Tätigkeitsbericht 2019 - Bayern.de
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9. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für das Jahr 2019 Hinweis: Aktualisierte Fassung vom 31.01.2020 (Anpassung in Kapitel 6.3) Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 18 91522 Ansbach Tel.: 0981 180093-0 Fax: 0981 180093-800 E-Mail: poststelle@lda.bayern.de Web: www.lda.bayern.de Vorgelegt im Januar 2020 – Thomas Kranig, Präsident Bildnachweis Cover: de.123rf.com – Urheber melpomen – Dateinummer 117302880
Vorwort Vorwort Dieser 9. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Lan- unterzubringen, wie es die entsprechenden desamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ist Richtlinien eigentlich vorsehen. Es bleibt des- der Erste, dessen Berichtszeitraum sich gemäß halb eine nachhaltige Aufgabe, sich um zusätz- der Vorgabe der Datenschutz-Grundverord- liche Büroflächen zu bemühen. nung (DS-GVO) nur auf ein Jahr, das Jahr 2019, bezieht. Wie schon in den Vorjahren beinhaltet Aber auch die fachlichen Anforderungen an uns unser Bericht keine datenschutzpolitischen Aus- als Datenschutzaufsichtsbehörde waren 2019 führungen. Er wiederholt auch nicht die Ent- schon alleine auf Grund der erheblichen Anzahl schließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen an Beschwerden, Beratungen und gemeldeten o. ä. der Konferenz der unabhängigen Daten- Datenschutzverletzungen gewaltig. Die Enttäu- schutzaufsichtsbehörden des Bundes und der schung, dass uns trotz des bereits im Vorjahr Länder (Datenschutzkonferenz – kurz: DSK). 2018 festgestellten gewaltigen Anstiegs dieser Diese sind stattdessen auf der Homepage der Anforderungen im Doppelhaushalt 2019/2020 DSK jederzeit frei abrufbar (www.datenschutz keine zusätzlichen Stellen bewilligt wurden, konferenz-online.de). Unser Bericht beinhaltet – konnten wir zum Glück rasch überwinden. Wir dem halbierten Berichtszeitraum entsprechend erfuhren, dass der Bayerische Staatsminister des – deutlich weniger Fallbeispiele. Unser Ziel bei Innern, für Sport und Integration, dessen Ress- der Auswahl der dargestellten Fälle und unseren ort wir haushaltsrechtlich zugeordnet sind, Entscheidungen dazu war und ist nach wie vor, durch eine interne Umstrukturierung uns einen den Verantwortlichen und betroffenen Perso- erheblichen Finanzbetrag zur Verfügung ge- nen eine Orientierung zu geben, wie wir die da- stellt hat, durch den wir neue – auf Dauer ange- tenschutzrechtlichen Vorschriften in konkreten legte – Planstellen schaffen konnten. Selbst Fällen auslegen. wenn diese Entscheidung vom März 2019 haus- haltsrechtlich erst im Sommer wirksam wurde, Für das BayLDA war das Jahr 2019 insgesamt ein so dass die meisten unserer neun neuen Mitar- extrem schwieriges Jahr. Es begann damit, dass beiterinnen und Mitarbeiter erst gegen Novem- wir aus unserem bisherigen Dienstgebäude, ber 2019 den Dienst antreten konnten, war die dem Schloss in Ansbach, ausgezogen sind. Wir Aussicht auf diese personelle Aufstockung für konnten dann auf der anderen Straßenseite der die vorhandenen Beschäftigten eine hilfreiche Promenade in Ansbach in neu renovierte Motivation, um mit der enormen Überlastung Räume, die früher einmal eine Zweigstelle der besser umgehen zu können. Diese Situation, Bayerischen Landesbank beherbergt hatten, verschärft durch den Wechsel der Hälfte unserer einziehen. Trotz intensiver Planung stellte sich juristischen Beschäftigten, hatte leider dazu ge- der Umzug einer ganzen Behörde als gewaltiger führt, dass wir unseren gesetzlichen Aufgaben Kraftakt dar. Eine besondere Herausforderung zur Durchführung von Prüfungen und Erlass von bestand darin, alle Mitarbeiterinnen und Mitar- Bußgeldbescheiden nur in sehr geringem Um- beiter nicht nur körperlich, sondern „ganzheit- fang nachkommen konnten. Wir gehen davon lich“ mitzunehmen. Es ließ sich nicht vermeiden, aus, dass wir diese Aktivitäten in den folgenden dass sich nicht alle durch den Umzug räumlich Jahren, wenn alle neuen Mitarbeiterinnen und verbessert haben. Im Juli 2019 erfolgte die An- Mitarbeiter eingearbeitet sind, wieder in deut- mietung weiterer Büroräume im 2. Stock des lich größerem Umfang betreiben können. neuen Dienstgebäudes. Die gesamte nunmehr zur Verfügung stehende Bürofläche reicht aber nicht aus, um alle am Ende des Jahres 2019 vor- handenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 1
Vorwort Der vorliegende Tätigkeitsbericht soll in erster Ferner soll der Bericht auch dazu dienen, den Linie ein Blick zurück auf den Berichtszeitraum eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für sein und darüber informieren, was in dieser Zeit ihren hervorragenden Einsatz in einem sehr geschehen ist. Das erfahren Sie, verehrte Lese- schwierigen Jahr zu danken. Trotz dieser nicht rin, verehrter Leser, auf den folgenden Seiten. einfachen äußeren Rahmenbedingungen ist es gelungen, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Der Bericht soll aber auch dafür verwendet wer- Mitarbeiter als ein Team gesehen, sich gegen- den, vielen – insbesondere Datenschutzbeauf- seitig unterstützt und über alle Bereiche hinweg tragten – für die konstruktive Kommunikation ausgezeichnet zusammengearbeitet haben. zu danken, die uns in die Lage versetzt hat, bes- Herzlichen Dank dafür. ser wahrzunehmen, welche Probleme mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung „im wirk- Ansbach, im Januar 2020 lichen Leben draußen“ tatsächlich bestehen. Thomas Kranig Präsident 2 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort .......................................................................................................................................................... 1 Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................................... 3 1 Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich ........................................................................ 7 1.1 Gesetzliche Grundlage für den Tätigkeitsbericht ......................................................................................... 7 1.2 Datenschutz in Bayern ............................................................................................................................................ 7 1.3 Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ................................................................................... 7 2 Zahlen und Fakten .............................................................................................................................. 