Tätigkeits-bericht 2015/2016 - Türkischer Elternverein Berlin ...
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TÜRKIS CHE R E LTE RNVE RE IN IN BE RLIN-BRANDE NBURG e.V. B E R Lİ N - B R A N D E N B U R G T Ü R K V E L İ L E R B İR L İ Ğ İ Der Verein und seine Tätigkeits- Gremien Geschäftsstelle des Vereins Tätigkeitsfelder: bericht 2015/2016 Finanzierung Anhang TEVBB Oranienstr. 34 10999 Berlin 1.HH 3. OG Telefon:030 / 614 32 99 Fax: 030 / 615 72 44
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Impressum | 2 Herausgeber Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. Berlin-Brandenburg Türk Veliler Birliği Oranienstr. 34 10999 Berlin Telefon (030) 614 32 99 Fax (030) 614 72 44 E-Mail info@tevbb.de www.tevbb.de Vertretungsberechtigter Vorstand: Frau Arukaslan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg in Berlin Registernummer: VR 8680 B Finanzamt für Körperschaften I Berlin Steuernummer:27/678/51342 Gestaltung: P e t e r L i s c h k e / T u r g u t H ü n e r Bankverbindung: Berliner Sparkasse IBAN: DE38 1005 0000 0670 0117 38 BIC: BELADEBEXXX BLZ: 10050000 Konto.Nr.: 0670011738 Berlin, April 2016
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Inhalt | 3 Inhalt 0 Verein und seine Gremien…………………………….. 0.1 Mitglieder…………………………………….…….. 0.2 Vorstand…………………………………… 0.3 Beisitzer und Ersatzmitglieder 0.4 Kassenprüfer/innen…………………………… 0.5 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten…………………………………………. 1 Geschäftsstelle des Vereins…………………………. 1.1 Personalstruktur 1.2 Vergütungsstruktur 1.3 Kooperationspartner 2 Tätigkeitsfelder…………………………………………. 2.1 Allgemeine Bildungssituationen in Berlin-Brandenburg 2.2 Projekt Treff-, Kommunikations- und Beratungszentrum für türkische Eltern und Schüler/innen 2.3 Projekt Veli Aktif-Türkische Eltern gehen in die Schule 2.4 Projekt SchulArbeitsZirkel—SAZ 2.5 Kita Kleiner Frosch 2.6 Der Mete—Eksi—Fonds 2.7 Projekt Elternlotsen 3 Finanzierung……………………………………………. 3.1 Finanzjahresbericht 3.2 Bericht der Kassenprüfer/innen 4 Anhang………………………………………………….. 4.1 Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 5 Schlusswort 6 Platz für Notize
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Der Verein und seine Gremien | 5 0 Der Verein und seine Gremien 0.1 Mitglieder Vorstandsmitglieder seit 02.09.2014 Mitglieder Frau Berin Arukaslan, Vorstandsvorsitzende Einzelpersonen 276 Herr Dr.Peter Lischke, stellvertr. Vorsitzender Ehepartner 100 Frau Yeşim Sarı, Schatzmeisterin Herr Gerald Speckmann, Schriftführer Neuanträge 2 Frau Sevtap Korkmaz, Mitglied Austritte 2 Herr İrfan Kızgın, Mitglied Mitgliederversammlungen 2 Frau Derya Arayan, Mitglied Mitgliederrundbriefe 2 0.3 Beisitzer und Ersatzmitglieder Beitragszahlungen Beisitzer Im Jahr 2015 bei 276 Mitgliedern Keine 35 Beitragszahler = 12,70 % Ersatzmitglieder 0.2 Vorstand Keine Sitzungen des Gesamtvorstandes 10 AG-Sitzungen 5 0.4 Kassenprüfer/innen Sonstige-Sitzungen 7 Fr. Tülay Usta Hr. Hayati Boyacıoğlu Vorstandsmitglieder Hr. Atamer Erol seit 22.03.2014 Frau Mehtap Çağlar, Vorstandsvorsitzende 0.4 Ersatzmitglieder der (zurückgetreten am 02.09.14) Kassenprüfer/innen Frau Berin Arukaslan, Stellv. Vorsitzende Frau Deniz Seyhun Herr Dr.Peter Lischke,Schriftführer Frau Yeşim Sarı, Schatzmeisterin Herr Gerald Speckmann, Mitglied Frau Sevtap Korkmaz, Mitglied Herr İrfan Kızgın, Mitglied Frau Derya Arayan, Mitglied 0.5 Gesellschaftsrechtliche Ver- bundenheit mit Dritten Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin Föderation der Türkischen Elternvereine in Deutschland e.V.—FÖTED Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Geschäftsstelle des Vereins | 6 1 Geschäftsstelle des Vereins Der Verein betreibt seine Geschäftsstelle in Berlin in den Räumen in der Oranienstr. 34, in 10999 Berlin-Kreuzberg. 1.1 Personalstruktur 1.3 Kooperationspartner Hauptamtliche: Gewerkschaft Erziehungs- und Wissen- 1 unbefristete Vollzeitstellen schaft Landesverband Berlin - GEW Berlin 7 unbefristete Teilzeitstellen Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. - 1 befristete Vollzeitstellen MRBB e.V. 4 Befristete Teilzeitstellen Arbeitskreis neue Erziehung e.V. - ANE e. Al-Dar arabischer Frauenverein e.V. Honorarkräfte: femtec Inputreferate im Rahmen der Projektar- beit 20 Personen SAZ -Hausaufgaben-Nachhilfe: 13 BuT – Bildungs -und Teilhabepaket: 14 Projekte: 3 Ehrenamtliche: Vorstand (7), Beisitzer (0), Ersatzmitglieder (1), Kassenprüfer/innen(3),Ersatzmitglieder (1) 1.2 Vergütungsstruktur Die Vergütung orientiert sich am Besserstel- lungsverbot des Öffentlichen Dienstes am BAT bzw. TVL—Land Berlin und unter Berücksichti- gung der jeweiligen Zuwendungsbestimmungen Bund und Länder..
