Tätigkeitsbericht 2019 - Bayern.de

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Tätigkeitsbericht 2019 - Bayern.de
Bayerisches Landesamt für
                         Datenschutzaufsicht

9. Tätigkeitsbericht
2019
9. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht
für das Jahr 2019
Hinweis: Aktualisierte Fassung vom 31.01.2020 (Anpassung in Kapitel 6.3)

Herausgeber:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18
91522 Ansbach

Tel.:     0981 180093-0
Fax:      0981 180093-800
E-Mail:   poststelle@lda.bayern.de
Web:      www.lda.bayern.de

Vorgelegt im Januar 2020 – Thomas Kranig, Präsident

Bildnachweis Cover: de.123rf.com – Urheber melpomen – Dateinummer 117302880
Vorwort

Vorwort
Dieser 9. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Lan-          unterzubringen, wie es die entsprechenden
desamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ist              Richtlinien eigentlich vorsehen. Es bleibt des-
der Erste, dessen Berichtszeitraum sich gemäß             halb eine nachhaltige Aufgabe, sich um zusätz-
der Vorgabe der Datenschutz-Grundverord-                  liche Büroflächen zu bemühen.
nung (DS-GVO) nur auf ein Jahr, das Jahr 2019,
bezieht. Wie schon in den Vorjahren beinhaltet            Aber auch die fachlichen Anforderungen an uns
unser Bericht keine datenschutzpolitischen Aus-           als Datenschutzaufsichtsbehörde waren 2019
führungen. Er wiederholt auch nicht die Ent-              schon alleine auf Grund der erheblichen Anzahl
schließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen             an Beschwerden, Beratungen und gemeldeten
o. ä. der Konferenz der unabhängigen Daten-               Datenschutzverletzungen gewaltig. Die Enttäu-
schutzaufsichtsbehörden des Bundes und der                schung, dass uns trotz des bereits im Vorjahr
Länder (Datenschutzkonferenz – kurz: DSK).                2018 festgestellten gewaltigen Anstiegs dieser
Diese sind stattdessen auf der Homepage der               Anforderungen im Doppelhaushalt 2019/2020
DSK jederzeit frei abrufbar (www.datenschutz              keine zusätzlichen Stellen bewilligt wurden,
konferenz-online.de). Unser Bericht beinhaltet –          konnten wir zum Glück rasch überwinden. Wir
dem halbierten Berichtszeitraum entsprechend              erfuhren, dass der Bayerische Staatsminister des
– deutlich weniger Fallbeispiele. Unser Ziel bei          Innern, für Sport und Integration, dessen Ress-
der Auswahl der dargestellten Fälle und unseren           ort wir haushaltsrechtlich zugeordnet sind,
Entscheidungen dazu war und ist nach wie vor,             durch eine interne Umstrukturierung uns einen
den Verantwortlichen und betroffenen Perso-               erheblichen Finanzbetrag zur Verfügung ge-
nen eine Orientierung zu geben, wie wir die da-           stellt hat, durch den wir neue – auf Dauer ange-
tenschutzrechtlichen Vorschriften in konkreten            legte – Planstellen schaffen konnten. Selbst
Fällen auslegen.                                          wenn diese Entscheidung vom März 2019 haus-
                                                          haltsrechtlich erst im Sommer wirksam wurde,
Für das BayLDA war das Jahr 2019 insgesamt ein            so dass die meisten unserer neun neuen Mitar-
extrem schwieriges Jahr. Es begann damit, dass            beiterinnen und Mitarbeiter erst gegen Novem-
wir aus unserem bisherigen Dienstgebäude,                 ber 2019 den Dienst antreten konnten, war die
dem Schloss in Ansbach, ausgezogen sind. Wir              Aussicht auf diese personelle Aufstockung für
konnten dann auf der anderen Straßenseite der             die vorhandenen Beschäftigten eine hilfreiche
Promenade in Ansbach in neu renovierte                    Motivation, um mit der enormen Überlastung
Räume, die früher einmal eine Zweigstelle der             besser umgehen zu können. Diese Situation,
Bayerischen Landesbank beherbergt hatten,                 verschärft durch den Wechsel der Hälfte unserer
einziehen. Trotz intensiver Planung stellte sich          juristischen Beschäftigten, hatte leider dazu ge-
der Umzug einer ganzen Behörde als gewaltiger             führt, dass wir unseren gesetzlichen Aufgaben
Kraftakt dar. Eine besondere Herausforderung              zur Durchführung von Prüfungen und Erlass von
bestand darin, alle Mitarbeiterinnen und Mitar-           Bußgeldbescheiden nur in sehr geringem Um-
beiter nicht nur körperlich, sondern „ganzheit-           fang nachkommen konnten. Wir gehen davon
lich“ mitzunehmen. Es ließ sich nicht vermeiden,          aus, dass wir diese Aktivitäten in den folgenden
dass sich nicht alle durch den Umzug räumlich             Jahren, wenn alle neuen Mitarbeiterinnen und
verbessert haben. Im Juli 2019 erfolgte die An-           Mitarbeiter eingearbeitet sind, wieder in deut-
mietung weiterer Büroräume im 2. Stock des                lich größerem Umfang betreiben können.
neuen Dienstgebäudes. Die gesamte nunmehr
zur Verfügung stehende Bürofläche reicht aber
nicht aus, um alle am Ende des Jahres 2019 vor-
handenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so

                                           Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht   1
Vorwort

Der vorliegende Tätigkeitsbericht soll in erster                    Ferner soll der Bericht auch dazu dienen, den
Linie ein Blick zurück auf den Berichtszeitraum                     eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für
sein und darüber informieren, was in dieser Zeit                    ihren hervorragenden Einsatz in einem sehr
geschehen ist. Das erfahren Sie, verehrte Lese-                     schwierigen Jahr zu danken. Trotz dieser nicht
rin, verehrter Leser, auf den folgenden Seiten.                     einfachen äußeren Rahmenbedingungen ist es
                                                                    gelungen, dass sich alle Mitarbeiterinnen und
Der Bericht soll aber auch dafür verwendet wer-                     Mitarbeiter als ein Team gesehen, sich gegen-
den, vielen – insbesondere Datenschutzbeauf-                        seitig unterstützt und über alle Bereiche hinweg
tragten – für die konstruktive Kommunikation                        ausgezeichnet zusammengearbeitet haben.
zu danken, die uns in die Lage versetzt hat, bes-                   Herzlichen Dank dafür.
ser wahrzunehmen, welche Probleme mit der
neuen Datenschutz-Grundverordnung „im wirk-                         Ansbach, im Januar 2020
lichen Leben draußen“ tatsächlich bestehen.
                                                                    Thomas Kranig
                                                                    Präsident