10 2.1 Beschwerden .............................................................................................................................................................10 2.2 Beratungen ................................................................................................................................................................12 2.3 Datenschutzverletzungen ....................................................................................................................................13 2.4 Abhilfemaßnahmen ................................................................................................................................................14 2.5 Europäische Verfahren ..........................................................................................................................................14 2.6 Förmliche Begleitung von Rechtsetzungsvorhaben ..................................................................................14 2.7 Ressourcen.................................................................................................................................................................14 2.8 Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................................................................16 3 Kontrollen und Prüfungen ................................................................................................................ 18 3.1 Safer Internet Day 2019 ........................................................................................................................................18 3.2 Videoüberwachung in Shisha-Bars ..................................................................................................................19 3.3 Rechenschaftspflicht beim Einsatz von Tracking-Tools ...........................................................................20 3.4 Windows 10 und Telemetriedaten ...................................................................................................................22 4 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ...................................................................................... 24 4.1 Änderung des BDSG ..............................................................................................................................................24 4.2 Weiterhin Unsicherheit über Benennungspflicht .......................................................................................24 5 Betroffenenrechte .............................................................................................................................. 26 5.1 Auskunft ......................................................................................................................................................................26 5.2 Kein Auskunftsrecht gegenüber gegnerischem Rechtsanwalt .............................................................27 6 Datenschutz im Internet .................................................................................................................... 29 6.1 Facebook Fanpages ...............................................................................................................................................29 6.2 Einsatz von Tracking-Tools..................................................................................................................................29 6.3 Google Analytics .....................................................................................................................................................30 7 Steuerberater und Rechtsanwälte ................................................................................................... 33 7.1 Anfertigung von Ausweiskopien durch Steuerberater .............................................................................33 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 3
Inhaltsverzeichnis 8 Versicherungswirtschaft und Banken ............................................................................................. 35 8.1 Auskunftsrecht gegenüber Versicherungsunternehmen ....................................................................... 35 8.2 Kein Auskunftsrecht hinsichtlich Geschäftsgeheimnissen ..................................................................... 35 9 Werbung und Adresshandel ............................................................................................................. 37 9.1 Werbeprofiling bei Kreditinstituten ................................................................................................................ 37 9.2 Werbung per E-Mail oder SMS......................................................................................................................... 37 10 Handel und Dienstleistung ............................................................................................................... 40 10.1 Übermittlung von E-Mail-Adressen durch Online-Versandhändler an Postdienstleister ......... 40 10.2 Kontaktaufnahme durch Energieversorger ohne Vertragsverhältnis ................................................ 40 10.3 Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Namensverwechslungen ..................... 41 11 Internationaler Datenverkehr........................................................................................................... 43 11.1 Privacy Shield ........................................................................................................................................................... 43 12 Beschäftigtendatenschutz ................................................................................................................ 46 12.1 Mitteilung von Überstunden an Vorgesetzte ............................................................................................. 46 12.2 Fragerecht des Arbeitgebers bezüglich Gesundheit ................................................................................ 46 12.3 Zugriff auf das E-Mail-Postfach ausgeschiedener Mitarbeiter ............................................................ 47 12.4 Backgroundscreening über Bewerber ............................................................................................................ 47 13 Gesundheit und Soziales ................................................................................................................... 49 13.1 Übermittlung von Patientendaten an Strafverfolgungsbehörden ...................................................... 49 13.2 Berichtigung von ärztlichen Diagnosen ........................................................................................................ 49 14 Vereine und Verbände ....................................................................................................................... 