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1010 Immerhin hat sich dieses Bild in Bezug auf die 2 Tätigkeitsfelder Bildungsabschüsse zw. Schüler/innen mit und ohne Migrationshintergrund leicht verbessert: Das Hauptbetätigungsfeld des Vereins ist seit seiner Gründung im Jahr 1995, durch Bei den Jugendlichen mit seine vielfältigen Aktivitäten und Angebote Migrationshintergrund (ausländische - wie das Projekt „Treff-, Beratungs– und Kommunikationszentrum für Schüler/innen) ist der Anteil ohne türkischstämmige Eltern, Schülerinnen Schulabschluss von 18,7 % im Jahr 2008 auf und Schüler und Multiplikatoren/innen“ 14,9 % 2012/2013 zwar gesunken, liegt aber und durch die flankierende Projekte- die noch deutlich über der Zahl Jugendliche ohne Lösung der Erziehungs- und Migrationshintergrund. (2012 8,2%). Auch Bildungsprobleme der Eltern mit bezüglich der Erlangens der Hochschulreife Migrationshintergrund, insbesondere türkischer Herkunft zu schulischen Fragen. sind die Unterschiede beträchtlich. Für 2012 ergaben sich folgende Zahlen: 12,5% der 2.1 Allgemeine Bildungssituation in Berlin- Schüler mit Migrationshintergrund schaffen das Abitur bzw. die FH Reife, bei Schülern ohne lag Brandenburg der Anteil bei 18,0%. Gleichwohl ist der Anteil von 2008 bis 2012 8,5% auf 12,5% gestiegen. Es ist mittlerweile unbestritten, dass eine Im Ergebnis zahlreiche Analysen und erfolgreiche berufliche und soziale Erhebungen sind offenkundig, dass es unser gesellschaftliche Integration nur mittels Bildungssystem nach wie vor nicht ermöglicht, optimaler Bildung möglich ist. Das gilt allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen insbesondere für Kinder und Schüler/innen mit Herkunft einen ihrem Bildungspotentialen Migrationshintergrund. entsprechenden Bildungserfolg zu Durch die Einführung des Betreuungsgesetzes ermöglichen. im 2013/2014 für Kinder ab 1.Lebensjahr, wurde auf die Bedeutung der frühkindlichen Die Politik ist hier gefordert, endlich ein gut Bildung reagiert. Im Ergebnis der Umsetzung funktionierendes Bildungssystem zu schaffen, sind die Betreuungsquoten insgesamt was jedoch die Gesellschaft nicht von ihrer gestiegen. Dennoch lagen 2014 / 2015 die Verantwortung entbindet, kulturelle und Belegungsquoten von Kinder mit humanistische Werte zu vermitteln, die den Migrationshintergrund unter drei Jahren nachfolgenden Generationen helfen sollen, ein bundesweit mit 17,1 % (Berlin ca.25 %) mit anderes Selbstverständnis gegenüber der deutlich unter denen von Kinder ohne Bildung und dem spielerischen, Migrationshintergrund bundesweit mit 34,6 % außerschulischen Lernen zu entwickeln. ( Berlin 55 %) . Als wichtigste Gründe für diese unbefriedigenden Situation lassen sich Gleichwohl hat eine Reihe von gesetzlichen mangelnde Betreuungsplätze, institutionelle Regelungen zu einer weiteren Verbesserung Barrieren, die Kosten für die Betreuung, nicht der Situation geführt mit dem Bildungs- und ausreichend empfundene Betreuungsqualität Teilhabe Paket, und dem am 01.08.2013 in sowie eine mangelnde interkulturelle Öffnung Kraft getretenen Gesetz werden der Einrichtungen. Ein wesentliches Hemmnis Kindergartenplätze nach Vollendung des war auch die inzwischen als verfassungswidrig ersten Lebensjahres bereitgestellt (zuvor war erklärte Einführung des Betreuungsgeldes für dies mit drei Jahren der Fall). Familien, die Ihre Kinder zu Hause behalten. Diese Regelung hielt viele Eltern davon ab, dieses Angebot anzunehmen. Nicht zu vergessen ist die grundlegende Reform der Sekundarschule: Hauptschulen, Laut Mikrozensus 2014 haben 34,6 % allen 10- Realschulen und Gesamtschulen wurden zu 15 jähriger einen Migrationshintergrund; bei einer neuen Schulform, der “integrierten den 5 jährigen sind es sogar 38,6 %. Auf. Sekundarschule“ (ISS) zusammengefasst. Obwohl Schüler/innen mit Damit bestehen in der Mittelstufe (Jg. 7-10) nur Migrationshintergrund ihre Leistungen in der noch zwei Schulformen, nämlich Schule, nicht zuletzt auch im Ergebnis der Sekundarschulen und Gymnasien (plus neuen Schulreformen verbessern konnten, gibt Gemeinschaftsschulen). es immer noch enorme Unterschiede zu Ihrer Klassenkameraden ohne In Berlin (wie in allen anderen Bundesländern) Migrationshintergrund. Auch die erfolgt gegenwärtig die Umstellung hin zu Schulstatistiken zeigen, dass einem inklusiven Schulwesen. Statt Kinder mit Chancengleicheid und Gerechtigkeit in Benachteiligungen in Förderschulen unserem Bildungssystem- trotz auszugliedern, sollen sie künftig prinzipiell in Verbesserungen in den letzten Jahren- weiter Regelschulen unterrichtet werden. Gegenwärtig nicht gewährleitet sind. werden in Berlin etwa 30% der Kinder mit
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1111 Benachteiligungen in Regelschulen und ca. aufwachsen. Diese Änderung soll 70% in Sonderschulen unterrichtet. Ein Beirat Eltern erleichtern, Familie und „Inklusive Schule in Berlin“ hat eine Beruf zu vereinbaren. Falls das Empfehlung vorgelegt, wie in einem Kontingent für Härtefälle nicht mittelfristigen Prozess Inklusion für (fast) alle ausreicht, werden die Kinder realisiert werden soll. Geschwisterkinder vom Kontingent des Losverfahrens Seit Jahren sehen wir als Türkischer „abgezogen“. Elternverein, dass durch die Umsetzung der 4) Kinder aus dem gleichen Bezirk zweigliedrigen Schulstrukturreform auch die werden bei Schulwahl Lehrkräfte vor neue Herausforderungen gestellt bevorzugt werden: Binnendifferenzierter Unterricht, Neu ist auch, dass künftig Heterogenität der Schülerschaft, Bezirkskinder bevorzugt werden, Ganztagsschulbetrieb und zukünftig auch die wenn die Zweit- und Inklusion. Drittwunschschule übernachgefragt ist. Falls ein Um die Problematik zu verdeutlichen, haben Schüler nicht an seiner wir die Regelungen im Berliner Schulgesetz mit Erstwunschschule aufgenommen den wichtigen Änderungen in den Jahren 2014- werden kann, hat er an seiner 2015 ergänzt und das Bonus-Programm, BBR- Zweit- oder Drittwunschschule Bildungsberufsreife sowie die eBBR- erweiterte Vorrang vor anderen Kindern. Bildungsberufsreife nachfolgend ausgeführt. Voraussetzung ist, dass er in dem Bezirk wohnt, in dem sich die Die wichtigsten Änderungen im Überblick Schule befindet. lassen sich auch nachlesen im Internet unter: 5) Sprachlerntagebücher werden (http://www.rbb- weiterentwickelt online.de/politik/beitrag/2014/01/loesung-bei- Dadurch soll in den Kindertagesstätten streit-um-schulgesetz-in-sicht.html): die Sprachförderung der deutschen Sprache verbessert werden. Die 1) Neue Regeln für die Sprachförderung Sprachlerntagebücher, in denen die Sollten Eltern sich weigern, ihre Kinder Erzieher die Entwicklung der Kinder am verpflichtenden Sprachtest, oder - dokumentieren, um rechtzeitig falls dann erforderlich - der darauf Förderbedarfe zu erkennen, werden folgenden Sprachförderung teilnehmen weiterentwickelt, vor allem der Teil für zu lassen, droht eine Geldstrafe. Bis zu die Kinder unter drei Jahren wird 2.500 Euro sind möglich. Ein klärendes ausgebaut. Zudem ist vorgesehen, Gespräch mit den Eltern soll aber dass die Sprachlerntagebücher ab weiterhin der erste Schritt sein, das August mit dem Einverständnis der Bußgeld ist dann das letzte Mittel. Eltern an die jeweilige Grundschule der Kinder weitergegeben werden können. 2) Aufnahmeverfahren für das Gymnasium 6) Auslandaufenthalte sollen für Wenn ein Sechstklässler Schüler erleichtert werden einen Notendurchschnitt von 3,0 Diese Regelung soll jenen oder schlechter hat, darf er Schülern entgegenkommen, die künftig nur dann an einem die ganze zehnte Klasse im Gymnasium angemeldet werden, Ausland verbringen wollen und wenn die Familie vorher ein deshalb nicht den Mittleren Beratungsgespräch in einem Schulabschluss (MSA) ablegen Gymnasium absolviert hat. Von können. Ihnen wird gestattet, dieser Änderung erhoffen sich ohne MSA in die gymnasialen Bildungsverwaltung und CDU, Oberstufe zu gelangen. Wer das dass weniger Kinder am 1. Semester erfolgreich Probejahr scheitern. abschließt, hat automatisch den 3) Geschwisterkind MSA. Geschwisterkinder sollen in 7) Gesundheitsuntersuchungen weiterführenden Schulen Dem verstärkten Zuzug von bevorzugt aufgenommen werden. Kindern aus dem Ausland ist eine Diese Regelung soll auch für weitere Ergänzung des Kinder gelten, die gar nicht Schulgesetzes geschuldet: Wenn miteinander verwandt sind. es sich um schulpflichtige Kinder Entscheidend ist, dass sie handelt, müssen sie sich gemeinsam in einer Familie spätestens drei Monate nach
