Tätigkeits-bericht 2015/2016 - Türkischer Elternverein Berlin ...

 
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Tätigkeits-bericht 2015/2016 - Türkischer Elternverein Berlin ...
TÜRKIS CHE R E LTE RNVE RE IN
IN BE RLIN-BRANDE NBURG e.V.

B E R Lİ N - B R A N D E N B U R G
T Ü R K V E L İ L E R B İR L İ Ğ İ

 Der Verein und seine

                          Tätigkeits-
      Gremien

 Geschäftsstelle des
      Vereins

   Tätigkeitsfelder:
                           bericht
                          2015/2016
    Finanzierung

       Anhang

TEVBB
Oranienstr. 34
10999 Berlin
1.HH 3. OG

Telefon:030 / 614 32 99
Fax: 030 / 615 72 44
Tätigkeits-bericht 2015/2016 - Türkischer Elternverein Berlin ...
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Impressum | 2

Herausgeber
Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V.
Berlin-Brandenburg Türk Veliler Birliği
Oranienstr. 34
10999 Berlin
Telefon (030) 614 32 99
Fax    (030) 614 72 44
E-Mail info@tevbb.de
www.tevbb.de
Vertretungsberechtigter Vorstand: Frau Arukaslan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg in Berlin
Registernummer: VR 8680 B
Finanzamt für Körperschaften I Berlin
Steuernummer:27/678/51342

Gestaltung: P e t e r L i s c h k e / T u r g u t H ü n e r

Bankverbindung:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE38 1005 0000 0670 0117 38
BIC:     BELADEBEXXX

BLZ: 10050000
Konto.Nr.: 0670011738

Berlin, April 2016
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Inhalt | 3

Inhalt
         0   Verein und seine Gremien……………………………..

              0.1 Mitglieder…………………………………….……..
              0.2 Vorstand……………………………………

              0.3 Beisitzer und Ersatzmitglieder
              0.4 Kassenprüfer/innen……………………………

              0.5 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
                  mit Dritten………………………………………….

         1     Geschäftsstelle des Vereins………………………….

               1.1 Personalstruktur
               1.2 Vergütungsstruktur
               1.3 Kooperationspartner

         2     Tätigkeitsfelder………………………………………….
              2.1 Allgemeine Bildungssituationen in Berlin-Brandenburg

              2.2 Projekt Treff-, Kommunikations- und Beratungszentrum

                   für türkische Eltern und Schüler/innen
              2.3 Projekt Veli Aktif-Türkische Eltern gehen in die Schule

              2.4 Projekt SchulArbeitsZirkel—SAZ
              2.5 Kita Kleiner Frosch

              2.6 Der Mete—Eksi—Fonds

              2.7 Projekt Elternlotsen

         3   Finanzierung…………………………………………….

              3.1 Finanzjahresbericht

              3.2 Bericht der
              Kassenprüfer/innen
         4   Anhang…………………………………………………..

              4.1 Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom
                  16.04.2016

         5   Schlusswort
         6   Platz für Notize
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Der Verein und seine Gremien | 5

0        Der Verein und seine Gremien
0.1      Mitglieder
                                                              Vorstandsmitglieder seit 02.09.2014
Mitglieder                                                    Frau Berin Arukaslan, Vorstandsvorsitzende
Einzelpersonen 276                                            Herr Dr.Peter Lischke, stellvertr. Vorsitzender
Ehepartner     100                                            Frau Yeşim Sarı, Schatzmeisterin
                                                              Herr Gerald Speckmann, Schriftführer
Neuanträge     2                                              Frau Sevtap Korkmaz, Mitglied
Austritte      2                                              Herr İrfan Kızgın, Mitglied
Mitgliederversammlungen 2
                                                              Frau Derya Arayan, Mitglied
Mitgliederrundbriefe 2

                                                            0.3       Beisitzer und Ersatzmitglieder
Beitragszahlungen
                                                            Beisitzer
Im Jahr 2015 bei 276 Mitgliedern
                                                            Keine
35 Beitragszahler
= 12,70 %
                                                            Ersatzmitglieder
0.2      Vorstand
                                                            Keine
Sitzungen des Gesamtvorstandes               10

AG-Sitzungen                                 5
                                                            0.4       Kassenprüfer/innen
Sonstige-Sitzungen                           7              Fr. Tülay Usta
                                                            Hr. Hayati Boyacıoğlu
Vorstandsmitglieder                                         Hr. Atamer Erol

seit 22.03.2014
Frau Mehtap Çağlar, Vorstandsvorsitzende                    0.4 Ersatzmitglieder der
              (zurückgetreten am 02.09.14)                  Kassenprüfer/innen
Frau Berin Arukaslan, Stellv. Vorsitzende
                                                            Frau Deniz Seyhun
Herr Dr.Peter Lischke,Schriftführer
Frau Yeşim Sarı, Schatzmeisterin
Herr Gerald Speckmann, Mitglied
Frau Sevtap Korkmaz, Mitglied
Herr İrfan Kızgın, Mitglied
Frau Derya Arayan, Mitglied
                                                            0.5 Gesellschaftsrechtliche Ver-
                                                            bundenheit mit Dritten
                                                            Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin
                                                            Föderation der Türkischen Elternvereine in
                                                            Deutschland e.V.—FÖTED
                                                            Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Geschäftsstelle des Vereins | 6

1       Geschäftsstelle des Vereins

 Der Verein betreibt seine Geschäftsstelle in Berlin in den Räumen in der Oranienstr. 34, in
10999 Berlin-Kreuzberg.

1.1     Personalstruktur                                     1.3       Kooperationspartner
Hauptamtliche:                                                     Gewerkschaft Erziehungs- und Wissen-
1 unbefristete Vollzeitstellen                                       schaft Landesverband Berlin - GEW Berlin
7 unbefristete Teilzeitstellen                                     Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. -
1 befristete Vollzeitstellen                                         MRBB e.V.
4 Befristete Teilzeitstellen                                        Arbeitskreis neue Erziehung e.V. - ANE e.
                                                                    Al-Dar arabischer Frauenverein e.V.
Honorarkräfte:
                                                                    femtec
Inputreferate im Rahmen der Projektar-
beit
20 Personen
     SAZ -Hausaufgaben-Nachhilfe: 13
     BuT – Bildungs -und Teilhabepaket: 14
     Projekte: 3
Ehrenamtliche:
Vorstand (7), Beisitzer (0), Ersatzmitglieder (1),
Kassenprüfer/innen(3),Ersatzmitglieder (1)

