit beträchtlichen Mitteln       vor allem aber der Menschen und
das Rehabilitations- oder Umschu-        des Bundes dotiert sei hier (kritisch)       Unternehmen von überbordender
lungsgeld tritt, die verstärkten Maß-    erwähnt. Der überwiegende Teil               Bürokratie) möglich ist. Dazu wird
nahmen der medizinischen, berufli-       davon steht Ländern und Gemeinden            es aber auch notwendig sein, längst
chen und sozialen Rehabilitation), die   zur Finanzierung von Sachleistungen          überkommene politische Dogmen
neuen Verwaltungsgerichte, die ihre      in der Pflege zur Verfügung. Ist die In-     gründlich zu überdenken und an
Tätigkeit aufgenommen haben, die         anspruchnahme von Dienstleistungen           den Bedürfnissen der Menschen
Kompetenzverschiebung für die Aus-       für Pflegebedürftige deswegen billiger       HEUTE und IN ZUKUNFT verstärkt
stellung der Parkausweise (nunmehr       geworden? Mitnichten, das Geld von           zu orientieren. In der Sozial- und
ist das Bundessozialamt zuständig),      Pflegebedürftigen für die Inanspruch-        Behindertenpolitik unseres Landes ist
um nur einige zu nennen.                 nahme z.B. von mobilen Hilfsdiensten         mit guten Ergebnissen lange genug
Aber auch das neue Regierungs-           wird knapper.                                philosophiert worden, was es jetzt
programm der Bundesregierung soll        Ebenso wie eine klare Zuordnung von          – 2014 – braucht sind mutige und
in diesem Zusammenhang erwähnt           Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik            pragmatische Maßnahmen, die auch
bleiben, da der KOBV-Österreich als      für Menschen mit Behinderung. Letz-          bei den Betroffenen ankommen und
Interessenvertretung der Kriegsop-       teres führt nun in ersten Ansätzen           sie bei der Bewältigung ihrer Prob-
fer und Menschen mit Behinderun-         dazu, dass sich manche Bundeslän-            leme (Arbeitslosigkeit, Pflegebedürf-
gen bereits im Oktober 2013 seine        der aus dieser Verantwortung zurück-         tigkeit, Existenzsicherung, Bildung,
Forderungen an die politischen           ziehen, die (finanzielle) Last auf den       etc.) unterstützen. Und vergessen wir
Parteien eingebracht hat, die sich       Bund abwälzen und dort wiederum              im heurigen Gedenkjahr 2014 (100
auch zum Teil in diesem Programm         die zusätzlichen Mittel fehlen. Übrig        Jahre Beginn des ersten Weltkrieges,
wiederfinden (verstärkte Maßnahmen       bleiben die Betroffenen.                     75 Jahre Beginn des 2. Weltkrieges)
gegen die stark gestiegene Arbeits-      Ja, die wirtschaftlichen Rahmenbe-           nicht auf die wesentlichste Grundlage
losigkeit von Menschen mit Behin-        dingungen für die öffentlichen Haus-         für ein friedliches Miteinander – sozi-
derungen, Weiterentwicklung des          halte sind schwierig, gerade deshalb         ale Gerechtigkeit. ˜
Pflegevorsorgesystems, Erhöhung          wäre zu erwarten (gewesen), dass
der Maßnahmen der Rehabilitation         durch gezielte Maßnahmen der Ein-
auch für SeniorInnen zur Festigung       nahmen- UND Ausgabenpolitik sinn-
und Verbesserung der Gesundheit,         volle Förder- und Absicherungspro-
Verbesserungen und verwaltungs-          zesse eingeleitet werden und auch
ökonomische Maßnahmen in der             der zunehmenden Schieflage bei Um-                     Mag. Michael Svoboda

                                                                                                                www.kobv.at      5
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
    Aktuell                                                                                                                  KOBV - Wir bewegen

    Sozialversicherung aktuell
    Rezeptgebühr                                                wird angerechnet (Ehegatte oder Le-                         bei Rehabilitationsaufenthalten sind
    Die Rezeptgebühr wird um 0,10 Euro                          bensgefährte voll, von allen anderen                        nach der Einkommenshöhe wie folgt
    auf 5,40 Euro erhöht.                                       Personen lediglich 12,5 Prozent).                           gestaffelt:
    Die Befreiung von der Rezeptgebühr
    gebührt Alleinstehenden mit einem                           Heilbehelfe – Kostenanteil                                                        monatl. Bruttoein-
                                                                                                                                täglich
    Einkommen bis € 857,73 und Ehe-                             Der Kostenanteil des Versicherten                                                 kommen (von bis)
    paaren mit einem Einkommen bis €                            beträgt bei Heilbehelfen und Hilfs-                               7,40            857,74           1.439,11
    1.286,03 monatlich.                                         mitteln mindestens € 30,20 und bei                               12,68           1.439,12          2.020,50
    Chronisch Kranke sind von der                               Sehbehelfen mindestens € 90,60.                                  17,97                über 2.020,50
    Rezeptgebühr befreit, wenn sie als                          Für Kinder, die das 15. Lebensjahr
    Alleinstehende ein Einkommen von                            noch nicht vollendet haben und                              Bei besonderer sozialer Schutzbe-
    höchstens € 986,39 Euro und als                             schwerstbehinderte Kinder sowie für                         dürftigkeit (monatliches Bruttoein-
    Ehepaare von höchstens € 1.478,93                           Personen, die wegen besonderer                              kommen unter € 857,73) ist von der
    monatlich haben.                                            sozialer Schutzbedürftigkeit von der                        Einhebung abzusehen. Die Zuzah-
    Diese Einkommensgrenzen erhöhen                             Rezeptgebühr befreit sind, gibt es                          lungen bei Rehabilitationsaufent-
    sich pro unterhaltsberechtigtem Kind                        keine Kostenbeteiligung.                                    halten sind höchsten für 28 Tage im
    um € 132,34.                                                                                                            Kalenderjahr zu leisten.
    Wenn ein Ausgedinge vorliegt (z.B.                          Zuzahlungen bei Rehabilita-
    bei übergebener Landwirtschaft),                            tions- und Kuraufenthalten                                  Service–Entgelt für die e-card
    sind die Einkommensgrenzen um 25                            Die Zuzahlungen bei Maßnahmen                               Die Höhe des Service–Entgeltes für
    % bzw. 10% (bei erhöhtem Medika-                            der Rehabilitation und bei Maßnah-                          das Jahr 2015 beträgt € 10,55 und
    mentenbedarf) zu vermindern.                                men der Festigung der Gesundheit                            wird im November 2014 eingehoben.
    Das Einkommen von im gemeinsa-                              und der Gesundheitsvorsorge in der                          Kein Service-Entgelt zahlen mitversi-
    men Haushalt lebenden Personen                              Kranken- und Pensionsversicherung                           cherte Kinder und PensionistInnen. ˜

    Pensionsinformation 2014
    Pensionen
    Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2014 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen um 1,6 % erhöht.
    Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2013 werden erst ab 1. Jänner 2015 angepasst!
    Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 26 Jahre“) beträgt	���������������������������������������������������������� € 3.919,93
    Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung	������������������������������������������������������������������������������������� € 1.046,43

    Richtsätze für Ausgleichszulagen:
    Alters- und Invaliditätspensionen
    für Alleinstehende................................................................................................................................................... € 857,73
    für Ehepaare........................................................................................................................................................ € 1.286,03
    Erhöhung für jedes Kind......................................................................................................................................... € 132,34

    Witwen- und Witwerpensionen........................................................................................................................... € 857,73
    Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr
    Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 315,48
    Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 473,70 u

6     www.kobv.at
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                                                                                   Aktuell

Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr
Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 560,61
Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 857,73

Höchstbeitragsgrundlage
Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
monatlich...............................................................................................................................................................€ 4.530,--
Für Sonderzahlungen jährlich...............................................................................................................................€ 9.060,--
Für den Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG)
und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) monatlich	����������������������������������������������������������������������€ 5.285,--