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1212 Beginn des Schulbesuchs von Euro) in die Lage zu versetzen, mit einem Schularzt untersuchen kreativen Ideen eigenverantwortlich neue lassen. Wege zu gehen oder Bewährtes 8) Gründung freier aufzubauen. Allgemeinbildender Schulen Die Öffnung der Schule in den sie Neugeregelt werden soll die umgebenden Sozialraum ist nicht nur Finanzierung freier Schulen, sinnvoll ist auch im Schulgesetz so insbesondere Neugründungen durch verankert. Damit wird bereits agierende Träger. Das Land Arbeitszusammenhänge, Berlin will sich absichern, dass diese Bildungsübergänge zw. Kitas und Träger neue Schul-Ableger auch Grundschulen, Grundschulen und tatsächlich langfristig betreiben und weiterführenden Schulen und die nicht nur (aus finanziellen Gründen) als Einrichtungen der Jugendhilfe in den Gründer einspringen. Bildungsverbünden mehr ausgebaut, Derzeit werden Neugründungen was bereits mit vielen unterschiedlich gefördert - je nachdem, Bildungseirichtungen realisiert wurde. ob es sich um die Schule eines neuen Wir konnten im Rahmen dieses Trägers oder eines bereits bewährten Programms ein “ Elternlotsenprojekt „ mit Trägers handelt. Eröffnet ein neuer der CvO- Gemeinschaftsschule im Jahr Träger in Berlin eine Schule, muss er bis 2014 starten. zum Einsetzen der öffentlichen Ko- Finanzierung mindestens drei 11) eBBR, BBR Erweitert Jahre und höchstens bis zum Abschluss Berufsbildungsreife und des ersten Jahrgangs warten. Berufsbildungsreife Anders sieht es bei sogenannten Diese Schulabschlüsse werden an den bewährten Trägern aus, die bereits in Integrierten Sekundarschulen (ISS) nach der Hauptstadt anerkannt sind. Dazu der 9. und 10. Klasse am Ende des zählen die Mitglieder der Berliner Schuljahres gemacht. Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Für BBR gibt es auch Trägerschaft (AGFS). Sie erhalten in der Mindestanforderungen bei den Regel sofort öffentliche Gelder für den Jahrgansnoten. Anstelle einer Prüfung Betrieb einer weiteren Schule. nehmen die Schüler/innen für diesen Abschluss an vergleichenden Arbeiten teil. 9) Gründung freier Berufsbildender Wer die BBR nach der 9. Klasse nicht Schulen geschafft hat, rückt trotzdem in die Klasse Wollen bewährte Schulträger eine 10 und kann sie dort durch erfolgreiche neue Berufsschule oder auch nur Teilnahme an den vergleichende Arbeiten ein neues Fächerprofil an einer erreichen. Auch die Teilnahme an bestehenden Berufsschule MSA/eBBR – Prüfung möglich; bei Erfolg gründen, sollen die Lehrinhalte in können dadurch wieder alle Abschlüsse Zukunft dem Berufsfeld erreich werden. zugeordnet werden können, in dem der Träger auch bislang tätig ist. Erschließt der Träger neue Berufsfelder, hat er keinen Anspruch auf staatliche Ko- Finanzierung. 10) Das Bonus-Programm Unterstützung der Schulen in schwieriger Lage: Das Ziel ist, die Schulen mit zusätzlichem Geld (100.000-110.000
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1313 2.2 Projekt „Treff, Kommunikations- und Beratungszentrum für türkische Eltern und Schüler/innen― Das Projekt „Treff, Beratungs- und Kommunikationszentrum für türkische Eltern und Schüler/innen“ wurde auch im Jahr 2015/2016 fortgesetzt. Das Projekt wurde nach der Ausschreibung im Oktober 2015 bis 2018 verlängert. Die Beratung für ratsuchende Eltern und Schüler/innen in Schulfragen und Konfliktfällen wurde dienstags von 14.00 – 18.00 (offene Sprechstunde), mittwochs von 10.00 – 12.00 (telefonisch) und nach Vereinbarung durchgeführt. In den folgenden Tabellen wird die Gesamtzahl der Beratungen nach Themen, Bezirken und Geschlecht aufgeschlüsselt. Themen der Beratung und deren Häufigkeit: Grundschule (Anmeldung, Einschulung) 28 Hausaufgaben- und Nachhilfe 80 Wiederholung der Klasse 18 Übergang zu den weiterführenden Schulen / Die neue Integrierte Sekundarschule 52 Probezeit / MSA 30 Schulwechsel / Schulzweigwechsel 20 Schulabschluss erreichen bzw. nachholen 18 Sonderpädagogischer Förderbedarf 15 Lern-/Leistungsschwierigkeiten / Leistungsbeurteilung / Konzentrationsprobleme 18 Berufsvorbereitung, Berufsorientierung, Maßnahmen, OSZ 25 Bußgeld / Schuldistanz 5 Erziehungs- u. Ordnungsmaßnahmen / Verhaltensschwierigkeiten / AD(H)S 18 Konflikte zwischen Schule/Erziehern und Eltern/Schülern 30 Konflikte / Gewalt zwischen Schülern 10 Konflikte zw. Eltern 4 Gewaltvorfälle zw. Kindern u. Eltern 2 Erziehungsfragen / Familienprobleme 15 Angebote für Eltern (Erziehungs- u. Familienhilfe, Elternseminare, u. ä.) 6 Psychologische Hilfe 15 Kinder zw. BRD und TR / Aufenthaltsfragen 15 Formalitäten (Befreiung vom Unterricht, Beschwerde über Unterrichtsausfall) 10 Diskriminierung 10 Motivierung der Eltern zu Veranstaltungen 10 Informationsfragen 15 Zweisprachige Erziehung 8 Kita-Wechsel 5 Deutsch lernen / Deutschkurs 20 BuT—Bildungs– und Teilhabepaket 105 Sonstige / Allgemeine soziale Beratung 40 Gesamt 616
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1414 Die unter „Sonstiges / Allgemeine Beratung― genannten Themen waren Fragen zu den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung („Wo finde ich Saz-Unterricht?―), zu Deutschkursen für Kinder und Erwachsene, zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit, zu Fragen des Studiums, zu Missständen an Schulen (langer Schultag und schlechte bzw. keine Mittagsversorgung), zu rechtlichen Gegebenheiten („Die Erzieherin möchte eine Unterschrift, darf sie das?―), zur Klassenfahrt sowie Anfragen zu den Ar- beitsfeldern des TEVBB und zur Form der Elternkooperation. Bezirke der Schulen Charlottenburg-Wilmersdorf 10 Friedrichshain-Kreuzberg 255 Pankow 3 Mitte 55 Neukölln 155 Reinickendorf 21 Steglitz-Zehlendorf 12 Spandau 10 Tempelhof-Schöneberg 38 Treptow-Köpenick 0 Außerhalb Berlin 12 Unbekannt 45 Gesamt 616 Kontaktaufnahme Persönlich 301 Telefonisch 315 Weiblich 445 Männlich 171 Ohne Angabe Gesamt 616 Das Beratungsangebot wurde größtenteils von Familien türkischer Herkunft genutzt, aber auch von Lehrer/innen und Lehrern, Elternvertreter/innen, Erzieher/innen, Sozialpädagoginn und Sozialpäda- gogen und anderen Fachkräften des Erziehungs- und Bildungsbereichs in Anspruch genommen. Eine Zusammenarbeit fand statt mit den schulpsychologischen und den sozialpädagogischen Diens- ten, den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten der Bezirke, den Schulen, dem Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.(ANE), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (dpw), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Nachbarschaftshaus Kotti e.V., der Bera- tungsstellen für junge Menschen mit Migrationshintergrund im beruflichen Bereich, mit dem Türki- schen Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB), mit der Föderation der türkischen Elternvereine in Deutschland (FÖTED), mit der türkischen Gemeinde Deutschland (TGD) und Berlin (TGB), mit der TDU, mit DITIB sowie der offiziellen Vertretung der Türkei und mit dem Erziehungsattaché des Gene- ralkonsulats der Republik Türkei.