2   Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort .......................................................................................................................................................... 1
Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................................... 3
1      Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich ........................................................................ 7
    1.1        Gesetzliche Grundlage für den Tätigkeitsbericht ......................................................................................... 7
    1.2        Datenschutz in Bayern ............................................................................................................................................ 7
    1.3        Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ................................................................................... 7
2      Zahlen und Fakten .............................................................................................................................. 10
    2.1        Beschwerden .............................................................................................................................................................10
    2.2        Beratungen ................................................................................................................................................................12
    2.3        Datenschutzverletzungen ....................................................................................................................................13
    2.4        Abhilfemaßnahmen ................................................................................................................................................14
    2.5        Europäische Verfahren ..........................................................................................................................................14
    2.6        Förmliche Begleitung von Rechtsetzungsvorhaben ..................................................................................14
    2.7        Ressourcen.................................................................................................................................................................14
    2.8        Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................................................................16
3      Kontrollen und Prüfungen ................................................................................................................ 18
    3.1        Safer Internet Day 2019 ........................................................................................................................................18
    3.2        Videoüberwachung in Shisha-Bars ..................................................................................................................19
    3.3        Rechenschaftspflicht beim Einsatz von Tracking-Tools ...........................................................................20
    3.4        Windows 10 und Telemetriedaten ...................................................................................................................22
4      Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ...................................................................................... 24
    4.1        Änderung des BDSG ..............................................................................................................................................24
    4.2        Weiterhin Unsicherheit über Benennungspflicht .......................................................................................24
5      Betroffenenrechte .............................................................................................................................. 26
    5.1        Auskunft ......................................................................................................................................................................26
    5.2        Kein Auskunftsrecht gegenüber gegnerischem Rechtsanwalt .............................................................27
6      Datenschutz im Internet .................................................................................................................... 29
    6.1        Facebook Fanpages ...............................................................................................................................................29
    6.2        Einsatz von Tracking-Tools..................................................................................................................................29
    6.3        Google Analytics .....................................................................................................................................................30
7      Steuerberater und Rechtsanwälte ................................................................................................... 33
    7.1        Anfertigung von Ausweiskopien durch Steuerberater .............................................................................33

                                                                             Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht                                         3
Inhaltsverzeichnis

8     Versicherungswirtschaft und Banken ............................................................................................. 35
    8.1       Auskunftsrecht gegenüber Versicherungsunternehmen ....................................................................... 35
    8.2       Kein Auskunftsrecht hinsichtlich Geschäftsgeheimnissen ..................................................................... 35
9     Werbung und Adresshandel ............................................................................................................. 37
    9.1       Werbeprofiling bei Kreditinstituten ................................................................................................................ 37
    9.2       Werbung per E-Mail oder SMS......................................................................................................................... 37
10 Handel und Dienstleistung ............................................................................................................... 40
    10.1      Übermittlung von E-Mail-Adressen durch Online-Versandhändler an Postdienstleister ......... 40
    10.2      Kontaktaufnahme durch Energieversorger ohne Vertragsverhältnis ................................................ 40
    10.3      Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Namensverwechslungen ..................... 41
11 Internationaler Datenverkehr........................................................................................................... 43
    11.1      Privacy Shield ........................................................................................................................................................... 43
12 Beschäftigtendatenschutz ................................................................................................................ 46
    12.1      Mitteilung von Überstunden an Vorgesetzte ............................................................................................. 46
    12.2      Fragerecht des Arbeitgebers bezüglich Gesundheit ................................................................................ 46
    12.3      Zugriff auf das E-Mail-Postfach ausgeschiedener Mitarbeiter ............................................................ 47
    12.4      Backgroundscreening über Bewerber ............................................................................................................ 47
13 Gesundheit und Soziales ................................................................................................................... 49
    13.1      Übermittlung von Patientendaten an Strafverfolgungsbehörden ...................................................... 49
    13.2      Berichtigung von ärztlichen Diagnosen ........................................................................................................ 49
14 Vereine und Verbände ....................................................................................................................... 52
    14.1      Mitgliederverwaltung ........................................................................................................................................... 52
    14.2      Öffentlicher Aushang der Klageschrift eines Mitglieds in einem Verfahren gegen den Verein ..
              ....................................................................................................................................................................................... 53
15 Wohnungswirtschaft und Mieterdatenschutz ............................................................................... 55
    15.1      Angebot eines Mess- und Abrechnungsdienstleisters an Beiräte einer
              Wohnungseigentümergemeinschaft .............................................................................................................. 55
    15.2      Veröffentlichung von Unterlagen eines Rechtsstreits auf dem Internetportal der
              Wohnungseigentümer ......................................................................................................................................... 56
    15.3      Bekanntgabe einer Wohnungsdurchsuchung an Verwaltungsbeiräte ............................................. 56
16 Videoüberwachung ............................................................................................................................ 59
    16.1      Zweckbindung für Verwendung von Videoaufnahmen .......................................................................... 59
    16.2      Kamerafahrten durch Apple ............................................................................................................................... 60
17 Datenschutzverletzungen ................................................................................................................. 63
    17.1      Allgemeines zu den gemeldeten Vorfällen .................................................................................................. 63
    17.2      Arbeitskreis der DSK zu Datenschutzverletzungen .................................................................................. 64

4    Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Inhaltsverzeichnis

18 Technischer Datenschutz und Informationssicherheit ................................................................. 66
   18.1       Gesundheitsdaten im Web ..................................................................................................................................66
   18.2       Anforderungen an starke Passwörter .............................................................................................................66
   18.3       Beschwerden zum Tesla Sentry Mode ............................................................................................................67
   18.4       Umgang mit Bedrohungen durch Emotet ....................................................................................................68
   18.5       E-Mail-Kommunikation zwischen Berufsgeheimnisträgern und betroffenen Personen ............68
   18.6       Cyberabwehr Bayern ..............................................................................................................................................69
19 Bußgeldverfahren ............................................................................................................................... 71
   19.1       Zentrale Bußgeldstelle ..........................................................................................................................................71
   19.2       Bußgeldverfahren ....................................................................................................................................................71
   19.3       Datenabruf für private Zwecke ..........................................................................................................................71
Stichwortverzeichnis.................................................................................................................................. 74

Wichtiger Hinweis:
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise ver-
zichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Tätigkeitsbericht sind somit geschlechts-
neutral zu verstehen.

                                                                        Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht                                    5
1
Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen
Bereich
Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich

1 Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich
1.1       Gesetzliche Grundlage                                           den Bayerischen Landesbeauftragten
                                                                           für den Datenschutz für die
          für den Tätigkeitsbericht
                                                                           öffentlichen Stellen in Bayern
                                                                           (Art. 15 BayDSG),
Anders als nach der bisherigen Rechtslage ver-
pflichtet Art. 59 DS-GVO jede Aufsichtsbehörde,                           den Medienbeauftragten für den
einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit zu erstel-                         Datenschutz für die Bayerische
len, der eine Liste der Arten der gemeldeten                               Landeszentrale für neue Medien, deren
Verstöße und der Arten der getroffenen Maß-                                Tochtergesellschaften und Anbieter
nahmen nach Art. 58 Abs. 2 enthalten kann.                                 (Art. 20 BayMG) und