1.2     Vergütungsstruktur
Die Vergütung orientiert sich am Besserstel-
lungsverbot des Öffentlichen Dienstes am BAT
bzw. TVL—Land Berlin und unter
Berücksichti- gung der jeweiligen
Zuwendungsbestimmungen Bund und Länder..
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1010
                                                     Immerhin hat sich dieses Bild in Bezug auf die
2 Tätigkeitsfelder                                   Bildungsabschüsse zw. Schüler/innen mit und
                                                     ohne Migrationshintergrund leicht verbessert:
Das Hauptbetätigungsfeld des Vereins ist
seit seiner Gründung im Jahr 1995, durch             Bei        den         Jugendlichen          mit
seine vielfältigen Aktivitäten und Angebote          Migrationshintergrund             (ausländische
- wie das Projekt „Treff-, Beratungs– und
Kommunikationszentrum für                            Schüler/innen)     ist   der     Anteil   ohne
türkischstämmige Eltern, Schülerinnen                Schulabschluss von 18,7 % im Jahr 2008 auf
und Schüler und Multiplikatoren/innen“               14,9 % 2012/2013 zwar gesunken, liegt aber
und durch die flankierende Projekte- die             noch deutlich über der Zahl Jugendliche ohne
Lösung der Erziehungs- und                           Migrationshintergrund. (2012 8,2%). Auch
Bildungsprobleme der Eltern mit                      bezüglich der Erlangens der Hochschulreife
Migrationshintergrund, insbesondere
türkischer Herkunft zu schulischen Fragen.           sind die Unterschiede beträchtlich. Für 2012
                                                     ergaben sich folgende Zahlen: 12,5% der
2.1 Allgemeine   Bildungssituation in Berlin-        Schüler mit Migrationshintergrund schaffen das
                                                     Abitur bzw. die FH Reife, bei Schülern ohne lag
Brandenburg                                          der Anteil bei 18,0%. Gleichwohl ist der Anteil
                                                     von 2008 bis 2012 8,5% auf 12,5% gestiegen.
Es ist mittlerweile unbestritten, dass eine
                                                     Im Ergebnis zahlreiche Analysen und
erfolgreiche      berufliche     und      soziale
                                                     Erhebungen sind offenkundig, dass es unser
gesellschaftliche    Integration    nur   mittels
                                                     Bildungssystem nach wie vor nicht ermöglicht,
optimaler     Bildung möglich ist.      Das gilt
                                                     allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen
insbesondere für Kinder und Schüler/innen mit
                                                     Herkunft einen ihrem Bildungspotentialen
Migrationshintergrund.
                                                     entsprechenden         Bildungserfolg        zu
 Durch die Einführung des Betreuungsgesetzes
                                                     ermöglichen.
im 2013/2014 für Kinder ab 1.Lebensjahr,
wurde auf die Bedeutung der frühkindlichen
                                                     Die Politik ist hier gefordert, endlich ein gut
Bildung reagiert. Im Ergebnis der Umsetzung
                                                     funktionierendes Bildungssystem zu schaffen,
sind die          Betreuungsquoten insgesamt
                                                     was jedoch die Gesellschaft nicht von ihrer
gestiegen. Dennoch lagen 2014 / 2015 die
                                                     Verantwortung entbindet,        kulturelle und
Belegungsquoten          von      Kinder      mit
                                                     humanistische Werte zu vermitteln, die den
Migrationshintergrund unter drei Jahren
                                                     nachfolgenden Generationen helfen sollen, ein
bundesweit mit 17,1 % (Berlin ca.25 %) mit
                                                     anderes Selbstverständnis gegenüber der
deutlich unter denen von Kinder ohne
                                                     Bildung       und      dem        spielerischen,
Migrationshintergrund bundesweit mit 34,6 %
                                                     außerschulischen Lernen zu entwickeln.
( Berlin 55 %) . Als wichtigste Gründe für diese
unbefriedigenden      Situation    lassen    sich
                                                     Gleichwohl hat eine Reihe von gesetzlichen
mangelnde Betreuungsplätze, institutionelle
                                                     Regelungen zu einer weiteren Verbesserung
Barrieren, die Kosten für die Betreuung, nicht
                                                     der Situation geführt mit dem Bildungs- und
ausreichend empfundene Betreuungsqualität
                                                     Teilhabe Paket, und dem am 01.08.2013 in
sowie eine mangelnde interkulturelle Öffnung
                                                     Kraft      getretenen       Gesetz     werden
der Einrichtungen. Ein wesentliches Hemmnis
                                                     Kindergartenplätze nach Vollendung des
war auch die inzwischen als verfassungswidrig
                                                     ersten Lebensjahres bereitgestellt (zuvor war
erklärte Einführung des Betreuungsgeldes für
                                                     dies mit drei Jahren der Fall).
Familien, die Ihre Kinder zu Hause behalten.
Diese Regelung hielt viele Eltern davon ab,
dieses Angebot anzunehmen.
                                                     Nicht zu vergessen ist die grundlegende
                                                     Reform der Sekundarschule: Hauptschulen,
Laut Mikrozensus 2014 haben 34,6 % allen 10-
                                                     Realschulen und Gesamtschulen wurden zu
15 jähriger einen Migrationshintergrund; bei
                                                     einer neuen Schulform, der “integrierten
den 5 jährigen sind es sogar 38,6 %. Auf.
                                                     Sekundarschule“    (ISS) zusammengefasst.
Obwohl              Schüler/innen              mit
                                                     Damit bestehen in der Mittelstufe (Jg. 7-10) nur
Migrationshintergrund ihre Leistungen in der
                                                     noch      zwei      Schulformen,        nämlich
Schule, nicht zuletzt auch im Ergebnis der
                                                     Sekundarschulen     und Gymnasien (plus
neuen Schulreformen verbessern konnten, gibt
                                                     Gemeinschaftsschulen).
es immer noch enorme Unterschiede zu Ihrer
Klassenkameraden                            ohne
                                                     In Berlin (wie in allen anderen Bundesländern)
Migrationshintergrund.         Auch            die
                                                     erfolgt gegenwärtig die Umstellung hin zu
Schulstatistiken          zeigen,           dass
                                                     einem inklusiven Schulwesen. Statt Kinder mit
Chancengleicheid      und     Gerechtigkeit     in
                                                     Benachteiligungen         in     Förderschulen
unserem           Bildungssystem-            trotz
                                                     auszugliedern, sollen sie künftig prinzipiell in
Verbesserungen in den letzten Jahren- weiter
                                                     Regelschulen unterrichtet werden. Gegenwärtig
nicht gewährleitet sind.
                                                     werden in Berlin etwa 30% der Kinder mit
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1111
Benachteiligungen in Regelschulen und ca.                  aufwachsen. Diese Änderung soll
70% in Sonderschulen unterrichtet. Ein Beirat              Eltern erleichtern, Familie und
„Inklusive Schule in Berlin“ hat            eine           Beruf zu vereinbaren. Falls das
Empfehlung       vorgelegt,    wie   in   einem            Kontingent für Härtefälle nicht
mittelfristigen Prozess Inklusion für (fast) alle          ausreicht,        werden        die
Kinder realisiert werden soll.                             Geschwisterkinder              vom
                                                           Kontingent des Losverfahrens
Seit Jahren sehen wir als Türkischer                       „abgezogen“.
Elternverein, dass durch die Umsetzung der             4) Kinder aus dem gleichen Bezirk
zweigliedrigen Schulstrukturreform auch die               werden         bei       Schulwahl
Lehrkräfte vor neue Herausforderungen gestellt            bevorzugt
werden:     Binnendifferenzierter    Unterricht,           Neu ist auch, dass künftig
Heterogenität        der          Schülerschaft,           Bezirkskinder bevorzugt werden,
Ganztagsschulbetrieb und zukünftig auch die                wenn       die     Zweit-      und
Inklusion.                                                 Drittwunschschule
                                                           übernachgefragt ist. Falls ein
Um die Problematik zu verdeutlichen, haben                 Schüler     nicht     an    seiner
wir die Regelungen im Berliner Schulgesetz mit             Erstwunschschule aufgenommen
den wichtigen Änderungen in den Jahren 2014-               werden kann, hat er an seiner
2015 ergänzt und das Bonus-Programm, BBR-                  Zweit- oder Drittwunschschule
Bildungsberufsreife sowie die eBBR- erweiterte             Vorrang vor anderen Kindern.
Bildungsberufsreife nachfolgend ausgeführt.                Voraussetzung ist, dass er in dem
                                                           Bezirk wohnt, in dem sich die
Die wichtigsten Änderungen im Überblick                    Schule befindet.
lassen sich auch nachlesen im Internet unter:          5) Sprachlerntagebücher              werden
(http://www.rbb-                                          weiterentwickelt
online.de/politik/beitrag/2014/01/loesung-bei-             Dadurch soll in den Kindertagesstätten
streit-um-schulgesetz-in-sicht.html):                      die Sprachförderung der deutschen
                                                           Sprache verbessert werden. Die
   1) Neue Regeln für die Sprachförderung                  Sprachlerntagebücher, in denen die
       Sollten Eltern sich weigern, ihre Kinder            Erzieher die Entwicklung der Kinder
       am verpflichtenden Sprachtest, oder -               dokumentieren,        um      rechtzeitig
       falls dann erforderlich - der darauf                Förderbedarfe zu erkennen, werden
       folgenden Sprachförderung teilnehmen                weiterentwickelt, vor allem der Teil für
       zu lassen, droht eine Geldstrafe. Bis zu            die Kinder unter drei Jahren wird
       2.500 Euro sind möglich. Ein klärendes              ausgebaut. Zudem ist vorgesehen,
       Gespräch mit den Eltern soll aber                   dass die Sprachlerntagebücher ab
       weiterhin der erste Schritt sein, das               August mit dem Einverständnis der
       Bußgeld ist dann das letzte Mittel.                 Eltern an die jeweilige Grundschule der
                                                           Kinder weitergegeben werden können.
   2) Aufnahmeverfahren            für      das
      Gymnasium                                        6) Auslandaufenthalte sollen für
       Wenn       ein     Sechstklässler                  Schüler erleichtert werden
       einen Notendurchschnitt von 3,0                     Diese Regelung soll jenen
       oder schlechter hat, darf er                        Schülern entgegenkommen, die
       künftig nur dann an einem                           die ganze zehnte Klasse im
       Gymnasium angemeldet werden,                        Ausland verbringen wollen und
       wenn die Familie vorher ein                         deshalb nicht den Mittleren
       Beratungsgespräch in einem                          Schulabschluss (MSA) ablegen
       Gymnasium absolviert hat. Von                       können. Ihnen wird gestattet,
       dieser Änderung erhoffen sich                       ohne MSA in die gymnasialen
       Bildungsverwaltung und CDU,                         Oberstufe zu gelangen. Wer das
       dass     weniger     Kinder      am                 1.      Semester       erfolgreich
       Probejahr scheitern.                                abschließt, hat automatisch den
   3) Geschwisterkind                                      MSA.
       Geschwisterkinder      sollen     in            7) Gesundheitsuntersuchungen
       weiterführenden            Schulen                  Dem verstärkten Zuzug von
       bevorzugt aufgenommen werden.                       Kindern aus dem Ausland ist eine
       Diese Regelung soll auch für                        weitere      Ergänzung        des
       Kinder gelten, die gar nicht                        Schulgesetzes geschuldet: Wenn
       miteinander     verwandt       sind.                es sich um schulpflichtige Kinder
       Entscheidend ist, dass sie                          handelt,    müssen     sie    sich
       gemeinsam in einer Familie                          spätestens drei Monate nach
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1212
     Beginn des Schulbesuchs von                       Euro) in die Lage zu versetzen, mit
     einem Schularzt untersuchen                       kreativen Ideen eigenverantwortlich neue
     lassen.                                           Wege zu gehen oder Bewährtes
8) Gründung                       freier               aufzubauen.
    Allgemeinbildender Schulen                         Die Öffnung der Schule in den sie
     Neugeregelt       werden      soll   die          umgebenden Sozialraum ist nicht nur
     Finanzierung        freier      Schulen,          sinnvoll ist auch im Schulgesetz so
     insbesondere Neugründungen durch                  verankert.           Damit            wird
     bereits agierende Träger. Das Land                Arbeitszusammenhänge,
     Berlin will sich absichern, dass diese            Bildungsübergänge zw. Kitas und
     Träger neue Schul-Ableger auch                    Grundschulen,       Grundschulen       und
     tatsächlich langfristig betreiben und             weiterführenden     Schulen     und     die
     nicht nur (aus finanziellen Gründen) als          Einrichtungen der Jugendhilfe in den
     Gründer einspringen.                              Bildungsverbünden mehr ausgebaut,
   Derzeit       werden       Neugründungen            was         bereits      mit        vielen
   unterschiedlich gefördert - je nachdem,             Bildungseirichtungen realisiert wurde.
   ob es sich um die Schule eines neuen                Wir konnten im Rahmen dieses
   Trägers oder eines bereits bewährten                Programms ein “ Elternlotsenprojekt „ mit
   Trägers handelt. Eröffnet ein neuer                 der CvO- Gemeinschaftsschule im Jahr
   Träger in Berlin eine Schule, muss er bis           2014 starten.
   zum Einsetzen der öffentlichen Ko-
   Finanzierung mindestens               drei      11) eBBR, BBR Erweitert
   Jahre und höchstens bis zum Abschluss               Berufsbildungsreife und
   des ersten Jahrgangs warten.                        Berufsbildungsreife
   Anders sieht es bei sogenannten                 Diese Schulabschlüsse werden an den
   bewährten Trägern aus, die bereits in           Integrierten Sekundarschulen (ISS) nach
   der Hauptstadt anerkannt sind. Dazu             der 9. und 10. Klasse am Ende des
   zählen die Mitglieder der Berliner              Schuljahres gemacht.
   Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier       Für BBR gibt es auch
   Trägerschaft (AGFS). Sie erhalten in der        Mindestanforderungen bei den
   Regel sofort öffentliche Gelder für den         Jahrgansnoten. Anstelle einer Prüfung
   Betrieb einer weiteren Schule.                  nehmen die Schüler/innen für diesen
                                                   Abschluss an vergleichenden Arbeiten teil.
9) Gründung freier Berufsbildender                 Wer die BBR nach der 9. Klasse nicht
    Schulen                                        geschafft hat, rückt trotzdem in die Klasse
     Wollen bewährte Schulträger eine              10 und kann sie dort durch erfolgreiche
     neue Berufsschule oder auch nur               Teilnahme an den vergleichende Arbeiten
     ein neues Fächerprofil an einer               erreichen. Auch die Teilnahme an
     bestehenden          Berufsschule             MSA/eBBR – Prüfung möglich; bei Erfolg
     gründen, sollen die Lehrinhalte in            können dadurch wieder alle Abschlüsse
     Zukunft       dem      Berufsfeld             erreich werden.
     zugeordnet werden können, in
     dem der Träger auch bislang tätig
     ist. Erschließt der Träger neue
     Berufsfelder, hat er keinen
     Anspruch auf staatliche Ko-
     Finanzierung.
10) Das Bonus-Programm
   Unterstützung der Schulen in schwieriger
   Lage:
   Das Ziel ist, die Schulen mit
   zusätzlichem Geld (100.000-110.000
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1313