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1515 2.3 Projekt Veli Aktif– Türkische Eltern gehen in die Schule Mit dem Projekt haben wir erneut an der Ausschreibung Das Projekt "Veli Aktif" nutzt Eltern als eine des Senates teilgenommen. Auch wenn wir eine be- deutende Ressource für Schulen. Ziel der erhebliche finanzielle Kürzung erleiden mussten, Maßnahme ist es, eine stärkere Präsenz von konnten wir unsere Arbeit auch im Jahr 2015 mit Eltern mit Migrationshintergrund in der Schule verringerten Mitteln fortsetzen. Das Projekt ist bis Ende zu erreichen und Missverständnisse im 2018 bewilligt worden. Nach einem Gespräch mit der Schulalltag, Bildungssenatorin streben wir eine feste Finanzierung aus dem Bildungshaushalt an. insbesondere zwischen der Schule und Eltern zu beheben. Im weitesten Sinne soll die Information und Beratung für interkulturelle Kompetenz aller Beteiligten genutzt und gefördert werden Die Erfahrungen Eltern, der Migrantenorganisationen werden in das Projekt eingebracht. Schülerinnen und Schüler, Elternbeteiligung Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Die meisten Schulen beklagen die mangelnde Ziel des Projektes ist es, Eltern mit Präsenz und das mangelnde Interesse von Eltern am Schulalltag ihrer Kinder. Gleichzeitig Migrationshintergrund, insbesondere Eltern geste- hen Lehrer/innen Unsicherheiten im türkischer Herkunft zu motivieren und zu Umgang unterstützen, sich aktiv am Schulleben zu mit den Eltern von Schüler/innen nicht deut- beteiligen. scher Herkunftssprache ein. Dabei schlägt die Tatsache negativ zu Buche, dass es selbst an Das Projekt wird vom Beauftragten des Senats Schulen in Ballungszentren und einer Mehrheit von Berlin finanziert. an Schüler/innen nicht deutscher Herkunfts- sprache nur in Ausnahmefällen auch Personal Das Projekt wird an den folgenden mit Migrationshintergrund gibt. Oft zeigt sich, dass Kommunikationsschwierig- Schulen durchgeführt: keiten und wenig ausgeprägte interkulturelle Kompetenzen – auf beiden Seiten- eine besonders Rosa-Parks-Grundschu große Barriere zwischen Eltern und der Schule Aziz-Nesin Grundschule bilden. Eltern fühlen sich nicht oft nicht verstanden Carl v.Ossieetzky(Gemeinschaftsschule) oder wertgeschätzt und auf der anderen Seite fühlen Lehrer/innen sich unter Leistungsdruck gesetzt und mit der Vielzahl der von Alltagsproblemen in der Schule allein Robert-Koch-Gymnasium gelassen. Graefe Schule Integrierte Sekundarschule Um Eltern über Ihre Pflichten und Aufgaben in der Schule besser informieren und aufklären zu können, werden u. a. folgende Informationsver- Ziele anstaltungen direkt an den fünf oben genannten Schulen organisiert und Kommunikation zwischen Elternhaus und durchgeführt: Schule, die von beiden Seiten als erfolgreich be- wertet wird und in konkreten Projekten umge- setzt wird Rechte und Pflichten sowie Beteiligungs- möglichkeiten nach dem Berliner Attraktive Schulangebote für Eltern konzi- Schulge- setz (BSCHulG) pieren und umsetzen Födermöglichkeiten nach dem BSchulG Interkulturelle Kompetenz aller Akteure wei- Leistungskontrolle und Hausaufgaben terentwickeln Sonderpädagogischer Förderbedarf Interkulturelle Elternarbeit als Kernaufgabe Übergang zu den weiterführenden Schulen der Schule festschreiben Erziehungs– und Ordnungsmaßnahmen Pubertät Soziale Netzwerke, Mediennutzung Chan- cen und Gefahren, Cybermobbing Das Probejahr und Bestehenskriterien— ISS und Gymnasium BuT- Das Bildungs- und Teilhabepaket Gesunde Ernährung Schulanfangsphase und das jahrgangs- übergreifendes Lernen
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1616 2.4 SchulArbeitsZirkel (SAZ) Im Rahmen unseres SchulArbeitsZirkels (SAZ) wurden die bewilligten Zuschüsse ausschließlich für die Betreuung der Schüler/innen und deren Eltern verwendet. Die Schüler/innen wurden von unseren Nachhilfelehrer/innen, Förderlehrer/innen, studentischen Aushilfskräften und Förderlehrer/innen, im offenen Bereich betreut. Die Betreuung der Schüler/innen fand ausschließlich in unseren Vereinsräumen statt und wurde, wie im letzten Jahr, fünf Tagen in der Woche gewährleistet. Somit konnten wir im Haushaltsjahr 2015 die Betreuung vom 05.01.2015 - 20.12.2015 sicherstellen. Die Vergütungen der eingesetzten Lehrkräfte wurden aus den Mitteln unseres Dachverbandes Patitätische, der DKL, Elternbeiträgen und aus den Eigenemitteln des Vereins unterhalten. In diesem Jahr konnten wir für Lehrkräfte auch einen Stundensatz in Höhe vom 10,00 € für eine Unterrichtsstunde bezahlen. Die Anpassung der Vergütung haben wir im letzten Jahr vornehmen müssen. Die Aufsicht der Schüler/innen konnte zusätzlich zum Teil mit den AGH-MAE- Kräften-(Mehraufwandsentschädigung) gewährleitet werden. Die Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen erfolgte dabei nach dem Selbstverständnis „Hilfe zur Selbsthilfe“. Bei der Bewältigung ihrer schulischen Aufgaben wurden die Schüler/innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Stärken und Schwächen gezielt zum selbständigen Lernen angeleitet. Das selbständige Lernen ist immer wieder ein Thema sowohl für die von uns betreuten Jugendlichen als auch für deren Eltern. Offenbar werden den heranwachsenden Generationen in den institutionellen Bildungseinrichtungen diese Techniken nicht ausreichend beigebracht. Im Haushalsjahr 2015 sind insgesamt 15 Schüler/innen aus den Grundschulen, 50 Schüler/innen aus Sekundarstufe I bzw. Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen jeweils fünf Tagen in der Woche 36 Wochen im Jahr betreut worden. Die Mehrzahl unserer Schüler/innen besuchten Grundschulen, Schulen der Sek I sowie Gymnasien in Friedrichshain - Kreuzberg. Doch auch aus anderen Stadteilen kamen Schüler/innen in unseren Schulaufgabenzirkel. Die Frequentierung des SAZ lag bei ca. 20 - 25 Schüler/innen pro Tag, die sich jeden Tag verpflichtend in die Anwesenheitsliste ein- und austragen müssen. Bei den Schüler/innen, die mehr als zwei Wochen unentschuldigt bei den Kursen und Nachhilfeangeboten nicht teilnehmen, werden die Eltern informiert und gegebenen Falls ein pädagogisches Gespräch geführt. Im Zuge der Schulstrukturreformen in Berlin erhöhten sich die Anzahl der Ganztagsgrundschulen und sämtliche Gemeinschaftsschulen sowie die ISS- Integrierte Sekundarschulen -, sodass sie die Ganztagsbetreuung aufgenommen haben. Entgegen unseren Erwartungen suchten nach wie vor viele Eltern mit Migrationshintergrund für ihre Kinder Nachhilfe bzw. Hausaufgabenbetreuung, um rechtzeitig die Lerndefizite ihrer Kinder zu kompensieren. Somit ist die Nachfrage nach den Förderkursen weiterhin sehr groß. Unsere Betreuungszeiten von 14:30- 18:00 Uhr werden von dieser Zielgruppe der Schüler/innen sehr gut angenommen. Im offenen Bereich der Hausaufgabenhilfe wurden die angemeldeten Grundschüler auch fünf Tage in der Woche hauptsächlich in der Zeit von 14:30-16:00 Uhr betreut. Meistens wurden die Schüler/innen aus den Sekundarschulen und Gymnasien in der Zeit von 15:45 - 18:00 Uhr betreut. Die angegebenen Zeiten sind Kernzeiten für die einzelnen Schularten, diese Zeiten wurden für alle Schüler/innen flexibel gehandhabt. D.h. die jeweiligen Schüler durften auch in den Zeiten, wie die übrigen Schüler sich in den Räumlichkeiten aufhalten und sich gegenseitig helfen und anleiten lassen. Auch in diesem Schuljahr wurden erneut Kurse für unsere Schüler/innen „Probezeit – Schüler/innen der 7. Gymnasialklassen“ und der „Mittlere Schulabschluss (MSA) – Schüler/Innen der 10. Klassen“ eingerichtet. Im Sinne einer ganzheitlichen Förderung haben wir unsere Förderkurse von Schulbeginn an gestartet. Wir haben zum Schulbeginn bei dem lokalen Radiosender „Metropol FM“ und bei den türkischsprachigen Zeitungen unsere Kursangebote platziert. Eltern und Lehrkräfte in den Schulen, die mit verbindlichen Kooperationsverträgen mit dem Tevbb zusammen arbeiten, wurden in den ersten Elternabenden schon auf diese zusätzlichen Förderangebote hingewiesen. Damit konnten wir schon nach wenigen Wochen nach Schulbeginn die bei uns angemeldeten Schüler/innen fördern. Im SAZ beschränkte sich die Betreuung unserer Schüler/innen nicht nur auf die Hausaufgabenhilfe. In den Ferien boten wir verschiedene Möglichkeiten zur gemeinsamen Freizeitgestaltung an. An diesen Möglichkeiten nahmen insbesondere Schüler/innen aus sozioökonomisch schwachen Familien teil. Für viele unsere Schüler/innen entwickelte sich unser Hausaufgabenzirkel (SAZ) auch zu einem Ort des gegenseitigen Respekts und der Hilfe. Die dadurch entstandene Vertrauensatmosphäre ermöglicht es vielen Schüler/innen nicht nur schulische sondern auch außerschulische, persönliche Anliegen, Fragen und Probleme zur Sprache zu bringen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wir haben, wie jedes Schuljahr, unsere Elterninformationsabende für die Eltern, Schüler/innen, die den offenen Hausaufgabenbereich und den Förderkursbereich besuchen, veranstaltet. Die Elternbeteiligung an den Infoabenden war relativ sehr groß, wobei viele Schulen sich über mangelnde Präsens und Interesse der Eltern an den Klassenelternabenden beschweren. Wir haben sie nach dem Einführungselternabend über unsere Angebote informiert und die Erwartungen der Eltern abgefragt. Dabei wurden unsere Angebote an Elterninfoveranstaltungen als Liste ausgehändigt, um die Wünsche und Erwartungen der neuen Generation von Eltern festzustellen. Nach der Auswertung der Fragebögen konnten wir zum Teil unsere Angebote erweitern und nach dem Schulkalender für sie anbieten
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1717 2.5 Kita Kleiner Frosch Inhalt 1. Team 2. Belegungssituation 3. Sprachenverteilung 4. Qualitätsentwicklung und Fortbildung 5. Elternarbeit Team Geschäftsführer Gerald Speckmann Leitung Gabi Axenbeck Team A Laufkrippe/ Schlümpfe (1 bis 3 Jahre) o Nicole Lüdeke o Selma Yildiz o Eliz Usta Team B Elementarbereich /Rennmäuse und Einsteins (3 bis 6 Jahre) o Ritvan Celik o Nükhet Kinavli o Yeliz Demirel o Dorina Linke o Dorothea Illi Sprachförderkraft o Gabriele Breukel Küche und Reinigung o Mualla Umar Belegung Die Belegungssituation im Jahr 2015 war konstant gut. Aufgrund einer langen Eingewöhnungsphase sind wir erst ab Okt 15 wieder voll belegt. Für das Kitajahr 2016/2017 sind die Aufnahmen neuer Kinder bereits abgeschlossen. Es gibt eine Warteliste. Übersicht der Belegungssituation : Januar 2015 40 Kinder Februar 2015 40 Kinder März 2015 40 Kinder April 2015 40 Kinder Mai 2015 40 Kinder Juni 2015 41 Kinder Juli 2015 41 Kinder August 2015 38 Kinder September 2015 39 Kinder Oktober 2015 40 Kinder November 2015 41 Kinder Dezember 2015 41 Kinder Sprachverteilung