                                                                          den Rundfunkdatenschutzbeauftragten
Dieser Bericht ist deshalb der erste von uns, der
                                                                           für den Bayerischen Rundfunk und
nur einen einjährigen Berichtszeitraum umfasst.
                                                                           ausgewählte Beteiligungsunternehmen
Aus der Formulierung in der DS-GVO, welche
                                                                           des Bayerischen Rundfunks
Informationen der Bericht haben kann, ist der
                                                                           (Art. 21 BayRG)
Wunsch des Gesetzgebers an die Aufsichtsbe-
hörden zu entnehmen, nicht nur ihre Auffas-                     als gleichwertige und gleichrangige Aufsichts-
sung zur rechtlichen Beurteilung bestimmter                     behörden im Sinne des Art. 51 DS-GVO gesetz-
Fallkonstellationen, sondern insbesondere auch                  lich festgelegt.
statistische Angaben über das tatsächliche Voll-
zugshandeln darzustellen. Diese Anforderung                     Darüber hinaus haben Kirchen, religiöse Verei-
versuchen wir in den folgenden Ausführungen                     nigungen oder Gemeinschaften gemäß Art. 91
dieses Tätigkeitsberichts erneut zu erfüllen.                   DS-GVO, wenn sie die dort genannten Voraus-
                                                                setzungen erfüllen, die Möglichkeit eine spezifi-
                                                                sche Aufsichtsbehörde einzurichten, die dann
1.2       Datenschutz in Bayern
                                                                als Aufsichtsbehörde anzusehen ist, wenn sie
Art. 51 DS-GVO verpflichtet die Mitgliedstaaten,                die in Art. 51 ff. DS-GVO genannten Vorausset-
eine oder mehrere unabhängige Behörden zur                      zungen, insbesondere der Unabhängigkeit, er-
Überwachung der Anwendung der DS-GVO ein-                       füllen. Dies wird in Deutschland für die katholi-
zurichten. Maßgeblich für die konkrete Einrich-                 sche und evangelische Kirche unstrittig ange-
tung ist das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats.               nommen.
Für Deutschland bedeutet dies, dass der Bund
für den Bereich seiner Zuständigkeit und die                    1.3       Das Bayerische Landesamt
Länder für die Bereiche ihrer Zuständigkeiten                             für Datenschutzaufsicht
entsprechende Aufsichtsbehörden vorsehen
müssen. Eine Vorgabe, wie viele Aufsichtsbe-                    Wie oben im Vorwort angesprochen und im Fol-
hörden und für welche Zuständigkeiten Auf-                      genden durch Darstellung der statistischen An-
sichtsbehörden eingerichtet werden sollen, gibt                 gaben belegt, war das Jahr 2019 eine gewaltige
die DS-GVO nicht vor.                                           Herausforderung. Was Beschwerden, Bera-
                                                                tungsanfragen (die wir nach wie vor gerne be-
Der bayerische Gesetzgeber hat                                  arbeiten und beantworten wollen) oder Mel-
          uns, das Bayerische Landesamt für                    dungen von Datenschutzverletzungen inhaltlich
           Datenschutzaufsicht (BayLDA), für                    und aufwandsmäßig bedeuten, ist uns ziemlich
           nicht-öffentliche Stellen in Bayern                  bewusst. Was aber noch auf uns zukommen
           (Art. 18 BayDSG),

                                                 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht   7
Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich

wird, konkret durch die Akkreditierung von Zer-                             dass eine große Anzahl von Unternehmen mit
tifizierungsstellen und dann die Zertifizierung                             dem Gedanken spielen – und es manche auch
selbst (Art. 42 DS-GVO), durch die Einbindung                               umgesetzt haben –, ihren Sitz vom Vereinigten
in Verfahren zur Aufstellung von Verhaltensre-                              Königreich in ein anderes Mitgliedsland EU zu
geln oder Genehmigung von Verhaltensregeln                                  verlegen. Der Großraum München und damit
(Art. 40 DS-GVO) oder auch bei Verfahren zur                                Bayern scheinen insoweit eine besondere Anzie-
Genehmigung von verbindlichen internen Da-                                  hungskraft zu haben. Ferner muss davon ausge-
tenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules                              gangen werden, dass auch unsere Zuständigkeit
– BCR, Art. 47 DS-GVO), lässt sich noch nicht                               für die Durchführung von BCRs durch den Brexit
wirklich abschätzen. Wir haben uns bei der Aus-                             nicht unerheblich steigen dürften, da im Verei-
wahl und Aufstockung unseres Personalbestan-                                nigten Königreich mit die meisten derartiger
des daher besonders bemüht, entsprechend                                    Verfahren durchgeführt wurden. Die Unterneh-
ausgebildete Personen für uns zu gewinnen, da-                              men werden versuchen, dieses Instrument für
mit wir auch für die nahe Zukunft gewappnet                                 die Datenübermittlung in Drittstaaten beizube-
sind und diese neuen Anforderungen erfüllen                                 halten, weshalb sie gezwungen sind, eine ent-
können.                                                                     sprechende Niederlassung im Bereich der Euro-
                                                                            päischen Union zu behalten oder zu bekom-
Ein erhebliches Maß an Planungsunsicherheit                                 men.
besteht letztendlich aber auch noch darüber,
was auf uns zukommt, wenn das Vereinigte Kö-                                Nachfolgend wird unsere interne Organisation,
nigreich wie anvisiert am 31. Januar 2020 die Eu-                           mit der wir auch diese Aufgaben stemmen wol-
ropäische Union verlassen wird und sich damit                               len, in einem Organigramm stark vereinfacht
vorbehaltlich noch abzuschließender Verträge                                dargestellt:
von einem Mitgliedstaat der EU zu einem Dritt-
staat wandelt. Es ist schon heute feststellbar,

                                                               Präsidium

                                                   •    Leitung
                                                   •    Grundsatzfragen
                                                   •    Öffentlichkeitsarbeit

                               Geschäftsstelle                                           Bußgeldstelle

           Bereich 1                        Bereich 2                             Bereich 3                        Bereich 4

 •   Kredit- und                  •   Versicherungen                    •   Internationaler              •   Cybersicherheit
     Finanzwirtschaft             •   Gesundheitswesen                      Datenverkehr                 •   Technischer Datenschutz
 •   Auskunfteien                 •   Freiberufliche Tätigkeiten        •   Online-Dienste               •   Datenschutz-
 •   Werbung                      •   Soziale Einrichtungen             •   Wohnungswirtschaft               Folgenabschätzung
 •   Markt- und                                                         •   Vereine                      •   Zertifizierung
     Meinungsforschung                                                  •   Industrie und Handel         •   Automotive
 •   Datenschutzorganisation                                            •   Beschäftigtendatenschutz
 •   Videoüberwachung

8    Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
2
Zahlen und Fakten
Zahlen und Fakten

2 Zahlen und Fakten
Wie schon im letzten Tätigkeitsbericht darge-                         Telefonische „Beschwerden“ werden dann ge-
stellt, hat sich ein größerer Teil der deutschen                      zählt, wenn sie verschriftlicht werden (z. B. durch
Datenschutzaufsichtsbehörden auf eine teil-                           Vermerk).
weise Vereinheitlichung des statistischen Teils
bei der Erstellung der Tätigkeitsberichte ver-                        Unter dem Obergriff „Beschwerden“ erhielten
ständigt. Dabei sollten die statistischen Anga-                       wir zuletzt auch eine erhebliche Anzahl von Mel-
ben, die in Art. 59 DS-GVO angesprochen sind,                         dungen über angebliche Datenschutzverstöße,
nach einem gleichförmigen Muster dargestellt                          bei denen die Eingabeführer nicht glaubhaft ge-
werden. Diese Vereinheitlichung soll auch dem                         macht haben, durch den vorgetragenen Sach-
Zweck dienen, dass Deutschland bei den jährli-                        verhalt in den eigenen Rechten verletzt zu sein.
chen Abfragen des Europäischen Datenschutz-                           Diese Eingänge bezeichnen wir nicht als Be-
ausschusses bei den Aufsichtsbehörden der                             schwerden, sondern als Kontrollanregungen.
Mitgliedstaaten ein genaueres Bild abgeben
kann.                                                                 Warum eine getrennte Behandlung zwischen
                                                                      Kontrollanregung und Beschwerde für uns als
2.1     Beschwerden                                                   Behörde nicht nur sinnvoll, sondern auch drin-
                                                                      gend notwendig ist, zeigt sich schnell: Nach Art.
Die Gesamtanzahl der Beschwerden und Kon-                             78 Abs. 2 DS-GVO sind wir gehalten, betroffene
trollanregungen, die 2019 bei uns eingegangen                         Personen innerhalb von drei Monaten über den
sind, ist der unten folgenden Grafik zu entneh-                       Stand oder das Ergebnis des Beschwerdeverfah-
men. Als Beschwerden werden dabei solche                              rens in Kenntnis zu setzen. Somit müssen wir bei
Vorgänge gezählt, die schriftlich eingehen und                        „echten“ Beschwerden rechtzeitig mit der Bear-
bei denen eine natürliche Person eine persönli-                       beitung beginnen. Ansonsten droht der Fall,
che Betroffenheit darlegt, für die Art. 78 DS-                        dass wir dieser Verpflichtung nicht nachkom-
GVO anwendbar ist. Dies schließt Abgaben ein.                         men und wir uns dadurch der Gefahr einer