Geringfügigkeitsgrenze
Für ASVG Versicherte
monatlich ............................................................................................................................................................... € 395,31
täglich ...................................................................................................................................................................... € 30,35
für nebenberuflich neue Selbstständige nach dem GSVG 	����������������������������������������������������������������������������������� € 395,31
für hauptberuflich neue Selbstständige nach dem GSVG .................................................................................... € 537,78

                                                                                                                                                                  www.kobv.at            7
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
    Aktuell                                                                             KOBV - Wir bewegen

     Kriegsopferversorgungsgesetz
     Leistungen und Einkommensgrenzen 2014

    BESCHÄDIGTENVERSORGUNG

                                                        Zusatzrente               Erhöhte Zusatz-
                               Grundrente
            MdE                                             voll                       rente            Gesamtrente
                               § 11 Abs. 1
                                                        § 12 Abs. 2                 voll § 12 (3)
            20 v.H.                   52,30                     -                        -                 52,30
            30 v.H.                104,70                       -                        -                 104,70
            40 v.H.                157,00                       -                        -                 157,00
            50 v.H.                209,30                     273,30                  566,10              1.048,70
            60 v.H.                261,70                     273,30                  566,10              1.101,10
            70 v.H.                314,00                     273,30                  566,10              1.153,40
            80 v.H.                418,60                     273,30                  566,10              1.258,00
          EU-Rente                 523,30                     273,30                  566,10              1.362,70

    Alterszulage/Erschwerniszulage § 11 Abs. 2 und 3

           ab                                        Minderung der Erwerbsfähigkeit
      Vollendung
                             50 v.H.               60 v.H.              70 v.H.              80 v.H.      90/100 v.H.
          des
      60. Lebensjahr          21,40                21,40                21,40                 21,40           21,40
      65. Lebensjahr          23,40                39,10                47,40                 62,80           78,40
      70. Lebensjahr          47,50                78,20                88,90                104,80           125,40
      75. Lebensjahr          86,70                117,70               131,10               146,40           162,30
      80. Lebensjahr         125,40                157,20               172,70               188,40           204,20

    Einkommensgrenze für Zusatzrente                                Schwerstbeschädigtenzulage § 11a Abs. 4
    Erhöhung je Angehörigen                          € 796,90       a) bei einer Summe der MdE von min. 130        € 157,00
    (Ehegatte[in] bzw. Kinder)                        € 41,60       b) bei einer Summe der MdE von min. 160        € 209,30
                                                                    c) bei einer Summe der MdE von min. 190        € 261,70
    Erhöhte Zusatzrente zur Zusatzrente:                            d) bei einer Summe der MdE von min. 220        € 314,00
    Einkommensgrenze                                 € 566,10       e) bei einer Summe der MdE von min. 250        € 366,30
                                                                    f) bei einer Summe der MdE von min. 280        € 418,60
    Familienzulage § 16 (Gatte[in] bzw. Kinder)
    nur zur Zusatzrente		           mindestens        € 41,60
    				höchstens                                     € 83,20

    Pflege- und Blindenzulage §§ 18 und 19:

         Stufe I             Stufe II             Stufe III            Stufe IV              Stufe V       V erhöht
          687,70             1.031,00             1.375,10             1.719,20              2.062,30      2.749,70

    Blindenführzulage § 20                           € 153,50       Kleider- und Wäschepauschale § 20 a
                                                                    			Ziffer 1:                                    € 23,20
    Taschengeld § 56 Abs. 4                                         			Ziffer 2:                                    € 36,90
    bei Rentenumwandlung bis zu                      € 228,10       			Ziffer 3:                                    € 61,60 u

8    www.kobv.at
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
        KOBV - Wir bewegen                                                                                  Aktuell

Diätzuschuss §§ 14 und 46 b – nur zur Zusatzrente,               bei Nierenerkrankung mit Dialysebehandlung          € 98,30
erhöhter Waisenrente und Elternrente:                            bei Nieren-, Magen-, Darm-, Gallenblasen-,
bei Zuckerkrankheit je nach MdE                 € 32,70          Leberleiden ab MdE 50 v.H.                          € 32,70
                                           oder € 65,40
                                           oder € 98,30

HINTERBLIEBENENVERSORGUNG
Witwen- (Witwer-) Versorgung § 35 Abs. 2 und 3

                Grundrente                           volle Zusatzrente                           Gesamtrente
                       209,30                               857,70                                  1.067,00

Zusatzrente
Einkommensgrenze                                                                                                    € 857,70
Erhöhung je waisenrentenberechtigtes Kind                                                                           € 132,30

Witwen-(Witwer-)Zulage § 35 a
Einkommensgrenze nach Pflege-(Blinden-)Zulagenempfängern der Stufe

                 III                          IV                                V                       V erhöht
              1.983,70                   2.213,10                         2.441,90                       2.900,10

und beträgt höchstens nach Pflege-(Blinden-)Zulagenempfängern der Stufe

                 III                          IV                                V                       V erhöht
               916,70                    1.146,10                         1.374,90                       1.833,10

Waisenversorgung § 42

                                         Rente                         Erhöhung
             Waisen                                                                                      Gesamt
                                      § 42 Abs. 1                      § 42 Abs. 3
          Einfache Waise                   94,50                           446,00                         540,50
           Doppelwaise                     188,30                          669,00                         857,30

Elternversorgung § 46
                                                   1/5 Erhöhung, wenn Eltern                     1/5 Erhöhung, wenn Eltern
              Eltern             Elternteil        einziges Kind oder mehrere       Elternpaar   einziges Kind oder mehrere
                                                      Kinder verloren haben                         Kinder verloren haben
               Rente              150,70                    180,80                   276,40               331,50
        Einkommensgrenze
                                  688,70                    707,20                   821,60               857,60
              hiefür
         Erhöhung, wenn
       Einkommen folgende
                                  248,50                    248,50                   347,20               347,20
       Beträge nicht erreicht,
           um d. Betrag
        Rente, wenn Eltern
       über kein Einkommen        857,70                    857,70                   1.286,00            1.286,00
             verfügen

 Mindestrente § 46 Abs. 5                                        Sterbegeld § 47
 Elternteil                                            € 5,10    Tod als Dienstbeschäftigungsfolge oder
 Elternpaar 10,20                                     € 10,20    unabhängig davon ab MdE 60 v.H.                    € 936,00
                                                                 Wenn Tod nicht als Dienstbeschäftigungsfolge,
                                                                 aber MdE 50 v.H., oder nach Hinterbliebenen        € 468,00

                                                                                                               www.kobv.at     9
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
     Aktuell                                                                                                                   KOBV - Wir bewegen

     Rundfunkgebührenbefreiung
     Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale

     Nach Abzug der Miete und außergewöhnlicher Belastungen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt

     mit 1 Person........................................................................................................................................................... € 960,66
     mit 2 Personen.................................................................................................................................................... € 1.440,35
     für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person	�������������������������������������������������������������������������������� € 148,22