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1818 Zurzeit sind folgende Sprachen in der Kita repräsentiert: Herkunftssprache Absolut Prozent Türkisch 14 34 Deutsch 5 12 Kurdisch 6 15 Arabisch 8 19,5 Pakistanisch 1 2,5 Nigerianisch 3 7 Bulgarisch 1 2,5 Russisch 1 2,5 Albanisch 2 5 insgesamt 41 100 Qualitätsentwicklung A) Interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm im November .2015 Evaluation des Aufgabenbereichs B/7 Pädagoginnen und Pädagogen gestalten Übergänge mit Kindern 1) Eingewöhnung 2) Übergang Krippe Elementarbereich 3) Übergang Kita -> Schule B) Externe Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm im November 2015 Evaluation Teilabschnitt 3 o Aufgabenbereich 1 Die Gestaltung des alltäglichen Lebens in der Kindertagesstätte ermöglicht Kindern vielseitige Lernerfahrung o Aufgabenbereich 2 Erzieherinnen unterstützen Kinder, ihre Phantasie und schöpferische Kräfte spielerisch zu entfalten und sich die Welt in der Entwicklung gemäßen Entwicklung anzueignen o Aufgabenbereich 4 Räume und Gestaltung bieten vielseitige Bildungsmöglichkeiten C) Frühe Chancen: Schwerpunkt – Kitas Sprache und Integration Juli 2011 bis Dez 2015 Schwerpunkt der Kitakonzeption ist der sprachbetonte Förderansatz. Die Sprachförderung bezieht sich auf alle von den Kindern der Einrichtung gesprochenen Sprachen. Die Betonung und Förderung der Erstsprachen ist ein ebenso wichtiger Bestandteil unserer sprachbetonten Pädagogik wie die Förderung der deutschen Sprache. Die alltagsintegrierte und ganzheitliche Sprachförderung findet in unserer Einrichtung auf spielerischer Basis, durch Forschen, Beobachtung, Ausprobieren und Experimentieren statt. Projektarbeiten, die sich an den Themen der Kinder orientieren werden grundsätzlich sprachbetont konzipiert. Durch bewusstes verbales und nonverbales Begleiten des Alltags motivieren und fördern wir die Kinder erfolgreich in ihrer Sprachentwicklung. Die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung unseres sprachpädagogischen Konzepts wird seit Juli 2011 durch die Bundesoffensive „Frühe Chancen - Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“ begleitet. Die sprachbezogene Qualitätsentwicklung der Einrichtung wird in diesem Zeitraum durch eine zusätzliche Fachkraft für Sprachförderung unterstützt. Eine beratende und weiterbildende Begleitung des Teams zur alltagsintegrierten Sprachförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Fachkraft. Zu den Arbeitsinhalten gehört, als wichtiger Baustein, die Beteiligung der Eltern. Dies beinhaltet das Führen von Entwicklungs- und
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1919 Beratungsgesprächen, das Initiieren von Veranstaltungen und die Motivation der Eltern, sich mit eigenen Vorstellungen in die Sprachförderarbeit der Kita einzubringen Kita. Das im Rahmen von Frühe Chancen in Qualitätsrunden mit dem Team und der Sprachförderkraft Frau Breukel, weiterentwickelte Sprachkonzept ist seit Dezember 2014 Teil des pädagogischen Konzepts der Einrichtung. Das Projekt wird seit Januar 2016 bis Dezember 2019 unter dem Namen „Sprachkitas“ fortgeführt. Fortbildung und Personalentwicklung 2015 Team Seminarwünsche „Erste Hilfe“ durchgeführt am 07.04.2015 Institut Vorstieg Inhouse Fortbildung „Sprachförderung und Kreativität/ Methodenseminar“ 30.05.2015 Workshop Oktober 2015 Katrin Baiser „Beobachtungsinstrument Early Excellent /offene Gruppenarbeit“ Reflexion Einzelfortbildung 1. Nicole Lüdecke sfbb Starke Mädchen -Starke Jungen; Geschlechterbewußte Erziehung als Chance für Bildungsprozesse in der Kita 2. Dorothea Illi Institut Vorstieg SINN-voll fördern Grundlagenseminar 07.05-08.05.2015 SINN-voll fördern Aufbauseminar 12.-13.11.2015 Elternarbeit Wie jedes Jahr war es uns wichtig die Eltern o in ausführlichen Aufnahmegesprächen über unser pädagogisches Konzept zu informieren o unsere Pädagogische Arbeit mittels Dokumentationen transparent zu machen und die Eltern in den Kita- Alltag einzubeziehen. Veranstaltungen mit den Eltern: Gruppenelternabende in allen Gruppen im März 2015 und September 2015 Themenelternabend Sprachförderung / Vorstellung des neu überarbeiteten Sprachkonzepts der Kita durch die Sprachförderkraft regelmäßig stattfindende Elterncafés Sommerfest in Form eines gemeinsamen Ausflugs zum Britzer Garten im Juni 2015 Entwicklungsgespräche wurden in allen Gruppen, wahlweise in der Kita o. zuhause angeboten und durchgeführt. Familienbesuche zu Ramadan und Kurban Bayram Laternenumzug mit mehreren Kitas, veranstaltet vom QM Moabit Ost Weihnachtsfeier mit Weihnachtsmann in den einzelnen Gruppen n
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 2020 2.6 Der Mete-Ekşi-Fonds Entstehung und Ziele Heranwachsende gehen seinen Weg weiter und es 1992 haben wir als Türkischer Elternverein Ber- liegt an uns, sie dabei zu unterstützen und vor lin-Brandenburg e.V. und Landesverband Ber- allem ihre Anstrengungen zu würdigen. lin der Gewerkschaft Erziehung und Wissen- schaft den Mete-Ekşi-Fonds gegründet. wollen wir junge Menschen auszeichnen, die etwas für das friedliche Zusammenleben von Jugendlichen unter• schiedlicher nationaler und Auslöser dafür war unser Entsetzen darüber, kultureller Herkunft tun. Damit wollen wir nicht dass Mete Eksi, den alle im Türkischen Eltern- nur die ihnen gebührende gesellschaftliche verein als engagierten, hilfsbreiten jungen Mann Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wir kannten, bei einer alltäglichen Auseinanderset- hoffen vor allem, dass die Medien den Blick zung zwischen deutschen und türkischen Ju- stärker auf die positiven Beispiele lenken, wenn gendlichen, in die er schlichtend eingriff, ums wir diese auszeichnen. Leben gekommen war. Wir sahen in der aufge- heizten Stimmung in der Stadt die Ursache da• Bisher hat der Mete-Ekşi-Fonds rund 70 Projekte, die in seinem Sinne gehandelt haben, für, dass ein Funke reichte, um unter Jugendli- ausgezeichnet. Das reicht sicher nicht, um das chen tödliche Gewalt zu entfesseln. Mit dem Leben in dieser Stadt in friedliche Bahnen zu Me- te-Eksi-Preis wollten wir dem gemeinsam lenken. Wir Erwachsenen sind die Hauptverur- etwas entgegensetzen. sacher von Minderwertigkeitsgefühlen, Perspek- tivlosigkeit und Gewalt. Nur zu wenige von uns Fremdenfeindlichkeit und Jugendgewalt neh- eignen sich als Vorbilder für Heranwachsende. men auch heute noch in den Medien breiten Deshalb wollen wir unser Bemühen weiterfüh- Raum ein. Vergleicht man die Masse der Schlag- ren, jugendlichem Engagement zu mehr öffentli- cher Anerkennung zu verhelfen und auch künf- zeilen, die eine Gewalttat oder die Zustände an tig junge Menschen für ihren herausragenden einer „Ghettoschule― auslösen mit den Beiträ- Einsatzes für ein friedliches, respektvolles Zu- gen über beispielhafte Projekte kann man nicht sammenleben in Berlin mit dem Mete-Eksi-Preis von einem angemessenen Verhältnis reden. Wir auszeichnen. wollen den negativen Schlagzeilen über Gewalt und Fremdenfeindlichkeit nicht das Feld über- Der Preis wird nach entsprechenden Aufrufen in lassen. der Öffentlichkeit, insbesondere an den Schulen und Jugendeinrichtungen durch ein Kuratorium ausgewählt. Wir wissen, dass das Miteinander von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft Somit hat das Kuratorium des „Mete-Ekşi- im Berliner Alltag überwiegend unkompliziert Foods― im 2015 als Preisträger ausgewählt: verläuft. 