2.2       Projekt „Treff, Kommunikations- und Beratungszentrum für
türkische
Eltern und Schüler/innen―
Das Projekt „Treff, Beratungs- und Kommunikationszentrum für türkische Eltern und Schüler/innen“
wurde auch im Jahr 2015/2016 fortgesetzt. Das Projekt wurde nach der Ausschreibung im Oktober 2015 bis
2018 verlängert. Die    Beratung für ratsuchende Eltern und Schüler/innen in Schulfragen und
Konfliktfällen wurde dienstags von 14.00 – 18.00 (offene Sprechstunde), mittwochs von 10.00 –
12.00     (telefonisch)   und     nach     Vereinbarung
durchgeführt.
In den folgenden Tabellen wird die Gesamtzahl der Beratungen nach Themen, Bezirken und
Geschlecht aufgeschlüsselt.
Themen der Beratung und deren Häufigkeit:

Grundschule (Anmeldung, Einschulung)                                                                                          28

Hausaufgaben- und Nachhilfe                                                                                                 80

Wiederholung der Klasse                                                                                                       18

Übergang zu den weiterführenden Schulen / Die neue Integrierte Sekundarschule                                                 52

Probezeit / MSA                                                                                                               30

Schulwechsel / Schulzweigwechsel                                                                                              20

Schulabschluss erreichen bzw. nachholen                                                                                       18

Sonderpädagogischer Förderbedarf                                                                                              15

Lern-/Leistungsschwierigkeiten / Leistungsbeurteilung / Konzentrationsprobleme                                                18

Berufsvorbereitung, Berufsorientierung, Maßnahmen, OSZ                                                                        25

Bußgeld / Schuldistanz                                                                                                            5

Erziehungs- u. Ordnungsmaßnahmen / Verhaltensschwierigkeiten / AD(H)S                                                         18

Konflikte zwischen Schule/Erziehern und Eltern/Schülern                                                                       30

Konflikte / Gewalt zwischen Schülern                                                                                          10

Konflikte zw. Eltern                                                                                                              4

Gewaltvorfälle zw. Kindern u. Eltern                                                                                              2

Erziehungsfragen / Familienprobleme                                                                                           15

Angebote für Eltern (Erziehungs- u. Familienhilfe, Elternseminare, u. ä.)                                                         6

Psychologische Hilfe                                                                                                          15

Kinder zw. BRD und TR / Aufenthaltsfragen                                                                                     15

Formalitäten (Befreiung vom Unterricht, Beschwerde über Unterrichtsausfall)                                                   10

Diskriminierung                                                                                                               10

Motivierung der Eltern zu Veranstaltungen                                                                                    10

Informationsfragen                                                                                                            15

Zweisprachige Erziehung                                                                                                           8

Kita-Wechsel                                                                                                                      5

Deutsch lernen / Deutschkurs                                                                                                  20
BuT—Bildungs– und Teilhabepaket                                                                                             105

Sonstige / Allgemeine soziale Beratung                                                                                        40