  Anzahl

  6000
                      Beschwerden und Kontrollanregungen
                                   pro Jahr                                                                   5497

  5000

                                                                                                       3643
  4000

  3000

  2000                                                                                   1684
                                                                               1424
                                                               1103
                                     925           953
     1000                719
              687

        0
            2011       2012          2013         2014          2015            2016      2017        2018        2019

10    Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Zahlen und Fakten

(Untätigkeits-)Klage aussetzen. Bei Kontrollan-             in dem es uns gelang, mehr Beschwerdeverfah-
regungen dagegen besteht kein Anspruch da-                  ren abzuschließen als neue Vorgänge eingin-
rauf, dass wir innerhalb einer bestimmten Frist             gen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir zum
über den Stand des Verfahrens berichten müs-                Ende des Berichtszeitraums einen gewaltigen
sen. Folglich werden Beschwerden vorrangig                  Arbeitsvorrat in das Jahr 2020 mitgenommen
abgearbeitet, individuell geprüft und entschie-             und unseren bestehenden „Schuldenberg“ kon-
den. Bei Kontrollanregungen dagegen erhält                  tinuierlich weiter aufgebaut haben. In der unten
der Mitteilende nur eine Bestätigung, dass wir              stehenden Grafik erkennt man die Beschwer-
seine Mitteilung als Kontrollanregung erfasst               den, die insgesamt noch bei uns abgearbeitet
haben und nach pflichtgemäßem Ermessen ent-                 werden müssen.
scheiden, ob und inwieweit wir dieser Anregung
nachgehen.                                                  Die schwierige Personalsituation in 2019 und
                                                            die gestiegene Anzahl von Beschwerden führten
Die Zahl der Beschwerden ist auch im Jahr 2019              leider auch dazu, dass die Laufzeit der Bearbei-
noch einmal gewaltig angestiegen. Wie schon                 tung für diese Beschwerden länger geworden
im letzten Bericht ausgeführt, gehen wir davon              ist. Wir mussten eine große Menge an Be-
aus, dass die zahlreichen Veranstaltungen, Pres-            schwerden in das Jahr 2020 mithinübernehmen,
seberichte und Informationsmaterialien dazu                 gehen aber davon aus, dass wir mit dem neuen
geführt haben, dass vielen Bürgern bewusster                Personal nach der Einarbeitungsphase wieder
geworden ist, dass sie Betroffenenrechte haben              zu einer angemessenen Bearbeitungszeit zu-
und diese auch geltend machen können. Die                   rückfinden werden.
Entwicklung mag daher aus Sicht der Gesell-
schaft positiv zu bewerten sein, weil ein gestei-
gertes Datenschutzbewusstsein vorhanden ist.
Aus unserer Behördensicht mussten wir jedoch
feststellen, die wir diese Arbeitslast mit dem im
Jahr 2019 vorhandenen Personal nicht bewälti-
gen konnten. Es gab zuletzt fast keinen Monat,

      Anzahl      „Schuldenberg“ der Beschwerden in 2019
      3000            Wie viele Beschwerden waren zum jeweiligen Zeitpunkt insgesamt noch offen?

      2500

      2000

       1500

       1000

        500

          0

                                            Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht   11
Zahlen und Fakten

2.2 Beratungen                                                        Eine Ursache dafür kann sein, dass wir auf unse-
                                                                      rer Website die Möglichkeit der Online-Bera-
Um die Vergleichbarkeit mit den anderen Auf-                          tung neu angeboten haben. Interessierte Perso-
sichtsbehörden sicherzustellen, verstehen wir                         nen können dabei zu bestimmten Themenbe-
unter Beratungen nunmehr nur die schriftliche                         reichen Fragen an uns schicken. In diesem Pro-
Beantwortung von Anfragen von Verantwortli-                           zess werden Ihnen dann vor Eingabe der Frage
chen, betroffenen Personen und der eigenen                            die FAQs zu dem ausgewählten Thema angege-
Regierung. Ausschließlich (fern)mündliche Bera-                       ben, die wir erstellt haben. Wir werten die An-
tungen werden ebenso wie Schulungen, Vor-                             fragen dazu zwar nicht aus, sind aber überzeugt
träge etc. nicht mehr berücksichtigt, aber der-                       davon, dass eine erhebliche Anzahl der Anfra-
zeit dennoch von uns separat erfasst.                                 genden nach Durchlesen der FAQs schon eine
                                                                      Antwort auf ihre Frage finden und „aussteigen.“
In der nebenstehenden Tabelle sind die Bera-                          www.lda.bayern.de/media/pm2019_7.pdf
tungen im Berichtszeitraum aufgeführt. Wir ha-
ben hier, wie in den Vorjahren auch, die telefo-                         Beratungen im Berichtszeitraum
nischen Auskünfte mitangegeben. Wie man
dort und auch in der unteren Grafik erkennen                                    Verantwortliche              2019
kann, ist die Anzahl der Beratungen im Verhält-
                                                                                Telefonische Beratungen      936
nis zum letzten Jahr deutlich gesunken. Insbe-
sondere die in der Regel mit geringem Aufwand                                   Schriftliche Beratungen      1422
zu beantwortende Anfragen aus dem Bereich
der Vereine und ehrenamtlich Tätigen wurden                                     Bürger                       2019
spürbar weniger, was sich in der Gesamtstatistik                                Telefonische Beratungen      419
widerspiegelt.
                                                                                Schriftliche Beratungen      559

  Anzahl
  10000
                                            Beratungen pro Jahr
                                                                                                   9212
  9000

  8000

   7000
                     Verantwortliche
  6000               Bürger

  5000

  4000                                                                                3749                         3336
                                                                           3068
  3000                                           2812          2727
              2426       2434        2532

  2000

     1000

        0
            2011      2012          2013         2014          2015            2016      2017      2018        2019