     Das Haushalts-Nettoeinkommen                                des das ausschließliche Recht auf                            Allen Beziehern des Zuschusses zu
     ist das Nettoeinkommen ALLER                                eine monatliche Gutschrift auf das                           den Fernsprechentgelten steht seit
     in einem Haushalt lebenden Per-                             vom Betreiber in Rechnung gestellte                          1. Juli 2012 (Inkrafttreten des neuen
     sonen. Leistungen auf Grund des                             Entgelt. Eine Auszahlung an den                              Ökostromgesetzes) eine Befreiung
     Familienlastenausgleichsgesetzes,                           Anspruchsberechtigten ist nicht zu-                          von der Entrichtung der sogenann-
     Impfschadengesetzes, Kriegsopfer-                           lässig. Derzeit können anspruchsbe-                          ten Ökostrompauschale, sowie von
     renten, Heeresversorgungsrenten,                            rechtigte Personen zwischen folgen-                          der Bezahlung des 20 Euro überstei-
     Opferfürsorgerenten, Verbrechens-                           den Betreibern wählen: A1 Telekom                            genden Teils des Ökostromförderbei-
     opferrenten sowie Unfallrenten und                          Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil /                           trags zu. ˜
     das Pflegegeld sind jedoch nicht                            bob), AICALL Telekomm.-Dienstleis-
     anzurechnen.                                                tungs GmbH, Hutchison Drei Austria
                                                                 GmbH, Kabel-TV Amstetten GmbH,                                 Weitere Informationen:
     Wie bisher erwirbt der Anspruchsbe-                         T-Mobile Austria GmbH, xpirio Tele-                            www.gis.at
     rechtigte bei Vorlage des Beschei-                          kommunikation Service GmbH

     Ausgleichstaxe
     Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 Behinderteneinstel-
     lungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt
     für das Kalenderjahr 2014 für jede einzelne Person,
     die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis
     99 Dienstnehmern monatlich 244 Euro, für Dienst-
     geber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 342
     Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienst-
     nehmern monatlich 364 Euro. ˜

10     www.kobv.at
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                           Aktuell

Parkausweis gemäß § 29 b StVO
Zuständigkeit des Bundessozialamtes ab 1.1.2014

Zuständigkeit des Bundessozialamtes ab                      eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Un-
1.1.2014                                                    zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
Ab 1.1.2014 ist das Bundessozialamt auch für die Ausstel-   wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund
lung des Parkausweises gemäß § 29 b StVO zuständig.         einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung
                                                            öffentlicher Verkehrsmittel“) ist.
Voraussetzung
Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung     Parkausweise, die nach dem 1.1.2001 ausgestellt wur-
„Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel   den, bleiben weiterhin gültig.
wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund
einer Behinderung“. Die bis 31.12.2013 eingetragene         Die Ausstellung eines Duplikates und die Abänderung
Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentli-    von Eintragungen von Parkausweisen, die bis 31.12.2013
cher Verkehrsmittel“ gilt weiterhin.                        von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wurden,
                                                            ist beim Bundessozialamt nicht möglich. Auch in diesen
Erforderliche Unterlagen                                    Fällen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu
Antragsformular „Parkausweis“, 1 aktuelles Passfoto         beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Be-
Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei.         sitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung
Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der ge-       „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
nannten Zusatzeintragung haben, müssen diesen vor der       wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund
Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozial-     einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung
amt beantragen (Antragsformblatt „Behindertenpass“).        öffentlicher Verkehrsmittel). ˜

Ausweise der Bezirksverwaltungsbehörden
(Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)
Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden
sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den
EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit 31.12.2015 ihre
Gültigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt
neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung
für die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz

                                                                                                        www.kobv.at     11
Alles neu 2014? KobVGemeinsam stärker
1/14
     Aktuell                                                                         KOBV - Wir bewegen

     Fahrpreisermäßigung
     für Menschen mit Behinderung - ÖBB Vorteilscard nicht mehr erforderlich!

     Ab 1.1.2014 erhalten Menschen mit          amtes verfügen, dass sie zur Inan-     Rollstuhl eine Begleitperson gratis
     Behinderung auch ohne Vorteilscard         spruchnahme der Fahrpreisermä-         mitreisen kann. Ebenso gilt der
     50 % Ermäßigung auf ÖBB-Standard           ßigung berechtigt sind.                Eintrag im Behindertenpass „Be-
     Einzelfahrkarten. Damit entfallen                                                 darf einer Begleitperson“ als Nach-
     die Vorteilscard Blind, Spezial und    Der Behindertenpass bzw. der               weis.
     Schwerkriegsbeschädigt.                Schwerkriegsbeschädigtenausweis          ˜ Ein Assistenzhund reist gratis mit,

                                            oder die Bescheinigung des Bundes-         sofern der Bedarf nachgewiesen
     Eine Fahrpreisermäßigung kann          sozialamtes über die Berechtigung          werden kann. Als Nachweis dafür
     von folgenden Personengruppen in       der Inanspruchnahme der Fahrpreis-         gilt der Eintrag im Behindertenpass
     Anspruch genommen werden:              ermäßigung ist im Zug mitzuführen.         „stark sehbehindert“ oder „Blind“
                                                                                       oder die Kennzeichnung des
     1. Personen, welche einen Behinder-    Reisende, welche die entsprechen-          Hundes mit dem entsprechenden
        tenpass oder einen Schwerkriegs-    den Voraussetzungen erfüllen,              Geschirr als Assistenzhund.
        beschädigtenausweis mit einem       können wie bisher folgende Vorteile
        Grad der Behinderung von zumin-     nutzen:                                  Wiener Linien und Verkehrs-
        dest 70 % besitzen sowie                                                     verbund Ost Region – Be-
     2. Personen, welche einen Behin-       ˜ Rabatt von 50 % auf ÖBB-Stan-          gleitperson gratis
        dertenpass mit dem Vermerk            dard-Einzelfahrkarten für Reisende     Ab 1.1.2014 können Begleitperso-
        „kann die Fahrpreisermäßigung       ˜ Sitzplatzreservierung gratis           nen von Menschen mit Behinderung,
        nach dem Bundesbehindertenge-       ˜ Rollstuhlplatz gratis                  die über einen Behindertenpass mit
        setz in Anspruch nehmen“ oder       ˜ Eine Begleitperson reist gratis mit,   der Zusatzeintragung „bedarf einer
     3. Personen mit einem Pflegegeld-        sofern die Notwendigkeit nachge-       Begleitperson“ verfügen, die Ver-
        bezug, die über keinen Behinder-      wiesen werden kann. Im ÖBB Tarif       kehrsmittel gratis benützen. ˜
        tenpass jedoch über eine Be-          ist dazu verankert, dass bei blin-
        scheinigung des Bundessozial-         den Menschen oder Menschen im

     Dr. Erwin Buchinger
     als Behindertenanwalt wiederbestellt

     Sozialminister Rudolf Hundstorfer      Soziales und Konsumentenschutz
     hat Bundesbehindertenanwalt Dr.        einerseits ein Hearing durch die Ös-
     Erwin Buchinger für eine zweite        terreichische Arbeitsgemeinschaft für
     Funktionsperiode wiederbestellt.       Rehabilitation (ÖAR) mit den in die
     Die Funktionsperiode des Anwal-        engere Wahl gezogenen Bewerbe-
     tes für Gleichbehandlungsfragen        rinnen und Bewerbern durchzufüh-
     für Menschen mit Behinderungen         ren, andererseits war der Bundesbe-
     endete mit 31.12.2013. Aus diesem      hindertenbeirat anzuhören.
     Grund wurde eine Ausschreibung
     dieser Funktion gemäß § 13b des        Die Österreichische Arbeitsgemein-
     Bundesbehindertengesetzes vorge-       schaft für Rehabilitation führte am
     nommen. Gemäß § 13d Abs. 4 des         9.12.2013 das Hearing durch, bei         Hearing wurde von der ÖAR selbst
     Bundesbehindertengesetzes war vor      dem Buchinger als Erstgereihter          vorgenommen. Das Ergebnis des
     Bestellung des Behindertenanwaltes     aus diesem Hearing hervorging. Die       Hearings wurde in einem nächsten
     durch den Bundesminister für Arbeit,   Auswahl der BewerberInnen für das        Schritt dem Bundesbehindertenbei-         u