52 14.1 Mitgliederverwaltung ........................................................................................................................................... 52 14.2 Öffentlicher Aushang der Klageschrift eines Mitglieds in einem Verfahren gegen den Verein .. ....................................................................................................................................................................................... 53 15 Wohnungswirtschaft und Mieterdatenschutz ............................................................................... 55 15.1 Angebot eines Mess- und Abrechnungsdienstleisters an Beiräte einer Wohnungseigentümergemeinschaft .............................................................................................................. 55 15.2 Veröffentlichung von Unterlagen eines Rechtsstreits auf dem Internetportal der Wohnungseigentümer ......................................................................................................................................... 56 15.3 Bekanntgabe einer Wohnungsdurchsuchung an Verwaltungsbeiräte ............................................. 56 16 Videoüberwachung ............................................................................................................................ 59 16.1 Zweckbindung für Verwendung von Videoaufnahmen .......................................................................... 59 16.2 Kamerafahrten durch Apple ............................................................................................................................... 60 17 Datenschutzverletzungen ................................................................................................................. 63 17.1 Allgemeines zu den gemeldeten Vorfällen .................................................................................................. 63 17.2 Arbeitskreis der DSK zu Datenschutzverletzungen .................................................................................. 64 4 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Inhaltsverzeichnis 18 Technischer Datenschutz und Informationssicherheit ................................................................. 66 18.1 Gesundheitsdaten im Web ..................................................................................................................................66 18.2 Anforderungen an starke Passwörter .............................................................................................................66 18.3 Beschwerden zum Tesla Sentry Mode ............................................................................................................67 18.4 Umgang mit Bedrohungen durch Emotet ....................................................................................................68 18.5 E-Mail-Kommunikation zwischen Berufsgeheimnisträgern und betroffenen Personen ............68 18.6 Cyberabwehr Bayern ..............................................................................................................................................69 19 Bußgeldverfahren ............................................................................................................................... 71 19.1 Zentrale Bußgeldstelle ..........................................................................................................................................71 19.2 Bußgeldverfahren ....................................................................................................................................................71 19.3 Datenabruf für private Zwecke ..........................................................................................................................71 Stichwortverzeichnis.................................................................................................................................. 74 Wichtiger Hinweis: Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise ver- zichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Tätigkeitsbericht sind somit geschlechts- neutral zu verstehen. Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 5
1 Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich
Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich 1 Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich 1.1 Gesetzliche Grundlage den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz für die für den Tätigkeitsbericht öffentlichen Stellen in Bayern (Art. 15 BayDSG), Anders als nach der bisherigen Rechtslage ver- pflichtet Art. 59 DS-GVO jede Aufsichtsbehörde, den Medienbeauftragten für den einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit zu erstel- Datenschutz für die Bayerische len, der eine Liste der Arten der gemeldeten Landeszentrale für neue Medien, deren Verstöße und der Arten der getroffenen Maß- Tochtergesellschaften und Anbieter nahmen nach Art. 58 Abs. 2 enthalten kann. (Art. 20 BayMG) und den Rundfunkdatenschutzbeauftragten Dieser Bericht ist deshalb der erste von uns, der für den Bayerischen Rundfunk und nur einen einjährigen Berichtszeitraum umfasst. ausgewählte Beteiligungsunternehmen Aus der Formulierung in der DS-GVO, welche des Bayerischen Rundfunks Informationen der Bericht haben kann, ist der (Art. 21 BayRG) Wunsch des Gesetzgebers an die Aufsichtsbe- hörden zu entnehmen, nicht nur ihre Auffas- als gleichwertige und gleichrangige Aufsichts- sung zur rechtlichen Beurteilung bestimmter behörden im Sinne des Art. 51 DS-GVO gesetz- Fallkonstellationen, sondern insbesondere auch lich festgelegt. statistische Angaben über das tatsächliche Voll- zugshandeln darzustellen. Diese Anforderung Darüber hinaus haben Kirchen, religiöse Verei- versuchen wir in den folgenden Ausführungen nigungen oder Gemeinschaften gemäß Art. 91 dieses Tätigkeitsberichts erneut zu erfüllen. DS-GVO, wenn sie die dort genannten Voraus- setzungen erfüllen, die Möglichkeit eine spezifi- sche Aufsichtsbehörde einzurichten, die dann 1.2 Datenschutz in Bayern als Aufsichtsbehörde anzusehen ist, wenn sie Art. 51 DS-GVO verpflichtet die Mitgliedstaaten, die in Art. 51 ff. DS-GVO genannten Vorausset- eine oder mehrere unabhängige Behörden zur zungen, insbesondere der Unabhängigkeit, er- Überwachung der Anwendung der DS-GVO ein- füllen. Dies wird in Deutschland für die katholi- zurichten. Maßgeblich für die konkrete Einrich- sche und evangelische Kirche unstrittig ange- tung ist das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats. nommen. Für Deutschland bedeutet dies, dass der Bund für den Bereich seiner Zuständigkeit und die 1.3 Das Bayerische Landesamt Länder für die Bereiche ihrer Zuständigkeiten für Datenschutzaufsicht entsprechende Aufsichtsbehörden vorsehen müssen. Eine Vorgabe, wie viele Aufsichtsbe- Wie oben im Vorwort angesprochen und im Fol- hörden und für welche Zuständigkeiten Auf- genden durch Darstellung der statistischen An- sichtsbehörden eingerichtet werden sollen, gibt gaben belegt, war das Jahr 2019 eine gewaltige die DS-GVO nicht vor. Herausforderung. Was Beschwerden, Bera- tungsanfragen (die wir nach wie vor gerne be- Der bayerische Gesetzgeber hat arbeiten und beantworten wollen) oder Mel- uns, das Bayerische Landesamt für dungen von Datenschutzverletzungen inhaltlich Datenschutzaufsicht (BayLDA), für und aufwandsmäßig bedeuten, ist uns ziemlich nicht-öffentliche Stellen in Bayern bewusst. Was aber noch auf uns zukommen (Art. 18 BayDSG), Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 7
Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich wird, konkret durch die Akkreditierung von Zer- dass eine große Anzahl von Unternehmen mit tifizierungsstellen und dann die Zertifizierung dem Gedanken spielen – und es manche auch selbst (Art. 42 DS-GVO), durch die Einbindung umgesetzt haben –, ihren Sitz vom Vereinigten in Verfahren zur Aufstellung von Verhaltensre- Königreich in ein anderes Mitgliedsland EU zu geln oder Genehmigung von Verhaltensregeln verlegen. Der Großraum München und damit (Art. 40 DS-GVO) oder auch bei Verfahren zur Bayern scheinen insoweit eine besondere Anzie- Genehmigung von verbindlichen internen Da- hungskraft zu haben. Ferner muss davon ausge- tenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules gangen werden, dass auch unsere Zuständigkeit – BCR, Art. 47 DS-GVO), lässt sich noch nicht für die Durchführung von BCRs durch den Brexit wirklich abschätzen. Wir haben uns bei der Aus- nicht unerheblich steigen dürften, da im Verei- wahl und Aufstockung unseres Personalbestan- nigten Königreich mit die meisten derartiger des daher besonders bemüht, entsprechend Verfahren durchgeführt wurden. Die Unterneh- ausgebildete Personen für uns zu gewinnen, da- men werden versuchen, dieses Instrument für mit wir auch für die nahe Zukunft gewappnet die Datenübermittlung in Drittstaaten beizube- sind und diese neuen Anforderungen erfüllen halten, weshalb sie gezwungen sind, eine ent- können. sprechende Niederlassung im Bereich der Euro- päischen Union zu behalten oder zu bekom- Ein erhebliches Maß an Planungsunsicherheit men. besteht letztendlich aber auch noch darüber, was auf uns zukommt, wenn das Vereinigte Kö- Nachfolgend wird unsere interne Organisation, nigreich wie anvisiert am 31. Januar 2020 die Eu- mit der wir auch diese Aufgaben stemmen wol- ropäische Union verlassen wird und sich damit len, in einem Organigramm stark vereinfacht vorbehaltlich noch abzuschließender Verträge dargestellt: von einem Mitgliedstaat der EU zu einem Dritt- staat wandelt. Es ist schon heute feststellbar, Präsidium • Leitung • Grundsatzfragen • Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsstelle Bußgeldstelle Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 • Kredit- und • Versicherungen • Internationaler • Cybersicherheit Finanzwirtschaft • Gesundheitswesen Datenverkehr • Technischer Datenschutz • Auskunfteien • Freiberufliche Tätigkeiten • Online-Dienste • Datenschutz- • Werbung • Soziale Einrichtungen • Wohnungswirtschaft Folgenabschätzung • Markt- und • Vereine • Zertifizierung Meinungsforschung • Industrie und Handel • Automotive • Datenschutzorganisation • Beschäftigtendatenschutz • Videoüberwachung 8 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
2 Zahlen und Fakten
Zahlen und Fakten 2 Zahlen und Fakten Wie schon im letzten Tätigkeitsbericht darge- Telefonische „Beschwerden“ werden dann ge- stellt, hat sich ein größerer Teil der deutschen zählt, wenn sie verschriftlicht werden (z. B. durch Datenschutzaufsichtsbehörden auf eine teil- Vermerk). weise Vereinheitlichung des statistischen Teils bei der Erstellung der Tätigkeitsberichte ver- Unter dem Obergriff „Beschwerden“ erhielten ständigt. Dabei sollten die statistischen Anga- wir zuletzt auch eine erhebliche Anzahl von Mel- ben, die in Art. 59 DS-GVO angesprochen sind, dungen über angebliche Datenschutzverstöße, nach einem gleichförmigen Muster dargestellt bei denen die Eingabeführer nicht glaubhaft ge- werden. Diese Vereinheitlichung soll auch dem macht haben, durch den vorgetragenen Sach- Zweck dienen, dass Deutschland bei den jährli- verhalt in den eigenen Rechten verletzt zu sein. chen Abfragen des Europäischen Datenschutz- Diese Eingänge bezeichnen wir nicht als Be- ausschusses bei den Aufsichtsbehörden der schwerden, sondern als Kontrollanregungen. Mitgliedstaaten ein genaueres Bild abgeben kann. Warum eine getrennte Behandlung zwischen Kontrollanregung und Beschwerde für uns als 2.1 Beschwerden Behörde nicht nur sinnvoll, sondern auch drin- gend notwendig ist, zeigt sich schnell: Nach Art. Die Gesamtanzahl der Beschwerden und Kon- 78 Abs. 2 DS-GVO sind wir gehalten, betroffene trollanregungen, die 2019 bei uns eingegangen Personen innerhalb von drei Monaten über den sind, ist der unten folgenden Grafik zu entneh- Stand oder das Ergebnis des Beschwerdeverfah- men. Als Beschwerden werden dabei solche rens in Kenntnis zu setzen. Somit müssen wir bei Vorgänge gezählt, die schriftlich eingehen und „echten“ Beschwerden rechtzeitig mit der Bear- bei denen eine natürliche Person eine persönli- beitung beginnen. Ansonsten droht der Fall, che Betroffenheit darlegt, für die Art. 78 DS- dass wir dieser Verpflichtung nicht nachkom- GVO anwendbar ist. Dies schließt Abgaben ein. men und wir uns dadurch der Gefahr einer Anzahl 6000 Beschwerden und Kontrollanregungen pro Jahr 5497 5000 3643 4000 3000 2000 1684 1424 1103 925 953 1000 719 687 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 10 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Zahlen und Fakten (Untätigkeits-)Klage aussetzen. Bei Kontrollan- in dem es uns gelang, mehr Beschwerdeverfah- regungen dagegen besteht kein Anspruch da- ren abzuschließen als neue Vorgänge eingin- rauf, dass wir innerhalb einer bestimmten Frist gen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir zum über den Stand des Verfahrens berichten müs- Ende des Berichtszeitraums einen gewaltigen sen. Folglich werden Beschwerden vorrangig Arbeitsvorrat in das Jahr 2020 mitgenommen abgearbeitet, individuell geprüft und entschie- und unseren bestehenden „Schuldenberg“ kon- den. Bei Kontrollanregungen dagegen erhält tinuierlich weiter aufgebaut haben. In der unten der Mitteilende nur eine Bestätigung, dass wir stehenden Grafik erkennt man die Beschwer- seine Mitteilung als Kontrollanregung erfasst den, die insgesamt noch bei uns