                                                                                                             Gesamt         616
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1414

Die unter „Sonstiges / Allgemeine Beratung― genannten Themen waren Fragen zu den Möglichkeiten
der Freizeitgestaltung („Wo finde ich Saz-Unterricht?―), zu Deutschkursen für Kinder und Erwachsene,
zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit, zu Fragen des Studiums, zu Missständen an
Schulen (langer Schultag und schlechte bzw. keine Mittagsversorgung), zu rechtlichen Gegebenheiten
(„Die Erzieherin möchte eine Unterschrift, darf sie das?―), zur Klassenfahrt sowie Anfragen zu den Ar-
beitsfeldern des TEVBB und zur Form der Elternkooperation.
Bezirke der Schulen

Charlottenburg-Wilmersdorf             10

Friedrichshain-Kreuzberg              255

Pankow                                  3

Mitte                                  55

Neukölln                              155

Reinickendorf                          21

Steglitz-Zehlendorf                    12

Spandau                                10

Tempelhof-Schöneberg                   38

Treptow-Köpenick                        0

Außerhalb Berlin                       12

Unbekannt                              45

                             Gesamt   616

Kontaktaufnahme
Persönlich                            301

Telefonisch                           315

Weiblich                              445

Männlich                              171

Ohne Angabe

                   Gesamt             616

Das Beratungsangebot wurde größtenteils von Familien türkischer Herkunft genutzt, aber auch von
Lehrer/innen und Lehrern, Elternvertreter/innen, Erzieher/innen, Sozialpädagoginn und Sozialpäda-
gogen und anderen Fachkräften des Erziehungs- und Bildungsbereichs in Anspruch genommen.

Eine Zusammenarbeit fand statt mit den schulpsychologischen und den sozialpädagogischen Diens-
ten, den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten der Bezirke, den Schulen, dem Arbeitskreis
Neue Erziehung e.V.(ANE), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (dpw), der Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft (GEW), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Nachbarschaftshaus Kotti e.V., der Bera-
tungsstellen für junge Menschen mit Migrationshintergrund im beruflichen Bereich, mit dem Türki-
schen Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB), mit der Föderation der türkischen Elternvereine in
Deutschland (FÖTED), mit der türkischen Gemeinde Deutschland (TGD) und Berlin (TGB), mit der
TDU, mit DITIB sowie der offiziellen Vertretung der Türkei und mit dem Erziehungsattaché des Gene-
ralkonsulats der Republik Türkei.
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1515

    2.3 Projekt Veli Aktif– Türkische
    Eltern gehen in die Schule
Mit dem Projekt haben wir erneut an der Ausschreibung           Das Projekt "Veli Aktif" nutzt Eltern als eine
des Senates teilgenommen. Auch wenn wir eine                    be- deutende Ressource für Schulen. Ziel der
erhebliche finanzielle Kürzung erleiden mussten,                Maßnahme ist es, eine stärkere Präsenz von
konnten wir unsere Arbeit auch im Jahr 2015 mit                 Eltern mit Migrationshintergrund in der Schule
verringerten Mitteln fortsetzen. Das Projekt ist bis Ende       zu erreichen und Missverständnisse im
2018 bewilligt worden. Nach einem Gespräch mit der              Schulalltag,
Bildungssenatorin streben wir eine feste Finanzierung
aus dem Bildungshaushalt an.                                    insbesondere zwischen der Schule und Eltern
                                                                zu beheben. Im weitesten Sinne soll die
    Information und Beratung für                                interkulturelle Kompetenz aller Beteiligten
                                                                genutzt und gefördert werden Die Erfahrungen
        Eltern,                                                der Migrantenorganisationen werden in das
                                                                Projekt eingebracht.
        Schülerinnen und Schüler,
                                                            Elternbeteiligung
        Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
                                                            Die meisten Schulen beklagen die mangelnde
    Ziel des Projektes ist es, Eltern mit                   Präsenz und das mangelnde Interesse von
                                                            Eltern am Schulalltag ihrer Kinder. Gleichzeitig
    Migrationshintergrund, insbesondere Eltern
                                                            geste- hen Lehrer/innen Unsicherheiten im
    türkischer Herkunft zu motivieren und zu                Umgang
    unterstützen, sich aktiv am Schulleben zu               mit den Eltern von Schüler/innen nicht deut-
    beteiligen.                                             scher Herkunftssprache ein. Dabei schlägt die
                                                            Tatsache negativ zu Buche, dass es selbst an
    Das Projekt wird vom Beauftragten des Senats            Schulen in Ballungszentren und einer Mehrheit
    von Berlin finanziert.                                  an Schüler/innen nicht deutscher Herkunfts-
                                                            sprache nur in Ausnahmefällen auch Personal
    Das Projekt wird an den folgenden                       mit Migrationshintergrund gibt.
                                                            Oft zeigt sich, dass Kommunikationsschwierig-
    Schulen durchgeführt:
                                                            keiten und wenig ausgeprägte interkulturelle
                                                            Kompetenzen – auf beiden Seiten- eine besonders
             Rosa-Parks-Grundschu                          große Barriere zwischen Eltern und der Schule
             Aziz-Nesin Grundschule                        bilden. Eltern fühlen sich nicht oft nicht verstanden
             Carl v.Ossieetzky(Gemeinschaftsschule)        oder wertgeschätzt und auf der anderen Seite
                                                            fühlen Lehrer/innen sich unter
                                                            Leistungsdruck gesetzt und mit der Vielzahl
                                                           der von Alltagsproblemen in der Schule allein
              Robert-Koch-Gymnasium
                                                            gelassen.
             Graefe Schule Integrierte Sekundarschule

    Um Eltern über Ihre Pflichten und Aufgaben in
    der Schule besser informieren und aufklären zu
    können, werden u. a. folgende Informationsver-          Ziele
    anstaltungen direkt an den fünf oben
    genannten Schulen organisiert und                          Kommunikation zwischen Elternhaus und
    durchgeführt:                                           Schule, die von beiden Seiten als erfolgreich be-
                                                            wertet wird und in konkreten Projekten umge-
                                                            setzt wird
       Rechte und Pflichten sowie Beteiligungs-
         möglichkeiten nach dem Berliner                     Attraktive Schulangebote für Eltern konzi-
         Schulge- setz (BSCHulG)                            pieren und umsetzen
        Födermöglichkeiten nach dem BSchulG                   Interkulturelle Kompetenz aller Akteure wei-
        Leistungskontrolle und Hausaufgaben                terentwickeln
        Sonderpädagogischer Förderbedarf                      Interkulturelle Elternarbeit als Kernaufgabe
        Übergang zu den weiterführenden Schulen            der Schule festschreiben
        Erziehungs– und Ordnungsmaßnahmen
        Pubertät
       Soziale Netzwerke, Mediennutzung Chan-
         cen und Gefahren, Cybermobbing
        Das Probejahr und Bestehenskriterien—
         ISS und Gymnasium
        BuT- Das Bildungs- und Teilhabepaket
        Gesunde Ernährung
       Schulanfangsphase und das jahrgangs-
         übergreifendes Lernen
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1616

 2.4      SchulArbeitsZirkel (SAZ)
Im Rahmen unseres SchulArbeitsZirkels (SAZ) wurden die bewilligten Zuschüsse ausschließlich für die Betreuung der
Schüler/innen und deren Eltern verwendet. Die Schüler/innen wurden von unseren Nachhilfelehrer/innen, Förderlehrer/innen,
studentischen Aushilfskräften und Förderlehrer/innen, im offenen Bereich betreut. Die Betreuung der Schüler/innen fand
ausschließlich in unseren Vereinsräumen statt und wurde, wie im letzten Jahr, fünf Tagen in der Woche gewährleistet. Somit
konnten wir im Haushaltsjahr 2015 die Betreuung vom 05.01.2015 - 20.12.2015 sicherstellen. Die Vergütungen der eingesetzten
Lehrkräfte wurden aus den Mitteln unseres Dachverbandes Patitätische, der DKL, Elternbeiträgen und aus den Eigenemitteln des
Vereins unterhalten. In diesem Jahr konnten wir für Lehrkräfte auch einen Stundensatz in Höhe vom 10,00 € für eine
Unterrichtsstunde bezahlen. Die Anpassung der Vergütung haben wir im letzten Jahr vornehmen müssen. Die Aufsicht der
Schüler/innen konnte zusätzlich zum Teil mit den AGH-MAE- Kräften-(Mehraufwandsentschädigung) gewährleitet werden.