12    www.kobv.at
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                           Aktuell

rat zur Kenntnis gebracht. Diesem        der Österreichischen Arbeitsgemein-    behandlungsfragen für Menschen
wurde die Möglichkeit eröffnet, dem      schaft für Rehabilitation sowie der    mit Behinderungen zu bestellen.
Sozialministerium innerhalb einer        Anhörung des Bundesbehinderten-
Frist von 14 Tagen Äußerungen zu         beirates seiner Entscheidung zu        Wir gratulieren Herrn Dr. Buchinger
übermitteln.                             Grunde, Erwin Buchinger für eine       zu seiner Bestellung und freuen uns
Sozialminister Rudolf Hundstorfer        weitere vierjährige Periode ab 1.      auf weitere gute Zusammenarbeit! ˜
legte die Ergebnisse des Hearings        Jänner 2014 zum Anwalt für Gleich-

NÖ Monitoring-Ausschuss hat sich konstituiert
Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen müssen in allen
Lebensbereichen eingehalten werden

                                                                                                                  © NLK J.Burchhart
Seit 13. November 2013 hat Nieder-       die Rechte und die Bedürfnisse von     Den Vorsitz des NÖ Monitoring-Aus-
österreich einen eigenen Monitoring-     Menschen mit Behinderungen in          schusses führt Dr. Christine Rosen-
Ausschuss.                               allen Lebensbereichen eingehalten      bach, die in dieser Funktion auch
                                         werden. Ziel unserer gemeinsamen       ihre Erfahrungen als NÖ Gleichbe-
Dieser wird künftig über die Mitein-     Anstrengungen muss es sein, dass       handlungsbeauftragte mit einfließen
beziehung der Rechte und Bedürf-         alle Menschen, die unsere Unterstüt-   lassen kann. Weiters gehören dem
nisse der Menschen mit Behinde-          zung benötigen, mit uns und unter      Gremium Selbstvertreter der Be-
rungen im Sinne der UN-Konvention        uns leben. Jeder einzelne Mensch       hindertenorganisationen, Vertreter
wachen. Sozial- und Familien-Lan-        - ob mit oder ohne Behinderung - ist   der NGOs und Experten aus dem
desrätin Mag. Barbara Schwarz be-        als Persönlichkeit mit Fähigkei-       Bereich der wissenschaftlichen Leh-
zeichnet dies als „wichtigen Schritt“.   ten, Stärken und Schwächen eine        re an. Sie alle sind auf sechs Jahre
„Der Monitoring-Ausschuss wird als       wertvolle Bereicherung für unsere      bestellt und üben diese Funktion
unabhängiges und weisungsfreies          Gesellschaft“, so Schwarz.             ehrenamtlich aus. ˜
Gremium dafür Sorge tragen, dass

                                                                                                        www.kobv.at                   13
1/14
     Aktuell                                                                            KOBV - Wir bewegen

     ELGA: Mehr Wissen hilft
     Mit der österreichischen elektro-        Was bringt ELGA den Patien-               Ärztinnen und Ärzte, die für staatliche
     nischen Gesundheitsakte ELGA             tinnen und Patienten?                     Einrichtungen, z.B. Behörden, oder
     werden zukünftig all jene Informa-       Derzeit sind Patientinnen und Patien-     Versicherungen tätig sind, ebenso we-
     tionen zur Verfügung stehen, die         ten häufig selbst die „Informationsträ-   nig wie der betriebsärztliche Dienst.
     aktuell für die medizinische Behand-     ger“ für ihre Gesundheitsdaten, indem
     lung und die pflegerische Betreuung      sie ärztliche und pflegerische Ent-       Das Portal, der erste Schritt
     gebraucht werden. Seit Jahresbe-         lassungsbriefe aus Krankenhäusern,        zu ELGA
     ginn 2014 ist das Zugangsportal zur      Laborbefunde oder Röntgenbilder           Das österreichische Gesundheitspor-
     elektronischen Gesundheitsakte           zu Gesundheitseinrichtungen mit-          tal www.gesundheit.gv.at bietet neben
     ELGA unter www.gesundheit.gv.at          bringen müssen. Gerade im eigenen         qualitätsgesicherten Gesundheitsin-
     erreichbar.                              Krankheitsfall bzw. wenn ein naher        formationen auch den Zugang zum
                                              Angehöriger erkrankt oder pflegeri-       ELGA-Portal als geschützten Bereich,
     Zunächst haben Patientinnen und          scher Unterstützung zu Hause bedarf,      über den die ELGA-Teilnehmerinnen
     Patienten die Möglichkeit zu entschei-   sollte die „Dokumentenverwaltung“         und ELGA-Teilnehmer zukünftig
     den, ob und in welchem Ausmaß sie an     nicht zu einer unnötigen administrati-    Zugriff auf ihre ELGA-Daten und auf
     ELGA teilnehmen wollen. Beginnend        ven Belastung werden. ELGA nimmt          Funktionen zur Wahrung ihrer Rechte
     ab Herbst 2014 werden die öffentlichen   dies den PatientInnen zukünftig ab.       haben. Für die Anmeldung (Authen-
     Krankenhäuser schrittweise angebun-      Die Bürgerinnen und Bürger können         tifizierung) am ELGA-Portal ist eine
     den, Mitte 2016 folgen dann Kassen-      mit ELGA schnell und sicher auf die       Chipkarte mit Bürgerkartenfunktion
     ärztinnen und -ärzte sowie Apotheken.    eigenen ELGA-Gesundheitsdaten             oder eine Handy-Signatur erforderlich.
                                              zugreifen. So haben alle ELGA-Teil-       Parallel zur Anbindung der ersten
     ELGA: Ein Angebot an Bürge-              nehmerinnen und ELGA-Teilnehmer           Spitäler an ELGA wird das ELGA-
     rinnen und Bürger                        absolute Transparenz über Zugriffe        Portal weiterentwickelt: es ermöglicht
     Die Umsetzung von ELGA wird sich         auf ihre ELGA-Gesundheitsdaten.           dann den tatsächlichen Zugriff auf
     über mehrere Jahre erstrecken. Bereits   Medikationen, Diagnosen, Therapien        die eigenen Gesundheitsdaten für
     vor der ersten Verlinkung von ELGA-      und Behandlungsverläufe werden            ELGA-Teilnehmer und eine detaillierte
     Gesundheitsdaten wird die Möglichkeit    transparenter und nachvollziehbarer.      Berechtigungssteuerung sowie das
     zur Abmeldung angeboten. ELGA            ELGA bringt den Bürgerinnen und           Einsehen eines Protokolls der Zugriffe
     ist von der Überzeugung getragen,        Bürgern mehr Wissen und stärkt            auf die ELGA-Gesundheitsdaten.
     dass bessere Informationsflüsse und      so ihre Gesundheits- und Entschei-
     erleichtertes Dokumentenmanagement       dungskompetenz.                           ELGA-Funktionen: e-Befunde
     wesentlich zur Patientensicherheit und                                             und e-Medikation
     Patientenautonomie beitragen. Die bis-   Zugriff auf Daten sorgsam                 Die Anbindung der Krankenhäuser
     herigen Abmeldungen sieht man in der     geregelt                                  ist die Voraussetzung dafür, dass die
     ELGA GmbH sachlich: „ELGA wird als       Durch ELGA werden nur jene Daten          Bürgerinnen und Bürger über das
     moderne und sichere Infrastruktur an-    vernetzt, die verteilt bei Gesund-        ELGA-Portal auf die ersten ELGA-
     geboten, aber nicht aufgezwungen. Für    heitsdiensteanbietern – Ärztinnen         Gesundheitsdaten zugreifen können.
     die Dauer der Abmeldung von ELGA         und Ärzten, Spitälern, Pflegeeinrich-     Die Vorteile eines modernen Do-
     werden keine ELGA-Gesundheitsdaten       tungen und Apotheken (gemeinsam           kumentenmanagements mit ELGA
     bereitgestellt. Wer zu einem späteren    als „Gesundheitsdiensteanbieter“          werden zunächst in der Funktion
     Zeitpunkt seine Meinung ändert, kann     bezeichnet) – entstehen. Rückwirkend      „e-Befunde“ sichtbar werden: erste
     seine Abmeldung jederzeit widerru-       werden keine ELGA-Daten vernetzt.         e-Befunde für ELGA sind ärztliche
     fen und dann vom Nutzen von ELGA         Zugriffsberechtigt sind nur jene Ge-      und pflegerische Entlassungsbriefe
     profitieren“, sagt Dr. Susanne Herbek,   sundheitsdiensteanbieter, bei denen       von Krankenhäusern sowie Labor-
     Sprecherin der Geschäftsführung der      die Patientin oder der Patient aktuell    und Radiologiebefunde. Der Zugriff ist
     ELGA GmbH.                               in Behandlung ist. Keinen Zugriff         sicher und einfach zugleich: Ärztinnen
                                              auf ELGA-Gesundheitsdaten haben           und Ärzte sowie Krankenanstalten