12    Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Zahlen und Fakten

Ein weiterer Grund für den Rückgang der Bera-                   2.3 Datenschutzverletzungen
tungsanfragen können unsere Informationsver-
anstaltungen, das gesteigerte Informationsan-                   Wie schon im letzten Jahr befürchtet und im
gebot auf unserer Homepage und nicht zuletzt                    vergangenen Tätigkeitsbericht prognostiziert,
auch die besseren Informationen der jeweiligen                  ist die Zahl der Meldungen von Datenschutzver-
Dachverbände sein. Auf der anderen Seite mer-                   letzungen im Jahr 2019 noch einmal erheblich
ken wir aber, dass die verbliebenen Anfragen                    gestiegen. Die Meldevorschrift aus Art. 33 DS-
schwierigere Fragestellungen beinhalten und                     GVO zeigt tatsächlich Wirkung, auch wenn ge-
deshalb nach wie vor eine gewaltige Herausfor-                  rade bei kleineren Unternehmen die Meldever-
derung darstellen.                                              pflichtung und der Ablauf der Meldung immer
                                                                noch nicht geläufig sein dürften.
Wir sind uns dabei bewusst, dass mit der aus-
schließlichen Erfassung der schriftlichen Bera-                 Neben den Beschwerden und den Beratungen
tungen ein nicht unerheblicher Anteil unserer                   prägen daher mittlerweile auch Vorgänge zu
Arbeit, nämlich die telefonische Beantwortung                   Datenschutzverletzungen unseren Arbeitsalltag.
von Anfragen, statistisch künftig nicht mehr ins                In der unten aufgeführten Grafik werden die bei
Gewicht fällt. Die telefonische Erreichbarkeit                  uns eingegangenen Meldungen nach Art. 33
und Beantwortung von Anfragen ist uns nach                      DS-GVO, die von den jeweiligen Verantwortli-
wie vor wichtig. Es ist ein kostenfreier Service,               chen abgegeben wurden, dargestellt. Weitere
der sicherlich für eine Behörde nicht selbstver-                Informationen zum Thema Datenschutzverlet-
ständlich ist, aber von Hilfesuchenden sehr gut                 zungen im Allgemeinen sind im Kapitel 17 die-
angenommen wird. Unabhängig davon, ob ein                       ses Berichts zu finden, wenngleich wir dieses
Datenschutzbeauftragter, ein Geschäftsführer,                   Mal von der Darstellung einzelner Fallkonstella-
ein Arzt, eine Bürokraft, ein Schüler, ein Bürger,              tionen meldepflichtiger Vorfälle Abstand neh-
ein Vereinsmitglied etc. anrief – wir waren stets               men.
bemüht, uns telefonischen Anfragen anzuneh-
men.

 Anzahl
  4500
                           Datenschutzverletzungen pro Jahr
                                                                                                                4111
  4000

  3500

  3000           Kategorien u. a.:
                  Cyberangriffe                                                                   2471
  2500            Fehlversand
                  Verschlüsselungstrojaner
                  Malware
  2000            Verlust u. Diebstahl
                  Softwarefehler
  1500

  1000

   500
                                                                                     136
            10        13           32          21          28             85
     0
          2011    2012           2013         2014        2015          2016          2017         2018          2019

                                              Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht   13
Zahlen und Fakten

2.4 Abhilfemaßnahmen                                               die Pflege der IMI-relevanten Vorgänge inner-
                                                                   halb unserer Behörde einen enormen Aufwand
Für diesen Abschnitt haben die Aufsichtsbehör-                     bedeuten. Zum Redaktionsschluss dieses Be-
den vorgeschlagen, die Abhilfemaßnahmen                            richts waren wir leider nicht in der Lage, valide
nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO aufzulisten. Im Ein-                    Zahlen, aufgeschlüsselt nach den unterschiedli-
zelnen handelt es sich dabei um die Maßnah-                        chen Kategorien, zur Verfügung zu stellen. Hin-
men, die wir bereits im letzten Tätigkeitsbericht                  tergrund hierbei ist, dass wir seit Beginn der DS-
aufführten:                                                        GVO längst eine vierstellige Anzahl an IMI-Vor-
                                                                   gängen haben, die uns in irgendeiner Weise
        Warnungen
                                                                   tangieren – zusätzlich zu den ohnehin schon in
         (Art. 58 Abs. 2 Buchst. a DS-GVO)
                                                                   unserer Behörde laufenden Verfahren. Um die-
        Verwarnungen                                              sem Umstand Rechnung zu tragen, haben wir
         (Art. 58 Abs. 2 Buchst. b DS-GVO)                         bei der Besetzung der neuen Planstellen beson-
                                                                   ders darauf geachtet, dass eine dauerhafte Be-
        Anweisungen und Anordnungen
                                                                   gleitung der IMI-Vorgänge von uns gewährleis-
         (Art. 58 Abs. 2 Buchst. c - g und j
                                                                   tet werden kann. Auch unser internes Verwal-
         DS-GVO)
                                                                   tungsprogramm wurde angepasst, damit wir
        Geldbußen                                                 künftig nicht nur eine statistische Auswertung
         (Art. 58 Abs. 2 Buchst. i DS-GVO)                         durchführen, sondern IMI-Vorgänge auch mit
        Widerruf von Zertifizierungen                             einem erhöhten Automatisierungsgrad in unse-
         (Art. 58 Abs. 2 Buchst. h DS-GVO)                         ren Arbeitsalltag integrieren können.

Auch wenn wir es wollten, ist es uns im Jahr
2019 leider nicht gelungen, unser internes Fach-                   2.6 Förmliche Begleitung von
verfahren IGOR zur Verwaltung von Vorgängen                            Rechtsetzungsvorhaben
so zu erweitern, dass die oben genannten Ab-
hilfemaßnahmen statistisch ausgewertet wer-                        Eine förmliche Begleitung von Rechtsetzungs-
den können. Wir hoffen, dass uns dies bald ge-                     vorhaben, d. h. Abgabe einer Stellungnahme zu
lingt und wir im nächsten Tätigkeitsbericht dazu                   uns betreffenden Gesetzesvorhaben, fand im
konkrete Angaben liefern können.                                   Jahr 2019 nicht statt.

2.5 Europäische Verfahren                                          2.7 Ressourcen

Wie im vergangenen Bericht erklärt, ist es für                     Im Berichtszeitraum haben wir durch den Haus-
uns erforderlich, die in das IMI-System einge-                     haltsgesetzgeber im engeren Sinne, den Bayeri-
stellten Vorgänge zur Feststellung der Betrof-                     schen Landtag, im Rahmen des Nachtragshaus-
fenheit (Art. 56 DS-GVO), der Federführung (Art.                   halts keine neuen Stellen erhalten, aber durch
56 DS-GVO) und die Anzahl der Verfahren ge-                        den Bayerischen Staatsminister des Innern, für
mäß Kapitel VII DS-GVO (Zusammenarbeit und                         Integration und Sport, im Zuge einer Haus-
Kohärenz) regelmäßig zu sichten. Erst dann                         haltsumschichtung nach Art. 6 des Bayerischen
kann festgestellt werden, ob und wann wir uns                      Haushaltsgesetzes im März 2019 die Zusage für
bei Verfahren, die in das IMI-System eingestellt                   Haushaltsmittel bekommen, mit denen wir neun
sind, als federführende oder betroffene Auf-                       Stellen in der 2. und 3. Qualifikationsebene nicht
sichtsbehörde melden sollen bzw. müssen.                           nur für das Jahr 2019, sondern auf Dauer schaf-
                                                                   fen konnten.
Allerdings mussten wir bislang erkennen, dass
alleine diese Sichtung im IMI-System und auch