abgearbeitet haben und nach pflichtgemäßem Ermessen ent- werden müssen. scheiden, ob und inwieweit wir dieser Anregung nachgehen. Die schwierige Personalsituation in 2019 und die gestiegene Anzahl von Beschwerden führten Die Zahl der Beschwerden ist auch im Jahr 2019 leider auch dazu, dass die Laufzeit der Bearbei- noch einmal gewaltig angestiegen. Wie schon tung für diese Beschwerden länger geworden im letzten Bericht ausgeführt, gehen wir davon ist. Wir mussten eine große Menge an Be- aus, dass die zahlreichen Veranstaltungen, Pres- schwerden in das Jahr 2020 mithinübernehmen, seberichte und Informationsmaterialien dazu gehen aber davon aus, dass wir mit dem neuen geführt haben, dass vielen Bürgern bewusster Personal nach der Einarbeitungsphase wieder geworden ist, dass sie Betroffenenrechte haben zu einer angemessenen Bearbeitungszeit zu- und diese auch geltend machen können. Die rückfinden werden. Entwicklung mag daher aus Sicht der Gesell- schaft positiv zu bewerten sein, weil ein gestei- gertes Datenschutzbewusstsein vorhanden ist. Aus unserer Behördensicht mussten wir jedoch feststellen, die wir diese Arbeitslast mit dem im Jahr 2019 vorhandenen Personal nicht bewälti- gen konnten. Es gab zuletzt fast keinen Monat, Anzahl „Schuldenberg“ der Beschwerden in 2019 3000 Wie viele Beschwerden waren zum jeweiligen Zeitpunkt insgesamt noch offen? 2500 2000 1500 1000 500 0 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 11
Zahlen und Fakten 2.2 Beratungen Eine Ursache dafür kann sein, dass wir auf unse- rer Website die Möglichkeit der Online-Bera- Um die Vergleichbarkeit mit den anderen Auf- tung neu angeboten haben. Interessierte Perso- sichtsbehörden sicherzustellen, verstehen wir nen können dabei zu bestimmten Themenbe- unter Beratungen nunmehr nur die schriftliche reichen Fragen an uns schicken. In diesem Pro- Beantwortung von Anfragen von Verantwortli- zess werden Ihnen dann vor Eingabe der Frage chen, betroffenen Personen und der eigenen die FAQs zu dem ausgewählten Thema angege- Regierung. Ausschließlich (fern)mündliche Bera- ben, die wir erstellt haben. Wir werten die An- tungen werden ebenso wie Schulungen, Vor- fragen dazu zwar nicht aus, sind aber überzeugt träge etc. nicht mehr berücksichtigt, aber der- davon, dass eine erhebliche Anzahl der Anfra- zeit dennoch von uns separat erfasst. genden nach Durchlesen der FAQs schon eine Antwort auf ihre Frage finden und „aussteigen.“ In der nebenstehenden Tabelle sind die Bera- www.lda.bayern.de/media/pm2019_7.pdf tungen im Berichtszeitraum aufgeführt. Wir ha- ben hier, wie in den Vorjahren auch, die telefo- Beratungen im Berichtszeitraum nischen Auskünfte mitangegeben. Wie man dort und auch in der unteren Grafik erkennen Verantwortliche 2019 kann, ist die Anzahl der Beratungen im Verhält- Telefonische Beratungen 936 nis zum letzten Jahr deutlich gesunken. Insbe- sondere die in der Regel mit geringem Aufwand Schriftliche Beratungen 1422 zu beantwortende Anfragen aus dem Bereich der Vereine und ehrenamtlich Tätigen wurden Bürger 2019 spürbar weniger, was sich in der Gesamtstatistik Telefonische Beratungen 419 widerspiegelt. Schriftliche Beratungen 559 Anzahl 10000 Beratungen pro Jahr 9212 9000 8000 7000 Verantwortliche 6000 Bürger 5000 4000 3749 3336 3068 3000 2812 2727 2426 2434 2532 2000 1000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 12 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Zahlen und Fakten Ein weiterer Grund für den Rückgang der Bera- 2.3 Datenschutzverletzungen tungsanfragen können unsere Informationsver- anstaltungen, das gesteigerte Informationsan- Wie schon im letzten Jahr befürchtet und im gebot auf unserer Homepage und nicht zuletzt vergangenen Tätigkeitsbericht prognostiziert, auch die besseren Informationen der jeweiligen ist die Zahl der Meldungen von Datenschutzver- Dachverbände sein. Auf der anderen Seite mer- letzungen im Jahr 2019 noch einmal erheblich ken wir aber, dass die verbliebenen Anfragen gestiegen. Die Meldevorschrift aus Art. 33 DS- schwierigere Fragestellungen beinhalten und GVO zeigt tatsächlich Wirkung, auch wenn ge- deshalb nach wie vor eine gewaltige Herausfor- rade bei kleineren Unternehmen die Meldever- derung darstellen. pflichtung und der Ablauf der Meldung immer noch nicht geläufig sein dürften. Wir sind uns dabei bewusst, dass mit der aus- schließlichen Erfassung der schriftlichen Bera- Neben den Beschwerden und den Beratungen tungen ein nicht unerheblicher Anteil unserer prägen daher mittlerweile auch Vorgänge zu Arbeit, nämlich die telefonische Beantwortung Datenschutzverletzungen unseren Arbeitsalltag. von Anfragen, statistisch künftig nicht mehr ins In der unten aufgeführten Grafik werden die bei Gewicht fällt. Die telefonische Erreichbarkeit uns eingegangenen Meldungen nach Art. 33 und Beantwortung von Anfragen ist uns nach DS-GVO, die von den jeweiligen Verantwortli- wie vor wichtig. Es ist ein kostenfreier Service, chen abgegeben wurden, dargestellt. Weitere der sicherlich für eine Behörde nicht selbstver- Informationen zum Thema Datenschutzverlet- ständlich ist, aber von Hilfesuchenden sehr gut zungen im Allgemeinen sind im Kapitel 17 die- angenommen wird. Unabhängig davon, ob ein ses Berichts zu finden, wenngleich wir dieses Datenschutzbeauftragter, ein Geschäftsführer, Mal von der Darstellung einzelner Fallkonstella- ein Arzt, eine Bürokraft, ein Schüler, ein Bürger, tionen meldepflichtiger Vorfälle Abstand neh- ein Vereinsmitglied etc. anrief – wir waren stets men. bemüht, uns telefonischen Anfragen anzuneh- men. Anzahl 4500 Datenschutzverletzungen pro Jahr 4111 4000 3500 3000 Kategorien u. a.: Cyberangriffe 2471 2500 Fehlversand Verschlüsselungstrojaner Malware 2000 Verlust u. Diebstahl Softwarefehler 1500 1000 500 136 10 13 32 21 28 85 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 13