14    www.kobv.at
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                            Aktuell

dürfen grundsätzlich 28 Tage ab          Funktionen dienen der Unterstützung      ELGA-Serviceline bietet
Nachweis des Behandlungsverhält-         der medizinischen Behandlung und         Informationen
nisses, z.B. durch das Stecken der       Betreuung durch einen verbesserten       Für allgemeine Fragen zu ELGA
e-card oder die Aufnahme im Spital,      Informationsfluss, vor allem dann,       und zur ELGA-Teilnahme steht die
auf die ELGA-Gesundheitsdaten ihrer      wenn mehrere Gesundheitseinrichtun-      ELGA-Serviceline unter der Tele-
Patientin oder ihres Patienten zugrei-   gen entlang einer Behandlungskette       fonnummer 050 124 4411 werk-
fen. Die ELGA-Funktion „e-Medikati-      zusammenarbeiten. Der durch ELGA         tags von Montag bis Freitag von
on“ zeigt auf einen Blick die ärztlich   gewonnene Überblick kann beispiels-      7.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung.
verordneten bzw. von Apotheken           weise helfen, für Patienten belastende   Weitere Informationen sind unter
abgegebenen Medikamente sowie            Doppeluntersuchungen oder Mehr-          www.elga.gv.at und
                                                                                  www.gesundheit.gv.at verfügbar.
wechselwirkungsrelevante, nicht-         fachverordnungen von Medikamenten
                                                                                  Beide Websites wurden barrierefrei
rezeptpflichtige Arzneimittel einer      zu vermeiden. ˜
                                                                                  gestaltet.
Patientin oder eines Patienten. Beide

                                                                                                        www.kobv.at    15
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                  Einfach nachgedacht

Einfach nachgedacht!
                        Kolumne von Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandelhofer

Die Elektronische Gesund-               tienten im Vordergrund. Ein wesent-
heitsakte - ELGA                        licher Teil dieser Gesundheitsreform
                                        ist die Einführung der elektronischen
Was haben nicht ärztliche Stan-         Gesundheitsakte, kurz ELGA ge-
desvertreter gegen die Einführung       nannt. Wobei dieser Titel etwas irre-
der E-Card Widerstand geleistet?        führend ist, da keine Daten zentral
Seit 10 Jahren haben wir nun die        gespeichert werden und auch kein
E-Card. Mehr als 1 Mrd. (!) Arzt-       Akt im herkömmlichen Sinn angelegt
kontakte wurden in diesen Jahren        wird, auch nicht elektronisch. ELGA
über die E-Card abgewickelt. Das        ist lediglich die Summe von Services
Arzneimittel-Bewilligungs-Service       mit einem Berechtigungs-System für
(ABS) wird über das E-Card-System       den Zugriff auf medizinische Daten.
abgewickelt. Mussten vor Einführung
dieses Bewilligungs-Services Patien-    Und jetzt galoppieren sie wieder, die    generell oder partiell sich aus ELGA
tinnen und Patienten 5 Millionen Mal    apokalyptischen Reiter von ärztli-       zu optieren. Die Patienten haben
mit dem Rezept zur Kasse pilgern        chen Standesvertretern. Ich erlebe       es also in der Hand, ob Ärzte und
um zu versuchen, eine Bewilligung       geradezu ein Déjà-vu. Wieder gibt es     andere berechtigte Gesundheits-
zu erhalten, wird heute über das        heftigen Widerstand von ärztlichen       diensteanbieter Zugriff zu den Daten
Bewilligungs-Service die Bewilligung    Standesvertretern. Warum wohl?           haben. Die Daten liegen übrigens
von Medikamenten zwischen ver-          Vielleicht deshalb, weil natürlich       dort, wo sie auch heute ohne ELGA
schreibendem und kontrollierendem       ärztliches Handeln mit der Einfüh-       bereits liegen, nämlich im Spital, im
Arzt abgewickelt. Und dieses Sys-       rung von ELGA transparenter wird,        Labor, im Röntgeninstitut, beim Arzt
tem funktioniert für den Patienten      Ärzte, die auf vorhandene Informa-       oder beim Apotheker. Mit ELGA wird
hervorragend. Die Patientin und der     tionen über einen Patienten nicht        lediglich für definierte Gesundheits-
Patient verlassen die Arztordination    zurückgreifen könnten, allenfalls        diensteanbieter eine Zugriffsberech-
mit einem Rezept, mit dem sie auch      forensische Probleme bekommen.           tigung geschaffen, wenn der Patient
bewilligungspflichtige Medikamente      Es stellt sich die Frage, ob nicht ein   nicht hinaus optiert hat. Übrigens ist
von der Apotheke beziehen können.       Behandlungsfehler vorliegt, wenn         die Widerspruchstelle seit Anfang
                                        vorhandene Informationen nicht für       2014 eingerichtet und kann elektro-
Österreich hat unstrittig eines der     den Patienten oder die Patientin         nisch über das ELGA-Zugangsportal
besten Gesundheitssysteme der           genutzt werden.                          unter www.gesundheit.gv.at oder
Welt. Damit das so bleibt, muss das                                              über die Widerspruchstelle schriftlich
System weiterentwickelt werden.         Gerade für Patienten, die häufig         abgegeben werden.
Unter dem Motto: „Wer gutes be-         Leistungen des Gesundheitswesens
wahren will, muss vieles verändern.“    in Anspruch nehmen, ist die Ein-         Ich bin überzeugt, dass mit der
Die laufende Gesundheitsreform hat      führung von ELGA ein Segen. Und          Einführung von ELGA die Qualität
nicht nur den Zweck, die Kassen zu      wenn Patienten nicht Zugriff zu ihren    der Versorgung von Patientinnen
sanieren, vielmehr steht die optimale   Gesundheitsdaten haben wollen,           und Patienten erheblich verbessert
Versorgung der Patientinnen und Pa-     dann haben sie die Möglichkeit           wird. ˜

                                                                                                          www.kobv.at     17
1/14
     BVP                                                                              KOBV - Wir bewegen

     BVP Zertifizierung 2013
     Weitere 31 „ausgebildete Behindertenvertrauenspersonen“ ausgezeichnet!