14   Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Zahlen und Fakten

Im Sommer 2019 standen die Haushaltsmittel                   werden mussten, was mit tatkräftiger Unterstüt-
dann tatsächlich zur Verfügung, sodass wir zu-               zung des Personalsachgebiets des Bayer Staats-
sätzliches Personal einstellen konnten. Von den              ministeriums des Innern sehr gut gelungen ist,
neun Stellen wurden sieben Stellen ausge-                    erschwerte die Personalsituation im Berichtsjahr
schrieben und die meisten leider erst zum No-                für uns erheblich.
vember 2019 besetzt. Zwei Stellen wurden be-
wusst noch nicht ausgeschrieben und besetzt,                 Die Personalentwicklung der letzten Jahre sieht
um erst die sieben neuen Mitarbeiterinnen und                wie folgt aus:
Mitarbeiter zu integrieren. Wir wollen dann fest-
                                                                      Bis 31.12.2016: 16 Planstellen
stellen, in welchem Bereich der Bedarf in den
nächsten Monaten am größten ist, um zielge-                           Bis 31.12.2017: 20 Planstellen
richtet dort weitere Verstärkung einzusetzen. Es                      Bis 31.12.2018: 24 Planstellen
sollte damit auch dem neuen Präsidenten die
                                                                      Bis 31.12.2019: 33 Planstellen
Möglichkeit eingeräumt werden, eigene
Schwerpunkte zu setzen.                                      Rein rechnerisch hat sich damit die Anzahl der
                                                             zu bewältigenden Aufgaben auf mehr Schultern
Erfreulich war die positive Resonanz auf unsere              verteilt. Wir haben nun zwar deutlich mehr Plan-
Stellenausschreibungen, was auf der anderen                  stellen als noch vor wenigen Jahren, allerdings
Seite mit einem ziemlichen Aufwand für die                   muss man sich bewusst machen: Auch deutlich
Sichtung der Bewerbungsunterlagen und die                    mehr Arbeit. Wie der vorangegangenen Grafik
Durchführung von Vorstellungsgesprächen ver-                 des Schuldenbergs entnommen werden kann,
bunden war. Die größte Resonanz erfuhren wir                 hat sich die Zunahme der Mitarbeiteranzahl
bei der Ausschreibung einer Stelle in der Ge-                noch nicht relevant auf die Anzahl der Erledi-
schäftsstelle, auf die sich alleine 230 Menschen             gungen ausgewirkt, da sich unser neues Perso-
beworben haben.                                              nal im Wesentlichen in der Einarbeitung befin-
                                                             det. Entsprechend war die durchschnittliche An-
Dass im Laufe des Jahres vier von acht Juristin-             zahl der Vorgänge pro Planstelle besonders bei
nen und Juristen das BayLDA vorübergehend                    den Beschwerden auffällig hoch, was dem unten
oder auf Dauer verlassen haben und ersetzt                   aufgeführten Diagramm zu entnehmen ist.

                               Durchschnittliche Vorgänge pro Planstelle

                                                          384
                       Beratungen
                       Datenschutzverletzungen
                       Beschwerden

                                      192
                    176                                                             166
                                                                152
                                                                                            124
                                                                       103 101
                                            89
                          60

                                 1                  5

                          2014              2016                2018               2019

                                            Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht   15
Zahlen und Fakten

2.8 Vorträge und
    Öffentlichkeitsarbeit

Wir haben auch im Jahr 2019 eine erhebliche
Anzahl von Vorträgen gehalten und dabei über-
wiegend Datenschutzbeauftragte geschult bzw.
informiert. Ein besonderes Anliegen war es uns
wieder, die meist von den Industrie- und Han-
delskammern und der Gesellschaft für Daten-
schutz und Datensicherheit e.V. (GDD) organi-
sierten ERFA-Kreise in München, Nürnberg,
Würzburg, Coburg und Bayreuth zu besuchen
und dort die zahlreich vorab eingereichten Fra-
gen zu beantworten.

Um ein Verständnis dafür zu bekommen, wie in
anderen Mitgliedstaaten der EU, des Europäi-
schen Wirtschaftsraums (EWR) oder einem
Drittstaat mit angemessenem Datenschutzni-
veau das Verständnis für die DS-GVO ist, haben
wir bei Veranstaltungen in der Schweiz, Großbri-
tannien und Liechtenstein Vorträge gehalten
bzw. an Veranstaltungen teilgenommen.

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit erwei-
terten wir fortlaufend unser Angebot auf unse-
rer Website, damit Interessierte einfach und
schnell Antworten auf ihre Fragen finden konn-
ten. Dabei war es uns wichtig, die Informationen
so herunter zu brechen und mit Mustern zu er-
gänzen, dass Vereine, Handwerker, freiberuflich
Tätige und auch sehr kleine Unternehmen eine
effektive praxisorientierte Unterstützung finden
konnten.

16   Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
3
Kontrollen und Prüfungen
Kontrollen und Prüfungen

3 Kontrollen und Prüfungen
3.1     Safer Internet Day 2019                                     schiedene Punkte in unterschiedlicher Tiefe un-
                                                                    tersucht, von der verwendeten Verschlüsselung,
Unsere Prüfung zur Passwortsicherheit                               der Passwortstärke bis hin zu Absicherungen
und zum datenschutzkonformen Einsatz                                gegen Angriffsversuche auf Login-Daten.

von Tracking-Tools offenbart Nachholbe-
                                                                    Bei der Untersuchung im Schwerpunkt Tracking
darf bei großen Websites.
                                                                    wurden zahlreiche Prüffragen aus dem Bereich
                                                                    der Information und Einwilligung abgehandelt,
Wie bereits in den vorangegangenen Jahren ha-
                                                                    z. B. „Wird der Nutzer vorab transparent über
ben wir uns auch 2019 wieder am Safer Internet
                                                                    den Einsatz von Tracking-Tools informiert?“,
Day aktiv beteiligt. Unter dem Motto „Together
                                                                    „Werden die Anforderungen an eine wirksame
for a better internet“ bot der Safer Internet Day
                                                                    Einwilligung von der Website erfüllt?“ und
vielen Institutionen die Möglichkeit, einen Bei-
                                                                    „Kann der Nutzer die Profilbildung durch Tra-
trag für ein sicheres Internet zu leisten. Wir
                                                                    cking-Tools auf der Website selbst durch eigene
nutzten die Gelegenheit und führten eine um-
                                                                    Einstellungen verhindern?“. Hier befanden sich
fangreiche Datenschutzkontrolle bei Websites
                                                                    auf Grund konkret vorliegender Beschwerden
ausgewählter Verantwortlicher durch. Schwer-
                                                                    von Bürgern bereits 40 Websites auf unserer
punkte waren die Umsetzung der datenschutz-
                                                                    Prüfliste, wobei alle dieser Websites ausschließ-
rechtlichen Anforderungen bezüglich Cybersi-
                                                                    lich von großen bzw. sehr großen bayerischen
cherheit und Tracking.
                                                                    Firmen betrieben und verantwortet werden.