Zahlen und Fakten 2.4 Abhilfemaßnahmen die Pflege der IMI-relevanten Vorgänge inner- halb unserer Behörde einen enormen Aufwand Für diesen Abschnitt haben die Aufsichtsbehör- bedeuten. Zum Redaktionsschluss dieses Be- den vorgeschlagen, die Abhilfemaßnahmen richts waren wir leider nicht in der Lage, valide nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO aufzulisten. Im Ein- Zahlen, aufgeschlüsselt nach den unterschiedli- zelnen handelt es sich dabei um die Maßnah- chen Kategorien, zur Verfügung zu stellen. Hin- men, die wir bereits im letzten Tätigkeitsbericht tergrund hierbei ist, dass wir seit Beginn der DS- aufführten: GVO längst eine vierstellige Anzahl an IMI-Vor- gängen haben, die uns in irgendeiner Weise Warnungen tangieren – zusätzlich zu den ohnehin schon in (Art. 58 Abs. 2 Buchst. a DS-GVO) unserer Behörde laufenden Verfahren. Um die- Verwarnungen sem Umstand Rechnung zu tragen, haben wir (Art. 58 Abs. 2 Buchst. b DS-GVO) bei der Besetzung der neuen Planstellen beson- ders darauf geachtet, dass eine dauerhafte Be- Anweisungen und Anordnungen gleitung der IMI-Vorgänge von uns gewährleis- (Art. 58 Abs. 2 Buchst. c - g und j tet werden kann. Auch unser internes Verwal- DS-GVO) tungsprogramm wurde angepasst, damit wir Geldbußen künftig nicht nur eine statistische Auswertung (Art. 58 Abs. 2 Buchst. i DS-GVO) durchführen, sondern IMI-Vorgänge auch mit Widerruf von Zertifizierungen einem erhöhten Automatisierungsgrad in unse- (Art. 58 Abs. 2 Buchst. h DS-GVO) ren Arbeitsalltag integrieren können. Auch wenn wir es wollten, ist es uns im Jahr 2019 leider nicht gelungen, unser internes Fach- 2.6 Förmliche Begleitung von verfahren IGOR zur Verwaltung von Vorgängen Rechtsetzungsvorhaben so zu erweitern, dass die oben genannten Ab- hilfemaßnahmen statistisch ausgewertet wer- Eine förmliche Begleitung von Rechtsetzungs- den können. Wir hoffen, dass uns dies bald ge- vorhaben, d. h. Abgabe einer Stellungnahme zu lingt und wir im nächsten Tätigkeitsbericht dazu uns betreffenden Gesetzesvorhaben, fand im konkrete Angaben liefern können. Jahr 2019 nicht statt. 2.5 Europäische Verfahren 2.7 Ressourcen Wie im vergangenen Bericht erklärt, ist es für Im Berichtszeitraum haben wir durch den Haus- uns erforderlich, die in das IMI-System einge- haltsgesetzgeber im engeren Sinne, den Bayeri- stellten Vorgänge zur Feststellung der Betrof- schen Landtag, im Rahmen des Nachtragshaus- fenheit (Art. 56 DS-GVO), der Federführung (Art. halts keine neuen Stellen erhalten, aber durch 56 DS-GVO) und die Anzahl der Verfahren ge- den Bayerischen Staatsminister des Innern, für mäß Kapitel VII DS-GVO (Zusammenarbeit und Integration und Sport, im Zuge einer Haus- Kohärenz) regelmäßig zu sichten. Erst dann haltsumschichtung nach Art. 6 des Bayerischen kann festgestellt werden, ob und wann wir uns Haushaltsgesetzes im März 2019 die Zusage für bei Verfahren, die in das IMI-System eingestellt Haushaltsmittel bekommen, mit denen wir neun sind, als federführende oder betroffene Auf- Stellen in der 2. und 3. Qualifikationsebene nicht sichtsbehörde melden sollen bzw. müssen. nur für das Jahr 2019, sondern auf Dauer schaf- fen konnten. Allerdings mussten wir bislang erkennen, dass alleine diese Sichtung im IMI-System und auch 14 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Zahlen und Fakten Im Sommer 2019 standen die Haushaltsmittel werden mussten, was mit tatkräftiger Unterstüt- dann tatsächlich zur Verfügung, sodass wir zu- zung des Personalsachgebiets des Bayer Staats- sätzliches Personal einstellen konnten. Von den ministeriums des Innern sehr gut gelungen ist, neun Stellen wurden sieben Stellen ausge- erschwerte die Personalsituation im Berichtsjahr schrieben und die meisten leider erst zum No- für uns erheblich. vember 2019 besetzt. Zwei Stellen wurden be- wusst noch nicht ausgeschrieben und besetzt, Die Personalentwicklung der letzten Jahre sieht um erst die sieben neuen Mitarbeiterinnen und wie folgt aus: Mitarbeiter zu integrieren. Wir wollen dann fest- Bis 31.12.2016: 16 Planstellen stellen, in welchem Bereich der Bedarf in den nächsten Monaten am größten ist, um zielge- Bis 31.12.2017: 20 Planstellen richtet dort weitere Verstärkung einzusetzen. Es Bis 31.12.2018: 24 Planstellen sollte damit auch dem neuen Präsidenten die Bis 31.12.2019: 33 Planstellen Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Schwerpunkte zu setzen. Rein rechnerisch hat sich damit die Anzahl der zu bewältigenden Aufgaben auf mehr Schultern Erfreulich war die positive Resonanz auf unsere verteilt. Wir haben nun zwar deutlich mehr Plan- Stellenausschreibungen, was auf der anderen stellen als noch vor wenigen Jahren, allerdings Seite mit einem ziemlichen Aufwand für die muss man sich bewusst machen: Auch deutlich Sichtung der Bewerbungsunterlagen und die mehr Arbeit. Wie der vorangegangenen Grafik Durchführung von Vorstellungsgesprächen ver- des Schuldenbergs entnommen werden kann, bunden war. Die größte Resonanz erfuhren wir hat sich die Zunahme der Mitarbeiteranzahl bei der Ausschreibung einer Stelle in der Ge- noch nicht relevant auf die Anzahl der Erledi- schäftsstelle, auf die sich alleine 230 Menschen gungen ausgewirkt, da sich unser neues Perso- beworben haben. nal im Wesentlichen in der Einarbeitung befin- det. Entsprechend war die durchschnittliche An- Dass im Laufe des Jahres vier von acht Juristin- zahl der Vorgänge pro Planstelle besonders bei nen und Juristen das BayLDA vorübergehend den Beschwerden auffällig hoch, was dem unten oder auf Dauer verlassen haben und ersetzt aufgeführten Diagramm zu entnehmen ist. Durchschnittliche Vorgänge pro Planstelle 384 Beratungen Datenschutzverletzungen Beschwerden 192 176 166 152 124 103 101 89 60 1 5 2014 2016 2018 2019 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 15
Zahlen und Fakten 2.8 Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit Wir haben auch im Jahr 2019 eine erhebliche Anzahl von Vorträgen gehalten und dabei über- wiegend Datenschutzbeauftragte geschult bzw. informiert. Ein besonderes Anliegen war es uns wieder, die meist von den Industrie- und Han- delskammern und der Gesellschaft für Daten- schutz und Datensicherheit e.V. (GDD) organi- sierten ERFA-Kreise in München, Nürnberg, Würzburg, Coburg und Bayreuth zu besuchen und dort die zahlreich vorab eingereichten Fra- gen zu beantworten. Um ein Verständnis dafür zu bekommen, wie in anderen Mitgliedstaaten der EU, des Europäi- schen Wirtschaftsraums (EWR) oder einem Drittstaat mit angemessenem Datenschutzni- veau das Verständnis für die DS-GVO ist, haben wir bei Veranstaltungen in der Schweiz, Großbri- tannien und Liechtenstein Vorträge gehalten bzw. an Veranstaltungen teilgenommen. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit erwei- terten wir fortlaufend unser Angebot auf unse- rer Website, damit Interessierte einfach und schnell Antworten auf ihre Fragen finden konn- ten. Dabei war es uns wichtig, die Informationen so herunter zu brechen und mit Mustern zu er- gänzen, dass Vereine, Handwerker, freiberuflich Tätige und auch sehr kleine Unternehmen eine effektive praxisorientierte Unterstützung finden konnten. 16 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
3 Kontrollen und Prüfungen