Die Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen erfolgte dabei nach dem Selbstverständnis „Hilfe zur Selbsthilfe“. Bei der
Bewältigung ihrer schulischen Aufgaben wurden die Schüler/innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Stärken und
Schwächen gezielt zum selbständigen Lernen angeleitet. Das selbständige Lernen ist immer wieder ein Thema sowohl für die von
uns betreuten Jugendlichen als auch für deren Eltern. Offenbar werden den heranwachsenden Generationen in den institutionellen
Bildungseinrichtungen diese Techniken nicht ausreichend beigebracht.

Im Haushalsjahr 2015 sind insgesamt 15 Schüler/innen aus den Grundschulen, 50 Schüler/innen aus Sekundarstufe I bzw.
Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen jeweils fünf Tagen in der Woche 36 Wochen im Jahr betreut worden. Die Mehrzahl
unserer Schüler/innen besuchten Grundschulen, Schulen der Sek I sowie Gymnasien in Friedrichshain - Kreuzberg. Doch auch
aus anderen Stadteilen kamen Schüler/innen in unseren Schulaufgabenzirkel. Die Frequentierung des SAZ lag bei ca. 20 - 25
Schüler/innen pro Tag, die sich jeden Tag verpflichtend in die Anwesenheitsliste ein- und austragen müssen. Bei den
Schüler/innen, die mehr als zwei Wochen unentschuldigt bei den Kursen und Nachhilfeangeboten nicht teilnehmen, werden die
Eltern informiert und gegebenen Falls ein pädagogisches Gespräch geführt.

Im Zuge der Schulstrukturreformen in Berlin erhöhten sich die Anzahl der Ganztagsgrundschulen und sämtliche
Gemeinschaftsschulen sowie die ISS- Integrierte Sekundarschulen -, sodass sie die Ganztagsbetreuung aufgenommen haben.
Entgegen unseren Erwartungen suchten nach wie vor viele Eltern mit Migrationshintergrund für ihre Kinder Nachhilfe bzw.
Hausaufgabenbetreuung, um rechtzeitig die Lerndefizite ihrer Kinder zu kompensieren. Somit ist die Nachfrage nach den
Förderkursen weiterhin sehr groß. Unsere Betreuungszeiten von 14:30- 18:00 Uhr werden von dieser Zielgruppe der
Schüler/innen sehr gut angenommen.
Im offenen Bereich der Hausaufgabenhilfe wurden die angemeldeten Grundschüler auch fünf Tage in der Woche hauptsächlich in
der Zeit von 14:30-16:00 Uhr betreut.

Meistens wurden die Schüler/innen aus den Sekundarschulen und Gymnasien in der Zeit von 15:45 - 18:00 Uhr betreut. Die
angegebenen Zeiten sind Kernzeiten für die einzelnen Schularten, diese Zeiten wurden für alle Schüler/innen flexibel gehandhabt.
D.h. die jeweiligen Schüler durften auch in den Zeiten, wie die übrigen Schüler sich in den Räumlichkeiten aufhalten und sich
gegenseitig helfen und anleiten lassen.

Auch in diesem Schuljahr wurden erneut Kurse für unsere Schüler/innen „Probezeit – Schüler/innen der 7. Gymnasialklassen“
und der „Mittlere Schulabschluss (MSA) – Schüler/Innen der 10. Klassen“ eingerichtet. Im Sinne einer ganzheitlichen Förderung
haben wir unsere Förderkurse von Schulbeginn an gestartet. Wir haben zum Schulbeginn bei dem lokalen Radiosender „Metropol
FM“ und bei den türkischsprachigen Zeitungen unsere Kursangebote platziert. Eltern und Lehrkräfte in den Schulen, die mit
verbindlichen Kooperationsverträgen mit dem Tevbb zusammen arbeiten, wurden in den ersten Elternabenden schon auf diese
zusätzlichen Förderangebote hingewiesen. Damit konnten wir schon nach wenigen Wochen nach Schulbeginn die bei uns
angemeldeten Schüler/innen fördern.

Im SAZ beschränkte sich die Betreuung unserer Schüler/innen nicht nur auf die Hausaufgabenhilfe. In den Ferien boten wir
verschiedene Möglichkeiten zur gemeinsamen Freizeitgestaltung an.
An diesen Möglichkeiten nahmen insbesondere Schüler/innen aus sozioökonomisch schwachen Familien teil. Für viele unsere
Schüler/innen entwickelte sich unser Hausaufgabenzirkel (SAZ) auch zu einem Ort des gegenseitigen Respekts und der Hilfe. Die
dadurch entstandene Vertrauensatmosphäre ermöglicht es vielen Schüler/innen nicht nur schulische sondern auch
außerschulische, persönliche Anliegen, Fragen und Probleme zur Sprache zu bringen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Wir haben, wie jedes Schuljahr, unsere Elterninformationsabende für die Eltern, Schüler/innen, die den offenen
Hausaufgabenbereich und den Förderkursbereich besuchen, veranstaltet. Die Elternbeteiligung an den Infoabenden war relativ
sehr groß, wobei viele Schulen sich über mangelnde Präsens und Interesse der Eltern an den Klassenelternabenden beschweren.
Wir haben sie nach dem Einführungselternabend über unsere Angebote informiert und die Erwartungen der Eltern abgefragt.
Dabei wurden unsere Angebote an Elterninfoveranstaltungen als Liste ausgehändigt, um die Wünsche und Erwartungen der neuen
Generation von Eltern festzustellen. Nach der Auswertung der Fragebögen konnten wir zum Teil unsere Angebote erweitern und
nach dem Schulkalender für sie anbieten
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1717
 2.5     Kita Kleiner Frosch

Inhalt

1.   Team
2.   Belegungssituation
3.   Sprachenverteilung
4.   Qualitätsentwicklung und Fortbildung
5.   Elternarbeit
Team

Geschäftsführer
     Gerald Speckmann
Leitung
    Gabi Axenbeck
Team A Laufkrippe/ Schlümpfe (1 bis 3 Jahre)

o Nicole Lüdeke
o Selma Yildiz
o Eliz Usta

Team B Elementarbereich /Rennmäuse und Einsteins (3 bis 6 Jahre)

o Ritvan Celik
o Nükhet Kinavli
o Yeliz Demirel
o Dorina Linke
o Dorothea Illi
Sprachförderkraft
o Gabriele Breukel
Küche und Reinigung
o Mualla Umar
Belegung

Die Belegungssituation im Jahr 2015 war konstant gut. Aufgrund einer langen Eingewöhnungsphase sind wir
erst ab Okt 15 wieder voll belegt. Für das Kitajahr 2016/2017 sind die Aufnahmen neuer Kinder bereits
abgeschlossen. Es gibt eine Warteliste.
Übersicht der Belegungssituation :
Januar         2015        40     Kinder
Februar        2015        40     Kinder
März           2015        40     Kinder
April          2015        40     Kinder
Mai            2015        40     Kinder
Juni           2015        41     Kinder
Juli           2015        41     Kinder
August         2015        38     Kinder
September      2015        39     Kinder
Oktober        2015        40     Kinder
November       2015        41     Kinder
Dezember       2015        41     Kinder

Sprachverteilung
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1818

Zurzeit sind folgende Sprachen in der Kita repräsentiert:

Herkunftssprache                 Absolut                            Prozent

Türkisch                                                       14                                       34
Deutsch                                                         5                                       12
Kurdisch                                                        6                                       15
Arabisch                                                        8                                    19,5
Pakistanisch                                                    1                                      2,5
Nigerianisch                                                    3                                        7
Bulgarisch                                                      1                                      2,5
Russisch                                                        1                                      2,5
Albanisch                                                       2                                        5
                 insgesamt                                     41                                     100

Qualitätsentwicklung

A) Interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm
im November .2015

Evaluation des Aufgabenbereichs B/7
Pädagoginnen und Pädagogen gestalten Übergänge mit Kindern

1) Eingewöhnung
2) Übergang Krippe Elementarbereich
3) Übergang Kita -> Schule

B) Externe Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm

im November 2015 Evaluation Teilabschnitt 3

o Aufgabenbereich 1
Die Gestaltung des alltäglichen Lebens in der Kindertagesstätte ermöglicht Kindern vielseitige Lernerfahrung
o Aufgabenbereich 2
Erzieherinnen unterstützen Kinder, ihre Phantasie und schöpferische Kräfte spielerisch zu entfalten und sich die
Welt in der Entwicklung gemäßen Entwicklung anzueignen
o Aufgabenbereich 4
Räume und Gestaltung bieten vielseitige Bildungsmöglichkeiten