Warum wir diese beiden Themen als Prüf-
                                                                    Obwohl wir ausschließlich Websites von größe-
schwerpunkte ausgemacht haben, erklärt sich in
                                                                    ren Unternehmen, zum Teil börsennotierte
unserer Funktion als Aufsichtsbehörde: Spätes-
                                                                    Großkonzerne, hinsichtlich längst bekannter Si-
tens seit Mai 2018 zeichnete sich ab, dass ein
                                                                    cherheitsanforderungen untersuchten, mussten
häufiges Beschwerdethema bei Bürgern die In-
                                                                    wir feststellen, dass zahlreiche Defizite vorhan-
formation, die Einwilligung und das Setzen von
                                                                    den waren. Die getroffenen Sicherheitsmaßnah-
Cookies bei Websites darstellt. Wir haben zahl-
                                                                    men mussten oft als unzureichend eingestuft
reiche Eingaben dieser Art erhalten, die sich
                                                                    werden. In einer umfassenden Ergebnispräsen-
letztendlich allesamt um Nutzertracking im In-
                                                                    tation haben wir auf unserer Website die einzel-
ternet drehten. Und da wir zudem viele Meldun-
                                                                    nen Ergebnisse zur Verfügung gestellt, bewertet
gen über Datenschutzverletzungen nach Art. 33
                                                                    und über den Hintergrund des jeweiligen Prüf-
DS-GVO auf Grund mangelhafter Sicherheit bei
                                                                    punktes informiert. Da das Ergebnis so ernüch-
Webdiensten registrierten, insbesondere bei
                                                                    ternd ausfiel, werden wir auch weiter aktive
der Absicherung der Logins, fiel die Entschei-
                                                                    Kontrollen im Cybersicherheitsumfeld durch-
dung leicht, sowohl Tracking als auch Cybersi-
                                                                    führen und bei Verstößen unser Potential aus
cherheit bei Websites aktiv anzugehen.
                                                                    dem Maßnahmenkatalog ausschöpfen. Ob da-
                                                                    bei allen Verantwortlichen bereits bekannt ist,
Im Rahmen des Cybersicherheitschecks kontrol-
                                                                    dass ein Verstoß gegen die Vorschriften aus Art.
lierten wir, wie Website-Betreiber den Nutzer
                                                                    32 DS-GVO zur Sicherheit der Verarbeitung mit
durch den Registrierungs- und Login-Prozess
                                                                    einer nicht unerheblichen Geldbuße geahndet
begleiten und inwieweit sie dabei angemessen
                                                                    werden kann, mögen wir nicht beurteilen.
mit den Passwörtern ihrer Nutzer umgehen. Im
Rahmen der mehrstufigen Prüfung wurden ver-

18    Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Kontrollen und Prüfungen

Auch im Bereich Tracking fiel das Ergebnis un-             für den Fall, dass in seiner Bar Straftaten wie bei-
serer Prüfung desolat aus: Keine der geprüften             spielsweise Diebstahl begangen werden, ent-
Websites erfüllte die Anforderung an eine zuläs-           sprechendes Beweismaterial zur Verfügung ha-
sige Einwilligung nach der DS-GVO, obwohl die              ben. Ferner habe es vor längerer Zeit einen Ein-
Websites Tracking-Tools von Drittanbietern ein-            bruchsversuch gegeben. Diese Zwecke vermö-
gebunden hatten und somit eine Datenverar-                 gen die Videoüberwachung des Gastraums
beitung durch fremde Dienste veranlassten. Ei-             nicht zu rechtfertigen. Wir stellten gegenüber
nige Website-Betreiber verschwiegen den Ein-               dem Unternehmen klar, dass es in einem gast-
satz von Tracking-Tools, andere hingegen infor-            ronomischen Betrieb wie etwa seiner Bar nicht
mierten pauschal über verschiedenste Tools, die            zulässig ist, die Bereiche, in denen sich die Gäste
zum Teil gar nicht auf der Website eingebunden             zum Verzehr von Speisen und Getränken oder
sind. Im Ergebnis wurde der Nutzer nur selten              zum „Relaxen“ aufhalten, mit Videokameras zu
transparent darüber informiert, ob und welche              erfassen.
seiner Daten für welche Zwecke verarbeitet wer-
den. Wir haben uns daher veranlasst gesehen,               Als zulässig haben wir lediglich die Erfassung
entsprechende Verfahren gegen die Verant-                  des unmittelbaren Eingangsbereichs und auch
wortlichen einzuleiten und die Verstöße                    dies nur außerhalb der Öffnungszeiten bewer-
dadurch abzustellen. Weitere Informationen                 tet. Diese Erfassung zum Zwecke der Dokumen-
sind den Pressemitteilungen vom 1. und 5. Feb-             tation etwaiger Einbruchsversuche kann als ein
ruar 2019 sowie der dazugehörigen Ergebnis-                berechtigtes Interesse des Unternehmens aner-
präsentation zu entnehmen.                                 kannt werden, so dass die Verarbeitung perso-
www.lda.bayern.de/media/pm2019_3_de.pdf                    nenbezogener Daten zu diesem Zweck insoweit
                                                           datenschutzrechtlich nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f
3.2 Videoüberwachung in                                    DS-GVO legitimiert ist, dies jedoch begrenzt auf
                                                           die Zeiten, in denen sich kein Personal vor Ort
    Shisha-Bars                                            befindet, so dass etwaige Einbruchsversuche
                                                           andernfalls somit nicht dokumentiert werden
Beschwerden, die Videoüberwachung zum
                                                           könnten. Was die Speicherdauer betrifft, erach-
Gegenstand haben, nehmen quantitativ                       ten wir nach wie vor eine Dauer von grundsätz-
seit vielen Jahren einen Spitzenplatz in un-               lich bis zu maximal 72 Stunden als ausreichend,
serer Tätigkeit ein. Regelmäßig erreichen                  da während dieses Zeitraums normalerweise die
uns Beschwerden über Videokameras in                       Auswertung der Videoaufzeichnungen möglich
Restaurants, Bars und anderen gastrono-                    ist.
mischen Einrichtungen. Im Rahmen einer
Vor-Ort-Kontrolle haben wir daher im Be-                   In einer der Bars wurde zudem der Kassenbe-
                                                           reich von einer Videokamera überwacht. Zweck
richtszeitraum mehrere sog. Shisha-Bars
                                                           der Überwachung war hier – wie häufig in der
überprüft, gegen die Beschwerden bei uns
                                                           Gastronomie und im Handel – die Verhinderung
eingegangen waren.
                                                           von sog. Wechselgeldbetrug durch Mitarbeiter
                                                           bzw. Aufdeckung entsprechender Vorgänge.
Die Prüfung ergab insgesamt ein gemischtes
                                                           Dies bewerteten wir als zulässig unter der Vo-
Bild. Im Falle einer der überprüften Bars waren
                                                           raussetzung, dass tatsächlich durch entspre-
im Gastraum, in dem sich wohl vornehmlich jun-
                                                           chende Kameraeinstellung gewährleistet ist,
ges Publikum aufhält, vier Videokameras ange-
                                                           dass lediglich der unmittelbare Kassenbereich
bracht, durch die mehr oder minder der ge-
                                                           erfasst wird, nicht jedoch der Mitarbeiter insge-
samte Gastraum erfasst wurde. Als Grund für die
                                                           samt.
Überwachung gab der Betreiber pauschal Si-
cherheitsinteressen an. Insbesondere wolle er

                                          Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht   19
Kontrollen und Prüfungen