     Am 25.11.2013 wurden zum 9. Mal          sozialamtes das Zertifikat „ausgebil-   Pichler, Bundessozialamtsleiter Dr.
     Behindertenvertrauenspersonen            dete Behindertenvertrauensperson“       Günther Schuster, Amtsleiterin der
     (BVP) vor den Vorhang geholt und         feierlich überreicht. Als Ehrengäste    Landesstelle Wien Dr.in Andrea
     ausgezeichnet. 31 Behindertenver-        konnten diesmal in Vertretung von       Schmon und KOBV Präsident Mag.
     trauenspersonen haben 2013 das           Herrn Bundesminister Rudolf Hund-       Michael Svoboda begrüßt werden.
     Aus- und Weiterbildungsprogramm          storfer, Sektionschef Mag. Manfred
     von AK, BSB, KOBV und ÖGB                Pallinger, AK Vizepräsident Willi-      Seit 13 Jahren wird dieses Aus- und
     erfolgreich abgeschlossen und            bald Steinkellner, leitender Sekretär   Weiterbildungsprogramm von AK,
     erhielten im Festsaal des Bundes-        des ÖGB, Herr Mag. (FH) Roland          ÖGB und KOBV mit finanzieller Un-

         Präsident Mag. Michael Svoboda                                                 Vizepräsident Willibald Steinkellner

     Leitender Sekretär Mag. Roland Pichler    Sektionschef Mag. Manfred Pallinger             Hofrat Dr. Günther Schuster

18    www.kobv.at
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                                      BVP

terstützung des Bundessozialamtes        ten, den Veranstaltern als auch den     Kreimer (Siemens Transformers
den Behindertenvertrauenspersonen        zahlreichen Gästen waren Wert-          Austria), Elfriede Krug (Landespfle-
angeboten. Rund 2.300 BVP nutzten        schätzung, Anerkennung und Freude       geheim Wiener Neustadt), Alfred
bisher dieses Bildungsangebot. Die       hautnah zu spüren. Mit einem            Locker (Brau Union), Brigitte Maier
Kooperation mit AK, BSB, KOBV            kleinen Imbiss vom Catering Service     (Finanzamt Graz-Stadt), Andreas
und ÖGB macht es möglich, auf die        Job Fabrik, einem Beschäftigungs-       Mühlbauer (Amt der NÖ Landesre-
geänderten Rahmenbedingungen in          projekt der Volkshilfe, ging eine       gierung), Sunna Pack (Finanzamt
der Arbeitswelt mit einem umfassen-      gelungene Veranstaltung zu Ende.        Spittal – Villach), Jakob Platzer (Po-
den Schulungsangebot zu reagieren.                                               lizeiinspektion Spital an der Drau),
Insbesondere die Kombination aus         Die „ausgebildeten BVP“                 Msc. Helmut Reichenberger (Energie
rechtlichem Fachwissen und dem           Jahrgang 2013:                          Steiermark AG), Dr.in Brigitte Ro-
Lernen und Trainieren der Soft Skills    Michael Auer (Wiener Staatsoper),       bertson (Caritas der Diözese Graz-
steigert die Handlungskompetenz          Gabriele Bachinger (Unicredit Bank      Sekau), Ulrike Schöbinger (ÖGB),
der Behindertenvertrauenspersonen.       Austria), Walter Bilek (Erste Bank),    Harald Schumayer (Voestalpine),
Denn eines ist unbestritten, enga-       Andreas Blazek (Finanzamt Ober-         Heimo Springer (BSB Kärnten),
gierte und gut geschulte Behinder-       wart), Christian Furtner (STEWAG),      Waltraud Svoboda (BM Bildung,
tenvertrauenspersonen fördern die        Kunibert Geiger (Grazer Wechselsei-     Wissenschaft, Kultur), Dr. Marcelli-
Sensibilität im Bereich der Beschäf-     tige), Rudolf Gerard (Voestalpine),     nus Vierlinger (Hanuschkrankenhaus
tigung von Menschen mit Behinde-         Andreas Graf (Siemens Transfor-         Wien), Gerhard Wöhrer (Samariter-
rungen, bekämpfen Vorurteile und         mers Austria), Dipl. Ing. Peter Grös-   bund Wien), Erich Zeller (Siemens),
erhalten und schaffen Arbeitsplätze      ser (Med Uni Wien), Karin Hochl         Ing. Herbert Zetner (Unicredit, Bank
für Menschen mit Behinderungen.          (Stmk. Bank und Sparkassen AG),         Austria). ˜
Alle Festredner sprachen den Behin-      Mag.a Gabriele Huber (Hauptver-
dertenvertrauenspersonen für ihren       band der österreichischen Sozialver-     Die Verleihung der
tagtäglichen Einsatz zum Wohle           sicherung), Karl-Martin Käfer (Wie-
                                                                                  Zertifikate auf Youtube:
der Kolleginnen und Kollegen mit         ner Staatsoper), Elisabeth Kaindl        www.youtube.com/
Behinderung einen herzlichen Dank        (Krankenhaus Kufstein), Friedrich        watch?v=luBX3wr-C28
aus. Sowohl bei den Ausgezeichne-        Koch (Parlamentsdirektion), Herbert

Mehr Aufmerksamkeit für Behinderte im Berufsleben
Projekt „Verbindende Hände“ im Parlament
Nationalratspräsidentin Barbara          Seitens der Abgeordneten stellten
Prammer vollendete mit farblichen        neben Prammer der Zweite National-
Abdrücken ihrer rechten Hand zwei        ratspräsident Fritz Neugebauer, der
Bilder mit bunten Handabdrücken          damalige Dritte Nationalratspräsident
von Parlamentsbediensteten mit           Martin Graf sowie die Behinderten-
körperlichen Beeinträchtigungen und      sprecherInnen der Parlamentsfrak-
Abgeordneten aller Parlamentsfrakti-     tionen Ulrike Königsberger-Ludwig
onen. Das Projekt, das den bezeich-      (S), Franz-Joseph Huaninigg (V),
nenden Titel „Verbindende Hände“         Norbert Hofer (F), Helene Jarmer
trägt, wurde von Fritz Koch in seiner    (G), Sigisbert Dolinschek (B) und
Funktion als Behindertenvertrauens-      Stefan Markowitz (T) ihre Handab-
person im Parlament mit dem Ziel         drücke zur Verfügung. Auch Kardinal
initiiert, mehr Aufmerksamkeit für       Christoph Schönborn beteiligte sich      Fotos der
Behinderte im täglichen Berufsleben      an dem Projekt. Ein Bild soll ver-
                                                                                  „Verbindenden Hände“
zu erreichen.                            steigert werden, das zweite wird im      finden Sie im Fotoalbum auf
Mehr als drei Jahre haben die Bilder     Parlament aufgehängt. ˜                  www.parlament.gv.at
bis zu ihrer Fertigstellung gebraucht.

                                                                                                         www.kobv.at      19
1/14
         BVP
     © ÖBB/ Harald Eisenberger
                                                                                             KOBV - Wir bewegen

                                 Barrierefreies Reisen
         Jährlich nutzen 464 Mio. Kunden          60 Desiro-Garnituren und 67 Doppel-        möglich, bequem in einem Liege-
         die Angebote des österreichischen        stockwagen barrierefreie Niederflur-       wagenabteil mit Begleitperson zu
         Mobilitätsunternehmens ÖBB. Um           fahrzeuge zum Einsatz. Die Aus- bzw.       verreisen. Bei der Entwicklung dieses
         das Reisen für Menschen mit Mobili-      Umrüstung aller Doppelstock-Steuer-        Fahrzeuges waren von Anfang an die
         tätseinschränkung angenehm, stress-      wagen mit barrierefreier Toilettenan-      Behindertenorganisationen aktiv mit
         und barrierefrei zu gestalten, setzen    lage und einer fahrzeuggebundenen          eingebunden. Ihre Anregungen bzw.
         die ÖBB eine Fülle an Verbesse-          Einstiegshilfe konnte Ende 2012            Bedürfnisse wurden bei der Ausfüh-
         rungen um. Als Grundlage dient der       abgeschlossen werden.                      rung berücksichtigt.
         Etappenplan gemäß § 19 Bundes-
         Behindertengleichstellungsgesetz.        Fernverkehr                                Postbus
         Dieser Etappenplan wurde von den         Die ÖBB setzen mit dem komplett            Seit Ende 1999 wurden alle neu be-
         Experten der ÖBB nach Gesprächen         neu entwickelten Premiumprodukt            schafften Niederflurfahrzeuge mit me-
         mit Vertretern der Behindertenorga-      railjet Maßstäbe im europäischen           chanischer bzw. elektrischer Klapp-
         nisationen erstellt. Für die optimale    Zugsverkehr. Erstmals in einem             rampe erworben. Die Ausstattung
         Abstimmung der Maßnahmen unter-          Fernverkehrsfahrzeug gibt es für           eines Sitzplatzes für mobilitätseinge-
         einander sorgt die Konzernkoordinati-    mobilitätseingeschränkte Personen          schränkte Fahrgäste gehört bereits
         onsstelle für Barrierefreiheit.          einen fahrzeuggebundenen Hebe-             zum Standard. In Zukunft ist geplant,
                                                  lift. In jeder Garnitur sind drei Plätze   auch die Ausstattung „Sondernut-
         Nahverkehr                               für RollstuhlfahrerInnen reserviert,       zungsfläche mit Rückhaltesystem“
         Das Behindertengleichstellungs-          auch Steckdosen zum Laden für              standardmäßig zu bestellen. Seit
         gesetz ist hinsichtlich Barrieren im     Rollstuhlbatterien sind vorhanden.         Ende 2012 sind rund 61 % des Bus-
         Zusammenhang mit Schienenfahr-           Für sehbehinderte Reisende sind            fuhrparks ohne Reise-Reservebusse
         zeugen ab 2016 vollinhaltlich an-        taktile Elemente vorhanden und für         und Oldtimer) barrierefrei bzw. 55 %
         zuwenden. Die Modernisierung der         den Blindenführhund ist ein eigener        bezogen auf den Gesamtbusbestand.
         Nahverkehrsflotte (Einsatz neuer         Platz vorgesehen. Seit 2012 sind           Seit dem Jahr 2006 wurden bereits
         Züge mit barrierefreien Einstiegen)      alle railjet Garnituren im Einsatz. Mit    rd. 7,1 Mio. EUR für Zusatzausstat-
         läuft daher auf Hochtouren. Im letzten   dem Multifunktionswagen (MFW) ist          tungen im Sinne der Barrierefreiheit
         Jahr kamen 188 Talent-Garnituren,        es auch für Reisende im Rollstuhl          investiert.                            u