C) Frühe Chancen: Schwerpunkt – Kitas Sprache und Integration
Juli 2011 bis Dez 2015

Schwerpunkt der Kitakonzeption ist der sprachbetonte Förderansatz. Die Sprachförderung bezieht sich auf alle
von den Kindern der Einrichtung gesprochenen Sprachen.
Die Betonung und Förderung der Erstsprachen ist ein ebenso wichtiger Bestandteil unserer sprachbetonten
Pädagogik wie die Förderung der deutschen Sprache.
Die alltagsintegrierte und ganzheitliche Sprachförderung findet in unserer Einrichtung auf spielerischer Basis,
durch Forschen, Beobachtung, Ausprobieren und Experimentieren statt. Projektarbeiten, die sich an den
Themen der Kinder orientieren werden grundsätzlich sprachbetont konzipiert. Durch bewusstes verbales und
nonverbales Begleiten des Alltags motivieren und fördern wir die Kinder erfolgreich in ihrer Sprachentwicklung.
Die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung unseres sprachpädagogischen Konzepts wird seit Juli 2011
durch die Bundesoffensive „Frühe Chancen - Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“ begleitet. Die
sprachbezogene Qualitätsentwicklung der Einrichtung wird in diesem Zeitraum durch eine zusätzliche Fachkraft
für Sprachförderung unterstützt. Eine beratende und weiterbildende Begleitung des Teams zur
alltagsintegrierten Sprachförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Fachkraft. Zu den Arbeitsinhalten
gehört, als wichtiger Baustein, die Beteiligung der Eltern. Dies beinhaltet das Führen von Entwicklungs- und
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1919
Beratungsgesprächen, das Initiieren von Veranstaltungen und die Motivation der Eltern, sich mit eigenen
Vorstellungen in die Sprachförderarbeit der Kita einzubringen Kita.
Das im Rahmen von Frühe Chancen in Qualitätsrunden mit dem Team und der Sprachförderkraft Frau Breukel,
weiterentwickelte Sprachkonzept ist seit Dezember 2014 Teil des pädagogischen Konzepts der Einrichtung.

Das Projekt wird seit Januar 2016 bis Dezember 2019 unter dem Namen „Sprachkitas“ fortgeführt.
Fortbildung und Personalentwicklung 2015

Team
Seminarwünsche
„Erste Hilfe“
durchgeführt am 07.04.2015

Institut Vorstieg
Inhouse Fortbildung
„Sprachförderung und Kreativität/ Methodenseminar“
30.05.2015

Workshop Oktober 2015
Katrin Baiser
„Beobachtungsinstrument Early Excellent /offene Gruppenarbeit“
Reflexion

Einzelfortbildung
1. Nicole Lüdecke
sfbb
Starke Mädchen -Starke Jungen; Geschlechterbewußte Erziehung als Chance für Bildungsprozesse in der
Kita
2. Dorothea Illi
Institut Vorstieg
SINN-voll fördern Grundlagenseminar
07.05-08.05.2015
SINN-voll fördern Aufbauseminar
12.-13.11.2015

Elternarbeit
Wie jedes Jahr war es uns wichtig die Eltern
o in ausführlichen Aufnahmegesprächen über unser pädagogisches Konzept zu informieren
o unsere Pädagogische Arbeit mittels Dokumentationen transparent zu machen
und die Eltern in den Kita- Alltag einzubeziehen.

Veranstaltungen mit den Eltern:
         Gruppenelternabende in allen Gruppen im März 2015 und September 2015
         Themenelternabend Sprachförderung / Vorstellung des neu überarbeiteten Sprachkonzepts der
            Kita durch die Sprachförderkraft
         regelmäßig stattfindende Elterncafés
         Sommerfest in Form eines gemeinsamen Ausflugs zum Britzer Garten
            im Juni 2015
         Entwicklungsgespräche wurden in allen Gruppen, wahlweise in der Kita o. zuhause angeboten
            und durchgeführt.
            Familienbesuche zu Ramadan und Kurban Bayram
         Laternenumzug mit mehreren Kitas, veranstaltet vom QM Moabit Ost
         Weihnachtsfeier mit Weihnachtsmann in den einzelnen Gruppen

n
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 2020
 2.6       Der Mete-Ekşi-Fonds
 Entstehung und Ziele
                                                                  Heranwachsende gehen seinen Weg weiter und es
 1992 haben wir als Türkischer Elternverein Ber-                  liegt an uns, sie dabei zu unterstützen und vor
 lin-Brandenburg e.V. und Landesverband Ber-                      allem ihre Anstrengungen zu würdigen.
 lin der Gewerkschaft Erziehung und Wissen-
 schaft den Mete-Ekşi-Fonds gegründet.                             wollen wir junge Menschen auszeichnen, die
                                                                   etwas für das friedliche Zusammenleben von
                                                                   Jugendlichen unter• schiedlicher nationaler und
 Auslöser dafür war unser Entsetzen darüber,
                                                                   kultureller Herkunft tun. Damit wollen wir nicht
 dass Mete Eksi, den alle im Türkischen Eltern-
                                                                   nur die ihnen gebührende gesellschaftliche
 verein als engagierten, hilfsbreiten jungen Mann
                                                                   Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wir
 kannten, bei einer alltäglichen Auseinanderset-
                                                                   hoffen vor allem, dass die Medien den Blick
 zung zwischen deutschen und türkischen Ju-
                                                                   stärker auf die positiven Beispiele lenken, wenn
 gendlichen, in die er schlichtend eingriff, ums
                                                                   wir diese auszeichnen.
 Leben gekommen war. Wir sahen in der aufge-
 heizten Stimmung in der Stadt die Ursache da•                   Bisher hat der Mete-Ekşi-Fonds rund 70
                                                                 Projekte, die in seinem Sinne gehandelt haben,
 für, dass ein Funke reichte, um unter Jugendli-
                                                                 ausgezeichnet. Das reicht sicher nicht, um das
 chen tödliche Gewalt zu entfesseln. Mit dem
                                                                 Leben in dieser Stadt in friedliche Bahnen zu
 Me- te-Eksi-Preis wollten wir dem gemeinsam                     lenken. Wir Erwachsenen sind die Hauptverur-
 etwas entgegensetzen.                                           sacher von Minderwertigkeitsgefühlen, Perspek-
                                                                 tivlosigkeit und Gewalt. Nur zu wenige von uns
 Fremdenfeindlichkeit und Jugendgewalt neh-                      eignen sich als Vorbilder für Heranwachsende.
 men auch heute noch in den Medien breiten                       Deshalb wollen wir unser Bemühen weiterfüh-
 Raum ein. Vergleicht man die Masse der Schlag-                  ren, jugendlichem Engagement zu mehr öffentli-
                                                                 cher Anerkennung zu verhelfen und auch künf-
 zeilen, die eine Gewalttat oder die Zustände an
                                                                 tig junge Menschen für ihren herausragenden
 einer „Ghettoschule― auslösen mit den Beiträ-
                                                                 Einsatzes für ein friedliches, respektvolles Zu-
 gen über beispielhafte Projekte kann man nicht                  sammenleben in Berlin mit dem Mete-Eksi-Preis
 von einem angemessenen Verhältnis reden. Wir                    auszeichnen.
 wollen den negativen Schlagzeilen über Gewalt
 und Fremdenfeindlichkeit nicht das Feld über-                   Der Preis wird nach entsprechenden Aufrufen in
 lassen.                                                         der Öffentlichkeit, insbesondere an den Schulen
                                                                 und Jugendeinrichtungen durch ein Kuratorium
                                                                 ausgewählt.
 Wir wissen, dass das Miteinander von Kindern
 und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft                     Somit hat das Kuratorium des „Mete-Ekşi-
 im Berliner Alltag überwiegend unkompliziert                    Foods― im 2015 als Preisträger ausgewählt:
 verläuft.
                                                                 1.Preis
                                                                          Teltow- Grundschule
 Wir erleben dies in Schulen, Jugendeinrichtun-
                                                                          VfB Hermsdorf e.V. / Turnverein Waidmannslust e.V
 gen, im Wohnumfeld. Doch dieses friedliche Le-
 ben ist keine Schlagzeile wert. Es wird durch                   Anerkennungspreis
 die gewalttätigen Ereignisse in der öffentlichen                       Johanne- Eck-Schule (Integrierte Sekundarschule)
 Wahrnehmung in den Hintergrund gedrängt.
                                                                 In diesem Jahr besteht Mete-Eksi-Fonds 25 Jahre.
Der Fonds vergibt jährlich einen Preis in Höhe von 3000€
                                                                 Gegenwertig bereiten wir mit der GEW deshalb eine
Jugendliche oder Jugendgruppen, die sich für ein friedliches,    Veranstaltung vor, wo wir die Geschichte Revue passieren
tolerantes und gleichberechtigtes Zusammenleben aller            lassen     wollen.     Selbstverständlich werden   dazu
Jugendlichen, ungeachtet ihrer nationalen, kulturellen           seinerzeitigen Initiatoren eingeladen.