Bei mehreren der überprüften Bars waren Ka-                       schutzbeauftragte eingebunden wird. Nicht sel-
meras zudem außen am Gebäude angebracht,                          ten ergab unsere Kontrolle, dass selbst die Ge-
die z. T. größere Bereiche des Gehsteigs erfass-                  schäftsleitung hiervon keine Kenntnis hatte.
ten. Hier ist höchstens eine Erfassung eines
schmalen, unmittelbar an die Gebäudehaut bzw.                     Dies veranlasste uns, die Prüfung umzustellen.
Eingangstür angrenzenden Bereichs hinnehm-                        Schwerpunkt der Prüfung war nicht mehr nur
bar und nur, sofern gewährleistet ist, dass nicht                 die Frage, ob für die Einbindung von Tracking-
die gesamte Breite des Gehsteigs erfasst wird,                    Tools eine Einwilligung eingeholt werden muss
sondern Fußgänger die Möglichkeit haben, den                      oder Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DS-GVO eine aus-
Gehsteig zu nutzen, ohne von den Kameras er-                      reichende Rechtsgrundlage ist. Da die Website-
fasst zu werden.                                                  Prüfung grundlegende Mängel im Datenschutz-
                                                                  Management zu Tage brachte, prüften wir auch,
Der Erlass förmlicher Anordnungen gegen die                       ob die Verantwortlichen ihrer Rechenschafts-
im Rahmen dieser Prüfungsaktion von uns über-                     pflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO hinreichend
prüften Betriebe war nicht erforderlich, weil die                 nachgekommen sind.
Betriebe unsere mündlich mitgeteilten Hinweise
befolgt haben.                                                    Wenngleich die Rechenschaftspflicht gem. Art.
                                                                  5 Abs. 2 DS-GVO eine der wenigen großen Ver-
3.3 Rechenschaftspflicht beim                                     änderungen des neuen Datenschutzrechts ist,
                                                                  so hätte jeder Verantwortliche in den letzten
    Einsatz von Tracking-Tools
                                                                  Jahren die Gelegenheit gehabt, sich hinreichend
                                                                  damit auseinanderzusetzen.
Viele Unternehmen kennen ihre eigenen
Verarbeitungstätigkeiten oft nicht hinrei-
                                                                  Sowohl auf deutscher als auch europäischer
chend und befassen sich nur ungenügend                            Ebene haben sich die Datenschutzaufsichtsbe-
mit den rechtlichen Anforderungen der                             hörden in mehreren Veröffentlichungen zur Re-
DS-GVO.                                                           chenschaftspflicht geäußert, zuletzt in der „Ori-
                                                                  entierungshilfe für Anbieter von Telemedien“.
Nach den ernüchternden Ergebnissen der                            www.datenschutzkonferenz-online.de/
Website-Prüfung im Rahmen des Safer Internet                      media/oh/20190405_oh_tmg.pdf
Days 2019, siehe Kapitel 3.1 dieses Berichts, ha-
ben wir aufsichtliche Verfahren gegen die Ver-                    Zudem prüften wir seit Oktober 2018 die Re-
antwortlichen eingeleitet.                                        chenschaftspflicht bei Großkonzernen. Ziel die-
                                                                  ser Prüfung war es, festzustellen, inwieweit
Bei der weitergehenden Prüfung stellte sich her-                  große Unternehmen in der Lage sind, die Ein-
aus, dass sich viele Verantwortliche nicht im Kla-                haltung der gesetzlichen Vorgaben aus der DS-
ren darüber sind, welche Dienste auf ihren                        GVO nachzuweisen. Zu diesem Zweck hatten wir
Websites überhaupt eingebunden werden.                            einen Prüfkatalog mit 50 Fragen zur Rechen-
Grund hierfür ist häufig, dass die Betreuung der                  schaftspflicht mit folgenden Schwerpunkten er-
Websites von Agenturen übernommen wird                            stellt:
oder die Marketing-Abteilung des Verantwortli-
                                                                             Aufbauorganisation
chen selbstständig Tracking-Tools zur Werbefi-
nanzierung in das Webangebot integriert.                                     Basis-Anforderungen

                                                                             Datenschutzkonforme Verarbeitung
Bedauerlicherweise erfolgt dies in vielen Fällen,
ohne dass der interne oder externe Daten-                                    Umgang mit Betroffenenrechten

                                                                             Umgang mit Datenschutzverletzungen

20   Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Kontrollen und Prüfungen

Über diese Prüfung wurde in einer eigenen                     Darüber hinaus kann die Rechenschaftspflicht
Pressemitteilung vom 07.11.2018 informiert.                   durch sonstige Datenschutzdokumentation er-
www.lda.bayern.de/media/pm2018_17_de.pdf                      folgen, wie beispielsweise hierdurch:

                                                                       Vertragsmanagement
Zudem haben wir den vollständigen Prüfkatalog
zur Rechenschaftspflicht veröffentlicht:                               Konzepte zur Sicherstellung der
                                                                        Betroffenenrechte
www.lda.bayern.de/media/pruefungen/
201810_rechenschaftspflicht_fragebogen.pdf                             Prozesse der Datenschutzorganisation

                                                                       Einführung von Datenschutzrichtlinien
Trotz dieser und der zahlreichen Veröffentli-
chungen der Aufsichtsbehörden insgesamt wa-                            Interne oder externe Audits
ren viele Verantwortliche in puncto Rechen-
                                                                       Mitarbeiterschulungen
schaftsplicht überfordert. Einige Unternehmen
waren der Ansicht, es sei damit getan, wenn                            Rechtsgutachten
man der Aufsichtsbehörde die Datenschutzbe-                            Zertifizierungen nach DIN- und ISO-
stimmung der Website ausdruckt oder erklärt,                            Normen
„Werbung ist ein berechtigtes Interesse und
                                                                       Sonstige Aufzeichnungen wie z. B.
deshalb darf man das“.
                                                                        Berichte, Vermerke oder Protokolle

Das dies keinesfalls ausreichend ist, um den                  Sinn und Zweck der Dokumentation ist es, dass
Nachweis zu erbringen, dass eine Datenverar-                  der Verantwortliche sich umfassend mit den
beitung rechtmäßig erfolgt, dürfte auf der Hand               weitergehenden Anforderungen der DS-GVO
liegen. Dabei ist es keine große Herausforde-                 auseinandersetzt und prüft, ob eine Datenverar-
rung, die Rechenschaftspflicht zu erfüllen. Die               beitung rechtmäßig erfolgt oder ggf. noch wei-
DS-GVO enthält eine Vielzahl von Nachweis-                    tere Maßnahmen erforderlich sind, um die
pflichten, die der Verantwortliche ohnehin erfül-             rechtmäßige Verarbeitung sicherzustellen.
len muss.
                                                              Im Rahmen des aufsichtlichen Verfahrens haben
Hierzu gehören u. a.                                          die meisten Verantwortlichen erheblich nachge-
                                                              bessert, sodass wir das Thema Rechenschafts-
       Verzeichnis über
                                                              pflicht abschließen konnten.
        Verarbeitungstätigkeiten
        (Art. 30 DS-GVO),
                                                              Hiervon unberührt bleibt die Frage, ob für den
       Datenschutz-Folgenabschätzung                         Einsatz von Tracking-Tools zwingend die Einwil-
        (Art. 35 DS-GVO),                                     ligung der Nutzer eingeholt werden muss.
       genehmigte Verhaltensregeln                           Hierzu führen wir das aufsichtliche Verfahren
        (Art. 40 DS-GVO),                                     fort bis hin zur Anordnung. Sollte der Verant-
                                                              wortliche mit unserer Entscheidung nicht ein-
       Zertifizierung (Art. 42 DS-GVO),
                                                              verstanden sein, ist mit einer Klage vor dem Ver-
       Meldungen über                                        waltungsgericht zu rechnen.
        Datenschutzverletzungen
        (Art. 33 DS-GVO) sowie

       Verträge zur Auftragsverarbeitung
        (Art. 28 Abs. 3 DS-GVO).

                                             Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht   21
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