20                               www.kobv.at
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                                          BVP

                                                                                                                           © ÖBB/ Herwig Peuker
Infrastruktur (Bahnhöfe)                 (TSI-PRM) behindertengerecht aus-         Website
Ziel ist, bis 2015 alle Bahnhöfe         gestattet werden. Höhepunkte bei der      Die konzernweite ÖBB Webpage und
mit täglich über 2.000 Fahrgästen        Umsetzung des Etappenplans stellen        das ÖBB Reiseportal oebb.at sind
barrierefrei auszubauen – das betrifft   seit dem vergangenen Berichtsjahr         technisch und inhaltlich barrierefrei.
170 Bahnhöfe und Haltestellen,           die Teilinbetriebnahme des Salzbur-       Die anderen Gesellschaften des
davon profitieren rund eine Million      ger Hauptbahnhofs, die Eröffnung der      ÖBB-Konzerns werden ihre Webpa-
oder 80 Prozent der Bahnkunden.          Bahnhöfe Wien Mitte, Leibnitz und         ges in den nächsten Jahren jedenfalls
Bis 2025 sollen es sogar 90% sein.       Absdorf-Hippersdorf, die Umbauten         barrierefrei nachrüsten. Die Website
An sogenannten interoperablen            in den Bahnhöfen Felixdorf, Lilienfeld,   www.hauptbahnhof-wien.at gilt als
Strecken (jene Strecken, die für den     Spittal-Millstättersee, Perg, Straßhof    offizielles Referenzprojekt für die neu-
sicheren und durchgehenden trans-        und Mistelbach, sowie die Baustarts       en, weltweiten Web-Content Accessi-
europäischen Bahnverkehr geeignet        bei den Bahnhöfen Hohenems und            bility Guidelines und hat als einziges
sind) müssen Verkehrsstationen           Lauterach dar. Zahlreiche andere          deutschsprachiges kommerzielles
entsprechend dem Standard Tech-          Bahnhöfe wurden österreichweit            Angebot unter den Referenzwebsites
nische Spezifikation Interoperablen      ebenfalls zusätzlich mit Liften und       die Stufe AA erreicht. ˜
– Persons with Reduced Mobility          Blindenleitsystemen ausgerüstet.

Das BVP-Kursprogramm 2014
von AK/BSB/KOBV/VÖGB!

Liebe Behindertenvertrauensperso-        ren der Soft Skills (Modul 2) steigert
nen!                                     die Handlungskompetenz der Be-
                                         hindertenvertrauenspersonen. Denn
Das BVP-Kursprogramm für 2014            eines ist unbestritten, engagierte und
von AK/BSB/KOBV/VÖGB!                    gut geschulte Behindertenvertrau-
Dieses Kursprogramm unterstützt          enspersonen fördern die Sensibilität
die Behindertenvertrauensperso-          im Bereich der Beschäftigung von
nen und BetriebsrätInnen bei ihrem       Menschen mit Behinderung, be-
Alltagsgeschäft – die Vertretung der     kämpfen Vorurteile und erhalten und
wirtschaftlichen und kulturellen Inte-   schaffen Arbeitsplätze für Menschen
ressen der Menschen mit Behinde-         mit Behinderung.                          Karin Fessl, Tel.: 01 / 406 15 80 – 46
rung im Betrieb, in der Dienststelle.                                              oder per Email: k.fessl@kobv.at,
Insbesondere die Kombination aus         Wir hoffen, dass Sie es im Dezem-         anfordern. ˜
rechtlichem Fachwissen (Module 1         ber per Post erhalten haben. Falls
und 3) und dem Lernen und Trainie-       nicht, können Sie es telefonisch bei      Die Kursveranstalter

                                                                                                             www.kobv.at                          21
1/14
     SERVICE                                                                           KOBV - Wir bewegen