Unterschiede einsetzen. Damit wollen wir nicht nur die ihnen
gebührende gesellschaftliche Wertschätzung zum Ausdruck
bringen. Wir hoffen vor allem auch, dass die Medien den Blick
Stärker auf die positiven Beispiele richte, wenn wir diese mit
der Vergabe des Mete-Eksi-Preises würdigen.

 Junge Menschen brauchen Vorbilder; Erwachsene
 aber auch Gleichaltrige, mit denen sie sich
 identifizieren können. Mete-Ekşi konnte seinen
 Plan, der zugleich sein Traum war, eine große Fete
 für Jugendliche unterschiedlicher Herkunft nicht
 mehr umsetzen. Aber andere

                                                                 2.7. Projekt “Elternlotsen”
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 2121
Um die Bildungspartnerschaft mit den Eltern vor Ort zu
stärken und damit die Bildungschancen der SchülerInnen zu
erhöhen, wurde im Rahmen des Bonus-Programm an der Carl-
von-Ossietzky Gemeinschaftsschule dieses Projekt gestartet.
An 20 Wochenstunden ist eine Mitarbeiterin (Zuhal Akkaya)
beauftragt, die zwischen Schule und Verein vertraglich
geregelten Projektziele in der Schule umzusetzen.

Das sind

          zusätzliche Informationen der        Eltern       über
           Beteiligungsrechte und -pflichten;

            . Mitgestaltung von Klassenelternabenden und
            Elternsprechtagen

            . von besonderen Informationsveranstaltungen der
            Schule für Eltern

          Begleitung der Arbeit der Gesamtelternvertretung
           GEV;

          Unterstützung des pädagogischen Personals der
           Schule zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit
           den Eltern;

          zusätzliche    Hilfestellung für    Eltern  bei
           verhaltensauffälligen Kindern (Erziehungs- und
           Ordnungsmaßnahmen der Schule; Maßnahmen des
           Jugendamtes u.ä;.

          Unterstützung    und    Kooperation    mit   den
           Sozialpädagogen der Schule bei Hausbesuchen ( bei
           gefährdeten/schwierigen Einzelfällen);

          organisatorische Unterstützung und ergänzende
           strukturelle Steuerung der Förderbedarfe –BuT- der
           SchülerInnen und des Nachhilfeangebotes des
           Vereins direkt vor Ort in der Schule.

Die Ziele des Projektes lassen sich wie folgt umschreiben:

          Stärkung der Elternkompetenz Ermöglichung von
           Partizipation;

          Schaffung        und       Etablierung    von
           Bildungspartnerschaften zwischen Familien und
           Fachkräften; Netzwerkbildung;

          Eltern sollen zu kompetenten Mitgestaltern         der
           schulischen Erziehungsarbeit werden, Arbeit mit    der
           Schule, nicht gegen die Schule, Vermittlung        der
           Eltern bei entsprechender Notwendigkeit             an
           Sozialdienste und Fachkräfte;

          effektive Nutzung aller Ressourcen zur Sicherung
           des Bildungserfolges.

Das Projekt wird auch in 2016 weitergeführt, aber es bedarf
einer personellen Änderung, das Zuhal Akkaya nicht mehr für
den Verein tätig ist
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Finanzbericht

  3       Finanzierung
  3.1     Finanzjahresbericht
BERLİN - BRANDENBURG TÜRK VELİLER BİRLİĞİ`NİN

2015 Yılı Mali Raporu ve Mali Bilgileri
( 2015 Finanzjahresbericht des Türkischen Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V.)

Berlin - Brandenburg Türk Veliler Birliği`nin (TEVBB) 2015 yılı mali raporunun rakamsal boyutunu
aşağıda sunuyoruz.

                                            Gelirler              Giderler                   Fark
            2015 Mali Yılı
                                            Einnahmen [€]         Ausgaben [€]               Differenz [€]

1. Veli Aktif Proje Hesabı
   Veli Aktif Projektkonto                    87.215,06 €            81.534,88 €               5.680,18 €
Übertrag vom 31.12.2014 : 3.473,84 €

2. Küçük Kurbağa Yuvası
   Kita Kleiner Frosch Konto
                                             496.099,15 €           452.888,28 €              43.210,87 €
                Zuwendungskonto            454.147,96 €          444.654,28 €                9.493,68 €
                Elternbeitragskonto         16.938,92 €            8.234,00 €                8.704,92 €
                Kita Gründungskonto         25.012,27 €                0,00 €               25.012,27 €

Übertrag Zuwendungskonto : 10.817,88 €
Übertrag Elternbeitragskonto : 5.254,92 €
vom 31.12.2014

3. TEVBB Dernek Hesabı
   TEVBB Vereinskonto                         38.280,03 €            32.176,06 €                 6.103,97 €

Übertrag vom 31.12.2014: 554,49 €

4. SAZ Proje Hesabı                           21.210,04 €            20.171,51 €               1.038,53 €
   SAZ Projektkonto

Übertrag vom 31.12.2014: 4.127,06 €

5. BuT Hesabı                                 57.765,73 €            55.944,87 €               1.820,86 €
   Bildungs-und Teilhabe Paket
Übertrag vom 31.12.2014: 6.726,43 €

             TOPLAM / Summe [€] =            700.570,01 €           642.715,60 €              57.854,41 €
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Finanzbericht

3.2   Bericht der Kassenprüfer/innen

Wird nach der
Verlesung wäh-
rend
der Mitglieder-
versammlung
ausgeteilt!
Tätigkeitsbericht 2015 |Schulussword

 4          Anhang

  4.1        Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom 16.04.2016

                             31. OLAĞAN GENEL KURULA ÇAĞRI
                               Einladung zur 31. ordentlichen Mitgliederversammlung

Değerli Üyemiz,
Sehr geehrtes Mitglied,

Sizleri tüzüğümüzün 6.3 maddesi gereği birliğimizin merkez binasında yapılacak olan
31. olağan genel kurula davet ediyoruz.
wir laden Sie/Euch gemäß § 6.3 der TEVBB Satzung herzlich zur 31. ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

                     Yer / Ort:                  Berlin – Brandenburg Türk Veliler Birliği
                                                 Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg
                                                 Oranienstr. 34, 10999 Berlin
                     Tarih / Datum:              16.04.2016 Cumartesi günü saat 14.00
                                                            Samstag, 16.04.2014, 14.00 Uhr
     GÜNDEM / Tagesordnung:

     1. Açılış ve yoklama / Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
     2. Vefat eden üyelerimiz için saygı duruşu / Gedenkminute für verstorbene Mitglieder
     3. Derneğimize uzun yıllar hizmet veren üyelerimize onur belgelerinin verilmesi /
         Ehrung verdienter Mitglieder für ihr langjähriges Entgagement
     4. Divan Seçimi / Wahl der Versammlungsleitung
     5. Yönetim kurulunun çalışma ve mali raporlarının sunulması /
         Tätigkeits- und Kassenbericht des Vorstands
     6. Denetim kurulu raporunun sunulması / Prüfungsbericht der Kassenprüfer/innen
     7. Raporlar üzerine tartışma / Diskussion über die Berichte
     8. Yönetim kurulunun aklanmasının oylanması / Entlastung des Vorstands
     9. Yeni yönetim kurulunun seçimi / Wahl des neuen Vorstands
     10.Yeni denetim kurulunun seçimi / Wahl der neuen Kassenprüfer/innen
     11.Tüzük değişiklikleri ( eke bakınız ) / Satzungsänderungen ( siehe Anlage )
     12.İstek ve öneriler / Wünsche und Anregungen

Yukarıda belirtilen tarihte, genel kurulumuzda buluşmak üzere saygı ve sevgilerimizi iletiyoruz.
Mit freundlichen Grüßen

Berin Arukaslan
Yönetim Kurulu Başkanı / Vorstandsvorsitzende
4.2    aktuelle Satzung mit Beschluss derTätigkeitsbericht
                                           Mitgliederversammlung         vom
                                                            2015 |Schulussword

 22.03.2014

Satzung

DES TÜRKISCHEN ELTERNVEREINS IN BERLIN UND BRANDENBURG e.V.