Kontrollen und Prüfungen 3 Kontrollen und Prüfungen 3.1 Safer Internet Day 2019 schiedene Punkte in unterschiedlicher Tiefe un- tersucht, von der verwendeten Verschlüsselung, Unsere Prüfung zur Passwortsicherheit der Passwortstärke bis hin zu Absicherungen und zum datenschutzkonformen Einsatz gegen Angriffsversuche auf Login-Daten. von Tracking-Tools offenbart Nachholbe- Bei der Untersuchung im Schwerpunkt Tracking darf bei großen Websites. wurden zahlreiche Prüffragen aus dem Bereich der Information und Einwilligung abgehandelt, Wie bereits in den vorangegangenen Jahren ha- z. B. „Wird der Nutzer vorab transparent über ben wir uns auch 2019 wieder am Safer Internet den Einsatz von Tracking-Tools informiert?“, Day aktiv beteiligt. Unter dem Motto „Together „Werden die Anforderungen an eine wirksame for a better internet“ bot der Safer Internet Day Einwilligung von der Website erfüllt?“ und vielen Institutionen die Möglichkeit, einen Bei- „Kann der Nutzer die Profilbildung durch Tra- trag für ein sicheres Internet zu leisten. Wir cking-Tools auf der Website selbst durch eigene nutzten die Gelegenheit und führten eine um- Einstellungen verhindern?“. Hier befanden sich fangreiche Datenschutzkontrolle bei Websites auf Grund konkret vorliegender Beschwerden ausgewählter Verantwortlicher durch. Schwer- von Bürgern bereits 40 Websites auf unserer punkte waren die Umsetzung der datenschutz- Prüfliste, wobei alle dieser Websites ausschließ- rechtlichen Anforderungen bezüglich Cybersi- lich von großen bzw. sehr großen bayerischen cherheit und Tracking. Firmen betrieben und verantwortet werden. Warum wir diese beiden Themen als Prüf- Obwohl wir ausschließlich Websites von größe- schwerpunkte ausgemacht haben, erklärt sich in ren Unternehmen, zum Teil börsennotierte unserer Funktion als Aufsichtsbehörde: Spätes- Großkonzerne, hinsichtlich längst bekannter Si- tens seit Mai 2018 zeichnete sich ab, dass ein cherheitsanforderungen untersuchten, mussten häufiges Beschwerdethema bei Bürgern die In- wir feststellen, dass zahlreiche Defizite vorhan- formation, die Einwilligung und das Setzen von den waren. Die getroffenen Sicherheitsmaßnah- Cookies bei Websites darstellt. Wir haben zahl- men mussten oft als unzureichend eingestuft reiche Eingaben dieser Art erhalten, die sich werden. In einer umfassenden Ergebnispräsen- letztendlich allesamt um Nutzertracking im In- tation haben wir auf unserer Website die einzel- ternet drehten. Und da wir zudem viele Meldun- nen Ergebnisse zur Verfügung gestellt, bewertet gen über Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und über den Hintergrund des jeweiligen Prüf- DS-GVO auf Grund mangelhafter Sicherheit bei punktes informiert. Da das Ergebnis so ernüch- Webdiensten registrierten, insbesondere bei ternd ausfiel, werden wir auch weiter aktive der Absicherung der Logins, fiel die Entschei- Kontrollen im Cybersicherheitsumfeld durch- dung leicht, sowohl Tracking als auch Cybersi- führen und bei Verstößen unser Potential aus cherheit bei Websites aktiv anzugehen. dem Maßnahmenkatalog ausschöpfen. Ob da- bei allen Verantwortlichen bereits bekannt ist, Im Rahmen des Cybersicherheitschecks kontrol- dass ein Verstoß gegen die Vorschriften aus Art. lierten wir, wie Website-Betreiber den Nutzer 32 DS-GVO zur Sicherheit der Verarbeitung mit durch den Registrierungs- und Login-Prozess einer nicht unerheblichen Geldbuße geahndet begleiten und inwieweit sie dabei angemessen werden kann, mögen wir nicht beurteilen. mit den Passwörtern ihrer Nutzer umgehen. Im Rahmen der mehrstufigen Prüfung wurden ver- 18 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Kontrollen und Prüfungen Auch im Bereich Tracking fiel das Ergebnis un- für den Fall, dass in seiner Bar Straftaten wie bei- serer Prüfung desolat aus: Keine der geprüften spielsweise Diebstahl begangen werden, ent- Websites erfüllte die Anforderung an eine zuläs- sprechendes Beweismaterial zur Verfügung ha- sige Einwilligung nach der DS-GVO, obwohl die ben. Ferner habe es vor längerer Zeit einen Ein- Websites Tracking-Tools von Drittanbietern ein- bruchsversuch gegeben. Diese Zwecke vermö- gebunden hatten und somit eine Datenverar- gen die Videoüberwachung des Gastraums beitung durch fremde Dienste veranlassten. Ei- nicht zu rechtfertigen. Wir stellten gegenüber nige Website-Betreiber verschwiegen den Ein- dem Unternehmen klar, dass es in einem gast- satz von Tracking-Tools, andere hingegen infor- ronomischen Betrieb wie etwa seiner Bar nicht mierten pauschal über verschiedenste Tools, die zulässig ist, die Bereiche, in denen sich die Gäste zum Teil gar nicht auf der Website eingebunden zum Verzehr von Speisen und Getränken oder sind. Im Ergebnis wurde der Nutzer nur selten zum „Relaxen“ aufhalten, mit Videokameras zu transparent darüber informiert, ob und welche erfassen. seiner Daten für welche Zwecke verarbeitet wer- den. Wir haben uns daher veranlasst gesehen, Als zulässig haben wir lediglich die Erfassung entsprechende Verfahren gegen die Verant- des unmittelbaren Eingangsbereichs und auch wortlichen einzuleiten und die Verstöße dies nur außerhalb der Öffnungszeiten bewer- dadurch abzustellen. Weitere Informationen tet. Diese Erfassung zum Zwecke der Dokumen- sind den Pressemitteilungen vom 1. und 5. Feb- tation etwaiger Einbruchsversuche kann als ein ruar 2019 sowie der dazugehörigen Ergebnis- berechtigtes Interesse des Unternehmens aner- präsentation zu entnehmen. kannt werden, so dass die Verarbeitung perso- www.lda.bayern.de/media/pm2019_3_de.pdf nenbezogener Daten zu diesem Zweck insoweit datenschutzrechtlich nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f 3.2 Videoüberwachung in DS-GVO legitimiert ist, dies jedoch begrenzt auf die Zeiten, in denen sich kein Personal vor Ort Shisha-Bars befindet, so dass etwaige Einbruchsversuche andernfalls somit nicht dokumentiert werden Beschwerden, die Videoüberwachung zum könnten. Was die Speicherdauer betrifft, erach- Gegenstand haben, nehmen quantitativ ten wir nach wie vor eine Dauer von grundsätz- seit vielen Jahren einen Spitzenplatz in un- lich bis zu maximal 72 Stunden als ausreichend, serer Tätigkeit ein. Regelmäßig erreichen da während dieses Zeitraums normalerweise die uns Beschwerden über Videokameras in Auswertung der Videoaufzeichnungen möglich Restaurants, Bars und anderen gastrono- ist. mischen Einrichtungen. Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle haben wir daher im Be- In einer der Bars wurde zudem der Kassenbe- reich von einer Videokamera überwacht. Zweck richtszeitraum mehrere sog. Shisha-Bars der Überwachung war hier – wie häufig in der überprüft, gegen die Beschwerden bei uns Gastronomie und im Handel – die Verhinderung eingegangen waren. von sog. Wechselgeldbetrug durch Mitarbeiter bzw. Aufdeckung entsprechender Vorgänge. Die Prüfung ergab insgesamt ein gemischtes Dies bewerteten wir als zulässig unter der Vo- Bild. Im Falle einer der überprüften Bars waren raussetzung, dass tatsächlich durch entspre- im Gastraum, in dem sich wohl vornehmlich jun- chende Kameraeinstellung gewährleistet ist, ges Publikum aufhält, vier Videokameras ange- dass lediglich der unmittelbare Kassenbereich bracht, durch die mehr oder minder der ge- erfasst wird, nicht jedoch der Mitarbeiter insge- samte Gastraum erfasst wurde. Als Grund für die samt. Überwachung gab der Betreiber pauschal Si- cherheitsinteressen an. Insbesondere wolle er Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 19