     Großer Erfolg für den
     1. Österreichischen Inklusionstag
     Barrierefreiheit im Fokus - Ös-          ten wie Michael Sicher, CEOs on          takt muss laut Petra Pinetz bereits
     terreichische Lotterien luden zu         Wheels, Günther Schuster, Bundes-        im frühkindlichen Alter beginnen,
     Workshops, Podiumsdiskussion             sozialamt, Wolfgang Sperl, Wien          „denn Kinder sind von Natur aus
     und Rollstuhlparcours ins Austria        Work und Erwin Schauer, UniCredit/       vorurteilsfrei“. Gerade im Bereich
     Center Vienna                            Bank Austria diskutierten unter der      Bildung bestehe großer Aufholbedarf,
                                              Moderation von Mag. Ulrike Reb-          doch auch in der Arbeitswelt sieht
     Inklusion, also ein gleichberech-        handl, BMASK mit über 70 Teilneh-        es ähnlich aus, wie Wolfgang Sperl
     tigtes Miteinander aller Menschen        merInnen wie sich Menschen mit           referierte: „Im Vergleich zum Oktober
     unabhängig von Herkunft, Alter oder      Behinderungen in der Arbeitswelt zu-     des Vorjahres gibt es 25 Prozent
     Behinderung ist immer noch mit vie-      rechtfinden können. Welche Möglich-      mehr arbeitslose Menschen mit
     len Hindernissen in den Köpfen der       keiten sie haben und welche Rechte,      Behinderung. Die Wirtschaft muss
     Menschen verbunden. Um Bewusst-          aber auch Pflichten auf Arbeitneh-       noch stärker ins Boot geholt und
     sein für dieses sensible Thema zu        merInnen und ArbeitgeberInn zukom-       die Ausgleichstaxe erhöht werden.“
     schaffen, veranstalteten die Österrei-   men. Eine endgültige Antwort auf         Ein positiver Ansatz sei das Pro-
     chischen Lotterien am 13. November       die Frage wie man vermeidet, dass        jekt CEOs on Wheels von Michael
     2013 den 1. Österreichischen Inklusi-    Firmen Abschlagszahlungen leisten        Sicher, ein Mentoren-Programm, an
     onstag. Partner waren dabei die Ös-      anstatt Menschen mit Behinderung         dem auch Bettina Glatz-Kremsner
     terreichische Arbeitsgemeinschaft für    einzustellen, konnte nicht gefunden      teilnahm. „Ich habe nicht nur persön-
     Rehabilitation, der Kriegsopfer- und     werden. Einigkeit herrschte jedoch,      lich sehr gute Erfahrungen dadurch
     Behindertenverband Österreich der        dass eine gute Ausbildung unerläss-      sammeln können, mein Mentee, eine
     Österreichische Zivilinvalidenverband    lich ist und dass die Fähigkeiten und    Rollstuhlfahrerin, hat auch unser
     und die Lebenshilfe Österreich. Über     nicht die Behinderung in den Vorder-     Unternehmen besucht und uns bei
     350 Besucherinnen und Besucher           grund gestellt werden müssen.            der Schaffung eines barrierefreien
     waren der Einladung gefolgt und                                                   Zugangs unterstützt.“ Unternehmen
     lieferten den Initiatoren einhellig      Podiumsdiskussion unter                  müssten in jeder Hinsicht für Inklusi-
     überaus positive Resonanz.               Moderation von Barbara                   on fit gemacht werden, „ein wesent-
                                              Stöckl                                   licher Aspekt ist dabei die Schulung
     Workshops zu Inklusion in                Im Anschluss bat ORF-Moderatorin         der Personalabteilungen, um auf
     den Bereichen Arbeitswelt,               Barbara Stöckl Vertreter aus den ein-    Bewerber mit Behinderung und deren
     Bildung, Alltag und Politik              zelnen Workshops - Wolfgang Sperl        Fähigkeiten optimal einzugehen.“
     Inklusion wurde 2008 in der Behin-       (Wien Work), Barbara Sima-Ruml           Zur Rolle der Politik meldete sich der
     dertenrechtskonvention verankert.        (Land Steiermark und Journalistin),      ehemalige Sozialminister und heutige
     Seit 2012 sind die politischen Rah-      Klaus Brunner (Lebenshilfe Vorarl-       Behindertenanwalt Erwin Buchinger
     menbedingungen für Inklusion im          berg), Petra Pinetz (Integration Wien)   aus dem Auditorium zu Wort: „Ös-
     „Nationalen Aktionsplan Behinderung      - sowie Bettina Glatz-Kremsner           terreich ist im guten europäischen
     2012 - 2020“ seitens der Bundesre-       (Vorstandsdirektorin Casinos Austria     Mittelfeld, auf dem Weg nach oben.
     gierung gesetzt. In vier Workshops       und Österreichische Lotterien) zur       Einer vollständigen Umsetzung der
     erarbeiteten im Rahmen des Inklu-        Diskussion.                              UN-Konvention werden wir uns aber
     sionstages Menschen mit und ohne         In einer Sache waren sich alle einig:    erst in zehn bis 20 Jahren annä-
     Behinderung zu den Themen Ar-            In erster Linie gehe es darum, die       hern.“ Umso wichtiger sei es, für das
     beitswelt, Bildung, Alltag und Politik   Barrieren in den Köpfen der Men-         Thema Inklusion zu sensibilisieren
     Lösungsvorschläge. Über einen sehr       schen abzubauen und aufeinander          und Veranstaltungen wie den Inklusi-
     großen Zustrom freute sich KOBV          zuzugehen. „Berührungsängste kann        onstag weiterzuführen. „Es wird nicht
     Präsident Mag. Michael Svoboda,          man eben nur durch Kontakt ab-           bei der heutigen Premiere bleiben“,
     der den Workshop „Barrierefreiheit in    bauen“, so Barbara Sima-Ruml, die        verspricht daraufhin Glatz-Kremsner.
     der Arbeitswelt“ koordinierte. Exper-    selbst im Rollstuhl sitzt. Der Kon-                                                 u

22    www.kobv.at
1/14
       KOBV - Wir bewegen                                                                                SERVICE

„Erfahrungswelten“ - Wie                 ren - zum Beispiel Screenreader samt      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
nehmen Menschen mit Be-                  Sprachausgabe oder Bildschirmle-          der gesamten Unternehmensgruppe
hinderung unsere gemeinsa-               segeräte - sondern auch eingeladen,       engagierte sich im Rahmen eines so
me Welt wahr?                            beim Tanzworkshop „DanceAbility“          genannten „Corporate Volunteerings“
In der Kinoecke mit Filmen für ge-       mitzumachen oder am DJ-Set im             als Helfer bei Registrierung, Gardero-
hörlose oder blinde Menschen oder        „Firefly Club“ musikalische Fähigkei-     be, sowie bei den „Erfahrungswelten“.
im Rollstuhl-Parcours „Rollodrom“        ten zu testen. Wer sich traute, konnte    Bettina Glatz-Kremsner am Ende der
bekamen die Besucher einen Einblick      sogar im Tischtennis gegen die Pa-        Veranstaltung: „Ich freu mich sehr,
in die Wahrnehmungswelten von            raolympionikin Doris Mader antreten.      dass die Veranstaltung dadurch ins-
Menschen mit Behinderung. Die Be-        Die Österreichischen Lotterien waren      gesamt zu einer sehr runden Sache
sucher wurden nicht nur animiert, die    nicht nur als Initiatoren der Veran-      und ein Gewinn für uns alle wurde.“˜
neueste barrierefreie IT auszuprobie-    staltung vertreten. Über ein Dutzend

MS Club Neulengbach
zum 5. Mal im Schloss Freiland

Die Selbsthilfegruppe für Multiple       Christian Mesner und sein Team sind       schönste Lohn für ihre Betreuung rund
Sklerose Betroffene Neulengbach –        immer mit vielen Überraschungen           um die Uhr.
Tulln geht konsequent den Weg zu         für uns da. Wir haben auch bei den
mehr Lebensmut und Zufriedenheit.        Aktivitäten sehr viel dazu gelernt. Das   Ein wenig Wehmut erfüllt unsere Her-
Am 22.Oktober fuhren neunzehn            Hauptaugenmerk gilt dem Besuch des        zen. Wir wissen, dass viele Multiple
Personen zum 5. Mal in das KOBV Er-      Hallenbades. Jeden Vormittag ging         Sklerose Patienten in Einsamkeit
holungshaus – Schloss Freiland. Was      es für zwei Stunden ins Wasser. Es        leben und den Schritt zu uns nicht
vor zwei Jahren als Versuch gestartet    war niemand ausgeschlossen und so         wagen. Das ist sehr schade. Wir ersu-
wurde, hat zu einer sehr erfolgreichen   konnten auch unsere sechs Rollstuhl-      chen euch, gebt euch einen Ruck, es
Arbeit und zusammengeschweißten          fahrer mit dem Badelift in das Wasser     wird euch nicht reuen. Wir ersuchen
Gemeinschaft geführt. Ein Dank gilt      gehoben werden. Betroffene, die unter     auch die Bevölkerung um Mithil-
unseren Sponsoren, unseren eh-           normalen Bedingungen ihre Füße            fe, denn oft wissen Nachbarn oder
renamtlichen Helfern und dem Haus        nicht spüren und bewegen können,          Freunde von solchen Schicksalen.
Schloss Freiland. Die Betreuung war      konnten sich im Wasser allein fort-       Über jede Meldung freut sich unsere
immer schon sehr liebevoll, doch mit     bewegen. Man kann die glücklichen,        Clubleitung Franz Josef Bernhart,
der Zeit haben sich tiefe Freundschaf-   strahlenden Augen nicht vergessen.        3040 Neulengbach Hauptplatz 64, Tel.
ten entwickelt. Für manche ist Frei-     Groß ist die gemeinsame Freude            02772/51517, Handy 0664/5061 402,
land eine zweite Heimat geworden.        und für die ehrenamtlichen Helfer der     Mail: f.j.bernhart@aon.at. ˜

                                                                                                           www.kobv.at      23
Sie können auch lesen