1. NAME UND SITZ DES VEREINS
1.1. Der Verein trägt den Namen "Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. / Berlin-
Brandenburg Türk Veliler Birliği“.
1.2. Der Sitz des Vereins ist Berlin.
1.3. Der Verein ist beim Amtsgericht Charlottenburg-Berlin in das Vereinsregister unter RN: VR
8680 B eingetragen.
1.4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. ZIELE DES VEREINS
Ziel des Vereins ist es:
2.1. zur Lösung der Probleme unserer Kinder und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen
und außerschulischen Bereich beizutragen; die Verbesserung ihrer Schul- und Bildungssituation
zu fördern und Alternativen zu entwickeln, um einen Beitrag zum gleichberechtigten und
toleranten Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft zu leisten,
2.2. dafür zu sorgen, dass die Erziehungsberechtigten an der Lösung der Erziehungs- und
Bildungsprobleme unserer Kinder mitwirken und Einfluss nehmen können,
2.3. die notwendigen Aktivitäten zu entwickeln, damit unsere Kinder sowohl die Möglichkeiten
und Erfahrungen aus ihrer Herkunftskultur als auch die ihres Umfeldes nutzen können, und
somit in physischer und psychischer Gesundheit aufwachsen, zweisprachig/interkulturell
erzogen und ausgebildet werden,
2.4. mit türkischen Elternvereinen, die in anderen Bundesländern mit ähnlichen Zielen gegründet
wurden, zusammenzuarbeiten, solidarisch mit ähnlichen Organisationen anderer nationaler
Herkunft zur Lösung der gemeinsamen Probleme beizutragen.
2.5. Für die Erfüllung der oben genannten Ziele strebt der Verein an, folgende Bereiche
abzudecken:
- Aufklärungsarbeit für Eltern, LehrerInnen und ErzieherInnen in pädagogischen Fragen
- Seminare, Kurse, Versammlungen, Fachtagungen, kulturelle Veranstaltungen,
Fortbildungsseminare etc.
- Eltern- und Familienberatung
- Einrichtungen der Jugendhilfe
- Herstellen von Kontakten zu entsprechenden Einrichtungen und Institutionen
- Öffentlichkeitsarbeit
2.6. Der Verein kann entsprechend der Satzung und durch Beschluss der
Mitgliederversammlung Mitglied in lokalen, bundes- und europaweiten Dachverbänden und
Zusammenschlüssen werden sowie Gesellschaften, Fonds und Stiftungen errichten.

3. GEMEINNÜTZIGKEIT
3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
3.2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs-mäßigen Zwecke verwendet werden.
3.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

4. MITGLIEDSCHAFT
4.1. Jeder volljährige Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte, der sich mit den Zielen des Vereins
einverstanden erklärt, kann Mitglied werden. Andere Personen, die die Ziele des Vereins
akzeptieren und kein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sind, können ebenfalls Mitglied
werden. Auch sie haben aktives und passives Wahlrecht. Ihr Vertretungsanteil in den Organen
des Vereins - ausgenommen in der Mitgliederversammlung - darf aber 1/4 nicht übersteigen.
4.2 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand muss
über den Antrag innerhalb von einem Monat entscheiden und seine Entscheidung dem/der
Antragsteller/in schriftlich mitteilen. Die Person, deren Antrag auf Mitgliedschaft angenommen
wurde, wird bei der darauf folgenden Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgestellt.
4.3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod.
4.4. Die Mitglieder dürfen den Zielen der Satzung nicht zuwiderhandeln. Mitglieder, die diesem
Grundsatz widersprechen oder nach erfolgloser Mahnung mit zwei Jahresbeiträgen im Verzug
sind, können auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung
muss dem Mitglied die Möglichkeit gegeben werden,     Stellung zu
                                                  Tätigkeitsbericht   nehmen.
                                                                    2015      Die
                                                                         |Schulussword
Ausschlussentscheidung wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied kann dagegen
binnen vier Wochen Einspruch einlegen. Über einen Widerspruch des ausgeschlossenen
Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung. Meldet sich das Mitglied nicht binnen vier
Wochen, endet die Mitgliedschaft.
4.5. Die Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag.
4.6 Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf
Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder
haben die Rechte der anderen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages
entbunden. Über weitere Ehrungen beschließt die Mitgliederversammlung auf Antrag eines
Mitgliedes. Die Namensvorschläge müssen mit der Einladung zur MV verschickt werden.

5. ORGANE DES VEREINS
Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung (MV) (§ 6)
b) Der Vorstand (VS) (§ 7)
c) Die Kassenprüfer/innen (§ 8)

6. DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
6.1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Vereins. Die
Mitgliederversammlung tritt einmal im Kalenderjahr im ersten Quartal zusammen.
6.2. Auf der Mitgliederversammlung haben nur die Mitglieder Stimmrecht. Die Mitglieder, die ihre
Beiträge auch am Tage der Mitgliederversammlung nicht voll gezahlt haben, dürfen kein
Stimmrecht ausüben. Um auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht zu haben, muss ein
Mitglied vor der Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft beantragt haben und seine
Mitgliedschaft gemäß Artikel 4 der Satzung anerkannt worden sein.
6.3. Der Ort, Tag und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung werden mindestens zwei
Wochen vorher vom Vorstand den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Die Berichte des Vorstandes
sowie der Kassenprüfer/innen sollen der Einladung beigefügt werden. Ist dies nicht möglich, so
sind diese spätestens vor Beginn der Mitgliederversammlung den Mitgliedern in Papierform
bereitzustellen.
6.4. Die Mitgliederversammlung wird von einer Versammlungsleitung, bestehend aus einem/r
Versammlungsleiter/in, einem/r stellvertretenden Versammlungsleiter/in und einem/r
Schriftführer/in geleitet. Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer/innen dürfen nicht zur
Versammlungsleitung gewählt werden. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird von dem/r
Versammlungsleiter/in unterzeichnet und dem Vorstand übergeben.
6.5. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    a) Die Wahl der Versammlungsleitung
    b) Festsetzung der Tagesordnung
    c) Entgegennahme und Diskussion der Berichte des Vorstandes und der
         Kassenprüfer/innen
    d) Bei Wahl-Mitgliederversammlungen Beschlussfassung über die Entlastung des
         Vorstandes
    e) Bei Wahl-Mitgliederversammlungen Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen
         sowie Festlegung der Zahl der Besitzer/innen
    f) Beschlussfassung über Anträge
    g) Festlegung des Mitgliedsbeitrages
    h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    i) Beschlussfassung über Auflösung des Vereines
    j) Abberufung und Neuwahl des Vorstandes, sofern eine diesbezügliche außerordentliche
         Mitgliederversammlung gemäß § 6.8 der Satzung mit dem diesbezüglichen
         Tagesordnungspunkt einberufen wird.

6.6. Die Wahl-Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Die Wahl-
Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/4 der gemäß § 6.2. der Satzung
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, findet sie eine Woche später
mit derselben Tagesordnung statt.
Diese zweite Versammlung ist mit den Anwesenden beschlussfähig.
Die Wahlen werden durch die Versammlungsleitung geleitet.
6.7. Mitgliederversammlungen, auf denen keine Wahlen stattfinden, sind mit den anwesenden
und gemäß § 6.2. der Satzung stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
6.8. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.
Falls Belange des Vereins es erfordern oder 20 % der Mitglieder mit schriftlich vorgetragener
Begründung und Zielsetzung dies vom Vorstand fordern, ist der Vorstand verpflichtet, eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Fordern 20 % der Mitglieder
ordnungsgemäß die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, wird diese
vom Vorstand innerhalb von vier Wochen einberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, die Einladung
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