1.Preis Teltow- Grundschule Wir erleben dies in Schulen, Jugendeinrichtun- VfB Hermsdorf e.V. / Turnverein Waidmannslust e.V gen, im Wohnumfeld. Doch dieses friedliche Le- ben ist keine Schlagzeile wert. Es wird durch Anerkennungspreis die gewalttätigen Ereignisse in der öffentlichen Johanne- Eck-Schule (Integrierte Sekundarschule) Wahrnehmung in den Hintergrund gedrängt. In diesem Jahr besteht Mete-Eksi-Fonds 25 Jahre. Der Fonds vergibt jährlich einen Preis in Höhe von 3000€ Gegenwertig bereiten wir mit der GEW deshalb eine Jugendliche oder Jugendgruppen, die sich für ein friedliches, Veranstaltung vor, wo wir die Geschichte Revue passieren tolerantes und gleichberechtigtes Zusammenleben aller lassen wollen. Selbstverständlich werden dazu Jugendlichen, ungeachtet ihrer nationalen, kulturellen seinerzeitigen Initiatoren eingeladen. Unterschiede einsetzen. Damit wollen wir nicht nur die ihnen gebührende gesellschaftliche Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wir hoffen vor allem auch, dass die Medien den Blick Stärker auf die positiven Beispiele richte, wenn wir diese mit der Vergabe des Mete-Eksi-Preises würdigen. Junge Menschen brauchen Vorbilder; Erwachsene aber auch Gleichaltrige, mit denen sie sich identifizieren können. Mete-Ekşi konnte seinen Plan, der zugleich sein Traum war, eine große Fete für Jugendliche unterschiedlicher Herkunft nicht mehr umsetzen. Aber andere 2.7. Projekt “Elternlotsen”
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 2121 Um die Bildungspartnerschaft mit den Eltern vor Ort zu stärken und damit die Bildungschancen der SchülerInnen zu erhöhen, wurde im Rahmen des Bonus-Programm an der Carl- von-Ossietzky Gemeinschaftsschule dieses Projekt gestartet. An 20 Wochenstunden ist eine Mitarbeiterin (Zuhal Akkaya) beauftragt, die zwischen Schule und Verein vertraglich geregelten Projektziele in der Schule umzusetzen. Das sind zusätzliche Informationen der Eltern über Beteiligungsrechte und -pflichten; . Mitgestaltung von Klassenelternabenden und Elternsprechtagen . von besonderen Informationsveranstaltungen der Schule für Eltern Begleitung der Arbeit der Gesamtelternvertretung GEV; Unterstützung des pädagogischen Personals der Schule zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Eltern; zusätzliche Hilfestellung für Eltern bei verhaltensauffälligen Kindern (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schule; Maßnahmen des Jugendamtes u.ä;. Unterstützung und Kooperation mit den Sozialpädagogen der Schule bei Hausbesuchen ( bei gefährdeten/schwierigen Einzelfällen); organisatorische Unterstützung und ergänzende strukturelle Steuerung der Förderbedarfe –BuT- der SchülerInnen und des Nachhilfeangebotes des Vereins direkt vor Ort in der Schule. Die Ziele des Projektes lassen sich wie folgt umschreiben: Stärkung der Elternkompetenz Ermöglichung von Partizipation; Schaffung und Etablierung von Bildungspartnerschaften zwischen Familien und Fachkräften; Netzwerkbildung; Eltern sollen zu kompetenten Mitgestaltern der schulischen Erziehungsarbeit werden, Arbeit mit der Schule, nicht gegen die Schule, Vermittlung der Eltern bei entsprechender Notwendigkeit an Sozialdienste und Fachkräfte; effektive Nutzung aller Ressourcen zur Sicherung des Bildungserfolges. Das Projekt wird auch in 2016 weitergeführt, aber es bedarf einer personellen Änderung, das Zuhal Akkaya nicht mehr für den Verein tätig ist
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Finanzbericht 3 Finanzierung 3.1 Finanzjahresbericht BERLİN - BRANDENBURG TÜRK VELİLER BİRLİĞİ`NİN 2015 Yılı Mali Raporu ve Mali Bilgileri ( 2015 Finanzjahresbericht des Türkischen Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V.) Berlin - Brandenburg Türk Veliler Birliği`nin (TEVBB) 2015 yılı mali raporunun rakamsal boyutunu aşağıda sunuyoruz. Gelirler Giderler Fark 2015 Mali Yılı Einnahmen [€] Ausgaben [€] Differenz [€] 1. Veli Aktif Proje Hesabı Veli Aktif Projektkonto 87.215,06 € 81.534,88 € 5.680,18 € Übertrag vom 31.12.2014 : 3.473,84 € 2. Küçük Kurbağa Yuvası Kita Kleiner Frosch Konto 496.099,15 € 452.888,28 € 43.210,87 € Zuwendungskonto 454.147,96 € 444.654,28 € 9.493,68 € Elternbeitragskonto 16.938,92 € 8.234,00 € 8.704,92 € Kita Gründungskonto 25.012,27 € 0,00 € 25.012,27 € Übertrag Zuwendungskonto : 10.817,88 € Übertrag Elternbeitragskonto : 5.254,92 € vom 31.12.2014 3. TEVBB Dernek Hesabı TEVBB Vereinskonto 38.280,03 € 32.176,06 € 6.103,97 € Übertrag vom 31.12.2014: 554,49 € 4. SAZ Proje Hesabı 21.210,04 € 20.171,51 € 1.038,53 € SAZ Projektkonto Übertrag vom 31.12.2014: 4.127,06 € 5. BuT Hesabı 57.765,73 € 55.944,87 € 1.820,86 € Bildungs-und Teilhabe Paket Übertrag vom 31.12.2014: 6.726,43 € TOPLAM / Summe [€] = 700.570,01 € 642.715,60 € 57.854,41 €
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Finanzbericht 3.2 Bericht der Kassenprüfer/innen Wird nach der Verlesung wäh- rend der Mitglieder- versammlung ausgeteilt!