Kontrollen und Prüfungen Bei mehreren der überprüften Bars waren Ka- schutzbeauftragte eingebunden wird. Nicht sel- meras zudem außen am Gebäude angebracht, ten ergab unsere Kontrolle, dass selbst die Ge- die z. T. größere Bereiche des Gehsteigs erfass- schäftsleitung hiervon keine Kenntnis hatte. ten. Hier ist höchstens eine Erfassung eines schmalen, unmittelbar an die Gebäudehaut bzw. Dies veranlasste uns, die Prüfung umzustellen. Eingangstür angrenzenden Bereichs hinnehm- Schwerpunkt der Prüfung war nicht mehr nur bar und nur, sofern gewährleistet ist, dass nicht die Frage, ob für die Einbindung von Tracking- die gesamte Breite des Gehsteigs erfasst wird, Tools eine Einwilligung eingeholt werden muss sondern Fußgänger die Möglichkeit haben, den oder Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DS-GVO eine aus- Gehsteig zu nutzen, ohne von den Kameras er- reichende Rechtsgrundlage ist. Da die Website- fasst zu werden. Prüfung grundlegende Mängel im Datenschutz- Management zu Tage brachte, prüften wir auch, Der Erlass förmlicher Anordnungen gegen die ob die Verantwortlichen ihrer Rechenschafts- im Rahmen dieser Prüfungsaktion von uns über- pflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO hinreichend prüften Betriebe war nicht erforderlich, weil die nachgekommen sind. Betriebe unsere mündlich mitgeteilten Hinweise befolgt haben. Wenngleich die Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO eine der wenigen großen Ver- 3.3 Rechenschaftspflicht beim änderungen des neuen Datenschutzrechts ist, so hätte jeder Verantwortliche in den letzten Einsatz von Tracking-Tools Jahren die Gelegenheit gehabt, sich hinreichend damit auseinanderzusetzen. Viele Unternehmen kennen ihre eigenen Verarbeitungstätigkeiten oft nicht hinrei- Sowohl auf deutscher als auch europäischer chend und befassen sich nur ungenügend Ebene haben sich die Datenschutzaufsichtsbe- mit den rechtlichen Anforderungen der hörden in mehreren Veröffentlichungen zur Re- DS-GVO. chenschaftspflicht geäußert, zuletzt in der „Ori- entierungshilfe für Anbieter von Telemedien“. Nach den ernüchternden Ergebnissen der www.datenschutzkonferenz-online.de/ Website-Prüfung im Rahmen des Safer Internet media/oh/20190405_oh_tmg.pdf Days 2019, siehe Kapitel 3.1 dieses Berichts, ha- ben wir aufsichtliche Verfahren gegen die Ver- Zudem prüften wir seit Oktober 2018 die Re- antwortlichen eingeleitet. chenschaftspflicht bei Großkonzernen. Ziel die- ser Prüfung war es, festzustellen, inwieweit Bei der weitergehenden Prüfung stellte sich her- große Unternehmen in der Lage sind, die Ein- aus, dass sich viele Verantwortliche nicht im Kla- haltung der gesetzlichen Vorgaben aus der DS- ren darüber sind, welche Dienste auf ihren GVO nachzuweisen. Zu diesem Zweck hatten wir Websites überhaupt eingebunden werden. einen Prüfkatalog mit 50 Fragen zur Rechen- Grund hierfür ist häufig, dass die Betreuung der schaftspflicht mit folgenden Schwerpunkten er- Websites von Agenturen übernommen wird stellt: oder die Marketing-Abteilung des Verantwortli- Aufbauorganisation chen selbstständig Tracking-Tools zur Werbefi- nanzierung in das Webangebot integriert. Basis-Anforderungen Datenschutzkonforme Verarbeitung Bedauerlicherweise erfolgt dies in vielen Fällen, ohne dass der interne oder externe Daten- Umgang mit Betroffenenrechten Umgang mit Datenschutzverletzungen 20 Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Kontrollen und Prüfungen Über diese Prüfung wurde in einer eigenen Darüber hinaus kann die Rechenschaftspflicht Pressemitteilung vom 07.11.2018 informiert. durch sonstige Datenschutzdokumentation er- www.lda.bayern.de/media/pm2018_17_de.pdf folgen, wie beispielsweise hierdurch: Vertragsmanagement Zudem haben wir den vollständigen Prüfkatalog zur Rechenschaftspflicht veröffentlicht: Konzepte zur Sicherstellung der Betroffenenrechte www.lda.bayern.de/media/pruefungen/ 201810_rechenschaftspflicht_fragebogen.pdf Prozesse der Datenschutzorganisation Einführung von Datenschutzrichtlinien Trotz dieser und der zahlreichen Veröffentli- chungen der Aufsichtsbehörden insgesamt wa- Interne oder externe Audits ren viele Verantwortliche in puncto Rechen- Mitarbeiterschulungen schaftsplicht überfordert. Einige Unternehmen waren der Ansicht, es sei damit getan, wenn Rechtsgutachten man der Aufsichtsbehörde die Datenschutzbe- Zertifizierungen nach DIN- und ISO- stimmung der Website ausdruckt oder erklärt, Normen „Werbung ist ein berechtigtes Interesse und Sonstige Aufzeichnungen wie z. B. deshalb darf man das“. Berichte, Vermerke oder Protokolle Das dies keinesfalls ausreichend ist, um den Sinn und Zweck der Dokumentation ist es, dass Nachweis zu erbringen, dass eine Datenverar- der Verantwortliche sich umfassend mit den beitung rechtmäßig erfolgt, dürfte auf der Hand weitergehenden Anforderungen der DS-GVO liegen. Dabei ist es keine große Herausforde- auseinandersetzt und prüft, ob eine Datenverar- rung, die Rechenschaftspflicht zu erfüllen. Die beitung rechtmäßig erfolgt oder ggf. noch wei- DS-GVO enthält eine Vielzahl von Nachweis- tere Maßnahmen erforderlich sind, um die pflichten, die der Verantwortliche ohnehin erfül- rechtmäßige Verarbeitung sicherzustellen. len muss. Im Rahmen des aufsichtlichen Verfahrens haben Hierzu gehören u. a. die meisten Verantwortlichen erheblich nachge- bessert, sodass wir das Thema Rechenschafts- Verzeichnis über pflicht abschließen konnten. Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO), Hiervon unberührt bleibt die Frage, ob für den Datenschutz-Folgenabschätzung Einsatz von Tracking-Tools zwingend die Einwil- (Art. 35 DS-GVO), ligung der Nutzer eingeholt werden muss. genehmigte Verhaltensregeln Hierzu führen wir das aufsichtliche Verfahren (Art. 40 DS-GVO), fort bis hin zur Anordnung. Sollte der Verant- wortliche mit unserer Entscheidung nicht ein- Zertifizierung (Art. 42 DS-GVO), verstanden sein, ist mit einer Klage vor dem Ver- Meldungen über waltungsgericht zu rechnen. Datenschutzverletzungen (Art. 33 DS-GVO) sowie Verträge zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 Abs. 3 DS-GVO). Tätigkeitsbericht 2019 - Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 21
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