Tätigkeitsbericht 2015 |Schulussword 4 Anhang 4.1 Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 31. OLAĞAN GENEL KURULA ÇAĞRI Einladung zur 31. ordentlichen Mitgliederversammlung Değerli Üyemiz, Sehr geehrtes Mitglied, Sizleri tüzüğümüzün 6.3 maddesi gereği birliğimizin merkez binasında yapılacak olan 31. olağan genel kurula davet ediyoruz. wir laden Sie/Euch gemäß § 6.3 der TEVBB Satzung herzlich zur 31. ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Yer / Ort: Berlin – Brandenburg Türk Veliler Birliği Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg Oranienstr. 34, 10999 Berlin Tarih / Datum: 16.04.2016 Cumartesi günü saat 14.00 Samstag, 16.04.2014, 14.00 Uhr GÜNDEM / Tagesordnung: 1. Açılış ve yoklama / Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Vefat eden üyelerimiz için saygı duruşu / Gedenkminute für verstorbene Mitglieder 3. Derneğimize uzun yıllar hizmet veren üyelerimize onur belgelerinin verilmesi / Ehrung verdienter Mitglieder für ihr langjähriges Entgagement 4. Divan Seçimi / Wahl der Versammlungsleitung 5. Yönetim kurulunun çalışma ve mali raporlarının sunulması / Tätigkeits- und Kassenbericht des Vorstands 6. Denetim kurulu raporunun sunulması / Prüfungsbericht der Kassenprüfer/innen 7. Raporlar üzerine tartışma / Diskussion über die Berichte 8. Yönetim kurulunun aklanmasının oylanması / Entlastung des Vorstands 9. Yeni yönetim kurulunun seçimi / Wahl des neuen Vorstands 10.Yeni denetim kurulunun seçimi / Wahl der neuen Kassenprüfer/innen 11.Tüzük değişiklikleri ( eke bakınız ) / Satzungsänderungen ( siehe Anlage ) 12.İstek ve öneriler / Wünsche und Anregungen Yukarıda belirtilen tarihte, genel kurulumuzda buluşmak üzere saygı ve sevgilerimizi iletiyoruz. Mit freundlichen Grüßen Berin Arukaslan Yönetim Kurulu Başkanı / Vorstandsvorsitzende
4.2 aktuelle Satzung mit Beschluss derTätigkeitsbericht Mitgliederversammlung vom 2015 |Schulussword 22.03.2014 Satzung DES TÜRKISCHEN ELTERNVEREINS IN BERLIN UND BRANDENBURG e.V. 1. NAME UND SITZ DES VEREINS 1.1. Der Verein trägt den Namen "Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. / Berlin- Brandenburg Türk Veliler Birliği“. 1.2. Der Sitz des Vereins ist Berlin. 1.3. Der Verein ist beim Amtsgericht Charlottenburg-Berlin in das Vereinsregister unter RN: VR 8680 B eingetragen. 1.4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. ZIELE DES VEREINS Ziel des Vereins ist es: 2.1. zur Lösung der Probleme unserer Kinder und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich beizutragen; die Verbesserung ihrer Schul- und Bildungssituation zu fördern und Alternativen zu entwickeln, um einen Beitrag zum gleichberechtigten und toleranten Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft zu leisten, 2.2. dafür zu sorgen, dass die Erziehungsberechtigten an der Lösung der Erziehungs- und Bildungsprobleme unserer Kinder mitwirken und Einfluss nehmen können, 2.3. die notwendigen Aktivitäten zu entwickeln, damit unsere Kinder sowohl die Möglichkeiten und Erfahrungen aus ihrer Herkunftskultur als auch die ihres Umfeldes nutzen können, und somit in physischer und psychischer Gesundheit aufwachsen, zweisprachig/interkulturell erzogen und ausgebildet werden, 2.4. mit türkischen Elternvereinen, die in anderen Bundesländern mit ähnlichen Zielen gegründet wurden, zusammenzuarbeiten, solidarisch mit ähnlichen Organisationen anderer nationaler Herkunft zur Lösung der gemeinsamen Probleme beizutragen. 2.5. Für die Erfüllung der oben genannten Ziele strebt der Verein an, folgende Bereiche abzudecken: - Aufklärungsarbeit für Eltern, LehrerInnen und ErzieherInnen in pädagogischen Fragen - Seminare, Kurse, Versammlungen, Fachtagungen, kulturelle Veranstaltungen, Fortbildungsseminare etc. - Eltern- und Familienberatung - Einrichtungen der Jugendhilfe - Herstellen von Kontakten zu entsprechenden Einrichtungen und Institutionen - Öffentlichkeitsarbeit 2.6. Der Verein kann entsprechend der Satzung und durch Beschluss der Mitgliederversammlung Mitglied in lokalen, bundes- und europaweiten Dachverbänden und Zusammenschlüssen werden sowie Gesellschaften, Fonds und Stiftungen errichten. 3. GEMEINNÜTZIGKEIT 3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 3.2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3.3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs-mäßigen Zwecke verwendet werden. 3.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 4. MITGLIEDSCHAFT 4.1. Jeder volljährige Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte, der sich mit den Zielen des Vereins einverstanden erklärt, kann Mitglied werden. Andere Personen, die die Ziele des Vereins akzeptieren und kein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sind, können ebenfalls Mitglied werden. Auch sie haben aktives und passives Wahlrecht. Ihr Vertretungsanteil in den Organen des Vereins - ausgenommen in der Mitgliederversammlung - darf aber 1/4 nicht übersteigen. 4.2 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand muss über den Antrag innerhalb von einem Monat entscheiden und seine Entscheidung dem/der Antragsteller/in schriftlich mitteilen. Die Person, deren Antrag auf Mitgliedschaft angenommen wurde, wird bei der darauf folgenden Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgestellt. 4.3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. 4.4. Die Mitglieder dürfen den Zielen der Satzung nicht zuwiderhandeln. Mitglieder, die diesem Grundsatz widersprechen oder nach erfolgloser Mahnung mit zwei Jahresbeiträgen im Verzug sind, können auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung
muss dem Mitglied die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu Tätigkeitsbericht nehmen. 2015 Die |Schulussword Ausschlussentscheidung wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied kann dagegen binnen vier Wochen Einspruch einlegen. Über einen Widerspruch des ausgeschlossenen Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung. Meldet sich das Mitglied nicht binnen vier Wochen, endet die Mitgliedschaft. 4.5. Die Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag. 4.6 Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der anderen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages entbunden. Über weitere Ehrungen beschließt die Mitgliederversammlung auf Antrag eines Mitgliedes. Die Namensvorschläge müssen mit der Einladung zur MV verschickt werden. 5. ORGANE DES VEREINS Organe des Vereins sind: a) Die Mitgliederversammlung (MV) (§ 6) b) Der Vorstand (VS) (§ 7) c) Die Kassenprüfer/innen (§ 8) 6. DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG 6.1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Vereins. Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Kalenderjahr im ersten Quartal zusammen. 6.2. Auf der Mitgliederversammlung haben nur die Mitglieder Stimmrecht. Die Mitglieder, die ihre Beiträge auch am Tage der Mitgliederversammlung nicht voll gezahlt haben, dürfen kein Stimmrecht ausüben. Um auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht zu haben, muss ein Mitglied vor der Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft beantragt haben und seine Mitgliedschaft gemäß Artikel 4 der Satzung anerkannt worden sein. 6.3. Der Ort, Tag und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung werden mindestens zwei Wochen vorher vom Vorstand den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Die Berichte des Vorstandes sowie der Kassenprüfer/innen sollen der Einladung beigefügt werden. Ist dies nicht möglich, so sind diese spätestens vor Beginn der Mitgliederversammlung den Mitgliedern in Papierform bereitzustellen. 6.4. Die Mitgliederversammlung wird von einer Versammlungsleitung, bestehend aus einem/r Versammlungsleiter/in, einem/r stellvertretenden Versammlungsleiter/in und einem/r Schriftführer/in geleitet. Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer/innen dürfen nicht zur Versammlungsleitung gewählt werden. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird von dem/r Versammlungsleiter/in unterzeichnet und dem Vorstand übergeben. 6.5. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: a) Die Wahl der Versammlungsleitung b) Festsetzung der Tagesordnung c) Entgegennahme und Diskussion der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen d) Bei Wahl-Mitgliederversammlungen Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes e) Bei Wahl-Mitgliederversammlungen Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen sowie Festlegung der Zahl der Besitzer/innen f) Beschlussfassung über Anträge g) Festlegung des Mitgliedsbeitrages h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen i) Beschlussfassung über Auflösung des Vereines j) Abberufung und Neuwahl des Vorstandes, sofern eine diesbezügliche außerordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 6.8 der Satzung mit dem diesbezüglichen Tagesordnungspunkt einberufen wird. 6.6. Die Wahl-Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Die Wahl- Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/4 der gemäß § 6.2. der Satzung stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, findet sie eine Woche später mit derselben Tagesordnung statt. Diese zweite Versammlung ist mit den Anwesenden beschlussfähig. Die Wahlen werden durch die Versammlungsleitung geleitet. 6.7. Mitgliederversammlungen, auf denen keine Wahlen stattfinden, sind mit den anwesenden und gemäß § 6.2. der Satzung stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig. 6.8. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Falls Belange des Vereins es erfordern oder 20 % der Mitglieder mit schriftlich vorgetragener Begründung und Zielsetzung dies vom Vorstand fordern, ist der Vorstand verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Fordern 20 % der Mitglieder ordnungsgemäß die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, wird diese vom Vorstand innerhalb von vier Wochen einberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, die Einladung
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